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Landschaftspflegerischer Begleitplan mit …...INHALTSVERZEICHNIS KURZBESCHREIBUNG DER BAUMAßNAHME...

Date post: 08-Mar-2020
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Unterlage 19.1 K 2 (DÜW) Gradientenverbesserung im Zuge der Erneuerung einer EÜ bei Dackenheim Von Bau-km : 0+980,00 Bis Bau-km : 1+440,00 Nächster Ort : Dackenheim Baulänge : 460 m : Länge der Anschlüsse : --- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit Artenschutzbeitrag - Erläuterungsbericht Feststellungsentwurf Aufgestellt Speyer, den 20.07.2018 i.A. gez. Krömer Landesbetrieb Mobilität Speyer St. Guido-Straße 17, 67346 Speyer Telefon: 0 62 32 / 626 0 Fax. - 1104
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Unterlage 19.1

K 2 (DÜW) Gradientenverbesserung im Zuge der Erneuerung einer EÜ bei Dackenheim

Von Bau-km : 0+980,00 Bis Bau-km : 1+440,00 Nächster Ort : Dackenheim Baulänge : 460 m : Länge der Anschlüsse : ---

Landschaftspflegerischer Begleitplan mit Artenschutzbeitrag

- Erläuterungsbericht –

Feststellungsentwurf

Aufgestellt Speyer, den 20.07.2018

i.A. gez. Krömer

Landesbetrieb Mobilität Speyer

St. Guido-Straße 17, 67346 Speyer Telefon: 0 62 32 / 626 – 0 Fax. - 1104

INHALTSVERZEICHNIS

1 KURZBESCHREIBUNG DER BAUMAßNAHME 4

2 KURZE CHARAKTERISIERUNG VON NATUR UND LANDSCHAFT 5

2.1 Abiotische Faktoren 5 2.2 Biotische Faktoren 6

2.2.1 Heutige potenzielle natürliche Vegetation (hpnV) 6 2.2.2 Realnutzung/Biotoptypen 6 2.2.3 Fauna 32

2.3 Schutzgebiete / Schutzobjekte 34 2.4 Landschaftsbild 35 2.5 Schutzgut Mensch 38 2.6 Kultur- und Sachgüter 38

3 UMWELTVERTRÄGLICHKEIT 39

3.1 UVP-Pflicht 39 3.2 Planungsvarianten 39 3.3 Rechtsfolgen 39 3.4 Europäische Schutzgebiete 40 3.5 Artenschutzrechtliche Belange 40

4 KONFLIKTANALYSE (ERMITTELN UND BEWERTEN DES EINGRIFFS) 41

4.1 Vermeidung / Minimierung 41 4.2 Eingriffe in Natur und Landschaft (§ 14, 15 und 17 BNatSchG) 42 4.3 Unvermeidbare Beeinträchtigungen 43 4.4 Landschaftspflegerische Konfliktschwerpunkte 43

5 SCHUTZ-, AUSGLEICHS- UND ERSATZMAßNAHMEN 49

5.1 Lärmschutzmaßnahmen 49 5.2 Maßnahmen in Wassergewinnungsgebieten 49 5.3 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft 49

5.3.1 Bemessung der erforderlichen landschaftspflegerischen Maßnahmen 49 5.3.2. Vorgaben durch übergeordnete Planungen und bereits abgeschlossene Ausbauvorhaben 49 5.3.3 Ableitung und Beschreibung der landschaftspflegerischen Maßnahmen 51 5.3.4 Flächenbedarf 56

5.4 Maßnahmen zur Einpassung in bebaute Gebiete 56

VERWENDETE QUELLEN UND LITERATUR 57

ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: Luftbildübersicht Plangebiet ............................................................................................... 7

ANHÄNGE ANHANG 1: Vergleichende Gegenüberstellung Konflikte - Maßnahmen ANHANG 2: Artenschutzbeitrag

K 2 (DÜW) Gradientenverbesserung im Zuge der Erneuerung einer EÜ bei Dackenheim

- Fachbeitrag Naturschutz -

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SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung Juli 2018

1 KURZBESCHREIBUNG DER BAUMAßNAHME

Der vorliegende Entwurf behandelt den Umbau der vorhandenen K 2 von Dackenheim nach Freinsheim (Bau-km 0+980,00 bis 1+440,00).

Es ist zukünftig vorgesehen die K 2 mit einer veränderten Böschungssituation im Zuge der Erneuerung der DB-Überführung verkehrs- sowie standsicherheitstechnisch zu optimieren.

Die Planung umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen:

Gradientenverbesserung der K 2 auf einer Länge von ca. 460 m

Verschiebung der Fahrbahnachse der K 2 im Abschnitt (Bau-km 1+190,00 bis 1+300,00) in Richtung Südwesten (größere Sichtweite)

Straßenentwässerung über eine Bordanlage

Ersatzneubau einer Stützwand auf der Südseite (mittlere Höhe = 2,0 m, Länge = 50 m) am Bauanfang

Am südlichen Fahrbahnrand wird zur Sicherung der Böschung eine Gabionenwand erstellt (Höhe = 1,0 m; Länge = 145 m)

Ersatzneubau einer Stützwand aufgrund der neuen Fahrbahnlage (mittlere Höhe ca. 2,80; Länge = 50,0 m) kurz vor der EÜ-Erneuerung

Herstellung einer neuen Steilböschung auf der Südseite mit einer mittleren Höhe von 1,80 m und eine Länge von 60 m.

Tieferlegung des Mischwasserkanals aufgrund der neuen Gradiente

Erneuerung der Bahnüberführung der Deutschen Bahn. Eine lichte Höhe von 4,50 m zwischen Unterkante Bauwerk und Fahrbahnoberfläche muss gegeben sein. Die Böschungen um die Widerlager herum sind anzupassen.

Entwicklung trassennaher und –ferner naturschutzfachlicher Kompensationsmaß-nahmen.

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2 KURZE CHARAKTERISIERUNG VON NATUR UND LANDSCHAFT

Eine Übersicht über den Landschaftsraum gibt die topographische Karte 6515 Grünstadt-Ost.

2.1 Abiotische Faktoren

Das Untersuchungsgebiet gehört naturräumlich1 zwei Landschaftsräumen an: die Ortslage bis zur Bahn ist dem Landschaftsraum Unterhaardt (220.0) zuzuordnen. Darunter versteht man die Vorhügelzone des Pfälzerwaldes „zwischen dem Isenachtal bei Bad Dürkheim und dem Nordende des Haardtrandes am Übergang zum Rheinhessischen Tafel- und Hügelland bei Grünstadt, die nur wenig durch quer verlaufende Täler gegliedert ist“.

Östlich der Bahnstrecke schließt sich die Untereinheit „Freinsheimer Riedel“ (221.70), die bis zur Frankenthaler Terrasse im Osten reicht. Charakteristisch ist der stetige Höhenabfall von Westen nach Osten. Die Einheit ist fast völlig waldfrei. Die frostfreien und südexponierten Bereiche sind für den Weinbau reserviert, während die üblichen Flächen ackerbaulich bzw. für den Obstanbau genutzt werden.

Die Landschaft wird vorherrschend für Weinbau genutzt und ist im Untersuchungsraum wald-frei. Die mittlere Geländehöhe liegt auf ca. 170 m.

Geologisch2 ist das Gebiet geprägt durch pliozäne bis pleistozäne Sedimente des Ur-Rheins. Es dominieren Sande die oft als kaolinhaltig mit kiesigen und tonigen Einschaltun-gen auftreten.

Die Böden3 sind durch Lehm und sandige Lehme als Bodenarten gekennzeichnet. Daraus haben sich Gley-Kolluvisole und reliktische Gleye aus umgelagertem Löss als Bodentypen gebildet. Der Boden weist eine gute Durchwurzelbarkeit (bis 1,00 m) sowie ein hohes bis sehr hohes natürliches Ertragspotential auf. Sie sind insgesamt als sehr fruchtbar einzustu-fen. Das Biotoppotential der Böden weist ein hohes Wasserspeicherungsvermögen4 mit ei-nem guten natürlichen Basenhaushalt auf.

Die Böden nordöstlich der Kreisstraße sind als kultur- und naturhistorisch wichtige Böden eingestuft5.

Die potentielle Erosionsgefährdung6 durch Wasser ist beiderseits der Kreisstraße K 2 als hoch bis sehr hoch einzustufen. Beiderseits der K 2 weisen die Böschungen z.T. starke Ero-sionserscheinungen auf.

Hinsichtlich des Grundwasservorkommens7 handelt es sich um einen karbonatischen Kluft-/Porengrundwasserleiter (bis kurz vor der Bahnstrecke Grünstadt – Bad Dürkheim) sowie nach Süden hin um einen silikatischen Porengrundwasserleiter.

Die Durchlässigkeit der Schichten ist im Bereich der Kluft-/Porengrundwasserleiter stark va-riabel, während der südliche Bereich eine mäßige bis geringe Durchlässigkeit aufweist.

1 Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (2006). Landschaften von Rheinland-Pfalz, Mainz;

2 Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) (Stand 12/2006): Geologische Übersichtskarte von Rheinland-Pfalz, Maßstab 1:200.000 ; Online-Karten, Mainz-Hechtsheim

3 Ministerium für Umwelt und Forsten/Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht (1998): Planung vernetzter Biotopsysteme – Bereich Landkreis Bad Kreuznach, Mainz, Oppenheim;

4 LGB (Stand:01/2016): Standorttypisierung, BFD 200 Maßstab 1:100.000 ; Online-Karten, Mainz-Hechtsheim

5 LGB (Stand:01/2016): Schutzwürdige und Schutzbedürftige Böden in Rheinland-Pfalz, Maßstab 1:50.000 ; Online-Karten, Mainz-Hechtsheim

6 LGB (Stand:01/2016): potentielle Erosionsgefährdung durch Wasser, Maßstab 1:100.000 ; Online-Karten, Mainz-Hechtsheim

7;Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB)(abgerufen am: 16.11.2018): Hydrogeologische Übersichtskartierung von Rheinland-Pfalz, online Karten; http://www.lgb-rlp.de/karten-und-produkte/online-karten;

K 2 (DÜW) Gradientenverbesserung im Zuge der Erneuerung einer EÜ bei Dackenheim

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Demnach ist die Schutzwirkung der Grundwasserüberdeckung8 überwiegend ungünstig bis mittel.

Trinkwasserschutzgebiete befinden sich nicht im Untersuchungsgebiet.

Es befinden sich keine Oberflächengewässer im Untersuchungsgebiet.

Die klimatische9 Situation stellt sich wie folgt dar: Der Landschaftsraum gehört mit zu den trockensten und wärmsten in Rheinland-Pfalz. Die Niederschläge liegen im Jahresdurch-schnitt bei ca. 530 mm. Die Anzahl der Sonnenstunden beträgt über 2.000 im Jahr. Die Jah-resmitteltemperaturen liegen im Durchschnitt bei 11°C. Der Wind weht am häufigsten aus südwestlicher Richtung.

Die Reblandflächen im Umfeld der Kreisstraße K2 bilden Kaltluftentstehungsflächen. Sie wirken einer thermischen Belastung entgegen.

2.2 Biotische Faktoren

2.2.1 Heutige potenzielle natürliche Vegetation (hpnV)

Sie stellt diejenige Vegetation dar, die sich auf den derzeitigen Standorten ohne Einfluss des Menschen entwickeln würde.

Sie gibt Auskunft darüber, welche Pflanzengesellschaften sich unter den heutigen Bedingun-gen bei Nutzungsaufgabe entwickeln würden. Daraus lassen sich geeignete Entwicklungs-ziele landschaftspflegerischer Maßnahmen erkennen und ableiten.

Große Teile des Untersuchungsraumes haben das Standortpotenzial eines dominanten ba-senreichen, wärmeliebenden, Bingelkraut-Perlgras-Buchenwald / Melico- Fagetum mercuri-aletosum (BCrw) in einer frischen Ausprägung. Unmittelbar südlich der Ortslage ist ein Standort eine typischen Perlgras-Buchenwaldes / Melico-Fagetum typicum (BCw).

Südöstlich der Bahnstrecke befindet sich inselhaft ein Standortpotenzial eines mäßig basen-reichen Flattergras Buchenwaldes / Milio-Fagetum (BBrw) in einer mäßig frischen bis fri-schen Variante.

2.2.2 Realnutzung/Biotoptypen

Die Benennung der Biotoptypen erfolgt nach dem neuen Schlüssel für das Land Rheinland-Pfalz (Stand: 10.2013)10

Die Kartierung der Biotoptypen / Realnutzung erfolgte im März 2015 und wurde im Sommer 2015 und 2016 ergänzt.

Die K 2 verläuft etwa 50 m nach dem südöstlichen Ortsausgang von Dackenheim über eine Länge von ca. 250 m in einem ehemaligen Löss-Hohlweg.

Dominierender Biotoptyp des Plangebietes ist bewirtschaftetes Rebland (HL1), das intensiv ge-nutzt wird.

Wichtige Biotopkomplexe befinden sich südöstlich von Dackenheim: Böschungshecken bei-derseits der K 2 sowie Heckenstrukturen und Kalkmagerrasenflächen entlang der DB-Strecke Neustadt a.d.W – Monsheim. Innerhalb der Reblandflächen befinden sich keinerlei

8 Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB)(abgerufen am: 16.11.2018): Hydrogeologische Übersichtskartierung von Rheinland-Pfalz, online Karten; http://www.lgb-rlp.de/karten-und-produkte/online-karten;

9 Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Rheinland-Pfalz (01/2016): Agrarmeteorologie; Standort Dackenheim online-Dienst; http://www.am.rlp.de/

10 Ministerium für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz, SGD Süd und Nord (Hrsg.) (2004): Biotopkataster Rheinland-Pfalz, Erfassung der schutzwürdigen Biotope – Vollständiger Biotoptypenschlüssel mit den Kriterien für die schutzwürdigen, die geschützten und die nach FFH-RL Anhang I relevanten Biotoptypen (Stand: 25.10.2013)

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Biotopstrukturen. Die Graswege zwischen den Rebflächen werden mehrmals im Jahr kurz gemäht, so dass diese keine nennenswerte Biotopfunktion aufweisen.

Abbildung 1: Luftbildübersicht Plangebiet

Quelle: LANIS, ergänzt durch Schönhofen Ingenieure

Ausbaustrecke

Ehemaliger Löss-Hohlweg

K 2

Südöstliche Ortslage Dackenheim

DB Strecke Grünstadt – Bad Dürkheim

Bauanfang

Bauende

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Südliche Straßenseite

Straßenrand (HC3) Oberhalb der Straßenrandbegrenzung (Pflastersteine) zieht sich ein unterschiedlich breiter (zwischen 0,50 m bis 3,00 m) gehölz-freier Streifen entlang, der turnusmäßig von der Straßenmeisterei gepflegt wird. Die Gräser dominieren. Im Bereich der Gehölzstrei-fen ist der Randstreifen nicht gemäht.

Befestigter Feldweg (VB1), Gehölzstreifen (BD3)

Zwischen dem südlichen Ortsrand und der Abzweigung eines Feldweges befindet sich ein Gehölzstreifen, der aus zwei unter-schiedlich großen Teilflächen besteht. Der Streifen ist zwei-reihig und ist maximal 2,00 m breit. Das Gehölz setzt sich aus Schwar-zem Holunder (Sambucus nigra), Hunds-Rose (Rosa canina) und Schlehe (Prunus spinosa) zusammen. Der Holunder weist über-wiegend einen starken Strauch- bis Baumcharakter auf und hat einen Stammdurchmesser von ca. 10 cm.

Trockenmauer (HN2) Im südlichen Teil des Gehölzstreifens befindet sich eine ge-fasste Ausbuchtung von ca. 3 m Länge, die als Trocken-mauer angelegt ist.

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Einzelbaum (BF3) Im weiteren Verlauf der Straßenböschung steht ein Einzel-baum: Schwarzer Holunder.

Grasweg (VB2) Oberhalb der Straßenböschung verläuft parallel ein Gras-weg, der regelmäßig gemäht wird.

Fettwiese, Neueinsaat (EA3), unbefestigter Lagerplatz (HT3), Mistablagerung (WA6)

Zwischen dem befestigten Feldweg und dem Rebland liegt eine Grünlandfläche, die als temporärer Lagerplatz z.B. für Mistablagerungen verwendet wird. Die Fläche wird regelmä-ßig gemäht.

Baumreihe im geringen bis mittleren Baumholzalter (BF1, ta1-2)

Innerhalb der Grünlandfläche steht eine Baumreihe aus drei Walnuss-Bäumen (Juglans regia).

Grasreiche, Straßenbö-schung-Einschnitt, Lößwand (HC3, gh, oe),

Trockenmauer (HN2),

Einzelbaum (BF3),

Südöstlich des befestigten Feldweges ist die Einschnittsbö-schung der grasreichen Lößwand bis zu 3 m hoch. Die Gras-flächen werden im unteren Teilbereich turnusmäßig gepflegt.

Innerhalb des Streifens befinden sich zwei voneinander ge-trennte Ausbuchtungen von jeweils ca. 3 m Länge, die als Trockenmauer angelegt sind.

Oberhalb der Straßenböschung steht ein neu gepflanzter Baum.

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Böschungshecken mehrreihig (BD4, kb1), z.T. mit Einzel-bäumen (kb2),

Im oberen Teil der Straßenböschung lassen sich unter-schiedliche Typen von Böschungshecken klassifizieren, die nur in kleineren Teilabschnitten lückig sind. Die Gehölze setzen sich aus Schwarzem Holunder, Hunds-Rose und Schlehe sowie vereinzelten Obstbäumen zusammen. Sie sind mehrreihig und zwischen 1,50 m und 3,50 m breit.

Trockener (frischer) Saum bzw. linienhafte Hochstau-denflur (KB0), niedrige Hecke (kb6)

Oberhalb der Böschung tritt auf einem ca. 30-40 cm hohen Wall ein trockener Saum mit einem niedrigen flächenhaften Gehölz aus Brombeere (Rubus sectio Rubus) auf, die z.T. die ganze Breite des Walles in diesem Bereich einnimmt (bis 2,5 m breit).

Der unterschiedlich breite Wall (0,50 m bis 2,5 m) verläuft unmittelbar oberhalb der Böschungsoberkante und erstreckt sich vom Beginn der Böschungshecke (östlich des befestig-ten Wirtschaftsweges) bis zu der Lößwand im Osten (s. un-ten). Die Fläche wird nicht gepflegt.

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Straßenböschung-Einschnitt, Lößwand grasreich, (gh, oe)

Auf den letzten 20 m des Hohlweges ist der unmittelbare Bereich unterhalb der Böschungsoberkante in einer Höhe von ca. 1,50 m als Steilwand ausgebildet. Die straßennahen Bereiche sind durch eine grasreiche Böschung gekenn-zeichnet.

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Baumgruppe (BF2) Zwischen der Lößwand und der südlich davon liegenden Trockenmauer steht eine Baumgruppe.

Trockener (frischer) Saum bzw. linienhafte Hochstau-denflur (KB0), mäßig intensiv genutzt (stj)

Im Anschluss an die Oberkante der freistehenden Lößwand folgt ein mäßig intensiv genutzter trockener (frischer) Saum, der regelmäßig bis zur Abbruchkante der Lößwand gemäht wird. In diesem Streifen ist oberhalb der Straßenböschung kein Wall vorhanden.

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Trockenmauer (HN2)

Bis zum Eisenbahnüberführungsbauwerk (EÜ) erstreckt sich im Anschluss an den Rohbodenbereich der Lößwand auf einer Länge von 60 m eine Trockenmauer, die gleichzeitig die Fahrbahnbegrenzung bildet. Die Mauer hat eine Höhe von ca. 1,50 m und besitzt an beiden Enden jeweils einen Treppenaufgang.

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Grasreicher trockener (fri-scher) Saum bzw. linienhafte Hochstaudenflur (KB0, oe)

Oberhalb der Trockenmauer befindet sich auf einem Plateau auf der gesamten Länge des Mauerabschnittes ein max. 2,50 m breiter grasreicher, trockener (frischer) Saum, der regelmäßig gepflegt wird.

Gebüsche mittlerer Standorte (BB9)

Im Anschluss an den grasreichen Randstreifen erstreckt sich bis zur Plateaubegrenzung im Südwesten (Lößwand) ein flächenhaftes Gebüsch mittlerer Standorte in dem randlich vereinzelt Obstbäume stehen.

Rebkulturfläche (HL1)

Graswege (VB2)

Mäßig intensiv genutzte Fett-wiese (EA1, stj)

Oberhalb der Plateaubegrenzung erstrecken sich flächenhaft intensiv genutzte Rebkulturflächen, die lediglich von Gras-wegen unterbrochen sind.

