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Ausleihe online · Bernburg ist eine von 300 Kommunen in Deutschland, die bereits diese Art der...

Date post: 28-Jan-2021
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Alle Einnahmen des 4. Bern- burger Solvay-Laufs wurden im vergangenen Jahr zuguns- ten der schwer beschädigten Kindertagesstätte „Sonnen- schein“ in Leau gespendet. Die Solvay Chemicals GmbH stockte nochmals mit 1000 EUR auf. So konnten am 29. November Dr. Thomas Mül- ler vom Solvaywerk Bern- burg und Thomas Gruschka (im Bild von links), Vorsitzender des Kreissportbun- des Salzland e. V., insgesamt 1500 EUR an die Leiterin, Ursula Dreischarf und Y + + Jahrgang 16 - 01 / 12 Lfd.-Nummer 176 Bernburg (Saale), 5. Januar 2012 Ausleihe online Über das Portal www.biblio24.de können jetzt angemeldete Nutzer der Bernburger Stadtbibliothek auch E-Medien wie Bücher, Zeitschriften, Audio- und Videodateien für eine bestimmte Zeit herunterladen. Und das von überall und rund um die Uhr, vor- ausgesetzt, man verfügt über ein entsprechendes Endgerät. Derzeit hat man die Wahl zwischen rund 8000 Medien. Das Angebot besteht seit dem vergangenen Monat. Paul Koller, Sozial- und Kulturdezenent und Monika Rziha, Leiterin der Bibliothek, stell- ten die „Onleihe“ vor. Bernburg ist eine von 300 Kommunen in Deutschland, die bereits diese Art der Ausleihe anbieten, die Stadtbibliothek Bernburg die erste in Sachsen-Anhalt. Fotos: Jeske Unter Federführung von Prof. Dr. Ralf Bochert von der Hochschule Heilbronn befragten im vergangenen Sommer Studenten auch Bernburger zur Wieder- einführung des BBG-Kennzeichens. Bochert stellte im vergangenen Monat im Rathaus das Ergebnis der Befragung vor: Demnach sind über 80 Prozent der befragten 325 Saalestädter für eine Wiedereinführung des alten Kennzei- chens. Prof. Dr. Bochert wies darauf hin, dass die ehemaligen Kennzeichen Mar- ken darstellen, die eine Identifikation mit der jeweiligen Kommune und der Region ermöglichen. Das sollten die Kommunen nutzen, um diese Marken auch beispielsweise im Bereich des Tourismus zu vermarkten. Um die aus- laufenden Kennzeichen wieder einfüh- ren zu können, bedarf es allerdings einer entsprechenden Verordnung. Kennzeichen vermarkten OB Henry Schütze und Prof. Dr. Ralf Bochert. 4. Solvay-Lauf für „Sonnenschein“ in Leau die Vertreterin der Eltern, Sabrina Rup- recht übergeben. Den Ortsteil vertrat OT- Bürgermeister Mirko Bader, Paul Koller den Träger der Einrichtung.
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  • Alle Einnahmen des 4. Bern-burger Solvay-Laufs wurdenim vergangenen Jahr zuguns-ten der schwer beschädigtenKindertagesstätte „Sonnen-schein“ in Leau gespendet.Die Solvay Chemicals GmbHstockte nochmals mit 1000EUR auf. So konnten am 29.November Dr. Thomas Mül-ler vom Solvaywerk Bern-burg und Thomas Gruschka (im Bild vonlinks), Vorsitzender des Kreissportbun-des Salzland e. V., insgesamt 1500 EURan die Leiterin, Ursula Dreischarf und

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    Jahrgang 16 - 01 / 12 Lfd.-Nummer 176Bernburg (Saale), 5. Januar 2012

    Ausleihe

    onlineÜber das Portal www.biblio24.de können jetzt angemeldete Nutzer der BernburgerStadtbibliothek auch E-Medien wie Bücher, Zeitschriften, Audio- und Videodateienfür eine bestimmte Zeit herunterladen. Und das von überall und rund um die Uhr, vor-ausgesetzt, man verfügt über ein entsprechendes Endgerät. Derzeit hat man die Wahlzwischen rund 8000 Medien. Das Angebot besteht seit dem vergangenen Monat. PaulKoller, Sozial- und Kulturdezenent und Monika Rziha, Leiterin der Bibliothek, stell-ten die „Onleihe“ vor. Bernburg ist eine von 300 Kommunen in Deutschland, diebereits diese Art der Ausleihe anbieten, die Stadtbibliothek Bernburg die erste inSachsen-Anhalt. Fotos: Jeske

    Unter Federführung von Prof. Dr. RalfBochert von der Hochschule Heilbronnbefragten im vergangenen SommerStudenten auch Bernburger zur Wieder-einführung des BBG-Kennzeichens.Bochert stellte im vergangenen Monatim Rathaus das Ergebnis der Befragungvor: Demnach sind über 80 Prozent derbefragten 325 Saalestädter für eineWiedereinführung des alten Kennzei-chens. Prof. Dr. Bochert wies darauf hin,dass die ehemaligen Kennzeichen Mar-ken darstellen, die eine Identifikation mitder jeweiligen Kommune und derRegion ermöglichen. Das sollten dieKommunen nutzen, um diese Markenauch beispielsweise im Bereich desTourismus zu vermarkten. Um die aus-laufenden Kennzeichen wieder einfüh-ren zu können, bedarf es allerdings einerentsprechenden Verordnung.

    Kennzeichen vermarkten

    OB Henry Schütze und Prof. Dr.Ralf Bochert.

    4. Solvay-Lauf für „Sonnenschein“ in Leau

    die Vertreterin der Eltern, Sabrina Rup-recht übergeben. Den Ortsteil vertrat OT-Bürgermeister Mirko Bader, Paul Kollerden Träger der Einrichtung.

  • Bernburg (Saale) Amtsblatt 01 / 12- 2 -

    Sprechstunden der SchiedsstelleDienstag, 10.01., Schiedsstelle Bernburg (Saale) II:

    17:00 - 17:30 Uhr, Rathaus I, Schlossgartenstr. 16, Turmzimmer.

    Dienstag, 07.02., Schiedsstelle Bernburg (Saale) I:17:00 - 17:30 Uhr, Rathaus I,

    Schlossgartenstr. 16, Turmzimmer.Auskünfte zum Zuständigkeitsbereich:Tel. 03471 659-425 (Frau Jäntsch) oder im Internet unter www.bernburg.de.

    Das Rechtsamt informiert: Wir gratulieren allenGeburtstagskindern dieses Monats,vor allem unseren älteren Jubilaren

    und wünschen ihnen Glück und Gesundheit!

    Die Sprechzeiten in den RathäusernMontag 09:00 - 12:00 Uhr(außer Standesamt),Dienstag 09:00 - 12:00 und

    14:00 - 18:00 Uhr,Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr (außer Standesamt u. Wohngeldstelle),Donnerstag 09:00 - 12:00 und

    14:00 - 16:00 Uhr,Freitag 09:00 - 12:00 Uhr (außer Wohngeldstelle).

