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Tagesspiegel Politikmonitoring zur Energiepolitik

Date post: 08-Apr-2016
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Sie wollen die Sicherheit, keine relevante politische Entscheidung zu verpassen und Hintergrundinformationen immer dann, wenn es wichtig wird? Das Tagesspiegel Politikmonitoring informiert Sie detailliert über Ihr Politikfeld – derzeit in eigenen Ausgaben zur Energiepolitik, Netzpolitik, Verkehrspolitik und Gesundheitspolitik.
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EDITORIAL – Versöhnung von Ökologie und Ökonomie SEITE 2 ERGEBNISSE DER KW 05 KOMPLETTE ÜBERSICHT – SEITE 9 Ausgabe 2015.06 vom 02.02.2015 www.monitoring.tagesspiegel.de JAHRESWIRTSCHAFTSBERICHT: BE- STANDSAUFNAHME DER ENERGIE- POLITISCHEN MASSNAHMEN Am Miwoch, 28. Januar, hat das Bundeska- bine den Jahreswirtschaſtsbericht 2015 be- schlossen. Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, die Innovaonskraſt und Webewerbs- fähigkeit der Unternehmen – gerade auch in der Industrie – weiter zu stärken. In mehre- ren Abschnien nimmt die Bundesregierung Bezug auf die Energiepolik. Um die ambi- onierten Ziele insbesondere im Bereich der Erneuerbaren Energie zu erreichen, will man die Energiewende allerdings nicht nur „ökolo- gisch, sondern auch ökonomisch“ ausrichten. STAKEHOLDER ....................................... BNetzA: Bundesnetzagentur novelliert Ver - marktungsregeln für Strom aus erneuerbaren Energien u.a. ANALYSE CO2-REGULIERUNG VON PKW UND LEICHTEN NUTZFAHRZEUGEN NACH 2020 Eine vom BMWi in Auſtrag gegebene Studie kommt zu dem Ergebnis, dass eine bloße Fortschreibung des im März 2014 beschlos- senen CO2-Redukonssystems für Neuwagen „absehbar an wirtschaſtliche Grenzen“ stößt. Mit der Vorlage der Studie steckt die Bundes- regierung erneut ihre Verhandlungsposi- on gegenüber der EU-Kommission und dem Europäischen Parlament ab, da die geltende CO2-Regulierung bis Dezember 2015 evalu- iert werden soll. CCS ALS BEITRAG ZUM KLIMASCHUTZ WIEDER IM GESPRÄCH Bis zum 31. März diesen Jahres muss die Eu- ropäische Kommission, Parlament und Rat eine Bewertung der 2009 umgesetzten CCS- Richtlinie (2009/31/EG) vorlegen. Angesichts der im Akonsprogramm Klimaschutz 2020 idenfizierten CO2 Einspar-Lücke, zu deren Schließung der Stromsektor laut Programm 22 Mio. t CO2-Äq. beitragen soll, wird die CCS-Technologie von der Bundesregierung wieder als Opon in Erwägung gezogen. MONITORING TOP ISSUES AB SEITE 2 BUNDESRAT ........................................... 930. Sitzung des Bundesrates u.a. mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Si- cherheit Informaonstechnischer Systeme (IT- Sicherheitsgesetz). AUSBLICK AUF KW 06 KOMPLETTE ÜBERSICHT – SEITE 29 BUNDESTAG ........................................... 30. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaſt und Energie u.a. mit der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Aus- gleichsmechanismus nach dem Erneuerbare- Energien-Gesetz und zur Änderung anderer Verordnungen NEU ............................................................. Verordnung zur Einführung von Ausschrei- bungen für die finanzielle Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen UPDATE ..................................................................................................................................... Gesetz zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkraſttre- tens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Webewerbsbeschränkungen u.a. STATUS ZUM 02.02.2015 KOMPLETTE ÜBERSICHT – SEITE 17 SERVICE ANLAGEN ................................................ Im Anhang finden Sie alle wichgen Hinter- grunddokumente wie bspw. Referentenent- würfe, Drucksachen, Posionen und Studien. DATENBANK ............................................. Als Abonnent können Sie die Hintergrund- dokumente dieser und aller bisherigen Ausga- ben in unserer Dokumentendatenbank abrufen. DOKUMENTENSERVICE ......................... Rufen Sie uns unter (030) 290 21-11 424 an, fra- gen Sie nach von Ihnen benögten Dokumenten und wir senden Ihnen diesen bequem per Mail. BUNDESTAG ........................................... Klimaschutzbeitrag der Energiewirtschaſt Zu hoher Energieaudit-Aufwand Pläne für eine EU-Energieunion u.a. BUNDESREGIERUNG ............................. Bundeskabine beschließt Verordnung zu PV- Ausschreibungen Bundeskabine beschließt Jahreswirtschaſts- bericht 2015 BERLINER INFORMATIONSDIENST ENERGIEPOLITIK STAKEHOLDER ....................................... Bundeskongress genossenschaſtliche Energie- wende DAtF zur Endlagerkommission EFFIZIENZ KLIMA NETZ EU CO2 EU CO2 CCS
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Page 1: Tagesspiegel Politikmonitoring zur Energiepolitik

EDITORIAL – Versöhnung von Ökologie und Ökonomie SEITE 2

ERGEBNISSE DER KW 05 KOMPLETTE ÜBERSICHT – SEITE 9

Ausgabe 2015.06 vom 02.02.2015 www.monitoring.tagesspiegel.de

JAHRESWIRTSCHAFTSBERICHT: BE-STANDSAUFNAHME DER ENERGIE-POLITISCHEN MASSNAHMEN

Am Mittwoch, 28. Januar, hat das Bundeska-binett den Jahreswirtschaftsbericht 2015 be-schlossen. Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, die Innovationskraft und Wettbewerbs-fähigkeit der Unternehmen – gerade auch in der Industrie – weiter zu stärken. In mehre-ren Abschnitten nimmt die Bundesregierung Bezug auf die Energiepolitik. Um die ambiti-onierten Ziele insbesondere im Bereich der Erneuerbaren Energie zu erreichen, will man die Energiewende allerdings nicht nur „ökolo-gisch, sondern auch ökonomisch“ ausrichten.

STAKEHOLDER .......................................

BNetzA: Bundesnetzagentur novelliert Ver-marktungsregeln für Strom aus erneuerbaren Energien u.a.

ANAL

YSE

CO2-REGULIERUNG VON PKW UND LEICHTEN NUTZFAHRZEUGEN NACH 2020

Eine vom BMWi in Auftrag gegebene Studie kommt zu dem Ergebnis, dass eine bloße Fortschreibung des im März 2014 beschlos-senen CO2-Reduktionssystems für Neuwagen „absehbar an wirtschaftliche Grenzen“ stößt. Mit der Vorlage der Studie steckt die Bundes-regierung erneut ihre Verhandlungspositi-on gegenüber der EU-Kommission und dem Europäischen Parlament ab, da die geltende CO2-Regulierung bis Dezember 2015 evalu-iert werden soll.

CCS ALS BEITRAG ZUM KLIMASCHUTZ WIEDER IM GESPRÄCH

Bis zum 31. März diesen Jahres muss die Eu-ropäische Kommission, Parlament und Rat eine Bewertung der 2009 umgesetzten CCS-Richtlinie (2009/31/EG) vorlegen. Angesichts der im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 identifizierten CO2 Einspar-Lücke, zu deren Schließung der Stromsektor laut Programm 22 Mio. t CO2-Äq. beitragen soll, wird die CCS-Technologie von der Bundesregierung wieder als Option in Erwägung gezogen.

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TOP ISSUES AB SEITE 2

BUNDESRAT ...........................................

930. Sitzung des Bundesrates u.a. mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Si-cherheit Informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz).

AUSBLICK AUF KW 06 KOMPLETTE ÜBERSICHT – SEITE 29

BUNDESTAG ...........................................

30. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie u.a. mit der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Aus-gleichsmechanismus nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und zur Änderung anderer Verordnungen

NEU .............................................................

Verordnung zur Einführung von Ausschrei-bungen für die finanzielle Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen

UPDATE .....................................................................................................................................

Gesetz zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttre-tens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen u.a.

STATUS ZUM 02.02.2015 KOMPLETTE ÜBERSICHT – SEITE 17

SERV

ICE ANLAGEN ................................................

Im Anhang finden Sie alle wichtigen Hinter-grunddokumente wie bspw. Referentenent-würfe, Drucksachen, Positionen und Studien.

DATENBANK .............................................

Als Abonnent können Sie die Hintergrund- dokumente dieser und aller bisherigen Ausga-ben in unserer Dokumentendatenbank abrufen.

DOKUMENTENSERVICE .........................

Rufen Sie uns unter (030) 290 21-11 424 an, fra-gen Sie nach von Ihnen benötigten Dokumenten und wir senden Ihnen diesen bequem per Mail.

BUNDESTAG ...........................................

Klimaschutzbeitrag der EnergiewirtschaftZu hoher Energieaudit-AufwandPläne für eine EU-Energieunion u.a.

BUNDESREGIERUNG .............................

Bundeskabinett beschließt Verordnung zu PV-Ausschreibungen

Bundeskabinett beschließt Jahreswirtschafts-bericht 2015

BERLINER INFORMATIONSDIENST

ENERGIEPOLITIK

STAKEHOLDER .......................................

Bundeskongress genossenschaftliche Energie-wende

DAtF zur Endlagerkommission

EFFIZIENZ KLIMA NETZ EUCO2 EUCO2 CCS

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TPM Energiepolitik 2015.06 SEITE 2 → ANALYSE – TOP ISSUE I

ANAL

YSE

JAHRESWIRTSCHAFTSBERICHT: BESTANDSAUFNAHME DER ENERGIEPOLITISCHEN MASSNAHMEN

Von Dr. Sandra Busch-Janser

Am Mittwoch, 28. Januar, hat das Bundeskabinett den Jah-reswirtschaftsbericht 2015 beschlossen. Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, die Innovationskraft und Wett-bewerbsfähigkeit der Unternehmen – gerade auch in der Industrie – weiter zu stärken. Als Teil dieses umfassenden Ansatzes hat man sich vorgenommen „die Energiewende erfolgreich und kosteneffizient weiterzuführen und Inves-titionssicherheit durch klare Rahmenbedingungen zu ge-währleisten sowie Anreize für Investitionen der Unterneh-men in Effizienztechnologien zu setzen“.

In mehreren Abschnitten, des über 100-seitigen Berichts, nimmt die Bundesregierung Bezug auf die Energiepolitik. Um die ambitionierten Ziele insbesondere im Bereich der Erneuerbaren Energie zu erreichen, will man die Energie-wende allerdings nicht nur „ökologisch, sondern auch öko-nomisch“ ausrichten.

Energiewende als Investitions- und Modernisierungsmotor

Der Jahreswirtschaftsbericht zählt eine Reihe von be-reits umgesetzten Reformprojekten auf, darunter die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das

Netzausbaubeschleunigungsgesetz und das Bundesbe-darfsplangesetz sowie anstehende Projekte wie das Akti-onsprogramm Klimaschutz 2020, die Anreizregulierungs-verordnung und die Entscheidung zur Ausgestaltung des Strommarktes. Darüber hinaus werden weitere Maßnah-men wie das Verordnungspaket zu Smart Grid angekün-digt. Als einer der zentralen Punkte wird der Ausbau der Übertragungsnetze herausgegriffen. Der Bericht betont noch einmal, dass die Bundesregierung bestrebt ist, beim Netzausbau eine breite Akzeptanz in der Öffentlichkeit zu erzielen und diesen möglichst naturverträglich zu gestal-ten. Mit Blick auf die Maßnahmen kommt die Bundesregie-rung zu dem Schluss, dass die Energiewende das Potenzial hat, „zu einem Investitions- und Modernisierungsmotor“ zu werden.

Die Bundesregierung hat allerdings nicht nur die Über-tragungsnetze, sondern auch die Verteilernetze auf dem Schirm. Die Novelle der Anreizregulierungsverordnung soll die Rahmenbedingungen für Verteilernetze „investi-tionsfreundlicher [ausgestalten], zugleich jedoch die Be-zahlbarkeit von Strom im Blick“ behalten. Das System der Netzentgelte soll daraufhin überprüft werden, ob es den

Liebe Leser,Mit dem Jahreswirtschaftsbericht hat sich Bundeswirt-schaftsminister Sigmar Gabriel selbst aufgeschrieben, dass in der Energiepolitik alles nach Plan läuft. Die richtigen Gesetze sind bereits verabschiedet oder auf den Weg gebracht und jetzt gilt es nur noch Ökologie und Ökonomie auszusöhnen. Das ist aber gerade auch im Hinblick auf den Klimaschutz nicht ganz einfach. Einen kleinen Beitrag sollte auf dem Weg zu weniger CO2-Emissionen auch die KWK leisten, doch das 25-Prozent-Ziel wackelt. Auf dem parlamentarischen Abend des VKU wollte sich auch der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Hubertus Heil angesichts des zu-sätzlichen Finanzierungsbedarfs nicht mehr dazu bekennen.

Aber immerhin gab es ein Bekenntnis zum Schutz von Be-standsanlagen, dem sich auch der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Michael Fuchs anschloss. In der nächs-ten Woche kommen sowohl Bundestag als auch Bundesrat im Plenum zusammen. Auf den verschiedenen Tagesordnun-gen stehen einige energiepolitische Themen.

