Die anbieterverantwortete WG:Professionalität als Garant für das Gelingen?
Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW e. V. (LfK)
BIVA-Fachtagung, 24. April 2018
Größter Verband privater ambulanter Pflegedienste in NRW
rund 1.000 Mitlieder,Davon ca. 90 Mitglieder mit ca. 170 WGen
Beratung für Gründer Muster für Konzepte und Verträge Informationsveranstaltungen Interessenvertretung bei Politik, Verwaltung,
Kostenträgern
Der LfK NRW
Vorgaben WTG NRW
Selbstverantwortete WG• Meldepflicht WG-Versorgung für
Dienstleister / Pflegedienst• Statusfeststellung durch WTG-
Behörde• Regelmäßige Prüfung, ob
weiterhin selbstverantwortet• Keine Anwendung qualitativer
Vorgaben aus WTG• Prüfung nur auf Verlangen der
Mieter oder aufgrund hinreichender Indizien
Anbieterverantwortete WG• Qualitätsanforderungen WTG:
- baulich- personell- Qualitätsmanagement- Mitwirkung + Mitbestimmung
• Jährliche Prüfung nach Rahmenprüfkatalog WTG Teil 3
selbstverantwortete Wohngemeinschaften- Wohnraumüberlassung und Betreuungsleistungen
rechtlich voneinander unabhängig
- Wahlfreiheit Art, Umfang und Anbieter Dienstleistungen
- Ausübung Hausrecht
- Vetorecht bei Aufnahme neuer Mieter
- eigenständige Bestimmung der Haushaltsführung
Definition WG (§§ 24, 25 WTG)
anbieterverantwortete WohngemeinschaftenAlle Wohn- und Betreuungsangebote mit mehreren älteren/pflegebedürftigen Menschen in einer Wohnung,die nicht die Kriterien der selbstverantworteten WG erfüllen
Definition WG (§§ 24, 25 WTG)
Und was unterscheidet die WG von Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (EuLA)? problematische Entscheidungen von VG Düsseldorf,
VG Münster und OVG MünsterMitwirkung der Nutzer muss gelebt werden!
Sicherheit für Pflegedienst- kein Risiko der Statusänderung- Verbindung Wohnen und Versorgung ist möglich- langfristige Steuerungsoption für Pflegedienst (und Vermieter)- planbare Finanzsituation
Warum anbieterverantwortete WGen?
Sicherheit für Kommunen- Angebot ist bekannt und in regelmäßiger Prüfung- Pflegedienst als verbindlicher Ansprechpartner- Konzeption in Abstimmung mit WTG-Behörde- regelmäßige Prüfkompetenz
Sicherheit für Nutzerinnen und Nutzer- verlässliches Angebot- eigenes Engagement in überschaubaren Maßen(Viele Angehörige + gesetzl. Betreuer wünschen sich das Rund-um-sorglos-Paket)- planbare Finanzsituation- offiziell anerkanntes Angebot mit regelmäßiger
Qualitätsprüfung
Warum anbieterverantwortete WGen?
Leistungsrecht (Bund, Kassen, Kommune)- SGB XI, v.a. § 38a- SGB XII, u.a. Vereinbarungen Sozialhilfeträger (LQV)
Welches Gesetz gilt?
Ordnungsrecht (Land, Kommune)- WTG NRW, WTG-DVO- Brandschutz, inkl. Richtlinie für Pflegeeinrichtungen
Vertragsrecht (Bund)- WBVG- Mietrecht
Beispiel: Kündigungsfrist für Nutzer- SGB XI: Pflegevertrag fristlos- Mietrecht: Mietvertrag i.d.R. 3 Monate- WBVG: alle Verträge: am 3. Werktag zum
Monatsende
Welches Gesetz gilt?
Beispiel: Selbstbestimmung- WTG: Mitbestimmung und Eigenbeteiligung in WG
erforderlich, insbesondere bei Hauswirtschaft- LQV: feste Vereinbarung zu LeistungsangebotDienstleister
- SGB XI: Vorgaben zu Präsenzkraft
Anbieterverantwortete WGen können gelingen, aber:- einzelne Pflegekassen verweigern Leistungen(Barmer-GEK: kein § 38a in anbieterverantw. WG)
- kommunale Brandschützer legen teilw. die Messlattevon Heimen an
- WTG-Behörden haben viel Macht bei Zulassung undKonzeption der WGen, insbesondere Intensiv-WG
- Sozialhilfeträger: „WG darf nicht teurer sein als einHeim“
- viele Angehörige + Betreuer wollen Komplettangebot
Sind Wohngemeinschaften gewollt?
Anbieterverantwortete WGen können gelingen, wenn:
Interessenten, Angehörige und gesetzliche Vertreter sich ihrer Rolle der Mitgestaltung bewusst sind und sie ausübenPflegedienste die Mitwirkung wollen und fördernPflegedienst und kommunale Behörden zusammenarbeitenDie Finanzierung auskömmlich ist für genügend und motivierte Beschäftigte in der WGGesetzgeber und Verantwortliche einen verlässlichen Rahmen schaffen
So klappt es mit der WG
Kontakt
Heike NordmannLfK NRWAlfred-Schütte-Allee 1050679 KölnTel: 0221 / 88 88 55-0Mail: [email protected]: www.lfk-online.de