+ All Categories
Home > Documents > LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage...

LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage...

Date post: 16-Sep-2019
Category:
Upload: others
View: 3 times
Download: 0 times
Share this document with a friend
232
Unterlage 19.1.1 Von ca. km 600+000 bis ca. km 612+405 Straßenbauverwaltung Nächster Ort: Bremervörde des Landes Niedersachsen Baulänge: 12,405 km Länge der Anschlüsse: FESTSTELLUNGSENTWURF für den Neubau der A 20, von Westerstede bis Drochtersen Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Landschaftspflegerischer Begleitplan Textteil Aufgestellt: Stade, den 21.09.2012 Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Stade im Auftrage: i.A. gez. Quast . Neubau Bundesautobahn A 20 Ausbau Bundesstraße der
Transcript
Page 1: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

Unterlage 19.1.1

Von ca. km 600+000 bis ca. km 612+405 Straßenbauverwaltung

Nächster Ort: Bremervörde des Landes Niedersachsen

Baulänge: 12,405 km

Länge der Anschlüsse:

FESTSTELLUNGSENTWURF für den

Neubau der A 20, von Westerstede bis Drochtersen

Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm

Landschaftspflegerischer Begleitplan

Textteil

Aufgestellt: Stade, den 21.09.2012

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Geschäftsbereich Stade

im Auftrage: i.A. gez. Quast .

Neubau Bundesautobahn A 20 Ausbau Bundesstraße der

Page 2: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung .................................................................................................................................... 7

1.1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG ..................................................................................................................... 7

1.2 METHODISCHE VORGEHENSWEISE ...................................................................................................................... 7

1.3 PLANUNGSHISTORIE (ERGEBNISSE DER UVS UND LINIENBESTIMMUNG) ............................................................. 8

1.4 LAGE UND ABGRENZUNG DES UNTERSUCHUNGSRAUMES .................................................................................. 9

1.5 RECHTLICHE UND PLANERISCHE BINDUNGEN .................................................................................................... 11

2 Bestandserfassung und -bewertung ....................................................................................... 15

2.1 NATURRÄUMLICHE GLIEDERUNG ...................................................................................................................... 15

2.2 METHODIK ......................................................................................................................................................... 16 2.2.1 DEFINITION UND BEGRÜNDUNG DER PLANUNGSRELEVANTEN FUNKTIONEN .................................................... 16 2.2.2 ABLEITUNG DER PLANUNGSRELEVANTEN FUNKTIONEN ..................................................................................... 18

2.2.2.1 Pflanzen und Tiere ....................................................................................................................................... 19

2.2.2.2 Boden ........................................................................................................................................................... 22

2.2.2.3 Wasser ......................................................................................................................................................... 23

2.2.2.4 Klima/Luft .................................................................................................................................................... 24

2.2.2.5 Landschaftsbild / Erholungsfunktion ........................................................................................................... 25

2.3 VORSTELLUNG DER BEZUGSRÄUME................................................................................................................... 26

2.4 BESCHREIBUNG DER BEZUGSRÄUME ................................................................................................................. 48 2.4.1 BEZUGSRAUM 1 - ACKERGEPRÄGTE GEESTBEREICHE UM BREMERVÖRDE ......................................................... 48

2.4.1.1 Pflanzen und Tiere ....................................................................................................................................... 48

2.4.1.2 Boden ........................................................................................................................................................... 49

2.4.1.3 Wasser ......................................................................................................................................................... 49

2.4.1.4 Klima/Luft .................................................................................................................................................... 49

2.4.1.5 Landschaft/Landschaftsbild/Erholung ......................................................................................................... 50

2.4.2 BEZUGSRAUM 2 - MEHE-OSTE-NIEDERUNG NÖRDLICH BREMERVÖRDE ............................................................. 51 2.4.2.1 Pflanzen und Tiere ....................................................................................................................................... 51

2.4.2.2 Boden ........................................................................................................................................................... 52

2.4.2.3 Wasser ......................................................................................................................................................... 53

2.4.2.4 Klima/Luft .................................................................................................................................................... 53

2.4.2.5 Landschaft/Landschaftsbild/Erholung ......................................................................................................... 53

2.4.3 BEZUGSRAUM 3 - BEWALDETER GEESTHÜGEL NÖRDLICH BREMERVÖRDE ......................................................... 55 2.4.3.1 Pflanzen und Tiere ....................................................................................................................................... 55

2.4.3.2 Boden ........................................................................................................................................................... 56

2.4.3.3 Wasser ......................................................................................................................................................... 56

2.4.3.4 Klima/Luft .................................................................................................................................................... 56

2.4.3.5 Landschaft/Landschaftsbild ......................................................................................................................... 57

2.4.4 BEZUGSRAUM 6 - FLUSSAUE OSTE MIT NIEDERUNG DES GRÄPELER MÜHLENBACHES ...................................... 57 2.4.4.1 Pflanzen und Tiere ....................................................................................................................................... 57

2.4.4.2 Boden ........................................................................................................................................................... 58

Page 3: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 3 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

2.4.4.3 Wasser ......................................................................................................................................................... 59

2.4.4.4 Klima/Luft .................................................................................................................................................... 60

2.4.4.5 Landschaft/Landschaftsbild/Erholung ......................................................................................................... 60

2.4.4.6 Bezugsraum 7 - Landwirtschaftlich geprägte Geestplatte mit Forsten um Elm .......................................... 60

2.4.4.7 Pflanzen und Tiere ....................................................................................................................................... 61

2.4.4.8 Boden ........................................................................................................................................................... 62

2.4.4.9 Wasser ......................................................................................................................................................... 62

2.4.4.10 Klima/Luft .................................................................................................................................................... 63

2.4.4.11 Landschaft/Landschaftsbild ......................................................................................................................... 63

3 Dokumentation zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen .................... 65

3.1 STRAßENBAUTECHNISCHE VERMEIDUNGSMAßNAHMEN .................................................................................. 65

3.2 VERMEIDUNGSMAßNAHMEN BEI DER DURCHFÜHRUNG DER BAUMAßNAHME ............................................... 68

4 Konfliktanalyse / Eingriffsermittlung ...................................................................................... 70

4.1 METHODISCHE VORGEHENSWEISE .................................................................................................................... 70 4.1.1 WIRKFAKTOREN UND WIRKINTENSITÄTEN .......................................................................................................... 70 4.1.2 PROGNOSE DER BEEINTRÄCHTIGUNGEN ............................................................................................................. 74

4.2 PROGNOSE DER BEEINTRÄCHTIGUNGEN ........................................................................................................... 86 4.2.1 BEZUGSRAUM 1 - ACKERGEPRÄGTE GEESTBEREICHE UM BREMERVÖRDE ......................................................... 86 4.2.2 BEZUGSRAUM 2 - MEHE-OSTE-NIEDERUNG NÖRDLICH BREMERVÖRDE ............................................................. 92 4.2.3 BEZUGSRAUM 3 - BEWALDETER GEESTHÜGEL NÖRDLICH BREMERVÖRDE ......................................................... 98 4.2.4 BEZUGSRAUM 6 - FLUSSAUE OSTE MIT NIEDERUNG DES GRÄPELER MÜHLENBACHES .................................... 104 4.2.5 BEZUGSRAUM 7 - LANDWIRTSCHAFTLICH GEPRÄGTE GEESTPLATTE MIT FORSTEN UM ELM ........................... 110

4.3 ZUSAMMENFASSUNG DER UNVERMEIDBAREN BEEINTRÄCHTIGUNGEN ......................................................... 118

5 Ermittlung des Kompensationsumfangs .............................................................................. 120

5.1 METHODIK ....................................................................................................................................................... 120 5.1.1 VORGABEN GEMÄß „ANWENDUNG DER RLBP (AUSGABE 2009) BEI STRAßENBAUPROJEKTEN IN

NIEDERSACHSEN, STAND: MÄRZ 2011“ (NLSTBV 2011) ..................................................................................... 120 5.1.2 METHODEN ZUR ERMITTLUNG DES KOMPENSATIONSUMFANGS FÜR ERHEBLICHE BEEINTRÄCHTIGUNGEN

VON TIEREN / ERFORDERNIS VORGEZOGENER KOMPENSATION ...................................................................... 123

5.2 ERGEBNISSE NACH BETROFFENEN FUNKTIONEN ............................................................................................. 123 5.2.1 BIOTOPFUNKTION .............................................................................................................................................. 123 5.2.2 HABITATFUNKTION ............................................................................................................................................. 125 5.2.3 BODENFUNKTION ............................................................................................................................................... 128 5.2.4 GRUNDWASSERSCHUTZFUNKTION .................................................................................................................... 130 5.2.5 LANDSCHAFTSBILD ............................................................................................................................................. 130

6 Maßnahmenplan ..................................................................................................................... 132

6.1 GRUNDLAGEN DES MAßNAHMENKONZEPTS UND PLANÜBERSICHT ................................................................ 132

6.2 FACHLICHE KRITERIEN UND ZIELE DES MAßNAHMENKONZEPTS ...................................................................... 134 6.2.1 MAßNAHMEN NACH NWALDLG UND KOMPENSATION VON BEEINTRÄCHTIGUNGEN VON FFH-

LEBENSRAUMTYPEN ........................................................................................................................................... 139 6.2.2 AUSGLEICH VON BEEINTRÄCHTIGUNGEN GESETZLICH GESCHÜTZTER BIOTOPE UND GESCHÜTZTER

LANDSCHAFTSBESTANDTEILE ............................................................................................................................. 140 6.2.3 BERÜCKSICHTIGUNG AGRARSTRUKTURELLER BELANGE .................................................................................... 141

Page 4: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 4 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

6.3 MAßNAHMENÜBERSICHT ................................................................................................................................ 142

7 Vergleichende Gegenüberstellung der unvermeidbaren erheblichen Beeinträchtigungen und der Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen .................................... 150

7.1 FLÄCHENBILANZ FÜR DEN GESAMTRAUM ....................................................................................................... 150

7.2 GEGENÜBERSTELLUNG NACH BEZUGSRÄUMEN (KONFLIKTE – AUSGLEICH) ..................................................... 156

8 Gesamtbeurteilung des Eingriffs .......................................................................................... 171

9 Zusammenfassung ................................................................................................................. 172

10 Abkürzungsverzeichnis ...................................................................................................... 186

11 Glossar ................................................................................................................................ 187

12 Literaturverzeichnis ............................................................................................................ 190

Anlagen .......................................................................................................................................... 193

Page 5: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 5 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Schutzgebiete nach BNatSchG im Wirkraum des Vorhabens ....................................... 15

Tabelle 2: Bezugsräume im Bereich des 6. Bauabschnitts der A 20 ............................................. 18

Tabelle 3: Zu erwartende Projektwirkungen durch die A 20 Abschnitt 6 (nach NLStBV 2011) ...... 71

Tabelle 4: Biotoptypen im Untersuchungsraum ............................................................................. 76

Tabelle 5: Beeinträchtigungen von Biotopen im Bezugsraum 1 .................................................... 87

Tabelle 6: Betriebsbedingte Beeinträchtigungen von Brutvögeln im Bezugsraum 1 ...................... 89

Tabelle 7: Beeinträchtigungen des Bodens im Bezugsraum 1 ...................................................... 90

Tabelle 8: Beeinträchtigungen des Wassers im Bezugsraum 1 .................................................... 91

Tabelle 9: Beeinträchtigungen von Biotopen im Bezugsraum 2 .................................................... 92

Tabelle 10: Betriebsbedingte Beeinträchtigungen von Brutvögeln im Bezugsraum 2 ...................... 95

Tabelle 11: Beeinträchtigungen des Bodens im Bezugsraum 2 ...................................................... 96

Tabelle 12: Beeinträchtigungen des Wassers im Bezugsraum 2 .................................................... 97

Tabelle 13: Beeinträchtigungen von Biotopen im Bezugsraum 3 .................................................... 98

Tabelle 14: Betriebsbedingte Beeinträchtigungen von Brutvögeln im Bezugsraum 3 .................... 101

Tabelle 15: Beeinträchtigungen des Bodens im Bezugsraum 3 .................................................... 102

Tabelle 16: Beeinträchtigungen des Wassers im Bezugsraum 3 .................................................. 103

Tabelle 17: Beeinträchtigungen von Biotopen im Bezugsraum 6 .................................................. 104

Tabelle 18: Betriebsbedingte Beeinträchtigungen von Brutvögeln im Bezugsraum 6 .................... 107

Tabelle 19: Beeinträchtigungen des Bodens im Bezugsraum 6 .................................................... 108

Tabelle 20: Beeinträchtigungen des Wassers im Bezugsraum 6.................................................. 109

Tabelle 21: Beeinträchtigungen von Biotopen im Bezugsraum 7 .................................................. 110

Tabelle 22: Betriebsbedingte Beeinträchtigungen von Vögeln im Bezugsraum 7 .......................... 113

Tabelle 23: Beeinträchtigungen des Bodens im Bezugsraum 7 .................................................... 115

Tabelle 24: Beeinträchtigungen des Wassers im Bezugsraum 7 .................................................. 115

Tabelle 25: Zusammenfassung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen ..................................... 118

Tabelle 26: Übersicht Methodik Kompensationsermittlung Boden ................................................ 122

Tabelle 27: Kompensationsbedarf für die bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme von Biotopen .............................................................................................................. 123

Tabelle 28: Kompensationsbedarf für Verlust und Beeinträchtigung von Brutvögeln .................... 125

Tabelle 29: Kompensationsermittlung Boden (ha) ........................................................................ 129

Page 6: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 6 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Tabelle 30: Übersicht Kompensationsmaßnahmen und -wirkungen (Funktionsbezug / Multifunktionalität) ...................................................................................................... 142

Tabelle 31: Übersicht Ausgleichsmaßnahmen im Trassenbereich (für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes) sowie trassennahe Gestaltungsmaßnahmen ......................... 149

Tabelle 32: Zusammenfassung der bau- und anlagebedingte Inanspruchnahme von Lebensräumen ........................................................................................................... 150

Tabelle 33: Kompensationsbedarf für die Inanspruchnahme von Biotopen ................................... 151

Tabelle 34: Zusammenstellung für die Inanspruchnahme von Böden ........................................... 153

Tabelle 35: Kompensationsbedarf für die Inanspruchnahme von Böden ...................................... 153

Tabelle 36: Vergleichende Gegenüberstellung nach Bezugsräumen ............................................ 157

Tabelle 37: Bezugsräume im Bereich des 6. Bauabschnitts der A 20 ........................................... 172

Tabelle 38: Zusammenfassung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen ..................................... 180

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1-1: Untersuchungsraum des Landschaftspflegerischen Begleitplanes .......................... 10

Abbildung 4-1: Querschnitt RQ 31 (Prinzipskizze) .......................................................................... 70

Page 7: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 7 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

1 Einleitung

1.1 Anlass und Aufgabenstellung

Der vorliegende Landschaftspflegerische Begleitplan behandelt den Neubau der Küstenautobahn A 20 im Planungsabschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm. Zur Anbindung der A 20 an das nachgeordnete Straßennetz werden die Anschlussstellen B 495/A 20 und L 114/A 20 hergestellt.

Das Bauvorhaben stellt einen Abschnitt der ca. 120 km langen Küstenautobahn zwischen Westerstede und Drochtersen dar. Die Küstenautobahn A 20 soll den nordwestdeutschen Raum erschließen. Sie bildet die Fortsetzung der Ostseeautobahn A 20 in Richtung Westen und deren Anbindung an das westdeutsche Fernstraßennetz unter Umgehung der Metropole Hamburg.

Die Küstenautobahn wird gemäß der Richtlinie für die Anlage von Autobahnen (RAA) der Straßenkategorie AS I zugeordnet und als Fernautobahn (Entwurfsklasse EKA 1 A) eingestuft.

Der 6. Abschnitt der A 20 befindet sich im Gebiet der Landkreise Stade und Rotenburg (Wümme) und liegt im Wesentlichen im Gemeindegebiet der Stadt Bremervörde.

Der Beginn der Baustrecke liegt westlich der B 495 bei Bau-km 600+000, das Ende der Baustrecke befindet sich östlich der L 114 bei Bau-km 612+405,000. Die Länge des Bauabschnitts 6 beträgt 12,405 km. Es ist ein Regelquerschnitt RQ 31 vorgesehen (2-bahnig, 4-streifig mit Standstreifen).

Gekennzeichnet wird dieser Abschnitt insbesondere durch die Kreuzung der Bundeswasserstraße Oste und der Ortschaft Hönau-Lindorf. Die Trasse der A 20 kreuzt im 6. Abschnitt diverse Hauptverkehrswege, landwirtschaftliche Wege und Gewässer. Um die Funktionen des übergeord-neten und lokalen Wegenetzes sowie der Gewässer weiterhin zu gewährleisten, sind insgesamt 18 Bauwerke vorgesehen.

Der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) ist unmittelbar für die Bewältigung der Eingriffsregelung gemäß §§ 15 ff BNatSchG verantwortlich und liefert wesentliche Angaben nach § 6 Abs. 3 und 4 UVPG. Parallel werden ein Artenschutzbeitrag nach §§ 44 und 45 BNatSchG sowie eine FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-Gebiete „Osteschleifen zwischen Kranenburg und Nieder-Ochtenhausen“ (DE 2320-332)) gemäß § 34 BNatSchG erarbeitet.

1.2 Methodische Vorgehensweise

Der vorliegende Landschaftspflegerische Begleitplan wird nach den methodischen Ansätzen der „Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau“ – Ausgabe 2011 (BMVBS 2011a) erarbeitet. Hiernach ergeben sich im Wesentlichen vier aufeinander aufbauende Arbeitsschritte:

� Planungsraumanalyse

� Bestandserfassung

� Konfliktanalyse

� Maßnahmenplanung.

Page 8: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 8 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Neben den etablierten Arbeitsschritten der landschaftspflegerischen Begleitplanung (Bestands-erfassung, Konfliktanalyse einschließlich Vermeidung und Maßnahmenplanung) dient die Planungs-raumanalyse als vorgeschalteter Arbeitsschritt der Festlegung des Untersuchungs-rahmens. Sie ist eine fachplanerische Relevanzprüfung, in der die Inhalte und Aufgabenstellungen des landschaftspflegerischen Begleitplans festgelegt und somit die zentralen Weichen für die weitere Planung definiert werden.

Basis der methodischen Vorgehensweise ist die projektspezifische Ermittlung der planungsrelevanten Funktionen und Strukturen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes sowie die hiermit einhergehende Abgrenzung von Bezugsräumen.

Mit der Abgrenzung von Bezugsräumen erfolgt eine Gliederung des betroffenen Naturraums. Die unterschiedlichen Landnutzungsformen / Nutzungstypen, die unsere Kulturlandschaft prägen, weisen i.d.R. auch unterschiedliche Funktionen bzw. Funktionsqualitäten im Naturhaushalt auf. Daher können sich die relevanten Funktionen und Strukturen zwischen den einzelnen Bezugsräumen durchaus unterscheiden.

Die Beurteilung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes erfolgt auf der Grundlage der Bezugsräume und deren maßgebenden Funktionen und Strukturen. Sie sind zentraler Bestandteil aller Arbeitsschritte des LBP. Die Bestandserfassung ermittelt innerhalb der jeweiligen Bezugsräume die für die Planung relevanten Funktionen und Strukturen im Einzelnen und bewertet diese.

Die Konfliktanalyse prognostiziert hierauf aufbauend die Beeinträchtigungen der betrachteten Funktionen innerhalb der abgegrenzten Bezugsräume. Die Maßnahmenplanung (gegliedert in Maßnahmenkonzept und detaillierte Maßnahmenplanung) leitet die zu entwickelnden Funktionen und Strukturen ab, die zur Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes im Bezugsraum (oder in den vergleichbaren Bezugsräumen) erforderlich sind.

Die Auswahl der relevanten Funktionen und die Abgrenzung von Bezugsräumen ist Teil eines iterativen Planungsprozesses, der von der Planungsraumanalyse über die Bestandserfassung und Konfliktanalyse bis zur Maßnahmenplanung einer regelmäßigen Überprüfung und ggf. erforderlichen Anpassungen unterliegt.

1.3 Planungshistorie (Ergebnisse der UVS und Linienbestimmung)

Eine ausführliche Beschreibung der Vorgeschichte der Planung sowie vorausgegangener Untersuchungen und Verfahren findet sich im RE-Bericht (Unterlage 1).

Im Zuge des Raumordnungsverfahrens wurden in der Linienbestimmung abschnittsübergreifend die groß- und kleinräumigen Trassenkorridore bzw. mögliche Linienführungen der A 20 zwischen Westerstede und Drochtersen erstellt, intensiv untersucht und vergleichend bewertet. Hierzu ist eine UVS (Stufe I: Vertiefende Raumanalyse und Stufe II: Variantenvergleich der Hauptvarianten für die Umwelt, NLStBV 2006) zur Prüfung der Umweltverträglichkeit durchgeführt worden, um eine optimale Linienführung zwischen Westerstede und Drochtersen zu bestimmen. Als Ergebnis wurde die vorliegende Vorzugsvariante der A 20 festgelegt, die die Grundlage für die abschnittsbezogene Planung der A 20 bildet.

Page 9: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 9 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Als wesentliche Konfliktschwerpunkte des Abschnittes 6 sind in der landesplanerischen Feststellung folgende Punkte genannt:

• die Durchfahrung des seinerzeit als bedeutsam eingestuften Rastvogelgebietes im Bereich Kornbecksmoor,

• die Querung der Oste inklusive der unmittelbar angrenzenden Röhrichtzone und der sich anschließenden Hartholzaue,

• die Durchfahrung des Waldgebietes nordöstlich der Osteaue und

• die Querung der reich strukturierten Landschaft nordöstlich der Oste mit Extensivgrünland, Wallhecken und einer kleinen Fließgewässertalung.

Zudem ist für den Bauabschnitt 6 im Raumordnungsverfahren festgelegt, dass der Entwurfsbe-arbeitung eine vertiefende Variantenuntersuchung hinsichtlich einer optimierten Querung des Siedlungsbereiches Hönau-Lindorf voranzustellen ist. Für diese Untersuchung wurden sieben Varianten entwickelt, die nicht nur nach städtebaulichen, agrarstrukturellen und umweltfachlichen Gesichtspunkten, sondern auch nach wasser- und forstwirtschaftlichen Aspekten sowie nach verkehrstechnischen und wirtschaftlichen Kriterien verglichen wurden. Für die Variantenuntersuchung wurde eine gesonderte Unterlage erarbeitet (Variantenvergleich Bremervörde). Im Ergebnis des Variantenvergleichs stellt die Variante Süd 2 die Vorzugsvariante dar. Maßgebend dafür sind insbesondere die beste städtebauliche Bewertung sowie die günstigste Bewertung in agrarstruktureller Hinsicht. Im Mai 2010 wurde die Variante Süd 2 daher als Grundlage der weiteren Planung festgelegt.

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens sind gemäß § 6 UVPG für das vorliegend betrachtete Vorhaben, das aufgrund des § 3 UVPG in Verbindung mit der Anlage 1, Nr. 14.4 UVP-pflichtig ist (Bau einer neuen vier- oder mehrstreifigen Bundesstraße, wenn die neue Straße eine durchgehende Länge von 5 km oder mehr aufweist), vom Träger des Vorhabens der zuständigen Behörde zu Beginn des Verfahrens die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen vorzulegen. Zu den entscheidungserheblichen Unterlagen zählen u.a. eine Beschreibung des Vorhabens, eine Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich des Vorhabens, eine Beschreibung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des Vorhabens sowie eine Beschreibung der Maßnahmen, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen des Vorhabens vermieden, vermindert oder kompensiert werden. Weiterhin sind eine Übersicht über die wichtigsten, vom Träger des Vorhabens geprüften anderweitigen Lösungsmöglichkeiten und die wesentlichen Auswahlgründe im Hinblick auf die Umweltauswirkungen des Vorhabens darzulegen (s. § 6 UVPG). Für die entsprechenden Darstellungen wird an dieser Stelle auf den RE-Bericht verwiesen.

1.4 Lage und Abgrenzung des Untersuchungsraumes

Der Untersuchungsraum befindet sich im Norden Niedersachsens nördlich der Stadt Bremervörde. Er ist überwiegend dem Landkreis Rotenburg (Wümme) und der Gemeinde Bremervörde zuzuordnen. Lediglich der nordöstliche Teil liegt im Landkreis Stade in der Samtgemeinde Oldendorf. Geprägt ist der Untersuchungsraum von den Niederungsbereichen der Mehe-Oste-Niederung, der Flussaue Oste sowie durch flachwellige bis wellige Geestbereiche.

Page 10: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 10 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Der Untersuchungsraum umfasst die direkt durch die geplante Trasse einschließlich der Nebenanlagen beanspruchten Flächen sowie die Bereiche, für die indirekt von Beeinträchtigungen (z.B. Beunruhigungen von Tieren, Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes) auszugehen ist. Je nach voraussichtlicher Reichweite der Projekteinwirkungen ergeben sich somit variierende Untersuchungsräume für die einzelnen Naturhaushaltsfunktionen sowie für das Landschaftsbild. Bestandteil des Untersuchungsraumes sind zudem die Flächen, auf denen Kompensationsmaß-nahmen vorgesehen sind.

Die Größe des Untersuchungsraumes und die Untersuchungsinhalte wurden vorab im Rahmen des Scoping-Termins am 19.08.2010 abgestimmt und umfasst für Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft sowie für das Landschaftsbild die in Abb. 1-1 dargestellten Flächen. Der Untersuchungsraum bzw. die Probepunkte für die einzelnen Tierartengruppen sind im Fachbeitrag Flora und Fauna (Materialband) dargestellt.

Abbildung 1-1: Untersuchungsraum des Landschaftspflegerischen Begleitplanes

Als Untersuchungsraum für Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft wurde im Mittel ein Korridor von 300 m beidseits der geplanten A 20 festgelegt. Für das Landschaftsbild wurde zur Berücksichtigung möglicher weitreichender optischer Auswirkungen ein Korridor von 1.000 m beidseits der geplanten Trasse als Untersuchungsraum vereinbart.

Der Untersuchungsraum für die avifaunistischen Erfassungen geht deutlich über den Untersuchungsraum für Pflanzen sowie für die abiotischen Naturhaushaltsfunktionen hinaus. Für die Avifauna beträgt der Untersuchungskorridor rund 1.000 m beidseits der geplanten Trasse der A 20.

Page 11: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 11 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Grundlage für die Abgrenzung bilden bspw. die bei GARNIEL, A. & U. MIERWALD (2010) genannten Effektdistanzen und kritischen Schallpegel. So wurden Offenlandbereiche aber auch Waldbereiche in Gänze in den Untersuchungsraum mit einbezogen.

Hinsichtlich der Amphibien werden sämtliche Stillgewässer und Fließgewässerquerungen sowie hinsichtlich der Libellen die im direkten Trassenbereich liegenden Gewässer untersucht. Fische und Muscheln werden in Oste, Kornbeck und einem Graben nördlich des Bereiches Osterhorn sowie in zwei Stillgewässern nordöstlich des Siedlungsbereiches Kiel bei der Höhne und westlich von Nieder-Ochtenhausen erfasst. Amphibienwanderungen werden anhand von Linientaxierungen in ausgewählten Bereichen innerhalb des gesamten Untersuchungsraums erhoben.

Fledermäuse werden an ausgewählten trassennahen Probepunkten erfasst, für die aufgrund der vorgefundenen Strukturen und ihrer landschaftlichen Einbettung eine zentrale Funktion für die lokale Fledermausfauna und damit mögliche projektbedingte Beeinträchtigungen angenommen wurden.

Nacht- und Tagfalter, Holz- und Laufkäfer sowie Reptilien werden an ausgewählten Probepunkten innerhalb des Untersuchungsraumes erfasst.

Abbildungen der faunistischen Untersuchungsräume bzw. Fundorte befinden sich im Fachbeitrag Flora und Fauna (Materialband).

1.5 Rechtliche und planerische Bindungen

Für raumordnerische Belange sind die Regionalen Raumordnungsprogramme (RROP) der betroffenen Kreise zu berücksichtigen. In Bezug auf Flächennutzungen sind Ausweisungen als Vorrang- oder Vorsorgegebiet relevant. In Vorranggebieten und Vorrangstandorten müssen alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen mit der jeweils festgelegten vorrangigen Zweckbestimmung vereinbar sein, während in Vorsorgegebieten alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen so abzustimmen sind, dass diese Gebiete in ihrer Eignung und besonderen Bedeutung möglichst nicht beeinträchtigt werden. Die Vorrang- und Vorsorgegebiete für Natur und Landschaft dienen unter anderem einem noch zu schaffenden nationalen Biotopverbundsystem. Zudem sind rechtsgültige Wasserschutzgebiete zu berücksichtigen.

Den Landschaftsrahmenplänen sind Aussagen zu hochwertigen Bereichen für Arten und Lebensgemeinschaften und weiteren Schutzgütern zu entnehmen.

Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) Landkreis Rotenburg (Wümme) (2005)

Gemäß RROP des Landkreises Rotenburg (Wümme) (2005) stellt ein den Verkehrsbedürfnissen entsprechendes Verkehrsnetz eine wesentliche Grundlage für die Entwicklung des Planungsraumes dar. Daher ist die Küstenautobahn A 20 (in RROP noch: A 22) zur Bewältigung der zunehmenden Transitverkehre sowie zur verkehrlichen und wirtschaftlichen Erschließung des norddeutschen Raumes laut RROP neu zu bauen. Belange der Landespflege, der Landwirtschaft und des Städtebaus sind besonders zu berücksichtigen. Wertvolle Landschaftsteile sollen in ihrem Bestand möglichst wenig beeinträchtigt werden. Des Weiteren muss bei der Planung, dem Bau und dem Ausbau von Verkehrsanlagen für einen wirksamen Schutz vor Staub, Abgasen und Lärm Sorge getragen werden.

Die im Bauabschnitt 6 bzw. in der näheren Umgebung gelegenen Waldbereiche „Höhne“ und „Ohe“ sind als Vorsorgegebiete für die Forstwirtschaft, Natur und Landschaft sowie für die Erholung

Page 12: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 12 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

ausgewiesen (s. Karte 1 Bestandsübersicht). Als weiteres Vorsorgegebiet für die Erholung ist im Planungsraum die Flussaue der Oste nördlich der Ortslage Nieder-Ochtenhausen gekennzeichnet.

Teilbereiche des Offenlandes innerhalb der Mehe-Oste-Niederung sind aufgrund des hohen natürlichen, standortgebundenen Ertragspotenzials als Vorsorgestandorte für die landwirtschaftliche Nutzung dargestellt (z.B. nördlich und westlich des Waldgebietes ‚Höhne‘). Dies trifft ebenfalls auf Flächen im Bereich Nieder-Ochtenhausen zu.

Entlang der Oste sind aufgrund des hohen natürlichen, standortgebundenen Ertragspotenzials Vorsorgestandorte für die landwirtschaftliche Nutzung ausgewiesen. Diese Flächen sind unter dem Aspekt ‚Natur und Landschaft‘ zugleich als Vorranggebiet für Grünlandbewirtschaftung, -pflege und -entwicklung dargestellt.

Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) Landkreis Stade (2004)

Die Verkehrsinfrastruktur soll nach dem RROP des Landkreises Stade in bedarfsgerechter und umweltschonender Weise alle Teillebensräume des Landes erschließen und miteinander verbinden. Die Einbindung des Landes in das deutsche und internationale Autobahnnetz ist durch Realisierung der A 20 (in RROP noch: A 22) zu sichern und zu verbessern.

Die im Landkreis Stade befindlichen Flächen im Bereich des geplanten Bauabschnittes 6 der A 20 sind im RROP als Vorranggebiet für ruhige Erholung in Natur und Landschaft und als Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft ausgewiesen.

Alle Waldflächen sind, unabhängig von ihrer Größe, als Vorsorgegebiete für die Forstwirtschaft dargestellt. Wälder sowie Waldränder sollen grundsätzlich einschließlich einer ausreichenden Pufferzone von Bebauungen oder störenden Nutzungen freigehalten werden. Bei einer unvermeidbaren Waldumwandlung sieht das RROP vor, dass Ersatzaufforstungen möglichst zeit- und ortsnah mindestens flächengleich mit standortgerechten Baumarten durchzuführen und in der Folge nachhaltig forstlich zu bewirtschaften sind.

Die Offenlandflächen zwischen Hude, Behrste und Forst sowie die auf Höhe dieser Ortslagen gelegenen Bereiche östlich der L 114 stellen aufgrund eines hohen natürlichen, standortgebundenen landwirtschaftlichen Ertragspotenzials Vorsorgegebiete für die Landwirtschaft dar. Diese Gebiete sollen nach dem RROP grundsätzlich für die landwirtschaftliche Nutzung freigehalten und gegenüber anderen bodenbeanspruchenden und -belastenden Nutzungen geschützt werden.

Als Gebiete zur Sicherung des Hochwasserabflusses sind Überschwemmungsgebiete im Sinne des Wasserrechts ausgewiesen. Ein solcher Bereich befindet sich im geplanten Bauabschnitt 6 entlang der Oste. Überschwemmungsgebiete sollen nach Aussage des RROP von jeglicher Bebauung freigehalten werden, um den schadlosen Abfluss von Hochwasser zu gewähren.

Landschaftsrahmenplan (LRP) Landkreis Rotenburg (Wümme) (2003)

Zur Bewertung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes im Hinblick auf den nachfolgend für den Untersuchungsraum dargestellten Aspekt ‚Arten und Lebensgemeinschaften‘ gibt der LRP eine vierstufige Skala vor:

� Leistungsfähigkeit nicht oder nur wenig eingeschränkt (Wertstufe 1), besonders schutzwürdig und schutzbedürftig

� Leistungsfähigkeit mäßig eingeschränkt (Wertstufe 2), schutz- und entwicklungsbedürftig

Page 13: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 13 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

� Leistungsfähigkeit eingeschränkt (Wertstufe 3), schutz- und entwicklungsbedürftig

� Leistungsfähigkeit stark eingeschränkt (Wertstufe 4), vorrangig entwicklungsbedürftig

Nach Aussage des LRP besteht hinsichtlich des Aspektes Arten und Lebensgemeinschaften im Waldbereich Höhne eine mäßig eingeschränkte Leistungsfähigkeit und im Bereich Kornbecksmoor überwiegend eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit. In den Niederungsbereichen westlich und östlich der Ortslage Hönau-Lindorf sowie im Geestbereich um Nieder-Ochtenhausen wird die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes bezogen auf Arten und Lebensgemeinschaften im LRP als eingeschränkt bis stark eingeschränkt dargestellt, während diese in Teilbereichen der Oste-Flussaue als wenig eingeschränkt eingestuft ist. Aus avifaunistischer Sicht werden die Niederungsbereiche östlich der Ortschaft Mehedorf als wertvolle Bereiche hervorgehoben.

Bezüglich der Voraussetzungen für das Landschaftserleben werden im LRP vier Wertstufen vergeben:

� wenig eingeschränkt (hohe bis sehr hohe Erlebniswirksamkeit)

� mäßig eingeschränkt (mittlere bis hohe Erlebniswirksamkeit)

� eingeschränkt (geringe/vorhandene Erlebniswirksamkeit)

� stark eingeschränkt (hohe bzw. sehr hohe Beeinträchtigungen)

Nahezu der gesamte Verlauf des 6. Bauabschnitts führt bezüglich der Voraussetzungen für das Landschaftserleben (Teilaspekt Landschaftsbild) durch mäßig eingeschränkte Bereiche mit mittlerer bis hoher Erlebniswirksamkeit. Innerhalb der „Höhne“ befindet sich ein wenig eingeschränkter Bereich, der durch naturnahen Wald bzw. Forst gebildet wird. Teilbereiche westlich bzw. südwestlich der Ortslage Nieder-Ochtenhausen sowie nördlich Elm sind im LRP hinsichtlich des Teilaspektes Landschaftsbild als eingeschränkt dargestellt. Als stark eingeschränkt sind die unmittelbaren Nahbereiche entlang der B 495 und der B 74 im Bereich Elm gekennzeichnet.

Bezüglich des erholungsrelevanten Teilaspektes Ruhe als Voraussetzung für das Landschaftserleben werden im LRP diejenigen Bereiche gekennzeichnet, die durch Lärmimmissionen beeinträchtigt werden. Im überwiegenden Teil des Planungsraumes liegen diesbezüglich keine Einschränkungen vor. Beeinträchtigungen sind jedoch für das Umfeld entlang der stärker befahrenen Straßen B 495 und K 105 dargestellt. Die K 105 bewirkt eine Einschränkung der Höhne in Bezug auf den Aspekt Ruhe.

Am südöstlichen Rand der „Höhne“ ist ein Ausgangs- und Anziehungspunkt für die Erholungsnutzung dargestellt.

Gemäß LRP (S. 247) ist die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes als Kriterium bei der Verkehrsinfrastrukturentwicklung zu berücksichtigen. In Bereichen mit wenig eingeschränkter Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie hinsichtlich der Aspekte Arten und Lebensgemein-schaften und Landschaftserleben mit mäßig eingeschränkter Leistungsfähigkeit sind Neubau- und Ausbaumaßnahmen zu vermeiden. Dabei zählen insbesondere Bereiche der Wertstufe 1 und 2 (Arten und Lebensgemeinschaften) sowie Bereiche mit wenig eingeschränkten Voraussetzungen für das Landschaftserleben als Tabuflächen für die Verkehrsinfrastrukturentwicklung.

Page 14: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 14 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

In Bezug auf die Anforderungen an Nutzungen von Natur und Landschaft befindet sich der Beginn des BA 6 westlich der B 495 in einem Gebiet, in dem vorrangig Maßnahmen zum Boden- und zum Grundwasserschutz vorzusehen sind. Vorrangige Maßnahmen zum Grundwasserschutz sind auch nördlich und nordwestlich der Ortslage Nieder-Ochtenhausen von Bedeutung.

Großflächig sind im gesamten BA 6 (LK Rotenburg) Gebiete gekennzeichnet, für die der Erhalt bzw. die Verbesserung der Grünlandbereiche anzustreben ist. Dazu zählen z.B. der Bereich Kornbecksmoor sowie überwiegend auch die Niederungsbereiche westlich und östlich der Ortslage Hönau-Lindorf. Für die Fließgewässer Kornbeck und Oste werden der Erhalt bzw. die Verbesserung weitgehend bis bedingt naturnaher Fließgewässerabschnitte sowie der Erhalt bzw. die Verbesserung der Gewässergüte angestrebt.

Landschaftsrahmenplan (LRP) Landkreis Stade (1989)

Auf dem Gebiet des Landkreises Stade sind im Bereich des geplanten Bauabschnittes 6 der A 20 verschiedene wichtige Bereiche für Arten und Lebensgemeinschaften und Landschaft (als Eigenart, Vielfalt und Schönheit) dargestellt. Hierbei handelt es sich um folgende Gebiete:

� Dünen bei Hude (nur Landschaft),

� Wald bei Hude,

� Ostetal südl. Hude,

� Grünland bei Behrste,

� Niederung bei Forst und

� Niederung des Gräpeler Mühlenbaches.

Auf Höhe der Anschlussstelle an die L 114 sind im LRP verschiedene wichtige Bereiche für

� Arten- und Lebensgemeinschaften und Landschaft (Wallheckenkomplex),

� die Entwicklung für Bodenerosionsschutz und

� für die Grundwasserneubildung

ausgewiesen.

Der Bereich östlich der Oste zwischen den Ortslagen Hude und Behrste ist als Überschwemmungs-gebiet dargestellt.

Gemäß Planungskarte des LRP erfüllt der Bereich direkt östlich der Oste die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet (Dünen bei Hude). Diese Aussage wird ebenfalls für die Niederung bei Forst getroffen. Nördlich der Ortslage Hude wird großflächig entlang der Oste in Richtung Norden ein Bereich gekennzeichnet, der die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung als Naturschutzgebiet erfüllt (Osteniederung und Ostelauf).

Gesetzlich festgesetzte Schutzgebiete

Im Wirkraum des geplanten Vorhabens befinden sich mehrere gesetzlich festgesetzte Schutzgebiete. Die nachfolgende Tabelle 1 gibt einen Überblick über die nach §§ 23 - 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) festgesetzten Schutzgebiete.

Page 15: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 15 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Tabelle 1: Schutzgebiete nach BNatSchG im Wirkraum des Vorhabens

Schutzgebietsstatus Direkte Flächeninan-spruchnahme

Lage im Wirkraum von 1.000 m um das

Vorhaben

Naturschutzgebiete (nach § 23 BNatSchG in Verbindung mit § 16 NAGBNatSchG)

keine nein

Nationalparke (nach § 24 BNatSchG in Verbindung mit § 17 NAGBNatSchG)

keine nein

Biosphärenreservate (nach § 25 BNatSchG in Verbindung mit § 18 NAGBNatSchG)

keine nein

Landschaftsschutzgebiete (nach § 26 BNatSchG in Verbindung mit § 19 NAGBNatSchG)

LSG ROW 092 Höhne mit Plietenberg

LSG ROW 097 Baum- und Gebüschbestände bei Bremervörde

LSG ROW 123 Forst Hinzel

Naturparke, Naturerlebnisräume (nach § 27 BNatSchG in Verbindung mit § 20 NAGBNatSchG)

keine nein

Naturdenkmale (nach § 28 BNatSchG in Verbindung mit § 21 NAGBNatSchG)

keine ND ROW 051 Plietenberg im Waldbereich Höhne

Geschützte Landschaftsbestandteile (nach § 29 BNatSchG in Verbindung mit § 22 NAGBNatSchG)

Wallhecken, Ödland und sonstige naturnahe Flächen gem. § 22 NAGBNatSchG (s. Kap. 4.1.2)

GLB ROW 003 Zwei Rotbuchen am Löhweg, Gemarkung Nieder-Ochtenhausen

Wallhecken, Ödland und sonstige naturnahe Flächen gem. § 22 NAGBNatSchG

Im Bereich der direkten Flächeninanspruchnahme durch den Straßenkörper sind in geringem Umfang nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 24 NAGBNatSchG gesetzlich geschützte Biotope vorhanden (s. Kap. 4.1.2).

Entlang der Oste ist ein Überschwemmungsgebiet gemäß § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 115 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) ausgewiesen.

2 Bestandserfassung und -bewertung

2.1 Naturräumliche Gliederung

Der Bauabschnitt 6 der A 20 verläuft durch mehrere naturräumliche Einheiten innerhalb der Obereinheit ‚Stader Geest‘ (LRP LK ROW, 2003, LRP LK Stade, 1989). Der Beginn des Bauabschnittes 6 im Bereich der B 495 befindet sich im Naturraum 633 ‚Wesermünder Geest‘ in der Untereinheit 633.10 ‚Lamstedter Endmoränen‘. Geomorphologisch handelt es sich hierbei um einen deutlich über die ‚Hamme-Osteniederung‘ erhobenen Endmoränenwall. Es herrschen trockene (Podsol-)Braunerden und Podsole vor. Die Landschaft im nördlichen Teil der Lamstedter Endmoränen ist ausgeräumt und wird im Bereich des Planungsraumes von weiten Ackerfluren bestimmt.

Page 16: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 16 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Zwischen der Anschlussstelle an der B 495 bis zur Ortslage Nieder-Ochtenhausen erstreckt sich der geplante Bauabschnitt 6 der A 20 innerhalb des Naturraumes 632 ‚Hamme-Oste-Niederung‘, die die Obereinheit der ‚Stader Geest‘ in Nord-Süd-Richtung durchzieht. Die 10 bis 20 km breite Niederung ist eine in der Saale-Eiszeit entstandene Talung, die z. T. von 30 - 40 m hohen Geesthängen be-grenzt wird. Vorwiegend befindet sich das Vorhaben in der Untereinheit 632.12 ‚Mehe-Oste-Nie-derung‘ sowie kleinräumig im Bereich der Untereinheit 632.11 ‚Bremervörder Geestinsel‘. Geomor-phologisch stellt die ‚Mehe-Oste-Niederung‘ im überwiegenden Bereich einen Hochmoorstandort dar. Längs der Oste werden diese von Flachmooren unterbrochen. Der Tideeinfluss in der Oste reicht bis Bremervörde, so dass die Flachmoore von bis zu 1 m mächtigen Schlickablagerungen überdeckt werden. Lediglich auf der Geestinsel um Nieder Ochtenhausen herrschen trockenere Podsole und (Podsol)-Braunerden vor. Die Hochmoore wurden durch die Anlage von Moorkolonien erschlossen, die die Niederung in Nord-Süd-Richtung durchziehen. Auf den ehemaligen Hochmoorstandorten sowie den Flachmoorstandorten wird Grünlandnutzung betrieben, um Nieder Ochtenhausen findet Ackernutzung statt.

Im Bereich der ‚Bremervörder Geestinsel‘ unterscheiden sich die Grundmoränenkuppen durch die podsolierten Braunerdeböden von tiefer gelegenen Anmoorgleyen und Moorböden. Ein Großteil der Geestinsel wird von der Stadtgemeinde Bremervörde eingenommen. Der übrige Teil wird, mit Ausnahme des bewaldeten Plietenbergs, ackerbaulich genutzt.

Der östliche Teil des Bauabschnitts 6 verläuft durch die naturräumliche Einheit 634 ‚Zevener Geest‘ in den Untereinheiten 634.3 ‚Ostetal‘ und 634.4 ‚Oldendorfer Geest‘. Das ‚Ostetal‘ bildet den westlichen Randbereich der ‚Zevener Geest‘ zur ‚Hamme-Oste-Niederung‘. Die zwischen einzelnen Geestinseln ca. 5 m in die Talsandfläche eingetiefte breite Flussniederung wird am östlichen Rand zum Teil von Dünenzügen und westlich von einem Deich begrenzt. In der Niederung liegen Auen- und Anmoorgleye bzw. Auenböden vor. Nördlich von Bremervörde finden sich Niedermoorböden sowie in einem kleinen Abschnitt Organomarschen. Im Bereich der ‚Oldendorfer Geest‘, die durch schwach gewellte Geestplatten und Niederungen gekennzeichnet ist, erstreckt sich nördlich von Elm ein Geestrücken mit (Pseudogley-)Braunerden und Plaggeneschen. Der Geestrücken wird vornehmlich ackerbaulich und forstlich genutzt.

2.2 Methodik

2.2.1 Definition und Begründung der planungsrelevanten Funktionen

Im betroffenen Landschaftsraum sind die Funktionen und Strukturen auszumachen, die wegen ihrer Leistungs- und Funktionsfähigkeit und einer sich daraus ableitenden Schutzwürdigkeit von maßgeblicher Bedeutung für den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild sind. Folgende Funktionen werden unterschieden:

� Biotopfunktion/ Biotopverbundfunktion

� Habitatfunktion für wertgebende Tierarten

� Natürliche Bodenfunktion

� Grundwasserschutzfunktion

Page 17: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 17 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

� Regulationsfunktion von Oberflächengewässern

� klimatische und lufthygienische Ausgleichsfunktion

� Landschaftsbild / landschaftsgebundene Erholungsfunktion.

Bei der Auswahl der planungsrelevanten Funktionen ist neben deren Bedeutung und Schutzwürdigkeit im Betrachtungsraum die Frage zu beantworten, ob die prägenden Funktionen und Strukturen überhaupt von den Wirkungen des Straßenbauvorhabens betroffen werden. In der weiteren Betrachtung können daher Funktionen und Strukturen ausgeschlossen werden, die

� von den Wirkungen des Vorhabens voraussichtlich nicht erreicht werden,

� gegenüber den Wirkungen des Vorhabens i.d.R. eine geringe Empfindlichkeit aufweisen

� oder bei denen keine Beeinträchtigung anzunehmen ist, weil die auslösenden Wirkfaktoren fehlen.

Funktionen, bei denen bereits die fachliche Grobabschätzung erkennen lässt, dass Beeinträchtigungen auszuschließen sind (z.B. Grundwasserverschmutzungsempfindlichkeit bei niedrigen Grundwasserständen und bindigen Deckschichten oder klimatische Ausgleichsfunktion bei fehlenden Dammbauwerken), werden nicht weiter berücksichtigt.

Für die Erfassung und Bewertung des Eingriffes sind die Wirkungen des Vorhabens in einem jeweils aussagekräftigen großräumigeren funktionalen Kontext zu sehen, der über die Betroffenheit einer einzelnen Struktur (Biotoptyp oder Bodentyp) hinausgeht und sich eher auf einen Landschaftsausschnitt bezieht. Die Bezugsräume kennzeichnen den Zusammenhang von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere aufgrund von übereinstimmenden, ähnlichen oder sich ergänzenden Standorteigenschaften (Trophie und Landschaftswasserhaushalt) bzw. der Art und Intensität anthropogener Nutzungen. Die Bezugsräume orientieren sich i.d.R. an größeren Biotopkomplexen, faunistischen Lebensräumen oder Landschaftsbildeinheiten. Sie sind nicht als starre Grenze zu verstehen. Sie weisen Wechsel- und Funktionsbeziehungen mit entsprechenden Übergängen zu angrenzenden Bezugsräumen auf.

Der Untersuchungsraum des 6. Bauabschnitts der A 20 wird in 5 Bezugsräume unterteilt (s. Unterlage 19.1.2, Blatt 1: Bestandsübersicht und Tab. 2). Für jeden der Bezugsräume ist zu klären,

� welche wesentliche(n) Funktion(en) und Struktur(en) den Raum prägt/prägen,

� welche anderen Funktionen und Strukturen darüber mit abgebildet werden und

� welche Funktionen und Strukturen aufgrund ihrer geringen oder fehlenden Bedeutung ausgeblendet werden können.

Page 18: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 18 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Tabelle 2: Bezugsräume im Bereich des 6. Bauabschnitts der A 201

Nr. Bezeichnung

1 Ackergeprägte Geestbereiche um Bremervörde

2 Mehe-Oste-Niederung nördlich Bremervörde

3 Bewaldeter Geesthügel nördlich Bremervörde

6 Flussaue Oste mit Niederung des Gräpeler Mühlenbaches

7 Landwirtschaftlich geprägte Geestplatte mit Forsten um Elm

Die Darstellung der planungsrelevanten Funktionen ist den Bestands- und Konfliktplänen (Unterlage 19.1.3 Blätter 1 - 4) bzw. den Textkarten (Anlagen 1-3) zu entnehmen.

2.2.2 Ableitung der planungsrelevanten Funktionen

Das Prüfen der Vermeidbarkeit und die Notwendigkeit der Kompensation gemäß BNatSchG setzen

voraus, dass Kenntnis darüber besteht, wie Natur und Landschaft im voraussichtlich betroffenen

Planungsraum beschaffen sind. Erst wenn der Bestand erfasst ist und auf der Grundlage der

technischen Planungsdaten eine Herleitung der voraussichtlichen Konflikte erfolgen kann, ist es auch

möglich, den in § 15 BNatSchG benannten Verursacherpflichten und Zulässigkeitskriterien Rechnung

zu tragen.

Das Maßgebliche muss so erfasst und betrachtet werden, wie es für die Prognose und Beurteilung

der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen sowie für die Ermittlung von Art und Umfang funktional

geeigneter Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich ist. Dem entsprechend sind die Inhalte

der Bestandserfassung und die Bearbeitungstiefe zu wählen.

Art und Umfang der Erfassungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild wurden im Scopingtermin

am 19.08.2010 abgestimmt.

1 Die Bezugsräume 4 und 5 liegen außerhalb des Bereiches des 6. Bauabschnitts der A 20

Page 19: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 19 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

2.2.2.1 Pflanzen und Tiere

Zur dauerhaften Sicherung der biologischen Vielfalt sind entsprechend dem jeweiligen Gefährdungs-grad insbesondere

1. lebensfähige Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten zu erhalten und der Austausch zwischen den Populationen sowie Wanderungen und Wieder-besiedelungen zu ermöglichen,

2. Gefährdungen von natürlich vorkommenden Ökosystemen, Biotopen und Arten entgegen-zuwirken,

3. Lebensgemeinschaften und Biotope mit ihren strukturellen und geografischen Eigenheiten in einer repräsentativen Verteilung zu erhalten. (vgl. § 1 Abs. 2 BNatSchG)

Biotopfunktion

Die biologischen Untersuchungen als Grundlage für den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) wurden in den Jahren 2009, 2010 und 2011 vom Planungsbüro leguan gmbh durchgeführt. Die Untersuchungen umfassten:

� Flächendeckende Erfassung der Biotoptypen (Biotoptypenschlüssel Drachenfels 2011, dritte Ebene/ Untereinheiten) in den Jahren 2009 und 2010 im Untersuchungskorridor von mindestens 250 m beiderseits der Trasse (M. 1 : 5.000)

� Erfassung von Rote Liste Arten der Farn- und Blütenpflanzen (Bundes-/ Landesweite Liste, Liste Tiefland-Ost) sowie von Pflanzenarten der Anhänge II und IV FFH-RL im Jahr 2011 im direkten Eingriffsbereich der Trasse

� Erfassung besonders geschützter Biotope und Landschaftsbestandteile gemäß § 30 BNatSchG, § 24 NAGBNatSchG und § 22 NAGBNatSchG

� Erfassung der Lebensraumtypen des Anhangs I FFH-RL sowohl in den FFH-Gebieten als auch außerhalb von FFH-Gebieten im Umgriff der Biotoptypenkartierung

� Darstellung von Schutzgebieten (Natura 2000, NSG, LSG, ND, GLB etc.)

Auf der Grundlage der differenzierten Biotoptypenkartierung wurde eine Biotoptypenbewertung vorgenommen. Die Bewertung der Einzelflächen erfolgte nach BIERHALS et al., 2004. Die fünf Bedeutungsstufen (von 1 = sehr gering bis 5 = sehr hoch) beziehen sich auf die Gesamtbewertung des Biotoptyps.

Details zu den Bestandserfassungen und –bewertungen sind aus dem Fachbeitrag Flora und Fauna (leguan gmbh 2012), Kapitel 3.1.1 im Materialband zu ersehen.

Page 20: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 20 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Planungsrelevanz Untersuchungsaspekte / Funktionen

Besonders • Biotoptypen der Wertstufen V bis III • Gefährdete Farn- und Blütenpflanzen gemäß Roter Liste inklusive Arten der

Vorwarnliste (Bundes-/ Landesweite Liste, regionalisierte Liste) insbesondere gehäufte Vorkommen derartiger Arten in geeigneten Biotopen im Bereich des Baufeldes

• Pflanzenarten des Anhang IV FFH-RL

Allgemein • Biotoptypen der Wertstufen II bis I (werden im Zusammenhang mit der Bilanz des Flächenverbrauchs berücksichtigt).

Sonstiges mit Bedeutung für die Planfeststellung

• Besonders geschützte Biotope (gemäß § 30 BNatSchG und § 24 NAGBNatSchG) • Schutzgebietsabgrenzungen (Natura 2000, NSG, LSG, ND, GLB) • Lebensraumtypen des Anhang I und Pflanzenarten des Anhang II FFH-RL (auch

außerhalb von Schutzgebieten)

Habitatfunktion

Tierarten müssen insoweit erfasst werden, dass die rechtlichen Vorgaben des BNatSchG bzw. des NAGBNatSchG zur Bewältigung der Eingriffsregelung, des Artenschutzes und des Natura 2000-Gebietsschutzes abgearbeitet werden können. Die Auswahl der zu erfassenden Arten erfolgte zunächst innerhalb der Anhang IV-Arten FFH-RL und der europäischen Vogelarten, die entsprechend ihres potenziellen Vorkommens, ihrer Empfindlichkeit gegenüber straßenbaubedingten Faktoren und ihrer potenziellen Betroffenheit selektiert werden. Im Einzelnen sind dann weitere Arten zu betrachten, sofern sie eine besondere Bedeutung innerhalb des Betrachtungsraums haben. Dies können sein:

� Arten nach Anhang II FFH-RL

� nach § 54 (2) BNatSchG streng geschützte Arten,

� landesweit und / oder regional gefährdete / seltene Arten (Rote Listen),

� Arten, für die die Bundesrepublik Deutschland in hohem Maße verantwortlich ist (§ 54 BNatSchG)

� naturraumtypische Arten,

� Arten mit Indikatorfunktion für bestimmte Projektwirkungen oder

� charakteristische Arten (im Sinne des Art. 1 lit. e FFH-RL, insbesondere wenn die Arten auch im Rahmen einer FFH-VP herangezogen werden).

Die Erfassung folgender Artengruppen bzw. Arten durch das Planungsbüro leguan gmbh erfolgte in den Jahren 2009, 2010 und 2011

� Süßwassermollusken

� Fische und Rundmäuler

� Libellen

� Tagfalter und Widderchen

� Heuschrecken

� Laufkäfer

� Holzkäfer

Page 21: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 21 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

� Amphibien

� Reptilien

� Brutvögel

� Zug- und Rastvögel

� Fledermäuse

Im Rahmen der Amphibienerfassungen wurden sämtliche Stillgewässer sowie relevante Graben-bereiche untersucht. Als Sonderkartierung wurden ferner an im Vorfeld festgelegten Bereichen die Wanderaktivitäten von Amphibien untersucht.

Hinsichtlich der Libellen wurden Still- und Fließgewässer im Wirkbereich der Trassen erfasst.

An zuvor im Untersuchungsraum ausgewiesenen Transekten, die sich aus Übersichtskartierungen und Ergebnissen der Biotoptypenkartierung ergaben, wurden Heuschrecken, Tagfalter/Widderchen, Laufkäfer und Reptilien untersucht. Ebenso wurden im Bereich ausgewählter Gehölzstandorte Holz bewohnende Käfer und Nachtfalter erfasst. Darüber hinaus wurden 2011 noch umfangreiche Untersuchungen zu Nachtfaltern und deren mögliche Beeinträchtigungen durch Lichtimmissionen durchgeführt.

Fledermäuse wurden in einer Übersichtskartierung und nachfolgend in ausgewiesenen Probeflächen erfasst. Quartiere wurden ebenfalls mit aufgenommen. Weitere Fledermauserfassungen wurden in 2011 an ausgewählten Standorten durchgeführt.

Für die Brutvögel wurde von Bau-km 600+510 bis Bau-km 611+550 eine flächendeckende Revierkartierung durchgeführt.

Die Erfassung der Zug- und Rastvögel erfolgte an ausgewählten Probepunkten, die dann Rastvogelteilflächen zugeordnet wurden. Die Rastvogelteilflächen decken die Offenlandbereiche von Bau-km 600+510 bis Bau-km 611+550 ab, sparen also Siedlungs- und Waldbereiche aus.

Details zu den Bestandserfassungen und –bewertungen der genannten Artengruppen sind aus dem Fachbeitrag Flora und Fauna (leguan gmbh 2012), Kapitel 3.1.2 bis 3.1.14 im Materialband zu ersehen.

Ergänzend zu den Brut-, Zug- und Rastvogelerfassungen der leguan gmbh wurden für die Teilbereiche zwischen Bauanfang und Bau-km 600+510 sowie zwischen Bau-km 611+550 und Bauende auf die Kartierungen in den angrenzenden Abschnitten 5 und 7 der A 20 der Büros Küfog gmbh und Ökoplan zurückgegriffen, die im Entwurf vorlagen. Die Ergebnisse der Brutvogelkartierungen für die Bereiche sind in den Teilen II und III des Materialbandes graphisch dargestellt. Für über die graphischen Darstellungen hinaus gehende Informationen wird auf die entsprechenden Unterlagen bei den Abschnitten 5 und 7 verwiesen. Bedeutende Rastvogelteilflächen wurden nicht nachgewiesen. Auf eine Darstellung im Materialband wird aus diesem Grund verzichtet. Auch hier sind weitergehende Informationen den Unterlagen bei den Verfahren im Abschnitt 5 und 7 zu entnehmen.

Für die Artengruppe der Mittel- und Großsäuger wurden keine eigenständigen Erfassungen durchgeführt. Hier wurden Hinweise auf Vorkommen aus entsprechenden Daten recherchiert und bei der ortsansässigen Jägerschaft abgefragt.

Page 22: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 22 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Planungsrelevanz Untersuchungsaspekte / Funktionen

Besonders • Habitate von Arten des Anhang IV FFH-RL sowie von planungsrelevanten Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie (s. separate Liste der planungsrelevanten Vogelarten – Anhang II zum LBP) oder „Verantwortungsart“ nach § 54 BNatSchG (V-Art)

• Faunistisch bedeutsame Bereiche der Wertstufen hoch oder sehr hoch • Bedeutsame Verbundkorridore

Allgemein • Faunistisch bedeutsame Bereiche der Wertstufen Grundbedeutung, gering, mittel. Diese Funktionen werden über die Biotoptypen bzw. den Flächenverbrauch mit berücksichtigt.

Sonstiges mit Bedeutung für die Planfeststellung

• Arten des Anhang II FFH-RL

2.2.2.2 Boden

Bei Einwirkungen auf den Boden sollen schädliche Bodenveränderungen bzw. Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte soweit wie möglich vermieden werden. Natürliche Funktionen umfassen die Funktionen des Bodens als:

• Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen,

• Bestandteil des Naturhaushaltes, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen,

• Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen aufgrund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers (vgl. §§ 1 und 2 (2) BBodSchG sowie Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG).

Vor dem Hintergrund der Hinweise zur Anwendung der Eingriffsregelung beim Aus- und Neubau von Straßen (NLStBV und NLWKN 2006) sind insbesondere folgende Böden zu berücksichtigen:

� Böden mit besonderen Standorteigenschaften für die Biotopentwicklung / Extremstandorte,

� Naturnahe Böden (z.B. alte Waldstandorte),

� Seltene bzw. kultur- oder naturhistorisch bedeutsame Böden.

Als Datengrundlage für die Bestandsbeschreibung und -darstellung dienten folgende Quellen:

� Bodenübersichtskarte Niedersachsen 1:50.000 (CD)

� Niedersächsisches Bodeninformationssystem (NIBIS)

� Bodenkundliche Daten (ESRI-shape) des Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

� Landschaftsrahmenplan des Kreises Rotenburg/Wümme, 2003

� Landschaftsrahmenplan des Kreises Stade, 1989

� Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau, 2009.

Page 23: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 23 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Planungsrelevanz Untersuchungsaspekte / Funktionen

Besonders Böden mit besonderen Standorteigenschaften für die Biotopentwicklung • Datensatz Schutzwürdige Böden des LBEG (bodenkundliche Feuchtestufen 1, 9 und 10) • Böden mit besonderen Standorteigenschaften für die Biotopentwicklung gemäß Arbeitshilfe Boden und Wasser im Landschaftsrahmenplan des NLÖ (2004) (Anhang S. 12). Datensatz Oeko des LBEG

Seltene bzw. natur- oder kulturgeschichtlich bedeutsame Böden • Datensatz Schutzwürdige Böden des LBEG (seltene Böden) • Naturnahe Böden (z. B. alte Waldstandorte, nicht oder wenig entwässerte Hoch- oder Niedermoorböden)

Verdichtungsempfindlichkeit (Zusatzinformation zur Optimierung der räumlichen Lage von Baustelleneinrichtungsflächen) • Übernahme der Bewertung des LBEG (Potentielle Verdichtungsempfindlichkeit SM). Ggf. Ergänzung / Abgleich mit Baugrunduntersuchung

Allgemein • Sonstige Böden ausgenommen versiegelte Flächen und Altlasten (Böden allgemeiner Bedeutung sind nicht gesondert darzustellen und zu beschreiben, sie sind aber zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs gem. NLStBV u. NLWKN (2006) erforderlich)

2.2.2.3 Wasser

Grundwasser

Für einen vorsorgenden Grundwasserschutz sowie einen ausgeglichenen Wasserhaushalt ist auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Sorge zu tragen (vgl. § 1 Abs. 3 Nr. 3 BNatSchG). Darüber hinaus sind die Ziele des WHG zu berücksichtigen, wie sie insbesondere in § 6 Abs. 1 WHG und in Umsetzung der Anforderungen der WRRL speziell bezogen auf das Grundwasser in § 47 Abs. 1 WHG formuliert sind.

Zur Beurteilung dieser Funktionen wurden im Wesentlichen Daten und Bewertungen des LBEG verwendet (s. Tabelle unten).

Planungsrelevanz Untersuchungsaspekte / Funktionen

Besonders Grundwassernahe Standorte

• Bereiche der BÜK 50 in denen der mittlere Grundwasserniedrigstand (MNGW) < 2 m bzw. der mittlere Grundwasserhochstand (MHGW) < 1m unter Geländeoberfläche liegt

Bereiche besonderer Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeintrag

• grundwassernahe Standorte < 2 m (MNGW) (Streusalz)

Bereiche mit besonderer Bedeutung für die Grundwasserneubildung

• Bereiche mit Grundwasserneubildungsraten > 250 mm/a, Übernahme aus Daten des LBEG (Growa)

In Teilbereichen des Untersuchungsgebietes kommt dem Erhalt der Grundwasser-

neubildung eine besondere Bedeutung zu, da der Grundwasserhaushalt bereits derzeit

relativ angespannt ist (deutliches Abfallen der Grundwasserstände seit den 70er Jahren

und damit einhergehend sinkenden Abflussmengen in den Fließgewässern) und sich die

Situation im Zuge des Klimawandels weiter verstärken wird. In Bereichen, in denen eine

Versickerung des Regenwassers über die Straßenböschungen möglich ist, kommt

diesem Sachverhalt nur eine allgemeine Bedeutung zu.

Allgemein Sonstige Bereiche ausgenommen versiegelte Flächen und Altlasten

Page 24: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 24 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Oberflächengewässer

Gewässer sind vor Beeinträchtigungen zu bewahren und ihre natürliche Selbstreinigungsfähigkeit und Dynamik zu erhalten. Dies gilt insbesondere für natürliche und naturnahe Gewässer einschließlich ihrer Ufer, Auen und sonstigen Rückhalteflächen (vgl. § 1 Abs. 3 Nr. 3 BNatSchG).

Eine Verschlechterung ihres ökologischen und ihres chemischen Zustands bzw. Potenzials ist zu vermeiden. Ein guter ökologischer und chemischer Zustand bzw. ein gutes ökologisches und chemisches Potenzial ist zu erhalten oder zu erreichen (vgl. § 27 Abs. 1 WHG in Verbindung mit der WRRL).

Zur Beurteilung der für die Oberflächengewässer relevanten Funktionen wurden im Wesentlichen vorliegende Daten und Bewertungen des LBEG und der aktuellen Biotopkartierung verwendet.

Planungsrelevanz Untersuchungsaspekte / Funktionen

Besonders • Sämtliche natürlich entstandenen Gewässer • Künstlich entstandene naturnahe Gewässer • Nach § 76 WHG festgesetzte Überschwemmungsgebiete

Allgemein • Künstlich entstandene naturferne Gewässer (z.B. Entwässerungsgräben) Sonstiges mit Bedeutung für die Planfeststellung

• Gewässergüte

2.2.2.4 Klima/Luft

Luft und Klima sind auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu schützen; dies gilt insbesondere für Flächen mit günstiger lufthygienischer oder klimatischer Wirkung wie Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete oder Luftaustauschbahnen (vgl. § 1 Abs. 3 Nr. 4 BNatSchG).

Zur Beurteilung von Klima und Luft wurden auf der Grundlage der Biotoptypenkartierung und topographischer Daten folgende Kriterien nach MOSIMANN ET AL. (1999) herangezogen:

Planungsrelevanz Untersuchungsaspekte / Funktionen

Besonders � Geländeklimatische Verhältnisse (Relief, Geländeneigung) � Kaltluftleitbahnen und -entstehungsgebiete welche für die Bildung lokalklimatisch

relevanter Kaltluftmassenströme geeignet sind und in Zuordnung zu thermisch-lufthygienisch belasteten Siedlungsgebieten stehen (im UG nicht relevant)

� Frischluftentstehungsgebiete/-abflussbahnen

Allgemein • Sonstige Bereiche ausgenommen versiegelte/bebaute Flächen

Das ländlich geprägte, gering besiedelte Untersuchungsgebiet ist von allgemeiner Bedeutung für das Schutzgut Klima/Luft, da es überwiegend klimatisch wenig beeinträchtigte Bereiche bzw. luftreinigende, klimaschützende Bereiche umfasst. Es besitzt keine besonderen klimatischen Ausgleichsfunktionen, da es in keiner Beziehung zu stark verdichteten Siedlungsgebieten steht, die von einer Kalt-/Frischluftzufuhr aus der Umgebung profitieren könnten.

Page 25: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 25 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

2.2.2.5 Landschaftsbild / Erholungsfunktion

Natur und Landschaft sind so zu schützen, dass die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). Großflächige, weitgehend unzerschnittene Landschaftsräume sind vor weiterer Zerschneidung zu bewahren (vgl. § 1 Abs. 5 BNatSchG). Zur Beurteilung des Landschaftsbildes wurden Landschaftsbildtypen auf Grundlage der Biotoptypenkartierung sowie eigener Geländebegehungen unter Hinzuziehung topographischer Karten, Bodenkarten sowie Daten der Landkreise Rotenburg/Wümme und Stade abgegrenzt und bewertet.

Planungsrelevanz Untersuchungsaspekte / Funktionen

Besonders • Landschaftsbildeinheiten sehr hoher und hoher Bedeutung (Bewertung in Anlehnung an Köhler und Preiß 2000, Informationsdienst Naturschutz 1/2000)

Allgemein • Landschaftsbildeinheiten mittlerer bis geringer Bedeutung (s.o.) Sonstiges mit Bedeutung für die Planfeststellung

• Vorranggebiete oder Vorsorgegebiete für die Erholung • Erholungsinfrastruktur (besonders bedeutsame Rad- und Wanderwege)

Der Charakter einer Landschaft wird dabei zusätzlich nach seiner Natürlichkeit und der Erlebbarkeit einer historischen Kontinuität in der Landnutzung beurteilt (vgl. KÖHLER & PREIß 2000):

• Natürlichkeit: Natürlich wirkende Landschaften und Landschaftsteile besitzen innerhalb des mitteleuropäischen Kulturkreises eine hohe Anziehungskraft. Sie vermitteln den Eindruck von Ungestörtheit und freier ungebundener Entwicklung, der im Kontrast zu den intensiv genutzten Kulturlandschaften und Siedlungsräumen als positiv empfunden wird.

• Erlebbarkeit einer historischen Kontinuität: Für den Menschen weckt die Wahrnehmung von Landschaft Bezüge zur eigenen Geschichte. Historisch gewachsene Landschaftsräume sind damit für die Identität des Menschen, sein „Heimatgefühl“, von hoher Bedeutung. Starke Veränderungen von Landschaftsräumen werden als schmerzlicher Verlust empfunden.

Die Bewertung der Landschaftsbildeinheiten erfolgt in einer fünfstufigen Skala:

Wertstufe I = Landschaftsbildeinheit mit sehr geringer Bedeutung

Wertstufe II = Landschaftsbildeinheit mit geringer Bedeutung

Wertstufe III = Landschaftsbildeinheit mit mittlerer Bedeutung

Wertstufe IV = Landschaftsbildeinheit mit hoher Bedeutung

Wertstufe V = Landschaftsbildeinheit mit sehr hoher Bedeutung

Als Landschaftsbildbereiche von hoher bis sehr hoher Bedeutung werden bspw. Bereiche angesehen, die weitgehend der naturraumtypischen Eigenart entsprechen, also z.B. einen hohen Anteil natürlich wirkender Biotoptypen oder eine hohe Dichte an naturraumtypischen Landschaftselementen aufweisen oder auch historische Kulturlandschaften darstellen, und die frei sind von störenden Objekten, Geräuschen und Gerüchen.

Page 26: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 26 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Landschaftsbildbereiche mit sehr geringer bis geringer Bedeutung sind Bereiche, deren naturraumtypische Eigenart weitgehend überformt oder zerstört ist, die somit z.B. nur noch einen sehr geringen Anteil natürlich wirkender Biotoptypen aufweisen, durch technogene Strukturen überprägt sind, die nur geringe oder keine kulturhistorischen Landschaftselemente aufweisen oder in denen naturraumtypische, erlebniswirksame Landschaftselemente nur noch vereinzelt oder nicht mehr vorhanden sind.

2.3 Vorstellung der Bezugsräume

Im Folgenden werden die von der Autobahntrasse betroffenen Bezugsräume (vgl. Tab. 2 und Karte 1 Bestandsübersicht) in Form von Steckbriefen beschrieben. Außerdem werden die planungsrelevanten Funktionen und die zu erwartenden Beeinträchtigungen dargestellt. Am Ende des Steckbriefes werden die planungsrelevanten Funktionen besonderer Bedeutung für den jeweiligen Bezugsraum zusammenfassend aufgeführt.

Nähere Erläuterungen zur Erfassung und Bewertung der einzelnen Naturhaushaltsfunktionen finden sich in Kap. 2.4.

Die Bezugsräume werden für den Bereich des Untersuchungsraumes für die A 20, BA 6 beschrieben.

Page 27: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 27 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Nr. des Bezugs-raumes

1

Bezeichnung des Bezugsraumes

Ackergeprägte Geestbereiche um Bremervörde

Lage Westlich von Bremervörde entlang der Mehe-Oste-Niederung sowie um Nieder-Ochtenhausen

Naturraum Haupteinheit: Wesermünder Geest / Zevener Geest Untereinheit: Lamstedter Endmoränen / Ostetal

Nutzung Überwiegend ackerbaulich genutzt mit örtlichen Waldparzellen. Die Be-siedlung besteht aus mehreren überwiegend kleineren Ortslagen sowie Einzelhöfen (oftmals verstreut).

Beschreibung der Naturgüter/Funktionen

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt • Biotopfunktion

• Habitatfunktion

• Biotopverbund-funktion

Biotope/Nutzungstypen: Überwiegend große Ackerflächen; kleinere

intensiv genutzte Grünlandbereiche, die zum Teil durch Gehölzstrukturen (Baumreihen, Hecken) gegliedert sind; kleinere Waldparzellen, überwie-gend Nadelforst, vereinzelte Laubwaldbestände; ländlich geprägte Sied-lungsbereiche, oftmals verstreut.

Im weit überwiegenden Teil ist die Bedeutung der Biotop- und Nutzungstypen eingeschränkt. Biotope mittlerer Bedeutung (wie z.B. Hecken und ruderale Strukturen entlang von Wegen) sind selten, Biotope hoher und sehr hoher Bedeutung (z.B. Wallhecken und Eichen-Mischwaldbestände) nur ganz vereinzelt und sehr kleinflächig vorhanden.

Tiere: Restwaldparzellen werden durch Rehwild als Einstand sowie

durch Fledermäuse (Fransenfledermaus, Großer Abendsegler, Rauhaut-fledermaus, Zwergfledermaus) genutzt. Die Vogellebensgemeinschaften von Gehölzstrukturen oder des Offenlandes sind eher arten- und individuenarm.

Pflanzen (im Baufeld): 2 Eiben Taxus baccata (nach § 7 (2) Nr. 13

BNatSchG besonders geschützte Art, in der Roten Liste Niedersachsen als gefährdete Art geführt) in einem naturnahen Feldgehölz an der B 495, 1 Stechpalme Ilex aquifolium (nach § 7 (2) Nr. 13 BNatSchG besonders geschützte Art, nach den Roten Listen Deutschland und Niedersachsen ungefährdet) innerhalb eines Eichen-Mischwaldbestands in einer kleineren Restwandparzelle

Biologische Vielfalt/Biotopverbund: Bei geringer Entfernung

zwischen den Waldparzellen Biotopverbund gegeben

Boden, Wasser, Luft, Klima

• Biotische Lebens-raumfunktion

• Speicher- und

Boden: Es dominieren sandige und meist trockene Podsolböden allgemeiner Bedeutung (nach NLÖ, 2002). In den Übergängen zur Mehe-Oste-Niederung treten grundwasserbeeinflusste Gley-Podsole, Gleye und Erd-Niedermoore auf. Um Nieder-Ochtenhausen sind auch inselartige Vorkommen von sandigen Pseudogley-Braunerden anzutreffen.

Page 28: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 28 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Nr. des Bezugs-raumes

1

Bezeichnung des Bezugsraumes

Ackergeprägte Geestbereiche um Bremervörde

Reglerfunktion

• Grundwasser-schutzfunktion

• Retentionsfunktion

• Lufthygienische Ausgleichsfunktion

Wasser: Oberflächenwasser

Örtlich treten strukturarme Entwässerungsgräben in den Übergangszonen zur Mehe-Oste-Niederung sowie um Nieder-Ochtenhausen drei einzelne, als geschützte Biotope geltende, Kleingewässer auf.

Grundwasser

Die Flurabstände liegen zwischen 5 m bis zu 10 m, im Übergangsbereich zur Mehe-Oste-Niederung zwischen 1 m und 2 m. Geringe Grundwasserschutzfunktion in den Übergangsbereichen.

Luft / Klima: Restwald-, Acker- und Grünlandflächen stellen Ausgleichsräume (Kaltluft-produktion) dar. Profitierende Wirkungsräume sind nicht vorhanden, so dass keine besondere klimatische Ausgleichsfunktion vorliegt.

Landschaft • Landschaftsbildfunk-

tion

• Erholungsfunktion

Landschaftsbild: Eher strukturarme Ackerlandschaft der Geest mit flachwelligem bis welligem Relief. Örtlich treten Waldparzellen und gliedernde lineare Gehölzstrukturen auf. Insgesamt eher geringe bis mittlere landschaftliche Vielfalt. Überwiegend geringe Naturnähe aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung. Bereichsweise weite Sichtbeziehungen in die umgebenden Landschafts-bereiche (z.B. von B 495 in angrenzende Niederung). Neben der inten-siven landwirtschaftlichen Nutzung bestehen Vorbelastungen u.a. durch Lärmemissionen und Zerschneidungswirkung der B 495. Geringe, bereichsweise auch mittlere Bedeutung des Landschaftsbildes.

Erholung: Der Raum ist durch landwirtschaftliche bzw. forstliche Wegeverbindungen sehr gut erschlossen.

Im Gebiet um Nieder-Ochtenhausen kreuzen sich mehrere Radwander-wege („Ostekultur-Route“, „Deutsche Fährstraße Bremervörde-Kiel“).

Ableitung der planungsrelevanten Funktionen besonderer Bedeutung / zu erwartende Beeinträchtigungen

Die wesentlichen Auswirkungen des Vorhabens ergeben sich aus der Flächenbeanspruchung sowie aus akustischen und optischen Störwirkungen. Die Zerschneidungswirkung der Trasse wird durch eine Faunapassage am Weißen Moorweg vermindert.

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Biotope: Überbauung sowie temporäre Inanspruchnahme von

wertvollen Biotopen (Eichen-Mischwald armer, trockener Sandböden), Stickstoffeintrag in stickstoffempfindliche Biotope (Eichen-Mischwald,

Page 29: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 29 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Nr. des Bezugs-raumes

1

Bezeichnung des Bezugsraumes

Ackergeprägte Geestbereiche um Bremervörde

• Biotopfunktion

• Habitatfunktion

• Biotopverbundfunktion

Schnabelried-Vegetation, nährstoffarmes Kleingewässer, Weiden- und Faulbaumgebüsch), Funktionsminderung durch Freistellen von Wäldern (Eichenmischwald).

Tiere: Habitatverlust durch Überbauung (und temporäre

Inanspruchnahme) z.B. Fledermäuse, Rehe und Vögel im Bereich der Restwaldparzellen und anderer Gehölzstrukturen. Einschränkung der Habitatfunktionen vor allem für störungsempfindliche Arten (z.B. Vogelarten des Offenlandes wie Feldlerche).

Biologische Vielfalt/Biotopverbund: Verbundfunktionen z.B.

zwischen den Waldparzellen werden unterbrochen.

Boden, Wasser, Luft, Klima • Biotische Lebens-

raumfunktion

• Speicher- und Reglerfunktion

• Grundwasser-schutzfunktion

• Retentionsfunktion

� Lufthygienische Ausgleichsfunktion

Boden: Die natürlichen Bodenfunktionen gehen im Bereich der Trasse durch die dauerhafte Flächenbeanspruchung verloren. Darüber hinaus gehen von der temporären Flächeninanspruchnahme während der Bauphase Beeinträchtigungen auf die Böden aus. Die auftretenden Gleyböden sind durch die B 495 und Ackernutzung vollständig bzw. deutlich überprägt. Die Erd-Moorböden im Übergangsbereich zur Mehe-Oste-Niederung sind nach den bodenkundlichen Daten des LBEG empfindlich gegenüber Verdichtung und Schadstoffeinträgen.

Wasser:

Oberflächenwasser

Gewässer mit besonderer Bedeutung sind von der Planung nicht betroffen. Stoffeinträge erfolgen im Bezugsraum nicht, da das Entwässerungssystem zu den Vorflutern benachbarter Bezugsräume (Nr. 2 und Nr. 6) ausgerichtet ist.

Grundwasser

Durch Flächenversiegelung und Überbauung gehen Bereiche hoher Grundwasserneubildung verloren. Grundwassernahe Standorte und Bereiche mit besonderer Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeinträgen sind im Übergangsbereich zur Mehe-Oste-Niederung betroffen.

Luft / Klima: Kein Verlust von Funktionsflächen besonderer Bedeutung. Die Verluste allgemein bedeutsamer Flächen werden über die Biotopfunktion abgedeckt.

Landschaft • Landschaftsbild-

funktion

• Erholungsfunktion

Landschaftsbild: Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die Trasse und Querungsbauwerke sowie Verlärmung in den trassennahen Bereichen. Kein Funktionsraum besonderer Bedeutung betroffen.

Page 30: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 30 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Nr. des Bezugs-raumes

1

Bezeichnung des Bezugsraumes

Ackergeprägte Geestbereiche um Bremervörde

Erholung: Die Betroffenheit wird aufgrund der allgemeinen Bedeutung über das Landschaftsbild abgebildet. Wegeverbindungen bleiben bestehen bzw. werden wieder hergestellt.