    Impressum„Amtsblatt der Stadt Bernburg (Saale)“Herausgeber: Stadt Bernburg (Saale), Schlossgartenstr. 16, 06406 Bernburg (Saale)Verantwortlich: Der OberbürgermeisterRedaktion: Reinhard Jeske, Telefon: 03471 659-153E-Mail: [email protected] und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/ElsterVerantwortlich für den Anzeigenteil:Stadt Bernburg (Saale)Bildnachweise: Stadt Bernburg (Saale)Das Amtsblatt erscheint monatlich in einer Auflage von 19.200 undwird kostenlos an die Haushalte im Stadtgebiet Bernburg (Saale)und in den Ortsteilen verteilt. Einzelexemplare sind zum Preis von1,50 EUR pro Exemplar, zuzüglich Versandkosten, über den Verlagoder über die Stadtverwaltung Bernburg (Saale), Schlossgartenstr.16, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, zu beziehen.Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder andererEreignisse sind alle Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz,ausdrücklich ausgeschlossen.Alle Rechte, insbesondere das Recht auf Vervielfältigung,Mikrokopie und zur Einspeicherung in elektronische Datenbankenbleiben dem Herausgeber vorbehalten.Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung desOberbürgermeisters.

    SitzungskalenderJanuar 2012

    Haushalts- u. Finanzausschuss:Dienstag, 24.01., Rath. II, Sitzungsr.

    Bau- u. Sanierungsausschuss:Mittwoch, 25.01., Rath. II, Sitzungsr.

    Schul-, Kultur- u. Sportausschuss:Donnerstag, 26.01., Ratssaal.Planungs- u. Umweltausschuss:Dienstag, 31.01., Rath. II, Sitzungsr.Jugend- u. Sozialausschuss:Mittwoch, 01.02., Ratssaal.Hauptausschuss:Donnerstag, 02.02., Ratssaal.

    Lesung: Der Henkervon BernburgAm 24. Januar, 19:00 Uhr,stellt der Autor Michael Schu-ster sein neuestes Buch „Rieck -der Henker von Bernburg“ wäh-rend einer Lesung in der Thalia-Buchhandlung vor. Im Mittel-punkt dieser Dokumentationsteht Alfred Rieck, der imAugust 1945 den Posten desPolizeichefs in der Kleinstadtübernimmt. Gedeckt von densowjetischen Besetzern errich-

    ten Rieck und Helfer ein wahres Schreckensregime, dasgeprägt ist von Folter, Vergewaltigung, Erpressung, Raub undwomöglich auch Mord. Über Rieck und Kumpane hat derAutor Fakten gesammelt, die durch halb Europa führen.

    Um Voranmeldung in der Buchhandlung wird gebeten, Tel. 03471 622943.

    WWirir wünschen allen Lesern Gesundheitwünschen allen Lesern Gesundheitund Glück im Jahrund Glück im Jahr 2012!2012!

  • Bernburg (Saale) Amtsblatt 01 / 12- 3 -Amtlicher Teil Bekanntmachung

    Amt für Landwirtschaft,Flurneuordnung und Forsten MitteAußenstelle WanzlebenRitterstraße 17 - 1939164 Wanzleben - Börde

    Aufforderung zur Anmeldung unbekannter RechteIm freiwilligen Landtausch in Könnern Ortschaft BeesenlaublingenVerf.-Kennung: SLK 123betreffend die Flurstücke 119/1 in der Flur 14 der Gemarkung Beesenlaublingen,

    20/2 in der Flur 16 der Gemarkung Beesenlaublingenwerden gemäß § 14 Abs. 1 Flurbe-reinigungsgesetz (FlurbG) hiermit dieInhaber von Rechten, die nicht aus demGrundbuch ersichtlich sind, aber zurBeteiligung am freiwilligen Landtauschberechtigen, aufgefordert, ihre Rechteinnerhalb von 3 Monaten - gerechnetvom ersten Tag dieser Bekanntmachung- beim Amt für Landwirtschaft,Flurneuordnung und Forsten Mitte,Außenstelle Wanzleben anzumelden.Auf Verlangen des Amtes für Land-wirtschaft, Flurneuordnung und ForstenMitte, Außenstelle Wanzleben hat derAnmeldende sein Recht innerhalb einervon der Behörde zu setzenden Fristnachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf

    der Frist ist der Anmeldende nicht mehrzu beteiligen.Werden Rechte erst nach Ablauf derzuvor bezeichneten Fristen angemeldetoder nachgewiesen, so kann gemäß § 14Abs. 2 FlurbG das Amt für Land-wirtschaft, Flurneuordnung und ForstenMitte, Außenstelle Wanzleben die bishe-rigen Verhandlungen und Festsetzungengelten lassen.Der Inhaber eines in § 14 Abs. 1 FlurbGbezeichneten Rechts muss gemäß § 14Abs. 3 FlurbG die Wirkung eines vor derAnmeldung eingetretenen Fristablaufsebenso gegen sich gelten lassen wie derBeteiligte, demgegenüber die Frist durch

    Bekanntgabe des Verwaltungsakteszuerst in Lauf gesetzt worden ist.Wanzleben, 1. Dezember 2011

    (Siegel)Im AuftragKonstanze Cleve

    Hinweis zu den angewandtenRechtsgrundlagen:- Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in derFassung der Bekanntmachung vom 16. März1976 (BGBl. I, S. 546), zuletzt geändertdurch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.Dezember 2008 (BGBl. I, S. 2794)

    Beschlüsse der OrtschaftsräteSitzung des Ortschaftsrates Peißen

    vom 24. November 2011Öffentlicher TeilBeschl.-Nr. 516/2011Der Ortschaftsrat Peißen beschließt:Variante 1: Aus den eingereichtenBewerbungen erfüllt die Bewerbung derStadtwerke Bernburg GmbH auch imHinblick auf die Auswahlkriterien(BVL-Nr. 191/2010) am besten dieZielstellung der Stadt. Die Verwaltungwird beauftragt, mit dem Bewerber überden Neuabschluss eines Wegenut-zungsvertrages Strom für das Kon-zessionsgebiet Peißen (ab 01.01.2013)zu verhandeln und die Gründe derEntscheidung bekannt zu machen.Der neue Wegenutzungsvertrag ist vorVertragsabschluss dem Ortschaftsrat zurBeschlussfassung vorzulegen.Abstimmung: 6 Ja-Stimmen

    Sitzung des Ortschaftsrates Preußlitzvom 21. November 2011

    Öffentlicher TeilBeschl.-Nr. 518/2011Der Ortschaftsrat Preußlitz beschließt:Variante 1: Aus den eingereichten Be-werbungen erfüllt die Bewerbung derStadtwerke Bernburg GmbH auch imHinblick auf die Auswahlkriterien(BVL-Nr. 192/2010) am besten dieZielstellung der Stadt. Die Verwaltungwird beauftragt, mit dem Bewerber überden Neuabschluss eines Wegenutzungs-vertrages Strom für das Konzessions-gebiet Preußlitz (ab 01.01.2013) zu ver-handeln und die Gründe der Entschei-dung bekannt zu machen.Der neue Wegenutzungsvertrag ist vorVertragsabschluss dem Ortschaftsrat zurBeschlussfassung vorzulegen. Abstimmung: 8 Ja-St., 1 Enthaltung

