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Major F. Schwammberger, Chef Verkehrspolizei · Blut- und Urinprobe . anzuordnen und den ....

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Major F. Schwammberger, Chef Verkehrspolizei
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AGENDA

1. Gesetzliche Grundlagen

2. Problem "Versteckte Fahrunfähigkeit" und Verkehrssicherheit

3. Projekt zur Beurteilung der Fahrfähigkeit

4. Mehrwert des neuen Vorgehens (Zusammenfassung)

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1. Gesetzliche Grundlagen

Nach Strassenverkehrsrecht darf kein Fahrzeug lenken, wer fahrunfähig ist.

Fahrunfähigkeit ist ein momentaner Zustand und kann nebst Alkoholkonsum auch durch Drogen, Medikamente, Übermüdung, Krankheit etc. hervorgerufen werden.

Bei Anzeichen von Fahrunfähigkeit hat die Polizei die gesetzliche Pflicht, die Weiterfahrt zu verhindern, eine Blut- und Urinprobe anzuordnen und den Führerausweis zuhanden der Entzugsbehörde sicherzustellen.

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2. Problem "Versteckte Fahrunfähigkeit" und Verkehrssicherheit

Jede Woche werden 1-2 neue Substanzen ("NPS": Neue psychoaktive Substanzen) entwickelt und vertrieben

Die (weltweit) verwendeten Drogenvortests können weder solche neue Substanzen, Fahrfähigkeit beeinträchtigende Medikamente, noch weitere Ursachen für Fahrunfähigkeit (Übermüdung,

Krankheit, Kombination verschiedener Ursachen) erkennen. Begründete Annahme, dass viele fahrunfähige Fahrzeuglenkende

bisher unentdeckt blieben ("Versteckte Fahrunfähigkeit").

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extrem verengte Pupilleextrem erweiterte Pupille

Fahrunfähigkeit und Verkehrssicherheit

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Die Bekämpfung der Fahrunfähigkeit steht auf der politischen Agenda und ist ein Eckpunkt im Verkehrssicherheitsprogramm "Via sicura" des Bundes, z.B.:

Alkoholverbot für bestimmte Lenkergruppen

Fahreignungsabklärungen bei Verdacht fehlender Fahreignung

Längere Führerausweisentzüge

Weitere Massnahmen ab 2015 (z.T. schon in Kraft) folgen:Obligatorischer Rückgriff der Haftpflichtversicherung; Nachschu-lung; Datenaufzeichnungsgeräte (Blackbox; Wegfahrsperren)

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3. Projekt zur Beurteilung der Fahrfähigkeit

Projektstart: 2012. Projektende: November 2014 Mitwirkende: Kantonspolizei Zürich, Stadtpolizeien ZH und

Winterthur, Staatsanwaltschaft ZH, Institut für Rechtsmedizin der Uni ZH (IRM-UZH), Abteilung Administrativmassnahmen (AMA)

Ziel: Verbesserung der Verkehrssicherheit durch besseres Erkennen von Fahrunfähigkeit – keine Beschränkung mehr auf (wenige) Drogen

Idee: Heutiges Verfahren der Drogenvortests ersetzen durch umfassendes System (= Polizist!) zur Erkennung von Fahrunfähigkeit – egal, worauf diese beruht.

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Beispielhafter Ablauf einer Kontrolle:

Polizist/Polizistin …… beobachtet Anfahrt und Reaktion des Lenkenden auf Haltezeichen… stellt Auffälligkeiten im/am Fahrzeug fest (z.B. Cannabis-Geruch) … führt Gespräch mit Lenker/-in und beobachtet Auffälligkeiten

(Sprache, Verhalten, Gesprächsinhalt etc.)… kontrolliert u.a. Pupillenreaktion bei Lichteinfluss… lässt Lenker/-in gegebenenfalls aussteigen und beurteilt Gang etc.

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Resultat:Beobachtungen hinsichtlich Anzeichen von Fahrunfähigkeit werden minutiös in einem Protokoll festgehalten. Dabei ist es für die Polizei irrelevant, welche Ursache eine allfällige Fahrunfähigkeit haben könnte. Protokoll ist zentrale Grundlage für die Beurteilung durch IRM-UZH.

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Projektergebnis:

Aufgrund der sehr hohen Zuverlässigkeit des neuen Verfahrens wurde gemeinsam mit der Oberstaatsanwaltschaft entschieden, fortan im Strassenverkehr im Kanton Zürich nur noch das neue Verfahren anzuwenden.

Alle Mitarbeitenden der Verkehrsvollzugspolizei der grossen Zürcher Polizeikorps wurden dementsprechend ausgebildet und das Projekt wurde anfangs November 2014 abgeschlossen.

Auch in Zukunft wird die Erfolgskontrolle durch regelmässige Rückmeldungen an die Polizeibehörden durch IRM-UZH sichergestellt.

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4. Mehrwert des neuen Vorgehens (Zusammenfassung)

Mehr Sicherheit bei der Erkennung von fahrunfähigen Lenkern durch das Erfassen verschiedenster Ursachen von Fahrunfähigkeit

Effizientere Kontrollen (verkürzte Kontrollzeit vor Ort ggn. heute)

Ausführlich dokumentierte, zeitnahe Beurteilung als zentrale Grundlage für anschliessende Begutachtung durch IRM-UZH

Verbesserung der Verkehrssicherheit


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