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Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium

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Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium. Grundlagen & Struktur der Oberstufe Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die Leistungsmessung und Notengebung Die besondere Lernleistung Das Abitur Zeitpunkte der Entscheidungen Wiederholung. 2. - PowerPoint PPT Presentation
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Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium
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Page 1: Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium

Die gymnasiale Oberstufe

am allgemein bildenden Gymnasium

Page 2: Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium

Grundlagen & Struktur der OberstufeDie Wahl der KurseDie BelegpflichtDie Leistungsmessung und NotengebungDie besondere LernleistungDas AbiturZeitpunkte der EntscheidungenWiederholung

20.04.23Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 2

Page 3: Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium

Grundlagen und Struktur - ALLGEMEINESGrundlagen und Struktur - ALLGEMEINES

20.04.23Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg -

Die Oberstufe am Gymnasium umfasst 2 Schuljahre:

Die Qualifikationsphase oder Kursstufe

Die 4 Halbjahre der Kursstufe bilden eine pädagogische Einheit:

• Innerhalb der Kursstufe gibt es keine Versetzung

• 4 Halbjahreszeugnisse, Noten gehen in das Abiturzeugnis

ein (2/3 der Gesamtqualifikation)

3

Page 4: Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium

Das Fächerangebot gliedert sich in:

• den Pflichtbereich

und den

• den Wahlbereich

20.04.23

Grundlagen und Struktur – EINTEILUNG DER FÄCHERGrundlagen und Struktur – EINTEILUNG DER FÄCHER

Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 4

Page 5: Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium

Die Fächer sind eingeteilt in 3 Aufgabenfelder:

• Das sprachlich-literarisch-künstlerische

• Das gesellschaftswissenschaftliche

• Das mathematisch-naturwissenschaftlich-technische

Aufgabenfeld

Die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Aufgabenfeld ist bei Die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Aufgabenfeld ist bei der Wahl der Prüfungsfächer in der Abiturprüfung wichtig!der Wahl der Prüfungsfächer in der Abiturprüfung wichtig!

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Grundlagen und Struktur – AUFGABENFELDERGrundlagen und Struktur – AUFGABENFELDER

Page 6: Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium

Die Schülerinnen und Schüler können ihre Fächer aus dem Fächerangebot wählen. Sie sind dabei aber nicht ganz frei, sondern an gewisse Regeln gebunden:

Sie müssen

• fünf fünf Kernfächer (aus dem Pflichtbereich)Kernfächer (aus dem Pflichtbereich)

• mindestens 20 Kurse* aus weiteren Fächern20 Kurse* aus weiteren Fächern

belegen.

* Kurs : Unterricht in einem Fach im Zeitraum eines Halbjahres

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Wahl der Kurse – GRUNDLEGENDESWahl der Kurse – GRUNDLEGENDES

Page 7: Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium

• Deutsch

• Mathematik

• eine Fremdsprache

• eine weitere Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft

• ein weiteres Fach(auch eine weitere Fremdsprache oder

eine zweite Naturwissenschaft)

(alle Kernfächer sind aus dem Pflichtbereich, Naturwissenschaft: Physik, Chemie oder Biologie)

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Wahl der Kurse – KERNFÄCHERWahl der Kurse – KERNFÄCHER

Page 8: Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium

in allen vier Halbjahrenvier Halbjahren: Geschichte Religion oder Ethik Musik oder Bildende Kunst Zwei Naturwissenschaften (insgesamt) Sport Gemeinschaftskunde Geographiejeweils im Umfang von 2 Wochenstunden

- falls nicht als Kernfächer belegt -

in den in den HalbjahrenHalbjahren

11 -- -- 44

-- 22 33 --

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Wahl der Kurse – BELEGPFLICHTIGE FÄCHERWahl der Kurse – BELEGPFLICHTIGE FÄCHER

Page 9: Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium

Im Durchschnitt sind pro Halbjahr mindestens 32 Wochenstunden

in Kursen oder Arbeitsgemeinschaften zu besuchen!

