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Das Bankkonto im Erbfall - · PDF fileQuelle: «Frutigländer» Nr. 101, 18....

Date post: 07-Feb-2018
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Quelle: «Frutigländer» Nr. 101, 18. Dezember 2012, Seite 4 Das Bankkonto im Erbfall FINANZRATGEBER Der Tod eines Ehepartners ist ein schmerzlicher Abschied. Wenn dadurch der überle- bende Partner aus administrativen Gründen in finanzielle Schwierigkeiten gerät, ist das doppelt schlimm. Bank- fachmann Beat Schmid-Lüscher erach- tet deshalb ein Konto pro Ehepartner als sinnvoll. Mit dem Tod des Bankkunden erlöschen Vollmachten, die auf dem Bankkonto be- stehen, grundsätzlich (Art. 35 Abs. 1 OR). Der Bankkunde kann im Voraus festle- gen, dass die Vollmacht «über den Tod hinaus» bestehen bleiben soll. Diese Re- gelung besteht bei den meisten Schwei- zer Banken. Eine solche Anordnung ist allerdings weniger wirkungsvoll, als es ihre Formulierung vermuten lässt. Zum einen kann jeder gesetzliche Erbe die Vollmacht einzeln widerrufen. Zum an- deren wird die Bank diese Vollmacht nicht mehr akzeptieren, sobald sie vom Tod des Kunden erfährt. Es besteht die Gefahr, dass die Interessen einzelner Erben gefährdet sein könnten. Danach werden nur noch Todesfallkosten ohne Weiteres bezahlt, während Auszahlun- gen an die Erben in der Regel verwei- gert werden, bis ein Erbschein (ZR 93, 67) oder ein vergleichbares Papier vor- gelegt wird. Die Banken haben unter Umständen sogar die Pflicht, eigene Nachforschungen nach Erben zu betrei- ben (Bundesgericht vom 12. Januar 2000 4C.234/199). Plötzlich ohne Bargeld Die beschränkte Wirkung der Vollmacht über den Tod hinaus kann dazu führen, dass ein überlebender Ehegatte bei mangelhafter Erbschaftsplanung plötz- lich ohne Bargeld dasteht. Nämlich dann, wenn das einzige Konto auf den verstorbenen Partner oder auf beide ge- meinsam lautet. Wie kann man diesem Problem begegnen? Es sollten Vorkeh- rungen getroffen werden, dass der über- lebende Ehegatte eigenes Vermögen be- sitzt und sich aus diesem bedienen kann, bis die Erbschaft verteilt ist. Jeder Ehe- gatte sollte über eigenes Vermögen ver- fügen. Es sollte also ein Konto lautend auf den Mann und ein Konto lautend auf die Frau vorhanden sein. Auskunftsrecht der Erben Die gesetzlichen Erben können verlan- gen, dass Banken ihnen Auskunft über die Bankkonti des Erblassers geben. Sie benötigen diese Informationen zur Wah- rung ihrer Pflichtteilsansprüche, um ge- gebenenfalls eine Herabsetzungsklage (Art. 522 ff. ZGB) einreichen zu können. Es besteht an sich auch keine zeitliche Beschränkung des Auskunftsrechts. Grenzen setzt einzig die zeitlich limi- tierte Aufbewahrungspflicht der Banken (Art. 962 OR). Renten und Erwerbseinkommen Wie bereits ausgeführt macht ein Konto pro Ehepartner auch Sinn, wenn nach dem Todesfall Renten oder Erwerbsein- kommen vergütet werden. Hier kann sich der überlebende Ehegatte mit den ihm zustehenden Geldleistungen von Anfang an von der Erbschaft abgrenzen. In der Praxis sieht man vielfach, dass solche Geldleistungen auf ein Konto der Erbengemeinschaft eingezahlt und somit eine Aufteilung der Erbengemein- schaft nach Jahren beinahe unmöglich machen. BEAT SCHMID-LÜSCHER, BANKFACHMANN, FINANZPLANER UND IMMOBILIEN-TREUHÄNDER [email protected] Beat Schmid-Lüscher
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Page 1: Das Bankkonto im Erbfall -  · PDF fileQuelle: «Frutigländer» Nr. 101, 18. Dezember 2012, Seite 4 Nr. 101 Dienstag, 18. Dezember 2012   Seite 4 Das Bankkonto im Erbfall

