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Submissionspodium KMU Laufental

Date post: 10-Aug-2015
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35
SUBMISSIONSPODIUM GEMEINSAME VERANSTALTUNG VON: KMU LAUFENTAL UND PROMOTION LAUFENTAL WIRTSCHAFTSKAMMER BASELLAND RUPP RECHTSANWÄLTE GRELLINGEN, GEMEINDESAAL FREITAG, 8. NOVEMBER 2013, 19 UHR
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SUBMISSIONSPODIUM GEMEINSAME VERANSTALTUNG VON:

KMU LAUFENTAL UND PROMOTION LAUFENTALWIRTSCHAFTSKAMMER BASELLAND RUPP RECHTSANWÄLTE

GRELLINGEN, GEMEINDESAAL

FREITAG, 8. NOVEMBER 2013, 19 UHR

OFFIZIELLE BEGRÜSSUNG1

MARC SCHERRER

PRÄSIDENT

KMU LAUFENTAL

1 BEGRÜSSUNG I

LANDRAT

MARKUS MEIER

STELLVERTRETENDER DIREKTOR

WIRTSCHAFTSKAMMER BASELLAND

BEGRÜSSUNG II1

PROGRAMM

1. Begrüssung (19.00 Uhr)

2. Einführung in die Thematik

3. Vertiefung in die Thematik

4. Praxisbeispiele aus dem Baselbiet mit Analyse

5. Fragen und Antworten – Schlussworte (ca. 20.15 Uhr)

6. Abgabe Checkliste für Anbieter / Submittenten

7. Gemeinsamer Apéro riche

8. Schluss der Veranstaltung

EINFÜHRUNG IN DIE THEMATIK2

Die Situation im öffentlichen Beschaffungswesen sorgt immer wieder

für Fragen sowie teilweise Unmut und Frustration:

Die vielfach übermässige Gewichtung des Preises

führt zu Unzufriedenheit auf beiden Seiten.

Aus Respekt vor Rekursen orientieren sich (zu) viele

Vergabestellen fast ausschliesslich am Preis.

SPANNUNGSFELDBESCHAFFER / ANBIETER I

2

Das öffentliche Beschaffungswesen erlaubt einen deutlich grösseren

Ermessens- / Handlungsspielraum als soeben dargestellt.

SPANNUNGSFELDBESCHAFFER / ANBIETER II

2

Richtlinie zur Mittelstandsförderung und Berücksichtigung freier

Berufe sowie zum Ausschluss ungeeigneter Bewerber bei der

Vergabe öffentlicher Aufträge.

(Vergabe-Mittelstandsrichtlinie)

«BUNDESLAND THÜRINGEN» I2

«Mittelständische Interessen sind vornehmlich durch Teilung der Aufträge in Fach- und Teil-Lose angemessen zu berücksichtigen.»

«Eine zusammengefasste Ausschreibung oder eine Ausschreibung für GU ist nur zulässig, wenn es hierfür wirtschaftliche oder technische Gründe gibt.»

«Bei Vorgabe eines Erzeugnisses, Verfahrens, Ursprungsortes odereiner Bezugsquelle aus anderen Regionen muss feststehen, dasskein vergleichbares Thüringer Produkt auf dem Markt vorhanden ist.»

2 «BUNDESLAND THÜRINGEN» II

«Für Aufträge, die sehr gute lokale Kenntnisse erfordern und/oder

die in engem Zusammenhang mit Umweltfragen stehen, wird die

Zuschlagsbehörde Zuschlagskriterien oder Produkte wählen,

die ihren Ansprüchen der Nähe entsprechen, soweit diese

Zuschlagskriterien objektiv und nicht diskriminierend

(kein Protektionismus) bleiben.»

«STADT BIEL» I2

«Zur Erinnerung: Das günstigste Angebot ist nicht unbedingt das

billigste. Die Auftraggeber müssen neben dem Preis auch

beispielsweise die Leistungs- und Produktqualität, die Ausführungs-

termine, die Lieferungsbedingungen, die Unterhalts- und

Reparaturleistungen in Betracht ziehen.»

«STADT BIEL» II2

Ein Auftrag darf nicht in der Absicht geteilt werden, die

Anwendbarkeit dieses Gesetzes zu umgehen.

Die Aufteilung kann vorgenommen werden, um KMU zu fördern.

«BASELBIET» 2

Freihändiges Verfahren:

«Wenn qualifizierte Anbietende mit Sitz in unserer Gemeinde

vorhanden sind, werden Aufträge in der Regel keinem auswärtigen

Anbietenden erteilt.»

«AUSFÜHRUNGS-BESTIMMUNGEN IN ANDEREN BASELBIETER GEMEINDEN» I

2

Einladungsverfahren:

«Wenn genügend qualifizierte Anbietende mit Sitz in unserer

Gemeinde vorhanden sind, werden in der Regel keine auswärtigen

Anbietenden zur Erstellung eines Angebots eingeladen.»

2 «AUSFÜHRUNGS-BESTIMMUNGEN IN ANDEREN BASELBIETER GEMEINDEN» II

Freihändiges Verfahren nur möglich bis zu einem maximalen

beschaffungswert von CHF 20’000

Ab CHF 20‘000 Einladungsverfahren obligatorisch

Ab CHF 100‘000 offenes Verfahren obligatorisch

Schwellenwert werden nicht ausgeschöpft!