    Sitzung des Ortschaftsrates Poleyvom 17. November 2011

    Öffentlicher TeilBeschl.-Nr. 517/2011Der Ortschaftsrat Poley beschließt:Variante 1: Aus den eingereichten Be-werbungen erfüllt die Bewerbung derStadtwerke Bernburg GmbH auch imHinblick auf die Auswahlkriterien(BVL-Nr. 187/2010) am besten dieZielstellung der Stadt. Die Verwaltungwird beauftragt, mit dem Bewerber überden Neuabschluss eines Wegenutzungs-vertrages Strom für das Konzessions-gebiet Poley (ab 01.01.2013) zu verhan-deln und die Gründe der Entscheidungbekannt zu machen.Der neue Wegenutzungsvertrag ist vorVertragsabschluss dem Ortschaftsrat zurBeschlussfassung vorzulegen.Abstimmung: 6 Ja-Stimmen

  • Bernburg (Saale) Amtsblatt 01 / 12- 4 -

    Amtlicher Teil Bekanntmachung

    Sitzung des OrtschaftsratesWohlsdorf vom 29. November 2011

    Öffentlicher TeilBeschluss.-Nr. 519/2011Der Ortschaftsrat Wohlsdorf beschließt:Variante 1: Aus den eingereichten Be-

    werbungen erfüllt die Bewerbung derStadtwerke Bernburg GmbH, auch imHinblick auf die Auswahlkriterien(BVL-Nr. 192/2010) am besten die Ziel-stellung der Stadt. Die Verwaltung wirdbeauftragt, mit dem Bewerber über denNeuabschluss eines Wegenutzungsver-

    trages Strom für das KonzessionsgebietWohlsdorf (ab 01.01.2013) zu verhan-deln und die Gründe der Entscheidungbekannt zu machen.Der neue Wegenutzungsvertrag ist vorVertragsabschluss dem Ortschaftsrat zurBeschlussfassung vorzulegen.Abstimmung: 5 Ja-Stimmen

    Abwasserzweckverband ZiethetalPaschleber Str. 1, OT Wohlsdorf06406 Bernburg (Saale)

    4. Satzung zur Änderung der Satzung desAbwasserzweckverbandes Ziethetal

    Auf der Grundlage der §§ 6, 8 und 16 desGesetzes über die Kommunale Gemein-schaftsarbeit im Land Sachsen-Anhalt(GKG LSA) vom 26. 02. 1998 (GVBl.LSA S. 81 ff) in der derzeit gültigenFassung hat die Verbandsversammlungdes Abwasserzweckverbandes Ziethetalin ihrer heutigen öffentlichen Sitzung am09.12.2011 folgende Änderung derVerbandssatzung beschlossen:

    Artikel 1Die Satzung des Abwasserzweckverban-des vom 14.03.2005 (veröffentlicht imAmtsblatt für den Landkreis BernburgNr. 12/2005, S. 95) in Form der 1. Ände-rungssatzung vom 26.07.2007 (veröf-fentlicht im Amts- und Informationsblattder Verwaltungsgemeinschaft Nienburg(Saale) Nr. 8/2007, S. 20; im Amts- undMitteilungsblatt der Verwaltungsge-meinschaft Osternienburg Nr. 9/2007, S.12; im Amtsblatt der Stadt Köthen(Anhalt) Nr. 8/2007, S. 13 und im Amts-und Mitteilungsblatt der Verwaltungs-

    gemeinschaft Südliches-Anhalt Nr.17/2007, S. 5), der 2. Änderungssatzungvom 18.12.2009 (veröffentlicht imAmtsblatt der Stadt Bernburg (Saale) Nr.1/2010, S. 18; im Amts- und Mit-teilungsblatt der Gemeinde Osternien-burger Land Nr. 1/2010, S. 9; imAmtsblatt der Stadt Köthen (Anhalt) Nr.1/2010, S. 12 und im Amts- undMitteilungsblatt der Stadt SüdlichesAnhalt Nr. 1/2010, S. 16) und der 3.Änderungssatzung vom 17. 12. 2010(veröffentlicht im Amtsblatt der StadtBernburg (Saale) Nr. 1/2011, S. 19; imAmts- und Mitteilungsblatt der Ge-meinde Osternienburger Land Nr.2/2011, S. 14; im Amtsblatt der StadtKöthen (Anhalt) Nr. 1/2011, S. 14 undim Amts- und Mitteilungsblatt der StadtSüdliches Anhalt Nr. 1/2011, S. 9) wirdwie folgt geändert:Der § 15 wird wie folgt geändert:1. Im Absatz 3 Satz 1 wird „an der

    Kleinpaschlebener Landstraße“ gestri-chen und nach „(Kläranlage)“ „Pasch-leber Straße 1“ eingefügt.2. Nach Absatz 3) wird folgenderAbsatz 4) angefügt:„Zeit, Ort und Tagesordnung der Sit-zungen der Verbandsversammlung wer-den im Super Sonntag, LokalausgabeBernburg und Köthen, mindestens dreiTage vor der Sitzung bekannt gemacht.“

    Artikel 2Die 4. Satzung zur Änderung derSatzung des Abwasserzweckverbandestritt am Tag nach ihrer öffentlichenBekanntmachung in Kraft.Bernburg (Saale), 9. Dezember 2011

    (Siegel)H e i k e K u k a - H o ß m a n nVerbandsgeschäftsführerin

    Beschlussvorlage des Abwasserzweckverband „Ziethetal“ 04/12/11Ort: Osternienburger Land,

    OT KleinpaschlebenDatum: 09.12.2011

    Beschlussfassung über denWirtschaftsplan und die allgemeine

    Umlage 2012 des AZV ZiethetalGegenstand der Vorlage:Zur Beratung und Beschlussfassung ste-hen der Wirtschaftsplan 2012 und dieFestsetzung der allgemeinen Verbands-umlage für 2012.

    Beschluss:Die Verbandsversammlung des Abwas-serzweckverbandes „Ziethetal“ be-schließt auf der Grundlage der §§ 13 und16 des Gesetzes über kommunale Ge-meinschaftsarbeit des Landes Sachsen-Anhalt (GKG LSA) vom 09.10.1992 inder derzeit gültigen Fassung i. V. m. § 16des Eigenbetriebsgesetzes des LandesSachsen-Anhalt (EigBG LSA) vom24.03.2001 in der derzeit gültigenFassung sowie der §§ 4, 13 und 14 derVerbandssatzung des AZV Ziethetal in

    der derzeit gültigen Fassung in ihrer heu-tigen öffentlichen Sitzung den Wirt-schaftsplan des AZV Ziethetal für dasWirtschaftsjahr 2012 und die Umla-gehöhe für 2012 wie folgt:Der Wirtschaftsplan für das Wirtschafts-jahr wird:im Erfolgsplan

    im Ertrag auf 1.775.597,00 EUR

    im Aufwand auf1.744.600,00 EUR

  • Bernburg (Saale) Amtsblatt 01 / 12- 5 -

    Amtlicher Teil Bekanntmachung

    im Vermögensplanin den Einnahmen auf

    1.035.697,00 EURin den Ausgaben auf

    1.035.697,00 EURfestgesetzt.(Der Jahresgewinn aus dem Erfolgsplanwird zur Finanzierung der Ersatzinve-stitionen und die nicht benötigtenFinanzierungsmittel aus dem Vermö-gensplan werden zur Tilgung desKassenkredites verwandt.)Der Gesamtbetrag der Kredite, derenAufnahme im Wirtschaftsjahr 2012 zurFinanzierung von Ausgaben imVermögensplan erforderlich ist, wird auf

