+ All Categories
Home > Documents > Handbuch für die Landschaftspflegerische Begleitplanung ... LBP 02-2009_1... · Land Brandenburg"...

Handbuch für die Landschaftspflegerische Begleitplanung ... LBP 02-2009_1... · Land Brandenburg"...

Date post: 16-Sep-2019
Category:
Upload: others
View: 9 times
Download: 0 times
Share this document with a friend
280
Handbuch für die Landschaftspflegerische Begleitplanung bei Straßenbauvorhaben im Land Brandenburg Stand: 02/2009 1. Fortschreibung 10/2009
Transcript
  • Handbuch für die Landschaftspflegerische Begleitplanung bei Straßenbauvorhaben im Land Brandenburg

    Stand: 02/2009 1. Fortschreibung 10/2009

  • Impressum:

    Herausgeber: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung - MIR (ehemals Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr – MSWV), Abteilung 4 – Verkehr

    Auftraggeber: Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg – LS

    (ehemals Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen – LBVS) Bearbeitung, Stand 12/1999: Dr. Gerhard Albert

    Dipl.-Ing. Adrian Hoppenstedt Dipl.-Ing. Heiner Lambrecht Dipl.-Ing. Andreas Schniedermann Planungsgruppe Ökologie + Umwelt GmbH, Hannover

    Begleitender Arbeitskreis: (Stand 12/1999)

    Leiterin:

    Dipl.-Biol. Monika Engels Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr

    Mitglieder:

    Dr. Wolfgang Köhn Brandenburgisches Straßenbauamt Potsdam Regierungsoberamtsrat Michael Pleger Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr Dr. Asmus Rübensam Brandenburgisches Autobahnamt Dipl.-Ing. Uta Skrabania Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen Dr. Christiane Weidemann Brandenburgisches Straßenbauamt Cottbus

    Bearbeitung, Stand 06/2006: Dipl.-Ing. Jörg Kriege

    Dipl.-Ing. Frank Jork Dipl.-Ing. Jürgen Michalik Renate Berk (techn. Bearbeitung) Simone Puplick (techn. Bearbeitung) Daber & Kriege GmbH, Freiraum + Landschaft

    Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen – LBVS Dezernat Umweltschutz und Landschaftspflege

    Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg – LS Fachbereich Umweltschutz und Landschaftspflege

    Bearbeitung, Stand 02/2009; Redaktionsschluss 12/2008:

    Dipl.-Geogr. Georg Peine Dipl.-Ing. Renate Froese-Genz Dipl.-Ing. Anne Fuchs Dipl.-Ing. Anna Osterath Dipl.-Biol. Axel Schmoll Froelich & Sporbeck GmbH & Co. KG, Umweltplanung und Beratung

    1. Fortschreibung 10/2009: Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg – LS Fachbereich Umweltschutz und Landschaftspflege Lindenallee 51 15366 Hoppegarten Tel: (033 42) 355-316 Fax: (033 42) 355-303

  • Inhalt – Seite 1

    Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg 02/2009, 1. Fortschreibung 10/2009 Teil I – Teil III

    Inhaltsverzeichnis Seite

    Vorbemerkungen .......................................................................................................... 1

    Teil I Rahmenhinweise

    0 Einführung ...................................................................................................... 3

    0.1 Zielsetzung und Strukturierung ........................................................................... 3

    0.2 Vorhabenstypen ..................................................................................................... 5

    0.3 Prüfung der Eingriffsrelevanz des Vorhabens ................................................... 7

    0.4 Umweltrelevante Prüfungen ................................................................................. 8

    0.4.1 Eingriffsregelung ...................................................................................................... 8

    0.4.2 Prüfung bei Beeinträchtigung von geschützten Teilen von Natur und Landschaft sowie geschützten Arten ....................................................................... 8

    0.4.3 Prüfungsanforderungen nach weiteren umweltrelevanten Rechtsvorschriften ................................................................................................. 10

    0.5 Festlegung des Bearbeitungs- und Untersuchungsumfanges ....................... 11

    1 Einleitung ...................................................................................................... 13

    1.1 Beschreibung des Vorhabens ............................................................................ 13

    1.2 Grundlagen der Landschaftspflegerischen Begleitplanung ........................... 15

    1.2.1 Vorschriften ............................................................................................................ 15

    1.2.2 Planungsgrundlagen .............................................................................................. 15

    1.2.3 Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen Natura 2000 .......................................... 16

    1.2.4 Ergebnisse des ASB .............................................................................................. 18

    1.3 Untersuchungsraum ............................................................................................ 21

    2 Bestandserfassung und -beurteilung von Natur und Landschaft ............ 22

    2.1 Schutzausweisungen, Aussagen der Landschaftsplanung und sonstige raumwirksame Vorgaben .................................................................... 23

    2.2 Darstellung und Bewertung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes ............................................ 24

    2.2.1 Boden ..................................................................................................................... 24

    2.2.2 Wasser ................................................................................................................... 25

    2.2.2.1 Grundwasser ......................................................................................................... 25

    2.2.2.2 Oberflächenwasser ................................................................................................ 26

    2.2.3 Klima und Luft ........................................................................................................ 26

  • Inhalt – Seite 2

    Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg 02/2009, 1. Fortschreibung 10/2009 Teil I – Teil III

    2.2.4 Biotope/Tiere und Pflanzen ................................................................................... 27

    2.2.4.1 Biotoptypenkartierung/Pflanzen ............................................................................. 27

    2.2.4.2 Tiere und deren Lebensräume .............................................................................. 29

    2.2.4.3 Biotopkomplexe und ökologische Funktionsbeziehungen .................................... 30

    2.2.5 Landschaftsbild und Erholungswert der Landschaft ............................................. 31

    2.3 Wechselwirkungen .............................................................................................. 33

    2.4 Kultur- und sonstige Sachgüter (Schutzgut nach § 2 UVPG) ......................... 34

    3 Konfliktanalyse und Entwurfsoptimierung ................................................ 35

    3.1 Optimierung des Vorhabens zur Vermeidung/Verminderung von Beeinträchtigungen ............................................................................................. 35

    3.1.1 Maßnahmen zur Vermeidung/Minderung .............................................................. 35

    3.1.2 In die Prüfung nach § 42 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG und gem. § 26d BbgNatSchG (§ 34 BNatSchG) einzubeziehende Maßnahmen zur Vermeidung ..................................................................................................... 37

    3.2 Unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Land-schaft .................................................................................................................... 39

    3.2.1 Boden ..................................................................................................................... 40

    3.2.2 Wasser ................................................................................................................... 41

    3.2.3 Klima und Luft ........................................................................................................ 41

    3.2.4 Biotope/Tiere und Pflanzen ................................................................................... 42

    3.2.5 Landschaftsbild und Erholungswert der Landschaft ............................................. 43

    3.2.6 Konfliktschwerpunkte und Wechselwirkungen ...................................................... 43

    3.3 Kultur- und sonstige Sachgüter (Schutzgut nach § 2 UVPG) ......................... 45

    4 Landschaftspflegerische Maßnahmen ....................................................... 46

    4.1 Methodik, Konzeption und Ziele der Maßnahmenplanung .............................. 47

    4.1.1 Maßnahmenbeschreibung ..................................................................................... 48

    4.2 Landschaftspflegerische Maßnahmen zur Gestaltung .................................... 50

    4.3 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen .................................................................. 51

    4.3.1 Angaben zur Bestimmung von Art und Umfang .................................................... 52

    4.4 Ausgleichbarkeit unvermeidbarer Beeinträchtigungen, Prüfung nach § 12 Abs. 3 BbgNatSchG, Ersatzzahlung .......................................................... 59

    4.5 Zeitliche Realisierung und Flächenverfügbarkeit ............................................ 60

    4.6 Pflege und Kontrollen ......................................................................................... 61

    5 Zusammenfassende Gegenüberstellung/Bilanzierung ............................. 64

    5.1 Hinweise für besondere naturschutzrechtliche Entscheidungen .................. 65

  • Inhalt – Seite 3

    Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg 02/2009, 1. Fortschreibung 10/2009 Teil I – Teil III

    ANLAGEN DES LBP ......................................................................................................... 67

    - Maßnahmenverzeichnis ......................................................................................................... 67

    - Kostenschätzung ................................................................................................................... 67

    - Quellenverzeichnis (projektspezifisch) ............................................................................... 67

    Teil II Mustervorlagen

    - Mustergliederung, Formblätter ............................................................................................. 68

    - Musterformblätter .................................................................................................................. 71

    Teil III Arbeitserläuterungen

    Anlage I: Ermittlung des Bearbeitungsumfangs ............................................................ 104

    zu 0.2 Vorhabenstypen ................................................................................................... 104

    zu 0.3 Prüfung der Eingriffsrelevanz des Vorhabens ..................................................... 110

    zu 0.4.1 Rechtlicher Hintergrund zur Eingriffsregelung ..................................................... 112

    zu 0.4.3 Prüfungsanforderungen nach weiteren umweltrelevanten Rechtsvorschriften ............................................................................................... 113

    zu 0.5 Hinweise zur Festlegung des Bearbeitungs- und Untersuchungsumfanges ...... 115

    zu 1.2.4 Aufgaben und Ergebnis des ASB ........................................................................ 117

    zu 2.4 Kulturgüter und sonstige Sachgüter (Schutzgut nach § 2 UVPG) ...................... 118

    Anlage II: Bestandserfassung und -beurteilung von Natur und Landschaft ................ 119

    zu 0.1 Übergeordnete Aspekte ....................................................................................... 121

    zu 2.2.1 Boden ................................................................................................................... 122

    zu 2.2.2.1 Grundwasser ....................................................................................................... 129

    zu 2.2.2.2 Oberflächenwasser .............................................................................................. 133

    zu 2.2.3 Klima und Luft ...................................................................................................... 136

    zu 2.2.4 Biotope/Tiere und Pflanzen ................................................................................. 139

    zu 2.2.4.1 Biotoptypenkartierung .......................................................................................... 143

    zu 2.2.4.2 Tiere und deren Lebensräume ............................................................................ 145

    zu 2.2.5 Landschaftsbild und Erholungswert der Landschaft ........................................... 152

    Anlage III: Hinweise zur Entwurfsoptimierung ................................................................. 157

    zu 3.1.1 Optimierung des Vorhabens ................................................................................ 157

    Anlage IV: Hinweise zu potenziellen Beeinträchtigungen durch Straßenbauvorhaben (Checkliste) ................................................................... 158

    Anlage V: Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen (Checkliste) ........... 184

    zu 0.1.1 Bautechnische Maßnahmen zur Vermeidung ..................................................... 191

    zu 0.2 Unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ........ 195

  • Inhalt – Seite 4

    Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg 02/2009, 1. Fortschreibung 10/2009 Teil I – Teil III

    Anlage VI: Ermittlung von Art und Erheblichkeit von Beeinträchtigungen .................. 196

    Anlage VII: Hinweise zu Konfliktschwerpunkten und Wechselwirkungen ..................... 206

    Anlage VIII: Landschaftspflegerische Maßnahmen ............................................................ 208

    zu 4. 1 Methodik, Konzeption und Ziele der Maßnahmenplanung .................................. 208

    Anlage IX: Art und Umfang von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen - Hinweise zum Kompensationsumfang ............................................................................ 211

    zu 4.3 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ................................................................... 212

    zu 0.1.2 Ausgleichbarkeit unvermeidbarer Beeinträchtigungen, Prüfung nach § 12 Abs. 3 BbgNatSchG, Ersatzzahlung .................................................................... 227

    Anlage X: Verwendung gebietsheimischer Arten bei Kompensationsmaßnahmen .... 230

    zu 4.3.1 Verwendung gebietsheimischer Gehölze bei Kompensationsmaßnahmen ........ 230