Dr. Sandra Busch-Janser Chefin vom Dienst

TOP ISSUE I

EDITORIAL

EFFIZIENZ KLIMA NETZ

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TPM Energiepolitik 2015.06 SEITE 3 → ANALYSE – TOP ISSUE I

ANAL

YSE Anforderungen der Energiewende gerecht wird und eine

faire Lastenverteilung bei der Finanzierung der Netzinfra-struktur gewährleistet. Des Weiteren wird erneut ein Ver-ordnungspaket für den Einsatz intelligenter Messsysteme und Zähler angekündigt, dabei soll auch geprüft werden, ob eine sektorenübergreifende Nutzung dieser Geräte für z. B. Wärme und Wasser die Kosten für ihren Einsatz so weit senken könnte, dass sie für die betroffenen Haushal-te „Komfortgewinne und finanzielle Entlastungen“ mit sich bringen.

Ehrgeizige Ziele für Pariser Klimagipfel

Mit Blick auf die Klimakonferenz in Paris will sich die Bun-desregierung auf europäischer und internationaler Ebene und insbesondere im Rahmen ihrer G7-Präsidentschaft für eine ehrgeizige Klima- und Energiepolitik stark machen. Der Bericht weist noch einmal darauf hin, dass Deutschland sich dafür einsetzt, dass die von der EU-Kommission vorgeschla-gene Marktstabilitätsreserve im EU-Emissionshandel bereits 2017 gestartet wird und die sog. Backloading-Zertifikate di-rekt in diese Reserve überführt werden. Um zu verhindern, dass Industrieunternehmen aufgrund von direkten und in-direkten Kostenbelastungen durch Klimaschutzmaßnahmen ihren Standort verlagern (sog. Carbon leakage), sollen die hierfür eingeführten Regeln effektiv weitergeführt werden.

Um auch national die gesteckten Ziele zu erreichen, soll die Energieeffizienz zur zweiten Säule der Energiewende werden. Dabei will man den Kurs „einer markt- und tech-nologiegetriebenen Steigerung der Energieeffizienz mit dem Dreiklang ‚Informieren, Fördern und Fordern’ sekto-renübergreifend und zielgerichtet fortsetzen.“ Dazu sollen die Sanierungsquote von Bestandsgebäuden erhöht und Effizienzmaßnahmen im Gebäudesektor steuerlich geför-dert werden. Zudem ist vorgesehen, gemeinsam mit der Industrie und dem Gewerbe Energieeffizienznetzwerke zu schaffen. Derzeit ist allerdings die Ausgestaltung der steu-erlichen Förderung noch in der Diskussion. Ein Eckpunkte-papier von BMWi und BMF von Anfang Januar schlägt ein Fördermodell vor, dass in der Summe der bisherigen KfW-Förderung bei einer Laufzeit von 10 Jahren entspricht.

Das BMF sieht allerdings einen Gegenfinanzierungsvor-schlag, der auch von den Ländern unterstützt wird, als zwingend erforderlich an. Die bisher diskutierte Absenkung des „Handwerker-Bonus“ wird insbesondere von Bayern abgelehnt (TPM 2014.51).

Ergänzend will die Bundesregierung in diesem Jahr eine Energieeffizienzstrategie Gebäude erarbeiten, die ein

wichtiges Element werden soll, um das Ziel eines nahe-zu klimaneutralen Gebäudebestands in Deutschland bis 2050 zu erreichen. Eigentümern, Nutzern, Investoren und Dienstleistern sollen damit die mittel- und langfristigen Vorteile von Energieeffizienzmaßnahmen dargestellt wer-den.

Standardisierung von Ladepunkten

Um die Rahmenbedingungen für die Elektrormobilität zu verbessern, setzt die Bundesregierung derzeit die EU-Richtlinie zum Aufbau von Infrastrukturen für alternative Antriebe („Clean Power for Transport“) hinsichtlich der festgelegten Ladestecker-Standards als Ladesäulenverord-nung in nationales Recht um. Der Entwurf vom 9. Januar regelt technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zu-gänglichen Ladepunkten für Elektromobile. „Dadurch wer-den sowohl die Sicherheit von Ladepunkten gewährleistet als auch die seit Langem branchenübergreifend geforder-ten technischen Anforderungen zur Gewährleistung der Interoperabilität von Ladepunkten verbindlich festgelegt.“

Deutsche Gasversorgung ist gesichert

Vor dem Hintergrund der Situation in der Ukraine weist die Bundesregierung noch einmal daraufhin, dass die deutsche Gasversorgung gesichert ist, da Deutschland aus mehreren Ländern und über verschiedene Transportwege Erdgas im-portiert. Deutschland verfügt zudem über die viertgrößten Erdgasspeicherkapazitäten der Welt, und die Vollendung des europäischen Gasbinnenmarktes ist vorangekommen. Dennoch will die Bundesregierung die weitere Diversifizie-rung der Lieferwege und -länder von Erdgas auch künftig unterstützen, um die Lieferabhängigkeit Deutschlands von Gasimporten langfristig zu veringern.

Forum und Kompetenzzentrum zur Energiewende

Nachdem die Bundesregierung die bestehenden Foren und Plattformen zum Austausch mit den Stakeholdern im Sommer 2014 neu geordnet hat, soll nun ein Forum Ener-giewende eingerichtet werden, in dem Experten aus Wirt-schaft, Gewerkschaften, Wissenschaft und Gesellschaft übergreifende Fragen der Energiewende diskutieren. Fer-ner verwies die Bundesregierung auf die Einrichtung eines Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende, um damit die Naturverträglichkeit der Energiewende zu stär-ken. Nachhaltige Energieversorgungssicherheit soll auch Gegenstand des Treffens der G7-Energieminister in Ham-burg im Mai 2015 sein. Hier werden insbesondere eine

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TPM Energiepolitik 2015.06 SEITE 4 → ANALYSE – TOP ISSUE I

ANAL

YSE verbesserte Energieeffizienz und der Ausbau erneuerba-

rer Energien eine große Rolle spielen, ebenso wie trans-parente, offene und liquide Märkte und die notwendige Infrastruktur. Zudem hat die G7 die Initiative Connex ge-gründet, um rohstoffreiche Entwicklungsländer bei der Aushandlung von Verträgen mit Rohstoffproduzenten zu unterstützen. Der G7-Gipfel, der unter deutschem Vorsitz am 7./8. Juni 2015 auf Schloss Elmau stattfindet, wird sich

inhaltlich mit den etablierten G7-Themen Weltwirtschaft, Finanzmarktregulierung, Steuer- und Handelspolitik, Au-ßen- und Sicherheitspolitik sowie nachhaltige Entwicklung, insbesondere in Afrika, befassen. Die G7 plant zudem die Verhandlungen für eine Post-2015-Agenda für nachhaltige Entwicklung zu unterstützen. Angestrebt wird ein starker Impuls der G7 für Paris.

HINTERGRUND – JAHRESWIRTSCHAFTSBERICHT: BESTANDSAUFNAHME DER ENERGIEPOLITISCHEN MASSNAHMEN

→ DOKUMENTE

• BMWi „Jahreswirtschaftsbericht 2015“: http://goo.gl/CpjfOK

• BMWi „Ladesäulenverordnung“: http://goo.gl/ArfzvU

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TPM Energiepolitik 2015.06 SEITE 5

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YSE

→ ANALYSE – TOP ISSUE II

CO2-REGULIERUNG VON PKW UND LEICHTEN NUTZFAHRZEUGEN NACH 2020

Von Hendrik Köstens

Eine vom BMWi in Auftrag gegebene Studie zur „CO2-Emis-sionsreduktion bei PKW und leichten Nutzfahrzeugen nach 2020“ kommt zu dem Ergebnis, dass eine bloße Fortschrei-bung des im März 2014 beschlossenen CO2-Reduktions-systems für Neuwagen „absehbar an wirtschaftliche Gren-zen“ stößt. Bei der Vorstellung der Studienergebnisse am Dienstag, 27. Januar, in Brüssel betonte Matthias Machnig, Staatssekretär im BMWi, zwar, dass man auch im Verkehrs-bereich die CO2-Emissionen weiter reduzieren müsse, wenn man die EU-Klimaziele erreichen wolle. Seiner Ansicht nach sei dies allerdings weniger durch die „Regulierung der CO2-Emissionen der Pkw-Neuwagenflotte“ erreichbar, sondern vielmehr durch einen breiten Einsatz alternativer Antriebs-technologien. Dies sei aber „zugleich mit großen wirtschaft-lichen Herausforderungen verbunden“, so Machnig.

Mit der Vorlage der Studie steckt die Bundesregierung erneut ihre Verhandlungsposition gegenüber der EU-Kommission und dem Europäischen Parlament ab, da die geltende CO2-Regulierung bis Dezember 2015 durch die EU-Kommission evaluiert werden soll. In der geänderten Verordnung vom März 2014 heißt es: „Die Kommission überprüft bis zum 31. Dezember 2015 die Zielvorgaben für die spezifischen Emissionen, die Modalitäten und andere Aspekte dieser Verordnung, einschließlich der Frage, ob ein Nutzwertparameter weiterhin notwendig ist und ob Masse oder Fahrzeugstandfläche der nachhaltigere Nutzwertpa-rameter ist, um Zielwerte für die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen für die Zeit nach 2020 festzulegen.“

Bereits bei der letzten Verhandlungsrunde, bei dem sich die Bundesregierung mit ihrem Wunsch nach einer deutlichen Abschwächung der Verordnungsänderung gegenüber der EU-Kommission durchgesetzt hatte (TPM 2013.49), wurde für 2025 ein Zielkorridor von 68 – 78 g CO2/km für PKW diskutiert. Dieser Wert ist nun erneut die Ausgangsbasis der EU-Kom-mission. Während deutsche Umweltverbände diesen Wert in 2013 schon für zu niedrig hielten, kommt die Studie des BMWi zu der Einschätzung, dass dieser Wert „aus wirtschaftlicher Sicht nur mit erheblichen zusätzlichen Herstellkosten erreicht werden kann, denen keine entsprechenden Kraftstoffkosten-ersparnisse aus Endkundenperspektive gegenüberstehen“.

Technologische und wirtschaftliche Minderungspotentiale

Die Studie spielt in drei Szenarien durch, welche Minde-rungsperspektiven auch wirtschaftlich – vor allem mit Blick auf den Endkunden – erreichbar sind. Als Voraussetzung für alle drei Entwicklungspfade gilt, dass hybride Antriebs-technologien (Mild-, Full- und Plug-in-Hybrid) für private und gewerbliche Kunden wirtschaftlich werden. „Eine Ab-senkung der CO2-Flottenemissionen bei PKW z.B. aufgrund strengerer legislativer Zielvorgaben, über jene Schwelle hinaus, die für Fahrzeugkunden aufgrund erzielbarer Kraft-stoffeinsparungen wirtschaftlich wird, resultiert aus Sicht der Fahrzeughersteller in zusätzlichen Kosten zur Zielerrei-chung.“ In den im Rahmen der Szenarien entwickelten CO2-Zielwerten sehen die Autoren schlussendlich wichtige Leit-planken für eine Weiterentwicklung der Regulierung, die technologisch realisierbar und wirtschaftlich vertretbar ist.

Flexibilisierung der Zielerreichung

Als ein grundlegender Ansatz für eine Novellierung der CO2-Gesetzgebung in der EU wird die stärkere Flexibilisie-rung der Regelungen zur Zielerreichung betrachtet. Neben den bereits vorgesehenen Mechanismen der „Supercre-dits“ und „Ökoinnovationen“ werden in der Studie bspw. ein „Banking-Borrowing-System“ (zeitliche Flexibilisierung) und die Schaffung eines CO2-Zertifikatehandels diskutiert. „Diesen Mechanismen ist gemein, dass ein formuliertes CO2-Gesamtziel innerhalb der gesetzten Grenzen des Re-gulierungssystems eingehalten bzw. nicht abgeschwächt werden kann.“

Elektrifizierung des Verkehrs ist Voraussetzung

Abschließend kommen die Autoren zu dem Ergebnis, dass aus dem Zielkorridor der EU-Kommission für 2025 nur ein Wert von 78 g CO2/km wirtschaftlich realisierbar ist. Dies allerdings auch nur bei günstigen Rahmenbedingungen. „Besonders ambitionierte Flottenzielwerte können nur bei einem verstärkten Einsatz von Fahrzeugen mit innovativen Antrieben [...] erreicht werden.“ Daher sollten Instrumen-te zur Förderung der Marktentwicklung für diese Fahrzeug-typen geprüft werden.

TOP ISSUE IIEUCO2

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TPM Energiepolitik 2015.06 SEITE 6

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YSE

→ ANALYSE – TOP ISSUE II

Die kritische Haltung der Studie gegenüber den ambitio-nierteren Einsparzielen der EU wird auch von der IG Metall geteilt. Detlef Wetzel, Erster Vorsitzender der IG Metall, erklärte am Dienstag, 27. Januar, in Brüssel, dass es nicht realistisch sei, „die weitere Senkung des geplanten Grenz-wertes von 95 Gramm CO2 über das Jahr 2020 hinaus im

selben Tempo einfach linear fortzuschreiben“. Er plädiert deshalb für einen umfangreichen Folgenabschätzungspro-zess, der auch die Auswirkungen des Strukturwandels auf die Beschäftigung berücksichtigt. Nach Wetzels Ansicht sei eine Neuregelung des Grenzwertes „vor diesem Hinter-grund frühestens 2017 möglich“.

