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LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN (LBP) Bebauungsplan Nr. 91 `Gewerbe- und Industriepark südlich der A 33 - 3. BA` Stadt Dissen aTW VORENTWURF Auftraggeber: Stadt Dissen aTW Fachbereich Planen und Bauen Auftragnehmer: Dipl.-Ing. Thomas Weidmann Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH c / o Bürogemeinschaft Planwerkstatt Rheiner Landstraße 78 49078 Osnabrück Bearbeitung: Dipl.-Ing. Nina Rothermel Januar 2017
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LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN (LBP)

Bebauungsplan Nr. 91 `Gewerbe- und Industriepark südlich der A 33 - 3. BA` Stadt Dissen aTW VORENTWURF

Auftraggeber: Stadt Dissen aTW

Fachbereich Planen und Bauen

Auftragnehmer: Dipl.-Ing. Thomas Weidmann

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH

c / o Bürogemeinschaft Planwerkstatt

Rheiner Landstraße 78

49078 Osnabrück

Bearbeitung: Dipl.-Ing. Nina Rothermel

Januar 2017

Page 2: LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN (LBP)€¦ · LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN (LBP) Bebauungsplan Nr. 91 `Gewerbe- und Industriepark südlich der A 33 - 3. BA` Stadt Dissen

Inhaltsverzeichnis Seite

1  VORBEMERKUNGEN ................................................................................ 1 

2  BESCHREIBUNG DES VORHABENS ............................................................ 2 

2.1  Lage des Untersuchungsraumes .................................................................... 2 

2.2  Planungsdaten ................................................................................................ 3 

3  ALLGEMEINE VORGABEN ........................................................................ 4 

3.1  Regionales Raumordnungsprogramm Landkreis Osnabrück (RROP) ............ 4 

3.2  Landschaftsrahmenplan Landkreis Osnabrück (LRP)..................................... 4 

3.3  Flächennutzungsplan (FNP) ........................................................................... 4 

3.4  Landschaftsplan (LP) ...................................................................................... 5 

3.5  Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft, Natura 2000 ........... 5 

3.6  Sonstige Schutzobjekte, Denkmalpflege ......................................................... 5 

3.7  Planungen Dritter ............................................................................................ 5 

4  BESTANDSERFASSUNG UND -BEWERTUNG ................................................ 6 

4.1  Naturhaushalt .................................................................................................. 6 

4.1.1  Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume ........................................................... 7 

4.1.1.1  Biotoptypen und Realnutzung ......................................................................... 7 

4.1.1.2  Fauna ............................................................................................................ 11 

4.1.2  Boden, Wasser, Klima / Luft .......................................................................... 15 

4.2  Landschaft ..................................................................................................... 20 

4.3  Zusammenfassende Bewertung ................................................................... 23 

4.3.1  Naturhaushalt ................................................................................................ 23 

4.3.2  Landschafts- / Ortsbild .................................................................................. 24 

5  KONFLIKTANALYSE ............................................................................... 24 

5.1  Auswirkungen des Vorhabens ...................................................................... 24 

5.2  Eingriffs- und Kompensationsermittlung........................................................ 28 

5.2.1  Übersicht Flächenanspruch / Eingriff ............................................................ 28 

5.2.2  Interne Kompensation ................................................................................... 31 

5.2.3  Externe Kompensation .................................................................................. 32 

5.2.4  Übersicht Kompensationsbedarf ................................................................... 34 

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5.3  Kompensation der Waldflächen .................................................................... 34 

5.4  Belange des Artenschutzes .......................................................................... 35 

6  GEPLANTE MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM

AUSGLEICH DER NACHTEILIGEN AUSWIRKUNGEN .................................... 35 

6.1  Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen36 

6.2  Interne und externe Maßnahmen zur Kompensation nachteiliger

Auswirkungen ................................................................................................ 38

6.2.1  Planinterne Maßnahmen ............................................................................... 38 

6.2.2  Planexterne Maßnahmen .............................................................................. 41 

6.3  Monitoring der CEF-Maßnahmen .................................................................. 42 

6.4  Zusammenfassung ........................................................................................ 43 

7  SPEZIELLE ARTENSCHUTZPRÜFUNG (AUSZUG) ....................................... 44 

7.1  Artenschutzrechtliche Bewertung .................................................................. 45 

7.2  Verbindliche Festlegungen aus artenschutzrechtlicher Sicht ........................ 45 

8  QUELLENVERZEICHNIS .......................................................................... 46 

ANLAGEN

VOLPERS & MÜTTERLEIN GBR (2017): Bericht zur artenschutzrechtlichen Prüfung.

Bebauungsplan Nr. 91 der Stadt Dissen aTW `Gewerbe- und Industriepark südlich

der A 33 - 3. BA`. - Osnabrück (unveröffentlicht) - wird nachgeliefert

VOLPERS & MÜTTERLEIN GBR (2016): Ergänzungsgutachten zum Gutachten `Natur-

schutzfachliches Aufwertungspotential einer Ackerfläche in der Stadt Dissen a.T.W,

`Über dem Zitter`. Gemarkung Dissen, Flur 7, Flürstück 116. Gerhard Bel-ter.

49201 Dissen aTW, Schützenstraße 50`. - Osnabrück (unveröffentlicht)

VOLPERS & MÜTTERLEIN GBR (2015): Naturschutzfachliches Aufwertungspotential

einer Ackerfläche in der Stadt Dissen a.T.W., `Über dem Zitter`. Gemarkung

Dissen, Flur 7, Flürstück 116. Gerhard Belter. 49201 Dissen aTW, Schützen-

straße 50. - Osnabrück (unveröffentlicht)

Planteil

Plan 1 Biotoptypen u. Nutzungen M 1 : 2.000

Plan 2 Bewertungsübersicht Biotoptypen M 1 : 2.000

Plan 3 Übersicht Kompensation M 1 : 5.000

Plan 4 Lage externe Maßnahmen M 1 : 15.000

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B-Plan Nr. 91 `Gewerbe- und Industriepark südlich der A 33 - 3. BA`, Stadt Dissen aTW LBP

Landschafts- & Freiraumplanung Weidmann GmbH 1

1 VORBEMERKUNGEN

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans (B-Plans) Nr. 91 `Gewerbe- und Industriepark

südlich der A 33 - 3. BA´ verfolgt die Stadt Dissen aTW das Ziel im Anschluss an die

Geltungsbereiche der B-Pläne Nr. 87 `Gewerbe- und Industriepark südlich der A 33 - 1.

BA´ und Nr. 89 `Gewerbe- und Industriepark südlich der A 33 - 2. BA` weitere Bauflä-

chen für gewerbliche und industrielle Nutzung rechtlich zu sichern.

Die Umsetzung der Inhalte des B-Plans bedeutet eine Veränderung, die die Leistungs-

und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie das Landschaftsbild erheblich beein-

trächtigt und somit einen Eingriff darstellen kann. In diesem Zusammenhang ist gemäß

§ 17 Abs. 4 BNAtSchG1 mit dem Vorhaben die Erstellung eines landschaftspflegeri-

schen Begleitplans (LBP) als Bestandteil der Fachplanungen erforderlich.

Entsprechend den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschafts-

pflege nach den §§ 1 und 2 BNatSchG befasst sich der LBP mit den zu erwartenden

Auswirkungen des Vorhabens und bereitet den Vollzug der naturschutzrechtlichen Ein-

griffsregelung gem. den Vorgaben des § 15 BNatSchG vor. Die Berücksichtigung ar-

tenschutzrechtlicher Belange gem. § 44 BNatSchG in Form einer speziellen Arten-

schutzprüfung (SAP) ist ebenfalls Bestandteil dieses Begleitplans.

Bei Erstellung des LBP werden folgende Arbeitsschritte eingehalten:

Erfassung planerischer Vorgaben und natürlicher Grundlagen bzw. deren Bedeu-

tung für die Schutzgüter anhand verfügbarer Daten und örtlicher Bestands-

aufnahmen,

Bewertung der Funktionen für die Schutzgüter, Ermittlung der durch das Bauvorha-

ben zu erwartenden Auswirkungen und Bilanzierung von Eingriffsumfang und Aus-

gleichsmaßnahmen,

Zeichnerische Darstellung der Bestandserfassung von Biotoptypen sowie der

Eingriffsbereiche und der geplanten Vermeidungs- bzw. Kompensationsmaß-

nahmen.

Mit der Aufstellung des B-Plans ist eine Beanspruchung der Waldfläche und des

zweireihen Pappelbestands verbunden.

Bei der Waldfläche handelt es sich um eine Waldumwandlung, welche voraussichtlich

in die Bauleitplanung integriert wird und kein eigenständiges Verfahren ist. Nach § 8

des NWaldLG2 ist eine Kompensation (Ersatzaufforstung) durch den Verursacher

erforderlich. Die Rodungs- bzw. Fällarbeiten sowie Ersatzaufforstung erfolgen im

Einvernehmen mit der Waldbehörde des Landkreises Osnabrück.

Sofern vor den gesetzlichen Fällzeiten kein Satzungsbeschluss zum 3. BA vorliegt, ist

1 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29.07.2009, letzte Änderung vom 13.10.2016 (BGBl. I S. 2258).

2 Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) vom 21.03.2002, letzte Änderung vom 08.06.2016 (Nds. GVBl. S. 97).

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B-Plan Nr. 91 `Gewerbe- und Industriepark südlich der A 33 - 3. BA`, Stadt Dissen aTW LBP

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ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Umwandlung von Wald in eine andere

Nutzungsart bei der Unteren Waldbehörde zu stellen.

Für die Beseitigung des Pappelbestands wurde ein Antrag auf Befreiung nach § 5 der

Verordnung zum Schutz von Baumreihen, Hecken und Feldgehölzen im Landkreis

Osnabrück bei der Unteren Naturschutzbehörde eingereicht.

Um die Fällung des Baumbestands im Winter 2017 unter Berücksichtigung des

Artenschutzes zu ermöglichen und bei der Erschließung des Plangebiets zeitliche

Verzögerung zu vermeiden, erfolgte die Antragstellung im Vorfeld des geplanten

Bauleitplanverfahrens für den B-Plan Nr. 91. Der Nachweis der Kompensation wird

zwar im Rahmen des Aufstellungsverfahrens des B-Plans Nr. 91 `Gewerbe- und

Industriepark südlich der A 33 - 3. BA´ erbracht, ist jedoch kein Bestandteil der

Bauleitplanung. Inzwischen liegt eine Befreiung von den Verboten der vorgenannten

Verordnung vom 21.12.2016 vor.

2 BESCHREIBUNG DES VORHABENS

2.1 Lage des Untersuchungsraumes

Das Plangebiet liegt am südlichen Rand des Landkreises Osnabrück an der Grenze zu

Nordrhein-Westfallen (Stadt Borgholzhausen).

Nördlich der Planfläche verläuft die Bundesautobahn 33 (BAB 33 / A 33, vgl. Abb. 1).

Die östliche Grenzlinie bildet die Lange Straße bzw. der Bühlenbach / Grenzgraben.

Westlich des Plangebiets befindet sich der Geltungsbereich des B-Plans Nr. 89, für

den derzeit der Satzungsbeschluss vorbereitet wird. Innerhalb des rechtskräftigen B-

Plans Nr. 87 an der Versmolder Straße, wurden kürzlich die Erschließungs- bzw. Bau-

arbeiten abgeschlossen.

Der Geltungsbereich des B-Plans, im Folgenden als Plangebiet bezeichnet, umfasst

ca. 7,3 ha (73.131 qm) und befindet sich innerhalb des ursprünglich festgelegten

Untersuchungsraums mit einer Fläche von ca. 45 ha. Seine Abgrenzung ist dem `Be-

standsplan Biotoptypen` Blatt-Nr. 1 im Anhang zu entnehmen. Der Untersuchungsraum

beschreibt das im funktionalen Zusammenhang stehende Umfeld. Dieser beinhaltet

unter anderem alle drei Bauabschnitte für den geplanten Gewerbe- und Industriepark

bzw. die B-Pläne Nr. 87, Nr. 89 und Nr. 91.

Die direkte Umgebung und der Vorhabenstandort werden gegenwärtig ausschließlich

land- und forstwirtschaftlich genutzt.

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B-Plan Nr. 91 `Gewerbe- und Industriepark südlich der A 33 - 3. BA`, Stadt Dissen aTW LBP

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Abb. 1: Lage des Plangebiets, Ausschnitt Luftbild Stadt Dissen aTW, unmaßstäblich

(Quelle: http://geoinfo.lkos.de/webinfo/synserver?client=flex&project=ua)

2.2 Planungsdaten

Die Neuaufstellung des B-Plans Nr. 91 `Gewerbe- und Industriepark südlich der A 33 -

3. BA` sieht eine Erweiterung des im 1. BA (B-Plan Nr. 87) und 2. BA (B-Plan Nr. 89)

ausgewiesenen Gewerbe- und Industrieparks vor.

Die Erschließung erfolgt aus nordwestlicher Richtung über den Kampweg bzw. über

den Geltungsbereich des B-Plans Nr. 89 - 2. BA. Die Anbindung an die Bundesauto-

bahn 33 ist über das nördlich liegende Gewerbegebiet und die Versmolder Straße vor-

handen.

Für die Bauten der Gewerbe- und Industriebetriebe ist eine Grundflächenzahl von 0,8

vorgesehen.

Die maximal zulässigen Gesamthöhen für die baulichen Anlagen werden im B-Plan in

Abhängigkeit von den vorliegenden Geländehöhen im Meter über Normalhöhennull

(NHN) festgesetzt.

B-Plan Nr. 89 `Ge-werbe- und Indust-riepark südlich der

A 33 - 2. BA´

B-Plan Nr. 87 `Ge-werbe- und Indust-riepark südlich der

A 33 - 1. BA´

Geltungsbereich B-Plan Nr. 91 `Gewerbe- und Industriepark süd-lich der A 33 - 3. BA´

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B-Plan Nr. 91 `Gewerbe- und Industriepark südlich der A 33 - 3. BA`, Stadt Dissen aTW LBP

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Im Nordosten sowie im Süden des Plangebiets sind öffentliche Grünflächen mit einer

Breite von ca. 18 und 41 m festgesetzt. Die Grünflächen fungieren parallel zur vorge-

nannten Festsetzung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB3 als Flächen für Maßnahmen zum

Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft.

Zur Oberflächenentwässerung ist im Osten der Vorhabenfläche an der Landesgrenze

zu Nordrhein-Westfallen ein Regenrückhaltebecken (RRB) als Trockenbecken mit ei-

nem integrierten Löschwasserteich geplant. Die Zuleitung des Niederschlagswassers

zum RRB erfolgt voraussichtlich über eine offene Grabenführung.

Der Entwässerungsgraben und der Beckenstandort werden im B-Plan als Flächen für

die Wasserwirtschaft festgesetzt.

Weitere Details sind dem Entwurf zum Bebauungsplan zu entnehmen.

3 ALLGEMEINE VORGABEN

3.1 Regionales Raumordnungsprogramm Landkreis Osnabrück (RROP)

Die kartografischen Darstellungen des RROP (2004) zeigen die Flächen östlich der

Lange Straße als ein Vorsorgegebiet für Landwirtschaft - aufgrund des hohen, natürli-

chen, standortgebundenen landwirtschaftlichen Ertragspotentials (Zielvorgabe D 1.9 02

/ D 3.2 02). Die nördlich angrenzende BAB A 33 ist im regionalplanerischem Leitbild

als bedeutender Verkehrskorridor, Straße aufgezeigt (Zielvorgabe D 3.6.03 01).

3.2 Landschaftsrahmenplan Landkreis Osnabrück (LRP)

In den Darstellungen des LRP (1993) sind keine relevanten Aussagen zum direkten

Plangebiet enthalten.

3.3 Flächennutzungsplan (FNP)

Der Flächennutzungsplan (1978) der Stadt Dissen aTW wird im Parallel-Verfahren zur

Aufstellung des Bebauungsplans geändert – 34. Änderung.

Das Plangebiet ist derzeit als eine Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Als Fläche

für die Forstwirtschaft ist ein kleinflächiger Bereich im Norden ausgewiesen.

Der gesamte Geltungsbereich wird laut damaliger Darstellung von mehreren ELT-

Freileitungen (10 kV) durchzogen. Die Freileitungen nehmen ihren Anfang bei dem an

der Versmolder Straße gekennzeichneten Umspannwerk.

Die Versmolder Straße und die A33 sind in dem FNP als Verkehrsflächen abgebildet.

3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004, letzte Änderung vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722).

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3.4 Landschaftsplan (LP)

Der Kartenteil (2) des LP für die Stadt Dissen aTW (1985) zeigt für das Plangebiet ein

Wechsel zwischen Acker- und Grünlandflächen. Im Norden ist eine Laubwaldfläche

eingezeichnet. Kennzeichnungen für Einzelbäume sind an der Hofanlage eingetragen.

Im südlichen Teilbereich sind zwischen Lange Straße und Kampweg linear angeordne-

te lockere Baum- und Strauchbestände abgebildet.

