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kmu SICHER Sommer 2013

Date post: 28-Mar-2016
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Der Sommer ist da....
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mit meiner Krankenkasse SOMMER 2013 Der Sommer ist da … 2 + 3 Sorgenfrei in die Ferien 4 Fokus Patientenverfügung 6 Aktiv trotz Ozon 7 Spiel und Sport im Sommer 8 Unfall oder Krankheit? SICHER
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Page 1: kmu SICHER Sommer 2013

m i t m e i n e r K r a n k e n k a s s e

S O M M E R 2 0 1 3

Der Sommer ist da …

2 + 3 Sorgenfrei in die Ferien

4 Fokus Patientenverfügung

6 Aktiv trotz Ozon

7 Spiel und Sport im Sommer

8 Unfall oder Krankheit?

SICHER

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Sorgenfrei …

Liebe Leserin, Lieber Leser

In den Medien ist immer wieder vom «ungebremsten Kostenwachs-tum im Gesundheitswesen» und von «Prämienschocks» zu lesen. Dass es auch anders geht, beweist die kmu-Krankenversicherung mit ihrem soliden finanziellen Fundament. 2013 gibt es für unsere Versicherten eine Prämien-Nullrunde, sowohl bei der Grund- wie auch bei der Zusatzversicherung. Trotzdem weisen wir für das Geschäftsjahr 2012 ein positives Rechnungsergebnis mit einem Plus von über 1,2 Millionen Franken aus. Es trägt dazu bei, dass die Reserven der kmu-Krankenversicherung nach wie vor deutlich über den gesetzlichen Minimalanforderungen liegen.

Ich bedanke mich bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ganz herzlich, die durch ihre Professionalität und mit viel persönli-chem Engagement massgeblich zum erfreulichen Resultat beige-tragen haben! Die detaillierte Jahresrechnung 2012 ist auf unserer Webseite www.kmu-kv.ch einsehbar oder kann telefonisch bezie-hungsweise schriftlich angefordert werden.

Und noch ein wichtiger Punkt vor den Sommerferien: Damit Sie diese unbeschwert geniessen können, lohnt sich der Abschluss unserer praktischen und günstigen Ferien- und Reiseversicherung TOURIST – siehe rechts.

Ich wünsche Ihnen schon jetzt schöne Ferien und eine anregende Lektüre dieser SICHER-Ausgabe.

Freundliche Grüsse

Daniel Lauper

kmu-KrankenversicherungBachtelstrasse 58400 WinterthurTelefon 052 269 12 60www.kmu-kv.ch

Unsere neuen Öffnungszeiten:Montag – Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr / 13.30 – 16.30 UhrFreitag 09.00 – 12.00 Uhr / 13.30 – 16.00 Uhr

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Impressum SICHER 3/2013Redaktion SICHER, Haldenstrasse 25, 6006 Luzern, www.rvk.chBilder: iStockphoto, zvg

Arztbesuche, eine Spital-Einweisung oder gar eine Operation im Ausland können mit hohen oder – etwa im Fall der USA – sogar mit horrenden Kosten verbun-den sein. Unser Tipp: Schützen Sie sich mit unserer praktischen und kostengünstigen Ferien- und Reise-versicherung TOURIST umfassend vor finanziellen Ri-siken, die gesundheitliche Problemen im Ausland mit sich bringen können.

TOURIST schützt Sie und Ihre Familie umfassend TOURIST zahlt an Gesundheitskosten, die im Ausland entstehen und nicht durch Ihre Grund- und Zusatzver-sicherung gedeckt sind. Die Versicherung übernimmt ungedeckte Kosten bei folgenden Ereignissen:

P Krankheit, Unfall oder frühzeitige GeburtP Transport-, Such-, Rettungs-, BergungsaktionenP Extrarückreise auch für FamilienangehörigeP Besuchsreise für nahestehende PersonenP Übersetzungshilfe und Vermittlung von Behandlungsadressen

… in die Ferien – mit der Ferien- und Reise- versicherung TOURIST

Ihre Krankenversicherung schützt Sie auch bei

Ferien im Ausland. In der Regel werden Kosten

bis zum doppelten Betrag, der eine entsprechende

Behandlung in der Schweiz kosten würde, über-

nommen. Was nach einem komfortablen Versiche-

rungsschutz tönt, kann sich in der Realität aller-

dings schnell als ungenügend herausstellen. Mit

einer zusätzlichen Ferien- und Reiseversicherung

können Sie sich schützen.

