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investnews Guide 2016 für Vermögensverwalter_KPMG_DE(2)

Date post: 30-Jul-2016
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investnews Guide 2016 für Vermögensverwalter_KPMG_DE(2)
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D as Bundesgesetz zur Umsetzung der Empfeh- lungen der Groupe d’action financière (GAFI) ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten, insbesondere die Änderungen des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (GwG) und von Artikel 305bis des Strafgesetzbuches (StGB). Die wichtigsten Änderungen betreffen die Identifizierung des Kontrollinhabers von operativ tätigen juristischen Personen sowie die Einführung des Begriffs des qualifizierten Steu- erdelikts im Strafgesetzbuch. Diese Änderungen sind zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Die Selbstregulierungsor- ganisationen haben ihre Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäscherei entsprechend angepasst. Des Weiteren ist am 1. Januar 2016 eine neue Fassung der Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB) in Kraft getreten. Über die Vorgehensweise im Zusammenhang mit qualifizierten Steuerdelikten, die bei begründetem Verdacht eine Meldung im Sinne von Artikel 9 GwG erforderlich macht, wird noch diskutiert (auf den Risiken basierte Vorgehensweise, Kriterien der Risiken usw.). Auf jeden Fall müssen die unabhängigen Vermögensver- walter ihre Richtlinien, Prozesse und Unterlagen anpassen, um diesen Neuerungen Rechnung zu tragen. Der Umsetzungsprozess des Automatischen Informations- austauschs (AIA) ist in der Schweiz aus legislativer Sicht in eine konkrete Phase eingetreten: Am 18. Dezember 2015 wurde das Bundesgesetz über den internationalen automa- tischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz) verabschiedet. Der AIA wird zum 1. Januar 2017 mit den Ländern eingeführt, die auf diesem Gebiet ein Abkommen mit der Schweiz unterzeichnet haben (erster Austausch im September 2018 betreffend die Daten aus dem Jahr 2017). Die Schweiz hat bisher gemeinsame Erklärungen zur Einfüh- rung des AIA mit der Europäischen Union, Australien, den der britischen Krone unterstellten Gebieten Jersey, Guernsey und Isle of Man sowie mit Island, Norwegen, Japan, Kanada und Südkorea unterzeichnet. Wichtige Termine für unabhängige Vermögensverwalter RA JEAN-LUC EPARS, KPMG Ein Überblick für unabhängige Vermögensverwalter über die wichtigsten Herausforderungen im Regulierungsbereich im Jahr 2016 und darüber hinaus. 4. NOVEMBER BR verabschiedet Botschaft zum FIDLEG und FINIG 29. JANUAR Eröffnung Vernehmlassung über AIA mit Japan 18. NOVEMBER BR verabschiedet Botschaft für AIA mit Australien 25. NOVEMBER BR verabschiedet Botschaft für AIA Schweiz-EU 18. DEZEMBER Genehmigung AIA 1. JANUAR Inkrafttreten Bundesgesetz GAFI Inkrafttreten FinfraG 20. JANUAR Eröffnung Vernehmlassung über AIA mit Kronbesitzungen der britischen Krone (Jersey, Guernsey und der Insel Man) sowie Island und Norwegen 2015 2016 14
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Das Bundesgesetz zur Umsetzung der Empfeh-lungen der Groupe d’action financière (GAFI)

ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten, insbesondere die Änderungen des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (GwG) und von Artikel 305bis des Strafgesetzbuches (StGB). Die wichtigsten Änderungen betreffen die Identifizierung des Kontrollinhabers von operativ tätigen juristischen Personen sowie die Einführung des Begriffs des qualifizierten Steu-erdelikts im Strafgesetzbuch. Diese Änderungen sind zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Die Selbstregulierungsor-ganisationen haben ihre Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäscherei entsprechend angepasst. Des Weiteren ist am 1. Januar 2016 eine neue Fassung der Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB) in Kraft getreten. Über die Vorgehensweise im Zusammenhang mit qualifizierten Steuerdelikten, die bei begründetem Verdacht eine Meldung im Sinne von Artikel 9 GwG erforderlich macht, wird noch diskutiert (auf den

Risiken basierte Vorgehensweise, Kriterien der Risiken usw.). Auf jeden Fall müssen die unabhängigen Vermögensver-walter ihre Richtlinien, Prozesse und Unterlagen anpassen, um diesen Neuerungen Rechnung zu tragen.Der Umsetzungsprozess des Automatischen Informations-austauschs (AIA) ist in der Schweiz aus legislativer Sicht in eine konkrete Phase eingetreten: Am 18. Dezember 2015 wurde das Bundesgesetz über den internationalen automa-tischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz) verabschiedet. Der AIA wird zum 1. Januar 2017 mit den Ländern eingeführt, die auf diesem Gebiet ein Abkommen mit der Schweiz unterzeichnet haben (erster Austausch im September 2018 betreffend die Daten aus dem Jahr 2017). Die Schweiz hat bisher gemeinsame Erklärungen zur Einfüh-rung des AIA mit der Europäischen Union, Australien, den der britischen Krone unterstellten Gebieten Jersey, Guernsey und Isle of Man sowie mit Island, Norwegen, Japan, Kanada und Südkorea unterzeichnet.