Folgende planungsrelevante Funktionen besonderer Bedeutung sind betroffen: � Biotopfunktion

� Habitatfunktion

� Bodenfunktionen

� Grundwasserschutzfunktion

Page 31: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 31 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Nr. des Bezugs-raumes

2

Bezeichnung des Bezugsraumes

Mehe-Oste-Niederung nördlich Bremervörde

Kurzbeschreibung des Bezugsraumes

Lage Die Mehe-Oste-Niederung befindet sich im nördlichen Teil des Land-kreises Rotenburg/Wümme nördlich der Stadt Bremervörde.

Naturraum Naturraum: Hamme-Oste-Niederung Untereinheit: Mehe-Oste-Niederung

Nutzung Überwiegend niederungstypische Grünlandnutzung, parzellenweise inten-sive Ackernutzung. Mehrere in Nord-Süd-Richtung verlaufende Straßen-dörfer (z.B. Mehedorf, Hönau-Lindorf, Ottendorf).

Beschreibung der Naturgüter/Funktionen

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt • Biotopfunktion

• Habitatfunktion

• Biotopverbund-funktion

Biotope/Nutzungstypen: Deutlich überwiegender Anteil an Grünland-

flächen, intensiv bewirtschaftet, mehr oder weniger eng durchzogen von Gräben und Vorflutern. Hervorzuheben ist das Intensivgrünland auf Hoch-moorstandorten im Bereich des Kornbecksmoores; einzelne Acker-flächen; landwirtschaftliche Wege werden begleitet durch Ruderalfluren oder vereinzelt durch Gehölzstrukturen; kleine Moorwaldparzellen, vereinzelt Kleingewässer. Im weit überwiegenden Teil ist die Bedeutung der Biotop- und Nutzungstypen eingeschränkt. Biotope mittlerer Bedeutung (wie z.B. Gräben, Hecken und ruderale Strukturen entlang von Wegen) sind selten, Biotope hoher und sehr hoher Bedeutung (z.B. Moorwald- und Eichen-Mischwaldbestände sowie nährstoffarme Kleingewässer) nur ganz vereinzelt und sehr kleinflächig vorhanden.

Tiere: Das Kornbecksmoor hat eine sehr hohe Bedeutung für Brutvögel

(Offenland-/Wiesenvögel); hoher Anteil gefährdeter / geschützter Arten. Hohe und sehr hohe Bedeutung für Brutvögel weisen auch die Flächen östlich und westlich von Ottendorf sowie östlich des Lintel auf. Insbesondere die Grünländer haben eine landesweite Bedeutung als Nahrungshabitat für den Weißstorch. Teile des Bezugsraumes haben eine landesweite Bedeutung für Rastvögel, so z.B. Teile des Kornbecksmoores und große Bereiche östlich und westlich von Hönau-Lindorf. Fledermäuse nutzen Gehölzstrukturen und Gräben z.B. am Rande des Kornbecksmoores als Leitlinie oder für Jagdflüge, die Bedeutung ist in der Regel nur eingeschränkt bis mittel. Eine hohe Bedeutung für Fledermäuse haben die Gehölz- und Siedlungsstrukturen entlang der K 105 im südlichen Bereich von Hönau-Lindorf. Einzelne Kleingewässer und Gräben im Kornbecksmoor weisen eine hohe Bedeutung für Amphibien oder Libellen auf.

Pflanzen (im Baufeld): 1 Stechpalme Ilex aquifolium (nach § 7 (2) Nr. 13

BNatSchG besonders geschützte Art, nach den Roten Listen Deutschland und Niedersachsen ungefährdet) innerhalb eines kleinen Eichen-

Page 32: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 32 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Nr. des Bezugs-raumes

2

Bezeichnung des Bezugsraumes

Mehe-Oste-Niederung nördlich Bremervörde

Mischwaldbestands im Siedlungsbereich, 1 Sumpf-Dreizack Triglochin paluste (in der Roten Liste Niedersachsen als gefährdete Art geführt) an einem Graben im Kornbecksmoor

Biologische Vielfalt/Biotopverbund: Die Kornbeck ist Bestandteil

eines großräumigen Gewässerkomplexes und hat insofern eine Bedeutung für den landesweiten Biotopverbund.

Boden, Wasser, Luft, Klima

• Biotische Lebens-

raumfunktion

• Speicher- und Reglerfunktion

• Grundwasser-schutzfunktion

• Retentionsfunktion

• Lufthygienische Ausgleichsfunktion

Boden: Innerhalb der Niederung treten Hochmoor-Böden und entlang der Korn-beck Niedermoor-Böden auf. Die Moorböden sind durch Entwässerung degeneriert, haben aber aufgrund des biotischen Standortpotenzials und ihrer Verdichtungsempfindlichkeit Funktionsausprägungen hoher Bedeu-tung.

Wasser:

Oberflächenwasser Die Niederung ist durch ein Netz von nährstoffreichen und strukturarmen Entwässerungsgräben durchzogen, Stillgewässer sind nicht vorhanden. Natürliches Gewässer ist die Kornbeck, die zu einem Vorfluter ausgebaut und nach WRRL als erheblich veränderter Wasserkörper eingestuft ist.

Grundwasser Die Niederung weist mit überwiegend weniger als 1 m unter GOK einen hohen Grundwasserspiegel auf. Die Schutzfunktion für das Grundwasser ist somit gering.

Luft / Klima: Die Grünländer stellen grundsätzlich Bereiche hoher Kaltluftproduktion dar. Davon profitierende Wirkräume existieren nicht.

Landschaft • Landschaftsbild-

funktion

• Erholungsfunktion

Landschaftsbild: Es herrscht landschaftstypische Grünlandnutzung vor, jedoch ist die ursprüngliche Naturnähe durch intensive Nutzung überprägt. Die Land-schaft ist überwiegend offen und zeichnet sich durch Weite und Stille aus. Vereinzelt naturraumtypische Feuchtgrünländer, Reste von Moorbirken-wäldern und Abbruchkanten. Gliederung durch wenige lineare oder flächige Gehölzbestände sowie durch ein Netz von Entwässerungs-gräben. Mittlere Bedeutung des Landschaftsbildes.

Erholung: Die Niederung ist nur in Teilbereichen durch landwirtschaftliche Wege erschlossen. Neben der landschaftlichen Ruhe tragen Vorkommen naturraumtypischer Tierarten (insb. Avifauna) zum Naturerlebnis bei.

Page 33: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 33 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Nr. des Bezugs-raumes

2

Bezeichnung des Bezugsraumes

Mehe-Oste-Niederung nördlich Bremervörde

Ableitung der planungsrelevanten Funktionen besonderer Bedeutung / zu erwartende Beeinträchtigungen

Die wesentlichen Auswirkungen des Vorhabens ergeben sich aus der Flächenbeanspruchung sowie aus akustischen und optischen Störwirkungen. Die Zerschneidungswirkung der Autobahntrasse wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Brücke über die Kornbeck vermindert.

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt • Biotopfunktion

• Habitatfunktion

• Biotopverbund-funktion

Biotope: Überbauung sowie temporäre Inanspruchnahme von

wertvollen Biotopen (Eichen-Mischwald feuchter Sandböden, Pfeifengras-Birken- und Kiefern-Moorwald), Stickstoffeintrag in stickstoffempfindliche Biotope (Eichen-Mischwald feuchter Sandböden, Pfeifengras-Birken- und Kiefern-Moorwald, nährstoffarmes Kleingewässer), Funktionsminderung durch Freistellen von Wäldern (Eichen-Mischwald feuchter Sandböden, Birken- und Kiefern-Moorwald, Fichtenforst, Laubforst aus einheimischen Arten).

Tiere: Verlust und Zerschneidung von hochwertigen Lebensräumen

(insbesondere Brutvögel im Offenland und Fledermäuse an der K 105), Beeinträchtigung von hochwertigen Brutvogellebensräumen und Nahrungshabitaten von Rastvögeln durch Störung und Verlärmung

Biologische Vielfalt/Biotopverbund: Die Verbundfunktion entlang

der Kornbeck bleibt durch eine ausreichende Dimensionierung des Brückenbauwerks erhalten.

Boden, Wasser, Luft, Klima • Biotische Lebens-

raumfunktion

• Speicher- und Reglerfunktion

• Grundwasser-schutzfunktion

• Retentionsfunktion

• Lufthygienische Ausgleichsfunktion

Boden: Die natürlichen Bodenfunktionen der Hoch- und Niedermoorböden mit besonderem Biotopentwicklungspotenzial gehen durch Versiegelung und Überbauung komplett verloren. Ebenso beeinträchtigt die temporäre Flächeninanspruchnahme während der Bauzeit die verdichtungs-empfindlichen Böden.

Wasser:

Oberflächenwasser

Die Kornbeck selbst weist als natürlich entstandenes Gewässer eine theoretische Funktionsausprägung besonderer Bedeutung auf, ist jedoch stark begradigt, örtlich verbaut und mit Querbauwerken versehen. Nach WRRL gilt es als erheblich veränderter Wasserkörper, so dass insgesamt keine besondere Ausprägung der Retentionsfunktion festgestellt werden kann. Das zur Entwässerung angelegte Grabennetz ist nur von geringer Bedeutung. Die Kornbeck wird durch ein geplantes Bauwerk gequert. Als Gewässer II. Ordnung dienst sie als Vorflut des geplanten Straßen-Entwässerungssystems und ist daher von Einleitungen betroffen.

Page 34: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 34 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Nr. des Bezugs-raumes

2

Bezeichnung des Bezugsraumes

Mehe-Oste-Niederung nördlich Bremervörde

Grundwasser

Die degradierten Moorböden sowie die Podsol-Gleye bieten nur einen geringen Schutz für das hoch anstehende Grundwasser gegenüber Verschmutzung durch Schadstoffeinträge. Die Versiegelung und Überbauung stellt durch den Verlust der natürlichen Bodenfunktionen gleichzeitig eine erhebliche Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes dar.

Luft / Klima: Kein Verlust von Funktionsflächen besonderer Bedeutung. Die Verluste von Flächen allgemeiner Bedeutung werden über die Biotopfunktion abgedeckt.

Landschaft • Landschaftsbild-

funktion

• Erholungsfunktion

Landschaftsbild: Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die Trasse und technische Bauwerke sowie Verlärmung in den trassennahen Bereichen. Kein Funktionsraum besonderer Bedeutung betroffen.

Erholung: Beeinträchtigung durch Lärm. Die Betroffenheit wird über das Land-schaftsbild abgebildet.

Folgende planungsrelevante Funktionen besonderer Bedeutung sind betroffen: � Biotopfunktion

� Habitatfunktion

� Bodenfunktionen

� Grundwasserschutzfunktion

� Regulationsfunktion von Oberflächengewässern

Page 35: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 35 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Nr. des Bezugs-raumes

3

Bezeichnung des Bezugsraumes

Bewaldeter Geesthügel nördlich Bremervörde

Lage Nord-nordwestlich von Bremervörde

Naturraum Haupteinheit: Hamme-Oste-Niederung Untereinheit: Bremervörder Geestinsel

Nutzung Im Bereich des Plietenberges befindet sich der Waldbereich Höhne. Die umgebenden Flächen in Richtung Mehe-Oste-Niederung sowie des Steinberges werden landwirtschaftlich genutzt (Acker, Grünland). Kleinflächige Siedlungsbereiche.

Beschreibung der Naturgüter/Funktionen

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

• Biotopfunktion

• Habitatfunktion

• Biotopverbund-funktion

Biotope/Nutzungstypen: Der Waldbestand der Höhne setzt sich

zusammen aus einem überwiegenden Anteil von Nadelholzforsten aus Fichten, Kiefern oder Lärchen, aus Buchen- und Eichen-Misch-Beständen sowie aus kleineren Waldlichtungsfluren und Pionierwaldbeständen; der Waldkomplex ist umgeben von (Wall)Hecken oder Baumreihen; angrenzend an den Waldbestand intensiv genutzte Acker- und Grünlandflächen sowie ländlich geprägte Siedlungsbereiche, oftmals verstreut.

Als Biotope mit hoher Bedeutung heben sich die Wallhecken sowie feuchte Weidengebüsche ab. Sehr hohe Bedeutung haben insbesondere die Eichen-Mischwaldbestände.

Tiere: Das Waldgebiet Höhne, insbesondere die Waldränder haben eine

sehr hohe Bedeutung für Fledermäuse. Zahlreiche Arten nutzen einen ca. 30 m Korridor entlang der Waldränder als Jagdhabitat. Ein kleiner Waldbereich mit altem, sehr struktur- und höhlenreichem (Laub-) Baumbestand hat eine hohe Bedeutung für Vogelarten des Waldes. Ein Sumpfbereich innerhalb des Waldgebietes weist eine sehr hohe Bedeutung für Amphibien auf. Die Eichen-Mischwaldbestände im östlichen Teil der Höhne haben eine sehr hohe Bedeutung für Laufkäfer. Trotz hoher Arten- und Individuendichte im Waldbereich weist die Höhne für Brutvögel nur eine eingeschränkte Bedeutung auf, nur kleine Bereiche haben eine hohe Bedeutung. Die nördlich an die Höhne angrenzenden Offenlandbereiche sind für Rastvögel landesweit bedeutend.

Pflanzen: im Baufeld konnten keine geschützten oder gefährdeten

Pflanzenarten erfasst werden.

Biologische Vielfalt/Biotopverbund: Schalenwild: Offenland –

Wald; Fledermäuse: Offenland – Wald

Boden, Wasser, Luft, Boden: Die Geestinsel ist durch Podsol-Böden (stellenweise mit Grundwasser-

Page 36: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 36 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Nr. des Bezugs-raumes

3

Bezeichnung des Bezugsraumes

Bewaldeter Geesthügel nördlich Bremervörde Klima • Biotische Lebens-

raumfunktion

• Speicher- und Reglerfunktion

• Grundwasser-schutzfunktion

• Retentionsfunktion

• Lufthygienische Ausgleichsfunktion

einfluss) gekennzeichnet. Der Waldbereich „Höhne“ weist als historischer Waldstandort naturnahe Ausprägungen der Böden auf, die daher von besonderer Bedeutung sind.

Wasser: Oberflächenwasser

Im Übergangsbereich zur Niederung sind vereinzelt Entwässerungs-gräben vorhanden. Natürliche Gewässer treten nicht auf. Stoffeinträge erfolgen im Bezugsraum nicht, da das Entwässerungssystem zu dem Vorfluter des benachbarten Bezugsraums Nr. 2 ausgerichtet ist.

Grundwasser

In den Übergängen zur Niederung beträgt der Grundwasserflurabstand > 1 – 5 m, er erhöht sich im Zentralbereich auf > 5 - 10 m. Die Grund-wasserneubildungsrate in den Randbereichen der Höhne liegt bei 200 - 250 mm/Jahr. Geringe Grundwasserschutzfunktion in den randlichen Übergangsbereichen zur Niederung.

Luft / Klima: Das Waldgebiet Höhne erfüllt nach MOSIMANN (1999) und LRP ROW (2003) eine Funktion als Kalt- und Frischluftproduzent. Größere thermisch vorbelastete Bereiche sind nicht vorhanden. Lediglich die nördliche Bebauung von Bremervörde könnte randlich von der Ausgleichsfunktion profitieren, stellt aber aufgrund fehlender Belastung keinen Wirkungsraum dar.

Landschaft Landschaftsbild: Die deutlich über das Niveau der umgebenden Niederungsbereiche erhobene Geestinsel bildet eine morphologisch markante Landschafts-bildeinheit. Der großflächige, geschlossene Waldbereich ist in Teilbe-reichen durch standortfremde Aufforstungen beeinträchtigt, weist aber auch ältere und strukturreiche Laubgehölzbestände naturnaher Ausprä-gung auf. Kulturhistorisch bedeutsame Elemente sind in Form von 14 Hügelgräbern anzutreffen. Vom Waldrand sind weite Sichtbeziehungen in die angrenzende Niederungslandschaft möglich. Insgesamt hohe Bedeutung des Landschaftsbildes.

Erholung: Das Waldgebiet Höhne ist als Landschaftsschutzgebiet mit Bedeutung für die erlebbare Landschaft geschützt und durch ein schachbrettartiges Netz an Forstwegen erschlossen. Gemäß RROP LK ROW (2005) stellt das Waldgebiet Höhne ein Vorsorgegebiet für Erholung dar.

Page 37: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 37 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Nr. des Bezugs-raumes

3

Bezeichnung des Bezugsraumes

Bewaldeter Geesthügel nördlich Bremervörde

Ableitung der planungsrelevanten Funktionen besonderer Bedeutung / zu erwartende Beeinträchtigungen

Die wesentlichen Auswirkungen des Vorhabens ergeben sich aus der Flächenbeanspruchung sowie aus akustischen und optischen Störwirkungen. Die Zerschneidungswirkung der Trasse wird durch eine Querungshilfe vermindert, Kollisionen werden durch Kollisionsschutzwände vermieden.

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

• Biotopfunktion

• Habitatfunktion

• Biotopverbund-funktion

Biotope: Überbauung sowie temporäre Inanspruchnahme von

wertvollen Biotopen (Eichen-Mischwald armer, trockener Sandböden, Baum-Wallhecke), Stickstoffeintrag in stickstoffempfindliche Biotope (Brombeer-Faulbaum-Gebüsch, Eichen-Mischwald armer, trockener Sandböden, Eichen-Mischwald feuchter Sandböden, Eichen-Mischwald lehmiger, frischer Sandböden des Tieflandes, Pfeifengras-Birken- und Kiefern-Moorwald, sonstiger Birken- und Kiefern-Moorwald, trockenes Pfeifengras-Moorstadium), Funktionsminderung durch Freistellen von Wäldern (Eichen-Mischwald armer, trockener Sandböden, Eichen-Mischwald lehmiger, frischer Sandböden des Tieflandes, Fichten-, Kiefern-, Lärchen-, Roteichenforst, sonstiger Birken- und Kiefernmoorwald).

Tiere: Verlust von hochwertigen Lebensräumen (Brutvögel,

Fledermäuse, Laufkäfer) durch Überbauung, Beeinträchtigung von hochwertigen Lebensräumen (Brutvögel, Fledermäuse, Laufkäfer) durch Zerschneidung, Störung und Verlärmung.

Biologische Vielfalt/Biotopverbund: Zerschneidung von Verbund-

funktionen (Fledermäuse, Wild).

Boden, Wasser, Luft, Klima • Biotische Lebens-

raumfunktion

• Speicher- und Reglerfunktion

• Wasserhaushalts-funktionen

• Retentionsfunktion

• Lufthygienische Ausgleichsfunktion

Boden: Die natürlichen Bodenfunktionen gehen durch die Versiegelung und Über-bauung komplett verloren und werden während der Bauzeit durch temporäre Flächenbeanspruchung beeinträchtigt. Die nährstoffarmen Böden unter einem historischen Waldstandort haben besondere Standorteigenschaften für die Biotopentwicklung.

Wasser: Oberflächenwasser

Natürliche Gewässer mit besonderer Bedeutung liegen nicht vor. Entwässerungsgräben im Trassenbereich werden durch den Damm-körper überbaut. Es werden Ersatzgräben angelegt, die parallel zum Böschungsfuß zu den jeweiligen Vorflutern geführt werden.

Grundwasser

Verlust von Flächen mit geringer Grundwasserschutzfunktion und von Flächen mit vorrangigen Maßnahmen zum Grundwasserschutz nach LRP ROW (2003).

Page 38: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 38 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Nr. des Bezugs-raumes

3

Bezeichnung des Bezugsraumes

Bewaldeter Geesthügel nördlich Bremervörde

Luft / Klima: Die randlichen Gehölzverluste sind im Verhältnis zum gesamten klimatisch aktiven Waldbereich gering und werden über die Biotopfunktion berücksichtigt.

Landschaft • Landschaftsbild-

funktion

• Erholungsfunktion

Landschaftsbild: Beeinträchtigung der prägenden Raumkante im Norden durch die Trasse sowie Verlärmung der trassennahen Bereiche in einem Gebiet mit hoher Bedeutung für das Landschaftsbild.

Erholung: Beeinträchtigung des Vorsorgegebietes für Erholung durch Lärm. Wege-verbindungen bleiben bestehen bzw. werden wieder hergestellt.

Folgende planungsrelevante Funktionen besonderer Bedeutung sind betroffen: � Biotopfunktion

� Habitatfunktion

� Bodenfunktionen

� Landschaftsbild

� Erholungsfunktion

Page 39: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 39 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Nr. des Bezugs-raumes

6

Bezeichnung des Bezugsraumes

Flussaue Oste mit Niederung des Gräpeler Mühlenbaches

Kurzbeschreibung des Bezugsraumes

Lage Der Bezugsraum befindet sich im nördlichen Teil des Landkreises Rotenburg/Wümme sowie im westlichen Teil des Landkreises Stade.

Naturraum Naturraum: Zevener Geest Untereinheit: Ostetal

Nutzung Die eingedeichten Bereiche westlich der Oste werden als Grünland und Ackerflächen genutzt. Östlich der Oste finden sich naturnahe Strukturen (Röhricht, kleinflächige Auengebüsche).

Beschreibung der Naturgüter/Funktionen

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt • Biotopfunktion

• Habitatfunktion

• Biotopverbundfunktion

Biotope/Nutzungstypen: Die Oste wird als naturnaher Fluss

eingestuft; die angrenzenden eingedeichten Flächen werden von Flusswatt-Röhrichten eingenommen; nach Westen schließen sich der Deich und daran Grünland- und Ackerflächen an, die durch ein relativ enges Grabennetz durchzogen sind; nach Osten schließen sich auch jenseits des Sommerdeiches Flusswatt- und Landröhrichte sowie feuchte Gehölzbestände (Erlen-Eschenwald, Sumpfwälder und -gebüsche) an, die bis an die Geestkante heran reichen.

Die Bedeutung der Oste sowie der angrenzenden feuchtegeprägten Biotope ist überwiegend sehr hoch oder hoch. Die angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen haben lediglich eine eingeschränkte Bedeutung.

Tiere: Gewässer und Röhrichtflächen sind Lebensraum zahlreicher Arten

und Artengruppen (Fische, Mollusken, Amphibien, Fledermäuse, Mittel- und Großsäuger); die Niederungsbereiche östlich von Ottendorf haben eine hohe und sehr hohe Bedeutung für Brutvögel; die größeren Offenlandbereiche nördlich von Hude sind für Rastvögel von regionaler Bedeutung; die Gehölzbestände entlang der östlichen Geestkante sind als sehr hoch bedeutende Laufkäfer-Lebensräume erfasst worden.

Pflanzen (im Baufeld): 3 Sumpfschwertlinien Iris pseudacorus (nach §

7 (2) Nr. 13 BNatSchG besonders geschützte Art, nach den Roten Listen Deutschland und Niedersachsen ungefährdet) an einem Graben östlich der Oste, sowie 2 Sumpfschwertlinien Iris pseudacorus an einem Graben zum Gräpeler Mühlenbach östlich der L 114

Biologische Vielfalt/Biotopverbund: Das Gewässer einschließlich

der Niederungsbereiche hat eine besondere Funktion im Biotopverbund [Fließgewässer und Feuchtgebietsachse für den nationalen Biotopverbund (BfN 2005), Prioritäre Achse des länderübergreifenden

Page 40: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 40 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Nr. des Bezugs-raumes

6

Bezeichnung des Bezugsraumes

Flussaue Oste mit Niederung des Gräpeler Mühlenbaches Biotopverbundes (BfN 2007)].

Boden, Wasser, Luft, Klima

• Biotische Lebens-

raumfunktion

• Speicher- und Reglerfunktion

• Wasserhaushalts-funktionen

• Retentionsfunktion

• Lufthygienische Ausgleichsfunktion

Boden: Die Oste-Aue wird durch von Hochwasser- und Tideereignissen beeinflusste Kleimarsch-Böden gebildet. Die grundwasserbeeinflussten Böden sind verdichtungsempfindlich und weisen damit eine Funktions-ausprägung hoher Bedeutung auf.

Wasser:

Oberflächenwasser

Prägendes Gewässer ist die tidebeeinflusste Oste. Der mäandrierende Fluss ist trotz Eindeichung als naturnah zu betrachten und besitzt daher eine hohe ökologische Bedeutung. Mit der Gewässergüte Stufe II weist er kaum Belastungen auf. Nach WRRL gilt das Gewässer jedoch morphologisch als erheblich veränderter Wasserkörper.

Im Nordosten mündet der Gräpeler Mühlengraben in die Oste, der eben-falls nach der WRRL als erheblich veränderter Wasserkörper eingestuft ist. Dem Mühlengraben fließt zuvor der anthropogen entstandene, mäßig verbaute Buschweggraben zu.

Die Oberflächengewässer im Bezugsraum dienen als Vorfluter des geplanten Entwässerungssystems.

Grundwasser

Die Entwässerung der ehemaligen Auen-/Marschbereiche bewirkt west-lich der Oste einen abgesenkten Grundwasserspiegel. Er liegt dort bei etwas über 1 m unter GOK. In den Randbereichen zur Geest erhöht sich der Abstand beidseitig auf > 2 m.

Luft / Klima: Die binnendeichs gelegenen Flächen stellen Ausgleichsräume (Kaltluft), das Ostetal eine Luftleitbahn dar. Profitierende Wirkungsräume existieren nicht.

Landschaft • Landschaftsbild-

funktion

• Erholungsfunktion

Landschaftsbild: Die Flussaue verläuft als visuelle Leitlinie zwischen westlich und östlich angrenzenden Geestbereichen. Eher geringe Naturnähe, Deichlinie als markante (technische) Struktur wahrnehmbar; entlang der Ostseite außendeichs aber relativ großflächig naturnahe Biotopstrukturen (flussnahe Röhrichtflächen). Die natürliche Eigenart der Flussaue ist durch Eindeichung, die intensive landwirtschaftliche Nutzung und Entwässerung stark verändert. Insgesamt mittlere Bedeutung des Landschaftsbildes.

Page 41: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 41 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Nr. des Bezugs-raumes

6

Bezeichnung des Bezugsraumes

Flussaue Oste mit Niederung des Gräpeler Mühlenbaches

Erholung: Gemäß RROP LK ROW (2005) stellt die Oste samt ihrem Auenbereich ein Vorsorgegebiet für die Erholung dar. Lokale bzw. regionale/ über-regionale Bedeutung der Radwanderwege „Oste-Kulturroute“ sowie „Deutsche Fährstraße Bremervörde-Kiel“.

Ableitung der planungsrelevanten Funktionen besonderer Bedeutung / zu erwartende Beeinträchtigungen

Die wesentlichen Auswirkungen des Vorhabens ergeben sich aus der optischen Störung des Brückenbauwerkes sowie den akustischen Beeinträchtigungen. Die Vernetzungsfunktion der Oste wird durch ein entsprechend dimensioniertes Brückenbauwerk weiterhin gewährleistet.

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt • Biotopfunktion

• Habitatfunktion

• Biotopverbund-funktion

Biotope: Überbauung sowie temporäre Inanspruchnahme von

wertvollen Biotopen (Erlen- und Eschenwald der Talniederungen, Flusswattröhricht, naturnaher Fluss, nährstoffreicher Sumpf, Strauch-Baum-Wallhecke), Stickstoffeintrag in stickstoffempfindliche Biotope (Adlerfarn-Bestand auf entwässertem Moor), Funktionsminderung durch Freistellen von Wäldern (Erlen-und Eschenwald der Talniederungen, sonstiger Sumpfwald).

Tiere: Verlust von hochwertigen Lebensräumen (Amphibien, Fleder-

mäuse, Mittel- und Großsäuger, Laufkäfer) durch Überbauung, Beein-trächtigung von hochwertigen Lebensräumen (Vögel, Fledermäuse, Mittel- und Großsäuger) durch Störung und Verlärmung.

Biologische Vielfalt/Biotopverbund: Die Verbundfunktionen entlang

der Oste bleiben durch eine ausreichende Dimensionierung des Brückenbauwerks erhalten.

Boden, Wasser, Luft, Klima • Biotische Lebens-

raumfunktion

• Speicher- und Reglerfunktion

• Wasserhaushalts-funktionen

• Retentionsfunktion

• Lufthygienische Ausgleichsfunktion

Boden: Die natürlichen Bodenfunktionen gehen durch die dauerhafte Versiegelung und Überbauung im Bereich des Widerlagers komplett verloren. Während der Bauzeit werden weitere Flächen der verdichtungsempfindlichen Kleimarsch-Böden durch Verdichtung temporär beeinträchtigt.

Wasser:

Oberflächenwasser

Der Gewässerbereich der Oste ist temporär während der Bauzeit durch die Querung eines Brückenbauwerks betroffen, für das Stützpfosten im Gewässer errichtet werden. Betriebsbedingte Einträge von Stoffen werden durch technische Maßnahmen (‚Spritzschutz’) weitgehend vermieden. Der Ortmoorgraben muss für die Querung durch das Oste-Bauwerk örtlich angepasst werden.

Page 42: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 42 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Nr. des Bezugs-raumes

6

Bezeichnung des Bezugsraumes

Flussaue Oste mit Niederung des Gräpeler Mühlenbaches

Grundwasser

Die Marschbereiche sind grundwassernahe Standorte und weisen eine geringe Schutzfunktion für das Grundwasser auf. Versiegelung und Überbauung stellen durch die Verluste der Bodenfunktionen eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser dar.

Luft / Klima: Kein Verlust von Funktionsflächen besonderer Bedeutung. Die Verluste von Flächen allgemeiner Bedeutung werden über die Biotopfunktion abgedeckt.

Landschaft • Landschaftsbild-

funktion

• Erholungsfunktion

Landschaftsbild: Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch das Querungsbauwerk und Verlärmung der trassennahen Bereiche in einem Gebiet mit allgemeiner Funktionsausprägung.

Erholung: Beeinträchtigung des Vorsorgegebietes für Erholung und der o.g. Radwanderrouten durch Lärm. Wegeverbindungen werden wieder hergestellt.

Folgende planungsrelevante Funktionen besonderer Bedeutung sind betroffen: � Biotopfunktion

� Habitatfunktion

� Bodenfunktionen

� Regulationsfunktion von Oberflächengewässern

� Grundwasserschutzfunktion

� Erholungsfunktion

Page 43: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 43 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Nr. des Bezugs-raumes

7

Bezeichnung des Bezugsraumes

Landwirtschaftlich geprägte Geestplatte mit

Forsten um Elm

Lage Der Bezugsraum befindet sich östlich des Oste-Tals zwischen der Niederung des Gräpeler Mühlenbachs und der B 74 bei Elm.

Naturraum Haupteinheit: Zevener Geest Untereinheit: Oldendorfer Geest

Nutzung Geesttypisch herrscht Ackernutzung vor, daneben oft Grünlandnutzung bei nährstoffärmeren Böden. Waldbereiche finden sich in vernässten Quellbereichen oder unnutzbaren Hang- und Kuppenlagen. Neben der Ortschaft Elm kleine Streusiedlungen (Hude, Behrste, Forst).

Beschreibung der Naturgüter/Funktionen

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt • Biotopfunktion

• Habitatfunktion

• Biotopverbund-funktion

Biotope/Nutzungstypen: Ackerflächen, Intensivgrünland, selten Wei-

den, zahlreiche Gehölzstrukturen wie Baumreihen, Hecken, Feldgehölze und kleinere Waldflächen; wenig dichtes Grabennetz; größere Ruderal-fluren im Bereich Behrste / Hude; einzelne Kleingewässer, ländlich ge-prägte Siedlungsbereiche, oftmals verstreut.

Hohe und sehr hohe Bedeutung haben Wallhecken, Binsen- und Simsenrieder, Sümpfe, Flutrasen, feuchte Weiden- und Faulbaumgebüsche, Weiden-Sumpfgebüsche, Kleingewässer, Erlen- und Eschenwälder sowie Eichenmischwälder.

Tiere: Größere zusammenhängende Grünlandbereiche im Bereich Hude

und Behrste haben als Nahrungshabitat für den Weißstorch landesweite Bedeutung. Die Waldränder südöstlich von Hude haben eine sehr hohe Bedeutung für Fledermäuse. Hohe Bedeutung für Fledermäuse haben auch die Gehölzstrukturen entlang eines Wirtschaftsweges nördlich vom Behrster Holz sowie der Buschweggraben. Die Gehölzbestände entlang der Geestkante zur Osteniederung (Bezugsraum 6) und im Kerbtal sind sehr hoch bedeutende Laufkäfer-Lebensräume. Kleinflächige sumpfige Bereiche sowie einzelne Gräben haben eine sehr hohe oder hohe Bedeutung für Amphibien, Heuschrecken und Libellen.

Pflanzen: 4 Stechpalmen Ilex aquifolium (nach § 7 (2) Nr. 13 BNatSchG

besonders geschützte Art, nach den Roten Listen Deutschland und Niedersachsen ungefährdet), 1 Eibe Taxus baccata (nach § 7 (2) Nr. 13 BNatSchG besonders geschützte Art, in der Roten Liste Niedersachsen als gefährdete Art geführt) und 1 Ausdauernder Knäul Scleranthus

perennis (in der Roten Liste Niedersachsen als gefährdete Art geführt) in Fichtenforstbeständen zwischen Hude und Behrste, 1 Sumpfschwertlinie Iris pseudacorus (nach § 7 (2) Nr. 13 BNatSchG besonders geschützte Art, nach den Roten Listen Deutschland und Niedersachsen ungefährdet)

Page 44: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 44 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Nr. des Bezugs-raumes

7

Bezeichnung des Bezugsraumes

Landwirtschaftlich geprägte Geestplatte mit

Forsten um Elm

am Buschweggaben, 1 Stechpalme Ilex aquifolium (nach § 7 (2) Nr. 13 BNatSchG besonders geschützte Art, nach den Roten Listen Deutschland und Niedersachsen ungefährdet) südwestlich des Buschweggrabens sowie 1 Eibe Taxus baccata (nach § 7 (2) Nr. 13 BNatSchG besonders geschützte Art, in der Roten Liste Niedersachsen als gefährdete Art geführt) an der L 114

Biologische Vielfalt/Biotopverbund: Der Buschweggraben ist

Bestandteil des großräumigen Gewässerkomplexes und hat insofern eine Bedeutung für den landesweiten Biotopverbund.

Boden, Wasser, Luft, Klima • Biotische Lebens-

raumfunktion

• Speicher- und Reglerfunktion

• Retentionsfunktion

• Grundwasser-schutzfunktion

• Lufthygienische Ausgleichsfunktion

Boden: Bedingt durch das Grundmoränen-Substrat dominieren sandig-lehmige Pseudogley-Braunerden und Pseudogleye. Podsole und Gley-Podsole treten randlich und im Bereich des Buschweggrabens auf. Die Böden sind, mit Ausnahme kleinflächiger Podsole unter Nadelwald auf Flugsanddünen sowie der grundwassernahen Gley-Podsole, von allgemeiner Bedeutung.

Wasser: Oberflächenwasser

Neben dem mäßig verbauten Buschweggraben (Biotoptyp FXM) sind vereinzelt strukturarme Entwässerungsgräben und zwei als geschützte Biotope geltende Kleingewässer östlich Hude anzutreffen.

Grundwasser

Der Grundwasserspiegel liegt nahezu durchgängig bei 5 m unter Geländeoberkante und mehr. Örtlich können in abflusslosen Senken oder im Bereich von Gewässerverläufen niedrigere Flurabstände auftreten.

Luft / Klima: Die Restwald-, Acker- und Grünlandflächen stellen klimatische Ausgleichsräume allgemeiner Bedeutung dar.

Landschaft • Landschaftsbild-

funktion

• Erholungsfunktion

Landschaftsbild: Geestlandschaft mit welligem Relief. Im nördlichen Bereich insbesondere durch lineare Gehölzstrukturen vielfältig strukturiert und kleinteilig ge-gliedert. Hier überwiegend Ackernutzung. Die Einzelgebäude/Hofstellen in regionaltypischer Bauweise sind durch Gehölze sehr gut in die umgebende Landschaft eingebettet. Im Bereich ‚Forst‘ überwiegend Grünlandnutzung sowie gliedernde Gehölzstrukturen entlang von Straßen und Wegen. Nordöstlich der Ortschaft Elm weitgehend ausgeräumte, wenig naturnahe Ackerlandschaft. Eine Vorbelastung besteht durch die querende Hochspannungsfreileitung. Bedeutung des Landschaftsbildes im nördlichen Bereich westlich der L 114 hoch, ansonsten geringe bis

Page 45: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 45 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Nr. des Bezugs-raumes

7

Bezeichnung des Bezugsraumes

Landwirtschaftlich geprägte Geestplatte mit

Forsten um Elm

mittlere Bedeutung.

Erholung: Der landschaftlich vielfältig strukturierte Teilbereich zwischen Ostetal und L 114 ist als Vorranggebiet für ruhige Erholung ausgewiesen (RROP STA, 2004). Gute Erschließung durch vorhandenes Wegenetz. Lokale bzw. regionale/ überregionale Bedeutung der Radwanderwege „Oste-Kulturroute“ sowie „Mühlenroute“.

Ableitung der planungsrelevanten Funktionen besonderer Bedeutung / zu erwartende Beeinträchtigungen

Die wesentlichen Auswirkungen des Vorhabens ergeben sich aus der Flächenbeanspruchung sowie akustischen und optischen Störwirkungen. Die Zerschneidungswirkung der Trasse wird durch Querungshilfen vermindert. Hierzu gehören ausreichend dimensionierte Querungsbauwerke für den Buschweggraben sowie eine mit einer Wirtschaftswegeüberführung kombinierte Tierpassage.

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt • Biotopfunktion

• Habitatfunktion

• Biotopverbund-funktion

Biotope: Überbauung sowie temporäre Inanspruchnahme von wertvollen

Biotopen (Eichen-Mischwald feuchter Sandböden, seggen-, binsen- oder hochstaudenreiche Flutrasen; (Strauch-) Baum-Wallhecke), Stickstoffeintrag in stickstoffempfindliche Biotope (basen- und nährstoffarmer Sumpf, Eichen-Mischwald feuchter Sandböden, Feuchtes Weiden- und Faulbaumgebüsch nährstoffarmer Standorte, Weiden-Sumpfgebüsch nährstoffarmer Standorte), Funktionsminderung durch Freistellen von Wäldern (Birken- und Zitterpappel-Pionierwald, Eichen-Mischwald feuchter Sandböden, Erlen- und Eschenwald der Talnie-derungen, Fichtenforst, Kiefernforst, Lärchenforst, Laubforst aus einheimischen Arten, Roteichenforst, sonstiger Nadelforst aus einge-führten Arten).

Tiere: Verlust / Zerschneidung von landesweit bedeutsamen Weißstorch-

Nahrungshabitaten, von Fledermauslebensräumen sehr hoher Bedeutung im Bereich des Waldes südöstlich von Hude, von Fledermauslebens-räumen/-flugstraßen hoher Bedeutung entlang des Buschweggrabens und des Wirtschaftsweges nördlich des Behrster Holzes; Beeinträchtigung von hochwertigen Lebensräumen (Weißstorch, Fledermäuse) durch Störung und Verlärmung, Zerschneidung von Verbundfunktionen (Fledermäuse, Amphibien) an den Waldrändern südöstlich von Hude, entlang des Wirtschaftsweges nördlich des Behrster Holzes und entlang des Buschweggrabens.

Biologische Vielfalt/Biotopverbund: Die Verbundfunktionen entlang

des Buschweggrabens bleiben durch eine ausreichende Dimensionierung des Brückenbauwerks erhalten.

Page 46: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 46 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Nr. des Bezugs-raumes

7

Bezeichnung des Bezugsraumes

Landwirtschaftlich geprägte Geestplatte mit

Forsten um Elm

Boden, Wasser, Luft, Klima • Biotische Lebens-

raumfunktion

• Speicher- und Reglerfunktion

• Grundwasser-schutzfunktion

• Retentionsfunktion

• Lufthygienische Ausgleichsfunktion

Boden: Die natürlichen Bodenfunktionen gehen durch Versiegelung und Überbauung komplett verloren. Zudem gehen von der temporären Inanspruchnahme während der Bauphase Beeinträchtigungen auf die Böden aus.

Die unter Wald auftretenden Podsole der Flugsanddünen am Ostetal besitzen aufgrund ihrer Nährstoffarmut und Trockenheit örtlich besondere Standorteigenschaften für die Biotopentwicklung.

Wasser:

Oberflächenwasser

Gewässer mit besonderer Bedeutung sind nicht betroffen. Die Entwässe-rungs- und Verbindungsfunktion des nicht natürlich entstandenen Buschweggrabens bleibt durch ein ausreichend dimensioniertes Brückenbauwerk erhalten. Betriebsbedingte Einträge von Stoffen werden durch technische Maßnahmen (‚Spritzschutz’) weitgehend vermieden.

Grundwasser

Durch Flächenversiegelung und Überbauung gehen Bereiche hoher Grundwasserneubildung verloren. Betroffen sind auch die grundwassernahen, gegenüber Schadstoffeintrag empfindlichen Gley-Podsole.

Luft / Klima: Kein Verlust von Funktionsflächen besonderer Bedeutung. Die Verluste von Flächen allgemeiner Bedeutung werden über die Biotopfunktion abgedeckt.

Landschaft • Landschaftsbild-

funktion

• Erholungsfunktion

Landschaftsbild: Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die Trasse und technische Bauwerke sowie durch Verlärmung auf Teilflächen mit Funktionsaus-prägung besonderer Bedeutung.

Erholung: Beeinträchtigung des Vorranggebietes für ruhige Erholung durch Lärm. Wegeverbindungen bleiben bestehen bzw. werden wieder hergestellt.

Folgende planungsrelevante Funktionen besonderer Bedeutung sind betroffen: � Biotopfunktion

� Habitatfunktion

Page 47: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 47 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Nr. des Bezugs-raumes

7

Bezeichnung des Bezugsraumes

Landwirtschaftlich geprägte Geestplatte mit

Forsten um Elm

� Bodenfunktionen

� Grundwasserschutzfunktion

� Landschaftsbildfunktion

� Erholungsfunktion

Page 48: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 48 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

2.4 Beschreibung der Bezugsräume

2.4.1 Bezugsraum 1 - Ackergeprägte Geestbereiche um Bremervörde

2.4.1.1 Pflanzen und Tiere

Pflanzen

Im Bezugsraum 1 überwiegen große Ackerflächen. Dazwischen sind stellenweise kleinere intensiv genutzte Grünlandbereiche zu finden, die zum Teil durch Gehölzstrukturen (Baumreihen, Hecken) gegliedert sind. Einzelne kleinere Restwaldparzellen strukturieren den Raum weiter. Die Restwaldparzellen setzen sich überwiegend aus Nadelforsten zusammen. Laubwaldbestände sind selten. Die Siedlungsbereiche sind ländlich geprägt. Neben einigen geschlossenen Ortschaften, wie z.B. Nieder-Ochtenhausen liegen die Siedlungsflächen oftmals verstreut in der Landschaft. Insbesondere die Grundstücke mit älterer Bebauung weisen umfangreiche Gehölzstrukturen auf.

Im weit überwiegenden Teil ist die Bedeutung der Biotop- und Nutzungstypen eingeschränkt. Biotope mittlerer Bedeutung (wie z.B. Hecken und ruderale Strukturen entlang von Wegen) sind selten, Biotope hoher und sehr hoher Bedeutung (z.B. Wallhecken und Eichen-Mischwaldbestände) nur ganz vereinzelt und sehr kleinflächig vorhanden.

Im Baufeld der A 20 einschließlich Arbeitsstreifen innerhalb des Bezugsraums 1 wurden zwei Eiben Taxus baccata sowie eine Stechpalme Ilex aquifolium erfasst. Die Eibe ist nach § 7 (2) Nr. 13 BNatSchG besonders geschützt. Sie wird in der Roten Liste Niedersachsen als gefährdete Art geführt. Die zwei Pflanzen wurden in einem naturnahen Feldgehölz an der B 495 nachgewiesen. Die Stechpalme ist nach § 7 (2) Nr. 13 BNatSchG besonders geschützt. In den Roten Listen Deutschland und Niedersachsen wird sie als ungefährdet eingestuft. Sie wurde innerhalb eines Eichen-Mischwaldbestands in einer kleineren Restwaldparzelle am Weißen Moorweg nachgewiesen.

Im Baufeld konnte ein FFH-Lebensraumtyp nachgewiesen werden. Es handelt sich dabei um den Biotoptyp WQT – Eichenmischwald armer, trockener Sandböden, der dem FFH-Lebensraumtyp 9190 zuzuordnen ist. Der Lebensraumtyp liegt mit einem Umfang von 0,277 ha im Baufeld.

Details zu den Vorkommen im Untersuchungsraum sind dem Fachbeitrag Flora und Fauna (Materialband) zu entnehmen.

Eine tabellarische Auflistung aller im gesamten Untersuchungsraum vorkommenden Biotop- und Nutzungstypen einschließlich ihrer naturschutzfachlichen Bewertung findet sich in Kapitel 4.1.2 (Tabelle 4).

Tiere

Der Bezugsraum 1 weist insbesondere aufgrund der intensiven Ackernutzung keine besondere Bedeutung für Tiere auf. So sind die Vogellebensgemeinschaften des Offenlandes aber auch der wenigen vorhandenen Gehölzstrukturen eher arten- und individuenarm. Einzig die Restwaldparzellen sowie wenige lineare Gehölzstrukturen östlich von Hönau-Lindorf heben sich als faunistischer Lebensraum etwas ab. Hier wurden einige Fledermausarten (Fransenfledermaus, Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus) erfasst. Quartiere konnten nicht nachgewiesen werden. Die Restwaldparzellen werden zudem regelmäßig von Rehwild als Einstand genutzt.

Page 49: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 49 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Details zu den Vorkommen im Untersuchungsraum sind dem Fachbeitrag Flora und Fauna (Materialband) zu entnehmen.

2.4.1.2 Boden

(Anlage 1: Abbildung Bestand Boden)

In den höher gelegenen Geestbereichen treten, bedingt durch das sandige Substrat, fast

ausschließlich nährstoffarme und trockene Podsole auf. Die Böden in diesen Bereichen sind fast

ausschließlich ackerbaulich genutzt. Im topographischen Übergang zu den Niederungsbereichen

entstehen gürtelartige Bänder mit Gley bzw. Gley-Podsol als Subtyp, die überwiegend unter

ackerbaulicher Nutzung stehen, sowie Erd-Moorböden.

Durch die intensive anthropogene Nutzung ist die Mehrheit der Böden des Bezugsraumes 1 deutlich überprägt und gestört, so dass sie nur eine geringe Naturnähe aufweisen. Dies gilt auch für die im Übergang zur Niederung auftretenden Gley- und Erd-Moorböden, die entweder unter ackerbaulicher Intensivnutzung stehen oder bereits durch die bestehende B 495 überprägt sind. Im Gegensatz zu den vollständig überprägten Gley-Böden weisen die Erd-Moorböden weiterhin eine Empfindlichkeit gegenüber Verdichtung und Schadstoffeintrag auf.

2.4.1.3 Wasser

(Anlage 2: Abbildung Bestand Wasser)

Grundwasser

Der Grundwasserflurabstand beträgt im westlichen Teil des Rücken > 5 m, zur Mehe-Oste-Niederung verringert er sich bis auf knapp über 1 m (GuD 2010). Die Ausprägung der Schutzfunktion der Deckschichten ist in diesem Teilraum, bedingt durch den gut durchlässigen Feinsand und dessen niedrige Adsorptionskapazität, als mittel bis gering einzustufen (HYDROL. ÜBERSICHTSKARTE 1:200.000

(HÜK 200)).

Die Grundwasserneubildungsrate liegt bei > 200 bis 350 mm/Jahr. Für Teile des Bezugsraumes liegt daher mit Werten von mind. 250 mm/Jahr eine Funktionsausprägung besonderer Bedeutung vor.

Oberflächenwasser

Im Bezugsraum liegen keine Oberflächengewässer mit besonderer bzw. planungsrelevanter Ausprägung vor. Auf eine vertiefende Ausführung wird daher an dieser Stelle verzichtet.

2.4.1.4 Klima/Luft

Hinsichtlich der Naturhaushaltsfunktionen Klima/Luft liegen im Bezugsraum keine besonderen bzw. planungsrelevanten Ausprägungen vor, so dass an dieser Stelle auf vertiefende Ausführungen verzichtet wird.

Page 50: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 50 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

2.4.1.5 Landschaft/Landschaftsbild/Erholung

(Anlage 3: Abbildung Bestand Landschaftsbild)

Hinsichtlich des Landschaftsbildes ist der Bezugsraum 1 als traditionell ackergeprägte, jedoch sehr intensiv genutzte Kulturlandschaft zu charakterisieren. Das Relief variiert dabei zwischen flachwellig und wellig. Die flachwellige bis wellige Geest steht in Kontrast zu der ebenen Weite der angrenzenden Niederungsbereiche. Geestrücken und -kuppen ermöglichen zum Teil weite Blicke in die Landschaft. Solche Sichtbeziehungen bestehen z.B. am Beginn des Bauabschnittes 6 von der B 495 in die gesamte angrenzende Niederung.

Die durch intensive ackerbauliche Nutzung geprägten, insgesamt eher strukturarmen Geestbereiche werden bereichsweise durch kleinere Gehölzbestände, Baumreihen entlang der Straßen, Heckenstrukturen sowie vereinzelt durch markante Einzelbäume gegliedert. Eine etwas höhere Strukturvielfalt bzw. höhere Vielfalt an gliedernden Landschaftselementen ist im Bereich nordwestlich der Ortslage Nieder-Ochtenhausen vorzufinden. Die im Bereich der Geest anzutreffenden Kiefernforste gehören seit geraumer Zeit zum Landschaftsbild der Geest. Sie sind deshalb, wenn auch deutlich geringer als standortheimische Laubhölzer, zu einem Element landschaftlicher Eigenart der Geest geworden. Aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung weist die Landschaft im Bezugsraum eine überwiegend geringe Naturnähe auf. Sie ist daher als wesentliche Vorbelastung des Landschaftsbildes zu werten. Weitere bereits vorhandene Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes resultieren aus den Verkehrslärmemissionen sowie der Zerschneidungswirkung der B 495 sowie der K 106, dem Vorhandensein landschaftsfremder Nadelholzforste, Bebauung (Zersiedelung) sowie aus dem Gewässerausbau. Unter Berücksichtigung der Vorbelastungen ist die Bedeutung des Landschaftsbildes im Bereich der B 495 als gering und im Bereich nordwestlich Nieder-Ochtenhausen als mittel einzustufen.

Als Siedlungsbereiche befinden sich die o.a. Ortslage Nieder-Ochtenhausen sowie das Wochen-endhausgebiet ‚Am Mühlengraben‘ innerhalb des hier betrachteten Ausschnittes des Bezugsraumes 1. Bei der Ortslage Nieder-Ochtenhausen handelt es sich um ein altes Haufendorf im Übergangs-bereich vom Moor zur Geest mit gemischter Nutzung, aber überwiegend landwirtschaftlicher Prägung. Im Ortszentrum findet sich eine noch weitgehend historische Siedlungsstruktur mit Vorkommen alter Hofgehölze. Der Ortsrandbereich weist teilweise neuere Siedlungsentwicklung auf, jedoch über-wiegend entlang historischer Wegeverläufe. Die Ortsränder sind im Wesentlichen gut eingegrünt.

Das Wochenendhausgebiet ‚Am Mühlengraben‘ an der K 106 weist einen waldsiedlungsähnlichen Charakter mit umfangreichen Gehölzbeständen im Innern des Gebietes sowie vorgelagerten unbesiedelten Gehölzflächen auf.

Hinsichtlich der Erholungsfunktion ist der Bezugsraum sehr gut durch landwirtschaftliche bzw. forstliche Wegeverbindungen erschlossen. Größtenteils sind diese Wegeverbindungen nur von untergeordneter Bedeutung für die Naherholung. Hervorzuheben für Erholungszwecke sind jedoch die Radwegeverbindung zwischen Nieder-Ochtenhausen und Hönau-Lindorf sowie die sich im Gebiet um Nieder-Ochtenhausen kreuzenden regional bedeutenden Radwanderwege „Ostekultur-Route“ und „Deutsche Fährstraße Bremervörde-Kiel“.

Landschaftsbild und landschaftsgebundene Erholungsfunktion weisen im Bezugsraum 1 keine besondere Funktionsausprägung auf.

Page 51: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 51 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

2.4.2 Bezugsraum 2 - Mehe-Oste-Niederung nördlich Bremervörde

2.4.2.1 Pflanzen und Tiere

Pflanzen

In der Mehe-Oste-Niederung nördlich Bremervörde wird der überwiegende Anteil der Flächen durch Grünland eingenommen. Dieses ist durchweg intensiv bewirtschaftet und mehr oder weniger eng durchzogen von Gräben und Vorflutern. Hervorzuheben ist das Intensivgrünland auf Hochmoorstandorten im Bereich des Kornbecksmoores. Auch dieses wird intensiv bewirtschaftet. Neben der Grünlandnutzung ist eine Ackernutzung häufig. Die landwirtschaftlichen Wege werden durch Ruderalfluren oder vereinzelt durch Gehölzstrukturen (Baumreihen oder Hecken) begleitet. Im Kornbecksmoor wurden kleine Moorwaldparzellen erfasst. Im gesamten Bezugsraum 2 sind vereinzelt Kleingewässer zu finden. Die Siedlungsbereiche sind ländlich geprägt und als Straßendörfer ausgebildet.

Im weit überwiegenden Teil ist die Bedeutung der Biotop- und Nutzungstypen eingeschränkt. Biotope mittlerer Bedeutung (wie z.B. Gräben, Hecken und ruderale Strukturen entlang von Wegen) sind selten, Biotope hoher und sehr hoher Bedeutung (z.B. Moorwald- und Eichen-Mischwaldbestände sowie nährstoffarme Kleingewässer) nur ganz vereinzelt und sehr kleinflächig vorhanden.

Im Baufeld der A 20 einschließlich Arbeitsstreifen innerhalb des Bezugsraums 2 wurden eine Stechpalme Ilex aquifolium sowie 1 Sumpf-Dreizack Triglochin palustre nachgewiesen. Die Stechpalme ist nach § 7 (2) Nr. 13 BNatSchG besonders geschützt. Nach den Roten Listen Deutschland und Niedersachsen wird sie als ungefährdet eingestuft. Sie wurde innerhalb eines kleinen Eichen-Mischwaldbestands im Siedlungsbereich von Hönau-Lindorf gefunden. Der Sumpf-Dreizack ist in der Roten Liste Niedersachsen als gefährdete Art geführt. Er wurde an einem Graben im Kornbecksmoor nachgewiesen.

Im Baufeld konnte ein FFH-Lebensraumtyp nachgewiesen werden. Es handelt sich dabei um den Biotoptyp WQF – Eichenmischwald feuchter Sandböden, der dem FFH-Lebensraumtyp 9190 zuzuordnen ist. Der Lebensraumtyp liegt mit einem Umfang von 0,671 ha im Baufeld.

Details zu den Vorkommen im Untersuchungsraum sind dem Fachbeitrag Flora und Fauna (Materialband) zu entnehmen.

Eine tabellarische Auflistung aller im gesamten Untersuchungsraum vorkommenden Biotop- und Nutzungstypen einschließlich ihrer naturschutzfachlichen Bewertung findet sich in Kapitel 4.1.2 (Tabelle 4).

Tiere

Das Kornbecksmoor als großräumiger offener Grünlandkomplex hat eine sehr hohe Bedeutung für Brutvögel (Offenland-/Wiesenvögel), der Anteil an gefährdeten und an störungsempfindlichen Arten ist hoch. Herauszuheben ist die hohe Brutpaaranzahl an Feldlerchen, Kiebitzen und Wiesenpiepern sowie einzelne Vorkommen von Braunkehlchen, Großer Brachvogel, Schwarzkehlchen und Wachtel. Daneben nutzen Mäusebussard, Schleiereule, Turmfalke, Weißstorch und Wiesenweihe, die in

Page 52: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 52 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

angrenzenden Flächen oder Gehölzbeständen brüten, das Kornbecksmoor als Nahrungshabitat. Wertgebend sind weiterhin Neuntöter und Rebhuhn.

Auch die Flächen östlich und westlich von Ottendorf sowie östlich des Lintel haben eine hohe und eine sehr hohe Bedeutung für Brutvögel. Sie sind Bestandteil eines größeren Offenlandkomplexes. Wertgebende Arten sind u.a. verschiedene Wiesenvogelarten wie Feldlerche, Kiebitz und Wiesenpieper. Auf einzelnen Flächen kommen Bekassine, Krickente, Kuckuck, Neuntöter, Rebhuhn und Wachtel sowie als Nahrungsgäste Weißstorch und Wiesenweihe hinzu. In den Bereichen entlang der Siedlungsflächen überwiegen gehölzbrütende Arten. Das südlich und östlich des Lintel gelegene Siedlungsband hat mit einer überdurchschnittlichen Anzahl gefährdeter Arten und dem Brutvorkommen des Weißstorches eine hohe Bedeutung im Untersuchungsraum.

Teile des Bezugsraumes haben eine landesweite Bedeutung für Rastvögel, so z.B. Teile des Kornbecksmoores und große Bereiche östlich und westlich Hönau-Lindorfs. Wertgebende Rastvogelarten sind insbesondere Grau- und Saatgans.

Fledermäuse (insbesondere Großer Abendsegler, Zwerg-, Breitflügel- und Rauhautfledermaus) nutzen Gehölzstrukturen und Gräben z.B. am Rande des Kornbecksmoores als Leitlinie oder für Jagdflüge. Die Niederungsflächen werden als Nahrungsgebiet genutzt. Die Bedeutung ist in der Regel nur eingeschränkt bis mittel. Eine hohe Bedeutung für Fledermäuse haben die Gehölz- und Siedlungsstrukturen entlang der K 105 im südlichen Bereich von Hönau-Lindorf. Quartiere konnten nicht nachgewiesen werden.

Einzelne Kleingewässer und Gräben weisen eine hohe Bedeutung für Amphibien oder Libellen auf, z.B. ein Grabenabschnitt und eine nasse Senke im Kornbecksmoor, zwei Stillgewässer westlich von Hönau-Lindorf, ein Stillgewässer östlich des Lintel.

Details zu den Vorkommen im Untersuchungsraum sind dem Fachbeitrag Flora und Fauna (Materialband) zu entnehmen.

2.4.2.2 Boden

(Anlage 1: Abbildung Bestand Boden)

In den weitläufigen, von Entwässerungsgräben durchzogenen Niederungsbereichen um Hönau-Lindorf dominieren fast ausschließlich Hochmoorböden. Lokal begrenzt tritt entlang der Kornbeck Niedermoorboden auf. Beide Bodentypen bestehen aus degeneriertem Torf und sind mittel-feucht. Im Übergang zu den Geestbereichen nördlich Bremervörde und um Nieder-Ochtenhausen sowie der Flussaue der Oste entwickelten sich grundwassernahe Podsol-Gleye oder grundwasserbeeinflusste Gley-Podsole.

Erd-Moortypen entstehen durch sekundäre bodenbildende Prozesse, die bei der Entwässerung von Moorstandorten initiiert werden. Der Grundwasserflurabstand liegt zwischen < 1 m bis ca. 2 m (Bereich der Kornbeck). Die Standorte werden im Untersuchungsraum fast ausschließlich durch Grünlandbewirtschaftung genutzt, einige Parzellen sind als Acker bewirtschaftet.

Das natürlicherweise vorhandene hohe Potenzial als Regler- und Speicher sowie Filter und Puffer ist in den degradierten Moorböden weitestgehend verloren gegangen. Beide vorkommenden Bodentypen sind nach dem LRP Rotenburg/Wümme (2003) und den bodenkundlichen Daten des

Page 53: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 53 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

LBEG weiterhin empfindlich gegenüber Verdichtung, durch die Grundwassernähe weisen sie zudem ein Standortpotenzial für die Biotopentwicklung auf. Aufgrund dessen liegt eine Funktionsausprägung mit besonderer Bedeutung vor. Gleiches gilt für die Erd-Niedermoore.

2.4.2.3 Wasser

(Anlage 2: Abbildung Bestand Wasser)

Grundwasser

Der Grundwasserflurabstand in der Niederung liegt im Bereich von 0,75 m bis zu 2,10 m, wobei sich die häufigsten Werte um 1 m liegen. Im Bereich der Kornbeck liegt der Grundwasserspiegel ca. 1,80 m unter Flur. In Bezug auf Schadstoffeinträge führen diese Grundwasserstände von < 2 m unter GOK in Kombination mit einer stark eingeschränkten Filterkapazität der degenerierten Moor- und der sickerungsfähigen Podsol-Gleyböden zu einer geringen Schutzfunktion (HÜK 200) und im Umkehrschluss zu einer hohen Verschmutzungsempfindlichkeit der Niederungsstandorte (UVS ROV

A22, NLStBV 2006). Daher liegt eine Funktionserfüllung mit besonderer Bedeutung vor.

Die Grundwasserneubildungsrate liegt bei < 200 mm/Jahr, so dass hier keine besondere Funktions-erfüllung besteht.

Oberflächengewässer

Im Niederungsbereich stellt die Kornbeck das einzige natürlich entstandene Gewässer dar. Das Gewässer ist stark begradigt und stellenweise verbaut. Nach WRRL gilt die Kornbeck als erheblich veränderter Wasserkörper. Aufgrund dessen liegt in Bezug auf die Regulationsfunktion keine Ausprägung besonderer Bedeutung vor. Als Gewässer II. Ordnung dient die Kornbeck für den Bereich westlich der Höhne als Vorflut für die Straßenentwässerung und ist somit von Einleitungen betroffen.

2.4.2.4 Klima/Luft

Hinsichtlich der Naturhaushaltsfunktionen Klima/Luft liegen im Bezugsraum keine besonderen bzw. planungsrelevanten Ausprägungen vor, so dass an dieser Stelle auf vertiefende Ausführungen verzichtet wird.

2.4.2.5 Landschaft/Landschaftsbild/Erholung

(Anlage 3: Abbildung Bestand Landschaftsbild)

Das Landschaftsbild im Bezugsraum 2 ist im Wesentlichen als überwiegend offene, fast ausschließlich durch Grünlandnutzung geprägte (Moor-)Niederung zu charakterisieren, die sich durch landschaftliche Weite und Ruhe sowie eine erhalten gebliebene historische Flurstruktur auszeichnet. Am westlichen Rand des Untersuchungsraumes hin zur B 495 befindet sich der Übergangsbereich der Niederung zur Geest, der mit einem deutlich sichtbaren Geländeanstieg verbunden ist, so dass eine klare Raumgrenze vorliegt.

Page 54: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 54 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Der Niederungsbereich ist in seiner ursprünglichen Eigenart durch intensive Nutzung überprägt und somit als degenerierte Moorniederung zu bezeichnen. Er wird durch wenige lineare oder flächige Gehölzbestände sowie durch ein Netz an tief eingeschnittenen Entwässerungsgräben gegliedert. Die Gehölzarmut steht in Kontrast zu den weitgehend von Hofgehölzen eingegrünten angrenzenden Moordörfern (z.B. Hönau-Lindorf). Vereinzelt finden sich naturraumtypische Feuchtgrünländer sowie Reste von Moorbirkenwäldern und Abbruchkanten, die auf ehemaligen Torfabbau hinweisen. Als einziges natürlicherweise vorkommendes Fließgewässer durchquert die Kornbeck den südwestlichen Niederungsbereich (Kornbecksmoor). Durch die Nutzungsintensivierung ist das Gewässer durch Begradigung und Verbauung geprägt, so dass die ursprüngliche Eigenart dieses Niederungsbaches verwischt ist.

Als morphologisch markante Erhebung innerhalb der weiten Mehe-Oste-Niederung, sticht die Geestkuppe mit dem historischen Waldbereich Lintel hervor, die weite Blicke in die umgebende Landschaft ermöglicht.

Eine optische Vorbelastung des Landschaftsbildes bildet im Bezugsraum 2 insbesondere die den Niederungsbereich querende Hochspannungsleitung. Von der B 495 ausgehende Lärmemissionen sind lediglich im westlichen Randbereich der Niederung zu verzeichnen.

Der Waldbereich Lintel ist durch Aufforstungen mit landschaftsfremden Nadelhölzern und Bebauung beeinträchtigt.

Bei den im Bezugsraum 2 befindlichen Ortslagen handelt es sich einerseits um die bereits oben angeführte Ortslage Hönau-Lindorf, ein Moordorf/Straßendorf entlang der auf einem Damm verlaufenden K 105 mit einer historisch bedingten, überwiegend linearen Siedlungsstruktur. Es handelt sich überwiegend um ein dörflich geprägtes Siedlungsgebiet (freistehende Wohnhäuser und landwirtschaftliche Hofanlagen). Das Erscheinungsbild der Ortsränder ist im Wesentlichen durch Gehölzstrukturen geprägt, sowohl die Bebauung als auch die Straße sind stark eingegrünt; eine Ausnahme bildet der Ortsrand im Bereich des neuen Wohngebietes ‚Am Brunnen‘ (aktuell nicht eingegrünt und ragt 30 - 40 m weiter westlich in die Niederung als die restliche Straßenrandbebauung).

Als weiterer Siedlungsbereich ist das am südlichen Rand des Kornbecksmoores gelegene Kornbeck-Steinberg zu nennen. Dieses Straßendorf markiert die Grenze zwischen vermoorter Niederung und Geest. Bei der Bebauung handelt es sich im Wesentlichen um freistehende Einfamilienhäuser. Der Ortsrand zum Moor hin ist überwiegend nicht eingegrünt.

Das Landschaftsbild im Bezugsraum 2 weist eine mittlere Bedeutung auf. Eine besondere Funktionsausprägung liegt nicht vor.

Teilbereiche der Niederung, wie bspw. westlich an das Waldgebiet Höhne angrenzend, sind für Erholungszwecke über landwirtschaftliche Wege erschlossen und reizvoll aufgrund der Ruhe und des Vorkommens landschaftstypischer Strukturelemente wie z.B. kleinen Moorwäldern. Zum Landschaftserleben tragen zudem naturraumtypische Tierarten (Wiesenvögel) bei. Oftmals handelt es sich jedoch bei den landwirtschaftlichen Wegen innerhalb der weitläufigen Niederung um Sackgassen. Ein Verbundwegesystem existiert nicht. Der Waldbereich Lintel ist durch Wege für die Naherholung erschlossen und wird für Erholungszwecke genutzt. Eine besondere Bedeutung für die Erholungsfunktion hat der Bezugsraum 2 jedoch nicht.

Page 55: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 55 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

2.4.3 Bezugsraum 3 - Bewaldeter Geesthügel nördlich Bremervörde

2.4.3.1 Pflanzen und Tiere

Pflanzen

Der Waldbestand der Höhne setzt sich aus einem überwiegenden Anteil Nadelholzforsten aus Fichten, Kiefern oder Lärchen, aus Buchen- und Eichen-Misch-Beständen sowie aus kleineren Waldlichtungsfluren und Pionierwaldbeständen zusammen. Der Waldkomplex ist umgeben von (Wall)Hecken oder Baumreihen. Angrenzend an den Waldbestand finden sich intensiv genutzte Acker- und Grünlandflächen. Ländlich geprägte Siedlungsbereiche, insbesondere Hofanlagen liegen vereinzelt am Rande der Waldflächen.

Als Biotope mit hoher Bedeutung heben sich die Wallhecken sowie feuchte Weidengebüsche ab. Sehr hohe Bedeutung haben insbesondere die Eichen-Mischwaldbestände.

Im Baufeld konnten zwei FFH-Lebensraumtypen innerhalb des Waldgebietes Höhne nachgewiesen werden. Es handelt sich dabei um den Biotoptyp WQT – Eichenmischwald armer, trockener Sandböden, der in der Regel dem FFH-Lebensraumtyp 9190 zuzuordnen ist. Bei zwei der drei Eichen erfolgt aber eine Zuordnung zum FFH-Lebensraumtyp 9110, da dort zwar Stiel-Eiche in der ersten Baumschicht dominiert, im Unterwuchs aber Rotbuche angepflanzt wurde. Der FFH-Lebensraumtyp 9190 liegt mit einem Umfang von 0,016 ha im Baufeld. Der Umfang des FFH-Lebensraumtyps 9190 im Baufeld beträgt 2,945 ha.

Geschützte oder gefährdete Pflanzenarten konnten im Baufeld nicht nachgewiesen werden.

Details zu den Vorkommen im Untersuchungsraum sind dem Fachbeitrag Flora und Fauna (Materialband) zu entnehmen.

Eine tabellarische Auflistung aller im gesamten Untersuchungsraum vorkommenden Biotop- und Nutzungstypen einschließlich ihrer naturschutzfachlichen Bewertung findet sich in Kapitel 4.1.2 (Tabelle 4).

Tiere

Das Waldgebiet Höhne, insbesondere die Waldränder haben eine sehr hohe Bedeutung für Fledermäuse. Zahlreiche Arten (Braunes Langohr, Großer Abendsegler, Breitflügel-, Fransen-, Rauhaut-, Wasser- und Zwergfledermaus) nutzen einen ca. 30 m Korridor entlang der Waldränder als Jagdhabitat. Von Funktionsbeziehungen ins angrenzende Offenland ist auszugehen. Dabei werden vorhandene Gehölzstrukturen als Leitlinien genutzt. Einzelne Quartiere konnten im Wald nachgewiesen werden.

Ein Sumpfbereich innerhalb des Waldgebietes hat eine sehr hohe Bedeutung für Amphibien. Er wurde als Lebensraum des Moorfrosches erfasst.

Die Eichen-Mischwaldbestände im östlichen Teil der Höhne haben eine hohe Bedeutung für Laufkäfer.

Trotz hoher Arten- und Individuendichte im Waldbereich weist die Höhne nur in einem kleinen Bereich eine hohe Bedeutung für Brutvögel auf. Die Fläche weist einen alten, sehr struktur- und

Page 56: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 56 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

höhlenreichen (Laub-)Baumbestand mit hohem Lebensraumpotenzial für Waldarten auf. Hier findet man eine überdurchschnittlich ausgeprägte, habitattypische Vogellebensgemeinschaft vor, in der aber aktuell gefährdete Arten mit Ausnahme des Grünspechts weitgehend fehlen. Erwähnenswert ist das Vorkommen der etwas spezialisierteren Arten Hohltaube und Waldkauz, die größere Höhlen benötigen. Der Schwarzspecht hat hier sein tradiertes Kernhabitat. Die übrigen Waldflächen haben nur eine eingeschränkte Bedeutung für Brutvögel.

Die nördlich an die Höhne angrenzenden Offenlandbereiche sind für Rastvögel landesweit bedeutend. Regelmäßig werden die Flächen von Grau- und Saatgänsen zur Nahrungssuche genutzt.

Details zu den Vorkommen im Untersuchungsraum sind dem Fachbeitrag Flora und Fauna (Materialband) zu entnehmen.

2.4.3.2 Boden

(Anlage 1: Abbildung Bestand Boden)

Der Waldstandort „Höhne“, der sich im Bereich des Plietenberges befindet, ist durch nährstoffarme Podsole sowie Gley-Podsole im Kernbereich gekennzeichnet. Es handelt sich bei der „Höhne“ um einen historischen Waldstandort, so dass in Bezug auf den Boden von einer überwiegend naturnahen Ausprägung ausgegangen werden kann. Daher besitzen die Böden in diesem Bezugsraum eine besondere Standorteigenschaft für die Biotopentwicklung und damit eine besondere Funktionsausprägung.

2.4.3.3 Wasser

(Anlage 2: Abbildung Bestand Wasser)

Grundwasser

Der Grundwasserflurabstand im Bezugsraum beträgt ca. > 1 - 5 m in den Randbereichen und erhöht sich in den hohen Lagen auf mehr als 10 m. Die Grundwasserneubildungsrate liegt bei < 250 mm, so dass keine besondere Funktionsfähigkeit in Bezug auf das Schutzgut Wasser vorliegt.

Oberflächengewässer

Im Bezugsraum liegen keine Oberflächengewässer mit besonderer bzw. planungsrelevanter Ausprägung vor. Auf eine vertiefende Ausführung wird daher an dieser Stelle verzichtet.

2.4.3.4 Klima/Luft

Hinsichtlich der Naturhaushaltsfunktionen Klima/Luft liegen im Bezugsraum keine besonderen bzw. planungsrelevanten Ausprägungen vor, so dass an dieser Stelle auf vertiefende Ausführungen verzichtet wird.

Page 57: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 57 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

2.4.3.5 Landschaft/Landschaftsbild

(Anlage 3: Abbildung Bestand Landschaftsbild)

Der Waldbereich „Höhne“ um den Plietenberg stellt ein flächenwirksames, raumprägendes Element im Untersuchungsraum dar (Orientierungspunkt in der Landschaft). Angrenzend an die weiten Niederungsbereiche der Mehe-Oste-Niederung befindet sich dieser historische Waldstandort auf einer markanten Geestkuppe, die sich von der Niederung deutlich als Erhebung absetzt. Der Waldbereich übernimmt damit eine Rahmenbildung hin zur Niederungslandschaft. Vom Waldrand aus ergeben sich weite Sichtbeziehungen in die Niederungsbereiche. Eine wichtige Sichtbeziehung besteht von der Mehedorfer Straße an der Steinberg-Erhöhung in Richtung Nordwesten. Korrespondierender Blickpunkt ist hier der gegenüberliegende bewaldete Geestbereich südlich Alfstedt, so dass die gesamte dazwischen liegende Niederung überschaubar ist. Die Höhne ist ein großes, geschlossenes Waldgebiet, das in Teilbereichen relativ stark durch standortfremde Aufforstungen beeinträchtigt ist, aber auch naturnahe, strukturreiche, ältere Laubgehölzbestände aufweist. Im Bereich der Höhne finden sich kulturhistorisch bedeutsame Elemente in Form von Hügelgräbern. Insgesamt weist der Waldbereich Höhne hinsichtlich des Landschaftsbildes eine hohe Bedeutung auf.

Auch für die Erholung ist das Waldgebiet „Höhne“ als siedlungsnaher Freiraum für die Anwohner sowie Bewohner der Stadt Bremervörde von hoher Bedeutung. Der Waldbereich Höhne mit Plietenberg ist als Landschaftsschutzgebiet mit Bedeutung für die erlebbare Landschaft geschützt. Im RROP LK ROW (2005) wird das Gebiet als Vorsorgegebiet für Erholung dargestellt. Das landschaftliche Erleben des Waldbereiches im Sinne der Erholungsnutzung wird über ein überwiegend schachbrettartiges Netz an Forstwegen ermöglicht. Durch das Waldgebiet Höhne führt ein von Bremervörde ausgehender Rundwanderweg (derzeit noch nicht ausgeschildert, aber in der offiziellen Rad- und Wanderkarte der Stadt Bremervörde (2007) enthalten). Deshalb liegt auch hinsichtlich der Erholungsfunktion eine besondere Funktionsausprägung vor.

2.4.4 Bezugsraum 6 - Flussaue Oste mit Niederung des Gräpeler Mühlenbaches

2.4.4.1 Pflanzen und Tiere

Pflanzen

Der Bezugsraum 6 ist geprägt von der Oste, die als naturnaher Fluss einzustufen ist. Sie ist im Untersuchungsraum noch schwach tidebeeinflusst und eingedeicht. Die angrenzenden eingedeichten Flächen werden von Flusswatt-Röhrichten eingenommen. Nach Westen schließen sich der Deich und daran intensiv genutzte Grünland- und Ackerflächen an, die stark drainiert und von einem relativ engen Grabennetz durchzogen sind. Im Untersuchungsraum ist ein kleiner Sumpf innerhalb der landwirtschaftlichen Flächen hervor zu heben. Nach Osten schließen sich auch jenseits des Sommerdeiches Flusswatt- und Landröhrichte sowie feuchte Gehölzbestände (Erlen-Eschenwald, Sumpfwälder und -gebüsche) an, die bis an die Geestkante heran reichen.

Die Bedeutung der Oste sowie der angrenzenden feuchtegeprägten Biotope ist überwiegend sehr hoch oder hoch. Die landwirtschaftlich genutzten Flächen weisen aufgrund der intensiven Nutzung und der starken Entwässerung lediglich eine eingeschränkte Bedeutung auf.

Page 58: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 58 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Das Gewässer einschließlich der Niederungsbereiche hat eine besondere Funktion im Biotopverbund [Fließgewässer und Feuchtgebietsachse für den nationalen Biotopverbund (BfN 2005), Prioritäre Achse des länderübergreifenden Biotopverbundes (BfN 2007)].

Im Baufeld der A 20 einschließlich Arbeitsstreifen innerhalb des Bezugsraums 6 wurden drei Sumpfschwertlinien Iris pseudacorus an einem Graben östlich der Oste sowie weitere zwei an einem Graben zum Gräpeler Mühlenbach östlich der L 114 erfasst. Die Sumpfschwertlilie ist nach § 7 (2) Nr. 13 BNatSchG besonders geschützt. Nach den Roten Listen Deutschland und Niedersachsen wird sie als ungefährdet eingestuft.

FFH-Lebensraumtypen konnten im Baufeld nicht nachgewiesen werden.

Details zu den Vorkommen im Untersuchungsraum sind dem Fachbeitrag Flora und Fauna (Materialband) zu entnehmen.

Eine tabellarische Auflistung aller im gesamten Untersuchungsraum vorkommenden Biotop- und Nutzungstypen einschließlich ihrer naturschutzfachlichen Bewertung findet sich in Kapitel 4.1.2 (Tabelle 4).

Tiere

Die Gewässer- und Röhrichtflächen im Bezugsraum sind Lebensraum zahlreicher Arten und Artengruppen (Fische, Mollusken, Amphibien, Fledermäuse, Mittel- und Großsäuger). So ist die Oste selbst für Fische und Mollusken als hochwertiger Lebensraum einzustufen. Die angrenzenden Röhrichtflächen, die nach Osten hin von Gehölzen begrenzt werden, dienen z.B. Schwarz- und Rehwild, sowie Hasen und anderen Niederwildarten als Einstand / Rückzugsraum. Es ist davon auszugehen, dass der Fischotter die Oste als Lebensraum bzw. als Wander-/Ausbreitungsachse nutzt, auch wenn derzeit aus dem Untersuchungsraum keine Nachweise vorliegen.

Insgesamt acht Fledermausarten (Braunes Langohr, Großer Abendsegler, Breitflügel-, Fransen-, Rauhaut-, Teich-, Wasser- und Zwergfledermaus) konnten nachgewiesen werden, die das Gewässer selbst oder die angrenzenden Strukturen als Leitlinie bzw. als Jagdraum nutzen. Hervorzuheben ist eine Flugstraße der Rauhautfledermaus entlang der Baumreihe an der Geestkante. Quartiere konnten nicht nachgewiesen werden.

In dem Sumpfbereich westlich der Oste wurde u.a. der gefährdete Moorfrosch nachgewiesen.

Die Niederungsbereiche östlich von Ottendorf weisen eine hohe und sehr hohe Bedeutung für Brutvögel auf; die größeren Offenlandbereiche nördlich von Hude sind für Rastvögel von regionaler Bedeutung. In den Gehölzbeständen entlang der östlichen Geestkante sind sehr hoch bedeutende Laufkäfer-Lebensräume erfasst worden.

Details zu den Vorkommen im Untersuchungsraum sind dem Fachbeitrag Flora und Fauna (Materialband) zu entnehmen.

2.4.4.2 Boden

(Anlage 1: Abbildung Bestand Boden)

Im Bereich der Oste-Flussaue sind beidseitig schluffig-tonige Marschböden (entkalkte Kleimarsch) zu finden. Der schmalere, da vom ansteigenden Geestrücken aus Flugsanddünen begrenzte, östliche

Page 59: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 59 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Auenbereich wird zudem von Niedermoor unterlagert (BÜK 50). Am westlichen Talrand (Bereich Nieder-Ochtenhausen) treten Podsol-Gleye als Übergangstyp zur Geest auf, an der südlichen Grenze beginnt ein Übergang zu Niedermoorböden.

Die entwässerten Böden auf der Westseite der Niederung werden als Acker oder Intensiv-Grünland genutzt und sind stark entwässert. Sie sind damit anthropogen deutlich überprägt. Auf der schmaleren Ostseite befinden sich standortgerechte Röhrichtflächen, so dass bei den Böden in diesem Bereich von einer naturnäheren Ausprägung ausgegangen werden kann.

Den bodenkundlichen Daten des LBEG nach besitzen die Böden in der Oste-Aue eine mittlere potenzielle Verdichtungsempfindlichkeit. Die Schwemmböden weisen bedingt durch die Bodenart ein sehr hohes Adsorptionsvermögen auf, so dass eine Funktionserfüllung (Filter/Puffer sowie Speicher/Regler) besonderer Ausprägung vorliegt. Für die auftretenden Erd-Niedermoorböden gilt dies ebenso (UVS ROV A22, NLStBV 2006).

2.4.4.3 Wasser

(Anlage 2: Abbildung Bestand Wasser)

Grundwasser

Das Grundwasser steht im zentralen Teil der Flussmarsch mit knapp über 1 m unter Gelände an, die Randbereiche zur Geest weisen Flurabstände > 2 m auf (WMS-Dienst „Hydrogeologische Karten“ des LBEG / GuD 2011). Laut Wassertechnischem Fachbeitrag in Unterlage 18.2 (GRONTMIJ, 2011) wird die Strömungsrichtung des Grundwasserleiters in Richtung Oste vermutet Der Grundwasserstand wird zusätzlich von den Tideverhältnissen in der Oste beeinflusst.

Aufgrund der tonig-schluffigen Bodenart liegt zwar eine Grundwasserüberdeckung mit theoretisch mittlerem Schutzpotential vor, allerdings bewirken die hohen Grundwasserstände eine hohe Empfindlichkeit in Hinblick auf die Verschmutzungsgefährdung. Die Podsol-Gleye am westlichen Auenrand weisen aufgrund des hohen Sandanteiles und eines ebenfalls hohen Grundwasserstandes eine sehr hohe Verschmutzungsempfindlichkeit auf (UVS ROV A22, NLStBV 2006). Die geringen Grundwasser-Flurabstände und die Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeinträgen sind Funktionsausprägungen besonderer Bedeutung.

