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BID.workshop Energiepolitik für Parlamentsmitarbeiter - Reader

Date post: 31-Mar-2016
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Reader zum BID.workshop Energiepolitik für Parlamentsmitarbeiter am 22.01.2014 - weitere Infos unter: http://workshop-energiepolitik.bid.ag
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WWW.BID.AG BID.workshop für Parlamentsmitarbeiter ENERGIEPOLITIK – 22.01.2014 WWW.BID.AG PERSPEKTIVEN FÜR DIE 18. LEGISLATUR
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BID.workshopfür ParlamentsmitarbeiterENERGIEPOLITIK – 22.01.2014

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PERSPEKTIVEN FÜR DIE 18. LEGISLATUR

WWW.BID.AG BID.WORKSHOP // ENERGIEPOLITIK // SEITE 3

EDITORIAL

mit der Konstituierung der Ausschüsse nimmt das Parlament seine Arbeit auf und die politische Sacharbeit beginnt. In den anstehenden politischen Diskurs fließen vielfältige Meinungen, Interessen und wissenschaftliche Standpunkte ein, doch am Ende liegt die politische Entscheidung in den Händen der Abgeordneten.

Bevor die Arbeit an politischen Detailfragen beginnt, wollen wir mit dem BID.workshop einen ersten thematischen Überblick geben und gemein-sam mit Ihnen die Brücke von der 17. in die 18. Legislatur schlagen – mit Themen, die bereits ganz oben auf der politischen Agenda stehen und Themen, die im Laufe der Legislatur noch an Relevanz gewinnen werden.

Als Berliner Informationsdienst informieren wir wöchentlich über die relevan-ten Entscheidungen in Bundestag, Bundesrat und Regierung sowie über die Positionen der politischen Akteure und direkten Stakeholder. Der Ber-liner Informationsdienst erscheint derzeit regelmäßig für die Themen Ener-gie-, Netz-, Gesundheits- und Steuerpolitik. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns passend zu diesen Politikfeldern in Ihren Presseverteiler aufnehmen.

Neben weiteren Informationen zum BID.workshop finden Sie auf den fol-genden Seiten noch einen kurzen Überblick zu den zentralen Gesetz-gebungsprojekten der 17. Legislatur, ergänzt um einen Ausblick auf die 18. Legislatur.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen des BID.workshops und darüber hinaus gerne zur Verfügung.

Ihre

Dr. Sandra Busch-JanserHerausgeberin Berliner Informationsdienst

LIEBE TEILNEHMERINNEN UND TEILNEHMER,EDITORIAL 3

PROGRAMM & MODERATION 4

DIE REFERENTEN 5

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN 8

TOP-THEMEN DER 17. LEGISLATUR 9

TOP-THEMEN DER 18. LEGISLATUR 12

IMPRESSUM 16

ANSPRECHPARTNER

Die Redaktion des Berliner Informationsdienstes steht Ihnen gerne zur Verfügung:

[email protected]

030. 20 45 41 - 20

WWW.BID.AG BID.WORKSHOP // ENERGIEPOLITIK // SEITE 4

PROGRAMM & MODERATION

PROGRAMM

MODERATION

Dr. Sandra Busch-Janser, Herausgeberin Berliner Informationsdienst

Dr. Sandra Busch-Janser ist als Vorsitzen-de und Geschäftsführerin von polisphere die Heraus-geberin des Berliner Informationsdienstes.

Zuletzt war Sie Leiterin des Berliner Büros der int. Po-litikberatung Kovar & Köppl, davor Public Affairs-Be-raterin bei dimap communications. Sie hat an der Uni-versität Duisburg-Essen promoviert und absolvierte ihr Studium an der Hochschule für Politik München.

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DIE REFERENTEN

Dr. Kathrin Goldammer Leiterin Forschungsforum Energiewende acatech

Dr. Kathrin Goldammer ist Expertin für Energieerzeugung und Strommärkte in Deutschland. Seit Oktober 2013 leitet sie die Geschäftsstelle des Forschungsforums Energiewende. Das Forschungs-forum Energiewende ist die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung initiierte Dialogplattform

zum Thema Energiewende und bei acatech – Deut-sche Akademie der Technikwissenschaften ange-siedelt. Zuvor war Frau Goldammer am Institute for Advanced Sustainability Studies (IASS), einem in Potsdam ansässigen Thinktank für Nachhaltigkeits-forschung, tätig. Dort zeichnete sie verantwortlich für die Plattform Energiewende von Prof. Dr. Klaus Töpfer. Sie ist Diplom-Ingenieurin Elektrotechnik mit fünf Jahren Erfahrung in der Energiewirtschaft.