Inselhaft liegt zwischen den Rebkulturflächen und der Ab-bruchkante zum Plateau eine mäßig intensiv genutzte Fett-wiese, die regelmäßig bis zur Geländekante gemäht wird.

Strauchhecke (BD2) Südlich der Böschungshecke erstreckt sich eine freistehende Strauchhecke.

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Bahnlinie (HD3) mit Bö-schungshecke (BD4)

Entlang der Bahnstrecke von Neustadt a.d.W. nach Mons-heim erstreckt sich südlich der Gleise eine Böschungshecke, die in nordöstlicher Richtung verläuft. Die Hecke wird von folgenden Gehölzarten geprägt: Mirabelle (Prunus domestica subspecies syriaca), Hunds-Rose, vereinzelt Walnuss und Zwetschge (Prunus domestica subspecies domestica).

Im weiteren Verlauf verjüngt sich die Hecke und wird nur noch von der Hunds-Rose gebildet.

Neueinsaat (EA3), Einzelbaum (BF3)

Gegenüber der nördlich der K2 verlaufenden Wirtschafts-wegeeinmündung befindet sich eine Grünfläche mit einem Einzelbaum.

Niederstamm-Obstanlage (HK4)

Im unmittelbaren Anschluss an die Böschungshecke schließt sich eine zweireihige Apfelbaumreihe (Malus domestica) an.

Obstbaum (BF3),

Trockenmauer (HN2)

In der Verlängerung der Obstbaumreihen stehen zwei ein-zelne Obstbäume: Walnuss, Pfirsich (Prunus persica).

Dahinter begrenzt eine ca. 12 m lange Trockenmauer eine kleine Böschung.

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Rebkulturflächen (HL1)

Graswege (VB2)

Nach Süden erstrecken sich großflächig intensiv genutzte Reblandflächen, die lediglich durch Graswege unterbrochen sind.

Grasweg (VB2), Straßenrand-streifen (HC3, tm, tl)

Der parallel zur K2 verlaufende Grasweg ist von der Straße durch einen breiten hochstauden- und blütenpflanzenreichen Straßenrandstreifen (Gräser / Kräuter), der regelmäßig ge-mäht wird, getrennt. An Arten kommen vor: Huflattich (Tussi-lago farfara), Kanadisches Berufskraut (Conyza canadensis), Große Klette (Arctium lappa), Wiesen-Labkraut (Galium mollugo), Acker-Hundskamille (Anthemis arvensis), Jakobs-Greiskraut (Senecio jacobea), Gemeines Leinkraut (Linaria vulgaris), Wilde Möhre (Daucus carota), Gewöhnliche Weg-warte (Cichorium intybus), Wiesen-Bocksbart (Tragopogon pratensis), Zypressen-Wolfsmilch (Euphorbia cyparissias).

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Fettwiese Neueinsaat (EA3), Einzelbaum (BF3)

Trockene Hochstaudenflur, flächenhaft (LB2),

Gegenüber der nördlich der K2 verlaufenden Wirtschafts-wegeeinmündung befindet sich eine Neueinsaat einer Fett-wiese mit einem Einzelbaum: Korkenzieher-Weide (Salix matsudana ‚Tortuosa‘). Im Anschluss daran grenzt eine flä-chenhafte trockene Hochstaudenflur an.

Trockene Hochstaudenflur, flächenhaft (LB2),

Einzelbaum (BF3)

Gegenüber der nördlich der K2 verlaufenden Wirtschafts-wegeeinmündung befindet sich eine flächenhafte trockene Hochstaudenflur mit einem Einzelbaum: Korkenzieher-Weide.

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Nördliche Straßenseite

landwirtschaftlicher Weg mit unbe-festigten Wegrändern (VB3, ui)

Straßenrandstreifen (HC3), einreihi-ger Gehölzstreifen (BD3)

Im unmittelbaren Anschluss an die Ortslage erfolgt die Anbindung eines asphaltierten Wirtschaftsweges mit unbefestigten Wegrändern, der straßenparallel verläuft und nach ca. 150 m in nordöstlicher Richtung abzweigt. Zwischen der Straße und dem Weg liegt ein Straßen-randstreifen, der bis zu einem einreihigen Gehölzstrei-fen, der aus Schwarzem Holunder, Hunds-Rose und Schlehe besteht, reicht. Das Gehölz weist eine Länge von ca. 25 m auf.

Einschnittsböschung (Straße) mit grasreicher Lößwand (HH1, gh, oe)

Im Anschluss an den Gehölzstreifen beginnt die Ein-schnittsböschung der Straße, die als Lößwand mit Grasbewuchs ausgebildet ist. Die Höhe der Lößwand variiert von ca. 1,0 m und erreicht an der höchsten Stel-le eine Höhe von mehr als 5,0 m. Die Böschung ist ab-schnittsweise mit vielen Mauslöchern überdeckt.

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Trockener (frischer) Saum bzw. li-nienhafte Hochstaudenflur (KB0)

Der Grünstreifen oberhalb der Böschung bis zum as-phaltierten Wirtschaftsweg hat den Charakter eines trockenen (frischen) Saums, der intensiv gepflegt (Mahd) wird.

mehrreihige Böschungshecke (BD4, kb1)

Hecke mit Einzelbäumen (kb2)

Im oberen Teil der Einschnittsböschung ziehen sich unterschiedliche Typen von Böschungshecken entlang, die teilweise unterbrochen sind. Es handelt sich über-wiegend um 2- bis 3-reihige Hecken, die teilweise Ein-zelbäume (Obstbäume) aufweisen. Die Hecken setzen sich aus Schwarzem Holunder, Hunds-Rose und Schlehe zusammen.

Mehrreihige Hecke

Hecke mit Einzelbäumen

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Niedrige Böschungshecke (BD4, kb6)

Abschnittsweise ist die Heckenstruktur als niedrige Brombeerhecke ausgebildet, die eine Höhe von weni-ger als 1,0 m aufweist.

Grasweg (VB2) Oberhalb der Böschung verläuft ein Grasweg, der intensiv gepflegt wird. Die Mahd reicht teilweise bis an die Böschungskante.

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Flächenhafte Hochstaudenflur und Lager-platz (LB0 / HT3)

Zwischen dem befestigten Wirtschaftsweg und dem Grasweg ist eine Dreiecksfläche als ruderale flächenhafte Hochstaudenflur mit Dominanzbe-ständen von Gewöhnlichem Beifuß (Artemisia vul-garis) ausgebildet. Innerhalb der Fläche sind ältere Mistablagerungen zu finden.

Lößhohlweg mit Lößsteilwand und weit-gehend ohne Vegetation (HG1, gh, oq1)

Im Bereich der Böschungshecke mit Obstbäumen sind Teile des Lösshohlweges als weitgehend un-bewachsene Löss-Steilwand ausgebildet. Inner-halb der Wand befinden sich mehrere Höhlen mit einem Durchmesser von 15-20 cm. Darüber hin-aus sind an einigen Stellen Brutröhren von Wild-bienen erkennbar.

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Baumreihe (BF1), Gebüsche mittlerer Standorte (BB9)

Unverfugte Mauer (HN2)

Im Anschluss an die bewuchsfreie Lößwand rückt die Böschung nach hinten. Die Fläche ist durch Gebüsche mittlerer Standorte und einer vorgela-gerten Baumreihe aus Robinien (Robinia pseu-doacacia) bewachsen.

Ein Teil der zurückgesetzten Böschung wurde durch eine unverfugte Mauer gestützt, welche zwi-schenzeitlich abgerutscht ist, so dass zwischen der Wand und der Böschung eine Lücke entstanden ist.

Unverfugte Mauer, zugewachsen

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Baumgruppe im Stangen- bis geringen Baumholzalter (BF2, ta2-3)

Mehrreihige Böschungshecke (BD4, kb1)

Südlich davon schließt sich eine Baumgruppe aus Robinien an. Die Böschung verläuft von da ab in nordöstlicher Richtung von der Straße weg. Die ab-gerückte Böschung ist im oberen Teil von einer mehrreihigen Böschungshecke bewachsen, die sich aus Schwarzem Holunder, Hunds-Rose, Kornel-Kirsche (Cornus mas) und Schlehe zusammensetzt.

Robinien-Baumgruppe

Trockenmauer (HN2)

Der untere Böschungsbereich ist von einer südex-ponierten Trockenmauer geprägt, die eine Länge von ca. 50 m aufweist.

Böschungshecke mit vorgelagerter Trockenmauer

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Streuobstwiese (HK2),

unbefestigter Lagerplatz (HT3),

Gehölzstreifen (BD3),

Bis zum Eisenbahnüberführungsbauwerk schließt sich nach der Baumgruppe eine Streuobstwiese aus Walnussbäumen an, die zur Straße hin eingezäunt ist. Zwischen der Zäunung und der Straße liegt am Eingangsbereich zur Wiese ein unbefestigter, gras-bewachsener Lagerplatz.

Entlang der Straße ist bis zum Zaun ein lückiger Gehölzstreifen vorhanden.

Bahnlinie (HD3) mit Böschungshecke (BD4) und Baumhecke (BD6)

Entlang der Bahnstrecke von Neustadt a.d.W. nach Monsheim erstrecken sich in nordöstlicher Richtung beiderseits der Bahnlinie kleinere Bö-schungshecken sowie insbesondere ausgeprägte Baumhecken. An Arten kommen vor: Zwetschge, Hunds-Rose, Blutroter Hartriegel (Cornus sangui-nea), Salweide (Salix caprea), Zweigriffeliger Weißdorn (Crataegus laevigata), Robinie.

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Kalkmagerrasen (DD0) mit beginnender Verbuschung

Zwischen der Böschungshecke und der nördlich liegenden Baumhecke befindet sich eine Kalkma-gerrasenfläche, die eine beginnende Verbu-schung aufweist: Dornige Hauhechel (Ononis spinosa), Gemüse-Spargel (Asparagus officina-lis), Scharfes Berufkraut (Erigeron acris), Ge-wöhnliches Leinkraut (Linaria vulgaris), Rainfarn (Tanacetum vulgare), Drüsige Kugeldistel (Echi-nops sphaerocephalus), Tüpfel-Johanniskraut (Hypericum perforatum), Gewöhnlicher Beifuß (Artemisia vulgaris), Brombeere.

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Rebkulturfläche (HL1)

Graswege (VB2)

Nach Osten hin erstrecken sich großflächig inten-siv genutzte Reblandflächen, die durch breitere Graswege unterbrochen sind.

Grasweg (VB2),

trockener, blütenpflanzenreicher, linienför-miger Hochstaudensaum (KB1, tm,tl),

Böschungshecke (BD4)

Im Bereich des bahnparallelen Grasweges ist der Nordrand durch eine trockene Böschung gekenn-zeichnet, die durch einen hochstauden und blü-tenreichen Saum charakterisiert ist: Scharfes Berufkraut, Gemeines Leinkraut, Rainfarn, Tüpfel-Johanniskraut, Gewöhnlicher Beifuß, Wiesen-Labkraut (Wiesen-Labkraut), Acker-Hundskamille (Anthemis arvensis), Jakobs-Greiskraut (Senecio jacobea), Zypressen-Wolfsmilch (Euphorbia cypa-rissias), Spitzwegerich (Plantago lanceolata), Ein-jähriges Berufkraut (Erigeron annuus), Rauke (Sisymbrium spec.).

Der Blütenstreifen ist durch eine kleine Hecke aus Hunds-Rosen sowie durch drei Jungbaumpflan-zungen (Walnuss) unterbrochen.

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Grasweg (VB2), Straßenrandstreifen (HC3, tm. tl)

Der parallel zur K2 verlaufende Grasweg ist von der Straße durch einen ca. 1,10 m breiten blüten- und hochstaudenreichen Straßenrandstreifen (Gräser / Kräuter), der regelmäßig gemäht wird, getrennt: Feld-Mannstreu (Eryngium campestre), Wilde Karde (Dipsacus fullonum), Gewöhnliche Wegwarte (Cichorium intybus), Drüsige Kugeldis-tel, Wilde Möhre (Daucus carota), Gewöhnliches Leinkraut, Vogel-Wicke (Vicia cracca), Scharfes Berufkraut, Tüpfel-Johanniskraut, Rainfarn, Ja-kobs-Greiskraut, Zypressen-Wolfsmilch.

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Einzelbaum (BF3) Beiderseits des in die K2 einmündenden Wirt-schaftsweges steht innerhalb des Straßenrand-streifens jeweils ein junger Walnußbaum. Darüber hinaus steht in Richtung Bahnstrecke ein weiterer Walnußbaum unmittelbar nördlich des Graswe-ges.

Trockene flächige Hochstaudenflur (LB2),

Obstbäume (BF4),

Busch- oder Halbstammobstanlage (HK6)

Südöstlich der Einmündung liegt ein Grundstück mit einer trockenen Hochstaudenflur, auf der drei Walnussbäume gepflanzt wurden.

Am Rand des nach Süden weiterführenden Wirt-schaftsweges wurde ein schmaler Streifen von Beerenobst gepflanzt.

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Floristische Besonderheiten

Östlich der K 2 / südlich der Bahnlinie wurden einzelne Exemplare zweier typischer (Halb)-Trockenrasenarten gefunden. Beide Arten sind nicht in der Roten Liste der geschützten Pflanzen aufgeführt.

Feld-Mannstreu (Eryngium campestre)

Lebensraum: Hauptvorkommen sind Trocken- und Halbtrockenrasen. Nebenvorkommen in halbruderalem Queckenrasen trockenwarmer Standorte.

Die Pflanze ist gemäß BArtSchV Anlage 1 als „besonders geschützte Art zu § 1 Satz 1“ eingestuft und kommt in der Vorderpfalz regelmäßig vor.

Dornige Hauhechel (Ononis spinosa)

Kennart der Halbtrockenrasen.

Die Pflanze ist nicht als gefährdet eingestuft und kommt in weiten Teil von Rheinland-Pfalz vor.

Das LANIS-Artdatenportal11 weist ca. 120 m südlich der beiden Standorte eine Artengemein-schaft auf, die die beiden oben genannten Arten ergänzt und als typische Artengemeinschaft für (Halb)-Trockenrasen gilt. Es handelt sich um folgende wertgebende Arten (in Klammern ist der Rote Liste Status für Deutschland und Rheinland-Pfalz angegeben12): Rundköpfiger Lauch - Allium rotundum (RL: 3 / 3), Weinbergs-Lauch – Allium vineale, Acker-Gelbstern – Gagea villosa (RL: 3 / -), Weinbergs-Traubenhyazinthe – Muscari neglectum (RL: 3 / 2), Dol-den-Milchstern – Ornithogalum umbellatum.

Es ist davon auszugehen, dass

innerhalb des fragmentarischen Kalkmagerrasens auf der Bahnböschung das Poten-zial für diese Artengemeinschaft ebenfalls vorhanden ist.

11

http://map1.naturschutz.rlp.de/kartendienste_naturschutz/index.php (Portal Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz) (Abgerufen am 09.12.2016)

12 http://www.floraweb.de/ (Portal des Bundesamtes für Naturschutz) (abgerufen am 09.12.2016)

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auf allen extensiven Kalkstandorten im Landschaftsraum ein solches Potenzial be-steht. Dies belegen auch die Verbreitungskarten der einzelnen Arten13. Gleichwohl treten die Arten nur vereinzelt auf und nicht in größeren Vorkommen.

2.2.3 Fauna

Faunistische Situation im Landschaftsraum

Nachrichtliche Vorkommen von Tierarten im Untersuchungsraum (Daten der VBS14):

Hohlwege und Erdwände

[…] „Insbesondere der Hohlweg südöstlich von Dackenheim stellt einen wertvollen Lebens-raum dar, in dem - der Biotopkartierung zufolge – Mauereidechse und Zauneidechse sowie bundesweit potentiell gefährdete Schneckenarten, wie die Weiße Heideschnecke (Helicella obvia) und die Große Turmschnecke (Zebrina detrita) vorkommen“.

Erhalt und Entwicklung von Biotopstrukturen zur Sicherung von Populationen typischer, an strukturreiche Agrarlandschaften angepasster Arten wie Rebhuhn (Perdix perdix) und Grauammer (Emberiza calandra).

Ergebnisse der projektspezifischen Kartierung15

VÖGEL

Für die Böschungsgehölze an der Straße sowie für die Bahnbegleitgehölze konnten keine besonders wertgebenden Arten festgestellt werden. Insbesondere entlang der Straße gibt es keine Hinweise auf tatsächliche Brutreviere von Vögeln und auffällige Nestanlagen wurden nicht festgestellt.

Wertgebende Vogelarten im Offenland bzw. Halboffenland beschränken sich im Projektge-biet auf wenige Arten: Bluthänfling (Linaria cannabina), Dorngrasmücke (Sylvia communis), Goldammer (Emberiza citrinella), Neuntöter (Lanius collurio).

Lediglich für den Neuntöter ist ein potenzielles Revier an Gehölzen nordwestlich der EÜ ab-zuleiten.

REPTILIEN

Die straßenbegleitenden Hohlwegböschungen sowie deren Säume weisen keine aktuelle Besiedlung auf.

Für das Projektgebiet wurde nur die Mauereidechse (Podarcis muralis) bestätigt; hierfür gibt es fünf Fundorte. Die Hauptvorkommen befinden sich entlang der sonnenexponierten Ge-büschsäume der Bahnstrecke.

Nordwestlich der Bahnstrecke geht die Straßenböschung in eine Trockenmauer mit Wiesen-komplex über. Hier besteht eine weitere Teil-Population.

WILDBIENEN Der Großteil der straßenbegleitenden Trockenböschungen ist mit dichter Vegetation be-wachsen und wird lediglich im Intensivpflegebereich der Straßenränder zeitweise kurzrasig

13

http://www.floraweb.de/ (Portal des Bundesamtes für Naturschutz) 14

LfUG & ALAND (1997): Planung Vernetzter Biotopsysteme. Bereich Landkreis Bad Dürkheim, Stadt Neustadt.. Bearb.: Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz & ALAND. Hrsg.: Ministerium für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz & Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz. Oppenheim.

15 Schönhofen Ingenieure / Haag (2015, 2016)

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gehalten. Stellenweise entstehen dabei vereinzelt Bodenverletzungen, die vorübergehend ein Habitat darstellen können. Aber die grundsätzliche Habitateignung für Wildbienen ist dort mehr als suboptimal.

Die wenigen noch bewuchsfreien Löss-Steilwände beiderseits der Straße sind besondere Habitatstrukturen für die Artengruppen Wildbienen (Pelzbienen, Seidenbienen, Maskenbie-nen) und Grabwespen.

Freie Lösswand, südexponiert; oberhalb der Pflegezone mit stärkerer Besiedlung (nördlich der Straße):

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Schmaler Wandabschnitt, nordexponiert mit geringer Besiedlung (südlich der Straße):

Folgende Arten sind charakteristische Habitatbewohner und für das UG potenziell anzuneh-men: (Lasioglossum nitidulum: Schmalbienen-Art), Frühlings-Pelzbiene (Anthophora plu-mipes), Gemeine Seidenbiene (Colletes daviesanus), Gemeine Trauerbiene (Melecta albi-frons), Gemeine Schornsteinwespe (Odynerus spinipes). Insbesondere die südexponierte vegetationsfreie Steilwand (Länge 10 - 15 m) weist aufgrund der günstigen Lage zahlreiche kleine Röhrenbildungen auf (Abschnitt nördlich der Straße). Durch die Aufheizung der Lösswandflächen entstehen ideale Brutkammern. Die Steilwände bilden deshalb einen bedeutenden Lebensraum für Wildbienen. Allerdings ist das Habitat durch Erosionserscheinungen und fortschreitende Verbuschung bereits deutlich beeinträch-tigt.

2.3 Schutzgebiete / Schutzobjekte

Europäische Schutzgebiete (FFH-RL, VS-RL)

Europäisches Netz Natura 2000

Der gesamte Untersuchungsraum – mit Ausnahme der südlichen Ortslage von Dacken-heim – liegt innerhalb des großflächigen Vogelschutzgebietes 6514-401 „Haardtrand“.

Die Erhaltungsziele des Schutzgebietes 6514 „Haardtrand“ sind:

Erhaltung oder Wiederherstellung von

- Sonderkulturen mit hohen Grenzlinienanteilen (insbesondere mit Sandrasen, artenreichem Magerrasen, Streuobstwiesen und Hecken) und

- Grünlandwirtschaft in Verbindung mit

- lichten Laub- und Kiefernwäldern sowie

- Buchen- und Eichenwäldern

Weitere Schutzgebiete nach BNatSchG

Im Plangebiet:

Naturdenkmal „Lößhohl in Dackenheim“ (ND 7332-248)

Ca. die Hälfte der Ausbaustrecke liegt innerhalb des Naturdenkmals.