    Anlage XI: Hinweise zu Pflege und Kontrollen.................................................................. 236

    zu 4.6 Pflege und Kontrollen .......................................................................................... 236

    Anlage XII: AKS-Kostengruppen ......................................................................................... 238

    zu Anlagen des LBP – AKS-Kostengruppen ............................................................................. 238

    Anlage XIII: Vorschriften, Richtlinien, Quellen, Abkürzungen ........................................... 239

    Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................. 255

  • Inhalt – Seite 5

    Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg 02/2009, 1. Fortschreibung 10/2009 Teil I – Teil III

    Tabellenverzeichnis

    Tab. 1: Bearbeitungs- und Untersuchungsumfang bei unterschiedlichen Konfliktfällen ....... 105

    Tab. 2: Orientierungswerte zur Abgrenzung des Untersuchungsraumes/von Teil-Untersuchungsräumen unter Berücksichtigung der Reichweite möglicher Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ......................................................... 107

    Tab. 3: Boden, Anforderungen an die Bestandserfassung und -beurteilung ........................ 123

    Tab. 4: Beurteilungsrahmen für den Natürlichkeitsgrad von Böden ...................................... 126

    Tab. 5: Grundwasser, Anforderungen an die Bestandserfassung und -beurteilung ............. 131

    Tab. 6: Oberflächenwasser, Anforderungen an die Bestandserfassung und -beurteilung .... 134

    Tab. 7: Rahmen zur Beurteilung des Retentionsvermögens ................................................. 135

    Tab. 8: Klima und Luft, Anforderungen an die Bestandserfassung und -beurteilung ............ 137

    Tab. 9: Biotope/Tiere und Pflanzen, Anforderungen an die Bestandserfassung und -beurteilung ................................................................................................................. 140

    Tab. 10: Kriterien zur Beurteilung der naturschutzfachlichen Bedeutung der kartierten Biotope ....................................................................................................................... 144

    Tab. 11: Anforderungen an zu erfassende Tierartengruppen ................................................. 147

    Tab. 12: Landschaftsbild und Erholungswert der Landschaft, Anforderungen an die Bestandserfassung .................................................................................................... 155

    Tab. 13: Potenzielle Beeinträchtigungen durch Straßenbauvorhaben (Checkliste) ................ 158

    Tab. 14: Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen (Beispiele) ........................... 184

    Tab. 15: Weitere Hinweise zur Ermittlung von Art und Erheblichkeit von Beein-trächtigungen des Bodens ......................................................................................... 196

    Tab. 16: Mögliche Beeinträchtigungen der Wert- und Funktionselemente Boden und Geomorphologie ................................................................................................. 197

    Tab. 17: Weitere Hinweise zur Ermittlung von Art und Erheblichkeit von Beein-trächtigungen des Grundwassers .............................................................................. 198

    Tab. 18: Weitere Hinweise zur Ermittlung von Art und Erheblichkeit von Beein-trächtigungen der Oberflächengewässer ................................................................... 199

    Tab. 19: Weitere Hinweise zur Ermittlung von Art und Erheblichkeit von Beein-trächtigungen von Klima und Luft .............................................................................. 200

    Tab. 20: Weitere Hinweise zur Ermittlung von Art und Erheblichkeit von Beein-trächtigungen der Biotope/Pflanzen und Tiere .......................................................... 201

    Tab. 21: Weitere Hinweise zur Ermittlung von Art und Erheblichkeit von Beein-trächtigungen von Landschaftsbild und Erholungswert der Landschaft .................... 203

    Tab. 22: Erheblichkeitsbeurteilung für bauliche Beeinträchtigungen des Land-schaftsbildes .............................................................................................................. 205

    Tab. 23: Zusammenstellung von Wechselwirkungen .............................................................. 206

  • Inhalt – Seite 6

    Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg 02/2009, 1. Fortschreibung 10/2009 Teil I – Teil III

    Tab. 24: Beispiele für Wirkungsverlagerungen (Problemverschiebungen) aufgrund von Vermeidungs-, Minderungs- oder Schutzmaßnahmen ....................................... 209

    Tab. 25: Art und Umfang möglicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ............................... 215

    Tab. 26: Kompensationsermittlung für Bäume mit ausgewähltem Stammdurchmesser in Abhängigkeit von der Vitalitätsstufe bezogen auf die Baumschulgröße ............... 224

    Tab. 27: Rahmenbestimmungen zur Beurteilung der Ausgleichbarkeit unvermeidbarer Beeinträchtigungen .................................................................................................... 227

    Tab. 28: Geeignete Baum- und Straucharten für Pflanzungen im Rahmen von Kompen-sationsmaßnahmen ................................................................................................... 231

    Abbildungsverzeichnis

    Abb. 1: Abgrenzung des Untersuchungsraumes (unmaßstäbliches Beispiel) ....................... 109

    Abb. 2: Stufenfolge der materiellen Gebote der Eingriffsregelung (in Anlehnung an Lambrecht 1998, S. 168, verändert und ergänzt) ...................................................... 111

    Abb. 3: Beteiligung der Naturschutzbehörden bei der Prüfung und Genehmigung von Straßenentwürfen ...................................................................................................... 112

    Abb. 4: Ablauf der Landschaftspflegerischen Begleitplanung in der Entwurfsbear-beitung mit koordinierter Bearbeitung der Angaben für die Prüfung § 26d BbgNatSchG sowie nach § 42 (1) i. V. m. (5) und § 43 (8) BNatSchG ..................... 114

    Abb. 5: Ermittlung der tatsächlichen bau-, anlage- und betriebsbedingt betroffenen Flächen ...................................................................................................................... 195

    Abb. 6: Kriterien zur Ermittlung und Festlegung von Ausgleichs- und Ersatzmaß-nahmen ...................................................................................................................... 211

    Abb. 7: Empfehlungen zur Schadstufenbestimmung für Bäume ........................................... 226

  • Seite 1

    Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg 02/2009, 1. Fortschreibung 10/2009 Vorbemerkungen

    Vorbemerkungen

    Das "Handbuch für die Landschaftspflegerische Begleitplanung bei Straßenbauvorhaben im Land Brandenburg" (HB LBP) ist 1999 im Rahmen eines Auftrages des Landesamtes für Bau-en, Verkehr und Straßenwesen durch die Planungsgruppe Ökologie + Umwelt unter Beach-tung der Maßgaben der Obersten Straßenbaubehörde erstellt worden.

    Die Erarbeitung erfolgte mit dem Ziel, bei der Landschaftspflegerischen Begleitplanung (LBP) für Straßenbauvorhaben des Landes Brandenburg eine nachvollziehbare und auf den gleichen Grundsätzen aufbauende Vorgehensweise zu gewährleisten.

    Neben der besseren Transparenz des Planungsablaufs und der daraus resultierenden höhe-ren Akzeptanz der Straßenbauvorhaben soll das HB LBP auch einen wirtschaftlichen Einsatz von Bau- und Planungsmitteln gewährleisten.

    Das HB LBP ist mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung (MLUR) des Landes Brandenburg abgestimmt und wurde mit Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr (MSWV), Abt. 5, Nr. 10/2000 - Straßenbau - vom 11.01.2000 erstmals eingeführt.

    Der Aktualisierungsbedarf des Handbuches ergibt sich fortlaufend durch die Änderungen von Gesetzen, technischen Regelwerken, Methodiken und neuen fachlichen Erkenntnissen.

    Bis 2006 erfolgte im Auftrag des damaligen Landesamtes für Bauen, Verkehr und Straßen- wesen durch das Planungsbüro Daber & Kriege GmbH sowie fortlaufend durch den Landesbe-trieb Straßenwesen Brandenburg eine erste Aktualisierung des Handbuches, die mit Runder-lass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abt. 5, Nr. 12/2007 - Straßenbau - am 10.12.2007 eingeführt wurde.

    Schwerpunkte waren dabei:

    - die Berücksichtigung neuer Gesetze und Regelwerke, u. a. der Leitfaden zur FFH-Verträg-lichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau und Musterkarten zur einheitlichen Darstellung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen im Bundesfernstraßenbau (BMVBW, ARS 21/2004 vom 20.09.2004),

    - die Bewertung des Schadstoffeintrags in den Boden unter Auswertung jüngster For-schungsergebnisse sowie

    - die Anpassung der Musterformblätter im Hinblick auf die in Brandenburg bewährte Praxis und die aktuellen Anforderungen an die Planfeststellungsunterlagen.

  • Seite 2

    Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg 02/2009, 1. Fortschreibung 10/2009 Vorbemerkungen

    Von 2007 bis 2008 erfolgte eine weitere Aktualisierung und Überarbeitung des HB LBP im Auftrag des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg durch FROELICH & SPORBECK, Umweltplanung und Beratung mit folgenden Zielstellungen:

    Inhaltliche Überarbeitung:

    • Berücksichtigung neuer Gesetze und Regelwerke, u. a. die Änderungen infolge der Novel-lierung des BNatSchG durch das Erste Gesetz zur Änderung des BNatSchG vom 12.12.2007 (BGBl. I, 2873),

    • Einarbeitung der Anforderungen des Artenschutzbeitrages (ASB).

    Formale Überarbeitung:

    • Straffung des Textes zur Verbesserung der Lesbarkeit,

    • Splittung des Handbuches in 3 Teilbereiche (Teil I: Rahmenhinweise – Teil II: Mustervorlagen – Teil III: Arbeitserläuterungen).

    Der jeweils aktuelle Bearbeitungsstand ist auf der Internetseite des Landesbetriebes Straßen-wesen www.ls.brandenburg.de abrufbar.

    http://www.ls.brandenburg.de/�

  • Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg 02/2009, 1. Fortschreibung 10/2009 Teil I: Rahmenhinweise

    Teil I

    Rahmenhinweise

  • Seite 3

    Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg 02/2009, 1. Fortschreibung 10/2009 Teil I: Rahmenhinweise

    Kap. 0.1

    0 Einführung

    0.1 Zielsetzung und Strukturierung

    Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind bei jeder Straßenplanung im Rahmen des Zulassungsverfahrens zu berücksichtigen. Wegen ihrer erheblichen oder nachhaltigen Auswirkungen auf Natur und Landschaft gelten öffentliche Straßenbauvorhaben im Sinne des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) oder des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) als Eingriffe im Sinne des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (§ 10 BbgNatSchG). Dies gilt insbesondere für „die Errichtung oder wesentliche Änderung von Anlagen, die einem Planfeststel-lungsverfahren unterliegen, auch wenn nach den Rechtsvorschriften im Einzelfall von dessen Durchführung abgesehen werden kann“ (§ 10 Abs. 2 Nr. 1 BbgNatSchG). Zur Beurteilung des Eingriffs hat die zuständige Straßenbaubehörde als Planungsträger gemäß § 18 Abs. 2 BbgNatSchG alle erforderlichen Angaben im Fachplan oder in einem LBP zu machen.

    Das „Handbuch für die Landschaftspflegerische Begleitplanung bei Straßenbauvorhaben im Land Brandenburg“ stellt einen einheitlichen, qualifizierten und effektiven Vollzug der naturschutzrechtli-chen Regelungen - insbesondere der Eingriffsregelung der §§ 10 ff. BbgNatSchG - sicher. Es kon-kretisiert die maßgeblichen Rechtsvorschriften unter fachlichen und planerischen Gesichtspunkten unter Berücksichtigung der Anforderungen einschlägiger Verwaltungsvorschriften, Richtlinien und Hinweise.

    Das HB LBP ist als verbindliche Vorlage der formalen Erarbeitung der Landschaftspflegerischen Begleitplanung zugrunde zu legen.