DIE ENERGIEWENDE IM ZIELDREIECK VON VERSORGUNGSSICHERHEIT, UMWELTVERTRÄGLICHKEIT UND WIRTSCHAFTLICHKEIT

acatech

Das „Forschungsforum Energiewende“ versteht sich als Dialogplattform aller am Prozess der Energiewende Beteiligten, die

die verschiedenen Optionen aus der Wissenschaft je nach Perspektive bewerten und in Empfehlungen um-wandeln. Aufbauend auf den Analysen des Projekts

„Energiesysteme der Zukunft“ der deutschen Wissen-schaftsakademien sollen Vorschläge, Empfehlungen, Szenarien und Optionen zur Energiewende, die aus der Forschung entwickelt werden, gemeinsam mit den Stakeholdern bewertet werden. Antworten sowie For-schungs- und Umsetzungsfragen werden durch das „Forschungsforum Energiewende“ in den Gesamtzu-sammenhang gestellt.

DIE DEUTSCHE AKADEMIE DER TECHNIKWISSENSCHAFTEN

WWW.BID.AG BID.WORKSHOP // ENERGIEPOLITIK // SEITE 6

DIE REFERENTEN

Christian Noll Geschäftsführender Vorstand DENEFF

Christian Noll (33), Diplom-Kommuni-kationswirt, ist Mitgründer und geschäftsführender Vorstand der Deutschen Unternehmensinitiative

Energieeffizienz e.V. (DENEFF). Die DENEFF setzt sich seit November 2010 als erstes unabhängiges, branchenübergreifendes Netzwerk von inzwischen rund 100 Vorreiterunternehmen der Energieeffizi-enz für eine ambitionierte und effektive Energie- effizienzpolitik ein.

ENERGIEEFFIZIENZ – CHANCEN UND HERAUSFORDERUNGEN FÜR DIE NEUE LEGISLATURPERIODE

DENEFF

Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF) ist das erste unabhängige, industrieübergrei-

fende Netzwerk von Vorreiterunternehmen der Ener-gieeffizienzbranche in Deutschland zur gemein-samen politischen Interessensvertretung. Ziel der

DENEFF ist eine beschleunigte Marktentwicklung für Produkte und Dienstleistungen des Energie-effizienz-Sektors durch effektive, konsistente und sinnvolle Politikgestaltung. Nur so können positive gesamtwirtschaftliche Effekte wie zusätzliche Inves-titionen, Arbeitsplätze und Technologievorsprünge erzielt werden.

DIE DEUTSCHE UNTERNEHMENSINITIATIVE ENERGIEEFFIZIENZ E.V.

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DIE REFERENTEN

Rainer Stock Bereichsleiter VKU

Rainer Stock, geb. 1965 in Nürnberg, hat an der TU Berlin Umwelt- und Verfahrenstechnik stu-diert und im Umwelt- und insbesondere Energiebe-reich der IHK Berlin umfangreiche Erfahrungen in der Mitglieder- und Politikberatung gesammelt. Als Be-reichsleiter Netzwirtschaft bündelt er seit Anfang 2008 im Verband Kommunaler Unternehmen e.V (VKU) die Fragen und Probleme der Mitgliedsunternehmen zu

den netzwirtschaftlichen Themen. Neben der konkre-ten Unterstützung der Stadtwerke zu Fragen der Ent-flechtung, des Netzzugangs sowie des Netzanschlus-ses und der Kosten- und Anreizregulierung bildet die Politikberatung im Rahmen von Stellungnahmen und Anhörungen – insbesondere bei der konkreten Ausge-staltung der Energiewende – einen wichtigen Schwer-punkt der Arbeit seines Bereiches. Ziel des VKU ist es dabei immer, die Rahmenbedingungen im regulierten Markt der Energienetze gerade für kleinere Unterneh-men transparent, fair und auch in den „Smart Grids“ der Zukunft wirtschaftlich handhabbar zu gestalten.

VERBRAUCH FOLGT ERZEUGUNG – MEHR FLEXIBILITÄT FÜR DIE ENERGIEWENDE

VKU

Der VKU vertritt über 1.400 kommunal- wirtschaftliche Unternehmen in den Be-reichen Energie, Wasser/Abwasser und

Abfallwirtschaft. Mit 235.000 Beschäftigten wur-den 2010 Umsatzerlöse von rund 95 Milliarden

Euro erwirtschaftet und etwa 8 Milliarden Euro in-vestiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 49,1 Prozent in der Strom-, 58,4 Prozent in der Erdgas-, 77,2 Prozent in der Trinkwasser-, 60,0 Prozent in der Wärmeversorgung und 16,5 Prozent in der Abwasserentsorgung.