HINTERGRUND – CO2-REGULIERUNG VON PKW UND LEICHTEN NUTZFAHRZEUGEN NACH 2020

→ POSITIONEN

MIGUEL ARIAS CAÑETE, EU-Kommissar für Klimaschutz und Energie

The most important and cost-effective way to reduce these emissions is to increase the efficiency of vehicles on our roads.[…] In fact, our policy has been so successful that the target for cars, which was set for 2015, and the target for vans, set for 2017, were already achieved in 2013. A new car today emits on average 20% less CO2 than in 2007. If we can maintain this downward trajectory, we are on track to meet the new targets for 2020 – 95 grams of CO2 per kilometre for cars and 147 grams for vans. […] Now, it is time to look beyond 2020. Both Regulations on emission limits request the Commission to review the legislation by the end of 2015. (EU-Kommission, 27.01.2014) http://goo.gl/obFGMI

MATTHIAS MACHNIG, Staatssekretär BMWi

Der Zeitpunkt für neue CO2-Zielwerte für die Zeit nach 2020 muss daher gut gewählt werden und in enger Verknüpfung mit den Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität stehen. Wir brauchen insgesamt einen umfassenden Ansatz zur CO2-Vermeidung im Straßenverkehr und ein breites Bündel an Instrumenten und Maßnahmen, die sorgfältig aufeinander abgestimmt sein müssen. (BMWi, 27.01.2015) http://goo.gl/VDZlWM

STEPHAN KÜHN, Verkehrspolitischer Sprecher Bündnis 90/Die Grünen

Das Bundeswirtschaftsministerium schießt mit der Studie gegen neue, geplante EU-Spritverbrauchsgrenzwerte für PKW. Die Studie behauptet, dass ein weiteres Absenken der Grenzwerte in 2025 für die Automobilindustrie zu teuer würde. Für Minister Gabriel ist das die Vorlage, um das Schreckgespenst teurer werdender Autos an die Wand zu malen. Damit recy-celt er ein altes Argument der Autoindustrie, das längst widerlegt ist: Autos sind trotz neuer Spritspartechnik nicht teurer geworden. (Bündnis90/Die Grünen, 27.01.2015) http://goo.gl/GfTU7c

DETLEF WETZEL, Vorsitzender IG Metall

Es hat in der Vergangenheit keine wirkliche Debatte über CO2-Grenzwerte stattgefunden, das wollen wir nun ändern. Aber wir müssen darüber reden, was technisch machbar und beschäftigungspolitisch möglich ist.(IG Metall, 27.01.2015) http://goo.gl/P9qDEz

JÖRG HOFMANN, Zweiter Vorsitzender der IG Metall.

Beschäftigung hat Vorfahrt. Das gilt auch für eine CO2-Politik und steht nicht gegen anspruchsvolle Klimaziele.(IG Metall, 27.01.2015) http://goo.gl/P9qDEz

→ DOKUMENTE

• Verordnung zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen: http://goo.gl/2nX9rF

• Studie „CO2 - Emissionsreduktion bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen nach 2020“: http://goo.gl/SX4DPh

• Offener Brief zur CO2-Grenzwertverordnung für neue Pkw (Mai 2013): http://goo.gl/m28YqG

• Bericht des Rapporteurs Thomas Ulmer zur Änderung der Verordnung (EC) Nr. 443/2009 über CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen: http://goo.gl/Vp1waK

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TPM Energiepolitik 2015.06 SEITE 7

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YSE

→ ANALYSE – TOP ISSUE III

CCS ALS BEITRAG ZUM KLIMASCHUTZ WIEDER IM GESPRÄCH

Von Hendrik Köstens

Bis zum 31. März diesen Jahres muss die Europäische Kom-mission, Parlament und Rat eine Bewertung der 2009 umge-setzten CCS-Richtlinie (2009/31/EG) vorlegen. Im Zuge des Evaluierungsprozesses beschäftigt sich ein Berichtsentwurf der Kommission mit dem Stand von „Carbon capture and storage“ (CCS) in Europa und spricht Empfehlungen für eine Anpassung der Richtlinie aus. Ausgangspunkt des Papiers ist die Feststellung: „The overall need for CCS (adressing climate change by decarbonising power supply) remains high.“ Eine zentrale Forderung betrifft dann auch die Einführung von bindenden CCS Zielen auf europäischer Ebene.

Mangelnde Wirtschaftlichkeit bremst Ausbau

Der Bericht stellt fest, dass im Hinblick auf die Quantität der in Europa betriebenen Anlagen zur Speicherung von CO2 bisher wesentlich weniger Projekte umgesetzt wur-den, als zum Zeitpunkt der Einführung der CCS Richtlinie erwartet: „As of November 2014, 13 large-scale CCS pro-jects are in operation worldwide, 2 of which are in Euro-pe. Four other projects are in the planning stage in Europe […].“ Als Gründe für die Zurückhaltung werden der globa-le wirtschaftliche Abschwung zum Ende des letzten Jahr-zehnts und der geringe CO2-Preis im europäischen Emis-sionshandel betrachtet, die einen wirtschaftlichen Betrieb großer Abscheidungs- und Speicheranlagen für C02 verhin-dern. Im Vergleich zu Europa „[the] number of large-scale storage projects is expanding in North America […] and is also gaining momentum in China“.

Derzeit keine Reform der CCS Richtlinie

Die Evaluation der Auswirkungen der 2009 erlassenen Richtlinie zu CCS kommt zu einem klaren Ergebnis: „Given the lack of practical experience it would not currently be appropriate, and could be counterproductive, to reopen the Directive for significant change.“ Die Autoren empfeh-len jedoch eine Überarbeitung und Erweiterung der Leit-fäden zur Richtlinie. Neben der Betrachtung der Richtlinie umfasst der Entwurf Empfehlungen für eine vorausschau-ende Politik für CCS.

Europäische Ziele und nationale Fahrpläne

Zentrale Empfehlungen der Autoren sind die Einführung bindender CCS-Ziele auf europäischer Ebene für 2030 und die Entwicklung nationaler Fahrpläne für die Dekarbonisie-rung bis 2050. Diese Fahrpläne sollten auf einem CO2-Re-duktionsziel von 80 Prozent beruhen und „an assessment of wether or not CCS is required“ beinhalten. Wenn nötig, sollte CCS bereits in die Roadmaps der Mitgliedsstaaten für 2030 integriert werden. Außerdem wird den nationa-len Regierungen empfohlen, darüber nachzudenken, beim Bau neuer Industrieanlagen, die Fähigkeit zur Nachrüstung von CCS vorzuschreiben. Die Erkundung neuer Speicherka-pazitäten könnte durch die Freigabe und Veröffentlichung der Daten zu in Frage kommenden Öl- und Gasfeldern be-schleunigt werden. Die EU-Kommission erhält den Arbeits-auftrag „investigate how to strengthen the ETS“.

CCS in Deutschland wieder im Gespräch

Angesichts der im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 identifizierten Einspar-Lücke, zu deren Schließung der Stromsektor laut Programm 22 Mio. t CO2-Äq. beitragen soll, wird die CCS-Technologie von der Bundesregierung wieder als Option in Erwägung gezogen. Umweltministerin Barbara Hendricks stellte auf der Handelsblatt Jahresta-gung Energiewirtschaft klar: „Unter Klimagesichtspunkten dürfen wir die CCS-Technologie nicht einfach vollständig ablehnen“. Zumindest die von Deutschland ins Ausland ex-portierte Kohletechnologie müsste CCS-fähig sein, so die Ministerin weiter. Unterstützung erhielt Barbara Hendricks in ihrer Einschätzung von. Prof. Dr. Ottmar Edenhofer (AG III, IPCC), der in seinem Vortrag auf der Jahrestagung an-merkte, dass der globale Klimaschutz, besonders vor dem Hintergrund weltweit großer Kohlereserven, nicht ohne CCS auskomme. Je ambitionierter die Klimaziele, desto notwendiger werde die Technologie, fügte er an.

In Deutschland regelt seit August 2012 das Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG) die Demonstration und An-wendung von Technologien zur Abscheidung, zum Trans-port und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid. Nach Verhandlungen im Vermittlungsausschuss wurden

TOP ISSUE IIIEUCO2 CCS

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TPM Energiepolitik 2015.06 SEITE 8

ANAL

YSE

→ ANALYSE – TOP ISSUE III

den Ländern umfangreiche Mitentscheidungsrechte einge-räumt. Das von Niedersachsen – dem Bundesland mit dem größten angenommenen Potential für CCS – im Jahr 2012

verfügte Moratorium für die Speicherung von CO2 läuft in diesem Jahr aus.

HINTERGRUND – CCS ALS BEITRAG ZUM KLIMASCHUTZ WIEDER IM GESPRÄCH

→ POSITIONEN

JOACHIM RUMSTADT, VORSITZENDER DER GESCHÄFTSFÜHRUNG DER STEAG

Wir haben uns ein Stück weit ins Patt gesetzt, was diese Technologie angeht. Wir sollten darüber wieder nachdenken. (Handelsblatt, 21.01.2015) http://goo.gl/p5t473

LUDWIG MÖHRING, GESCHÄFTSFÜHRER DER WINGAS

Ich gebe dem CCS-Thema überhaupt keine Wahrscheinlichkeit. (Handelsblatt, 21.02.2015) http://goo.gl/p5t473

→ DOKUMENTE

• EU-Richtlinie über die geologische Speicherung von Kohlendioxid: http://goo.gl/s4y15b

• Gesetz zur Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (Kohlendioxid-Speicherungsgesetz - KSpG): http://goo.gl/hQmdCi

• Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid: http://goo.gl/yHLtQx

• BDEW Positionspapier „Umsetzung der EU-CCS-Richtlinie in Deutschland: Klimaschutz durch Transport- und Speicherinfrastruktur für CO2“ (Juni 2010): http://goo.gl/rnlqg8

• Das 6. Energieforschungsprogramm der Bundesregierung (Juli 2011): http://goo.gl/BB0Rn2

• Greenpeace Positionspapier „CO2-Endlager: Keine Lösung, sondern Risiko“ (Sept. 2011): http://goo.gl/fg8Er1

• DIW-Wochenbericht „CCS-Technologie ist für die Energiewende gestorben“ (Feb. 2012): http://goo.gl/KBcCZT

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→ MONITORING – ERGEBNISSE DER KW 05

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PLENUM ............................................................................................................. ANTWORT DER BUNDESREGIERUNG

Klimaschutzbeitrag der Energiewirtschaft: Die Treibhausgas-Emissionen der Energiewirtschaft sollen aufgrund der bis Oktober 2012 umgesetzten und weiter wirksamen Maßnahmen bis 2020 auf rund 306 Millionen Tonnen Kohlenstoffdioxid (CO2)-Äquivalente zurückgehen.

PLENUM ............................................................................................................. ANTWORT DER BUNDESREGIERUNG

Export von Kernbrennstoff: Die Bundesregierung unterstützt die Prüfung einer Rücknahme und Behandlung graphitbasierten Kernbrennstoffs aus Deutschland durch die USA.

PLENUM ............................................................................................................. ANTWORT DER BUNDESREGIERUNG

Brennelementefabrik in Lingen: Die Brennelementefabrik im niedersächsischen Lingen hat im Jahr 2014 insgesamt 774 Brennelemente ausgeliefert, viele davon an französische, deutsche und finnische Atomkraftwerke.

PLENUM ........................................................................................................................................... UNTERRICHTUNG

1,5 Prozent Wachstum: Die Bundesregierung erwartet im Jahreswirtschaftsbericht 2015, dass das Wachstum in diesem Jahr genauso stark ist, wie im vergangenen Jahr.

AUSSCHUSS ............................................................................................................................. ÖFFENTLICHE SITZUNG

Zu hoher Energieaudit-Aufwand: Das beklagen Industrie und Handel in einer Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie.

FRAKTION .......................................................................................................................................... KLEINE ANFRAGE

Pläne für eine EU-Energieunion: Darüber will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen durch eine Kleine Anfrage mehr in Erfahrung bringen.

ERGEBNISSE DER KW 05 – ÜBERSICHT

BUNDESTAG

Ergebnisse der politischen Arbeit in der Woche vom

26.01. bis 01.02.2015

BUNDESREGIERUNG

KABINETT .................................................................................................................................................... BESCHLUSS

Bundeskabinett beschließt Verordnung zu PV-Ausschreibungen: Mit der Pilotausschreibung sollen Erfahrungen mit dem neuen Förderinstrument der Ausschreibung im Bereich der erneuerbaren Energien gesammelt werden.

KABINETT .................................................................................................................................................... BESCHLUSS

Bundeskabinett beschließt Jahreswirtschaftsbericht 2015 - Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, private und öffentliche Investitionen in Deutschland und Europa zu stärken.

