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ANZEIGER ITELSCHUTZ - titelschutzanzeiger.de · 4 Nr. 1204, Woche 51, 16. Dez. 2014 TDER ITELSCHUTZ...

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1 www.titelschutzanzeiger.de · Fon: +49 (40) 60 90 09-61 · Fax: +49 (40) 60 90 09-66 Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV und Film DER T ITELSCHUTZ ANZEIGER Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz Nr. 1204, Woche 51, 16. Dez. 2014 INHALT SEITE TITELÜBERSICHT ............................................................ 2 TITELSCHUTZANZEIGEN: 45 NEUE TITEL GESCHÜTZT ....4-7 IMPRESSUM .................................................................... 7 Europäisches Patentgericht nimmt Gestalt an Graef Rechtsanwälte gewinnt Alexander Graf von Kalckreuth Meissener Markenstreit geklärt Anfang 2016 soll das Euro- päische Patentgericht seine Arbeit aufnehmen. Dies teilt das Bundesjustizministe- rium Ende November mit. Erstmals wird dann in der EU dieses Gericht in Patent- streitsachen Entscheidungen mit unmittelbarer Wirkung für fast alle EU-Mitglied- staaten treffen. Dafür müsse eine komplett neue Verfah- rensordnung erarbeitet wer- den, an der ca. 100 Exper- ten beteiligt seien. Der zunächst von einer Ex- pertengruppe ausgearbeitete Entwurf wurde nach Anga- ben des Justizministeriums von der Rechtsgruppe des Vorbereitenden Ausschusses zur Errichtung des Einheit- lichen Patentgerichts, www. unified-patent-court.org, in einer überarbeiteten Fas- sung vorgelegt. Ihr Vorsit- zender, Rechtsgruppen-Vor- sitzender Johannes Karcher vom Bundesministerium der Justiz und für Verbrau- cherschutz, erwartet wegen des großen Interesses der Patentpraxis an der Verfah- rensordnung eine lebhafte Diskussion. Die Errichtung des Euro- päischen Patentgerichts ist Teil eines Patentpa- kets, auf das sich 25 EU- Mitgliedstaaten im Wege einer verstärkten Zu sam- menarbeit geeinigt haben. Mit den im Januar 2013 in Kraft getretenen Verord- nungen EU Nr. 1257/2012 und Nr. 1260/2012 solle ein europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung in allen teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten einge- führt werden, erläutert das Bundesjustizministerium. Im Februar 2013 sei dann das Übereinkommen über ein Einheitliches Patent- gericht unterzeichnet wor- den, das als gemeinsames Gericht für alle beteiligten Mitgliedstaaten zuständig sein wird. Zukünftig könnten Streitig- keiten über die Verletzung oder die Gültigkeit von Pa- tenten in einem einzigen Verfahren mit Wirkung für alle Teilnehmerstaaten durchgeführt werden. Der Start des neuen Systems Anfang 2016 setze das Vor- liegen der für das Inkraft- treten des Gerichtsüberein- kommens erforderlichen Anzahl von Ratifikationen voraus. Bis dahin arbeite der Vorbereitende Ausschuss mit Hochdruck an der Schaffung der notwendigen rechtlichen und organisato- rischen Voraussetzungen für die Arbeitsfähigkeit des Ge- richts. (rd) Alexander Graf von Kal- ckreuth, 42, tritt in die Me- dienrechtskanzlei Graef Rechtsanwälte, Hamburg, ein. Graf von Kalckreuth soll das Berliner Team der Hamburger als so genannter Of-Counsel verstärken. Von Kalckreuth hat sich durch die Vertretung prominenter Be- troffener im Presserecht wie Ex-Bundesverteidigungs- minister zu Guttenberg oder Wolfgang Joop einen Namen gemacht. Daneben hat er In- dustriemandanten in medien- rechtlichen und marken- und wettbewerbsrechtlichen Fra- gestellungen vertreten. Graf von Kalckreuth soll Graef RAe in Berlin insbesondere an der Schnittstelle zu den Entscheidern in Politik und Verbänden, verstärken, sowie seine hervorragenden Indus- triekontakte in internetrecht- licher, markenrechtlicher und wettbewerbsrechtlicher Hinsicht für die Kanzlei nutzbar machen. (rd) Die Stadt Meissen (Sach- sen) und die dortige Staat- liche Porzellanmanufaktur haben sich über die Nutzung der Marke Meissen geei- nigt. In einer gemeinsamen Erklärung wird festgelegt, dass alle Unternehmen in der Stadt das Recht haben sollen, den Ortsnamen im Zuge ihres Firmennamens zu führen. Ausgenommen sind davon lediglich direkte Wettbewerber der Porrzel- lanherstellers sowie „Fir- men, die den guten Ruf der Manufaktur“ beeinträch- tigen könnten. Ein von der Stadt angedrohter Lö- schungsantrag für die Marke Meissen ist damit offenbar vom Tisch. (rd)
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Nr. 1204, Woche 51, 16. Dez. 2014 DER