    Es gliedert sich in 3 Teile:

    • Teil I Rahmenhinweise

    • Teil II Mustervorlagen

    • Teil III Arbeitserläuterungen

    Zu Teil I

    Die „Rahmenhinweise“ liefern in Form einer knappen textlichen Abhandlung die notwendigen Arbeitsinhalte zur Erstellung eines LBP zu Straßenbauvorhaben im Land Brandenburg.

    Der LBP orientiert sich vollständig an der für den LBP zu verwendenden Mustergliederung (Teil II). Die Rahmenhinweise beinhalten - auf das Wesentliche reduziert -:

    • die rechtlichen Vorgaben und

    • die Inhalte eines LBP.

    Weitergehende Erläuterungen und Begriffsdefinitionen zum Verständnis und zur Handhabung sind in den Arbeitserläuterungen Teil III zusammengefasst. Diese sind über Verlinkungen und Querverweise auffindbar.

  • Seite 4

    Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg 02/2009, 1. Fortschreibung 10/2009 Teil I: Rahmenhinweise

    Kap. 0.1

    Zu Teil II

    In diesem Abschnitt werden die verbindlich zu verwendenden Arbeitsvorlagen zusammenfas-send eingestellt:

    • Mustergliederung

    • Musterformblätter - sowohl "blanko" als auch z. T. beispielhaft ausgefüllt

    Zu Teil III

    Die Arbeitserläuterungen sind als Nachschlagewerk konzipiert. Es enthält alle erläuternden Angaben für die Erarbeitung des LBP.

    Neben Begriffsdefinitionen und weitergehenden Erläuterungen sind hier die zu beachtenden relevanten Verwaltungsvorschriften, Regelwerke und Hinweise, Checklisten und Bewertungs-rahmen sowie Literaturhinweise eingestellt.

    Die Arbeitserläuterungen des Teils III sind den jeweiligen Kapiteln des Teils I zugeordnet und erleichtern somit dem Leser das Nachschlagen.

    Dieser Teil enthält den momentanen Stand des Wissens und wird fortlaufend aktualisiert.

  • Seite 5

    Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg 02/2009, 1. Fortschreibung 10/2009 Teil I: Rahmenhinweise

    Kap. 0.2

    0.2 Vorhabenstypen

    Entsprechend den unterschiedlichen Eingriffs- bzw. Beeinträchtigungsintensitäten ist der Bearbei-tungsaufwand den verschiedenen Vorhabenstypen anzupassen.

    Eine Auflistung verschiedener Vorhabenstypen mit einer Zuordnung zum Umfang der Anforderun-gen ist dem Teil III, Anlage I zu Kap. 02 und Tab. 1, zu entnehmen. Die inhaltlichen Mindestanfor-derungen bei der Bestandsaufnahme und Bewertung, die je nach Vorhabenstyp Inhalt des LBP sein sollten, werden für die zu beurteilenden Naturgüter

    1 bezogen auf

    • Vorhabenstyp mit Gesamtumfang der Anforderungen,

    • Vorhabenstyp mit reduziertem Umfang der Anforderungen und

    • Vorhabenstyp mit sehr reduziertem Umfang der Anforderungen

    in den Tab 4–12 in Teil III, Anlage II, im Einzelnen dargestellt.

    Die Einstufung des Vorhabens zum Vorhabenstyp sowie der geplante Untersuchungsumfang sind immer im Einzelfall und mit der zuständigen Naturschutzverwaltung abzustimmen. Durch die sachgerechte Festlegung des Bearbeitungsumfangs wird den komplexen Anforderungen des Ein-zelfalls Genüge getan und Konflikte im Planfeststellungsverfahren werden vermieden. Damit trägt dieses Vorgehen im Ziel wesentlich zur Beschleunigung des Planungsverfahrens bei.

    Prinzipiell ist für jeden Vorhabenstyp die Mustergliederung LBP gemäß Teil II dieses Hand-buches komplett anzuwenden.

    Da der LBP einen nach öffentlichem Recht vorgesehenen Fachplan (Planfeststellung/Plangeneh-migung) darstellt, hat er den Regelanforderungen gemäß § 18 Abs. 2 BbgNatSchG an die Darle-gungspflicht zu genügen. Gemäß § 18 Abs. 2 BbgNatSchG müssen in Text und Karte dargestellt und bewertet werden:

    • die ökologischen Gegebenheiten unter Hervorhebung besonderer Werte und Funktionen des Naturhaushalts auf den vom Eingriff betroffenen Grundflächen,

    • die durch den Eingriff zu erwartenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft und

    • die Begründung der vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und Ersatz sowie die rechtliche Sicherung der hierfür erforderlichen Flächen.

    Die Vorhabenstypen mit dem Gesamtumfang der Anforderungen sowie mit reduziertem Umfang entsprechen der im Regelfall durchzuführenden Planungsleistung; der Umfang der Anforderungen ist umfassend im Teil III dargestellt und wird daher an dieser Stelle nicht noch einmal gesondert erläutert (vgl. Teil III, Anlage II zu Kap. 2.2.1 - 2.2.4).

    1 Im Folgenden wird gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG der Begriff Naturgut verwendet, für Prüfungen im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsstudie ist auf den Begriff des „Schutzgutes“ gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 UVPG abzustellen.

  • Seite 6

    Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg 02/2009, 1. Fortschreibung 10/2009 Teil I: Rahmenhinweise

    Kap. 0.2

    Bei Vorhaben mit sehr reduziertem Umfang der Anforderungen werden die gemäß der in Tab. 4–12 (Teil III, Anlage II) formulierten Ansprüche an die Bestandserhebung und Bewertung vorhabenstypbezogen – insbesondere bei den abiotischen Naturgütern – auf ein Mindestmaß reduziert. Es ist höchstrichterlich anerkannt, dass die Erfassung zielorientiert und selektiv sein darf bzw. sein soll. Sie muss sich aber an den prägenden Strukturen und Schlüsselfunktionen aus-richten und die Schutzwürdigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes in dem jeweili-gen Planungsraum berücksichtigen (vgl. BMVBS 2008, S. 26).

    Durch die (verkürzte) Abarbeitung der gesamten Mustergliederung wird den Anforderungen des § 18 Abs. 2 BbgNatSchG an die Darlegungspflicht genügt, jedoch auch die Rechtssicherheit der Unterlage gewährt. Es muss z. B. dargelegt werden, dass keine Arten gemäß Anhang IV FFH be-kannt und auch aufgrund der Biotopstruktur nicht zu erwarten sind. Hinsichtlich des Umfangs der Ermittlungspflicht ergibt sich aus dem Verhältnismäßigkeitsprinzip eine Abhängigkeit von der Art des Vorhabens und den jeweiligen naturräumlichen Gegebenheiten, in die eingegriffen werden soll. Je typischer die Gebietsstruktur des Eingriffsbereichs, je eher kann auch auf typisierende Merkmale und allgemeine Erfahrungen abgestellt werden. Gibt es dagegen Anhaltspunkte für das Vorhandensein besonders seltener Arten, wird dem im Rahmen der Ermittlungen nachzugehen sein (BVerwG vom 21.02.1997, NuR 1997, S. 353).

  • Seite 7

    Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg 02/2009, 1. Fortschreibung 10/2009 Teil I: Rahmenhinweise

    Kap. 0.3

    0.3 Prüfung der Eingriffsrelevanz des Vorhabens

    Die Anwendung des Handbuches setzt voraus, dass die Frage, ob es sich bei dem Vorha-ben um einen Eingriff im Sinne des § 10 BbgNatSchG handelt, geklärt ist.

    Zur Prüfung der Eingriffsrelevanz des Vorhabens siehe im Einzelnen Teil III, Anlage I zu Kap. 0.3.

  • Seite 8

    Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg 02/2009, 1. Fortschreibung 10/2009 Teil I: Rahmenhinweise

    Kap. 0.4

    0.4 Umweltrelevante Prüfungen

    0.4.1 Eingriffsregelung

    Bei Straßenvorhaben, die einen Eingriff i. S. des § 10 Abs. 1 BbgNatSchG darstellen, sind die Anforderungen der Eingriffsregelung zu beachten (vgl. Teil III, Anlage I zu Kap. 0.4.1).

    Zur Erläuterung der Stufenfolge der materiellen Gebote der Eingriffsregelung vgl. Teil III, Anlage I, Abb. 2.

    Zuständigkeit bzw. Beteiligung der Naturschutzbehörden in Verfahren bei Eingriffen i. S. des § 10 Abs. 1 BbgNatSchG

    Sind in anderen Rechtsvorschriften eine behördliche Zulassung oder Anzeige vorgeschrieben, trifft die zuständige Behörde die erforderlichen Entscheidungen und Maßnahmen nach §§ 12 bis 15 BbgNatSchG im Einvernehmen mit der zuständigen Naturschutzbehörde (§ 17 Abs.1 und Abs. 2 S. 1 und 2 BbgNatSchG).

    Gilt für die Entscheidungen die Konzentrationswirkung nach § 75 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (Planfeststellungsverfahren, Plangenehmigungsverfahren, §§ 75, 74 VwVfGBbG), sind sie im Benehmen mit der zuständigen Naturschutzbehörde zu treffen (§ 17 Abs. 2 S. 3 BbgNatSchG).

    Ist für den Eingriff keine sonstige behördliche Zulassung oder Anzeige vorgeschrieben, trifft die untere Naturschutzbehörde die erforderlichen Entscheidungen und Maßnahmen in eigener Zu-ständigkeit (§ 17 Abs. 3 BbgNatSchG).

    Zur Erläuterung der Beteiligung der Naturschutzbehörden bei der Prüfung und Genehmigung von Straßenbauvorhaben siehe Teil III, Anlage I, Abb. 3.

    0.4.2 Prüfung bei Beeinträchtigung von geschützten Teilen von Natur und Landschaft sowie geschützten Arten

    Für die Zulassung eines Straßenbauvorhabens kann eine besondere Prüfung bzgl. der Erteilung von Befreiungen oder Ausnahmen bzw. von Genehmigungen bei Schutzausweisungen und ge-setzlich geschützten Teilen von Natur und Landschaft (§§ 19 ff. u. 31 ff. BbgNatSchG) notwendig sein (Voraussetzungen für die Erteilung von Genehmigungen: § 19 Abs. 2 S. 4, 5 BbgNatSchG, für die Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen von Verboten: § 72 BbgNatSchG).

    Des Weiteren kann eine ausnahmsweise Zulassung des Vorhabens nach § 43 BNatSchG bei der Erfüllung der in § 42 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG genannten artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände bzw. nach § 34 BNatSchG (§ 26d BbgNatSchG) bei der erheblichen Beein-trächtigung von Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebietes erforderlich sein.

    In einem Planfeststellungsverfahren bzw. Plangenehmigungsverfahren werden diese Entschei-dungen mit dem Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsbeschluss konzentriert getroffen (§§ 75, 74 VwVfGBbG).

  • Seite 9

    Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg 02/2009, 1. Fortschreibung 10/2009 Teil I: Rahmenhinweise

    Kap. 0.4

    Ansonsten trifft die zuständige Naturschutzbehörde eine Entscheidung (§ 62 BNatSchG, § 72 BbgNatSchG).

    Bei Betroffenheit von Gebieten, die dem Netz Natura 2000 angehören bzw. die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, sind besondere Rechtsfolgen zu beachten. Ein Straßenbauvorhaben, das einen Eingriff im Sinne des § 10 BbgNatSchG darstellt, ist dann ein „Projekt“ im Sinne des § 2a Abs. 1 Nr. 14 BbgNatSchG, wenn es einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet ist, ein Natura 2000-Gebiet erheblich zu beeinträchtigen. In diesem Fall sind die speziellen Prüfschritte und Anforderungen nach § 26d BbgNatSchG zu beachten. Die Ergeb-nisse der Verträglichkeits- und ggf. Ausnahmeprüfung (FFH-Verträglichkeitsprüfung, FFH-Ausnahmeprüfung) sind in den LBP zu integrieren.

