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INFORMATION April 2013

Date post: 28-Mar-2016
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Fakten, Zahlen und Tipps rund um die Krankenversicherung
24
Gesundheits- und Krankenversicherungspolitik Einheitskassen-Initiative: Parlament lehnt Gegenvorschlag ab Informationen des RVK Case Management startet Pilotprojekt Informationen unserer Mitglieder, Kunden und Partner RVK-Mitglieder erfolgreich rezertifiziert Aktuelle Informationen und Fakten rund um die Krankenversicherungen INFO RMATION
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Gesundheits- und KrankenversicherungspolitikEinheitskassen-Initiative: Parlament lehnt Gegenvorschlag ab

Informationen des RVKCase Management startet Pilotprojekt

Informationen unserer Mitglieder, Kunden und PartnerRVK-Mitglieder erfolgreich rezertifiziert

Aktuelle Informationen und Faktenrund um die Krankenversicherungen

INFORMATION

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Inhalt

4 Gesundheits- und Krankenversicherungspolitik5 Bericht aus dem Parlament, Bundesrat, EDI, BAG11 Einheitskassen-Initiative: Transparente Kommunikation wichtig

12 Informationen des RVK13 RVK-Forum: «EbM – zukünftiger Standard?»14 Verband: Mitgliederveranstaltung in Luzern15 Verband: Anzahl Versicherte gestiegen16 Leistungseinkauf KVG: Zusammenarbeit mit Tarifsuisse17 MedCasePool: Pilotprojekt gestartet18 MedCasePool:ZertifizierteDatenannahmestelle18 MedCasePool: Zusammenarbeit mit EGK ausgebaut19 Marketing + Bildung: Frühlingsausgabe SICHER20 RVK-Bildungsangebote: Aktuell und kompetent21 RVK-Frühlingstagung:Wissenauffrischen–Kontaktepflegen

22 Informationen unserer Mitglieder, Kunden und Partner23 RVK-Miglieder:ErfolgreicheZertifizierungen23 Vertrauensarzt: Rücktritt Dr. Schwertfeger23 sodalis gesundheitsgruppe: Prüfungserfolg

24 Agenda

Impressum Die INFORMATION ist das Mitteilungsblatt des RVK und erscheint viermal jährlich.

Herausgeber und Redaktion RVK – Verband der kleinen und mittleren Krankenversicherer

Haldenstrasse 25, 6006 Luzern Telefon 041 417 05 00 Telefax 041 417 05 01 E-Mail: [email protected] www.rvk.ch

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Editorial

Liebe Mitglieder Sehr geehrte Damen und Herren

Es war überraschend, dass der Bundesrat am 27. Feb-ruar 2013 – trotz einer kla-ren Mehrheit im Parlament – einen Gegenvorschlag zur Einheitskasse präsentiert hat. Ganz nach dem Mot-to «Wenn nicht sein kann, was nicht sein darf» hat es die linke Minderheit fertig gebracht, dem klar bürger-lich dominierten Bundes-rat dieses Entgegenkommen abzuringen. Mit einer Rückversicherung von sogenannten grossen Risiken, die nicht wirklich gross sind, mit der Trennung von Grundversicherung und Zusatzversicherung und mit einer weiteren Verfeinerung des Risikoausgleichs hilft unsere Regierung der Linken, die Einheitskasse durch die Hintertür zu realisieren. Ein starkes Stück und ein Beweis mehr dafür, dass es in der Politik nicht mehr darum geht, die besten Lösungen für die Bevölkerung zu favorisieren, sondern Parteispiele ohne Grenzen zu machen. «Es reicht», ist man ge-neigt zu sagen, und man denkt sich, was wohl wäre, wenn wir die Ressourcen endlich für dringende Lö-sungen der echten Probleme einsetzen könnten. So sehen wir uns mit einem zweifachen Abstimmungs-kampf konfrontiert. Eine Herausforderung, die wir nicht selbst gewählt haben, der wir uns aber einmal mehr mit aller Entschlossenheit stellen werden.

Der Abstimmungstermin steht noch nicht. In der Frühjahrssession hat das Parlament den Gegenvor-schlag des Bundesrats abgelehnt. Details dazu er-fahren Sie auf den Seiten 5 und 6. Die Abstimmung über die Initiative der SP Schweiz «für eine öffentli-cheKrankenkasse»findetvoraussichtlichfrühestensim März 2014 statt. Der RVK unterstützt seine Mit-glieder im Vorfeld dieser Abstimmung mit Rat und Tat, damit diese ihrer gesetzlichen Aufklärungs- und Informationspflichtnachkommenkönnen.Siefindenin der vorliegenden INFORMATION auf Seite 11 die

ersten Erläuterungen. Weitere Informationen und Materialien werden zu gegebenem Zeitpunkt folgen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Wir bitten Sie alle, sehr geehrte Damen und Her-ren, Präsidenten, Vorstände, Geschäftsführer und Mitglieder von Geschäftsleitungen und Mitarbei-tenden unserer Krankenversicherer, sich in dieser wichtigen Arbeit zu engagieren. Es geht darum, das in unserem Land vorhandene, qualitativ hochwertige Gesundheitssystem zu erhalten und weiter zu ent-wickeln. Für dieses Engagement danken wir Ihnen schon heute herzlich.

Mit freundlichen Grüssen, Ihr

Dr. Charles GiroudPräsident

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Gesundheits- und Krankenversicherungspolitik

EXPRESS

Prämienausgleich noch nicht geregeltDer Ausgleich der Prämien, die in einzelnen Kantonen zwischen 1996 und 2011 zu viel oder zu wenig bezahlt worden sind, ist noch nicht geregelt. Eine praktikable Lö-sung ist nicht in Sicht.

Einheitskasse soll rasch vors VolkMit mehreren Motionen wird vom Bundesrat verlangt, dass er die Einheitskassen-Initiative ohne Gegenvor-schlag dem Parlament vorlegt. Der Bundesrat ist unbe-eindruckt und hält an seinem Gegenvorschlag fest. Beide Räte sind der Ansicht, dass die Initiative möglichst rasch vors Volk soll.

Gesetz soll Aufsicht verstärkenDas neue Aufsichtsgesetz sieht bedeutende Veränderun-gen vor. Es soll die Aufsicht über die soziale Kranken-versicherung verstärken, was für einige Parlamentarier einer Überregulierung entspricht. Der Ständerat hat dem Geschäft zugestimmt, so dass die Vorlage nun in den Nationalrat geht.

Keine Kostenbeteiligung bei KomplikationenDer Ständerat befürwortet einstimmig die Initiative, die verlangt, dass Versicherte keine Kostenbeteiligungen bei Komplikationen während einer Schwangerschaft oder der Geburt bezahlen müssen.