2 «AUSFÜHRUNGS-BESTIMMUNGEN IN ANDEREN BASELBIETER GEMEINDEN» / WIDERSPRUCH

Führende Rolle bei der kantonalen Gesetzeserarbeitung

(bikantonale Zusammenarbeit BL/BS)

Durchsetzung der KMU-Interessen gegenüber den Behörden

Informationen in Gemeinden via Konferenz der Gewerbe-

und Industrievereine (KGIV)

Unterstützung Zentrale Beschaffungsstelle (Professionalisierung)

Mehrfach erfolgreiche Interventionen

(in Zusammenarbeit mit betroffenen Mitgliedern)

Berücksichtigung Kriterium Lehrlingsausbildung

Maximale Schwellenwerte gemäss IVöB durchgesetzt

«LEISTUNGSBILANZ DER WIRTSCHAFTSKAMMER»

2

«LEISTUNGSBILANZ DER WIRTSCHAFTSKAMMER» II

Verfahrensart Bauarbeiten Lieferungen Dienst-leistungen

Bauhaupt-gewerbe

Bauneben-gewerbe

Freihändig neu*Freihändig alt*

< 300’000.-< 100’000.-

< 150’000.-< 50’000.-

< 100’000.-< 50’000.-

< 150’000.-< 100’000.-

Einladung neu*Einladung alt*

< 500’000.-< 500’000.-

< 250’000.-< 250’000.-

< 250’000.-< 250’000.-

< 250’000.-< 250’000.-

Offen / selektiv neuOffen / selektiv alt

> 500’000.-> 500’000.-

> 250’000.-> 250’000.-

> 250’000.-> 250’000.-

> 250’000.-> 250’000.-

* = Maximalwerte

Höhere Schwellenwerte realisiert:

2

«Als ich ein paar Jahre für ein Amt gearbeitet habe, habe ich gelernt,

dass Submissionen immer nur der grösste Lügner gewinnt.

Gelernt ist gelernt, nun bin ich auch öfter unter den Gewinnern.»

Kommentar: SO NICHT!

«UNTERNEHMERZITAT» 2

«VERTIEFUNG IN DIE THEMATIK»

RA PHILIPP RUPPRUPP RECHTSANWÄLTE

3

Grundsatz des wirtschaftlichen Einsatzes der öffentlichen Mittel

Wirksamer Wettbewerb

Bindung an die Ausschreibung

Nicht-Diskriminierung

Gleichbehandlung der Anbietenden

«ZIELSETZUNGEN» 3

Verfahrensarten, GAV, etc.

Transparenzgebot

Prüfung der Angebote und Zuschlag gemäss Ausschreibung

Was gilt bei gleichwertigen Angeboten?

«GRUNDSÄTZLICHES» 3

GATT/WTO-Übereinkommen

Abkommen zwischen EG und CH betreffend bestimmte Aspekte

des öffentlichen Beschaffungswesens

Revidiertes EFTA-Übereinkommen

«INTERNATIONALES» 3

«Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen» (BoeB)

(in Revision)

«Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen» (VoeB)

«Binnenmarktgesetz» (BGBM)

«Interkantonale Vereinbarung über das Beschaffungswesen»

(IVöB)

«NATIONALES» 3

«Interkantonale Vereinbarung über das Beschaffungswesen»

(IVöB)

«Gesetz über öffentliche Beschaffungen»

«Verordnung zum Beschaffungsgesetz»

«KANTONALES» 3

Begriff «Öffentliches Beschaffungswesen» und Zielsetzung

Verfahrensarten

Schwellenwerte

«VERFAHRENSARTEN / SCHWELLENWERTE» I

3

Freihändiges Verfahren

Einladungsverfahren

Selektives Verfahren

Offenes Verfahren

Berechnung des Auftragswerts und Wahl des Verfahrens

«VERFAHRENSARTEN / SCHWELLENWERTE» II

Verfahrensarten:

3

«VERFAHRENSARTEN / SCHWELLENWERTE» III

Verfahrensart Bauarbeiten Lieferungen Dienst-leistungen

Bauhaupt-gewerbe

Bauneben-gewerbe

Freihändig * < 300’000.- < 150’000.- < 100’000.- < 150’000.-

Einladung * < 500’000.- < 250’000.- < 250’000.- < 250’000.-

Offen / selektiv > 500’000.- > 250’000.- > 250’000.- > 250’000.-

* = Maximalwerte

Schwellenwerte:

3

«FAZIT»

Über den Erfolg einer Beschaffung entscheiden immer die

Beteiligten – und nur selten das Gesetz!

Fachlich einwandfreie Arbeiten auf beiden Seiten

Unternehmervarianten

Ermessensspielraum

3

WANN UND FÜR WEN GILT DAS BESCHAFFUNGSGESETZ?

Kanton

Gemeinden

Bürgergemeinden

Kirchgemeinden

Forstreviere/Forstverbünde

Institutionen, welche zu 50% oder mehr mit öffentlichen Geldern

finanziert sind

3

PRAXISBEISPIEL EINER AUFTRAGS-VERGABE IN EINER BASELBIETER GEMEINDE, MIT ANALYSE

LANDRAT MARKUS MEIER

RA PHILIPP RUPP

4

FRAGEN UND ANTWORTEN ABGABE CHECKLISTE/MERKBLATT

LANDRAT MARKUS MEIERSTV. DIREKTOR WIRTSCHAFTSKAMMER

RA PHILIPP RUPPRUPP RECHTSANWÄLTE

5

SCHLUSSWORT UND DANK

E. NR WALTER JERMANN

PRÄSIDENT

PROMOTION LAUFENTAL

5

GEMEINSAMER APÉRO RICHE

OFFERIERT VON KMU LAUFENTAL UND VON PROMOTION LAUFENTAL

7

HERZLICHEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT


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