    Die artenschutzrechtlichen Belange werden in dem 2002 novellierten BNatSchG (Art. 1 des BNatSchGNeuregG v. 25.03.2002, BGBl. I, 1193) in den §§ 19 Abs. 3 und 42 Abs. 1 BNatSchG berücksichtigt. Mit den hier getroffenen Regelungen wurden die europarechtlichen Bestimmungen zum Artenschutz (FFH- und Vogelschutzrichtlinie) in nationales Recht umgesetzt.

    Weitere aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 10.01.2006 - C 98/03 - re-sultierende Anforderungen hinsichtlich der Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie hat der Gesetzgeber in dem „Ersten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 12. Dezember 2007“ realisiert.

    „Die Artenschutzregelung nach §§ 42 - 43 BNatSchG ist eigenständig abzuarbeiten.“

    Es ist nicht möglich, die Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange – jedenfalls in Bezug auf die durch Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie oder Vogelschutzrichtlinie geschützten Arten – im Rah-men der Eingriffsregelung nach § 19 Abs. 3 BNatSchG vorzunehmen. Zu dieser Auffassung ge-langte das BVerwG (4 A 1075.04, Schönefeld, Rn. 556) entgegen eigener Rechtsprechung von 2001 (4 C 6.00) mit Blick auf o.g. EuGH-Urteile bereits mit Bezug auf §§ 42 ff. BNatSchG a.F. (2002). In § 42 BNatSchG (2007) ist der Anwendungsbereich „Eingriffe und Vorhaben“ nunmehr explizit benannt und Unsicherheiten sind insoweit ausgeräumt (BMVBS 2008, S. 91).

    Die Ergebnisse des ASB - der sich mit den europarechtlich geschützten Arten beschäftigt - sind in den LBP zu integrieren.

    Die Abarbeitung erfolgt im Zuge der Erarbeitung des LBP entweder

    • als eigenständig erarbeiteter Anhang gemäß "5Hinweise zur Erstellung des Artenschutzbeitrages (ASB) bei Straßenbauvorhaben im Land Brandenburg", Landesbetrieb Straßenwesen Branden-burg 08/08, sobald Verbotstatbestände gemäß § 42 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt wer-den, oder

    • als in den LBP integrierte Abhandlung, sobald nicht zu erwarten ist, dass Verbotstatbestände erfüllt werden.

  • Seite 10

    Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg 02/2009, 1. Fortschreibung 10/2009 Teil I: Rahmenhinweise

    Kap. 0.4

    Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen des § 12 Abs. 3 S. 2 BbgNatSchG (§ 19 Abs. 3 S. 2 BNatSchG)

    Innerhalb des LBP ist die Einhaltung der besonderen Schutzbestimmungen des § 2 Abs. 3 S. 2 BbgNatSchG (§ 19 Abs. 3 S. 2 BNatSchG) zu prüfen. Dazu muss überprüft werden, ob in Folge eines Eingriffs Biotope (Definition in § 2a BbgNatSchG i. V. m. § 10 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) mit dem Vorkommen von (dort wild lebenden Tieren und wildwachsenden Pflanzen) Arten, die streng geschützt sind, zerstört werden und nicht ersetzbar sind. Wenn dies zutrifft, darf der Eingriff im Rahmen der Abwägungsentscheidung in der Eingriffsregelung nur zugelassen werden, wenn er aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt ist. Listen die-ser streng geschützten Arten in Brandenburg, herausgegeben vom Landesumweltamt (LUA) Bran-denburg, sind der Anlage IV des Teils III zu entnehmen.

    In § 2a BbgNatSchG i. V. m. § 10 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG sind Biotope definiert als „Lebensstätten und Lebensräume wildlebender Tiere und Pflanzen“. Der Biotopbegriff umfasst den Wuchsort von Pflanzen mit den ihn prägenden Standortbedingungen sowie Lebensstätten wie Nist-, Brut-, Zu-fluchts- oder Wohnstätten. Er erfasst aber auch den darüber hinausgehenden räumlichen Umgriff, den Populationen einer Art als Lebensraum benötigen, wie z. B. Nahrungshabitate.

    0.4.3 Prüfungsanforderungen nach weiteren umweltrelevanten Rechtsvor-schriften

    Straßenbauvorhaben bedürfen unabhängig von den vorgenannten naturschutzrechtlichen Prü-fungsanforderungen regelmäßig auch einer Prüfung aufgrund anderer umweltrelevanter Rechts-vorschriften (vgl. Kap. 2.1).

    Dazu sind auch gemäß RE 1985 entsprechende Angaben zu machen [vgl. auch BMV, 1985 und die ergänzenden Regelungen zur RE 1985 für Brandenburg (MSWV, 2003)]. Eine Koordinierung mit den fachlichen Inhalten des LBP ist erforderlich. Es sind Prüfungen insbesondere erforderlich bezüglich:

    • der Umweltverträglichkeit nach UVPG bzw. BbgUVPG,

    • der Einhaltung bodenschutzrechtlicher Anforderungen,

    • wasserrechtlicher Entscheidungen,

    • der immissionsschutzrechtlichen Beurteilung der Vorhabensauswirkungen,

    • der Genehmigung der Umwandlung von Wald (Integration der Ergebnisse in den LBP) und

    • der Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis.

    Hinweise auf zu beachtende Rechtsvorschriften finden sich im Teil III, Anlage I zu Kap. 0.4.3.

  • Seite 11

    Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg 02/2009, 1. Fortschreibung 10/2009 Teil I: Rahmenhinweise

    Kap. 0.5

    0.5 Festlegung des Bearbeitungs- und Untersuchungsumfanges

    Zu Beginn der Arbeiten sind für das konkrete Straßenbauvorhaben Bearbeitungs- und Untersu-chungsumfang sowie -inhalte des LBP festzulegen. Diese sind erforderlichenfalls mit dem entspre-chenden Bedarf für die Erarbeitung der Angaben für die Prüfung gemäß § 26d BbgNatSchG und §§ 19 Abs. 3 und 42 Abs. 1 BNatSchG abzustimmen.

    Art und Umfang der notwendigen Angaben bestimmen sich grundsätzlich aufgrund der durch das Straßenbauvorhaben verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft und der dazu erforderlichen Problemlösungen. Tab. 1 (Teil III, Anlage I zu Kap. 0.2) unterscheidet i. S. einer ersten Orientierung typische Konfliktfälle, die i. d. R. mit einem unterschiedlichen Bearbeitungs- und Untersuchungsumfang verbunden sind.

    Vorgehen zur Festlegung der Bearbeitungstiefe

    • Erörterung und Abstimmung von Bearbeitungs- und Untersuchungsumfang erfolgen i. d. R. im Rahmen eines Besprechungstermins zwischen der Straßenbaubehörde, den beauftragten Fachplanern, den zuständigen Naturschutzbehörden und ggf. weiteren zu beteiligenden Behör-den und Trägern bzw. der Gemeinde, in deren Gebiet das Straßenbauvorhaben geplant wird (vgl. Teil III, Anlage I zu Kap. 0.5).

    • Untersuchungsrahmen und -raum werden i. d. R. nach den grob abgeschätzten Vorhabenswirkungen und den dabei voraussichtlich in Betracht zu ziehenden Beeinträchti-gungen von Natur und Landschaft entsprechend HVA F-StB abgegrenzt (vgl. Kap. 1.3 und Teil III, Anlage I zu Kap. 0.5 und Tab. 2).

    • Es ist zu berücksichtigen, inwieweit für das Straßenbauvorhaben – im betroffenen Raum ggf. auch für andere Vorhaben – bereits geeignete Planungsunterlagen oder Untersuchungen vorliegen (vgl. Kap. 1.2).

    • Mit zunehmender Konkretisierung der Planung sind der voraussichtliche Untersuchungsrahmen und die Abgrenzung des Untersuchungsraumes zu überprüfen und ggf. anzupassen (vgl. RdErl. des MSWV, Abt. 5, Nr. 3/1997, Nr. 3).

    • Die Untersuchungen und darauf aufbauende Angaben sind erforderlichenfalls mit anderen für das Vorhaben notwendigen Untersuchungen und Angaben abzustimmen.

    • Die Klärung, ob es sich bei den zu erbringenden Planungsleistungen und Untersuchungen um "Besondere Leistungen" handelt, erfolgt nach Maßgabe des HVA F-StB (BMVBW, 2006) bzw. der HOAI (2002) [25].

    • In dieser ersten Vorbesprechung sollten auch Rahmenanforderungen an den ASB abgesteckt und Hinweise zum Erfordernis der Erstellung einer separaten oder integrierten Unterlage erar-beitet werden.

    • Weitere Abstimmungen zu den Belangen des Artenschutzes (z. B. bezüglich der Erhaltungszu-stände der Arten bzw. zur Abgrenzung und Bewertung lokaler Populationen streng geschützter Arten) erfolgen ggf. in einem gesonderten Termin mit der Fachbehörde.

  • Seite 12

    Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg 02/2009, 1. Fortschreibung 10/2009 Teil I: Rahmenhinweise

    Kap. 0.5

    Sind für das Straßenbauvorhaben Angaben für die Prüfung nach § 26d BbgNatSchG zu machen, ist der speziell darauf gerichtete Untersuchungsbedarf mit dem ansonsten im LBP festzulegenden Bearbeitungs- und Untersuchungsumfang inhaltlich und zeitlich präzise abzustimmen, um Doppel-arbeiten zu vermeiden. Dies gilt ebenfalls für den gemäß § 42 Abs. 1 BNatSchG durchzuführen-den ASB sowie die Prüfung gem. § 12 Abs. 3 S. 2 BbgNatSchG (§ 19 Abs. 3 S. 2 BNatSchG), die i. d. R. innerhalb des LBP erfolgt.

  • Seite 13

    Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg 02/2009, 1. Fortschreibung 10/2009 Teil I: Rahmenhinweise

    Kap. 1.1

    1 Einleitung Die folgenden textlichen Kurzerläuterungen stellen die wesentlichen Anforderungen an die Bear-beitung des LBP bei Straßenbauvorhaben im Land Brandenburg zusammenfassend dar.

    Korrespondierend mit der Mustergliederung (siehe Teil II, Mustervorlagen) werden folgende Arbeitsschritte unterschieden:

    Vorbereitungsphase Teil I, Kap. 0.5: Festlegung des Bearbeitungs- und Untersuchungsumfanges

    Erarbeitungsphasen Teil I, Kap. 1: Beschreibung des Vorhabens, Grundlagen, Untersuchungsraum

    Teil I, Kap. 2: Bestandserfassung und -beurteilung von Natur und Landschaft

    Teil I, Kap. 3 : Konfliktanalyse und Entwurfsoptimierung

    Teil I, Kap. 4: Landschaftspflegerische Maßnahmen

    Teil I, Kap. 5: Zusammenfassende Gegenüberstellung

    Im Erarbeitungsprozess der Landschaftspflegerischen Begleitplanung sind regelmäßig Rückkoppe-lungen vorzunehmen. Entwurfsstände sind fortzuschreiben, ggf. können sie erst später abge-schlossen werden (vgl. HVA F-StB Ziff. 6.41 Mustertexte für Leistungen bei Landschaftspflegeri-schen Begleitplänen). Zu wesentlichen Zwischenschritten der Bearbeitung werden daher ebenfalls Hinweise gegeben. Dies betrifft vor allem die Abstimmung der Begleitplanung mit der straßentech-nischen Entwurfsplanung. Zu beachten ist, dass die zuständigen Naturschutzbehörden möglichst frühzeitig im Rahmen der Entwurfsplanung zu beteiligen sind (§ 17 Abs. 2 S. 5, 6 u. § 60 Abs. 1 S. 2 BbgNatSchG).