DER VERBAND KOMMUNALER UNTERNEHMEN E.V.

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WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN

• Die Energiewende finanzierbar gestalten. Effiziente Ordnungspolitik für das Energiesystem der Zukunft (Sept. 2012): http://goo.gl/nKKwIk

• Future Energy Grid. Informations- und Kommunikationstechnologien für den Weg in ein nachhaltiges Energiesystem: http://goo.gl/Jun8zb

• Anpassungsstrategien in der Klimapolitik: http://goo.gl/kopuJV

• Transfer zu „Die Energiewende gestalten“: http://goo.gl/pVFxl0

• Dossier „Die Energiewende gestalten“: http://goo.gl/monF0d

LINKTIPPS

• Institut für Energieeffizienz in der Produktion der Universität Stuttgart „Energieeffizienz in Deutschland“: http://goo.gl/NEbnZD

• Ecofys „Schafft Deutschland die neuen EU-Energieeinsparziele mit bestehenden Instrumenten?“: http://goo.gl/BsBy1y

• WWF „Modell Deutschland – Kli-maschutz bis 2050. Vom Ziel her denken“: http://goo.gl/bD5MDU

• BMWi „2. Nationaler Energieeffizi-enz-Aktionsplan (NEEAP) der Bun-desrepublik Deutschland“: http://goo.gl/PNBv3X

• AG Energiebilanzen „Ausgewählte Effizien-zindikatoren zur Energiebilanz Deutschland“: http://goo.gl/AtUZPQ

• CO-Firm „Lösungsvorschlag zur Umsetzung eines Marktorientierten Energieeffizienz- Anreizsystems in Deutschland“: http://goo.gl/PW3EWs

• Umweltbundesamt „Energieeffizienz in Zahlen“: http://goo.gl/ohi9LU

• DENEFF „10-Punkte-Sofortprogramm“: http://goo.gl/QXygyQ

• DENEFF zur „Energieeffizienz-Politik“: http://goo.gl/QispN7

• VKU-Gutachten für ein integriertes Energiemarktdesign: http://goo.gl/iUBcg5

• VKU-Smart Grid-Studie: Was kosten die intelligenten Netze der Zukunft? http://goo.gl/bT5NsT

• Smart Grids und Smart Metering: Auf dem Weg zu intelligenten Energieinfrastrukturen: http://goo.gl/CN7W9F

• Netzentgelte und Anreizregulierung: http://goo.gl/WjZaU1

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TOP-THEMEN DER 17. LEGISLATUR

Bei der Umsetzung der Energiewende müssen die oft antagonistischen Ziele der Wirtschafts- und der Um-weltpolitik neu verhandelt werden. Das Zieldreieck von Versorgungssicherheit, Umweltverträglichkeit und Wirt-

schaftlichkeit bildet dabei den Verhandlungsrahmen. In der 17. Legislatur wurden bereits die ersten regulatori-schen Weichen gestellt. Eine Auswahl an relevanten Ge-setzgebungsprozessen ist hier zusammengefasst.

DREIZEHNTES GESETZ ZUR ÄNDERUNG DES ATOMGESETZES

Unter dem Eindruck, des Reaktorunfalls in Japan wurde im Rahmen der Gesetze zur Energiewende das Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Atomge-setzes beschlossen. Gemeinsam mit den Minister-präsidenten der Länder hat man die zuvor wirksam gewordene Laufzeitverlängerung zurückgenommen und für die sieben ältesten Kernkraftwerke sowie das Kernkraftwerk Krümmel die Betriebserlaubnis entzo-gen. Auch für die drei jüngsten Anlagen erlischt die

Genehmigung zum Leistungsbetrieb – dies jedoch ge-staffelt bis spätestens im Jahr 2022.

Durch die Stilllegungen ergeben sich weitere regula-torische Fragen wie beispielsweise zum Rückbau der Atommeiler und den Umgang mit Atomenergie im eu-ropäischen und internationalen Kontext. Zentral muss auch die Frage nach der Gewährleistung der Versor-gungssicherheit beantwortet werden.

