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2014-07-16 LBP-Textteil korrigiert · LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan LEK...

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Straßenbauverwaltung Freistaat Bayern - Staatliches Bauamt Bayreuth Straße / Abschnittsnummer / Station St 2184_260_0,510 - St 2184_260_3,242 St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach” Ausbau in und östlich Unterschwarzach PROJIS-Nr.: FESTSTELLUNGSENTWURF Unterlage 19.1.1 Landschaftspflegerischer Begleitplan - Textteil - aufgestellt: Staatliches Bauamt Schnabel, Ltd. Baudirektor Bayreuth, den 08.08.2014
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Straßenbauverwaltung Freistaat Bayern - Staatliches Bauamt Bayreuth

Straße / Abschnittsnummer / Station St 2184_260_0,510 - St 2184_260_3,242

St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach” Ausbau in und östlich Unterschwarzach

PROJIS-Nr.:

FESTSTELLUNGSENTWURF

Unterlage 19.1.1 Landschaftspflegerischer Begleitplan

- Textteil - aufgestellt: Staatliches Bauamt

Schnabel , Ltd. Baudirektor

Bayreuth, den 08.08.2014

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Erstellt von:

GFN - Umweltplanung Gharadjedaghi & Mitarbeiter Landsbergerstraße 507, 81241 München Tel.: 089/219609970, Fax: 089/219609978 [email protected], www.gfn-umwelt.de

Bearbeitung:

Dipl.-Ing. (FH) Landschaftsarchitektur Kathi Kindermann Gesamtbearbeitung, Kartographie

Dipl.-Biol. Bahram Gharadjedaghi Koordination, Zoologie

M.Sc. Umweltplanung & Ingenieurökologie

Benjamin Feldkirchner Botanik

Weitere Mitarbeit:

B.Sc. Landschaftsarchitektur & Umweltplanung Bianka Klaus

M. Sc. Biologie Astrid Schimmerl

GFN

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Unterlage 19.1.1

St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungen

1 Vorbemerkungen........................................................................................................... 1

2 Festlegung des Untersuchungsraumes ...................................................................... 1

3 Erfassung und Bewertung von Naturhaushalt und Landschaftsbild ....................... 2

3.1 Beschreibung des Untersuchungsraumes ............................................................................... 2

3.2 Geschützte Gebiete und Bestandteile der Natur ...................................................................... 3

3.3 Planungsgrundlagen ................................................................................................................... 4

3.4 Angaben über ausgewertete vorhandene und eigens durchgeführte vertiefte

Untersuchungen ........................................................................................................................... 8

3.5 Ergebnisse der Bestandserfassung der Schutzgüter sowie Bewertung hinsichtlich

Leistungsfähigkeit, Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit .................................................... 8

3.5.1 Schutzgut Mensch ....................................................................................................................... 8

3.5.1.1 Bestand und Bedeutung ........................................................................................................... 9

3.5.1.2 Empfindlichkeit .......................................................................................................................... 9

3.5.1.3 Vorbelastung ...........................................................................................................................10

3.5.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere und biologische Vielfalt .........................................................10

3.5.2.1 Biotoptypen und Vegetation ....................................................................................................10

3.5.3 Schutzgut Pflanzen und Tiere und biologische Vielfalt .........................................................15

3.5.3.1 Tierwelt ....................................................................................................................................15

3.5.3.1.1 Datengrundlage .......................................................................................................................15

3.5.3.1.2 Bemerkenswerte Tierarten und Tierlebensräume ..................................................................15

3.5.3.1.3 Wechselbeziehungen / Biotopverbund ...................................................................................19

3.5.3.1.4 Vorbelastungen .......................................................................................................................20

3.5.3.2 Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten .................................................................20

3.5.3.3 Biologische Vielfalt ..................................................................................................................20

3.5.4 Schutzgut Boden ........................................................................................................................21

3.5.4.1 Bestand ...................................................................................................................................21

3.5.4.2 Bedeutung ...............................................................................................................................21

3.5.4.3 Empfindlichkeit ........................................................................................................................22

3.5.4.4 Vorbelastung ...........................................................................................................................22

3.5.5 Schutzgut Grund- und Oberflächenwasser .............................................................................23

3.5.5.1 Bestand und Bedeutung .........................................................................................................23

3.5.5.2 Vorbelastung ...........................................................................................................................23

3.5.6 Schutzgut Luft / Klima ...............................................................................................................24

3.5.6.1 Bestand und Bedeutung .........................................................................................................24

3.5.6.2 Empfindlichkeit ........................................................................................................................24

3.5.6.3 Vorbelastung ...........................................................................................................................24

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Unterlage 19.1.1

St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf

3.5.7 Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild .................................................................................25

3.5.8 Schutzgut Kultur- und Sachgüter .............................................................................................27

3.5.9 Wechselwirkungen .....................................................................................................................27

4 Konfliktanalyse und Konfliktvermeidung / -minderung .......................................... 29

4.1 Beschreibung des Eingriffs ......................................................................................................29

4.2 Projektwirkungen .......................................................................................................................30

4.2.1 Flächenumwandlung .................................................................................................................30

4.2.2 Benachbarungs- und Immissionswirkungen ..........................................................................31

4.2.3 Zerschneidungs- und Trenneffekte ..........................................................................................32

4.2.4 Streng geschützte Arten ............................................................................................................33

4.3 Konfliktvermeidung/ -minimierung ...........................................................................................33

4.3.1 Optimierung in Lage, Höhe und Querschnitt ..........................................................................33

4.3.2 Entwässerung, Gewässer .........................................................................................................33

4.3.3 Ingenieurbauwerke ....................................................................................................................34

4.3.4 Baubetrieb, Deponierung ..........................................................................................................34

4.3.5 Besondere Schutzvorkehrungen ..............................................................................................35

4.4 Unvermeidbare Beeinträchtigungen ........................................................................................35

4.5 Zusammenfassende Darstellung nicht ausgleichbarer Beeinträchtigungen ......................37

5 Landschaftspflegerische Maßnahmen ...................................................................... 38

5.1 Ausgleichskonzept i.S. der Eingriffsregelung ........................................................................38

5.2 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit Schwerpunkt Naturhaushalt ................................38

5.3 Ausgleichsmaßnahmen mit Schwerpunkt Landschaftsbild ..................................................40

5.4 Sonstige landschaftspflegerische Maßnahmen .....................................................................40

5.5 Böschungs- und Bankettbegrünung ........................................................................................41

5.6 Gehölzpflanzung ........................................................................................................................41

6 FFH-Verträglichkeit ..................................................................................................... 43

7 Quellenverzeichnis ..................................................................................................... 44

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Unterlage 19.1.1

St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Bemerkenswerte Pflanzenarten im Untersuchungsgebiet ............................................... 11

Tabelle 2: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene bzw. potenziell vorkommende bemerkens-

werte Tierarten .................................................................................................................. 15

Anlagen:

Anlage I: Pflanzliste

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Unterlage 19.1.1

St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf

Abkürzungen

ABSP Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern

Art. Artikel

ASK Artenschutzkartierung (BayLfU)

B Bundesstraße

BAB Bundesautobahn

Baukm Baukilometer

BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz

BayNatSchG Bayerisches Naturschutzgesetz

DIN Deutsche Industrienorm

GLB Geschützter Landschaftsbestandteil

LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan

LEK Landschaftsentwicklungskonzept

Lkr. Landkreis

LSG Landschaftsschutzgebiet

öFW öffentlicher Feld- und Waldweg

RAS-LP Richtlinien für die Anlage von Straßen – Landschaftspflege

RRB Regenrückhaltebecken

saP spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

St Staatsstraße

SV Schwerverkehr

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Unterlage 19.1.1

St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 1

1 Vorbemerkungen

Der Freistaat Bayern (vertreten durch das Staatliche Bauamt Bayreuth) plant auf dem Gebiet der

Stadt Creußen, den Ausbau der Staatsstraße 2184 in und östlich Unterschwarzach auf einer Baulän-

ge von 2.730 m, davon 305 m innerorts von Unterschwarzach.

Die Ausbaustrecke beginnt bei Baukm 0+000 am westlichen Ortsrand von Unterschwarzach und

bindet am Bauende (Baukm 2+730) an den Bestand an.

Ziel der vorliegenden Planung ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit.

Der vorliegende Landschaftspflegerische Begleitplan dient dazu, die im Zusammenhang mit der Stra-

ßenplanung erforderlichen Eingriffe in Natur und Landschaft zu erfassen und zu bewerten. Daraus

werden Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen, zum Ausgleich und

und Ersatz sowie weitere landschaftspflegerische Maßnahmen abgeleitet.

2 Festlegung des Untersuchungsraumes

Der Untersuchungsraum für den LBP beinhaltet die direkt durch die Straßenbaumaßnahmen bean-

spruchten Flächen. Darüber hinaus wird ein Korridor von ca. 100 m beidseitig der geplanten Trasse

als Untersuchungsraum festgelegt, so dass alle erheblichen oder nachhaltigen Auswirkungen auf den

Naturhaushalt und das Landschaftsbild einschließlich der Wechselwirkungen erfasst und bewertet

werden können. Dabei wird östlich auch ein kleiner Teil des Gebietes der Gemeinde Speichersdorf

untersucht. Das Gemeindegebiet Speichersdorf ist auf einer Länge von ca. 220 m von der Planung

betroffen. Ausgleichs- und Ersatzflächen werden nach Möglichkeit in den Untersuchungsraum inte-

griert.

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Unterlage 19.1.1

St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 2

3 Erfassung und Bewertung von Naturhaushalt und Landschaftsbild

3.1 Beschreibung des Untersuchungsraumes

Naturraum, Geologie und potenzielle natürliche Vegetation

Das Untersuchungsgebiet befindet sich in der geologischen Großregion des „Ostbayerischen Grund-

gebirges“, wo sich aus silikatischen Ausgangsgesteinen basenarme und meist flachgründige Braun-

erden und Podsol-Braunerden gebildet haben. Es gehört innerhalb der naturräumlichen Haupteinheit

„Oberpfälzisch-Obermainisches Hügelland“ zur Untereinheit „Keuper-Lias-Gebiet“ (071).

Durch starke tektonische Prozesse wurde das Obermainische Hügelland an der Nahtstelle zwischen

Grundgebirge und Schichtstufenland in viele einzelne Schollen zerlegt, so dass dieses Gebiet auch

als Bruchschollenland bezeichnet wird. Die zahlreichen Verwerfungen führten zu einer Mischung

unterschiedlicher Gesteine, welche vorwiegend aus Sedimenten der Trias und des Jura gebildet wer-

den. Der geologische Untergrund des „Keuper-Lias-Gebiet“ wird weitestgehend von den morpholo-

gisch weicheren Gesteinen des mittleren Keupers aufgebaut. Hauptsächlich werden im Untersu-

chungsraum Gesteinsfolgen vom Blasensandstein und vom Burgsandstein erwartet (REGOFR 2003).

Die vielfältige Geologie im Untersuchungsgebiet wird durch ein Mosaik von Bodentypen widergespie-

gelt. Auf den Buntsandsteinrücken kommen nährstoffarme Sandböden wie Podsole oder Podsol-

Braunerden vor. Auf lehmigeren Deckschichten überwiegen Braunerden mittlerer Entwicklungstiefen

oder Braunerden mit Übergängen zu Pelosolen über den Tonzwischenlagen des Buntsandsteins. In

den staunässegefährdeten Muldenlagen mit schwer wasserdurchlässigen Lehm- oder Tonhorizonten

treten Pseudogleye auf.

Entsprechend besteht ein Nutzungsmosaik aus Wald auf den nährstoffarmen Böden bzw. auf flach-

gründigen, steilen Hanglagen, Ackerland auf den Flussterrassen sowie Grünland auf staunassen

Böden und in den Auen. Der kleinräumige Wechsel geologischer Formationen und Reliefformen führ-

te in weiten Bereichen zu einer ebenfalls kleinräumigen Wald-Feld-Verteilung.

Als potenzielle natürliche Vegetation wären je nach geologischem Untergrund und vorherrschenden

Standortbedingungen unterschiedliche Waldgesellschaften zu erwarten. In den Gebieten mit mäßig

basenarmen, bis mäßig reichen Braunerden der Silikagebiete ohne nenneswerten Grundwasserein-

fluss würde ein Mischkomplex aus vorherschendem Haimsimsen-Buchenwald (vielfach in Flattergras-

Ausbildung) im Übergang oder Wechsel zu Waldmeister-Buchenwald (meist Haimsimsen-Ausbildung)

dominieren.

In den Gebieten mit mäßig basenarmen, überwiegend nährstoffhaltigen bis –reichen örtlich wasser-

stauenden Lehmdecken würde ein Mischkomplex aus Haimsimsen-Buchenwald (vorherrschend) und

Waldmeister-Buchenwald (regelmäßig beigemischt) vorkommen. Örtlich auftreten können Zittergras-

seggen-Stieleichen-Hainbuchenwald sowie seltener Waldziest-Eschen-Hainbuchenwald.

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Flächennutzung und Landschaftsstruktur

Im Untersuchungsraum liegen überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen. Diese werden größ-

tenteils als Acker genutzt. Im östlichen Untersuchungsraum befinden sich hauptsächlich Wald- und

Grünlandbereiche.

Daneben bestimmen insbesondere im westlichen Untersuchungsraum Siedlungsflächen in Form von

Wohnbauflächen mit Höfen und Gärten die Flächennutzung.

Bedeutendste Verkehrsverbindungen im weiteren Untersuchungsraum sind die Staatsstraße 2184

und die nördlich verlaufende Bundesstraße 22 sowie die westlich verlaufende Bundesstraße 2. Neben

dem übergeordneten Wegenetz existieren noch weitere kleinere Straßen und Wege sowie Zufahrten.

Als wichtige landschaftsprägende Strukturen sind die umliegenden Erhebungen von Kalenderberg

und Hoher Birkenranken sowie der Bachlauf des Almosbaches, der das Gebiet am Baubeginn durch-

schneidet, zu nennen.

Die Aufschlüsselung und genauere Beschreibung der Nutzungs- und Biotoptypen, die im Bestands-

und Konfliktplan dargestellt werden, erfolgen in Kap. 3.5.2.1.

3.2 Geschützte Gebiete und Bestandteile der Natur

Schutzgebiete nach dem BayNatSchG / BNatSchG oder NATURA 2000-Gebiete sind im Untersu-

chungsgebiet nicht vorhanden.

Besonders geschützte Biotope

Im Untersuchungsgebiet liegen verschiedene Biotope die unter besonderem Schutz nach

§ 30 BNatSchG in Verbindung mit Art. 23 BayNatSchG stehen (vgl. Bestands- und Konfliktplan).

Hecken und Gehölze

Entlang der St 2184 befinden sich zwei naturnahe Hecken sowie eine weitere naturnahe Hecke süd-

lich von Unterschwarzach zwischen einer Ackerfläche und einem Feldweg.

Trocken- und Magerstandorte

Im Untersuchungsgebiet befinden sich keine Trocken- und Magerstandorte, die unter den besonderen

Schutz nach § 30 BNatSchG/ Art. 23 BayNatSchG fallen.

Weitere Schutzgebiete

In ca. 1,7 km südlicher Entfernung zum Untersuchungsgebiet befindet sich das LSG „Oberpfälzer

Hügelland im westlichen Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab“, welches nach § 26 BNatSchG geschützt

ist.

Im ABSP Bayreuth (BAYSTMLU 2002) sowie im LEK Oberfranken-Ost sind keine Schutzgebiete im

Umfeld des Untersuchungsgebietes vorgeschlagen.

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3.3 Planungsgrundlagen

Im Landesentwicklungsprogramm Bayern (BAYSTMWMET 2013) ist der Untersuchungsraum als „all-

gemeiner ländlicher Raum“ kategorisiert.

Das Landesentwicklungsprogramm Bayern formuliert keine speziellen Zielsetzungen für das Gebiet.

Im Teil B I wird für die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen und der Pflege und Entwicklung

der Landschaft u.a. vorgegeben:

Minimierung des Bodenverlustes (z.B. durch Versiegelung, Verdichtung, Schadstoffanreicherung) bei

allen Maßnahmen und Nutzungen; soweit möglich und zumutbar soll der Boden entsiegelt und rege-

neriert werden (1.2.2);

Erhaltung, Sicherung, Entwicklung und Verbund von extensiv genutzten Landschaftsteilen als Le-

bensräume für Pflanzen und Tiere in ausreichender Größe (1.3.2);

Sicherung und Pflege von Landschaften und Landschaftsteilen mit besonderem Wert als Lebens-

raum, für das ökologische Gefüge oder aufgrund ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit (2.1.2);

Erhaltung, Sicherung, Entwicklung und Pflege der Naturausstattung und lebensraumtypischen Stand-

ortverhältnisse für Pflanzen und Tiere sowie des charakteristischen Erscheinungsbildes (2.2.2);

Erhaltung bisher nicht oder nur gering durch Einrichtungen der Bandinfrastruktur wie Verkehrs- und

Energieleitungstrassen zerschnittener Landschaftsräume und Bündelung von Trassen, wenn die

Trennwirkung dadurch nicht erheblich verstärkt wird (2.2.9.1);

Belange der öffentlichen Wasserversorgung sollen nicht beeinträchtigt werden durch Nutzungen und

Eingriffe, die Veränderungen der Grundwassermenge oder -beschaffenheit zur Folge haben (3.1.1.4);

Erhaltung oder Erreichung eines guten ökologischen und chemischen Zustands oberirdischer Gewäs-

ser (3.1.2.1).

Im Teil B V wird für den Verkehr u.a. formuliert:

Verbesserung der Verkehrserschließung in nachhaltig zu stärkenden Teilräumen, Grenzregionen und

im ländlichen Raum (1.1.4);

Berücksichtigung der Aspekte des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Flächensparens und

des Immissionsschutzes beim Verkehrswegeaus- und -neubau sowie bei der Verkehrsbedienung

(1.1.6).

Im Regionalplan Oberfranken-Ost (REGOFR 2008) ist die Stadt Creußen als Unterzentrum eingestuft.

Die Stadt liegt auf einer Entwicklungsachse von überregionaler Bedeutung (Hof-Bayreuth-Nürnberg).

Der Untersuchungsraum ist als „Stadt- und Umlandbereich im ländlichen Raum“ kategorisiert, dessen

Entwicklung im besonderem Maße gestärkt werden soll.

Im Teil B werden für Natur und Landschaft u.a. folgende fachliche Ziele genannt:

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St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 5

- Laubwälder und naturnahe Mischwälder sollen erhalten […] werden (4.2.11);

- Intensiv landwirtschaftlich genutzte Fluren, vor allem im Mittelvogtländischen Kuppenland und

auf der Selb-Wunsiedler Hochfläche sowie in Teilbereichen der Münchberger Hochfläche und

im Obermainischen Hügelland, sollen durch Hecken und Feldgehölze vielfältiger gestaltet

werden (4.2.9).