Quelle: «Frutigländer» Nr. 101, 18. Dezember 2012, Seite 4

www.frutiglaender.ch Seite 4Nr. 101 Dienstag, 18. Dezember 2012

Das Bankkonto im Erbfall F i n a n z r a t g e b e r Der Tod eines Ehepartners ist ein schmerzlicher Abschied. Wenn dadurch der überle-bende Partner aus administrativen Gründen in finanzielle Schwierigkeiten gerät, ist das doppelt schlimm. Bank-fachmann Beat Schmid-Lüscher erach-tet deshalb ein Konto pro Ehepartner als sinnvoll.

Mit dem Tod des Bankkunden erlöschen Vollmachten, die auf dem Bankkonto be-stehen, grundsätzlich (Art. 35 Abs. 1 OR). Der Bankkunde kann im Voraus festle-gen, dass die Vollmacht «über den Tod hinaus» bestehen bleiben soll. Diese Re-gelung besteht bei den meisten Schwei-zer Banken. Eine solche Anordnung ist allerdings weniger wirkungsvoll, als es ihre Formulierung vermuten lässt. Zum einen kann jeder gesetzliche Erbe die

Vollmacht einzeln widerrufen. Zum an-deren wird die Bank diese Vollmacht nicht mehr akzeptieren, sobald sie vom Tod des Kunden erfährt. Es besteht die Gefahr, dass die Interessen einzelner

Erben gefährdet sein könnten. Danach werden nur noch Todesfallkosten ohne Weiteres bezahlt, während Auszahlun-gen an die Erben in der Regel verwei-gert werden, bis ein Erbschein (ZR 93, 67) oder ein vergleichbares Papier vor-gelegt wird. Die Banken haben unter Umständen sogar die Pflicht, eigene Nachforschungen nach Erben zu betrei-ben (Bundesgericht vom 12. Januar 2000 4C.234/199).

Plötzlich ohne BargeldDie beschränkte Wirkung der Vollmacht über den Tod hinaus kann dazu führen, dass ein überlebender Ehegatte bei mangelhafter Erbschaftsplanung plötz-lich ohne Bargeld dasteht. Nämlich dann, wenn das einzige Konto auf den verstorbenen Partner oder auf beide ge-meinsam lautet. Wie kann man diesem

Problem begegnen? Es sollten Vorkeh-rungen getroffen werden, dass der über-lebende Ehegatte eigenes Vermögen be-sitzt und sich aus diesem bedienen kann, bis die Erbschaft verteilt ist. Jeder Ehe-gatte sollte über eigenes Vermögen ver-fügen. Es sollte also ein Konto lautend auf den Mann und ein Konto lautend auf die Frau vorhanden sein.

Auskunftsrecht der ErbenDie gesetzlichen Erben können verlan-gen, dass Banken ihnen Auskunft über die Bankkonti des Erblassers geben. Sie benötigen diese Informationen zur Wah-rung ihrer Pflichtteilsansprüche, um ge-gebenenfalls eine Herabsetzungsklage (Art. 522 ff. ZGB) einreichen zu können. Es besteht an sich auch keine zeitliche Beschränkung des Auskunftsrechts. Grenzen setzt einzig die zeitlich limi-

tierte Aufbewahrungspflicht der Banken (Art. 962 OR).

Renten und ErwerbseinkommenWie bereits ausgeführt macht ein Konto pro Ehepartner auch Sinn, wenn nach dem Todesfall Renten oder Erwerbsein-kommen vergütet werden. Hier kann sich der überlebende Ehegatte mit den ihm zustehenden Geldleistungen von Anfang an von der Erbschaft abgrenzen. In der Praxis sieht man vielfach, dass solche Geldleistungen auf ein Konto der Erbengemeinschaft eingezahlt und somit eine Aufteilung der Erbengemein-schaft nach Jahren beinahe unmöglich machen.

