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BlackRock Global Funds · Inhaltsverzeichnis Seite Vorstellung der BlackRock Global Funds 2...

Date post: 14-Jun-2020
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DER VORLIEGENDE PROSPEKT BEZIEHT SICH ALLEIN AUF DIE TEILFONDS, DIE ZUM ANGEBOT AN NICHT-QUALIFIZIERTE ANLEGER IN DER SCHWEIZ ZUGELASSEN SIND UND DARF DAHER NUR FÜR DAS ANGEBOT IN DER SCHWEIZ VON ANTEILEN DER GESELLSCHAFT BLACKROCK GLOBAL FUNDS VERWENDET WERDEN. 29. APRIL 2020 Prospekt für die Schweiz BlackRock Global Funds
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DER VORLIEGENDE PROSPEKT BEZIEHT SICH ALLEIN AUF DIE TEILFONDS, DIE ZUM ANGEBOT AN NICHT-QUALIFIZIERTEANLEGER IN DER SCHWEIZ ZUGELASSEN SIND UND DARF DAHER NUR FÜR DAS ANGEBOT IN DER SCHWEIZ VON ANTEILENDER GESELLSCHAFT BLACKROCK GLOBAL FUNDS VERWENDETWERDEN.

29. APRIL 2020

Prospekt für die Schweiz

BlackRock Global Funds

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InhaltsverzeichnisSeite

Vorstellung der BlackRock Global Funds 2

Wichtiger Hinweis 5

Vertrieb 5

Leitung und Verwaltung 7

Anfragen 7

Verwaltungsrat 8

Verwaltungsrat 8

Glossar 9

Anlageverwaltung der Fonds 13

Erwägungen zu Risiken 15

Besondere Risikoerwägungen 21

Grundsätze in Bezug auf exzessiven Handel 39

Anlageziele und Anlagepolitik 45

Anteilklassen und -formen 80

Handel mit Fondsanteilen 82

Preise der Anteile 83

Zeichnung von Anteilen 83

Rücknahme von Anteilen 85

Umtausch von Anteilen 85

Berechnung der Ausschüttungen 89

Gebühren und Aufwendungen 91

Besteuerung 92

Versammlungen und Berichte 96

Anhang A - Befugnisse und Beschränkungen bei Anlagen und Kreditaufnahmen 97

Anhang B - Zusammenfassung bestimmter Satzungsbestimmungen und Geschäftspraxis der Gesellschaft 109

Anhang C - Allgemeine Angaben 117

Anhang D - Vertriebsberechtigungen 125

Anhang E - Zusammenfassung der Gebühren und Aufwendungen 132

Anhang F - Liste der Unterverwahrer 146

Anhang G - Angaben zu Wertpapierfinanzierungsgeschäften 148

Anhang H - Informationen für Anleger in der Schweiz 152

Zusammenfassung des Zeichnungs- und Zahlungsverfahrens 154

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Vorstellung der BlackRock Global FundsRechtsformBlackRock Global Funds (die „Gesellschaft“) ist eine gemäß demRecht des Großherzogtums Luxemburg gegründeteAktiengesellschaft („Société Anonyme“) in Form einerKapitalanlagegesellschaft mit variablem Kapital (Sociétéd’Investissement à Capital Variable – SICAV). Die Gesellschaftwurde am 14. Juni 1962 gegründet und ist im Handels- undGesellschaftsregister von Luxemburg unter der Nummer B 6317eingetragen. Die Gesellschaft wurde von der LuxemburgerAufsichtsbehörde, der Commission de Surveillance du SecteurFinancier („CSSF“), als Organismus für gemeinsame Anlagen inWertpapieren gemäß den Bestimmungen von Teil I des Gesetzesvom 17. Dezember 2010 in der jeweiligen Fassung und für einigeihrer Fonds gemäß den Bestimmungen derGeldmarktfondsverordnung zugelassen und ist gemäß diesemGesetz bzw. dieser Verordnung reguliert. Die Zulassung derGesellschaft durch die CSSF bedeutet nicht, dass die CSSF dieGesellschaft empfiehlt oder für sie bürgt, und die CSSF ist nicht fürden Inhalt dieses Prospekts verantwortlich. Die Zulassung derGesellschaft bedeutet nicht, dass die CSSF eine Gewährleistungfür die Wertentwicklung der Gesellschaft übernimmt. Die CSSFhaftet weder für die Wertentwicklung noch für die Nichterfüllungder Gesellschaft.

Die Satzung der Gesellschaft (die „Satzung“) ist beim Handels-und Gesellschaftsregister in Luxemburg hinterlegt. Die Satzungwurde verschiedentlich geändert und neugefasst, zuletzt am

4. Februar 2019, und am 25. Februar 2019 im RecueilElectronique des Sociétés et Associations („RESA“) veröffentlicht.

Die Gesellschaft hat die Struktur eines Umbrellafonds und umfasstmehrere Teilfonds mit getrennter Haftung. Zwischen den einzelnenTeilfonds besteht eine getrennte Haftung, und die Gesellschafthaftet nicht als Ganze gegenüber Dritten für die Verbindlichkeiteneinzelner Teilfonds. Jeder Teilfonds setzt sich aus einemgetrennten Anlageportfolio zusammen, das gemäß den hierin fürjeden Teilfonds genannten Anlagezielen verwaltet und investiertwird. Basierend auf den Angaben in diesem Prospekt sowie denhierin genannten Dokumenten, die wesentlicher Bestandteil diesesProspekts sind, bietet der Verwaltungsrat gesonderteAnlageklassen an, die jeweils die Beteiligungen an einemTeilfonds darstellen.

VerwaltungDie Gesellschaft wird von der BlackRock Luxembourg S.A.verwaltet, einer 1988 gegründeten Aktiengesellschaft (SociétéAnonyme) mit der Registrierungsnummer B 27689. DieVerwaltungsgesellschaft wurde von der CSSF zur Verwaltung derGeschäfte der Gesellschaft gemäß Kapitel 15 des Gesetzes von2010 zugelassen.

FondsangebotZum Erscheinungsdatum des vorliegenden Prospekts könnenAnleger unter folgenden Fonds von BlackRock Global Fundswählen:

Fonds Basiswährung Renten-/Aktien- oderMischfonds

Kurzfristiger VNAV-Geldmarktfonds

1. ASEAN Leaders Fund USD E

2. Asia Pacific Equity Income Fund USD E

3. Asian Dragon Fund USD E

4. Asian Growth Leaders Fund USD E

5. Asian High Yield Bond Fund USD B

6. Asian Tiger Bond Fund USD B

7. China A-Share Fund USD E

8. China Bond Fund RMB B

9. China Flexible Equity Fund USD E

10. China Fund USD E

11. Circular Economy Fund USD E

12. Continental European Flexible Fund EUR E

13. Dynamic High Income Fund USD M

14. Emerging Europe Fund EUR E

15. Emerging Markets Bond Fund USD B

16. Emerging Markets Corporate Bond Fund USD B

17. Emerging Markets Equity Income Fund USD E

18. Emerging Markets Fund USD E

19. Emerging Markets Local Currency Bond Fund USD B

20. ESG Emerging Markets Blended Bond Fund USD B

21. ESG Emerging Markets Bond Fund USD B

22. ESG Emerging Markets Corporate Bond Fund USD B

23. ESG Emerging Markets Local Currency Bond Fund USD B

24. ESG Fixed Income Global Opportunities Fund* EUR B

25. ESGMulti-Asset Fund EUR M

26. Euro Bond Fund EUR B

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Fonds Basiswährung Renten-/Aktien- oderMischfonds

Kurzfristiger VNAV-Geldmarktfonds

27. Euro Corporate Bond Fund EUR B

28. Euro Reserve Fund EUR MMF

29. Euro Short Duration Bond Fund EUR B

30. Euro-Markets Fund EUR E

31. European Equity Income Fund EUR E

32. European Focus Fund EUR E

33. European Fund EUR E

34. European High Yield Bond Fund EUR B

35. European Special Situations Fund EUR E

36. European Value Fund EUR E

37. FinTech Fund USD E

38. Fixed Income Global Opportunities Fund USD B

39. Future Of Transport Fund USD E

40. Global Allocation Fund USD M

41. Global Bond Income Fund USD B

42. Global Conservative Income Fund EUR M

43. Global Corporate Bond Fund USD B

44. Global Dynamic Equity Fund USD E

45. Global Equity Income Fund USD E

46. Global Government Bond Fund USD B

47. Global High Yield Bond Fund USD B

48. Global Inflation Linked Bond Fund USD B

49. Global Multi-Asset Income Fund USD M

50. Global Long- Horizon Equity Fund USD E

51. India Fund USD E

52. Japan Small & MidCap Opportunities Fund Yen E

53. Japan Flexible Equity Fund Yen E

54. Latin American Fund USD E

55. Market Navigator Fund EUR M

56. Natural Resources Growth & Income Fund USD E

57. Next Generation Technology Fund USD E

58. Nutrition Fund USD E

59. Pacific Equity Fund USD E

60. Sustainable Energy Fund USD E

61. Swiss Small & MidCap Opportunities Fund CHF E

62. Systematic China A-Share Opportunities Fund USD E

63. Systematic Global Equity High Income Fund USD E

64. Systematic Global SmallCap Fund USD E

65. United Kingdom Fund GBP E

66. US Basic Value Fund USD E

67. US Dollar Bond Fund USD B

68. US Dollar High Yield Bond Fund USD B

69. US Dollar Reserve Fund USD MMF

70. US Dollar Short Duration Bond Fund USD B

71. US Flexible Equity Fund USD E

72. US Government Mortgage Fund USD B

73. US Growth Fund USD E

74. US Small & MidCap Opportunities Fund USD E

75. World Bond Fund USD B

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Fonds Basiswährung Renten-/Aktien- oderMischfonds

Kurzfristiger VNAV-Geldmarktfonds

76. World Energy Fund USD E

77. World Financials Fund USD E

78. World Gold Fund USD E

79. World Healthscience Fund USD E

80. World Mining Fund USD E

81. World Real Estate Securities Fund USD E

82. World Technology Fund USD E

B RentenfondsE AktienfondsM MischfondsMMF Kurzfristiger VNAV-Geldmarktfonds*Der Fonds steht zum Datum dieses Prospekts nicht zur Zeichnung zur Verfügung. Der Fonds kann nach dem Ermessen des Verwaltungsrates aufgelegt werden. EineBestätigung des Auflegungsdatums des Fonds ist zu gegebener Zeit beim Investor Servicing Team vor Ort erhältlich. Die in diesem Prospekt enthaltenen Bestimmungen fürdiesen Fonds treten erst am Datum der Auflegung des Fonds in Kraft.Eine Liste der Handelswährungen, Hedged Anteilklassen, ausschüttenden Anteilklassen und Akkumulierungsanteilklassen sowie Anteilklassen mit dem Statuseines berichtenden Fonds im Vereinigten Königreich (UK Reporting Fund Status) ist am eingetragenen Geschäftssitz der Gesellschaft und beim Investor ServicingTeam vor Ort verfügbar.

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WICHTIGER HINWEIS

Wenn Sie Fragen zum Inhalt dieses Prospektes oderbezüglich der Eignung der Anlage in den Fonds haben,sollten Sie sich mit Ihrem Anwalt, Wirtschaftsprüfer,Kundenbetreuer oder einem sonstigen professionellenBerater in Verbindung setzen.

Der Verwaltungsrat der Gesellschaft, dessen Mitglieder im Kapitel„Verwaltungsrat“ aufgeführt sind, und der Verwaltungsrat derVerwaltungsgesellschaft sind für die in diesem Dokumententhaltenen Informationen verantwortlich. Nach bestemWissenund Gewissen des Verwaltungsrats der Gesellschaft und desVerwaltungsrats der Verwaltungsgesellschaft sind die in diesemDokument enthaltenen Informationen in allen wesentlichenBelangen korrekt und enthalten keine Auslassung, die dieRichtigkeit dieser Informationen wahrscheinlich beeinträchtigenwürde; der Verwaltungsrat der Gesellschaft und derVerwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft haben jedeangemessene Sorgfalt walten lassen, um dies zu gewährleisten.Hierfür übernehmen die Mitglieder des Verwaltungsrats derGesellschaft und des Verwaltungsrats der Verwaltungsgesellschaftdie Verantwortung.

Die Erstellung des vorliegenden Prospekts und seine Weitergabean Anleger dient allein dem Zweck, eine Anlage in Anteilen derFonds zu prüfen. Eine Anlage in die Fonds eignet sich nur fürAnleger, die einen langfristigen Kapitalzuwachs anstreben(ausgenommen die Geldmarktnahen Fonds, die für Anleger, dieeinen langfristigen Kapitalzuwachs anstreben, nicht geeignet seinkönnen) und die die mit einer Anlage in der Gesellschaftverbundenen Risiken, einschließlich des Risikos einesTotalverlusts des investierten Kapitals, verstehen.

Anleger, die eine Anlage in der Gesellschaft in Betrachtziehen, sollten darüber hinaus Folgendes berücksichtigen:

E bestimmte in diesem Prospekt, den hierin erwähntenDokumenten und den von der Gesellschaft als Ersatz fürEmissionsprospekte herausgegebenen Broschürenenthaltene Angaben beinhalten zukunftsgerichteteAussagen, erkennbar an der Verwendung vonWörtern wie„anstreben“, „kann“, „sollte“, „erwarten“, „antizipieren“,„schätzen“, „beabsichtigen“, „weiterhin“, „anvisiert“ oder„glauben“ (oder deren verneinte Form) sowieAbwandlungen davon oder vergleichbare Wörter undbeinhalten von der Gesellschaft prognostizierte bzw.angestrebte Anlageerträge. Solche zukunftsgerichtetenAussagen sind naturgemäß mit erheblichenwirtschaftlichen, marktspezifischen sowie anderenRisiken und Unsicherheiten behaftet, weshalb dietatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse oder dietatsächliche Wertentwicklung der Gesellschaft erheblichvon den in den zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenenoder erwarteten abweichen können, und

E keine der Angaben in diesem Prospekt sind als Rechts-,Steuer-, Finanz-, Bilanzierungs- oder Anlageberatung zuverstehen.

Ein Antrag auf/eine Entscheidung zur Zeichnung von Anteilenerfolgt auf der Grundlage der in diesem von der Gesellschaftherausgegebenen Prospekt und in dem jeweils letztenJahres- bzw. Halbjahresbericht der Gesellschaft enthaltenen

Informationen; diese Unterlagen sind am eingetragenen Sitzder Gesellschaft erhältlich. Änderungen im Hinblick aufdiesen Prospekt können gegebenenfalls im Bericht und inden Abschlüssen enthalten sein.

Anleger sollten diesen Prospekt und die wesentlichenAnlegerinformationen (KIID) für die jeweilige Anteilklassevollständig lesen, bevor sie einen Antrag auf Zeichnung vonAnteilen stellen. Die wesentlichen Anlegerinformationen für jedeverfügbare Anteilklasse finden sich unter http://kiid.blackrock.com.

Die Angaben in diesem Prospekt basieren auf den gegenwärtig inKraft befindlichen Gesetzen und der entsprechenden Rechtspraxisund unterliegen deren Änderungen. Die Verteilung desvorliegenden Prospekts und die Ausgabe von Anteilen sind unterkeinen Umständen eine Gewährleistung dafür, dass sich dieUmstände, die sich auf die in diesem Prospekt beschriebenenUmstände auswirken, seit dem Erscheinungsdatum desvorliegenden Prospekts nicht geändert haben.

Dieser Prospekt darf in andere Sprachen übersetzt werden,sofern die Übersetzung eine getreue Übersetzung desenglischen Originaltextes ist. Bei Abweichungen oderZweideutigkeiten hinsichtlich der Bedeutung vonWörternoder Sätzen einer Übersetzung ist der englische Textmaßgeblich; dies gilt nicht, sofern die Gesetze einer anderenRechtsordnung vorschreiben, dass für das Rechtsverhältniszwischen der Gesellschaft und den Anlegern in dieserRechtsordnung die Fassung dieses Prospekts in derLandessprache der jeweiligen Rechtsordnung maßgeblich ist.

Anteilinhaber der Gesellschaft können ihreAnteilinhaberrechte vollumfänglich nur unmittelbargegenüber der Gesellschaft ausüben; dies gilt insbesonderefür das Recht zur Teilnahme anAnteilinhaberhauptversammlungen, sofern ein Anteilinhaberim eigenen Namen im Anteilinhaberregister der Gesellschaftregistriert ist. In den Fällen, in denen ein AnteilinhaberAnlagen in die Gesellschaft über einen Intermediär getätigthat, der in seinem eigenen Namen aber für Rechnung desAnteilinhabers anlegt, ist es dem Anteilinhaber unterUmständen nicht immer möglich, bestimmteAnteilinhaberrechte bezüglich der Gesellschaft auszuüben.Anlegern wird daher empfohlen, sich hinsichtlich derAusübung ihrer Anteilinhaberrechte bezüglich derGesellschaft rechtlich beraten zu lassen.

VertriebDieser Prospekt stellt kein Angebot und keine Aufforderung zurAbgabe eines Angebotes von irgend jemand in einem Lande dar,in welchem ein solches Angebot oder eine solche Aufforderungunzulässig wäre, oder wo die Person, die ein solches Angebotoder eine solche Aufforderung unterbreitet, dazu nicht dieerforderliche Qualifikation hat, noch ein Angebot oder eineAufforderung, ein Angebot zu unterbreiten, an irgend jemanden,demgegenüber ein solches Angebot oder eine solcheAufforderung nicht gemacht werden darf. Einzelheiten überbestimmte Länder, in denen die Gesellschaft derzeit berechtigt ist,Anteile anzubieten, sind in Anhang D enthalten. PotenzielleAnteilzeichner sollten sich selbst über die rechtlichenVoraussetzungen zur Zeichnung von Anteilen sowie über dieanwendbaren Devisenkontrollbestimmungen und über die Steuernin den Ländern ihrer Staatsbürgerschaft oder ihres Wohnsitzesinformieren. US-Personen ist es nicht gestattet, Anteile zu

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zeichnen. Die Fonds sind in Indien nicht zum Vertrieb zugelassen.In einigen Ländern können Anleger zudem Anteile über Sparpläneerwerben. Gemäß Luxemburger Recht dürfen die für dieseSparpläne im ersten Jahr der Anlage anfallenden Gebühren undProvisionen ein Drittel des vom Anleger eingebrachtenAnlagebetrages nicht übersteigen. In den Gebühren undProvisionen nicht enthalten sind etwaige Prämien, die ein Anlegerzahlen muss, wenn er einen Sparplan als Teil einerLebensversicherung oder eines Lebensversicherungsproduktserwirbt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an dasInvestor Servicing Team vor Ort.

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ADRESSVERZEICHNIS

Leitung und VerwaltungVerwaltungsgesellschaftBlackRock (Luxembourg) S.A.35 A, avenue J.F. Kennedy,L-1855 Luxemburg,Großherzogtum Luxemburg

AnlageberaterBlackRock Financial Management, Inc.Park Avenue Plaza,55 East 52nd Street,New York, NY 10055,USA

BlackRock Investment Management, LLC100 Bellevue Parkway,Wilmington,Delaware 19809,USA

BlackRock Investment Management (UK) Limited12 Throgmorton Avenue,London EC2N 2DL,Vereinigtes Königreich

BlackRock (Singapore) Limited#18-01 Twenty Anson,20 Anson Road,Singapur, 079912

HauptvertriebsgesellschaftBlackRock Investment Management (UK) Limited12 Throgmorton Avenue,London EC2N 2DL,Vereinigtes Königreich

VerwahrstelleThe Bank of New York Mellon SA / NV, Luxembourg Branch2-4, rue Eugène Ruppert,L-2453 Luxemburg,Großherzogtum Luxemburg

RQFII-VerwahrstelleHSBC Bank (China) Company Limited33rd Floor, HSBC BuildingShanghai ifc, 8 Century AvenuePudong, ShanghaiChina 200120

FondsverwalterThe Bank of New York Mellon SA / NV, Luxembourg Branch2-4, rue Eugène Ruppert,L-2453 Luxemburg,Großherzogtum Luxemburg

Übertragungs- und RegisterstelleJ.P. Morgan Bank Luxembourg S.A.6C, route de Trèves,L-2633 Senningerberg,Großherzogtum Luxemburg

WirtschaftsprüferErnst & Young S.A.35E avenue John F. KennedyL-1855 LuxemburgGroßherzogtum Luxemburg

RechtsberaterLinklaters LLP35 avenue John F. Kennedy,L-1855 Luxemburg,Großherzogtum Luxemburg

BörsenvertreterJ.P. Morgan Bank Luxembourg S.A.6C, route de Trèves,L-2633 Senningerberg,Großherzogtum Luxemburg

ZahlstellenEine Liste der Zahlstellen befindet sich in Anhang C, Nr. 15.

Eingetragener Sitz2-4, rue Eugène Ruppert,L-2453 Luxemburg.Großherzogtum Luxemburg

AnfragenSoweit nichts anderes angegeben ist, richten Sie Anfragen an dieGesellschaft bitte wie folgt an:Schriftliche Anfragen:BlackRock Investment Management (UK) Limitedc/o BlackRock (Luxembourg) S.A.P.O. Box 1058,L-1010 Luxemburg,Großherzogtum LuxemburgAlle anderen Anfragen:Telefon: + 44 207 743 3300,Fax: + 44 207 743 1143,E-Mail: [email protected]

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VerwaltungsratVorsitzenderPaul Freeman

Mitglieder des VerwaltungsratsMichael GrünerRobert HayesFrancine KeiserBarry O‘DwyerGeoffrey Radcliffe

Michael Grüner, Robert Hayes, Barry O’Dwyer und Geoffrey Radcliffe sind Mitarbeiterder BlackRock-Gruppe (zu der die Verwaltungsgesellschaft, die Anlageberater unddie Hauptvertriebsgesellschaft gehören), und Paul Freeman ist ehemaliger Mitarbeiterder BlackRock-Gruppe.

VerwaltungsratVorsitzenderPaul Freeman

Mitglieder des VerwaltungsratsMichael GrünerRobert HayesBarry O‘DwyerGeoffrey Radcliffe

Michael Grüner, Robert Hayes, Barry O’Dwyer und Geoffrey Radcliffe sind Mitarbeiterder BlackRock-Gruppe (zu der die Verwaltungsgesellschaft, die Anlageberater unddie Hauptvertriebsgesellschaft gehören), und Paul Freeman ist ehemaliger Mitarbeiterder BlackRock-Gruppe.

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GlossarGesetz von 2010bezeichnet das Luxemburger Gesetz vom 17. Dezember 2010über Organismen für gemeinsame Anlagen in der jeweilsgeänderten oder ergänzten Fassung.

Basiswährungbezeichnet in Bezug auf Anteile eines Fonds die im Abschnitt„Fondsangebot“ angegebene Währung.

BlackRock-Gruppebezeichnet die BlackRock Unternehmensgruppe, deren obersteHoldinggesellschaft BlackRock, Inc. ist.

Bond Connectbezeichnet eine im Juli 2017 ins Leben gerufene Initiative für denbeiderseitigen Zugang von Hongkong und Festlandchina zu denAnleihemärkten des jeweils anderen. Sie wird Abschnitt „ChinaInterbank Bond Market” des Kapitels „Anlageziele und -politik”dieses Prospekts beschrieben.

BRLbezeichnet den Brasilianischen Real, die gesetzliche WährungBrasiliens.

Geschäftstagbezeichnet jeden Tag, der üblicherweise als Geschäftstag fürBanken in Luxemburg gilt (außer der 24. Dezember), sowie allesonstigen Tage, die vom Verwaltungsrat zu Geschäftstagenbestimmt werden. Die Verwaltungsgesellschaft kann auch dieSchließung jeweils relevanter lokaler Börsen für Fondsberücksichtigen, die einen wesentlichen Teil ihrer Vermögenswerteaußerhalb der Eurozone anlegen, und/oder die Schließungrelevanter Devisenbörsen für Fonds, die wesentliche Positionen ineiner anderen Währung als ihrer jeweiligen Basiswährung halten,und diese gegebenenfalls als Nicht-Geschäftstage behandeln.Informationen über die Schließung von lokalen Börsen oderDevisenbörsen, die von der Verwaltungsgesellschaft als Nicht-Geschäftstage behandelt werden, sind vor einem solchen Nicht-Geschäftstag verfügbar und sind am Sitz der Gesellschaft undbeim Investor Servicing Team vor Ort erhältlich.

CDSCbezeichnet den Rücknahmeabschlag (contingent deferred salescharge), wie im Kapitel „Rücknahmeabschlag“ beschrieben.

Chinesische A-Aktienbezeichnen Wertpapiere von Unternehmen mit Sitz in der VRC,die auf Renminbi lauten und in Renminbi an der SSE und derSZSE gehandelt werden.

China Interbank Bond Marketbezeichnet den Markt für Festlandchina-Interbank-Anleihen derVRC.

ChinaClearbezeichnet die China Securities Depositary and ClearingCorporation Limited, den Zentralverwahrer für chinesische A-Aktien in der VRC.

CIBM-FondsAsian High Yield Bond Fund, Asian Tiger Bond Fund, DynamicHigh Income Fund, Emerging Markets Local Currency Bond Fund,ESG Fixed Income Global Opportunities Fund, ESGMulti-Asset

Fund, Fixed Income Global Opportunities Fund, China Bond Fund,Emerging Markets Bond Fund, Emerging Markets Corporate BondFund, Global Allocation Fund, Global Bond Income Fund, GlobalConservative Income Fund, Global Multi-Asset Income Fund, USDollar Bond Fund, US Dollar Short Duration Bond Fund, GlobalCorporate Bond Fund, Global Government Bond Fund, ESGEmerging Markets Blended Bond Fund, ESG Emerging MarketsBond Fund, ESG Emerging Markets Corporate Bond Fund, ESGEmerging Markets Local Currency Bond Fund, Market NavigatorFund und World Bond Fund.

CSRCbezeichnet die China Securities Regulatory Commission der VRCoder ihre Nachfolgeorganisationen und ist dieRegulierungsbehörde für den Wertpapier- undTerminkontraktmarkt der VRC.

Handelswährungbezeichnet die Währung bzw. Währungen, in denen Antragstellerderzeit Anteile der Fonds zeichnen können. Im Ermessen desVerwaltungsrats können Handelswährungen eingeführt werden.Eine Bestätigung bezüglich der Handelswährungen und desDatums, ab dem sie verfügbar sind, ist beim eingetragenenGeschäftssitz der Gesellschaft sowie beim Investor ServicingTeam vor Ort erhältlich.

Handelstagbezeichnet jeden Geschäftstag außer solchen Tagen, die durchFestlegung des Verwaltungsrates keine Geschäftstage sind, wieim Kapitel „Nicht-Handelstage“ näher beschrieben, und die in eineZeit der Aussetzung der Zeichnung, Rücknahme oderUmwandlung von Anteilen fallen, bzw. jeder andere Tag, an demgemäß Festlegung des Verwaltungsrats ein Fonds für den Handelgeöffnet ist.

Verwaltungsratbezeichnet die gegenwärtigen Mitglieder des Verwaltungsrats undalle von Zeit zu Zeit ernannten Nachfolger dieser Mitglieder desVerwaltungsrats der Gesellschaft.

Ausschüttende Fonds und Ausschüttungsanteilebezeichnet Fonds oder Anteilklassen, für die Ausschüttungen imErmessen des Verwaltungsrats erklärt werden können.Ausschüttungsanteile können auch als Anteile mit UK ReportingFund Status behandelt werden. Eine Bestätigung für Fonds,Anteilklassen und Währungen, für die Ausschüttungen erklärtwerden können, sowie für Anteilklassen mit UK Reporting Status(wie nachstehend näher erläutert) ist am eingetragenenGeschäftssitz der Gesellschaft oder beim Investor Servicing Teamvor Ort erhältlich.

Mindestausschüttungbezeichnet die jährlich festgesetzte Mindestausschüttungsrenditefür den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember jedenJahres, die nach Festlegung durch den Verwaltungsrat an dieInhaber von Ausschüttungsanteilen (Y) ausgezahlt wird.Informationen über die Mindestausschüttung sind beim InvestorServicing Team vor Ort erhältlich. In bestimmten vomVerwaltungsrat festgelegten Fällen kann es erforderlich sein, dieMindestausschüttung im Jahresverlauf zu senken. DieAnteilinhaber werden in einem solchen Fall - wenn möglich imVoraus - benachrichtigt.

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Dividendenfondsbezeichnen den Asia Pacific Equity Income Fund, den EmergingMarkets Equity Income Fund, den European Equity Income Fundund den Global Equity Income Fund.

ESGbezeichnet Kriterien hinsichtlich „Umwelt, Soziales undUnternehmensführung“ („environmental, social and governance“),die sich auf drei wesentliche Faktoren beziehen, die für dieBeurteilung der Nachhaltigkeit und der ethischen Auswirkungeneiner Anlage in Wertpapiere eines Emittenten herangezogenwerden. Beispielsweise deckt „Umwelt“ Themen wie Klimarisikenund Ressourcenknappheit ab, „Soziales“ beinhaltet Themen imZusammenhang mit Arbeit und Produkthaftungsrisiken wieDatensicherheit, und zum Bereich „Unternehmensführung“gehören Aspekte wie Geschäftsethik und Vergütung vonFührungskräften. Hierbei handelt es sich lediglich um Beispiele,durch die nicht notwendigerweise die Politik eines bestimmtenESG-Fonds bestimmt wird. Für nähere Informationen werdenAnleger auf die Anlagepolitik eines ESG-Fonds einschließlich einerdarin genannten Website verwiesen.

ESG-Fondsbezeichnet einen Fonds, der ESG-Kriterien als Teil seinerAnlagestrategie verwendet.

ESG-Anbieterbezeichnet einen Anbieter von ESG-Research, -Berichten,-Screening, -Ratings und/oder -Analysen, einschließlich, aber nichtbeschränkt auf dritte Indexanbieter, ESG-Beratungsfirmen oderMitglieder der BlackRock-Gruppe.

EURIBORbezeichnet die vom European Money Markets Instituteveröffentlichte Euro Interbank Offered Rate.

Eurobezeichnet die einheitliche europäische Währungseinheit (gemäßVerordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über dieEinführung des Euro) und im Ermessen des Anlageberaters dieWährungen der Länder, die vormals Mitglied der EuropäischenWährungsunion waren. Zum Erscheinungsdatum desvorliegenden Prospekts gehören folgende Länder derEuropäischen Währungsunion an: Österreich, Belgien, Zypern,Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland,Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Portugal,Slowakei, Slowenien und Spanien.

Europa bzw. europäischbezeichnet alle Länder Europas einschließlich des VereinigtenKönigreichs, Osteuropas sowie der Länder der ehemaligenSowjetunion.

Foreign-Access-Regelungbezeichnet die Regelung, über die ausländische institutionelleAnleger in den China Interbank Bond Market entsprechend derBeschreibung im Abschnitt „China Interbank Bond Market” imKapitel „Anlageziele und -politiken“ dieses Prospekts anlegenkönnen.

Fondsbezeichnet einen von der Gesellschaft gegründeten und getrenntverwalteten Teilfonds mit einer oder mehreren Anteilklassen unddiesen zurechenbaren Vermögenswerten und Verbindlichkeiten

sowie Einnahmen und Ausgaben wie nachstehend in diesemProspekt beschrieben.

Global Industry Classification Standardbezeichnet eine Branchenklassifizierung, die von MSCI undStandard & Poor's zur Verwendung durch die globale Finanzweltentwickelt wurde.

Hedged Anteilklassenbezeichnet Anteilklassen, für die eineWährungsabsicherungsstrategie angewandt wird. Nach demErmessen des Verwaltungsrats können Hedged Anteilklassen fürFonds und Währungen zur Verfügung gestellt werden.Eine Bestätigung bezüglich der Fonds und Währungen, für dieHedged Anteilklassen zur Verfügung gestellt werden, ist beimeingetragenen Geschäftssitz der Gesellschaft sowie beim InvestorServicing Team vor Ort erhältlich.

HKEXbezeichnet die Hong Kong Exchanges and Clearing Limited.

HKSCCbezeichnet die Hong Kong Securities Clearing Company Limited,die in Hongkong die Wertpapier- und Derivatemärkte sowie dieClearingstellen für diese Märkte betreibt.

Institutioneller Anlegerbezeichnet einen institutionellen Anleger im Sinne des Gesetzesvon 2010, der die Voraussetzungen eines institutionellen Anlegershinsichtlich Qualifikation und Eignung erfüllt. Siehe dazu denAbschnitt „Beschränkungen des Anteilbesitzes“.

Internes Verfahren zur Bewertung der Kreditqualitätbezeichnet in Bezug auf die geldmarktnahen Fonds das in derGeldmarktfondsverordnung vorgeschriebene und vomAnlageberater bei der Beurteilung der Kreditqualität von Anlagenverfolgte Verfahren.

Zinsgefällebezeichnet den Zinsunterschied zwischen zwei ähnlichenverzinslichen Vermögenswerten.

Anlageberaterbezeichnet den bzw. die von der Verwaltungsgesellschaft für dieAnlageverwaltung der Vermögenswerte der Fonds von Zeit zu Zeitbestellte(n) Anlageberater, wie unter „Verwaltung der Fonds“beschrieben.

Investor Servicingbezeichnet die Erbringung von Handels- und sonstigenAnlegerbetreuungsdienste durch vor Ort ansässige Gesellschaftenoder Zweigstellen der BlackRock-Gruppe oder derenGesellschaftssekretäre.

KIIDbezeichnet die wesentlichen Anlegerinformationen, die gemäßdem Gesetz von 2010 für jede Anteilklasse veröffentlicht werden.

Verwaltungsgesellschaftbezeichnet BlackRock (Luxembourg) S.A., eine Aktiengesellschaftluxemburgischen Rechts, die gemäß dem Gesetz von 2010 alsVerwaltungsgesellschaft zugelassen ist.

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Geldmarktfondsbezeichnet einen Geldmarktfonds im Sinne derGeldmarktfondsverordnung. Ein „VNAV-Geldmarktfonds“bezeichnet einen Geldmarktfonds mit variablem Nettoinventarwertim Sinne der Geldmarktfondsverordnung.

Geldmarktfondsverordnungbezeichnet die Verordnung (EU) 2017/1131 des EuropäischenParlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 überGeldmarktfonds und jede delegierte Verordnung, die gemäß dieserveröffentlicht wurde.

Nettoinventarwertbezeichnet für einen Fonds oder eine Anteilklasse den gemäßAnhang B Nr. 12.. bis 17. ermittelten Wert. Der Nettoinventarwert(„NIW“) eines Fonds darf gemäß Anhang B Nr. 17.3 angepasstwerden.

Akkumulierungsanteilebezeichnet Akkumulierungsanteile / Akkumulierungsanteilklassen,die keine Ausschüttungen vornehmen.

OTC-Derivatebezeichnen abgeleitete Finanzinstrumente, die nicht an einerBörse gehandelt werden.

PBOCbezeichnet die People’s Bank of China in der VRC.

PNC-Gruppebezeichnet die PNC Unternehmensgruppe, deren obersteHoldinggesellschaft The PNC Financial Services Group, Inc., ist.

VRC oder Festlandchinabezeichnet die Volksrepublik China.

Hauptvertriebsgesellschaftbezeichnet BlackRock Investment Management (UK) Limited inihrer Funktion als Hauptvertriebsgesellschaft. Bezugnahmen aufVertriebsgesellschaften können auch BlackRock InvestmentManagement (UK) Limited in ihrer Funktion alsHauptvertriebsgesellschaft einschließen.

Prospektbezeichnet diesen Verkaufsprospekt in der jeweils aktualisierten,geänderten oder ergänzten Fassung.

QFIIbezeichnet einen qualifizierten ausländischen institutionellenInvestor (Qualified Foreign Institutional Investor).

Vergütungspolitikbezeichnet die Politik gemäß der Beschreibung im Abschnitt„Verwaltung“, insbesondere gemäß einer Beschreibung, wieVergütungen und Leistungen berechnet werden, sowie dieFestlegung der Personen, die für die Zuerkennung vonVergütungen und Leistungen verantwortlich sind.

Geldmarktnahe Fondsbezeichnet den Euro Reserve Fund und den US Dollar ReserveFund. Der Euro Reserve Fund und der US Dollar Reserve Fundsind „kurzfristige Geldmarktfonds mit variablem Nettoinventarwert“(„kurzfristige MMFs“) im Sinne der MMF-Verordnungen. DieAnlageziele sowohl des Euro Reserve Fund als auch des US

Dollar Reserve Fund sind auf die Einhaltung dieser Klassifizierungausgerichtet.

RMB oder Renminbibezeichnet den Renminbi, die gesetzliche Währung derVolksrepublik China.

RQFIIbezeichnet einen qualifizierten ausländischen institutionellenRenminbi-Investor (Renminbi Qualified Foreign InstitutionalInvestor).

RQFII-ZugangsfondsAsian Dragon Fund, Asian Growth Leaders Fund, ASEAN LeadersFund, Asia Pacific Equity Income Fund, Asian Tiger Bond Fund,China A-Share Fund, China Fund, Systematic China A-ShareOpportunities Fund, China Flexible Equity Fund, EmergingMarkets Local Currency Bond Fund, Pacific Equity Fund undChina Bond Fund.

RQFII-Verwahrstellebezeichnet die HSBC Bank (China) Company Limited oder eineandere Person, die als Unterverwahrer des jeweiligen Fonds für imRahmen der RQFII-Quote erworbene chinesische A-Aktien und/oder chinesische Onshore-Anleihen bestellt wurde.

RQFII-Lizenzbezeichnet eine von der chinesischen Regulierungsbehörde(CSRC) an Unternehmen aus bestimmten Ländern außerhalb derVolksrepublik China vergebene Lizenz, mit der diese RQFII-Quoten erwerben können.

RQFII-Lizenzinhaberbezeichnet einen Inhaber einer RQFII-Lizenz.

RQFII-Quotebezeichnet eine auf Renminbi lautende Investitionsquote, dieRQFII-Lizenzinhabern von der SAFE für bestimmte Onshore-Wertpapiere aus der VRC zugeteilt wird.

SAFEbezeichnet das staatliche Devisenamt (State Administration ofForeign Exchange) der Volksrepublik China.

SEHKbezeichnet die Wertpapierbörse in Hongkong (Stock Exchange ofHong Kong).

Anteilbezeichnet einen Anteil einer Klasse, der einer Beteiligung amKapital der Gesellschaft mit den Rechten der entsprechendenAnteilklasse entspricht, wie in diesem Prospekt beschrieben.

Anteilklassebezeichnet eine Klasse von Anteilen eines bestimmten Fonds mitRechten an den Vermögenswerten und Verbindlichkeiten einessolchen Fonds, wie im Kapitel „Anteilklassen und -formen“beschrieben.

SFCbezeichnet die Börsen- und Wertpapieraufsichtsbehörde inHongkong (Securities and Futures Commission of Hong Kong).

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SICAVbezeichnet eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital(société d’investissement à capital variable).

Stock Connectbezeichnet jeweils die Kooperation der Börsenplätze in Shanghaiund Hongkong (Shanghai-Hong Kong Stock Connect) und derBörsenplätze in Shenzhen und Hongkong (Shenzhen-Hong KongStock Connect), zusammen die „Stock Connects“.

Stock-Connect-FondsASEAN Leaders Fund, Asia Pacific Equity Income Fund, AsianDragon Fund, Asian Growth Leaders Fund, China A-Share Fund,China Flexible Equity Fund, China Fund, Circular Economy Fund,Dynamic High Income Fund, Emerging Markets Fund, EmergingMarkets Equity Income Fund, FinTech Fund, ESG-Multi-AssetFund, Future Of Transport Fund, Global Allocation Fund, GlobalConservative Income Fund, Global Dynamic Equity Fund, GlobalEquity Income Fund, Global Multi-Asset Income Fund, GlobalLong-Horizon Equity Fund, Systematic China A-ShareOpportunities Fund, Systematic Global Equity High Income Fund,Systematic Global SmallCap Fund, Market Navigator Fund,Natural Resources Growth & Income Fund, Sustainable EnergyFund, Next Generation Technology Fund, Nutrition Fund, PacificEquity Fund, World Energy Fund, World Financials Fund, WorldGold Fund, World Healthscience Fund, World Mining Fund, WorldReal Estate Securities Fund und World Technology Fund.

SSEbezeichnet die Wertpapierbörse in Shanghai (Shanghai StockExchange).

Tochtergesellschaftbezeichnet die BlackRock India Equities (Mauritius) Limited, eineals Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründetehundertprozentige Tochtergesellschaft der Gesellschaft, über dieder India Fund Wertpapieranlagen tätigen kann.

SZSEbezeichnet die Wertpapierbörse in Shenzhen (Shenzhen StockExchange).

OGAWbezeichnet einen Organismus für gemeinsame Anlagen inWertpapieren.

OGAW-Richtliniebezeichnet die Richtlinie 2009/65/EG des EuropäischenParlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierungder Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmteOrganismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) inder jeweiligen Fassung.

Fonds mit Status eines berichtenden Fonds(UK Reporting Funds)bezeichnet das im November 2009 von der Regierung desVereinigten Königreichs verabschiedete Statutory Instrument 2009/ 3001 (The Offshore Funds (Tax) Regulations 2009), welchesRechtsvorschriften zur Besteuerung von Anlagen in Offshore-Fonds enthält, gemäß denen sich die Besteuerung eines Fondsdanach richtet, ob ein Fonds sich dazu entschließt, sichBerichtspflichten zu unterwerfen („UK Reporting Funds“), oderdazu, dies nicht zu tun („Non-UK Reporting Funds“). Gemäß derRegelung zu UK Reporting Funds hat ein Anleger von UK

Reporting Funds für den seinem Anteilbesitz an einem UKReporting Fund zurechenbaren Ertragsanteil unabhängig davon,ob eine Ausschüttung erfolgt ist oder nicht, Steuern zu zahlen; dieGewinne aus der Veräußerung seines Anteilbesitzes unterliegender Kapitalertragsteuer. Für die Gesellschaft gelten dieRegelungen zum UK Reporting Fund Status seit dem1. September 2010.

Eine Liste der Fonds, die derzeit über einen UK Reporting FundStatus verfügen, ist unter https://www.gov.uk/government/publications/offshore-funds-list-of-reporting-funds verfügbar.

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Anlageverwaltung der FondsVerwaltungDie Mitglieder des Verwaltungsrates der Gesellschaft sind für diegesamte Anlagepolitik der Gesellschaft verantwortlich.

Die Gesellschaft hat BlackRock (Luxembourg) S.A. zu ihrerVerwaltungsgesellschaft bestellt. Gemäß Kapitel 15 desluxemburgischen Gesetzes von 2010 ist dieVerwaltungsgesellschaft ermächtigt, alsFondsverwaltungsgesellschaft zu fungieren.

Die Gesellschaft hat mit der Verwaltungsgesellschaft einenVerwaltungsvertrag geschlossen. Gemäß diesem Vertrag wurdedas Tagesgeschäft der Gesellschaft auf dieVerwaltungsgesellschaft übertragen, d.h. sie ist direkt odermittelbar durch Übertragung der Aufgaben auf Dritte für dieAnlageverwaltung der Gesellschaft, die allgemeine Verwaltungund den Vertrieb der Fonds verantwortlich.

In Übereinstimmung mit der Gesellschaft hat dieVerwaltungsgesellschaft beschlossen, bestimmte Aufgaben – wiein diesem Prospekt beschrieben – auf Dritte zu übertragen.

Die Verwaltungsratsmitglieder der Verwaltungsgesellschaft sind:

VorsitzenderGraham Bamping

Mitglieder des VerwaltungsratesJoanne FitzgeraldAdrian LawrenceGeoffrey RadcliffeHelen Pring

Joanne Fitzgerald, Adrian Lawrence, Geoffrey Radcliffe und HelenPring sind Mitarbeiter der BlackRock-Gruppe (zu der dieVerwaltungsgesellschaft, die Anlageberater und dieHauptvertriebsgesellschaft gehören).

Graham Bamping ist ehemaliger Mitarbeiter der BlackRock-Gruppe.

BlackRock (Luxembourg) S.A. ist eine hundertprozentigeTochtergesellschaft und gehört zur BlackRock-Gruppe. Sieuntersteht der Aufsicht durch die luxemburgischeFinanzdienstleistungsaufsicht CSSF.

Die Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft bestimmt dieRichtlinien und Praktiken, die mit einem soliden und wirksamenRisikomanagement in Einklang stehen und dies fördern. Sieermutigt nicht zur Übernahme von Risiken, die nicht mit demRisikoprofil, den Regeln oder der Gründungsurkunde derGesellschaft in Einklang stehen und beeinträchtigt nicht dieEinhaltung der Verpflichtung der Verwaltungsgesellschaft, imbesten Interesse der Anteilinhaber zu handeln. DieVergütungspolitik steht in Einklang mit der Geschäftsstrategie, denZielen, Werten und Interessen der Verwaltungsgesellschaft undder von ihr verwalteten OGAW-Fonds und deren Anlegern undumfasst Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten.Sie umfasst eine Beschreibung, wie Vergütungen und Leistungenberechnet werden, und legt die Personen fest, die für dieZuerkennung von Vergütungen und Leistungen verantwortlichsind. Im Hinblick auf die interne Organisation derVerwaltungsgesellschaft erfolgt die Bewertung der

Wertentwicklung in einem mehrjährigen Rahmen, der sich für dieHalteperiode eignet, die den Anlegern der OGAW-Fonds, die vonder Verwaltungsgesellschaft verwaltet werden, empfohlen wird.Dadurch soll sichergestellt werden, dass das Bewertungsverfahrenauf einer längerfristigen Wertentwicklung der Gesellschaft undihrer Anlagerisiken basiert und dass die tatsächliche Zahlung vonVergütungskomponenten, die auf der Wertentwicklung basieren,auf den dieselben Zeitraum verteilt wird. Die Vergütungspolitikumfasst feste und variable Vergütungskomponenten sowiefreiwillige Pensionsleistungen, die angemessen ausgewogen sind.Die feste Komponente steht für einen ausreichend hohen Anteilder Gesamtvergütung, um die Durchführung einer voll flexiblenPolitik variabler Vergütungskomponenten zu ermöglichen,einschließlich der Möglichkeit, keine variableVergütungskomponente auszuzahlen. Die Vergütungspolitik ist aufdie Mitarbeiterkategorien ausgelegt, einschließlichGeschäftsleitung, Risikoverantwortliche, Kontrollfunktionen undMitarbeiter mit einer Gesamtvergütung, die in dasVergütungsspektrum der Geschäftsleitung undRisikoverantwortlichen fallen, deren geschäftliche Tätigkeitenwesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil derVerwaltungsgesellschaft haben. Einzelheiten zur aktuellenVergütungspolitik, darunter eine Beschreibung, wie dieVergütungen und Leistungen berechnet werden und welchePersonen über die Vergütung und Leistungen entscheiden sowieggf. der Zusammensetzung des Vergütungsausschusses, sind aufden jeweiligen Produktseiten der Fonds unter www.blackrock.com(Fonds im Menü „Produkt” und anschließend „Alle Dokumente"auswählen) und unter www.blackrock.com/Remunerationpolicyabrufbar sowie auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaftkostenlos in Papierform erhältlich.

Anlageberater und UnteranlageberaterDie Verwaltungsgesellschaft hat die Aufgaben derAnlageverwaltung auf die Anlageberater übertragen. DieAnlageberater geben Ratschläge und wirken bei der Verwaltung inden Bereichen Titel- und Branchenauswahl sowie derstrategischen Asset Allokation mit. Unbeschadet der Bestellungder Anlageberater übernimmt die Verwaltungsgesellschaft die volleVerantwortung gegenüber der Gesellschaft für alleAnlagegeschäfte. Verweise auf einen Anlageberater in diesemProspekt können sich auf einen oder mehrere der folgendenAnlageberater beziehen.

Die BlackRock Investment Management (UK) Limited ist einewichtige operative Tochtergesellschaft der BlackRock-Gruppeaußerhalb der Vereinigten Staaten. Sie untersteht der Aufsicht derFinancial Conduct Authority („FCA”), jedoch ist die Gesellschaftkein Kunde der BlackRock Investment Management (UK) Limitedim Sinne der FCA-Vorschriften und wird demzufolge auch nichtdurch diese Vorschriften geschützt.

Die BlackRock Investment Management (UK) Limited ist darüberhinaus als Investmentmanager für die Tochtergesellschaft tätig.

Die BlackRock Investment Management (UK) Limited hat einigeihrer Aufgaben auf die BlackRock Japan Co., Ltd., die BlackRockInvestment Management (Australia) Limited und die BlackRockAsset Management North Asia Limited („BAMNA“) übertragen.

Die BlackRock (Singapore) Limited untersteht der Aufsicht derMonetary Authority von Singapur.

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Die BlackRock Financial Management, Inc. und die BlackRockInvestment Management, LLC unterstehen der Aufsicht derSecurities and Exchange Commission. Die BlackRock FinancialManagement, Inc. hat einige ihrer Aufgaben an die BlackRockJapan Co., Ltd., BlackRock Investment Management (Australia)Limited, die BAMNA und die BlackRock Investment Management(UK) Limited delegiert.

Die Unteranlageberater verfügen ebenfalls über Lizenzen und/oderwerden beaufsichtigt (sofern zutreffend). Die BlackRock JapanCo., Ltd untersteht der Aufsicht durch die japanischeFinanzaufsichtsbehörde (Japanese Financial Services Agency).Die BlackRock Investment Management (Australia) Limited verfügtüber eine australische Lizenz für Finanzdienstleistungen deraustralischen Wertpapieraufsichtsbehörde (Australian Securitiesand Investments Commission). Die BAMNA untersteht derAufsicht der SFC.

Die Anlageberater und ihre Unteranlageberater sind indirekteoperative Tochtergesellschaften der BlackRock, Inc., derübergeordneten Holdinggesellschaft der BlackRock-Gruppe. DerHauptaktionär der BlackRock Inc. ist die PNC Financial ServicesGroup, Inc., bei der es sich um ein börsennotiertes US-Unternehmen handelt. Die Anlageberater und Unteranlageberatergehören zur BlackRock-Gruppe.

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Erwägungen zu RisikenAlle Finanzanlagen beinhalten das Risiko einesKapitalverlusts. Eine Anlage in den Anteilen beinhaltetÜberlegungen und Risikofaktoren, die Anleger vor einerAnlage berücksichtigen sollten. Zudem können Situationenauftreten, in denen es zu Interessenskonflikten zwischen derBlackRock-Gruppe und der Gesellschaft kommen kann. Siehedazu Abschnitt „Interessenkonflikte aus Beziehungeninnerhalb der BlackRock-Gruppe und mit der PNC-Gruppe“.

Anleger sollten den vorliegenden Prospekt sorgfältig undvollständig lesen und gegebenenfalls ihren professionellenBerater zu Rate ziehen, bevor sie einen Antrag auf Zeichnungvon Anteilen stellen. Eine Anlage in den Anteilen sollte nur einBestandteil eines umfassenden Anlageprogramms sein, undein Anleger muss in der Lage sein, den Totalverlust seinerAnlage zu verkraften. Anleger sollten sorgfältig prüfen, obeine Anlage in den Anteilen angesichts ihrer persönlichenUmstände und Finanzlage für sie in Frage kommt. Fernersollten Anleger bezüglich der möglichen steuerlichenAuswirkungen der Aktivitäten und Anlagen der Gesellschaftund/oder jedes Fonds den Rat ihres Steuerberaters einholen.In der nachstehenden Zusammenfassung sind die für alleFonds geltenden Risikofaktoren aufgeführt, die zusätzlich zuden an anderer Stelle im Prospekt erläuterten Umständen voreiner Anlage in den Anteilen sorgfältig geprüft werden sollten.Nicht alle Risiken treffen auf alle Fonds zu. Die Tabelle imKapitel „Besondere Risikoerwägungen“ gibt deshalb einenÜberblick über die Risiken, die nach Einschätzung desVerwaltungsrats und der Verwaltungsgesellschaft erheblicheAuswirkungen auf das Gesamtrisiko des entsprechendenFonds haben können.

Aufgeführt wurden nur solche Risiken, die der Verwaltungsratals wesentlich einschätzt und die ihm zum aktuellen Zeitpunktbekannt sind. Auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft und/oder der Fonds können sich hingegen auch andere Risikenund Unsicherheiten auswirken, die dem Verwaltungsratderzeit nicht bekannt sind oder die er als unwesentlicheinschätzt.

Allgemeine RisikenDie Wertentwicklung jedes einzelnen Fonds hängt von derWertentwicklung der zugrunde liegenden Anlagen ab. Es kannkeine Garantie oder Zusicherung dafür gegeben werden, dass dieAnlageziele eines Fonds bzw. einer Anlage erreicht wird. DieWertentwicklung der Vergangenheit ist nicht notwendigerweise einHinweis auf die künftige Wertentwicklung. Der Wert der Anteilekann aufgrund eines der nachstehend genannten Risikofaktorensowohl fallen als auch steigen, und es ist möglich, dass derAnleger sein angelegtes Kapital nicht zurückerhält. Die Erträge ausden Anteilen können schwanken. Änderungen der Wechselkursekönnen unter anderem dazu führen, dass der Wert der Anteilesteigt oder fällt. Die Höhe und Bemessungsgrundlagen bzw. dieBefreiung von einer etwaigen Besteuerung können Änderungenunterliegen. Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass diezugrunde liegenden Anlagen eines Fonds insgesamt eine positiveWertentwicklung erzielen. Ferner gibt es hinsichtlich desangelegten Kapitals keine Rückzahlungsgarantie. Bei Errichtungeines Fonds wird dieser üblicherweise nicht über eineBetriebsgeschichte verfügen, die Anlegern als Basis für dieBeurteilung der Wertentwicklung dienen kann.

Finanzmärkte, Kontrahenten und DienstleisterDie Fonds sind unter Umständen Risiken im Zusammenhang mitUnternehmen aus dem Finanzsektor ausgesetzt, die alsDienstleister oder als Kontrahenten bei Finanzkontrakten agieren.Extreme Marktschwankungen können sich nachteilig auf dieseUnternehmen und somit auf den Ertrag der Fonds auswirken.

Aufsichtsbehörden und selbstregulierende Organisationen undBörsen sind berechtigt, im Falle von unvorhergesehenenEreignissen auf dem Markt außergewöhnliche Maßnahmen zuergreifen. Künftige behördliche Maßnahmen in Bezug auf dieGesellschaft könnten erhebliche und nachteilige Auswirkungen mitsich bringen.

Steuerliche ErwägungenDie Gesellschaft kann in Bezug auf Einkünfte und/oder Gewinneaus ihrem Anlageportfolio Quellen- oder sonstigen Steuernunterliegen. Im Hinblick auf Anlagen der Gesellschaft inWertpapiere, die zum Zeitpunkt des Erwerbs keiner Quellen- odersonstigen Steuer unterliegen, kann keine Zusicherung gegebenwerden, dass solche Steuern nicht künftig infolge von Änderungender maßgeblichen Gesetze, Verträge, Vorschriften oderRegelungen oder ihrer Auslegung erhoben werden. DieGesellschaft erhält unter Umständen keine Rückerstattung fürdiese Steuern, so dass sich solche Änderungen negativ auf denNettoinventarwert der Anteile auswirken könnten.

Die in dem Abschnitt „Besteuerung“ enthaltenenSteuerinformationen basieren nach bestemWissen desVerwaltungsrates auf dem zum Datum dieses Prospekts geltendenSteuerrecht und der geltenden Steuerpraxis. DieSteuergesetzgebung, der Steuerstatus der Gesellschaft, dieBesteuerung von Anteilinhabern und etwaige Steuerbefreiungensowie die Auswirkungen des Steuerstatus und derSteuerbefreiungen können jeweils Änderungen unterworfen sein.Eine Änderung der Steuergesetzgebung einer Rechtsordnung, inder ein Fonds registriert ist, vermarktet wird oder angelegt ist,könnte Auswirkungen haben auf den Steuerstatus des Fonds, denWert der Anlagen des Fonds in der betroffenen Rechtsordnungund die Fähigkeit des Fonds, sein Anlageziel zu erreichen bzw.Änderungen hinsichtlich der Rendite nach Steuern für dieAnteilinhaber zur Folge haben. Wenn ein Fonds in Derivate anlegt,gilt der vorstehende Satz unter Umständen auch für dieRechtsordnung, deren Recht für den Derivatekontrakt bzw. denKontrahenten des Derivatekontrakts bzw. für den Markt oder dieMärkte, an denen sich das oder die zugrunde liegende(n)Engagement(s) des Derivats befinden, anwendbar ist.

Ob und in welcher Höhe Anteilinhaber Steuerbefreiungen erhalten,ist von der individuellen Situation der Anteilinhaber abhängig. DieInformationen in dem Abschnitt „Besteuerung“ sind nichterschöpfend und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar.Anleger werden dringend aufgefordert, im Hinblick auf ihreindividuelle Steuersituation und die steuerlichen Auswirkungeneiner Anlage in die Gesellschaft ihre Steuerberater zu Rate zuziehen.

Wenn ein Fonds in einer Rechtsordnung anlegt, derenSteuergesetzgebung noch nicht vollständig ausgereift oder nichteindeutig ist, wie z. B. in Indien und Rechtsordnungen im NahenOsten, müssen der betreffende Fonds, dieVerwaltungsgesellschaft, die Anlageberater und die Verwahrstellein Bezug auf eine von der Gesellschaft in gutem Glauben an eineSteuerbehörde geleistete Zahlung oder sonstige der Gesellschaft

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oder dem betreffenden Fonds in Bezug auf Steuern oder sonstigeAbgaben entstandene Kosten gegenüber den Anteilinhabern keineRechenschaft ablegen, selbst wenn sich im Nachhineinherausstellt, dass eine Leistung dieser Zahlungen oderÜbernahme dieser Kosten nicht notwendig gewesen wäre odernicht hätte erfolgen dürfen. Wenn umgekehrt infolge einergrundlegenden Unsicherheit in Bezug auf die Steuerpflicht, einernachträglichen Anfechtung im Hinblick auf die Einhaltung vonetablierten oder üblichen Marktpraktiken (insoweit als sich keinbestes Verfahren etabliert hat) oder des Fehlens einesausgereiften Mechanismus für die praktikable und pünktlicheZahlung von Steuern der betreffende Fonds Steuern fürvorangegangene Jahre zahlt, sind etwaige diesbezügliche Zinsenoder Strafen für verspätete Zahlungen ebenfalls dem Fonds inRechnung zu stellen. Solche verspätet gezahlten Steuern werdendem Fonds in der Regel zu dem Zeitpunkt berechnet, an dem dieEntscheidung über die Buchung der Verbindlichkeit in denGeschäftsbüchern des Fonds getroffen wird.

Anteilinhaber werden darauf hingewiesen, dass einigeAnteilklassen Ausschüttungen ohne Abzug von Aufwendungenauszahlen. Dies kann dazu führen, dass Anteilinhaber höhereAusschüttungen erhalten und dadurch eine höhereEinkommensteuer zahlen müssen. Außerdem kann dieAuszahlung von Ausschüttungen ohne Abzug von Aufwendungenunter Umständen bedeuten, dass der Fonds Ausschüttungen ausdem Kapitalvermögen und nicht aus dem Vermögenseinkommenzahlt. Dies ist auch der Fall, wenn Dividenden ein Zinsgefällebeinhalten, das sich aus der Währungsabsicherung einerAnteilklasse ergibt. Diese Ausschüttungen können jedoch je nachder jeweils geltenden Steuergesetzgebung trotzdem alsEinkommen der Anteilinhaber angesehen werden, so dassAnteilinhaber möglicherweise in Bezug auf die Ausschüttungen derBesteuerung in Höhe ihrer Einkommensteuergrenze unterliegen.Anteilinhaber sollten diesbezüglich ihren eigenen Steuerberaterkonsultieren.

Die Steuergesetze und -vorschriften in der VRC werden sicherwartungsgemäß im Zuge der fortschreitenden (Weiter-)Entwicklung in der VRC ändern und weiterentwickeln. Im Ergebniskann dies dazu führen, dass im Vergleich zu entwickelterenMärkten weniger Orientierungshilfen bei der Planung zurVerfügung stehen und die Steuergesetze und -vorschriftenweniger einheitlich ausgelegt werden. Darüber hinaus können sichneue Steuergesetze und -vorschriften sowie deren neueAuslegungen rückwirkend auswirken. Die Anwendung undDurchsetzung von Steuervorschriften der VRC könnten sich inerheblichem Maße negativ auf die Gesellschaft und ihre Anlegerauswirken, insbesondere im Hinblick auf Veräußerungsgewinnevon nicht-ansässigen Personen erhobene Quellensteuern. DieGesellschaft sieht derzeit keine buchhalterischen Rückstellungenfür diese steuerlichen Unwägbarkeiten vor.

In ähnlicher Weise unterliegen auch die Steuergesetze und-vorschriften in Indien Veränderungen und Unsicherheiten. Anlegerwerden in diesem Zusammenhang besonders auf das Kapitel„Besteuerung der Tochtergesellschaft und des India Fund“ imAnhang C dieses Prospekts hingewiesen.

Anteilinhaber sollten auch die Informationen unter derÜberschrift „FATCA und andere grenzüberschreitendeBerichtssysteme“ und insbesondere die Hinweise zu denAuswirkungen lesen, die sich daraus ergeben, dass die

Gesellschaft nicht in der Lage ist, die Bedingungen einessolchen Berichtssystems zu erfüllen.

Anteilklasse – Risiko des Übergreifens von VerlustenDer Verwaltungsrat verfolgt die Absicht, dass alle imZusammenhang mit einer bestimmten Anteilklasse entstandenenGewinne/Verluste oder Aufwendungen entsprechend von dieserAnteilklasse getragen werden. Da keine Trennung derVerbindlichkeiten der einzelnen Anteilklassen erfolgt, besteht dasRisiko, dass unter bestimmten Bedingungen Transaktionen einerAnteilklasse zu Verbindlichkeiten führen, die sich auf denNettoinventarwert anderer Anteilklassen desselben Fondsauswirken könnten.

Währungsrisiko – BasiswährungDie Fonds können in Vermögenswerte anlegen, die auf andereWährungen als die Basiswährung der Fonds lauten.Wechselkursschwankungen zwischen der Basiswährung und derWährung dieser Anlagen und Änderungen bei denWechselkurskontrollen führen dazu, dass der Wert derVermögenswerte, die auf die Basiswährung lauten, steigt bzw. fällt.Zur Steuerung und Absicherung des Währungsrisikos können dieFonds Techniken und Instrumente, darunter Derivate, einsetzen.Allerdings ist es unter Umständen nicht möglich bzw. praktikabel,das Währungsrisiko eines Fondsportfolios bzw. eines in einemPortfolio enthaltenen bestimmten Wertpapiers vollständigabzusichern. Sofern in der Anlagepolitik des betreffenden Fondsnicht anderweitig bestimmt, ist der Anlageberater ferner nichtverpflichtet, eine Reduzierung des Währungsrisikos der Fondsanzustreben.

Währungsrisiko – Währung der AnteilklasseBestimmte Anteilklassen bestimmter Fonds können auf andereWährungen als die Basiswährung des betreffenden Fonds lauten.Darüber hinaus können die Fonds in Vermögenswerte investieren,die auf andere Währungen als ihre Basiswährung lauten. Deshalbkönnen Wechselkursschwankungen und Änderungen vonWechselkurskontrollen Auswirkungen auf den Wert einer Anlage indie Fonds haben.

Währungsrisiko – Eigene Währung des AnlegersEin Anleger kann sich für eine Anlage in eine Anteilklasseentscheiden, die auf eine Währung lautet, die sich von derWährung unterscheidet, auf die die Mehrheit der Vermögenswerteund Verbindlichkeiten des Anlegers lauten (die „Währung desAnlegers“). In diesem Fall unterliegt der Anleger neben denanderen in vorliegendem Prospekt beschriebenenWährungsrisiken sowie weiteren Risiken in Verbindung mit einerAnlage in den entsprechenden Fonds einemWährungsrisiko inForm potenzieller Kapitalverluste, die sich ausWechselkursschwankungen zwischen der Währung des Anlegersund der Währung der Anteilklasse ergeben, in die dieser Anlegerinvestiert.

Hedged AnteilklassenZwar wird ein Fonds bzw. sein bevollmächtigter Vertreter bestrebtsein, die Anteile gegen Währungsrisiken abzusichern, eineZusicherung für den Erfolg dieser Strategie kann jedoch nichtgegeben werden und es kann zu Inkongruenzen zwischen derWährungsposition des Fonds und der Währungsposition derHedged Anteilklassen kommen.

Absicherungsstrategien können sowohl bei sinkendem als auchbei steigendemWert der Basiswährung relativ zumWert der

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Währung der Hedged Anteilklassen eingesetzt werden. Damitkann der Einsatz dieser Strategien einen erheblichen Schutz fürden Anteilinhaber der betreffenden Klasse gegen das Risiko vonWertminderungen der Basiswährung relativ zumWert derWährung der Hedged Anteilklasse bieten, er kann aber auch dazuführen, dass die Anteilinhaber von einer Wertsteigerung in derBasiswährung nicht profitieren können.

Hedged Anteilklassen, die auf Währungen lauten, die nicht zu denHauptwährungen gehören, können von den begrenztenKapazitäten an den entsprechenden Devisenmärkten beeinflusstwerden, was sich wiederum auf die Volatilität der HedgedAnteilklasse auswirken kann.

Fonds können auch Absicherungsstrategien einsetzen, die daraufausgelegt sind, Positionen in gewissen Währungen einzugehen(d.h. wenn eine Währung Devisenhandelsbeschränkungenunterliegt). Diese Absicherungsstrategien umfassen denUmtausch des Nettoinventarwerts der jeweiligen Anteilklasse in dieentsprechende Währung mittels derivativer Finanzinstrumente(einschließlich Devisentermingeschäften).

Alle Gewinne bzw. Verluste oder Aufwendungen imZusammenhang mit Währungsabsicherungstransaktionen werdenden Anteilinhabern der jeweiligen Hedged Anteilklassenzugerechnet. Da die Verbindlichkeiten zwischen den Anteilklassennicht getrennt werden, besteht das Risiko, dass unter bestimmtenBedingungen die Absicherungsstrategien in Bezug auf eineAnteilklasse zu Verbindlichkeiten führen, die sich auf denNettoinventarwert anderer Anteilklassen desselben Fondsauswirken könnten.

Weltweite Finanzmarktkrise und staatliche InterventionSeit 2007 haben die Finanzmärkte eine weltweit tief greifendeStörung und erhebliche Instabilität erlebt, was zu staatlichenEingriffen geführt hat. In vielen Ländern haben dieAufsichtsbehörden eine Reihe von aufsichtsrechtlichenNotmaßnahmen ergriffen oder ins Auge gefasst. Umfang undAnwendungsbereich staatlicher und aufsichtsrechtlicher Eingriffesind zum Teil unklar, was zu Verwirrung und Unsicherheit geführtund somit selbst den effizienten Betrieb der Finanzmärktebeeinträchtigt hat. Es ist nicht vorhersehbar, welche weiterenvorübergehenden oder dauerhaften staatlichen Beschränkungenden Märkten eventuell auferlegt werden und/oder wie sich solcheBeschränkungen auf die Fähigkeit des Anlageberaters auswirkenwerden, das Anlageziel eines Fonds zu erreichen.

Es ist unklar, ob derzeitige oder künftige Maßnahmen derAufsichtsbehörden in verschiedenen Ländern zur Stabilisierungder Finanzmärkte beitragen werden. Die Anlageberater könnennicht vorhersagen, wie lange die Finanzmärkte von diesenEreignissen betroffen sein werden oder welche Auswirkungendiese oder ähnliche Ereignisse in der Zukunft auf einen Fonds, dieeuropäische oder globale Wirtschaft und die weltweitenWertpapiermärkte haben werden. Die Anlageberater beobachtendie Situation wie gehabt aufmerksam. Instabilität an denweltweiten Finanzmärkten oder staatliche Interventionen könnendie Schwankungen der Fonds verstärken und auch das Risikoeines Wertverlustes Ihrer Anlage erhöhen.

Derivate(a) Allgemein

In Übereinstimmung mit den in Anhang A und im Abschnitt„Anlageziele und -politik" beschriebenen Anlagegrenzen und-beschränkungen kann jeder Fonds Derivate zu Anlagezwecken,zur effektiven Portfolioverwaltung oder zu Absicherung gegenMarkt-, Zins- und Währungsrisiken einsetzen.

Durch den Einsatz von Derivaten können Fonds höheren Risikenausgesetzt sein. Dabei kann es sich unter anderem um dasKreditrisiko in Bezug auf Kontrahenten handeln, mit denen dieFonds Geschäfte abschließen, oder um das Erfüllungsrisiko, dasVolatilitätsrisiko, das Risiko aus Transaktionen mit außerbörslichenDerivaten („Over-the-Counter“-Transaktionsrisiken), das Risikoeiner mangelnden Liquidität der Derivate, das Risiko einerunvollständigen Nachbildung zwischen der Wertänderung desDerivats und derjenigen des Basiswerts, den der entsprechendeFonds nachbilden möchte, oder das Risiko höhererTransaktionskosten als bei der Direktanlage in die Basiswerte.Einige Derivate sind gehebelt. Anlageverluste der Fonds könnensich dadurch multiplizieren oder erhöhen.

Gemäß branchenüblicher Praxis kann ein Fonds beim Kauf vonDerivaten verpflichtet sein, seine Verpflichtungen gegenüberseinem Kontrahenten zu besichern. Dies kann bei nicht vollständigfinanzierten Derivaten bedeuten, dass Sicherheiten alsErsteinschuss (Initial Margin) und/oder Nachschuss (VariationMargin) beim Kontrahenten hinterlegt werden müssen. BeiDerivaten, bei denen ein Fonds Vermögenswerte alsErsteinschuss bei einem Kontrahenten hinterlegen muss, werdendiese Vermögenswerte eventuell nicht vom Vermögen desKontrahenten getrennt geführt, und wenn diese Vermögenswertefrei austauschbar und ersetzbar sind, hat der Fonds eventuell nureinen Anspruch auf Rückgabe gleichwertiger Vermögenswerteanstelle der ursprünglich beim Kontrahenten als Sicherheithinterlegten Vermögenswerte. Wenn der Kontrahentüberschüssige Einschüsse bzw. Sicherheiten verlangt, könnendiese Einlagen oder Vermögenswerte den Wert derVerpflichtungen des entsprechenden Fonds gegenüber demKontrahenten überschreiten. Da die Bedingungen eines Derivatseventuell vorsehen, dass ein Kontrahent einem anderenKontrahenten gegenüber nur dann Sicherheiten zur Deckung deraus dem Derivat resultierenden Variation Margin stellen muss,wenn ein bestimmter Mindestbetrag erreicht ist, trägt der Fondsdarüber hinaus eventuell ein unbesichertes Risiko gegenübereinem Kontrahenten im Rahmen eines Derivats bis zu diesemMindestbetrag.

Derivatekontrakte können hohen Schwankungen unterliegen, undder Anfangseinschuss ist in der Regel im Vergleich zumKontraktvolumen gering, so dass das Marktrisiko derTransaktionen gehebelt sein kann. Vergleichsweise geringeMarktbewegungen können deutlich stärkere Auswirkungen aufDerivate als auf herkömmliche Anleihen oder Aktien haben.Gehebelte Derivatepositionen können daher die Volatilität einesFonds erhöhen. Zwar nehmen die Fonds keine Kredite zumZwecke der Hebelung auf. Sie können jedoch in Übereinstimmungmit den in Anhang A dieses Prospekts genanntenBeschränkungen über Derivate synthetische Short-Positionenaufbauen, um ihr Risiko zu steuern. Bestimmte Fonds können überDerivate (synthetische Long-Positionen) wie z.B. Terminkontrakteeinschließlich Devisenterminkontrakte Long-Positionen aufbauen.

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Mit der Anlage in Derivate können unter anderem die folgendenweiteren Risiken verbunden sein: Ein Kontrahent könnte gegenseine Verpflichtungen zur Stellung einer Sicherheit verstoßen, oderes könnte aus operativen Gründen (wie z.B. zeitlichen Abständenzwischen der Berechnung des Risikos und der Stellungzusätzlicher oder alternativer Sicherheiten durch einenKontrahenten oder dem Verkauf von Sicherheiten bei einemAusfall eines Kontrahenten) vorkommen, dass das Kreditrisikoeines Fonds gegenüber seinem Kontrahenten im Rahmen einesDerivatekontraktes nicht vollständig besichert ist. Jeder Fonds wirdjedoch weiterhin die in Anhang A dargelegten Grenzen einhalten.Ein Fonds kann aufgrund des Einsatzes von Derivaten auch einemrechtlichen Risiko ausgesetzt sein. Dabei handelt es sich um dasRisiko eines Verlusts aufgrund einer Gesetzesänderung oder einerunerwarteten Anwendung eines Gesetzes oder einerRechtsvorschrift oder aufgrund der Tatsache, dass ein GerichtVerträge für rechtlich nicht durchsetzbar erklärt. Sofern derivativeInstrumente wie hier beschrieben eingesetzt werden, kann diesdas Gesamtrisiko des Fonds erhöhen. Deshalb wird dieGesellschaft ein Risikomanagementverfahren einsetzen, das esder Verwaltungsgesellschaft jederzeit ermöglicht, das Risiko ausden Positionen und deren Beitrag zum Gesamtrisiko des Fonds zuüberwachen und zu messen. Um das Gesamtrisiko jedes Fondszu ermitteln und sicherzustellen, dass jeder Fonds die in Anhang Aaufgeführten Anlagebeschränkungen einhält, wendet dieVerwaltungsgesellschaft den „Commitment-Ansatz“ oder die„Value at Risk” (VaR)-Methode“ an. Welche der beiden Methodenbei einem Fonds verwendet wird, entscheidet dieVerwaltungsgesellschaft auf der Grundlage der Anlagestrategiedes jeweiligen Fonds. Näheres zu den bei den einzelnen Fondsverwendeten Methoden enthält das Kapitel „Anlageziele undAnlagepolitik“.

Nähere Angaben zu den von den einzelnen Fonds angewandtenDerivatestrategien sind den Anlagezielen der einzelnen Fondsunter „Anlageziele und Anlagepolitik“ sowie dem aktuellenRisikomanagementprogramm zu entnehmen, das auf Anfragebeim zuständigen Investor Servicing Team erhältlich ist.

(b) Spezifisch

Die Fonds können zu Anlagezwecken und für eine effizientePortfolioverwaltung in Übereinstimmung mit ihren jeweiligenAnlagezielen und ihrer Anlagepolitik Derivate einsetzen. Hierzukönnen (unter anderem) die folgenden Instrumente gehören:

E der Einsatz von Swap-Geschäften zur Anpassung desZinsrisikos;

E der Einsatz von Währungsderivaten zum Kauf oder Verkaufvon Währungsrisiken;

E der Verkauf gedeckter Kaufoptionen;

E der Einsatz von Credit Default Swaps, um Kreditrisiken zuerwerben oder zu veräußern;

E der Einsatz von Volatilitätsderivaten zur Anpassung desVolatilitätsrisikos;

E der Kauf und Verkauf von Optionen;

E der Einsatz von Swap-Geschäften, um ein Engagement ineinem oder mehreren Indizes einzugehen;

E der Einsatz synthetischer Short-Positionen, um von negativenAnlageerwartungen zu profitieren; und

E der Einsatz von synthetischen Long-Positionen, um einEngagement am Markt einzugehen.

Die Anleger sollten die nachstehend beschriebenen Risiken derfolgenden Derivate und Strategien beachten:

Credit Default Swaps, Zinsswaps, Währungsswaps, Total ReturnSwaps, Swaptions und Differenzkontrakte

Der Einsatz von Credit Default Swaps birgt möglicherweise höhereRisiken als eine Direktanlage in Anleihen. Mittels Credit DefaultSwaps können Ausfallrisiken übertragen werden. Damit kann einAnleger eine Absicherung für eine von ihm gehaltene Anleiheerwerben (Absicherung der Anlage) oder Schutz für eine Anleiheerwerben, die er tatsächlich nicht besitzt, sofern dieAnlageerwartung ist, dass die geschuldeten Kuponzahlungenniedriger sein werden als die aufgrund einer Verschlechterung derKreditwürdigkeit eingehenden Zahlungen. Sofern umgekehrt ausAnlegersicht erwartet wird, dass die aufgrund einerVerschlechterung der Kreditwürdigkeit eingehenden Zahlungenniedriger sind als die Kuponzahlungen, wird eine Absicherungdurch den Abschluss eines Credit Default Swaps verkauft.Dementsprechend leistet eine Partei (der Sicherungsnehmer) eineReihe von (Prämien) Zahlungen an den Verkäufer(Sicherungsgeber). Im Falle eines Kreditereignisses (eine in derVereinbarung genau definierte Verschlechterung derKreditwürdigkeit) erhält der Sicherungsnehmer eine Zahlung vomSicherungsgeber. Bleibt das Kreditereignis aus, dann zahlt derSicherungsnehmer die entsprechenden Prämien und der Swapendet bei Fälligkeit, ohne dass weitere Zahlungen fällig werden.Das Risiko des Sicherungsnehmers ist damit auf den Wert dergezahlten Prämien beschränkt.

Der Markt für Credit Default Swaps kann gelegentlich illiquider seinals Anleihemärkte. Daher muss ein Fonds, der Credit DefaultSwaps einsetzt, jederzeit in der Lage sein, Rücknahmeanträgeauszuführen. Credit Default Swaps werden in regelmäßigenAbständen anhand verifizierbarer und transparenterBewertungsverfahren bewertet, die vomWirtschaftsprüfer derGesellschaft geprüft werden.

Mit Zinsswaps ist ein Austausch von entsprechendenVerpflichtungen zur Zahlung bzw. zum Erhalt von Zinsen mit eineranderen Partei verbunden, wie z. B. ein Austausch vonFestzinszahlungen gegen Zinszahlungen zu einem variablenZinssatz. Mit Währungsswaps ist gegebenenfalls der Austauschvon Rechten zur Leistung bzw. zum Erhalt von Zahlungen inbestimmten Währungen verbunden. Total Return Swapsumfassen den Tausch des Rechts zum Erhalt der Gesamtrendite,d. h. Kuponzahlungen zuzüglich Kapitalgewinnen bzw. -verlusten,einer bestimmten Referenzanlage, eines bestimmten Index odereines bestimmten Anlagenkorbs gegen das Recht zur Leistungvon festen oder variablen Zahlungen. Die Fonds können Swap-Geschäfte sowohl als zahlende Partei als auch als Empfänger vonZahlungen aus solchen Swaps tätigen.

Sofern ein Fonds Zinsswaps oder Total Return Swaps aufNettobasis abschließt, werden die beiden Zahlungen miteinanderverrechnet, wobei jede Partei jeweils nur den Nettobetrag derbeiden Zahlungsströme erhält bzw. zahlt. Zinsswaps oder TotalReturn Swaps, die auf Nettobasis abgeschlossen werden, sehen

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keine effektive Lieferung der Anlagen, sonstiger zugrundeliegender Vermögenswerte oder des Kapitalbetrages vor.Dementsprechend ist beabsichtigt, dass das Verlustrisiko in Bezugauf Zinsswaps auf den Nettobetrag der Zinszahlungen beschränktist, zu denen der Fonds vertraglich verpflichtet ist (oder im Fallevon Total Return Swaps auf den Nettobetrag der Differenzzwischen der Gesamtrendite einer Referenzanlage, eines Indexoder Anlagenkorbs und den festen oder variablen Zahlungen).Kommt es zu einem Ausfall seitens der anderen an einemZinsswap oder Total Return Swap beteiligten Partei, entspricht dasVerlustrisiko jedes Fonds unter normalen Umständen demNettobetrag der Zinszahlungen bzw. der Zahlungen derGesamtrendite, auf deren Erhalt jede Partei einen vertraglichenAnspruch hat. Im Gegensatz dazu sehen Währungsswaps in derRegel die Lieferung des gesamten Kapitalbetrages einerfestgesetzten Währung im Austausch gegen die anderefestgesetzte Währung vor. Daher unterliegt der gesamteKapitalbetrag eines Währungsswaps dem Risiko, dass die jeweilsandere Partei des Swaps ihren vertraglichen Lieferverpflichtungennicht nachkommt.

Einige Fonds können auch Zinsswaption-Kontrakte kaufen bzw.verkaufen. Danach ist der Käufer berechtigt, aber nicht verpflichtet,innerhalb eines festgelegten Zeitraums einen Zinsswap zu einemim Voraus festgelegten Zinssatz abzuschließen. Der Käufer einerZinsswaption zahlt dem Verkäufer für dieses Recht eine Prämie.Bei einer Receiver-Zinsswaption erwirbt der Käufer das Recht zumErhalt von Festzinszahlungen gegen Zahlungen zu einemvariablen Zinssatz. Bei einer Payer-Zinsswaption erwirbt derKäufer das Recht zur Zahlung eines festen Zinssatzes gegen denErhalt von Zahlungen zu einem variablen Zinssatz.

Differenzkontrakte sind Swaps ähnlich und können vonbestimmten Fonds ebenfalls eingesetzt werden. EinDifferenzkontrakt (CFD) ist eine Vereinbarung zwischen einemKäufer und einem Verkäufer, dass der Verkäufer dem Käufer dieDifferenz zwischen dem aktuellen Wert eines Wertpapiers unddemWert zum Zeitpunkt des Abschlusses des Geschäfts zahlt.Wenn die Differenz negativ ist, muss der Käufer dem Verkäuferden entsprechenden Betrag zahlen.

Der Einsatz von Credit Default Swaps, Zinsswaps,Währungsswaps, Total Return Swaps, Zins-Swaptions undDifferenzkontrakten ist eine spezielle Tätigkeit, bei der andereAnlagetechniken und Risiken zum Tragen kommen als beiherkömmlichen Geschäften mit Portfoliowertpapieren. Liegtder Anlageberater bezüglich seiner Einschätzung derEntwicklung von Marktwerten, Zinsen undWechselkursenfalsch, fällt der Anlageerfolg des Fonds weniger günstig aus,als wenn diese Anlagetechniken nicht angewandt wordenwären.

Volatilitätsderivate

Die „historische Volatilität“ eines Wertpapiers ist ein statistischesMaß der Geschwindigkeit und des Umfangs der Preisänderungendes Wertpapiers in einem bestimmten Zeitabschnitt. Die „impliziteVolatilität“ ist die Markterwartung hinsichtlich der künftig realisiertenVolatilität. Bei Volatilitätsderivaten handelt es sich um Derivate,deren Preise von der historischen oder der impliziten Volatilitätoder von beiden abhängig sind. Volatilitätsderivate beruhen aufeinem Basiswert und werden in Fonds eingesetzt, um dasVolatilitätsrisiko zu erhöhen oder zu reduzieren und um eineAnlageerwartung in Bezug auf die Volatilitätsänderung auf der

Grundlage einer Bewertung der erwarteten Entwicklungen an denbetreffenden Märkten auszudrücken. Wenn beispielsweise einewesentliche Änderung des Marktumfelds erwartet wird, ist voneiner höheren Volatilität des Preises eines Wertpapiersauszugehen, da der Preis sich an die neuen Umständeanpassen wird.

Die Fonds sind nur dann befugt, auf einem Index basierendeVolatilitätsderivate zu kaufen oder zu verkaufen, wenn:

E die Zusammensetzung des Index hinreichend diversifiziert ist;

E der Index eine adäquate Bezugsgrundlage für den Marktdarstellt, auf den er sich bezieht; und

E der Index in angemessener Weise veröffentlicht wird.

Die Preise von Volatilitätsderivaten können in hohem MaßeSchwankungen unterliegen und sich gegenläufig zu den Kursenanderer Vermögenswerte des jeweiligen Fonds entwickeln. Dieskönnte erhebliche Auswirkungen auf den Nettoinventarwert derAnteile eines Fonds haben.

Currency-Overlay-Strategien

Zusätzlich zu den Techniken und Instrumenten zur Steuerung desWährungsrisikos (siehe Abschnitt „Währungsrisiko“) könnenbestimmte Fonds zur Erzielung positiver Renditen in Währungenanlegen oder Techniken und Instrumente einsetzen, die sich aufandere Währungen als die Basiswährung beziehen. DieAnlageberater werden spezielle sog. „Currency-Overlay-Strategien“ einsetzen, bei denen taktische Erwägungen durch denAufbau von Long-Positionen und synthetischen Pair Trades inWährungen über den Einsatz von Währungsderivateneinschließlich Devisentermingeschäften, Devisen-Futures,Optionen, Swaps und anderen Instrumenten, die dem Risiko vonWechselkursschwankungen ausgesetzt sind, umgesetzt werden.Die Wechselkursschwankungen können allerdings volatil sein undbei Fonds, die diese Strategien in beträchtlichem Umfangeinsetzen, werden sich Schwankungen in erheblichem Maße aufdie Gesamtperformance dieser Fonds auswirken. Diese Fondsverfügen über die Flexibilität, in jede Währung der Welt zuinvestieren, einschließlich Währungen von Schwellenländern, dieüber eine geringere Liquidität verfügen, und Währungen, die vonMaßnahmen von Regierungen und Zentralbanken, wieInterventionen, Kapitalkontrollen, Mechanismen zur Anbindungvon Währungen und sonstigen Maßnahmen, betroffen seinkönnen.

Optionsstrategien

Eine Option ist das Recht (aber keine Verpflichtung), einenbestimmten Vermögenswert oder Index zu einem bestimmtenPreis zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft zu kaufenoder zu verkaufen. Im Gegenzug für die durch die Optionverliehenen Rechte muss der Optionskäufer demOptionsverkäufer eine Prämie für die Übernahme des mit derVerpflichtung verbundenen Risikos zahlen. Die Höhe derOptionsprämie hängt vom Ausübungspreis, der Volatilität desBasiswerts sowie der verbleibenden Restlaufzeit ab. Optionenkönnen börsengehandelt oder außerbörslich (OTC) gehandeltsein.

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Ein Fonds kann Optionsgeschäfte entweder als Käufer oderVerkäufer dieses Rechts abschließen und diese zu einerbestimmten Handelsstrategie zusammenfassen sowie Optionenzur Minderung eines bestehenden Risikos nutzen.

Liegen der Anlageberater oder sein Beauftragter bezüglich seinerEinschätzung der Veränderung der Börsenkurse oder derErmittlung der Korrelation zwischen den bestimmtenVermögenswerten oder Indizes, auf denen die verkauften odererworbenen Optionen basieren, und den Vermögenswerten imAnlageportfolio des Fonds falsch, entstehen diesem Fondsmöglicherweise Verluste, die ihm andernfalls nicht entstandenwären.

Übertragung von Sicherheiten

Im Zusammenhang mit dem Einsatz von Derivaten geht derFonds Vereinbarungen mit Kontrahenten ein, die ggf. dieZahlung von Sicherheiten oder Einschusszahlungen aus demVermögen eines Fonds erforderlich machen, um Risiken desKontrahenten in Bezug auf den Fonds abzudecken. Wird dasEigentum an dieser Sicherheit oder diesenEinschusszahlungen auf den Kontrahenten übertragen, wirdfür diesen daraus ein Vermögenswert, den er im Rahmenseines Geschäfts nutzen kann. Auf diese Weise übertrageneSicherheiten werden nicht von der Verwahrstelle verwahrt,jedoch werden Sicherheitenpositionen von der Verwahrstelleüberwacht und abgestimmt. Wurden Sicherheiten vom Fondszu Gunsten des jeweiligen Kontrahenten verpfändet, darfdieser Kontrahent die Vermögenswerte ohne Zustimmungdes Fonds nicht seinerseits als Sicherheit weiterverpfänden.

WertpapierleiheDie Fonds dürfen Wertpapierleihegeschäfte tätigen. Fonds, dieWertpapierleihegeschäfte abschließen, sind einem Kreditrisiko mitBlick auf die Kontrahenten der Wertpapierleihegeschäfteausgesetzt. Fondsanlagen können für einen bestimmten Zeitrauman Kontrahenten verliehen werden. Der Zahlungsausfall desKontrahenten verbunden mit einemWertverlust der gestelltenSicherheiten unter den Wert der verliehenen Wertpapiere kannden Wert des Fonds beeinträchtigen. Die Gesellschaft ist bestrebtsicherzustellen, dass alle ausgeliehenen Wertpapiere vollständigbesichert sind. In dem Maße, in dem eine Wertpapierleihe jedochnicht vollständig besichert ist (z.B. infolge vonZahlungsverzögerungen), sind die Fonds einem Kreditrisiko mitBlick auf die Kontrahenten der Wertpapierleihegeschäfteausgesetzt.

Risiken im Zusammenhang mit PensionsgeschäftenBei Ausfall des Kontrahenten, bei dem eine Sicherheit hinterlegtwurde, können die Fonds Verluste erleiden, da es zuVerzögerungen bei der Wiedererlangung der hinterlegtenSicherheit kommen kann oder weil die ursprünglich erhaltenenBarmittel aufgrund einer ungenauen Bewertung der Sicherheitoder Marktentwicklungen unter demWert der bei demKontrahenten hinterlegten Sicherheit liegen können.

Risiken im Zusammenhang mit umgekehrtenPensionsgeschäftenBei Ausfall des Kontrahenten, bei dem Barmittel hinterlegt wurden,können die Fonds Verluste erleiden, da es zu Verzögerungen beider Wiedererlangung der hinterlegten Barmittel oder zuSchwierigkeiten bei der Verwertung der Sicherheit kommen kannoder weil der Erlös aus dem Verkauf der Sicherheit aufgrund einer

ungenauen Bewertung der Sicherheit oder Marktentwicklungengeringer sein kann als die bei dem Kontrahenten hinterlegtenBarmittel.

KontrahentenrisikoEin Fonds ist hinsichtlich der Kontrahenten, mit denen erHandelsgeschäfte abwickelt, einem Kreditrisiko undmöglicherweise auch einem Erfüllungsrisiko ausgesetzt. DasKreditrisiko beschreibt das Risiko, dass der Kontrahent einesFinanzinstruments einer Verpflichtung oder Verbindlichkeit, diedem entsprechenden Fonds gegenüber eingegangen wurde, nichtnachkommt. Dies betrifft alle Kontrahenten, mit denen Derivat-,Pensions- bzw. umgekehrte Pensions- oderWertpapierleihgeschäfte eingegangen werden. Aus dem Handelmit nicht besicherten Derivaten resultiert ein direktesKontrahentenrisiko. Einen Großteil seines Kontrahentenrisikos ausDerivate-Kontrakten mindert der jeweilige Fonds, indem er dasStellen von Sicherheiten mindestens in der Höhe seinesEngagements bei dem jeweiligen Kontrahenten verlangt. Sindjedoch Derivate nicht vollständig besichert, kann ein Ausfall desKontrahenten dazu führen, dass sich der Wert des Fondsverringert. Neue Kontrahenten werden einer formalen Prüfungunterzogen, und alle genehmigten Kontrahenten werden laufendüberwacht und überprüft. Der Fonds sorgt für eine aktive Kontrolleseines Kontrahentenrisikos und der Sicherheitenverwaltung.

Kontrahentenrisiko bezüglich der VerwahrstelleDie Vermögenswerte der Gesellschaft werden der Verwahrstellezur Verwahrung überlassen, wie in Anhang C Nr. 11. nähererläutert. Gemäß der OGAW-Richtlinie sorgt die Verwahrstelle beider Verwahrung der Vermögenswerte der Gesellschaft (a) für dieVerwahrung sämtlicher Finanzinstrumente, die in einem Konto fürFinanzinstrumente registriert sind, das in den Büchern derVerwahrstelle eröffnet wurde, sowie sämtlicher Finanzinstrumente,die physisch an die Verwahrstelle geliefert werden können; und (b)im Falle anderer Vermögenswerte die Überprüfung desEigentumsrechts dieser Vermögenswerte und die Führung einesentsprechenden Verzeichnisses. In den Büchern der Verwahrstellesind die Vermögenswerte der Gesellschaft als dieser gehörend zuidentifizieren.

Die von der Verwahrstelle gehaltenen Wertpapiere sind getrenntvon den anderen Wertpapieren/Vermögenswerte derVerwahrstelle gemäß geltenden Rechtsvorschriften zu verwahren,was das Risiko verringert, aber nicht gänzlich ausschließt, dass dieVermögenswerte im Falle der Insolvenz der Verwahrstelle nichtzurückgegeben werden. Anleger sind daher dem Risikoausgesetzt, dass die Verwahrstelle nicht in der Lage ist, ihrerVerpflichtung zur Rückgabe sämtlicher Vermögenswerte derGesellschaft im Falle einer Insolvenz der Verwahrstelle umfänglichnachzukommen. Zudem werden die bei der Verwahrstellegehaltenen Barmittelbestände eines Fonds möglicherweise nichtgetrennt von deren eigenen Barbeständen oder den Barbeständenanderer Kunden der Verwahrstelle gehalten, sodass ein Fonds imFall der Insolvenz der Verwahrstelle unter Umständen als nichtbevorrechtigter Gläubiger behandelt wird.

Die Verwahrstelle verwahrt möglicherweise nicht alleVermögenswerte der Gesellschaft selbst, sondern kann hierzu einNetz aus Unterverwahrern nutzen, die nicht zwangsläufig zurselben Unternehmensgruppe wie die Verwahrstelle gehören.Anleger sind daher unter Umständen dem Risiko einer Insolvenzder Unterverwahrer in Fällen ausgesetzt, in denen dieVerwahrstelle nicht haftet.

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Ein Fonds kann an Märkten anlegen, an denen die Verwahr- und/oder Abwicklungssysteme nur unzureichend entwickelt sind. Diean solchen Märkten gehandelten und bei solchen Unterverwahrernverwahrten Vermögenswerte des Fonds können einem Risiko inden Fällen ausgesetzt sein, in denen die Verwahrstellegegebenenfalls nicht haftet.

Haftungsrisiko des FondsDie Gesellschaft hat die Struktur eines Umbrellafonds mitzwischen ihren Fonds getrennter Haftung. Gemäß LuxemburgerRecht stehen die Vermögenswerte eines Fonds nicht zurBegleichung der Verbindlichkeiten eines anderen Fonds zurVerfügung. Die Gesellschaft ist jedoch eine einzige juristischePerson, die in anderen Rechtsordnungen, die diese Trennungnicht unbedingt anerkennen, tätig sein oder Vermögenswerte inihrem Namen halten oder Forderungen unterliegen kann. ZumDatum dieses Prospekts ist dem Verwaltungsrat keine solcheVerbindlichkeit oder Eventualverbindlichkeit bekannt.

MarkthebelDer Fonds wird keine Fremdmittel zum Kauf zusätzlicher Anlagenaufnehmen. Aber durch den Einsatz von Derivaten könnenMarkthebel entstehen (das Bruttoengagement aus synthetischenLong- und Short-Positionen kann höher als das Nettovermögensein). Der Anlageverwalter versucht, absolute Renditen mitRelative-Value-Positionen auf unterschiedliche Märkte („dieserMarkt wird sich besser entwickeln als der andere Markt“) sowie mitPositionen auf die Entwicklung eines Marktes („dieser Markt steigtoder fällt“) zu generieren. Die Höhe des Markthebels hängt von derKorrelation der Positionen ab. Je höher die Korrelation, destogrößer ist die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß des möglichenMarkthebels.

Pensions- und umgekehrte PensionsgeschäfteBei einem Pensionsgeschäft verkauft ein Fonds ein Wertpapier aneinen Kontrahenten und vereinbart gleichzeitig den Rückkauf desWertpapiers an einem bestimmten Datum und zu einemfestgelegten Preis. Die Differenz zwischen dem Verkaufspreis unddem Rückkaufpreis entspricht den Kosten der Transaktion. DerWiederverkaufspreis übersteigt den Kaufpreis in der Regel umeinen Betrag, der den für die Laufzeit des Pensionsgeschäftsvereinbarten Marktzinssatz widerspiegelt. Bei einem umgekehrtenPensionsgeschäft kauft ein Fonds eine Anlage von einemKontrahenten, welcher die Verpflichtung eingeht, das Wertpapierzu einem vereinbarten Wiederverkaufspreis an einem vereinbartenZeitpunkt in der Zukunft zurückzukaufen. Der Fonds unterliegtdaher dem Risiko, dass ihm im Falle eines Ausfalls seitens desVerkäufers dahingehend ein Verlust entsteht, dass die Erlöse ausdem Verkauf der zugrunde liegenden Wertpapiere zusammen mitden vom Fonds im Zusammenhang mit dem jeweiligenPensionsgeschäft gehaltenen anderen Sicherheiten aufgrund vonMarktbewegungen unter Umständen geringer sind als derRückkaufpreis. Ein Fonds kann die Wertpapiere, welcheGegenstand eines umgekehrten Pensionsgeschäfts sind, bis zumEnde der Laufzeit dieses umgekehrten Pensionsgeschäfts oder biszur Ausübung des Rechts auf Rückkauf der Wertpapiere durch dieGegenpartei nicht verkaufen.

MIFID IIDie Rechtsvorschriften, die von den EU-Mitgliedstaaten eingeführtwurden, um die zweite EU-Richtlinie über Märkte fürFinanzinstrumente („MiFID II“) und die EU-Verordnung überMärkte für Finanzinstrumente („MiFIR“) umzusetzen, sind am

3. Januar 2018 in Kraft getreten und werden zu neuenregulatorischen Pflichten und Kosten für Verwaltungsgesellschaftund die Anlageberater führen. Es wird erwartet, dass die MiFID IIerhebliche Auswirkungen auf die EU-Finanzmärkte und auf EU-Wertpapierfirmen, die Finanzdienstleistungen für Kunden anbieten,haben wird. Die genauen Auswirkungen der MiFID II auf dieFonds, die Verwaltungsgesellschaft und die Anlageberater sindnoch unklar und es wird noch eine gewisse Zeit in Anspruchnehmen, ihren Umfang zu bestimmen.

Insbesondere wird es im Rahmen der MiFID II und der MiFIRerforderlich werden, dass bestimmte standardisierte OTC-Derivatean regulierten Handelsplätzen ausgeführt werden. Es ist unklar,wie die Märkte für OTC-Derivate sich an diese neuenregulatorischen Vorgaben anpassen und wie sich dies auf dieFonds auswirken wird.

Außerdem werden durch die MiFID II weitergehendeTransparenzregelungen für den Handel an Handelsplätzen in derEU und mit EU-Gegenparteien eingeführt. Im Rahmen der MiFID IIwerden die Regelungen für die Vor- und Nachhandelstransparenzvon an einem geregelten Markt gehandelten Aktien aufaktienähnliche Instrumente (wie Hinterlegungsscheine,börsengehandelte Fonds und Zertifikate, die an reguliertenHandelsplätzen gehandelt werden) und Nicht-Eigenkapitalinstrumente wie Schuldverschreibungen, strukturierteFinanzprodukte, Emissionszertifikate und Derivate ausgedehnt.Die strengere Transparenzregelung im Rahmen der MiFID II kannzusammen mit den Beschränkungen für die Nutzung von „DarkPools“ und anderen Handelsplätzen dazu führen, dass mehrInformationen zur Preisbildung bekannt und verfügbar werden,was sich nachteilig auf die Handelskosten auswirken kann.

Sonstige RisikenDie Fonds sind unter Umständen Risiken ausgesetzt, dieaußerhalb ihrer Kontrolle liegen, beispielsweise rechtliche Risikenaufgrund von Anlagen in Ländern mit einer unklaren und sichhäufig ändernden Gesetzgebung oder ein Mangel an etabliertenoder effektiven Möglichkeiten zur Durchsetzung rechtlicherRegressansprüche, das Risiko terroristischer Handlungen, dasRisiko, dass in bestimmten Staaten wirtschaftliche unddiplomatische Sanktionen bestehen oder diesen auferlegt werdenund dass möglicherweise Kampfmaßnahmen eingeleitet werden.Die Auswirkungen dieser Ereignisse sind unklar, könnten jedocheinen wesentlichen Einfluss auf die allgemeinen wirtschaftlichenBedingungen und die Marktliquidität haben.

Aufsichtsbehörden und selbstregulierende Organisationen undBörsen sind berechtigt, im Falle von unvorhergesehenenEreignissen auf dem Markt außergewöhnliche Maßnahmen zuergreifen. Künftige behördliche Maßnahmen in Bezug auf dieGesellschaft könnten erhebliche und nachteilige Auswirkungen mitsich bringen.

Besondere RisikoerwägungenNeben den allgemeinen, oben beschriebenen Risiken, die füralle Fonds gelten, sollten Anleger, die eine Anlage inbestimmten Fonds in Erwägung ziehen, weitere Risikenberücksichtigen. In den nachstehenden Tabellen sind die fürjeden einzelnen Fonds zutreffenden Risikohinweiseaufgeführt.

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Nr. FONDS Risi-kenfür

Kapital-wachs-tum

Fest-ver-zins-licheWert-pa-pie-re

Not-lei-den-de

Wert-pa-pie-re

Ge-schäftemitver-zögerterLie-

ferung

Unter-neh-menmit

gerin-ger

Markt-kapi-talisie-rung

Akti-en-risi-ko

ABS/MBS/ABCPs

Portfo-lio-Kon-zen-tra-tions-risi-ko

Contin-gent

Conver-tible

Bonds

ESG:Risi-kenderAn-lage-po-litik

1. ASEAN Leaders Fund X X

2. Asia Pacific Equity Income Fund X X X

3. Asian Dragon Fund X X

4. Asian Growth Leaders Fund X X

5. Asian High Yield Bond Fund X X X

6. Asian Tiger Bond Fund X X X

7. China A-Share Fund X X X

8. China Bond Fund X X X X

9. China Flexible Equity Fund X X

10. China Fund X X

11. Circular Economy Fund X X X

12. Continental European Flexible Fund X X X

13. Dynamic High Income Fund X X X X X X

14. Emerging Europe Fund X X

15. Emerging Markets Bond Fund X X X

16. Emerging Markets Corporate Bond Fund X X X

17. Emerging Markets Equity Income Fund X X X

18. Emerging Markets Fund X X

19. Emerging Markets Local Currency BondFund X X X

20. ESG Emerging Markets Blended BondFund X X X X

21. ESG Emerging Markets Bond Fund X X X X

22. ESG Emerging Markets Corporate BondFund X X X X

23. ESG Emerging Markets Local CurrencyBond Fund X X X X

24. ESG Fixed Income Global OpportunitiesFund X X X X X X

25. ESGMulti-Asset Fund X X X X X

26. Euro Bond Fund X X X

27. Euro Corporate Bond Fund X X X

28. Euro Reserve Fund X X

29. Euro Short Duration Bond Fund X X X

30. Euro-Markets Fund X X X

31. European Equity Income Fund X X X X

32. European Focus Fund X X X

33. European Fund X X X

34. European High Yield Bond Fund X X X X X

35. European Special Situations Fund X X X

36. European Value Fund X X X

37. FinTech Fund X X X

38. Fixed Income Global Opportunities Fund X X X X X

39. Future Of Transport Fund X X X X

Besondere Risikoerwägungen

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23

Nr. FONDS Risi-kenfür

Kapital-wachs-tum

Fest-ver-zins-licheWert-pa-pie-re

Not-lei-den-de

Wert-pa-pie-re

Ge-schäftemitver-zögerterLie-

ferung

Unter-neh-menmit

gerin-ger

Markt-kapi-talisie-rung

Akti-en-risi-ko

ABS/MBS/ABCPs

Portfo-lio-Kon-zen-tra-tions-risi-ko

Contin-gent

Conver-tible

Bonds

ESG:Risi-kenderAn-lage-po-litik

40. Global Allocation Fund X X X X X X

41. Global Bond Income Fund X X X X

42. Global Conservative Income Fund X X X X X X

43. Global Corporate Bond Fund X X X X

44. Global Dynamic Equity Fund X X X

45. Global Equity Income Fund X X X

46. Global Government Bond Fund X X X X X

47. Global High Yield Bond Fund X X X X

48. Global Inflation Linked Bond Fund X X X

49. Global Multi-Asset Income Fund X X X X X X

50. Global Long-Horizon Equity Fund X X X

51. India Fund X X

52. Japan Small & MidCap Opportunities Fund X X

53. Japan Flexible Equity Fund X X

54. Latin American Fund X X

55. Market Navigator Fund X X X X X X

56. Natural Resources Growth & Income Fund X X X X

57. Next Generation Technology Fund X X

58. Nutrition Fund X X X

59. Pacific Equity Fund X X

60. Sustainable Energy Fund X X X

61. Swiss Small & MidCap Opportunities Fund X X X

62. Systematic China A-Share OpportunitiesFund X X

63. Systematic Global Equity High IncomeFund X X X

64. Systematic Global SmallCap Fund X X

65. United Kingdom Fund X X X

66. US Basic Value Fund X

67. US Dollar Bond Fund X X X X X

68. US Dollar High Yield Bond Fund X X X X

69. US Dollar Reserve Fund X X

70. US Dollar Short Duration Bond Fund X X X X

71. US Flexible Equity Fund X

72. US Government Mortgage Fund X X X

73. US Growth Fund X

74. US Small & MidCap Opportunities Fund X X

75. World Bond Fund X X X X X

76. World Energy Fund X X X

77. World Financials Fund X X

Besondere Risikoerwägungen

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Nr. FONDS Risi-kenfür

Kapital-wachs-tum

Fest-ver-zins-licheWert-pa-pie-re

Not-lei-den-de

Wert-pa-pie-re

Ge-schäftemitver-zögerterLie-

ferung

Unter-neh-menmit

gerin-ger

Markt-kapi-talisie-rung

Akti-en-risi-ko

ABS/MBS/ABCPs

Portfo-lio-Kon-zen-tra-tions-risi-ko

Contin-gent

Conver-tible

Bonds

ESG:Risi-kenderAn-lage-po-litik

78. World Gold Fund X X X

79. World Healthscience Fund X X

80. World Mining Fund X X X

81. World Real Estate Securities Fund X X

82. World Technology Fund X X

Besondere Risikoerwägungen

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Besondere Risikoerwägungen (Fortsetzung)

Nr. FONDS Auf-streben-

deMärkte

Schuld-titelstaat-licherKredit-nehmer

Her-ab-stu-

fungs-ri-siko

Be-schrän-kungenvonAus-lands-inves-titio-nen

Anlagenin

bestimm-tenBran-chen

Engage-mentin

Rohstof-feim

Rahmenbör-sen-ge-

handel-ter Fonds(ETFs)

Unter-neh-mens-anlei-henvon

Banken

Um-schlags-häufig-keit

Liqui-di-täts-risi-ko

1. ASEAN Leaders Fund X X X

2. Asia Pacific Equity Income Fund X X X

3. Asian Dragon Fund X X X

4. Asian Growth Leaders Fund X X X X

5. Asian High Yield Bond Fund X X X X X X

6. Asian Tiger Bond Fund X X X X

7. China A-Share Fund X X X

8. China Bond Fund X X X X X

9. China Flexible Equity Fund X X X

10. China Fund X X X

11. Circular Economy Fund X X X

12. Continental European Flexible Fund X X

13. Dynamic High Income Fund X X X X X

14. Emerging Europe Fund X X X

15. Emerging Markets Bond Fund X X X X X

16. Emerging Markets Corporate Bond Fund X X X X

17. Emerging Markets Equity Income Fund X X X

18. Emerging Markets Fund X X X

19. Emerging Markets Local Currency Bond Fund X X X X X X

20. ESG Emerging Markets Blended Bond Fund X X X X X X

21. ESG Emerging Markets Bond Fund X X X X X X

22. ESG Emerging Markets Corporate Bond Fund X X X X X X

23. ESG Emerging Markets Local Currency BondFund X X X X X X

24. ESG Fixed Income Global Opportunities Fund X X X X X X X

25. ESGMulti-Asset Fund X X X X X

26. Euro Bond Fund X X

27. Euro Corporate Bond Fund X X

28. Euro Reserve Fund X X

29. Euro Short Duration Bond Fund X X

30. Euro-Markets Fund

31. European Equity Income Fund X

32. European Focus Fund X X

33. European Fund X X

34. European High Yield Bond Fund X X X

35. European Special Situations Fund X X

36. European Value Fund X

37. FinTech Fund X X

38. Fixed Income Global Opportunities Fund X X X X X X X

Besondere Risikoerwägungen

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Besondere Risikoerwägungen (Fortsetzung)

Nr. FONDS Auf-streben-

deMärkte

Schuld-titelstaat-licherKredit-nehmer

Her-ab-stu-

fungs-ri-siko

Be-schrän-kungenvonAus-lands-inves-titio-nen

Anlagenin

bestimm-tenBran-chen

Engage-mentin

Rohstof-feim

Rahmenbör-sen-ge-

handel-ter Fonds(ETFs)

Unter-neh-mens-anlei-henvon

Banken

Um-schlags-häufig-keit

Liqui-di-täts-risi-ko

39. Future Of Transport Fund X X

40. Global Allocation Fund X X X X X X X

41. Global Bond Income Fund X X X X X

42. Global Conservative Income Fund X X X X X

43. Global Corporate Bond Fund X X X X X X

44. Global Dynamic Equity Fund X X X

45. Global Equity Income Fund X X X

46. Global Government Bond Fund X X

47. Global High Yield Bond Fund X X X

48. Global Inflation Linked Bond Fund X X X X

49. Global Multi-Asset Income Fund X X X X X X

50. Global Long-Horizon Equity Fund X X X

51. India Fund X X X

52. Japan Small & MidCap Opportunities Fund X

53. Japan Flexible Equity Fund

54. Latin American Fund X X X

55. Market Navigator Fund X X X X X X X

56. Natural Resources Growth & Income Fund X X X X X

57. Next Generation Technology Fund X X

58. Nutrition Fund X X X X X

59. Pacific Equity Fund X X X

60. Sustainable Energy Fund X X X X

61. Swiss Small & MidCap Opportunities Fund X

62. Systematic China A-Share Opportunities Fund X X X

63. Systematic Global Equity High Income Fund X X X

64. Systematic Global SmallCap Fund X X X

65. United Kingdom Fund

66. US Basic Value Fund

67. US Dollar Bond Fund X X X X

68. US Dollar High Yield Bond Fund X X X X

69. US Dollar Reserve Fund X X X

70. US Dollar Short Duration Bond Fund X X X X

71. US Flexible Equity Fund

72. US Government Mortgage Fund X X

73. US Growth Fund

74. US Small & MidCap Opportunities Fund X

75. World Bond Fund X X X X X

76. World Energy Fund X X X X X

Besondere Risikoerwägungen

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Besondere Risikoerwägungen (Fortsetzung)

Nr. FONDS Auf-streben-

deMärkte

Schuld-titelstaat-licherKredit-nehmer

Her-ab-stu-

fungs-ri-siko

Be-schrän-kungenvonAus-lands-inves-titio-nen

Anlagenin

bestimm-tenBran-chen

Engage-mentin

Rohstof-feim

Rahmenbör-sen-ge-

handel-ter Fonds(ETFs)

Unter-neh-mens-anlei-henvon

Banken

Um-schlags-häufig-keit

Liqui-di-täts-risi-ko

77. World Financials Fund X X X X

78. World Gold Fund X X X X X

79. World Healthscience Fund X X X X

80. World Mining Fund X X X X X

81. World Real Estate Securities Fund X

82. World Technology Fund X X X X

Besondere Risikoerwägungen

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Besondere RisikenLiquiditätsrisikoDie Handelsvolumina der zugrunde liegenden Anlagen der Fondskönnen je nach Marktstimmung erheblich schwanken. Es bestehtdas Risiko, dass die durch die Fonds getätigten Anlagen infolgevon Marktentwicklungen, negativer Wahrnehmung der Anlegeroder staatlichen und aufsichtsrechtlichen Eingriffen an Liquiditätverlieren (hierzu zählt auch die Möglichkeit weitgehenderHandelsaussetzungen durch inländische Aufsichtsbehörden).Unter extremen Marktbedingungen besteht das Risiko, dass sichkeine Käufer für eine Anlage finden und diese Anlage folglich nichtzum gewünschten Zeitpunkt oder Preis verkauft werden kann, wasdazu führen kann, dass der betroffene Fonds für dieentsprechende Anlage einen niedrigeren Preis akzeptieren mussoder es gar nicht zum Verkauf kommt. Gelingt es nicht, einebestimmte Anlage oder einen Teil der Vermögenswerte einesFonds zu verkaufen, kann sich dies negativ auf den Wert desentsprechenden Fonds auswirken oder dem Fonds die Möglichkeitnehmen, andere Anlagemöglichkeiten zu ergreifen.