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Wahl der Kurse – ZAHL DER UNTERRICHTSSTUNDENWahl der Kurse – ZAHL DER UNTERRICHTSSTUNDEN

Page 10: Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium

Englisch

Mathematik

Deutsch

GkGk GeoGeo

Geschichte

Französisch

Bildende Kunst

Chemie

Biologie

Sport

Religionslehre

Kernfächer

Englisch

Mathematik

Deutsch

GkGk GeoGeo

Geschichte

Bildende Kunst

Chemie

Biologie

Sport

Religionslehre

weitere F

ächer

30 h

10 h

32 h

12 h

20 h20 h

Kernfächer

weitere F

ächer

Weitere Fächer oder AG‘s erforderlich!

I II

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Wahl der Kurse – WAHLBEISPIELEWahl der Kurse – WAHLBEISPIELE

Page 11: Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium

Astronomie

Informatik

Literatur und Theater

Philosophie

Psychologie

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Grundlagen und Struktur – WAHLBEREICHGrundlagen und Struktur – WAHLBEREICH

Page 12: Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium

Punkte 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0

Note sehr gut gut befr. ausr. mgh ug

Es gibt nur ganze Noten und Punkte!

Kurse mit 0 Punkten gelten als nicht besucht!

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Leistungsmessung und Notengebung – NOTENSTUFENLeistungsmessung und Notengebung – NOTENSTUFEN

Page 13: Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium

Fächer (Art) Halbjahre Mindestzahl der Klassenarbeiten

4-stündige Fächer (außer Sport)

1 – 3 mind. je 24. mind. 1

Sport (4-stündig)1. und 2. mind. je 1,

zusammen 3

3. und 4. mind. je 1

2-stündige Fächer (außer Sport)

1. – 4. mind. je 1

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Leistungsmessung und Notengebung – ZAHL DER KALeistungsmessung und Notengebung – ZAHL DER KA

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Zusätzlich zu den Klassenarbeiten muss jeder Schüler 3 andere Leistungsnachweise erbringen

Sie sind je wie eine Klassenarbeit zu bewerten– in Gewichtung und in Anforderungen –

Sie sind in verschiedenen Fächern zu erbringen(möglichst in den ersten 3 Halbjahren)

Der Schüler kann eine 4. GFS wählen.(bei Wahl muss diese dann auch erbracht werden)

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Leistungsmessung und Notengebung – GFSLeistungsmessung und Notengebung – GFS

Page 15: Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium

Besondere Leistungen – in den Arbeitsgemeinschaften Chor und

Orchester – in Schulsportwettkämpfen

können auf Antrag bei der Leistungsbewertung in den Fächern Musik bzw. Sport mitberücksichtigt werden.

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Leistungsmessung und Notengebung – Leistungsmessung und Notengebung – BESONDERHEITENBESONDERHEITEN

Musik und SportMusik und Sport

Page 16: Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium

• SeminarkursSeminarkurs

Besuch von zwei Kursen in den ersten beiden Halbjahren mit fächerübergreifendem Thema

einschl. Kolloquium und Dokumentation

• Arbeit aus einem WettbewerbArbeit aus einem Wettbewerb

Bedingung: oberstufen- und abiturgerechtes Anforderungsprofil – Genehmigung der Schulleitung

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Die besondere Lernleistung - ALLGEMEINESDie besondere Lernleistung - ALLGEMEINES

Page 17: Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium

Die besondere Lernleistung wird durch die beteiligten Fachlehrer einem der drei Aufgabenfelder zugeordnet. Es wird eine Gesamtnote erteilt.

Diese kann dann:– u. U. anstelle des mündlichen Prüfungsfaches in der

Abiturprüfung gewertet werdenoder– in doppelter Wertung im Block I der Gesamtqualifikation

berücksichtigt werden

(oder auch nicht in die Wertung einbezogen werden)

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Die besondere Lernleistung - WERTUNGDie besondere Lernleistung - WERTUNG

Page 18: Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium

Schriftliche PrüfungSchriftliche Prüfung

in 4 Kernfächern

Deutsch

Mathematik

Fremdsprache

und einem weiteren KF nach Wahl

Mündliche PrüfungMündliche Prüfung

in mind. 1 Fach

Pflicht: im gewählten mündlichen PrüfungsfachFreiwillig: in jedem der vier schriftlichen Prüfungsfächer zusätzlich möglich

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Das Abitur - PRÜFUNGSFÄCHERDas Abitur - PRÜFUNGSFÄCHER