Der hohe Grundwasserstand führt zu einer geringen Grundwasserneubildungsrate von < 200 mm/ Jahr. Eine besondere Funktionsfähigkeit liegt damit für dieses Kriterium nicht vor.

Oberflächengewässer

Der naturnahe Flusslauf der Oste hat eine hohe ökologische Bedeutung, da er deutlich mäandriert und zum Teil weitläufige Röhrichtflächen aufweist. Weiterhin ist er aus Sicht der Gewässergüte mit der Stufe II nur mäßig belastet (UVS ROV A22, NLStBV 2006). Innerhalb des Niedersächsischen Fließgewässerschutzsystems, das ausgewählte Gewässer mit Renaturierungsvorrang enthält, stellt die Oste ein Hauptgewässer 1. Priorität dar. Für das Gewässer ist ein gesetzliches Überschwemmungsgebiet ausgewiesen, dass sich im Untersuchungsgebiet größtenteils innerhalb der eingedeichten Flächen befindet.

Page 60: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 60 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Als natürliches Gewässer mit naturnahen Strukturen und einem ausgewiesenen Überschwemmungs-gebiet für die Oste eine Ausprägung der Retentionsfunktion besonderer Bedeutung vor.

2.4.4.4 Klima/Luft

Hinsichtlich der Naturhaushaltsfunktionen Klima/Luft liegen im Bezugsraum keine besonderen bzw. planungsrelevanten Ausprägungen vor, so dass an dieser Stelle auf vertiefende Ausführungen verzichtet wird.

2.4.4.5 Landschaft/Landschaftsbild/Erholung

(Anlage 3: Abbildung Bestand Landschaftsbild)

Die Flussaue der Oste ist im Untersuchungsraum nur sehr schmal ausgedehnt auf und bildet eine klare Trennlinie zwischen den westlich und östlich angrenzenden Geestbereichen. Die Deichlinie ist als markante Struktur wahrzunehmen und gehört zum vertrauten Bild der Aue. Die natürliche Eigenart der Flussaue als Überschwemmungsgebiet wurde jedoch durch den Deichbau tiefgreifend verändert. Der Fluss als solches ist bedingt durch den Deichkörper nur sehr eingeschränkt erlebbar.

Die landschaftliche Eigenart der Osteaue wird im Untersuchungsraum aber auf der östlichen Seite des Flusses durch naturnahe Vegetation in Form ausgedehnter flussnaher Röhrichtflächen betont. Das Deichhinterland ist anthropogen überprägt, es findet intensive Grünland- sowie zum Teil Ackernutzung statt. Gehölzstrukturen sind kaum vorhanden. Dieser Bereich ist durch eine geringe Naturnähe gekennzeichnet. Der östliche Auenrand wird durch die Geest eng begrenzt, so dass der Übergang der Landschaft sehr rasch und mit entsprechender, verhältnismäßig hoher Reliefenergie erfolgt. Die Bedeutung des Landschaftsbildes ist insgesamt als mittel einzustufen und weist damit keine besondere Funktionsausprägung auf.

Der gesamte Bereich des Flusses und Deichhinterlandes ist im RROP LK ROW (2005) als Vorsorgegebiet für die Erholung dargestellt und besitzt somit eine hohe Bedeutung für die Erholungsfunktion. In diesem Bereich verlaufen auch mehrere regionale bzw. überregionale Radwanderwege („Oste-Kulturroute“, „Deutsche Fährstraße Bremervörde-Kiel“, „Mühlenroute“).

Die Niederungsbereiche des Gräpeler Mühlengrabens und Buschweggrabens zeichnen sich im Vergleich mit den angrenzenden überwiegend ackergeprägten Geestbereichen durch eine dominante Grünlandnutzung aus. Das Relief ist eher flach bis leicht wellig ausgeprägt. Das Landschaftsbild wird z.T. durch Bäume und Baumgruppen, die an Feld- und Wirtschaftswegen stehen, mitgeprägt und aufgelockert.

Page 61: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 61 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

2.4.5 Bezugsraum 7 - Landwirtschaftlich geprägte Geestplatte mit Forsten um Elm

2.4.5.1 Pflanzen und Tiere

Pflanzen

Die Biotopstruktur im Bezugsraum 7 stellt sich als relativ vielfältig und abwechslungsreich dar. Ackerflächen wechseln mit Intensivgrünland, welches selten auch als Weide genutzt wird. Zahlreiche Gehölzstrukturen wie Baumreihen, Hecken, Feldgehölze und kleinere Waldflächen strukturieren die Landschaft. Das Grabennetz ist wenig dicht. Herauszuheben ist der Buschweggraben. Er ist Bestandteil des großräumigen Gewässerkomplexes und hat insofern eine Bedeutung für den landesweiten Biotopverbund. Größere Ruderalfluren nach umfangreicher Waldrodung sind im Bereich Behrste / Hude vorhanden. Vereinzelt sind Kleingewässer zu finden. Die Siedlungsbereiche sind ländlich geprägt und liegen verstreut im Raum.

Hohe und sehr hohe Bedeutung haben Wallhecken, Binsen- und Simsenrieder, Sümpfe, Flutrasen, feuchte Weiden- und Faulbaumgebüsche, Weiden-Sumpfgebüsche, Kleingewässer, Erlen- und Eschenwälder sowie Eichenmischwälder.

Im Baufeld der A 20 einschließlich Arbeitsstreifen innerhalb des Bezugsraums 7 konnten vier Stechpalmen Ilex aquifolium, eine Eibe Taxus baccata und ein Ausdauernder Knäul Scleranthus

perennis in Fichtenforstbeständen zwischen Hude und Behrste nachgewiesen werden. Eine Sumpfschwertlilie Iris pseudacorus wurde am Buschweggraben erfasst, eine weitere Stechpalme Ilex aquifolium südwestlich des Buschweggrabens.

Die Stechpalme ist nach § 7 (2) Nr. 13 BNatSchG besonders geschützt. Sie ist in den Roten Listen Deutschland und Niedersachsen als ungefährdet eingestuft. Die Eibe ist ebenfalls eine nach § 7 (2) Nr. 13 BNatSchG besonders geschützte Art. Sie wird in der Roten Liste Niedersachsen als gefährdete Art geführt. Der Ausdauernder Knäul ist ebenfalls in der Roten Liste Niedersachsen als gefährdete Art geführt. Die Sumpfschwertlinie ist nach § 7 (2) Nr. 13 BNatSchG besonders geschützt, nach den Roten Listen Deutschland und Niedersachsen aber als ungefährdet eingestuft.

Im Baufeld konnte ein FFH-Lebensraumtyp nachgewiesen werden. Es handelt sich dabei um den Biotoptyp WQF – Eichenmischwald feuchter Sandböden, der in dem FFH-Lebensraumtyp 9190 zuzuordnen ist. Der FFH-Lebensraumtyp 9190 liegt mit einem Umfang von 0,175 ha im Baufeld.

Details zu den Vorkommen im Untersuchungsraum sind dem Fachbeitrag Flora und Fauna (Materialband) zu entnehmen.

Eine tabellarische Auflistung aller im gesamten Untersuchungsraum vorkommenden Biotop- und Nutzungstypen einschließlich ihrer naturschutzfachlichen Bewertung findet sich in Kapitel 4.1.2 (Tabelle 4).

Tiere

Größere zusammenhängende Grünlandbereiche im Bereich Hude und Behrste sind als Nahrungshabitat für den Weißstorch mit landesweiter Bedeutung abgegrenzt.

Die Waldränder südöstlich von Hude haben eine sehr hohe Bedeutung für Fledermäuse. Quartiere konnten in Gebäuden in Hude nachgewiesen werden. In den Waldflächen südöstlich von Hude wurden keine Quartiere festgestellt. Eine hohe Aktivität von Fledermäusen wurde zudem entlang

Page 62: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 62 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

eines Wirtschaftsweges nördlich des Behrster Holzes sowie entlang des Buschweggrabens festgestellt.

Die Gehölzbestände entlang der Geestkante zur Osteniederung (Bezugsraum 6) und im Kerbtal sind sehr hoch bedeutende Laufkäfer-Lebensräume.

Kleinflächige sumpfige Bereiche sowie einzelne Gräben haben eine sehr hohe oder hohe Bedeutung für Amphibien (Moorfrosch) und Heuschrecken (Sumpfschrecke). Hervorzuheben ist ein Vorkommen der Knoblauchkröte nordwestlich von Behrste.

Entlang des Buschweggrabens sowie entlang verschiedener Gehölzstrukturen wurden Fledermausaktivitäten erfasst. Der Buschweggraben ist überdies Lebensraum verschiedener Libellen-Arten (u.a. Gefleckte Heidelibelle, Glänzende Binsenjungfer). Auf den Landflächen angrenzend an den Buschweggraben konnten zudem die Ringelnatter sowie die Sumpfschrecke nachgewiesen werden.

Details zu den Vorkommen im Untersuchungsraum sind dem Fachbeitrag Flora und Fauna (Materialband) zu entnehmen.

2.4.5.2 Boden

(Anlage 1: Abbildung Bestand Boden)

Unmittelbar östlich der Oste im Bereich zwischen Hude und Behrste entstanden Flugsanddünen (LRP

Stade, 1989). In diesem Bereich haben sich trockene und sehr nährstoffarme Podsole entwickeln

können, die damit besondere Standorteigenschaften für die Biotopentwicklung im Sinne von NLÖ

(2004) aufweisen. Die Böden werden derzeit entweder ackerbaulich genutzt oder liegen unter

Nadelwald. Bei einer Nutzung als Acker ist von einer Beeinträchtigung des Entwicklungspotenzials

auszugehen, so dass nur die unter Wald gelegenen Böden eine besondere Funktion für die

Biotopentwicklung aufweisen.

Die übrigen Böden im Untersuchungsraum werden vorwiegend von Subtypen der Braunerden

(Pseudogley- oder Podsol-Braunerde) oder Podsole (Gley- und Pseudogley-Podsol) gebildet, örtlich

treten Pseudogley und degradierte Moorböden auf. Dominierend ist bei all diesen Böden eine

Nutzung als Intensiv-Grünland oder Acker, so dass durch die Überprägung keine naturnahen Böden

vorliegen.

2.4.5.3 Wasser

(Anlage 2: Abbildung Bestand Wasser)

Grundwasser

Der Grundwasserspiegel liegt nahezu durchgängig bei 5 m unter Geländeoberkante oder darüber. Örtlich können in abflusslosen Senken oder im Bereich von Gewässerverläufen niedrigere Flurabstände auftreten. Insgesamt ist der Bezugsraum als überwiegend grundwasserfern einzustufen.

Page 63: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 63 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Die Werte der Grundwasserneubildung in den offenen, grundwasserfernen Bereichen der Pseudogley-Braunerden sind mit 200 - 350 mm/Jahr als hoch bis sehr hoch zu bewerten, so dass hier eine besondere Funktionsfähigkeit vorliegt.

Das Grundwasserschutzpotenzial der Deckschichten ist als mittel - hoch bewertet worden (HÜK 200). Die Bereiche der grundwasserbeeinflussten Gley-Podsole und Moorböden sind, bedingt durch die geringen Grundwasser-Flurabstände und die Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeinträgen, Funktionsausprägungen besonderer Bedeutung.

Oberflächengewässer

Im Bezugsraum liegen keine Oberflächengewässer mit besonderer bzw. planungsrelevanter Ausprägungen vor. Auf eine vertiefende Ausführung wird daher an dieser Stelle verzichtet.

2.4.5.4 Klima/Luft

Hinsichtlich der Naturhaushaltsfunktionen Klima/Luft liegen im Bezugsraum keine besonderen bzw. planungsrelevanten Ausprägungen vor, so dass an dieser Stelle auf vertiefende Ausführungen verzichtet wird.

2.4.5.5 Landschaft/Landschaftsbild

(Anlage 3: Abbildung Bestand Landschaftsbild)

Das Landschaftsbild im Bezugsraum 7 ist als überwiegend landwirtschaftlich geprägte Geestlandschaft zu charakterisieren. Jedoch sind einzelne Teilräume abgrenzbar, die unterschiedliche Gestaltmerkmale aufweisen. So hebt sich bspw. der Bereich zwischen den Ortslagen Hude und Behrste bis zur L 114 deutlich von den anderen Geestbereichen ab. Das Relief ist hier durch mehrere auftretende Kuppen und Senken sehr deutlich wellig ausgeprägt, so dass das Gelände weit weniger einsehbar ist, als in den angrenzenden, ebenen bis flachwelligen Geestbereichen. Dazu tragen auch die eher kleinteilige Gliederung der Nutzungsstruktur und die gute Strukturierung durch landschaftliche Elemente (Hecken, Baumreihen, Feldgehölze) bei. Bei flächig auftretenden Gehölzstrukturen handelt es sich teilweise um standortfremde Nadelgehölze. Die sonstigen Flächen sind überwiegend als Acker genutzt, stellenweise stehen sie auch unter Grünlandnutzung. Vereinzelt finden sich in diesem Bereich auch unauffällige, jedoch regionaltypische Einzelgebäude/-höfe, die fast ausnahmslos sehr gut durch Gehölze in die umgebende Landschaft eingebettet sind. Auf einem ehemaligen Mast einer 20 kV Leitung nahe der L 114 befindet sich ein Storchennest, das den kulturlandschaftlichen Charakter unterstreicht. Die Bedeutung des Landschaftsbildes in diesem Bereich ist als hoch einzustufen.

Das Erscheinungsbild der Landschaft südlich und südwestlich der Ortslage Forst zeichnet sich durch ein flachwelliges Relief aus. Durch den Wechsel von Acker- und Grünlandnutzung sowie kleinflächigen Waldparzellen ist eine mosaikartige Landschaftsstruktur mittlerer landschaftlicher Vielfalt gegeben. Die Gehölzbereiche und landwirtschaftlich genutzten Flächen weisen nur eine bedingte Naturnähe auf (überwiegend standortfremde Bestände, intensive Nutzung). Lineare Gehölzelemente treten entlang von Straßen bzw. Wirtschaftswegen auf. Insbesondere ist hier der Gehölzbestand entlang der L 114 hervorzuheben, der einen deutlichen Alleecharakter aufweist. Weitere gliedernde Gehölzelemente sind im Bereich der vereinzelt auftretenden Haus- und

Page 64: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 64 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Hofbereiche anzutreffen. Insgesamt weist dieser Bereich eine mittlere Bedeutung für das Landschaftsbild auf.

Nordöstlich der Ortschaft Elm sowie östlich der geplanten Anschlussstelle an der L 114 ist das Landschaftsbild als weitgehend ausgeräumte, wenig naturnahe Ackerlandschaft zu charakterisieren. Die großflächige intensive Ackernutzung wirkt sich hier nivellierend auf die Landschaftsstruktur aus. Das Landschaftsbild hat in diesen Bereichen nur eine geringe Bedeutung.

Wesentliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes im Bezugsraum 7 resultieren aus intensiver landwirtschaftlicher Nutzung und landschaftsfremden Nadelholzforsten. Weiterhin bestehen Vorbelastungen des Landschaftsbildes durch eine 380 kV Überlandleitung, die den Bereich nördlich von Forst in südöstlich-nordwestlicher Ausrichtung quert. Die Wirkung auf die Umgebung ist aufgrund der Relief- und Struktursituation teilweise eingeschränkt. Die L 114 besitzt eine Zerschneidungswirkung, allerdings ist sie durch die straßenbegleitende Allee gut in die Landschaft eingebunden.

Hinsichtlich der Erholungsfunktion besteht im Bezugsraum 7 insgesamt eine gute Erschließung durch das vorhandene Wegenetz. Eine besondere Bedeutung für die Erholung weist der im RROP des Landkreises Stade (2004) als Vorranggebiet für ruhige Erholung gekennzeichnete landschaftlich vielfältig strukturierte Teilbereich zwischen Ostetal und L 114 auf. In diesem Bereich östlich der Oste verlaufen auch Radrouten lokaler sowie regionaler/überregionaler Bedeutung (‚Ostekultur-Route‘, ‚Mühlenroute‘).

Page 65: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 65 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

3 Dokumentation zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen

Im gesamten Planungsprozess zum Neubau der A20 im Abschnitt 6 sind mit den Variantenuntersuchungen und der umweltfachlichen Beurteilung bautechnischer Maßnahmen zur Trassenoptimierung wesentliche Untersuchungen einer verhältnismäßigen Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes erfolgt.

In den straßentechnischen Entwurf sind die weiter konkretisierten straßenbautechnischen Vermeidungsmaßnahmen integriert. Sie tragen dazu bei, dass mögliche Beeinträchtigungen dauerhaft ganz oder teilweise vermieden werden (z.B. Brückenbauwerke, Grünbrücken, Leiteinrichtungen).

Konzeptionell sind die Vermeidungsmaßnahmen wesentlicher Inhalt der landschaftspflegerischen Begleitplanung. Naturschutzfachlich begründete Vermeidungsmaßnahmen werden in einem Maßnahmenblatt dokumentiert und im Maßnahmenplan entsprechend gekennzeichnet.

Vermeidungsmaßnahmen bei der Durchführung der Baumaßnahme dienen dem unmittelbaren Schutz vor temporären Gefährdungen während der Bauausführung. Entsprechende Maßnahmen sind z.B. Einzäunungen (z.B. zum Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen) oder Bauzeitenregelungen (z.B. Baufeldräumung außerhalb der Brutzeit störungsempfindlicher Vogelarten und Nachtbauverbot zur Begrenzung der Störung von Fledermausflugwegen).

Im Folgenden werden diese Maßnahmen getrennt nach straßenbautechnischen Vermeidungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Durchführung der Baumaßnahme zusammenfassend aufgelistet. Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotsverstöße sind dabei gesondert gekennzeichnet (§§).

3.1 Straßenbautechnische Vermeidungsmaßnahmen

Die straßenbautechnische Planung berücksichtigt grundlegend eine Minimierung der Flächeninanspruchnahme. Regelquerschnitt, Bauwerke, Knotenpunkte etc. wurden auf diesem Grundsatz entwickelt. Die mit §§ gekennzeichneten Maßnahmen dienen der Vermeidung von Verstößen gegen die Verbote des § 44 BNatSchG.

Trassierung � Wahl einer im Vergleich konfliktarmen Variante im Bereich Hönau-Lindorf (Variante Süd 2)

� Verlegung der Achse im Bereich wertvoller Biotopbestände und wertvoller faunistischer Habitate (Bau-km 609+100 – Bau-km 609+400 – Kerbtal östlich der Oste, Bau-km 603+550 – Bau-km 604+400 – Waldgebiet Höhne – §§)

� Wahl der konfliktärmeren Quadranten für Auf- und Abfahrtrampen an den Knotenpunkten mit der B 495 und der L 114

� Anheben der Gradiente zur Ermöglichung erforderlicher lichter Höhen bei den Brückenbauwerken zur Querung von Fließgewässern – §§ (Bauwerk Nr. 6-02 bei Bau-km 601+989 – Querung der

Page 66: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 66 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Kornbeck, Bauwerk Nr. 6-11 bei Bau-km 608+994 – Querung der Oste, Bauwerk Nr. 6-14 bei Bau-km 610+879 – Querung des Buschweggrabens)

Querungsbauwerke � Technisch bedingte und naturschutzfachlich dimensionierte Durchlässe / Unterführungen – §§

(Bauwerk Nr. 6-01a: Überführung der B 495 über die Kornbeck [Vermeidungsmaßnahme 0.8.4 VCEF], Bauwerk Nr. 6-02: Überführung der A 20 über die Kornbeck [Vermeidungsmaßnahme 0.8.1 VCEF], Bauwerk Nr. 6-03: Überführung der A 20 über den Graben im Kornbecksmoor [Vermeidungsmaßnahme 0.8.4 VCEF], Bauwerke Nr. 6-06: Überführung der A 20 über den Hönau-Lindorf-Neuendammer Schiffgraben [Vermeidungsmaßnahme 0.5.3 VCEF], Bauwerk Nr. 6-06a: Überführung des Wirtschaftsweges über den Hönau-Lindorf-Neuendammer Schiffgraben [Vermeidungsmaßnahme 0.8.4 VCEF], Bauwerk Nr. 6-08: Überführung der A 20 über den Graben östlich der K 105 [Vermeidungsmaßnahme 0.8.4 VCEF], Bauwerk Nr. 6-11: Überführung der A 20 über die Oste und den Ortmoorgraben [Vermeidungsmaßnahmen 0.8 VCEF/FFH und 0.8.3 VCEF], Bauwerk 6-14: Überführung der A 20 über den Buschweggraben [Vermeidungsmaßnahme 0.8.2VCEF], Bauwerk Nr. 6-16: Überführung der A 20 über den Zulaufgraben zum Rehdengraben [Vermeidungsmaßnahme 0.8.4 VCEF]).

� Technisch bedingte und naturschutzfachlich dimensionierte Überführungen (Kombinationen aus Wirtschaftswegeüberführung und Tierpassage) – §§ (Bauwerk Nr. 6-04: Überführung der Gemeindestraße und der Faunapassage „Mehedorfer Straße“ über die A 20 [Vermeidungsmaßnahme 0.5.2 VCEF], Bauwerk Nr. 6-09: Überführung des Wirtschaftswegs und der Faunapassage Weißer Moorweg über die A 20 [Vermeidungsmaßnahme 0.6 V], Bauwerk Nr. 6-12: Überführung des Wirtschaftsweges und der Faunapassage „Hude“ über die A 20 [Vermeidungsmaßnahme 0.5.1 VCEF]).

� Technisch bedingte und naturschutzfachlich ausgestattete Überführungen (Überflughilfen) – §§ Bauwerk Nr. 6-07: Überführung der K 105 über die A 20 [Vermeidungsmaßnahme 0.5.4 VCEF], Bauwerk Nr. 6-13: Überführung des Wirtschaftswegs Behrste über die A 20 [Vermeidungsmaßnahme 0.5.5 VCEF]).

� Naturschutzfachlich begründete und dimensionierte Überführungen (Tierpassage/Grünbrücke) – §§ (Bauwerk Nr. 6-05: Überführung der Faunapassage „Höhne“ über die A 20 [Vermeidungsmaßnahme 0.5 VCEF])

Page 67: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 67 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Leiteinrichtungen, Schutzwände und –zäune � Leiteinrichtungen (Amphibien) – §§

(Bau-km 609+410 – Bau-km 609+695 (Bereich der Querung des Waldgebietes Hude, Leitung zum Querungsbauwerk „Hude“ Bauwerk Nr. 6-12)) [Vermeidungsmaßnahme 0.1VCEF]

� Leiteinrichtungen (Fledermäuse) – §§ (links Bau-km 603+065 – Bau-km 603+590+370 sowie rechts Bau-km 603+065 – Bau-km 604+370 (entlang nördlichen Waldrand Höhne), Leitung zu den Querungsbauwerken Bauwerk Nr. 6-05: Überführung der Faunapassage „Höhne“ über die A 20 und Bauwerk Nr. 6-04: Überführung der Gemeindestraße und der Faunapassage „Mehedorfer Straße“ über die A 20), gleichzeitig Kollisionsschutz (s.u.) [Vermeidungsmaßnahme 0.5VCEF und 0.5.2 VCEF]

� Kollisionsschutzwände (Fledermäuse) – §§ (Bau-km 603+065 – Bau-km 604+370 (Querungsbauwerk „Mehedorfer Straße“, Bereich der Querung des Waldgebietes Höhne, Querungsbauwerk „Höhne“), Bau-km 604+780 – Bau-km 604+820 (Querungsbauwerk K 105) Bau-km 608+930 – Bau-km 609+170 (Ostequerung), Bau-km 609+405 – Bau-km 609+695 (Bereich der Querung des Waldgebietes Hude, Querungsbauwerk „Hude“) Bau-km 610+280 – Bau-km 610+320 (Querungsbauwerk Wirtschaftsweg Behrste) [Vermeidungsmaßnahme 0.5 VCEF, 0.5.4 VCEF, 0.8 VCEF/FFH, 0.5.1 VCEF, 0.5.5 VCEF]

� Irritationsschutzwände (Fledermäuse) auf den querenden Tierpassagen – §§ (Bauwerk Nr. 6-02: Überführung der A 20 über die Kornbeck, Bauwerk Nr. 6-04: Überführung der Gemeindestraße und der Faunapassage „Mehedorfer Straße“ über die A 20, Bauwerk Nr. 6-05: Überführung der Faunapassage „Höhne“ über die A 20, Bauwerk Nr. 6-07: Überführung der K 105 über die A 20, Bauwerk Nr. 6-12: Überführung des Wirtschaftsweges und der Faunapassage „Hude“ über die A 20, Bauwerk Nr. 6-13: Überführung des Wirtschaftsweges Behrste über die A 20, Bauwerk 6-14: Überführung der A 20 über den Buschweggraben) [Vermeidungsmaßnahme 0.8.1 VCEF, 0.5.2 VCEF, 0.5V VCEF, 0.5.4 VCEF, 0.5.1 VCEF, 0.5.5 VCEF, 0.8.2 VCEF]

� Lärm- und Sichtschutzwände / -wälle für störungsempfindliche Tiere, siehe Kollisionsschutzwände / Irritationsschutzwände

� Wildschutzzäune auf gesamter Länge entlang der A 20, fischottergerecht ausgeführt – §§ 100 m beiderseits der Bauwerke Nr. 6-02 (Überführung der A 20 über die Kornbeck), Nr. 6-14 (Überführung der A 20 über den Buschweggraben), Nr. 6-11 (Überführung der A 20 über die Oste und den Ortmoorgraben) sowie am Bauwerk BW 6-01a (Überführung der B 495 über die Kornbeck)

Page 68: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 68 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

3.2 Vermeidungsmaßnahmen bei der Durchführung der Baumaßnahme

Bauzeitliche Schutzmaßnahmen � Festlegung von Tabuflächen (Lebensräume hoher und sehr hoher Bedeutung)

� Verzicht oder Reduzierung von Baustreifen im Bereich wertvoller Biotope und Habitate durch fortlaufende Abstimmungen zwischen Technischer Planung und Landschaftspflegerischer Begleitplanung, z.B. im Bereich des Waldgebietes Höhne Bau-km 603+200 – 604+400, im Bereich der Oste einschließlich des Kerbtales östlich der Oste Bau-km 608+900 – 609+400

� Schutzzäune zur Begrenzung des Baufeldes (Schutz von Vegetation, Einzelbaumschutz, Habitaten, Boden, Gewässern); temporäre Amphibienschutzzäune zur Vermeidung von Tierfallen bei Baugruben – §§ links Bau-km 608+740 – Bau-km 608+810, beidseitig Bau-km 609+410 – Bau-km 609+695 [Vermeidungsmaßnahme 0.1 VCEF]

� Bauzeitenregelung in Abhängigkeit von betroffenen Tierarten – §§ Bauzeitenregelung für Knoblauchkröte – Gehölzbestände im Bereich Hude (Bau-km 609+450 bis Bau-km 609+550): Fällen von Bäumen und Sträuchern in den Wintermonaten (November - Februar), Roden der Wurzelstöcke im darauf folgenden April/Mai. [Vermeidungsmaßnahme 0.2 VCEF ] Bauzeitenregelung für gehölzbewohnende Fledermäuse – Waldflächen in folgenden Trassenbereichen: Waldgebiet Höhne (Bau-km 603+260 - 603+500 und Bau-km 603+850 - 603+950), Nadelforst südöstlich von Hönau-Lindorf (Bau-km 605+800 - 605+950), Nadelforst östlich von Hönau-Lindorf (Bau-km 606+350 - 606+410), Nadelforst östlich der Oste (Bau-km 609+450 - 609+550) sowie Baumreihe aus alten Eichen östlich der Oste (Bau-km 609+100): Fällarbeiten gem. den Vorgaben des § 39 BNatSchG vom 01. Okt. bis 28. Feb. Innerhalb von Wäldern: Fällung der Gehölze im Kernwinter (1. Nov. bis 28. Feb.); zu fällende Bäume sind auf Besatz zu kontrollieren, bei Bedarf sind geeignete Maßnahmen (z.B. Verschluss von Höhlen/ Spalten) zu ergreifen. [Vermeidungsmaßnahme 0.3 VCEF] Bauzeitenregelung für lichtempfindliche Fledermäuse – Oste (Bau-km 608+994.117), Buschweg-graben im Bereich der geplanten Trasse der A 20 (Bau-km 610+878.710), Bereich der Höhne (603+050 bis Bau-km 604+370), Bereich Hude (Bau-km Bau 609+581.311), Bereich der Über-führung des Wirtschaftswegs Behrste über die A 20 (Bau-km 610+304.170): Nachtbauverbot, Verzicht auf künstliche Lichtquellen [Vermeidungsmaßnahme 0.3.1 VCEF] Bauzeitenregelung für Brutvögel – im gesamten Trassenbereich: Beginn der Baufeldräumung außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten der Avifauna (Anfang März bis Ende August), Rodung oder Rückschnitt von Gehölzen und Röhrichten gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG im Winter zwischen 01. Oktober und 28./29. Februar [Vermeidungsmaßnahme 0.4 VCEF] Bauzeitenregelung für den Fischotter – Kornbeck (Bau-km 601+989.370), Buschweggraben (Bau-km 610+878.710), Oste und Ortmoorgraben (Bau-km 608+994.117); BW 6-01a - Überführung der B495 über die Kornbeck (Bau-km [B495]: 300+435.000): Nachtbauverbot, Verzicht auf künstliche Lichtquellen [Vermeidungsmaßnahme 0.7 VCEF] Brückenbauwerk im Bereich der Oste – (Bau-km 608+994.117): Beschränkung des Zeitraumes für Lärmintensive Rammarbeiten in der Bauphase auf die Wintermonaten von Anfang Dezember (12) bis Ende Februar (02) auf die Sommermonaten von Anfang Juni (06) bis Ende August (08), Nachtbauverbot, Verzicht auf Baustellenausleuchtung [Vermeidungsmaßnahme 0.8 VCEF/FFH]

Page 69: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 69 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

� Schutz vor Bodenverdichtung durch Verwendung druckmindernder Auflagen im Bereich verdichtungsempfindlicher Böden (Gley und Moorböden)

� Wahl angepasster und flächensparender Bauverfahren (Vorkopfbauweise im Bereich des Brückenbauwerks Oste)

� Ausweisung von Umleitungen für Radfahrer und Spaziergänger bei temporär unterbrochenen Wegebeziehungen

Page 70: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 70 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

4 Konfliktanalyse / Eingriffsermittlung

4.1 Methodische Vorgehensweise

4.1.1 Wirkfaktoren und Wirkintensitäten

Die Grundlage für die Ermittlung erheblicher Beeinträchtigungen bildet die technische Planung, die das geplante Vorhaben in seinen wesentlichen physischen Merkmalen darstellt und beschreibt.

Die Trassenlänge der A 20 im Abschnitt 6 beträgt rund 12,4 km.

Gemäß der Richtlinie für die Anlage von Autobahnen (RAA) ist unter Zugrundelegung der Entwurfsklasse EKA 1 A bei den prognostizierten Verkehrszahlen ein Querschnitt RQ 31 gemäß RAA vorzusehen.

Abbildung 4-1: Querschnitt RQ 31 (Prinzipskizze)

Die Verkehrsuntersuchung zeigt für den Prognosehorizont 2025 Verkehrsbelastungen der A 20 im Abschnitt 6 von 28.300 Kfz/24h bei einem Lkw-Anteil von 8.690 SV/24h.

Hieraus werden die voraussichtlich umweltrelevanten Projektwirkungen bzw. Wirkfaktoren nach Art, Umfang und zeitlicher Dauer des Auftretens abgeleitet. Sie werden nach ihren Ursachen in drei Gruppen unterschieden:

� anlagebedingte Wirkungen, d. h. dauerhafte Wirkungen, die durch den Baukörper der Straße verursacht werden,

� betriebsbedingte Wirkungen, d. h. dauerhafte Wirkungen, die durch den Straßenverkehr und die Unterhaltung der Straße verursacht werden,

� baubedingte Wirkungen, d. h. temporäre Wirkungen, die während des Baus der Straße auftreten.

Folgende Projektwirkungen sind durch die A 20 im Abschnitt 6 zu erwarten:

Page 71: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 71 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Tabelle 3: Zu erwartende Projektwirkungen durch die A 20 Abschnitt 6 (nach NLStBV 2011)

Wirkfaktor / Art der Wirkung

Wirkzone / Reichweite der Wirkung

Umfang der Wirkung / Wirkintensität

Anlagebedingte Wirkungen

Versiegelung / Teilversiegelung durch die Straßentrasse und zusätzlich Wirtschaftswege

Umfang der vollständig und teilweise versiegelten Fläche

Vollständiger und dauerhafter Funktionsverlust für sämtliche Landschaftsfunktionen

Flächenverluste durch Damm- und Einschnittsböschungen, Ausrundungen, Entwässerungs-mulden, Regenrückhaltebecken (ungedichtete Erdbecken), Lärmschutzwälle

Umfang der durch Damm- und Einschnittsböschungen, Ausrun-dungen, Entwässerungsmulden, Regenrückhaltebecken (ungedichtete Erdbecken), Lärmschutzwälle überbauten Fläche

Weitestgehender Funktionsverlust für Pflanzen und Tiere, Land-schaftsbild sowie Funktions-verminderung für Boden, Wasser, Klima und Luft

Visuelle Veränderung des Landschaftsbildes

Wirkzone von 200 m bis 500 m bei Bauwerken < 10 m Höhe, Wirkzone bis zu 1.500 m bei Bauwerken > 10 m Höhe. Reichweite im Einzelfall in Abhän-gigkeit von der Einsehbarkeit der Landschaft zu spezifizieren.

Funktionsverminderung in Abhängigkeit von der Gradiente, speziellen Bauwerken (z.B. Lärm- / Kollisions- / Irritationsschutzwänden) und der Einsehbarkeit der Landschaft

Veränderung des Grundwasserhaushaltes

Im Einzelfall (bspw. Trogbauwerke oder im Einzelfall Damm-schüttungen im Bereich grund-wassernaher Standorte) Abschätzung der hydrologischen Effekte von in den Grundwasser-strom hineinreichenden oder hineinwirkenden Bauwerken oder bauwerksbedingten Drainage- oder Staueffekten

Veränderungen des Grundwasser-haushalts und deren Relevanz für andere Landschaftsfunktionen (z.B. Boden-, Biotopfunktion)

Gewässerverlegung, Verrohrung Umfang der Verlegungs-, Verrohrungsstrecke

Zumindest temporärer Funktions-verlust für den unmittelbar betroffenen Gewässerabschnitt, ggf. Funktionsverminderung durch Sedimenteinträge für unmittelbar angrenzende Gewässerabschnitte

Waldanschnitt Wirkzone von 50 m Breite bei Wäldern

Funktionsminderung durch erhöhte Windwurfgefahr, Rindenbrand und Bodenaustrocknung für Pflanzen

Page 72: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 72 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Wirkfaktor / Art der Wirkung

Wirkzone / Reichweite der Wirkung

Umfang der Wirkung / Wirkintensität

Betriebsbedingte Wirkungen

Schadstoffimmissionen im trassennahen Bereich

Der Großteil der Schadstoffeinträge beschränkt sich auf den Spritzwasserbereich bis 10 m. Nur in Einzelfällen sind diese noch bis zu einer Entfernung von 50 m nachweisbar

Der 10 m Bereich stärkster Schadstoff-belastungen wird zum überwiegenden Teil bereits durch Damm- und Ein-schnittsböschungen abgedeckt. Darüber hinaus werden Verluste von Biotopen im Arbeitsstreifen bilanziert, so dass zusammen genommen bereits ein Bereich zwischen 15 und 20 m als bau- und anlagebedingter Funktions-verlust bzw. Funktionsverminderung erfasst wird. Vor diesem Hintergrund ist eine zusätzliche Bilanzierung der trassennahen Schadstoffeinträge i.d.R. nicht erforderlich.

-

Immissionen von Schadstoffen für weitreichende Wirkungen (Leitsubstanz NOx)

Trassenferne Wirkungen können sich insbesondere durch Stickstoffimmis-sionen ergeben.

Pauschale Wirkzone von 250 m2 Breite bei stickstoffempfindlichen Biotopen

Funktionsverminderung für Pflanzen bei stickstoffempfindlichen Biotopen im Offenland um 5 %, in Waldbereichen um 10 %

Akustische und optische Störwirkungen auf Vögel

Wirkzonen artspezifisch gem. Arbeitshilfe „Vögel und Verkehrslärm“ (GARNIEL, A. & U. MIERWALD 2010)

Abnahme der Habitateignung gem. Arbeitshilfe „Vögel und Verkehrslärm“ (GARNIEL, A. & U. MIERWALD 2010)

Akustische und optische Störwirkungen auf Fledermäuse

Wirkzonen artspezifisch (vgl. BMVBS 2011b)

Funktionsverminderung von 25 – 75 % innerhalb der Wirkzonen

Lichtemissionen / Nachtfalter Wirkzone von 50 m, ggf. Modifizierung in Abhängigkeit von den Anlagepara-metern (z.B. Gradiente, Beleuchtungs-

Funktionsverminderung von 50 % innerhalb der Wirkzone

2 Diese Zone lässt sich über Untersuchungen begründen und deckt den Bereich ab, indem mit erhöhter Wahrscheinlichkeit

wirkungsrelevante Depositionsraten zu erwarten sind. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die pauschalierten Annahmen keinesfalls den Anforderungen im Zusammenhang mit FFH-Verträglichkeitsprüfungen (beste wissenschaftliche Erkenntnisse und Beseitigung letzter vernünftiger Zweifel) genügen und in diesen Fällen i.d.R. konkrete Depositionsberechnungen vorzunehmen sind. So können sich unter ungünstigen Bedingungen auch deutlich weitere Auswirkungszonen ergeben.

Page 73: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 73 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Wirkfaktor / Art der Wirkung

Wirkzone / Reichweite der Wirkung

Umfang der Wirkung / Wirkintensität

einrichtungen, Lärmschutzwände, Bepflanzung) bei Lebensräumen sehr hoher und hoher Bedeutung für Nacht-falter

Barrierewirkungen / Fahrzeugkollisionen

Querungslänge innerhalb von Bereichen mit besonderer Bedeutung für den Habitatverbund

Wirkintensität einzelfallspezifisch in Abhängigkeit von den Anlage-parametern und den betroffenen Arten

Stoffliche Belastungen des Regenwasserabflusses

Beurteilung der Schadstoff- bzw. insbesondere Chloridfrachten der Regenwassereinleitungen (in mg/l)

Beeinträchtigungen von Pflanzen, Tieren und Oberflächenwasser bei Überschreitung des Schwellenwertes Chloridkonzentration von 100 mg/l

Akustische Beeinträchtigung der Erholungsnutzung

Bereich der 55 dB(A) Tagesisophone Funktionsverminderung von 25 % innerhalb der 55 dB(A) Wirkzonen

Baubedingte Wirkungen

Flächeninanspruchnahme durch Baustelleneinrichtungen wie Baustraßen und Lagerplätze sowie durch Arbeitsstreifen

Umfang und Dauer der betriebsbe-dingten Inanspruchnahme von Flächen

Zumindest temporärer Funktions-verlust auf den beanspruchten Flächen für Pflanzen und Tiere, ggf. temporäre oder dauerhafte Funktions-verminderung (z.B. durch Verdichtung) insbesondere für Boden und Wasser

Schadstoffemissionen, Lärm, Erschütterungen und Lichtreize durch Baubetrieb

Im Einzelfall qualitative Beschreibung (ggf. auch quantitative) von Art und Zeitraum der zu erwartenden Wirkungen in besonders sensiblen Bereichen

Temporäre Funktionsverminderung insbesondere für Tiere und das Landschaftsbild

Verbringung von Überschussmassen /

Entnahmestellen3

Umfang der Erdmassen und Hinweise zum Verbringungsort bzw. zur Entnahmestelle sowie Art und Umfang der beanspruchten Flächen

Funktionsverlust oder -verminderung für sämtliche Naturhaushaltsfaktoren je nach Verbringungsort/ Entnahme-stelle ggf. in gesondertem Genehmi-gungsverfahren zu beurteilen.

Grundwasserabsenkungen / Grundwasseranschnitt

Im Einzelfall qualitative Beschreibung von Art und Zeitraum baubedingter Eingriffe in den Grundwasserhaushalt (z. B. Art und Umfang von Maßnah-men der Wasserhaltung, maximal mögliche Absenkungstrichter)

Veränderungen des Grundwasser-haushalts und deren Relevanz für andere Schutzgüter (z.B. Boden, Pflanzen)

3 Überschussmassen fallen durch das vorgesehene Bauverfahren der Überschüttung nicht an. Entnahmen von Boden für den

Vorbelastungsdamm werden über gesonderte Genehmigungsverfahren abgesichert. Der Wirkfaktor wird aus diesem Grund nachfolgend nicht betrachtet.

Page 74: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 74 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Wirkfaktor / Art der Wirkung

Wirkzone / Reichweite der Wirkung

Umfang der Wirkung / Wirkintensität

Gewässerverlegung, Verrohrung während der Bauzeit

Umfang und Dauer der Verlegungs-, Verrohrungsstrecke

Zumindest temporärer Funktions-verlust für den unmittelbar betroffenen Gewässerabschnitt, ggf. Funktions-verminderung durch Sedimenteinträge für unmittelbar angrenzende Gewässerabschnitte

4.1.2 Prognose der Beeinträchtigungen

Die Prognose der Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes erfolgt getrennt nach den in Kap. 2.2.1 abgegrenzten Bezugsräumen und ausschließlich für die jeweiligen planungsrelevanten Funktionen besonderer Bedeutung.

Die nachfolgend vorgestellte Methodik zur Ermittlung des Eingriffsumfangs im Rahmen der Konfliktanalyse basiert auf der Überlagerung der Bestandserfassung und –bewertung mit den vorhabensbedingten Wirkungen.

Biotopfunktion

Die anlage- und baubedingte Flächeninanspruchnahme stellt den wesentlichen Eingriff in die Biotopfunktion dar. Im Rahmen der Konfliktanalyse werden die Verluste von Biotopen mit mindestens mittlerer Bedeutung durch den Straßenkörper einschließlich aller Nebenflächen (Böschungen, Regenrückhaltebecken, Rastanlagen etc.), durch Veränderungen im untergeordneten Straßen- und Wegenetz sowie durch Baustelleneinrichtungsflächen (Baustraßen, -streifen, Lagerflächen etc.) als erhebliche Beeinträchtigung der Biotopfunktion erfasst.

Dabei ist bei Überbauung von einem vollständigen Funktionsverlust der Lebensräume auszugehen. Bei den Baustelleneinrichtungsflächen ist von einer temporären Inanspruchnahme auszugehen. Die Flächen werden nach der Bauphase wieder hergerichtet (z.B. auch Beseitigung von Bodenverdichtungen u.ä.) und ggf. durch landespflegerische Maßnahmen entwickelt. Für Biotoptypen, die nach Zerstörung schwer, kaum oder nicht regenerierbar (Regenerationszeit > 25 Jahre) sind, ist jedoch auch bei der temporären Inanspruchnahme von einem vollständigen Verlust auszugehen.

Durch den anlagenbedingten Waldanschnitt kann es durch Veränderungen der Standort-bedingungen und durch die Freistellung von Bäumen zu indirekten Beeinträchtigungen z.B. in Form von Rindenbrand, Windwurf oder Bodenaustrocknung kommen. Die Wirkungstiefe der beschriebenen Waldrandeffekte wird aufgrund von Erfahrungen aus Randschadenstabellen auf 50 m festgelegt (BAADER 1952, WASNER & WOLFF-STRAUB 1981). Erfasst werden Wälder, die aufgrund von Baumart, Struktur, Alter und Exposition gegenüber Freistellung empfindlich sind. Folgende Bestände sind i.d.R. gering empfindlich: Bestände bis 40 Jahre, Bestände mit Zwischenstand (2. Baumschicht, Strauchschicht). Die Beurteilung erfolgt verbal argumentativ.

Veränderungen des Grundwasserhaushaltes werden nach Aussage der technischen Planung durch die Wahl der Bauverfahren nicht auftreten. Dementsprechend werden keine bau- und

Page 75: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 75 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

anlagebedingte Beeinträchtigungen der Biotopfunktion durch Veränderungen der Standort-bedingungen aufgrund von Veränderungen im Grundwasserhaushalt erwartet.

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen der Biotopfunktion entstehen in erster Linie durch Schadstoff-einträge. Besonders boden- und ökosystemschädigende Problemstoffe wie insbesondere Blei werden mittlerweile kaum noch emittiert. Als Problemstoffe für den Boden und das Gesamtökosystem verbleiben allerdings noch Zink, Kupfer und Cadmium (vgl. TEGETHOF, U. 1998, S. 25 ff) sowie Tausalze. Bezogen auf die Reichweiten dieser Bodenschadstoffe ist Folgendes festzustellen: Der Großteil der Schadstoffeinträge beschränkt sich auf den Spritzwasserbereich bis 10 m. Hier können die Vorsorgewerte der Bodenschutz-Verordnung einzelner straßenspezifischer Schadstoffe überschritten werden (vgl. TEGETHOF, U. 1998 sowie REINIRKENS, P. 1992).

Der 10 m Bereich stärkster Schadstoffbelastungen wird zum überwiegenden Teil bereits durch Damm- und Einschnittsböschungen abgedeckt. Darüber hinaus werden Beeinträchtigungen von Biotopen im Baustreifen bilanziert, so dass zusammen genommen bereits ein Bereich zwischen 15 und 20 m als bau- und anlagebedingter Funktionsverlust bzw. Funktionsverminderung erfasst wird. Vor diesem Hintergrund ist eine zusätzliche Bilanzierung der trassennahen Schadstoffeinträge nicht erforderlich.

Trassenferne Wirkungen können sich insbesondere durch Stickstoffimmissionen ergeben, welche ein anderes Ausbreitungsverhalten zeigen als die o. g. Schadstoffe. Eine pauschale Wirkzone von 250 m4 lässt sich über die als Fußnote genannten Untersuchungen begründen und deckt den Bereich ab, indem mit erhöhter Wahrscheinlichkeit wirkungsrelevante Depositionsraten zu erwarten sind. Die Luftschadstoffberechnungen für das Vorhaben (Unterlage 17.2) sowie Untersuchungen zu dem Nachbarabschnitt 7 geben keinen Hinweis darauf, dass über diese pauschale Wirkzone hinaus mit erheblichen Einträgen von Stickstoffen zu rechnen ist.

Betrachtet werden ausschließlich Lebensräume, die gegenüber Stickstoffeintrag empfindlich reagieren.

In der nachfolgenden Tabelle sind alle im Untersuchungsraum vorkommenden Biotoptypen mit Angabe eines ggf. gesetzlichen Schutzes, des Biotopwertes, der Regenerationsfähigkeit sowie der Stickstoffempfindlichkeit aufgeführt.

4 Eine Zusammenstellung empirischer Untersuchungen konnte nur in einem Wirkungsbereich bis maximal 240 m Entfernung

vom Straßenrand einer Landstraße Wirkungen durch NOx auf Vegetation nachweisen (HICKS U. ASHMORE 2005 zit. in Ökodata Strausberg 2010). KIRCHNER et al 2006 konnten den Einfluss einer Autobahn (65.000 Kfz/Tag) auf die Waldbodenvegetation bis zu mindestens 230 m Entfernung nachweisen. Modellergebnisse für die Ausbreitungsberechnung von NOx an Straßen in ebenem offenen Gelände (AUSTAL 2000, CAR) ergeben, dass in 200 m Entfernung zum Fahrbahnrand einer Landstraße (ca. 10.000-15.000 Kfz/Tag) bereits weniger als 300 gN/ha*a straßenbürtiger Depositionen prognostiziert wurden. (Diese Modelle sind an Messwerten statistisch abgesichert und validiert.) Diese 0,3 kg N/ha a entsprechen 3% des niedrigsten anzunehmenden Critical Loads von 10 kgN/ha*a für die empfindlichsten Wald- und Graslandökosysteme nach der Berner Liste der empirischen Critical Loads (Ökodata Strausberg 2010).

Page 76: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 76 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Tabelle 4: Biotoptypen im Untersuchungsraum

Kürzel Biotoptyp Wertstufe Gesetzlicher Schutz RF NOx

AZ

-g -m -s

Sonstiger Acker

Getreide außer Mais Mais mehrjährige Sonderkulturen (z.B. Spargel, Erdbeeren)

II

1

BAS Sumpfiges Weiden-Auengebüsch IV § 30 (2) BNatSchG * 1

BE Einzelstrauch - 1

BFA Feuchtgebüsch nährstoffarmer Standorte IV 3

BFR Feuchtgebüsch nährstoffreicher Standorte IV 2

BNA Weiden-Sumpfgebüsch nährstoffärmerer Standorte V § 30 (2) BNatSchG * 3

BNR Weiden-Sumpfgebüsch nährstoffreicher Standorte V § 30 (2) BNatSchG * 2

BRR Rubus-/ Lianen-Gestrüpp III 1

BRS Sonstiges naturnahes Sukzessionsgebüsch III 1

BRU Ruderalgebüsch III 1

BRX Sonstiges standortfremdes Gebüsch II 1

BSF Bodensaures Weiden-/ Faulbaum-Gebüsch III 3

BZE Ziergebüsch aus überwiegend einheimischen Gehölzarten I-II 1

BZH Zierhecke I 1

BZN Ziergebüsch aus überwiegend nicht heimischen Gehölzarten I 1

DOS -b

Sandiger Offenbodenbereich Bodenabbau, Steinbruch, Tagebau aufgelassen (Abbau beendet, aber noch keine naturnahe Entwicklung der Veg.)

I

1

DOZ Sonstiger Offenbodenbereich II 1

DTZ Sonstige vegetationsarme Torffläche II 2

EBW Weihnachtsbaum-Plantage I 1

EL Landwirtschaftliche Lagerfläche I 1

FFM Naturnaher Marschfluss (Süßwassertidebereich) V § 30 (2) BNatSchG * 2

FGR Nährstoffreicher Graben II-III 1

FGZ Sonstiger vegetationsarmer Graben II 1

FMS Mäßig ausgebauter Tieflandbach mit Sandsubstrat III 2

FQS Sturzquelle V § 30 (2) BNatSchG 3

FWR

-ty

Süßwasserwatt-Röhricht

tiefer See, Stausee (Stillgewässer mit einer maximalen Tiefe von ≥5 m) / sonstige Besonderheiten der Wasserbeschaffenheit)

V § 30 (2) BNatSchG

1

FXS Stark begradigter Bach II / III 1

Page 77: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 77 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Kürzel Biotoptyp Wertstufe Gesetzlicher Schutz RF NOx

GA

-m

Grünland-Einsaat

Mahd (evtl. mit Nachbeweidung ab Spätsommer)

I

1

GEF

-b

Sonstiges feuchtes Extensivgrünland

Brache (ehemals landwirtschaftlich genutzt)

III 2

GIF

-b -m -j -w

Sonstiges feuchtes Intensivgrünland

Brache (ehemals landwirtschaftlich genutzt) Mahd (evtl. mit Nachbeweidung ab Spätsommer) hoher Anteil von Flatter-Binse (Juncus effusus) Beweidung (evtl. mit Pflegemahd)

II

1

GIM

-b -j -m -f -w

Intensivgrünland auf Moorböden

Brache (ehemals landwirtschaftlich genutzt) hoher Anteil von Flatter-Binse (Juncus effusus) Mahd (evtl. mit Nachbeweidung ab Spätsommer) feuchte Ausprägung Beweidung (evtl. mit Pflegemahd)

II

1

GIT

-d -m -w

Intensivgrünland trockenerer Mineralböden

Deich (Grünlandvegetation auf Deichen) Mahd (evtl. mit Nachbeweidung ab Spätsommer) Beweidung (evtl. mit Pflegemahd) II 1

GNF

-b -m

Seggen-, binsen- oder hochstaudenreicher Flutrasen

Brache (ehemals landwirtschaftlich genutzt) Mahd (evtl. mit Nachbeweidung ab Spätsommer)

V § 30 (2) BNatSchG

1

GR Scher- und Trittrasen I 1

GW Sonstige Weidefläche I 1

HBA

-d -l -u

Allee/Baumreihe (mit Benennung der Baumarten: Ah = Ahorn, Bi = Birke, Bu = Rotbuche, Eb = Eberesche, Ei = Eiche, Er = Erle, Es = Esche, Fi = Fichte, Ho = Holunder, Ki = Wald-Kiefer, Li = Linde, Ob = Obstbaum, Ph = Hybridpappel, Pz = Zitter-Pappel, Tk = Echte Traubenkirsche, We = Weide)

auf Binnendünen stark aufgelichteter Bestand viel Totholz / sehr alte Bäume

-

1

Page 78: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 78 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Kürzel Biotoptyp Wertstufe Gesetzlicher Schutz RF NOx

HBE sonstiger Einzelbaum/Baumgruppe (mit Benennung der Baumarten s.o.)

-

1

HEA Allee/Baumreihe des Siedlungsbereichs (mit Benennung der Baumarten s.o.)

- 1

HEB Sonstiger Einzelbaum/Baumgruppe des Siedlungsbereichs (mit Benennung der Baumarten s.o.)

- 1

HFB Baumhecke III (*) 1

HFM

-l

Strauch-Baumhecke

stark aufgelichteter Bestand III

* 1

HFS Strauchhecke III * 1

HFX Feldhecke mit standortfremden Gehölzen II 1

HN Naturnahes Feldgehölz III * 1

HSE Siedlungsgehölz aus überwiegend einheimischen Baumarten III * 1

HSN Siedlungsgehölz aus überwiegend nicht heimischen Baumarten II 1

HWB Baum-Wallhecke (mit Benennung der Baumarten s.o.)

IV § 22 NAGBNatSchG (*) 1

HWM Strauch-Baum-Wallhecke (mit Benennung der Baumarten s.o.)

IV § 22 NAGBNatSchG * 1

HWO Gehölzfreier Wall II § 22 NAGBNatSchG 1

HWS Strauch-Wallhecke IV § 22 NAGBNatSchG * 1

HX Standortfremdes Feldgehölz II (*) 1

MDA Adlerfarn-Bestand auf entwässertem Moor III 3

MHZ Regenerierter Torfstichbereich des Tieflands mit naturnaher Hochmoorvegetation

V § 30 (2) BNatSchG ** 4

MPT Trockeneres Pfeifengras-Moorstadium IV (*) 3

NPS

-p

Schnabelried-Vegetation auf nährstoffarmem Sand

Pionierstadium eines Sumpfes auf Rohboden (z.B. in Abbauflächen)

V § 30 (2) BNatSchG

4

NRG Rohrglanzgras-Landröhricht III § 30 (2) BNatSchG 1

NRW Wasserschwaden-Landröhricht III § 30 (2) BNatSchG 2

NSA

-v

Basen- und nährstoffarmes Sauergras-/Binsenried

Verbuschung/Gehölzaufkommen (Gehölzjungwuchs, der keinen anderen Biotoptypen zuzuordnen ist)

V § 30 (2) BNatSchG * 3

NSB Binsen- und Simsenried nährstoffreicher Standorte V § 30 (2) BNatSchG * 2

NSR

-m

Sonstiger nährstoffreicher Sumpf

Mahd V § 30 (2) BNatSchG * 2

ODL Ländlich geprägtes Dorfgebiet / Gehöft I 1

Page 79: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 79 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Kürzel Biotoptyp Wertstufe Gesetzlicher Schutz RF NOx

ODP Landwirtschaftliche Produktionsanlage I 1

ODS Verstädtertes Dorfgebiet I 1

OEF Ferienhausgebiet I 1

OEL Locker bebautes Einzelhausgebiet I 1

OFZ Befestigte Fläche mit sonstiger Nutzung I 1

OGI Industrielle Anlage I 1

OKV Stromverteilungsanlage I 1

ONZ Sonstiger öffentlicher Gebäudekomplex I 1

OSK Kläranlage I 1

OVP Parkplatz I 1

OVS Straße I 1

OVW Weg I 1

OVZ Sonstige Verkehrsanlage I 1

OX Baustelle I 1

PFA Gehölzarmer Friedhof I 1

PFW Waldfriedhof III * 1

PHO Obst- und Gemüsegarten I 1

PSP Sportplatz I 1

PSR Reitsportanlage I 1

PSZ Sonstige Sport-, Spiel- und Freizeitanlage I 1

PZ Sonstige Grünanlage I 1

RSZ

-v

Sonstiger Sandtrockenrasen

Verbuschung/Gehölzaufkommen (v.a. von Jungwuchs von Bäumen)

IV § 30 (2) BNatSchG

3

SEZ Sonstiges naturnahes nährstoffreiches Stillgewässer (eutroph)

IV § 30 (2) BNatSchG 2

SOZ Sonstiges naturnahes nährstoffarmes Stillgewässer IV § 30 (2) BNatSchG 4

STG Wiesentümpel III § 30 (2) BNatSchG 2

STW Waldtümpel III § 30 (2) BNatSchG 2

UFT Uferstaudenflur der Stromtäler IV § 30 (2) BNatSchG 2

UHF

-b -d

Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte

Acker- und Grünlandbrachen (ehemals landwirtschaftlich genutzt) Deich (Vegetation auf Deichen)

III

1

UHM

-u

Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte

Bodenabbauflächen (Steinbrüche, Sandgruben usw.)

III

1

Page 80: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 80 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Kürzel Biotoptyp Wertstufe Gesetzlicher Schutz RF NOx

-v Verbuschung/Gehölzaufkommen (v.a. von Jungwuchs von Bäumen)

UHT Halbruderale Gras- und Staudenflur trockener Standorte III 1

UNG Goldrutenflur II 1

UNS Bestand des Drüsigen Springkrauts I 1

URF

-u -v

Ruderalflur frischer bis feuchter Standorte

Bodenabbauflächen (Steinbrüche, Sandgruben usw.) Verbuschung/Gehölzaufkommen (v.a. von Jungwuchs von Bäumen)

III

1

URT Ruderalflur trockenwarmer Standorte III 1

UWA Waldlichtungsflur basenarmer Standorte III 2

UWF Waldlichtungsflur feuchter bis nasser Standorte III 2

WBA Birken- und Kiefern-Bruchwald nährstoffarmer Standorte des Tieflandes

V § 30 (2) BNatSchG ** 4

WEG Erlen- und Eschen-Galeriewald V § 30 (2) BNatSchG 2

WEQ Erlen- und Eschen-Quellwald V § 30 (2) BNatSchG ** 2

WJL Laubwald-Jungbestand II 1

WJN Nadelwald-Jungbestand II 1

WLA

-1 -2

Bodensaurer Buchenwald armer Sandböden

Stangenholz, inkl. Gertenholz (Brusthöhen-durchmesser der Bäume der ersten Baumschicht ca. 7–<20 cm, Alter meist 10–40 Jahre) Schwaches bis mittleres Baumholz (BHD ca. 20–<50 cm, Alter meist 40–100 Jahre)

IV / V

** 3

WLM

-2

Bodensaurer Buchenwald lehmiger Böden des Tieflands

Schwaches bis mittleres Baumholz (BHD ca. 20–<50 cm, Alter meist 40–100 Jahre)

IV / V

** 3

WNE Erlen- und Eschen-Sumpfwald IV § 30 (2) BNatSchG ** 2

WPB

-2

Birken- und Zitterpappel-Pionierwald

Schwaches bis mittleres Baumholz (BHD ca. 20–<50 cm, Alter meist 40–100 Jahre)

III

2

WPS

-2

Sonstiger Pionier- und Sukzessionswald

Schwaches bis mittleres Baumholz (BHD ca. 20–<50 cm, Alter meist 40–100 Jahre)

III

2

WQF

-2 -3

Eichen-Mischwald feuchter Sandböden

Schwaches bis mittleres Baumholz (BHD ca. 20–<50 cm, Alter meist 40–100 Jahre) Starkes Baumholz (BHD ca. 50–<80 cm), bzw. Altholz >100 Jahre (Birke, Weide und

IV / V

** 3

Page 81: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 81 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Kürzel Biotoptyp Wertstufe Gesetzlicher Schutz RF NOx

-l

Erle ab 60 Jahre) stark aufgelichteter Bestand (z.B. Schirmschlag oder stark durchforsteter Bestand mit flächiger Vorverjüngung)

WQL

-2 -3

Eichenmischwald lehmiger, frischer Sandböden des Tieflandes

Schwaches bis mittleres Baumholz (BHD ca. 20–<50 cm, Alter meist 40–100 Jahre) Starkes Baumholz (BHD ca. 50–<80 cm), bzw. Altholz >100 Jahre (Birke, Weide und Erle ab 60 Jahre)

V

** 3

WQT

-1 -2 -3

Eichen-Mischwald armer, trockener Sandböden

Stangenholz, inkl. Gertenholz (Brusthöhen-durchmesser der Bäume der ersten Baumschicht ca. 7–<20 cm, Alter meist 10–40 Jahre) Schwaches bis mittleres Baumholz (BHD ca. 20–<50 cm, Alter meist 40–100 Jahre) Starkes Baumholz (BHD ca. 50–<80 cm), bzw. Altholz >100 Jahre (Birke, Weide und Erle ab 60 Jahre)

IV / V

** 3

WRW Waldrand mit Wallhecke IV § 22 NAGBNatSchG 2

WVP

-2

Pfeifengras- Birken- und Kiefern- Moorwald

Schwaches bis mittleres Baumholz (BHD ca. 20–<50 cm, Alter meist 40–100 Jahre)

IV

(*) 4

WVS

-1 -2 -t

Sonstiger Birken- und Kiefern-Moorwald

Stangenholz, inkl. Gertenholz (Brusthöhen-durchmesser der Bäume der ersten Baumschicht ca. 7–<20 cm, Alter meist 10–40 Jahre) Schwaches bis mittleres Baumholz (BHD ca. 20–<50 cm, Alter meist 40–100 Jahre) trockene bzw. (bei Feuchtwaldtypen) entwässerte Ausprägung

III

(*) 3

WXE Roteichenforst II (*) 1

WXH

-2

Laubforst aus einheimischen Arten

Schwaches bis mittleres Baumholz (BHD ca. 20–<50 cm, Alter meist 40–100 Jahre)

III

(*) 2

WZF

-1 -2 -3

Fichtenforst

Stangenholz, inkl. Gertenholz (Brusthöhen-durchmesser der Bäume der ersten Baumschicht ca. 7–<20 cm, Alter meist 10–40 Jahre) Schwaches bis mittleres Baumholz (BHD ca. 20–<50 cm, Alter meist 40–100 Jahre) Starkes Baumholz (BHD ca. 50–<80 cm), bzw. Altholz >100 Jahre (Birke, Weide und

III

(*) 2

Page 82: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 82 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Kürzel Biotoptyp Wertstufe Gesetzlicher Schutz RF NOx

-l

Erle ab 60 Jahre) stark aufgelichteter Bestand (z.B. Schirm-schlag oder stark durchforsteter Bestand mit flächiger Vorverjüngung)

WZK

-2 -3 -l -i

Kiefernforst

Schwaches bis mittleres Baumholz (BHD ca. 20–<50 cm, Alter meist 40–100 Jahre) Starkes Baumholz (BHD ca. 50–<80 cm), bzw. Altholz >100 Jahre (Birke, Weide und Erle ab 60 Jahre) stark aufgelichteter Bestand (z.B. Schirmschlag oder stark durchforsteter Bestand mit flächiger Vorverjüngung) Ilex-reich (hoher Anteil von Stechpalme)

III

(*) 2

WZL

-1 -2 -l

Lärchenforst

Stangenholz, inkl. Gertenholz (Brusthöhen-durchmesser der Bäume der ersten Baumschicht ca. 7–<20 cm, Alter meist 10–40 Jahre) Schwaches bis mittleres Baumholz (BHD ca. 20–<50 cm, Alter meist 40–100 Jahre) stark aufgelichteter Bestand (z.B. Schirm-schlag oder stark durchforsteter Bestand mit flächiger Vorverjüngung)

III

(*) 1

WZS

-2

Sonstiger Nadelforst aus eingeführten Arten

Schwaches bis mittleres Baumholz (BHD ca. 20–<50 cm, Alter meist 40–100 Jahre)

II

(*) 1

Bezeichnung der Wertstufen: I von geringer Bedeutung II von allgemeiner bis geringer Bedeutung III von allgemeiner Bedeutung IV von besonderer bis allgemeiner

Bedeutung V von besonderer Bedeutung

Regenerationsfähigkeit: ** nach Zerstörung kaum oder nicht

regenerierbar (> 150 Jahre Regenerationszeit

* nach Zerstörung schwer regenerierbar (bis 150 Jahre Regenerationszeit)

(*) schwer regenerierbar, aber i.d.R. kein Entwicklungsziel des Naturschutzes (da Degenerationsstadium oder anthropogen stark verändert)

Kein Symbol: bedingt regenerierbar: bei günstigen Rahmenbedingungen in relativ kurzer Zeit regenerierbar (ca. 15 bis 25 Jahre).

Empfindlichkeit gegenüber Stickstoffeintrag: 1 keine bis mäßige Empfindlichkeit 2 mittlere Empfindlichkeit 3 hohe Empfindlichkeit 4 sehr hohe Empfindlichkeit

Von erheblichen Beeinträchtigungen von Pflanzen und Tiere durch eine stoffliche Belastung des Regenwasserabflusses, insbesondere durch den Eintrag von Tausalzen, ist nicht auszugehen. Im Regelfall versickert das Straßenwasser auf den Böschungsflächen. Eine Einleitung in Gewässer ist nur für einen geringen Anteil des Niederschlagswassers erforderlich. Durch die Passage der Böschungen erfolgt für dieses Wasser bereits eine Reinigung. Darüber hinaus findet eine Sedimentation in den der Einleitung vorgeschalteten Behandlungsanlagen (Regenrückhaltebecken) statt. Die Einleitung in die Gewässer erfolgt stark gedrosselt. Das Wasser gelangt also in geringen Mengen mit zeitlicher Verzögerung in die Vorfluter, der Verdünnungseffekt ist entsprechend groß.

Page 83: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 83 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Von einer Überschreitung des Schwellenwertes von Chloridkonzentrationen über 100 mg/l ist nicht auszugehen.

Habitatfunktion

Die anlage- oder baubedingte Flächeninanspruchnahme führt zu einer direkten Zerstörung des ursprünglichen Lebensraumes, hervorgerufen durch die vollständige Entfernung der Vegetation (z.B. Waldrodung). Die ursprünglichen Lebensraumfunktionen gehen damit vollständig verloren, was je nach Größe des Verlustes und des verbleibenden Tierlebensraumes zu einer mehr oder weniger starken Veränderung der Tierlebensgemeinschaften führen kann. Anlage- oder baubedingte Flächeninanspruchnahmen sind in Ihrer Auswirkung nicht unterscheidbar, da auch bei baubedingten, d.h. zeitlich begrenzten Flächeninanspruchnahmen, die Bestände vollständig zerstört werden.

Die Tierlebensräume werden zusätzlich beeinflusst durch Zerschneidungs- und Isolations-wirkungen. Die Zerschneidung von zusammenhängenden Lebensräumen kann dazu führen, dass die Minimumareale, also die mindestens erforderliche Größe eines Lebensraumes für die jeweilige Art, unterschritten werden. Die verbleibende Fläche kann in dem Fall für diese Art nicht mehr als Lebensraum genutzt werden. Zudem können die verbleibenden Restflächen durch neue Barrieren von anderen Tierlebensräumen abgeschnitten und isoliert werden oder im Austausch behindert werden. Die Beeinträchtigung der Tierlebensräume durch Zerschneidungs- und Isolationswirkungen wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung der vorgesehenen Querungshilfen sowie der Größe, des Zuschnittes, der Lage und des Bestandes der verbleibenden Lebensräume abgeschätzt. Da die Tierarten(-gruppen) unterschiedlich empfindlich auf Zerschneidungs- und Isolationswirkungen reagieren, erfolgt die Gefährdungsabschätzung getrennt nach Tiergruppen.

Bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen der Habitatfunktion durch Veränderungen der Standortbedingungen aufgrund von Veränderungen im Grundwasserhaushalt können nicht sicher prognostiziert werden. Entsprechende Grundlagendaten (z.B. Hydrogeologisches Gutachten) liegen nicht vor.

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen entstehen insbesondere durch akustische und optische Störwirkungen. Betrachtet werden die Lebensräume von Vögeln, Fledermäusen und Nachtfaltern.

Vögel reagieren unterschiedlich empfindlich auf verkehrsbedingte Störungen. Die einzelnen Vogelarten sind deshalb in der Arbeitshilfe „Vögel und Straßenverkehr“ (GARNIEL, A. & U. MIERWALD 2010) in verschiedene Gruppen eingeteilt. Die Wirkzonen ergeben sich aus den artspezifisch definierten kritischen Schallpegeln, Effektdistanzen, Fluchtdistanzen und/oder Störradien. Innerhalb der artspezifisch definierten Wirkzonen ist in Abhängigkeit von der Verkehrsmenge wiederum artspezifisch von einer prozentualen Abnahme der Habitateignung auszugehen. In die Prognose der Beeinträchtigungen werden die Brutnachweise der planungsrelevanten Vogelarten (siehe Anlage 4) sowie Brutverdacht einbezogen.

Beeinträchtigungen von Fledermäusen durch Lärmwirkungen sind insbesondere für passiv die Beute ortende Arten anzunehmen. Hierzu gehören das Große Mausohr, die Bechsteinfledermaus sowie das Braune und das Graue Langohr (kursiv: im Untersuchungsraum nachgewiesene Arten). Zudem meiden verschiedene Arten (Bechsteinfledermaus, Fransenfledermaus, Große Bartfledermaus, Große Hufeisennase, Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus, Kleine Hufeisennase, Nymphenfleder-maus, Teichfledermaus, Wasserfledermaus, Wimperfledermaus [kursiv: im Untersuchungsraum

Page 84: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 84 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

nachgewiesene Arten]) bewegte oder stationäre Lichtquellen. Die Störzonen sowie die Beeinträchtigung der Habitateignung sind abhängig von der Verkehrsmenge (vgl. BMVBS 2011b). Im Einzelfall ist die Wirkdistanz in Abhängigkeit von den Anlageparametern (z.B. Gradiente, Beleuchtungseinrichtungen, Lärm-, Kollisions-, Irritationsschutzwände) zu modifizieren.

Bodenfunktion

Die anlage- und baubedingte Flächeninanspruchnahme von bisher unversiegelten Böden wird aufgrund der unterschiedlichen Eingriffsintensität differenziert nach

� Vollsiegelung,

� Teilversiegelung,

� Überbauung (Auftrag, Abtrag) und

� temporärer Beanspruchung durch Arbeitsstreifen/Baustelleneinrichtungsflächen

erfasst.

Vollversiegelung führt zu einem Komplettverlust aller natürlichen Bodenfunktionen. Bei Teilversiegelung ist der Boden von einem Austausch der oberen Bodenschichten sowie einer Verdichtung betroffen, wodurch die Bodenfunktionen stark beeinträchtigt werden. Im Bereich des temporär benötigten Arbeitsstreifens bzw. der Baustelleneinrichtungsflächen ist ebenfalls von deutlichen Beeinträchtungen der natürlichen Bodenfunktionen der gegenüber Verdichtung empfindlichen Böden auszugehen. Die Flächen werden nach der Bauphase wieder hergerichtet (Beseitigung von Bodenverdichtungen) und ggf. durch landespflegerische Maßnahmen entwickelt.

Die Überbauung, in der Bodenauf- und -abträge zusammengefasst sind, führt im Wesentlichen durch Verdichtung oder Abgraben der oberen Bodenschichten zu einer Veränderung bzw. einem Verlust der natürlichen Bodenverhältnisse.

Aufgrund der unterschiedlichen Kompensationserfordernisse (NLStBV u. NLWKN 2006) werden die Böden mit besonderer Bedeutung und mit allgemeiner Bedeutung getrennt bilanziert. Unabhängig von der Bedeutung stellt die Flächeninanspruchnahme des Bodens eine erhebliche Beeinträchtigung dar.

Veränderungen des Grundwasserhaushaltes werden nach Aussage der technischen Planung durch die Wahl der Bauverfahren nicht auftreten. Dementsprechend werden keine bau- und anlagebedingten Beeinträchtigungen der Bodenfunktion aufgrund von Veränderungen im Grundwasserhaushalt erwartet.

Grundwasserschutzfunktion

Da die betroffenen Wasserhaushalts-Funktionen wesentlich durch den Boden geprägt werden, erfolgt die Bilanzierung für das Schutzgut Wasser über die Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden. Wie beim Schutzgut Boden wird auch in Bezug auf den Wasserhaushalt die bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme und der damit einhergehende Verlust bzw. Beeinträchtigung der für das Grundwasser maßgeblichen Bodenfunktionen betrachtet. Die dauerhafte Voll- und Teilversiegelung sind in jedem Fall als erhebliche Beeinträchtigung zu bewerten. Die Wirkintensität durch Flächenverlust im Zuge von Überprägung ist durch den Verlust der Bodenfunktionen für das

Page 85: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 85 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Schutzgut Wasser ebenfalls erheblich, gleiches gilt für die temporäre Inanspruchnahme von Böden besonderer Bedeutung im Bereich des Arbeitsstreifens und der Baustelleneinrichtungsflächen.

Hinzu kommt die Betrachtung der Grundwasserneubildungsfunktion. Ab einer Neubildungsrate von mehr als 250 mm/Jahr liegt eine besondere Bedeutung vor, so dass der Verlust entsprechender Flächen als erheblicher Eingriff in den Wasserhaushalt bewertet wird.

Veränderungen des Grundwasserhaushaltes werden nach Aussage der technischen Planung durch die Wahl der Bauverfahren nicht auftreten. Dementsprechend werden keine bau- und anlagebedingten Beeinträchtigungen des Grundwasserhaushaltes erwartet.

Oberflächengewässer

Oberflächengewässer besonderer Bedeutung sind alle natürlich entstandenen Gewässer und künstlich entstandene Gewässer naturnaher Ausprägung (vgl. Kap. 2.2.2).

Gemäß RLBP ist für die Planungsrelevanz von Oberflächengewässern die Retentionsfunktion im Landschaftswasserhaushalt bzw. die Natürlichkeit/Naturnähe der Gewässer zu untersuchen. Entwässerungsgräben stehen als anthropogene Elemente im Gegensatz dazu und sind daher nicht Bestandteil der Bilanzierung.

Alle natürlichen Fließgewässer im Abschnitt 6 werden durch ein Brückenbauwerk gequert. Verrohrungen oder Verlegungen sind nicht geplant. Somit sind bauliche Veränderungen die wesentlichen Beeinträchtigungen für die natürlichen Gewässer, die durch das Vorhaben auftreten können. Diese Wirkungen werden qualitativ analysiert und bewertet. Natürliche oder naturnahe Stillgewässer sind vom Eingriff nicht betroffen.

Von erheblichen Beeinträchtigungen von Pflanzen und Tiere durch eine stoffliche Belastung des Regenwasserabflusses, insbesondere durch den Eintrag von Tausalzen, ist nicht auszugehen. Im Regelfall versickert das Straßenwasser auf den Böschungsflächen. Eine Einleitung in Gewässer ist nur für einen geringen Anteil des Niederschlagswassers erforderlich. Durch die Passage der Böschungen erfolgt für dieses Wasser bereits eine Reinigung. Darüber hinaus findet eine Sedimentation in den der Einleitung vorgeschalteten Behandlungsanlagen (Regenrückhaltebecken) statt. Die Einleitung in die Gewässer erfolgt stark gedrosselt. Das Wasser gelangt also in geringen Mengen mit zeitlicher Verzögerung in die Vorfluter, der Verdünnungseffekt ist entsprechend groß.

Landschaftsbild

Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes entstehen insbesondere durch die anlagebedingte dauerhafte technische Überprägung der Landschaft in Form von Versiegelung, Teilversiegelung und Überbauung. Dies beinhaltet auch Zerschneidungswirkungen sowie eine mögliche Störung von Sichtbeziehungen. Die Reichweite der visuellen Auswirkungen, die zu einer Funktionsverminderung führen, hängt u.a. von der Höhe der Bauwerke als auch von der Einsehbarkeit der Landschaft, also der Ausstattung mit sichtverschattenden Elementen (z.B. Gehölzstrukturen) sowie von der Topographie ab. Mit zunehmender Entfernung verringert sich die visuelle Wirkung der baulichen Anlagen. Betriebsbedingt kommt es zudem zu einer Verlärmung der Landschaft. Da sich visuelle und

Page 86: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 86 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

akustische Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes überlagern, werden die 55 dB(A)-tags-Isophone für die Bilanzierung des Eingriffs herangezogen.

Als weitere bau- und anlagebedingte Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist der Verlust von landschaftsbildprägenden Gehölzstrukturen sowie Waldanschnitt zu berücksichtigen. Die Berück-sichtigung erfolgt hier über die Biotope.

Erholungsfunktion

Beeinträchtigungen der landschaftsgebundenen Erholung können sich während der Bauphase insbesondere durch Lärm-, Licht- und Schadstoffemissionen, aber auch aufgrund von Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Baustelleneinrichtungsflächen etc. sowie durch die Unterbrechung von Wegebeziehungen ergeben.

Anlage- und betriebsbedingt können die Sichtbarkeit der Trasse und des fließenden Verkehrs sowie sich aus dem Verkehr ergebende Schallemissionen Flächen der landschaftsgebundenen Erholung erheblich beeinträchtigen, da Ungestörtheit eine wichtige Voraussetzung für die landschaftsgebundene Erholung darstellt. Das Bedürfnis nach Ruhe, Naturerlebnis und das Gefühl der Identifikation mit der Landschaft (Heimatgefühl) werden durch die visuelle Wahrnehmbarkeit von Straßenbauwerken, insbesondere wenn die Trasse in Dammlage verläuft, sowie durch die akustische Wahrnehmbarkeit gestört.

Für die Ermittlung der erheblichen Beeinträchtigungen der landschaftsgebundenen Erholungsfunktion wird gemäß der Anwendung der RLBP (Ausgabe 2009) bei Straßenbauprojekten in Niedersachsen (NLStBV 2011) eine Funktionsverminderung von 25 % innerhalb der Wirkzonen der 55 dB (A) Tagesisophone im Bereich für die Erholungsfunktion relevanter Landschaftsbildeinheiten besonderer Bedeutung angenommen.

4.2 Prognose der Beeinträchtigungen

Die Prognose der Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes erfolgt nachfolgend getrennt nach den in Kap. 2.2.1 abgegrenzten Bezugsräumen und ausschließlich für die jeweiligen planungsrelevanten Funktionen (vgl. Kap. 4.1.2).

4.2.1 Bezugsraum 1 - Ackergeprägte Geestbereiche um Bremervörde

Biotopfunktion

Die nachfolgende Tabelle stellt eine Zusammenfassung der biotopbezogenen Eingriffsermittlung im Bezugsraum 1 dar, wobei alle erfassten Biotop- und Nutzungstypen berücksichtigt sind, also auch die Flächen mit eingeschränkter oder geringer Bedeutung. Bei der Ermittlung des Kompensationsbedarfes, werden diese Biotop- und Nutzungstypen nicht berücksichtigt. Berücksichtigung finden hinsichtlich der Biotopfunktion die mittel, hoch und sehr hoch bedeutenden Biotop- und Nutzungstypen. Eine ausführliche Bilanzierungstabelle befindet sich in Anlage 5.

Aufgeführt sind die anlage- und baubedingten Flächeninanspruchnahme sowie die Beeinträchtigung von stickstoffempfindlichen Biotopen durch Stickstoffimmissionen.

Page 87: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 87 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Tabelle 5: Beeinträchtigungen von Biotopen im Bezugsraum 1

Biotoptyp

Anlagebedingte Wirkung

Baubedingte Wirkung

Betriebsbedingte Wirkung

Versiegelung Teil-

versiegelung Überbauung Arbeitsstreifen Stickstoff-immission

Fläche in m²

Bezugsraum 1 - Ackergeprägte Geestbereiche um Bremervörde

Wälder 2.803 1.312 3.509 2.343 4.711

Gebüsche und Kleingehölze 2.919 1.222 2.933 4.203 537

Binnengewässer 42 13 176 241 1.021

Gehölzfreie Biotope der Sümpfe, Niedermoore, Ufer 0 0 0 0 138

Grünland 7.661 3.495 9.191 9.588 0

Acker- und Gartenbaubiotope 91.065 37.260 120.929 137.857 0

Ruderalfluren 1.118 799 2.485 5.695 0

Grünanlagen der Siedlungsbereiche 8 8 31 417 0

Gebäude, Verkehrs- und Industrieflächen 8.346 3.159 6.498 12.374 0

Summe: 113.963 47.267 145.752 172.718 6.407

Aus der Tabelle wird deutlich, dass durch die anlage- wie baubedingte Flächeninanspruchnahme überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen (Intensivgrünland auf Hochmoorstandorten, sonstiges feuchtes Intensivgrünland und Acker (Biotopwert 2) und landwirtschaftliche Lagerfläche (Biotopwert 1)) betroffen sind. Daneben werden in deutlich geringerem Umfang Wälder (Eichenmischwald armer, trockener Sandböden (Biotopwert 5), Eichen-Mischwald feuchter Sandböden (Biotopwert 4), Sonstiger Birken- und Kiefer-Moorwald (Biotopwert 3), Fichten-, Kiefern- und Lärchenforst (Biotopwert 3) sowie sonstiger Nadelforst aus eingeführten Arten (Biotopwert 2)), Gebüsche und Kleingehölze (Feuchtes Weiden- und Faulbaumgebüsch nährstoffarmer Standorte (Biotopwert 4), Alleen/Baumreihen, Einzelbäume/Baumgruppen, Baumhecken und Strauch-Baumhecken (Biotopwert 3), Feldhecke mit standortfremden Gehölzen (Biotopwert 2)) sowie Ruderalfluren (Halbruderale Gras- und Staudenfluren feuchter oder mittlerer Standorte (Biotopwert 3)) betroffen. In sehr geringem Umfang werden Binnengewässer (Stark ausgebauter Bach (Biotopwert 3) und Sonstiger Graben (Biotopwert 2)) und Grünlangen der Siedlungsbereiche (Siedlungsgehölz aus überwiegend einheimischen Baumarten (Biotopwert 3)) anlage- und baubedingt in Anspruch genommen.