Laut der Verordnung vom 29. März 1993 ist der Schutzzweck des Naturdenkmals:

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„(…) die Erhaltung der seltenen Lößlehmwände und ihrer direkten Umgebung aufgrund ihrer Eigenart sowie aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Grün-den“.

Besonders geschützte Biotope nach § 30 Absatz 2 BNatSchG

„Kalkmagerrasen an der Bahnlinie NW Freinsheim“ (BT-6415-0225-2007): § 30 Abs. 2 S. 3f. Trockenrasen (Brometalia-erecti-Fragmentgesellschaft), erstmalige Kartierung 1999 (in die Datenbank 2007 übernommen), Beeinträchtigung nicht erkennbar, regionale Be-deutung.

Hinweis: Die derzeitige Fläche unterschreitet die Mindestgröße für Kalkmagerrasenflä-chen gemäß Kartieranleitung §30 (500 qm) um mehr als 50% (gemäß OSIRIS-Datenblatt: ~240 qm).

Dies lässt vermuten, dass die Fläche ursprünglich größer war und im Zuge der Gehölz-sukzession auf der Bahnböschung verschwunden ist.

Bedeutsame Biotope

„Hecke südöstlich Dackenheim“ (BT-6415-0039-2008). Es handelt sich um eine Bö-schungshecke beiderseits der K 2 jeweils oberhalb der Böschungen. Tyische Arten sind: Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus monogyna), Hunds-Rose (Rosa canina), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Schlehe (Prunus spinosa).

Schutzwürdige Biotopkomplexe

„Rebflächen mit Hecken südlich Dackenheim“ (BK-6415-0029-2008)

(Südlich Dackenheim befindet sich diese mit Gehölzen mäßig strukturierte Weinbergs-landschaft. Mehrere Hecken stocken an Lößhängen und Trockenmauern, auch an Stra-ßen und an der Bahnlinie. Das Gebiet ist lokal bedeutsam als von Hecken strukturierte Kulturlandschaft;

Schutzziel: Erhaltung von an Gehölzen reichen Kulturlandschaftsausschnitten

Wertbestimmende Merkmale: wertvoll für erdgrabende Insekten, wertvoll für Hecken- und Gebüschbrüter, Trittsteinbiotop

Biotopverbund

Der Vorhabensbereich und die umgebenden Flächen weit darüber hinaus sind als Kern-flächen bzw. Kernzonen des landesweiten Biotopverbundes ausgewiesen.

2.4 Landschaftsbild

Das Landschaftsbild bezeichnet vorwiegend die äußere, sinnlich wahrnehmbare Erschei-nung von Natur und Landschaft, wobei eine gewisse Großräumigkeit der Wahrnehmungs-weise vorausgesetzt wird (angemessener Bezugsraum). Zur Wahrnehmung gehören auch visuelle, akustische und olfaktorische Aspekte. Die Betrachtung der Teilräume steht immer in Relation zum gesamten Naturraum.

Trotz einer gewissen Subjektivität des Wertbegriffes Landschaftsbildqualität gibt es zur Ope-rationalisierung des Begriffes Kriterien, die eine allgemein nachvollziehbare Bewertung er-möglichen. Das Bundes- (BNatSchG) sowie das Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) in Rheinland-Pfalz begreifen Landschaftsbildqualität aus dem Zusammenspiel von Vielfalt, Ei-genart und Schönheit.

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Bewertung Landschaftsbild

Als räumliche Bezugsgrundlage sind zunächst Landschaftsbildeinheiten abzugrenzen (land-schaftsästhetische Raumeinheiten): Räume mit visuell homogenem Charakter. Als ergän-zendes Kriterium zur Abgrenzung von Landschaftsbildeinheiten lässt sich das Relief heran-ziehen. Die Kriterien für das Landschaftsbild sind einzeln zu bewerten. Eine zusammenfas-sende Wertung ist verzichtbar, da bei der Wahrnehmung von Landschaften immer auch ein einzelnes Kriterium überwiegen kann.16

Aufgrund der geringen Ausdehnung des Untersuchungsgebietes sowie der überwiegend homogenen Ausstattung des Landschaftsraumes wird auf eine Differenzierung in unter-schiedliche Landschaftsbildeinheiten verzichtet.

Vielfalt: Hierunter werden alle aufgrund von Farbe, Wuchshöhe, Nutzung, Struktur, Textur, Lichteinwirkung etc. unterscheidbaren Landschaftselemente (natürliche sowie kulturell-anthropogene) eines Raumes zusammengefasst. Die Vielfalt bildet die wesentliche Grundla-ge zur Erholungseignung einer Landschaft.

Kriterien:

auftretende Nutzungsformen

zeitlicher Aspektwandel (auffällige Blühaspekte)

lineare / punktuelle Strukturelemente (auch fernwirksame Orientierungspunkte)

besonders erlebniswirksame Randstrukturen

kleinräumig wirksame Reliefvielfalt

positive Blickbezüge / perspektivische Eindrücke

Die dominierende Weinbaulandschaft wirkt weitgehend einheitlich, da nur an wenigen Stellen deutlich sichtbare Reliefunterschiede auftreten. Der jahreszeitliche Aspekt des Herbstlaubes trägt zur Vielfalt bei. Zu den Strukturen, die für die Vielfalt wichtig sind gehören der Hohlweg, der von der K 2 als Trasse benutzt wird sowie die Gehölzstrukturen im Umfeld einschließlich der bahnbegleitenden Gehölze.

Der Bereich des Hohlweges bildet einen abrupten Reliefwechsel, der sich durch die Bahn-strecke in gemäßigter Form wiederholt. Die Gehölzflächen auf bzw. an den Böschungskan-ten setzen zwar lokal Akzente, sind aber im „Rebenmeer“ aufgrund ihrer geringen Höhe nicht sichtbar. Ähnlich verhält es sich mit den Heckenstrukturen der Bahn, die ebenfalls in der Landschaft mit den Weinbergen verschwimmen. Lediglich die baumdominierten Bereiche entlang der Bahn, nördlich der Eisenbahnüberführung besitzen eine größere Fernwirkung und sind landschaftsbildprägend.

Eine kleinteilig wirksame Reliefvielfalt entsteht z.B. durch Trockenmauern sowie durch Streuobstnutzung auf einer kleinen tieferliegenden Fläche bis zur Bahn.

Die Vielfalt ist über den Großteil des Untersuchungsraumes als gering anzusprechen. Ledig-lich der Hohlweg und die Strauchgehölze weisen eine maximal mittlere sowie die Bäume entlang der Bahnstrecke eine hohe Vielfalt auf.

Eigenart: Die Eigenart einer Landschaft wird durch natürliche oder kulturell gewachsene, für den Raum typische und unverwechselbare Landschaftselemente und Nutzungsstrukturen geprägt. Sie weisen eine charakteristische Abfolge auf und haben sich in der Regel über einen längeren historischen Zeitraum entwickelt.

Kriterien:

16

Jessel, B. (1998): Das Landschaftsbild erfassen und darstellen – s. Literaturliste

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kulturhistorische Elemente (mit visueller Wirksamkeit)

charakteristische Nutzungsformen (historisch begründet für den Landschaftsraum)

einprägsames Anordnungsmuster

Ergänzendes Hilfsmittel: EIGENARTSVERLUST

Statt die „Eigenart“ selbst zu werten, werden vielmehr die Veränderungen der letzten 50 Jah-re betrachtet. Damit wird ausgedrückt wie stark sich der Charakter der Landschaft verändert hat.

Die großflächige Weinbaulandschaft besteht seit vielen Jahrzehnten und repräsentiert eine charakteristische Nutzungsform für den Naturraum. Gleichzeitig bedeuten die starke Intensi-vierung der Nutzung (hoher Maschineneinsatz, Pestizide, Herbizide) sowie die Nivellierung der Landschaft durch die Beseitigung kleinerer Reliefveränderungen sowie eines höheren Anteils an Gehölzstrukturen innerhalb der Flächen einen Eigenartsverlust.

Ähnlich ist auch der Hohlweg einzustufen. Er stellt ein wichtiges kulturhistorisches Element dar, das über viele Jahrhunderte als Transportweg genutzt wurde. Demgegenüber stellt die sukzessive Veränderung / Erweiterung und schließlich der Ausbau zur Kreisstraße einen hohen Eigenartsverlust dar.

Die Gehölze entlang der Bahn sind inzwischen ebenfalls ein charakteristisches Kulturele-ment, das über viele Jahrzehnte zumindest abschnittsweisen Bestand hat.

Der überwiegende Teil des Untersuchungsraumes weist durch die Nutzungsintensivierungen einen Eigenartsverlust auf. Dementsprechend wird der Eigenart eine geringe bis mittlere Wertigkeit zugesprochen. Die bahnbegleitenden Gehölze sind als mittel bis hoch einzustu-fen.

Schönheit: bezeichnet den subjektiv wahrgenommenen Gesamteindruck der Landschaft.

Die Schönheit spiegelt ein „wertvoll empfundenes“ Landschaftsbild wider, d.h. innerhalb die-ses Landschaftsausschnittes sieht der Betrachter eine Harmonie in der Vielgestaltigkeit des Raumes und der verschiedenen Landschaftselemente. Sie stellen für ihn einen bestimmten visuellen und gleichwohl idealisierten Erlebnischarakter dar. Zugänglichkeit und Erlebbarkeit eines Raumes spielen bei der „Wertung“ eine besondere Rolle (Erholungswert der Land-schaft); aber auch negative Vorbelastungen (unangenehme Geräusche, Gerüche).

Das Rebenmeer in einer reliefarmen Landschaft wirkt monoton mit Ausnahme des Herbstas-pektes, der mit den unterschiedlichen Farbspektren auf den Betrachter schön wirkt.

Die Erlebbarkeit des Hohlweges als kulturhistorisches Element ist nur eingeschränkt an we-nigen gehölzfreien Standorten durch einen freien Blick in das Landschaftselement möglich. Die Nutzung als Kreisstraße bedeutet gleichzeitig eine starke Abwertung. Ein Durchlaufen der Hohlwegstruktur ist aufgrund des Verkehrs zu gefährlich.

Die zwischen der Bahn und der Verengung des Hohlweges befindlichen Trockenmauern sowie die Gehölz- und Streuobstfläche ist ebenfalls nur punktuell erlebbar, so dass diese Strukturen für die Gesamtbetrachtung nicht stark zu gewichten sind.

Die baumdominierten Gehölzstrukturen entlang der Bahn akzentuieren den Verkehrsweg und bilden eine wichtige Leitstruktur für den Betrachter in der freien Landschaft. Die Strauchgehölze sind nur aus geringer Entfernung als Leitstruktur wahrnehmbar.

Durch eine überwiegend geringe – mittlere Vielfalt, eine geringe bis mittlere (z.T. hohe) Ei-genart, die insbesondere auch in einer fehlenden Erlebbarkeit von Strukturen (Hohlweg, Tro-ckenmauern) begründet ist, ist die Schönheit nur als durchschnittlich zu beschreiben. Höher zu werten sind dabei die baumdominierten Gehölzstrukturen entlang der Bahn in Bezug auf ihre Fernwirkung.

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Aussagen des Einheitlichen Regionalplanes der Metropolregion Rhein-Neckar17

Das gesamte Untersuchungsgebiet ist als Regionaler Grünzug eingestuft.

2.5 Schutzgut Mensch

Wohnumfeldfunktion:

Dackenheim ist durch Wohnen und die Winzerbetriebe charakterisiert. Die am Ortsrand be-ginnenden Wirtschaftswege werden von den Bewohnern für einen kurzen Spaziergang ge-nutzt.

Erholungs- und Freizeitfunktion:

Ausgewiesene Wanderwege befinden sich nicht im Untersuchungsgebiet.

2.6 Kultur- und Sachgüter

Kulturgüter: Der Hohlweg ist kulturhistorisch von Bedeutung und als Naturdenkmal ausge-wiesen (vgl. Kapitel 2.3 Schutzgebiete).

Sachgüter: Es bestehen nur die üblichen Ver- und Entsorgungseinrichtungen.

17

Einheitlicher Regionalplan der Metroporegion Rhein-Neckar (Stand: 12 2014);

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3 UMWELTVERTRÄGLICHKEIT

3.1 UVP-Pflicht

Für das Vorhaben „K 2 (DÜW) Gradientenverbesserung im Zuge der Erneuerung einer EÜ bei Dackenheim“ ist gemäß § 3 Abs. 1. Satz 1 LUVPG Anlage 1 „Bau einer öffentlichen Straße nach § 3 LStrG oder einer Privatstraße in allen anderen Fällen (…)“ eine Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen.

Als Ergebnis der Einzelfallprüfung besteht kein Erfordernis für eine förmliche Umweltverträg-lichkeitsprüfung, da unter der Beachtung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen von dem Vorhaben zu erwarten sind.

Die Beachtung der Eingriffsregelung gemäß BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNatSchG) er-folgt durch den vorliegenden Fachbeitrag Naturschutz.

3.2 Planungsvarianten

In dem Stadium der Vorplanung wurden für den Planungsabschnitt des ehemaligen Löss-Hohlweges sowie für den rechten Straßenseitenabschnitt am Bauanfang drei Varianten (un-terteilt in jeweils 4 Abschnitte) untersucht, die sich im Bereich der Böschungsausbildung voneinander unterscheiden, während die Fahrbahnverbreiterung identisch ist.

Es werden hier nur variantendifferenzierende Kriterien angeführt.

Variante 1 sieht eine Böschungsausbildung von 50° im Anschluss an das Bankett vor. Dadurch kommt es zu einer Rückverlagerung der Böschungsoberkante im Bereich der Steil-böschungen von bis zu 3,20 m auf der linken bzw. bis zu 2,40 m auf der rechten Seite der K 2. Mit der Rückverlagerung ist ein massiver Bodenabtrag verbunden.

Bei der Variante 2 ist nach dem Bankettstreifen eine 2 schichtige Gabionenausbildung vor-gesehen mit anschließender Böschungsausbildung von ebenfalls 50° wie bei Variante 1. Die Rückverlagerung sowie die damit verbundene Flächeninanspruchnahme sind etwas gerin-ger.

Die Variante 3 sieht eine durchgehende 1:1,5 Böschungsprofilierung vor. Diese Variante weist die größte Flächeninanspruchnahme auf, die etwa doppelt so hoch ist wie bei Variante 1.

Aufgrund der geringsten Flächeninanspruchnahme wurde die Variante 2 für die weitere Pla-nung in abgewandelter Form favorisiert.

3.3 Rechtsfolgen

Hinweis zur Eingriffsrelevanz von Vegetationsverlusten innerhalb der DB-Instandhaltungszone von 6,0 m (ausgehend von der Mitte der Gleisachse): Auszug aus dem Leitfaden des Eisenbahnbundesamtes: Nach EBA-Leitfaden (2010) stellt, in Verbindung mit dem Urteil des BVerwG vom 22.11.2000 (Az 11 A 4.00), bei Unterhaltungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen sowie bei einer Ände-rung einer Betriebsanlage, die Beseitigung von Vegetation im sicherheitsrelevanten Bereich

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der Betriebsanlage keinen tatbestandlichen Eingriff nach §13 BNatSchG dar, d.h. diese Ve-getationsbeseitigung löst keine Kompensationspflicht aus. Dieser Bereich ist als Konvention auf 6 m von der äußeren Gleisachse aus festgelegt. Davon unbenommen sind Fauna, abioti-sche Faktoren und das Landschaftsbild; Eingriffe in diese Elemente sind kompensations-pflichtig. Bezogen auf eine betroffene Fauna wird die eingriffsrelevante Betrachtung der Leis-tungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes gemäß § 14 BNatSchG durch die Einzel-artbezogene Prüfung auf Verletzung der Zugriffsverbote nach § 44 (1) BNatSchG (siehe Un-terlage 10 und 14) vollumfänglich erfüllt. Dessen Ergebnisse werden in die Auswirkungs-prognose (siehe Kap. 4.2 und Kap. 4.3) und Maßnahmenplanung (siehe Kap. 5) des LBP integriert. Eingriffe nach § 13 BNatSchG in Elemente des Naturhaushaltes außerhalb des 6 m –Bereiches unterliegen uneingeschränkt der naturschutzrechtlichen Folgenbewältigung (Ver-meidung / Minderung und Kompensation unvermeidbarer Eingriffe).

3.4 Europäische Schutzgebiete

Der gesamte Untersuchungsraum – mit Ausnahme der südlichen Ortslage von Dackenheim – liegt innerhalb des großflächigen Vogelschutzgebietes 6514-401 „Haardtrand“.

Eine Vorprüfung wurde erarbeitet; vgl. Unterlage 19.3

3.5 Artenschutzrechtliche Belange

Eine besondere Relevanz besteht für die Vorkommen der Mauereidechse im Projektgebiet.

Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG sind aber für Besonders geschützte Arten nicht zu erwarten, wenn geeignete Maßnahmen während der Bauzeit getroffen sowie Ersatzmaßnahmen vorgesehen werden.

vgl. Maßnahmen in Tabelle, Anhang 1 sowie Lagepläne Maßnahmen (Unterlagen 9.1 und 9.2)

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4 KONFLIKTANALYSE (ERMITTELN UND BEWERTEN DES EINGRIFFS)

4.1 Vermeidung / Minimierung

Vermeidungs-/Minimierungsmaßnahmen dienen dazu, Beeinträchtigungen teilweise oder vollständig zu vermeiden bzw. zu minimieren;

Schutzmaßnahmen dienen dem konkreten Schutz von Biotopen / Arten vor Beeinträchtigun-gen.

Bereits im Rahmen der Vorplanung fand eine Variantenprüfung mit 3 Varianten statt (vgl. Kapitel 3.2), aus der die Variante 2 als Vorzugsvariante hervorgegangen ist. Im Rahmen der Vorentwurfsplanung wurde diese Variante weiter modifiziert und insbesondere auch im Sinne naturschutzfachlicher Eingriffsvermeidung optimiert. Folgende Vermeidungs-/ Minimierungs-maßnahmen sind vorgesehen:

aus bautechnischer Sicht:

Bei der Entwässerung wurde in dem Abschnitt westlich der Bahnstrecke, aufgrund der beengten Platzverhältnisse, auf eine Entwässerungsmulde zu Gunsten einer beiderseiti-gen Rinne (Breite: jeweils 0,30 m) verzichtet.

Die Anbindung der vorhandenen Wirtschaftswege erfolgt ohne zusätzliche Flächeninan-spruchnahme und ohne Neuversiegelung.

Durch die Herstellung einer einreihigen Gabionenwand (Höhe 1 m) am Böschungsfuß, westlich der K2, kann die Böschung steiler gesteilt werden (50°). Dadurch reduziert sich auf einer Länge von 145 m die Flächeninanspruchnahme für die Böschung.

Die Böschungsmodellierung erfolgt von der Straße aus. Dadurch kann an der Bö-schungsoberkante eine Begrenzung des Arbeitsraumes auf 1,0 m erfolgen. Weitere Ein-griffe in den Boden können damit vermieden werden.

Bauzeitlich bedingte Lärm- und Erschütterungsemissionen sind zu minimieren >>Ver-wendung emissionsarmer Baumaschinen (Einhaltung der Geräuschemissionsgrenzwerte nach Richtlinie 2000/14/EG). Zu bevorzugen sind lärmarme Baumaschinen nach Um-weltzeichen RAL-ZU.

aus Sicht der Eingriffsregelung:

Der Fachbeitrag Artenschutz sieht als Vermeidung bzw. Minimierung vor:

Westlich der Eisenbahnüberführung rückt die Straße im Kurvenbereich nach Südwesten ab. Dadurch kann eine bestehende südexponierte Lößwand mit Habitatfunktion für Wild-bienen nördlich der Kreisstraße erhalten werden.

Ein Teil der Böschungshecken auf der Nordseite des Hohlweges bleibt erhalten.

Ein Teil der pauschal geschützten Kalkmagerrasenfläche auf einer Bahnböschung östlich der Eisenbahnüberführung wird nicht in Anspruch genommen und bauzeitlich als Bau-tabuzone ausgewiesen. Die Absteckung der Bautabuzone ist durch eine ökologische Bauüberwachung zu kontrollieren.

Für die Herstellung der Bahnböschungen sind kalkhaltige Erdmassen aus den Abgrabun-gen im Bereich der bestehenden Böschungen bzw. der Wände zu verwenden. Dies ist die Voraussetzung für die Wiederherstellung von Kalkmagerrasen auf den neuen Bö-schungen an Ort und Stelle.