    0,00 EUR festgesetzt.Verpflichtungsermächtigungen für dasWirtschaftsjahr 2012 werden nicht fest-gesetzt.Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassen-kredite im Wirtschaftsjahr 2012 inAnspruch genommen werden dürfen,wird auf

    200.000,00 EUR fest-gesetzt.Die allgemeine Verbandsumlage fürjedes Verbandsmitglied wird auf

    6,00 EUR/Einwohnerfestgesetzt.Beraten mit den anwesenden Vertre-tern der Mitglieder des AZV„Ziethetal“ (siehe Anwesenheitsliste)Abstimmungsergebnis:Gesamtstimmen derVerbandsversammlung: zehndavon Zustimmung: zehn

    (Siegel)H e i k e K u k a - H o ß m a n nVerbandsgeschäftsführerin

    Bekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)Berichtigung Bekanntmachung vom 01.12.2011

    Die Stadt Bernburg (Saale) teilt mit, dassder Gaskonzessionsvertrag der Gemein-de Gröna (ab 01.01.2010 Ortsteil Grönader Stadt Bernburg (Saale)) mit derStadtwerke Bernburg GmbH mit Ablaufdes 31.12.2013 endet. Sie gibt hiermit die Absicht bekannt,einen neuen Wegenutzungs- bzw. Kon-zessionsvertrag für die Gasversorgungdes Ortsteils Gröna ab 01.01.2014 zuvereinbaren.Qualifizierte Energieversorgungsunter-nehmen, die an dem Abschluss eines sol-

    chen Wegenutzungs- bzw. Konzes-sionsvertrages mit der Stadt Bernburg(Saale) interessiert sind, werden hiermitaufgefordert, ihr Interesse schriftlichinnerhalb einer Frist von drei Monatennach Veröffentlichung dieser Bekannt-machung bei der Stadt Bernburg (Saale),Schlossgartenstraße 16, 06406 Bernburg(Saale) unter dem Stichwort „Wege-nutzungsvertrag Gas Ortsteil Gröna“ zubekunden.Verspätete Interessenbekundungen kön-nen nicht berücksichtigt werden.

    Die gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG inVerbindung mit § 46 Abs. 2 Satz 3EnWG bereit zu stellenden Netzdatenliegen zu den üblichen Geschäftszeitenbei der Stadtwerke Bernburg GmbH,Mühlstraße 14, 06406 Bernburg (Saale)für potentielle Interessenten zur Ein-sichtnahme bereit.Bernburg (Saale), 13. Dezember 2011

    (Siegel)H e n r y S c h ü t z eOberbürgermeister

    Stadt Bernburg (Saale)Planungsamt

    Beschluss über die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Gewerbe- und Industriegebiet Bernburg - West an der A 14,

    Baufeld I“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)Der Stadtrat der Stadt Bernburg (Saale)hat in seiner Sitzung am 15. Dezember2011 den Aufstellungsbeschluss über die3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.57 „Gewerbe- und Industriegebiet Bern-burg - West an der A 14, Baufeld I“gefasst.Für eine Teilfläche des BebauungsplanesNr. 57 soll der Bebauungsplan geändertwerden. Das Plangebiet dieser 3. Ände-rung des Bebauungsplanes liegt inner-

    halb des Industriegebietes Bernburg-West an der A 14 nördlich der B 6 n amnordwestlichen Ende der Claude-Breda-Straße.Südlich wird das Gebiet der Planän-derung von dem Flurstück 1001 der Flur73 der Gemarkung Bernburg sowie voneinem in der Gemarkung Ilberstedtbefindlichen Flurstück begrenzt, aufdenen der Feldweg von der Claude-Breda-Straße nach Ilberstedt verläuft.Die westliche Grenze des Plangebietes

    verläuft auf der Gemarkungsgrenze undist damit identisch zur Abgrenzung desBebauungsplanes Nr. 57 vom 16.Dezember 2003 und seiner 1. Änderungvom 12. Januar 2006. Seine östlicheAbgrenzung verläuft parallel zu seinerwestlichen Grenze in einem Abstand von240 m zwischen dem Flurstück 1001 derFlur 73 der Gemarkung Bernburg unddem Schnittpunkt mit der nördlichenAbgrenzung des Plangebietes. Die nörd-liche Grenze des Plangebietes verläuft

  • Bernburg (Saale) Amtsblatt 01 / 12- 6 -10 m nördlich des Flurstückes 1015.Im Plangebiet befinden sich damit Teileder Flurstücke 1010 (Grundstück desLogistikunternehmens) und 1015 derFlur 73, Gemarkung Bernburg.Auf dem als Anlage beigefügten Über-sichtsplan ist der Geltungsbereich desBebauungsplanes dargestellt.Es werden folgende Planziele ange-strebt:- Ermöglichung eines konkretenInvestitionsvorhabens im Industriegebiet- Veränderung der Erschließung

    der nordwestlichen Claude-Breda-Straßesowie Anpassung der Lage eines Lei-tungsrechtesDas Bebauungsplanverfahren soll imvereinfachten Verfahren nach § 13BauGB durchgeführt werden, sofern dieVoraussetzungen dafür vorliegen. Imvereinfachten Verfahren soll dieDurchführung einer Umweltprüfungsowie die frühzeitige Beteiligung derÖffentlichkeit und der Behörden entfal-len. Nach Erarbeitung eines Entwurfes kann

    sich die Öffentlichkeit über die allgemei-nen Ziele und Zwecke sowie die wesent-lichen Auswirkungen der Planung infor-mieren und zur Planung äußern. Dieöffentliche Auslegung des Entwurfeswird ortsüblich bekannt gemacht. Bernburg (Saale), 16. Dezember 2011

    (Siegel)H e n r y S c h ü t z eOberbürgermeister

    Räumlicher Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Gewerbe- und Industriegebiet Bernburg-West an derA 14, Baufeld I“

    Stadt Bernburg (Saale)Planungsamt

    Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Gewerbe- und Industriegebiet Bernburg - West

    an der A 14, Baufeld I“ nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)Der vom Stadtrat der Stadt Bernburg(Saale) in der Sitzung am 15. Dezember2011 gebilligte und zur Auslegungbestimmte Entwurf der 3. Änderung desBebauungsplanes Nr. 57 „Gewerbe- undIndustriegebiet Bernburg-West an der A

    14, Baufeld I“ und seine Begründung lie-gen in der Zeit vom

    16. Januar 2012 bis einschließlich 17. Februar 2012

    in der Stadtverwaltung Bernburg (Saale),Rathaus II, Schlossstraße 11, im Pla-nungsamt, Zimmer 127, während folgen-der ZeitenMontag bis Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr,

  • Bernburg (Saale) Amtsblatt 01 / 12- 7 -

    Amtlicher Teil Bekanntmachung

    Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr,Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr,zu jedermanns Einsichtnahme öffentlichaus. Zudem liegen Informationsblätterzum Bebauungsplan zur Mitnahmebereit. Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Während der Auslegungsfrist könnenvon jedermann Stellungnahmen zum