Von Beeinträchtigungen durch Stickstoffimmissionen ist für die stickstoffempfindlichen Lebensräume in einem Wirkraum von 250 m beidseits der Trasse auszugehen. Betroffen sind hier insbesondere die Wälder (Eichenmischwald armer, trockener Sandböden (Biotopwert 5), Eichen-Mischwald feuchter Sandböden (Biotopwert 4), Sonstiger Birken- und Kiefer-Moorwald (Biotopwert 3)). Des Weiteren kann man von Beeinträchtigungen von Gebüschen und Kleingehölzen Feuchtes Weiden- und Faulbaumgebüsch nährstoffarmer Standorte (Biotopwert 4)), Binnengewässern Stark ausgebauter Bach (Biotopwert 3) und Sonstiger Graben (Biotopwert 2)) sowie von Grünanlagen der Siedlungsbereiche (Siedlungsgehölz aus überwiegend einheimischen Baumarten (Biotopwert 3)) in deutlich geringerem Umfang ausgehen. Hervorzuheben ist die

Page 88: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 88 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Betroffenheit einer Schnabelried-Vegetation auf nährstoffarmen Sanden (Biotopwert 5) in ebenfalls vergleichbar geringem Umfang.

Im Bezugsraum 1 sind drei kleine Restwaldparzellen (überwiegend Nadelforst) durch Waldanschnitt betroffen. Aufgrund der geringen Größe der Waldflächen ist davon auszugehen, dass es durch den Anschnitt und die damit verbundenen Freistellung von Bäumen nicht zu Veränderungen der Standortbedingungen und zu indirekten Beeinträchtigungen z.B. in Form von Rindenbrand, Windwurf oder Bodenaustrocknung kommt.

Die Betroffenheit von FFH-Lebensraumtypen, von gesetzlich geschützten Biotopen im Sinne von § 30 BNatSchG oder § 24 NAGBNatSchG und von nach § 22 NAGBNatSchG geschützten Landschaftsbestandteilen im Bezugsraum 1 ist nachfolgend aufgelistet:

• Der FFH-LRT 9190 (als Eichenmischwald armer, trockener Sandböden erfasst) liegt mit rund 1.120 m2 innerhalb des Baufeldes und des Arbeitsstreifens. Daran anschließende Flächen in einem Umfang von rund 1.940 m2 werden durch Stickstoffeintrag erheblich beeinträchtigt.

• Für zwei nach § 30 (2) BNatSchG gesetzlich geschützte Biotope (eine Schnabelriedvegetation auf nährstoffarmem Sand (rund 140 m2) und ein naturnahes nährstoffarmes Stillgewässer (rund 1.020 m2) ist von einer Beeinträchtigung durch Stickstoffeintrag auszugehen.

• Nach § 22 NAGBNatSchG geschützte Landschaftsbestandteile sind innerhalb des Bereichs der bau- und anlagebedingten Flächeninanspruchnahme nicht vorhanden.

Habitatfunktion

Berücksichtigung finden in der Regel faunistische Vorkommen mit mindestens mittlerer Bedeutung. Beeinträchtigungen von Lebensräumen mit eingeschränkter oder geringer Bedeutung werden nicht als erheblich eingestuft und werden aus dem Grunde nachfolgend nicht aufgeführt.

Durch die vergleichsweise geringe anlage- und baubedingte Flächeninanspruchnahme von Gehölzen (Restwaldparzellen, Hecken, Baumreihen, usw.) gehen nur in geringem Umfang Lebensräume von Fledermäusen, Rehen und kleineren Säugetieren sowie von gehölzbewohnenden Vogelarten verloren. Die betroffenen Vogelarten sind in der Regel weit verbreitet und ungefährdet. Herauszustellen ist der Lebensraumverlust für zwei Paare des Baumpiepers (Art der Vorwarnliste (RL D, RL Ni)). Im Bereich der Gehölze wurden Aktivitäten von vier Fledermausarten (Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus und Fransenfledermaus) festgestellt, jedoch überwiegend im westlichen Teil der Restwaldparzellen außerhalb des Eingriffsbereiches. Mit Ausnahme des Großen Abendseglers, der als Art der Vorwarnliste (RL D) geführt wird, sind alle erfassten Fledermausarten als ungefährdet anzusehen. Quartiere von Fledermäusen konnten in den Gehölzen nicht nachgewiesen werden.

Offenlandvögel sind aufgrund der im Mittel lediglich eingeschränkten Bedeutung des Bezugsraumes für Vögel, nur in geringem Ausmaß betroffen. Insgesamt konnten im Jahr 2010 in Baufeld und Arbeitsstreifen 2 Paare der Schafstelze (Charakterart im UR) und 1 Feldlerchen-Brutpaar (gefährdet, RL D und RL Ni) festgestellt werden.

Page 89: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 89 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

In den Bereichen der anlage- oder baubedingten Flächeninanspruchnahme ist von einem vollständigen Verlust der Lebensraumfunktionen auszugehen.

Aufgrund der intensiven Flächenbewirtschaftung im Bezugsraum sind die faunistischen Funktionen bereits stark eingeschränkt. Anlagebedingte Zerschneidungs- und Isolationswirkungen durch die Trasse der A 20 sowie betriebsbedingte Gefährdungen durch Kollisionen sind auch hinsichtlich der Fledermäuse (Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus und Fransenfledermaus) nicht zu erwarten, da sich die erfassten Vorkommen westlich der Trasse befinden und bei den Untersuchungen keine relevanten Flugbewegungen über die geplante Autobahn registriert wurden. Einzig die Zerschneidung eines gehölzbegleiteten Wirtschaftsweges westlich von Nieder-Ochtenhausen würde zu erheblichen Beeinträchtigungen von Fledermäusen führen. Diese können aber durch die Neuanlage einer Gehölzreihe als Leitstruktur für die Fledermäuse vermieden werden.

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen von Brutvögeln durch akustische und optische Störwirkungen sind für die nachfolgend aufgelisteten planungsrelevanten Arten in den aus den artspezifisch definierten kritischen Schallpegeln, Effektdistanzen abgeleiteten Wirkzonen zu erwarten:

Tabelle 6: Betriebsbedingte Beeinträchtigungen von Brutvögeln im Bezugsraum 1

Artname Gruppe Effektdistanz Kritischer Schallpegel

Anzahl der betroffenen Brutpaare

Feldlerche 4 500 m - 10

Feldsperling 5 100 m - 1

Gartenrotschwanz 4 100 m - 1

Grauschnäpper 4 100 m - 1

Haussperling 5 100 m - 3

Hänfling 4 200 m - 1

Kolkrabe 5 500 m - 1

Kuckuck 2 300 m 58 dB(A) 1

Mehlschwalbe 5 100 m - 3

Mäusebussard 5 200 m - 1

Rebhuhn 3 300 m 58 dB(A) 1

Schafstelze 4 100 m - 4

Schleiereule 2 300 m 58 dB(A) 1

Wachtel 1 50 m 52 dB(A) 2

Waldohreule 2 500 m 58 dB(A) 2

Für die genannten Arten ist von einer Einschränkung der Habitatfunktionen in den Wirkzonen auszugehen. Eine detaillierte Betrachtung der Auswirkungen des Vorhabens auf die einzelnen Arten und die rechnerische Ermittlung des Kompensationsbedarfes findet sich im Artenschutzbeitrag (ASB) (Unterlage 19.2).

Im Bezugsraum 1 ist nicht von Beeinträchtigungen von Fledermäusen durch Lärmwirkungen auszugehen, da hier keine passiv die Beute ortende Arten erfasst wurden. Von der im Bezugsraum nachgewiesenen Fransenfledermaus ist bekannt, dass sie bewegte oder stationäre Lichtquellen meidet. Hier ist allerdings davon auszugehen, dass die Jagdräume der Fransenfledermaus im Bereich der Restwaldparzellen westlich von Nieder-Ochtenhausen sich nicht in direkt an die Trasse angrenzenden Flächen befinden. Die im Rahmen der Planung umzusetzende Querungshilfe wird mit

Page 90: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 90 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Irritationsschutzwänden versehen, so dass Beeinträchtigungen der Fransenfledermaus durch Licht hier vermieden werden können.

Bodenfunktion

Im Bezugsraum 1 beträgt die gesamte Flächeninanspruchnahme durch das Vorhaben 45,51 ha. Eine Übersicht gibt Tabelle 7.

Durch die baubedingte Flächeninanspruchnahme ergibt sich im Bereich der Arbeitsstreifen und Baustelleneinrichtungsflächen eine temporäre Beanspruchung von insgesamt 16,22 ha. Böden von besonderer Bedeutung sind im Umfang von 0,77 ha betroffen (Gley, Erd-Hochmoor), die übrigen in Anspruch genommenen 15,54 ha sind Böden von allgemeiner Bedeutung.

Die anlagebedingten Verluste sind dauerhaft und umfassen insgesamt 29,29 ha, davon 1,77 ha mit Böden besonderer Bedeutung (Gley, Erd-Hochmoor). Durch Teilversiegelung sind 4,46 ha betroffen (Anteil besonderer Böden: 0,29 ha), insgesamt 10,76 ha werden vollversiegelt (Anteil besonderer Böden: 0,66 ha). Im Umfang von 14,07 ha werden Böden überprägt, davon sind 0,82 ha mit besonderer Bedeutung betroffen.

Tabelle 7: Beeinträchtigungen des Bodens im Bezugsraum 1

Wirkfaktoren

Inanspruchnahme von Böden (ha)

Besondere Bedeutung

Allgemeine Bedeutung

Summe

Baubedingte Wirkung (temporär)

Arbeitsstreifen 0,77 15,45 16,22

Anlagebedingte Wirkung

Vollversiegelung 0,66 10,10 10,76

Teilversiegelung 0,29 4,17 4,46

Überprägung 0,82 13,25 14,07

Zwischensumme 1,77 27,52 29,29

Gesamt 2,54 42,97 45,51

Grundwasserschutzfunktion

Im Bereich der temporär genutzten Baustelleneinrichtungsflächen/Arbeitsstreifen entstehen Bodenverdichtungen, die sich über eine verringerte Versickerungsleistung negativ auf den Wasserhaushalt auswirken. Daher liegt eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser auf 16,22 ha vor, wobei mit 13,90 ha zum großen Teil besondere Böden betroffen sind.

Durch die dauerhafte Voll- (10,76 ha) und Teilversiegelung (4,46 ha) wird in den Wasserhaushalt eingegriffen, da durch diese Eingriffe die für das Schutzgut Wasser relevanten Bodenfunktionen gänzlich verloren gehen bzw. deutlich beeinträchtigt werden. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf den Wasserhaushalt (erhöhter Oberflächenabfluss, verminderte Versickerungsleistung, reduzierte

Page 91: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 91 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Filterwirkung), so dass sich daraus eine erhebliche Beeinträchtigung für das Grundwasser ergibt. In der o.g. Fläche (insgesamt 15,22 ha) ist ein Verlust von 12,33 ha mit besonderer Funktionsausprägung für die Grundwasserneubildungsrate enthalten.

Ebenfalls als erhebliche Beeinträchtigung ist die Überprägung von 14,07 ha (darunter 11,87 ha mit besonderer Bedeutung für die GW-Neubildung) zu bewerten, da über die durch Verdichtung oder Abtrag beeinträchtigten/veränderten Bodenfunktionen auch die Leistungen für den Wasserhaushalt stark vermindert werden.

Tabelle 8: Beeinträchtigungen des Wassers im Bezugsraum 1

Wirkfaktoren Eingriff in den

Wasserhaushalt (ha)

Baubedingte Wirkung (temporär)

Arbeitsstreifen 16,22

darunter: Beeinträchtigung von Flächen besonderer Bedeutung für die Grundwasserneubildung

13,90

Anlagebedingte Wirkung

Voll- und Teilversiegelung 15,22

darunter: Verlust von Flächen besonderer Bedeutung für die Grundwasserneubildung

12,33

Überprägung 14,07

darunter: Verlust von Flächen besonderer Bedeutung für die Grundwasserneubildung

11,87

Gesamt 45,51

Landschaftsbild

Im überwiegend intensiv landwirtschaftlich geprägten Bezugsraum 1 erfolgt durch das geplante Vorhaben eine visuelle Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch eine starke optische Zerschneidung. Außerdem ist die technische Überprägung der Landschaft bspw. im Bereich der geplanten Anschlussstelle A 20/B 495 als erhebliche Beeinträchtigung zu werten. Wenngleich das Landschaftsbild dort zwar nur eine geringe Bedeutung aufweist, so ist die großräumige Dimension der technischen Überprägung dennoch als erhebliche Beeinträchtigung einzustufen.

Weitere erhebliche optische Beeinträchtigungen ergeben sich durch die Fernwirkung der geplanten Brückenbauwerke Nr. 6-01 (Bau-km 600+711,033) im Zuge der B 495 über die A 20, Nr. 6-09 (Bau-km 606+228,373) Weißer Moorweg einschl. Faunapassage sowie Nr. 6-10 (Bau-km 607+994,467) K 106 über die A 20 sowie ein 700 m langes Teilstück eines Lärmschutzwalls von Bau-km 607+400 bis 608+500.

Außerdem kommt es zu einem Verlust landschaftsbildprägender Gehölzbestände östlich der B 495 sowie östlich der Ortslage Hönau-Lindorf in einem Gesamtumfang von ca. 2,1 ha (vgl. Tab. 4, Biotopfunktion), der ebenfalls als erhebliche Beeinträchtigung zu werten ist.

Page 92: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 92 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Betriebsbedingt ist eine Verlärmung der trassennahen Landschaftsbereiche zu erwarten. Unter Berücksichtigung der 55 dB (A)-tags-Isophone wird auf einer Fläche von ca. 233 ha von einer Funktionsminderung aufgrund visueller bzw. akustischer Beeinträchtigungen ausgegangen.

4.2.2 Bezugsraum 2 - Mehe-Oste-Niederung nördlich Bremervörde

Biotopfunktion

Die nachfolgende Tabelle stellt eine Zusammenfassung der biotopbezogenen Eingriffsermittlung im Bezugsraum 2 dar, wobei alle erfassten Biotop- und Nutzungstypen berücksichtigt sind, also auch die Flächen mit eingeschränkter oder geringer Bedeutung. Bei der Ermittlung des Kompensationsbedarfes, werden diese Biotop- und Nutzungstypen nicht berücksichtigt. Berücksichtigung finden hinsichtlich der Biotopfunktion die mittel, hoch und sehr hoch bedeutenden Biotop- und Nutzungstypen. Eine ausführliche Bilanzierungstabelle befindet sich in Anlage 5.

Aufgeführt sind die anlage- und baubedingten Flächeninanspruchnahme sowie die Beeinträchtigung von stickstoffempfindlichen Biotopen durch Stickstoffimmissionen.

Tabelle 9: Beeinträchtigungen von Biotopen im Bezugsraum 2

Biotoptyp

Anlagebedingte Wirkung

Baubedingte Wirkung

Betriebsbedingte Wirkung

Versiegelung Teil-

versiegelung Überbauung Arbeitsstreifen Stickstoff-immission

Fläche in m²

Bezugsraum 2 - Mehe-Oste-Niederung nördlich Bremervörde

Wälder 1.650 556 1.812 2.916 25.264

Gebüsche und Kleingehölze 2.524 1.119 3.820 4.766 0

Binnengewässer 1.850 771 2.445 3.030 1.335

Grünland 70.200 29.848 89.825 97.532 0

Acker- und Gartenbaubiotope 21.732 8.951 27.541 28.307 0

Ruderalfluren 506 282 740 1.411 0

Grünanlagen der Siedlungsbereiche 393 179 471 3.074 0

Gebäude, Verkehrs- und Industrieflächen 5.721 1.922 2.120 6.047 0

Summe: 104.575 43.627 128.773 142.082 26.599

Aus der Tabelle wird deutlich, dass durch die anlage- wie baubedingte Flächeninanspruchnahme überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen (Intensivgrünland auf Hochmoorstandorten, sonstiges feuchtes Intensivgrünland, Intensivgrünland der Marschen und Acker (Biotopwert 2) sowie Sonstige Weidefläche (Biotopwert 1)) betroffen sind. Daneben werden in deutlich geringerem Umfang Wälder (Eichen-Mischwald feuchter Sandböden (Biotopwert 5), Pfeifengras- Birken- und Kiefern-Moorwald (Biotopwert 4), Sonstiger Birken- und Kiefern-Moorwald (Biotopwert 3), sowie Laubforst aus

Page 93: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 93 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

einheimischen Arten (Biotopwert 3)), Gebüsche und Kleingehölze (Rubusgestrüpp (Biotopwert 3), Alleen/Baumreihen, Einzelbäume/Baumgruppen, Baumhecken und Strauch-Baumhecken (Biotopwert 3), Naturnahes Feldgehölz (Biotopwert 3) sowie Standortfremdes Feldgehölz (Biotopwert 2)), Binnengewässer (Nährstoffreicher Graben (Biotopwert 3), sonstiger Graben (Biotopwert 2), Stark ausgebauter Bach (Biotopwert 3)), Ruderalfluren (Halbruderale Gras- und Staudenfluren feuchter oder mittlerer Standorte sowie Ruderalflur frischer bis feuchter Standorte (Biotopwert 3)), Grünanlagen der Siedlungsbereiche (Siedlungsgehölz aus überwiegend einheimischen Baumarten (Biotopwert 3), Siedlungsgehölz aus überwiegend nicht heimischen Baumarten (Biotopwert 2), Ziergebüsch aus überwiegend nicht heimischen Gehölzarten (Biotopwert 1)) sowie Gebäude, Verkehrs- und Industrieflächen betroffen.

Von Beeinträchtigungen durch Stickstoffimmissionen ist für die stickstoffempfindlichen Lebensräume in einem Wirkraum von 250 m beidseits der Trasse auszugehen. Betroffen ist hier insbesondere der Sonstige Birken- und Kiefern-Moorwald. Des Weiteren kann man von Beeinträchtigungen von Gebüschen und Kleingehölzen (Rubus-Gestrüpp) in deutlich geringerem Umfang ausgehen.

Im Bezugsraum 2 sind im Bereich Kornbecksmoor drei schmale Restwaldparzellen (Birken- und Kiefern-Moorwald) durch Waldanschnitt betroffen. Aufgrund der geringen Breite der Waldflächen ist davon auszugehen, dass es durch den Anschnitt und die damit verbundene Freistellung von Bäumen nicht zu Veränderungen der Standortbedingungen und zu indirekten Beeinträchtigungen z.B. in Form von Rindenbrand, Windwurf oder Bodenaustrocknung kommt.

Die Betroffenheit von FFH-Lebensraumtypen, von gesetzlich geschützten Biotopen im Sinne von § 30 BNatSchG oder § 24 NAGBNatSchG und von nach § 22 NAGBNatSchG geschützte Landschaftsbestandteile im Bezugsraum 2 ist nachfolgend aufgelistet:

• Der FFH-LRT 9190 (als Eichenmischwald feuchter Sandböden erfasst) liegt mit rund 2.720 m2 innerhalb des Baufeldes und des Arbeitsstreifens.

• Für ein nach § 30 (2) BNatSchG gesetzlich geschütztes Biotop naturnahes nährstoffarmes Stillgewässer (rund 1.340 m2) ist von einer Beeinträchtigung durch Stickstoffeintrag auszugehen.

• Nach § 22 NAGBNatSchG geschützte Landschaftsbestandteile sind innerhalb des Bereichs der bau- und anlagebedingten Flächeninanspruchnahme nicht vorhanden.

Habitatfunktion

Berücksichtigung finden in der Regel faunistische Vorkommen mit mindestens mittlerer Bedeutung. Beeinträchtigungen von Lebensräumen mit eingeschränkter oder geringer Bedeutung werden nicht als erheblich eingestuft und werden aus dem Grunde nachfolgend nicht aufgeführt.

Durch das Vorhaben wird im Bezugsraum 2 anlage- und baubedingt insbesondere Offenland (Grünland, Acker) in Anspruch genommen. Dabei gehen in vergleichsweise großem Umfang Lebensräume von Wiesen- bzw. Offenlandvögeln, landesweit bedeutsame Nahrungsflächen des Weißstorches sowie Nahrungsflächen von Rastvögeln (insbesondere der Saatgans) verloren.

Page 94: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 94 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Daneben sind Vogelarten betroffen, die in den Gehölzstrukturen entlang der Wege und Flurstücksgrenzen sowie im Bereich der Siedlungsflächen brüten.

Durch die anlage- und baubedingte Flächeninanspruchnahme sind an planungsrelevanten Brutvogelarten betroffen:

� 3 BP Feldlerche

� 1 BP Feldsperling

� 1 BP Gartenrotschwanz

� 4 BP Kiebitz

� 1 BP Neuntöter

� 1 BP Rohrammer

� 3 BP Schafstelze

� 2 BP Star

� 3 BP Wiesenpieper

Durch die geringe Inanspruchnahme von Gehölzen gehen im Bezugsraum 2 anlage- und baubedingt nur wenige Lebensräume von Fledermäusen verloren. Hierzu gehören vier Gehölze zwischen Bau-km 602+350 und 603+000: zwei lückige Gehölzreihen entlang von Wirtschaftswegen sowie zwei kleine Moorwaldreste. In den Gehölzstrukturen wurden vier Fledermausarten (Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus und Breitflügelfledermaus) festgestellt. Die genannten Gehölzstrukturen haben eine mittlere Bedeutung für die Fledermäuse. Quartiere von Fledermäusen konnten in den Gehölzen nicht nachgewiesen werden. Die Strukturen werden baubedingt etwa 20 m vom zukünftigen Fahrbahnrand gekappt und nach Bauende nicht wieder bis an den Baukörper heran entwickelt, um das Heranleiten der Fledermäuse an die Autobahn zu vermeiden. Darüber hinaus werden entlang der K 105 durch die A 20 und insbesondere durch die Verlegung der K 105 und der Überführung über die A 20 Gehölzstrukturen in Anspruch genommen, die Lebenraumfunktionen für Fledermäuse aufweisen. Quartiere sind nicht betroffen.

Bei Bau-km 602+700 gehen durch Überbauung Teile des Lebensraumes der Sumpfschrecke verloren.

Die Kornbeck, als Lebensraum für zahlreiche Tierarten wird weder anlage- noch baubedingt in Anspruch genommen. Sie wird durch ein entsprechend dimensioniertes Bauwerk überspannt.

In den Bereichen der anlage- oder baubedingten Flächeninanspruchnahme ist von einem vollständigen Verlust der Lebensraumfunktionen auszugehen.

Zu der eigentlichen Inanspruchnahme kommt die Zerschneidung von Lebensräumen hinzu, was sich insbesondere bei Tierarten(gruppen) nachteilig auswirkt, die größere oder zusammenhängende Lebensräume benötigen. Im Bezugsraum 2 sind dies insbesondere die Brutvögel des Offenlandes sowie die Rastvögel. Hier wird das Kornbecksmoor als großer Offenlandkomplex und hochwertiger Brutvogellebensraum und Nahrungsraum für Rastvögel durch die Trasse zerschnitten.

Ausgesprochene Flugstraßen von Fledermäusen sind im Bezugsraum 2 nur entlang der K 105 nachgewiesen worden, Verbundfunktionen bestehen aber zwischen der Höhne und den angrenzenden Niederungsbereichen, die als Nahrungsflächen aufgesucht werden. Zur Vermeidung /

Page 95: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 95 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Minimierung sind diesbezüglich eine Querungshilfe als Kombinationsbauwerk mit einer Wirtschaftswegeüberführung „Mehedorfer Straße“ nordwestlich der Höhne (Bauwerk 6-05, Bau-km 603+057), eine Faunapassage „Höhne“ nordöstlich der Höhne (Bauwerk 6-04, Bau-km 604+200) sowie eine Überflughilfe entlang der K 105 (Bauwerk 6-07, Bauwerk 804+800) jeweils einschließlich entsprechender Leitstrukturen vorgesehen. Verbundbeziehungen, auch für andere Tierartengruppen wie Libellen, Fische und Mollusken, bestehen auch in / entlang der Kornbeck. Diese werden aber durch die entsprechende Dimensionierung des Querungsbauwerks nicht zerschnitten.

Isolationswirkungen durch die Trasse der A 20 sind nicht zu erwarten. Zum einen ist der Bezugsraum insbesondere für die Avifauna bedeutsam, für die eine Straße in der Regel keine Barriere darstellt. Zum anderen werden für andere betroffene Tierartengruppen wie z.B. Fledermäuse, andere Kleinsäuger oder Amphibien die Isolationswirkungen durch einen entsprechend dimensionierten Durchlass für die Kornbeck sowie durch die oben genannten Querungshilfen „Mehedorfer Straße“, „Höhne“ und „K 105“ vermieden. Gefährdungen von Fledermäusen durch Kollisionen werden ebenfalls durch die entsprechende Dimensionierung des Fließgewässer-durchlasses sowie durch Kollisionsschutzwände zwischen den Querungshilfen vermieden. Zudem werden Gehölzstrukturen im Trassennahbereich gekappt, die von Fledermäusen als Leitstrukturen genutzt werden, und so Kollisionen vermieden.

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen von Brutvögeln durch akustische und optische Störwirkungen sind für die nachfolgend aufgelisteten planungsrelevanten Arten in den aus den artspezifisch definierten kritischen Schallpegeln, Effektdistanzen abgeleiteten Wirkzonen zu erwarten:

Tabelle 10: Betriebsbedingte Beeinträchtigungen von Brutvögeln im Bezugsraum 2

Artname Gruppe

Effektdistanz Kritischer

Schallpegel Anzahl der

betroffenen Brutpaare Baumpieper 4 200 m - 3

Feldlerche 4 500 m - 27

Feldsperling 5 100 m - 2

Gartenrotschwanz 4 100 m - 3

Großer Brachvogel 3 400 m 55 dB(A) 1

Haussperling 5 100 m - 2

Kiebitz 3 200 m 55 dB(A) 14

Neuntöter 4 200 m - 1

Rauchschwalbe 5 100 m - 4

Rebhuhn 3 300 m 55 dB(A) 3

Rohrammer 4 100 m - 1

Schafstelze 4 100 m - 1

Schwarzkehlchen 4 200 m - 1

Star 4 100 m - 1

Wachtel 1 50 m 52 dB(A) 1

Waldohreule 2 500 m 58 dB(A) 3

Wiesenpieper 4 200 m - 3

Für die genannten Arten ist von einer Einschränkung der Habitatfunktionen in den Wirkzonen auszugehen. Eine detaillierte Betrachtung der Auswirkungen des Vorhabens auf die einzelnen Arten

Page 96: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 96 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

und die rechnerische Ermittlung des Kompensationsbedarfes findet sich im Artenschutzbeitrag (ASB) (Unterlage 19.2).

Darüber hinaus werden im Kornbecksmoor aber auch nördlich des Waldgebietes Höhne regelmäßig von Saat- und Graugans genutzte Nahrungsflächen durch den Betrieb der A 20 gestört. Innerhalb eines Störradiusses von 300 m vom Straßenrand ist von erheblichen Störungen auszugehen. Im Bezugsraum 2 sind ca. 17,1 ha regelmäßig genutzter Nahrungsflächen der Saatgans sowie ca. 0,03 ha regelmäßig genutzter Nahrungsflächen der Graugans betroffen.

Von Beeinträchtigungen von Fledermäusen durch Lärmwirkungen sowie durch bewegte oder stationäre Lichtquellen ist im Bezugsraum 2 nicht auszugehen. Empfindliche Arten sind nicht nachgewiesenen worden.

Bodenfunktion

Die Flächeninanspruchnahme im Bezugsraum 2 führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden auf insgesamt 40,82 ha. Eine Übersicht gibt Tabelle 11.

Durch die baubedingte Flächeninanspruchnahme ergibt sich eine temporäre Beanspruchung von insgesamt 14,11 ha im Bereich der Arbeitsstreifen und Baustelleneinrichtungsflächen. Dabei sind überwiegend Böden mit besonderer Bedeutung (11,67 ha) betroffen. Dies sind die gegenüber Verdichtung- bzw. Schadstoffeintrag empfindlichen Hochmoor- und Niedermoorböden sowie die gegenüber Schadstoffeintrag empfindlichen Podsol-Gleye. Die übrigen in Anspruch genommenen Böden sind von allgemeiner Bedeutung.

Die dauerhaften anlagebedingten Verluste betreffen insgesamt 26,71 ha, davon Böden besonderer Bedeutung mit 20,98 ha (Moorböden, Podsol-Gleye). Durch Teilversiegelung sind 4,17 ha betroffen, insgesamt 9,88 ha werden vollversiegelt. Im Umfang von 12,66 ha werden Böden überprägt, davon 9,84 ha Böden mit besonderer Bedeutung.

Tabelle 11: Beeinträchtigungen des Bodens im Bezugsraum 2

Wirkfaktoren

Inanspruchnahme von Böden (ha)

Besondere Bedeutung

Allgemeine Bedeutung Summe

Baubedingte Wirkung (temporär)

Arbeitsstreifen 11,67 2,44 14,11

Anlagebedingte Wirkung

Vollversiegelung 7,78 2,10 9,88

Teilversiegelung 3,36 0,81 4,17

Überprägung 9,84 2,82 12,66

Zwischensumme 20,98 5,73 26,71

Gesamt 23,65 8,17 40,82

Page 97: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 97 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Grundwasserschutzfunktion

Die Nutzung der teilversiegelten Baustelleneinrichtungsflächen/Arbeitsstreifen wirkt sich durch die Verdichtung des Bodens und der damit einhergehenden verringerten Versickerungsleistung negativ auf den Wasserhaushalt aus. Daher liegt auf 14,11 ha eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser vor.

Durch die dauerhafte anlagebedingte Voll- und Teilversiegelung im Umfang von 14,05 ha wird in den Wasserhaushalt eingegriffen, da durch diese Eingriffe die für das Schutzgut Wasser relevanten Bodenfunktionen gänzlich verloren gehen bzw. deutlich beeinträchtigt werden. Dieser Eingriff ist als erheblich zu bewerten. Flächen mit besonderer Funktionsausprägung für die Grundwasserneu-bildungsrate sind nicht betroffen.

Auf 12,66 ha Fläche entsteht ebenfalls ein erheblicher Eingriff in den Wasserhaushalt, da durch die Überprägung der Böden (Verdichtung, Abtrag) die Funktionserfüllung für den Wasserhaushalt beeinträchtigt wird.

Tabelle 12: Beeinträchtigungen des Wassers im Bezugsraum 2

Wirkfaktoren Eingriff in den

Wasserhaushalt (ha)

Baubedingte Wirkung (temporär)

Arbeitsstreifen 14,11

darunter: Beeinträchtigung von Flächen besonderer Bedeutung für die Grundwasserneubildung

-

Anlagebedingte Wirkung

Voll- und Teilversiegelung 14,05

darunter: Verlust von Flächen besonderer Bedeutung für die Grundwasserneubildung

-

Überprägung 12,66

darunter: Verlust von Flächen besonderer Bedeutung für die Grundwasserneubildung

-

Gesamt 40,82

Oberflächengewässer

Das einzige natürliche Gewässer im Bezugsraum 2 stellt die Kornbeck dar. Sie wird durch ein Brückenbauwerk (Nr. 6-02) mit einer lichten Höhe von 3,00 m gequert, eine Verlegung/Anpassung findet nicht statt. Somit tritt keine erhebliche Beeinträchtigung durch Gewässerverlegung auf.

Die parallel zur Trasse hergestellten Ersatzgräben sammeln das Wasser der durchschnittenen Gräben und führen es zur Kornbeck ab. Da wieder ein funktionierendes Grabensystem hergestellt wird, sind erhebliche Beeinträchtigungen nicht zu erwarten.

Landschaftsbild

Generell ist aufgrund der weitgehend offenen Landschaftsstruktur der Niederungsbereiche im Bezugsraum 2 von einer starken Fernwirkung des vorgesehenen Straßenbaukörpers einschließlich

Page 98: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 98 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

der Nebenanlagen auszugehen (Trassenführung in Dammlage, Brückenbauwerke 6-02, 6-03,6-06, 6-06a, 6-07 und 6-08). Im Bezugsraum 2 liegt zudem ein 400 m langes Teilstück eines vorgesehenen Lärmschutzwalles (Bau-km 607+400 bis 608+500).

Insbesondere im Kornbecksmoor sowie im Bereich der historischen Moorkolonie Hönau-Lindorf bewirkt das geplante Vorhaben zudem eine sehr starke optische Zerschneidungswirkung. Die Ortssituation Hönau-Lindorf wird durch die Trassenquerung, die Überführung der K 105 sowie durch die Anlage von Lärmschutzwänden sehr stark visuell beeinträchtigt. Abschnittsweise, z.B. entlang der K 105 sowie westlich der Ortslage Nieder-Ochtenhausen, kommt es bau- bzw. anlagebedingt zudem zu einem Verlust landschaftsbildprägender Gehölzstrukturen in einem Gesamtumfang von ca. 2,1 ha (vgl. Tab. 8, Biotopfunktion). Betriebsbedingt ist mit einer Verlärmung der trassennahen Landschaftsbereiche zu rechnen. Unter Berücksichtigung der 55 dB (A)-tags-Isophone wird auf einer Fläche von ca. 337 ha von einer Funktionsminderung aufgrund visueller bzw. akustischer Beein-trächtigungen ausgegangen. Die genannten Auswirkungen sind als erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu bewerten. 4.2.3 Bezugsraum 3 - Bewaldeter Geesthügel nördlich Bremervörde

Biotopfunktion

Die nachfolgende Tabelle stellt eine Zusammenfassung der biotopbezogenen Eingriffsermittlung im Bezugsraum 3 dar, wobei alle erfassten Biotop- und Nutzungstypen berücksichtigt sind, also auch die Flächen mit eingeschränkter oder geringer Bedeutung. Bei der Ermittlung des Kompensations-bedarfes, werden diese Biotop- und Nutzungstypen nicht berücksichtigt. Berücksichtigung finden hinsichtlich der Biotopfunktion die mittel, hoch und sehr hoch bedeutenden Lebensraumtypen. Eine ausführliche Bilanzierungstabelle befindet sich in Anlage 5.

Aufgeführt sind die anlage- und baubedingten Flächeninanspruchnahme sowie die Beeinträchtigung von stickstoffempfindlichen Biotopen durch Stickstoffimmissionen. Tabelle 13: Beeinträchtigungen von Biotopen im Bezugsraum 3

Biotoptyp

Anlagebedingte Wirkung

Baubedingte Wirkung

Betriebsbedingte Wirkung

Versiegelung Teil-

versiegelung Überbauung Arbeitsstreifen Stickstoff-immission

Fläche in m²

Bezugsraum 3 - Bewaldeter Geesthügel nördlich Bremervörde

Wälder 4.002 1.526 2.834 3.548 32.816

Gebüsche und Kleingehölze 1.113 544 1.096 2.543 215

Hoch- und Übergangsmoore 0 0 0 0 1.309

Grünland 12.941 5.166 19.263 18.848 0

Acker- und Gartenbaubiotope 24.982 10.745 22.582 19.449 0

Ruderalfluren 451 323 631 2.801 0

Grünanlagen der Siedlungsbereiche 0 0 0 105 0

Gebäude, Verkehrs- und Industrieflächen 1.628 547 1.182 6.883 0

Summe: 45.116 18.760 47.589 54.177 34.340

Page 99: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 99 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Hinzu kommt die Rodung einer Teilfläche eines östlich von Kiel auf der Höhne gelegenen Birken- und Kiefernmoorwaldes im Zuge der landschaftspflegerischen Maßnahmen (Maßnahme Nr. 3.9 V). Die Rodung der trassennah gelegenen Teilfläche des Gehölzes ist erforderlich, um Kollisionen von Fledermäusen mit den Kfz auf der A 20 zu vermeiden. Der Verlust des Biotoptyps Birken- und Kiefern-Moorwald beträgt 334 m2.

Durch die anlage- und baubedingte Flächeninanspruchnahme sind auch im Bezugsraum 3 überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen (Intensivgrünland auf Hochmoorstandorten, Sonstiges feuchtes Intensivgrünland, Intensivgrünland der Marschen und Acker (Biotopwert 2) sowie Landwirtschaftliche Lagerfläche (Biotopwert 1)) betroffen. Daneben werden in deutlich geringerem Umfang Wälder (Eichen-Mischwald feuchter Sandböden, Eichen-Mischwald lehmiger, frischer Sandböden des Tieflandes, Eichen-Mischwald armer, trockener Sandböden (Biotopwert 5), Sonstiger Birken- und Kiefern-Moorwald (Biotopwert 3), sowie Kiefernforst (Biotopwert 3)), Gebüsche und Kleingehölze (Allee/Baumreihe, Einzelbaum/Baumgruppe, Strauchhecke (Biotopwert 3), Baum-Wallhecke (Biotopwert 4)), Ruderalfluren (Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte (Biotopwert 3)), Grünanlagen der Siedlungsbereiche (Siedlungsgehölz aus überwiegend nicht heimischen Baumarten (Biotopwert 2) sowie Gebäude, Verkehrs- und Industrieflächen in Anspruch genommen.

Von Beeinträchtigungen durch Stickstoffimmissionen ist für die stickstoffempfindlichen Lebensräume in einem Wirkraum von 250 m beidseits der Trasse auszugehen. Betroffen sind hier insbesondere die Wälder Eichen-Mischwald feuchter Sandböden, Eichen-Mischwald lehmiger, frischer Sandböden des Tieflandes, Eichen-Mischwald armer, trockener Sandböden (Biotopwert 5) und Sonstiger Birken- und Kiefern-Moorwald (Biotopwert 3)). Randlich betroffen ist zudem eine kleine Fläche eines Trockenen Pfeifengras-Moorstadiums.

Im Bezugsraum 3 wird das Waldgebiet Höhne zwischen Bau-km 603+300 und 603+550 zerschnitten sowie zwischen Bau-km 603+900 und 603+930 im Randbereich angeschnitten. Durch den Waldanschnitt sind Eichen-Mischwald-Bestände armer, trockener Sandböden sowie Kiefernforst betroffen. Insbesondere auf den waldrandferneren Flächen werden Maßnahmen zur Bestandsstabilisierung vorgesehen. Zudem werden Waldränder entwickelt (vgl. Kap. 6, Maßnahme 3.3 V).

Die Betroffenheit von FFH-Lebensraumtypen, von gesetzlich geschützten Biotopen im Sinne von § 30 BNatSchG oder § 24 NAGBNatSchG und von nach § 22 NAGBNatSchG geschützte Landschaftsbestandteile im Bezugsraum 3 sind nachfolgend aufgelistet:

• Der FFH-LRT 9110 (als Eichenmischwald armer, trockener Sandböden erfasst) liegt mit rund 60 m2 innerhalb des Baufeldes und des Arbeitsstreifens. Der FFH-LRT 9190 (ebenfalls als Eichenmischwald armer, trockener Sandböden erfasst) liegt mit rund 11.920 m2 innerhalb des Baufeldes und des Arbeitsstreifens. Daran anschließende Flächen der beiden Lebensraumtypen werden durch Stickstoffeintrag erheblich beeinträchtigt.

• Für eine Baum-Wallhecke, die nach § 22 NAGBNatSchG als geschützter Landschaftsbestandteil anzusprechen ist, ist von einem Verlust von rund 2.210 m2 durch die Überbauung und bauzeitliche Inanspruchnahme auszugehen.

Page 100: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 100 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Habitatfunktion

Berücksichtigung finden in der Regel faunistische Vorkommen mit mindestens mittlerer Bedeutung. Beeinträchtigungen von Lebensräumen mit eingeschränkter oder geringer Bedeutung werden nicht als erheblich eingestuft und werden aus dem Grunde nachfolgend nicht aufgeführt.

Durch das Vorhaben werden im Bezugsraum 3 anlage- und baubedingt vorwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen, die an das Waldgebiet Höhne grenzen. Nur kleinflächig werden Flächen des Waldgebietes selbst überbaut.

Durch die anlage- und baubedingte Flächeninanspruchnahme gehen lediglich die Brutplätze von zwei Brutpaaren des Grauschnäppers verloren.

Der Waldrand der Höhne sowie die breiteren Waldwege werden als Jagdhabitat von zahlreichen Fledermausarten (Großer Abendsegler, Braunes Langohr, Rauhautfledermaus, Fransenfledermaus, Zwergfledermaus, Wasserfledermaus und Breitflügelfledermaus) genutzt. Randlich werden Flächen des sehr hoch bedeutenden Jagdhabitats entlang des Waldrandes in Anspruch genommen. Darüber hinaus wird ein Teilstück eines breiteren Waldweges überbaut. Im Baufeld wurden keine Quartiere festgestellt, insofern ist nicht von einem Quartiersverlust auszugehen.

In dem Bereich, in dem Wald überbaut wird, gehen Lebensräume mit sehr hoher Bedeutung für Laufkäfer (Kurzgewölbter Laufkäfer, Weichholzrinden-Ahlenläufer, Quensels Kamelläufer und Amara eurynote) verloren.

In den Bereichen der anlage- oder baubedingten Flächeninanspruchnahme ist von einem vollständigen Verlust der Lebensraumfunktionen auszugehen.

Anlagebedingte Zerschneidungs- und Isolationswirkungen durch die Trasse der A 20 sowie betriebsbedingte Gefährdungen durch Kollisionen sind im Bezugsraum 3 insbesondere hinsichtlich der Fledermäuse (Braunes Langohr, Rauhautfledermaus, Fransenfledermaus, Zwergfledermaus, Wasserfledermaus und Breitflügelfledermaus5) sowie für weitere Säugetiere (Mittel- und Großsäuger) zu erwarten. Die Fledermäuse fliegen zum einen innerhalb des Waldes, auch in dem Bereich der von der Trasse durchschnitten wird, zum anderen jagen sie entlang der Waldränder. Hier bestehen hohe Kollisionsgefährdungen. Zu Zerschneidungs- und Isolationseffekten sowie zu einer Gefährdung durch Kollisionen kommt es sowohl bei den Fledermäusen als auch bei den übrigen Säugetieren zudem hinsichtlich des Lebensraumverbundes zwischen Wald und Offenland bzw. bei den Fledermäusen auch zu potenziellen Quartieren in umliegenden Gebäuden. Zur Vermeidung der anlagebedingten Zerschneidungs- und Isolationswirkungen durch die Trasse der A 20 sowie der betriebsbedingten Gefährdungen durch Kollisionen sind eine Faunapassage (Bauwerk 6-05, Bau-km 604+215) nordöstlich der Höhne, eine Überflughilfe als Kombinationsbauwerk mit der Überführung der Mehedorfer Straße nordwestlich der Höhe (Bauwerk 6-04, Bau-km 603+057) sowie

5 Der Große Abendsegler, der ebenfalls im Waldgebiet Höhne nachgewiesen wurde, fliegt in der Regel in größeren Höhen und

gilt als nicht kollisionsgefährdet.

Page 101: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 101 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Kollisionsschutzwände (nördlich der Trasse von Bau-km 603+065 bis Bau-km 603+590, südlich der Trasse von Bau-km 603+065 bis Bau-km 604+370) und die Rodung einer Teilfläche eines Birken und Kiefern-Moorwaldes (Maßnahme Nr. 3.9 V) vorgesehen. Die Faunapassagen werden durch Leitstrukturen (Hecken) in die Landschaft eingebunden.

Zerschneidungs- und Isolationswirkungen sind zudem für die Laufkäfergemeinschaften im nordwestlichen Teil des Waldes zu erwarten.

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen von Brutvögeln durch akustische und optische Störwirkungen sind für die nachfolgend aufgelisteten planungsrelevanten Arten in den aus den artspezifisch definierten kritischen Schallpegeln, Effektdistanzen abgeleiteten Wirkzonen zu erwarten:

Tabelle 14: Betriebsbedingte Beeinträchtigungen von Brutvögeln im Bezugsraum 3

Artname Gruppe Effektdistanz Kritischer

Schallpegel Anzahl der

betroffenen Brutpaare Baumpieper 4 200 m - 3

Feldsperling 5 100 m - 3

Gartenrotschwanz 4 100 m - 1

Grauschnäpper 4 100 m - 3

Kolkrabe 5 500 m - 1

Kuckuck 2 300 m 58 dB(A) 1

Mäusebussard 5 200 m - 2

Rebhuhn 3 300 m 55 dB(A) 1

Schafstelze 4 100 m - 1

Schleiereule 2 300 m 58 dB(A) 1

Schwarzkehlchen 4 200 m - 1

Star 4 100 m - 4

Trauerschnäpper 4 200 m - 1

Waldkauz 2 500 m 58 dB(A) 2

Waldohreule 2 500 m 58 dB(A) 1

Für die genannten Arten ist von einer Einschränkung der Habitatfunktionen in den Wirkzonen auszugehen. Eine detaillierte Betrachtung der Auswirkungen des Vorhabens auf die einzelnen Arten und die rechnerische Ermittlung des Kompensationsbedarfes findet sich im Artenschutzbeitrag (ASB) (Unterlage 19.2).

Darüber hinaus werden nördlich des Waldgebietes Höhne regelmäßig von der Graugans genutzte Nahrungsflächen durch den Betrieb der A 20 gestört (siehe auch Bezugsraum 2). Innerhalb eines Störradius von 300 m vom Straßenrand ist von erheblichen Störungen auszugehen. Im Bezugsraum 3 sind rund 0,01 ha regelmäßig genutzter Nahrungsflächen der Graugans sowie rund 2,2 ha regelmäßig genutzter Nahrungsflächen der Saatgans betroffen.

Beeinträchtigungen von Fledermäusen durch Lärmwirkungen sind im Bezugsraum 3 für die im Waldgebiet Höhne nachgewiesene passiv die Beute ortende Art „Braunes Langohr“ anzunehmen. Die entlang der Trasse verlaufenden Kollisionsschutzwände wirken schallreduzierend, so dass die Beeinträchtigungen vermieden werden. Die Kollisionsschutzwände sowie die Irritationsschutzwand auf den Faunapassagen erreichen auch eine Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Lichteinfall.

Page 102: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 102 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Empfindlich auf bewegte oder stationäre Lichtquellen reagieren die hier nachgewiesenen Wasser- und Fransenfledermäuse.

Bodenfunktion

Im Bezugsraum 3 werden durch das Vorhaben insgesamt 15,53 ha Fläche beansprucht. Eine Übersicht gibt Tabelle 15. Durch die baubedingte Flächeninanspruchnahme ergibt sich eine Beanspruchung von insgesamt 4,73 ha im Bereich der Arbeitsstreifen und Baustelleneinrichtungsflächen. Dabei sind Böden mit besonderer Bedeutung im Umfang von 1,67 ha betroffen (Erd-Hochmoor, Podsol), die übrigen in Anspruch genommenen Böden sind von allgemeiner Bedeutung.

Die dauerhaften anlagebedingten Verluste betreffen insgesamt 10,80 ha, davon Böden besonderer Bedeutung mit 3,21 ha (Erd-Hochmoor, Podsol). Durch Teilversiegelung sind 1,81 ha betroffen, auf besondere Böden entfällt ein Anteil von 0,60 ha. Insgesamt 4,35 ha werden vollversiegelt, davon 1,52 ha besondere Böden. Im Umfang von 4,64 ha werden Böden überprägt (Anteil besonderer Böden: 1,09 ha)

Tabelle 15: Beeinträchtigungen des Bodens im Bezugsraum 3

Wirkfaktoren

Inanspruchnahme von Böden (ha)

Besondere Bedeutung

Allgemeine Bedeutung

Summe

Baubedingte Wirkung (temporär)

Arbeitsstreifen 1,67 3,06 4,73

Anlagebedingte Wirkung

Vollversiegelung 1,52 2,83 4,35

Teilversiegelung 0,60 1,21 1,81

Überprägung 1,09 3,55 4,64

Zwischensumme 3,21 7,59 10,80

Gesamt 4,88 10,65 15,53

Grundwasserschutzfunktion

Im Bezugsraum 3 beträgt der Umfang des Eingriffs in den Wasserhaushalt 15,53 ha (s. Tabelle 16). Im Bereich der temporär genutzten Baustelleneinrichtungsflächen/Arbeitsstreifen entstehen Boden-verdichtungen, die sich über eine verringerte Versickerungsleistung negativ auf den Wasserhaushalt auswirken. Daher liegt eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser auf 4,73 ha vor.

Durch die anlagebedingte Voll- und Teilversiegelung im Umfang von 6,16 ha wird in den Wasserhaushalt eingegriffen, da die für das Schutzgut Wasser relevanten Bodenfunktionen gänzlich verloren gehen bzw. erheblich beeinträchtigt werden. Ein Verlust oder die Beeinträchtigung der Bodenfunktionen durch Abtrag bzw. Verdichtung findet auf 4,64 ha statt, was ebenfalls eine erhebliche Beeinträchtigung darstellt.

Page 103: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 103 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Bereiche mit besonderen Funktionen für die Grundwasserneubildung sind im Bezugsraum nicht betroffen.

Tabelle 16: Beeinträchtigungen des Wassers im Bezugsraum 3

Wirkfaktoren Eingriff in den

Wasserhaushalt (ha)

Baubedingte Wirkung (temporär)

Arbeitsstreifen 4,73

darunter: Verlust von Flächen besonderer Bedeutung für die

Grundwasserneubildung -

Anlagebedingte Wirkung

Voll- und Teilversiegelung 6,16

darunter: Verlust von Flächen besonderer Bedeutung für die

Grundwasserneubildung -

Überbauung 4,64

darunter: Verlust von Flächen besonderer Bedeutung für die

Grundwasserneubildung -

Gesamt 15,53

Landschaftsbild

Wesentliche bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch das Vorhaben ergeben sich im Bezugsraum 3 durch die Trassenführung im unmittelbaren Nahbereich entlang des Waldgebietes Höhne sowie durch den Waldanschnitt in einem Teilbereich der Höhne. Die Trassenführung entlang der Höhne bewirkt eine sehr starke visuelle Veränderung der markanten Waldrand-/Geesthügelsituation. Darüber hinaus ergibt sich eine Fernwirkung durch das Brücken-bauwerk Nr. 6-04 (Bau-km 603+056,586) Gemeindestraße Mehedorfer Straße über die A 20 sowie durch die Faunapassage (BW Nr. 6-05, Bau-km 604+215,000).

Durch den Waldanschnitt kommt es zu einem Verlust landschaftsbildprägender Gehölze. Das Waldgebiet Höhne wird zwischen Bau-km 603+300 und 603+550 zerschnitten sowie zwischen Bau-km 603+900 und 603+930 im Randbereich angeschnitten. Durch den Waldanschnitt sind bau- bzw. anlagebedingt Eichen-Mischwald-Bestände sowie Kiefernforst in einem Umfang von insgesamt ca. 1,3 ha (vgl. Tab. 12, Biotopfunktion) betroffen.

Betriebsbedingt geht mit dem geplanten Vorhaben eine Verlärmung der trassennahen Bereiche einher.

Unter Berücksichtigung der 55 dB (A)-tags-Isophone wird auf einer Fläche von ca. 129 ha von einer Funktionsminderung aufgrund visueller bzw. akustischer Beeinträchtigungen ausgegangen.

Die genannten Auswirkungen sind als erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu bewerten.

Page 104: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 104 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Erholungsfunktion

Während der Bauphase sind insbesondere in den Randbereichen des Waldgebietes Höhne bzw. dem Übergangsbereich zur Niederung optische und akustische Beeinträchtigungen der Erholungsfunktion durch Baustelleneinrichtung sowie Baustellenverkehr und Lärm zu erwarten. Zudem kommt es zu einer temporären Unterbrechung von Wegebeziehungen nördlich sowie im nördlichen Teilbereich der Höhne.

Anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen durch die Sichtbarkeit der Trasse und den fließenden Verkehr sind überwiegend in den Randbereichen des Waldgebietes Höhne (zugleich Landschaftsschutzgebiet mit Bedeutung für die erlebbare Landschaft und Vorsorgegebiet für Erholung) zu erwarten. Innerhalb des Waldgebietes besteht visuell eine ausreichende Abschirmung gegenüber dem Trassenkörper. In einem großen Teil des Waldgebietes erfolgt jedoch eine Beeinträchtigung durch Verlärmung. Dies ist als erhebliche Beeinträchtigung für die Erlebbarkeit der Landschaft zu werten.

Eine Einschränkung der Erreichbarkeit des Waldgebietes Höhne ist nicht gegeben, da Wegebeziehungen wieder hergestellt werden.

4.2.4 Bezugsraum 6 - Flussaue Oste mit Niederung des Gräpeler Mühlenbaches

Biotopfunktion

Die nachfolgende Tabelle stellt eine Zusammenfassung der biotopbezogenen Eingriffsermittlung im Bezugsraum 6 dar, wobei alle erfassten Biotop- und Nutzungstypen berücksichtigt sind, also auch die Flächen mit eingeschränkter oder geringer Bedeutung. Bei der Ermittlung des Kompensationsbedarfes, werden diese Biotop- und Nutzungstypen nicht berücksichtigt. Berücksichtigung finden hinsichtlich der Biotopfunktion die mittel, hoch und sehr hoch bedeutenden Biotop- und Nutzungstypen. Eine ausführliche Bilanzierungstabelle befindet sich in Anlage 5.

Aufgeführt sind die anlage- und baubedingten Flächeninanspruchnahme sowie die Beeinträchtigung von stickstoffempfindlichen Biotopen durch Stickstoffimmissionen.

Page 105: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 105 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Tabelle 17: Beeinträchtigungen von Biotopen im Bezugsraum 6

Biotoptyp

Anlagebedingte Wirkung

Baubedingte Wirkung

Betriebsbedingte Wirkung

Versiegelung Teil-

versiegelung Überbauung Arbeitsstreifen Stickstoff-immission

Fläche in m²

Bezugsraum 6 - Flussaue Oste mit Niederung des Gräpeler Mühlenbachs

Wälder 0 0 0 63 0

Gebüsche und Kleingehölze 148 89 420 1.476 0

Binnengewässer 616 297 862 5.709 0

Gehölzfreie Biotope der Sümpfe, Niedermoore, Ufer 113 83 237 830 0

Hoch- und Übergangsmoore 0 0 0 0 646

Grünland 15.478 6.798 16.730 12.721 0

Acker- und Gartenbaubiotope 3.738 1.811 6.208 11.891 0

Ruderalfluren 223 140 111 745 0

Gebäude, Verkehrs- und Industrieflächen 940 685 413 133 0

Summe: 21.259 9.903 24.980 33.569 646

Der Bezugsraum 6 wird in einem recht schmalen Bereich gequert. Aus diesem Grund ist die Flächeninanspruchnahme im Bezugsraum 6 im Vergleich zu den übrigen Bezugsräumen vergleichsweise gering. Voranzustellen ist außerdem, dass die Straßenflächen auf Brücken > 5 m Lichte Weite nicht als versiegelte Flächen berücksichtigt werden (vgl. Anwendung der RLBP (Ausgabe 2009) bei Straßenbauprojekten in Niedersachsen, Stand März 2011, NLStBV 2011).

Auch im Bezugsraum 6 sind durch anlage- und baubedingte Flächeninanspruchnahme überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen (Intensivgrünland auf Niedermoorstandorten, Intensivgrünland der Marschen, Sonstiges feuchtes Intensivgrünland sowie Intensivgrünland trockenerer Standorte und sonstiger Acker (Biotopwert 2)) betroffen. In deutlich geringerem Umfang sind Gebüsche und Kleingehölze (Allee/Baumreihe, Einzelbaum/Baumgruppe, Rubus-Gestrüpp (Biotopwert 3), Strauch-Baumhecke (Biotopwert 3) und Strauch-Baum-Wallhecke (Biotopwert 4)), Binnengewässer (Naturnaher Fluss (Biotopwert 5), Flusswatt-Röhricht (Wertstufe 5), Nährstoffreicher Graben (Biotopwert 3), Sonstiger Graben (Biotopwert 2)), Gehölzfreie Biotope der Sümpfe, Niedermoore und Ufer (Rohrglanzgras-Landröhricht (Biotopwert 3), Sonstiger nährstoffreicher Sumpf (Biotopwert 5)), Ruderalfluren (Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte (Biotopwert 3), Ruderalflur frischer bis feuchter Standorte (Biotopwert 3)) sowie Gebäude, Verkehrs- und Industrieflächen betroffen. Wälder (Erlen- und Eschenwald der Talniederungen (Biotopwert 5)) werden nur sehr kleinflächig im Arbeitsstreifen in Anspruch genommen.

Von Beeinträchtigungen durch Stickstoffimmissionen ist für die stickstoffempfindlichen Lebensräume in einem Wirkraum von 250 m beidseits der Trasse auszugehen. Betroffen ist hier lediglich ein Adlerfarn-Bestand auf entwässertem Moor (Biotopwert 3) im östlichen Randbereich der Oste-Niederung.

Page 106: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 106 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Im Bezugsraum 6 ist am Rande der Osteniederung ein kleiner Erlen-Eschen-Galeriewald durch Waldanschnitt betroffen. Aufgrund der sehr geringen Größe der Waldfläche ist davon auszugehen, dass es durch den Anschnitt und die damit verbundene Freistellung von Bäumen nicht zu Veränderungen der Standortbedingungen und zu indirekten Beeinträchtigungen z.B. in Form von Rindenbrand, Windwurf oder Bodenaustrocknung kommt.

Die Betroffenheit von FFH-Lebensraumtypen, von gesetzlich geschützten Biotopen im Sinne von § 30 BNatSchG oder § 24 NAGBNatSchG und von nach § 22 NAGBNatSchG geschützte Landschaftsbestandteile im Bezugsraum 6 ist nachfolgend aufgelistet:

• FFH-LRTen sind im Bezugsraum 6 nicht betroffen.

• Für vier nach § 30 (2) BNatSchG gesetzlich geschützte Biotope (Naturnaher Marschfluss (rund 1.810 m2), Süßwasserwatt-Röhricht (rund 2.780 m2), Rohrglanzgras-Landröhricht (rund 1.260 m2) und Erlen-Eschen-Galeriewald (rund 60 m2)) ist von einem Verlust durch Überbauung oder bauzeitliche Inanspruchnahme auszugehen. Gegenüber Stickstoffeintrag sind diese gesetzlich geschützten Biotope nicht als empfindlich einzustufen.

• Für eine Strauch-Baum-Wallhecke, die nach § 22 NAGBNatSchG als geschützter Landschaftsbestandteil anzusprechen ist, ist von einem Verlust von rund 700 m2 durch die Überbauung und bauzeitliche Inanspruchnahme auszugehen.

Habitatfunktion

Berücksichtigung finden in der Regel faunistische Vorkommen mit mindestens mittlerer Bedeutung. Beeinträchtigungen von Lebensräumen mit eingeschränkter oder geringer Bedeutung werden nicht als erheblich eingestuft und werden aus dem Grunde nachfolgend nicht aufgeführt.

Anlage- aber vorwiegend baubedingt werden im Bezugsraum 6 insbesondere im direkten Umfeld der Oste hochwertige Tierlebensräume in Anspruch genommen. Hierzu gehören vor allem die Schilf- und Röhrichtflächen sowie die randlichen Gehölzstrukturen. Das Gewässer selbst wird mit Ausnahme eines während der Bauzeit benötigten Stützpfeilers nicht in Anspruch genommen.

Durch die bau- und anlagebedingte Inanspruchnahme gehen jeweils ein Revier des Schwarzkehlchens und des Wiesenpiepers verloren. Betroffen sind auch Nahrungsräume des Weißstorches von regionaler Bedeutung.

Die Gehölzstrukturen am Rande der Niederung, insbesondere eine Baumreihe aus alten Eichen dienen Fledermäusen als Leitlinie. Besonders herauszustellen ist die hohe Aktivität der Rauhautfledermaus entlang der Baumreihe. Quartiere wurden nicht nachgewiesen. Durch die Inanspruchnahme der Flächen gehen die Gehölzstrukturen verloren. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden sie durch eine Heckenpflanzung ersetzt (siehe auch Zerschneidungswirkung und Gefährdung durch Kollisionen).

Mit der baubedingten Inanspruchnahme der Schilf- und Gehölzflächen gehen Einstände von Mittel- und Großsäugern verloren. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die Flächen wieder zu entsprechenden Lebensräumen entwickelt. Bei den Schilf- und Röhrichtflächen ist dies kurzfristig möglich.

Page 107: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 107 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Entlang der östlichen Geländekante wurden im Bereich der Baumreihe aus alten Eichen sehr hoch bedeutende Bestände des Kurzgewölbten Laufkäfers nachgewiesen. Im Bereich der baubedingten Inanspruchnahme gehen die Lebensräume dauerhaft verloren.

Westlich der Oste werden randlich Flächen eines Sumpfes baubedingt in Anspruch genommen. Aufgrund des Vorkommens des streng geschützten Moorfrosches hat das Gewässer eine sehr hohe Bedeutung.

Anlagebedingte Zerschneidungs- und Isolationswirkungen durch die Trasse der A 20 sowie betriebsbedingte Gefährdungen durch Kollisionen können im Bezugsraum 6 durch die geplante Talraumbrücke über die Oste (Bauwerk 6-11, Bau-km 608+994) vermieden werden, die beidseits des Gewässers umfangreiche Flächen mit einer großen lichten Höhe überspannt. Kollisionen von Vögeln und Fledermäusen mit Fahrzeugen auf der Brücke werden zudem durch vier Meter hohe Kollisionsschutzwände (nördlicher Straßenrand Bau-km 608+930 – Bau-km 609+142, südlicher Straßenrand Bau-km 608+941 – Bau-km 609+147) vermieden.

Entlang einer alten Eichenreihe am östlichen Rand der Niederung wurden große Aktivitäten von Fledermäusen, insbesondere der Rauhautfledermaus festgestellt. Diese Baumreihe wird baubedingt in Anspruch genommen (s.o.), wird nach Beendigung der Bautätigkeit aber durch eine Heckenpflanzung ersetzt, die die Leitstruktur aufrecht erhält und die Fledermäuse unter der Brücke hindurch führt.

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen von Brutvögeln durch akustische und optische Störwirkungen sind für die nachfolgend aufgelisteten planungsrelevanten Arten in den aus den artspezifisch definierten kritischen Schallpegeln, Effektdistanzen abgeleiteten Wirkzonen zu erwarten:

Tabelle 18: Betriebsbedingte Beeinträchtigungen von Brutvögeln im Bezugsraum 6

Artname Gruppe Effektdistanz Kritischer

Schallpegel Anzahl der

betroffenen Brutpaare Baumpieper 4 200 m - 1 Bekassine 3 500 m 55 dB(A) 1

Blaukehlchen 4 200 m - 2

Braunkehlchen 4 200 m - 1

Hänfling 4 200 m - 1

Kiebitz 3 200 m 55 dB(A) 2

Rebhuhn 3 300 m 55 dB(A) 1

Rohrweihe 5 300 m - 1

Schafstelze 4 100 m - 1

Schwarzkehlchen 4 200 m - 1

Wachtel 1 50 m 52 dB(A) 1

Wiesenpieper 4 200 m - 1

Für die genannten Arten ist von einer Einschränkung der Habitatfunktionen in den Wirkzonen auszugehen. Eine detaillierte Betrachtung der Auswirkungen des Vorhabens auf die einzelnen Arten und die rechnerische Ermittlung des Kompensationsbedarfes findet sich im Artenschutzbeitrag (ASB) (Unterlage 19.2).

Page 108: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 108 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Beeinträchtigungen von Fledermäusen durch Lärmwirkungen sind im Bezugsraum 6 für die entlang der Oste nachgewiesene passiv die Beute ortende Art „Braunes Langohr“ anzunehmen. Die auf der Ostebrücke verlaufenden Kollisionsschutzwände wirken schallreduzierend, so dass erhebliche Beeinträchtigungen vermieden werden. Die Kollisionsschutzwände auf der Ostebrücke bedingen auch eine Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Lichteinfall. Empfindlich auf bewegte oder stationäre Lichtquellen reagieren die im Bereich der Oste nachgewiesenen Arten Fransenfledermaus, Teichfledermaus und Wasserfledermaus.

Bodenfunktion

Im Bezugsraum 6 beträgt die gesamte Flächeninanspruchnahme durch das Vorhaben 8,57 ha. Eine Übersicht gibt Tabelle 19.

Durch die baubedingte Flächeninanspruchnahme ergibt sich im Bereich der Arbeitsstreifen und Baustelleneinrichtungsflächen eine temporäre Beanspruchung von insgesamt 2,97 ha. Besondere Böden sind im Umfang von 1,42 ha betroffen (Kleimarsch), die übrigen in Anspruch genommenen Böden sind von allgemeiner Bedeutung.

Die anlagebedingten Verluste sind dauerhaft und umfassen insgesamt 5,60 ha, davon 1,75 ha mit Böden besonderer Bedeutung (Kleimarsch). Durch Teilversiegelung sind 0,99 ha betroffen, insgesamt 2,11 ha werden vollversiegelt. Im Umfang von 2,50 ha werden Böden überprägt, davon 0,90 ha mit besonderer Bedeutung.

Tabelle 19: Beeinträchtigungen des Bodens im Bezugsraum 6

Wirkfaktoren

Inanspruchnahme von Böden (ha)

Besondere Bedeutung

Allgemeine Bedeutung

Summe

Baubedingte Wirkung (temporär)

Arbeitsstreifen 1,42 1,55 2,97

Anlagebedingte Wirkung

Vollversiegelung 0,57 1,54 2,11

Teilversiegelung 0,28 0,71 0,99

Überprägung 0,90 1,60 2,50

Zwischensumme 1,75 3,85 5,60

Gesamt 3,17 5,40 8,57

Grundwasserschutzfunktion

Im Bezugsraum 6 beträgt der Umfang des Eingriffs in den Wasserhaushalt 8,57 ha (s. Tabelle 20). Die Nutzung der Baustelleneinrichtungsflächen/Arbeitsstreifen wirkt sich durch die Verdichtung des empfindlichen Kleimarsch-Bodens negativ auf den Wasserhaushalt aus. Daher liegt auf 2,97 ha eine erhebliche Beeinträchtigung des Grundwassers vor. In der Summe enthalten ist der Verlust von 0,64 ha Fläche mit besonderer Bedeutung für die Grundwasserneubildung.

Page 109: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 109 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Durch die dauerhafte anlagebedingte Voll- und Teilversiegelung im Umfang von 3,10 ha wird in den Wasserhaushalt eingegriffen, da durch diese Eingriffe die für das Schutzgut Wasser relevanten Bodenfunktionen gänzlich verloren gehen bzw. deutlich beeinträchtigt werden. Diese Beeinträchtigung ist als erheblich zu bewerten. In der o.g. Fläche ist ein Verlust von 0,75 ha Fläche mit besonderen Funktionen für die Grundwasserneubildungsrate enthalten.

Darüber hinaus wird der Boden im Bereich der Mehe-Oste-Niederung auf 2,50 ha überbaut, wovon 0,55 ha eine besondere Bedeutung für die Grundwasserneubildung besitzen (s. Tabelle 20). Auf dieser Fläche entsteht damit ebenfalls eine erhebliche Beeinträchtigung des Wasserhaushalts.

Tabelle 20: Beeinträchtigungen des Wassers im Bezugsraum 6

Wirkfaktoren Eingriff in den

Wasserhaushalt (ha)

Baubedingte Wirkung (temporär)

Arbeitsstreifen 2,97

darunter: Beeinträchtigung von Flächen besonderer

Bedeutung für die Grundwasserneubildung 0,64

Anlagebedingte Wirkung

Voll- und Teilversiegelung 3,10

darunter: Verlust von Flächen besonderer Bedeutung für die

Grundwasserneubildung 0,75

Überbauung 2,50

darunter: Verlust von Flächen besonderer Bedeutung für die

Grundwasserneubildung 0,55

Gesamt 8,57

Oberflächengewässer/Retentionsfunktion

Die erforderlichen Stützpfeiler befinden sich außerhalb des Wasserbereiches. Anlagebedingte Auswirkungen auf das Gewässer sind daher nicht zu erwarten.

Während der Bauzeit werden in der Flussmitte Hilfsjoche zur Abstützung des Baugerüstes eingerammt, bei denen es temporär zu Eintrübungen des Gewässers kommen kann. Die Baugerüste werden so hergestellt, dass keine Flüssigkeiten oder Feststoffe in die Oste gelangen. Beeinträchtigungen der Flussdynamik und Retentionsfunktion ergeben sich durch die Hilfsjoche nicht.

Da die Rammarbeiten zur Herstellung der Hilfsjoche nur wenige Tage dauern, ist nicht von erheblicher Beeinträchtigung durch die temporären Eintrübungen auszugehen.

Landschaftsbild

Als wesentliche bau- und anlagebedingte Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch das Vorhaben ist im Bezugsraum 6 eine sehr starke optische Zerschneidungswirkung der Oste-Flussaue zu erwarten. Diese geht einher mit einer sehr starken technischen Überprägung der Flussaue durch das 275 m lange Querungsbauwerk Nr. 6-11 (Bau-km 608+872,000 – 609+148,000) im Zuge der A 20 über die Oste und den Ortmoorgraben (einschließlich Kollisionsschutzwände Höhe ca. 10 m) sowie durch die erforderliche Dammaufschüttung. Aufgrund der ebenen Geländestruktur der

Page 110: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 110 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Flussaue ist eine weite Sichtbarkeit des Querungsbauwerkes zu erwarten. Fernwirkung entfaltet auch das Brückenbauwerk Nr. 6-16 (Bau-km 612+190,989) über den Zulauf zum Gräpeler Mühlenbach. Die angeführten Auswirkungen sind als erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu bewerten.

Ein Verlust landschaftsbildprägender Gehölzstrukturen findet im Bereich der Oste nur in sehr geringem Umfang statt.

Betriebsbedingt geht mit dem geplanten Vorhaben eine Verlärmung der trassennahen Bereiche einher. Unter Berücksichtigung der 55 dB (A)-tags-Isophone wird auf einer Fläche von ca. 82 ha von einer Funktionsminderung aufgrund visueller bzw. akustischer Beeinträchtigungen ausgegangen.

Erholungsfunktion

Die Oste samt ihrer Auenbereiche stellt gemäß RROP LK ROW (2005) ein Vorsorgegebiet für die Erholung dar. Baubedingt sind optische und akustische Beeinträchtigungen der Erholungsfunktion durch Baustelleneinrichtung sowie Baustellenverkehr und Lärm über einen Zeitraum von insgesamt ca. 2 -3 Jahren zu erwarten. Zudem kommt es zu einer temporären Unterbrechung von Wegebeziehungen (Radwanderwege ‚Ostekultur-Route‘ und ‚Deutsche Fährstraße Bremervörde-Kiel‘).

Anlagebedingt erfolgt eine visuelle Beeinträchtigung mit einer weiträumigen Sichtbarkeit durch das Brückenbauwerk und die erforderliche Dammaufschüttung.

Betriebsbedingt ergibt sich in den trassennahen Bereichen eine Betroffenheit der Erholungsfunktion durch Verlärmung.

4.2.5 Bezugsraum 7 - Landwirtschaftlich geprägte Geestplatte mit Forsten um Elm

Biotopfunktion

Die nachfolgende Tabelle stellt eine Zusammenfassung der biotopbezogenen Eingriffsermittlung im Bezugsraum 7 dar, wobei alle erfassten Biotop- und Nutzungstypen berücksichtigt sind, also auch die Flächen mit eingeschränkter oder geringer Bedeutung. Bei der Ermittlung des Kompensationsbedarfes, werden diese Biotop- und Nutzungstypen nicht berücksichtigt. Berücksichtigung finden hinsichtlich der Biotopfunktion die mittel, hoch und sehr hoch bedeutenden Biotop- und Nutzungstypen. Eine ausführliche Bilanzierungstabelle befindet sich in Anlage 5.

Aufgeführt sind die anlage- und baubedingten Flächeninanspruchnahme sowie die Beeinträchtigung von stickstoffempfindlichen Biotopen durch Stickstoffimmissionen.

Page 111: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 111 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Tabelle 21: Beeinträchtigungen von Biotopen im Bezugsraum 7

Biotoptyp

Anlagebedingte Wirkung

Baubedingte Wirkung

Betriebsbedingte Wirkung

Versiegelung Teil-

versiegelung Überbauung Arbeitsstreifen Stickstoff-immission

Fläche in m²

Bezugsraum 7 - Landwirtschaftlich geprägte Geestplatte mit Forsten um Elm

Wälder 3.463 1.544 6.767 7.869 2.699

Gebüsche und Kleingehölze 3.399 1.558 6.596 9.145 754

Binnengewässer 186 59 102 757 0

Gehölzfreie Biotope der Sümpfe, Niedermoore, Ufer 0 0 0 0 1.662

Fels-, Gesteins- und Offenbodenbiotope 294 168 1.045 496 0

Grünland 22.190 8.839 20.375 33.727 0

Acker- und Gartenbaubiotope 57.898 23.275 78.397 86.063 0

Ruderalfluren 2.989 1.183 4.094 6.117 0

Grünanlagen der Siedlungsbereiche 9 20 364 215 0

Gebäude, Verkehrs- und Industrieflächen 5.329 2.239 6.108 8.616 0

Summe: 95.666 38.885 123.847 153.006 5.115

Wie auch in den anderen Bezugsräumen sind im Bezugsraum 7 die landwirtschaftlich genutzten Flächen (Intensivgrünland auf Hochmoorstandorten, Sonstiges feuchtes Intensivgrünland, Intensivgrünland trockenerer Standorte (Biotopwert 2), Seggen-, binsen- oder hochstaudenreicher Flutrasen (Biotopwert 5) sowie Sonstige Weidefläche (Biotopwert 1)) überdurchschnittlich betroffen. Deutlich stärker in Anspruch genommen werden in diesem Bezugsraum Gebüsche und Kleingehölze (Allee/Baumreihe, Einzelbaum/Baumgruppe, Einzelstrauch, Feuchtes Weiden- und Faulbaumgebüsch nährstoffarmer Standorte (Biotopwert 4), Weiden-Sumpfgebüsch nährstoffärmerer Standorte (Biotopwert 5), Rubus-Gestrüpp (Biotopwert 3), Sonstiges Sukzessionsgebüsch (Biotopwert 3), Standortfremdes Gebüsch (Biotopwert 2), Baumhecke (Biotopwert 3), Baum-Wallhecke (Biotopwert 4), Strauchhecke (Biotopwert 3), Strauch-Baumhecke (Biotopwert 3), Strauch-Baum-Wallhecke (Biotopwert 4), Feldhecke mit standortfremden Gehölzen (Biotopwert 2), Naturnahes Feldgehölze (Biotopwert 3)) sowie Ruderalfluren (Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer und trockener Standorte, Ruderalflur und Ruderalflur frischer bis feuchter Standorte (Biotopwert 3)). Betroffen sind außerdem Wälder (Eichen-Mischwald feuchter Sandböden (Biotopwert 5), Birken- und Zitterpappel-Pionierwald (Biotopwert 3), Laubforst aus einheimischen Arten (Biotopwert 3), Fichtenforst (Biotopwert 3), Kiefernforst (Biotopwert 3), Lärchenforst (Biotopwert 2), Roteichenforst (Biotopwert 2), Waldlichtungsflur basenarmer Standorte (Biotopwert 3), Waldlichtungsflur feuchter bis nasser Standorte (Biotopwert 3)), Binnengewässer (Mäßig ausgebauter Bach (Biotopwert 3), Nährstoffreicher Graben (Biotopwert 2 bzw. 3), Sonstiger Graben (Biotopwert 2)), , Fels-, Gesteins- und Offenbodenbiotope (Sonstiger Offenbodenbereich (Biotopwert 2)) sowie Grünanlagen der Siedlungsbereiche (Einzelbaum/Baumbestand, Siedlungsgehölz aus überwiegend einheimischen Baumarten (Biotopwert 3), Siedlungsgehölz aus überwiegend nicht heimischen Baumarten (Biotopwert 2), Ziergebüsch aus überwiegend einheimischen Gehölzarten (Biotopwert 1),

Page 112: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 112 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Scher- und Trittrasen (Biotopwert 1), Sonstige Sport-, Spiel- und Freizeitanlage (Biotopwert 1), Gehölzarmer Friedhof (Biotopwert 1)).

Von Beeinträchtigungen durch Stickstoffimmissionen ist für die stickstoffempfindlichen Lebensräume in einem Wirkraum von 250 m beidseits der Trasse auszugehen. Betroffen sind im Bezugsraum 7 insbesondere zwei kleinere Eichen-Mischwald-Bestände feuchter Sandböden, Feuchte Weiden- und Faulbaumgebüsche nährstoffarmer Standorte, Weiden-Sumpfgebüsche nährstoffärmerer Standorte sowie ein basen- und nährstoffarmer Sumpf.

Im Bezugsraum 7 wird das Waldgebiet bei Hude zwischen Bau-km 609+440 und 609+530 durch die Trasse der A 20 zerschnitten sowie durch den überführten Wirtschaftsweg im Randbereich angeschnitten. Zu einer Betroffenheit durch den Waldanschnitt führt im Wesentlichen die Zerschneidung. Beeinträchtigt werden Eichen-Mischwald-Bestände feuchter Sandböden sowie Fichtenforst. Hier werden Maßnahmen zur Bestandsstabilisierung vorgesehen. Zudem werden Waldränder entwickelt (vgl. Kap. 6, Maßnahmen 3.3 V).

Die Betroffenheit von FFH-Lebensraumtypen, von gesetzlich geschützten Biotopen im Sinne von § 30 BNatSchG oder § 24 NAGBNatSchG und von nach § 22 NAGBNatSchG geschützten Landschaftsbestandteilen im Bezugsraum 7 ist nachfolgend aufgelistet:

• Der FFH-LRT 9190 (als Eichenmischwald feuchter Sandböden erfasst) liegt mit rund 710 m2 innerhalb des Baufeldes und des Arbeitsstreifens.

• Für einen nach § 30 (2) BNatSchG gesetzlich geschützten seggen-, binsen- oder hochstaudenreichen Flutrasen ist von einem Lebensraumverlust von rund 1.110 m2 auszugehen. Darüber hinaus ist für zwei nach § 30 (2) BNatSchG gesetzlich geschützte Biotope von einer Beeinträchtigung durch Stickstoffeintrag auszugehen. Betroffen ist ein Weiden-Sumpfgebüsch nährstoffärmerer Standorte und ein basen- und nährstoffarmes Sauergras/Binsenried in einem Umfang von rund 270 m2 bzw. von rund 1.660 m2.

• Für Baum-Wallhecken und Stauch-Baum-Wallhecken, die nach § 22 NAGBNatSchG als geschützter Landschaftsbestandteil anzusprechen sind, ist von einem Verlust von rund 1.680 m2 bzw. von rund 2.850 m2 durch die Überbauung und bauzeitliche Inanspruchnahme auszugehen.

Habitatfunktion

Berücksichtigung finden in der Regel faunistische Vorkommen mit mindestens mittlerer Bedeutung. Beeinträchtigungen von Lebensräumen mit eingeschränkter oder geringer Bedeutung werden nicht als erheblich eingestuft und werden aus dem Grunde nachfolgend nicht aufgeführt.

Durch die anlage- und baubedingte Flächeninanspruchnahme sind an planungsrelevanten Brutvogelarten betroffen:

� 2 BP Baumpieper

� 1 BP Feldlerche

� 2 BP Gartenrotschwanz

� 1 BP Haussperling

Page 113: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 113 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

� 1 BP Rebhuhn

� 1 BP Schafstelze

In Anspruch genommen werden weiterhin Nahrungsräume des Weißstorches von landesweiter Bedeutung. Brutplätze des Weißstorches sind nicht unmittelbar betroffen.

Der Waldkomplex südöstlich von Hude wurde als Fledermauslebensraum mit sehr hoher Bedeutung erfasst. Dieser wird durch die Trassen durchschnitten. Anlage- und baubedingt gehen hier Habitate von Fledermäusen (Großer Abendsegler, Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus und Breitflügelfledermaus) verloren. Quartiere von Fledermäusen konnten in den Gehölzen nicht nachgewiesen werden. Darüber hinaus gehen entlang eines Wirtschaftsweges nördlich des Behrster Horstes sowie entlang des Buschweggrabens Fledermauslebensräume hoher Bedeutung verloren. Auch hier wurden keine Quartiere festgestellt.

Bei Bau-km 610+600 gehen Teile des Lebensraumes einer Sumpfschrecke durch Überbauung verloren.

Zu der eigentlichen Inanspruchnahme kommt die Zerschneidung des Lebensraumes hinzu. Die Fledermäuse fliegen innerhalb der Waldflächen, vorwiegend aber aufgrund des Insektenreichtums entlang der Waldränder bzw. der Wegetrassen im Wald. Die Zerschneidung des Lebensraumes bedingt ein Kollisionsrisiko, welches durch eine Faunapassage (Bauwerk 6-12, Bau-km 609+581) sowie Kollisionsschutzwände (Bau-km 609+410 – Bau-km 609+695) vermieden wird. Zerschneidungen der Lebensräume und Kollisionen werden zudem durch die Überflughilfe entlang des genannten Wirtschaftsweges (Bauwerk 6-13, Bau-km 610+304) sowie durch das entsprechend dimensionierte Bauwerk über den Buschweggraben (Bauwerk 6-14, Bau-km 610+879) vermieden.