Baustelleneinrichtungsflächen sowie Erdmieten sind auf bereits vorbelasteten Flächen bzw. auf Flächen, die für spätere Bepflanzungen vorgesehen sind, einzurichten. Es ist vorgesehen, dass die BE-Flächen der Bahn auch von dem Straßenbauvorhaben heran-gezogen werden. Dadurch werden keine zusätzlichen BE-Flächen benötigt.

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Die beanspruchten Flächen sind zu rekultivieren und in den ursprünglichen Zustand wie-der zu versetzen.

Wieder zu verwendende Böden sind getrennt nach Oberboden und anschließendem Bo-denhorizont zu lagern. Die Höhe der Bodenmieten darf 1 m nicht überschreiten.

Schutz von Gehölzen und sonstigen Vegetationsbeständen gemäß RAS-LP 4 und DIN 18920 während der Bauphase durch:

o Absperrung von Gehölzbeständen

o Ggf. ist eine Aufastung/Rückschnitt von Bäumen/Sträuchern bei der Räumung des Baufeldes sowie bei der Herrichtung von Arbeitsstreifen zu prüfen

aus Sicht des Artenschutzes:

Bauzeitliche Vorgaben aus dem Artenschutzbeitrag:

Vart 1Vögel

Die Baufeldräumung und Rodung kann nur im Winterhalbjahr vor der Brutsaison stattfinden (01.Oktober bis Ende Februar)

Vart 2 Mauereidechse (Bahntrasse)

Vor Baubeginn ist eine ergänzende Besiedlungskontrolle durchzuführen.

Der Abbruch des Bauwerks sowie die Böschungsmodellierungen im Bereich der EÜ-Erneuerung sind nur während der Aktivitätsphase (von März bis Oktober) zulässig.

Vart 3 Mauereidechse (Bahntrasse)

Im Bereich des Baufeldes ist vor Baubeginn eine Vergrämung erforderlich.

Vart 4 Mauereidechse (Bahntrasse)

Beiderseits des Baufeldes muss eine Abschirmung durch einen Reptilienzaun erfolgen.

Für die Umsetzung der artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen zu den Reptilien sowie hinsichtlich der Vermeidungsmaßnahmen bezüglich der Verpflanzung einer geschütz-ten Art und der Sicherung des nach §30 BNatSchG geschützten Kalkmagerrasens ist zwin-gend eine ökologische Bauüberwachung erforderlich!

4.2 Eingriffe in Natur und Landschaft (§ 14, 15 und 17 BNatSchG)

Das Straßenbauvorhaben ist als Eingriffstatbestand zu werten, da folgende Kriterien zu er-heblichen Beeinträchtigungen für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder des Land-schaftsbildes führen:

- Veränderung der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen

Unter Berücksichtigung der vorhandenen und geplanten Flächennutzungen werden die Aus-wirkungen der geplanten Baumaßnahme auf Natur und Landschaft im Rahmen des Land-schaftspflegerischen Begleitplans ermittelt und bilanziert.

Hierzu erfolgt in Kapitel 4.4 eine Beschreibung der zu erwartenden, erheblichen und/oder nachhaltigen Auswirkungen der vorliegenden Straßenplanung auf die Umwelt.

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4.3 Unvermeidbare Beeinträchtigungen

Durch das Vorhaben sind überwiegend Straßenbegleitgrün mit Lößböschungen sowie Bö-schungsgrün und Böschungshecken z.T. mit Bäumen betroffen.

Darüber hinaus werden geringfügig Neuansaaten (Grünland) in Anspruch genommen.

Eine detaillierte Aufstellung der Flächenverluste sowie der Betroffenheit von Biotopen findet sich in der Tabelle „Vergleichende Gegenüberstellung der landschaftspflegerischen Konflikte und Maßnahmen“ im Anhang zu diesem Text.

4.4 Landschaftspflegerische Konfliktschwerpunkte

Zur Abschätzung einer schutzgutbezogenen Eingriffserheblichkeit sind neben den Bedeu-tungen der Schutzgüter im Untersuchungsraum auch die Eingriffsintensitäten im Wirkraum des geplanten Vorhabens zu berücksichtigen.

Anlagebedingte Beeinträchtigungen: Hierbei handelt es sich um dauerhafte Auswirkungen, die zu einer Veränderung in der Landschaft führen. Dazu gehören im Wesentlichen als Ein-griffe die Neuversiegelung von Boden, die Errichtung von Bauwerken und Geländemodellie-rungen (Erdmassen) sowie die Überbauung von Flächen und Biotopen.

Baubedingte Beeinträchtigungen: Darunter sind die Beeinträchtigungen während der Bau-phase zu verstehen. Hierunter fallen die Inanspruchnahme von Begrünungen und Bepflan-zungen der Straßenseitenstreifen und eventuell notwendiger Arbeitsstreifen, die wieder be-pflanzt sowie begrünt werden. Hinzu kommen Gefährdungen von Biotopen, insbesondere von Gehölzen.

Darüber entsteht bei jedem Vorhaben Baulärm, der zu weiteren zeitlich begrenzten Beein-trächtigungen (nicht quantifizierbar) führt.

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen: Hierunter werden die Beeinträchtigungen während der Betriebsphase verstanden. Es handelt sich im Wesentlichen um Lärm- und Schadstof-femissionen sowie um eine Beunruhigung durch den Verkehr.

Die Konfliktschwerpunkte werden unterschieden in die beiden Teilprojekte:

A) Gradientenverbesserung an der K 2

B) Erneuerung der Eisenbahnüberführung

A) …durch die Gradientenverbesserung an der K 2 bedingte Eingriffe

Auswirkungen auf den Boden

Anlagebedingt:

Konfliktschwerpunkt K1

Die wesentliche Auswirkung auf dieses Schutzgut ist der Verlust von Boden durch die Neu-versiegelung. Im Bereich des „ehemaligen“ Hohlweges ist eine Verbreiterung der Fahrbahn auf 6,0 m sowie eine beiderseitige Rinne mit Hochbord (je 0,30 m) und ein Bankettstreifen von jeweils 1,0 m Breite vorgesehen.

Außerhalb des „ehemaligen“ Hohlweges, südöstlich der Bahntrasse, setzt sich der Straßen-seitenstreifen durch einen beiderseitigen Bankettstreifen (je 1,50m) mit anschließender Ent-wässerungsmulde (je 1,50m) zusammen.

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Dadurch kommt es abschnittsweise zu einer Versiegelung bestehender bisher unbefestigter Straßenrandbereiche.

Darüber hinaus sind auf der rechten Böschungsseite kurz nach der Ortslage sowie unmittel-bar vor der Eisenbahnüberführung jeweils eine Stützwand (je 50 m Länge) geplant.

Weiterhin ist im mittleren Trassenabschnitt am Böschungsfuß auf der rechten Seite eine Gabionenwand auf einer Länge von 145 m vorgesehen, wodurch die Böschung steiler ge-stellt werden kann. Hierbei kommt es zur Versiegelung der angrenzenden Lößwand im Hangfußbereich.

Es handelt sich um die Versiegelung belebten Bodens, durch die sämtliche Funktionen des Bodens als Pflanzenstandort, Tierlebensraum, Produktions- und Versickerungsfläche dauer-haft verloren gehen.

Hinweis:

Die neu entstehenden Bankettstreifen entlang der K2 werden gemäß landesweiter Konventi-on der Straßenverwaltung mit einem Mineralgemisch befestigt und sind somit zu 50 % als Versiegelung in der Bilanz anzurechnen.

Baubedingt:

Konfliktschwerpunkt K2a

Das Erfordernis einer Neuprofilierung der Böschungen in Verbindung mit einer Rückverle-gung der Böschungsoberkante führen zu einem massiven Abtrag von Löss-Rohböden. Dadurch kommt es zu einer starken Beeinträchtigung besonderer Bodenstandorte.

Für das Schutzgut Boden sind Kompensationsmaßnahmen erforderlich.

Auswirkungen auf den Wasserhaushalt

Anlagebedingt:

vgl. Konfliktschwerpunkt K1

Als erheblicher Eingriff verbleiben der Verlust von Versickerungsflächen sowie die anfallende Mehrwassermenge infolge der Neuversiegelung und damit eine Beeinträchtigung des Land-schaftswasserhaushalts.

Für das Schutzgut Wasser sind keine gesonderten zusätzlichen Kompensationsmaßnahmen erforderlich.

Auswirkungen auf Arten und Biotope

Durch das Vorhaben kommt es beiderseits der Kreisstraße zur Beeinträchtigung von Löß-wandbereichen. Die Flächen sind Bestandteil des Naturdenkmals „Lößhohl in Dackenheim“ (ND 7332-248).

Nördlich der K 2:

Konfliktschwerpunkt K3.1

Die erforderlichen Böschungsmodellierungen (Einschnitt) führen zu einem Teilverlust von Gräser-/Kräuterstreifen. Der straßennahe Bereich von ca. 1,5 m Breite unterliegt einer re-gelmäßigen Unterhaltung, die zu einer Gräserdominanz geführt hat. Weiterhin liegt der Strei-fen im direkten Emissionskorridor der Straße.

Die darüber liegenden Gras-/Krautfluren werden dagegen nicht oder nur sporadisch gepflegt.

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Darüber hinaus bedingen die genannten Eingriffe einen Teil-Verlust von straßennahen Ge-hölzstreifen, die eine bedeutsame Biotopstruktur bilden. Sie sind Teil eines größeren Biotop-komplexes („Rebflächen mit Hecken südlich Dackenheim“ (BK-6415-0029-2008). Im flache-ren Bereich erfolgt straßenseits ein regelmäßiger Pflegeschnitt durch die Straßenmeisterei, während die an der oberen Böschungskante stehenden Gehölze im rückwärtigen Bereich durch die Winzer zurückgeschnitten werden. Damit soll ein Hineinwachsen der Gehölze in den angrenzenden Bewirtschaftungsweg verhindert werden.

Durch den Arbeitsraum im Bereich der Böschungsmodellierung kommt es auch zum Verlust eines Obstbaumes.

Südlich der K 2

Konfliktschwerpunkt K3.2

Unmittelbar nach Baubeginn ist, im rückwärtigen Teil der Straßenböschung, der Bau einer Stützwand vorgesehen. Gleichzeitig ist eine Böschungsanpassung erforderlich. Damit ver-bunden ist im gesamten Abschnitt ein Verlust der regelmäßig gepflegten Gräser-/Kräuterfluren. Zusätzlich kommt es auf einer Länge von 27 m zu einem Teilverlust eines auf der Böschungskante wachsenden Gehölzstreifens. Ca. 1/3 der gesamten Gehölzfläche bleibt östlich an die Stützwand angrenzend erhalten.

Konfliktschwerpunkt K3.3

Östlich der Wirtschaftswegeeinmündung erfolgt eine durchgehende Neuprofilierung der Ein-schnittsböschung bis zur bestehenden Stützwand.

Im Anschluss an den rechtsseitigen Bankettstreifen erfolgt auf einer Länge von 145 m die Aufstellung einer einreihigen Gabione (Höhe: 1m) am Böschungsfuß mit anschließender Profilierung der Einschnittsböschung.

Darüber hinaus wird die Fahrbahn, kurz vor der Eisenbahnüberführung, nach Südenwesten verschoben. Dies hat zur Konsequenz, dass der Standort der vorhandenen Stützwand eben-falls weiter nach Süden rückt und neu gebaut werden muss.

Die genannten Eingriffe führen insgesamt zu einem vollständigen Verlust der Biotopstruktu-ren. Betroffen sind im Einzelnen: im Emissionskorridor der Straße liegende Gräser-/Krautfluren, die regelmäßig gepflegt werden. Hier herrscht eine Gräserdominanz vor. Hinzu kommen Gras-/ und Krautfluren oberhalb, die nicht gepflegt werden.

Es kommt weiterhin zu einem Verlust von zwei Einzelbäumen im oberen Teil der Böschung sowie zum Teil-Verlust einer Baumgruppe.

Darüber hinaus werden z.T. mehrreihige Böschungshecken mit Einzelbäumen an der Bö-schungsoberkante beansprucht. Alle Gehölze im Böschungsbereich des ehemaligen Hohl-weges sind biotopkartiert. Die Gehölze haben für ubiquitäre Arten eine Bedeutung, weil Ge-hölzstrukturen im Naturraum ein Mangelbiotop darstellen.

Zusätzlich werden trockene Säume unterschiedlicher Breite (0,5 m bis 2,5 m), die als ca. 0,3 m bis 0,4 m hoher Wall ausgebildet sind, beansprucht. Z.T. weisen die Säume eine beginnende Brombeerverbuschung auf.

Konfliktschwerpunkt 3.4

Durch die Verschiebung der Fahrbahn im Kurvenbereich nach Südenwesten sowie durch die dadurch erforderliche Neuprofilierung der Böschungen kommt es teilweise zu einer Über-bauung eines bewuchsfreien Steilwandabschnittes mit Habitatfunktionen für Wildbienen.

Nördlich der K 2 befindet sich eine südexponierte vegetationslose Lösslehmsteilwand, die wohl den Kernlebensraum von Wildbienen in dem Lößwandbiotop des Vorhabensbereiches darstellt. Durch das Abrücken der Straße nach Südenwesten bleiben die Wand und damit dieser Wildbienenlebensraum vollständig erhalten. Die Länge der Wand beträgt ungefähr 20 m.

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Der obere Teil der nordexponierten Wand (Höhe ca. 1,0 m) wird ebenfalls von Wildbienen besiedelt. Dies führt zum Teil-Verlust eines Lebensraumes für Wildbienen auf einer Länge von ca. 12 m. Solche Lebensräume sind zudem sehr selten im Naturraum.

Konfliktschwerpunkt 6

Im Zuge der Anpassung der Entwässerungsmulden (Entnahme der Rasengittersteine und Böschungsanpassung) kommt es beiderseits der Kreisstraße zu einer Überbauung blüten-reicher Hochstaudensäume. Solche Säume stellen für den Landschaftsraum eine seltene Biotopstruktur dar.

Konfliktschwerpunkt KG

Durch die Arbeitsräume ist eine Gefährdung von Gehölzen vorhanden.

Für das Schutzgut Arten und Biotope sind Kompensationsmaßnahmen erforderlich.

Auswirkungen auf das Landschafts-/Ortsbild und Erholung

Die Gradientenverbesserung der Kreisstraße mit der beiderseitigen Neuprofilierung der Bö-schungen führt im Einschnittsbereich des Hohlweges zu einer massiven Aufweitung des Verkehrsraumes. Gleichzeitig bedingt die Neuprofilierung der Böschungen einen weitgehen-den Verlust der straßenbegleitenden Gehölzstreifen sowie der Böschungshecken (auf der Böschungskante). Da die Gehölze aber nur eine geringe Höhe aufweisen (max. 3 m) ver-schwimmen diese mit der Reblandschaft der Umgebung und sind aus der Ferne nicht wahr-nehmbar. Deshalb ist der Eingriff nicht als erheblich für das Landschaftsbild anzusehen.

Für das Schutzgut Landschafts-/Ortsbild und Erholung sind keine Kompensationsmaßnah-men erforderlich.

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B) …durch die Erneuerung der EÜ bedingten Eingriffe:

Auswirkungen auf Boden/Wasserhaushalt

Anlagebedingt:

Konfliktschwerpunkt K1

Durch die Erneuerung des EÜ-Bauwerkes mit breiteren Abmessungen sowie durch die Treppe in der Bahnböschung östlich der K2 kommt es durch die neuen Widerlager zu einer weiteren Neuversiegelung.

Für die Schutzgüter Boden/Wasserhaushalt sind Kompensationsmaßnahmen erforderlich.

Baubedingt:

Konfliktschwerpunkt K2b

Die Vorbereitung für den Einbau des neuen EÜ-Bauwerks (Fläche für Herstellung Bauwerk inklusive erforderliche Böschungsprofilierung sowie für Verschubbahnen) erfordert einen flächenhaften Bodenabtrag zur Herstellung eines Planums sowie für die Modellierung der neuen Bahnböschungen. Der anfallende Boden ist getrennt nach Ober- und Unterboden zu lagern. Die Lagerung des Bodens erfolgt innerhalb der ausgewiesenen Baustelleneinrich-tungsfläche.

Der flächenhafte Bodenabtrag führt zu einer starken Beeinträchtigung von Bodenstandorten mit Lösseinlagen.

Nach dem Rückbau der BE-Flächen ist das ursprüngliche Gelände wieder herzustellen. Da-bei sind die getrennten Bodenmassen ohne Verdichtung wieder aufzubringen. Darüber hin-ausgehende Kompensationsmaßnahmen sind für den Boden nicht erforderlich, wenn eine entsprechende Begrünung bzw. Bepflanzung stattfindet.

Auswirkungen auf Arten und Biotope

Konfliktschwerpunkt K4.1

Im Zuge der EÜ-Erneuerung müssen die bestehenden Dammböschungen angepasst wer-den. Dadurch kommt es zu einer Überbauung von Böschungshecken (z.T. mit Obstbäumen) beiderseits der Bahntrasse, die teilweise als bedeutende Biotopstrukturen kartiert sind. Wäh-rend der Gehölzverlust auf der Westseite von untergeordneter Bedeutung ist (weitere Ge-hölzbestände z.T. flächenhaft grenzen unmittelbar an), werden auf der Ostseite Gehölze in exponierter Lage teilweise flächenhaft geräumt.

Zusätzlich kommt es durch die Böschungsmodellierung innerhalb eines Kalkmagerrasen-fragments mit beginnender Verbuschung zu einem Teil-Verlust eines pauschal geschützten seltenen Biotoptyps im Landschaftsraum. Der Verlust des Kalkmagerrasens ist aufgrund der Wertigkeit mit einem Kompensationsfaktor von mindestens 1:2 zu kompensieren.

Konfliktschwerpunkt K4.2

Nördlich der Kreisstraße bildet der Bereich zwischen der Bahnstrecke und einer großen Tro-ckenmauer einen Teil-Lebensraum für den Neuntöter, der als wertgebende Vogelart einge-stuft wird. Es ist möglich, dass bauzeitlich eine Vergrämung dieser Art stattfindet.

Konfliktschwerpunkt K4.3

Für die Herstellung und den Einbau des neuen EÜ-Bauwerks ist bauzeitlich eine entspre-chende Geländevorbereitung erforderlich. Dadurch kommt es zum Teilverlust von Vegetati-onsstrukturen.

Der Bereich der Aufstellfläche für das Bauwerk sowie der Korridor der Verschubbahnen (südöstlich der Bahnstrecke) muss niveaugleich mit der Straße hergestellt werden. Daran schließt sich eine größere BE-Fläche an. Dadurch kommt es zum Verlust einzelner Obst-

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bäume sowie eines blütenreichen und trockenen Hochstaudensaumes mit einer kleinen Bö-schungshecke.

Nordwestlich der Bahnstrecke sind eine provisorische Zufahrt, ein temporärer Verbau sowie die dazu notwendigen Arbeitsräume erforderlich. Dadurch kommt es zu einer bauzeitlichen Inanspruchnahme von Gebüschflächen (westlich der K2) sowie von Walnußbäumen und geringfügig eines Gehölzstreifens (östlich der K2).

Konfliktschwerpunkt K 5

Die gleisnahen gehölzfreien Säume im Vorhabensbereich und angrenzendem Umfeld stellen einen Teil-Lebensraum der Mauereidechse dar. Die Erneuerung des Eisenbahnüberfüh-rungsbauwerks sowie die damit verbundenen Böschungsanpassungen führen zum Verlust von gehölzfreien Saumhabitaten und potenziellen Winterquartieren.

Darüber hinaus kommt es im Vorhabensbereich bauzeitlich zu einer Unterbrechung des Wanderkorridores.

Konfliktschwerpunkt K 6a

Im Zuge der Herstellung niveaugleicher Flächen für die Aufstellung des EÜ-Bauwerks sowie die Herrichtung der Verschubbahnen kommt es beiderseits der Kreisstraße zu einer Über-bauung blütenreicher Hochstaudensäume. Solche Säume stellen für den Landschaftsraum eine seltene Biotopstruktur dar.

Damit verbunden ist die Gefährdung der geschützten Pflanzenart Feld-Mannstreu, die an einer Stelle innerhalb dieses Hochstaudensaumes wächst.

Konfliktschwerpunkt KG

Durch die Arbeitsräume besteht eine Gefährdung von Gehölzen, einer Kalkmagerrasenflä-che sowie eines blütenreichen, trockenen Saumes mit Heckenstruktur.