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Gehören immer ins Reisegepäck: Sorgenfrei …

Ganz gleich ob Sie in der Schweiz oder im Ausland Ferien machen: Denken Sie daran, Ihre persönliche Versicherungskarte (und diejenigen Ihrer Angehö-rigen) einzupacken und die Telefonnummer unse-res medizinischen Assistance-Partners MEDGATE +41 844 844 911 in Ihrem Mobiltelefon zu spei-chern. Die Nummer ist auch auf Ihrer persönlichen Versicherungskarte (siehe unten) aufgeführt. Sie er-innern sich: Medgate bietet während 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr kompetente telemedizinische Beratung und hilft Ihnen auch bei Gesundheits-problemen im Ausland schnell und unkompliziert weiter. Gerade bei Reisen in exotische Länder mit schlecht ausgebauter Gesundheitsversorgung ist es beruhigend, jederzeit eine medizinische Fach-person, welche die eigene Sprache spricht, konsul-tieren zu können. Medgate ist auch jederzeit via Internet www.medgate.ch und neu über die prak-tische MEDGATE-App für iPhone erreichbar – diese kann kostenlos im iTunes App Store herun-tergeladen werden. Weitere Infos zur App finden Sie unter www.medgate.ch/app

Versichertenkarte = VersicherungsausweisIhre persönliche Versichertenkarte der kmu-Kran-kenversicherung dient Ihnen bei einer Behandlung im europäischen Ausland als Ausweis und ermög-licht aufgrund der bilateralen Vereinbarungen eine kostenlose Behandlung (evtl. Kostenbeteiligung nach Landesvorschriften) gemäss den gesetzlichen Bestimmungen des besuchten Landes. Führen Sie die Karte (und diejenigen Ihrer Angehörigen) dar-um in den Ferien stets mit sich. Um sich zusätzlich vor finanziellen Risiken bei Gesundheitsproble-men – speziell im nicht-europäischen Ausland – zu schützen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss der temporären Ferien- und Reiseversicherung TOU-RIST (siehe links).

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w w w. k m u - k v. c h

Diese Deckung kann für Einzelpersonen wie auch für ganze Familien abgeschlossen werden. Bei Familien bezahlen nur die Eltern ihre Prämien und alle Kinder bis zum vollendeten 25. Altersjahr, die im gleichen Haushalt leben, sind mitversichert. Sie haben die Wahl zwischen zwei Leistungsstufen: Mit TOURIST 50 sind Kosten bis 50 000 Franken (Einzelperson) beziehungs-weise 100 000 Franken (Familie) gedeckt. Tourist 250 übernimmt Kosten bis 250 000 Franken (Einzelper-son) beziehungsweise 500 000 Franken (Familie). Be-sonders praktisch: Sie müssen TOURIST nicht für ein ganzes Jahr abschliessen, sondern können sich gezielt und kostengünstig für die Dauer Ihres Auslandaufent-haltes versichern – siehe Box.

… in die Ferien – mit der Ferien- und Reise- versicherung TOURIST

Versicherungskarte und MEDGATE Notfall-Nummer

Jetzt bestellen:

Die Ferien- und Reiseversicherung TOURIST können Sie ganz einfach abschliessen. Bestellen Sie telefonisch (052 269 12 60) oder per E-Mail ([email protected]) Ihre Police, kreuzen die Anzahl Tage, für die Sie den Schutz benötigen, an und zahlen Sie den entsprechenden Betrag rechtzeitig vor Ihrem Ferienbeginn mit dem beiliegenden Einzahlungsschein ein – fertig.

Wichtig: Der Abschnitt (Empfangsschein) des Einzah-lungsscheins ist Ihre internationale Versicherungsbestä-tigung. Tragen Sie diesen in den Ferien stets auf sich. Wir wünschen Ihnen schöne und sorgenfreie Ferien!

