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Dr. Reinhard Bispinck Wohin geht die Reise? Strukturveränderungen im Tarifvertragssystem Dr....

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Dr. Reinhard Bispinck Wohin geht die Reise? Strukturveränderungen im Tarifvertragssystem Dr. Reinhard Bispinck WSI in der Hans-Böckler-Stiftung Zukunft des Tarifvertragssystems 3. November 2005 – Oldenburg Kooperationsstelle Hochschule - Gewerkschaften
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Dr. Reinhard Bispinck

Wohin geht die Reise?

Strukturveränderungen im Tarifvertragssystem

Dr. Reinhard BispinckWSI in der Hans-Böckler-Stiftung

Zukunft des Tarifvertragssystems

3. November 2005 – Oldenburg

Kooperationsstelle

Hochschule - Gewerkschaften

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Dr. Reinhard Bispinck

• Bilanz der Tarifpolitik

• Erosion des Tarifsystems

• Verbetrieblichung der Tarifpolitik

• Niedriglöhne – Mindestlohn

• Europäische Perspektiven

Überblick

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Verteilungsbilanz

• moderate Lohnabschlüsse

• kein Ausschöpfen des Verteilungsspielraums

• Rote Laterne in Europa

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Arbeitszeitbilanz

• Weitere Flexibilisierung• Verlängerung in einigen Branchen

(Bau, Maler, Deutsche Bahn)

• Verkürzung nur im Ausnahmefall(Deutsche Telekom)

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Weitere Bereiche• Reform der Rahmentarifverträge

(u.a. Metallindustrie ERA, öffentlicher Dienst TVöD)

• Ausbildungsförderung• Weiterbildung

(u.a. Metall BaWü, Chemie)

• Altersvorsorge• Altersteilzeit

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Tarifsystem unter Druck:Vor dem Systemwechsel?

• Druck auf die Tarifstandards durch wachsende internationale Konkurrenz

• Politische Angriffe auf die Tarifautonomie• Rückläufige Tarifbindung – abnehmende

Tarifverbindlichkeit• Differenzierung der Tariflandschaft• kontrollierte und wilde Dezentralisierung

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Tarifbindung West 1998 – 2004

76 7370 71 70 70 68

6357 55 56 55 54 53

0

10

20

30

40

50

60

70

80

1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004

West Ost

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Seit 20 Jahren gibt es einen schleichen-den Umbau des Flächentarifvertrags in Richtung einer Differenzierung und Dezentralisierung. Im Endergebnis ist eine spürbare Beeinträchtigung der Regulierungskraft der Tarifverträge festzustellen.

Umbau des Flächentarifs

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Der Vormarsch tariflicher Öffnungsklauselnhat sich wellenförmig vollzogen mit denSchwerpunkten • Flexibilisierung der Arbeitszeit, • Härtefallklauseln im wirtschaftlichen

Krisenfall, • ertragsabhängige Entgeltgestaltung,• wettbewerbsorientierte Öffnungsklauseln

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Branchenspezifische Flexibilitätsmuster

• Metall: Umkämpfte Flexibilisierung• Chemie: Öffnungsklauseln als

Stabilisierungsinstrument• Bauhauptgewerbe: Öffnungsklauseln in der

Strukturkrise• Finanzdienstleistungen: Flexible

Arbeitszeiten und ertragsabhängige Vergütung• Einzelhandel: Mittelstandklauseln

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Funktionswandel der Öffnungsklauseln

Die neue Qualität besteht darin, dass zunehmend die „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit“ als Begründung für die Abweichung von Tarifstandards anerkannt wird. Damit werden Tarifstandards über eventuelle wirtschaft-liche Krisensituationen hinaus generell unter Revisionsvorbehalt gestellt.

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Die Öffnungsklauseln, wie z.B. im „Pforzheimer Abkommen“ in der Metallindustrie sind nicht der Auslöser betrieblicher Abweichungen, aber sie verdeutlichen die Probleme der Verbetrieb-lichung wie in einem Brennglas. Vor allem:• Verhältnis von Tarif- und Betriebspolitik• Ausstrahlung auf (andere) Branchen und

andere Länder

Risiken und Nebenwirkungen der Verbetrieblichung

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Verbetrieblichung der Tarifpolitik Angaben der Betriebsräte in %

