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Gute Fahrt. Wir sind dabei. - ACE

Date post: 23-Mar-2022
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Gute Fahrt. Wir sind dabei.
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Gute Fahrt. Wir sind dabei.

1976 2016

40 Jahre Gurtpfl icht: Es lebe der Lebensretter

GURT-GESCHICHTE1976

Anschnallpfl icht auf den Pkw-Vordersitzen. Mitnahmeverbot von Kindern unter 12 Jahren auf den Vordersitzen.

1998Anschnallpfl icht in Reisebussen.

2012 Alle neuen Pkw müssen mit einem Sicherheitsgurt-Warnsignal für den Fahrersitz ausgestattet sein.

1979 Gurteinbaupfl icht für neue Pkw auf den Rücksitzen.

1984 Einführung eines Verwarnungsgeldes in Höhe von 40 Mark bei Nichtanlegen.

1993Gurtpfl icht von Kindern bis 12 Jahre / unter 150 cm in geeig-neten Rückhaltesystemen.

Verkehrstote in Deutschland– rund 20 Prozent ohne Gurt

Im Jahr 2014 war durchschnittlich jeder fünfte getötete Autoinsasse zum Zeitpunkt des Unfalls nicht angeschnallt. Dies ergab eine Recherche von ACE und DVR für zehn Bundesländer.

Leider ohne Angaben: Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Thüringen

Kurt BodewigSchirmherr der ACE-Aktion „KOMM GURT AN“Präsident der Deutschen Verkehrs-wacht und Bundesminister a.D.

Vorhang auf für einen echten Helden: den Anschnallgurt. Seit jeher das effektivste Sicherheitssystem im Auto.

Seit 40 Jahren gilt nun die Gurtpfl icht in Deutschland. Unfallforscher schätzen, dass der Gurt – rein statistisch – alle sieben Sekunden ein Menschenleben rettet. Eine Leistung, die der ACE mit seiner diesjährigen Clubaktion „KOMM GURT AN!“ würdigen und feiern möchte!

1976, bei Einführung der Gurtpfl icht in der BRD, gab es große Vorbehalte und teils absurde Bedenken in der Bevölkerung. Politik und Verkehrsverbände reagierten darauf mit gleichsam umfangreichen wie kostspieligen Werbekampagnen. Nur neun Jahre später ernannte das Deutsche Patentamt den Dreipunkt-Sicherheitsgurt zu einer der nützlichsten Erfi ndungen für die Menschheit der letzten 100 Jahre.

Wie sieht es nun aus mit dem Anschnallen im Gurt-Jubiläumsjahr 2016? Der ACE prüft die Praxis und will mit seiner diesjährigen Verkehrs-sicherheitskampagne auch den letzten „Gurtmuffel“ überzeugen, nicht verantwortungslos mit der eigenen Gesundheit und dem Leben umzugehen.

in Reisebussen. einem Sicherheitsgurt-Warnsignal für den Fahrersitz ausgestattet sein.

12 Jahre / unter 150 cm in geeig-neten Rückhaltesystemen.

Verkehrstote in Deutschland– rund 20 Prozent ohne Gurt

Im Jahr 2014 war durchschnittlich jeder fünfte getötete Autoinsasse zum Zeitpunkt des Unfalls nicht angeschnallt. Dies ergab eine Recherche von ACE und DVR für

Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, 22,5%

Bayern

20,0%*Berlin

22,3% Baden-Württemberg

4,6% Nordrhein-Westfalen

19,8%*Rheinl.-Pfalz

42,9% Saarland

11,6% Sachsen-Anhalt

10,0%*Schleswig-Holstein

31,8% Brandenburg

20,5 %Hessen

Datenbasis: 2014 / *2011Quelle: DVR, ACE-Recherche 01/2016

dass der Gurt – rein statistisch – alle sieben Sekunden ein Menschenleben rettet. „KOMM GURT AN!“

1976, bei Einführung der Gurtpfl icht in der BRD, gab es große Vorbehalte und teils absurde Bedenken in der Bevölkerung. Politik und Verkehrsverbände

Patentamt den Dreipunkt-Sicherheitsgurt zu einer der nützlichsten

Wie sieht es nun aus mit dem Anschnallen im Gurt-Jubiläumsjahr 2016? Der ACE prüft die Praxis und will mit seiner diesjährigen Verkehrs-sicherheitskampagne auch den letzten „Gurtmuffel“ überzeugen,

Nicht angeschnallte Getötete stel-len nur die äußerste Spitze dar, die sich durch die Kontrollen der Poli-zei bestätigt. Aus einigen Ländern sind die Zahlen der geahndeten Gurtverstöße pro Jahr bekannt.