Folgende landschaftspflegerische Gestaltungsmaßnahmen zur langfristigen Sicherung

und Verbesserung des vorhandenen Landschaftspotenzials sind im LP vorgeschlagen

und dargestellt:

- Pflanzung von Einzelbäumen (Baumreihe) seitlich der Wegeverbindung zwischen

Straße Sommerkämpen und Lange Straße sowie der Lange Straße selbst,

- Vorschlag zur Ausweisung als geschützter Landschaftsbestandteil für den Laub-

waldbestand östlich vom Kampweg.

Entlang der damals geplanten Bundesautobahn A 33 sieht der LP eine landschaftliche

Einbindung durch Eingrünung sowie eine Lärmschutzmaßnahme vor.

3.5 Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft, Natura 2000

Innerhalb des Plangebiets sind keine besonders geschützten Teile von Natur und

Landschaft vorhanden.

Östlich vom Geltungsbereich des B-Plans befindet sich ein nach § 30 Abs. 2 Nr. 2

BNatSchG geschützter Biotop `nährstoffreiches Großseggenried´, welcher als eine

Teilfläche zur Kompensation für den Bau der A 33 fungiert.

Aufgrund der festgestellten Schutzwürdigkeit gem. § 30 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BNatSchG

für den Biotop `Erlen- und Eschen-Galeriewald` am Fledderbach, südwestlich des B-

Plangebiets (B-Plan Nr. 87) wurde der Bestand weitgehend erhalten und wird weiter

ergänzt.

Nach Auswertung der Informationsquellen befindet sich der Untersuchungsraum bzw.

das Plangebiet nicht in einem Schutzgebietsnetz Natura 2000.

3.6 Sonstige Schutzobjekte, Denkmalpflege

Sonstige Schutzobjekte von besonderer Bedeutung sind im und nahe des Untersu-

chungsraumes nicht bekannt.

3.7 Planungen Dritter

Nach der Stellungnahme der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und

Verkehr (NLStBV) bestehen südlich der BAB 33 in dem Planfeststellungverfahren für

den Ausbau der Autobahn zwischen Erpen und Landesgrenze NS/NRW (Beschluss

am 23.01.1989) einige festgelegte Kompensationsflächen.

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Zwei dieser Flächen (A 7 / A 9) befinden sich nordöstlich des B-Plan Nr. 91 bzw. an-

grenzend an die Lange Straße. Die übrigen Kompensationsflächen liegen nordwestlich

des Geltungsbereichs (nördlich der B-Pläne Nr. 87 und Nr. 89).

Die trassennahen Flächen wurden als Gestaltungs- (G) und Ausgleichsmaßnahmen

(A) hergerichtet. Folgende Maßnahmen wurden festgelegt:

G 12 Landschaftsgerechte Böschungsgestaltung, Gehölzpflanzung, tlw. mit Emis-

sionsschutzfunktion,

G 15 Landschaftsgerechte Böschungsgestaltung, Gehölzpflanzung, tlw. mit Emis-

sionsschutzfunktion,

G 18 Landschaftsgerechte Einbindung der Autobahntrasse, Anlage eines Feldgehöl-

zes, tlw. mit Emissionsschutzfunktion,

A 6 Landschaftsgerechte Neugestaltung eines RRB und seiner Böschungen,

Gehölzpflanzung und Wildrasenansaat,

A 7 Strukturanreicherung Landschaftsraum, Belebung Landschaftsbild durch Neu-

anlage eines Feldgehölzes,

A 9 Neugestaltung eines `Feuchtbiotops`, Lebensraumangebot für Flora und Fauna

durch landschaftsgerechte Böschungsmodellierung, Gehölzpflanzung, Wildra-

sen-, Schilfzonenentwicklung, Ufergehölzpflanzung, naturnahe Gewässerge-

staltung.

Eine weitere Gestaltungsmaßnahme G 21 wurde entlang des Fledderbachs (Geltungs-

bereich des B-Plans Nr. 87 `Gewerbe- und Industriepark südlich der A 33 - 1. BA`)

durchgeführt. Zur landschaftsgerechten Einbindung fanden Bachlauf begleitende Er-

lenpflanzungen statt.

Die Darstellung bzw. Lage der beschriebenen Flächen ist dem Plan Blatt-Nr. 3 `Über-

sicht Kompensation` zu entnehmen.

Da es sich bei den Flächen um planfestgestellte Kompensationsmaßnahmen handelt,

die funktional im direkten Zusammenhang mit A 33 stehen, ist eine Überplanung dieser

generell ausgeschlossen.

Eine der Kompensationsflächen der Straßenbauverwaltung befand sich ursprünglich

innerhalb des B-Plans Nr. 91, in dem nordöstlichen Bereich. Aufgrund einer Änderung

im Planfeststellungsverfahren ist der Geltungsbereich des B-Plans nach Informationen

des NLStBV (Geschäftsbereich Osnabrück) gegenwärtig frei von Kompensationsflä-

chen für die Bundesautobahn 33.

4 BESTANDSERFASSUNG UND -BEWERTUNG

4.1 Naturhaushalt

Die Reihenfolge der zu beschreibenden Schutzgüter impliziert keine Hierarchie in der

Bedeutung, vielmehr sind die Schutzgüter gleichrangig nebeneinander zu betrachten.

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Der hier gewählten Reihenfolge liegt lediglich die Aufzählung nach § 1 Abs. 6 Nr. 7

BauGB zugrunde.

Schutzgutbezogen erfolgt jeweils eine Beschreibung von Zustand und Ausprägung im

Plangebiet.

Die Beurteilung wird verbal-argumentativ, bei einer Unterteilung in drei Stufen vorge-

nommen: gering / mittel / hoch. Als Grundlage für Bewertungsmaßstäbe der Schutzgü-

ter wurden die Veröffentlichungen des Niedersächsischen Landesamtes für Wasser-

wirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN, zuvor Niedersächsisches Landesamt für

Ökologie - NLÖ) `Naturschutzfachliche Hinweise zur Anwendung der Eingriffsregelung

in der Bauleitplanung` angewandt. Zusätzlich fließt die Bewertung der einzelnen

Schutzgüter im Rahmen der Biotopbewertung nach den Kriterien des Osnabrücker

Kompensationsmodells (2016) mit ein.

4.1.1 Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume

4.1.1.1 Biotoptypen und Realnutzung

Methode

Um den ökologischen Zustand des Untersuchungsraums zu beurteilen, wurde im Jahr

2014 von VOLPERS & MÜTTERLEIN GBR eine flächendeckende Biotoptypenkartierung

nach der niedersächsischen Kartieranleitung (v. DRACHENFELS 2011) durchgeführt. Die

bei der Beschreibung der Biotoptypen angegebene Definition stützt sich auf diesen

Kartierschlüssel. Bei ggf. festgestellten Änderungen des Ist-Zustands im Plangebiet

erfolgt für das laufende Aufstellungsverfahren des B-Plans eine Aktualisierung der Kar-

tierung (LANDSCHAFTS- & FREIRAUMPLANUNG WEIDMANN GMBH).

Die Bewertung der Biotope basiert auf dem Osnabrücker Kompensationsmodell aus

dem Jahr 2009 (TWISSELMANN). Ende des Jahres 2016 wurde das Kompensationsmo-

dell (TWISSELMANN, DACHVERBAND HASE) nach der Überarbeitung von dem Landkreis

Osnabrück neu veröffentlicht. Nach dem Abgleich der Wertfaktoren aus den beiden

Modellen für die im Untersuchungsraum vorkommende Biotope, haben sich keine Ab-

weichungen ergeben. Demnach kann die im Jahr 2014 vorgenommene Bewertung der

Flächen für die weitere Planung verwendet werden.

Folgende Kategorien bzw. Empfindlichkeitsstufen wurden zugeordnet:

0 wertlos Faktor 0,0

1 unempfindlich Faktor 0,1 - 0,5

2 weniger empfindlich Faktor 0,6 - 1,5

3 empfindlich Faktor 1,6 - 2,5

4 sehr empfindlich (im Plangebiet nicht vorh.) Faktor 2,6 - 3,5

5 extrem empfindlich (im Plangebiet nicht vorh.) Faktor 3,6 - 5

Für die Bewertung der einzelnen Biotoptypen werden folgende Kriterien herangezogen:

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Vielfalt an biotoptypischen Arten,

Vorkommen gefährdeter Arten,

Biotoptypische Ausprägung,

Vegetationsstruktur (Schichtung),

Vernetzungsfunktionen,

besondere Standortbedingungen,

Nutzungs- / Pflegeintensität,

Regenerationsfähigkeit,

Alter,

Größe,

Seltenheit,

Gefährdung,

Bedeutung für das Landschaftsbild,

Klimatische Bedeutung,

Kulturhistorische Bedeutung.

Die erfassten Biotope sind mit den entsprechenden Kürzeln in einem Plan (siehe `Be-

standsplan Biotoptypen` Blatt-Nr. 1 im Anhang) eingetragen und in der Tabelle 1 auf-

gelistet. Eine Bewertungsübersicht der Biotope ist dem Plan Blatt-Nr. 2 zu entnehmen.

Kurzbeschreibung

Das Plangebiet wird von den intensiv genutzten Grünländereien (GI) geprägt.

Im Zentrum besteht eine Hofanlage mit Ziergarten (ODL, PHZ) und Gehölzanpflanzung

(HPG).

Nördlich im Geltungsbereich des B-Plans befindet sich eine Waldfläche (HN/HX). Es

handelt sich hierbei um einen Gehölzbestand innerhalb von Acker- und Grünlandflä-

chen aus Arten wie Eiche (Quercus robur), Birke (Betula pendula), Zitterpapel (Populus

tremula), Hybridpappel (Populus spp.), Vogelkirsche (Prunus avium), Hasel (Corylus

avellana), Esche (Fraxinus excelsior), Rotbuche (Fagus sylvatica), Schlehe (Prunus

spinosa), Weide (Salix spp.) u.a. In der Krautschicht dominieren Brombeerenbestände

(Rubus spp.). Im südlichen Teil der Planfläche wurde im Jahr 2014 ein weiterer land-

schaftsprägender Gehölzbestand, welcher inzwischen gerodet wurde, kartiert. Die

zweireihig angepflanzte Balsam-Pappeln (Populus balsamifera) (HBA) zwischen dem

Kampweg und der Lange Straße wiesen mit einem Baumholzdurchmesser (BHD) von

ca. 50 cm ein mittleres Baumholz auf.

Neben den ausgedehnten Ackerflächen (AS) im Osten breitet sich ein extensives

Grünland (GE) aus.

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B-Plan Nr. 91 `Gewerbe- und Industriepark südlich der A 33 - 3. BA`, Stadt Dissen aTW LBP

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Tabelle 1: Auflistung und Bewertung der vom Eingriff betroffenen Biotoptypen

ID Biotop-Code nach V. DRA-

CHENFELS Biotoptyp, Beschreibung

Bemerkung, wertge-bende Faktoren

Wertfaktornach Osn. Kompens. modell

Kategorie 3 = empfindliche Bereiche

1 GE Artenarmes Extensivgrünland Pferdekoppel 2,0

51 GI Artenarmes Intensivgrünland 1,7

53 GI Artenarmes Intensivgrünland 1,7

54 HN/HX

Naturnahes Feldgehölz / Stand-ortfremdes Feldgehölz

( von Pappeln dominierter wald-ähnlicher Gehölzbestand)

Ph Ei Bi Pz Kv Hs Es Bu Sl Wd strukturiert; Baum-falke + Grünspecht (2010), 6 Fledermausar-ten (2014)

2,5

71 UHM/BRS

Halbruderale Gras- und Stau-denflur mittlerer Standor-te/Sonstiges naturnahes Suk-zessionsgebüsch

1,7

88 HPG Standortgerechte Gehölzpflanzung

1,9

91 GI Artenarmes Intensivgrünland 1,7

92 HBA Allee/Baumreihe (aktuell Rodungsfläche)

2-reihig, Balsam-Pappel 2,5

93 HBE Einzelbaum/Baumgruppe Bergahorn, BHD 30 cm 2,0

Kategorie 2 = weniger empfindliche Bereiche

56 AS Sandacker 1,1

57 AS Sandacker Kiebitz: 2012-2 BP 1,3

73 UHM Halbruderale Gras- und Stau-denflur mittlerer Standorte

1,5

86 PHZ Neuzeitlicher Ziergarten 0,8

89 PHZ Neuzeitlicher Ziergarten 0,8

132 AS Sandacker 1,1

Kategorie 1 = unempfindliche Bereiche

87 ODL Ländlich geprägtes Dorfge-biet/Einzelgehöft

0,4

Kategorie 0 = wertlose Bereiche

55 OVWa Weg bituminös befestigt 0

72 OVW Weg 0

Nachstehend sind ausgewählte Biotope fotographisch dokumentiert.

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Abb. 2+3: Waldähnliches Feldgehölz westlich (B-Plan Nr. 89) und östlich vom Kampweg (ID 54), Auf-nahme in südliche (links) und östliche (rechts) Richtungen, im Hintergrund ein nicht mehr genutztes Gehöft nordöstlich des Plangebiets

Abb. 4: Wegeverbindung zwischen Kampweg und Lange Straße (ID 55), links im Bild das Feldgehölz (ID 54), rechts Intensivgrünland (ID 51) mit dem Einzelgehöft im Hintergrund (ID 87)

Abb. 5: Intensivgrünland (ID 53) vor der Kulisse des Feldgehölzes, aufgenommen am Kampweg Richtung Norden

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4.1.1.2 Fauna

Mit Ausweitung des Gewerbe- und Industrieparks in östliche Richtung bzw. mit Aufstel-

lung des B-Plans Nr. 91 sollen nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde

des LK Osnabrück die Untersuchungen der Artengruppen Brutvögel und Amphibien ab

dem Frühjahr 2017 erfolgen. Die faunistischen Erfassungen sowie die Erstellung der

speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wurden der VOLPERS & MÜTTERLEIN GbR in

Auftrag gegeben. Die Ergebnisse werden nach Erhalt (bis Oktober 2017) in den LBP

eingearbeitet.

Im Vorfeld des Aufstellungsverfahrens vom B-Plan Nr. 91 fanden im Zeitraum von 2010

bis 2014 durch die AG BIOTOPKARTIERUNG HADASCH-MEIER-STARRACH GBR verschie-

dene faunistische Untersuchungen statt. Zu folgenden Artengruppen bzw. Tierarten

wurden für die geplante Gewerbe- und Industrieflächen südlich der A 33 (Stadt Dissen

a TW) Daten erfasst, dokumentiert und ausgewertet:

Amphibien, Vögel und Fledermäuse / Gutachten 2011,

Feldvögel (Rote-Liste-Arten) / Gutachten 2012,

Kiebitz und Rebhuhn (lokale Population) / Gutachten 2013,

Baumfalke und Bechsteinfledermaus / Gutachten 2014.

Da es Anhaltspunkte gab, dass durch das Vorhaben eventuell eine Beeinträchtigung

des Lebensraums eines Rebhuhn-Paares entsteht, wurde, um die aktuelle Bestandssi-

tuation des Rebhuhns zu dokumentieren, im Frühjahr und Sommer 2016 vom Büro

VOLPERS & MÜTTERLEIN GBR eine Kartierung durchgeführt. Im Hinblick auf potentielle

Betroffenheit wurden zusätzlich zwei weitere Arten wie Kiebitz und Baumfalke zur Er-

hebung der aktuellen Daten im Jahr 2016 wiederholt untersucht.

Nachstehend sind die Ergebnisse aus den vorliegenden Gutachten der AG BIOTOP-

KARTIERUNG HADASCH-MEIER-STARRACH GBR (2011-2014) und VOLPERS & MÜTTERLEIN

GbR (2016) zur Fauna zusammengefasst wiedergegeben.

In diesem Kapitel beschriebene Ergebnisse beziehen sich auf den erweiterten Unter-

suchungsraum und werden durch weitere Untersuchungen für das relevante Plange-

biet aktualisiert (s. Anlage SAP - wird nachgeliefert).

Alle Gutachten sind der `Begründung mit Umweltbericht` zur Aufstellung des Be-

bauungsplans Nr. 91 beigefügt.

Ergänzung der Bestandsaufnahmen nach aktuellen faunistischen Untersuchungen…

Vögel

Bestandsaufnahme 2010

Im Rahmen der Brutvogeluntersuchung im Jahr 2010 wurden im Untersuchungsraum

bedingt der landwirtschaftlichen Intensivnutzung, des geringen Gehölzanteils und der

von der A 33 ausgehenden Störeinflüsse überwiegend anspruchslose Gehölzbrüter in

geringer Dichte nachgewiesen. Es handelt sich um häufige, weit verbreitete und im

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niedersächsischen Bergland ungefährdete4 Spezies wie Amsel, Bachstelze, Buchfink,

Haussperling, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Ringeltaube, Stieglitz und Zilpzalp. In

angrenzenden Habitaten wurden revierbesetzend zusätzlich Fitis, Gelbspötter und

Stockente nachgewiesen. Zudem wurde in der Ackerflur im Bereich der Flurbezeich-

nung ´Dissener Heide´ der in Niedersachsen (Tiefland West) gefährdete Kiebitz mit

zwei Revieren und am Fledderbach südlich ´Sommerkämpen´ das Revier des landes-

weit stark gefährdeten Rebhuhns nachgewiesen.