    Entwurf im Planungsamt der StadtBernburg (Saale) schriftlich oder zurNiederschrift abgegeben werden. Nichtfristgerecht abgegebene Stellungnahmenkönnen bei der Beschlussfassung überden Bebauungsplan unberücksichtigtbleiben.Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungs-gerichtsordnung ist unzulässig, soweitmit ihm Einwendungen geltend gemachtwerden, die vom Antragsteller im Rah-

    men der Auslegung nicht oder verspätetgeltend gemacht wurden, aber hättengeltend gemacht werden können.Bernburg (Saale), 16. Dezember 2011

    (Siegel)H e n r y S c h ü t z eOberbürgermeister

    Aktuelle Grundstücksangebote der Stadt Bernburg (Saale)Die Stadt Bernburg (Saale) bietet nachfolgende Grundstücke zum Verkauf an:• Einfamilienhaus in Bernburg (Saale)/OT Poley/Weddegast,• Mehrfamilienhaus in Bernburg (Saale)/OT Poley/Poleyer Hauptstr. 33,• Baugrundstück in Bernburg (Saale)/OT Preußlitz, Krummer Weg,• Wohnhaus in Bernburg (Saale), Leipziger Straße 6,• Wohnhaus in Bernburg (Saale), Steinstr. 48,• Mehrfamilienhaus in Bernburg (Saale)/OT Gröna, Grönaer Hauptstr. 25,• Mehrfamilienhaus in Bernburg (Saale)/OT Gröna, Grönaer Hauptstr. 26.Nähere Informationen zu den angebotenen Grundstücken finden Sie unter www.bernburg.deoder Sie wenden sich direkt an die Stadtverwaltung Bernburg, Amt 80 - Liegenschaften, Schlossgartenstr. 16, 06406 Bernburg (Saale).Ansprechpartner: Frau Krause, Tel. 03471 659 - 323, E-Mail: elke.krause.stadt @bernburg.de;

    Frau Wieczorek, Tel. 03471 659 - 326, E-Mail: [email protected];Frau Cisewski, Tel. 04471 659 - 428, E-Mail: [email protected].

    Amt für Landwirtschaft,Flurneuordnung und Forsten AnhaltFerdinand- von- Schill- Str. 2406844 Dessau - Rosslau

    Bodenordnungsverfahren LebendorfVerfahrensnummer: 611/2 BB 3022

    Zuteilung der Massegrundstücke gegen GeldausgleichDas zur Abfindung der Teilnehmer nicht benötigte Land (Massegrundstücke) wird nach § 54 des Flurbereinigungsgesetzes vom 16.März 1976 (BGBl. I S. 546) zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) im Flurbereini-gungsplan gegen Geldausgleich zu Eigentum zugeteilt. Wer an einer solchen Landzuteilung interessiert ist, wird hiermit aufgefor-dert, beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt bis spätestens 17. Februar 2012 ein schriftliches Gebotabzugeben.Es handelt sich hierbei um folgende Flurstücke:

  • Bernburg (Saale) Amtsblatt 01 / 12- 8 -

    Amtlicher Teil Bekanntmachung

    Dienstbarkeiten sind nicht im Grundbuch vorhanden.Angebotsvordrucke können beim

    Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt,Ferdinand-von-Schill-Str. 24, 06844 Dessau - Rosslau

    angefordert werden.Für die Landzuteilung gelten die vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt festgelegtenZuteilungsbedingungen. Die Bewerber erkennen mit der Abgabe ihrer Gebote diese Bedingungen als für sie rechtsverbindlich an.Je eine Liste und eine Karte, in der die Massegrundstücke eingetragen sind, sowie die Zuteilungsbedingungen liegen beim Amt fürLandwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kavalierstraße 31 (Eingang über Nantegasse/ Hobuschgasse), 06844Dessau-Roßlau (Zimmer 213) während der allgemeinen Dienststunden (montags bis donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und von13:00 bis 15:00 Uhr sowie freitags von 09:00 bis 13:00 Uhr und außerhalb der Dienstzeiten nach telefonischer Rücksprache) zurEinsichtnahme aus.Dessau - Rosslau, 14. Dezember 2011Im Auftraggez. Näther

    Beteiligungsbericht 2010 der Stadt Bernburg (Saale)Der Stadtrat der Stadt Bernburg (Saale)hat den Beteiligungsbericht 2010 in sei-ner Sitzung am 15.12.2011 zur Kenntnisgenommen.Der Bericht über die städtischen Betei-ligungen an Unternehmen in einerRechtsform des öffentlichen Rechts unddes Privatrechts, an denen die Stadt mitmindestens 5 vom Hundert beteiligt ist,umfasst gemäß § 118 Abs. 2 Gemeinde-ordnung für das Land Sachsen-Anhalt

    die gesetzlichen Mindestangaben überdie Beteiligungsverhältnisse, die Erfül-lung des öffentlichen Zwecks, dieGrundzüge des Geschäftsverlaufs unddie Zusammensetzung der Gesellschafts-organe. Darüber hinaus gibt der Betei-ligungsbericht auf über 100 Seiten einenÜberblick über die wirtschaftlichen Eck-daten und bedeutsamen Entwicklungender Jahresabschlüsse und Prüfberichtedes Geschäftsjahres 2010 sowie überbetriebswirtschaftliche Kennzahlen der

    Unternehmen mit städtischer Betei-ligung.Der Bericht kann in der Zeit vom09.01.2012 bis 23.01.2012 in derStadtverwaltung Bernburg (Saale),Schlossgartenstraße 16, 06406 Bernburg(Saale) - Rechtsamt, Rathaus I, Zimmer211 während folgender Zeiten eingese-hen werden:Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr,

  • Bernburg (Saale) Amtsblatt 01 / 12- 9 -

    Amtlicher Teil Bekanntmachung

    Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr,Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr.Darüber hinaus liegt der Beteiligungs-bericht 2010 in der StadtbibliothekBernburg (Saale), Lindenplatz 5, 06406Bernburg (Saale) zu den entsprechendenÖffnungszeiten aus. Die Einsicht ist

    jedermann gestattet.Interessierten Bürgerinnen und Bürgernsteht der Bericht kostenlos unterwww.bernburg.de zur Verfügung.Der Bericht kann gegen eine Kosten-erstattung in Höhe von 20,00 EUR zzgl.

    Versandkosten bei der StadtverwaltungBernburg (Saale) erworben werden.Bernburg (Saale), 19. Dezember 2011

    (Siegel)H e n r y S c h ü t z eOberbürgermeister

    Die Verbandsversammlung des Wasser-zweckverbandes „Saale-Fuhne-Ziethe“hat in ihrer Sitzung am 15. September2011 den Beschluss über die 2. Ände-rungssatzung zur Satzung Nr. 1/10Verbandssatzung des Wasserzweckver-bandes „Saale-Fuhne-Ziethe“ - Ver-bandssatzung (VS-WVS) gefasst.Diese Satzung wurde durch den Salz-landkreis mit Verfügung vom 13. Ok-