    1.1 Beschreibung des Vorhabens

    Gemäß § 18 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BbgNatSchG müssen die Angaben zur Eingriffsbeurteilung auch eine Darstellung von Ort, Art, Umfang und zeitlichem Ablauf des Eingriffs enthalten. Diese Anga-ben werden in den Entwurfsunterlagen für die baulich-technischen Maßnahmen des Straßenbau-vorhabens dargestellt.

    Im Rahmen des LBP erfolgt eine kurze Darstellung der wesentlichen eingriffsrelevanten Wirk-faktoren des Vorhabens.

    Ansonsten ist auf die einzelnen Angaben gemäß RE 1985 und den ergänzenden Regelungen zur RE 1985 für Brandenburg zu verweisen (MSWV, 2003). Teil III, Anlage IV enthält eine Checkliste (Tab. 13) der bei Straßenbauvorhaben insgesamt in Betracht kommenden eingriffsrelevanten Wirk-faktoren - nach Bau, Anlage und Betrieb unterschieden. Je nach Vorhabenstyp ergeben sich im Einzelfall die konkreten Wirkfaktoren.

  • Seite 14

    Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg 02/2009, 1. Fortschreibung 10/2009 Teil I: Rahmenhinweise

    Kap. 1.1

    Daneben ist entsprechend dem MUSTERFORMBLATT 1 der Flächenbedarf für das Vorhaben und die Art der Überbauung (Versiegelungsbilanz) zusammenfassend darzustellen.

    In die textliche Beschreibung zum Vorhaben ist eine topographische Übersichtskarte als Abbildung aufzunehmen (vgl. Teil III, Anlage I, Abb. 1), die dem Leser eine schnelle Orientierung ermöglicht. Dargestellt werden sollen im Maßstab zwischen 1 : 10.000 und 1 : 100.000:

    • die Lokalisierung des Vorhabens (z. B. Trassenverlauf, Lage im Netz, Benennung der klassifi-zierten Straßen und relevanten Ortschaften),

    • die Abgrenzung(en) für den Untersuchungsraum,

    • die Lage von Flächen für Kompensationsmaßnahmen auch außerhalb der betroffenen Umge-bung des Vorhabens,

    • im Einflussbereich des Vorhabens liegende Natura 2000-Gebiete,

    • sonstige Schutzgebiete,

    • im Text erwähnte Orts-/und Landschaftsbezeichnungen und

    • landschaftsräumliche Abgrenzungen und die Lage prägender Nutzungen (insbesondere von Siedlungen).

  • Seite 15

    Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg 02/2009, 1. Fortschreibung 10/2009 Teil I: Rahmenhinweise

    Kap. 1.2

    1.2 Grundlagen der Landschaftspflegerischen Begleitplanung

    Unter den Grundlagen des LBP sind die relevanten Vorschriften und Planungsgrundlagen aufzu-führen.

    1.2.1 Vorschriften

    Es sind in kurzer Form die maßgeblichen Vorschriften, aufgrund derer die Bearbeitung des LBP erfolgt, darzustellen. Bei einem Straßenbauvorhaben, für das ein Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren durchgeführt wird, ist i. d. R. folgender Mustertext zu verwenden:

    „Das geplante Straßenbauvorhaben ist gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 1 BbgNatSchG ein Eingriff in Na-tur und Landschaft. Mit dem vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplan werden die gemäß § 18 Abs. 1 u. 2 BbgNatSchG erforderlichen Angaben zur Beurteilung des Eingriffs ge-macht, um die Rechtsfolgen gemäß den §§ 12, 14 u. 15 BbgNatSchG im Verfahren bestimmen zu können.

    Bei der Bearbeitung des vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplans sind die im Quel-lenverzeichnis aufgeführten Vorschriften beachtet bzw. berücksichtigt worden.“

    In dem anzufertigenden Quellenverzeichnis sind die konkret angewandten Vorschriften aufzufüh-ren. Teil III enthält hierzu eine Zusammenstellung der insgesamt maßgeblichen Vorschriften.

    In hiervon abweichenden Fällen (vgl. Teil III, Anlage I zu Kap. 0.3) sind ausgehend vom Mustertext entsprechend angepasste Ausführungen zu machen.

    1.2.2 Planungsgrundlagen

    In diesem Kapitel sind die weiteren maßgeblichen fachplanerischen Grundlagen des LBP für den Eingriffsort und die Bereiche der geplanten Kompensationsmaßnahmen darzustellen.

    I. d. R. genügt in diesem Kapitel eine Auflistung der relevanten Grundlagen, es ist folgender einlei-tender Mustertext zu verwenden:

    „Die vorliegende Landschaftspflegerische Begleitplanung für das im Kapitel 1.1 beschriebene Straßenbauvorhaben ist auf der Grundlage der Anforderungen gemäß dem Handbuch für die Landschaftspflegerische Begleitplanung bei Straßenbauvorhaben im Land Brandenburg (MIR, Stand X/200X) erarbeitet worden. Bei der Bearbeitung wurden des Weiteren folgende örtliche und überörtliche Planungen und Untersuchungen berücksichtigt:“

    Zu den zu berücksichtigenden Planungsgrundlagen gehören insbesondere:

    • die örtliche bzw. regionale Landschaftsplanung bzw. entsprechende Landschaftsprogramme,

    • vorhandene oder geplante Schutzausweisungen (§§ 19 ff. BbgNatSchG) bzw. gesetzlich ge-schützte Teile von Natur und Landschaft (§§ 31 ff. BbgNatSchG) sowie Natura 2000-Gebiete,

    • spezielle naturschutzrelevante Planungen oder Programme (z. B. Pflege- und Entwicklungspla-nungen etc.),

    • Regional- und Bauleitplanung,

  • Seite 16

    Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg 02/2009, 1. Fortschreibung 10/2009 Teil I: Rahmenhinweise

    Kap. 1.2

    • Ergebnisse einer ggf. durchgeführten Umweltverträglichkeitsuntersuchung und

    • Landschaftspflegerische Begleitpläne zu anderen Vorhaben.

    Nach § 3 S. 3 BbgNatSchG sind bei Planungsentscheidungen und Vorhaben, für die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, die in den Planungsinstrumenten der Landschaftsplanung enthaltenen Maßstäbe für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit zu berücksichtigen. Ebenfalls zusammenfassend dargestellt werden planerische Ergebnisse bzw. Vorgaben aus vorausgegangenen

    • Raumordnungs- oder Linienbestimmungsverfahren und

    • Umweltverträglichkeitsstudien.

    Ergebnisse vorausgegangener FFH-Verträglichkeitsprüfung(en) sowie des ASB werden in den Kapiteln 1.2.3 und 1.2.4 zusammenfassend dargestellt.

    Entsprechendes gilt, wenn der LBP mit anderen umweltrelevanten Planungen (vgl. Teil III, Anlage I zu Kap. 0.4.3) zusammenfassend bearbeitet wird.

    1.2.3 Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen Natura 2000

    Zur Umsetzung der europäischen Normen sind der Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau (Leitfaden FFH-VP) sowie die Musterkarten zur einheitlichen Darstellung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen im Bundesfernstraßenbau (Musterkarten FFH-VP), BMVBW, 2004 zu berücksichtigen. Die Ergebnisse von Untersuchungen zur Verträglichkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszielen der Natura 2000-Gebiete sind an dieser Stelle in kurzer Form zusammen-fassend darzulegen unter Verweis auf vorliegende Fachbeiträge bzw. entsprechende Unterlagen-teile. Dies gilt ebenso für Natura 2000-Gebiete betreffende Prüfungen, die auf der vorausgegange-nen Planungsebene der Linienfindung stattgefunden haben, z. B.:

    • FFH-Vorprüfung gemäß § 2a Abs. 1 Nr. 14 BbgNatSchG,

    • FFH-Verträglichkeitsprüfung gemäß § 26d Abs. 1 BbgNatSchG und

    • FFH-Ausnahmeprüfung gemäß § 26d Abs. 3, 4 und 5 BbgNatSchG.

    Sofern eine FFH-Verträglichkeitsprüfung, ggf. mit anschließender Ausnahmeprüfung, durchgeführt wurde, braucht auf die Aussagen einer FFH-Vorprüfung nicht mehr eingegangen zu werden.

    Der Begriff "FFH-Prüfung" wird für die Prüfung beider Gebietstypen Natura 2000 (FFH-Gebiete und EG-Vogelschutzgebiete) angewendet.

    Exkurs:

    Folgende Inhalte der FFH-Verträglichkeitsprüfung und der FFH-Ausnahmeprüfung sollen im LBP dargestellt werden:

    Integration in Unterlage 12 (Text LBP):

    • tabellarische Auflistung der Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und Kohärenzsicherung Natura 2000-Gebiete in MUSTERFORMBLATT 3 als „Zusammenfassende Übersicht der Maßnah-men zur Schadensbegrenzung und zur Kohärenzsicherung Natura 2000“ und

    • Aufnahme der Maßnahmen in das MUSTERFORMBLATT 3 (vgl. Teil II).

  • Seite 17

    Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg 02/2009, 1. Fortschreibung 10/2009 Teil I: Rahmenhinweise

    Kap. 1.2

    Integration in Unterlage 12.1 (Darstellung in Karten „Bestand und Konflikt“)

    • betroffene bzw. im Untersuchungsraum gelegene Natura 2000-Gebiete,

    • Darstellung bautechnischer Maßnahmen zur Schadensbegrenzung (Übernahme aus dem stra-ßentechnischen Entwurf) und

    • in der Legende Querverweis auf die Kartendarstellung von Beeinträchtigungen der Erhaltungs-ziele Natura 2000-Gebiete in der FFH-Verträglichkeitsprüfung.

    Integration in Unterlage 12.2 (Darstellung in Lageplänen)

    • bautechnische Maßnahmen zur Schadensbegrenzung (Bestandteil des zugrunde liegenden straßentechnischen Lageplans),

    • Maßnahmen zur Vermeidung, die keine bautechnischen Maßnahmen sind (z. B. Immissions-schutzpflanzungen),

    • Vermeidungsmaßnahmen, die durch bauliche Maßnahmen im Straßenentwurf berücksichtigt wurden, sind im LBP unter "Vermeidungsmaßnahmen" zu erläutern. Es werden keine Konflikte dafür ausgewiesen. Die Maßnahmen zur Schadensbegrenzung werden in den Plänen gemäß Musterkarten (BMVBW, 2004) dargestellt und erhalten eine separate Nummerierung, z. B. VFFH1 und

    • Maßnahmen zur Kohärenzsicherung; Verortung (Kürzel „KS“, Nummerierung mit eindeutiger Zuordnung zu Darstellungen der FFH-Ausnahmeprüfung, z. B. AKS1) und Kurzerläuterung in Textkästen.

    Integration in das Maßnahmenverzeichnis

    • gesonderte textliche Darstellung der Maßnahmen zur Schadensbegrenzung (einschließlich bau-technischer Maßnahmen) und

    • Darstellung der Maßnahmen zur Kohärenzsicherung in gesonderten Maßnahmenblättern in Anlehnung an MUSTERFORMBLATT 5; kombinierte, multifunktional wirksame Maßnahmen sind grundsätzlich möglich, z. B. VFFH/V, wobei das Kürzel FFH i. d. R. vorangestellt wird.

    Integration in Unterlage 7

    • Bautechnische Maßnahmen zur Schadensbegrenzung (Bauwerke und sonstige konstruktive Elemente, wie z. B. Brückenbauwerke, Kleintierdurchlässe, Entwässerungsanlagen, Immissi-onsschutzanlagen sowie Ausschlussflächen für Baustelleneinrichtung und Baustraßen) werden hier dargestellt.