Die Liquidität festverzinslicher Wertpapiere, die von Unternehmenmit geringer und mittlerer Marktkapitalisierung und Emittenten ausSchwellenländern ausgegeben werden, wird mit besonders hoherWahrscheinlichkeit aufgrund negativer wirtschaftlicher,marktbezogener oder politischer Ereignisse oder negativerMarktstimmung verringert. Die Herabstufung des Ratingsfestverzinslicher Wertpapiere und Veränderungen bei denaktuellen Zinssätzen kann ihre Liquidität ebenfalls beeinflussen.Für die verschiedenen Unterkategorien der festverzinslichenWertpapiere siehe auch den Abschnitt „BesondereRisikoerwägungen“.

In ähnlicher Weise sind auch Anlagen in Aktienwerte, die von nichtbörsennotierten Unternehmen, Unternehmen mit geringer undmittlerer Marktkapitalisierung und Unternehmen inSchwellenländern ausgegeben werden, in besonderem Maße vondem Risiko betroffen, dass unter bestimmten Marktbedingungendie Liquidität bestimmter Anleger oder Wirtschaftsbranchen oderaller Wertpapiere innerhalb einer bestimmten Anlagekategorieplötzlich und ohne Vorwarnung durch negative wirtschaftliche,marktbezogene oder politische Ereignisse oder negativeMarktstimmung reduziert wird oder verschwindet.

Weiterhin kann das Liquiditätsrisiko die entsprechenden Fondszwingen, wegen eines angespannten Marktumfelds, einesungewöhnlich hohen Volumens von Rücknahmeanträgen oderanderen Faktoren, die sich dem Einfluss des Anlageverwaltersentziehen, Rücknahmen aufzuschieben, Rücknahmen durchÜbertragung von Sachwerten zu veranlassen oder den Handelauszusetzen. Für mehr Informationen siehe Anhang B Nr. 25. und30. bis 33. Um Rücknahmeanträge zu erfüllen, könnten dieentsprechenden Fonds gezwungen sein, Anlagen zu einemungünstigen Zeitpunkt und/oder ungünstigen Bedingungen zuverkaufen, was sich negativ auf den Wert Ihrer Anlage auswirkenkann.

Risiken für das KapitalwachstumBestimmte Fonds können als Folge ihrer Ausschüttungspolitik und/oder Anlagestrategien Risiken für das Kapitalwachstumunterliegen:

Ausschüttungspolitik

Einige der Fonds bzw. bestimmte Anteilklassen (beispielsweiseAusschüttungsanteile (S), Ausschüttungsanteile (Y) undAusschüttungsanteile (R)) können Ausschüttungen sowohl ausdem Kapital als auch aus den Erträgen und realisierten oder nichtrealisierten Netto-Veräußerungsgewinnen vornehmen. Eintretenkann dies beispielsweise in folgenden Fällen:

E wenn Wertpapiermärkte, in die der Fonds anlegt, so starkrückläufig sind, dass der Fonds Netto-Kapitalverluste aufweist;

E wenn Ausschüttungen ohne Abzug von Gebühren undAufwendungen ausgezahlt werden, werden Gebühren undAufwendungen aus realisierten oder nicht realisierten Netto-Veräußerungsgewinnen oder anfänglich gezeichnetem Kapitalgezahlt. Durch die Auszahlung von Ausschüttungen auf dieserGrundlage kann sich das Kapitalwachstum oder das Kapitaldes Fonds bzw. der betreffenden Anteilklasse verringern.Siehe hierzu auch den nachstehenden Abschnitt „SteuerlicheErwägungen“ oder

E wenn Ausschüttungen ein Zinsgefälle beinhalten, das sich ausder Währungsabsicherung der Anteilklasse ergibt. Diesbedeutet, dass die Ausschüttung zwar höher sein kann, dochprofitiert das Kapital der entsprechenden Anteilklasse nicht vondem Zinsgefälle. Sofern die Nettoerträge aus derWährungsabsicherung der Anteilklasse den Anteil desZinsgefälles einer Ausschüttung nicht vollständigkompensieren, führt dieser Fehlbetrag zu einem Kapitalverlust.Diese Risiken für das Kapitalwachstum sind besondersrelevant für Ausschüttungsanteile (R), da bei dieserAnteilklasse ein wesentlicher Anteil einerDividendenausschüttung aus dem Kapital vorgenommenwerden kann, da die Dividende auf der Grundlage des zuerwartenden Bruttoertrags zuzüglich eines Zinsgefällesberechnet wird. Daher steht das Kapital, das über eineDividende ausgeschüttet wird, nicht für künftigesKapitalwachstum zur Verfügung. Zinssätze unterliegenSchwankungen, was bedeutet, dass das Zinsgefälle dieDividenden reduzieren kann.

E wenn die jährlich berechneten Ausschüttungen fürAusschüttungsanteile (Y) niedriger sind als dieMindestausschüttung, könnte dadurch ein Fehlbetragentstehen, der aus dem Kapital entnommen werden müssteund damit das Kapital des Fonds verringern würde. Bei dieserAnteilklasse ist das Risiko für das Kapitalwachstum besondersrelevant, da die jährlichen Ausschüttungen mindestens derMindestausschüttung entsprechen müssen und bei einemFehlbetrag ein wesentlicher Teil der Ausschüttung aus demKapital des Fonds entnommen werden könnte. Dieses über dieAusschüttung an die Anteilinhaber ausgeschüttete Kapital stehtdann nicht mehr für zukünftiges Kapitalwachstum zurVerfügung.

OptionsstrategienZudem können bestimmte Fonds Anlagestrategien, wieOptionsstrategien, zur Erzielung von Erträgen verfolgen. Dieskönnte zwar die Ausschüttung von mehr Erträgen ermöglichen,kann allerdings auch zur Verringerung des Kapitals und desPotenzials für langfristiges Kapitalwachstum sowie zur Erhöhungvon Kapitalverlusten führen. Solche Ausschüttungen können zueiner sofortigen Minderung des Nettoinventarwerts pro Anteil

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führen. Falls ein Fonds Optionsstrategien zur Erzielung vonErträgen anwendet und im Rahmen einer Optionsstrategie derAnlageberater oder sein Beauftragter mit seiner Einschätzung derVeränderung der Börsenkurse oder der Ermittlung der Korrelationzwischen den Instrumenten oder Indizes, auf denen die verkauftenoder erworbenen Optionen basieren, und den Vermögenswertenim Anlageportfolio des Fonds falsch liegt, entstehen diesem Fondsmöglicherweise Verluste, die ihm andernfalls nicht entstandenwären.

Festverzinsliche WertpapiereSchuldverschreibungen unterliegen sowohl tatsächlichen als auchsubjektiv wahrgenommenen Beurteilungen der Kreditwürdigkeit.Die Herabstufung einer mit einem Rating bewertetenSchuldverschreibung oder deren Emittenten oder eine negativeBerichterstattung bzw. Wahrnehmung durch die Anleger, welchenicht unbedingt auf einer gründlichen Analyse beruhen müssen,können zu einem Rückgang des Wertes und der Liquidität desWertpapiers führen, insbesondere auf Märkten mit geringerLiquidität. In bestimmten Marktsituationen kann dies die Liquiditäteiner Anlage in solchen Wertpapieren beeinträchtigen, was derenVeräußerung erschwert.

Ein Fonds kann durch Zinsänderungen oder bonitätsrelevanteFaktoren beeinträchtigt werden. Änderungen des Marktzinseswirken sich in der Regel auf die Vermögenswerte eines Fonds aus,da die Kurse festverzinslicher Wertpapiere in der Regel steigen,wenn die Zinsen sinken, und sinken, wenn die Zinsen steigen. DieKurse von kurzfristigen Wertpapieren unterliegen im Allgemeinenweniger starken Schwankungen als Reaktion auf Zinsänderungenwie beispielsweise langfristige Wertpapiere.

Eine wirtschaftliche Rezession kann die Finanzlage einesEmittenten sowie den Marktwert der von diesem Emittentenherausgegebenen hoch verzinslichen Schuldverschreibungenbeeinträchtigen. Die Fähigkeit eines Emittenten, seinenSchuldendienstpflichten nachzukommen, kann durchemittentenspezifische Faktoren oder das Nichterreichenbestimmter Unternehmensprognosen oder das Fehlen zusätzlicherFinanzierungsmittel beeinträchtigt werden. Aus dem Konkurs einesEmittenten können einem Fonds Verluste oder Kosten entstehen.

Emittenten von Schuldtiteln mit einem Rating von Non-Investment-Grade oder ohne Rating können einen hohen Verschuldungsgradaufweisen, und diese Schuldtitel können daher mit einem hohenAusfallrisiko behaftet sein. Zudem sind Schuldtitel mit einemRating von Non-Investment-Grade oder ohne Rating in der Regelweniger liquide und stärkeren Schwankungen ausgesetzt alsfestverzinsliche Wertpapiere mit höherem Rating, sodass einenegative Konjunkturentwicklung stärkere Auswirkungen auf dieSchuldverschreibungen mit einem Rating von Non-Investment-Grade als auf festverzinsliche Wertpapiere mit höherem Ratinghat. Diese Wertpapiere unterliegen zudem einem größerenKapital- und Zinsverlustrisiko als festverzinsliche Wertpapiere mithöherem Rating.

Anlage in hochrentierlichen SchuldverschreibungenSchuldverschreibungen mit einem Rating von Non-Investment-Grade, auch bekannt als „hochrentierliche“ bzw. „High-Yield“-Schuldverschreibungen, können ein höheres Ausfallrisiko alsSchuldverschreibungen mit höherem Rating bergen. Darüberhinaus sind Wertpapiere mit einem Rating von Non-Investment-Grade tendenziell volatiler als Schuldverschreibungen mithöherem Rating, sodass sich nachteilige wirtschaftliche Ereignisse

stärker auf die Kurse von Schuldverschreibungen mit einem Ratingvon Non-Investment-Grade auswirken können als aufSchuldverschreibungen mit höherem Rating. Darüber hinaus kanndie Fähigkeit eines Emittenten, seine Schulden zu bedienen, durchemittentenspezifische Entwicklungen beeinträchtigt werden. Sokann sich eine Rezession nachteilig auf die finanzielle Situationeines Emittenten und den Marktwert von hochrentierlichenSchuldverschreibungen auswirken, die von diesem Unternehmenausgegeben werden.

Mit Vermögenswerten unterlegte Wertpapiere („ABS-Anleihen“)ABS (Asset-backed Security), ist der Oberbegriff für einen voneinem Unternehmen oder einem anderen Emittenten(einschließlich öffentlicher oder kommunaler Stellen) begebenenSchuldtitel, der mit den Einnahmen aus einem zugrunde liegendenPool an Vermögenswerten unterlegt bzw. besichert ist. Diezugrunde liegenden Vermögenswerte beinhalten im AllgemeinenKredit-, Leasing- oder sonstige Forderungen wie etwa ausKreditkarten, Kfz-Krediten und Studentendarlehen. Ein mitVermögenswerten unterlegtes Wertpapier wird in der Regel inverschiedenen Klassen mit unterschiedlichen Merkmalenabhängig vom Risiko der zugrunde liegenden Wertpapiere, dasanhand ihrer Kreditqualität und Laufzeit beurteilt wird, mit festeroder variabler Verzinsung begeben. Je höher das Risiko derjeweiligen Klasse, umso höher der vom ABS zu zahlende Zins.

Verglichen mit anderen festverzinslichen Wertpapieren wieStaatsanleihen können die mit diesen Wertpapieren verbundenenVerpflichtungen mit höheren Kredit-, Liquiditäts- und Zinsrisikenbehaftet sein. ABS-Anleihen und MBS-Anleihen unterliegenzudem häufig einem Prolongationsrisiko (insofern als dieVerpflichtungen aus den zugrunde liegenden Wertpapieren nichtfristgerecht beglichen werden) sowie einem Vorfälligkeitsrisiko(insofern als die Verpflichtungen aus den zugrunde liegendenWertpapieren vorzeitig abgelöst werden); diese Risiken könnensich erheblich auf den Zeitpunkt und die Höhe der Zahlungsströmeaus den Wertpapieren und damit nachteilig auf den Ertrag aus denWertpapieren auswirken. Die durchschnittliche Laufzeit jedeseinzelnen Wertpapiers kann durch eine Vielzahl an Faktorenbeeinflusst werden wie Möglichkeit und Häufigkeit der Ausübungeiner optionalen Tilgung bzw. einer vorzeitigen Zwangstilgung, dasvorherrschende Zinsniveau, die tatsächliche Ausfallquote derzugrunde liegenden Vermögenswerte, den Zeitpunkt derVerwertung und das Ausmaß der Rotation der zugrunde liegendenWertpapiere.

Spezifische Arten von ABS-Anleihen, in die der Fonds anlegenkann, sind nachstehend beschrieben:

Mit ABS-Anleihen verbundene allgemeine Risiken

Hinsichtlich jener Fonds, die in ABS-Anleihen anlegen, wird zwarder Wert der ABS-Anleihen im Rahmen einer Senkung desZinsniveaus typischerweise steigen und umgekehrt bei einemAnstieg des Zinsniveaus der Wert der ABS-Anleihen fallen undsich der Wert einer ABS-Anleihe und der Wert des hiermitverbundenen zugrunde liegenden Vermögenswerts in der Regel indie gleiche Richtung bewegen, allerdings kann es vorkommen,dass es keine perfekte Korrelation zwischen den beidenPreisbewegungen gibt.

Die ABS-Anleihen, in die der Fonds anlegen kann, können Zinsenoder Vorzugsdividenden zahlen, die unter dem Marktniveau liegen;

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in einigen Fällen zahlen sie möglicherweise keinerlei Zinsen oderVorzugsdividenden.

Bestimmte ABS-Anleihen sind bei Fälligkeit in bar zumausgewiesenen Kapitalbetrag rückzahlbar oder auf Wunsch desWertpapierinhabers direkt in Form des Betrags desVermögenswerts, der ihnen zugrunde liegt. In diesem Fall kannder Fonds die ABS-Anleihe vor Endfälligkeit am Sekundärmarktverkaufen, sofern der Wert des ausgewiesenen Betrags desVermögenswerts den ausgewiesenen Kapitalbetrag übersteigt, sodass hierdurch eine Wertsteigerung aus dem zugrunde liegendenVermögenswert erzielt wird.

ABS-Anleihen können auch dem Risiko einer verlängerten Laufzeit(extension risk) unterliegen. Darunter ist das Risiko einerunvorhergesehenen Verzögerung bei der Tilgung der jeweiligenForderungen in einer Phase von sinkenden Zinssätzen zuverstehen. Dies könnte eine höhere durchschnittliche Duration desFonds zur Folge haben. ABS-Anleihen mit längerfristigemAnlagehorizont sind in der Regel Zinsschwankungen stärkerausgesetzt als ABS-Anleihen mit kurzfristigem Anlagehorizont.

Wie andere Schuldverschreibungen sind auch ABS-Anleihensowohl von der tatsächlichen als auch von der wahrgenommenenBonität [des Emittenten] abhängig. Die Liquidität von ABS-Anleihen kann durch die Performance oder die wahrgenommenePerformance der zugrunde liegenden Vermögenswerte beeinflusstwerden. Die Liquidität von Anlagen in ABS-Anleihen kann unterUmständen eingeschränkt sein, was eine Veräußerung erschwert.Dies kann sich entsprechend negativ auf die Fähigkeit des Fondsauswirken, schnell und flexibel auf Marktereignisse reagieren zukönnen, und im Falle einer Liquidation dieser Anlagen ist derFonds möglicherweise negativen Kursschwankungen ausgesetzt.Darüber hinaus kann der Marktpreis von ABS-Anleihenschwankungsanfällig und unter Umständen nicht ohne Weiteresbestimmbar sein. Dies kann zur Folge haben, dass der Fonds dieABS-Anleihen nicht zum gewünschten Zeitpunkt veräußern oder –im Falle einer Veräußerung – nicht den von ihm als angemessenerachteten Wert erzielen kann. Die Veräußerung vonWertpapieren mit eingeschränkter Liquidität ist häufig mit einemhöheren Zeitaufwand und unter Umständen mit höherenMaklergebühren, der Zahlung eines Händlerabschlags undanderen Verkaufskosten verbunden.

ABS-Anleihen können mit einem Leverage verbunden sein, der dieVolatilität des Werts des Wertpapiers erhöht.

Hinweise zu bestimmten Arten von ABS-Anleihen, in die derFonds anlegen kann:

Asset-Backed Commercial Paper („ABCP-Anleihen“)

Eine ABCP-Anleihe ist ein kurzfristiges Anlageinstrument mit einerLaufzeit von üblicherweise 90 bis 180 Tagen. Das Wertpapierselbst wird in aller Regel von einer Bank oder einem Finanzinstitutbegeben. Die Schuldtitel sind mit physischen Vermögenswertenwie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unterlegt undwerden im Allgemeinen bei kurzfristigem Finanzierungsbedarfeingesetzt.

Eine Gesellschaft oder eine Unternehmensgruppe kann ihreLiquidität erweitern, indem sie Forderungen an eine Bank odereine Emissionsgesellschaft (conduit) verkauft, welche imGegenzug ein Commercial Paper an den Fonds ausgibt. Diesem

Commercial Paper sind die erwarteten Zahlungseinkünfte aus denForderungen unterlegt. Mit Beitreibung der Forderungen wird dieBank bzw. die Emissionsgesellschaft die Mittel erwartungsgemäßweitergeben.

Collateralised Debt Obligation („CDO“)

Ein CDO ist im Allgemeinen ein Wertpapier, das über einInvestment-Grade-Rating verfügt und mit einem Pool vonAnleihen, Darlehen und sonstigen Vermögenswerten (die jeweilsnicht mit Hypothekenforderungen verbunden sind) unterlegt ist.CDOs sind nicht auf eine Kategorie von Schuldinstrumentenfestgelegt, beziehen sich jedoch häufig auf Darlehen oderAnleihen. CDOs werden in unterschiedlichen Klassen begeben,die sich auf unterschiedliche Schuldtitel- und Kreditrisikenbeziehen. Die einzelnen Klassen haben jeweils unterschiedlicheLaufzeiten und sind mit unterschiedlichen Risiken verbunden.

Credit Linked Note („CLN“)

Ein CLN ist ein Wertpapier, das einen Credit Default Swap alsKomponente enthält, mit dem der Emittent spezifischeKreditrisiken auf den Fonds übertragen kann.

CLNs werden über eine Zweckgesellschaft oder einen Trustgeschaffen, welcher mit Wertpapieren besichert ist, die mit einemRating der ersten Kategorie einer anerkannten Ratingagenturausgestattet sind. Der Fonds erwirbt Wertpapiere von einem Trust,der während der Laufzeit des Schuldtitels einen festen odervariablen Kupon zahlt. Bei Fälligkeit erhält der Fonds denNennwert, es sei denn, der zugrunde liegende Darlehensnehmerfällt aus oder der Schuldner geht in Konkurs. In diesem Fall erhältder Fonds einen Betrag in Höhe der Erlösrate (recovery rate).Der Trust schließt einen Default Swap mit einem sog. Deal-Arrangeur ab. Bei Ausfall zahlt der Trust dem Dealer denNennwert abzüglich der Erlösrate im Austausch gegen einejährliche Gebühr, die an den Fonds in Form einer höheren Renditeauf die Schuldtitel weitergegeben wird.

Im Rahmen dieser Struktur ist der Kupon bzw. der Preis desSchuldtitels an die Wertentwicklung einer Referenzforderunggekoppelt. Sie ermöglicht den Darlehensnehmern eineAbsicherung des Kreditrisikos und bietet dem Fonds als Ausgleichfür das Risiko eines bestimmten Kreditereignisses eine erhöhteRendite auf den Schuldtitel.

Synthetische Collateralised Debt Obligation („synthetischerCDO“)

Ein synthetischer CDO ist ein CDO, der in Credit Default Swaps(„CDS“ – siehe unten) oder sonstige unbare Vermögenswerteanlegt, um sich an einem Portfolio von festverzinslichenVermögenswerten zu beteiligen. Synthetische CDOs sindüblicherweise in Kreditklassen aufgeteilt, basierend auf der Höhedes jeweils übernommenen Kreditrisikos. Die ersten Anlagen inden CDO erfolgen durch die niedrigeren Klassen, während für dieSenior-Klassen ggf. keine Anfangsinvestition erforderlich ist.

Alle Klassen erhalten periodische Zahlungen aus denZahlungsströmen der Credit Default Swaps. Bei Eintritt einesKreditereignisses in dem festverzinslichen Portfolio tragen dersynthetische CDO und die Anleger (einschließlich des Fonds) dieVerluste, und zwar von der Klasse mit dem niedrigsten Rating anaufwärts.

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Zwar bieten synthetische CDOs ggf. extrem hohe Renditen für dieAnleger (wie den Fonds), es besteht jedoch auch ein Verlustrisikoin Höhe der anfänglichen Anlagen, sofern mehrereKreditereignisse im Referenzportfolio eintreten.

Ein CDS ist ein Swap, bei dem das Kreditrisiko vonfestverzinslichen Produkten zwischen den Parteien übertragenwird. Der Käufer eines CDS erhält eine Kreditabsicherung (d.h. erkauft Schutz), während der Verkäufer des Swaps die Bonität desProdukts garantiert. Dabei wird das Ausfallrisiko von dem Inhaberdes festverzinslichen Wertpapiers auf den Verkäufer des CDSübertragen. CDSs werden als eine Form von OTC-Derivatenangesehen.

Whole Business Securitisation („WBS“):

Whole Business Securitisation ist definiert als eine Form der ABS-Finanzierung, bei der Betriebsvermögen (d.h. langfristigeVermögenswerte, die zur Verwendung im Betrieb und nicht zumWeiterverkauf erworben werden, einschließlich Grundbesitz,Fabrikanlagen, Betriebseinrichtungen und immaterielleVermögenswerte) durch die Ausgabe von Schuldverschreibungenüber eine Zweckgesellschaft (ein Konstrukt, dessenGeschäftstätigkeit auf den Erwerb und die Finanzierung vonbestimmten Vermögenswerten beschränkt ist, in der Regel einTochterunternehmen mit einer Vermögensstruktur undRechtsform, durch die die Verpflichtungen der Zweckgesellschaftauch im Falle des Konkurses der Muttergesellschaft gesichertsind) am Anleihemarkt finanziert wird, und bei der dieBetriebsgesellschaft die vollständige Kontrolle über die verbrieftenVermögenswerte behält. Im Falle eines Ausfalls wird die Kontrolledem Sicherheitentreuhänder zu Gunsten der Inhaber derSchuldverschreibungen für die restliche Zeit der Finanzierungübergeben.

Mortgage-Backed Securities („MBS-Anleihen“)Eine MBS-Anleihe bezeichnet einen Schuldtitel, der durchlaufende Einkünfte aus einem zugrunde liegenden Pool vongewerblichen und/oder privaten Hypothekendarlehen besichertoder unterlegt ist. Diese Art Wertpapiere wird üblicherweise zurUmleitung von Zins- und Kapitalzahlungen aus einem Pool vonHypothekendarlehen an Anleger genutzt. MBS-Anleihen werdentypischerweise in verschiedenen Klassen und mitunterschiedlichen Merkmalen begeben, abhängig von den mit denjeweils zugrunde liegenden Hypothekendarlehen verbundenenRisiken, die anhand der Kreditqualität und Laufzeit beurteiltwerden, und können mit festem oder variablem Zinssatzausgestattet sein. Je höher das Risiko einer Klasse, umso höherdie auf die jeweilige MBS-Anleihe gezahlten Erträge.

Spezifische Arten von MBS-Anleihen, in die der Fonds anlegenkann, sind nachstehend beschrieben.

Mit MBS-Anleihen verbundene allgemeine Risiken

MBS-Anleihen können dem Risiko der vorzeitigen Tilgungunterliegen. Dies ist das Risiko einer vorzeitigen Refinanzierungoder anderweitigen vorzeitigen Rückzahlung des Kapitalbetragseiner Hypothek durch den Schuldner einer MBS-Anleihe in einerPhase von sinkenden Zinssätzen. In einem solchen Fall erfolgt dieRückzahlung für bestimmte Arten von MBS-Anleihen schneller alsursprünglich vorgesehen und der Fonds muss die Erlöse aus derRückzahlung in Wertpapiere mit einer geringeren Rendite anlegen.MBS-Anleihen können auch dem Risiko einer verlängerten

Laufzeit unterliegen. Darunter ist das Risiko einerunvorhergesehenen Verzögerung bei der Rückzahlung bestimmterArten von MBS-Anleihen in einer Phase von sinkenden Zinssätzenund eines damit verbundenen Wertverfalls dieser Wertpapiere zuverstehen. Dies könnte eine höhere durchschnittliche Duration desFonds zur Folge haben. ABS-Anleihen mit längerfristigemAnlagehorizont sind in der Regel Zinsschwankungen stärkerausgesetzt als ABS-Anleihen mit kurzfristigem Anlagehorizont.

Aufgrund des Risikos der vorzeitigen Rückzahlung und desRisikos einer verlängerten Laufzeit reagieren MBS-Anleihenanders auf Änderungen des Zinsniveaus als anderefestverzinsliche Wertpapiere. Geringfügige Zinsschwankungen(sowohl Zinserhöhungen als auch Zinssenkungen) könnenkurzfristig zu einer beträchtlichen Wertminderung bestimmterMBS-Anleihen führen. Bestimmte MBS-Anleihen, in die der Fondsinvestieren kann, haben unter Umständen einen gewissenHebeleffekt (investment leverage), durch den dem Fonds einVerlust in Höhe des gesamten oder eines wesentlichen Teils desAnlagebetrags entstehen kann.

Die Liquidität von Anlagen in MBS-Anleihen kann unterUmständen eingeschränkt sein, was eine Veräußerung erschwert.Dies kann sich entsprechend negativ auf die Fähigkeit des Fondsauswirken, schnell und flexibel auf Marktereignisse reagieren zukönnen, und im Falle einer Liquidation dieser Anlagen ist derFonds möglicherweise negativen Kursschwankungen ausgesetzt.Darüber hinaus kann der Marktpreis für MBS-Anleihenschwankungsanfällig und unter Umständen nicht ohne Weiteresbestimmbar sein. Dies kann zur Folge haben, dass der Fonds dieABS-Anleihen nicht zum gewünschten Zeitpunkt veräußern oder –im Falle einer Veräußerung – nicht den von ihm als angemessenerachteten Wert erzielen kann. Die Veräußerung vonWertpapieren mit eingeschränkter Liquidität ist häufig mit einemhöheren Zeitaufwand und unter Umständen mit höherenMaklergebühren, der Zahlung eines Händlerabschlags undanderen Verkaufskosten verbunden.

Hinweise zu spezifischen Arten von MBS-Anleihen, in die einFonds anlegen kann:

Commercial Mortgage Backed Security („CMBS-Anleihe“)

Eine CMBS-Anleihe ist eine MBS-Anleihe, die durch eineHypothek auf eine gewerbliche Immobilie besichert ist; CMBS-Anleihen können Immobilienanlegern und Darlehensgebern vongewerblichen Krediten Liquidität verschaffen. In aller Regel ist dasRisiko der vorzeitigen Rückzahlung bei einer CMBS-Anleihegeringer, da gewerbliche Hypothekendarlehen meist mit einerfesten und nicht wie bei privaten Hypothekendarlehen mit einervariablen Laufzeit aufgenommen werden. CMBS-Anleihen werdennicht immer in der standardisierten Form abgeschlossen undkönnen daher erhöhten Bewertungsrisiken unterliegen.

Collateralised Mortgage Obligation („CMO“)

Ein CMO ist ein Wertpapier, das durch die Erträge ausHypothekendarlehen, Pools von Hypothekenforderungen odersogar bestehenden CMOs gestützt wird und in Klassen mitunterschiedlichen Fälligkeiten unterteilt ist. Bei der Strukturierungeines CMO verteilt der Emittent die Zahlungen aus den zugrundeliegenden Sicherheiten über eine Reihe von Klassen, eine sog.Multi-Class-Emission. Der Gesamtertrag aus einem gegebenenPool von Hypothekenforderungen wird zwischen einer Auswahl

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von CMOs mit unterschiedlichen Zahlungsströmen und sonstigenMerkmalen geteilt. Bei den meisten CMOs erfolgenKuponzahlungen auf die letzte Klasse erst, wenn alle anderenKlassen zurückgezahlt wurden. Zinsen erhöhen den Nominalwert.

CMOs zielen darauf ab, die mit einer vorzeitigen Rückzahlungverbundenen Risiken zu eliminieren, indem jedes Wertpapier inFälligkeitsklassen unterteilt ist, die der Reihe nach abgezahltwerden. Dadurch ist die Rendite geringer als bei anderen MBS-Anleihen. Jede der Klassen kann Zinszahlungen oderKapitalrückzahlungen oder eine Kombination dieser Zahlungenerhalten und mit weiteren komplexeren Bedingungen verbundensein. CMOs bieten generell niedrigere Zinssätze bedingt durch dasreduzierte Risiko der vorzeitigen Rückzahlung und die größereVorhersagbarkeit der Zahlungen. Darüber hinaus können CMOseine relativ geringe Liquidität aufweisen, wodurch sich ggf.die Kosten für Kauf und Verkauf dieser Instrumente erhöhen.

Real Estate Mortgage Investment Conduits („REMIC“)

Ein REMIC ist eine Hypothekenanleihe mit Investment-Grade-Rating, bei der Pools mit Hypothekenforderungen inunterschiedliche Fälligkeits- und Risikoklassen für Banken oderEmissionsgesellschaften unterteilt werden, welche die Erlöse ausden Schuldtiteln an die Inhaber (einschließlich des Fonds)weitergeben. Der REMIC ist als synthetisches Anlagevehikelstrukturiert, das aus einem festen Pool vonHypothekenforderungen besteht, der aufgeteilt und als einzelneWertpapiere an Anleger vertrieben wird, und das für dieBereitstellung von Sicherheiten errichtet wird. Diese Basis wirdsodann in verschiedene hypothekengestützte Wertpapierklassenmit unterschiedlichen Fälligkeiten und Kupons unterteilt.

Residential Mortgage-Backed Security („RMBS-Anleihen“)

Eine RMBS-Anleihe ist ein Wertpapier, dessen Zahlungsströmeaus privaten Immobiliendarlehen wie Hypotheken,Eigenheimdarlehen (Home-Equity-Darlehen) und Subprime-Hypothekendarlehen stammen. Bei dieser Art von MBS-Anleihenliegt der Schwerpunkt auf privaten und nicht auf gewerblichenHypothekendarlehen.

Inhaber von RMBS-Anleihen erhalten Zinsen undKapitalzahlungen aus den Zahlungen der Schuldner der privatenImmobiliendarlehen. Eine RMBS-Anleihe umfasst einen großenPool von privaten Hypothekendarlehen.

Notleidende WertpapiereEine Anlage in Wertpapiere eines Emittenten, der inZahlungsverzug geraten oder von Zahlungsverzug bedroht ist(„notleidende Wertpapiere“), birgt erhebliche Risiken. Eine solcheAnlage wird daher nur dann getätigt, wenn der Anlageberaterentweder der Ansicht ist, dass das Wertpapier zu einem Kursgehandelt wird, der wesentlich von dem nach Einschätzung desAnlageberaters angemessenen Marktpreis abweicht, oder er esals hinreichend wahrscheinlich erachtet, dass der Emittent solcherWertpapiere ein Umtauschangebot vorlegen oder einemRestrukturierungsplan unterworfen wird. Gleichwohl kann keineGewähr dafür übernommen werden, dass ein solchesUmtauschangebot unterworfen wird oder ein solcherRestrukturierungsplan umgesetzt wird oder dass die imZusammenhang mit einem solchen Umtauschangebot oder einemsolchen Restrukturierungsplan erhaltenen Vermögenswerte nichteinen geringeren Wert oder ein niedrigeres Ertragspotenzial

aufweisen, als zum Zeitpunkt der Investition erwartet wurde.Zudem kann eine längere Zeitspanne zwischen der Investition innotleidende Wertpapiere und der Vorlage einesUmtauschangebots oder dem Abschluss einesRestrukturierungsplanes liegen. In diesem Zeitraum sindZinszahlungen auf notleidende Wertpapiere äußerstunwahrscheinlich. Zudem besteht erhebliche Unsicherheit darüber,ob ein angemessener Marktpreis erzielt, ein Umtauschangebotvorgelegt oder ein Restrukturierungsplan abgeschlossen wird, sodass es unter Umständen erforderlich sein kann, bestimmteKosten zu übernehmen, um die Interessen des anlegenden Fondsim Verlauf von Verhandlungen bezüglich eines möglichenUmtausch- oder Restrukturierungsplanes zu wahren. Darüberhinaus können sich Anlagebeschränkungen mit Blick aufnotleidende Wertpapiere auf Grund steuerlicher Erwägungennegativ auf den aus den notleidenden Wertpapieren erzieltenErtrag auswirken.

Einige Fonds können in Wertpapiere von Emittenten anlegen, diemit einer Vielzahl von Finanz- und Ertragsproblemen konfrontiertsind. Hiermit gehen besondere Risiken einher. Die Anlage einesFonds in Aktien oder festverzinsliche Wertpapierefinanzschwacher Emittenten kann auch eine Anlage beiEmittenten, die erheblichen Kapitalbedarf oder einen Nettoverlustaufweisen, oder bei Emittenten beinhalten, die sich in Konkursoder in der Sanierung befinden oder befanden bzw. bei denen diesbevorstehen kann.

Contingent Convertible Bonds (Coco-Bonds)Ein Contingent Convertible Bond ist ein komplexer Schuldtitel, derin Eigenkapital des Emittenten umgewandelt oder ganz oderteilweise abgeschrieben werden kann, wenn ein vorherfestgelegtes auslösendes Ereignis eintritt. Auslösende Ereignissekönnen außerhalb der Kontrolle des Emittenten liegen. Zu denüblichen auslösenden Ereignissen gehört, dass der Aktienpreisdes Emittenten für eine bestimmte Dauer auf ein bestimmtesNiveau oder die Kapitalquote des Emittenten auf ein vorherfestgelegtes Niveau fällt. Kuponzahlungen auf bestimmteContingent Convertible Bonds können vollkommen willkürlich seinund vom Emittenten jederzeit, aus jeglichem Grund und fürjegliche Zeitdauer gestrichen werden.

Ereignisse, die die Umwandlung eines Schuldtitels in Aktienauslösen, sind so gestaltet, dass die Umwandlung erfolgt, wennsich der Emittent der Contingent Convertible Bonds in finanziellenSchwierigkeiten befindet, was entweder durch aufsichtsrechtlicheBeurteilung oder durch objektive Verluste festgestellt wird (z.B.wenn die Kapitalquote des Emittenten unter ein vorher bestimmtesNiveau fällt).

Die Anlage in Contingent Convertible Bonds kann (unter anderem)folgende Risiken bergen:

Anleger in Contingent Convertible Bonds können Kapital verlieren,wenn Aktieninhaber dies nicht tun.

Die Auslöseschwellen sind unterschiedlich und bestimmen dasUmwandlungsrisiko, je nachdem, wie weit die Kapitalquote von derAuslöseschwelle entfernt ist. Es kann für den Fonds schwierigsein, die auslösenden Ereignisse vorherzusehen, aufgrund dererFremd- in Eigenkapital umgewandelt werden muss. Außerdemkann es für den Fonds schwer vorherzusehen sein, wie sich dieWertpapiere nach der Umwandlung entwickeln.

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Im Falle der Umwandlung in Eigenkapital könnte der jeweiligeFonds gezwungen sein, diese neuen Aktien zu verkaufen, da dieAnlagepolitik des jeweiligen Fonds möglicherweise keine Aktien inseinem Portfolio zulässt. Ein solcher Zwangsverkauf und dieerhöhte Verfügbarkeit dieser Aktien könnten sich insofern auf dieMarktliquidität auswirken, als nicht genügend Nachfrage nachdiesen Aktien herrscht. Die Anlage in Contingent ConvertibleBonds kann darüber hinaus ein gesteigertes Branchen-Konzentrationsrisiko und damit ein Kontrahentenrisiko mit sichbringen, da solche Wertpapiere von einer begrenzten AnzahlBanken ausgegeben werden. Contingent Convertible Bondsgehen vergleichbaren nicht wandelbaren Wertpapieren in derRegel im Rang nach und unterliegen daher höheren Risiken alsandere Schuldverschreibungen.

Falls ein Contingent Convertible Bond infolge eines zuvorfestgelegten auslösenden Ereignisses abgeschrieben wird (eine„Abschreibung“), erleidet der Fonds gegebenenfalls einenvollständigen, teilweisen oder schrittweisen Verlust desAnlagewerts. Eine Abschreibung kann entweder vorübergehendoder dauerhaft sein.

Außerdem werden die meisten Coco-Bonds als "ewige Anleihen"ausgegeben, die zu vorbestimmten Terminen gekündigt werdenkönnen. Ewige Contingent Convertible Bonds werdenmöglicherweise nicht zum festgesetzten Kündigungstermingekündigt, und die Anleger erhalten keine Rückzahlung desKapitals zum Kündigungstermin oder zu einem anderen Zeitpunkt.

Wertpapiergeschäfte mit verzögerter Lieferung (DelayedDelivery Transactions)Fonds, die eine Anlage in festverzinsliche Wertpapiere tätigen,können zudemWertpapierkontrakte der Kategorie „To BeAnnounced“ („TBA“ – hierbei werden die endgültigenEmissionsmodalitäten noch bekannt gegeben) erwerben. Hierbeihandelt es sich um ein handelsübliches Verfahren am Markt fürhypothekenbesicherte Wertpapiere, bei dem ein Kontrakterworben wird, der den Käufer berechtigt, ein Wertpapier voneinem Hypotheken-Pool (u.a. Ginnie Mae, Fannie Mae oderFreddie Mac) zu einem festgelegten Preis und einem zuvorfestgelegten späteren Zeitpunkt zu kaufen. Zum Zeitpunkt desErwerbs sind die wesentlichen Merkmale, nicht jedoch das zuerwerbende Wertpapier bekannt. Während der Preis zumZeitpunkt des Erwerbs feststeht, ist der Nennwert des Wertpapiersnicht bekannt. Da ein TBA-Wertpapier zu einem späterenZeitpunkt als dem des Erwerbs abgewickelt wird, kann hieraus fürden Fonds eine gehebelte Position resultieren. Mit dem Kauf einesTBA ist ein Verlustrisiko verbunden, sofern der Wert des zuerwerbenden Wertpapiers vor dem Abwicklungstermin fällt.Risiken im Zusammenhang mit diesen Kontrakten ergeben sichauch aus der Möglichkeit, dass die Kontrahenten die vertraglichenBedingungen des Kontrakts nicht erfüllen können. In bestimmtenLändern können TBA als derivative Finanzinstrumente klassifiziertsein.

Die Fonds können eine solche Verpflichtung vor deren Erfüllungverkaufen, falls dies für angebracht erachtet wird. Erlöse aus demVerkauf von TBA gehen erst am vertraglich vereinbartenAbwicklungstermin ein. Solange eine TBA-Verkaufsposition nochnicht geschlossen ist, wird eine solche Transaktion durchvergleichbare lieferbare Wertpapiere oder eine kompensatorischeTBA-Kaufposition gedeckt (die an oder vor demAbwicklungstermin zur Belieferung ansteht).

Wird eine TBA-Verkaufsposition durch den Erwerb einerkompensatorischen Kaufposition geschlossen, so hat der Fondseinen Gewinn oder Verlust hieraus realisiert, ungeachtet einesmöglichen nicht realisierten Gewinns oder Verlusts aus demzugrunde liegenden Wertpapier. Liefert der Fonds im Rahmeneiner solchen Verpflichtung Wertpapiere ab, so realisiert der Fondseinen Gewinn oder Verlust aus dem Verkauf der Wertpapierebasierend auf dem zum Zeitpunkt des Abschlusses einer solchenVerpflichtung festgesetzten Stückpreis.

Unternehmen mit geringer MarktkapitalisierungWertpapiere von kleineren Unternehmen können plötzlicheren undstärkeren Marktschwankungen ausgesetzt sein als Wertpapieregrößerer und etablierterer Unternehmen oder als derMarktdurchschnitt. Diese Unternehmen verfügen möglicherweisenur über beschränkte Produktlinien, Absatzmärkte bzw. finanzielleRessourcen oder sind von einer kleinen Managementgruppeabhängig. Damit diese Unternehmen ihr Potenzial entfalten,braucht es Zeit. Zudem werden die Aktien vieler kleinerUnternehmen seltener und in geringerem Umfang gehandelt.Sie unterliegen zudem in stärkerem Maße plötzlichenKursschwankungen als die Aktien großer Unternehmen.Außerdem reagieren die Wertpapiere kleiner Unternehmenmöglicherweise stärker auf Änderungen am Markt als Wertpapieregroßer Unternehmen. Diese Faktoren können zuüberdurchschnittlichen Schwankungen beim Nettoinventarwert derAnteile eines Fonds führen.

AktienrisikenDer Wert von Aktien unterliegt täglichen Schwankungen, und ein inAktien anlegender Fonds kann erhebliche Verluste erleiden.Aktienkurse unterliegen zahlreichen Einflussfaktoren aufEinzelunternehmensebene sowie auf Ebene der allgemeinenwirtschaftlichen und politischen Entwicklungen, einschließlichVeränderungen des Investitionsklimas, Entwicklungen in denBereichen Wirtschaftswachstum, Inflation und Zinsen,emittentenspezifischen Faktoren, Meldungen überUnternehmensgewinne, demografischen Trends undKatastrophenereignissen.

GeldmarktinstrumenteSowohl der Euro Reserve Fund als auch der US Dollar ReserveFund legen einen erheblichen Teil ihres Nettoinventarwertes ingenehmigte Geldmarktinstrumente an; diesbezüglich sind dieAnlagen der Teilfonds für Anleger durchaus mit Anlagen inreguläre Termineinlagen vergleichbar. Anleger sollten sich jedochdarüber im Klaren sein, dass eine Anlage in diese Teilfonds denmit Anlagen in Organismen für gemeinsame Anlagen verbundenenRisiken unterliegt, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass derangelegte Kapitalbetrag bei Schwankungen desNettoinventarwertes des Teilfonds ebenfalls schwanken wird.

Geldmarktinstrumente unterliegen sowohl tatsächlichen als auchsubjektiv wahrgenommenen Beurteilungen der Kreditwürdigkeit.Die Herabstufung eines mit einem Rating bewertetenGeldmarktinstruments oder eine negative Berichterstattung bzw.Wahrnehmung durch die Anleger, welche nicht unbedingt auf einerFundamentalanalyse beruhen müssen, können zu einemRückgang des Wertes und der Liquidität des betreffendenInstruments führen, insbesondere auf illiquiden Märkten.

Aufstrebende MärkteAufstrebende Märkte (auch „Schwellenländer“) sind gewöhnlich inärmeren oder weniger entwickelten Ländern zu finden, deren

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Volkswirtschaften oder Kapitalmärkte in der Regel weniger gutentwickelt sind, weshalb ihre Aktien- und Wechselkurse höherenSchwankungen unterliegen können. Unter den vorgenanntenLändern werden jene, deren Volkswirtschaften und/oderKapitalmärkte am wenigsten entwickelt sind, als Grenzmärktebezeichnet, auf die die nachstehend genannten Risiken inbesonderer Weise zutreffen können.

Einige Regierungen in aufstrebenden Märkten üben erheblichenEinfluss auf die private Wirtschaft aus; darüber hinaus ist die invielen Entwicklungsländern vorherrschende politische und sozialeInstabilität erheblich. Als weiteres für die Mehrzahl dieser Ländersignifikantes Risiko kommt die starke Abhängigkeit vom Exportund damit vom internationalen Handel hinzu. ÜberlasteteInfrastrukturen und unzureichende Finanzsysteme sowieUmweltprobleme sind außerdem Risiken, auf die imZusammenhang mit diesen Ländern hingewiesen werden muss.

Vor dem Hintergrund schwieriger sozialer und politischerVerhältnisse haben Regierungen Maßnahmen ergriffen, wie z.B.Enteignungen, enteignungsgleiche Steuern, Verstaatlichung,Interventionen auf demWertpapiermarkt und bei der Abwicklungvon Wertpapiertransaktionen, Devisenkontrollen sowie dieVerhängung von Beschränkungen für Auslandsinvestitionen. Dieskönnte sich in Zukunft wiederholen. Neben einer Quellensteuer aufKapitalerträge könnten in einigen aufstrebenden Märkten auchKapitalertragsteuern von ausländischen Anlegern erhobenwerden.

Die Grundsätze ordnungsgemäßer Rechnungslegung, Prüfungund Bilanzierung in den aufstrebenden Märkten können sich vondenen der entwickelten Märkte unterscheiden. Verglichen mit denetablierten Märkten haben einige der aufstrebenden Märkte weitweniger Richtlinien, deren Anwendung unter Umständen wenigergenau überwacht wird, und die Aktivitäten der Anleger unterliegenkeiner strengen Aufsicht. Zu diesen Aktivitäten kann auch derHandel auf der Grundlage von Insiderinformationen durchbestimmte Anlegergruppen gehören.

Wertpapiermärkte in Entwicklungsländern sind kleiner als dieetablierteren Wertpapiermärkte; sie verfügen über ein wesentlichkleineres Handelsvolumen und sind daher weniger liquide undheftigeren Schwankungen unterworfen. Die Marktkapitalisierungsowie das Handelsvolumen können auf einige wenige Emittentenbeschränkt sein, die eine geringe Anzahl von Wirtschaftszweigenrepräsentieren, und es kann eine starke Konzentration der Anlegerund Finanzintermediäre bestehen. Diese Faktoren können bei derVeräußerung oder dem Erwerb von Wertpapieren eines Fonds diezeitliche Planung und den Preis negativ beeinflussen.

Die Praktiken der Abwicklung von Wertpapiertransaktionen bergenauf den Märkten von Schwellenländern ein größeres Risiko als aufMärkten von Industrieländern. Dies liegt teilweise daran, dass dieGesellschaft finanziell weniger gut ausgestattete Makler undVertragspartner einschalten muss, und daran, dass dieVerwahrung und Registereintragung von Vermögenswerten ineinigen Ländern unzuverlässig sind. Verzögerungen bei derAbwicklung können dazu führen, dass der Fonds Anlagechancenverpasst, weil er nicht in der Lage ist, ein Wertpapier zu erwerbenoder zu verkaufen. Die Verwahrstelle ist nach Luxemburger Rechtfür die ordnungsgemäße Auswahl und Überwachung ihrerKorrespondenzbanken auf allen relevanten Märktenverantwortlich.

In einigen aufstrebenden Märkten sind Registerführer keinereffektiven staatlichen Aufsicht unterstellt; sie sind auch nicht immervom Emittenten unabhängig. Die Anleger werden daher daraufhingewiesen, dass die betroffenen Fonds infolge derartigerProbleme bei der Registrierung Verluste erleiden könnten.

Schuldtitel staatlicher KreditnehmerSchuldtitel staatlicher Kreditnehmer sind Schuldverschreibungen,die von Regierungen oder ihren Behörden und staatlichen Stellen(„staatliche Stellen“) begeben oder garantiert werden. Eine Anlagein Schuldtitel staatlicher Kreditnehmer kann Risiken beinhalten. Diefür die Rückzahlung der Schuldtitel staatlicher Kreditnehmerzuständige staatliche Stelle ist möglicherweise nicht in der Lageoder willens, bei Fälligkeit entsprechend den Bedingungen dieserSchuldverschreibung den Kapitalbetrag zurückzuerstatten und/oder Zinsen zu zahlen. Die Bereitschaft oder Fähigkeit einerstaatlichen Stelle zur fristgerechten Zahlung von Kapital undZinsen kann durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden, wiedie Höhe des verfügbaren Kapitals und der Auslandsreserven, dieVerfügbarkeit von ausreichenden Devisen bei Zahlungsfälligkeit,den Umfang des Schuldendienstes im Verhältnis zurGesamtwirtschaft, die Haltung der staatlichen Stelle zuinternationalen geldpolitischen Organen sowie durch politischeZwänge, die ihnen durch eine gemeinsame Geldpolitik auferlegtwerden, oder durch andere Zwänge, denen eine staatliche Stelleunterliegen kann. Zudem können staatliche Stellen beimSchuldenabbau und der Reduzierung von ausstehendenZinszahlungen auf ihre Verbindlichkeiten von erwartetenZahlungen ausländischer Regierungen, multilateraler Stellen undanderer im Ausland befindlicher Institutionen abhängen. DieKreditzusage auf Seiten ausländischer Regierungen, Behördenund anderer Institutionen kann mit der Umsetzung wirtschaftlicherReformen und/oder bestimmter wirtschaftlicher Leistungskriteriensowie dem fristgerechten Schuldendienst hinsichtlich der vomSchuldnerland ausgegebenen Schuldverschreibungen verknüpftwerden. Werden solche Reformen nicht umgesetzt, diewirtschaftlichen Leistungskriterien nicht erfüllt oder Kapital- undZinszahlungen nicht erbracht, so kann dies zu einer Rücknahmeder Kreditzusage führen, was die Fähigkeit oder die Bereitschaftzu fristgerechtem Schuldendienst auf Seiten des Schuldnerlandesweiter einschränken kann. Im schlimmsten Fall kann hieraus dieZahlungsunfähigkeit eines Staates resultieren. Inhaber vonSchuldtiteln staatlicher Kreditnehmer, einschließlich Fonds,können daher gezwungen sein, an einer Umschuldung derVerbindlichkeiten mitzuwirken und die an die staatlichen Stellenausgereichten Kredite zu verlängern.

Inhaber von Schuldtiteln staatlicher Kreditnehmer können zudemvon weiteren Beschränkungen bezüglich staatlicher Emittentenbetroffen sein wie (i) einer Umschuldung dieser Schuldtitel(einschließlich eines Schulden- und Zinsschnitts und/oder einerÄnderung der Rückzahlungsbedingungen) ohne Zustimmung des/der betroffenen Fonds (z.B. aufgrund einer vom staatlichenEmittenten einseitig vorgenommenen Gesetzesänderung und/odereines durch qualifizierte Mehrheit des Kreditnehmers gefasstenBeschlusses) und (ii) einem beschränkten Rückgriffsrecht gegenden staatlichen Emittenten bei Zahlungsausfall oderZahlungsverzug (so besteht unter Umständen nicht die Möglichkeitder Einleitung eines Konkursverfahrens, mit dem die Forderungenaus einem Schuldtitel eines staatlichen Emittenten, der seinenZahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, wiedereingebrachtwerden können).

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Entsprechend den Angaben zur jeweiligen Anlagepolitik könneneinige Fonds in Schuldverschreibungen von Regierungen undBehörden weltweit investieren und zeitweise über 10 % ihresNettoinventarwertes in Schuldverschreibungen mit einem Ratingvon Non-Investment-Grade von Regierungen und Behörden eineseinzelnen Staates investieren.

Staatsanleihen mit einem Rating von Non-Investment-Grade, auchbekannt als „hochrentierliche“ oder „High-Yield“-Anleihen, könnenein höheres Ausfallrisiko als Schuldverschreibungen mit höheremRating bergen. Darüber hinaus sind Wertpapiere mit einem Ratingvon Non-Investment-Grade tendenziell volatiler alsSchuldverschreibungen mit höherem Rating, sodass sichnachteilige wirtschaftliche Ereignisse stärker auf die Kurse vonSchuldverschreibungen mit einem Rating von Non-Investment-Grade auswirken können als auf Schuldverschreibungen mithöherem Rating. Darüber hinaus kann die Fähigkeit einesEmittenten, seine Schulden zu bedienen, durchemittentenspezifische Entwicklungen beeinträchtigt werden. Sokann sich eine Rezession nachteilig auf die finanzielle Situationeines Emittenten und den Marktwert von hochrentierlichenSchuldverschreibungen auswirken, die von diesem Unternehmenausgegeben werden.

Investieren Fonds mehr als 10 % ihres Nettoinventarwertes inSchuldverschreibungen einer Regierung oder einer Behörde eineseinzelnen Staates, so könnten sie durch die Performance dieserSchuldverschreibungen stärker beeinträchtigt werden und sindanfälliger für wirtschaftliche, marktbezogene, politische oderregulatorische Ereignisse, die das jeweilige Land oder die jeweiligeRegion betreffen.

HerabstufungsrisikoEin Fonds kann in Anleihen mit hohem Rating/Investment-Grade-Anleihen anlegen und diese auch nach einer anschließendenHerabstufung halten, um einen Notverkauf zu vermeiden. Sofernder Fonds solche herabgestuften Anleihen hält, besteht einerhöhtes Zahlungsausfallrisiko, das wiederum das Risiko einesKapitalverlusts des Fonds beinhaltet. Anleger werden daraufhingewiesen, dass die Rendite bzw. der Kapitalwert des Fonds(oder beides) schwanken können.

„Bail-in“-Risiko bei Unternehmensanleihen von BankenUnternehmensanleihen, die von einem Finanzinstitut in derEuropäischen Union begeben werden, können dem Risiko einerHerabschreibung oder Umwandlung (sogenanntes „Bail-in“) durcheine EU-Behörde unterliegen, wenn das Finanzinstitut seinenfinanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. In derFolge können von einem solchen Finanzinstitut begebeneAnleihen (bis auf null) herabgeschrieben oder in Anteile oderandere Eigentumstitel umgewandelt werden oder dieAnleihebedingungen können geändert werden. Das „Bail-in“-Risikobezieht sich auf das Risiko, dass Behörden der EU-MitgliedstaatenBefugnisse ausüben, um in Schieflage geratene Banken durcheine Herabschreibung oder Umwandlung der Rechte ihrerAnleihegläubiger zu retten. Ziel ist es dabei, Verlusteauszugleichen oder solche Banken zu rekapitalisieren. Anlegersollten sich dessen bewusst sein, dass die Behörden von EU-Mitgliedstaaten eher ein „Bail-in“-Instrument zur Rettung von inSchieflage geratenen Banken einsetzen werden als wie in derVergangenheit finanzielle Unterstützung aus öffentlichen Mitteln inAnspruch zu nehmen, da die Behörden von EU-Mitgliedstaatennunmehr der Ansicht sind, dass eine finanzielle Unterstützung ausöffentlichen Mitteln erst als letztes Mittel zum Einsatz kommen

sollte, nachdem die übrigen Abwicklungsinstrumente,einschließlich des „Bail-in“-Instruments, so umfassend wie möglicherwogen und eingesetzt wurden. Ein „Bail-in“ einesFinanzinstitutes hat wahrscheinlich eine Wertminderung einesTeils oder aller seiner Anleihen (und möglicherweise andererWertpapiere) zur Folge, und ein Fonds, der in solche Wertpapierebeim Eintreten eines Bail-in investiert ist, wird in ähnlich starkemMaß davon betroffen sein.

Beschränkungen von AuslandsinvestitionenIn einigen Ländern sind Investitionen durch ausländischeInvestoren wie zum Beispiel durch einen Fonds untersagt oderstark eingeschränkt. So ist in einigen Ländern beispielsweise dieZustimmung der Regierung für Investitionen von ausländischenInvestoren erforderlich oder die Höhe der Anlagen ausländischerInvestoren in einem bestimmten Unternehmen wird begrenzt oderaber die Beteiligung eines ausländischen Investors an einemUnternehmen wird auf eine bestimmte Wertpapiergattungbeschränkt, deren Bedingungen weniger vorteilhaft sind, als dieInländern zur Verfügung stehenden Wertpapiere desUnternehmens. In einigen Ländern kann zudem die Anlage beiEmittenten oder Branchen von besonderem nationalem Interesseeingeschränkt sein. In welcher Weise ausländische Investoren inUnternehmen in bestimmten Ländern investieren dürfen sowie diehiermit verbundenen Beschränkungen können sich negativ auf dieGeschäfte eines Fonds auswirken. So kann ein Fondsbeispielsweise in einigen dieser Länder gezwungen sein, zunächstüber einen lokalen Broker oder über eine andere inländische Stellezu investieren und später dann die erworbenen Aktien auf denNamen des Fonds neu im Register einzutragen. In einigen Fällenist die Neueintragung in das Register nur mit Verzögerungmöglich. In der Zwischenzeit werden dem Fonds möglicherweisebestimmte Anlegerrechte verwehrt, hierunter das Recht aufDividendenausschüttung oder auf Bekanntgabe bestimmterKapitalmaßnahmen des Unternehmens. Des Weiteren kann esvorkommen, dass ein Fonds Kauforders platziert und später beider Neueintragung darüber informiert wird, dass die zulässigeZuteilungsgrenze an ausländische Investoren erreicht wurde undder Fonds daher die gewünschte Investition nicht zu diesemZeitpunkt tätigen kann. In einigen Ländern gelten zudemerhebliche Auflagen mit Blick auf die Höhe des von einem Fondsaus dem Land rückführbaren Anlageertrags oder Kapitals bzw.Im Hinblick auf Veräußerungserlöse aus dem Verkauf vonWertpapieren ausländischer Investoren. Verzögerungen oder dasVerweigern der erforderlichen Zustimmung von Seiten derRegierung zur Rückführung von Kapital sowie dem Fondsauferlegte Anlagebeschränkungen können sich negativ auf denFonds auswirken. Einige Länder haben die Gründung vongeschlossenen Investmentgesellschaften genehmigt, um indirekteInvestitionen von Ausländern auf ihren Kapitalmärkten zuermöglichen. Anteile an bestimmten geschlossenenInvestmentfonds können zeitweise aber nur zu einem Marktpreiserworben werden, der einen Aufschlag auf ihren Nettoinventarwertbeinhaltet. Erwirbt ein Fonds Anteile an einer solchengeschlossenen Investmentgesellschaft, so müssen dieAnteilinhaber zum einen ihren jeweiligen Anteil an den Ausgabendes Fonds (einschließlich Managementgebühren) tragen und zumanderen indirekt für die Ausgaben der geschlossenenInvestmentgesellschaft aufkommen. Darüber hinaus haben einigeLänder wie Indien und die VRC Beschränkungen in Form vonQuoten für ausländische Investoren für bestimmte Onshore-Anlagen festgelegt. Diese können bisweilen nur zu Marktpreisenerworben werden, die einen Aufschlag auf ihrenNettovermögenswert beinhalten, und solche Aufschläge sind unterUmständen von dem jeweiligen Fonds zu tragen. Ein Fonds kann

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jedoch auch versuchen, auf eigene Kosten eineInvestmentgesellschaft gemäß den Gesetzen des jeweiligenLandes zu gründen.

Anlagen in der VRCAnlagen in der Volksrepublik China (VRC) unterliegen derzeitbestimmten zusätzlichen Risiken, insbesondere im Hinblick auf dieMöglichkeiten, in der VRCWertpapiere zu handeln. Der Handelmit bestimmten Wertpapieren aus der VRC ist lizenziertenAnlegern vorbehalten, und die Möglichkeiten eines Anlegers, dasvon ihm in diese Wertpapiere angelegte Kapital zurückzuführen,können zuweilen beschränkt sein. Im Hinblick auf dieLiquiditätssituation und Kapitalrückführungsmöglichkeiten kann dieGesellschaft jeweils entscheiden, dass eine Direktanlage inbestimmten Wertpapieren für einen OGAW nicht angemessen ist.Die Gesellschaft kann sich in der Folge für eine indirekte Anlage inWertpapiere aus der VRC entscheiden und unter Umständen nichtin der Lage sein, an den Märkten der VRC ein Engagement von100 Prozent zu erzielen.

Wirtschaftliche Risiken in der VRCDie Volksrepublik China (VRC) zählt zu den weltweit größtenSchwellenländern. Die Wirtschaft in der VRC, die sich in derÜbergangsphase von einer Planwirtschaft hin zu einer stärkermarktorientierten Wirtschaft befindet, unterscheidet sich von denVolkswirtschaften der meisten Industrieländer. Anlagen in der VRCkönnen daher mit einem größeren Verlustrisiko verbunden sein alsAnlagen in Industrieländern. Zurückzuführen ist dies unteranderem auf die größeren Marktschwankungen, geringerenHandelsvolumen, die politische und wirtschaftliche Instabilität, dashöhere Risiko eines Marktzusammenbruchs, strengereDevisenkontrollen und mehr Beschränkungen fürAuslandsinvestitionen als in Industrieländern üblich. Erheblichestaatliche Eingriffe in die Wirtschaft der VRC sind möglich, unteranderem Beschränkungen für Anlagen in Unternehmen oderBranchen, die als für die jeweiligen nationalen Interessen sensibeleingestuft werden. Die Regierung der VRC und dieRegulierungsbehörden können daneben auch an denFinanzmärkten intervenieren, beispielsweise in Form vonHandelsbeschränkungen, die sich auf den Handel mitWertpapieren aus der VRC auswirken können. Die Unternehmen,in die der betreffende Fonds anlegt, unterliegen möglicherweise inBezug auf Offenlegung, Unternehmensführung, Rechnungslegungund Berichterstattung weniger strengen Standards. Fernerunterliegen die vom betreffenden Fonds gehaltenen Wertpapieremöglicherweise höheren Transaktions- und sonstigen Kosten,Höchstgrenzen für die Beteiligung ausländischer Anleger, Quellen-oder sonstigen Steuern oder Liquiditätsproblemen, die denVerkauf dieser Wertpapiere zu angemessenen Preisenerschweren. Diese Faktoren können unvorhersehbareAuswirkungen auf die Anlagen des jeweiligen Fonds haben, dieVolatilität verstärken und damit das Risiko eines Wertverlusts einerAnlage in den betreffenden Fonds erhöhen.

Wie bei allen Fondsanlagen in Schwellenländern kann derbetreffende in der VRC anlegende Fonds einem erhöhtenVerlustrisiko unterliegen als ein Fonds, der in einem Industrielandanlegt. Die chinesische Wirtschaft ist in den letzten 20 Jahren starkund rasant gewachsen. Ob die Wirtschaft weiter in diesem Tempowachsen wird, ist ungewiss. Außerdem wird sich das Wachstummöglicherweise nicht gleichmäßig in den verschiedenengeografischen Regionen und Branchen der chinesischenWirtschaft vollziehen. Begleitet wird das Wirtschaftswachstumzudem von Phasen mit hoher Inflation. Die Regierung der VRC

ergreift von Zeit zu Zeit diverse Maßnahmen, um die Inflation unterKontrolle zu bringen und das Wachstumstempo der chinesischenWirtschaft einzudämmen. Ferner hat die chinesische Regierungwirtschaftliche Reformen eingeleitet mit dem Ziel einerDezentralisierung und Nutzung von Marktkräften, um diechinesische Wirtschaft weiter zu entwickeln. Diese Reformenhaben ein erhebliches Wirtschaftswachstum und sozialeFortschritte bewirkt. Gleichwohl kann nicht zugesichert werden,dass die chinesische Regierung ihre aktuelle Wirtschaftspolitikfortsetzen oder diese weiterhin erfolgreich sein wird. Eine möglicheAnpassung und Änderung dieser Wirtschaftspolitik kann sichnachteilig auf die Wertpapiermärkte in der VRC auswirken unddamit auf die Wertentwicklung des betreffenden Fonds.

Diese Faktoren können die Schwankungen eines solchen Fondsverstärken (je nach Umfang der Anlagen in der VRC) und damitdas Risiko eines Wertverlusts Ihrer Anlage.

Politische Risiken in der VRCPolitische Veränderungen, gesellschaftliche Instabilität undungünstige diplomatische Entwicklungen, die möglicherweise inoder im Zusammenhang mit der VRC stattfinden, könnenerhebliche Preisschwankungen bei chinesischen A-Aktien und/oder Onshore-Anleihen nach sich ziehen.

Rechtssystem der VRCDas Rechtssystem der VRC basiert auf schriftlich fixiertenGesetzen und deren Auslegung durch den OberstenVolksgerichtshof. Auf frühere Entscheidungen des Gerichtshofeskann zwar verwiesen werden, diese haben jedoch keinenPräzedenzcharakter. Die Regierung der VRC entwickelt seit 1979ein umfassendes System von Handelsgesetzen. Bei derUmsetzung von Gesetzen und Vorschriften für wirtschaftlicheAngelegenheiten wie Auslandsinvestitionen,Unternehmensorganisation und -führung, Handel, Besteuerungund Geschäftsverkehr wurden bedeutende Fortschritte erzielt.Aufgrund der begrenzten Zahl an veröffentlichten Fällen, derrechtlichen Auslegung und des unverbindlichen Charakters bergendie Auslegung und Durchsetzung dieser Vorschriften erheblicheUnsicherheiten. Angesichts der kurzen Geschichte desHandelsrechtssystems der VRC ist der Regulierungs- undRechtsrahmen der VRC möglicherweise weniger gut entwickelt alsin Industrieländern. Diese Vorschriften ermächtigen dieRegulierungsbehörde CSRC und die SAFE zudem, dieVorschriften in eigenem Ermessen auszulegen, was zu erhöhtenUnsicherheiten bezüglich deren Anwendung führt. Da sich dasRechtssystem der VRC weiterentwickelt, kann ferner nichtzugesichert werden, dass sich Änderungen dieser Gesetze undVorschriften, ihrer Auslegung oder Durchsetzung nicht wesentlichnachteilig auf die geschäftlichen Aktivitäten des jeweiligen Fonds inChina oder dessen Fähigkeit, chinesische A- Aktien und/oderchinesische Onshore-Anleihen zu erwerben, auswirken werden.

Renminbi Währungs- und UmtauschrisikenDer Renminbi als gesetzliche Währung der VRC ist derzeit keinefrei konvertierbare Währung und unterliegt der Devisenkontrolledurch die chinesische Regierung. Eine derartige Kontrolle vonWährungsumrechnung und Bewegungen des Renminbi-Wechselkurses kann sich negativ auf die Geschäftstätigkeit unddas Finanzergebnis von Unternehmen in der VRC auswirken.Sofern der jeweilige Fonds in der VRC anlegen darf, besteht dasRisiko, dass die chinesische Regierung Beschränkungen für dieRückführung von Kapital oder anderen Vermögenswerten aus

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dem Land verhängt und damit die Fähigkeit des Fonds beschränkt,Zahlungen an Anleger nachzukommen.

Anleger mit einer anderen Basiswährung als dem Renminbiunterliegen einemWechselkursrisiko und es gibt keine Garantie,dass der Wert des Renminbis nicht gegenüber der Basiswährungdes Anlegers (zum Beispiel dem USD) sinkt. Jeder Wertverlustdes Renminbis könnte den Wert der Anlage des Anlegers in denFonds mindern.

Der für alle maßgeblichen Fonds-Transaktionen in Renminbiverwendete Wechselkurs bezieht sich auf den gebietsfremden(offshore) Renminbi („CNH“) und nicht auf den lokalen (onshore)Renminbi („CNY“), mit Ausnahme derjenigen, die über die RQFII-Quote erfolgen. Der Wert des CNH könnte aufgrund einer Reihevon Faktoren, insbesondere durch die Regierung der VRC jeweilserlassener Devisenkontroll- und Kapitalrückführungs-beschränkungen (sowie sonstiger externer Marktbedingungen)unter Umständen erheblich von demWert des CNY abweichen.Abweichungen zwischen CNH und CNY können sich negativ aufdie Anleger auswirken.

Anlagen in RusslandBei Fonds, die in Russland investieren oder den Risiken einerAnlage in Russland ausgesetzt sind, sollten potenzielle Anleger diefolgenden für eine Anlage oder ein Engagement in Russlandgeltenden Risikohinweise berücksichtigen:

E Als Reaktion auf die Maßnahmen Russlands auf der Krimgelten zum Datum der Veröffentlichung dieses Prospekts vonden Vereinigten Staaten, der Europäischen Union und anderenLändern verhängte Sanktionen gegen Russland. DerGeltungsbereich und das Ausmaß dieser Sanktionen könnenausgeweitet werden, und es besteht das Risiko, dass dieseMaßnahmen die russische Wirtschaft und den Wert sowie dieLiquidität russischer Wertpapiere beeinträchtigen und zu einerAbwertung der russischen Währung und/oder einerHerabstufung des Länderratings von Russland führen. Zudemkönnte Russland seinerseits Maßnahmen gegen westliche undandere Länder ergreifen. Je nach den möglicherweise vonRussland und anderen Ländern ergriffenen Maßnahmenkönnte es für die Fonds mit Anlagen in Russland schwierigerwerden, weiterhin in Russland zu investieren und/oderbestehende Anlagen zu liquidieren sowie Kapital aus Russlandzurückzuführen. Zu den von der russischen Regierungergriffenen Maßnahmen könnten das Einfrieren oder dieBeschlagnahme von Vermögenswerten in Europa Ansässigerin Russland gehören, was den Wert und die Liquidität vonVermögenswerten der Fonds in Russland beeinträchtigenwürde. Sollte eine der genannten Situationen eintreten, kannder Verwaltungsrat (im eigenen Ermessen) Maßnahmenergreifen, die nach seiner Einschätzung im Interesse derAnleger in Fonds mit Engagement in Russland sind, und fallsnötig auch den Handel mit Anteilen der Fonds aussetzen(nähere Angaben hierzu finden sich in Anhang B Nr. 30.„Aussetzung und Aufschiebung“).

E Die Gesetze und Regelungen zu Anlagen in Wertpapierenwerden ad hoc geschaffen und halten in der Regel nicht mitden Entwicklungen an den Märkten Schritt, sodassUnklarheiten bei ihrer Auslegung und eine uneinheitliche sowiewillkürliche Anwendung die Folge sein können. DieÜberwachung und Durchsetzung anwendbarer Bestimmungensind nur rudimentär entwickelt.

E Vorschriften für die Unternehmensführung existieren entwedernicht oder sind unzureichend und bieten Minderheitsaktionärenkaum Schutz.

Diese Faktoren können die Volatilität eines solchen Fonds (je nachder Höhe seines Engagements in Russland) und daher auch dasRisiko eines Wertverlusts des angelegten Kapitals erhöhen.

Eine Direktanlage in Russland darf 10 % des Nettoinventarwertseines Fonds nicht übersteigen. Ausgenommen hiervon sindAnlagen in Wertpapieren, die an der MICEX-RTS notiert sind. Beidieser Börse handelt es sich um einen anerkannten reguliertenMarkt.

Mögliche Auswirkungen des BrexitsIn einem Referendum am 23. Juni 2016 stimmte die Wählerschaftdes Vereinigten Königreichs für einen Austritt aus derEuropäischen Union. Das Ergebnis führte zu politischer undwirtschaftlicher Instabilität und Volatilität an den Finanzmärktendes Vereinigten Königreichs und in ganz Europa. Es kann darüberhinaus zu einer Schwächung des Verbraucher-, Unternehmens-und Finanzvertrauens in diese Märkte führen, während dasVereinigte Königreich die endgültigen Bedingungen seinesAustritts aus der EU ausverhandelt. Das Ausmaß derAuswirkungen wird zum Teil von der Art der Vereinbarungenabhängen, die zwischen dem Vereinigten Königreich und der EUnach dem letztlich vereinbarten Brexit-Deal getroffen werden, unddavon, inwieweit das Vereinigte Königreich weiterhin Gesetzeanwendet, die auf EU-Recht beruhen. Der längerfristige Prozesszur Aufstellung des politischen, wirtschaftlichen und rechtlichenRahmens, der zwischen dem Vereinigten Königreich und der EUvereinbart wird, führt wahrscheinlich zu anhaltender Ungewissheitund zu Phasen erhöhter Volatilität im Vereinigten Königreich undan den breiteren europäischen Märkten. Der Austritt desVereinigten Königreichs aus der EU, die Erwartung des Austrittsoder die Bedingungen des Austritts könnten auch zu erheblicherUnsicherheit an den britischen (und potenziell weltweiten)Finanzmärkten führen, was sich erheblich und nachteilig auf dieWertentwicklung eines Fonds, dessen Nettoinventarwert, dieErträge eines Fonds und die Rendite der Anteilinhaber auswirkenkann. Es könnte auch die Kapitalbeschaffung in der EUerschweren und/oder die Belastung durch die Einhaltung derVorschriften erhöhen, was die zukünftigen Aktivitäten eines Fondseinschränken und damit die Renditen negativ beeinflussen könnte.

Die Volatilität, die aus dieser Ungewissheit heraus entsteht, kannbedeuten, dass die Renditen eines Fonds und seiner Anlagen vonden Marktbewegungen, einer potenziellen Abwertung desbritischen Pfunds und/oder des Euro und einer etwaigenHerabstufung des Länderratings des Vereinigten Königreichsnegativ beeinflusst werden. Dies kann es für einen Fonds zudemschwerer oder teurer machen, eine umsichtigeWährungsabsicherungspolitik durchzuführen.

Diese mittel- bis langfristige Ungewissheit kann sich negativ auf dieWirtschaft im Allgemeinen und auf die Fähigkeit der betreffendenFonds und ihrer Anlagen auswirken, ihre jeweiligen Strategien zuverfolgen und attraktive Renditen zu erzielen, und sie kann zuhöheren Kosten für die betreffenden Fonds führen.

Euro- und EurozonenrisikoDie Zunahme der Staatsverschuldung mehrerer Länder hatzusammen mit dem Risiko der Ansteckung weiterer, stabilererLänder zu einer Verschärfung der globalen Wirtschaftskrise

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geführt. Es bestehen Bedenken hinsichtlich des Risikos, dassandere Länder der Eurozonen von steigenden Kreditkostenbetroffen sein könnten und eine ähnliche Wirtschaftskrise wieZypern, Griechenland, Italien, Irland, Spanien und Portugalerleiden könnten. Diese Situation sowie das Referendum imVereinigten Königreich hatten eine Reihe von Unsicherheiten inBezug auf die Stabilität und die Gesamtaufstellung derEuropäischen Wirtschafts- und Währungsunion zur Folge undkönnten zu Veränderungen in der Zusammensetzung derEurozone führen. Der Austritt oder der drohende Austritt einesoder mehrerer Länder aus der Eurozone könnte zurWiedereinführung von Landeswährungen in einem oder mehrerenLändern der Eurozone führen oder im Extremfall das Aus des Euroinsgesamt bedeuten. Diese potenziellen Entwicklungen oderMarktwahrnehmungen in Bezug auf diese und damitzusammenhängende Fragen könnten den Wert der Anlagen desFonds negativ beeinflussen. Der endgültige Ausgang der Krise derEurozone ist schwer vorauszusagen. Anteilinhaber solltensorgfältig abwägen, wie sich Veränderungen in der Eurozone undder Europäischen Union auf ihre Anlage in dem Fonds auswirkenkönnen.

Fonds mit Anlagen in bestimmten BranchenSofern die Fonds in einen oder eine begrenzte Anzahl vonMarktsektoren anlegen, können sie volatiler sein als andere, breitergestreute Fonds. Die zu diesen Marktsektoren gehörendenUnternehmen verfügen möglicherweise nur über beschränkteProduktlinien, Absatzmärkte bzw. finanzielle Ressourcen oder sindvon einer kleinen Führungsriege abhängig.

Solche Fonds können zudem rasanten, zyklischen Veränderungendes Anlegerverhaltens und/oder Angebots-/Nachfragemustern beibestimmten Produkten und Dienstleistungen unterliegen. Ausdiesem Grund würde sich ein Abschwung am Aktienmarkt oder inder Wirtschaft der betreffenden Branche bzw. der Branchengruppenachteiliger auf einen Fonds auswirken, der sein Vermögenkonzentriert in dieser Branche bzw. Branchengruppe anlegt, alsdies bei einem breiter gestreuten Fonds der Fall wäre.

Zudem können für einzelne Branchen besondere Risikofaktorengelten. So dürften die Kurse von Unternehmen, die in Branchendes Rohstoffsektors wie beispielsweise in der Edelmetall- odersonstigen Metallbranche tätig sind, erwartungsgemäß denMarktpreisen der jeweiligen Rohstoffe folgen, auch wenn einehundertprozentige Korrelation zwischen diesen beiden Faktorenunwahrscheinlich ist. Die Preise von Edel- und sonstigen Metallenweisen seit jeher hohe Schwankungen auf, die sich nachteilig aufdie Finanzlage der in der Edel- und sonstigen Metallbranchetätigen Unternehmen auswirken können. Zudem kann der Verkaufvon Edel- und sonstigen Metallen durch staatliche Stellen,Zentralbanken oder andere wichtige Marktakteure, durchzahlreiche wirtschaftliche, finanzielle, soziale und politischeFaktoren beeinflusst werden, die unvorhersehbar sein underhebliche Auswirkungen auf die Preise von Edel- und sonstigenMetallen haben können. Die Preise von Edel- und sonstigenMetallen und von damit verbundenen Wertpapieren können zudemdurch weitere Faktoren beeinflusst werden wie Änderungen derInflationsrate, den Inflationsausblick sowie Änderungen beiAngebot und Nachfrage seitens der Industrie und derUnternehmen bei diesen Metallen.

Immobilienwertpapiere unterliegen teilweise denselben Risiken,mit denen auch das direkte Eigentum an Immobilien behaftet ist.Hierzu zählen unter anderem eine Verschlechterung der Lage an

den Immobilienmärkten, Änderungen der allgemeinen und derlokalen Wirtschaftslage, Veralterung von Immobilien, Änderungender Verfügbarkeit von Bestandsimmobilien, Leerstandsquoten,Mieterinsolvenz, Kosten und Bedingungen vonHypothekenfinanzierungen, Kosten des Betriebs und derSanierung von Immobilien und die Folgen von denImmobilienmarkt betreffenden Gesetzesänderungen(einschließlich Umwelt- und Planungsrecht).

Eine Anlage in Immobilienwertpapieren entspricht jedoch nichtgenau einer Direktanlage in Immobilien, und die Wertentwicklungvon Immobilienwertpapieren kann stärker von der allgemeinenEntwicklung der Aktienmärkte als von der allgemeinen Entwicklungdes Immobiliensektors abhängen. In der Vergangenheit bestandeine gegenläufige Beziehung zwischen Zinsen undImmobilienwerten. Steigende Zinsen können den Wert derImmobilien, in die ein Immobilienunternehmen investiert,reduzieren und gleichzeitig die entsprechenden Darlehenskostenerhöhen. Jedes dieser Ereignisse kann zu einemWertverlust einerAnlage in Immobiliengesellschaften führen.

Die aktuellen Steuerreglements für Gesellschaften, die inImmobilien investieren, sind potenziell komplex und können sich inder Zukunft ändern. Dies kann sich entweder direkt oder indirektauf die Renditen für die Anleger eines Immobilienfonds und derensteuerliche Behandlung auswirken.

Portfolio-KonzentrationsrisikoEinige Fonds können im Vergleich zu anderen, stärkerdiversifizierten Fonds, die eine größere Anzahl an Wertpapierenhalten, nur in einer begrenzten Anzahl an Wertpapieren anlegen.Hält ein Fonds nur eine begrenzte Anzahl Wertpapiere und gilt alskonzentriert, kann der Wert des Fonds stärker schwanken als beieinem diversifizierten Fonds, der eine größere Anzahl anWertpapieren hält. Die Auswahl der Wertpapiere in einemkonzentrierten Portfolio kann auch zu einer branchenbezogenenund geographischen Konzentration führen.

Bei Fonds mit geografischer Konzentration kann der Wert derFonds anfälliger für nachteilige wirtschaftliche, politische, Devisen-,Liquiditäts-, Steuer-, rechtliche oder regulatorische Ereignisse sein,die den relevanten Markt betreffen.

UmschichtungsrisikoDer US Dollar Bond Fund kann in erheblichem Maße in US-Staatsanleihen anlegen. Der Anlageberater unterstützt dieLiquidität des Fonds, indem er sicherstellt, dass dieser in„laufende“ Staatsanleihen anlegt, d.h. in solche, die kürzlichausgegeben wurden und daher besonders liquide sind. DerAnlageberater verfolgt daher eine Politik der systematischenUmschichtung der Anleihen, um auf diese Weise eine größereLiquidität bei geringeren Handelskosten zu bieten. Diese Strategiekann jedoch zusätzliche Transaktionskosten verursachen, die vomFonds getragen werden und den Nettoinventarwert des Fondsbelasten und nicht im Interesse der betroffenen Anteilinhaber sind.

Engagement in Rohstoffen im Rahmen börsengehandelterFonds (ETFs)Ein in Rohstoffen anlegender börsengehandelter Fonds kann diePerformance eines Rohstoffindex nachbilden. Dabei kann sich derzugrunde liegende Index auf ausgewählte Rohstoffkontrakte anMärkten zahlreicher Länder konzentrieren. Hieraus resultiert fürden zugrunde liegenden börsengehandelten Fonds eine starke

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Abhängigkeit von der Wertentwicklung der betreffendenRohstoffmärkte.

Grundsätze in Bezug auf exzessiven HandelDie Fonds werden wissentlich keine Anlageaktivitäten zulassen,die mit exzessivem Handel in Verbindung gebracht werdenkönnen, da diese möglicherweise den Interessen allerAnteilinhaber zuwider laufen. Unter exzessiven Handel fallen dieHandelsaktivitäten von Anlegern, die natürliche Personen oderGruppen von natürlichen Personen sind und derenWertpapiertransaktionen einem bestimmten zeitlichen Muster zufolgen scheinen oder die sich durch übermäßig häufige oderumfangreiche Handelstransaktionen auszeichnen.

Anleger sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass die Fondsmöglicherweise von bestimmten Anlegern zum Zwecke der AssetAllokation oder von Anbietern strukturierter Produkte genutztwerden, in deren Rahmen eine regelmäßige Neuzuteilung desVermögens zwischen den Fonds unerlässlich ist. Diese Aktivitätenfallen in der Regel nicht unter exzessiven Handel, solange sie nachEinschätzung des Verwaltungsrats nicht zu häufig erfolgen odereinem bestimmten zeitlichen Muster folgen.

Neben der grundsätzlichen Befugnis des Verwaltungsrates, unterbestimmten Umständen und in seinem Ermessen die Zeichnungoder den Umtausch von Anteilen zu verweigern, enthält derProspekt an anderer Stelle außerdem Befugnisse, mit denensichergestellt wird, dass die Interessen der Anteilinhaber vorexzessivem Handel geschützt werden. Zu diesen gehören:

E Preisfestsetzung zum angemessenen Wert – Anhang BNr. 16.;

E Preisanpassungen – Anhang B Nr.17.3;

E Rücknahme durch Übertragung von Sachwerten – Anhang BNr. 24.-25.; und

E Umtauschgebühren – Anhang B Nr. 20.-22.

Bei Verdacht auf exzessiven Handel können die Fonds zudem:

E Anteile, die sich im gemeinsamen Eigentum oder untergemeinsamer Kontrolle befinden, zusammenfassen, umfestzustellen, ob eine einzelne Person oder einePersonengruppe exzessiven Handel betreibt. Entsprechendbehält sich der Verwaltungsrat das Recht vor, Anträge aufUmtausch und/oder Zeichnung von Anteilen von Anlegernabzulehnen, die nach Ansicht des Verwaltungsratesexzessiven Handel betreiben;

E den Nettoinventarwert je Anteil anpassen, damit dieser denangemessenen Wert der Finanzanlagen des Fonds zumZeitpunkt der Bewertung widerspiegelt. Dies erfolgt jedoch nurdann, wenn der Verwaltungsrat der Meinung ist, dass aufgrundvon Schwankungen des Marktpreises der zugrunde liegendenWertpapiere eine Bewertung zum angemessenen Wert imInteresse aller Anteilinhaber ist; und

E Anteilinhabern, bei denen der Verwaltungsrat den begründetenVerdacht hat, dass sie exzessiven Handel betreiben, eineRücknahmegebühr in Höhe von bis zu 2 % derRücknahmeerlöse berechnen. Diese Gebühr fließt den Fondszu und hiervon betroffene Anteilinhaber werden in ihrer

Abrechnung darauf hingewiesen, dass eine solche Gebührerhoben wurde.

ESG: Risiken der AnlagepolitikDie ESG-Fonds verwenden in ihren Anlagestrategien bestimmteESG-Kriterien, die von ihren jeweiligen ESG-Anbieternvorgegeben werden und in ihrer jeweiligen Anlagepolitikangegeben sind. Unterschiedliche ESG-Fonds können einen odermehrere verschiedene ESG-Anbieter verwenden, und die Art undWeise, wie verschiedene ESG-Fonds die ESG-Kriterienanwenden, kann unterschiedlich sein.

Die Verwendung von ESG-Kriterien kann die Wertentwicklungeines Fonds beeinflussen, weshalb sich die Wertentwicklung vonESG-Fonds von derjenigen ähnlicher Fonds, bei denen solcheKriterien nicht angewendet werden, unterscheiden kann. Wenn inder Anlagepolitik eines ESG-Fonds Ausschlusskriterien auf ESG-Basis festgelegt wurden, kann dies dazu führen, dass dieserFonds darauf verzichtet, bestimmte Wertpapiere zu kaufen, auchwenn ein Kauf vorteilhaft sein könnte, und/oder Wertpapiereaufgrund ihrer ESG-Eigenschaften verkauft, auch wenn einVerkauf nachteilig sein könnte.

Sollten sich die ESG-Eigenschaften eines von einem ESG-Fondsgehaltenen Wertpapiers ändern, sodass der Anlageberater diesesWertpapier verkaufen muss, übernehmen weder der ESG-Fondsnoch die Gesellschaft noch die Anlageberater eine Haftung füreine solche Änderung.

Es werden keine Anlagen getätigt, die gegen luxemburgischesRecht verstoßen. Siehe auch die Anmerkung zum UN-Übereinkommen über Streumunition im Abschnitt „Anlageziele undAnlagepolitik“ auf Seite 45.

Jede Website, die in der Anlagepolitik eines ESG-Fondsangegeben ist, enthält Informationen über die Indexmethodik, dievon dem jeweiligen ESG-Anbieter veröffentlicht wird, und Angabendarüber, welche Arten von Emittenten oder Wertpapierenausgeschlossen sind, beispielsweise durch Verweise auf dieBranche, in der sie ihre Erträge erwirtschaften. Zu diesenBranchen können Tabak, Waffen oder Kraftwerkskohle gehören.Die jeweiligen Ausschlüsse müssen nicht direkt den eigenensubjektiven ethischen Ansichten der Anleger entsprechen.

ESG-Fonds üben ihre Stimmrechte in Übereinstimmung mit denjeweiligen ESG-Ausschlusskriterien aus, was nicht immer mit derMaximierung der kurzfristigen Wertentwicklung des jeweiligenEmittenten in Einklang zu bringen ist.

Zur Bewertung eines Wertpapiers oder eines Emittenten aufGrundlage von ESG-Kriterien ist der Anlageberater aufInformationen und Daten von dritten ESG-Anbietern angewiesen,die möglicherweise unvollständig, fehlerhaft oder nicht verfügbarsind. Deshalb besteht die Gefahr, dass der Anlageberater einWertpapier oder einen Emittenten falsch bewertet. Es bestehtzudem das Risiko, dass der Anlageberater die jeweiligen ESG-Kriterien nicht korrekt anwendet oder dass ein ESG-Fonds einindirektes Engagement bei Emittenten haben könnte, die die vondiesem ESG-Fonds verwendeten jeweiligen ESG-Kriterien nichterfüllen. Weder die ESG-Fonds noch die Gesellschaft noch dieAnlageberater geben ausdrücklich oder stillschweigendZusicherungen oder Gewährleistungen hinsichtlich derAngemessenheit, Richtigkeit, Genauigkeit, Billigkeit oderVollständigkeit einer solchen ESG-Bewertung ab.

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MSCI-ESG-PrüfkriterienBestimmte ESG-Fonds wenden ESG-Kriterien an, die von MSCI,einem ESG-Anbieter, festgelegt werden.

Anhand der Methodik von MSCI werden potenzielleIndexbestandteile auf Erfüllung positiver ESG-Kriterien geprüft undim Vergleich zu Wettbewerbern in ihrer Branche eingestuft. DieFrage, wie ethisch bestimmte Industriezweige oder Branchenwahrgenommen werden, führt nicht zu einem Ausschluss durchMSCI. Anleger sollten vor einer Anlage in dem betreffenden Fondseine eigene ethische Bewertung des ESG-Ratings und/oder derBewertung zu kontroversen Geschäftsaktivitäten (controversiesscore) von MSCI und der Frage, wie diese im Rahmen derAnlagepolitik des Fonds verwendet werden, vornehmen. Einesolche ESG-Prüfung kann den Wert und/oder die Qualität derAnlagen des Fonds im Vergleich zu einem anderen Fonds, beidem eine solche Prüfung nicht vorgenommen wird, negativ oderanders beeinflussen.

Spezielle Risiken bei RQFII-AnlagenNähere Angaben zum RQFII-Programm finden sich imAbschnitt mit der Überschrift „RQFII-Anlagen“ im Kapitel„Anlageziele und Anlagepolitik“.

Die RQFII-Zugangsfonds dürfen direkt in der VRC anlegen, indemsie mittels einer RQFII-Quote, die BAMNA als RQFII oder einemUnternehmen der BlackRock-Gruppe zugeteilt werden kann, dasein RQFII ist und dem eine RQFII-Quote zugeteilt wurde, inchinesische A-Aktien und/oder chinesische Onshore-Anleihen(sofern zutreffend) anlegen.

Neben den unter der Überschrift „Anlagen in der VRC“beschriebenen Risiken und anderen Risiken für die RQFII-Zugangsfonds sind folgende zusätzliche Risiken zu beachten:

RQFII-RisikoDas RQFII-Programm wurde 2011 eingeführt. Daher sind dieVorschriften, welche die Anlagen über RQFIIs in der VRC und diedamit verbundenen Verfahren wie die Kapitalrückführung ausRQFII-Anlagen regeln, relativ neu. Rückführungen von Renminbidurch RQFIIs sind derzeit einmal pro Tag gestattet und unterliegenkeinen Rückführungsbeschränkungen oder einer vorherigenbehördlichen Genehmigung. Die Anwendung und Auslegung derjeweiligen Anlagevorschriften wurden bislang kaum gerichtlichangefochten, und es besteht keine Sicherheit darüber, wie sieangewendet werden, da den Behörden undRegulierungsbehörden in der VRC hinsichtlich dieserAnlagevorschriften ein weitreichender Ermessensspielraumeingeräumt wird und es weder Präzedenzfälle noch Sicherheitdarüber gibt, wie dieser Ermessensspielraum in der Gegenwartoder Zukunft ausgeübt wird. Eine Prognose der zukünftigenEntwicklung des RQFII-Programms ist nicht möglich. Für dieRQFII-Anlagen des jeweiligen RQFII-Zugangsfondsmöglicherweise verhängte Rückführungsbeschränkungen könnensich nachteilig auf die Fähigkeit des RQFII-Zugangsfondsauswirken, Rücknahmeanträgen nachzukommen. AllgemeineÄnderungen des RQFII-Programms, darunter die Möglichkeit,dass der RQFII seinen RQFII-Status verliert, können die Fähigkeitdes jeweiligen RQFII-Zugangsfonds beeinträchtigen, direkt überden jeweiligen RQFII in zulässige Wertpapiere in der VRCanzulegen. Sollte der RQFII-Status ausgesetzt oder widerrufenwerden, kann dies die Wertentwicklung des jeweiligen RQFII-Zugangsfonds beeinträchtigen, da der jeweilige RQFII-Zugangsfonds gezwungen sein könnte, seine zulässigen RQFII-

Wertpapierbestände zu veräußern. Die geltenden Regelungen undVorschriften zu RQFII können sich (möglicherweise rückwirkend)ändern.

Zuteilung der RQFII-Quote und KonfliktrisikoDer RQFII kann einerseits die Aufgabe als Anlageberater /Unteranlageberater für den betreffenden RQFII-Zugangsfondsübernehmen und ist andererseits Inhaber der RQFII-Lizenz. Dabeikann der RQFII als Anlageberater oder Unteranlageberater fürmehrere RQFII-Zugangsfonds fungieren, die möglicherweise vonder Zuteilung einer RQFII-Quote profitieren. In bestimmtenSituationen verfügt der RQFII möglicherweise nicht über eineausreichende RQFII-Quote, um alle RQFII-Zugangsfonds zubefriedigen und teilt die RQFII-Quote einem bestimmten odermehreren RQFII-Zugangsfonds zulasten anderer Fonds zu. Eskann nicht zugesichert werden, dass der RQFII jederzeit eine fürdie Anlage des RQFII-Zugangsfonds ausreichende RQFII- Quotezur Verfügung stellt. Im äußersten Fall kann der RQFII-Zugangsfonds einen schweren Verlust erleiden, wenn er nurbegrenzt anlegen oder sein Anlageziel oder seine Anlagestrategieaufgrund der RQFII-Anlagebeschränkungen nicht voll umsetzenoder verfolgen kann. Darüber hinaus kann die RQFII-Quote vonder SAFE verringert oder ganz zurückgenommen werden, wennder RQFII nicht in der Lage ist, seine RQFII-Quote innerhalb einesJahres seit Gewährung der Quote effektiv zu nutzen. Wenn dieSAFE die RQFII-Quote verringert, kann sich dies auf die Zuteilungzugunsten der RQFII-Zugangsfonds auswirken unddementsprechend auf die Fähigkeit des RQFII, die Anlagestrategiedes jeweiligen RQFII-Zugangsfonds wirksam zu verfolgen.

Risiko von RQFII-AnlagebeschränkungenDer RQFII geht zwar nicht davon aus, dass dieRQFII Anlagebeschränkungen sich auf die Fähigkeit der RQFII-Zugangsfonds auswirken werden, ihre Anlageziele zu erreichen;gleichwohl sollten Anleger beachten, dass die betreffendenGesetze und Vorschriften der VRC von Zeit zu Zeit die Fähigkeiteines RQFII einschränken können, chinesische A-Aktienbestimmter VRC-Emittenten zu erwerben. Dies kann in einigenFällen geschehen, beispielsweise (i) wenn ein zugrunde liegenderausländischer Anleger wie der RQFII insgesamt 10 % desgesamten Aktienkapitals eines börsennotierten VRC-Emittentenhält (ungeachtet der Tatsache, dass ein RQFII seine Beteiligungim Namen mehrerer verschiedener Endkunden halten kann) und(ii) wenn der Gesamtbestand an chinesischen A-Aktien, die vonallen zugrunde liegenden ausländischen Anlegern gehaltenwerden (einschließlich andere QFIIs und RQFIIs und unabhängigdavon, ob diese mit den RQFII-Zugangsfonds verbunden sind odernicht) bereits 30 % des gesamten Aktienkapitals einesbörsennotierten VRC-Emittenten entsprechen. Für den Fall, dassdiese Grenzen überschritten werden, müssen die jeweiligenRQFIIs die chinesischen A-Aktien verkaufen, um deneinschlägigen Anforderungen zu entsprechen; mit Blick auf Absatz(ii) wird jeder RQFII die jeweiligen chinesischen A-Aktien nach dem„Last-In-First-Out“-Prinzip verkaufen. Ein derartiger Verkauf wirktsich auf die Fähigkeit des jeweiligen RQFII-Zugangsfonds aus,über den RQFII in chinesische A-Aktien anzulegen.

Aussetzungen, Begrenzungen und andere Störungen, diesich auf den Handel mit chinesischen A-Aktien auswirkenDie Liquidität chinesischer A-Aktien wird durch zeitweilige oderdauerhafte Aussetzungen des Handels bestimmter Aktienbeeinträchtigt, die gelegentlich von den Börsen in Shanghai und/oder Shenzhen verhängt werden, oder durch Eingriffe vonbehördlicher oder staatlicher Seite betreffend bestimmte Anlagen

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oder die Märkte im Allgemeinen. Eine derartige Aussetzung oderKapitalmaßnahme kann es dem jeweiligen RQFII-Zugangsfondsunmöglich machen, im Rahmen der allgemeinen Verwaltung undregelmäßigen Anpassung der Anlagen des RQFII-ZugangsfondsPositionen in den jeweiligen Aktien über den RQFII zu erwerbenoder zu liquidieren oder Rücknahmeanträgen zu entsprechen.Solche Umstände erschweren auch die Ermittlung desNettoinventarwerts der RQFII-Zugangsfonds und können Verlustefür den RQFII-Zugangsfonds nach sich ziehen.

Um die Auswirkungen extremer Schwankungen des Marktpreiseschinesischer A-Aktien abzumildern, haben die Börsen in Shanghaiund Shenzhen eine Obergrenze für die zulässigenKursschwankungen bei chinesischen A-Aktien während einesHandelstages festgesetzt. Die Höchstgrenze pro Handelstag liegtderzeit bei 10 % und entspricht dem Höchstbetrag, um den derPreis eines Wertpapiers (im Verlauf des Handelstages) vomAbrechnungspreis des Vortages nach oben oder unten abweichendarf. Die Tageshöchstgrenze regelt lediglich Kursbewegungen undschränkt nicht den Handel innerhalb der jeweiligen Grenze ein. DieTageshöchstgrenze begrenzt jedoch nicht die potenziellenVerluste, da die Grenze eine Liquidation der betreffendenWertpapiere zu ihrem fairen oder wahrscheinlichenVeräußerungswert verhindern kann, sodass der jeweilige RQFII-Zugangsfonds in diesem Fall möglicherweise nicht in der Lage ist,ungünstige Positionen zu veräußern. Es kann nicht zugesichertwerden, dass für eine bestimmte chinesische A-Aktie oder zueinem bestimmten Zeitpunkt ein liquider Markt an einer Börsevorhanden ist.

Kontrahentenrisiko gegenüber der RQFII-Verwahrstelle undanderen Verwahrern bei VRC-VermögenswertenVermögenswerte, die über die RQFII-Quote erworben werden,werden von der RQFII-Verwahrstelle in elektronischer Form ineinem oder mehreren RQFII-Wertpapierkonten gehalten, und alleBarmittel werden auf einem oder mehreren Renminbi-Geldkonten(wie im Abschnitt „RQFII-Anlagen“ definiert) bei der RQFII-Verwahrstelle gehalten. Für den jeweiligen RQFII-Zugangsfonds inder VRC werden ein oder mehrere RQFII-Wertpapierkonten sowieein oder mehrere Renminbi-Geldkonten gemäß gängigerMarktpraxis geführt. Die Vermögenswerte auf diesen Kontenwerden zwar getrennt von den Vermögenswerten des RQFIIgehalten und sind alleiniges Eigentum des jeweiligen RQFII-Zugangsfonds; die chinesischen Justiz- und Aufsichtsbehördenkönnen diese Position zukünftig jedoch anders auslegen. Danebenkann der RQFII-Zugangsfonds aufgrund von Handlungen oderUnterlassungen der RQFII-Verwahrstelle bei der Ausführung oderAbrechnung einer Transaktion oder der Überweisung von Geldernoder Übertragung von Wertpapieren Verluste erleiden.

Die von der RQFII-Verwahrstelle auf einem oder mehrerenRenminbi-Geldkonten gehaltenen Barmittel werden in der Praxisnicht getrennt, stellen jedoch eine Verbindlichkeit der RQFII-Verwahrstelle gegenüber dem RQFII-Zugangsfonds als Einlegerdar. Solche Barmittel werden zusammen mit Barmitteln andererKunden der RQFII-Verwahrstelle gehalten. Im Falle einerZahlungsunfähigkeit der RQFII-Verwahrstelle hat der jeweiligeRQFII-Zugangsfonds keine Eigentumsrechte an den auf dem beider RQFII-Verwahrstelle eröffneten Geldkonto hinterlegtenBarmitteln und wird der RQFII-Zugangsfonds zu einemungesicherten Gläubiger, dessen Forderungen im gleichen Rangmit allen anderen ungesicherten Gläubigern der RQFII-Verwahrstelle stehen. Für den RQFII-Zugangsfonds kann es zuSchwierigkeiten und/oder Verzögerungen bei der Einbringung

seiner Forderung kommen bzw. ist er unter Umständen nicht in derLage, diese ganz oder in Teilen einzubringen, sodass derbetreffende RQFII-Zugangsfonds einen Teil bzw. seine gesamtenBarmittel verliert.

Kontrahentenrisiko gegenüber VRC-MaklernDer RQFII wählt Börsenmakler in der VRC („VRC-Makler“) aus, diefür den jeweiligen RQFII-Zugangsfonds auf den Märkten in derVRC Transaktionen ausführen. Es besteht die Möglichkeit, dassder RQFII jeweils nur einen VRC-Makler für die SZSE und die SSEbestellt, bei dem es sich auch um ein und denselben Maklerhandeln kann. In der Praxis können für die SZSE und SSE jeweilsbis zu drei VRC-Makler bestellt werden. Aufgrund der in der VRCgeltenden Vorschrift, dass Wertpapiere über denselben VRC-Makler verkauft werden müssen, über den sie ursprünglich gekauftwurden, wird wahrscheinlich für jede Börse in der VRC jedoch nurein VRC-Makler bestellt.

Kann der RQFII aus welchem Grund auch immer nicht denbetreffenden VRC-Makler nutzen, kann sich dies nachteilig auf denBetrieb des jeweiligen RQFII-Zugangsfonds auswirken. Danebenkann der RQFII-Zugangsfonds aufgrund von Handlungen oderUnterlassungen der VRC-Makler bei der Abwicklung oderAbrechnung einer Transaktion oder der Überweisung von Geldernoder Übertragung von Wertpapieren Verluste erleiden.

Wird nur ein VRC-Makler bestellt, bezahlt der jeweilige RQFII-Zugangsfonds möglicherweise nicht die niedrigste Provision amMarkt. Der RQFII sollte bei der Auswahl von VRC-Maklern jedochKriterien wie wettbewerbsfähige Provisionen, die Größe derjeweiligen Orders sowie die Ausführungsstandardsberücksichtigen.

Der jeweilige RQFII-Zugangsfonds kann durch denZahlungsausfall, die Insolvenz oder den Ausschluss eines VRC-Maklers Verluste erleiden. Dies kann sich nachteilig auf dieFähigkeit des jeweiligen RQFII-Fonds auswirken, Transaktionenüber solche VRC-Makler abzuwickeln. Damit sind auch nachteiligeAuswirkungen auf den Nettoinventarwert des jeweiligen RQFII-Zugangsfonds nicht ausgeschlossen. Um das Risiko derGesellschaft gegenüber VRC-Maklern zu mindern, wendet derRQFII bestimmte Verfahren an, um sicherzustellen, dass es sichbei einem ausgewählten VRC-Makler um ein seriöses Instituthandelt und das Kreditrisiko für die Gesellschaft annehmbar ist.

Überweisung und Rückführung von RenminbiRückführungen von Renminbi durch RQFIIs können derzeit einmalpro Tag erfolgen und unterliegen keinenRückführungsbeschränkungen, etwaigen Sperrfristen oder einervorherigen behördlichen Genehmigung. Gleichwohl gibt esBeschränkungen für die Bewegung von lokalen (onshore)Renminbi ins Ausland und werden Authentizitäts- und Compliance-Prüfungen durchgeführt und legt die RQFII-Verwahrstelle derSAFE monatlich Berichte über Überweisungen undRückführungen vor. Es kann jedoch nicht zugesichert werden,dass sich die Regelungen und Vorschriften in der VRC nichtändern oder in Zukunft keine Rückführungsbeschränkungenerlassen werden. Zudem können solche Änderungen derRegelungen und Vorschriften in der VRC rückwirkend erfolgen.Etwaige Beschränkungen der Rückführung von Barmitteln desjeweiligen RQFII-Zugangsfonds können sich nachteilig auf dieFähigkeit des RQFII-Zugangsfonds auswirken,Rücknahmeanträgen nachzukommen.

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Da die RQFII-Verwahrstelle bei jeder Rückführung eineAuthentizitäts- und Compliance-Prüfung durchführt, kann sich dieRückführung verzögern oder von der RQFII-Verwahrstelle sogarzurückgewiesen werden, wenn die RQFII-Regelungen undVorschriften nicht eingehalten wurden. In diesem Fall wirderwartet, dass die Rücknahmeerlöse so schnell wie möglich anden betreffenden Anteilinhaber ausgezahlt werden, nachdem dieRückführung der betreffenden Barmittel abgeschlossen ist. Auf diefür den Abschluss der jeweiligen Rückführung tatsächlich benötigteZeit hat der RQFII keinen Einfluss.

Besondere Risiken bei Anlagen über Stock ConnectsNähere Angaben zu den Stock Connects finden sich imAbschnitt mit der Überschrift „Stock Connects“ im Kapitel„Anlageziele und Anlagepolitik“.

Die Stock-Connect-Fonds dürfen über die Stock Connects inchinesischen A-Aktien anlegen.

Neben den unter der Überschrift „Anlagen in der VRC“beschriebenen Risiken und anderen Risiken für die Stock-Connect-Fonds sind folgende zusätzliche Risiken zu beachten:

QuotenbegrenzungenDie Stock Connects unterliegen Quotenbeschränkungen; weitereEinzelheiten hierzu finden Sie im Abschnitt „Anlageziele undAnlagepolitik“ weiter unten. Insbesondere gilt, dass Kaufaufträgezurückgewiesen werden, sobald die tägliche Quote überschrittenwird (wobei Anleger ihre grenzüberschreitenden Wertpapiereungeachtet des Quotenvolumens verkaufen dürfen). Daherkönnen die Quotenbegrenzungen die Fähigkeit des jeweiligenStock-Connect-Fonds beeinträchtigen, über Stock Connectzeitnah in chinesische A-Aktien anzulegen und ist der jeweiligeStock-Connect-Fonds möglicherweise nicht in der Lage, seineAnlagestrategie effektiv umzusetzen.

Rechtliches/Wirtschaftliches EigentumDie SSE- und SZSE-Aktien der Stock-Connect-Fonds werden vonder Verwahrstelle/dem Unterverwahrer auf Konten beim HongKong Central Clearing and Settlement System („CCASS“)gehalten, die von der HKSCC als Zentralverwahrer in Hongkonggeführt werden. Die HKSCC wiederum hält die SSE- und SZSE-Aktien als Nominee für jede der Stock Connects auf einem aufihren Namen lautenden bei ChinaClear registrierten Sammelkonto.Die genaue Beschaffenheit und die Rechte der Stock-Connect-Fonds als wirtschaftliche Eigentümer der SSE- und SZSE-Aktien,gehalten über die HKSCC als Nominee, sind im Recht der VRCnicht genau definiert. Angesichts dieser Unsicherheit ist für denunwahrscheinlichen Fall, dass gegen die HKSCC in Hongkong einLiquidationsverfahren eingeleitet wird, unklar, ob die SSE- undSZSE-Aktien so eingestuft werden, als würden sie für die Stock-Connect-Fonds als wirtschaftlicher Eigentümer gehalten oder alsTeil der allgemeinen Vermögenswerte der HKSCC, die zurallgemeinen Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung stehen.

Der Vollständigkeit halber sind Auszüge aus den wichtigstenAbschnitten der von der CSRC am 15. Mai 2015herausgegebenen Broschüre mit dem Titel „FAQ on BeneficialOwnership under SH-HK Stock Connect“ zum wirtschaftlichenEigentum nachfolgend wiedergegeben:

Besitzen ausländische Anleger Eigentumsrechte an denSSE-Wertpapieren, die sie über den Northbound TradingLink als Aktionäre erwerben?Werden die Konzepte des„Nominee-Inhabers“ und des „wirtschaftlichenEigentümers“ im Recht Festlandchinas anerkannt?

Artikel 18 der Administrative Measures for Registration andSettlement of Securities (administrative Maßnahmen für dieRegistrierung und Abwicklung von Wertpapieren) (die„Abwicklungsmaßnahmen“) besagt, dass „Wertpapiere auf denKonten der Wertpapierinhaber verbucht werden, es sei denn,Gesetze, Verwaltungsvorschriften oder CSRC-Regelnschreiben vor, dass die Wertpapiere auf Konten verbuchtwerden müssen, die auf den Namen von Nominee-Inhaberneröffnet wurden“. Daher sehen die Abwicklungsmaßnahmenausdrücklich das Konzept des Nominee-Aktienbesitzes vor.Artikel 13 der Certain Provisions on Shanghai-Hong KongStock Connect Pilot Program (die „CSRC Stock Connect-Regeln“) besagt, dass Aktien, die von Anlegern über denNorthbound Trading Link erworben werden, auf den Namenvon HKSCC registriert werden müssen, und dass Anleger„einen gesetzlichen Anspruch auf die Rechte und Vorteile ausAktien haben, die über den Northbound Trading Link erworbenwurden“. Dementsprechend ist in den CSRC Stock Connect-Regeln ausdrücklich festgelegt, dass im Nordwärtshandelausländische Anleger SSE-Wertpapiere über HKSCC haltenund Eigentumsrechte an diesen Wertpapieren als Aktionärebesitzen.

Wie können ausländische Anleger rechtliche Schritte inFestlandchina einleiten, um ihre Rechte bezüglich derüber den Northbound Trading Link erworbenen SSE-Wertpapiere geltend zu machen?

Im Recht Festlandchinas ist nicht ausdrücklich vorgesehen,dass ein wirtschaftlicher Eigentümer im Rahmen der Nominee-Inhaberstruktur rechtliche Schritte einleitet, sie verbieten diesjedoch auch nicht. Nach unserem Verständnis kann HKSCCals Nominee-Inhaber der SSE-Wertpapiere im NorthboundTrading Link Aktionärsrechte ausüben und rechtliche Schritteim Namen ausländischer Anleger einleiten. Darüber hinausbesagt Artikel 119 der Zivilprozessordnung der VolksrepublikChina, dass „der Kläger bei einer Klage eine natürliche Person,eine juristische Person oder eine andere Organisation seinmuss, die ein direktes Interesse an dem betreffenden Fallbesitzt“. Solange ein ausländischer Anleger nachweisen kann,dass er als wirtschaftlicher Eigentümer ein direktes Interessebesitzt, kann er bei den Gerichten Festlandchinas in seinemeigenen Namen Klage erheben.