    Hinweisbekanntmachungzur Veröffentlichung der 2. Änderungssatzung zur Satzung Nr. 1/10 Verbandssatzungdes Wasserzweckverbandes „Saale-Fuhne-Ziethe“ - Verbandssatzung (VS-WVS)im Amtsblatt für den Salzlandkreis am 9. November 2011

    tober 2011 genehmigt und im Amtsblattfür den Salzlandkreis Nr. 40 am 9.November 2011 im vollen Wortlautöffentlich bekannt gemacht.Das Amtsblatt für den Salzlandkreis isteinzusehen im Internet unter www.salz-landkreis.de/Verwaltung/Amtsblätterbzw. zu beziehen unter der AdresseSalzlandkreis, Hauptamt, Kreistagsbüro,06400 Bernburg (Saale). Zudem liegt

    das Amtsblatt in der StadtverwaltungBernburg (Saale), Rathaus I, Schloss-gartenstraße 16, Rechtsamt, Zimmer 211zur jedermanns Einsichtnahme aus. Bernburg (Saale), 17. November 2011

    (Saale)Henry SchützeOberbürgermeister

    1. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzungder Stadt Bernburg (Saale)

    In seiner Sitzung vom 15. Dezember2011 hat der Stadtrat der Stadt Bernburg(Saale) gemäß § 50 des Straßengesetzesfür das Land Sachsen-Anhalt (StrGLSA) vom 6. Juli 1993 (GVBl. LSA S.334), zuletzt geändert durch Gesetz vom16. März 2011 (GVBl. LSA S. 492, 520),sowie der §§ 6, 8 und 44 Abs. 3 Nr. 1 derGemeindeordnung für das LandSachsen-Anhalt (GO LSA) vom 5.Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568) in derFassung der Bekanntmachung vom 10.August 2009 (GVBl. LSA S. 383),zuletzt geändert durch Gesetz vom20. Januar 2011 (GVBl. LSA S. 14) dienachfolgende Satzung beschlossen.

    Artikel 1Die Straßenreinigungssatzung der StadtBernburg (Saale) vom 17. Dezember2010 (veröffentlicht im Amtsblatt derStadt Bernburg (Saale) vom 13. Januar

    2011, Nr. 164, S. 9 - 12) wird wie folgtgeändert:In der Anlage 1„Straßenverzeichnis gemäß § 1 Abs. 4“wird

    1. vor der Überschrift „1 x monatliche Reinigung“ Folgendeseinfügt: „14-tägige Reinigung Bernburger Straßevom Ortseingang bis Einmündung ZumSauren Anger“

    2. unter der Überschrift„1 x monatliche Reinigung“ Folgendesgeändert:

    a) Hinter den Worten„Bernburger Straße“ werden die Worte„von der Einmündung Zum SaurenAnger bis Poleyer Straße“ angefügt.

    b) Zwischen den Zeilen„Bernburger Straße (…)“ und „Peißener

    Hauptstraße (…) wird folgende Zeileeingefügt: „Kleinwirschlebener Straßevon Bernburger Straße bis Hausnummer1“

    c) Unter den Zeile „PoleyerStraße“ wird Folgendes angefügt:„Umgehungsstraße von BernburgerStraße bis Poleyer Straße“.

    Artikel 2Die 1. Satzung zur Änderung derStraßenreinigungssatzung der StadtBernburg (Saale) tritt am Tage nach ihreröffentlichen Bekanntmachung in Kraft.Bernburg (Saale), 19. Dezember 2011

    (Siegel)H e n r y S c h ü t z eOberbürgermeister

    Das aktuelle Das aktuelle Amtsblatt im Internet:Amtsblatt im Internet: www.bernburg.de

  • Bernburg (Saale) Amtsblatt 01 / 12- 10 -

    Amtlicher Teil Bekanntmachung

    Der Hebesatz für den Erhebungs-zeitraum 2012 für die Grundsteuer B istfür die Stadt Bernburg (Saale) ein-schließlich der Ortsteile Aderstedt,Baalberge, Peißen, Poley und Preußlitzim Vergleich zum Erhebungszeitraum2011 unverändert geblieben. Ebenso dieGebührensätze für die Straßenreini-gungsgebühr und die Steuersätze derHundesteuer für die Stadt Bernburg(Saale) sowie für die Ortsteile Aderstedt,Biendorf, Baalberge, Peißen, Poley,Preußlitz und Wohlsdorf.Es wird daher auf die Erteilung vonschriftlichen Abgabenbescheiden für denErhebungszeitraum 2012 über Grund-steuer B sowie Straßenreinigungsge-bühren und Hundesteuer für die StadtBernburg (Saale) einschließlich der obengenannten Ortsteile verzichtet. Für alle Grundstücke der Stadt Bernburg(Saale) einschließlich der OrtsteileAderstedt, Baalberge, Peißen, Poley undPreußlitz, deren Bemessungsgrundlagensich seit der letzten Festsetzung nicht ge-ändert haben, wird durch diese öffentli-che Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7.August 1973 in der zurzeit geltendenFassung in Verbindung mit § 8 derSatzung über die Erhebung von Straßen-reinigungsgebühren der Stadt Bernburg(Saale) vom 11. Dezember 2008 und §122 Abs. 3 Abgabenordnung (AO) in derFassung der Bekanntmachung vom 1.Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 IS. 61), zuletzt geändert durch Artikel 2des Gesetzes vom 28. April 2011 (BGBl.I S. 676), sowie § 12 Abs. 1 desKommunalabgabengesetzes des LandesSachsen-Anhalt (KAG LSA) in derFassung der Bekanntmachung vom 13.

    Öffentliche Bekanntmachung zur Steuererhebung 2012Dezember 1996 (GVBl. S. 405) in derzurzeit geltenden Fassung die Grund-steuer B sowie Straßenreinigungsgebührfür den Erhebungszeitraum 2012 in derfür den Erhebungszeitraum 2011 veran-lagten Höhe festgesetzt. Diese Abgabenwerden mit den in den zuletzt erteiltenGrundbesitzabgabebescheiden festge-setzten Vierteljahresbeträgen jeweils am15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15.November fällig. Für Steuerpflichtige,die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3GrStG Gebrauch gemacht haben, werdendie Grundsteuer B sowie Straßenrei-nigungsgebühr 2012 in einem Betrag am1. Juli des Jahres fällig. Die Hundesteuer wird auf der Grundlagedes § 5 Abs. 1 der Satzung über dieErhebung von Hundesteuer im Gebietder Stadt Bernburg (Saale) vom 15.November 2001 zuletzt geändert durchdie Satzung vom 13. Mai 2003 bzw. des§ 5 der jeweiligen Satzung über dieErhebung einer Hundesteuer im Gebietder Gemeinde Baalberge vom 21.November 2001, im Gebiet derGemeinde Biendorf vom 13. Dezember2001, im Gebiet der Gemeinde Peißenvom 14. November 2001, im Gebiet derGemeinde Poley vom 15. November2001, im Gebiet der Gemeinde Preußlitzvom 26. November 2001 sowie imGebiet der Gemeinde Wohlsdorf vom 29.November 2001 i. V. m. § 12 Abs. 1KAG LSA für den Erhebungszeitraum2012 ebenfalls durch diese öffentlicheBekanntmachung in der für den Erhe-bungszeitraum 2011 veranlagten Höhefestgesetzt und ist zu den in den zuletzterteilten Abgabebescheiden ausgewiese-nen Fälligkeitsterminen zu begleichen.Mit dem Tag dieser öffentlichen Be-