Als Nahrungsgäste oder Durchzügler traten Elster, Graureiher, Mäusebussard, Raben-

krähe, Rauchschwalbe, Ringeltaube, Schafstelze, Sperber und Turmfalke auf.

Die Feldgehölze südlich der A 33 sind arten- und individuenreicher besiedelt. Hier wur-

den neben zahlreichen anspruchslosen, häufigen, weit verbreiteten und ungefährdeten

Gehölzbewohnern (Buchfink, Eichelhäher, Grünfink, Heckenbraunelle, Kleiber, Kohl-

meise, Mönchsgrasmücke, Rabenkrähe, Ringeltaube und Zilpzalp mit Baumfalke und

Star zwei gefährdete Arten revierbesetzend festgestellt (je ein Revier).

Die Gehölze im Bereich der Hofstellen bieten den Arten Amsel, Buchfink, Kohlmeise,

Mönchgrasmücke und Zilpzalp Brutlebensraum. Im Bereich der Gebäude und der an-

grenzenden Hofflächen besetzten Hausperling und Bachstelze Reviere. Als Kulturfol-

ger besiedeln beide Arten typischerweise solche Habitate.

Bestandsaufnahme 2012

Im Rahmen der Feldvogelerfassung im Jahr 2012 wurden drei Kiebitzpaare etwa im

Bereich der Nachweise aus dem Jahr 2010 festgestellt. Das Revier des Rebhuhns

befand sich nunmehr weiter südöstlich am Kampweg. Kiebitze wurden zudem als

Durchzügler nachgewiesen.

Bestandsaufnahme 2013

2013 wurde die Lokalpopulation des Kiebitzes untersucht. Dabei wurden von der

streng geschützten Art Mitte April zwei Reviere im Bereich des B-Plans Nr. 89 - 2. BA

festgestellt. Zudem besetzte auch dort das Rebhuhn ein Revier im Bereich des B-Plans

Nr. 89 (mdl. Mitt. M. Starrach, AG BIOTOPKARTIERUNG HADASCH-MEIER-STARRACH

GBR).

Unter Berücksichtigung der Kartierungen in den Jahren 2010, 2012 und 2013 hat das

Plangebiet eine besondere Bedeutung für den Kiebitz.

Bestandsaufnahme 2014

Die Erfassung der Baumfalken wurde auf die beiden Waldpaarzellen (Feldgehölze) im

Norden des Untersuchungsraums begrenzt, da dort einige geeignete Horste bestehen.

Bei der Bestandsaufnahme bzw. Untersuchung der Horste konnte jedoch keine Brut

festgestellt werden.

4 Nach KRÜGER, T. & M. NIPKOW (2016): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährde-ten Brutvögel. 8. Fassung, Stand 2015. – Infom.d. Natursch. Nieders. 35 (4), 181-260. Hanno-ver.

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Bestandsaufnahme 2016

Rebhuhn

2010, 2012 und 2013 wurde im Bereich des B-Plans Nr. 89 jeweils ein Rebhuhn-Paar

nachgewiesen. Der Untersuchungsraum im Jahr 2016 ist identisch mit dem zur Erfas-

sung der Feldvögel aus dem Jahr 2012 und beinhaltet auch den Geltungsbereich des

B-Plans Nr. 89. Die Flächen nördlich der A 33, mit bereits umgesetzter Kompensati-

onsmaßnahme für den Kiebitz im Rahmen des B-Plans Nr. 87, wurden bei den Erfas-

sungen mit einbezogen.

Während der Rebhuhn-Kartierungen von Anfang April bis Anfang Juli 2016 konnte im

gesamten Untersuchungsgebiet lediglich am 11. Juni ein einzelnes Rebhuhn beobach-

tet werden. Nach den Methodenstandards zur Brutvogelerfassung begründet diese

Beobachtung keinen Verdacht auf eine Brut oder auf ein Revier.

Andere Hinweise (Infos der Jagdpächter, Auswertung der Fachquellen / -literatur) zu

Vorkommen im Gebiet sind zu unkonkret bzw. nicht abgesichert.

Ein Vorkommen nördlich der Autobahn scheint dagegen gesichert zu sein, konnte aber

im Rahmen dieser Untersuchung nicht bestätigt werden.

Kiebitz

Der Untersuchungsraum für den Kiebitz entsprach dem des Rebhuhns. Im Jahr 2016

konnte im Bereich südlich der Autobahn fünf Bruten und zwei zusätzlich Reviere fest-

gestellt werden. Auffallend war, dass im März und April lediglich durchziehende oder

rastende Kiebitze beobachtet wurden und Brutnachweise erst im Mai, eine erfolgreiche

Brut sogar erst im Juni erbracht werden konnten. Ein Brutrevier wurde im Südwesten

des B-Plans Nr. 89 festgestellt.

Baumfalke

Untersuchungen zum Vorkommen des Baumfalken wurden im Zeitraum zwischen En-

de April und Ende Juni (insgesamt 6 Begehungen) durchgeführt. Besonderes Augen-

merk lag wieder auf den Feldgehölzen zwischen BAB 33 und der Straße ´Am Busch´.

Hier besetzte die Art 2010 ein Revier. Wie bei der Wiederholungskartierung 2014 ge-

lang auch 2016 kein Nachweis.

Fledermäuse

Bei Erfassung der Fledermäuse im Bereich des geplanten Gewerbe- und Industrie-

parks und den daran angrenzenden Flächen wurden mehrere Methoden, wie Detektor-

begehungen, Batcorder-Einsatz, Ausflugzählungen mit Stereo-Ultraschal-ldetektoren,

Horchkisten-Untersuchung und Quartiersuche in Kombination, angewandt.

Durch den Einsatz von Ultraschalldetektoren mit nachfolgender Rufanalyse am Com-

puter und dem Einsatz des Batcorder-Systems wurden im Untersuchungsgebiet elf

Fledermausarten festgestellt, von denen neun bis zum Artniveau bestimmt werden

konnten (Abendsegler, Bartfledermaus, Bechsteinfledermaus, Breitflügelfledermaus,

Fransenfledermaus, Kleinabendsegler, Rauhautfledermaus, Teichfledermaus, Wasser-

fledermaus, Zweifarbfledermaus, Zwergfledermaus).

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Sämtliche nachgewiesenen Arten werden auf der Roten Listen von Niedersachsen und

mit Ausnahme von Fransen-, Rauhaut-, Wasser- und Zwergfledermaus auch auf der

Roten Liste für Deutschland geführt. In Niedersachsen werden sämtliche Fledermaus-

arten als prioritäre oder höchst prioritäre Arten geführt und gelten gem. Anhang IV

FFH-RL als streng geschützt.

Die potentiellen Fledermausquartiere wurden im Jahr 2010 an den zwei Pappeln

(Brusthöhendurchmesser 30 bzw. 50 cm) innerhalb des Biotops Nr. 92 (s. Biotopty-

penplan zum LBP) identifiziert. Desweiteren konzentrierten sich die Untersuchungen im

Jahr 2014 auf die Abschätzung des Quartierpotentials für Fledermäuse innerhalb der

zwei Waldparzellen (Biotope Nr. 54, 109) im Nordosten des Plangebiets. Dort wurden

mittels Endoskop und Mulmproben 20 Höhlenbäume festgestellt, die eine Eignung als

Quartiere aufwiesen. Die Anzahl an Höhlenbäumen, ca. 8 / ha entspricht überdurch-

schnittlicher Dichte. Nach einer Quartiertelemetrie (Besenderung der Tiere) konnte

keine Nutzung von Quartierem im Waldbereich nachgewiesen werden.

Gerichtete Flugbewegungen bestanden entlang des südlichen Waldrandes, so dass

diesem Bereich eine besondere Bedeutung für die Vernetzung von Teillebensräumen

zukommt.

Amphibien

Insgesamt wurden im Untersuchungsraum zwölf Gewässer registriert und auf Amphi-

bien hin untersucht (2011). Dabei konnten sechs Amphibienarten, wie Berg-, Faden-

und Teichmolch, Erdkröte, Gras- und Teichfrosch, nachgewiesen werden.

Berg- und Fadenmolch gelten in Niedersachsen als gefährdet - Kategorie 3 der Roten

Liste. Keine der nachgewiesenen Amphibienarten gilt gem. FFH-RL als streng ge-

schützt (Anhang IV-Art).

Direkt im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 91 befindet sich kein Gewässer.

Weitere Artengruppen

Aufgrund der Habitatausstattung, der Intensivnutzung, der räumlichen Lage und der

Verbreitung sind artenschutzrechtlich relevante Arten aus anderen Gruppen (Pflanzen,

Säugetiere [außer Fledermäusen], Reptilien, Fische, Mollusken, Insekten) im Plange-

biet und angrenzenden Flächen nicht zu erwarten.

Durch Ergebnisse beauftragter Untersuchungen im Jahr 2017 zu ergänzen…

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4.1.2 Boden, Wasser, Klima / Luft

Boden

Im Sinne des § 2 des BBodSchG5 erfüllt der Boden folgende Funktionen, die bei der

Beurteilung der Umweltverträglichkeit vom Vorhaben berücksichtigt werden:

Lebensraumfunktion

(natürliche Funktion als Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere,

Pflanzen und Bodenorganismen),

Regelfunktion im Wasser- und Stoffhaushalt

(Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere hinsichtlich

Grundwasserschutz; Wasser- und Nährstoffkreisläufe).

Eine weitere relevante Teilfunktion des Bodens ist die Archivfunktion der Natur- und

Kulturgeschichte.

Zustand im Plangebiet

Auf dem Ausschnitt der Bodenübersichtskarte 1:25.000 des Landesamtes für Bergbau,

Energie und Geologie (LBEG) sind im Plangebiet drei Bodentypen abgebildet (vgl.

Abb. 6). Den überwiegenden Anteil innerhalb der Planfläche nimmt der Mittlere

Pseudogley ein. Im Süden wird der Tiefer Gley und im Osten der Bodentyp Erd-

Niedermoor aufgezeigt.

Nach den Darstellungen der historischen Karte der LBEG (1:25.000) war die vorherr-

schende Landnutzung im Untersuchungsraum in der Zeit vom 18. bis zum beginnen-

den 20. Jahrhundert der Ackerbau. An den Fledderbach und Bühlenbach schlossen

sich Nasswiesen an. Kleinere nasse Bereiche mit einem Bruchcharakter in nördlichen

und südlichen Randbereichen dienten als Weideflächen. Standorte für die Errichtung

der einzelnen Hofansiedlungen wurden im östlichen Teil ausgewählt. Der A 33 vorge-

lagert, befand sich eine größere Fläche mit Laubbaumbestand, welche in etwa der

heutigen Waldflächen entspricht. Eine weitere Laubwaldfläche, jedoch derzeit nicht

mehr vorhanden, lag nordöstlich des Mittelwegs. Ausgedehnte Heideflächen breiteten

sich in südliche Richtung von der Grenze des Untersuchungsraums aus.

Aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung im Plangebiet ist die natürliche Leistungsfä-

higkeit der Böden von Bedeutung. Das standortbezogenes ackerbauliches Ertragspo-

tential für die lehmige bis stark lehmige Sandböden des Plangebiets wird in der Karte

der LBEG (1:50.000) als mittel eingestuft.

5 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodSchG) vom 17.03.1998, letzte Änderung vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212).

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4

14

Geltungsbereich B-Plan

16

Abb. 6: Bodentypen im Plangebiet, Ausschnitt Bodenkarte 25, unmaßstäblich (Quelle: LBEG)

Legende zum Kartenausschnitt

66 Mittlerer Pseudogley (Lehmsand / Normallehm, Periglaziäre Ablagerungen / Geschiebe-lehm)

14 Tiefer Gley (Normallehm / Reinsand, Auenlehm / Fluviatile Ablagerungen)

16 Tiefes Erd-Niedermoor (Niedermoor = Reinsand, Niedermoor = fluviatile Ablagerungen)

Die typischen Standorteigenschaften der Bodentypen Pseudogley und Gley sind

Feuchte und Nässe. Auch für das Erdniedermoor sind hohen Grundwasserstände und

eine gute Wasserversorgung charakteristisch.

Durch hohe Wassersättigung des Erd-Niedermoorbodens ist seine Durchlässigkeit

gering und die Luftversorgung sehr dürftig. Die Moorböden verfügen über sehr hohe

natürliche Nährstoffvorräte. Die entwässerungsbedingte Mineralisierung des Bodens

verstärkt diese Eigenschaft.

Bei Gleyböden besteht aufgrund der meist großen Lehm- und Tonanteile eine hohe

Bindungsfähigkeit für Nähr- und Schadstoffe, die sich in dem Boden anreichern kön-

nen. Die Filterwirkung dieser Böden ist eher gering bis mittel.

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Alle drei Bodentypen haben generell ein hohes Biotopentwicklungspotential und stellen

häufig einen Lebensraum für spezialisierte Arten und Lebensgemeinschaften dar. Je-

doch wirkt sich die Intensität der aktuellen Bodennutzung im Plangebiet auf die Arten-

zusammensetzung und Besiedlung der Standorte aus. Die Lebensraumfunktion der

bewirtschaftungsbedingt überprägter Böden lässt sich als mittel bis gering beschreiben.

Für diese Bereiche sind die anthropogenen Veränderungen der Oberbodenstruktur auf

gewachsenem Boden zumeist durch Bewirtschaftung, Intensivdüngung und dauerhafte

Entwässrung kennzeichnend. Bei dem Erd-Niedermoorboden (Extensivgrünland) wird

die Lebensraumfunktion unter anderem aufgrund der Seltenheit höher eingestuft. Im

LRP (1993) sind Moorböden im Landkreis Osnabrück hinsichtlich ihrer Seltenheit und

Natürlichkeit als wichtige Bodentypen angegeben.

Vor dem Hintergrund der Nutzungseiflüsse kommt den Bodentypen im Geltungsbereich

des B-Plans insgesamt eine mittlere ökologische Bedeutung als Lebensgrundlage für

Pflanzen und Tiere zu.

Die Schutzwürdigkeit des Bodentyps Erd-Niedermoor wurde bezüglich der späteren

Ermittlung des Kompensationsbedarfs bei der Bewertung von Biotoptypen nach dem

Osnabrücker Kompensationsmodell (2014), anhand der Parameter wie besondere

Standortbedingungen, kulturhistorische Bedeutung und Seltenheit, berücksichtigt.

Im Hinblick auf die kulturhistorische Archivfunktion für die Böden im Plangebiet könnte

der Bodentyp Erd-Niedermoor von Bedeutung sein. Allerdings wurden die Oberboden-

struktur (Vererdung) und vermutlich die tiefer gelegene Bodenhorizonte (Zersetzung /

Sackung der Torfe) durch dauerhafte Entwässerungsmaßnahmen verändert. Frühge-

schichtliche Bodenfunde sind dennoch, auch bei anderen Bodentypen im Plangebiet,

nicht auszuschließen. Diese sind bei der Denkmalbehörde meldepflichtig.

Nach Auswertung der planerischen Vorgaben wurden direkt im Plangebiet keine Ver-

dachtsflächen für Altablagerungen und keine Altlasten festgestellt.

Südwestlich vom Geltungsbereich des B-Plans befindet sich nach dem digitalen Um-

weltatlas des Landkreises Osnabrück in Verbindung mit vorgelagerter Bebauung ein

Altstandort. Weitere Altablagerungen sind im Norden in einer Entfernung von ca. 600

m, im Westen von ca. 1.000 m und im Südwesten von ca. 400 m zum Plangebiet dar-

gestellt.

Versickerungsfähigkeit der Böden im Plangebiet

Nach dem vorliegenden Gutachten zur Versickerungsfähigkeit des Untergrundes in

dem geplanten Gewerbe- und Industriepark (ING.-GEOL. BÜRO DR. HORSTHEMKE 2014)

handelt es sich beinahe im gesamten Untersuchungsraum um das Geschiebematerial

der Grundmoränenkörper (saalezeitliche Inlandvereisung) wie Schluffe mit Sand-, ver-

einzelnd Kies- und um Tonanteile (siehe Abb. 7). In den oberen Schichten ist das Ma-

terial als kalkfreier Geschiebelehm vorhanden, unterhalb als Geschiebemergel mit ur-

sprünglich hohem Kalkgehalt. Vereinzelt können innerhalb des Geschiebekörpers

Sandlinsen auftreten.

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In den bachnahen (Fledderbach) oberen Schichten wurden überwiegend schluffige und

örtlich sandige Überlagerungen aus der Weichselzeit und Holozän des im Untergrund

vorhandenen Geschiebelehms festgestellt.

Im Niederungsbereich des Bühlenbaches wurde auf Vorkommen von Niedermoorbil-

dungen mit permanenter Grundwasserbeeinträchtigung der Oberböden hingewiesen.

Aufgrund der Bindigkeit und Feinkörnigkeit der Böden im Plangebiet ist im Bezug auf

die Versickerungsfähigkeit für Niederschlagswasser eine geringe Durchlässigkeit zu

prognostizieren.

Weitere Hinweise zur Niederschlagswasserversickerung siehe nächstes Kapitel.