GESETZ ZUR NEUREGELUNG DES RECHTSRAHMENS FÜR DIE FÖRDERUNG DER STROMERZEUGUNG AUS ERNEUERBAREN ENERGIEN

Mit der Verabschiedung des Energiekonzeptes im 28. September 2010 hatte die schwarz-gelbe Bundesregie-rung sich vorgenommen den Anteil der Erneuerbaren Energien bis 2020 auf mindestens 35 Prozent, bis 2030 auf mindestens 50 Prozent, bis 2040 auf mindestens 65 Prozent und bis 2050 auf mindestens 80 Prozent stei-gen. Der Koalitionsvertrag der schwarz-roten Koalition legt nun folgenden Ausbaupfad fest: 40 bis 45 Prozent im Jahre 2025, 55 bis 60 Prozent im Jahr 2035.

Zur Förderung des Ausbaus Erneuerbarer Energien war unter rot-grün das EEG entwickelt worden. Zuletzt war das Gesetz 2012 mit der „Photovoltaik-Novelle“ geändert worden. Nach langwierigen Verhandlungen

zwischen Bund und Ländern wurde insbesondere die Vergütung von PV-Anlagen neu geregelt.

Das nun vorgelegte Eckpunktepapier zur Reform des EEG legt den Schwerpunkt auf den Abbau der Über-förderung, die Marktintegration der EE und die Beteili-gung aller Stromverbraucher an den Kosten.

Weitere Fragestellungen beim Ausbau der Erneuer-baren Energien sind u.a. die Integration in den Euro-päischen Binnenmarkt, die Harmonisierung der Aus-baupläne der Bundesländer sowie den wachsenden Finanzbedarf bei der Förderung.

ENERGIEPOLITIK 2009 - 2013

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TOP-THEMEN DER 17. LEGISLATUR

Im Juni 2013 hat die Bundesregierung die Reser-vekraftwerksverordnung verabschiedet, sie dient der Konkretisierung der im Vorjahr verabschiede-ten EnWG-Novelle zur Gewährleistung der Versor-gungssicherheit. Durch die EnWG-Novelle erhält die Bundesnetzagentur die Befugnis gemeinsam mit den Übertragungsnetzbetreibern systemrelevan-te Kraftwerke zu identifizieren, die bei akuter Gefahr der Versorgungssicherheit zur Stromproduktion ver-pflichtet werden. Die Bundesnetzagentur hat für den Winter 2015/16 rund 4.800 MW an Netzreservebedarf

festgestellt, der ohne Neubau durch Reservekapazitä-ten abgedeckt werden kann.

Insbesondere aus Bayern gibt es jedoch mit Blick auf die Abschaltung des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld und dem verzögerten Ausbau der „Thüringischen Strombrücke“ Bedenken hinsichtlich der Versor-gungsicherheit. Die CSU fordert deshalb vorzeitig, die Errichtung neuer regional erforderlicher Kraftwerkska-pazitäten zu prüfen und gegebenenfalls Neubauten durch die Stromerzeuger zu veranlassen.

NETZAUSBAUBESCHLEUNIGUNGSGESETZ (NABEG)

Das im Juni 2011 beschlossene Gesetz soll über das fortbestehende Energieleitungsausbaugesetz hinaus den Ausbau der Stromnetze beschleunigen. Aus die-sem Grund wurden die Länderzuständigkeiten gebün-delt und auf die „Bundesfachplanung“ übertragen. Diese wird von der Bundesnetzagentur in Abstimmung mit den betroffenen Ländern durchgeführt. Das Ergeb-nis der Bundesfachplanung ist der Bundesnetzplan. Neben verbesserte Beteiligungsrechte der Bürger wur-de mit dem Gesetz auch ein finanzieller Ausgleichs-mechanismus definiert. Auch erste Maßnahmen zur ef-fizienten Anbindung von Offshore-Windparks wurden unternommen. Hier hat die schwarz-gelbe Bundesre-gierung allerdings mit einer Novelle des Energiewirt-

schaftsgesetzes nachgelegt und die bisher unklaren Haftungsfragen bei Verzögerung oder Störung der Anbindung eines Offshore-Windparks an das Stro-mübertragungsnetz geregelt. Die Offshore-Windpark-betreiber können nun bei verzögertem Netzanschluss vom Übertragungsnetzbetreiber eine Entschädigung verlangen.

Beim Netzausbau stellen sich für die nächste Legislatur seinerseits Fragen zur Beschleunigung durch Bürger-beteiligung sowie zur Entschädigung bei der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen. Andererseits werden Fle-xibilitätsoptionen und eine Novelle der Anreizregulie-rung für die Verteilnetzebene auf der Agenda stehen.

