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Amtsblatt - salzlandkreis.de · Amtsblatt Nr. 09/2012 vom 13. März 2012 57 • Jahresabschluss...

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56 23. Jahrgang Bernburg (Saale), 13. März 2012 Nummer 09 INHALT A. Amtliche Bekanntmachungen des Salzlandkreises Beteiligungsbericht 2012 des Salzlandkreises für das Berichtsjahr 2010 Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie Entlas- tung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Abfallwirtschaftsbetrieb des Salzlandkreises für das Wirtschaftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2010 Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie Entlas- tung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Kommunale Beschäftigungs- agentur des Landkreises Schönebeck für das Wirtschaftsjahr 2010 Jahresabschluss 2010 der Bernburger Bildungs- und Strukturförderge- sellschaft mit beschränkter Haftung Jahresabschluss 2010 der Bernburger Theater- und Veranstaltungs- gGmbH Jahresabschluss 2010 der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Aschers- leben-Staßfurt mbH Jahresabschluss 2010 der Gesellschaft zur Förderung der Wirtschaft im Kreis Bernburg mbH – WFG Bernburg Jahresabschluss 2010 der Klinikum Aschersleben–Staßfurt GmbH Jahresabschluss 2010 der Klinikum Bernburg GmbH Jahresabschluss 2010 der Klinikum Schönebeck GmbH Jahresabschluss 2010 der Kreisverkehrsgesellschaft Bernburg – KVG mbH Jahresabschluss 2010 der Mitteldeutschen Kammerphilharmonie Schö- nebeck (g) GmbH Jahresabschluss 2010 der Schloß Hoym Gesellschaft für soziale Dienste mbH i.L. 58 58 61 65 66 67 69 70 72 73 74 76 77 Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt -
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23. Jahrgang Bernburg (Saale), 13. März 2012 Nummer 09

I N H A L T A. Amtliche Bekanntmachungen des Salzlandkreises

• Beteiligungsbericht 2012 des Salzlandkreises für das Berichtsjahr 2010 • Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie Entlas-

tung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Abfallwirtschaftsbetrieb des Salzlandkreises für das Wirtschaftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2010

• Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie Entlas-

tung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Kommunale Beschäftigungs-agentur des Landkreises Schönebeck für das Wirtschaftsjahr 2010

• Jahresabschluss 2010 der Bernburger Bildungs- und Strukturförderge-

sellschaft mit beschränkter Haftung • Jahresabschluss 2010 der Bernburger Theater- und Veranstaltungs-

gGmbH • Jahresabschluss 2010 der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Aschers-

leben-Staßfurt mbH • Jahresabschluss 2010 der Gesellschaft zur Förderung der Wirtschaft im

Kreis Bernburg mbH – WFG Bernburg • Jahresabschluss 2010 der Klinikum Aschersleben–Staßfurt GmbH • Jahresabschluss 2010 der Klinikum Bernburg GmbH • Jahresabschluss 2010 der Klinikum Schönebeck GmbH • Jahresabschluss 2010 der Kreisverkehrsgesellschaft Bernburg – KVG

mbH • Jahresabschluss 2010 der Mitteldeutschen Kammerphilharmonie Schö-

nebeck (g) GmbH • Jahresabschluss 2010 der Schloß Hoym Gesellschaft für soziale Dienste

mbH i.L.

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Amtsblatt

für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt -

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• Jahresabschluss 2010 der Bernburger Bau- und Wohnungsgesellschaft

mit beschränkter Haftung (BBG) • Jahresabschluss 2010 der BQI - Beschäftigungsförderungs-, Qualifizie-

rungs- und Innovationsgesellschaft mbH Schönebeck • Jahresabschluss 2010 der Flughafengesellschaft Magdeburg/ Cochstedt

mbH • Jahresabschluss 2010 der indigo innovationspark bernburg gmbh • Jahresabschluss 2010 der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungs-

gesellschaft mbH Aschersleben • Jahresabschluss 2010 der Personennahverkehr GmbH Staßfurt • Jahresabschluss 2010 der VGS Verkehrsgesellschaft Südharz mbH

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B. Amtliche Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und Verwaltungs-gemeinschaften

C. Amtliche Bekanntmachungen sonstiger Dienststelle n

D. Sonstige Mitteilungen

Impressum Herausgeber und Herstellung: Salzlandkreis Erscheinungsweise: nach Bedarf Bezug: Salzlandkreis,10 Hauptamt/ Kreistagsbüro, 1. Obergeschoss,

Zimmer 209, Karlsplatz 37 in 06406 Bernburg (Saale)

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A. Amtliche Bekanntmachungen des

Salzlandkreises • Beteiligungsbericht 2012 des Salz-

landkreises für das Berichtsjahr 2010

Auf der Grundlage des § 65 der Land-kreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) in Verbindung mit § 118 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Sach-sen-Anhalt (GO LSA) in den derzeit gel-tenden Fassungen hat der Kreistag in sei-ner Sitzung am 29. Februar 2012 den Be-teiligungsbericht 2012 des Salzlandkreises für das Berichtsjahr 2010 in öffentlicher Sitzung zur Kenntnis genommen. Gemäß § 65 LKO LSA in Verbindung mit § 118 Abs. 3 GO LSA in den derzeit geltenden Fassungen wird darauf hingewiesen, dass der Beteiligungsbericht, beginnend mit dem Tag der Bekanntmachung, für die Dauer von zwei Wochen zu den Ge-schäftszeiten beim Salzlandkreis, Karls-platz 37, 06406 Bernburg, Zi. 205 zur Ein-sichtnahme öffentlich ausgelegt wird. Bernburg, den 01. März 2012 gez. Gerstner Landrat (Siegel) • Feststellung des Jahresabschlus-

ses und des Lageberichtes sowie Entlastung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Abfallwirtschaftsbe-trieb des Salzlandkreises für das Wirtschaftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2010

1. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 21. September 2011 (Beschluss Nr. B/720/2011/8) den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Abfallwirtschaftsbetrieb des Salzlandkreises (Bilanzsumme: 50.547.119,05 EUR) für das Wirtschafts-jahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 in der von der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsge-sellschaft Frankfurt am Main, Zweignieder-lassung Magdeburg, am 06. Juli 2011 tes-tierten Fassung festgestellt und beschlos-sen, den Jahresgewinn in Höhe von

1.353.705,97 EUR wie folgt zu verwenden. An den Gesellschafter erfolgt aus den Überschüssen des gewerblichen Berei-ches eine Gewinnausschüttung von 150.000 EUR, nach Abzügen 126.262,50 EUR, die für gemeinnützige Zwecke gem. § 52 der Abgabenordnung für den Raum Schönebeck verwendet werden soll. Der Betrag in Höhe von 1.203.705,97 EUR wird nach Verrechnung mit dem Verlust-vortrag des Vorjahres in die Allgemeine Rücklage des Eigenbetriebes eingestellt. Zugleich hat der Kreistag die Betriebslei-tung für das Wirtschaftsjahr entlastet. 2. Die Wirtschaftsprüfer haben den vorgeleg-ten Jahresabschluss einschließlich des Lageberichtes abschließend mit folgen-dem uneingeschränkten Bestätigungsver-merk testiert: "Wir haben den Jahresabschluss - beste-hend aus Bilanz, Gewinn- und Verlust-rechnung sowie Anhang - unter Einbezie-hung der Buchführung und den Lagebe-richt des Eigenbetriebes Abfallwirtschafts-betrieb des Salzlandkreises, Aschersle-ben, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buch-führung und die Aufstellung des Jahresab-schlusses und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr nach den deutschen han-delsrechtlichen Vorschriften und den er-gänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung des Betriebsleiters des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss un-ter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprü-fung nach § 317 HGB und § 131 Abs. 1 GO LSA unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzu-führen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh-

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rung und durch den Lagebericht vermittel-ten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hin-reichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Ge-schäftstätigkeit und über das wirtschaftli-che und rechtliche Umfeld des Eigenbe-triebes sowie die Erwartungen über mögli-che Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresab-schluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der an-gewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Be-triebsleiters sowie die Würdigung der Ge-samtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auf-fassung, dass unsere Prüfung eine hinrei-chend sichere Grundlage für unsere Beur-teilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwen-dungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den ge-setzlichen Vorschriften und den ergänzen-den Bestimmungen der Satzung und ver-mittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen-des Bild der Vermögens-, Finanz- und Er-tragslage des Eigenbetriebes. Der Lage-bericht steht in Einklang mit dem Jahres-abschluss, vermittelt insgesamt ein zutref-fendes Bild von der Lage des Eigenbetrie-bes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Magdeburg, den 06. Juli 2011 PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Peter Nuretinoff Wirtschaftsprüfer

(Siegel)

gez. ppa. Markus Salzer Wirtschaftsprüfer 3. Das Rechnungs- und Gemeindeprü-fungsamt des Salzlandkreises hat fol-genden Feststellungsvermerk erteilt:

„Feststellungsvermerk

des Rechnungs- und Gemeindeprü-

fungsamtes des Salzlandkreises § 21 Nr. 1 des Gesetzes über die kom-munalen Eigenbetriebe im Land Sach-sen-Anhalt (EigBG) in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrecht (GVBl. Nr. 9 vom 29. Mai 2009, Artikel 4) regelt u. a. im Buchstaben b), dass das Ministerium des Innern Rechtsvorschriften über den Jah-resabschluss, die Grundsätze der Prüfung des Jahresabschlusses und die Anforde-rungen an den Inhalt der Beschlüsse zur Feststellung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes erlassen kann. Das Ministerium des Innern Land Sachsen-Anhalt hat mit Schreiben vom 20. Juli 2009 die Änderung eigenbetriebs-rechtlicher Vorschriften erlassen. Im Formblatt 8 (Anlage 8 zu § 19 EigBG LSA i.V.m. § 322 HGB) wurde der Wortlaut des Feststellungsvermerks des Rechnungs-prüfungsamtes festgelegt, wenn durch das Rechnungsprüfungsamt keine eige-nen Feststellungen getroffen werden. Somit ergeht unter Einbeziehung des uneingeschränkten Bestätigungsver-merks der Wirtschaftsprüfungsgesell-schaft PwC NL. Magdeburg folgender Feststellungsvermerk mit folgendem Wortlaut: „Es wird festgestellt, dass nach pflicht-gemäßer, am 06. Juli 2011 abgeschlos-sener Prüfung durch die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesell-schaft Pricewaterhouse Coopers Aktien-gesellschaft, NL. Magdeburg, die Buch-führung und der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010 des Eigenbetriebes