- Soweit Flächen aus der landwirtschaftlichen Nutzung ausscheiden, vor allem in den Natur-

parken Fichtelgebirge, Frankenwald und Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst, soll darauf

hingewirkt werden, dass diese als naturnahe Regenerationsflächen für heimische Tier- und

Pflanzenarten verwendet werden; Aufforstungen sollen nur erfolgen, soweit sie mit den Be-

langen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie der Landeskultur vereinbar sind

(4.2.10).

Im Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) Oberfranken-Ost (REGOFR 2003), als Fachkonzept des

Naturschutzes, wird als Leitbild der Landschaftsentwicklung im Großteil des Untersuchungsraumes

eine „Landnutzung mit bedeutenden Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild“ angegeben.

Die Nutzungen sollen den besonderen Empfindlichkeiten und Funktionen der Landschaftsräume für

Naturschutz, Landschaftspflege und Erholungsnutzung angepasst werden. Naturschutz und Land-

schaftspflege soll bei Konflikten „besonderes Gewicht eingeräumt werden“. Neue Flächeninanspruch-

nahmen sollen vermindert, großflächige Überbauungen und zusätzliche Zerschneidungen vermieden

werden. Es bestehen gute Entwicklungsmöglichkeiten für den Aufbau von Biotopverbünden zum

Schutz gefährdeter Arten. Die Förderung ressourcenschonender Landbewirtschaftungen kann beson-

ders effizient erfolgen.

Im östlichen Bereich des Untersuchungsraumes (im Herrenholz) ist eine „Landnutzung mit begleiten-

den Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild“ angegeben. Dabei soll durch die Nutzung

keine nachhaltige Beeinträchtigung von Natur und Landschaft ausgehen und eine vielfältige Land-

schaftsstruktur entwickelt werden. Die Verbesserung der allgemeinen Lebensraumfunktion und die

Erhaltung wichtiger Funktionen im Boden- und Grundwasserschutz werden angestrebt. Im Vorder-

grund stehen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen (Schaffung naturnaher Lebensräume) sowie

ökologische Sanierungsmaßnahmen.

Folgende Zielsetzungen – geordnet nach den einzelnen Schutzgütern – werden für den Untersu-

chungsraum getroffen:

Schutzgut Arten und Lebensräume:

Die aktuelle Lebensraumqualität im Bereich der vorhandenen Trasse der St 2184 wird aufgrund

einer gewissen Biotopdichte und dem Vorhandensein von Kleinstrukturen als mittel eingestuft.

Der Bereich des Herrnholzes wird aufgrund der strukturarmen forstwirtschaftlichen Nutzungsform

als Gebiet mit geringer Lebensraumqualität kategorisiert.

Der Untersuchungsraum ist von „allgemeiner bzw. besonderer Bedeutung für die Sicherung und

Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten“ (westlicher Teil). Der Anteil naturbetonter Flä-

chen und Strukturen soll erhöht werden, um funktionsfähige Biotopverbundsysteme als Lebens-

raum für gebietstypische Arten zu entwickeln.

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Unterlage 19.1.1

St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 6

Im mittleren Streckenabschnitt der St 2184 wird eine Ausweisung als landschaftliches Vorrangge-

biet (Vordringliches Sicherungsziel: Arten- und Biotopschutz) angestrebt.

Zur Aufwertung der Lebensraumqualitäten, des Landschaftsbildes sowie zur Verbesserung der

Biotopverbundfunktionen soll der Anteil an Grünland und gliedernden Gehölzstrukturen im Gebiet

erhöht werden. Weiterhin sollen vorhandene Feuchtstandorte und die standortangepasste Grün-

landnutzung erhalten werden.

Schutzgut Boden:

Der Untersuchungsraum ist von „besonderer Bedeutung für die Erhaltung der Bodenfunktion auf

relativ naturnahen und noch weitgehend unbeeinträchtigten Standorten und von besonderer Be-

deutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften sowie von besonderer Bedeutung für den

Bodenschutz durch Entwicklung erosionsschützender Vegetations- und Nutzungskulturen“.

Die Böden sollen als Lebensgrundlage zur Sicherung und Wiederherstellung der biologischen

Vielfalt erhalten und wiederhergestellt werden. Durch geeignete Bewirtschaftungsweise soll der

Bodenabtrag vermieden und die Bodenfunktionen gesichert bzw. wiederhergestellt werden.

Der Großteil des Untersuchungsraumes wird als Gebiet mit Böden von „besonderer Bedeutung

für die Sicherung empfindlicher Böden sowie den Bodenschutz durch Erhalt erosionsschützender

Vegetations- und Nutzungskulturen“ genannt. Die Nutzung ist an die spezielle Empfindlichkeit der

Böden anzupassen, die Bewirtschaftung sollte unter besonderer Berücksichtigung der Versaue-

rungsgefährdung erfolgen. Eine Wiederherstellung bzw. Sicherung der natürlichen Standortquali-

täten (Wasser- und Nährstoffhaushalt) sowie der natürlichen Bodenfunktionen ist anzustreben.

Schutzgut Wasser:

Das Rückhaltevermögen des Bodens für nicht sorbierbare Stoffe (z.B. Nitrat) ist überwiegend

hoch. Der Untersuchungsraum wird von einer Hauptwasserscheide durchzogen und ist von „mitt-

lerer Bedeutung für den Schutz des Grundwassers vor Einträgen sorbierbarer und nicht sorbier-

barer Stoffe“. Aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung sind im Planungsgebiet überwiegend ho-

he Einträge nicht sorbierbarer Stoffe festzustellen. In solchen Bereichen ist eine Verlagerung in

das Grundwasser unwahrscheinlich. In einem kleinen Teilgebiet ist das Rückhaltevermögen des

Bodens für nicht sorbierbare Stoffe überwiegend gering. In diesen Bereichen ist eine Verlagerung

in das Grundwasser wahrscheinlich.

Die relative Grundwasserneubildung liegt im mittleren sowie überwiegend im geringen Bereich.

Daher soll die Nutzung (speziell von Düngemitteln) im Gebiet so ausgerichtet werden, dass ein

guter Zustand des Grundwassers und der Oberflächengewässer erhalten bleibt bzw. hergestellt

wird. Eine besondere Bedeutung besitzt zudem die Erhaltung und Erweiterung grundwasser-

schützender Vegetation (z.B. Extensivgrünland).

Aufgrund hoher Versauerungsgefährdung ist der Wald von einer „besonderen Bedeutung für den

Schutz von Oberflächengewässern vor erosionsbedingten Schad- und Nährstoffeinträgen“ sowie

als „Gebiet mit besonderer Bedeutung für den Schutz des Grundwassers vor Einträgen sorbierba-

rer und nicht sorbierbarer Stoffe“ dargestellt. Die Nutzung sollte in Art und Intensität so ausgerich-

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St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 7

tet sein, dass für Grund- und Oberflächengewässer ein guter Zustand erhalten bzw. weitestge-

hend wiederhergestellt werden kann.

In den Fließgewässern soll in Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie bis 2015 ein weitge-

hend naturnaher Zustand und mindestens eine Gewässergüteklasse II erreicht werden.

Schutzgut Landschaftsbild/-erleben:

Im LEK Oberfranken-Ost (REGOFR 2003) wird die Landschaft im Untersuchungsgebiet folgender-

maßen beschrieben: „Die Landschaft östlich Creußen vermittelt einen weiten, offenen Eindruck

innerhalb der flach ausladenden Talsenke. Auf großen Schlägen wechselt Acker und Grünland

ab. Einige kleinere Laub- und Nadelwälder sowie einige Baumreihen unterbrechen die offene Flur

vor allem zu den Hängen hin.“ Das Landschaftsbild im Untersuchungsgebiet ist aufgrund seiner

überdurchschnittlichen Eigenart empfindlich gegenüber Eingriffen und soll nicht beeinträchtigt

werden. Der Raum wird eingestuft als „Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Erhaltung und

Entwicklung einer ruhigen naturbezogenen Erholung“, wobei der Erholungswert im Untersu-

chungsraum durch den Verkehrslärm der bestehenden St 2184 beeinträchtigt ist. Die Kulturland-

schaft um Creußen, mit ackerbaulich genutzten offenen Bereichen und umgebenen Wäldern als

Kontrast, weist eine mittlere Ausstattung mit strukturierenden Elementen auf. Die Landschaft soll

einerseits in ihrer charakteristischen Weite erhalten werden, andererseits soll durch das örtliche

Einbringen und Entwickeln von Hecken, Einzelbäumen und Gehölzsäumen eine landschaftsäs-

thetische Aufwertung des Gebietes erreicht werden. Hierbei sollen vorrangig Altgrasstreifen auf

Rainen ausgebildet werden, um vorhandene Nutzungsgrenzen hervorzuheben.

Im Waldfunktionsplan werden den Wäldern im Untersuchungsraum keine Schutzfunktionen zugewie-

sen.

Das ABSP Bayreuth (BAYSTMLU 2002) liefert aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes wichtige

Grundlagen und Zielvorgaben, die im Wesentlichen den Aussagen des LEK Oberfranken-Ost ent-

sprechen. Darüber hinaus sind folgende Ziele, die das Untersuchungsgebiet betreffen, konkretisiert:

- Die Übergangszonen zwischen Wald und Offenland sollen als Lebensraum und Verbundkorridor

mit herabgesetzter Nutzungsintensität entwickelt werden.

- Eine reich strukturierte Kulturlandschaft soll insbesondere in den intensiv genutzten Feldfluren

wiederhergestellt werden.

- Ein Netz aus naturbetonten bzw. zu entwickelnden Lebensräumen und Sukzessionsflächen soll

entwickelt werden sowie der Anteil an naturnahen bzw. extensiv genutzten Flächen auf mind. 5 %

erhöht werden.

Für die Fließgewässer III. Ordnung liegt ein Gewässerentwicklungsplan vor, in dem Ziele und Maß-

nahmen zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Gewässer dargestellt werden. Die Strukturgüte

des vom Bauvorhaben betroffenen Gewässers (Almosbach) ist nicht aufgeführt. Entlang des betroffe-

nen Fließgewässerabschnittes sind folgende Maßnahmen dargestellt: Durchlass, bei Bedarf räumen;

Böschungs-/Ufergehölz erhalten und pflegen; begradigtes und befestigtes Gewässer nicht mehr si-

chern ggf. renaturieren; möglichst 5 m breiten Uferstreifen insbesondere rechts ausweisen und mehr

Eigenentwicklung zulassen; beidseitiges Ufergehölz entfernen (vgl. STADT CREUßEN 2005).

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Unterlage 19.1.1

St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 8

Im Flächennutzungsplan von Creußen (STADT CREUßEN 2000) sind im Untersuchungsraum größten-

teils Flächen für die Landwirtschaft sowie Flächen für Wald dargestellt. In Unterschwarzach wird der

Ort als gemischte Baufläche bezeichnet. Entlang des Almosbachs sowie östlich von Unterschwarzach

sind die Flächen als Dauergrünland in Talräumen und sonstigen Landschaftsbereichen mit besonde-

rer ökologischer und landschafts- bzw. ortsgestalterischer Bedeutung, die von Erstaufforstungen

freizuhalten sind, gekennzeichnet. Die Staatsstraße wird streckenweise von Einzelbäumen sowie

Hecken und Feldgehölzen begleitet.

Im Flächennutzungsplan von Speichersdorf (GEMEINDE SPEICHERSDORF 2000) wird das Untersu-

chungsgebiet als Fläche für Wald dargestellt. Nordöstlich in ca. 680 m Entfernung befindet sich inmit-

ten des Waldes das Sondergebiet Camping.

Das Gebiet ist aktuell von keinen Flurbereinigungsverfahren betroffen.

Ebenso ist das Untersuchungsgebiet nicht Bestandteil eines ABSP-Umsetzungsprojektes.

3.4 Angaben über ausgewertete vorhandene und eigens durchgeführte vertiefte

Untersuchungen

Die ausgewerteten Quellen und Unterlagen werden in den jeweiligen Teilkapiteln (Kap. 3.5.1 bis

3.5.7) genannt.

Die Erfassung der Nutzungs- und Biotoptypen erfolgte mit Hilfe von Luftbildern und im Rahmen einer

Geländebegehung am 03. September 2013. Grundlage für die Biotoptypenerfassung waren die „Kar-

tieranleitung Biotopkartierung Bayern Teil 2“ (BAYLFU 2010) sowie der „Bestimmungsschlüssel für

Flächen nach § 30 BNatSchG und Art. 23 BayNatSchG“ (BAYLFU 2012).

Planerische Grundlagen (z.B. LEK Oberfranken-Ost und ABSP), die sowohl für die Bestandserfas-

sung und –bewertung, als auch für die in einem nachfolgenden Schritt erfolgende Ableitung des Aus-

gleichskonzeptes herangezogen werden, wurden bereits im vorangegangen Kap. 3.3 zusammenfas-

send dargestellt. Durch Kontakte mit zuständigen Behörden wurden diese Informationen ergänzt (vgl.

Kap. 7).

3.5 Ergebnisse der Bestandserfassung der Schutzgüter sowie Bewertung hinsicht-

lich Leistungsfähigkeit, Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit

3.5.1 Schutzgut Mensch

Mit der Inanspruchnahme von Flächen für den Straßenneubau können (gesundheitliche) Beeinträchti-

gungen durch Emissionen (Schall, Gerüche), Veränderungen des Wohn- und Arbeitsumfeldes oder

den Verlust von Potenzialen für die Erholungs- und Freizeitfunktion einhergehen. Für die Einschät-

zung der Erholungsnutzung wurde die Ausstattung an Erholungseinrichtungen (insbesondere Rad-

und Wanderwege) erfasst, welche Rad- und Wanderkarten des Gebietes (Bayernnetz für Radler

M 1:625.000, Fritsch Wanderkarte Nr. 65 „Blatt Nord Bayreuth Kulmbach“ M 1:50.000) entnommen

wurden.

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Unterlage 19.1.1

St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 9

3.5.1.1 Bestand und Bedeutung

Der Streckenausbau der St 2184 beginnt am westlichen Ortsrand von Unterschwarzach und schließt

am Bauende an den bereits ausgebauten Streckenabschnitt an. Innerhalb der Ortsdurchfahrt und auf

freier Strecke wird durch die Änderung der Linienführung und durch die Kurvenaufweitungen die Be-

fahrbarkeit und Sicherheit der Straße verbessert. Im Rahmen der Straßenbaumaßnahme werden die

GVS nach Oberschwarzach, die GVS nach Nairitz und das landwirtschaftliche Wegenetz höhengleich

an die St 2184 angeschlossen.

Die St 2184 verbindet auf der Teilstrecke „Creußen - Kirchenlaibach“ die beiden Grundzentren Creu-

ßen und Speichersdorf und ist für Berufspendler eine wichtige Anschlussmöglichkeit zu der B2, der

B22 und der BAB A9. Durch die vorhandene St 2184 besteht eine Verbindung zwischen dem Ortsteil

Unterschwarzach und der Gemeinde Speichersdorf.

Die geplante Trasse der St 2184 zerschneidet bzw. überbaut an mehreren Stellen bestehende Feld-

wege, darunter auch eine Gemeindeverbindungsstraße nach Oberschwarzach und eine nach Nairitz.

Die Einbettung in eine, hinsichtlich ihrer Naturraumausstattung, überdurchschnittliche Landschaft (vgl.

Kap. 3.5.7) und die unmittelbare Nähe der Siedlungsflächen zur offenen Landschaft spielen eine

große Rolle für das Wohn- und Arbeitsumfeld und die (Nah-) Erholung des Raumes. Wohngebietsflä-

chen befinden sich im Ortsteil Unterschwarzach mit zwei nördlich gelegenen Gehöften sowie südlich

der St 2184 im Ortsteil Oberschwarzach. Nördlich von Unterschwarzach befinden sich mehrere Tei-

che.

Ca. 350 m nördlich der geplanten Straßenbaumaßnahme verläuft durch das Herrenholz der Rund-

wanderweg Speichersdorf. Somit wird das Gebiet „Herrenholz“ als Naherholungsgebiet erschlossen.

Der Weg ist für die Naherholung von mittlerer Bedeutung.

3.5.1.2 Empfindlichkeit

Die Grenzen von Wohlbefinden und Gesundheit des Menschen sind fließend und von vielen Faktoren

abhängig (z.B. Alter, Konstitution). Ferner spielen Gewohnheiten und Anspruchsniveau bei der Wahr-

nehmung von Störungen eine nicht unerhebliche Rolle.

In Hinblick auf die Gesundheit des Menschen besteht im Untersuchungsgebiet teilweise eine hohe

Empfindlichkeit gegenüber einer Veränderung (lokal) klimatischer Verhältnisse, z.B. durch Beeinflus-

sung der Kaltluftproduktion (vgl. Kap. 3.5.6).

Wie in Kap. 3.5.7 beschrieben wird, besitzt der Raum eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Störungen

des Landschaftsbildes durch Oberflächenverfremdung. Die Flächeninanspruchnahme bisher unbe-

bauter Flächen und die Errichtung neuer technischer Baukörper stellen eine Beeinträchtigung vorhan-

dener Blickbeziehungen dar. Zudem verliert der Raum während der Bauphase durch den Eingriff

seine vorhandene Bedeutung für den Erholungswert. Betroffen sind hiervon vor allem die Wohn- und

Gartenanlagen sowie Wanderwege.

Der landwirtschaftlich geprägte Raum bietet durch seine überdurchschnittliche Eigenart ein Gebiet mit

besonderer Bedeutung für die Erhaltung und Entwicklung einer ruhigen naturbezogenen Erholung

(vgl. REGOFR 2003).

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Unterlage 19.1.1

St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 10

3.5.1.3 Vorbelastung

Als Beeinträchtigung für das Schutzgut Mensch, im Hinblick auf die menschliche Gesundheit und das

Wohn- und Arbeitsumfeld sowie den Erholungswert, ist das vorhandene Straßennetz von St 2184,

B22 und B2 zu bewerten, da hierdurch bereits ein erhöhtes Maß an straßenbedingten Emissionen

vorhanden ist. So weist der Untersuchungsraum, insbesondere in dem Siedlungsbereich von Unter-

schwarzach, bereits eine Beeinträchtigung durch Verkehrslärm und eine lufthygienische Vorbelastung

im beplanten Streckenabschnitt auf. In Hinblick auf die Erholungsnutzung stellen die vorhandenen

Straßen Gefahrenstellen dar, soweit sie auch als Trasse für Rad- oder Wanderwege genutzt werden.

3.5.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere und biologische Vielfalt

3.5.2.1 Biotoptypen und Vegetation

Anfang September 2013 fand eine Begehung des Untersuchungsgebietes statt. Es erfolgte eine flä-

chendeckende Typisierung der Biotopflächen im Maßstab 1:2.500. Sofern die vorhandenen Biotopty-

pen (z.B. Äcker) nicht von der Kartieranleitung der Biotopkartierung Bayern (BAYLFU 2010) abge-

deckt waren, wurden eigene Biotoptypenbezeichnungen vergeben. Es erfolgt zunächst eine Be-

standsbeschreibung der einzelnen Biotoptypen und danach eine Bewertung in Bezug auf deren na-

turschutzfachlichen Wert. Hierbei wird zwischen Biotoptypen geringer, mittlerer und hoher Bedeutung

unterschieden.