Für das Schutzgut Arten und Biotope sind Kompensationsmaßnahmen erforderlich.

Auswirkungen auf das Landschafts-/Ortsbild und Erholung

Die Erneuerung der Eisenbahnüberführung inklusive der erforderlichen Böschungsanpas-sungen führt zu einem Teilverlust von Böschungshecken. Die Böschungshecken westlich der Bahnstrecke sind von weiteren Gehölzen umgeben, so dass sich ein geringfügiger Verlust nicht negativ auswirkt.

Die Hecken auf der Ostböschung der Bahn besitzen zwar eine exponierte Lage, weisen aber nur eine geringe Höhe auf. Die Bahnlinie einschließlich der Böschungshecken verschwimmt im Umfeld der Rebflächen. Sie sind aus der Entfernung nicht wahrnehmbar. Erst die nördlich gelegenen, bahnbegleitenden Robinienbestände (beiderseits) sind als wichtiger Orientie-rungspunkt in der Landschaft auch aus größerer Entfernung wahrnehmbar. Aus diesem Grund ist der Gehölzverlust für das Landschaftsbild nicht als erheblich einzustufen.

Für das Schutzgut Landschafts-/Ortsbild und Erholung sind keine Kompensationsmaßnah-men erforderlich.

Eine detaillierte Aufstellung der Flächenverluste, der Betroffenheit von Biotopen sowie der Beeinträchtigung von Lebensräumen (Funktionsverluste) findet sich in der Tabelle „Verglei-chende Gegenüberstellung der landschaftspflegerischen Konflikte und Maßnahmen“ im An-hang 1.

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5 SCHUTZ-, AUSGLEICHS- UND ERSATZMAßNAHMEN

5.1 Lärmschutzmaßnahmen

Lärmschutzmaßnahmen sind bei diesem Vorhaben nicht von Relevanz.

5.2 Maßnahmen in Wassergewinnungsgebieten

Es befinden sich keine Wassergewinnungsgebiete im Untersuchungsraum.

5.3 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Schutz von Natur und Land-schaft

5.3.1 Bemessung der erforderlichen landschaftspflegerischen Maßnahmen

Der Fachbeitrag Naturschutz beschreibt alle durch das Straßenbauvorhaben verursachten Beeinträchtigungen sowie dafür erforderliche Maßnahmen des Naturschutzes und der Land-schaftspflege.

Die Festlegung von Maßnahmen zur Kompensation beeinträchtigter Flächen / Funktionen sowie der benötigte Flächenumfang resultieren aus den Anforderungen der Eingriffsregelung des BNatSchG und des LNatSchG Rheinland-Pfalz sowie den „Hinweisen zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE)“ des Landesamts für Umwelt Rheinland-Pfalz.

Der Kompensationsumfang wird im Wesentlichen verbal-argumentativ abgeleitet und be-rücksichtigt dabei insbesondere die spezifischen Verhältnisse im betroffenen Landschafts-raum sowie die allgemein anerkannten Konventionen.

Die Ableitung des zur Kompensation benötigten Flächenumfangs resultiert aus der Notwen-digkeit einer funktional gleichartigen und gleichwertigen Wiederherstellung der verlorenge-henden Biotopstrukturen in der jetzigen Form sowie der Wiederherstellung sonstiger be-troffener Wert- und Funktionselemente des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes.

Bei der Bemessung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen allerdings die heutige Funktion der betroffenen Fläche sowie der Wiederherstellungszeitraum berücksichtigt wer-den. Hierdurch kann gegenüber dem Eingriff ein erhöhter Flächenbedarf erforderlich werden.

Die reine Flächenversiegelung ist hingegen im Verhältnis 1:1 ausreichend kompensiert.

5.3.2. Vorgaben durch übergeordnete Planungen und bereits abgeschlossene Ausbauvorhaben

Aussagen der Planung vernetzter Biotopsysteme Bad Dürkheim18

Bei der Flächenauswahl und den Biotopentwicklungszielen erfolgt eine Orientierung an Hand der örtlichen Ziele gemäß der „Planung Vernetzter Biotopsysteme (VBS)“ (Landkreis Bad Dürkheim) für die Planungseinheiten „Haardt“ sowie „Böhler Lößplatte, Vorderpfälzer Riedel“:

Der überwiegende Teil des Untersuchungsgebietes liegt innerhalb der Einheit „Haardt“ und bildet den östlichen Rand der Einheit. Die östlich anschließende Einheit weist im Untersu-

18

Ministerium für Umwelt und Forsten/Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht (Hrsg.) (1997): Planung vernetzter Biotopsysteme – Bereich Landkreis Bad Dürkheim, Stadt Neustadt, Mainz, Oppenheim;

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chungsgebiet lediglich Weinbauflächen, die bereits in der Einheit „Haardt“ aufgeführt sind und sich hinsichtlich der Ziele nicht wesentlich unterscheiden. Deshalb werden nur die Aus-sagen der dominierenden Einheit „Haardt“ als Kriterien in der folgenden Beschreibung her-angezogen.

Leitbild der Einheit „Haardt“: „Ein besonderes Kennzeichen der Landschaft der Haardt ist der Übergang von einem lichten, in Teilbereichen trockenen, Waldgebiet zu einer reichstruktu-rierten extensiv bewirtschafteten Weinbauzone auf den Unterhängen und auf den vorgela-gerten Hügeln“.

Ziele für einzelne Biotoptypen im Naturraum sind:

Magere Wiesen und Weiden mittlerer Standorte:

Entwicklung von Komplexen aus Halbtrockenrasen und Weinbergsbrachen, extensiv be-wirtschafteten Rebfluren und Mageren Wiesen und Weiden. Zur Realisierung dieses Zie-les geeignete Standorte liegen z.B. im Raum Dackenheim.

Erhalt und Entwicklung von Streuobstbeständen

Erhalt und Entwicklung von natur- und kulturhistorisch bedeutenden Strukturelementen der Landschaft

Entwicklung von Komplexen aus Streuobstwiesen und extensiv genutzten, von Trocken-mauern durchzogenen Rebfluren

Erhalt von Hohlwegen und Erdwänden

Erhalt der Lößhohlwege, Lößwände und -böschungen als Lebensräume einer Vielzahl gefährdeter Stechimmen. Dies gilt besonders für die Bereiche um Dackenheim.

Sicherung von Biotopstrukturen im Agrarraum

Erhalt und Entwicklung von Biotopstrukturen zur Sicherung von Populationen typischer, an strukturreiche Agrarlandschaften angepasster Arten wie Rebuhn und Grauammer.

Entwicklung eines Netzes linearer Offenlandstrukturen als mögliche Ausbreitungslinien trockenheitsliebender Wirbellose.

Erhalt und Entwicklung von Hecken und Feldgehölzen als Refugien in ausgeräumter Landschaft. Die Flächen sind vor Ort festzulegen.

Biotoptypenverträgliche Nutzung der weinbaulich genutzten Bereiche der Planungsein-heit

Erhalt und Entwicklung von Halbtrockenrasen

Entwicklung von Biotopkomplexen aus extensiv bewirtschafteten Rebfluren, Halbtrocken-rasen und Magerrasen (Großflächige Realisierung u.a. im Raum Dackenheim).

Erhalt und Entwicklung von Stütz- und Trockenmauern sowie von Lesesteinhaufen

Erhalt der Weinbergsmauern als Lebensräume hochspezialisierter Tierarten, z.B. der Mauereidechse.

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Aussagen des Einheitlichen Regionalplanes der Metropolregion Rhein-Neckar19

Das gesamte Untersuchungsgebiet ist als bedeutsam für den landesweiten Biotopverbund sowie als Regionaler Grünzug eingestuft.

5.3.3 Ableitung und Beschreibung der landschaftspflegerischen Maßnahmen

Das Kapitel erläutert den Kompensationsbedarf und die grundsätzlichen Biotopentwicklungs-ziele der projektspezifisch erforderlichen Maßnahmen für Natur und Landschaft.

Zur Kompensation der projektspezifischen Beeinträchtigungen für die einzelnen Schutzgüter sind verschiedene Maßnahmentypen erforderlich.

Ein Großteil der Eingriffe wird im Bereich der Trasse sowie im angrenzenden Umfeld kom-pensiert.

Für einen Teil der Neuversiegelung sowie für Gehölzverluste ist eine planexterne Kompensa-tion erforderlich.

Der Landesbetrieb Mobilität stellt eine Fläche in der Gemarkung Weisenheim am Sand für eine planexterne Maßnahme zur Verfügung. Das Grundstück befindet sich unmittelbar süd-lich der L 522, westlich der Ortslage von Weisenheim am Sand. Das Flurstück hat eine Grö-ße von 1.215 m²

Die Kosten der Kompensationsmaßnahmen für die bahnbedingten Eingriffe werden von der Deutschen Bundesbahn übernommen (Grunderwerb, Herstellung und Pflege auf max. 30 Jahre).

Alle anderen geplanten Ersatzmaßnahmen im direkten Umfeld des Vorhabens sind Flächen Dritter und benötigen Grunderwerb. Dabei handelt es sich jedoch in der Regel um nicht ge-nutzte Restflächen bzw. randliche Grundstücke.

SCHUTZGUT BODEN

A 1.1 Rückbau und Entsiegelung nicht mehr benötigter Fahrbahnen, Rinnen, Banketten so-wie von Rasengittersteinen in den neu zu profilierenden Entwässerungsmulden nordwestlich der Eisenbahnüberquerung. Die Flächen werden begrünt.

E 1.3 Westlich der K 2 erfolgt am Ende der Baustrecke die Extensivierung einer intensiv ge-nutzten Fettwiese bzw. einer jungen Kulturbrache. Damit wird der Boden aufgewertet.

Darüber hinaus ist eine zusätzliche Gräser-/Kräuteransaat mit regionalem Saatgut vorgese-hen.

A2a Ein Teil des bei der Neuprofilierung der Böschungen anfallenden Lößlehms aus der bestehenden Wand beiderseits der Straße verbleibt an Ort und Stelle. Oberhalb der neuen Böschungen erfolgt eine ca. 0,3 m – 0,5 m hohe Aufschüttung, die als Wall mit einer Breite von ca. 2,0 m ausgebildet wird. Auf der rechten Seite gliedert sich der Wall in zwei Teilab-schnitte, da eine fehlende Flächenverfügbarkeit keine durchgängige Wallschüttung zulässt.

Der Wall hat einerseits die Funktion eines Erosionsschutzes für die Böschungsoberkanten und dient anderseits zur Ausbildung von extensiven Säumen (vgl. E 3.3).

19

Einheitlicher Regionalplan der Metroporegion Rhein-Neckar (Stand: 12 2014);

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A2b Der bauzeitlich zwischenlagerte Boden (Oberboden und darunter liegende Erdmassen) ist schichtweise gemäß getrennter Lagerung wieder auf das ursprüngliche Geländeniveau einzubauen. Eine Verdichtung des Bodens ist generell nicht zulässig.

Darüber hinaus sind keine weiteren Kompensationsmaßnahmen im Umfeld des Vorhabens für das Schutzgut Boden möglich.

SCHUTZGUT WASSER

(A 1.1) Die Rückbau- und Entsiegelungsmaßnahmen kommen auch dem Wasserhaushalt zu Gute. Es entstehen neue Versickerungsflächen.

SCHUTZGUT ARTEN UND BIOTOPE

A 3.1, A 3.3a Im Bereich der neuen Böschungen beiderseits der Straße werden sich über eine gelenkte Sukzession unterschiedliche Gräser-/Krautfluren entwickeln. Im Unterhal-tungskorridor der Straße (Höhe: max. 1, 50 m) erfolgt eine regelmäßige Mahd. Im oberen Bereich der Böschung ist die Entwicklung eines extensiven, lückigen Magerrasens vorgese-hen. Die Flächen werden nur bei Bedarf gepflegt. Hier können sich dementsprechend auch andere Arten als im Pflegekorridor ansiedeln.

A 3.2 Im Bereich der großflächigen Entsiegelung, kurz vor der EÜ, wird die rückgebaute Fahrbahnfläche durch eine Ansaat begrünt. Es entwickelt sich eine Gräser-/ Kräuterflur, die im Unterhaltungskorridor der Straße liegt und entsprechend regelmäßig gemäht wird.

A/G 3.1, A/G 3.2, A/G 3.3a Auf den neuprofilierten Böschungen entlang der Straße sind Ge-hölzpflanzungen vorgesehen. Auf der Nordseite ist aufgrund der eingeschränkten Bö-schungstiefe nur eine einreihige lockere Strauchpflanzung im oberen Bereich der Böschung möglich.

Im Bereich einer nordexponierten Böschung erfolgt fast durchgängig eine zweireihige lockere Strauchpflanzung auf den dafür vorgesehenen Flächen. Der Bereich der neuen Steilwand bleibt frei.

Damit kann ein Großteil der durch das Vorhaben beanspruchten Böschungshecken wieder an Ort und Stelle hergestellt werden.

A/G 3.3b Kurz vor der Eisenbahnüberführung steht auf der Nordseite eine standortfremde Robiniengruppe auf einem kleinen Plateau. Im Rahmen der Maßnahmen erfolgt eine Rodung der Baumgruppe mit Wurzelstockentnahme und anschließender Bodenfräsung. Danach er-folgt die Pflanzung zweier standortgerechter Einzelbäume. Es ist jeweils 1 Baum I. Ordnung sowie 1 Baum II. Ordnung als Gruppe zu pflanzen. Die umgebenden Bodenflächen sind als Krautsäume zu entwickeln und von Gehölzen freizuhalten.

A 3.3b (teilweise Vorgezogene Maßnahme)

An der straßenzugewandten Böschung des Plateaus wird wieder eine vegetationsarme Steilwand ausgebildet. Nach der Beseitigung des Bewuchses (Gräserflur) erfolgt ein Abste-chen der Wand (vgl. Prinzipskizze Unterlage 9.1, LM 1). Damit wird eine essenzielle Habitat-funktion für Wildbienen wiederhergestellt.

Die ca. 20 m nordwestlich des Robinienplateaus beginnende südexponierte Lösslehmwand - in Richtung Dackenheim - wird derzeit zum Teil von überhängenden Gehölzen beschattet. Dadurch wird die Habitatfunktion der Wand für Wildbienen beeinträchtigt. Durch ein vollstän-

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diges Freistellen der Lösswand (Rückschnitt der überhängenden Äste) wird die Habitatfunk-tion optimiert. Um bauzeitlich die Eingriffe in die nordexponierte, gegenüberliegende Löss-Lehmwand zu minimieren ist diese Maßnahme schon vor Baubeginn durchzuführen.

E 3 Im Umfeld des Vorhabens werden auf intensiv genutzten Neueinsaaten der Fettwiese mit Nutzung als Lagerplatz sowie auf einem breiten Randstreifen eines Grasweges lockere Strauchpflanzungen durchgeführt. Die Flächen liegen im Umfeld bereits bestehender Gehöl-ze.

Zum einen werden damit die Verlust der Gehölze an der Baustrecke kompensiert und zum anderen werden die bestehenden Gehölzkomplexe gestärkt (Biotopverbund). Gleichzeitig haben die Gehölzpflanzungen eine positive Wirkung auf das Landschaftsbild.

E 3.3 Auf den für Erosionsschutzmaßnahmen vorgesehenen niedrigen Wällen oberhalb der Böschungskante werden über eine reduzierte Ansaat (Biotoprasen für trockene Kalkstandor-te) extensive blütenreiche Staudenfluren entwickelt. Damit werden gleichzeitig Nahrungsan-gebote für Wildbienen geschaffen. Blütenreiche Staudensäume stellen eine seltene Biotop-struktur im Landschaftsraum dar.

A 3.4 Auf der Südseite wird eine etwas nach Süden abgerückte, neue Lösssteilwand herge-stellt; mit einer Länge von 60 m. Die mittlere Höhe der Steilwand beträgt dabei 1,80 m. Damit entstehen in größerem Umfang gleichwertige Habitatfunktionen für die Wildbienen in diesem Bereich.

A/G 4.1a Die bauzeitlich in Anspruch zu nehmenden Bahnböschungen auf der Westseite sind über eine gelenkte Sukzession wieder als Gehölzbestände zu entwickeln.

A/G 4.1b Am Böschungsfuß der Bahnböschungen auf der Ostseite erfolgt die Pflanzung einer Obstbaumreihe beiderseits der Straße. Die Blüten der Bäume bilden eine zusätzliche Nahrungsquelle für Insekten und wirken gleichzeitig als vertikales Strukturelement mit zeit-weise visuellem Blickfang positiv auf das Landschaftsbild. Sie akzentuieren die neuen Bahnböschungen.

E 4a Westlich der Trasse am Rande einer Steilböschung ist die Pflanzung von lockeren Strauchhecken vorgesehen. Durch die Pflanzung werden die Gehölzverluste im Bereich des Vorhabens kompensiert. Sie werten gleichzeitig das Landschaftsbild auf.

E 4b (i.V.m. E 1.3) Im Bereich der Bodenkompensationsfläche werden zusätzlich Wildobst-bäume gepflanzt. Damit werden im Landschaftsraum seltene Biotopstrukturen entwickelt und gleichzeitig dient dies der Strukturierung der Landschaft und der Optimierung des Land-schaftsbildes.

Im Anschluss an die Wildobstfläche erfolgt die Pflanzung einer lockeren Strauchhecke. Zur leichteren Pflege wird um die Strauchhecke in Richtung Rebland ein 3,0 m breiter Stauden-streifen ausgewiesen, der regelmäßig zu mähen ist. Durch die unterschiedlichen Gehölz-pflanzungen in Kombination mit der Stauden und extensiven Wiesenentwicklung entstehe ein strukturreicher Halboffenlandkomplex, der darüber hinaus eine positive Wirkung auf das Landschaftsbild hat.

S 4.1, A 4.1 Der im Zuge der Neumodellierung der Bahnböschung zu überbauende fragmen-tarische Kalkmagerrasen wird komplett in einer Mächtigkeit von 10 cm als Rasensoden ab-geschoben und fachgerecht zwischengelagert. Nach Fertigstellung der neuen östlichen Bahnböschungen werden die zwischengelagerten Rasensoden auf den Böschungen einge-baut. Damit ist das Kalkmagerrasenpotenzial in vollem Umfang gesichert. Darüber hinaus fungieren die Rasensoden als Initialansaat für die ebenfalls als Magerrasen zu entwickeln-

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den Restflächen der Böschungen. Die Maßnahme ist durch eine ökologische Bauüberwa-chung zu überwachen. Insbesondere sind die Standorte für die Zwischenlagerung sowie die Lagerung selbst mit der ökologischen Bauüberwachung abzustimmen.

Die nicht durch das Vorhaben betroffenen verbleibenden Kalkmagerrasenflächen im Norden sind bauzeitlich als Bautabuzone auszuweisen. Auch für die Absteckung der Bautabuzone ist die Kontrolle durch die ökologische Bauüberwachung erforderlich.

A 4.1a (i.V. m. E5) Westlich der Bahntrasse erfolgt auf der BE-Fläche südwestlich der Kreis-straße die Ansaat mit einer regionalen Magerrasenmischung. Zusätzlich werden Habi-tatstrukturen für Reptilien in die Fläche eingebracht.

S. 4.2 Der durch eine bauzeitliche Vergrämung betroffene Teil-Lebensraum des Neuntöters ist bauzeitlich als Bautabuzone auszuweisen>> Kontrolle der Abgrenzung durch ökologi-sche Bauüberwachung erforderlich.

A/G 4.3 Im Bereich des Baufeldes erfolgt eine ergänzende Pflanzung von Obstbäumen als Ergänzung der Streuobstwiese. Zusätzlich wird der Boden mit einer Gräser-/Kräutersaatgutmischung eingesät.

Darüber hinaus werden südöstlich der Bahnstrecke, beiderseits der K2 weitere Einzelbäume gepflanzt.

A 4.3a Zwischen den Gebüschstrukturen nordwestlich der Bahnstrecke und dem Bahnkörper werden über eine ungelenkte Sukzession Gebüschstrukturen entwickelt.

A 4.3b Nach der Renaturierung der BE-Fläche wird der blütenreiche trockene Saum an die-ser Stelle über eine gelenkte Sukzession wieder hergestellt.

E 5 In Verbindung mit der Maßnahme A 4.1 ist auf den neuen Bahnböschungen die Wieder-herstellung von Habitatstrukturen (Steinriegel, Reisighaufen) vorgesehen.