BUNDESRATKeine Ergebnisse

EEG

PV

EFFIZIENZ

ERNEUERBARE

KLIMA

CO2

ATOM

ATOM

WIRTSCHAFT

EU

EFFIZIENZ

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→ MONITORING – ERGEBNISSE DER KW 05

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BNetzA: Bundesnetzagentur novelliert Vermarktungsregeln für Strom aus erneuerbaren Energien

Dena: Energieeffizienz: Neuer Leitfaden unterstützt Kommunen

BDEW: BDEW kritisiert Regelung zur Flächenkulisse und fordert weitere Diskussion

VKU: Parlamentarischer Abend des VKU zur Zukunft des Strommarkts

VKU: Flächenverfügbarkeit wesentlich für Gelingen der Umstellung der EEG-Förderung

BSW: Neue Regeln für Solarparks in Kraft

BWE: VDMA/BWE: Windenergie an Land 2014: Rekordzubau von 4.750 Megawatt in Deutschland

BWE: Keine 1:1 Übertragung von PV-Ausschreibungspiloten auf andere Energieerzeugungsarten

Greenpeace: Greenpeace-Studie: Gebremster Ausbau Erneuerbarer Energien gefährdet deutsches Klimaziel

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BUNDESKABINETT BESCHLIESST VERORDNUNG ZU PV-AUSSCHREIBUNGEN

Kategorie Drucksache Referenz

Kabinettsbeschluss http://goo.gl/dLGvgk –

Mit der Pilotausschreibung sollen Erfahrungen mit dem neuen Förderinstrument der Ausschreibung im Bereich der erneuer-baren Energien gesammelt werden. Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: „Mit der heute beschlos-senen Verordnung haben wir die Rechtsgrundlage für den Start der Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen geschaffen. Die Bundesnetzagentur kann bereits im Februar 2015 die erste Ausschreibungsrunde bekanntgeben. Die ersten Gebote können dann bis zum 15. April 2015 bei der Bundesnetzagentur abgegeben werden. Damit setzen wir den mit der EEG-Reform im vergangenen Jahr begonnenen Weg konsequent fort: Wir schaffen erstmals die Basis für eine wettbewerbliche Förderung erneuerbarer Energien. In einem zweiten Schritt ab 2017 soll die finanzielle Förderung grundsätzlich auch für andere erneuerbare Energien auf Ausschreibungen umgestellt werden. So wollen wir die Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien planbar und kostengünstiger erreichen.“

BUNDESKABINETT BESCHLIESST JAHRESWIRTSCHAFTSBERICHT 2015

Kategorie Drucksache Referenz

Kabinettsbeschluss http://goo.gl/yLDWpG –

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, private und öffentliche Investitionen in Deutschland und Europa zu stärken. Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: „Die deutsche Volkswirtschaft ist ungeachtet der geopolitischen Turbulenzen im vergangenen Jahr auf einen Wachstumskurs zurückgekehrt. Stimuliert vor allem von einem soliden Anstieg der privaten Konsumausgaben dürfte das deutsche Bruttoinlandsprodukt in diesem Jahr um preisbereinigt 1,5 Prozent steigen. Die Bundesregierung erwartet, dass der Mindestlohn sowie die Anhebung und Ausweitung der Rentenleistungen die Konsumnach-frage stärken werden. Durch zusätzliche Investitionsimpulse sowie ein gutes Klima für Innovationen und private Investitionen sorgen wir für eine Fortsetzung und Festigung des Aufschwungs.“

KLIMASCHUTZBEITRAG DER ENERGIEWIRTSCHAFT

Kategorie Drucksache Referenz

Antwort der Bundesregierung

18/3704http://goo.gl/XFnOpa

Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3517)http://goo.gl/NY9qA6

Die Treibhausgas-Emissionen der Energiewirtschaft sollen aufgrund der bis Oktober 2012 umgesetzten und weiter wirksamen Maßnahmen bis 2020 auf rund 306 Millionen Tonnen Kohlenstoffdioxid (CO2)-Äquivalente zurückgehen. Davon geht die Bun-desregierung in ihrem Projektionsbericht aus dem Jahr 2013 aus, wie sie in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke schreibt. Im Jahr 2012 hätten die Emissionen 377 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente betragen. Für das Jahr 2013 könnten noch keine entsprechenden Angaben gemacht werden.

BUNDESTAG PLENUM

BUNDESREGIERUNG

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→ MONITORING – ERGEBNISSE DER KW 05

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NG EXPORT VON KERNBRENNSTOFF

Kategorie Drucksache Referenz

Antwort der Bundesregierung

18/3759http://goo.gl/mh0kSY

Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen(18/3666) http://goo.gl/dul9Od

Die Bundesregierung unterstützt die Prüfung einer Rücknahme und Behandlung graphitbasierten Kernbrennstoffs aus Deutschland durch die USA. Dort sollen sie zu einer schadlosen Verwertung zu friedlichen Zwecken im Rahmen der zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem US-Department of Energy bestehenden Kooperation verwendet werden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Linken zu einem eventuellen Export von abge-brannten Kugelbrennelementen aus der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor Jülich(AVR Jülich) in die USA.

BRENNELEMENTEFABRIK IN LINGEN

Kategorie Drucksache Referenz

Antwort der Bundesregierung

18/3771http://goo.gl/mdFWXP

Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3576) http://goo.gl/XyxCYP

Die Brennelementefabrik im niedersächsischen Lingen hat im Jahr 2014 insgesamt 774 Brennelemente ausgeliefert, viele davon an französische, deutsche und finnische Atomkraftwerke. Seit 2009 seien es insgesamt 1.336 Brennelemente gewesen, wie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke schreibt.

1,5 PROZENT WACHSTUM

Kategorie Drucksache Referenz

Unterrichtung 18/3840http://goo.gl/kyAQQy

Die Bundesregierung erwartet im Jahreswirtschaftsbericht 2015, dass das Wachstum in diesem Jahr genauso stark ist, wie im vergangenen Jahr. Dies ergibt sich aus dem von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Jahreswirtschaftsbericht 2015. Der Bericht steht unter dem Motto „Investieren in Deutschlands und Europas Zukunft“. Darin geht die Bundesregierung von einem weiteren Anstieg der Beschäftigung aus. Auch soll der gesunkene Ölpreis für Wachstumsimpulse sorgen. Dadurch sei eine „moderate Erhöhung“ der Exporte zu erwarten sowie ein Anstieg des Leistungsbilanzüberschusses und auch eine deutliche Verbesserung der Unternehmensgewinne.

28. SITZUNG DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT UND ENERGIE

ZU HOHER ENERGIEAUDIT-AUFWAND

Kategorie Drucksache Referenz

Öffentliche Anhörung 18/3373http://goo.gl/aUuxYC

Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/3788)http://goo.gl/7yspdY

Das beklagen Industrie und Handel in einer Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie. Branchenvertreter er-klärten außerdem, die sich aus dem Gesetzentwurf der Regierung vorgesehene Frist zum Abschluss der Überprüfungen und Bewertungen von Energiequellen und Energieverbrauch sei nicht einzuhalten. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sieht eine Verpflichtung großer Unternehmen zur Durchführung von Energie-audits in regelmäßigen Abständen vor. Die Pflicht zur Durchführung dieser Energieaudits soll einen gemeinsamen Rahmen für Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz in der EU schaffen.

BUNDESTAG AUSSCHUSS

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PLÄNE FÜR EINE EU-ENERGIEUNION

Kategorie Drucksache Referenz

Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen

18/3817http://goo.gl/1FXDIr

Darüber will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen durch eine Kleine Anfrage mehr in Erfahrung bringen. So soll die Regierung angeben, welche Schlussfolgerungen sie aus den Plänen der EU-Kommission zur Schaffung einer Einkaufsgemeinschaft für Gas zieht. Es wird auch nach eigenen Konzepten der Bundesregierung zur Stärkung der nationalen und europäischen Gasversor-gungssicherheit gefragt. Außerdem geht es in der Kleinen Anfrage um die Mitteilung der EU-Kommission mit dem Titel „Eine Investitionsoffensive für Europa“.

BUNDESTAG FRAKTIONEN

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BUNDESBEHÖRDEN

BundesnetzagenturBUNDESNETZAGENTUR NOVELLIERT VERMARKTUNGSREGELN FÜR STROM AUS ERNEUERBAREN ENERGIEN

Homann: „Eine effiziente Börsenvermarktung fördert die Marktintegration des Stroms aus erneuerbaren Energien. Die deut-schen Stromverbraucher können dadurch entlastet werden.“ Die Bundesnetzagentur hat im Einvernehmen mit dem Bundes-wirtschaftsministerium die Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung überarbeitet und heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. „Ziel der Novellierung ist es, eine möglichst effiziente und transparente Vermarktung des einspeisevergüteten Strom aus erneuerbaren Energien sicherzustellen“. (BNetzA, 29.01.2015) http://goo.gl/1NPdNP

ENERGIEWIRTSCHAFT

Deutsche Energie-AgenturENERGIEEFFIZIENZ: NEUER LEITFADEN UNTERSTÜTZT KOMMUNEN

Mit dem neuen Leitfaden „Energie- und Klimaschutzmanagement: Handlungsfeld Gebäude.“ bietet die Deutsche Energie-Agentur (dena) Informationen und Hilfestellungen für Kommunen zum Energiesparen in öffentlichen Gebäuden. Die 52-sei-tige Publikation kann unter www.energieeffiziente-kommune.de/broschueren heruntergeladen oder als Druckexemplar bestellt werden. Der Leitfaden erläutert, wie Gemeinden, Städte und Landkreise den Energieverbrauch in kommunalen Ge-bäuden systematisch senken und damit erhebliche Kosten einsparen können. (dena, 28.01.2015) http://goo.gl/81NzRW

Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft BDEW KRITISIERT REGELUNG ZUR FLÄCHENKULISSE UND FORDERT WEITERE DISKUSSION

Das Kabinett der Bundesregierung hat heute die Verordnung für die künftige Ausschreibung von Photovoltaik-Freiflächen beschlossen. „Die Verordnung ist insgesamt eine gute Grundlage, um mit Auktionen für Erneuerbare Energien erste Erfah-rungen zu sammeln. Auf diese Weise soll die künftige Förderhöhe von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in einem wettbe-werblichen Verfahren ermittelt werden. Damit wird ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Marktintegration vollzogen. Hauptziel dieser Maßnahme ist, die Kosteneffizienz bei der Förderung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu steigern.“ (BDEW, 28.01.2015) http://goo.gl/oVhhqf

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NG Verband Kommunaler Unternehmen

PARLAMENTARISCHER ABEND DES VKU ZUR ZUKUNFT DES STROMMARKTS

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) veranstaltet heute Abend unter dem Titel „Versorgungssicherheit im Energie-markt der Zukunft“ einen parlamentarischen Abend, zu dem Vertreter aller Bundestagsfraktionen eingeladen sind, um über die Zukunft des Energiemarktes zu diskutieren. Vor dem Hintergrund der jüngsten Äußerungen von Bundeswirtschaftsmi-nister Sigmar Gabriel, der sich gegen die Einführung eines Kapazitätsmarktes ausgesprochen hatte, möchte der VKU mit den geladenen Parlamentariern die Frage erörtern, welchen Stellenwert die Versorgungssicherheit zukünftig haben soll. Der VKU hatte sich wie viele andere Verbände der Energiewirtschaft für die Einführung eines dezentralen Kapazitätsmarktes ausge-sprochen. (VKU, 28.01.2015) http://goo.gl/pUCjp6

Verband kommunaler UnternehmenFLÄCHENVERFÜGBARKEIT WESENTLICH FÜR GELINGEN DER UMSTELLUNG DER EEG-FÖRDERUNG

Soeben hat das Bundeskabinett über die Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen entschieden. Die geplante Verordnung soll einen ersten Schritt der Umstellung der Förde-rung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen von einer fixen Vergütung hin zu einem Ausschreibungsmodell darstel-len. Die Verordnung soll in einem Pilotmodell als erstes für Photovoltaik-Freiflächenanlagen regeln, wie der Wettbewerb über Ausschreibungen künftig geregelt werden soll. Für die Ausgestaltung des Ausschreibungsdesigns für alle erneuerbaren Energien kommt dem Pilotmodell besondere Bedeutung zu. Daher hat der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) mit Bedauern zur Kenntnis genommen, dass das Bundeskabinett einen nicht in allen Teilen zielführenden Vorschlag gebilligt hat. (VKU, 28.01.2015) http://goo.gl/ivjhWB

ERNEUERBARE ENERGIEN

Bundesverband SolarwirtschaftNEUE REGELN FÜR SOLARPARKS IN KRAFT

Die Lizenzen für den Bau ebenerdig errichteter Solarstromkraftwerke in sogenannten Solarparks werden künftig stark limitiert und von der Bundesnetzagentur über ein Auktionsverfahren vergeben. Die heutige Beschlussfassung des Bundeskabinetts wird von der Solarbranche kritisiert. Auktionsvolumen und Standortwahl seien zu stark beschränkt worden, das Verfahren bürokratisch und ein Erfolg unsicher. Von der neuen Regelung nicht betroffen sind Solarstromanlagen, die auf oder an Ge-bäuden, zum Beispiel auf Eigenheimen oder Gewerbebetrieben, errichtet werden. (BSW, 28.01.2015) http://goo.gl/DFXMy3

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NG Bundesverband WindEnergie