Abrechnungs- und AbwicklungsrisikoDie HKSCC und ChinaClear haben gegenseitige Clearing-Linkseingerichtet und jeder ist jeweils Clearing-Teilnehmer des anderengeworden, um die Abrechnung und Abwicklunggrenzüberschreitender Transaktionen zu ermöglichen. Bei aufeinem Markt eingeleiteten grenzüberschreitenden Transaktionenrechnet bzw. wickelt die Clearingstelle dieses Marktes auf dereinen Seite mit ihren eigenen Clearing-Teilnehmern ab undverpflichtet sich auf der anderen Seite, die Abrechnungs- undAbwicklungspflichten ihrer Clearing-Teilnehmer gegenüber derClearingstelle des Kontrahenten zu erfüllen.

ChinaClear betreibt als nationale zentrale Gegenpartei für denWertpapiermarkt der VRC ein umfangreiches Clearing-,

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Abrechnungs- und Verwahrnetz für Wertpapiere. ChinaClear hateinen Rahmen für das Risikomanagement sowie Maßnahmeneingeführt, die von der CSRC genehmigt wurden und überwachtwerden. Die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls vonChinaClear wird als äußerst gering eingeschätzt. In demunwahrscheinlichen Fall eines Zahlungsausfalls von ChinaClearsind die Verpflichtungen von HKSCC in SSE- und SZSE-Aktien imRahmen ihrer Marktverträge mit den Clearing-Teilnehmern daraufbeschränkt, die Clearing-Teilnehmer bei der Durchsetzung ihrerForderungen gegen ChinaClear zu unterstützen. HKSCC solltesich nach Treu und Glauben bemühen, die ausstehenden Aktienund Geldbeträge von ChinaClear über die verfügbaren rechtlichenKanäle bzw. über die Liquidation von ChinaClearwiederzuerlangen. In diesem Fall kann es für den betreffendenStock-Connect-Fonds zu Verzögerungen bei der Wiedererlangungkommen, oder er ist unter Umständen nicht in der Lage, seineVerluste in voller Höhe von ChinaClear zurückzuerlangen.

AussetzungsrisikoSEHK, SSE und SZSE behalten sich jeweils das Recht vor, denHandel auszusetzen, wenn dies zur Gewährleistung einesordnungsgemäßen und fairen Marktes und zur umsichtigenSteuerung der Risiken erforderlich sein sollte. Vor einer solchenAussetzung würde die Zustimmung der zuständigenRegulierungsbehörde eingeholt. Eine solche Aussetzung desHandels würde sich nachteilig auf den Zugang des betreffendenStock-Connect-Fonds zum Markt in der VRC auswirken.

Unterschiede bei HandelstagenDie Stock Connects sind nur an Tagen tätig, an denen die Märkteder VRC und Hongkongs für den Handel geöffnet sind und andenen die Banken in beiden Märkten an den entsprechendenAbwicklungstagen geöffnet sind. So kann es zu Fällen kommen, indenen auf dem Markt der VRC ein normaler Handelstag ist, dieStock-Connect-Fonds aber keine Geschäfte mit chinesischen A-Aktien über die Stock Connects durchführen können. Die Stock-Connect-Fonds können infolgedessen in der Zeit, in der an einerder Stock Connects nicht gehandelt wird, in Bezug auf chinesischeA-Aktien einem Kursschwankungsrisiko ausgesetzt sein.

Verkaufsbeschränkungen aufgrund von Überwachung imVorfeldGemäß den Vorschriften der VRC muss ein Anleger genug Aktienim Depot halten, bevor er eine Aktie veräußern kann; andernfallswerden die SSE oder die SZSE den betreffenden Verkaufsauftragablehnen. Die SEHK wird Verkaufsorder ihrer Teilnehmer (d.h. derBörsenmakler) für chinesische A-Aktien vorab prüfen, umsicherzustellen, dass nicht mehr Aktien verkauft werden alsvorhanden sind.

Wenn ein Stock-Connect-Fonds beabsichtigt, bestimmte von ihmgehaltene chinesische A-Aktien zu veräußern, muss er diese aufdie jeweiligen Konten seiner Börsenmakler übertragen, bevor derMarkt am Verkaufstag öffnet („Handelstag“). Wird diese Fristversäumt, kann er diese Aktien nicht an dem Handelstagverkaufen. Daher ist ein Stock-Connect-Fonds möglicherweisenicht in der Lage, seinen Bestand an chinesischen A-Aktienzeitnah zu verkaufen.

Falls ein Stock-Connect-Fonds alternativ seine chinesischen A-Aktien bei einer Verwahrstelle hält, die als depotführenderTeilnehmer oder General Clearing-Teilnehmer am CCASSteilnimmt, kann der Stock Connect-Fonds von dieser Verwahrstelledie Eröffnung eines speziellen getrennten Kontos (special

segregated account, „SPSA") im CCASS verlangen, um seinenBestand an chinesischen A-Aktien im Rahmen des erweitertenVorabprüfungsmodells zu halten. Jedem SPSA wird vom CCASSeine individuelle „Anleger-ID" zugeteilt, über die das Stock-Connects-System die Bestände eines Anlegers, wie der Stock-Connect-Fonds, überprüfen kann. Sofern im SPSA einausreichender Bestand vorhanden ist, wenn ein Makler denVerkaufsauftrag des Stock-Connect-Fonds eingibt, muss derStock-Connect-Fonds lediglich chinesische A-Aktien von seinemSPSA auf das Maklerkonto übertragen, nachdem derVerkaufsauftrag ausgeführt und nicht bevor der Verkaufsauftragerteilt wurde. Auf diese Weise besteht für den jeweiligen Stock-Connect-Fonds nicht das Risiko, dass er seine Bestände anchinesischen A-Aktien nicht rechtzeitig verkaufen kann, weil diechinesischen A-Aktien nicht rechtzeitig an seine Makler übertragenwerden konnten.

Kann ein Stock-Connect-Fonds nicht von dem SPSA-ModellGebrauch machen, muss er chinesische A-Aktien an seine Maklerliefern, bevor die Börse am Handelstag öffnet. Wenn sich nichtgenügend chinesische A-Aktien auf dem Konto des Stock-Connect-Fonds befinden, bevor die Börse am Handelstag öffnet,wird der Verkaufsauftrag abgelehnt, was sich nachteilig auf dieWertentwicklung des Fonds auswirken könnte.

Abwicklungsmethode nach dem SPSA-ModellNach der gewöhnlichen Delivery Versus Payment (DVP, Lieferunggegen Zahlung)-Abwicklungsmethode findet die Aktien- undGeldübertragung zum Zeitpunkt T+0 zwischen Clearing-Teilnehmern (d. h. Maklern und Verwahrern oder einemdepotführenden Teilnehmer) mit einem maximalen Zeitfenster vonvier Stunden zwischen der Aktien- und Geldübertragung statt. Diesgilt nur für die Abwicklung in CNH und unter der Bedingung, dassdie Makler die Geldgutschrift in chinesischen Renminbi am selbenTag unterstützen. Nach der im November 2017 eingeführten RealTime Delivery Versus Payment (RDVP, Echtzeitlieferung gegenZahlung)-Abwicklungsmethode finden die Aktien- undGeldübertragungen in Echtzeit statt, doch die Verwendung desRDVP ist nicht obligatorisch. Die Clearing-Teilnehmer müssen derAbwicklung der Transaktion nach der RDVP-Methode zustimmenund RDVP auf der Abwicklungsanweisung in einem speziellenFeld angeben. Ist einer der Clearing-Teilnehmer nicht in der Lage,die Geschäfte nach der RDVP-Methode abzuwickeln, besteht dasRisiko, dass die Geschäfte entweder scheitern oder aufgrund einerÄnderung durch beide Parteien wieder nach der gewöhnlichenDVP-Methode abgewickelt werden. Sollten die Geschäfte wiedernach der gewöhnlichen DVP-Methode abgewickelt werden, mussvor dem veröffentlichten Stichzeitpunkt eine geänderte Anweisungdes Stock Connect-Fonds erteilt und vor dem Stichzeitpunkt desMarktes mit der geänderten Anweisung des Maklers abgeglichenwerden; ohne diese geänderten Anweisungen besteht das Risiko,dass die Geschäfte scheitern und somit die Fähigkeit desbetreffenden Stock Connect-Fonds, die Wertentwicklung seinesReferenzindex genau nachzubilden, beeinträchtigt wird.

Operationelle RisikenVoraussetzung für Stock Connects ist ein ordnungsgemäßesFunktionieren der betrieblichen Systeme der jeweiligenMarktteilnehmer. Für eine Teilnahme an diesem Programmmüssen die Marktteilnehmer bestimmte Anforderungen im Hinblickauf ihre Informationstechnologie, auf ihr Risikomanagement undsonstige von der jeweiligen Börse und/oder Clearingstellegenannte Vorgaben erfüllen.

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Die Wertpapiervorschriften und Rechtssysteme der beiden Märkteunterscheiden sich erheblich, und Marktteilnehmer müssen unterUmständen Probleme bewältigen, die sich von Zeit zu Zeit ausdiesen Unterschieden ergeben. Es kann nicht zugesichert werden,dass die Systeme der SEHK und der Marktteilnehmerordnungsgemäß funktionieren oder weiterhin an dieVeränderungen und Entwicklungen auf beiden Märkten angepasstwerden. Sollten die jeweiligen Systeme nicht ordnungsgemäßfunktionieren, könnte dies Handelsunterbrechungen auf beidenMärkten über das Programm zur Folge haben. Dies kann sichnachteilig auf die Fähigkeit des jeweiligen Stock-Connect-Fondsauswirken, Zugang zum Markt für chinesische A-Aktien zu erhalten(und damit seine Anlagestrategie zu verfolgen).

Regulatorisches RisikoStock Connect ist ein neuartiges Konzept. Die aktuellenVorschriften wurden bislang noch nicht gerichtlich angefochten,und über ihre Anwendung besteht Unsicherheit. Ferner könnensich die aktuellen Vorschriften (möglicherweise rückwirkend)ändern und es kann nicht zugesichert werden, dass die StockConnects nicht wieder eingestellt werden. DieRegulierungsbehörden/Börsen in der VRC und in Hongkongkönnen im Zusammenhang mit dem Betrieb, der rechtlichenDurchsetzung und grenzüberschreitenden Transaktionen überStock Connect neue Vorschriften erlassen. Solche Änderungenkönnen sich nachteilig auf die Stock-Connect-Fonds auswirken.

Herausnahme zulässiger AktienWird eine Aktie aus der Gruppe der für den Handel über StockConnect zulässigen Aktien herausgenommen, kann diese Aktienur verkauft, nicht jedoch gekauft werden. Das kann sich auf dasAnlageportfolio oder die Strategien der jeweiligen Stock-Connect-Fonds auswirken, beispielsweise wenn der Anlageberater eineAktie kaufen will, die aus der Gruppe zulässiger Aktienherausgenommen wird.

Kein Schutz durch den Investor Compensation FundDie Anlage in SSE- und SZSE-Aktien über die Stock Connectserfolgt über Börsenmakler und unterliegt dem Risiko, dass dieseMakler ihre Verpflichtungen nicht erfüllen. Anlagen der Stock-Connect-Fonds fallen nicht unter den Investor Compensation Fundin Hongkong, der eingerichtet wurde, um Anleger gleich welcherNationalität für finanzielle Verluste zu entschädigen, die dieseaufgrund des Ausfalls eines anerkannten Intermediärs oder eineszugelassenen Finanzinstituts im Zusammenhang mitbörsennotierten Produkten in Hongkong erlitten haben. DaAusfallfragen im Hinblick auf SSE- und SZSE-Aktien über StockConnects keine an der SEHK oder der Hong Kong FuturesExchange Limited notierten oder gehandelten Produkte beinhalten,sind sie nicht durch den Anlegerentschädigungsfonds abgesichert.Daher unterliegen die Stock-Connect-Fonds dem Risiko desAusfalls des/der Börsenmakler, die für den Handel mitchinesischen A-Aktien über die Stock Connects beauftragt werden.

Mit dem China Interbank Bond Market verbundenespezifische RisikenEin Überblick über den China Interbank Bond Market findetsich im Kapitel „China Interbank Bond Market“ im Abschnitt„Anlageziele und -politik".

Die CIBM-Fonds können über die Foreign-Access-Regelungund/oder Bond Connect und/oder andere Möglichkeiten, dievon den jeweils geltenden Regelungen von Zeit zu Zeit erlaubt

werden, im China Interbank Bond Market Direktanlagen inchinesische Onshore-Anleihen tätigen.

Neben den Risiken im Hinblick auf „Anlagen in der VRC“ undanderen für die CIBM-Fonds geltenden Risiken gelten folgendezusätzliche Risiken:

Volatilitäts- und LiquiditätsrisikenMarktvolatilität und ein potenzieller Mangel an Liquidität aufgrunddes geringen Handelsvolumens bestimmterSchuldverschreibungen im China Interbank Bond Market könnendazu führen, dass die Kurse bestimmter Schuldverschreibungen,die auf diesem Markt gehandelt werden, erheblich schwanken. Derentsprechende CIBM-Fonds, der in diesem Markt anlegt, unterliegtfolglich Liquiditäts- und Volatilitätsrisiken. Die Spannen zwischenAn- und Verkaufskursen dieser Wertpapiere können groß sein;dem jeweiligen Fonds können daher erhebliche Handels- undVeräußerungskosten entstehen und er kann sogar Verlusteerleiden, wenn er solche Anlagen verkauft. Die im China InterbankBond Market gehandelten Schuldverschreibungen können schweroder überhaupt nicht verkäuflich sein, was die Fähigkeit desentsprechenden CIBM-Fonds beeinträchtigen würde, dieseWertpapiere zu ihrem immanenten Wert zu veräußern.

Ausfallrisiko von DrittstellenBei Anlagen über die Foreign Access-Regelung und/oder BondConnect müssen die relevanten Einreichungen, die Registrierungbei der PBOC und die Kontoeröffnung über eine Onshore-Abwicklungsstelle, eine Offshore-Verwahrstelle,Registrierungsstelle oder (je nach Fall) sonstige Dritte erfolgen.Daher unterliegt der relevante Fonds dem Risiko eines Ausfallsoder eines Fehlers solcher Dritten.

Aufsichtsrechtliche RisikenEine Anlage im China Interbank Bond Market über die ForeignAccess-Regelung und/oder Bond Connect unterliegt ebenfallsaufsichtsrechtlichen Risiken. Die einschlägigen Regelungen undVorschriften für diese Regelungen können sich (möglicherweiserückwirkend) ändern. Für den Fall, dass die zuständigen Behördenin Festlandchina die Kontoeröffnung oder den Handel im ChinaInterbank Bond Market aussetzen, wird die Fähigkeit desjeweiligen CIBM-Fonds, im China Interbank Bond Marketanzulegen, negativ beeinflusst und beschränkt. In diesem Fall wirddie Fähigkeit des Fonds, sein Anlageziel zu erreichen,beeinträchtigt werden und der jeweilige CIBM-Fonds kann nachAusschöpfung anderer Alternativen für den Handel erheblicheVerluste erleiden.

Systemausfallrisiken für Bond ConnectDer Handel über Bond Connect erfolgt über neuartigeHandelsplattformen und operative Systeme. Es gibt keineGarantie, dass derartige Systeme ordnungsgemäß funktionierenoder weiterhin an Veränderungen und Entwicklungen des Marktesangepasst werden. Sollten die jeweiligen Systeme nichtordnungsgemäß funktionieren, könnte dies den Handel über BondConnect stören. Dies kann sich nachteilig auf die Fähigkeit desjeweiligen CIBM-Fonds auswirken, über Bond Connect zu handeln(und damit seine Anlagestrategie zu verfolgen). Außerdem kannder relevante CIBM-Fonds dem Risiko von Verzögerungeninnerhalb des Systems zur Erteilung und/oder Abwicklung vonAufträgen unterliegen, wenn er im China Interbank Bond Marketanlegt.

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Steuerliche RisikenAm 22. November 2018 veröffentlichten das Finanzministeriumund die staatliche Steuerverwaltung gemeinsam dasRundschreiben 108, wonach ausländische institutionelle Anlegerfür den Zeitraum vom 7. November 2018 bis 6. November 2021vorübergehend von der chinesischen Quellensteuer undMehrwertsteuer auf Zinsen aus nichtstaatlichen Anleihen aminländischen Anleihemarkt befreit sind.

Das Rundschreiben 108 macht keine Angaben über die in Chinaerfolgende steuerliche Behandlung von Zinsen auf nichtstaatlicheAnleihen, die vor dem 7. November 2018 entstanden sind.Änderungen des Steuerrechts der VRC, künftige Klarstellungendieses Steuerrechts und/oder eine nachträgliche rückwirkendeVollstreckung einer Steuer durch die Steuerbehörden der VRCkann zu erheblichen Verlusten des relevanten Fonds führen.

Die Verwaltungsgesellschaft wird die Politik der Rückstellungen fürSteuerverbindlichkeiten kontinuierlich überprüfen und kann ineigenem Ermessen von Zeit zu Zeit Rückstellungen für potenzielleSteuerverbindlichkeiten bilden, falls eine solche Rückstellung ihrerMeinung nach berechtigt ist oder dies von den Steuerbehörden derVRC in Mitteilungen näher klargestellt wird.

Weitere Informationen zu den Steuern der VRC und den damitverbundenen Risiken erhalten Sie im Abschnitt zum Risikofaktor„Steuerliche Erwägungen" im Kapitel „Erwägungen zu Risiken“.

Anlageziele und AnlagepolitikAnleger müssen vor einer Anlage in einem der nachstehendbeschriebenen Fonds den Abschnitt über „BesondereRisikoerwägungen” aufmerksam lesen. Es kann keineGewähr dafür übernommen werden, dass die Anlageziele derjeweiligen Fonds erreicht werden.

AllgemeinesJeder Fonds wird separat und in Übereinstimmung mit denAnlage- und Kreditaufnahmebeschränkungen gemäß Anhang Averwaltet.

Die spezifischen Anlageziele und die spezifische Anlagepolitikjedes Fonds werden vom Verwaltungsrat zum Zeitpunkt derAuflegung des Fonds festgelegt. Die Anlagen jedes Fonds stehenin Einklang mit den zulässigen Anlagen, die in Anhang Aausführlicher beschrieben sind.

Die Fonds können Anlageverwaltungstechniken - wozu auch derEinsatz von Finanzderivaten und bestimmter Währungsstrategiengehört - nicht nur zur Absicherung oder zum Risikomanagementeinsetzen, sondern auch zur Steigerung des Gesamtertrags. DieFonds können in Übereinstimmung mit ihrem jeweiligen Anlagezielund ihrer Anlagepolitik Derivate zu Anlagezwecken oder zumZwecke der effizienten Portfolioverwaltung einsetzen.

Diese Derivate können Futures, Optionen, Differenzkontrakte,Termingeschäfte über Finanzinstrumente und Optionen aufderartige Geschäfte, Mortgage-TBAs und freihändigeSwapkontrakte (einschließlich Credit Default Swaps und TotalReturn Swaps) und sonstige Festzins-, Aktien- und Kreditderivatesein. In Anhang G wird für jeden Fonds der voraussichtliche undmaximale Anteil des Nettoinventarwerts angegeben, der bei TotalReturn Swaps und Differenzkontrakten eingesetzt werden kann.Der voraussichtliche Anteil ist keine Höchstgrenze, und der

tatsächliche Anteil kann im Laufe der Zeit aufgrund von Faktorenwie Marktbedingungen schwanken.

Die Fonds dürfen zur Erreichung des Anlageziels eines Fondsund/oder zum Zweck einer effektiven PortfolioverwaltungWertpapierfinanzierungsgeschäfte nutzen. Nähere Informationenfinden sich unter Anhang G.

Der Fonds kann auch in Anteilen an Organismen für gemeinsameAnlagen sowie in anderen Wertpapieren anlegen. Für die Zweckedieser Anlageziele und der Anlagepolitik schließen alle Verweiseauf „Wertpapiere“ „Geldmarktinstrumente und festverzinsliche undvariabel verzinsliche Instrumente“ mit ein, aber nicht umgekehrt.

Bestimmte Anlagestrategien und/oder bestimmte Fonds können zu„kapazitätsbeschränkten Produkten“ werden, d.h. dass derVerwaltungsrat den Kauf von Anteilen eines derart beschränktenFonds einschränken kann, wenn dies im Interesse dieses Fondsund/oder seiner Anteilinhaber ist, beispielsweise, wenn ein Fondsoder die Anlagestrategie eines Fonds unter anderem ein Volumenerreicht, das nach Auffassung der Verwaltungsgesellschaft und/oder des Anlageberaters die Möglichkeit, geeignete Anlagen fürden Fonds zu finden, oder die effiziente Verwaltung des Fondsbeeinträchtigen könnte. Weitere Einzelheiten sind im Abschnitt„Handel mit Fondsanteilen“ aufgeführt.

Sofern nicht anders in der jeweiligen Anlagepolitik der einzelnenFonds beschrieben, gelten die folgenden Definitionen,Anlagebestimmungen und -beschränkungen für alle Fonds derGesellschaft:

E Sofern die Anlagepolitik eines Fonds vorsieht, dass 70 % desGesamtvermögens in eine spezifische Art oder einen Typ vonAnlagen investiert werden, können die restlichen 30 % desGesamtvermögens weltweit in Finanzinstrumente vonUnternehmen oder Emittenten jeder Größe und jeder Brancheangelegt werden, es sei denn, die jeweilige Anlagepolitik desFonds beinhaltet diesbezügliche weitergehendeBeschränkungen. Bei einem Rentenfonds werden jedoch nichtmehr als 10 % des Gesamtvermögens in Aktien angelegt.

Anlagen in staatlichen Schuldtiteln mit einem Rating von Non-Investment-GradeE Einige der Fonds können gemäß ihrer jeweiligen Anlagepolitik

in ein breites Spektrum von Wertpapieren investieren, darunterfestverzinsliche Wertpapiere, die auch als Schuldtitelbezeichnet werden, die von Regierungen und Behördenweltweit ausgegeben werden. Diese Fonds können auch dieErzielung von Kapitalzuwachs und/oder Ertrag aus denVermögenswerten des Portfolios, die der Fonds hält,anstreben. Um diese Ziele zu erreichen, können diese Fondsbisweilen mehr als 10 % ihres Nettoinventarwertes inSchuldtitel ohne Investment-Grade-Rating (Non InvestmentGrade) investieren, die von Regierungen und Behörden eineseinzigen Landes ausgegeben werden.

Schuldtitel ohne Investment-Grade-Rating (Non InvestmentGrade), auch als „hochrentierliche“ Schuldtitel bezeichnet,können ein höheres Ausfallrisiko bergen als Schuldtitel miteinem höheren Rating. Darüber hinaus weisen Schuldtitelohne Investment-Grade-Rating tendenziell eine höhereVolatilität auf als Schuldtitel mit einem höheren Rating, sodassnegative wirtschaftliche Ereignisse eine stärkere Auswirkungauf die Preise von Schuldtitel ohne Investment- Grade-Rating

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haben können als von Schuldtiteln mit einem höheren Rating.Hinzu kommt, dass die Fähigkeit eines Emittenten, seinenRückzahlungsverpflichtungen nachzukommen, durchspezifische Entwicklungen beim Emittenten negativ beeinflusstwerden kann. Beispielsweise kann sich eineKonjunkturabschwächung negativ auf die finanzielle Lageeines Emittenten und den Marktwert von hochrentierlichenSchuldtiteln, die von diesem Emittenten ausgegeben werden,auswirken.

Wenn Fonds mehr als 10 % ihres Nettoinventarwerts inSchuldtitel investieren, die von Regierungen oder Behördeneines einzigen Landes ausgegeben werden, können sie durchdie Wertentwicklung solcher Wertpapiere in noch stärkeremMaße negativ beeinflusst werden und sind daher anfälliger füreinzelne wirtschaftliche, marktbezogene, politische oderaufsichtsrechtliche Ereignisse, die dieses Land oder dieseRegion betreffen.

Weitere Informationen über die Risiken in Verbindung mitFonds, die in Schwellenmärkte, Staatsanleihen,hochrentierliche Wertpapiere, Anleihen investieren, und überweitere Risiken finden Sie in den Abschnitten „AllgemeineRisiken“ und „Besondere Risiken“ des vorliegenden Prospekts.

Es wird davon ausgegangen, dass die nachstehenden Fonds,wie in der folgenden Tabelle dargestellt, mehr als 10 % ihresNettoinventarwerts in von Regierungen der im Folgendengenannten Länder begebenen und/oder garantiertenSchuldverschreibungen, die zum Datum dieses Prospekts mit“Non-Investment-Grade” eingestuft sind, anlegen dürfen.Anleger sollten beachten, dass in dieser Tabelle zwar daserwartete Höchstengagement in diesen Ländern angegebenwird, diese Zahlen aber kein Hinweis auf die jeweilsbestehenden Engagements der Fonds in diesen Ländern sind,da diese schwanken können.

Der ESG Emerging Markets Blended Bond Fund, der ESGEmerging Markets Bond Fund, der ESG Emerging MarketsLocal Currency Bond Fund und der ESG Emerging MarketsCorporate Bond Fund legen jeweils mindestens 70 % ihresGesamtvermögens in festverzinsliche Wertpapiere an, die imjeweiligen J.P. Morgan LLC („J.P. Morgan“)-Index enthaltensind, wie im Anlageziel und in der Anlagepolitik dieser Fondsgenauer beschrieben wird. In Bezug auf jeden dieser Fonds

Bitte beachten Sie, dass nachstehend nur die relevantenAuszüge aus dem Anlageziel und der Anlagepolitik desjeweiligen Fonds wiedergegeben sind. Eine vollständigeDarstellung der Anlageziele und der Anlagepolitik findet sich abSeite 54.

Emerging Markets Bond Fund

Es ist das Ziel des Fonds, in Schuldverschreibungen anzulegen, die vonRegierungen, Behörden oder Gebietskörperschaften von Schwellenländernbegeben wurden, die naturgemäß mit höherer Wahrscheinlichkeit ein Rating vonNon-Investment-Grade aufweisen als Industrieländer.

Gilt nur für: Argentinien, Brasilien, Indonesien, Mexiko, die Philippinen,

Russland, die Türkei, die Ukraine und Venezuela

Der Fonds kann mehr als 10 % (aber nicht mehr als 20 %) seinesNettoinventarwerts in Schuldverschreibungen anlegen, die von Regierungen ineinem der oben stehenden Länder begeben und/oder garantiert werden, die zumDatum dieses Prospekts ein Rating von Non-Investment-Grade aufweisen.

Diese Anlagen basieren auf (i) einer Bezugnahme auf das Gewicht desAnleihemarktes des jeweiligen Landes im Universum für Anleihen ausSchwellenländern innerhalb des Referenzindex des Fonds, des JP MorganEmerging Markets Bond Index Global Diversified Index (obwohl dieser Fonds keinindexnachbildender Fonds ist, wird der Anlageberater die Gewichtung derBestandteile des Referenzindex bei seiner Anlageentscheidung berücksichtigen),und/ oder (ii) dem fachkundigen Urteil des Anlageberaters, dessen Gründe für dieAnlage eine vorteilhafte/positive Prognose für den betreffenden staatlichen/ausländischen Emittenten, das Potenzial für ein höheres Rating und die erwartetenWertänderungen dieser Anlagen aufgrund geänderter Ratings sein können.

Aufgrund von Marktbewegungen sowie von Änderungen des Bonitäts-/Anlageratings kann sich das Engagement im Laufe der Zeit ändern. Die obenstehenden Länder dienen nur als Referenz und können sich ohne gesonderteMitteilung an die Anleger ändern.

Emerging Markets Local Currency Bond Fund

Es ist das Ziel des Fonds, in Schuldverschreibungen anzulegen, die vonRegierungen, Behörden oder Gebietskörperschaften von Schwellenländernbegeben wurden, die naturgemäß mit höherer Wahrscheinlichkeit ein Rating vonNon-Investment-Grade aufweisen als Industrieländer.

Gilt nur für: Brasilien, Ungarn, Indonesien, Russland, die Republik Südafrika

und die Türkei

Es wird erwartet, dass der Fonds mehr als 10 % (aber nicht mehr als 20 %) seinesNettoinventarwerts in Schuldverschreibungen anlegen wird, die von Regierungenin einem der oben stehenden Länder begeben und/oder garantiert werden, diezum Datum dieses Prospekts ein Rating von Non-Investment-Grade aufweisen.

Diese Anlagen basieren auf (i) einer Bezugnahme auf das Gewicht desAnleihemarktes des jeweiligen Landes im Universum für Anleihen ausSchwellenländern innerhalb des Referenzindex des Fonds, des JP Morgan GBI-EM Global Diversified Index (obwohl dieser Fonds kein indexnachbildender Fondsist, wird der Anlageberater die Gewichtung der Bestandteile des Referenzindex beiseiner Anlageentscheidung berücksichtigen), und/oder (ii) dem fachkundigen Urteildes Anlageberaters, dessen Gründe für die Anlage eine vorteilhafte/positivePrognose für den betreffenden staatlichen/ausländischen Emittenten, dasPotenzial für ein höheres Rating und die erwarteten Wertänderungen dieserAnlagen aufgrund geänderter Ratings sein können.

Aufgrund von Marktbewegungen sowie von Änderungen des Bonitäts-/Anlageratings kann sich das Engagement im Laufe der Zeit ändern. Die obenstehenden Länder dienen nur als Referenz und können sich ohne gesonderteMitteilung an die Anleger ändern.

ESG Emerging Markets Blended Bond Fund

Es ist das Ziel des Fonds, in Schuldverschreibungen anzulegen, die vonRegierungen, Behörden oder Gebietskörperschaften von Schwellenländernbegeben wurden, die naturgemäß mit höherer Wahrscheinlichkeit ein Rating vonNon-Investment-Grade aufweisen als Industrieländer.

Gilt nur für: Argentinien, Brasilien, Ungarn, Indonesien, Mexiko, die

Philippinen, Russland, die Republik Südafrika, die Türkei und die Ukraine.

Es wird erwartet, dass der Fonds mehr als 10 % (aber nicht mehr als 20 %) seinesNettoinventarwerts in Schuldverschreibungen anlegen wird, die von Regierungenin einem der oben stehenden Länder begeben und/oder garantiert werden, diezum Datum dieses Prospekts ein Rating von Non-Investment-Grade aufweisen.

Diese Anlagen basieren auf (i) einer Bezugnahme auf das Gewicht desAnleihemarktes des jeweiligen Landes im Universum für Anleihen ausSchwellenländern innerhalb des Referenzindex des Fonds, des J.P. Morgan ESGBlended Emerging Market Bond Index (Sovereign) (obwohl dieser Fonds keinindexnachbildender Fonds ist, wird der Anlageberater die Gewichtung derBestandteile des Referenzindex bei seiner Anlageentscheidung berücksichtigen),und/ oder (ii) dem fachkundigen Urteil des Anlageberaters, dessen Gründe für dieAnlage eine vorteilhafte/positive Prognose für den betreffenden staatlichen/ausländischen Emittenten, das Potenzial für ein höheres Rating und die erwartetenWertänderungen dieser Anlagen aufgrund geänderter Ratings sein können.

Aufgrund von Marktbewegungen sowie von Änderungen des Bonitäts-/Anlageratings kann sich das Engagement im Laufe der Zeit ändern.

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Die oben stehenden Länder dienen nur als Referenz und können sich ohnegesonderte Mitteilung an die Anleger ändern.

ESG Emerging Markets Bond Fund

Es ist das Ziel des Fonds, in Schuldverschreibungen anzulegen, die vonRegierungen, Behörden oder Gebietskörperschaften von Schwellenländernbegeben wurden, die naturgemäß mit höherer Wahrscheinlichkeit ein Rating vonNon-Investment-Grade aufweisen als Industrieländer.

Gilt nur für: Argentinien, Brasilien, Indonesien, Mexiko, die Philippinen,

Russland, die Türkei und die Ukraine.

Der Fonds kann mehr als 10 % (aber nicht mehr als 20 %) seinesNettoinventarwertes in Schuldverschreibungen anlegen, die von Regierungen ineinem der oben stehenden Länder begeben und/oder garantiert werden, die zumDatum dieses Prospekts ein Rating von Non-Investment-Grade aufweisen.

Diese Anlagen basieren auf (i) einer Bezugnahme auf das Gewicht desAnleihemarktes des jeweiligen Landes im Universum für Anleihen ausSchwellenländern innerhalb des Referenzindex des Fonds, des J.P. Morgan ESGEmerging Market Bond Index Global Diversified (obwohl dieser Fonds keinindexnachbildender Fonds ist, wird der Anlageberater die Gewichtung derBestandteile des Referenzindex bei seiner Anlageentscheidung berücksichtigen),und/ oder (ii) dem fachkundigen Urteil des Anlageberaters, dessen Gründe für dieAnlage eine vorteilhafte/positive Prognose für den betreffenden staatlichen/ausländischen Emittenten, das Potenzial für ein höheres Rating und die erwartetenWertänderungen dieser Anlagen aufgrund geänderter Ratings sein können.

Aufgrund von Marktbewegungen sowie von Änderungen des Bonitäts-/Anlageratings kann sich das Engagement im Laufe der Zeit ändern.

Die oben stehenden Länder dienen nur als Referenz und können sich ohnegesonderte Mitteilung an die Anleger ändern.

ESG Emerging Markets Corporate Bond Fund

Es ist das Ziel des Fonds, in Schuldverschreibungen anzulegen, die vonUnternehmen begeben wurden, die in Schwellenmärkten ansässig sind oder denüberwiegenden Teil ihrer Geschäftstätigkeit ausüben. Zulässig sind aber auchSchuldverschreibungen, die von Regierungen, Behörden oderGebietskörperschaften von Schwellenländern begeben wurden, die naturgemäßmit höherer Wahrscheinlichkeit ein Rating von Non-Investment-Grade aufweisenals Industrieländer.

Gilt nur für: Argentinien, Brasilien, Ungarn, Indonesien, Mexiko, die

Philippinen, Russland, die Republik Südafrika, die Türkei und die Ukraine.

Es wird erwartet, dass der Fonds mehr als 10 % (aber nicht mehr als 20 %) seinesNettoinventarwerts in Schuldverschreibungen anlegen wird, die von Regierungenin einem der oben stehenden Länder begeben und/oder garantiert werden, diezum Datum dieses Prospekts ein Rating von Non-Investment-Grade aufweisen.

Diese Anlagen basieren auf (i) einer Bezugnahme auf das Gewicht desAnleihemarktes des jeweiligen Landes im Universum für Anleihen ausSchwellenländern innerhalb des Referenzindex des Fonds, des J.P. Morgan ESGCorporate Emerging Market Bond Index Broad Diversified (obwohl dieser Fondskein indexnachbildender Fonds ist, wird der Anlageberater die Gewichtung derBestandteile des Referenzindex bei seiner Anlageentscheidung berücksichtigen),und/ oder (ii) dem fachkundigen Urteil des Anlageberaters, dessen Gründe für dieAnlage eine vorteilhafte/positive Prognose für den betreffenden staatlichen/ausländischen Emittenten, das Potenzial für ein höheres Rating und die erwartetenWertänderungen dieser Anlagen aufgrund geänderter Ratings sein können.

Aufgrund von Marktbewegungen sowie von Änderungen des Bonitäts-/Anlageratings kann sich das Engagement im Laufe der Zeit ändern.

Die oben stehenden Länder dienen nur als Referenz und können sich ohnegesonderte Mitteilung an die Anleger ändern

ESG Emerging Markets Local Currency Bond Fund

Es ist das Ziel des Fonds, in Schuldverschreibungen anzulegen, die vonRegierungen, Behörden oder Gebietskörperschaften von Schwellenländernbegeben wurden, die naturgemäß mit höherer Wahrscheinlichkeit ein Rating vonNon-Investment-Grade aufweisen als Industrieländer.

Gilt nur für: Brasilien, Ungarn, Indonesien, Russland, die Republik Südafrika

und die Türkei.

Es wird erwartet, dass der Fonds mehr als 10 % (aber nicht mehr als 20 %) seinesNettoinventarwerts in Schuldverschreibungen anlegen wird, die von Regierungenin einem der oben stehenden Länder begeben und/oder garantiert werden, diezum Datum dieses Prospekts ein Rating von Non-Investment-Grade aufweisen.

Diese Anlagen basieren auf (i) einer Bezugnahme auf das Gewicht desAnleihemarktes des jeweiligen Landes im Universum für Anleihen ausSchwellenländern innerhalb des Referenzindex des Fonds, des J.P. Morgan ESGGovernment Bond Index – Emerging Market Global Diversified (obwohl dieserFonds kein indexnachbildender Fonds ist, wird der Anlageberater die Gewichtungder Bestandteile des Referenzindex bei seiner Anlageentscheidungberücksichtigen), und/oder (ii) dem fachkundigen Urteil des Anlageberaters,dessen Gründe für die Anlage eine vorteilhafte/positive Prognose hinsichtlich desbetreffenden staatlichen/ausländischen Emittenten, das Potenzial für ein besseresRating und die erwarteten Wertänderungen dieser Anlagen aufgrund geänderterRatings sein können.

Aufgrund von Marktbewegungen sowie von Änderungen des Bonitäts-/Anlageratings kann sich das Engagement im Laufe der Zeit ändern.

Die oben stehenden Länder dienen nur als Referenz und können sich ohnegesonderte Mitteilung an die Anleger ändern.

Global Bond Income Fund

Es ist das Ziel des Fonds, in Schuldverschreibungen anzulegen, die vonRegierungen, Behörden oder Gebietskörperschaften weltweit begeben wurden,einschließlich Schuldverschreibungen von Ländern, die naturgemäß mit höhererWahrscheinlichkeit ein Rating von Non-Investment-Grade aufweisen alsIndustrieländer.

Gilt nur für: Brasilien, Ungarn, Indonesien, Russland, die Republik Südafrika

und die Türkei.

Es wird erwartet, dass der Fonds mehr als 10 % (aber nicht mehr als 20 %) seinesNettoinventarwerts in Schuldverschreibungen anlegen wird, die von Regierungenin einem der oben stehenden Länder begeben und/oder garantiert werden, diezum Datum dieses Prospekts ein Rating von Non-Investment-Grade aufweisen.

Diese Anlagen basieren auf dem fachkundigen Urteil des Anlageberaters, dessenGründe für die Anlage eine vorteilhafte/positive Prognose für den betreffendenstaatlichen/ausländischen Emittenten, das Potenzial für ein höheres Rating unddie erwarteten Wertänderungen dieser Anlagen aufgrund geänderter Ratings seinkönnen.

Aufgrund von Marktbewegungen sowie von Änderungen des Bonitäts-/Anlageratings kann sich das Engagement im Laufe der Zeit ändern.

Die oben stehenden Länder dienen nur als Referenz und können sich ohnegesonderte Mitteilung an die Anleger ändern.

Global Conservative Income Fund

Es ist das Ziel des Fonds, in Schuldverschreibungen anzulegen, die vonRegierungen, Behörden oder Gebietskörperschaften weltweit begeben wurden,einschließlich Schuldverschreibungen, die naturgemäß mit höhererWahrscheinlichkeit ein Rating von Non-Investment-Grade aufweisen alsIndustrieländer.

Gilt nur für: Brasilien, Ungarn, Indonesien, Russland, die Republik Südafrika

und die Türkei.

Es wird erwartet, dass der Fonds mehr als 10 % (aber nicht mehr als 20 %) seinesNettoinventarwerts in Schuldverschreibungen anlegen wird, die von Regierungenin einem der oben stehenden Länder begeben und/oder garantiert werden, diezum Datum dieses Prospekts ein Rating von Non-Investment-Grade aufweisen.

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Diese Anlagen basieren auf dem fachkundigen Urteil des Anlageberaters, dessenGründe für die Anlage eine vorteilhafte/positive Prognose für den betreffendenstaatlichen/ausländischen Emittenten, das Potenzial für ein höheres Rating unddie erwarteten Wertänderungen dieser Anlagen aufgrund geänderter Ratings seinkönnen.

Aufgrund von Marktbewegungen sowie von Änderungen des Bonitäts-/Anlageratings kann sich das Engagement im Laufe der Zeit ändern.

Die oben stehenden Länder dienen nur als Referenz und können sich ohnegesonderte Mitteilung an die Anleger ändern.

Außer den in der Tabelle oben genannten Fonds wirdvoraussichtlich keiner der Fonds mehr als 10 % seinesNettoinventarwerts in Schuldverschreibungen anlegen, die voneiner Regierung eines einzelnen Landes begeben und/odergarantiert werden und zum Datum dieses Prospekts mit Non-Investment-Grade bewertet wurden.

Sollten die von der Regierung eines Landes begebenen und/oder garantierten Schuldverschreibungen, in die einer derFonds anlegt, nach dem Datum dieses Prospekts auf Non-Investment-Grade herabgestuft werden, darf der betreffendeFonds vorbehaltlich seines Anlageziels und seinerAnlagepolitik mehr als 10 % seines Nettoinventarwerts insolchen Schuldverschreibungen anlegen, und die vorstehendeTabelle wird bei der nächsten Aktualisierung des Prospektsentsprechend aktualisiert.

E Der Begriff „Gesamtvermögen“ umfasst nicht die zusätzlichenliquiden Mittel.

E Sofern die Anlagepolitik eines Fonds (mit Ausnahme einesgeldmarktnahen Fonds) vorschreibt, dass ein bestimmterProzentsatz in eine spezifische Art oder Bandbreite vonAnlagen investiert werden muss, so gilt diese Vorschrift nichtunter außergewöhnlichen Marktbedingungen und vorbehaltlichvon Liquiditäts- und/oder Risikoabsicherungsüberlegungen, diesich aus der Ausgabe, dem Umtausch oder der Rücknahmevon Anteilen ergeben. Um das Anlageziel eines Fonds zuerreichen, können insbesondere Anlagen in andereWertpapiere als diejenigen erfolgen, in die der Fondsnormalerweise anlegt, um seine Anfälligkeit für Marktrisiken zuverringern.

E Die Fonds können gelegentlich Geldmarkt- und geldmarktnaheInstrumente halten, sofern im Anlageziel des Fonds nichtsAnderes vorgesehen ist.

E Zudem können die Fonds derivative Instrumente einsetzen(einschließlich solcher, die sich auf Fremdwährungenbeziehen), wie in Anhang A beschrieben. Die geldmarktnahenFonds dürfen ausschließlich zu AbsicherungszweckenDerivate mit festgelegten Basiswerten einsetzen, wie in dermaßgeblichen Anlagepolitik näher beschrieben.

E Wenn ein Fonds in Derivaten anlegt, wird die Deckung fürdiese Derivatepositionen in Barmitteln oder in anderen liquidenVermögenswerten gehalten.

E Sofern nichts anderes angegeben wird, sind die Aktienfonds inder Regel nicht gegen Währungsrisiken abgesichert. Wenn imAnlageziel eines Fonds angegeben ist, dass “dasWährungsrisiko flexibel gemanagt wird“, kann davonausgegangen werden, dass der Anlageberater bei diesem

Fonds regelmäßig Währungsmanagement- undAbsicherungstechniken einsetzen wird. Die eingesetztenTechniken können die Absicherung des Währungsrisikos einesFondsportfolios bzw. den Einsatz aktivererWährungsmanagementtechniken wie Currency-Overlayumfassen, wobei dies jedoch nicht bedeutet, dass das Portfolioeines Fonds immer ganz oder teilweise abgesichert wird.

E „ASEAN” steht für Association of Southeast Asian Nations,Vereinigung Südostasiatischer Staaten, die am 8. August 1967in Bangkok, Thailand, mit Unterzeichnung der ASEAN-Deklaration (Deklaration von Bangkok) gegründet wurde. ZumErscheinungsdatum des Prospekts waren folgende LänderMitglied der ASEAN-Vereinigung: Brunei Darussalam,Kambodscha, Indonesien, Laos, Malaysia, Myanmar,Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam.

E Sofern der Begriff „Asien-Pazifik-Raum“ verwendet wird,bezieht er sich auf die Länder des asiatischen Kontinents unddie umliegenden Inseln des Pazifikraums, einschließlichAustralien und Neuseeland.

E Sofern der Begriff „asiatische Tigerstaaten“ verwendet wird,bezieht er sich auf die folgenden Länder, Regionen oderGebiete: Südkorea, die VRC, Taiwan, Hongkong, diePhilippinen, Thailand, Malaysia, Singapur, Vietnam,Kambodscha, Laos, Myanmar, Indonesien, Macao, Indien undPakistan.

E Der Begriff „Europa“ bezieht sich auf alle europäischen Ländereinschließlich des Vereinigten Königreichs, Osteuropas undder Staaten der ehemaligen Sowjetunion.

E Die „gewichtete durchschnittliche Zinsbindungsdauer“ oderWAM eines Fonds bezeichnet die durchschnittlicheRestlaufzeit bis zum rechtlichen Fälligkeitsdatum (dem Datum,an dem festverzinsliche Wertpapiere zur Rückzahlung fälligwerden) oder, falls dieser kürzer ist, den Zeitraum bis zurnächsten Zinsanpassung aller zugrunde liegendenVermögenswerte eines Fonds an einen Geldmarktsatz, undspiegelt die relativen Positionen in jedem Vermögenswertwider. In der Praxis ist diese Kennzahl ein Hinweis auf dieaktuelle Anlagestrategie und nicht auf die Liquidität einesFonds.

E Die „gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit“ oder WAL einesFonds ist eine Kennzahl für die durchschnittliche Laufzeit allerzugrunde liegenden Vermögenswerte des Fonds bis zurrechtlichen Fälligkeit und spiegelt die relativen Positionen injedem Vermögenswert wider. In der Praxis ist diese Kennzahlein Hinweis auf die aktuelle Anlagestrategie und nicht auf dieLiquidität eines Fonds.

E „EWU“ bezeichnet die Europäische Wirtschafts- undWährungsunion.

E Der Verweis auf Aktienwerte von Unternehmen, die in zurEWU gehörenden EU-Mitgliedstaaten ansässig sind, kann imErmessen des Anlageberaters auch den Verweis aufAktienwerte von Unternehmen beinhalten, die in Ländernansässig sind, welche inzwischen nicht mehr EWU-Mitgliedsind.

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E Sofern der Begriff „Lateinamerika“ verwendet wird, bezieht ersich auf Mexiko, Mittelamerika, Südamerika und diekaribischen Inseln, einschließlich Puerto Rico.

E Sofern der Begriff „Mittelmeerregion“ verwendet wird, beziehter sich auf die an das Mittelmeer angrenzenden Länder.

E Andere Fonds als geldmarktnahe Fonds, die weltweit oder inEuropa investieren, können auch in Russland anlegen, wobeieine solche Anlage allerdings wie im Abschnitt„Beschränkungen von Auslandsinvestitionen“ (s.o.)beschrieben auf 10 % beschränkt ist, es sei denn es handeltsich um Anlagen in Wertpapieren, die an der MICEX-RTSnotiert sind, die als geregelter Markt anerkannt ist.

E Sofern der Begriff „Renminbi“ verwendet wird, bezieht er sichauf Anlagen am gebietsfremden (onshore) Renminbi-Markt(CNH), außer wenn Anlagen im Rahmen der RQFII-Quote(d.h. dem lokalen (onshore) Renminbi-Markt (CNY)) erfolgen.

E Bei Fonds, die in Erst- oder Neuemissionen anlegen,unterliegen die Kurse der Wertpapiere einer Erst- oderNeuemission häufig größeren und weniger leichtvorhersehbaren Änderungen als die Kurse etabliertererWertpapiere.

E Fonds, bei denen der Begriff „Equity Income“, „EnhancedEquity Yield“, „High Income“ oder “Multi-Asset Income” Teilihrer Bezeichnung bzw. ihres Anlageziels oder ihrerAnlagepolitik ist, streben entweder danach, die für siezulässigen Anlagen im Hinblick auf die Erträge (ausAktiendividenden und/oder festverzinslichen Wertpapierenund/oder anderen Anlageklassen) zu übertreffen oder hoheErträge zu erwirtschaften. Im Vergleich zu anderen Fonds derGesellschaft sind die Möglichkeiten einer Kapitalwertsteigerungbei diesen Fonds voraussichtlich geringer (siehe „Risiken fürKapitalwachstum“).

E Der Begriff „effektive Rendite“ bezeichnet die nominale Renditeabzüglich der Inflationsrate wie sie üblicherweise aufGrundlage der Veränderung des Preisniveaus in derbetreffenden Volkswirtschaft durch amtliche Messung ermitteltwird.

E Der Begriff „Investment Grade“ bezieht sich auf Schuldtitel, diezum Zeitpunkt des Erwerbs von mindestens einer anerkanntenRatingagentur mit einem Rating von mindestens BBB- (vonStandard & Poor’s oder mit einem vergleichbaren Rating)bewertet werden oder die nach Meinung derVerwaltungsgesellschaft und ggf. basierend auf dem internenVerfahren zur Bewertung der Kreditqualität eine vergleichbareQualität aufweisen.

E Die Begriffe „Non-Investment-Grade“ oder „hochrentierlich“beziehen sich auf Schuldtitel ohne Rating oder auf Schuldtitel,die zum Zeitpunkt des Erwerbs von mindestens eineranerkannten Ratingagentur mit einem Rating von höchstensBB+ (von Standard & Poor’s oder mit einem vergleichbarenRating) bewertet werden oder nach Meinung derVerwaltungsgesellschaft und ggf. basierend auf dem internenVerfahren zur Bewertung der Kreditqualität von vergleichbarerQualität sind.

E Die festverzinslichen Wertpapiere, in die die Fonds anlegenkönnen, können ABS- und MBS-Anleihen umfassen. Fürdiejenigen Fonds, die derzeit in derartige Vermögenswerteanlegen, ist dies in ihrer Anlagepolitik angegeben. Diegeldmarktnahen Fonds dürfen nur in Verbriefungen und ABCPinvestieren, die die Anforderungen der Geldmarktfonds-verordnung erfüllen.

E Wird Bezug auf „entwickelte Märkte“ oder „entwickelte Länder“bzw. „Industrieländer“ genommen, so handelt es sich hierbei inder Regel um Märkte oder Länder, die anhand von Kriterienwie Wohlstand, wirtschaftliche Entwicklung, Liquidität undMarktzugang als weiter entwickelt bzw. ausgereifter gelten. DieMärkte und Länder, die für die Zwecke eines Fonds alsentwickelt bezeichnet werden können, können sich ändern undu. a. Länder und Regionen wie Australien, Kanada, Japan,Neuseeland, die Vereinigten Staaten von Amerika undWesteuropa umfassen.

E Wird Bezug auf „Entwicklungs-“ oder „Schwellen“-märkte oder-länder genommen, so handelt es sich dabei in der Regel umMärkte ärmerer oder weniger entwickelter Länder, derenWirtschaft und/oder Kapitalmärkte weniger ausgereift sind. DieMärkte und Länder, die für die Zwecke eines Fonds alsEntwicklungs- oder Schwellenländer bezeichnet werdenkönnen, können sich ändern und u.a. alle Länder undRegionen außer Australien, Kanada, Japan, Neuseeland, denVereinigten Staaten von Amerika und Westeuropa umfassen.

E Übereinkommen der Vereinten Nationen über Streumunition –Das Übereinkommen über Streumunition der VereintenNationen ist seit dem 1. August 2010 völkerrechtlich verbindlichund verbietet den Einsatz, die Herstellung, den Erwerb und dieWeitergabe von Streumunition. Die Anlageberater veranlassendaher im Namen der Gesellschaft eine Überprüfung vonUnternehmen weltweit im Hinblick auf ihre unternehmerischenBeteiligungen an Antipersonenminen, Streumunition undMunition und Waffen mit abgereichertem Uran. Sofern einesolche unternehmerische Beteiligung nachgewiesen wurde, istnach den Grundsätzen des Verwaltungsrats die direkte Anlagein Wertpapiere dieser Unternehmen durch die Gesellschaft undihre Fonds nicht mehr zulässig.

E Sofern der Begriff „auf Euro lautende Wertpapiere“ verwendetwird, bezieht er sich auf Wertpapiere, die zum Zeitpunkt ihrerAusgabe auf Euro lauteten, und kann sich im Ermessen desAnlageberaters auch auf Wertpapiere beziehen, die auf dieWährung eines Landes lauten, das vormals Mitglied derEuropäischen Währungsunion war.

RQFII-AnlagenGemäß derzeitigem Recht in der VRC können Anleger mit Sitz inbestimmten Rechtsordnungen außerhalb der VRC, von wenigenAusnahmen abgesehen, bei der CSRC den Status als RQFIIbeantragen. Sobald einem Unternehmen die Lizenz als RQFIIerteilt wurde, kann ihm von SAFE eine bestimmte RQFII-Quotezugeteilt werden, über die es direkt in zulässige Wertpapiere in derVRC anlegen kann. Eine Direktanlage in zulässige Wertpapiere inder VRC ohne RQFII-Quote ist nicht möglich. BAMNA hat eineRQFII-Lizenz erhalten und kann seine RQFII-Quote nutzen, sobalddiese den RQFII-Zugangsfonds zugeteilt wurde. Weitere Black-Rock-Unternehmen können ebenfalls von Zeit zu Zeit eine RQFII-Lizenz erhalten und damit ebenfalls die RQFII-Quote für die RQFII-Zugangsfonds nutzen.

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Der RQFII kann gelegentlich eine RQFII-Quote zur Verfügungstellen, um dem jeweiligen RQFII-Zugangsfonds eine Direktanlagein der VRC zu ermöglichen. Gemäß der Politik der SAFE zurVerwaltung der RQFII-Quote kann der RQFII die RQFII-Quoteflexibel auf verschiedene offene Fondsprodukte verteilen odervorbehaltlich der Genehmigung durch SAFE auf Produkte und/oder Konten, bei denen es sich nicht um offene Fonds handelt. DerRQFII kann daher den jeweiligen RQFII-Zugangsfonds sofernverfügbar eine zusätzliche RQFII-Quote oder die RQFII-Quoteanderen Produkten und/oder Konten zuteilen. Daneben kann derRQFII bei der SAFE eine Anhebung der RQFII-Quote beantragen,die von den betreffenden RQFII-Zugangsfonds oder anderen vomRQFII verwalteten Produkten genutzt werden kann.

Sobald der RQFII-Quote RQFII-Zugangsfonds zugewiesenwurden, die von der SFC genehmigt sind, holt dieVerwaltungsgesellschaft eine Einschätzung vom Rechtsberater fürdie VRC ein („VRC Rechtsgutachten"), bevor der RQFII-Zugangsfonds diese RQFII-Quote verwendet. DieVerwaltungsgesellschaft stellt sicher, dass das chinesischeRechtsgutachten für jeden der RQFII-Zugangsfonds gemäßgeltendem Recht der VRC Angaben zu folgenden Punkten enthält:

(a) zu einem oder mehreren bei den jeweiligen Verwahrerneröffneten Wertpapierkonten, die von der RQFII-Verwahrstelle geführt werden, und einem oder mehrerenspeziellen Renminbi-Einlagekonten bei der RQFII-Verwahrstelle (jeweils das/die „RQFII-Wertpapierkonto/-konten“ bzw. das/die „Renminbi Geldkonto/-konten“), dieauf den gemeinsamen Namen des RQFII und desjeweiligen RQFII-Zugangsfonds ausschließlich zugunstenund zur Nutzung durch den RQFII-Zugangsfonds gemäßden geltenden Gesetzen und Vorschriften der VRC undmit Genehmigung aller zuständigen Behörden in der VRCeröffnet wurden;

(b) zu auf einem oder mehreren RQFII-Wertpapierkonten desjeweiligen RQFII-Zugangsfonds gehaltenen/gutgeschriebenen Vermögenswerten, (i) die ausschließlichdem RQFII-Zugangsfonds gehören und (ii) von deneigenen Vermögenswerten des RQFII (als RQFII-Lizenzinhaber), der Verwahrstelle oder der RQFII-Verwahrstelle und denen etwaiger VRC-Makler sowie vonden Vermögenswerten anderer Kunden des RQFII (alsRQFII-Lizenzinhaber), der Verwahrstelle, der RQFII-Verwahrstelle und etwaiger VRC-Makler getrennt gehaltenund unabhängig sind;

(c) auf einem oder mehreren Renminbi-Geldkontengehaltene/gutgeschriebene Vermögenswerte (i) werden zueiner ungesicherten Forderung der RQFII-Verwahrstellegegenüber dem jeweiligen RQFII-Zugangsfonds und(ii) werden von den eigenen Vermögenswerten des RQFII(als RQFII-Lizenzinhaber), von denen etwaiger VRC-Makler sowie von den Vermögenswerten anderer Kundendes RQFII (als RQFII-Lizenzinhaber) und etwaiger VRC-Makler getrennt gehalten und sind unabhängig davon;

(d) die Gesellschaft für und im Namen des jeweiligen RQFII-Zugangsfonds ist das einzige Unternehmen, das einengültigen Eigentumsanspruch an den Vermögenswerten aufeinem oder mehreren RQFII-Wertpapierkonten und den

Verbindlichkeiten in Höhe des auf einem oder mehrerenRenminbi-Geldkonten der RQFII-Zugangsfondshinterlegten Barbetrages hat;

(e) wenn der RQFII oder ein bzw. mehrere VRC-Maklerliquidiert werden, sind die Vermögenswerte auf dem bzw.den RQFII-Wertpapierkonten und dem bzw. denRenminbi-Geldkonten nicht Bestandteil desLiquidationsvermögens des RQFII oder des/der VRC-Makler, die in der VRC liquidiert werden; und

(f) wenn die RQFII-Verwahrstelle liquidiert wird, (i) sind dieVermögenswerte auf dem oder den RQFII-Wertpapierkonten des jeweiligen RQFII-Zugangsfondsnicht Bestandteil des Liquidationsvermögens der RQFII-Verwahrstelle, die in der VRC liquidiert wird, und (ii) sinddie Vermögenswerte auf dem oder den Renminbi-Geldkonten des jeweiligen RQFII-ZugangsfondsBestandteil des Liquidationsvermögens der RQFII-Verwahrstelle, die in der VRC liquidiert wird, und wird derRQFII-Zugangsfonds zum ungesicherten Gläubiger des aufdem oder den Renminbi-Geldkonten hinterlegten Betrages.

RQFII-VerwahrstelleDie Verwahrstelle hat die RQFII-Verwahrstelle im Rahmen einesUnterverwahrvertrags als Unterverwahrer zum Zwecke derAufbewahrung der Anlagen ihrer Kunden in bestimmtenvereinbarten Märkten, darunter die VRC, bestellt (das „globaleVerwahrstellennetzwerk“).

Unbeschadet des Umstands, dass die Verwahrstelle gemäß ihrenVerpflichtungen als OGAW-Verwahrstelle das globaleVerwahrstellennetzwerk eingerichtet hat, um die von seinenKunden, darunter der Gesellschaft, in der VRC gehaltenenVermögenswerte (wie oben beschrieben) zu verwahren, schreibendie RQFII-Regeln davon unabhängig vor, dass jeder RQFII für dieVerwahrung seiner Anlagen und das Halten der Barmittel imZusammenhang mit der RQFII-Quote sowie für die Koordinationder einschlägigen Devisenvorschriften eine lokale RQFII-Verwahrstelle bestellen muss. Um den Anforderungen der RQFII-Regeln zu entsprechen, wird der jeweilige RQFII daher eineseparate Vereinbarung (der „RQFII-Verwahrstellenvertrag“) mit derRQFII-Verwahrstelle schließen, damit sie als lokale Verwahrstellefür die Vermögenswerte, die im Rahmen der RQFII-Quoteerworben wurden, des jeweiligen RQFII-Zugangsfonds fungiert.

In Übereinstimmung mit den OGAW-Vorschriften hat dieVerwahrstelle ferner bestätigt, dass sie die Verwahrung derVermögenswerte des Fonds durch ihr globalesVerwahrstellennetzwerk übernehmen wird und diese den von derCSSF festgelegten Bestimmungen entspricht. Diese Vorschriftensehen vor, dass verwahrte unbare Vermögenswerte getrenntaufbewahrt werden müssen und die Verwahrstelle durch ihreBevollmächtigten geeignete interne Kontrollsysteme aufrechterhalten muss, um sicherzustellen, dass aus den Aufzeichnungendie Art und Höhe der verwahrten Vermögenswerte, derEigentümer jedes Vermögenswertes und der Ort, an dem sich dieEigentumsurkunden für jeden Vermögenswert befinden, eindeutighervorgehen.

Stock ConnectsDie Shanghai-Hong Kong Stock Connect ist ein von der HKEX, derSSE und ChinaClear entwickeltes Programm vonWertpapierhandels- und Clearing-Links, und die Shenzhen-Hong

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Kong Stock Connect ist ein von der HKEX, der SZSE undChinaClear entwickeltes Programm von Wertpapierhandels- undClearing-Links. Das Ziel von Stock Connect ist die Realisierungeines wechselseitigen Börsenzugangs zwischen der VRC undHongkong.

Die Shanghai-Hong Kong Stock Connect beinhaltet einenNorthbound Shanghai Trading Link (Nordwärtshandel RichtungShanghai) und einen Southbound Hong Kong Trading Link(Südwärtshandel Richtung Hongkong) im Rahmen der Shanghai-Hong Kong Stock Connect. Der Nordwärtshandel RichtungShanghai ermöglicht es Anlegern aus Hongkong und dem Ausland(einschließlich der Stock-Connect-Fonds), über ihre Börsenmaklerin Hongkong und eine von der SEHK gegründeteWertpapierhandelsgesellschaft via Order Routing an der SSE mitzulässigen chinesischen A-Aktien zu handeln. Der SüdwärtshandelRichtung Hongkong im Rahmen der Shanghai-Hong Kong StockConnect ermöglicht es Anlegern in der VRC, mit bestimmten ander SEHK notierten Aktien zu handeln.

Mittels der Shanghai-Hong Kong Stock Connect können die Stock-Connect-Fonds über ihre Makler in Hongkong mit bestimmtenzugelassenen, an der SSE notierten Aktien handeln. Hierzu zählenalle von Zeit zu Zeit im SSE 180 Index und im SSE 380 Indexenthaltenen Aktien sowie alle an der SSE notierten chinesischenA-Aktien, die nicht Bestandteil der betreffenden Indizes sind, derenentsprechende H-Aktien jedoch an der SEHK notiert werden,außer:

E an der SSE notierte, nicht in RMB gehandelte Aktien; und

E an der SSE notierte und im Risikomeldesystem aufgeführteAktien.

Es wird erwartet, dass die Liste zulässiger Wertpapiere einerÜberprüfung unterzogen wird.

Der Handel unterliegt Regeln und Vorschriften, die von Zeit zu Zeiterlassen werden. Der Handel im Rahmen der Shanghai-HongKong Stock Connect unterliegt einer täglichen Quote („täglicheQuote“). Für den Nordwärtshandel Richtung Shanghai und denSüdwärtshandel Richtung Hongkong im Rahmen der Shanghai-Hong Kong Stock Connect gelten jeweils separate täglicheQuoten. Die tägliche Quote begrenzt den maximalen Nettowertvon Wertpapierkäufen im Rahmen grenzüberschreitenderTransaktionen mittels Stock Connect pro Tag.

Die Shenzhen-Hong Kong Stock Connect beinhaltet einenNorthbound Shenzhen Trading Link (Nordwärtshandel RichtungShenzhen) und einen Southbound Hong Kong Trading Link(Südwärtshandel Richtung Hongkong) im Rahmen der Shenzhen-Hong Kong Stock Connect. Der Nordwärtshandel RichtungShenzhen ermöglicht es Anlegern aus Hongkong und demAusland (einschließlich der Stock-Connect-Fonds), über ihreBörsenmakler in Hongkong und eine von der SEHK gegründeteWertpapierhandelsgesellschaft via Order Routing an der SZSE mitzulässigen chinesischen A-Aktien zu handeln. Der SüdwärtshandelRichtung Hongkong im Rahmen der Shenzhen-Hong Kong StockConnect ermöglicht es Anlegern in der VRC, mit bestimmten ander SEHK notierten Aktien zu handeln.

Mittels der Shenzhen-Hong Kong Stock Connect können dieStock-Connect-Fonds über ihre Makler in Hongkong mitbestimmten zugelassenen, an der SZSE notierten Aktien handeln.

Dazu gehören alle Aktien, die Bestandteil des SZSE ComponentIndex und des SZSE Small/Mid Cap Innovation Index sind, miteiner Marktkapitalisierung von mindestens 6 Milliarden RMB sowiealle an der SZSE notierten Aktien von Unternehmen, die sowohlchinesische A-Aktien als auch H-Aktien ausgegeben haben. In derAnfangsphase des Northbound Shenzhen Trading Link werden dieAnleger, die zum Handel mit Aktien zugelassen sind, die imChiNext Board der SZSE notiert sind, im Rahmen des NorthboundShenzhen Trading Link auf professionelle institutionelle Anleger imSinne der einschlägigen Regeln und Vorschriften von Hongkongbeschränkt sein.

Es wird erwartet, dass die Liste zulässiger Wertpapiere einerÜberprüfung unterzogen wird.

Der Handel unterliegt Regeln und Vorschriften, die von Zeit zu Zeiterlassen werden. Der Handel im Rahmen der Shenzhen-HongKong Stock Connect unterliegt einer täglichen Quote. Für denNordwärtshandel Richtung Shenzhen und den SüdwärtshandelRichtung Hongkong im Rahmen der Shenzhen-Hong Kong StockConnect gelten jeweils separate tägliche Quoten. Die täglicheQuote begrenzt den maximalen Nettowert von Wertpapierkäufenim Rahmen grenzüberschreitender Transaktionen mittels derShenzhen-Hong Kong Stock Connect pro Tag.

HKSCC, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der HKEX,und ChinaClear sind für die Abrechnung, Abwicklung sowie dieErbringung von Verwahr-, Nominee- und andere verbundeneDienstleistungen im Zusammenhang mit den Transaktionenverantwortlich, die von ihren jeweiligen Marktteilnehmern undAnlegern ausgeführt werden. Die über Stock Connect gehandeltenchinesischen A-Aktien werden in nicht physischer Formausgegeben, sodass Anleger keine physischen chinesischen A-Aktien halten.

Die HKSCC macht zwar keine Eigentumsansprüche an den SSE-und SZSE-Wertpapieren geltend, die auf ihren Wertpapier-Sammelkonten bei ChinaClear gehalten werden, doch behandeltChinaClear als Aktienregisterstelle für an der SSE und der SZSEnotierte Gesellschaften die HKSCC als einen Aktionär im Hinblickauf Kapitalmaßnahmen bezüglich dieser SSE- und SZSE-Wertpapiere.

In Übereinstimmung mit den OGAW-Vorschriften übernimmt dieVerwahrstelle die Verwahrung der Vermögenswerte des Fonds inder VRC durch ihr globales Verwahrstellennetzwerk. DieseVerwahrung entspricht den von der CSSF festgelegtenBestimmungen. Diese sehen vor, dass verwahrte unbareVermögenswerte getrennt aufbewahrt werden müssen und dieVerwahrstelle durch ihre Bevollmächtigten geeignete interneKontrollsysteme aufrecht erhalten muss, um sicherzustellen, dassaus den Aufzeichnungen die Art und Höhe der verwahrtenVermögenswerte, der Eigentümer jedes Vermögenswertes undder Ort eindeutig hervorgehen, an dem sich dieEigentumsurkunden für jeden Vermögenswert befinden.

Im Rahmen der Stock Connects müssen Anleger aus Hongkongund ausländische Anleger die von der SSE, der SZSE,ChinaClear, der HKSCC oder der zuständigen Behörde auf demchinesischen Festland erhobenen Gebühren und Abgaben zahlen,wenn sie SSE- und SZSE-Wertpapiere handeln und abwickeln.

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Weitere Informationen zu den Handelsgebühren und -abgabensind auf folgender Website verfügbar: http://www.hkex.com.hk/eng/market/sec_tradinfra/chinaconnect/chinaconnect.htm.

China Interbank Bond MarketDie CIBM-Fonds können über die Foreign Access-Regelung und/oder Bond Connect im China Interbank Bond Market anlegen.

Anlagen am China Interbank Bond Market über die ForeignAccess-Regelung

Gemäß der „Bekanntmachung (2016) Nr. 3", die von der PBOCam 24. Februar 2016 veröffentlicht wurde, können ausländischeinstitutionelle Anleger im China Interbank Bond Market anlegen(„Foreign Access-Regelung"), vorbehaltlich anderer Vorschriftenund Regelungen, die von den Behörden in Festlandchina bekanntgegeben werden.

Gemäß den geltenden Vorschriften in Festlandchina könnenausländische institutionelle Anleger, die direkt im China InterbankBond Market anlegen wollen, diese Anlage über eine Onshore-Abwicklungsstelle tätigen, die für die relevanten Eintragungen undKontoeröffnungen bei den zuständigen Behörden verantwortlichist. Es gibt keinerlei Beschränkungen hinsichtlich der Quote.

Anlagen am China Interbank Bond Market über den NorthboundTrading Link unter Bond Connect

Bond Connect ist eine im Juli 2017 vom China Foreign ExchangeTrade System & National Interbank Funding Centre („CFETS”),China Central Depository & Clearing Co., Ltd, Shanghai ClearingHouse, HKEX und der Central Moneymarkets Unit ins Lebengerufene Initiative für den beiderseitigen Zugang von Hongkongund Festlandchina zu den Anleihemärkten des jeweils Anderen.

Gemäß den geltenden Vorschriften in Festlandchina dürfenberechtigte ausländische Investoren über den Nordwärtshandelvon Bond Connect („Northbound Trading Link”) in Anleiheninvestieren, die sich im China Interbank Bond Market im Umlaufbefinden. Für den Northbound Trading Link besteht keineInvestitionsquote.

Im Rahmen des Northbound Trading Link müssen berechtigteausländische Investoren das CFETS oder andere von der PBOCanerkannte Institutionen als Registerstelle ernennen, um dieRegistrierung bei der PBOC beantragen zu können.

Der Northbound Trading Link bezieht sich auf dieHandelsplattform, die sich außerhalb Festlandchinas befindet undmit dem CFETS verbunden ist, sodass berechtigte ausländischeAnleger über Bond Connect ihre Handelsaufträge für Wertpapiereübermitteln können, die im China Interbank Bond Market imUmlauf sind. Die HKEX und CFETS arbeiten mit elektronischenOffshore-Anleihehandelsplattformen zusammen, um elektronischeHandelsdienste und Plattformen bereitzustellen, die einen direktenHandel zwischen berechtigten ausländischen Anlegern undgenehmigten Onshore-Händlern in Festlandchina über das CFETSermöglichen.

Berechtigte ausländische Anleger können Handelsaufträge fürWertpapiere, die sich im China Interbank Bond Market im Umlaufbefinden, über den Northbound Trading Link übermitteln, der vonelektronischen Offshore-Anleihehandelsplattformen (wie Tradewebund Bloomberg) zur Verfügung gestellt wird. Diese wiederum

werden ihre Angebotsanfragen an das CFETS übermitteln. DasCFETS sendet die Angebotsanfragen an eine Reihe vongenehmigten Onshore-Händlern (einschließlich Market Makernund anderen am Market Making-Geschäft beteiligten Parteien) inFestlandchina. Die genehmigten Onshore-Händler beantwortendie Angebotsanfragen über das CFETS und das CFETS sendetihre Antworten über dieselben elektronischen Offshore-Anleihehandelsplattformen an diese berechtigten Anleger. Nimmtder berechtigte ausländische Anleger das Angebot an, wird derHandel auf dem CFETS geschlossen.

Andererseits erfolgt die Abwicklung und Verwahrung von im ChinaInterbank Bond Market über Bond Connect gehandelten Anleihenüber den Abwicklungs- und Verwahrungs-Link zwischen derCentral Moneymarkets Unit als Offshore-Verwahrstelle und derChina Central Depository & Clearing Co., Ltd und ShanghaiClearing House als Onshore-Verwahr- und Clearingstellen inFestlandchina. Unter dem Abwicklungs-Link wird die China CentralDepository & Clearing Co., Ltd oder Shanghai Clearing House dieBruttoabwicklung bestätigter Handelsgeschäfte onshoredurchführen und die Central Moneymarkets Unit wird im Namender berechtigten ausländischen Anlegern und entsprechend dergeltenden Regelungen Anweisungen von den Mitgliedern derCentral Moneymarkets Unit hinsichtlich der Anleiheabwicklungumsetzen.

Seit der Einführung der Abwicklungsmethode Delivery VersusPayment („DVP“) für Bond Connect im August 2018 erfolgt dieBewegung von Barmitteln und Wertpapieren gleichzeitig inEchtzeit. Gemäß den geltenden Vorschriften in Festlandchinaeröffnet die Central Moneymarkets Unit, die von der Hong KongMonetary Authority anerkannte Offshore-Verwahrstelle, Nominee-Sammelkonten bei der von der PBOC anerkannten Onshore-Verwahrstelle (d. h. der China Securities Depository & ClearingCo., Ltd und Shanghai Clearing House). Sämtliche vonberechtigten ausländischen Anlegern gehandelten Anleihenwerden auf den Namen der Central Moneymarkets Unit registriert,die diese Anleihen als Nominee-Inhaber hält.

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Liquidität desChina Interbank Bond Market besonders schwer absehbar ist.Anleger sollten vor einer Anlage in die CIBM-Fonds dieAbschnitte „Liquiditätsrisiko“ und „Mit dem China InterbankBond Market verbundene spezifische Risiken“ im Kapitel„Erwägungen zu Risiken" dieses Prospekts lesen.

Deutsche Steuerreform – AktienfondsDie Verwaltungsgesellschaft plant, die unten aufgeführten Fondsim Einklang mit der sogenannten Aktienteilfreistellung gemäß § 20Abs. 1 des deutschen Investmentsteuergesetzes (in Kraft getretenam 1. Januar 2018) zu verwalten. Folglich legt zum Datum diesesProspekts und ungeachtet anderslautender Bestimmungen indiesem Prospekt (einschließlich Anhang A):

(a) jeder der folgenden Fonds fortlaufend mindestens 51 % seinesNettoinventarwerts direkt in Aktien von Unternehmen an, diezum Handel an einer anerkannten Börse zugelassen oder aufeinem organisierten Markt notiert sind:

ASEAN Leaders Fund, Asia Pacific Equity Income Fund, AsianDragon Fund, Asian Growth Leaders Fund, China A-ShareFund, China Fund, China Flexible Equity Fund, CircularEconomy Fund, Continental European Flexible Fund,Emerging Markets Equity Income Fund, Emerging Markets

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Fund, Euro-Markets Fund, European Equity Income Fund,European Focus Fund, European Fund, European SpecialSituations Fund, European Value Fund, FinTech Fund, FutureOf Transport Fund, Global Dynamic Equity Fund, Global EquityIncome Fund, Global Long-Horizon Equity Fund, Japan Small& MidCap Opportunities Fund, Japan Flexible Equity Fund,Natural Resources Growth & Income Fund, SustainableEnergy Fund, Next Generation Technology Fund, PacificEquity Fund, Swiss Small & MidCap Opportunities Fund,Systematic China A-Share Opportunities Fund, SystematicGlobal Equity High Income Fund, Systematic Global SmallCapFund, United Kingdom Fund, US Basic Value Fund, USFlexible Equity Fund, US Growth Fund, US Small & MidCapOpportunities Fund, Nutrition Fund, World Energy Fund, WorldFinancials Fund, World Gold Fund, World Healthscience Fund,World Mining Fund und World Technology Fund.

(b) jeder der folgenden Fonds legt fortlaufend mindestens 25 %seines Nettoinventarwerts direkt in Aktien von Gesellschaften,die zum Handel an einer anerkannten Börse zugelassen oderauf einem organisierten Markt notiert sind, an:

ASEAN Leaders Fund, Asian Growth Leaders Fund und EmergingMarkets Fund.

RisikomanagementDie Verwaltungsgesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, einRisikomanagementverfahren für die Fonds einzusetzen, das es ihrermöglicht, das Gesamtmarktrisiko aus Finanzderivaten(„Gesamtrisiko“), das jeder Fonds im Rahmen seinerAnlagestrategie eingeht, exakt zu überwachen und zu steuern.

Die Verwaltungsgesellschaft setzt dabei entweder densogenannten „Commitment-Ansatz“ oder die sogenannte „Value-at-Risk“ („VaR“)-Methode zur Messung des Gesamtrisikos derFonds und zur Steuerung der aufgrund des Marktrisikos potenziellentstehenden Verluste ein. Das bei den einzelnen Fonds zurAnwendung kommende Verfahren wird im Folgendenbeschrieben.

VaR-MethodeMit der VaR-Methode wird das Verlustpotenzial eines Fonds beieinem bestimmten Konfidenzniveau (Wahrscheinlichkeitsgrad)über einen festgelegten Zeitraum und unter normalenMarktbedingungen gemessen. Die Verwaltungsgesellschaft legtfür diese Berechnung ein Konfidenzintervall von 99 % bei einemBemessungszeitraum von einem Monat zugrunde.

Es gibt zwei Arten der VaR-Messung, die für die Überwachungund Steuerung des Gesamtrisikos eines Fonds eingesetzt werdenkönnen, und zwar den „relativen VaR“ und den „absoluten VaR“.Beim relativen VaR wird der VaR eines Fonds durch den VaReiner geeigneten Benchmark oder eines geeignetenReferenzportfolios geteilt. Dies ermöglicht einen Vergleich undeine Begrenzung des Gesamtrisikos eines Fonds anhand desGesamtrisikos der entsprechenden Benchmark bzw. desReferenzportfolios. Nach den geltenden Rechtsvorschriften darfder VaR des Fonds das Zweifache des VaR seiner Benchmarknicht übersteigen. Der absolute VaR wird gewöhnlich als relativerVaR-Maßstab bei Absolute-Return-Fonds eingesetzt, bei deneneine Benchmark oder ein Referenzportfolio für die Risikomessungungeeignet ist. In den jeweils geltenden Rechtsvorschriften istfestgelegt, dass der VaR für einen solchen Fonds 20 % desNettoinventarwertes dieses Fonds nicht übersteigen darf.

Bei den Fonds, bei denen die VaR-Methode angewendet wird,setzt die Verwaltungsgesellschaft bei einigen Fonds den relativenVaR und bei anderen den absoluten VaR zur Überwachung undSteuerung des Gesamtrisikos ein. Welcher VaR jeweils für dieeinzelnen Fonds zur Anwendung kommt, ist nachstehendausgeführt. Wird der relative VaR eingesetzt, sind außerdem diegeeignete Benchmark bzw. das geeignete Referenzportfolio, diefür die Berechnung verwendet wurden, angegeben.

Commitment-AnsatzDer Commitment-Ansatz ist ein Verfahren, bei dem die zugrundeliegenden Markt- oder Nennwerte der Finanzderivatezusammengefasst werden, um das Gesamtrisiko eines Fonds inFinanzderivate zu bestimmen.

Gemäß dem Gesetz von 2010 darf bei einem Fonds, der denCommitment-Ansatz anwendet, das Gesamtrisiko 100 % desNettovermögens dieses Fonds nicht übersteigen.

LeverageDer Investitionsgrad eines Fonds kann insgesamt (bezüglich einesAktienfonds in Kombination mit seinen Instrumenten undBarmitteln) durch den Einsatz von Finanzderivaten oder Krediten(wobei Kredite nur in begrenzten Fällen und nicht zuAnlagezwecken zulässig sind) über seinem Nettoinventarwertliegen. Übersteigt der Investitionsgrad den Nettoinventarwert einesFonds, wird gemeinhin von einem Hebel bzw. Leveragegesprochen. Nach den anwendbaren Rechtsvorschriften muss derProspekt Angaben darüber enthalten, wie hoch der erwarteteLeverage eines Fonds ist, bei dem die VaR-Methode zur Messungdes Gesamtmarktrisikos verwendet wird. Die erwartete Höhe desLeverage ist für die einzelnen Fonds nachstehend als Prozentsatzdes Nettoinventarwertes des jeweiligen Fonds angegeben. DieFonds können unter außerordentlichen Marktbedingungen oderbei hoher Marktvolatilität einen höheren Leverage aufweisen,beispielsweise wenn plötzliche Bewegungen bei denAnlagekursen aufgrund schwieriger Wirtschaftsbedingungen ineinem Sektor oder einer Region auftreten. Unter diesenUmständen kann der betreffende Anlageberater den Einsatz vonDerivaten im Hinblick auf einen Fonds erhöhen, um dasMarktrisiko, dem der Fonds unterliegt, zu reduzieren; dies würdewiederum zu einem erhöhten Leverage des Fonds führen. ImSinne dieses Hinweises bezeichnet Leverage dasAnlageengagement, das über den Einsatz von Finanzderivatenerzielt wird. Berechnet wird der Leverage als Summe derrechnerischen Werte aller vom betreffenden Fonds gehaltenenFinanzderivate, ohne Netting. Die erwartete Höhe des Leverage istkein Grenzwert und kann im Verlauf der Zeit variieren.

Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlamentsund des Rates (die „Benchmark-Verordnung“)Die Gesellschaft arbeitet im Hinblick auf jene Fonds, die einenReferenzindex nachbilden oder unter Bezugnahme auf einenReferenzindex verwaltet werden, mit den jeweiligen Referenzwert-Administratoren für die Referenzindizes dieser Fonds zusammen,um sicherzustellen, dass die Referenzwert-Administratoren in dasvon der ESMA geführte Register nach Art. 36 der Benchmark-Verordnung eingetragen sind oder ihre Eintragung anstreben.

Die Liste der Referenzwert-Administratoren, die in das Registernach Art. 36 der Benchmark-Verordnung eingetragen sind, kannauf der Website der ESMA unter www.esma.europa.eueingesehen werden. Zum 1. September 2019 sind die folgenden

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Administratoren in das Register nach Art. 36 der Benchmark-Verordnung eingetragen:

E MSCI Limited

E IHS Markit Benchmark Administration Limited

E ICE Data Indices LLC

E FTSE International Limited

E S&P Dow Jones Indices LLC

E STOXX Ltd

E SIX Financial Information Nordic AB

Diejenigen Referenzwert-Administratoren, die nicht in das Registernach Art. 36 der Benchmark-Verordnung eingetragen sind, stellenauf Grundlage der Übergangsfrist, die die Benchmark-Verordnungeinräumt, weiterhin Referenzindizes zur Verfügung. Es wirderwartet, dass diese Referenzwert-Administratoren vor dem1. Januar 2020, dem Ende der Übergangsfrist, eine Zulassungoder Registrierung als Referenzwert-Administratoren gemäß denAnforderungen der Benchmark-Verordnung beantragen. DieVerwaltungsgesellschaft wird das im Rahmen der Benchmark-Verordnung geführte Register überwachen und dieseInformationen im Fall von Änderungen bei der nächstenGelegenheit im Prospekt aktualisieren. Die Gesellschaft verfügtüber solide schriftliche Pläne und erhält diese aufrecht, in denendie zu ergreifenden Maßnahmen für den Fall, dass einReferenzwert wesentlich geändert oder die Bereitstellung einesReferenzwertes eingestellt wird, dargelegt werden; solche Plänewerden auf Anfrage am eingetragenen Sitz der Gesellschaftkostenlos zur Verfügung gestellt.

Anlageziele und Anlagepolitik der Fonds

Der ASEAN Leaders Fund strebt die Erzielung einer maximalenGesamtrendite an. Der Fonds investiert mindestens 70 % seinesGesamtvermögens in Aktienwerte von Unternehmen, die in denderzeitigen oder früheren Mitgliedsländern der ASEAN-Organisation ansässig sind oder einen überwiegenden Teil ihrerGeschäftstätigkeit dort ausüben.

Der Fonds ist ein RQFII-Zugangsfonds und ein Stock-Connect-Fonds und kann über die RQFII-Quote und/oder über die StockConnects Direktanlagen in Höhe von maximal 20 % seinesGesamtvermögens in der VRC tätigen.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

Der Asia Pacific Equity Income Fund strebt die Erzielungüberdurchschnittlicher Erträge aus seinen Anlagen in Aktienwertenbei gleichzeitigem langfristigem Kapitalwachstum an. Der Fondslegt mindestens 70 % seines Gesamtvermögens in Aktienwertenvon Unternehmen an, die ihren Sitz in den Ländern des Asien-Pazifik-Raums (mit Ausnahme von Japan) haben oder einenüberwiegenden Teil ihrer Geschäftstätigkeit in diesen Ländernausüben.

Der Fonds ist ein RQFII-Zugangsfonds und ein Stock-Connect-Fonds und kann über die RQFII-Quote und/ oder über die StockConnects Direktanlagen in Höhe von maximal 20 % seinesGesamtvermögens in der VRC tätigen.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

Der Asian Dragon Fund strebt die Erzielung einer maximalenGesamtrendite an. Der Fonds investiert mindestens 70 % seinesGesamtvermögens in Aktienwerte von Unternehmen, die in Asien,mit Ausnahme von Japan, ansässig sind oder einenüberwiegenden Teil ihrer Geschäftstätigkeit dort ausüben.

Der Fonds ist ein RQFII-Zugangsfonds und ein Stock-Connect-Fonds und kann über die RQFII-Quote und/oder über die StockConnects Direktanlagen in Höhe von maximal 20 % seinesGesamtvermögens in der VRC tätigen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

Der Asian Growth Leaders Fund strebt die Erzielung einermaximalen Gesamtrendite an. Der Fonds investiert mindestens70 % seines Gesamtvermögens in Aktienwerte von Unternehmen,die in Asien (ohne Japan) ansässig sind oder dort denüberwiegenden Teil ihrer Geschäftstätigkeit ausüben. Der Fondskonzentriert sich besonders auf Sektoren und Unternehmen, dienach Einschätzung des Anlageberaters wachstumsorientierteMerkmale wie überdurchschnittliches Gewinn- oderUmsatzwachstum sowie hohe oder steigendeKapitalrenditenaufweisen.

Der Fonds ist ein RQFII-Zugangsfonds und ein Stock-Connect-Fonds und kann über die RQFII-Quote und/oder über die StockConnects Direktanlagen in Höhe von maximal 30 % seinesGesamtvermögens in der VRC tätigen.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

Der Asian High Yield Bond Fund strebt die Erzielung einermaximalen Gesamtrendite an. Der Fonds investiert mindestens70 % seines Gesamtvermögens in hochrentierliche Wertpapiere,die auf verschiedene Währungen lauten und von Regierungen undEinrichtungen im Asien-Pazifik-Raum sowie von Unternehmen, dieim Asien-Pazifik-Raum ansässig sind oder einen überwiegendenTeil ihrer Geschäftstätigkeit dort ausüben, begeben werden. DerFonds kann in das gesamte Anlagespektrum zulässigerfestverzinslicher Wertpapiere und auf festverzinsliche Wertpapierebezogener Wertpapiere anlegen, einschließlich Wertpapieren miteinem Rating von Non-Investment-Grade. Das Währungsrisikowird flexibel gemanagt.

Der Fonds ist ein CIBM-Fonds und kann über die Foreign-Access-Regelung und/oder Bond Connect und/oder andere Möglichkeiten,die von den jeweils geltenden Regelungen von Zeit zu Zeit erlaubtwerden, Direktanlagen in Höhe von maximal 20 % seines

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Gesamtvermögens in Onshore-Anleihen tätigen, die inFestlandchina im CIBM vertrieben werden.

Das Engagement des Fonds in notleidenden Wertpapieren ist auf10 % seines Gesamtvermögens beschränkt, und seinEngagement in Contingent Convertible Bonds darf 20 % desGesamtvermögens nicht übersteigen.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Relativer VaR, mitdem BofA/Merrill Lynch Blended Index: ACCY, 20 % Lvl4 Cap3 % Constrained als geeignete Benchmark.

Erwartete Höhe des Leverage des Fonds: 70 % desNettoinventarwertes.

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Liquidität desasiatischen Marktes für hochrentierliche Anleihen besondersschwer absehbar ist. Anleger sollten vor einer Anlage indiesen Fonds den Abschnitt „Liquiditätsrisiko“ unter„Erwägungen zu Risiken“ dieses Prospekts sowie denAbschnitt „Aussetzung und Aufschiebung“ in Anhang Bdieses Prospekts lesen.

Der Asian Tiger Bond Fund strebt die Erzielung einer maximalenGesamtrendite an. Der Fonds legt mindestens 70 % seinesGesamtvermögens in festverzinslichen Wertpapieren vonEmittenten an, die in asiatischen Tigerstaaten ihren Sitz habenoder einen überwiegenden Teil ihrer Geschäftstätigkeit ausüben.Der Fonds kann das gesamte Anlagespektrum verfügbarerWertpapiere, einschließlich Wertpapiere ohne Investment-Grade-Rating (Non Investment Grade), nutzen. Das Währungsrisiko desFonds wird flexibel gemanagt.

Der Fonds ist ein RQFII-Zugangsfonds und kann über die RQFII-Quote Direktanlagen in Höhe von maximal 20 % seinesGesamtvermögens in der VRC tätigen.

Der Fonds ist ein CIBM-Fonds und kann über die Foreign-Access-Regelung und/oder Bond Connect und/oder andere Möglichkeiten,die von den jeweils geltenden Regelungen von Zeit zu Zeit erlaubtwerden, Direktanlagen in Höhe von maximal 20 % seinesGesamtvermögens in Onshore-Anleihen tätigen, die inFestlandchina im CIBM vertrieben werden. Der Fonds kann bis zu20 % seines Gesamtvermögens in der VRC über die RQFII-Quote,die Foreign-Access-Regelung und/oder Bond Connect anlegen.

Das Engagement des Fonds in Contingent Convertible Bonds darf20 % seines Gesamtvermögens und sein Engagement innotleidenden Wertpapieren 10 % seines Gesamtvermögens nichtübersteigen.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Relativer VaR, mitdem JP Morgan Asian Credit Index als geeigneter Benchmark.

Erwartete Höhe des Leverage des Fonds: 150 % desNettoinventarwertes.

Der China A-Share Fund strebt langfristiges Kapitalwachstum an.Der Fonds legt mindestens 70 % seines Gesamtvermögens in einkonzentriertes Portfolio aus chinesischen A-Aktien an, die anOnshore-Wertpapiermärkten der Volksrepublik China (VRC) notiertsind. Der Fonds ist ein Stock-Connect-Fonds und ein RQFII-Zugangsfonds und kann über die RQFII-Quote und/oder über dieStock Connects unbeschränkt in der VRC anlegen. Um seinAnlageziel zu erreichen, kann der Fonds auch bis zu 30 % seinesGesamtvermögens in an Offshore-Märkten notierte Aktienwertevon Unternehmen anlegen, die den überwiegenden Teil ihrerGeschäftstätigkeit in der VRC ausüben.

Das Engagement des Fonds in notleidenden Wertpapieren darf10 % seines Gesamtvermögens und sein Engagement inContingent Convertible Bonds 10 % seines Gesamtvermögensnicht übersteigen.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Liquidität derchinesischen Aktienmärkte besonders schwer absehbar ist.Anleger sollten vor einer Anlage in diesem Fonds dieAbschnitte „Liquiditätsrisiko“ und „Anlagen in der VRC“unter „Erwägungen zu Risiken“ dieses Prospekts sowie denAbschnitt „Aussetzung und Aufschiebung“ in Anhang Bdieses Prospekts lesen.

Der China Bond Fund strebt die Erzielung einer maximalenGesamtrendite an. Der Fonds legt über anerkannte Mechanismen,einschließlich des Chinese Interbank Bond Market, desAnleihemarkts an der Börse, des Quotensystems und/oder überOnshore- und Offshore-Emissionen und/oder künftig entstehendeKanäle mindestens 70 % seines Gesamtvermögens infestverzinsliche Wertpapiere an, die auf Renminbi oder andere,nicht in China heimische Währungen lauten und von Unternehmenbegeben werden, die den überwiegenden Teil ihrerGeschäftstätigkeit in der VRC ausüben. Der Fonds ist ein RQFII-Zugangsfonds und ein CIBM-Fonds und kann über die RQFII-Quote uneingeschränkt in die VRC investieren sowie in den CIBMüber die Foreign Access-Regelung und/oder Bond Connect und/oder andere Möglichkeiten, die von den jeweils geltendenRegelungen von Zeit zu Zeit erlaubt werden.

Der Fonds kann in das gesamte Anlagespektrum zulässigerfestverzinslicher Wertpapiere und auf festverzinsliche Wertpapierebezogener Wertpapiere investieren, einschließlich Wertpapierenmit einem Rating von Non-Investment-Grade (bis zu maximal 50 %des Gesamtvermögens). Das Währungsrisiko wird flexibelgemanagt.

Das Engagement des Fonds in notleidenden Wertpapieren ist auf10 % seines Gesamtvermögens beschränkt und sein Engagementin Contingent Convertible Bonds darf 20 % seinesGesamtvermögens nicht übersteigen.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Absoluter VaR.

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Erwartete Höhe des Leverage des Fonds: 120 % desNettoinventarwerts.

Der China Flexible Equity Fund strebt die Erzielung einermaximalen Gesamtrendite an. Der Fonds legt mindestens 70 %seines Gesamtvermögens in ein Portfolio bestehend ausAktienwerten von Unternehmen an, die in der Volksrepublik China(VRC) ansässig sind oder dort einen überwiegenden Teil ihrerGeschäftstätigkeit ausüben. Der Fonds ist ein RQFII-Zugangsfonds und ein Stock-Connect-Fonds und kann über dieRQFII-Quote und/oder über die Stock Connects uneingeschränktin der VRC anlegen. Der Fonds kann flexibel in chinesischeOnshore- wie Offshore-Aktienmärkte anlegen. Das Währungsrisikowird flexibel gemanagt.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

Der China Fund strebt die Erzielung einer maximalenGesamtrendite an. Der Fonds legt mindestens 70 % seinesGesamtvermögens in Aktienwerte von Unternehmen an, die in derVolksrepublik China (VCR) ansässig sind oder dort denüberwiegenden Teil ihrer Geschäftstätigkeit ausüben.

Der Fonds ist ein RQFII-Zugangsfonds und ein Stock-Connect-Fonds und kann über die RQFII-Quote und/oder über die StockConnects Direktanlagen in Höhe von maximal 20 % seinesGesamtvermögens in der VRC tätigen.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

Der Circular Economy Fund strebt die Erzielung einer maximalenGesamtrendite an. Der Fonds legt mindestens 80 % seinesGesamtvermögens in Aktienwerte von Unternehmen weltweit an,die von der „Kreislaufwirtschaft“ (Circular Economy) profitierenoder zu ihrem Fortschritt beitragen. Auch wenn beabsichtigt ist, nurin solche Aktienwerte zu investieren, können zum Erreichen desZiels des Fonds oder zu Liquiditätszwecken bis zu 20 % desGesamtvermögens des Fonds in andere Aktienwerte,festverzinsliche Wertpapiere, Organismen für gemeinsameAnlagen oder Barmittel (die eventuell nicht mit dem Konzept derKreislaufwirtschaft vereinbar sind) investiert werden.

Das Konzept der Kreislaufwirtschaft erkennt die Wichtigkeit einesnachhaltigen Wirtschaftssystems an und repräsentiert einalternatives Wirtschaftsmodell zu dem herkömmlichenKonsumansatz „Herstellen, Nutzen, Wegwerfen“, der aufgrund derknappen Ressourcen und steigenden Kosten desAbfallmanagements als nicht nachhaltig gilt. Das Konzept derKreislaufwirtschaft fördert die Umgestaltung der Produkte undSysteme, um Abfall zu minimieren und in größerem Umfang einRecycling und eine Wiederverwendung der Materialien zuermöglichen.

Der Fonds ist bestrebt, im Einklang mit den Grundsätzen derKreislaufwirtschaft zu investieren, wie vom Anlageverwalterbestimmt (gegebenenfalls unter Berücksichtigung externer

Fachinformationsquellen). Unter normalen Marktbedingungeninvestiert der Fonds in ein Portfolio aus Aktienwerten vonUnternehmen mit hoher, mittlerer und geringerMarktkapitalisierung aus allen Branchen, die von derKreislaufwirtschaft profitieren und/oder zur Weiterentwicklung derKreislaufwirtschaft beitragen und die in vier Kategorien unterteiltsind:

Anwender: Unternehmen, die das Prinzip der Kreislaufwirtschaft inihrer Geschäftstätigkeit umsetzen (z.B. Unternehmen, die imBereich nachhaltige Mode tätig sind, oder Unternehmen, die sichverpflichtet haben, in Produktionsprozessen recycelten Kunststoffzu verwenden).

Wegbereiter: Unternehmen, die innovative Lösungen anbieten, dieunmittelbar zum Ziel haben, Probleme des nicht effizientenMaterialverbrauchs und der Umweltbelastung zu lösen (z.B.Unternehmen, die am Recycling von Produkten beteiligt sind,Unternehmen, die an der Reduzierung des Verbrauchs vonProduktionsmitteln wie Wasser und Energie beteiligt sind, undUnternehmen, die nachhaltigen Transport ermöglichen).

Begünstigte: Unternehmen, die Alternativen zu Materialienanbieten, die nicht recycelt werden können, oder solcheAlternativen an die erweiterte Wertschöpfungskette liefern (z.B.Unternehmen, die durch die Umstellung auf leichter recycelbareProdukte eine erhöhte Nachfrage nach ihren Produkten erfahrenwerden, und Unternehmen, die natürliche oder pflanzliche zirkuläreAlternativen für nicht recycelbare und nicht biologisch abbaubareProdukte anbieten).

Geschäftsmodellgewinner: Unternehmen, die über innovativeGeschäftsmodelle einen effizienten oder verantwortlicherenKonsum ermöglichen (z.B. Unternehmen, die bestehendeGeschäftsmodelle durch digitale Alternativen ersetzen, undUnternehmen, die in der Reparatur oder im Weiterverkauf tätigsind, um die Nutzung der Güter zu verlängern).

Obwohl der Fonds voraussichtlich überwiegend in Unternehmenaus Industrieländern weltweit anlegen wird, kann er auch Anlagenin Schwellenländern tätigen. Der Fonds ist ein Stock-Connect-Fonds und kann über die Stock Connects Direktanlagen in Höhevon maximal 20 % seines Gesamtvermögens in der VRC tätigen.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

Der Continental European Flexible Fund strebt die Erzielungeiner maximalen Gesamtrendite an. Der Fonds legt mindestens70 % seines Gesamtvermögens in Aktienwerte von Unternehmenan, die in Europa (ohne das Vereinigte Königreich) ansässig sindoder dort einen überwiegenden Teil ihrer Geschäftstätigkeitausüben. Anlagen des Fondsvermögens erfolgen in der Regel inTitel, die nach Ansicht des Anlageberaters entweder wachstums-oder substanzwertorientierte Merkmale aufweisen, wobei sich derjeweilige Schwerpunkt nach den aktuellen Marktaussichten richtet.

Das Engagement des Fonds in Contingent Convertible Bonds istauf 5 % seines Gesamtvermögens beschränkt.

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Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

Der Dynamic High Income Fund verfolgt eine flexibleVermögensallokationspolitik, welche auf ein hohes Ertragsniveauabzielt. Um ein hohes Ertragsniveau zu erzielen, strebt der Fondsdiversifizierte Einnahmequellen aus einer Vielzahl vonAnlageklassen an und investiert in erheblichem Maße inVermögenswerte, die Einkommen generieren, wie etwafestverzinsliche Wertpapiere, einschließlich von Staaten undUnternehmen begebene Wertpapiere. Diese können fest odervariabel sein, mit einem Rating von Investment Grade oder Sub-Investment Grade ausgestattet sein oder ohne Rating, gedeckteCall-Optionen und Vorzugsaktien. Der Fonds nutzt eine Vielzahlvon Anlagestrategien und kann weltweit in das gesamte Spektrumzulässiger Anlagen investieren, welches u. a. Aktien,aktienbezogene Wertpapiere, festverzinsliche Wertpapiere, Anteilevon Organismen für gemeinsame Anlagen, Barmittel, Einlagenund Geldmarktinstrumente umfasst. Das Währungsrisiko wirdflexibel gemanagt.

Der Fonds ist ein Stock-Connect- Fonds und kann über die StockConnects Direktanlagen in der VRC tätigen. Der Fonds ist einCIBM-Fonds und kann über die Foreign-Access-Regelung und/oder Bond Connect und/oder andere Möglichkeiten, die von denjeweils geltenden Regelungen von Zeit zu Zeit erlaubt werden,Direktanlagen in Onshore- Anleihen tätigen, die in Festlandchinaim CIBM vertrieben werden. Der Fonds kann bis zu 20 % seinesGesamtvermögens in der VRC über die Stock Connects, dieForeign-Access-Regelung und/oder Bond Connect anlegen.

Im Rahmen seines Anlageziels kann der Fonds bis zu 50 % seinesGesamtvermögens in ABS-Anleihen und MBS-Anleihen(Investment Grade und Non-Investment-Grade) investieren. Dazukönnen ABCP-Anleihen, CDOs, CMOs, CMBS-Anleihen, CLNs,REMICs, RMBS-Anleihen und synthetische CDOs gehören. Diezugrunde liegenden Vermögenswerte der ABS- und MBS-Anleihen können Darlehen, Mietforderungen oder sonstigeForderungen umfassen (z. B. bei ABS-Anleihen aus Kreditkarten,Kfz-Darlehen und Studienkrediten und bei MBS-Anleihengewerbliche und private Hypothekendarlehen, die von reguliertenund zugelassenen Finanzinstituten gewährt wurden). Die ABS-und MBS-Anleihen, in die der Fonds anlegt, können Leverageeinsetzen, um die Rendite der Anleger zu erhöhen. BestimmteABS-Anleihen können in ihrer Struktur Derivate enthalten wiebeispielsweise Credit Default Swaps oder einen Korb vonDerivaten, um eine Beteiligung an der Wertentwicklung vonWertpapieren verschiedener Emittenten zu erzielen, ohne direkt indiese Wertpapiere anlegen zu müssen.

Das Engagement des Fonds in notleidenden Wertpapieren ist auf10 % seines Gesamtvermögens beschränkt, sein Engagement inContingent Convertible Bonds ist auf 20 % seinesGesamtvermögens beschränkt und sein Engagement instrukturierten Schuldverschreibungen, die als Wertpapiere gelten(die ein Derivat enthalten können) ist auf 30 % seinesGesamtvermögens beschränkt. Enthalten strukturierteSchuldverschreibungen ein Derivat, so sind die diesenstrukturierten Schuldverschreibungen zugrunde liegendenInstrumente für OGAW zulässige Anlagen.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Dieser Fonds kann in erheblichem Umfang in ABS-Anleihen,MBS-Anleihen und Schuldtiteln mit einem Rating von Non-Investment-Grade engagiert sein, und Anleger sollten dieentsprechenden Risikohinweise im Abschnitt „BesondereRisikoerwägungen“ lesen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Relativer VaR mit70 % MSCI World Index / 30 % Bloomberg Barclays GlobalAggregate Bond Index USD Hedged als geeigneteBenchmark.

Erwartete Höhe des Leverage des Fonds: 100 % desNettoinventarwerts.

Der Emerging Europe Fund strebt die Erzielung einer maximalenGesamtrendite an. Der Fonds legt mindestens 70 % seinesGesamtvermögens in Aktienwerte von Unternehmen an, die in denSchwellenländern Europas ansässig sind oder einenüberwiegenden Teil ihrer Geschäftstätigkeit in diesen Ländernausüben. Darüber hinaus kann der Fonds auch in Unternehmeninvestieren, die im Mittelmeerraum oder in angrenzenden Ländernansässig sind oder einen überwiegenden Teil ihrerGeschäftstätigkeit in diesen Ländern ausüben.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

Der Emerging Markets Bond Fund strebt die Erzielung einermaximalen Gesamtrendite an. Der Fonds legt mindestens 70 %seines Gesamtvermögens in festverzinsliche Wertpapiere vonRegierungen und Einrichtungen von Schwellenländern sowie vonUnternehmen an, die in Schwellenländern ansässig sind odereinen überwiegenden Teil ihrer Geschäftstätigkeit an Märkten inSchwellenländern ausüben. Der Fonds kann in das gesamteAnlagespektrum verfügbarer Wertpapiere, einschließlichWertpapiere ohne Investment-Grade-Rating (Non InvestmentGrade), anlegen. Das Währungsrisiko wird flexibel gemanagt.

Der Fonds ist ein CIBM-Fonds und kann über die Foreign-Access-Regelung und/oder Bond Connect und/oder andere Möglichkeiten,die von den jeweils geltenden Regelungen von Zeit zu Zeit erlaubtwerden, Direktanlagen in Höhe von maximal 20 % seinesGesamtvermögens in Onshore-Anleihen tätigen, die inFestlandchina im CIBM vertrieben werden.

Der Fonds kann mehr als 10 % (aber nicht mehr als 20 %) seinesNettoinventarwerts in Schuldverschreibungen anlegen, die vonRegierungen in Argentinien, Brasilien, Indonesien, Mexiko, denPhilippinen, Russland, der Türkei, der Ukraine und Venezuelabegeben und/oder garantiert werden, wobei diese Länder zumDatum dieses Prospekts kein Non-Investment-Grade)-Ratingaufweisen. Diese Anlagen basieren auf (i) einer Bezugnahme aufdas Gewicht des Anleihemarktes des jeweiligen Landes imUniversum für Anleihen aus Schwellenländern innerhalb des JPMorgan Emerging Markets Bond Index Global Diversified Index(obwohl dieser Fonds kein indexnachbildender Fonds ist, wird derAnlageberater die Gewichtung der Bestandteile der Benchmark beiseiner Anlageentscheidung berücksichtigen), und/oder (ii) dem

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fachkundigen Urteil des Anlageberaters, dessen Gründe für dieAnlage eine vorteilhafte/positive Prognose hinsichtlich desbetreffenden staatlichen/ausländischen Emittenten, das Potenzialfür ein besseres Rating und die erwarteten Wertänderungen dieserAnlagen aufgrund geänderter Ratings sein können. Aufgrund vonMarktbewegungen sowie von Änderungen des Bonitäts-/Anlageratings kann sich das Engagement im Laufe der Zeitändern. Die oben stehenden Länder dienen nur als Referenz undkönnen sich ohne gesonderte Mitteilung an die Anleger ändern.

Das Engagement des Fonds in Contingent Convertible Bonds darf10 % des Gesamtvermögens und das Engagement des Fonds innotleidenden Wertpapieren 10 % seines Gesamtvermögens nichtübersteigen.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Relativer VaR, mitdem JP Morgan Emerging Markets Bond Index GlobalDiversified Index als geeignete Benchmark.

Erwartete Höhe des Leverage des Fonds: 150 % desNettoinventarwertes.

Der Emerging Markets Corporate Bond Fund strebt dieErzielung einer maximalen Gesamtrendite an. Hierzu legt ermindestens 70 % seines Gesamtvermögens in festverzinslichenWertpapieren von Unternehmen an, die in den Schwellenländernansässig sind oder dort den überwiegenden Teil ihrerGeschäftstätigkeit ausüben. Das Währungsrisiko wird flexibelgemanagt.

Der Fonds ist ein CIBM-Fonds und kann über die Foreign-Access-Regelung und/oder Bond Connect und/oder andere Möglichkeiten,die von den jeweils geltenden Regelungen von Zeit zu Zeit erlaubtwerden, Direktanlagen in Höhe von maximal 20 % seinesGesamtvermögens in Onshore-Anleihen tätigen, die inFestlandchina im CIBM vertrieben werden.

Das Engagement des Fonds in Contingent Convertible Bonds darf20 % des Gesamtvermögens und das Engagement des Fonds innotleidenden Wertpapieren 10 % seines Gesamtvermögens nichtübersteigen.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Relativer VaR, mitdem JPMorgan Corporate Emerging Markets Bond IndexBroad Diversified Index als geeignete Benchmark.

Erwartete Höhe des Leverage des Fonds: 250 % desNettoinventarwertes.

Der Emering Markets Equity Income Fund strebt die Erzielungüberdurchschnittlicher Erträge aus seinen Anlagen in Aktienwertebei gleichzeitigem langfristigem Kapitalwachstum an. Der Fondslegt weltweit mindestens 70 % seines Gesamtvermögens inAktienwerte von Unternehmen an, die in Schwellenländernansässig sind oder dort einen überwiegenden Teil ihrerGeschäftstätigkeit ausüben. Eine Anlage kann zudem inAktienwerte von Unternehmen erfolgen, die in Märkten derIndustrieländer ansässig sind oder einen überwiegenden Teil ihrer

Geschäftstätigkeit an diesen Märkten ausüben und die einenSchwerpunkt ihrer Geschäftstätigkeit in den Märkten derSchwellenländer haben.

Der Fonds ist ein Stock-Connect-Fonds und kann über die StockConnects Direktanlagen in Höhe von maximal 20 % seinesGesamtvermögens in der VRC tätigen.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

Der Emerging Markets Fund strebt die Erzielung einermaximalen Gesamtrendite an. Der Fonds legt weltweit mindestens70 % seines Gesamtvermögens in Aktienwerte von Unternehmenan, die in Schwellenländern ansässig sind oder dort einenüberwiegenden Teil ihrer Geschäftstätigkeit ausüben. Eine Anlagekann zudem in Aktienwerte von Unternehmen erfolgen, die inMärkten der Industrieländer ansässig sind oder einenüberwiegenden Teil ihrer Geschäftstätigkeit an diesen Märktenausüben und die einen Schwerpunkt ihrer Geschäftstätigkeit in denMärkten der Schwellenländer haben.

Der Fonds ist ein Stock-Connect-Fonds und kann über die StockConnects Direktanlagen in Höhe von maximal 20 % seinesGesamtvermögens in der VRC tätigen.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

Der Emerging Markets Local Currency Bond Fund strebt dieErzielung einer maximalen Gesamtrendite an. Der Fonds legtmindestens 70 % seines Gesamtvermögens in festverzinslichen,auf lokale Währungen lautenden Wertpapieren an, die vonRegierungen und Einrichtungen von Schwellenländern sowie vonUnternehmen, die in Schwellenländern ansässig sind oder einenüberwiegenden Teil ihrer Geschäftstätigkeit ausüben, begebenwerden. Der Fonds kann das gesamte Anlagespektrumverfügbarer Wertpapiere, einschließlich Wertpapieren ohneInvestment-Grade-Rating (Non Investment Grade), nutzen. DasWährungsrisiko wird flexibel gemanagt.

Das Engagement des Fonds in notleidenden Wertpapieren ist auf10 % seines Gesamtvermögens und sein Engagement inContingent Convertible Bonds auf 5 % des Gesamtvermögensnicht beschränkt.

Der Fonds ist ein RQFII-Zugangsfonds und kann über die RQFII-Quote Direktanlagen in Höhe von maximal 20 % seinesGesamtvermögens in der VRC tätigen.

Der Fonds ist ein CIBM-Fonds und kann über die Foreign-Access-Regelung und/oder Bond Connect und/oder andere Möglichkeiten,die nach den jeweils geltenden Regelungen erlaubt sind,Direktanlagen in Höhe von maximal 20 % seinesGesamtvermögens in Onshore-Anleihen tätigen, die inFestlandchina am CIBM vertrieben werden. Der Fonds kann bis zu20 % seines Gesamtvermögens in der VRC über die RQFII-Quote,die Foreign-Access-Regelung und/oder Bond Connect anlegen.