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Abfallwirtschaftsbetrieb des Salzland-kreises, Sitz Aschersleben den gesetz-lichen Vorschriften und der Betriebssat-zung entsprechen. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grund-sätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre-chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigen-betriebes und stellt die Chancen und Risi-ken der zukünftigen Entwicklung zureffend dar.“ Die Ordnungsmäßigkeit der Wirtschafts-führung muss in diesem Zusammenhang ausschließlich auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung eingeschränkt wer-den, da entsprechend § 131 GO LSA i. V. m. § 53 HGrG, diese Prüfung Bestandteil des Prüfungsauftrags an die Wirtschafts-prüfungsgesellschaft war. Eigene Prüfungshandlungen wurden durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungs-amt im Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010 nicht vorgenommen. Gesamtaussage zum Jahresabschluss Dem Prüfbericht der v. g. Wirtschaftsprü-fungsgesellschaft sind folgende Feststel-lungen, insbesondere zur Vermögens-, Fi-nanz- und Ertragslage, zu entnehmen: Die Vermögensstruktur ist unverändert von den Posten des Umlaufvermögens geprägt. Das Vermögen des Eigenbetrie-bes ist zu 15,6 % im Anlagevermögen ge-bunden. Die liquiden Mittel beinhalten Guthaben bei Kreditinstituten und Wertpa-piere (40.386 TEUR). Von den Guthaben sind etwa 43 % als Festgelder angelegt. Die Kapitalstruktur wird im Wesentlichen vom Eigenkapital und den langfristigen Fremdmitteln, insbesondere für die Her-richtung sowie Folgekosten nach Schlie-ßung der Deponien, bestimmt. Insgesamt sind 92,6 % des Bilanzvolumens (46.803 TEUR) längerfristig gebunden.

Das Eigenkapital erhöhte sich um den im Berichtszeitraum erzielten Gewinn von 1.354 TEUR. Die Eigenkapitalquote beträgt 30,0 %. Die Finanzlage wurde anhand einer Kapi-talflussrechnung dargestellt und zeigt eine Analyse des Cashflows. Der negative Cashflow aus laufender Ge-schäftstätigkeit (- 1.806 TEUR) und aus der Investitionstätigkeit (- 817 TEUR) ver-ringerten den Finanzmittelbestand am En-de der Periode um 2.623 TEUR auf 40.386 TEUR. Der negative Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit resultiert überwiegend aus der Abnahme der Rückstellungen um 5.363 TEUR (VJ 2.055 TEUR). Die Ertragslage im Wirtschaftjahr weist ein negatives Betriebsergebnis von 400 TEUR (VJ -1.877 TEUR) aus. Den betrieb-lichen Erträgen von 19.090 TEUR stehen Aufwendungen von 19.490 TEUR gegen-über. Das positive Finanzergebnis (594 TEUR), die außerordentlichen Erträge (541 TEUR/Anwendung BilMoG) und das positive neutrale Ergebnis (766 TEUR) sowie die Erstattungen von Ertragsteuern (147 TEUR) konnten das negative Be-triebsergebnis kompensieren, so dass im Wirtschaftsjahr 2010 ein Jahresgewinn von 1.354 TEUR verbleibt. Dabei hat der hoheitliche Bereich einen Gewinn von 971 TEUR zu verzeichnen. Der gewerbliche Bereich schloss mit einem Gewinn von 383 TEUR ab. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) Das BilMoG wurde in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Wirtschafts-jahr 2010 (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB) angewandt. Die Einführung des BilMoG führte zum 01. Januar 2010 zu Bewertungs- und Aus-weisänderungen von Bilanzposten (au-ßerordentliche Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen).

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Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen ergeben sich bei Sonstige Rückstellungen - Rekultivierung und Nachsorge von

Deponien - Aufwandsrückstellungen für Aufwen-

dungen der Müllgewichtsreduzierung - Altersteilzeit Die weiteren Bilanzierung- und Bewer-tungsgrundlagen sind im Anhang zum Jahresabschluss erläutert. Bernburg, 16. August 2011 gez. Krummhaar Amtsleiterin 4. Der geprüfte Jahresabschluss und der La-gebericht werden, beginnend am Tag nach dieser Bekanntmachung, für die Dauer von zwei Wochen in der Kreisver-waltung, Karlsplatz 37 in 06406 Bernburg (Saale), Zimmer 205 während der Dienst-stunden öffentlich ausgelegt. Bernburg, den 29. Februar 2012 gez. Gerstner Landrat (Siegel) • Feststellung des Jahresabschlus-

ses und des Lageberichtes sowie Entlastung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Kommunale Be-schäftigungsagentur des Landkrei-ses Schönebeck für das Wirt-schaftsjahr 2010

1. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 27. Oktober 2011 (Beschluss B/765/2011) den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kommunale Beschäftigungsagentur (Bi-lanzsumme 6.187.597,49 EUR) für das Jahr 2010 in der von der Deloitte & Tou-che GmbH Wirtschaftsprüfungsgesell-schaft, Magdeburg, am 28. Juli 2011 tes-tierten Fassung festgestellt und beschlos-sen, den Jahresüberschuss in Höhe von

963,71 EUR auf neue Rechnung vorzutra-gen. Zugleich hat der Kreistag die Be-triebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2010 entlastet. 2. Die Wirtschaftsprüfer haben den vorgeleg-ten Jahresabschluss einschließlich des Lageberichtes abschließend mit folgen-dem uneingeschränkten Bestätigungsver-merk testiert: "Bestätigungsvermerk des Abschluss-prüfers An die Kommunale Beschäftigungsagentur des Landkreises Schönebeck Eigenbetrieb des Salzlandkreises, Schönebeck Wir haben den Jahresabschluss - beste-hend aus Bilanz, Gewinn- und Verlust-rechnung sowie Anhang - unter Einbezie-hung der Buchführung und den Lagebe-richt der Kommunalen Beschäftigungs-agentur des Landkreises Schönebeck Ei-genbetrieb des Salzlandkreises, Schöne-beck, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Durch § 131 Abs. 1 GO LSA wurde der Prü-fungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirt-schaftlichen Verhältnisse des Eigenbe-triebs. Die Buchführung und die Aufstel-lung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landes-rechtlichen Vorschriften liegen in der Ver-antwortung der Betriebsleitung des Eigen-betriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jah-resabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnis-se des Eigenbetriebs abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprü-fung entsprechend § 317 HGB und § 131 Abs. 1 GO LSA unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzu-führen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den

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Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh-rung und durch den Lagebericht vermittel-ten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hin-reichender Sicherheit erkannt werden und das mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Ver-hältnisse des Eigenbetriebs Anlass zu Be-anstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Er-wartungen über mögliche Fehler berück-sichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungs-bezogenen internen Kontrollsystems so-wie Nachweise für die Angaben in Buch-führung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichpro-ben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Be-urteilung der angewandten Bilanzierungs-grundsätze und der wesentlichen Ein-schätzungen der Betriebsleitung des Ei-genbetriebs sowie die Würdigung der Ge-samtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auf-fassung, dass unsere Prüfung eine hinrei-chend sichere Grundlage für unsere Beur-teilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwen-dungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss der Kom-munalen Beschäftigungsagentur des Landkreises Schöneck Eigenbetrieb des Salzlandkreises, Schönebeck, den gesetz-lichen Vorschriften und ergänzenden lan-desrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ord-nungsmäßiger Buchführung ein den tat-sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-lage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresab-schluss, vermittelt insgesamt ein zutref-fendes Bild von der Lage des Eigenbe-triebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Ei-genbetriebs geben keinen Anlass zu we-sentlichen Beanstandungen.“ Magdeburg, den 28. Juli 2011 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. ppa Waeke (Waeke) Wirtschaftsprüfer (Siegel) gez. ppa. Bornkampf (Bornkampf) Wirtschaftsprüfer 3. Das Rechnungs- und Gemeindeprü-fungsamt des Salzlandkreises hat fol-genden Feststellungsvermerk erteilt: „Feststellungsvermerk des Rechnungs- und Gemeindeprü-fungsamtes des Salzlandkreises § 21 Nr. 1 des Gesetzes über die kom-munalen Eigenbetriebe im Land Sach-sen-Anhalt (EigBG) in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrecht (GVBl. Nr. 9 vom 29. Mai 2009, Artikel 4) regelt u. a. im Buchstaben b), dass das Ministerium des Innern Rechtsvorschriften über den Jah-resabschluss, die Grundsätze der Prüfung des Jahresabschlusses und die Anforde-rungen an den Inhalt der Beschlüsse zur Feststellung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes erlassen kann. Das Ministerium des Innern Land Sachsen-Anhalt hat mit Schreiben vom 20. Juli 2009 die Änderung eigenbetriebs-rechtlicher Vorschriften erlassen. Im Formblatt 8 (Anlage 8 zu § 19 EigBG LSA i.V.m. § 322 HGB) wurde der Wortlaut des Feststellungsvermerks des Rechnungs-prüfungsamtes festgelegt, wenn durch das Rechnungsprüfungsamt keine eige-nen Feststellungen getroffen werden. Somit ergeht unter Einbeziehung des uneingeschränkten Bestätigungsver-