Abb. 7: Lage der bekannten Bodenaufschlüsse im Untersuchungsraum; Beurteilung der ober-

flächennahen Geologie (ING.-GEOL. BÜRO DR. HORSTHEMKE 2014), unmaßstäblich

Wasser

Im Rahmen der Planung wird beim Schutzgut Wasser zwischen den oberirdischen

Gewässern und Grundwasser differenziert. Das Wasser unterliegt einem ständigen

Kreislauf und weist eine enge Verbindung zu den Schutzgütern Boden und Klima auf.

Für die Bewertung des Schutzgutes Wasser sind Kriterien wie der Natürlichkeitsgrad,

die Gewässergüte und die Wasserführung von Bedeutung. Für das Grundwasser wur-

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den die Eigenschaften wie Grundwasserschutzfunktion, Grundwasserneubildungsrate

und Wasserdargebotspotential betrachtet.

Oberflächengewässer

Direkt im Plangebiet befinden sich keine Oberflächengewässer.

Mehrere kleinere künstlich angelegte Stillgewässer, wie Teiche und Wiesentümpel,

befinden sich in der Umgebung des Plangebiets.

Westlich des B-Plangebiets verläuft der Fledderbach mit Fließrichtung von Norden

nach Süden bzw. Südwesten und mündet nach der Unterquerung der Versmolder

Straße in den Dissener Bach. Parallel zum Fledderbach wurde im Sommer 2016 ein

Graben mit dem RRB zur Entwässerung bzw. Versickerung des Niederschlagwassers

aus dem geplanten Gewerbe- und Industriepark angelegt.

An der östlichen Grenze des Plangebiets fließt in südliche Richtung der Grenzgraben,

der in den Bockhorster Bach mündet. Der Graben stellt eine Grenzlinie zwischen den

Bundesländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfallen dar. Im Zuge der Biotopty-

penkartierung wurden beide Gewässer als `Mäßig ausgebaute Bäche des Berg- und

Hügellands mit Feinsubstrat` eingestuft.

Bei dem Fledderbach und dem Bühlenbach handelt es sich um Gewässer III. Ordnung.

Angesichts der überwiegend intensiven landwirtschaftlichen Nutzung der bis an das

Fließgewässer heran reichenden Flächen ist für die Gewässergüte und Wasserführung

der beiden Fließgewässer von einer deutlichen Veränderung auszugehen.

Für den Grenzgraben wurde im Rahmen des Konzeptes zur naturnahen Entwicklung

verschiedener Fließgewässer im Stadtgebiet Borgholzhausen, Teil 2 (BÜROGEMEIN-

SCHAFT OBJEKT & LANDSCHAFT 2011) eine Strukturgütekartierung durchgeführt. Die

Bewertung der Sohl- und Uferbereiche mit dem direkten Gewässerumfeld auf der Höhe

des geplanten RRB ist von deutlich geschädigt bis sehr stark beschädigt (Strukturgüte-

klassen 4 bis 6) ausgefallen. In dem Gutachten wurde der Graben als stark begradigt,

im Profil deutlich zu schmal und insgesamt als strukturarm beschrieben.

Grundwasser

Nach Auswertung der übergeordneten Planungen befindet sich das Plangebiet in kei-

nem Vorranggebiet für Trinkwassergewinnung.

Gemäß Angaben der Bodenkarte für Niedersachsen (LBEG) beträgt der Grundwasser-

hochstand im langjährigen Mittel im Bereich mit Gleyboden ca. 2 dm unter der Gelän-

deoberfläche (GOF), der Grundwassertiefstand liegt bei ca.10 dm unter GOF. Inner-

halb der Fläche mit Pseudogleyboden tritt das Grundwasser erst unterhalb 20 dm unter

GOF auf. Bei dem Erdniedermoor gleicht der höchst gemessene Standpegel des

Grundwassers der GOF, der Grundwassertiefstand liegt bei ca. 6 dm unter GOF.

Die Grundwasserneubildung bzw. Regenerationsfähigkeit der Grundwasservor-

kommen im Plangebiet ist mit 101 bis 250 mm/a (mm im Jahr) als mittel bis gering ein-

zustufen (LBEG, nach Methode mGROWA).

Für die Natürlichkeit des Schutzgutes Grundwasser im Plangebiet spricht der geringe

Versiegelungsgrad mit einer mittleren Grundwasserneubildung. Durch intensive land-

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wirtschaftliche Nutzung und tlw. geringen Grundwasserflurabstand ist jedoch von ei-

nem mittleren Stoffeintragsrisiko auszugehen, so dass das Schutzgut Grundwasser

insgesamt in die Kategorie mittel einzuordnen ist.

Versickerung im Plangebiet

Im oberflächennahen Untergrund des Untersuchungsraumes ist das Geschiebevor-

kommen zu erwarten. Die Durchlässigkeitsbeiwerte der Lockersedimente entsprechen

dem kf = 10-6 bis 10-8 m/s und werden als schwach durchlässig bzw. als grundwasser-

hemmend bezeichnet. D.h. die Versickerung von Niederschlagswasser in das Ge-

schiebematerial ist nur begrenzt möglich.

Zu dem geplanten Standort des RRB für Beseitigung des Niederschlagswassers im

Osten des Plangebiets, wird in dem Gutachten (ING.-GEOL. BÜRO DR. HORSTHEMKE

2014) angegeben, dass aufgrund von vorkommenden Nachschüttsanden bei ausrei-

chender Dimensionierung eine Teilversickerung möglich ist. Hierbei soll der Bühlen-

bach als Vorfluter dienen.

Klima / Luft

Für die Betrachtung der klimatischen Verhältnisse und des Klimapotentials auf der Pla-

nungsebene ist innerhalb der Einteilung Makroklima - Mesoklima - Mikroklima vor allem

der mesoskalige Bereich (Geländeklima / lokales Klima) von Bedeutung. Relevant sind

die Klimaeigenschaften und Klimafunktionen der sogenannten ´Klimatoptypen´ gem.

Typisierung des Vereines Deutscher Ingenieure (VDI)-Richtlinie 3787.

Der Bereich des Plangebiets sind zwei Klimatoptypen zu unterscheiden. Der Freiland-

klimatop umfasst Acker-, Wiesenflächen, welche durch Nutzung und Exposition mehr

oder weniger ausgeprägte nächtliche Entstehungsgebiete für Kaltluft darstellen. Der

Waldklimatop zeichnet sich durch Kalt- und Frischluftproduktion sowie Staubfilterung

aus. Die ausgleichende Wirkung des Waldbestands ist aufgrund seiner geringen Aus-

dehnung eingeschränkt und von lokaler Bedeutung.

Untersuchungen zur Luftgüte liegen für die Stadt Dissen aTW nicht vor.

Vorbelastungen für das Schutzgut ergeben sich aus Emissionen der im Norden und

Westen verlaufender Verkehrswege (BAB 33 / K 335) sowie der gewerblicher Nutzung

nördlich der BAB 33. Darüber hinaus ist für die im Westen benachbarte und kürzlich

festgesetzte gewerbliche Bauflächen anzunehmen, dass der hohe Anteil an Versiege-

lung bzw. wärmeerzeugenden Oberflächen zu einer Mehrbelastung des Schutzgutes

Luft im Plangebiet führen wird.

In Bezug auf den Natürlichkeitsgrad ist das Plangebiet hinsichtlich Klimaausgleichs-

funktion als mittel einzustufen.

4.2 Landschaft

Der Planungsraum befindet sich innerhalb der naturräumlichen Region Osnabrücker

Hügelland in der Landschaftseinheit Ausläufer des Ostmünsterlandes mit Übergang

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zum Osnabrücker Osning.

Die potentielle natürliche Vegetation sind krautarme Eichen-Hainbuchenwälder und

feuchte Buchen-Traubeneichen- oder Stieleichen-Birkenwälder (MEISEL 1961).

Das Gelände des Untersuchungsraumes fällt von Bückers Busch im Nordosten nach

Südwesten Richtung Fledderbach und Südosten zum Bühlenbach hin ab, wo die Nie-

derungen der beiden Gewässer entstehen. Der Höhenunterschied liegt zwischen

96,5 m ü. NN im Norden und 88,5 m ü. NN im Südwesten bzw. Südosten.

Charakteristisch für den Untersuchungsraum sind die Grünländereien und Ackerflä-

chen mit verteilten Einzelhöfen. Der Fledderbach und der Bühlenbach sind prägende

Bestandteile des Landschaftsbildes. Im Norden befindet sich eine von Pappeln domi-

nierte Waldfläche, die durch den Kampweg getrennt wird. Im Rahmen des B-Plans Nr.

89 wird der westliche Teil des Waldbestands derzeit gerodet. Wenige ältere Einzel-

bäume sind vereinzelt am Wegrand und im Zusammenhang mit Siedlungsgehölzen an

Hofstellen anzutreffen.

Wie im Kapitel Boden beschrieben, wurde der Untersuchungsraum in der Zeit vom 18.

bis zum beginnenden 20. Jahrhundert landwirtschaftlich genutzt (LBEG). Der Vergleich

der Landnutzungen von damals und heute zeigt nur wenige Unterschiede. Nach Dar-

stellungen der historischen Karte (LBEG) befanden sich im Untersuchungsraum zwei

Laubwaldflächen. Gegenwärtig ist der Waldstandort nordöstlich des Mittelwegs nicht

mehr vorhanden, die Fläche südlich der A 33 weist eine geringere Ausdehnung auf -

inzwischen mit jüngerem, neu entwickeltem Gehölzbestand.

Der Bühlenbach (Grenzgraben) an der östlichen Grenze des Untersuchungsraums

stellt eine historische Grenze der Stadt Dissen aTW bzw. des Landes Niedersachsen

dar. Der heutige Verlauf des Gewässers weicht im Vergleich mit der Abbildung der

historischen Karte (Königl. Preuß. Landesaufnahme Blätter 3815, 3915) abschnittswei-

se von der Landesgrenze ab.

Insgesamt wird für den Landschaftsraum bei weitgehend beibehaltener Flächennut-

zung (Acker / Grünland) jedoch von einer starken Intensivierung der Bewirtschaftung

und Reduzierung von Eigenart und Vielfalt ausgegangen.

Bewertung des Landschafts- / Ortsbildes

Die Erfassung und Bewertung des Landschafts- bzw. Ortsbildes stützt sich methodisch

auf die Veröffentlichungen des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie

´Erfassung und Bewertung des Landschaftsbildes` nach KÖHLER und PREIS (2000). Die

Bewertung des Landschafts- bzw. Ortsbildes bezieht sich auf den gesamten Untersu-

chungsraum.

Maßgebliche Bewertungskriterien für das Landschafts- bzw. Ortsbild sind die natur-

raumtypische (insbesondere geomorphologische) Eigenart und Vielfalt (Ausstattung mit

landschaftstypischen Elementen) bzw. die Beeinträchtigung durch Vorbelastungen wie

anthropogene Überformung und sonstige Störungen (Lärm, Gerüche). Die Bewertung

setzt eine großräumige Betrachtung der Landschaft voraus, die als ein erlebbarer

Raum zu charakterisieren ist.

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Der Untersuchungsraum lässt sich angesichts der vorhandenen Strukturen nicht in

unterschiedliche Teilräume differenzieren und wird hier als eine Landschaftsbildeinheit

charakterisiert. Bei der Bewertung des Landschafts- Ortsbildes nach dem Kriterium

`naturraumtypische Vielfalt und Eigenart´ wird zwischen den Stufen gering / mittel /

hoch differenziert.

Eigenart (historische Kontinuität): Der Untersuchungsraum wird durch die naturraumty-

pische Kulturlandschaft sowie die Siedlungsform repräsentiert. Aufgrund des offenen

Charakters ist das derzeitige Landschaftsbild dem früheren Bild der Kulturlandschaft

ähnlich. Die für den Landschaftsraum kennzeichnende historische Landnutzungsform

sind die Grünländereien in Niederungsgebieten des Fledderbachs und des Bühlen-

bachs sowie anliegende Ackerflächen. Ebenso ist der jüngere Waldbestand auf den

alten Waldstandorten zu verzeichnen.

Vielfalt: Auffallende Landschaftselemente sind der Fledderbach mit jungen Erlen und

die Laubwaldflächen. Eine natürliche Eigenentwicklung der Landschaft ist durch inten-

sive landwirtschaftliche Nutzung nur wenig feststellbar. Ebenso bewirtschaftungsbe-

dingt ist auch eine Eigendynamik bei beiden Fließgewässern im Untersuchungsraum

stark eingeschränkt.

Störung / Vorbelastung: Die Landschaftsbildeinheit ist im Westen und Norden von Ver-

kehrswegen umgeben. Wahrnehmbar sind vor allem die Lärmimmissionen der relativ

stark frequentierten Versmolder Straße und der A 33. Insbesondere der Zerschnei-

dungseffekt des Landschaftsraumes durch die A 33 sowie die gewerbliche und indust-

rielle Nutzung nördlich der A 33 sind die gravierenden Vorbelastungen. Die negative

Wirkung der 10-kV-Leitung auf das Landschaftbild, die sich vor der Kulisse der Wald-

flächen erstreckt, ist im Gegensatz zu den vorgenannten Störungen eher gering.

Dem Landschafts- / Ortsbild des Untersuchungsraumes ist eine mittlere Bedeutung zu

zuordnen.

In dem Landschaftsbereich ist die naturraumtypische Vielfalt und Eigenart zwar ver-

mindert oder überformt, im Wesentlichen jedoch vorhanden und erkennbar. Allerdings

stellt die Wirkung der umliegenden Verkehrswege insbesondere die A 33 eine starke

Zäsur der Landschaft dar.

Landschaftsgebundene Erholung

Für die landschaftsgebundene Erholung ist der ländliche und offene Charakter des

Landschaftsraumes mit zerstreuten bäuerlichen Einzelhöfen von durchschnittlicher

Bedeutung (mittel). Besondere Sehenswürdigkeiten sind nicht vorhanden. Teilweise

wirkt der Untersuchungsraum durch Strukturarmut als ausgeräumt. Die oben beschrie-

be Vorbelastungen stellen für den Erholungswert des untersuchten Raums eine starke

Beeinträchtigung dar.

Westlich des Plangebiets verläuft nach Darstellung des RROP (2004) über den

Kampweg und den Mittelweg (Dissen-Bad Laer) ein regional bedeutsamer Fernwan-

derweg. Etwas weiter nördlich befindet sich ein anderer Wanderweg X5 von Vreden

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nach Dissen aTW. Seine Strecke führt über das Dissener Stadtgebiet und ist deutlich

vom Plangebiet entfernt.

4.3 Zusammenfassende Bewertung

4.3.1 Naturhaushalt

Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume

Die Bedeutung des Plangebiets als Lebensraum für Arten und Lebensgemeinschaften

ist nach der Naturnähe der festgestellten Biotoptypen und dem Vorkommen gefährde-

ter Arten zu bewerten. Andere Faktoren wie Lage und Größe, Entwicklungspotential

und Vorbelastungen sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Die Planfläche bestimmen überwiegend empfindliche Biotope wie das waldähnliche

von Pappeln dominierte Feldgehölz (HN/HX), das artenarme Extensivgrünland (GE)

und das großflächige artenarme Intensivgrünland (GI). Der Reihenbaumbestand aus

Pappeln, welcher ebenfalls als ´empfindlich` eingestuft war, wurde inzwischen gefällt.

Die weniger empfindlichen bzw. unempfindlichen Biotope bilden einen geringen Anteil

des Plangebiets. Dazu gehören der neuzeitlicher Ziergarten (PHZ), die Sandackerflä-

chen (AS), der halbruderale Gras- und Staudenflur u.a.

Sehr empfindliche und extrem Empfindliche Bereiche sind nicht vorhanden.

Ergänzung Fauna nach vorliegenden Ergebnissen anstehender Untersuchungen…

Boden, Wasser, Klima / Luft

Im Plangebiet kommen drei Bodentypen vor: Tiefer Gley, Mittlerer Pseudogley und im

östlichen Randbereich das Erd-Niedermoor (LBEG).

Der Natürlichkeitsgrad der Böden im Plangebiet lässt, bedingt durch Jahrzehnte

landwirtschaftlicher Nutzung mit einer Entwässerung der Ländereien, auf gestörten

Profilaufbau schließen. Die Lebensraumfunktion der überprägten Böden des Plan-

gebiets ist als mittel einzustufen.

Aufgrund der Bindigkeit und Feinkörnigkeit der Böden im Plangebiet ist hinsichtlich der

Versickerungsfähigkeit für Niederschlagswasser eine geringe Durchlässigkeit zu

prognostizieren. Im Teilbereich des Plangebietes mit dem Erd-Niedermoorboden ist die

Versickerungseignung angesichts des hohen Grundwasserstandes stark eingesch-

ränkt.

Direkt an der östlichen Grenze des Plangebiets fließt in die südliche Richtung der Büh-

lenbach (Grenzgraben). Im Rahmen der Biotopkartierung wurde das Fließgewässer als

`Mäßig ausgebaute Bach des Berg- und Hügellands mit Feinsubstrat` mit mehr oder

weniger naturnaher Ausprägung der Ufersäume eingestuft. Sonstige Gewässer sind

innerhalb des Vorhabenstandortes nicht vorhanden. Nach dem Bewertungskriterium

Natürlichkeitsgrad ist das Schutzgut Wasser-Oberflächengewässer von durch-

schnittlicher Bedeutung.