BEAT SCHMID-LÜSCHER, BANKFACHMANN,

FINANZPLANER UND IMMOBILIEN-TREUHÄNDER

[email protected]

Beat Schmid-Lüscher

Chronik vergangener Zeiten

r e i c h e n b a c h Erneut durfte der «Frutigländer» Gast bei Büchernarr Peter Müller sein. Sein interessantes-tes Buch, eine 300-jährige Chronik, gibt Einblicke in das Wissen und die Heilmethoden früherer Jahrhunderte.

Beeindruckend ist die Aufzählung der vielen Gelehrten, Ärzte, Apotheker, Geist-lichen und Mitglieder von Akademien aus allen Teilen Europas, die vor 300 bis 600 Jahren ihre Beiträge für dieses Buch geleistet haben: Exakte Beschreibungen bis ins kleinste Detail von Tieren, Pflan-zen und Mineralien anno 1530 und 1548 aus Basel. Seitenlange Auszüge aus einer Dissertation zum Thema Spinne, «dar-inne dieses Geschmeisses Tugend und Beschaffenheit beschrieben wird» wie auch «dem Nutzen der Seyde, die es gie-bet». Kuriositäten der Natur und der Kunst, die C. Biron, Chefchirurg in Paris, von Reisen aus dem Indien des 17. Jahr-hunderts mitgebracht hat. Reiseberichte aus Brasilien und China, Beiträge von

Gelehrten aus Amsterdam, Venedig, Ne-apolis, Paris, Franckfurt, Genff, Londen, Oxfurt, Edenburg, Antwerpen, Im Hag – so die damalige Schreibweise der Städte.

Alchimisten suchen Stein der WeisenAurum – «teutsch, Gold, ist das dichteste, vesteste und schwereste Metall, und auch das köstlichste und theuerste unter denen andern allen», beschrieben es die Gelehrten. Die Alchimisten suchten des-halb den «Stein der Weisen». Sie ver-mischten die «unvollkommenen» Me-talle wie Eisen, Blei, Kupfer und andere über dem Feuer und hofften, sie damit zur Fäulnis zu bringen und dann zu Gold machen zu können. Andere suchten den «Goldsamen» wie bei einer Pflanze im Golde selber und nahmen dazu die Sonne, beständig gleiches Feuer oder Mist zu Hilfe. Wieder andere vermuteten den Samen des Goldes in Mineralien oder Kräutern, im Honig, Sonnentau und Rosmarin. Auch bei Tieren wurde in deren Kiefer, im Blut, im Gehirn, im Her-

zen und im Horn nach Gold gesucht. An-dere Zeitgenossen bildeten sich ein, dass sie die Sonnenstrahlen auf irgendeine Art fixieren könnten und dachten, dass die Sonne ein Klumpen geschmolzenen Goldes im Mittelpunkt der Erde sei. «Die Alchimisten sparen weder Zeit noch Mühe, achten weder Schlaf noch Geld, bis endlich ein ziemlich Theil unter ihnen, Gesundheit und den Beutel der-massen erschöpfet und geleeret, dass sie darüber in Schwermuth, die dem Aber-witz nicht viel ungleich, oder in andere ganz unheilbare Kranckheiten und an den Bettelstab gerathen», beschrieb der Autor die von der Goldherstellung Be-sessenen. Noch unzählige weitere, aber-witzige Goldexperimentier-Variationen kamen in der damaligen Zeit zur Anwen-dung.

Hühneraugen und HaarwuchsmittelFür jedes Leiden, jede kleinste Unpäss-lichkeit werden in der Chronik Heilmit-tel aus der Natur beschrieben. So helfen Knoblauch und seine Wurzel bei Len-den- und Blasenstein, indem sie ihn zer-malmen. Knoblauch verzehrt den Schleim im Magen und macht Lust zum Essen. «Er nimmt auch die Hühnerau-gen weg, wenn er zerquetscht und auf-gelegt wird» steht in der Chronik ge-schrieben. Das Knoblauchkraut wächst in den Hecken, enthält viel Salz und Öl und «machet dünne und reiniget, treibet den Harn, widerstehet dem Gift, ist gut wider die Schlangenbisse und die rothe Ruhr und stärket den Magen» und be-wirkt noch vieles mehr.