Baden-Württemberg < 80.000*

Bayern 65.403

Berlin >13.000

Sachsen 44.047

Schleswig-Holstein 5.322

Datenbasis: 2014 / *2015Quelle: ACE-Recherche 01/2016

Geahndete Gurtverstöße

2014 verunglückten 10.764 Kinder als Mitfahrer in einem Pkw. So viele wie seit 2007 nicht mehr. Ein trauriger Rekord ist dies auch deshalb, weil viele der Kinder falsch gesichert wurden.

So schnallen Sie Ihr Kind richtig an: Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhaltesysteme für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind (StVO § 21 Personenbeförderung).

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Fragen und ...... Antworten

Sicherheitstrainings | Beratungen | Seminare

Stan

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Sicherheitstraining für Fahrerinnen und Fahrer von Personenkraftwagen von Caravan und Anhänger von Motorrädern von Transportern

Sicherheitsberatung Planung, Organisation und Durchführung betrieblicher Verkehrssicherheitsaktionen Analysen und Beratung zum Unfallgeschehen auf innerbetrieblichen Wegen

von Lastkraftwagen von Bussen von Geländewagen Öko-Sicherheitstraining

Schulungsprogramme Kind und Verkehr Mobililli unterwegs Ü60 | Bleib mobil

Simulatoren Fahr- und Unfallsimulator Brems- und Aufprallsimulator Kinderrückhalte-Systeme Transporter (mit Stützrädern) zur Ladungssicherung

Seminare für Auszubildende „jung-clever-sicher“ Vielfahrer „gesund & sicher“ Berufskraftfahrer Weiterbildung

ACE Auto Club Europa e.V. Abteilung Auto + Verkehr Schmidener Straße 227 70374 StuttgartInfo-Service: 0711 530 33 66 77 Fax: 0711 5303-289Internet: www.ace-online.deE-Mail: [email protected]

Alle sicher ans ZielDie ACE Clubmitgliedschaft

Gute Fahrt. Wir sind dabei.

Mein Auto hat hinten keine Kopfstützen und das Kind ragt mit dem Kopf über die Lehne hinaus, soll ich dann besser auf eine Sitzerhöhung verzichten? Auf keinen Fall darf auf Rückhaltesysteme verzichtet werden. Der Gurt würde ohne Sitzerhöhung keinen ordnungsgemäßen Gurtverlauf gewähr- leisten. Es empfiehlt sich deshalb, einen Kindersitz mit Seitenaufprall- schutz zu verwenden, da hier der Kopf abgestützt wird. Immer ist von Prüfnormen wie ECE (44-01, 44-02) 44-03 und 44-04 die Rede. An was erkenne ich die Prüfnorm? Jeder Kindersitz muss das abgebildete orangefarbene Etikett aufweisen,

auf dem Sie die Prüfnormen erkennen. Was ist von gebrauchten Kindersitzen zu halten? Wir empfehlen dringend, keine Kindersitze zu benutzen, von denen Sie die Vorgeschichte nicht kennen. (Vorsicht: versteckte Mängel!) Ich habe gehört, dass dicke Kleidung gefährlich sein kann, stimmt das?

Dicke Kleidung trägt auf und verhindert, dass die Gurte eng am Körper anliegen. Oft, besonders in Babyschalen oder Sitzen der Gruppe I, ist gar kein korrekter Gurtverlauf möglich, da die Gurte von der Schulter rutschen. Dies bedeutet, dass es bei einem Unfall zu einer großen Vorverlagerung mit entsprechend höherer Belastung kommt. Daher: Wenn möglich bitte auf dicke Kleidung verzichten und lieber eine Wolldecke über das Kind legen! Wo ist der sicherste Platz für Kinder im Fahrzeug? Hinten in der Mitte. Dort ist Ihr Kind so weit wie möglich von allen Kollisionspunkten entfernt (beachten Sie unbedingt die Einbauanleitung

des Sitzherstellers). Die zweitbeste Sitzposition ist auf der Rückbank hinter dem Beifahrersitz. Beim Aussteigen befinden sich Eltern/Kind auf der Gehwegseite und nicht auf der Fahrbahn. Die Kindersicherungen an den Türen sollten in jedem Fall aktiviert sein. Autounfall – und was ist mit dem Kindersitz? Bereits ab einer Aufprallgeschwindigkeit von 10 km/h kann der Kindersitz Beschädigungen aufweisen. Diese sind oftmals mit dem bloßen Auge nicht sichtbar. Zur Sicherheit des Kindes empfehlen wir deshalb, den Sitz nach einem Unfall gegen einen neuen auszutauschen. Kinder im Flugzeug Auch im Flugzeug ist die Verwendung eines Kinderrückhalte- systems zu empfehlen. Fragen Sie bei Ihrer Fluggesellschaft nach, welche Kindersitze auf Ihren Maschinen erlaubt sind. Es gibt Kindersitzmodelle, die eine sog. Flugzeugqualifikation aufweisen.