Für das Untersuchungsgebiet liegen aus eigener Kartierung Nachweise von insgesamt 16 bemer-

kenswerten Pflanzenarten vor (vgl. Tabelle 1 und Bestands- und Konfliktplan). Es handelt sich um

(stark) gefährdete, landkreisbedeutsame bzw. gesetzlich geschützte Pflanzenarten. Bei der Beschrei-

bung einzelner Biotoptypen wird auf das Vorkommen gefährdeter oder charakteristischer Pflanzenar-

ten hingewiesen.

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St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 11

Tabelle 1: Bemerkenswerte Pflanzenarten im Untersuchungsgebiet

(Quelle: eigene Erhebung 2013)

Pflanzenname RL BY RL O Lkr

Berg-Kratzdistel (Cirsium rivulare) * 1

Gelber Steinklee (Melilotus officinalis) 3*

Hasen-Klee (Trifolium arvense) V

Heidenelke (Dianthus deltoides) V* 3 X

Kriechende Rose (Rosa arvensis) V 3 X

Kümmel-Silge (Selinum carvifolia) V

Magerwiesenmargerite (Leucanthenum vulgare) V

Moschusmalve (Malva sylvestris ssp. moschata) 3

Platthalmbinse (Juncus compressus) V

Purpur-Fetthenne (Sedum telephium) V

Rote Schuppenmiere (Spergularia rubra) V

Schwarzpappel (Populus nigra) 3 4

Skabiosen-Flockenblume (Centaurea jacea) *

Wiesen-Bocksbart (Tragopogon pratensis) V

Wiesen-Labkraut (Galium mollugo) 4

Wiesen-Schachtelhalm (Equisetum pratense) 2* 1 X

Summe (16 Arten) 12 6 8

Erläuterungen: RL O: Rote Liste Oberfrankens (MERKEL & WALTER 2005) RL BY: Rote Liste Bayerns (BAYLFU 2003a) Gefährdungskategorien: 1 – vom Aussterben bedroht, 2 – stark gefährdet, 3 – gefährdet, 4 – potentiell gefährdet, V – Vorwarnstufe (REGOFR 2005 ) Lkr: Landkreisbedeutsame Art nach ABSP (BAYSTMLU 2002): X

Nachfolgend werden die einzelnen Biotoptypen des Untersuchungsraumes näher beschrieben und

hinsichtlich ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung eingeschätzt:

Hecken und Gehölze

Am Ortsausgang von Unterschwarzach hat sich entlang der Straßenböschung eine kleine naturnahe

Schlehen-Hecke (Prunus spinosa) entwickelt. Die Hecke ist Teil eines amtlich kartierten Biotopes (Nr.:

6136-0059-010 „Feldgehölze und Hecken bei Unterschwarzach“). Eine weitere kleine straßenbeglei-

tende Hecke, mit vorwiegend Vogel-Kirsche (Prunus avium) und Rose (Rosa sp.) im Bestand, liegt

südlich der bestehenden St 2184 im intensiven Grünland. Südlich von Unterschwarzach zwischen

Ackerfläche und Feldweg befindet sich eine weitere naturnahe Hecke vorwiegend bestehend aus

Vogel-Kirsche, Zweigriffeliger Weißdorn (Crataegus laevigata) und Wiesen-Knäuelgras (Dactylis

glomerata) im Unterwuchs.

Naturschutzfachliche Bedeutung

Naturnahe Hecken sind kartierwürdige Biotope (BAYLFU 2010) und deswegen von hohem natur-

schutzfachlichen Wert.

Gewässer und Feuchtflächen

Der Almosbach wird von nitrophytischen Altgras- und Hochstaudenfluren gesäumt, die überwiegend

von Mädesüß (Filipendula ulmaria) aufgebaut werden. Weitere gewässerbegleitende Feuchtezeiger

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entlang des Baches sind u.a. Wiesen-Schachtelhalm (Equisetum pratense), Blutweiderich (Lythrum

salicaria), Ampfer-Knöterich (Polygonum lapathifolium), Land-Reitgras (Calamagrostis epigejos). An

die feuchten Altgras- und Hochstaudenfluren grenzen Acker- und Siedlungsflächen an. Aufgrund der

Nährstoffeinträge aus der landwirtschaftlichen Nutzung der angrenzenden Flächen treten vermehrt

stickstoffzeigende Arten wie die Brennnessel (Urtica dioica) in den Vordergrund.

Entlang der bestehenden St 2184 verlaufen mehrere Entwässerungsgräben mit Kröten-Binse (Juncus

bufonius), Flatter-Binse (Juncus effusus) und Wiesen-Schachtelhalm im Bestand. Je nach Feuchtig-

keitsgrad und standörtlicher Ausprägung treten zusätzlich Vertreter der nässe- und feuchtezeigenden

Hochstaudengesellschaften auf.

Naturschutzfachliche Bedeutung

Die feuchten und nassen Hochstaudenfluren, die im Untersuchungsgebiet meist in Form von nitrophy-

tischen Mädesüß-Hochstaudenfluren und Altgrasbeständen entlang der Fließgewässer vorhanden

sind, unterliegen nicht dem Schutz gem. § 30 BNatSchG. Ihre naturschutzfachliche Bedeutung ist als

gering bis mittel zu bewerten. Der Almosbach und die nur temporär wasserführenden (Entwässe-

rungs-) Gräben sind vorallem durch die (umliegende) intensive Nutzung und durch ihren künstlichen

Aufbau (Begradigung, Verrohrung) beeinträchtigt (weisen keine Wasservegetation auf) und erreichen

nur einen geringen botanischen Wert.

Trocken-und Magerstandorte

Im Untersuchungsgebiet befinden sich keine Trocken- und Magerstandorte, die unter den besonderen

Schutz nach § 30 BNatSchG/ Art. 23 BayNatSchG fallen.

Magere Altgrasbestände und Grünlandbrachen gibt es zerstreut im gesamten Untersuchungsgebiet.

Man findet sie an mehr oder weniger steilen Straßenböschungen außerhalb der Ortsdurchfahrt Unter-

schwarzach (von Baukm 0+450 bis 0+650), an der Straßenböschung ab Baukm 1+880 bis zum Wald-

rand und am Waldrand entlang der südexponierten Böschung der St 2184 (ab Baukm 2+400). Kenn-

zeichnend ist das Wiesen-Labkraut (Galium mollugo), das die Bestände häufig dominiert. In einigen

Flächen wächst mit dem Wiesen-Schachtelhalm eine landkreisbedeutsame Art, so z.B. nördlich der St

2184 entlang des Waldrandes (ab Baukm 2+400). Die Art gilt in Bayern als stark gefährdet.

Initiale trockene Vegetation

Am Ortsausgang von Unterschwarzach befinden sich nördlich der St 2184 zwei Streifen mit initialer

trockener Vegetation. Hier wachsen als bemerkenswerte Arten: die Purpur-Fetthenne (Sedum tele-

phium) und der Hasen-Klee (Trifolium arvense). An Gehölzen wachsen in diesem Bereich Spitzahorn

(Acer platanoides), Hänge-Birke (Betula pendula), Gemeine Esche (Fraxinus excelsior), Vogel-

Kirsche (Prunus avium) und Kirschpflaume (Prunus cerasifera).

Artenreiches Extensivgrünland

Zwischen der GVS nach Oberschwarzach und dem Waldrand, südlich der geplanten Trasse, ist arten-

reiches Extensivgrünland anzutreffen. Auf dieser Fläche kommen u.a. die Magerwiesen-Margerite

(Leucanthemum vulgare agg.), die Skabiosen-Flockenblume (Centaurea scabiosa) und der Wiesen-

Bocksbart (Tragopogon pratensis) vor.

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Südlich der St 2184 befindet sich im Bereich des geplanten RRB eine Fläche, die charakteristische

Vertreter des artenreichen Extensivgrünlandes beinhaltet. Hierbei sind vorallem Magerkeitszeiger wie

Wiesen-Flockenblume (Centaurea jacea), Gewöhnlicher Hornklee (Lotus corniculatus), Magerwiesen-

Magerite (Leucanthemum vulgare), Kriechender Hauhechel (Ononis repens) und Kleine Bibernelle

(Pimpinella saxifraga) vorhanden.

Besonders arten- und abwechslungsreich aufgebaut ist eine Wiesenfläche bei Baukm 1+900 südlich

der St 2184. Hier kommen bemerkenswerte Arten wie Wiesen-Flockenblume, Wiesen-Labkraut und

Kümmelblättrige Silge (Selinum carvifolia) vor. Ebenso beteiligt ist der Feuchtigkeitszeiger Ampfer-

Knöterich.

Naturschutzfachliche Bedeutung

Magere Altgrasbestände und Grünlandbrachen sind von hoher naturschutzfachlicher Bedeutung. Als

Brachen stellen sie weitestgehend störungsfreie Flächen dar und ihr hoher Anteil an Kräutern verdeut-

licht ihren mageren Charakter. Der landkreisbedeutsame Wiesen-Schachtelhalm kommt hier punktuell

vor (in Bayern stark gefährdet).

Artenreiches Extensivgrünland ist in der Kartieranleitung Biotopkartierung Bayern (BAYLFU 2010) als

kartierwürdiger Biotop enthalten und somit von hoher naturschutzfachlicher Bedeutung.

Ackerland

Ackerbaulich genutzte Flächen befinden sich großräumig im gesamten Untersuchungsgebiet.

Naturschutzfachliche Bedeutung

Die intensiv ackerbaulich genutzten Flächen bieten nur wenigen „Allerweltsarten“ Lebensraum. Auf

diesen Flächen wurden keine besonders wertvollen Lebensräume festgestellt. Die ackerbaulich ge-

nutzten Flächen sind aus botanischer Sicht von geringer Bedeutung.

Sonstiges Grünland

Intensiv genutztes Grünland ist großflächig im Untersuchungsgebiet vorhanden.

Außer der artenreichen Fettwiese und dem artenreichen Extensivgrünland werden die Grünlandflä-

chen intensiv genutzt. An einer Straßenböschung nördlich der St 2184 (bei Baukm 2+000) kommen

auf einer Grünlandbrache im Altgrasstreifen die bemerkenswerten Pflanzenarten Bach-Kratzdistel

(Cirsium rivulare), Heide-Nelke (Dianthus deltoides), Wiesen-Labkraut und Gelber Steinklee (Melilotus

officinalis) vor. Eine Verbuschung mit Eingriffeligem Weißdorn (Crataegus monogyna) und Rosen

trägt zur reichen Strukturierung des Altgrasstreifens bei.

Nicht mit Altgras bestandene Straßenböschungen werden, ebenso wie die meisten Weg- oder Acker-

raine, von Wiesen-Glatthafer (Arrhenatherum elatius) dominiert.

Sonstige Altgrasbestände und initiale Vegetation bestehen im Untersuchungsgebiet beispielsweise im

Bereich von Weg-/Straßenzwickeln und -rändern. Diese Bestände weisen Vertreter magerer Standor-

te sowie nitrophytischer Vegetationsgesellschaften auf. Teilweise sind diese stark lückig ausgeprägt.

Naturschutzfachliche Bedeutung

Vor allem Bestände mit Feuchtigkeits- und Magerkeitszeigern verfügen teilweise über eine erhöhte

Artenvielfalt. Im Besonderen ist hierbei die Wiesenfläche bei Baukm 1+900 zu nennen, welche be-

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St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 14

merkenswerte Arten aufweist und daher von hohem naturschutzfachlichen Wert ist. Die als sonstige

Altgrasbestände und Initialvegetation definierten Bereiche sind aus botanischer Sicht von mittlerer bis

geringer naturschutzfachlicher Bedeutung. Beide Einheiten sind in großen Teilen artenarm, die initia-

len Vegetationsbereiche sind je nach standörtlicher Ausprägung strukturreich ausgebildet.

Wälder und Forsten

Östlich der GVS nach Oberschwarzach sowie am Ende der Ausbaustrecke befindet sich vorwiegend

Laub-Mischwald. Am Aufbau beider Bestände sind verschiedene Laubholzarten beteiligt, vorwiegend

die Arten junger Waldsukzessionsstadien wie Eberesche und Birke. Im Unterwuchs befinden sich u.a.

Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Ebereschen (Sorbus aucuparia) und Heidelbeere (Vaccinium

myrtillus). Die größten Flächenteile sind mit Kiefern jungen bis mittleren Alters bewachsen. In be-

stimmten Flächenabschnitten sind Fichtenmonokulturen eingestreut.

Weitere Wälder innerhalb des Untersuchungsgebietes sind zwei Nadelforste. In beiden ist die Kiefer

(Pinus sylvestris) die dominierende Baumart. Besonders randlich beigemischt sind einige Laubbäume

wie Hänge-Birke (Betula pendula), Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) und Stiel-Eiche (Quercus ro-

bur). In der Krautschicht sind Kratzbeere (Rubus caesius) und Himbeere (Rubus idaeus) vorherr-

schend.

Naturschutzfachliche Bedeutung

Nach Nutzungsintensität und Artenausstattung sind die Waldbereiche von geringer bis hoher natur-

schutzfachlicher Bedeutung. Die im Untersuchungsgebiet vorhandenen Laub-Mischwälder weisen

teilweise ein erhöhtes Arteninventar mit bemerkenswerten Arten auf. Diese beschränken sich aller-

dings auf kleine Flächen. Aufgrund der Strukturvielfalt innerhalb der geschlossenen Waldbereiche ist

allerdings von einer mittleren bis hohen Wertigkeit auszugehen. Aus botanischer Sicht sind die fich-

tendominierten Bestände von geringerem Wert.

Sonstige Gehölze

Im Bereich des geplanten RRB an der GVS nach Oberschwarzach verläuft entlang der Straße eine

lineare Gehölzstruktur. Weitere vereinzelte Gehölzstrukturen befinden sich insbesondere im Bereich

der Altgrasstreifen entlang der St 2184 (u.a. Stiel-Eiche (Quercus robur), Hänge-Birke (Betula pendu-

la), Heckenrose).

Naturschutzfachliche Bedeutung

Die gehölzdominierten Einheiten sind größtenteils natürlich bzw. naturnah aufgebaut und besitzen

botanisch einen mittleren naturschutzfachlichen Wert.

Vom Menschen stark überprägte Biotopstrukturen

Dazu zählen die aus naturschutzfachlicher Sicht als Belastung zu wertenden, vollständig versiegelten

Asphaltflächen der Straßen und Wege und die Gebäudeflächen sowie gestaffelt nach abnehmender

Nutzungsintensität geschotterte Verkehrsflächen und Hausgärten. Für verschiedene Tiergruppen

können dagegen die unbefestigten Feldwege im Untersuchungsgebiet durchaus bedeutsam sein (z.B.

als Tränken oder Nahrungsbiotope für Vögel). Des Weiteren siedeln sich auf Rohböden Pioniergesell-

schaften an (siehe oben).

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Naturschutzfachliche Bedeutung

Unbefestigte Wege haben naturschutzfachlich mittlere Bedeutung.

3.5.3 Schutzgut Pflanzen und Tiere und biologische Vielfalt

3.5.3.1 Tierwelt

3.5.3.1.1 Datengrundlage

Zur Tierwelt des Untersuchungsgebietes liegen einzelne Daten aus dem Artenschutzkataster des

Bayerischen Landesamtes für Umwelt (BAYLFU 2014) bzw. aus der amtlichen Biotopkartierung vor.

Ergänzende Hinweise auf die zoologische Bedeutung der im Untersuchungsgebiet vorhandenen

Biotoptypen wurden dem ABSP des Landkreises Bayreuth (BAYSTMLU 2002) entnommen. Zur Ein-

schätzung des zoologischen Potenzials wurde das gesamte Gebiet im August 2013 sowie im Februar,

Mai und Juni 2014 begangen.

Im Jahr 2014 ist eine Kartierung der Vorkommen der Zauneidechsen entlang der Trasse vorgesehen

(Mai-Juli). Hier wird ihre räumliche Verteilung ermittelt. Mit diesen Daten kann die Umsiedlung der

Zauneidechse geplant und bezüglich ihrer Wirksamkeit beurteilt werden (vgl. Unterlage 19.1.3). Bei-

beobachtungen bemerkenswerter Vögel wurden notiert.

3.5.3.1.2 Bemerkenswerte Tierarten und Tierlebensräume

Für das Untersuchungsgebiet (bzw. dessen Umfeld) liegen Angaben und Nachweise von 33 bemer-

kenswerten Arten vor, von denen 7 nach dem ABSP Bayreuth (BAYSTMLU 2002) als landkreisbedeut-

sam einzustufen sind (vgl. Unterlage 19.1.3). 32 (potenziell) vorkommende Arten sind aufgrund ihres

gesetzlichen Schutzstatus artenschutzrechtlich relevant und werden im Rahmen der speziellen arten-

schutzrechtlichen Prüfung (vgl. Unterlage 19.1.3) abgehandelt.

Tabelle 2: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene bzw. potenziell vorkommende bemerkens-

werte Tierarten

Artname deutsch Artname wissenschaftlich RL D RL BY Lkr

Säugetiere

Braunes Langohr Plecotus auritus V -

Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus G 3

Fransenfledermaus Myotis nattereri - 3

Graues Langohr Plecotus austriacus 2 3 X

Große Bartfledermaus Myotis brandtii V 2

Großer Abendsegler Nyctalus noctula V 3

Großes Mausohr Myotis myotis V V X

Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus V -

Kleinabendsegler Nyctalus leisleri D 2

Mopsfledermaus Barbastella barbastellus 2 2 X

Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus D D

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Artname deutsch Artname wissenschaftlich RL D RL BY Lkr

Nordfledermaus Eptesicus nilssonii G 3 X

Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii - 3

Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus D 2 X

Haselmaus Muscardinus avellanarius - -

Vögel

Baumpieper Anthus trivialis V 3

Bluthänfling Carduelis cannabina V 3

Dohle Corvus monedula - V

Feldlerche Alauda arvensis 3 3

Feldschwirl Locustella naevia V -

Feldsperling Passer montanus V V

Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus - 3

Goldammer Emberiza citrinella - V

Grünspecht Picus viridis - V

Klappergrasmücke Sylvia curruca - V

Kleinspecht Dryobates minor V V

Kuckuck Cuculus canorus V V

Rebhuhn Perdix perdix 2 3 X

Raubwürger Lanius excubitor 2 1

Schwarzspecht Dryocopus martius - V

Wachtel Coturnix coturnix - V X

Wiesenschafstelze Motacilla flava - 3

Reptilien

Zauneidechse Lacerta agilis V V

Summe (33 Arten) 21 28 7

Erläuterungen: RL D: Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands (BFN 2009), für Vögel: SÜDBECK et al. (2007) RL BY: Rote Liste Bayerns (BAYLFU 2003b) Gefährdungskategorien: 1 – vom Aussterben bedroht, 3 – gefährdet, V – Vorwarnliste, G – Gefährdung anzu-nehmen, aber Status unbekannt, D – Daten defizitär Lkr: Landkreisbedeutsame Art laut ABSP Bayreuth (BAYSTMLU 2002): X Ind.: Anzahl Individuen ASK: Artenschutzkataster (BAYLFU 2014)

Säugetiere

Als Grundlage für die Erstellung der Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wurden

das ABSP, die Datenbank zur bayerischen Artenschutzkartierung und der Verbreitungsatlas von

MESCHEDE & RUDOLPH (2004, 2010) ausgewertet.