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Die wichtigsten politischen Entwicklungen seit dem 15. Dezember 2012 von Moritz Helfen-stein zusammengefasst und kommentiert:

Prämienausgleich zwischen den Kantonen Nach langem Hin und Her zwischen Kantonen, Ge-sundheitsdirektorenkonferenz, EDI und Versicherern hat die Gesundheitskommission des Ständerates an-fangs Jahr festgestellt, dass es nicht möglich ist, ein gerechtesSystemzufindenfürdenAusgleichderPrä-mien, die 1996 bis 2011 in einzelnen Kantonen zu viel und in anderen Kantonen zu wenig bezahlt worden sind. Dieser Entscheid der Gesundheitskommission führte zu einem breiten Aufschrei – insbesondere in den Kantonen, in denen zu hohe Prämien verlangt wurden und bei einzelnen Parteien. Die Gesundheits-kommission des Ständerats bekam weiche Knie und liess verlauten, sie werde sich dem Geschäft doch nochmals annehmen.

In der Zwischenzeit ist man aber – trotz intensiven Versuchen – keinen Schritt weiter. Für die Kranken-versicherer kommt es nicht in Frage, die in einzelnen Kantonen zu viel bezahlten Prämien, die das BAG rechtskräftig genehmigt hat, über die Reserven der Versicherer zurückzuerstatten. Die Versicherer könnten sich jedoch einverstanden erklären, die Prä-mien mit den CO2-Abgaben zu verrechnen. Ob und in welcher Form eine Lösung gefunden werden kann, steht momentan in den Sternen.

PARLAMENT

Nationalrat

KVG. Teilrevision. Vorübergehende Wieder-einführung der bedarfsabhängigen ZulassungBei dieser Vorlage geht es darum, erneut – nach-dem der Zulassungstopp Ende 2011 ausgelaufen ist – eine vorübergehende bedürfnisabhängige Zulassung einzuführen. Bereits im Vorfeld war das Vorhaben stark umstritten. Dies trotz des Umstandes, dass seit Januar 2012 eine ausserordentlich hohe Zahl von Neuzulassungen von Ärzten verzeichnet wur-de. Die vorberatende Kommission des Nationalrats beschloss mit nur 12:10 Stimmen auf die Vorlage einzutreten. Den Antrag, das Geschäft an den Bun-desrat zurückzuweisen, lehnte sie bei 12:12 Stimmen nur dank dem Stichentscheid des Präsidiums ab. Der Gesamtrat trat mit 106:74 Stimmen auf die Vorlage ein, den Rückweisungsantrag lehnte er hingegen mit 89:94 Stimmen ab. In der Schlussabstimmung stimm-te der Rat mit 103:70 Stimmen der Zulassungsbe-schränkung zu.

Folgende Ärztinnen und Ärzte sollen nicht dieser Zulassungseinschränkung unterliegen: Kinder- und JugendmedizinerInnen, Personen, die mindestens fünf Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben oder die über einen eidgenössischen Weiterbildungstitel für Allge-meine Innere Medizin verfügen, sofern sie nicht noch einen anderen Weiterbildungstitel führen. Über die Dringlichkeitsklausel kann erst abgestimmt werden, sofern auch der Ständerat der Vorlage zustimmt.

Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin»Nachdem Bundesrat und Ständerat die Initiative abgelehnt haben, fasst auch der Nationalrat diesen Beschluss. Parlament und Bundesrat sehen zwar die Notwendigkeit, die Hausarztmedizin zu stärken. Eine einzelne Berufsgruppe in der Bundesverfas-sung bevorzugt zu behandeln, betrachten sie aber als den falschen Weg. Beide Räte sind damit einver-standen, der Volksinitiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Im neuen Bundesverfassungsar-tikel 117a sollen die Grundsätze zur medizinischen Grundversorgung festgehalten werden. Der Rat hat dem vorgelegten Gegenvorschlag mit 102:78 Stim-men zugestimmt. Er hat mit seinem Beschluss aber verschiedene Differenzen zum Ständerat geschaffen. Deshalb geht die Vorlage zurück an den Ständerat, der sich in der Sommersession wieder mit diesem Geschäft befasst. In Ergänzung zum Gegenvorschlag hat der Rat der Motion «Stärkung der Hausarztmedizin» der ständerätlichen Kommission für sozia-le Sicherheit und Gesundheit zugestimmt. Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, mit verschiedenen Massnahmen die Hausarztmedizin als wesentlichen Teil der medizinischen Grundversor-gung kurz- und mittelfristig zu stärken. Stände- und Nationalrat hoffen, dass die Initianten die Volksiniti-ative dadurch zurückziehen werden.

Motionen de Courten, Humbel, Cassis und Hess: Rasche Volksabstimmung ohne Gegen-vorschlag über die Volksinitiative «für eine öffentliche Krankenkasse».Mit den vier gleichlautenden Motionen, die bereits im letzten Jahr eingereicht worden sind, wird vom Bundesrat verlangt, dass er die Botschaft zur Volks-initiative «für eine öffentliche Krankenkasse» mög-lichst umgehend den Räten zur Beschlussfassung unterbreitet – und zwar ohne Gegenvorschlag. Die

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Volksinitiative soll, wohlgemerkt ohne indirekten Gegenvorschlag, möglichst rasch dem Volk zur Ab-stimmung vorgelegt werden. Der Rat hat den Mo-tionen mit 102:71 Stimmen zugestimmt. Auch der Ständerat hat eine gleichlautende Motion von Stän-derat Schwaller angenommen. Der Bundesrat hat sich von den eingereichten Motionen jedoch nicht beeindrucken lassen. Er hat in seiner Stellungnah-me vom 27. Februar 2013 darauf beharrt, dass er gemäss Parlamentsgesetz bis 23. November 2013 Zeit habe, dem Parlament eine Botschaft und den Entwurf eines Bundesbeschlusses vorzulegen, wenn er zugleich einen Gegenentwurf zur Volksinitiative unterbreite. Ebenfalls am 27. Februar 2013 hat Bun-desrat Berset die Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative eröffnet. Dieser Gegenvorschlag sieht bekanntlich für die Kranken-versicherer einschneidende Änderungen der heute geltenden KVG-Bestimmungen vor, unter anderem einen Hochrisikopool und die Trennung von der obligatorischen Krankenversicherung und den Zu-satzversicherungen in zwei verschiedenen Gesell-schaften. Bundesrat Berset hat verlauten lassen, er werde die Vernehmlassung nicht abbrechen. Wie es weitergeht, ist im Moment noch unklar, respektive scheint es eine Frage der Rechtsauslegung zu sein. Einige Rechtsgelehrte gehen davon aus, dass das Par-lament die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag auch ohne Botschaft des Bundesrates behandeln könne. AnderesindderAnsicht,derBundesratbefindesichauf dem richtigen Weg.

Parlamentarische Initiative Poggia Mauro: KVG. Vom System des Tiers garant zum Sys-tem des Tiers payantDie Initiative verlangt, dass ausschliesslich der Ver-sicherer Schuldner gegenüber dem Leistungserbrin-ger ist (Tiers payant). Auf Antrag der vorberatenden Kommission hat der Rat das Begehren mit 58:104 Stimmen abgelehnt.