Die Engelwurz stärkt das Herz, den Magen und das Haupt und ist «gut zu den Wunden; widerstehet dem Gift. Sie wird wider die Pest gebraucht, in hitzi-gen Fiebern, und wider der tollen Hunde Biss.»

Der Aal ist ein Fisch und wie eine Schlange gestaltet. «Das Fett ist gut zur Taubheit, wann es ins Ohr gelassen wird: ingleichen für die Pockenmähler und dienet auch das Haar wachsen zu machen.»

Die Gans ist ein «gantz bekannter Vogel und schläft nicht veste, und ist leichtlich zu erwecken: sie ist ein Wäch-terhund im Hause. Sobald sie nur das geringste Geräusch vernimmt, schlägt sie mit den Flügeln und macht ein gross Geschrey». Wenn das Gänsefett oder Gänselschmalz erweicht und zerteilt wird, öffnet es den Leib, stillt das Sau-sen in den Ohren und vertreibt die Po-ckengruben.

Dies sind nur kleine Auszüge aus sei-tenlangen, detaillierten Beschreibungen über Heilmittel. Viele weitere Heilmetho-den aus früheren Jahrhunderten sind in dieser Chronik enthalten, und es wäre doch eines Versuches wert, diese einmal an sich selber auszuprobieren.

IRENE HEBER

Peter Müller hält diese Chronik, die vor 300 Jahren verfasst wurde, mit Ehrfurcht in seinen Händen. BILD IRENE HEBER

Mittel gerecht verteilenEin ereignisreiches Jahr neigt sich dem Ende zu. Die grosszügigen Strassenverbauungen in den Spissen neigen sich dem Ende zu, die Sanierung der Zeughausstrasse ist abge-schlossen, die 30er-Zone auf dem Gufer ein-geführt, ein Kredit für das Hallenbad und einer für ein Schmutzwasserbecken bei der Märithalle gutgesprochen, das wertvolle Kul-turland auf dem ehemaligen Flugplatz zu einem günstigen Preis von max. 200 Fran-ken/m2 veräussert und die geplanten Land-reserven für acht Jahre wurden in nur acht Monaten verbraucht. Vielleicht reichen ja die Einnahmen dieses Landverkaufes gerade für den Neubau der millionenschweren Chris-toph-Kunz-Strasse und die geplante Um-strukturierung der Rollstrasse mit neuer Bus-verbindung, 30er-Zone und Zubringer. Nur Kanderbrück bleibt einmal mehr auf der Stre-cke und hat das lange Nachsehen mit baldi-ger Verkehrsisolation!Dass wir seit mehr als 30 Jahren ein Kinder-gartenprovisorium haben, ist bereits alter Kaffee, auch dass ein neues Provisorium nach dem Brand des alten Kindergartens hinge-stellt wurde, tröstet kaum. Das Schulhaus Kanderbrück mit seinen veralteten sanitären Anlagen ist kaum mehr zumutbar und platzt aus allen Nähten. Anders, als kürzlich in einem Leserbrief behauptet, verfügt das Schulhaus Kanderbrück über vier Klassen-zimmer, einen Medienraum, einen Werk-raum und ein Handarbeitszimmer.Durch die geringere Schülerzahl war es vor rund 15 Jahren auch noch möglich, Schüler von der Unter- bis in die Oberstufe im Schul-haus zu unterrichten. Heute ist dies undenk-bar. Mit der regen Bautätigkeit und Entste-hung von neuem Wohnraum ist die Einwoh-nerzahl in Kanderbrück explosionsartig ge-stiegen und damit auch die Schülerzahl. Be-reits die Kinder des Kleinkindergartens müs-sen auf drei bis vier verschiedene Schulhäu-ser verteilt und teilweise mit kostspieligen Transporten chauffiert werden. Kander-