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M E D I Z I N

Fokus Patientenverfügung

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Was hätte die oder der Verunfallte wohl gewollt? Genau diese

Frage beantwortet die Patientenverfügung. Sie beinhaltet die

medizinischen Massnahmen, denen die betroffene Person im

Falle eines Unfalls oder einer Krankheit zustimmt, und hält fest,

welche Behandlungen sie ablehnt. Für die Angehörigen stellen

Patientenverfügungen eine enorme Entlastung in schwierigen

Situationen dar.

Text: Martina Ruoss

Die Patientenverfügung schafft auch in schwierigen Situationen Klarheit.

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Seit Anfang Jahr ist das neue Erwachsenen- schutzgesetz in Kraft. Es verpflichtet Ärz-tinnen und Ärzte, abzuklären, ob eine Pa-tientenverfügung vorliegt, und diese zu beachten, sofern sie rechtsgültig ist. Wer eine Patientenverfügung verfasst, macht sich Gedanken über das eigene Leben und die damit verbundenen Wertvorstellungen. Die Verfügung gibt Gewissheit, dass der ei-gene Wille auch dann beachtet wird, wenn man nicht mehr selbst entscheiden kann. Sie erleichtert den Ärzten und Angehöri-gen, schwierige Entscheidungen zu treffen, und beantwortet die Fragen, was der Pa-tient in dieser Situation will. Deshalb ent-hält die Verfügung Anordnungen über die medizinische Betreuung und allenfalls eine Vollmacht für eine entsprechende Vertrau-ensperson, welche die medizinischen Ent-scheidungen fällen muss. Neben den Wün-schen über Sterbebegleitung und -ort steht zudem, ob der Patient eine Organspende oder Obduktion zulässt.

Die Patientenverfügung wird erst beige-zogen, wenn die Person nicht mehr an-sprechbar oder urteilsfähig ist. In einer Notfallsituation wird nicht erst nach einer entsprechenden Verfügung gesucht, son-dern steht die Erste Hilfe im Vordergrund.

Richtig formuliertDamit eine Patientenverfügung rechtsgül-tig ist, muss sie einigen Anforderungen entsprechen:· Schriftliche Form (Handschrift oder

gedruckt)· Datum und Unterschrift in Handschrift· Klar formuliert und möglichst aktuell· Keine Widersprüche oder Wünsche,

welche die Ärzte nicht erfüllen können.

Die Patientenverfügung ist rechtsgültig, ohne dass ein Notar diese beglaubigt hat. Eine notarielle Beglaubigung bestätigt zu-sätzlich, dass die Unterschrift von der ver-fügenden Person stammt. Damit können Zweifel darüber ausgeräumt werden, ob die Unterschrift echt ist. Wird die Urteils-fähigkeit einer Person hinterfragt, ist eine notarielle Beurkundung der Patientenver-fügung möglich. Der Notar bestätigt, dass die Urteilsfähigkeit zum Zeitpunkt der Be-urkundung und in Bezug auf die Verfügung gegeben ist. Das Original wird zuhause aufbewahrt, eine Kopie erhält der Hausarzt oder eine Vertrauensperson.

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M E D I Z I N

Häufig gestellte Fragen

Muss ich meine Patientenverfügung regelmässig überprüfen und aktualisieren?Patientenverfügungen bleiben bis zu ihrem Widerruf gültig. In der Regel sind sie so abgefasst, dass sie über einen längeren Zeitraum nicht geändert werden müssen. Es kann aber sein, dass sie individuelle Regelungen oder Angehörige enthält, die aus bestimmten Gründen nicht mehr berücksichtigt werden können, und die Verfügung deshalb ange- passt werden muss. Auch der medizinische Fortschritt kann eine Aktualisierung notwendig machen.

Gibt es Situationen, in denen sich Ärzte nicht an die Patientenverfügung halten müssen?Die Patientenverfügung ist rechtsverbindlich. Die Ärzte haben damit auch die Möglichkeit, auf den Einsatz gewisser lebensverlängernder oder lebenserhaltender Massnahmen zu verzichten. Sie entsprechen der Patientenverfügung, ausser wenn diese gegen gesetzliche Vorschriften verstösst oder wenn begründete Zweifel bestehen, dass sie auf freiem Willen beruht oder sie immer noch dem mutmasslichen Willen des Patienten entspricht.