Parlamentarische Initiative Meyer-Kaelin Thérèse: Jährlicher Höchstbetrag an die Kos-ten des Aufenthaltes im SpitalMit der Initiative wird verlangt, dass im Gesetz ein jährlicher Höchstbetrag festgesetzt wird. Auf An-trag der vorberatenden Kommission hat der Rat den Vorstoss mit 113:73 Stimmen abgelehnt.

Parlamentarische Initiative Noser Ruedi: Digitale Identität statt VersichertenkarteMit der Initiative soll im Gesetz verankert werden, dass jede versicherte Person eine digitale Identität erhält. Auf diese sollen die Leistungserbringer zu-greifen können, zum Beispiel für die Rechnungsstel-lung. Die digitale Identität soll auch als Zugang zu den entsprechenden E-Health-Systemen dienen. Die technischen Standards legt der Bundesrat fest. Der Nationalrat hat dem Antrag seiner vorberatenden Kommission zugestimmt, die Behandlungsfrist bis Frühjahr 2015 zu verlängern.

Motion Grünliberale Fraktion: Risikoaus-gleich in der Krankenversicherung mit Krank-heitsfaktoren verbessernDie Motion verlangt vom Bundesrat, eine Vorla-ge für einen ergänzenden Risikoausgleich auszuar-beiten, der den Morbiditätsfaktor berücksichtigt. Dieser Faktor muss den Medikamentenbedarf der Versicherten und die sich daraus ergebenden Krank-heitsbilder einbeziehen. Der Rat hat der Motion mit 105:80 Stimmen zugestimmt.

Motion Humbel Ruth: Aufhebung einer pra-xisfremden und rechtsungleichen Bestim-mung im KVGMit der Motion wird verlangt, den zweiten Satz im ersten Absatz von Artikel 41 KVG zu streichen. Die-se Regelung sieht vor, dass Krankenversicherer bei ausserkantonalen ambulanten Behandlungen höchs-tens jenen Tarif vergüten, der am Wohn- oder Ar-beitsort der versicherten Person oder deren Umge-bung gilt. Der Rat hat der Motion zugestimmt.

Motion Steiert Jean-François: Gleichbehand-lung der Patientinnen und Patienten beim Zugang zu MedikamentenDer Motionär verlangt, dass Patientinnen und Pati-enten einheitlichen Zugang zu Medikamenten haben. Die heutige Praxis ist problematisch: Patienten ha-ben unterschiedlichen Zugang zu teilweise lebens-notwendigen, nichtzugelassenen und/oder nicht auf-genommenen Medikamenten – abhängig von ihrem Wohnort, ihrem Krankenversicherer und weiteren individuellen Faktoren. In einer Verordnung soll dies nun einheitlich geregelt werden. Der Rat hat der Motion zugestimmt.

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Motion Rossini Stéphane: KVG. Rechtsgrund-lage für einen Krankenkassen-Vergleichs-dienst des BAGMit der Motion wird vom Bundesrat verlangt, dass er die nötigen Rechtsgrundlagen für den Ausbau eines Prämienvergleichsdienstes des BAG erlässt – zum Beispiel analog zu demjenigen von Comparis. Der Bundesrat hat beantragt, die Motion abzuleh-nen. Der Nationalrat ist diesem Antrag gefolgt.

Postulat Heim Bea: Restfinanzierung ausser-kantonaler PflegeheimaufenthalteMit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, mit den Kantonen gemeinsam zu prüfen, wie das Pro-blemderRestfinanzierungausserkantonalerPflege-heimaufenthalte gelöst werden kann, um die Wahl-freiheitbetreffendPflegeplatzzugewährleisten.DerBundesrat hat beantragt, das Postulat anzunehmen. Der Nationalrat ist diesem Antrag gefolgt.

Ständerat

KVG. Teilrevision: Vorübergehende Wieder-einführung der bedarfabhängigen ZulassungDie vorberatende Kommission hat beantragt, auf die Vorlage einzutreten und sie sodann an den Bundesrat zurückzuweisen. Der Rat hat mit 27:12 Stimmen den Eintretensbeschluss gefasst. Der Antrag auf Rück-weisung an den Bundesrat ist bei 22:22 Stimmen durch den Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt worden. Auf Antrag der vorberatenden Kommissi-

on ist das Geschäft an die Kommission zurückge-wiesen worden. Dies mit der Begründung, mit den Änderungen, die der Nationalrat gegenüber dem bundesrätlichen Vorschlag beschlossen hat, ergebe sich eine neue Ausgangslage. Nähere Abklärungen seien deshalb nötig. Damit kann der Beschluss nicht, wie vom Bundesrat beabsichtigt, per 1. April 2013 mit Dringlichkeitsrecht in Kraft gesetzt werden. Die vorberatende Kommission hat am 28. März 2013 die Detailberatung der Vorlage aufgenommen und die Meinung von Professorin Astrid Epiney und Professor Thomas Cottier zur Frage der Übereinstimmung der Beschlüsse des Nationalrates mit den Prinzipien des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU gehört. Die Beratung wird an der nächsten Sitzung der Kom-mission im Mai 2013 weitergeführt.

Aufsicht über die soziale Krankenversiche-rung. BundesgesetzDie vorberatende Kommission hat mit 12:0 Stimmen beschlossen auf das Geschäft einzutreten und den Gesetzesentwurf mit 10:2 Stimmen angenommen. Das neue Gesetz soll die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung verstärken. Der Entwurf selber beinhaltet 62 Artikel. Als Folge dieser neuen Bestim-mungen müssen drei weitere Gesetze in über 15 Ar-tikeln geändert werden. Vereinzelte Parlamentarier bemängeln das neue Aufsichtsgesetz, weil es zu viel Regulierung vorsehe. Diesbezüglich scheint die In-teressenlage bei den Parlamentariern eine andere zu sein als beim Versicherungsvertragsgesetz: Beide Kammern haben den VVG-Entwurf an den Bundesrat

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zurückgewiesen mit der Begründung, es beinhalte Überregulierungen und verschiedene Bestimmungen seien unnötig. Das Lobbying scheint im Privatversi-cherungsbereich mehr Druck generieren zu können als in der sozialen Krankenversicherung.

In den Beratungen ist der Ständerat fast durchwegs den Vorschlägen des Bundesrates gefolgt. Die wesent-lichen Abweichungen betreffen folgende Bereiche:

• AusgleichvonzuhohenPrämien(Art.16und17):Der Rat strich Artikel 17 und gab dem Bundesrat mit einer neuen Ziffer 3 in Artikel 16 die Kompe-tenz, die notwendigen Modalitäten im Detail zu regeln.

• InArtikel18wurdederzweiteAbsatzbeibehal-ten, so dass der Bundesrat die Entschädigung der Vermittlertätigkeit und die Kosten für Werbung regeln kann. Die vorberatende Kommission hat-te beantragt, diese Bestimmung zu streichen. Der Rat entschied bei 19:19 Stimmen mit dem Stichentscheid des Präsidenten, dass diese Kann-Bestimmung im Gesetz bleiben soll.