RESERVEKRAFTWERKSVERORDNUNG

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TOP-THEMEN DER 17. LEGISLATUR

Bei der Beratung zum Gesetz zur steuerlichen För-derung von energetischen Sanierungsmaßnahmen konnte am Ende kein Kompromiss im Vermittlungsaus-schuss erzielt werden. Von der schwarz-gelben Bun-desregierung geplant war energetische Sanierungs-maßnahmen steuerlich mit rund sechs Milliarden Euro zu entlasten und den steuerlichen Grundfreibetrag ab 2013 auf 8.130 Euro jährlich zu erhöhen. Während eine breite Koalition u.a. aus Kirchen, Gewerkschaften und Handwerk die Gesetzvorschläge unterstützte, lehnten

die Länder den Vorschlag ab, da die Landeshaus-halte von der Maßnahme belastet worden wären. Die schwarz-gelbe Bundesregierung argumentierte da-gegen, dass die steuerliche Förderung aufgrund der Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer zu einer Ge-winnsituation für den öffentlichen Haushalt führe wür-den. Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht keine steuerliche Förderung vor, statt dessen soll das KfW-Programm zur energetischen Gebäudesanierung aufgestockt werden.

ENERGIE-EFFIZIENZ-RICHTLINIE

Am 25. Oktober 2012 wurde in Brüssel die Richtlinie 2012/27/EG über Energieeffizienz erlassen. Mit dieser Richtlinie wird ein EU-weiter Rahmen für Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz in der Union ge-schaffen. Bereits während Gesetzgebungsprozess auf europäischer Ebene gab es intensive Diskussio-nen über die Ausgestaltung der Richtlinie. Am Ende schwächte die Position der Mitgliedsländer den Vor-schlag der EU-Kommission deutlich ab, statt auf 20 Prozent Energieeinsparung verständigte man sich nur auf 17 Prozent. Auch die geplante Vorschrift wonach Stromversorger verpflichten werden sollen, ihre Kun-

den zum Energiesparen von jährlich 1,5 Prozent zu veranlassen, wurde gestrichen und durch „alternative Maßnahmen“ ersetzt.

Auf nationaler Ebene steht nun die Umsetzung der Richtlinie an. Der Koalitionsvertrag sieht vor, die EU-Energieeffizienz-Richtlinie so in deutsches Recht umzusetzen, dass die dort vorgesehenen Möglich-keiten zur Anerkennung der Vorteile von KWK- und Fernwärme bei Primärenergie und CO2-Einsparung gegenüber anderen Heizsystemen besser zur Geltung kommen.

GESETZ ZUR STEUERLICHEN FÖRDERUNG VON ENERGETI-SCHEN SANIERUNGSMASSNAHMEN§

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TOP-THEMEN DER 18. LEGISLATUR

Die Koalition strebt eine schnelle und grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) an und legt sie bis Ostern 2014 vor mit dem Ziel einer Ver-abschiedung im Sommer 2014, um verlässliche Rah-menbedingungen in der Energiepolitik zu schaffen. Altanlagen genießen Bestandsschutz.

Zentral wird es darum gehen wettbewerbsfähige Prei-se für erneuerbare Energien zu erreichen, damit sie sich ohne staatliche Hilfen am Markt behaupten kön-nen. Zugleich sollen sie mehr Verantwortung für eine stabile Stromversorgung übernehmen.

Während Altanlagen Bestandsschutz genießen, soll bei Neuanlagen die Überförderungen schnell und konsequent abgebaut werden. Für alle Technologien soll eine kontinuierliche Degression der Fördersätze verankert werden. Gestrichen werden sollen sowohl Bonusregelungen als auch das Grünstromprivileg.

Aufgrund der Einleitung eines Behilfe-Verfahrens durch die Europäische Kommission steht Deutschland insbesondere hinsichtlich einer Reform der „Besonde-re Ausgleichsregelung“, auf deren Grundlage energi-eintensive Industrien von der EEG-Umlage befreit wer-den, unter Druck. Die Regierungskoalition möchte das Ausnahmeregelung zukunftsfähig weiterentwickeln – in enger Abstimmung mit der EU-Kommission.