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Der Fonds kann mehr als 10 % (aber nicht mehr als 20 %) seinesNettoinventarwerts in Schuldverschreibungen anlegen, die vonRegierungen in Brasilien, Indonesien, Russland, RepublikSüdafrika, Türkei und Ungarn begeben und/oder garantiertwerden, wobei diese Länder zum Datum dieses Prospekts keinInvestment-Grade-Rating (Non Investment Grade) aufweisen.Diese Anlagen basieren auf (i) einer Bezugnahme auf das Gewichtdes Anleihemarktes des jeweiligen Landes im Universum fürAnleihen aus Schwellenländern innerhalb des JP Morgan GBI-EMGlobal Diversified Index (obwohl dieser Fonds keinindexnachbildender Fonds ist, wird der Anlageberater dieGewichtung der Bestandteile der Benchmark bei seinerAnlageentscheidung berücksichtigen), und/oder (ii) demfachkundigen Urteil des Anlageberaters, dessen Gründe für dieAnlage eine vorteilhafte/positive Prognose hinsichtlich desbetreffenden staatlichen/ausländischen Emittenten, das Potenzialfür ein besseres Rating und die erwarteten Wertänderungen dieserAnlagen aufgrund geänderter Ratings sein können. Aufgrund vonMarktbewegungen sowie von Änderungen des Bonitäts-/Anlageratings kann sich das Engagement im Laufe der Zeitändern. Die oben stehenden Länder dienen nur als Referenz undkönnen sich ohne gesonderte Mitteilung an die Anleger ändern.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Relativer VaR, mitdem JP Morgan GBI-EM Global Diversified Index alsgeeignete Benchmark.

Erwartete Höhe des Leverage des Fonds: 480 % desNettoinventarwertes.

Der ESG Emerging Markets Blended Bond Fund strebt dieErzielung einer maximalen Gesamtrendite an. Der Fonds legtmindestens 70 % seines Gesamtvermögens in festverzinslichenWertpapieren an, die von Staaten und staatlichen Stellen inSchwellenländern sowie von Gesellschaften, die ihren Sitz inSchwellenländern haben oder den überwiegenden Teil ihrerGeschäftstätigkeit dort ausüben, ausgegeben werden, aufWährungen von Schwellenländern und Nicht-Schwellenländernlauten und im J.P. Morgan ESG Blended Emerging Market BondIndex (Sovereign) (der „Index“ und die darin enthaltenenWertpapiere die „Index-Wertpapiere“) enthalten sind. Der Indexstellt das Anlageuniversum für mindestens 70 % desGesamtvermögens des Fonds dar. Die Gewichtung der Index-Wertpapiere innerhalb des Portfolios des Fonds kann von derGewichtung der Wertpapiere im Index abweichen, da der Fondsaktiv verwaltet wird und den Index nicht nachbilden will. Es istbeabsichtigt, eine flexible Vermögensallokation durchzuführen,und der Fonds wird in der Lage sein, seine Positionen inWährungen und Emittenten in Abhängigkeit von den jeweiligenMarktbedingungen und anderen Faktoren zu verändern undanzupassen.

Bei der Auswahl der Index-Wertpapiere berücksichtigt derAnlageberater neben anderen Anlagekriterien die ESG-Eigenschaften des betreffenden Emittenten. Der Anlageberateranalysiert, welche ESG-Faktoren die ESG-Bewertung einesEmittenten in dem Index und allgemein seine ESG-Leistungbeeinflussen. Um diese Analyse vorzunehmen, kann derAnlageberater Daten von externen ESG-Bewertungsanbietern,eigene Modelle und lokale Informationen verwenden, sowieOrtsbesichtigungen durchführen.

Die Indexmethodik bewertet und klassifiziert potenzielleBestandteile nach ihren ESG-Eigenschaften im Vergleich zu denWettbewerbern in ihrer Branche. Das heißt, dass derIndexanbieter, die J.P. Morgan LLC, eine Bewertung derNachhaltigkeit und der ethischen Auswirkungen dieserBestandteile nach einer im Voraus festgelegten Methodikvornimmt. Weitere Informationen finden Sie unter https://markets.jpmorgan.com/research/email/2ensj10e/R2khCRKt20WdHQPwT2S-OQ/GPS-2634457-0.

Der Fonds kann darüber hinaus in festverzinslichen Wertpapierenvon Emittenten aus Schwellenländern und Nicht-Schwellenländernanlegen, die zum Zeitpunkt des Kaufs nicht im oben genanntenIndex enthalten sind, jedoch nach Ansicht des Anlageberaters(neben anderen Anlagekriterien) vergleichbare ESG-Kriterienerfüllen.

Der Fonds kann das gesamte Spektrum festverzinslicherWertpapiere, einschließlich Wertpapieren mit einem Rating vonNon-Investment-Grade, nutzen. Anlagen in hochrentierlichenfestverzinslichen Wertpapieren werden voraussichtlich einenwesentlichen Teil des Portfolios ausmachen und 50 % desNettoinventarwerts des Fonds überschreiten.

Der Fonds ist ein CIBM-Fonds und kann über die Foreign-Access-Regelung und/oder Bond Connect und/oder andere Möglichkeiten,die von den jeweils geltenden Regelungen von Zeit zu Zeit erlaubtwerden, Direktanlagen in Höhe von maximal 20 % seinesGesamtvermögens in Onshore-Anleihen tätigen, die inFestlandchina im CIBM vertrieben werden.

Der Fonds kann mehr als 10 % (aber nicht mehr als 20 %) seinesNettoinventarwerts in Schuldverschreibungen anlegen, die vonRegierungen in Argentinien, Brasilien, Indonesien, Mexiko,Philippinen, Russland, Republik Südafrika, Türkei, Ukraine undUngarn begeben und/oder garantiert werden, wobei diese Länderzum Datum dieses Prospekts nicht ein Investment-Grade-Ratingaufweisen. Diese Anlagen basieren auf (i) einer Bezugnahme aufdas Gewicht des Anleihemarktes des jeweiligen Landes imUniversum für Anleihen aus Schwellenländern innerhalb des J.P.Morgan ESG Blended Emerging Market Bond Index (Sovereign)(obwohl dieser Fonds kein indexnachbildender Fonds ist, wird derAnlageberater die Gewichtung der Bestandteile der Benchmark beiseiner Anlageentscheidung berücksichtigen), und/oder (ii) demfachkundigen Urteil des Anlageberaters, dessen Gründe für dieAnlage eine vorteilhafte/positive Prognose hinsichtlich desbetreffenden staatlichen/ausländischen Emittenten, das Potenzialfür ein besseres Rating und die erwarteten Wertänderungen dieserAnlagen aufgrund geänderter Ratings sein können. Aufgrund vonMarktbewegungen sowie von Änderungen des Bonitäts-/Anlageratings kann sich das Engagement im Laufe der Zeitändern. Die oben stehenden Länder dienen nur als Referenz undkönnen sich ohne gesonderte Mitteilung an die Anleger ändern.

Das Währungsrisiko wird flexibel gemanagt.

Das Engagement des Fonds in notleidenden Wertpapieren ist auf10 % seines Gesamtvermögens beschränkt und sein Engagementin Contingent Convertible Bonds darf 10 % seinesGesamtvermögens nicht übersteigen.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

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Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Relativer VaR mitdem J.P. Morgan ESG Blended Emerging Market Bond Index(Sovereign) als geeignete Benchmark.

Erwartete Höhe des Leverage des Fonds: 550 % desNettoinventarwertes.

Der ESG Emerging Markets Bond Fund strebt die Erzielungeiner maximalen Gesamtrendite an. Der Fonds legt mindestens70 % seines Gesamtvermögens in festverzinslichen Wertpapierenan, die von Staaten und staatlichen Stellen in Schwellenländernsowie von Gesellschaften, die ihren Sitz in Schwellenländernhaben oder den überwiegenden Teil ihrer Geschäftstätigkeit dortausüben, ausgegeben werden und im J.P. Morgan ESG EmergingMarket Bond Index Global Diversified (der „Index“, und die darinenthaltenen Wertpapiere die „Index-Wertpapiere“) enthalten sind.Der Index stellt das Anlageuniversum für mindestens 70 % desGesamtvermögens des Fonds dar. Die Gewichtung der Index-Wertpapiere innerhalb des Portfolios des Fonds kann von derGewichtung der Wertpapiere im Index abweichen, da der Fondsaktiv verwaltet wird und den Index nicht nachbilden will.

Bei der Auswahl der Index-Wertpapiere berücksichtigt derAnlageberater neben anderen Anlagekriterien die ESG-Eigenschaften des betreffenden Emittenten. Der Anlageberateranalysiert, welche ESG-Faktoren die ESG-Bewertung einesEmittenten in dem Index und allgemein seine ESG-Leistungbeeinflussen. Um diese Analyse vorzunehmen, kann derAnlageberater Daten von externen ESG-Bewertungsanbietern,eigene Modelle und lokale Informationen verwenden, sowieOrtsbesichtigungen durchführen.

Die Indexmethodik bewertet und klassifiziert potenzielleBestandteile nach ihren ESG-Eigenschaften im Vergleich zu denWettbewerbern in ihrer Branche. Das heißt, dass derIndexanbieter, die J.P. Morgan LLC, eine Bewertung derNachhaltigkeit und der ethischen Auswirkungen dieserBestandteile nach einer im Voraus festgelegten Methodikvornimmt. Weitere Informationen finden Sie unter https://markets.jpmorgan.com/research/email/2ensj10e/R2khCRKt20WdHQPwT2S-OQ/GPS-2634457-0.

Der Fonds kann darüber hinaus in festverzinsliche Wertpapiereeines Emittenten anlegen, der zum Zeitpunkt des Kaufs nicht imIndex enthalten ist, jedoch nach Ansicht des Anlageberaters(neben anderen Anlagekriterien) vergleichbare ESG-Kriterienerfüllt.

Der Fonds kann das gesamte Spektrum festverzinslicherWertpapiere, einschließlich Wertpapieren mit einem Rating vonNon-Investment-Grade, nutzen. Anlagen in hochrentierlichenfestverzinslichen Wertpapieren werden voraussichtlich einenwesentlichen Teil des Portfolios ausmachen und 50 % desNettoinventarwerts des Fonds überschreiten.

Der Fonds ist ein CIBM-Fonds und kann über die Foreign-Access-Regelung und/oder Bond Connect und/oder andere Möglichkeiten,die von den jeweils geltenden Regelungen von Zeit zu Zeit erlaubtwerden, Direktanlagen in Höhe von maximal 20 % seinesGesamtvermögens in Onshore-Anleihen tätigen, die inFestlandchina im CIBM vertrieben werden.

Der Fonds kann mehr als 10 % (aber nicht mehr als 20 %) seinesNettoinventarwerts in Schuldverschreibungen anlegen, die von

Regierungen in Argentinien, Brasilien, Indonesien, Mexiko,Philippinen, Russland, Türkei und Ukraine begeben und/odergarantiert werden, wobei diese Länder zum Datum diesesProspekts ein Rating von Non-Investment-Grade aufweisen. DieseAnlagen basieren auf (i) einer Bezugnahme auf das Gewicht desAnleihemarktes des jeweiligen Landes im Universum für Anleihenaus Schwellenländern innerhalb des J.P. Morgan ESG EmergingMarket Bond Index Global Diversified (obwohl dieser Fonds keinindexnachbildender Fonds ist, wird der Anlageberater dieGewichtung der Bestandteile der Benchmark bei seinerAnlageentscheidung berücksichtigen), und/oder (ii) demfachkundigen Urteil des Anlageberaters, dessen Gründe für dieAnlage eine vorteilhafte/positive Prognose hinsichtlich desbetreffenden staatlichen/ausländischen Emittenten, das Potenzialfür ein besseres Rating und die erwarteten Wertänderungen dieserAnlagen aufgrund geänderter Ratings sein können. Aufgrund vonMarktbewegungen sowie von Änderungen des Bonitäts-/Anlageratings kann sich das Engagement im Laufe der Zeitändern. Die oben stehenden Länder dienen nur als Referenz undkönnen sich ohne gesonderte Mitteilung an die Anleger ändern.

Das Währungsrisiko wird flexibel gemanagt.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Das Engagement des Fonds in notleidenden Wertpapieren ist auf10 % seines Gesamtvermögens beschränkt und sein Engagementin Contingent Convertible Bonds darf 10 % seinesGesamtvermögens nicht übersteigen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Relativer VaR mitdem J.P. Morgan ESG Emerging Market Bond Index GlobalDiversified als geeignete Benchmark.

Erwartete Höhe des Leverage des Fonds: 150 % desNettoinventarwertes.

Der ESG Emerging Markets Corporate Bond Fund strebt dieErzielung einer maximalen Gesamtrendite an. Der Fonds legtmindestens 70 % seines Gesamtvermögens in festverzinslichenWertpapieren an, die von Gesellschaften, die ihren Sitz inSchwellenländern haben oder den überwiegenden Teil ihrerGeschäftstätigkeit dort ausüben, ausgegeben werden und im J.P. Morgan ESG Corporate Emerging Market Bond Index BroadDiversified (der „Index“ und die darin enthaltenen Wertpapiere die„Index-Wertpapiere“) enthalten sind. Der Index stellt dasAnlageuniversum für mindestens 70 % des Gesamtvermögensdes Fonds dar. Die Gewichtung der Index-Wertpapiere innerhalbdes Portfolios des Fonds kann von der Gewichtung derWertpapiere im Index abweichen, da der Fonds aktiv verwaltetwird und den Index nicht nachbilden will.

Bei der Auswahl der Index-Wertpapiere berücksichtigt derAnlageberater neben anderen Anlagekriterien die ESG-Eigenschaften des betreffenden Emittenten. Der Anlageberateranalysiert, welche ESG-Faktoren die ESG-Bewertung einesEmittenten in dem Index und allgemein seine ESG-Leistungbeeinflussen. Um diese Analyse vorzunehmen, kann derAnlageberater Daten von externen ESG-Bewertungsanbietern,eigene Modelle und lokale Informationen verwenden, sowieOrtsbesichtigungen durchführen.

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Die Indexmethodik bewertet und klassifiziert potenzielleBestandteile nach ihren ESG-Eigenschaften im Vergleich zu denWettbewerbern in ihrer Branche. Das heißt, dass der IndexanbieterJ.P. Morgan LLC eine Bewertung der Nachhaltigkeit und derethischen Auswirkungen dieser Bestandteile nach einer im Vorausfestgelegten Methodik vornimmt. Weitere Informationen finden Sieunter https://markets.jpmorgan.com/research/email/2ensj10e/R2khCRKt20WdHQPwT2S-OQ/GPS-2634457-0.

Der Fonds kann darüber hinaus in festverzinsliche Wertpapiereeines Emittenten anlegen, der zum Zeitpunkt des Kaufs nicht imoben genannten Index enthalten ist, jedoch nach Ansicht desAnlageberaters (neben anderen Anlagekriterien) vergleichbareESG-Kriterien erfüllt.

Der Fonds kann das gesamte Spektrum festverzinslicherWertpapiere, einschließlich Wertpapieren mit einem Rating vonNon-Investment-Grade, nutzen. Anlagen in hochrentierlichenfestverzinslichen Wertpapieren werden voraussichtlich einenwesentlichen Teil des Portfolios ausmachen und 50 % desNettoinventarwerts des Fonds überschreiten.

Der Fonds ist ein CIBM-Fonds und kann über die Foreign-Access-Regelung und/oder Bond Connect und/oder andere Möglichkeiten,die von den jeweils geltenden Regelungen von Zeit zu Zeit erlaubtwerden, Direktanlagen in Höhe von maximal 20 % seinesGesamtvermögens in Onshore-Anleihen tätigen, die inFestlandchina im CIBM vertrieben werden.

Der Fonds kann mehr als 10 % (aber nicht mehr als 20 %) seinesNettoinventarwerts in Schuldverschreibungen anlegen, die vonRegierungen in Argentinien, Brasilien, Indonesien, Mexiko, denPhilippinen, Russland, der Republik Südafrika, der Türkei, derUkraine und Ungarn begeben und/oder garantiert werden, wobeidiese Länder zum Datum dieses Prospekts ein Rating von Non-Investment-Grade aufweisen. Diese Anlagen basieren auf (i) einerBezugnahme auf das Gewicht des Anleihemarktes des jeweiligenLandes im Universum für Anleihen aus Schwellenländerninnerhalb des J.P. Morgan ESG Corporate Emerging Market BondIndex Diversified (obwohl dieser Fonds kein indexnachbildenderFonds ist, wird der Anlageberater die Gewichtung der Bestandteileder Benchmark bei seiner Anlageentscheidung berücksichtigen),und/oder (ii) dem fachkundigen Urteil des Anlageberaters, dessenGründe für die Anlage eine vorteilhafte/positive Prognosehinsichtlich des betreffenden staatlichen/ausländischenEmittenten, das Potenzial für ein besseres Rating und dieerwarteten Wertänderungen dieser Anlagen aufgrund geänderterRatings sein können. Aufgrund von Marktbewegungen sowie vonÄnderungen des Bonitäts-/ Anlageratings kann sich dasEngagement im Laufe der Zeit ändern. Die oben stehendenLänder dienen nur als Referenz und können sich ohne gesonderteMitteilung an die Anleger ändern.

Das Währungsrisiko wird flexibel gemanagt.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Das Engagement des Fonds in notleidenden Wertpapieren ist auf10 % seines Gesamtvermögens beschränkt und sein Engagementin Contingent Convertible Bonds darf 20 % seinesGesamtvermögens nicht übersteigen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Relativer VaR mitdem J.P. Morgan ESG Corporate Emerging Market BondIndex Broad Diversified als geeignete Benchmark.

Erwartete Höhe des Leverage des Fonds: 250 % desNettoinventarwertes.

Der ESG Emerging Markets Local Currency Bond Fund strebtdie Erzielung einer maximalen Gesamtrendite an. Der Fonds legtmindestens 70 % seines Gesamtvermögens in festverzinslichenWertpapieren an, die von Regierungen von Schwellenländernausgegeben werden, auf die Währung des jeweiligenSchwellenlandes lauten und im J.P. Morgan ESG GovernmentBond Index – Emerging Market Global Diversified (der „Index“ unddie darin enthaltenen Wertpapiere die „Index-Wertpapiere“)enthalten sind. Der Index stellt das Anlageuniversum fürmindestens 70 % des Gesamtvermögens des Fonds dar. DieGewichtung der Index-Wertpapiere innerhalb des Portfolios desFonds kann von der Gewichtung der Wertpapiere im Indexabweichen, da der Fonds aktiv verwaltet wird und den Index nichtnachbilden will.

Bei der Auswahl der Index-Wertpapiere berücksichtigt derAnlageberater neben anderen Anlagekriterien die ESG-Eigenschaften des betreffenden Emittenten. Der Anlageberateranalysiert, welche ESG-Faktoren die ESG-Bewertung einesEmittenten in dem Index und allgemein seine ESG-Leistungbeeinflussen. Um diese Analyse vorzunehmen, kann derAnlageberater Daten von externen ESG-Bewertungsanbietern,eigene Modelle und lokale Informationen verwenden, sowieOrtsbesichtigungen durchführen.

Die Indexmethodik bewertet und klassifiziert potenzielleBestandteile nach ihren ESG-Eigenschaften im Vergleich zu denWettbewerbern in ihrer Branche. Das heißt, dass der IndexanbieterJ.P. Morgan LLC eine Bewertung der Nachhaltigkeit und derethischen Auswirkungen dieser Bestandteile nach einer im Vorausfestgelegten Methodik vornimmt. Weitere Informationen finden Sieunter https://markets.jpmorgan.com/research/email/2ensj10e/R2khCRKt20WdHQPwT2S-OQ/GPS-2634457-0.

Der Fonds kann darüber hinaus in festverzinsliche Wertpapiereeines Emittenten anlegen, der zum Zeitpunkt des Kaufs nicht imoben genannten Index enthalten ist, jedoch nach Ansicht desAnlageberaters (neben anderen Anlagekriterien) vergleichbareESG-Kriterien erfüllt.

Der Fonds kann das gesamte Spektrum festverzinslicherWertpapiere, einschließlich Wertpapieren mit einem Rating vonNon-Investment-Grade, nutzen. Anlagen in hochrentierlichefestverzinsliche Wertpapiere werden voraussichtlich einenwesentlichen Teil des Portfolios ausmachen und, je nachMarktbedingungen, 30 % des Nettoinventarwerts des Fondsüberschreiten.

Der Fonds ist ein CIBM-Fonds und kann über die Foreign-Access-Regelung und/oder Bond Connect und/oder andere Möglichkeiten,die von den jeweils geltenden Regelungen von Zeit zu Zeit erlaubtwerden, Direktanlagen in Höhe von maximal 20 % seinesGesamtvermögens in Onshore-Anleihen tätigen, die inFestlandchina im CIBM vertrieben werden.

Der Fonds kann mehr als 10 % (aber nicht mehr als 20 %) seinesNettoinventarwerts in Schuldverschreibungen anlegen, die von

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Regierungen in Brasilien, Indonesien, Russland, der RepublikSüdafrika, der Türkei und Ungarn begeben und/oder garantiertwerden, wobei diese Länder zum Datum dieses Prospekts einRating von Non-Investment-Grade aufweisen. Diese Anlagenbasieren auf (i) einer Bezugnahme auf das Gewicht desAnleihemarktes des jeweiligen Landes im Universum für Anleihenaus Schwellenländern innerhalb des J.P. Morgan ESGGovernment Bond Index – Emerging Market Global Diversified(obwohl dieser Fonds kein indexnachbildender Fonds ist, wird derAnlageberater die Gewichtung der Bestandteile der Benchmark beiseiner Anlageentscheidung berücksichtigen), und/oder (ii) demfachkundigen Urteil des Anlageberaters, dessen Gründe für dieAnlage eine vorteilhafte/positive Prognose hinsichtlich desbetreffenden staatlichen/ausländischen Emittenten, das Potenzialfür ein besseres Rating und die erwarteten Wertänderungen dieserAnlagen aufgrund geänderter Ratings sein können. Aufgrund vonMarktbewegungen sowie von Änderungen des Bonitäts-/Anlageratings kann sich das Engagement im Laufe der Zeitändern. Die oben stehenden Länder dienen nur als Referenz undkönnen sich ohne gesonderte Mitteilung an die Anleger ändern.

Das Währungsrisiko wird flexibel gemanagt.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Das Engagement des Fonds in notleidenden Wertpapieren ist auf10 % seines Gesamtvermögens beschränkt und sein Engagementin Contingent Convertible Bonds darf 5 % seinesGesamtvermögens nicht übersteigen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Relativer VaR mitdem J.P. Morgan ESG Global Bond Index -– Emerging MarketGlobal Diversified Index als geeignete Benchmark.

Erwartete Höhe des Leverage des Fonds: 480 % desNettoinventarwertes.

Der ESG Fixed Income Global Opportunities Fund zielt daraufab, den Gesamtertrag auf eine Weise zu maximieren, die mit denESG-Grundsätzen (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung)im Einklang steht. Der Fonds legt mindestens 70 % seinesGesamtvermögens in festverzinslichen auf verschiedeneWährungen lautenden Wertpapieren an, die von Regierungen,Einrichtungen oder Unternehmen weltweit begeben werden. DerFonds kann das gesamte Anlagespektrum verfügbarerWertpapiere, einschließlich Wertpapiere ohne Investment-Grade-Rating (Non-Investment Grade), nutzen. Die Basiswährung desFonds ist der Euro, das Währungsrisiko wird flexibel gemanagt.Die Vermögensallokation des Fonds wird seine Euro-Basiswährung widerspiegeln, weshalb die Zusammensetzung desPortfolios von der eines ähnlichen Fonds mit einer auf US-Dollarlautenden Basiswährung abweichen kann.

Der Anlageberater wird bei der Auswahl der Direktanlagen desFonds (im Gegensatz zu Wertpapieren, die über Organismen fürgemeinsame Anlagen gehalten werden) neben den obengenannten Anlagekriterien die ESG-Eigenschaftenberücksichtigen. Der Anlageberater beabsichtigt, Direktanlagen inWertpapieren von Emittenten auszuschließen, die unter anderemengagiert sind in oder Verbindungen unterhalten mit folgendenBranchen: umstrittene Waffen (Kernwaffen, Streumunition,biologisch-chemische Waffen, Landminen, Laserblendwaffen,abgereichertes Uran oder Brandwaffen); Unternehmen, die einen

begrenzten Anteil ihres Umsatzes aus der Förderung undErzeugung von Kraftwerkskohle erzielen; Tabakproduzenten;Emittenten, die einen begrenzten Anteil ihres Umsatzes aus demEinzelhandel mit, dem Vertrieb und der Lizenzierung von Tabakerzielen; Emittenten, die Schusswaffen herstellen, die für denVerkauf an Zivilpersonen gedacht sind, oder die einen begrenztenAnteil ihres Umsatzes aus dem Verkauf von Schusswaffen anZivilpersonen erzielen, und Emittenten, von denen angenommenwird, dass sie gegen eines oder mehrere der zehn Prinzipien desGlobal Compact der Vereinten Nationen („UNGC“) verstoßenhaben, die die Bereiche Menschenrechte, Arbeitsstandards,Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung umfassen. Der UNGCist eine Initiative der Vereinten Nationen zur Umsetzunguniverseller Nachhaltigkeitsprinzipien. Weitere Einzelheiten zu denESG-Eigenschaften (und den anwendbaren Ebenen) finden Sieauf der BlackRock-Website unter https://www.blackrock.com/corporate/literature/publication/blackrock-baseline-screens-in-europe-middleeast-and-africa.pdf.

Der Anlageberater beabsichtigt ferner, in „grüne Anleihen“ (gemäßseiner eigenen Methodik, die sich an den Grundsätzen für grüneAnleihen der International Capital Markets Association orientiert,)zu investieren und Direktanlagen in Wertpapieren von Emittentenzu begrenzen, die an Folgendem beteiligt sind: Besitz oder Betriebvon Aktivitäten oder Einrichtungen, die mit Glücksspiel imZusammenhang stehen; Produktions-, Liefer- undBergbauaktivitäten, die mit Kernkraft im Zusammenhang stehen,sowie Produktion von Materialien der Erwachsenenunterhaltung.

Zur Durchführung dieser Analyse und Ausschlüsse beabsichtigtder Anlageberater, Daten externer ESG-Anbieter, eigene Modelleund lokale Informationen zu nutzen.

Der Fonds ist ein CIBM-Fonds und kann über die Foreign-Access-Regelung und/oder Bond Connect und/oder andere Möglichkeiten,die nach den jeweils geltenden Regelungen erlaubt sind,Direktanlagen in Höhe von bis zu 20 % seines Gesamtvermögensin Onshore-Bonds, die am CIBM in Festlandchina vertriebenwerden, tätigen.

Im Rahmen seines Anlageziels kann der Fonds bis zu 100 %seines Gesamtvermögens in ABS- und MBS-Anleihen investieren.ABS- und MBS-Anleihen sind Schuldinstrumente, die mitlaufenden Einkünften aus einem zugrunde liegenden Pool vonVermögenswerten bzw. Hypothekendarlehen unterlegt oderbesichert sind. Diese ABS- und MBS-Anleihen werden Anlagen inSektoren umfassen, die vom Anlageberater (entsprechend seinereigenen Methodik) als Sektoren mit stärkeren sozialen oderökologischen Auswirkungen identifiziert wurden. Es wird erwartet,dass die meisten der vom Fonds gehaltenen ABS- und MBS-Anleihen ein Investment-Grade-Rating aufweisen werden, aber derFonds kann das gesamte Spektrum der verfügbaren ABS- undMBS-Anleihen nutzen, einschließlich Non-Investment-Grade-Instrumenten. Zu den vom Fonds gehaltenen ABS- und MBS-Anleihen können ABCP-Anleihen, CDOs, CMOs, CMBS-Anleihen,CLNs, REMICs, RMBS-Anleihen und synthetische CDOs gehören.Die Emittenten von ABS- und MBS-Anleihen könnenUnternehmen, Regierungen oder Kommunen sein, insbesonderekann der Fonds MBS-Anleihen halten, die von staatlichgeförderten Unternehmen begeben werden („Agency MBS“). DieBasiswerte der ABS- und MBS-Anleihen können Darlehen,Mietforderungen oder sonstige Forderungen umfassen (z. B. beiABS-Anleihen aus Kreditkarten, Kfz-Darlehen und Studienkreditenund bei MBS-Anleihen aus gewerblichen und privaten

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Hypothekendarlehen, die von regulierten und zugelassenenFinanzinstituten gewährt wurden). Obwohl dies in der Regel nichtder Fall sein wird, können die ABS- und MBS-Anleihen, in denender Fonds anlegt, Leverage einsetzen, um die Rendite der Anlegerzu erhöhen.

Das Engagement des Fonds in Contingent Convertible Bonds darf20 % seines Gesamtvermögens nicht übersteigen. DasEngagement des Fonds in notleidenden Wertpapieren ist auf 10 %seines Gesamtvermögens beschränkt.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen. Wenn derFonds Derivate einsetzt, kann dies unterschiedlich hohes Markt-Leverage zur Folge haben (d. h. wenn der Fonds ein Engagementeingeht, das den Wert seines Vermögens übersteigt), und mitunterkann dieses Markt-Leverage hoch sein. Der Einsatz von Derivatenführt aufgrund der vorgeschriebenen Berechnungsmethode (d. h.Leverage ist die Summe oder der Brutto-Nominalwert desEngagements, das durch die eingesetzten Derivate entsteht)unweigerlich zu Leverage. Hohes Leverage ist nicht unbedingt einHinweis auf ein hohes Risiko.

Dieser Fonds kann in erheblichem Umfang in ABS-Anleihen,MBS-Anleihen und Schuldtiteln ohne Investment-Grade-Rating engagiert sein, und Anleger sollten dieentsprechenden Risikohinweise im Abschnitt „BesondereRisikoerwägungen“ lesen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Absoluter VaR.

Erwartete Höhe des Leverage des Fonds: 550 % desNettoinventarwertes. Das Leverage ist für sich genommenkein genauer Risikoindikator, da ein höheres Leverage nichtnotwendigerweise ein höheres Risiko impliziert. Dieser Fondsweist aufgrund der Art undWeise, wie er derivativeFinanzinstrumente einsetzt (z. B. durch den Einsatz vonFutures, Swaps, Optionen und Termingeschäften sowiekurzfristigen Zinsderivaten, die jeweils das Leverage erhöhenkönnen), ein höheres Brutto-Leverage auf als viele andereFonds. Insbesondere kurzfristige Zinsderivate könnenaufgrund der hohen, mit diesen Instrumenten verbundenenNominalwerte im Verhältnis zur aufgebautenDurationsposition zu einem erhöhten Leverage beitragen. Dadieser Fonds Derivate einsetzt, kann er ein höheres Leverageals andere Fonds aufweisen. Zwar kann das Leverage dazubeitragen, die Gesamtrendite des Fonds zu erhöhen, es kannjedoch auch die Verluste erhöhen. Insgesamt könnte derEinsatz von Leverage durch den Fonds in einemMarkt, dersich nachteilig auf die Anlagen des Fonds auswirkt, einenVerlust für den Fonds zur Folge haben. Anleger solltenbeachten, dass die erwartete Höhe des Leverage unterbestimmten Umständen überschritten werden kann. Dabeierrechnet sich das Leverage aus der Summe derNominalbeträge der Brutto-Positionen, die durch dieverwendeten Derivate gebildet werden.

Der ESGMulti-Asset Fund verfolgt eineVermögensallokationspolitik, welche die Erzielung einermaximalen Gesamtrendite in einer Weise anstrebt, die mit denGrundsätzen für Anlagen vorwiegend nach ESG-Kriterien(Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) vereinbar ist.

Der Fonds legt weltweit in das gesamte Spektrum zulässigerAnlagen an, unter anderem in Aktienwerte und festverzinslicheWertpapiere (hierzu können auch hochrentierliche festverzinslicheWertpapiere gehören), Anteile an Organismen für gemeinsameAnlagen, Barmittel, Einlagen und Geldmarktinstrumente.

Der Anlageberater wird bei der Auswahl der Direktanlagen desFonds (im Gegensatz zu Wertpapieren, die über Organismen fürgemeinsame Anlagen gehalten werden) neben den obengenannten Anlagekriterien die ESG-Eigenschaftenberücksichtigen. Der Anlageberater beabsichtigt, Direktanlagen inWertpapiere von Emittenten auszuschließen, die unter anderem infolgenden Branchen engagiert sind oder zu diesen Beziehungenunterhalten: umstrittene Waffen (Kernwaffen, Streumunition,biologisch-chemische Waffen, Landminen, Laserblendwaffen,abgereichertes Uran oder Brandwaffen); Unternehmen, die mehrals 30 % ihres Umsatzes aus der Förderung und Erzeugung vonKraftwerkskohle erzielen; Tabakproduzenten und Emittenten, diemehr als 15 % ihres Umsatzes aus dem Einzelhandel mit, demVertrieb und der Lizenzierung von Tabak erzielen; Emittenten, dieSchusswaffen herstellen, die für den Verkauf an Zivilpersonengedacht sind, oder die mehr als 5 % ihres Umsatzes aus demVerkauf von Schusswaffen an Zivilpersonen erzielen, undEmittenten, von denen angenommen wird, dass sie gegen einesoder mehrere der zehn Prinzipien des Global Compact derVereinten Nationen („UNGC“) verstoßen haben, die die BereicheMenschenrechte, Arbeitsstandards, Umweltschutz undKorruptionsbekämpfung umfassen. Der UNGC ist eine Initiativeder Vereinten Nationen zur Umsetzung universellerNachhaltigkeitsprinzipien.

Zudem beabsichtigt der Anlageberater, Direktanlagen inWertpapieren von Emittenten zu beschränken, die an Folgendembeteiligt sind: Produktion, Vertrieb oder Lizenzierung vonalkoholischen Erzeugnissen; Besitz oder Betrieb von Aktivitätenoder Einrichtungen, die mit Glücksspiel im Zusammenhangstehen; Produktions-, Liefer- und Bergbauaktivitäten, die mitKernkraft im Zusammenhang stehen, sowie Produktion vonMaterialien der Erwachsenenunterhaltung.

Zur Durchführung dieser Analyse und Ausschlüsse beabsichtigtder Anlageberater, Daten externer ESG-Anbieter, eigene Modelleund lokale Informationen zu nutzen. Der Anlageberater schließtEmittenten mit MSCI-ESG-Rating unter BBB aus.

Der Fonds verfolgt einen flexiblen Vermögensallokationsansatz(dieser umfasst u.a. ein indirektes Engagement in Waren/Rohstoffe über zulässige Anlagen, in erster Linie über Derivate aufWaren-/Rohstoffindizes und börsengehandelte Fonds (ETFs)). DerFonds kann unbegrenzt in Wertpapiere anlegen, die nicht auf dieReferenzwährung (Euro) lauten. Das Währungsrisiko des Fondswird flexibel gemanagt.

Der Fonds ist ein Stock-Connect-Fonds und kann über die StockConnects Direktanlagen in der VRC tätigen. Der Fonds ist einCIBM-Fonds und kann über die Foreign-Access-Regelung und/oder Bond Connect und/oder andere Möglichkeiten, die von denjeweils geltenden Regelungen von Zeit zu Zeit erlaubt werden,Direktanlagen tätigen. Der Fonds kann bis zu 20 % seinesGesamtvermögens in der VRC über die Stock Connects, dieForeign-Access-Regelung und/oder Bond Connect anlegen.

Im Rahmen seines Anlageziels kann der Fonds bis zu 20 % seinesGesamtvermögens in ABS-Anleihen und MBS-Anleihen

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(Investment Grade und Non-Investment-Grade) investieren. Dazukönnen ABCP-Anleihen, CDOs, CMOs, CMBS-Anleihen, CLNs,REMICs, RMBS-Anleihen und synthetische CDOs gehören. Diezugrunde liegenden Vermögenswerte der ABS- und MBS-Anleihen können Darlehen, Mietforderungen oder sonstigeForderungen umfassen (z.B. bei ABS-Anleihen aus Kreditkarten,Kfz-Darlehen und Studienkrediten und bei MBS-Anleihengewerbliche und private Hypothekendarlehen, die von reguliertenund zugelassenen Finanzinstituten gewährt wurden). Die ABS-und MBS-Anleihen, in die der Fonds anlegt, können Leverageeinsetzen, um die Erträge der Anleger zu erhöhen. BestimmteABS-Anleihen können in ihrer Struktur Derivate enthalten wiebeispielsweise Credit Default Swaps oder einen Korb vonDerivaten, um eine Beteiligung an der Wertentwicklung vonWertpapieren verschiedener Emittenten zu erzielen, ohne direkt indiese Wertpapiere anlegen zu müssen.

Das Engagement des Fonds in Contingent Convertible Bonds darf20 % seines Gesamtvermögens nicht übersteigen.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen. Der Fonds kannTotal Return Swaps und Differenzkontrakte nutzen, dieentsprechend seiner Anlagepolitik Aktien oder festverzinslicheWertpapiere und auf Aktien oder festverzinsliche Wertpapierebezogene Wertpapiere als Basiswerte haben. AusführlichereInformationen zum voraussichtlichen und maximalen Anteil vonTotal Return Swaps und Differenzkontrakten, die von dem Fondsgehalten werden, können Anleger Anhang G entnehmen.

Dieser Fonds kann in erheblichem Umfang in ABS-Anleihen,MBS-Anleihen und Schuldtiteln mit einem Rating von Non-Investment-Grade engagiert sein, und Anleger sollten dieentsprechenden Risikohinweise im Abschnitt „BesondereRisikoerwägungen“ lesen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Relativer VaR mitdem MSCI World Index 50 % und dem FTSEWorldGovernment Bond Euro Hedged Index 50 % als geeigneteBenchmark.

Erwartete Höhe des Leverage des Fonds: 300 % desNettoinventarwertes.

Der Euro Bond Fund strebt die Erzielung einer maximalenGesamtrendite an. Der Fonds investiert mindestens 80 % seinesGesamtvermögens in festverzinsliche Wertpapiere mit Investment-Grade-Rating. Mindestens 70 % seines Gesamtvermögensinvestiert der Fonds in festverzinsliche Wertpapiere, die auf Eurolauten. Das Währungsrisiko wird flexibel gemanagt.

Im Rahmen seines Anlageziels kann der Fonds bis zu 20 % seinesGesamtvermögens in ABS- und MBS-Anleihen (mit oder ohneInvestment-Grade-Rating) anlegen. Dazu können ABCP-Anleihen,CDOs, CMOs, CMBS-Anleihen, CLNs, REMICs, RMBS-Anleihenund synthetische CDOs gehören. Die Basiswerte der ABS- undMBS-Anleihen können Darlehen, Mietforderungen oder sonstigeForderungen umfassen (bei ABS-Anleihen z.B. aus Kreditkarten,Kfz- Darlehen und Studienkrediten und bei MBS-Anleihen ausgewerblichen und privaten Hypothekendarlehen, die vonregulierten und zugelassenen Finanzinstituten gewährt wurden).Die ABS- und MBS-Anleihen, in die der Fonds investiert, könnenLeverage einsetzen, um die Erträge der Anleger zu erhöhen.Bestimmte ABS-Anleihen können in ihrer Struktur Derivate wie

beispielsweise Credit Default Swaps oder einen Korb vonDerivaten enthalten, um eine Beteiligung an der Wertentwicklungvon Wertpapieren verschiedener Emittenten zu erzielen, ohnedirekt in diesen Wertpapieren anlegen zu müssen.

Das Engagement des Fonds in Contingent Convertible Bonds istauf 20 % des Gesamtvermögens begrenzt.

Der Fonds kann zu Anlagezwecken und zum Zwecke eineseffizienten Portfoliomanagements Derivate einsetzen.

Der Fonds kann ggf. in einem wesentlichen Umfang in ABS-und MBS- Anleihen sowie in Schuldtiteln mit einem Ratingvon Non-Investment-Grade angelegt sein, und die Anlegersind daher aufgefordert, die jeweiligen im Abschnitt„Erwägungen zu speziellen Risiken“ ausgeführtenRisikohinweise zu lesen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Relativer VaR unterVerwendung des Bloomberg Barclays Euro-Aggregate500mm+ Bond Index als entsprechenden Referenzindex.

Erwartete Höhe des Leverage des Fonds: 120 % desNettoinventarwertes.

Der Euro Corporate Bond Fund zielt auf einen maximalenGesamtertrag ab. Der Fonds investiert mindestens 70 % seinesGesamtvermögens in auf Euro lautende Unternehmensanleihenmit Investment-Grade-Rating. Das Währungsrisiko wird flexibelgesteuert.

Im Rahmen seines Anlageziels kann der Fonds bis zu 20 % seinesGesamtvermögens in ABS-Anleihen und MBS-Anleihen(Investment Grade und Non-Investment-Grade) investieren. Dazukönnen ABCP-Anleihen, CDOs, CMOs, CMBS-Anleihen, CLNs,REMICs, RMBS-Anleihen und synthetische CDOs gehören. DieBasiswerte der ABS- und MBS- Anleihen können Darlehen,Mietforderungen oder sonstige Forderungen umfassen (bei ABS-Anleihen z.B. aus Kreditkarten, Kfz-Darlehen und Studienkreditenund bei MBS-Anleihen aus gewerblichen und privatenHypothekendarlehen, die von regulierten und zugelassenenFinanzinstituten gewährt wurden). Die ABS- und MBS-Anleihen, indie der Fonds investiert, können Leverage einsetzen, um dieRendite der Anleger zu erhöhen. Bestimmte ABS-Anleihen könnenin ihrer Struktur Derivate wie beispielsweise Credit Default Swapsoder einen Korb von Derivaten enthalten, um eine Beteiligung ander Wertentwicklung von Wertpapieren verschiedener Emittentenzu erzielen, ohne direkt in diesen Wertpapieren anlegen zumüssen.

Das Engagement des Fonds in Contingent Convertible Bonds darf20 % seines Gesamtvermögens nicht übersteigen.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Dieser Fonds kann in erheblichem Umfang in ABS-Anleihen,MBS-Anleihen und Schuldtiteln mit einem Rating von Non-Investment-Grade engagiert sein, und Anleger sollten dieentsprechenden Risikohinweise im Abschnitt „BesondereRisikoerwägungen“ lesen.

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Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Relativer VaR mitBofA Merrill Lynch Euro Corporate Index als geeigneteBenchmark.

Erwartete Höhe des Leverage des Fonds: 100 % desNettoinventarwertes.

Der Euro Reserve Fund strebt die Erzielunggeldmarktsatzkonformer Renditen an, wobei dieses Ziel mit demZiel der Erhaltung von Kapital und Liquidität vereinbar sein muss.Der Fonds legt sein Vermögen ausschließlich in auf Eurolautenden kurzfristigen Vermögenswerten und Barmitteln gemäßden Anforderungen der Geldmarktfonds-verordnungen an, wie inAnhang A zusammengefasst. Der Fonds ist ein kurzfristigerGeldmarktfonds.

Der Fonds kann bis zu 15 % seines Gesamtvermögens inVerbriefungen und ABCP-Anleihen investieren, die ausreichendliquide sind und eine günstige Beurteilung gemäß dem internenVerfahren zur Bewertung der Kreditqualität erhalten haben.

Der Fonds kann sowohl zur Liquiditätssteuerung als auch fürzulässige Anlagezwecke in zulässige Pensionsgeschäfte undumgekehrte Pensionsgeschäfte investieren.

Der Fonds darf Derivate nur zur Absicherung der mit seinenAnlagen verbundenen Zins- oder Wechselkursrisiken einsetzen.Bei den Basiswerte der Derivate muss es sich um Zinssätze,Wechselkurse, Währungen oder die vorgenannten Basiswertenachbildende Indizes handeln.

Der Fonds verlässt sich nicht auf externe Unterstützung, um seineLiquidität zu garantieren oder den NIW pro Anteil stabil zu halten.

Der Fonds kann ggf. in einem wesentlichen Umfang inzulässige Verbriefungen und ABCP angelegt sein, und dieAnleger sind daher aufgefordert, die jeweiligen im Abschnitt„Erwägungen zu speziellen Risiken“ ausgeführtenRisikohinweise aufmerksam zu lesen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Methode.

Der Euro Short Duration Bond Fund strebt die Erzielung einermaximalen Gesamtrendite an. Der Fonds legt mindestens 80 %seines Gesamtvermögens in auf Euro lautende festverzinslicheWertpapiere mit Investment-Grade-Rating an. Mindestens 70 %des Gesamtvermögens werden in auf Euro lautendenfestverzinslichen Wertpapieren mit einer Laufzeit von weniger alsfünf Jahren angelegt. Die durchschnittliche Laufzeit beträgt nichtmehr als drei Jahre. Das Währungsrisiko wird flexibel gemanagt.

Im Rahmen seines Anlageziels kann der Fonds bis zu 20 % seinesGesamtvermögens in ABS-Anleihen und MBS-Anleihen(Investment Grade und Non-Investment-Grade) investieren. Dazukönnen ABCP-Anleihen, CDOs, CMOs, CMBS-Anleihen, CLNs,REMICs, RMBS-Anleihen und synthetische CDOs gehören. DieBasiswerte der ABS- und MBS-Anleihen können Darlehen,Mietforderungen oder sonstige Forderungen umfassen (bei ABS-Anleihen z.B. aus Kreditkarten, Kfz-Darlehen und Studienkreditenund bei MBS-Anleihen aus gewerblichen und privatenHypothekendarlehen, die von regulierten und zugelassenenFinanzinstituten gewährt wurden). Die ABS- und MBS-Anleihen, indie der Fonds investiert, können Leverage einsetzen, um die

Rendite der Anleger zu erhöhen. Bestimmte ABS-Anleihen könnenin ihrer Struktur Derivate enthalten wie beispielsweise CreditDefault Swaps oder einen Korb von Derivaten, um eine Beteiligungan der Wertentwicklung von Wertpapieren verschiedenerEmittenten zu erzielen, ohne direkt in diesen Wertpapierenanlegen zu müssen.

Das Engagement des Fonds in Contingent Convertible Bonds darf20 % seines Gesamtvermögens nicht übersteigen.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Dieser Fonds kann in erheblichem Umfang in ABS-Anleihen,MBS-Anleihen und Schuldtiteln mit einem Rating von Non-Investment-Grade engagiert sein, und Anleger sollten dieentsprechenden Risikohinweise im Abschnitt „BesondereRisikoerwägungen“ lesen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Absoluter VaR.

Erwartete Höhe des Leverage des Fonds: 120 % desNettoinventarwertes.

Der Euro-Markets Fund strebt die Erzielung einer maximalenGesamtrendite an. Der Fonds investiert mindestens 70 % seinesGesamtvermögens in Aktienwerte von Unternehmen, die in denEWU-Mitgliedstaaten ansässig sind. Darüber hinaus kann er ohneBeschränkung in EU-Mitgliedstaaten anlegen, die derEinschätzung des Anlageberaters zufolge in absehbarer Zeit derEWU beitreten werden, sowie in Aktienwerte von Unternehmen,die in anderen Ländern ansässig sind, jedoch einenüberwiegenden Teil ihrer Geschäftstätigkeit in den Ländern derEWU ausüben.

Das Engagement des Fonds in Contingent Convertible Bonds istauf 5 % seines Gesamtvermögens beschränkt.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

Der European Equity Income Fund strebt die Erzielungüberdurchschnittlicher Erträge aus seinen Anlagen in Aktienwertebei gleichzeitigem langfristigem Kapitalwachstum an. Der Fondslegt mindestens 70 % seines Gesamtvermögens in Aktienwertevon Unternehmen an, die ihren Sitz in Europa haben oder einenüberwiegenden Teil ihrer Geschäftstätigkeit in europäischenLändern ausüben.

Das Engagement des Fonds in Contingent Convertible Bonds istauf 5 % seines Gesamtvermögens beschränkt.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

Der European Focus Fund strebt die Erzielung einer maximalenGesamtrendite an. Der Fonds legt mindestens 70 % seines

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Gesamtvermögens in ein konzentriertes Portfolio bestehend ausAktienwerten von Unternehmen an, die in Europa ansässig sindoder dort einen überwiegenden Teil ihrer Geschäftstätigkeitausüben.

Das Engagement des Fonds in Contingent Convertible Bonds istauf 5 % seines Gesamtvermögens beschränkt.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

Der European Fund strebt die Erzielung einer maximalenGesamtrendite an. Der Fonds legt mindestens 70 % seinesGesamtvermögens in Aktienwerte von Unternehmen an, die inEuropa ansässig sind oder einen überwiegenden Teil ihrerGeschäftstätigkeit in Europa ausüben.

Das Engagement des Fonds in Contingent Convertible Bonds istauf 5 % seines Gesamtvermögens beschränkt.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

Der European High Yield Bond Fund strebt die Erzielung einermaximalen Gesamtrendite an. Der Fonds legt mindestens 70 %seines Gesamtvermögens in hochrentierliche Wertpapiere an, dieauf verschiedene Währungen lauten und von Regierungen undEinrichtungen in Europa sowie von Unternehmen, die in Europaansässig sind oder einen überwiegenden Teil ihrerGeschäftstätigkeit dort ausüben, begeben werden. Der Fondskann das gesamte Anlagespektrum verfügbarer festverzinslicherWertpapiere, einschließlich festverzinslicher Wertpapiere ohneInvestment-Grade-Rating (Non Investment Grade), nutzen. DasWährungsrisiko wird flexibel gemanagt.

Im Rahmen seines Anlageziels kann der Fonds bis zu 20 % seinesGesamtvermögens in ABS-Anleihen und MBS-Anleihen(Investment Grade und Non-Investment-Grade) investieren. Dazukönnen ABCP-Anleihen, CDOs, CMOs, CMBS-Anleihen, CLNs,REMICs, RMBS-Anleihen und synthetische CDOs gehören. DieBasiswerte der ABS- und MBS-Anleihen können Darlehen,Mietforderungen oder sonstige Forderungen umfassen (bei ABS-Anleihen z.B. aus Kreditkarten, Kfz-Darlehen und Studienkreditenund bei MBS-Anleihen aus gewerblichen und privatenHypothekendarlehen, die von regulierten und zugelassenenFinanzinstituten gewährt wurden). Die ABS- und MBS-Anleihen, indie der Fonds investiert, können Leverage einsetzen, um dieRendite der Anleger zu erhöhen. Bestimmte ABS-Anleihen könnenin ihrer Struktur Derivate enthalten wie beispielsweise CreditDefault Swaps oder einen Korb von Derivaten, um eine Beteiligungan der Wertentwicklung von Wertpapieren verschiedenerEmittenten zu erzielen, ohne direkt in diesen Wertpapierenanlegen zu müssen.

Das Engagement des Fonds in notleidenden Wertpapieren darf10 % seines Gesamtvermögens und das Engagement des Fondsin Contingent Convertible Bonds darf 20 % seinesGesamtvermögens nicht übersteigen.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Dieser Fonds kann in erheblichem Umfang in ABS-Anleihen,MBS-Anleihen und Schuldtiteln mit einem Rating von Non-Investment-Grade engagiert sein, und Anleger sollten dieentsprechenden Risikohinweise im Abschnitt „BesondereRisikoerwägungen“ lesen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Relativer VaR, mitdem Bloomberg Barclays Pan European High Yield 3 % IssuerConstrained Index EUR Hedged als geeignete Benchmark.

Erwartete Höhe des Leverage des Fonds: 70 % desNettoinventarwertes.

Der European Special Situations Fund strebt die Erzielung einermaximalen Gesamtrendite an. Der Fonds investiert mindestens70 % seines Gesamtvermögens in Aktienwerte von Unternehmen,die in Europa ansässig sind oder einen überwiegenden Teil ihrerGeschäftstätigkeit in Europa ausüben.

Der Fonds richtet besonderes Augenmerk auf Unternehmen in„besonderen Situationen“, bei denen es sich nach Ansicht desAnlageberaters um Unternehmen mit Verbesserungspotenzialhandelt, das der Markt noch nicht erkannt hat. Diese Unternehmenkönnen eine kleine, mittlere oder große Marktkapitalisierunghaben, sind unterbewertet und zeichnen sich durchaußergewöhnliche Wachstumsmerkmale wie überdurchschnittlicheWachstumsraten bei Gewinnen und/oder Umsätzen und eine hoheoder sich verbessernde Kapitalverzinsung aus. In einigen Fällenkönnen solche Unternehmen auch von einer geändertenUnternehmensstrategie oder Restrukturierung profitieren.

Unter normalen Marktbedingungen legt der Fonds mindestens50 % seines Gesamtvermögens in Wertpapiere von Unternehmenmit kleiner und mittlerer Marktkapitalisierung an. Unternehmen mitgeringer und mittlerer Marktkapitalisierung sind Unternehmen, diezum Zeitpunkt des Erwerbs hinsichtlich der Marktkapitalisierung zuden unteren 30 % der Unternehmen an europäischenAktienmärkten gehören.

Das Engagement des Fonds in Contingent Convertible Bonds istauf 5 % seines Gesamtvermögens beschränkt.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

Der European Value Fund strebt die Erzielung einer maximalenGesamtrendite an. Der Fonds legt mindestens 70 % seinesGesamtvermögens in Aktienwerte von Unternehmen an, die inEuropa ansässig sind oder einen überwiegenden Teil ihrerGeschäftstätigkeit in Europa ausüben. Der Fonds konzentriert sichbesonders auf Unternehmen, die nach Ansicht des Anlageberatersunterbewertet sind und daher aus Anlegersicht einensubstanziellen Anlagewert besitzen.

Das Engagement des Fonds in Contingent Convertible Bonds istauf 5 % seines Gesamtvermögens beschränkt.

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Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

Der FinTech Fund strebt die Erzielung einer maximalenGesamtrendite an. Der Fonds legt weltweit mindestens 70 %seines Gesamtvermögens in Aktienwerten von Unternehmen an,die den überwiegenden Teil ihrer Geschäftstätigkeit im BereichForschung, Entwicklung, Produktion und/oder Vertrieb von fürFinanzdienstleistungen angewendeten Technologien ausüben.

Der Fonds ist schwerpunktmäßig auf Unternehmen ausgerichtet,die Umsatz durch Anwendung von Technologien imFinanzdienstleistungssektor erzielen und/oder mit herkömmlichenVerfahren bei der Realisierung und dem Vertrieb vonFinanzprodukten und Finanzdienstleistungen konkurrieren wollen.

Unter normalen Marktbedingungen wird der Fonds in ein Portfolioaus Aktienwerten von Unternehmen mit hoher, mittlerer undgeringer Marktkapitalisierung anlegen, die unter anderem in denfolgenden Bereichen tätig sind: Zahlungssysteme, Bankgeschäfte,Anlagen, Kreditgeschäfte, Versicherungswesen und Software.Obwohl der Fonds voraussichtlich überwiegend in Unternehmenaus Industrieländern weltweit anlegen wird, kann er auch Anlagenin den Schwellenländern tätigen.

Der Fonds ist ein Stock-Connect-Fonds und kann über die StockConnects Direktanlagen in Höhe von maximal 20 % seinesGesamtvermögens in der VRC tätigen. Der Fonds darf zuAnlagezwecken und zum Zweck einer effizientenPortfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

Der Fixed Income Global Opportunities Fund strebt dieErzielung einer maximalen Gesamtrendite an. Der Fonds legtmindestens 70 % seines Gesamtvermögens in festverzinsliche aufverschiedene Währungen lautende Wertpapiere an, die vonRegierungen, Einrichtungen oder Unternehmen weltweit begebenwerden. Der Fonds kann das gesamte Anlagespektrumverfügbarer Wertpapiere, einschließlich Wertpapiere ohneInvestment-Grade-Rating (Non Investment Grade), nutzen. DasWährungsrisiko wird flexibel gemanagt.

Der Fonds ist ein CIBM-Fonds und kann über die Foreign-Access-Regelung und/oder Bond Connect und/oder andere Möglichkeiten,die von den jeweils geltenden Regelungen von Zeit zu Zeit erlaubtwerden, Direktanlagen in Höhe von maximal 20 % seinesGesamtvermögens in Onshore-Anleihen tätigen, die inFestlandchina im CIBM vertrieben werden.

Im Rahmen seines Anlageziels kann der Fonds bis zu 100 %seines Gesamtvermögens in ABS-Anleihen und MBS-Anleiheninvestieren. ABS- und MBS-Anleihen sind Schuldtitel, die mitlaufenden Einkünften aus einem zugrunde liegenden Pool vonVermögenswerten oder Hypothekendarlehen unterlegt bzw.besichert sind. Es wird erwartet, dass ein Großteil der vom Fondsgehaltenen ABS- und MBS-Anleihen ein Investment-Grade-Ratingaufweisen wird, aber der Fonds kann das gesamte Spektrum derverfügbaren ABS- und MBS-Anleihen nutzen, einschließlich Non-Investment-Grade-Instrumenten. Zu den vom Fonds gehaltenen

ABS- und MBS-Anleihen können ABCP-Anleihen, CDOs, CMOs,CMBS-Anleihen, CLNs, REMICs, RMBS-Anleihen undsynthetische CDOs gehören. Die Emittenten von ABS- und MBS-Anleihen können Unternehmen, Regierungen oder Kommunensein, und insbesondere kann der Fonds MBS-Anleihen halten, dievon staatlich geförderten Unternehmen begeben werden („AgencyMBS“). Die zugrunde liegenden Vermögenswerte der ABS- undMBS- Anleihen können Darlehen, Mietforderungen oder sonstigeForderungen umfassen (z. B. bei ABS-Anleihen aus Kreditkarten,Kfz-Darlehen und Studienkrediten und bei MBS-Anleihengewerbliche und private Hypothekendarlehen, die von reguliertenund zugelassenen Finanzinstituten gewährt wurden). Obwohl diesin der Regel nicht der Fall sein wird, können die ABS- und MBS-Anleihen, in die der Fonds anlegt, Leverage einsetzen, um dieRendite der Anleger zu erhöhen.

Das Engagement des Fonds in Contingent Convertible Bonds darf20 % seines Gesamtvermögens nicht übersteigen. DasEngagement des Fonds in notleidenden Wertpapieren ist auf 10 %seines Gesamtvermögens beschränkt.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen. Wenn derFonds Derivate einsetzt, kann dies unterschiedlich hohes Markt-Leverage zur Folge haben (d.h. wenn der Fonds ein Engagementeingeht, das den Wert seines Vermögens übersteigt), und mitunterkann dieses Markt-Leverage hoch sein. Der Einsatz von Derivatenführt aufgrund der vorgeschriebenen Berechnungsmethode (d. h.Leverage ist die Summe bzw. der Brutto-Nominalwert desEngagements, das durch die eingesetzten Derivate entsteht)unweigerlich zu Leverage. Hohes Leverage ist nicht unbedingt einHinweis auf ein hohes Risiko.

Dieser Fonds kann in erheblichem Umfang in ABS-Anleihen,MBS-Anleihen und Schuldtiteln mit einem Rating von Non-Investment-Grade engagiert sein, und Anleger sollten dieentsprechenden Risikohinweise im Abschnitt „BesondereRisikoerwägungen“ lesen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Absoluter VaR.

Erwartete Höhe des Leverage des Fonds: 500 % desNettoinventarwertes. Der Leverage ist für sich genommenkein genauer Risikoindikator, da ein höherer Leverage nichtnotwendigerweise ein höheres Risiko impliziert. Dieser Fondsweist aufgrund der Art undWeise, wie er derivativeFinanzinstrumente einsetzt (z.B. durch den Einsatz vonFutures, Swaps, Optionen und Termingeschäften sowiekurzfristigen Zinsderivaten, die jeweils den Leverage erhöhenkönnen), einen höheren Brutto-Leverage auf als viele andereFonds. Insbesondere kurzfristige Zinsderivate könnenaufgrund der hohen, mit diesen Instrumenten verbundenenNominalwerte im Verhältnis zur aufgebautenDurationsposition zu einem erhöhten Leverage beitragen. Dadieser Fonds Derivate einsetzt, kann er einen höherenLeverage als andere Fonds aufweisen. Zwar kann derLeverage dazu beitragen, die Gesamtrendite des Fonds zuerhöhen, er kann jedoch auch die Verluste erhöhen.Zusammengenommen könnte der Einsatz von Leveragedurch den Fonds in einemMarkt, der sich nachteilig auf dieAnlagen des Fonds auswirkt, einen Verlust für den Fonds zurFolge haben. Anleger sollten beachten, dass die erwarteteHöhe des Leverage unter bestimmten Umständenüberschritten werden kann. Dabei errechnet sich der

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Leverage aus der Summe der Nominalbeträge der Brutto-Positionen, die durch die verwendeten Derivate gebildetwerden.

Der Future Of Transport Fund strebt die Erzielung einermaximalen Gesamtrendite an. Der Fonds legt weltweit mindestens70 % seines Gesamtvermögens in Aktienwerten von Unternehmenan, die den überwiegenden Teil ihrer Geschäftstätigkeit im BereichForschung, Entwicklung, Produktion und/oder Vertrieb vonVerkehrstechnologien der Zukunft ausüben.

Der Fonds ist schwerpunktmäßig auf Unternehmen ausgerichtet,die Umsatz durch den Wandel hin zu elektrischen, autonomenoder digital vernetzten Fahrzeugen erzielen.

Unter normalen Marktbedingungen wird der Fonds in ein Portfolioaus Aktienwerten von Unternehmen mit hoher, mittlerer undgeringer Marktkapitalisierung anlegen, die unter anderem in denfolgenden Bereichen tätig sind: Rohstoffe (z. B. Metalle undBatteriematerialien), Bauteile und Computersysteme (z. B.Batterien und Kabelverbindungen), Technologien (z. B.Fahrzeugsensorik) und Infrastruktur (z. B. Batterieladeanlagen fürFahrzeuge). Obwohl der Fonds voraussichtlich überwiegend inUnternehmen aus Industrieländern weltweit anlegen wird, kann erauch Anlagen in den Schwellenländern tätigen.

Der Fonds ist ein Stock-Connect-Fonds und kann über die StockConnects Direktanlagen in Höhe von maximal 20 % seinesGesamtvermögens in der VRC tätigen.

Das Engagement des Fonds in Contingent Convertible Bonds istauf 5 % seines Gesamtvermögens beschränkt.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

DerGlobal Allocation Fund strebt die Erzielung einer maximalenGesamtrendite an. Der Fonds legt weltweit und ohneBeschränkung in Aktienwerte, Schuldtitel und kurzfristigeWertpapiere von Unternehmen oder staatlichen Emittenten an.Unter normalen Marktbedingungen wird der Fonds mindestens 70% seines Gesamtvermögens in Wertpapiere von Unternehmenund staatlichen Emittenten investieren. Der Fonds ist grundsätzlichbestrebt, in Wertpapiere anzulegen, die der Meinung desAnlageberaters zufolge unterbewertet sind. Der Fonds kann auchin Aktienwerte kleiner und aufstrebender Wachstumsunternehmenanlegen. Einen Teil seines festverzinslichen Portfolios kann derFonds zudem in hochrentierliche festverzinsliche Wertpapiereinvestieren. Das Währungsrisiko wird flexibel gemanagt.

Der Fonds ist ein Stock-Connect-Fonds und kann über die StockConnects Direktanlagen in der VRC tätigen. Dieser Fonds ist einCIBM-Fonds und kann über die Foreign-Access-Regelung und/oder Bond Connect und/oder andere Möglichkeiten, die von denjeweils geltenden Regelungen von Zeit zu Zeit erlaubt werden,Direktanlagen in Onshore-Anleihen tätigen, die in Festlandchina imCIBM vertrieben werden. Der Fonds kann bis zu 20 % seinesGesamtvermögens in der VRC über die Stock Connects, dieForeign-Access-Regelung und/oder Bond Connect anlegen.

Im Rahmen seines Anlageziels kann der Fonds bis zu 20 % seinesGesamtvermögens in ABS-Anleihen und MBS-Anleihen(Investment Grade und Non-Investment-Grade) investieren. Dazukönnen ABCP-Anleihen, CDOs, CMOs, CMBS-Anleihen, CLNs,REMICs, RMBS-Anleihen und synthetische CDOs gehören. DieBasiswerte der ABS- und MBS-Anleihen können Darlehen,Mietforderungen oder sonstige Forderungen umfassen (bei ABS-Anleihen z.B. aus Kreditkarten, Kfz-Darlehen und Studienkreditenund bei MBS-Anleihen aus gewerblichen und privatenHypothekendarlehen, die von regulierten und zugelassenenFinanzinstituten gewährt wurden). Die ABS- und MBS-Anleihen, indie der Fonds investiert, können Leverage einsetzen, um dieRendite der Anleger zu erhöhen. Bestimmte ABS-Anleihen könnenin ihrer Struktur Derivate wie beispielsweise Credit Default Swapsoder einen Korb von Derivaten enthalten, um eine Beteiligung ander Wertentwicklung von Wertpapieren verschiedener Emittentenzu erzielen, ohne direkt in diesen Wertpapieren anlegen zumüssen.

Das Engagement des Fonds in Contingent Convertible Bonds darf20 % seines Gesamtvermögens nicht übersteigen. DasEngagement des Fonds in notleidenden Wertpapieren ist auf 10 %seines Gesamtvermögens beschränkt.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Dieser Fonds kann in erheblichem Umfang in ABS-Anleihen,MBS-Anleihen und Schuldtiteln mit einem Rating von Non-Investment-Grade engagiert sein, und Anleger sollten dieentsprechenden Risikohinweise im Abschnitt „BesondereRisikoerwägungen“ lesen.

Relativer VaR mit dem S&P 500 Index (36 %), FTSEWorldIndex (Ex-US) (24 %), ICE BofAML Current 5Yr US TreasuryIndex (24 %), FTSE Non-USDWorld Govt Bond Index (16 %)als geeignete Benchmark.

Erwartete Höhe des Leverage des Fonds: 140 % desNettoinventarwertes.

DerGlobal Bond Income Fund strebt die Erzielungüberdurchschnittlicher Erträge bei gleichzeitigem langfristigenKapitalwachstum an. Der Fonds legt mindestens 70 % seinesGesamtvermögens in festverzinsliche, auf verschiedeneWährungen lautende Wertpapiere an, die von Regierungen,staatlichen Stellen, Unternehmen und supranationalen Emittentenweltweit (einschließlich Schwellenländern) begeben wurden. Umüberdurchschnittliche Erträge zu erzielen, strebt der Fonds an,seine Ertragsquellen aus einer Vielzahl solcher festverzinslichenWertpapiere zu diversifizieren. Der Fonds kann das gesamteSpektrum verfügbarer festverzinslicher Wertpapiere, einschließlichWertpapieren mit einem Rating von Investment Grade, einemRating von Non-Investment-Grade (die einen wesentlichen Teildes Engagements darstellen können) und ohne Rating, nutzen.Das Währungsrisiko wird flexibel gemanagt.

Der Fonds ist ein CIBM-Fonds und kann über die Foreign-Access-Regelung und/oder Bond Connect und/oder andere Möglichkeiten,die von den jeweils geltenden Regelungen von Zeit zu Zeit erlaubtwerden, Direktanlagen in Höhe von maximal 20 % seinesGesamtvermögens in Onshore-Anleihen tätigen, die inFestlandchina im CIBM vertrieben werden.

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Der Fonds kann mehr als 10 % (aber nicht mehr als 20 %) seinesNettoinventarwerts in Schuldverschreibungen anlegen, die vonRegierungen in Brasilien, Indonesien, Russland, der RepublikSüdafrika, der Türkei und Ungarn begeben und/oder garantiertwerden, wobei diese Länder zum Datum dieses Prospekts einRating von Non-Investment-Grade aufweisen. Diese Anlagenbasieren auf dem fachkundigen Urteil des Anlageberaters, dessenGründe für die Anlage eine vorteilhafte/ positive Prognose für denbetreffenden staatlichen/ausländischen Emittenten, das Potenzialfür ein höheres Rating und die erwarteten Wertänderungen dieserAnlagen aufgrund geänderter Ratings sein können. Aufgrund vonMarktbewegungen sowie von Änderungen des Bonitäts-/Anlageratings kann sich das Engagement im Laufe der Zeitändern. Die oben stehenden Länder dienen nur als Referenz undkönnen sich ohne gesonderte Mitteilung an die Anleger ändern.

Im Rahmen seines Anlageziels kann der Fonds bis zu 60 % seinesGesamtvermögens in ABS- und MBS-Anleihen (Investment Gradeund Non-Investment-Grade) anlegen. Dazu können ABCP-Anleihen, CDOs, CMOs, CMBS-Anleihen, CLNs, REMICs, RMBS-Anleihen, sowie synthetische CDOs gehören. Die zugrundeliegenden Vermögenswerte der ABS- und MBS-Anleihen könnenDarlehen, Mietforderungen oder sonstige Forderungen umfassen(z. B. bei ABS-Anleihen aus Kreditkarten, Kfz-Darlehen undStudienkrediten und bei MBS-Anleihen gewerbliche und privateHypothekendarlehen, die von regulierten und zugelassenenFinanzinstituten gewährt wurden). Die ABS- und MBS-Anleihen, indenen der Fonds anlegt, können Leverage einsetzen, um dieErträge der Anleger zu erhöhen. Bestimmte ABS-Anleihen könnenin ihrer Struktur Derivate wie beispielsweise Credit Default Swapsoder einen Korb von Derivaten enthalten, um eine Beteiligung ander Wertentwicklung von Wertpapieren verschiedener Emittentenzu erzielen, ohne direkt in diesen Wertpapieren anlegen zumüssen.

Das Engagement des Fonds in notleidenden Wertpapieren ist auf10 % seines Gesamtvermögens beschränkt und sein Engagementin Contingent Convertible Bonds darf 20 % seinesGesamtvermögens nicht übersteigen.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Dieser Fonds kann in erheblichem Umfang in ABS-Anleihen,MBS-Anleihen und Schuldtiteln mit einem Rating von Non-Investment-Grade engagiert sein, und Anleger sollten dieentsprechenden Risikohinweise im Abschnitt „BesondereRisikoerwägungen“ lesen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Absoluter VaR.

Erwartete Höhe des Leverage des Fonds: 200 % desNettoinventarwertes.

DerGlobal Conservative Income Fund verfolgt eine flexibleVermögensallokationspolitik, welche ein konservativesErtragsniveau mit Schwerpunkt auf Kapitalstabilität anstrebt. UmErträge zu erzielen, verfolgt der Fonds eine konservativeRisikopolitik entsprechend seiner unten genannten Risiko-Benchmark. Der Fonds kann weltweit in das gesamte Spektrumzulässiger Anlagen in verschiedenen Währungen investieren,welches u. a. Aktien, aktienbezogene Wertpapiere, festverzinslicheWertpapiere, Anteile von Organismen für gemeinsame Anlagen,Barmittel, Einlagen und Geldmarktinstrumente umfasst. Die

festverzinslichen Wertpapiere, in die der Fonds investiert, könnenvon Regierungen, Behörden, Gesellschaften und supranationalenEmittenten weltweit (auch in Schwellenländern) begeben werdenund können mit einem Rating von Investment Grade oder einemRating von Non-Investment-Grade bewertet sein oder kein Ratingaufweisen. Das Währungsrisiko wird flexibel gemanagt.

Der Fonds ist ein Stock-Connect-Fonds und kann über die StockConnects Direktanlagen in Höhe von maximal 20 % seinesGesamtvermögens in der VRC tätigen.

Der Fonds ist ein CIBM-Fonds und kann über die Foreign-Access-Regelung und/oder Bond Connect und/oder andere Möglichkeiten,die von den jeweils geltenden Regelungen von Zeit zu Zeit erlaubtwerden, Direktanlagen in Höhe von maximal 20 % seinesGesamtvermögens in Onshore-Anleihen tätigen, die inFestlandchina im CIBM vertrieben werden. Der Fonds kann bis zu20 % seines Gesamtvermögens in der VRC über die StockConnects, die Foreign-Access-Regelung und/oder Bond Connectanlegen.

Der Fonds kann mehr als 10 % (aber nicht mehr als 20 %) seinesNettoinventarwerts in Schuldverschreibungen anlegen, die vonRegierungen in Brasilien, Indonesien, Russland, der RepublikSüdafrika, der Türkei und Ungarn begeben und/oder garantiertwerden, wobei diese Länder zum Datum dieses Prospekts einRating von Non-Investment-Grade aufweisen. Diese Anlagenbasieren auf dem fachkundigen Urteil des Anlageberaters, dessenGründe für die Anlage eine vorteilhafte/positive Prognose für denbetreffenden staatlichen/ausländischen Emittenten, das Potenzialfür ein höheres Rating und die erwarteten Wertänderungen dieserAnlagen aufgrund geänderter Ratings sein können. Aufgrund vonMarktbewegungen sowie von Änderungen des Bonitäts-/Anlageratings kann sich das Engagement im Laufe der Zeitändern. Die oben stehenden Länder dienen nur als Referenz undkönnen sich ohne gesonderte Mitteilung an die Anleger ändern.

Im Rahmen seines Anlageziels kann der Fonds bis zu 50 % seinesGesamtvermögens in ABS- und MBS-Anleihen anlegen, die in derRegel mit Investment Grade bewertet sein werden, aber auchsolche mit einem Rating von Non-Investment-Grade umfassenkönnen. Dazu können ABCP-Anleihen, CDOs, CMOs, CMBS-Anleihen, CLNs, REMICs, RMBS-Anleihen und synthetischeCDOs gehören. Die Basiswerte der ABS- und MBS-Anleihenkönnen Darlehen, Mietforderungen oder sonstige Forderungenumfassen (bei ABS-Anleihen z.B. aus Kreditkarten, Kfz-Darlehenund Studienkrediten und bei MBS-Anleihen aus gewerblichen undprivaten Hypothekendarlehen, die von regulierten undzugelassenen Finanzinstituten gewährt wurden). Die ABS- undMBS-Anleihen, in denen der Fonds anlegt, können Leverageeinsetzen, um die Erträge der Anleger zu erhöhen. BestimmteABS-Anleihen können in ihrer Struktur Derivate wie beispielsweiseCredit Default Swaps oder einen Korb von Derivaten enthalten, umeine Beteiligung an der Wertentwicklung von Wertpapierenverschiedener Emittenten zu erzielen, ohne direkt in diesenWertpapieren anlegen zu müssen.

Das Engagement des Fonds in notleidenden Wertpapieren ist auf10 % seines Gesamtvermögens beschränkt und sein Engagementin Contingent Convertible Bonds darf 20 % seinesGesamtvermögens nicht übersteigen.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

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Dieser Fonds kann in erheblichem Umfang in ABS-Anleihenund MBS-Anleihen engagiert sein, und Anleger sollten dieentsprechenden Risikohinweise im Abschnitt „BesondereRisikoerwägungen“ lesen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Relativer VaR mit30 % MSCI World Index EUR Hedged/70 % BloombergBarclays Global Aggregate Bond Index EUR Hedged alsgeeignete Benchmark.

Erwartete Höhe des Leverage des Fonds: 200 % desNettoinventarwertes.

DerGlobal Corporate Bond Fund strebt die Erzielung einermaximalen Gesamtrendite an. Der Fonds legt mindestens 70 %seines Gesamtvermögens in von Unternehmen weltweitausgegebenen, festverzinslichen Wertpapieren mit Investment-Grade-Rating an. Das Währungsrisiko wird flexibel gemanagt.

Der Fonds ist ein CIBM-Fonds und kann über die Foreign-Access-Regelung und/oder Bond Connect und/oder andere Möglichkeiten,die von den jeweils geltenden Regelungen von Zeit zu Zeit erlaubtwerden, Direktanlagen in Höhe von maximal 20 % seinesGesamtvermögens in Onshore-Anleihen tätigen, die inFestlandchina im CIBM vertrieben werden.

Im Rahmen seines Anlageziels kann der Fonds bis zu 20 % inABS-Anleihen und MBS-Anleihen (Investment Grade und Non-Investment-Grade) anlegen. Dazu können ABCP-Anleihen, CDOs,CMOs, CMBS-Anleihen, CLNs, REMICs, RMBS-Anleihen undsynthetische CDOs gehören. Die Basiswerte der ABS- und MBS-Anleihen können Darlehen, Mietforderungen oder sonstigeForderungen umfassen (bei ABS-Anleihen z.B. aus Kreditkarten,Kfz-Darlehen und Studienkrediten und bei MBS-Anleihen ausgewerblichen und privaten Hypothekendarlehen, die vonregulierten und zugelassenen Finanzinstituten gewährt wurden).Die ABS- und MBS-Anleihen, in die der Fonds investiert, könnenLeverage einsetzen, um die Rendite der Anleger zu erhöhen.Bestimmte ABS-Anleihen können in ihrer Struktur Derivate wiebeispielsweise Credit Default Swaps oder einen Korb vonDerivaten enthalten, um eine Beteiligung an der Wertentwicklungvon Wertpapieren verschiedener Emittenten zu erzielen, ohnedirekt in diesen Wertpapieren anlegen zu müssen.

Das Engagement des Fonds in Contingent Convertible Bonds darf20 % seines Gesamtvermögens nicht übersteigen. DasEngagement des Fonds in notleidenden Wertpapieren ist auf 10 %seines Gesamtvermögens beschränkt.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Dieser Fonds kann in erheblichem Umfang in ABS-Anleihen,MBS-Anleihen und Schuldtiteln mit einem Rating von Non-Investment-Grade engagiert sein, und Anleger sollten dieentsprechenden Risikohinweise im Abschnitt „BesondereRisikoerwägungen“ lesen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Relativer VaR mitdem Bloomberg Barclays Global Aggregate Corporate BondUSD Hedged Index als geeignete Benchmark.

Erwartete Höhe des Leverage des Fonds: 200 % desNettoinventarwerts.

DerGlobal Dynamic Equity Fund strebt die Erzielung einermaximalen Gesamtrendite an, indem er mindestens 70 % seinesGesamtvermögens weltweit ohne festgelegte Länder- odergeografische Grenzen in Aktienwerte anlegt. Der Fonds istgrundsätzlich bestrebt, in Wertpapiere anzulegen, die der Meinungdes Anlageberaters zufolge unterbewertet sind. Der Fonds kannauch in Aktienwerte kleiner und aufstrebenderWachstumsunternehmen anlegen. Das Währungsrisiko wirdflexibel gemanagt.

Der Fonds ist ein Stock-Connect-Fonds und kann über die StockConnects Direktanlagen in Höhe von maximal 20 % seinesGesamtvermögens in der VRC tätigen.

Das Engagement des Fonds in Contingent Convertible Bonds darf20 % seines Gesamtvermögens nicht übersteigen. DasEngagement des Fonds in notleidenden Wertpapieren ist auf 5 %seines Gesamtvermögens beschränkt.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Relativer VaR, mitdem S&P 500 Index (60 %) und dem FTSEWorld (ex US) Index(40 %) als geeignete Benchmark.

Erwartete Höhe des Leverage des Fonds: 100 % desNettoinventarwertes.

DerGlobal Equity Income Fund strebt die Erzielungüberdurchschnittlicher Erträge aus seinen Anlagen in Aktienwertebei gleichzeitigem langfristigem Kapitalwachstum an. Der Fondslegt weltweit mindestens 70 % seines Gesamtvermögens inAktienwerte von Unternehmen an, die in den Industrieländernansässig sind oder dort einen überwiegenden Teil ihrerGeschäftstätigkeit ausüben. Das Währungsrisiko wird flexibelgemanagt.

Der Fonds ist ein Stock-Connect-Fonds und kann über die StockConnects Direktanlagen in Höhe von maximal 20 % seinesGesamtvermögens in der VRC tätigen.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

DerGlobal Government Bond Fund strebt die Erzielung einermaximalen Gesamtrendite an. Der Fonds legt mindestens 70 %seines Gesamtvermögens in festverzinslichen Wertpapieren mitInvestment-Grade-Rating an, die von einer Regierung oder ihrenEinrichtungen weltweit begeben werden. Das Währungsrisiko wirdflexibel gemanagt.

Der Fonds ist ein CIBM-Fonds und kann über die Foreign-Access-Regelung und/oder Bond Connect und/oder andere Möglichkeiten,die von den jeweils geltenden Regelungen von Zeit zu Zeit erlaubtwerden, Direktanlagen in Höhe von maximal 20 % seinesGesamtvermögens in Onshore-Anleihen tätigen, die inFestlandchina im CIBM vertrieben werden.

Im Rahmen seines Anlageziels kann der Fonds bis zu 20 % inABS-Anleihen und MBS-Anleihen (Investment Grade und Non-

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Investment-Grade) anlegen. Dazu können ABCP-Anleihen, CDOs,CMOs, CMBS-Anleihen, CLNs, REMICs, RMBS-Anleihen undsynthetische CDOs gehören. Die zugrunde liegendenVermögenswerte der ABS- und MBS-Anleihen können Darlehen,Mietforderungen oder sonstige Forderungen umfassen (z. B. beiABS-Anleihen aus Kreditkarten, Kfz-Darlehen und Studienkreditenund bei MBS-Anleihen gewerbliche und privateHypothekendarlehen, die von regulierten und zugelassenenFinanzinstituten gewährt wurden). Die ABS- und MBS-Anleihen, indie der Fonds anlegt, können Leverage einsetzen, um die Renditeder Anleger zu erhöhen. Bestimmte ABS-Anleihen können in ihrerStruktur Derivate wie beispielsweise Credit Default Swaps odereinen Korb von Derivaten enthalten, um eine Beteiligung an derWertentwicklung von Wertpapieren verschiedener Emittenten zuerzielen, ohne direkt in diesen Wertpapieren anlegen zu müssen.

Das Engagement des Fonds in Contingent Convertible Bonds darf20 % seines Gesamtvermögens nicht übersteigen. DasEngagement des Fonds in notleidenden Wertpapieren ist auf 10 %seines Gesamtvermögens beschränkt.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Dieser Fonds kann in erheblichem Umfang in ABS-Anleihen,MBS-Anleihen und Schuldtiteln mit einem Rating von Non-Investment-Grade engagiert sein, und Anleger sollten dieentsprechenden Risikohinweise im Abschnitt „BesondereRisikoerwägungen“ lesen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Relativer VaR, mitdem FTSEWorld Government Bond USD Hedged Index alsgeeignete Benchmark.

Erwartete Höhe des Leverage des Fonds: 300 % desNettoinventarwerts.

DerGlobal High Yield Bond Fund strebt die Erzielung einermaximalen Gesamtrendite an. Der Fonds legt weltweit mindestens70 % seines Gesamtvermögens in hochrentierlichefestverzinsliche Wertpapiere an. Der Fonds kann in das gesamteAnlagespektrum verfügbarer festverzinslicher Wertpapiere,einschließlich festverzinslicher Wertpapiere mit einem Rating vonNon-Investment-Grade, anlegen. Das Währungsrisiko wird flexibelgemanagt.

Im Rahmen seines Anlageziels kann der Fonds bis zu 20 % inABS-Anleihen und MBS-Anleihen (Investment Grade und Non-Investment-Grade) anlegen. Dazu können ABCP-Anleihen, CDOs,CMOs, CMBS-Anleihen, CLNs, REMICs, RMBS-Anleihen undsynthetische CDOs gehören. Die Basiswerte der ABS- und MBS-Anleihen können Darlehen, Mietforderungen oder sonstigeForderungen umfassen (bei ABS-Anleihen z.B. aus Kreditkarten,Kfz-Darlehen und Studienkrediten und bei MBS-Anleihen ausgewerblichen und privaten Hypothekendarlehen, die vonregulierten und zugelassenen Finanzinstituten gewährt wurden).Die ABS- und MBS-Anleihen, in die der Fonds investiert, könnenLeverage einsetzen, um die Rendite der Anleger zu erhöhen.Bestimmte ABS-Anleihen können in ihrer Struktur Derivateenthalten wie beispielsweise Credit Default Swaps oder einen Korbvon Derivaten, um eine Beteiligung an der Wertentwicklung vonWertpapieren verschiedener Emittenten zu erzielen, ohne direkt indiese Wertpapiere anlegen zu müssen.

Das Engagement des Fonds in notleidenden Wertpapieren darf10 % seines Gesamtvermögens und das Engagement des Fondsin Contingent Convertible Bonds darf 20 % seinesGesamtvermögens nicht übersteigen.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Dieser Fonds kann in erheblichem Umfang in ABS-Anleihen,MBS-Anleihen und Schuldtiteln mit einem Rating von Non-Investment-Grade engagiert sein, und Anleger sollten dieentsprechenden Risikohinweise im Abschnitt „BesondereRisikoerwägungen“ lesen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Relativer VaR, mitdem BofA Merrill Lynch Global High Yield Constrained USDHedged Index als geeignete Benchmark.

Erwartete Höhe des Leverage des Fonds: 60 % desNettoinventarwertes.

DerGlobal Inflation Linked Bond Fund strebt die Erzielung einermaximalen effektiven Rendite an. Der Fonds legt weltweitmindestens 70 % seines Gesamtvermögens ininflationsgebundene festverzinsliche Wertpapiere an, die weltweitbegeben werden. Der Fonds kann in festverzinsliche Wertpapiereanlegen, die zum Zeitpunkt des Erwerbs ein Rating vonInvestment Grade oder (bis maximal 10 % desGesamtvermögens) von Non-Investment-Grade aufweisen. DasWährungsrisiko wird flexibel gemanagt.

Im Rahmen seines Anlageziels kann der Fonds bis zu 20 % inABS-Anleihen und MBS-Anleihen (Investment Grade und Non-Investment-Grade) anlegen. Dazu können ABCP-Anleihen, CDOs,CMOs, CMBS-Anleihen, CLNs, REMICs, RMBS-Anleihen undsynthetische CDOs gehören. Die Basiswerte der ABS- und MBS-Anleihen können Darlehen, Mietforderungen oder sonstigeForderungen umfassen (bei ABS-Anleihen z.B. aus Kreditkarten,Kfz-Darlehen und Studienkrediten und bei MBS-Anleihen ausgewerblichen und privaten Hypothekendarlehen, die vonregulierten und zugelassenen Finanzinstituten gewährt wurden).Die ABS- und MBS-Anleihen, in die der Fonds investiert, könnenLeverage einsetzen, um die Rendite der Anleger zu erhöhen.Bestimmte ABS-Anleihen können in ihrer Struktur Derivate wiebeispielsweise Credit Default Swaps oder einen Korb vonDerivaten enthalten, um eine Beteiligung an der Wertentwicklungvon Wertpapieren verschiedener Emittenten zu erzielen, ohnedirekt in diesen Wertpapieren anlegen zu müssen.

Die Laufzeit der meisten vom Fonds gehaltenen festverzinslichenWertpapiere soll unter 20 Jahren liegen. Da der Fonds aktivverwaltet wird, verfügt er dennoch über die Flexibilität, infestverzinsliche Wertpapiere mit einem Laufzeitprofil, dasaußerhalb des Zeitraums von 1 bis 20 Jahren liegt, anzulegen.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Dieser Fonds kann in erheblichem Umfang in ABS-Anleihen,MBS-Anleihen und Schuldtiteln mit einem Rating von Non-Investment-Grade engagiert sein, und Anleger sollten dieentsprechenden Risikohinweise im Abschnitt „BesondereRisikoerwägungen“ lesen.

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Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Relativer VaR, mitdem Bloomberg Barclays World Government Inflation-Linked1-20yr-Index USD Hedged als geeignete Benchmark.

Erwartete Höhe des Leverage des Fonds: 350 % desNettoinventarwertes.

DerGlobal Multi-Asset Income Fund verfolgt eineVermögensallokationspolitik, welche auf überdurchschnittlichenErtrag abzielt, ohne auf langfristiges Kapitalwachstum zuverzichten. Der Fonds legt weltweit in das gesamte Spektrumzulässiger Anlagen an, einschließlich Aktienwerte, aktienbezogeneWertpapiere, festverzinsliche Wertpapiere (hierzu können auchhochrentierliche festverzinsliche Wertpapiere gehören), Anteile anOrganismen für gemeinsame Anlagen, Barmittel, Einlagen undGeldmarktinstrumente. Das Währungsrisiko wird flexibelgemanagt.

Der Fonds ist ein Stock-Connect-Fonds und kann über die StockConnects Direktanlagen in der VRC tätigen. Der Fonds ist einCIBM-Fonds und kann über die Foreign-Access- Regelung und/oder Bond Connect und/oder andere Möglichkeiten, die von denjeweils geltenden Regelungen von Zeit zu Zeit erlaubt werden,Direktanlagen in Onshore-Anleihen tätigen, die in Festlandchina imCIBM vertrieben werden. Der Fonds kann bis zu 20 % seinesGesamtvermögens in der VRC über die Stock Connects, dieForeign-Access-Regelung und/oder Bond Connect anlegen.

Im Rahmen seines Anlageziels kann der Fonds bis zu 50 % seinesGesamtvermögens in ABS-Anleihen und MBS-Anleihen(Investment Grade und Non-Investment-Grade) investieren. Dazukönnen ABCP-Anleihen, CDOs, CMOs, CMBS-Anleihen, CLNs,REMICs, RMBS-Anleihen und synthetische CDOs gehören. DieBasiswerte der ABS- und MBS-Anleihen können Darlehen,Mietforderungen oder sonstige Forderungen umfassen (bei ABS-Anleihen z.B. aus Kreditkarten, Kfz-Darlehen und Studienkreditenund bei MBS-Anleihen aus gewerblichen und privatenHypothekendarlehen, die von regulierten und zugelassenenFinanzinstituten gewährt wurden). Die ABS- und MBS-Anleihen, indie der Fonds investiert, können Leverage einsetzen, um dieRendite der Anleger zu erhöhen. Bestimmte ABS-Anleihen könnenin ihrer Struktur Derivate wie beispielsweise Credit Default Swapsoder einen Korb von Derivaten enthalten, um eine Beteiligung ander Wertentwicklung von Wertpapieren verschiedener Emittentenzu erzielen, ohne direkt in diesen Wertpapieren anlegen zumüssen.

Das Engagement des Fonds in Contingent Convertible Bonds darf20 % seines Gesamtvermögens nicht übersteigen. DasEngagement des Fonds in notleidenden Wertpapieren ist auf 10 %seines Gesamtvermögens beschränkt.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Dieser Fonds kann in erheblichem Umfang in ABS-Anleihen,MBS-Anleihen und Schuldtiteln mit einem Rating von Non-Investment-Grade engagiert sein, und Anleger sollten dieentsprechenden Risikohinweise im Abschnitt „BesondereRisikoerwägungen“ lesen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Relativer VaR mit50 % MSCI World Index / 50 % Bloomberg Barclays Global

Aggregate Bond Index USD Hedged als geeigneteBenchmark.

Erwartete Höhe des Leverage des Fonds: 100 % desNettoinventarwertes.

DerGlobal Long-Horizon Equity Fund strebt die Erzielung einermaximalen Gesamtrendite an. Der Fonds legt ohne festgelegteBeschränkungen im Hinblick auf Länder, Regionen oderMarktkapitalisierung weltweit mindestens 70 % seinesGesamtvermögens in Aktienwerte an. Der Fonds kann inAktienwerte anlegen, die nach Ansicht des Anlageberaters einennachhaltigen Wettbewerbsvorteil haben und in der Regel übereinen längeren Zeitraum gehalten werden. Das Währungsrisikowird flexibel gemanagt.

Der Fonds ist ein Stock-Connect-Fonds und kann über die StockConnects Direktanlagen in Höhe von maximal 20 % seinesGesamtvermögens in der VRC tätigen.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

Der India Fund strebt die Erzielung einer maximalenGesamtrendite an. Hierzu legt er mindestens 70 % seinesGesamtvermögens in Aktienwerten von Unternehmen an, die inIndien ansässig sind oder einen überwiegenden Teil ihrerGeschäftstätigkeit dort ausüben. (Der Fonds kann Anlagen überseine Tochtergesellschaft tätigen.)

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

Der Japan Small & MidCap Opportunities Fund strebt dieErzielung einer maximalen Gesamtrendite an. Der Fonds legtmindestens 70 % seines Gesamtvermögens in Aktienwerte vonUnternehmen mit geringer und mittlerer Marktkapitalisierung an,die in Japan ansässig sind oder einen überwiegenden Teil ihrerGeschäftstätigkeit dort ausüben. Bei Unternehmen mit geringerund mittlerer Marktkapitalisierung handelt es sich umUnternehmen, die zum Zeitpunkt des Erwerbs hinsichtlich derMarktkapitalisierung zu den unteren 30 % der Unternehmen anjapanischen Aktienmärkten gehören.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

Der Japan Flexible Equity Fund strebt die Erzielung einermaximalen Gesamtrendite an. Der Fonds legt mindestens 70 %seines Gesamtvermögens in Aktienwerte von Unternehmen an,die in Japan ansässig sind oder dort einen überwiegenden Teilihrer Geschäftstätigkeit ausüben. Der Fonds investiert in der Regelin Titel, die sich der Einschätzung des Anlageberaters zufolgedurch wachstums- oder wertorientierte Merkmale auszeichnen,

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wobei sich der jeweilige Schwerpunkt nach den aktuellenMarktaussichten richtet.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

Der Latin American Fund strebt die Erzielung einer maximalenGesamtrendite an. Der Fonds legt mindestens 70 % seinesGesamtvermögens in Aktienwerte von Unternehmen an, die inLateinamerika ansässig sind oder einen überwiegenden Teil ihrerGeschäftstätigkeit in Lateinamerika ausüben.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

DerMarket Navigator Fund verfolgt eine flexibleVermögensallokationspolitik, die einen Kapitalzuwachs anstrebt,der die Wertentwicklung seiner Geldmarkt-Benchmark (3-Monats-EURIBOR) über einen gleitenden Zeitraum von drei bis fünfJahren übertrifft. Der Fonds wird aktiv verwaltet und legt weltweit indas gesamte Spektrum zulässiger Anlagen an, unter anderem inAktien und festverzinsliche Wertpapiere (hierzu können auchhochrentierliche festverzinsliche Wertpapiere gehören), Anteile anOrganismen für gemeinsame Anlagen, Barmittel, Einlagen,Geldmarktinstrumente und Derivate. Der Fonds kann ein indirektesEngagement in Waren/Rohstoffe über zulässige Anlageneingehen, in erster Linie über Derivate auf Waren-/Rohstoffindizesund börsengehandelte Fonds. Das Währungsrisiko wird flexibelgemanagt.

Bei der Auswahl von Anlagen greift der Anlageberater aufAnalysen eines breiten Spektrums an wirtschaftlichen Daten unddes Marktverhaltens zurück, was als „Makroanalyse“ bezeichnetwird, wobei der Schwerpunkt auf verschiedenen Makrofaktorenund Makrothemen liegt (siehe weiter unten), um ein in Bezug aufdie Risikoallokation gut diversifiziertes Portfolio aufzubauen undunter unterschiedlichen Marktbedingungen Kapitalzuwachs zuerzielen. Die Makroanalyse wird möglicherweise durch denAnlageberater oder durch ein anderes Mitglied der BlackRock-Gruppe oder durch Dritte erstellt.

„Makrofaktoren“ sind die wichtigsten Faktoren, die als maßgeblichfür die Wertentwicklung der Anlageklassen angesehen werden.Sie werden durch quantitative (d. h. mathematische oderstatistische) Analysen und die Analyse von Faktoren, dieanhaltenden Einfluss auf die Renditen und Risiken der jeweiligenAnlagen haben, ermittelt. Dazu können Wirtschaftswachstum (mitSchwerpunkt auf der finanziellen Solidität der Weltwirtschaft undder Erzielung von Renditen aus Engagements, die sich auf dasRisiko wirtschaftlicher Unsicherheit beziehen), reale Zinssätze (mitSchwerpunkt auf der aktuellen Politik der Zentralbanken und derErzielung von Renditen aus Engagements, die sich aufZinssatzänderungen beziehen) sowie Inflation (mit Schwerpunktauf Inflationserwartungen und der Erzielung von Renditen ausEngagements, die sich auf Preisänderungen beziehen) gehören.

„Makrothemen“ sind wichtige Trends, anhand derer kurz-, mittel-und langfristige Anlagegelegenheiten erkannt werden können, die

aus fundamentalen (auf Beurteilung beruhenden) Analysen derTreiber der Weltwirtschaft und aus der Interpretation wesentlicherwirtschaftlicher, politischer und sozialer Entwicklungen, die sich aufAnlagerisiken und Renditen auswirken könnten, abgeleitet werden.Dazu gehören Einschätzungen des globalen oder regionaleninflatorischen Umfelds, Veränderungen der globalen politischenLandschaft und das Verbrauchervertrauen, das dieWirtschaftstätigkeit beeinflussen kann. Der Anlageberater nutztMakrothemen mit dem Ziel, Positionen zu identifizieren, die dieanhand der Makrofaktoren ermittelten Positionen ergänzen, um soRenditen aus Quellen erzielen zu können, die durch Makrofaktorenweitgehend unerklärt bleiben, mit dem Ziel, dasRisikomanagement in Zeiten erhöhter Marktunsicherheit zuverstärken und weiteren Kapitalzuwachs innerhalb des vorstehendbeschriebenen gleitenden Zeitraums von drei bis fünf Jahren zuerzielen.

Anlageentscheidungen basieren auf Makroanalysen,Makrofaktoren und Makrothemen, die zur Identifizierung undAuswahl von Wertpapieren verwendet werden, welche nachMeinung des Anlageberaters in Übereinstimmung mit dem obenGenannten das Potenzial zur Schaffung eines Kapitalzuwachseshaben.

Der Fonds ist ein Stock-Connect-Fonds und kann über die StockConnects Direktanlagen in der VRC tätigen. Der Fonds ist einCIBM-Fonds und kann über die Foreign-Access-Regelung und/oder Bond Connect und/oder andere Möglichkeiten, die von denjeweils geltenden Regelungen von Zeit zu Zeit erlaubt werden,Direktanlagen in Onshore-Anleihen tätigen, die in Festlandchina imCIBM vertrieben werden. Der Fonds kann bis zu 20 % seinesGesamtvermögens in der VRC über die Stock Connects, dieForeign-Access-Regelung und/oder Bond Connect anlegen.

Im Rahmen seines Anlageziels kann der Fonds bis zu 10 % seinesGesamtvermögens in ABS-Anleihen und MBS-Anleihen(Investment Grade und Non-Investment-Grade) investieren. Dazukönnen ABCP-Anleihen, CDOs, CMOs, CMBS-Anleihen, CLNs,REMICs, RMBS-Anleihen und synthetische CDOs gehören. DieBasiswerte der ABS- und MBS-Anleihen können Darlehen,Mietforderungen oder sonstige Forderungen umfassen (bei ABS-Anleihen z.B. aus Kreditkarten, Kfz-Darlehen und Studienkreditenund bei MBS-Anleihen aus gewerblichen und privatenHypothekendarlehen, die von regulierten und zugelassenenFinanzinstituten gewährt wurden). Die ABS- und MBS-Anleihen, indenen der Fonds anlegt, können Leverage einsetzen, um dieErträge der Anleger zu erhöhen. Bestimmte ABS-Anleihen könnenin ihrer Struktur Derivate wie beispielsweise Credit Default Swapsoder einen Korb von Derivaten enthalten, um eine Beteiligung ander Wertentwicklung von Wertpapieren verschiedener Emittentenzu erzielen, ohne direkt in diesen Wertpapieren anlegen zumüssen.

Das Engagement des Fonds in notleidenden Wertpapieren ist auf5 % seines Gesamtvermögens beschränkt und sein Engagementin Contingent Convertible Bonds darf 5 % seinesGesamtvermögens nicht übersteigen.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen. Der Fonds kannTotal Return Swaps und Differenzkontrakte nutzen, dieentsprechend seiner Anlagepolitik Aktien oder festverzinslicheWertpapiere und auf Aktien oder festverzinsliche Wertpapierebezogene Wertpapiere als Basiswerte haben. Ausführlichere

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Informationen zum voraussichtlichen und maximalen Anteil vonTotal Return Swaps und Differenzkontrakten, die von dem Fondsgehalten werden, können Anleger Anhang G entnehmen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Absoluter VaR

Erwartete Höhe des Leverage des Fonds: 550 % desNettoinventarwertes.

Der Natural Resources Growth & Income Fund strebt dieErzielung von Kapitalwachstum und eines überdurchschnittlichenErtrags aus seinen Aktienanlagen an. Der Fonds investiertmindestens 70 % seines Gesamtvermögens in Aktien vonUnternehmen, deren vorwiegende Geschäftstätigkeit imRohstoffsektor liegt, wie etwa Unternehmen, die im Bergbau,Energie- und Landwirtschaftssektor tätig sind.

Der Fonds ist ein Stock-Connect-Fonds und kann über die StockConnects Direktanlagen in Höhe von maximal 20 % seinesGesamtvermögens in der VRC tätigen.

Das Engagement des Fonds in Contingent Convertible Bonds istauf 5 % seines Gesamtvermögens beschränkt.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

Der Next Generation Technology Fund strebt die Erzielung einermaximalen Gesamtrendite an. Der Fonds legt weltweit mindestens70 % seines Gesamtvermögens in Aktienwerten von Unternehmenan, die den überwiegenden Teil ihrer Geschäftstätigkeit im BereichForschung, Entwicklung, Produktion und/oder Vertrieb neuer undaufstrebender Technologien ausüben.

Der Fonds ist schwerpunktmäßig auf Aspekte vonZukunftstechnologien ausgerichtet, unter anderem künstlicheIntelligenz, Informatik, Automatisierung, Robotertechnik,technologische Analytik, elektronischer Handel, Zahlungssysteme,Kommunikationstechnologien und generative Gestaltung.

Unter normalen Marktbedingungen wird der Fonds in ein Portfolioaus Aktienwerten von Unternehmen mit hoher, mittlerer undgeringer Marktkapitalisierung anlegen. Obwohl der Fondsvoraussichtlich überwiegend in Unternehmen aus Industrieländernweltweit anlegen wird, kann er auch Anlagen in denSchwellenländern tätigen.

Der Fonds ist ein Stock-Connect-Fonds und kann über die StockConnects Direktanlagen in Höhe von maximal 20 % seinesGesamtvermögens in der VRC tätigen.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

Der Nutrition Fund strebt die Erzielung einer maximalenGesamtrendite an. Der Fonds legt mindestens 70 % seinesGesamtvermögens weltweit in Aktienwerte von Unternehmen an,

die an Aktivitäten beteiligt sind, die Teil der Lebensmittel- undLandwirtschafts-Wertschöpfungskette sind, einschließlichVerpackung, Verarbeitung, Vertrieb, Technologie, Lebensmittel-und landwirtschaftliche Dienstleistungen, Saatgut,landwirtschaftliche oder lebensmittelechte Chemikalien undLebensmittelhersteller.

Der Fonds ist ein Stock-Connect-Fonds und kann über die StockConnects Direktanlagen in Höhe von maximal 20 % seinesGesamtvermögens in der VRC tätigen.

Das Engagement des Fonds in Contingent Convertible Bonds darf5 % seines Gesamtvermögens nicht übersteigen.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

Der Pacific Equity Fund strebt die Erzielung einer maximalenGesamtrendite an. Der Fonds legt mindestens 70 % seinesGesamtvermögens in Aktienwerte von Unternehmen an, die ihrenSitz in den Ländern des Asien-Pazifik-Raums haben oder denüberwiegenden Teil ihrer Geschäftstätigkeit in diesen Ländernausüben. Das Währungsrisiko wird flexibel gemanagt.

Der Fonds ist ein RQFII-Zugangsfonds und ein Stock-Connect-Fonds und kann über die RQFII-Quote und/oder über die StockConnects Direktanlagen in Höhe von maximal 20 % seinesGesamtvermögens in der VRC tätigen.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

Der Sustainable Energy Fund strebt die Erzielung einermaximalen Gesamtrendite an. Der Fonds legt hierzu weltweitmindestens 70 % seines Gesamtvermögens in Aktienwerte vonUnternehmen aus dem Sustainable-Energy-Bereich („Sustainable-Energy-Unternehmen“) an. Sustainable-Energy-Unternehmen sindUnternehmen, die im Geschäftsbereich alternative Energien undEnergietechnologien tätig sind; dazu gehören auch die BereicheTechnologie zur Nutzung von erneuerbaren Energien, Entwicklervon erneuerbaren Energien, alternative Kraftstoffe,Energieeffizienz sowie Förderung von Energie und Infrastruktur.Der Fonds wird nicht in Unternehmen anlegen, die in die folgendenSektoren eingestuft sind (wie im Global Industry ClassificationStandard definiert): Kohle und nicht erneuerbare Brennstoffe, Erdöl& Erdgas (Exploration & Produktion) und integrierte Erdöl- undErdgasbetriebe.

Der Fonds ist ein Stock-Connect-Fonds und kann über die StockConnects Direktanlagen in Höhe von maximal 20 % seinesGesamtvermögens in der VRC tätigen.

Das Engagement des Fonds in Contingent Convertible Bonds auf5 % seines Gesamtvermögens beschränkt.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

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Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

Der Swiss Small & MidCap Opportunities Fund strebt dieErzielung einer maximalen Gesamtrendite an. Der Fonds investiertmindestens 70 % seines Gesamtvermögens in Aktienwerte vonUnternehmen mit geringer und mittlerer Marktkapitalisierung, die inder Schweiz ansässig sind oder einen überwiegenden Teil ihrerGeschäftstätigkeit dort ausüben. Unternehmen mit geringer undmittlerer Marktkapitalisierung sind Unternehmen, die zum Zeitpunktdes Erwerbs nicht im Swiss Market Index vertreten sind.

Das Engagement des Fonds in Contingent Convertible Bonds istauf 5 % seines Gesamtvermögens beschränkt.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

Der Systematic China A-Share Opportunities Fund strebt dieErzielung eines maximalen Gesamtrendite an. Der Fonds legtmindestens 70 % seines Gesamtvermögens in ein Portfolio ausAktienwerten von Unternehmen an, die in der Volksrepublik China(VRC) ansässig sind oder dort den überwiegenden Teil ihrerGeschäftstätigkeit ausüben. Der Fonds ist ein RQFII-Zugangsfonds und ein Stock-Connect-Fonds und kann ohneBeschränkung über die RQFII-Quote und/oder über die StockConnects in der VRC anlegen. Für die Zwecke des Anlagezielsumfasst die VRC nicht die Sonderverwaltungsgebiete Hongkongund Macau sowie Taiwan, so dass der Fonds nur an denchinesischen Onshore-Aktienmärkten (A-Aktien) anlegen wird.

Um das Anlageziel zu erreichen und die Anlagepolitik umzusetzen,wird der Fonds in eine Vielzahl von Anlagestrategien undAnlageinstrumenten anlegen. Insbesondere wird der Fondsquantitative (d.h. mathematische oder statistische) Modelle für einesystematische (d.h. regelbasierte) Wertpapierauswahl nutzen.Aktien werden entsprechend anhand ihres zu erwartendenBeitrags zur Portfoliorendite unter Berücksichtigung ihrerprognostizierten Risiken und Transaktionskosten ausgewählt.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Liquidität derchinesischen Aktienmärkte besonders schwer absehbar ist.Anleger sollten vor einer Anlage in diesen Fonds denAbschnitt „Liquiditätsrisiko“ und „Anlagen in der VRC“ imKapitel „Erwägungen zu Risiken“ im Prospekt und denAbschnitt „Aussetzung und Aufschiebung“ im Anhang B desProspekts lesen.

Der Systematic Global Equity High Income Fund strebt einhohes Ertragsniveau an. Der Fonds legt weltweit (ohneländerspezifische oder regionale Einschränkung) mindestens 70 %seines Gesamtvermögens in Aktienwerte an.

Um das Anlageziel zu erreichen und die Anlagepolitik umzusetzen,wird der Fonds in eine Vielzahl von Anlagestrategien und

Anlageinstrumenten anlegen. Insbesondere wird der Fondsquantitative (d.h. mathematische oder statistische) Modelle für einesystematische (d.h. regelbasierte) Wertpapierauswahl nutzen.Aktien werden entsprechend anhand ihres zu erwartendenBeitrags zur Portfoliorendite unter Berücksichtigung ihrerprognostizierten Risiken und Transaktionskosten ausgewählt.

Der Fonds ist ein Stock-Connect-Fonds und kann über die StockConnects Direktanlagen in Höhe von maximal 20 % seinesGesamtvermögens in der VRC tätigen.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

Der Systematic Global SmallCap Fund strebt die Erzielung einermaximalen Gesamtrendite an, indem er mindestens 70 % seinesGesamtvermögens weltweit in Aktienwerte von Unternehmen mitgeringer Marktkapitalisierung anlegt. Unternehmen mit geringerMarktkapitalisierung sind Unternehmen, die zum Zeitpunkt desErwerbs hinsichtlich der Marktkapitalisierung zu den unteren 20 %der Unternehmen an den weltweiten Aktienmärkten gehören.Obwohl der Großteil des Fondsvermögens voraussichtlich inUnternehmen aus den Industrieländern weltweit angelegt wird,kann der Fonds auch Anlagen in den Schwellenländern weltweittätigen. Das Währungsrisiko wird flexibel gemanagt.

Um das Anlageziel zu erreichen und die Anlagepolitik umzusetzen,wird der Fonds in eine Vielzahl von Anlagestrategien undAnlageinstrumenten anlegen. Insbesondere wird der Fondsquantitative (d.h. mathematische oder statistische) Modelle für einesystematische (d.h. regelbasierte) Wertpapierauswahl nutzen.Aktien werden entsprechend anhand ihres zu erwartendenBeitrags zur Portfoliorendite unter Berücksichtigung ihrerprognostizierten Risiken und Transaktionskosten ausgewählt.

Der Fonds ist ein Stock-Connect-Fonds und kann über die StockConnects Direktanlagen in Höhe von maximal 20 % seinesGesamtvermögens in der VRC tätigen.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

Der United Kingdom Fund strebt die Erzielung einer maximalenGesamtrendite an, indem er mindestens 70 % seinesGesamtvermögens in Aktienwerte von Unternehmen anlegt, die imVereinigten Königreich errichtet wurden oder notiert sind.

Das Engagement des Fonds in Contingent Convertible Bonds istauf 5 % seines Gesamtvermögens beschränkt.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

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Der US Basic Value Fund strebt die Erzielung einer maximalenGesamtrendite an, indem er mindestens 70 % seinesGesamtvermögens in Aktienwerte von Unternehmen anlegt, die inden Vereinigten Staaten ansässig sind oder einen überwiegendenTeil ihrer Geschäftstätigkeit in den Vereinigten Staaten ausüben.Der Fonds konzentriert sich besonders auf Unternehmen, die nachAnsicht des Anlageberaters unterbewertet sind und daher ausAnlegersicht einen substanziellen Anlagewert besitzen.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

Der US Dollar Bond Fund strebt die Erzielung einer maximalenGesamtrendite an. Der Fonds legt mindestens 80 % seinesGesamtvermögens in festverzinslichen Wertpapieren mitInvestment-Grade-Rating und mindestens 70 % seinesGesamtvermögens in auf US-Dollar lautenden, festverzinslichenWertpapieren an. Das Währungsrisiko wird flexibel gemanagt.