Ebenfalls in dem Waldkomplex südöstlich von Hude werden zwei Teillebensräume (Sommer- und Winterlebensraum) der streng geschützten Knoblauchkröte zerschnitten bzw. voneinander getrennt. Die oben genannte Faunapassage (Bauwerk 6-12, Bau-km 609+581) ist so konzipiert, dass die Verbundbeziehungen aufrecht erhalten bleiben und dass auch großräumiger ein Austausch möglich ist. Amphibien-Schutz- bzw. Leiteinrichtungen sind von Bau-km 609+410 – Bau-km 609+695 vorgesehen.

Der Buschweggraben, als Lebensraum für zahlreiche Tierarten wird weder anlage- noch baubedingt von der A 20 in Anspruch genommen. Er wird durch ein entsprechend dimensioniertes Bauwerk überspannt, so dass Zerschneidungs- und Isolationswirkungen sowie Kollisionsgefahr auch auf den angrenzenden Landlebensräumen vermieden werden.

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen von Brutvögeln durch akustische und optische Störwirkungen sind für die nachfolgend aufgelisteten planungsrelevanten Arten in den aus den artspezifisch definierten kritischen Schallpegeln, Effektdistanzen abgeleiteten Wirkzonen zu erwarten:

Page 114: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 114 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Tabelle 22: Betriebsbedingte Beeinträchtigungen von Vögeln im Bezugsraum 7

Artname Gruppe Effektdistanz Kritischer

Schallpegel Anzahl der

betroffenen Brutpaare Baumfalke 5 200 m - 1

Baumpieper 4 200 m - 2

Feldlerche 4 500 m - 5

Feldsperling 5 100 m - 1

Hänfling 4 200 m - 3

Kiebitz 3 200 m 55 dB(A) 2

Kolkrabe 5 500 m - 2

Mittelspecht 2 400 m 58 dB(A) 1

Rohrammer 4 100 m - 1

Schafstelze 4 100 m - 1

Schleiereule 2 300 m 58 dB(A) 1

Waldohreule 2 500 m 58 dB(A) 1

Waldschnepfe 2 300 m 58 dB(A) 1

Für die genannten Arten ist von einer Einschränkung der Habitatfunktionen in den Wirkzonen auszugehen. Eine detaillierte Betrachtung der Auswirkungen des Vorhabens auf die einzelnen Arten und die rechnerische Ermittlung des Kompensationsbedarfes findet sich im Artenschutzbeitrag (ASB) (Unterlage 19.2).

Beeinträchtigungen von Fledermäusen durch Lärmwirkungen sind im Bezugsraum 7 für die im Waldbereich südöstlich Hude nachgewiesene passiv die Beute ortende Art „Braunes Langohr“ anzunehmen. Die entlang der Trasse verlaufenden Kollisionsschutzwände wirken schallreduzierend, so dass erhebliche Beeinträchtigungen vermieden werden. Die Kollisionsschutzwände bedingen auch eine Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Lichteinfall. Empfindlich auf bewegte oder stationäre Lichtquellen reagiert die im Bereich der Oste nachgewiesenen Arten Teich- und Fransenfledermaus.

sowie die am Buschweggraben und dem Wirtschaftsweg nördlich des Behrster Holzes vorkommenden Wasser- und Fransenfledermäuse. Im Bereich der Tierpassage werden Blendwirkungen durch die Irritationsschutzwände auf der Brücke vermieden.

Die Fledermausvorkommen entlang des Buschweggrabens im Bereich der Querung mit der A 20 werden auch durch Irritationsschutzwände auf dem Brückenbauwerk vor Lichteinfall geschützt. Als empfindliche Art wurde hier lediglich die Fransenfledermaus nachgewiesen. Arten, die empfindlich auf Lärmwirkungen reagieren, konnten nicht erfasst werden.

Bodenfunktion

Die Flächeninanspruchnahme im Bezugsraum 7 beträgt insgesamt 39,30 ha. Eine Übersicht gibt Tabelle 23.

Durch die baubedingte Flächeninanspruchnahme ergibt sich eine temporäre Beanspruchung von insgesamt 14,52 ha im Bereich der Arbeitsstreifen und Baustelleneinrichtungsflächen. Dabei sind Böden mit besonderer Bedeutung im Umfang von 0,81 ha betroffen (Podsol, Gley-Podsol), die übrigen in Anspruch genommenen Böden sind von allgemeiner Bedeutung.

Page 115: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 115 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Die dauerhaften anlagebedingten Verluste betreffen insgesamt 24,78 ha, davon Böden besonderer Bedeutung mit 1,38 ha (Podsol, Gley-Podsol). Durch Teilversiegelung sind 3,72 ha Böden betroffen, insgesamt 9,20 ha werden vollversiegelt. Besondere Böden werden dabei mit 0,39 ha (Vollversiegelung) bzw. 0,17 ha (Teilversiegelung) eingenommen. Im Umfang von 11,86 ha werden Böden durch Auftrag oder Abtrag überprägt, davon 0,82 ha mit besonderer Bedeutung.

Tabelle 23: Beeinträchtigungen des Bodens im Bezugsraum 7

Wirkfaktoren

Inanspruchnahme von Böden (ha)

Besondere Bedeutung

Allgemeine Bedeutung

Summe

Baubedingte Wirkung (temporär)

Arbeitsstreifen 0,81 13,71 14,52

Anlagebedingte Wirkung

Vollversiegelung 0,39 8,81 9,20

Teilversiegelung 0,17 3,55 3,72

Überprägung 0,82 11,04 11,86

Zwischensumme 1,38 23,40 24,78

Gesamt 2,19 37,11 39,30

Grundwasserschutzfunktion

Insgesamt wird im Bezugsraum 7 auf ca. 39,30 ha in den Wasserhaushalt eingegriffen (s. Tabelle 24).

Im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen/Arbeitsstreifen entstehen Bodenverdichtungen, die sich über eine verringerte Retentions- und Versickerungsleistung negativ auf den Wasserhaushalt auswirken. Daher liegt eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser auf 14,52 ha vor. In dieser Summe enthalten ist der Verlust von 8,46 ha Flächen mit besonderen Funktionen für die Grundwasserneubildung.

Durch die dauerhafte anlagebedingte Voll- und Teilversiegelung wird im Umfang von 12,92 ha ebenfalls erheblich in den Wasserhaushalt eingegriffen, da die für das Schutzgut Wasser relevanten Bodenfunktionen erheblich beeinträchtigt werden bzw. vollständig verloren gehen. In der o.g. Fläche ist ein Verlust von Bereichen mit besonderen Funktionen für die Grundwasserneubildung auf 6,82 ha enthalten.

Darüber hinaus wird der Boden auf 11,86 ha überprägt, wovon 5,92 ha eine besondere Bedeutung für die Grundwasserneubildung besitzen (s. Tabelle 24). Auf dieser Fläche wird der Wasserhaushalt somit ebenfalls erheblich beeinträchtigt.

Page 116: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 116 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Tabelle 24: Beeinträchtigungen des Wassers im Bezugsraum 7

Wirkfaktoren Eingriff in den

Wasserhaushalt (ha)

Baubedingte Wirkung (temporär)

Arbeitsstreifen 14,52

darunter: Beeinträchtigung von Flächen besonderer Bedeutung für

die Grundwasserneubildung 8,46

Anlagebedingte Wirkung

Voll- und Teilversiegelung 12,92

darunter: Verlust von Flächen besonderer Bedeutung für die

Grundwasserneubildung 6,82

Überprägung 11,86

darunter: Verlust von Flächen besonderer Bedeutung für die

Grundwasserneubildung 5,92

Gesamt 39,30

Oberflächengewässer

Natürliche Fließgewässer Gewässer treten im Bezugsraum 7 nicht auf.

Im Bezugsraum 7 erfolgt die Straßenentwässerung aufgrund mangelnder Sickerfähigkeit des Untergrundes über eine ungebündelte Versickerung im Dammkörper. Oberflächlich abfließendes Niederschlagswasser wird in beidseitigen Straßengräben gesammelt. Im Bereich zwischen Behrster Holz und L 114 dient der Buschweggraben, östlich der L 114 der Rehdengraben als Vorfluter. Regelbauwerke mit Leichtflüssigkeitsabscheider sind der Einleitung jeweils vorgeschaltet.

Eine erhebliche Beeinträchtigung für Oberflächengewässer durch Schadstoffeinträge ist daher nicht zu erwarten.

Landschaftsbild

Durch den Neubau der A 20 kommt es im überwiegend strukturreichen östlich der Oste gelegenen Bezugsraum 7 zu einer sehr starken optischen Beeinträchtigung der markanten Randsituation im Übergang der Geestkante zur Osteniederung sowie des dort befindlichen Kerbtales. Eine technische Überprägung der Landschaft sowie Fernwirkung erfolgt zudem durch mehrere Querungsbauwerke (BW Nr. 6-12 bis 6-15) sowie durch die großräumige Anschlussstelle A 20/L 114. Eine weitere wesentliche Beeinträchtigung stellt die Zerschneidung der Landschaft dar. Durch die insgesamt kleinteiligere Gliederung des Landschaftsraumes östlich der Oste sowie aufgrund des z.T. welligen Reliefs ist aber von einer weniger stark ausgeprägten Fernwirkung der Trasse als in den benachbarten Bezugsräumen auszugehen. Die Auswirkungen beschränken sich hier auf einzelne abgeschlossene Räume in der gekammerten Landschaft. Als weitere erhebliche Beeinträchtigung ist die Verlärmung der Landschaft in den trassennahen Bereichen zu nennen. Unter Berücksichtigung der 55 dB (A)-tags-Isophone wird auf einer Fläche von ca. 260 ha von einer Funktionsminderung aufgrund visueller bzw. akustischer Beeinträchtigungen ausgegangen.

Page 117: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 117 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ergibt sich auch durch den bau- und anlagebedingten Verlust landschaftsbildprägender Gehölzbestände zwischen Hude und L 114 (insgesamt ca. 5,4 ha, vgl. Tab. 18, Biotopfunktion).

Erholungsfunktion

Der landschaftlich vielfältig strukturierte Teilbereich zwischen Ostetal und L 114 ist als Vorranggebiet für ruhige Erholung ausgewiesen (RROP STA, 2004). Baubedingt sind optische und akustische Beeinträchtigungen der Erholungsfunktion durch Baustelleneinrichtung sowie Baustellenverkehr und Lärm zu erwarten. Zudem kommt es zu einer temporären Unterbrechung von Wegebeziehungen (u.a. Radwanderwege ‚Ostekultur-Route‘ und ‚Mühlenroute‘).

Anlagebedingt erfolgt eine visuelle Beeinträchtigung von Flächen mit Bedeutung für die landschaftsgebundene Erholung durch eine technische Überprägung der Landschaft (Sichtbarkeit der Trasse, fließender Verkehr). Aufgrund des Strukturreichtums der Landschaft beschränken sich die Auswirkungen hier jedoch überwiegend auf einzelne abgeschlossene Teilräume. Eine dauerhafte Unterbrechung von Wegebeziehungen geht von dem geplanten Vorhaben nicht aus, da diese wieder hergestellt werden.

Betriebsbedingt ergibt sich in den trassennahen Bereichen eine erhebliche Beeinträchtigung der Erholungsfunktion durch Verlärmung.

Page 118: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 118 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

4.3 Zusammenfassung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen

In der nachfolgenden Tabelle 25 sind die unvermeidbaren Beeinträchtigungen für die jeweiligen planungsrelevanten Funktionen zusammengestellt. Genannt sind ausschließlich die erheblichen, also die ausgleichsrelevanten Beeinträchtigungen.

Tabelle 25: Zusammenfassung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen

Biotopfunktion

• Anlage- und baubedingten Flächeninanspruchnahme

Anlagebedingte Flächeninanspruchnahme (Versiegelung, Teilversiegelung und

Überbauung) in ha

Baubedingte Flächeninanspruchnahme (Arbeitsstreifen)

in ha

Wertstufen 1 + 2 Wertstufen 3, 4 + 5 Wertstufen 1 + 2 Wertstufen 3, 4 + 5

Wälder 0,19 2,99 0,17 1,51

Bäume, Gebüsche + Kleingehölze

1,43 1,59 1,29 0,95

Gewässer + Feuchtbiotope 0,16 0,61 0,13 0,93

Acker + Grünland 87,40 0,07 45,57 0,04

Sonstige Lebensräume 4,95 1,60 3,73 1,78

Hinzu kommt Inanspruchnahme durch Rodung einer Teilfläche eines Birken- und Kiefernmoorwaldes im Zuge der landschaftspflegerischen Maßnahmen in einem Umfang von 0,03 ha (Maßnahme Nr. 3.9 V).

• Waldanschnitt Erhebliche Beeinträchtigungen durch Waldanschnitt sind im Waldgebiet Höhne sowie im Waldgebiet bei Hude zu erwarten.

• Beeinträchtigungen durch Stickstoffimmissionen Von Beeinträchtigungen stickstoffempfindlicher Lebensräume durch den Eintrag von Stickstoffverbindungen ist auf einer Fläche von 7,31 ha auszugehen.

Habitatfunktion

• Anlage- und baubedingten Flächeninanspruchnahme - insgesamt gehen 36 Brutreviere planungsrelevanter Brutvogelaren durch die Inanspruchnahme von

Flächen verloren (29 Brutplätze anlagebedingt, 7 Brutplätze baubedingt), betroffen sind vor allem Wiesen- bzw. Offenlandvögel

- Nahrungsflächen des Weißstorchs gehen in großem Umfang innerhalb des gesamten Raumes verloren - Jagdgebiete von Fledermäusen gehen insbesondere im Bereich der Höhne, des Waldbereiches Hude

sowie im Bereich der kleineren Restwaldparzellen verloren, daneben gehen zahlreiche Leitstrukturen verloren

- westlich der Oste wird randlich ein Sumpf baubedingt in Anspruch genommen, der der Lebensraum des streng geschützten Moorfrosches ist

- hochwertige Lebensräume von Laufkäfern gehen durch die Inanspruchnahme von Wald-/Gehölzflächen im Waldgebiet Höhne sowie am östlichen Rand der Oste-Niederung verloren

- im Kornbecksmoor sowie westlich des Buschweggrabens werden Lebensräume der Sumpfschrecke in Anspruch genommen

• Zerschneidungs- und Isolationswirkungen durch die Trasse der A 20 sowie betriebsbedingte Gefährdungen durch Kollisionen

Page 119: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 119 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Zerschneidungs- und Isolationswirkungen sowie Gefährdungen durch Kollisionen werden weitestgehend durch entsprechende Maßnahmen (Querungshilfen wie Durchlässe oder Überführungen, Leitwände, Leitstrukturen, Schutzzäune) vermieden oder minimiert erhebliche Beeinträchtigungen verbleiben für Vögel in den Offenlandbereichen sowie für die Laufkäferlebensgemeinschaft in Waldgebiet Höhne

• Akustische und optische Störwirkungen Störwirkungen treten insbesondere für die Avifauna auf. Insgesamt sind 167 Brutpaare sowie einzelne Nahrungsflächen von Rastvögeln betroffen. Störwirkungen auf Fledermäuse durch Lärm und Licht werden weitestgehend durch Schutzeinrichtungen (Kollisionsschutzwände, Irritationsschutzwände) vermieden

Bodenfunktion

• Anlagebedingte Flächeninanspruchnahme (in ha)

Beeinträchtigung durch: Allgemeine Bedeutung Besondere Bedeutung

Vollversiegelung 25,38 10,92

Teilversiegelung 10,45 4,70

Überbauung 28,40 11,09

Arbeitsstreifen 36,21 11,83

Summe 100,44 38,54

Summe gesamt 138,98

Grundwasserschutzfunktion

• Anlagebedingte Flächeninanspruchnahme (in ha)

Beeinträchtigung durch: Allgemeine Bedeutung Besondere Bedeutung

Flächenversiegelung 31,55 19,90

Überbauung 27,39 18,34

Summe 58,94 38,24

Summe gesamt 97,18

Landschaftsbild

• Beeinträchtigung durch Zerschneidung, technische Überprägung, visuelle und akustische Beeinträchtigungen im Trassenumfeld (Funktionsverminderung) rund 1.014 ha

Erholungsfunktion

• Akustische Beeinträchtigung im Trassenumfeld (Funktionsverminderung in Landschaftsbildbereichen besonderer Bedeutung) rund 239 ha (bereits beim Landschaftsbild enthalten)

Page 120: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 120 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

5 Ermittlung des Kompensationsumfangs

5.1 Methodik

5.1.1 Vorgaben gemäß „Anwendung der RLBP (Ausgabe 2009) bei Straßenbauprojekten in Niedersachsen, Stand: März 2011“ (NLStBV 2011)

Gemäß der „Anwendung der RLBP (Ausgabe 2009) bei Straßenbauprojekten in Niedersachsen, Stand März 2011“ (NLStBV 2011) sind die folgenden Regeln für die Ermittlung des Kompensationsumfangs zu berücksichtigen:

1. Die Kompensationsverhältnisse der Hinweise „Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beim Aus-

und Neubau von Straßen“ (NLStBV u. NLWKN 2006) beziehen sich ausschließlich auf den

Verlust von Biotoptypen:

• kaum/nicht wiederherstellbare Biotope der Wertstufe IV und V im Verhältnis 1 : 3,

• schwer regenerierbare Biotope der Wertstufe IV und V im Verhältnis 1 : 2,

• Biotope der Wertstufe III, IV und V im Verhältnis 1 : 1.

2. Darüber hinaus gehende Beeinträchtigungen von Biotoptypen sind zusätzlich zu kompensieren:

• Stickstoffeintrag in empfindliche Biotoptypen in der 250 m-Wirkzone mit 5 % der betroffenen

Fläche im Offenland und mit 10 % in Waldbereichen,

• Anschnitt empfindlicher Wälder durch Unterpflanzungsmaßnahmen in der 50 m-Wirkzone; bei

Kiefernbestände i.d.R. Anlage eines Waldrandes von 10-15 m durch Unterpflanzung; bei

wiederherzustellenden Arbeitsstreifen wird ein Teil des Waldrandes auf diesen Flächen neu

angelegt

• Veränderungen des Wasserhaushalts grundwasserabhängiger Biotope sind

einzelfallspezifisch zu kompensieren

3. Der Kompensationsumfang für die Beeinträchtigung faunistischer Habitate kann nur

einzelfallspezifisch ermittelt werden, hierbei ist u.a. zu berücksichtigen:

• Wirksamkeit von Vermeidungsmaßnahmen und verbleibende Beeinträchtigungsintensität,

• Anzahl der Individuen, die ihren Lebensraum verlieren oder deren Lebensraum in seiner

Funktion beeinträchtigt wird,

• Arealansprüche der Art,

• Neuanlage von Habitaten oder

• Erweiterung des betroffenen Habitats außerhalb des Wirkraums oder

• Aufwertung anderer Habitate zur Erhöhung der Individuendichte,

• Hinsichtlich der Wiederherstellbarkeit funktionsfähiger Habitate kann ggf. auf die

Kompensationsverhältnisse unter Pkt. 1 zurückgegriffen werden.

Page 121: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 121 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Es ist sicher zu stellen, dass in gleichem Umfang neue Lebensräume geschaffen bzw.

vorhandene Lebensräume aufgewertet werden, die in der Summe einer gleich großen

Individuenzahl als Habitat dienen können.

4. Ist der Kompensationsbedarf für die Beeinträchtigungen faunistischer Funktionen größer als der

für die Biotopfunktion, bestimmt dieser i.d.R. die Gesamtkompensation.

5. Die Versiegelung von Böden mit besonderer Bedeutung ist im Verhältnis 1 : 1, von den übrigen

Böden im Verhältnis 1 : 0,5 zusätzlich zu den Verlusten von Biotopen (siehe Pkt. 1) und

Habitaten zu kompensieren.

6. Die Beeinträchtigung von Böden außerhalb der Versiegelung ist bei gleichzeitiger

Beeinträchtigung von Biotoptypen der Wertstufen III bis V durch die Biotopkompensation mit

abgegolten. Sind Biotoptypen der Wertstufe I oder II betroffen, bemisst sich der

Kompensationsumfang entsprechend den Vorgaben für die Bodenversiegelung (s.o.) und kann

multifunktional z. B. mit Beeinträchtigungen von Habitaten kompensiert werden.

7. Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes sowie Beeinträchtigungen von Biotopen und

Habitaten außerhalb des Baufeldes können mit der Versiegelung von Böden (Pkt. 5)

multifunktional kompensiert werden, sofern sie funktional geeignet sind.6

8. Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist vornehmlich durch eine landschaftsgerechte

Eingrünung der Trasse insbesondere auf den Straßennebenflächen zu vermeiden/

kompensieren. Hiernach ggf. verbleibende Beeinträchtigungen werden multifunktional durch

strukturanreichernde Maßnahmen für die Biotop- und Habitatfunktion kompensiert.

9. Beeinträchtigungen von wasserhaushaltlichen sowie von klimatischen und lufthygienischen

Funktionen sind, soweit sie nicht vermieden werden konnten, i.d.R. über die Maßnahmen für die

Biotop- und Habitatfunktion sowie den Boden multifunktional kompensiert.

10. Maßnahmen auf Straßenbegleitflächen wie Mittelstreifen, Böschungen oder den Ohren von

Anschlussstellen können aufgrund der straßennah gegebenen Belastungen (z.B. Lärm- und

Schadstoffimmissionen, Unterhaltungspflege) i.d.R. nicht der Kompensation für Biotop-, Habitat-,

Boden-, Wasser- oder Klimafunktionen dienen. In erster Linie kommen diesen Flächen

Funktionen für das Landschaftsbild oder zur Vermeidung von Beeinträchtigungen (Abschirmung

von Licht und Schadstoffen, Leit- und Sperrfunktionen bspw. für Fledermäuse).

6 Die additive Kompensation von Bodenbeanspruchungen bezieht sich ausschließlich auf die unmittelbaren

Beeinträchtigungen des Naturhaushalts (anlage- und baubedingte Flächenverluste). Kompensationsmaßnahmen für mittelbare Beeinträchtigungen des Naturhaushalts (betriebsbedingte Lärm- und Schadstoff- oder Barrierewirkungen) sind daher auf die Bodenversiegelung anrechenbar, sofern die Mehrfachfunktion gegeben ist. (gemeinsame Auffassung von NLStBV und NLWKN zur Interpretation der Hinweise zu „Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beim Aus- und Neubau von Straßen“, 2006)

Page 122: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 122 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

11. Nach den Vorgaben des Waldgesetzes (§ 8 Abs. 4 NWaldLG) sind für Waldumwandlungen

Ersatzaufforstungen durchzuführen, die mindestens den gleichen Flächenumfang haben. Es ist

daher sicher zu stellen, dass für Eingriffe in Waldbestände die Neuanlage von Wald in

ausreichendem Umfang Teil des Maßnahmenkonzeptes ist. Weitergehende Beeinträchtigungen

im Wald (z.B. Waldrandeffekte, N-Eintrag, Verlärmung von Lebensräumen) können durch

Aufwertung vorhandener Waldbestände (Umbau von Nadelholz in Laub- oder

Mischwaldbestände, Erhöhung des Totholzanteils o.ä.) erreicht werden.

Aus den o.g. Regeln ergibt sich die in der nachfolgenden Tabelle 26 dargestellte Methodik zur Kompensationsermittlung für die Beeinträchtigungen des Bodens

Außerhalb der Versiegelung, also im Bereich der Böschungen, Einschnitte, Mulden etc. sowie im Bereich der Arbeitsstreifen werden gemäß Regel Nr. 6 nur Böden berücksichtigt, die sich im Bereich von Flächen mit Biotopwertstufen I oder II befinden.

Im Bereich der Arbeitstreifen werden zudem nur Böden mit besonderer Bedeutung berücksichtigt, die sich im Bereich von Flächen mit Biotopwertstufen I oder II befinden. Die wesentlichen Beeinträchtigungen gehen im Arbeitsstreifen von Verdichtung aus, so dass über die Einschränkung des Biotopwertes hinaus nur solche Böden berücksichtigt werden, die gegenüber Verdichtung besonders empfindlich sind.

Der zugehörige Kompensationsfaktor wird mit 0,25 angesetzt, da die Inanspruchnahme zeitlich begrenzt ist und punktuell erfolgt und durch entsprechende Maßnahmen (Bodenlockerung) die Auswirkungen der Verdichtung vermindert werden können. Des Weiteren erhält der Boden nach Abschluss der Baumaßnahme die Möglichkeit der Regenerierung unter der vorherigen Nutzung bzw. örtlich durchgeführten landschaftspflegerischen Maßnahmen. Aus denselben Gründen werden die Beeinträchtigungen von Böden mit allgemeiner Bedeutung im Arbeitsstreifen nicht als erheblich bewertet und daher nicht bilanziert.

Tabelle 26: Übersicht Methodik Kompensationsermittlung Boden

Bereich Arbeits-streifen

Böschung, Einschnitt

Mulde Bankett Fahrbahn Bankett

Böschung, Einschnitt

Mulde

Arbeits-streifen

Wirkung Böden besonderer Bedeutung Böden allgemeiner Bedeutung

Vollversiegelung - - - 1:1 1:0,5 - - -

Teilversiegelung - - 1:0,5 - - 1:0,25 - -

Überbauung - 1:1 - - - - 1:0,5 -

Arbeitsstreifen** 1:0,25 - - - - - - -

Bilanzierung Flächen mit Biotopen der Wertstufen I & II*

Sämtliche Bodenflächen (unabhängig vom Biotopwert)

Flächen mit Biotopen der

Wertstufen I & II*

Page 123: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 123 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

5.1.2 Methoden zur Ermittlung des Kompensationsumfangs für erhebliche Beeinträchtigungen von Tieren / Erfordernis vorgezogener Kompensation

In Kapitel 5.1.1 ist dargestellt, dass der Kompensationsumfang für die Beeinträchtigung faunistischer Habitate nur einzelfallspezifisch ermittelt werden kann. Grundlage für die der Beurteilung von Beeinträchtigungen der Lebensräume von Vögeln bietet der Schlussbericht des FuE-Vorhabens des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung „Vögel und Verkehrslärm“ (KIfL 2007).

Grundlage für die Bestimmung des Kompensationserfordernisses ist die „Arbeitshilfe Vögel und Verkehrslärm“ (GARNIEL, A. & U. MIERWALD 2010). Hiernach werden die Vögel artspezifisch betrachtet.

Entsprechend der Empfindlichkeit werden den Vogelarten in der Arbeitshilfe spezifische kritische Schallpegel, Effektdistanzen, Fluchtdistanzen und / oder Störradien zugewiesen und Faktoren für die Abnahme der Habitateignung in den verschiedenen Zonen definiert. Darüber hinaus werden die Arten 6 Gruppen zugeordnet:

� Gruppe 1 – Arten mit hoher Lärmempfindlichkeit

� Gruppe 2 – Arten mit mittlerer Lärmempfindlichkeit

� Gruppe 3 – Arten mit lärmbedingt erhöhter Gefährdung durch Prädatoren

� Gruppe 4 – Arten mit schwacher Lärmempfindlichkeit

� Gruppe 5 – Arten ohne spezifisches Abstandsverhalten zu Straßen und Arten, für die der Verkehrslärm keine Relevanz besitzt

� Gruppe 6 – Rastvögel und Überwinterungsgäste

Eine detaillierte Darstellung der Methodik zur Bestimmung des Kompensationserfordernisses für die Avifauna ist im Artenschutzbeitrag (Unterlage 19.2) Kapitel 3.3.1 zu ersehen.

5.2 Ergebnisse nach betroffenen Funktionen

5.2.1 Biotopfunktion

Bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme

In der nachfolgenden Tabelle 27 ist das Ergebnis der Ermittlung des Kompensationsbedarfes für die bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme zusammengestellt. Dabei finden die mittel, hoch und sehr hoch bedeutenden Biotop- und Nutzungstypen mit ihrem jeweiligen Kompensationsfaktor Berücksichtigung. Der Kompensationsfaktor ergibt sich aus der Regenerationsfähigkeit des jeweiligen Biotop- und Nutzungstyps (vgl. Tabelle 4, Kap. 4.1.2). Eine ausführliche Bilanzierungstabelle befindet sich in Anlage 6.

Page 124: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 124 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Tabelle 27: Kompensationsbedarf für die bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme von Biotopen

Lebensräume (gruppiert)

Anlagebedingte Wirkung

Baubedingte Wirkung

Versiegelung Teil-

versiegelung Überbauung Arbeitsstreifen

Fläche in m²

Wälder 20.731 8.139 20.154 22.181

Gebüsche und Kleingehölze 5.524 2.637 9.637 11.199

Einzelbäume / Baumbestand 8.068 3.380 9.089 20.173

Binnengewässer 2.068 863 2.763 10.232

Gehölzfreie Biotope der Sümpfe, Niedermoore, Ufer 112 82 236 837

Grünland 370 62 275 401

Ruderalfluren 5.202 2.642 8.063 16.771

Grünanlagen der Siedlungsbereiche 8 13 110 1.069

Summe: 42.083 17.818 50.327 82.863

Für die bau- und anlagebedingte Inanspruchnahme von Lebensräumen lässt sich ein Kompensations-umfang von 19,31 ha ermitteln.

Hinzu kommt ein Kompensationsbedarf für die als Vermeidungsmaßnahme vorgesehene Rodung einer Teilfläche des östlich von Kiel auf der Höhne gelegenen Birken- und Kiefernmoorwaldes im Zuge der landschaftspflegerischen Maßnahmen von 0,03 ha (334 m2) (Maßnahme Nr. 3.9 V).

Insgesamt besteht also ein Kompensationsbedarf von 19,34 ha für die Inanspruchnahme von Lebensräumen.

Beeinträchtigungen durch Stickstoffeintrag

Für die Beeinträchtigung von stickstoffempfindlichen Biotopen durch Eintrag von NOx-Verbindungen beträgt der Umfang der erforderlichen Kompensation 0,08 ha.

Beeinträchtigungen durch Waldanschnitt

In den durch Anschnitt betroffenen Waldgebieten Höhne und Hude erfolgen entsprechende Maßnahmen zur Bestandsstabilisierung auf einem in der Regel 50 m breiten Streifen entlang des Anschnitts. Die Maßnahmen wurden qualitativ nach Vorgaben gemäß „Anwendung der RLBP (Ausgabe 2009) bei Straßenbauprojekten in Niedersachsen, Stand: März 2011“ (NLStBV 2011) abgeleitet. Eine Quantifizierung erfolgte nicht.

Page 125: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 125 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

5.2.2 Habitatfunktion

Brutvögel

Der Kompensationsbedarf für den Verlust (durch bau- und anlagebedingte Inanspruchnahme von Flächen) und die Beeinträchtigung von Brutrevieren (durch akustische und optische Störwirkungen) von Vögeln ergibt sich aus den methodischen Vorgaben der „Arbeitshilfe Vögel und Verkehrslärm“ (GARNIEL, A. & U. MIERWALD 2010).

Für die Ermittlung des Kompensationsumfangs werden die planungsrelevanten Brutvogelarten zugrunde gelegt. Es ist davon auszugehen, dass für die übrigen Arten über die Maßnahmen für die planungsrelevanten Arten und über die biotopbezogene Kompensation entsprechende Lebensräume in ausreichendem Umfang entwickelt werden.

Insgesamt gehen 33 Brutreviere planungsrelevanter Brutvogelarten durch die Inanspruchnahme von Flächen verloren, davon 26 durch die anlagebedingte Flächeninanspruchnahme und 7 durch die darüber hinaus gehende baubedingte Flächeninanspruchnahme. Weiterhin sind insgesamt 148 Brutpaare von Störwirkungen betroffen.

Die Ermittlung des Kompensationsumfangs für die einzelnen planungsrelevanten Arten erfolgt nach den in der Arbeitshilfe Vögel und Verkehrslärm (GARNIEL, A. & U. MIERWALD 2010) genannten Wirkzonen (Effektzonen, Grenzisophone etc.) unter Berücksichtigung der jeweiligen prozentualen Abnahme der Habitateignung einer jeden Art (artspezifische Betrachtung). Rechnerisch wird ein „Revierverlust“ ermittelt, der wiederum Grundlage für die Ableitung der Kompensationsmaßnahmen ist.

In der nachfolgenden Tabelle 28 ist zusammenfassend dargestellt, für wieviele Brutpaare welcher Art neue Brutreviere über entsprechende Maßnahmen geschaffen werden müssen. Eine detaillierte Auflistung/Berechnung erfolgt in Anlage 6.

Tabelle 28: Kompensationsbedarf für Verlust und Beeinträchtigung von Brutvögeln

Betroffene Art auszugleichende Brutpaare (gesamt)

davon durch anlagebedingten Verlust

Großer Brachvogel 1 -

Kiebitz 10 4

Feldlerche 15 4

Wiesenpieper 5 3

Wachtel 2 -

Schafstelze 11 6

Rebhuhn 4 1

Baumpieper 7 3

Baumfalke 1 -

Hänfling (Bluthänfling)

2 -

Schwarzkehlchen 2 -

Bekassine 1 -

Rohrweihe 1 -

Page 126: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 126 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Betroffene Art auszugleichende Brutpaare (gesamt)

davon durch anlagebedingten Verlust

Blaukehlchen 2 -

Braunkehlchen 1 -

Rohrammer 3 1

Neuntöter 2 1

Mäusebussard 3 -

Waldohreule 2 -

Kolkrabe 4 -

Waldschnepfe 1 -

Mittelspecht 1 -

Waldkauz 1 -

Gartenrotschwanz 6 2

Grauschnäpper 5 2

Star 4 -

Trauerschnäpper 1 -

Feldsperling 6 1

Haussperling 4 -

Mehlschwalbe 2 -

Rauchschwalbe 3 -

Schleiereule 1 -

Kuckuck 1 -

Für die Arten geschlossener Gehölzbestände bzw. der an Gehölzstrukturen reichen Kulturlandschaft werden durch Aufforstungen, die Sicherung und Optimierung von Waldrändern sowie vor allem die umfangreiche Neuanlage von Hecken bzw. Baumreihen mittelfristig Ergänzungs- bzw. Ersatzhabitate geschaffen (Bruthabitate bzw. Aufwertung von Nahrungsflächen; s. Artenschutzbeitrag Unterlage

19.2.1). Hinsichtlich der Bestimmung von Art und Umfang der erforderlichen (vorgezogenen) Kompensationsmaßnahmen sind die Arten des Offenlandes, vor allem die Wiesenvogelzönosen (hier Großer Brachvogel, Kiebitz, Feldlerche, Wiesenpieper, Bekassine, Wachtel), aufgrund der Zahl der betroffenen Arten, der erforderlichen Habitatgröße und der Berücksichtigung des Ausgangsbestands in den ermittelten Kompensationsflächen bedeutsam. Die Bilanzierung ist aus Tabelle 7.7 in der Anlage 6 ersichtlich. Für jede dieser Arten wurde unter Berücksichtigung des derzeitigen Bestands in den geplanten Kompensationsflächen ermittelt, wie viele zusätzliche Brutpaare sich unter optimalen Bedingungen (maximale regionaltypische Siedlungsdichte) ansiedeln können. Hierbei wurden Literaturdaten und eigene Siedlungsdichtekartierungen aus der norddeutschen Tiefebene berücksichtigt. Die Kompensationsflächen wurden so dimensioniert, dass der ermittelte Bedarf an Brutrevieren als Ausgleich für die anlagebedingten Verluste und die betriebsbedingten Beeinträchtigungen der betroffenen Wiesenvögel erfahrungsgemäß gedeckt werden kann. Die gewählten großräumigen Grünland-Kompensationsflächen werden mittelfristig aufgrund der naturschutzgerechten Nutzung (Bewirtschaftungsauflagen) auch für weitere Offenland-Brutvögel und Wiesenbrüter im Umfeld eine Verbesserung darstellen (günstiges Nahrungsangebot, Rückzugs-

Page 127: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 127 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

flächen für Jungvögel etc.) und so zur Bestandsstabilisierung insbesondere in der Kornbecks-niederung beitragen.

Rastvögel

Als Grundlage für die Erfassung der Rastvögel wurde der Untersuchungsraum in Teilflächen gegliedert, deren Flächenabgrenzung sich aus der Einsehbarkeit von den Beobachtungspunkten ergibt. Für die Auswertung wurden die Teilflächen nach funktionalen Einheiten zusammengefasst. Die Abgrenzung der funktionalen Einheiten richtet sich aus an Nutzungsstrukturen wie Straßen oder Siedlungsbändern sowie an naturräumlichen Gegebenheiten wie der Oste-Niederung, Gewässern oder Gehölzstrukturen.

Durch die Rastvogelerfassungen 2009 - 2011 konnten in diesen funktionalen Einheiten Flächen abgegrenzt werden, die in dem zweijährigen Erfassungszeitraum tatsächlich als Nahrungsflächen von Rastvögeln genutzt wurden. Diese relevanten Rastvogelflächen füllen die funktionalen Einheiten in der Regel räumlich nicht vollständig aus. In einigen funktionalen Einheiten ist dies allein schon aufgrund begrenzender vertikaler Randstrukturen, die von Rastvögeln gemieden werden, gut nachvollziehbar.

Über die tatsächliche Nutzung von Flächen durch die Rastvögel wurden den funktionalen Einheiten Wertstufen zugeordnet. Diese ergeben sich aus der Nutzungsintensität durch Rastvögel (Anzahl der Rastvögel ins Verhältnis zur Flächengröße).

Saat- und Graugans sind die wertgebenden Rastvogelarten im Untersuchungsraum.

Für die Ermittlung der Beeinträchtigungen der Rastvögel und für die Berechnung des Kompensationsumfangs wird die „Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr“ (GARNIEL, A. & U. MIERWALD 2010) heran gezogen. Hiernach sind bei Saatgans und Graugans Störradien von 300 m bzw. 200 m zu berücksichtigen. Innerhalb dieser Radien nimmt die Habitateignung für die Rastvogelarten durch Störungen erheblich ab; wobei die Beeinträchtigungen direkt am Trassenrand in der Regel deutlich höher sind, als z.B. in 300 m Entfernung vom Trassenrand. Über den gesamten Störradius gemittelt, nennt die Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr eine Abnahme der Habitateignung von 75 %.

Bei den verbleibenden „angeschnittenen“ Rastflächen außerhalb der Störradien ist zu prüfen, ob ggf. die Mindestgrößen für Lebensräume der entsprechenden Arten (Minimumareale) unterschritten werden. In dem Fall würde die gesamte Fläche ihre Funktion als Rastfläche verlieren.

Für die Ermittlung des Flächenumfangs für Ausgleichsmaßnahmen werden die in den zweijährigen Erfassungen tatsächlich als Nahrungsflächen genutzten Bereiche (nicht die funktionalen Einheiten) innerhalb des 300 m Korridors erfasst.

In der „Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr“ heißt es: „Die Größe der Rastvogeltrupps kann von

Jahr zu Jahr sehr stark variieren und schwankt zudem in Tages- bzw. Wochenrhythmus. Dieses

Verhalten ist bei Gänsen und Kranichen besonders ausgeprägt. Die Größe des Rastbestandes stellt

daher in den meisten Fällen keine geeignete Bezugsgröße für die Wirkungsprognose dar. Deshalb

basiert die Wirkungsprognose für Rastvögel auf der von den Vögeln im Ist-Zustand nutzbaren

Fläche.“.

Page 128: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 128 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Da die Erfassungen besonders umfangreich waren (Zeitraum über 2 Jahre, von Mitte August 2009 bis Mitte April 2010 sowie von Mitte August 2010 bis Mitte April 2011, insgesamt 34 Begehungen) wird für die Ermittlung der Beeinträchtigungen davon ausgegangen, dass die erfassten relevanten Rastvogelflächen den „von den Vögeln im Ist-Zustand nutzbaren Flächen“ weitestgehend entsprechen und insofern für dieses Vorhaben als Bezugsgröße für die Wirkungsprognose herangezogen werden können.

Insgesamt liegen 19,38 ha der relevanten Rastvogelflächen innerhalb des 300 m Korridors.

Für diese Flächen ist nach GARNIEL, A. & U. MIERWALD (2010) von einer 75 %igen Abnahme der Habitateignung auszugehen. Dementsprechend ist von einem Kompensationsflächenbedarf für Rastvögel von 14,54 ha auszugehen. Minimumareale werden nach derzeitigem Kenntnisstand nicht unterschritten.

Fledermäuse

Es gehen insbesondere im Bereich der Höhne, des Waldbereiches Hude sowie im Bereich der kleineren Restwaldparzellen Jagdgebiete von verschiedenen Fledermausarten verloren. Darüber hinaus werden zahlreiche Leitstrukturen überbaut. Störwirkungen auf Fledermäuse durch Lärm und Licht werden weitestgehend durch Schutzeinrichtungen (Kollisionsschutzwände, Irritationsschutzwände) vermieden.

Zur Kompensation der Beeinträchtigungen ist die Entwicklung von Strukturen vorgesehen, die Fledermäusen als Leitlinie dienen und / oder als Jagdräume geeignete sind. Die Maßnahmen wurden qualitativ entwickelt. Dabei wurde zugrunde gelegt, dass mindestens in dem Umfang entsprechende Strukturen neu geschaffen werden, in dem sie auch durch das Vorhaben verloren gehen. Eine Quantifizierung erfolgte über die Bilanzierung von Eingriff und erforderlichem Ausgleich über die Biotop- und Nutzungstypen.

Weitere Artengruppen

Die Inanspruchnahme von Lebensräumen weiterer Artengruppen wird über die Entwicklung entsprechender Lebensräume kompensiert. Die Maßnahmen wurden qualitativ entwickelt. Dabei wurde zugrunde gelegt, dass mindestens in dem Umfang entsprechende Strukturen neu geschaffen werden, in dem sie auch durch das Vorhaben verloren gehen. Eine Quantifizierung erfolgte über die Bilanzierung von Eingriff und erforderlichem Ausgleich über die Biotop- und Nutzungstypen.

Page 129: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 129 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

5.2.3 Bodenfunktion

Im Zuge der Vollversiegelung werden insgesamt 36,30 ha Fläche beansprucht. Davon fallen 10,92 ha auf Böden mit besonderer Bedeutung sowie 25,38 ha auf Böden mit allgemeiner Bedeutung. Der Kompensationsfaktor von 1:1 für die Betroffenheit von Böden mit besonderer Bedeutung führt zu einem Kompensationserfordernis von 10,92 ha. Für Böden allgemeiner Bedeutung besteht durch den Faktor von 1:0,5 ein Kompensationsbedarf von 12,69 ha. Die erforderliche Gesamtkompensation für Vollversiegelung beträgt damit 23,61 ha.

Für Teilversiegelung müssen Beeinträchtigungen auf 15,15 ha Fläche kompensiert werden. Besondere Böden werden hier mit dem Faktor 1:0,5 ausgeglichen, so dass bei einer Beanspruchung von 4,70 ha ein Kompensationsbedarf von 2,35 ha Fläche nötig ist. Böden allgemeiner Bedeutung werden mit dem Faktor 1:0,25 kompensiert. Die Inanspruchnahme von 10,45 ha ergibt ein Kompensationserfordernis von 2,61 ha.

Für die nicht versiegelten Flächen (Überbauung) sind gemäß der in Kapitel 5.1.1 genannten Vorgaben im vorliegenden Falle dieselben Faktoren anzuwenden, sofern die betroffenen Böden unter Biotoptypen der Wertstufen I und II liegen (Regel Nr. 6). Beeinträchtigungen von Böden unter Biotoptypen der Wertstufen III - V sind bereits im Rahmen der Kompensation für diese Biotoptypen abgegolten. Bei der Überbauung beträgt der Kompensationsbedarf damit insgesamt 25,29 ha. Bei einer Betroffenheit der besonderen Böden im Umfang von 13,47 ha ergibt sich ein Kompensationsbedarf in gleichem Umfang (Faktor = 1:1,0). Böden allgemeiner Bedeutung benötigen durch die Inanspruchnahme von 28,40 ha eine Kompensation im Umfang von 14,20 ha Fläche (Faktor 1:0,5).

Im Bereich des Arbeitsstreifens werden temporär 12,87 ha Böden mit besonderer Bedeutung unter Biotopen der Wertstufe I oder II in Anspruch genommen. Davon sind gemäß des verwendeten Datensatzes des LBEG die auftretenden Hochmoor-, Niedermoor- und Kleimarsch-Böden besonders empfindlich gegenüber Verdichtung. Diese nehmen 11,83 ha Fläche ein, so dass der Kompensationsfaktor von 1:0,25 zu einem Kompensationserfordernis von 2,96 ha führt. Für allgemeine Böden wird keine Kompensation durchgeführt (vgl. Kapitel 5.1.1)

Die Planung der A 20 sieht innerhalb der in Anspruch genommenen Arbeitsstreifen bereichsweise eine Entsiegelung von Flächen vor. Dies ist der Fall, wo bestehende Wege, die durch die Trasse der A 20 zerschnitten werden, zurückgebaut werden können. Die Entsiegelung umfasst nach derzeitigem Stand den Rückbau der vorhandenen gebundenen Tragschicht, das verdichtete Planum bleibt bestehen. Die Entsiegelung hat in gewissem Umfang positive Auswirkungen auf die Funktionen des Bodenwasserhaushaltes, so dass die Entsiegelungsfläche mit einem Faktor von 0,5 auf den anhand der Eingriffsflächen ermittelten Kompensationsbedarf angerechnet wird.

Somit ergibt sich bei einer Entsiegelung auf ca. 2,16 ha bei einem Faktor von 0,5 eine anrechenbare Fläche von 1,08 ha.

Page 130: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 130 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Tabelle 29: Kompensationsermittlung Boden (ha) Besondere Bedeutung Allgemeine Bedeutung Summe

Vollversiegelung 10,92 25,38 36,30

Faktor 1:1 1:0,5 -

Kompensationsbedarf 10,92 12,69 23,61

Teilversiegelung 4,70 10,45 15,15

Faktor 1:0,5 1:0,25 -

Kompensationsbedarf 2,35 2,61 4,96

Überbauung 11,09 28,40 39,49

Faktor 1:1 1:0,5 -

Kompensationsbedarf 11,09 14,20 25,29

Arbeitsstreifen 11,837 36,21 48,04

Faktor 1:0,25 - -

Kompensationsbedarf 2,96 - 2,96

Summen Kompensatiosbedarf: 27,32 29,50 56,82

abzüglich Entsiegelungsfläche 1,08

Kompensationsbedarf (gesamt) 55,74

Insgesamt beträgt der Kompensationsbedarf für den Boden damit 55,74 ha (vgl. Tab. 30).

5.2.4 Grundwasserschutzfunktion

Die Flächenversiegelungen und Überprägungen von Böden wirken sich, wie in Kapitel 4.2 dargestellt, auch in erheblichem Maße auf den Wasserhaushalt aus. Insgesamt erfolgen erhebliche Beeinträchtigungen auf einer Fläche von insgesamt 97,15 ha.

Gemäß den Vorgaben in Kapitel 5.1.1 können die Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser multifunktional ausgeglichen werden. Dies geschieht im vorliegenden Fall über die geplanten Maß-nahmen zur Kompensation der Beeinträchtigungen der Bodenfunktion. Eine zusätzliche Kompensationsermittlung für die Grundwasserschutzfunktion erfolgt daher nicht.

* Nur Böden unter Biotoptypen der Wertstufen I oder II 7 Berücksichtigt sind hier nur die gegenüber Verdichtung empfindlichen Böden.

Page 131: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 131 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

5.2.5 Landschaftsbild

Als beeinträchtigte (funktionsverminderte) Flächen für das Landschaftsbild werden gemäß „Anwendung der RLBP (Ausgabe 2009) bei Straßenbauprojekten in Niedersachsen, Stand: März 2011“ (NLStBV 2011) die Bereiche innerhalb der 55 dB(A)-tags-Isophone angenommen, da sich im Regelfall visuelle und akustische Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes überlagern.

Eine rechnerische Ermittlung des Kompensationsbedarfes für erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes ist gemäß der in Kap. 5.1.1 angeführten Vorgaben aus der „Anwendung der RLBP (Ausgabe 2009) bei Straßenbauprojekten in Niedersachsen, Stand: März 2011“ (NLStBV 2011) nicht vorgesehen.

Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind in erster Linie durch eine landschaftsgerechte Ein-grünung der Trasse zu vermeiden bzw. zu kompensieren (vgl. Kap. 5.1.1). Diesem Grundsatz wird insbesondere in den Geestbereichen gefolgt. In den Niederungsbereichen ist eine Eingrünung der Trasse aufgrund der vorherrschenden offenen Landschaftsstruktur nur in Teilbereichen möglich.

Verbleibende Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der damit im Zusammenhang stehenden landschaftsgebundenen Erholungsfunktion können multifunktional kompensiert werden. Die vorgesehenen Maßnahmen zum Ausgleich der Beeinträchtigungen von Biotopen sowie Boden/Wasser wurden überwiegend so gewählt, dass diese gleichzeitig auch eine Kompensations-wirkung für das Landschaftsbild entfalten.

Page 132: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 132 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

6 Maßnahmenplan

6.1 Grundlagen des Maßnahmenkonzepts und Planübersicht

Die Planung der Kompensationsmaßnahmen berücksichtigt die Anforderungen der Eingriffsregelung (§ 14 BNatSchG) an funktionsbezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und des Artenschutzrechts (§ 44 BNatSchG) an artspezifische funktionserhaltende Maßnahmen (s. Kap. 5). Grundsätzlich wird dabei von multifunktionalen Kompensationsmöglichkeiten ausgegangen, d.h. die Kompensation der unvermeidbaren Beeinträchtigungen von Lebensraumfunktionen über biotopbezogene Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen trägt auch zur Kompensation der Beeinträchtigungen abiotischer Landschaftsfaktoren (hier: Boden/Wasser) bei. Ein besonders enger Funktionsbezug ist bei der Durchführung der artenschutzrechtlich gebotenen, vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF) erforderlich, so dass diese in besonderer Weise das Maßnahmen-konzept bestimmen. Demgegenüber können die Gestaltungsmaßnahmen zur landschaftsgerechten Einbindung der Bauwerke (Böschungen, Seitenstreifen etc.) aufgrund der Überlagerung mit den betriebsbedingten Beeinträchtigungen nur als Beitrag zur Kompensation von Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds (visuelle Beeinträchtigungen) gewertet werden. Wesentliche Grundsätze zur Multifunktionalität und zur Ableitung des Umfangs der Kompensationsmaßnahmen gemäß Eingriffsregelung sind in den Hinweisen „Anwendung der RLBP (Ausgabe 2009) bei Straßenbauprojekten in Niedersachsen, Stand: März 2011“ (NLStBV 2011) dargestellt und werden hier zugrunde gelegt (s. Kap. 5.1.1).

Art und Umfang der Beeinträchtigungen und damit auch die inhaltlichen Anforderungen an die Kompensationsmaßnahmen werden durch die charakteristischen landschaftsökologischen Verhältnisse und Biotopfunktionen in den Bezugsräumen bedingt und sind in der Eingriffsermittlung und im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag detailliert ermittelt worden. Das Maßnahmenkonzept greift diese bezugsraumspezifischen Anforderungen auf und strebt an, die Beeinträchtigungen durch entsprechend angepasste Kompensationsmaßnahmen innerhalb der Bezugsräume auszugleichen. Die Bilanzierung, also die Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich bezieht sich zunächst quantitativ auf den gesamten Bauabschnitt (bezugsraumübergreifende Bilanzierung), bevor in einer tabellarischen Darstellung für jeden Bezugsraum die wesentlichen Konflikte und Kompen-sationsmaßnahmen gegenüber gestellt werden (s. Kap. 7). Die Bezugsräume stellen hinsichtlich des Kompensationskonzepts vor allem einen fachlichen Rahmen zur Ableitung landschaftsgerechter Maßnahmen dar.

Einen wesentlichen Teil der Planung stellen die Aufrechterhaltung des Biotopverbundes sowie die Berücksichtigung von Vernetzungsbeziehungen dar. Dies soll mittels einer entsprechenden Gestaltung von Überführungen und Unterführungen erreicht werden. Von Bedeutung in diesem Zusammenhang sind insbesondere die Bauwerke Nr. 6-04 (Überführung der Gemeindestraße und der Faunapassage Mehedorfer Straße über die A 20), Nr. 6-05 (Überführung der Faunapassage Höhne über die A 20), Nr. 6-09 (Überführung des Wirtschaftswegs und der Faunapassage Weißer Moorweg über die A 20), Nr. 6-11 (Überführung der A 20 über die Oste und den Vorfluter Nord) sowie Nr. 6-12 (Überführung des Wirtschaftswegs und der Faunapassage Hude über die A 20). Weiterhin sind in diesem Zusammenhang Maßnahmen zur kleintiergerechten Gestaltung von Unterführungen u.a. im Bereich der Kornbeck sowie des Ortmoor- und Buschweggrabens vorgesehen (Verbesserung der Durchgängigkeit). Die Maßnahmen werden in den entsprechenden Maßnahmenblättern detailliert

Page 133: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 133 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

beschrieben (s. Unterlage 9.3). Zu den aufrecht zu erhaltenden Funktionsbeziehungen und zu berücksichtigenden Artengruppen siehe auch „Fachbeitrag Vernetzung“ (Materialband).

Bei der Bewertung der Ausgleichbarkeit der vom Eingriff betroffenen Naturhaushalts- und Landschaftsfunktionen wurde neben dem räumlich-funktionalen Aspekt auch die zeitliche Wiederherstellbarkeit berücksichtigt. Waldverluste werden als Ersatzmaßnahmen dargestellt, da für den Teilverlust alter Laubwaldbestände aufgrund der langen Wiederherstellungsdauer von nicht ausgleichbaren Eingriffstatbeständen auszugehen ist. Beeinträchtigungen des Bodens durch Versiegelung sind ebenfalls als nicht ausgleichbare Eingriffstatbestände anzusehen. Die Kompensation der beeinträchtigten Bodenfunktionen erfolgt jedoch multifunktional über Maßnahmen zur Habitatverbesserung für die Avifauna, so dass hier keine separate Kennung als Ersatzmaßnahme in der Maßnahmenbezeichnung erfolgt.

Die Darstellung der Kompensationsmaßnahmen im LBP umfasst folgende kartografische und tabellarische Unterlagen:

� Einen Überblick über die Lage der Kompensationsmaßnahmen gibt Unterlage 9.1 mit den Karten 1 und 2 (M 1:10.000). Nach Teilgebieten durchnummeriert sind die Vermeidungs- sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ohne die trassennahen Gestaltungsmaßnahmen.

� Detaildarstellung der landschaftspflegerischen Maßnahmen in 22 Einzelblättern der Unterlage 9.2 (M 1:1000/1:5.000 bei großflächigen Maßnahmen bzw. Maßnahmen, die nicht mehr innerhalb der trassenbezogenen Blattschnitte liegen), inkl. trassennaher Gestaltungsmaßnahmen (zugleich Ausgleich Landschaftsbild).

� Maßnahmenblätter für alle Maßnahmenkomplexe und Einzelmaßnahmen (Unterlage 9.3).

Die Nummerierung der Kompensationsflächen in den Karten und Maßnahmenblättern erfolgt von West nach Ost fortlaufend. Innerhalb der Bezugsräume wurden für Komplexmaßnahmen und für nahe beieinander liegende Einzelmaßnahmen Unternummern mit zwei Ziffern vergeben (Gliederung nach landschaftlich ähnlichen Teilbereichen, s. Kartenlegenden).

Eine Übersichtstabelle Tab. 30 zu den Kompensationsmaßnahmen und ihren Ausgleichswirkungen (Funktionsbezug / Multifunktionalität) ist im Kapitel 6.3 beigefügt.

Die Gesamtfläche der Kompensationsmaßnahmen (inkl. ca. 10,27 ha vegetationstechnischer Vermeidungsmaßnahmen abseits der Trasse bzw. Querungsbauwerke) beträgt ca. 142,72 ha8. Die Fläche für vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) liegt bei 112,86 ha. Diese Flächen übernehmen neben ihrer primär avifaunistischen Ausgleichsbedeutung auch weitere landschaftsökologische Kompensationsfunktionen. Mit rund 107 ha verbleibt der größte Teil der Kompensationsflächen auch zukünftig für die landwirtschaftliche Grünlandnutzung erhalten, wenn

8 Hinweis: Fläche ohne Maßnahmen im Trassenbereich (Böschungen etc.); Im trassennahen Bereich erfolgen auf rund 26,8 ha

(zzgl. ca. 4.300 m linear) Gehölzanpflanzungen, die als Ausgleich für die Beeinträchtigung des Landschaftsbilds wirksam sind.

Page 134: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 134 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

auch mit den für die Erreichung der Kompensationsziele erforderlichen Bewirtschaftungsauflagen. Biotope ohne eine landwirtschaftliche Nutzung umfassen knapp 35,72 ha, wobei es sich zum größeren Teil um Waldflächen bzw. Sukzessionsflächen und lineare Gehölzbestände aber auch um die Entwicklung/Optimierung von Feuchtbiotopkomplexen handelt.

6.2 Fachliche Kriterien und Ziele des Maßnahmenkonzepts

Die Trasse des 6. BA der Küstenautobahn wird so geführt, dass eine Überbauung von hochwertigen Biotopen weitgehend vermieden wird, was sich auch in den relativ geringen biotopbezogenen Kompensationsanforderungen niederschlägt (s. Kap. 5). Durch technische Maßnahmen wird bei den Querungsbauwerken (Kornbeck, Oste, weitere kleine Vorfluter) die Zerschneidungswirkung bauseitig minimiert. Als Beitrag zur Aufrechterhaltung des Biotopverbunds im Bereich der Geestplatten werden zudem vor allem im Bereich der Höhne (Bezugsraum 3) sowie den durch Feldgehölze geprägten Geestbereichen der Bezugsräume 1 und 7 spezielle Faunapassagen gebaut, die vor allem für querende Fledermäuse konzipiert sind. In diesem Zusammenhang werden zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verbotsverstößen bei den betroffenen Fledermaus-Populationen zusätzlich vegetationstechnische Maßnahmen im Umfeld der Faunapassagen erforderlich (Anlage von Hecken als Leitstrukturen, Optimierung von Nahrungsbiotopen u.a.). Diese landschaftspflegerischen Vermeidungsmaßnahmen sind in den Darstellungen der Kompensationsmaßnahmen berücksichtigt und werden fortlaufend mit diesen nummeriert. Unabhängig von ihrer naturschutzrechtlichen Einstufung als spezifische Vermeidungsmaßnahmen kann ihnen zugleich eine Bedeutung als Ausgleichsmaßnahme, z.B. für die Avifauna (Hecken als Bruthabitat) oder Boden/Wasser (Entsiegelung und Waldsaum/Brachstreifen an der Höhne), zukommen.

Art und Umfang der Kompensationsmaßnahmen werden quantitativ vor allem durch die anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen der störempfindlichen Brutvogelzönose in der grünlandgeprägten Mehe-Oste-Niederung (Bezugsraum 2) sowie bei der Querung der Flussaue der Oste (Bezugsraum 6) bedingt. Als Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung (Artenschutzbeitrag Unterlage 19.2) liegt ein Katalog von störempfindlichen und bestandsgefährdeten Brutvogelarten vor, für die zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotsverstöße artspezifische vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) durchzuführen sind. Für die Offenlandarten konzentrieren sich die Maßnahmen in der Kornbeckniederung (M.Nr. 1.1 – 1.4), dem Moorgrünland am Neuendammer Schiffgraben (M.Nr. 2.) und in der Flussaue Oste (M.Nr. 5.1 – 5.5). Die fachlichen Anforderungen hängen im Wesentlichen von den artspezifischen Anforderungen der betroffenen Vogelarten an ihre Bruthabitate ab. Im Sinne der kumulierenden Ausgleichswirkung werden vor allem die Maßnahmen in der Kornbeckniederung so ausgestaltet, dass sie einen adäquaten Ausgleich für die temporäre Beeinträchtigung von Rastvögeln, vor allem nahrungssuchenden Gänsen, haben. Nähere Erläuterungen zu den Anforderungen an die Kompensation sind in den jeweiligen Maßnahmenblättern zu finden. Hinsichtlich der räumlichen Lage ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass CEF-Maßnahmen für die vom Eingriff betroffene Population wirksam sein müssen, so dass eine räumliche Nähe zum Eingriffsraum gegeben sein muss. Diesen Anforderungen wird das gewählte Kompensationskonzept gerecht. Eine Inanspruchnahme entfernt liegender externer Kompensations-pools oder anderer, theoretisch geeigneter Maßnahmeflächen wäre aus artenschutzrechtlichen Gründen sehr problematisch und wird mit dem gewählten Kompensationskonzept nicht erforderlich.

Page 135: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 135 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Die dem Maßnahmenkonzept zugrunde liegenden naturschutzfachlichen Kriterien zur Bestimmung von Art und Umfang der Ausgleichsmaßnahmen werden nachfolgend für die Bezugsräume noch einmal zusammengefasst. Anschließend wird jeweils kurz auf die Multifunktionalität der Kompensationsmaßnahmen eingegangen.

Kriterien der Maßnahmenplanung: grünlandgeprägte Niederungen

Bezugsraum 2 - Mehe-Oste-Niederung

� Die räumliche Lage der Kompensationsflächen wird stark durch den Beeinträchtigungsbereich der Trasse bedingt. Die Kompensation muss im räumlichen Zusammenhang, aber möglichst weit-gehend außerhalb der Wirkradien / Effektdistanzen erfolgen

� Einhaltung eines ausreichenden Abstands zu Gehölzen, Hochspannungsleitungen und Siedlun-gen als Störquellen bzw. Beeinträchtigungen des offenen Landschaftscharakters aufgrund der Ausrichtung auf die Zielartengruppen „Offenland-Brutvögel“

� Die abiotischen Standortbedingungen müssen eine an den artspezifischen Ansprüchen der CEF-Zielarten orientierte Biotopentwicklung erlauben, z.B. für die Entwicklung von Feuchtgrünland (flaches Relief / geringer Flurwasserabstand / hohe Bodenfeuchte erreichbar)

� Eine Einbeziehung von im vegetationskundlichen Sinne gut aufwertbaren Biotoptypen ist im Grün-land nicht möglich, da der Ausgangsbestand bereits weitgehend homogenisiert und extrem verarmt (GI/GA) ist bzw. Grünlandumbruch (Maisanbau) vorliegt. Deshalb sind weitergehende Regenerationsmaßnahmen erforderlich (schrittweise Aushagerung, Anreicherung der Grünland-narbe, Staumaßnahmen)

� Hinweise auf eine strukturelle Eignung und die ökologische Aufwertbarkeit ergaben sich durch bestehende Brutnachweise und Reste landschaftstypischer Habitatstrukturen (z.T. auch Pflan-zenarten an Grabenrändern)

� Die Wirksamkeit von Maßnahmen für die betroffenen Offenlandarten (CEF-Maßnahmen) hängt wesentlich davon ab, dass innerhalb der großräumigen Grünlandniederung zusammenhängende Grünlandflächen mit einer für die Zielarten ausreichenden Mindestgröße entwickelt werden können (keine verstreut liegenden Einzelflächen). Auf der Grundlage von Erfolgskontrollen zu zahlreichen Entwicklungsmaßnahmen für Wiesenvögel (z.B. SCHOPPENHORST 2002, HANDKE 2008, BREMENPORTS 2009) können Mindestgrößen von 25 ha für Wiesenlimikolen mit mittle-rem Raumanspruch wie Kiebitz und die Wiesensingvögel wie Feldlerche oder Wiesenpieper als naturraumtypischer Erfahrungswert für geeignete Bruthabitate in Grünlandniederungen benannt werden. Für Arten mit größeren Raumansprüchen wie dem Großen Brachvogel können durchaus auch größere Bruthabitate erforderlich sein (50 bis 100 ha). Auch das für die Zielerreichung erforderliche Biotopmanagement wird durch zusammenhängende Flächen wesentlich erleichtert. Ein Flächenzusammenhang ist zudem Voraussetzung für die Durchführung der vielfach not-wendigen Einstaumaßnahmen an Gräben.

� Landwirtschaftliche Gunstflächen wurden gemieden, soweit möglich bzw. bekannt (Äcker, hof-nahe Flächen, intensive Melioration z.B. durch Polderung)

Page 136: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 136 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

� Die räumliche Verteilung der Ausgleichsflächen auf zwei Maßnahmenräume soll die landwirt-schaftliche Verwertbarkeit des Aufwuchses auf Extensivgrünland (Nutzungsintegration / Koope-ration mit geeigneten Betrieben aus dem Umfeld) erleichtern und das Risiko von Fehlentwick-lungen (Unternutzung, Verbrachung etc.) vermindern

� Bei der Ermittlung der artspezifisch erforderlichen Grünlandfläche ist die bei der Grundlagen-erhebung 2010 erfasste Siedlungsdichte zu berücksichtigen (Ausgangsbestand). Es mussten daher Flächen gewählt werden, die ein ausreichendes rechnerisches Aufwertungspotenzial haben, so dass Bereiche bisheriger Wiesenvogelkonzentrationen zu vermeiden waren. Der Kompensationsumfang hängt wesentlich davon ab, welche Siedlungsdichte unter Berück-sichtigung der landschaftspflegerischen Entwicklungsmaßnahmen als erreichbar angesehen wird. Auf der Grundlage von Literaturdaten und eigenen Erfahrungen aus langjährigen Erfolgskontrol-len wurden anspruchsvolle, aber realistische Zielgrößen abgeleitet (s.a. TESCH ET AL. 2010, HANDKE & TESCH 2011). Eine Übersicht zur rechnerischen Ermittlung (Ausgangs- und Ziel-bestand) für jede Teilfläche für die maßgeblichen CEF-Grünlandarten (Brachvogel, Kiebitz, Feldlerche, Wiesenpieper, Bekassine, Wachtel) ist in Anlage III des Artenschutzbeitrags (Unterlage 19.2) zu finden. Ein besonderes Augenmerk lag auf den Arten Großer Brachvogel aufgrund seiner Reviergröße und Feldlerche aufgrund der hohen Anzahl an betroffenen Brutpaaren. (Ermittlung der lärmbedingten Beeinträchtigungen und Ausgleichsbedarf nach GARNIEL, A. & U. MIERWALD 2010)

� Durch die Lage der Kompensationsflächen innerhalb der großräumigen Kornbeckniederung wird auch die Funktion der umliegenden Grünländer als Vogelhabitat für die Gruppe der Wiesenbrüter verbessert (Rückzugsmöglichkeiten für Alt- und Jungvögel, Nahrungsangebot auf Feuchtflächen etc.). Durch eine mehrjährige fachliche Begleitung der Grünlandextensivierung soll die erforder-liche Nutzungsanpassung erleichtert und flexibilisiert werden. Nach Möglichkeit sollen Maßnah-men zum Gelegeschutz auch auf den die Kompensationsflächen umgebenden Grünländern erfolgen

� Bei den Gestaltungsmaßnahmen im Trassenbereich wird weitgehend auf Gehölzpflanzungen verzichtet, um den offenen Niederungscharakter nicht durch hochwüchsige Gehölze zusätzlich zu überprägen. An den erforderlichen neuen Seitengräben wird die Entwicklung eines niederungs-typischen Hochstauden- und Röhrichtsaums ermöglicht

Hinweise zur Multifunktionalität:

� Ausgleich für Rastvögel im Winterhalbjahr: Durch Auflagen zur Grünlandnutzung und durch Wasserrückhalt auf Teilflächen (flache Blänken, Teilüberstauung M.Nr. 1.3) werden die zentralen Flächen in der Kornbeckniederung (M.Nr. 1.1 – 1.4) als attraktive Rast- und Nahrungsbereiche insbesondere für durchziehende Saat- und Graugänse entwickelt

� Boden / Wasser: Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts durch Reduzierung des Stoffeintrags (keine Düngung / Pflanzenbehandlungsmittel) und verminderte Entwässerung; Ver-langsamung des Abbaus der Torfsubstanz (Hochmoorgrünland)

Page 137: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 137 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Bezugsraum 6 - Flussaue Oste

� Die vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen sollen in der Nähe zum Eingriffsort Oste-Querung erfolgen, bei gleichzeitiger Meidung des unmittelbar trassennahen Bereichs (Abstand > 200 m). Aufgrund der intensiven Landnutzung sind für die grünlandgebundenen Arten Maßnahmen zur Neuanlage und Optimierung von feuchtem Grünland sowie von Feuchtbiotopen erforderlich

� Bevorzugt werden tief liegende Grünlandflächen (Aufwertungspotenzial, etwas geringere land-wirtschaftliche Bedeutung). Intensiv landwirtschaftlich genutzte Bereiche wie Maisäcker (Grün-landniederung weitgehend umgebrochen) und siedlungsnahe Bereiche (z.T. Pferdehaltung) werden gemieden. Aufgrund der für Naturschutzbelange ungünstigen Polderung mit extrem tiefer Entwässerung durch ein Schöpfwerk sind die lokalen Entwicklungs- und Aufwertungsmöglich-keiten in der Oste-Aue sehr eingeschränkt

� Die Artenschutzanforderungen hinsichtlich der betroffenen Röhrichtbrüter können zeitnah nur außerhalb von landwirtschaftlichen Nutzflächen erfolgen. Hierzu konnten geeignete Flächen an der Oste ermittelt werden, die ein deutliches Aufwertungspotenzial aufweisen (ehemalige Klei-entnahmestelle)

� Die große Spannweite des Querungsbauwerks über das Ostetal ermöglicht einen weitgehend ungestörten Biotopverbund entlang dieser überregional bedeutenden Biotopverbundachse. Zur Aufrechterhaltung dieser Funktion sind ergänzende Maßnahmen zur Verbesserung der Durch-gängigkeit entlang eines außendeichs gelegenen Grabens vorgesehen (Randstreifen / Berme mit Einzelgehölzen) sowie die Entwicklung einer Gras- und Krautflur vorgesehen

� Der Niederungsbereich des Gräpeler Mühlenbachs liegt nur im östlichen Ende des 6. BA im Einflussbereich der Trasse. Die Niederung hat, trotz überwiegend intensiver Grünlandnutzung, eine hohe Bedeutung für den lokalen Biotopverbund und für die Avifauna, u.a. für die Nahrungs-suche des Weißstorchs, der unweit der Trasse brütet und für Gänse (Winterrast). Zur Stützung und Aufwertung der Habitatbedeutung der Niederung werden Maßnahmen zur Optimierung einer Feuchtbrache und eines Vorfluters mit Biotopverbundfunktion vorgesehen (M.Nr. 9.1)

Hinweise zur Multifunktionalität:

� Von den vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen für die Brutvogelfauna profitieren auch die typi-schen Nahrungsgäste der Flussniederung (Weihen, Weißstorch) sowie andere Artengruppen, insbesondere Amphibien (Laichgewässer, Sommer- und Winterhabitate)

� Die Gewässer mit Feucht- und Sumpfbereichen dienen auch dem biotopbezogenen Ausgleich

� Boden / Wasser: Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts durch Reduzierung des Stoffeintrags (keine Düngung / Pflanzenbehandlungsmittel) und verminderte Entwässerung; Gewässerschutzfunktion des Randstreifens (M.Nr. 5.4)

� Die Herstellung/Entwicklung naturnaher Gewässerstrukturen mit Röhrichtentwicklung (Opti-mierung als Rohrweihen-Bruthabitat; M.Nr. 5.5) stellt auch eine relevante Aufwertung des Landschaftsbilds dar

Page 138: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 138 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Kriterien der Maßnahmenplanung: ackergeprägte Geestbereiche mit Forsten

In den überwiegend durch ackerbauliche Nutzung geprägten Geestbereichen sind in deutlich geringerem Umfang störempfindliche und bestandsgefährdete Brutvögel des strukturreichen Offenlands bzw. Gehölzbrüter betroffen, (z.B. Gartenrotschwanz, Baumpieper); im Übergang zu den Niederungen lokal auch Rebhuhn und Neuntöter. Kompensationsschwerpunkt sind hier neben den bereits erwähnten Vermeidungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den betroffenen Fledermaus-populationen in den tangierten Waldbereichen, weitere Maßnahmen zum Erhalt bzw. zur Verbesserung des lokalen Biotopverbunds. Hierzu sind vor allem Maßnahmen zur Sicherung und Neuanlage von flächigen und linearen Gehölzbeständen erforderlich, die zugleich artenschutzrechtlichen Anforderungen dienen. Maßnahmenschwerpunkte sind die Bereiche um die Höhne und die von der Autobahn beeinträchtige Geestkante an der Oste-Querung.

Bezugsraum 3 - Bewaldeter Geesthügel nördlich Bremervörde (Höhne)

� Die Kompensationsmaßnahmen stehen im räumlichen und funktionellen Zusammenhang mit der lokal erforderlichen Waldrodung an der Nord-West-Ecke des historischen Waldbestands Höhne. Der anlage- und baubedingte Verlust von rund 1,2 ha Wald (überwiegend Eichen-Mischwald) wird durch zwei Ersatzaufforstungen am Westrand im Verhältnis 1:2 kompensiert (M.Nr.: 3.5 und 3.6). Hinweis: Die Aufforstungen von zusammen 3,79 ha dienen der Kompensation weiterer Waldverluste auf der Geest

� Um die negativen Auswirkungen der Waldschneise auf den angrenzenden Waldbestand zu mindern, sind waldbauliche Maßnahmen zur Neuentwicklung eines Waldrandes erforderlich, die nicht als eigenständige Kompensationsmaßnahmen gezählt werden

� Aufgrund der Trassenführung am nördlichen Waldrand und der Beeinträchtigung von faunistisch bedeutsamen Gehölzen nördlich der Trasse kommt der Berücksichtigung der Vernetz-ungsbeziehungen Wald – Umland, insbesondere im Hinblick auf die Funktion als Jagdrevier für Fledermäuse, eine entscheidende Bedeutung für die Konzeption der Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu. Die umfangreichen linearen Gehölzpflanzungen sind zum einen auf die Optimierung der Vernetzungsfunktion der Tierpassage („Grünbrücke“) ausgerichtet, zum anderen erschließen sie geeignete alternative Nahrungsflächen in der Niederung (u.a. Moorweiher), so dass aufgrund der verminderten Überflüge zum Wald die Kollisionsgefahr zukünftig reduziert wird. Die Maßnahmen sind bereits frühzeitig vor Baubeginn umzusetzen und haben aufgrund der langen Bauzeit der Gesamtrasse eine ausreichende Entwicklungszeit bis zur tierökologischen Wirksamkeit

Bezugsraum 1 - Ackergeprägte Geestbereiche um Bremervörde

� Da kompensationspflichtige Biotope und Landschaftsfunktionen nur in geringem Umfang betroffen sind, überwiegen in dem zweigeteilten Bezugsraum trassennahe Maßnahmen, die vor allem der landschaftsgerechten Begrünung und landschaftlichen Einbindung dienen. Hierzu werden in größerem Umfang u.a. auf den Böschungen abwechslungsreiche Baum- und Strauchpflanzungen vorgenommen

Page 139: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 139 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

� Eine alte Wegeverbindung (teilweise Kopfsteinpflaster) wird durch eine Gehölzreihe aufgewertet (Landschaftsbild / Erholungseignung) sowie weitere lineare Gehölzbestände im Trassennahbereich angelegt. Diese dienen zugleich als Habitat für Baum- und Saumbrüter

� Als flächenhafte Kompensationsmaßnahme wird auf einer nicht mehr wirtschaftlich bearbeitbaren Ackerflur ein Feldgehölz in Randlage zu dem beeinträchtigten Wäldchen zwischen der K106 und dem Lintel angepflanzt (M.Nr. 4.1, Ersatzaufforstung und Ausgleich für Gehölzverluste)

Bezugsraum 7 - Landwirtschaftlich geprägte Geestplatte mit Forsten um Elm

� Im Übergang zwischen der Oste-Aue und dem anschließenden Geesthang konzentrieren sich gesetzlich geschützte Biotope. Durch die Trassenführung können sie überwiegend von direkten Beeinträchtigungen verschont werden, so dass hier geeignete Kompensationsmaßnahmen realisiert werden können, die zur Sicherung und Optimierung der Bestände beitragen (Regeneration des Kerbtals, Schutz von Gehölzbeständen an der Hangkante, Aufwertung der Hangkante durch Entwicklung standortgerechter Gehölzbestände). Hiermit wird zugleich die Nähe zum Eingriffsschwerpunkt Oste-Querung gewahrt.

� In diesem Zusammenhang werden auch trassennahe, zukünftig landwirtschaftlich durch Flächenzerschneidung kaum mehr nutzbare Ackerflächen für Ausgleichsmaßnahmen herangezogen (Minimierung der Inanspruchnahme landwirtschaftlich wertvoller Flächen).

� Durch die lineare Nutzungsaufgabe mit Biotop- und Bodenschutzfunktion (Saumstreifen auf Acker mit Ziel Gehölz-/Waldrandentwicklung) wird auch ein indirekter Schutz des von der Trasse betroffenen Niederungsbereichs mit Röhrichten erreicht (Schutz vor Eutrophierung).

� Mit geeigneten Maßnahmen ist der durch die Trasse gestörte, lokale Biotopverbund zu stützen (Fledermäuse, Amphibien). Die Maßnahmen sind vor allem auf die Brücke mit Faunapassage ausgerichtet. Heckenstrukturen mit Lenkungsfunktion für Fledermäuse werden aber auch im Bereich der Überführung des Wirtschaftswegs Behrste angelegt. Die Vernetzungsbeziehungen südlich der A20 werden insbesondere im Zusammenhang mit dem wertvollen Waldbestand Behrster Holz gestärkt.

6.2.1 Maßnahmen nach NWaldLG und Kompensation von Beeinträchtigungen von FFH-Lebensraumtypen

Die Beanspruchung von Wald- und Forstflächen wird durch die gewählte Trasse so gering wie möglich gehalten, so dass der Eingriff weitestgehend minimiert wird. Für die in kleinem Umfang erforderliche Umwandlung von Wald ist die Berücksichtigung des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) erforderlich. Danach ist für die Genehmigung einer Waldumwandlung eine Ersatzaufforstung an anderer Stelle erforderlich, die den in § 1 Nr. 1 NWaldLG genannten Waldfunktionen entspricht und mindestens den gleichen Flächenumfang der von der Beseitigung betroffenen Waldfläche hat. Die von der Waldumwandlung betroffene Fläche beträgt 4,89 ha (vgl. auch Tab. 25). In die waldrechtlichen Bilanz sind auf der Eingriffsseite sämtliche gemäß niedersächsischem Kartierschlüssel (DRACHENFELS, 2011) beanspruchten Waldbiotope (UWA, WEG, WJN, WLA, WPB, WQF, WQT, WRW, WVP, WVS, WXH, WZ, WZF, WZK, WZL, WZS) eingegangen. Räumlich ergeben

Page 140: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 140 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

sich die Waldflächenverluste insbesondere in den Bereichen Höhne und Hude/Behrste sowie östlich der Ortschaft Hönau-Lindorf durch die Inanspruchnahme kleinerer Restwaldparzellen (zur räumlichen Verteilung auf die einzelnen Bezugsräume s. Anlage 5). Der Waldverlust wird durch die Neuanlage von Waldflächen im Rahmen der Maßnahmen 3.5 E und 3.6 E (Bezugsraum 3), 4.1 E (Bezugsraum 1) sowie 7.1 E und 7.2 E (Bezugsraum 7) ersetzt. Diese Maßnahmen weisen zusammen einen Flächenumfang von 7,08 ha auf. Für detaillierte Informationen zur Ausführung der geplanten Maßnahmen wird auf die Maßnahmenblätter verwiesen. Wie in Kap. 4.2 dargestellt, ist der in vier Bereichen entlang des 6. Bauabschnitts betroffene Eichenmischwald armer, trockener Sandböden als FFH-Lebensraumtyp einzustufen. Er wird durch die aufgeführten Maßnahmen kompensiert, die die überwiegende Entwicklung von Eichenmischwald auf nährstoffarmen Standorten zum Ziel haben.

6.2.2 Ausgleich von Beeinträchtigungen gesetzlich geschützter Biotope und geschützter Landschaftsbestandteile

Wie in Kap. 4.2 dargestellt, sind einige nach § 30 BNatSchG bzw. § 24 NAGBNatSchG gesetzlich geschützte Biotope direkt durch Flächenverlust oder potenziell durch Stickstoffeinträge von dem Bauvorhaben betroffen. Im Folgenden sind die für diese Beeinträchtigungen vorgesehen Maßnahmen aufgeführt.

Bezugsraum des betroffenen Biotops

Betroffenes Biotop Ausgleichsmaßnahme

1 Nährstoffarmes Stillgewässer 3.4 A

2 Nährstoffarmes Stillgewässer 2.2 ACEF

6 Süßwasserwatt-Röhricht 5.5 ACEF

6 Rohrglanzgras-Landröhricht 5.5 ACEF

6 Erlen-Eschen-Galeriewald 5.4 ACEF

7 Seggen-, binsen- oder hochstaudenreicher Flutrasen 5.1 ACEF

7 Weiden-Sumpfgebüsch 6.2 A

7 Basen- und nährstoffarmes Sauergras/Binsenried 9.1 A

Über die genannten Biotope hinaus liegt die Oste als naturnaher Marschfluss mit einer Fläche von 1.810 m² im Wirkraum der Baumaßnahme, ohne das ein dauerhafter Biotopverlust entsteht. Nach Abschluss der Bauarbeiten verbleibt keine Beeinträchtigung für das Biotop, so dass keine Ausgleichsmaßnahme erforderlich wird.

Für ein ebenfalls durch Stickstoffeinträge betroffenes Schnabelried wird aufgrund des geringen Ausgleichserfordernisses (vgl. Kap. 5.1) keine Ausgleichsmaßnahme ausgewiesen.