Page 19: Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium

Abdecken aller drei Aufgabenfelder durch die Prüfungsfächer

Bedingung: Kurse der Prüfungsfächer müssen in allen 4 Halbjahren besucht werden

Aus dem Wahlbereich ist Informatik als mündliches Prüfungsfach nur dann wählbar, wenn der Unterricht in diesem Fach bereits in Klasse 11 besucht wurde

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Das Abitur – WAHL DER PRÜFUNGSFÄCHERDas Abitur – WAHL DER PRÜFUNGSFÄCHER

Page 20: Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium

Das Abitur – PRÜFUNGSFACHKOMBINATIONENDas Abitur – PRÜFUNGSFACHKOMBINATIONEN

Deutsch

Mathematik

Fremdsprache

FremdspracheBiologie, Chemie, PhysikBildende Kunst, Musik, Sport

Geschichte, Geographie, Gemeinschafts-kunde, Wirtschaft, Religionslehre, Ethik

Geschichte, Geographie, Ge-meinschaftskunde, WirtschaftReligionslehre, Ethik, Besondere Lernleistung mit gesellschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt

Fremdsprache, BK, Musik,Geschichte, Geographie, Ge-meinschaftskunde, Religionslehre/Ethik,Biologie, Chemie, PhysikSport, Informatik,Besondere Lernleistung

Schriftliche P

rüfungM

ündliche P

rüfung

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Page 21: Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium

Präsentation des Themas oder der Aufgabe in zusammenhängender Rede

anschließendes Prüfungsgespräch zur Einordnung des Themas in größere Zusammenhänge(Dauer: etwa 20 Minuten für jedes Fach und jeden Prüfling)

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Das Abitur – MÜNDLICHE ABITURPRÜFUNGDas Abitur – MÜNDLICHE ABITURPRÜFUNG

Page 22: Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium

Gesamtqualifikation max. 900 Punkte

Block Imax. 600Punkte

Block II max. 300 Punkte

Die Gesamtqualifikation wird in 2 Blöcken ermittelt:

Block I: Summe der Punkte von mindestens 40 Kursen der Qualifikationsphase

Block II: Summe der Punkte der Abiturprüfung

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Gesamtqualifikation - ALLGEMEINESGesamtqualifikation - ALLGEMEINES

Page 23: Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium

Block Imax. 600Punkte

Block II max. 300 Punkte

min. 200 Punkte

In Block I: mindestens 200 Punkte

In Block II: mindestens 100 Punkte

In jedem Block muss mindestens 1/3 der Maximalpunktzahlerreicht werden:

Außerdem: Kein belegpflichtiger Kurs mit Null Punkten!

Min. 100Punkte

In 3 Fächern jeweils mind. 20 Punkte

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Gesamtqualifikation - ZUSATZBEDINGUNGENGesamtqualifikation - ZUSATZBEDINGUNGEN0 mal 0

Page 24: Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium

Mindestens 40 belegte Kurse

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Höchstens 20% der angerechneten Kurse mit jeweils weniger als 5 Punkten!(bei 40 – 44 angerechneten Kursen: max. 8 Kurse, bei 45 – 49: max. 9!)

Gesamtqualifikation – BLOCK I (Bedingungen)Gesamtqualifikation – BLOCK I (Bedingungen)

Page 25: Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium

den Noten der Prüfung in den einzelnen Fächern in vierfacher Wertung.

Die Punktsumme in diesem Block setzt sich zusammen aus:

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Gesamtqualifikation – BLOCK IIGesamtqualifikation – BLOCK II

Page 26: Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium

Grundsatz: Es muss nach dem bisherigen Stand möglich sein, die allg. Hochschulreife zu erhalten

d.h.

1. Mindestbelegpflicht ist erfüllt

2. Wahl der Prüfungsfächer entspricht den Bedingungen

3. 200 Punkte in Block I sind erreichbar

4. Kein anrechnungspflichtiger Kurs mit 0 NP

5. Weniger als 9 anrechnungspflichtige Kurse unter 5 NP

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Gesamtqualifikation – Zulassung zur schriftlichen PrüfungGesamtqualifikation – Zulassung zur schriftlichen Prüfung

Page 27: Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium

In Bildender Kunst, Musik und Sportenthält die Prüfung einen schriftlichen und einen fachpraktischen Teil. Beide Teile werden gleich gewichtet

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Das Abitur – Besonderheiten schriftliche PrüfungDas Abitur – Besonderheiten schriftliche Prüfung

Page 28: Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium

In Bildender Kunst und Musik kann die Prüfung fachpraktische Teile enthalten

In mündlichen Prüfungsfach Sport besteht die Prüfung aus einem fachpraktischen Teil und einem mündlichen Teil.