Antworten auf die häufigsten Fragen Wie lange muss überhaupt ein Kindersitz benutzt werden? Kinder müssen entweder 12 Jahre alt sein oder 150 cm groß. Ist eines dieser beiden Kriterien erreicht, muss kein Kindersitz mehr benutzt werden. Bitte achten Sie beim Anschnallen Ihres Kindes jedoch stets auf einen ordnungsgemäßen Gurtverlauf.

Was ist beim Einbau zu beachten? Der Kindersitz muss sich fest in das Auto installieren lassen und darf dann nicht mehr wackeln oder verrutschen: Je fester, desto besser! (Betriebsanleitung Ihres Pkws beachten). Darf ich mein Kind auf dem Beifahrersitz mitnehmen? Kinder unter 12 Jahren, die kleiner als 150 cm sind, müssen in einem Kindersitz gesichert werden. Bei aktivem Beifahrerairbag darf niemals ein

Kindersitz entgegen der Fahrtrichtung montiert werden. In Fahrtrichtung kann der Beifahrersitz benutzt werden, er muss jedoch in die hinterste Position gebracht werden. Der Kindersitz muss aufrecht sein (keine Liegeposition). Beachten Sie auf jeden Fall auch die Bedienungsanleitung

Ihres Fahrzeugs.

Bei meinem Fahrzeug kann ich die Gurte in der Höhe verstellen, brauche ich dann trotzdem einen Kindersitz? Ja, Sie dürfen nicht darauf verzichten, denn es ist genauso wichtig, den Beckengurt richtig zu platzieren. Dieser würde ohne Sitzerhöhung zu hoch im Bauchbereich liegen und könnte schwerste Unterleibsverletzungen verursachen.

Mein Kind ist noch nicht 150 cm und noch keine 12 Jahre alt. Es wiegt aber mehr als 36 kg. Was soll ich tun? Wenn Ihr Kind noch Platz in und auf dem Sitz hat, muss er weiter verwendet werden. Nach unserer Ansicht und nach Meinung vieler Hersteller kann das angegebene Prüfgewicht überschritten werden. Der Kindersitz hat keine eigentliche Haltefunktion. Er dient dazu, den Fahrzeuggurt kindgerecht zu führen. Nur für den Fall, dass der Körper- umfang des Kindes so groß ist, dass es in keinen im Handel erhältlichen Kindersitz passt, kann durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde (Stadt oder Landratsamt) eine Einzelausnahmegenehmigung erteilt werden.

Was ist isofix? isofix ist eine genormte Schnittstelle zur Befestigung von Kindersitzen im Pkw.

Sicher geschnallt

Informationsbroschüre für die Sicherheit Ihres Kindes im Auto.

Die Informationsbroschüre für die Sicherheit Ihres Kindes im Auto „Sicher geschnallt“ können Sie telefonisch unter 0711 530 33 66 77 bestellen.

Bitte wechseln Sie erst so spät wie möglich zur nächsten Gruppe I. Der Transport entgegen der Fahrtrichtung ist mit Abstand die sicherste Methode, ein Kind vor den Folgen eines Unfalls zu schützen. Die Babyschale stützt den Kopf-, Hals- und Rückenbereich großfl ächig ab und bietet so einen sehr guten Schutz. Der Kopf des Kindes sollte durch die Babyschale noch abgestützt werden und auf keinen Fall herausragen.

1 Jahr 2 Jahre 3 Jahre 4 Jahre 5 Jahre 6 Jahre 7 Jahre 8 Jahre 9 Jahre 10 Jahre 11 Jahre 12 Jahre

Kindersitz mit Fangkörper. Kindersitz mit 5-Punkt-Gurtsystem.

bis 13 kg bis ca. 18 Monate

9 bis 18 kgca. 8 Monate bis ca. 4 Jahre

Gruppe 0+ Gruppe I Gruppe II

15 bis 25 kg ca. 3½ bis 7 Jahre

22 bis 36 kgca. 6 bis 12 Jahre

Gruppe III

Sitzerhöhung mit integrierter Rückenlehne und Seitenaufprall-Schutz.

Babyschale.

Jeder dritte Europäer ignoriert Gurtpfl icht im Fond

Eine europaweite Umfrage im Auftrag von Ford hat ergeben, dass rund ein Drittel aller Europäer auf dem Rücksitz nie oder nicht regelmäßig angeschnallt sind.