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merks der Wirtschaftsprüfungsgesell-schaft Deloitte & Touche GmbH Magde-burg folgender Feststellungsvermerk mit folgendem Wortlaut: „Es wird festgestellt, dass nach pflicht-gemäßer am 28. Juli 2011 abgeschlos-sener Prüfung durch die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesell-schaft Deloitte & Touche GmbH Magde-burg, die Buchführung und der Jahres-abschluss für das Wirtschaftsjahr 2010 der Kommunalen Beschäftigungs-agentur des Landkreises Schönebeck, Eigenbetrieb des Salzlandkreises, den gesetzlichen Vorschriften und der Be-triebssatzung entsprechen. Der Jah-resabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buch-führung ein den tatsächlichen Verhält-nissen entsprechendes Bild der Vermö-gens-, Finanz- und Ertragslage des Ei-genbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigen-betriebes und stellt die Chancen und Risi-ken der zukünftigen Entwicklung zureffend dar.“ Die Ordnungsmäßigkeit der Wirtschafts-führung muss in diesem Zusammenhang ausschließlich auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung eingeschränkt wer-den, da entsprechend § 131 bzw. § 178 GO LSA i. V. m. § 53 HGrG, diese Prüfung Bestandteil des Prüfungsauftrags an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war. Eigene Prüfungshandlungen wurden durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungs-amt im Wirtschaftsjahr 2010 nicht vorge-nommen. Gesamtaussage zum Jahresabschluss Dem Prüfbericht der v. g. Wirtschaftsprü-fungsgesellschaft sind folgende Feststel-lungen, insbesondere zur Vermögens-, Fi-nanz- und Ertragslage, zu entnehmen:

Vermögenslage Das Anlagevermögen hat sich gegenüber dem Vorjahr (480 TEUR) trotz der Zugän-ge für Software sowie für Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von 76 TEUR durch planmäßige Abschreibungen und Anlagenabgänge in Höhe von 185 TEUR auf 371 TEUR verringert. Das Umlaufvermögen hat sich ebenfalls, insbesondere durch die Abnahme der Li-quiden Mittel (-776 TEUR), um 763 TEUR verringert; d. h. von 3.006 TEUR auf 2.243 TEUR. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 3.573 TEUR umfasst im We-sentlichen die zum 31.12.2010 bereits ausgezahlten Transferleistungen ALG II für Januar 2011 in Höhe von 2.907 TEUR. Der Posten insgesamt ist gegenüber dem Vorjahr um 212 TEUR gesunken. Das wirtschaftliche Eigenkapital einschl. der Sonderposten verringerte sich von 487 TEUR um 78 TEUR auf 409 TEUR. Auch beim Fremdkapital ist ein Rückgang um 1.006 TEUR auf 5.778 TEUR zu ver-zeichnen. Dabei haben die Rückstellungen um 513 TEUR abgenommen (von 1.537 TEUR auf 1.024 TEUR) und die Verbindlichkeiten um 7 TEUR (von 1.131 TEUR auf 1.138 TEUR) zugenommen. Schwerpunkt bei den Rückstellungen bil-den die Rückzahlungsrisiken an den Bund in Höhe von 724 TEUR (aber Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 476 TEUR). Die Verbindlichkeiten resultieren aus Transferleistungen. Der passive Rechnungsabgrenzungspos-ten für Vorauszahlungen der Bundeskasse ist um 500 TEUR auf 3.616 TEUR gesun-ken. (Schwerpunkt: Abschlagszahlung des Bundes ALG II 2010/2011 in Höhe von 2.970 TEUR.) Insgesamt verringerte sich die Bilanz-summe um 1.084 TEUR auf 6.187 TEUR.

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Finanzlage Die laufende Geschäftstätigkeit weist ei-nen negativen Cashflow von -776 TEUR (Vorjahr/VJ +342 TEUR) aus. Dieser kor-respondiert mit den geringeren Liquiden Mitteln am Ende der Periode (-776 TEUR). Der negative Cashflow aus der Investiti-onstätigkeit (- 76 TEUR) konnten durch den positiven Cashflow aus der Finanzie-rungstätigkeit (76 TEUR) vollständig ge-deckt werden. Die Liquidität des Eigenbetriebes war ganzjährig gesichert. (Liquide Mittel per 31.12.2010 1.142 TEUR) Die Kreditlinie von 8.000 TEUR musste nicht in Anspruch genommen werden. Ertragslage Bei einer Betriebsleistung von 75.779 TEUR (VJ 77.627 TEUR) resultierend aus Aufwandszuschüssen (75.556 TEUR) und sonstigen betrieblichen Erträgen (223 TEUR) und einem Betriebsaufwand von 75.797 TEUR (VJ 77.675 TEUR) für Transferaufwendungen (67.358 TEUR, Personalaufwendungen (6.533 TEUR), sonstige betriebliche Aufwendungen (1.746 TEUR) und Abschreibungen und Zinsen (160 TEUR) beträgt das Betriebs-ergebnis -18 TEUR (VJ -48 TEUR). Auf Grund des positiven Finanzergebnis-ses aus Zinserträgen von 19 TEUR (VJ 50 TEUR) konnte ein Jahresergebnis von 1 TEUR (963,71 EUR) erzielt werden. Dabei ist zu bemerken, dass die Auf-wandszuschüsse von Bund und Salzland-kreis insgesamt um 1.890 TEUR zurück-gingen. Die anderen Erträge erhöhten sich dagegen um 42 TEUR. Gleichzeitig redu-zierten sich die Transferaufwendungen um 2.147 TEUR und die anderen Aufwendun-gen um 38 TEUR. Der Personalaufwand stieg um 303 TEUR, da die Anzahl der Beschäftigten im Durchschnitt von 153 Mitarbeiter auf 157 Mitarbeiter angestie-gen ist.

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Das BilMoG wurde in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Wirtschafts-jahr 2010 (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB) angewandt. Die Einführung des BilMoG führte zum 01. Januar 2010 zu Bewertungs- und Aus-weisänderungen von Bilanzposten. So waren die langfristigen Rückstellungen, gemäß § 253 Abs. 2 HGB, abzuzinsen. Der Betrag in Höhe von insgesamt 30 TEUR, der sich aus der erstmaligen Abzinsung der Rückstellung für Aufbewah-rungskosten (29 TEUR) sowie der erstma-ligen Abzinsung der Rückbauverpflichtung (1 TEUR) ergibt, wurde unmittelbar in die Gewinnrücklagen eingestellt. Am 26.10.2011 fand das Abschlussge-spräch mit der Wirtschaftsprüfungsgesell-schaft Deloitte & Touche GmbH Magde-burg im Beisein des Rechnungs- und Ge-meindeprüfungsamtes statt. Bernburg, 27.10.2011 gez. Krummhaar Amtsleiterin 4. Der geprüfte Jahresabschluss und der La-gebericht werden, beginnend am Tag nach dieser Bekanntmachung, für die Dauer von zwei Wochen in der Kreisver-waltung, Karlsplatz 37 in 06406 Bernburg (Saale), Zimmer 205 während der Dienst-stunden öffentlich ausgelegt. Bernburg, den 29. Februar 2012 gez. Gerstner Landrat (Siegel)

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• Jahresabschluss 2010 der Bernbur-

ger Bildungs- und Strukturförderge-sellschaft mit beschränkter Haftung

Auf der Grundlage des § 65 der Land-kreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) in Verbindung mit § 121 Abs. 1 Nr. 1b der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in den derzeit geltenden Fassungen wird hiermit bekannt gegeben: 1. Die Gesellschafterversammlung der Bern-burger Bildungs- und Strukturfördergesell-schaft mit beschränkter Haftung hat in ih-rer Sitzung am 01. September 2011 den Jahresabschluss 2010 (Bilanzsumme 733.469,18 EUR) der Gesellschaft in der von der Deloitte & Touche GmbH Wirt-schaftsprüfungsgesellschaft am 14. Juni 2011 testierten Fassung festgestellt und beschlossen, den Jahresüberschuss in Höhe von 11.062,98 EUR auf neue Rech-nung vorzutragen. Zugleich hat die Ge-sellschafterversammlung die Geschäfts-führerin für das Wirtschaftsjahr 2010 ent-lastet. 2. Der Wirtschaftsprüfer hat den vorgelegten Jahresabschluss und den Lagebericht mit folgendem Bestätigungsvermerk testiert: „An die Bernburger Bildungs- und Struktur-fördergesellschaft mit beschränkter Haf-tung, Bernburg Wir haben den Jahresabschluss – beste-hend aus Bilanz, Gewinn- und Verlust-rechnung sowie Anhang – unter Einbezie-hung der Buchführung und den Lagebe-richt der Bernburger Bildungs- und Struk-turfördergesellschaft mit beschränkter Haf-tung, Bernburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vor-schriften liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Unse-re Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Be-urteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprü-fung entsprechend § 317 HGB unter Be-achtung der vom Institut der Wirtschafts-prüfer festgestellten deutschen Grundsät-ze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Un-richtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresab-schluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage we-sentlich auswirken, mit hinreichender Si-cherheit erkannt werden. Bei der Festle-gung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwar-tungen über mögliche Fehler berücksich-tigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezo-genen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchfüh-rung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichpro-ben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Be-urteilung der angewandten Bilanzierungs-grundsätze und der wesentlichen Ein-schätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prü-fung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwen-dungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss der Bern-burger Bildungs- und Strukturfördergesell-schaft mit beschränkter Haftung, Bern-burg, den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen-des Bild der Vermögens-, Finanz- und Er-tragslage der Gesellschaft. Der Lagebe-richt steht in Einklang mit dem Jahresab-schluss, vermittelt insgesamt ein zutref-fendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zu-künftigen Entwicklung zutreffend dar.