    Es erfolgt eine Kennzeichnung in einem grau unterlegten Bauwerkskasten bzw. Textkasten (letzterer für Maßnahmen, die keine Bauwerke nach straßenbautechnischer Definition darstel-len) mit dem Hinweis: „Maßnahme zur Schadensbegrenzung im Sinne § 26d BbgNatSchG“. Die vorgesehenen Maßnahmen werden in der technischen Beschreibung des Erläuterungsberichts zur Baumaßnahme dargelegt (i. d. R. Kap. 4 der Unterlage 1 nach RE 1985 und den ergänzen-den Regelungen zur RE 1985 für Brandenburg). Ingenieurbauwerke werden in das Bauwerks-verzeichnis (Unterlage 10.1) aufgenommen.

  • Seite 18

    Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg 02/2009, 1. Fortschreibung 10/2009 Teil I: Rahmenhinweise

    Kap. 1.2

    Integration in Unterlage 10

    • Die aus den FFH-Prüfungen resultierenden Maßnahmen sind in das Bauwerksverzeichnis auf-zunehmen.

    Integration in Unterlage 14.1

    • Bei der Erstellung des Grunderwerbsplans (Unterlage 14.1) sind insbesondere die Maßnahmen zur Kohärenzsicherung zu berücksichtigen.

    Integration in Unterlage 1

    • Das Ergebnis der FFH-Prüfungen (Fazit, Maßnahmen) ist in die Unterlage 1 zu integrieren.

    Die Vorgehensweise ist eng angelehnt an den „Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bun-desfernstraßenbau“ (BMVBW, 2004, S. 15 f.).

    1.2.4 Ergebnisse des ASB

    Zu den Rechtsgrundlagen und zur Umsetzung der europäischen Normen siehe Teil III, Anlage I, Kap. 1.2.4.

    Die Vorschriften des Artenschutzes sind wie die des Gebietsschutzes striktes Recht und somit abwägungsfest zu beachten. Sind diese genannten Bedingungen ausnahmslos erfüllt, d. h. zum einen, dass die Verbote gem. § 42 nicht eintreten, und zum anderen, dass im Falle des Eintretens die Ausnahmevoraussetzungen nach § 43 BNatSchG erfüllt sind, bedarf es keiner förmlichen Be-freiung. Werden jedoch die o.g. Verbotstatbestände festgestellt, müssen die Ausnahmevorausset-zungen des § 43 Abs. 8 BNatSchG erfüllt sein.

    Als für Straßenbauvorhaben einschlägige Ausnahmevoraussetzungen muss nachgewiesen wer-den, dass:

    • zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art vorliegen,

    • zumutbare Alternativen, die zu keinen oder geringeren Beeinträchtigungen der relevanten Arten führen, nicht gegeben sind,

    • sich der Erhaltungszustand der Populationen der betroffenen Arten nicht verschlechtert und

    • bezüglich der Arten des Anhangs IV FFH-RL der günstige Erhaltungszustand der Populationen der Art gewahrt bleibt.

    Exkurs:

    Folgende Inhalte der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung sollen im LBP dargestellt werden:

    Fall A: "Verbotstatbestand gegeben"

    Dieser Fall umfasst die Erstellung einer separaten, vollständigen Unterlage gemäß den "Hinweisen zur Erstellung des ASB bei Straßenbauvorhaben im Land Brandenburg", Landesbetrieb Straßen-wesen Brandenburg 08/08 (bei Feststellung von Verbotstatbeständen gemäß § 42 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG).

  • Seite 19

    Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg 02/2009, 1. Fortschreibung 10/2009 Teil I: Rahmenhinweise

    Kap. 1.2

    Im Folgenden werden die in den „Hinweisen zur Erstellung des Artenschutzbeitrags (ASB) bei Straßenbauvorhaben im Land Brandenburg“ benannten kompensatorischen Maßnahmen mit dem synonymen Begriff „FCS-Maßnahmen“ (favourite continuous status) tituliert. Die Integration der Inhalte des ASB in den LBP erfolgt dabei in folgender Weise:

    • Kap: 1.2.4: Kurze zusammenfassende textliche/tabellarische Darstellung der Ergebnisse des ASB unter Darlegung der Verbotstatbestände gemäß § 42 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG und der Auswirkung des Vorhabens auf den Erhaltungszustand der Art. Dargestellt werden soll je-weils die betroffene Art unter Darlegung des Artnamens, der Verbotstatbestände, des aktuellen Erhaltungszustandes bezogen auf die lokale und biogeographische Region (in Zusammenarbeit mit der Fachbehörde), der Auswirkungen auf den Erhaltungszustand sowohl der Art als auch der Population in der jeweiligen biogeographischen Region.

    • Integration der erforderlichen Maßnahmen in das Maßnahmenkonzept LBP. Erarbeitung von Maßnahmenblättern ( 5MUSTERFORMBLATT 5A); kombinierte, multifunktional wirksame Maßnahmen sind grundsätzlich möglich.

    Fall B: "Verbotstatbestand nicht erfüllt"

    Bei diesem Fall erfolgt eine in den LBP integrierte Prüfung in folgender Weise:

    • Bestandserfassung und -beurteilung der Arten nach Anhang IV der FFH-RL sowie der europäi-schen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie und der streng geschützten Arten nach BNatSchG mit der Beschreibung der dort vorkommenden Arten (Pflanzen, Tiere) und deren Le-bensräumen; Beurteilung des Schutzstatus und der Gefährdung.

    • Prognose und Bewertung der Schädigungs- und Störungsverbote nach § 42 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG; Darlegung der Betroffenheit der Arten und lokalen Populationen bzw. der Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Arten im räumlichen Zusammenhang.

    • Erarbeitung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen und der CEF-Maßnahmen (vorgezo-gene Ausgleichsmaßnahmen, die verhindern, dass ein Verbotstatbestand eintritt) sowie der FCS-Maßnahmen.

    Die folgenden Ausführungen zu den in die Unterlagen 12 und 1, 7, 10 und 14 zu integrierenden Inhalte beziehen sich sowohl auf den Fall A (Separater ASB) als auch den Fall B (Integrierter ASB).

    Darstellung in Karten „Bestand und Konflikt" (Integration in die Unterlage 12.1)

    • Darstellen der Lebensräume und ggf. Fundstellen der in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung untersuchten Arten und lokalen Populationen, Darstellung der Konflikte, ggf. Anpassen des Maßstabes.

    • Darstellung bautechnischer Maßnahmen zur Vermeidung.

    Darstellung in Lageplänen „Trassennahe und trassenferne Maßnahmen“ (Integration in die Unter-lage 12.2):

    • Darstellen der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen und der vorgezogenen Ausgleichsmaß-nahmen (CEF-Maßnahmen) sowie der FCS-Maßnahmen.

    • Die vorgesehenen artenschutzfachlich begründeten Vermeidungsmaßnahmen sind mit dem tiefgestellten Zusatz "ASB" zu versehen, z. B. VASB1.

  • Seite 20

    Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg 02/2009, 1. Fortschreibung 10/2009 Teil I: Rahmenhinweise

    Kap. 1.2

    • Die vorgesehenen artenschutzfachlich begründeten CEF-Maßnahmen sind mit dem tiefgestell-ten Zusatz "CEF" zu versehen, z. B. ACEF1.

    • Die vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen sind mit der tiefgestellten Bezeichnung "FCS" zu versehen, z. B. EFCS1.

    Integration in das Maßnahmenverzeichnis (Unterlage 12.0)

    • Gesonderte Maßnahmenblätter gemäß MUSTERFORMBLATT 5 für die Maßnahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (Vermeidungsmaßnahmen, vorgezogene Ausgleichsmaßnah-men (CEF), kompensatorische Maßnahmen (FCS); kombinierte, multifunktional wirksame Maß-nahmen sind grundsätzlich möglich.

    Integration in Unterlage 7

    • Bautechnische, artenschutzfachlich begründete trassennahe Maßnahmen werden hier darge-stellt. Es erfolgt eine Kennzeichnung in einem farbig unterlegten Bauwerkskasten bzw. Textkasten (letzterer für Maßnahmen, die keine Bauwerke nach straßenbautechnischer Definition darstel-len) mit dem Hinweis: "Artenschutzfachlich begründete Maßnahmen". Die vorgesehenen Maß-nahmen werden in der technischen Beschreibung des Erläuterungsberichts zur Baumaßnahme dargelegt (i. d. R. Kap. 4 der Unterlage 1 nach RE 1985).

    Integration in Unterlage 10.1

    • Die aus dem ASB resultierenden Maßnahmen sind in das Bauwerksverzeichnis aufzunehmen.

    Integration in die Unterlage 14.1

    • Die erforderlichen vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF) sowie kompensatorische Maß-nahmen (FCS) infolge der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung sind in den Grunderwerbs-plan (Unterlage 14.1) und das Grunderwerbsverzeichnis einzustellen.

    Integration in Unterlage 1

    • Das Ergebnis des ASB (Fazit, Maßnahmen) ist in die Unterlage 1 zu integrieren.

  • Seite 21

    Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg 02/2009, 1. Fortschreibung 10/2009 Teil I: Rahmenhinweise

    Kap. 1.3

    1.3 Untersuchungsraum

    Der Untersuchungsraum ist in Bezug auf folgende Merkmale kurz zu beschreiben:

    • Abgrenzung (gegebenenfalls von Teil-Untersuchungsräumen) • wesentliche landschaftsräumliche und nutzungsbezogene Charakteristika

    Der Untersuchungsraum umfasst i. d. R. folgende Räume:

    • Ort des Straßenbauvorhabens (die vom Vorhaben in Anspruch genommenen Grundflächen),

    • nähere oder weitere Umgebung des Vorhabens, in der erhebliche oder nachhaltige Beeinträch-tigungen auftreten können, sowie

    • Flächen für Kompensationsmaßnahmen im vom Eingriff betroffenen Raum, außerhalb der Um-gebung des Vorhabens.

    Bei Betroffenheit der nach § 42 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG gemeinschaftsrechtlich geschütz-ten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-RL) sind die Lebensstätten dieser Arten bei der Abgrenzung des Untersuchungsraumes zu berücksichtigen.

    Dabei ist auf die zu erstellende Übersichtskarte (vgl. Teil III, Anlage I, Abb. 1) Bezug zu nehmen.

    Bei der Darstellung der Abgrenzung ist nachvollziehbar zu erläutern, aufgrund welcher Kriterien der Untersuchungsraum abgegrenzt wurde. Eine Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbe-hörde sollte erfolgen.

    Soweit im Planungsprozess eine Anpassung der Untersuchungsraumabgrenzung vorgenommen wurde, ist auch dies kurz zu erläutern.

    Die Beschreibung des Untersuchungsraumes hat sich auf die wesentlichen Charakteristika zu beschränken. Dabei ist auf die jeweils betroffene naturräumliche Region (http://www.lbv.brandenburg.de/dateien/stadt_wohnen/07_12_06.pdf) Bezug zu nehmen. Es sind die wesentlichen landschaftsprägenden Merkmale zu beschreiben, z. B. die geomorphologischen Bedingungen, das Relief, die Nutzungen und markanten Raum- oder Biotopstrukturen und Einzel-elemente.

    http://www.lbv.brandenburg.de/dateien/stadt_wohnen/07_12_06.pdf�

  • Seite 22

    Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg 02/2009, 1. Fortschreibung 10/2009 Teil I: Rahmenhinweise

    Kap. 2.1

    2 Bestandserfassung und -beurteilung von Natur und Landschaft

    Gemäß § 18 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BbgNatSchG müssen die zur Beurteilung des Eingriffs vorzulegen-den Angaben, insbesondere die „ökologischen Gegebenheiten unter Hervorhebung besonderer Werte und Funktionen des Naturhaushalts“ dargestellt und bewertet werden. Dies erfordert die Erfassung und Beurteilung des aktuellen Zustandes von Natur und Landschaft. Liegen Flächen für Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Untersuchungsraumes, müssen auch diese erfasst und beurteilt werden.