TITELSCHUTZ

ANZEIGER

www.titelschutzanzeiger.de · Fon: +49 (40) 60 90 09-61 · Fax: +49 (40) 60 90 09-66

Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV und Film

DER

TITELSCHUTZ

ANZEIGERDeutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz

Nr. 1204, Woche 51, 16. Dez. 2014

Inhalt SeIte

TiTelübersichT ............................................................2

TiTelschuTzanzeigen: 45 neue TiTel geschüTzT ....4-7impressum ....................................................................7

europäisches Patentgericht nimmt Gestalt an

Graef Rechtsanwälte gewinnt alexander Graf von Kalckreuth

Meissener Markenstreit geklärt

Anfang 2016 soll das Euro-päische Patentgericht seine Arbeit aufnehmen. Dies teilt das Bundesjustizministe-rium Ende November mit. Erstmals wird dann in der EU dieses Gericht in Patent-streitsachen Entscheidungen mit unmittelbarer Wirkung für fast alle EU-Mitglied-staaten treffen. Dafür müsse eine komplett neue Verfah-rensordnung erarbeitet wer-den, an der ca. 100 Exper-ten beteiligt seien.

Der zunächst von einer Ex-pertengruppe ausgearbeitete Entwurf wurde nach Anga-ben des Justizministeriums von der Rechtsgruppe des Vorbereitenden Ausschusses zur Errichtung des Einheit-lichen Patentgerichts, www.unified-patent-court.org, in einer überarbeiteten Fas-sung vorgelegt. Ihr Vorsit-zender, Rechtsgruppen-Vor-sitzender Johannes Karcher vom Bundesministerium der Justiz und für Verbrau-cherschutz, erwartet wegen des großen Interesses der Patentpraxis an der Verfah-rensordnung eine lebhafte Diskussion.

Die Errichtung des Euro-päischen Patentgerichts ist Teil eines Patentpa-kets, auf das sich 25 EU-Mitgliedstaaten im Wege

einer verstärkten Zu sam-menarbeit geeinigt haben. Mit den im Januar 2013 in Kraft getretenen Verord-nungen EU Nr. 1257/2012 und Nr. 1260/2012 solle ein europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung in allen teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten einge-führt werden, erläutert das Bundesjustizministerium. Im Februar 2013 sei dann das Übereinkommen über ein Einheitliches Patent-gericht unterzeichnet wor-den, das als gemeinsames Gericht für alle beteiligten Mitgliedstaaten zuständig sein wird.

Zukünftig könnten Streitig-keiten über die Verletzung oder die Gültigkeit von Pa-tenten in einem einzigen Verfahren mit Wirkung für alle Teilnehmerstaaten durchgeführt werden. Der Start des neuen Systems Anfang 2016 setze das Vor-liegen der für das Inkraft-treten des Gerichtsüberein-kommens erforderlichen Anzahl von Ratifikationen voraus. Bis dahin arbeite der Vorbereitende Ausschuss mit Hochdruck an der Schaffung der notwendigen rechtlichen und organisato-rischen Voraussetzungen für die Arbeitsfähigkeit des Ge-richts. (rd)

Alexander Graf von Kal-ckreuth, 42, tritt in die Me-dienrechtskanzlei Graef Rechts anwälte, Hamburg, ein. Graf von Kalckreuth soll das Berliner Team der Hamburger als so genannter Of-Counsel verstärken. Von Kalckreuth hat sich durch die

Vertretung prominenter Be-troffener im Presserecht wie Ex-Bundesverteidigungs-minister zu Guttenberg oder Wolfgang Joop einen Namen gemacht. Daneben hat er In-dustriemandanten in medien-rechtlichen und marken- und wettbewerbsrechtlichen Fra-gestellungen vertreten. Graf von Kalckreuth soll Graef RAe in Berlin insbesondere an der Schnittstelle zu den Entscheidern in Politik und Verbänden, verstärken, sowie seine hervorragenden Indus-triekontakte in internetrecht-licher, markenrechtlicher und wettbewerbsrechtlicher Hinsicht für die Kanzlei nutzbar machen. (rd)

Die Stadt Meissen (Sach-sen) und die dortige Staat-liche Porzellanmanufaktur haben sich über die Nutzung der Marke Meissen geei-nigt. In einer gemeinsamen Erklärung wird festgelegt, dass alle Unternehmen in der Stadt das Recht haben sollen, den Ortsnamen im Zuge ihres Firmennamens

zu führen. Ausgenommen sind davon lediglich direkte Wettbewerber der Porrzel-lanherstellers sowie „Fir-men, die den guten Ruf der Manufaktur“ beeinträch-tigen könnten. Ein von der Stadt angedrohter Lö-schungsantrag für die Marke Meissen ist damit offenbar vom Tisch. (rd)