Passagiere im Alter von über 40 tragen mit einer Quote von 46 Prozent am seltensten Sicherheitsgurte auf den Rücksitzen.

Quelle: Ford/DVR, 12. Mai 2015

Rückhalteeinrichtungen für Kinder werden nach derECE-Regelung Nr. 44 in vier „Gewichtsgruppen“ eingeteilt:

Quelle: ACE-Vor-Ort-Zählung im Rahmen der bundesweiten Clubaktion 2007

Mehr als jedes fünfte Kind (20,43 Prozent) ist im Autonicht oder nicht vorschriftsmäßig angeschnallt.

Quelle: Statistisches Bundesamt, 2014

2014 verunglückten 10.764 Kinder als Mitfahrer in einem Pkw. So viele wie seit 2007 nicht mehr. Ein trauriger Rekord ist dies auch deshalb, weil viele der Kinder falsch gesichert wurden.

So schnallen Sie Ihr Kind richtig an: Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhaltesysteme für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind (StVO § 21 Personenbeförderung).

ACE-Vor-Ort-Zählung im Rahmen der

Quelle: Statistisches Bundesamt, 2014

Info-Service: 0711 530 33 66 77Internet: www.ace-online.de

ACE Auto Club Europa e.V.Schmidener Str. 22770374 Stuttgart

Bisherige ACE-Aktionen:

2005 Schlagloch 2011 Bike-Heroes2006 Mach mich an – Pro Licht am Tag 2012 Sicher transportieren2007 Ich hab‘s geschnallt (Kinder sichern) 2013 Halten.Sehen.Sichergehen.2008 Dem Blinkmuffel keine Chance! (Zebrastreifen)2009 Denk dran! Halt an! (STOP-Schild / Ampel) 2014 Nadelöhr Haltestelle2010 Schulweg-Doktor 2015 Park dein Handy, wenn du fährst

Die ACE-Aktion „KOMM GURT AN“ ist die 12. Aktion zur Verkehrssicherheit in Folge.

40 Jahre Gurt − ein Resümee Aus vielen Beobachtungen, Untersuchungen, Befragungen und Unfallanalysen gibt es folgende Erkenntnisse zum Anschnallverhalten der deutschen Autofahrer:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 21a (1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein.

Aus dem Bußgeldkatalog − Punkte nur bei Kindern

Verstoß Punkte Bußgeld Fahrverbot

Missachtung der Anschnallpfl icht − Sicherheitsgurt nicht angelegt

30 Euro nein

Wegen der Mitnahme eines oder mehrerer Kinder ohne Rückhalteeinrichtung im Auto

Bei einem Kind 1 60 Euro nein

Bei mehreren Kindern 1 70 Euro nein

Wegen der Mitnahme eines oder mehrerer Kinder bei nicht vorschriftsmäßiger Sicherung, aber mit Rückhalteeinrichtung

Bei einem Kind 30 Euro nein

Bei mehreren Kindern 35 Euro nein

Quelle: Kfz-Auskunft.de

Vision Zero nur mit Gurt „Der Sicherheitsgurt hat nach Meinung von Experten mehr als einer Million Menschen das Leben gerettet und ist nach wie vor der Lebensretter Nummer eins. Gegenüber anderen Systemen der aktiven und passiven Sicherheit ist er jedoch inzwischen eher aus dem Fokus der Aufmerksamkeit gerückt.“

Im Sinne der „Vision Zero: keiner kommt um, alle kommen an“ sind Informationen und Prävention gefragt.

Dr. Walter EichendorfPräsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR)

Der Sicherheitsgurt ist nicht angelegt im Sinne des § 21a, Abs. 1, Satz 1, StVO, wenn der Betroffene das Gurtschloss zwar verriegelt, den Schultergurt jedoch nicht über die Schulter, sondern unter dem linken Arm geführt hat.

(OLG Hamm vom 29.10.2007)

Einem Kfz-Insassen, der den Sicherheitsgurt nicht anlegt, fällt grundsätzlich ein Mit-verschulden (BGB § 254, Abs. 1) an seinen infolge der Nichtanlegung des Gurtes erlittenen Unfallverletzungen zur Last.

(BGH vom 12.12.2000)

Ein kleiner Teil der Autofahrer schnallt sich nicht an

Viele Kinder sind nicht oder falsch gesichert

20 Prozent der Unfalltoten waren nicht angeschnallt

Rücksitze sind Stiefkind beim Anschnallen

Aus der aktuellenRechtssprechung

Quelle: DVR, ACE LENKRAD 2/2013


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