VDMA/BWE: WINDENERGIE AN LAND 2014: REKORDZUBAU VON 4.750 MEGAWATT IN DEUTSCHLAND

Flächenbereitstellung und Sondereffekte der Vorjahre sind Gründe für das Ausbauvolumen. Höchstwerte auch bei Abbau und Ersatzanlagengeschäft. Gute Positionierung der deutschen Windindustrie auf stark gewachsenem Weltmarkt. Verlässli-cher politischer Rahmen für kontinuierlichen Ausbau zum Erreichen der Ziele der Bundesregierung erforderlich. Die massive Unterstützung der Bundesländer für die Energiewende zeigt ihre Wirkung. Erstmals kann die Branche in Deutschland 4.750 Megawatt an Land neu installieren, wie die Deutsche WindGuard im Auftrag des Bundesverbandes Windenergie e.V. (BWE) und von VDMA Power Systems ermittelte. (BWE, 29.01.2015) http://goo.gl/b3VPmi

Bundesverband WindEnergieKEINE 1:1 ÜBERTRAGUNG VON PV-AUSSCHREIBUNGSPILOTEN AUF ANDERE ENERGIEERZEUGUNGSARTEN

Anlässlich der heutigen Kabinettsentscheidung zum PV-Ausschreibungspiloten wies der Bundesverband WindEnergie (BWE) noch einmal auf die befürchtete Fehlsteuerung durch Ausschreibungen hin. „Die Bundesregierung wird heute den PV-Aus-schreibungspiloten beschließen. Für uns steht fest, dass es keine 1:1 Übertragung auf andere Energieerzeugungsarten geben kann. Bei Wind an Land gibt es Erfahrungen in mehreren Ländern, die zeigen, dass die Ziele der Bundesregierung - Kosten-effizienz, Zielerreichung, Akteursvielfalt - kaum zu erreichen sind. Dies belegt sehr deutlich die von uns beauftragte Studie Ausschreibungsmodelle für Wind Onshore: Erfahrungen im Ausland.“ (BWE, 28.01.2015) http://goo.gl/MgbgYr

UMWELTSCHUTZ

GreenpeaceGREENPEACE-STUDIE: GEBREMSTER AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN GEFÄHRDET DEUTSCHES KLIMAZIEL

Lockert die Bundesregierung nicht die Bremse beim Ausbau der Erneuerbaren Energien, dürfte Deutschland sein Klimaziel für das Jahr 2020 verfehlen – trotz des kürzlich beschlossenen „Aktionsprogramms Klimaschutz 2020“. Wirtschaftlich lässt sich ein gebremster Ausbau nicht begründen. Zu diesen Ergebnissen kommt eine heute veröffentlichte Studie des Beratungsbüros Energie- und Klimapolitik (EnKliP) im Auftrag von Greenpeace. (Greenpeace, 29.01.2015) http://goo.gl/Wjjwgr

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NEU

STATUS ZUM 02.02.2015 – ÜBERSICHT Stand der Gesetzgebungs- verfahren zum 02.02.2015

UPDATE

18/… .......................................................................................................................................... KABINETTSBESCHLUSS

Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen für die finanzielle Förderung von Photovoltaik-Freiflächenan-lagen

18/… ......................................................................................................................................... KABINETTSBESCHLUSS

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unter-nehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BilRUG)

18/296 ................................................................................................................................. 2. BERATUNG BUNDESRAT

Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

448/13 ................................................................................................................................... AUSSCHUSS BUNDESRAT

Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden

UNVERÄNDERT

18/3373 ................................................................................................................................. AUSSCHUSS BUNDESTAG

Gesetz zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

643/14 ................................................................................................................................. 1. BERATUNG BUNDESRAT

Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz)

538/14 ..................................................................................................................................... BERATUNG BUNDESRAT

Verordnung zur Umsetzung von Artikel 14 der Richtlinie zur Energieeffizienz und zur Änderung weiterer umwelt-rechtlicher Vorschriften

18/3416 ................................................................................................................................. AUSSCHUSS BUNDESTAG

Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus nach dem Erneuerbare- Energien-Gesetz und zur Änderung anderer Verordnungen

18/3418 .............................................................................................................................. ÖFFENTLICHE ANHÖRUNG

Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeug

624/14 ..................................................................................................................................... BERATUNG BUNDESRAT

Verordnung zur Änderung der Systemstabilitätsverordnung

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→ MONITORING – STATUS ZUM 02.02.2015

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VERABSCHIEDET

332/13 ................................................................................................................................... AUSSCHUSS BUNDESRAT

Verordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft

569/13 ................................................................................................................................... AUSSCHUSS BUNDESRAT

Gesetz zur Ergänzung des Baugesetzbuchs

285/13 ................................................................................................................................... AUSSCHUSS BUNDESRAT

Gesetz zur Änderung des Bundesberggesetzes

285/14 ................................................................................................................................... AUSSCHUSS BUNDESRAT

Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

283/14 ................................................................................................................................... AUSSCHUSS BUNDESRAT

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben

Keine verabschiedeten Gesetze

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→ MONITORING – STATUS ZUM 02.02.2015

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NG NEU: VERORDNUNG ZUR EINFÜHRUNG VON AUSSCHREIBUNGEN FÜR DIE FINANZIELLE

FÖRDERUNG VON PHOTOVOLTAIK-FREIFLÄCHENANLAGEN

Drucksache Initiative Verantwortung Zugehörige Initiativen18/…http://goo.gl/600lw2

Bundesregierung BMWi

→ STATUS 07.01.2015: Kabinettsbeschluss

Bundesregierung Bundesrat I Bundestag Bundesrat II28.01.2015: Kabinettsbeschluss

→ BEGRÜNDUNG

Der Anteil erneuerbarer Energien an der deutschen Stromversorgung soll auf 40 bis 45 Prozent bis zum Jahr 2025 und auf 55 bis 60 Prozent bis 2035 steigen. Eine wettbewerbliche Ermittlung der Förderhöhen durch Ausschreibungen bietet die Chance, dass Anlagen-betreiber nur die Förderung erhalten, die sie für einen wirtschaftlichen Betrieb ihrer Anlage benötigen. Die Bundesregierung strebt daher einen Wechsel des Förderregimes für erneuerbare Energien auf Ausschreibungen an. Das Ausschreibungsverfahren und die Fördervoraussetzungen für die Freiflächenanlagen werden durch die Freiflächenausschreibungsverordnung geregelt (Artikel 1 dieser Artikelverordnung).

GESETZ ZUR UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2013/34/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES VOM 26. JUNI 2013 ÜBER DEN JAHRESABSCHLUSS, DEN KONSOLIDIERTEN ABSCHLUSS UND DAMIT VERBUNDENE BERICHTE VON UNTERNEHMEN BESTIMMTER RECHTSFORMEN UND ZUR ÄNDERUNG DER RICHTLINIE 2006/43/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES UND ZUR AUFHEBUNG DER RICHTLINIEN 78/660/EWG UND 83/349/EWG DES RATES (BILANZRICHTLINIE-UMSETZUNGSGESETZ – BILRUG)

Drucksache Initiative Verantwortung Zugehörige Initiativen18/…http://goo.gl/PBm2y5

Bundesregierung BMJV –

→ STATUS 07.01.2015: Kabinettsbeschluss

Bundesregierung Bundesrat I Bundestag Bundesrat II07.01.2015: Kabinettsbeschluss

– – –

→ BEGRÜNDUNG

Die Harmonisierung mit EU-Recht verfolgt das Ziel Unternehmen der Rohstoffindustrie und der Primärforstwirtschaft stärkeren Transparenzanforderungen hinsichtlich ihrer Zahlungen an staatliche Stellen zu unterwerfen, um so Korruption einzudämmen.

Die Belastung der Wirtschaft durch die neuen Berichtspflichten von Unternehmen des Rohstoffsektors werden mit ca. 53 Mio. Euro beziffert. Hinzu kommt einmaliger Erfüllungsaufwand der Wirtschaft durch die Einführung der neuen Berichtspflichten im Rohstoff-sektor in Höhe von ca. 200 Mio. Euro.

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→ MONITORING – STATUS ZUM 02.02.2015

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NG GESETZ ZUR ERHÖHUNG DER SICHERHEIT INFORMATIONSTECHNISCHER SYSTEME

(IT-SICHERHEITSGESETZ)

Drucksache Initiative Verantwortung Zugehörige InitiativenBr-Drs 634/14http://goo.gl/k6dtml

Bundesregierung BMI –

→ STATUS 06.02.2015: 1. Beratung Bundesrat

Bundesregierung Bundesrat I Bundestag Bundesrat II17.12.2014: Kabinettsbeschluss

22.01.2015: Ausschuss06.02.2015: 1. Beratung

– –

→ BEGRÜNDUNG

Mit dem Gesetz soll eine signifikante Verbesserung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheit) in Deutsch-land erreicht werden. Die vorgesehenen Neuregelungen dienen dazu, den Schutz der Systeme im Hinblick auf die Schutzgüter der IT-Sicherheit (Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität) zu verbessern, um den aktuellen und zukünf-tigen Gefährdungen der IT-Sicherheit wirksam begegnen zu können. Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der IT-Sicherheit von Unternehmen, der verstärkte Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Internet und in diesem Zusam-menhang auch die Stärkung von BSI und Bundeskriminalamt (BKA).

VERORDNUNG ZUR ÄNDERUNG DER SYSTEMSTABILITÄTSVERORDNUNG

Drucksache Initiative Verantwortung Zugehörige InitiativenBR-Drs 624/14http://goo.gl/rDv1wP

Bundesregierung BMWi –

→ STATUS 06.02.2015: Beratung Bundesrat

Bundesregierung Bundesrat I Bundestag Bundesrat II17.12.2014: Kabinettsbeschluss

22.01.2015: Ausschuss06.02.2015: Beratung

→ BEGRÜNDUNG

Mit der Verordnung wird die Rechtsgrundlage geschaffen, um die in Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 2 Absatz 2 der Verord-nung genauer bestimmten Kraft-Wärme-Kopplungs-, Windenergie-, Wasserkraft- und Biomasseanlagen in der Weise nachzu-rüsten, dass die Frequenzschutzeinrichtung an diesen Anlagen möglichst im Unterfrequenzbereich auf einen Wert ab 47,50 Hertz und im Überfrequenzbereich auf einen Wert bis einschließlich 51,50 Hertz eingestellt wird. Die genauen Abschaltfre-quenzwerte werden durch die Betreiber der Übertragungsnetze festgelegt. Der Nachrüstungsprozess soll innerhalb von drei Jahren durchgeführt werden.

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→ MONITORING – STATUS ZUM 02.02.2015

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NG VERORDNUNG ZUR WEITERENTWICKLUNG DES BUNDESWEITEN

AUSGLEICHSMECHANISMUS NACH DEM ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ UND ZUR ÄNDERUNG ANDERER VERORDNUNGEN

Drucksache Initiative Verantwortung Zugehörige Initiativen18/3416http://goo.gl/A6LKTE

Bundesregierung BMWi –

→ STATUS 04.02.2015: Ausschuss Bundestag

Bundesregierung Bundesrat I Bundestag Bundesrat II03.12.2014: Kabinettsbeschluss

– 05.12.2014: 1. Lesung04.02.2015: Ausschuss

→ BEGRÜNDUNG

Mit der Novelle wird die Ausgleichsmechanismusverordnung angepasst und aktualisiert. Die Novelle sorgt dafür, die Transpa-renzvorschriften für die EEG-Umlage weiter zu verbessern sowie inhaltlich und zeitlich zu bündeln. Zudem wird künftig der-jenige Netzbetreiber verpflichtet die EEG-Umlage zu erheben, an dessen Netz der Eigenversorger angeschlossen ist. Dadurch werden zwar den Verteilernetzbetreibern neue Pflichten auferlegt. Andererseits liegen den Verteilernetzbetreibern aber vie-le notwendige Daten über den Eigenversorger schon vor. Die Übertragungsnetzbetreiber müssten all diese Daten hingegen erst noch erheben. Insgesamt erleichtert die geplante Verordnung deshalb die Erhebung der EEG-Umlage auf Eigenversorger.

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ANAL

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→ MONITORING – STATUS ZUM 02.02.2015

MO

NIT

ORI

NG GESETZ ZUR TEILUMSETZUNG DER ENERGIEEFFIZIENZRICHTLINIE UND ZUR

VERSCHIEBUNG DES AUSSERKRAFTTRETENS DES § 47G ABSATZ 2 DES GESETZES GEGEN WETTBEWERBSBESCHRÄNKUNGEN

Drucksache Initiative Verantwortung Zugehörige Initiativen18/3373http://goo.gl/A9UBZ6

Bundesregierung BMWi Energieeffizienzrichtlinie (Richtlinie 2012/27/EU)

→ STATUS 04.02.2015: Ausschuss / 05.02.2015: 2./3. Lesung

Bundesregierung Bundesrat I Bundestag Bundesrat II07.11.2014: Kabinettbeschluss

04.12.2014: Ausschuss19.12.2014: 1. Beratung

18.12.2014: 1. Lesung14.01.2015: Ausschuss26.01.2015: Öffentliche Anhörung04.02.2015: Ausschuss05.02.2015: 2./3. Lesung

Besonders eilbedürftig

→ BEGRÜNDUNG

Der vorliegende Gesetzesentwurf dient der Anpassung des innerstaatlichen Rechts an die Vorgaben der Artikel 8 Absatz 4 bis 7 und 18 Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 13 der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz. Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, bis zum 5. Dezember 2015 Gegenstand eines Ener-gieaudits werden, das, gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Energieaudits, mindestens alle vier Jahre in unabhängiger und kostenwirksamer Weise von qualifizierten oder akkreditierten Experten durchgeführt oder nach innerstaatlichem Recht von unabhängigen Behörden durchgeführt und überwacht wird.