• Artikel25siehtvor,dassdieAufsichtsbehördeder externen Revisionsstelle zusätzliche Aufträ-ge erteilen kann. Für die entsprechenden Kosten muss der geprüfte Versicherer aufkommen. Der Rat hat diese Bestimmung abgeschwächt, dass die Aufsichtsbehörde in Ausnahmefällen die Kosten ganz oder teilweise erlassen kann.

• DiewichtigsteÄnderungbeschlossderRatinKa-pitel sechs. Dort sah der Entwurf eine detaillierte Regelung der Aufsicht über Versicherungsgruppen

vor. Diese strich der Rat. Die zuständigen Lobbyis-tensetztensichzumindestimStänderatvorläufigdurch.

Das neue Gesetz sieht einige einschneidende Neu-regelungen vor. Dazu zählen unter anderem:

• Vorschriften,welchePersonen indenOrganender Versicherer Einsitz nehmen können.

• DoppelfunktionenalsVorsitzenderdesstrate-gischen und des operativen Organs sind ausge-schlossen.

• ImGeschäftsberichtmüssenDetailsüberdieEntschä-digungen, zum Teil namentlich, ausgewiesen werden.

Der Ständerat hat in der Schlussabstimmung dem Ge-schäft mit 31:4 Stimmen (7 Enthaltungen) zugestimmt. Die Vorlage geht nun in den Nationalrat.

Versicherungsvertragsgesetz: TotalrevisionAuf Antrag der vorberatenden Kommission hat der Rat beschlossen, auf das Geschäft einzutreten. Eben-falls auf Antrag der Kommission hat er es mit 25:14 Stimmen, wie bereits der Nationalrat, an den Bundes-rat zurückgewiesen. Die Begründung der Rückweisung durch beide Räte liegt primär im Umstand, dass die Meinung vorherrscht, der Bundesrat habe in seinem Revisionsentwurf viel zu fest reguliert. Dem ist wohl so. Man kann sich aber auch die Frage stellen, ob nicht auch das neue Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetz (KVAG) zu viel Regulierung und Doppelspurigkeiten

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zum KVG enthält. Der Ständerat hat dieser Vorlage jedoch grossmehrheitlich zugestimmt.

Motion Schwaller: Rasche Volksabstimmung ohne Gegenvorschlag über die Volksinitiative «für eine öffentliche Krankenkasse»Hier handelt es sich um eine Motion, wie sie in gleich-lautender Form im Nationalrat von den Nationalräten de Courten, Humbel, Cassis und Hess eingereicht und vom Rat angenommen wurden. Entsprechende AusführungenfindensichaufSeite5und6.DerStän-derat hat der Motion mit 27:17 Stimmen zugestimmt.

Parlamentarische Initiative Maury Pasquier: Kostenbeteiligung bei Mutterschaft. Gleich-behandlungDie Initiative verlangt, dass Versicherte keine Kos-tenbeteiligung bei Komplikationen während der Schwangerschaft und Niederkunft bezahlen müssen. Diese an sich unbestrittene Änderung ist bereits in der Managed-Care-Vorlage enthalten gewesen, die das Volk abgelehnt hat. Nachdem sowohl die vor-beratende Kommission des Ständerates als auch die nationalrätliche Kommission dem Gesetzesentwurf zugestimmt haben, hat auch der Ständerat diese ohne Gegenstimme befürwortet.

Motion Darbellay Christophe: Solidaritätsprin-zip der obligatorischen Krankenversicherung nicht strapazierenMit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, Ar-tikel 2 Absatz 4bis der Verordnung über die Kran-kenversicherung zu streichen. Gemäss dieser heute geltenden Regelung werden Dozierende und For-schende, die sich im Rahmen einer bezahlten Lehr- und Forschungstätigkeit in der Schweiz aufhalten, vonderobligatorischenVersicherungspflichtbefreit.Nachdem der Nationalrat dieser Motion zugestimmt hat, hat auch der Ständerat diese angenommen.

Motion Bruderer Wyss Pascale: Klärung der Zuständigkeit für die Restfinanzierung bei aus-serkantonalen Pflegeheimaufenthalten analog ELGMit der Motion wird verlangt, dass der Bundesrat im Dialog mit den Kantonen prüft, wie die Zuständig-keitsfragebeiausserkantonalenPflegeheimaufenthal-ten möglichst rasch und analog zu den

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Ergänzungsleistungen (ELG) im KVG geregelt wer-den kann. Der Ständerat hat der Motion als Erstrat zugestimmt.

Motion Kuprecht Alex: Aufhebung einer pra-xisfremden und rechtungleichen Bestimmung im KVGDie Motion ist gleichlautend derjenigen, die von Na-tionalrätin Ruth Humbel im Nationalrat eingereicht und von diesem auch angenommen worden ist. Es geht um die Vergütung bei ausserkantonalen ambu-lanten Behandlungen. Der Ständerat hat der Motion ebenfalls zugestimmt.

Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates: Anreize und Standards für das elektronische Patien-tendossierMit der Motion, die der Nationalrat bereits im Vor-jahr angenommen hat, werden folgende Massnahmen verlangt:

• AnschubfinanzierungfürdieEinführungdeselek-tronischen Patientendossiers in Arztpraxen.

• SchaffungeinesAnreizsystemsüberTaxpunktefürÄrzte, die Patientendaten elektronisch dokumen-tieren und austauschen.

• FestlegungvonverbindlichenStandardsinZusam-menarbeit mit den Kantonen sowie mit dem von Hausärzte Schweiz initiierten Institut für Praxis-informatik.

Der Ständerat hat die ersten beiden Massnahmen, welche die Motion verlangt, abgelehnt, der dritten Massnahme hingegen zugestimmt. Dies insbesonde-re mit der kurzsichtigen Begründung, dass er nicht einsehe, warum die elektronische Ausrüstung der Arztpraxen subventioniert werden müsse. Zudem sei die Führung von Patientendossiers bereits mit dem heutigen Tarif abgegolten.

Die eidgenössischen Räte haben sich in dieser Früh-jahrsession einer ganzen Anzahl von Vorstössen an-genommen.Definitiverledigt istaberkeineinzigesdieser Geschäfte. Zudem sind bereits wieder eine ganze Anzahl von Vorstössen deponiert worden:

• EineStandesinitiative,• zweiParlamentarischeInitiativen,• achtMotionenund• sechsPostulate.

BUNDESRAT / EDI / BAG

Zulassung von MedikamentenIm Rahmen eines runden Tisches mit der Pharmain-dustrie, den Krankenversicherern, Spitälern, Ärzten und Patientenorganisationen hat Bundesrat Alain Berset versprochen, er werde Swissmedic und das BAG verpflichten, die Verfahren für die Zulassungvon neuen Medikamenten wesentlich zu verkürzen.