brück, als kinderstärkste Bäuert der gesam-ten Gemeinde Frutigen, sollte verkehrs- und schultechnisch nicht abgeschnitten und iso-liert werden.Jetzt wird eine millionenschwere Christoph-Kunz-Strasse gebaut ohne jegliche Rücksicht auf den Schülerverkehr aus Kanderbrück. Alle Schüler, die ja ab der fünften Klasse die Schule im Dorf besuchen, müssen künftig mit einer heiklen Verkehrssituation zurecht-kommen, im Bereich Einmündung Widigasse – Rollstrasse – neue Christoph Kunz-Olym-piastrasse. Innerhalb einer Distanz von weni-gen Metern müssen sie dort mehrmals eine andere Strasse queren, Vortrittsregeln und den Schwerverkehr beachten.Die an der Gemeindeversammlung angeprie-sene Alternativvariante für die Schüler, die Be-nützung des Isliweges – mit einem allgemei-nen Fahrverbot – wirkt doch eher unseriös.Man stelle sich eine Velofahrt eines Achtjäh-rigen in den Fussballclub, in den Tennisclub oder ins Hallenbad zukünftig vor!Dank den Zubringern über den Brüggmatte-weg, dem kommenden über die Rollstrasse und dem Allgemeinen Fahrverbot des Isliwe-ges werden wir und unsere Kinder gezwun-gen, auf die stark befahrenen Strassen der Wi-digasse und Christoph-Kunz-Strasse auszu-weichen und einen riesigen Umweg zu fah-ren.Beim Hochwasserschutz – auch nach zwei verheerenden Überschwemmungen und un-zähligen kleineren – gibt es keine Massnah-men und die Absenkung der Kandersohle ist aufgrund des Gewässerschutzes nicht mög-lich. Wahrscheinlich muss Kanderbrück noch ein drittes Mal überschwemmt werden.Die Kanderbrücker dürfen sich auf weitere Jahre des Wartens einstellen. Bauland einzo-nen ohne die weiteren Folgen wie Mehrbe-lastung durch Verkehr und Schüler zu be-rücksichtigen, kann auf die Dauer nicht gut gehen, schliesslich ernähren wir uns auch nicht nur von Sahnehäubchen. MARIE-MADELEINE MÄGERT, FRUTIGEN

l e s e r b r i e F

Kanderbrück geht leer aus

Enkeltrickbetrüger sind aktivr e g i o n Bei der Kantonspolizei Bern sind in den vergangenen Tagen mehrere Meldungen zu Enkeltrickbe-trügern eingegangen. Die Betroffenen wurden von einem ihnen unbekannten Anrufer um Geld angefragt. Die Kan-tonspolizei mahnt zur Vorsicht.

Insgesamt sind seit dem 5. Dezember, zehn Meldungen zu Enkeltrickbetrügern eingegangen, mehrheitlich aus der Re-gion Bern. Die Betroffenen wurden von einem Unbekannten angerufen und in der Regel nach Bargeld für Immobilien- oder Landkäufe gefragt. In der Mehrzahl der Fälle gingen die Personen auf die For-derungen nicht ein. In einem Fall wurde das Opfer aber um mehrere Hunderttau-

send Franken betrogen. Die Kantonspo-lizei Bern mahnt zur Vorsicht. Beim so-genannten Enkeltrick rufen die Unbe-kannten auf eine vorgängig ausge-wählte Rufnummer an, sprechen das Opfer mit Vornamen an und bewegen sie mit offenen Fragen: «Hallo, kennst Du mich noch?» oder «Rate mal, wer Dich anruft», dazu, jemanden aus dem Bekanntenkreis beim Namen zu nen-nen, um dann unter diesem Namen die Hilfsbereitschaft ihrer Opfer auszunüt-zen. Teilweise werden diese so um einen grossen Teil ihrer Ersparnisse ge-bracht. PKB

Mehr Infos, Verhaltenstipps, Merkblätter, Bro-schüren zum Thema erhalten Sie in der Web-Link-Übersicht unter www.frutiglaender.ch.

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