Laut Artenschutzkataster (BAYLFU 2014) gibt es aus dem Jahr 1998 zwei Nachweise von Großem

Mausohr bei Seidwitz. Weiter nördlich bei Birk sind auch Braunes Langohr (Plecotus auritus) (2006),

die landkreisbedeutsame Art Großes Mausohr (Myotis myotis) (2006, 2007) und Fransenfledermaus

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Unterlage 19.1.1

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(Myotis nattereri) (1996) festgestellt worden. Grundsätzlich ist jedoch davon auszugehen, dass zahl-

reiche weitere Fledermausarten das Untersuchungsgebiet regelmäßig oder gelegentlich als Jagdhabi-

tat nutzen.Entlang der bestehenden St 2184 und insbesondere entlang der Waldränder, der (straßen-

begleitenden) linearen Gehölzstrukturen und Hecken sowie im Umfeld der Almosbaches, jagen re-

gelmäßig Fledermäuse.

Wegen der artenschutzrechtlichen Bedeutung der Fledermäuse werden die potenziell im Gebiet zu

erwartenden Fledermausarten im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung im Detail

behandelt.

Vögel

Im Rahmen von verschiedenen Ortsterminen wurden Beibeobachtungen einiger bemerkenswerter

Vogelarten (Feldlerche, Goldammer, Raubwürger, Neuntöter) gemacht. Als Grundlage für das Gut-

achten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) (GHARADJEDAGHI & SCHIMMERL 2014)

wurden desweiteren Sekundärdaten des Artenschutzkataster des Bayerischen Landesamtes für Um-

welt (BAYLFU 2014), ABSP (BAYSTMLU 2002) und der Verbreitungsatlas (RÖDL et al 2012) ausgewer-

tet.

Im Untersuchungsgebiet wird für 17 Vogelarten (vgl. Tabelle 2) eine vertiefende Bearbeitung in der

saP durchgeführt.

Reptilien

Innerhalb des Planungsgebietes waren aufgrund der Habitatausstattung Vorkommen von Zau-

neidechsen entlang der Straßentrasse zu erwarten.

Im Artenschutzkataster (BAYLFU 2014) sind im Umkreis des Planungsgebiets Nachweise von Zau-

neidechsen enthalten. Diese Art ist auch im ABSP Bayreuth genannt und als landkreisbedeutsam

eingestuft (BAYSTMLU 2002). Im Rahmen der Gebietsbegehungen für die Erstellung der Unterlagen

zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung konnte diese ebenfalls mehrfach im Bereich der Bö-

schungen entlang der St 2184 nachgewiesen werden.

Nachweise der Schlingnatter liegen aus dem Gebiet nicht vor und sind auch aufgrund des Fehlens

von Magerrasenbiotopen nicht zu erwarten.

Als Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie wurde die Zauneidechse in der saP einer detaillierteren

Prüfung unterzogen (vgl. Unterlage 19.1.3) und ein Fachgutachten erstellt.

Zoologisch bedeutsame Gebietsteile

Nachfolgend werden die zoologisch bedeutsamen Gebietsteile und Biotope beschrieben und hinsicht-

lich ihrer tierökologischen Wertigkeit und Empfindlichkeit gegenüber Eingriffen charakterisiert, soweit

dies auf Grund der vorliegenden Daten und bisherigen Erfassungen möglich ist.

Landwirtschaftliche Flächen entlang der geplanten Trasse

Die Acker- und Grünlandflächen im Planungsgebiet weisen einen geringen Anteil an gliedernden

Weg- und Ackerrainen auf. Sie sind Lebensraum des Feldhasen und charakteristischer Feldvogelar-

ten wie der Feldlerche.

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Unterlage 19.1.1

St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 18

Stellenweise sind auch Gebüsche und Einzelbäume eingestreut. Vogelarten, die Hecken und Gebü-

sche in der Feldflur benötigen, wie Dorngrasmücke (Sylvia communis), Feldsperling (Passer monta-

nus) und Goldammer (Emberiza citrinella) kommen hier vor. Fledermäuse nutzen die baumbestande-

nen Feldraine als Leitlinien und zur Insektenjagd.

Eine Vielzahl der Tierarten der Agrarlandschaften ist heute gefährdet. Trotz der überwiegend intensi-

ven Nutzung sind die Flächen im Zentrum des Planungsgebietes als zoologisch hochwertig zu bewer-

ten. Gegenüber Lebensraumverkleinerung sind v.a. an Leitstrukturen fliegende Fledermausarten und

Arten mit Vorliebe für offene, übersichtliche Flächen (z.B. Feldlerche) empfindlich.

Gewässer und Feuchtflächen

Der Almosbach fließt im Westteil des Plangebietes in Süd-Nord-Richtung und nach der Unterquerung

(Durchlass) der Zufahrtsstraße nach Unterschwarzach auf der Westseite des Ortes. Die Gewäs-

serstruktur des schmalen Baches ist streckenweise, v.a. im Waldbereich, naturnah, im Planungsge-

biet weist er z.T. einen grabenartigen Charakter auf. Die Wasserqualität ist mäßig bis kritisch belastet.

Der Bach ist potenzieller Lebensraum für Fließgewässerlibellen und andere Organismen. Der Bach ist

zoologisch von mittlerer Wertigkeit.

Alle Fließgewässer (und ihre abhängige Fauna) sind empfindlich gegenüber Stoffeinträgen (z.B. Ma-

terialeinschwemmung im Zuge der Bauarbeiten), Veränderungen des Wasserhaushaltes und negati-

ven Veränderungen der Gewässerstruktur (z.B. Verrohrung, Eingriffe ins Bachbett).

Trocken- und Magerstandorte

Die an verschiedenen Waldrändern sowie Straßen- und Wegböschungen entlang der geplanten Tras-

se vorhandenen Extensivgrünlandbiotope sind wertvolle Tierlebensräume. Sie bieten verschiedenen

Vogelarten (z.B. Feldlerche, Feldsperling) aufgrund des relativen Reichtums an Sämereien und Insek-

ten Nahrung. Der Biotop spielt insbesondere für trockenheits- und wärmeliebende Arten wie die Zau-

neidechse eine große Rolle als Trittstein und für die Vernetzung von im weiteren Umfeld vorkommen-

den Populationen. Unter den Wirbellosen dieser Flächen können auch seltene, anspruchsvollere

Arten (z.B. Wildbienen, Heuschrecken) sein. Insgesamt sind diese Bereiche trotz ihrer meist nur ge-

ringen Flächengröße von hoher zoologischer Bedeutung. Empfindlich sind sie insbesondere gegen-

über Stoffeinträgen sowie Verdichtung/Befahrung, Beschattung und Bepflanzung.

Wälder und Forsten

Die untereinander vernetzten Laub-Mischwälder sind aufgrund der teilweise alten, totholzreichen

Beständen zoologisch wertvoll, als Lebensraum z.B. für Rehwild und zahlreiche Fledermausarten, die

im und am Wald jagen, wie Braunes Langohr, Fransenfledermaus und Mopsfledermaus sowie als

Brutplätze z.B. für die Dohle und verschiedene Spechtarten. Auch für weitere Tierarten, darunter

totholzbewohnende Insektenarten sind die Bestände wertvoll. Die Wälder und Waldränder sind be-

sonders empfindlich gegenüber eines Eingriffes.

Hecken, Gebüsche und sonstige Gehölze

Die im Gebiet vorhandenen Gehölze und Einzelbäume und ihre Saumbiotope sind wertvolle Struktu-

relemente und damit auch bedeutsam als Lebensraum für Tiere, so als Quartier, Jagdhabitat und

Leitstruktur für Fledermäuse, als Brutplatz und Singwarte für Vögel (z.B. Goldammer) oder als Le-

bensraum von Insekten (z.B. Tagfaltern, Bockkäfer). Auch die straßenbegleitenden Hecken sind wert-

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Unterlage 19.1.1

St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 19

volle Tierlebensräume. Die Gehölzbestände sind empfindlich gegen Stoffeinträge sowie die Verdich-

tung der Wurzelräume durch Befahrung (Baufahrzeuge).

3.5.3.1.3 Wechselbeziehungen / Biotopverbund

Fledermaus-Flugrouten

Eine Vielzahl von Fledermausarten fliegt strukturgebunden an oder entlang von Gehölzbeständen

(z.B. Hecken). Einige orientieren sich an linearen Strukturen und Gehölzgruppen bei Flügen zwischen

Quartier (z.B. im Wald oder in der Ortschaft) und Jagdbiotop (z.B. Stillgewässer), andere jagen haupt-

sächlich entlang oder über Bäumen und Gebüschen. So existieren bei vielen Fledermäusen Wech-

selbeziehungen zwischen dem Waldinnern (Quartiere in Baumhöhlen) und den Jagdgebieten der

angrenzenden Offenlandflächen (z.B. Abendsegler). Andere Fledermausarten wie die Mopsfleder-

maus oder die Fransenfledermaus beziehen Quartiere in Ortschaften und fliegen nicht strukturgebun-

den über die landwirtschaftlichen Flächen in ihre Jagdgebiete in Wäldern.

Im Untersuchungsgebiet ist zum einen mit Wechselwirkungen von Fledermäusen über die bestehen-

de St 2184 zu rechnen. Das geschieht vermutlich überwiegend im Bereich der Ortschaft und der

Feldgehölze. Außerdem fliegen die Tiere längs zur Fahrbahn, unter Nutzung von Straßenbegleitge-

hölzen, Hecken und Waldrändern als Leitlinie.

Habitatverbund Reptilien

Die Zauneidechse wurden auf den Böschungen auf der Nordseite der bestehenden St 2184 nachge-

wiesen. Ihre Vorkommen dürften mit weiteren Zauneidechsen Vorkommen entlang der Straße in

Verbindung stehen. Es ist möglich, dass die Zauneidechse auch an weiteren Stellen des Gebietes an

Waldrändern, mageren Rainen, Hecken, etc. vorkommt. Beim Wechsel zwischen den Teillebensräu-

men unterliegt die Art einer hohen Kollisionsgefahr. Die bestehende Straße entfaltet somit bereits eine

lokale Zerschneidungswirkung, die durch den Ausbau der St 2184 verstärkt werden könnte.

Eine Zerschneidungswirkung durch den Ausbau der St 2184 wird für die Art vermieden, da sich die

bisherigen Vorkommen bereits entlang der Straße befinden und die zu entwickelnden CEF-

Maßnahmenflächen ebenfalls entlang der Strecke angeordnet werden. Somit kommt es zu keiner

Unterbrechung des Verbundes von Zauneidechsenlebensräumen in Ost-West-Richtung. Desweiteren

können nach Abschluss der Baumaßnahme die neu entstehenden Böschungen ebenfalls von der

Zauneidechse besiedelt werden.

Wildwechsel

Es ist anzunehmen, dass die St 2184 regelmäßig von Wild überquert wird. Besondere Wildunfall-

schwerpunkte sind allerdings nicht bekannt (Herr HUTTNER, AELF BAYREUTH, mdl. Mitt. 2014).

Sonstige Wechselbeziehungen

Kleinräumige Wechselbeziehungen bestehen außerdem zwischen Tierarten der Hecken und Feldge-

hölze (z.B. Vögel) und den umgebenden landwirtschaftlichen Flächen, die diesen vielfach als Nah-

rungsbiotope dienen. Die Offenlandflächen dienen darüber hinaus z.B. Vögeln oder Fledermäusen

aus benachbarten Waldgebieten und Siedlungen als Jagdgebiet.

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Unterlage 19.1.1

St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 20

3.5.3.1.4 Vorbelastungen

Die bestehende St 2184 stellt aus zoologischer Sicht eine deutliche Vorbelastung des Untersu-

chungsgebietes dar. Sie besitzt eine deutliche Barriere- und Zerschneidungswirkung, insbesondere

für bodengebundene Tiere, wie die Zauneidechse. Zudem kommt es zu Tierverlusten durch Kollision,

z.B. Wildwechsel. Auch für Fledermäuse stellen Kollisionen mit Fahrzeugen eine nicht vernachlässig-

bare Gefährdungsquelle dar (MESCHEDE & RUDOLPH 2004, KIEFER & SANDER 1993, HAENSEL & RACK-

OW 1996).

Die Schadstoffbelastung durch den bestehenden Straßenverkehr (Kfz-Abgase, Reifenabrieb, Tausal-

ze, Öl etc.) ist ebenfalls als Beeinträchtigung straßennaher Biotope zu werten. Besonders empfindlich

gegenüber Stoffeinträgen sind die mageren Extensivgrünlandflächen, Waldsäume und magerer Alt-

grasbestand und der Almosbach.

Die intensive landwirtschaftliche Nutzung auf dem Großteil der Offenlandflächen des Gebietes ist

ebenfalls als Vorbelastung für die Tierwelt zu sehen. Dünger und Pflanzenschutzmittel schädigen

viele Arten direkt oder indirekt, z.B. durch den Verlust der Nahrungsgrundlagen. Der Mangel an

Brachflächen, Feld- und Wegrainen und Gehölzstrukturen wirkt sich ebenfalls negativ auf die Lebens-

raumqualität für Arten der Feldflur aus, von denen viele auf den Roten Listen stehen.

3.5.3.2 Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten

Parallel zur Erstellung des vorliegenden LBP wurden Unterlagen für eine spezielle artenschutzrechtli-

che Prüfung (saP) zusammengestellt. Sie ist erforderlich, um das Eintreten von Verbotstatbeständen

nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG hinsichtlich bekannter und potenzieller Vorkommen arten-

schutzrechtlich relevanter Arten (europäische Vogelarten und FFH-Anhang IV-Arten) feststellen zu

können und ggf. die Voraussetzungen für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 45 Abs.

7 BNatSchG zu bewerten. Detaillierte Beschreibungen zu den insgesamt 34 potenziell im Untersu-

chungsgebiet vorkommenden, artenschutzrechtlich relevanten Arten, sind dem Gutachten zur speziel-

len artenschutzrechtlichen Prüfung (GHARADJEDAGHI & SCHIMMERL 2014) (Unterlage 19.1.3) zu ent-

nehmen.

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass trotz Realisierung umfassender Schutz-, Vermeidungs-

und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF measures) für die Zauneidechse als Art des An-

hangs IV der FFH-Richtlinie Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt wer-

den. Eine ausnahmsweise Zulassung des Vorhabens nach § 45 Abs. 7 BNatSchG ist dementspre-

chend erforderlich. Die naturschutzfachliche Zulassungsvoraussetzungen sind unter Berücksichtigung

von Kompensationsmaßnahmen erfüllt. Für keine der verbleibenden Tierarten des Anhangs IV der

FFH-Richtlinie sowie für keine europäischen Vogelarten gem. Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie werden

bei Einhaltung der vorgesehenen Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen die Ver-

botstatbestände des § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt. Die notwendigen Maßnahmen sind in

das Maßnahmenkonzept des vorliegenden LBP integriert.

3.5.3.3 Biologische Vielfalt

Die biologische Vielfalt umfasst mit der „Vielfalt an Ökosystemen“, der „Artenvielfalt“ und der „geneti-

schen Vielfalt innerhalb von Arten“ drei verschiedene Ebenen. In Kap. 3.5.2.1 wurde bereits auf das

Vorkommen der unterschiedlichen Biotoptypen im Untersuchungsraum eingegangen, der gekenn-

zeichnet ist sowohl von intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen als auch von mageren Säu-

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Unterlage 19.1.1

St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 21

men, Extensivgrünlandflächen, Gehölzen und naturnahen Wäldern. In Hinblick auf die Artenvielfalt

wurden neben der Zauneidechsenkartierung keine detaillierten Untersuchungen zu vorkommenden

Tierarten durchgeführt. Bei der Biotopkartierung wurden allerdings mehrere bemerkenswerte Pflan-

zenarten nachgewiesen. Die vorliegenden erzielten Nachweise der gefährdeten Art zeigen die Bedeu-

tung des Gebietes als Lebensraum.

In Hinblick auf die genetische Vielfalt ist v.a. das Vorkommen heimischer, z.T. alter (Nutz- und Kultur-)

Pflanzen wichtig.

Im Untersuchungsraum sind solche Vorkommen nicht bekannt. Denkbar wären Vorkommen alter

Obstbaumsorten auf den Gartengrundstücken in Unterschwarzach. Es ist insgesamt von einer Kultur-

landschaft mittlerer Ausprägung hinsichtlich der biologischen Vielfalt auszugehen.

3.5.4 Schutzgut Boden

3.5.4.1 Bestand

Im Untersuchungsraum sind keine Bodendenkmäler und Geotope vorhanden (Datenbank des

BAYGLA 2014). Als Verwitterungsprodukte der im Gebiet vorherrschenden silikatischen Ausgangsge-

steinen haben sich im Untersuchungsgebiet basenarme und meist flachgründige Braunerden und

Podsol-Braunerden gebildet (BAYSTMLU 2002).

Bei der Baugrunduntersuchung wurden im Bereich des Untersuchungsgebietes überwiegend Stra-

ßenaufbau sowie sandige und bindige Erdstoffe vorgefunden. Im Deckhorizont folgen unter bis zu

0,4 m dicken Mutterbodenschichten weich- und steifplastische sowie halbfeste Schluffe sowie Tone

und schluffige/tonige Sande. Im westlichen Bereich und östlichen Bereich wurde Felshorizont mit

mürbe bis festen und bankigen Sandsteinen bzw. kleinklüftiger bis klüftiger Tonstein, harter Kalkstein,

mürber bis fester Mergelstein und harter Kalksandstein vorgefunden.

3.5.4.2 Bedeutung

Bei der landwirtschaftlichen Standortkartierung werden Grünland- und Ackerstandorte mit ungünsti-

gen, durchschnittlichen und günstigen Erzeugungsbedingungen unterschieden. Die Erzeugungsgunst

beurteilt sich im Wesentlichen nach der Ertragsklasse und dem Gefälle (REGOFR 1983).

Laut Bodenschätzungskarte (M 1:25.000) finden sich im Untersuchungsgebiet vorwiegend lehmige

Sande aus verwittertem Ausgangsmaterial von mittlerer Ertragsstufe, die als Acker genutzt werden

sowie mittelfeuchte Tone von schlechter Ertragstufe, die als Grünland genutzt werden. Einer

Ackernutzung unterliegen zudem die anlehmigen Sandböden aus verwittertem Ausgangsmaterial,

welche mittlere Ertragszustände aufweisen (BAYLFU 2013).