Die Natürlichkeit des Schutzgutes Grundwasser ist im Plangebiet mit einem relativ

hohen Stoffeintragsrisiko (überwiegend Landwirtschaft) aber auch mit einem geringen

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Versiegelungsgrad, der für die Grundwasserneubildung spricht, in die Kategorie mittel

einzuordnen.

Das Schutzgut Luft ist im Bezug auf den Natürlichkeitsgrad als mittel einzustufen.

Das Plangebiet besitzt als ein Kalt- und Frischluft-Entstehungsgebiet eine klimaaus-

gleichende Funktion.

Zusammenfassend ist für die abiotischen Faktoren Boden, Wasser und Klima / Luft von

einer mittleren Bedeutung für den Naturhaushalt auszugehen.

4.3.2 Landschafts- / Ortsbild

Die naturraumtypische Eigenart des Landschaftsraumes wird durch noch erkennbare

historische Landnutzungs- und Siedlungsform wiedergegeben. Typische Kulturland-

schaftselemente sind die ausgedehnten Grünländereien in Niederungsgebieten des

Fledderbachs und Bühlenbachs mit angrenzenden Ackerflächen.

Vorbelastungen des Landschaftsraumes ergeben sich aus Emissionen der umliegen-

den Verkehrswege und der an A 33 angrenzenden gewerblichen bzw. industriellen

Nutzung. Hervorzuheben ist der Zerschneidungseffekt der A 33.

Insgesamt lässt sich das Landschafts- bzw. Ortsbild des Untersuchungsraumes nach

dem Bewertungskriterium naturraumtypische Eigenart und Vielfalt mit mittlerer Bedeu-

tung beschreiben.

Das Erholungspotential des Untersuchungsraumes ist als mittel einzustufen.

5 KONFLIKTANALYSE

5.1 Auswirkungen des Vorhabens

Eingriffe in Natur- und Landschaft, die durch das Vorhaben verursacht werden, sind

nach räumlichen und zeitlichen Aspekten i.d.R. in drei Kategorien zu unterscheiden:

Baubedingte Auswirkungen – sind als vorübergehende Beeinträchtigungen während

der Bauphase anzusehen, z.B. Bodenbewegungen und Baustellenbetrieb, sowie Ein-

satz von Baufahrzeugen und LKW-Transporte. Beeinträchtigungen im Baufeld (Arbeits-

raum) sind im Allgemeinen durch die Wiederherrichtung der genutzten Flächen (Locke-

rung, Einsaat) auszugleichen.

Anlagebedingte Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme und Versiegelung (Be-

bauung, Verkehrsflächen u.a.), sowie

Betriebsbedingte Auswirkungen durch Lärm- und Schadstoffimmissionen bzw. Erschüt-

terungen und Störungen stellen dauerhafte, langfristig wirkende Beeinträchtigun-

gen dar.

Nachfolgend sind mögliche Auswirkungen des geplanten Gewerbe- und Industrieparks,

bezogen auf die zu betrachtende Schutzgüter beschrieben.

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Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume

Biotope

Die Umsetzung des Vorhabens ist mit einer Überplanung vorhandener Vegetations-

strukturen verbunden.

Im Plangebiet werden überwiegend intensiv und extensiv genutzte Grünlandflächen

überplant, die als empfindliche Bereiche nach Osnabrücker Kompensationsmodell gel-

ten. Ein weiterer als empfindlich eingestufter Biotop ist das Feldgehölz. Der Verlust

der vorgenannten Biotope ist als erheblich einzustufen.

Die übrigen Biotope, als wenig empfindlich und unempfindlich bewertet, machen einen

geringen Anteil des Plangebiets aus. Dazu zählen die Ackerflächen, das Einzelgehöft

mit dem Ziergarten und die halbruderale Vegetation. Die vorhabenbedingte Auswirkun-

gen auf diese Biotope sind weniger erheblich bis nicht erheblich.

Für die Beanspruchung der Waldfläche und der inzwischen gefällten Pappelreihen ist

eine Ersatzaufforstung bzw. -pflanzung mit entsprechendem Faktor erforderlich.

Um den Verlust der Biotope zu kompensieren, werden auf Flächen innerhalb und au-

ßerhalb des B-Plangebiets Maßnahmen entwickelt und durchgeführt. Mit der Umset-

zung solcher Maßnahmen bzw. Zuordnung bereits durchgeführter Maßnahmen eines

Flächenpools im Rahmen der Eingriffsregelung werden voraussichtlich keine erhebli-

chen Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt verbleiben.

Fauna

Ergänzung nach vorliegenden Ergebnissen anstehender Untersuchungen…

Boden, Wasserhaushalt, Klima / Luft

Zu den bau- und anlagebedingten Beeinträchtigungen zählen im Bereich des Baufel-

des die Bodenverdichtung, Bodenabtrag oder -auftrag. Desweiteren besteht eine Ver-

schmutzungsgefahr von Grund- und Oberflächenwasser mit Treib- und Schmierstoffen

durch Baubetrieb.

Nach den Festsetzungen des B-Plans ist von einer Gesamtversiegelung durch

überbaubare Flächen mit voraussichtlichen ca. 4,332 ha auszugehen. Diese Bean-

spruchung ist aufgrund der bisher geringfügigen Versiegelung im Plangebiet als erheb-

lich einzustufen.

Die Versiegelung bedeutet den vollständigen Verlust der natürlichen Bodenfunktionen

und ist in jedem Fall als erhebliche und nicht ausgleichbare Beeinträchtigung anzuse-

hen, da Boden nicht vermehrbar ist und die Prozesse der Bodenbildung über das

menschliche Maß hinausgehende Zeiträume erfordern.

Folgewirkungen der Bodenversiegelung sind u.a. auch grundsätzlich in der Minderung

der Grundwasseranreicherung und der schnellen Abführung des Oberflächenwassers

zu sehen. Während der Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit von Schadstoffeintrag

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durch Baumaschinen, Materiallagerung o.ä. Diese ist durch entsprechende Baubeglei-

tung und Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) zu unterbinden.

Nach den Grundsätzen des BBodSchG sind die Funktionen des Bodens zu sichern

oder wiederherzustellen. Die Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden können auch

durch die Herausnahme von Flächen aus intensiver Bewirtschaftung und naturnaher

Entwicklung auf Kompensationsflächen gemindert bzw. ausgeglichen.

Geplante Entwässerung im Gewerbe- und Industriepark südlich A 33

Die wasserwirtschaftliche Voruntersuchung für den B-Plan Nr. 91 oblag dem INGENI-

EURBÜRO HANS TOVAR & PARTNER GBR (2016).

Für die Oberflächenentwässerung soll ein RRB im Osten des Plangebiets entspre-

chend geländetopographischen Gegebenheiten angelegt werden. Als Zuleitung zum

Becken ist ein offener Entwässerungsgraben geplant. Die Sohle des RRB soll für ein

erforderliches Volumen bei 1,5 m unter der GOK liegen. Der Bühlenbach (Grenzgra-

ben) gilt für das Becken als Vorflut.

Vor Einleitung des Niederschlagswassers sind je nach Nutzungsart der Betriebsflächen

in Bezug auf Verschmutzungsrisiko Vorbehandlungsmaßnahmen erforderlich.

Zur Löschwasserversorgung soll in das RRB ein Löschwasserteich integriert werden.

Nach der Darstellung der Bodenkarte, befindet sich der für das RRB gewählter Stand-

ort im Bereich des Erd-Niedermoorbodens mit einem hohen Grundwasserstand. Aus

diesem Grund ist nach Ausführungen des Berichtverfassers für wasserwirtschaftliche

Vorplanung, eine geotechnische Bewertung des anstehenden Bodens erforderlich.

Eine detaillierte Gestaltung des RRB erfolgt im Rahmen der Erschließungsplanung.

Die Schmutzwasserableitung aus dem Plangebiet soll über ein zentrales Pumpwerk

nördlich der Gottlieb-Daimler-Straße erfolgen. Je nach angesiedelter Betriebsart, ist für

die Abwässer aus der Produktion eventuell ein weiteres Pumpwerk zu dimensionieren.

Um Beeinträchtigungen für den Bühlenbach / Grenzgraben und das Grundwasser aus-

zuschließen, sind für die Einleitung des Niederschlagswassers sowie für die Anlage der

Regenrückhaltebecken mit dem Entwässerungsgrabens Genehmigungen der Unteren

Wasserbehörde erforderlich. Die entsprechenden Anträge sind bei der zuständigen

Behörde des Landkreises Osnabrück für die Ausführungsplanung einzureichen.

Die Anlage des RRB mit dem Entwässerungsgraben ist als ein Eingriff (Abgrabung) in

Natur und Landschaft zu werten. In Abstimmung mit der zuständigen Behörde des

Landkreises Osnabrück gilt nach gängiger Praxis, in Annahme einer landschaftsge-

rechten Gestaltung und Entwicklung eines sekundären (Feucht-) Biotops, eine Abgra-

bung nicht als Eingriff. So werden die entstandene negative Auswirkungen des Vorha-

bens als kompensiert betrachtet (pauschaler Ausgleich 1 : 1 = Bestand).

Die Beeinträchtigung für den Wasserhaushalt wird durch die Rückhaltung anfallender

Niederschlagswasser in den geplanten Rückhaltebecken wesentlich minimiert, wobei

zu gewährleisten ist, dass nur unbelastetes Regenwasser eingeleitet wird, um Verun-

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reinigungen auszuschließen. Eine möglichst naturnahe Gestaltung der Regenrückhal-

tebecken ist anzustreben, um einen Ausgleich für die Abgrabung zu erreichen.

Die Unterhaltungswege und die Zufahrt zu dem Löschwasserteich am RRB sind zur

Minderung des Eingriffs nach Möglichkeit als teilversiegelt (Schotterrasen) zu belas-

sen.

Bei Durchführung des Vorhabens, sind in Anbetracht der Höhe der Grundwasserhoch-

stände nach Bodenübersichtskarte der LBEG im Süden und Osten des Plangebiets

(ca. 2 dm unter GOF / gleich GOF - Gley, Erd-Niedermoor) Grundwasseranschnitte

möglich. Hiervon ausgenommen ist der nördliche Bereich (ca. 20 dm unter GOF-

Pseydogley). Bei Berührung des Grundwassers während der Bauphase bspw. bei

Fundamentierung, sind Vorkehrungen gegen Eintrag von Schadstoffen zu treffen.

Nach der Stellungnahme der Archäologischen Denkmalpflege, Stadt- und Kreisarchäo-

logie vom 04.11.2016 bestehen im Bereich der `Dissener Heide´ (teils im Plangebiet)

Hinweise auf einen frühgeschichtlichen Münzfund. Vor Beginn der Erschließung- oder

Rodungsarbeiten ist die Stadt- und Kreisarchäologie in Kenntnis zu setzen und zu be-

teiligen.

Luft / Lärm

Die Versiegelung von Grundflächen und Anlage von Verkehrsflächen ist grundsätzlich

mit Aufheizungseffekten, Staubentwicklung und Kraftfahrzeug-Emissionen verbunden.

So wird die Entstehung des Gewerbe- und Industrieparks bzw. Anbindung an öffentli-

che Verkehrswege lokal negative klimatische und lufthygienische Veränderungen mit

sich bringen.

Betroffen sind hauptsächlich die einzelnen Hofstellen mit Wohngebäuden im Umfeld

des Vorhabenstandorts. Eine Vorbelastung besteht für die Höfe durch Emissionen der

Verkehrstrassen und der gewerblich-industriellen Nutzung im Norden der A 33. Dane-

ben sind die nachteiligen Auswirkungen der Gewerbe- und Industriebetriebe, die sich

künftig westlich des Plangebiets ansiedeln werden, zu nennen.

Konkrete Informationen zu einer möglichen Luftschadstoffbelastung bzw. Untersu-

chungen im Plangebiet liegen nicht vor.

Die Beeinträchtigungen in der Erschließungs- und Bauphase wie Lärm, Staubentwick-

lung und Abgasemissionen sind vorübergehend und werden nicht als erheblich einge-

stuft.

Um etwaigen betriebsbedingten Auswirkungen entgegen zu wirken, sind Maßnahmen

des technischen Umweltschutzes bspw. durch Luftreinhaltetechnik für Betriebe zu be-

achten. Zur Minderung der lokalklimatischen Beeinträchtigungen ist eine Eingrünung

des Betriebsgeländes oder eine extensive Dachbegrünung empfehlenswert.

Aufgrund der Einhaltung bestehender Schutzvorschriften nach BImSchG6, des klimati-

schen Regenerationspotentials umgebender Freiflächen sowie einer dem heutigen

6 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräu-sche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundesimmissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 26.09.2002, letzte Änderung vom 30.11.2016 (BGBl. I S. 2749).

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Stand entsprechenden Eingrünung der Bauflächen sind für die im Umfeld punktuell

verteilten Wohnhäuser bzw. für das lokale Klima keine erheblichen Beeinträchtigungen

zu erwarten.

Zum Schutz der benachbarten Wohnnutzungen gegen Gewerbelärm werden im B-Plan

bestimmte Lärmemissionskontingente (LEK) für Teilflächen festgesetzt.

Landschafts- / Ortsbild (Erholung)

Mit Umsetzung des Vorhabens wird die Oberflächengestalt verändert und das Land-

schaftsbild überformt, offene Flächen und Sichtbeziehungen auf die umgebende Land-

schaft werden verbaut. Diese Beanspruchung des Landschaftsbildes ist als erheblich

zu beurteilen.

In der Bauphase entstehende Beeinträchtigungen wie Baulärm, Baustelleneinrich-

tungen und Lagerflächen im Baufeld sind temporär und als geringfügig bzw. als nicht

erheblich einzustufen.

Mit standortgerechten Anpflanzungen soll der Gewerbe- und Industriepark entlang der

nördlichen und südlichen Grenzen in die Landschaft eingebunden und die Beeinträch-

tigung des Landschaftsbildes gemindert werden. Die Eingrünung von Bau- und Ver-

kehrsflächen soll die visuellen Beeinträchtigungen ebenso minimieren.

In Anbetracht der bereits bestehenden Vorbelastungen des Landschaftsraumes, wie

die in der Nachbarschaft bereits vorhandene Bebauung der Gewerbe- und Industriebe-

triebe nördlich der A 33, die A 33 selbst sowie die im Westen des Plangebietes kürzlich

ausgewiesene und in dem Aufbaustadium befindliche gewerbliche bzw. industrielle

Nutzung, ist für das Schutzgut Landschaft- / Ortsbild von einer nicht bis wenig erhebli-

chen Beeinträchtigung auszugehen.

Durch das Vorhaben verloren gehende Freiflächen weisen eine durchschnittliche Be-

deutung für die landschaftsgebundene Erholung auf. Planungsbedingt sind für den

Landschaftsraum langfristige Veränderungen zu erwarten. Da jedoch der Untersu-

chungsraum landwirtschaftlich genutzt wird, besteht dort keine direkte Funktion oder

eine Ausweisung als Erholungsraum.

Mit der Aufstellung des B-Plans Nr. 89 wird der bisherige Verlauf des regional bedeut-

samen Wanderwegs (Dissen - Bad Laer) abschnittsweise überplant. Ein Neuanschluss

des Wegs ist südlich der A 33 vom Kampweg in Richtung Lange Straße und auf der

Höhe des Mittelweges wieder nach Westen führend über die Festsetzung des B-Plans

Nr. 91 angedacht. Die Ziele des RROP werden somit berücksichtigt.

5.2 Eingriffs- und Kompensationsermittlung

5.2.1 Übersicht Flächenanspruch / Eingriff

Auf Grundlage der Festsetzungen des B-Plans Nr. 91 `Gewerbe- und Industriepark

südlich der A 33 - 3. BA` ist der aktuelle Flächenanspruch in der nachfolgenden Über-

sicht aufgeführt und der geplanten Flächennutzung gegenübergestellt (Vorkonzept,

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Bearbeitungsstand Oktober 2016).

Flächenübersicht gem. B-Plan Flächengröße Versiegelung

Nettobauland

überbaubare Fläche: 80 %

Freifläche: 20 % - 1,062 ha

5,310 ha

4,248 ha

Grünflächen, öffentlich

parallele Festsetzungen:

Flächen für Maßnahmen gem.

§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB

Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pfle-

ge und zur Entwicklung von Boden, Natur und

Landschaft gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauG

0,822 ha

Fläche für Rückhaltung und Bewirtschaftung von

Niederschlagswasser

1,097 ha

Straßenverkehrsflächen, öffentlich

Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestim-

mung öffntl. Fuß-/ Radweg u. Wirtschaftsweg

0,084 ha

0,084 ha

Gesamtfläche 7,313 ha 4,332 ha

(evtl. noch der Abzug vorh. versiegelter Wege- bzw. Hoffläche …)

Beanspruchte Biotope

In der Tabelle 2 sind die im Plangebiet kartierten Biotope dargestellt. Bei der Bewer-

tung der Flächen als Lebensraum wurde unter anderem das Vorkommen der Tierarten

berücksichtigt (vgl. Tab. 1, Spalte 4) - soweit aus voran gegangener Untersuchungen

bekannt (ggf. Anpassung nach Vorliegen aktueller Ergebnisse).