Der Fonds ist ein CIBM-Fonds und kann über die Foreign-Access-Regelung und/oder Bond Connect und/oder andere Möglichkeiten,die von den jeweils geltenden Regelungen von Zeit zu Zeit erlaubtwerden, Direktanlagen in Höhe von maximal 20 % seinesGesamtvermögens in Onshore-Anleihen tätigen, die inFestlandchina im CIBM vertrieben werden.

Im Rahmen seines Anlageziels kann der Fonds bis zu 100 %seines Gesamtvermögens in ABS-Anleihen und MBS-Anleiheninvestieren. ABS- und MBS-Anleihen sind Schuldtitel, die mitlaufenden Einkünften aus einem zugrunde liegenden Pool vonVermögenswerten oder Hypothekendarlehen unterlegt bzw.besichert sind. Es wird erwartet, dass ein Großteil der vom Fondsgehaltenen ABS- und MBS-Anleihen ein Investment-Grade-Ratingaufweisen, aber der Fonds kann das gesamte Spektrum derverfügbaren ABS- und MBS-Anleihen nutzen, einschließlich derInstrumente mit einem Rating von Non-Investment-Grade. Zu denvom Fonds gehaltenen ABS- und MBS-Anleihen können ABCP-Anleihen, CDOs, CMOs, CMBS-Anleihen, CLNs, REMICs, RMBS-Anleihen und synthetische CDOs gehören. Die Emittenten vonABS- und MBS-Anleihen können Unternehmen, Regierungen oderKommunen sein, und insbesondere kann der Fonds MBS-Anleihen halten, die von staatlic7h geförderten Unternehmenbegeben werden („Agency MBS“). Die Basiswerte der ABS- undMBS- Anleihen können Darlehen, Mietforderungen oder sonstigeForderungen umfassen (bei ABS-Anleihen z.B. aus Kreditkarten,Kfz-Darlehen und Studienkrediten und bei MBS-Anleihen ausgewerblichen und privaten Hypothekendarlehen, die vonregulierten und zugelassenen Finanzinstituten gewährt wurden).Obwohl dies in der Regel nicht der Fall sein wird, können die ABS-und MBS-Anleihen, in die der Fonds anlegt, Leverage einsetzen,um die Rendite der Anleger zu erhöhen.

Das Engagement des Fonds ist in notleidenden Wertpapieren auf10 % seines Gesamtvermögens beschränkt und sein Engagementin Contingent Convertible Bonds darf 10 % des Gesamtvermögensnicht übersteigen.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen. Wenn derFonds Derivate einsetzt, kann dies unterschiedlich hohes Markt-Leverage zur Folge haben (d.h. wenn der Fonds ein Engagement

eingeht, das den Wert seines Vermögens übersteigt), und mitunterkann dieses Markt-Leverage hoch sein. Der Einsatz von Derivatenführt aufgrund der vorgeschriebenen Berechnungsmethode (d. h.Leverage ist die Summe bzw. der Brutto-Nominalwert desEngagements, das durch die eingesetzten Derivate entsteht)unweigerlich zu Leverage. Hohes Leverage ist nicht unbedingt einHinweis auf ein hohes Risiko.

Dieser Fonds kann in erheblichem Umfang in ABS-Anleihen,MBS-Anleihen und Schuldtiteln mit einem Rating von Non-Investment-Grade engagiert sein, und Anleger sollten dieentsprechenden Risikohinweise im Abschnitt „BesondereRisikoerwägungen“ lesen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Relativer VaR mitdem Bloomberg Barclays US Aggregate Index als geeigneteBenchmark.

Erwartete Höhe des Leverage des Fonds: 300 % desNettoinventarwertes.

Der US Dollar High Yield Bond Fund strebt die Erzielung einermaximalen Gesamtrendite an. Der Fonds legt mindestens 70 %seines Gesamtvermögens in hochrentierliche festverzinslicheWertpapiere an, die auf US-Dollar lauten. Der Fonds kann dasgesamte Anlagespektrum verfügbarer festverzinslicherWertpapiere, einschließlich Wertpapieren mit einem Rating vonNon-Investment-Grade), nutzen. Das Währungsrisiko des Fondswird flexibel gemanagt.

Im Rahmen seines Anlageziels kann der Fonds bis zu 20 % seinesGesamtvermögens in ABS-Anleihen und MBS-Anleihen(Investment Grade und Non-Investment-Grade) investieren. Dazukönnen ABCP-Anleihen, CDOs, CMOs, CMBS-Anleihen, CLNs,REMICs, RMBS-Anleihen und synthetische CDOs gehören. DieBasiswerte der ABS- und MBS-Anleihen können Darlehen,Mietforderungen oder sonstige Forderungen umfassen (bei ABS-Anleihen z.B. aus Kreditkarten, Kfz-Darlehen und Studienkreditenund bei MBS-Anleihen aus gewerblichen und privatenHypothekendarlehen, die von regulierten und zugelassenenFinanzinstituten gewährt wurden). Die ABS- und MBS-Anleihen, indenen der Fonds anlegt, können Leverage einsetzen, um dieRendite der Anleger zu erhöhen. Bestimmte ABS-Anleihen könnenin ihrer Struktur Derivate wie beispielsweise Credit Default Swapsoder einen Korb von Derivaten enthalten, um eine Beteiligung ander Wertentwicklung von Wertpapieren verschiedener Emittentenzu erzielen, ohne direkt in diesen Wertpapieren anlegen zumüssen.

Das Engagement des Fonds in notleidenden Wertpapieren darf10 % seines Gesamtvermögens und das Engagement des Fondsin Contingent Convertible Bonds darf 20 % seinesGesamtvermögens nicht übersteigen.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Dieser Fonds kann in erheblichem Umfang in ABS-Anleihen,MBS-Anleihen und Schuldtiteln mit einem Rating von Non-Investment-Grade engagiert sein, und Anleger sollten dieentsprechenden Risikohinweise im Abschnitt „BesondereRisikoerwägungen“ lesen.

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Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Relativer VaR, mitdem Bloomberg Barclays US High Yield 2 % ConstrainedIndex als geeignete Benchmark.

Erwartete Höhe des Leverage des Fonds: 20 % desNettoinventarwertes.

Der US Dollar Reserve Fund strebt die Erzielunggeldmarktsatzkonformer Renditen an, wobei dieses Ziel mit demZiel der Erhaltung von Kapital und Liquidität vereinbar sein muss.Der Fonds legt sein Vermögen ausschließlich in auf US-Dollarlautenden, kurzfristigen Vermögenswerten und Barmitteln gemäßden Anforderungen der Geldmarktfondsverordnung an, wie inAnhang A zusammengefasst. Der Fonds ist ein kurzfristigerGeldmarktfonds.

Der Fonds kann bis zu 15 % seines Gesamtvermögens inVerbriefungen und ABCP-Anleihen investieren, die ausreichendliquide sind und eine günstige Beurteilung gemäß dem internenVerfahren zur Bewertung der Kreditqualität erhalten haben.

Der Fonds kann sowohl zur Liquiditätssteuerung als auch fürzulässige Anlagezwecke in zulässige Pensionsgeschäfte undumgekehrte Pensionsgeschäfte investieren.

Der Fonds darf Derivate nur zur Absicherung der mit seinenAnlagen verbundenen Zins- oder Wechselkursrisiken einsetzen.Bei den Basiswerten der Derivate muss es sich um Zinssätze,Wechselkurse, Währungen oder die vorgenannten Basiswertenachbildende Indizes handeln.

Der Fonds verlässt sich nicht auf externe Unterstützung, um seineLiquidität zu garantieren oder den NIW pro Anteil stabil zu halten.

Der Fonds kann ggf. in einem wesentlichen Umfang inzulässigen Verbriefungen und ABCP-Anleihen angelegt sein,und die Anleger sind aufgefordert, die jeweiligen im Abschnitt„Erwägungen zu speziellen Risiken“ ausgeführtenRisikohinweise zu lesen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

Der US Dollar Short Duration Bond Fund strebt eine maximaleGesamtrendite an. Der Fonds investiert mindestens 80 % seinesGesamtvermögens in festverzinsliche übertragbare Wertpapieremit Investment-Grade-Rating. Mindestens 70 % desGesamtvermögens des Fonds werden in auf US-Dollar lautendenfestverzinslichen Wertpapieren mit einer Laufzeit von weniger alsfünf Jahren angelegt. Die durchschnittliche Laufzeit beträgt nichtmehr als drei Jahre. Das Währungsrisiko wird flexibel gesteuert.

Der Fonds ist ein CIBM-Fonds und kann über die Foreign-Access-Regelung und/oder Bond Connect und/oder andere Möglichkeiten,die von den jeweils geltenden Regelungen von Zeit zu Zeit erlaubtwerden, Direktanlagen in Onshore-Anleihen, die in Festlandchinabegeben oder garantiert werden, am CIBM tätigen, allerdings nurüber maximal 20 % seines Gesamtvermögens.

Im Rahmen seines Anlageziels kann der Fonds bis zu 100 %seines Gesamtvermögens in ABS- Anleihen und MBS-Anleihen(Investment Grade und Non-Investment-Grade) investieren. DieABS-Anleihen und MBS-Anleihen werden generell in den USAausgegeben, die verbrieften Vermögenswerte haben von

mindestens einer führenden Ratingagentur ein Investment-Grade-Rating erhalten und ABS-Anleihen und MBS-Anleihen vonAgenturen (Agency ABS und MBS) weisen dasselbe Rating wiedie US-Regierung auf. Dazu können ABCP-Anleihen, CDOs,CMOs, CMBS-Anleihen, CLNs, REMICs, RMBS-Anleihen undsynthetische CDOs gehören. Die Basiswerte der ABS- und MBS-Anleihen können Darlehen, Mietforderungen oder sonstigeForderungen umfassen (bei ABS-Anleihen z.B. Forderungen ausKreditkarten, Kfz-Darlehen und Studienkrediten und bei MBS-Anleihen aus gewerblichen und privaten Hypothekendarlehen, dievon regulierten und zugelassenen Finanzinstituten gewährtwurden). Die ABS- und MBS-Anleihen, in die der Fonds investiert,können Leverage einsetzen, um die Rendite der Anleger zuerhöhen. Bestimmte ABS-Anleihen können in ihrer StrukturDerivate wie beispielsweise Credit Default Swaps oder einen Korbvon Derivaten enthalten, um eine Beteiligung an derWertentwicklung von Wertpapieren verschiedener Emittenten zuerzielen, ohne direkt in diesen Wertpapieren anlegen zu müssen.

Das Engagement des Fonds in Contingent Convertible Bonds istauf 5 % des Gesamtvermögens begrenzt.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Dieser Fonds kann in erheblichem Umfang in ABS-Anleihen,MBS-Anleihen und Schuldtiteln mit einem Rating von Non-Investment-Grade engagiert sein, und Anleger sollten dieentsprechenden Risikohinweise im Abschnitt „BesondereRisikoerwägungen“ lesen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Absoluter VaR.

Erwartete Höhe des Leverage des Fonds: 350 % desNettoinventarwertes.

Der US Flexible Equity Fund strebt die Erzielung einermaximalen Gesamtrendite an, indem er mindestens 70 % seinesGesamtvermögens in Aktienwerte von Unternehmen anlegt, die inden Vereinigten Staaten ansässig sind oder dort einenüberwiegenden Teil ihrer Geschäftstätigkeit ausüben. Anlagen desFondsvermögens erfolgen in der Regel in Titel, die nach Ansichtdes Anlageberaters entweder wachstums- odersubstanzwertorientierte Merkmale aufweisen, wobei sich derjeweilige Schwerpunkt nach den aktuellen Marktaussichten richtet.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

Der US Government Mortgage Fund strebt ein hohesErtragsniveau an. Der Fonds legt mindestens 80 % seinesGesamtvermögens in festverzinsliche Wertpapiere an, die von derUS-Regierung, ihren Behörden oder Stellen emittiert odergarantiert werden, einschließlich durch Hypotheken besicherteZertifikate der Government National Mortgage Association(„GNMA“) sowie anderer Wertpapiere der US-Regierung, die eineBeteiligung an einem Hypotheken-Pool verbriefen, wiebeispielsweise durch Hypotheken besicherte Wertpapiere, die vonFannie Mae und Freddie Mac ausgegeben wurden.

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Der Fonds legt ausschließlich in auf US-Dollar lautendeWertpapiere an.

Im Rahmen seines Anlageziels kann der Fonds bis zu 100 %seines Gesamtvermögens in ABS-Anleihen und MBS-Anleiheninvestieren (Investment Grade und Non-Investment-Grade). DieABS-Anleihen und MBS-Anleihen werden generell in den USAausgegeben, die verbrieften Vermögenswerte haben vonmindestens einer führenden Ratingagentur ein Investment-Grade-Rating erhalten und die ABS-Anleihen und MBS-Anleihen vonAgenturen (Agency ABS und MBS) weisen dasselbe Rating wiedie US-Regierung auf. Dazu können ABCP-Anleihen, CDOs,CMOs, CMBS-Anleihen, CLNs, REMICs, RMBS-Anleihen undsynthetische CDOs gehören. Die Basiswerte der ABS- und MBS-Anleihen können Darlehen, Mietforderungen oder sonstigeForderungen umfassen (bei ABS-Anleihen z.B. aus Kreditkarten,Kfz-Darlehen und Studienkrediten und bei MBS-Anleihen ausgewerblichen und privaten Hypothekendarlehen, die vonregulierten und zugelassenen Finanzinstituten gewährt wurden).Die ABS- und MBS-Anleihen, in die der Fonds investiert, könnenLeverage einsetzen, um die Rendite der Anleger zu erhöhen.Bestimmte ABS-Anleihen können in ihrer Struktur Derivate wiebeispielsweise Credit Default Swaps oder einen Korb vonDerivaten enthalten, um eine Beteiligung an der Wertentwicklungvon Wertpapieren verschiedener Emittenten zu erzielen, ohnedirekt in diesen Wertpapieren anlegen zu müssen.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Dieser Fonds kann in erheblichem Umfang in ABS-Anleihen,MBS-Anleihen und Schuldtiteln mit einem Rating von Non-Investment-Grade engagiert sein, und Anleger sollten dieentsprechenden Risikohinweise im Abschnitt „BesondereRisikoerwägungen“ lesen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Relativer VaR, mitdem FTSE Mortgage Index als geeignete Benchmark.

Erwartete Höhe des Leverage des Fonds: 240 % desNettoinventarwertes.

Der US Growth Fund strebt die Erzielung einer maximalenGesamtrendite an, indem er mindestens 70 % seinesGesamtvermögens in Aktienwerte von Unternehmen anlegt, die inden Vereinigten Staaten ansässig sind oder einen überwiegendenTeil ihrer Geschäftstätigkeit in den Vereinigten Staaten ausüben.Ein besonderer Schwerpunkt des Fonds liegt auf Unternehmen,die sich nach Ansicht des Anlageberaters durchwachstumsorientierte Anlagemerkmale wie überdurchschnittlicheWachstumsraten bei Erträgen oder Umsätzen und eine hohe odersteigende Kapitalverzinsung auszeichnen.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

Der US Small & MidCap Opportunities Fund strebt die Erzielungeiner maximalen Gesamtrendite an, indem er mindestens 70 %seines Gesamtvermögens in Aktienwerte von Unternehmen mitgeringer und mittlerer Marktkapitalisierung anlegt, die ihren Sitz inden Vereinigten Staaten haben oder einen überwiegenden Teil

ihrer Geschäftstätigkeit in den Vereinigten Staaten ausüben.Unternehmen mit geringer und mittlerer Marktkapitalisierung sindUnternehmen, die zum Zeitpunkt des Erwerbs hinsichtlich derMarktkapitalisierung zu den unteren 30 % der Unternehmen anUS-amerikanischen Aktienmärkten gehören.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

DerWorld Bond Fund strebt die Erzielung einer maximalenGesamtrendite an. Der Fonds legt mindestens 70 % seinesGesamtvermögens in festverzinslichen Wertpapieren mitInvestment-Grade-Rating an. Das Währungsrisiko wird flexibelgemanagt.

Der Fonds ist ein CIBM-Fonds und kann über die Foreign-Access-Regelung und/oder Bond Connect und/oder andere Möglichkeiten,die von den jeweils geltenden Regelungen von Zeit zu Zeit erlaubtwerden, Direktanlagen in Höhe von maximal 20 % seinesGesamtvermögens in Onshore-Anleihen tätigen, die inFestlandchina im CIBM vertrieben werden.

Im Rahmen seines Anlageziels kann der Fonds bis zu 50 % seinesGesamtvermögens in ABS-Anleihen und MBS-Anleihen(Investment Grade und Non-Investment-Grade) investieren. Dazukönnen ABCP-Anleihen, CDOs, CMOs, CMBS-Anleihen, CLNs,REMICs, RMBS-Anleihen und synthetische CDOs gehören. DieBasiswerte der ABS- und MBS-Anleihen können Darlehen,Mietforderungen oder sonstige Forderungen umfassen (bei ABS-Anleihen z.B. aus Kreditkarten, Kfz-Darlehen und Studienkreditenund bei MBS-Anleihen aus gewerblichen und privatenHypothekendarlehen, die von regulierten und zugelassenenFinanzinstituten gewährt wurden). Die ABS- und MBS-Anleihen, indie der Fonds investiert, können Leverage einsetzen, um dieRendite der Anleger zu erhöhen. Bestimmte ABS-Anleihen könnenin ihrer Struktur Derivate wie beispielsweise Credit Default Swapsoder einen Korb von Derivaten enthalten, um eine Beteiligung ander Wertentwicklung von Wertpapieren verschiedener Emittentenzu erzielen, ohne direkt in diesen Wertpapieren anlegen zumüssen.

Das Engagement des Fonds in Contingent Convertible Bonds darf20 % seines Gesamtvermögens nicht übersteigen. DasEngagement des Fonds in notleidenden Wertpapieren ist auf 10 %seines Gesamtvermögens beschränkt.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Dieser Fonds kann in erheblichem Umfang in ABS-Anleihen,MBS-Anleihen und Schuldtiteln mit einem Rating von Non-Investment-Grade engagiert sein, und Anleger sollten dieentsprechenden Risikohinweise im Abschnitt „BesondereRisikoerwägungen“ lesen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Relativer VaR mitdem Bloomberg Barclays Global Aggregate USD HedgedIndex als geeignete Benchmark.

Erwartete Höhe des Leverage des Fonds: 250 % desNettoinventarwerts.

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DerWorld Energy Fund strebt die Erzielung einer maximalenGesamtrendite an, indem er weltweit mindestens 70 % seinesGesamtvermögens in Aktienwerte von Unternehmen anlegt, dieüberwiegend in der Erforschung und Erschließung vonEnergiequellen bzw. der Energieerzeugung und -versorgung tätigsind.

Der Fonds ist ein Stock-Connect-Fonds und kann über die StockConnects Direktanlagen in Höhe von maximal 20 % seinesGesamtvermögens in der VRC tätigen.

Das Engagement des Fonds in Contingent Convertible Bonds istauf 5 % seines Gesamtvermögens beschränkt.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

DerWorld Financials Fund strebt die Erzielung einer maximalenGesamtrendite an, indem er weltweit mindestens 70 % seinesGesamtvermögens in Aktienwerte von Unternehmen anlegt, derenGeschäftsaktivitäten überwiegend Finanzdienstleistungenumfassen.

Der Fonds ist ein Stock-Connect-Fonds und kann über die StockConnects Direktanlagen in Höhe von maximal 20 % seinesGesamtvermögens in der VRC tätigen.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

DerWorld Gold Fund strebt die Erzielung einer maximalenGesamtrendite an, indem er weltweit mindestens 70 % seinesGesamtvermögens in Aktienwerte von Unternehmen anlegt, dieüberwiegend im Goldbergbau tätig sind. Zusätzlich kann er inAktienwerte von Unternehmen anlegen, derenGeschäftsaktivitäten überwiegend in den Bereichen sonstigeEdelmetalle oder Mineralien, Grundmetalle oder Bergbau liegen.Der Fonds wird Gold oder Metalle nicht in physischer Form halten.

Der Fonds ist ein Stock-Connect-Fonds und kann über die StockConnects Direktanlagen in Höhe von maximal 20 % seinesGesamtvermögens in der VRC tätigen.

Das Engagement des Fonds in Contingent Convertible Bonds istauf 5 % seines Gesamtvermögens beschränkt.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

DerWorld Healthscience Fund strebt die Erzielung einermaximalen Gesamtrendite an, indem er weltweit mindestens 70 %seines Gesamtvermögens in Aktienwerte von Unternehmenanlegt, deren Geschäftsaktivitäten überwiegend in den BereichenGesundheit, Pharmazeutik und Medizintechnologie, der

medizinischen Versorgung sowie in der Entwicklung derBiotechnologie liegen. Das Währungsrisiko wird flexibel gemanagt.

Der Fonds ist ein Stock-Connect-Fonds und kann über die StockConnects Direktanlagen in Höhe von maximal 20 % seinesGesamtvermögens in der VRC tätigen.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

DerWorld Mining Fund strebt die Erzielung einer maximalenGesamtrendite an, indem er weltweit mindestens 70 % seinesGesamtvermögens in Aktienwerte von Bergbau- undMetallgesellschaften anlegt, deren Geschäftsaktivitätenüberwiegend in der Förderung oder dem Abbau vonGrundmetallen und industriellen Mineralien, z.B. Eisenerz oderKohle, liegen. Der Fonds kann außerdem in Aktienwerte vonUnternehmen investieren, deren Geschäftsaktivitäten überwiegendin den Bereichen Gold oder sonstige Edelmetalle oderMineralbergbau liegen. Der Fonds wird kein Gold oder andereMetalle in physischer Form halten.

Der Fonds ist ein Stock-Connect-Fonds und kann über die StockConnects Direktanlagen in Höhe von maximal 20 % seinesGesamtvermögens in der VRC tätigen.

Das Engagement des Fonds in Contingent Convertible Bonds istauf 5 % seines Gesamtvermögens beschränkt.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

DerWorld Real Estate Securities Fund strebt die Erzielung einermaximalen Gesamtrendite an. Hierzu legt er weltweit mindestens70 % seines Gesamtvermögens in Eigenkapitalinstrumenten vonUnternehmen an, die überwiegend im Immobiliensektor tätig sind.Dies können auf Wohn- und/oder Gewerbeimmobilienspezialisierte Unternehmen sowie Immobilienverwaltungs- undImmobilienbeteiligungsgesellschaften sein (z.B. Immobilien-Investment-Trusts („REITS“)).

Der Fonds ist ein Stock-Connect-Fonds und kann über die StockConnects Direktanlagen in Höhe von maximal 20 % seinesGesamtvermögens in der VRC tätigen.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

DerWorld Technology Fund strebt die Erzielung einermaximalen Gesamtrendite an, indem er weltweit mindestens 70 %seines Gesamtvermögens in Aktienwerte von Unternehmenanlegt, deren Geschäftsaktivitäten überwiegend imTechnologiesektor liegen.

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Der Fonds ist ein Stock-Connect-Fonds und kann über die StockConnects Direktanlagen in Höhe von maximal 20 % seinesGesamtvermögens in der VRC tätigen.

Der Fonds darf zu Anlagezwecken und zum Zweck einereffizienten Portfolioverwaltung Derivate einsetzen.

Verwendeter Risikomanagementmaßstab: Commitment-Ansatz.

Neue Fonds oder AnteilklassenDer Verwaltungsrat kann neue Fonds auflegen oder weitereAnteilklassen ausgeben. Für diesen Prospekt wird dann eineErgänzung herausgegeben, die über diese neuen Fonds oderKlassen informiert.

Anteilklassen und -formenDie Anteile der Fonds sind eingeteilt in Anteile der Klassen A, AI,C, D, DD, E, I, J, S, SI, X und Z, die jeweils unterschiedlicheGebührenstrukturen aufweisen. Die Anteile sind weiter inAkkumulierungsanteile und Ausschüttungsanteile unterteilt.Auf Akkumulierungsanteile entfallen keine Ausschüttungen,wohingegen für Ausschüttungsanteile Ausschüttungen vorgesehensind. Weitere Informationen finden sich im Kapitel„Ausschüttungen“.

Anteile der Klasse AAnteile der Klasse A sind für alle Anleger als Ausschüttungs- undAkkumulierungsanteile erhältlich und werden als Namensanteileund in Form von Globalurkunden ausgegeben. Sofern dies nichtanderweitig beantragt wird, werden alle Anteile der Klasse A alsNamensanteile ausgegeben.

Anteile der Klasse AINach Ermessen der Verwaltungsgesellschaft (unterBerücksichtigung lokaler Vorschriften) sind Anteile der Klasse AInur in Italien über bestimmte, von der Verwaltungsgesellschaft undder Hauptvertriebsgesellschaft ausgewählteVertriebsgesellschaften zu beziehen (für Informationen betreffenddie Vertriebsgesellschaften wenden Sie sich bitte an das InvestorServicing Team vor Ort). Anteile der Klasse AI sind alsAusschüttungs- und Akkumulierungsanteile verfügbar und werdenin Form von Namensanteilen und Globalurkunden ausgegeben.Sofern dies nicht anderweitig beantragt wird, werden alle Anteileder Klasse AI als Namensanteile ausgegeben.

Anteile der Klasse CAnteile der Klasse C sind für Kunden von bestimmtenVertriebsgesellschaften, die ihren Anlegern einen NomineeService zur Verfügung stellen, als Ausschüttungs- undAkkumulierungsanteile erhältlich sowie für andere Anleger nachdem Ermessen der Verwaltungsgesellschaft. Anteile der Klasse Csind nur als Namensanteile erhältlich.

Anteile der Klasse DNach Ermessen der Verwaltungsgesellschaft (unterBerücksichtigung lokaler Vorschriften) sind Anteile der Klasse D fürAnbieter von unabhängigen Beratungsleistungen oderVermögensverwaltung mit Entscheidungsspielraum oder weitereVertriebspartner bestimmt, die: (i) im Sinne der MiFID II-RichtlinieWertpapierdienstleistungen erbringen und Anlagetätigkeitenausüben; und (ii) separate Gebührenvereinbarungen mit ihrenKunden in Bezug auf die angebotenen Dienstleistungen undTätigkeiten abgeschlossen haben; und (iii) keine sonstige Gebühr,

Rückvergütung oder Zahlung von dem betreffenden Fonds inBezug auf diese Dienstleistungen und Tätigkeiten erhalten. Anteileder Klasse D sind nicht für Anbieter von unabhängigenBeratungsleistungen oder Vermögensverwaltung mitEntscheidungsspielraum bestimmt, die in Bezug auf die inDeutschland erbrachten Leistungen deutschem Recht nach demKreditwesengesetz (§ 32 KWG) unterliegen.

Anteile der Klasse D sind als Ausschüttungs- undAkkumulierungsanteile erhältlich und werden in Form vonNamensanteilen und Globalurkunden ausgegeben. Sofern diesnicht anderweitig beantragt wird, werden alle Anteile der Klasse Dals Namensanteile ausgegeben.

Anteile der Klasse DDNach Ermessen der Verwaltungsgesellschaft (unterBerücksichtigung lokaler Vorschriften) sind Anteile der Klasse DDfür Anbieter von unabhängigen Beratungsleistungen oderVermögensverwaltung mit Entscheidungsspielraum bestimmt, diein Bezug auf die in Deutschland erbrachten Leistungen demKreditwesengesetz (§ 32 KWG) unterliegen.

Anteile der Klasse DD sind als Ausschüttungs- undAkkumulierungsanteile erhältlich und werden in Form vonNamensanteilen und Globalurkunden ausgegeben. Sofern diesnicht anderweitig beantragt wird, werden alle Anteile der KlasseDD als Namensanteile ausgegeben.

Anteile der Klasse EAnteile der Klasse E sind in bestimmten Ländern vorbehaltlich derGenehmigung durch die jeweiligen Aufsichtsbehörden über vonder Verwaltungsgesellschaft und der Hauptvertriebsgesellschaftbestimmte Vertriebsgesellschaften zu beziehen (für Informationenbetreffend die Vertriebsgesellschaften wenden Sie sich bitte andas Investor Servicing Team vor Ort). Anteile der Klasse E werdenfür alle Fonds als Namensanteile mit und ohne Ausschüttungsowie in Form von Globalurkunden ausgegeben. Sofern dies nichtanderweitig beantragt wird, werden alle Anteile der Klasse E alsNamensanteile ausgegeben.

Anteile der Klasse IAnteile der Klasse I sind als Ausschüttungs- undAkkumulierungsanteile für institutionelle Anleger verfügbar. Siewerden als Namensanteile oder Globalurkunden ausgegeben.Sofern dies nicht anderweitig beantragt wird, werden alle Anteileder Klasse I als Namensanteile ausgegeben. Die Bereitstellungvon Anteilen der Klasse I liegt im alleinigen Ermessen derVerwaltungsgesellschaft.

Anteile der Klasse I stehen nur institutionellen Anlegern im Sinnedes Artikels 174 des Gesetzes von 2010 zur Verfügung. DurchVorlage geeigneter Dokumente bei der Gesellschaft und derenÜbertragungsstelle oder beim Investor Servicing Team vor Ortmüssen Anleger den Nachweis erbringen, dass sie dieVoraussetzungen als institutionelle Anleger erfüllen.

Mit ihrem Antrag auf Zeichnung von Anteilen der Klasse I stelleninstitutionelle Anleger die Gesellschaft und ihre Funktionsträgergegen alle Verluste, Kosten und Aufwendungen frei, welche derGesellschaft oder ihren Funktionsträgern durch Handlungenentstehen, die sie nach Treu und Glauben aufgrund von beiAntragstellung tatsächlich oder vorgeblich abgegebenenErklärungen vornehmen.

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Anteile der Klasse JAnteile der Klasse J werden Fonds, die zugunsten japanischerAnleger aufgelegt wurden, oder anderen Fonds nach Ermessender Verwaltungsgesellschaft angeboten. Anteile der Klasse J sindals Ausschüttungs- und Akkumulierungsanteile verfügbar. FürAnteile der Klasse J werden keine Managementgebühren erhoben(stattdessen werden im Rahmen einer Vereinbarung Gebühren andie Verwaltungsgesellschaft oder deren verbundene Unternehmengezahlt). Sofern nichts anderes beantragt wurde, werden alleAnteile der Klasse J als Namensanteile ausgegeben.

Anteile der Klasse J stehen nur institutionellen Anlegern im Sinnedes Artikels 174 des Gesetzes von 2010 zur Verfügung. DurchVorlage geeigneter Dokumente bei der Gesellschaft und derenÜbertragungsstelle oder beim Investor Servicing Team vor Ortmüssen Anleger den Nachweis erbringen, dass sie dieVoraussetzungen als institutionelle Anleger erfüllen.

Mit ihrem Antrag auf Zeichnung von Anteilen der Klasse J stelleninstitutionelle Anleger die Gesellschaft und ihre Funktionsträgergegen alle Verluste, Kosten und Aufwendungen frei, welche derGesellschaft oder ihren Funktionsträgern durch Handlungenentstehen, die sie nach Treu und Glauben aufgrund von beiAntragstellung tatsächlich oder vorgeblich abgegebenenErklärungen vornehmen.

Anteile der Klasse SNach Ermessen der Verwaltungsgesellschaft (unterBerücksichtigung lokaler Vorschriften) sind Anteile der Klasse S fürAnbieter unabhängiger Beratungsdienstleistungen oderVermögensverwaltung mit Entscheidungsspielraum oder andereVertriebspartner bestimmt, die: (i) im Sinne der MiFID II-RichtlinieWertpapierdienstleistungen erbringen und Anlagetätigkeitenausüben; und (ii) separate Gebührenvereinbarungen mit ihrenKunden in Bezug auf die angebotenen Dienstleistungen undTätigkeiten abgeschlossen haben; und (iii) keine sonstige Gebühr,Rückvergütung oder Zahlung von dem betreffenden Fonds inBezug auf diese Dienstleistungen und Tätigkeiten erhalten. Anteileder Klasse S sind nicht für Anbieter von unabhängigenBeratungsdienstleistungen oder Vermögensverwaltung mitEntscheidungsspielraum bestimmt, die in Bezug auf die inDeutschland erbrachten Dienstleistungen deutschem Recht nachdem Kreditwesengesetz (§ 32 KWG) unterliegen. Anteile derKlasse S sind als Akkumulierungs- und Ausschüttungsanteileerhältlich und werden in Form von Namensanteilen undGlobalurkunden ausgegeben. Sofern nicht anderweitig beantragt,werden alle Anteile der Klasse S als Namensanteile ausgegeben.Anteile der Klasse S stehen ausschließlich solchen Anlegern zurVerfügung, die eine gesonderte Vereinbarung mit dementsprechenden Unternehmen der BlackRock-Gruppegeschlossen haben.

Anteile der Klasse SIAnteile der Klasse SI sind als Ausschüttungs- undAkkumulierungsanteile erhältlich und werden ausschließlich inForm von Namensanteilen ausgegeben. Die Bereitstellung vonAnteilen dieser Klasse liegt im alleinigen Ermessen derVerwaltungsgesellschaft.

Anteile der Klasse XAnteile der Klasse X stehen als Akkumulierungs- undAusschüttungsanteile zur Verfügung und werden ausschließlichund im Ermessen des Anlageberaters und seiner verbundenenUnternehmen als Namensanteile ausgegeben. Für Anteile der

Klasse X werden keine Managementgebühren erhoben(stattdessen werden im Rahmen einer Vereinbarung Gebühren anden Anlageberater oder dessen verbundene Unternehmengezahlt).

Anteile der Klasse X stehen gemäß Artikel 174 des Gesetzes von2010 ausschließlich institutionellen Anlegern zur Verfügung, dieeine gesonderte Vereinbarung mit dem entsprechendenUnternehmen der BlackRock-Gruppe geschlossen haben. DurchVorlage geeigneter Dokumente bei der Gesellschaft und derenÜbertragungsstelle oder beim Investor Servicing Team vor Ortmüssen Anleger den Nachweis erbringen, dass sie dieVoraussetzungen als institutionelle Anleger erfüllen.

Mit ihrem Antrag auf Zeichnung von Anteilen der Klasse X stelleninstitutionelle Anleger die Gesellschaft und ihre Funktionsträgergegen alle Verluste, Kosten und Aufwendungen frei, welche derGesellschaft oder ihren Funktionsträgern durch Handlungenentstehen, die sie nach Treu und Glauben aufgrund von beiAntragstellung tatsächlich oder vorgeblich abgegebenenErklärungen vornehmen.

Anteile der Klasse ZAnteile der Klasse Z sind als Akkumulierungs- undAusschüttungsanteile erhältlich und werden ausschließlich in Formvon Namensanteilen ausgegeben. Die Bereitstellung von Anteilender Klasse Z liegt im alleinigen Ermessen derVerwaltungsgesellschaft.

Hedged AnteilklassenDie eingesetzten Absicherungsstrategien werden sich von Fondszu Fonds unterscheiden. Außer bei den in BRL abgesichertenAnteilklassen (siehe weiter unten) werden die FondsAbsicherungsstrategien mit dem Ziel einsetzen, das Risiko vonWährungsschwankungen zwischen dem Nettoinventarwert desjeweiligen Fonds und der Währung der Hedged Anteilklasse beigleichzeitiger Berücksichtigung praktischer Erwägungen(einschließlich Transaktionskosten) zu verringern. Alle Gewinnebzw. Verluste oder Aufwendungen im Zusammenhang mitWährungsabsicherungstransaktionen sind von den Anteilinhabernder jeweiligen Hedged Anteilklassen separat zu tragen.

Übersicherte Positionen, die sich in einer Hedged Anteilklasseergeben, dürfen 105 % des Nettoinventarwerts dieser HedgedAnteilklasse nicht überschreiten, und untersicherte Positionen, diesich in einer Hedged Anteilklasse ergeben, dürfen 95 % desNettoinventarwerts dieser Hedged Anteilklasse nichtunterschreiten.

In BRL abgesicherte Anteilklassen

In BRL abgesicherte Anteilklassen, die mit dem Suffix „BRLHedged" versehen sind, sind nur für brasilianische Feeder-Fondsbestimmt. Ein Feeder-Fonds ist ein Organismus für gemeinsameAnlagen, der sein gesamtes oder nahezu sein gesamtesVermögen in einen anderen Einzelfonds (auch Master-Fondsgenannt) investiert. In BRL abgesicherte Anteilklassen stehennach dem Ermessen der Verwaltungsgesellschaft zur Verfügung.

In BRL abgesicherte Anteilklassen zielen darauf ab, Anlegern eineWährungsposition in BRL zu bieten, ohne eine auf BRL lautendeHedged Anteilklasse zu verwenden (d. h. aufgrund vonDevisenhandelsbeschränkungen für BRL).

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Die Währung einer in BRL abgesicherten Anteilklasse ist dieBasiswährung des jeweiligen Teilfonds. Die BRL-Währungsposition wird dadurch angestrebt, dass derNettoinventarwert der in BRL abgesicherten Anteilklasse mittelsderivativer Finanzinstrumente (einschließlichDevisentermingeschäften) in BRL umgetauscht wird. DerNettoinventarwert einer solchen in BRL abgesicherten Anteilklasselautet jedoch weiterhin auf die Basiswährung des jeweiligenTeilfonds (und der Nettoinventarwert pro Anteil wird in dieserBasiswährung berechnet), wobei aufgrund des zusätzlichenRisikos aus derivativen Finanzinstrumenten jedoch davonausgegangen wird, dass der Nettoinventarwert gemäß derSchwankung des Wechselkurses zwischen BRL und dieserBasiswährung schwankt. Diese Schwankung spiegelt sich in derWertentwicklung der jeweiligen in BRL abgesicherten Anteilklassewider, sodass die Wertentwicklung dieser in BRL abgesichertenAnteilklasse deutlich von der Wertentwicklung der übrigenAnteilklassen des jeweiligen Teilfonds abweichen kann. Gewinneoder Verluste sowie Kosten und Aufwendungen, die sich ausdieser Absicherungsstrategie für in BRL abgesicherteAnteilklassen ergeben, spiegeln sich im Nettoinventarwert derbetreffenden in BRL abgesicherten Anteilklasse wider. Risiken inBezug auf die abgesicherten BRL Anteilklassen werden imRahmen des Risikomanagements in BRL gemessen undüberwacht.

AllgemeinesAnleger, die Anteile gleich welcher Klasse über eine derVertriebsgesellschaften erwerben, müssen hierzu die üblichenKontoeröffnungsbestimmungen der Vertriebsgesellschaftenerfüllen. Das Eigentum an den Namensanteilen wird durch einenEintrag in das Anteilregister der Gesellschaft verbrieft.Anteilinhaber erhalten Bestätigungsmitteilungen für die von ihnengetätigten Geschäfte; über Namensanteile werden keine Urkundenausgestellt.

Globalurkunden werden im Rahmen einer eingetragenenVereinbarung („registered common global certificate agreement“),die gemeinsam mit Clearstream International und Eurocleareingegangen wurde, ausgegeben. Anteile, die in Form einerGlobalurkunde gehalten werden, sind im Anteilregister derGesellschaft im Namen des Clearstream International undEuroclear Sammeldepots registriert. Im Zusammenhang mitGlobalurkunden werden keine physischen Anteilzertifikateausgegeben. Globalurkunden können im Rahmen der zwischenClearstream International, Euroclear und der Hauptzahlstellebestehenden Vereinbarungen gegen Namensanteile umgetauschtwerden.

Informationen betreffend Globalurkunden sowie der für diesegeltenden Handelsverfahren sind auf Anfrage beim InvestorServicing Team vor Ort erhältlich.

Alle börsennotierten Anteile sind auf dem EUROMTF(multilaterales Handelssystem) notiert.

Handel mit FondsanteilenTäglicher HandelDer Handel mit Anteilen erfolgt grundsätzlich täglich an jedem Tag,der für den betreffenden Fonds einen Handelstag darstellt. Anträgeauf Zeichnung, Rücknahme und Umtausch von Anteilen müssenbei der Übertragungsstelle oder beim Investor Servicing Team vorOrt vor 12.00 Uhr Luxemburger Ortszeit an dem betreffendenHandelstag (die „Eingangsfrist“) eingehen. Diese Anträge werden

an diesem Tag bearbeitet und es gelten die am Nachmittagdesselben Tages ermittelten Preise. Anträge, die an einemHandelstag bei der Übertragungsstelle oder beim InvestorServicing Team vor Ort nach Ablauf der Eingangsfrist eingehen,werden am folgenden Handelstag bearbeitet. Es liegt im Ermessender Gesellschaft, Anträge, die von einer Zahlstelle, einerKorrespondenzbank oder einer anderen Stelle, die im Namen ihrerjeweiligen Kunden Sammeltransaktionen durchführt, vor Ablauf derEingangsfrist übermittelt wurden, aber erst nach diesem Zeitpunktbei der Übertragungsstelle oder dem Investor Servicing Team vorOrt eingegangen sind, so zu behandeln, als wären sie vor Ablaufder Eingangsfrist eingegangen. Die Gesellschaft ist befugt, imeigenen Ermessen die Anteilpreise für Anträge, für die noch keinZahlungseingang erfolgte, am Nachmittag des Tages, an dem derZahlungseingang erfolgt, zu berechnen. Weitere Einzelheiten undAusnahmen werden in den jeweiligen Abschnitten „Zeichnung vonAnteilen“, „Rücknahme von Anteilen“ und „Umtausch von Anteilen“erläutert. Einmal erteilte Anträge auf Zeichnung von Anteilen undAnweisungen für deren Rücknahme oder Umtausch könnennachträglich nicht mehr widerrufen werden, außer im Falle derAussetzung oder Aufschiebung (vgl. Anhang B Nr. 30. bis 33.) undStornierung vor 12.00 Uhr Luxemburger Zeit.

Für Anträge, die nicht direkt bei der Übertragungsstelle oder beimInvestor Servicing Team vor Ort, sondern überVertriebsgesellschaften gestellt werden, können unterschiedlicheVerfahren gelten, die zu einem verzögerten Eingang des Antragesbei der Übertragungsstelle oder beim Investor Servicing Team vorOrt führen können. Anleger sollten sich mit ihrerVertriebsgesellschaft in Verbindung setzen, bevor sie einenZeichnungsantrag für Anteile eines Fonds stellen.

Anteilinhaber werden darauf hingewiesen, dass derVerwaltungsrat den Erwerb von Anteilen bestimmter Fonds, z.B.wenn ein solcher Fonds und/oder die Anlagestrategie einessolchen Fonds seine Kapazitätsgrenze erreicht hat, beschränkenkann, sofern dies im Interesse des Fonds und/oder derAnteilinhaber ist. Dies schließt beispielsweise auch den Fall ein, indem ein Fonds oder die Anlagestrategie eines Fonds ein Volumenerreicht, das nach Einschätzung der Verwaltungsgesellschaft und/oder des Anlageberaters die Umsetzung der Anlagestrategie, dieAuswahl geeigneter Anlagen oder die effiziente Verwaltung derbestehenden Anlagen für den betreffenden Fonds erschwerenkönnte. Wenn ein Fonds seine Kapazitätsgrenze erreicht hat,werden die Anteilinhaber entsprechend informiert und ist derVerwaltungsrat berechtigt, jeweils nach eigenem Ermessen zubeschließen, den Fonds oder eine Anteilklasse insgesamt oderteilweise für einen bestimmten Zeitraum oder bis zu einemanderen, nach dem Ermessen des Verwaltungsrats gefasstenBeschluss für neue Zeichnungen zu schließen (mit Ausnahmederjenigen, die durch regelmäßige Anlageprogramme getätigtwerden, wie im Voraus mit der Verwaltungsgesellschaft nachihrem Ermessen vereinbart). Fällt ein Fonds im Anschluss infolgevon u.a. Rücknahmen oder Marktbewegungen unter dieseKapazitätsgrenze zurück, ist der Verwaltungsrat in seinemalleinigen Ermessen berechtigt, den Fonds oder eine Anteilklassewieder zeitweise oder permanent zur Zeichnung zuzulassen.Informationen darüber, ob der Erwerb von Anteilen eines Fonds zueinem bestimmten Zeitpunkt auf diese Weise beschränkt ist, sindbeim Investor Servicing Team vor Ort erhältlich.

Nicht-HandelstageBei bestimmten Fonds sind einige Geschäftstage keineHandelstage, und zwar wenn beispielsweise ein oder mehrere

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Märkte, an denen ein erheblicher Teil der Anlagen des Fondsnotiert ist oder gehandelt wird, geschlossen sind. Ferner kannauch der dem Tag der Marktschließung unmittelbar vorangehendeTag für diese Fonds betroffen sein, insbesondere dann, wenn derAnnahmeschluss auf einen Zeitpunkt fällt, an dem die jeweiligenMärkte bereits für den Handel geschlossen sind, so dass derFonds nicht in der Lage ist, angemessene Maßnahmen an dembzw. den zugrunde liegenden Märkten zu treffen, um dem Erwerbbzw. der Veräußerung von Anlagen in Fondsanteilen an diesemTag Rechnung zu tragen. Eine Liste mit den Geschäftstagen, diebei bestimmten Fonds von Zeit zu Zeit als Nicht-Handelstagebehandelt werden, ist auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschafterhältlich und kann zudem der Rubrik „Library“ (Bibliothek) unterwww.blackrock.com/uk/individual/education/library entnommenwerden. Änderungen an der Liste sind vorbehalten.

AllgemeinesDie Versendung von Bestätigungsmitteilungen und anderenDokumenten per Post erfolgt auf das Risiko des Anlegers.

Preise der AnteileAnteilpreise werden nach Annahmeschluss der Aufträge um12.00 Uhr Luxemburger Ortszeit am entsprechenden Handelstagermittelt. Diese Preise werden in der Handelswährung bzw. denHandelswährungen des jeweiligen Fonds quotiert. Sind für Fondszwei oder mehr Handelswährungen vorgesehen und ein Anlegerhat bei seinem Antrag keine Handelswährung ausgewählt, wird dieBasiswährung des betreffenden Fonds verwendet.

Die Anteilpreise des vorangegangenen Handelstags sind währendder üblichen Geschäftszeiten über das Investor Servicing Teamvor Ort sowie über die Webseite von BlackRock erhältlich. DiePreise werden zudem in denjenigen Ländern veröffentlicht, indenen dies gesetzlich vorgeschrieben ist, sowie im Ermessen derMitglieder des Verwaltungsrates in einer Reihe weltweiterscheinender Tageszeitungen und elektronischer Plattformen. FürFehler oder Verzögerungen bei der Veröffentlichung oder für nichterfolgte Veröffentlichung der Preise übernimmt die Gesellschaftkeine Haftung. Eine Aufstellung der bisherigen Handelspreise istfür alle Anteile beim Fondsverwalter oder beim Investor ServicingTeam vor Ort erhältlich.

Wenn Anteilinhaber Anteile mit einem bestimmten Wert zeichnenoder zurückgeben, wird die Anzahl der gehandelten Anteileberechnet, indem der spezifische Wert durch den anwendbarenNettoinventarwert pro Anteil (der auf bis zu vier Dezimalstellengerundet werden kann) dividiert wird. Eine solche Rundung kannsich zu Gunsten des Fonds, aber auch des Anteilinhabersauswirken. Eine Bestätigung des Nettoinventarwerts je Anteil wirdfür jede Transaktion auf Ihrer Abrechnung angegeben.

Anteile der Klassen A, AI, D, DD, E, I, J, S, SI, X und ZAnteile der Klasse A, AI, D, DD, E, I, J, S, SI, X und Z könnengrundsätzlich zu ihrem Nettoinventarwert gekauft oderzurückgenommen werden. In den Preisen enthalten sein bzw. aufdiese aufgeschlagen werden können jeweils: (i) einenAusgabeaufschlag, (ii) eine Vertriebsgebühr und (iii) ineingeschränktem Umfang Anpassungen auf Grund steuerlicherBelastungen und Handelskosten (vgl. Anhang B Nr. 17.3).

Anteile der Klasse CAnteile der Klasse C können grundsätzlich zu ihrem jeweiligenNettoinventarwert erworben oder zurückgenommen werden. Aufdie Ausgabe- und Rücknahmepreise werden keine Gebühren

aufgeschlagen, es wird jedoch, außer bei Anteilen derGeldmarktnahen Fonds, gegebenenfalls ein Rücknahmeabschlag(CDSC) erhoben, der, wie im Abschnitt „Gebühren undAufwendungen“ und in Anhang B Nr. 19. beschrieben, von denRücknahmeerlösen abgezogen wird. In den Preisen enthalten seinbzw. auf diese aufgeschlagen werden können jeweils: (i) eineVertriebsgebühr und (ii) in eingeschränktem Umfang Anpassungenauf Grund steuerlicher Belastungen und Handelskosten (vgl.Anhang B Nr. 17.3).

Die für jede Anteilklasse erhobenen Gebühren werden detailliert imAbschnitt „Gebühren und Aufwendungen“ und in den Anhängen B,C und E erläutert.

Zeichnung von AnteilenZeichnungsanträgeErstanträge zur Zeichnung von Anteilen müssen bei derÜbertragungsstelle oder beim Investor Servicing Team vor Ort mitdem Antragsformular gestellt werden. BestimmteVertriebsgesellschaften können den betreffenden Anlegerngestatten, Zeichnungsanträge zur Weiterleitung an dieÜbertragungsstelle oder das Investor Servicing Team vor Ort beiihnen einzureichen. Erstanträge auf Zeichnung von Anteilenerfolgen durch Ausfüllen des Antragsformulars, das an dieÜbertragungsstelle oder das Investor Servicing Team vor Ortzurückgesandt wird. Werden das Original-Antragsformular oder dieschriftliche Bestätigung nicht eingereicht, führt dies zurVerzögerung des Abschlusses; außerdem können dadurch weitereAbschlüsse über entsprechende Anteile beeinträchtigt werden.Folgezeichnungen können schriftlich oder per Telefax erfolgen,und die Verwaltungsgesellschaft kann nach eigenem Ermesseneinzelne über andere Formen der elektronischen Kommunikationübermittelte Handelsaufträge akzeptieren. Bei Anlegern, die imAntrag keine Anteilklasse festlegen, wird der Antrag als Antrag aufAkkumulierungsanteile der Klasse A behandelt.

Antragsformulare und sonstige Handelsaufträge müssen allegeforderten Angaben enthalten, einschließlich u.a.anteilklassenspezifischer Angaben wie z.B. die InternationalSecurities Identification Number (ISIN) der Anteilklasse, die derAnleger handeln möchte. Weicht die vom Anleger angegebeneISIN von den übrigen vom Anleger im Rahmen einesHandelsauftrags angegebenen anteilklassenspezifischen Angabenab, ist die angegebene ISIN maßgeblich und dieVerwaltungsgesellschaft und die Übertragungsstelle können denHandelsauftrag nur unter Berücksichtigung der angegebenen ISINausführen.

Anträge zur Zeichnung von Namensanteilen sollten für Anteileeines bestimmten Wertes gestellt werden. Wo dies angebracht ist,können Bruchteile von Anteilen ausgegeben werden.Globalurkunden werden nur als ganze Anteile ausgegeben.

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, jeden Antrag aufZeichnung von Anteilen zurückzuweisen oder einenZeichnungsantrag nur teilweise anzunehmen. Zusätzlich kann dieAusgabe von Anteilen eines oder aller Fonds bis zum nächstenHandelstag aufgeschoben oder ausgesetzt werden, wenn derAntragswert für alle Anteilklassen eines Fonds in seinerGesamtheit einen bestimmten Prozentsatz übersteigt (derzeit vomVerwaltungsrat auf einen Wert von 5 % des Annäherungswertsdes Fonds festgesetzt) und sich eine Antragsannahme an dementsprechenden Handelstag nach Auffassung des Verwaltungsratsnachteilig auf die Interessen der Anteilinhaber auswirken würde.

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Dies kann dazu führen, dass die Zeichnungsanträge von manchenAnteilinhabern auf einen bestimmten Handelstag verschobenwerden, während die Anträge anderer Anteilinhaber abgewickeltwerden. Derartige aufgeschobene Zeichnungsanträge werdengegenüber späteren Anträgen bevorzugt behandelt.

Anleger müssen die Anlagekriterien für jede Anteilklasse erfüllen,in der sie eine Anlage tätigen wollen (wie z.B.Mindesterstzeichnungsbetrag und spezifizierter Anlegertyp, wie imAbschnitt „Anteilklassen und -formen” dargelegt). Erwirbt einAnleger Anteile einer Anteilklasse, für die er die Anlagekriteriennicht erfüllt, behält sich der Verwaltungsrat das Recht vor, denAnteilsbestand dieses Anlegers zurückzunehmen. In diesem Fallist der Verwaltungsrat nicht verpflichtet, den Anleger zuvor überseine Maßnahmen in Kenntnis zu setzen. Der Verwaltungsrat kannauch beschließen, den Anleger, der die Anlagekriterien nicht erfüllt,nach dessen vorheriger Konsultation und Einwilligung einer bessergeeigneten Anteilklasse in dem entsprechenden Fonds (soweitverfügbar) zuzuteilen. Wenn der Anleger Anteile der Klasse X hält,aber keine separate Vereinbarung mit der betreffendenGesellschaft der BlackRock-Gruppe getroffen hat (wie im Abschnitt„Anteilklassen und -formen“ ausgeführt), behält sich derVerwaltungsrat das Recht vor, den Anleger nach Mitteilung miteiner Frist von 30 Kalendertagen ohne vorherige Konsultation undEinwilligung des Anlegers einer anderen Klasse desentsprechenden Fonds als der Klasse X zuzuteilen.

DatenschutzAnlageinteressenten und Anleger sollten die Datenschutzerklärungder Gesellschaft und der Verwaltungsgesellschaft lesen, die imAntragsformular enthalten ist („Datenschutzerklärung“).

Die Datenschutzerklärung enthält unter anderem Erklärungendarüber, wie die Gesellschaft und die Verwaltungsgesellschaftpersonenbezogene Daten von Personen, die in der Gesellschaftanlegen oder einen Antrag auf Anlage in die Gesellschaft stellen,und personenbezogene Daten der Verwaltungsratsmitglieder, derGeschäftsleiter, der Mitarbeiter und der wirtschaftlichLetztbegünstigten von institutionellen Anlegern verarbeiten.

Die Datenschutzerklärung kann von Zeit zu Zeit überarbeitetwerden. Die aktuelle Version der Datenschutzerklärung finden Sieunter www.blackrock.com.

Falls Sie weitere Informationen zur Erhebung, Verwendung,Offenlegung, Übermittlung oder Verarbeitung Ihrerpersonenbezogenen Daten oder zur Ausübung der in derDatenschutzerklärung genannten Rechte hinsichtlichpersonenbezogener Daten erhalten möchten, richten Sie IhreAnfragen bitte an: The Data Protection Officer, BlackRock, 12Throgmorton Avenue, London, EC2N 2DL.

ZahlungDie Zahlung hat bei allen Anteilen in frei verfügbaren Mitteln ohneAbzug von Bankgebühren innerhalb von drei Geschäftstagen nachdem betreffenden Handelstag zu erfolgen, sofern in derKaufabrechnung nichts Abweichendes für den Fall angegeben ist,dass der Standardabrechnungstag ein gesetzlicher Feiertag inBezug auf die Abrechnungswährung ist. Ist die Zahlung nichtrechtzeitig erfolgt (oder liegt der schriftliche Zeichnungsantrag fürdie erste Zeichnung nicht vor), wird die entsprechende Zuteilungder Anteile storniert; die Gesellschaft und/oder derenVertriebsgesellschaft kann dann vom AntragstellerSchadensersatz fordern (vgl. Anhang B Nr. 27.).

Weitere Zahlungsanweisungen sind am Ende des Prospektszusammengefasst. Zahlungen in bar oder per Scheck werdennicht angenommen.

Die Zahlung hat in der Regel in der Handelswährung desentsprechenden Fonds zu erfolgen oder, wenn der Fonds zweioder mehr Handelswährungen hat, in der vom Anlegerbezeichneten Währung. Nach vorheriger Absprache mit derÜbertragungsstelle oder dem Investor Servicing Team vor Ortkann der Anleger die Zahlung an die Übertragungsstelle auch injeder wichtigen frei konvertierbaren Währung leisten; dieÜbertragungsstelle wird dann den entsprechendenDevisenumtausch veranlassen. Ein solcher Devisenumtausch wirdauf Risiko und Kosten des Anlegers durchgeführt.

Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft, die Zeichnungvon Anteilen ganz oder teilweise durch Übertragung vonSachwerten zu akzeptieren, jedoch in jedem Fall vorbehaltlich derEinhaltung des Mindestbetrags für Erst- und Folgezeichnungenund unter der Voraussetzung, dass der Wert dieser übertragenenSachwerte (nach Abzug etwaiger Gebühren und Auslagen) demPreis der gezeichneten Anteile entspricht. Solche Wertpapierewerden am betreffenden Handelstag bewertet, und für ihreBewertung kann gemäß Luxemburger Recht ein Sondergutachteneines Wirtschaftsprüfers erforderlich sein. Einzelheiten zurRücknahme durch Übertragung von Sachwerten enthält Anhang BNr. 24. und 25..

MindestzeichnungDer Mindestbetrag für die Erstzeichnung von Anteilen aller Klasseneines Fonds beläuft sich derzeit auf 5.000 USD, außer bei Anteilender Klasse AI, für die sich der Mindestbetrag auf 25.000 USDbeläuft, Anteilen der Klasse D (Mindestbetrag 100.000 USD),Anteilen der Klasse DD (Mindestbetrag 1 Mio. USD), Anteilen derKlassen I, J, X und Z (Mindestbetrag 10 Mio. USD), Anteilen derKlasse S (Mindestbetrag 50 Mio. USD) und Anteilen der Klasse SI(Mindestbetrag 1 Mrd. USD). In jedem Fall wird der Mindestbetragfür die Zeichnung auch in dem entsprechenden Gegenwert in derjeweiligen Handelswährung akzeptiert. Der Mindestbetrag fürFolgezeichnungen von Anteilen aller Klassen eines Fonds beläuftsich auf 1.000 USD oder den ungefähren Gegenwert. DieseMindestbeträge können im Einzelfall oder für eineVertriebsgesellschaft oder auch generell geändert werden.Angaben zu den gültigen Mindestbeträgen erhalten Sie beimInvestor Servicing Team vor Ort.

Einhaltung anwendbarer Gesetze und RechtsvorschriftenAnleger, die Anteile zeichnen möchten, müssen derÜbertragungsstelle und/oder der Verwaltungsgesellschaft und/oderder Verwahrstelle alle von diesen angemessenerweise verlangtenerforderlichen Angaben zur Verfügung stellen, um die Identität desAnlegers gemäß den anwendbaren luxemburgischenRechtsvorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche undinsbesondere gemäß dem CSSF-Rundschreiben 13/556 in seinerjeweils geänderten, neu formulierten oder ergänzten Fassungfestzustellen und um die Überwachungsanforderungen vonAufsichtsbehörden, Regierungen oder sonstigen Behörden inBezug auf internationale Finanzsanktionen einzuhalten. Werdendie erforderlichen Unterlagen nicht vorgelegt, kann dieVerwaltungsgesellschaft den Zeichnungsantrag zurückweisen.

Darüber hinaus kann selbst von bestehenden Anteilinhabern unterbestimmten Umständen gemäß anwendbaren Gesetzen undRechtsvorschriften wie u.a. den relevanten Gesetzen zur

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Verhinderung von Geldwäsche, den Anforderungen in Bezug aufinternationale Finanzsanktionen, einschließlich den Sanktionendes US-Amtes zur Kontrolle ausländischer Vermögenswerte(United States Office of Foreign Assets Control), der EuropäischenUnion und der Vereinten Nationen, geltenden Steuergesetzen oderaufsichtsrechtlichen Bestimmungen die Vorlage zusätzlicherDokumente oder anderer gemäß diesen Gesetzen undRechtsvorschriften relevanter Angaben zum Nachweis ihrerIdentität verlangt werden. Von Anlegern bereitgestellte Angabenwerden ausschließlich zum Zwecke der Einhaltung dieserAnforderungen verwendet, und alle Unterlagen werden dembetreffenden Anleger ordnungsgemäß zurückgegeben. DieBearbeitung späterer Rücknahmeanträge kann sich solangeverzögern, bis der Übertragungsstelle und/oder derVerwaltungsgesellschaft und/oder der Verwahrstelle diegeforderten Unterlagen oder zusätzlichen Angaben vorliegen, unddie Verwaltungsgesellschaft behält sich das Recht vor, in all diesenFällen Rücknahmeerlöse solange zurückzuhalten, bis diegeforderten Unterlagen oder zusätzlichen Angaben vorliegen.

Zur Bekämpfung von Geldwäsche wird die Übertragungsstellejederzeit sämtliche Anforderungen aus den einschlägigenGesetzen, Vorschriften und Bestimmungen zur Verhinderung vonGeldwäsche einhalten, insbesondere das Gesetz vom12. November 2004 zur Bekämpfung von Geldwäsche undTerrorismusfinanzierung sowie das CSSF-Rundschreiben 13/556vom 16. Januar 2013 in der jeweils geänderten, ergänzten oderaktualisierten Fassung. Darüber hinaus wird dieÜbertragungsstelle Verfahren einrichten, um gegebenenfalls dieEinhaltung der vorgenannten Bestimmungen durch sie und ihreVermittler zu gewährleisten. Überdies ist die Übertragungsstellegesetzlich dazu verpflichtet, die Herkunft der überwiesenen Gelderfestzustellen, wobei diese Aufgaben, in jedem Fall vorbehaltlichder Zuständigkeit und Kontrolle der Übertragungsstelle, auch aufInvestmentspezialisten und Institute aus dem Finanzsektorübertragen werden können, die zur Durchsetzung eines mit denGesetzen Luxemburgs vergleichbaren Identifikationsverfahrensverpflichtet sind. Die im Namen der Gesellschaft handelndeÜbertragungsstelle sowie die Verwahrstelle können jederzeit imZusammenhang mit dem Antrag eines Anlegers auf Zeichnungvon Anteilen die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.

Rücknahme von AnteilenRücknahmeanträgeRücknahmeanträge für Namensanteile sollten grundsätzlich perFax oder schriftlich der Übertragungsstelle oder dem InvestorServicing Team übermitteltet werden, und dieVerwaltungsgesellschaft kann nach eigenem Ermessen einzelneüber andere Formen der elektronischen Kommunikationübermittelte Handelsaufträge akzeptieren. BestimmteVertriebsgesellschaften können den betreffenden Anlegerngestatten, Rücknahmeanträge zur Weiterleitung an dieÜbertragungsstelle oder das Investor Servicing Team vor Ort beiihnen einzureichen. Rücknahmeanträge können auch schriftlichbei der Übertragungsstelle oder dem Investor Servicing Team vorOrt oder per Telefax mit nachfolgender schriftlicher Bestätigungper Post (bei gefaxten Anträgen) an die Übertragungsstelle oderdas Investor Servicing Team vor Ort gestellt werden, sofern nichtein Gesamtverzicht auf dieses Formerfordernis und eine Fax-Haftungsfreistellung mit Anweisungen zur Zahlung derRücknahmeerlöse auf ein bestimmtes Bankkonto vereinbartwurde. Wird keine schriftliche Bestätigung desRücknahmeantrages vorgelegt, kann dies die Zahlung desRücknahmepreises verzögern (siehe auch Anhang B Nr. 27.).

Schriftliche Rücknahmeanträge (oder die schriftliche Bestätigungeines solchen Antrages) müssen den vollen Namen und dievollständige Adresse des Inhabers, den Fondsnamen, die Klasse(einschließlich Angaben dahingehend, ob es sich umAusschüttungs- oder Akkumulierungsanteile handelt) und denWert oder die Anzahl der zurückzunehmenden Anteile undvollständige Zahlungsangaben enthalten und von alleneingetragenen Inhabern unterzeichnet sein. Rücknahmeanträgefür Beträge oder eine Anzahl an zurückzunehmenden Anteilen, dieden in dem Depot des Antragstellers vorhandenen Wertübersteigen, werden automatisch als Anträge auf Rücknahme allerin dem Depot des Antragstellers vorhandenen Anteile behandelt.

Rücknahmen können entsprechend Anhang B Nr. 30. bis 33.,ausgesetzt oder aufgeschoben werden.

ZahlungVorbehaltlich Anhang B Nr. 23., erfolgt die Zahlung desRücknahmeerlöses grundsätzlich in der Handelswährung desjeweiligen Fonds, und zwar am dritten Geschäftstag nach dembetreffenden Handelstag; dies gilt mit der Maßgabe, dass dieerforderlichen Unterlagen (wie oben beschrieben, einschließlichder anwendbaren Information zur Verhinderung der Geldwäscheoder in Bezug auf internationale Finanzsanktionen) eingegangensind. Auf schriftlichen Antrag an die Übertragungsstelle oder dasInvestor Servicing Team vor Ort kann die Zahlung auch in eineranderen Währung erfolgen, die von der Übertragungsstelle mit derentsprechenden Handelswährung frei erworben werden kann.Dieser Währungsumtausch wird auf Kosten des Anteilinhabersdurchgeführt.

Zahlungen von Rücknahmeerlösen von Anteilen erfolgen aufKosten des Anteilinhabers per Überweisung auf dessen Konto.Anleger mit Bankkonten innerhalb der Europäischen Unionmüssen die IBAN (International Bank Account Number) und denBIC (Bank Identifier Code) ihres Kontos angeben.

Vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung des Anteilinhabers undder Einhaltung des Mindesthandelsvolumens bzw. desMindestbestands kann der Verwaltungsrat die Zahlung derRücknahmeerlöse durch Übertragung von Sachwertenvornehmen. Die Wertpapiere im Rahmen einer solchenRücknahme durch Übertragung von Vermögenswerten werden ambetreffenden Handelstag bewertet, und für ihre Bewertung kanngemäß Luxemburger Recht ein Sondergutachten einesWirtschaftsprüfers erforderlich sein. Weitere Einzelheiten zurRücknahme gegen Übertragung von Vermögenswerten finden Siein Anhang B Nr. 25..

Umtausch von AnteilenWechsel zwischen Fonds und AnteilklassenAnteilinhaber können einen Antrag auf Umtausch anverschiedenen Fonds gehaltenen Anteilen derselben Anteilklassestellen und auf diese Weise die Zusammensetzung ihrer Portfoliosändern, um auf geänderte Marktbedingungen zu reagieren.

Anteilinhaber können auch den Umtausch von Anteilen einerAnteilklasse eines Fonds in Anteile einer anderen Klassedesselben oder eines anderen Fonds oder zwischenAusschüttungsanteilen und Akkumulierungsanteilen derselbenKlasse oder zwischen Hedged Anteilklassen und nichtabgesicherten (non-hedged) Anteilen derselben Klasse (sofernverfügbar) beantragen.

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Darüber hinaus können Anleger zwischen Anteilen einer Klassemit dem Status eines UK Reporting Fund in einer Währung undden entsprechenden Ausschüttungsanteilen einer Klasse ohneStatus eines UK Reporting Fund derselben Währung tauschen.Anleger sollten berücksichtigen, dass ein Umtausch zwischeneiner Anteilklasse, die den Status eines UK Reporting Fundaufweist, und einer Anteilklasse, die den Status eines UKReporting Fund nicht aufweist, dazu führen kann, dass derAnteilinhaber möglicherweise einen sog. Offshore-Ertragsgewinn(offshore income gain) erzielt, falls er seine Beteiligung an demFonds veräußert. Sollte dies der Fall sein, kann jeder von Anlegernbeim Verkauf ihrer Anlage erzielte Veräußerungsgewinn(einschließlich etwaiger Veräußerungsgewinne, die in Bezug aufden Zeitraum anfallen, in dem sie Anteile einer Klasse mit demStatus eines UK Reporting Fund gehalten haben) als Einkommenzum jeweiligen individuellen Einkommensteuersatz besteuertwerden. Anleger sollten diesbezüglich ihren persönlichenSteuerberater konsultieren.

Anleger sollten berücksichtigen, dass ein Umtausch zwischenAnteilen verschiedener Fonds unter Umständen unmittelbar zueinem steuerpflichtigen Vorgang führt.

Da die Steuergesetzgebung von Land zu Land sehr verschiedenist, sollten Anleger bezüglich der steuerlichen Auswirkungen einessolchen Umtauschs ihren Steuerberater zu Rate ziehen.

Anleger können den teilweisen oder vollständigen Umtausch ihresAnteilsbestands beantragen, sofern die Bedingungen für dieAnlage in die Anteilklasse, in deren Anteile der Umtausch erfolgensoll, werden vom Anteilinhaber erfüllt (wie vorstehend unter„Anteilklassen und -formen“ beschrieben). Hierzu gehören unteranderem:

E die Erfüllung der Erfordernisse hinsichtlich eines etwaigenMindestanlagebetrages,

E die Erbringung des Nachweises darüber, dass er dieVoraussetzungen als zulässiger Anleger im Hinblick auf dieAnlage in eine bestimmte Anteilklasse erfüllt,

E die Eignung der Gebührenstruktur der Anteilklasse, in derenAnteile der Umtausch erfolgen soll,

E sowie die Zahlung sämtlicher etwaig geltenderUmtauschgebühren,

wobei die Verwaltungsgesellschaft im eigenen Ermessen in denFällen, in denen sie dies für vernünftig und angemessen hält, aufdie Erfüllung dieser Erfordernisse verzichten kann.

Für den Umtausch von Anteilen sämtlicher Anteilklassen erhebtdie Verwaltungsgesellschaft in der Regel keineUmtauschgebühren. Unter bestimmten Umständen kann jedocheine Umtauschgebühr erhoben werden, siehe dazu Anhang B Nr.20. bis 22..

Der Umtausch von Anteilen einer Anteilklasse, für die einRücknahmeabschlag (CDSC) vorgesehen und diese Verpflichtungnoch nicht erloschen ist, wird nicht wie ein Umtausch, sondern wieeine Rücknahme behandelt, wobei der Rücknahmeabschlag zumZeitpunkt des Umtausches zahlbar wird. Der Umtausch vonAnteilen bestimmter Anteilklassen und der Wechsel zwischenbestimmten Anteilklassen liegen im Ermessen der

Verwaltungsgesellschaft. Im Ermessen derVerwaltungsgesellschaft und vorausgesetzt, bei dem Anlegerhandelt es sich in jedem Fall um einen institutionellen Anleger,können Anteile gleich welcher Anteilklasse in Anteile der Klassen I,X oder J getauscht werden.

Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ihrem ErmessenUmtauschanträge ablehnen, um sicherzustellen, dass die Anteilenicht von oder im Namen einer Person gehalten werden, welchedie Bedingungen für die Anlage in diese Anteilklasse nicht erfülltoder die Anteile unter Umständen halten würde, unter welchen ggf.Verstöße gegen Rechtsvorschriften oder die Anforderungen einesLandes, einer Regierung oder Aufsichtsbehörde durch diesePerson oder die Gesellschaft oder nachteilige steuerliche odersonstige finanzielle Auswirkungen für die Gesellschaft(einschließlich der Registrierungserfordernisse nach den geltendenWertpapier- oder Anlagegesetzen oder -vorschriften odervergleichbaren Rechtsvorschriften oder Anforderungen einesLandes oder einer Behörde) auftreten könnten. Darüber hinauskann die Verwaltungsgesellschaft nach eigenem ErmessenAnträge auf Umtausch zwischen Anteilklassen ablehnen, wennhiermit Devisenumtauschprobleme verbunden sind, also etwa diejeweiligen Währungen zum Zeitpunkt des Umtauschs illiquide sind.

Anweisungen für den UmtauschAnweisungen für den Umtausch von Namensanteilen erfolgengrundsätzlich schriftlich oder per Telefax (in einer von derGesellschaft akzeptierten Form) an die Übertragungsstelle oderdas Investor Services Team vor Ort, und dieVerwaltungsgesellschaft kann nach eigenem Ermessen einzelneüber andere Formen der elektronischen Kommunikationübermittelte Umtauschaufträge akzeptieren. Per Telefax erteilteAnweisungen müssen in jedem Fall anschließend schriftlich miteinem Schreiben an die Übertragungsstelle oder das InvestorServicing Team vor Ort bestätigt werden. Erfolgt eineentsprechende schriftliche Bestätigung nicht, verzögert sich derUmtausch unter Umständen. Bestimmte Vertriebsgesellschaftenkönnen den betreffenden Anlegern gestatten, Umtauschanträgezur Weiterleitung an die Übertragungsstelle oder das InvestorServicing Team vor Ort bei ihnen einzureichen. Anweisungenkönnen auch per Telefax oder schriftlich an die Übertragungsstelleoder das Investor Servicing Team vor Ort erfolgen. SchriftlicheAnweisungen für den Umtausch (oder schriftliche Bestätigungensolcher Anweisungen) müssen den vollen Namen und dievollständige Adresse des/der Inhaber/s, den Fondsnamen, dieKlasse (einschließlich Angaben dahingehend, ob es sich umAusschüttungs- oder Akkumulierungsanteile handelt) und denWert oder die Anzahl der umzutauschenden Anteile und denFonds enthalten, in den diese umgetauscht werden sollen (sowiedie gewählte Handelswährung des Fonds, wenn mehr als eineverfügbar ist) und unabhängig davon, ob es sich hierbei um Anteilemit UK Reporting Fund Status handelt. Haben die Fonds, für dieein Umtausch ausgeführt werden soll, unterschiedlicheHandelswährungen, wird die Währung zumWechselkurs desHandelstages umgerechnet, an dem der Umtausch ausgeführtwird.

Der Umtausch von Anteilen kann ausgesetzt oder aufgeschobenwerden, wie jeweils in Anhang B Nr. 30. bis 33. beschrieben, undein Antrag auf einen Umtausch, der mehr als 10 % des Wertesdieses Fonds repräsentiert, kann unter den in Anhang B Nr. 32.aufgeführten Bedingungen abgelehnt werden.

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SondertauschrechteBestimmte Vertriebsgesellschaften erlauben Anteilinhabern, dieAnteile über sie erworben haben, ihre Anteile gegen Anteilebestimmter anderer Fonds mit einer ähnlichen Gebührenstrukturumzutauschen, sofern die Vertriebsgesellschaft davon ausgeht,dass ein Umtausch nach geltendem Recht und geltendenVorschriften zulässig ist. Detailinformationen zu diesenSondertauschrechten erhalten Sie von Ihrem Finanzberater.

Übertragung von AnteilenAnteilinhaber, die Anteile einer Klasse über eineVertriebsgesellschaft oder einen anderen Intermediär halten,können beantragen, dass ihr Anteilbestand auf eine andereVertriebsgesellschaft oder einen anderen Intermediär übertragenwird, die bzw. der eine Vereinbarung mit derHauptvertriebsgesellschaft geschlossen hat. Bei einer solchenÜbertragung von Anteilen der Klasse C ist ein etwaigausstehender Rücknahmeabschlag (CDSC) an die bisherigeVertriebsgesellschaft bzw. den bisherigen Intermediär zahlbar.

Mindesthandelsvolumen und MindestbeständeDie Gesellschaft kann die Erfüllung einer erteilten Anweisung fürdie Rücknahme, den Umtausch oder die Übertragung verweigern,wenn die Anweisung lediglich einen gehaltenen Bestand in derjeweiligen Anteilklasse betrifft, dessen Wert unter USD 1.000 bzw.dem annähernden Gegenwert in der jeweiligen Handelswährungliegt, oder wenn die Ausführung des Antrages zu einemAnteilbestand imWert von weniger als USD 5.000 (ausgenommenbei Anteilen der Klassen D, DD, I, J, S, SI, X und Z, bei denennach dem Mindestbetrag zur Erstzeichnung kein fortlaufenderMindestanlagebetrag erforderlich ist) führen würde. DieseMindestbeträge können im Einzelfall oder für eineVertriebsgesellschaft oder auch insgesamt geändert werden.Angaben zu Änderungen der aktuellen Mindestanlage erhalten Siebeim Investor Servicing Team vor Ort.

Wenn aufgrund einer Rücknahme, eines Umtauschs oder einerÜbertragung einem Anteilinhaber ein geringer Restbestand anAnteilen, d.h. ein Betrag in Höhe von maximal USD 5 (oder derenGegenwert in einer anderen Währung), verbleibt, kann dieVerwaltungsgesellschaft diesen geringen Restbestand nach freiemErmessen veräußern und den Erlös an eine in Luxemburg oder imVereinigten Königreich registrierte karitative Einrichtung ihrer Wahlspenden.

AusschüttungspolitikDie aktuelle Ausschüttungspolitik des Verwaltungsrats richtet sichnach dem Fonds und der jeweiligen Anteilklasse.

(a) Fonds

Die folgenden Fonds schütten bei allen ausschüttendenAnteilklassen die Bruttoerträge vor Abzug von Aufwendungen aus:

Asia Pacific Equity Income FundEmerging Markets Equity Income FundDynamic High Income FundEuropean Equity Income FundGlobal Conservative Income FundGlobal Equity Income FundGlobal Multi-Asset Income FundNatural Resources Growth & Income FundSystematic Global Equity High Income Fund

Die Bezeichnung aller ausschüttenden Anteilklassen der obengenannten Fonds enthält zur Kennzeichnung ein „G“.Ausgenommen sind die Anteilklassen S, R und Y, in denen beiallen Fonds die Bruttoerträge ausgeschüttet werden.

Wenn die monatlich berechneten Ausschüttungen fürAusschüttungsanteile (S) niedriger sind als dieMindestausschüttung, könnte dadurch ein Fehlbetrag entstehen,der aus dem Kapital entnommen werden müsste und damit dasKapital verringern würde. Bei Ausschüttungsanteilen (S) ist dasRisiko für das Kapitalwachstum besonders relevant, da für dieseAnteilklasse ein wesentlicher Teil einer Ausschüttung aus demKapital erfolgen kann, da die Ausschüttung auf der Grundlage dererwarteten Bruttoerträge berechnet wird. Dieses über dieAusschüttung ausgeschüttete Kapital steht dann nicht mehr fürzukünftiges Kapitalwachstum zur Verfügung.

(b) Anteilklassen

Das Ziel für alle ausschüttenden Anteilklassen (Q) des SystematicGlobal Equity High Income Fund ist es, eine stabile Rendite für dieAnteilinhaber zu erzielen. Im Ermessen des Verwaltungsrats kanndie Ausschüttung auch Ausschüttungen aus dem Kapital sowieaus realisierten und nicht realisierten Netto-Veräußerungsgewinnen beinhalten.

Bei Akkumulierungsanteilklassen wird derzeit eine Politik derThesaurierung und Wiederanlage sämtlicher Nettoerträge verfolgt.Hierbei fließen die Nettoerträge in das Nettovermögen ein undspiegeln sich im Nettoinventarwert je Anteil der entsprechendenAnteilklasse wider. Für die ausschüttenden Anteilklassen bestehtdie Politik derzeit darin, imWesentlichen die gesamtenAnlageerträge (soweit verfügbar) der Periode nach Abzug derAufwendungen für die Anteilklassen auszuschütten, dieNettoerträge bzw. alle Anlageerträge der Periode ausschütten. BeiAnteilklassen, die Bruttoerträge ausschütten, wird möglicherweiseein Teil des Kapitals vor Abzug etwaiger Aufwendungenausgeschüttet. Nähere Angaben zur Ausschüttungspolitik derausschüttenden Anteilklassen enthält das Kapitel „Berechnung derAusschüttungen“.

Darüber hinaus kann der Verwaltungsrat bestimmen, ob undinwieweit Ausschüttungen sowohl aus realisierten als auch ausnicht realisierten Netto-Veräußerungsgewinnen erfolgen. Sofernausschüttende Anteilklassen Ausschüttungen zahlen, dierealisierte oder nicht realisierte Netto-Veräußerungsgewinnebeinhalten, oder, im Falle von Fonds, die Erträge vor Abzug vonAufwendungen ausschütten, können die Ausschüttungen ausanfänglich gezeichnetem Kapital erfolgen. Anteilinhaber solltenberücksichtigen, dass in dieser Form ausgezahlte Ausschüttungenje nach geltendem Steuerrecht möglicherweise steuerbaresEinkommen darstellen, und sollten diesbezüglich ihren eigenenSteuerberater zu Rate ziehen.

Sofern ein Fonds den Status eines UK Reporting Fund aufweistund das berichtete Einkommen die geleisteten Ausschüttungenübersteigt, wird der Überschuss wie eine Dividende behandelt undvorbehaltlich des Steuerstatus des Anlegers als Einkommenversteuert.

Bei Fonds mit UK Reporting Fund Status bestimmt sich dieHäufigkeit der Ausschüttungen grundsätzlich nach der Fondsart,wie unter „Anteilklassen und –formen“ beschrieben.

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Eine Liste mit den Handelswährungen, Hedged Anteilklassen,ausschüttenden Anteilklassen und Akkumulierungsanteilklassensowie Anteilklassen mit UK Reporting Fund Status ist ameingetragenen Geschäftssitz der Gesellschaft und beim InvestorServicing Team vor Ort erhältlich.

Nähere Angaben enthält die nachfolgende Tabelle „Berechnungder Ausschüttungen“, in der die für die einzelnen ausschüttendenAnteilklassen verwendeten Berechnungsverfahren aufgeführt sind.Des Weiteren wird auf die nachfolgende Tabelle „Erklärung,Auszahlung und Wiederanlage der Ausschüttungen“ verwiesen, inder die für die einzelnen ausschüttenden Anteilklassenverwendeten Erklärungs-, Auszahlungs- undWiederanlageverfahren aufgeführt sind. Unter bestimmtenUmständen kann der Verwaltungsrat zusätzliche Ausschüttungenveranlassen oder die Ausschüttungspolitik einer Anteilklasseändern.

Im Ermessen des Verwaltungsrats können Ausschüttungsanteilemit anderen Ausschüttungsintervallen eingeführt werden. EineBestätigung über zusätzliche Ausschüttungsintervalle und dasDatum, ab dem sie verfügbar sind, sind beim eingetragenenGeschäftssitz der Gesellschaft sowie beim Investor ServicingTeam vor Ort erhältlich. Die Gesellschaft kannErtragsausgleichsverfahren einsetzen um sicherzustellen, dass dieAusgabe, der Umtausch oder die Rücknahme dieser Anteilewährend eines Bilanzierungszeitraums keine Auswirkungen auf dieHöhe der innerhalb eines Fonds aufgelaufenen und jedem Anteilzuzurechnenden Nettoerträge (bzw. Bruttoerträge im Falle vonAusschüttungsanteilen (G), Ausschüttungsanteilen (S),Ausschüttungsanteilen (Y) sowie Bruttoerträge und Zinsgefälle fürAusschüttungsanteile (R)) hat.

Erwirbt ein Anleger Anteile während einesBilanzierungszeitraumes, gilt der seit der letzten Ausschüttungerwirtschaftete Nettoertrag ggf. als in dem Preis enthalten, zu demdie Anteile erworben wurden. Dies hat zur Folge, dass beiAusschüttungsanteilen (M), Ausschüttungsanteilen (S),Ausschüttungsanteilen (R), Ausschüttungsanteilen (Q),Ausschüttungsanteilen (Y) oder Ausschüttungsanteilen (A) derBetrag der ersten Ausschüttung, die ein Anleger nach dem Erwerberhält, ggf. eine Kapitalrückzahlung enthält. Akkumulierungsanteileschütten keine Erträge aus, sodass sie nicht in der vorstehendenWeise betroffen sein sollten.

Verkauft ein Anleger während eines BilanzierungszeitraumesAnteile, die zu Ausschüttungsanteilen (M), Ausschüttungsanteilen(Q) oder Ausschüttungsanteilen (A) gehören, kann ein Teil desRücknahmeerlöses den seit der letzten Ausschüttungerwirtschafteten Nettoertrag repräsentieren. Im Falle vonAusschüttungsanteilen (G) und Ausschüttungsanteilen (S),Ausschüttungsanteilen (Y) wird der Ertragsausgleich auf Basis derBruttoerträge des Fonds berechnet und im Falle vonAusschüttungsanteilen (R) wird der Ertragsausgleich auf derGrundlage des Bruttoertrags des Fonds und des Zinsgefällesberechnet, das den Anteilen zuzuordnen ist.Akkumulierungsanteile schütten keine Erträge aus, sodass sienicht in der vorstehenden Weise betroffen sein sollten.

Die Liste der Fonds mit Ertragsausgleich und der im täglichenPreis der Ausschüttungsanteile (M), der Ausschüttungsanteile (S),der Ausschüttungsanteile (R), der Ausschüttungsanteile (Q), derAusschüttungsanteile (Y) und der Ausschüttungsanteile (A)

enthaltene Ertragsbestandteil stehen auf Anfrage ameingetragenen Sitz der Gesellschaft zur Verfügung.

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Berechnung der AusschüttungenIm Folgenden wird die gebräuchliche Berechnungsmethode für jede Kategorie von ausschüttenden Anteilklassen im Einzelnenbeschrieben. Im Ermessen des Verwaltungsrats kann die Berechnungsmethode geändert werden.

Berechnungsmethode

Ausschüttungsanteile (D)

(können mit der Ziffer 1

bezeichnet werden z.B. A1)

Die Berechnung der Ausschüttung erfolgt täglich basierend auf den täglich abgegrenzten Erträgen abzüglich Aufwendungen sowie unterBerücksichtigung der Zahl der an diesem Tag im Umlauf befindlichen Anteile.

An die Anteilinhaber wird monatlich eine kumulative Ausschüttung basierend auf der Anzahl der gehaltenen Anteile und der Tageausgeschüttet, an denen diese im Berechnungszeitraum gehalten wurden. Anteilinhaber von Ausschüttungsanteilen (D) haben Anspruchauf Ausschüttungen beginnend mit dem Tag der Zeichnung bis zum Tag der Rücknahme.

Ausschüttungsanteile (M)

(können auch mit der Ziffer 3

bezeichnet werden z.B. A3)

Die Ausschüttung wird monatlich (am letzten Geschäftstag eines jeden Kalendermonats) basierend auf den im Ausschüttungszeitraumzugeflossenen Erträgen abzüglich etwaiger Aufwendungen berechnet.

Die Ausschüttung an die Anteilinhaber erfolgt basierend auf der Anzahl der von ihnen zum Monatsende gehaltenen Anteile

Ausschüttungsanteile (S)

(können auch mit der Ziffer 6

bezeichnet werden z.B. A6)

Die Ausschüttung wird nach dem Ermessen des Verwaltungsrates auf Basis der erwarteten Bruttoerträge über einen bestimmten (vomVerwaltungsrat jeweils festgelegten) Zeitraum berechnet mit dem Ziel, den Anteilinhabern während dieses Zeitraums konstantemonatliche Ausschüttungszahlungen zu bieten.

Nach dem Ermessen des Verwaltungsrates können Ausschüttungen aus dem Kapital sowie aus realisierten und nicht realisierten Netto-Veräußerungsgewinnen erfolgen.

Die Ausschüttung wird monatlich (am letzten Geschäftstag eines jeden Kalendermonats) basierend auf der Anzahl der zum Monatsendegehaltenen Anteile berechnet und an die Anteilinhaber ausgezahlt.

Ausschüttungsanteile (R)

(können auch mit der Ziffer 8

bezeichnet werden z.B. A8)

Die Ausschüttung wird nach dem Ermessen des Verwaltungsrates auf der Grundlage des zu erwartenden Bruttoertrags und Zinsgefälles,das sich aus der Währungsabsicherung der Anteilklasse über einen bestimmten Zeitraum (der jeweils vom Verwaltungsrat festgelegtwird) ergibt, so berechnet, dass während dieses Zeitraumes beständige monatliche Dividendenausschüttungen an die Anteilinhabervorgenommen werden.

Die Dividende kann nach dem Ermessen des Verwaltungsrates Ausschüttungen aus dem Kapital sowie aus realisierten und nichtrealisierten Nettokapitalerträgen vorsehen. Die Berücksichtigung eines Zinsgefälles, das sich aus der Währungsabsicherung einerAnteilklasse im Rahmen der Dividendenberechnung ergibt, gilt als Ausschüttung aus dem Kapital oder aus Kapitalerträgen.

Die Dividende wird monatlich (am letzten Geschäftstag eines jeden Kalendermonats) berechnet und an die Anteilinhaber auf derGrundlage der Anzahl der am Monatsende gehaltenen Anteile ausgeschüttet.

Ausschüttungsanteile (Q)

(können auch mit der Ziffer 5

bezeichnet werden z.B. A5)

Die Ausschüttung wird vierteljährlich basierend auf den im Ausschüttungszeitraum zugeflossenen Erträgen abzüglich etwaigerAufwendungen berechnet.

Die Ausschüttung an die Anteilinhaber erfolgt basierend auf der Anzahl der von ihnen zum Datum der Erklärung gehaltenen Anteile.

Ausschüttungsanteile (A)

(können auch mit der Ziffer 4

bezeichnet werden z.B. A4)

Die Ausschüttung wird jährlich (am letzten Geschäftstag eines jeden Geschäftsjahres) basierend auf den im Ausschüttungszeitraumzugeflossenen Erträgen abzüglich etwaiger Aufwendungen berechnet.

Die Ausschüttung an die Anteilinhaber erfolgt basierend auf der Anzahl der von ihnen zum Ende des Berichtsjahres gehaltenen Anteile.

Ausschüttungsanteile (Y)

(können auch mit der Ziffer 9

bezeichnet werden, z.B. A9)

Die Ausschüttung wird im Ermessen des Verwaltungsrates auf Basis der erwarteten Bruttoerträge über einen bestimmten (vomVerwaltungsrat jeweils festgelegten) Zeitraum berechnet mit dem Ziel, den Anteilinhabern vierteljährliche Ausschüttungszahlungen zubieten, die auf Jahresbasis mindestens der Mindestausschüttung entsprechen. Die vierteljährlichen Ausschüttungen können höher als dieMindestausschüttung sein, wenn die aus dem Fondsvermögen generierten zugrunde liegenden Erträge auf das Jahr gesehen höher sindals die Mindestausschüttung.

Ein Teil der Ausschüttungen kann im Ermessen des Verwaltungsrates auch aus dem Kapital, aus realisierten und nicht realisiertenNettokapitalgewinnen entnommen werden, um zu gewährleisten, dass die Ausschüttungen auf Jahresbasis mindestens derMindestausschüttung entsprechen. Dadurch kann sich das Potenzial für Kapitalwachstum verringern.

Die Ausschüttung wird vierteljährlich (am letzten Geschäftstag eines jeden Kalenderquartals) berechnet und basierend auf der Anzahl derzum Quartalsende gehaltenen Anteile an die Anteilinhaber ausgezahlt.

Akkumulierungsanteile jeder Klasse werden auch mit der Ziffer 2 bezeichnet (z.B. Anteilklasse A2).

Ausschüttungsanteile, bei denen die Erträge vor Abzug von Aufwendungen ausgeschüttet werden, werden auch alsAusschüttungsanteile (G) bezeichnet (z.B. Anteilklasse A4(G)). Sofern Ausschüttungsanteile (G) für (D), (M), (Q) oder (A) Anteileausgegeben werden, wird die vorstehend angegebene Berechnungsmethode geändert, um deutlich zu machen, dass Erträge vor Abzugvon Aufwendungen ausgeschüttet werden. Bei Dividendenfonds sind Ausschüttungsanteile (G) die Standardanteilklasse.

Die meisten Fonds entnehmen ihre Gebühren aus den mit ihren Anlagen erwirtschafteten Erträgen; bei einigen hingegen werden dieGebühren vollständig oder zum Teil aus dem Kapital entnommen. Dies kann zwar den zur Ausschüttung verfügbaren Ertrag steigern, aufder anderen Seite aber das Potenzial für langfristiges Kapitalwachstum schmälern.

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Erklärung, Auszahlung und Wiederanlage der AusschüttungenIn der nachfolgenden Tabelle werden das gebräuchliche Verfahren zur Erklärung und Ausschüttung der Ausschüttungsbeträge sowie dieden Anteilinhabern verfügbaren Optionen zur Wiederanlage beschrieben. Der Verwaltungsrat kann im eigenen Ermessen die Häufigkeitder Erklärung der Ausschüttung ändern.

Ausschüttungen auf* Datum der Erklärung Ausschüttung Automatische Wiederanlage

der Ausschüttungsbeträge

Zahlungsweise

Ausschüttungsanteile (D) Letzter Geschäftstag eines jedenKalendermonats in der/ denHandelswährung/en desjeweiligen Fonds (oder anderesolche Geschäftstage, die derVerwaltungsrat bestimmen kannund über die er die Anteilinhaberfalls möglich im Vorausinformiert).

Innerhalb eines Kalendermonatsnach Erklärung der Ausschüttungan die Anteilinhaber, die imZeitraum nach dervorangegangenen ErklärungAnteile gehalten haben.

Ausschüttungsbeträge werdenautomatisch in weitere Anteilederselben Art und Klassedesselben Fonds wiederangelegt,sofern der Anteilinhaber nichtschriftlich gegenüber demInvestor Servicing Team vor Ortoder auf dem Zeichnungsantragetwas anderes beantragt hat.

Ausschüttungsbeträge werden(sofern ein Anteilinhaber dasInvestor Servicing Team vor Ortentsprechend benachrichtigt hatoder dies auf demZeichnungsantrag entsprechendvermerkt hat) auf Kosten desAnteilinhabers in der von ihmgewählten Handelswährung pertelegrafischer Überweisung direktauf das Bankkonto desAnteilinhabers überwiesen(ausgenommen sofern derbetreffende Anleger etwasanderes mit seinerVertriebsgesellschaft vereinbarthat).

Ausschüttungsanteile (M) Innerhalb eines Kalendermonatsnach der Erklärung an dieAnteilinhaber, die amGeschäftstag vor dem Datum derErklärung im Anteilregisterverzeichnet waren.

Ausschüttungsanteile (S)

Ausschüttungsanteile (R)

Ausschüttungsanteile (Y) Letzter Geschäftstag eines jedenKalenderquartals in der/ denHandelswährung/en desjeweiligen Fonds (oder anderesolche Geschäftstage, die derVerwaltungsrat bestimmen kannund über die er die Anteilinhaberfalls möglich im Vorausinformiert).

Ausschüttungsanteile (Q) 20. März, 20. Juni, 20. Septemberund 20. Dezember (sofern dieseTage jeweils Geschäftstage sind,ansonsten am nächstfolgendenGeschäftstag).

Innerhalb eines Kalendermonatsnach dem Datum der Erklärungan die Anteilinhaber.

Ausschüttungsanteile (A) Letzter Geschäftstag eines jedenGeschäftsjahres in der/ denHandelswährung/en desjeweiligen Fonds (oder anderesolche Geschäftstage, die derVerwaltungsrat bestimmen kannund über die er die Anteilinhaberfalls möglich im Vorausinformiert).

Innerhalb eines Kalendermonatsnach der Erklärung an dieAnteilinhaber, die amGeschäftstag vor dem Datum derErklärung im Anteilregisterverzeichnet waren.

* Die in dieser Übersicht aufgeführten Wahlmöglichkeiten gelten auch für die jeweilige(n) Anteilklasse(n) mit UK Reporting Fund Status und sowohl für Netto- als auch Bruttoausschüttungen.

Bei der Wiederanlage von Ausschüttungen für Ausschüttungsanteile der Klasse A, die durch die Ausgabe zusätzlicher Anteile erfolgt,wird kein Ausgabeaufschlag bzw. kein Rücknahmeabschlag (CDSC) erhoben.

Anleger sollten beachten, dass wieder angelegte Ausschüttungen in den meisten Rechtsordnungen steuerlich wie erhalteneKapitalerträge behandelt werden können. Anleger sollten bei Fragen hierzu den Rat ihres Steuerberaters einholen.

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Gebühren und AufwendungenAnhang E enthält eine Zusammenfassung der Gebühren undAufwendungen.Weitere Informationen zu den Gebühren und Aufwendungen sindin Anhang C Nr. 18. bis 25., aufgeführt. Die folgendenInformationen sind im Zusammenhang mit den oben genanntenAbschnitten zu lesen.

ManagementgebührWie in Anhang E ausgeführt, zahlt die Gesellschaft die jährlicheManagementgebühr. Die Höhe der Managementgebühr richtetsich nach dem vom Anleger erworbenen Fonds und der vomAnleger erworbenen Anteilklasse. Diese Gebühren fallen täglichan, sie basieren auf dem Nettoinventarwert des jeweiligen Fondsund sind monatlich zahlbar. Bestimmte Kosten und Gebühren, u.a.die Gebühr der Anlageberater, werden aus derManagementgebühr entrichtet.

Um die Erreichung der Anlageziele der geldmarktnahen Fonds zuunterstützen, kann die Verwaltungsgesellschaft unter bestimmtenUmständen, z.B. in Fällen, wenn die Renditen der zugrundeliegenden Anlagen des Fonds aufgrund der Marktlage sinken, aufihr Recht zum Erhalt des vollen Betrags derManagementgebühren, auf die sie an einem bestimmten Tag oderbestimmten Tagen Anspruch hat, verzichten. DieVerwaltungsgesellschaft ist hierzu nach eigenem Ermessenunbeschadet ihres Anrechts auf den vollen Betrag der an einemkünftigen Tag auflaufenden Managementgebühr berechtigt.

VertriebsgebührDie Gesellschaft zahlt – wie in Anhang E aufgeführt – jährlicheVertriebsgebühren. Diese Vertriebsgebühren fallen täglich an, siebasieren auf dem Nettoinventarwert des jeweiligen Fonds (wobeigegebenenfalls Anpassungen des Nettoinventarwertes desbetreffenden Fonds, wie in Anhang B Nr. 17.3 beschrieben,berücksichtigt werden) und sind monatlich an dieHauptvertriebsgesellschaft zu zahlen.

WertpapierleihgebührDer Beauftragte für Wertpapierleihgeschäfte, BlackRock Advisors(UK) Limited, erhält für seine Tätigkeiten eine Vergütung. DieseVergütung darf 37,5 % der aus diesen Tätigkeiten erzieltenNettoerträge nicht überschreiten, wobei sämtliche Betriebskostenaus dem Anteil von BlackRock zu begleichen sind.

AdministrationsgebührDie Gesellschaft zahlt der Verwaltungsgesellschaft eineAdministrationsgebühr.

Der Verwaltungsrat kann nach seinem Ermessen und nachAbsprache mit der Verwaltungsgesellschaft die Höhe derAdministrationsgebühr für die verschiedenen von der Gesellschaftausgegebenen Fonds und Anteilklassen unterschiedlich festlegen.Derzeit ist allerdings zwischen dem Verwaltungsrat und derVerwaltungsgesellschaft ein Höchstsatz der zahlbarenAdministrationsgebühr von 0,25 % p.a. vereinbart. DieAdministrationsgebühr fällt täglich an, wird auf der Grundlage desNettoinventarwerts der jeweiligen Anteilklasse berechnet und istmonatlich zahlbar.

Der Verwaltungsrat und die Verwaltungsgesellschaft werden beider Festsetzung der Höhe der Administrationsgebühr daraufachten sicherzustellen, dass die laufenden Kosten jedes einzelnenFonds im Vergleich zu ähnlichen amMarkt für die Fondsanleger

verfügbaren Investmentprodukten wettbewerbsfähig bleiben, undzwar unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien wie demMarktsektor jedes Fonds und dessen Wertentwicklung relativ zuanderen vergleichbaren Unternehmen.

Die Administrationsgebühr wird von der Verwaltungsgesellschaftzur Deckung aller bei der Gesellschaft anfallenden festen undvariablen Betriebs- und Verwaltungskosten und -aufwendungenverwendet, mit Ausnahme der Verwahrgebühren,Vertriebsgebühren, Wertpapierleihgebühren, aller Gebühren imZusammenhang mit Darlehen (und um Missverständnissenvorzubeugen auch alle gegebenenfalls an den Darlehensgeber zuzahlenden Bereitstellungsprovisionen), Kosten im Zusammenhangmit der Beantragung einer Rückerstattung von (europäischer undnicht europäischer – siehe im Folgenden Kapitel „sonstigeGebühren") Quellensteuer (zuzüglich darauf anfallender Steuernoder Zinsen) sowie etwaiger auf Ebene der Anlagen oder aufEbene der Gesellschaft fälliger Steuern.

Zu den Betriebs- und Verwaltungskosten gehören auch alleAufwendungen Dritter und andere erstattungsfähige Kosten, dievon oder namens der Gesellschaft jeweils zu tragen sind, darunterinsbesondere Fondsbuchhaltungskosten, Gebühren derÜbertragungsstelle (einschließlich der Handelsgebühren vonUnterübertragungsstellen und verbundenen Handelsplattformen),sämtliche Honorare spezieller Dienstleister, wie Rechtsberater,Steuerexperten und Wirtschaftsprüfer, Honorare vonVerwaltungsratsmitgliedern (die nicht Mitarbeiter der BlackRock-Gruppe sind), Reisekosten, angemessene Spesen, Druck-,Veröffentlichungs-, Übersetzungs- und sonstige Kosten imZusammenhang mit der Berichterstattung für die Anteilinhaber,Gebühren für aufsichtsrechtliche Anzeigen und Lizenzen,Gebühren von Korrespondenzbanken und andere Bankgebühren,Kosten für Software-Support und Softwarepflege, sowiebetriebliche Kosten und Aufwendungen, die den Investor ServicingTeams und anderen globalen von verschiedenen Unternehmender BlackRock-Gruppe erbrachten Administrationsdienstenzuzurechnen sind.

Die Verwaltungsgesellschaft trägt das mit der Sicherstellungwettbewerbsfähiger laufender Kosten der Fonds verbundeneRisiko. Entsprechend ist die Verwaltungsgesellschaft berechtigt,gezahlte Administrationsgebühren, die die im betreffendenZeitraum tatsächlich entstandenen Aufwendungen derGesellschaft übersteigen, einzubehalten, wohingegen Kosten undAufwendungen, die der Gesellschaft in einem gegebenenZeitraum entstanden sind und die über die derVerwaltungsgesellschaft gezahlten Administrationsgebührhinausgehen, von der Verwaltungsgesellschaft oder einemanderen Unternehmen der BlackRock-Gruppe zu tragen sind.

AnalysegebührenEntsprechend der im Januar 2018 in Kraft tretenden Neuregelungder EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente,„MiFID II", wird die BlackRock-Gruppe für ihre von MiFID IIbetroffenen Fonds („von MIFID II betroffene Fonds") externeAnalysen nicht mehr über Provisionen des Kundenhandelsbezahlen.

Die BlackRock-Gruppe trägt diese Analysekosten aus eigenenMitteln. Von MiFID II betroffene Fonds sind Fonds, die ein MiFID-Unternehmen der BlackRock-Gruppe als Anlageverwalter ernannthaben oder deren Anlageverwaltung von einem solchen

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Unternehmen auf ein ausländisches verbundenes Unternehmenübertragen wurde.

Fonds, die ein ausländisches verbundenes Unternehmen derBlackRock-Gruppe in einem Drittland (d.h. außerhalb derEuropäischen Union) direkt mit der Portfolioverwaltung beauftragthaben, fallen nicht unter MiFID II und unterliegen den lokalenGesetzen und Marktgepflogenheiten, die für externe Analysen inder jeweiligen Rechtsordnung des entsprechenden verbundenenUnternehmens gelten. Dies bedeutet, dass die Kosten derexternen Analysen weiterhin aus dem Vermögen solcher Fondsgetragen werden können. Eine Liste dieser Fonds erhalten Sie aufAnfrage von der Verwaltungsgesellschaft oder kann auf derBlackRock-Website eingesehen werden:

https://www.blackrock.com/international/individual/en-zz/mifid/research/bgf

Soweit Anlagen in Fonds getätigt werden, die nicht zur BlackRock-Gruppe gehören, gilt für sie weiterhin das jeweilige Verfahren desexternen Fondsmanagers hinsichtlich der Vergütung für externeAnalysen. Dieses Verfahren kann sich vom Verfahren derBlackRock-Gruppe unterscheiden und die Erhebung einerAnalysegebühr neben den Handelsprovisionen inÜbereinstimmung mit den geltenden Gesetzen undMarktgepflogenheiten beinhalten. Dies bedeutet, dass die Kostender externen Analysen weiterhin aus dem Fondsvermögengetragen werden können.

Sonstige GebührenDie Gesellschaft zahlt ferner die Gebühren der Verwahrstelle undKosten für professionelle Dienstleistungen im Zusammenhang mitder Beantragung der Rückerstattung von Quellensteuern in derEuropäischen Union. Bereitstellungsprovisionen für Darlehen oderetwaige Kosten im Zusammenhang mit der Beantragung derRückerstattung von Quellensteuern werden auf angemessenerund ausgewogener Basis auf die betreffenden Fonds umgelegt.Alle Kosten im Zusammenhang mit der Beantragung derRückerstattung von Quellensteuern außerhalb der EU (zzgl. derdarauf entfallenden Steuern oder Zinsen) werden von derGesellschaft getragen und auf angemessener und ausgewogenerBasis auf die betreffenden Fonds umgelegt. Da die Gesellschaftmit ihrer Beantragung der Rückerstattung von Quellensteuern inder Europäischen Union (die von der Gesellschaft entrichtetwurden) bisher recht erfolgreich war, werden alle Kosten imZusammenhang mit der Beantragung der Rückerstattung vonQuellensteuern außerhalb der Europäischen Union nicht längeraus der Administrationsgebühr gezahlt, sondern nun ebenfalls vonder Gesellschaft gezahlt und auf angemessener undausgewogener Basis auf die betreffenden Fonds umgelegt.

Diese Gebühren werden in der Regel nach dem Ermessen desVerwaltungsrates auf angemessener und ausgewogener Basis aufdie betreffenden Fonds umgelegt (zuzüglich etwaiger darauferhobener Steuern).

Nur in Bezug auf den India Fund werden dem Fonds zusätzlicheGebühren und Auslagen berechnet, wie in Anhang C Abschnitt 24.(Zusätzliche Informationen) beschrieben.

AusgabeaufschlagAuf einen Antrag zur Zeichnung von Anteilen kann einAusgabeaufschlag in Höhe von bis zu 5 % des Preises vonAnteilen der Klassen A, AI, D und DD berechnet werden, der an

die Hauptvertriebsgesellschaft zu entrichten ist. EinAusgabeaufschlag von bis zu 3 % kann auf den Ausgabepreiseiniger Anteile der Klasse E erhoben werden (Näheres sieheAnhang E) gemäß den Bedingungen der jeweiligenVertriebsgesellschaft. Für Zeichnungen von Anteilen derGeldmarktnahen Fonds wird kein Ausgabeaufschlag erhoben.

Rücknahmeabschlag (CDSC)Bei Rücknahme sämtlicher Anteile der Klasse C sämtlicher Fonds(mit Ausnahme der Geldmarktnahen Fonds) wird einRücknahmeabschlag (CDSC) in Höhe von 1 % von denRücknahmeerlösen abgezogen, es sei denn, die Anteile wurdenlänger als ein Jahr gehalten.

Weitere Informationen zum Rücknahmeabschlag (CDSC) findensich in Anhang B Nr. 19..

UmtauschgebührenAusgewählte Vertriebsgesellschaften können beim Umtausch vonAnteilen eines Geldmarktnahen Fonds in einen anderen Fonds derGesellschaft bzw. bei übermäßig häufigen UmtauschtransaktionenUmtauschgebühren erheben. Weitere Informationen finden sich inAnhang B Nr. 20. bis 22..

RücknahmegebührenBesteht nach Ansicht des Verwaltungsrates bei einemAnteilinhaber ein hinreichender Verdacht auf exzessiven Handelwie im Abschnitt „Grundsätze in Bezug auf exzessiven Handel“beschrieben, so kann der Verwaltungsrat im eigenen Ermessenbei diesem Anteilinhaber eine Rücknahmegebühr von bis zu 2 %der Rücknahmeerlöse erheben. Diese Gebühr fließt den Fonds zuund hiervon betroffene Anteilinhaber werden in ihrer Abrechnungdarauf hingewiesen, dass eine solche Gebühr erhoben worden ist.Die Gebühr wird zusätzlich zu einer etwaigen Umtauschgebühroder einem Rücknahmeabschlag erhoben.

AllgemeinesLangfristig können die vorstehend zusammengefasstenunterschiedlichen Gebührenstrukturen dazu führen, dass Anteile inunterschiedlichen Klassen desselben Fonds, die zur selben Zeiterworben wurden, unterschiedliche Anlageerträge aufweisen. Indiesem Zusammenhang sollten Anleger auch die von ihrerVertriebsgesellschaft in Bezug auf ihre Anteile geleisteten Diensteberücksichtigen.

Die Verwaltungsgesellschaft kann Gebühren und Aufschläge andie Hauptvertriebsgesellschaft zahlen, die wiederum den anderenVertriebsgesellschaften Gebühren zahlen kann, wie in Nr. 22. inAnhang C beschrieben, sofern im Rahmen der geltenden Gesetzeund Bestimmungen eines Landes zulässig.

BesteuerungDie folgende Zusammenfassung orientiert sich an der aktuellenRechtslage und -praxis und versteht sich vorbehaltlich etwaigerÄnderungen.

Anteilinhaber sollten sich hinsichtlich möglicher steuerlicherAuswirkungen bezüglich Zeichnung, Kauf, Besitz, Rücknahme,Umtausch oder Verkauf von Anteilen oder der Auswirkungen einesfür die Anteile geltenden Ertragsausgleichsverfahrens gemäß dengesetzlichen Bestimmungen des Landes ihrer Staatsangehörigkeitbzw. ihres Sitzes/Wohnsitzes informieren und sich gegebenenfallsmit ihrem Finanzberater in Verbindung setzen. Anleger solltenzudem berücksichtigen, dass die Höhe der Besteuerung und die

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Bemessungsgrundlagen bzw. die Befreiung von einer etwaigenBesteuerung Änderungen unterliegen können.

Nähere Informationen zur Besteuerung der Tochtergesellschaftund des India Fund finden sich in den Kapiteln „DieTochtergesellschaft“ und „Besteuerung der Tochtergesellschaftund des India Fund“ in Anhang C.

LuxemburgNach gegenwärtiger Luxemburger Rechtslage und -praxisunterliegt die Gesellschaft weder der LuxemburgerEinkommensteuer oder Steuer auf realisierteVeräußerungsgewinne noch unterliegen die von der Gesellschaftgezahlten Ausschüttungen einer Luxemburger Quellensteuer. DieGesellschaft unterliegt jedoch in Luxemburg einer Steuer vonjährlich 0,05 % bzw. im Falle der Geldmarktnahen Fonds undAnteilen der Klassen I, J und X von jährlich 0,01 % ihresNettoinventarwerts; diese Steuer ist vierteljährlich auf derGrundlage des Nettovermögens der jeweiligen Fonds zum Endedes jeweiligen Kalenderquartals zahlbar. Bei der Ausgabe vonAnteilen fällt keine Stempel- oder sonstige Steuer inLuxemburg an.