Eine große Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz besitzen sogenannte Extrem- und Sonder-

standorte, da sie Lebensräume für spezialisierte Pflanzen- und Tierarten sind (Böden mit besonderer

Lebensraumfunktion). Die extremen Standorteigenschaften der Böden beziehen sich dabei auf den

Wasser-, Säure/ Basen- oder Nährstoffhaushalt. Auf diesen ursprünglich trockenen oder feuchten

Bereichen ist – trotz Nutzung als Intensivgrünland, oder auch als Ackerland – von einem besonders

hohen Entwicklungspotenzial für den Arten- und Biotopschutz auszugehen.

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3.5.4.3 Empfindlichkeit

Die Filtereigenschaften der Böden sind deshalb von Bedeutung, da Böden mit guten Filtereigenschaf-

ten mögliche Schadstoffe aus dem Straßenverkehr vom Grundwasser fernhalten können. Böden mit

mittleren bis nur geringen Filtereigenschaften erfüllen diese Funktion nur eingeschränkt.

Die mechanischen Filtereigenschaften der Böden werden v.a. von der Wasserdurchlässigkeit und der

Porenverteilung, insbesondere dem Grobporenanteil, bestimmt. Bei sehr flachgründigen Böden auf

Sandböden ist nur von einem geringen mechanischen Filtervermögen auszugehen. Die Gefahr einer

Verlagerung fester Partikel in das Grundwasser ist dementsprechend hoch. Die überwiegend im Ge-

biet vorkommenden mittelgründigen Braunerden und podsoligen Braunerden besitzen ein geringes

Filtervermögen.

Das Rückhaltevermögen für Schwermetalle ist entscheidend vom Säuregehalt des Bodens (pH-Wert)

abhängig. Mit sinkendem pH-Wert steigt die Mobilität von Schwermetallen im Boden. Die Waldböden

im Gebiet besitzen überwiegend keinen bis geringen Versauerungswiderstand, d.h. sie neigen stark

zu Versauerung. Das Rückhaltevermögen für Schwermetalle ist hier dementspechend gering. Die

landwirtschaftlichen Bereiche dagegen haben ein überwiegend hohes Rückhaltevermögen gegenüber

sorbierbaren Stoffen und können Schwermetalle immobilisieren. Dies mindert negative Einflüsse auf

die Bodenfunktion, deren Beeinflussung durch Stoffeinträge im niedrigen bis mittleren Bereich liegt.

Bodenverdichtung entsteht z.B. durch Befahren mit schwerem Gerät und tritt im Zuge der Bauarbeiten

auf. Die durch Bodenverdichtung bedingte Verminderung des Porenvolumens führt zu einer Ver-

schlechterung der physikalischen Eigenschaften des Bodens. Zu den Böden mit hoher Empfindlichkeit

zählen die relativ feuchten Böden der Auen wie Gleye und Pseudogleye. Die im Untersuchungsraum

vorherrschenden Podsole und Braunerden sind weniger empfindlich gegenüber Verdichtung.

3.5.4.4 Vorbelastung

Als deutliche Vorbelastung sind die vorhandenen Verkehrswege zu nennen. Hier bestehen Beein-

trächtigungen aufgrund der Bodenversiegelung sowie der bandförmigen Bodenbelastung entlang der

Straßen durch verschiedene Schadstoffe (Abgase, Abrieb, Salze, Tropfverluste von Öl oder Kraft-

stoff).

Eine weitere Beeinträchtigung stellt die überwiegend intensive landwirtschaftliche Nutzung im Gebiet

dar. Bei den Grünlandflächen besteht überwiegend eine geringe, bei den Ackerflächen eine mittlere

stoffliche Belastung. Letzteres wird bedingt vom Anbau von Kulturen, die einen erhöhten Einsatz an

Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln erfordern. Die angrenzenden Nadelwaldbestände weisen eine

überwiegend hohe versauerungsfördernde Wirkung auf.

Die Bodenfunktionen können durch Erosion irreversibel beeinträchtigt werden. Da die Bodenerosion

vor allem von Hangneigung, Niederschlagsmenge und Bodenart beeinflusst wird, ist die Erosionsge-

fährdung im Untersuchungsgebiet überwiegend hoch.

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3.5.5 Schutzgut Grund- und Oberflächenwasser

3.5.5.1 Bestand und Bedeutung

Überschwemmungsgebiete und Trinkwasserschutzgebiete sind im Untersuchungsgebiet nicht aus-

gewiesen. Das Untersuchungsgebiet wird am südlichen Ende von der Europäischen Hauptwasser-

scheide durchzogen. Die Hauptwasserscheide verläuft vom Frankenberg im Süden nach Richtung

Kirchenlaibach im Nordosten und quert hierbei auf der Höhe des Herrenholzes das Gebiet.

Eine zentrale Größe zur quantitativen Erfassung der Grundwasserneubildung, die vor allem zur Ab-

schätzung der verfügbaren Wasservorräte herangezogen wird, ist die Grundwasserneubildungsrate.

Diese liegt im Großteil des Untersuchungsgebiet mit 200-300 mm/a im mittleren Bereich. Im Bereich

des Herrenholzes liegt die Grundwasserneubildungsrate mit 100-200 mm/a im überwiegend geringen

Bereich. In die Ermittlung der Grundwasserneubildungsrate fließen der jährliche Niederschlag, Bo-

denart, Art der Bodenabdeckung, reliefbedingte Oberflächenabflusswerte und andere hydrogeologi-

sche Parameter ein. Bauliche Maßnahmen, die Versiegelung bzw. Reliefänderungen zur Folge ha-

ben, können die Grundwasserneubildung zum Teil erheblich beeinflussen.

Als Fließgewässer im Untersuchungsgebiet ist der Almosbach zu nennen. Der Almosbach gehört zum

Flusswasserkörper Roter Main. Dieser weist eine mäßige Beeinträchtigung der Gewässergüte (Ge-

wässergüteklasse II) auf. Der Hirtbach ist ein Nebengewässer des Almosbaches und fließt bei Ober-

schwarzach in den Almosbach (WWA HOF, pers. Mitt. 2014).

Die Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen hängt vom Geschütztheitsgrad

des Grundwassers ab, welcher durch den geologischen Aufbau des Gebietes, die Mächtigkeit der

Deckschichten und den Grundwasserflurabstand bestimmt wird. Im Untersuchungsraum sind Beein-

trächtigungen des Oberflächen- bzw. Grundwassers möglich. Das hohe Versauerungsrisiko in Wald-

bereichen und hohe Beeinträchtigungen durch Stoffeinträge (nicht sorbierbare Stoffe) aus der Land-

wirtschaft verbunden mit geringem Rückhaltevermögen, machen eine Stoffverlagerung in das Grund-

wasser wahrscheinlich.

Eine hohe Empfindlichkeit der Oberflächengewässer gegenüber Schadstoff- und Oberbodeneinträgen

weist der Almosbach mit vergleichsweise guter Gewässerqualität auf.

Im Untersuchungsgebiet gibt es keine Stillgewässer.

3.5.5.2 Vorbelastung

Mit einem Verkehrsaufkommen von 939 Kfz/24h (OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYSTMI 2010) auf der

bestehenden St 2184 ergibt sich für die Staatsstraße ein geringer Schadstoffausstoß. Für die Staat-

straße wird von einem mittleren Schadstoffeintrag im Korridor bis 100 m ausgegangen (REGOFR

2003).

Eine geringe Vorbelastung ergibt sich aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung auf einem

großen Teil der Flächen im Untersuchungsgebiet; eine Gefährdung stellt hier die Auswaschung von

Nitrat und Pflanzenschutzmitteln in das Grundwasser dar.

Der Almosbach weist mit einer Gewässergüte von II eine mäßige Belastung auf (WWA HOF 2012). Die

Gewässerabschnitte sind somit als mäßig verunreinigt und gut mit Sauerstoff versorgt zu beschrei-

ben. Der Bach ist stellenweise in seiner Struktur deutlich bis stark beeinträchtigt.

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3.5.6 Schutzgut Luft / Klima

3.5.6.1 Bestand und Bedeutung

Klima

Die im Jahresmittel geringsten Niederschläge finden sich im Obermainischen Hügelland (RegOfr

2003). Bei Niederschlagsmengen mit Werten < 650 mm/a und Temperaturen von 7-8 °C im Jahres-

mittel, herrscht ein relativ trockenes und kühles Klima im Untersuchungsgebiet.

Wälder und Feldgehölze

Die angrenzenden Waldflächen sind Waldgebiete mit besonderer Funktion für den Klimaschutz

(REGOFR 2003). Der Waldbestand verbessert die lufthygienische Situation durch die Anlagerung von

Schadstoffen und die damit verbundene Filterwirkung erheblich.

Bereiche mit Bedeutung für die Kaltluftproduktionsfunktion

Neben Oberflächen mit niedriger Ausgangstemperatur bzw. niedriger Wärmeabgabe an untere Luft-

schichten sind vor allem nasse, schattige Standorte gute Kaltluftproduzenten. Dazu zählen Auen,

Feuchtgrünland, Offenland und Ackerflächen. Zudem sind insbesondere offene Hangflächen von

Bedeutung, über die sich die abströmenden Luftmassen im Talboden zu Kaltluftstörmen vereinigen.

Dies spiegelt die hohe (Offenland) Kaltluftproduktionsfunktion im Untersuchungsgebiet wieder. Die

angrenzenden Waldflächen sind Bereiche mit durchschnittlicher Kaltluftproduktion.

3.5.6.2 Empfindlichkeit

Die Effektivität eines Kaltluftsystems hängt neben der Vegetation von der Einzugsgröße, dem Relief

und der Oberflächenrauigkeit ab (MARKS et al. 1998). Die hohe Kaltluftproduktion in offenen, größten-

teils landwirtschaftlich genutzten Flächen sichert eine ausreichende Versorgung der Orte, solange der

Lufttransport nicht behindert wird. Werden bauliche Hindernisse im Bereich der Abflussbahnen errich-

tet (z.B. Dämme), wird der Abfluss abgeschwächt oder unterbrochen und der Kalt- und Frischluft-

transport beeinträchtigt. Bei einem Kaltluftstau erhöht sich zudem die Nachtfrostgefahr.

3.5.6.3 Vorbelastung

Eine geringe Vorbelastung der klimatischen und lufthygienischen Situation existiert im Untersu-

chungsraum durch die Emissonen aufgrund der vorhandenen Vekehrswege.

Die bestehende St 2184 sowie die Siedlung Unterschwarzach könnten eine Barrierefunktion für die

Kaltlufttransportwege darstellen. In dem Siedlungsbereich von Unterschwarzach gibt es eine zeitweili-

ge höhere Schadstoffbelastung (REGOFR 2003).

Veränderungen des Kleinklimas sind auch infolge der vorhandenen Versiegelung im Straßenbereich

zu nennen. Während das Allgemeinklima auf Grund des nur schmalen Versiegelungsbandes in der

umgebenden Landschaft kaum verändert wird, können Auswirkungen auf das Lokal- und Mikroklima

in unmittelbarer Fahrbahnnähe v.a. für die benachbarte Vegetation und Tierwelt als Stressfaktor eine

Rolle spielen.

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3.5.7 Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild

Bei der Bewertung der Landschaft wird zunächst die Bedeutung des Landschaftsbildes bzw. die

Landschaftsbildqualität erfasst. Als Bewertungskriterien werden die in der deutschen und bayerischen

Naturschutzgesetzgebung genannten Faktoren „Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Land-

schaft“ herangezogen. Da die Vorbelastung durch die bestehenden Siedlungsflächen und Verkehrs-

wege einen deutlichen Einfluss auf die Landschaftsbildqualität hat, wird diese im Anschluss für die

einzelnen Landschaftsbildeinheiten beschrieben. Anschließend wird die Empfindlichkeit der Land-

schaftsbildeinheiten bewertet. Hierbei wird zwischen visueller und landschaftsästhetischer Empfind-

lichkeit unterschieden. Bei der visuellen Empfindlichkeit wird die Beeinträchtigung von Vielfalt, Natur-

nähe und Eigenart bewertet. Zur Bewertung der landschaftsästhetischen Empfindlichkeit dienen die

Elemente Oberflächenform, Vegetationsstruktur und Nutzungsart.

Die Erfassung und Bewertung erfolgte auf Grundlage des Luftbildes, einer topografischen Karte

M 1:25.000 und einer Geländebegehung im Februar 2014.

Als weiteres Kriterium spielt die Bedeutung der Landschaft für die Erholungsnutzung eine wichtige

Rolle. Hier sei auf die Ausführungen in Kap. 3.3 und 3.5 verwiesen.

Landschaftsbildeinheiten

Die Bewertung der Landschaftsbildqualität setzt die Einteilung des Untersuchungsraumes in Land-

schaftsbildeinheiten voraus. Bei dieser Gliederung wurden Bereiche mit ähnlichem Landschaftsch-

arakter zusammengefasst. Innerhalb des Untersuchungsgebietes werden die folgenden 3 Land-

schaftsbildeinheiten unterschieden:

Vorwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen mit eingestreuten Waldflächen östlich von Unter-

schwarzach

Die Landschaftsbildeinheit besteht überwiegend aus einem Mosaik von Acker- und Grünlandflä-

chen, Hecken- und Gehölzstrukturen sowie eingestreuten Waldflächen. Im Norden begrenzt die

B22 diese Einheit, nach Westen bildet die Siedlungsfläche von Unterschwarzach mit dem bachbe-

gleitenden Gehölzbestand des Almosbaches die Grenze. Im Osten reicht die Einheit bis an das

Waldende des Herrenholzes. Im Zentrum durchschneidet die bestehende St 2184 diese Land-

schaftsbildeinheit.

Die Landschaftsbildeinheit wird von Wäldern eingefasst. Im zentralen Bereich befinden sich Täler

mit relativ kleinen Bereichen landwirtschaftlicher Nutzung. Die landwirtschaftlichen Flächen unter-

liegen hierbei unterschiedlicher Nutzung (Mischnutzung Acker und Grünland, bzw. überwiegende

Nutzung als Grünland), so dass ein abwechslungsreiches Gesamtbild entsteht. Gliedernd sind vor

allem die Gehölzgruppen sowie kleine eingestreute Misch- und Laubwälder in der ansonsten offe-

nen Landschaft. Aufgrund der welligen Oberflächengestalt und der Strukturvielfalt besitzt die Ein-

heit eine überdurchschnittliche landschaftsästhetische Qualität.

Visuelle Leitstrukturen sind vor allem durch den Waldrand des Herrenholzes, die Bauchaue des

Almosbaches und die Trasse der St 2184 gegeben. Durch die Zerschneidungswirkung der St 2184

entsteht im Gebiet eine Vorbelastung. Entlang der Straßen fehlen ausreichende Gehölzreihen,

welche die Verkehrslinien in die Umgebung einbinden würden. Eine weitere Vorbelastung sind die

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in 3,3 km südwestlich von Unterschwarzach liegenden Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe

von 149,6 m.

Die Empfindlichkeit des Landschaftsbildes hinsichtlich visueller Beeinträchtigungen ist auf Grund

der Strukturvielfalt als hoch einzustufen.

Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Grünlandbrachen und vereinzelt Gehölzen westlich von

Unterschwarzach

Die Landschaftsbildeinheit wird im Norden durch die B 22 begrenzt, nach Westen bildet die Sied-

lungsfläche von Creußen und nach Osten die Bachaue des Almosbaches die Grenze.

Die Landschaftsbildeinheit wird von mit Wäldern bewachsenen Hängen umschlossen und wird

durch Täler gegliedert. Prägend für diese Einheit sind hierbei die vorwiegend ackerbaulich genutz-

ten offenen Bereiche. Die unterschiedlichen landwirtschaftlichen Nutzungsformen erhöhen die

Strukturvielfalt der Einheit. Diese wird durch Baumreihen und vereinzelte Hecken verstärkt und

führt in einigen Bereichen zu einer Kammerung der Fläche. Die Siedlungsflächen passen sich gut

entlang der Nord-Ost verlaufenden kleinen Fließgewässer an. Im Bereich der GVS nach Nairitz

sowie am Ende des Bauabschnittes ergeben sich links der Staatsstraße Sichtbeziehungen zum

Rauhen Kulm bei Neustadt am Kulm. Diese Fernsicht wird bei der GVS nach Nairitz durch einen

Funkmast beeinträchtigt.

Eine weitere Vorbelastung sind die in 3,3 km südwestlich von Unterschwarzach liegenden Wind-

energieanlagen mit einer Gesamthöhe von 149,6 m sowie die St 2184, welche diese Einheit

durchschneidet und aufgrund des Fehlens von Straßenbegleitgehölzen eine Vorbelastung dar-

stellt.

Aufgrund der Oberflächengestalt und des offenen Charakters besitzt die Einheit eine überdurch-

schnittliche landschaftsästhetische Qualität.

Aufgrund des Zerschneidungseffekts und der Oberflächenverfremdung wird die Empfindlichkeit der

Landschaftseinheit als hoch bewertet.

Bachaue des Almosbaches mit lockeren Gehölzstrukturen, Wald- und Offenland

Diese Landschaftsbildeinheit verläuft in Nord-Süd Richtung entlang des Almosbaches und durch-

quert dabei die Siedlungen Ober- und Unterschwarzach, Hirt und Eichhammer.

Prägend für diese Einheit ist die Aue des Almosbaches und seiner Zuflüsse mit ihren überwiegend

gehölzgesäumten Uferbereichen. Mit einem Wechsel von landwirtschaftlich genutzten Acker- und

Grünlandflächen, Teichen und kleineren Waldbereichen ist die Aue reich strukturiert. Die gehölz-

bestandenen Bereiche des Bachsystems weisen durch den größtenteils laubholzdominierten Cha-

rakter eine überwiegend hohe Landschaftsbildqualität auf. Auch der Wechsel zwischen Offenbe-

reichen und waldähnlichen Strukturen trägt zu einer Gliederung der Landschaft in dieser Einheit

bei.

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Unterlage 19.1.1

St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 27

Die Landschaftsbildeinheit unterliegt insbesondere entlang einzelner landwirtschaftlicher Nutzflä-

chen einer Vorbelastung durch das Fehlen von ausreichenden Uferstreifen. Eine weitere Vorbelas-

tung sind die in 3,3 km südwestlich von Unterschwarzach liegenden Windenergienanlagen.

Die Empfindlichkeit dieser vom Fließgewässer geprägten Landschaftsbildeinheit mit hoher Lebens-

raumfunktion ist als hoch einzustufen. Da es sich um einen bestandsorientierten Ausbau der be-

stehenden Staatsstraße handelt, sind baubedingte Beeinträchtigungen unwahrscheinlich.

3.5.8 Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Innerhalb der Gemarkungen Neuhof, Kodlitz und Windischenlaibach befinden sich nach Angaben des

Landesamtes für Denkmalpflege keine Boden- und Baudenkmäler (LFDBV 2014). Innerhalb der Stadt

Creußen sind einige Baudenkmäler vorhanden, die jedoch außerhalb der Wirkzone des geplanten

Eingriffs liegen. Geschützte Landschaftsbestandteile kommen im Untersuchungsgebiet nicht vor

(REGOFR, pers. Mitt. 2014).