Tabelle 2.: Verlust von Biotopen, Ermittlung der Eingriffsflächenwerte entsprechend dem Vor-

konzept des B-Plans Nr. 91

ID Biotop-Code nach V. DRACHEN-

FELS Flächengröße / qm

Wertfaktor nach Osn. Kompens. modell

Werteinheiten / WE

Kategorie 3 = empfindliche Bereiche

1 GE 9.344 2,0 18.688

51 GI 20.645 1,7 35.096

53 GI 11.364 1,7 19.319

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54 HN/HX 10.687 2,5 -

71 UHM/BRS 222 1,7 377

88 HPG 379 1,9 721

91 GI 11.857 1,7 20.158

92 HBA (aktuell Rodungsfläche)

2.735 2,5 -

93 HBE 1 Stk. 2,0 -

Kategorie 2 = weniger empfindliche Bereiche

56 AS 76 1,1 84

57 AS 921 1,3 1.197

73 UHM 137 1,5 205

86 PHZ 483 0,8 386

89 PHZ 1.267 0,8 1.014

132 AS 94 1,1 103

Kategorie 1 = unempfindliche Bereiche

87 ODL 2.195 0,4 878

Kategorie 0 = wertlose Bereiche

55 OVWa 538 0 0

72 OVW 186 0 0

Eingriffsflächenwert ca. 73.131

98.228

Der ermittelte ökologische Wert der Eingriffsfläche beträgt 98.228 Werteinheiten. Der

Schwerpunkt der Flächeninanspruchnahme liegt auf dem intensiven und extensiven

Grünland mit ca. 53.212 qm.

Die nächstgrößte Fläche mit 10.687 qm stellt der Feldgehölzbestand (HN/HX) dar. Da

dieser als Waldfläche behandelt wird, sind die Werteinheiten bei der Gesamtbilanz

nicht mitberücksichtigt. Für die Überplanung dieser Flächen ist eine Ersatzafforstung

unter Abstimmung mit der Unteren Waldbehörde des Landkreises Osnabrück und dem

Niedersächsischen Forstamt Ankum erforderlich (siehe Kap. 5.3).

Gemäß der Auflage für die erteilte Befreiung von Verboten des § 5 der Verordnung

zum Schutz von Baumreihen, Hecken und Feldgehölzen im Landkreis Osnabrück ist

für die beanspruchten und bereits gefällten Pappelreihen (HBA) eine Ersatzpflanzung

außerhalb des B-Plans Nr. 91 in mindestens gleicher Flächengröße erforderlich. Vor

diesem Hintergrund wurden die Werteinheiten des Biotops in die Gesamtbilanz nicht

hinzurechnet.

Der Verlust von einem Einzelbaum (ID 93, Bergahorn) ist eine entsprechende Ersatz-

pflanzung innerhalb der Planfläche an geeigneter Stelle durchzuführen. Auf eine Zutei-

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lung von Werteinheiten wurde verzichtet. Alternativ kann für den Ersatz des Baums

bspw. eine Fläche von 20 qm angenommen werden.

5.2.2 Interne Kompensation

Um unvermeidbare Beeinträchtigungen des Vorhabens für Natur und Landschaft zu

kompensieren werden innerhalb des Geltungsbereichs Gehölzpflanzungen durchge-

führt - Maßnahmen A 1.1 und A 1.2.

Bei der Maßnahme A 2 im Osten des B-Plans handelt es sich um eine naturnahe Ge-

staltung des Regenrückhaltebeckens, welche die Beeinträchtigungen der Abgrabung

kompensieren soll. In diesem Fall gilt der Eingriff im Verhältnis von 1 : 1 als ausgegli-

chen (Beibehaltung des Bestandswertes in der Bilanz vgl. Tab. 3 und 4).

Nach dem Osnabrücker Kompensationsmodell kann den Kompensationsmaßnahmen

innerhalb der B-Pläne in der Regel eine Wertigkeit von bis zu 1,5 WE beigemessen

werden.

Die Gesamtfläche für interne Kompensationsmaßnahmen beträgt 8.216 qm mit

12.324 WE (vgl. Tab. 3). Die Beschreibung der Maßnahmen ist im Kapitel 6 zu finden.

Tab. 3: Geplante Kompensationsmaßnahmen im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 91

Bezeichnung der Maßnahme Fläche / qm Wertfaktor Werteinheiten / WE

A 1.1 Strauchbetonte Gehölzpflanzung 2.321 1,5 3.481

A 1.2 Mesophiles Gebüsch 5.895 1,5 8.842

A 2 Naturnahe Gewässerentwicklung

ca. 10.968 qm

Abgrabung ist durch Neuanlage des Gewässers

ausgeglichen;

Zustand nach Planung = Ist-Zustand, keine zu-

sätzliche Aufwertung der Flächen

Gesamt 8.216 12.324

Nachstehend ist die Ermittlung der Kompensationsflächenwerte auf der Eingriffsfläche

nach Umsetzung der Planung dargestellt (siehe Tab. 4). Hierbei werden die festgeleg-

ten Kompensationsmaßnahmen vor Ort mit einbezogen.

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Tab.4: Ermittlung der Kompensationsflächenwerte auf der Eingriffsfläche entsprechend dem

Vorentwurf des B-Plans Nr. 91

Geltungsbereich nach Planung Fläche / qm Wertfaktor Werteinheiten / WE

Zweckbestimmung

Nettobauland GE/GI ges. ca. 53.106 qm

Baufläche inkl. parallele Festsetzung

überbaubare Fläche (80 %)

42.485

0,0

0

Freiflächen (20 %)

(Grünanlagen)

10.621

0,8

8.497

Grünflächen, öffentlich ges. ca. 8.216 qm

davon Flächen für interne Ausgleichsmaß-

nahmen des B-Plans Nr. 91:

- A 1.1 Strauchbetonte Gehölzpflanzung

- A 1.2 Mesophiles Gebüsch

2.321

5.895

1,5

1,5

3.481

8.843

Straßenverkehrsfläche, öffentlich 841 0 0

Fläche für Rückhaltung und Bewirtschaftung

von Niederschlagswasser (sonst. naturfernes

Staugewässer, gesamt 10.968 qm) - A 2 Na-

turnahe Gewässerentwicklung

Ist-Zustand:

- Extensivgrünland

- Intensivgrünland

- Sandacker

- Sandacker

- Gras-u. Staudenflur / Sukzessionsgebüsch

- Gras-u. Staudenflur

- Allee / Baumreihe

- Weg

9.344

1

921

76

221

137

17

251

2,0

1,7

1,3

1,1

1,7

1,5

2,5

0

18.688

2

1.197

84

376

205

42

0

Geltungsbereich: ca. 73.131 45.415

Insgesamt wurden für den Geltungsbereich des B-Planes 45.415 Werteinheiten er-

rechnet.

5.2.3 Externe Kompensation

Die im Plangebiet nicht ausgleichbaren Beeinträchtigungen des Vorhabens werden

gemäß § 9 Abs. 1a BauGB auf bisher nicht beanspruchten Maßnahmenflächen bzw.

über den Kompensationsflächenpool außerhalb des B-Plans kompensiert.

Den externen Kompensationsmaßnahmen können nach dem Osnabrücker Kompensa-

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tionsmodell max. 2,5 WE / qm zugeteilt werden. Bei der Entwicklung von Flächenpools

kann der Zielwert bis 2,8 bzw. nach der Neufassung bis 3,0 betragen.

Ersatzmaßnahme E 1 - Entwicklung von Extensivgrünland

Die Art der ausgewählten Maßnahme orientiert sich an den eingriffsbedingt beeinträch-

tigten Funktionen und Werten der Biotope. Folgende verfügbare Fläche kann zugeord-

net werden:

- Ackerland (derzeitige Nutzung)

Gemarkung Dissen aTW, Flur 7, Flurstück 116, privater Eigentümer.

Durchführungs-Vertrag und Sicherung über Grundbucheintrag.

Der Standort der Maßnahmenfläche `Über dem Zitter` befindet sich in der nördlichen

Randlage des Dissener Stadtgebiets (vgl. Pläne Blatt-Nr. 3 und 4).

Zur Bewertung der externen Fläche für Ersatzmaßnahme E 1 und Planung der Exten-

sivierungsmaßnahmen erstellte das BÜRO LANDSCHAFTSPLANUNG OSNABRÜCK -

VOLPERS & MÜTTERLEIN GBR (2015 / 2016) im Auftrag der Flächeneigentümer ein

Gutachten (2015). Im Jahr 2016 wurde ein Ergänzungsgutachten (VOLPERS & MÜT-

TERLEIN GBR) nachgeliefert. Die Ergebnisse der Untersuchung sind dem Landschafts-

pflegerischen Begleitplan beigefügt.

Für die Entwicklung der Fläche ist eine Umwandlung in frisches bis wechselfeuchtes

Extensivgrünland vorgesehen. Dabei kann das Grünland als eine Weide oder eine

Mähwiese extensiv genutzt werden.

Insgesamt beträgt die externe Kompensationsfläche 42.520 qm. Nach Umsetzung der

konzipierten Maßnahme und der Flächenentwicklung wird dort ein ökologischer Wert

von 55.276 WE erreicht (VOLPERS & MÜTTERLEIN GBR 2015).

Nach Abbuchung von 12.159 WE für einen anderen B-Plan der Stadt Dissen aTW,

stehen für den B-Plan Nr. 91 bzw. für die Ersatzmaßnahme E 1 43.117 WE zur Verfü-

gung.

Die Maßnahme ist spätestens bis zum Ende der Erschließungsarbeiten im geplanten

Gewerbe- und Industriepark umgesetzt.

Ersatzmaßnahme E 2 - Lineare Gehölzpflanzung

(kein Bestandteil des Bauleitplanverfahrens zum B-Plan Nr. 91)

Der Standort der Ersatzfläche wird im weiteren Planungsverlauf bekannt.

Ergänzung…

Die Fällung des zweireihigen Pappelbestands mit 2.735 qm erfolgte in der Gemarkung Aschen, Flur 3, Flurstück 95/1, Stadt Dissen aTW. Für die Beseitigung der Baumreihen ist eine Ersatzpflanzung gem. Auflage zur erteilten Befreiung von Verboten des § 5 der Verordnung zum Schutz von Baumreihen, Hecken und Feldgehölzen im LK Osnabrück erforderlich.

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Die Beschreibung der Ersatzmaßnahme bzw. ein von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Osnabrück vorgegebene Planungsrahmen sowie Nebenbestimmun-gen sind dem Kapitel 6.2.2 zu entnehmen.

5.2.4 Übersicht Kompensationsbedarf

Nach der Bilanzierung der Eingriffs- und Kompensationsflächenwerte unter Berücksich-

tigung der internen und externen Kompensation ergibt sich ein Kompensationsdefizit,

welches durch Maßnahmen mit 7.887 Werteinheiten, bezogen auf WE/qm, zu kom-

pensieren ist (vgl. Tab. 5).

Dieses Defizit kann über die Werteinheiten aus einem Flächenpool abgelöst werden.

Tab. 5: Bilanz Kompensationsbedarf, B-Plan Nr. 91

Eingriffsflächenwert 98.228 WE

Kompensationswert nach Planung

B-Plan Nr. 91 (s. Tab. 4)

inkl.

interne Kompensation - Maßnahmen A 1.1, A 1.2 , A 2

- 45.415 WE

Externe Kompensation

- extensive Wiese / Weide `Über dem Zitter`

- 43.117 WE

Kompensationsdefizit 9.696 WE

5.3 Kompensation der Waldflächen

(Gesonderte Berechnung außerhalb der Bilanzierung)

Ersatzmaßnahme E 3 - Aufforstung

Per Definition des § 2 NWaldLG gilt die nach dem Kartierschlüssel für Biotope in Nie-

dersachsen (V. DRACHENFELS 2016) als Feldgehölz bestimmte Fläche als Wald.

Durch Ausweisung der gewerblichen Bauflächen wird dieser Waldbestand im nordöstli-

chen Bereich des Plangebiets überplant, für den nach § 8 NWaldLG (Waldumwand-

lung) eine Kompensation erforderlich ist.

Es handelt sich um die östliche Teilfläche des Waldstücks mit Laubholz (BHD ca. 7 bis

35 cm) zwischen Lange Straße und Kampweg: Gemarkung Aschen, Flur 3, Flurstück

10/3, Eigentümer Stadt Dissen / NLG.

Der vollständige Einschlag des betroffenen Waldbestands erfolgt auf einer Fläche von

10.687 qm.

Analog zu der von der Unteren Waldbehörde des Landkreises Osnabrück und dem

Niedersächsischen Forstamt Ankum festgelegten Kompensation des Waldbestands

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innerhalb des B-Plans Nr. 89 im Verhältnis 1 : 1,5 (1,5 WE/qm), beläuft sich die erfor-

derliche Flächengröße für die Ersatzaufforstung auf 16.030 qm (10.687 qm x 1,5).

Im weiteren Planungsverlauf ist eine Abstimmung mit der Unteren Waldbehörde des

Landkreises Osnabrück und dem Niedersächsischen Forstamt Ankum bezüglich des

Standorts für die Ersatzaufforstung erforderlich.

Die Beschreibung der Ersatzmaßnahme E 3 ist zu ergänzen.

5.4 Belange des Artenschutzes

Für die Beanspruchung von Lebensräumen für Kiebitz und Fledermäuse im Plangebiet

erfolgte die Umsetzung der erforderlichen vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (M 1 /

M 2 / 3 CEF) bereits im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum 1. Bauabschnitt (B-

Plan 87). Dabei wurden für die Fledermäuse ca. 23 Ersatz-Quartierstrukturen südlich

der Geltungsbereiche der B-Pläne Nr. 87 und 89, in Form von Fledermauskästen oder

künstlichen Höhlungen hergestellt. Bei der CEF-Maßnahme für den Kiebitz handelt

sich um die Entwicklung von Extensivgrünland mit Anlage von Blänken nordöstlich vom

Plangebiet.

Desweiteren wurden um die Inanspruchnahme von Brut- und Nahrungshabitaten von

Fledermäusen, Vögeln und anderen Tierartengruppen zu minimieren, innerhalb des

westlich benachbarten B-Plans Nr. 89 Maßnahmen für den allgemeinen Artenschutz

vorgesehen - A 5.1 Blühstreifen mit Hecken und A 5.2 Mesophiles Gebüsch.

Um den zu erwartenden Beeinträchtigungen darüber hinaus entgegenzuwirken, sind

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie die Ausgleichsmaßnahmen im

Geltungsbereich des B-Plans Nr. 91 einzuhalten. Eine Beschreibung dieser Maßnah-

men ist dem Kapitel 6 zu entnehmen.

Die planinterne Umsetzung der Maßnahmen A 1.1 und A 1.2 (A 2) stellt unter anderem

eine Kompensation der negativen Auswirkungen auf die Arten dar. Generell können

Gehölzpflanzungen und Anlage von extensiven Grünflächen, abhängig vom Anteil na-

turnaher Strukturen und künftiger Pflege- bzw. Nutzungsintensität, potentielle Lebens-

räume für viele Faunaarten bieten.

Ergänzung nach aktuellen faunistischen Untersuchungen…

6 GEPLANTE MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND

ZUM AUSGLEICH DER NACHTEILIGEN AUSWIRKUNGEN

Im Rahmen der B-Planaufstellung können die Beeinträchtigungen von Natur und Land-

schaft durch geeignete Maßnahmen gemindert bzw. kompensiert werden. Die konkre-

ten Maßnahmen werden zeichnerisch in einem Maßnahmenplan (Plan Blatt-Nr. 3 im

Anhang) dargestellt bzw. räumlich zugeordnet.

Gemäß den Vorgaben des § 40 BNatSchG sollen in der freien Natur Gehölze und

Saatgut vorzugsweise innerhalb ihrer Vorkommensgebiete ausgebracht werden. Für

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die im Plangebiet zutreffenden Maßnahmen sind gebietseigene Gehölze aus dem Her-

kunftsgebiet `4` und das Saatgut aus der Herkunftsregion `2` zu verwenden.

6.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Aus-wirkungen

Die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen sollen zur Vermeidung von Beeinträchti-

gungen des Vorhabens für den Naturhaushalt (Boden, Wasser, Klima, Luft) und das

Landschafts- und Ortsbild beitragen.

V 1 Eingrünung der Bauflächen - Baumpflanzungen

(Empfehlung)

Zur Minimierung der lokalklimatischen Beeinträchtigungen sowie zur visuellen Gestal-

tung der geplanten Bauflächen ist auf den Grundstücksflächen der Gewerbe- und In-

dustriebetriebe je 500 qm Grundstücksfläche ein großkroniger, naturraumtypischer

Laubbaum (z.B. Winterlinde (Tilia cardata), Stiel-Eiche (Quercus robur), Spitzahorn

(Acer platanoides), Vogelkirsche (Prunus avium), Feldahorn (Acer campestre), Hain-

buche (Carpinus betulus) als Hochstämme 16-18 cm) zu pflanzen und dauerhaft zu

erhalten. Da genaue Standorte derzeit nicht bekannt sind, ist die Anordnung der Pflan-

zungen in der Ausführungsphase vor Ort festzulegen. Innerhalb von befestigten Flä-

chen (z.B. Stellplätzen) ist für einen ausreichenden Wurzelraum (6 qm offener Boden-

fläche bzw. 12 cbm durchwurzelbarer Raum) zu sorgen.