    Die Bestandserfassung und -beurteilung sind für folgende Funktionen des Naturhaushaltes sowie das Landschaftsbild getrennt durchzuführen:

    • Boden, • Wasser, • Klima und Luft, • Biotope/Tiere und Pflanzen und • Landschaftsbild und Erholungswert der Landschaft.

    Zu ermitteln und zu beurteilen sind die

    • Funktionen des Naturhaushaltes und Landschaftsbildes und ihre Bedeutung, • Empfindlichkeiten gegenüber den straßenbaulichen Einwirkungen, • Vorbelastungen der Naturgüter, • raumwirksamen Vorgaben und • Wechselwirkungen.

    Bearbeitungstiefe

    Unter Berücksichtigung der Situation der Naturgüter im vom Eingriff betroffenen Raum ist der not-wendige Umfang für Bestandserfassungen und -beurteilungen einzelfallspezifisch festzulegen. Hierzu werden Hinweise unter Berücksichtigung des Vorhabenstyps gegeben (vgl. Teil III, Anlage II, Tab. 3–12).

    Im Zuge der Anlaufberatung sind unter Beteilung der zuständigen Naturschutzbehörden die erforderliche Bearbeitungstiefe und der Bearbeitungsbedarf projektbezogen festzulegen (vgl. Teil III, Anlage I zu Kap. 0.2 und 0.5, Abb. 3).

    Beurteilungsmethodik

    Für die Beurteilung der jeweils zu erfassenden Naturgüter und deren Funktionen wird methodisch davon ausgegangen, dass - soweit nicht bestimmte Verfahren zu verwenden sind - eine ordinale (bis zu 5 Stufen umfassende) Beurteilung i. d. R. eine sachgerechte Differenzierung ermöglicht.

    Es ist durch Quellennachweise zu dokumentieren, welche Informationen den Ermittlungen im Einzelnen zugrunde gelegt wurden. Sind eigene Geländekartierungen durchgeführt worden, insbe-sondere Biotoptypenkartierung bzw. vegetationskundliche und faunistische Kartierungen, sind die verwendeten Beurteilungsmethoden zu benennen.

  • Seite 23

    Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg 02/2009, 1. Fortschreibung 10/2009 Teil I: Rahmenhinweise

    Kap. 2.1

    2.1 Schutzausweisungen, Aussagen der Landschafts-planung und sonstige raumwirksame Vorgaben

    Im betroffenen Raum sind neben den zu erfassenden Funktionen des Naturhaushaltes auch die relevanten Schutzausweisungen, Aussagen der Landschaftsplanung und naturschutzfachlichen Programme sowie sonstige raumwirksame Vorgaben nachrichtlich zu übernehmen.

    Dies betrifft auch die Flächen für geplante externe Maßnahmen.

    Schutzausweisungen nach:

    • Naturschutzrecht (insbesondere Natura 2000-Gebiete) • Wasserrecht • Forstrecht • Denkmalschutzrecht

    Aussagen der Landschaftsplanung nach:

    • Landschaftsrahmenplan • Landschaftsplan • Artenschutzprogramm • Biotopverbundplanung

    Aussagen der raumwirksamen Vorgaben nach:

    • Regionalplanung • Bauleitplanung

    Im Teil III sind die abzufragenden Schutzausweisungen und sonstigen raumwirksamen Vorgaben entsprechend dem jeweiligen Naturgut dargestellt (vgl. Teil III, Anlage II, Tab. 3–12).

  • Seite 24

    Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg 02/2009, 1. Fortschreibung 10/2009 Teil I: Rahmenhinweise

    Kap. 2.2

    2.2 Darstellung und Bewertung der Leistungs- und Funktionsfä-higkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes

    Für die Darstellung der Ergebnisse der Bestandserfassung und -beurteilung genügt i. d. R. eine übersichtliche tabellarische und textliche Beschreibung. Die tabellarische Aufbereitung kann - unter Berücksichtigung der Erfordernisse der unterschiedlichen Vorhabenstypen - entsprechend dem MUSTERFORMBLATT 2 erfolgen. Im Ausnahmefall kann auch eine kartographische Darstellung erfor-derlich sein.

    Für die kartographische Darstellung gelten die Hinweise gemäß "Musterkarten LBP" (BMV, 1998), die mit Runderlass des MSWV, Abt. 5, Nr. 20/2000 - Straßenbau - vom 07.08.2000 im Land Brandenburg eingeführt wurden.

    Erhoben werden Informationen zu den Naturgütern am Ort des Straßenbauvorhabens, in der Umgebung des Straßenbauvorhabens und auf den Flächen für Kompensationsmaßnahmen in unterschiedlicher, dem Zweck angepasster Bearbeitungstiefe.

    2.2.1 Boden

    Allgemeine Anforderungen

    Die Erfassung und Beurteilung der Böden dient auch als Grundlage für die Berücksichtigung der Anforderungen des Bodenschutzrechts (vgl. §§ 1 u. 2 Abs. 1 bis 3 BBodSchG).

    Die Anforderungen an die Bestandserfassung und -beurteilung der Böden und Hinweise zur Ab-grenzung des Untersuchungsraumes im Einzelnen, bezogen auf unterschiedliche Vorhabenstypen sind im Teil III, Anlage II zu Kap. 2.2.1, 5Tab. 3 zusammengefasst.

    Erfassungs- und Beurteilungskriterien

    Die Beschreibung und Beurteilung der Böden enthält in Abhängigkeit vom Vorhabenstyp i. d. R. Aussagen hinsichtlich folgender Funktionen und Bedeutungsmerkmale im Untersuchungsgebiet (vgl. Teil III, Anlage II zu Kap. 2.2.1):

    • Bodenart, -typ, Codierung (z. B. MMK-Code),

    • Speicher- und Reglerfunktion,

    • Biotopentwicklungspotenzial, Naturnähe, Natürlichkeit,

    • Archivfunktion, seltene geowissenschaftlich bedeutsame oder natur-/kulturhistorisch bedeutsa-me Böden, regionale Bedeutung und Seltenheit,

    • Verdichtungsempfindlichkeit,

    • Verschmutzungsempfindlichkeit/Verhalten von Schadstoffen im Boden,

    • Empfindlichkeit gegenüber Veränderungen des Bodenwasserhaushalts sowie

    • Gesamtbewertung.

    Es sind i. d. R. keine eigenen Bodenkartierungen erforderlich, da Baugrunduntersuchungen und Bodenkarten hinreichendes Datenmaterial liefern.

  • Seite 25

    Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg 02/2009, 1. Fortschreibung 10/2009 Teil I: Rahmenhinweise

    Kap. 2.2

    Ebenfalls erfasst werden die ausgewiesenen Schutzgebiete (u. a. Bodenschutzgebiete, Auswei-sungen der Landes- und Regionalplanung sowie Bodenschutzwälder) sowie die Vorbelastungen.

    2.2.2 Wasser

    Das Naturgut Wasser unterscheidet sich in Grundwasser und Oberflächenwasser. Für die Be-standserfassung und -beurteilung werden daher getrennte Hinweise gegeben.

    Die Ermittlungen stehen in beiden Fällen zumeist in engem Zusammenhang zu den aus wasser-wirtschaftlicher und -rechtlicher Sicht anzustellenden Erhebungen (vgl. auch RiStWag u. RAS-Ew; RE 1985, Unterlage 1 in der Gliederung gemäß MSWV, 2003, Ziff. 3.3.6.3, 3.3.6.4, 4.4, 4.5, 5.2; RE 1985, Unterlage 13). Daher ist im Einzelfall eine ausreichende Abstimmung erforderlich, um parallel durchzuführende Erhebungen (z. B. vom Streckenplaner) zu vermeiden bzw. abzu-stimmen.

    Allgemeine Anforderungen

    Für die Beurteilungen im betroffenen Raum sind Angaben aus (hydro-)geologischen und boden-kundlichen Grundlagen heranzuziehen. Zu den Anforderungen an die Bestandserfassung und -beurteilung in Abhängigkeit vom Vorhabenstyp im Einzelnen siehe Teil III, Anlage II zu Kap. 2.2.2.

    2.2.2.1 Grundwasser

    Erfassungs- und Beurteilungskriterien

    Die Beschreibung und Beurteilung des Grundwassers enthält i. d. R. Aussagen hinsichtlich folgen-der Funktionen und Bedeutungsmerkmale (vgl. Teil III, Anlage II, Tab. 5):

    • Grundwasserleiter (Art, Aufbau, Mächtigkeit, Grundwasserfließrichtung, -dynamik),

    • Verschmutzungsempfindlichkeit/Grundwasserschutzfunktion (Bodenart, Bodentyp, Grundwas-serflurabstand/Deckschichten, Nutzungen, Lebensraumfunktion) und

    • im Einzelfall kann bei Großprojekten die Ermittlung der Grundwasserneubildung erforderlich sein.

    Ebenfalls erfasst werden die ausgewiesenen Schutzgebiete (Wasserschutzgebiet (WSG), Heil-quellen, Ausweisungen der Landes- und Regionalplanung sowie Wasserschutzwälder) und die Einstufungen der Grundwasservorkommen in Brandenburg gemäß Anhang II Wasserrahmen-richtlinie sowie die Vorbelastungen.

  • Seite 26

    Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg 02/2009, 1. Fortschreibung 10/2009 Teil I: Rahmenhinweise

    Kap. 2.2

    2.2.2.2 Oberflächenwasser

    Erfassungs- und Beurteilungskriterien

    Die Beschreibung und Beurteilung des Oberflächenwassers enthält i. d. R. Aussagen hinsichtlich folgender Funktionen und Bedeutungsmerkmale im Untersuchungsgebiet (vgl. Teil III, Anlage II, Tab. 6 und 7):

    • Retentionsfunktion und

    • Bedeutung für die Lebensraumfunktion (u. a. Quell- und Auenbereiche, Uferbereiche, Gewäs-sermorphologie). I. d. R. erfolgen diese Erfassung und Beurteilung im Rahmen der Bearbeitung der Biotope/Pflanzen und Tiere. Ein entsprechender textlicher Verweis ist dann in dieses Kapitel aufzunehmen.

    Darüber hinaus sind bei direkten Eingriffen in die Gewässer im Einzelfall Angaben zu machen zur:

    • Gewässerhydrologie bzw. Hydrodynamik (Abflussmengen, Strömung, Wassertiefen) und

    • Gewässerqualität (Biologische Gütebestimmung/Untersuchungen der Saprobien, chemisch-physikalische Gütebestimmung, Einstufungen Oberflächengewässer in Brandenburg gemäß Umsetzung EG-Wasserrahmenrichtlinie, Trophiestufen).

    Entsprechend den ökologischen Verhältnissen sind i. d. R. weiträumigere Gewässerabschnitte zu erfassen. Dabei sind vor allem die Aktionsräume von Fischen zu beachten. Die in Brandenburg vorliegenden umfangreichen Analysen der Gewässersituation gemäß Anhang II der EG-Wasser- rahmenrichtlinie zum Schutz wirtschaftlich bedeutender aquatischer Arten, Fisch- und Muschelge-wässer, Erholungs- und Badegewässer, nährstoffsensible Gebiete sowie Natura 2000-Gebiete (SPA und FFH) sollen Berücksichtigung finden. (Quelle: MLUV, 2005)

    Ebenfalls erfasst werden die Schutzausweisungen (Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsge-biete) der Landes- und Regionalplanung sowie die Vorbelastungen.