→ STELLUNGNAHME BUNDESRAT

Der Bundesrat verweist darauf, dass mit der in Rede stehenden Vorlage lediglich ein Teil der Energieeffizienzrichtlinie umge-setzt wird. Insbesondere mit Blick auf private Stromverbraucher, die Energieeffizienz im Gebäudebereich und den Ausbau von Wärme- und Kältenetzen sieht der Bundesrat weiterhin großen Handlungsbedarf. Der Bundesrat hält es daher für notwendig, auch diese Bereiche anzugehen, um die Energieeffizienzrichtlinie sachgerecht umzusetzen, und um einem möglichen EU-Vertragsverletzungsverfahren auf Grund einer nicht hinreichenden Umsetzung der EU-Richtlinie zu begegnen. Des Weiteren fordert der Bundesrat zur Klarstellung, Formulierungen im EDL-G zu ändern.

→ GEGENÄUSSERUNG BUNDESREGIERUNG

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die in dem Antrag angesprochenen Vorschriften bereits durch andere Maßnah-men umgesetzt wurden sind oder werden. Ob und wieweit es zu weiteren Maßnahmen in diesem Bereich kommen wird, sei im Rahmen der geplanten Novelle des KWK-Gesetzes zu entscheiden. Mit Blick auf die Energieeffizienzrichtlinie sieht die Bundesregierung kein Umsetzungsdefizit. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen an am EDL-G lehnt die Bundes-regierung ab.

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ANAL

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→ MONITORING – STATUS ZUM 02.02.2015

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NG VERORDNUNG ZUR UMSETZUNG VON ARTIKEL 14 DER RICHTLINIE ZUR

ENERGIEEFFIZIENZ UND ZUR ÄNDERUNG WEITERER UMWELTRECHTLICHER VORSCHRIFTEN

Drucksache Initiative Verantwortung Zugehörige InitiativenBR-Drs 538/14 http://goo.gl/ExDaPL

Bundesregierung BMWi Energieeffizienzrichtlinie (Richtlinie 2012/27/EU)

→ STATUS 06.02.2015: Beratung

Bundesregierung Bundesrat I Bundestag Bundesrat II05.11.2014: Kabinettbeschluss

22.01.2015: Ausschuss06.02.2015: Beratung

– Besonders eilbedürftig

→ BEGRÜNDUNG

Mit der Richtlinie wird ein gemeinsamer Rahmen für Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz in der EU geschaffen, um sicherzustellen, dass das übergeordnete Energieeffizienzziel der EU von 20% bis 2020 erreicht wird, und um weitere Ener-gieeffizienzverbesserungen für die Zeit danach vorzubereiten. Zur Verwirklichung des Energieeffizienzziels der EU müssen daher auf nationaler Ebene weiterhin insbesondere die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und die Rückgewinnung industrieller Abwärme ausgebaut werden. Zudem ist der Auf- und Ausbau einer effizienten Fernwärme- und Fernkälteversor-gung unabdingbar, um das bestehende nationale, wirtschaftlich realisierbare Potenzial für die Verbesserung der Energieeffi-zienz zu verwirklichen.

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→ MONITORING – STATUS ZUM 02.02.2015

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NG GESETZ ZUR BEVORRECHTIGUNG DER VERWENDUNG ELEKTRISCH BETRIEBENER

FAHRZEUGE (ELEKTROMOBILITÄTSGESETZ – EMOG)

Drucksache Initiative Verantwortung Zugehörige Initiativen18/3418 http://goo.gl/hY91kQ

Bundesregierung BMVI/BMUB Gesetzesinitiative des Bundesrates (18/296)

→ STATUS 04.02.2015: Öffentliche Anhörung

Bundesregierung Bundesrat I Bundestag Bundesrat II24.09.2014: Kabinettsbeschluss

22.10.2014: Ausschuss07.11.2014: 1. Beratung

17.12.2014: 1. Lesung04.02.2015: Öffentliche Anhörung

→ BEGRÜNDUNG

Auf Grundlage dieses Gesetzes soll eine Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften erlassen werden, die zum einen eine Regelung zur Kennzeichnung privilegierter elektrisch betriebener Fahrzeuge – als formale Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bevorrechtigungen – schafft, zum anderen den zuständigen Behörden der Länder die Möglich-keit eröffnet, Bevorrechtigungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge auf Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung einzufüh-ren.

→ STELLUNGNAHME BUNDESRAT

Der Bundesrat verweist auf die wachsende Bedeutung alternativer Antriebskonzepte und deren Auswirkungen auf die Wert-schöpfung im Automobilbau und begrüßt vor diesem Hintergrund die Förderung elektrisch betriebener Fahrzeuge. Er unter-stützt die Zielsetzung, durch eine Markteinführung von Elektrofahrzeugen einen Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen und Schadstoffe im Verkehrssektor zu leisten und gleichzeitig die Abhängigkeit von Energieimporten zu senken. Der Indus-triestandort Deutschland soll zum Vorreiter bei der Elektromobilität werden. Elektromobilität ist im Rahmen der Strategie einer gezielten Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zugleich eine Schlüsseltechnologie zur Sicherung der Mobilität des Einzelnen.

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→ MONITORING – STATUS ZUM 02.02.2015

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NG GESETZ ZUR ÄNDERUNG DES WASSERHAUSHALTSGESETZES

Drucksache Initiative Verantwortung Zugehörige InitiativenBR-Drs 285/14 http://goo.gl/ov6GE2

Bundesrat Niedersachsen –

→ STATUS 03.09.2014: Ausschuss Bundesrat (Empfehlung vertagt)

Bundesregierung Bundesrat I Bundestag Bundesrat II– 11.07.2014: 1. Beratung

03.09.2014: Ausschuss (vertagt)

– –

→ BEGRÜNDUNG

Aufgrund der Verfahrensspezifika sind bei dieser Technologie Risiken für die Umwelt nicht ausgeschlossen. Realisierten sich derartige Risiken, so wären diese mit erheblichen Auswirkungen auf das Grundwasser und damit den Trinkwasserschutz ver-bunden, so dass entsprechende Ergänzungen des wasserrechtlichen Instrumentariums im Wasserhaushaltsgesetz erforder-lich sind. Gleiches gilt für die Versenkung von Lagerstättenwasser zum Zweck der dauerhaften Entsorgung, im Rahmen dessen vergleichbare Risiken nicht ausgeschlossen werden können. Hingegen unterliegt Lagerstättenwasser, welches aus Gründen der Druckerhaltung als sekundäre oder tertiäre Fördermaßnahmen zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen innerhalb der Lagerstätte zweckgebunden wieder verpresst wird (bei der Erdölförderung) nicht dieser Regelung.

VERORDNUNG ZUR ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER DIE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG BERGBAULICHER VORHABEN

Drucksache Initiative Verantwortung Zugehörige InitiativenBR-Drs 283/14 http://goo.gl/jAt6sf

Bundesrat Niedersachsen –

→ STATUS 03.09.2014: Ausschuss Bundesrat (Empfehlung vertagt)

Bundesregierung Bundesrat I Bundestag Bundesrat II– 11.07.2014: 1. Beratung

03.09.2014: Ausschuss (vertagt)

– –

→ BEGRÜNDUNG

Die in der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben aufgeführten betriebsplanpflichtigen Vorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfen, werden ergänzt.

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→ MONITORING – STATUS ZUM 02.02.2015

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NG GESETZ ZUR ÄNDERUNG DES STRASSENVERKEHRSGESETZES

Drucksache Initiative Verantwortung Zugehörige Initiativen18/296 http://goo.gl/bQq1IZ

Bundesrat Hamburg Elektromobilitätsgesetz (18/...) der Bundesregierung

→ STATUS 29.11.2013: 2. Beratung – Einbringung in geänderter Fassung

Bundesregierung Bundesrat I Bundestag Bundesrat II– 20.09.2013: 1. Beratung

13.11.2013: Ausschuss29.11.2013: 2. Beratung

– Nicht zustimmungspflichtig

→ BEGRÜNDUNG

Mit dem Gesetz soll, im Interesse des Klimaschutzes und der Luftreinhaltung, insbesondere durch die Förderung der Elektro-mobilität im Straßenverkehr, eine gesonderte Ermächtigung des Verordnungsgebers zum Erlass von Park- und Haltregelungen zugunsten der Führer von Elektrofahrzeugen und anderen besonders emissionsarmen Kraftfahrzeugen und eine Ermächti-gung zugunsten der Landesregierungen, in den Gebührenordnungen Befreiungen von der Gebührenpflicht zugunsten der Führer von Elektrofahrzeugen und anderen besonders emissionsarmen Kraftfahrzeugen, vorgenommen werden.

→ GEGENÄUßERUNG DER BUNDESREGIERUNG

Die Bundesregierung begrüßt in ihrer Stellungnahme die Initiative des Bundesrates. Es sei ein „wichtiges und gemeinsames Ziel“, die Elektromobilität zu fördern und bis zum Jahr 2020 mindestens eine Million Elektrofahrzeuge in allen unterschied-lichen Varianten auf die Straße zu bringen. Die Bundesregierung will deshalb das Anliegen aufgreifen. Es bedürfe allerdings eines anderen gesetzgeberischen Verfahrens, da die Belange der Rechtsförmlichkeit und der Rechtssystematik mit dem Vor-schlag des Bundesrates noch nicht gewahrt würden, heißt es in der Stellungnahme. Die Bundesregierung prüfe daher, wie die mit dem Gesetzentwurf eingebrachten Vorschläge umgesetzt werden könnten.

GESETZ ZUR ERGÄNZUNG DES BAUGESETZBUCHS

Drucksache Initiative Verantwortung Zugehörige InitiativenBR-Drs 569/13 http://goo.gl/oupqZd

Bundesrat Bayern, Sachsen –

→ STATUS 07./08.05.2014: Ausschuss Bundesrat

Bundesregierung Bundesrat I Bundestag Bundesrat II– 05.07.2013: Beratung

07./08.05.2014: Ausschuss– Nicht zustimmungspflichtig

→ BEGRÜNDUNG

Mit dem Gesetz sollen die technischen Vorgaben für Windkraftanlagen an die derzeitigen Anforderungen angepasst werden, da sich die Gesamthöhe von 100 Metern in den 90er Jahren auf derzeit 200 Meter erhöht hat. Erfahrungsgemäß hängt die Zustimmung für Windkraft bei den betroffenen Anliegern in allererster Linie sowohl von der Höhe als auch von der Entfernung der jeweiligen Windenergieanlage ab. Es bietet sich daher – auch zur Vermeidung städtebaulicher Spannungen (Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse) – an, diese beiden Parameter bei der Ausweisung von Sondergebieten “Windener-gie” durch höhenbezogene Abstandsregelungen miteinander zu verknüpfen. Bayern und Sachsen fordern daher: Je höher die Anlage ist, umso größer sollte auch der Abstand zur Wohnbebauung sein.

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→ MONITORING – STATUS ZUM 02.02.2015

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NG GESETZ ZUR STEUERLICHEN FÖRDERUNG VON ENERGETISCHEN

SANIERUNGSMASSNAHMEN AN WOHNGEBÄUDEN

Drucksache Initiative Verantwortung Zugehörige InitiativenBR-Drs 448/13http://goo.gl/AZc59V

Bundesrat Bayern, Hessen, Sachsen

→ STATUS 05.07.2013: Beratung Bundesrat (Top 24)

Bundesregierung Bundesrat I Bundestag Bundesrat II– 27.05.2013: Ausschuss

07.06.2013: Gesetzesinitiative20.06.2013: Ausschuss 05.07.2013: Beratung (abgesetzt)

– –

→ BEGRÜNDUNG

Der Gesetzentwurf sieht eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden vor. Die Förde-rung bezieht sich – wie die vergleichbaren Förderprogramme druch die Bankengruppe der KfW – auf Wohngebäude. Geför-dert werden Gebäude, die vor 1995 gebaut wurden.

VERORDNUNG ÜBER DIE KOMPENSATION VON EINGRIFFEN IN NATUR UND LANDSCHAFT

Drucksache Initiative Verantwortung Zugehörige InitiativenBR-Drs 332/13http://goo.gl/tr3mF

Bundesregierung BMU –

→ STATUS 05.07.2013: Beratung Bundesrat (Top 49)

Bundesregierung Bundesrat I Bundestag Bundesrat II24.04.2013: Kabinettsbeschluss

zustimmungspflichtig22.05.2013: Ausschuss16.06.2013: Ausschuss05.07.2013: Beratung (abgesetzt)

– –

→ BEGRÜNDUNG

Diese Verordnung regelt das Nähere zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschft im Sinne des § 14 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, insbesondere 1. zu Inhalt, Art und Umfang von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie 2. die Höhe der Ersatzzahlung und das Verfahren zu ihrer Erhebung. Diese Verordnung gilt auch im Bereich der Küstengewässer sowie im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels.