Prämien der ZusatzversicherungenVerschiedene politische Kreise haben mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass die Zusatzversicherungen derKrankenversichererdurchdieneueSpitalfinan-zierung wesentlich entlastet werden, die Versicherer die entsprechenden Prämien jedoch kaum gesenkt haben. Die Finma will nun die Prämientarife in den Spitalzusatzversicherungen genau prüfen.

WEITERE ENTWICKLUNG IM UMFELD

KooperationenGemäss verschiedenen Informationen gehen diverse Krankenversicherer enge Verbindungen mit Privat-assekuranz-Gesellschaften ein: Die Sanitas mit der Swiss Life, die Concordia mit der Mobiliar und die CSS mit der National Suisse. Im Zusatzversiche-rungsbereich bewegt sich also einiges.

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Einheitskassen-InitiativeTransparente Kommunikation wichtig

Der Abstimmungster-min für oder gegen die Einheitskasse steht noch nicht – das Thema ist aber schon heute aktu-ell. So hat das Parlament in der Frühlingssession über verschiedene Moti-onen beraten, welche die Volksinitiative rasch und ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung bringen wollen, die Medien haben intensiv darüber be-richtet. Auch der RVK bereitet sich bereits heute auf die Abstimmungskampagne vor. Er macht dies in enger Zusammenarbeit mit den anderen Branchenverbänden, um Synergien und Ressourcen effizient und erfolgreich zu nutzen.

Santésuisse führt jedes Jahr das Forum der Kranken-versicherer durch, das sich an Geschäftsführer und Kadermitarbeitende der Krankenversicherer rich-tet. Das diesjährige Forum, das Ende Februar 2013 in Bern stattgefunden hat, stand ganz im Zeichen der Einheitskasse. Santésuisse-Exponenten sowie weitere Experten haben über den aktuellen Stand der poli-tischen Debatte informiert und mögliche Szenarien erläutert. Zudem haben sie die Unterschiede zur letz-ten Einheitskassen-Abstimmung von 2007 erklärt. Santésuisse und auch der RVK gehen davon aus, dass die SP-Initiative für eine nationale Einheitskasse frü-hestens im März 2014 zur Abstimmung kommt, rea-listisch ist wahrscheinlich eher später.

Obwohl der Abstimmungstermin noch in weiter Ferne liegt, ist es wichtig, die Kundinnen und Kun-den bereits heute transparent und ehrlich über die Vor- und Nachteile des heutigen Systems gegenüber einer staatlichen Einheitskasse zu informieren. Wie erste Umfragen zeigen, ist der Bevölkerung die heute unbestritten hohe Qualität des Gesundheitswesens wichtiger als die Kosten. Es muss den Verbänden und den Krankenversicherern deshalb gelingen, nicht iso-liert auf die Kostenfolgen hinzuweisen, die mit einer Einheitskasse nicht gesenkt werden können. Diese Ansicht vertritt übrigens auch Bundesrat Alain Ber-set. Das Ziel muss sein, die negativen Konsequenzen bezüglich Qualität aufzuzeigen. Der Bevölkerung muss

klar werden, dass mit einer Einheitskasse nichts ge-wonnen, hingegen viel aufs Spiel gesetzt wird.

Der RVK unterstützt seine Mitglieder mit entspre-chenden Argumenten und Vorlagen. Es wird wichtig sein, die für viele Versicherte eher trockene Materie verständlich zu erläutern, die Kernbotschaften immer und immer wieder zu kommunizieren, so dass die Versicherten sie aufnehmen und verstehen. Und sie die Einheitskasse auch in dieser Abstimmung mit aller Deutlichkeit ablehnen.

Daniel HerzogDirektorT 041 417 05 [email protected]

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Informationen des RVK

EXPRESS

RVK-Forum: Kopf gegen ZahlAm Donnerstag, 25. April 2013, findet in Luzern das RVK-Forum statt. Im Mittelpunkt steht die Evidenzba-sierte Medizin: Namhafte Referenten beleuchten das Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln.

Zusammenarbeit mit Tarifsuisse Seit gut zwei Jahren vermittelt der RVK im Leistungsein-kauf die Dienstleistungen von Tarifsuisse. Versicherer, die der Einkaufsgemeinschaft des RVK angeschlossen sind, profitieren von einem attraktiven Preis und einem hohen Marktanteil der Vertretung.

Case Management startet PilotprojektDer RVK hat mit der Heineken Switzerland AG ein Pi-lotprojekt gestartet: Neben dem betrieblichen Case Ma-nagement erhält Heineken eine umfassende Beratung bei versicherungsmedizinischen Fragen.

Zertifizierte Datenannahmestelle (DAS) Der RVK hat entschieden, keine eigene zertifizierte DAS bereitzustellen. Er wird jedoch eng mit den Datenverar-beitern zusammenarbeiten. Dank der bereits bestehen-den Infrastruktur ist der RVK in der Lage, seine Prozesse medienbruchfrei und datenschutzkonform an die jeweili-gen Systeme anzubinden.

Page 13: INFORMATION April 2013

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RVK-Forum«EbM – zukünftiger Standard?»

Das schweizerische Gesundheitswesen steckt in unruhigen Zeiten. Der Gegensatz zwischen Ansprüchen und Kosten beherrscht die poli-tischen und gesellschaftlichen Diskussionen. Intensiv wird nach Ideen und Lösungen ge-sucht. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Evidenzbasierte Medizin (EbM) an Bedeutung.

Bei der EbM geht es darum, Leitlinien aus der syste-matischen Forschung zu erhalten, wie bei Patienten im Einzelfall Diagnosen gestellt und Behandlungen um-gesetzt werden sollen. EbM bietet die Werkzeuge, so dass Abklärungen und Behandlungen auf anerkannten und wirksamen Abläufen basieren.

Fragen wie «Lässt sich EbM im Alltag umsetzen?» oder «SollEbMzumzertifiziertenStandardbeidermedi-zinischen Leistungserbringung in der Grundversiche-rung werden?» werden am diesjährigen RVK-Forum behandelt. Referenten aus dem Gesundheitswesen

setzen sich am 25. April 2013 in Luzern mit dem Für und Wider von EbM auseinander. Dabei kommen alle wesentlichen Punkte zur Sprache: die Sicht der Kran-kenversicherer, jene der Leistungserbringer und des Bundesamts für Gesundheit, aber auch die Meinung der Ökonomen und Patientenvertreter.

Interessiert?WeitereInformationenfindenSieonlineunter www.rvkforum.ch.

Der RVK freut sich, Sie persönlich im Verkehrshaus der Schweiz in Luzern zu begrüssen.

Marco FähLeiter Bildung + EventsT 041 417 05 [email protected]

Kopf gegen

ZahlEvidenzbasierte Medizin im Mittelpunkt. Lösen Zahlen und Fakten die Intuition und Erfahrung ab ?