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Magdeburg, den 14. Juni 2011 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. ppa. Wehser (Wehser) Wirtschaftsprüfer gez. ppa. Waeke (Waeke) Wirtschaftsprüfer 3. Der geprüfte Jahresabschluss und der La-gebericht werden, beginnend am Tag nach dieser Bekanntmachung, für die Dauer von zwei Wochen in der Kreisver-waltung, Karlsplatz 37 in 06406 Bernburg (Saale), Zimmer 205 während der Dienst-stunden öffentlich ausgelegt. Bernburg, den 22. Februar 2012 gez. Gerstner Landrat (Siegel) • Jahresabschluss 2010 der Bernbur-

ger Theater- und Veranstaltungs- gGmbH

Auf der Grundlage des § 65 der Land-kreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) in Verbindung mit § 121 Abs. 1 Nr. 1b der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in den derzeit geltenden Fassungen wird hiermit bekannt gegeben:

1. Die Gesellschafterversammlung der Bern-burger Theater- und Veranstaltungs gGmbH hat in ihrer Sitzung am 26. Juli 2011 den Jahresabschluss der Gesell-schaft für das Jahr 2010 (Bilanzsumme: 204.380,20 EUR) in der von der Wirt-schaftsprüferin Frau Dipl. oec. Petra Bor-chers, Halle (Saale) am 3. Juni 2011 tes-tierten Fassung festgestellt und beschlos-sen, zum 31. Dezember 2010 aus der Ka-pitalrücklage eine Entnahme von 920.000

EUR zu tätigen und mit dem Verlustvor-trag zu verrechnen sowie den verbleiben-den und nicht durch Kapitalrücklagen ge-deckten Bilanzverlust in Höhe von 10.555,50 EUR auf neue Rechnung vorzu-tragen. Zugleich hat die Gesellschafter-versammlung dem Aufsichtsrat für das Wirtschaftsjahr 2010 Entlastung erteilt. 2. Die Wirtschaftsprüferin hat den vorgeleg-ten Jahresabschluss und Lagebericht ab-schließend mit folgendem uneinge-schränkten Bestätigungsvermerk testiert: „An die Bernburger Theater- und Ve-ranstaltungs-gGmbH, Bernburg Ich habe den Jahresabschluss – beste-hend aus Bilanz, Gewinn- und Verlust-rechnung sowie Anhang - unter Einbezie-hung der Buchführung und den Lagebe-richt der Bernburger Theater- und Ve-ranstaltungs-gGmbH für das Geschäfts-jahr vom 01. Januar 2010 bis 31. Dezem-ber 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und La-gebericht nach den deutschen handels-rechtlichen Vorschriften und den ergän-zenden Regelungen im Gesellschaftsver-trag liegen in der Verantwortung der ge-setzlichen Vertreter der Gesellschaft. Mei-ne Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beur-teilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IWD) festge-stellten deutschen Grundsätze ordnungs-mäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beach-tung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens,- Fi-nanz- und Ertragslage wesentlich auswir-ken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungs-handlungen werden die Kenntnisse über-die Geschäftstätigkeit und über das wirt-

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schaftliche und rechtliche Umfeld der Ge-sellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rah-men der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresab-schluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der an-gewandten Stichproben beurteilt. Die Prü-fung umfasst die Beurteilung der ange-wandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetz-lichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlus-ses und des Lageberichts. Ich bin der Auf-fassung, dass meine Prüfung eine hinrei-chend sichere Grundlage für meine Beur-teilung bildet. Meine Prüfung hat zu keinen Einwendun-gen geführt. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den ge-setzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmä-ßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, ver-mittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Ent-wicklung zutreffend dar.“ Halle, den 03. Juni 2011 gez. Petra Borchers Dipl. oec. Petra Borchers Wirtschaftsprüferin 3. Der geprüfte Jahresabschluss und der La-gebericht werden, beginnend am Tag nach dieser Bekanntmachung, für die Dauer von zwei Wochen in der Kreisver-waltung, Karlsplatz 37 in 06406 Bernburg (Saale), Zimmer 205 während der Dienst-stunden öffentlich ausgelegt.

Bernburg, den 22. Februar 2012 gez. Gerstner Landrat (Siegel) • Jahresabschluss 2010 der Gesell-

schaft für Wirtschaftsförderung Aschersleben-Staßfurt mbH

Auf der Grundlage des § 65 der Land-kreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) in Verbindung mit § 121 Abs. 1 Nr. 1b der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der derzeit geltenden Fassung wird hiermit bekannt gegeben: 1. Die Gesellschafterversammlung der Ge-sellschaft für Wirtschaftsförderung Aschersleben-Staßfurt mbH hat per Be-schluss im Umlaufverfahren den Jahres-abschluss der Gesellschaft (Bilanzsumme: 136.709,03 EUR) für das Jahr 2010 in der von der TREUGUT Revisions- und Treu-handgesellschaft mbH – Wirtschaftsprü-fungsgesellschaft - Steuerberatungsge-sellschaft, Bonn, am 14. Juni 2011 testier-ten Fassung festgestellt und beschlossen, den Jahresfehlbetrag i. H .v. 58.988,64 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. Zugleich hat die Gesellschafterversamm-lung den Aufsichtsrat und die Geschäfts-führung für das Wirtschaftsjahr 2010 ent-lastet. 2. Der Wirtschaftsprüfer hat den vorgelegten Jahresabschluss einschließlich des Lage-berichtes abschließend mit folgendem un-eingeschränkten Bestätigungsvermerk tes-tiert: „Wir haben den Jahresabschluss – beste-hend aus Bilanz, Gewinn- und Verlust-rechnung sowie Anhang - unter Einbezie-hung der Buchführung und den Lagebe-richt der Gesellschaft für Wirtschaftsförde-rung Aschersleben-Staßfurt mbH, Staß-furt, sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2010 bis zum 31. Dezem-ber 2010 geprüft. Die Buchführung und die

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Aufstellung von Jahresabschluss und La-gebericht nach den deutschen handel-rechtlichen Vorschriften liegen in der Ver-antwortung der Geschäftsführung der Ge-sellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jah-resabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprü-fung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßi-ger Abschlussprüfung vorgenommen. Da-nach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beach-tung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Fi-nanz- und Ertragslage wesentlich auswir-ken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungs-handlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirt-schaftliche und rechtliche Umfeld der Ge-sellschaft sowie die Erwartung über mögli-che Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirk-samkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahres-abschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresab-schlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwen-dungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den ge-setzlichen Vorschriften und vermittelt unter

Beachtung der Grundsätze ordnungsmä-ßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, ver-mittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Ent-wicklung zutreffend dar. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung hat ergeben, dass von der Geschäftsführung sparsam und wirt-schaftlich gearbeitet wurde.“ Bonn, den 14. Juni 2011

T R E U G U T Revisions- und Treuhandgesellschaft

mbH. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft (Siegel)

gez. W. Oepen Wilhelm Oepen

Wirtschaftsprüfer 3. Der geprüfte Jahresabschluss und der La-gebericht werden, beginnend am Tag nach dieser Bekanntmachung, für die Dauer von zwei Wochen in der Kreisver-waltung, Karlsplatz 37 in 06406 Bernburg (Saale), Zimmer 205 während der Dienst-stunden öffentlich ausgelegt. Bernburg, den 22. Februar 2012 gez. Gerstner Landrat (Siegel)

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• Jahresabschluss 2010 der Gesell-

schaft zur Förderung der Wirtschaft im Kreis Bernburg mbH – WFG Bernburg

Auf der Grundlage des § 65 der Land-kreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) in Verbindung mit § 121 Abs. 1 Nr. 1b der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in den derzeit geltenden Fassungen wird hiermit bekannt gegeben: 1. Die Gesellschafterversammlung der Ge-sellschaft zur Förderung der Wirtschaft im Kreis Bernburg mbH – WFG Bernburg hat in ihrer Sitzung am 8. September 2011 den Jahresabschluss der Gesellschaft für das Jahr 2010 (Bilanzsumme 15.224.331,97 EUR) in der von der Deloit-te & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft, Halle (Saale) am 5. Mai 2011 testierten Fassung festgestellt und be-schlossen, den Jahresfehlbetrag 2010 i. H. v. 846.982,27 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. Zugleich hat die Gesellschaf-terversammlung den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2010 entlastet. 2. Der Wirtschaftsprüfer hat den vorgelegten Jahresabschluss einschließlich des Lage-berichtes abschließend mit folgendem eingeschränktem Bestätigungsvermerk testiert: „Bestätigungsvermerk des Abschlussprü-fers An die Gesellschaft zur Förderung der Wirtschaft im Kreis Bernburg mbH – WFG Bernburg, Bernburg Wir haben den Jahresabschluss - beste-hend aus Bilanz, Gewinn- und Verlust-rechnung sowie Anhang - unter Einbezie-hung der Buchführung und den Lagebe-richt der Gesellschaft zur Förderung der Wirtschaft im Kreis Bernburg mbH – WFG Bernburg, Bernburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 ge-

prüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Be-stimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der Ge-schäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurtei-lung über den Jahresabschluss unter Ein-beziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Mit Ausnahme der im folgenden Absatz dargestellten Prüfungshemmnisse haben wir unsere Jahresabschlussprüfung ent-sprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer fest-gestellten deutschen Grundsätze ord-nungsmäßiger Abschlussprüfung vorge-nommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrich-tigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresab-schluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage we-sentlich auswirken, mit hinreichender Si-cherheit erkannt werden. Bei der Festle-gung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwar-tungen über mögliche Fehler berücksich-tigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezo-genen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchfüh-rung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichpro-ben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Be-urteilung der angewandten Bilanzierungs-grundsätze und der wesentlichen Ein-schätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prü-fung mit den im nachfolgenden Absatz dargestellten Ausnahmen eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der fol-genden Einschränkungen zu keinen Ein-wendungen geführt: Für die umsatzsteuer-

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lichen Risiken in Höhe von TEUR 383 (einschließlich Zinsen bis 2010) aus der durchgeführten Betriebsprüfung für den Veranlagungszeitraum 1996 wurde entge-gen § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB keine Rück-stellung gebildet. Darüber hinaus konnte die Werthaltigkeit der unter den Vorräten ausgewiesenen zum Verkauf bestimmten Grundstücke (TEUR 9.533) nicht hinrei-chend nachgewiesen werden. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass der Jahresabschluss insoweit fehlerhaft ist. Mit diesen Einschränkungen entspricht der Jahresabschluss der Gesellschaft zur För-derung der Wirtschaft im Kreis Bernburg mbH – WFG Bernburg, Bernburg, nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften und den ergän-zenden Bestimmungen des Gesellschafts-vertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buch-führung ein den tatsächlichen Verhältnis-sen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Mit den genannten Einschränkungen steht der Lagebericht in Einklang mit einem den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesell-schaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Halle (Saale), den 5. Mai 2011 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. ppa. Sauer gez. Drüppel (ppa. Sauer) (Drüppel) Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 3. Der geprüfte Jahresabschluss und der La-gebericht werden, beginnend am Tag nach dieser Bekanntmachung, für die Dauer von zwei Wochen in der Kreisver-waltung, Karlsplatz 37 in 06406 Bernburg (Saale), Zimmer 205 während der Dienst-stunden öffentlich ausgelegt.