Muster-Patientenverfügung (teilweise gegen Gebühr):

www.srk-zuerich.ch

www.caritas.ch

www.fmh.ch

Informationen zur Organspende:

www.swisstransplant.org

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Haben Sie gewusst …

Die Schweizer Bevölkerung kann sich auf ein

leistungsstarkes Gesundheitswesen verlassen.

Dies ist nur möglich dank dem Nebeneinander

und Zusammenspiel verschiedener Akteure.

Text: Martina Ruoss

Die Lebenserwartung beträgt hierzulande 82,2 Jah- re – die Schweizerinnen und Schweizer sind äus-serst gesund. Dies hat mit dem Wohlstand des Landes zu tun und mit der hervorragenden Qua-lität unseres Gesundheitssystems.

Das Schweizer Gesundheitswesen gehört aus ver-schiedenen Gründen zu den besten der Welt: Eine seiner grössten Stärken ist, dass alle Menschen, egal, ob arm oder reich, sich im Krankheitsfall auf

eine rasche und qualitativ gute medizinische Ver-sorgung verlassen können, welche die obligatori-sche Krankenversicherung vergütet. Zudem kön-nen Herr und Frau Schweizer den Arzt oder das Spital selbst auswählen, ebenso wie die Kranken-versicherung und das Versicherungsmodell, das ihnen entspricht. Wie Umfragen zeigen, sind neun von zehn Versicherten mit ihrer Krankenversiche-rung zufrieden. Ist ein Kunde unzufrieden, hat er jederzeit die Möglichkeit, zur Konkurrenz zu wech-seln. Wettbewerb verhindert nicht nur überhöhte Preise beziehungsweise Prämien, sondern fördert neben Innovationen auch die Qualität.

Aktiv sein – auch im Sommer.

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Je höher die Temperaturen und je intensiver die Sonne scheint, desto stärker steigen die Ozonwerte an. Ozon gelangt mit der Atemluft in die Lunge und kann dort die Schleimhäute reizen. Es macht besonders Personen zu schaffen, die sich häufig draussen aufhalten und sich dabei körperlich anstrengen. Aber auch Kin-der und Säuglinge sind gefährdet – trotzdem sollen sie aber im Freien spielen können.

Einige Regeln· Informieren Sie sich über die aktuelle Ozon-Wetterlage, bevor Sie sportlich aktiv werden.· Erbringen Sie Ausdauerleistungen eher morgens oder nach

Sonnenuntergang. Legen Sie längere körperliche Anstrengun-gen möglichst nicht in die Mittags- und Nachmittagsstunden.

· Sport im Wald empfiehlt sich, da es dort schattiger und kühler ist. Der Körper wird weniger belastet.

· Legen Sie mehr Pausen ein und machen Sie Lockerungs-übungen im Schatten.

Aktiv trotz OzonMit den wärmeren Temperaturen steigt auch die Ozon-Konzen-

tration in der Luft. Auch bei hohen Ozonwerten kann man sich

grundsätzlich sportlich betätigen. Sportlerinnen und Sportler

sollten aber einige einfache Regeln befolgen.

Text: Martina Ruoss

P R äV E N T I O N

B R A N c h E

Das Schweizer Gesundheitswesen ist von ausgezeich-neter Qualität.

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P R äV E N T I O N

Spiel und Sport im SommerLukas Zahner

Dr. phil. nat.,

Mitglied Instituts-

leitung am Institut

für Sport und Sport-

wissenschaften der

Uni Basel

Die Sonne scheint, warme Temperaturen locken. Was gibt es Schöneres für

unsere Kinder, als draussen mit den Freunden oder Eltern zu spielen? Doch das

sommerliche Wetter birgt auch Gefahren.

Text: Dr. Lukas Zahner

Bei hohen Temperaturen regulieren Erwachse-ne ihre Körpertemperatur primär, indem sie schwitzen. Leider schwitzen Kinder weniger stark als Erwachsene. Obwohl sie die gleiche Anzahl Schweissdrüsen haben wie Erwachsene, ist die Schweissrate bei Kindern etwa zweieinhalb Mal geringer. Kinder haben dadurch eine verminderte Wärmeabgabefähigkeit und somit eine geringere Hitzetoleranz. Sie überhitzen deshalb schneller als Erwachsene. Ein Sonnenstich oder gar ein Hitz-schlag kann die Folge sein.