Diskutieren Sie mit am 25. April 2013 von 9.30 bis 16 Uhr im Verkehrshaus in Luzern

www.rvkforum.ch

Page 14: INFORMATION April 2013

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VerbandMitgliederveranstaltung in Luzern

Der «RVK-ImPuls» findet dieses Jahr zum zweiten Mal zusammen mit der Delegierten-versammlung des RVK und der Generalver-sammlung der Rück AG in Luzern statt. Dieses Jahr stellt der RVK das Thema Einheitskasse in den Mittelpunkt.

Der RVK-ImPuls vom 13. und 14. Juni 2013 richtet sich an die Führungsorgane der

RVK-Mitglieder. Sie haben die Gelegenheit, sich über aktuelle Themen auszutauschen, zu diskutieren und das Netzwerk zu festigen. Den Rahmen für diese Veranstaltung bildet ein aussichtsreicher Donners-tagabend auf dem Luzerner Hausberg Pilatus mit einem Abendessen in luftiger Höhe und einer Tal-fahrt mit der steilsten Zahnradbahn der Welt. Am Freitagmorgen steht die Einheitskasse im Zentrum: Referenten beleuchten das Thema aus unterschied-lichen Blickwinkeln.

Der RVK freut sich auf eine rege Teilnahme.

Marco FähLeiter Bildung + EventsT 041 417 05 [email protected]

Delegiertenversammlung undGeneralversammlung 2013

Die 81. Delegiertenversammlung des RVK findetdiesesJahrwiederzusammenmitder2. Generalversammlung der RVK Rück AG am 14. Juni 2013 in Luzern statt. Anträge der Dele-gierten sind bis zum 15. April 2013 schriftlich beim RVK einzureichen.

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VerbandAnzahl Versicherte gestiegen

Die kleinen und mittleren Krankenversicherer haben zugelegt. Die neuste Erhebung zeigt: Ihre Versichertenbestände in der Grundver-sicherung haben per 1. Januar 2013 um rund zwei Prozent zugenommen. Rund 625‘000 Kundinnen und Kunden schätzen die zahl-reichen Vorteile der kleinen und mittleren Krankenversicherer: unbürokratische und kundenfreundliche Arbeitsabläufe, kompe-tente Beratungen und auf Kundenbedürfnisse zugeschnitte Versicherungsprodukte.

Der RVK vertritt rund 40 Prozent aller Kranken-versicherer. Er unterstützt seine Mitglieder mit sei-nem umfassenden Know-how im Gesundheitswesen. Die aktuellen Zahlen bestätigen, dass sich die klei-nen und mittleren Krankenversicherer erfolgreich im Krankenversicherungsmarkt behaupten. «Ich bin überzeugt, dass unsere Mitglieder eine attraktive Al-ternative zu den grossen Versicherern darstellen – heute und morgen», erklärt Daniel Herzog, Direktor des RVK. Als Verband und Kompetenzzentrum leistet der RVK einen wichtigen Beitrag, um die längerfristige Existenz seiner Mitglieder zu sichern. «Sie können problemlos mit der Konkurrenz mithalten.»

Kurze EntscheidungswegeDie 27 RVK-Mitglieder differenzieren sich in vielen Bereichen klar von den grossen Krankenversiche-rern – zum Vorteil ihrer Kundinnen und Kunden: Aufgrund ihrer Grösse passen die RVK-Mitglieder ihre Angebote und ihre Organisationsstrukturen rasch an sich verändernde Marktbedürfnisse an. Sie haben transparente Strukturen und kurze Entscheidungs-wege. Dank der Nähe zum Kunden und der tiefen Fluktuation kennen die Mitarbeitenden die Kunden teilweise persönlich und können sie umfassend und kompetent beraten. Um die Solvenz zu stärken und diefinanzielleSicherheitzugarantieren,gleichendiekleinen und mittleren Krankenversicherer die klei-nere Risikobasis mit massgeschneiderten Rückversi-cherungslösungen aus, die sie mehrheitlich beim RVK beziehen.IhreschlankenundeffizientenOrganisati-onsstrukturen ermöglichen tiefe Verwaltungskosten. Diese Vorteile geben sie gerne an ihre Kundinnen und Kunden weiter.

Martina RuossLeiterin UnternehmenskommunikationT 041 417 05 [email protected]

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Leistungseinkauf KVGZusammenarbeit mit Tarifsuisse

Seit dem 1. Januar 2011 vermittelt der RVK die Dienstleistungen von Tarifsuisse an eine Gemeinschaft von 31 Krankenversicherer mit einem Bestand von 911‘849 Versicherten (Durchschnittsbestand 2011 gemäss BAG). Der Marktanteil, bezogen auf das von Tarif-suisse vertretene Volumen, beträgt knapp 19 Prozent. In vier Kantonen (Glarus, Basel-Stadt, Schaffhausen und Graubünden) ist der RVK Marktführer.

Die Dienstleistungen von Tarifsuisse sind umfassend: Es geht nicht nur um schweizweite Tarifverhand-lungen mit stationären und ambulanten Leistungs-erbringern, sondern auch um Genehmigungs- und Festsetzungsanträge, Beschwerdeführung vor Bun-desverwaltungsgericht und die Umsetzung von Qua-litätssicherungskonzepten.

Vertretung in GremienKrankenversicherer, die sich der Einkaufsgemein-schaftdesRVKanschliessen,profitierenvoneinemattraktiven Preis für die Dienstleistung und vom ho-hen Marktanteil der Vertretung, die dem einzelnen Krankenversicherer ein grösseres Gewicht in der In-teressenvertretung ermöglicht. Die Versicherer und der RVK wirken in den beratenden Gremien von Di-rektion und Verwaltungsrat beziehungsweise in den Verhandlungsdelegationen und -kommissionen mit und stellen dadurch die Interessen der Versicherer sicher.

Tarifsuisse ist bekannt für ihre konsequente Haltung in den Tarifverhandlungen und dafür, dass sie meis-tens tiefere Preise erzielt als die Mitbewerber. Zudem greift Tarifsuisse im KVG-Bereich auf eine langjährige Erfahrung mit einem eingespielten Team zurück. Der Preisüberwacher stellt Tarifsuisse indirekt ein gutes Zeugnis aus: In seinem Newsletter vom 13. November 2012 schreibt er über «zahlreiche Tarifabschlüsse auf erstaunlich hohem Niveau». Er rät den Regierungen der betroffenen Kantone, diese Tarife nicht zu geneh-migen und gibt entsprechende Tarifempfehlungen ab.

Weitere Zusammenarbeit angestrebtDer Rahmenvertrag mit der Tarifsuisse AG ist bis Ende 2013 befristet. Die Anschlussvereinbarungen dazu haben dieselbe Laufzeit und müssen folglich ab dem 1. Januar 2014 erneuert werden. Verändern sich die Rahmenbedingungen nicht grundsätzlich, strebt der RVK eine Weiterführung der Zusammenarbeit mit Tarifsuisse an. Die naheliegende Lösung ist, die Anschlussvereinbarungen mit den bestehenden Kun-den der Einkaufsgemeinschaft zu verlängern. Sobald die Rahmenbedingungen bekannt sind, setzen sich die Vertreter des RVK mit den Kunden im Leistungsein-kauf KVG in Verbindung.