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→ MONITORING – STATUS ZUM 02.02.2015

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NG GESETZ ZUR ÄNDERUNG DES BUNDESBERGGESETZES

Drucksache Initiative Verantwortung Zugehörige Initiativen

BR-Drs 285/13http://goo.gl/BsjGJ

Bundesrat Schleswig-Holstein Gesetzentwurf Bündnis 90/Die Grünen (17/13533)Entschließungsantrag der Länder Schleswig-Holstein, Baden-Würtemberg, Hessen (BR-Drs 281/14)

→ STATUS 11.07.2014: Entschließung zur Änderung des Bundestagsgesetzes

Bundesregierung Bundesrat I Bundestag Bundesrat II– 16.04.2013:

Gesetzesinitiative03.05.2013: 1. Beratung23.05.2013: Ausschuss07.06.2013: 2. Beratung (abgesetzt)20.06.2013: 2. Beratung(abgesetzt)

– –

→ BEGRÜNDUNG

Da nach der geltenden Rechtslage der Einsatz von Fracking im Rahmen von Betriebsplänen genehmigt werden kann, ist mit ei-ner Änderung des Bundesberggesetzes ein grundsätzliches Verbot von Fracking mit gefährlichen Chemikalien sicherzustellen.

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→ MONITORING – AUSBLICK AUF KW 06

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NG AUSBLICK AUF KW 06 – ÜBERSICHT

PLENUM .........................................................................

84. Sitzung des Deutschen Bundestages

85. Sitzung des Deutschen Bundestages

86. Sitzung des Deutschen Bundestages

AUSSCHUSS ....................................................................

35. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

36. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit – Öffentliches Fachgespräch

29. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur

30. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur – Öffentliche Anhörung

30. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie

PLENUM .........................................................................

930. Sitzung des Bundesrates

AUSSCHUSS ....................................................................

keine Sitzungen,

nächste Sitzungswoche vom 16. - 20.02.2015

Bundeskongress genossenschaftliche Energiewende

DAtF zur Endlagerkommission

BUNDESTAG

BUNDESRAT

Ausblick auf die politischen Termine in der Woche 02.02. bis 08.02.2015

STAKEHOLDER

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→ MONITORING – AUSBLICK AUF KW 06

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NG

Mittwoch, 04.02.201584.Sitzung des Deutschen Bundestages

Keine energiepolitisch relevanten Tagesordnungspunkte

Donnerstag, 05.02.201585. Sitzung des Deutschen Bundestages

Top 8) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbe-werbsbeschränkungen (18/3373) (18/3788)

Top 14) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu der Verordnung der Bundesregierung: Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und zur Änderung anderer Verordnungen (18/3416) (18/3482)

Top 21a) Beratung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Elektromobilität entschlossen fördern – Chancen für eine zukunftsfähige Mobilität nutzen (18/…)

Freitag, 06.02.201586. Sitzung des Deutschen Bundestages

Keine energiepolitisch relevanten Tagesordnungspunkte

Mittwoch, 04.02.201535. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Top 1a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (18/3373)

Top 1b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - 18/3373 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (18/3788)

Top 2) Verordnung der Bundesregierung: Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und zur Änderung anderer Verordnungen (18/3416)

Top 4) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Europäische Energieunion - Unabhängigkeit durch Effizienz, Einsparung und erneuerbare Energien schaffen (18/1461)

Top 5) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG-Erfahrungsbericht) (17/11957)

Top 6) Bericht gem. § 56a GO-BT des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung: Technikfolgenab-schätzung (TA) Climate Engineering (18/2121)

Top 9) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte – KOM(2014)581 (endg.; Ratsdok.- Nr: 13690/14)

BUNDESTAG PLENUM

BUNDESTAG AUSSCHUSS

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→ MONITORING – AUSBLICK AUF KW 06

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Top 11) Bericht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und des Bundeskanzleramts zur Rolle des Bundes bei der vorübergehenden Abschaltung der Alt-Atomkraftwerke im Zeitraum 11. März bis 6. August 2011 und diesbezüglichen Kontakten bzw. Absprachen zwischen der Bundesregierung und Managern von AKW – betreiben-den Energiekonzernen (Selbstbefassung 18(16)SB - 62)

Mittwoch, 04.02.201536. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit – Öffentliches Fachgespräch

Top 1) Öffentliches Fachgespräch zum Thema „Sustainable Development Goals“

Top 2) Unterrichtung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung: Stellungnahme des Parlamenta-rischen Beirates für nachhaltige Entwicklung zum Bericht des Peer Review 2013 zur Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie „Sustainability - Made in Germany“ (18/3214)

Mittwoch, 04.02.201529. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur

Top 5) Unterrichtung durch die Bundesregierung Erster Fortschrittsbericht Energiewende (18/3487)

Top 10) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr estimmte mobile Maschinen und Geräte – KOM(2014)581 (endg.; Ratsdok.-Nr: 13690/14)

Top 11) Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Fortschritte bei der Erreichung der Ziele von Kyoto und von Europa 2020 (gemäß Artikel 21 der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevant e Informationen auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Union und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 280/2004/EG) - KOM(2014)689 (endg.; Ratsdok.-Nr: 15012/14)

Mittwoch, 04.02.201530. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur – Öffentliche Anhörung

Top 1) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betrie-bener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz - EmoG) (18/3418)

Mittwoch, 04.02.201530. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie

Top 2) Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: Erkenntnisse und Konsequenzen der Bundesregierung über die Verwendung und Entsorgung giftiger Substanzen wie PCB u. a. im untertägigen Steinkohlebergbau an Ruhr und Saar und hieraus resultierende Risiken durch den stattfindenden (Saar) oder geplanten (Ruhr) Wiederanstieg des Grundwas-sers nach der Einstellung des Bergbaus

Top 4a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des §47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (18/3373)

Top 4b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des §47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - 18/3373 - Stellungnahme des Bundesrat es und Gegenäußerung der Bundesregierung (18/3788)

Top 5) Verordnung der Bundesregierung: Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und zur Änderung anderer Verordnungen (18/3416)

Top 6) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Europäische Energieunion – Unabhängigkeit durch Effizienz, Einsparung und erneuerbare Energien schaffen (18/1461)

Top 7) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG-Erfahrungsbericht) (17/11957)

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TPM Energiepolitik 2015.06 SEITE 32

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→ MONITORING – AUSBLICK AUF KW 06

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Top 9) Unterrichtung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung: Stellungnahme des Parlamenta-rischen Beirates für nachhaltige Entwicklung zum Bericht des Peer Review 2013 zur Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie „Sustainability - Made in Germany“ (18/3214)

Top 10) Bericht gem. §56a GO-BT des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung: Technikfolgenab-schätzung (TA) Climate Engineering (18/2121)

Freitag, 06.02.2015930. Sitzung des Bundesrates

Top 6) Gesetz zu der Entscheidung der Konferenz von Doha vom 8. Dezember 2012 zur Änderung des Protokolls von Kyoto vom 11. Dezember 1997 zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (Doha-Änderung des Protokolls von Kyoto ) (BR-Drs 10/15)

Top 18) Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) (BR-Drs 643/14)

Top 31) Eine Agenda für den Wandel zu nachhaltiger Entwicklung weltweit - Die deutsche Position für die Verhandlungen über die Post 2015-Agenda für nachhaltige Entwicklung (BR-Drs 622/14)

Top 39) Verordnung zur Umsetzung von Artikel 14 der Richtlinie zur Energieeffizienz und zur Änderung weiterer umweltrechtlicher Vorschriften (BR-Drs 538/14)

Top 43) Verordnung zur Änderung der Systemstabilitätsverordnung (BR-Drs 624/14)

Top 44) Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen (Mess- und Eichgebührenverordnung - MessEGebV) (BR-Drs 569/14)

Top 49) Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BR-Drs 13/15)

BUNDESRAT PLENUM

keine Sitzungen,

nächste Sitzungswoche vom 16.-20.02.2015

BUNDESRAT AUSSCHUSS

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→ MONITORING – STAKEHOLDER

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Dienstag, 03.02.2015Bundeskongress genossenschaftliche EnergiewendeTitel: Kongress des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbands und des Bundesverbands

deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen zum Thema „Genossenschaftliche Energiewende“

Teilnehmer: u.a. mit Matthias Partetzke (Vorstandsvorsitzender, IngenieurNetzwerk Energie eG), Nicolai Ferchl (Vorstand, Heidelberger Energiegenossenschaft eG), Dr. Christian Pape (Vorstand Wohnstätte Stade eG)

Link: http://goo.gl/lZ7W6X Zeit: 11.00 UhrOrt: DZ Bank, Pariser Platz 3, Berlin

Dienstag, 03.02.2015DAtF zur EndlagerkommissionTitel: Podiumsdiskussion des Deutschen Atomforums (DAtF) zum Thema „Endlagerkommission:

Kriterien, Öffentlichkeitsbeteiligung, Evaluierung – Gelingt der Durchbruch?“Link: http://goo.gl/kvBccv Zeit: 19.00 UhrOrt: Atrium der FAZ, Mittelstraße 2-4, Berlin

STAKEHOLDER

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→ MONITORING – DOKUMENTE

HIN

TERG

RUN

D

ANLAGEN – ÜBERSICHT

DOKUMENTE

BMWi „Jahreswirtschaftsbericht 2015“: http://goo.gl/CpjfOK

BMWi „Ladesäulenverordnung“: http://goo.gl/ArfzvU

Offener Brief zur CO2-Grenzwertverordnung für neue Pkw (Mai 2013): http://goo.gl/m28YqG

BDEW Positionspapier „Umsetzung der EU-CCS-Richtlinie in Deutschland: Klimaschutz durch Transport- und Speicherinfrastruktur für CO2“ (Juni 2010): http://goo.gl/rnlqg8

Das 6. Energieforschungsprogramm der Bundesregierung (Juli 2011): http://goo.gl/BB0Rn2

Greenpeace Positionspapier „CO2-Endlager: Keine Lösung, sondern Risiko (Sept. 2011): http://goo.gl/fg8Er1

DIW-Wochenbericht „CCS-Technologie ist für die Energiewende gestorben“ (Feb. 2012): http://goo.gl/KBcCZT

Studie „CO2 - Emissionsreduktion bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen nach 2020“: http://goo.gl/SX4DPh

DRUCKSACHEN

POSITIONEN

Verordnung zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen: http://goo.gl/2nX9rF

Bericht des Rapporteurs Thomas Ulmer zur Änderung der Verordnung (EC) Nr. 443/2009 über CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen: http://goo.gl/Vp1waK

EU-Richtlinie über die geologische Speicherung von Kohlendioxid: http://goo.gl/s4y15b

Gesetz zur Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (Kohlendioxid-Speicherungsgesetz - KSpG): http://goo.gl/hQmdCi

Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid: http://goo.gl/yHLtQx

STUDIEN

Miguel Arias Cañete, EU-Kommissar für Klimaschutz und Energie (EU-Kommission, 27.01.2014) http://goo.gl/obFGMI

Matthias Machnig, Staatssekretär BMWi (BMWi, 27.01.2015) http://goo.gl/VDZlWM

Stephan Kühn, Verkehrspolitischer Sprecher Bündnis 90/Die Grünen (Bündnis90/Die Grünen, 27.01.2015) http://goo.gl/GfTU7c

Detlef Wetzel, Vorsitzender IG Metall (IG Metall, 27.01.2015) http://goo.gl/P9qDEz

Jörg Hofmann, Zweiter Vorsitzender der IG Metall (IG Metall, 27.01.2015) http://goo.gl/P9qDEz

Joachim Rumstadt, Vorsitzender der Geschäftsführung der Steag (Handelsblatt, 21.01.2015) http://goo.gl/p5t473

Ludwig Möhring, Geschäftsführer der Wingas (Handelsblatt, 21.02.2015) http://goo.gl/p5t473

Page 35: Tagesspiegel Politikmonitoring zur Energiepolitik

PARLIAMENTARY MONITORING & POLITICAL INTELLIGENCE Das Tagesspiegel Politikmonitoring bietet Ihnen alle Informationen für das politische Berlin als pro-fessionelle Dienstleistung. Wir reduzieren die täg-liche Informationsflut auf das Elementare – den politischen Prozess – und bieten ein intelligentes politisches Monitoring für Politikberatungen, Unter-nehmen, Verbände, NGOs, aber auch politische Ent-scheidungsträger. Pünktlich zu den Sitzungswochen des Bundestages und Bundesrates informiert das Tagesspiegel Politikmonitoring branchenspezifisch über die Positionen der politischen Akteure und Key Stakeholder zu den Top-Themen der Woche, über parlamentarische Initiativen und Prozesse der Par-lamentswoche, den Stand aktueller Gesetzgebungs-prozesse und gibt einen Ausblick auf alle politikfeld- relevanten Termine. Wir informieren über die rele-vanten Entscheidungen in Bundestag, Bundesrat, Re-gierung und die Positionen der politischen Akteure und direkten Stakeholder. Das Tagesspiegel Politik-monitoring erscheint für die Themenfelder Energie-politik, Gesundheitspolitik und Netzpolitik.