V6, A6 Innerhalb des muldenbegleitenden Hochstaudensaums kommt punktuell der Feld-Mannstreu vor. Zum Schutz der besonders geschützten Art vor einer Überbauung erfolgt die Verpflanzung eines Saumabschnittes mit der Pflanze vor Beginn der Muldenmodellierung. Der Rasensoden ist zwischenzulagern und nach Fertigstellung der östlichen Bahnböschun-gen in eine der beiden für die Magerrasenentwicklung vorgesehenen Flächen (vgl. A 4.1) wieder einzubauen. Die Maßnahme ist durch eine ökologische Bauüberwachung zu be-gleiten.

Auf den neu entstehenden Einschnittsböschungen im Bereich der Muldenanpassung, östlich der EÜ-Erneuerung, entstehen durch eine Biotoprasenansaat für trockene kalkhaltige Stand-orte neue blütenreiche Hochstaudensäume in etwa gleicher Größenordnung wie vor der Baumaßnahme.

S Der Schutz von Gehölzen während der Bauausführung erfolgt gemäß RAS-LP 4, ELA und DIN 18920.

SCHUTZGUT LANDSCHAFTSBILD / ERHOLUNG

Eigene Maßnahmen für das Schutzgut Landschaftsbild sind nicht erforderlich.

Gleichwohl wirken sich die Gehölzpflanzungen positiv auf das Landschaftsbild aus.

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Unter Beachtung der Maßnahmen zu Vermeidung / Minimierung / Schutz sowie der Umset-zung der genannten Ausgleichs-, Ersatz-, Gestaltungsmaßnahmen sind alle Eingriffe und Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft kompensiert.

Planexterne Maßnahmen

Die planexternen Maßnahmen werden im Bereich des Flurstücks 3826/14 in der Gemarkung Weisenheim am Sand erbracht. Der Landkreis Bad Dürkheim erwirbt das Flurstück vom Land Rheinland-Pfalz.

Boden

E 1.2

Die vorhandene Pferdekoppel wird extensiviert, die Nutzung wird in extensives Grünland überführt. Zusätzlich erfolgt eine Ansaat mit regionaltypischem Gräser-/Kräutersaatgut, um der Artenarmut entgegen zu steuern. Durch die Extensivierung werden die Bodenstandorte aufgewertet.

Darüber hinaus erfolgt über die ganze Länge des Grundstücks der Rückbau des Weidezau-nes.

Damit sind die Eingriffe in das Schutzgut Boden vollständig kompensiert.

Arten und Biotope

E4b

Auf der Fläche E 1.2 erfolgt zusätzlich die Pflanzung von Wildobstbäumen. Dadurch werden neue Biotopstrukturen entwickelt, die gleichzeitig zur Gliederung der Landschaft beitragen und positiv auf das Landschaftsbild wirken.

Damit sind die Eingriffe in das Schutzgut Arten und Biotope vollständig kompensiert.

Eine detaillierte Aufstellung der landschaftspflegerischen Maßnahmen findet sich in der Ta-belle „Vergleichende Gegenüberstellung der naturschutzfachlichen Konflikte und Maßnah-men“ wieder (s. Anhang 1).

Die Maßnahmen werden in dem Landespflegerischen Maßnahmenplan Unterlage 9.1 dar-gestellt.

Die planexterne Kompensation erfolgt auf einer Fläche in der Gemarkung Weisenheim am Sand (vgl. Unterlage 9.2)

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5.3.4 Flächenbedarf

Die für den Baubetrieb in Anspruch zu nehmenden Flächen werden im Anschluss an die Baumaßnahme bepflanzt und landschaftspflegerisch entwickelt.

Für die Gradientenverbesserung werden Flächen für die Fahrbahn, Bankette, Böschungen und Entwässerungsmulden in Anspruch genommen. Die EÜ-Erneuerung bedingt eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme (Neuversiegelung). Daraus resultiert eine Neuversiegelung von insgesamt:

In qm 1.070

Maßnahmen: Es sind Maßnahmen zur Entsiegelung vorgesehen.

265

Die landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind im Umfeld des Eingriffsraumes vorgesehen.

Entwicklung Magerrasen und Gräser-Kräuterfluren, Grünlandextensivierung ~2.520

Wallaufschüttung 440

Gehölzpflanzungen 1.190

24 Bäume

Herstellung bewuchsfreie Steilwand ~160

Flächen zur Bodenextensivierung im Umfeld der Kreisstraße K 2

810

planexterne Flächen zur Bodenextensivierung, Gemarkung Weisenheim am Sand 1.355

Die Gehölzpflanzungen wirken auch als Gestaltungsmaßnahmen.

Gesamt

6.475

5.4 Maßnahmen zur Einpassung in bebaute Gebiete

Der Vorhabensbereich liegt außerhalb der Siedlungslage von Dackenheim.

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Verwendete Quellen und Literatur Einheitlicher Regionalplan der Metropolregion Rhein-Neckar (12/2014): Erläuterungskar-

te Natur, Landschaft und Umwelt, Blatt West, Mannheim.

LFUG & ALAND (1997): Planung Vernetzter Biotopsysteme. Bereich Landkreis Bad Dürk-

heim, Stadt Neustadt.. Bearb.: Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Rhein-

land-Pfalz & ALAND. Hrsg.: Ministerium für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz & Landes-

amt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz. Oppenheim.

Ministerium für Umwelt Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz (Hrsg.) (2012):

Biotopkataster Rheinland-Pfalz, Erfassung der schutzwürdigen Biotope – Vollständiger Bio-

toptypenschlüssel mit den Kriterien für die schutzwürdigen, die geschützten und die nach

FFH-RL Anhang I relevanten Biotoptypen.

Ministerium für Umwelt, Forsten u. Verbraucherschutz / Landesamt für Umwelt (Stand:

2016): nachrichtl. Informationen gemäß LANIS - Landschaftsinformationssystem; Mainz, Op-

penheim; http://www.naturschutz.rlp.de/systeminfo_start.natur

Internetportale

Artdaten-Portal: Offizielle Datensammlung der Naturschutzverwaltung.

http://map.final.rlp.de/Kartendienste/index.php?service=artdatenportal

ARTeFAKT-Portal: Datensammlung für Arten mit besonderen rechtlichen Vorschriften..

http://www.artefakt.rlp.de/

ArtenFinder: ehrenamtliches Artdaten-Portal.- http://artenfinder.rlp.de/

Naturgucker: ehrenamtliches Artdaten-Portal.- http://www.naturgucker.de/natur.dll/$/

Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (2016), Online-Karten, Mainz, http://www.lgb-rlp.de

Weiterführende Literatur

Jessel, B. (1998): Das Landschaftsbild erfassen und darstellen – Vorschläge für ein pragmatisches Vorgehen.-in: Naturschutz und Landschaftsplanung 30, (11): 356 – 361;

Unterlage 19.1, Anhang 1 K 2- Gradientenverbesserung im Zuge der Erneuerung einer EÜ bei Dackenheim

Seite 1 von 13 2015.010 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 06//2018

Vergleichende Gegenüberstellung Konflikte - Maßnahmen

Allgemeine Vorbemerkungen und Hinweise

Angaben in der Tabelle

Alle aufgeführten Konflikte ohne Hinweis auf die Art der Entstehung sind grundsätzlich anlagebedingt verursacht. Baubedingte Konflikte sind als solche in der Spalte Eingriffssi-tuation gekennzeichnet.

Die Konfliktschwerpunkte sind aufgrund der Größe des Vorhabens auf einem einzigen BK-Plan dargestellt (M. 1:500).

(... m²) Eingeklammerte Flächenangaben werden bei multifunktional wirksamen Maß-

nahmen angegeben.

Spezifische Hinweise Eingriffe Bahn: Hinweis zur Eingriffsrelevanz von Vegetationsverlusten innerhalb der DB Instandhaltungszone von 6,0 m (ausgehend von der Mitte der Gleisachse): (Auszug aus dem EBA Leitfaden) Nach EBA-Leitfaden (2010) stellt, in Verbindung mit dem Urteil des BVerwG-Urteils vom 22.11.2000 (Az 11 A 4.00), bei Unterhaltungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen sowie bei ei-ner Änderung einer Betriebsanlage, die Beseitigung von Vegetation im sicherheitsrelevanten Bereich der Betriebsanlage keinen tatbestandlichen Eingriff nach §§ 13 BNatSchG dar, d.h. diese Vegetationsbeseitigung löst keine Kompensationspflicht aus. Dieser Bereich ist als Kon-vention auf 6 m von der äußeren Gleisachse aus festgelegt. Davon unbenommen sind Fauna, abiotische Faktoren und das Landschaftsbild; Eingriffe in diese Elemente sind kompensations-pflichtig. Bezogen auf eine betroffene Fauna wird die eingriffsrelevante Betrachtung der Leis-tungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes gemäß § 14 BNatSchG durch die Einzelart-bezogene Prüfung auf Verletzung der Zugriffsverbote nach § 44 (1) BNatSchG (siehe Unterlage 10 und 14) vollumfänglich erfüllt. Dessen Ergebnisse werden in die Auswirkungsprognose (sie-he Kap. 4.2 und Kap. 4.3) und Maßnahmenplanung (siehe Kap. 5) des LBP integriert. Eingriffe nach §§ 13 BNatSchG in Elemente des Naturhaushaltes außerhalb des 6 m –Bereiches unterliegen uneingeschränkt der naturschutzrechtlichen Folgenbewältigung (Vermei-dung / Minderung und Kompensation unvermeidbarer Eingriffe). Fazit: Die Vegetationsverluste in der Instandhaltungszone werden zeichnerisch in den Plänen dargestellt, aber nicht bilanziert.

Spezifische Maßnahmen zum Artenschutz: Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG werden spezifische

Maßnahmen für betroffene Arten abgeleitet; sie sind in der Tabelle farblich gekenn-zeichnet.

Unterlage 19.1, Anhang 1 K 2- Gradientenverbesserung im Zuge der Erneuerung einer EÜ bei Dackenheim

Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Betroffene Werte und

* Eingriffssituation Bau- Funktionen Lage, Umfang

Nr. km; in m² örtliche Beschreibung der der Maß- Bemerkungen

- Art der Beeinträchtigungen der be- Beein- Nr. Bezeich- Maßnahme nahme

troffenen Werte und Funktionen BW-Nr. Verlust trächti- nung in m²

gung

Seite 2 von 13 2015.010 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 06//2018

K1

Versiegelung biologisch aktiven Bo-dens durch

o Straßenausbau, Stützwand und Gabionen,

o Teilversiegelung: Grünstreifen zu Banketten (50 % anrechen-bar) (Real: 810 m² x Faktor 0,5)

o Erneuerung EÜ-Bauwerk: Wi-derlager, Treppe Bahnbö-schung

Dauerhafter Verlust sämtlicher Funktionen des Bodens

Dauerhafte Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts

BK Gesamte

Bau-strecke

570

Bilanzwert

400

100

= 1.070

---

---

A 1.1

L 1

Rückbau und Entsiegelung nicht mehr benötigter Fahr-bahnflächen zu dauerhaft be-grünten Straßenseitenflächen bzw. zu teilbefestigten Banket-ten

Fahrbahn, Rinnen zu Grün-flächen

Fahrbahnen zu Bankett, Rasengittersteine zu be-grünten Mulden (Real: 140 m² x Faktor 0,5)

190

Bilanzwert

ca. 75

= 265

Rückführung von Flächen in den Naturhaushalt; Wiederherstellung von Bodenfunktionen

E 1.2

L9.2 planex-

tern Gemar-

kung Weisen-heim am

Sand, Flur,0,

Flurstück 3826/14

Grünlandextensivierung einer intensiv genutzten Pferde-koppel

zusätzliche Gräser-/Kräuteransaat

(Aufgrund Vorwert nur 1:0,5 anrechen-bar: Real: 1.215 m² x 0,5 = ~610 m²)

Beseitigung der Zaunanla-gen ( ~ 160 lfm)

Bilanzwert

610

Bodenaufwertung bisher intensiv genutzter Standor-te

Unterlage 19.1, Anhang 1 K 2- Gradientenverbesserung im Zuge der Erneuerung einer EÜ bei Dackenheim

Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Betroffene Werte und

* Eingriffssituation Bau- Funktionen Lage, Umfang

Nr. km; in m² örtliche Beschreibung der der Maß- Bemerkungen

- Art der Beeinträchtigungen der be- Beein- Nr. Bezeich- Maßnahme nahme

troffenen Werte und Funktionen BW-Nr. Verlust trächti- nung in m²

gung

Seite 3 von 13 2015.010 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 06//2018

Zu K 1

Netto-Neuversiegelung

= 805

E 1.3

L 9.1 unmittel-bar nach Bauende rechts,

Extensivierung einer intensiv genutzten Fettwiese/ junge Kulturbrache

zusätzliche Gräser-/ Kräu-teransaat

(Aufgrund Vorwert nur 1:0,5 anre-chenbar: Real: 400 m² x 0,5 = ~200 m²) Gemarkung Dackenheim, Flurstück 1071/4 Gemarkung Freinsheim, Flurstück 2362/7, tw. 2361/7

Bilanzwert

200

= 810

Bodenaufwertung bisher intensiv genutzter Standor-te

K 2a Beeinträchtigung einer Lösslehm-Wand (Hohlweg) als Bodensonder-standort durch Neuprofilierung der Böschungen

flächiger Bodenabtrag

1+100 – 1+260

li/re

---

1.000

A 2a dito Sicherung anfallenden Löss-lehmbodens im Zuge der Bö-schungsprofilierung durch

niedrige Wallaufschüttung oberhalb neuer Böschun-gen (Erosionsschutz) i.V. m. E 3.3 (variable Breite: bis 2,0 m)

440

Aufwertung von Böden

Unterlage 19.1, Anhang 1 K 2- Gradientenverbesserung im Zuge der Erneuerung einer EÜ bei Dackenheim

Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Betroffene Werte und

* Eingriffssituation Bau- Funktionen Lage, Umfang

Nr. km; in m² örtliche Beschreibung der der Maß- Bemerkungen

- Art der Beeinträchtigungen der be- Beein- Nr. Bezeich- Maßnahme nahme

troffenen Werte und Funktionen BW-Nr. Verlust trächti- nung in m²

gung

Seite 4 von 13 2015.010 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 06//2018

K 2b

Bauzeitliche Beeinträchtigung von Boden für den Einbau eines neuen EÜ-Bauwerks durch Böschungsmodel-lierungen und BE-Flächen (provisori-sche Böschungen, Herstell-Lage EÜ- Bauwerk sowie Verschubbahnen)

flächiger Bodenabtrag

1+360 li/re

---

1.250

A 2b

dito Wiederherstellung der Boden-flächen

flächiger Bodenauftrag

1.250

Sicherung und Erhaltung von Böden

K 3 Beeinträchtigung von Lößwandbiotopen

Vart1 dito Vögel Rodung nur im Winterhalbjahr (Avifauna)

o.a. Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahme

K 3.1

Nördlich K 2 …durch Böschungsmodellierungen (Einschnitt); Teil-Verluste von:

Gras- /Krautfluren

mit regelmäßiger Unterhaltung im unteren Böschungsbereich

1+020 – 1+205 li

130 200

--- ---

A 3.1

dito Entwicklung von lückigen Magerrasen auf den neuen Böschungen

Gelenkte Sukzession (Ma-gerrasen)

Gelenkte Sukzession (Gras-/Krautflur) mit regel-mäßiger Unterhaltung

130

200

Wiederbegrünung von Böschungen

Straßennahe Gehölzstreifen (be-deutsame Biotopstruktur) mit re-gelmäßiger Unterhaltung (Straßen-seitenraum) und Rückschnitt auf der straßenabgewandten Seite

250

---

A/G3.1

dito Pflanzung von Gehölzstruktu-ren auf der neuen Böschung

Lockere Strauchpflanzung

~120

Wiederherstellung von Gehölzstrukturen und Ak-zentuierung der Bö-schungsoberkante

Unterlage 19.1, Anhang 1 K 2- Gradientenverbesserung im Zuge der Erneuerung einer EÜ bei Dackenheim

Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Betroffene Werte und

* Eingriffssituation Bau- Funktionen Lage, Umfang

Nr. km; in m² örtliche Beschreibung der der Maß- Bemerkungen

- Art der Beeinträchtigungen der be- Beein- Nr. Bezeich- Maßnahme nahme

troffenen Werte und Funktionen BW-Nr. Verlust trächti- nung in m²

gung

Seite 5 von 13 2015.010 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 06//2018

Zu K

3.1

Obstbaum (Streuobstwiese)

1+305 li

E 3 1+100, 1+120 re, 1+280 li

1+300 li

Pflanzung von Gehölzstruktu-ren in der freien Landschaft

Lockere Strauchpflanzung Gemarkung Dackenheim, tw. Flurstück 1021, tw. 1036

Pflanzung Obstbaum (Der Standort wird mit dem Eigentümer festgelegt)

~220

1 Stck

Herstellung von Biotop-strukturen im Umfeld des Vorhabens zur Aufwertung der vorhandenen Gehölz-biotope sowie des Land-schaftsbildes

K 3.2

Südlich K 2 …durch Stützwand und Böschungs-anpassung; Teilverluste von:

Gras-/Krautfluren mit regelmäßiger Unterhaltung im unteren Bö-schungsbereich

0+990 – 1+042

re

40

---

A 3.2

1+240 li Entwicklung von Gräser-/ Kräuterfluren im Straßensei-tenraum

Ansaat (Real: 200 qm)

Bilanzwert

40

Begrünung von Entsiege-lungsflächen

Gehölzstreifen (bedeutsame Bio-topstruktur) mit regelmäßiger Un-terhaltung

40

---

A/G 3.2

1+070 re Pflanzung von Gehölzstruktu-ren auf einer bestehenden Böschung

Lockere Strauchpflanzung (Real: 120 qm)

Bilanzwert

60

Wiederherstellung von Gehölzstrukturen und Ak-zentuierung der Bö-schungsoberkante

Unterlage 19.1, Anhang 1 K 2- Gradientenverbesserung im Zuge der Erneuerung einer EÜ bei Dackenheim

Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Betroffene Werte und

* Eingriffssituation Bau- Funktionen Lage, Umfang

Nr. km; in m² örtliche Beschreibung der der Maß- Bemerkungen

- Art der Beeinträchtigungen der be- Beein- Nr. Bezeich- Maßnahme nahme

troffenen Werte und Funktionen BW-Nr. Verlust trächti- nung in m²

gung

Seite 6 von 13 2015.010 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 06//2018

K 3.3

Südlich K 2 ...durch Böschungsmodellierungen (Einschnitt), Gabione, Fahrbahnver-schiebung und Stützwand; Teil-Verluste von:

Gras-/Krautfluren

mit regelmäßiger Unterhaltung im unteren Böschungsbereich

1+082 - 1+315

re

200 230

--- ---

A 3.3a

dito Entwicklung von lückigen Magerrasen auf den neuen Böschungen

Gelenkte Sukzession (Ma-gerrasen)

Gelenkte Sukzession (Gras-/Krautflur) mit regel-mäßiger Unterhaltung

120 90

Wiederbegrünung Bö-schung

Vgl. A

3.2

1+240 li Entwicklung von Gräser-/ Kräu-terfluren im Straßenseitenraum

Ansaat (Restwert. 160 qm)

Bilanzwert

160

Wiederbegrünung von Entsiegelungsflächen

Böschungshecken (bedeutsame Biotopstruktur) mit regelmäßigem Rückschnitt auf der straßenabge-wandten Seite (Rebland, Wege)

270

---

A /G 3.3a

dito Pflanzung von Gehölzstruktu-ren auf der neuen Böschung

Lockere Strauchpflanzung

260

Wiederherstellung von Gehölzstrukturen und Ak-zentuierung der Bö-schungsoberkante

Vgl. A/G 3.2

1+070 re Pflanzung von Gehölzstruktu-ren auf der neuen Böschung • Lockere Strauchpflanzung (Restwert: 60 qm)

Bilanzwert

60

Unterlage 19.1, Anhang 1 K 2- Gradientenverbesserung im Zuge der Erneuerung einer EÜ bei Dackenheim

Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Betroffene Werte und

* Eingriffssituation Bau- Funktionen Lage, Umfang

Nr. km; in m² örtliche Beschreibung der der Maß- Bemerkungen

- Art der Beeinträchtigungen der be- Beein- Nr. Bezeich- Maßnahme nahme

troffenen Werte und Funktionen BW-Nr. Verlust trächti- nung in m²

gung

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Zu K

3.3

Junge Einzelbäume

2 Stck

---

A /G 3.3b

1+275 li

Pflanzung standortgerechte Gehölze

Beseitigung Robiniengrup-pe

Pflanzung Einzelbäume

Entwicklung Krautfluren über gelenkte Sukzession

~(110)

2 Stck

110

Aufwertung von Biotopflä-chen

A3.3b

i.V. m.