V 2 Eingrünung der Bauflächen - Anlage von extensiven Grünflächen

(Empfehlung)

Die nicht überbaubaren Flächenanteile (20 %) der Grundstücksflächen sollen mit

standortgerechten Gehölzen bepflanzt oder als wiesenartige Rasenfläche extensiv

(nicht mehr als 3-4 Mähdurchgänge pro Jahr) bewirtschaftet werden, um eine naturna-

he blütenreiche (halbruderale) Gras- und Staudenflur zu entwickeln.

Zu empfehlen ist eine Ansaat mit der Regelsaatgutmischung RSM 7.1.2 oder RSM 8.1

für Biotopflächen oder vergleichbar, um den Aufwuchs unerwünschter konkurrenzstar-

ker Arten wie Brennnesseln o.ä. zu minimieren. Wirkungsvoller sind i.d.R. zusammen-

hängende Flächen statt schmaler Randstreifen.

Flächengrößen und Standorte sind derzeit nicht bekannt.

V 3 Dachflächenbegrünung, extensiv

(Empfehlung)

Zur Verbesserung der lokalklimatischen Situation des Gewerbe- und Industrieparks ist

eine extensive Begrünung der Dachflächen, mit einer Neigung bis zu 15° und einer

Gesamtfläche vom mehr als 200 qm, anzulegen. Ausgenommen sind Flächen zur Ge-

winnung regenerativer Energien oder mit sonstigen technischen Einbauten. Der Ge-

bäudestandort mit geeigneten Flächen und genauer Umfang der Maßnahme ist zum

derzeitigen Planungsstand nicht zu beurteilen.

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Vermeidung im Sinne des Artenschutzes

V 4 Fledermaus- und Brutvogelschutz

Zur Vermeidung der Zerstörung oder Beschädigung von Lebensstätten der Avifauna und Fledermäuse sind Baumfäll- und Rodungsarbeiten außerhalb des Aktivitätszeit-raums und der Vogelbrutzeit (von Anfang Oktober bis Ende Februar) durchzuführen. Die Gehölze sind vor Beseitigung auf Nester bzw. Tierbesatz zu kontrollieren.

Die Einrichtung der Baustelle inklusive der Baufeldräumung darf nicht während der Brut- und Jungvogelzeit zwischen dem 1. März und dem 30. September stattfinden. Sollte es unvermeidbar sein, während der Brut- und Jungvogelzeit mit den Bauarbeiten zu beginnen bzw. Gehölze zu beseitigen, ist zuvor eine Vorort-Kontrolle im Rahmen der ökologischen Baubegleitung durchzuführen.

Vor Abrissarbeiten von Bestandsgebäuden und der Rodung potenzieller Quartierbäu-

me innerhalb der Biotope ID-Nr. 54 und 87 sind unmittelbar vor dem Beginn der Bau-

feldfreiräumung die Gebäude und Höhlungen von fachkundigen Personen auf Fleder-

mausbesatz hin zu überprüfen und eventuell vorhandene Fledermäuse zu sichern.

Sollten verletzte Tiere gefunden werden, sind diese in Obhut zu nehmen und ihre Hei-

lung sicherzustellen. Nach erfolgter Heilung sind die Tiere wieder vor Ort freizulassen.

Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der Lebensräume für Fledermäuse sind Lam-

pen mit einem möglichst geringen Spektralbereich wie Natriumdampf-Hochdruck-

lampen (NAV) oder Natriumdampf-Niederdrucklampen (NA), gelben LED oder der Ein-

satz von Orangefiltern zu verwenden. Eine gerichtete Anstrahlung der tatsächlich zu

beleuchtenden Flächen ist vorzusehen (keine Verwendung von Kugelleuchten).

Gestaltungsmaßnahme

G1 Fassadenbegrünung (Empfehlung)

Zur Verringerung der visuellen Beeinträchtigung des Landschafts- bzw. Ortsbildes

durch die Baukörper ist eine Fassadenbegrünung von Gebäuden zu empfehlen (Ge-

staltungsmaßnahme).

Die Fassadenflächen der geplanten Bauten, die eine Länge von 5 m ohne Fenster,

Tore oder Türöffnungen aufweisen, können mit geeigneten Kletter- und Rankpflanzen

(z.B Geißblatt, Wilder Wein, Efeu, Kletterrosen) begrünt werden.

Allgemeine Hinweise zur Vermeidung

Boden

Beschränkungen von Auswirkungen des Baubetriebes:

Begrenzung des Baufeldes, Beschränkung auf unbedingt notwendigen Arbeits-

raum in Bereich angrenzender Vegetations- bzw. Biotopflächen.

Oberflächen- / Grundwasser

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Sorgfältige Entsorgung von Restbaustoffen und Vorkehrungen gegen Eintrag

von Treib- und Schmierstoffen von Baumaschinen.

Vermeidung von Grundwasserfreilegungen im Süden und Osten des Plange-

biets (Gley / Erd-Niedermoor).

Klima / Luft

Minderung der lokalklimatischen Beeinträchtigungen durch Bepflanzungen und

Dachbegrünungen, Vermeidung der Bodenversiegelung.

Reduzierung der baubedingten Vegetationsbeseitigung auf ein Minimum.

Biotope

In dem Eingriffsbereich sind die Gehölzrodungen auf unbedingt erforderlichen Umfang zu beschränken. Dies betrifft die Waldfläche (ID 54) im nördlichen Teil-bereich des Plangebiets, die ältere Eiche (ID 66) sowie die Einzelbäume (ID 93, 94, 95) an der Ostgrenze.

6.2 Interne und externe Maßnahmen zur Kompensation nachteiliger Auswirkungen

Nach § 15 Abs. 2 BNatSchG sind die Beeinträchtigungen ausgeglichen, `(…) wenn und

sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wie-

derhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder

neu gestaltet ist`.

6.2.1 Planinterne Maßnahmen

Die Maßnahmen A 1.1 / 1.2 dienen vorrangig der Abschirmung des geplanten Gewer-

be- und Industriestandorts und seiner Einbindung in die offene Landschaft. Zusammen

mit den vorgeschlagenen Vermeidungsmaßnahmen zur Eingrünung der Bauflächen

soll eine Neugestaltung des Landschafts- bzw. Ortsbildes erreicht werden. Darüber

hinaus werden die nachstehend dargelegten Ausgleichsmaßnahmen die unvermeidba-

ren Beeinträchtigungen der Schutzgüter Arten und Lebensgemeinschaften, Boden,

Wasser, Klima und Luft kompensieren. Das verbleibende Kompensationsdefizit (vgl.

Tab. 5) wird außerhalb des Plangebiets, über externe Maßnahmen ausgeglichen.

A 1.1 Strauchbetonte Gehölzpflanzung

Anlage einer flächendeckenden Pflanzung aus gebietseigenen Gehölzen zwischen

Lange Straße und Kampweg auf einer öffentlichen Grünfläche.

Die Gehölzpflanzungen sollen die geplanten Kompensationsmaßnahmen aus den B-

Plänen Nr. Nr. 87 und 89 ergänzen bzw. fortsetzen.

Zusammensetzung: 10 % Baum- und 90 % Strauchanteil. Gesamtlänge der Pflanzflä-

che ca. 129 m, Breite ca. 18 m.

Pflanzraster: 1,0 m Reihenabstand und 1,5 m in der Reihe. Pflanzung im Dreiecksver-

band. Als Bearbeitungs- / Pflegeraum nach außen ist ein Abstand von ca. 1 m einzu-

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halten.

Gehölzauswahl:

Bäume 1.-3. Ordnung - Eberesche (Sorbus aucuparia), Feldahorn (Acer campestre),

Stiel-Eiche (Quercus robur), Traubenkirsche (Prunus padus);

Sträucher - Hunds-Rose (Rosa canina), Hasel (Corylus avellana), Heckenkirsche

(Lonicera xylosteum), Ohrweide (Salix aurita), Roter Hartriegel (Cornus sanguinea),

Weißdorn (Crataegus monogyna), Schlehe (Prunus spinosa).

Sortiment: Hochstämme 3 x v. mit 12 - 14 cm StU. / v. Heister mit mind. 200 - 250 cm

Höhe / v. Sträucher mit mind. 60 - 100 cm Höhe.

Bei der Pflanzung sind höhere Baumarten auf der Nordseite der Pflanzfläche anzuord-

nen. Zum Schutz vor Wild-Verbiss ist die Bepflanzung einzuzäunen (Abbau nach ca. 5

Jahren).

Auf der nördlichen Seite der Pflanzfläche sollte analog zu benachbarten Maßnahme

ein Blühstreifen mit ca. 5 m Breite angelegt werden. Ansaat aus Regelsaatgutmischung

RSM 8.1 Biotopflächen, Variante 1 (Grundmischung ohne extreme Ausprägung) her-

stellen.

Anrechenbare Flächengröße: ca. 0,232 ha. Sollwert Entwicklung: 1,5.

A 1.2 Mesophiles Gebüsch

Entwicklung eines mesophilen Gebüschs innerhalb der festgesetzten Fläche für Maß-

nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

im nördlich Plangebiet mit Dominanz aus Schlehe. Die Pflanzung ist in Kombination

mit blütenreihen Säumen und unter Berücksichtigung der vorhandenen autobahnseiti-

gen Vegetationsstrukturen anzulegen.

Die Maßnahme A 1.2 schießt sich im Westen an die Maßnahme A 5.2 (A 5.1) aus dem

B-Plan Nr. 89, welche den allgemeinen Artenschutz als Ziel hat. In Verbindung mit

nordöstlich und nordwestlich liegenden Flächen mit umgesetzten Ersatz- / Ausgleichs-

maßnahmen der NLStBV / der BR Deutschland für die Bundesautobahn 33 tragen die

vorgenannten Kompensationsflächen zu einer Biotopvernetzung bei.

Pflanzraster: 1,0 m Reihenabstand und 1,5 m in der Reihe. Pflanzung im Dreiecksver-

band.

Gehölzauswahl:

Sträucher - Hunds-Rose (Rosa canina), Hasel (Corylus avellana), Weißdorn

(Crataegus monogyna), Schlehe (Prunus spinosa).

Sortiment: v. Sträucher mit mind. 60 - 100 cm Höhe.

Die Gehölze sind im Zentrum der Maßnahmenfläche flächendeckend zu pflanzen. Am

Rand, der Gehölzplanzung vorgelagert ist ein ca. 3 m breiter blütenreicher Krautsaum

anzulegen. Für den Saum ist eine gebietseigene Saatgutmischung aus dem Ur-

sprungsgebiet 2 zu verwenden. Geeignet sind Mischungen mit einem hohen Kräuter-

anteil wie bspw. `Feldraine und Säume` von Saaten-Zeller GmbH & Co. KG und `Blu-

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menwiese` von Rieger-Hofmann GmbH. Ein langer Blühaspekt wird bei den jeweiligen

Mischungen vorausgesetzt. Von entscheidender Bedeutung für die Langlebigkeit des

angelegten Offenlandbiotops ist die geographische und ökologische Herkunft der Kräu-

ter- und Gräserarten.

Um die Artenvielfalt der Säume zu erhalten, ist eine 1-malige Mahd pro Jahr erforder-

lich. Die Mahd ist im Spätherbst mit abräumen des Mahdguts durchzuführen.

Zum Schutz vor Wild-Verbiss ist die Pflanzung in den ersten Jahren mit einem Zaun zu

umgeben.

Anrechenbare Flächengröße: ca. 0,451 ha (4.513 qm). Sollwert Entwicklung: 1,5.

A 2 Naturnahe Anlage des Regenrückhaltebeckens

Zur Verbesserung der ökologischen Situation vor Ort sowie zur Entwicklung eines standortgerechten Gehölzbestands sind Initialpflanzungen in den Böschungsbereichen der Fläche für die Wasserwirtschaft anzulegen. Zu verwenden sind gebietseigene Gehölze.

Pflanzraster: 1,0 x 1,0 m in Gruppen zu 3 - 6 Stück pro Art. Höher wachsende Gehölze sind mittig zu pflanzen. Sicherung gegen Wildverbiss durch eine Wickelmanschette aus Kunststoff herstellen. Gehölzauswahl: Sträucher - Ohrweide (Salix aurita), Schneeball (Viburnum opulus), Faulbaum (Frangula alnus), Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus).

Sortiment: v. Sträucher mit mind. 60 - 100 cm Höhe.

Zur vorläufigen Sicherung und Unterdrückung von unerwünschtem Aufwuchs ist vor der Gehölzpflanzung eine Einsaat der Böschungen mit einer geeigneten Saatgutmi-schung für ausgeprägt feuchte bis nasse Standorte, wie z.B. RSM 7.3, zu empfehlen.

Die Böschungen des zum RRB führenden Entwässerungsgrabens sind für die Siche-rung einzusäen. Verwendet werden kann eine Regelsaatgutmischung RSM 7.1.2 Landschaftsrasen mit Kräutern oder RSM 8.1 Biotopmischung.

Im Rahmen der wasserwirtschaftlichen Planung soll im weiteren Planungsverlauf ge-klärt werden, ob bei der Anlage des RRB eine Ausbildung der Flach- und Tiefwasser-zonen realisierbar ist. Die Entwicklung einer strukturreichen Ufer- und Wasservegetati-on ist wünschenswert. Die Sohle des Beckens und die Uferbereiche sollen nicht befes-tigt werden. Bei Herstellung der Unterhaltungswege ist ebenso eine teilversiegelte Va-riante vorzuziehen (Schotterrasen).

Zur Unterhaltung des RRB ist ggf. das regelmäßige Entfernen der Gehölze und Röh-richte erforderlich. Aus naturschutzfachlicher Sicht bietet diese Art der Gewässerge-staltung Lebensräume für verschiedene Faunaarten (bspw. Amphibien, Insekten, Vö-gel).

Eine Abgrabung wird in diesem Fall nicht als Eingriff angesehen, da die entstandene Beeinträchtigung durch eine naturnahe Anlage des Regenrückhaltebeckens mit unter-

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schiedlichen Wuchszonen als kompensiert betrachtet wird (pauschaler Ausgleich 1 : 1 = Bestand).

6.2.2 Planexterne Maßnahmen

E 1 Entwicklung von Extensivgrünland

Die Maßnahme E 1 wird auf externen Kompensationsflächen nördlich des B-

Plangebiets umgesetzt. Die genaue Beschreibung der Ersatzmaßnahme, ist dem Kapi-

tel 5.2.3 und dem LBP beigefügten Gutachten (VOLPERS & MÜTTERLEIN GBR 2015 /

2016) zu entnehmen.

E 2 Lineare Gehölzpflanzung

(Ersatzpflanzung Baumreihen aus Pappeln - Auflage zu Befreiung von Verboten des

§ 5 der Verordnung zum Schutz von Baumreihen, Hecken und Feldgehölzen im LK

Osnabrück, nachrichtliche Übernahme der Inhalte)

Der Standort der Ersatzfläche ist derzeit nicht bekannt. Ergänzung…

Die erforderliche Flächengröße für die überplante Baumreihen aus Pappeln (ca. 125 m Länge und 22 m Breite) beträgt 2.735 qm

Auf der Ersatzfläche ist eine zweireihige Pflanzung aus Bäumen anzulegen. Auf den Zwischenflächen sind Sträucher zu pflanzen.

Pflanzraster: 1,0 m x 1,0m in der Reihe.

Gehölzauswahl (standortabhängig, gebietseigene Gehölze):

Bäume 1.-3. Ordnung - Stiel-Eiche (Quercus robur), Traubenkirsche (Prunus padus),

Sommerlinde (Tilia platyphyllos), Winterlinde (Tilia cordata), Bergahorn (Acer

pseudoplatanus), Rotbuche (Fagus sylvatica), Esche (Fraxinus exelsior), Vogelkirsche

(Prunus avium), Eberesche (Sorbus aucuparia), Schwarzerle (Alnus glutinosa), Zitter-

pappel (Populus tremula), Hainbuche (Carpinus betulus), Feldahorn (Acer campestre);

Sträucher - Hasel (Corylus avellana), Weißdorn (Crataegus monogyna), Hunds-Rose

(Rosa canina), Weide (Salix spp.), Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opulus),

Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Roter Hartriegel (Cornus sanguinea), Pfaffen-

hütchen (Euonymus europaea), Kornelkirsche (Cornus mas).

Sortiment: v. Heister / v. Sträucher mit mind. 120 - 150 cm Höhe.

Während der Entwicklungszeit von 5 Jahren ist die Gehölzfläche von übermäßigem Krautbewuchs freizuhalten. Bei Ausfällen sind die Gehölze zu ersetzen.

Die angelegte Gehölzpflanzung ist vor Wildverbiss und Fegeschäden durch einen ge-eigneten Zaun zu schützen. Ein Rückbau des Schutzzauns erfolgt je nach Entwick-lungsstand der Gehölze.

Die Ersatzpflanzung ist bis spätestens 31.12.2017 durchzuführen. Gemäß Befreiung

der Unteren Naturschutzbehörde, ist diese bei den Abnahmen nach der Fertigstellung

und der Entwicklung der Gehölzpflanzung zu beteiligen.