Anteile der Klassen I, J und X werden basierend auf den derGesellschaft zum Datum dieses Prospekts und zum Zeitpunkt derAufnahme weiterer Anleger bekannten gesetzlichen, aufsichts-und steuerrechtlichen Bestimmungen des GroßherzogtumsLuxemburg mit einem Vorzugssteuersatz von 0,01 % besteuert.Die Festsetzung dieser Steuer unterliegt jedoch der Auslegung derzuständigen Behörden mit Blick auf den Steuerstatus desinstitutionellen Anlegers. Bei etwaiger Umklassifizierung desSteuerstatus’ eines Anlegers durch die zuständige Behördewerden sämtliche Anteile der Klassen I, J und X unter Umständenmit einem Steuersatz von 0,05 % besteuert.

Nach dem zum Datum dieses Prospekts geltenden LuxemburgerSteuerrecht unterliegen die Anteilinhaber keiner Steuer aufrealisierte Veräußerungsgewinne und keinen Einkommen-,Quellen-, Nachlass-, Erbschaftsteuern oder sonstigen Steuern inLuxemburg (mit Ausnahme von Anteilinhabern, die in Luxemburgihren Wohnsitz, Sitz oder eine Betriebsstätte haben). Nicht inLuxemburg ansässige Anteilinhaber unterliegen keiner Steuer aufetwaige ab dem 1. Januar 2011 realisierte Veräußerungsgewinne,wenn sie Anteile an der Gesellschaft veräußern.

Vereinigtes KönigreichDie Gesellschaft gilt für Steuerzwecke nicht als im VereinigtenKönigreich ansässig; es ist die Absicht des Verwaltungsrates, dieGeschäfte der Gesellschaft weiterhin in der Weise zu führen, dasssie nicht im Vereinigten Königreich gebietsansässig wird.Demgemäß sollte die Gesellschaft nicht der Besteuerung imVereinigten Königreich unterliegen (mit Ausnahme von Einkünften,für die jeder Investor automatisch der Besteuerung im VereinigtenKönigreich unterliegt). Sämtliche Gewinne, die von einem imVereinigten Königreich ansässigen oder wohnhaften Anteilinhaberbei einer Verfügung über Anteile der Gesellschaft ohne UKReporting Fund Status realisiert werden, unterliegenvoraussichtlich als „Offshore Income Gain“ derEinkommensbesteuerung. Anteilinhaber, die im VereinigtenKönigreich ansässig oder wohnhaft sind, unterliegenvoraussichtlich der Einkommensteuer auf sämtlicheAusschüttungen, die in Bezug auf diese Anteile der Gesellschafterklärt werden, auch wenn sie sich für die Wiederanlage dieserAusschüttungen entscheiden.

Von Anlegern erhaltene Ausschüttungen aus Offshore-Funds, dieder Einkommensteuer im Vereinigten Königreich unterliegen,werden als Dividende in den Händen des Anlegers besteuert,sofern der Fonds zu keinem Zeitpunkt während desAusschüttungszeitraums mehr als 60 % seines Vermögens ineiner verzinslichen (oder wirtschaftlich vergleichbaren) Form hält.Ab dem 6. April 2016 gibt es keine nominale Steuergutschrift von10 % auf Dividendenausschüttungen mehr. Stattdessen wurde fürPersonen britischer Staatsangehörigkeit ein steuerfreierDividendenfreibetrag von 2.000 GBP eingeführt. Die über diesenSchwellenwert hinaus ausgeschütteten Dividenden werden beiSteuerzahlern, die zum Eingangssatz veranlagt werden, mit 7,5 %besteuert, bei Steuerzahlern, die mit einen höheren Steuersatzveranlagt werden, mit 32,5 % besteuert und bei Steuerpflichtigen,die einer Zusatzsteuer unterliegen, mit 38,1 % besteuert.

Wenn der Fonds mehr als 60 % seines Vermögens in verzinslicher(oder wirtschaftlich vergleichbarer) Form hält, wird jede voneinkommensteuerpflichtigen Anlegern im Vereinigten Königreicherhaltene Ausschüttung wie eine Zahlung von Jahreszinsenbehandelt. In diesem Fall finden die für Zinsen geltendenSteuersätze (Section 378A ITTOIA 2005) Anwendung.

Natürliche im Vereinigten Königreich ansässige Personen solltenSection 714 bis 751 des Income Tax Act(Einkommensteuergesetz) des Vereinigten Königreichs von 2007beachten, die Bestimmungen zur Vermeidung vonEinkommensteuerhinterziehung durch Transaktionen enthalten,die die Übertragung von Einkommen auf Personen (einschließlichUnternehmen) im Ausland zum Ziel haben und die diese imHinblick auf nicht ausgeschüttete Kapitalerträge und -gewinne derGesellschaft der Steuerpflicht unterwerfen können.

Die Bestimmungen von Section 13 TCGA 1992 können fürBeteiligungen an der Gesellschaft gelten. Werden mindestens50 % der Anteile von fünf oder weniger Anteilinhabern gehalten,kann jede britische Person, die (zusammen mit verbundenenParteien) mehr als 25 % der Anteile hält, steuerpflichtig im Hinblickauf ihren Anteil am zu versteuernden Gewinn sein, den der Fondsbasierend auf britischem Steuerrecht ermittelt hat.

Im Falle des Ablebens eines Anteilinhabers mit Domizil undgewöhnlichem Aufenthalt im Vereinigten Königreich unterliegt derNachlass des Anteilinhabers (ausgenommen Anteilklassen mit UKReporting Fund Status) gegebenenfalls der Einkommensteuer aufaufgelaufene Gewinne. Auf den Wert der Anteile kann nach Abzugvon Einkommensteuer und vorbehaltlich möglicherErbschaftssteuerbefreiungen Erbschaftssteuer anfallen.

Ein Anteilinhaber, der eine im Vereinigten Königreich ansässigeGesellschaft ist, kann in Bezug auf die Anteile an dem Fondssteuerpflichtig sein. Von ihm kann eine Bewertung der Anteile andem Fonds zum angemessenen Wert (fair value accounting) inÜbereinstimmung mit den Bestimmungen von Chapter 3, Part 6des Corporation Tax Act 2009 gefordert werden, und ein etwaigerWertzuwachs oder -verlust der Anteile kann bei der Berechnungder Körperschaftssteuer berücksichtigt werden.

Zu steuerlichen Zwecken im Vereinigten Königreich ansässigeAnteilinhaber, die juristische Personen sind, sollten beachten, dassdie Vorschriften über beherrschte ausländische Gesellschaften inTeil 9A des TIOPA 2010 auf jedes im Vereinigten Königreichansässige Unternehmen angewendet werden könnten, dasentweder alleine oder gemeinsammit mit diesem Unternehmen

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steuerlich verbundenen Personen als zu mindestens 25 % an densteuerpflichtigen Gewinnen einer Gesellschaft beteiligt gilt, dieihren Sitz nicht im Vereinigten Königreich hat, die jedoch von imVereinigten Königreich ansässigen Personen kontrolliert wird undbestimmte andere Kriterien (in einem Niedrigsteuerland ansässig)erfüllt. Der Begriff „Beherrschung“ ist im Kapital 18 in Teil 9A desTIOPA 2010 definiert. Eine Gesellschaft, die ihren Sitz nicht imVereinigten Königreich hat, wird von Personen (entwederUnternehmen, natürlichen Personen oder sonstigen Personen),die steuerlich im Vereinigten Königreich ansässig sind, beherrschtoder wird von zwei Personen gemeinsam beherrscht, von deneneine steuerlich im Vereinigten Königreich ansässig ist und übermindestens 40 % der Anteile, Rechte und Befugnisse, mit denendiese Personen die nicht im Vereinigten Königreich ansässigeGesellschaft beherrschen, verfügt, und von denen die andere übermindestens 40 %, aber nicht mehr als 55 % dieser Anteile, Rechteund Befugnisse verfügt. Diese Vorschriften können dazu führen,dass die Erträge besagter Anteilinhaber aus einer Anlage in denFonds der britischen Körperschaftsteuer unterliegen.

Die Gesellschaft beabsichtigt, dass sämtliche von den Fondsgehaltenen Vermögenswerte für Anlagezwecke und nicht fürHandelszwecke gehalten werden. Selbst wenn das HM Revenue& Customs (Britisches Finanzamt für Körperschaftsteuer undZollbehörde) („HMRC“) begründet darlegt, dass ein Fonds imSinne des Steuerrechts des Vereinigten Königreichs Handel treibt,wird davon ausgegangen, dass die Bedingungen der InvestmentManagement Exemption („IME“) erfüllt werden, obwohldiesbezüglich keine Garantie gegeben werden kann. Wenn dieAnforderungen der IME erfüllt werden, sollte der Fonds imVereinigten Königreich nicht der Besteuerung hinsichtlich der mitder Anlage erzielten Gewinne/Einkünfte unterliegen (außer inBezug auf Erträge, für die jeder Anleger schon von sich aus derBesteuerung im Vereinigten Königreich unterliegt). Dies gilt auf derBasis, dass die von den Fonds gehaltenen Anlagen der Definitioneiner „specified transaction“ gemäß den The Investment Manager(Specified Transactions) Regulations 2009 entsprechen. Es wirddavon ausgegangen, dass die von der Gesellschaft gehaltenenVermögenswerte der Definition einer „specified transaction“entsprechen sollten, obwohl diesbezüglich keine Garantiegegeben werden kann.

Sofern die Gesellschaft die Bedingungen der IME nicht erfüllt oderwenn gehaltene Anlagen nicht als „specified transaction“ gelten,kann dies zu einem Steuerabfluss innerhalb der Fonds führen.

Darüber hinaus müssen, sofern das HMRC begründet darlegt,dass ein Fonds Handel im Sinne des britischen Steuerrechts treibt,die von dem Fonds aus seiner Anlage in den zugrunde liegendenVermögenswerten erzielten Erträge unter Umständen in derBerechnung der „Einkünfte“ des Fonds für die Zwecke derBerechnung des jeweiligen zu berichtenden Betrages für dieAnleger berücksichtigt werden, um die Anforderungen für einenUK Reporting Fund Status im Vereinigten Königreich zu erfüllen.Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die von den Fondsgehaltenen Anlagen der Definition einer „investment transaction“(Anlagetransaktion) im Sinne der The Offshore Funds (Tax)Regulations 2009 („die Vorschriften“) entsprechen, welche am1. Dezember 2009 in Kraft traten. Daher ist anzunehmen, dassdiese Anlagen als „non-trading transactions“ gemäß denVorschriften gelten werden. Diese Einschätzung beruht auf derPrämisse, dass die Gesellschaft sowohl die Bedingung derGleichwertigkeit („equivalence condition“) als auch die Bedingungeiner echten Eigentumsstreuung („genuine diversity of ownership“)

erfüllt, wie in den Vorschriften ausgeführt. Davon ausgehend, dassdie Gesellschaft ein OGAW ist, sollte die erste Bedingung erfülltsein. Anteile jedes Fonds werden in großem Rahmen verfügbarsein. Die Zielgruppen für die Fonds sind private und institutionelleAnleger. Anteile an den Fonds werden entsprechend großflächigund in der Form vermarktet und zur Verfügung gestellt, dieerforderlich ist, um die beabsichtigten Zielanleger zu erreichen. Aufdieser Grundlage sollte auch die zweite Bedingung erfüllt sein.

Fonds mit Status eines berichtenden Fonds (UK ReportingFunds)Im November 2009 verabschiedete die Regierung des VereinigtenKönigreichs Statutory Instrument 2009 / 3001 (The Offshore Funds(Tax) Regulations 2009), welches neue Rechtsvorschriften zurBesteuerung von Anlagen in Offshore-Fonds enthält, gemäßdenen sich die Besteuerung eines Fonds danach richtet, ob einFonds sich dazu entschließt, sich Berichtspflichten zu unterwerfen(„UK Reporting Funds“), oder dazu, dies nicht zu tun („Non-UKReporting Funds“). Gemäß der Regelung hat ein Anleger eines UKReporting Fund für den seinem Anteilbesitz am Fondszurechenbaren Ertragsanteil unabhängig davon, ob eineAusschüttung erfolgt ist oder nicht, Steuern zu zahlen; dieGewinne aus der Veräußerung seines Anteilbesitzes unterliegender Kapitalertragsteuer. Für die Gesellschaft gelten dieRegelungen für UK Reporting Funds seit dem 1. September 2010.

Eine Liste der Fonds, die derzeit über den Status als UK ReportingFund verfügen, findet sich unter https://www.gov.uk/government/publications/offshore-funds-list-of-reporting-funds.

Wenn der Status als UK Reporting Fund gewährt wird, werdenGewinne aus dem Verkauf oder dem Umtausch von Anteilen ander Gesellschaft bei Anteilinhabern, die nach britischem Rechtsteuerpflichtig sind (d. h. Personen, die im steuerlichen Sinne ihrenWohnsitz im Vereinigten Königreich haben) (sofern sie nicht alsWertpapierhändler angesehen werden), als Veräußerungsgewinnebehandelt und unterliegen der britischen Steuer aufVeräußerungsgewinne. Andernfalls würde ein solcher Gewinn alsEinkommen behandelt und unterläge der britischenEinkommensteuer. Im Falle von natürlichen Personen, die imSinne des UK-Steuerrechts als nicht im Vereinigten Königreichansässig gelten, wird die steuerliche Behandlung vonVeräußerungsgewinnen davon abhängen, ob die Einkünfte derjeweiligen natürlichen Person in das Vereinigte Königreichtransferiert werden (remittance basis). Es wird darauf hingewiesen,dass die Änderungen in der Finance Bill 2008 bezüglich derBesteuerung im Vereinigten Königreich von natürlichen Personen,die nicht im Vereinigten Königreich ansässig (non-domiciled) aberdort wohnhaft sind (resident), komplexer Natur sind und Anleger,die im Rahmen der vorstehend genannten „Remittance Basis“einer Besteuerung unterliegen, daher ihren Berater konsultierensollten.

Im Einklang mit Regulation 90 der Offshore Funds (Tax)Regulations 2009 sind Jahresberichte innerhalb von sechsMonaten nach dem Ende des Berichtszeitraums unterwww.blackrock.co.uk/reportingfundstatus zur Verfügung zu stellen.Durch die Offshore-Fonds-Berichtsvorschriften wird beabsichtigt,dass zu berichtende Einkommensdaten in erster Linie auf einer fürAnleger im Vereinigten Königreich zugänglichen Webseite zurVerfügung gestellt werden. Alternativ dazu kann ein Anteilinhabereine Kopie der Daten der berichtenden Fonds für jedes beliebigeJahr anfordern. Die entsprechende Anforderung ist schriftlich andie folgende Adresse zu richten:

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Head of Product Tax, BlackRock Investment Management (UK)Limited, 12 Throgmorton Avenue, London, EC2N 2DL.

Jede Anforderung muss innerhalb von drei Monaten nach demEnde des Berichtszeitraums eingehen. Sofern dieVerwaltungsgesellschaft nicht in der vorstehenden Weisebenachrichtigt wird, wird davon ausgegangen, dass die Anlegerden Bericht nicht in anderer als der auf der entsprechendenWebseite bereitgestellten Form benötigen.

HongkongErtragsteuer wird in Hongkong auf Gewinne von Offshore-Fonds inHongkong erhoben, die in Hongkong ein Gewerbe ausüben oderdort geschäftstätig sind. Der Fonds ist der Auffassung, dass er alsOffshore-Fonds berechtigt ist, für Gewinne, die sich aus(i) „spezifizierten Transaktionen" (im Sinne der RevenueOrdinance 2006 (die „Verordnung")) der BAMNA, einer„spezifizierten Person" (wie in der Verordnung definiert), und (ii) mitder Durchführung von spezifizierten Transaktionen„zusammenhängenden“ Transaktionen ergeben, Befreiungen vondieser Steuer zu erhalten. Bestimmte andere vom Fondsdurchgeführte Transaktionen können jedoch dieser Steuerunterliegen, und, sofern die “zusammenhängenden” Transaktionendes Fonds 5 % des Gesamttransaktionsvolumens übersteigen,unterliegen sie der Steuer auf Gewinne.

Volksrepublik China („VRC“)Gemäß den geltenden Steuervorschriften wird eine Quellensteuerin Höhe von 10 % auf Dividenden aus Quellen in der VRC undZinsen aus Nicht-Staatsanleihen erhoben, die an die betreffendenFonds gezahlt werden, es sei denn, der Satz wird aufgrund einesanwendbaren Steuerabkommens herabgesetzt.

Am 14. November 2014 veröffentlichten das Finanzministerium,die China Securities Regulatory Commission und die chinesischeFinanzverwaltung mit Zustimmung des Staatsrats gemeinsam dasRundschreiben 79, das QFIIs und RQFIIs vorübergehend von derSteuer auf Kapitalgewinne aus dem Handel mit Aktien undanderen Eigenkapitalbeteiligungen befreit, die ab dem17. November 2014 erfolgt sind. In der Folge wurden dieRundschreiben 81 und 127 veröffentlicht, die eine vorübergehendeBefreiung von der Steuer auf Kapitalgewinne aus dem Handel mitA-Aktien über die Stock Connects vorsehen.

Seit dem 1. Mai 2016 wird eine Mehrwertsteuer auf bestimmte vonden betreffenden Fonds erzielte Erträge erhoben, einschließlichZinserträgen aus Nicht-Staatsanleihen und Handelsgewinnen,sofern diese nicht ausdrücklich von den Steuerbehörden der VRCvon der Steuer befreit wurden. Derzeit geltenMehrwertsteuerbefreiungen für den Handel mit QFII- und RQFII-Produkten, an den Stock Connects gehandelte A-Aktien und amChina Interbank Bond Market gehandelte Schuldtitel.

Am 22. November 2018 veröffentlichten das Finanzministeriumund die staatliche Steuerverwaltung gemeinsam dasRundschreiben 108, wonach ausländische institutionelle Anlegerfür den Zeitraum vom 7. November 2018 bis 6. November 2021vorübergehend von der Quellensteuer und Mehrwertsteuer aufZinsen aus nichtstaatlichen Anleihen am inländischenAnleihemarkt befreit sind. Das Rundschreiben 108 macht keineAngaben über die in China erfolgende steuerliche Behandlung vonZinsen auf nichtstaatliche Anleihen, die vor dem 7. November2018 entstanden sind.

Es besteht ein Risiko, dass die Steuerbehörden der VRC dietemporäre Steuerbefreiung in der Zukunft aufheben undversuchen, die aus der Veräußerung von A-Aktien resultierendeKapitalgewinnsteuer oder die Quellensteuer und dieMehrwertsteuer auf die von den betreffenden Fonds erzieltenZinserträge aus nichtstaatlichen Anleihen ohne vorherigeAnkündigung einzuziehen. Wenn die Steuerbefreiungenaufgehoben werden, können alle Steuern, die aus den oder für diebetreffenden Fonds entstehen, direkt von den Fonds getragenoder indirekt an diese weitergegeben werden. Dies kannerhebliche Auswirkungen auf ihren Nettoinventarwert haben. Wiebei jeder Anpassung des Nettoinventarwertes können Anlegerabhängig vom Zeitpunkt, an dem die Anleger die Anteile der Fondsgekauft/gezeichnet und/ oder verkauft/zurückgegeben haben,dadurch begünstigt oder benachteiligt werden.

Änderungen des Steuerrechts der VRC, künftige Klarstellungendieses Steuerrechts und/oder eine nachträgliche rückwirkendeVollstreckung durch die Steuerbehörden der VRC können zuVerlusten führen, die für die betreffenden Fonds erheblich seinkönnten.

Die Verwaltungsgesellschaft wird die Politik der Rückstellungen fürSteuerverbindlichkeiten kontinuierlich überprüfen und kann ineigenem Ermessen von Zeit zu Zeit Rückstellungen für potenzielleSteuerverbindlichkeiten bilden, falls eine solche Rückstellungseiner Meinung nach berechtigt ist oder dies von der VRC inMitteilungen näher klargestellt wird.

Foreign Account Tax Compliance Act („FATCA“) und anderegrenzüberschreitende BerichtssystemeDas zwischenstaatliche Abkommen zwischen Luxemburg und denVereinigten Staaten zur Förderung der Steuerehrlichkeit beiinternationalen Sachverhalten und zur Umsetzung von FATCA(„US-Luxembourg IGA“) wurde in der Absicht geschlossen, dieUmsetzung der Vorschriften des Foreign Account Tax ComplianceAct („FATCA“) innerhalb des U.S. Hiring Incentives to RestoreEmployment Act (der „Hire Act“) zu ermöglichen. Hiermit werdenein Berichtssystem und gegebenenfalls eine 30 % Quellensteuerauf bestimmte Zahlungen aus US-Quellen (oder Quellen, die denUSA zugeordnet werden) oder mit Bezug auf US-Vermögenswerte bestimmter Empfängerkategorien einschließlichNicht-US-Finanzinstitute (ein „ausländisches Finanzinstitut“ oder„FFI“) eingeführt, die nicht den FATCA-Bestimmungenentsprechen und die nicht anderweitig befreit sind. BestimmteFinanzinstitute („Reporting Financial Institutions“) müssen derluxemburgischen Steuerverwaltung (Administration desContributions Directes (die „ACD“)) gemäß dem US-LuxembourgIGA bestimmte Informationen über US-Kontoinhaber zurVerfügung stellen, die wiederum an die US-Steuerbehördeweitergeleitet werden. Es wird erwartet, dass die Gesellschaft zumZwecke dieser Regelungen eine Reporting Financial Institutiondarstellt. Das verpflichtet die Gesellschaft dazu, bestimmteInformationen über ihre direkten und in bestimmten Fällen auchindirekten US-Anteilinhaber der ACD zur Verfügung zu stellen(welche wiederum an die US-Steuerbehörden weitergeleitetwerden) und sich bei der US-Steuerbehörde (US Internal RevenueService) registrieren zu lassen. Die Gesellschaft und dieVerwaltungsgesellschaft beabsichtigen, dafür zu sorgen, dass dieGesellschaft als die FATCA-Bestimmungen einhaltend behandeltwird, indem sie das im Rahmen des US-Luxembourg IGA geplanteBerichtssystem umsetzt. Es kann jedoch nicht zugesichert werden,dass die Gesellschaft in der Lage sein wird, die FATCA-Bestimmungen einzuhalten; sollte ihr dies nicht gelingen, kann

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eine Quellensteuer in Höhe von 30 % auf Zahlungen fällig werden,die sie aus US-Quellen (oder Quellen, die den USA zugeordnetwerden) oder aus Quellen mit Bezug zu US- Vermögenswertenerhält, wodurch sich die für Zahlungen an ihre Anteilinhaber zurVerfügung stehenden Beträge reduzieren können.

Mehrere Rechtsordnungen haben multilaterale Vereinbarungenauf der Basis des von der Organisation für wirtschaftlicheZusammenarbeit und Entwicklung (OECD) veröffentlichtenglobalen Standards für den automatischen Informationsaustauschüber Finanzkonten abgeschlossen. Dadurch ist die Gesellschaftverpflichtet, der ACD bestimmte Informationen über ihre direktenund in bestimmten Fällen indirekten Anteilinhaber ausRechtsordnungen, die solche Vereinbarungen unterzeichnethaben, zur Verfügung zu stellen (welche wiederum an diejeweiligen Steuerbehörden weitergeleitet werden).

Die Anteilinhaber der Gesellschaft wird das dazu verpflichten, derGesellschaft bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen,um den Anforderungen der Berichtssysteme zu entsprechen. NachBeschluss des Verwaltungsrates dürfen US- Personen keineAnteile der Fonds besitzen (vgl. nachfolgende Nr. 4. in Anhang B).

AllgemeinesDividenden und Zinsen, die die Gesellschaft für ihre Anlagenerhält, unterliegen möglicherweise einer Quellensteuer in demUrsprungsland, die in der Regel nicht erstattungsfähig ist, da dieGesellschaft selbst von der Einkommensteuer befreit ist. Durch dieaktuelle Rechtsprechung der Europäischen Union kann sichjedoch der Umfang dieser nicht erstattungsfähigen Steuer unterUmständen verringern.

Anleger sollten sich selbst über mögliche Steuerfolgen einerZeichnung, eines Kaufs, des Haltens, der Rücknahme, desUmtauschs oder des Verkaufs von Anteilen nach dem Recht desLandes, deren Staatsangehörige sie sind bzw. in dem sie ihrenWohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, unterrichten undsich gegebenenfalls mit ihren professionellen Beratern inVerbindung setzen. Anleger sollten beachten, dass sich Höhe undBemessungsgrundlage von Steuern, sowie Freistellungen hiervon,ändern können.

Nach dem derzeitigen Luxemburger Steuerrecht wird aufZahlungen der Gesellschaft oder ihrer Zahlstelle an dieAnteilinhaber keine Quellensteuer erhoben. In Übereinstimmungmit dem Gesetz vom 25. November 2014 hat sich Luxemburg mitWirkung vom 1. Januar 2015 gegen eine Quellensteuer und füreinen automatischen Informationsaustausch gemäß der Richtlinie2003/48/EG über die Besteuerung von Einkünften ausKapitalvermögen (die „EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie“)entschieden. Ausgetauscht werden Informationen über dieIdentität und den Wohnsitz des wirtschaftlichen Eigentümers,Name oder Bezeichnung und Adresse der Zahlstelle,Depotnummer des wirtschaftlichen Eigentümers oder stattdessenentsprechende Informationen über die Zinsen abwerfendeForderung und den Gesamtbetrag der Zinsen oder damitverbundenen Erträge.

Die Europäische Union hat eine Richtlinie erlassen, mit der die EU-Zinsrichtlinie ab dem 1. Januar 2016 (für Österreich ab dem1. Januar 2017) aufgehoben wird (in jedem Falle vorbehaltlichÜbergangsbestimmungen).

Versammlungen und BerichteVersammlungenDie Jahreshauptversammlung der Anteilinhaber der Gesellschaftfindet jährlich in Luxemburg statt. Weitere Hauptversammlungender Anteilinhaber werden zu den Zeiten und an den Ortenabgehalten, wie es in der Einberufung solcher Versammlungenmitgeteilt wird. Mitteilungen an die Anteilinhaber werden Inhabernvon Namensanteilen zugesandt und (soweit gesetzlichvorgeschrieben) in den vom Verwaltungsrat festgelegtenZeitungen und im RESA in Luxemburg veröffentlicht.

BerichteDas Geschäftsjahr der Gesellschaft endet am 31. August einesjeden Jahres. Der Rechenschaftsbericht mit den geprüftenBilanzabschlüssen der Gesellschaft und der einzelnen Fonds fürdas vorangegangene Geschäftsjahr ist vier Monate nach Ablaufdes Jahres erhältlich. Ein ungeprüfter Halbjahresbericht ist zweiMonate nach Ablauf des jeweiligen Halbjahres erhältlich.Exemplare aller Berichte können am Sitz der Gesellschaft und beiden Investor Servicing Teams vor Ort angefordert werden. DieInhaber von Namensanteilen erhalten zweimal jährlich einenpersönlichen Kontoauszug.

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Anhang A – Befugnisse und Beschränkungen bei Anlagenund Kreditaufnahmen

Befugnisse bei Anlagen und Kreditaufnahmen1. Die Satzung gestattet der Gesellschaft, im vollen, nach

Luxemburger Recht erlaubten Umfang in Wertpapiere und andereliquide Finanzanlagen anzulegen. Gemäß der Satzung steht es imRahmen des gesetzlich Zulässigen im Ermessen desVerwaltungsrats, Beschränkungen bezüglich der Anlagen oderKreditaufnahmen oder der Verpfändung von Vermögenswerten derGesellschaft festzulegen.

Die Satzung gestattet unter den gemäß den Luxemburger Gesetzenund Bestimmungen festgelegten Bedingungen die Zeichnung, denErwerb und das Halten von Wertpapieren, die von einem odermehreren sonstigen Fonds der Gesellschaft ausgegeben wurdenoder werden.

Beschränkungen bei Anlagen und Kreditaufnahmen2. Zurzeit gelten für die Gesellschaft die folgenden Beschränkungen

durch Luxemburger Recht bzw. gegebenenfalls durch die von denVerwaltungsratsmitgliedern festgelegte Geschäftspolitik:

2.1 Die Anlagen eines jeden Fonds dürfen sich ausschließlich wie folgtzusammensetzen:

2.1.1 aus Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten, die an einerregulierten Börse in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union(„EU”) amtlich notiert werden,

2.1.2 aus Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten, die an einemanderen geregelten Markt in einem EU-Mitgliedstaat gehandeltwerden, der ordnungsgemäß funktioniert, anerkannt und für dasPublikum offen ist,

2.1.3 aus Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten, die an einerWertpapierbörse eines Drittlandes in Europa, Asien, Ozeanien,Nord-, Mittel- und Südamerika und Afrika amtlich notiert werden,

2.1.4 aus Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten, die an einemanderen geregelten Markt in Europa, Asien, Ozeanien, Nord-,Mittel- und Südamerika und Afrika, der ordnungsgemäßfunktioniert, anerkannt und für das Publikum offen ist, gehandeltwerden,

2.1.5 aus Neuemissionen von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten,sofern die Emissionsbedingungen die Verpflichtung enthalten, dassdie Zulassung zur amtlichen Notierung an einer der unter 2.1.1 und2.1.3 definierten Wertpapierbörsen oder einem regulierten Markt,der wie unter 2.1.2 und 2.1.4 beschrieben ordnungsgemäßfunktioniert, anerkannt und für das Publikum offen ist, beantragtwird und diese Zulassung spätestens vor Ablauf eines Jahres nachder Emission erlangt wird,

2.1.6 aus Anteilen von OGAW und/oder anderen Organismen fürgemeinsame Anlagen („OGA“) im Sinne von Artikel 1(2) Buchstabeund b) der Richtlinie 2009/65/EG in ihrer jeweils gültigen Fassung,unabhängig davon, ob sie in einem Mitgliedstaat der EuropäischenUnion oder in einem anderen Land ausgegeben werden,vorausgesetzt dass:

E derartige andere OGA nach Rechtsvorschriften zugelassenwurden, die sie einer Aufsicht unterstellen, welche nachAuffassung der CSSF derjenigen nach dem EU-Rechtgleichwertig ist und ausreichende Gewähr für dieZusammenarbeit zwischen den Behörden besteht;

E der Schutz für die Inhaber von Anteilen dieser anderen OGAdem Schutz entspricht, der Inhabern von Anteilen an OGAWgeboten wird, und insbesondere, dass die Regeln für die

Trennung der Vermögenswerte, für Kreditaufnahme,Darlehensgewährung und den Leerverkauf von Wertpapierenund Geldmarktinstrumenten den Anforderungen der Richtlinie2009/65/EG in der jeweils gültigen Fassung entsprechen;

E die Geschäftstätigkeit dieser anderen OGA in Halbjahres- undJahresberichten dargelegt wird, damit die Vermögenswerte,Verbindlichkeiten, Erträge und Tätigkeiten im Berichtszeitraumbewertet werden können;

E Anteile an anderen OGAW oder OGA (oder derVermögenswerte eines Teilfonds derselben, vorausgesetzt,dass die Regeln der Trennung der Vermögenswerte derverschiedenen Teilfonds mit Blick auf Dritte eingehaltenwerden), deren Erwerb erwogen wird, nach ihrer Satzunginsgesamt nur bis zu 10 % des Fondsvermögens erworbenwerden dürfen und nicht mehr als 10 % des Nettovermögensjedes Fonds in solche Anteile angelegt werden darf;

2.1.7 aus Sichteinlagen oder kündbaren Einlagen mit einer Laufzeit vonhöchstens 12 Monaten, sofern das betreffende Kreditinstitut seinenSitz in einem Mitgliedstaat hat oder falls dieser sich in einemDrittstaat befindet, es Aufsichtsbestimmungen unterliegt, die nachAuffassung der Luxemburger Aufsichtsbehörde jenen des EU-Rechts gleichwertig sind;

2.1.8 aus Finanzinstrumenten (Derivate), einschließlich gleichwertigerbar abgerechneter Instrumente, die an einem geregelten Marktgehandelt werden, und/oder abgeleiteten Finanzinstrumenten, diein Form von OTC-Derivaten gehandelt werden, sofern:

E es sich bei den zugrunde liegenden Vermögenswerten um inoben stehendem Absatz r Nr. 2.1.1 bis 2.1.7 und folgendemAbsatz 2.1.9 beschriebene Finanzinstrumente, umFinanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungenhandelt, in welche die Gesellschaft gemäß ihren Anlagezieleninvestieren darf;

E die Gegenparteien bei Geschäften mit OTC-Derivaten einerAufsicht unterliegende Institute der Kategorien sind, die vonder Luxemburger Aufsichtsbehörde zugelassen wurden; und

E die OTC-Derivate einer zuverlässigen und überprüfbarenBewertung auf Tagesbasis unterliegen und jederzeit aufInitiative der Gesellschaft zum angemessenen Zeitwertveräußert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäft glattgestelltwerden können;

2.1.9 aus Geldmarktinstrumenten, die nicht auf einem geregelten Marktgehandelt werden und unter Artikel 1 des Gesetzes von 2010fallen, sofern die Emission oder der Emittent dieser Instrumentebereits Vorschriften über den Einlagen- und den Anlegerschutzunterliegt und vorausgesetzt, sie werden:

E von einer zentralen, regionalen oder lokalen Behörde oderZentralbank eines Mitgliedstaats, der EuropäischenZentralbank, der Europäischen Union oder derEuropäischen Investitionsbank, einem Nicht-Mitgliedstaatoder, bei Bundesstaaten, von einem Mitglied des Bundes,oder von einer internationalen Körperschaft öffentlichenRechts, der ein Mitgliedstaat oder mehrere als Mitgliederangehören, herausgegeben oder verbürgt; oder

E von einem Organismus begeben, dessen Wertpapiere aufeinem unter Nr. 2.1.1, 2.1.2 oder 2.1.3 genannten geregeltenMarkt gehandelt werden; oder

E von einer Einrichtung ausgegeben oder verbürgt, die derbankenaufsichtlichen Überwachung gemäß den in einemEU-Gesetz definierten Kriterien unterliegt, oder von einer

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Einrichtung, die den bankenaufsichtlichen Regeln unterliegtund entspricht, die nach Ansicht der luxemburgischenAufsichtsbehörde mindestens so streng sind, wie die Regelndes EU-Rechts; oder

E von anderen Stellen begeben, die zu den von derluxemburgischen Aufsichtsbehörde genehmigten Kategoriengehören, vorausgesetzt, dass für Anlagen in dieseInstrumente ein Anlegerschutz gilt, der dem in der ersten,zweiten und dritten Einrückung beschriebenen Schutzentspricht und des Weiteren vorausgesetzt, dass derEmittent eine Gesellschaft ist, deren Kapital und Rücklagensich auf mindestens € 10 Mio. belaufen und die ihreJahresabschlüsse gemäß Richtlinie 78/660/EWG präsentiertund veröffentlicht, dass es sich um ein Unternehmen einesKonzerns handelt, zu dem ein oder mehrere börsennotierteGesellschaften zählen, und das sich um dieFinanzangelegenheiten des Konzerns kümmert oder einUnternehmen, das sich mit der Finanzierung vonVerbriefungsinstrumenten (securitisation) befasst, für dieeine Kreditlinie eingeräumt wurde.

2.2 Darüber hinaus darf jeder Fonds: bis zu 10 % seinesNettovermögens in andere als die in Nr. 2.1.1 bis 2.1.9 genanntenWertpapiere und Geldmarktinstrumente anlegen.

2.3 Jeder Fonds kann Anteile eines anderen Fonds der Gesellschaft,eines OGAW und/oder eines anderen in Nr. 2.1.6 genannten OGAerwerben. Die Anlage eines Fonds in OGAW, anderen Fonds derGesellschaft und anderen OGA beläuft sich auf insgesamthöchstens 10 % seines Nettovermögens, damit die Fonds für eineAnlage anderer OGAW-Fonds zulässig sind.

Haben die einzelnen Fonds Anteile an OGAW und/oder anderenOGA erworben, so dürfen die Vermögenswerte der jeweiligenOGAW und/oder anderen OGA zur Ermittlung der in Nr. 2.6genannten Anlagegrenzen nicht kombiniert werden..

Erwirbt ein Fonds Anteile an anderen OGAW und/oder anderenOGA, die unmittelbar oder mittelbar von derselbenVerwaltungsgesellschaft oder von einer anderen Gesellschaftverwaltet werden, mit der die Verwaltungsgesellschaft durch einegemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder eine wesentlichedirekte oder indirekte Beteiligung verbunden ist, dürfen derGesellschaft für die Zeichnung oder den Rückkauf dieser Anteiledieser anderen OGAW oder OGA keine Gebühren berechnetwerden. Für nähere Angaben siehe Kapitel „Interessenkonflikte ausBeziehungen innerhalb der BlackRock-Gruppe und mit der PNC-Gruppe“ in diesem Prospekt.

2.4 Legt ein Fonds (der „anlegende Fonds”) in Anteilen eines anderenFonds der Gesellschaft (der „Zielfonds”) an:

E darf der Zielfonds selbst nicht in Anteilen des anlegendenFonds anlegen;

E darf der Zielfonds nicht mehr als 10 % seinesNettovermögens in Anteilen eines anderen Fonds derGesellschaft anlegen (siehe Nr. 2.3);

E werden etwaige Stimmrechte aus den Anteilen des Zielfondsfür die Dauer der Anlage für den anlegenden Fondsausgesetzt;

E dürfen dem anlegenden Fonds seitens des Zielfonds wederManagement- noch Zeichnungs- oder Rücknahmegebührenin Rechnung gestellt werden; und

E darf der Nettoinventarwert der Anteile des Zielfonds mit Blickauf die Vorgabe, dass das Kapital der Gesellschaft über dem

gemäß dem Gesetz von 2010 genannten gesetzlichenMindestbetrag von derzeit € 1.250.000 liegen muss, nichtberücksichtigt werden.

2.5 Der Fonds darf in untergeordnetem Maße flüssige Mittel halten.

2.6 Bei der Anlage seines Fondsvermögens in Wertpapiere ein unddesselben Emittenten muss ein Fonds die folgendenAnlagegrenzen beachten:

2.6.1 nicht mehr als 10 % des Nettovermögens dürfen in Wertpapiereoder Geldmarktinstrumente desselben Emittenten investiert werden

2.6.2 nicht mehr als 20 % des Nettovermögens darf in Einlagendesselben Instituts gehalten werden

2.6.3 die im ersten Absatz dieser Nummer genannte Anlagegrenze von10 % kann in Ausnahmefällen erhöht werden:

E auf maximal 35 %, falls die Wertpapiere oderGeldmarktinstrumente von einem Mitgliedstaat, desseninnerstaatlichen Behörden, von einem Nicht-Mitgliedstaat odereiner internationalen öffentlich-rechtlichen Organisation, derein oder mehrere Mitgliedstaaten angehören, begeben odergarantiert werden;

E auf maximal 25 % bei bestimmten Anleihen, die von einemKreditinstitut mit eingetragenem Geschäftssitz in einemMitgliedstaat begeben wurden, das zum Schutz derAnleiheinhaber per Gesetz einer besonderen öffentlichenÜberwachung unterliegt. Insbesondere müssen alle sich ausder Ausgabe dieser Anleihen ableitenden Beträge gemäß dengesetzlichen Vorschriften in Vermögenswerte angelegtwerden, die während der gesamten Laufzeit der AnleihenForderungen hinsichtlich der Anleihen abdecken können, unddie bei Ausfall des Emittenten vorrangig zur Rückzahlung desKapitalbetrags und zur Zahlung der aufgelaufenen Zinsenverwendet werden. Legt ein Fonds mehr als 5 % seinesNettovermögens in Anleihen gemäß vorstehendem Absatz an,die von einem Emittenten ausgegeben wurden, darf derGesamtwert dieser Anlagen zusammengenommen 80 % desNettoinventarwerts des Fonds nicht übersteigen.

2.6.4 Der Wert der von einem Fonds gehaltenen Wertpapiere oderGeldmarktinstrumente von Emittenten, in die der Fonds jeweilsmehr als 5 % seines Nettovermögens investiert, darf insgesamt40 % seines Nettovermögens nicht übersteigen. Diese 40 %-Grenze gilt nicht für Einlagen und OTC-Derivatgeschäfte, die mitFinanzinstituten abgeschlossen werden, die einerbankenaufsichtlichen Überwachung unterliegen. Die in den beidenEinrückungen unter Nr. 2.6.3 aufgeführten Grenzen fürWertpapiere und Geldmarktinstrumente werden bei derAnwendung der in dieser Nr. genannten 40 %-Grenze nichtberücksichtigt.

Ungeachtet der in Nr. 2.6.1 bis 2.6.4 genannten Anlagegrenzen darfFolgendes nicht kombiniert werden:

E Anlagen in Wertpapieren oder Geldmarktinstrumenten, dievon demselben Emittenten begeben wurden, und/oder

E Einlagen bei derselben Einheit, und/oder

E Engagements aus OTC-Derivatgeschäften, die mit ein undderselben Einheit abgeschlossen wurden und mehr als 20 %des Nettovermögens ausmachen.

Bei Einbettung eines Derivats in einemWertpapier oder einemGeldmarktinstrument muss ersteres bei der Ermittlung der obengenannten Anlagegrenzen mitberücksichtigt werden.

Anhang A

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Die in Nr. 2.6.1 bis 2.6.4 genannten Anlagegrenzen dürfen nichtkombiniert werden; entsprechend darf die Anlage in Wertpapiereoder Geldmarktinstrumente, die von demselben Emittentenbegeben wurden, oder die gemäß Nr. 2.6.1 bis 2.6.4 erfolgteEinlage oder der Erwerb derivativer Instrumente derselben Einheitunter keinen Umständen 35 % des Nettovermögens des Fondsübersteigen.

Unternehmen, die zum Zwecke eines konsolidiertenJahresabschlusses zu einer Gruppe zusammengefasst werden wiegemäß Richtlinie 83/349/EWG oder gemäß internationalanerkannter Rechnungslegungsstandards definiert, gelten zurBerechnung der in Nr. 2.6.1 bis 2.6.4 genannten Anlagegrenzen alseine Einheit.

Vorbehaltlich der in Nr. 2.6.1 und den drei Einrückungen unter Nr.2.6.4 genannten Einschränkungen darf ein Fonds insgesamthöchstens 20 % seines Nettovermögens in Wertpapiere oderGeldmarktinstrumente der gleichen Unternehmensgruppeinvestieren.

Unbeschadet der in unten stehender Nr. 2.8 genanntenAnlagegrenzen kann die in Nr. 2.6.1 genannte Anlagegrenze von10 % auf höchstens 20 % angehoben werden, wenn es sich bei derAnlage um Eigen- und/oder Fremdkapitalinstrumente ein unddesselben Emittenten handelt und das Ziel der Anlagepolitik desFonds darin besteht, die Zusammensetzung eines bestimmtenAktien- oder Rentenindexes nachzubilden, der von derluxemburgischen Aufsichtsbehörde unter folgenden Bedingungenanerkannt wird:

E der Index weist eine ausreichende Streuung auf;

E der Index steht stellvertretend als Benchmark für den Markt,auf den er sich bezieht;

E der Index wird in angemessener Weise veröffentlicht;

E der Index ist replizierbar;

E der Index ist transparent und die vollständigeBerechnungsmethode und die Index-Performance werdenveröffentlicht; und

E der Index unterliegt einer unabhängigen Bewertung.

Unter außergewöhnlichen Marktbedingungen, d.h. insbesondere imFalle regulierter Märkte, auf denen bestimmte Wertpapiere oderGeldmarktinstrumente eine dominante Stellung einnehmen, kanndie Grenze auf maximal 35 % angehoben werden. Eine Anlage biszu dieser Höchstgrenze gilt nur für ein und denselben Emittenten.

Abweichend davon darf jeder Fonds (einschließlich dergeldmarktnahen Fonds gemäß Artikel 17 Absatz 7 derGeldmarktfondsverordnung) bis zu 100 % seinesNettovermögens in verschiedene Wertpapiere undGeldmarktinstrumente anlegen, die von einemMitgliedstaatder Europäischen Union, seinen Gebietskörperschaften, einemOECD-Mitgliedsland oder einem internationalen Organismusöffentlich-rechtlichen Charakters, demmindestens einMitgliedstaat angehört, emittiert sind, sofern der Fonds(i) Wertpapiere aus mindestens sechs verschiedenenEmissionen hält und (ii) die Wertpapiere aus einer einzigenEmission maximal 30 % des Nettovermögens des Fondsausmachen.

2.7 Die Gesellschaft darf keine Aktien erwerben, die mit Stimmrechtenverbunden sind, die es der Gesellschaft ermöglichen, erheblichenEinfluss auf die Geschäftsleitung eines Emittenten auszuüben.

2.8 Die Gesellschaft erwirbt höchstens:

2.8.1 10 % der stimmrechtslosen Aktien ein und desselben Emittenten;

2.8.2 10 % der Schuldtitel ein und desselben Emittenten;

2.8.3 25 % der Anteile ein und desselben Organismus für gemeinsameAnlagen in Wertpapiere;

2.8.4 10 % der Geldmarktinstrumente ein und desselben Emittenten.

Die in Nr. 2.8.2, 2.8.3 und 2.8.4 dargelegten Grenzen können zumZeitpunkt des Erwerbs außer Acht gelassen werden, wenn zudiesem Zeitpunkt der Bruttobetrag der Schuldtitel oder derNettobetrag der ausgegebenen Wertpapiere nicht berechnetwerden kann.

2.9 Die in Nr. 2.7 und 2.8 genannten Grenzen gelten nicht für:

2.9.1 Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die von einem EU-Mitgliedstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften begebenoder garantiert werden;

2.9.2 Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die von einem Drittlandbegeben oder garantiert werden;

2.9.3 Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die durch internationaleOrganismen des öffentlichen Rechts, in welchen ein oder mehrereEU-Mitgliedstaat(en) Mitglieder sind, begeben werden;

2.9.4 von einem Fonds gehaltene Wertpapiere am Kapital einerGesellschaft, die in einem Nicht-EU-Mitgliedstaat eingetragen istund ihre Vermögenswerte überwiegend in Wertpapieren vonEmittenten dieses Staats investiert, falls nach der Gesetzgebungdieses Landes derartige Beteiligungen die einzige Möglichkeitdarstellen, Anlagen in Wertpapieren von Emittenten dieses Landeszu tätigen. Diese Einschränkung gilt jedoch nur, falls dieGesellschaft über eine Anlagepolitik verfügt, die den in Artikel 43,46 und 48 (1) und (2) des Gesetzes von 2010 enthaltenenBestimmungen entspricht. Falls die Anlagegrenzen aus Artikel 43und 46 des Gesetzes von 2010 überschritten werden, hatsinngemäß die Beschränkung in Artikel 49 zu gelten; und

2.9.5 von der Gesellschaft gehaltene Wertpapiere am Kapital einer odermehrerer Tochtergesellschaft(en), die ausschließlich für Zweckeder Gesellschaft Verwaltungs-, Beratungs- oderMarketingdienstleistungen in Verbindung mit der Rücknahme vonAnteilen auf Verlangen der Anteilinhaber in dem Land durchführt, indem die Tochtergesellschaft ansässig ist.

2.10 Im Interesse ihrer Anteilinhaber kann die Gesellschaft jederzeitBezugsrechte in Verbindung mit Wertpapieren ausüben, die Teilihrer Vermögenswerte sind.

Wenn die unter Nr. 2.2 bis 2.8 genannten Beschränkungen ausGründen, die außerhalb des Einflussbereiches der Gesellschaftliegen, oder auf Grund der Ausübung von an Wertpapieregeknüpften Bezugsrechten nicht eingehalten werden können, mussdie Gesellschaft unter Berücksichtigung der Interessen ihrerAnteilinhaber vorrangig Verkaufsgeschäfte zur Behebung dieserSituation tätigen.

2.11 Ein Fonds (mit Ausnahme der geldmarktnahen Fonds) kannhöchstens 10 % seines Gesamtnettovermögens (bewertet zuMarktpreisen) als Kredit aufnehmen und auch dann nurvorübergehend. Die Gesellschaft kann jedoch für einen FondsDevisen im Rahmen von Gegenkrediten erwerben. DieRückzahlung dieser Kredite und der aufgelaufenen Zinsen und allerGebühren im Zusammenhang mit der bereitgestellten Kreditlinie(und - um Missverständnissen vorzubeugen - auch alle an den

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Kreditgeber zu zahlenden Bereitstellungsprovisionen) erfolgt ausdem Vermögen des betreffenden Fonds. Neue Fonds nehmennicht automatisch an einer Kreditlinie teil und ihre Aufnahme mussdaher in einem Beitrittsverfahren erfolgen. Dieses Verfahrenumfasst unter anderem alle erforderlichen Sorgfaltsprüfungen, dievon den Kreditgebern zur Genehmigung der Aufnahme der neuenFonds durchzuführen sind. In diesem Zeitraum nehmen solcheFonds an keiner Kreditlinie teil und können diese nicht in Anspruchnehmen. Es ist zudem nicht gewährleistet, dass die Kreditgeberden Beitritt neuer Fonds zu der Kreditlinie genehmigen oder dasseinem Fonds ein Kredit gewährt wird, da die Kreditlinie demVorbehalt der Verfügbarkeit (auf gerechter Zuteilungsbasis)zwischen den Fonds und anderen BlackRock Fonds, die an demKreditvertrag beteiligt sind, unterliegt. Demzufolge nehmenbestimmte Fonds unter Umständen nicht an der Kreditlinie teil undes werden ihnen diesbezüglich keine Kosten entstehen.

2.12 Die Gesellschaft darf keine Kredite gewähren oder für Drittebürgen, vorausgesetzt, dass im Sinne dieser Einschränkung (i) derin oben stehender Nr. 2.1.6, 2.1.8 und 2.1.9 genannte Erwerb vonvollständig oder teilweise eingezahlten, Wertpapieren,Geldmarktinstrumenten oder sonstigen Finanzanlagen sowie (ii) diezulässige Wertpapierleihe nicht als Kreditgewährung gilt.

2.13 Die Gesellschaft wird keine Leerverkäufe auf Wertpapiere,Geldmarktinstrumente oder sonstige Finanzinstrumente wie inoben stehender Nr. 2.1.6, 2.1.8 und 2.1.9 beschrieben tätigen.Diese Einschränkung hindert die Gesellschaft jedoch nicht daran,unter Einhaltung der oben beschriebenen Anlagegrenzen Einlagenauf anderen Konten in Verbindung mit Finanzderivatenvorzunehmen.

2.14 Edelmetalle oder diese repräsentierende Zertifikate sowieRohstoffe, Rohstoffkontrakte oder diese repräsentierendeZertifikate dürfen nicht Bestandteil der Vermögenswerte derGesellschaft sein.

2.15 Die Gesellschaft darf keine Immobilien oder Optionen,Bezugsrechte oder Anteile an diesen erwerben oder verkaufen;eine Anlage in Wertpapiere, die durch Immobilienvermögen oderAnteile an diesen besichert sind oder von Unternehmen begebenwurden, die in Immobilien oder Anteilen an diesen investieren, istjedoch erlaubt.

2.16 Die Gesellschaft wird darüber hinaus für die Einhaltung jenerBeschränkungen Sorge tragen, die von den Aufsichtsbehörden inden Ländern, in denen die Anteile vertrieben werden, auferlegtwerden.

2.17 Die geldmarktnahen Fonds dürfen keine der in Artikel 9 Absatz 2der Geldmarktfondsverordnung genannten Aktivitäteneinschließlich der Aufnahme und Ausleihe von Barmitteln ausüben.

3. Kurzfristige VNAV-Geldmarktfonds

3.1 Ein Fonds, der gemäß diesem Prospekt als „kurzfristigerGeldmarktfonds mit variablem Nettoinventarwert “ („Short TermVNAV Money Market Fund“) im Sinne derGeldmarktfondsverordnung eingestuft wird, erfüllt die in diesemAbschnitt aufgeführten Voraussetzungen:

a) das Hauptanlageziel des Fonds ist der Kapitalerhalt und dieErzielung geldmarktsatzkonformer Renditen;

b) der Fonds investiert nur in die nachstehend in Absatz 3.2genannten Kategorien von finanziellen Vermögenswerten;

c) der Fonds berechnet den Nettoinventarwert und den Preistäglich und erlaubt die tägliche Zeichnung und Rückgabe vonAnteilen zu einem Preis, der dem Nettoinventarwert je Anteil des

Fonds entspricht, ungeachtet der in diesem Prospektangegebenen zulässigen Gebühren oder Kosten; und

d) der Fonds wird einen variablen Nettoinventarwert pflegen.

3.2 Ein Geldmarktfonds darf nur in eine oder mehrere der folgendenKategorien von finanziellen Vermögenswerten und nur zu den inder Geldmarktfondsverordnung festgelegten Bedingungeninvestieren:

a) Geldmarktinstrumente, die die Anforderungen von Artikel 10 derGeldmarktfondsverordnung erfüllen. Diese können wie folgtzusammengefasst werden: (a) die Geldmarktinstrumentemüssen zu einer der in der OGAW-Richtlinie vorgesehenenKategorien von zugelassenen Geldmarktinstrumenten gehören;(b) sie müssen bei der Emission eine rechtliche Fälligkeit vonhöchstens 397 Tagen aufweisen oder eine Restlaufzeit vonhöchstens 397 Tagen haben. Standard-Geldmarktfonds dürfenin Geldmarktinstrumente mit einer Restlaufzeit von höchstenszwei Jahren bis zum Zeitpunkt der rechtlichen Kapitaltilgunginvestieren, sofern die Zeitspanne bis zum Termin der nächstenZinsanpassung 397 Tage oder weniger beträgt.

b) Zulässige Verbriefungen und Asset-backed Commercial Papers(„ABCP“), die die in Artikel 11 der Geldmarktfondsverordnungfestgelegten Anforderungen erfüllen. Diese können wie folgtzusammengefasst werden: (a) eine Verbriefung, die eine„Verbriefung der Stufe 2B“ gemäß der nach der EU-Kapitaladäquanzverordnung (575/2013) („CRR“) erlassenenDelegierten Verordnung (EU) 2015/61 der Kommission über dieLiquiditätsdeckungsquote darstellt; (b) ein ABCP, das von einemABCP-Programm emittiert wurde, (i) das vollständig von einemregulierten Kreditinstitut unterstützt wird; (ii) das keineWiederverbriefung ist und bei dem die der Verbriefung zugrundeliegenden Engagements auf der Ebene der jeweiligen ABCP-Transaktion keine Verbriefungspositionen umfassen; und (iii)das keine synthetische Verbriefung umfasst; oder (c) eineeinfache, transparente und standardisierte (STS) Verbriefungoder ein STS-ABCP.

Ein kurzfristiger Geldmarktfonds darf in die vorstehend unter (a)genannten Verbriefungen oder ABCP investieren, sofern eine derfolgenden Bedingungen, soweit anwendbar, erfüllt ist: (i) Dierechtliche Fälligkeit bei der Emission der vorstehend unter (a)genannten Verbriefungen beträgt nicht mehr als zwei Jahre unddie Zeitspanne bis zum Termin der nächsten Zinsanpassung nichtmehr als 397 Tage; (ii) die rechtliche Fälligkeit bei der Emissionoder Restlaufzeit der vorstehend unter (b) und(c) genanntenVerbriefungen oder ABCP beträgt nicht mehr als 397 Tage; oder(iii) die vorstehend unter (a) und (c) genannten Verbriefungen sindamortisierende Instrumente und haben eine WAL von nicht mehrals zwei Jahren.

Ein Standard-Geldmarktfonds darf in die vorstehend genanntenVerbriefungen oder ABCP investieren, sofern eine der folgendenBedingungen, soweit anwendbar, erfüllt ist: (i) Die rechtlicheFälligkeit bei der Emission oder die Restlaufzeit der vorstehendunter (a), (b) und (c) genannten Verbriefungen und ABCP beträgtnicht mehr als zwei Jahre und die Zeitspanne bis zum Termin dernächsten Zinsanpassung nicht mehr als 397 Tage; oder (ii) dievorstehend unter (a) und (c) genannten Verbriefungen sindamortisierende Instrumente und haben eine WAL von nicht mehrals zwei Jahren.

c) Einlagen bei Kreditinstituten, die die Anforderungen vonArtikel 12 der Geldmarktfondsverordnung erfüllen. Diese könnenwie folgt zusammengefasst werden: (a) Es handelt sich um eineSichteinlage oder jederzeit kündbare Einlage; (b) die Einlagewird in höchstens 12 Monaten fällig; und (c) die Einlage erfolgtbei einem EU Kreditinstitut oder bei einem Nicht-EU-Kreditinstitut, das Aufsichtsvorschriften unterliegt, die als

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gleichwertig mit den Vorschriften derKapitaladäquanzverordnung angesehen werden.

d) Finanzderivate, die die Anforderungen von Artikel 13 derGeldmarktfondsverordnung erfüllen. Diese können wie folgtzusammengefasst werden: (a) Bei den Basiswerten desDerivats handelt es sich um Zinssätze, Wechselkurse,Währungen oder die vorgenannten Basiswerte nachbildendeIndizes; (b) das Derivat dient einzig und allein der Absicherungder mit anderen Anlagen des Geldmarktfonds verbundenenZinssatz- oder Wechselkursrisiken; (c) die Gegenparteien beiGeschäften mit OTC-Derivaten sind regulierte undbeaufsichtigte Institute einer der von der zuständigen Behördedes Geldmarktfonds zugelassenen Kategorien; und (d) dieOTC-Derivate unterliegen einer zuverlässigen undüberprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis und können jederzeitauf Initiative des Geldmarktfonds zum beizulegenden Zeitwertveräußert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäft glattgestelltwerden.

e) Pensionsgeschäfte, die die Anforderungen von Artikel 14 derGeldmarktfondsverordnung erfüllen. Diese können wie folgtzusammengefasst werden: (a) Das Geschäft erfolgtvorübergehend, über einen Zeitraum von nicht mehr als siebenArbeitstagen, nur für Zwecke des Liquiditätsmanagements unddient keinen anderen als den unter (c) genanntenInvestitionszwecken; (b) der Gegenpartei ist es untersagt, dieseVermögenswerte ohne vorherige Zustimmung desGeldmarktfonds zu veräußern, zu investieren, zu verpfändenoder anderweitig zu übertragen; (c) die erhaltenen Barmittelwerden ausschließlich (i) als Einlagen bei zulässigenKreditinstituten gemäß der OGAW-Richtlinie hinterlegt oder (ii)in liquide übertragbare Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente(andere als zulässige Geldmarktinstrumente) investiert, sofernsie von bestimmten öffentlichen Einrichtungen begeben odergarantiert werden; (d) die von dem Geldmarktfondsvereinnahmten Barmittel gehen nicht über 10 % seinesVermögens hinaus; und (e) der Geldmarktfonds kann dieVereinbarung unter Einhaltung einer Frist von höchstens zweiArbeitstagen jederzeit kündigen.

f) Umgekehrte Pensionsgeschäfte, die die Anforderungen vonArtikel 15 der Geldmarktfondsverordnung erfüllen. Diese könnenwie folgt zusammengefasst werden: (a) Der Geldmarktfondskann die Vereinbarung unter Einhaltung einer Frist vonhöchstens zwei Arbeitstagen jederzeit kündigen; (b) derMarktwert der entgegengenommenen Vermögenswerte istjederzeit mindestens gleich demWert der ausgezahltenBarmittel; (c) die Vermögenswerte, die der Geldmarktfondsentgegennimmt, sind zulässige Geldmarktinstrumente gemäßAbsatz 3.2(a); (d) die Vermögenswerte, die der Geldmarktfondsentgegennimmt, werden weder veräußert noch reinvestiert,verpfändet oder in anderer Weise übertragen; (e) Verbriefungenund ABCP werden im Rahmen eines umgekehrtenPensionsgeschäfts nicht von einem Geldmarktfondsentgegengenommen; (f) die Vermögenswerte, die einGeldmarktfonds entgegennimmt, sind ausreichend diversifiziert,wobei die Engagements gegenüber ein und demselbenEmittenten höchstens 15 % des NIW des Geldmarktfondsausmachen, es sei denn, diese Vermögenswerte sindGeldmarktinstrumente, die von bestimmten öffentlichenEinrichtungen begeben oder garantiert werden; und (g) derGeldmarktfonds kann die gesamten Barmittel jederzeit entwederauf zeitanteiliger Basis oder auf Basis der Bewertung zuMarktpreisen abrufen.

g) Anteile anderer Geldmarktfonds gemäß den Anforderungen vonArtikel 16 der Geldmarktfondsverordnung und wie nachstehendin den Absätzen 3.19 bis 3.23 zusammengefasst.

3.3 Ein Geldmarktfonds darf zusätzliche liquide Mittel gemäß Artikel 41(2) des Gesetzes von 2010 halten.

3.4 Ein Geldmarktfonds darf höchstens:

a) 5 % seines Vermögens in Geldmarktinstrumente, zulässigeVerbriefungen und ABCP ein und desselben Emittenteninvestieren;

b) 10 % seines Vermögens in Einlagen bei ein und demselbenKreditinstitut anlegen, es sei denn, die Bankenbranche in demMitgliedstaat, in dem der Geldmarktfonds ansässig ist, ist sostrukturiert, dass es nicht genug tragfähige Kreditinstitute gibt,um diese Diversifizierungsanforderung zu erfüllen, und es ist fürden Geldmarktfonds wirtschaftlich nicht zumutbar, Einlagen ineinem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu tätigen;in diesem Fall dürfen bis zu 15 % seines Vermögens alsEinlagen bei ein und demselben Kreditinstitut hinterlegt werden.

3.5 Abweichend von Absatz 3.4 (a) darf ein VNAV-Geldmarktfonds biszu 10 % seines Vermögens in Geldmarktinstrumente, zulässigeVerbriefungen und ABCP ein und desselben Emittenteninvestieren, sofern der Gesamtwert dieser Geldmarktinstrumente,zulässigen Verbriefungen und ABCP, die der VNAV-Geldmarktfonds bei jedem Emittenten hält, bei dem er mehr als 5% seiner Vermögenswerte investiert, nicht mehr als 40 % desWertes seines Vermögens ausmachen.

3.6 Ein Geldmarktfonds legt in zulässigen Verbriefungen und ABCPzusammen nicht mehr als 15 % seines Vermögens aus. Ab demDatum der Anwendung des delegierten Rechtsakts gemäß Artikel11 Absatz 4 der Geldmarktfondsverordnung legt einGeldmarktfonds in zulässigen Verbriefungen und ABCP nicht mehrals 20 % des Vermögens des Geldmarktfonds aus, wobei bis zu15 % des Vermögens eines Geldmarktfonds in zulässigenVerbriefungen und ABCP angelegt werden dürfen, die nicht denKriterien für die Identifizierung von STS-Verbriefungen („simple,transparent and standardised“) und STS-ABCP entsprechen.

3.7 Das Engagement eines Geldmarktfonds gegenüber einer einzigenGegenpartei bei Geschäften mit OTC-Derivaten, die dieBedingungen gemäß Artikel 13 der Geldmarktfondsverordnungerfüllen, darf zusammengenommen nicht mehr als 5 % seinesVermögens ausmachen.

3.8 Die im Rahmen des Pensionsgeschäfts erzielten Mittelzuflüsse desGeldmarktfonds dürfen nicht über 10 % seines Vermögenshinausgehen.

3.9 Die Barmittel, die ein Geldmarktfonds bei umgekehrtenPensionsgeschäften ein und derselben Gegenpartei liefert, dürfenzusammengenommen nicht über 15 % seines Vermögenshinausgehen. Die im Rahmen von umgekehrtenPensionsgeschäften erhaltenen Sicherheiten müssen aus den inAbsatz 3.2 genannten zulässigen Vermögenswerten bestehen unddie Diversifizierungsanforderungen in den Absätzen 3.10 und 3.11erfüllen.

3.10 Ungeachtet der in den Absätzen 3.4 und 3.6 festgelegtenEinzelobergrenzen darf ein Geldmarktfonds Folgendes nichtkombinieren, wenn dies zu einer Anlage von mehr als 15 % seinesVermögens bei ein und derselben Stelle führen würde:

a) Anlagen in die von dieser Stelle emittiertenGeldmarktinstrumente, Verbriefungen und ABCP;

b) Einlagen bei dieser Stelle;

c) OTC-Finanzderivate, die für diese Stelle mit einemGegenparteirisiko verbunden sind.

3.11 Ein Geldmarktfonds kann bis zu 100 % seines Vermögens inverschiedene einzeln oder gemeinsam von der Union, den

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nationalen, regionalen und lokalen Körperschaften derMitgliedstaaten oder den Zentralbanken der Mitgliedstaaten, derEuropäischen Zentralbank, der Europäischen Investitionsbank,dem Europäischen Investitionsfonds, dem EuropäischenStabilitätsmechanismus, der EuropäischenFinanzstabilisierungsfazilität, einer zentralstaatlichen Körperschaftoder Zentralbank eines OECD-Mitgliedstaates, einem G20-Mitgliedsland, Hongkong und Singapur, dem InternationalenWährungsfonds, der Internationalen Bank für Wiederaufbau undEntwicklung, der Entwicklungsbank des Europarates, derEuropäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, der Bankfür Internationalen Zahlungsausgleich oder einem andereneinschlägigen internationalen Finanzinstitut oder einer andereneinschlägigen internationalen Finanzorganisation, dem bzw. der einoder mehrere Mitgliedstaaten angehören, emittierte odergarantierte Geldmarktinstrumente investieren.

3.12 Absatz 3.11 gilt nur, wenn alle nachstehend genanntenAnforderungen erfüllt sind:

a) Die vom Geldmarktfonds gehaltenen Geldmarktinstrumentestammen aus mindestens sechs verschiedenen Emissionen desEmittenten; und

b) der Geldmarktfonds beschränkt seine Anlagen inGeldmarktinstrumente aus derselben Emission auf höchstens30 % seines Vermögens.

3.13 Ungeachtet der in Absatz 3.4 festgelegten Einzelobergrenzen darfein Geldmarktfonds höchstens 10 % seines Vermögens inSchuldverschreibungen investieren, die von ein und demselbenKreditinstitut begeben wurden, das seinen Sitz in einemMitgliedstaat hat und aufgrund gesetzlicher Vorschriften zumSchutz der Inhaber dieser Schuldverschreibungen einerbesonderen öffentlichen Aufsicht unterliegt. Insbesondere werdendie Erträge aus der Emission dieser Schuldverschreibungengemäß den gesetzlichen Vorschriften in Vermögenswerte angelegt,mit denen während der gesamten Laufzeit derSchuldverschreibungen die sich daraus ergebendenVerbindlichkeiten ausreichend gedeckt werden können und dievorrangig für die bei einer etwaigen Zahlungsunfähigkeit desEmittenten fällig werdende Rückzahlung des Kapitals und dieZahlung der aufgelaufenen Zinsen bestimmt sind.

3.14 Legt ein Geldmarktfonds mehr als 5 % seines Vermögens inSchuldverschreibungen im Sinne von Absatz 3.13 an, die von einund demselben Emittenten begeben werden, so darf derGesamtwert dieser Anlagen 40 % des Wertes des Vermögens desGeldmarktfonds nicht überschreiten.

3.15 Ungeachtet der in Absatz 3.4 festgelegten Einzelobergrenzen darfein Geldmarktfonds höchstens 20 % seines Vermögens inSchuldverschreibungen investieren, die von ein und demselbenKreditinstitut begeben wurden, sofern die Anforderungen gemäßArtikel 10 Absatz 1 Buchstabe f oder Artikel 11 Absatz 1Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61 erfüllt sind,einschließlich etwaiger Anlagen in Vermögenswerte im Sinne vonAbsatz 3.14.

3.16 Legt ein Geldmarktfonds mehr als 5 % seines Vermögens inSchuldverschreibungen im Sinne von Absatz 3.15 an, die von einund demselben Emittenten begeben werden, so darf derGesamtwert dieser Anlagen, einschließlich etwaiger Anlagen inVermögenswerte im Sinne von Absatz 3.14 unter Beachtung derdort festgelegten Obergrenzen, 60 % des Wertes des Vermögensdes Geldmarktfonds nicht überschreiten.

3.17 Gesellschaften, die zur Erstellung des konsolidierten Abschlussesgemäß der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlamentsund des Rates oder nach den anerkannten internationalenRechnungslegungsvorschriften in die Unternehmensgruppe

einbezogen werden, werden bei der Berechnung derAnlageobergrenzen gemäß den Absätzen 3.4 bis 3.10 als eineinziger Emittent angesehen.

3.18 Ein Geldmarktfonds investiert nur in Wertpapiere mit einer Fälligkeitbei der Emission oder einer Restlaufzeit bis zur Fälligkeit von 397Tagen oder weniger. Mindestens 7,5 % der Vermögenswerte desFonds sind täglich fällige Vermögenswerte, umgekehrtePensionsgeschäfte, die unter Einhaltung einer Frist von einemArbeitstag beendet werden können, oder Bareinlagen, die unterEinhaltung einer Frist von einem Arbeitstag abgezogen werdenkönnen, und mindestens 15 % der Vermögenswerte des Fondssind wöchentlich fällige Vermögenswerte, umgekehrtePensionsgeschäfte, die unter Einhaltung einer Frist von fünfArbeitstagen beendet werden können, oder Bareinlagen, die unterEinhaltung einer Frist von fünf Arbeitstagen abgezogen werdenkönnen. Geldmarktinstrumente und Anteile an anderenGeldmarktfonds dürfen bis zu einer Obergrenze von 7,5 % zu denwöchentlich fälligen Vermögenswerten gezählt werden, sofern sieinnerhalb von fünf Arbeitstagen zurückgegeben und abgewickeltwerden können. Der Fonds behält eine gewichtetedurchschnittliche Zinsbindungsdauer von 60 Tagen oder wenigerund eine gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit von 120 Tagenoder weniger bei. Bei der Berechnung der gewichtetendurchschnittlichen Zinsbindungsdauer und der gewichtetendurchschnittlichen Restlaufzeit des Fonds werden dieAuswirkungen von Einlagen und eventuell vom Fonds verwendetenAbsicherungs- oder Repo-Geschäften berücksichtigt.

3.19 Ein Geldmarktfonds darf Anteile an anderen Geldmarktfonds (imFolgenden „Geldmarktfonds, in den investiert werden soll“)erwerben, wenn alle nachstehend genannten Voraussetzungenerfüllt sind:

a) Laut den Vertragsbedingungen oder der Satzung desGeldmarktfonds, in den investiert werden soll, dürfen insgesamtnicht mehr als 10 % seiner Vermögenswerte in Anteile andererGeldmarktfonds investiert werden;

b) der Geldmarktfonds, in den investiert werden soll, hält keineAnteile am investierenden Geldmarktfonds.

3.20 Ein Geldmarktfonds, dessen Anteile erworben wurden, darfwährend des Zeitraums, in dem der erwerbende GeldmarktfondsAnteile hält, nicht in den erwerbenden Geldmarktfonds investieren.

3.21 Ein Geldmarktfonds darf Anteile anderer Geldmarktfondserwerben, sofern nicht mehr als 5 % seiner Vermögenswerte inAnteile eines einzigen Geldmarktfonds investiert werden.

3.22 Ein Geldmarktfonds darf insgesamt höchstens 10 % seinerVermögenswerte in Anteile anderer Geldmarktfonds investieren.

3.23 Anteile anderer Geldmarktfonds sind als Anlage einesGeldmarktfonds zulässig, wenn alle nachstehend genanntenVoraussetzungen erfüllt sind:

a) der Geldmarktfonds, in den investiert werden soll, ist gemäß derGeldmarktfondsverordnung zugelassen;

b) wenn der Geldmarktfonds, in den investiert werden soll,unmittelbar oder mittelbar von dem gleichen Verwalter wie dererwerbende Geldmarktfonds oder von einem anderenUnternehmen, mit dem der Verwalter des erwerbendenGeldmarktfonds durch eine gemeinsame Verwaltung oderBeherrschung oder durch eine wesentliche direkte oder indirekteBeteiligung verbunden ist, verwaltet wird, so darf der Verwalterdes Geldmarktfonds, in den investiert werden soll, oder dasandere Unternehmen im Zusammenhang mit der Investition desGeldmarktfonds keine Gebühren für die Zeichnung oder den

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Rückkauf von Anteilen des Geldmarktfonds, in den investiertwerden soll, berechnen;

c) kurzfristige Geldmarktfonds dürfen nur in Anteile andererkurzfristiger Geldmarktfonds investieren.

3.24 Für Geldmarktfonds hat der Anlageberater einen mit derVerwaltungsgesellschaft abgestimmten Kreditanalyseprozess, beidem die Kreditqualität von Geldmarktinstrumenten, Verbriefungenund Asset-Backed Commercial Paper (ABCP), in die einGeldmarktfonds investieren soll, unter Berücksichtigung desEmittenten und der Merkmale des Instruments selbst geschaffenund umgesetzt und wendet diesen konsequent an.

3.24.1 Bei der Bewertung der Kreditqualität werden die folgendenFaktoren und allgemeinen Grundsätze berücksichtigt:

(a) die Quantifizierung des Kreditrisikos des Emittenten und desrelativen Ausfallrisikos des Emittenten und des Instruments;

(b) qualitative Indikatoren für den Emittenten des Instruments,darunter die gesamtwirtschaftliche Lage und die Lage amFinanzmarkt;

(c) der kurzfristige Charakter von Geldmarktinstrumenten;

(d) die Vermögenswertklasse des Instruments;

(e) die Art des Emittenten, wobei mindestens zwischen folgendenEmittentenkategorien zu unterscheiden ist: nationale,regionale oder lokale Körperschaften, finanzielleKapitalgesellschaften und nicht-finanzielleKapitalgesellschaften;

(f) bei strukturierten Finanzinstrumenten das operationelle Risikound das Gegenparteirisiko, die der strukturiertenFinanztransaktion innewohnen, sowie bei einem Engagementin Verbriefungen das Kreditrisiko des Emittenten, dieVerbriefungsstruktur und das Kreditrisiko der Basiswerte;

(g) das Liquiditätsprofil des Instruments hinsichtlich der Liquiditätund Solvenz des Emittenten.

3.24.2 Die Bewertung der Kreditqualität umfasst eine Reihe quantitativerund qualitativer Indikatoren, die je nach der Art des Wertpapiers(z. B. Geldmarktinstrument, Verbriefung oder ABCP) und der Artdes Emittenten (z. B. einer Körperschaft, eines Staates oder eineröffentlichen Körperschaft) in geeigneter Weise angewendetwerden.

3.24.3 Bei Unternehmensemittenten werden unter anderem folgendequalitative und quantitative Indikatoren betrachtet: Finanzlage,Liquiditätsausstattung, finanzielle Flexibilität und Anfälligkeit fürEreignisrisiken, Wettbewerbspositionierung, Branchen- undUnternehmensanalyse, Geschäftsleitung, Strategie,Geschäftsmodell, Ereignisrisiko, Disruption, rechtliche,regulatorische und gesetzliche Vorschriften, Kapitalstruktur,Aktivitäten der Aktionäre sowie die Faktoren Umweltschutz,Soziales und Unternehmensführung („ESG“), Preisinformationenfür Anleihen, einschließlich Kreditspreads und der Preisgestaltungfür vergleichbare festverzinsliche Instrumente und ähnlicheWertpapiere; Preisgestaltung von Geldmarktinstrumenten, die fürden Emittenten, das Instrument oder den Industriesektor relevantsind; Preisinformationen zu Credit Default Swaps, einschließlichCredit Default Swap Spreads für vergleichbare Instrumente;Ausfallstatistiken für den Emittenten, das Instrument oder denIndustriesektor; Finanzindizes, die für den geografischen Standort,den Industriesektor oder die Anlageklasse des Emittenten oderInstruments relevant sind; Preisgestaltung bei Neuemissionen,einschließlich der Existenz nachrangigerer Wertpapiere. Darüber

hinaus Analysen der relevanten Märkte, einschließlich Volumenund Liquidität.

3.24.4 Bei staatlichen Emittenten werden unter anderem folgendequalitative und quantitative Indikatoren betrachtet: Pro-Kopf-Einkommen; BIP; Inflationsrate; wirtschaftliche Entwicklung;Leistungsbilanz; makroökonomische Faktoren; Risiko politischerEreignisse; Einnahmequellen; Verhältnis von Schulden zu BIP;realer Wechselkurs; Ausfallhistorie; Verhältnis von Reserven/Importen; Korruptionsindex; Regulierungsqualität,Rechenschaftspflichten, Rechtsstaatlichkeit und politischeStabilität; wirtschaftliche Vielfalt; explizite und bedingteVerbindlichkeiten; Umfang der Devisenreserven gegenüber denFremdwährungsverbindlichkeiten.

Bei regionalen oder lokale Verwaltungen werden unter anderemfolgende qualitative und quantitative Indikatoren berücksichtigt: diezugrunde liegenden Kreditfundamentaldaten; Ertragsbasis undAnfälligkeit für wirtschaftliche Rahmenbedingungen; betriebliche,administrative oder finanzielle Verbindungen zu einem Staat;wirtschaftliche Bedeutung des Emittenten für einen Staat;Schätzungen der staatlichen Unterstützung (falls vorhanden);Garantien (falls vorhanden); Kreditstärke des Staates, derUnterstützung leistet; Hindernisse für die Unterstützung;tatsächliche Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten; Höheder Währungsreserven/-verbindlichkeiten.

3.24.5 Bei strukturierten Finanzinstrumenten werden unter anderemfolgende qualitative und quantitative Indikatoren berücksichtigt: dasoperationelle Risiko und das Kontrahentenrisiko, das mit derFinanztransaktion verbunden ist, und im Falle eines Engagementsin Verbriefungen das Kreditrisiko des Emittenten, die Struktur derVerbriefung und das Kreditrisiko der Basiswerte.

3.24.6 Die Verwaltungsgesellschaft stellt sicher, dass die bei derAnwendung des internen Verfahrens zur Bewertung derKreditqualität genutzten Informationen von ausreichender Qualitätund aktuell sind und aus zuverlässigen Quellen stammen. Dasinterne Verfahren zur Kreditqualitätsbewertung stützt sich aufvorsichtige, systematische und durchgängigeBewertungsmethoden. Die verwendeten Methoden werden von derVerwaltungsgesellschaft anhand historischer Erfahrungswerte undempirischer Nachweise, einschließlich Rückvergleichen, validiert.Die Verwaltungsgesellschaft stellt sicher, dass das interneVerfahren zur Bewertung der Kreditqualität folgenden allgemeinenGrundsätzen entspricht:

(a) Es ist ein wirksames Verfahren zu schaffen, umaussagekräftige Informationen zum Emittenten und denMerkmalen des Instruments zu erhalten und auf aktuellemStand zu halten;

(b) es sind angemessene Maßnahmen festzulegen undanzuwenden, um sicherzustellen, dass bei der internenBewertung der Kreditqualität eine eingehende Analyse derverfügbaren maßgeblichen Informationen zugrunde gelegtund allen relevanten Faktoren, die die Bonität des Emittentenund die Kreditqualität der Instrumente beeinflussen, Rechnunggetragen wird;

(c) das interne Verfahren zur Bewertung der Kreditqualität istfortlaufend zu überwachen, und alle Bewertungen derKreditqualität sind mindestens einmal jährlich zu überprüfen;

(d) obwohl kein automatischer und übermäßiger Rückgriff aufexterne Ratings gemäß Artikel 5a der Verordnung (EG)Nr. 1060/2009 erfolgen darf, führt die Verwaltungsgesellschafteine neue Bewertung der Kreditqualität fürGeldmarktinstrumente, Verbriefungen und ABCP durch, wenneine wesentliche Veränderung Auswirkungen auf diebestehende Bewertung des Instruments haben kann;

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(e) die Methoden zur Bewertung der Kreditqualität sind von derVerwaltungsgesellschaft mindestens einmal jährlich imHinblick darauf zu überprüfen, ob sie dem aktuellen Portfoliound den äußeren Rahmenbedingungen noch angemessensind. Erlangt die Verwaltungsgesellschaft Kenntnis vonFehlern in den Methoden zur Bewertung der Kreditqualitätoder deren Anwendung, so behebt sie diese Fehlerumgehend; und

(f) werden die bei dem internen Verfahren zur Bewertung derKreditqualität verwendeten Methoden, Modelle odergrundlegenden Annahmen geändert, so hat dieVerwaltungsgesellschaft alle davon betroffenen internenBewertungen der Kreditqualität so schnell wie möglich zuüberprüfen.

Die Gesellschaft wird die von ihr als angemessen erachtetenRisiken eingehen, um die für jeden Fonds genanntenAnlageziele zu erreichen. Dass diese tatsächlich erreichtwerden, kann die Gesellschaft angesichts vonKursschwankungen und sonstigen Risiken, die mit einerAnlage in Wertpapiere verbundenen sind, jedoch nichtgarantieren.

4. Anlagetechniken und -instrumente

4.1 Die Gesellschaft muss Verfahren des Risikomanagementseinsetzen, mit denen sie in der Lage ist, jederzeit das Risiko derPositionen und deren Beitrag zum Gesamtrisikoprofil des Portfolioszu überwachen und zu bewerten; zudem muss sie eine genaueund unabhängige Bewertung der OTC-Derivate gewährleisten. Derluxemburgischen Aufsichtsbehörde übermittelt sie in regelmäßigenAbständen und unter Einhaltung der von ersterer aufgestelltenBestimmungen eine Aufstellung über Art, zugrunde liegendeRisiken und Anlagegrenzen der von ihr gehaltenen Derivate sowieder Verfahren, die sie zur Einschätzung der Risiken in Verbindungmit Transaktionen bezüglich derivativer Instrumente anwendet.

4.2 Zum Zwecke der effizienten Portfolioverwaltung sowie zuAbsicherungszwecken darf die Gesellschaft darüber hinausTechniken und Verfahren bezüglich Wertpapieren undGeldmarktinstrumenten gemäß den Bedingungen und unterEinhaltung der von der luxemburgischen Aufsichtsbehördeaufgestellten Grenzen anwenden.

4.3 Beinhalten diese Techniken und Verfahren den Einsatz vonDerivaten, so sind in jedem Fall die vom Gesetzgeber im Gesetzvon 2010 definierten Bedingungen und Grenzen einzuhalten.

Sie dürfen unter keinen Umständen dazu führen, dass dieGesellschaft von ihrer Anlagepolitik und ihrenAnlagebeschränkungen abweicht.

4.4 Die Gesellschaft stellt sicher, dass das Gesamtengagement derzugrunde liegenden Vermögenswerte denGesamtnettovermögenswert eines Fonds nicht übersteigt. Bei derBestimmung der unter obiger Nr. 2.6.1 bis 2.6.4 angegebenenAnlagegrenzen dürfen die zugrunde liegenden Vermögenswerteindexbasierter derivativer Instrumente nicht kombiniert werden.

E Bei Einbettung eines Derivats in einemWertpapier odereinem Geldmarktinstrument muss ersteres bei der Ermittlungder oben genannten Anlagegrenzen berücksichtigt werden.

E Das Engagement wird berechnet, indem der aktuelle Wertder zugrunde liegenden Vermögenswerte, dasKontrahentenrisiko, zukünftige Bewegungen am Markt unddie zur Glattstellung der Positionen zur Verfügung stehendeZeit berücksichtigt werden.

4.5 Effiziente Portfolioverwaltung – sonstige Anlagetechnikenund-instrumente

Zusätzlich zu Anlagen in derivativen Finanzinstrumenten kann dieGesellschaft gemäß den Bedingungen des CSSF-Rundschreibens08/356 (in der jeweils geltenden Fassung) und den Leitlinien derEuropäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA/2012/832DE andere Anlagetechniken und -instrumente, die Wertpapiereund Geldmarktinstrumente zum Gegenstand haben, einsetzen wiez.B. Pensionsgeschäfte oder umgekehrte Pensionsgeschäfte(„Repogeschäfte“) und Wertpapierleihe.

In Anhang G wird für jeden Fonds der voraussichtliche undmaximale Anteil des Nettoinventarwerts angegeben, der beiWertpapierleih- und Pensionsgeschäften eingesetzt werden kann.Der voraussichtliche Anteil ist kein Grenzwert und der tatsächlicheProzentsatz kann im Laufe der Zeit aufgrund von Faktoren wie z. B.Marktbedingungen und Nachfrage nach Wertpapierleihe amMarktschwanken.

Anlagetechniken und -instrumente, die Wertpapiere oderGeldmarktinstrumente zum Gegenstand haben und die zumZwecke einer effizienten Portfolioverwaltung eingesetzt werden,einschließlich derivative Finanzinstrumente, die nicht für direkteAnlagezwecke eingesetzt werden, bezeichnen im Sinne diesesDokuments Techniken und Instrumente, die die folgenden Kriterienerfüllen:

4.5.1 sie sind insofern ökonomisch angemessen, als sie kostenwirksameingesetzt werden;

4.5.2 sie werden mit einem oder mehreren der folgenden spezifischenZiele eingesetzt:

(a) Risikosenkung;

(b) Kostensenkung;

(c) Generierung zusätzlichen Kapitals oder Ertrags für dieGesellschaft, verbunden mit einem Risiko, das mit demRisikoprofil der Gesellschaft und der betreffenden Fonds derGesellschaft und den für sie geltendenRisikodiversifizierungsvorschriften vereinbar ist;

4.5.3 ihre Risiken werden durch das Risikomanagementverfahren derGesellschaft angemessen erfasst; und

4.5.4 sie dürfen nicht zu einer Veränderung des erklärten Anlagezielsdes Fonds führen oder mit wesentlichen zusätzlichen Risiken imVergleich zu der allgemeinen, im Verkaufsprospekt oder denwesentlichen Anlegerinformationen beschriebenen Risikostrategieverbunden sein.

Die für eine effiziente Portfolioverwaltung in Frage kommendenTechniken und Instrumente (bei denen es sich nicht um derivativeFinanzinstrumente handelt) werden im Folgenden erläutert undunterliegen den nachfolgend beschriebenen Bedingungen.

Im Übrigen dürfen diese Geschäfte für 100 % der von dembetreffenden Fonds gehaltenen Vermögenswerte abgeschlossenwerden, vorausgesetzt (i) ihr Umfang bleibt in einemangemessenen Rahmen oder die Gesellschaft ist berechtigt, dieRückgabe der verliehenen Wertpapiere zu verlangen, so dass es ihrjederzeit möglich ist, ihre Rücknahmeverpflichtungen zu erfüllen,und (ii) diese Geschäfte gefährden nicht die Verwaltung derVermögenswerte der Gesellschaft entsprechend der Anlagepolitikdes betreffenden Fonds. Die Risikoüberwachung erfolgt gemäßdem Risikomanagementverfahren der Gesellschaft.

Anhang A

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105

Im Rahmen einer effizienten Portfolioverwaltung kann der Fondsvon Zeit zu Zeit über seinen Anlageberater bestimmte Emissionendirekt oder im Rahmen von Subunderwriting-Vereinbarungenzeichnen. Dabei ist die Verwaltungsgesellschaft bestrebtsicherzustellen, dass die jeweiligen Fonds die mit solchenVereinbarungen verbundenen Provisionen und Gebühren erhalten,und alle im Rahmen solcher Vereinbarungen erworbenen Anlagensind Teil des Vermögens der jeweiligen Fonds. GemäßLuxemburger Bestimmungen muss im Vorfeld keine Zustimmungdes Treuhänders/Verwahrers eingeholt werden.

4.6 Wertpapierleihgeschäfte und damit zusammenhängendepotenzielle Interessenkonflikte

Jeder Fonds darf Wertpapierleihgeschäfte im maximalenGesamtumfang des in der Tabelle in Anhang G angegebenenProzentsatzes seines Nettoinventarwerts tätigen.

Die Gesellschaft darf Wertpapierleihgeschäfte nach Maßgabe derfolgenden Vorschriften abschließen:

4.6.1 Der Verleih von Wertpapieren durch die Gesellschaft erfolgtentweder direkt oder indirekt über ein von einem anerkanntenClearinginstitut betriebenes standardisiertes System oder über einWertpapierleihprogramm, das von einem Finanzinstitut betriebenwird, das Aufsichtsregelungen unterliegt, die nach Auffassung derCSSF denen des EU-Rechts gleichwertig sind, und das auf dieseArt von Geschäften spezialisiert ist;

4.6.2 der Entleiher muss Aufsichtsregelungen unterliegen, die nachAuffassung der CSSF denen des EU-Rechts gleichwertig sind;

4.6.3 das Nettoengagement (d.h. das Engagement eines Fondsabzüglich der von ihm erhaltenen Sicherheiten) gegenüber einemKontrahenten resultierend aus Wertpapierleihgeschäften ist bei derin Artikel 43(2) des Gesetzes von 2010 genannten Obergrenze von20 % zu berücksichtigen.

4.6.4 die Gesellschaft muss im Rahmen ihrer WertpapierleihgeschäfteSicherheiten erhalten, deren Wert jederzeit mindestens demMarktwert der verliehenen Wertpapiere zuzüglich eines Aufschlagsentsprechen muss;

4.6.5 diese Sicherheiten müssen vor oder gleichzeitig mit derÜbertragung der verliehenen Wertpapiere eingehen. Werden dieWertpapiere über einen Mittler wie vorstehend unter 4.6.1beschrieben verliehen, kann die Übertragung der verliehenenWertpapiere vor dem Eingang der Sicherheiten vollzogen werden,wenn der betreffende Mittler die erfolgreiche Abwicklung desGeschäftes sicherstellt. Der Mittler kann anstelle des EntleihersSicherheiten an den OGAW leisten;

4.6.6 und die Gesellschaft muss das Recht haben, eingegangeneWertpapierleihvereinbarungen jederzeit zu kündigen bzw. dieRückgabe einiger oder aller ausgeliehenen Wertpapiere zuverlangen.

Die Kontrahenten für Wertpapierleihgeschäfte werden vor Beginnder Geschäftsbeziehung auf der Basis einer strengenBonitätsbewertung und intensiven Prüfung der jeweiligenjuristischen Person ausgewählt. Zu den Bonitätsbewertungen zählteine Einschätzung der Rechts- und/oder Eigentümerstruktur, derregulatorischen Rahmenbedingungen, der Unternehmenshistorie,der finanziellen Solidität und gegebenenfalls externer Ratings derjuristischen Person.

Die Sammelbewertung (global valuation) der verliehenenWertpapiere wird von der Gesellschaft in den Jahres- undHalbjahresberichten veröffentlicht. Bitte beachten Sie auch Nr. 11..(„Die Verwahrstelle“) in Anhang C wegen Angaben zu zusätzlichen

Anforderungen gemäß der OGAW-Richtlinie im Zusammenhang mitder Wiederverwendung von Vermögenswerten zu erhalten, die vonder Verwahrstelle in Verwahrung gehalten werden.

Bei der Verwaltung eines Wertpapierleihprogramms könneneventuell Interessenkonflikte auftreten, insbesondere folgende: (i)BlackRock kann als Wertpapierleihstelle einen Anreiz dafür haben,die Menge der verliehenen Wertpapiere zu erhöhen oder zuverringern oder bestimmte Wertpapiere zu verleihen, umzusätzliche risikobereinigte Erlöse für BlackRock und verbundeneUnternehmen von BlackRock zu erwirtschaften; und (ii) BlackRockkann als Wertpapierleihstelle einen Anreiz dafür haben, Wertpapierean Kunden zu verleihen, die BlackRock höhere Erlöse bieten. Wienachstehend eingehender beschrieben, ist BlackRock bestrebt,diesen Konflikt zu verringern, indem ihre Wertpapierleihe-Kunden imLaufe der Zeit gleiche Leihgelegenheiten erhalten, um eineannähernd anteilige Zuteilung zu erzielen.

Im Rahmen ihres Wertpapierleihprogramms entschädigt BlackRockbestimmte Kunden und/oder Fonds für einen Fehlbetrag beiSicherheiten im Falle eines Zahlungsausfalls des Leihnehmers. DieRisk and Quantitative Analytics Group („RQA“) von BlackRockberechnet regelmäßig die in US-Dollar ausgedrückte Höhe vonBlackRocks potenziellem Risiko eines Sicherheitenfehlbetrags imFalle eines Ausfalls einer Gegenpartei („Fehlbetragsrisiko“) imRahmen des Wertpapierleihprogramms sowohl für zuentschädigende als auch für nicht zu entschädigende Kunden. Inregelmäßigen Abständen ermittelt die RQA zudem denHöchstbetrag des potenziellen zu entschädigendenFehlbetragsrisikos im Rahmen von Wertpapierleihaktivitäten(„Entschädigungsrisikolimit“) und den Höchstbetrag desgegenparteispezifischen Ausfallrisikos („Kreditrisikolimits“), dieBlackRock zu übernehmen bereit ist, sowie die operativeKomplexität des Programms. Die RQA überwacht das Risikomodellzur Ermittlung der erwarteten Fehlbetragswerte unter Anwendungvon Faktoren auf Ebene der Leihgeschäfte, beispielsweise Art undMarktwert der Wertpapierdarlehen und Sicherheiten sowiespezifische Bonitätseigenschaften der Gegenparteien, die dieWertpapiere entleihen. Bei Bedarf kann die RQA weitereEigenschaften des Wertpapierleihprogramms anpassen, indem siedie zulässigen Sicherheiten beschränkt oder die Kreditrisikolimits inBezug auf Gegenparteien senkt. Daher kann die Steuerung desEntschädigungsrisikolimits den Umfang derWertpapierleihaktivitäten beeinflussen, die BlackRock zu einembestimmten Zeitpunkt tätigen kann, und kann Auswirkungen auf diezu entschädigenden und nicht zu entschädigenden Kunden haben,indem sich der Umfang der Verleihmöglichkeiten für bestimmteLeihgeschäfte verringert (z. B. hinsichtlich der Art vonVermögenswerten, der Art von Sicherheiten und/oder desErlösprofils).

BlackRock nutzt ein vorab festgelegtes systematisches und fairesVerfahren zur Erzielung einer annähernd anteiligen Zuteilung. Umein Leihgeschäft einem Portfolio zuzuteilen: (i) muss BlackRock alsGanzes eine ausreichende Verleihkapazität gemäß denverschiedenen Limits des Programms (d. h.Entschädigungsrisikolimit und Kreditrisikolimits) haben; (ii) muss dasverleihende Portfolio den Vermögenswert zu dem Zeitpunkt halten,zu dem sich eine Verleihmöglichkeit ergibt; und (iii) muss dasverleihende Portfolio auch einen ausreichenden Bestand aufweisen,sei es für sich genommen oder mit anderen Portfolios zu einereinzigen Marktlieferung zusammengefasst, um die Leihanfrage zuerfüllen. Auf diese Weise versucht BlackRock, gleicheVerleihmöglichkeiten für alle Portfolios zu bieten, unabhängigdavon, ob BlackRock das Portfolio entschädigt. GleicheMöglichkeiten für die verleihenden Portfolios gewährleisten keineidentischen Resultate. Insbesondere können sich die kurz- undlangfristigen Ergebnisse für die einzelnen Kunden aufgrund derMischung an Vermögenswerten, der Aktiv-Passiv-Spreads beiverschiedenen Wertpapieren sowie der allgemeinen, durch dasUnternehmen auferlegten Beschränkungen unterscheiden.

Anhang A

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4.7 Repogeschäfte

Die Gesellschaft kann die folgenden Geschäfte tätigen:

E Repogeschäfte über den Kauf oder Verkauf vonWertpapieren, bei denen der Verkäufer berechtigt oderverpflichtet ist, verkaufte Wertpapiere vom Käufer zu einemvon den beiden Parteien vertraglich vereinbarten Preis undZeitpunkt zurück zu kaufen; und

E umgekehrte Repogeschäfte, welche aus einemTermingeschäft bestehen, bei dem der Verkäufer(Kontrahent) zum Fälligkeitszeitpunkt zum Rückkauf derverkauften Wertpapiere und die Gesellschaft zur Rückgabeder gemäß diesem Geschäft erhaltenen Wertpapiereverpflichtet ist.

Jeder Fonds darf Repogeschäfte/umgekehrte Repogeschäfte immaximalen Gesamtumfang des in der Tabelle in Anhang Gangegebenen Prozentsatzes seines letzten verfügbarenNettoinventarwerts tätigen. Alle zusätzlichen Erträge aus solchenGeschäften fließen dem Fonds zu.

4.7.1 Die Gesellschaft kann entweder als Käufer oder als Verkäufer anRepogeschäften teilnehmen. Ihre Teilnahme an diesen Geschäftenunterliegt jedoch den folgenden Vorschriften:

(a) Erfüllung der unter 4.6.2 und 4.6.3 aufgeführten Bedingungen;

(b) während der Laufzeit eines Repogeschäfts, an dem dieGesellschaft als Käufer teilnimmt, wird die Gesellschaft dieWertpapiere, die Gegenstand des Vertrages sind, nichtverkaufen, bevor der Kontrahent seine Option ausgeübt hatoder die Rückkauffrist verstrichen ist, es sei denn, dieGesellschaft verfügt über andere Deckungsmittel;

(c) die von der Gesellschaft in einem Repogeschäft erworbenenWertpapiere müssen mit der Anlagepolitik des Fonds und denAnlagebeschränkungen vereinbar sein und beschränken sichauf:

(i) kurzfristige Bankzertifikate oder Geldmarktinstrumentewie in der Richtlinie 2007/16/EG vom 19. März 2007definiert;

(ii) Anleihen, die von nicht-staatlichen Emittenten mitangemessener Liquidität begeben werden;

(iii) die untenstehend unter 4.8.2(b), 4.8.2(c) und 4.8.2(d)aufgeführten Vermögenswerte; und

Die Gesellschaft muss den Gesamtbetrag der offenenRepogeschäfte zum Referenzzeitpunkt in ihren Jahres- undZwischenberichten veröffentlichen.

4.7.2 Wenn die Gesellschaft Repogeschäfte vereinbart, muss sie diedem Repogeschäft zugrunde liegenden Wertpapiere jederzeitzurückfordern bzw. das Repogeschäft beenden können. Termin-Repogeschäfte bis maximal sieben Tage sind als Vereinbarungenzu betrachten, bei denen die Gesellschaft die Vermögenswertejederzeit zurückfordern kann.

4.7.3 Wenn die Gesellschaft Reverse-Repogeschäfte vereinbart, musssie jederzeit den vollen Geldbetrag zurückfordern oder dasReverse-Repogeschäft entweder in aufgelaufener Gesamthöheoder zu einem Mark-to-Market-Wert beenden können. Kann derGeldbetrag jederzeit zu einem Mark-to-Market-Wertzurückgefordert werden, ist der Mark-to-Market-Wert des Reverse-Repogeschäfts zur Berechnung des Nettoinventarwertsheranzuziehen. Termin-Reverse-Repogeschäfte bis maximal

sieben Tage sind als Vereinbarungen zu betrachten, bei denen dieGesellschaft die Vermögenswerte jederzeit zurückfordern kann.

4.8 Sicherheitenverwaltung für Geschäfte mit OTC-Derivaten undTechniken für eine effiziente Portfolioverwaltung

4.8.1 Im Zusammenhang mit OTC-Derivate-Geschäften und Technikenzur effizienten Portfolioverwaltung entgegengenommeneSicherheiten („Sicherheiten“), wie z.B. im Rahmen vonRepogeschäften oder Wertpapierleihvereinbarungen, müssen denfolgenden Kriterien entsprechen:

(a) Liquidität: Die Sicherheiten, die keine Barmittel sind, müssenhochliquide sein und zu einem transparenten Preis auf einemregulierten Markt oder innerhalb eines multilateralenHandelssystems gehandelt werden, damit sie kurzfristig zueinem Preis veräußert werden können, der nahe an der vordem Verkauf festgestellten Bewertung liegt. Dieentgegengenommenen Sicherheiten müssen außerdem dieBestimmungen von Artikel 48 des Gesetzes von 2010 erfüllen;

(b) Bewertung: Die Sicherheiten müssen börsentäglich zumMarktwert bewertet werden können und Vermögenswerte, dieeine hohe Preisvolatilität aufweisen, dürfen nur als Sicherheitakzeptiert werden, wenn geeignete konservativeBewertungsabschläge (Haircuts) angewandt werden

(c) Bonität des Emittenten: Der Emittent der Sicherheiten musseine hohe Bonität aufweisen;

(d) Korrelation: Die Sicherheiten müssen von einem Rechtsträgerausgegeben werden, der von der Gegenpartei unabhängig istund keine hohe Korrelation mit der Entwicklung derGegenpartei aufweist;

(e) Diversifizierung: Bei den Sicherheiten ist auf eineangemessene Diversifizierung in Bezug auf Länder, Märkteund Emittenten zu achten, wobei das maximale Engagementgegenüber einem bestimmten Emittenten 20 % desNettoinventarwerts eines Fonds betragen darf. Wenn einFonds unterschiedliche Kontrahenten hat, sind dieverschiedenen Sicherheitenkörbe zu aggregieren, um die 20%-Grenze für das Engagement gegenüber einem einzelnenEmittenten zu berechnen; und

(f) Sofortige Verfügbarkeit: Die Gesellschaft muss die Möglichkeithaben, entgegengenommene Sicherheiten jederzeit ohneBezugnahme auf den Kontrahenten oder Genehmigungseitens des Kontrahenten zu verwerten.

Die Gegenparteien für Pensionsgeschäfte/umgekehrtePensionsgeschäfte werden vor Beginn der Geschäftsbeziehung aufder Basis einer strengen Bonitätsbewertung und intensiven Prüfungder jeweiligen juristischen Person ausgewählt. Zu denBonitätsbewertungen zählt eine Einschätzung der Rechts- und/oderEigentümerstruktur, der regulatorischen Rahmenbedingungen, derUnternehmenshistorie, der finanziellen Solidität und gegebenenfallsexterner Ratings der juristischen Person.

4.8.2 Vorbehaltlich oben stehender Kriterien müssen Sicherheiten denfolgenden Anforderungen entsprechen:

(a) liquide Vermögenswerte wie Barmittel, kurzfristigeBankeinlagen, Geldmarktinstrumente im Sinne der Richtlinie2007/16/EG vom 19. März 2007, Akkreditive oderBürgschaften auf erste Anforderung, die von einemerstklassigen, nicht mit dem Kontrahenten verbundenenKreditinstitut begeben werden;

Anhang A

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(b) Anleihen, die von einem Mitgliedstaat der OECD oder seinenGebietskörperschaften oder von supranationalenEinrichtungen und Organismen auf gemeinschaftlicher,regionaler oder internationaler Ebene begeben oder garantiertwerden;

(c) Anteile, die von Geldmarkt-OGA ausgegeben werden, die denNettoinventarwert täglich berechnen und über ein Rating vonAAA oder ein gleichwertiges Rating verfügen;

(d) Anteile, die von OGAW ausgegeben werden, diehauptsächlich in die unter den Punkten e) und f) dieserNummer aufgeführte Anleihen/Aktien anlegen;

(e) Anleihen, die von einem erstklassigen Emittenten mitangemessener Liquidität begeben werden; oder

(f) Aktien, die an einem geregelten Markt in einem Mitgliedstaatder Europäischen Union oder an einer Börse in einemMitgliedstaat der OECD notiert sind oder gehandelt werden,wenn diese in einem wichtigen Index enthalten sind.

4.8.3 In Fällen von Rechtsübertragungen sind dieentgegengenommenen Sicherheiten von der Verwahrstelle oderderen Vertreter zu verwahren. Dies gilt nicht, wenn es zu keinerRechtsübertragung kommt. In diesem Fall werden die Sicherheitenbei einem Dritten verwahrt, der einer Aufsicht unterliegt und nichtmit dem Sicherheitengeber verbunden ist.

4.8.4 Bei Barsicherheiten, die die Gesellschaft einem Kreditrisiko imHinblick auf den Verwahrer dieser Sicherheiten aussetzen, istdieses Risiko auf die vorstehend in Nr. 2.6 aufgeführte Grenze von20 % zu beschränken.

4.8.5 Während der Laufzeit der Vereinbarung können unbareSicherheiten nicht veräußert, neu angelegt oder verpfändetwerden.

4.8.6 Entgegengenommene Barsicherheiten dürfen nur:

(a) als Sichteinlagen bei Rechtsträgern gemäß Artikel 50Buchstabe f der Richtlinie 2009/65/EG angelegt werden;

(b) in Staatsanleihen von hoher Qualität angelegt werden;

(c) für Reverse-Repogeschäfte verwendet werden,vorausgesetzt, es handelt sich um Geschäfte mitKreditinstituten, die einer Aufsicht unterliegen, und dieGesellschaft kann den vollen aufgelaufenen Geldbetragjederzeit zurückfordern, und

(d) in Geldmarktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur gemäß derDefinition in der Geldmarktfondsverordnung angelegt werden.

Neu angelegte Barsicherheiten sind entsprechend denDiversifizierungsanforderungen für unbare Sicherheiten zudiversifizieren.

4.8.7 Die Gesellschaft hat eine so genannte „Haircut“-Strategie für jedeVermögenskategorie eingeführt, die sie als Sicherheitenentgegennimmt, um das Exposure gegenüber Kontrahenten beiGeschäften mit OTC-Derivaten, Wertpapierleihgeschäften undumgekehrten Pensionsgeschäften zu senken. Diese Geschäfteunterliegen einer standardisierten rechtlichen Dokumentation,einschließlich Bestimmungen zur Besicherung und zu zulässigenSicherheiten inklusive anzuwendender Haircuts.

Ein Haircut ist ein Abschlag auf den Wert einer Sicherheit, mit demeiner Verschlechterung der Bewertung oder des Liquiditätsprofils

einer Sicherheit im Laufe der Zeit Rechnung getragen wird. Die„Haircut“-Strategie berücksichtigt die Eigenschaften der jeweiligenVermögenskategorie, einschließlich der Kreditwürdigkeit desEmittenten der Sicherheiten, die Preisvolatilität der Sicherheiten unddie Ergebnisse von Stresstests, die im Rahmen derSicherheitenverwaltung durchgeführt werden. Vorbehaltlich derbestehenden Vereinbarungen mit dem jeweiligen Kontrahenten, dieMindestbeträge für die Übertragung von Sicherheiten beinhaltenkönnen, beabsichtigt die Gesellschaft, dass jede erhalteneSicherheit gemäß der „Haircut“-Strategie um einenBewertungsabschlag angepasst wird, der mindestens demKontrahentenrisiko entspricht.

Die anwendbaren Haircuts für jede der maßgeblichen Kategorienvon als Sicherheit gehaltenen Vermögenswerten sind unten inProzent des Werts angegeben. Höhere Haircuts als die untenangegebenen können nach alleinigem Ermessen der Gesellschaftangewendet werden; höhere Haircuts können bei bestimmtenKontrahenten und/oder bestimmten Geschäften angewendetwerden (z. B. sogenanntes „Wrong Way-Risiko“).

Die Gesellschaft ist berechtigt, diese Strategie zu einem beliebigenZeitpunkt zu ändern. In diesem Fall wird dieser Prospektentsprechend aktualisiert.

Geschäfte mit OTC-Derivaten

Zulässige Sicherheiten Anwendbarer Mindest-Haircut

Barmittel 0 %

Staatsanleihen mit einer Restlaufzeit vonhöchstens einem Jahr

0,5%

Staatsanleihen mit einer Restlaufzeit vonmehr als einem Jahr, aber höchstens fünfJahren

2%

Staatsanleihen mit einer Restlaufzeit vonmehr als fünf Jahren

4%

Nicht-Staatsanleihen mit einer Restlaufzeitvon höchstens fünf Jahren

10%

Nicht-Staatsanleihen mit einer Restlaufzeitvon mehr als fünf Jahren

12%

Wertpapierleihgeschäfte

Zulässige Sicherheiten Anwendbarer Mindest-Haircut

Barmittel 2%

Geldmarktfonds 2%

Staatsanleihen 2,5%

Supranationale Anleihen/Agency-Anleihen

2,5%

Aktien (einschließlich ADRs und ETFs) 5%

Umgekehrte Pensionsgeschäfte

Zulässige Sicherheiten Anwendbarer Mindest-Haircut

Staatsanleihen 0%

Unternehmensanleihen 6%

4.8.8 Risiken und potenzielle Interessenskonflikte im Zusammenhang mitOTC-Derivaten und der effizienten Portfolioverwaltung

(a) Mit OTC-Derivate-Geschäften, der effizientenPortfolioverwaltung und der Verwaltung von Sicherheiten sind

Anhang A

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bestimmte Risiken verbunden. Weitere Informationen dazufinden sich in diesem Prospekt in den Kapiteln„Interessenkonflikte aus Beziehungen innerhalb derBlackRock-Gruppe und mit der PNC-Gruppe“ und„Erwägungen zu Risiken“ sowie insbesondere u. a. unter denRisiken im Zusammenhang mit Derivaten, demKontrahentenrisiko sowie dem Kontrahentenrisiko gegenüberder Verwahrstelle. Diese Risiken können Anleger einemerhöhten Verlustrisiko aussetzen.

(b) Das aus Transaktionen, einschließlich OTC-Derivaten oderTechniken zur effizienten Portfolioverwaltung, resultierendegesamte Kontrahentenrisiko darf 10 % der Vermögenswerteeines Fonds nicht übersteigen, sofern es sich bei derGegenpartei um ein Kreditinstitut handelt, das in der EU oderin einem Land ansässig ist, in dem der luxemburgischenAufsichtsbehörde zufolge mit der EU vergleichbareAufsichtsbestimmungen gelten. In allen anderen Fällen liegtdiese Grenze bei 5 %.

(c) Die von der Gesellschaft beauftragten Unternehmen führeneine laufende Überwachung des Kontrahentenrisikos sowiepotenzieller Risiken durch, die im Falle von Handelsaktivitätendas Risiko aus nachteiligen Kursbewegungen beinhalten;überdies bewerten sie laufend die Wirksamkeit der von ihnenergriffenen Absicherungsmaßnahmen. Für derartigeGeschäfte legen sie spezielle interne Grenzen fest undüberwachen die Einhaltung dieser Grenzen durch die mitdiesen Transaktionen beauftragten Kontrahenten.

Anhang A

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Anhang B – Zusammenfassung bestimmterSatzungsbestimmungen und Geschäftspraxis derGesellschaft

Nachstehend folgt eine Zusammenfassung der Satzungsbestimmungen,die jedoch nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Sie gilt in ihrerGesamtheit vorbehaltlich der Satzungsbestimmungen, derAntragsformulare und anderer Unterlagen und sollte für umfassendeInformationen zu den Rechten und Pflichten der Anleger der Gesellschaftaufmerksam gelesen werden. Sollten die Darstellungen oderBestimmungen in diesem Prospekt von den Darstellungen oderBestimmungen in der Satzung oder den Antragsformularen abweichenoder diesen widersprechen, sind die Satzungsbestimmungen maßgeblich;es wird davon ausgegangen, dass die Anleger bei einemZeichnungsantrag umfängliche Kenntnis von der Satzung haben.

Satzungsbestimmungen1. Die in dieser Zusammenfassung verwendeten Begriffe, die in der

Satzung definiert sind, haben im Folgenden dieselbe Bedeutung.