    2.2.3 Klima und Luft

    Erfassungs- und Beurteilungskriterien

    Die Erfassung erfolgt i. d. R. unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Nutzungs- und Bio-toptypenkartierung (vgl. Kap. 2.2.4) sowie der morphologischen Informationen. Die Beschreibung und Beurteilung enthält i. d. R. Aussagen hinsichtlich folgender Funktionen und Bedeutungsmerk-male (vgl. Teil III, Anlage II zu Kap. 2.2.3, Tab. 8):

    - klimatische Ausgleichsfunktion bei Siedlungsbezug

    • geländeklimatische Verhältnisse: Reliefverhältnisse, Geländeneigung (mindestens 1°), Rauhig-keit der Erdoberfläche,

    • Windsysteme,

    • klimatische und lufthygienische Belastungsgebiete,

    • Kaltluftentstehungsgebiete/-abflussbahnen (Kaltluftproduzent in erster Linie: Freiland ohne bzw. nur mit niedriger Vegetationsdecke),

    http://www.mluv.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.297349.de�

  • Seite 27

    Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg 02/2009, 1. Fortschreibung 10/2009 Teil I: Rahmenhinweise

    Kap. 2.2

    • Frischluftentstehungsgebiete/-abflussbahnen (Frischluftproduzent in erster Linie: Waldflächen und -dichte, zusammenhängende Gehölzstrukturen) und

    • Windgeschwindigkeiten/-richtungen.

    Ebenfalls erfasst werden die Schutzausweisungen (Ausweisungen der Landes- und Regional-planung) sowie die Vorbelastungen (lokale Emittenten, lufthygienisch vorbelastete Bereiche an Straßen oder anthropogen bedingte klimarelevante Barrieren, z. B. Dämme, Bebauung).

    2.2.4 Biotope/Tiere und Pflanzen

    Die Bestandserfassung und -beurteilung der Biotope/Tiere und Pflanzen in dem vom Eingriff be-troffenen Raum bezieht sich auf:

    • die Biotoptypen einschließlich der Erfassung und Beurteilung des Vorkommens von Vegetati-onsgesellschaften und Pflanzenarten, insbesondere der streng geschützten Arten,

    • die Tierwelt einschließlich ihrer Lebensraumbeziehungen, insbesondere von geschützten und gefährdeten Arten,

    • die Hervorhebung wertvoller Biotope und Lebensräume.

    Die allgemeinen Anforderungen an die Bestandserfassung und -beurteilung sind im Teil III, Anla-ge II zu Kap. 2.2.4 zusammengefasst.

    2.2.4.1 Biotoptypenkartierung/Pflanzen

    Hinweise zur Abgrenzung des Untersuchungsraumes für die Biotoptypenkartierung ergeben sich aus Teil III, Anlage I, Tab. 2:

    In dem jeweils zugrunde zu legenden Raum ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung ent-sprechend dem Kartierungsschlüssel und den "Hinweisen für flächendeckende Kartierungen der Biotopkartierung Brandenburg, Kartierungsanleitung" durchzuführen.

    (http://www.mluv.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.227062.de)

    Die Beurteilung der erfassten Biotope ist unter Berücksichtigung der in Teil III, Anlage II zu Kap. 2.2.4 und zu Kap. 2.2.4.1 und 5Tab. 9 und 10 im Einzelnen dargelegten Kriterien vorzuneh-men. Einzubeziehen sind insbesondere die:

    • Schutzgebietsausweisungen (§ 20 ff. BbgNatSchG),

    • gesetzlich geschützten Teile von Natur und Landschaft (§ 31 ff. BbgNatSchG),

    • besonders und streng geschützten Arten in Brandenburg,

    • sonstigen naturschutzfachlichen Zielaussagen, insbesondere der Landschaftsplanung (§ 5 ff. BbgNatSchG, siehe auch § 3 Satz 3 BbgNatSchG) (vgl. Kap. 2.1) und

    • geschützten Waldgebiete entsprechend § 12 LWaldG (Waldgesetz des Landes Brandenburg [LWALDG] in der Fassung vom 20.04.2004, zuletzt geänd. durch Art. 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008).

    http://www.mluv.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.227062.de�http://www.mluv.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.297349.de�

  • Seite 28

    Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg 02/2009, 1. Fortschreibung 10/2009 Teil I: Rahmenhinweise

    Kap. 2.2

    Dabei sind „besondere Werte und Funktionen des Naturhaushaltes auf den vom Eingriff betroffe-nen Grundflächen …“ hervorzuheben (§ 18 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BbgNatSchG).

    Pflanzenwelt

    Im Einzelfall können Sonderleistungen erforderlich werden. Dann sind zusätzlich zur Biotoptypen-kartierung die Pflanzengesellschaften (pflanzensoziologische Aufnahmen) und die Pflanzen- arten (floristische Aufnahmen) zu erheben, aufzubereiten und darzustellen, insbesondere wenn:

    • mit dem Vorkommen seltener/gefährdeter und insbesondere streng geschützter Arten (Arten Anhang IV FFH-RL) oder auch von Arten, für die das Land Brandenburg eine besondere Schutzverantwortung trägt, zu rechnen ist (derzeit liegen in Brandenburg noch keine Listen zu „Arten, für die das Land Brandenburg eine besondere Schutzverantwortung trägt“, vor. Die Be-urteilung sollte daher einzelfallbezogen nach Quellenauswertung erfolgen) und

    • eine spezifische Empfindlichkeit betroffener Biotope gegenüber straßenbaubedingten Beein-trächtigungen gegeben sein kann (z. B. gegenüber Grundwasserabsenkungen). In diesem Fall sind entscheidungsrelevante Empfindlichkeiten zu beschreiben (vgl. Teil III, Anlage II, Tab. 9).

    Im Falle einer integrierten Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbote (gem. 43 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG) sind die Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-RL mit deutschem und wissenschaftlichem Namen und nach ihrem Gefährdungsgrad (in Rücksprache mit der Fachbehörde) darzustellen und zu beurteilen (Darstellung gemäß 6MUSTERFORMBLATT 2B).

    Zur Methodik der Bearbeitung im Einzelnen siehe „Hinweise zur Erstellung des Artenschutzbeitra-ges (ASB) bei Straßenbauvorhaben im Land Brandenburg“, LS Brandenburg 08/08.

    In jedem Fall sind die zur Prüfung der Sachverhalte gem. § 12 Abs. 3 S. 2 BbgNatSchG erforderli-chen Angaben zu machen.

    Bei der separaten Erstellung des ASB ist ein Verweis zu den Ergebnissen der Bestandserfas-sung einzustellen bzw. sind die Ergebnisse der Bestandserfassung gemäß MUSTERFORMBLATT 2B zusammenfassend einzufügen.

    Art und Umfang sind mit der zuständigen Straßenbaubehörde und der Naturschutzbehörde abzu-stimmen.

    Die Daten der Straßeninformationsbank der Straßenbauverwaltung oder ggf. ein Baumka-taster der zuständigen Naturschutzbehörde sind auszuwerten. Falls die vorhandenen Daten nicht ausreichend sind, kann ein Baumgutachten erstellt werden.

    Dabei sind die betroffenen Einzelbäume, Alleen und Baumreihen entsprechend der Veröffentli-chung der „EMPFEHLUNG FÜR SCHADSTUFENBESTIMMUNG FÜR BÄUME AN STRASSEN UND IN DER STADT“, TAUCHNITZ, 2000, zu beurteilen. Zu erheben sind:

    - Art,

    - Größe (Kronen- und Stammdurchmesser),

    - Vitalität und

    - Abstand des Baumes zur Außenkante der Straße.

  • Seite 29

    Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg 02/2009, 1. Fortschreibung 10/2009 Teil I: Rahmenhinweise

    Kap. 2.2

    2.2.4.2 Tiere und deren Lebensräume

    Im Eingriffsraum sind zu erfassen:

    • der aktuelle Tierartenbestand und deren Lebensgemeinschaften, insbesondere die Tierar-ten, die als Leitarten zur Beurteilung des faunistischen Inventars geeignet sind, und

    • die faunistischen Funktionsräume sowie die Wechsel zwischen Habitaten.

    Der aktuelle Tierartenbestand ist auf der Grundlage der vorhandenen Informationen der letzten 5 Jahre (insbesondere schutzgutspezifische Aussagen der Landschaftsplanung, Biotop- und Artenkataster; Daten der Naturschutzstationen; Informationen örtlicher Fachleute; vorausgegange-ne Untersuchungen oder Untersuchungen zu anderen Vorhaben im betroffenen Raum) zu ermit-teln und auf Aktualität zu überprüfen.

    Wenn faunistische Erhebungen erforderlich sind, sind diese i. d. R. als Sonderuntersuchungen durchzuführen. In diesem Zusammenhang ist der Runderlass (RdErl.) „Hinweise zur einheitlichen Anwendung der HOAI i. d. F. vom 01. 01. 1996 und des HIV-StB ’95 im Land Brandenburg“ des MSWV, Abt. 5, Nr. 3/1997 zu beachten.

    Umfang und räumlicher wie zeitlicher Bezug von faunistischen Sonderuntersuchungen sind mit der zuständigen Naturschutzbehörde, insbesondere den entsprechenden Naturschutzstationen, abzustimmen (vgl. RdErl. d. MSWV, Abt. 5, Nr. 3/1997).

    Die Auswahl der darzustellenden und ggf. zusätzlich zu kartierenden Tierarten ist in Bezug auf die

    • potenzielle Betroffenheit durch das Straßenbauvorhaben,

    • Empfindlichkeit der Tierarten und -lebensgemeinschaften gegenüber dem straßenbaulichen Eingriff, insbesondere gegenüber Zerschneidungswirkungen (Erhebung von Wanderwegen) sowie in Bezug auf Veränderungen von Verhaltens- und Bewegungsmustern (Störung durch Lärm, Licht, Bewegung und Erschütterung) und

    • Indikatorfunktion der Tierart im betroffenen Raum (Leitarten).

    abzustellen und zu beurteilen.

    Zudem müssen die

    • schutzbedürftigen (seltenen, gefährdeten) und zumindest regional oder naturraumtypischen bedeutsamen Tierarten (Rote Listen) sowie alle besonders und streng geschützten Arten ge-mäß § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG (Liste: www.mluv.brandenburg.de/cms/media.php/2338/ citeslist.xls, Informationstext zu der Liste: www.mluv.brandenburg.de/cms/media.php/2338/ citesinfo.pdf, Ausgangsseite: www.mluv.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.228189.de) und

    • streng geschützten Arten (Arten nach Anhang IV FFH-RL sowie europäische Vogelarten, so-weit Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können, Listen siehe „Hinweise zur Er-stellung des Artenschutzbeitrages (ASB) bei Straßenbauvorhaben im Land Brandenburg“, LS Brandenburg 08/08)

    erfasst werden.

    Die aus der Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange resultierenden speziellen Anforderungen (z. B. Erfassung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang, Erfassung

    http://www.mluv.brandenburg.de/cms/media.php/2338/citeslist.xls�http://www.mluv.brandenburg.de/cms/media.php/2338/citeslist.xls�http://www.mluv.brandenburg.de/cms/media.php/2338/citesinfo.pdf�http://www.mluv.brandenburg.de/cms/media.php/2338/citesinfo.pdf�

  • Seite 30

    Handbuch LBP (SBV) in Brandenburg 02/2009, 1. Fortschreibung 10/2009 Teil I: Rahmenhinweise

    Kap. 2.2

    lokaler Populationen etc.) sind bei der Bestandserhebung der Fauna (insbesondere für Arten nach Anhang IV der FFH-RL, europäische Vo


Recommended