    kanntmachung treten für die Steuer-pflichtigen die gleichen Rechtswir-kungen ein, als wenn ihnen an diesemTag ein schriftlicher Abgabebescheidzugegangen wäre. Gegen die Fest-setzung der o. g. Steuern und Gebührenkann innerhalb einer Frist von einemMonat, die mit Ablauf des Tages dieserBekanntmachung zu laufen beginnt,Widerspruch erhoben werden. DerWiderspruch ist schriftlich oder zurNiederschrift bei der Stadt Bernburg(Saale), Schlossgartenstraße 16, 06406Bernburg (Saale), einzulegen.Nachrichtlich sei in diesem Zusam-menhang auf die Möglichkeit hingewie-sen, Dauerlasten durch die Stadtkasseabbuchen zu lassen bzw. einen Dauer-auftrag bei Banken und Sparkassen ein-zurichten. Auf der Grundlage der schrift-lich erteilten Ermächtigung werden dieZahlungen pünktlich zum Fälligkeits-zeitpunkt für die entsprechenden For-derungen vom angegebenen Konto ein-gezogen. Die Einzugsermächtigungerlischt automatisch wenn der Zah-lungsgrund entfällt, ansonsten kann siejederzeit widerrufen werden. Bereitserteilte Einzugsermächtigungen geltenselbstverständlich auch für Folgejahre.Es wird weiterhin darauf hingewiesen,dass zur Vermeidung unnötiger Schwie-rigkeiten bei der Zuordnung der Zah-lungen darauf zu achten ist, bei Über-weisungen die jeweiligen Kassenzeichender Stadt Bernburg (Saale) anzugeben.Bernburg (Saale), 5. Januar 2011

    H e n r y S c h ü t z eOberbürgermeister

    Informationen zu öffentlichen Ausschreibungen von Bauvorhaben

    im Rathaus I, Schlossgartenstraße 16, im Schaukasten oder im Flur des Rathauses;

    im Rathaus II, Schlossstraße 11, im Eingangsbereich und im Flur des Rathauses

    und im Internet unterwwwwww.bernburg.de.bernburg.de

    KreissportbundSalzland e . V. mit

    neuer AdresseAb 9. Januar: Am Provianthaus 4,

    Tel. 03471 364497/98, 370133;E-Mail: [email protected]

  • Bernburg (Saale) Amtsblatt 01 / 12- 11 -

    Nichtamtl icher TeilSalzlandfrau 2012

    gesucht!Anerkennung für ehren-amtliches Engagement:Im Salzlandkreis engagie-ren sich viele Frauen undMädchen ehrenamtlich. Sieschenken der Gemein-schaft nicht nur ihre Zeit,sondern auch ihre Tatkraft,gute Fähigkeiten undIdeen.Sie übernehmen Verantwortung fürandere, bringen Solidarität und Zivil-courage in unsere Gesellschaft undmachen sie dadurch lebenswerter.Diese verdienstvollen Leistungen sollenauch im nächsten Jahr mit der Vergabedes Preises „Salzlandfrau 2012“ ausge-zeichnet werden.Wenn Sie also in Ihrer Nachbarschaft,Ihrem Freundeskreis- oder Bekannten-kreis oder in Ihrem beruflichen UmfeldFrauen kennen, deren ehrenamtlicheLeistungen Sie bemerkenswert finden,dann teilen Sie mir diese bitte schriftlichbis zum 31.Januar 2012 mit. ReginaStein, Tel. 03471 659 685; E-Mail: [email protected]

    a k t u e l l

    Anzeigepflicht vonVeranstaltungen

    Die Stadt Bernburg (Saale) macht daraufaufmerksam, dass seit dem 21. Januar 2011die Gefahrenabwehrverordnung für dieStadt Bernburg (Saale) in Kraft getretenist. In dieser Verordnung, veröffentlicht imAmtsblatt 01/2011 (Nr. 164), ist unteranderem die Anzeigepflicht für öffentlicheVeranstaltungen (auch in Gaststätten) gere-gelt. Dieser Abschnitt kann unterwww.bernburg.de aufgerufen und in derdort gespeicherten Amtsblattausgabe nach-gelesen werden.Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dasskünftig das Versäumnis der Anzeigepflichtals Ordnungswidrigkeit geahndet wird.

    Aus den Ortsteilen

    Sprechstunden: am 12. und 26.01. zuden bekannten Zeiten. Während derSprechstunden ist die Ortsbürgermeiste-rin unter Tel. 03471 366007 erreichbar,E-Mail: [email protected]. d. Ortschaftsrates:Karin Brandt, Tel. 0177 2108551,E-Mail: [email protected];Mike Franzelius, Tel. 0171 3421001,E-Mail: [email protected];Christin Duft, Tel. 0177 2349255,E-Mail: [email protected];Dirk Große, Tel. 0172 2588645,E-Mail: [email protected]:bereits am 12.01., Dreharbeiten desMDR-Fernsehens von 08:00 bis 11:00Uhr (Ausstrahlung am 17.01.).Faschingsveranstaltungen: 20./21.01.und 27./28.01. (Beginn bitte denAushängen entnehmen).

    Aderstedt

    BaalbergeSprechzeit: jed. 1. Dienstag im Monatvon 17:00 bis 19:00 Uhr imSitzungsraum, Umgehungsstraße 28.

    BiendorfSprechzeit: jed. 1. Donnerstag imMonat von 16:30 bis 18:30 Uhr imGemeindehaus, Zur Eisenbahn 30.

    GrönaSprechzeit: donnerstags von 17:00 bis18:00 Uhr (ab Januar jed. 1. Dienstagim Monat, 16:00 bis 18:00 Uhr),Gemeindeverwaltung, Schulstraße 11.

    PeißenSprechzeit: dienstags von 17:00 bis18:00 Uhr, in der Bibliothek der„Neuen Schule“.

    PoleySprechzeit: nach tel. Vereinbarung, don-nerstags von 18:00 bis 19:00 Uhr.

    Wohlsdorf

    PreußlitzSprechzeit: jeden 1. Montag im Monatvon 17:00 bis 18:00 Uhr.

    Sprechzeit: jeden 1. Montag im Monatvon 16:30 bis 18:00 Uhr im BürgertreffWohlsdorf/Crüchern (ehem. Sportlerheim).

    B e r n b u r gNeue Leiterin des städtischen Wohnheims

    Seit dem 1. September 2011 leitet SilkeOtto das städtische Wohnheim „Wolf-gangstift“ und ist somit auch Chefin derin der Einrichtung befindlichen „Bern-burger Tafel“.Die Bernburgerin war zuvor bereits imsozialen Bereich tätig, 14 Jahre lang alsStreetworkerin beim „Rückenwind“ e. V.In der städtischen Einrichtung sind der-zeit elf ehrenamtliche Helfer tätig. DasWohnheim zählt gegenwärtig 19Bewohner. Die „Bernburger Tafel“ gibttäglich 25 Essen aus. Foto: Jeske

    Fasching in Poley28.01., 14:00 Uhr, Rentnerveranstaltung;

    20:11 Uhr, Abendveranstaltung.04.02., 20:11 Uhr, Abendveranstaltung.18.02., 15:00 Uhr, Kinderfasching;

    20:11 Uhr, Abendveranstaltung.Kartenvorbestellung am 10. und17.01., jew. 17:00 bis 18:30 Uhr, imehem. Gemeindebüro oder telefonischunter 0173 4601866/0157 71598030.Kartenverkauf jew. dienstags vor derVeranstaltung ab 17:00 Uhr im ehem.Gemeindebüro, ab 18:00 UhrRestkartenverkauf.