1.1 RechtsformDie Gesellschaft besteht in der Rechtsform einer „Sociétéanonyme” (Aktiengesellschaft), welche die Voraussetzungen einerSociété d´Investissement à Capital Variable (SICAV)(Investmentgesellschaft mit variablem Kapital) erfüllt, die unterBlackRock Global Funds firmiert und den Status eines Organismusfür gemeinsame Anlagen in Wertpapieren Teil I (OGAW) gemäßTeil I des Luxemburger Gesetzes hat.

1.2 Ausschließlicher ZweckAusschließlicher Zweck der Gesellschaft ist die Anlage der ihr zurVerfügung stehenden Geldmittel in ein oder mehrere Portfolios vonWertpapieren oder sonstigen Vermögenswerten gemäß Artikel 41Abs. 1 des Gesetzes von 2010 und ggf. in Verordnung (EU) 2017/1131 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni2017 über Geldmarkfonds, nachstehend als „Fonds” bezeichnet,zum Zwecke der Risikostreuung und um den Anteilinhabern dieaus der Verwaltung ihres Vermögens resultierenden Erträge zurVerfügung zu stellen.

1.3 KapitalDas Kapital der Gesellschaft wird durch voll eingezahlte Anteileohne Nennwert verbrieft und entspricht zu jeder Zeit demGesamtwert des Nettovermögens der Fonds der Gesellschaft.Jede Veränderung des Kapitals der Gesellschaft wird unmittelbarwirksam.

1.4 BruchteilsanteileBruchteilsanteile können nur in Form von Namensanteilenausgegeben werden.

1.5 StimmrechteZusätzlich zu einer Stimme je vollem Anteil, die dem Inhaber in derHauptversammlung zusteht, hat der Inhaber von Anteilen einerbestimmten Klasse in einer Sonderversammlung der Inhaber derAnteile dieser Klasse für jeden vollen Anteil dieser Klasse, derenInhaber er ist, eine Stimme. Der Verwaltungsrat kann die mit allenAnteilen eines Anteilinhabers verbundenen Stimmrechteaussetzen, wenn dieser seine in der Satzung oder in einerZeichnungs- oder sonstigen Verpflichtungsvereinbarungfestgelegten Pflichten gegenüber der Gesellschaft verletzt.

Ein Anteilinhaber kann sich persönlich verpflichten, seineStimmrechte dauerhaft oder vorübergehend ganz oder teilweisenicht auszuüben. Ein solcher Verzicht ist für den betreffendenAnteilinhaber und die Gesellschaft ab der entsprechendenMitteilung an die Gesellschaft bindend.

1.6 Miteigentümer von AnteilenDie Gesellschaft trägt auf Wunsch der Inhaber Namensanteile auf

die Namen von bis zu vier Miteigentümern ein. In einem solchenFall sind die Rechte aus solchen Anteilen von all denjenigen, inderen Namen sie eingetragen sind, gemeinschaftlich auszuüben.Mündliche Weisungen eines der Miteigentümer werden jedoch vonder Gesellschaft entgegengenommen, wenn die Erteilung vonmündlichen Weisungen nach den Vorschriften dieses Prospektszulässig ist. Sie nimmt ebenfalls schriftliche Weisungen von einemder Miteigentümer entgegen, wenn sämtliche Eigentümer derÜbertragungsstelle oder den Investor Servicing Teams vor Ort ihrEinverständnis zu dieser Verfahrensweise schriftlich gegebenhaben. Auf einer dieser Grundlagen angenommene Weisungensind für alle betroffenen Miteigentümer verbindlich.

1.7 Zuteilung von AnteilenDer Verwaltungsrat ist uneingeschränkt befugt, jederzeit Anteilezum jeweils gültigen Preis pro Anteil zuzuteilen und auszugeben,ohne den bestehenden Anteilinhabern ein vorrangiges Bezugsrechteinzuräumen.

1.8 VerwaltungsratDie Satzung sieht vor, dass der Verwaltungsrat, der sich auswenigstens drei Personen zusammensetzt, die Gesellschaft leitet.Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden von denAnteilinhabern gewählt. Der Verwaltungsrat ist mit allen Rechtenausgestattet, die zur Erfüllung von Verwaltungsakten undVerfügungen im Interesse der Gesellschaft erforderlich odernützlich sind. Dem Verwaltungsrat steht insbesondere das Rechtzu, eine Person als Funktionär für den Fonds zu bestellen.

Von der Gesellschaft mit anderen Parteien getätigte Transaktionenwerden nicht durch die Tatsache beeinträchtigt oder ungültig, dassein Verwaltungsratsmitglied (oder, falls es sich bei demVerwaltungsratsmitglied um eine juristische Person handelt, einesseiner Verwaltungsratsmitglieder, Geschäftsführer, leitendenAngestellten oder Mitarbeiter) ein Verwaltungsratsmitglied,Geschäftsführer, Partner, Gesellschafter, Anteilinhaber, leitenderAngestellter oder Mitarbeiter der anderen Partei ist. Personen, diewie vorstehend beschrieben mit einem Unternehmen oder einerGesellschaft verbunden sind, mit dem/der die Gesellschaft einenVertrag abschließt oder anderweitig Geschäfte tätigt, sind aufgrunddieser Verbindung nicht daran gehindert, Angelegenheiten imZusammenhang mit diesem Vertrag oder anderen Geschäften zuprüfen, darüber abzustimmen oder diesbezügliche Handlungenvorzunehmen.

1.9 Freistellung von AnsprüchenDie Gesellschaft kann ein Verwaltungsratsmitglied oder einenleitenden Angestellten, außer bei grober Fahrlässigkeit oderVorsatz, von Kosten freistellen, die ihm im Zusammenhang miteinem Verfahren entstanden sind, an welchem er auf Grund seinerFunktion in der Gesellschaft als Partei beteiligt ist. Gleiches gilt,wenn sich die Parteistellung aus seiner Funktion in einer anderenGesellschaft ergibt, sofern die Gesellschaft Aktionär oder Gläubigerder anderen Gesellschaft und diese zur Freistellung nichtverpflichtet ist.

1.10 Auflösung und LiquidationDie Gesellschaft kann jederzeit durch einen satzungsgemäßenHauptversammlungsbeschluss aufgelöst werden. Sollte dasGesellschaftskapital weniger als zwei Drittel des gesetzlichvorgeschriebenen Mindestkapitals (das Mindestkapital hatmomentan den Gegenwert von EUR 1.250.000). betragen, mussder Verwaltungsrat die Frage der Auflösung der nächstenHauptversammlung vorlegen.

Bei der Liquidation werden die zur Verteilung an die Anteilinhaberzur Verfügung stehenden Vermögensgegenstände in der folgendenReihenfolge verteilt werden:

1.10.1 zunächst durch Zahlung des in dem betreffenden Fondsverbleibenden Saldos an die Inhaber von Anteilen der einzelnen

Anhang B

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Klassen, die mit dem Fonds verbunden sind, wobei die Zahlung inÜbereinstimmung mit den auf die betreffenden Anteileanzuwendenden Rechten erfolgt, und im Übrigen im Verhältnis zurGesamtzahl der Anteile aller betreffenden Anteilklassen; und

1.10.2 durch Zahlung an die Inhaber von Anteilen des gegebenenfallsverbleibenden Saldos, der nicht in den Fonds enthalten ist, wobeidieser Saldo zwischen den Fonds anteilig im Verhältnis zumNettoinventarwert eines jeden Fonds unmittelbar vor derAusschüttung an die Anteilinhaber im Zuge der Auflösung aufgeteiltwird, und die Inhaber von Anteilen der einzelnen Klassen, die mitdem Fonds verbunden sind, den Anteil erhalten, den dieLiquidatoren im freien Ermessen für gerecht halten, nach Maßgabeder Satzung und Luxemburger Recht.

Liquidationserlöse, die Anteilinhaber nicht unmittelbar nachAbschluss der Liquidation beanspruchen, werden bei der Caissedes Consignations in Luxemburg hinterlegt und verfallen nachdreißig Jahren.

1.11 Nicht beanspruchte AusschüttungenWurde eine Ausschüttung erklärt, aber nicht ausgezahlt, undinnerhalb von fünf Jahren für die betreffende Ausschüttung keinAusschüttungskupon eingereicht, so ist die Gesellschaft nachLuxemburger Recht berechtigt, die betreffende Ausschüttung als zuGunsten des betreffenden Fonds für verfallen zu erklären. DerVerwaltungsrat hat jedoch grundsätzlich beschlossen, dieses Rechtfür mindestens zwölf Jahre nach der Erklärung der betreffendenAusschüttung nicht auszuüben. Von diesem Grundsatz wird ohnezustimmenden Hauptversammlungsbeschluss der Anteilinhabernicht abgewichen werden.

Geschäftspraxis2. Die Anteile werden in Klassen eingeteilt, die jeweils mit einem

Fonds verbunden sind. Mit einem Fonds können mehrereAnteilklassen verbunden sein, allerdings sind nicht alleAnteilklassen mit jedem Fonds verbunden. Derzeit sind bis zu zwölfAnteilklassen (Anteile der Klassen A, AI, C, D, DD, E, I, J, S, SI, Xund Z) als Ausschüttungs- und Akkumulierungsanteile verfügbar.Vorbehaltlich der nachstehenden Absätze sind mit den Anteilenkeine Vorzugs- oder Vorkaufsrechte verbunden, und die Anteilesind frei übertragbar. Akkumulierungsanteile werden mit der Ziffer 2bezeichnet. Ausschüttungsanteile werden mit den Ziffern 1(tägliche Ausschüttung), 3 (monatliche Ausschüttung), 4 (jährlicheAusschüttung), 5 (quartalsweise Ausschüttung) und 6 (monatlicheAusschüttung auf der Basis des zu erwartenden Bruttoertrags), 8(monatliche Ausschüttung auf der Basis des erwartetenBruttoertrags und des Zinsgefälles, das sich aus derWährungsabsicherung der Anteilklasse ergibt) und 9(vierteljährliche Ausschüttung auf der Basis des zu erwartendenBruttoertrags und mindestens in Höhe der jährlich festgesetztenMindestausschüttung) bezeichnet; Einzelheiten hierzu sind in demKapitel „Anteilklassen und -formen“ ausgeführt.

Beschränkungen des Anteilbesitzes3. Der Verwaltungsrat ist befugt, im Hinblick auf Anteile oder

Anteilklassen (aber nicht notwendigerweise auf alle Anteile einerKlasse) von ihm als notwendig erachtete Beschränkungen (z.B.Beschränkungen von Übertragungen und/oder Beschränkungen,nur Namensanteile auszugeben) zu erlassen oder zu lockern, umso zu verhindern, dass Anteile von einer Person erworben odergehalten werden, wenn dies einen Verstoß dieser Person oder derGesellschaft gegen Gesetze oder Verordnungen eines Staates,einer Regierungs- oder Aufsichtsbehörde darstellen würde, oderwenn diese Person auf einer Sanktionsliste der EU und/oder derUSA aufgeführt ist oder in Ländern oder Gebieten ansässig ist, dieauf einer Sanktionsliste der EU und/oder der USA aufgeführt sind,oder wenn hieraus steuerliche oder andere finanzielle Nachteile fürdie Gesellschaft entstehen, insbesondere durch die Verpflichtungder Registrierung gemäß kapitalmarkt- oder investmentrechtlichenoder ähnlichen Vorschriften eines Staates oder einer Behörde. DerVerwaltungsrat ist berechtigt, von Anteilinhabern Auskünfte zu

verlangen, die er für die Feststellung für notwendig erachtet, ob diebetreffende Person wirtschaftlicher Eigentümer der von ihrgehaltenen Anteile ist. Darüber hinaus ist der Verwaltungsratberechtigt, die Ausgabe von Anteilen einzuschränken, sofern diesim Interesse des Fonds und/oder dessen Anteilinhaber ist, u.a. indem Fall, dass die Gesellschaft oder ein Fonds eine Größeerreicht, die die Fähigkeit, geeignete Anlagen für die Gesellschaftoder den Fonds zu finden, beeinträchtigen könnte. DerVerwaltungsrat darf diese Einschränkung nach eigenem Ermessenaufheben.

Sollte die Gesellschaft Kenntnis davon erlangen, dass Anteile vonPersonen als rechtliche oder wirtschaftliche Eigentümer unterVerstoß gegen Gesetze oder sonstige Vorschriften eines Staates,einer Regierungs- oder Aufsichtsbehörde oder sonstiger in diesemAbsatz behandelter Bedingungen gehalten werden, kann derVerwaltungsrat die Rücknahme der Anteile verlangen, die Ausgabevon Anteilen und die Eintragung einer Anteilübertragung verweigernoder die Stimmrechte einer Person, die Anteile nicht halten darf, beieiner Versammlung der Anteilinhaber der Gesellschaft aussetzen.

4. Gemäß Beschluss des Verwaltungsrats dürfen US-Personen keineAnteile halten. Dem Beschluss des Verwaltungsrats zufolge sind„US-Personen” Personen mit Sitz/Wohnsitz in den USA oderandere in Regulation S des US Securities Act von 1933 (in seinergeltenden Fassung) definierte Personen, vorbehaltlich weitererErgänzungen durch Beschluss des Verwaltungsrats.

Ein zunächst nicht in den USA ansässiger Anteilinhaber, der späterin den USA ansässig wird (und somit unter die Definition einer US-Person fällt), wird aufgefordert werden, seine Anteilezurückzugeben.

5. Anteile der Klassen I, J und X stehen nur institutionellen Anlegernim Sinne von Artikel 174 des Gesetzes von 2010 zur Verfügung.Zum Zeitpunkt dieses Prospektes umfassen institutionelle Anleger:

5.1 Banken und sonstige im Finanzsektor Tätige, Versicherungs- undRückversicherungsgesellschaften, Sozialversicherungsträger undPensionsfonds, Branchenorganisationen, gemeinnützigeInstitutionen, verbundene Handels- und Finanzunternehmen, wobeialle auf eigene Rechnung zeichnen, sowie die Organisationen, diediese Anleger für die Verwaltung ihrer eigenen Vermögenswerteeinrichten;

5.2 Kreditinstitute und andere im Finanzsektor Tätige, die in oderaußerhalb von Luxemburg ansässig sind und in eigenem Namenaber für institutionelle Anleger nach der vorstehenden Definitionanlegen;

5.3 Kreditinstitute und andere im Finanzsektor Tätige, die in oderaußerhalb von Luxemburg ansässig sind und in eigenem Namenaber für ihre Kunden im Rahmen eines Verwaltungsmandatsanlegen;

5.4 Organismen für gemeinsame Anlagen, die in oder außerhalb vonLuxemburg ansässig sind;

5.5 Holdinggesellschaften oder ähnliche Rechtsträger, die in oderaußerhalb von Luxemburg ansässig sind, deren Aktionäre/wirtschaftliche Eigentümer natürliche Personen sind, diewohlhabend sind und vernünftigerweise als erfahrene Anlegerangesehen werden können, wobei der Zweck derHoldinggesellschaft im Halten größerer finanzieller Beteiligungen/Anlagen für eine natürliche Person oder eine Familie besteht;

5.6 Holdinggesellschaften oder ähnliche Rechtsträger, die in oderaußerhalb von Luxemburg ansässig und ihrer Struktur, Tätigkeitund ihremWesen nach institutionelle Anleger sind;

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5.7 Holdinggesellschaften oder ähnliche Rechtsträger, die in oderaußerhalb von Luxemburg ansässig sind und deren Gesellschafterinstitutionelle Anleger gemäß den vorstehenden Absätzen sind;und/oder

5.8 nationale und regionale Regierungen, Zentralbanken, internationaleoder supranationale Institutionen und sonstige ähnlicheOrganisationen.

Fonds und Anteilklassen6. Die Gesellschaft betreibt voneinander unabhängige Fonds, wobei

mit jedem einzelnen Fonds verschiedene Anteilklassen verbundensind. Gemäß Artikel 181 des Gesetzes von 2010 trägt jeder Fondsausschließlich die ihm zuzurechnenden Verbindlichkeiten.

7. Jeder Anteil kann mit vom Verwaltungsrat jeweils bestimmtenVorzugs-, Nachbezugs- oder sonstigen Sonderrechten oder mitBeschränkungen bezüglich der Ausschüttung, des Kapitalertrags,der Übertragung, des Umtauschs oder des bei Zuteilung zuentrichtenden Preises oder in sonstiger Weise ausgegeben oderausgestattet werden; diese Rechte oder Beschränkungen beziehensich nicht notwendigerweise auf sämtliche Anteile einerAnteilklasse.

8. Der Verwaltungsrat ist befugt, innerhalb eines Fonds mehrereAnteilklassen aufzulegen. Damit besteht z.B. die Möglichkeit derAuflage von Akkumulierungs- und Ausschüttungsanteilen, Anteilenmit unterschiedlichen Handelswährungen oder verschiedenenAnteilklassen mit unterschiedlicher Beteiligung am Kapital und/oderErtrag innerhalb eines Fonds. Damit sind auch unterschiedlicheGebührenstrukturen zulässig. Der Verwaltungsrat darf darüberhinaus jederzeit die Schließung bestimmter Anteilklassen oder –vorbehaltlich einer Mitteilung an die Anteilinhaber der betreffendenKlasse mit einer Frist von mindestens 30 Tagen – die Einbringungdieser Klasse in eine andere Anteilklasse des gleichen Fondsbeschließen. Die Satzung sieht vor, dass bestimmte Abweichungender Rechte einzelner Anteilklassen der Zustimmung derVersammlung der Anteilinhaber dieser Klasse bedürfen.

9. Der Verwaltungsrat kann die Rücknahme aller mit einembestimmten Fonds verbundenen Anteile veranlassen, falls derNettoinventarwert des betreffenden Fonds unter USD 50 Mio. (oderden Gegenwert in der jeweiligen Handelswährung) fällt. DieSatzung ermöglicht es dem Verwaltungsrat ferner, dieAnteilinhaber eines jeden Fonds von der Schließung eines Fondsin Kenntnis zu setzen, sofern er die Schließung aufgrundnachteiliger Veränderungen der wirtschaftlichen oder politischenUmstände oder im Interesse der Anteilinhaber für angebrachterachtet. Für diesen Fall beabsichtigt der Verwaltungsrat, denAnteilinhabern aller Anteilklassen als geschäftspolitischeMaßnahme einen kostenlosen Umtausch in Anteile der gleichenKlasse anderer Fonds anzubieten. Wie in der Satzung derGesellschaft näher beschrieben, können die Anteilinhaber einesFonds die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, wennAnteilinhaber, die mindestens ein Zehntel der ausstehendenAnteile dieses Fonds vertreten, die Auflösung des betreffendenFonds fordern. Alternativ ist der Verwaltungsrat befugt, nachMaßgabe des Gesetzes von 2010 einen Fonds mit einem anderenFonds der Gesellschaft oder einem anderen OGAW (oder einemTeilfonds desselben) (unabhängig davon, ob dieser seinen Sitz inLuxemburg oder einem anderen Mitgliedsstaat hat oder ob dieserals Gesellschaft oder als Fonds in Vertragsform gegründet wurde)zu verschmelzen. Die Gesellschaft sendet den Anteilinhabern derjeweiligen Fonds eine Mitteilung gemäß CSSF-Vorschrift 10-5 inder jeweils gültigen Fassung. Jeder Anteilinhaber der jeweiligenFonds kann (abgesehen von den Kosten der Veräußerung derAnlage) die kostenlose Rücknahme oder den Umtausch seinerAnteile innerhalb einer Frist von mindestens 30 Tagen vor demDatum des Inkrafttretens der Verschmelzung verlangen, wobei

bekannt ist, dass das Inkrafttreten der Verschmelzung innerhalbvon fünf Geschäftstagen nach dem Ablauf dieser Frist erfolgt.

Ein Fonds kann aus anderen als den vorstehend genanntenGründen geschlossen werden, wenn eine Mehrheit aller bei einerHauptversammlung (für die kein Quorum vorgeschrieben ist)anwesenden oder vertretenen Anteilinhaber aller Anteilklassendieses Fonds ihre Zustimmung erteilt. Bei der Liquidation einesFonds wird der bei Schließung fällige Rücknahmepreis auf derGrundlage der Veräußerungserlöse und Liquidationskosten beiSchließung des Fonds berechnet.

Der Verwaltungsrat ist berechtigt, den Handel mit Anteilen einesFonds auszusetzen, der auf Grund der vorstehendenBestimmungen geschlossen oder mit einem anderen Fondsverschmolzen wird. Eine solche Aussetzung kann jederzeitWirksamkeit entfalten, nachdem der Verwaltungsrat diese, wie obenerwähnt, angekündigt hat; oder, falls für die Schließung oderVerschmelzung eines Fonds die Einwilligung der Anteilinhaber aufeiner Hauptversammlung erforderlich ist, nach Fassung desentsprechenden Beschlusses. Wenn der Handel mit den Anteileneines Fonds nicht ausgesetzt wird, können die Anteilpreise unterBerücksichtigung der erwarteten Veräußerungs- und Liquidations-oder Transaktionskosten des Fonds berechnet werden.

Bestimmung von Ausgabe- und Rücknahmepreis10. Um den Ausgabe- und Rücknahmepreis je Anteil zu bestimmen,

wird von Zeit zu Zeit der Nettoinventarwert der Anteile derGesellschaft mit Blick auf die Anteile der einzelnen Anteilklassender Gesellschaft bestimmt. Dies geschieht mindestens zwei Malmonatlich, wie vom Verwaltungsrat gemäß der Satzung festgelegt.

11. Es entspricht der Geschäftspolitik des Verwaltungsrats, dieAnträge, die bis 12.00 Uhr mittags Luxemburger Ortszeit eingehen,noch an diesem Handelstag abzuwickeln. Alle übrigen Anträgewerden am darauffolgenden Handelstag abgewickelt. Auf einenspäteren Termin datierte Anträge werden nicht angenommen undwerden im Ermessen des Verwaltungsrats zurückgewiesen oderam nächsten Handelstag bearbeitet.

Ermittlung des Nettoinventarwertes und der Ausgabe- undRücknahmepreise12. Alle Preise der an einem bestimmten Handelstag getätigten

Geschäfte mit Anteilen werden auf der Grundlage desNettoinventarwerts der Anteile der Klasse des betroffenen Fondsim Rahmen einer Bewertung ermittelt, deren Durchführung vomVerwaltungsrat für einen oder mehrere Zeitpunkte festgelegt wird.Derzeit bedient sich der Verwaltungsrat der so genannten„Forward-Pricing”-Methode, d. h. die Preise aller Fonds undAnteilklassen werden am Handelstag nach dem Annahmeschlussfür Antragsannahmen (siehe Abschnitt „Täglicher Handel” imKapitel „Handel mit Fondsanteilen”) berechnet. Die Preise für einenHandelstag werden in der Regel am darauffolgenden Geschäftstagveröffentlicht. Weder die Gesellschaft noch die Verwahrstellehaften für Irrtümer bei der Veröffentlichung oder das Ausbleiben derVeröffentlichung von Preisen bzw. für fehlerhaft veröffentlichte odernotierte Preise. Ungeachtet der von der Gesellschaft, von derVerwahrstelle oder von einer Vertriebsgesellschaft angegebenenPreise werden alle Geschäfte strikt auf der Basis der Preiseausgeführt, deren Berechnung oben beschrieben wurde. Wennderartige Preise aus irgendeinem Grund nachberechnet odergeändert werden müssen, werden die Bedingungen jedesGeschäfts, das auf ihrer Basis ausgeführt wurde, entsprechendkorrigiert und, wo dies angemessen erscheint, kann der betreffendeAnleger verpflichtet werden, Minderzahlungen auszugleichen undÜberzahlungen zu erstatten. Regelmäßige Bewertungen fürgehaltene Bestände an Anteilklassen oder Fonds der Gesellschaftkönnen nach einer Vereinbarung mit den Investor Servicing Teamsvor Ort zur Verfügung gestellt werden.

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13. Der in der jeweiligen Basiswährung eines Fonds berechneteNettoinventarwert der betreffenden Anteilklasse wird durch Additionaller dem betroffenen Fonds zuzuweisenden Wertpapiere undübrigen Vermögenswerte der Gesellschaft und unter Abzug derdiesem Fonds zuzurechnenden Verbindlichkeiten der Gesellschaftfestgestellt. Der Nettoinventarwert pro Anteil der Anteilklasseneines bestimmten Fonds spiegelt die Anpassungen desNettoinventarwertes des betreffenden Fonds wie nachstehend inNr. 17.3 beschrieben wider und ist infolge der Zuweisungunterschiedlicher Verbindlichkeiten zu den Anteilklassen sowie aufGrund ausgezahlter Ausschüttungen der Höhe nach verschieden(vgl. Kapitel „Gebühren und Aufwendungen”).

14. Der Wert der Wertpapiere und sonstigen Vermögensgegenständeeines bestimmten Fondsportfolios richtet sich nach denSchlusskursen der Wertpapiere und sonstigen Vermögenswertenan den Börsen, an denen sie gehandelt oder zum Handelzugelassen sind. Für Wertpapiere, die an Börsen gehandeltwerden, die erst nach dem Bewertungszeitpunkt schließen, werdendie zum Zeitpunkt der Bewertung zuletzt bekannten Kurse an derBörse zugrunde gelegt. Falls die Nettotransaktionen mit Anteileneines Fonds an einem Handelstag den in nachstehender Nr. 17.3angegebenen Grenzwert übersteigen, finden zusätzliche MethodenAnwendung. Der Wert der Wertpapiere oder Vermögenswerte, diean einem anderen geregelten Markt gehandelt werden, wird inderselben Weise ermittelt. Werden Wertpapiere oder sonstigeVermögenswerte an mehreren Börsen oder geregelten Märktennotiert oder gehandelt, so ist der Verwaltungsrat berechtigt, zumZweck der Bewertung nach seinem Ermessen eine Börse odereinen geregelten Markt zu wählen. Anteile an Investmentfonds, dievon der Verwaltungsgesellschaft oder einem ihrer verbundenenUnternehmen verwaltet werden, werden zu Preisen bewertet, dieauf dem Nettoinventarwert des aktuellen Tages basieren, soferndiese vor dem Bewertungszeitpunkt berechnet und verfügbar sind.Wenn der Nettoinventarwert nach dem Bewertungspunkt berechnetwird oder der Nettoinventarwert des aktuellen Tages nichtverfügbar ist, wird der zuletzt veröffentlichte verfügbare Preisverwendet. Werden Geld- und Briefkurse veröffentlicht, wird dermittlere Wert des Geldkurses und des diskontierten Briefkursesverwendet (der „Mittelkurs“). Für diese Zwecke ist der diskontierteAngebotspreis der Angebotspreis abzüglich etwaiger diskontierterVerkaufsgebühren. Anteile an anderen Investmentfonds werdenzum zuletzt veröffentlichten Nettoinventarwert oder (beiVeröffentlichung von Geld- und Briefkursen) zum Mittelkursbewertet. Swaps werden, sofern möglich, basierend auf den täglichberechneten von externen Kursermittlungsdienstleistern bereitgestellten und auf Grundlage der durch den gegenwärtigen MarketMaker gestellten Preise überprüften Preise zum aktuellenMarktwert bewertet. Sofern Kurse von Dritten nicht verfügbar sind,werden die Swap-Preise auf Basis der verfügbaren täglichenKursangaben des Market Maker festgelegt.

15. Bei Wertpapieren, die weder an einer amtlichen Wertpapierbörsenoch an einem geregelten Markt gehandelt werden oder zumHandel zugelassen sind, und bei Wertpapieren, die zwar in diesemRahmen gehandelt werden oder zum Handel zugelassen sind,deren zuletzt bekannter Kurs jedoch nicht als ihrem wahren Wertentsprechend gilt, wird der Verwaltungsrat die Bewertung auf derGrundlage ihrer voraussichtlichen Veräußerungs- oder Kaufpreisesmit Sorgfalt und nach dem Grundsatz von Treu und Glaubenvornehmen. Bargeld, Sichtwechsel sowie andere Verbindlichkeitenund transitorische Aktiva werden zu ihrem Nominalwert bewertet,es sei denn, die Erzielung eines solchen Nominalbetrags istunwahrscheinlich.

16. Wenn mit den vorstehend dargestellten Methoden in einem Fall einbestimmter Wert nicht feststellbar ist oder wenn der Verwaltungsratder Auffassung ist, dass eine andere Bewertungsmethode denfairen Wert des betreffenden Wertpapiers oder sonstigenVermögensgegenstandes für die verfolgten Zwecke besser erfasst,wird für die Bewertung des Wertpapiers oder sonstigenVermögensgegenstandes die Methode angewandt, welche der

Verwaltungsrat in seinem freien Ermessen auswählt.Abweichungen im Wert der Wertpapiere können beispielsweiseauftreten, wenn die zugrunde liegenden Märkte zum Zeitpunkt derNettoinventarwertberechnung bestimmter Fonds für Transaktionengeschlossen sind oder wenn Regierungen Abgaben oderTransaktionsgebühren auf ausländische Anlagen erheben. DerVerwaltungsrat kann bestimmte Grenzwerte festlegen, bei derenÜberschreitung eine Anpassung des Werts dieser Wertpapiere anihren angemessenen Wert durch Anwendung einer bestimmtenIndexanpassung erfolgt.

17.1 Gemäß dem vom Verwaltungsrat beschlossenen zurzeit gültigenVerfahren entspricht der Preis für alle Anteilklassen eines Fondsdem Nettoinventarwert der jeweiligen Klasse des Fonds, der auf dienächste Einheit (auf vier Dezimalstellen gerundet) der jeweiligenHandelswährung berechnet wird.

17.2 Bei Fonds mit mehreren Handelswährungen werden die Preise inden zusätzlichen Handelswährungen durch Umrechnung desPreises zum jeweiligen Kassakurs zum Bewertungszeitpunktberechnet.

17.3 Der Verwaltungsrat kann den Nettoinventarwert pro Anteil für einenFonds anpassen, um den „Verwässerungseffekt“ für diesen Fondszu verringern. Eine Verwässerung tritt ein, wenn die effektivenKosten des Erwerbs oder der Veräußerung zugrunde liegenderVermögenswerte eines Fonds aufgrund von Faktoren wie Handels-und Maklergebühren, Steuern und Abgaben, Marktbewegungenund einer etwaigen Spanne zwischen An- und Verkaufskursen derzugrunde liegenden Vermögenswerte von dem für dieseVermögenswerte in der Bewertung des Fonds angesetzten Wertabweichen. Eine Verwässerung kann sich nachteilig auf den Werteines Fonds und somit auf seine Anteilinhaber auswirken. EineAnpassung des Nettoinventarwertes pro Anteil kann diesen Effektverringern bzw. verhindern und die Anteilinhaber vor denAuswirkungen der Verwässerung schützen. Der Verwaltungsratkann eine Anpassung des Nettoinventarwertes eines Fondsvornehmen, wenn an einem Handelstag der Wert der gesamtenTransaktionen mit Anteilen aller Anteilklassen dieses Fonds zueinem Nettoanstieg bzw. einem Nettorückgang führt, der einenoder mehrere vom Verwaltungsrat für den Fonds festgesetzteGrenzwerte überschreitet. Der Betrag, um den derNettoinventarwert eines Fonds an einem bestimmten Handelstagangepasst werden kann, hängt von den voraussichtlichenHandelskosten für diesen Fonds ab. In diesem Fall kann derNettoinventarwert des betreffenden Fonds um einen Betragangepasst werden, der 1,50 % oder, im Falle von Rentenfonds,3 % des jeweiligen Nettoinventarwerts nicht übersteigt. Unteraußergewöhnlichen Umständen kann der Verwaltungsrat imInteresse der Anteilinhaber beschließen, vorübergehend denmaximalen Anpassungsfaktor wie oben angegeben zu erhöhen,und die Anleger darüber informieren. Die Anpassung führt zu einerErhöhung des Nettoinventarwertes, wenn die Nettoveränderung zueinem Anstieg des Werts aller Anteile des Fonds führt, und zu einerVerminderung des Nettoinventarwertes, wenn dieNettoveränderung zu einem Rückgang des Werts der Anteile führt.Da an einigen Börsen sowie in bestimmten Jurisdiktionen bei Kaufund Verkauf unterschiedliche Gebühren anfallen können,insbesondere in Bezug auf Steuern und Abgaben, können diehieraus resultierenden Anpassungen für die Nettozuflüsse vondenen der Nettoabflüsse abweichen. Darüber hinaus kann derVerwaltungsrat beschließen, außerordentlicheSteueraufwendungen in den Betrag der Anpassung miteinzubeziehen. Diese außerordentlichen Steueraufwendungenfallen auf jedem Markt in unterschiedlicher Höhe an und werdenderzeit voraussichtlich 2,5 % des Nettoinventarwertes nichtübersteigen. Legt ein Fonds überwiegend in bestimmtenAnlageklassen wie Staatsanleihen oder Geldmarktinstrumenten an,kann der Verwaltungsrat entscheiden, dass eine solche Anpassungnicht angemessen ist. Anteilinhaber sollten beachten, dass durchAnpassungen des Nettoinventarwertes pro Anteil die Volatilität desNettoinventarwertes pro Anteil eines Fonds möglicherweise die

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wirkliche Entwicklung der zugrunde liegenden Vermögenswertedes Fonds nicht vollumfänglich widerspiegelt.

18. Dieser Absatz 18 gilt nur für die Fonds, die gemäß derGeldmarktfondsverordnung als kurzfristige VNAV-Geldmarktfondseingestuft sind. Entsprechend den Anforderungen derGeldmarktfondsverordnung gilt Folgendes:

Die Vermögenswerte des betreffenden Fonds werden mindestenseinmal täglich und nach Möglichkeit zu Marktpreisen bewertet. BeiAnwendung der Bewertung zu Marktpreisen:

1. wird der betreffende Vermögenswert auf der vorsichtigenSeite des Geld-/Briefkurses bewertet, es sei denn, derVermögenswert kann zumMittelkurs glattgestellt werden;

2. wird ausschließlich auf Qualitätsmarktdaten zurückgegriffen;diese Daten werden anhand aller nachstehend genanntenFaktoren bewertet:

a. Anzahl und Qualität der Gegenparteien;

b. Volumen und Umsatz des betroffenen Vermögenswerts imMarkt;

c. Umfang der Emission und Anteil, den der Fonds kaufen oderverkaufen will.

Ist die Anwendung der Bewertung zu Marktpreisen nicht möglichoder weisen die Marktdaten nicht die erforderliche Qualität auf, wirdder Vermögenswert eines Geldmarktfonds konservativ unterAnwendung der Bewertung zu Modellpreisen bewertet.

Das Modell muss eine präzise Schätzung des dem Vermögenswertdes Geldmarktfonds inhärenten Wertes liefern und sich auf allefolgenden aktuellen Schlüsselfaktoren stützen:

1. Volumen und Umsatz des betroffenen Vermögenswerts imMarkt;

2. Umfang der Emission und Anteil, den der Geldmarktfondskaufen oder verkaufen will;

3. das mit dem Vermögenswert verbundene Markt-, Zins- undKreditrisiko.

Bei Anwendung der Bewertung zu Modellpreisen wird die Methodeder Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten nichtangewandt.

Der NIW pro Anteil wird berechnet als Differenz zwischen derSumme aller Vermögenswerte des betreffenden Fonds und derSumme aller Verbindlichkeiten dieses Fonds, die jeweils nach derBewertung zu Marktpreisen oder der Bewertung zu Modellpreisenoder beiden Methoden bewertet wurden, geteilt durch dieGesamtzahl der ausstehenden Anteile dieses Fonds.

Der NIW pro Anteil wird auf den nächsten Basispunkt oder — wenner in einer Währungseinheit veröffentlicht wird — auf dessenWährungsäquivalent gerundet.

Der NIW pro Anteil des betreffenden Fonds wird mindestens einmaltäglich berechnet und auf den Produktseiten von www.blackrock.com veröffentlicht.

Die Anteile der Geldmarktfonds werden ungeachtet der in diesemProspekt angegebenen zulässigen Entgelte oder Gebühren zueinem Preis ausgegeben und zurückgenommen, der dem NIW proAnteil des jeweiligen Fonds entspricht.

Rücknahmegebühren und Rücknahmeabschläge19.1 Der Verwaltungsrat kann eine in seinem Ermessen stehende

Rücknahmegebühr von Anteilinhabern aller Klassen erheben,sofern er der Ansicht ist, dass exzessiver Handel betrieben wird.

19.2 Bei der Rücknahme von Anteilen der Klasse C wird der jeweiligeProzentsatz des Rücknahmeabschlags (CDSC) berechnet auf denjeweils niedrigeren Wert von (i) dem Preis der zur Rücknahmeeingereichten Anteile am Handelstag der Rücknahme, oder (ii) demPreis, den der Anteilinhaber ursprünglich beim Kauf für die zurRücknahme eingereichten Anteile bzw. für die Anteile gezahlt hat,die Gegenstand eines Umtauschs oder einer Umwandlung waren;in beiden vorgenannten Fällen erfolgt die Berechnung in derjeweiligen Handelswährung der zur Rücknahme eingereichtenAnteile.

19.3 Kein Rücknahmeabschlag (CDSC) wird erhoben bei derRücknahme von (a) Anteilen der Klasse C , die durchWiederanlage von Ausschüttungen erworben wurden; oder (b)Anteilen der Klasse C an Geldmarktnahen Fonds (vorausgesetzt,diese stammen nicht aus einer Umwandlung von Anteilen einesNicht-Geldmarktnahen Fonds).

19.4 Der Rücknahmeabschlag (CDSC) ist abhängig von der „jeweiligenHaltedauer“; dies ist die Summe der Zeiträume, in denen (a) die zurRücknahme eingereichten Anteile und (b) die Anteile, die unterUmständen aus einer Umwandlung oder einem Tausch stammen,gehalten wurden, und zwar an Fonds, bei denen es sich nicht umGeldmarktnahe Fonds oder sonstige austauschbareGeldmarktfonds handelt.

Sind die zur Rücknahme eingereichten Anteile Teil eines größerenBestandes von Anteilen der Klasse C , so werden Anteile, die imWege der Wiederanlage von Ausschüttungen erworben wurden,zuerst zurückgenommen; wurden die Bestände aus Anteilen derKlasse C zu unterschiedlichen Zeitpunkten erworben, so wird davonausgegangen, dass die zuerst erworbenen Anteile auch als ersteszur Rücknahme eingereicht werden (was zu demniedrigstmöglichen Rücknahmeabschlag führt).

Wenn die zur Rücknahme eingereichten Anteile eine andereHandelswährung haben als die Anteile, welche ursprünglicherworben wurden (oder vergleichbare Anteile, für die sieausgetauscht oder aus denen sie umgewandelt wurden), wird fürdie Ermittlung des Rücknahmeabschlags der Preis der zuletztgenannten Anteile zu dem Devisenkassakurs umgerechnet, der amHandelstag der Rücknahme gilt.

Die betreffende Vertriebsgesellschaft kann nach eigenen Ermessenganz oder teilweise auf den Rücknahmeabschlag verzichten, wennAnteilinhaber nach Erwerb von Anteilen der Klasse C US- Personenwurden, und ihre Anteile daher zwangsweise zurückgenommenwerden (vgl. oben Nr. 4.).

Umtausch20. Die Satzung ermächtigt den Verwaltungsrat, bei Ausgabe neuer

Anteilklassen Umtauschrechte nach freiem Ermesseneinzuräumen, wie vorstehend in Nr. 7. beschrieben. Grundlagealler Umwandlungen ist der jeweilige Nettoinventarwert pro Anteilder jeweiligen Anteilklasse der beiden betroffenen Fonds.

21. Auf Grund eines Beschlusses des Verwaltungsrats erfolgt dieBerechnung der Anzahl der Anteile der Klasse, in die einAnteilinhaber seine bisherigen Anteile umtauschen möchte, durchDivision (a) des Wertes der Anzahl der umzutauschenden Anteile,berechnet zum Nettoinventarwert pro Anteil, durch (b) denNettoinventarwert pro Anteil der neuen Klasse. Das Ergebnis wirdgegebenenfalls – wie nachstehend in Nr. 22. erläutert – um eineUmtauschgebühr und bei Anteilen der Klasse A, der Klasse D, derKlasse DD und der Klasse E um einen aufgeschobenenAusgabeaufschlag erhöht. Eine Umtauschgebühr fällt nicht an,

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wenn ein aufgeschobener Ausgabeaufschlag erhoben wird.Gegebenenfalls wird für diese Berechnung der entsprechendeWechselkurs der jeweiligen Handelswährungen der Anteile derbeiden Fonds verwendet.

Der bzw. die Nettoinventarwert(e) pro Anteil, die in dieserBerechnung verwendet werden, können Anpassungen des/derNettoinventarwerte(s) des/der betroffenen Fonds berücksichtigen,wie in Nr. 17.3 beschrieben.

22. Der Umtausch von Anteilen zwischen verschiedenen Anteilklassendesselben oder unterschiedlicher Fonds ist vorbehaltlich der imAbschnitt „Umtausch zwischen Fonds und Anteilklassen“aufgeführten Beschränkungen und unter der Voraussetzungzulässig, dass die Anleger und/oder (ggf.) der Bestand diespezifischen Zulässigkeitskriterien für jede Anteilklasse wievorstehend aufgeführt erfüllen (siehe „Anteilklassen und -formen“).

Ausgewählte Vertriebsgesellschaften können eine Gebühr erheben,wenn die durch sie bezogenen Anteile umgetauscht werden, wobeidie Gebühr zum Zeitpunkt des Umtauschs einbehalten und an diejeweilige Vertriebsgesellschaft abgeführt wird. Während derUmtausch von Anteilen derselben Klasse zweier Fonds ansonstengrundsätzlich gebührenfrei ist, kann die Verwaltungsgesellschaft imfreien Ermessen (und ohne vorherige Ankündigung) einezusätzliche Umtauschgebühr erheben, wenn übermäßig häufigeUmwandlungen erfolgen, was zu einem Anstieg der gezahltenGebühr auf bis zu 2 % führen kann. Die Gebühren werden zumZeitpunkt des Umtauschs einbehalten und an die jeweiligeVertriebsgesellschaft bzw. gegebenenfalls dieHauptvertriebsgesellschaft abgeführt.

Werden Anteile der Klasse A, AI, D, DD oder E einesGeldmarktnahen Fonds, die imWege der Direktanlage in diesenoder einen anderen Geldmarktnahen Fonds erworben wurden(„Direktanteile”), erstmals in Anteile der Klasse A, AI, D, DD oder Eeines nicht Geldmarktnahen Fonds umgetauscht, kann dieVerwaltungsgesellschaft jeweils einen aufgeschobenenAusgabeaufschlag von bis zu 5 % des Preises der neuen Anteileder Klasse A, AI, D oder DD bzw. von bis zu 3 % des Preises derneuen Anteile der Klasse E erheben. Sofern der Bestand anAnteilen eines Geldmarktnahen Fonds sowohl Direktanteile alsauch Anteile beinhaltet, die aus dem Umtausch von Anteilen einesFonds stammen, der kein Geldmarktnaher Fonds ist („einfacheAnteile”), wird ein teilweiser Umtausch des Bestandes zunächst alsUmtausch der Direktanteile und erst danach als Umtausch dereinfachen Anteile behandelt.

Der Verwaltungsrat behält sich vor, auf die vorgenanntenAnforderungen zu verzichten bzw. diese zu ändern, sowie seinediesbezügliche Politik zu ändern, wenn es ihm angemessenerscheint, und zwar entweder generell oder unter besonderenUmständen.

Abwicklung der Rücknahmen23. Beträgt die Zahlung an einen einzelnen Anteilinhaber mehr als

USD 500.000, kann sich die Zahlung bis spätestens zum siebtenGeschäftstag nach dem üblichen Abrechnungstag verzögern. DerRücknahmepreis kann auch, wie in nachstehender Nr. 25.aufgeführt, in Sachwerten beglichen werden. Werden dieerforderlichen Bedingungen zur Verhinderung von Geldwäscheoder zur Einhaltung internationaler Finanzsanktionen nicht erfüllt,kann dies zu einer Zurückbehaltung der Rücknahmeerlöse führen.Sofern dies zur Repatriierung von Erlösen aus dem Verkauf vonAnlagen infolge von Devisenkontrollbestimmungen oder ähnlichenBeschränkungen auf Märkten, an denen ein wesentlicher Teil desVermögens der Gesellschaft angelegt ist, oder in Ausnahmefällen,in denen die Liquidität der Gesellschaft nicht ausreicht, um denRücknahmeanträgen nachzukommen, erforderlich ist, behält sichdie Gesellschaft das Recht vor, die Frist für die Zahlung von

Rücknahmeerlösen auf einen Zeitraum zu verlängern, der achtGeschäftstagen nicht überschreiten darf.

Übertragungen von Vermögenswerten bei Anteilkauf und-rücknahme24. Die Verwaltungsgesellschaft kann Zeichnungen von Anteilen ganz

oder teilweise durch Übertragung von Sachwerten akzeptieren,jedoch in jedem Fall vorbehaltlich der Einhaltung desMindestbetrags für Erst- und Folgezeichnungen und vorausgesetzt,dass der Wert dieser übertragenen Sachwerte (nach Abzug alleranwendbaren Gebühren und Kosten) dem Preis der gezeichnetenAnteile entspricht. Solche Wertpapiere werden am betreffendenHandelstag bewertet, und für ihre Bewertung kann gemäßLuxemburger Recht ein Sondergutachten des Wirtschaftsprüferserforderlich sein.

25. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach vorheriger Zustimmungeines Anteilinhabers und unter Einhaltung desMindesthandelsvolumens und des Mindestbestands die Zahlungdes Rücknahmeerlöses auch durch Leistung in Sachwertenerfüllen, indem im Portfolio des betreffenden Fonds vorhandeneVermögenswerte, die wertmäßig (gemäß der in oben stehender Nr.14. und 15. beschriebenen Bewertungsmethode) dem Preis derzurückzunehmenden Anteile (bei Anteilen der Klasse C abzüglichdes gegebenenfalls anwendbaren Rücknahmeabschlagsentsprechen, auf den Anteilinhaber übertragen werden. Die Art derin einem solchen Fall zu übertragenden Vermögenswerte wird nachBilligkeitsgrundsätzen und unter Berücksichtigung der Interessender in der Anteilklasse verbleibenden Anteilinhaber bestimmt. DieBewertung der Vermögenswerte erfolgt an dem entsprechendenHandelstag. Gemäß Luxemburger Recht kann für die Bewertungein Sondergutachten des Wirtschaftsprüfers erforderlich sein.Zeichnungen und Rücknahmen von Anteilen gegen Sachleistungkönnen je nach Art der betreffenden Vermögenswertetransaktionssteuerpflichtig sein. Im Falle von Anteilrücknahmengegen Sachleistung werden diese Steuern vom Anleger getragen.Anleger sollten sich hinsichtlich möglicher steuerlicher Auswirkungbezüglich dieser Art von Anteilrücknahme gemäß den gesetzlichenBestimmungen des Landes ihrer Staatsangehörigkeit bzw. ihresSitzes/Wohnsitzes informieren und sich gegebenenfalls mit ihremFinanzberater in Verbindung setzen. Anleger sollten zudemberücksichtigen, dass die Höhe der Besteuerung und derenBemessungsgrundlagen sowie die Befreiung von einer etwaigenBesteuerung Änderungen unterliegen können.

Zeichnungen und Rücknahmen gegen Sachleistung sind nichtimmer möglich, praktikabel oder kosteneffizient und können sichnachteilig auf bestehende Anteilinhaber auswirken. DieVerwaltungsgesellschaft kann Anträge auf Zeichnung undRücknahme gegen Sachleistung nach freiem Ermessen ablehnen.

Behandlung von Anteilgeschäften der Hauptvertriebsgesellschaft26. Die Hauptvertriebsgesellschaft kann im eigenen Namen Anteile

erwerben und halten. Sie kann nach freiem Ermessen zurvollständigen oder teilweisen Erfüllung eines Antrags auf Ausgabe,Rücknahme oder Umtausch dieser Anteile solche Anteile an denAntragsteller verkaufen oder von ihm erwerben, sofern derAntragsteller dieser Verfahrensweise zustimmt. Es wird unterstellt,dass die Anteilinhaber mit einer Einschaltung derHauptvertriebsgesellschaft bei den abzuschließenden Geschäfteneinverstanden sind, es sei denn, es wurde der Übertragungsstelleoder den Investor Servicing Teams vor Ort ausdrücklich etwasGegenteiliges mitgeteilt. Derartige Transaktionen werden in Bezugauf Preis und Abwicklung zu denselben Bedingungen durchgeführt,die bei entsprechender Ausgabe, Rücknahme oder beim Umtauschvon Anteilen durch die Gesellschaft gelten würden. DieHauptvertriebsgesellschaft ist zum Einbehalt sämtlicher Gewinneberechtigt, die aus solchen Geschäften entstehen.

Nichterfüllung von Abwicklungsanforderungen27. Bei nicht fristgerecht erfolgter Zahlung von

Anteilzeichnungsbeträgen bzw. Vorlage eines ordnungsgemäß

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ausgefüllten Antragsformulars für eine Erstzeichnung durch denAntragsteller ist der Verwaltungsrat in Übereinstimmung mit derSatzung der Gesellschaft berechtigt, die Zuteilung der Anteile zuwiderrufen oder gegebenenfalls die Anteile zurückzunehmen.Anträge auf Rücknahme oder Umtausch können zurückgewiesenoder als zurückgenommen behandelt werden, wenn keine Zahlungfür die Anteile bzw. kein vollständig ausgefülltes Formular für dieErstzeichnung bei der Gesellschaft eingegangen ist. Darüberhinaus werden bei Vorliegen eines UmtauschantragsTransaktionen erst dann vorgenommen bzw. bei Rücknahme vonAnteilen die Erlöse erst dann ausgezahlt, wenn die Gesellschaft dievollständige Dokumentation in Bezug auf die Transaktion erhaltenhat. Ein Antragsteller kann verpflichtet sein, der Gesellschaftbzw., wie nachstehend beschrieben, derHauptvertriebsgesellschaft Verluste, Kosten undAufwendungen zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass dieZahlung für die gezeichneten Anteile bzw. die Vorlage dererforderlichen Unterlagen durch den Anteilinhaber nichtfristgerecht erfolgt ist.

Bei der Berechnung von Verlusten im Rahmen dieser Nr. 27., sindgegebenenfalls Preisschwankungen der entsprechenden Anteilezwischen dem Datum der Transaktion und ihrer Stornierung oderder Rücknahme der Anteile zu berücksichtigen, sowie die Kosten,die der Gesellschaft bzw. ggf. der Hauptvertriebsgesellschaft durchein gerichtliches Vorgehen gegen den Antragsteller entstandensind.

Die Hauptvertriebsgesellschaft hat sich bereit erklärt, ihr Ermessenauszuüben, um Maßnahmen zur Verhinderung von Verlusten für dieGesellschaft zu ergreifen, die durch nicht fristgerechteAbwicklungen durch Antragsteller entstehen. Wird die Zahlung fürdie Anteile nicht rechtzeitig erbracht, kann dieHauptvertriebsgesellschaft das Eigentum an den Anteilenübernehmen; sie hat das Recht, die Gesellschaft anzuweisen, dieentsprechenden Änderungen im Anteilregister vorzunehmen, denVollzug der entsprechenden Transaktion aufzuschieben, diefraglichen Anteile zurückzunehmen, von dem AntragstellerSchadenersatz zu verlangen und/oder ein Verfahren einzuleiten, umSchadenersatzansprüche durchzusetzen, und zwar im selbenUmfang, wie die Gesellschaft dies auch selbst könnte.

Die Gesellschaft hat die Verwahrstelle angewiesen, Zinsgewinne,die infolge vorzeitiger Abwicklungen von Anteilzeichnungen undverspäteter Auszahlungen von Rücknahmeerlösen anfallen, gegenZinskosten aufzurechnen, die der Hauptvertriebsgesellschaft imRahmen ihrer Bemühungen entstehen, die Gesellschaft vorVerlusten durch nicht fristgerechte Abwicklungen vonAnteilzeichnungen zu bewahren. Die Hauptvertriebsgesellschaftprofitiert von den auf etwaige Guthaben der Kundenkonten ggf.auflaufenden Zinsen. Die Hauptvertriebsgesellschaft zahlt keineZinsen an die Anteilinhaber auf Beträge für einzelne Transaktionen.

Zwangsrücknahme28. Sollte der Nettoinventarwert der Gesellschaft unter USD

100.000.000 (oder den Gegenwert in einer anderen Währung)fallen, ist die Gesellschaft berechtigt, sämtliche bisher noch nichtzurückgegebenen Anteile unter vorheriger Benachrichtigungsämtlicher Anteilinhaber zurückzunehmen. Analog können Anteilealler Klassen zurückgenommen werden, wenn derNettoinventarwert des mit der jeweiligen Anteilklasse verbundenenFonds unter USD 50.000.000 (oder den Gegenwert in eineranderen Währung) fällt, oder wenn die in den oben stehendenNr. 3., 4. und 9. beschriebenen Umstände eintreten.

Beschränkungen bei Rücknahme und Umtausch29. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, an einem einzigen

Handelstag Rücknahme- oder Umtauschanträgen von über 10 %des Wertes der zu diesem Zeitpunkt ausgegebenen Anteile allerdann aufgelegten oder so zu behandelnden Anteilklassen zuentsprechen, wie in unten stehender Nr. 32. beschrieben.

Aussetzung und Aufschiebung30. Die Bewertung (und daher auch die Ausgabe, die Rücknahme und

der Umtausch) von Anteilen einer jeden Anteilklasse eines Fondskann unter bestimmten Umständen ausgesetzt werden,insbesondere:

E wenn eine Wertpapierbörse oder ein Markt, an dem einwesentlicher Teil der dem jeweiligen Fonds zurechenbarenKapitalanlagen notiert wird, aus einem anderen Grund alswegen eines gewöhnlichen Feiertags geschlossen ist oderwenn der Handel an dieser Börse oder diesem Markteingeschränkt oder ausgesetzt ist; oder

E in Notfallsituationen, in denen nicht über die Anlagen derGesellschaft, die Anteilklassen zuzuordnen sind, verfügtoder diese bewertet werden können;

E bei Zusammenbruch der Kommunikationsmittel, dieüblicherweise zur Bestimmung des Preises oder Werts vonAnlagen dieser Anteilklasse oder des aktuellen Kurses oderWerts an den Börsen oder sonstigen Märkten verwendetwerden; oder

E in Zeiten, in denen die Gesellschaft nicht in der Lage ist,Mittel zur Bezahlung für die Rücknahme dieser Anteile zurepatriieren oder in denen nach Auffassung desVerwaltungsrats ein Transfer von Geldern, die bei derVeräußerung oder dem Erwerb von Anlagen oder für fälligeZahlungen aufgrund der Rücknahme von Anteilen benötigtwerden, nicht zu normalen Wechselkursen erfolgen kann;oder

E in Zeiten, in denen der Nettoinventarwert je Anteil einerTochtergesellschaft der Gesellschaft nicht genau bestimmtwerden kann; oder

E wenn die Schließung bzw. die Verschmelzung eines Fonds(wie in vorstehender Nr. 9.. erläutert) mitgeteilt bzw.beschlossen wurde;

E bei Aussetzung der Ausgabe von Anteilen nur der Zeitraum,nachdem eine Mitteilung über die Liquidation derGesellschaft als Ganze erfolgt ist.

E nach einer Entscheidung zur Verschmelzung eines Fondsoder der Gesellschaft, sofern dies zum Schutz derInteressen der Anteilinhaber gerechtfertigt ist;

E falls ein Fonds ein Feeder eines anderen OGAW (oder einesTeilfonds davon) ist, wenn die Berechnung desNettoinventarwerts des Master-OGAW (oder dessenTeilfonds) ausgesetzt ist

E Darüber hinaus kann die Verwaltungsgesellschaft bei Fonds,die einen wesentlichen Teil ihres Vermögens außerhalb derEuropäischen Union anlegen, auch berücksichtigen, objeweils relevante Börsen vor Ort geöffnet sind, und sie kannbestimmen, diese Schließungen (inklusive gewöhnlicherFeiertage) als Nicht-Geschäftstage für diese Fonds zubehandeln. Weitere Informationen sind unter der Definitionvon „Geschäftstag“ im Glossar ausgeführt.

31. Eine Aussetzung wird gegebenenfalls von der Gesellschaft bekanntgemacht. Eine Mitteilung erfolgt auch gegenüber Anteilinhabern,die Rücknahme- bzw. Umtauschanträge gestellt haben.

32. Die Gesellschaft ist weiterhin nicht verpflichtet, an einemHandelstag Anträge zur Zeichnung von Anteilen anzunehmen oderAnteile eines Fonds zurückzunehmen oder umzutauschen, und siekann Rücknahme- oder Umtauschanträge aufschieben, wenn an

Anhang B

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diesem Tag Rücknahme- oder abgehende Umtauschanträge fürAnteile eines Fonds bestehen, deren Gesamtwert einenbestimmten Prozentsatz (derzeit auf 10 % festgesetzt) desAnnäherungswerts des Fonds überschreitet. Zudem kann dieGesellschaft unter besonderen Umständen die Erfüllung vonRücknahme- bzw. Umtauschanträgen aufschieben, wenn sichderen Erfüllung nach Ansicht des Verwaltungsrats nachteilig auf dieInteressen der Anteilinhaber einer Anteilklasse dieses Fondsauswirken könnte. In jedem Fall kann der Verwaltungsrat bekanntgeben, dass die Rücknahme und der Umtausch aufgeschobenwerden, bis die Gesellschaft die erforderliche Veräußerung vonVermögenswerten des betreffenden Fonds auf schnellstem Wegedurchgeführt hat, oder bis die besonderen Umstände nicht mehrvorliegen. Derartige aufgeschobene Rücknahme- undUmtauschanträge werden anteilig ausgeführt und gegenüberspäteren Anträgen bevorzugt behandelt.

33. Solange die Erfüllung von Anträgen ausgesetzt oder aufgeschobenist, kann ein Anteilinhaber seinen Antrag bezüglich jederausgesetzten oder aufgeschobenen Transaktion in Schriftform beider Gesellschaft widerrufen. Ein solcher Widerruf ist nur danngültig, wenn er vor Durchführung der Transaktion eingeht.

Anteilinhaber können erst dann die Rücknahme eines Bestands anAnteilen der Gesellschaft erwirken, wenn die Zahlung für diesenBestand bei der Gesellschaft eingegangen ist.

Übertragungen34. Die Übertragung von Namensanteilen erfolgt in der Regel durch

Übergabe einer Übertragungsurkunde in geeigneter Form an dieÜbertragungsstelle. Der Verwaltungsrat kann Anteilbeständezwangsweise zurücknehmen, falls eine Übertragung von Anteilendazu führt, dass vom Übertragenden oder vomÜbertragungsempfänger Anteile gehalten werden, derenGesamtwert den festgesetzten Mindestbestand unterschreitet. Derderzeitige Mindestbetrag beläuft sich auf USD 5.000 oder denGegenwert in einer anderen Währung, ausgenommen sind Anteileder Klasse D, der Klasse DD, der Klasse I, der Klasse J, der KlasseS, der Klasse SI, der Klasse X und der Klasse Z, bei denen eskeinen Mindestbetrag gibt, nachdem die Erstzeichnung erfolgt ist.

Erbrechtliche Vorschriften35. Im Falle des Todes eines Anteilinhabers behält sich der

Verwaltungsrat das Recht vor, die Vorlage von entsprechendenNachweisen zu verlangen, aus denen die Ansprüche des Erbenhervorgehen. Im Falle des Todes eines Anteilinhabers, dessenAnlage gemeinschaftlich mit einem anderen Anteilinhaber gehaltenwird, geht das Eigentum an der Anlage, soweit gesetzlich zulässig,an den überlebenden Anteilinhaber über.

Ausschüttungen36. Abgesehen von dem satzungsmäßigen Erfordernis, die gesetzliche

Mindestkapitalhöhe aufrecht zu erhalten (entspricht gegenwärtigEUR 1.250.000), bestehen für die Ausschüttungen keinerleiBeschränkungen. Der Verwaltungsrat ist, wenn er es fürangebracht hält, ermächtigt, für Anteile an jedem FondsZwischenausschüttungen zu zahlen. Die gegenwärtigeAusschüttungspolitik des Verwaltungsrates ist im Kapitel„Ausschüttungen” erläutert.

Änderung der Geschäftspolitik oder der Verfahrensweisen37. Soweit die Satzung nichts anderes vorsieht und vorbehaltlich

entsprechender gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Erfordernissebehält sich der Verwaltungsrat das Recht vor, die in diesemProspekt dargestellte Geschäftspolitik und Verfahrensweisen zuverändern. Die Verwaltungsgesellschaft kann im Interesse derAnteilinhaber und vorbehaltlich des Ermessensspielraumes desVerwaltungsrates die betrieblichen Abläufe der Gesellschaftabwandeln oder auf bestimmte Verfahrensweisen verzichten.

Vermittler38. Für den Fall, dass die Gesellschaft Anteile an als Vermittler tätige

Finanzinstitute (oder deren Bevollmächtigte) ausgibt, kann sie diein diesem Prospekt beschriebenen Rechte und Pflichten auf alleKunden des Vermittlers so übertragen, als ob diese selbstunmittelbare Anteilinhaber wären.

Geldmarktfonds – Transparenz39. Im Hinblick auf alle Fonds, die der Geldmarktfondsverordnung

unterliegen, stellt die Verwaltungsgesellschaft den Anlegern desGeldmarktfonds mindestens wöchentlich alle folgendenInformationen zur Verfügung:

(a) die Fristigkeitsgliederung des Portfolios des Geldmarktfonds;

(b) das Kreditprofil des Geldmarktfonds;

(c) die WAM und die WAL des Geldmarktfonds;

(d) Angaben zu den 10 größten Beteiligungen desGeldmarktfonds, darunter Name, Land, Laufzeit undAnlagentyp sowie die Gegenpartei bei Pensions- undumgekehrten Pensionsgeschäften;

(e) den Gesamtwert der Vermögenswerte des Geldmarktfonds;

(f) die Nettorendite des Geldmarktfonds.

Anhang B

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Anhang C – Allgemeine Angaben

Geschichte der Gesellschaft1. Die Gesellschaft ist unter der Nummer B.6317 im Handels- und

Gesellschaftsregister in Luxemburg eingetragen; dort steht ihreSatzung zur Einsichtnahme zur Verfügung, und es können aufWunsch Exemplare der Satzung bezogen werden (siehe dazuauch unten Nr. 30.).

2. Die Funktionsweise und Struktur der Gesellschaft sind in derSatzung festgelegt. Die ursprüngliche Satzung wurde im Recueildes Sociétés et Associations du Mémorial des GroßherzogtumsLuxemburg vom 21. Juli 1962 bekannt gemacht. Die Satzungwurde mehrfach geändert und neu gefasst, zuletzt am 4. Februar2019, und wurde am 25. Februar 2019 im RESA veröffentlicht.

3. Die Gesellschaft wurde am 14. Juni 1962 als Selected RiskInvestments S.A. gegründet.

4. Mit Wirkung vom 31. Dezember 1985 wurde der Name derGesellschaft in Mercury Selected Trust geändert; die Gesellschaftnahm die Rechtsform einer Investmentgesellschaft mit variablemKapital (Société d´Investissement à Capital Variable, SICAV) anund wurde dahin reorganisiert, dass sie unterschiedliche Klassenvon Anteilen ausgeben kann. Sie gilt als Organismus fürgemeinsame Anlagen in Wertpapieren.

Mit Wirkung vom 1. Juli 2002 wurde der Name der Gesellschaft inMerrill Lynch International Investment Funds geändert.

Mit Wirkung vom 28. April 2008 wurde der Name der Gesellschaft inBlackRock Global Funds geändert.

Mit Wirkung vom 16. September 2005 wurde die Gesellschaft Teil Ides Gesetzes vom 20. Dezember 2002 unterworfen, das dieRichtlinien 2001/107/EG und 2001/108/EG in nationales Rechtumsetzte.

Mit Wirkung vom 16. September 2005 erfolgte die Bestellung derBlackRock (Luxembourg) S.A. (vormals Merrill Lynch InvestmentManagers (Luxembourg) S.A.) als Verwaltungsgesellschaft durchdie Gesellschaft.

Mit Wirkung vom 4. Februar 2019 wurde die Satzung derGesellschaft geändert, um die Bestimmungen derGeldmarktfondsverordnung zu berücksichtigen.

5. Ab dem Datum dieses Prospekts werden Anteile ausschließlich aufder Basis des vorliegenden Prospekts angeboten. Der vorliegendeProspekt tritt an die Stelle aller vorangegangenen Fassungen desProspekts.

Vergütungen und sonstige Leistungen an Verwaltungsratsmitglieder6. Die Satzung enthält keine ausdrückliche Bestimmung über die

Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder (einschließlich Pensionenoder sonstige Leistungen). Die Verwaltungsratsmitglieder erhaltenvon der Gesellschaft Honorare und Auslagenerstattung. Dasjeweilige jährliche Honorar der Verwaltungsratsmitglieder, die nichtgleichzeitig Mitarbeiter der BlackRock-Gruppe sind, ist imJahresbericht der Gesellschaft aufgeführt. Die Mitarbeiter derBlackRock-Gruppe, die als Mitglieder des Verwaltungsrats derGesellschaft tätig sind, haben keinen Anspruch auf eine Vergütung.

Wirtschaftsprüfer7. Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft ist Ernst & Young S.A., 35E

avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, GroßherzogtumLuxemburg.

Verwaltungsorganisation8. Die Anlageberater und Unteranlageberater

Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, ihreVerwaltungsfunktion an Tochtergesellschaften oder verbundeneUnternehmen und an Dritte zu delegieren. DieVerwaltungsgesellschaft hat einige ihrer Funktionen an dieAnlageberater, BlackRock Financial Management, Inc., BlackRockInvestment Management, LLC, BlackRock InvestmentManagement (UK) Limited und BlackRock (Singapore) Limiteddelegiert, wie im Abschnitt „Verwaltung” des Kapitels „Verwaltungder Fonds” beschrieben.

Bei einigen Fonds hat BlackRock Investment Management (UK)Limited ihrerseits einige Funktionen an die BlackRock Japan Co.,Ltd. weiter verlagert, deren eingetragener Sitz sich in 1-8-3Marunouchi, Chiyoda-ku Tokio 100-8217, Japan, befindet, und andie BAMNA, deren eingetragener Sitz sich in 16/F ChampionTower, 3 Garden Road, Central Hongkong, befindet, sowie anBlackRock Investment Management (Australia) Limited unter derAnschrift Level 18, 120 Collins Street, Melbourne 3000, Australien.Die BlackRock Financial Management, Inc. hat einige Funktionenauf die BlackRock Investment Management (Australia) Limited inLevel 18, 120 Collins Street, Melbourne 3000, Australien und dieBlackRock Investment Management (UK) Limited ausgelagert.

Informationen über die Anlageberater und gegebenenfallsUnterberater für einen bestimmten Fonds sind auf Anfrage amGeschäftssitz der Gesellschaft und über das Investor ServicingTeam vor Ort erhältlich.

9. Die HauptvertriebsgesellschaftBlackRock Investment Management (UK) Limited ist dieHauptvertriebsgesellschaft und wurde auf unbegrenzte Zeit am16. Mai 1986 in England mit beschränkter Haftung errichtet. DieVerwaltungsgesellschaft hat mit der Hauptvertriebsgesellschafteine Vereinbarung über die Erbringung von Dienstleistungen in denBereichen Vertrieb, Verkaufsförderung und Marketing geschlossen.

Der Sitz der Hauptvertriebsgesellschaft befindet sich in 12Throgmorton Avenue, London EC2N 2DL, Vereinigtes Königreich.Die Hauptvertriebsgesellschaft wird von der Financial ConductAuthority beaufsichtigt.

Die Hauptvertriebsgesellschaft hat BlackRock (Channel Islands)Limited, eine am 10. August 1972 auf unbegrenzte Zeit in Jerseyerrichtete Gesellschaft mit beschränkter Haftung ("BCI"), mit derAusführung bestimmter Verwaltungsleistungen betraut.

Der eingetragene Firmensitz von BCI befindet sich unter derAdresse: Aztec Group House, 11-15 Seaton Place, St. Helier,Jersey JE4 0QH, Channel Islands.

10. Investor ServicingDie Verwaltungsgesellschaft hat mit mehreren Unternehmen derBlackRock-Gruppe einen Vertrag zur Erbringung von Handels- undsonstigen Anlegerbetreuungsdiensten geschlossen.

11. Die VerwahrstelleDie Gesellschaft hat mit der Verwahrstelle einenVerwahrstellenvertrag abgeschlossen, in dem sich dieVerwahrstelle verpflichtet, die Vermögenswerte der Gesellschaft zuverwahren und die Funktionen und Pflichten einer Verwahrstellegemäß dem Gesetz von 2010 und anderen geltendenRechtsvorschriften zu übernehmen. Die Verwahrstelle fungiertauch als Verwahrstelle der Gesellschaft im Sinne der der OGAW-Richtlinie. Verwahrstelle und Fondsverwalter (siehe nachfolgendeNr. 12. ) ist The Bank of New York Mellon SA / NV, ZweigstelleLuxemburg, gegründet in Belgien am 30. September 2008 mitbeschränkter Haftung und einem eingetragenen Kapital von EUR1.723.485.526,21 (Stand: 31. Dezember 2017). Der Standort/dieKorrespondenzadresse befindet sich in 2-4, rue Eugène Ruppert,

Anhang C

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L-2453 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg. Der eingetrageneUnternehmenssitz befindet sich in 2-4, rue Eugène Ruppert, L-2453 Luxemburg. Ihre Konzernobergesellschaft ist The Bank ofNew York Mellon Corporation („BNY“), die in den VereinigtenStaaten von Amerika gegründet wurde. Die Geschäftstätigkeit derVerwahrstelle und des Fondsverwalters besteht hauptsächlich inder Erbringung von Depotführungs- undAnlageverwaltungsdienstleistungen und dem Handel mit Geld,Devisen und Derivaten.

Aufgaben der Verwahrstelle

Die Verwahrstelle fungiert als Verwahrstelle der Fonds im Sinne derOGAW-Richtlinie und hält dabei die Bestimmungen der OGAW-Richtlinie ein. In dieser Funktion umfassen die Aufgaben derVerwahrstelle unter anderem folgende:

11.1 Gewährleistung, dass die Cashflows jedes Fonds ordnungsgemäßüberwacht werden und dass sämtliche von oder im Namen derAnteilinhaber bei der Zeichnung von Anteilen der Fondsvorgenommenen Zahlungen eingegangen sind;

11.2 Verwahrung der Vermögenswerte der Fonds, einschließlich (a) derVerwahrung sämtlicher Finanzinstrumente, die in einem Depotverzeichnet sind, das in den Büchern der Verwahrstelle eröffnetwurde, sowie sämtlicher Finanzinstrumente, die physisch an dieVerwahrstelle geliefert werden können; und (b) im Falle andererVermögenswerte die Überprüfung des Eigentumsrechts dieserVermögenswerte und die Führung eines entsprechendenVerzeichnisses (die „Verwahraufgabe“);

11.3 Gewährleistung, dass der Verkauf, die Ausgabe, der Rückkauf, dieRücknahme und die Aufhebung von Anteilen jedes Fonds gemäßden geltenden nationalen Rechtsvorschriften und der Satzungerfolgen;

11.4 Gewährleistung, dass der Wert der Anteile jedes Fonds gemäß dengeltenden nationalen Rechtsvorschriften und der Satzungberechnet wird;

11.5 Ausführung der Anweisungen der Verwaltungsgesellschaft, sofernsie nicht den geltenden nationalen Rechtsvorschriften oder derSatzung widersprechen;

11.6 Gewährleistung, dass bei Transaktionen mit den Vermögenswertenjedes Fonds jede Gegenleistung innerhalb üblicher Fristen an denbetreffenden Fonds übermittelt wird und

11.7 Gewährleistung, dass die Erträge der Fonds gemäß den geltendennationalen Rechtsvorschriften eingesetzt werden.

Die Verwahrstelle gewährleistet darüber hinaus gemäß denVorgaben der OGAW-Richtlinie, dass die von ihr verwahrtenVermögenswerte der Fonds von der Verwahrstelle oder von Dritten,die mit der Verwahrung beauftragt wurden, nicht auf eigeneRechnung weiterverwendet werden. Die Weiterverwendungumfasst sämtliche Transaktionen mit den verwahrtenVermögenswerten der Fonds, einschließlich der Übertragung,Verpfändung, Veräußerung und Leihe. Verwahrte Vermögenswerteder Fonds dürfen nur weiterverwendet werden, sofern

a) die Weiterverwendung der Vermögenswerte auf Rechnungder Fonds erfolgt;

b) die Verwahrstelle die Anweisungen derVerwaltungsgesellschaft ausführt;

c) die Weiterverwendung zum Vorteil des Fonds und imInteresse der Anteilinhaber erfolgt und

d) die Transaktion durch liquide Sicherheiten hoher Qualitätgedeckt wird, die der Fonds im Rahmen einerVollrechtsübertragungsvereinbarung mit einem Marktwerterhält, der jederzeit mindestens dem Marktwert derweiterverwendeten Vermögenswerte zuzüglich einesAufschlags entspricht.

Die Verwahrstelle hat schriftliche Vereinbarungen abgeschlossen,mit denen die Erfüllung der Verwahraufgabe im Hinblick aufbestimmte Anlagen auf die im Anhang F aufgeführten Beauftragtenübertragen werden.

Im Rahmen des normalen Ablaufs globaler Verwahrgeschäfte kanndie Verwahrstelle bisweilen Vereinbarungen mit anderen Kunden,Fonds oder Dritten, einschließlich verbundener Unternehmen, imHinblick auf die Verwahrung und entsprechende Dienstleistungeneingehen. Daher können bisweilen Interessenkonflikte zwischen derVerwahrstelle und ihren Verwahrbeauftragten entstehen, wiebeispielweise, wenn ein ernannter Beauftragter eineKonzerngesellschaft ist und einem Fonds ein Produkt anbietet odereine Dienstleistung erbringt und gleichzeitig ein finanzielles odergeschäftliches Interesse an diesem Produkt oder dieserDienstleistung hat oder sofern ein ernannter Beauftragter eineKonzerngesellschaft ist, die Vergütungen für entsprechendeDepotprodukte oder -dienstleistungen erhält, die sie für die Fondserbringt, wie z.B. Devisenhandels-, Wertpapierleih-,Preisberechnungs- oder Bewertungsdienstleistungen.

Die Verwahrstelle verfügt über Ausführungsgrundsätze undVerfahren im Hinblick auf das Management vonInteressenkonflikten zwischen der Verwahrstelle, dem Fonds undder Verwaltungsgesellschaft, die entstehen können, wenn zwischenihnen eine Gruppenverbindung gemäß der Definition in dengeltenden Vorschriften besteht. Dies kann beispielsweise der Fallsein, wenn die Verwaltungsgesellschaft bestimmte administrativeAufgaben an eine juristische Person innerhalb derselbenUnternehmensgruppe wie die Verwahrstelle delegiert hat.

Im Falle eines potenziellen Interessenkonflikts, der im normalenGeschäftsablauf eintreten kann, wird die Verwahrstelle jederzeit ihreVerpflichtungen gemäß geltenden Rechtsvorschriften einhalten.Darüber hinaus hat die Verwahrstelle, um auf Interessenkonflikte zureagieren, dauerhaft Richtlinien zur Handhabung vonInteressenkonflikten eingeführt, um

a) potenzielle Interessenkonfliktfälle zu identifizieren und zuanalysieren;

b) die Interessenkonfliktfälle zu erfassen, zu handhaben und zuüberwachen, indem:

E sie sich auf ständige Maßnahmen zur Regelung vonInteressenkonflikten stützt, wie z. B. Aufrechterhaltunggetrennter juristischer Personen, Pflichtenteilung, separateBerichtslinien und Führung von Insiderverzeichnissen fürMitarbeiter; oder

E sie geeignete Verfahren im Einzelfall einführt, wie z.B.Einrichtung neuer Informationsbarrieren, durch diesichergestellt wird, dass Geschäftsvorfälle zu marktüblichenBedingungen ausgeführt werden und/oder die betroffenenAnteilinhaber der Gesellschaft informiert werden.

Die Verwahrstelle hat eine funktionale und hierarchische Trennungzwischen der Erfüllung ihrer Aufgaben als OGAW-Verwahrstelleund der Erfüllung sonstiger Aufgaben für die Gesellschafteingerichtet.

Aktuelle Informationen über die Verwahrstelle, ihre Aufgaben, ggf.entstehende Interessenkonflikte, die von der Verwahrstelle

Anhang C

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übertragenen Verwahraufgaben, die Liste der Beauftragten undUnterbeauftragten sowie Interessenkonflikte, die aufgrund dieserBeauftragungen entstehen können, werden den Anteilinhabern aufAnfrage zur Verfügung gestellt.

12. Der FondsverwalterDie Verwaltungsgesellschaft hat mit dem Fondsverwalter einenVertrag abgeschlossen, durch den sich der Fondsverwalterverpflichtet, in dieser Funktion zuständig zu sein für dieRechnungslegung des Fonds, die Festsetzung desNettoinventarwertes sowie für alle anderen Dienstleistungen, diemit diesen Aufgaben verbunden sind. Vorbehaltlich der inLuxemburg geltenden gesetzlichen und aufsichtsrechtlichenBestimmungen ist der Fondsverwalter berechtigt, bestimmteAufgaben (mit Zustimmung der Verwaltungsgesellschaft und derAufsichtsbehörde) an andere Personen, Firmen oderGesellschaften zu delegieren.

13. Die ÜbertragungsstelleDie Verwaltungsgesellschaft hat mit der Übertragungsstelle einenVertrag abgeschlossen, durch den sich die Übertragungsstelleverpflichtet, alle erforderlichen Leistungen einer Übertragungsstellezu erbringen, einschließlich der Bearbeitung vonZeichnungsanträgen, der Abwicklung von Transaktionen, derFührung des Anteilregisters sowie alle anderen Dienstleistungen,die mit diesen Aufgaben verbunden sind.

14. Beziehungen zwischen der Verwahrstelle und demFondsverwalter und der BlackRock-GruppeDie verbundenen Unternehmen der Verwahrstelle und desFondsverwalters erbringen für BlackRock Investment Management(UK) Limited und einige der mit ihr verbundenen UnternehmenVerwahr- und Rechnungslegungsdienste bezüglich ihresallgemeinen Anlageverwaltungsgeschäfts. Nach den zwischenGesellschaften der BNY-Gruppe und einigen Gesellschaften derBlackRock-Gruppe abgeschlossenen Vereinbarungen bezüglichder Erbringung dieser Dienstleistungen werden fällige Zahlungender jeweiligen Gesellschaften der BlackRock-Gruppe an die BNY-Gesellschaften mit den von der Gesellschaft an die Verwahrstelleund den Fondsverwalter für Verwahr- undRechnungslegungsdienste gezahlten Gebühren verrechnet.

15. Die ZahlstellenDie Gesellschaft hat die folgenden Zahlstellen ernannt:

Österreich:Raiffeisen Bank International AGAm Stadtpark 91030 Wien

Belgien:J.P. Morgan Chase Bank, Niederlassung Brüssel1 Boulevard du Roi Albert IIBrüsselB-1210-Belgien

LiechtensteinVP Bank AG9490 Vaduz, LIECHTENSTEIN(FL-0001.007.080-0)vertreten durchVP Fund Solutions (Liechtenstein) AG9490 Vaduz, LIECHTENSTEIN(FL-0002.000.772-7)

VP Fund Solutions nimmt Beschwerden der Anleger in Bezug aufden Fonds entgegen, die an die oben stehende Post- und/oder E-Mail-Adresse von VP Fund Solutions gesendet werden. Anleger imFürstentum Liechtenstein, die Zahlungen des Fonds direkt über dieZahlstelle erhalten und Fondsanteile direkt über die Zahlstellezurückgeben möchten, haben allgemein die Möglichkeit, zu diesem

Zweck ein Konto/Depot bei der Zahlstelle zu eröffnen. Für diesesKonto/Depot werden die Standardprüfungen (z. B. zurGesetzeskonformität) für alle potenziellen Bankkunden (Anleger)und ihre Anlagen durchgeführt. Insofern obliegt es dem Ermessender Zahlstelle, ob sie eine solche Kundenbeziehung eingehenmöchte.

Luxemburg:(Hauptzahlstelle)J.P. Morgan Bank Luxembourg S.A.European Bank & Business Center6c, route de Trèves, Building CL-2633, Senningerberg

Italien:Allfunds Bank, S.A., Niederlassung MailandVia Santa Margherita 720121 Mailand

State Street Bank International GmbH – Succursale ItaliaVia Ferrante Aporti, 1020125 Mailand

RBC Investor Service Bank S.A.– Zweigniederlassung MailandVia Vittor Pisani, 26I-20121 Mailand

Banca Monte dei Paschi di Siena S.p.A.Piazza Salimbeni 353100 Siena

Société Générale Securities Services S.p.A.Via Benigno Crespi19/A, MAC II20159 Mailand

BNP Paribas Securities ServicesSuccursale di Milano –Via Ansperto 520123 Mailand

Banca Sella Holding S.p.A.Piazza Gaudenzio Sella 113900 Biella

CACEIS Bank, Niederlassung Italien1-3 Place Valhubert75206 ParisCedex 13 (Frankreich)Geschäftsanschrift:Piazza Cavour, 220121 Mailand

ICCREA Banca S.p.A.Via Lucrezia Romana 41/4700178 RomItalien

Polen:Bank Handlowy wWarszawie S.A.ul. Senatorska 1600-923 Warschau

Schweiz:State Street Bank International GmbHMünchen, Zweigniederlassung ZürichBeethovenstrasse 19CH-8027 Zürich

Anhang C

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Vereinigtes Königreich:J.P. Morgan Trustee and Depositary Company LimitedHampshire Building, 1st FloorChasesideBournemouthBH7 7DA

16. Die TochtergesellschaftIn Abhängigkeit von den in Indien und Mauritius geltendenSteuerrechtsvorschriften kann der India Fund über seineTochtergesellschaft, BlackRock India Equities (Mauritius) Limited(die „Tochtergesellschaft”) in Wertpapiere investieren. DieTochtergesellschaft ist eine beschränkt haftende Gesellschaft. Sieverfügt über eine Category 1 Global Business Licence im Sinne desFinancial Services Act 2007 und untersteht der Aufsicht durch dieFinancial Services Commission in Mauritius („FSC”). DieTochtergesellschaft wird in indische Wertpapiere anlegen. Es wirddarauf hingewiesen, dass die FSC mit der Erteilung dieser Lizenzkeine Gewähr für die Finanzkraft oder die Richtigkeit von Aussagenoder Meinungen im Hinblick auf die Tochtergesellschaft übernimmt.Anleger der Tochtergesellschaft sind bei einem Ausfall derTochtergesellschaft in Mauritius nicht durch gesetzlicheEntschädigungsvorschriften geschützt.

Die Gründung erfolgte am 1. September 2004 auf unbestimmte Zeit.Die Tochtergesellschaft ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft derGesellschaft und ist im mauritischen Handelsregister unter derNummer 52463 C1/GBL eingetragen. Ihre Satzung liegt beimeingetragenen Geschäftssitz der Tochtergesellschaft zur Einsichtbereit.

Das ausgewiesene Kapital der Gesellschaft ist auf einenHöchstbetrag von USD 5.000.000.100 festgeschrieben und teilt sichauf in: 100 Managementanteile mit einem Nennwert von je USD1,00, die an die Gesellschaft ausgegeben werden; 4.000.000.000rückzahlbare dividendenberechtigte Anteile mit einem Nennwert vonje USD 1,00 der Klasse A, die nur an die Gesellschaft ausgegebenwerden dürfen („Anteile der Klasse A“); und 1.000.000.000rückzahlbare dividendenberechtigte Anteile mit einem Nennwert vonje USD 1,00, und zwar in denjenigen Klassen andividendenberechtigten Anteilen, die der Verwaltungsrat in seinemErmessen bestimmen kann und die er mit Sonder- oderSpezialrechten oder Beschränkungen im Hinblick auf Stimmrechte,Ausschüttungen, Kapitalrückgabe oder ähnliches ausstatten kann.Gemäß der Satzung der Tochtergesellschaft können weitereAnteilklassen zu einem späteren Zeitpunkt aufgelegt und an dieGesellschaft ausgegeben werden. Die Tochtergesellschaft gibtausschließlich Namensanteile aus.

Zum Zwecke der effizienten Verwaltung kann der Verwaltungsratder Tochtergesellschaft einen Ausschuss aus Mitgliedern desVerwaltungsrats mit der Ausgabe von dividendenberechtigtenAnteilen der Tochtergesellschaft unter Bedingungen beauftragen,die der Zustimmung seitens des Verwaltungsrats bedürfen.

Die Verwaltung der Geschäfte und Angelegenheiten derTochtergesellschaft obliegt dem Verwaltungsrat. Die nichtansässigen Mitglieder des Verwaltungsrats der Tochtergesellschaftsind Paul Freeman, Robert Hayes und Geoffrey Radcliffe und dieansässigen Mitglieder sind Couldip Basanta Lala und DilshaadRajabalee. Der Verwaltungsrat der Tochtergesellschaft wird zu jederZeit mehrheitlich aus Mitgliedern bestehen, die auch Mitglieder desVerwaltungsrats der Gesellschaft sind. DieVerwaltungsratsmitglieder sind unter anderem zuständig für dieFestlegung der Anlageziele und -politik der Tochtergesellschaft. DesWeiteren überwachen sie deren Anlagegeschäfte und Anlageerfolg.

Die Tochtergesellschaft wird ausschließlich für die Gesellschafttätig.

Die Tochtergesellschaft hält die Anlagebeschränkungen derGesellschaft ein.

Die Zweigstelle hat BlackRock Investment Management (UK)Limited zu ihrem Anlageverwalter ernannt.

International Financial Services Limited (Teil der Sanne Group plc)(„IFSL”), Mauritius wurde von der Tochtergesellschaft zu ihremVerwalter und Secretary (der „mauritische Verwalter”) ernannt. IFSList eine in Mauritius eingetragene, führendeVerwaltungsgesellschaft, die über eine Lizenz der FinancialServices Commission (FSC) zur Bereitstellung von Beratungs- undVerwaltungsdiensten für Unternehmen mit Global Business Licenceverfügt.

Dem Mauritischen Verwalter obliegt die allgemeine Verwaltung derTochtergesellschaft. Er ist für das Führen der Bücher und deranderen, vom Gesetzgeber geforderten sowie zurordnungsgemäßen Durchführung der finanziellen Angelegenheitenerforderlichen Aufzeichnungen zuständig bzw. delegiert dies anDritte. Der Nettoinventarwert je Anteil sowie der Zeichnungs- undder Rücknahmepreis werden an jedem Bewertungstag im Einklangmit der Satzung der Tochtergesellschaft ermittelt.

Er beruft die Sitzungen des Verwaltungsrats ein, führt die perSatzung vorgeschriebenen Bücher und Aufzeichnungen derTochtergesellschaft sowie das Anteilregister und übernimmt alle,laut mauritischem Gesetz für die Tochtergesellschaftvorgeschriebenen Steuererklärungen. Zudem ist er für allesteuerlichen Angelegenheiten in Mauritius bezüglich derTochtergesellschaft verantwortlich.

Die Tochtergesellschaft ist ebenfalls dem Verwahrstellenvertrag mitder Verwahrstelle und der Gesellschaft beigetreten, wonach dieVerwahrstelle die Funktion der Verwahrstelle für dieVermögenswerte der Tochtergesellschaft und der Gesellschaftübernimmt.

Zur Durchführung der gemäß mauritischem Gesetzvorgeschriebenen Wirtschaftsprüfung hat die Tochtergesellschaftden Mauritischen Wirtschaftsprüfer zumWirtschaftsprüfer dermauritischen Tochtergesellschaft bestellt. Die Gesellschaft und dieTochtergesellschaft werden konsolidierte Jahresabschlüssevorlegen. Sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten,Erträge und Aufwendungen der Tochtergesellschaft sind in derAufwands- und Ertragsrechnung und der Entwicklung desNettovermögens der Gesellschaft konsolidiert. Alle von derTochtergesellschaft gehaltenen Anlagen werden im Abschluss derGesellschaft offengelegt. Sämtliche liquiden Mittel, Wertpapiere undsonstigen Vermögenswerte der Tochtergesellschaft werden von derVerwahrstelle im Namen der Gesellschaft gemäß den geltendenRechtsvorschriften verwahrt.

Wirtschaftsprüfer der Tochtergesellschaft in MauritiusErnst & Young,9th floor, NeXTeracom Tower 1, Cybercity, Ebène, Mauritius

Mauritischer Verwalter der TochtergesellschaftSanne Group plcIFS Court, TwentyEight, Cybercity, Ebene, Mauritius

17. Besteuerung der Tochtergesellschaft und des India Fund

Besteuerung der TochtergesellschaftDie mauritische Tochtergesellschaft unterliegt in Mauritius einerSteuer von 15 % ihres Nettogewinns vor einer Anrechnung oderfiktiven Anrechnung gezahlter ausländischen Steuern. Diemauritische Tochtergesellschaft hat Anspruch auf eine Anrechnungausländischer Steuern, die der tatsächlichen ausländischenSteuerlast oder einer fiktiven Anrechnung in Höhe von 80 % der

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mauritischen Steuer auf ihre Einkünfte aus ausländischen Quellenentspricht (je nachdem, welcher dieser Beträge höher ausfällt.).

Mauritius hat mit dem Finance Act 2018 neue steuerlicheMaßnahmen eingeführt. Mit Wirkung vom 1. Januar 2019 wird unterbestimmten Bedingungen eine teilweise Befreiung von 80 % fürbestimmte Einkünfte, einschließlich Dividenden aus ausländischenQuellen, gewährt. Die vorstehende fiktive Steueranrechnung von80 % gilt für die Tochtergesellschaft auf Mauritius gemäß denBestandsschutzbestimmungen noch bis 30. Juni 2021.

Anwendbarkeit einer bevorzugten Behandlung vonKapitalgewinnen gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommenzwischen Indien und MauritiusIn Indien muss keine Quellensteuer auf Dividendenzahlungen andie mauritische Tochtergesellschaft entrichtet werden. Allerdingsunterliegt die in Indien ansässige Gesellschaft, die eine solcheDividende erklärt und auszahlt, der Dividend Distribution Tax aufden Betrag der ausgezahlten Dividende zum jeweils gültigen Satz.

Am 10. Mai 2016 hat die indische Steuerbehörde eine stufenweiseAbschaffung der Kapitalgewinnsteuerbefreiung unter dem DTAangekündigt. Diese Änderung, die seit 1. April 2017 in Kraft ist,bedeutet, dass Indien Rechte zur Besteuerung von Kapitalgewinnenaus der Veräußerung von Anteilen an in Indien ansässigenUnternehmen, die von einem mauritischen Unternehmen ab demApril 2017 erworben wurden, behält. Anteile, die vor dem 1. April2017 erworben wurden, sind aufgrund vonBesitzstandsbestimmungen vor den Besteuerungsrechten in Indiengemäß DTA geschützt. Während der Übergangsphase vom1. April 2017 bis zum 31. März 2019 wird der Steuersatz auf 50 %des inländischen Steuersatzes in Indien beschränkt, vorbehaltlicheiner Vorteilsbegrenzungsklausel. Die Besteuerung in Indien zumvollen inländischen Steuersatz erfolgt ab dem Geschäftsjahr 2019-2020.

Auf dieser Grundlage wird keine indische Steuer auf Kapitalgewinnefällig, die von der mauritischen Tochtergesellschaft aus ihrenindischen Anlagen realisiert wurden, die vor dem1. April 2017 erworben wurden. Es obliegt dem Ermessen desAnlageberaters, Steuerrückstellungen für eine möglicheKapitalgewinnsteuerschuld der mauritischen Tochtergesellschaft zubilden. Auch wenn Steuerrückstellungen gebildet werden, könnendiese Rückstellungen größer oder geringer als die tatsächlicheSteuerschuld der mauritischen Tochtergesellschaft sein und es istmöglich, dass die vom Anlageberater gebildetenSteuerrückstellungen nicht ausreichend sind, was eineÜberbewertung des Nettoinventarwerts des India Fund zur Folgehätte.

Die vorhergehenden Anmerkungen zu der Besteuerung basierenauf der zum Datum dieses Prospekts geltenden Rechtslage und-praxis (sofern anwendbar). Allerdings garantieren weder diemauritische Tochtergesellschaft, der India Fund noch ihre jeweiligenBerater die oben beschriebene Besteuerung. Diese unterliegt injedem Fall Änderungen der jeweiligen Gesetzgebung sowie derenAuslegung und Anwendung.

Anleger sollten im Hinblick auf ihre individuelle Steuersituation unddie steuerlichen Folgen einer Anlage in den India Fund ihre eigenenSteuerberater zu Rate zu ziehen.

Gebühren und Aufwendungen18. Der Verwaltungsgesellschaft stehen jährliche

Managementgebühren zu, die auf Basis des Nettoinventarwertsder einzelnen Fonds (vgl. Anhang E) berechnet werden.

19. Die Verwahrstelle erhält jährliche Verwahrgebühren auf derGrundlage des Wertes der Wertpapiere; diese Gebühren fallentäglich an. Zusätzlich sind Transaktionsgebühren zahlbar Diejährlichen Gebühren für die Verwahrung bewegen sich zwischen

0,0024 % bis 0,45 % des NIW pro Jahr; die Transaktionsgebührenzwischen USD 5,5 und USD 124 je Transaktion, und dieseGebühren können sich jeweils ohne vorherige Ankündigungändern. Die Höhe der Gebühren schwankt je nach dem Land, indem die Anlage getätigt wurde, und in einigen Fällen auch je nachAnlageklasse. Für Anlagen auf den Renten- und Aktienmärkten inIndustrieländern fallen Gebühren am unteren Ende dieserBandbreite an; dagegen liegen die Gebühren bei Anlagen inaufstrebenden Märkten oder Märkten der Entwicklungsländer amoberen Ende. Die Verwahrgebühren der einzelnen Fonds hängensomit von der jeweiligen Vermögenszuweisung ab.

Die Gesellschaft zahlt an die Verwaltungsgesellschaft eineAdministrationsgebühr von bis zu 0,25 % p.a. Der Verwaltungsratkann nach seinem Ermessen und nach Absprache mit derVerwaltungsgesellschaft die Höhe der Administrationsgebühren fürdie Fonds und Anteilklassen unterschiedlich festlegen. Sie fallentäglich an, werden auf der Grundlage des Nettoinventarwerts derjeweiligen Anteilklasse berechnet und werden monatlich gezahlt. Mitden Administrationsgebühren begleicht die Verwaltungsgesellschaftalle festen und variablen Betriebs- und Verwaltungskosten sowie-ausgaben, ausgenommen die Gebühren für die Verwahrstelle, denVertrieb, die Wertpapierleihe, alle Gebühren im Zusammenhang mitKreditaufnahmen (insbesondere auch alle gegebenenfalls an denDarlehensgeber zu zahlenden Bereitstellungsprovisionen) und alleRechtskosten für das Einreichen von Anträgen auf Erstattung derQuellensteuer innerhalb der Europäischen Union und außerhalbEuropas,, inklusive aller Steuern darauf und aller Steuern aufAnlage- und Unternehmensebene. Zudem sind von derGesellschaft zahlbare Steuern, wie z.B. die Zeichnungssteuer,weiterhin von der Gesellschaft zu entrichten. DieAdministrationsgebühr darf 0,25 % p.a. nicht übersteigen. Solltedies dennoch der Fall sein, trägt die Verwaltungsgesellschaft odereine andere Gesellschaft der BlackRock-Gruppe die zusätzlichenKosten und Aufwendungen. Weitere Einzelheiten sind im Abschnitt„Administrationsgebühr“ im Kapitel „Gebühren und Aufwendungen“aufgeführt.

20. Die Hauptvertriebsgesellschaft erhält:

E den Ausgabeaufschlag von bis zu 5 % des Preises fürausgegebene Anteile der Klasse A, AI, D, und DD, soweiterhoben;

E den Ausgabeaufschlag von bis zu 3 % desNettoinventarwertes der ausgegebenen Anteile der KlasseE, soweit zutreffend und erhoben;

E den Rücknahmeabschlag (CDSC);

E den aufgeschobenen Ausgabeaufschlag für Anteile derKlasse A, AI, D, DD bzw. der Klasse E;

E (zugunsten des betreffenden Fonds) die von derVerwaltungsgesellschaft erhobene Gebühr für übermäßighäufigen Umtausch der Anteile einer Klasse (vgl. Anhang BNr. 22.);

E sowie etwaige Vertriebsgebühren.

21. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Verwaltungsrat kann diekombinierte Management- und Administrationsgebühr für jedenFonds auf insgesamt bis zu 2,25 % erhöht werden. Von einersolchen Erhöhung müssen die Anteilinhaber mindestens dreiMonate im Voraus in Kenntnis gesetzt werden. Eine darüberhinausgehende Erhöhung der kombinierten Management- undAdministrationsgebühr bedarf der Zustimmung der Anteilinhaberanlässlich einer einberufenen außerordentlichen Versammlung.Von einer Erhöhung der sonstigen in diesem Prospekt genanntenGebührensätze und Kosten werden Anteilinhaber mindestenseinen Monat im Voraus informiert, es sei denn, die Satzung der

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Gesellschaft fordert die vorherige Zustimmung der Anteilinhaber; indiesem Fall beginnt die einmonatige Informationsfrist mit demZeitpunkt der Zustimmung.

22. Die Hauptvertriebsgesellschaft ist nach freiem Ermessen und ohneRückgriff gegenüber der Gesellschaft oder Kostenbelastung fürdiese berechtigt, ganz oder teilweise auf Ausgabeaufschläge zuverzichten oder Ermäßigungen auf alle einem Anleger in Bezug aufden Anteilbestand berechneten Gebühren zu gewähren(einschließlich Ermäßigungen auf Gebühren für Mitglieder desVerwaltungsrates und Angestellte der Hauptvertriebsgesellschaftund ihrer verbundenen Unternehmen innerhalb der BlackRock-Gruppe) oder diesbezügliche Rückerstattungen an ihreVertriebsgesellschaften oder bevollmächtigten Vermittler odersonstigen Beauftragten für die Zeichnung, die Rücknahme oderden Besitz von Anteilen zu zahlen.

Ermäßigungen auf die Managementgebühr oder Vertriebsgebührwerden die Höhe der Management- bzw. Vertriebsgebühr für jedenFonds wie in Anhang E angegeben nicht übersteigen und inAbhängigkeit von der jeweiligen Anteilklasse in unterschiedlicherHöhe erfolgen; beispielsweise wird die Ermäßigung für Anteile derKlasse A im Durchschnitt nicht über 45 % dieser Gebührenhinausgehen, wobei der Prozentsatz bei Anteilklassen, dieausschließlich für bestimmte Vertriebsgesellschaften verfügbar sind,höher ausfallen kann. Ermäßigungen sind nicht für alleAnteilklassen vorgesehen.

Die Bedingungen für eine Ermäßigung werden jeweils zwischen derHauptvertriebsgesellschaft und dem betreffenden Anlegervereinbart. Sofern nach den maßgeblichen Vorschriften erforderlichwird der Anleger dem dahinter stehenden Kunden den Betragdieser Ermäßigung auf die Managementgebühr offenlegen, die ervon der Hauptvertriebsgesellschaft erhält. DieVerwaltungsgesellschaft wird außerdem den Anteilinhabern aufAnfrage Einzelheiten zu den von der Hauptvertriebsgesellschaft andie bevollmächtigten Vermittler im Zusammenhang mit einemAnteilbestand gezahlten Ermäßigungen offenlegen, sofern derbevollmächtigte Vermittler im Auftrag des betreffendenAnteilinhabers handelt. Die Zahlung dieser Ermäßigungen unterliegtdem Vorbehalt, dass die Verwaltungsgesellschaft und dieHauptvertriebsgesellschaft ihre Gebühren und Honorare von derGesellschaft erhalten.

Infolge der Retail Distribution Review (RDR) der britischenAufsichtsbehörde sind weder die Verwaltungsgesellschaft noch dieHauptvertriebsgesellschaft befugt, eine erstmalige oder erneuteProvision oder Rückvergütung der jährlichen Managementgebühran berechtigte Intermediäre oder dritte Vertriebsstellen oderVermittler im Hinblick auf Zeichnungen oder Bestände von Anteilendurch bzw. von britische(n) Privatanleger(n) hinsichtlich Anlagen zuzahlen, die aus einer persönlichen Empfehlung an den Anleger abdem 31. Dezember 2012 resultieren.

23. Wird ein Fonds zu einem Zeitpunkt geschlossen, zu dem dieKosten, welche diesem Fonds vorher zugewiesen wurden, nochnicht voll abgeschrieben sind, werden dieVerwaltungsratsmitglieder beschließen, wie die ausstehendenKosten behandelt werden sollen; sie können – sofern angemessen– entscheiden, dass die ausstehenden Kosten von dembetreffenden Fonds als Liquidationskosten zu tragen sind.

24. Die Kosten für den Geschäftsbetrieb der Tochtergesellschafteinschließlich der Gebühren des mauritischen Verwalters, die aufUSD 50.000 bis 100.000 pro Jahr (ohne Auszahlungen) geschätztwerden, und die an die nicht verbundenenVerwaltungsratsmitglieder zahlbaren Vergütungen sind von derTochtergesellschaft zu tragen.

25. Die Auflegung des India Fund erfolgte nach dessen Verschmelzungmit dem Merrill Lynch Specialist Investment Funds – India Fund,

und die nicht abgeschriebenen Aufwendungen dieses Fonds inHöhe von USD 120.241,50 werden im Rahmen der Verschmelzungauf den India Fund übertragen.

Interessenkonflikte26. Die Verwaltungsgesellschaft und andere Unternehmen der

BlackRock-Gruppe sind für andere Kunden tätig. Die Unternehmender BlackRock-Gruppe, ihre Mitarbeiter und ihre anderen Kundensind Konflikten mit den Interessen der Verwaltungsgesellschaft undihrer Kunden ausgesetzt. BlackRock unterhält Grundsätze für denUmgang mit Interessenkonflikten. Es ist nicht immer möglich, dassdas Risiko einer Beeinträchtigung der Interessen des Kundenvollständig reduziert werden kann, so dass bei jeder Transaktion,die für Kunden durchgeführt wird, kein Risiko einerBeeinträchtigung seiner Interessen besteht.

Die Arten von Konfliktszenarien, aus denen sich Risiken ergeben,die BlackRock nicht mit hinreichender Sicherheit mindern kann, sindnachfolgend aufgeführt. Dieses Dokument und dieangabepflichtigen Konfliktszenarien können von Zeit zu Zeitaktualisiert werden.

27. Interessenkonflikte aus Beziehungen innerhalb der BlackRock-Gruppe und mit der PNC-Gruppe

Mitarbeitergeschäfte

Mitarbeiter der BlackRock-Gruppe können Zugang zu Informationenhinsichtlich Kundenanlagen haben, können aber auch überpersönliche Konten eigene Handelsgeschäfte tätigen. Es bestehtdas Risiko, dass ein Mitarbeiter, wenn er einen Handelsauftrag vonausreichender Größe platzieren würde, den Wert einesKundengeschäfts beeinflussen könnte. Die BlackRock-Gruppe hatGrundsätze für Mitarbeitergeschäfte eingeführt, die sicherstellensollen, dass Eigengeschäfte von Mitarbeitern im Voraus genehmigtwerden müssen.

Mitarbeiterbeziehungen

Die Mitarbeiter der BlackRock-Gruppe haben möglicherweiseBeziehungen zu den Mitarbeitern der Kunden von BlackRock oderanderen Personen, deren Interessen mit denen eines Kunden inKonflikt stehen. Die Beziehung eines solchen Mitarbeiters könntedie Entscheidungsfindung des Mitarbeiters auf Kosten derKundeninteressen beeinflussen. Die BlackRock-Gruppe verfügtüber Grundsätze für den Umgang mit Interessenkonflikten, wonachMitarbeiter alle potenziellen Konflikte melden müssen.

Wesentlicher Aktionär – PNC

Die PNC Financial Services Group, Inc. („PNC") hält 20,9 % derstimmberechtigten Stammaktien der BlackRock, Inc. EineAktionärsvereinbarung gestattet es PNC, zwei Mitglieder desVerwaltungsrates von BlackRock Inc. zu ernennen. Es besteht dasRisiko, dass PNC Unternehmen der BlackRock-Gruppe zumNachteil von Kunden unzulässig beeinflussen könnte. SowohlBlackRock Inc. als auch PNC werden unabhängig und getrenntvoneinander verwaltet und alle Geschäfte und Umsätze zwischenden beiden Unternehmen werden im Proxy Statement vonBlackRock Inc. offengelegt. Darüber hinaus muss PNC beiAbstimmungen entsprechend der Empfehlung des Verwaltungsratsvon BlackRock Inc. abstimmen, um eine unzulässigeEinflussnahme zu verhindern.

28. Interessenkonflikte der Verwaltungsgesellschaft

Provider Aladdin

Die BlackRock-Gruppe verwendet Aladdin-Software als einheitlicheTechnologieplattform für ihr gesamtes Anlageverwaltungsgeschäft.

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Anbieter von Verwahrungs- und Fondsverwaltungsdienstleistungenkönnen Provider Aladdin, eine Art der Aladdin-Software, zum Zugriffauf Daten nutzen, die vom Anlageberater und von derVerwaltungsgesellschaft verwendet werden. Jeder Dienstleistervergütet die BlackRock-Gruppe für die Nutzung von ProviderAladdin. Ein potenzieller Konflikt entsteht, wenn das Einverständniseines Dienstleisters mit der Nutzung von Provider Aladdin einenAnreiz für die Verwaltungsgesellschaft schafft, einen solchenDienstleister zu ernennen oder dessen Ernennung zu erneuern. Umdieses Risiko zu mindern, werden solche Verträge zu normalenGeschäftsbedingungen, die einem Drittvergleich standhalten,geschlossen.

Vertriebsbeziehungen

Die Hauptvertriebsgesellschaft kann Dritte für den Vertrieb unddamit verbundene Dienstleistungen bezahlen. Solche Zahlungenkönnten Anreize für Dritte schaffen, die Gesellschaft Anlegerngegenüber zu bewerben, obwohl dies nicht im besten Interesse desjeweiligen Kunden ist. Die Unternehmen der BlackRock-Gruppeerfüllen alle rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Auflagen in denRechtsordnungen, in denen solche Zahlungen geleistet werden.

Handelskosten

Handelskosten entstehen, wenn Anleger in den Fonds ein- bzw.aussteigen. Es besteht das Risiko, dass andere Kunden des Fondsdie Kosten für Ein- und Austritte tragen. Die BlackRock-Gruppeverfügt über Grundsätze und Verfahren, um Anleger vor denHandlungen anderer zu schützen, darunter Maßnahmen zumSchutz vor Verwässerung.

29. Interessenkonflikte des Anlageberaters

Provisionen und Analysen

Soweit es die anwendbaren Vorschriften zulassen (zur Klarstellung:ausgenommen Fonds, die in den Anwendungsbereich der MiFID IIfallen), können bestimmte Unternehmen der BlackRock-Gruppe, dieals Anlageberater für die Fonds tätig sind, Provisionen annehmen,die beim Handel von Aktien mit bestimmten Maklern in bestimmtenJurisdiktionen anfallen. Provisionen können neu zugewiesenwerden, um geeignete Analysedienstleistungen zu erwerben.Solche Vereinbarungen können einen Fonds gegenüber einemanderen Fonds begünstigen, da die Analysen für ein größeresKundenspektrum genutzt werden können als lediglich für dieKunden, deren Handelsaktivitäten sie finanziert haben. DieBlackRock-Gruppe verfügt über Grundsätze für die Verwendungvon Provisionen, die sicherstellen sollen, dass nur geeigneteDienstleistungen erworben und überschüssige Provisionengegebenenfalls einem geeigneten Dienstleister neu zugewiesenwerden.

Zeitliche Abfolge konkurrierender Aufträge

Bei der Bearbeitung mehrerer Aufträge für den Handel des gleichenWertpapiers in dieselbe Richtung, die genau oder in etwa zur selbenZeit erteilt wurden, ist der Anlageberater bestrebt, in fairer Weiseund kontinuierlich das bestmögliche Gesamtergebnis für jedenAuftrag zu erzielen, unter Berücksichtigung der Merkmale derAufträge, der aufsichtsrechtlichen Beschränkungen oder dervorherrschenden Marktbedingungen. Üblicherweise wird dies durchdie Zusammenlegung konkurrierender Aufträge erreicht. Es kann zuInteressenkonflikten kommen, wenn ein Händler konkurrierendeAufträge, die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, nichtzusammenlegt, oder Aufträge zusammenlegt, dieEignungsvoraussetzungen nicht erfüllen. In diesem Fall kann esden Anschein haben, dass ein Auftrag gegenüber einem anderenbevorzugt ausgeführt wurde. Bei spezifischen Handelsanweisungendes Fonds besteht möglicherweise ein Risiko, dass für einenanderen Kunden bessere Ausführungsbedingungen erzielt werden,

beispielsweise, falls der Auftrag nicht in eine Zusammenlegungaufgenommen wurde. Die BlackRock-Gruppe verfügt überGrundsätze für die Auftragsabwicklung und Grundsätze für dieZuweisung von Anlagen, die die Abfolge und Zusammenlegung vonAufträgen regeln.

Gleichzeitige Long- und Short-Positionen

Der Anlageberater kann gegenläufige Positionen (d. h. long undshort) in demselben Wertpapier zur gleichen Zeit fürunterschiedliche Kunden aufbauen, halten oder auflösen. Dies kanndie Interessen der Kunden des Anlageberaters auf der einen oderanderen Seite beeinträchtigen. Darüber hinaus könnenAnlageverwaltungsteams in der gesamten BlackRock-GruppeLong-only-Mandate und Long-short-Mandate haben; sie könneneine Short-Position in einemWertpapier in einigen Portfolioseingehen, die long in anderen Portfolios gehalten werden.Anlageentscheidungen zum Eingehen von Short-Positionen ineinem Konto können zudem Auswirkungen auf den Kurs, dieLiquidität oder die Bewertung von Long-Positionen in einemanderen Kundenkonto haben oder umgekehrt. Die BlackRock-Gruppe verfügt über Long-Short (Side by Side)-Grundsätze, umKonten fair zu behandeln.

Cross Trades - Preiskonflikt

Bei der Bearbeitung mehrerer Aufträge für dasselbe Wertpapierkann der Anlageberater den Auftrag eines Kunden zum Kauf einesWertpapiers ausführen, indem er ihn mit dem Auftrag eines anderenKunden zum Verkauf des gleichen Wertpapiers zusammenführt -eine Praxis, die als „Crossing“ bezeichnet wird. Bei einer solchenZusammenführung besteht ein Risiko, dass die Ausführung nicht imbesten Interesse jedes einzelnen Kunden erfolgt, zum Beispielwenn der Preis, zu dem ein Handelsgeschäft ausgeführt wurde,keinen fairen und angemessenen Preis darstellt. BlackRock steuertdieses Risiko durch die Implementierung einer Global CrossingPolicy, die unter anderem die Methode der Bepreisung von „CrossTrades“ festlegt.