Bernburg, den 22. Februar 2012 gez. Gerstner Landrat (Siegel) • Jahresabschluss 2010 der Klinikum

Aschersleben–Staßfurt GmbH Auf der Grundlage des § 65 der Land-kreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) in Verbindung mit § 121 Abs. 1 Nr. 1b der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in den derzeit geltenden Fassungen wird hiermit bekannt gegeben: 1. Die Gesellschafterversammlung der Klini-kum Aschersleben-Staßfurt GmbH hat in ihrer Sitzung am 19. Oktober 2011 den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2010 der Gesellschaft (Bilanzsumme 68.510.124,19 EUR) in der von der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg Zweigniederlassung Leipzig am 9. September 2011 testierten Fassung festgestellt und beschlossen den Bilanz-verlust in Höhe von 6.385.195,39 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. Zugleich hat die Gesellschafterversammlung beschlos-sen, der Geschäftsführung für das Wirt-schaftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen. 2. Die Wirtschaftsprüfer haben den vorgeleg-ten Jahresabschluss und den Lagebericht mit folgendem uneingeschränkten Bestäti-gungsvermerk mit Zusatz testiert: „Unter der Bedingung, dass der Jahresab-schluss für das Geschäftsjahr vom 1. Ja-nuar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 in der von der WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mag-deburg, testierten Fassung vom 20. Au-gust 2010 festgestellt wird, erteilen wir fol-genden Bestätigungsvermerk: Bestätigungsvermerk des Abschlussprü-fers

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Wir haben den Jahresabschluss - beste-hend aus Bilanz, Gewinn- und Verlust-rechnung sowie Anhang - unter Einbezie-hung der Buchführung und den Lagebe-richt der Klinikum Aschersleben-Staßfurt GmbH, Aschersleben, für das Geschäfts-jahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und La-gebericht nach den deutschen handels-rechtlichen Vorschriften liegen in der Ver-antwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jah-resabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprü-fung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-nungsmäßiger Abschlussprüfung vorge-nommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrich-tigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresab-schluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage we-sentlich auswirken, mit hinreichender Si-cherheit erkannt werden. Bei der Festle-gung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwar-tungen über mögliche Fehler berücksich-tigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezo-genen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchfüh-rung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichpro-ben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Be-urteilung der angewandten Bilanzierungs-grundsätze und der wesentlichen Ein-schätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstel-lung des Jahresabschlusses und des La-geberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend

sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwen-dungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den ge-setzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsge-mäßer Bruchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Ein-klang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chan-cen und Risiken der zukünftigen Entwick-lung zutreffend dar. Ohne dieses Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen im Lage-bericht hin. Dort ist im Abschnitt 4 ausge-führt, dass der Fortbestand der Gesell-schaft aufgrund angespannter Liquidität bedroht ist und eine Fortführung nur mög-lich ist, solange der Gesellschafter die zu-gesagte finanzielle Unterstützung nicht einstellt.“ Leipzig, 9. September 2011 BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Hammer Dr. Hammer Wirtschaftsprüfer

(Siegel) gez. ppa. Funk ppa. Funk Wirtschaftsprüferin 3. Der geprüfte Jahresabschluss und der La-gebericht werden, beginnend am Tag nach dieser Bekanntmachung, für die Dauer von zwei Wochen in der Kreisver-waltung, Karlsplatz 37 in 06406 Bernburg (Saale), Zimmer 205 während der Dienst-stunden öffentlich ausgelegt.

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Bernburg, den 22. Februar 2012 gez. Gerstner Landrat (Siegel) • Jahresabschluss 2010 der Klinikum

Bernburg GmbH Auf der Grundlage des § 65 der Land-kreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) in Verbindung mit § 121 Abs. 1 Nr. 1b der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in den derzeit geltenden Fassungen wird hiermit bekannt gegeben: 1. Die Gesellschafterversammlung der Klini-kum Bernburg GmbH hat in ihrer Sitzung am 19. Oktober 2011 den Jahresab-schluss 2010 (Bilanzsumme 66.830.015,85 EUR) in der von der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, Zweigniederlassung Leipzig, am 15. Juni 2011 testierten Fassung festge-stellt und beschlossen, den Jahresfehlbe-trag in Höhe von 1.328.452,11 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. Zugleich hat die Gesellschafterversammlung der Ge-schäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2010 Entlastung erteilt. 2. Der Wirtschaftsprüfer hat den vorgelegten Jahresabschluss und den Lagebericht mit folgendem Bestätigungsvermerk testiert: „Bestätigungsvermerk des Abschlussprü-fers Wir haben den Jahresabschluss - beste-hend aus Bilanz, Gewinn- und Verlust-rechnung sowie Anhang - unter Einbezie-hung der Buchführung und den Lagebe-richt der Klinikum Bernburg GmbH, Bern-burg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jah-resabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzli-chen Vertreter der Gesellschaft. Unsere

Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurtei-lung über den Jahresabschluss unter Ein-beziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprü-fung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-nungsmäßiger Abschlussprüfung vorge-nommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrich-tigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresab-schluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage we-sentlich auswirken, mit hinreichender Si-cherheit erkannt werden. Bei der Festle-gung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwar-tungen über mögliche Fehler berücksich-tigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezo-genen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchfüh-rung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichpro-ben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Be-urteilung der angewandten Bilanzierungs-grundsätze und der wesentlichen Ein-schätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstel-lung des Jahresabschlusses und des La-geberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend si-chere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwen-dungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den ge-setzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmä-ßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Ein-klang mit dem Jahresabschluss, vermittelt

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insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chan-cen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Leipzig, 15. Juni 2011 BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Hammer Dr. Hammer Wirtschaftsprüferin

(Siegel)

gez. ppa. Funk ppa. Funk Wirtschaftsprüfer 3. Der geprüfte Jahresabschluss und der La-gebericht werden, beginnend am Tag nach dieser Bekanntmachung, für die Dauer von zwei Wochen in der Kreisver-waltung, Karlsplatz 37 in 06406 Bernburg (Saale), Zimmer 205 während der Dienst-stunden öffentlich ausgelegt. Bernburg, den 22. Februar 2012 gez. Gerstner Landrat (Siegel) • Jahresabschluss 2010 der Klinikum

Schönebeck GmbH Auf der Grundlage des § 65 der Land-kreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) in Verbindung mit § 121 Abs. 1 Nr. 1b der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der derzeit geltenden Fassung wird hiermit bekannt gegeben: 1. Die Gesellschafterversammlung der Klini-kum Schönebeck GmbH hat in ihrer Sit-zung am 19. Oktober 2011 den Jahresab-schluss 2010 (Bilanzsumme 46.860.776,36 EUR) in der von der BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,

Hamburg, Zweigniederlassung Leipzig, am 14. Juli 2011 testierten Fassung festge-stellt und beschlossen, den Bilanzverlust in Höhe von 1.642.149,33 EUR mit den Entnahmen aus der Kapital- und Gewinn-rücklage in Höhe von 783.484,23 zu ver-rechnen und das Saldo in Höhe von 858.665,10 EUR auf neue Rechnung vor-zutragen. Zugleich hat die Gesellschafter-versammlung der Geschäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2010 Entlastung er-teilt. 2. Die Wirtschaftsprüfer haben den vorgeleg-ten Jahresabschluss einschließlich des Lageberichtes mit folgendem uneinge-schränkten Bestätigungsvermerk testiert: "Bestätigungsvermerk des Abschlussprü-fers Wir haben den Jahresabschluss – beste-hend aus Bilanz, Gewinn- und Verlust-rechnung sowie Anhang - unter Einbezie-hung der Buchführung und den Lagebe-richt der Klinikum Schönebeck GmbH, Schönebeck, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vor-schriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss un-ter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprü-fung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-nungsmäßiger Abschlussprüfung vorge-nommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrich-tigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresab-schluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage we-sentlich auswirken, mit hinreichender Si-cherheit erkannt werden. Bei der Festle-

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gung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwar-tungen über mögliche Fehler berücksich-tigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezo-genen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchfüh-rung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichpro-ben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Be-urteilung der angewandten Bilanzierungs-grundsätze und der wesentlichen Ein-schätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstel-lung des Jahresabschlusses und des La-geberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwen-dungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den ge-setzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmä-ßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, ver-mittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Leipzig, 14. Juli 2011 BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Hammer Dr. Hammer Wirtschaftsprüferin