Page 141: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 141 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Als nach § 22 NAGBNatSchG geschützte Landschaftsbestandteile sind einige Wallhecken durch Verlust, Überbauung und bauzeitliche Inanspruchnahme von dem Vorhaben betroffen. Die Beeinträchtigungen werden über folgende Maßnahmen kompensiert:

Bezugsraum des ge-schützten Landschafts-bestandteils

Geschützter Landschaftsbestandteil Ausgleichsmaßnahme

3 Baum-Wallhecke 3.1 VCEF

6 Strauch-Baum-Wallhecke 6.4.2 V

7 Strauch-Baum-Wallhecke

Baum-Wallhecke

7.5 A, 8.1 A, 3.1 VCEF

6.2.3 Berücksichtigung agrarstruktureller Belange

Gemäß § 15 (3) BNatSchG werden agrarstrukturelle Belange durch folgende Grundsätze des Maßnahmenkonzeptes berücksichtigt:

� Der größte Teil der Kompensationsflächen verbleibt auch künftig in landwirtschaftlicher Nutzung, Bewirtschaftungsauflagen sind zu berücksichtigen (vgl. Kap. 6.1 und Tab. 31).

� Landwirtschaftliche Gunstflächen wie hofnahe Flächen oder Äcker wurden gemieden.

� In Trassennähe wurden soweit möglich für die Landwirtschaft unwirtschaftliche Restflächen für die Kompensation herangezogen.

� Alle entsiegelbaren Flächen wurden in die Planung einbezogen.

Damit wird dem Grundsatz Rechnung getragen, möglichst wenig landwirtschaftliche Flächen aus der Nutzung zu nehmen. Wenn dies dennoch erforderlich wurde, wurden Flächen ausgewählt, die keine für die Landwirtschaft besonders bevorzugten Bedingungen aufweisen.

Page 142: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 142 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

6.3 Maßnahmenübersicht

In der nachfolgenden Tabelle 30 sind die Kompensationsmaßnahmen und -wirkungen (Funktionsbezug / Multifunktionalität) dargestellt. Ausgleichsmaßnahmen im Trassenbereich (für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes) sowie trassennahe Gestaltungsmaßnahmen sind in Tabelle 31 aufgeführt.

Tabelle 30: Übersicht Kompensationsmaßnahmen und -wirkungen (Funktionsbezug / Multifunktionalität)

M.Nr. ~ Größe / Länge

Maßnahmentyp Vermeidungs-maßnahme (V)

vorgez. Ausgl.-maßn. (CEF) Ausgleichsmaßnahmen (A) /Ersatzmaßnahmen (E) - Funktionsbezug

Arten Avifauna (BV / RV)

Sonstige Funktion Biotope

Boden / Wasser

Landschafts-bild

Bezugsraum 2 – Mehe-Oste-Niederung nördlich Bremervörde

Flächenbilanz (Summe) 100,45 ha 0,57 ha 99,3 ha 99,88 ha 1,52 ha 1,94 ha 98,51 1,29

1.1 A 1.2 A 1.3 A alle CEF

24,48 ha 14,80 ha 27,36 ha 66,64 ha

Grünlandextensi-vierung u. Habitat-verbesserung für die Avifauna

Brut Offenlandarten (Kiebitz, Feldlerche, Wiesenpieper, Wachtel, Schaf-stelze); Habitatverbesse-rung für Brachvogel, Rohrammer; Brutvögel der halb-offenen Landschaf-ten (Braun- und Schwarzkehlchen)

Rastvögel (Gänse) durch winterliche flache Überstauung (bes. 1.3); Nahrungs-habitat für div. Offenlandvogel-arten; Winterrast Kornweihe; Nahrungsraum Eulen und Greifvögel

� +

1.4 A CEF

0,25 ha Anlage eines Feuchtbiotops / Kleingewässers

Rohrammer (Nahrungshabitat Offenlandarten)

Braun- u. Schwarz-kehlchen, Rohrammer; Nahrungshabitat Weißstorch

Amphibien Sümpfe / Nieder-moore

� �

1.5 A 0,58 ha

Entwicklung von nährstoffarmen Feuchtbiotopen u. Gagel-Gebüschen

Gehölzbrütende Arten (z.B. Hänfling, Neun-töter)

Amphibien Fledermäuse

Sümpfe / Nieder-moore

+ +

1.6 A CEF

850 m (0,42 ha)

Anlage einer Hecke mit Über-hältern

Baumpieper, Neuntöter, Rebhuhn

Gehölzbrü-tende Arten (z.B. Hänfling, Neuntöter)

Fledermäuse lineare Gehölz-

bestände + �

Page 143: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 143 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

M.Nr. ~ Größe / Länge

Maßnahmentyp Vermeidungs-maßnahme (V)

vorgez. Ausgl.-maßn. (CEF)

Ausgleichsmaßnahmen (A) /Ersatzmaßnahmen (E) - Funktionsbezug

Arten Avifauna (BV / RV)

Sonstige Funktion

Biotope Boden / Wasser

Landschafts-bild

2.1 A CEF

31,62 ha

Grünlandextensi-vierung u. Habitat-verbesserung für die Avifauna

Brut Offenlandarten (Brachvogel, Kiebitz, Feldlerche, Wiesenpieper)

Nahrungshabitat Weißstorch, Winterrast Kornweihe

Fledermäuse � +

2.2 A CEF

0,37 ha Ökologische Optimierung einer Teichanlage

Kiebitz, Brachvogel (Nahrungshabitat Jungvögel)

Nahrungshabitat für div. Feldvögel (Schwalben etc.)

Amphibien Fledermäuse

Gewässer / Uferzone

+ �

3.12 V CEF

830 m (0,25 ha)

Wegebegleitende Heckenstruktur

Fledermäuse (Lenkungsfunk-tion)

+ �

0.8.1 V CEF

0,32 ha Teilmaßnahme: Entwicklung Gras- und Krautflur

Biotopverbund Ruderal-

fluren + +

Bezugsraum 3 – Bewaldeter Geesthügel nördlich Bremervörde

Flächenbilanz (Summe) * 15,29 ha 7,76 ha 1,19 ha 14,71 ha 2,55 ha 14,71 ha 10,09 ha 9,73 ha

3.1 V CEF

2690 m (1,29 ha)

Anlage von Gehölzreihen (Biotopverbund)

Fledermäuse (Faunapassage)

Rebhuhn, Neuntöter, Gehölzbrütende Arten

lineare

Gehölze + �

3.2 V 3,23 ha Grünlandentwick-lung (Ansaat/ Extensivierung

Fledermäuse (Nahrungsgeb.)

Baumpieper, div. siedlungsnahe Brutvögel

Grünland � �

3.3.1 V 3.3.2 V

0,77 ha 1,89 ha

Waldrandentwick-lung, ruderaler Waldsaum / Brachstreifen

Fledermäuse (Nahrungsgeb.)

Nahrungsgeb. Eulen und Saumbrüter

Wald / Waldsaum,

trockene Ruderalflur

� +

3.4 A (Teilflä-chen) ges. 2,55 ha)

Ökolog. Optimie-rung Moorweiher und Umfeld

Nahrungshabitat für div. Brutvögel (Schwalben etc.)

Fleder-mäuse

(Nahrungs-geb.);

Amphibien, Libellen

Gewässer / Sumpfbiotop

(Ufer) + +

3.5 E 1,44 ha Waldentwicklung/ Aufforstung

Bruthabitat Gehölzbrüter

Wald (Wald-

gesetz) � �

Page 144: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 144 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

M.Nr. ~ Größe / Länge

Maßnahmentyp Vermeidungs-maßnahme (V)

vorgez. Ausgl.-maßn. (CEF)

Ausgleichsmaßnahmen (A) /Ersatzmaßnahmen (E) - Funktionsbezug

Arten Avifauna (BV / RV)

Sonstige Funktion

Biotope Boden / Wasser

Landschafts-bild

3.6 E 2,35 ha Waldentwicklung/ Aufforstung

Bruthabitat Gehölzbrüter

Wald (Wald-

gesetz) � �

3.7 A CEF

525 m (0,78 ha)

Anlage einer Hecke mit Über-hältern und brei-tem Saumstreifen

Neuntöter, Rebhuhn, Baumpieper

Brut- u. Nahrungshabi-tat für div. Feldvögel

lineare

Gehölze + �

3.8 V CEF

1.190 m (0,36 ha)

Wegebegleitende Heckenstruktur (Brücke)

Fledermäuse (Faunapassage)

+ �

3.10 A CEF

0,41 ha Entwicklung einer reich strukturier-ten Saumstruktur

Baumpieper Nahrungshabitat für div. Saumbrüter

Ruderal-/ Hochstau-denfluren

� +

3.11 V CEF

0,22 ha Kurzrasige Kraut-flur

Fledermäuse (Faunapassage)

Bezugsraum 1 – ackergeprägte Geestbereiche um Bremervörde

Flächenbilanz (Summe) 2,92 ha 0,08 ha 1,08 ha 2,84 ha 2,13 ha 2,92 ha 1,05 ha 2,92 ha

4.1 E 1,05 ha Waldentwicklung/ Aufforstung

Bruthabitat Gehölzbrüter

Habitat für Wildtiere

Wald (Wald-gesetz)

� �

4.2 A 295 m (0,32 ha)

Hecke mit Über-hältern u. breitem Saum

Bruthabitat Gehölzbrüter

lineare

Gehölze + �

4.3 A 615 m (0,39 ha)

Neuanlage Baum-reihe mit Saum-streifen

Bruthabitat Gehölzbrüter

lineare

Gehölze + �

4.4 A CEF

720 m (1,08 ha)

Anlage einer Hecke mit Über-hältern und brei-tem Saumstreifen

Rebhuhn, Neuntöter, Baumpieper

Bruthabitat Gehölzbrüter

Nahrungs-habitat Fleder-mäuse

lineare Gehölze

+ �

4.5 V CEF

150 m (0,08 ha)

Anlage einer Baumreihe mit breitem Saum

Fledermäuse (Lenkungs-funktion)

Lineare Gehölze

+ �

Page 145: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 145 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

M.Nr. ~ Größe / Länge

Maßnahmentyp Vermeidungs-maßnahme (V)

vorgez. Ausgl.-maßn. (CEF)

Ausgleichsmaßnahmen (A) /Ersatzmaßnahmen (E) - Funktionsbezug

Arten Avifauna (BV / RV)

Sonstige Funktion

Biotope Boden / Wasser

Landschafts-bild

Bezugsraum 6 – Flussaue der Oste und Niederung des Gräpeler Mühlenbachs

Flächenbilanz (Summe) * 15,37 ha 0,63 ha 11,29 ha 14,74 ha 14,74 ha 10,67 ha 11,52 ha 11,39 ha

5.1 A CEF

3,37 ha

Anlage eines Flachgewässers mit Röhricht / Sumpfzone

Bekassine (Komplexmaßnah-me 5.1-5.3)

Röhricht- / Saumbrü-ter, u.a. Schafstelze

Amphibien, Libellen, Fleder-mäuse

Feucht-brachen / Sümpfe / Flutrasen

� �

5.2 A CEF

3,35 ha

Grünlandextensi-vierung zur Habi-tatverbesserung für die Avifauna

Bekassine (Komplexmaßnah-me 5.1-5.3), Kiebitz, Feldlerche, Wiesenpieper

Nahrungsgebiet Fleder-mäuse

� +

5.3 A CEF

1,35 ha

Grünlandansaat zur Habitatverbes-serung für die Avifauna

Bekassine (Komplexmaßnah-me 5.1-5.3) Kiebitz, Feldlerche, Wiesenpieper

Nahrungsgebiet Fleder-mäuse

� �

5.4 A 1.100 m (0,55 ha)

Grabenberme mit Röhricht-/Hoch-staudenflur u. Gehölzgruppen

Röhricht- u. Saum-brüter, Gebüschbrüter

Biotopver-bund Oste-niederung;

Wild-wechsel

lineare Gehölze

� �

5.5 A CEF

3,22 ha

Ökologische Um-gestaltung Klei-entnahmestelle (Röhrichtentwick-lung)

Rohrweihe, Blaukehlchen

Brutgebiet für sonstige Röhricht- u. Saum-brüter, Wasservögel

Amphibien, Libellen

Naturnahes Stillgewäs-ser/Verlan-dungsröh-

richt

+ �

9.1 A

2,4 ha, zzgl. Ge-wässer-randstrei-fen West-ufer (0,5 ha)

Entwicklung eines Feuchtbiotopkom-plexes, Anlage eines Gewässer-randstreifens

Bekassine, div. Offen-landarten, Nahrungs-gebiet Weißstorch

Nahrungs-gebiet Fle-dermäuse, Amphibien

Sümpfe, Hochstau-denfluren

� �

Page 146: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 146 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

M.Nr. ~ Größe / Länge

Maßnahmentyp Vermeidungs-maßnahme (V)

vorgez. Ausgl.-maßn. (CEF)

Ausgleichsmaßnahmen (A) /Ersatzmaßnahmen (E) - Funktionsbezug

Arten Avifauna (BV / RV)

Sonstige Funktion

Biotope Boden / Wasser

Landschafts-bild

0.8 V CEF/FFH

0,63 ha Teilmaßnahme: Entwicklung Gras- und Staudenflur

Biotopverbund Ruderal-

fluren + +

Bezugsraum 7 – landwirtschaftlich geprägte Geestplatte mit Forsten bei Elm

Flächenbilanz (Summe) * 8,69 ha 1,23 ha 5,72 ha 4,16 ha 6,70 ha 6,55 ha 4,64 ha

6.1 A 1,58 ha Sukzessions-fläche auf Acker

div. Offenlandarten, später Gebüschbrüter

Ruderal-fluren,

Gebüsche � +

6.2 A 1,27 ha (Teilflä-chen)

Regeneration eines Kerbtals

Schutz gef. Biotope / Pflanzen;

Amphibien

Sumpf-gebüsch, Hochstau-denfluren

� +

6.3.1 A 6.3.2 A 6.3.3 A

ca. 810 m (ca. 0,85 ha)

Gehölz-/Wald-randentwicklung

Schutz gef. Biotope / Pflanzen

� +

6.4.1 V CEF 6.4.2 V

940 m (0,24 ha) 200 m (0,14 ha)

Anlage von Heckenstrukturen (wegebegleitend) Hecke mit Über-hältern

Fledermäuse, Wild (Fauna-passage)

Gebüschbrüter Fleder-

mäuse, Wild lineare

Gehölze

+ �

6.5 A 0,15 ha (ges.)

Flachgewässer mit Schutzhecke und Ergänzung Baum-reihe

Amphibien; Nahrungs-habitat Fle-dermäuse

� +

6.6 A 0,18 ha (165 m linear)

Rodung Fichten-reihe u. Waldrand-gestaltung

Bruthabitat Saumbrüter

Förderung von Saum-biotopen, Feucht-gebüsch

+ �

6.7 V CEF

55 m (ca. 0,03 ha)

Anlage einer Strauch-Hecke

Fledermäuse (Unterquerung)

Page 147: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 147 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

M.Nr. ~ Größe / Länge

Maßnahmentyp Vermeidungs-maßnahme (V)

vorgez. Ausgl.-maßn. (CEF)

Ausgleichsmaßnahmen (A) /Ersatzmaßnahmen (E) - Funktionsbezug

Arten Avifauna (BV / RV)

Sonstige Funktion

Biotope Boden / Wasser

Landschafts-bild

6.8 V 0,34 ha Waldrandentwick-lung und Wald-stabilisierung

Biotope Bruthabitat Gebüschbrüter

+ �

7.1 E 0,74 ha

Aufforstung und Anlage eines Flachgewässers mit Sukzessions-bereich

Bruthabitat Gebüschbrüter (trassennah)

Wald (Wald-gesetz)

� �

7.2 E 1,50 ha Waldentwicklung - Aufforstung

Bruthabitat Gebüschbrüter (trassennah)

Wald (Wald-gesetz)

� �

7.3 A 7.3.1 - 7.3.2

0,28 ha / 355 m (0,18 ha)

Anlage von Flach-gewässern mit Sumpfzone; Wiederherstel-lung / Neuanlage Hecken bzw. Gehölzreihen

Gebüschbrüter Amphibien, Wildtiere

� �

7.4 A 315 m (0,16 ha)

Anlage einer Hecke mit Über-hältern

(mögl. frühzeitig umsetzen)

Gebüschbrüter Biotop-verbund

lineare Gehölze

+ �

7.5 A 725 m (0,36 ha)

Anlage Hecken mit Überhältern (Biotopverbund)

(mögl. frühzeitig umsetzen)

Gebüschbrüter Biotopver-bund Fleder-mäuse u.a.

lineare Gehölze

+ �

7.6 V

CEF

540 m (0,16 ha)

Anlage von wegebegleitenden Heckenstrukturen

Fledermäuse (Lenkungs-funktion)

Gebüschbrüter + �

8.1 A 720 m (0,36 ha)

Anlage von Hecken mit Überhältern

Gebüschbrüter Biotopver-bund

Lineare Gehölze

+ �

0.8.2 V CEF

0,17 ha Teilmaßnahme: Entwicklung Gras- und Staudenflur

Biotopverbund Ruderal-fluren

+ +

Page 148: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 148 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

M.Nr. ~ Größe / Länge

Maßnahmentyp Vermeidungs-maßnahme (V)

vorgez. Ausgl.-maßn. (CEF)

Ausgleichsmaßnahmen (A) /Ersatzmaßnahmen (E) - Funktionsbezug

Arten Avifauna (BV / RV)

Sonstige Funktion

Biotope Boden / Wasser

Landschafts-bild

Flächenbilanz (Summe) * 142,72 ha 10,27 ha 112,86 ha 137,89 ha 25,01 ha 36,94 ha 127,72 ha

29,97 ha, zzgl. trassennahe 26,78 ha + ca. 4.300 m linear

* Flächensummen inkl. Optimierungsmaßnahmen in bestehenden Biotopen (3.4, 6.2) Nummerierung von West nach Ost Bedeutung / Gewichtung: + geringe Aufwertung (keine Anrechnung), � mittlere bis hohe Aufwertung (Anrechnung in Bilanz)

Page 149: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 149 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Tabelle 31: Übersicht Ausgleichsmaßnahmen im Trassenbereich (für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes) sowie trassennahe Gestaltungsmaßnahmen

10.1 A (Labi) Anpflanzung Einzelbäume als Allee mit Rasenansaat

10.2 A (Labi) Baum- bzw. Strauchpflanzung in Gruppen mit Rasenansaat/ halbruderale Gras- und Staudenflur

10.3 A (Labi) Strauchpflanzung, flächig

10.4 A (Labi) Feldgehölz (Baum- und Strauchpflanzung)

10.5 A (Labi) Feldgehölze mit umgebenden Rasenflächen und Baumgruppen

10.6 A (Labi) Landschaftsgerechte Grabengestaltung mit einseitiger Röhrichtberme / Hochstaudenflur

11.1 G Ansaat Saumstreifen / halbruderale Gras- und Staudenflur

11.2 G Ansaat Landschaftsrasen (Mittelstreifen)

11.3 G Ansaat Landschaftsrasen (Böschungen und Randgräben)

11.4 G Kleingewässer mit Sukzessionsfläche

11.5 G Gestaltung Regenwasserrückhaltebecken

Page 150: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 150 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

7 Vergleichende Gegenüberstellung der unvermeidbaren erheblichen Beein-trächtigungen und der Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen

7.1 Flächenbilanz für den Gesamtraum

Grundlagen

Die nachfolgende Gesamtbilanzierung für den 6. Bauabschnitt stellt die Ergebnisse der folgenden Arbeitsschritte zusammen:

1. Ermittlung der flächenbezogenen Eingriffswirkungen für die betroffenen Landschaftsfunktionen gemäß der im LBP detailliert dargestellten Vorgehensweise (s. Kap. 4 LBP)

2. Ermittlung des rechnerischen Bedarf an Kompensationsflächen gemäß der in Niedersachsen gültigen Konventionsvorgaben „Anwendung der RLBP (Ausgabe 2009) bei Straßenbau-projekten in Niedersachsen, Stand: März 2011“ (NLStBV 2011) (s. Kap. 5 LBP)

3. Gesamtfläche der nach naturschutzfachlichen Kriterien ermittelten Kompensationsflächen

Die synoptische Übersicht beschränkt sich auf die betroffenen Landschaftsfunktionen, die für die quantitative Bilanzierung maßgeblich sind. Dies sind zum einen der Verlust und die Beeinträchtigung von Biotopen der Wertstufen 3 bis 5 (inkl. stickstoffempfindlicher Biotope im Nahbereich bis 250 m) sowie die flächenhaften Erfordernisse für die Kompensation von Habitatverlusten gemäß Artenschutz-beitrag. Zum anderen die Beeinträchtigung der Bodenfunktion, deren Kompensation auch die Beeinträchtigung der Grundwasserschutzfunktion mit abdeckt. Der so ermittelten Gesamteingriffs-fläche und dem Gesamtkompensationsflächenbedarf wird dann im Ergebnis die Fläche der geplanten Kompensationsmaßnahmen gegenüber gestellt. Bei der Bilanzierung ist die Multifunktionalität der Kompensationswirkungen entsprechend zu berücksichtigen.

Biotopfunktion

Eingriffsfläche:

In der nachfolgenden Tabelle ist die bau- und anlagebedingte Inanspruchnahme von Biotopen zusammenfassend dargestellt. Dabei ist unterschieden in die Wertstufen 1 + 2 und die Wertstufen 3, 4 und 5, da ausschließlich die Wertstufen 3, 4 und 5 in Bezug auf die Biotopfunktion kompensations-relevant sind.

Page 151: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 151 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Tabelle 32: Zusammenfassung der bau- und anlagebedingte Inanspruchnahme von Lebensräumen

Anlagebedingte Flächeninanspruchnahme (Versiegelung, Teilversiegelung und

Überbauung) in ha

Baubedingte Flächeninanspruchnahme (Arbeitsstreifen)

in ha

Wertstufen 1 + 2 Wertstufen 3, 4 + 5 Wertstufen 1 + 2 Wertstufen 3, 4 + 5

Wälder 0,19 2,99 0,17 1,51

Bäume, Gebüsche + Kleingehölze 1,43 1,59 1,29 0,95

Gewässer + Feuchtbiotope 0,16 0,61 0,13 0,93

Acker + Grünland 87,40 0,07 45,57 0,04

Sonstige Lebensräume 4,95 1,60 3,73 1,78

Summe: 94,13 6,86 50,89 5,21

Zur Vermeidung von Kollisionen von Fledermäusen mit dem Kfz-Verkehr wird im Rahmen der landschaftspflegerischen Maßnahmenplanung eine Teilfläche eines Birken- und Kiefernmoorwaldes (Wertstufe 3) im Umfang von 0,03 ha gerodet (Maßnahme Nr. 3.9 V).

Darüber hinaus kommt es zur Beeinträchtigung von stickstoffempfindlichen Lebensräumen durch den Eintrag von Stickstoffverbindungen auf einer Fläche von 7,31 ha.

Beeinträchtigungen durch Waldanschnitt kommen in den Waldgebieten Höhne und Hude hinzu. Der Waldanschnitt wurde nicht quantifiziert.

Kompensationsbedarf:

In der nachfolgenden Tabelle ist der Kompensationsbedarf für die Inanspruchnahme von Biotopen dargestellt. Eine Kompensation erfolgt für die beeinträchtigten Biotoptypen der Wertstufen 3 / 4 / 5, jeweils proportional im Verhältnis 1:1 bis 1:3 (Berücksichtigung der Wertstufe und der Regenerationsfähigkeit).

Tabelle 33: Kompensationsbedarf für die Inanspruchnahme von Biotopen

Anlagebedingte Flächeninanspruchnahme (Versiegelung, Teilversiegelung und

Überbauung) in ha

Baubedingte Flächeninanspruchnahme (Arbeitsstreifen)

in ha

Wälder 4,90 2,22

Bäume, Gebüsche + Kleingehölze 3,83 3,14

Gewässer und Feuchtbiotope 0,61 1,11

Grünland 0,07 0,04

Sonstige Lebensräume 1,60 1,78

Summe: 11,02 8,29

Page 152: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 152 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Hinzu kommen 0,03 ha für die Kompensation der Gehölzrodung zur Kollisionsvermeidung und 0,08 ha für die Kompensation der beeinträchtigten stickstoffempfindlichen Biotope durch Eintrag von NOx-Verbindungen.

In den durch Anschnitt betroffenen Waldgebieten Höhne und Hude erfolgen entsprechende Maßnahmen zur Bestandsstabilisierung auf einem in der Regel 50 m breiten Streifen entlang des Anschnitts. Die Maßnahmen wurden qualitativ nach Vorgaben gemäß „Anwendung der RLBP (Ausgabe 2009) bei Straßenbauprojekten in Niedersachsen, Stand: März 2011“ (NLStBV 2011) abgeleitet. Eine Quantifizierung erfolgte nicht.

In der Summe ergibt sich für den Verlust und die Beeinträchtigung der Biotopfunktion ein Kompensationsbedarf von insgesamt 19,42 ha.

Hinweis:

Für die Rodung von Waldflächen (Beeinträchtigung ohne betriebsbedingte Wirkungen) ist gemäß Waldgesetz eine adäquate Ersatzaufforstung vorzunehmen (Abh. von der waldbaulichen Bedeutung bzw. Wertigkeit mind. 1:1).

Waldbedarf: mind. 4,89 ha

Habitatfunktion – Anforderungen gemäß Artenschutzbeitrag

Im Artenschutzbeitrag wird ermittelt, in welchem Umfang Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten verloren gehen bzw. beeinträchtigt oder erheblich gestört werden und wie diese auf konkreten Flächen unter Berücksichtigung der Ausgangwertigkeit vorgezogen ausgeglichen werden können (Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verbotsverstößen). Betroffen sind in erster Linie Brutvögel. Den größten Flächenbedarf haben aufgrund der Zahl der betroffenen Vogelarten und ihrer Anforderungen an geeignete Brutreviere die Arten der offenen Grünlandniederung (Mehe-Oste-Niederung). Für betroffene Arten der strukturreichen Agrarlandschaft einschließlich der Gehölzbrüter werden in größerem Umfang neue Gehölzbestände geschaffen, die überwiegend in Form von linearen Gehölzstrukturen verteilt im Gesamtraum angelegt werden. Der Flächenumfang der Ausgleichsflächen für die wenigen betroffenen Arten der Röhrichte ist demgegenüber gering (bes. Oste-Aue).

Für Rastvögel ist von einem Kompensationsflächenbedarf von 14,54 ha auszugehen. Dabei dienen o.g. Maßnahmen für Brutvögel der offenen Grünlandniederung gleichzeitig den Rastvögeln. Der Kompensationsflächenbedarf von 14,54 ha wird aus dem Grund nicht addiert.

Für die übrigen Artengruppen ist davon auszugehen, dass der Kompensationsbedarf über den biotopbezogenen Ausgleich gewährleistet wird.

Die Gesamtfläche der überwiegend für die Brutvögel erforderlichen vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen liegt bei 112,86 ha und übertrifft damit das Kompensationserfordernis für die Biotopverluste bei Weitem.

Page 153: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 153 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Bodenfunktion

Eingriffsfläche:

In der nachfolgenden Tabelle ist die bau- und anlagebedingte Inanspruchnahme von Böden zusammenfassend dargestellt.

Tabelle 34: Zusammenstellung für die Inanspruchnahme von Böden

Wirkfaktoren Inanspruchnahme von Böden (ha)

Besondere Bedeutung Allgemeine Bedeutung Summe

Baubedingte Wirkung (temporär)

Arbeitsstreifen 16,34 36,21 52,55

Anlagebedingte Wirkung

Vollversiegelung 10,92 25,38 36,30

Teilversiegelung 4,70 10,45 15,15

Überprägung 13,47 32,26 45,68

Summe anlagebedingt 29,09 68,09 101,13

Gesamt 45,43 104,30 149,73

Kompensationsbedarf:

In der nachfolgenden Tabelle ist der Kompensationsbedarf für die Inanspruchnahme von Böden dargestellt.

Tabelle 35: Kompensationsbedarf für die Inanspruchnahme von Böden

Besondere Bedeutung Allgemeine Bedeutung Summen:

Vollversiegelung 10,92 25,38 ha 36,30 ha

Komp.-Verh. 1:1 1:0,5 -

Kompensationsbedarf 10,92 ha 12,69 ha 23,61 ha

Teilversiegelung 4,70 ha 10,45 ha 15,15 ha

Komp.-Verh. 0,5 1:0,25 -

Kompensationsbedarf 2,35 ha 2,61 ha 4,96 ha

Überbauung 11,09 ha 28,40 ha 39,49 ha

Komp.-Verh. 1:1 1:0,5 -

Kompensationsbedarf 11,09 ha 14,20 ha 25,29 ha

Arbeitsstreifen 12,87 ha 36,21 ha 49,08 ha

Komp.-Verh. 1:0,25 - -

Kompensationsbedarf 2,96 ha - 2,96 ha

Summen: 27,32 29,50 56,82

Page 154: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 154 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Ergebnis / Überprüfung des Kompensationsumfangs

Die Fläche der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beträgt 132,45 ha. Da die vegetationstechnischen Vermeidungsmaßnahmen auf 10,27 ha teilweise auch im Sinne der Bodenfunktionskompensation bzw. der Biotopfunktion und/oder für das Landschaftsbild wirksam sind, sollen sie bei der Gegenüberstellung berücksichtigt werden. Damit beträgt die Gesamtkompensationsfläche 142,72 ha.

Im Wesentlichen bestimmt der Kompensationsbedarf für die Beeinträchtigungen faunistischer Funktionen einschließlich artenschutzrechtlicher Anforderungen den Gesamtumfang der Kompensationsmaßnahmen für dieses Vorhaben (vgl. Kap. 5.1.1 Regel Nr. 4). Die meisten der Kompensationsflächen haben auch eine Bedeutung als Habitat für die vom Eingriff beeinträchtigten Vogelarten. Allein der Anteil der CEF-Maßnahmen für diese Artengruppe beträgt 112,86 ha. Der größte Anteil hiervon ist Grünland.

Aufgrund der erforderlichen Bewirtschaftungsauflagen und der geplanten Maßnahmen zur Optimierung der abiotischen Standortbedingungen und zur Biotopentwicklung sind die meisten der artenschutzrechtlich begründeten Maßnahmen im Sinne der Multifunktionalität auch für die Kompensation der Beeinträchtigungen der Boden- und Grundwasserschutzfunktionen durch Versiegelung, Teilversiegelung, sonstige Überbauung und temporäre Inanspruchnahme wirksam (s.a. Kap. 7.2). Der Kompensationsbedarf für die Inanspruchnahme von Böden beträgt 55,74 ha.

Wie aus Tab. 31 ersichtlich wird, besitzt der überwiegende Teil der Kompensationsmaßnahmen auch eine positive Wirkung für das Schutzgut Boden (insgesamt 127,72 ha). Nach dem angewendeten Bewertungsverfahren (vgl. Kap. 5.1.1) darf die Kompensation für den Boden aber nicht auf den Kompensationsflächen für die direkt von der Baumaßnahme betroffenen Biotop- und Habitatverluste erfolgen. Bei Kompensationsmaßnahmen für mittelbare Beeinträchtigungen sind dagegen Mehrfach-funktionen möglich.

Für den rechnerischen Nachweis werden die Maßnahmen zur Grünlandentwicklung herangezogen:

Auf den Maßnahmenflächen 1.1 – 1.3, 2.1, 5.1 – 5.3 und 9.1 werden Maßnahmen zum Ausgleich der Beeinträchtigungen der Wiesenvögelzönose durchgeführt. In Anlage 3 zum Artenschutzbeitrag (Unterlage 19.2.1) ist die Ermittlung des Ausgleichsbedarfes für die Wiesenvögelzönose insgesamt dargestellt. Dafür stehen mit den aufgeführten Flächen 109,23 ha zur Verfügung.

Aus der im Folgenden aufgeführten Aufstellung geht hervor, welcher Ausgleichsbedarf nur aus anlagebedingten Brutplatzverlusten resultiert und welcher Flächenbedarf dafür erforderlich wird (vgl. Anlage 3).

Vogelart Ausgleichsbedarf Wiesen-vögel (Brutpaare) gesamt

Davon Ausgleichsbedarf für direkte Brutplatzverluste

Ausgleichsflächen für direkte Brutplatzverluste anrechenbar

Gr. Brachvogel 1 - -

Kiebitz 10 4 1.1 – 1.2 ACEF (39,28 ha)

Feldlerche 15 4 1.1 – 1.2 ACEF (39,28 ha)

Wiesenpieper 5 3 1.1 ACEF (24,48 ha)

Bekassine 1 - -

Wachtel 2 - -

Page 155: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 155 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Diese Flächen können für die Kompensation des Bodens nach dem anzurechnenden Bewertungs-verfahren nicht angerechnet werden. Darüber hinaus verbleiben von den 109,23 ha Fläche 69,95 ha, die der Kompensation der indirekten Wirkungen auf Brutvögel dienen. Auf diesen Flächen erfolgt kleinflächig die Kompensation hochwertiger und geschützter Biotope (2.220 m² für Flutrasen). Diese Flächen werden ebenfalls nicht für die Kompensation des Bodens angerechnet.

Berechnung:

109,23 ha Gesamtfläche Grünlandentwicklung

abzgl. 39,28 ha Ausgleichsbedarf anlagebedingte Brutplatzverluste

69,95 ha

abzgl. 0,22 ha Ausgleich Beeinträchtigung

69,73 ha Für die Kompensation der Bodenbeeinträchtigung

Es verbleibt eine anrechenbare Fläche von 69,73 ha. Durch die auf diesen Flächen geplante extensive Grünlandnutzung und Wiederherstellung eines naturnahen Bodenwasserhaushaltes kann sie auch für den Boden angerechnet werden. Somit kann das rechnerische Kompensationserfordernis von 55,74 ha auf diesen Flächen nachgewiesen werden.

Der Kompensationsbedarf für Beeinträchtigungen der Biotopfunktion beträgt 19,42 ha. Durch die geplanten Maßnahmen werden die in Tabelle 32 aufgeführten betroffenen Biotope in entsprechendem Umfang kompensiert.

So werden z.B.

• ca. 7,08 ha Wald / Feldgehölz entwickelt (Kompensationsbedarf Wald 7,77 ha),

• auf ca. 6,17 ha Bäume, Hecken, Gebüsche und Kleingehölze gepflanzt, hinzu kommen ca. 2,43 ha Sukzessionsfläche mit Gebüschentwicklung (Kompensationsbedarf Bäume, Hecken, Gebüsche und Kleingehölze 7,12 ha),

• Kleingewässer und Feuchtbiotope in einem Umfang von ca. 6,60 ha angelegt und vorhandene Gewässer in einem Umfang von ca. 6,14 ha ökologisch optimiert.

Die vorgesehenen Maßnahmen sind sowohl qualitativ als auch quantitativ geeignet, die zu erwartenden Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes vollständig zu kompensieren.

Page 156: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 156 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

7.2 Gegenüberstellung nach Bezugsräumen (Konflikte – Ausgleich)

Die vergleichende Gegenüberstellung nach Bezugsräumen gemäß RLBP (BMVBS 2011a) erfolgt in Tabellenform (Tab. 37). In der Tabelle werden die in den Bezugsräumen maßgeblichen Konflikte aufgeführt. Sehr kleinräumige Konflikte werden aus Gründen der Übersichtlichkeit hier nicht aufgeführt.

Wo es möglich ist, wird den betroffenen ökologischen Funktionen eine Gesamtflächengröße zugeordnet. Hinsichtlich der zugrunde liegenden Daten und differenzierten Beeinträchtigungsarten (Versiegelung, betriebsbedingte Beeinträchtigung etc.) wird auf die ausführlichen Tabellen im LBP verwiesen (dort Kap. 4.2). Eine flächenbezogene Quantifizierung der großräumig wirksamen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wird hier grundsätzlich nicht für sinnvoll erachtet (keine Angabe). Eine einfache flächenbezogene Quantifizierung der Beeinträchtigungen der Habitatfunktion, insbesondere der Auswirkungen auf die Avifauna, ist ebenfalls nicht möglich, da diese artspezifisch in einem weiten Rahmen divergieren und im Artenschutzbeitrag für die Avifauna nach betroffenen Brutpaaren (Habitatverlust und Lärmwirkung) ermittelt wurden (s. Unterlage 19.2). Es werden aber die besonders planungsrelevanten (Vogel-)Arten aufgeführt (hoher Flächenanspruch an die Kompensation und / oder viele beeinträchtigte Brutpaare).

Da sich die funktionsspezifischen Kompensationswirkungen überlagern, gibt es Mehrfachnennungen und die Flächenangaben können nicht addiert werden; eine direkte 1:1 Bilanzierung von Eingriffs- und Kompensationsflächen ist schon aufgrund unterschiedlicher Eingriffsintensitäten und Kompensations-wirkungen nicht gegeben (zu den quantitativen Kompensationserfordernissen s. Kap. 6 im LBP).

Die Gegenüberstellung beschränkt sich auf die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Die im Maßnahmenübersichtsplan (Unterlage 9.1) dargestellten vegetationstechnischen Vermeidungsmaß-nahmen, die überwiegend in Verbindung mit den Faunapassagen stehen, werden wegen ihrer multifunktionalen Wirkung erwähnt bzw. aufgeführt sofern sie auch besondere Ausgleichsleistungen erfüllen, z.B. als Ausgleich für geschützte Landschaftsbestandteile.

Die Darstellung wird nach den betroffenen Funktionen gegliedert, wobei die maßgeblichen Konflikte durch Fettdruck hervorgehoben sind. Folgende Abkürzungen werden verwendet:

Betroffene Funktionen: B: Biotopfunktion / Biotopverbundfunktion / Habitatfunktion für wertgebende Tierarten, Bo: natürliche Bodenfunktionen (biotische Standortfunktion, Regler- und Speicherfunktion, Filter- und Pufferfunktion des Bodens), Gw: Grundwasserschutzfunktion, L: Landschaftsbildfunktion/

landschaftsgebundene Erholungsfunktion 9

Maßnahmen: A: Ausgleichsmaßnahme; E: Ersatzmaßnahme; CEF: funktionserhaltende Maßnahme

Sonstige: BP: Brutpaar, BV: Brutvögel, RV: Rastvögel, k.A.: keine Angabe möglich bzw. sinnvoll

9 Hier nicht relevant: Ow: Regulationsfunktion im Landschaftswasserhaushalt, K: klimatische/ lufthygienische Ausgleichs-

funktion (bei Siedlungsbezug).

Page 157: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 157 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Tabelle 36: Vergleichende Gegenüberstellung nach Bezugsräumen

Der Hauptkonflikt, an dem sich die Maßnahmen primär orientieren, wird zuerst genannt und durch Fettdruck hervorgehoben

Maßgebliche Konflikte / betroffene Funktionen Betroffene Fläche in ha

zugeordnete Ausgleichs- (A) / Ersatzmaßnahmen (E) Flächenum-fang in ha

Bezugsraum 2 (Mehe-Oste-Niederung nördlich Bremervörde)

B Verlust und großräumige Beeinträchtigung der offenen Grünlandniederung in ihrer Bedeutung als Habitat für gefährdete Brut-und Gastvögel des Offenlands

(Bilanzierung nach betrof-fenen Brut-paaren)

Maßnahmenkomplexe 1.1 A – 1.4 A und 2.1 A (CEF)

Entwicklung feuchter Grünlandbestände mit lebensraumtypischen Habitatstrukturen für Brut- und Gastvögel des Offenlandes auf bisher intensiv landwirtschaftlich genutztem Hochmoorgrünland

(Bilanzierung des Flächen-bedarfs nach Ausgleichs-Brutpaaren)

Brutvögel: Störung (Verlärmung und Zerschneidung) von einem Brutpaar des Großen Brachvogels und der Wachtel, Verlust und Störung zahlreicher Reviere von gefährdeten Bodenbrütern des Offenlands (bes. Kiebitz, Feldlerche, Wiesenpieper)

M.Nr. 1.1 A, 1.2 A, 1.3 A, 1.4 A; 2.1 A (alle: CEF)

Optimierung der Habitateignung (Brut- u. Nahrungsflächen) der Grünlandkomplexe durch Bewirtschaftungsauflagen, biotopgestaltende Maßnahmen (Blänke, Tümpel, Gewässerufer), lokale Staumaßnahmen, Beseitigung von Störfaktoren

98,51

Brutvögel: Störung weniger BP von Brutvögeln der Gebüsche und strukturreichen Kulturlandschaft am Niederungsrand (Rebhuhn, Neuntöter, Baumpieper, Gartenrotschwanz) und der Säume und linearen Röhrichte / Gewässerränder (Rohrammer)

M.Nr. 1.6 ACEF Anlage einer Hecke mit Überhältern und begleitendem Saumstreifen; Verbesserung des Biotopverbunds am Niederungsrand

M.Nr. 1.4 ACEF Anlage eines strukturreichen Flachgewässers mit Röhrichtufer / Feuchtbrache

0,42

0,25

Gastvögel: Störung von nahrungssuchenden Gastvögeln der offenen Grünlandniederung (Weißstorch, Weihen) und ziehender Rastvögel (bes. Saat- u. Graugans)

rd. 20 (RV)

Schwerpunkt: M.Nr. 1.3 ACEF Optimierung der Eignung des bisherigen Intensivgrünlands für winterliche Rastvögel durch teilflächig flache Überstauung (Schlafplatzfunktion) und Bewirtschaftungsauflagen

27,36

Page 158: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 158 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Maßgebliche Konflikte / betroffene Funktionen Betroffene Fläche in ha

zugeordnete Ausgleichs- (A) / Ersatzmaßnahmen (E) Flächenum-fang in ha

Biotope: Überbauung und Zerschneidung kleinflächiger Reliktbiotope des ehemaligen Hochmoorstandortes (Moorwald) und von zahlreichen Grünlandgräben Beeinträchtigung eines nährstoffarmen Stillgewässers

Verlust von Eichenmischwald

rd. 1,2

0,3 ha

M.Nr. 1.5 A Anlage von Feuchtbiotopen auf Torf, Anpflanzung von Gagelgebüschen; Maßn. im Kontext zu Moorwaldrelikten

M.Nr. 1.1 ACEF(Teilfläche: Ufer Kornbeck) naturnahe Ufergestaltung

M.Nr. 2.2 ACEF Ökologische Optimierung einer Teichanlage

Weitere lineare Gehölzpflanzungen und die Entwicklung einer Gras-Krautflur erfolgen als Vermeidungsmaßnahmen

Hinweis: die Kompensation für den Verlust des Eichen-mischwaldes erfolgt über M.Nr. 3.5 E und 3.6 E im Bezugsraum 3

0,58

(linear)

0,37

(3,79 ha)

Bo Verlust und Beeinträchtigung von natürlichen Bodenfunktionen

Gw Verlust und Beeinträchtigung der Grundwasserschutzfunktion durch Abtrag bzw. Überbauung des Oberbodens

ges.: 40,49

(u.a. Voll- u. Teilversie-gelung auf 14,02 ha)

M.Nr. 1.1 ACEF, 1.2 ACEF, 1.3 ACEF, 2.1 ACEF

Verbesserung der Bodenfunktionen und der Grundwasserschutzfunktion sowie der Regulationsfunktion im Landschaftswasserhaushalt (Retention) durch Reduzierung der Düngung und der Entwässerung

98,26 (teilw.)

Page 159: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 159 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Maßgebliche Konflikte / betroffene Funktionen Betroffene Fläche in ha

zugeordnete Ausgleichs- (A) / Ersatzmaßnahmen (E) Flächenum-fang in ha

L Überformung und Zerschneidung der offenen, strukturarmen Niederung und Störung der weiträumigen Sichtbeziehungen von den Niederungsrändern u. Siedlungen aus; Verlust landschaftsbildprägender Gehölzstrukturen am Niederungsrand / den Ortsrandlagen; Beeinträchtigung der landschaftsbezogenen Erholung

k.A. M.Nr. 1.4 ACEF Neugestaltung kleiner naturnaher Biotope

M.Nr. 1.6 ACEF Anlage von Hecken / Baumreihen zur Strukturanreicherung u. Sichtverschattung

M.Nr. 2.2 ACEF Offenhaltung durch Beseitigung standortfremder Gehölze

N.Nr. 10.6 A Landschaftsgerechte Gestaltung trassenparalleler Randgräben (Hochstauden-/Röhrichtstreifen)

M.Nr. 10.3 A/ 10.2 A trassenbegleitende Gehölzpflanzungen auf Böschungen bei Lage am Niederungsrand (bes. bei Querungsbauwerken)

Hinweis: weitere Vermeidungsmaßnahme mit Ausgleichs-funktion für das Landschaftsbild (M.Nr. 3.12 VCEF)

0,25

0,42 (linear)

0,37 (Teilfl.)

2,60 (linear)

(9,60 teilw.)

[0,25]

Page 160: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 160 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Maßgebliche Konflikte / betroffene Funktionen Betroffene Fläche in ha

zugeordnete Ausgleichs- (A) / Ersatzmaßnahmen (E) Flächenum-fang in ha

Bezugsraum 3 (bewaldeter Geesthügel nördlich Bremervörde)

B Kleinflächiger Verlust von Waldbiotopen sowie Beeinträchtigung der Biotop- u. Habitatfunktionen im Übergang zur Niederung (inkl. Immissionswirkungen)

Einzelmaßnahmen zur Waldentwicklung im direkten Anschluss an die Höhne sowie struktur- und habitatverbessernde Maßnahmen in der angrenzenden Kulturlandschaft

Biotope: Verlust bzw. Beeinträchtigung von Eichen-Mischwald sowie Kiefernforst und z.T. wertvoller Baumreihen und Hecken

rd. 1,2 (Wald) zzgl. lineare Gehölze

M.Nr. 3.5 E, 3.6 E Maßnahmen zur Waldentwicklung (Aufforstung) auf bisherigen Ackerflächen (z.T. alte Waldstandorte)

Hinweis: Durchführung umfangreicher Vermeidungsmaßnahmen (Biotopverbundfunktion und Waldrandsicherung)

3,79

Biotope: Beeinträchtigung potenziell eutrophierungsgefährdeter Reliktbiotope der ehemaligen Moorstandorte (Niederung)

Verlust einer Baumwallhecke

< 0,5

0,22

M.Nr. 3.4 A Durchführung von Maßnahmen zur ökologischen Optimierung eines Moorweihers mit degradiertem Moorwald

M.Nr. 3.1 VCEF Anlage von Gehölzreihen, teilweise als Strauch-Baum-Wallhecken

2,55 (Teilfl.)

1,29 ha

Page 161: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 161 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Maßgebliche Konflikte / betroffene Funktionen Betroffene Fläche in ha

zugeordnete Ausgleichs- (A) / Ersatzmaßnahmen (E) Flächenum-fang in ha

Habitate: Teilverlust alter Laubwaldbestände mit gefährdeten Laufkäferarten; Verlust und Beeinträchtigung von Bruthabitaten für Gehölzbrüter (u.a. Grauschnäpper, Waldohreule) und der strukturreichen Kulturlandschaft (Niederungsrand: Neuntöter, Rebhuhn, Baumpieper)

rd. 2 M.Nr. 3.5 E, 3.6 E (Aufforstungen) Erweiterung bestehender Waldflächen; mittelfristig als Habitat für Gehölzbrüter u. typische Wirbellosen-Zönosen

M.Nr. 3.7 ACEF Anlage einer Hecke mit Überhältern und breitem Saumstreifen (Niederung)

M.Nr. 3.10 ACEF Entwicklung einer reich strukturierten Saumstruktur

Hinweis: weitere umfangreiche lineare Gehölzpflanzungen als Ersatzhabitate erfolgen als Vermeidungsmaßnahme (Leitstrukturen für Fledermäuse)

3,79

0,78 (linear)

0,41 ha

Bo Verlust und Beeinträchtigung von natürlichen Bodenfunktionen

Gw Verlust und Beeinträchtigung der Grundwasserschutzfunktion durch Abtrag bzw. Überbauung des Oberbodens

ges.: 15,53

(u.a. Voll- u. Teilversiege-lung auf 6,16 ha)

M.Nr. 3.5 E, 3.6 E (Aufforstung) Verbesserung der Bodenfunktionen und der Grundwasserschutzfunktion sowie der Regulationsfunktion im Landschaftswasserhaushalt (Retention) durch die Umwandlung von Ackerflächen (Maisanbau) in Wald

Hinweis: Vermeidungsmaßnahmen mit Ausgleichsfunktion für die Boden- u. Wasserhaushaltsfunktionen (M.Nr. 3.2 V / 3.3 V)

Hinweis: weitere Ausgleichsfunktionen übernehmen die Maß-nahmen 1.1 A, 1.2 A, 1.3 A, 2.1 A (CEF) im Bezugsraum 2

3,79

[5,89]

(98,26 teilw.)

Page 162: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 162 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Maßgebliche Konflikte / betroffene Funktionen Betroffene Fläche in ha

zugeordnete Ausgleichs- (A) / Ersatzmaßnahmen (E) Flächenum-fang in ha

L Massive Überformung der Raumwirkung des historischen Waldbestands Höhne am Nordrand; Verlust landschaftsbildprägender Gehölzstrukturen am Niederungsrand und in Ortsrandlage; Beeinträchtigung der landschaftsbezogenen Erholung

k.A. M.Nr. 3.5 E, 3.6 E Maßnahmen zur Waldentwicklung (Aufforstung) führen mittelfristig zu einer lokalen visuellen Aufwertung

M.Nr. 3.7 ACEF Anlage einer Hecke mit Überhältern und breitem Saumstreifen (Niederung) u.a. zur Sichtverschattung und Strukturanreicherung

Hinweis: umfangreiche Vermeidungsmaßnahmen mit Ausgleichsfunktion für das Landschaftsbild (M.Nr. 3.1 VCEF, 3.2 V, 3.8 VCEF)

M.Nr. 10.3 A/ 10.2 A trassenbegleitende Gehölzpflanzungen auf Böschungen (bes. bei Quer-ungsbauwerken)

3,79

0,78 (linear)

[> 2]

(9,60 teilw.)

Page 163: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 163 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Maßgebliche Konflikte / betroffene Funktionen Betroffene Fläche in ha

zugeordnete Ausgleichs- (A) / Ersatzmaßnahmen (E) Flächenum-fang in ha

Bezugsraum 1 (ackergeprägte Geestbereiche um Bremervörde)

Hinweise: relativ geringe Konfliktdichte aufgrund der strukturarmen Geestlandschaft mit intensiver Flächennutzung und den Vermeidungsmaßnahmen zur Vernetzung; kein deutlicher „Hauptkonflikt“

B Verlust überwiegend kleinflächiger Gehölzbestände / Forsten und Beeinträchtigung der Habitatfunktion für Brutvögel der ackerbaulich geprägten Kulturlandschaft; davon mit 0,3 ha Verlust bzw. Beeinträchtigung von Eichenmischwald

2,1 k.A.

M.Nr. 4.1 E Erweiterung bestehender Feldgehölze bzw. Nadelholzbestände als standortgerechte Ersatzaufforstung und Habitat für Gehölzbrüter sowie Teillebensraum für Fledermäuse u. Haarwild

M.Nr. 4.2 A Anlage einer Hecke mit Überhältern und breitem Saum M.Nr. 4.4 ACEF Anlage einer Hecke mit Überhältern und breitem Saumstreifen (Niederung) u. M.Nr. 4.3 A Anlage einer Baumreihe mit breitem Saum als Habitate für Gehölzbrüter u. div. Feldvögel

Hinweis: weitere Vermeidungsmaßnahme mit Habitatfunktion (M.Nr. 4.5 VCEF)

1,05

0,32 (linear) 1,08 (linear) 0,39 (linear)

[0,08]

Bo Verlust und Beeinträchtigung von natürlichen Bodenfunktionen (überwiegend allgemeiner Bedeutung)

Gw Verlust und Beeinträchtigung der Grundwasserschutzfunktion durch Abtrag bzw. Überbauung des Oberbodens (hoher Anteil von Flächen besonderer Bedeutung für die Grundwasserneubildung)

45,51

(u.a. Voll- u. Teilversiege-lung auf 15,22 ha)

M.Nr. 4.1 E (Aufforstung) Verbesserung der Bodenfunktionen und der Grundwasserschutzfunktion sowie der Regulationsfunktion im Landschaftswasserhaushalt (Retention) durch die Umwandlung von Ackerflächen in Wald

Hinweis: weitere Ausgleichsfunktionen übernimmt die Maßnahme M.Nr. 2.1 ACEF im Bezugsraum 2

1,05 (31,62 teilw.)

Page 164: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 164 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Maßgebliche Konflikte / betroffene Funktionen Betroffene Fläche in ha

zugeordnete Ausgleichs- (A) / Ersatzmaßnahmen (E) Flächenum-fang in ha

L Überformung der offenen Geestlandschaft und Verlust einzelner landschaftsbildprägender Gehölzstrukturen

k.A. M.Nr. 4.1 E Aufforstung mit positiver Wirkung auf das Landschaftsbild

M.Nr. 4.4 ACEF Anlage einer Hecke mit Überhältern und breitem Saumstreifen (Niederung) u.a. zur siedlungsnahen Sichtverschattung und Strukturanreicherung und M.Nr. 4.3 A Anlage einer Baumreihe

Hinweis: weitere Vermeidungsmaßnahmen mit Ausgleichsfunktion für das Landschaftsbild (M.Nr. 4.2 A)

M.Nr. 10.2 A/ 10.3 A/ 10.4 A trassenbegleitende Gehölzpflanzungen auf Böschungen und Lärmschutzwällen

1,05

1,08 (linear) 0,39 (linear)

[0,32]

(15,22 teilw.)

Page 165: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 165 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Maßgebliche Konflikte / betroffene Funktionen Betroffene Fläche in ha

zugeordnete Ausgleichs- (A) / Ersatzmaßnahmen (E) Flächenum-fang in ha

Bezugsraum 6 (Flussaue Oste und Niederung des Gräpeler Mühlenbachs)

Hinweise: relativ geringe Konfliktdichte trotz hoher Biotopverbundbedeutung durch die weite Überspannung des Flussabschnitts (Brückenbauwerk als bauliche Vermeidungsmaßnahme)

B Beeinträchtigung der offenen Grünlandniederung und der Röhrichte in ihrer Bedeutung als Habitat für gefährdete Brutvögel sowie Amphibien (Moorfrosch)

Verlust von Röhrichten Verlust von Erlen-Eschen-Galeriewald (60 m²) und einer Strauch-Baum-Wallhecke

(Bilanzierung nach betroffenen Brutpaaren)

0,41 0,07

Maßnahmenkomplexe 5.1 ACEF – 5.3 ACEF (Biotopentwicklung im Grünland) und 5.5 ACEF (Ökologische Umgestaltung einer Kleientnahmestelle mit Röhrichtentwick-lung für Röhrichtbrüter)

M.Nr. 5.5 ACEF Anlage eines Flachgewässers mit Röhricht-/ Sumpfzone

M.Nr. 5.4 A Grabenberme mit Erlen-Initialpflanzung

Hinweis: Der Ausgleich der Wallhecke erfolgt über M.Nr. 6.4.2 V in Bezugsraum 7

(Bilanzierung des Flächen-bedarfs nach Ausgleichs-Brutpaaren)

3,22

0,55

0,14

Brutvögel: Störung (Verlärmung und Zerschneidung) des angrenzenden Grünlands / Sumpfs mit einem Brutpaar der Bekassine u. weiteren Revieren von gefährdeten Bodenbrütern (bes. Kiebitz, Wiesenpieper)

Amphibien: Beeinträchtigung des Umfelds eines Moorfrosch-Laichplatzes (Grünlandsenke/Tümpel)

M.Nr. 5.1 ACEF Anlage von Flachgewässern und Vernässung einer z.T. quelligen Grünlandparzelle (Brut- u. Nahrungs-habitat Bekassine; Amphibienbiotop) in Verbindung mit M.Nr. 5.2 ACEF / 5.3 ACEF Ansaat eines Ackers und Entwicklung eines bisher intensiv genutzten Grünlandbestandes durch Extensivnutzung und Anlage lebensraumtypischer Habitatstrukturen für Brutvögel des Grünlandes

8,07

Page 166: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 166 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Maßgebliche Konflikte / betroffene Funktionen Betroffene Fläche in ha

zugeordnete Ausgleichs- (A) / Ersatzmaßnahmen (E) Flächenum-fang in ha

Brutvögel: Beeinträchtigung des flussbegleitenden Röhrichts (Habitatverlust für 1 BP Rohrweihe, 2 BP Blaukehlchen u.a.)

M.Nr. 5.5 ACEF Strukturelle Optimierung für Röhrichtbrüter durch Umgestaltung eines Gewässers (Herstellung von flachen Uferzonen und Bermen mit Röhrichtentwicklung); Schaffung von Laichhabitaten für Amphibien

3,22

Biotopverbundfunktion: Partielle Beeinträchtigung der überregionalen Biotopverbundfunktion der Grünlandniederung im Ostetal

M.Nr. 5.4 A Naturnahe Umgestaltung eines begradigten u. stark vertieften Vorfluters durch Anlage einer Berme im Grünlandbereich zur Entwicklung einer grabenbegleitenden Hochstauden- / Röhrichtflur und einigen Baumgruppen; Verbesserung der Vernetzungseignung der flussparallelen Grünlandniederung (Verbundachse/Trittsteinfunktion)

0,55 (linear)

Gastvögel: Nahrungsgebiet u.a. für Weißstorch und ziehende Gänse und Limikolen

M.Nr. 9.1 A Aufwertung eines degradierten Feuchtgrünlands (Brache) in der Gräpeler Mühlenbachniederung zu einem Feuchtbiotopkomplex mit Nahrungsfunktion u.a. für den Weißstorch und Verbesserung des lokalen Biotopverbunds durch einen Gewässerrandstreifen

2,90

Bo Verlust und Beeinträchtigung von natürlichen Bodenfunktionen

Gw Verlust und Beeinträchtigung der Grundwasserschutzfunktion durch Abtrag bzw. Überbauung des Oberbodens

8,57

(u.a. Voll- u. Teilversiege-lung auf 3,10 ha)

M.Nr. 5.1 ACEF – 5.3 ACEF und 5.4 A Die Maßnahmen zur Vernässung, Neuanlage und Extensivierung von Grünland bewirken eine Reduzierung bestehender Beeinträchtigungen durch die für eine Flussaue sehr intensive Bodennutzung

(M.Nr. 5.1 ACEF wird anteilig angerechnet)

8,62

Page 167: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 167 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Maßgebliche Konflikte / betroffene Funktionen Betroffene Fläche in ha

zugeordnete Ausgleichs- (A) / Ersatzmaßnahmen (E) Flächenum-fang in ha

L Überformung der offenen Flussniederung durch Damm und Brückenbauwerk und des naturnahen Übergangs zur Geest durch den Verlust landschaftsbildprägender Gehölzstrukturen an der Geestkante

k.A. M.Nr. 5.1 ACEF, 5.3 ACEF Die Wiederherstellung von auentypischen Grünland- und Feuchtbiotopen trägt zur Aufwertung des Landschaftsbilds im Umfeld der Trasse bei

M.Nr. 5.4 A Die Umgestaltung des naturfernen Grabens trägt zur Gliederung des Landschaftsbildes bei (Hochstauden, Gehölzgruppen)

M.Nr. 5.5 ACEF Aufwertung des Landschaftsbilds durch Herstellung/Entwicklung naturnaher Gewässerstrukturen

8,49

Page 168: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 168 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Maßgebliche Konflikte / betroffene Funktionen Betroffene Fläche in ha

zugeordnete Ausgleichs- (A) / Ersatzmaßnahmen (E) Flächenum-fang in ha

Bezugsraum 7 (landwirtschaftlich geprägte Geestplatte mit Forsten bei Elm)

Hinweis: Konfliktvermeidung durch Biotopverbundmaßnahmen für Fledermäuse, Knoblauchkröte (Faunapassage entlang landwirtschaftlicher Wegeüberführung) und kleine Fließgewässer (Brücke)

B Verlust bzw. Durchtrennung zahlreicher kleinflächiger u. z.T. wertvoller Hecken und Baumreihen besonders an der Geestkante zur Oste sowie von Forstbeständen inkl. kleinflächig Eichenmischwald in der relativ strukturreichen Geestlandschaft

Kleinflächiger Verlust eines Flutrasens sowie Beeinträchtigung Weiden-Sumpfgebüsch und Binsenried

5,53

0,31

Zahlreiche Einzelmaßnahmen zur Sicherung und Optimierung der Gehölzbiotope und Geschützen Biotope an der Geestkante sowie Neuanlage und Vernetzung von Hecken und Baumreihen (M.Nr. 6.1 A – 6.3 A, 7.1 E, 7.2 E, 7.3 A– 7.5 A, 8.1 A)

Hinweis: Kompensation Wallheckenverlust erfolgt zusätzlich über 3.1 VCEF in Bezugsraum 3

Kompensation erfolgt über M.Nr. 5.1 ACEF (Anlage Flutrasen), 6.2 A (Regeneration Sumpfgebüsch) und 9.1 A (anteilig Sumpf); M.Nr. 5.1 und 9.1 liegen in Bezugsraum 6

7,28

(1,29)

7,54 (anteilig)

Page 169: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 169 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Maßgebliche Konflikte / betroffene Funktionen Betroffene Fläche in ha

zugeordnete Ausgleichs- (A) / Ersatzmaßnahmen (E) Flächenum-fang in ha

Brutvögel: Beeinträchtigung der Habitatfunktion für Brutvögel der Gehölze und Feldvögel der strukturreichen Kulturlandschaft (u.a. Baumpieper, Gartenrotschwanz, Waldohreule, Rebhuhn, Feldlerche)

(Bilanzierung nach betroffenen Brutpaaren)

M.Nr. 7.3.2 A/ 7.4 A/ 7.5 A/ 8.1 A Anpflanzung neuer Hecken mit Überhältern und Saumstreifen als zukünftige Brut- u. Nahrungshabitate für Gehölzbrüter und Arten der strukturreichen Feldflur

M.Nr. 7.1 E / 7.2 E Waldentwicklung und M.Nr. 6.1 A Sukzessionsfläche auf Ackerstandort (nur lärmunempfindliche Arten da trassennah)

M.Nr. 5.2 ACEF Optimierung Grünland für Offenlandbrüter, hier die Feldlerche

Hinweis: weitere Vermeidungsmaßnahme mit Habitatfunktion (M.Nr. 6.4 V)

1,06 (linear)

3,82

(3,35 teilw.)

[0,38]

Sonstige Biotopfunktionen / lokaler Biotopverbund: Verlust und Beeinträchtigung von wechselfeuchtem (Intensiv-)Grünland, Flutrasen, Gräben, Säumen und Brachen mit überwiegend geringer Biotopbedeutung, aber z.T. mit besonderer Habitatfunktion für Heuschrecken und Schmetterlinge

rd. 10 M.Nr. 6.2 A Regeneration eines Kerbtales mit Weidengebüsch und quelliger Sumpfvegetation (Beseitigung von Ablagerungen, Schutz vor Eutrophierung, Vertiefung Tümpel)

M.Nr. 7.3.1 A Aufwertung einer artenarmen, aber grundwassernahen Grünlandniederung durch Anlage von Flachgewässern

M.Nr. 9.1 A Entwicklung eines degradierten Feuchtgrünlandstandorts (eutrophe Feuchtbrache) zu einem vielfältigen Feuchtbiotop mit Flachgewässern, Riedern u. Röhrichten

1,27

0,28

(2,90 teilw.)

Page 170: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 170 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Maßgebliche Konflikte / betroffene Funktionen Betroffene Fläche in ha

zugeordnete Ausgleichs- (A) / Ersatzmaßnahmen (E) Flächenum-fang in ha

Bo Verlust und Beeinträchtigung von natürlichen Bodenfunktionen (überwiegend von allgemeiner Bedeutung)

Gw Verlust und Beeinträchtigung der Grundwasserschutzfunktion durch Abtrag bzw. Überbauung des Oberbodens (hoher Anteil von Flächen mit besonderer Bedeutung)

39,39

(u.a. Voll- u. Teilversie gelung auf 12,92 ha)

Bo/Wa: 9.1 A Reduzierung der Entwässerung und Entwicklung standorttypischer Feuchtbiotope

M.Nr. 1 (Komplex (ACEF) und M.Nr. 2.1 ACEF; Bezugsraum 2) Verbesserung der Bodenfunktionen und der Grundwasserschutzfunktion sowie der Regulationsfunktion im Landschaftswasserhaushalt (Retention) durch Reduzierung der Düngung und der Entwässerung

2,90

(98,26 teilw.)

L Überformung der durch Forsten, Feldgehölze und Hecken gegliederten Geestlandschaft; Verlust landschaftsbildprägender Gehölzstrukturen; Beeinträchtigung der landschaftsbezogenen Erholung

k.A. M.Nr. 7.1 E/ 7.2 E Aufforstung mit positiver Wirkung auf das Landschaftsbild

M.Nr. 7.3.2 A Strukturanreicherung entlang einer Bachniederung durch Anlage und Ergänzung von Hecken

M.Nr. 7.4 A/ 7.5 A Aufwertung des Landschaftsbilds durch Heckenanlagen entlang von Wegen, Gräben u. ehemaligen Flurgrenzen

M.Nr. 6.6 A Aufwertung der landschaftsbildprägenden Geestkante zur Oste durch Rodung eines Fichtenriegels und Entwicklung eines standortgerechten Waldsaums

Hinweis: weitere Vermeidungsmaßnahmen mit Ausgleichfunktion für das Landschaftsbild (M.Nr. 6.4 V, 7.6 VCEF)

M.Nr. 10.2 A/ 10.3 A/ 10.4 A/ 10.5 A trassenbegleitende Gehölzpflanzungen auf Böschungen und Lärmschutzwällen

2,24

0,18 (linear)

0,52 (linear)

0,18 (linear)

[0,54]

(rd. 25,8 ha teilw.)

Page 171: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 171 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

8 Gesamtbeurteilung des Eingriffs

Im vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplan werden innerhalb des Untersuchungsraumes die Naturhaushaltsfaktoren Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Klima und Luft sowie das Landschafts-bild dargestellt und bewertet.

Auf Grundlage der technischen Planung bzw. der bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren sind die zu erwartenden Beeinträchtigungen der planungsrelevanten Funktionen dargestellt. Erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes im Sinne der Eingriffsregelung, werden unter Berücksichtigung von Vermeidung und Verminderung durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege kompensiert.

Im Rahmen des Artenschutzbeitrags (Unterlage 19.2) wird geklärt, inwieweit das geplante Vorhaben zu artenschutzrechtlichen Verbotsverstößen nach nationalem und europäischem Recht führen kann, bzw. wie sich Verbotsverstöße vermeiden lassen. Um nicht gegen die Verbote des § 44 BNatSchG zu verstoßen, sind Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, die über die Maßnahmenplanung (Unterlage 9) Eingang in den Landschaftspflegerischen Begleitplan finden.

Insgesamt verbleiben nach Beendigung des Eingriffes keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes. Gegen die Verbote des § 44 BNatSchG wird nicht verstoßen.

Page 172: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 172 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

9 Zusammenfassung

Gegenstand der vorliegenden Planung ist der Neubau des sechsten Bauabschnitts der insgesamt ca. 120 km langen Küstenautobahn A 20 zwischen Westerstede und Drochtersen. Die Küstenautobahn soll den nordwestdeutschen Raum erschließen. Der sechste Abschnitt verläuft nördlich Bremervörde und weist eine Baulänge von ca. 12,4 km auf. Er befindet sich in den Landkreisen Rotenburg (Wümme) und Stade und liegt im Wesentlichen im Gemeindegebiet der Stadt Bremervörde. Zur Anbindung der A 20 an das nachgeordnete Straßennetz werden die Anschlussstellen B 495/A 20 und L 114/A 20 hergestellt. Gekennzeichnet wird dieser Abschnitt insbesondere durch die Kreuzung der Bundeswasserstraße Oste und der Ortschaft Hönau-Lindorf.

Im Raumordnungsverfahren wurde festgelegt, dass der Straßenentwurfsbearbeitung eine vertiefende Variantenuntersuchung hinsichtlich einer optimierten Querung des Siedlungsbereiches Hönau-Lindorf voranzustellen ist. Für diese Untersuchung wurden sieben Varianten entwickelt. Diese wurden sowohl nach städtebaulichen, agrarstrukturellen und umweltfachlichen Gesichtspunkten, als auch nach wasser- und forstwirtschaftlichen Aspekten sowie nach Kriterien bzgl. Verkehrstechnik und Wirtschaftlichkeit verglichen. Für die Variantenuntersuchung wurde eine gesonderte Unterlage erarbeitet (Variantenvergleich Bremervörde). Im Ergebnis des Variantenvergleichs stellt die Variante Süd 2 die Vorzugsvariante dar. Maßgebend dafür sind insbesondere die beste städtebauliche Bewertung sowie die günstigste Bewertung aus Sicht der Agrarstruktur. Im Mai 2010 wurde die Variante Süd 2 daher als Grundlage der weiteren Planung festgelegt.

Der vorliegende Landschaftspflegerische Begleitplan wird nach den methodischen Ansätzen der „Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau“ – Ausgabe 2011 (BMVBS 2011a) sowie der „Anwendung der RLBP (Ausgabe 2009) bei Straßenbauprojekten in Niedersachsen“ (Stand: März 2011) (NLStBV 2011) erarbeitet. Dementsprechend sind für die Erfassung und Bewertung des Eingriffes die Wirkungen des Vorhabens in einem jeweils aussagekräftigen großräumigeren funktionalen Kontext zu sehen, der über die Betroffenheit einer einzelnen Struktur (Biotoptyp oder Bodentyp) hinausgeht und sich eher auf einen Landschaftsausschnitt (Bezugsraum) bezieht.

Der Untersuchungsraum des 6. Bauabschnitts der A 20 wird in 5 Bezugsräume unterteilt (s. Unterlage 19.1.2, Blatt Nr.1: Bestandsübersicht und Tab. 2). Für jeden der Bezugsräume wird geklärt,

� welche wesentliche(n) Funktion(en) und Struktur(en) den Raum prägt/prägen,

� welche anderen Funktionen und Strukturen darüber mit abgebildet werden und

� welche Funktionen und Strukturen aufgrund ihrer geringen oder fehlenden Bedeutung ausgeblendet werden können.

Page 173: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 173 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Tabelle 37: Bezugsräume im Bereich des 6. Bauabschnitts der A 20

Nr. Bezeichnung

1 Ackergeprägte Geestbereiche um Bremervörde

2 Mehe-Oste-Niederung nördlich Bremervörde

3 Bewaldeter Geesthügel nördlich Bremervörde

6 Flussaue Oste mit Niederung des Gräpeler Mühlenbaches

7 Landwirtschaftlich geprägte Geestplatte mit Forsten um Elm

Die Darstellung der planungsrelevanten Funktionen ist den Bestands- und Konfliktplänen (Unterlage 19.1.3 Blätter 1 - 4) bzw. den Textkarten (Anlagen 1-3) zu entnehmen.

Naturhaushalts- und Landschaftsfunktionen

Der betrachtete Abschnitt der A 20 verläuft durch mehrere naturräumliche Einheiten innerhalb der Obereinheit ‚Stader Geest‘. Die Flächennutzung im Untersuchungsraum ist vornehmlich ländlich strukturiert. Der Untersuchungsraum ist geprägt durch flache Niederungsbereiche mit überwiegender Grünlandnutzung im Wechsel mit erhöhten, vorwiegend ackerbaulich genutzten Geestbereichen und Waldflächen (z.B. Höhne). Der Waldbereich der Höhne um den Plietenberg ist als Landschafts-schutzgebiet ausgewiesen. Geprägt wird der Untersuchungsraum zudem durch den Flusslauf der Oste. Generell sind in den Niederungsbereichen gliedernde Gehölzstrukturen eher selten. In den höher gelegenen Geestbereichen nimmt der Anteil an Hecken und Baumreihen zu. Die Flächen östlich der Oste sind deutlich strukturreicher als die westlich gelegenen Teile des Untersuchungs-raumes.

Die Fließgewässer Kornbeck, Ortmoorgraben, Oste und Buschweggraben bilden Biotopverbund-achsen.

Hinsichtlich der Naturhaushaltsfunktionen Klima/Luft liegen im Untersuchungsraum keine besonderen bzw. planungsrelevanten Ausprägungen vor. Auf vertiefende Ausführungen in den nachfolgenden zusammenfassenden Beschreibungen der einzelnen Bezugsräume wird daher verzichtet.

In den ackergeprägten Geestbereichen um Bremervörde (Bezugsraum 1) haben die Biotop- und Nutzungstypen im weit überwiegenden Teil aufgrund der intensiven Ackernutzung eine einge-schränkte Bedeutung. Biotope mittlerer Bedeutung (wie z.B. Hecken und ruderale Strukturen entlang von Wegen) sind selten, Biotope hoher und sehr hoher Bedeutung (z.B. Wallhecken und Eichen-Mischwaldbestände) sind nur sehr vereinzelt und auf sehr geringer Fläche vorhanden.

Aufgrund der intensiven Ackernutzung weist dieser Bezugsraum keine besondere faunistische Bedeutung auf. Die Vogellebensgemeinschaften des Offenlandes sowie der wenigen vorhandenen Gehölzstrukturen sind eher arten- und individuenarm. Als faunistischer Lebensraum heben sich lediglich die Restwaldparzellen sowie einzelne lineare Gehölzbestände durch das Vorkommen einiger

Page 174: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 174 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Fledermausarten (Fransenfledermaus, Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus) hervor. Quartiere konnten jedoch nicht nachgewiesen werden. Die Restwaldparzellen werden zudem als Einstand von Rehwild genutzt.

Im Bezugsraum 1 dominieren sandige und meist trockene Podsolböden allgemeiner Bedeutung. In den Übergangsbereichen zur Mehe-Oste-Niederung treten grundwasserbeeinflusste Bodentypen auf (z.B. Gley-Podsole, Gleye und Erd-Niedermoore). Örtlich sind auch Vorkommen von sandigen Pseudogley-Braunerden anzutreffen.

An Oberflächengewässern sind im Bezugsraum 1 lediglich strukturarme Entwässerungsgräben in den Übergangsbereichen zur Mehe-Oste-Niederung sowie wenige Kleingewässer um Nieder-Ochtenhausen vorhanden. Die Grundwasserflurabstände liegen zwischen 5 - 10 m unter Flur. In den Übergangsbereichen zur Niederung betragen die Grundwasserflurabstände 1 - 2 m.

Das Landschaftsbild weist eine geringe bis mittlere landschaftliche Vielfalt auf. Örtlich wird die insgesamt eher strukturarme Ackerlandschaft der flachwelligen bis welligen Geest durch Waldparzellen und lineare Gehölzstrukturen gegliedert. Aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung ist die Naturnähe gering. Hinsichtlich der Erholungsfunktion besteht keine besondere Ausprägung.

In der Mehe-Oste-Niederung nördlich Bremervörde (Bezugsraum 2) herrscht überwiegend intensive Grünlandnutzung, zum Teil Ackernutzung vor. Hervorzuheben ist das Intensivgrünland auf Hochmoorstandorten im Bereich des Kornbecksmoores. Im weit überwiegenden Teil ist die Bedeutung der Biotop- und Nutzungstypen eingeschränkt. Biotope mittlerer Bedeutung (z.B. Gräben, Hecken, ruderale Strukturen entlang von Wegen) sind selten, Biotope hoher und sehr hoher Bedeutung (z.B. Moorwald- und Eichen-Mischwaldbestände, nährstoffarme Kleingewässer) kommen nur sehr vereinzelt und kleinflächig vor.

Das Kornbecksmoor hat als großräumiger offener Grünlandkomplex eine sehr hohe Bedeutung für Brutvögel (Offenland-/Wiesenvögel). Der Anteil an gefährdeten und an störungsempfindlichen Arten ist hoch. Herauszuheben sind die hohen Brutpaaranzahlen von Feldlerchen, Kiebitzen und Wiesenpiepern sowie einzelne Vorkommen von Braunkehlchen, Großer Brachvogel, Schwarzkehlchen und Wachtel. Daneben nutzen Mäusebussard, Schleiereule, Turmfalke, Weißstorch und Wiesenweihe, die in der Umgebung brüten, das Kornbecksmoor als Nahrungshabitat. Wertgebend sind weiterhin Neuntöter und Rebhuhn.

Auch die Flächen östlich und westlich von Ottendorf sowie östlich des Lintel, die der Mehe-Oste-Niederung zuzuordnen sind, weisen eine hohe und eine sehr hohe Bedeutung für Brutvögel (u.a. verschiedene Wiesenvogelarten) auf. In den Bereichen entlang der Siedlungsflächen überwiegen gehölzbrütende Arten. Das südlich und östlich des Lintel gelegene Siedlungsband hat mit überdurchschnittlicher Anzahl gefährdeter Arten und dem Brutvorkommen des Weißstorches eine hohe Bedeutung im Untersuchungsraum.

Teile des Offenlandkomplexes haben eine landesweite Bedeutung für Rastvögel, so z.B. Teile des Kornbecksmoores und große Bereiche östlich und westlich Hönau-Lindorfs. Wertgebende Rastvogelarten sind insbesondere Grau- und Saatgans.

Page 175: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 175 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Fledermäuse (insbesondere Großer Abendsegler, Zwerg-, Breitflügel- und Rauhautfledermaus) nutzen Gehölzstrukturen und Gräben z.B. am Rande des Kornbecksmoores als Leitlinie oder für Jagdflüge, die Bedeutung ist in der Regel nur eingeschränkt bis mittel. Eine hohe Bedeutung für Fledermäuse haben die Gehölz- und Siedlungsstrukturen entlang der K 105 im südlichen Bereich von Hönau-Lindorf.

Einzelne Kleingewässer und Gräben weisen eine hohe Bedeutung für Amphibien oder Libellen auf.

Hinsichtlich der Bodenarten treten im Bezugsraum 2 Hochmoor-Böden sowie entlang der Kornbeck Niedermoor-Böden auf. Die Moorböden sind durch Entwässerung degeneriert, weisen aber aufgrund des biotischen Standortpotenzials und der Verdichtungsempfindlichkeit Funktionsausprägungen hoher Bedeutung auf.

Die Niederung ist von einem Netz von Entwässerungsgräben durchzogen, Stillgewässer sind nicht vorhanden. Als natürliches Gewässer ist die Kornbeck anzutreffen, die jedoch zu einem Vorfluter ausgebaut und gemäß WRRL als erheblich veränderter Wasserkörper eingestuft ist. Der Grundwasserspiegel liegt überwiegend bei weniger als 1 m unter GOK.

Das Landschaftsbild im Bezugsraum 2 ist durch landschaftstypische Grünlandnutzung gekennzeichnet. Die ursprüngliche Naturnähe ist jedoch durch intensive Nutzung überprägt. Vereinzelt kommen naturraumtypische Feuchtgrünländer sowie z.B. Reste von Moorbirkenwäldern vor. Die Landschaft ist überwiegend offen und zeichnet sich durch Weite und Stille aus. Hinsichtlich der Erholungsfunktion besteht keine besondere Ausprägung. Die Niederung ist nur in Teilbereichen durch landwirtschaftliche Wege erschlossen.

Der Waldbestand der Höhne (Bezugsraum 3: Bewaldeter Geesthügel nördlich Bremervörde) setzt sich zusammen aus einem überwiegenden Anteil von Nadelholzforsten (Fichten, Kiefern oder Lärchen) sowie aus Buchen- und Eichen-Misch-Beständen, kleineren Waldlichtungsfluren und Pionierwaldbeständen. (Wall-)Hecken und Baumreihen umgeben den Waldkomplex. Angrenzend finden sich intensiv genutzte Acker- und Grünlandflächen. Als Biotope sehr hoher Bedeutung sind die Eichen-Mischwaldbestände hervorzuheben, von hoher Bedeutung sind zudem die Wallhecken sowie feuchte Weidengebüsche.

Das Waldgebiet Höhne, insbesondere die Waldränder, haben eine sehr hohe Bedeutung für Fledermäuse als Jagdhabitat (Braunes Langohr, Großer Abendsegler, Breitflügel-, Fransen-, Rauhaut- und Zwergfledermaus). Ein Sumpfbereich innerhalb des Waldgebietes weist eine sehr hohe Bedeutung für Amphibien (Moorfrosch) auf. Außerdem haben die Eichen-Mischwaldbestände im östlichen Teil der Höhne eine hohe Bedeutung für Laufkäfer.

Die Waldflächen haben für Brutvögel trotz hoher Arten- und Individuendichte überwiegend nur eine eingeschränkte Bedeutung. Lediglich in einem kleinen Bereich mit altem, sehr struktur- und höhlenreichem (Laub-)Baumbestand mit hohem Lebensraumpotenzial für Waldarten ist eine hohe Bedeutung für Brutvögel festzustellen. Hier findet sich eine überdurchschnittlich ausgeprägte, habitattypische Vogellebensgemeinschaft, in der aber aktuell gefährdete Arten mit Ausnahme des Grünspechts weitgehend fehlen. Erwähnenswert ist das Vorkommen der etwas spezialisierteren Arten Hohltaube und Waldkauz.

Page 176: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 176 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Die Geestinsel mit dem Waldbereich Höhne ist durch Podsol-Böden (stellenweise mit Grundwassereinfluss) gekennzeichnet. Der Waldbereich Höhne weist als historischer Waldstandort naturnahe Bodenausprägungen auf. Diese sind von besonderer Bedeutung.

Natürliche Gewässer sind im Bezugsraum 3 nicht vorhanden. Im Übergangsbereich zur Niederung sind Entwässerungsgräben angelegt. Der Grundwasserflurabstand liegt im zentralen Bereich der Geestinsel bei > 5 - 10 m, in den Übergangsbereichen zur Niederung beträgt der Grundwasserflurabstand > 1 - 5 m.