Dieter EhrenbergLeiter Leistungserbringer ManagementT 041 417 05 [email protected]

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MedCasePoolPilotprojekt gestartet

Nachdem die Zusammenarbeitsvereinbarung mit Aon Risk Solution Schweiz AG abgeschlos-sen worden ist, hat der RVK mit der Heineken Switzerland AG Ende 2012 ein Pilotprojekt für das Dienstleistungsangebot mit versiche-rungsmedizinischer Beratung und Case Ma-nagement unterzeichnet.

Mit dieser Dienstleistung des RVK kann der Kun-de auf einen neutralen und vom Taggeldversicherer unabhängigen Case-Management-Anbieter zählen. Zusätzlich kann er auf eine umfassende Beratung bei versicherungsmedizinischen Fragen zurückgreifen. Dem Kunden steht somit ein betriebliches Case Ma-nagement zur Verfügung, das auf das Unternehmen adaptiert und vom Taggeldversicherer losgelöst ist. Wird der Taggeldversicherer gewechselt, müssen gut funktionierende Strukturen und Prozesse nicht neu aufgebaut werden.

Durch einen einfachen und direkten Zugang kann das Fachwissen der RVK-Case-Manager und der Ärzte aus den verschiedenen Fachrichtungen ab-geholt werden, was eine qualitativ hochstehende, schnelle, kostengünstige und datenschutzkonforme Fallabwicklung ermöglicht. Im Rahmen des betrieb-lichen Case Managements werden Fragestellungen bei bestehender oder drohender Arbeitsunfähigkeit geklärt – unabhängig von der Ursache (Krankheit, Unfall,ArbeitsplatzkonfliktoderLeistungseinbusse).

Durch eine frühzeitige Erfassung im Rahmen der ver-sicherungsmedizinischen Beratung können potenzielle Langzeitfälle frühzeitig erkannt und bedarfsgerecht, individuell sowie zielorientiert begleitet werden.

Der Kundennutzen der Beratung, die auf die individu-ellenundfirmenspezifischenBedürfnisseausgerichtetist, wird im Rahmen des Pilotprojekts mit Heineken Switzerland laufend evaluiert, um die daraus gewon-nen Erkenntnisse für die künftige Ausrichtung zu berücksichtigen. Wird die Dienstleistung erweitert, profitierenzukünftigauchbestehendeRVK-Kunden:DerRVKwirdeinganzheitlichesundflächendecken-des Case Management mit bedarfsgerechten ergän-zenden Dienstleistungen anbieten können.

Sonja BlumLeiterin Case ManagementT 041 417 05 [email protected]

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MedCasePoolZertifizierte Datenannahmestelle

Seit rund drei Jahren bietet der RVK die sta-tionäre Rechnungskontrolle nach dem Tarif SwissDRG an (vormals APDRG). 27 Kranken-versicherer sowie die kantonalen IV-Stellen lassen die Spitalrechnungen ganz oder teilwei-se durch die Ärzte und medizinischen Codie-rer der DRG-Prüfstelle des RVK recodieren.

Die dabei erzielten Beanstandungserfolge bekräfti-gen die Notwendigkeit einer genauen Prüfung. Der RVK überprüft seine Dienstleistungen regelmässig, um sie an allfällige Veränderungen anzupassen und laufend weiterzuentwickeln. So hat der RVK geprüft, wieeinezertifizierteDatenannahmestelle(DAS)aus-sehen könnte. Nachdem er alle Vor- und Nachtei-le abgewogen und die Marktgegebenheiten geklärt hat, ist der RVK zum Entschluss gekommen, keine eigenezertifizierteDASbereitzustellen.DerRVKwird jedoch mit den Datenverarbeitern und deren zertifiziertenDASzusammenarbeiten.Erwirddiebereits bestehende Infrastruktur nutzen und ist da-durch in der Lage, seine Prozesse medienbruchfrei und datenschutzkonform an die jeweiligen Systeme anzubinden. Mit den beiden Anbietern BBT Software AG und Centris AG sind bereits entsprechende Pro-jekte initiiert. Kunden der Secon AG wird der RVK

Zusammenarbeit mit EGK ausgebaut

Die EGK-Gesundheitskasse ist ein wichtiger Kunde des MedCasePool. So berät der RVK die EGK in vertrauensärztlichen Fragen. Nun konnte die Zu-sammenarbeit ausgebaut werden: Seit 1. Januar nutzt die EGK die Dienstleistung der DRG-Prüfstelle. Der RVK ist überzeugt, dass er auch hier eine kompe-tente Dienstleistung erbringen kann.

ebenfalls adäquat unterstützen, so dass auch in diesem Fall eine gesetzeskonforme DRG-Rechnungskontrolle sichergestellt ist.

Patrick KellenbergerBereichsleiter Marketing + BildungT 041 417 05 [email protected]

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Marketing und BildungFrühlingsausgabe SICHER

Nach einem langen und kalten Winter steht der Frühling endlich vor der Tür. Das wider-spiegelt sich auch in der neuen, farbenfrohen und informativen Ausgabe der Kundenzeit-schrift SICHER. Sieben Krankenversicherer machen bei dieser Ausgabe mit, die im April erscheint.

Das SICHER widmet sich unter anderem dem Thema Frühlingsmüdigkeit. Rund 50 Prozent der Schweizer leiden an diesem Phänomen. Eine mögliche Ursache ist die Zeitumstellung. Was sonst die «Volksmüdig-keit» begünstigt, erfahren die Leserinnen und Leser in der aktuellen Ausgabe.

Ein weiteres Thema ist die Evidenzbasierte Medizin – kurz EbM. Was heisst EbM, wie wird sie angewen-det und welchen Nutzen bietet sie? Das diesjährige RVK-Forum widmet sich ebenfalls diesem Thema. Am 25. April 2013 treffen sich wichtige Akteure aus dem Gesundheitswesen im Verkehrshaus in Luzern, um über das Für und Wider von EbM zu diskutieren.

Weitere Themen im SICHER sind:• freie Wahl des Krankenversicherers • Power-Frühstück für Kinder• Versicherungsratgeber: Masernimpfung

Michelle Furrer BarskyProjektleiterin Marketing T 041 417 05 [email protected]

Mit Schwung in den Frühling

4 Was steckt hinter EbM?

6 Erschöpft trotz Sonnenschein

6 Modetrend Fasten

7 Powerfrühstück für Kinder

8 Versicherungsratgeber

SICHER m i t m e i n e r K r a n k e n k a s s e

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RVK-BildungsangeboteAktuell und kompetent

Die Aus- und Weiterbildungsangebote des RVK erfreuen sich einer starken Nachfrage. Dies zeigt sich bei den Grund- und speziell bei den Fachkursen, die rege besucht werden.