Weitere Informationen finden Sie unter www.monitoring.tagesspiegel.de

REDAKTIONFür Fragen steht Ihnen zur Verfügung:

Dr. Sandra Busch-Janser Chefin vom Dienst [email protected] (030) 290 21-11 420

Robert HackenfortNetzwerkmanager [email protected] (030) 290 21-11 424

ODER FORMLOS PER MAIL AN [email protected] können Sie kostenlos und unverbindlich das Tagesspiegel Politikmonitoring für zwei Ausgaben zur Probe bestellen. Im Anschluss endet das Probeabonnement au-tomatisch und Sie können uns entweder über die kostenlose lite-Variante verbunden bleiben oder sich über das kostenpflichtige Abonnement der Vollversion den vollen Monitoring Service sichern. Das Abonnement kostet monatlich 270 Euro zzgl. USt.

Bitte senden Sie mir kostenlos und unverbindlich die beiden kommenden Ausgaben des Tagesspiegel Politikmonitoring zur Probe:

→ Berliner Informationsdienst zur ENERGIEPOLITIK

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Ich interessiere mich für die folgenden Politikfelder und bitte um Zusendung eines Angebotes für ein individualisiertes Monitoring:

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PROBEABONNEMENT

EDITORIAL – Gemeinsam gegen die Gleichstromtrasse SEITE 2

ERGEBNISSE DER KW 02 KOMPLETTE ÜBERSICHT – SEITE 8

Ausgabe 2015.03 vom 09.01.2015 www.monitoring.tagesspiegel.de

ENERGIESICHERHEIT FÜR

EUROPA UND POSITIONEN ZUR

ENERGIEUNION

Der ITRE-Bericht betrachtet die „European

Energy Security Strategy“ als ein Kernele-

ment der umzusetzenden Energieunion. Mit

Blick auf die Förderung der Energiesicherheit

werden vier Handlungsfelder definiert. In

einem internen Positionspapier zur Energie-

union von Anfang Januar spricht sich die Bun-

desregierung für robuste Governance Regeln

in der EU-Energiepolitik aus.

STAKEHOLDER ...............................................

BNetzA: Bundesnetzagentur spricht mit Land-

kreisen über SuedLink

BWE: 2015 wird Entscheidungsjahr für Ener-

giewende u.a.

ANAL

YSE

BAYERISCHE ARBEITSGRUPPE

BEFÜRWORTET NETZAUSBAU ALS

TEILLÖSUNG

Bundeswirtschaftsminister Gabriel und die

Expertenkommission der bayerischen Lan-

desregierung halten bei ausbleibendem

Netzausbau ein Szenario mit unterschied-

lichen Preiszonen für realistisch. Ein erster

Zwischenbericht des „Energiedialog Bayern“

kommt allerdings zu dem Ergebnis, dass der

Netzausbau nur ein Teil der Lösung auf dem

Weg zur Versorgungssicherheiit ist.

ANHÖRUNG ZUM FRACKING-

GESETZESPAKET GESTARTET

Bis zum 23. Januar können Verbände und

Bundesländer zu den vorgelegten Gesetz-

entwürfen ihre Stellungnahme abgeben.

Der Gesetzentwurf enthält gegenüber der

letzten Versionen nur kleinere Änderun-

gen, so wurde unter anderem die Rolle der

Expertenkommission konkretisiert; sie soll

unter anderem einen Forschungsplan zur

Klärung der spezifischen Forschungsfragen

entwickeln.

MO

NIT

ORI

NG

TOP ISSUES

AB SEITE 2

BUNDESRAT ..................................................

844. Sitzung des Wirtschaftsausschusses,

u.a. mit der Verordnung zur Umsetzung von

Artikel 14 der Richtlinie zur Energieeffizienz

und zur Änderung weiterer umweltrechtlicher

Vorschriften

AUSBLICK AUF KW 03

KOMPLETTE ÜBERSICHT – SEITE 22

BUNDESTAG ...................................................

79. Sitzung des Deutschen Bundestages u.a.

zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-

nen zum Klimaschutz

27. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft

und Energie u.a. zur Teilumsetzung der Ener-

gieeffizienzrichtlinie

STAKEHOLDER ..............................................

BEE zu „Innovation und Unternehmertum in

schwierigen Zeiten“

Forums für Zukunftsenergien zu „Steigerung

der Energieeffizienz - Aktionsplan oder Aktio-

nismus?“ u.a.

NEU .......................................................................

..........................................

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU über

den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbun-

dene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur

Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und

des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/

EWG des Rates (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BilRUG)

UPDATE ........................................................................

.................................

Gesetz zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Ver-

schiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes ge-

gen Wettbewerbsbeschränkungen

STATUS ZUM 09.01.2015 KOMPLETTE ÜBERSICHT – SEITE 12

SERV

ICE ANLAGEN ....................................

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Im Anhang finden Sie alle wichtigen Hinter-

grunddokumente wie bspw. Referentenent-

würfe, Drucksachen, Positionen und Studien.

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dokumente dieser und aller bisherigen Ausga-

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gen Sie nach von Ihnen benötigten Dokumenten

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BUNDESTAG ...................................................

Brennelemente-Export aus Jülich in die USA

Keine Veränderung der Haltung zum

Euratom-Vertrag u.a.

BUNDESREGIERUNG .....................................

Neue Berichtspflichten im Rohstoffsektor

EEG-Entlastung für Chemieindustrie

EEG-Verordnung wird neu gefasst

Europäische Atomprojekte

BERLINER INFORMATIONSDIENST

ENERGIEPOLITIK

SICHERHEITENERGIEUNION

NETZFRACKING

EDITORIAL – Turbulenter Jahresbeginn

SEITE 2

ERGEBNISSE DER KW 02

KOMPLETTE ÜBERSICHT – SEITE 8

Ausgabe 2015.03 vom 12.01.2015

www.monitoring.tagesspiegel.de

BUNDESRAT .................................................................................................

Verordnung im Bundesrat zu Datenübermittlungen der Meldebehörden

Verordnung im Bundesrat zum 1. BMeldDÜVVerordnung im Bundesrat zu automatisierten Meldedatenabrufen

ANAL

YSE

MO

NIT

ORI

NG

TOP ISSUES

AB SEITE 2

BUNDESTAG ................................................................................................

Datensammlungen der Privaten KrankenkassenVorhersagesoftware der PolizeiNachfrage zu Kennzeichenscannern

BUNDESRAT ................................................... 821. Sitzung des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz

921. Sitzung des Rechtsausschusses933. Sitzung des Ausschusses für Innere Angelegenheiten

838. Sitzung des Wirtschaftsausschusses

AUSBLICK AUF KW 03

KOMPLETTE ÜBERSICHT – SEITE 17

BUNDESTAG ...................................................78. Sitzung des Deutschen Bundestages79. Sitzung des Deutschen Bundestages80. Sitzung des Deutschen Bundestages27. Sitzung des Ausschusses Digitale Agenda25. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur u.a.

STAKEHOLDER ............................................... media.net zum Crowd-InvestingZDH zum DatenschutzNeujahrsempfang des Bundesverbands der Freien Berufe

BITKOM zum Breitbandausbau

NEU...................................................................... Keine neuen Gesetze UPDATE ............................................................Keine geänderten Gesetze

STATUS ZUM 12.01.2015

KOMPLETTE ÜBERSICHT – SEITE 11VERABSCHIEDET ...........................................Keine verabschiedeten Gesetze

MEHR GELD FÜR DEN BREITBANDAUSBAUDie von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble für die Jahre 2016 bis 2018 in Aussicht gestellten zusätzlichen zehn Mil-liarden Euro für Investitionen sind bei den Politikern der Großen Koalition sehr be-gehrt. Eine Gruppe von 15 jungen SPD-Bun-destagsabgeordneten hat jetzt in einem Po-sitionspapier gefordert, über die Hälfte des Extra-Budgets für den Breitbandausbau zur Verfügung zu stellen.

WIEDER STREIT UM DIE ELEKTRO-NISCHE GESUNDHEITSKARTESeit dem 1. Januar wird beim Arztbesuch einzig die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Berechtigungsnachweis für die In-anspruchnahme von Leistungen anerkannt. Doch auch nach der flächendeckenden Ein-führung geht der Streit um das seit Jahren kontrovers diskutierte IT-Großprojekt unver-mindert weiter. Die Themen Datenschutz und Finanzierung rücken dabei erneut in den Fokus.

BSIRSKE WARNT VOR JOBABBAU DURCH DIGITALISIERUNGNachdem die Politik mit der Digitalen Agen-da der Digitalisierung der Industrie einen wachsenden Stellenwert einräumt und sich in den Parteien unterschiedliche Gremien mit den Konsequenzen für die Arbeitswelt beschäftigen, positioniert sich nun auch der Vorsitzende der Gewerkschaft Verdi, Frank Bsirske, zu diesem Thema.

SERV

ICE

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BREITBAND NETZE

ARBEITGEWERKSCHAFT

E-HEALTH

DATENSCHUTZ

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EDITORIAL – Mit Schwung in das neue Jahr

SEITE 2

ERGEBNISSE DER KW 02

KOMPLETTE ÜBERSICHT – SEITE 11

Ausgabe 2015.03 vom 12.01.2015

www.monitoring.tagesspiegel.de

DAS GESUNDHEITSPOLITISCHE JAHR

2015

Ein Jahr nach Amtsantritt hat die Große Koali-

tion zahlreiche ihrer im Koalitionsvertrag ver-

einbarten gesundheitspolitischen Vorhaben

bereits abgearbeitet. Der echte Lackmustest

für die schwarz-rote Bundesregierung und

Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU)

steht allerdings noch bevor, denn erst in die-

sem Jahr sollen die wirklichen „Großbaustel-

len“ im deutschen Gesundheitswesen ange-

packt werden.

STAKEHOLDER ...............................................

Bundesärztekammer (BÄK): Montgomery:

„Versorgungsstärkungsgesetz bedroht

Freiberuflichkeit“

Hartmannbund: Pharmaindustrie erfasst

Zuwendungen an Ärzte – und will sie ab 2016

im Internet veröffentlichen u.a.

ANAL

YSE

GROSSPROJEKT

KRANKENHAUSREFORM

Der Petitionsausschuss des Deutschen

Bundestages unterstützt Bemühungen,

die Finanzierung von Krankenhäusern in

strukturschwachen Regionen des Landes

zu verbessern. Die Überweisung einer ent-

sprechenden Eingabe an das Bundesgesund-

heitsministerium wurde am Mittwoch, 17.

Dezember, einstimmig beschlossen. Kritik am

Eckpunktepapier der Bund-Länder-Arbeits-

gruppe Krankenhausreform kommt derweil

aus den Verbänden.

MO

NIT

ORI

NG

TOP ISSUES

AB SEITE 2

BUNDESTAG ................................................

...

Hohe Ansprüche an Müttergenesungswerk

Linke fordert Klarheit über „Pille danach“

In Indien gefälschte Arzneimittelstudien

Datensammlungen der Privaten Krankenkassen

BUNDESRAT ................................................

..

599. Sitzung des Gesundheitsausschusses

mit dem Vorschlag für die Wahl der/des

Ausschussvorsitzenden gemäß § 12 Absatz 1

Satz 2 GO BR

AUSBLICK AUF KW 03

KOMPLETTE ÜBERSICHT – SEITE 22

BUNDESTAG .................................................

..

79. Sitzung des Bundestages

28. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit

29. Sonder-Sitzung des Ausschusses für

Gesundheit

STAKEHOLDER ...............................................

Symposium: Wettbewerb und

korporatistisches System im

Gesundheitswesen

Krankenhausreform 2016

u.a.

NEU ...............................................

......................

Gesetz eines Fünften Gesetzes zur Änderung

des Elften Buches Sozialgesetzbuch – Leis-

tungsausweitungen für Pflegebedürftige,

Plegevorsorgefonds

UPDATE .................................................

...........

Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförde-

rung und der Prävention (PrävG)

Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der ge-

setzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG)

STATUS ZUM 12.01.2015

KOMPLETTE ÜBERSICHT – SEITE 18

VERABSCHIEDET

Verordnung zur Änderung der

Arzneimittelverschreibungsverordnung,

der Apothekenbetriebsordnung, der

Verordnung über apothekenpflichtige

und freiverkäufliche Arzneimittel und der

Medizinprodukte-Abgabeverordnung

SERV

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................................

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grunddokumente wie bspw. Referentenent-

würfe, Drucksachen, Positionen und Studien.

DATENBANK .................................................

...

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WIEDER STREIT UM ELEKTRONISCHE

GESUNDHEITSKARTE

Seit dem 1. Januar wird beim Arztbesuch

einzig die elektronische Gesundheitskarte

als Berechtigungsnachweis für die Inan-

spruchnahme von Leistungen anerkannt.

Doch auch nach der flächendeckenden Ein-

führung geht der Streit um das seit Jahren

kontrovers diskutierte IT-Großprojekt unver-

mindert weiter. Die Themen Datenschutz

und Finanzierung rücken dabei erneut in

den Fokus.

GEMEINSAMER BUNDESAUSSCHUSS ...........

Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Vedoli-

zumab

Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Umeclidi-

nium/Vilanterol

Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Dime-

thylfumarat - Änderung qualitätsgesicherte

Anwendungen

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GESUNDHEITSPOLITIK

PRÄVENTION VERSORGUNGKH

FINANZEN

E-HEALTH

PRO

BEAB

ON

NEM

ENT


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