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Nr. 1204, Woche 51, 16. Dez. 2014 DER

TITELSCHUTZ

ANZEIGER

Die 45 neuen titel dieser Woche

Die nächste ausgabe erscheint am

Der titelschutz anzeiger Der titelschutz anzeiger mit Der Software titel

13.01.2015, Woche 03, nr. 1205 20.01.2015, Woche 04, nr. 1206Anzeigenschluss: 09.01.2015, 10 Uhr Anzeigenschluss: 16.01.2015, 10 Uhr

##Boom#Boom!

AAbschussfahrtAfrika - Das magische KönigreichAfrika - Magisches Königreich

BBildungslücken adeBoomBoom!Branca Maric und der Teufel von Split

CCharter und BootCheck it out

DDas Spiel beginnt!Denn alle tragen SchuldDie große Show von 3 bis 99

EEgoEis am StielEismannEndstation GlückEngel des TodesEssen auf Rädern

GGrießnockerlaffäre. Ein Eberhofer-

krimiGrumpy DogGrumpydogGrumpyDog

HHorror Tattoos - Deutschland, wir

retten Deine Haut

IIcemanIn Deinen Augen

KKinder der VerliererKommissar MarthalerKunst gegen Bares

LLasst uns die Welt rettenLust auf Boden

Mmacher und gestalterManus SkriptMordkommission SplitMordkommission Split - Branca Maric

und der Teufel von Split

NNachkriegsland

SSauerkrautkoma. Ein EberhoferkrimiSchools on - Dreh Dein DingSchweinskopf al dente. Ein Eberhofer-

krimiSo fährt die Welt

TThe Tunnel - Mord kennt keine Gren-

zen

VVäterherzenVoelkels Flaschenpost Das Magazin

der Naturkostsafterei

WWölfe und Lämmer

liebe leserin, lieber leser,

dies ist der letzte gedruckte Ausgabe des Titelschutzanzeigers in diesem Jahr.Ein Blick auf unsere Site titelschutzanzeiger.de lohnt sich weiterhin, denn dort halten wir Sie auch in den kommenden Wochen auf dem Laufenden.

Der nächste gedruckte Titelschutzanzeiger erscheint Dienstag, den 13. Januar 2015.Den nächsten Titelschutzanzeiger-Newsletter erhalten Sie am 15. Januar 2015.Das Team des Titelschutzanzeigers wünscht Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in ein erfolgreiches neues Jahr 2015.

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Nr. 1204, Woche 51, 16. Dez. 2014 DER

TITELSCHUTZ

ANZEIGER

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für

Kunst gegen Bares

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, Druckerzeugnisse, Theater, Hörfunk, Fernsehen, Film und elek-tronischen Medien, einschließlich Ton und Bild (Datenträger, Video, DVD, CD, einschließlich Merchandising).

Gerd Buurmann, Zülpicher Wall 30, 50674 Köln

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für

Charter und Boot

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Online- und Offline-Dienste).

Daniela Sawetzki, Dresdener Straße 3, 63322 Rödermark

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

Väterherzen

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen und für alle Medien.

Fieldfisher, Am Sandtorkai 68, 20457 Hamburg

Unter Hinweis auf §§ 5,15 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titel-schutz in Anspruch für:

Bildungslücken ade

in allen Schreibweisen, Wortverbindungen und Kombinationen für alle Printmedien, insbesondere Serien- und Einzelbandtitel, Bild-, Daten- und Tonträger, insbesondere Video / DVD und Hörbücher; sowie Online-Medien und Multimedia-Anwendungen, insbesondere Internet-Seiten und Apps.

Rechtsanwalt Joachim Fauth, Wilhelm-Blos-Straße 62, 70191 Stuttgart

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Lust auf Boden

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

WSM GmbH, Karl-Bold-Straße 4, 77855 Achern

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für folgenden Titel:

macher und gestalter

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen und graphischen Darstellungen für alle Medien, insbesondere Printmedien, z.B. Zeitschriften, Beilagen, Magazine, sowie auch für Rundfunk, Fernsehen, insbesondere Fernsehsendungen, Film und sonstige elektronische und digitale Medien, Bild-, Ton- und Daten-träger aller Art sowie für Veranstaltungen und Dienstleistungen aller Art.

Senfft Kersten Nabert van Eendenburg, Schlüterstraße 6, 20146 Hamburg

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für

So fährt die WeltSchools on - Dreh Dein Ding

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Online- und Offline-Dienste).

ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH, Medienallee 7, 85774 Unterföhring

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

Manus Skript

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten und graphischen Darstellungen. Die Inanspruchnahme bezieht sich auf alle Medien, insbe-sondere Druckereierzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia Anwendungen (Online und Offline-Dienste).

heldt zülch & partner Rechtsanwälte, Holstenwall 10, 20355 Hamburg

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Nr. 1204, Woche 51, 16. Dez. 2014 DER

TITELSCHUTZ

ANZEIGER

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

#Boom!Boom!#BoomBoom

in jeder Schreibweise, Darstellungsform, Schriftart, graphischen Gestaltung, Abwandlung, Abkürzung, Wortverbindung, Titelkombination als Einzel- und Reihentitel für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, elektronische und digitale Medien, sowie Offline- und Onlinedienste, audiovisuelle Me-dien und Multimedia-Anwendungen sowie Merchandising.

Rechtsanwalt Dr. Marcus Pilla, Marienplatz 26, 80331 München

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für

Das Spiel beginnt!

Die große Show von 3 bis 99

Kommissar Marthaler

Engel des Todes

Endstation Glück

in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM; DVDs; CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.

Anwaltskanzlei Bettina Krause, Hauptstraße 23, 82327 Tutzing

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für

Horror Tattoos - Deutschland, wir retten Deine Haut

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Online- und Offline-Dienste).

sixx GmbH, Medienallee 7, 85774 Unterföhring

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Grumpy DogGrumpyDogGrumpydog

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Andrea Brückner, Schloßstraße 3, 71735 Eberdingen

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für

Schweinskopf al dente. Ein EberhoferkrimiGrießnockerlaffäre. Ein EberhoferkrimiSauerkrautkoma. Ein EberhoferkrimiEis am StielLasst uns die Welt rettenThe Tunnel - Mord kennt keine GrenzenAfrika - Das magische KönigreichAfrika - Magisches KönigreichAbschussfahrtCheck it outEgoIn Deinen AugenIcemanEismannMordkommission SplitMordkommission Split - Branca Maric und

der Teufel von SplitBranca Maric und der Teufel von SplitWölfe und Lämmer

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien und sonstigen Werkarten, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Fernsehen, Film, Hörfunk, Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke sowie Softwareerzeugnisse.

Rechtsanwalt Dr. Patrick Baronikians, Hofstetter, Schurack & Partner, Balanstraße 57, 81541 München

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Nr. 1204, Woche 51, 16. Dez. 2014 DER

TITELSCHUTZ

ANZEIGER

DER TITELSCHUTZ ANZEIGER

Presse Fachverlag GmbH & Co. KGNebendahlstr. 1622041 Hamburg

Fon: (040) 609 009 - 0Fax: (040) 609 009 - 66titelschutz-anzeiger@presse-fachverlag.dewww.titelschutzanzeiger.de

Verleger/Herausgeber: Peter Strahlendorf (v.i.S.d.P.) PSRedaktion/Titelschutz- anzeigen verantwortlich: Angela Lautenschläger (AL), -61 Redaktion: Ralf Deppe (RD), -80 Erscheinungsweise: wöchentlich (dienstags)Druckauflage: 3.400Verbreitete Auflage: 3.100

Der Titelschutz Anzeigermit Software Titel: Erscheinungsweise: monatlichDruckauflage: 5.400Verbreitete Auflage: 5.200

Empfängerkreis: Medienanwälte/Fachjuristen, Justitiare, Geschäftsführer und Entscheider in Verlagen, Hörfunk- und TV-Anstalten, Produzenten von audiovisuellen, digitalen und elektronischen Medien (Film, Fernsehen, Video, Tonträger, Software).

Bezugspreis: Für Empfänger aus dem o.g. Verkehrskreis kostenlos. p.a. 80,- Euro inkl. Versand, zzgl. USt. (Ausland: zzgl. Versandkosten)

Preis Titelschutzanzeige: Standard mit einem Titel 150,- Euro jeder weitere Titel innerhalb einer Anzeige plus 35,- Euro jeweils zzgl. USt.

Anzeigenschluss: jeweils Freitag, 10 Uhr Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 8 vom 1.1.2013Bankverbindung: IBAN: DE35200505501105212649 BIC/SWIFT: HASPDEHHXXX Handelsregister HRA 96 228, Ust.-Id-Nr. DE813310785Druck: Lehmann Offsetdruck GmbH, Gutenbergring 39, 22848 Norderstedt

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Essen auf Rädern

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

jamVerlag GmbH, Lausitzer Straße 9, 63075 Offenbach

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Denn alle tragen SchuldEin Fall für Inspector Gamache

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

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Kinder der VerliererNachkriegsland

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Michael Brenner, Hagenau 1, 22089 Hamburg

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Voelkels Flaschenpost Das Magazin der Naturkostsafterei

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Voelkel GmbH, Fährstraße 1, 29478 Höhbeck

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