Stakeholderpositionen

Agora Energiewende: „Ein radikal vereinfachtes EEG 2.0 und ein umfassender Marktdesign-Prozess. Kon-zept für ein zweistufiges Verfahren 2014 – 2017“

Das hier vorgeschlagene, radikal vereinfachte EEG 2.0 ermöglicht den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien zu bezahlbaren Kosten für die Verbraucher. Es enthält 12 Kernelemente. http://goo.gl/PqGHjk

Frauenhofer IWES im Auftrage der Stiftung Offsho-re-Windenergie: „Energiewirtschaftliche Bedeutung der Offshore-Windenergie für die Energiewende“

Die vorliegende Studie hat anhand von drei Szenarien die Machbarkeit, die Funktionalität und die Systemkos-ten der Energieversorgung im Zieljahr 2050 analysiert. Erneuerbare Energien liefern in allen drei Szenarien 80 Prozent des Endenergiebedarfs, aber in unterschiedli-cher Zusammensetzung. http://goo.gl/Q6RD6I

DIW: „Vorschlag für die zukünftige Ausgestaltung der Ausnahmen für die Industrie bei der EEG-Umlage“

Das zentrale Element des Vorschlages für die neue Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) ist eine um 80% reduzierte EEG-Umlage auf eine standardisierte Stromverbrauchsmenge, die i.a. für die Herstellung von bestimmten handels- und stromintensiven Produk-ten notwendig ist. http://goo.gl/gL7jin

THEMEN DER 18. LEGISLATUR

§ EEG-REFORM

Am 27. November 2013 haben CDU, CSU und SPD ih-ren Koalitionsvertrag „Deutschlands Zukunft gestalten“ vorgestellt. Er lässt in der 18. Legislaturperiode des

Deutschen Bundestages einige anstehende Gesetzge-bungsprojekte erwarten von den hier exemplarisch vier Top-Themen herausgegriffen wurden.

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TOP-THEMEN DER 18. LEGISLATUR

Um die Förderhöhe für Erneuerbare Energien zu be-stimmen, soll es ab 2018 Ausschreibungen geben, sofern bis dahin in einem Pilotprojekt nachgewiesen werden kann, dass die Ziele der Energiewende auf diesem Wege kostengünstiger erreicht werden kön-nen. Um Erfahrungen mit Ausschreibungsmodellen zu sammeln, soll es bis spätestens 2016 ein Ausschrei-bungspilotmodell in einer Größenordnung von insge-samt 400 MW für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab einer noch festzulegenden Mindestgröße geben.

In einem zweiten Schritt ist die Einführung von Ka-pazitätsmärkten angestrebt. Diese sollen unter dem Gesichtspunkt der Kosteneffizienz im Einklang mit europäischen Regelungen und unter Gewährleistung wettbewerblicher und technologieoffener Lösungen eingeführt werden.

Um derweil die Versorgungssicherheit nicht zu gefähr-den, will die Bundesregierung stabile und verlässliche Bedingungen für Investoren schaffen, damit der Be-trieb von Reservekapazitäten in Form von Kohle- und Gaskraftwerke wirtschaftlich ist. Die Netzreserve soll dazu im Rahmen eines Ausschreibungsmodells auf Ebene der Übertragungsnetzbetreiber weiterentwi-ckeln werden.

Stakeholderpositionen

EWI im Auftrag des BMWi „Untersuchungen zu ei-nem zukunfstfähigen Strommarktdesign“

Die hier vorgelegten Analysen legen nahe, dass ein Energy-Only Markt zunehmend vor große Herausfor-derungen gestellt wird. Mit der Einführung eines Kapa-zitätsmechanismus könnte diesen Herausforderungen begegnet werden, im Besonderen um das in dieser Studie unterstellte Niveau an Versorgungssicherheit zu gewährleisten. http://goo.gl/3UbEAF

Ecofys-Studie im Auftrag des UBA: Notwendigkeit und Ausgestaltungsmöglichkeiten eines Kapazitäts-mechanismus für Deutschland

Der gegenwärtige Strommarkt als Energy-Only-Markt bildet einen geeigneten Rahmen für die Energiewen-de und gewährleistet eine sichere Stromversorgung. Das zeigt eine neue Studie für das Umweltbundesamt (UBA). http://goo.gl/B36Yhy

VKU: Ein zukunftsfähiges Energiemarktdesign für Deutschland

Zu den zentralen Elementen des Modells gehören: ein Leistungsmarkt, über den derjenige, der gesicherte Stromerzeugung (Kraftwerke, Speicher) anbietet, zu-künftig ein Entgelt für die Bereitstellung erhält; ein neu-es und wettbewerbliches Fördersystem für die erneu-erbaren Energien mit Hilfe eines Auktionsverfahrens sowie eine Neugestaltung der Regulierungsbedingun-gen für die Stromnetze. http://goo.gl/QUaqPo

BDEW: Diskussionspapier: generelle Anforderungen an Kapazitätsmechanismen

Vor einer Entscheidung für einen bestimmten Mecha-nismus erscheint es daher dringend erforderlich, sich auf Maßstäbe zu verständigen, denen ein solcher Me-chanismus genügen soll. Gleichwohl wird es in der Umsetzung auf die konkrete Ausgestaltung ankom-men, da das Instrument des Kapazitätsmechanismus sehr sensitiv ist. http://goo.gl/Xh8pY1