Mit den wärmeren Temperaturen steigt auch die Ozonkonzentration (mehr darüber auf Seite 6). Dies kann zu gesundheitlichen Problemen führen: Die Schleimhäute sind gereizt, die Augen bren-nen, Atembeschwerden treten auf oder es kommt zu verstärkten Reaktionen auf andere Reizungen, etwa durch Pollen oder Milben.

Mit den nebenstehenden Tipps können Kinder die warmen Tage unbeschwert geniessen.

Viel Spass wünscht IhnenIhr Lukas Zahner

Tipps:

Kinder sollen auch bei Hitzewellen nicht den ganzen Tag drinnen bleiben. Spiel und Sport auf den Vormittag legen. In Wäldern und Parks mit dichtem Baumbestand spielen, da dort die Tempera-turen erträglicher und die Ozonwerte tiefer sind.

Extreme körperliche Belastungen (zum Beispiel Lauf-wettkämpfe) bei hohen Temperaturen vermeiden.

Darauf achten, dass insbesondere der Kopf gekühlt wird (Wasser oder feuchtes Tuch über den Kopf).

Viel trinken (Kinder stündlich zum Trinken auffordern).

Frisches, kühles und leichtes Essen servieren (zum Beispiel Früchte).

Aktiv trotz Ozon Unbeschwert mit den Kindern die warmen Tage geniessen.

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Lösen Sie das Kreuzworträtsel und gewinnen Sie eine von zwei Eintrittskarten für Erwachsene für den Seilpark Zürich Kloten. www.seilpark-zürich-kloten.ch

Senden Sie uns das Lösungswort (inkl. Angabe Ihrer Adresse und Ihres Versicherers) via www.krankenversicherer.ch oder mittels Postkarte an: Redaktion SICHER, Haldenstrasse 25, 6006 Luzern.

Einsendeschluss: 31. Juli 2013Die Gewinner werden ausgelost und persönlich benachrichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ihre Daten werden ausschliesslich für den Wettbewerb verwendet.

P.P.

6006

Luz

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Kreuzworträtsel Sommer 2013

Gerne veröffentlichen wir interessante und nützliche Tipps von Leserinnen und Lesern. Tipps einsenden an: Redaktion SICHER, Haldenstrasse 25, 6006 Luzern

Publizierte Beiträge werden mit 100 Franken belohnt!

Unfall oder Krankheit?Wie unterscheidet sich ein Unfall von einer Krankheit? Die Abgren-

zung ist nicht immer klar. Darum kann es schon mal passieren, dass

ein Versicherungsnehmer eine Rechnung beim Unfallversicherer

einreicht und diese zurückerhält mit dem Vermerk, die Kosten seien

aufgrund einer Krankheit und nicht eines Unfalls entstanden.

Text: Elisabeth Janssen

Ein Unfall ist laut Definition die plötzli-che, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusse-ren Faktors auf den menschlichen Körper. Demgegenüber ist eine Krankheit jede Be-einträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalls ist.

Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeit-nehmenden sind bei einem Unfallversiche-rer obligatorisch gegen Unfall versichert. Nicht erwerbstätige Personen wie zum Bei-spiel Rentner, Kinder oder Hausmanager sind beim Krankenversicherer gegen Unfall

versichert. Die Versicherungsleistungen der Unfallversicherer sind im Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) geregelt, die-jenigen der Krankenversicherer im Bundes-gesetz über die Krankenversicherung (KVG).

Die Leistungen nach UVG unterscheiden sich zum Teil wesentlich von den Leistun-gen des KVG. Deshalb ist bei jedem Ereig-nis zuerst abzuklären, ob es sich um einen Unfall oder um eine Krankheit handelt und welcher Versicherer zuständig ist.

Klären Sie ab, ob Sie bei einer Invalidität infolge Krankheit aus- reichend versichert sind.

Was Grossmutter noch wusste …!

… für saubere Brillengläser

Die Brillengläser werden streifen-los sauber, wenn man pro Glas einen Tropfen Essig oder Wodka verwendet.

Werner Naef, Winterthur

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Ú Es berät Sie gerne: Rita Hess, Leiterin Rechnungskontrolle

und Mitglied der Geschäftsleitung, Telefon 052 269 12 60

[email protected]


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