(Siegel) gez. ppa. Funk ppa. Funk Wirtschaftsprüfer

3. Der geprüfte Jahresabschluss und der La-gebericht werden, beginnend am Tag nach dieser Bekanntmachung, für die Dauer von zwei Wochen in der Kreisver-waltung, Karlsplatz 37 in 06406 Bernburg (Saale), Zimmer 205 während der Dienst-stunden öffentlich ausgelegt. Bernburg, den 22. Februar 2012 gez. Gerstner Landrat (Siegel) • Jahresabschluss 2010 der Kreisver-

kehrsgesellschaft Bernburg – KVG mbH

Auf der Grundlage des § 65 der Land-kreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) in Verbindung mit § 121 Abs. 1 Nr. 1b der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in den derzeit geltenden Fassungen wird hiermit bekannt gegeben: 1. Die Gesellschafterversammlung der Kreis-verkehrsgesellschaft Bernburg – KVG mbH hat in ihrer Sitzung am 22. Juni 2011 den Jahresabschluss der Gesellschaft für das Jahr 2010 (Bilanzsumme 5.750.475,45 EUR) in der von der Price-waterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Magdeburg, am 25. Mai 2011 testierten Fassung fest-gestellt und beschlossen, den Jahresüber-schuss 2010 i. H. v. 104.445,65 EUR mit dem Verlust des Vorjahres zu verrechnen. Zugleich hat die Gesellschafterversamm-lung den Aufsichtsrat und die Geschäfts-führerin für das Wirtschaftsjahr 2010 ent-lastet. 2. Der Wirtschaftsprüfer hat den vorgelegten Jahresabschluss einschließlich des Lage-berichtes abschließend mit folgendem un-eingeschränkten Bestätigungsvermerk tes-tiert:

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„Wir haben den Jahresabschluss - beste-hend aus Bilanz, Gewinn- und Verlust-rechnung sowie Anhang - unter Einbezie-hung der Buchführung und den Lagebe-richt der Kreisverkehrsgesellschaft Bern-burg - KVG mbH, Bernburg, für das Ge-schäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezem-ber 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und La-gebericht nach den deutschen handels-rechtlichen Vorschriften und den ergän-zenden Bestimmungen des Gesellschafts-vertrages liegen in der Verantwortung der Geschäftsführerin der Gesellschaft. Unse-re Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Be-urteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprü-fung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IWD) festgestellten deutschen Grundsätze ord-nungsmäßiger Abschlussprüfung vorge-nommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrich-tigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresab-schluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens,- Finanz- und Ertragslage we-sentlich auswirken, mit hinreichender Si-cherheit erkannt werden. Bei der Festle-gung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwar-tungen über mögliche Fehler berücksich-tigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezo-genen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchfüh-rung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichpro-ben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Be-urteilung der angewandten Bilanzierungs-grundsätze und der wesentlichen Ein-schätzungen der Geschäftsführerin sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberich-tes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grund-lage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwen-dungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den ge-setzlichen Vorschriften und den ergänzen-den Bestimmungen des Gesellschaftsver-trages und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh-rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Fi-nanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesell-schaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Magdeburg, den 25. Mai 2011 PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Altvater Rainer Altvater Wirtschaftsprüfer

(Siegel) gez. ppa. Salzer ppa. Markus Salzer Wirtschaftsprüfer 3. Der geprüfte Jahresabschluss und der La-gebericht werden, beginnend am Tag nach dieser Bekanntmachung, für die Dauer von zwei Wochen in der Kreisver-waltung, Karlsplatz 37 in 06406 Bernburg (Saale), Zimmer 205 während der Dienst-stunden öffentlich ausgelegt. Bernburg, den 22. Februar 2012 gez. Gerstner Landrat (Siegel)

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• Jahresabschluss 2010 der Mittel-

deutschen Kammerphilharmonie Schönebeck (g) GmbH

Auf der Grundlage des § 65 der Land-kreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) in Verbindung mit § 121 Abs. 1 Nr. 1b der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der derzeit geltenden Fassung wird hiermit bekannt gegeben: 1. Die Gesellschafterversammlung der Mit-teldeutschen Kammerphilharmonie Schö-nebeck (g) GmbH hat in ihrer Sitzung am 5. Juli 2011 den Jahresabschluss der Ge-sellschaft (Bilanzsumme: 203.394,10 EUR) für das Jahr 2010 in der von der Anochin, Roters & Kollegen GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft am 16. Mai 2011 testierten Fassung festgestellt und beschlossen, den Jahresüberschuss 2010 in Höhe von 14.095,28 EUR zusammen mit dem Verlustvortrag von 22.849,40 EUR, insgesamt 8.754,12 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. Zugleich hat die Gesellschafterversammlung dem Ge-schäftsführer für das Wirtschaftsjahr 2010 Entlastung erteilt. 2. Der Wirtschaftsprüfer hat den vorgelegten Jahresabschluss einschließlich des Lage-berichtes abschließend mit folgendem un-eingeschränkten Bestätigungsvermerk sowie hinweisendem Zusatz testiert: „An die Mitteldeutsche Kammerphilharmo-nie Schönebeck (g) GmbH: Wir haben den Jahresabschluss - beste-hend aus Bilanz, Gewinn- und Verlust-rechnung sowie Anhang - unter Einbezie-hung der Buchführung und den Lagebe-richt der Mitteldeutsche Kammerphilhar-monie Schönebeck (g) GmbH, für das Ge-schäftsjahr vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handels-rechtlichen Vorschriften liegen in der Ver-antwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf

der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jah-resabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprü-fung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-nungsmäßiger Abschlussprüfung vorge-nommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beach-tung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Fi-nanz- und Ertragslage wesentlich auswir-ken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlun-gen werden die Kenntnisse über die Ge-schäftstätigkeit und über das wirtschaftli-che und rechtliche Umfeld der Gesell-schaft sowie die Erwartungen über mögli-che Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresab-schluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdi-gung der Gesamtdarstellung des Jahres-abschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der fol-genden Anmerkung zu keinen Einwen-dungen geführt: Wir weisen darauf hin, dass eine Unternehmensfortführung nach unserer Einschätzung nur gegeben ist, wenn die Liquidität für etwaige Nachforde-rungen der Deutschen Rentenversiche-rung aus der Prüfung für die Jahre ab

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2006 nachhaltig gesichert ist oder wenn das laufende Klageverfahren zu einer Rücknahme der Nachforderungen führt. Mit diesem hinweisenden Zusatz ent-spricht der Jahresabschluss nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzli-chen Vorschriften und vermittelt unter Be-achtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver-hältnissen entsprechendes Bild der Ver-mögens-, Finanz- und Ertragslage der Ge-sellschaft. Der Lagebericht steht in Ein-klang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chan-cen und Risiken der zukünftigen Entwick-lung zutreffend dar.“ Magdeburg, 16.05.2011 Anochin, Roters & Kollegen GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft gez. Torsten Köhler Torsten Köhler Wirtschaftsprüfer

(Siegel) gez. Anochin Stefan Anochin Wirtschaftsprüfer 3. Der geprüfte Jahresabschluss und der La-gebericht werden, beginnend am Tag nach dieser Bekanntmachung, für die Dauer von zwei Wochen in der Kreisver-waltung, Karlsplatz 37 in 06406 Bernburg (Saale), Zimmer 205 während der Dienst-stunden öffentlich ausgelegt. Bernburg, den 22. Februar 2012 gez. Gerstner Landrat (Siegel)

• Jahresabschluss 2010 der Schloß

Hoym Gesellschaft für soziale Dienste mbH i.L.

Auf der Grundlage des § 65 der Land-kreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) in Verbindung mit § 121 Abs. 1 Nr. 1b der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in den derzeit geltenden Fassungen wird hiermit bekannt gegeben: 1. Die Gesellschafterversammlung der Schloß Hoym Gesellschaft für soziale Dienste mbH hat im Umlaufverfahren den Jahresabschluss 2010 (Bilanzsumme 101.172,77 EUR) der Gesellschaft in der von der Rauschenbach & Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerbe-ratungsgesellschaft am 15. August 2011 testierten Fassung festgestellt und be-schlossen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 4.265,42 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. Zugleich hat die Gesellschaf-terversammlung dem Aufsichtsrat und der Geschäftführerin für das Wirtschaftsjahr 2010 Entlastung erteilt. 2. Der Wirtschaftsprüfer hat den vorgelegten Jahresabschluss und den Lagebericht mit folgendem uneingeschränkten Bestäti-gungsvermerk testiert: „Wir haben den Jahresabschluss - beste-hend aus Bilanz, Gewinn- und Verlust-rechnung sowie Anhang – unter Einbezie-hung der Buchführung und den Lagebe-richt der Schloß Hoym Gesellschaft für so-ziale Dienste mbH i.L. für das Geschäfts-jahr vom 1. Januar 2010 bis zum 31. De-zember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen han-delsrechtlichen Vorschriften und den er-gänzenden Bestimmungen des Gesell-schaftsvertrages liegen in der Verantwor-tung der gesetzlichen Vertreter der Ge-sellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jah-resabschluss unter Einbeziehung der

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Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprü-fung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-nungsmäßiger Abschlussprüfung vorge-nommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrich-tigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresab-schluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage we-sentlich auswirken, mit hinreichender Si-cherheit erkannt werden. Bei der Festle-gung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwar-tungen über mögliche Fehler berücksich-tigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezo-genen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchfüh-rung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichpro-ben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Be-urteilung der angewandten Bilanzierungs-grundsätze und der wesentlichen Ein-schätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstel-lung des Jahresabschlusses und des La-geberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwen-dungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den ge-setzlichen Vorschriften und den ergänzen-den Bestimmungen des Gesellschaftsver-trages und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh-rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Fi-nanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesell-

schaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen im Lage-bericht zur Fortführung der Gesellschaft hin. Dort wird ausgeführt, dass der Fortbe-stand der Gesellschaft, aufgrund des Be-schlusses der Gesellschafterversammlung vom 14. Oktober 2010 bezüglich der Auf-lösung der Gesellschaft mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2010, als nicht gegeben anzusehen ist. Mit Datum vom 20. Januar 2011 erfolgte die Eintragung der Auflösung in das Handelsregister.“ Halle (Saale), 15. August 2011 gez. J. Rauschenbach Jens Rauschenbach Wirtschaftsprüfer (Siegel) Rauschenbach & Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 3. Der geprüfte Jahresabschluss und der La-gebericht werden, beginnend am Tag nach dieser Bekanntmachung, für die Dauer von zwei Wochen in der Kreisver-waltung, Karlsplatz 37 in 06406 Bernburg (Saale), Zimmer 205 während der Dienst-stunden öffentlich ausgelegt. Bernburg, den 22. Februar 2012 gez. Gerstner Landrat (Siegel) • Jahresabschluss 2010 der Bernbur-

ger Bau- und Wohnungsgesell-schaft mit beschränkter Haftung (BBG)