§ STROMMARKTDESIGN

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TOP-THEMEN DER 18. LEGISLATUR

Fortschritte bei der Energieeffizienz erfordern einen sektorübergreifenden Ansatz, der Gebäude, Industrie, Gewerbe und Haushalte umfasst und dabei Strom, Wärme und Kälte gleichermaßen in den Blick nimmt. Ausgehend von einer technisch-wirtschaftlichen Po-tenzialanalyse wollen wir Märkte für Energieeffizienz entwickeln und dabei alle Akteure einbinden.

Die dafür vorzusehenden Mittel werden durch Haus-haltsumschichtung erwirtschaftet. Aus dem Ener-gie- und Klimafonds werden wir die Umsetzung an-spruchsvoller Effizienzmaßnahmen in der Wirtschaft, durch Handwerk und Mittelstand, Kommunen und Haushalten fördern. In den Sektoren Gebäude und Verkehr erfolgt die Finanzierung ergänzend mit eige-nen Instrumenten aus den zuständigen Ressorts.

In einem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz will die Koalition die Ziele für die verschiedenen Bereiche, die Instrumente, die Finanzierung und die Verantwor-tung der einzelnen Akteure zusammenfassen. Er wird mit einem jährlichen Monitoring von einer unabhängi-gen Expertenkommission überprüft. Der erste Aktions-plan soll im Jahre 2014 erarbeitet und von der Bundes-regierung beschlossen werden.

Stakeholderpositinon

DENEFF: Die Energieeffizienzrichtlinie als Chance für intelligente Anreizsysteme

„Um das Ziel, den Primärenergieverbrauch bis 2020 um 20% zu senken, zu erreichen, ist eine beschleunigte Verbreitung von Energieeffizienzmaßnahmen erforder-lich.“ http://goo.gl/iEqdtS

KfW Research: Ermittlung der Wachstumswirkungen der KfW-Programme zum Energieeffizienten Bauen und Sanieren

Deutschland wird von der Umsetzung der Energie-wende erheblich profitieren: durch mehr Arbeitsplätze und Wachstum und durch geringere Energiekosten. Das ist ein zentrales Ergebnis einer Studie der Prog-nos AG im Auftrag der KfW Bankengruppe. Nach den Szenariorechnungen müssten bis 2050 zur Umset-zung des Energiesparziels wohnwirtschaftliche Inves-titionen mit einem Barwert von ca. 840 Mrd. EUR über die KfW-Programme finanziell unterstützt werden. Pro Jahr erhöhten die angestoßenen gesamtwirtschaftli-chen Effekte das deutsche Bruttoinlandsprodukt um durchschnittlich 0,4 Prozent. http://goo.gl/lkifUD

Öko-Institut und Fraunhofer ISI im Auftrag der KfW Bankengruppe und des WWF Deutschland: Ener-gieeinsparquote für Deutschland?

Ein möglicher neuer Lenkungsansatz wäre für Deutsch-land die sogenannte Einsparquote. Im Rahmen eines Einsparquoten- bzw. Einsparverpflichtungssystems wird eine spezielle Akteursgruppe, z.B. die Unternehmen, die Endkunden mit Strom, Erdgas oder Heizöl beliefern, oder die Netzbetreiber, verpflichtet, in einer bestimmten zeitlichen Periode eine bestimmte Menge an Energie-einsparungen nachzuweisen. http://goo.gl/TIryxE

dena zur Energieeffizienz: www.energieeffizienz-online.info

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) unter-stützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Tech-nologie (BMWi) bei der Umsetzung der EU-Richtlinie über „Endenergieeffizienz und Energiedienstleistun-gen“ (2006/32/EG, EDL-Richtlinie) in Deutschland. http://goo.gl/qdBFpB

§ ENERGIEEFFIZIENZ

WWW.BID.AG BID.WORKSHOP // ENERGIEPOLITIK // SEITE 15

TOP-THEMEN DER 18. LEGISLATUR

Damit die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energi-en und die Stromnachfrage besser aufeinander abge-stimmt werden, sind Flexibilitätsoptionen sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite aus-zubauen (insbesondere bei Kraftwerken und Erneuer-baren Energien, durch Lastmanagement, intelligente Zähler, lastvariable Tarife und Speicher).