Wesentliche, nicht öffentliche Informationen

Die Unternehmen der BlackRock-Gruppe erhalten wesentliche,nicht öffentliche Informationen in Bezug auf börsennotierteWertpapiere, in die Unternehmen der BlackRock-Gruppe imKundenauftrag investieren. Um widerrechtlichen Handel zuverhindern, errichtet die BlackRock-Gruppe Informationsbarrierenund beschränkt den Handel durch ein oder mehrere Anlageteamsfür das betreffende Wertpapier. Solche Beschränkungen könnensich negativ auf die Anlageperformance von Kundenkontenauswirken. BlackRock hat Grundsätze für Informationsbarrieren fürwesentliche, nicht öffentliche Informationen eingeführt.

Anlagebeschränkungen oder -begrenzungen von BlackRock undnahestehenden Unternehmen

Die Gesellschaft kann in ihren Anlagetätigkeiten aufgrund vonBeteiligungsgrenzen und Meldepflichten in bestimmtenRechtsordnungen beschränkt sein, die sich insgesamt auf dieKonten von Kunden der BlackRock-Gruppe beziehen. SolcheBeschränkungen können durch entgangene Anlagemöglichkeitennegative Auswirkungen auf Kunden haben. Die BlackRock-Gruppebegegnet diesem Konflikt durch die Einhaltung von Grundsätzen fürdie Anlage- und Handelszuweisung, die darauf ausgelegt sind,beschränkte Anlagemöglichkeiten im Laufe der Zeit fair und gerechtbetroffenen Konten zuzuteilen.

Anlagen in Produkte nahestehender Unternehmen

Bei der Erbringung von Anlageverwaltungsdienstleistungen füreinen Kunden kann der Anlageberater in Produkte investieren, für

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die Unternehmen der BlackRock-Gruppe im Auftrag andererKunden Dienstleistungen erbringen. BlackRock kann auchDienstleistungen empfehlen, die von BlackRock oder seinenverbundenen Unternehmen erbracht werden. Solche Aktivitätenkönnten den Umsatz von BlackRock steigern. Bei der Handhabungdieses Konflikts ist BlackRock bestrebt, Anlageleitlinien zu befolgen,und verfügt über Verhaltens- und Ethikgrundsätze.

Für Anlagen in Anteile anderer OGAW und/oder OGA, die direktoder indirekt von der Verwaltungsgesellschaft selbst oder von eineranderen Gesellschaft verwaltet werden, mit der dieVerwaltungsgesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oderBeherrschung oder durch eine wesentliche direkte oder indirekteBeteiligung von mehr als 10 % des Kapitals oder der Stimmrechteverbunden ist, dürfen der Gesellschaft bei Anlage in Anteile dieseranderen OGAW und/oder anderen OGA keine Verwaltungs-,Zeichnungs- oder Rücknahmegebühren berechnet werden.

Unternehmen der BlackRock-Gruppe, dieAnlageberatungsleistungen für die Fonds, andere OGAW und/oderandere OGA erbringen, können die Fonds durch dieseAnlagedienstleistungen, andere OGAW und/oder andere OGAveranlassen, Kapital für andere von der BlackRock-Gruppegesponserte oder verwaltete Produkte (einschließlich der Fonds)bereitzustellen.

Bezugnehmend auf Nr. 4.5 von Anhang A hat die GesellschaftBlackRock Advisors (UK) Limited als Wertpapierleihstelle bestellt,die wiederum die Erbringung ihrer Vermittlungsdienste fürWertpapierleihgeschäfte auf andere Unternehmen der BlackRock-Gruppe übertragen kann. BlackRock Advisors (UK) Limited kannnach ihrem Ermessen Wertpapierdarlehen mit spezialisiertenFinanzinstituten abschließen, die über ein hohes Rating verfügen(nachstehend „Kontrahenten“). Kontrahenten können auchverbundene Unternehmen von BlackRock Advisors (UK) Limitedsein. Die Sicherheiten werden täglich zum Marktwert bewertet undWertpapierdarlehen sind auf Verlangen rückzahlbar. BlackRockAdvisors (UK) Limited erhält eine Vergütung für die oben genanntenTätigkeiten, die von der Gesellschaft zu tragen ist. Die Vergütungdarf 37,5 % der Nettoerträge aus den oben genannten Aktivitätennicht übersteigen.

Anlagezuweisung und Rangfolge von Aufträgen

Bei der Ausführung eines Wertpapiergeschäfts im Auftrag einesKunden kann der betreffende Auftrag zusammengelegt werden undder zusammengelegte Auftrag im Rahmen mehrerer Geschäfteerfüllt werden. Geschäfte, die zusammen mit anderenKundenaufträgen ausgeführt werden, führen zu der Notwendigkeit,eine Zuweisung dieser Geschäfte vorzunehmen. Die Fähigkeit desAnlageberaters, Geschäfte einem bestimmten Kundenkontozuzuweisen, kann durch die Größe und den Preis dieser Geschäfteim Verhältnis zur Größe der von den Kunden in Auftrag gegebenenGeschäfte begrenzt werden. Ein Zuweisungsverfahren kann dazuführen, dass ein Kunde nicht in vollem Umfang den Vorteil einesGeschäftsabschlusses zum bestmöglichen Preis erhält. DerAnlageberater begegnet diesem Konflikt, indem er Grundsätze fürdie Anlage- und Handelszuweisung einhält, die darauf ausgelegt ist,die faire Behandlung aller Kundenkonten im Laufe der Zeitsicherzustellen.

Informationen über Fonds

Unternehmen der BlackRock-Gruppe können einenInformationsvorteil haben, wenn sie im Auftrag von Kundenportfoliosin eigene Fonds von BlackRock investieren. Ein solcherInformationsvorteil kann dazu führen, dass eine Gesellschaft derBlackRock-Gruppe früher im Auftrag ihres Kunden investiert, als derAnlageberater für die Gesellschaft investiert. Das Risiko derBeeinträchtigung wird durch die Anteilspreisgestaltung und

Verwässerungsschutzmaßnahmen der BlackRock-Gruppeverringert.

Side-by-Side-Management: Performancegebühr

Der Anlageberater verwaltet mehrere Kundenkonten mitunterschiedlichen Gebührenstrukturen. Es besteht ein Risiko, dasssolche Unterschiede zu einem uneinheitlichen Performanceniveaubei verschiedenen Kundenkonten mit ähnlichen Mandaten führen,indem Mitarbeitern ein Anreiz geboten wird, Konten mitPerformancegebühren gegenüber solchen mit Pauschalvergütungoder ohne Gebühren bevorzugt zu behandeln. Die Unternehmender BlackRock-Gruppe begegnen diesem Risiko durch dieVerpflichtung zur Einhaltung von Verhaltens- und Ethikgrundsätzen.

Satzungsmäßige und andere Angaben30. Exemplare der folgenden Unterlagen (gegebenenfalls samt

beglaubigter Übersetzung) sind während der üblichenGeschäftszeiten an jedemWochentag (ausgenommen Samstageund Feiertage) am eingetragenen Sitz der Gesellschaft und in denGeschäftsräumen der BlackRock (Luxembourg) S.A., 35A, avenueJ.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg erhältlich:

30.1 die Satzung der Gesellschaft; und

30.2 wesentliche zwischen der Gesellschaft und ihren Funktionsträgern(wie jeweils geändert oder ersetzt) geschlossene Verträge.

Ein Exemplar der Satzung der Gesellschaft ist unter den obengenannten Anschriften kostenlos erhältlich.

31. Anteile der Gesellschaft sind und bleiben in großem Rahmenverfügbar. Die Zielgruppe bilden sowohl die breite Öffentlichkeit alsauch institutionelle Anleger. Anteile an der Gesellschaft werdenentsprechend großflächig und in der Form vermarktet und zurVerfügung gestellt, die erforderlich ist, um die beabsichtigtenZielanleger zu erreichen.

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Anhang D – Vertriebsberechtigungen

Dieser Prospekt stellt weder ein Angebot bzw. eine Aufforderung zurZeichnung von Anteilen dar noch darf er zum Zwecke einesAngebots bzw. einer Aufforderung zur Zeichnung von Anteilendurch eine Person verwendet werden: (i) in einer Rechtsordnung, inder ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung nichtzulässig ist, oder (ii) in einer Rechtsordnung, in der eine Person, dieein solches Angebot oder eine solche Aufforderung macht, hierzunicht qualifiziert ist, oder (iii) gegenüber Personen, gegenüber denenein solches Angebot oder eine solche Aufforderung ungesetzlich ist.Die Verteilung dieses Prospekts sowie das Angebot zur Zeichnungvon Anteilen kann in bestimmten, unten nicht aufgeführtenRechtsordnungen beschränkt sein. Deshalb obliegt es denPersonen, die in den Besitz dieses Prospekts gelangen, sich überdie jeweiligen Beschränkungen im Hinblick auf die Zeichnung oderden Verkauf von Anteilen und die Verteilung dieses Prospektsgemäß den Gesetzen und Vorschriften der unten nicht aufgeführtenRechtsordnungen in Verbindung mit einem Antrag auf Zeichnungvon Anteilen an der Gesellschaft zu informieren und diese zubeachten; dies schließt auch das Einholen erforderlicherbehördlicher oder sonstiger Genehmigungen sowie die Beachtungsonstiger in diesen Rechtsordnungen vorgeschriebenerFormalitäten ein. In bestimmten Rechtsordnungen wurden undwerden von der Gesellschaft keine der für einen öffentlichen Vertriebder Anteile erforderlichen Handlungen vorgenommen, noch wurdensolche Handlungen im Hinblick auf den Besitz oder die Verteilungdieses Prospekts in anderen als den Rechtsordnungenvorgenommen, in denen Handlungen zu diesem Zweckevorgeschrieben sind. Die nachfolgenden Angaben dienenausschließlich der allgemeinen Information, und es obliegtpotenziellen Anlegern, sich über die jeweils anwendbarenWertpapiergesetze und Bestimmungen zu informieren und diese zubeachten.

AustralienAnleger müssen diesen Prospekt bzw. alle anderen Verkaufsunterlagenlesen, bevor sie sich zum Erwerb von Anteilen an der Gesellschaftentschließen. Die Gesellschaft, die diesen Prospekt herausgibt, hat keineErlaubnis zur Erbringung von Beratungsdiensten über Finanzprodukte inAustralien im Sinne des australischen Corporations Act von 2001 (Cth).

Anlagen in die Gesellschaft sind für Privatanleger (retail clients) im Sinnedes Corporations Act von 2001 (Cth) nicht verfügbar, so dass es keineProduktinformation oder Regelungen zum Rücktrittsrecht (cooling offregime) für die Gesellschaft gibt.

Es wird darauf hingewiesen, dass

E eine Anlage in die Gesellschaft Anlagerisiken unterliegen kann; hierzugehören mögliche Verzögerungen bei der Rückzahlung sowie Verlustdes Ertrags und des angelegten Kapitals; und

E dass, soweit in diesem Prospekt nicht abweichend ausgeführt, seitensder Gesellschaft keine Garantie bezüglich des Erfolgs derGesellschaft oder der Erzielung bestimmter Ertragssätze oderRenditen in Bezug auf Erträge oder das Kapital gegeben wird.

Durch die Anlage in die Gesellschaft bestätigen Sie, dass Sie dievorstehenden Informationen gelesen und verstanden haben.

BahrainBei Fragen zum Inhalt dieses Prospekts sollten sich Anleger an einenunabhängigen fachkundigen Finanzberater wenden. Alle Anlagen sind mitunterschiedlich hohen Risiken verbunden, und der Wert einer Anlagekann steigen, aber auch fallen. Investitionen in diesen Organismus fürgemeinsame Anlagen gelten nicht als Einlagen und fallen daher nichtunter das Einlagensicherungssystem des Königreichs Bahrain. DieTatsache, dass dieser Organismus für gemeinsame Anlagen von derZentralbank von Bahrain (CBB) genehmigt wurde, bedeutet nicht, dassdie CBB die Verantwortung für die Wertentwicklung der Anlagen oder für

die Richtigkeit der Angaben oder Darstellungen des Betreibers desOrganismus für gemeinsame Anlagen übernimmt. Die Zentralbank vonBahrain und die Börse von Bahrain haften nicht für die Richtigkeit und dieVollständigkeit der in diesem Dokument enthaltenen Angaben undInformationen und lehnen ausdrücklich jede Haftung für Verluste ab, diedurch das Vertrauen auf die Gesamtheit oder einen Teil der Inhalte diesesDokuments entstehen.

BelgienDie Gesellschaft wurde bei der Finanzdienstleistungs- undMarktaufsichtsbehörde gemäß Artikel 154 des Gesetzes vom 3. August2012 über bestimmte Formen der gemeinsamen Verwaltung vonAnlageportfolios registriert. Der Prospekt der BlackRock Global Funds (inEnglisch und Französisch), die wesentlichen Anlegerinformationen (inEnglisch, Französisch und Niederländisch), die Satzung (in Englisch) undder letzte Jahres- bzw. Halbjahresbericht (in Englisch) sind auf Anfragekostenlos bei der belgischen Zahlstelle (J.P. Morgan Chase Bank,Brussels Branch, 1 Boulevard du Roi Albert II, B-1210 Brüssel, Belgien)erhältlich.

BruneiDieser Prospekt bezieht sich auf einen Organismus für gemeinsameAnlagen, der keiner Regulierung durch die Autoriti Monetary BruneiDarussalam (die „Behörde“) unterliegt. Die Behörde ist nicht für diePrüfung eines Prospekts oder anderer Dokumente im Zusammenhang mitdiesem Organismus für gemeinsame Anlagen verantwortlich. DieBehörde hat diesen Prospekt oder andere zugehörige Dokumente nichtgenehmigt und keine Maßnahmen ergriffen, um die Informationen indiesem Prospekt zu prüfen, und übernimmt folglich keine Verantwortungdafür. Die Anteile, auf die sich dieser Prospekt bezieht, können illiquidesein oder Beschränkungen bezüglich ihres Weiterverkaufs unterliegen.Potenzielle Käufer sollten die Anteile einer sorgfältigen Prüfungunterziehen. Bei Fragen zum Inhalt dieses Prospekts sollten Anlegereinen zugelassenen Finanzberater zu Rate ziehen.

Die Hauptvertriebsgesellschaft hat lokale Vertriebsgesellschaften für denVertrieb der Anteile an der Gesellschaft in Brunei bestellt. DieseVertriebsgesellschaften in Brunei verfügen über Kapitalmarktlizenzen zumVertrieb von Anteilen an der Gesellschaft gemäß Paragraph 156 derSecurities Market Order 2013. Anteile der Gesellschaft dürfen in Bruneinur öffentlich von einer Person oder einem Unternehmen vertriebenwerden, die bzw. das über eine Lizenz zum Verkauf von Anlagen oderProdukten gemäß der Securities Market Order 2013 verfügt.

DänemarkDer Gesellschaft wurde vom dänischen zentralen Aufsichtsamt für dasKredit- und Versicherungswesen (Finanstilsynet) in Übereinstimmung mitParagraph 18 des dänischen Gesetzes über Investmentgesellschaftenetc. (Consolidation Act no. 333 vom 20. März 2013) die Genehmigungzum Vertrieb der Anteile an Privatanleger und professionelle Anleger inDänemark erteilt. Die KIIDs (wesentlichen Anlegerinformationen) derFonds, die für den Vertrieb in Dänemark zugelassen sind, stehen aufDänisch zur Verfügung.

DeutschlandDie Gesellschaft hat ihre Absicht, bestimmte Fonds in der BundesrepublikDeutschland zu vertreiben, der Bundesanstalt fürFinanzdienstleistungsaufsicht nach § 310 Kapitalanlagegesetzbuchangezeigt. Die deutschsprachige Ausgabe dieses Prospekts enthältzusätzliche Informationen für Anleger in der Bundesrepublik Deutschland.

Dubai International Financial Centre (DIFC)Dieser Prospekt bezieht sich auf einen Fonds, der nicht Gegenstand einerRegulierung oder Genehmigung durch die Dubai Financial ServicesAuthority (Finanzaufsichtsbehörde, DFSA) ist. Die DFSA ist für diePrüfung oder Bestätigung von Prospekten oder anderen Dokumenten imZusammenhang mit diesem Fonds nicht verantwortlich.Dementsprechend hat die DFSA diesen Prospekt oder andere zugehörigeDokumente nicht genehmigt und keine Schritte unternommen, um dieInformationen in diesem Prospekt zu überprüfen, und übernimmt folglichkeine Verantwortung dafür. Die Anteile, auf die sich der Prospekt bezieht,

Anhang D

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können illiquide sein und/oder Einschränkungen im Hinblick auf ihrenWeiterverkauf unterliegen. Kaufinteressenten sollten eigeneSorgfaltsprüfungen der Anteile durchführen. Bei Fragen zum Inhalt diesesDokuments sollten Anleger einen zugelassenen Finanzberaterkonsultieren. Dieser Prospekt kann im DIFC und vom DIFC aus von derBlackRock Advisors (UK) Limited – Dubai Branch, die von der DubaiFinancial Services Authority („DFSA“) reguliert wird, an professionelleKunden verteilt werden. Sofern sich der Prospekt oder ein darinbeschriebener Fonds an „professionelle Kunden“ richtet, sollten sich keineanderen Personen auf die darin enthaltenen Informationen verlassen.

FinnlandDie Gesellschaft hat bei der Finanzaufsichtsbehörde eine Anzeige inÜbereinstimmung mit Section 127 des finnischen Gesetzes (29.1.1999/48) über Investmentfonds für gemeinsame Anlagen (Act on CommonFunds) in der jeweils gültigen Fassung eingereicht und ist gemäßBestätigung der Finanzaufsichtsbehörde zum öffentlichen Vertrieb ihrerAnteile in Finnland zugelassen. Bestimmte Informationen und Unterlagen,die die Gesellschaft nach Luxemburger Recht in Luxemburg zuveröffentlichen hat, werden von der Gesellschaft in die finnische Spracheübersetzt und sind für Anleger in Finnland bei den Geschäftsstellen der fürFinnland bestellten Vertriebsgesellschaften erhältlich.

FrankreichDie Gesellschaft wurde von der französischenFinanzdienstleistungsaufsicht „Autorité des Marchés Financiers” („AMF”)zum öffentlichen Vertrieb bestimmter Fonds in Frankreich zugelassen. Diezentrale Korrespondenzstelle in Frankreich ist CACEIS Bank. DieserProspekt ist ebenfalls in französischer Sprache mit den zusätzlichenInformationen für französische Anleger erhältlich. Diese zusätzlichenInformationen für französische Anleger sollten in Verbindung mit diesemProspekt gelesen werden. Unterlagen über die Gesellschaft liegen in denGeschäftsstellen der CACEIS Bank mit eingetragenem Sitz unter derAdresse 1/3, place Valhubert, F-75013 Paris, Frankreich zurEinsichtnahme während der üblichen Geschäftszeiten aus. Exemplaredieser Unterlagen sind ebenfalls dort erhältlich.

Anleger werden darauf hingewiesen, dass der European Fund, derEuropean Value Fund, der European Special Situations Fund, der Euro-Markets Fund und der European Focus Fund in Frankreich alsAnlageprodukte im Rahmen von Aktiensparplänen („plan d’épargne enactions“, kurz „PEA“) zugelassen sind. In diesem Zusammenhang sichertdie Gesellschaft gemäß Paragraf 91 Abschnitt L im Anhang II desfranzösischen Steuergesetzes zu, dass die oben genannten Fondsjederzeit mindestens 75 % ihres Vermögens in Wertpapieren oderRechten anlegen, die in den Paragrafen L.221-31 ((a) oder (b)) desfranzösischen Währungs- und Finanzgesetzbuches aufgeführt sind.

Die Zulässigkeit dieser Fonds im Rahm von PEA basiert nach bestemWissen der Gesellschaft auf dem zum Datum dieses Anhangs inFrankreich geltenden Steuerrecht und der geltenden Steuerpraxis. DasSteuerrecht und die Steuerpraxis können sich von Zeit zu Zeit ändern, sodass Fonds, die derzeit im Rahmen eines PEA zulässig sind, diesenStatus künftig möglicherweise verlieren können. Zudem können die Fondsihre Zulässigkeit im Rahmen von PEA aufgrund von Änderungenverlieren, die ihr Anlageuniversum oder ihre Benchmark betreffen. Indiesem Fall werden Anleger darüber mittels einer Mitteilung auf derWebsite der Gesellschaft informiert. Anleger sollten in solchen Fällen denRat eines Steuer- und Finanzberaters einholen.

GibraltarDie Gesellschaft ist ein OGAW-konformer Fonds, der von der FinancialServices Commission von Gibraltar gemäß Abschnitt 34 und 35 desFinancial Services (Collective Investment Schemes) Act 2011 als OGAWanerkannt wurde und die Anforderungen der Financial Services(Collective Investment Schemes) Regulations 2011 für die Anerkennungsolcher Organismen in Gibraltar erfüllt. Aufgrund dieser Anerkennungdurch die Gibraltar Financial Services Commission darf die Gesellschaftihre Anteile in Gibraltar vertreiben.

GriechenlandDie Gesellschaft hat vom griechischen Kapitalmarktausschuss dieGenehmigung gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 4099/2012erhalten, ihre Anteile in Griechenland zu registrieren und zu vertreiben.Dieser Prospekt ist in der griechischen Übersetzung erhältlich. Es wirddarauf hingewiesen, dass die maßgeblichen Regelungen den Hinweisenthalten, dass „offene SICAV-Fonds keine garantierten Erträgeaufweisen und dass die Wertentwicklung in der Vergangenheit keineGarantie für die künftige Wertentwicklung ist“.

HongkongDie Gesellschaft ist als Organismus für gemeinsame Anlagen von derSFC zugelassen. Bei dieser Zulassung handelt es sich weder um eineEmpfehlung oder Befürwortung der Gesellschaft noch um eine Garantiefür die wirtschaftlichen Vorteile der Gesellschaft oder ihrerWertentwicklung. Die Zulassung bedeutet auch nicht, dass dieGesellschaft für jeden Anleger geeignet ist und kann nicht als Bestätigungfür die Geeignetheit für einen bestimmten Anleger oder eine Klasse vonAnlegern ausgelegt werden. Dieser Prospekt ist für in Hongkongansässige Anleger sowohl in englischer als auch in chinesischer Spracheerhältlich. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht alle Fonds in Hongkongöffentlich vertrieben werden, und Anleger sollten diesen Prospekt imZusammenhang mit den Hinweisen für in Hongkong ansässige Anleger(Information for Residents of Hong Kong – „IRHK“) und den Product KeyFacts Statements des Fonds lesen, welche zusätzliche Informationen fürin Hongkong ansässige Anleger enthalten. Der Vertreter der Gesellschaftin Hongkong ist die BAMNA.

IrlandDie Verwaltungsgesellschaft hat der irischen Zentralbank ihre Absichtangezeigt, Anteile bestimmter Fonds in Irland öffentlich zu vertreiben. DieBlackrock Investment Management (Dublin) Limited erfüllt die Aufgabendes Facility Agent in Irland. Die Dokumentation bezüglich der Gesellschaftkann zu den üblichen Geschäftszeiten unter der Adresse 1st Floor, 2Ballsbridge Park, Ballsbridge, Dublin 4, D04 YW83 eingesehen werdenund es können bei Bedarf Kopien der Dokumentation angefordert werden.Die Blackrock Investment Management (Dublin) Limited leitet außerdemjeden Antrag auf Rückzahlung oder Dividendenauszahlung sowieBeschwerden im Zusammenhang mit der Gesellschaft an dieTransferstelle weiter.

IslandDie Gesellschaft hat die isländische Finanzaufsicht (Fjarmalaeftirlitid) imEinklang mit den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 128/2011 überOrganismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) und überInvestmentfonds sowie Investmentfonds für institutionelle Anlegerbetreffend das Angebot ausländischer OGAW-Fonds zum Verkauf inIsland informiert. Aufgrund einer Bestätigung der isländischenFinanzaufsicht können die folgenden Fonds in Island zum Verkaufangeboten werden.

Asian Dragon FundEmerging Markets Local Currency Bond FundGlobal Allocation FundGlobal Long-Horizon Equity FundSustainable Energy FundPacific Equity FundWorld Gold FundEuro-Markets FundEmerging Europe FundEmerging Markets FundUS Dollar Reserve FundGlobal High Yield Bond FundWorld Healthscience FundWorld Financials FundEuropean FundJapan Small and Midcap Opportunities FundUS Growth FundContinental European Flexible FundGlobal Dynamic Equity FundEuro Short Duration Bond FundEuro Bond Fund

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Global Government Bond FundWorld Bond FundUS Government Mortgage Fund

Gemäß Artikel 13 e des Gesetzes Nr. 87/1992 (in der Fassung vonGesetz Nr. 127/2011) dürfen isländische Anleger nicht mehr inWertpapiere, Anteile von OGAW und/oder Investmentfonds,Geldmarktinstrumente oder sonstige übertragbare Finanzinstrumenteanlegen, die in einer anderen Währung als isländischen Kronen (ISK)denominiert sind. Personen, die vor dem 28. November 2008 in dieseFinanzinstrumente angelegt haben, sind jedoch zur Wiederanlageberechtigt. Anleger können eine Befreiung von diesen Bestimmungenbeantragen.

Die örtliche Vertriebsstelle in Island ist im Einklang mit dem Gesetz Nr.128/2011 über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere(OGAW) und Investmentfonds sowie Investmentfonds für institutionelleAnleger in seiner jeweils geltenden Fassung für die Bereitstellung allernotwendigen Informationen an Privatanleger in Island verantwortlich.

ItalienDie Gesellschaft hat die Absicht angezeigt, bestimmte Fonds in Italiennach Maßgabe des Artikels 42 der Gesetzesverordnung Nr. 58 vom24. Februar 1998 sowie der einschlägigen Ausführungsverordnungen zuvertreiben. Die Fonds können nur durch beauftragteVertriebsgesellschaften angeboten werden, die auf dem Deckblatt desZeichnungsformulars für italienische Anleger aufgeführt sind, und dasAngebot der Fonds kann nur gemäß den dort beschriebenenVorgehensweisen erfolgen. In Italien können zusätzliche Aufwendungender italienischen Zahlstelle(n) oder anderer mit der Durchführung vonAnteiltransaktionen betrauten Stellen für die und im Auftrag deritalienischen Anteilinhaber (z.B. die Kosten im Zusammenhang mit demDevisenhandel und als Mittler bei der Abwicklung von Zahlungen) denbetreffenden Anteilinhabern unmittelbar in Rechnung gestellt werden.Nähere Angaben zu solchen etwaigen zusätzlichen Aufwendungenenthält das Zeichnungsformular für Anleger in Italien. Anleger in Italienkönnen die italienische Zahlstelle mit einem spezifischen Mandatbetrauen und sie bevollmächtigen, im eigenen Namen und im Auftrag desjeweiligen Anlegers zu handeln. Im Rahmen dieses Mandats wird dieitalienische Zahlstelle im eigenen Namen und im Auftrag der Anleger inItalien (i) der Gesellschaft Zeichnungs-/Rücknahme-/Umtauschaufträge ingesammelter Form übermitteln, (ii) als Inhaber der Anteile imAnteilregister der Gesellschaft eingetragen sein und (iii) sonstigeadministrative Aufgaben im Rahmen des Investment-Vertragesübernehmen.

Weitere Einzelheiten zu diesem Mandat sind im Zeichnungsantrag fürItalien ausgeführt. In Italien können Anleger möglicherweise Anteile überSparpläne (Regular Savings Plans) erwerben. Im Rahmen dieserSparpläne ist es ggf. auch möglich, Anteile in bestimmten zeitlichenAbständen/regelmäßig zurückzugeben bzw. umzutauschen. Einzelheitenzu den angebotenen Möglichkeiten in Bezug auf Sparpläne sind imZeichnungsantrag für Italien ausgeführt.

JerseyDie Verteilung dieses Prospekts und die Ausgabe von Anteilen derGesellschaft zur Aufbringung von Geldmitteln in Jersey ist von der JerseyFinancial Services Commission (die „Kommission”) des Staates Jerseygemäß der abgeänderten Control of Borrowing (Jersey) Order von 1958genehmigt worden. Die Kommission ist gemäß dem Control of Borrowing-Gesetz (Jersey) von 1947 in der jeweiligen Fassung gegenHaftungsansprüche aus der Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetzgeschützt.

KanadaDie Anteile sind weder gegenwärtig noch künftig zum öffentlichen Vertriebin Kanada zugelassen, da kein Prospekt des Fonds bei einerWertpapieraufsichtsbehörde oder sonstigen Aufsichtsbehörde Kanadas,einer kanadischen Provinz oder eines kanadischen Territoriums registriertwurde. Dieser Prospekt stellt keine Werbung oder eine sonstige Initiativezur Förderung des öffentlichen Vertriebs der Anteile in Kanada dar und ist

keinesfalls als solche auszulegen. Ein Gebietsansässiger Kanadas istnicht berechtigt, Anteile zu kaufen oder eine Anteilsübertragunganzunehmen, es sei denn, er ist hierzu nach dem geltenden RechtKanadas oder seiner Provinzen berechtigt.

KatarDie Anteile werden ausschließlich einer beschränkten Zahl von Anlegernangeboten, die willens und in der Lage sind, die mit einer Anlage in diesenAnteilen verbundenen Risiken unabhängig zu prüfen. Der Prospekt stelltkein öffentliches Angebot dar und richtet sich nur an den genanntenEmpfänger. Er darf nicht an andere Personen weitergegeben oder diesengezeigt werden (außer Mitarbeitern, Vertretern oder Beratern imZusammenhang mit der Prüfung des Prospekts durch den Empfänger).Der Fonds wurde und wird nicht von der Qatar Central Bank oder gemäßden Gesetzen des Staates Katar registriert. In Ihrer Jurisdiktion wird keineTransaktion abgeschlossen, und Anfragen bezüglich der Anteile sind andie Gesellschaft zu richten.

KoreaZum Vertrieb und Angebot ihrer Anteile beim Publikum in Südkorea wurdedie Gesellschaft bei der koreanischen Finanzdienstleistungskommissionregistriert und wurde die Erklärung zur Registrierung (gemäß Definition imFinanzdienstleistungs- und Kapitalmarktgesetz Koreas) im Einklang mitden Bestimmungen dieses Gesetzes bei derFinanzdienstleistungskommission eingereicht.

Anteile der Gesellschaft dürfen weder in Südkorea noch einer in Südkoreaansässigen Person direkt oder indirekt angeboten, verkauft oder geliefertoder einer Person zumWeitervertrieb oder Wiederverkauf angebotenoder verkauft werden, außer im Rahmen der geltendenRechtsvorschriften Südkoreas. Darüber hinaus dürfen Anteile derGesellschaft nicht an in Südkorea ansässige Personen weiterveräußertwerden, es sei denn, der Käufer der Anteile der Gesellschaft erfüllt alleeinschlägigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen (einschließlich derbehördlichen Genehmigung nach dem Devisentransaktionsgesetz undden nachgeordneten Erlassen und Verordnungen) im Zusammenhang mitdem Kauf der Anteile der Gesellschaft.

Den Empfängern dieses Prospekts wird empfohlen, ein etwaiges Angebotgenau zu prüfen und sich über die mit einem Kauf und den mit einersolchen Anlage verbundenen Risiken unabhängig fachkundig beraten zulassen.

Königreich Saudi-Arabien (KSA)Dieses Dokument darf im Königreich Saudi-Arabien ausschließlich an diePersonen verteilt werden, die nach den Bestimmungen für das Angebotvon Wertpapieren (Offers of Securities Regulations) derKapitalmarktbehörde (Capital Market Authority) zugelassen sind. DieKapitalmarktbehörde übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder dieVollständigkeit dieses Dokuments und lehnt ausdrücklich jede Haftung fürVerluste ab, die aufgrund eines Teils dieses Dokuments oder imVertrauen darauf entstehen. Kaufinteressenten der mit diesem Dokumentangebotenen Wertpapiere sollten eigene Sorgfaltsprüfungen derRichtigkeit der Informationen über die Wertpapiere vornehmen. BeiFragen zum Inhalt dieses Dokuments sollten Anleger einen zugelassenenFinanzberater konsultieren.

KuwaitDieser Prospekt ist nicht für die allgemeine Verbreitung in derÖffentlichkeit in Kuwait bestimmt. Die Gesellschaft hat keine Berechtigungfür Angebote von der Kuwait Capital Markets Authority(Kapitalmarktbehörde) oder anderen zuständigen staatlichen Stellenerhalten. Daher ist das Angebot der Gesellschaft in Kuwait im Rahmenvon Privatplatzierungen oder öffentlichen Angeboten gemäß Gesetz Nr. 7von 2010 und den dazu erlassenen Verordnungen (in der jeweils gültigenFassung) beschränkt. Eine Privatplatzierung oder ein öffentliches Angebotder Gesellschaft findet in Kuwait nicht statt, und eine Vereinbarung überden Verkauf der Gesellschaft wird in Kuwait nicht abgeschlossen. InKuwait werden keine Vertriebs-, Angebots- oder Anreizmaßnahmen fürdas Angebot oder den Vertrieb der Gesellschaft durchgeführt.

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MacauDie Finanzaufsichtsbehörde von Macau (Autoridade Monetaria DeMacau) hat der Gesellschaft die Genehmigung erteilt, bestimmte, inMacau gemäß Artikel 61 und 62 des Gesetzerlasses Nr. 83/99/M vom 22.November 1999 registrierte Fonds zu vermarkten und zu vertreiben. Einesolche Vermarktung bzw. ein solcher Vertrieb erfolgt über bei derFinanzaufsichtsbehörde von Macau ordnungsgemäß lizenzierte undzugelassene Vertriebsgesellschaften. Der vorliegende Prospekt steht inMacau ansässigen Personen in Englisch und Chinesisch zur Verfügung.

NiederlandeIn Übereinstimmung mit der EG-Richtlinie 2009/65/EG über Organismenfür gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW), die im Rahmen desniederländischen Finanzaufsichtsgesetzes („Wet op het financieeltoezicht”) umgesetzt wurde, ist die Gesellschaft befugt, ihre Anteile in denNiederlanden öffentlich zum Verkauf anzubieten. Eine niederländischeÜbersetzung der KIIDs (wesentlichen Anlegerinformationen) sowie alleInformationen und Dokumente, die von der Gesellschaft nachLuxemburger Recht in Luxemburg veröffentlicht werden müssen, sind beiBlackRock Investment Management (UK) Limited, NiederlassungAmsterdam, verfügbar.

NorwegenDie Gesellschaft hat gegenüber der Finanzaufsichtsbehörde vonNorwegen (Finanstilsynet) gemäß demWertpapierfondsgesetz eineAnzeige abgegeben. Kraft eines Bestätigungsschreibens dernorwegischen Finanzaufsichtsbehörde vom 5. März 2001 ist dieGesellschaft berechtigt, ihre Anteile in Norwegen zu vertreiben und zuveräußern.

OmanDie in diesem Prospekt enthaltenen Angaben stellen kein öffentlichesAngebot von Wertpapieren im Sultanat Oman im Sinne des CommercialCompanies Law von Oman (königlicher Erlass 4/74) oder des CapitalMarket Law von Oman (königlicher Erlass 80/98) dar. Aufgrund der durchdie Ausführungsbestimmungen zum Capital Market Law von der CapitalMarket Authority („CMA“) des Sultanats Oman erlassenen rechtlichenBeschränkungen steht dieser Prospekt nur Privatpersonen undUnternehmen zur Verfügung, bei denen es sich um „SophisticatedInvestors“ im Sinne von Artikel 139 der Ausführungsbestimmungen zumCapital Market Law handelt. Die CMA haftet nicht für die Richtigkeit oderAngemessenheit der Angaben in diesem Prospekt oder für dieFeststellung, ob ein gemäß diesem Prospekt angebotenes Wertpapier füreinen potenziellen Anleger geeignet ist. Die CMA übernimmt darüberhinaus keine Haftung für Schäden oder Verluste, die im Vertrauen aufdiesen Prospekt entstehen.

ÖsterreichDie Gesellschaft hat die Absicht, Kapitalanlagefondsanteile in Österreichzu vertreiben, der Finanzmarktaufsichtsbehörde gemäß § 140 Abs. 1Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011) angezeigt. Dieser Prospekt istin englischer Sprache verfügbar, die zusätzliche Informationen fürösterreichische Anleger enthält. Darüber hinaus sind auch die KIIDs(wesentlichen Anlegerinformationen) in deutscher Sprache erhältlich.

PeruDie Anteile der Gesellschaft werden in Peru weder bei derSuperintendencia del Mercado de Valores (SMV) noch gemäß derDecreto Legislativo 862: Texto Unico Ordenado de la Ley del Mercado deValores (in der jeweils gültigen Fassung) registriert. Zudem hat die SMVdie institutionellen Anlegern bereitgestellten Angaben nicht geprüft. DieAnteile der Gesellschaft dürfen nur institutionellen Anlegern im Rahmeneiner Privatplatzierung angeboten und an diese verkauft werden. In Peruhat die Gesellschaft bestimmte Fonds bei der Superintendencia deBanca, Seguros y AFP (Banken- und Börsenaufsicht) nach Maßgabe desDecreto Supremo 054-97-EF Texto Unico Ordenado de la Ley delSistema Privado del Fondo de Pensiones in seiner geänderten Fassungund gemäß dessen Vorschriften und Verordnungen registriert.Demgemäß können private peruanische Pensionsfondsmanager (AFP)Anteile dieser registrierten Fonds kaufen.

PolenDie Gesellschaft hat die polnische Finanzaufsichtsbehörde (KomisjaNadzoru Finansowego) über ihre Absicht unterrichtet, ihre Anteile in Polengemäß Artikel 253 eines Gesetzes über Investmentfonds und dieVerwaltung alternativer Investmentfonds vom 27. Mai 2004 (Dz. U.2016,1896 in der geltenden Fassung) zu vertreiben.). Zu diesem Zweckhat die Gesellschaft in Polen eine Repräsentanten- und Zahlstelleeingerichtet. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staates, indem sich der Geschäftssitz der Gesellschaft befindet, müssen dervorliegende Prospekt und die KIIDs (wesentlichen Anlegerinformationen)sowie andere Unterlagen und Informationen in polnischer Sprache zurVerfügung stehen. In Polen vertreibt die Gesellschaft ihre Anteileausschließlich über autorisierte Vertriebsgesellschaften.

PortugalIn Portugal wurde der Kommission für den Wertpapierhandel (Comissãodo Mercado dos Valores Mobiliários) in Übereinstimmung mit der EG-Richtlinie 2009/65/EG über Organismen für gemeinsame Anlagen inWertpapieren (OGAW), umgesetzt in Portugal durch dieRechtsverordnung 63-A/2013 vom 10. Mai, die Absicht zum Vertriebbestimmter Fonds (gemäß der Fondsliste im entsprechendenNotifizierungsverfahren) durch verschiedene Vertriebsgesellschaftenangezeigt, mit denen die HauptvertriebsgesellschaftVertriebsvereinbarungen geschlossen hat.

Republik SüdafrikaDieser Prospekt ist nicht als Angebot, Einladung oder Aufforderung einerPerson an Mitglieder der Öffentlichkeit gedacht und stellt kein Angebot,keine Einladung und keine Aufforderung einer Person an Mitglieder derÖffentlichkeit zur Anlage in oder zum Erwerb von Anteilen derGesellschaft dar. Dieser Prospekt ist kein Angebot im Sinne von Chapter4 des Companies Act von 2008. Dementsprechend stellt dieser Prospektkeinen nach dem Companies Act erstellten und registrierten Prospekt darund ist nicht als solcher gedacht. Der Fonds ist ein ausländischerOrganismus für gemeinsame Anlagen im Sinne von Section 65 desCollective Investment Schemes Control Act von 2002 und ist nicht gemäßdiesem Gesetz zugelassen.

SingapurBestimmte Teilfonds der Gesellschaft (die „beschränkten Teilfonds“)wurden in die Liste der beschränkten Anlageorganismen aufgenommen,die von der Finanzdienstleistungsaufsicht Singapurs (Monetary Authorityof Singapore – „MAS“) im Hinblick auf das eingeschränkte Angebot inSingapur im Einklang mit Section 305 des Securities and Futures Act,Chapter 289 („SFA“) geführt wird; diese Liste steht unterhttps://masnetsvc2.mas.gov.sg/cisnetportal/jsp/ list.jsp zur Verfügung.

Darüber hinaus wurden bestimmte Teilfonds der Gesellschaft (daruntereinige der beschränkten Teilfonds) in Singapur zum Vertrieb anPrivatanleger zugelassen (die „zugelassenen Teilfonds“). Eine Liste derTeilfonds, bei denen es sich um zugelassene Teilfonds handelt, findet sichim Prospekt für Singapur (der von der MAS genehmigt wurde) für dasAngebot der zugelassenen Teilfonds gegenüber Privatanlegern. Dergenehmigte Prospekt für Singapur ist bei den jeweils bestelltenVertriebsgesellschaften erhältlich.

Ein beschränktes Angebot bzw. eine beschränkte Aufforderung zumErwerb der Anteile (die „Anteile“) jedes beschränkten Teilfonds istGegenstand dieses Prospekts. Mit Ausnahme der beschränktenTeilfonds, die auch zugelassene Teilfonds sind, sind die beschränktenTeilfonds von der MAS weder genehmigt noch zugelassen, und dieAnteile dürfen Privatanlegern in Singapur nicht angeboten werden. Eingleichzeitiges beschränktes Angebot von Anteilen an jedemzugelassenen Teilfonds erfolgt gemäß und unter Berufung auf Abschnitt304 und/oder 305 des SFA (einschließlich Unterabschnitt 305(3)(c)).DieAnteile der beschränkten Teilfonds sind Kapitalmarktprodukte, bei denenes sich nicht um vorgeschrie-bene Kapitalmarktprodukte („prescribedcapital markets“ gemäß der Definition in den Securities and Futures(Capital Markets Products) Regulations 2018) und spezifizierteAnlageprodukte („Specified Investment Products“ gemäß der Definition inder MAS-Mitteilung SFA 04-N12: Notice on the Sale of Investment

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Products und MAS-Mitteilung FAA-N16: Notice on Recommendations onInvestment Products) handelt.

Ein Angebot oder eine Aufforderung zum Erwerb von Anteilen derbeschränkten Teilfonds untersteht der Aufsicht durch die CSSF gemäßdem Luxemburger Gesetz vom 17. Dezember 2010 über Organismen fürgemeinsame Anlagen in der jeweils geänderten oder ergänzten Fassung.Die Kontaktangaben der CSSF in Luxemburg lauten: Telefon: +352 26-251-1 (Zentrale) Fax: +352 26-251-601. The Bank of New York MellonSA/NV, Luxembourg Branch untersteht als Verwahrer der beschränktenTeilfonds der Aufsicht durch die CSSF. Die Politik jedes einzelnenbeschränkten Teilfonds und der Verwaltungsgesellschaft sieht vor, keineNebenabreden einzugehen, die eine andere bzw. bevorzugte Behandlungbestimmter Anlageklassen oder Anleger zur Folge hätten, soweit indiesem Prospekt nicht anders angegeben. Anleger aus Singapur erhaltenInformationen über die Wertentwicklung der beschränkten Teilfonds beiBlackRock (Singapore) Limited, Telefon: +65 6411-3000. Sonstige vonder Finanzdienstleistungsaufsicht Singapurs geforderte Angaben findensich an anderer Stelle im Prospekt der BlackRock Global Funds.

Der vorliegende Prospekt sowie alle weiteren Dokumente oderUnterlagen, die im Zusammenhang mit diesem eingeschränkten Angebotoder dem Verkauf von beschränkten Teilfonds ausgegeben wurden,gelten nicht als Prospekt im Sinne des SFA und wurden von der MASnicht als Prospekt zugelassen. Deshalb findet die gesetzliche Haftunggemäß SFA bezüglich des Inhalts von Prospekten keine Anwendung.Anleger sollten sorgfältig prüfen, ob die Anlage für sie geeignet ist.

Dieser Prospekt sowie andere Dokumente oder Unterlagen in Verbindungmit einem beschränkten Angebot oder der Aufforderung zum Kauf oderVerkauf der Anteile dürfen weder verteilt noch verbreitet werden undAnteile dürfen nicht direkt oder indirekt angeboten oder verkauft oder zumGegenstand eines direkten oder eines indirekten Angebots oder einerAufforderung zur Zeichnung im Einklang mit diesem Prospekt oder zumKauf gegenüber Personen in Singapur gemacht werden, ausgenommengegenüber (i) institutionellen Anlegern gemäß Section 304 des SFA (ii)einer maßgeblichen Person gemäß Section 305(1) oder einer sonstigenPerson gemäß Section 305(2) und gemäß den in Section 305 des SFAgenannten Bedingungen oder (iii) gemäß und unter Einhaltung derBestimmungen anderer anwendbarer Vorschriften des SFA.

Im Falle einer Zeichnung oder eines Kaufs der Anteile gemäß Section 305des SFA durch eine maßgebliche Person, bei der es sich um eine der imFolgenden aufgeführten Personen handelt:

(a) eine Kapitalgesellschaft (die kein akkreditierter Anleger(accredited investor) gemäß Section 4A des SFA ist),deren Geschäftstätigkeit ausschließlich darin besteht,Anlagen zu halten und deren gesamtesGesellschaftskapital von einer oder mehreren natürlichenPersonen gehalten wird, die alle akkreditierte Anlegersind, oder

(b) ein Trust (dessen Trustee kein akkreditierter Anleger(accredited investor) ist), dessen Zweck ausschließlichdarin besteht, Anlagen zu halten und dessenBegünstigte alle natürliche Personen sind, bei denen essich um akkreditierte Anleger handelt,

ist eine Übertragung der Wertpapiere (gemäß Definition in Section 2(1)des SFA) dieser Kapitalgesellschaft bzw. der Rechte und Beteiligungenan diesem Trust erst sechs Monate nach Erwerb der Anteile durch dieKapitalgesellschaft bzw. den Trust gemäß einem Angebot nach Section305 des SFA möglich, es sei denn:

1. die Übertragung erfolgt an einen institutionellen Anleger, an einemaßgebliche Person gemäß Section 305(5) des SFA oder an einesonstige Person im Rahmen eines Angebots gemäß Section 275(1A) oder Section 305A(3)(i)(B) des SFA,

2. es wird kein Entgelt für die Übertragung entrichtet,

3. die Übertragung erfolgt kraft Gesetzes,

4. die Übertragung erfolgt im Einklang mit Section 305A(5) des SFA,oder

5. die Übertragung erfolgt im Einklang mit Verordnung 36 der SFR(Angebot von Investments) (Organismen für gemeinsame Anlagen)von 2005 in Singapur.

Die Anleger werden ferner darauf hingewiesen, dass die anderen indiesem Prospekt genannten Teilfonds der Gesellschaft mit Ausnahme derbeschränkten Teilfonds und/oder der zugelassenen Teilfonds Anlegern inSingapur nicht zur Zeichnung zur Verfügung stehen und der Verweis aufdiese anderen Teilfonds kein Angebot zur Zeichnung von Anteilen andiesen Teilfonds in Singapur darstellt und nicht als solches betrachtetwerden sollte.

SpanienDie Gesellschaft ist ordnungsgemäß bei der Comisión Nacional deMercado de Valores in Spanien unter der Nummer 140 registriert.

SchwedenDie Gesellschaft hat die schwedische Finanzaufsichtsbehörde nachKapitel 1, § 7 des schwedischen Wertpapierfondsgesetzes von 2004 (Sw.lag (2004:46) om värdepappersfonder) unterrichtet. Auf Grundlage einerBestätigung der schwedischen Finanzaufsichtsbehörde ist dieGesellschaft zum öffentlichen Vertrieb ihrer Fondsanteile in Schwedenberechtigt.

SchweizDie Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat BlackRock AssetManagement Schweiz AG als Vertreter der Gesellschaft in der Schweizdazu berechtigt, die Anteile an jedem Fonds der Gesellschaft in derSchweiz bzw. von der Schweiz aus gemäß Artikel 123 desBundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006zu vertreiben. Im vorliegenden deutschen Prospekt sind zusätzlicheInformationen für Schweizer Anleger enthalten.

TaiwanBestimmte Fonds sind von der Financial Services Commission (”FSC”)zugelassen oder rechtswirksam bei der FSC für das öffentliche Angebotund den öffentlichen Vertrieb durch die Hauptvertriebsstelle und/oder dieVertriebsstellen in Taiwan gemäß dem Securities Investment Trust andConsulting Act, den Regulations Governing the Offshore Funds sowieanderen anwendbaren Rechtsvorschriften zugelassen. Für Fonds, die inTaiwan genehmigt/registriert sind, gelten unter anderem die folgendenAnlagebeschränkungen: (1) Im Portfolio sind keine Immobilien und keineRohstoffe erlaubt; (2) sofern die Befreiung bezüglich Derivaten durch dieFSC nicht anderweitig gewährt wurde, darf der Gesamtbetrag der offenenPositionen bei Derivaten für die Steigerung der Anlageeffizienz, der vonjedem Fonds gehalten wird, 40 % des Nettoinventarwerts nichtüberschreiten; und (3) der Gesamtwert der offenen Short-Positionen aufDerivaten zu Absicherungszwecken, die von jedem Fonds gehaltenwerden, darf den Gesamtmarktwert der entsprechenden vom Fondsgehaltenen Wertpapiere nicht übersteigen. Anleger sollten diesenProspekt zusammen mit der Anlegerbroschüre, die zusätzlicheInformationen für in Taiwan Ansässige enthält, aufmerksam lesen. Am 31.Dezember 2015 genehmigte die FSC die Befreiung bezüglich Derivatenfür vierzehn (14) in Taiwan registrierte BGF-Fonds, nämlich: (1) AsianTiger Bond Fund; (2) ESGMulti-Asset Fund; (3) Global High Yield BondFund; (4) Emerging Markets Bond Fund; (5) Global Allocation Fund; (6)Global Corporate Bond Fund; (7) Euro Bond Fund; (8) Global GovernmentBond Fund; (9) Global Inflation Linked Bond Fund; (10) Emerging MarketsLocal Currency Bond Fund; (11) US Dollar High Yield Bond Fund; (12) USDollar Core Bond Fund; (13) US Government Mortgage Fund; und (14)World Bond Fund. In den Befreiungen bezüglich Derivaten gab die FSCausdrücklich an, dass der VaR jedes der vierzehn (14) vorstehendgenannten BGF-Fonds das Zweifache des VaR des Referenzportfoliosdes jeweiligen Fonds nicht überschreiten darf. Anleger sollten für nähere

Anhang D

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Einzelheiten zu den Befreiungen bezüglich Derivaten für die vorstehendgenannten vierzehn (14) Fonds Anhang 1 zu der Anlegerbroschüre lesen,die in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Vorschriften in Taiwanerstellt wurde. Die FSC veröffentlichte am 29. Januar 2014 ein Schreiben,mit dem sie Verkäufe und die Beratung von nicht registrierten Offshore-Fonds mittels einer Taiwan Offshore Banking Unit („OBU“) einer Bank(einschließlich ausländischer Banken mit Niederlassung in Taiwan) undeiner Taiwan Offshore Securities Unit („OSU“) einerWertpapiergesellschaft (einschließlich ausländischerWertpapiergesellschaften mit Niederlassung in Taiwan) erlaubt,vorausgesetzt: (1) bei den Kunden der Taiwan OBU/OSU handelt es sichausschließlich um ausländische Kunden, dazu gehören Privatpersonenmit ausländischem Pass ohne Wohnsitz in Taiwan und juristischePersonen mit Sitz im Ausland und ohne Registrierung oder Niederlassungin Taiwan; und (2) alle Offshore-Fonds, die mittels Taiwan OBU/OSUvertrieben werden, dürfen nicht mehr als 30 % ihres Nettovermögens anden taiwanesischen Wertpapiermärkten anlegen („Taiwan OBU/OSUFondsangebot“). BlackRock Investment Management (Taiwan) Limitedhat im Auftrag von BlackRock (Luxembourg) S.A. für das Taiwan OBU/OSU Fondsangebot von der FSC die Genehmigung fürVermittlungsdienstleistungen erhalten, deren Anwendungsbereich derGenehmigung und den Vorschriften der Regulierungsbehörde, die vonZeit zu Zeit geändert werden können, unterliegt.

UngarnDie ungarische Finanzaufsichtsbehörde hat am 16. April 2007 denVertrieb der Anteile der Gesellschaft in Ungarn gemäß Abschnitt 288 (1)des ungarischen Gesetzes CXX von 2001 über Kapitalmärktezugelassen.

Der Vertrieb der Anteile von Fonds der Gesellschaft, die nach dem1. Januar 2012 aufgelegt wurden, ist von der luxemburgischenAufsichtsbehörde, der „Commission de Surveillance du Secteur Financier“(CSSF), genehmigt worden und diese Genehmigung gilt aufgrund des„Europäischen Passes“ auch für Ungarn gemäß Abschnitt 98 desungarischen Gesetzes CXCIII von 2011 über Investment ManagementGesellschaften und Organismen für gemeinsame Anlagen.

Der Vertrieb der Anteile von Fonds der Gesellschaft, die nach dem15. März 2014 aufgelegt wurden, ist von der CSSF genehmigt worden,und diese Genehmigung gilt aufgrund des „Europäischen Passes“ auchfür Ungarn gemäß Abschnitt 119 des ungarischen Gesetzes XVI von2014 über Organismen für gemeinsame Anlagen und derenVerwaltungsgesellschaften.

Die KIIDs (wesentlichen Anlegerinformationen) für alle Anteile derGesellschaft sind für Anleger auch in ungarischer Sprache erhältlich.

Vereinigte Arabische Emirate (VAE)Folgendes gilt für Fonds, die bei der Securities und Commodities Authorityder Vereinigten Arabischen Emirate registriert sind

Ein Exemplar dieses Prospekts wurde der Securities and CommoditiesAuthority (die „Behörde“) in den Vereinigten Arabischen Emiraten („VAE“)übermittelt. Die Behörde übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit derin diesem Prospekt enthaltenen Informationen oder für die Nichterfüllungvon Pflichten und Verantwortlichkeiten durch die von der Gesellschaftbeschäftigten Personen. Die in diesem Prospekt namentlich genanntenzuständigen Parteien übernehmen diese Haftung jeweils im Rahmen ihrerAufgaben und Pflichten.

Für Anleger, auf welche die Befreiung als qualifizierter Anleger zutrifft, gilt:Ein Exemplar dieses Prospekts wurde der Behörde in den VAEübermittelt. Die Behörde übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit derin diesem Prospekt enthaltenen Informationen oder für die Nichterfüllungvon Pflichten und Verantwortlichkeiten durch die von der Gesellschaftbeschäftigten Personen. Dieses Dokument ist nur für Personen bestimmt,auf die die Definition des „Qualifizierten Anlegers" im Sinne desBeschlusses des Verwaltungsrats der Behörde Nr. 9/R.M. von 2016bezüglich Vorschriften für offene Investmentfonds und des Beschlussesdes Verwaltungsrats der Behörde Nr. 3/R.M von 2017 bezüglich der

Förderung und Einführung von Vorschriften zutrifft. Hierzu zählen: (1) einAnleger, der seine Anlagen selbst verwalten kann, und zwar: a) dieBundesregierung, lokale Regierungen, Regierungseinrichtungen undBehörden oder Unternehmen, die zu 100 % im Eigentum dieserEinrichtungen stehen; (b) internationale Einrichtungen undOrganisationen; (c) eine Person, die befugt ist, eine gewerbliche Tätigkeitin den VAE auszuüben, vorausgesetzt, dass die Anlage einer derUnternehmensgegenstände dieser Person ist; oder (d) eine kapitalstarkenatürliche Person, die bestätigt, dass ihr jährliches Einkommen nichtweniger als 1 Million AED beträgt, dass sich ihr Nettoeigenkapital mitAusnahme ihres Hauptwohnsitzes auf 5 Millionen AED beläuft und dasssie selbst oder mit Unterstützung eines Finanzberaters über dasnotwendige Know-how und die erforderliche Erfahrung verfügt, um dasAngebotsdokument und die mit der Anlage verbundenen Vorteile undRisiken zu bewerten; oder (2) ein Anleger, der von einem Anlageverwaltervertreten wird, der von der Behörde zugelassen wurde (jeweils ein„Qualifizierter Anleger“). Die in diesem Prospekt namentlich genanntenzuständigen Parteien übernehmen diese Haftung jeweils im Rahmen ihrerAufgaben und Pflichten.

Folgendes gilt für Fonds, die nicht bei der Securities und CommoditiesAuthority der Vereinigten Arabischen Emirate registriert sind

Dieser Prospekt und die darin enthaltenen Informationen stellen keinöffentliches Angebot von Wertpapieren in den VAE dar und sind nicht alsein solches Angebot gedacht; daher dürfen sie auch nicht als solchesausgelegt werden. Die Anteile werden nur einer begrenzten Anzahl vonAnlegern in den VAE angeboten, die (a) gewillt und in der Lage sind, eineunabhängige Prüfung der Risiken im Zusammenhang mit einer Anlage inden Anteilen durchzuführen und (b) auf deren spezielle Anfrage. DieAnteile wurden nicht von der Central Bank der VAE, der Behörde oderanderen zuständigen Zulassungsbehörden oder staatlichen Stellen derVAE genehmigt, zugelassen oder registriert. Der Prospekt ist nur für denGebrauch durch den bezeichneten Adressaten bestimmt, der ihn ohneWerbung seitens BlackRock, ihren Promotern oder den Vertriebsstellenvon ihren Anteilen eigens angefordert hat, und darf nicht an anderePersonen weitergegeben oder diesen gezeigt werden (mit Ausnahme derMitarbeiter, Vertreter oder Berater im Zusammenhang mit der Prüfung desProspekts durch den Adressaten). In den VAE wird keine Transaktionabgeschlossen, und Anfragen bezüglich der Anteile sind an dasAnlegerserviceteam vor Ort zu richten, Telefonnr.: +44 (0)207 743 3300.

Für Anleger, auf welche die Befreiung als qualifizierter Anleger zutrifft, gilt:Dieser Prospekt und die darin enthaltenen Informationen stellen keinöffentliches Angebot von Wertpapieren in den VAE dar und sind nicht alsein solches Angebot gedacht; daher dürfen sie auch nicht als solchesausgelegt werden. Die Anteile werden nur einer begrenzten Anzahlbefreiter Anleger in den VAE angeboten, die einer der folgendenKategorien von nicht natürlichen Qualifizierten Anlegern angehören: (1)ein Anleger, der seine Anlagen selbst verwalten kann, und zwar: a) dieBundesregierung, lokale Regierungen, Regierungseinrichtungen undBehörden oder Unternehmen, die zu 100 % im Eigentum dieserEinrichtungen stehen; (b) internationale Einrichtungen undOrganisationen; oder (c) eine Person, die befugt ist, eine gewerblicheTätigkeit in den VAE auszuüben, vorausgesetzt, dass die Anlage einerder Unternehmensgegenstände dieser Person ist; oder (2) ein Anleger,der von einem Anlageverwalter vertreten wird, der von der SCAermächtigt wurde (jeweils ein „nicht natürlicher Qualifizierter Anleger“). DieAnteile wurden nicht von der Central Bank der VAE, der Behörde, derDubai Financial Services Authority, der Financial Services RegulatoryAuthority oder anderen zuständigen Zulassungsbehörden oder staatlichenStellen in den VAE (die „Behörden“) genehmigt, zugelassen oderregistriert. Die Behörden haften nicht für Anlagen, die der bezeichneteAdressat als nicht natürlicher Qualifizierter Anleger vornimmt. DerProspekt ist nur für den genannten Adressaten bestimmt und darf nicht anandere Personen weitergegeben oder diesen gezeigt werden (mitAusnahme der Mitarbeiter, Vertreter oder Berater im Zusammenhang mitder Prüfung des Prospekts durch den Adressaten).

Vereinigtes KönigreichDer Inhalt dieses Prospektes wurde von der Vertriebsgesellschaft derGesellschaft im Vereinigten Königreich, BlackRock Investment

Anhang D

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131

Management (UK) Limited, 12 Throgmorton Avenue, London EC2N 2DL(deren Investmentgeschäfte im Vereinigten Königreich von der FCAüberwacht werden), ausschließlich für Zwecke der Section 21 des UKFinancial Services and Markets Act 2000 (das „Gesetz”) zugelassen. ImSinne des Gesetzes hat die Gesellschaft den Status eines anerkanntenProgramms („recognised scheme”) erworben. Die Schutzvorrichtungennach dem Aufsichtssystem des Vereinigten Königreiches finden keineoder nur teilweise Anwendung auf Anlagen in der Gesellschaft. EineEntschädigung der Anleger gemäß dem britischen InvestorsCompensation Scheme wird grundsätzlich nicht erfolgen. Die Gesellschaftstellt die für anerkannte Programme geforderten Einrichtungen in denBüros der BlackRock Investment Management (UK) Limited bereit, die alsbritischer Facility Agent fungiert. Anleger aus dem Vereinigten Königreichkönnen sich unter oben stehender Adresse an den britischen FacilityAgent wenden, um die Preise von Anteilen zu erfragen, um Anteilezurückzugeben oder eine Rücknahme zu veranlassen, um Zahlungen zuerhalten und Beschwerden vorzubringen. Einzelheiten zu den Verfahrenfür Zeichnung, Rücknahme und Umtausch von Anteilen enthält dieserProspekt. Folgende Unterlagen können (in englischer Sprache) beimbritischen Facility Agent unter oben stehender Adresse eingesehen undzu den üblichen Geschäftszeiten (ausgenommen samstags, sonn- undfeiertags) kostenlos angefordert werden:

1. die Satzung,

2. der Prospekt, die KIIDs (wesentlichen Anlegerinformationen) sowieetwaige Nachträge bzw. Ergänzungen zum Prospekt und

3. der zuletzt veröffentlichte Jahres- bzw. Halbjahresbericht derGesellschaft.

Ein Antragsteller kann seinen Antrag auf Zeichnung von Anteilen nichtunter Berufung auf die Conduct of Business Rules der FCA desVereinigten Königreichs widerrufen. Für weitere Informationen überBlackRock Global Funds wenden Sie sich bitte an das Investor ServicingTeam vor Ort unter der Telefonnummer +44 (0)207 743 3300.

USADie Anteile der Gesellschaft werden nicht nach dem US Securities Act von1933 (Securities Act) registriert und dürfen weder direkt noch indirekt inden USA, deren Hoheitsgebieten oder Besitzungen oder in Gebieten, dieamerikanischer Gerichtsbarkeit unterstehen, angeboten oder an oder fürUS-Personen verkauft werden. Die Gesellschaft wird nicht nach dem USInvestment Company Act von 1940 registriert. US-Personen ist es nichterlaubt, Anteile zu halten. Es wird auf Anhang B, Nr. 3. und 4., verwiesen,wo bestimmte Befugnisse zur Zwangsrücknahme beschrieben sind undder Begriff US Person definiert wird.

Volksrepublik China (VRC)Die Beteiligungen an der Gesellschaft werden innerhalb der VRC (indiesem Zusammenhang ohne die Sonderverwaltungsgebiete Hongkongund Macao sowie Taiwan) weder direkt noch indirekt angeboten oderverkauft und ein solches Angebot bzw. ein solcher Verkauf ist dortausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze und Bestimmungen derVRC gestattet.

AllgemeinesDie Verteilung dieses Prospekts und das Angebot der Anteile können ineinigen anderen Ländern zulässig oder beschränkt sein. Die vorstehendeInformation dient lediglich dem Zweck allgemeiner Richtlinien; es obliegtjedem, der im Besitz dieses Prospektes ist oder Anteile beantragen will,sich selbst über alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften in demjeweiligen Land zu informieren und diese Gesetze und Vorschriften zubeachten.

Anhang D

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132

Anhang E – Zusammenfassung der Gebühren und Aufwendungen

Alle Anteilklassen unterliegen zudem einer Administrationsgebühr, die mit einem Satz von bis zu 0,25 % pro Jahr berechnet werden kann.

ASEAN Leaders

Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Asia Pacific

Equity Income

Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Asian Dragon

Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-

abschlag CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

AsianGrowth

Leaders Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Asian High Yield

Bond Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,00 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,00 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse Z 0,00 % bis zu 0,50 % 0,00 % 0,00 %

Asian Tiger

Bond Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,00 % 1,25 % 1,00 % bis0,00 %

Klasse D 5,00 % 0,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,00 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Anhang E

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133

China A-Share

Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1 % bis 0,00 %

Klasse D 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse Z 0,00 % bis zu 0,00 % 0,00 % 0,00 %

China

Bond Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag CDSC

Klasse A 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 0,75 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,40 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,40 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 0,75 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,40 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,40 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

China Flexible

Equity Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1,00 % bis0,00 %

Klasse D 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse Z 0,00 % bis zu 0,75 % 0,00 % 0,00 %

China Fund Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Circular Economy

Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1 % bis 0,00 %

Klasse D 5,00 % 0,68 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,68 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,68 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,68 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse Z 0,00 % bis zu 0,68 % 0,00 % 0,00 %

Continental Eu-

ropean

Flexible Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Anhang E

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134

Dynamic High

Income Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse Z 0,00 % bis zu 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Emerging Europe

Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,75 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse DD 5,00 % 1,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse D 5,00 % 1,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,75 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 1,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 1,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

EmergingMarkets

Bond Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,25 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,25 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,25 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,65 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,65 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,25 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,65 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,65 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

EmergingMarkets

Corporate Bond

Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

EmergingMarkets

Equity Income

Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

EmergingMarkets

Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Anhang E

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135

EmergingMarkets

Local Currency

Bond Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,00 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,00 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

ESGEmerging

Markets Blended

Bond Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,00 % 1 % bis 0 %

Klasse D 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse Z 0,00 % bis zu 0,75 % 0,00 % 0,00 %

ESGEmerging

Markets Bond

Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,25 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,25 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,25 % 1,25 % 1 % bis 0 %

Klasse D 5,00 % 0,65 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,65 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,25 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,65 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,65 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse Z 0,00 % bis zu 0,65 % 0,00 % 0,00 %

ESGEmerging

MarketsCorporate

Bond Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1 % bis 0 %

Klasse D 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse Z 0,00 % bis zu 0,75 % 0,00 % 0,00 %

ESGEmerging

Markets Local

Currency Bond

Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,00 % 1,25 % 1 % bis 0 %

Klasse D 5,00 % 0,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,00 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse Z 0,00 % bis zu 0,50 % 0,00 % 0,00 %

ESGFixed

IncomeGlobal

Opportunities

Fund

Ausgabe-

aufschlag

Management-

gebühr

Vertriebsge-

bühr

Rücknahme-

abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,00 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,00 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse Z 0,00 % bis zu 0,50 % 0,00 % 0,00 %

Anhang E

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136

ESGMulti-Asset

Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,20 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,20 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,20 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,65 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,65 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,20 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,65 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,65 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Euro Bond Fund Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 0,75 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,40 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,40 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 0,75 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,40 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,40 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Euro Corporate

Bond Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 0,80 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 0,80 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 0,80 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,40 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,40 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 0,80 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,40 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,40 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Euro Reserve

Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 0,00 % 0,45 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 0,00 % 0,45 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 0,45 % 0,00 % 0,00 %

Klasse D 0,00 % 0,25 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 0,00 % 0,25 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 0,00 % 0,45 % 0,25 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,25 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,25 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Euro Short

Duration Bond

Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 0,75 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,40 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,40 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 0,75 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,40 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,40 % 0,00 % 0,00 %

Klasse SI 0,00 % bis zu 0,40 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Euro-Markets

Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

European Equity

Income Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Anhang E

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137

European Focus

Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

European Fund Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

European High

Yield Bond Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,00 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,55 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,55 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,00 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,55 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,55 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse Z 0,00 % bis zu 0,55 % 0,00 % 0,00 %

European Special

Situations Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

European Value

Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

FinTech Fund Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1 % bis 0 %

Klasse D 5,00 % 0,68 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,68 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,68 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,68 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse Z 0,00 % bis zu 0,68 % 0,00 % 0,00 %

Anhang E

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138

Fixed Income

Global Opportu-

nities Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,00 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,00 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Future Of

Transport Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1 % bis 0 %

Klasse D 5,00 % 0,68 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,68 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,68 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,68 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse Z 0,00 % bis zu 0,68 % 0,00 % 0,00 %

Global Allocation

Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Global Bond

Income Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,00 % 1,25 % 1 % bis 0 %

Klasse D 5,00 % 0,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,00 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse Z 0,00 % bis zu 0,50 % 0,00 % 0,00 %

Global

Conservative In-

come

Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1 % bis 0 %

Klasse D 5,00 % 0,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,00 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse Z 0,00 % bis zu 0,50 % 0,00 % 0,00 %

Global Corporate

Bond Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 0,90 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 0,90 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 0,90 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,45 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,45 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 0,90 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,45 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,45 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Anhang E

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139

Global Dynamic

Equity Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Global Equity

Income Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Global Go-

vernment Bond

Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 0,75 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,40 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,40 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 0,75 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,40 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,40 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Global High Yield

Bond Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,25 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,25 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,25 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,55 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,55 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,25 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,55 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,55 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Global Inflation

Linked Bond

Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 0,75 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,40 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,40 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 0,75 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,40 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,40 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Global Multi-Asset

Income Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,60 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,60 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,60 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,60 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Anhang E

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140

Global Long-

Horizon Equity

Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

India Fund Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Japan Small &

MidCapOpportu-

nities Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Japan Flexible

Equity Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Latin American

Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,75 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 1,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 1,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,75 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 1,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 1,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Market Navigator

Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,00 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,00 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse Z 0,00 % bis zu 0,50 % 0,00 % 0,00 %

Anhang E

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141

Natural

Resources

Growth &

Income Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Next Generation

Technology Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,68 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,68 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,68 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,68 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse Z 0,00 % bis zu 0,68 % 0,00 % 0,00 %

Nutrition Fund Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,68 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,68 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,68 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 1,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Pacific Equity

Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Sustainable Ener-

gy Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,75 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 1,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 1,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,75 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 1,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 1,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Swiss Small &

Mid Cap

Opportunities

Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Anhang E

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142

Systematic China

A-Share Opportu-

nities Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse Z 0,00 % bis zu 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Systematic Global

Equity High

Income Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,60 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,60 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,60 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,60 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Systematic Global

SmallCap Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

United Kingdom

Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

USBasic Value

Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

USDollar Bond

Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 0,85 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 0,85 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 0,85 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,45 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,45 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 0,85 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,45 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,45 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Anhang E

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143

USDollar High

Yield Bond Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,25 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,25 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,25 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,55 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,55 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,25 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,55 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,55 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

USDollar Reserve

Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 0,00 % 0,45 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 0,00 % 0,45 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 0,45 % 0,00 % 0,00 %

Klasse D 0,00 % 0,25 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 0,00 % 0,25 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 0,00 % 0,45 % 0,25 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,25 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,25 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

USDollar Short

Duration Bond

Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 0,75 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,40 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,40 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 0,75 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,40 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,40 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

US Flexible Equity

Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

USGovernment

Mortgage Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 0,75 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,40 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,40 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 0,75 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,40 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,40 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

USGrowth Fund Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Anhang E

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144

USSmall &

MidCapOpportu-

nities Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

World Bond Fund Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 0,85 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 0,85 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 0,85 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,45 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,45 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 0,85 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,45 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,45 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

World Energy

Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,75 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 1,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 1,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,75 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 1,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 1,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

World Financials

Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

World Gold Fund Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,75 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 1,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 1,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,75 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 1,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 1,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

World Healths-

cience Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Anhang E

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145

WorldMining

Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,75 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 1,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 1,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,75 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 1,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 1,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

World Real Estate

Securities Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse Z 0,00 % bis zu 0,75 % 0,00 % 0,00 %

World Technology

Fund

Ausgabe-aufschlag

Management-gebühr

Vertriebsge-bühr

Rücknahme-abschlag

CDSC

Klasse A 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse AI 5,00 % 1,50 % 0,00 % 0,00 %

Klasse C 0,00 % 1,50 % 1,25 % 1,00 % bis 0,00%

Klasse D 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse DD 5,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse E 3,00 % 1,50 % 0,50 % 0,00 %

Klasse I 0,00 % 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse J 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Klasse S 0,00 % bis zu 0,75 % 0,00 % 0,00 %

Klasse X 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Anmerkung: Vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsrats kann die kombinierteManagement- und Verwaltungsgebühr für einen Fonds auf insgesamt maximal2,25% angehoben werden, wobei die Anteilinhaber gemäß den Bestimmungen 21. inAnhang C drei Monate im Voraus informiert werden. Eine über diesen Prozentsatzhinausgehende Erhöhung erfordert die Zustimmung der Anteilinhaber in einerHauptversammlung.

Anhang E

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146

Anhang F – Liste der Unterverwahrer

Die Verwahrstelle ist schriftliche Vereinbarungen eingegangen, mit denendie im Folgenden genannten Beauftragten mit der Erfüllung derVerwahrfunktion im Hinblick auf bestimmte Anlagen beauftragt werden.Änderungen dieser Aufstellung sind vorbehalten; eine aktuelle Aufstellungist auf Anfrage am Geschäftssitz der Gesellschaft und über das InvestorServicing Team vor Ort erhältlich.

Land Beauftragter

Ägypten HSBC Bank Egypt S.A.E.

Argentinien Citibank N.A., Argentina

Australien National Australia Bank Limited

Bahrain HSBC Bank Middle East Limited

Bangladesch The Hongkong and Shanghai Banking CorporationLimited

Belgien Citibank Europe Plc, UK Branch

Bermuda HSBC Bank Bermuda Limited

Botswana Stanbic Bank Botswana Limited

Brasilien Citibank N.A., Brazil

Bulgarien Citibank Europe plc, Bulgaria Branch

Chile Banco de Chile

China HSBC Bank (China) Company Limited

Costa Rica Banco Nacional de Costa Rica

Dänemark Skandinaviska Enskilda Banken AB (Publ)

Deutschland The Bank of New York Mellon SA/NV

Estland SEB Pank AS

Finnland Skandinaviska Enskilda Banken AB (Publ)

Frankreich BNP Paribas Securities Services S.C.A.

Ghana Stanbic Bank Ghana Limited

Griechenland BNP Paribas Securities Services S.C.A., Athens

Großbritannien The Bank of New York Mellon

Hongkong The Hongkong and Shanghai Banking CorporationLimited

Indien Deutsche Bank AG

Indonesien Deutsche Bank AG

Irland The Bank of New York Mellon

Island Landsbankinn hf.

Israel Bank Hapoalim B.M.

Italien Intesa Sanpaolo S.p.A.

Japan MUFG Bank, Ltd.

Japan The Bank of Tokyo-Mitsubishi UFJ, Ltd.

Jordanien Standard Chartered Bank, Jordan Branch

Kaimaninseln The Bank of New York Mellon

Kanada CIBC Mellon Trust Company (CIBC Mellon)

Kanalinseln The Bank of New York Mellon

Katar HSBC Bank Middle East Limited, Doha

Kenia CFC Stanbic Bank Limited

Kolumbien Cititrust Colombia S.A. Sociedad Fiduciaria

Kroatien Privredna banka Zagreb d.d.

Kuwait HSBC Bank Middle East Limited

Lettland AS SEB banka

Land Beauftragter

Libanon HSBC Bank Middle East Limited

Litauen SEB Bankas

Malawi Standard Bank Limited

Malaysia Deutsche Bank (Malaysia) Berhad

Malta The Bank of New York Mellon SA/NV

Marokko Citibank Maghreb

Mauritius The Hongkong and Shanghai Banking CorporationLimited

Mexiko Banco Nacional de México S.A.

Namibia Standard Bank Namibia Limited

Neuseeland National Australia Bank Limited

Niederlande The Bank of New York Mellon SA/NV

Nigeria Stanbic IBTC Bank Plc.

Norwegen Skandinaviska Enskilda Banken AB (Publ)

Oman HSBC Bank Oman S.A.O.G.

Österreich UniCredit Bank Austria AG

Pakistan Deutsche Bank AG

Panama Citibank N.A., Panama Branch

Peru Citibank del Peru S.A.

Philippinen Deutsche Bank AG

Polen Bank Polska Kasa Opieki S.A.

Portugal Citibank Europe Plc, Sucursal em Portugal

Rumänien Citibank Europe plc, Romania Branch

Russland Deutsche Bank Ltd

Sambia Stanbic Bank Zambia Limited

Saudi-Arabien HSBC Saudi Arabia Limited

Schweden Skandinaviska Enskilda Banken AB (Publ)

Schweiz Credit Suisse AG

Serbien UniCredit Bank Serbia JSC

Simbabwe Stanbic Bank Zimbabwe Limited

Singapur DBS Bank Ltd

Slowakische Republik Citibank Europe plc, pobocka zahranicnej banky

Slowenien UniCredit Banka Slovenia d.d.

Spanien Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, S.A.

Spanien Santander Securities Services, S.A.

Sri Lanka The Hongkong and Shanghai Banking CorporationLimited

Südafrika The Standard Bank of South Africa Limited

Südkorea Deutsche Bank AG

Swasiland Standard Bank Swaziland Limited

Taiwan HSBC Bank (Taiwan) Limited

Tansania Stanbic Bank Tanzania Limited

Thailand The Hongkong and Shanghai Banking CorporationLimited

Tschechische Republik Citibank Europe plc, organizacni slozka

Tunesien Banque Internationale Arabe de Tunisie

Türkei Deutsche Bank A.S.

Uganda Stanbic Bank Uganda Limited

Anhang F

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147

Land Beauftragter

Ukraine Public Joint Stock Company "Citibank"

Ungarn Citibank Europe plc. Hungarian Branch Office

Uruguay Banco Itaú Uruguay S.A.

USA The Bank of New York Mellon

V.A.E. HSBC Bank Middle East Limited, Dubai

Venezuela Citibank N.A., Sucursal Venezuela

Vietnam HSBC Bank (Vietnam) Ltd

Zypern BNP Paribas Securities Services S.C.A., Athens

Anhang F

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148

Anhang G – Angaben zu Wertpapierfinanzierungsgeschäften

AllgemeinesWertpapierfinanzierungsgeschäfte („Securities Financing Transactions“, SFTs) wie Wertpapierleihe, Pensionsgeschäfte, Total Return Swaps (TRS) undDifferenzkontrakte („Contracts For Difference“, CFDs) dürfen von allen Fonds genutzt werden (in Abhängigkeit von ihrem Anlageziel und ihrerAnlagepolitik), um entweder das Anlageziel eines Fonds erreichen zu helfen und/oder als Teil einer effizienten Portfolioverwaltung.

TRSs umfassen den Tausch des Rechts zum Erhalt der Gesamtrendite, d. h. Kuponzahlungen zuzüglich Kapitalgewinnen bzw. -verlusten, einesbestimmten Referenzwerts, Index oder Korbs von Vermögenswerten gegen das Recht zur Leistung von festen oder variablen Zahlungen. Die Fondskönnen Swap-Geschäfte sowohl als zahlende Partei als auch als Empfänger von Zahlungen aus solchen Swaps tätigen.

CFDs sind Swaps ähnlich und können von bestimmten Fonds ebenfalls eingesetzt werden. Ein CFD ist ein Vertrag zwischen einem Käufer und einemVerkäufer, gemäß dem der Verkäufer dem Käufer die Differenz zwischen dem aktuellen Wert eines Wertpapiers und demWert zum Zeitpunkt desVertragsabschlusses zahlt. Wenn die Differenz negativ ist, muss der Käufer dem Verkäufer den entsprechenden Betrag zahlen.

SFTs sind definiert als:

(a) Pensionsgeschäfte (ein Geschäft aufgrund einer Vereinbarung, durch die eine Gegenpartei Wertpapiere, Waren oder garantierte Rechte anWertpapieren oder Waren veräußert, und die Vereinbarung eine Verpflichtung zum Rückerwerb derselben Wertpapiere bzw. Waren oder Rechte— oder ersatzweise von Wertpapieren oder Waren mit denselben Merkmalen — zu einem festen Preis und zu einem vom Pensionsgeberfestgesetzten oder noch festzusetzenden späteren Zeitpunkt enthält; Rechte an Wertpapieren oder Waren können nur dann Gegenstand einessolchen Geschäfts sein, wenn sie von einer anerkannten Börse garantiert werden, die die Rechte an den Wertpapieren oder Waren hält, undwenn die Vereinbarung der einen Gegenpartei nicht erlaubt, ein bestimmtes Wertpapier oder eine bestimmte Ware zugleich an mehr als eineandere Gegenpartei zu übertragen oder zu verpfänden; bei dem Geschäft handelt es sich für die Gegenpartei, die die Wertpapiere oder Warenveräußert, um eine Pensionsgeschäftsvereinbarung, und für die Gegenpartei, die sie erwirbt, um eine umgekehrtePensionsgeschäftsvereinbarung);

(b) Wertpapierverleih- und Wertpapierentleihgeschäfte (Geschäfte aufgrund einer Vereinbarung, durch die eine Gegenpartei Wertpapiere odergarantierte Rechte an Wertpapieren veräußert, und die Vereinbarung eine Verpflichtung zum Rückerwerb derselben Wertpapiere bzw. Rechte —oder ersatzweise von Wertpapieren mit denselben Merkmalen — zu einem festen Preis und zu einem vom Pensionsgeber festgesetzten odernoch festzusetzenden späteren Zeitpunkt enthält; Rechte an Wertpapieren können nur dann Gegenstand eines solchen Geschäfts sein, wenn sievon einer anerkannten Börse garantiert werden, die die Rechte an den Wertpapieren hält, und wenn die Vereinbarung der einen Gegenparteinicht erlaubt, ein bestimmtes Wertpapier zugleich an mehr als eine andere Gegenpartei zu übertragen oder zu verpfänden; bei dem Geschäfthandelt es sich für die Gegenpartei, die die Wertpapiere veräußert, um eine Pensionsgeschäftsvereinbarung, und für die Gegenpartei, die sieerwirbt, um eine umgekehrte Pensionsgeschäftsvereinbarung);

(c) Kauf-/Rückverkaufgeschäfte (Buy/Sell-back-Geschäfte) oder Verkauf-/Rückkaufgeschäfte (Sell/Buy-back-Geschäfte) (Geschäfte, bei denen eineGegenpartei Wertpapiere, Waren oder garantierte Rechte an Wertpapieren oder Waren mit der Vereinbarung kauft oder verkauft, Wertpapiere,Waren oder garantierte Rechte mit denselben Merkmalen zu einem bestimmten Preis zu einem zukünftigen Zeitpunkt zurückzuverkaufen bzw.zurückzukaufen; dieses Geschäft ist ein Kauf-/Rückverkaufgeschäft für die Gegenpartei, die Wertpapiere, Waren oder garantierte Rechte kauft,und ein Verkauf-/Rückkaufgeschäft für die Gegenpartei, die sie verkauft, wobei derartige Kauf-/Rückverkaufgeschäfte oder Verkauf-/Rückkaufgeschäfte weder von einer Pensionsgeschäftsvereinbarung noch von einer umgekehrten Pensionsgeschäftsvereinbarung erfasst sind);und

(d) Lombardgeschäfte (Geschäft, bei dem eine Gegenpartei im Zusammenhang mit dem Kauf, Verkauf, Halten oder Handel von Wertpapieren einenKredit ausreicht, ausgenommen sonstige Darlehen, die durch Sicherheiten in Form von Wertpapieren besichert sind).

Die Fonds setzen derzeit keine SFTs wie vorstehend in den Abschnitten c) und d) beschrieben ein.

Die Arten von Vermögenswerten, die bei SFTs, Total Return Swaps und Differenzkontrakten eingesetzt werden dürfen, umfassen Aktienwerte,festverzinsliche Wertpapiere, Organismen für gemeinsame Anlagen, Geldmarktinstrumente und Barmittel. Die Verwendung dieser Vermögenswertehängt von dem Anlageziel und der Anlagepolitik des betreffenden Fonds ab.

Auswahl und Überprüfung der KontrahentenDie Anlageberater wählen aus einer umfangreichen Liste mit Maklern und Kontrahenten im Full-Service-Geschäft und im reinen Ausführungsgeschäft(„execution only“). Alle zukünftigen und bestehenden Kontrahenten bedürfen der Genehmigung der „Counterparty and Concentration Risk Group“(CCRG), die zur unabhängigen BlackRock-Abteilung „Risk & Quantitative Analysis“ (RQA) gehört.

Um einen neuen Kontrahenten zu genehmigen, muss der darum ersuchende Portfoliomanager oder Händler einen Antrag bei der CCRG stellen. DieCCRG prüft die maßgeblichen Informationen, um die Kreditwürdigkeit des vorgeschlagenen Kontrahenten in Bezug auf Art, Zahlung und Abwicklungs-und Liefermechanismus der vorgeschlagenen Wertpapiergeschäfte zu bewerten. Bei den Kontrahenten handelt es sich um Einrichtungen mit eigenerRechtspersönlichkeit, die im Normalfall in OECD-Ländern ansässig sind (aber nicht zwingend sein müssen), die der laufenden Aufsicht durch eineAufsichtsbehörde unterliegen und im Normalfall mindestens über ein Investment-Grade-Rating von einer oder mehreren global anerkanntenRatingagenturen verfügen. Eine Liste der genehmigten Kontrahenten wird von der CCRG geführt und regelmäßig aktualisiert.

Die Überprüfung der Kontrahenten berücksichtigt die grundlegende Kreditwürdigkeit (Eigentümerstruktur, finanzielle Solidität, Aufsicht) und diewirtschaftliche Reputation bestimmter juristischer Personen im Zusammenhang mit der Art und Struktur der vorgeschlagenen Handelstätigkeiten. DieKontrahenten werden über erhaltene geprüfte Abschlüsse und Zwischenabschlüsse, über Alert-Portfolios mit Marktdatenanbietern und gegebenenfallsüber den internen Analyseprozess von BlackRock fortlaufend überwacht. Auf regelmäßiger Basis wird die Verlängerung der Genehmigung geprüft.

Anhang G

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149

Die Anlageberater wählen die Makler auf Grundlage ihrer Fähigkeit, gute Ausführungsqualität (d. h. Handel) zu erbringen, ob auf eigene oder fremdeRechnung; auf Grundlage ihrer Ausführungsqualitäten in einem bestimmten Marktsegment; sowie auf Grundlage ihrer operationellen Qualität undEffizienz; und wir erwarten von ihnen, dass sie die aufsichtsrechtlichen Meldepflichten einhalten.

Sobald ein Kontrahent von der CCRG genehmigt wurde, erfolgt die Maklerauswahl für das entsprechende Geschäft durch den jeweiligen Händler amHandelsplatz auf der Grundlage der relativen Bedeutung der maßgeblichen Ausführungsfaktoren. Bei einigen Geschäften ist es angemessen, mit einerengeren Auswahl von Maklern Ausschreibungsverfahren durchzuführen.

Die Anlageberater führen vor dem Geschäft eine Analyse durch, um die Transaktionskosten zu prognostizieren und die Handelsstrategien zu steuern,einschließlich einer Auswahl der Techniken, Aufteilung zwischen Liquiditätsquellen, Zeitplanung und Maklerauswahl. Darüber hinaus überwachen dieAnlageberater fortlaufend die Handelsergebnisse.

Die Maklerauswahl basiert auf verschiedenen Faktoren, unter anderem:

E Ausführungsfähigkeit und Ausführungsqualität;

E Fähigkeit, Liquidität/Kapital bereitzustellen;

E Preise und Schnelligkeit der Angebote;

E operationelle Qualität und Effizienz; und

E Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Meldepflichten.

Die Verordnung über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte von 2015 (2015/2365) („SFTR”) enthält Anforderungen an die Auswahl von Kontrahenten unddie Zulässigkeit, Verwahrung und Wiederverwendung von Sicherheiten. Diese Anforderungen werden in Anhang A ausgeführt.

Erträge aus SFTsAlle Erträge aus dem Einsatz von Pensionsgeschäften, Total Return Swaps und Differenzkontrakten fließen dem entsprechenden Fonds zu.

Die Wertpapierleihstelle, BlackRock Advisors (UK) Limited, erhält ausschließlich für ihre Wertpapierleihtätigkeiten eine Vergütung. Diese Vergütung wirdaus den erzielten Erträgen gezahlt und darf 37,5 % der aus diesen Tätigkeiten erzielten Nettoerträge nicht überschreiten, wobei sämtlicheBetriebskosten aus dem Anteil von BlackRock zu begleichen sind. Die Wertpapierleihstelle ist ein der Verwaltungsgesellschaft nahestehendesUnternehmen.

Anteil des Fondsvermögens, der bei SFTs eingesetzt werden kannDie folgende Tabelle gibt den maximalen und voraussichtlichen Anteil des Nettoinventarwerts eines Fonds an, der beiWertpapierfinanzierungsgeschäften im Sinne der SFTR eingesetzt werden kann. Der voraussichtliche Anteil ist keine Höchstgrenze, und der tatsächlicheAnteil kann im Laufe der Zeit aufgrund von Faktoren wie den Marktbedingungen, schwanken. Der maximale Anteil stellt eine Höchstgrenze dar.

Nr. FONDS TRS und CFDs(zusammengerechnet*)

Maximaler/Voraussichtlicher An-teil des NIW (%)

Wertpapierleihgeschäfte**Maximaler/Voraussichtlicher An-

teil des NIW (%)

PensionsgeschäfteMaximaler/Voraussichtlicher Anteil

des NIW (%)

1. ASEAN Leaders Fund 40/0 75/0-10 40/0

2. Asia Pacific Equity Income Fund 40/0 49/0-10 40/0

3. Asian Dragon Fund 40/0 49/0-11 40/0

4. Asian Growth Leaders Fund 40/0 75/0-7 40/0

5. Asian High Yield Bond Fund 10/2 100/0-40 40/0

6. Asian Tiger Bond Fund 10/2 100/0-40 40/0

7. China A-Share Fund 40/0 49/0-10 40/0

8. China Bond Fund 10/2 100/0-40 40/0

9. China Flexible Equity Fund 40/0 49/0-12 40/0

10. China Fund 40/0 49/0-12 40/0

11. Circular Economy Fund 40/0-10 100/0-40 40/5

12. Continental European Flexible Fund 40/0 49/0-11 40/0

13. Dynamic High Income Fund 10/0 100/0-40 40/0

14. Emerging Europe Fund 40/0 100/0-40 40/0

15. Emerging Markets Bond Fund 10/2 100/0-40 40/0

16. Emerging Markets Corporate Bond Fund 10/2 100/0-40 60/20

17. Emerging Markets Equity Income Fund 40/0 49/0-10 40/0

Anhang G

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150

Nr. FONDS TRS und CFDs(zusammengerechnet*)

Maximaler/Voraussichtlicher An-teil des NIW (%)

Wertpapierleihgeschäfte**Maximaler/Voraussichtlicher An-

teil des NIW (%)

PensionsgeschäfteMaximaler/Voraussichtlicher Anteil

des NIW (%)

18. Emerging Markets Fund 40/0 75/0-15 40/0

19. Emerging Markets Local Currency BondFund 10/2 100/0-40 60/20

20. ESG Emerging Markets Blended BondFund 30/15 100/0-40 40/0

21. ESG Emerging Markets Bond Fund 10/2 100/0-40 40/0

22. ESG Emerging Markets Corporate BondFund 10/2 100/0-40 40/0

23. ESG Emerging Markets Local CurrencyBond Fund 10/2 100/0-40 40/0

24. ESG Fixed Income Global OpportunitiesFund

25/0-10 100/0-40 40/0

25. ESG Multi-Asset Fund 140/100 100/0-40 40/0

26. Euro Bond Fund 10/2 100/0-40 40/0

27. Euro Corporate Bond Fund 10/2 100/0-40 40/0

28. Euro Reserve Fund 0/0 0/0 40***/0

29. Euro Short Duration Bond Fund 10/2 100/0-40 40/0

30. Euro-Markets Fund 40/0 49/0-15 40/0

31. European Equity Income Fund 40/0 49/0-16 40/0

32. European Focus Fund 40/0 49/0-10 40/0

33. European Fund 40/0 49/0-11 40/0

34. European High Yield Bond Fund 10/0 100/0-40 40/0

35. European Special Situations Fund 40/0 49/0-15 40/0

36. European Value Fund 40/0 49/0-12 40/0

37. FinTech Fund 40/0-10 100/0-49 40/5

38. Fixed Income Global Opportunities Fund 25/0-10 100/0-40 40/0

39. Future Of Transport Fund 40/0-10 100/0-49 40/5

40. Global Allocation Fund 25/15 100/0-40 50/0

41. Global Bond Income Fund 25/0-10 100/0-40 40/0

42. Global Conservative Income Fund 10/0 100/0-40 40/0

43. Global Corporate Bond Fund 40/0 100/0-40 40/0

44. Global Dynamic Equity Fund 25/15 49/0-15 45/5

45. Global Equity Income Fund 40/0 49/0-14 40/0

46. Global Government Bond Fund 10/0-2 100/0-40 40/0

47. Global High Yield Bond Fund 10/3 100/0-40 40/0

48. Global Inflation Linked Bond Fund 10/2 100/0-40 40/0

49. Global Multi-Asset Income Fund 10/0 100/0-40 40/0

50. Global Long-Horizon Equity Fund 40/0 49/0-17 40/0

51. India Fund 40/0 100/0-40 40/0

52. Japan Small & MidCap Opportunities Fund 40/0 49/0-27 40/0

53. Japan Flexible Equity Fund 40/0 49/0-35 40/0

54. Latin American Fund 40/0 100/0-40 40/0

55. Market Navigator Fund 140/100 100/0-40 40/0

56. Natural Resources Growth & Income Fund 40/0 49/0-22 40/0

57. Next Generation Technology Fund 40/0 100/0-49 40/5

58. Nutrition Fund 40/0 49/0-24 40/0

59. Pacific Equity Fund 40/0 49/0-20 40/0

60. Sustainable Energy Fund 40/0 49/0-22 40/0

61. Swiss Small & MidCap Opportunities Fund 40/0 49/0-20 40/0

62. Systematic China A-Share OpportunitiesFund 40/0 49/0-10 40/0

Anhang G

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151

Nr. FONDS TRS und CFDs(zusammengerechnet*)

Maximaler/Voraussichtlicher An-teil des NIW (%)

Wertpapierleihgeschäfte**Maximaler/Voraussichtlicher An-

teil des NIW (%)

PensionsgeschäfteMaximaler/Voraussichtlicher Anteil

des NIW (%)

63. Systematic Global Equity High IncomeFund 40/0 49/0-16 40/0

64. Systematic Global SmallCap Fund 40/0 49/0-29 40/0

65. United Kingdom Fund 40/0 49/0-17 40/0

66. US Basic Value Fund 40/0 49/0-14 40/0

67. US Dollar Bond Fund 10/2 100/0-40 40/0

68. US Dollar High Yield Bond Fund 10/3 100/0-40 40/0

69. US Dollar Reserve Fund 0/0 0/0 40***/40

70. US Dollar Short Duration Bond Fund 10/2 100/0-40 42/2

71. US Flexible Equity Fund 40/0 49/0-10 40/0

72. US Government Mortgage Fund 10/3-5 100/0-40 40/0

73. US Growth Fund 40/0 49/0-17 40/0

74. US Small & MidCap Opportunities Fund 40/0 49/0-23 40/0

75. World Bond Fund 10/0-2 100/0-40 40/0

76. World Energy Fund 40/0 49/0-25 40/0

77. World Financials Fund 40/0 49/0-20 40/0

78. World Gold Fund 40/0 49/0-12 40/0

79. World Healthscience Fund 40/0 49/0-16 40/0

80. World Mining Fund 40/0 49/0-10 40/0

81. World Real Estate Securities Fund 40/10 100/0-40 40/0

82. World Technology Fund 40/0 49/0-19 40/0

*Das Exposure des Fonds gegenüber CFDs und TRS schwankt innerhalb der oben angegebenen Bandbreite. Weitere Details zu den Exposures gegenüber CFD oder TRSsind am Sitz der Gesellschaft erhältlich.**Der maximale Anteil des Nettoinventarwerts der Fonds, der bei Wertpapierleihgeschäften eingesetzt werden kann, ist in der vorstehenden Tabelle angegeben. Die Nachfragenach Wertpapierleihe ist ein wesentlicher Faktor für das zu einem bestimmten Zeitpunkt tatsächlich von einem Fonds verliehene Volumen. Die Nachfrage nach Wertpapierleiheschwankt im Laufe der Zeit und hängt zu weiten Teilen von Marktfaktoren ab, die nicht genau vorherzusagen sind. Aufgrund der Schwankungen der Nachfrage nachWertpapierleihe amMarkt könnte das künftige Verleihvolumen die angegebene Bandbreite übersteigen.*** Gemäß Artikel 14 der Geldmarktfondsverordnung dürfen von einem Geldmarktfonds im Rahmen eines Pensionsgeschäfts entgegengenommene Barmittel 10 % seinesVermögens nicht überschreiten.

Anhang G

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152

Anhang H – Informationen für Anleger in der Schweiz

1. VertreterVertreter in der Schweiz ist BlackRock Asset Management Schweiz AG, Bahnhofstrasse 39, 8001 Zürich.

2. ZahlstelleDie Zahlstelle in der Schweiz ist State Street Bank International GmbH, München, Zweigniederlassung Zürich, Beethovenstrasse 19, CH-8027Zürich.

3. Bezugsort der massgeblichen DokumenteProspekt, die wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anleger, Statuten sowie der Jahres- und Halbjahresbericht können kostenlosbeim Vertreter bezogen werden.

4. Publikationen

a) Die ausländische kollektive Kapitalanlage betreffendePublikationen erfolgen in der Schweiz auf der elektronischen Plattform www.fundinfo.com.

b) Die Zeichnung- und Rücknahmepreise bzw. der Inventarwert mit dem Hinweis „exklusive Kommissionen" aller relevanten Anteilsklassenwerden täglich auf der elektronischen Plattform www.fundinfo.com publiziert.

5. Zahlung von Retrozessionen und Rabatten

a) Die Gesellschaft, die Verwaltungsgesellschaft, derAnlageberater, der Hauptvertriebsträger sowie deren Beauftragte können Retrozessionen zur Entschädigung der Vertriebstätigkeit vonAnteilen in der Schweiz oder von der Schweiz aus bezahlen. Mit dieser Entschädigung können insbesondere folgende Dienstleistungenabgegolten werden:

E Unterstützung des Kundenannahme-Prozesses und des Verfahrens der Zeichnung und Rücknahme von Anteilen

E Bereitstellung von aktuellem Marketing-Material und Fondresearch

E Durchführung delegierter Sorgfaltspflichten, wie z.B. Geldwäschereibekämpfung, Überwachung von Vertriebsbeschränkungen

E Beantwortung von Anteilinhaberanfragen

E Ernennung und Überwachung von Untervertriebsträgern

Retrozessionen gelten nicht als Rabatte auch wenn sie ganz oder teilweise letztendlich an die Anteilinhaber weitergeleitet werden.

Die Empfänger der Retrozessionen gewährleisten eine transparente Offenlegung und informieren den Anteilinhaber von sich aus kostenlos überdie Höhe der Entschädigungen, die sie für den Vertrieb erhalten könnten.

Auf Anfrage legen die Empfänger der Retrozessionen die effektiv erhaltenen Beträge, welche sie für den Vertrieb der Teilvermögen dieserAnteilinhaber erhalten, offen.

b) Die Gesellschaft, die Verwaltungsgesellschaft, der Anlageberater, der Hauptvertriebsträger sowie deren Beauftragte können im Vertrieb inder Schweiz oder von der Schweiz aus Rabatte auf Verlangen direkt an Anteilinhaber bezahlen. Rabatte dienen dazu, die auf diebetreffenden Anteilinhaber entfallenden Gebühren oder Kosten zu reduzieren. Rabatte sind zulässig, sofern sie

E aus Gebühren der Gesellschaft, der Verwaltungsgesellschaft, des Anlageberaters, des Hauptvertriebsträgers bezahlt werden und somitdas Teilvermögen nicht zusätzlich belasten;

E aufgrund von objektiven Kriterien gewährt werden;

E sämtlichen Anteilinhabern, welche die objektiven Kriterien erfüllen und Rabatte verlangen, unter gleichen zeitlichen Voraussetzungen imgleichen Umgang gewährt werden.

Die objektiven Kriterien zur Gewährung von Rabatten durch die Gesellschaft, die Verwaltungsgesellschaft, den Anlageberater, denHauptvertriebsträger sind:

E Die Höhe der durch den Anteilinhaber investierten Vermögenswerte in das Teilvermögen oder in alle Teilvermögen und anderenProdukten, die Teil des Produktangebots des Promotors des Fonds sind;

E Die Höhe der vom Anteilinhaber generierten Gebühren für die Gesellschaft, die Verwaltungsgesellschaft, den Anlageberater, denHauptvertriebsträger sowie deren Beauftragte;

E Die Unterstützungsbereitschaft des Anteilinhabers in der Lancierungsphase eines Teilvermögens oder die Bindung an Mindesthaltefristen.

Anhang H

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153

Auf Anfrage des Anteilinhabers legt die Gesellschaft, die Verwaltungsgesellschaft, der Anlageberater, der Hauptvertriebsträger die entsprechendeHöhe der Rabatte kostenlos offen.

6. Erfüllungsort und GerichtsstandFür die in der Schweiz und von der Schweiz aus vertriebenen Anteile ist am Sitz des Vertreters Erfüllungsort und Gerichtsstand begründet.

Anhang H

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154

Zusammenfassung des Zeichnungs- und Zahlungsverfahrens

1. AntragsformularZur Erstzeichnung von Anteilen verwenden Sie bitte das beiliegende Antragsformular, das bei der Übertragungsstelle oder den Investor ServicingTeams vor Ort erhältlich ist. Im Falle von gemeinschaftlich gehaltenen Anteilen muss dieses Formular von allen Antragstellern unterzeichnetwerden. Folgezeichnungen können schriftlich oder per Telefax unter Angabe der Registrierungsangaben und des zu investierenden Geldbetragserfolgen, und die Verwaltungsgesellschaft kann nach eigenem Ermessen einzelne über andere Formen der elektronischen Kommunikationübermittelte Handelsaufträge akzeptieren. Wird ein Antrag von Ihrem professionellen Berater gestellt, füllen Sie bitte Abschnitt 5 desAntragsformulars aus. Die ausgefüllten Antragsformulare senden Sie bitte an die Übertragungsstelle oder das Investor Servicing Team vor Ort.

2. Verhinderung von GeldwäscheBitte lesen Sie den Hinweis auf dem Zeichnungsantrag über die Verhinderung von Geldwäsche und die für den Identitätsnachweis erforderlichenDokumente und senden Sie diese zusammen mit Ihrem Zeichnungsantrag an die Übertragungsstelle oder die Investor Servicing Teams vor Ort.

3. ZahlungLegen Sie Ihrem Antragsformular bitte eine Kopie Ihres Überweisungsauftrags bei (vgl. Abschnitte 4 und 5 unten).

4. Zahlung durch ÜberweisungZahlungen per SWIFT- oder Banküberweisung in der entsprechenden Währung sollten auf eines der nebenstehend genannten Konten erfolgen.Die Zahlungsanweisung per SWIFT- oder Banküberweisung muss folgende Angaben enthalten:

(i) Name der Bank

(ii) SWIFT-Code oder Bankleitzahl

(iii) Konto (IBAN)

(iv) Kontonummer

(v) Verwendungszweck: „Name des gezeichneten BGF-Fonds und BGF-Depotnummer/Vertragsreferenznummer“

(vi) Im Auftrag von (Name des Anteilinhabers/Name des Vermittlers & Nummer des Anteilinhabers/Vermittlers)

Die Verpflichtung des Antragstellers zur Zahlung der Anteile gilt als erfüllt, sobald der fällige Betrag in frei verfügbaren Geldern auf diesem Kontoeingegangen ist.

5. FremdwährungenSoll die Zahlung in einer anderen Währung als der Handelswährung bzw. den Handelswährungen des jeweiligen Fonds erfolgen (vgl. Seite 2 bis 3dieses Prospekts), muss dies im Antragsformular angegeben werden.

Bankdaten 1

US-Dollar:JP Morgan Chase New YorkSWIFT-Code CHASUS33Zugunsten des Kontos von: BlackRock (Channel Islands) LimitedKontonummer: 001-1-460185, CHIPS UID 359991ABA-Nummer 021000021Verwendungszweck: „Vertragsreferenznummer oder BGF-Depotnummer oder Name des Fonds – Name des Antragstellers“

Euro:JP Morgan FrankfurtSWIFT-Code CHASDEFXZugunsten des Kontos von: BlackRock (Channel Islands) LimitedKontonummer: (IBAN) DE40501108006161600066Verwendungszweck: „Vertragsreferenznummer oder BGF-Depotnummer oder Name des Fonds – Name des Antragstellers“

Pfund Sterling:JP Morgan LondonSWIFT-Code CHASGB2L Bankleitzahl: 60-92-42Zugunsten des Kontos von: BlackRock (Channel Islands) LimitedKontonummer: (IBAN) GB07CHAS60924211118940(bisher 11118940)Verwendungszweck: „Vertragsreferenznummer oder BGF-Depotnummer oder Name des Fonds – Name des Antragstellers“

1 Der Name des Kontoinhabers BlackRock (Channel Islands) Limited wird sich voraussichtlich in

naher Zukunft ändern. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Investor ServicingTeam vor Ort.

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Sonstige:

Australischer Dollar:Zahlung an Australia and New Zealand Banking Group LimitedSWIFT-Code ANZBAU3MBegünstigte: JP Morgan Bank LondonSWIFT-CODE CHASGB2LZugunsten des Kontos von: BlackRock (Channel Islands) LtdKontonummer (IBAN) GB56CHAS60924224466325Verwendungszweck: „Vertragsreferenznummer oder BGF-Depotnummer oder Name des Fonds – Name des Antragstellers“

Kanadischer Dollar:ROYAL BANK OF CANADASWIFT-Code: ROYCCAT2Begünstigte: JP Morgan Bank LondonSWIFT-CODE CHASGB2LZugunsten des Kontos von: BlackRock (Channel Islands) LtdKontonummer (IBAN) GB40CHAS60924224466322Verwendungszweck: „Vertragsreferenznummer oder BGF-Depotnummer oder Name des Fonds – Name des Antragstellers“

Chinesischer Yuan Renminbi:Zahlung an JP Morgan Chase Bank Hong KongSwift-Code: CHASHKHHGemäß direkter SWIFT-Anweisung an JPMorgan Chase Bank, N. A., CHASGB2LZugunsten des Kontos der JP Morgan Chase Bank, N. A. (CHASGB2L),Kontonummer 6748000111Zur weiteren Gutschrift an die Letztbegünstigte BlackRock (Channel Islands) LtdKontonummer (IBAN) GB52CHAS60924241001599(bisher 41001599)Verwendungszweck: „Vertragsreferenznummer oder BGF-Depotnummer oder Name des Fonds – Name des Antragstellers”

Dänische Krone:Zahlung an NORDEA BANK DENMARK A/S,COPENHAGEN. (NDEADKKK)Gemäß direkter SWIFT-Anweisung an JPMorgan Chase Bank, N. A., CHASGB2LZugunsten des Kontos der JPMorgan Chase Bank, N. A. (CHASGB2L).Kontonummer 5000404539Zur weiteren Gutschrift an die BlackRock (Channel Islands) LtdKontonummer 24466326IBAN: GB29CHAS60924224466326

Hongkong-Dollar:Zahlung an JP Morgan Hong KongSwift-Code: CHASHKHHBegünstigte: JP Morgan Bank LondonSWIFT CODE CHASGB2LZugunsten des Kontos von: BlackRock (Channel Islands) LtdKontonummer (IBAN) GB24CHAS60924224466319(bisher 24466319)Verwendungszweck: „Referenznummer des Vertrags oder BGF- Kontonummer oder Name des Fonds – Name des Antragstellers.“

Ungarischer Forint:Korrespondenzbank: The ING Bank Rt. BudapestSwift-Code: INGBHUHBBegünstigte Bank: JP Morgan Bank LondonSWIFT-CODE CHASGB2LZugunsten des Kontos von: BlackRock (Channel Islands) Ltd. Kontonummer: GB43CHAS60924241221466

Japanischer Yen:Zahlung an JP Morgan TokyoSWIFT-CODE CHASJPJTBegünstigte: JP Morgan Bank LondonSWIFT-CODE CHASGB2LZugunsten des Kontos von BlackRock (Channel Islands) LtdKontonummer (IBAN) GB69CHAS60924222813405(bisher 22813405)Verwendungszweck: „Vertragsreferenznummer oder BGF-Depotnummer oder Name des Fonds – Name des Antragstellers“

Polnischer ZlotyZahlung an mBANKSwift-Code: BREXPLPW

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Begünstigte Bank: JPMorgan Chase Bank N.A.Swift-Code: CHASGB2LLetztbegünstigte: BlackRock (Channel Islands) LimitedKonto: GB02CHAS60924224466327

Neuseeländischer Dollar:Zahlung an Westpac Banking Corporation WellingtonSwift-Code: WPACNZ2WBegünstigte: JP Morgan Bank LondonSWIFT-CODE CHASGB2LZugunsten des Kontos von: BlackRock (Channel Islands) LtdKontonummer (IBAN) GB83CHAS60924224466324Verwendungszweck: „Vertragsreferenznummer oder BGF-Depotnummer oder Name des Fonds – Name des Antragstellers“

Singapur-Dollar:Zahlung an Overseas Chinese Banking Corp LtdSwift-Code: OCBCSGSGBegünstigte: JP Morgan Bank LondonSWIFT CODE CHASGB2LZugunsten des Kontos von: BlackRock (Channel Islands) LtdKontonummer (IBAN) GB13CHAS60924224466323Verwendungszweck: „Vertragsreferenznummer oder BGF-Depotnummer oder Name des Fonds – Name des Antragstellers“

Schwedische Krone:Zahlung an Svenska Handelsbanken StockholmSwift-Code: HANDSESSBegünstigte: JP Morgan Bank LondonSWIFT CODE CHASGB2LZugunsten des Kontos von: BlackRock (Channel Islands) LtdKontonummer (IBAN) GB80CHAS60924222813401(bisher 22813401)Verwendungszweck: „Vertragsreferenznummer oder BGF-Depotnummer oder Name des Fonds – Name des Antragstellers“

Schweizer Franken:Zahlung an UBS ZürichSWIFT-CODE: UBSWCHZH8OABegünstigte: JP Morgan Bank LondonSWIFT-CODE CHASGB2LZugunsten des Kontos von BlackRock (Channel Islands) LtdKontonummer (IBAN) GB56CHAS60924217354770(bisher 17354770)Verwendungszweck: „Vertragsreferenznummer oder BGF-Depotnummer oder Name des Fonds – Name des Antragstellers“

Südafrikanischer Rand:Standard Bank of South Africa J’BURGSWIFT-Code SBZAZAJJBegünstigte: JPMorgan Chase Bank, N.A.SWIFT-CODE CHASGB2LZugunsten des Kontos von: BlackRock (Channel Islands) LtdKontonummer (IBAN) GB81CHAS60924241314387Verwendungszweck: „Vertragsreferenznummer oder BGF-Depotnummer oder Name des Fonds – Name des Antragstellers“

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