12

30

53

6

zu begrüßenzwiespältiggenerell problematischweiß nicht

Quelle: WSI-Betriebsrätebefragung 2005

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Verbetrieblichung aus Sicht der BRstärkt Arbeitgeberposition 81 %

führt zu unterschiedlichen Arbeitsbedingungen

75 %

Wirkungsvoller Einfluss des BR kaum möglich

53 %

stärkt BR-Gestaltungsmöglichkeiten 49 %

Bessere Berücksichtigung betrieblicher Gegebenheiten

48 %

überfordert BR 48 %Quelle: WSI-Betriebsrätebefragung 2005

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Folgen einer zunehmend (branchen- und) betriebsorientierten Tariflohnpolitik

• Abkehr von gesamtwirtschaftlicher Orientierung• Mitziehen von konjunktur- und produktivitäts-

schwachen Branchen erschwert (Geleitzugprinzip)

• Prozyklische Verschärfung von Aufs und Abs der wirtschaftlichen Entwicklung

• Betonung intrasektoraler Differenzierung

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Konsequenzen für die Tarifpolitik

• Verteidigung von verbindlichen Tarifstandards

• Stärkung von betrieblichen Mitbestimmungsrechten

• Verzahnung von Tarif- und Betriebspolitik• Tarifpolitik als Verteilungspolitik• Europäische Perspektive

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Niedriglöhne - Mindestlohn

• Wachsender Niedriglohnsektor

• Begrenzte Wirkung der Tarifpolitik

• Modelle eines (gesetzlichen) Mindestlohns

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Tarifliche Niedriglöhne - BeispieleWest* Ost*

Landwirt. Hilfsarbeiter 4,68 4,44Wach- und Kontrollpersonal 5,65 4,32Friseurin 5,84 3,82 BäckereiverkäuferIn (1. Jahr) 5,98 4,98Hotelbote/page 6,09 5,12GebäudeinnenreinigerIn 7,68 6,18FloristIn (3. Jahr) 7,75 5,38

* jeweils einzelne regionale Tarifbereiche

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Dr. Reinhard Bispinck

16,4

15,8

16,5

13,713,9 13,8

14,3

15,7 15,7 15,8

17,117,3

17,4

15,0

14,8

13,413,313,213,0

13,113,3

12

13

14

15

16

17

18

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001

Gesamtdeutschland

Westdeutschland

Niedriglohnbezieher*

* in % der VollzeitarbeitnehmerInnen (weniger als 2/3 des Medianlohns)

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Bekämpfung von Niedriglöhnen

Ansatzpunkte:• Änderungen in der Tarifpolitik

• Reform der Allgemeinverbindlicherklärung von Lohntarifverträgen/Entsendegesetz

• Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns

• Verschiedene Modelle von Kombilöhnen

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Mindestlohn-Modelle in der gewerkschaftlichen Diskussion

• Erleichterung AVE, Ausweitung des Entsendegesetzes (IG BAU)

• Gesetzliches branchenbezogenes Mindestentgelt (IG Metall)

• Einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn (NGG, ver.di)

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Mindestlöhne in Europa

• Ein bewährtes Instrument in 18 von 25 Ländern

• Koordinierte Mindestlohnpolitik erforderlich

• Zielgröße: 60 % des nationalen Durchschnittslohns, kurzfristig: 50 %

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Gesetzliche Mindestlöhne pro Stunde in Euro (November 2005)

8,69

8,03

7,91

7,86

7,65

7,48

3,86

3,59

3,25

2,84

2,62

1,45

1,32

1,20

1,00

0,99

0,92

0,67

0,50

0,44

4,22

0,00 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 6,00 7,00 8,00 9,00 10,00

Luxemburg

Frankreich

Niederlande

Grossbritannien

Irland

Belgien

Griechenland

Spanien

Malta

Slowenien

Portugal

Tschechien

Ungarn

Polen

Slowakei

Estland

Litauen

Lettland

Rumänien

Bulgarien

USA

Gesetzlich festgelegter Stundenlohnsatz: Luxemburg, Frankreich, Großbritannien, Irland, USA; Berechneter Stundensatz auf der Grundlage folgender Wochenarbeitszeiten: 40 Stunden: Griechenland, Malta, Slowenien, Ungarn, Polen, Estland, Litauen, Lettland, Bulgarien, Rümänien; 39 Stunden: Slowakei; 38,5 Stunden : Spanien, Portugal; 38 Stunden : Belgien, Tschechien; 37-Stunden : Niederlande.Quelle: Eurostat, nationale Angaben, eigene Berechnungen

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Dringend erforderlich:

Europäisierung der Tarifpolitik

• Koordinierung der Tarifpolitik

• Ausschöpfung Verteilungsspielraum

• Qualitative Tarifpolitik

• Europäische Mindestlohnpolitik

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www.tarifvertrag.de


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