A/G 3.3b

1+275 li

1+240 li

Wiederherstellung von Wild-bienenhabitaten durch

Abstechen einer neuen Lößsteilwand (Länge 12 m, mittlere Höhe: ~1.8 m)

Freistellung zu erhaltende Lößsteilwand (Rückschnitt überhängende Ge-

hölze) (Länge 30 m, mittlere Höhe: ~1 m)

~22

~30

Entwicklung einer seltenen Biotopstruktur und eines seltenen Kulturelements Optimierung von Habitat-funktionen für Wildbienen

trockener Saum (südlich Hecke)

470

---

E 3.3

1+180 li/re

Entwicklung von extensiven Säumen auf Wallaufschüttung

Ansaat

440

Entwicklung seltener Bio-topstrukturen im Land-schaftsraum

Unterlage 19.1, Anhang 1 K 2- Gradientenverbesserung im Zuge der Erneuerung einer EÜ bei Dackenheim

Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Betroffene Werte und

* Eingriffssituation Bau- Funktionen Lage, Umfang

Nr. km; in m² örtliche Beschreibung der der Maß- Bemerkungen

- Art der Beeinträchtigungen der be- Beein- Nr. Bezeich- Maßnahme nahme

troffenen Werte und Funktionen BW-Nr. Verlust trächti- nung in m²

gung

Seite 8 von 13 2015.010 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 06//2018

K 3.4

Südlich K 2

Unbewachsene Steilwand mit Habi-tatfunktionen (nordexponiert, Wild-bienen)

Besiedlung nur im Bereich der Böschungsoberkante (Höhe ca. 1 m x 12 lfm)

1+250

re

12

---

A 3.4

1+230 re Herstellung einer unbewach-senen Steilwand (nordexpo-niert) (Länge: 60 m, mittlere Höhe: 1.8 m)

108

Schaffung neuer Standorte mit potenziellen Habitat-funktionen für Wildbienen

K 4 Teilverlust von Vegetationsstrukturen Vart1 dito Vögel Rodung nur im Winterhalbjahr (Avifauna)

o.a. Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahme

K 4.1

…bahnbegleitend durch EÜ-Erneuerung und Böschungsmodellie-rungen (Dammböschung)

Böschungshecken (teilweise be-deutende Biotopstrukturen)

1+320 li/re

350

---

A /G 4.1a

Bahnbö-schung

EÜ-Erneue-

rung Westseite

Entwicklung von Gehölz-strukturen auf Bahnböschung

Gelenkte Sukzession

30

Wiederherstellung von Gehölzbiotopen

A/G 4.1b

Bahnbö-schung

EÜ-Erneue-

rung Ostseite

Pflanzung einer Baumreihe am Böschungsfuß

Obstbäume

5 Stck

Wiederherstellung von Gehölzbiotopen i.V.m. einer Aufwertung Land-schaftsbild

E 4a 1+260 re Pflanzung von Gehölzen in der freien Landschaft

Lockere Strauchpflanzung Gemarkung Dackenheim, tw. Flurstück 1030/3

120

Herstellung von Biotop-strukturen im Umfeld des Vorhabens zur Aufwertung der vorhandenen Gehölz-biotope sowie des Land-schaftsbildes

Unterlage 19.1, Anhang 1 K 2- Gradientenverbesserung im Zuge der Erneuerung einer EÜ bei Dackenheim

Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Betroffene Werte und

* Eingriffssituation Bau- Funktionen Lage, Umfang

Nr. km; in m² örtliche Beschreibung der der Maß- Bemerkungen

- Art der Beeinträchtigungen der be- Beein- Nr. Bezeich- Maßnahme nahme

troffenen Werte und Funktionen BW-Nr. Verlust trächti- nung in m²

gung

Seite 9 von 13 2015.010 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 06//2018

Zu K

4.1

E 4b i.V.

m. E 1.2, E

1.3

L9.1 planex-

tern Gemar-

kung Weisen-heim am

Sand Flst. 3826/14

unmittel-bar nach Bauende

re

ca. 50 m nach

Bauende re

Pflanzung von Gehölzstruktu-ren in der freien Landschaft

Pflanzung Wildobstbäume (7 Stück)

(Pro Baum wird eine Fläche von 10 m² als Kompensationswert angesetzt)

Pflanzung Wildobstbäume (5 Stück)

(Pro Baum wird eine Fläche von 10 m² als Kompensationswert angesetzt) Dackenheim, Flst. 1071/4, Gem. Frei-nsheim Flst. 2362/7, tw. 2361/7

Lockere Strauchpflanzung (Real: 260 m²) Gem. Freinsheim Flst. tw. 2361/7

Ausweisung Randstreifen aus Staudenfluren (Breite: 3,0m)

Gem. Freinsheim Flst. tw. 2361/7

Bilanzwert

70

Bilanzwert

50

Bilanzwert

160

~330

Herstellung von Gehölz-biotopen in Verbindung mit einer Aufwertung für das Landschaftsbild

Unterlage 19.1, Anhang 1 K 2- Gradientenverbesserung im Zuge der Erneuerung einer EÜ bei Dackenheim

Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Betroffene Werte und

* Eingriffssituation Bau- Funktionen Lage, Umfang

Nr. km; in m² örtliche Beschreibung der der Maß- Bemerkungen

- Art der Beeinträchtigungen der be- Beein- Nr. Bezeich- Maßnahme nahme

troffenen Werte und Funktionen BW-Nr. Verlust trächti- nung in m²

gung

Seite 10 von 13 2015.010 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 06//2018

Zu K

4.1

Kalkmagerrasen (geschützter Bio-top)

(aufgrund der Wertigkeit ist eine Kompensation im Verhältnis 1:2) erforderlich: 100 qm x 2 = 200 qm)

200

---

S 4.1

1+320 li Sicherung von Kalkmagerra-senpotenzial durch

Abschiebung von Magerra-sensoden im Bereich Bö-schungsprofilierung

Bautabuzone

100

45 lfm

Erhalt eines bedeutenden und seltenen Biotoptyps im Landschaftsraum

A 4.1 i.V.

m. S 4.1

Bahnbö-schung

EÜ-Erneue-

rung Ostseite

Entwicklung von südexpo-nierten Sonderstandorten auf den neuen Bahnböschungen durch

Verzicht auf Oberbodenauf-trag

(Aufbringung Magerra-sensoden auf der Bö-schung)

(Sicherung geschützte Pflanzenart)

Entwicklung Magerrasen auf neuen Böschungen

(100)

(5)

~460

Erhalt und Potenzialerwei-terung eines im Naturraum seltenen Biotoptyps

A 4.1a i.V. mit E 5

Bahnbö-schung

EÜ-Erneue-

rung Westseite

Entwicklung von Sonder-standorten im Umfeld der neu-en Bahnböschung

Ansaat Magerrasen

100

Entwicklung zusätzlicher Lebensraum Reptilien

Unterlage 19.1, Anhang 1 K 2- Gradientenverbesserung im Zuge der Erneuerung einer EÜ bei Dackenheim

Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Betroffene Werte und

* Eingriffssituation Bau- Funktionen Lage, Umfang

Nr. km; in m² örtliche Beschreibung der der Maß- Bemerkungen

- Art der Beeinträchtigungen der be- Beein- Nr. Bezeich- Maßnahme nahme

troffenen Werte und Funktionen BW-Nr. Verlust trächti- nung in m²

gung

Seite 11 von 13 2015.010 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 06//2018

K 4.2

Bauzeitliche Vergrämung für Teil-Lebensraum einer wertgebenden Vogelart: Neuntöter

1+310 li --- ~88 lfm S 4.2

nordwest-lich der

Bahnstre-cke

Sicherung eines Biotopkom-plexes durch Abgrenzung einer Bautabuzone - Straße - Bahn

36 lfm 52 lfm

Erhalt Biotopkomplex als Teil-Lebensraum Neuntö-ter

K 4.3

…bauzeitlich im Umfeld der Bahntrasse durch BE-Fläche, Aufstell-fläche für EÜ-Bauwerk inkl. Bö-schungsmodellierung sowie provisori-sche Zufahrt und temporärer Verbau, Arbeitsräume

Obstbäume

1+310 – 1+360

li/re

4 Stck

---

A/G 4.3

dito Neupflanzung von Bäumen in der freien Landschaft

Obstbäume

4 Stck

Wiederherstellung von Gehölzstrukturen in der freien Landschaft

Gebüschflächen

Gehölzstreifen

150 10

--- ---

A 4.3a

dito Ergänzende Entwicklung von Gehölzflächen der freien Landschaft

Ungelenkte Sukzession (Ziel: Gebüsche)

60

Vgl. E 4b

Pflanzung von Gehölzstruktu-ren in der freien Landschaft

(Lockere Strauchpflanzung) (Restwert: 100 m²)

Bilanzwert

100

Blüten- und hochstaudenreicher trockener Saum (Länge: 35 m, Brei-te: 2 m)

Böschungshecke im Saum

BE-Fläche

70

10

---

---

A 4.3b

dito Entwicklung Böschungssaum durch

Gelenkte Sukzession (Ziel: magerer blütenreicher Saum)

Ca. 80

Wiederherstellung eines seltenen Biotopelements in der lokalen Weinbaukultur-landschaft

Unterlage 19.1, Anhang 1 K 2- Gradientenverbesserung im Zuge der Erneuerung einer EÜ bei Dackenheim

Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Betroffene Werte und

* Eingriffssituation Bau- Funktionen Lage, Umfang

Nr. km; in m² örtliche Beschreibung der der Maß- Bemerkungen

- Art der Beeinträchtigungen der be- Beein- Nr. Bezeich- Maßnahme nahme

troffenen Werte und Funktionen BW-Nr. Verlust trächti- nung in m²

gung

Seite 12 von 13 2015.010 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 06//2018

K 5 Baubedingte Beeinträchtigung für Teil-Lebensraum Mauereidechse durch EÜ-Erneuerung und Böschungs-anpassung

Verlust von Saumhabitaten und potenziellen Winterquartieren

1+320 li/re

---

70 lfm

Vart2 dito Mauereidechse - ergänzende Besiedlungskon-

trolle vor Baubeginn - Abbruch und Böschungsmo-

dellierung nur während der Aktivitätsphase (von März - Oktober)

o.a

Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahme

Bauzeitliche Unterbrechung eines Wanderkorridors

---

60 lfm Vart3 dito Mauereidechse - Vergrämung im Baufeld für

alle Bereiche mit Reptilienvor-kommen und /oder günstiger Lebensraumeignung

o.A. Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahme

Vart4 dito Mauereidechse - Abschirmung des Baufeldes

durch Reptilienzaun

Ca. 65 lfm

Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahme

E 5 i.

V. .m. A 4.1 und A

4.1a

dito Wiederherstellung von Habi-tatstrukturen (Steinriegel, Rei-sighaufen etc.)

o.A. Aufwertung Lebensraum

K 6 Verlust blütenreicher Hochstauden-säume durch Anpassung Entwässe-rungsmulden

Seltenes Strukturelement

1+390 li+re

40

20 lfm

A 6 1+340 – 1+410

li/re

Entwicklung blütenreicher Hochstaudensäume auf stra-ßenabgewandter Einschnittsbö-schung

Ansaat mit Saatgut für tro-ckene Standorte (Kalk)

160

Wiederherstellung seltener Strukturelemente auch als Lebensraum für Insekten

Unterlage 19.1, Anhang 1 K 2- Gradientenverbesserung im Zuge der Erneuerung einer EÜ bei Dackenheim

Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Betroffene Werte und

* Eingriffssituation Bau- Funktionen Lage, Umfang

Nr. km; in m² örtliche Beschreibung der der Maß- Bemerkungen

- Art der Beeinträchtigungen der be- Beein- Nr. Bezeich- Maßnahme nahme

troffenen Werte und Funktionen BW-Nr. Verlust trächti- nung in m²

gung

Seite 13 von 13 2015.010 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 06//2018

K 6a …BE-Fläche

Seltenes Strukturelement

1+360 li +re

120 80 lfm Zu A 6

Gefährdung einer geschützten Pflanzenart: Feld-Mannstreu

5

---

V6 Bahnbö-schung

EÜ-Erneue-

rung Ostseite

Sicherung einer geschützten Pflanzenart

Verpflanzung eines Saum-abschnittes mit einer ge-schützten Pflanzenart (Feld-Mannstreu)

5

Sicherung und Erhalt eines Vertreters der Kalkmage-rasengesellschaft

K G Gefährdung von straßen- und bahnbegleitenden Gehölzen durch baubedingte Beeinträchtigungen während der Bauphase (92 lfm, 4 Bäume)

S Schutz von straßen- und bahnbegleitenden Gehölzen während der Bauphase nach RAS-LP-4 (Wurzel, Stamm, Krone) (92 lfm, 4 Bäume)

Gehölzstreifen

1+050 re

---

5 lfm

dito

Absperrung der Gehölze und Kalkmagerrasen durch Bauzaun

5 lfm

Schutz erhaltenswerter Bestände

Böschungshecke 1+210 li --- 10 lfm dito Aufastung prüfen 10 lfm

Gebüsch

Böschungshecke

Gehölzstreifen

Streuobstwiese

1+305 li/re

--- --- --- ---

27 lfm 8 lfm 2 lfm

4 Bäume

dito 27 lfm 8 lfm 2 lfm

4 Bäume

Böschungshecke 1+330 re

--- 10 lfm dito 10 lfm

Niederstamm-Obstanlage 1+330 re

--- 25 lfm dito 25 lfm

Blütenreicher, trockener Saum mit Hecke

BE-Fläche

--- 5 lfm dito 5 lfm

Unterlage 19.1, Anhang 1 K 2- Gradientenverbesserung im Zuge der Erneuerung einer EÜ bei Dackenheim

Seite 1 von 13 2015.010 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 06//2018

Vergleichende Gegenüberstellung Konflikte - Maßnahmen

Allgemeine Vorbemerkungen und Hinweise

Angaben in der Tabelle

Alle aufgeführten Konflikte ohne Hinweis auf die Art der Entstehung sind grundsätzlich anlagebedingt verursacht. Baubedingte Konflikte sind als solche in der Spalte Eingriffssi-tuation gekennzeichnet.

Die Konfliktschwerpunkte sind aufgrund der Größe des Vorhabens auf einem einzigen BK-Plan dargestellt (M. 1:500).

(... m²) Eingeklammerte Flächenangaben werden bei multifunktional wirksamen Maß-

nahmen angegeben.

Spezifische Hinweise Eingriffe Bahn: Hinweis zur Eingriffsrelevanz von Vegetationsverlusten innerhalb der DB Instandhaltungszone von 6,0 m (ausgehend von der Mitte der Gleisachse): (Auszug aus dem EBA Leitfaden) Nach EBA-Leitfaden (2010) stellt, in Verbindung mit dem Urteil des BVerwG-Urteils vom 22.11.2000 (Az 11 A 4.00), bei Unterhaltungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen sowie bei ei-ner Änderung einer Betriebsanlage, die Beseitigung von Vegetation im sicherheitsrelevanten Bereich der Betriebsanlage keinen tatbestandlichen Eingriff nach §§ 13 BNatSchG dar, d.h. diese Vegetationsbeseitigung löst keine Kompensationspflicht aus. Dieser Bereich ist als Kon-vention auf 6 m von der äußeren Gleisachse aus festgelegt. Davon unbenommen sind Fauna, abiotische Faktoren und das Landschaftsbild; Eingriffe in diese Elemente sind kompensations-pflichtig. Bezogen auf eine betroffene Fauna wird die eingriffsrelevante Betrachtung der Leis-tungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes gemäß § 14 BNatSchG durch die Einzelart-bezogene Prüfung auf Verletzung der Zugriffsverbote nach § 44 (1) BNatSchG (siehe Unterlage 10 und 14) vollumfänglich erfüllt. Dessen Ergebnisse werden in die Auswirkungsprognose (sie-he Kap. 4.2 und Kap. 4.3) und Maßnahmenplanung (siehe Kap. 5) des LBP integriert. Eingriffe nach §§ 13 BNatSchG in Elemente des Naturhaushaltes außerhalb des 6 m –Bereiches unterliegen uneingeschränkt der naturschutzrechtlichen Folgenbewältigung (Vermei-dung / Minderung und Kompensation unvermeidbarer Eingriffe). Fazit: Die Vegetationsverluste in der Instandhaltungszone werden zeichnerisch in den Plänen dargestellt, aber nicht bilanziert.

Spezifische Maßnahmen zum Artenschutz: Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG werden spezifische

Maßnahmen für betroffene Arten abgeleitet; sie sind in der Tabelle farblich gekenn-zeichnet.

Unterlage 19.1, Anhang 1 K 2- Gradientenverbesserung im Zuge der Erneuerung einer EÜ bei Dackenheim

Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Betroffene Werte und

* Eingriffssituation Bau- Funktionen Lage, Umfang

Nr. km; in m² örtliche Beschreibung der der Maß- Bemerkungen

- Art der Beeinträchtigungen der be- Beein- Nr. Bezeich- Maßnahme nahme

troffenen Werte und Funktionen BW-Nr. Verlust trächti- nung in m²

gung

Seite 2 von 13 2015.010 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 06//2018

K1

Versiegelung biologisch aktiven Bo-dens durch

o Straßenausbau, Stützwand und Gabionen,

o Teilversiegelung: Grünstreifen zu Banketten (50 % anrechen-bar) (Real: 810 m² x Faktor 0,5)

o Erneuerung EÜ-Bauwerk: Wi-derlager, Treppe Bahnbö-schung

Dauerhafter Verlust sämtlicher Funktionen des Bodens

Dauerhafte Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts

BK Gesamte

Bau-strecke

570

Bilanzwert

400

100

= 1.070

---

---

A 1.1

L 1

Rückbau und Entsiegelung nicht mehr benötigter Fahr-bahnflächen zu dauerhaft be-grünten Straßenseitenflächen bzw. zu teilbefestigten Banket-ten

Fahrbahn, Rinnen zu Grün-flächen

Fahrbahnen zu Bankett, Rasengittersteine zu be-grünten Mulden (Real: 140 m² x Faktor 0,5)

190

Bilanzwert

ca. 75

= 265

Rückführung von Flächen in den Naturhaushalt; Wiederherstellung von Bodenfunktionen

E 1.2

L9.2 planex-

tern Gemar-

kung Weisen-heim am

Sand, Flur,0,

Flurstück 3826/14

Grünlandextensivierung einer intensiv genutzten Pferde-koppel

zusätzliche Gräser-/Kräuteransaat

(Aufgrund Vorwert nur 1:0,5 anrechen-bar: Real: 1.215 m² x 0,5 = ~610 m²)

Beseitigung der Zaunanla-gen ( ~ 160 lfm)

Bilanzwert

610

Bodenaufwertung bisher intensiv genutzter Standor-te

Unterlage 19.1, Anhang 1 K 2- Gradientenverbesserung im Zuge der Erneuerung einer EÜ bei Dackenheim

Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Betroffene Werte und

* Eingriffssituation Bau- Funktionen Lage, Umfang

Nr. km; in m² örtliche Beschreibung der der Maß- Bemerkungen

- Art der Beeinträchtigungen der be- Beein- Nr. Bezeich- Maßnahme nahme

troffenen Werte und Funktionen BW-Nr. Verlust trächti- nung in m²

gung

Seite 3 von 13 2015.010 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 06//2018

Zu K 1

Netto-Neuversiegelung

= 805

E 1.3

L 9.1 unmittel-bar nach Bauende rechts,

Extensivierung einer intensiv genutzten Fettwiese/ junge Kulturbrache

zusätzliche Gräser-/ Kräu-teransaat

(Aufgrund Vorwert nur 1:0,5 anre-chenbar: Real: 400 m² x 0,5 = ~200 m²) Gemarkung Dackenheim, Flurstück 1071/4 Gemarkung Freinsheim, Flurstück 2362/7, tw. 2361/7

Bilanzwert

200

= 810

Bodenaufwertung bisher intensiv genutzter Standor-te

K 2a Beeinträchtigung einer Lösslehm-Wand (Hohlweg) als Bodensonder-standort durch Neuprofilierung der Böschungen

flächiger Bodenabtrag

1+100 – 1+260

li/re

---

1.000

A 2a dito Sicherung anfallenden Löss-lehmbodens im Zuge der Bö-schungsprofilierung durch

niedrige Wallaufschüttung oberhalb neuer Böschun-gen (Erosionsschutz) i.V. m. E 3.3 (variable Breite: bis 2,0 m)

440

Aufwertung von Böden

Unterlage 19.1, Anhang 1 K 2- Gradientenverbesserung im Zuge der Erneuerung einer EÜ bei Dackenheim

Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Betroffene Werte und

* Eingriffssituation Bau- Funktionen Lage, Umfang

Nr. km; in m² örtliche Beschreibung der der Maß- Bemerkungen

- Art der Beeinträchtigungen der be- Beein- Nr. Bezeich- Maßnahme nahme

troffenen Werte und Funktionen BW-Nr. Verlust trächti- nung in m²

gung

Seite 4 von 13 2015.010 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 06//2018

K 2b

Bauzeitliche Beeinträchtigung von Boden für den Einbau eines neuen EÜ-Bauwerks durch Böschungsmodel-lierungen und BE-Flächen (provisori-sche Böschungen, Herstell-Lage EÜ- Bauwerk sowie Verschubbahnen)

flächiger Bodenabtrag

1+360 li/re

---

1.250

A 2b

dito Wiederherstellung der Boden-flächen

flächiger Bodenauftrag

1.250

Sicherung und Erhaltung von Böden

K 3 Beeinträchtigung von Lößwandbiotopen

Vart1 dito Vögel Rodung nur im Winterhalbjahr (Avifauna)

o.a. Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahme

K 3.1

Nördlich K 2 …durch Böschungsmodellierungen (Einschnitt); Teil-Verluste von:

Gras- /Krautfluren

mit regelmäßiger Unterhaltung im unteren Böschungsbereich

1+020 – 1+205 li

130 200

--- ---

A 3.1

dito Entwicklung von lückigen Magerrasen auf den neuen Böschungen

Gelenkte Sukzession (Ma-gerrasen)

Gelenkte Sukzession (Gras-/Krautflur) mit regel-mäßiger Unterhaltung

130

200

Wiederbegrünung von Böschungen

Straßennahe Gehölzstreifen (be-deutsame Biotopstruktur) mit re-gelmäßiger Unterhaltung (Straßen-seitenraum) und Rückschnitt auf der straßenabgewandten Seite

250

---

A/G3.1

dito Pflanzung von Gehölzstruktu-ren auf der neuen Böschung

Lockere Strauchpflanzung

~120

Wiederherstellung von Gehölzstrukturen und Ak-zentuierung der Bö-schungsoberkante

Unterlage 19.1, Anhang 1 K 2- Gradientenverbesserung im Zuge der Erneuerung einer EÜ bei Dackenheim

Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Betroffene Werte und

* Eingriffssituation Bau- Funktionen Lage, Umfang

Nr. km; in m² örtliche Beschreibung der der Maß- Bemerkungen

- Art der Beeinträchtigungen der be- Beein- Nr. Bezeich- Maßnahme nahme

troffenen Werte und Funktionen BW-Nr. Verlust trächti- nung in m²

gung

Seite 5 von 13 2015.010 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 06//2018

Zu K

3.1

Obstbaum (Streuobstwiese)

1+305 li

E 3 1+100, 1+120 re, 1+280 li

1+300 li

Pflanzung von Gehölzstruktu-ren in der freien Landschaft

Lockere Strauchpflanzung Gemarkung Dackenheim, tw. Flurstück 1021, tw. 1036

Pflanzung Obstbaum (Der Standort wird mit dem Eigentümer festgelegt)

~220

1 Stck

Herstellung von Biotop-strukturen im Umfeld des Vorhabens zur Aufwertung der vorhandenen Gehölz-biotope sowie des Land-schaftsbildes

K 3.2

Südlich K 2 …durch Stützwand und Böschungs-anpassung; Teilverluste von:

Gras-/Krautfluren mit regelmäßiger Unterhaltung im unteren Bö-schungsbereich

0+990 – 1+042

re

40

---

A 3.2

1+240 li Entwicklung von Gräser-/ Kräuterfluren im Straßensei-tenraum

Ansaat (Real: 200 qm)

Bilanzwert

40

Begrünung von Entsiege-lungsflächen

Gehölzstreifen (bedeutsame Bio-topstruktur) mit regelmäßiger Un-terhaltung

40

---

A/G 3.2

1+070 re Pflanzung von Gehölzstruktu-ren auf einer bestehenden Böschung

Lockere Strauchpflanzung (Real: 120 qm)

Bilanzwert

60

Wiederherstellung von Gehölzstrukturen und Ak-zentuierung der Bö-schungsoberkante

Unterlage 19.1, Anhang 1 K 2- Gradientenverbesserung im Zuge der Erneuerung einer EÜ bei Dackenheim

Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Betroffene Werte und

* Eingriffssituation Bau- Funktionen Lage, Umfang

Nr. km; in m² örtliche Beschreibung der der Maß- Bemerkungen

- Art der Beeinträchtigungen der be- Beein- Nr. Bezeich- Maßnahme nahme

troffenen Werte und Funktionen BW-Nr. Verlust trächti- nung in m²

gung

Seite 6 von 13 2015.010 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 06//2018

K 3.3

Südlich K 2 ...durch Böschungsmodellierungen (Einschnitt), Gabione, Fahrbahnver-schiebung und Stützwand; Teil-Verluste von:

Gras-/Krautfluren

mit regelmäßiger Unterhaltung im unteren Böschungsbereich

1+082 - 1+315

re

200 230

--- ---

A 3.3a

dito Entwicklung von lückigen Magerrasen auf den neuen Böschungen

Gelenkte Sukzession (Ma-gerrasen)

Gelenkte Sukzession (Gras-/Krautflur) mit regel-mäßiger Unterhaltung

120 90

Wiederbegrünung Bö-schung

Vgl. A

3.2

1+240 li Entwicklung von Gräser-/ Kräu-terfluren im Straßenseitenraum

Ansaat (Restwert. 160 qm)

Bilanzwert

160

Wiederbegrünung von Entsiegelungsflächen

Böschungshecken (bedeutsame Biotopstruktur) mit regelmäßigem Rückschnitt auf der straßenabge-wandten Seite (Rebland, Wege)

270

---

A /G 3.3a

dito Pflanzung von Gehölzstruktu-ren auf der neuen Böschung

Lockere Strauchpflanzung

260

Wiederherstellung von Gehölzstrukturen und Ak-zentuierung der Bö-schungsoberkante

Vgl. A/G 3.2

1+070 re Pflanzung von Gehölzstruktu-ren auf der neuen Böschung • Lockere Strauchpflanzung (Restwert: 60 qm)

Bilanzwert

60

Unterlage 19.1, Anhang 1 K 2- Gradientenverbesserung im Zuge der Erneuerung einer EÜ bei Dackenheim

Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Betroffene Werte und

* Eingriffssituation Bau- Funktionen Lage, Umfang

Nr. km; in m² örtliche Beschreibung der der Maß- Bemerkungen

- Art der Beeinträchtigungen der be- Beein- Nr. Bezeich- Maßnahme nahme

troffenen Werte und Funktionen BW-Nr. Verlust trächti- nung in m²

gung

Seite 7 von 13 2015.010 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 06//2018

Zu K

3.3

Junge Einzelbäume

2 Stck

---

A /G 3.3b

1+275 li

Pflanzung standortgerechte Gehölze

Beseitigung Robiniengrup-pe

Pflanzung Einzelbäume

Entwicklung Krautfluren über gelenkte Sukzession

~(110)

2 Stck

110

Aufwertung von Biotopflä-chen

A3.3b

i.V. m.

A/G 3.3b

1+275 li

1+240 li

Wiederherstellung von Wild-bienenhabitaten durch

Abstechen einer neuen Lößsteilwand (Länge 12 m, mittlere Höhe: ~1.8 m)

Freistellung zu erhaltende Lößsteilwand (Rückschnitt überhängende Ge-

hölze) (Länge 30 m, mittlere Höhe: ~1 m)

~22

~30

Entwicklung einer seltenen Biotopstruktur und eines seltenen Kulturelements Optimierung von Habitat-funktionen für Wildbienen

trockener Saum (südlich Hecke)

470

---

E 3.3

1+180 li/re

Entwicklung von extensiven Säumen auf Wallaufschüttung

Ansaat

440

Entwicklung seltener Bio-topstrukturen im Land-schaftsraum

Unterlage 19.1, Anhang 1 K 2- Gradientenverbesserung im Zuge der Erneuerung einer EÜ bei Dackenheim

Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Betroffene Werte und

* Eingriffssituation Bau- Funktionen Lage, Umfang

Nr. km; in m² örtliche Beschreibung der der Maß- Bemerkungen

- Art der Beeinträchtigungen der be- Beein- Nr. Bezeich- Maßnahme nahme

troffenen Werte und Funktionen BW-Nr. Verlust trächti- nung in m²

gung

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K 3.4

Südlich K 2

Unbewachsene Steilwand mit Habi-tatfunktionen (nordexponiert, Wild-bienen)

Besiedlung nur im Bereich der Böschungsoberkante (Höhe ca. 1 m x 12 lfm)

1+250

re

12

---

A 3.4

1+230 re Herstellung einer unbewach-senen Steilwand (nordexpo-niert) (Länge: 60 m, mittlere Höhe: 1.8 m)

108

Schaffung neuer Standorte mit potenziellen Habitat-funktionen für Wildbienen

K 4 Teilverlust von Vegetationsstrukturen Vart1 dito Vögel Rodung nur im Winterhalbjahr (Avifauna)

o.a. Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahme

K 4.1

…bahnbegleitend durch EÜ-Erneuerung und Böschungsmodellie-rungen (Dammböschung)

Böschungshecken (teilweise be-deutende Biotopstrukturen)

1+320 li/re

350

---

A /G 4.1a

Bahnbö-schung

EÜ-Erneue-

rung Westseite

Entwicklung von Gehölz-strukturen auf Bahnböschung

Gelenkte Sukzession

30

Wiederherstellung von Gehölzbiotopen

A/G 4.1b

Bahnbö-schung

EÜ-Erneue-

rung Ostseite

Pflanzung einer Baumreihe am Böschungsfuß

Obstbäume

5 Stck

Wiederherstellung von Gehölzbiotopen i.V.m. einer Aufwertung Land-schaftsbild

E 4a 1+260 re Pflanzung von Gehölzen in der freien Landschaft

Lockere Strauchpflanzung Gemarkung Dackenheim, tw. Flurstück 1030/3

120

Herstellung von Biotop-strukturen im Umfeld des Vorhabens zur Aufwertung der vorhandenen Gehölz-biotope sowie des Land-schaftsbildes

Unterlage 19.1, Anhang 1 K 2- Gradientenverbesserung im Zuge der Erneuerung einer EÜ bei Dackenheim

Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Betroffene Werte und

* Eingriffssituation Bau- Funktionen Lage, Umfang

Nr. km; in m² örtliche Beschreibung der der Maß- Bemerkungen

- Art der Beeinträchtigungen der be- Beein- Nr. Bezeich- Maßnahme nahme

troffenen Werte und Funktionen BW-Nr. Verlust trächti- nung in m²

gung

Seite 9 von 13 2015.010 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 06//2018

Zu K

4.1

E 4b i.V.

m. E 1.2, E

1.3

L9.1 planex-

tern Gemar-

kung Weisen-heim am

Sand Flst. 3826/14

unmittel-bar nach Bauende

re

ca. 50 m nach

Bauende re

Pflanzung von Gehölzstruktu-ren in der freien Landschaft

Pflanzung Wildobstbäume (7 Stück)

(Pro Baum wird eine Fläche von 10 m² als Kompensationswert angesetzt)

Pflanzung Wildobstbäume (5 Stück)

(Pro Baum wird eine Fläche von 10 m² als Kompensationswert angesetzt) Dackenheim, Flst. 1071/4, Gem. Frei-nsheim Flst. 2362/7, tw. 2361/7

Lockere Strauchpflanzung (Real: 260 m²) Gem. Freinsheim Flst. tw. 2361/7

Ausweisung Randstreifen aus Staudenfluren (Breite: 3,0m)

Gem. Freinsheim Flst. tw. 2361/7

Bilanzwert

70

Bilanzwert

50

Bilanzwert

160

~330

Herstellung von Gehölz-biotopen in Verbindung mit einer Aufwertung für das Landschaftsbild

Unterlage 19.1, Anhang 1 K 2- Gradientenverbesserung im Zuge der Erneuerung einer EÜ bei Dackenheim

Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Betroffene Werte und

* Eingriffssituation Bau- Funktionen Lage, Umfang

Nr. km; in m² örtliche Beschreibung der der Maß- Bemerkungen

- Art der Beeinträchtigungen der be- Beein- Nr. Bezeich- Maßnahme nahme

troffenen Werte und Funktionen BW-Nr. Verlust trächti- nung in m²

gung

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Zu K

4.1

Kalkmagerrasen (geschützter Bio-top)

(aufgrund der Wertigkeit ist eine Kompensation im Verhältnis 1:2) erforderlich: 100 qm x 2 = 200 qm)

200

---

S 4.1

1+320 li Sicherung von Kalkmagerra-senpotenzial durch

Abschiebung von Magerra-sensoden im Bereich Bö-schungsprofilierung

Bautabuzone

100

45 lfm

Erhalt eines bedeutenden und seltenen Biotoptyps im Landschaftsraum

A 4.1 i.V.

m. S 4.1

Bahnbö-schung

EÜ-Erneue-

rung Ostseite

Entwicklung von südexpo-nierten Sonderstandorten auf den neuen Bahnböschungen durch

Verzicht auf Oberbodenauf-trag

(Aufbringung Magerra-sensoden auf der Bö-schung)

(Sicherung geschützte Pflanzenart)

Entwicklung Magerrasen auf neuen Böschungen

(100)

(5)

~460

Erhalt und Potenzialerwei-terung eines im Naturraum seltenen Biotoptyps

A 4.1a i.V. mit E 5

Bahnbö-schung

EÜ-Erneue-

rung Westseite

Entwicklung von Sonder-standorten im Umfeld der neu-en Bahnböschung

Ansaat Magerrasen

100

Entwicklung zusätzlicher Lebensraum Reptilien

Unterlage 19.1, Anhang 1 K 2- Gradientenverbesserung im Zuge der Erneuerung einer EÜ bei Dackenheim

Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Betroffene Werte und

* Eingriffssituation Bau- Funktionen Lage, Umfang

Nr. km; in m² örtliche Beschreibung der der Maß- Bemerkungen

- Art der Beeinträchtigungen der be- Beein- Nr. Bezeich- Maßnahme nahme

troffenen Werte und Funktionen BW-Nr. Verlust trächti- nung in m²

gung

Seite 11 von 13 2015.010 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 06//2018

K 4.2

Bauzeitliche Vergrämung für Teil-Lebensraum einer wertgebenden Vogelart: Neuntöter

1+310 li --- ~88 lfm S 4.2

nordwest-lich der

Bahnstre-cke

Sicherung eines Biotopkom-plexes durch Abgrenzung einer Bautabuzone - Straße - Bahn

36 lfm 52 lfm

Erhalt Biotopkomplex als Teil-Lebensraum Neuntö-ter

K 4.3

…bauzeitlich im Umfeld der Bahntrasse durch BE-Fläche, Aufstell-fläche für EÜ-Bauwerk inkl. Bö-schungsmodellierung sowie provisori-sche Zufahrt und temporärer Verbau, Arbeitsräume

Obstbäume

1+310 – 1+360

li/re

4 Stck

---

A/G 4.3

dito Neupflanzung von Bäumen in der freien Landschaft

Obstbäume

4 Stck

Wiederherstellung von Gehölzstrukturen in der freien Landschaft

Gebüschflächen

Gehölzstreifen

150 10

--- ---

A 4.3a

dito Ergänzende Entwicklung von Gehölzflächen der freien Landschaft

Ungelenkte Sukzession (Ziel: Gebüsche)

60

Vgl. E 4b

Pflanzung von Gehölzstruktu-ren in der freien Landschaft

(Lockere Strauchpflanzung) (Restwert: 100 m²)

Bilanzwert

100

Blüten- und hochstaudenreicher trockener Saum (Länge: 35 m, Brei-te: 2 m)

Böschungshecke im Saum

BE-Fläche

70

10

---

---

A 4.3b

dito Entwicklung Böschungssaum durch

Gelenkte Sukzession (Ziel: magerer blütenreicher Saum)

Ca. 80

Wiederherstellung eines seltenen Biotopelements in der lokalen Weinbaukultur-landschaft

Unterlage 19.1, Anhang 1 K 2- Gradientenverbesserung im Zuge der Erneuerung einer EÜ bei Dackenheim

Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Betroffene Werte und

* Eingriffssituation Bau- Funktionen Lage, Umfang

Nr. km; in m² örtliche Beschreibung der der Maß- Bemerkungen

- Art der Beeinträchtigungen der be- Beein- Nr. Bezeich- Maßnahme nahme

troffenen Werte und Funktionen BW-Nr. Verlust trächti- nung in m²

gung

Seite 12 von 13 2015.010 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 06//2018

K 5 Baubedingte Beeinträchtigung für Teil-Lebensraum Mauereidechse durch EÜ-Erneuerung und Böschungs-anpassung

Verlust von Saumhabitaten und potenziellen Winterquartieren

1+320 li/re

---

70 lfm

Vart2 dito Mauereidechse - ergänzende Besiedlungskon-

trolle vor Baubeginn - Abbruch und Böschungsmo-

dellierung nur während der Aktivitätsphase (von März - Oktober)

o.a

Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahme

Bauzeitliche Unterbrechung eines Wanderkorridors

---

60 lfm Vart3 dito Mauereidechse - Vergrämung im Baufeld für

alle Bereiche mit Reptilienvor-kommen und /oder günstiger Lebensraumeignung

o.A. Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahme

Vart4 dito Mauereidechse - Abschirmung des Baufeldes

durch Reptilienzaun

Ca. 65 lfm

Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahme

E 5 i.

V. .m. A 4.1 und A

4.1a

dito Wiederherstellung von Habi-tatstrukturen (Steinriegel, Rei-sighaufen etc.)

o.A. Aufwertung Lebensraum

K 6 Verlust blütenreicher Hochstauden-säume durch Anpassung Entwässe-rungsmulden

Seltenes Strukturelement

1+390 li+re

40

20 lfm

A 6 1+340 – 1+410

li/re

Entwicklung blütenreicher Hochstaudensäume auf stra-ßenabgewandter Einschnittsbö-schung

Ansaat mit Saatgut für tro-ckene Standorte (Kalk)

160

Wiederherstellung seltener Strukturelemente auch als Lebensraum für Insekten

Unterlage 19.1, Anhang 1 K 2- Gradientenverbesserung im Zuge der Erneuerung einer EÜ bei Dackenheim

Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Betroffene Werte und

* Eingriffssituation Bau- Funktionen Lage, Umfang

Nr. km; in m² örtliche Beschreibung der der Maß- Bemerkungen

- Art der Beeinträchtigungen der be- Beein- Nr. Bezeich- Maßnahme nahme

troffenen Werte und Funktionen BW-Nr. Verlust trächti- nung in m²

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Seite 13 von 13 2015.010 / eb-ha SCHÖNHOFEN INGENIEURE Feststellungsentwurf Ökologische Planung 06//2018

K 6a …BE-Fläche

Seltenes Strukturelement

1+360 li +re

120 80 lfm Zu A 6

Gefährdung einer geschützten Pflanzenart: Feld-Mannstreu

5

---

V6 Bahnbö-schung

EÜ-Erneue-

rung Ostseite

Sicherung einer geschützten Pflanzenart

Verpflanzung eines Saum-abschnittes mit einer ge-schützten Pflanzenart (Feld-Mannstreu)

5

Sicherung und Erhalt eines Vertreters der Kalkmage-rasengesellschaft

K G Gefährdung von straßen- und bahnbegleitenden Gehölzen durch baubedingte Beeinträchtigungen während der Bauphase (92 lfm, 4 Bäume)

S Schutz von straßen- und bahnbegleitenden Gehölzen während der Bauphase nach RAS-LP-4 (Wurzel, Stamm, Krone) (92 lfm, 4 Bäume)

Gehölzstreifen

1+050 re

---

5 lfm

dito

Absperrung der Gehölze und Kalkmagerrasen durch Bauzaun

5 lfm

Schutz erhaltenswerter Bestände

Böschungshecke 1+210 li --- 10 lfm dito Aufastung prüfen 10 lfm

Gebüsch

Böschungshecke

Gehölzstreifen

Streuobstwiese

1+305 li/re

--- --- --- ---

27 lfm 8 lfm 2 lfm

4 Bäume

dito 27 lfm 8 lfm 2 lfm

4 Bäume

Böschungshecke 1+330 re

--- 10 lfm dito 10 lfm

Niederstamm-Obstanlage 1+330 re

--- 25 lfm dito 25 lfm

Blütenreicher, trockener Saum mit Hecke

BE-Fläche

--- 5 lfm dito 5 lfm


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