Auf der Grundlage des § 65 der Land-kreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) in Verbindung mit § 121 Abs. 1 Nr. 1b der Gemeindeordnung für das Land

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Sachsen-Anhalt (GO LSA) in den derzeit geltenden Fassungen wird hiermit bekannt gegeben: 1. Die Gesellschafterversammlung der Bern-burger Bau- und Wohnungsgesellschaft mbH hat in ihrer Sitzung am 17. November 2011 den Jahresabschluss einschließlich des Lageberichtes der Gesellschaft für 2010 (Bilanzsumme 22.134.897,42 EUR) in der von der Domus AG Wirtschaftsprü-fungsgesellschaft Steuerberatungsgesell-schaft, Zweigniederlassung Hannover, am 19. Mai 2011 testierten Fassung festge-stellt und beschlossen, den Jahresüber-schuss in Höhe von 34.115,43 EUR mit den vorgetragenen Verlusten zu verrech-nen. 2. Der Wirtschaftsprüfer hat den vorgelegten Jahresabschluss und Lagebericht ab-schließend mit folgendem uneinge-schränkten Bestätigungsvermerk testiert: „An die Bernburger Bau- und Wohnungs-gesellschaft mit beschränkter Haftung (BBG) Wir haben den Jahresabschluss - beste-hend aus Bilanz-, Gewinn- und Verlust-rechnung sowie Anhang - unter Einbezie-hung der Buchführung und den Lagebe-richt der Bernburger Bau- und Wohnungs-gesellschaft mit beschränkter Haftung (BBG), Bernburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 ge-prüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Be-stimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzli-chen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurtei-lung über den Jahresabschluss unter Ein-beziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprü-fung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-nungsmäßiger Abschlussprüfung vorge-nommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrich-tigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresab-schluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage we-sentlich auswirken, mit hinreichender Si-cherheit erkannt werden. Bei der Festle-gung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwar-tungen über mögliche Fehler berücksich-tigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezo-genen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchfüh-rung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichpro-ben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Be-urteilung der angewandten Bilanzierungs-grundsätze und der wesentlichen Ein-schätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstel-lung des Jahresabschlusses und des La-geberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwen-dungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den ge-setzlichen Vorschriften und den ergänzen-den Bestimmungen des Gesellschaftsver-trags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh-rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Fi-nanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesell-schaft und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“

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Hannover, den 19. Mai 2010 Domus AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Zweigniederlassung Hannover gez. Brandt gez. Fietzek Brandt Fietzek Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 3. Der geprüfte Jahresabschluss und der La-gebericht werden, beginnend am Tag nach dieser Bekanntmachung, für die Dauer von zwei Wochen in der Kreisver-waltung, Karlsplatz 37 in 06406 Bernburg (Saale), Zimmer 205, während der Dienst-stunden öffentlich ausgelegt. Bernburg, den 22. Februar 2012 gez. Gerstner Landrat (Siegel) • Jahresabschluss 2010 der BQI - Be-

schäftigungsförderungs-, Qualifizie-rungs- und Innovationsgesellschaft mbH Schönebeck

Auf der Grundlage des § 65 der Land-kreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) in Verbindung mit § 121 Abs. 1 Nr. 1b der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in den derzeit geltenden Fassungen wird hiermit bekannt gegeben: 1. Die Gesellschafterversammlung der BQI - Beschäftigungsförderungs-, Qualifizie-rungs- und Innovationsgesellschaft mbH Schönebeck hat in ihrer Sitzung am 20. Juni 2011 den Jahresabschluss 2010 (Bi-lanzsumme 1.799.854,76 EUR) der Ge-sellschaft in der von der Wirtschaftsprüfe-rin und Steuerberaterin Diplom-Kaufmann Sabine Murschall, Schwarzburger Chaus-see 35 in 07404 Rudolstadt am 4. Mai 2011 testierten Fassung festgestellt und

beschlossen, den Jahresfehlbetrag in Hö-he von 460,40 EUR und den per 31.12.2010 erreichten Bilanzgewinn in Höhe von 47.773,45 EUR auf neue Rech-nung vorzutragen. Zugleich hat die Ge-sellschafterversammlung dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Wirt-schaftsjahr 2010 Entlastung erteilt. 2. Die Wirtschaftsprüferin hat den vorgeleg-ten Jahresabschluss und den Lagebericht mit folgendem uneingeschränkten Bestäti-gungsvermerk testiert: „Ich habe den Jahresabschluss – beste-hend aus Bilanz, Gewinn- und Verlust-rechnung sowie Anhang - unter Einbezie-hung der Buchführung und den Lagebe-richt der „BQI - Beschäftigungsförde-rungs-, Qualifizierungs- und Innovations-gesellschaft mbH Schönebeck“, Schöne-beck/Elbe, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vor-schriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss un-ter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Ich ha-be meine Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Insti-tut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestell-ten deutschen Grundsätze ordnungsmäßi-ger Abschlussprüfung vorgenommen. Da-nach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, daß Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beach-tung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Fi-nanz- und Ertragslage wesentlich auswir-ken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlun-gen werden die Kenntnisse über die Ge-schäftstätigkeit und über das wirtschaftli-che und rechtliche Umfeld der Gesell-schaft sowie die Erwartungen über mögli-

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che Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresab-schluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfaßt die Beurteilung der ange-wandten Bilanzierungsgrundsätze und wesentlicher Einschätzungen der gesetzli-chen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlus-ses und des Lageberichts. Ich bin der Auf-fassung, dass meine Prüfung eine hinrei-chende sichere Grundlage für mein Prü-fungsurteil bildet. Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach meiner Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den ge-setzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmä-ßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, ver-mittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Rudolstadt, 4.Mai 2011 gez. Murschall (Dipl.-Kfm. Murschall (Siegel) Wirtschaftsprüferin 3. Der geprüfte Jahresabschluss und der La-gebericht werden, beginnend am Tag nach dieser Bekanntmachung, für die Dauer von zwei Wochen in der Kreisver-waltung, Karlsplatz 37 in 06406 Bernburg (Saale), Zimmer 205 während der Dienst-stunden öffentlich ausgelegt. Bernburg, den 22. Februar 2012 gez. Gerstner Landrat (Siegel)

• Jahresabschluss 2010 der Flugha-

fengesellschaft Magdeburg/ Cochstedt mbH

Auf der Grundlage des § 65 der Land-kreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) in Verbindung mit § 121 Abs. 1 Nr. 1b der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in den derzeit geltenden Fassungen wird hiermit bekannt gegeben: 1. Die Gesellschafterversammlung der Flug-hafengesellschaft Magdeburg/Cochstedt mbH, Magdeburg hat den Jahresab-schluss 2010 (Bilanzsumme 1.595.854,04 EUR) der Gesellschaft in der von der Abels Decker Kuhfuss & Partner GbR Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuer-berater am 9. März 2011 bescheinigten Fassung festgestellt und beschlossen, den Jahresverlust i. H. v. 1.139.159,72 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. 2. Der Wirtschaftsprüfer hat dem vorgelegten Jahresabschluss und den Lagebericht fol-gende Bescheinigung erteilt: „Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers über die Erstellung An die Flughafengesellschaft Magde-burg/Cochstedt mbH Wir haben auftragsgemäß den nachste-henden Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung so-wie Anhang – der Flughafengesellschaft Magdeburg/Cochstedt mbH, Hecklingen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmung des Gesellschaftsvertrags erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die uns vorgeleg- ten Belege, Bücher und Bestandsnach-weise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft haben, sowie die uns erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelrechtlichen

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Vorschriften und den ergänzenden Be-stimmungen des Gesellschaftsvertrages liegen in der Verantwortung der gesetzli-chen Vertreter der Gesellschaft. Wir haben unseren Auftrag unter Beach-tung des IDW Standards: Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen (IDW S 7) durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Ge-winn- und Verlustrechnung sowie des An-hangs auf der Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Düsseldorf, den 9. März 2011 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Kuhfuß (Siegel) Werner Kuhfuß Wirtschaftsprüfer 3. Der geprüfte Jahresabschluss und der La-gebericht werden, beginnend am Tag nach dieser Bekanntmachung, für die Dauer von zwei Wochen in der Kreisver-waltung, Karlsplatz 37 in 06406 Bernburg (Saale), Zimmer 205 während der Dienst-stunden öffentlich ausgelegt. Bernburg, den 22. Februar 2012 gez. Gerstner Landrat (Siegel) • Jahresabschluss 2010 der indigo

innovationspark bernburg gmbh Auf der Grundlage des § 65 der Land-kreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) in Verbindung mit § 121 Abs. 1 Nr. 1b der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in den derzeit geltenden Fassungen wird hiermit bekannt gegeben:

1. Die Gesellschafterversammlung der indigo innovationspark bernburg gmbh hat in ih-rer Sitzung am 12. Juli 2011 den Jahres-abschluss 2010 der Gesellschaft (Bilanz-summe 3.553.301,23 EUR) in der von der Henschke und Partner GbR, Wirtschafts-prüfer – Steuerberater am 13. Mai 2011 testierten Fassung festgestellt und be-schlossen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 18.375,01 EUR der Kapitalrücklage zu entnehmen. Zugleich hat die Gesellschaf-terversammlung der Geschäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2010 Entlastung er-teilt. 2. Der Wirtschaftsprüfer hat den vorgelegten Jahresabschluss und Lagebericht ab-schließend mit folgendem uneinge-schränkten Bestätigungsvermerk testiert: „Bestätigungsvermerk des Abschlussprü-fers Ich habe den Jahresabschluss - beste-hend aus Bilanz, Gewinn- und Verlust-rechnung sowie Anhang - unter Einbezie-hung der Buchführung und den Lagebe-richt der indigo innovationspark bernburg gmbh für das Geschäftsjahr vom 01. Ja-nuar 2010 bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vor-schriften und den ergänzenden Bestim-mungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbezie-hung der Buchführung und über den La-gebericht abzugeben. Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festge-stellten deutschen Grundsätze ordnungs-mäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beach-tung der Grundsätze ordnungsmäßiger