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Das Abitur – Besonderheiten mündliche PrüfungDas Abitur – Besonderheiten mündliche Prüfung

Page 29: Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium

kann als mündliches Prüfungsfach nur wählen, wenn

– das entsprechende Fach (in Religion der gleichen Konfession) in der gesamten Kursstufe besucht wurde

– das Fach auch in der vorhergehenden Klasse 11 bzw. 10 besucht oder in einer Prüfung im 1. Halbjahr entsprechende Kenntnisse nachgewiesen wurden

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Das Abitur – SPEZIELLE REGELUNGENDas Abitur – SPEZIELLE REGELUNGEN

Religion und EthikReligion und Ethik

Page 30: Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium

Wer (aus gesundheitlichen Gründen) vom Sportunterricht befreit ist,

- muss Ersatzkurse für die fehlenden Kurse in Sport besuchen

- kann Sport nicht als Prüfungsfach wählen

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Das Abitur – SPEZIELLE REGELUNGENDas Abitur – SPEZIELLE REGELUNGEN

SportSport

Page 31: Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium

kann als mündliches Prüfungsfach nur gewählt werden, wenn

– durch die schriftlichen Prüfungsfächer alle drei Aufgabenfelder abgedeckt sind

– auch in der vorhergehenden Klasse 11 bzw. 10 Unterricht in Informatik besucht wurde.

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Das Abitur – SPEZIELLE REGELUNGENDas Abitur – SPEZIELLE REGELUNGEN

InformatikInformatik

Page 32: Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium

- kann nur als Kernfach belegt werden

- gleichzeitig zu Wirtschaft sind nur die Kurse in Gemeinschaftskunde im 1. Halbjahr und Geographie im 3. Halbjahr zu belegen

- Gemeinschaftskunde oder Geographie können aber nur dann als mündliches Prüfungsfach gewählt werden, wenn beide Kurse besucht werden

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WirtschaftWirtschaft

Das Abitur – SPEZIELLE REGELUNGENDas Abitur – SPEZIELLE REGELUNGEN

Page 33: Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium

Ende Kl. 11 (bzw. Kl. 10) vollständige und gültige Kurswahl

Im 1. Halbjahr der Kursstufe Planung für die anderen Leistungsnachweise (GFS)

Anfang 3. Halbjahr der Kursstufe Endgültige Wahl der schriftlichen Prüfungsfächer

Ende 3. Halbjahr der Kursstufe Wahl des mündlichen Prüfungsfachs

Spätestens 10 Unterrichtstage vor der mündlichen Prüfung

4 Themen für die mündliche Prüfung vorlegen

Am Tag nach Bekanntgabe des Ergebnisses der schriftlichen Prüfungen

weitere Prüfungsfächer für die mündlichen Prüfung angeben

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Zeitpunkte der EntscheidungenZeitpunkte der Entscheidungen

Page 34: Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium

Jahrgangsstufe 1:Einmalige Wiederholung möglich, wenn

die vorangehende Klasse nicht wiederholt wurde am Ende des 2. Halbjahres feststeht, dass keine Zulassung zur schriftlichen

Prüfung möglich ist in Härtefällen

Halbjahre 2 oder 3:einmalige Wiederholung möglich, wenn

– die vorangehende Klasse nicht wiederholt wurde– in besonderen Härtefällen

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WiederholungWiederholung

Page 35: Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium

Bei Nichtzulassung zur schriftlichen Prüfung: – 2. und 3. Halbjahr können wiederholt werden– oder das 3. Halbjahr entweder

nach halbjähriger Unterbrechung oder nach dem Besuch des 4. Halbjahrs

Bei Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung oderNichtbestehen der Abiturprüfung:

– Die Halbjahre 3 und 4

Die Abiturprüfung kann einmal wiederholt werden!

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WiederholungWiederholung

Page 36: Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium

Vielen Dank

für Ihre Aufmerksamkeit!


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