Die Kultur- und Sachgüter bilden wichtige Elemente innerhalb des ländlich und kulturhistorisch über-

prägten Landschaft im obermainischen Hügelland und bestimmen mit der sonstigen naturräumlichen

Ausstattung die Besonderheit und durchschnittliche Eigenart des Landschaftsraumes.

3.5.9 Wechselwirkungen

Im Folgenden werden die wichtigsten Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Bestandteilen

des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes kurz beschrieben, soweit sie in Hinblick auf den

Straßenbau von Bedeutung sind.

Pflanzen- & Tierwelt Boden / Wasser / Klima

Biotoptyp und -ausprägung werden durch die Standortfaktoren Boden, Wasser und Klima (auch Ge-

lände- und Kleinklima) wesentlich mitbestimmt. Eingriffe, die Beeinträchtigungen des Bodens oder

des Wasserhaushaltes bewirken oder zu Veränderungen der klimatischen Bedingungen führen, zie-

hen auch Veränderungen der Pflanzen- und Tierwelt nach sich. Die aktuelle Lebensraumqualität in

den landwirtschaftlich und infrastrukturell genutzten Flächen des Untersuchungsraumes ist überwie-

gend (sehr) gering. Die potenziellen Lebensraumkomplexe sind mehr oder minder stark beeinträch-

tigt. Dabei ist vor allem die Störung der ökologischen Beziehungen zwischen den einzelnen funktiona-

len Elementen zu nennen.

Die angrenzenden Waldflächen und Fließgewässer sind Lebensräume von überwiegend hoher Be-

deutung. Negative Veränderungen der Größe und Struktur der Waldbestände bzw. der Gewäs-

serstruktur oder -güte und damit einhergehende Beeinträchtigungen der Lebensgemeinschaften sind

deshalb zu vermeiden.

Boden Wasser

Für das Schutzgut Wasser sind die Bedeutung und Empfindlichkeit des Bodens als Puffer bzw. Filter

gegenüber Schadstoffeinträgen besonders hervorzuheben.

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Unterlage 19.1.1

St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 28

Die Waldböden im Gebiet haben ein geringes Rückhaltevermögen für nicht sorbierbare Stoffe. Die

Böden neigen stark zur Versauerung und ermöglichen eine schnelle Verlagerung ins Grundwasser.

Dagegen ist die Empfindlichkeit im Bereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen gegenüber Schwer-

metalleinträgen niedrig bzw. gering, da das Rückhaltevermögen für sorbierbare Stoffe im Boden

überwiegend hoch ist. Somit ist eine Beeinträchtigung des Fließgewässers und des Grundwassers

durch mögliche Bodenverunreinigungen abhängig von der Art des Stoffeintrages als niedrig bzw.

mittel anzusehen.

Landschaftsbild / Erholung Boden / Wasser / Pflanzen- & Tierwelt

Das Landschaftsbild wird sowohl durch die Elemente der unbelebten Natur als auch durch die Pflan-

zen des Gebietes geprägt. Das wellige Relief und die Gliederung der Landschaft durch die wechseln-

den Strukturen von Ackerbau- und Grünlandflächen sowie Bachtälern bis hin zum geschlossenen

Wald des Herrenholzes ergeben eine überdurchschnittliche Eigenart des Landschaftsbildes. Das

Gebiet hat eine besondere Bedeutung für die landwirtschaftliche Nutzung und besitzt eine mäßige

Bedeutung für die Erholungsnutzung. Die vorhandene St 2184 führt zu Barrierewirkung und Emissio-

nen (v.a. Lärm, Abgase) und Bodenversiegelung. Infolge der Unterbrechung des Biotopverbundes

bzw. der Sichtbeziehungen sind sowohl die Lebensraumkomplexe als auch das Landschaftsbild und

die Erholungsnutzung bereits betroffen.

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Unterlage 19.1.1

St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 29

4 Konfliktanalyse und Konfliktvermeidung / -minderung

4.1 Beschreibung des Eingriffs

Das Vorhaben umfasst den Ausbau der St 2184 in und östlich Unterschwarzach. Die Ausbaulänge

beträgt 2.730 m, davon 305 m innerorts von Unterschwarzach. Die Ausbaustrecke beginnt am westli-

chen Ortsrand von Unterschwarzach und schließt am Bauende an den bereits ausgebauten Stre-

ckenabschitt der St 2184 an.

Bei Baukm 0+050 wird der Almosbach mit einem Durchlass unterführt. Der vorhandene Wellstahl-

rohrdurchlass wird im Zuge der Maßnahme erneuert.

Der Ausbau der St 2184 ist als bestandsorientierter Ausbau vorgesehen. Am Ortsausgang von Unter-

schwarzach schwenkt die St 2184 mehrere Male vom Bestand ab und durchquert dabei landwirt-

schaftlich genutzte Flächen. Hierbei kommt es in der Linien- und Gradientenführung zu Abweichun-

gen vom bisherigen Straßenverlauf. Der Gradientenverlauf ist durch den geplanten bestandsnahen

Ausbau der St 2184 und die dadurch vorhandenen Zwangspunkte weitgehend festgelegt.

Den Höhenverlauf der Straße betreffend, wechseln sich Dammlagen und Einschnittsböschungen in

den verschiedenen Bauabschnitten ab. Unter Berücksichtigung der erforderlichen Trassierungs-

parameter ergeben sich auf der freien Strecke Einschnitte und Dammlagen von bis zu 3 m Höhe. Die

Böschungen werden im Regelfall mit einer Neigung von 1 : 1,5 ausgebildet. Südlich der St 2184

(Baukm 1+215–1+260) wird ein Regenrückhaltebecken errichtet.

Der Ausbau der St 2184 erfolgt mit einem Querschnitt RQ 9,5 mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m.

Die Ausbaulänge beträgt 2.730 m, davon 305 m innerorts von Unterschwarzach. Die Breite der Ban-

kette beträgt auch in den Einschnittsbereichen 1,50 m.

Innerhalb der Ortsdurchfahrt von Unterschwarzach (Baukm 0+000 -0+305) beträgt die Fahrbahnbreite

6,00 m. Die Fahrbahn erhält eine asphaltierte Oberfläche mit beidseitigen Rinnen aus Granitgroß-

pflaster und einen Granitbordstein. Die Breite zwischen den Borden beträgt 6,70 m.

Im Zuge des Straßenbauvorhabens werden auch die Straßen- und Wegeanschlüsse erneuert.

Dabei werden die GVS nach Oberschwarzach (Baukm 1+205) und die GVS nach Nairitz (Baukm

2+605) sowie das landwirtschaftliche Wegenetz höhengleich an die St 2184 angeschlossen. Die Ein-

mündung der GVS nach Nairitz (Baukm 2+505 rechts der St 2184) wird ca. 100 m Richtung Kir-

chenlaibach verlegt und bei Baukm 2+605 neu an die Staatsstraße angeschlossen. Das neu zu er-

richtende Teilstück der GVS erhält eine befestigte Fahrbahnbreite von 3,00 m und wird gemäß RStO

bituminös befestigt. Das Reststück der alten GVS wird den neuen Verhältnissen angepasst und zum

öFW abgestuft. Im Einmündungsbereich der GVS nach Oberschwarzach und der GVS nach Nairitz

wird eine Linksabbiegespur angelegt. Dazu wird der Fahrstreifen einseitig auf eine Breite von 5,50 m

aufgeweitet.

Der Neu- bzw. Ausbau der GVS erfolgt auf einer Länge von insgesamt 185 m.

Die öffentlichen Feld- und Waldwege bzw. die Zufahrten der Fl.Nr. 2962, 2965 und 2998 werden nicht

mehr an die St 2184 angeschlossen bzw. werden aufgelassen. Die Erschließung erfolgt künftig über

das vorhandene landwirtschaftliche Wegenetz.

Weiterhin werden als Ersatz für aufzulassende Waldzufahrten und zur Erschließung angrenzender

Flurstücke drei weitere öFW neu errichtet. Einer der beiden neu zu errichtenden öFW wird rechts

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Unterlage 19.1.1

St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 30

parallel zur St 2184 geführt und an die GVS nach Oberschwarzach angeschlossen. Er dient auch als

Zufahrt zum Regenrückhaltebecken. Der zweite wird links parallel zur St 2184 geführt und an den

öFW Fl.Nr. 2998 angeschlossen. Der dritte neue öFW wird von Baukm 0+442 bis Baukm 0+615

rechts der St 2184 errichtet, welcher über den bestehenden öFW Fl.Nr. 2869 an die St 2184 ange-

schlossen wird. Die öFW erhalten eine befestigte Fahrbahnbreite von 3,00 m und werden wasserge-

bunden gemäß RLW befestigt.

Im Zuge der Baumaßnahme werden weitere Einmündungen vorhandener Ortsstraßen und öFW den

neuen Verhältnissen angepasst und an die Staatsstraße angeschlossen. Der Neu- bzw. Ausbau der

öFW erfolgt mit 4,00 m Kronenbreite auf einer Länge von insgesamt 1.110 m.

Das prognostizierte Verkehrsaufkommen nach dem Ausbau liegt bei 982 Kfz/24h (Verkehrsprognose

2025) auf der neuen Trasse der St 2184. Hieraus lässt sich eine gleichbleibende Breite der Beein-

trächtigungszone von je 10 m beidseitig des Fahrbahnrandes ableiten.

Weitere detaillierte Angaben sind den technischen Ausführungen des Staatlichen Bauamtes Bayreuth

(Unterlage 1) zu entnehmen.

4.2 Projektwirkungen

4.2.1 Flächenumwandlung

Der Bedarf an Grund und Boden begründet sich im Wesentlichen auf die im Rahmen des Bauvorha-

bens zu versiegelnden Flächen, die ca. 2,39 ha umfassen. Zu den versiegelten Flächen werden alle

Fahrbahnflächen der Trasse, zu verlegende Verbindungsstraßen und landwirtschaftliche Wege sowie

neue bzw. aus bestehenden Trassen rückgebaute öffentliche Feld- und Waldwege gerechnet, die

dem Bestands- und Konfliktplan zu entnehmen sind. Da nicht alle bereits bestehenden versiegelten

Flächen der Straßentrassen und der öFW in den Straßenneubau integriert werden, werden insgesamt

ca. 0,59 ha entsiegelt.

Neben den versiegelten Flächen werden größere Bereiche für die Herstellung von Damm- und Ein-

schnittsböschungen in Anspruch genommen. Die im Vergleich zum bisherigen Straßenverlauf verän-

derte Gradientenführung bedingt einen Bedarf von ca. 2,38 ha Böschungsfläche (inkl. Bankette,

Trennstreifen und Mulden). Für das Rückhaltebecken werden hierfür zusätzlich 0,16 ha beansprucht

und weitere 0,10 ha befestigt. Die überschüssigen Erdmassen werden teilweise in die Dammbö-

schungen integriert, aber auf keiner Deponiefläche im Planungsgebiet abgelagert.

Bei den versiegelten oder anderweitig in Anspruch genommenen Flächen handelt es sich um Berei-

che mit verschiedener Nutzung und unterschiedlicher Wertigkeit für den Naturhaushalt. Konflikt-

schwerpunkte sind bei der Versiegelung bzw. Überbauung von Flächen mit besonderer Bedeutung für

den Naturhaushalt bzw. das Landschaftsbild festzustellen. Die Einzelkonflikte sind im Bestands- und

Konfliktplan Unterlage 19.1.2 dargestellt:

- Trassennah gelegene lineare Gehölzstrukturen, ein Einzelbaum und Hecken mit mittlerer bis

hoher Bedeutung als Lebensraum und mit landschaftsbildprägender Funktion (vgl. Konfliktpunkte

K2, K6):

Im Zuge der Baumaßnahmen werden im gesamten Trassenverlauf Bäume und Hecken entfernt.

Hervorzuheben ist hierbei die Rodung einer naturnahen Hecke am Ortsausgang von Unter-

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Unterlage 19.1.1

St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 31

schwarzach (u.a. Feld-Rose (Rosa arvensis), Rote Liste Ofr. gefährdet) sowie von Bäumen und

Hecken entlang der St 2184. Für einzelne verbleibende Restflächen ist von einem Funktionsver-

lust infolge Verkleinerung auszugehen.

- Magere Altgrasbestände und artenreiches Extensivgrünland mit hoher Wertigkeit aus natur-

schutzfachlicher Sicht (vgl. Konfliktpunkt K3):

Diese Bestände (mit Pflanzenarten der Roten Listen BY und Ofr.) sind von Verkleinerung durch

eine teilweise bzw. randliche Überbauung beiderseits der Trassen der St 2184 betroffen.

In den übrigen Streckenabschnitten werden land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen versiegelt

und überbaut. Die naturschutzfachliche Bedeutung dieser Flächen ist als mittel bis gering einzustufen.

Gleiches gilt für die (randliche) Überbauung des vorhandenen Straßenbegleitgrüns. Hiervon sind

neben o.g. Gehölzbeständen v.a. grasreiche bzw. ruderale Wege und Böschungen entlang der beste-

henden Straßentrassen betroffen.

4.2.2 Benachbarungs- und Immissionswirkungen

Mögliche Immissionswirkungen, die im Zusammenhang mit dem Straßenausbau auftreten können,

sind sowohl baubedingt (z.B. Auswaschung von Baumaterial, Abgase von Baufahrzeugen, Gefähr-

dung von Grundwasser) als auch betriebsbedingt (z.B. Abgase, Reifenabrieb, Tausalze). Hinzu

kommt die Lärmwirkung bei Bau und Betrieb der Straße. Hier spielt für die Beurteilung der Konflikt-

schwere die Vorbelastung der Schutzgüter eine wichtige Rolle. Im vorliegenden Fall unterliegen große

Teile des Untersuchungsraumes bereits einer Lärm- und Emissionsbelastung durch die bestehende

St 2184. Eine Neubelastung tritt dort auf, wo durch eine Verschiebung der Linienführung bislang rela-

tiv ungestörte Flächen in die neue Beeinträchtigungszone des Straßenausbaus gelangen.

Zusammenfassend sind für den geplanten Straßenausbau folgende Konfliktschwerpunkte festzustel-

len, welche auch im Bestands- und Konfliktplan (vgl. Unterlage 19.1.2) dargestellt werden:

- Gefährdung wertvoller Biotope und Landschaftsstrukturen durch Baumaßnahmen (vgl. Konflikt-

punkte K2, K3):

Eine Gefährdung durch Baumaßnahmen besteht besonders für die wertvollen naturnahen Hecken

und die hochwertige Fläche mit artenreichem Extensivgrünland bei Baukm 1+240 sowie für stra-

ßennahe Gehölzbestände und magere Altgrasbestände und Grünlandbrachen. Bei Biotopflächen,

die nicht direkt von einer Überbauung betroffen sind, besteht die Gefahr der Beschädigung durch

Befahrung oder Ablagerung (Baustoffe, Erdaushub) und den Eintrag von Schadstoffen.

- Beeinträchtigung unverbauter, landwirtschaftlich genutzter Böden (vgl. Konfliktpunkt K1):

Im gesamten Trassenverlauf werden Böden, die derzeit landwirtschaftlich genutzt werden, durch

bau- und betriebsbedingte Stoffeinträge beeinträchtigt (Schad-, Nähr- und Schwebstoffe) und den

Einsatz schwerer Baumaschinen verdichtet. Dabei kommt es zur Verschlechterung bis hin zum

Verlust des Filtervermögens und des Erosionsschutzes.

Eine zusätzliche Lärm- oder Schadstoffbelastung von Siedlungsbereichen ist durch den Straßenaus-

bau nicht zu erwarten. Während der Bauphase ist von einer vorübergehenden Beeinträchtigung der

Erholungsfunktion auszugehen (vgl. Konfliktpunkt K6).

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Unterlage 19.1.1

St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 32

4.2.3 Zerschneidungs- und Trenneffekte

Pflanzen- und Tierwelt

Da es sich um einen Ausbau einer bestehenden Staatsstraße handelt, kommt es entlang der St 2184

zu keiner zusätzlichen Zerschneidung von Biotopen und Lebensräumen. Die neue Straße ist jedoch

breiter, weshalb die Barrierewirkung für bodengebundene Arten zunimmt.

Konfliktschwerpunkte sind dort festzustellen, wo wichtige Wechselbeziehungen von Tieren bzw. Le-

bensräumen mit besonderer Bedeutung betroffen sind (zu Grundlagen vgl. Kap. 3.5.3.1.3). Dies be-

trifft im Einzelnen:

- Zerschneidung von Gehölzbeständen (vgl. Konfliktpunkte K2, K4):

Mit dem Verlust von Gehölzen gehen Strukturen mit Leitfunktionen (z.B. für Fledermäuse und Vö-

gel) verloren.

- Auf den Konfliktpunkt der Biotopzerschneidung mit nachfolgendem Funktionsverlust für die Rest-

flächen in Folge von Verkleinerung wurde bereits unter Kap. 4.2.1 bei den entsprechenden Fällen

eingegangen (vgl. Konfliktpunkte K2, K3, K4).

- Im Bereich des geplanten RRB kommt es zu einer Überbauung von artenreichem Extensivgrün-

land. Auf der verbleibenden Restfläche besteht die Gefahr, dass diese aufgrund ihrer Größe für

eine weitere landwirtschaftliche Nutzung nicht mehr geeignet ist (vgl. Konfliktpunkt K1).

Landschaftsbild und Erholung

Das Ausmaß der Zerschneidungswirkung für Landschaftsbild und Erholungsfunktion hängt sowohl

von der Straßenführung (Straßenbreite, geländeangepasste Linien- und Gradientenführung, land-

schaftliche Einbindung der Straße) als auch vom Verkehrsaufkommen ab (Frequentierung, Ge-

schwindigkeit).

Durch den Ausbau der St 2184 und der Anschlüsse an die bestehenden Verkehrswege werden das

Landschaftsbild und der Erlebnis- und Erholungswert teilweise beeinträchtigt. Die breitere Straßen-

trasse, die neuen Anbindungen, der Neubau von öFW sowie eines Regenrückhaltebeckens haben

eine Oberflächenverfremdung zur Folge.

In Hinblick auf Landschaftsbild und Erholung stellt hierbei die bereits bestehende St 2184 eine nicht

geringe Vorbelastung dar. Der Untersuchungsraum weist trotz allem durch die vorhandenen Sichtbe-

züge, das ansprechende Relief und die Landschaftsstruktur eine insgesamt mittlere bis hohe Bedeu-

tung für das Landschaftsbild und die Erholungsnutzung auf (vgl. Kap. 3.5 und 3.5.7).

Konfliktschwerpunkte durch den Straßenausbau ergeben sich dabei v.a. in Bereichen in denen im

Vergleich zur bisherigen Straßenführung und Geländeform deutliche Eingriffe in das Relief stattfinden

(vgl. Konfliktpunkt K6). Hierzu gehören insbesondere der Bau des RRB bei Baukm 1+240.