Hinsichtlich der Landschaftsbildfunktion bildet die deutlich über das Niveau der umgebenden Niederungsbereiche erhobene Geestinsel eine morphologisch markante Landschaftsbildeinheit. In Teilbereichen wird der großflächige Waldbestand durch standortfremde Aufforstungen beeinträchtigt, weist aber auch ältere und strukturreiche Laubgehölzbestände naturnaher Ausprägung auf. Die Bedeutung des Landschaftsbildes ist insgesamt als hoch einzustufen. Das Waldgebiet Höhne ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen und durch Forstwege für die Erholung erschlossen. Gemäß RROP LK ROW (2005) stellt das Waldgebiet Höhne ein Vorsorgegebiet für die Erholung dar.

Der Bezugsraum 6 (Flussaue Oste mit Niederung des Gräpeler Mühlenbaches) wird hinsichtlich der Biotopfunktion geprägt von der Oste, die als naturnaher Fluss einzustufen ist. Die angrenzenden eingedeichten Flächen werden von Flusswatt-Röhrichten eingenommen. Nach Osten schließen sich auch jenseits des Sommerdeiches Flusswatt- und Landröhrichte sowie feuchte Gehölzbestände an. Die Bedeutung der Oste sowie der angrenzenden feuchtegeprägten Biotope ist überwiegend sehr hoch oder hoch. Im Westen grenzen an den Deich intensiv landwirtschaftlich genutzte und drainierte Acker- und Grünlandflächen an, die lediglich eine eingeschränkte Bedeutung aufweisen.

Die Gewässer- und Röhrichtflächen sind Lebensraum zahlreicher Arten und Artengruppen (Fische, Mollusken, Amphibien, Fledermäuse, Mittel- und Großsäuger). So ist die Oste selbst für Fische und Mollusken als hochwertiger Lebensraum einzustufen. Die angrenzenden Röhrichtflächen, dienen z.B. Schwarz- und Rehwild, sowie Hasen und anderen Niederwildarten als Einstand / Rückzugsraum. Es ist davon auszugehen, dass der Fischotter die Oste als Lebensraum bzw. als Wander-/Ausbreitungs-achse nutzt, auch wenn aktuell aus dem Untersuchungsraum keine Nachweise vorliegen.

Insgesamt acht Fledermausarten (Braunes Langohr, Großer Abendsegler, Breitflügel-, Fransen-, Rauhaut-, Teich-, Wasser- und Zwergfledermaus) konnten nachgewiesen werden, die das Gewässer selbst oder die angrenzenden Strukturen als Leitlinie bzw. als Jagdraum nutzen. Hervorzuheben ist eine Flugstraße der Rauhautfledermaus entlang der Baumreihe an der Geestkante.

In einem kleinen Sumpfbereich westlich der Oste wurde u.a. der gefährdete Moorfrosch nachgewiesen.

Die Gehölzbestände entlang der östlichen Geestkante bilden sehr hoch bedeutende Laufkäfer-Lebensräume.

In der Osteaue herrschen Kleimarsch-Böden vor, die von Hochwasser- und Tideereignissen beeinflusst sind. Diese grundwasserbeeinflussten Böden sind empfindlich gegenüber Verdichtung und weisen somit eine Funktionsausprägung hoher Bedeutung auf.

Prägendes Gewässer ist die tidebeeinflusste Oste. Trotz Eindeichung ist das mäandrierende Gewässer als naturnah zu betrachten, wenngleich es nach WRRL morphologisch als erheblich

Page 177: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 177 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

veränderter Wasserkörper gilt. Dieselbe Einstufung gemäß WRRL liegt auch für den in die Oste einmündenden Gräpeler Mühlengraben vor.

Westlich der Oste bewirkt die Entwässerung der ehemaligen Auen-/Marschbereiche einen abgesenkten Grundwasserspiegel. Dieser liegt bei ca. 1 m unter GOK. In den Randbereichen zur Geest erhöht sich der Grundwasserflurabstand auf > 2 m.

Die Flussaue der Oste verläuft als visuelle Leitlinie zwischen den westlich und östlich angrenzenden Geestbereichen. Die natürliche Eigenart der Flussaue ist durch Eindeichung, intensive landwirtschaftliche Nutzung und Entwässerung stark verändert. Die Ostseite wird jedoch außendeichs durch relativ großflächig naturnahe Biotopstrukturen (flussnahe Röhrichtflächen) geprägt.

Gemäß RROP LK ROW (2005) stellt die Oste samt Auenbereich ein Vorsorgegebiet für die Erholung dar. Entlang der Oste verlaufen zudem Radwanderwege lokaler bzw. regionaler/überregionaler Bedeutung („Oste-Kulturroute“, „Deutsche Fährstraße Bremervörde-Kiel“).

Östlich der Oste schließt sich der Bezugsraum 7 (Landwirtschaftlich geprägte Geestplatte mit Forsten um Elm) an. Die Biotopstruktur ist relativ vielfältig. Geesttypisch herrscht Ackernutzung vor. Daneben findet aber auch intensive Grünlandnutzung statt. Zahlreiche Gehölzstrukturen wie Baumreihen, Hecken, Feldgehölze und kleinere Waldflächen strukturieren die Landschaft. Im Bereich Behrste/Hude sind größere Ruderalflächen vorhanden. Hohe bis sehr hohe Bedeutung als Biotope haben u.a. Wallhecken, Binsen- und Simsenrieder, Weiden-Sumpfgebüsche, Erlen- und Eschenwälder sowie Eichenmischwälder.

Hinsichtlich der Habitatfunktion bietet der Bezugsraum 7 verschiedene Lebensräume. U.a. haben hier größere zusammenhängende Grünlandbereiche eine landesweite Bedeutung als Nahrungshabitat für den Weißstorch.

Die Waldränder südöstlich von Hude haben eine sehr hohe Bedeutung für Fledermäuse. Quartiere konnten in Gebäuden in Hude nachgewiesen werden. In den Waldflächen südöstlich von Hude wurden keine Quartiere festgestellt. Eine hohe Aktivität von Fledermäusen wurde zudem entlang eines Wirtschaftsweges nördlich des Behrster Holzes sowie entlang des Buschweggrabens festgestellt.

Die Gehölzbestände entlang der Geestkante zur Osteniederung und im Kerbtal sind sehr hoch bedeutende Laufkäfer-Lebensräume.

Kleinflächige sumpfige Bereiche sowie einzelne Gräben haben eine sehr hohe oder hohe Bedeutung für Amphibien (Moorfrosch) und Heuschrecken (Sumpfschrecke). Hervorzuheben ist ein Vorkommen der Knoblauchkröte nordwestlich von Behrste.

Entlang des Buschweggrabens sowie entlang verschiedener Gehölzstrukturen wurden Fledermaus-aktivitäten erfasst. Der Buschweggraben ist überdies Lebensraum verschiedener Libellen-Arten (u.a. Gefleckte Heidelibelle, Glänzende Binsenjungfer). Westlich des Buschweggrabens konnte zudem die Ringelnatter nachgewiesen werden.

Als Bodentyp dominieren im Bezugsraum 7 sandig-lehmige Pseudogley-Braunerden und Pseudo-gleye. Kleinflächig sind auch Podsole und Gley-Podsole vorhanden. Überwiegend sind die Böden von allgemeiner Bedeutung.

Page 178: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 178 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Als Oberflächengewässer sind neben dem mäßig verbauten Buschweggraben vereinzelt strukturarme Entwässerungsgräben sowie wenige, als geschützte Biotope geltende Kleingewässer östlich der Ortslage Hude anzutreffen. Der Grundwasserflurabstand beträgt nahezu durchgängig 5 m unter GOK. Örtlich, z.B. in abflusslosen Senken, können geringere Flurabstände vorkommen.

Das Landschaftsbild im Bezugsraum 7 ist als überwiegend landwirtschaftlich geprägte Geestlandschaft zu charakterisieren. Es sind jedoch z.B. hinsichtlich des Reliefs und der Ausstattung mit gliedernden Strukturelementen einzelne Teilräume abgrenzbar. Insbesondere der nördliche Bereich zwischen den Ortslagen Hude und Behrste bis zur L 114 weist ein deutlich welliges Relief auf und ist durch lineare Gehölzstrukturen vielfältig strukturiert und kleinteilig gegliedert. Einzelgebäude/Hofstellen sind durch Gehölze sehr gut in die umgebende Landschaft eingebettet. Im Bereich ‚Forst‘ ist durch den Wechsel von Acker- und Grünlandnutzung sowie kleinflächigen Waldparzellen die Landschaft mosaikartig strukturiert. Nordöstlich der Ortschaft Elm sowie östlich der geplanten Anschlussstelle an der L 114 ist das Landschaftsbild als weitgehend ausgeräumte, wenig naturnahe Ackerlandschaft zu charakterisieren. Das Landschaftsbild ist im nördlichen Bereich westlich der L 114 von hoher, in den weiteren Teilbereichen von geringer bis mittlerer Bedeutung.

Gemäß RROP STA (2004) ist der landschaftlich vielfältig strukturierte Teilbereich zwischen Ostetal und L 114 als Vorranggebiet für ruhige Erholung ausgewiesen. Insgesamt ist der Bezugsraum 7 durch das vorhandene Wegenetz gut erschlossen. Es verlaufen dort auch Radwanderwege lokaler bzw. regionaler/überregionaler Bedeutung („Oste-Kulturroute“, „Mühlenroute“).

Vorhaben und Maßnahmen

Vermeidungsmaßnahmen

Im gesamten Planungsprozess zum Neubau der A 20 im Abschnitt 6 sind mit den Varianten-untersuchungen und der umweltfachlichen Beurteilung bautechnischer Maßnahmen zur Trassen-optimierung wesentliche Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen des Natur-haushalts (z.T. auch zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotsverstöße) und des Landschafts-bildes eingeflossen.

Straßenbautechnische Vermeidungsmaßnahmen

Der Straßenbauentwurf berücksichtigt grundlegend eine Minimierung der Flächeninanspruchnahme und Landschaftsbildbeeinträchtigung. Querschnitt, Gradiente, Bauwerke, Knotenpunkte, Entwässe-rung etc. wurden auf diesen Grundsätzen entwickelt.

Trassierung

• Wahl einer im Vergleich möglichst konfliktarmen Variante im Bereich Hönau-Lindorf

• Verlegung der Achse im Bereich wertvoller Biotopbestände und wertvoller faunistischer Habitate (z.B. Kerbtal, Waldgebiet Höhne)

• Wahl der konfliktärmeren Quadranten für Auf- und Abfahrtrampen an den Knotenpunkten mit der B 495 und der L 114

• Reduktion der Gradientenhöhe zur Minimierung der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes

Page 179: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 179 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

• Anheben der Gradiente zur Ermöglichung erforderlicher lichter Höhen (bei den Brückenbauwerken zur Querung von Fließgewässern)

Querungsbauwerke

• Technisch bedingte und naturschutzfachlich dimensionierte Durchlässe / Unterführungen (Querung von Kornbeck, Graben im Kornbecksmoor, Hönau-Lindorf-Neuendammer Schiffgraben, Graben östlich der K 105, Ortmoorgraben, Oste, Buschweggraben, Zulaufgraben zum Rehdengraben)

• Technisch bedingte und naturschutzfachlich dimensionierte Überführungen (Kombinationen aus Wirtschaftswegeüberführung und Tierpassage) – („Mehedorfer Straße“, „Weißer Moorweg“, „Hude“)

• Technisch bedingte und naturschutzfachlich ausgestattete Überführungen (Überflughilfen) – (K 105, Wirtschaftsweg Behrste)

• Naturschutzfachlich begründete und dimensionierte Überführungen (Tierpassage/Grünbrücke „Höhne“)

Leiteinrichtungen, Schutzwände und -zäune

• Lärmschutzwände / -wälle (Kiel bei der Höhne, Hönau-Lindorf, Nieder-Ochtenhausen)

• Leiteinrichtungen (Amphibien) – (Bereich der Querung des Waldgebietes Hude, Leitung zum Querungsbauwerk „Hude“)

• Leiteinrichtungen (Fledermäuse) – (entlang des nördlichen Waldrandes Höhne, Leitung zum Querungsbauwerk „Höhne“), gleichzeitig Kollisionsschutz (s.u.)

• Kollisionsschutzwände (Fledermäuse) – (Querungsbauwerk „Mehedorfer Straße“, im Bereich des Waldgebietes Höhne, Querungsbauwerk „Höhne“, Querungsbauwerk „K 105“, Ostequerung, im Bereich des Waldgebietes Hude, Querungsbauwerk „Hude“, Querungsbauwerk „Behrste“)

• Irritationsschutzwände (Fledermäuse) auf den querenden Tierpassagen – (Kornbeck, Mehedorfer Straße, Höhne, K 105, Hude, Behrste, Buschweggraben)

• Lärm- und Sichtschutzwände / -wälle für störungsempfindliche Tiere (s. Kollisionsschutzwände / Irritationsschutzwände)

• Bereichsweise fischottergerecht ausgeführte Wildschutzzäune

Vermeidungsmaßnahmen bei der Durchführung der Baumaßnahme

Bauzeitliche Schutzmaßnahmen

• Festlegung von Tabuflächen (Lebensräume hoher und sehr hoher Bedeutung)

• Verzicht oder Reduzierung von Baustreifen im Bereich wertvoller Biotope und Habitate

• Schutzzäune zur Begrenzung des Baufeldes (Schutz von Vegetation, Einzelbaumschutz, Habitaten, Boden, Gewässern); Vermeidung von Tierfallen bei Baugruben

• Bereichsweise oder auf gesamter Strecke Bauzeitenregelungen in Abhängigkeit von betroffenen Tierarten – (Bauzeitenbeschränkung für die Knoblauchkröte, Baufeldräumung außerhalb der Brut-zeiten der Avifauna, Nachtbauverbot zur Begrenzung der Störung von wandernden Fischarten sowie des Fischotters und zur Begrenzung von Störungen im Bereich der Flugwege von Fleder-mäusen, Verzicht auf Baustellenausleuchtung)

Page 180: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 180 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

• Schutz vor Bodenverdichtung durch Verwendung druckmindernder Auflagen im Bereich verdichtungsempfindlicher Böden

• Wahl angepasster und flächensparender Bauverfahren (Vorkopfbauweise im Bereich des Brückenbauwerks Oste)

• Ausweisung von Umleitungen für Radfahrer und Spaziergänger bei temporär unterbrochenen Wegebeziehungen

Verbleibende erhebliche Beeinträchtigungen

Die Grundlage für die Ermittlung erheblicher Beeinträchtigungen bildet der Straßenbauentwurf.

Die voraussichtlichen vorhabenbedingten Konflikte werden unterschieden nach bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen. Mit dem Neubau der A 20 sind insbesondere folgende Konflikte verbunden:

Baubedingte Beeinträchtigungen:

• Flächeninanspruchnahme (Arbeitsstreifen, Baustraßen, Lagerplätze)

• Temporäre Lärm- und Schadstoffbelastungen

Anlagebedingte Beeinträchtigungen:

• Vollversiegelung/Teilversiegelung (Trassenkörper, Wirtschaftswege)

• Überbauung (Flächenverluste durch u.a. Damm- und Einschnittsböschungen, Entwässerungs-mulden, Lärmschutzwälle)

• Visuelle Veränderung des Landschaftsbildes (Zerschneidung, technische Überprägung)

• Waldanschnitt

• Zerschneidung und Isolationswirkungen von Lebensräumen Betriebsbedingte Beeinträchtigungen:

• Schadstoffimmissionen im trassennahen/-fernen Bereich (insb. NOX)

• Akustische und optische Störwirkungen (Avifauna, Fledermäuse)

• Lichtemissionen (Nachtfalter)

• Akustische Beeinträchtigung der Erholungsnutzung

In der nachfolgenden Tabelle 38 sind die unvermeidbaren Beeinträchtigungen für die jeweiligen planungsrelevanten Funktionen zusammengestellt. Genannt sind ausschließlich die erheblichen, also die ausgleichsrelevanten Beeinträchtigungen.

Page 181: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 181 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Tabelle 38: Zusammenfassung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen

Biotopfunktion

• Anlage- und baubedingte Flächeninanspruchnahme

Anlagebedingte Flächeninanspruchnahme (Versiegelung, Teilversiegelung und

Überbauung) in ha

Baubedingte Flächeninanspruchnahme (Arbeitsstreifen)

in ha

Wertstufen 3, 4 + 5 Wertstufen 3, 4 + 5

Wälder 2,99 1,51

Bäume, Gebüsche + Kleingehölze

1,59 0,95

Gewässer + Feuchtbiotope 0,61 0,93

Grünland 0,07 0,04

Sonstige Lebensräume 1,60 1,78

Hinzu kommt Inanspruchnahme durch Rodung einer Teilfläche eines Birken- und Kiefernmoorwaldes im Zuge der landschaftspflegerischen Maßnahmen in einem Umfang von 0,03 ha (Maßnahme Nr. 3.9 V).

• Waldanschnitt Erhebliche Beeinträchtigungen durch Waldanschnitt sind im Waldgebiet Höhne sowie im Waldgebiet bei Hude zu erwarten.

• Beeinträchtigungen durch Stickstoffimmissionen Beeinträchtigungen von stickstoffempfindlichen Lebensräumen durch den Eintrag von Stickstoffverbindungen sind auf einer Fläche von 7,31 ha zu erwarten.

Habitatfunktion

• Anlage- und baubedingte Flächeninanspruchnahme

- insgesamt gehen 36 Brutreviere planungsrelevanter Brutvogelarten durch die Inanspruchnahme von Flächen verloren (29 Brutplätze anlagebedingt, 7 Brutplätze baubedingt); betroffen sind vor allem Wiesen- bzw. Offenlandvögel

- Nahrungsflächen des Weißstorchs gehen in großem Umfang innerhalb des gesamten Raumes verloren - Jagdgebiete von Fledermäusen gehen insbesondere im Bereich der Höhne, des Waldbereiches Hude

sowie im Bereich der kleineren Restwaldparzellen verloren; daneben gehen zahlreiche Leitstrukturen verloren

- westlich der Oste wird randlich ein Sumpf baubedingt in Anspruch genommen, der Lebensraum des streng geschützten Moorfrosches ist

- hochwertige Lebensräume von Laufkäfern gehen durch die Inanspruchnahme von Wald-/Gehölzflächen im Waldgebiet Höhne sowie am östlichen Rand der Oste-Niederung verloren

- im Kornbecksmoor sowie westlich des Buschweggrabens werden Lebensräume der Sumpfschrecke in Anspruch genommen

• Zerschneidungs- und Isolationswirkungen durch die Trasse der A 20 sowie betriebsbedingte Gefährdungen durch Kollisionen Zerschneidungs- und Isolationswirkungen sowie Gefährdungen durch Kollisionen werden weitestgehend durch entsprechende Maßnahmen (Querungshilfen wie Durchlässe oder Überführungen, Leitwände, Leitstrukturen, Schutzzäune) vermieden oder minimiert. Erhebliche Beeinträchtigungen verbleiben für Vögel in den Offenlandbereichen sowie für die Laufkäferlebensgemeinschaft im Waldgebiet Höhne

• Akustische und optische Störwirkungen Störwirkungen treten insbesondere für die Avifauna auf. Insgesamt sind 167 Brutpaare sowie einzelne Nahrungsflächen von Rastvögeln betroffen.

Page 182: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 182 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Störwirkungen auf Fledermäuse durch Lärm und Licht werden weitestgehend durch Schutzeinrichtungen (Kollisionsschutzwände, Irritationsschutzwände) vermieden

Bodenfunktion

• Anlagebedingte Flächeninanspruchnahme (in ha)

Beeinträchtigung durch: Allgemeine Bedeutung Besondere Bedeutung

Vollversiegelung 25,38 10,92

Teilversiegelung 10,45 4,70

Überbauung 28,40 11,09

Arbeitsstreifen 36,21 11,83

Summe 100,44 38,54

Summe gesamt 138,98

Grundwasserschutzfunktion

• Anlagebedingten Flächeninanspruchnahme (in ha)

Beeinträchtigung durch: Allgemeine Bedeutung Besondere Bedeutung

Flächenversiegelung 31,55 19,90

Überbauung 27,39 18,34

Summe 58,94 38,24

Summe gesamt 97,18

Landschaftsbild

• Beeinträchtigung durch Zerschneidung, technische Überprägung, visuelle und akustische Beeinträchtigungen im Trassenumfeld (Funktionsverminderung) 1.014 ha

Erholungsfunktion

• Akustische Beeinträchtigung im Trassenumfeld (Funktionsverminderung in Landschaftsbildbereichen besonderer Bedeutung) Ca. 239 ha (bereits beim Landschaftsbild enthalten)

Die Ermittlung des Kompensationsumfangs folgt in erster Linie den Vorgaben gemäß „Anwendung der RLBP (Ausgabe 2009) bei Straßenbauprojekten in Niedersachsen, Stand: März 2011“ (NLStBV 2011).

Als Grundlage für die Bestimmung des Kompensationserfordernisses für die Avifauna wird die „Arbeitshilfe Vögel und Verkehrslärm“ (GARNIEL, A. & U. MIERWALD 2010) herangezogen.

Die Gesamtfläche der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beträgt 132,45 ha. Zusätzlich erfolgen auf einer Fläche von 10,27 ha vegetationstechnische Vermeidungsmaßnahmen. Da diese teilweise auch im Sinne der Bodenfunktionskompensation bzw. der Biotopfunktion und/oder für das Landschaftsbild wirksam sind, beträgt die Kompensationsfläche insgesamt 142,72 ha.

Im Wesentlichen bestimmt der Kompensationsbedarf für die Beeinträchtigungen faunistischer Funktionen einschließlich artenschutzrechtlicher Anforderungen den Gesamtumfang der Flächen und Maßnahmen. Die meisten der Kompensationsflächen haben auch eine Bedeutung als Habitat für die

Page 183: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 183 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

vom Eingriff beeinträchtigten Vogelarten. Allein der Anteil der CEF-Maßnahmen für diese Artengruppe beträgt 112,86 ha, der größte Anteil hieran ist Grünland.

Der Kompensationsbedarf für die Inanspruchnahme von Böden beträgt 55,74 ha. Die geplanten Maßnahmen sind geeignet, multifunktional auch die Versiegelung / Beeinträchtigung von Böden zu kompensieren.

Der Kompensationsbedarf für Beeinträchtigungen der Biotopfunktion umfasst 19,42 ha. Durch die geplanten Maßnahmen werden die betroffenen Biotope in entsprechendem Umfang kompensiert.

Landschaftspflegerische Maßnahmenplanung

Die Planung der Kompensationsmaßnahmen berücksichtigt die Anforderungen der Eingriffsregelung (§ 14 BNatSchG) an funktionsbezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und des Artenschutz-rechts (§ 44 BNatSchG) an artspezifische funktionserhaltende Maßnahmen. Grundsätzlich wird dabei von multifunktionalen Kompensationsmöglichkeiten ausgegangen, d.h. die Kompensation der Ein-griffe in Lebensraumfunktionen über biotopbezogene Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen trägt auch zur Kompensation der Beeinträchtigungen abiotischer Landschaftsfaktoren (hier: Boden/Wasser) bei. Ein besonders enger Funktionsbezug ist bei der Durchführung der artenschutzrechtlich gebotenen, vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF) erforderlich, so dass diese in besonderer Weise das Maßnahmenkonzept determinieren. Demgegenüber können die Gestaltungsmaßnahmen zur landschaftsgerechten Eingrünung der Autobahntrasse (Böschungen, Seitenstreifen etc.) aufgrund der Überlagerung mit den betriebsbedingten Beeinträchtigungen nur als Beitrag zur Kompensation von Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds (visuelle Beeinträchtigungen) gewertet werden. Wesentliche Grundsätze zur Multifunktionalität und zur Ableitung des Umfangs der Kompensationsmaßnahmen gemäß Eingriffsregelung sind in den Hinweisen „Anwendung der RLBP (Ausgabe 2009) bei Straßenbauprojekten in Niedersachsen, Stand: März 2011“ (NLStBV 2011) dargestellt.

Art und Umfang der Beeinträchtigungen und damit auch die inhaltlichen Anforderungen an die Kompensationsplanung werden durch die charakteristischen landschaftsökologischen Verhältnisse und Biotopfunktionen in den Bezugsräumen bedingt. Das Maßnahmenkonzept greift diese bezugs-raumspezifischen Anforderungen auf und strebt an, die Beeinträchtigungen durch entsprechend angepasste Kompensationsmaßnahmen innerhalb der Bezugsräume auszugleichen. Eine ausge-glichene Bilanz zwischen Eingriff und Ausgleich innerhalb jedes Bezugsraums ist jedoch u.a. auf-grund des Zuschnitts der Bezugsräume und der artenschutzrechtlichen Anforderungen nicht möglich. Die Bezugsräume stellen somit vor allem einen fachlichen Rahmen zur Ableitung landschafts-gerechter Maßnahmen dar.

Die Trasse des 6. BA der Küstenautobahn verläuft überwiegend über Ackerflächen und artenarmes Intensivgrünland, so dass eine Überbauung von hochwertigen Biotopen weitgehend vermieden wird, was sich auch in den relativ geringen biotopbezogenen Kompensationsanforderungen niederschlägt. Art und Umfang der Ausgleichsmaßnahmen werden vor allem durch die anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen der störempfindlichen Brutvogelzönose in der grünland-geprägten Mehe-Oste-Niederung sowie durch die Querung der Flussaue der Oste bestimmt. Als Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung (Artenschutzbeitrag Unterlage 19.2) liegt ein Katalog von störempfindlichen und bestandsgefährdeten Brutvogelarten vor, für die zur Vermeidung

Page 184: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 184 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

artenschutzrechtlicher Verbotsverstöße artspezifische vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) durchzuführen sind.

Die Gesamtfläche der Ausgleichsmaßnahmen beträgt ca. 142,72 ha 10. Die Fläche für vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) liegt bei 112,86 ha. Neben ihrer primär avifaunistischen Ausgleichs-bedeutung übernehmen die Flächen auch weitere landschaftsökologische Ausgleichsfunktionen. Mit rund 107 ha bleibt der größte Teil der Kompensationsflächen, wenn auch unter entsprechenden Bewirtschaftungsauflagen, auch zukünftig für die landwirtschaftliche Grünlandnutzung erhalten. Bei den restlichen ca. 35,72 ha Kompensationsflächen handelt es sich überwiegend um Waldflächen bzw. Sukzessionsflächen und lineare Gehölzbestände, aber auch um die Entwicklung/Optimierung von Feuchtbiotopkomplexen.

Den flächenmäßig größten Komplex an Ausgleichsmaßnahmen (ca. 66,64 ha) stellt ein Grünland-bereich in der Kornbecksniederung in der Mehe-Oste-Niederung (Bezugsraum 2) dar. Durch eine Grünlandextensivierung mit zusätzlichen Stau- und Biotopentwicklungsmaßnahmen werden gemein-sam mit dem Grünlandbereich am Neuendammer Schiffgraben die vorhandenen Intensivgrünländer auf Hochmoortorf so entwickelt, dass sie geeignete Habitate für die gemäß Artenschutzbeitrag vorgezogen auszugleichenden Offenlandarten bieten (u.a. Großer Brachvogel, Kiebitz, Feldlerche).

Dem Maßnahmebereich in der Kornbecksniederung kommt durch Auflagen zur Grünlandnutzung und durch Wasserrückhalt auf Teilflächen zudem eine besondere Bedeutung als Ausgleich für die Beeinträchtigung von Rastvögeln (insb. Saat- und Graugänse) im Winterhalbjahr zu. Durch Reduzierung des Stoffeintrags (keine Düngung / Pflanzenbehandlungsmittel) und verminderte Entwässerung sowie die Verlangsamung des Abbaus der Torfsubstanz (Hochmoorgrünland) tragen diese Flächen im Sinne der Multifunktionalität auch zum Ausgleich der unvermeidbaren Beeinträchtigungen der abiotischen Landschaftsfaktoren (Boden/Wasser) bei.

Weitere Ausgleichsmaßnahmen im Bezugsraum 2 dienen der Verbesserung des Biotopverbunds im Umfeld der Trasse und dem Ausgleich von überbauten linearen Gehölzen, Säumen oder kleinen Feuchtbiotopen. Im Bereich der Höhne stehen sie vor Allem im funktionalen Zusammenhang mit der dortigen Faunapassage (Biotopverbund Wald – Niederung; Schaffung von Ausweichlebensräumen für Fledermäuse; meist als vegetationstechnische Vermeidungsmaßnahmen klassifiziert).

In den überwiegend durch ackerbauliche Nutzung geprägten Geestbereichen sind neben Vermeidungsmaßnahmen im Zusammenhang mit betroffenen Fledermauspopulationen insb. weitere Maßnahmen zum Erhalt bzw. zur Verbesserung des lokalen Biotopverbunds vorgesehen. Hierzu sind vor Allem Maßnahmen zur Sicherung und Neuanlage von flächigen und linearen Gehölzbeständen erforderlich, die zugleich artenschutzrechtlichen Anforderungen dienen (z.B. Bruthabitate für Neuntöter). Maßnahmenschwerpunkte sind die Bereiche um die Höhne (Bezugsraum 3) und die von

10 Hinweis: Fläche ohne Maßnahmen im Trassenbereich (Böschungen etc.). Im trassennahen Bereich erfolgen auf rund

26,8 ha Gehölzanpflanzungen zzgl. Ca. 4.300 m linear, die als Ausgleich für die Beeinträchtigung des Landschaftsbilds wirksam sind.

Page 185: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 185 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

der Autobahn beeinträchtige Geestkante an der Oste-Querung (Übergang zum Bezugsraum 6). Hier sind auf mehreren Teilflächen auch waldrechtlich erforderliche Ersatzaufforstungen vorgesehen.

Auf den ackergeprägten Geestbereichen um Bremervörde (Bezugsraum 1) und auf der landwirtschaftlich geprägten Geestplatte mit Forsten um Elm (Bezugsraum 7) überwiegen trassennahe Maßnahmen, die vor allem der landschaftsgerechten Begrünung und landschaftlichen Einbindung dienen. Weitere Maßnahmen stehen in einer engen funktionalen Beziehung zu den geplanten Faunapassagen und haben Biotopverbund- und Leitungsfunktionen für querende Wildtiere.

Im Übergang zwischen der Oste-Aue (Bezugsraum 6) und dem anschließenden Geesthang können geeignete Kompensationsmaßnahmen realisiert werden, die zur Sicherung und Optimierung dort vorhandener, gesetzlich geschützter Biotope beitragen (Regeneration eines Kerbtals, Schutz von Gehölzbeständen und Entwicklung standortgerechter Gehölzbestände an der Hangkante). Zu den artenschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen gehören hier auch die vorgezogenen Ausgleichs-maßnahmen für einen Brutplatz der Bekassine (Nassgrünland / Feuchtbrache) und einer Rohrweihe sowie weiterer Röhrichtbesiedler (Ökologische Umgestaltung einer Kleientnahmestelle mit Röhricht-entwicklung).

Bei Umsetzung der dargelegten Maßnahmenplanung und unter Berücksichtigung einer langjährigen Begleitung der Flächen durch eine Erfolgskontrolle ist festzustellen, dass ein Ausgleich des Eingriffs erreicht wird und keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild verbleiben.

Artenschutzrechtliche Verbotsverstöße werden ebenfalls vermieden.

Page 186: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 186 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

10 Abkürzungsverzeichnis

BP Brutpaare

CEF continuous ecological functionality (CEF-Maßnahmen = zeitlich vorgezogene

Ausgleichsmaßnahmen)

LAP Landschaftspflegerische Ausführungsplanung

M.Nr. Maßnahmenummer

NLStBV Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

NLWKN Niedersächsisches Landesamt für Wasserwirtschaft, Küstenschutz und Naturschutz (s.a. Drachenfels 2011)

Page 187: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 187 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

11 Glossar

Abiotische Standortfaktoren Unbelebte Standortparameter, z.B. klimatische Faktoren (Licht, Tempera-tur, Luftfeuchte, Wind), hydrologische Faktoren (Wasserstandshöhe, pH-Wert) oder Bodenfaktoren (Korngröße und chemische Zusammensetzung des Substrates)

Adsorptionskapazität/-vermögen Maß für die Fähigkeit von festen Bodenteilchen, Gase aus der Bodenluft sowie Moleküle und Ionen aus der wässrigen Bodenlösung an ihrer Oberfläche anzulagern

Avifauna Gesamtheit der Vogelarten, die in einem bestimmten Gebiet vorkommen

Biotisches Standortpotenzial Bereiche mit besonderen Standortfaktoren (z.B. selten / ungestört / nähr-stoffarm / flachgründig / trocken /nass)

CEF-Maßnahme Aus artenschutzrechtlichen Gründen erforderliche funktionserhaltende Maßnahmen (sog. „vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen“ nach § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG)

Critical loads vom Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) empfohlenes Instru-ment der Umweltpolitik zur Kartierung von Ökosystemen, um öko-toxikologische Wirkungsschwellen zu ermitteln. Solange bestimmte Schwellenwerte bei Schadstoff–Frachten in Ökosystemen nicht über-schritten werden, treten nach gegenwärtigem Wissensstand keine Systemschäden auf (Critical-Loads-Konzept). Analog werden kritische Konzentrationen (Critical-Levels-Konzept) ermittelt. Die Umweltbelastun-gen durch Produktionsprozesse oder Produkte können miteinander verglichen werden, indem bspw. berechnet wird, welche Wassermengen mit verschiedenen Schadstoffen bis zur kritischen Grenze belastet wer-den. Probleme des Konzepts sind das Auftreten von Akkumulations-, Synergie- und Umkippeffekten sowie bes. die zeitliche Variabilität kritischer Werte.

Depositionsrate Der Begriff Deposition bezeichnet die Ablagerung von festen, flüssigen und gasförmigen Luftverunreinigungen an Oberflächen. Die Depositions-rate ist von Eigenschaften der Gase bzw. Partikel, meteorologischen Bedingungen und Eigenschaften der Akzeptoroberfläche abhängig.

Effektdistanz Maximale Reichweite des erkennbar negativen Einflusses von Straßen auf die räumliche Verteilung einer Vogelart

Eutrophierung Eutrophierung oder Nährstoffeintrag bezeichnet allgemein die Anreiche-rung von Nährstoffen in einem Ökosystem oder einem Ökosystemteil (z.B. Gewässer).

FFH-Gebiet FFH-Gebiete sind spezielle europäische Schutzgebiete, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden und dem Schutz von Pflanzen (Flora), Tieren (Fauna) und Habitaten (Lebensraumtypen) dienen, die in mehreren Anhängen zur FFH-Richtlinie aufgelistet sind. FFH-Gebiete sind ein Teil des Natura 2000-Netzwerkes.

Filter- und Pufferfunktion Die Filter- und Pufferfunktion bezeichnet die Fähigkeit des Bodens, Schadstoffe aufzunehmen, zu binden oder umzuwandeln.

Page 188: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 188 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Fluchtdistanz Abstand, den ein Tier zu bedrohlichen Lebewesen wie natürlichen Feinden und Menschen toleriert, ohne dass es die Flucht ergreift.

Gradiente Höhenverlauf der Trasse

Grundwasserschutzfunktion Fähigkeit des Natur-/Landschaftshaushaltes, Grundwasserkörper aufgrund der Vegetationsstruktur sowie undurchlässiger oder gut filternder bzw. puffernder Deckschichten vor dem Eindringen unerwünschter (Schad-) Stoffe zu schützen.

Grünbrücke Brücke mit Tierpassage (Querungshilfe)

Habitat Lebensraum oder Teillebensraum einer Art

Indikatorfunktion Eigenschaft, aufgrund spezifischer Empfindlichkeit Qualitätszustände oder auch Veränderungen anzuzeigen

Irritationsschutzwand Wand zum Schutz von Tiere vor störendem Lärm-, Blend- und sonstigen Störwirkungen des Verkehrs

Isophone Linie, die Punkte mit gleichem Schallpegel verbindet

Kollisionsschutzwand Wand zum Schutz von Tieren vor Kollisionen mit dem Straßenverkehr

Kritischer Schallpegel Als kritischer Schallpegel wird der Mittelungspegel nach RLS-90 bezeich-net, dessen Überschreitung eine ökologisch relevante Einschränkung der akustischen Kommunikation und damit von wesentlichen Lebensfunk-tionen einer Brutvogelart nach sich ziehen kann.

Linientaxierung Methodik zur Erfassung von Tierartengruppen (z.B. Reptilien, Heu-schrecken etc.) in weitläufigen, homogen strukturierten Landschaften mit guter Zugänglichkeit

Melioration Kulturtechnische Maßnahmen zur Werterhöhung des Bodens, d.h. zur Steigerung der Ertragsfähigkeit oder Vereinfachung der Bewirtschaftung (z.B. Entwässerung, Drainierung)

Mollusken Weichtiere

Naturhaushalt Die Bestandteile Boden, Wasser, Luft, Klima, Tiere und Pflanzen sowie das Wirkungsgefüge zwischen ihnen (Definition gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG)

Population Eine biologisch oder geografisch abgegrenzte Zahl von Individuen (Definition gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 6 BNatSchG)

Regenerationsfähigkeit Beschreibt die (zeitliche) Wiederherstellungsfähigkeit eines Biotoptyps nach Zerstörung

Regler- und Speicherfunktion Leistungsvermögen des Bodens in Bezug auf den Landschaftswasser-haushalt (Abflussverzögerung, Wasserspeicherung, den Wasserhaushalt ausgleichende Funktionen, Wasseraufnahmekapazität, Infiltrationsvermö-gen sowie Rückhaltevermögen für Nährstoffe)

Retentionsfunktion Leistungsvermögen des Natur-/Landschaftshaushaltes, aufgrund der Vegetationsstruktur, Boden- und Reliefbedingungen Oberflächenwasser zurückzuhalten, den Direktabfluss zu verringern und zu ausgeglichenen Abflussverhältnissen beizutragen

Page 189: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 189 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Scoping-Termin Bei komplexen Plangenehmigungs-/ Planfeststellungsverfahren wird dem eigentlichen Verfahren oft ein Scoping-Termin vorgeschaltet. Beim Scoping-Termin wird der Untersuchungsrahmen für die Umwelt-verträglichkeitsprüfung (Umfang der Untersuchungen, Methoden, vorzulegende Gutachten etc.) erörtert. Teilnehmer sind neben der für das Verfahren zuständigen Behörde sowie dem Vorhabensträger betroffene Kommunen und Kreise, Fachbehörden und Umweltverbände. Der Scoping-Termin ist ein verwaltungsinterner, nicht-öffentlicher Termin.

Störradius Reichweite eines störenden Effektes auf eine größere Ansammlung von Vögeln (z. B. Brutkolonie, Rastvögel). Größere Vogeltrupps reagieren häufig scheuer als einzelne Individuen.

Telemetrische Untersuchungen Die Telemetrie ist eine Erfassungsmethode für Fledermäuse: Einem Tier wird ein Halsband. Das Halsband trägt einen aktiven Sender mit Antenne, mit dem sich die Fledermaus jederzeit orten lässt. Quartierwechsel in einem begrenzten Areal lassen sich so leicht registrieren.

Transekt Ein Transekt ist ein nach bestimmten Kriterien festgelegter Abschnitt aus der Landschaft entlang einer geraden Linie, der zur Erfassung von Tieren regelmäßig begangen wird.

Trogbauwerk Ein Trogbauwerk im Verkehrswegebau besteht aus seitlichen Stütz-wänden und einer geschlossenen Sohle. Die Sohle ist dabei in der Regel als Rampe ausgebildet. Der Verkehrsweg wird auf der Rampe geführt.

Trophie Nährstoffangebot eines Standortes

Wirkfaktor Von einem Vorhaben ausgehende Einflussgröße (z.B. Schallimmissionen), die im Zusammentreffen mit den Ausprägungen von Natur und Landschaft zu Beeinträchtigungen führen kann (z.B. Störungen des Brutverhaltens von Vögeln). Dabei ist die Intensität einer eventuell auftretenden Beeinträchtigung einerseits von der Empfindlichkeit der betroffenen Funktionen und Werte, und andererseits von der Art, der Intensität und der Dauer des Wirkfaktors abhängig.

Zönose Bezeichnung für miteinander in ökologischen Beziehungen stehende Gemeinschaften von Tieren und/oder Pflanzen, unabhängig von Ausmaß oder Art der Verbindung

Page 190: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 190 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

12 Literaturverzeichnis

AUSTRAL 200, CAR in NLStBV (2011) BAADER,G. 1952: Untersuchungen über Randschäden.; Schriftenr, d. Forstl, Fak. der Univ. Göttingen, Band 3,

Sauerländer's Verlag, 73 Seiten.

BIERHALS, E., DRACHENFELS, O.V., RASPER, M. (2004): Wertstufen und Regenerationsfähigkeit der Biotoptypen in Niedersachsen. – In: Informationsdienst Niedersachsen 24(4), S. 231-240.

BMVBS – BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND STADTENTWICKLUNG (2011a): Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (RLBP), Ausgabe 2011. Hrsg.: Bau und Stadtentwicklung Bundesministerium für Verkehr.

BMVBS – BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND STADTENTWICKLUNG (2011b): Arbeitshilfe Fledermäuse und Straßenverkehr, Entwurf Oktober 2011

bremenports (2009): Entwicklung der Kompensationsfläche "Binnendeichsfläche auf der Luneplate" von 1996 bis 2006 - Abschlussbericht. In: Nördliche Erweiterung des Containerterminals in Bremerhaven (CT III) - Ökologische Begleituntersuchungen zu den Kompensationsmaßnahmen, Unveröff. Gutachten (Verfasser: WBNL & KÜFOG)

DRACHENFELS, V. O. (2011): Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen unter besonderer Berück-sichtigung der gesetzlich geschützten Biotope sowie der Lebensraumtypen von Anhang I der FFH-Richtlinie. In: Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen, Bd. A/4, S.326 S., Hrsg.: NLWKN.

DVL (HRSG.) (2006): Landschaftselemente in der Agrarstruktur. Entstehung, Neuanlage und Erhalt. In: DVL-Schriftenreihe "Landschaft als Lebensraum", Bd. 9, S.123 S., Hrsg.: Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V., Eigenverlag.

FÖA LANDSCHAFTSPLANUNG (2009): Leitfaden Fledermausschutz. Entwurf Stand 10/2010. Projektleitung J. Lüttmann. In: Teilbericht zum Forschungsprojekt FE 02.0256/2004/LR des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung "Quantifizierung und Bewältigung verkehrsbedingter Trennwirkungen auf Fledermauspopulationen als Arten des Anhangs der FFH-Richtlinie", S.86 S.

GARNIEL, A. & MIERWALD, U. (2010): Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr. In: Forschungsprojekt FE 02.286/2007/LRB. Entwicklung eines Handlungsleitfadens für Vermeidung und Kompensation verkehrsbedingter Wirkungen auf die Avifauna, S.115 S., Hrsg.: Bau und Stadtentwicklung Bundes-ministerium für Verkehr

GRONTMIJ (2011): Wassertechnischer Fachbeitrag zum Neubau der A 20 – Küstenautobahn im Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm, Materialband zur Planfeststellung

GuD (2011): Baugrundgutachten BAB 20. Unveröffentlichtes Gutachten.

HANDKE, K. (2008): Renaturierung von Feuchtgebieten im Unterweserraum - Versuch einer Bilanzierung für Brut- und Gastvögel nach 20 Jahren. Vogelwarte, Bd. 46 (4), S. 278-279.

HANDKE, K.; TESCH, A. (2011): Bericht zur Lage der Natur in Bremen. 149 S + 42 S. Anhang, Hrsg.: Bau, Verkehr und Europa Senator für Umwelt,

HICKS & ASHMORE (2005) in NLStBV (2011)

JUNGMANN (2004): Arbeitshilfe Boden und Wasser im Landschaftsrahmenplan - Informationsdienst

Naturschutz Niedersachsen, Heft 2/2004, Hannover.

KIFL – KIELER INSTITUT FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE (2007): Schlussbericht des FuE-Vorhabens des

Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung „Vögel und Verkehrslärm“

KIRCHNER ET AL. (2006) in NLStBV (2011)

Page 191: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 191 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

KÖHLER, B. & A. PREIß (2000): Erfassung und Bewertung des Landschaftsbildes, Informationsdienst

Naturschutz Niedersachsen Heft 1/2000, Hrsg.: Niedersächsisches Landesamt für Ökologie (NLÖ), Hildesheim.

LANDKREIS ROTENBURG(WÜMME) [HRSG.] (2003): Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Rotenburg

(Wümme).

LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) [HRSG.] (2005): Regionales Raumordnungsprogramm 2005 für den

Landkreis Rotenburg (Wümme).

LANDKREIS STADE [HRSG.] (1989): Landschaftsrahmenplan Landkreis Stade.

LANDKREIS STADE [HRSG.] (2004): Regionales Raumordnungsprogramm 2004 für den Landkreis Stade.

LBEG LANDESAMT FÜR BERGBAU, ENERGIE UND GEOLOGIE (O.J.): Bodenkundliche Kartierung 1:50.000 (digital; ESRI-shape Format).

LBEG LANDESAMT FÜR BERGBAU, ENERGIE UND GEOLOGIE (O.J.): Biotopentwicklungspotenzial (digital; ESRI-shape Format).

LBEG LANDESAMT FÜR BERGBAU, ENERGIE UND GEOLOGIE (O.J.): Niedersächsisches Bodeninformationssystem (NIBIS) (online).

LBEG LANDESAMT FÜR BERGBAU, ENERGIE UND GEOLOGIE (O.J.): Hydrogeologisches Kartenwerk 1:200.000 (WMS-Dienst, online).

LBEG LANDESAMT FÜR BERGBAU, ENERGIE UND GEOLOGIE (O.J.): Grundwasserneubildung nach GROWA (digital, ESRI-shape Format).

LBEG LANDESAMT FÜR BERGBAU, ENERGIE UND GEOLOGIE (o.J.): Hydrogeologische Übersichtskarte 1:200.000 (WMS-Kartendienst, online). (Kurz: HÜK 200).

LBEG LANDESAMT FÜR BERGBAU, ENERGIE UND GEOLOGIE (o.J.): Bodenübersichtskarte 1:50.000 (WMS-Karten-dienst, online). (Kurz: BÜK 50).

LEGUAN GMBH (2012): Fachbeitrag Flora und Fauna – Biologische Untersuchungen im Rahmen des LBP zum

Neubau der A 20 – Küstenautobahn im Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm, Materialband zur Planfeststellung, Hamburg

MOSIMANN ET AL (1999): Schutzgut Klima/Luft in der Landschaftsplanung - Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen, Heft 4/99, Hannover.

NLÖ Niedersächsisches Landesamt für Ökologie) (Hrsg.) (2004): Arbeitshilfe Boden und Wasser im Landschaftsrahmenplan - Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen, Heft 2/2004, Hannover.

NLÖ Niedersächsisches Landesamt für Ökologie) (Hrsg.) (2002): Leitlinie Naturschutz und Landschaftspflege in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz. – Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen, Hannover.

NLStBV LANDESBEHÖRDE FÜR STRASSENBAU UND VERKEHR (2006): Untersuchung zur Linienfindung Küstenautobahn A 22 Westerstede (A 28) – Drochtersen (A 20, Elbquerung), Umweltverträglichkeits-studie zum ROV

NLStBV LANDESBEHÖRDE FÜR STRASSENBAU UND VERKEHR; MITWIRKUNG: BOSCH & PARTNER; PLANUNGSGRUPPE UMWELT (2011): Anwendung der RLBP (Ausgabe 2009) bei Straßenbauprojekten in Niedersachsen (Stand März 2011). Hinweise zur Vereinheitlichung der Arbeitsschritte zum land-schaftspflegerischen Begleitplan und zum Artenschutzbeitrag. Stand März 2011. In: Unveröffentlichtes Gutachten i.A. Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, S.69 S. + Anhang

Page 192: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 192 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

NLStBV und NLWKN (2006): Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beim Aus- und Neubau von Straßen. In: Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen, 1/2006 „Beiträge zur Eingriffsregelung V“. Hrsg.: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz

NLWKN (2009): Ökologische Bewertung von Fließgewässern (digital; ESRI-shape Format).

REINIRKENS, P. (1992): Ermittlung straßenbedingter Auswirkungen auf die Landschaftsfaktoren Boden und Wasser. Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik, Heft 626, Bonn-Bad Godesberg.

RUNGE, H.; SIMON, M.; WIDDIG, T.; LOUIS, W. (2009): Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben (Entwurf). In: Umweltforschungsplan 2007 - Forschungskennziffer 3507 82 080- Endbericht, S.279.

SCHOPPENHORST, A. (2002): Charakteristika und Veränderungen der Avifauna des Feuchtgrünlandes im Bremer Raum. In: Zur Situation feuchtgrünlandabhängiger Vogelarten in Deutschland. Wiesenvogel-tagung 1999 in Tecklenburg. Dokumentation der Ergebnisse mit aktuellen Ergänzungen zur Bestands-situation, S.65-78, Hrsg.: Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Ministerium für Umwelt und Naturschutz,

STADT BREMERVÖRDE [Hrsg.] (2007): Rad- und Wanderkarte.

TEGETHOF, U. (1998): Straßenseitige Belastungen des Grundwassers. Wirtschaftsverl. NW, Verl. für Neue Wiss., Bremerhaven.

TESCH, A. et al. (2010): Biotopentwicklung in Tideästuaren. Naturschutz und Landschaftsplanung, Bd. 42 (7), S. 197-204.

WASNER, U. & R. WOLF-STRAUB (1981): Ökologische Auswirkungen des Straßenbaus auf die Lebens-gemeinschaft des Waldes. LÖLF-Mitteilungen NW, Heft 1 u. 2, Recklinghausen

Page 193: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 193 von 193

LBP_Text_120920.doc Stand: 21.09.2012

Anlagen

1 Abbildung Bestand Boden

2 Abbildung Bestand Wasser

3 Abbildung Bestand Landschaftsbild

4 Liste der planungsrelevanten Brutvogelarten

5 Bilanzierungstabelle Eingriff

6 Bilanzierungstabelle Kompensationsbedarf

7 Kostenschätzung – entfällt –

Karten

Unterlage 19.1.2 Blatt 1 Bestandsübersicht

Unterlage 19.1.3 Blatt 0 Bestands- und Konfliktplan, Legendenblatt

Blatt 1 - 4 Bestands- und Konfliktpläne

Page 194: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

Anlagen zu Unterlage 19.1.1

Landschaftspflegerischer Begleitplan

für den

Neubau der A 20,

von Westerstede bis Drochtersen

Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm

1 Abbildung Bestand Boden

2 Abbildung Bestand Wasser

3 Abbildung Bestand Landschaftsbild

4 Liste der planungsrelevanten Brutvogelarten

5 Bilanzierungstabelle Eingriff

6 Bilanzierungstabelle Kompensationsbedarf

7 Kostenschätzung – entfällt –

Page 195: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

Anlage 1

Abbildung Bestand Boden

Page 196: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

P-G

2

P

P

S

S-B

HHv

P

S-B

P

S-B

P

HHv

HHv

G-P

MN

S-B

G-P

PG-P

HHv

S-B

P-G

P

HNv

G-P

MN//HN

HNv

HNv

HHv

G

7

2

6

1

1

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und VerkehrLBP zum Neubau der A20- Bauabschnitt 6 -Anlage 1: Boden

Bodentypen

NachrichtlichVerlauf der geplanten A20

Maßstab: 1:30.000

Empfindlichkeit (Schadstoffeintrag, Verdichtung);Regler- und Speicher-/Filter- und Pufferfunktion

Moore

Semiterrestrisch

Kleimarsch (Niederungsebene)KleimarschKleimarsch, unterlagert von Niedermoor

MNMN/HN

GleyGleyPodsol-Gley

GP-G

Niedermoor (Niederungsebene)Erd-NiedermoorHNv

Hochmoor (Niederungsebene)Erd-HochmoorHHv

Terrestrisch

PodsolPodsolPGley-PodsolPseudogley-Podsol

G-PS-P

PseudogleyPseudogleyS

BraunerdePseudogley-BraunerdeS-B

Ausprägung (Naturnähe, Standorteigenschaft);Biotische Standortfunktion/Enwicklungspotenzial

Spezielle planungsrelevante Funktionen

Bezugsräume (Nummerierung s. Bestandsübersicht)

Page 197: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

Anlage 2

Abbildung Bestand Wasser

Page 198: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

Oste

Ortmoorgraben

Kornbeck

Wallbeck

Gräpeler Mühlenbach

Gräpeler Moorgraben

1

2

1

7

2

6

1

3

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und VerkehrLBP zum Neubau der A20- Bauabschnitt 6 -Anlage 2: Wasser

NachrichtlichVerlauf der geplanten A20

Maßstab: 1:30.000

Verschmutzungsgefährdete grundwassernahe Bereiche

OberflächengewässerFließ- und Stillgewässer (LEGUAN, 2009)

Fließgewässerschutzsystem (NLWKN, 2009)

Grundwasser

Überschwemmungsgebiet Oste (NLWKN, 2009)

Bereiche mit vorrangigen Maßnahmen zum Grundwasserschutz (LRP ROW, 2003)

Erheblich veränderter Wasserkörper nach WRRL (NLWKN, 2009)

Bereiche mit hoher Grundwasserbildung (≥ 250mm/Jahr)(LBEG, o.J.)

Planungsrelevante Funktionen

Bezugsräume (Nummerierung s. Bestandsübersicht)

Page 199: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

Anlage 3

Abbildung Bestand Landschaftsbild

Page 200: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

Windräder

1.1 / II

1.2 / III

2 / III

3 / IV B / III

A / II-III

C / III

D / III

2 / III

4 / III

5 / IV

7 / III

1.1 / II

1.1 / II

6 / III

3 / IV

1

1

2

23

6

6

7

7

6

2

2

LBP zum Neubau der A20 - Bauabschnitt 6Anlage 3: Landschaftsbild

VorbelastungenÜberlandleitung mit MaststandortenLandschaftsbildbeeinträchtigendesElement

Weitgehend ausgeräumte Ackerlandschaftauf Geestrücken

Grünlandgeprägte und degenerierte MoorniederungBewaldeter Geesthügel "Höhne"Talbereich / Flussaue der OsteKleinteilig und gut strukturierter, reliefierter GeestbereichNiederungsbereiche des Gräpeler Mühlenbachesund Gräpeler MoorgrabensMosaiklandschaft aus Gehölzstrukturen, Agrarnutzungund Wald Bereich mit WindenergieanlagenWindräder

NachrichtlichVerlauf der geplanten A20

Landschaftsbild/Erholung(1.000 m beiseitig der Trassenmitte)

Landschaftsgebundene Erholungsfunktion

Wegeverbindungen

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

hohe Bedeutung für das Landschaftsbildmittlere Bedeutung für das Landschaftsbildgeringe Bedeutung für das Landschaftsbild

Bedeutung der Landschaftsbildeinheiten

IV

Mäßig gegliederte, ackergeprägte Geestlandschaft

Nr./Bed. Landschaftsbildeinheiten (Erläuterungen s. Text)

IIIII

Maßstab: 1:30.000

Offizielle Rad- und Wanderwege1.2 / III

6 / III

7 / III

sehr geringe Bedeutung für das LandschaftsbildI

sehr hohe Bedeutung für das LandschaftsbildV

Prägende StrukturelementeGliedernde GehölzstrukturenMarkante Einzelbäume

Hönau-LindorfWochenendhausgebiet "Am Mühlengraben"

Kornbeck-SteinbergSiedlungsbildeinheiten (Erläuterungen s. Text)Nr./Bed.

A / II-III

C / III

Nieder-OchtenhausenD / IIIElmE / III

Raumgrenze und Randeffekt1.1 / II

B / III

5 / IV4 / III3 / IV2 / III

Bezugsräume (Nummerierung s.Bestandsübersicht)

Page 201: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

Anlage 4

Liste der planungsrelevanten Brutvogelarten

Page 202: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

Planungsrelevante Brutvogelarten

Name Wissenschaftlicher Name RL D RL Nds RL Nds WM RL Nds TO BArtSchV EGArtSchV VSchRL Häufigkeit 1) Trend seit 1980 1)

Alpenstrandläufer Calidris alpina 1 0 0 - sAmsel Turdus merula * * * * h =Austernfischer Haematopus ostralegus * * * * mh zBachstelze Motacilla alba * * * * h =Bartmeise Panurus biarmicus * * * * s zBaumfalke Falco subbuteo 3 3 3 3 Anh. ABaumpieper Anthus trivialis V V V VBekassine Gallinago gallinago 1 2 2 2 sBergente Aythya marila R - - -Beutelmeise Remiz pendulinus * * * * s zBienenfresser Merops apiaster * R R R sBirkenzeisig Carduelis flammea * * * * s zBirkhuhn Tetrao tetrix 2 1 0 1 s Anh. IBlässhuhn Fulica atra * * * * mh zBlaukehlchen Luscinia svecica V * * V s Anh. IBlaumeise Parus caeruleus * * * * h =Bluthänfling Carduelis cannabina V V V VBrandgans Tadorna tadorna * * * * mh zBraunkehlchen Saxicola rubetra 3 2 2 2Bruchwasserläufer Tringa glareola 1 1 - 1 s Anh. IBuchfink Fringilla coelebs * * * * h =Buntspecht Dendrocopos major * * * * h zDohle Coloeus monedula * * * * h zDoppelschnepfe Gallinago media 0 0 0 0 s Anh. IDorngrasmücke Sylvia communis * * * * h =Drosselrohrsänger Acrocephalus arundinaceus V 1 1 1 sEichelhäher Garrulus glandarius * * * * h =Eisvogel Alcedo atthis * 3 2 3 s Anh. IElster Pica pica * * * * h =Erlenzeisig Carduelis spinus * * * * mh zFeldlerche Alauda arvensis 3 3 3 3Feldschwirl Locustella naevia V 3 3 3Feldsperling Passer montanus V V V VFichtenkreuzschnabel Loxia curvirostra * * * * mh =Fischadler Pandion haliaetus 3 1 - 1 Anh. A Anh. IFitis Phylloscopus trochilus * * * * h =Flussregenpfeifer Charadrius dubius * 3 3 3 sFlussseeschwalbe Sterna hirundo 2 2 2 1 s Anh. IFlussuferläufer Actitis hypoleucos 2 1 1 1 sGartenbaumläufer Certhia brachydactyla * * * * h =Gartengrasmücke Sylvia borin * * * * h =Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus * 3 3 3Gebirgsstelze Motacilla cinerea * * * * mh =Gelbspötter Hippolais icterina * * * * h =Gimpel Pyrrhula pyrrhula * * * * h =Girlitz Serinus serinus * V V V

Seite 1 von 4

Page 203: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

Planungsrelevante Brutvogelarten

Goldammer Emberiza citrinella * * * * h =Goldregenpfeifer Pluvialis apricaria 1 1 0 0 s Anh. IGrauammer Emberiza calandra 3 1 0 1 sGraugans Anser anser * * * * mh zGraureiher Ardea cinerea * * * * mh zGrauschnäpper Muscicapa striata * V V VGroßer Brachvogel Numenius arquata 1 2 2 1 sGrünfink Carduelis chloris * * * * h zGrünspecht Picus viridis * 3 3 3 sHabicht Accipiter gentilis * * * * Anh. A mh zHaubenlerche Galerida cristata 1 1 0 1 sHaubenmeise Parus cristatus * * * * h =Haubentaucher Podiceps cristatus * V V VHausrotschwanz Phoenicurus ochruros * * * * h =Haussperling Passer domesticus V V V VHeckenbraunelle Prunella modularis * * * * h =Heidelerche Lullula arborea V 3 0 V s Anh. IHöckerschwan Cygnus olor * * * * s zHohltaube Columba oenas * * * * mh zKampfläufer Philomachus pugnax 1 1 1 0 s Anh. IKernbeißer Coccothraustes coccothraustes * * * * h =Kiebitz Vanellus vanellus 2 3 3 3 sKlappergrasmücke Sylvia curruca * * * * h =Kleiber Sitta europaea * * * * h zKleinspecht Dryobates minor V 3 3 3Knäkente Anas querquedula 2 1 1 1 Anh. AKohlmeise Parus major * * * * h zKolbenente Netta rufina * R R RKolkrabe Corvus corax * * 0 * s zKormoran Phalacrocorax carbo * * * * mh zKornweihe Circus cyaneus 2 2 2 2 Anh. A Anh. IKranich Grus grus * * 0 * Anh. A Anh. IKrickente Anas crecca 3 3 3 3Kuckuck Cuculus canorus V 3 3 3Lachmöwe Larus ridibundus * * * VLöffelente Anas clypeata 3 2 2 2Mauersegler Apus apus * * * * h aMäusebussard Buteo buteo * * * * Anh. A mh zMehlschwalbe Delichon urbicum V V V VMisteldrossel Turdus viscivorus * * * * h aMittelsäger Mergus serrator * 1 1 -Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla * * * * h zNachtigall Luscinia megarhynchos * 3 3 3Nebelkrähe Corvus cornix * 2 * 2Neuntöter Lanius collurio * 3 3 3 Anh. IOrtolan Emberiza hortulana 3 1 - 1 s Anh. IPfeifente Anas penelope R R R -

Seite 2 von 4

Page 204: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

Planungsrelevante Brutvogelarten

Pirol Oriolus oriolus V 3 2 3Rabenkrähe Corvus corone * * * * h zRaubwürger Lanius excubitor 2 1 1 1 sRauchschwalbe Hirundo rustica V 3 3 3Rebhuhn Perdix perdix 2 3 3 3Reiherente Aythya fuligula * * * * s zRingdrossel Turdus torquatus * 1 - -Ringeltaube Columba palumbus * * * * h zRohrammer Emberiza schoeniclus * * * * h =Rohrdommel Botaurus stellaris 2 1 1 1 s Anh. IRohrschwirl Locustella luscinioides * 3 3 3 sRohrweihe Circus aeruginosus * 3 3 3 Anh. A Anh. IRothalstaucher Podiceps grisegena * 3 3 3 sRotkehlchen Erithacus rubecula * * * * h =Rotmilan Milvus milvus * 2 - 2 Anh. A Anh. IRotschenkel Tringa totanus V 2 2 1 sSaatkrähe Corvus frugilegus * V V VSandregenpfeifer Charadrius hiaticula 1 3 3 - sSchellente Bucephala clangula * * - * ss zSchilfrohrsänger Acrocephalus schoenobaenus V 3 V 2 sSchlagschwirl Locustella fluviatilis * * * * ss zSchleiereule Tyto alba * * * * Anh. A mh zSchnatterente Anas strepera * * * * s zSchwanzmeise Aegithalos caudatus * * * * h =Schwarzhalstaucher Podiceps nigricollis * * * * s ss zSchwarzkehlchen Saxicola rubicola V * * *Schwarzkopfmöwe Larus melanocephalus * * * * Anh. I ss zSchwarzmilan Milvus migrans * * - * Anh. A Anh. I ss zSchwarzspecht Dryocopus martius * * - * s Anh. ISchwarzstorch Ciconia nigra * 2 - 2 Anh. A Anh. ISeeadler Haliaeetus albicilla * 2 2 2 Anh. A Anh. ISilbermöwe Larus argentatus * * * * h aSingdrossel Turdus philomelos * * * * h aSommergoldhähnchen Regulus ignicapilla * * * * h =Sperber Accipiter nisus * * * * Anh. A mh zSperbergrasmücke Sylvia nisoria * 3 - 3 s Anh. ISpießente Anas acuta 3 1 1 1Star Sturnus vulgaris * V V VSteinkauz Athene noctua 2 1 1 1 Anh. ASteinschmätzer Oenanthe oenanthe 1 1 1 1Stieglitz Carduelis carduelis * * * * mh =Stockente Anas platyrhynchos * * * * h =Sturmmöwe Larus canus * * * * mh zSumpfmeise Parus palustris * * * * h =Sumpfohreule Asio flammeus 1 1 2 1 Anh. A Anh. ISumpfrohrsänger Acrocephalus palustris * * * * h =Tafelente Aythya ferina * * * * s z

Seite 3 von 4

Page 205: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

Planungsrelevante Brutvogelarten

Tannenmeise Parus ater * * * * h zTeichhuhn Gallinula chloropus V V V V sTeichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus * V V VTrauerschnäpper Ficedula hypoleuca * V V VTrauerseeschwalbe Chlidonias niger 1 2 1 1 s Anh. ITüpfelsumpfhuhn Porzana porzana 1 1 1 1 s Anh. ITürkentaube Streptopelia decaocto * * * * h aTurmfalke Falco tinnunculus * V V V Anh. ATurteltaube Streptopelia turtur 3 3 2 3 Anh. AUferschnepfe Limosa limosa 1 2 2 1 sUferschwalbe Riparia riparia * V V V sWacholderdrossel Turdus pilaris * * * * h zWachtel Coturnix coturnix * 3 3 3Wachtelkönig Crex crex 2 2 2 2 s Anh. IWaldbaumläufer Certhia familiaris * * - * h =Waldkauz Strix aluco * V V V Anh. AWaldlaubsänger Phylloscopus sibilatrix * V V VWaldohreule Asio otus * 3 3 3 Anh. AWaldschnepfe Scolopax rusticola V V V VWaldwasserläufer Tringa ochropus * * - * s ss zWanderfalke Falco peregrinus * 2 2 1 Anh. A Anh. IWasseramsel Cinclus cinclus * * - - s zWasserralle Rallus aquaticus V 3 3 3Weidenmeise Parus montanus * * * * h =Weißstorch Ciconia ciconia 3 2 2 2 s Anh. IWeißwangengans Branta leucopsis * R R -Wendehals Jynx torquilla 2 1 - 1 sWespenbussard Pernis apivorus V 3 - 3 Anh. A Anh. IWiesenpieper Anthus pratensis V 3 3 3Wiesenschafstelze Motacilla flava * * * * h zWiesenweihe Circus pygargus 2 2 2 2 Anh. A Anh. IWintergoldhähnchen Regulus regulus * * * * h =Zaunkönig Troglodytes troglodytes * * * * h =Ziegenmelker Caprimulgus europaeus 3 3 - 3 s Anh. IZilpzalp Phylloscopus collybita * * * * h =Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis * 3 3 3

1) nach KRÜGER & OLTMANNS (2007) h - häufig z - zunehmendmh - mäßig häufig = - stabil

Brutvogelarten, die aufgrund ihres RL-Status, Anh. I EU-VSR oder strengem Schutz vertieft zu betrachten sind s - selten a - abnehmendss - sehr selten

zusätzliche Charakterart

Brutvogelarten mit geringer Häufigkeitsklasse (unter "mh") und abnehmendem Bestandstrend ("a") haben ungünstigen Erhaltungszustand und sind vertieft zu betrachtenSeltene Arten werden unabhängig vom Bestandstrend vertieft betrachtet, ebenso häufige Arten mit abnehmendem Bestandstrend

Seite 4 von 4

Page 206: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

Anlage 5

Bilanzierungstabelle Eingriff

Page 207: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis DrochtersenAbschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm

Anlage 5 zur Unterlage 19.1.1

Spalte1 Spalte2 Spalte3 Spalte4 Spalte5 Spalte6 Spalte7 Spalte8Baubedingte

WirkungBetreibsbedingte

Wirkung

Ver-siegelung

Teilver-siegelung

Über-bauung

Arbeits-streifen

Stickstoff-immission

2.803 1.312 3.509 2.343 4.711WJN Nadelwald-Jungbestand II 121 96 273 216WQF2 Eichenmischwald feuchter Sandb÷den IV 974WQT Eichenmischwald armer, trockener Sandb÷den V 2WQT2 Eichenmischwald armer, trockener Sandb÷den V 259 142 226 237 2.588WVS1t Sonstiger Birken- und Kiefern-Moorwald III 1.230 579 1.248 781 1.146WZF Fichtenforst III 46 26 423 528WZK/WZF Kiefernforst III 863 349 84WZK2 Kiefernforst III 9 41WZK2/WZF2 Kiefernforst III 159 48 199 226WZL2 Lõrchenforst II 126 71 652 10WZS2 Sonstiger Nadelforst aus eingef³hrten Arten II 1 397 303

2.919 1.222 2.933 4.203 537BFA Feuchtgeb³sch nõhrstoffõrmerer Standorte IV 537HBA(Bi) Allee/Baumreihe - 5 38HBA(Bi,Ei) Allee/Baumreihe - 65 33 189 143HBA(Bi,Ei)d Allee/Baumreihe - 157HBA(Ei) Allee/Baumreihe - 0 178HBA(Ei)/FGZ Allee/Baumreihe - 669 198 208 57HBA(Ei)/UHM Allee/Baumreihe - 488 193 847 1.573HBA(Ei)l Allee/Baumreihe - 1 12 49 62HBA(Ei,Bi) Allee/Baumreihe - 143 38 113 173HBA(Ei,Bi)d Allee/Baumreihe - 15 12 42 30HBA(Ei,Bi)l Allee/Baumreihe - 30 37 106 101HBA/URF Allee/Baumreihe - 201 91 187 101HBE(Bi) Sonstiger Einzelbaum/Baumgruppe - 20 132HBE(Ei) Sonstiger Einzelbaum/Baumgruppe - 25HFB/UHF Baumhecke III 139 63 70 111HFM Strauch-Baumhecke III 1.126 506 832 1.127HFMl Strauch-Baumhecke III 0HFMl/BRR Strauch-Baumhecke III 2 50 82HFX Feldhecke mit standortfremden Geh÷lzen II 44 36 209 71HN Naturnahes Feldgeh÷lz III 5 41

42 13 176 241 1.021FGR Nõhrstoffreicher Graben III 2FGZ Sonstiger vegetationsarmer Graben II 15 8 45 154FXS Stark begradigter Bach II 56 49FXS Stark begradigter Bach III 26 5 75 37SOZ Sonstiges naturnahes nõhrstoffarmes Stillgewõsser IV 1.021

0 0 0 0 138NPSp Schnabelriedvegetation auf nõhrstoffarmem Sand V 138

7.661 3.495 9.191 9.588 0GIFm Sonstiges feuchtes Intensivgr³nland II 666 270 2.502 1.715GIMm Intensivgr³nland auf Moorb÷den II 6.024 2.716 5.230 5.221GIMw Intensivgr³nland auf Moorb÷den II 970 505 1.427 2.540GIMw/GMZw Intensivgr³nland auf Moorb÷den II 1 4 32 112

Bezugsraum 1 - Ackergeprägte Geestbereiche um Bremervörde

Anlagebedingte Wirkung

Gehölzfreie Biotope der Sümpfe, Niedermoore, Ufer

Fläche in m²

Gebüsche und Kleingehölze

Wälder

Tabelle 5-1: Biotopbezogene Eingriffsermittlung - tatsächliche Flächengröße

Biotop-Code Biotoptyp Wertstufe

Grünland

Binnengewässer

1

Page 208: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis DrochtersenAbschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm

Anlage 5 zur Unterlage 19.1.1

Spalte1 Spalte2 Spalte3 Spalte4 Spalte5 Spalte6 Spalte7 Spalte8Baubedingte

WirkungBetreibsbedingte

Wirkung

Ver-siegelung

Teilver-siegelung

Über-bauung

Arbeits-streifen

Stickstoff-immission

Anlagebedingte Wirkung

Fläche in m²

Wälder

Biotop-Code Biotoptyp Wertstufe

91.065 37.260 120.929 137.857 0AZg Sonstiger Acker II 17.483 7.056 29.310 37.766AZm Sonstiger Acker II 70.803 28.988 89.370 98.397AZs Sonstiger Acker II 276 119 925 374EL Landwirtschaftliche Lagerflõche I 2 62EL/UHM Landwirtschaftliche Lagerflõche I 2.503 1.096 1.322 1.257

1.118 799 2.485 5.695 0UHF Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte III 43 5 5 9UHM Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte III 932 719 2.374 4.923UHM/HBA(Ea) Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte III 143 74 106 762

8 8 31 417 0HSE Siedlungsgeh÷lz aus ³berwiegend einheimischen Baumarten III 8 8 31 417

8.346 3.159 6.498 12.374 0ODL Lõndlich geprõgtes Dorfgebiet/Geh÷ft I 33 10 55 150ODP Landwirtschaftliche Produktionsanlage I 46 5 56ODS Verstõdtertes Dorfgebiet I 20ODS/PHG Verstõdtertes Dorfgebiet I 98OEL Locker bebautes Einzelhausgebiet I 12 8 19OVS Stra¯ e I 5.867 2.079 4.295 7.956OVW Weg I 2.163 971 1.901 3.857OVW/UHM Weg I 237 81 237 217

Grünanlagen der Siedlungsbereiche

Gebäude, Verkehrs- und Industrieflächen

Acker- und Gartenbaubiotope

Ruderalfluren

2

Page 209: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis DrochtersenAbschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm

Anlage 5 zur Unterlage 19.1.1

Spalte1 Spalte2 Spalte3 Spalte4 Spalte5 Spalte6 Spalte7 Spalte8Baubedingte

WirkungBetreibsbedingte

Wirkung

Ver-siegelung

Teilver-siegelung Über-bauung Arbeits-streifen

Stickstoff-immission

1.650 556 1.812 2.916 25.264WQF3 Eichenmischwald feuchter Sandb÷den V 642 179 640 1.255WVP2 Pfeifengras-Birken- und -Kiefern-Moorwald IV 77 149 1.408WVP2/WVS2 Pfeifengras-Birken- und -Kiefern-Moorwald IV 4.999WVS1t Sonstiger Birken- und Kiefern-Moorwald III 6.700WVS1t/WZF Sonstiger Birken- und Kiefern-Moorwald III 1.238WVS2/WVP2 Sonstiger Birken- und Kiefern-Moorwald III 533 199 553 691 2.765WVS2t Sonstiger Birken- und Kiefern-Moorwald III 2 5 2.486WVS2t/WZ2 Sonstiger Birken- und Kiefern-Moorwald III 474 178 541 785 5.669WXH Laubforst aus einheimischen Arten III 31

2.524 1.119 3.820 4.766 0BRR/HBE Rubus-/Lianen-Gestr³pp III 135 50 156 263BRR/UHB Rubus-/Lianen-Gestr³pp III 2 228HBA Allee/Baumreihe - 12HBA(Bi) Allee/Baumreihe - 129 28 586 334HBA(Bi)u Allee/Baumreihe - 170 64 82 109HBA(Bi,Eb) Allee/Baumreihe - 94 38 59HBA(Bi,Ei) Allee/Baumreihe - 24 23 143 47HBA(Bi,Ei)d Allee/Baumreihe - 9 92 208HBA(Ei) Allee/Baumreihe - 1 31HBA(Ei)/FGZ Allee/Baumreihe - 231 135 137 542HBA(Ei,Bi) Allee/Baumreihe - 160HBA(Ei,Bi)/FGR Allee/Baumreihe - 23 50 244HBA(Ei,Bi)/UHM Allee/Baumreihe - 276 97 173 158HBA(Ei,Bi)d Allee/Baumreihe - 227 102 127 111HBA(Ei,Bi)d/UHM Allee/Baumreihe - 18 24 13 15HBA(Ei,Bi)l Allee/Baumreihe - 87 54 63 2HBA(Ei,Bi)u Allee/Baumreihe - 131 51 72 114HBA/URF Allee/Baumreihe - 8 1 4 0HBE(Bi) Sonstiger Einzelbaum/Baumgruppe - 60 29HBE/FGZ Sonstiger Einzelbaum/Baumgruppe - 32 11 102 32HFB/UHF Baumhecke III 6HFM/FGR Strauch-Baumhecke III 337 153 705 479HFM/FGZ Strauch-Baumhecke III 440 176 560 373HFMl Strauch-Baumhecke III 11 20HFMl/UHM Strauch-Baumhecke III 87 25 176 55HN Naturnahes Feldgeh÷lz III 420 650HX Standortfremdes Feldgeh÷lz II 16 23 138 543

1.850 771 2.445 3.030 1.335FGR Nõhrstoffreicher Graben III 336 138 326 377FGR/HFS Nõhrstoffreicher Graben III 202 99 506 26FGR/UFB Nõhrstoffreicher Graben III 7 5FGR/UHF Nõhrstoffreicher Graben III 505 170 518 717FGR/UR Nõhrstoffreicher Graben III 79 53 108 82FGR/URF Nõhrstoffreicher Graben III 204 68 301 316FGR/URFv Nõhrstoffreicher Graben III 5 502FGZ Sonstiger vegetationsarmer Graben II 512 242 535 469FGZ/URF Sonstiger vegetationsarmer Graben II 13 139 98FXS Stark begradigter Bach III 437SOZ Sonstiges naturnahes nõhrstoffarmes Stillgewõsser IV 1.335

Gebüsche und Kleingehölze

Wälder

Binnengewässer

Tabelle 5-2: Biotopbezogene Eingriffsermittlung - tatsächliche FlächengrößeBezugsraum 2 - Mehe-Oste-Niederung nördlich Bremervörde

Anlagebedingte Wirkung

Fläche in m²

Biotop-Code Biotoptyp Wertstufe

3

Page 210: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis DrochtersenAbschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm

Anlage 5 zur Unterlage 19.1.1

Spalte1 Spalte2 Spalte3 Spalte4 Spalte5 Spalte6 Spalte7 Spalte8Baubedingte

WirkungBetreibsbedingte

Wirkung

Ver-siegelung

Teilver-siegelung Über-bauung Arbeits-streifen

Stickstoff-immission

Wälder

Anlagebedingte Wirkung

Fläche in m²

Biotop-Code Biotoptyp Wertstufe

70.200 29.848 89.825 97.532 0GIFm Sonstiges feuchtes Intensivgr³nland II 6.055 2.674 7.019 2.393GIFm/GIMm Sonstiges feuchtes Intensivgr³nland II 617GIFmj Sonstiges feuchtes Intensivgr³nland II 89 28 877 964GIFw Sonstiges feuchtes Intensivgr³nland II 3.498 1.360 4.433 3.687GIFw/GIMw Sonstiges feuchtes Intensivgr³nland II 1.555 807 1.359 1.014GIMjw Intensivgr³nland auf Moorb÷den II 2.391 1.191 1.664 1.189GIMm Intensivgr³nland auf Moorb÷den II 50.653 21.487 65.486 76.392GIMmf/GNF- Intensivgr³nland auf Moorb÷den II 4 56GIMmjb Intensivgr³nland auf Moorb÷den II 23GIMw Intensivgr³nland auf Moorb÷den II 5.959 2.302 8.982 11.049GW/URF Sonstige Weideflõche I 150

21.732 8.951 27.541 28.307 0AZm Sonstiger Acker II 21.732 8.951 27.541 28.307

506 282 740 1.411 0UHF Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte III 15 78UHM Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte III 63 188UHM/BRR Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte III 9 15 10 3UHM/FGZ Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte III 0 64 208UHM/HEA(Bi) Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte III 82 60 193UHM/OVW Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte III 82 61 207 461UHMv/BRS Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte III 130 48 147 281URF Ruderalflur frischer bis feuchter Standorte III 284 74 174

393 179 471 3.074 0BZN Ziergeb³sch aus ³berwiegend nicht heimischen Geh÷lzarten I 79HEA(Bi) Allee/Baumreihe des Siedlungsbereichs - 1 1 312HEA(Ei) Allee/Baumreihe des Siedlungsbereichs - 30 490HEA(Ei,Bi) Allee/Baumreihe des Siedlungsbereichs - 7 128HEA(Ei,Bi)/UHM Allee/Baumreihe des Siedlungsbereichs - 160 101 96 466HEB Einzelbaum/Baumgruppe des Siedlungsbereichs - 21 6 0 3HEB(Ei) Einzelbaum/Baumgruppe des Siedlungsbereichs - 25 21 7 50HEB(Ei)/GR Einzelbaum/Baumgruppe des Siedlungsbereichs - 323HSE Siedlungsgeh÷lz aus ³berwiegend einheimischen Baumarten III 5 79 652HSN/PHZ Siedlungsgeh÷lz aus ³berwiegend nicht heimischen Baumarten II 186 39 258 572

5.721 1.922 2.120 6.047 0ODL Lõndlich geprõgtes Dorfgebiet/Geh÷ft I 81 49 105 544ODS Verstõdtertes Dorfgebiet I 3OEF/PHG Ferienhausgebiet I 440 334 175OEL Locker bebautes Einzelhausgebiet I 162 97 75 635OEL/PHZ Locker bebautes Einzelhausgebiet I 15 257OKV/GR Stromverteilungsanlage I 0 12OVS Stra¯ e I 4.069 1.132 912 1.781OVW Weg I 511 188 355 2.692OVW/UHM Weg I 457 121 481 124

Grünanlagen der Siedlungsbereiche

Gebäude, Verkehrs- und Industrieflächen

Grünland

Acker- und Gartenbaubiotope

Ruderalfluren

4

Page 211: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis DrochtersenAbschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm

Anlage 5 zur Unterlage 19.1.1

Spalte1 Spalte2 Spalte3 Spalte4 Spalte5 Spalte6 Spalte7 Spalte8Baubedingte

WirkungBetreibsbedingte

Wirkung

Ver-siegelung

Teilver-siegelung Über-bauung Arbeits-streifen

Stickstoff-immission

4.002 1.526 2.834 3.548 32.816WQF2 Eichenmischwald feuchter Sandb÷den V 1

WQL2 Bodensaurer Eichenmischwald lehmiger, frischer Sandb÷den des Tieflands V 457

WQL3 Bodensaurer Eichenmischwald lehmiger, frischer Sandb÷den des Tieflands V 1.925WQT2/WPB1 Eichenmischwald armer, trockener Sandb÷den V 852WQT3 Eichenmischwald armer, trockener Sandb÷den V 6.830WQT3(WLA) Eichenmischwald armer, trockener Sandb÷den V 1.137 432 906 521 6.241WQT3[WLA] Eichenmischwald armer, trockener Sandb÷den V 2.230 844 1.398 1.457 13.012WRW Waldrand mit Wallhecke IV 9 37 1.290WVP2 Pfeifengras-Birken- und -Kiefern-Moorwald IV 1.315WVS2t Sonstiger Birken- und Kiefern-Moorwald III 2.182WZK3 Kiefernforst III 635 240 493 281