Erstmals hat der RVK ein Weiterbildungsangebot speziell für Hilfspersonen des vertrauensärzt-lichen Dienstes durchgeführt. Weil die Gesetzge-bung immer strengere Auflagenmacht, ist ein re-gelmässiger Austausch zwischen Vertrauensarzt und Hilfsperson unerlässlich. 30 Personen haben den Kurs besucht. Sie haben wertvolle Informationen zu datenschutzrelevanten und medizinischen Fragen erhalten.

Die Krankenversicherer mussten im April 2012 erstmals den KVG-Solvenztest einreichen. Knapp ein Jahr später führte der RVK, zusammen mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und der Azenes GmbH, Ende März 2013 eine weitere Tagung zu diesem Thema durch. So informierte das BAG über wichtige Anpassungen beim Erstellen des Solvenz-tests und zeigte erste Auswertungen. Gleichzeitig präsentierten die Referenten den über 40 Teilneh-menden Möglichkeiten für eine zweckmässige Kenn-zahlen-Analyse.

Eine Gesamtübersicht des RVK-Bildungsprogramms ist am Schluss der INFORMATION aufgeführt. De-tails sind auf der Webseite www.rvk.ch/bildung zu finden.

Marco FähLeiter Bildung + EventsT 041 417 05 [email protected]

Die aktuell grosse Nachfrage nach fachlicher Wei-terbildung zeigt auf, dass die Krankenversicherer in die Ausbildung der Mitarbeitenden investieren und so ihre Kompetenz stärken. Nachdem der Fachkurs «Medizinische Kenntnisse» rasch ausgebucht war, wird er im Herbst ein zweites Mal durchgeführt. Der zusätzliche Kurs startet am 20. September 2013.

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RVK-FrühlingstagungWissen auffrischen – Kontakte pflegen

Am 12. und 13. März fand die sechste RVK-Frühlingstagung bei winterlichen Bedingungen in Nottwil statt. Für die diesjährige Veran-staltung wurden namhafte Fachpersonen als Referenten gewonnen. Die Teilnehmenden besuchten während zwei Tagen diverse bran-chenspezifische Workshops.

Monika Diebold vom Schweizerischen Gesundheits-observatorium hat die Frühlingstagung mit einem Ple-numsreferat über die aktuellen Entwicklungen von Volkskrankheiten im 21. Jahrhundert eröffnet. Danach bildeten sich die rund 60 Teilnehmenden in unter-schiedlichen Workshops weiter. Bereits im Voraus stellten sie aus insgesamt acht Themen ihr individuel-les Programm zusammen. Interessiert nahmen sie an den Workshops teil und gestalteten diese aktiv mit. Die Teilnehmenden erhielten wertvolle Inputs und führten auch in den Pausen angeregte Diskussionen rund ums Gesundheitswesen. Ein variantenreicher Apéro und das Nachtessen rundeten den ersten Tag ab. Die Anwesenden nutzten die Gelegenheit, beim gemütlichen Beisammensein Erfahrungen auszutau-schen.

Die Teilnehmenden bewerteten die RVK-Frühlingsta-gung grösstenteils als sehr positiv. Im Weiterbildungs-angebot gilt die Veranstaltung als wichtiger Eckpfeiler. Insbesondere lobten sie den reibungslosen Ablauf vor Ort und die Infrastruktur des Seminarhotels. Der RVK überzeugte sie als Organisator und Wissensver-mittler. Die Anwesenden nutzten die Frühlingstagung, umihreKontakteinnerhalbdesVerbandeszupflegen.

Philipp DünkiProduktverantwortlicher Bildung + EventsT 041 417 05 [email protected]

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Informationen unserer Mitglieder, Kunden und Partner

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RVK-MitgliederErfolgreiche Zertifizierungen

Ab Mitte 2012 wurde das Zertifizierungsver-fahren nach den Grundlagen des RVK-SQS-Qualitätszertifikats schrittweise eingestellt und mit dem Verfahren nach ISO 9001 ersetzt.

Im Rahmen dieser Umstellungen haben die zwei Krankenversicherer kmu-Krankenversicherung und KrankenkasseLuzernerHinterlandbeiZertifizie-rungsaudits im März 2013 die Vorgaben von ISO 9001 erfüllt. Der RVK gratuliert den zwei Versicherern zu diesemZertifikat.

Der Verband unterstützt die Mitglieder auch weiter-hin im Qualitätsbereich und übernimmt 75 Prozent derKostenfürZertifizierungennachISO9001undGoodPriv@cy.

Stephan BernetBereichsleiter RessourcenT 041 417 05 [email protected]

VertrauensarztRücktritt Dr. Schwertfeger

Dr. med. Heinz Schwertfeger ist als Vertrau-ensarzt beim MedCasePool des RVK zurück-getreten. Er ist Ende März 2013 pensioniert worden und beendigt deshalb seine Arbeit als Vertrauensarzt.

Mit seiner grossen beruflichen Erfahrung hatDr.Schwertfeger seit 2003 die Kunden des RVK in gynä-kologischen Fachfragen beraten und damit wesentlich zum Erfolg des MedCasePool beigetragen.

Der RVK dankt Dr. Schwertfeger für die gute Zu-sammenarbeit und wünscht ihm alles Gute für seine Zukunft.

Dr. Rudolf HäuptleBereichsleiter MedCasePool/VertrauensarztT 041 417 05 [email protected]

Prüfungserfolg

Lukas Clausen – Kundenbe-rater bei sodalis in Brig – hat die Ausbildung zum Sozial-versicherungs-Fachmann mit eidgenössischem Fachausweis erfolgreich bestanden. Das gesamte Team der sodalis gesundheitsgruppe gratuliert ihm zu dieser tollen Leistung. Gut gemacht, Lukas!

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17. April Fachkurs «Psychiatrie und Psychotherapie» Luzern

25. April RVK-Forum Luzern

2./8. Mai Fachkurs «Krankentaggeld» Luzern

14./15. Mai Grundkurs 1 Luzern

22./29. Mai und 5./18. Juni

Fachkurs «Medizinische Kenntnisse» Luzern

4./5. Juni Grundkurs 2 Luzern

12. Juni Fachkurs «Haftung und Regress» Zürich

13./14. Juni RVK-ImPuls: Treffen. Erfahren. Austauschen. Luzern

14. Juni Delegiertenversammlung RVK/Generalversammlung RVK Rück AG Luzern

21. Juni Generalversammlung Santésuisse Bern

3./4. September Grundkurs 1 Luzern

20./25./26. September und 3. Oktober

Fachkurs «Medizinische Kenntnisse» Luzern

24./25. September Grundkurs 2 Luzern

12./13. November Grundkurs 1 Luzern

3./4. Dezember Grundkurs 2 Luzern

Sessionen 2013

3. bis 21. Juni Sommersession

9. bis 27. September Herbstsession

25. November bis 13. Dezember Wintersession

Agenda 2013


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