    Alle Veranstaltungen finden im Saalstatt. Poley live

    KrebsberatungAm Mittwoch, dem 25. Januar, könnensich Krebsbetroffene und ihre Ange-hörigen aus der Umgebung von Bern-burg kostenfrei beraten lassen. DieBeratung findet von 09:00 bis 12:00 Uhrin der AWO Tages- und Kurzzeitpflege,Andreasstraße 1 - 3, statt.

  • Bernburg (Saale) Amtsblatt 01 / 12- 12 -

    Lesung und Gesprächmit Dr. Wolfgang Damisch Dr. Wolfgang Damisch

    Deutschland schafft sich nicht ab:Aufruf für eine Bewegung zur Entwicklung derhumanistischen Gesellschaft in DeutschlandWer heute selbstzufrieden von der boomendenWirtschaft und von Wohlstand spricht, sieht dieGefahr sich entwickelnder Krisen und dieAuswirkungen auf die Lebensverhältnisse derMenschen nicht.Sarrazin hat die Entwicklung in der deutschenGesellschaft der letzten Jahrzehnte mit Sach-kenntnis beschrieben und unser Augenmerk aufden möglichen Niedergang der Gesellschaftgelenkt.Mit konsequenten Korrekturen in der Wirtschaft –wie Dr. Wolfgang Damisch in seinem Buch dar-stellt, ließen sich diese Entwicklungen stoppen.

    Wir beraten Sie gern in derStadtbibliothek,

    Lindenplatz 5, 06406 Bernburg (Saale), Tel. 03471 623001;

    E-Mail: [email protected]Öffnungszeiten:

    Montag: 14:00 - 18:00 Uhr, Dienstag,

    Donnerstag, Freitag: 10:00 - 18:00 Uhr,Mittwoch, Samstag: 10:00 - 12:00 Uhr.

    Deutschland schafft sich nicht abStadtbibliothek Bernburg (Saale),

    Lindenplatz 5am Donnerstag, dem

    19.01.2012, um 18:00 Uhr.Der Eintritt ist frei,

    um Voranmeldung wird gebeten!

    M u l t i m e d i a s h o wM u l t i m e d i a s h o w

    Delhi, Darwin, DenpasarSechs Monate zwischen Indien

    und AustralienStadtbibliothek Bernburg (Saale),

    Lindenplatz 5am Donnerstag, dem

    26.01.2012, um 18:30 UhrDer Eintritt kostet 8,00 EUR (nurAbendkasse). Um Voranmeldung

    wird gebeten!

    Reiseerlebnisse zwischen In-diens Hauptstadt Delhi undDarwin im australischen North-ern Territory. Mit Zug, Bus undAutorikshaw von Nord nachSüd durch Indien - vom archi-tektonischen Meisterwerk TajMahal zu den Tigern imRhantambore Nationalpark,von den schneebedeckten Acht-tausendern im Himalaya bis zuden grünen Hügeln der West-ghats ...

    Die überwältigendeVielschichtigkeit Indiens infarbenprächtigen Bildern.

    Begleiten Sie die beidenDessauer Fotografen HeikeSetzermann und Dirk Vor-werk zu den Höhepunkteneiner halbjährigen Reise durchfünf Länder und zwei Kon-tinente, 50.000 Kilometerdurch Kultur und Natur vonIndien bis Australien.

    D Di ie eS St ta ad dt tb bi ib bl li io ot th he ek kl lä äd dt te ei in n

  • Bernburg (Saale) Amtsblatt 01 / 12- 13 -

    Augenärzte:bis 08.01., Dr. Steindel, Aschersleben,

    Taubenstr. 14, Tel. 03473 225730.09. bis 15.01., Frau Wolff, Staßfurt,Humboldtstr. 1 A, Tel. 03925 381692.

    16. bis 22.01., Frau Gärtner, Staßfurt,Humboldtstr. 1 A, Tel. 03925 381692.23. bis 29.01., Herr Hey, Bernburg,Steinstraße 4 d, Tel. 03471 625497.

    Der Bereitschaftsdienst der Augenärzte beginnt montags,dienstags u. donnerstags 18:00 Uhr, mittwochs und freitags

    12:00 Uhr und an den Wochenenden um 08:00 Uhr und endet jeweils 08:00 Uhr.

    Zahnärzte:06. bis 08.01., Dr. Weiß, Nienburg,Klosterstr. 21, Tel. 034721 22380.

    13. bis 15.01., Herr Brade, Bernbburg,Stiftsstr.1, Tel. 03471 370134.

    20. bis 22.01., Herr Liewehr, Bernburg,Friedensallee 1 a, Tel. 03471 626001.

    27. bis 29.01., Frau Götze, Bernburg,Löfflerstr. 13, Tel. 03471 316742.

    Dienstzeiten: Freitag, 17:00 - 18:00 Uhr; Samstag, Sonntag,Feiertage, jew. 09:00 - 11:00 u. 17:00 - 18:00 Uhr

    (am 24. u. 31.12. nur 09:00 - 11:00 Uhr).

    BerBereitschaftsdiensteeitschaftsdienste

    Tierärztlicher Notdienst für Kleintiere(jeweils 16:00 - 06:00 Uhr)

    bis 08.01., Frau Peters, Bernburg,Breite Str. 89 - 90, Tel. 03471 353540.09. bis 15.01., Dr. Gregorius, Bernburg,Thomas-Müntzer-Str. 1 f, Tel. 03471 3009210.16. bis 22.01., Dr. Enders, Bernburg,Friedrichstr. 26, Tel. 03471 373109.23. bis 29.01., Frau Peters, Bernburg,Breite Str. 89 - 90, Tel. 03471 353540.30.01. bis 05.02., Dr. Gregorius, Bernburg,Thomas-Müntzer-Str. 1 f, Tel. 03471 3009210.

    Tierärztlicher Notdienst fürGroßtiere

    (jeweils 16:00 - 06:00 Uhr)bis 08.01., Herr Tischmeyer, Alsleben,Schaperallee 1, Tel. 034692 20554.09. bis 15.01., Herr Große, Aderstedt,Alte Dorfstr. 25, Tel. 03471 362898.16. bis 22.01., Herr Dahlke, Alsleben,Am Kringel 17, Tel. 034692 21408.23. bis 29.01., Herr Tischmeyer, Alsleben,Schaperallee 1, Tel. 034692 20554.30.01. bis 05.02., Herr Dahlke, Alsleben,Am Kringel 17, Tel. 034692 21408.Falls der jew. amtstierärztl. Dienst nicht erreichbar ist, bitte dieEinsatzleitstelle anrufen, Tel. 03925 299040.

    Apotheken:Die Bereitschaftsdienste der Apotheken werden jetzttäglich gewechselt. Die aktuellen Dienste entnehmenSie bitte der Tagespresse oder den Informationen an

    den Apotheken.

    Notruf (Tag und Nacht): 112Kreiseinsatzleitstelle: 03925 299040Bereitschaftsdienste:Störungen d. Wasserversorgung 375721Störungen d. Versorgung mit Gas, Strom, Fernwärme 321616

    Bereitschaft des AbwasserzweckverbandesZiethetal für die Abwasserentsorgung in den

    Ortsteilen Biendorf, Wohlsdorf und Crüchern unterTel. 0173 3783234

    P

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