1.113 544 1.096 2.543 215BRR Rubus-/Lianen-Gestr³pp III 18 42BSF Bodensaures Weiden-/Faulbaumgeb³sch III 215HBA Allee/Baumreihe - 36 35 169 348HBA(Bu) Allee/Baumreihe - 103 44 61 81HBA(Ei) Allee/Baumreihe - 20HBA(Ei)/FGZ Allee/Baumreihe - 1 35 104HBA/UHM Allee/Baumreihe - 201 74 178 761HBE(Ei) Sonstiger Einzelbaum/Baumgruppe - 31 27 137HFS Strauchhecke III 211 102 154 112HWB Baum-Wallhecke IV 530 227 379 1.075

0 0 0 0 1.309MPT Trockeneres Pfeifengras-Moorstadium IV 1.309

12.941 5.166 19.263 18.848 0GIFm/GIMm Sonstiges feuchtes Intensivgr³nland II 3.643 1.730 3.219 3.919GIFw Sonstiges feuchtes Intensivgr³nland II 6.496 2.093 11.205 9.211GIFw/GIMw Sonstiges feuchtes Intensivgr³nland II 2.752 1.265 2.729 3.353GIMm Intensivgr³nland auf Moorb÷den II 50 78 2.110 2.365

24.982 10.745 22.582 19.449 0AZm Sonstiger Acker II 23.847 10.246 21.855 18.633EL/UHM Landwirtschaftliche Lagerflõche I 1.135 499 728 816

451 232 631 2.801 0UHM Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte III 33 32 79 29UHM/FGZ Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte III 94 49 73 13UHM/TFK Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte III 324 151 479 2.760

0 0 0 105 0HSN Siedlungsgeh÷lz aus ³berwiegend nicht heimischen Baumarten II 105

1.628 547 1.182 6.883 0ODP Landwirtschaftliche Produktionsanlage I 30 5 0 11OVS Stra¯ e I 1.033 342 821 5.785OVW Weg I 564 200 361 1.088

Anlagebedingte Wirkung

Hoch- und Übergangsmoore

Fläche in m²

Gebüsche und Kleingehölze

Wälder

Tabelle 5-3: Biotopbezogene Eingriffsermittlung - tatsächliche Flächengröße

Grünanlagen der Siedlungsbereiche

Gebäude, Verkehrs- und Industrieflächen

Biotop-Code Biotoptyp Wertstufe

Grünland

Acker- und Gartenbaubiotope

Ruderalfluren

Bezugsraum 3 - Bewaldeter Geesthügel nördlich Bremervörde

5

Page 212: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis DrochtersenAbschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm

Anlage 5 zur Unterlage 19.1.1

Spalte1 Spalte2 Spalte3 Spalte4 Spalte5 Spalte6 Spalte7 Spalte8Baubedingte

WirkungBetreibsbedingte

Wirkung

Ver-siegelung

Teilver-siegelung Über-bauung Arbeits-streifen

Stickstoff-immission

0 0 0 63 0WEG Erlen- und Eschen-Galeriewald V 0 63

148 89 420 1.476 0BRR Rubus-/Lianen-Gestr³pp III 16 191HBA(Ei) Allee/Baumreihe - 52 38 122 413HBE(Ei) Sonstiger Einzelbaum/Baumgruppe - 38 82HFM Strauch-Baumhecke III 96 51 158 181HWM Strauch-Baum-Wallhecke IV 86 609

619 297 862 5.709 0FFM Naturnaher Marschfluss V 2 2 23 1.778FGR/UHF Nõhrstoffreicher Graben III 434 202 793 1.005FGZ Sonstiger vegetationsarmer Graben II 469FWR S³¯ wasserwatt-R÷hricht V 182 94 45 2.457

113 83 237 830 0NRG Rohrglanzgras-Landr÷hricht III 113 83 237 823NSRm/GIMm Sonstiger nõhrstoffreicher Sumpf V 0 6

0 0 0 0 646MDA Adlerfarnbestand auf entwõssertem Moor III 646

15.478 6.798 16.730 12.721 0GIFb Sonstiges feuchtes Intensivgr³nland II 384 226 422 659GIFm Sonstiges feuchtes Intensivgr³nland II 1.843 861 2.667 920GIFm/GNFm Sonstiges feuchtes Intensivgr³nland II 2.361 1.117 3.390 868GITdw Intensivgr³nland trockenerer Standorte II 11 1.506GITm Intensivgr³nland trockenerer Standorte II 8.597 3.719 7.808 5.093GITw Intensivgr³nland trockenerer Standorte II 2.283 875 2.443 3.676

3.738 1.811 6.208 11.891 0AZg Sonstiger Acker II 2.521 1.180 2.997 1.364AZm Sonstiger Acker II 1.216 631 3.211 10.527

223 140 111 745 0UHFb Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte III 27 18 14 78UHFd Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte III 7 443URF Ruderalflur frischer bis feuchter Standorte III 189 123 97 224

940 685 413 133 0OVS Stra¯ e I 37 39 8 96OVW Weg I 903 646 405 37

Gebäude, Verkehrs- und Industrieflächen

Biotop-Code Biotoptyp Wertstufe

Grünland

Acker- und Gartenbaubiotope

Ruderalfluren

Hoch- und Übergangsmoore

Gehölzfreie Biotope der Sümpfe, Niedermoore, Ufer

Gebüsche und Kleingehölze

Wälder

Binnengewässer

Tabelle 5-4: Biotopbezogene Eingriffsermittlung - tatsächliche FlächengrößeBezugsraum 6 - Flussaue Oste mit Niederung des Gräpeler Mühlenbachs

Anlagebedingte Wirkung

Fläche in m²

6

Page 213: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis DrochtersenAbschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm

Anlage 5 von Unterlage 19.1.1

Spalte1 Spalte2 Spalte3 Spalte4 Spalte5 Spalte6 Spalte7 Spalte8Baubedingte

WirkungBetreibsbedingte

Wirkung

Ver-siegelung

Teilver-siegelung

Über-bauung

Arbeits-streifen

Stickstoff-immission

3.463 1.544 6.767 7.869 2.699UWA Waldlichtungsflur basenarmer Standorte III 736 331 3.284 3.034WPB Birken- und Zitterpappel-Pionierwald III 331 175 289 492WQF2 Eichenmischwald feuchter Sandb÷den V 282 107 168 76 1.568WQF2/WPB2 Eichenmischwald feuchter Sandb÷den V 1.131WZF Fichtenforst III 1.585 641 1.931 2.458WZF/WXH Fichtenforst III 490 245 966 364WZF1 Fichtenforst III 230WZF2/WZK2 Fichtenforst III 6 59WZK Kiefernforst III 27WZK/WXH Kiefernforst III 2 8 4 9WZL Lõrchenforst II 443WZL2/WZF1 Lõrchenforst II 38 35 120 677

3.399 1.558 6.596 9.145 754BE Einzelstrauch - 21 38 25 2BFA Feuchtgeb³sch nõhrstoffõrmerer Standorte IV 291BFA/BRX Feuchtgeb³sch nõhrstoffõrmerer Standorte IV 189BNA Weiden-Sumpfgeb³sch nõhrstoffõrmerer Standorte V 274BRR Rubus-/Lianen-Gestr³pp III 54 17 56 212BRS/FGR Sonstiges naturnahes Sukzessionsgeb³sch III 228 107 155 5BRX Sonstiges standortfremdes Geb³sch II 86 57HBA(Ei,Bu) Allee/Baumreihe - 32 48HBA(Ei,Es)/UHM Allee/Baumreihe - 242HBA/BRS Allee/Baumreihe - 177 82 740 60HBA/FGR Allee/Baumreihe - 86 54 91 538HBA/FGZ Allee/Baumreihe - 779 259 857 4.019HBA/UHM Allee/Baumreihe - 241 126 414 366HBE Sonstiger Einzelbaum/Baumgruppe - 81 42 38HBE(Bi) Sonstiger Einzelbaum/Baumgruppe - 2 17 4HBE(Ei) Sonstiger Einzelbaum/Baumgruppe - 25 23 37 87HBE(Er) Sonstiger Einzelbaum/Baumgruppe - 12 250HFB/UHM Baumhecke III 151 71 275 34HFM Strauch-Baumhecke III 145 159 1.261 708HFM/FGZ Strauch-Baumhecke III 24 27 118HFM/UHM Strauch-Baumhecke III 11 9 55 374HFM/UHT Strauch-Baumhecke III 126 48 353 32HFS Strauchhecke III 215 141 261HFS/UHM Strauchhecke III 20 11 125 587HFX Feldhecke mit standortfremden Geh÷lzen II 57 91HN Naturnahes Feldgeh÷lz III 137 97 238 384HWB Baum-Wallhecke IV 567 223 487 404HWM Strauch-Baum-Wallhecke IV 384 187 1.232 1.043

Bezugsraum 7 - Landwirtschaftlich geprägte Geestplatte mit Forsten um Elm

Anlagebedingte Wirkung

Fläche in m²

Gebüsche und Kleingehölze

Wälder

Tabelle 5-5: Biotopbezogene Eingriffsermittlung - tatsächliche Flächengröße

Biotop-Code Biotoptyp Wertstufe

7

Page 214: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis DrochtersenAbschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm

Anlage 5 von Unterlage 19.1.1

Spalte1 Spalte2 Spalte3 Spalte4 Spalte5 Spalte6 Spalte7 Spalte8Baubedingte

WirkungBetreibsbedingte

Wirkung

Ver-siegelung

Teilver-siegelung

Über-bauung

Arbeits-streifen

Stickstoff-immission

Anlagebedingte Wirkung

Fläche in m²

Wälder

Biotop-Code Biotoptyp Wertstufe

186 59 102 757 0FGR Nõhrstoffreicher Graben III 93 32 35 73FGZ Sonstiger vegetationsarmer Graben II 93 27 67 47FMS Mõ¯ ig ausgebauter Tieflandbach mit Sandsubstart III 638

0 0 0 0 1.662NSA/NSB Basen- und nõhrstoffarmes Sauergras-/Binsenried V 1.662

294 168 1.045 496 0DOZ/UL Sonstiger Offenbodenbereich II 294 168 1.045 496

22.190 8.839 20.375 33.727 0GIFm Sonstiges feuchtes Intensivgr³nland II 15.370 6.206 14.081 26.012GIFw Sonstiges feuchtes Intensivgr³nland II 3.315 1.332 3.563 4.324GIFwj Sonstiges feuchtes Intensivgr³nland II 2.022 764 1.423 1.943GIMmf Intensivgr³nland auf Moorb÷den II 644 319 522 343GIMw Intensivgr³nland auf Moorb÷den II 10GITm Intensivgr³nland trockenerer Standorte II 469 155 512 693GNFm/GMFm Seggen-, binsen- oder hochstaudenreicher Flutrasen V 370 62 274 401

57.898 23.275 78.397 86.063 0AZg Sonstiger Acker II 10.570 4.624 11.964 11.229AZm Sonstiger Acker II 46.789 18.442 66.365 74.782EBW/UHM Weihnachtsbaum-Plantage I 52EL Landwirtschaftliche Lagerflõche I 539 208 68

2.898 1.183 4.094 6.117 0UHM Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte III 768 505 1.510 3.095UHM/FGZ Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte III 552 201 3 554UHM/HBA Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte III 405 97 2UHMv/EBW Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte III 744UHMv/UHFv Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte III 21 12 770 1.073UHT/BRR Halbruderale Gras- und Staudenflur trockener Standorte III 22 222UR Ruderalflur III 827 248 1.519 304URF Ruderalflur frischer bis feuchter Standorte III 145 50 137URF/BRX Ruderalflur frischer bis feuchter Standorte III 180 68 131 124

9 20 364 215 0BZE Ziergeb³sch aus ³berwiegend einheimischen Geh÷lzarten I 8 75HSN Siedlungsgeh÷lz aus ³berwiegend nicht heimischen Baumarten II 9 20 356 122PFA Geh÷lzarmer Friedhof I 0 18

5.329 2.239 6.108 8.616 0ODL Lõndlich geprõgtes Dorfgebiet/Geh÷ft I 3ODS Verstõdtertes Dorfgebiet I 260 84 518 643OVS Stra¯ e I 2.100 687 2.678 4.034OVW Weg I 2.968 1.468 2.909 3.939

Binnengewässer

Gehölzfreie Biotope der Sümpfe, Niedermoore, Ufer

Grünanlagen der Siedlungsbereiche

Gebäude, Verkehrs- und Industrieflächen

Fels-, Gesteins- und Offenbodenbiotope

Grünland

Acker- und Gartenbaubiotope

Ruderalfluren

8

Page 215: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis DrochtersenAbschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm

Anlage 5 von Unterlage 19.1.1

1250 LBP A20 Abschnitt 6

Stand: 16.04.2012

Spalte1 Spalte4 Spalte5 Spalte6 Spalte7 Spalte8Baubedingte

WirkungBetreibsbedingte Wirkung

Ver-siegelungTeilver-

siegelung Über-bauung Arbeits-streifenStickstoff-immission

Wälder 2.803 1.312 3.509 2.343 4.711Gebüsche und Kleingehölze 2.919 1.222 2.933 4.203 537Binnengewässer 42 13 176 241 1.021Gehölzfreie Biotope der Sümpfe, Niedermoore, Ufer 0 0 0 0 138Grünland 7.661 3.495 9.191 9.588 0Acker- und Gartenbaubiotope 91.065 37.260 120.929 137.857 0Ruderalfluren 1.118 799 2.485 5.695 0Grünanlagen der Siedlungsbereiche 8 8 31 417 0Gebäude, Verkehrs- und Industrieflächen 8.346 3.159 6.498 12.374 0

Summe: 113.963 47.267 145.752 172.718 6.407

Wälder 1.650 556 1.812 2.916 25.264Gebüsche und Kleingehölze 2.524 1.119 3.820 4.766 0Binnengewässer 1.850 771 2.445 3.030 1.335Grünland 70.200 29.848 89.825 97.532 0Acker- und Gartenbaubiotope 21.732 8.951 27.541 28.307 0Ruderalfluren 506 282 740 1.411 0Grünanlagen der Siedlungsbereiche 393 179 471 3.074 0Gebäude, Verkehrs- und Industrieflächen 5.721 1.922 2.120 6.047 0

Summe: 104.575 43.627 128.773 147.082 26.599

Wälder 4.002 1.526 2.834 3.548 32.816Gebüsche und Kleingehölze 1.113 544 1.096 2.543 215Hoch- und Übergangsmoore 0 0 0 0 1.309Grünland 12.941 5.166 19.263 18.848 0Acker- und Gartenbaubiotope 24.982 10.745 22.582 19.449 0Ruderalfluren 451 232 631 2.801 0Grünanlagen der Siedlungsbereiche 0 0 0 105 0Gebäude, Verkehrs- und Industrieflächen 1.628 547 1.182 6.883 0

Summe: 45.116 18.760 47.589 54.177 34.340

Wälder 0 0 0 63 0Gebüsche und Kleingehölze 148 89 420 1.476 0Binnengewässer 619 297 862 5.709 0Gehölzfreie Biotope der Sümpfe, Niedermoore, Ufer 113 83 237 830 0Hoch- und Übergangsmoore 0 0 0 0 646Grünland 15.478 6.798 16.730 12.721 0Acker- und Gartenbaubiotope 3.738 1.811 6.208 11.891 0Ruderalfluren 223 140 111 745 0Gebäude, Verkehrs- und Industrieflächen 940 685 413 133 0

Summe: 21.259 9.903 24.980 33.569 646

Wälder 3.463 1.544 6.767 7.869 2.699Gebüsche und Kleingehölze 3.399 1.558 6.596 9.145 754Binnengewässer 186 59 102 757 0Gehölzfreie Biotope der Sümpfe, Niedermoore, Ufer 0 0 0 0 1.662Fels-, Gesteins- und Offenbodenbiotope 294 168 1.045 496 0Grünland 22.190 8.839 20.375 33.727 0Acker- und Gartenbaubiotope 57.898 23.275 78.397 86.063 0Ruderalfluren 2.898 1.183 4.094 6.117 0Grünanlagen der Siedlungsbereiche 9 20 364 215 0Gebäude, Verkehrs- und Industrieflächen 5.329 2.239 6.108 8.616 0

Summe: 95.666 38.885 123.847 153.006 5.115

Gesamtsumme: 380.579 158.443 470.941 560.552 73.107

Wälder 11.919 4.937 14.922 16.740 65.490Gebüsche und Kleingehölze 10.103 4.531 14.865 22.133 1.506Binnengewässer 2.697 1.141 3.585 9.737 2.355Gehölzfreie Biotope der Sümpfe, Niedermoore, Ufer 113 83 237 830 1.800Hoch- und Übergangsmoore 0 0 0 0 1.955Fels-, Gesteins- und Offenbodenbiotope 294 168 1.045 496 0Grünland 128.469 54.146 155.382 172.417 0Acker- und Gartenbaubiotope 199.415 82.042 255.658 283.567 0Ruderalfluren 5.196 2.636 8.061 16.769 0Grünanlagen der Siedlungsbereiche 410 208 866 3.811 0Gebäude, Verkehrs- und Industrieflächen 21.964 8.552 16.320 34.052 0

380.579 158.443 470.941 560.552 73.107

Summe: Bezugsraum 1 - 7

Bezugsraum 1 - Ackergeprägte Geestbereiche um Bremervörde

Tabelle 5.6: Biotopbezogene Eingriffsermittlung - tatsächliche Flächengröße

Biotoptyp

Anlagebedingte Wirkung

Fläche in m²

Bezugsraum 2 - Mehe-Oste-Niederung nördlich Bremervörde

Bezugsraum 3 - Bewaldeter Geesthügel nördlich Bremervörde

Bezugsraum 6 - Flussaue Oste mit Niederung des Gräpeler Mühlenbachs

Bezugsraum 7 - Landwirtschaftlich geprägte Geestplatte mit Forsten um ELm

Page 216: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A20 von Westerstede bis Drochtersen

Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei ElmEinzelfallbetrachtung Brutvögel Anlage 5 zur Unterlage 19.1.1

Tabelle 5.7: Eingriff Vögel - Einzelfallbezogen

Artname (dt) Artname (lat)

Kri

tis

ch

e

Eff

ek

tdis

tan

z [

m]

Kri

tis

ch

er

Sc

ha

llp

eg

el [d

B(A

)]

Gru

pp

e

An

lag

eb

ed

ing

ter

Ve

rlu

st

(An

za

hl B

P)

be

tro

ffe

ne

An

za

hl

BP

Summe

(Anzahl BP)

gerundet

(Anzahl BP)

Wachtel Coturnix coturnix 50 52 1 0 4 2 4 2 2

An

lag

eb

ed

ing

ter

Ve

rlu

st

(An

za

hl

BP

)

Summe

(Anzahl BP)

gerundet

(Anzahl BP)

Kuckuck Cuculus canorus 300 58 2 0 1 0,6 0 0 1 0,2 2 0,8 1

Mittelspecht Dendrocopos medius 400 58 2 0 0 0 0 1 0,2 1 0,2 1

Schleiereule Tyto alba 300 58 2 0 0 0 2 0,8 1 0,2 3 1 1

Schwarzspecht Dryocopus martius 300 58 2 0 0 0 0 0 0 0

Waldkauz Strix aluco 500 58 2 0 0 0 0 2 0,4 2 0,4 1

Waldohreule Asio otus 500 58 2 0 0 0 3 1,2 4 0,8 7 2 2

Waldschnepfe Scolopax rusticola 300 58 2 0 0 0 1 0,4 0 0 1 0,4 1

Wasserralle Rallus aquaticus 300 58 2 0 0 0 0 0 0 0 n.b.

An

lag

eb

ed

ing

ter

Ve

rlu

st

(An

za

hl B

P)

Summe

(Anzahl BP)

gerundet

(Anzahl BP)

Austernfischer** Haematopus ostralegus 100 55 3 n.b.

Bekassine Gallinago gallinago 500 55 3 0 0 0 1 0,3 0 0 1 0 1

Großer Brachvogel Numenius arquata 400 55 3 0 0 0 1 0,3 0 0 1 0,3 1

Kiebitz Vanellus vanellus 200 55 3 4 2 1,5 4 1,2 12 3 22 9,7 10

Rebhuhn Perdix perdix 300 55 3 1 1 0,75 3 0,9 2 0,5 7 3,15 3

An

lag

eb

ed

ing

ter

Ve

rlu

st

(An

za

hl

BP

)

Summe

(Anzahl BP)

gerundet

(Anzahl BP)

Baumpieper Antus trivialis 200 - 4 3 4 2,4 6 1,2 13 6,6 7

Beutelmeise** Remiz pendulinus 100 - 4 0 0 0 0 n.b.

Blaukehlchen (Rotstern.) Luscinia svecica 200 - 4 0 1 0,6 1 0,2 2 0,8 1

Braunkehlchen Saxicola rubetra 200 - 4 0 0 0 1 0,2 1 0,2 1

Feldschwirl Locustella naevia 200 - 4 0 0 0 0 0 n.b.

Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus 100 - 4 2 6 3,6 0 8 5,6 6

Girlitz Serinus serinus 200 - 4 0 0 0 0 0 0

Grauschnäpper Musicapa striata 100 - 4 2 4 2,4 0 6 4,4 5

Grünspecht Picus viridis 200 - 4 0 0 0 0 0 0 0

Hänfling Carduelis cannabina 200 - 4 0 2 1,2 3 0,6 5 1,8 2

Kleinspecht Dendrocopos minor 200 - 4 0 0 0 n.b.

Nachtigall Luscinia megarhynchos 200 - 4 0 0 0 n.b.

Neuntöter Lanius collurio 200 - 4 1 1 0,6 0 2 1,6 2

Rohrammer** Emberiza schoeniclus 100 - 4 1 2 1,2 3 2,2 3

Schafstelze Motacilla flava 100 - 4 6 7 4,2 0 0 13 10,2 11

Schilfrohrsänger Acrocephalus schoenobaenus 100 - 4 0 0 0 0 0 0

Schwarzkehlchen* Saxicola rubicola 200 - 4 0 1 0,6 3 0,6 4 1,2 2

Star Sturnus vulgaris 100 - 4 0 7 4,2 0 0 7 4,2 5

Steinschmätzer Oenanthe oenanthe 300 - 4 0 0 0 n.b.

Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca 200 - 4 0 0 0 1 0,2 1 0,2 1

Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatrix 200 - 4 0 0 0 n.b.

Wiesenpieper Anthus pratensis 200 - 4 3 2 1,2 2 0,4 7 4,6 5

An

lag

eb

ed

ing

ter

Ve

rlu

st

(An

za

hl B

P)

Summe

(Anzahl BP)

gerundet

(Anzahl BP)

Baumfalke Falco subbuteo 200 - 5 0 1 1 1 1 1

Feldsperling Passer montanus 100 - 5 1 7 4,2 8 5,2 6

Habicht Accipiter gentilis 200 - 5 0 0 0 n.b.

Haussperling Passer domesticus 100 - 5 0 6 3,6 6 3,6 4

Krickente Anas crecca 150 - 5 n.b.

Kolkrabe* Corvus corax 500 5 0 4 4 4 4 4

Mäusebussard* Buteo buteo 200 5 0 3 3 3 3 3

Mehlschwalbe Delichon urbica 100 - 5 0 3 1,8 3 1,8 2

Rauchschwalbe Hirundo rustica 100 - 5 0 4 2,4 4 2,4 3

Rohrweihe Circus aeruginosus 300 - 5 0 1 1 1 1 1

Sperber Accipiter nisus 150 - 5 0 0 0 n.b.

Teichralle (-huhn) Gallinula chloropus 100 - 5 n.b.

Turmfalke Falco tinnunculus 100 - 5 0 0 0 n.b.

Uferschwalbe Riparia riparia 200 - 5 n.b.

Weißstorch Ciconia ciconia 100 - 5 0 0 0 n.b.

Wiesenweihe Circus pygargus 300 - 5 0 0 0 n.b.

An

lag

eb

ed

ing

ter

Ve

rlu

st

(An

za

hl

BP

)

Summe

(Anzahl BP)

gerundet

(Anzahl BP)

Feldlerche Alauda arvensis 500 - SO 4 11 6,6 18 1,8 17 1,7 50 14,1 15

** zusätzliche Charakterart

* Brutvogelarten mit geringer Häufigkeitsklasse (unter "mh") und abnahmendem Bestandstrend ("a") haben ungünstigen Erhaltungszustand und sind vertieft zu betrachten. Seltene Arten werden unabhängig

vom Bestandstrend vertieft betrachtet, ebenso häufige Art

Fa

hrb

ah

nra

n

d b

is

Flu

ch

tdis

tan

z

(10

0%

)

(An

za

hl B

P)

Fa

hrb

ah

nra

n

d b

is

Flu

ch

tdis

tan

z

(60

%)

(An

za

hl

BP

)

Fa

hrb

ah

nra

nd

bis

10

0 m

(6

0%

)

(An

za

hl B

P)

10

0 m

bis

zu

r

Eff

ek

tdis

tan

z

(20

%)

(An

za

hl B

P)

Fa

hrb

ah

nra

nd

bis

10

0m

(6

0%

)

(An

za

hl B

P)

10

0m

bis

30

0m

(10

%)

(An

za

hl B

P)

30

0-5

00

m (

10

%)

(An

za

hl B

P)

Ab

na

hm

e

Ha

bit

ate

ign

un

g v

om

Fa

hrb

ah

nra

nd

bis

Gre

nzis

op

ho

ne

50

%

(An

za

hl B

P)

Fa

hrb

ah

nra

nd

bis

10

0 m

(6

0%

)

(An

za

hl B

P)

10

0 m

bis

zu

r 1

.

Lin

ie (

kri

tis

ch

er

Sc

ha

llp

eg

el o

de

r

Eff

ek

tdis

tan

z)

(40

%)

(An

za

hl

BP

)

vo

n d

er

1. b

is

zu

r 2

. L

inie

(kri

tis

ch

er

Sc

ha

llp

eg

el o

de

r

Eff

ek

tdis

tan

z)

(20

%)

(An

za

hl

BP

)

Fa

hrb

ah

nra

n

d b

is 1

00

m

(75

%)

(An

za

hl

BP

)

10

0 m

bis

zu

r

Eff

ek

tdis

tan

z

(30

%)

(An

za

hl

BP

)

vo

n d

er

Eff

ek

tdis

tan

z

de

r A

rt b

is 5

5

dB

(A)

(25

%)

(An

za

hl B

P)

10

Page 217: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A20 von Westerstede bis Drochtersen

Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm

Anlage 5 zur Unterlage 19.1.1

Tabelle 5-8: Eingriff Vögel (Gilde)

Artname (dt) Artname (lat)

Kri

tisch

e

Eff

ektd

ista

nz

[m]

Kri

tisch

e

Sch

all

peg

el

[db

(A)]

Gru

pp

e

An

lag

eb

ed

ing

ter

Verl

ust

(An

zah

l

Bru

tpaare

)

Summe

(Anzahl

Brut-

paare)

gerundet

(Anzahl

Brutpaare)

Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros 100 - 4 0 1 0,6 0 0,60 1

An

lag

eb

ed

ing

ter

Verl

ust

(An

zah

l

Bru

tpaare

)

Summe

(Anzahl

Brut-

paare)

gerundet

(Anzahl

Brutpaare)

Dohle Corvus monedula 100 - 5 0 n.b.

An

lag

eb

ed

in

gte

r V

erl

ust

(An

zah

l

Summe

(Anzahl

Brutpaar

e)

gerundet

(Anzahl

Brutpaare)

Amsel Turdus merula 100 - 4 6 30 18 0 0 24 24

Buchfink Fringilla coelebs 100 - 4 17 62 37,2 0 0 54,2 55

Fichtenkreuzschnabel Loxia curvirostra 200 - 4 0 0 0 0 0 0 n.b.

Fitis Phylloscopus trochilus 200 - 4 1 8 4,8 14 2,8 8,6 9

Gartengrasmücke Sylvia borin 100 - 4 2 10 6 0 0 8 8

Gelbspötter Hippolais icterina 200 - 4 2 1 0,6 0 0 2,6 3

Grünfink Carduelis chloris 200 - 4 1 2 1,2 5 1 3,2 4

Haubenmeise Lophophanes cristatus 100 - 4 1 4 2,4 0 0 3,4 4

Heckenbraunelle Prunella modularis 100 - 4 2 9 5,4 0 0 7,4 8

Klappergrasmücke Sylvia curruca 100 - 4 1 3 1,8 0 0 2,8 3

Misteldrossel Turdus viscivorus 100 - 4 1 5 3 0 0 4 4

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla 200 - 4 3 19 11,4 19 3,8 18,2 19

Rotkehlchen Erithacus rubecula 100 - 4 5 19 11,4 0 0 16,4 17

Singdrossel Turdus philomelos 200 - 4 3 15 9 19 3,8 15,8 16

Sommergoldhähnchen Regulus ignicapillus 100 - 4 1 3 1,8 0 0 2,8 3

Wintergoldhähnchen Regulus regulus 100 - 4 0 3 1,8 0 0 1,8 2

Zaunkönig Troglodytes troglodytes 100 - 4 2 10 6 0 0 8 8

An

lag

eb

ed

ing

ter

Verl

ust

(An

zah

l

Bru

tpaare

)

Summe

(Anzahl

Brut-

paare)

gerundet

(Anzahl

Brutpaare)

Dompfaff (Gimpel) Pyrrhula pyrrhula 100 - 5 0 4 2,4 2,4 3

Elster Pica pica 100 - 5 0 0 0 0 n.b.

Ringeltaube Columba palumbus 100 - 5 2 15 9 11 11

Schwanzmeise Aegithalos caudatus 100 - 5 1 2 1,2 2,2 3

Türkentaube Streptopelia decaocto 100 - 5 0 0 0 0 n.b.

Siedlungen und Grünanlagen (ungefährdete Höhlen und Nischenbrüter an oder in Gebäuden)

Fah

rbah

nra

nd

bis

100 m

(60%

)

(An

zah

l

Bru

tpaare

)

100 m

bis

zu

r

Eff

ektd

ista

nz

(20%

) (A

nzah

l

Bru

tpaare

)

Fah

rbah

nra

nd

bis

Flu

ch

tdis

tan

z

60%

) (A

nzah

l

Bru

tpaare

)

Hecken und Gebüsche (Arten der Gebüsche und sonstiger Gehölzstrukturen)

Fah

rbah

nra

nd

bis

100

m (

60%

)

(An

zah

l

Bru

tpaare

)

100 m

bis

zu

r

Eff

ektd

ista

n

z (

20%

)

(An

zah

l

Bru

tpaare

)

Fah

rbah

nra

nd

bis

Flu

ch

tdis

tan

z (

60%

)

(An

zah

l B

rutp

aare

)

Wald (Arten mit Bindung an ältere Baumbestände)

11

Page 218: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A20 von Westerstede bis Drochtersen

Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm

Anlage 5 zur Unterlage 19.1.1

Artname (dt) Artname (lat)

Kri

tisch

e

Eff

ektd

ista

nz

[m]

Kri

tisch

e

Sch

all

peg

el

[db

(A)]

Gru

pp

e

An

lag

eb

ed

in

gte

r V

erl

ust

Summe

(Anzahl

Brut-

paare)

gerundet

(Anzahl

Brutpaare)

Buntspecht Dendrocopos major 30058 db(A) 2 1 4 2,4 6 2,4 1 0,2 6 6

Hohltaube Columba oenas500 58 db(A) 2 0 0 0 2 0,4 0,4 1

An

lag

eb

ed

ing

ter

Verl

ust

(An

zah

l

Bru

tpaare

)

Summe

(Anzahl

Brut-

paare)

gerundet

(Anzahl

Brutpaare)

Blaumeise Cyanistes caeruleus 100 - 4 3 11 6,6 0 0 9,6 10

Erlenzeisig Carduelis spinus 200- 4 0 1 0,6 0 0 0,6 1

Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla 100 - 4 1 5 3 0 0 4 4

Kernbeißer Coccothraustes coc-

cothraustes100

- 4 1 1 0,6 0 0 1,6 2

Kleiber Sitta europaea 200 - 4 0 5 3 5 1 4 4

Kohlmeise Parus major 100 - 4 10 17 10,2 0 0 20,2 21

Sumpfmeise Poecile palustris 100 - 4 2 4 2,4 0 0 4,4 5

Waldbaumläufer Certhia familiaris 100 - 4 0 1 0,6 0 0 0,6 1

Tannenmeise Periparus ater 100 - 4 1 4 2,4 0 0 3,4 4

Zilpzalp Phylloscopus collybita 200 - 4 16 25 15 36 7,2 38,2 39

An

lag

eb

ed

ing

ter

Verl

ust

(An

zah

l

Bru

tpaare

)

Summe

(Anzahl

Brut-

paare)

gerundet

(Anzahl

Brutpaare)

Blässralle Fulica atra

100

- 5 0 0 n.b.

Eichelhäher Garrulus glandarius

100

- 5 0 3 1,8 1,8 2

Rabenkrähe Corvus corone corone 200 - 5 0 4 4 4 4

An

lag

eb

ed

ing

ter

Verl

ust

(An

zah

l

Bru

tpaare

)

Summe

(Anzahl

Brut-

paare)

gerundet

(Anzahl

Brutpaare)

Bachstelze Motacilla alba 200 - 4 2 7 4,2 9 1,8 8 8

Dorngrasmücke Sylvia communis 200 - 4 9 8 4,8 16 3,2 17 17

Goldammer Emberiza citrinella 100 - 4 9 10 6 0 0 15 15

Stieglitz Carduelis carduelis 100 - 4 1 2 1,2 0 0 2,2 3

Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris 200 - 4 0 1 0,6 0 0,6 1

Weidenmeise Poecile montana 100 - 4 0 2 1,2 0 1,2 2

An

lag

eb

ed

ing

ter

Verl

ust

(An

zah

l

Bru

tpaare

)

Summe

(Anzahl

Brut-

paare)

gerundet

(Anzahl

Brutpaare)

Fasan Phasianus colchicus 100 - 5 2 4 2,4 4,4 5

An

lag

eb

ed

ing

ter

Verl

ust

(An

zah

l

Bru

tpaare

)

Summe

(Anzahl

Brut-

paare)

gerundet

(Anzahl

Brutpaare)

Reiherente Aythyafuligula 100 - 5 n.b.

Stockente Anas platyrhynchos 100 - 5 0 3 1,8 1,8 2

Fah

rbah

nra

nd

bis

Flu

ch

tdis

tan

z (

60-

100%

) (A

nzah

l

Bru

tpaare

)

Offenland

Fah

rbah

nra

nd

bis

100 m

(60%

)

(An

zah

l

Bru

tpaare

)

100 m

bis

zu

r

Eff

ektd

ista

nz

(20%

) (A

nzah

l

Bru

tpaare

)

Fah

rbah

nra

nd

bis

Flu

ch

tdis

tan

z (

60%

)

(An

zah

l B

rutp

aare

)

Fah

rbah

nra

nd

bis

100

m (

60%

)

(An

zah

l

Bru

tpaare

)

100 m

bis

zu

r 1.

Lin

ie

(kri

tisch

er

Sch

all

peg

el

od

er

Eff

ekt-

dis

tan

z)

vo

n d

er

1.

bis

zu

r 2.

Lin

ie

(kri

tisch

er

Sch

all

peg

el

od

er

Eff

ektd

ista

n

z)

(20%

)

Fah

rbah

nra

nd

bis

100

m (

60%

) (A

nzah

l

Bru

tpaare

)

100 m

bis

zu

r

Eff

ektd

ista

nz (

20%

)

(An

zah

l B

rutp

aare

)

Fah

rbah

nra

nd

bis

Flu

ch

tdis

tan

z (

60%

)

(An

zah

l B

rutp

aare

)

Gewässer (Brutvögel mit Bindung an Gewässer)

12

Page 219: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

Anlage 6

Bilanzierungstabelle Kompensationsbedarf

Page 220: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis DrochtersenAbschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm

Anlage 6 zu Unterlage 19.1.1

Spalte1 Spalte2 Spalte3 Spalte4 Spalte5 Spalte6 Spalte7 Spalte8 Spalte9

Baubedingte Wirkung

Betreibsbedingte Wirkung

VersiegelungTeil-

versiegelung Überbauung Arbeitsstreifen Stickstoffimmission

3.073 1.427 2.639 2.287 470 0,990WQF2 Eichenmischwald feuchter Sandb÷den 0,1 97WQT2 Eichenmischwald armer, trockener Sandb÷den 0,1 258WQT2 Eichenmischwald armer, trockener Sandb÷den 3 776 426 677 711WVS1t Sonstiger Birken- und Kiefern-Moorwald 0,1 115WVS1t Sonstiger Birken- und Kiefern-Moorwald 1 1229 579 1248 781WZF Fichtenforst 1 46 26 423 529WZK/WZF Kiefernforst 1 863 348 83WZK2 Kiefernforst 1 9 41WZK2/WZF2 Kiefernforst 1 159 48 199 225

1.266 571 954 1.361 27 0,418BFA Feuchtgeb³sch nõhrstoffõrmerer Standorte 0,05 27HFB/UHF Baumhecke 1 139 63 70 111HFM Strauch-Baumhecke 1 1127 506 829 1127HFMl/BRR Strauch-Baumhecke 1 2 50 82HN Naturnahes Feldgeh÷lz 1 5 41

26 5 75 39 51 0,020FGR Nõhrstoffreicher Graben 1 2FXS Stark begradigter Bach 1 26 5 75 37SOZ Sonstiges naturnahes nõhrstoffarmes Stillgewõsser 0,05 51

0 0 0 0 7 0,001NPSp Schnabelriedvegetation auf nõhrstoffarmem Sand 0,05 7

1.120 800 2.483 5.694 0 1,010UHF Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte 1 43 6 5 9UHM Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte 1 933 719 2373 4922UHM/HBA(Ea) Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte 1 144 75 105 763

8 8 31 417 0 0,046HSE Siedlungsgeh÷lz aus ³berwiegend einheimischen Baumarten 1 8 8 31 417

Summe Kompensationsbedarf Biotoptypen 2,484

Wälder

Grünanlagen der Siedlungsbereiche

Gebüsche und Kleingehölze

Binnengewässer

Gehölzfreie Biotope der Sümpfe, Niedermoore, Ufer

Ruderalfluren

Tabelle 6-1: Biotopbezogene Eingriffsermittlung - Sollkompensation

Kompen-sations- bedarf in haKompensationsbedarf in m²

Bezugsraum 1 - Ackergeprägte Geestbereiche um Bremervörde

Anlagebedingte Wirkung

Biotop-Code BiotoptypKompen-

sations-faktor

1

Page 221: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis DrochtersenAbschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm

Anlage 6 zu Unterlage 19.1.1

Spalte1 Spalte2 Spalte3 Spalte4 Spalte5 Spalte6 Spalte7 Spalte8 Spalte9

Baubedingte Wirkung

Betreibsbedingte Wirkung

VersiegelungTeil-

versiegelung Überbauung Arbeitsstreifen Stickstoffimmission

2.934 915 3.091 5.427 2.529 1,48960WQF3 Eichenmischwald feuchter Sandb÷den 3 1927 538 1919 3766WVP2 Pfeifengras-Birken- und -Kiefern-Moorwald 0,1 141WVP2 Pfeifengras-Birken- und -Kiefern-Moorwald 1 77 149WVP2/WVS2 Pfeifengras-Birken- und -Kiefern-Moorwald 0,1 500WVS1t Sonstiger Birken- und Kiefern-Moorwald 0,1 670WVS1t/WZF Sonstiger Birken- und Kiefern-Moorwald 0,1 124WVS2/WVP2 Sonstiger Birken- und Kiefern-Moorwald 0,1 277WVS2/WVP2 Sonstiger Birken- und Kiefern-Moorwald 1 533 199 552 691WVS2t Sonstiger Birken- und Kiefern-Moorwald 0,1 249WVS2t Sonstiger Birken- und Kiefern-Moorwald 1 2 5WVS2t/WZ2 Sonstiger Birken- und Kiefern-Moorwald 0,1 568WVS2t/WZ2 Sonstiger Birken- und Kiefern-Moorwald 1 474 178 541 785WXH Laubforst aus einheimischen Arten 1 31

999 406 2.027 2.073 0 0,55050BRR/HBE Rubus-/Lianen-Gestr³pp 1 135 50 156 263BRR/UHB Rubus-/Lianen-Gestr³pp 1 2 228HFB/UHF Baumhecke 1 6HFM/FGR Strauch-Baumhecke 1 337 153 705 479HFM/FGZ Strauch-Baumhecke 1 440 175 560 372HFMl Strauch-Baumhecke 1 11 20HFMl/UHM Strauch-Baumhecke 1 87 26 175 55HN Naturnahes Feldgeh÷lz 1 420 650

1.328 528 1.769 2.464 67 0,61560FGR Nõhrstoffreicher Graben 1 335 137 324 378FGR/HFS Nõhrstoffreicher Graben 1 202 99 505 26FGR/UFB Nõhrstoffreicher Graben 1 7 5FGR/UHF Nõhrstoffreicher Graben 1 507 171 517 720FGR/UR Nõhrstoffreicher Graben 1 79 52 108 81FGR/URF Nõhrstoffreicher Graben 1 205 69 303 315FGR/URFv Nõhrstoffreicher Graben 1 5 502FXS Stark begradigter Bach 1 437SOZ Sonstiges naturnahes nõhrstoffarmes Stillgewõsser 0,05 67

505 282 739 1.414 0 0,29400UHF Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte 1 15 78UHM Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte 1 63 188UHM/BRR Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte 1 9 15 9 3UHM/FGZ Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte 1 64 209UHM/HEA(Bi) Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte 1 82 59 193UHM/OVW Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte 1 82 61 207 461UHMv/BRS Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte 1 129 49 148 282URF Ruderalflur frischer bis feuchter Standorte 1 285 75 174

0 5 79 652 0 0,07360HSE Siedlungsgeh÷lz aus ³berwiegend einheimischen Baumarten 1 5 79 652

Summe Kompensationsbedarf Biotoptypen 3,023

Kompen-sations- bedarf in haKompensationsbedarf in m²

Bezugsraum 2 - Mehe-Oste-Niederung nördlich Bremervörde

Anlagebedingte Wirkung

Biotop-Code BiotoptypKompen-

sations-faktor

Ruderalfluren

Grünanlagen der Siedlungsbereiche

Wälder

Gebüsche und Kleingehölze

Binnengewässer

Tabelle 6-2: Biotopbezogene Eingriffsermittlung - Sollkompensation

2

Page 222: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis DrochtersenAbschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm

Anlage 6 zu Unterlage 19.1.1

Spalte1 Spalte2 Spalte3 Spalte4 Spalte5 Spalte6 Spalte7 Spalte8 Spalte9

Baubedingte Wirkung

Betreibsbedingte Wirkung

VersiegelungTeil-

versiegelung Überbauung Arbeitsstreifen Stickstoffimmission

10.736 4.077 7.443 7.504 3.283 3,304

WQL2Bodensaurer Eichenmischwald lehmiger, frischer Sandb÷den des Tieflands 0,1 46

WQL3Bodensaurer Eichenmischwald lehmiger, frischer Sandb÷den des Tieflands 0,1 193

WQT2/WPB1 Eichenmischwald armer, trockener Sandb÷den 0,1 85WQT3 Eichenmischwald armer, trockener Sandb÷den 0,1 683WQT3(WLA) Eichenmischwald armer, trockener Sandb÷den 0,1 625WQT3(WLA) Eichenmischwald armer, trockener Sandb÷den 3 3412 1297 2718 1563WQT3[WLA] Eichenmischwald armer, trockener Sandb÷den 0,1 1301WQT3[WLA] Eichenmischwald armer, trockener Sandb÷den 3 6689 2531 4194 4371WRW Waldrand mit Wallhecke 1 9 38 1289WVP2 Pfeifengras-Birken- und -Kiefern-Moorwald 0,1 132WVS2t Sonstiger Birken- und Kiefern-Moorwald 0,1 218WZK3 Kiefernforst 1 635 240 493 281

742 328 552 1.229 11 0,286BRR Rubus-/Lianen-Gestr³pp 1 18 42BSF Bodensaures Weiden-/Faulbaumgeb³sch 0,05 11HFS Strauchhecke 1 211 101 154 112HWB Baum-Wallhecke 1 531 227 380 1075

0 0 0 0 65 0,007MPT Trockeneres Pfeifengras-Moorstadium 0,05 65

453 234 632 2.801 0 0,412UHM Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte 1 33 31 79 29UHM/FGZ Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte 1 95 50 73 13UHM/TFK Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte 1 325 153 480 2759

Summe Kompensationsbedarf Biotoptypen 4,009

BiotoptypKompen-

sations-faktor

Ruderalfluren

Tabelle 6-3: Biotopbezogene Eingriffsermittlung - Sollkompensation

Gebüsche und Kleingehölze

Hoch- und Übergangsmoore

Kompen-sations- bedarf in haKompensationsbedarf in m²

Bezugsraum 3 - Bewaldeter Geesthügel nördlich Bremervörde

Wälder

Anlagebedingte Wirkung

Biotop-Code

3

Page 223: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis DrochtersenAbschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm

Anlage 6 zu Unterlage 19.1.1

Spalte1 Spalte2 Spalte3 Spalte4 Spalte5 Spalte6 Spalte7 Spalte8 Spalte9

Baubedingte Wirkung

Betreibsbedingte Wirkung

VersiegelungTeil-

versiegelung Überbauung Arbeitsstreifen Stickstoffimmission

0 0 0 63 0 0,006WEG Erlen- und Eschen-Galeriewald 1 63

95 51 348 1.590 0 0,208BRR Rubus-/Lianen-Gestr³pp 1 16 191HFM Strauch-Baumhecke 1 95 51 159 181HWM Strauch-Baum-Wallhecke 2 173 1218

621 299 884 7.018 0 0,882FFM Naturnaher Marschfluss 2 5 4 47 3556FGR/UHF Nõhrstoffreicher Graben 1 434 201 792 1005FWR S³¯ wasserwatt-R÷hricht 1 182 94 45 2457

112 82 236 837 0 0,127NRG Rohrglanzgras-Landr÷hricht 1 112 82 236 824NSRm/GIMm Sonstiger nõhrstoffreicher Sumpf 2 13

0 0 0 0 32 0,003MDA Adlerfarnbestand auf entwõssertem Moor 0,05 32

224 142 111 745 0 0,122UHFb Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte 1 27 18 14 78UHFd Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte 1 8 443URF Ruderalflur frischer bis feuchter Standorte 1 189 124 97 224

Summe Kompensationsbedarf Biotoptypen 1,349

Wälder

Ruderalfluren

Gebüsche und Kleingehölze

Binnengewässer

Gehölzfreie Biotope der Sümpfe, Niedermoore, Ufer

Hoch- und Übergangsmoore

Tabelle 6-4: Biotopbezogene Eingriffsermittlung - Sollkompensation

Kompen-sations- bedarf in haKompensationsbedarf in m²

Bezugsraum 6 - Flussaue Oste mit Niederung des Gräpeler Mühlenbachs

Anlagebedingte Wirkung

Biotop-Code BiotoptypKompen-

sations-faktor

4

Page 224: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis DrochtersenAbschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm

Anlage 6 zu Unterlage 19.1.1

Spalte1 Spalte2 Spalte3 Spalte4 Spalte5 Spalte6 Spalte7 Spalte8 Spalte9

Baubedingte WirkungBetreibsbedingte

Wirkung

VersiegelungTeil-

versiegelung Überbauung Arbeitsstreifen Stickstoffimmission

3.988 1.720 6.981 6.900 270 1,986UWA Waldlichtungsflur basenarmer Standorte 1 736 331 3284 3034WPB Birken- und Zitterpappel-Pionierwald 1 331 175 289 492WQF2 Eichenmischwald feuchter Sandb÷den 0,1 157WQF2 Eichenmischwald feuchter Sandb÷den 3 845 320 503 227WQF2/WPB2 Eichenmischwald feuchter Sandb÷den 0,1 113WZF Fichtenforst 1 1584 641 1930 2458WZF/WXH Fichtenforst 1 490 245 965 364WZF1 Fichtenforst 1 230WZF2/WZK2 Fichtenforst 1 6 59WZK Kiefernforst 1 27WZK/WXH Kiefernforst 1 2 8 4 9

2.422 1.281 5.756 4.946 37 1,444BFA Feuchtgeb³sch nõhrstoffõrmerer Standorte 0,05 14BFA/BRX Feuchtgeb³sch nõhrstoffõrmerer Standorte 0,05 9BNA Weiden-Sumpfgeb³sch nõhrstoffõrmerer Standorte 0,05 14BRR Rubus-/Lianen-Gestr³pp 1 54 16 56 212BRS/FGR Sonstiges naturnahes Sukzessionsgeb³sch 1 227 107 154 5HFB/UHM Baumhecke 1 152 71 275 34HFM Strauch-Baumhecke 1 145 158 1262 708HFM/FGZ Strauch-Baumhecke 1 24 27 118HFM/UHM Strauch-Baumhecke 1 11 9 55 374HFM/UHT Strauch-Baumhecke 1 126 48 353 32HFS Strauchhecke 1 215 140 260HFS/UHM Strauchhecke 1 20 11 125 587HN Naturnahes Feldgeh÷lz 1 137 97 238 384HWB Baum-Wallhecke 1 566 226 487 404HWM Strauch-Baum-Wallhecke 2 769 374 2464 2088

93 31 35 711 0 0,087FGR Nõhrstoffreicher Graben 1 93 31 35 73FMS Mõ¯ ig ausgebauter Tieflandbach mit Sandsubstart 1 638

0 0 0 0 83 0,008NSA/NSB Basen- und nõhrstoffarmes Sauergras-/Binsenried 0,05 83

370 62 275 401 0 0,111GNFm/GMFm Seggen-, binsen- oder hochstaudenreicher Flutrasen 1 370 62 275 401

2.900 1.184 4.098 6.117 0 1,430UHM Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte 1 769 507 1511 3095UHM/FGZ Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte 1 552 201 3 554UHM/HBA Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte 1 405 97 2UHMv/EBW Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte 1 745UHMv/UHFv Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte 1 21 13 771 1073UHT/BRR Halbruderale Gras- und Staudenflur trockener Standorte 1 22 222UR Ruderalflur 1 828 248 1520 304URF Ruderalflur frischer bis feuchter Standorte 1 145 50 137URF/BRX Ruderalflur frischer bis feuchter Standorte 1 180 68 132 124

Summe Kompensationsbedarf Biotoptypen 5,066

Grünland

Ruderalfluren

Tabelle 6-5: Biotopbezogene Eingriffsermittlung - Sollkompensation

Wälder

Gebüsche und Kleingehölze

Binnengewässer

Gehölzfreie Biotope der Sümpfe, Niedermoore, Ufer

Kompen-sations- bedarf in haKompensationsbedarf in m²

Bezugsraum 7 - Landwirtschaftlich geprägte Geestplatte mit Forsten um Elm

Anlagebedingte Wirkung

Biotop-Code BiotoptypKompen-

sations-faktor

5

Page 225: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis DrochtersenAbschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm

Anlage 6 zur Unterlage 19.1.1

Spalte1 Spalte2 Spalte3 Spalte4 Spalte5 Spalte6 Spalte7 Spalte 8

Baubedingte Wirkung

Ver-siegelung

Teilver-siegelung

Über-bauung Arbeits-streifen

in m2

2.948 1.096 3.155 5.038 12.237HBA(Bi) Allee/Baumreihe 1 5 38 43HBA(Bi,Ei) Allee/Baumreihe 2 130 67 378 286 861HBA(Bi,Ei)d Allee/Baumreihe 2 313 313HBA(Ei) Allee/Baumreihe 2 1 356 357HBA(Ei)/FGZ Allee/Baumreihe 2 1.339 397 416 115 2.267HBA(Ei)/UHM Allee/Baumreihe 1 46 26 111 118 301HBA(Ei)/UHM Allee/Baumreihe 2 883 336 1.472 2.907 5.598HBA(Ei)l Allee/Baumreihe 1 1 3 6 22 32HBA(Ei)l Allee/Baumreihe 2 17 86 79 182HBA(Ei,Bi) Allee/Baumreihe 2 286 76 227 347 936HBA(Ei,Bi)d Allee/Baumreihe 2 30 23 85 60HBA(Ei,Bi)l Allee/Baumreihe 1 29 15 50 88HBA(Ei,Bi)l Allee/Baumreihe 2 3 45 111 27 186HBA/URF Allee/Baumreihe 1 201 91 187 100 579HBE(Bi) Sonstiger Einzelbaum/Baumgruppe 1 20 132 152HBE(Ei) Sonstiger Einzelbaum/Baumgruppe 2 50 50

Spalte1 Spalte2 Spalte3 Spalte4 Spalte5 Spalte6 Spalte7 Spalte 8

Baubedingte Wirkung

Ver-siegelung

Teilver-siegelung

Über-bauung Arbeits-streifen

in m2

2.396 1.195 2.409 6.118 12.118HBA Allee/Baumreihe 1 12 12HBA(Bi) Allee/Baumreihe 1 129 28 586 333 1.076HBA(Bi)u Allee/Baumreihe 1 171 65 81 109 426HBA(Bi,Eb) Allee/Baumreihe 1 94 38 59 191HBA(Bi,Ei) Allee/Baumreihe 2 48 47 286 95 476HBA(Bi,Ei)d Allee/Baumreihe 1 9 0 22 31HBA(Bi,Ei)d Allee/Baumreihe 2 184 371 555HBA(Ei) Allee/Baumreihe 2 3 61 64HBA(Ei)/FGZ Allee/Baumreihe 2 463 272 273 1.083HBA(Ei,Bi) Allee/Baumreihe 2 321HBA(Ei,Bi)/FGR Allee/Baumreihe 1 23 50 244HBA(Ei,Bi)/UHM Allee/Baumreihe 1 276 97 173 158HBA(Ei,Bi)d Allee/Baumreihe 2 455 204 254 222 1.135HBA(Ei,Bi)d/UHM Allee/Baumreihe 2 35 47 25 31 138HBA(Ei,Bi)l Allee/Baumreihe 1 87 54 63 2 206HBA(Ei,Bi)u Allee/Baumreihe 2 262 103 145 228 738HBA/URF Allee/Baumreihe 1 7 1 4 0 12HBE(Bi) Sonstiger Einzelbaum/Baumgruppe 1 60 29 89HBE/FGZ Sonstiger Einzelbaum/Baumgruppe 1 32 11 103 32 178HEA(Bi) Allee/Baumreihe des Siedlungsbereichs 1 1 1 312HEA(Ei) Allee/Baumreihe des Siedlungsbereichs 2 59 980HEA(Ei,Bi) Allee/Baumreihe des Siedlungsbereichs 2 14 256HEA(Ei,Bi)/UHM Allee/Baumreihe des Siedlungsbereichs 1 160 100 97 466HEB Einzelbaum/Baumgruppe des Siedlungsbereichs 2 43 13 0 5HEB(Ei) Einzelbaum/Baumgruppe des Siedlungsbereichs 2 51 41 13 99HEB(Ei)/GR Einzelbaum/Baumgruppe des Siedlungsbereichs 2 647

Spalte1 Spalte2 Spalte3 Spalte4 Spalte5 Spalte6 Spalte7 Spalte 8

Baubedingte Wirkung

Ver-siegelung

Teilver-siegelung

Über-bauung Arbeits-streifen

in m2

709 396 923 2.282 4.310HBA Allee/Baumreihe 1 36 35 169 348 588HBA(Bu) Allee/Baumreihe 2 207 87 122 163 579HBA(Ei) Allee/Baumreihe 2 40 40HBA(Ei)/FGZ Allee/Baumreihe 2 3 71 209 283HBA/UHM Allee/Baumreihe 2 401 148 358 1.522 2.429HBE(Ei) Sonstiger Einzelbaum/Baumgruppe 2 62 55 274 391

Summe:

Summe:

Summe:

Tabelle 6-6: Biotopbezogene Eingriffsermittlung - Sollkompensation (Baumreihen + Einzelbäume)

Tabelle 6-7: Biotopbezogene Eingriffsermittlung - Sollkompensation (Baumreihen + Einzelbäume)

Tabelle 6-8: Biotopbezogene Eingriffsermittlung - Sollkompensation (Baumreihen + Einzelbäume)

Einzelbaum / Baumbestand

Einzelbaum / Baumbestand

Bezugsraum 2 - Mehe-Oste-Niederung nördlich Bremervörde

Biotop-Code Biotoptyp

Einzelbaum / Baumbestand

Bezugsraum 3 - Bewaldeter Geesthügel nördlich Bremervörde

Biotop-Code Biotoptyp Wertstufe

Anlagebedingte Wirkung

Kompensationsbedarf in m²

Anlagebedingte Wirkung

Kompensationsbedarf in m²

Bezugsraum 1 - Ackergeprägte Geestbereiche um Bremervörde

Biotop-Code BiotoptypKompen-sations-

faktor

Anlagebedingte Wirkung

Kompensationsbedarf in m²

Wertstufe

6

Page 226: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis DrochtersenAbschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm

Anlage 6 zur Unterlage 19.1.1

Spalte1 Spalte2 Spalte3 Spalte4 Spalte5 Spalte6 Spalte7 Spalte 8

Baubedingte Wirkung

Ver-siegelung

Teilver-siegelung

Über-bauung Arbeits-streifen

in m2

105 75 319 989 1.488HBA(Ei) Allee/Baumreihe 2 105 75 243 825 1.248HBE(Ei) Sonstiger Einzelbaum/Baumgruppe 2 76 164 240

Spalte1 Spalte2 Spalte3 Spalte4 Spalte5 Spalte6 Spalte7 Spalte 8

Baubedingte Wirkung

Ver-siegelung

Teilver-siegelung

Über-bauung Arbeits-streifen

in m2

1.910 618 2.283 5.746 10.557HBA(Ei,Bu) Allee/Baumreihe 2 65 96 161HBA(Ei,Es)/UHM Allee/Baumreihe 2 484 484HBA/BRS Allee/Baumreihe 1 177 81 741 59 1.058HBA/FGR Allee/Baumreihe 1 86 55 91 538 770HBA/FGZ Allee/Baumreihe 1 779 259 858 4.020 5.916HBA/UHM Allee/Baumreihe 1 242 121 364 33 760HBA/UHM Allee/Baumreihe 2 12 101 667 780HBE Sonstiger Einzelbaum/Baumgruppe 1 80 42 38 160HBE(Bi) Sonstiger Einzelbaum/Baumgruppe 1 2 17 4 23HBE(Ei) Sonstiger Einzelbaum/Baumgruppe 2 51 46 73 175 345HBE(Er) Sonstiger Einzelbaum/Baumgruppe 1 11 250 261

8.068 3.380 9.089 20.173 40.710

Summe: Bezugsraum 1 - 7

Einzelbaum / Baumbestand

Summe:

Summe:

Tabelle 6-10: Biotopbezogene Eingriffsermittlung - Sollkompensation (Baumreihen + Einzelbäume)

Bezugsraum 6 - Flussaue Oste mit Niederung des Gräpeler Mühlenbachs

Biotop-Code Wertstufe

Tabelle 6-9: Biotopbezogene Eingriffsermittlung - Sollkompensation (Baumreihen + Einzelbäume)

Einzelbaum / Baumbestand

Einzelbaum / Baumbestand

Bezugsraum 7 - Landwirtschaftlich geprägte Geestplatte mit Forsten um Elm

Biotop-Code Biotoptyp Wertstufe

Anlagebedingte Wirkung

Kompensationsbedarf in m²

Anlagebedingte Wirkung

Kompensationsbedarf in m²

Biotoptyp

7

Page 227: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A 20 von Westerstede bis DrochtersenAbschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm

Anlage 6 zur Unterlage 19.1.1

Stand: 16.04.2012

Spalte1 Spalte4 Spalte5 Spalte6 Spalte7 Spalte8Baubedingte

WirkungBetreibsbedingte

Wirkung

Ver-siegelung

Teilver-siegelung

Über-bauung

Arbeits-streifen

Stickstoff-immission

Wälder 3.073 1.427 2.639 2.287 470Gebüsche und Kleingehölze 1.266 571 954 1.361 27Einzelbaum / Baumbestand 2.948 1.096 3.155 5.038 0Binnengewässer 26 5 75 39 51Gehölzfreie Biotope der Sümpfe, Niedermoore, Ufer 0 0 0 0 7Ruderalfluren 1.120 800 2.483 5.694 0Grünanlagen der Siedlungsbereiche 8 8 31 417 0

Summe: 8.441 3.907 9.337 14.836 555 37.076

Wälder 2.934 915 3.091 5.427 2.529Gebüsche und Kleingehölze 999 406 2.027 2.073 0Einzelbaum / Baumbestand 2.396 1.195 2.409 6.118 0Binnengewässer 1.328 528 1.769 2.464 67Ruderalfluren 505 282 739 1.414 0Grünanlagen der Siedlungsbereiche 0 5 79 652 0

Summe: 8.162 3.331 10.114 18.148 2.596 42.351

Wälder 10.736 4.077 7.443 7.504 3.283Gebüsche und Kleingehölze 742 328 552 1.229 11Einzelbaum / Baumbestand 709 396 923 2.282 0Hoch- und Übergangsmoore 0 0 0 0 65Ruderalfluren 453 234 632 2.801 0

Summe: 12.640 5.035 9.550 13.816 3.359 44.400

Wälder 0 0 0 63 0Gebüsche und Kleingehölze 95 51 348 1.590 0Einzelbaum / Baumbestand 105 75 319 989 1.488Binnengewässer 621 299 884 7.018 0Gehölzfreie Biotope der Sümpfe, Niedermoore, Ufer 112 82 236 837 0Hoch- und Übergangsmoore 0 0 0 0 32Ruderalfluren 224 142 111 745 0

Summe: 1.157 649 1.898 11.242 1.520 16.466

Wälder 3.988 1.720 6.981 6.900 270Gebüsche und Kleingehölze 2.422 1.281 5.756 4.946 37Einzelbaum / Baumbestand 1.910 618 2.283 5.746 0Binnengewässer 93 31 35 711 0Gehölzfreie Biotope der Sümpfe, Niedermoore, Ufer 0 0 0 0 83Grünland 370 62 275 401 0Ruderalfluren 2.900 1.184 4.098 6.117 0

Summe: 11.683 4.896 19.428 24.821 390 61.218

Gesamtsumme: 42.083 17.818 50.327 82.863 8.420 201.511

Wälder 20.731 8.139 20.154 22.181 6.552Gebüsche und Kleingehölze 5.524 2.637 9.637 11.199 75Einzelbaum / Baumbestand 8.068 3.380 9.089 20.173 1.488Binnengewässer 2.068 863 2.763 10.232 118Gehölzfreie Biotope der Sümpfe, Niedermoore, Ufer 112 82 236 837 90Hoch- und Übergangsmoore 0 0 0 0 97Grünland 370 62 275 401 0Ruderalfluren 5.202 2.642 8.063 16.771 0Grünanlagen der Siedlungsbereiche 8 13 110 1.069 0

Gesamtsumme: 42.083 17.818 50.327 82.863 8.420 201.511

Summe: Bezugsraum 1 - 7

Bezugsraum 1 - Ackergeprägte Geestbereiche um Bremervörde

Tabelle 6.11: Biotopbezogene Eingriffsermittlung - Sollkompensation

Biotoptyp

Anlagebedingte Wirkung

Fläche in m²

Bezugsraum 2 - Mehe-Oste-Niederung nördlich Bremervörde

Bezugsraum 3 - Bewaldeter Geesthügel nördlich Bremervörde

Bezugsraum 6 - Flussaue Oste mit Niederung des Gräpeler Mühlenbachs

Bezugsraum 7 - Landwirtschaftlich geprägte Geestplatte mit Forsten um ELm

Page 228: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A20 von Westerstede bis Drochtersen

Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm

Anlage 6 zur Unterlage 19.1.1

Tabelle 6-12: Eingriff Vögel - Einzelfallbezogen

Artname (dt) Artname (lat)

Kri

tis

ch

e

Eff

ek

tdis

tan

z [

m]

Kri

tis

ch

er

Sc

ha

llp

eg

el [d

B(A

)]

Gru

pp

e

An

lag

eb

ed

ing

ter

Ve

rlu

st

(An

za

hl B

P)

be

tro

ffe

ne

An

za

hl

BP

Summe

(Anzahl BP)

gerundet

(Anzahl BP)

Wachtel Coturnix coturnix 50 52 1 0 4 2 4 2 2

An

lag

eb

ed

ing

ter

Ve

rlu

st

(An

za

hl B

P)

Summe

(Anzahl BP)

gerundet

(Anzahl BP)

Kuckuck Cuculus canorus 300 58 2 0 1 0,6 0 0 1 0,2 2 0,8 1

Mittelspecht Dendrocopos medius 400 58 2 0 0 0 0 1 0,2 1 0,2 1

Schleiereule Tyto alba 300 58 2 0 0 0 2 0,8 1 0,2 3 1 1

Schwarzspecht Dryocopus martius 300 58 2 0 0 0 0 0 0 0

Waldkauz Strix aluco 500 58 2 0 0 0 0 2 0,4 2 0,4 1

Waldohreule Asio otus 500 58 2 0 0 0 3 1,2 4 0,8 7 2 2

Waldschnepfe Scolopax rusticola 300 58 2 0 0 0 1 0,4 0 0 1 0,4 1

Wasserralle Rallus aquaticus 300 58 2 0 0 0 0 0 0 0 n.b.

An

lag

e-

be

din

gte

r

Ve

rlu

st

(An

za

hl B

P)

Summe

(Anzahl BP)

gerundet

(Anzahl BP)

Austernfischer** Haematopus ostralegus 100 55 3 n.b.

Bekassine Gallinago gallinago 500 55 3 0 0 0 1 0,3 0 0 1 0 1

Großer Brachvogel Numenius arquata 400 55 3 0 0 0 1 0,3 0 0 1 0,3 1

Kiebitz Vanellus vanellus 200 55 3 4 2 1,5 4 1,2 12 3 22 9,7 10

Rebhuhn Perdix perdix 300 55 3 1 1 0,75 3 0,9 2 0,5 7 3,15 3

An

lag

e-

be

din

gte

r

Ve

rlu

st

(An

za

hl

BP

)

Summe

(Anzahl BP)

gerundet

(Anzahl BP)

Baumpieper Antus trivialis 200 - 4 3 4 2,4 6 1,2 13 6,6 7

Beutelmeise** Remiz pendulinus 100 - 4 0 0 0 0 n.b.

Blaukehlchen (Rotstern.) Luscinia svecica 200 - 4 0 1 0,6 1 0,2 2 0,8 1

Braunkehlchen Saxicola rubetra 200 - 4 0 0 0 1 0,2 1 0,2 1

Feldschwirl Locustella naevia 200 - 4 0 0 0 0 0 n.b.

Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus 100 - 4 2 6 3,6 0 8 5,6 6

Girlitz Serinus serinus 200 - 4 0 0 0 0 0 0

Grauschnäpper Musicapa striata 100 - 4 2 4 2,4 0 6 4,4 5

Grünspecht Picus viridis 200 - 4 0 0 0 0 0 0 0

Hänfling Carduelis cannabina 200 - 4 0 2 1,2 3 0,6 5 1,8 2

Kleinspecht Dendrocopos minor 200 - 4 0 0 0 n.b.

Nachtigall Luscinia megarhynchos 200 - 4 0 0 0 n.b.

Neuntöter Lanius collurio 200 - 4 1 1 0,6 0 2 1,6 2

Rohrammer** Emberiza schoeniclus 100 - 4 1 2 1,2 3 2,2 3

Schafstelze Motacilla flava 100 - 4 6 7 4,2 0 0 13 10,2 11

Schilfrohrsänger Acrocephalus schoenobaenus 100 - 4 0 0 0 0 0 0

Schwarzkehlchen* Saxicola rubicola 200 - 4 0 1 0,6 3 0,6 4 1,2 2

Star Sturnus vulgaris 100 - 4 0 7 4,2 0 0 7 4,2 5

Steinschmätzer Oenanthe oenanthe 300 - 4 0 0 0 n.b.

Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca 200 - 4 0 0 0 1 0,2 1 0,2 1

Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatrix 200 - 4 0 0 0 n.b.

Wiesenpieper Anthus pratensis 200 - 4 3 2 1,2 2 0,4 7 4,6 5

An

lag

e-

be

din

gte

r

Ve

rlu

st

(An

za

hl B

P)

Summe

(Anzahl BP)

gerundet

(Anzahl BP)

Baumfalke Falco subbuteo 200 - 5 0 1 1 1 1 1

Feldsperling Passer montanus 100 - 5 1 7 4,2 8 5,2 6

Habicht Accipiter gentilis 200 - 5 0 0 0 n.b.

Haussperling Passer domesticus 100 - 5 0 6 3,6 6 3,6 4

Krickente Anas crecca 150 - 5 n.b.

Kolkrabe* Corvus corax 500 5 0 4 4 4 4 4

Mäusebussard* Buteo buteo 200 5 0 3 3 3 3 3

Mehlschwalbe Delichon urbica 100 - 5 0 3 1,8 3 1,8 2

Rauchschwalbe Hirundo rustica 100 - 5 0 4 2,4 4 2,4 3

Rohrweihe Circus aeruginosus 300 - 5 0 1 1 1 1 1

Sperber Accipiter nisus 150 - 5 0 0 0 n.b.

Teichralle (-huhn) Gallinula chloropus 100 - 5 n.b.

Turmfalke Falco tinnunculus 100 - 5 0 0 0 n.b.

Uferschwalbe Riparia riparia 200 - 5 n.b.

Weißstorch Ciconia ciconia 100 - 5 0 0 0 n.b.

Wiesenweihe Circus pygargus 300 - 5 0 0 0 n.b.

An

lag

eb

ed

ing

ter

Ve

rlu

st

(An

za

hl

BP

)

Summe

(Anzahl BP)

gerundet

(Anzahl BP)

Feldlerche Alauda arvensis 500 - SO 4 11 6,6 18 1,8 17 1,7 50 14,1 15

** zusätzliche Charakterart

30

0-5

00

m (

10

%)

(An

za

hl B

P)

* Brutvogelarten mit geringer Häufigkeitsklasse (unter "mh") und abnahmendem Bestandstrend ("a") haben ungünstigen Erhaltungszustand und sind vertieft zu betrachten. Seltene Arten werden unabhängig vom

Bestandstrend vertieft betrachtet, ebenso häufige Art

Fa

hrb

ah

nra

nd

bis

10

0 m

(6

0%

)

(An

za

hl B

P)

10

0 m

bis

zu

r

Eff

ek

tdis

tan

z

(20

%)

(An

za

hl

BP

)

Fa

hrb

ah

nra

n

d b

is

Flu

ch

tdis

tan

z

(10

0%

)

(An

za

hl B

P)

Fa

hrb

ah

nra

n

d b

is

Flu

ch

tdis

tan

z

(60

%)

(An

za

hl

BP

)

Fa

hrb

ah

nra

nd

bis

10

0m

(6

0%

)

(An

za

hl B

P)

10

0m

bis

30

0m

(10

%)

(An

za

hl B

P)

Ab

na

hm

e

Ha

bit

ate

ign

un

g v

om

Fa

hrb

ah

nra

nd

bis

Gre

nzis

op

ho

ne

50

%

(An

za

hl B

P)

Fa

hrb

ah

nra

nd

bis

10

0 m

(6

0%

)

(An

za

hl B

P)

10

0 m

bis

zu

r 1

.

Lin

ie (

kri

tis

ch

er

Sc

ha

llp

eg

el o

de

r

Eff

ek

tdis

tan

z)

(40

%)

(An

za

hl

BP

)

vo

n d

er

1. b

is z

ur

2. L

inie

(kri

tis

ch

er

Sc

ha

llp

eg

el o

de

r

Eff

ek

tdis

tan

z)

(20

%)

(An

za

hl

BP

)

Fa

hrb

ah

nra

n

d b

is 1

00

m

(75

%)

(An

za

hl

BP

)

10

0 m

bis

zu

r

Eff

ek

tdis

tan

z

(30

%)

(An

za

hl

BP

)

vo

n d

er

Eff

ek

tdis

tan

z

de

r A

rt b

is 5

5

dB

(A)

(25

%)

(An

za

hl B

P)

9

Page 229: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A20 von Westerstede bis Drochtersen

Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm

Anlage 6 zur Unterlage 19.1.1

Tabelle 6-13: Eingriff Vögel (Gilde)

Artname (dt) Artname (lat)

Kri

tisch

e

Eff

ektd

ista

nz

[m]

Kri

tisch

e

Sch

all

peg

el

[db

(A)]

Gru

pp

e

An

lag

eb

ed

ing

ter

Verl

ust

(An

zah

l

Bru

tpaare

)

Summe

(Anzahl

Brut-

paare)

gerundet

(Anzahl

Brutpaare)

Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros 100 - 4 0 1 0,6 0 0,60 1

An

lag

eb

ed

ing

ter

Verl

ust

(An

zah

l

Bru

tpaare

)

Summe

(Anzahl

Brut-

paare)

gerundet

(Anzahl

Brutpaare)

Dohle Corvus monedula 100 - 5 0 n.b.

An

lag

eb

ed

ing

ter

Verl

ust

(An

zah

l

Bru

tpaare

)

Summe

(Anzahl

Brutpaar

e)

gerundet

(Anzahl

Brutpaare)

Amsel Turdus merula 100 - 4 6 30 18 0 0 24 24

Buchfink Fringilla coelebs 100 - 4 17 62 37,2 0 0 54,2 55

Fichtenkreuzschnabel Loxia curvirostra 200 - 4 0 0 0 0 0 0 n.b.

Fitis Phylloscopus trochilus 200 - 4 1 8 4,8 14 2,8 8,6 9

Gartengrasmücke Sylvia borin 100 - 4 2 10 6 0 0 8 8

Gelbspötter Hippolais icterina 200 - 4 2 1 0,6 0 0 2,6 3

Grünfink Carduelis chloris 200 - 4 1 2 1,2 5 1 3,2 4

Haubenmeise Lophophanes cristatus 100 - 4 1 4 2,4 0 0 3,4 4

Heckenbraunelle Prunella modularis 100 - 4 2 9 5,4 0 0 7,4 8

Klappergrasmücke Sylvia curruca 100 - 4 1 3 1,8 0 0 2,8 3

Misteldrossel Turdus viscivorus 100 - 4 1 5 3 0 0 4 4

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla 200 - 4 3 19 11,4 19 3,8 18,2 19

Rotkehlchen Erithacus rubecula 100 - 4 5 19 11,4 0 0 16,4 17

Singdrossel Turdus philomelos 200 - 4 3 15 9 19 3,8 15,8 16

Sommergoldhähnchen Regulus ignicapillus 100 - 4 1 3 1,8 0 0 2,8 3

Wintergoldhähnchen Regulus regulus 100 - 4 0 3 1,8 0 0 1,8 2

Zaunkönig Troglodytes troglodytes 100 - 4 2 10 6 0 0 8 8

An

lag

eb

ed

ing

ter

Verl

ust

(An

zah

l

Bru

tpaare

)

Summe

(Anzahl

Brut-

paare)

gerundet

(Anzahl

Brutpaare)

Dompfaff (Gimpel) Pyrrhula pyrrhula 100 - 5 0 4 2,4 2,4 3

Elster Pica pica 100 - 5 0 0 0 0 n.b.

Ringeltaube Columba palumbus 100 - 5 2 15 9 11 11

Schwanzmeise Aegithalos caudatus 100 - 5 1 2 1,2 2,2 3

Türkentaube Streptopelia decaocto 100 - 5 0 0 0 0 n.b.

Fah

rbah

nra

nd

bis

100

m (

60%

) (A

nzah

l

Bru

tpaare

)

100 m

bis

zu

r

Eff

ektd

ista

nz (

20%

)

(An

zah

l B

rutp

aare

)

Fah

rbah

nra

nd

bis

Flu

ch

tdis

tan

z (

60%

)

(An

zah

l B

rutp

aare

)

Wald (Arten mit Bindung an ältere Baumbestände)

Siedlungen und Grünanlagen (ungefährdete Höhlen und Nischenbrüter an oder in Gebäuden)

Fah

rbah

nra

nd

bis

100 m

(60%

)

(An

zah

l

Bru

tpaare

)

100 m

bis

zu

r

Eff

ektd

ista

nz

(20%

) (A

nzah

l

Bru

tpaare

)

Fah

rbah

nra

nd

bis

Flu

ch

tdis

tan

z

60%

) (A

nzah

l

Bru

tpaare

)

Hecken und Gebüsche (Arten der Gebüsche und sonstiger Gehölzstrukturen)

10

Page 230: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

A20 von Westerstede bis Drochtersen

Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm

Anlage 6 zur Unterlage 19.1.1

Artname (dt) Artname (lat)

Kri

tisch

e

Eff

ektd

ista

nz

[m]

Kri

tisch

e

Sch

all

peg

el

[db

(A)]

Gru

pp

e

An

lag

eb

ed

in

gte

r V

erl

ust

Summe

(Anzahl

Brut-

paare)

gerundet

(Anzahl

Brutpaare)

Buntspecht Dendrocopos major 300 58 db(A) 2 1 4 2,4 6 2,4 1 0,2 6 6

Hohltaube Columba oenas 500 58 db(A) 2 0 0 0 2 0,4 0,4 1

An

lag

eb

ed

ing

ter

Verl

ust

(An

zah

l

Bru

tpaare

)

Summe

(Anzahl

Brut-

paare)

gerundet

(Anzahl

Brutpaare)

Blaumeise Cyanistes caeruleus 100 - 4 3 11 6,6 0 0 9,6 10

Erlenzeisig Carduelis spinus 200 - 4 0 1 0,6 0 0 0,6 1

Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla 100 - 4 1 5 3 0 0 4 4

Kernbeißer Coccothraustes coc-

cothraustes

100

- 4 1 1 0,6 0 0 1,6 2

Kleiber Sitta europaea 200 - 4 0 5 3 5 1 4 4

Kohlmeise Parus major 100 - 4 10 17 10,2 0 0 20,2 21

Sumpfmeise Poecile palustris 100 - 4 2 4 2,4 0 0 4,4 5

Waldbaumläufer Certhia familiaris 100 - 4 0 1 0,6 0 0 0,6 1

Tannenmeise Periparus ater 100 - 4 1 4 2,4 0 0 3,4 4

Zilpzalp Phylloscopus collybita 200 - 4 16 25 15 36 7,2 38,2 39

An

lag

eb

ed

ing

ter

Verl

ust

(An

zah

l

Bru

tpaare

)

Summe

(Anzahl

Brut-

paare)

gerundet

(Anzahl

Brutpaare)

Blässralle Fulica atra 100 - 5 0 0 n.b.

Eichelhäher Garrulus glandarius 100- 5 0 3 1,8 1,8 2

Rabenkrähe Corvus corone corone 200 - 5 0 4 4 4 4

A nl

ag Summe

(Anzahl

gerundet

(Anzahl Bachstelze Motacilla alba 200 - 4 2 7 4,2 9 1,8 8 8

Dorngrasmücke Sylvia communis 200 - 4 9 8 4,8 16 3,2 17 17

Goldammer Emberiza citrinella 100 - 4 9 10 6 0 0 15 15

Stieglitz Carduelis carduelis 100 - 4 1 2 1,2 0 0 2,2 3

Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris 200 - 4 0 1 0,6 0 0,6 1

Weidenmeise Poecile montana 100 - 4 0 2 1,2 0 1,2 2

An

lag

eb

ed

ing

ter

Verl

ust

(An

zah

l

Bru

tpaare

)

Summe

(Anzahl

Brut-

paare)

gerundet

(Anzahl

Brutpaare)

Fasan Phasianus colchicus 100 - 5 2 4 2,4 4,4 5

An

lag

eb

ed

ing

ter

Verl

ust

(An

zah

l

Bru

tpaare

)

Summe

(Anzahl

Brut-

paare)

gerundet

(Anzahl

Brutpaare)

Reiherente Aythyafuligula 100 - 5 n.b.

Stockente Anas platyrhynchos 100 - 5 0 3 1,8 1,8 2

Fah

rbah

nra

nd

bis

Flu

ch

tdis

tan

z (

60%

)

(An

zah

l B

rutp

aare

)

Fah

rbah

nra

nd

bis

Flu

ch

tdis

tan

z (

60%

)

(An

zah

l B

rutp

aare

)

Gewässer (Brutvögel mit Bindung an Gewässer)

Fah

rbah

nra

nd

bis

100

m (

60%

) (A

nzah

l

Bru

tpaare

)

100 m

bis

zu

r

Eff

ektd

ista

nz (

20%

)

(An

zah

l B

rutp

aare

)

Fah

rbah

nra

nd

bis

100

m (

60%

)

(An

zah

l

Bru

tpaare

)

100 m

bis

zu

r 1.

Lin

ie

(kri

tisch

er

Sch

all

peg

el

od

er

Eff

ekt-

dis

tan

z)

vo

n d

er

1.

bis

zu

r 2.

Lin

ie

(kri

tisch

er

Sch

all

peg

el

od

er

Eff

ektd

ista

n

z)

(20%

)

Fah

rbah

nra

nd

bis

Flu

ch

tdis

tan

z (

60-

100%

) (A

nzah

l

Bru

tpaare

)

Offenland

Fa

hr

ba

h nr

an

d

10

0

m

bi

s

zu

11

Page 231: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

Anlage 7

Kostenschätzung

– entfällt –

Page 232: LBP Text 120920 - strassenbau.niedersachsen.de · A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 19.1, LBP Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2

Unterlage 19.1 Landschaftspflegerischer Begleitplan

Anlage 7

Kostenschätzung entfällt


Recommended