Wichtige Termine für unabhängige Vermögensverwalter

RA JEAN-LUC EPARS, KPMG

Ein Überblick für unabhängige Vermögensverwalter über die wichtigsten Herausforderungen im Regulierungsbereich im Jahr 2016 und darüber hinaus.

4. NOVEMBER

BR verabschiedet

Botschaft zum FIDLEG und FINIG

29. JANUAR

Eröffnung

Vernehmlassung über AIA mit Japan

18. NOVEMBER

BR verabschiedet

Botschaft für AIA mit Australien

25. NOVEMBER

BR verabschiedet Botschaft für AIA

Schweiz-EU

18. DEZEMBER

Genehmigung

AIA

1. JANUAR

Inkrafttreten Bundesgesetz

GAFI

Inkrafttreten FinfraG

20. JANUAR

Eröffnung

Vernehmlassung über AIA mit

Kronbesitzungen der britischen Krone

(Jersey, Guernsey und der Insel Man) sowie

Island und Norwegen

2015 2016

14

V E R M Ö G E N S V E R W A L T U N G : D I E R A H M E N B E D I N G U N G E N

Für das Sammeln der Daten und die Einführung angemes-sener Prüfungsverfahren zur sorgfältigen Identifizierung der meldepflichtigen Konten sind vor allem die Banken zuständig. Allerdings sind auch die unabhängigen Vermö-gensverwalter betroffen (Beantragung von Unterlagen, Erklärungen und Klarstellungen), aufgrund ihrer privile-gierten Beziehungen zu ihren Kunden und insbesondere aufgrund der von ihnen nach eigenem Ermessen verwal-teten Strukturen, die als Investmentunternehmen betrachtet werden könnten. Der Bundesrat hat am 4. November 2015 die Botschaft zum Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und zum Finan-zinstitutsgesetz (FINIG) verabschiedet. Derzeit ist es noch schwer abzuschätzen, wann diese beiden Gesetze in Kraft treten werden: wahrscheinlich erst im Jahr 2018. Beide Gesetze werden Folgen für unabhängige Vermögens-verwalter haben: (i) Diese benötigen eine neue Zulassung einer Aufsichtsbehörde (deren Bedingungen, besonders hinsichtlich der Organisation, noch in der Ausführungsver-ordnung präzisiert werden müssen) und (ii) es gelten neue Anforderungen („suitability“, „appropriateness“, erweiterte Informations- und Rechnungslegungspflichten), welche eine Anpassung der Tätigkeiten als Vermögensverwalter oder als Kundenberater erfordern werden. Das Bundesgesetz über die Finanzmarktinfrastruk-turen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivate-handel (FinfraG) ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt die Organisation und den Betrieb der Finanzmärkte und legt die Bedingungen für die Zulas-sung der verschiedenen Teilnehmer (zentrale Gegenpartei, Zentralverwahrer usw.) sowie für das Marktverhalten fest (z. B.: Insiderhandel und Marktmanipulation). Das FinfraG führt neue Pflichten für den Handel mit Derivaten ein, insbesondere die Pflicht zur Abrechnung über zent-rale Gegenparteien, die Meldung an Transaktionsregister, Risikominderungspflichten und Pflichten beim Handel über technische Plattformen.

Die Pflichten beim Derivatehandel dürften allerdings keine signifikanten Folgen für unabhängige Vermögensverwalter haben, die nicht Gegenparteien sind bei Geschäften, die sie im Namen und auf Rechnung ihrer Kunden tätigen.In der EU wurde die Frist für die Übernahme von MiFID II in die nationale Gesetzgebung der Mitgliedstaaten um ein Jahr bis zum 3. Januar 2018 verlängert. Für die unabhängigen Vermögensverwalter sind besonders die Bestimmungen wichtig, welche die Staaten für grenzüber-schreitende (cross border) Dienstleistungen erlassen. Was die AIFM-Richtlinie betrifft, so hat die Europäische Wert-papier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Market Authority, ESMA) am 30. Juli 2015 eine an die Europäische Kommission gerichtete Empfehlung veröffent-licht. Diese bezieht sich auf die Anwendung des EU-Passes bei der Verwaltung und/oder beim Vertrieb von AIF-Fonds durch nicht in der EU ansässige Manager (Nicht-EU-AIFM) in den EU-Mitgliedstaaten. Die ESMA war der Meinung, dass einer derartigen Ausweitung des Passsystems auf die Schweiz nichts entgegen steht. Die endgültige Entschei-dung wurde aufgeschoben, um eine zusätzliche Untersu-chung bestimmter Länder abzuwarten, welche die ESMA bis zum 30. Juni 2016 vornehmen will.

5. FEBRUAR

Eröffnung

Vernehmlassung über AIA mit Kanada

19. FEBRUAR

Eröffnung

Vernehmlassung über AIA mit Südkorea

9 . APRIL

Ablauf

Referendumsfrist AIA-Gesetz

1. JANUAR

Umsetzung AIA in der

Schweiz

SEPTEMBER

Erster AIA

1. JANUAR

Inkrafttreten FIDLEG

und FINIG (?)

2016 2017 2018

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