Klima / Luft

Der Untersuchungsraum ist aufgrund der bestehenden St 2184 vorbelastet. Durch einen bestands-

orientierten Ausbau der St 2184 kommt es zu keiner gesteigerten Beeinträchtigung von Kaltluftbah-

nen. Die flache Straßenführung am südlichen Ortsausgang ermöglicht zudem einen Kaltluftabfluss in

Richtung des Almosbaches.

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St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 33

4.2.4 Streng geschützte Arten

Im Kapitel 3.5.3.1 wurde ausführlich dargestellt, welche streng geschützten Arten sicher oder vermut-

lich im Planungsgebiet vorkommen und vom Eingriff betroffen werden. Weitere Details sind der Unter-

lage 19.1.3 zu entnehmen.

4.3 Konfliktvermeidung/ -minimierung

Die durch die Straßenbaumaßnahmen entstehenden Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und

Landschaftsbild sind gemäß den Anforderungen des § 15 BNatSchG durch Schutzvorkehrungen oder

andere Maßnahmen zu vermeiden oder zu verringern. Im Folgenden werden mögliche Vermeidungs-

und Minimierungsmaßnahmen für die auftretenden Konfliktbereiche dargestellt.

4.3.1 Optimierung in Lage, Höhe und Querschnitt

Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch die Bestandsorientierung des Straßenausbaus

und der Anbindung der bestehenden Straßen reduziert.

Durch entsprechende Gestaltung des Straßenquerschnittes (Böschungsneigung von 1:1,5), die Bün-

delung der Baukörper (Wege, RRB) und die Ausführung der Baumaßnahmen in Trassennähe (insbe-

sondere im Bereich wertvoller Gehölz- und Offenlandbiotope) werden die Versiegelung und Überbau-

ung von Flächen gering gehalten. Die zur Anbindung benötigten neu anzulegenden Feldwegabschnit-

te verlaufen parallel zur geplanten Trasse, um zusätzliche Zerschneidungseffekte zu vermeiden. Auf

eine Asphaltierung der neuen und bestehenden Feldwege wird verzichtet. Das Regenrückhaltebecken

wird als Erdbecken ohne befestigte Sohle gestaltet (vgl. Konfliktpunkt K3 und Maßnahme M1 im La-

geplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen). Die nicht mehr benötigten öFW-Abschnitte werden

entsiegelt.

4.3.2 Entwässerung, Gewässer

Bei dem geplanten Straßenausbau sind keine Grundwasserabsenkungen vorgesehen (vgl. Unterla-

ge 18.1).

Innerhalb der Ortsdurchfahrt erfolgt die Straßenentwässerung über beidseitige 0,35 m breite Entwäs-

serungsrinnen und Straßeneinläufe und wird der Vorflut zugeleitet.

An der freien Strecke wird, zur Reduzierung der Belastung des Grundwassers und benachbarter

Oberflächengewässer in den Dammbereichen das Straßenwasser breitflächig über Bankette und

Böschungen in den Untergrund versickert. Die Reinigungskraft des gewachsenen Bodens und eine

20 cm dicke Oberbodenschicht verhindern ein mögliches Eindringen von Schadstoffen in das Grund-

wasser.

In den Einschnittsbereichen wird das anfallende Oberflächenwasser in Rasenmulden gefasst und

entlang des jeweiligen Böschungsfußes über Rohrleitungen in das kombinierte Absetz- und Rückhal-

tebecken an der GVS nach Oberschwarzach eingeleitet. Dort wird es mechanisch vorgeklärt und

gedrosselt über die vorhandenen Entwässerungsgräben den vorhandenen Vorflutern zugeleitet.

Durch die naturnahe Gestaltung der Regenrückhaltebeckens und die nur einseitige Zufahrt vom öFW

kann dessen naturschutzfachliche Funktion aufgewertet werden. Gehölzpflanzungen auf den Damm-

böschungen sind hier nicht vorgesehen, um einen Eintrag von Laub zu vermeiden.

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4.3.3 Ingenieurbauwerke

Im Rahmen des Straßenausbauvorhabens wird kein Ingenieurbauwerk errichtet.

Der bestehende Wellstahlrohrdurchlass des Almosbaches in der Ortsdurchfahrt von Unterschwarz-

ach, wird durch einen neuen Stahlbetonrohrdurchlass ersetzt. Dabei kommt es zu keiner Veränderung

des vorhandenen Abflussquerschnitts.

4.3.4 Baubetrieb, Deponierung

Um einen konfliktarmen Baubetrieb zu gewährleisten, werden folgende Vorgaben berücksichtigt:

- Minderung der anlage- und baubedingten Eingriffe (Maßnahme M1)

- Baufeldfreimachung im Zeitraum Anfang Oktober bis Ende Februar (Maßnahme M2)

Durch die Beseitigung aller anderen Strukturen, die Vögeln als Nistplatz dienen könnten, im Win-

terhalbjahr wird eine direkte Zerstörung von besetzten Vogelnestern ausgeschlossen und damit

eine Tötung von europarechtlich geschützten Vogelarten vermieden.

- Fällung potenzieller Höhlenbäume im Zeitraum September – Ende Oktober (Maßnahme M2)

Die zur Fällung vorgesehenen älteren Bäume werden im Zuge einer Begehung vom Boden aus

daraufhin geprüft, ob sie Hohlräume (Spechthöhlen, Faulhöhlen) bieten, die Fledermäusen als

Überwinterungsquartier dienen könnten. Sofern solche vorhanden sind, werden diese Bäume nur

im Zeitraum September bis Ende Oktober gefällt, wenn die Wochenstubenzeit beendet ist und die

Winterschlafsphase noch nicht begonnen hat. In diesem Zeitraum sind die Fledermäuse mobil

und am wenigsten gefährdet.

- Fällung der übrigen Gehölze im Winterhalbjahr (Maßnahme M2)

Sträucher und Bäume, die keine als Winterquartier geeignete Höhlen enthalten, werden zwischen

Anfang Oktober und Ende Februar gefällt. Die Zerstörung von besetzten Vogelnestern wird durch

Holzungsmaßnahmen außerhalb der Brutperiode vermieden. Auch die Verletzung oder Tötung

von Fledermäusen, die Spalten, abstehende Borke und Höhlungen an Bäumen als gelegentliche

Tagverstecke oder als Sommerquartier nutzen, wird so ausgeschlossen.

- Schutz der Fließgewässer (Maßnahme S5)

Dies betrifft den Einbau des Durchlasses für den Almosbach mit Ufervegetation. Bei den Bautä-

tigkeiten sind Schutzmaßnahmen durchzuführen, um Beeinträchtigungen der Gewässerbett- und

Uferstrukturen zu verhindern und Einschwemmungen von Sedimenten und Schadstoffen zu ver-

hindern.

- Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Biotopen (vgl. Maßnahme S1 und S4)

Während der Baumaßnahmen sind die einschlägigen Fachnormen und Regelwerke zu Baum-

schutz und Landschaftspflege einzuhalten. Zum Schutz von Bäumen wird nach Möglichkeit ein

ausreichend großer Abstand zu den Bäumen eingehalten. Bodenverdichtungen, -auftrag und -

abtrag im Wurzelbereich werden vermieden. Notwendige Baumschutzmaßnahmen sind im Lage-

plan der landschaftspflegerischen Maßnahmen dargestellt. Naturschutzfachlich besonders hoch-

wertige Flächen (z.B. Zauneidechsenlebensräume) sind auch vor nur vorübergehenden Inan-

spruchnahmen zu schützen (keine Baustelleneinrichtung, Lagerflächen, kein Betanken von Fahr-

zeugen, möglichst kein Befahren der verdichtungsempfindlichen Böden). Wo bautechnisch mög-

lich, werden diese wertvollen Biotope und Landschaftsstrukturen durch Schutzzäune gesichert.

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4.3.5 Besondere Schutzvorkehrungen

- Festsetzung von Tabuflächen und deren Markierung (Maßnahme S1)

Beiderseits einer Feldwegeinmündung bei Bau-km 0+670 sind kleinere Flächen mit mageren Bö-

schungen und Einzelbäumen vorhanden, die heute schon Teil des Zauneidechsenlebensraums

sind und die im Zuge der Ausbaumaßnahme nicht beansprucht werden müssen. Außerdem

schließt östlich der Einmündung eine kleine Wiese mit jungen Obstbäumen an, die am Nordende

an eine landwirtschaftliche Nebenfläche mit Mieten/Silagesilo angrenzt. Damit die angeführten

wertvollen Bereiche nicht unabsichtlich während der Bauarbeiten für die Neuschaffung von CEF-

Maßnahmen oder während der späteren Baumaßnahmen zum Straßenausbau befahren oder be-

ansprucht werden, werden als Tabuflächen festgesetzt und in geeigneter Weise geschützt (Bau-

zäune). Nach Abschluss der Baumaßnahme werden diese Flächen mit den angrenzenden Zau-

neidechsenbiotopen, bestehend aus den CEF-Maßnahmenflächen sowie den neuen Straßen-

böschungen, zusammengelegt.

- Errichtung eines Schutzzauns für Zauneidechsen (Maßnahme S2)

Um eine Rückwanderung der abgefangenen und umgesiedelten Zauneidechsen zu verhindern,

soll vor der Umsiedlung, zwischen der neuen Fläche und dem vorgesehenen Rand der künftigen

Bautrasse, ein mindestens 50 cm hoher Kunststoffzaun (Amphibienzaun) errichtet werden (siehe

Kartenmaterial zum LBP). Der Zaun bleibt ein Jahr lang bestehen und wird dieser Zeit regelmäßig

überprüft und bei Bedarf instand gesetzt.

- Abfangen und Umsetzen von Zauneidechsen (Maßnahme S3)

Das Abfangen und die Umsiedlung der Zauneidechsen erfolgt an mindestens drei Terminen vor

Baubeginn, möglichst während der Paarungszeit (Mitte bis Ende Mai), da zu dieser Zeit viele

adulte und subadulte Tiere anzutreffen und noch keine Jungtiere vorhanden sind. Zudem ist die

Wahrscheinlichkeit niedrig, dass bereits Eier abgelegt wurden. Das Abfangen (Handfang) und der

Transport werden schonend und von erfahrenem Fachpersonal vorgenommen.

- Leitstrukturen für Fledermäuse

Zum Schutz der Fledermäuse werden Leitpflanzungen angelegt. Dabei werden stellenweise auf

der Nordseite der neuen Straße, nördlich der neu zu schaffenden Zauneidechsenhabitate, He-

cken angepflanzt, die den Fledermäusen als Leitstruktur und teilweise als Jagdhabitat dienen (vgl.

Maßnahme ACEF 2).

Lage und Details der Schutzmaßnahmen sind dem Lageplan der landschaftspflegerischen Maß-

nahmen (Unterlage 9.1/1 - 9.1/5) und den Maßnahmenblättern (Unterlage 9.2) zu entnehmen.

4.4 Unvermeidbare Beeinträchtigungen

Auch bei Durchführung aller vorgeschlagenen Schutz- und Minimierungsmaßnahmen verbleiben

Auswirkungen des Vorhabens, die unvermeidbar sind und zu Beeinträchtigungen des Naturhaushal-

tes und /oder des Landschaftsbildes führen. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind nach

§ 15 BNatSchG durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen

(Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).

Bei der Prüfung der Ausgleichbarkeit eines Eingriffes sind sachlich-funktionale, räumliche und zeitli-

che Kriterien zu berücksichtigen: Ausgeglichen ist ein Eingriff dann, wenn und sobald die beeinträch-

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Unterlage 19.1.1

St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 36

tigten Funktionen des Naturhaushaltes gleichartig wiederhergestellt wurden. In räumlicher Hinsicht

soll der Ausgleich am Ort seiner Wirksamkeit erfolgen. Zudem müssen die Maßnahmen ihre Wirkun-

gen in Bezug auf die Wiederherstellbarkeit der beeinträchtigten Funktionen und Werte in einem Zeit-

raum von 25-30 Jahren voll entfalten. Dies bedeutet, dass Eingriffe in Biotoptypen mit einer Entwick-

lungsdauer von mehr als 30 Jahren nicht ausgleichbar sind (z.B. Bachauen-Gehölze, Feldgehölze mit

starkem Baumholz, Flüsse mit schwach begradigtem Flusslauf). Infolgedessen kann in derartigen

Fällen immer nur von Ersatzmaßnahmen gesprochen werden, welche insgesamt eine gleichwertige

Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit von Natur und Landschaft leisten sollen.

In Bezug auf das Landschaftsbild ist ein Eingriff dann ausgeglichen bzw. durch Ersatzmaßnahmen

kompensiert, wenn die ursprünglichen landschaftsästhetischen Funktionen und Werte wieder vorhan-

den sind. Die landschaftsgerechte Wiederherstellung des Landschaftsbildes ist dabei als Ausgleichs-,

die landschaftsgerechte Neugestaltung eher als Ersatzmaßnahme anzusehen. Eine landschaftsge-

rechte Neugestaltung ist dann gegeben, wenn der gestaltete Bereich von einem so genannten Durch-

schnittsbeobachter nicht als Fremdkörper in der Landschaft empfunden wird (vgl. KÖPPEL et al. 2004).

In Anhangstabelle 1 der Anlage I sind alle Beeinträchtigungen nach Konfliktpunkten getrennt aufge-

führt und im Hinblick auf ihre Ausgleichbarkeit bewertet. Erforderliche Ausgleichs- oder Ersatzmaß-

nahmen mit Flächenbezug sind der Tabelle ebenfalls zu entnehmen.

Nachfolgend werden alle unvermeidbaren Beeinträchtigungen, die ausgleichbar sind, nach Art

des Eingriffes zusammenfassend dargestellt:

Überbauung oder Beeinträchtigung von Gehölzbeständen

Durch die Baumaßnahme werden verschiedene Gehölzbestände (Hecken, lineare Gehölzstrukturen,

Gehölzsukzession, vereinzelte Bäume) im Böschungsbereich der bestehenden Trasse der St 2184

und entlang der öFW gerodet, randlich verkleinert bzw. baubedingt beeinträchtigt. Diese Bestände

besitzen eine mittlere bis hohe Bedeutung aus naturschutzfachlicher Sicht (vgl. Konfliktpunkte K2).

Durch das vergleichsweise geringe Alter ist eine Neupflanzung derartiger Gehölzbestände möglich

und der Eingriff daher ausgleichbar.

Versiegelung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen

Durch den Ausbau der St 2184 sowie den Neubau des Regenrückhaltebeckens und der öFW mit den

entsprechenden Straßen- und Wegeanschlüssen werden überwiegend landwirtschaftlich genutzte

Flächen und unbefestigte Wege versiegelt. Daneben werden auch forstwirtschaftlich genutzte Berei-

che sowie bisherige Böschungs- und Straßenbegleitflächen überbaut (vgl. Konfliktpunkte KV, K1).

Durch die teilweise Einbindung der alten Straßentrassen in neue Straßenböschungen und die Entsie-

gelung von Teilen der bisherigen St 2184 sowie von öFW kann dieser Verlust nicht ausgeglichen

werden. Daher bedingen die ausgebaute Straßentrasse und die neuen bzw. ausgebauten öFW, die

Neugestaltung von Einmündungen und Anschlüssen sowie der Neubau des Absetz- und des Regen-

rückhaltebeckens eine Neuversiegelung, für die ein Ausgleich berechnet wird (vgl. Unterlage 9.3).

Versiegelung / Überbauung oder Beeinträchtigung von mageren Böschungsflächen

An einigen Stellen im Trassenverlauf der St 2184 werden magere Altgrasbestände und Grünlandbra-

chen überbaut bzw. beeinträchtigt, z.B. durch vorübergehende Inanspruchnahme während des Bau-

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Unterlage 19.1.1

St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 37

betriebes (vgl. Konfliktpunkte K3, K4). Die Eingriffe in solche Flächen mit kurzer Entwicklungsdauer

sind ausgleichbar.

Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes v.a. durch Eingriffe in das Relief

Eingriffe in das Relief erfolgen in erster Linie durch Dammschüttungen und Einschnittslagen sowie die

Dimensionierung von Baukörpern wie Verkehrsknotenpunkten und des Rückhaltebeckens (vgl. Kon-

fliktpunkt K3, K2, K6). Daneben werden landschaftsprägende Gehölze entfernt. Um die Beeinträchti-

gungen des Landschaftsbildes weitgehend auszugleichen, werden entsprechende landschaftsgerech-

te Bepflanzungen entlang der Straßen und Wege durchgeführt.

Beeinträchtigung der Erholungsfunktion

Die Trassenverlegung der St 2184 führt zum Verlust von Abschnitten und Anschlüssen einiger öFW

die u.a. als Rad- und Wanderwege genutzt werden (vgl. Konfliktpunkt K6). Durch die Gestaltung von

Anschlüssen und Verbindungsstrecken zu den berührenden Wegverbindungen wird der Konflikt be-

hoben.

4.5 Zusammenfassende Darstellung nicht ausgleichbarer Beeinträchtigungen

Es verbleiben keine nicht ausgleichbaren, nachhaltigen oder erheblichen Beeinträchtigungen.

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Unterlage 19.1.1

St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 38

5 Landschaftspflegerische Maßnahmen

Die Maßnahmenblätter (Unterlage 9.2) enthält eine detaillierte Beschreibung und Begründung der

Maßnahmen. Im Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen sind die Einzelmaßnahmen

nach Art der Maßnahme getrennt dargestellt (Schutz-, Minderungs-, Gestaltungs- und Ausgleichs-

maßnahmen).

5.1 Ausgleichskonzept i.S. der Eingriffsregelung

Das Ausgleichskonzept für den geplanten Straßenbau wird sowohl aus den durch den Bau gestörten

Funktionen als auch aus dem Leitbild für den Naturraum abgeleitet. Die straßenbedingten Auswirkun-

gen und die betroffenen Wert- und Funktionselemente gehen aus Kap. 4 hervor; das landschaftliche

Leitbild beruht im Wesentlichen auf den in Kap. 3 beschriebenen naturräumlichen Gegebenheiten und

Nutzungen, die sich in verschiedenen übergeordneten Zielsetzungen aus dem ABSP (BAYSTMLU

2002) und der Landschaftsplanung etc. widerspiegeln.

Das Ausgleichskonzept für das Vorhaben umfasst sowohl den auf Grundlage der naturschutzrechtli-

chen Eingriffsregelung ermittelten Bedarf an Ausgleichsflächen für verlorengehende oder beeinträch-

tigte Funktionen des Naturhaushalts, als auch den Bedarf an artenschutzrechtlichen Kompensations-

maßnahmen, die im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung festgelegt worden sind

(vgl. Unterlage 19.1.3).

5.2 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit Schwerpunkt Naturhaushalt

In der tabellarischen Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation (Unterlage 9.3) wird der

Kompensationsflächenbedarf nach den einschlägigen Grundsätzen (OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAY-

STMI 1996) ermittelt. Der sich daraus ergebende Bedarf von 1,42 ha ist aus Größe und Wert der

jeweils betroffenen Flächen abgeleitet und in der Gegenüberstellung nachvollziehbar dargestellt.