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E 3 Ersatzaufforstung

(Ersatz östliche Teilfläche Waldbestand)

Die erforderliche Flächengröße für beanspruchten Wald im Plangebiet beträgt voraus-

sichtlich 16.030 qm.

Der Standort der Ersatzfläche ist derzeit nicht bekannt. Ergänzung…

6.3 Monitoring der CEF-Maßnahmen

Im Rahmen der Artenschutzprüfung zum B-Plan Nr. 87 `Gewerbe- und Industriepark

südlich der A 33 - 1. BA` der Stadt Dissen aTW wurden CEF-Maßnahmen für den Ver-

lust der Kiebitz-Habitate sowie für die Inanspruchnahme der Waldbiotope mit potentiel-

len Quartierbäumen der Fledermäuse festgelegt.

Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen hat bereits ein 5-jähriges Monitoring

begonnen.

M 1 CEF-Maßnahme Kiebitz

Die Umsetzung der Maßnahme für Kiebitze erfolgte im Herbst 2015 im Bereich eines

ca. 5,2 ha umfassenden Grünland-Acker-Komplexes in der Bühlenbach-Niederung

nordöstlich der BAB 33.

Für das Monitoring der Kiebitzersatzlebensräume beauftragte die Stadt Dissen aTW

das Büro VOLPERS & MÜTTERLEIN GbR. Dabei soll nachgeprüft werden, ob und in wel-

chem Umfang die Kompensationsfläche von Kiebitzen angenommen wurde.

Ergänzung…

M 2 / M 3 CEF-Maßnahmen Fledermäuse

Die vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen für die Fledermäuse wurden südlich

der B-Plangebiete Nr. 87, 89 und 91 umgesetzt. Die Durchführung der Maßnahmen

erfolgte im Jahr 2015 durch die AG BIOTOPKARTIERUNG HADASCH-MEIER-STARRACH

GBR. Es wurden in zwei mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmten und als

geeignet befundenen Altholzbeständen ca. 23 Fledermauskästen aus Holzbeton ange-

bracht.

Die Überwachung von Ersatzquartieren der Fledermäuse liegt in der Zuständigkeit der

AG BIOTOPKARTIERUNG HADASCH-MEIER-STARRACH GBR. Wie auch bei den Kiebitzen

ist eine kontinuierliche Überwachung der Fledermäuse für die nächsten Jahre vorge-

sehen.

Bei der Begehung Ende 2016 (AG BIOTOPKARTIERUNG HADASCH-MEIER-STARRACH

GBR 2016) wurde die Funktionsfähigkeit der Kästen als Fledermausquartiere kontrol-

liert.

Insgesamt wurde keine Beschädigung der 23 Kästen sowie der Haltebügel festgestellt.

Bei den zwei Kästen mit eingebrachtem Vogelnistmaterial erfolgte eine Reinigung. Fle-

dermäuse oder Spuren dieser Tiere (Kot) wurden nicht gefunden. Die nicht vorhande-

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nen Nutzungspuren der Fledermäuse sind evtl. auf die verwendeten Kastentypen mit

selbstreinigenden unteren Öffnungen, zurück zu führen.

Aufgrund noch andauernder Untersuchungen liegen für das Vorkommen der Tiere kei-

ne aufschlussreichen Daten vor, weitere Erkenntnisse sind abzuwarten.

6.4 Zusammenfassung

Zur Kompensation des Eingriffs in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild wurden

Maßnahmen innerhalb und außerhalb des Geltungsbereichs vom B-Plan Nr. 91 entwi-

ckelt und beschrieben.

Der ökologische Wert der im Plangebiet vorgesehenen einzelnen Kompensationsmaß-

nahmen A 1.1 und A 1.2 auf einer Gesamtfläche von 8.216 qm beträgt 12.324 WE (vgl.

Tab. 3). Im Rahmen dieser Maßnahmen werden naturnahe Gehölzpflanzungen ange-

legt, die entstandene unvermeidbare Beeinträchtigungen kompensieren sollen.

Bei der Maßnahme A 2 im Osten des B-Plans handelt es sich um eine naturnahe Ge-

staltung des Regenrückhaltebeckens, welche die Abgrabung kompensieren soll. In

diesem Fall gilt der Eingriff im Verhältnis von 1 : 1 als ausgeglichen.

Die Gegenüberstellung von Werteinheiten der Eingriffsfläche und der Planungsfläche

inkl. der Maßnahmen A 1.1 und A 1.2 sowie unter Berücksichtigung der externen Kom-

pensation auf der Fläche `Über dem Zitter` zeigt ein Kompensationsdefizit von

9.696 WE (vgl. Tab. 5). Das Kompensationsdefizit kann über den Erwerb von Wertein-

heiten aus einem Flächenpool abgelöst werden.

Eine Einschätzung der vorhabenbedingten Auswirkungen auf die Fauna im Plangebiet

kann derzeit nicht abgegeben werden und ist erst nach dem Vorliegen der Kartierer-

gebnisse und der Durchführung der SAP möglich. Zu dem aktuellen Planungsstand ist

es nicht auszuschließen, dass durch die gewonnenen Erkenntnisse zur Fauna evtl.

Maßnahmen für den Artenschutz notwendig sind bzw. ein weiterer Kompensationsbe-

darf entsteht.

Zur Kompensation der beanspruchten Waldfläche mit 10.687 qm ist eine Ersatzauffors-tung von 16.030 qm (1:1,5) erforderlich. Falls zu den gesetzlichen Fällzeiten der B-Plan Nr. 91 keine Rechtskraft besitzt, ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Waldumwandlung bei der Unteren Waldbehörde des LK Osnabrück einzureichen.

Zur Kompensation der beanspruchten Baumreihen aus Pappeln ist eine Ersatzanpflan-zung außerhalb des Geltungsbereichs vom B-Plan Nr. 91anzulegen. Der Standort für die Anpflanzung mit mindestens gleichen Flächenumfang wie der überplante Biotop (2.735 qm), ist der Unteren Naturschutzbehörde des LK Osnabrück spätestens bis zu der öffentlichen Auslegung des B-Plans Nr. 91 mitzuteilen.

Nach Erlangung der Rechtskraft des derzeit im Aufstellungsverfahren befindlichen B-

Plans bzw. mit Beginn der Erschließungsarbeiten sind i.d.R. die planexternen Kom-

pensationsflächen zeitgleich bereitzustellen bzw. herzurichten.

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Alle externen Maßnahmenflächen werden in das Kompensationsflächenkataster des

Landkreises Osnabrück aufgenommen.

7 SPEZIELLE ARTENSCHUTZPRÜFUNG (AUSZUG)

Zur Berücksichtigung der Artenschutzbelange wird zum Aufstellungsverfahren des B-

Plans für den dritten Bauabschnitt aufgrund der beabsichtigten Erweiterung, eine spe-

zielle Artenschutzprüfung durchführt.

Unter die Artenschutzbestimmungen fallen Arten des Anhangs IV der FFH-RL7, die

europäischen Vogelarten entsprechend Art. 1 V-RL8 und durch eine Rechtsverordnung

nach § 54 Abs. 1 und 2 BNatSchG geschützte Tier- und Pflanzenarten. Alle anderen

besonders geschützten Arten sind nach § 44 Abs. 5 BNatSchG von den Verbotstatbe-

ständen pauschal freigestellt und sind im Rahmen der Eingriffsregelung zu berücksich-

tigen.

Im Sinne des Artenschutzes stehen der Erhalt der Populationen einer Art sowie die

Sicherung der ökologischen Funktion der Lebensstätten im Vordergrund.

Im Rahmen der speziellen Artenschutzprüfung sollte abgeklärt werden, ob durch das

Vorhaben die folgenden Verbotstatbestände erfüllt werden:

Verletzungen oder Tötungen von FFH-Anhang IV-Arten oder europäischen Vogel-

schutzarten oder ihrer Entwicklungsformen trotz zumutbarer Vermeidungsmaß-

nahmen (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG),

der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert sich durch Störungen

(§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) oder

die ökologische Funktion von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann im räumlichen

Zusammenhang nicht sichergestellt werden (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG).

Da wild lebende Pflanzen, die unter den Schutz der FFH-Richtlinie fallen, im Bereich

der geplanten Maßnahmen und der daran angrenzenden Flächen bisher nicht gefun-

den wurden, entfällt der Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG

voraussichtlch.

Die Erstellung der artenschutzrechtlichen Prüfung für den B-Plan Nr. 91 wird von

VOLPERS & MÜTTERLEIN GBR vorgenommen und voraussichtlich im Herbst 2017 abge-

schlossen. Der Bericht zur SAP wird in aktueller Fassung dem landschaftspflegeri-

schen Begleitplan beigefügt.

7 Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebens-räume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-RL) vom 21.05.1992, zuletzt geändert durch Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20.11.2006. 8 Richtlinie 2009/147/EG der europäischen Parlaments und des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie - V-RL) vom 30.11.2009, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/17/EU des Rates vom 01.07.2013 (ABl. L 158 S. 193).

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7.1 Artenschutzrechtliche Bewertung

Untersuchungsergebnisse werden abgewartet…

7.2 Verbindliche Festlegungen aus artenschutzrechtlicher Sicht

Untersuchungsergebnisse werden abgewartet…

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8 QUELLENVERZEICHNIS

Planungsinstrumente

DABER LANDSCHAFTSPLANUNG (1993): Landschaftsrahmenplan Landkreis Osnab-

rück. 1. Auflage. - Stadt Osnabrück, der Oberkreisdirektor, Amt für Naturschutz

(Hrsg.).

DABER, J. & R., DABER LANDSCHAFTSPLANUNG (1985): Landschaftsplan Dissen

aTW. - Klenke Druck, Dissen aTW.

FACHDIENST PLANEN UND BAUEN, Hrsg. (2004): Regionales Raumordnungspro-

gramm für den Landkreis Osnabrück 2004. - Osnabrück.

STADT DISSEN ATW (1978): Flächennutzungsplan der Stadt Dissen. Landkreis Os-

nabrück.

Literatur

BUNDESANSTALT FÜR LANDESKUNDE UND RAUMFORSCHUNG (1961): Die naturräumli-

chen Einheiten auf Blatt 83/84 Osnabrück-Bentheim. Geografische Landesaufnah-

me 1: 200 000. Naturräumliche Gliederung Deutschlands. – Bad Godesberg.

BÜROGEMEINSCHAFT OBJEKT & LANDSCHAFT (2011): Konzept zur naturnahen Ent-

wicklung verschiedener Fließgewässer im Stadtgebiet Borgholzhausen (Teil 2). -

Preußisch Oldendorf (unveröffentlicht).

GÖßLING, D., MEIER-LAMMERING, B., STARRACH, M., AG BIOTOPKARTIERUNG

HADASCH-MEIER-STARRACH GBR (2014): Faunistische Untersuchung zum geplan-

ten Gewerbegebiet südlich der A 33 in Dissen. - Herford (unveröffentlicht).

HADASCH, J., MEIER-LAMMERING, B., STARRACH, M., AG BIOTOPKARTIERUNG

HADASCH-MEIER-STARRACH GBR (2011): Faunistische Untersuchung zum geplan-

ten Gewerbegebiet südlich der A 33 in Dissen. - Herford (unveröffentlicht).

HADASCH, J., STARRACH, M., AG BIOTOPKARTIERUNG HADASCH-MEIER-STARRACH

GBR (2012): Faunistische Untersuchung zum geplanten Gewerbegebiet südlich der

A 33 in Dissen. - Herford (unveröffentlicht).

HADASCH, J., STARRACH, M., AG BIOTOPKARTIERUNG HADASCH-MEIER-STARRACH

GBR (2013): Faunistische Untersuchung zum geplanten Gewerbegebiet südlich der

A 33 in Dissen. - Herford (unveröffentlicht).

HORSTHEMKE, E., INGENIEURGEOLOGISCHES BÜRO DR. E. HORSTHEMKE (2014):

Stadt Dissen, Bebauungsplan Nr. 87, Gewerbeflächen südlich der A 33. Bewertung

des Untergrundes zu Möglichkeiten der Versickerung von Niederschlagasser. - Bad

Iburg (unveröffentlicht).

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INGENIEURBÜRO HANS TOVAR & PARTNER GBR (2015): Wasserwirtschaftliche Vorun-

tersuchung. Gewerbe- und Industriegebiet südlich der A 33. - Osnabrück (unveröf-

fentlicht).

INGENIEURBÜRO HANS TOVAR & PARTNER GBR (2016): ´Gewerbe- und Industriege-

biet südlich der A 33 - 3. BA`. Wasserwirtschaftliche Voruntersuchung zum B-Plan.

- Osnabrück (unveröffentlicht).

KLEEFELD, M., GEOSAN GMBH (2014): Vorgesehene Gewerbeflächen südlich der

A 33 in Dissen. Ergänzungsgutachten zur Überprüfung des Bereiches hinsichtlich

seiner Zugehörigkeit zum vorgesehen Wasserschutzgebiet (WSG) der Wasserwer-

ke Bad Rothenfelde und Dissen. - Hann. Münden (unveröffentlicht).

NIEDERSÄCHSISCHER LANDESBETRIEB FÜR WASSERWIRTSCHAFT, KÜSTEN- UND NA-

TURSCHUTZ (NLWKN) – Fachbehörde für Naturschutz (Hrsg.; 2006): Beiträge zur

Eingriffsregelung V. – Aktualisierung `Naturschutzfachliche Hinweise zur Anwen-

dung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung`. 1, Nr. 1/2006: 53.

NIEDERSÄCHSISCHER LANDESBETRIEB FÜR WASSERWIRTSCHAFT, KÜSTEN- UND NA-

TURSCHUTZ (NLWKN) – Fachbehörde für Naturschutz (Hrsg.; 2012): Einstufung der

Biotope in Niedersachsen. Regenerationsfähigkeit, Wertstufen, Grundwasser-

abhängigkeit, Nährstoffempfindlichkeit, Gefährdung. 1, Nr. 1/2012:1-59, Hannover.

NIEDERSÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR ÖKOLOGIE (NLÖ) - Abt. Naturschutz (Hrsg.;

2001): Naturschutzfachliche Hinweise zur Anwendung der Eingriffsregelung in der

Bauleitplanung. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen. 4, Nr. 1/94:1-60,

Hildesheim.

STARRACH, M., AG BIOTOPKARTIERUNG HADASCH-MEIER-STARRACH GBR (2017):

Dokumentation zur Kontrolle der Baumhöhlen innerhalb des Gewerbegebietes süd-

lich der A 33 in Dissen. - Herford (unveröffentlicht).

STARRACH, M., AG BIOTOPKARTIERUNG HADASCH-MEIER-STARRACH GBR (2017):

Dokumentation zur Kontrolle der Kompensationsmaßnahmen für die Fledermaus-

Vorkommen Gewerbegebiet südlich der A 33 in Dissen. - Herford (unveröffentlicht).

TWISSELMANN, M. / LANDKREIS OSNABRÜCK FACHDIENST UMWELT (2009): Das Os-

nabrücker Kompensationsmodell 2009. Arbeitshilfe zur Vorbereitung und Umset-

zung der Eingriffsregelung. - Osnabrück.

TWISSELMANN, M. , DACHVERBAND HASE (2016): Osnabrücker Kompensationsmo-

dell 2016. Arbeitshilfe zur Vorbereitung und Umsetzung der Eingriffsregelung. Hrsg.

Landkreis Osnabrück Fachdienst Umwelt. - Osnabrück.

UNIVERSITÄT OSNABRÜCK, FB KULTUR UND GEOWISSENSCHAFTEN (1998): Stadt-

klimatologische Untersuchung Osnabrück auf der Basis von Thermalscannerdaten

und Temperatur-Meßfahrten. Untersuchungsbericht mit Planungshinweisen. – Os-

nabrück.

V. DRACHENFELS, O. (2016): Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen,

unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlich geschützten Biotope sowie der

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Lebensraumtypen von Anhang I der FFH-Richtlinie. Naturschutz und Landschafts-

pflege in Niedersachsen. 9. Auflage - Niedersächsischer Landesbetrieb für Was-

serwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). - Hannover.

Karten

NIEDERSÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR BODENFORSCHUNG (2014): Bodenkarte von

Niedersachsen. Grundlagenkarte. 1 :25 000, Kartenblätter 3815 / 3915 (digital). -

Hannover.

NIEDERSÄCHSISCHES LANDESVERWALTUNGSAMT - LANDESVERMESSUNG: KARTE DER

KÖNIGL. PREUß. LANDESAUFNAHME (1895). ERSTAUSGABE DER TK 1 :25, KARTEN-

BLATT 3815, REPRODUKTION. - HANNOVER.

NIEDERSÄCHSISCHES LANDESVERWALTUNGSAMT - LANDESVERMESSUNG: KARTE DER

KÖNIGL. PREUß. LANDESAUFNAHME (1895). ERSTAUSGABE DER TK 1 :25, KARTEN-

BLATT 3915, REPRODUKTION. - HANNOVER.

Internetquellen

https://www.landkreis-osnabrueck.de/bauen-umwelt/planen-und-bauen/regional-

und-bauleitplanung - Umweltinformationen des Landkreises Osnabrück

www.lbeg.niedersachsen.de - NIBIS Kartenserver

https://www.geoportal.nrw/ - Umweltinformationen des Landes NRW


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