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Tag der Kärntner Tourismuswirtschaft
Mag. Martin Sablatnig
Team Wirtschaftsrecht, Servicezentrum, Wirtschaftskammer Kärnten
11. März 2008
Gesetzloses Internet?
Agenda:
Bewertungsplattformen – wie gehe ich
rechtlich damit um?
Was ist bei Vertragsabschlüssen im Internet
zu beachten?
Impressumspflichten
Besondere Gefahren: „Die Internet-Abzocke“
2
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Grundthese
„Wer das Internet mit
klassischem Recht
kontrollieren will, hat es
nicht verstanden!“
Problemstellung
Das Internet ist ein weltweites Netz! Oft
versagt daher unser „klassisches Recht“.
Relevante Fragen: Anwendbares Recht?
Gerichtsstand?
Beweisbarkeit?
Lösungsbeispiel: Die internen „Spielregeln“ von
Ebay
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Beispiel: „Negativer Eintrag“
Sicht des Betroffenen:
Sie werden von einem Kunden auf einer
Bewertungsplattform „verrissen“ und wollen
sich dagegen wehren.
Sicht der Plattform:
Es handelt sich um eine Kundenbewertung,
die nur persönliche Erfahrungen darstellt.
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Gesetzliche Rahmenbedingungen
Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein
verfassungsmäßig garantiertes Recht und Basis
jeder demokratischen Gesellschaft!
Unterscheide:
Unwahre Tatsachenbehauptung - nicht
überprüfbares Werturteil
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Gesetzliche Rahmenbedingungen
Nicht überprüfbare Werturteile sind zulässig. Diese
lassen keinen Wahrheitsbeweis zu.
• Beispiel: „Das Essen hat mir nicht geschmeckt!“
Unwahre Tatsachenbehauptungen sind nicht zulässig.
• Beispiel: „Das Essen war verdorben!“
Achtung: Fließende Grenzen - Einzelfallentscheidung!
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Lösungsmöglichkeiten
Rechtliche Möglichkeiten nur bei
unwahren Tatsachenbehauptungen!
Plattformbetreiber muss Identität des
Bewerters nicht bekanntgeben (Datenschutz).
Grundsätzliche Haftung des Plattform-
betreibers, wenn er weiß, dass rechtswidrige
Bewertungen verbreitet werden.
8
Lösungsmöglichkeiten
Sofortige Kontaktaufnahme mit Plattform-
betreiber, wenn unwahre Tatsachen-
behauptungen bekannt werden.
Die Wirtschaftskammer unterstützt gerne!
Rechtliche Schritte?
Welches Recht, welcher Gerichtsstand
und welcher AUFWAND?
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Vertragsabschlüsse im Internet
Nicht nur „klassische“ Verträge sind gültig!
Auch Vereinbarungen, die per E-Mail abge-
schlossen werden, sind rechtlich bindend!
Es gelten –zumindest- die allgemeinen
Rechtsgrundsätze und Sonderbestimmungen.
Praxisproblem: Beweisbarkeit
Hoffnung: Digitale Signatur
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Impressumsvorschriften
Jede Homepage muss ein Impressum haben -
Verstöße können zu Strafen führen!
Beispiele für verpflichtende Angaben:
Name – Firma
Firmenbuchnummer
Rechtsform
Standort
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Impressumsvorschriften - Lösung
Unser Tipp:
Verlinken Sie ihre Homepage mit dem
Firmen A-Z der Wirtschaftskammer - dann haben
Sie ein rechtlich korrektes Impressum mit
Zusatznutzen (Karte und Routenplaner)!
Wie geht das?
Ganz einfach mit Mitgliedsnummer und Pin-Code
auf wko.at einloggen...
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Beispiel: „Die Internet-Abzocke“
Sie suchen und finden im Internet
Informationen und werden aufgefordert,
persönliche Daten anzugeben.
Wenige Tage später flattert eine Rechnung
ins Haus, weil es sich um ein kosten-
pflichtiges Angebot gehandelt hat.
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Beispiel: „Die Internet-Abzocke“
Bekommen auch Sie regelmäßig solche Mails?
Unterstützen Sie uns bei Finanztransaktionen!
Sie haben bei der (spanischen) Lotterie
gewonnen!
Sie sind Erbe eines Millionenvermögens in
Afrika!
Ihre Bank braucht persönliche Kontodaten
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Wie schütze ich mich?
Geben Sie niemals persönliche Daten bekannt!
Beantworten Sie niemals solche Mails!
Nützlicher Link – aktuelle Watchlist:
www.ombudsmann.at
Wenden Sie sich bei Problemen sofort an Ihre
Wirtschaftskammer!
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Zum Abschluss:
...die traurige – aber leider
wahre - Geschichte vom
englischen Pfarrer und
den 16 italienischen
Nonnen...16