Der Kompensationsbedarf im Sinne der Eingriffsregelung wird auf zwei Teilflächen aufgeteilt:

- Maßnahme A 5: Entwicklung und Pflege von Extensivgrünland (ca. 0,40 ha), östlich von Unter-

schwarzach (Fl.Nr. 3632 nordöstl. Teil)

- Maßnahme ECEF 1: Herstellung eines Zauneidechsenlebensraums an einem Waldrand (östlich

von Unterschwarzach, Fl.Nr. 3632 nordöstl. Teil) auf einer bisher intensiv genutzten Grünlandflä-

che (ca. 0,22 ha)

Zusammen mit den Flächen für vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen aus der speziellen artenschutz-

rechtlichen Prüfung, ergeben sich insgesamt ca. 1,42 ha.

Folgende vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen sind erforderlich:

Neugestaltung von Lebensräumen für Zauneidechsen (Maßnahme ACEF 1)

Um eine Etablierung der Zauneidechsenpopulation auf den Ersatzflächen zu erzielen, sollen diese

den bisherigen Lebensräumen räumlich direkt benachbart sein und die gleiche Exposition (südex-

poniert) wie die Ausgangsfläche haben. Dadurch können die umgesiedelten Zauneidechsen ihren

Platz innerhalb ihres Habitatverbundes der Zauneidechsenlebensräume beibehalten.

An drei Stellen werden nördlich der (noch) bestehenden Straßenböschung vor Beginn der Bau-

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Unterlage 19.1.1

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maßnahme neue südexponierte Böschungen hergestellt. Die neuen Böschungen werden mit

nährstoffarmen Boden modelliert. Eine Ansaat mit Magerrasen erfolgt punktuell. Die Zau-

neidechse benötigt Lebensräume mit hoher struktureller Diversität, daher muss die Vegetation lü-

ckig sein. Es werden Versteckplätze, Winterquartiere und Eiablageplätze in ausreichender Zahl

geschaffen. Totholz, Strauchgruppen und dichtere Vegetation sind wichtig für die Thermoregulati-

on der Eidechse. Zusätzlich werden stellenweise Hecken angepflanzt, die als Puffer zur nördlich

angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzung dienen. Die Neugestaltung der Zauneidechsenle-

bensräume wird ca. ein Jahr vor dem Beginn der Baumaßnahme abgeschlossen sein, sodass die

Ersatzfläche von den Eidechsen bereits besiedelt werden kann.

Hecken und Obstbaumpflanzungen als Brutplätze für Heckenbrüter und Leitstrukturen für Fle-

dermäuse (Maßnahme ACEF 2)

Entlang der bestehenden Straße werden mehrere Hecken und Baumgruppen entfernt, die poten-

ziell Fledermäusen als Leitstrukturen bei dem Flug zwischen Quartieren und Nahrungshabitaten

dienen. Außerdem sind Sträucher in Hecken und an Waldrändern potenzielle Nistplätze für Vo-

gelarten, so für die im Gebiet nachgewiesenen Neuntöter. Daher werden stellenweise auf der

Nordseite der neuen Straße, nördlich der neu zu schaffenden Zauneidechsenhabitate, Hecken

und Gebüsche angepflanzt, die den Fledermäusen als Leitstruktur und teilweise als Jagdhabitat

dienen. Zusätzlich werden dabei potenzielle Brutplätze für artenschutzrechtlich relevante Vogelar-

ten (z.B. Raubwürger, Bluthänfling, Feldsperling, Goldammer) geschaffen. Speziell zur Förderung

des Raubwürgers und des Neuntöters werden bevorzugt dornige Sträucher (Schlehe, Weißdorn,

Kreuzdorn) gepflanzt.

Außerdem wird in direkter Nachbarschaft der Hecken beginnend entlang des Feldwegs bei Bau-

km 0+670, die bereits lückig vorhandene Gehölzreihe mit autochthonen Obstbäumen (Birne, Ap-

fel) ergänzt (Großbäume, STU 16-18 cm). Die Obstbäume bieten dem Raubwürger geeignete

Sitz- und Jagdwarten und sind für sein Vorkommen eine entscheidende Habitatstruktur.

Den Hecken wird allseits ein mind. 5 m breiter Krautsaum vorgelagert, der 1x jährlich im Herbst

gemäht und von Dünger und Pflanzenschutzmitteln freigehalten wird. Außerdem erfolgt durch

diese Maßnahme eine Aufwertung des Landschaftsbildes.

Aufhängen von Fledermauskästen (Maßnahme ACEF 3/4)

Als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme für den Verlust möglicher Quartiere durch Fällung von

Bäumen und Störung benachbarter Quartiere (Lärm, Erschütterungen) und zur weiteren Stützung

des Bestandes werden 10 für Fledermäuse geeignete Kastenquartiere in den Waldbeständen im

weiteren Umfeld des Planungsgebietes aufgehängt (z.B. entlang von Waldwegen). Sollten im Zu-

ge der Planung Bäume gefällt werden müssen, die Fledermäusen als Winterquartier dienen kön-

nen, werden als Ersatz für die verloren gegangenen Winterquartiermöglichkeiten werden die Er-

satzkästen in winterfester Ausführung aufgehängt.

Aufhängen von Vogelnistkästen (Maßnahme ACEF 3/4)

Als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme für den Verlust potenzieller Nistplätze (im Bereich von ge-

rodeten Hecken und Waldflächen) und zur weiteren Stützung des Bestandes werden 10 geeigne-

te Nistkästen im weiteren Umfeld des Planungsgebietes in den Gehölzbeständen (z.B. entlang

der Wald- und Feldwege, vorzugsweise südexponiert) aufgehängt.

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Unterlage 19.1.1

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5.3 Ausgleichsmaßnahmen mit Schwerpunkt Landschaftsbild

Ausgleichsmaßnahmen für erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes

beinhalten zum einen die landschaftsgerechte Gestaltung und Bepflanzung der Straßenanlage. Es

handelt sich aufgrund der räumlichen Nähe der Maßnahmenflächen zur Ausbautrasse in diesem Fall

streng genommen um Gestaltungsmaßnahmen. Zum anderen dienen die als Ausgleich für den Natur-

haushalt vorgesehenen Gehölzpflanzungen ebenfalls der Aufwertung des Landschaftsbildes.

Die Maßnahmen sind im Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen dargestellt und in den

Maßnahmenblättern (Unterlage 9.2) genauer beschrieben.

Wesentliche Schwerpunkte hinsichtlich der Kompensation von Eingriffen in das Landschaftsbild sind:

- Landschaftliche Einbindung der Böschungsbereiche

Auf den durch den Straßenausbau entstehenden Damm- und Einschnittsböschungen erfolgt au-

ßerhalb der für die Selbstbegrünung vorgesehenen Flächen bzw. im Falle von Erosionsgefahr eine

Ansaat von Landschaftsrasen aus angepassten Ansaatmischungen (regionale Wildgräsern und -

kräuter) mit reduzierter Ansaatdichte (vgl. Kap. 5.5). Ferner werden sie teilweise mit heimischen

Gehölzen bepflanzt, um die Eingriffe in das Landschaftsbild durch den Verlust und Beeinträchti-

gung von Hecken und Gehölzen durch die Straßenbaumaßnahmen abzumildern. Je nach örtlichen

Erfordernissen (z.B. Sicherheitsaspekte) und nach dem Umgebungscharakter wird eine lockere

Bepflanzung (Maßnahme G3) unregelmäßiger Gehölzgruppen bzw. Reihen vorgenommen.

- Neupflanzung von Heckenstrukturen

Im Zuge des Straßenbaus werden mehrere Hecken und Gehölzstreifen durchschnitten bzw. rand-

lich verkleinert. Durch die Neupflanzung von Hecken werden im Umfeld der Trasse neue Struktu-

relemente geschaffen, sodass die Landschaftsbildqualität verbessert wird. Außerdem können sie

von Vögeln als Brutplatz, Nahrungshabitate und zur Deckung genutzt werden bzw. Fledermäusen

als Jagdhabitat bzw. Leitstrukturen dienen (vgl. Maßnahme ACEF 2).

- Baumpflanzungen zur Neuanlage, Wiederherstellung und Ergänzung vorhandener Bestände von

Wegkreuzungen wird an mehreren Stellen entlang der geplanten Trasse jeweils ein solitärer Laub-

baum gepflanzt. Diese wirken insbesondere mit zunehmenden Alter und Größe als landschafts-

bildprägende Elemente (vgl. Maßnahme G4).

Unter dem Gesichtspunkt der biologischen Vielfalt werden bevorzugt Gehölze verwendt, die dem

vorhandenen bzw. heimischen Bestand entsprechen (geeignete Sorten vgl. Anlage I).

5.4 Sonstige landschaftspflegerische Maßnahmen

Mit der Gestaltung der straßenbegleitenden Grünflächen sind folgende Ziele zu erfüllen:

- Sicherung und Schutz der Verkehrsanlagen sowie verkehrstechnische Aufgaben (insbesondere

Erosionsschutz, Hangsicherung an Böschungen, optische Führung, Emissions- und Lärmschutz).

- Schaffung von Flächen, die als Sekundärlebensräume eine möglichst hohe Bedeutung für den

Arten- und Biotopschutz erfüllen. So bieten beispielsweise die südexponierten Einschnitts-

böschungen gute Vorraussetzungen, nachfolgend von Reptilien besiedelt zu werden. Trotz der Be-

lastungen, denen Straßenbegleitgrün ausgesetzt ist, sollten die Flächen durch entsprechende Ge-

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staltung und Pflege soweit möglich in ein örtliches Biotopverbundsystem eingebunden werden.

Wichtigste Voraussetzungen sind dafür:

- Förderung standortgerechter und naturraumtypischer Arten sowohl bei Gehölz- als auch bei

Offenlandbiotopen

- Entwicklung möglichst magerer Standorte mit entsprechenden Pflanzengesellschaften.

Welche Empfehlungen für die Herstellung und Pflege des Straßenbegleitgrüns hieraus abzuleiten

sind, wird im Folgenden näher erläutert.

5.5 Böschungs- und Bankettbegrünung

Für das Planungsgebiet lassen sich aus ökologischer Sicht folgende Empfehlungen ableiten:

Begrünung

- Wo aus Erosionsschutzgründen möglich, sollte auf südexponierten Flächen Selbstbegrünung

zugelassen und auf eine Ansaat völlig verzichtet werden, um damit Wildkräutern optimale Besie-

delungsmöglichkeiten zu gewähren.

- Auf eine Abdeckung mit Oberboden wird bei südexponierten Böschungen – abgesehen von den

geplanten Gehölzpflanzungen – verzichtet, um magere Grünlandgesellschaften zu fördern.

- Bei den Baumaßnahmen anstehendes, offenes Gestein wird erhalten. Eine Bodenandeckung

oder Verebnung des Geländes erfolgt nicht. Derartige Flächen werden der Sukzession überlas-

sen (keine Ansaat). In felsigen Gesteinsformationen können die Böschungsneigungen der Ein-

schnittsböschungen daher auch steiler ausgeführt werden. Dies wird bei der Bauausführung vor

Ort festgelegt.

Pflege

- Abnehmende Pflegeintensität mit zunehmender Entfernung von der Fahrbahn (d.h. intensive

Pflege mit häufiger Mahd nur, wo aus Gründen der Verkehrssicherheit nötig, also im Bankett- und

Grabenbereich).

- Im Böschungsbereich extensive, längs der Straße wechselnde und zeitlich versetzte Pflege-

eingriffe, die auf die Nutzung in der umgebenden Landschaft abgestimmt sind.

5.6 Gehölzpflanzung

Gehölzpflanzungen im Randbereich der Straße werden zu verschiedenen Zwecken eingesetzt, wobei

bei allen Pflanzmaßnahmen sichergestellt wird, dass die Sicht der Verkehrsteilnehmer nicht durch

Bepflanzungen behindert wird (Freihalten der Sichtfelder).

Neben der Bedeutung als Verkehrssicherheitsgrün (optische Führung) können Gehölzpflanzungen

optische Beeinträchtigungen durch das Straßenbauwerk mildern und Schutzfunktionen erfüllen.

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St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 42

Gleichzeitig sollten mit den Pflanzungen der Gehölze möglichst hochwertige Lebensräume entstehen,

die einen typischen Bestandteil der umgebenden Kulturlandschaft darstellen. Aus ökologischer Sicht

werden folgende Gesichtspunkte bei der Pflanzung und Entwicklung von Gehölzstrukturen berück-

sichtigt:

- Aufbau der Hecken- und Gehölzpflanzungen aus standortgerechten und naturraumtypischen

Gehölzpflanzenarten (z.B. Rosa arvensis).

- Neupflanzung straßenbegleitender Gehölzreihen, mit ausreichend an bzw. über die Böschungs-

oberkanten ragenden Wuchshöhen, damit sie für Fledermäuse als Leitstrukturen dienen können.

- Schaffung vielfältiger Standortbedingungen durch enge Verzahnung zwischen Gehölzen und

breiten Stauden- und Krautsäumen. Dementsprechend ist eine geringe Pflanzdichte und das Be-

lassen entsprechend breiter, den Gehölzpflanzungen vorgelagerter Säume nötig.

Bei der Pflanzung der Straßenbäume ist darauf zu achten, dass die Bäume untereinander einen aus-

reichenden Abstand (mind. 12 bzw. 20 m) und zum Fahrbahnrand einen genügend großen Sicher-

heitsabstand (je nach zulässiger Fahrzeuggeschwindigkeit) aufweisen.

Die Pflege sollte abzielen auf

- einen ausgewogenen Altersaufbau der Gehölze;

- die Entwicklung breiter, nur sporadisch genutzter Staudensäume im Randbereich der Gehölz-

pflanzungen.

Alle Maßnahmen sind im Lageplan dargestellt.

Lockere Gehölzpflanzung zur Herabsetzung der optischen Zerschneidung und zur Böschungssiche-

rung in den Einschnittslagen (vgl. Maßnahme G3)

Entlang der Straßentrassen und an ausgewählten Stellen (außerhalb von Sichtdreiecken und orien-

tiert an vorhandenen Sichtbezügen und Landschaftsstrukturen) sind lockere Bepflanzungen der Bö-

schungen mit Gehölzen vorgesehen. Diese dienen zur Verringerung der betriebsbedingten Stör- bzw.

Irritationswirkung, des Kollisionsrisikos und der Habitatzerschneidung sowie als Leitstrukturen für

Fledermäuse und Vögel. Die Gehölze mit vorgelagertem Krautsäumen auf der der Straße abgewand-

ten Seite dienen gleichzeitig als Strukturelemente in der Landschaft und bieten Vogelarten halboffener

Landschaften (z.B. Feldsperling, Goldammer) Nahrungsbiotop und Nistplatz. Darüber hinaus wird

eine landschaftsgerechte Einbindung des Straßenkörpers zur Herabsetzung der optischen Zerschnei-

dung und eine Böschungssicherung in den Einschnittslagen erreicht.

Pflanzung von Einzelbäumen (vgl. Maßnahme G4)

An drei Stellen entlang der geplanten Trasse werden jeweils an Wegkreuzungen Einzelbäume ge-

pflanzt, die v.a. mit zunehmenden Alter als landschaftsbildprägende Elemente wirken sollen. Im Be-

reich des Regenrückhaltebeckens wird ein Einzelbaum gepflanzt. Desweitern werden drei weitere

Einzelbäume einseitig des öFW Anschlusses (Baukm 1+870) gepflanzt.

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6 FFH-Verträglichkeit

Im Untersuchungsraum und dessen Umfeld befindet sich kein NATURA 2000-Gebiet, welches durch

die Trassenplanung betroffen wäre.

Das nächstgelegene europäische Schutzgebiet befindet sich ca. 5 km westlich von Unterschwarzach

entfernt. Dabei handelt es sich um das FFH-Gebiet 6035-372 „Rotmain-, Mistelbach- und Ölschnitztal

um Bayreuth“.

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STADT CREUßEN (2000; Hrsg.): Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan. Creußen.

STADT CREUßEN (2005; Hrsg.): Gewässerentwicklungsplan der Stadt Creußen für die Gewässer III.

Ordnung. Creußen.

SÜDBECK, P., BAUER, H. G., BOSCHERT, M., BOYE, P. & KNIEF, W. (2007): Rote Liste der Brutvögel

Deutschlands. 4. Fassung, 30. November 2007. Berichte zum Vogelschutz 44: 23-81.

ULLMANN, I. (1984): Schutz und Pflege artenreicher Trockenrasen an Verkehrswegen. Laufener Semi-

narbeiträge 5/84: Schutz von Trockenbiotopen: Trockenstandorte aus zweiter Hand. Lau-

fen/Salzach.

WWA (WASSERWIRTSCHAFTSAMT) HOF (2012): Gewässergütekarte der Stadtbäche Hofs, Stand Dez.

2012. OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYSTMI

Zeitschriften und Kartenmaterial

Bayernetz für Radler, Maßstab 1 : 625 000, Stand Mai 2007

Freizeitkarte Bayerisches Vogtland, Maßstab 1 : 25 000, Stand Dez. 2006

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Unterlage 19.1.1

St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 46

Fritsch-Wanderkarte Nr. 64 „Hofer Land" (Auszug), Maßstab 1 : 50 000, Stand Nov. 2004

Kontaktierte Institutionen

REGOFR (REGIERUNG VON OBERFRANKEN), pers. Mitt. 2014

WWA HOF (WASSERWIRTSCHAFTSAMT HOF), pers. Mitt. 2014

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Unterlage 19.1.1

St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf Seite 47

Anlage I:

Pflanzliste

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Unterlage 19.1.1

St 2184 „Creußen – Kirchenlaibach“ ; Ausbau in und östlich Unterschwarzach – Feststellungsentwurf

Pflanzliste für anzupflanzende Bäume und Sträucher

Gehölze für Gestaltungsmaßnahmen (Straßenbäume, lockere Gehölzpflanzung)

Für die Gehölz- und Baumpflanzungen wird autochthones (gebietsheimisches) Material verwendet.

Einzelbäume (bei Maßnahme G4 zu verwenden)

Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn Hochstamm, 3 x v., Stammumfang mind. 16-18 cm

Fraxinus excelsior Gemeine Esche Hochstamm, 3 x v., Stammumfang mind. 16-18 cm

ergänzend möglich:

Acer platanoides Spitz-Ahorn Heister

Sorbus aucuparia Eberesche Heister

Sonstige Gehölze (bei Maßnahme G3 zu verwenden)

Acer campestre Feld-Ahorn

Crataegus monogyna Eingriffeliger Weißdorn

Crataegus laevigata Zweigriffeliger Weißdorn

Prunus spinosa Schlehe

Rosa canina Gemeine Hundsrose

Rosa majalis Zimt-Rose

Sorbus aucuparia Eberesche

beigemischt:

Cornus sanguinea Blutroter Hartriegel

Corylus avellana Haselnuss

Euonymus europaeus Gewöhnliches Pfaffenhütchen

Lonicera xylosteum Rote Heckenkirsche

Sambucus racemosa Roter Traubenholunder

Viburnum opulus Gewöhnlicher Schneeball


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