Wir werden prüfen, ob große Erzeuger von Strom aus Erneuerbaren Energien einen Grundlastanteil ihrer Maximaleinspeisung garantieren müssen, um so ei-nen Beitrag zur Versorgungssicherheit zu leisten. Die-se können sie in eigener Verantwortung vertraglich mit Betreibern von Speichern, von nachfrageabhängig re-gelbaren Erneuerbaren Energien, abschaltbaren Las-ten oder von fossilen Kraftwerken absichern. Die vir-tuelle „Grundlastfähigkeit“ der einzelnen Erneuerbaren Energien soll schrittweise geschaffen werden. Hierzu werden wir ein Pilotvorhaben durchführen.

Um die Stabilität des Systems zu gewährleisten, wer-den wir zudem festlegen, dass Neuanlagen vom Netz-betreiber und von den Direktvermarktern ansteuerbar sein müssen.

Wir wollen bereits in 2014 verlässliche Rahmenbe-dingungen für den sicheren Einsatz von intelligenten Messsystemen für Verbraucher, Erzeuger und Klein-speicher auf den Weg bringen. Gegenstand des Paketes werden die Festlegung hoher technischer Standards zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit, bereichsspezifischer Datenschutzre-geln für die Marktkommunikation sowie Regelungen im Zusammenhang mit dem Einbau von intelligenten Zählern zur Ermöglichung von intelligentem Last- und Erzeugungsmanagement sein.

Stakeholderpositionen

VKU: Endbericht – Kurzfassung. Anpassungs- und Investitionserfordernisse der Informations- und Kom-munikationstechnologie zur Entwicklung eines dezent-ralen Energiesystems (Smart Grid)

Bei dem Aufbau zum Smart Grid kommt auf die VNB eine entscheidende – wenn nicht die entscheidende – Rolle zu. Als sich die Bundesregierung 2011 für die Energiewende entschied läutete sie auch einen Sys-temwechsel in der Energieversorgung ein. Deutsch-land hat sich zum Ziel gesetzt, als eine der ersten Nationen weltweit bis 2030 50 % der Bruttostromer-zeugung durch EEen zu decken. http://goo.gl/TrxwnD

Agora Energiewende: Endbericht der Studie Lastma-nagement als Beitrag zur Deckung des Spitzenlastbe-darfs in Süddeutschland

Dass eine zeitliche Verschiebung des Stromver-brauchs einen finanziellen Wert bekommt, dafür gibt es genügend Vorbilder, etwa im weltgrößten Strom-markt in den USA. Lernt Deutschland davon, so wird nicht nur die hohe Versorgungssicherheit hierzulande erhalten bleiben, gleichzeitig lassen sich auch die Kosten der Energiewende begrenzen. http://goo.gl/2tyKDy

§ FLEXIBILITÄTSOPTIONEN

Der „Berliner Informationsdienst“ reduziert die täg-liche Informationsflut auf das Elementare – den politischen Prozess – und bietet ein intelligentes politisches Monitoring für Politikberatungen, Unter-nehmen, Verbände, NGOs.

Wir übernehmen das zeitaufwendige Screening der politischen Prozesse und bieten einen Überblick über die Top-Themen der Woche, den Stand aktu-eller Gesetzgebungsprozesse sowie die parlamen-tarische Agenda, die Termine der Bundesregierung und ausgewählter Stakeholder.

Neben dem Kernprodukt - des wöchentlichen BID. Report - bietet das Debattenforum BID.op.ed in 2 Ausgaben pro Jahr Raum für die Diskussion von politischen Schwerpunktthemen in den Felder Ener-gie-, Netz-, Gesundheits- und Steuerpolitik.

Zudem arbeitet die Redaktion im Rahmen von BID.dossiers aktuelle Hintergründe auf - die in diesem Jahr erschienen sind: „Die Programme der Parteien zur Bundestagswahl“ und „Wahlprüfsteine der Ver-bände zur Bundestagswahl“.

Mit den BID.workshops bringen wir politische Ent-scheidungsträger und Stakeholder zusammen, um über Zukunftsfragen zu diskutieren.

Friedrichstraße 6010117 BerlinTel. 030. 20 45 41 -20Fax 030. 20 45 41 -21Email: [email protected]: www.bid.ag

Herausgeberin: Dr. Sandra Busch-Janser

Redaktion Energiepolitik: Moritz Hunger

Layout und Satz: Germaine Rankewitz

Registergericht Charlottenburg HRA 47754 BSteuernummer 34/248/00629

IMPRESSUM

BID.dossierwww.dossier-energiepolitik.bid.ag

BID.op.edwww.op-ed-energiepolitik.bid.ag

BID.reportwww.energiepolitik.bid.ag


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