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Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Fi-nanz- und Ertragslage wesentlich auswir-ken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungs-handlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirt-schaftliche und rechtliche Umfeld der Ge-sellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rah-men der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresab-schluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der an-gewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der ge-setzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresab-schlusses und des Lageberichts. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet. Meine Prüfung hat zu keinen Einwendun-gen geführt. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den ge-setzlichen Vorschriften und den ergänzen-den Bestimmungen des Gesellschaftsver-trags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh-rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Fi-nanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesell-schaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Halle/Saale, den 13. Mai 2011 gez. Henschke Dipl.-Kfm. Jochen Henschke (Siegel) Wirtschaftsprüfer

3. Der geprüfte Jahresabschluss und der La-gebericht werden, beginnend am Tag nach dieser Bekanntmachung, für die Dauer von zwei Wochen in der Kreisver-waltung, Karlsplatz 37 in 06406 Bernburg (Saale), Zimmer 205 während der Dienst-stunden öffentlich ausgelegt. Bernburg, den 22. Februar 2012 gez. Gerstner Landrat (Siegel) • Jahresabschluss 2010 der Ökologi-

schen Sanierungs- und Entwick-lungsgesellschaft mbH Aschersle-ben

Auf der Grundlage des § 65 der Land-kreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) in Verbindung mit § 121 Abs. 1 Nr. 1b der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in den derzeit geltenden Fassungen wird hiermit bekannt gegeben: 1. Die Gesellschafterversammlung der Öko-logischen Sanierungs- und Entwicklungs-gesellschaft mbH Aschersleben hat in ih-rer Sitzung am 23. August 2011 den Jah-resabschluss 2010 (Bilanzsumme 1.697.922,40 EUR) der Gesellschaft in der von der TAXON GmbH Wirtschaftsprü-fungsgesellschaft Steuerbratungsgesell-schaft, Hamburg, Zweigniederlassung Hettstedt, am 31. Mai 2011 testierten Fas-sung festgestellt und beschlossen, den Jahresüberschuss in Höhe von 46.587,98 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. Zugleich hat die Gesellschafterversamm-lung der Geschäftsführung für das Wirt-schaftsjahr 2010 Entlastung erteilt. 2. Die Wirtschaftsprüfer haben den vorgeleg-ten Jahresabschluss und den Lagebericht mit folgendem uneingeschränkten Bestäti-gungsvermerk testiert:

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„Wir haben den Jahresabschluss – beste-hend aus Bilanz, Gewinn- und Verlust-rechnung sowie Anhang – unter Einbezie-hung der Buchführung und den Lagebe-richt der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersle-ben, Aschersleben, OT Wilsleben, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. De-zember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen han-delsrechtlichen Vorschriften und den er-gänzenden Regelungen im Gesellschafts-vertrag liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss un-ter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprü-fung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-nungsmäßiger Abschlussprüfung vorge-nommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrich-tigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresab-schluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage we-sentlich auswirken, mit hinreichender Si-cherheit erkannt werden. Bei der Festle-gung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwar-tungen über mögliche Fehler berücksich-tigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezo-genen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchfüh-rung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichpro-ben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Be-urteilung der angewandten Bilanzierungs-grundsätze und der wesentlichen Ein-schätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstel-lung des Jahresabschlusses und des La-geberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend

sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwen-dungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den ge-setzlichen Vorschriften und den ergänzen-den Bestimmungen des Gesellschaftsver-trags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh-rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Fi-nanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesell-schaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Hettstedt, 31. Mai 2011 TAXON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Zweigniederlassung Hettstedt (Siegel) gez. Schlenker Oliver Schlenker Wirtschaftsprüfer gez. U. Bensing Udo Bensing Wirtschaftsprüfer 3. Der geprüfte Jahresabschluss und der La-gebericht werden, beginnend am Tag nach dieser Bekanntmachung, für die Dauer von zwei Wochen in der Kreisver-waltung, Karlsplatz 37 in 06406 Bernburg (Saale), Zimmer 205 während der Dienst-stunden öffentlich ausgelegt. Bernburg, den 22. Februar 2012 gez. Gerstner Landrat (Siegel)

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• Jahresabschluss 2010 der Perso-

nennahverkehr GmbH Staßfurt Auf der Grundlage des § 65 der Land-kreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) in Verbindung mit § 121 Abs. 1 Nr. 1b der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der derzeit geltenden Fassung wird hiermit bekannt gegeben: 1. Die Gesellschafterversammlung der Per-sonennahverkehr GmbH Staßfurt, Staßfurt hat in ihrer Sitzung am 8. November 2011 den Jahresabschluss der Gesellschaft (Bi-lanzsumme: 333.173,96 EUR) für das Jahr 2010 in der von Georg-Rainer Rätze Wirt-schaftsprüfer Steuerberater am 11. Juli 2011 testierten Fassung festgestellt und beschlossen, den Jahresüberschuss in Höhe von 24.066,93 EUR mit dem Ge-winnvortrag aus den Vorjahren zu ver-rechnen und auf neue Rechnung vorzu-tragen. Zugleich hat die Gesellschafter-versammlung die Geschäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2010 entlastet. 2. Der Wirtschaftsprüfer hat den vorgelegten Jahresabschluss einschließlich des Lage-berichtes abschließend mit folgendem un-eingeschränkten Bestätigungsvermerk tes-tiert: „Bestätigungsvermerk des Abschlussprü-fers An die Personennahverkehr GmbH Staß-furt Ich habe den Jahresabschluss - beste-hend aus Bilanz, Gewinn- und Verlust-rechnung sowie Anhang - unter Einbezie-hung der Buchführung und den Lagebe-richt der Personennahverkehr GmbH Staßfurt, Staßfurt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezem-ber 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und La-gebericht nach den deutschen handels-rechtlichen Vorschriften und den ergän-zenden Bestimmungen des Gesellschafts-vertrags liegen in der Verantwortung der

gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss un-ter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festge-stellten deutschen Grundsätze ordnungs-mäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beach-tung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Fi-nanz- und Ertragslage wesentlich auswir-ken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungs-handlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirt-schaftliche und rechtliche Umfeld der Ge-sellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rah-men der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresab-schluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der an-gewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der ge-setzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresab-schlusses und des Lageberichts. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet. Meine Prüfung hat zu keinen Einwendun-gen geführt. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den ge-setzlichen Vorschriften und den ergänzen-den Vorschriften des Gesellschaftsver-trags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh-rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Fi-nanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

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Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesell-schaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Magdeburg, den 11. Juli 2011 gez. Rätze Georg-Rainer Rätze Wirtschaftsprüfer 3. Der geprüfte Jahresabschluss und der La-gebericht werden, beginnend am Tag nach dieser Bekanntmachung, für die Dauer von zwei Wochen in der Kreisver-waltung, Karlsplatz 37 in 06406 Bernburg (Saale), Zimmer 205 während der Dienst-stunden öffentlich ausgelegt. Bernburg, den 22. Februar 2012 gez. Gerstner Landrat (Siegel) • Jahresabschluss 2010 der VGS Ver-

kehrsgesellschaft Südharz mbH Auf der Grundlage des § 65 der Land-kreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) in Verbindung mit § 121 Abs. 1 Nr. 1b der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der derzeit geltenden Fassung wird hiermit bekannt gegeben: 1. Die Gesellschafterversammlung der VGS Verkehrsgesellschaft Südharz mbH hat in ihrer Sitzung am 17. August 2011 den Jahresabschluss der Gesellschaft (Bilanz-summe: 21.267.837,67 EUR) für das Jahr 2010 in der von der PricewaterhouseCoo-pers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprü-fungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Leipzig am 11. April 2011 testierten Fassung festgestellt. Zugleich hat die Gesellschafterversamm-lung den Geschäftsführer und den Auf-

sichtsrat für das Wirtschaftsjahr 2010 ent-lastet. 2. Die Wirtschaftsprüfer haben den vorgeleg-ten Jahresabschluss einschließlich des Lageberichtes abschließend mit folgen-dem uneingeschränkten Bestätigungsver-merk testiert: "Bestätigungsvermerk des Abschlussprü-fers Wir haben den Jahresabschluss – beste-hend aus Bilanz, Gewinn- und Verlust-rechnung sowie Anhang - unter Einbezie-hung der Buchführung und den Lagebe-richt der VGS Verkehrsgesellschaft mbH, Hettstedt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vor-schriften liegen in der Verantwortung des Geschäftsführers der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurtei-lung über den Jahresabschluss unter Ein-beziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprü-fung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-nungsmäßiger Abschlussprüfung vorge-nommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrich-tigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresab-schluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage we-sentlich auswirken, mit hinreichender Si-cherheit erkannt werden. Bei der Festle-gung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwar-tungen über mögliche Fehler berücksich-tigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezo-genen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchfüh-

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rung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichpro-ben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Be-urteilung der angewandten Bilanzierungs-grundsätze und der wesentlichen Ein-schätzungen des Geschäftsführers sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberich-tes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grund-lage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwen-dungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den ge-setzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmä-ßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Ein-klang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chan-cen und Risiken der zukünftigen Entwick-lung zutreffend dar.“ Leipzig, den 11. April 2011 PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Altvater Rainer Altvater Wirtschaftsprüfer

(Siegel) gez. ppa. Schmechel ppa. Thomas Schmechel Wirtschaftsprüfer 3. Der geprüfte Jahresabschluss und der La-gebericht werden, beginnend am Tag nach dieser Bekanntmachung, für die Dauer von zwei Wochen in der Kreisver-waltung, Karlsplatz 37 in 06406 Bernburg

(Saale), Zimmer 205 während der Dienst-stunden öffentlich ausgelegt. Bernburg, den 22. Februar 2012 gez. Gerstner Landrat (Siegel)


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