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Amtsblatt Chemnitz

Date post: 22-Mar-2016
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Ausgabe vom 19.05.2010
16
Amtliches Seite 2 Zuschuss für Investitionen Seite 3 Neu im TCC Seite 3 Kunst-Exkursion Seite 3 Wissenschaftsjahr 2011 Seite 4 Solar-Projekt Seite 4 Überblick Rathaus-Journal, 21. Jahrgang, 20. Ausgabe, 19. Mai 2010 · Auflage: 130.000 Exemplare Wireless in der Bücherei Seit Anfang Mai ist Kunden der Stadt- bibliothek die Internetnutzung mit dem eigenen WLAN-fähigen Laptop im TIETZ möglich. An der Beratungstheke Wis- senschaft & Technik sind die Tickets für die WLAN-Nutzung zu erwerben. Hier- bei gelten die gleichen Tarife wie an den Bibliotheksrechnern auch: Kunden sur- fen die ersten 20 Minuten kostenlos und zahlen für jede weitere Minute 3 Cent. Das gesamte Tietz-Gebäude ist mit so genannten Hotspots ausgestat- tet. Die (unaktivierten) Tickets sind ab Ausstellungsdatum 3 Jahre gültig. Zeitzeugen verbinden mit den friedli- chen Demonstrationen 1989 und dem Fall der Mauer unterschiedliche Emo- tionen. Eine bundesweit beachtete Fotoausstellung soll nun jüngeren Ge- nerationen dieses bedeutsame histori- sche Ereignis und die damit verbunde- nen politischen Veränderungen vor Augen führen. Dazu haben die Initiato- ren ein Originalteil der Berliner Mauer erworben auf dem sich bereits die „Vä- ter der Einheit“ – Helmut Kohl, Michail Gorbatschow und George H.W. Bush mit ihrer Unterschrift verewigten. Das Mauerstück wurde vom Künstler Micha- el Fischer-Art gestaltet, der selbst 1989 in Leipzig demonstrierte. Es soll mit der Bildungstour „Mauerfälle“ in 15 deut- schen Städten Station machen. Gegen- wärtig ist diese von der Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft (VNG) und ihrer Initiative Verbundnetz für Demokratie und Toleranz initiierte Ausstellung im Chemnitzer Industriemuseum zu se- hen. Besucher finden seit vergangenen Mittwoch auf dem dort präsentierten Mauersegment auch das Signum des Chemnitzer Ehrenbürgers, Superinten- dent a. D. Christoph Magirius. Er war 1989 Mitinitiator der „Runden Tische“ in unserer Stadt. Der engagierte Christ hatte im Oktober 1989 mit anderen ein Kontaktbüro für Bürgerinitiativen in der evangelisch-lutherischen Superinten- dantur in der Wilhelm-Pieck-Straße ein- gerichtet. Dort sammelten sie Thesen, Vorschläge und Konzepte zu Wirtschaft, demokratischer Gesellschaft und Päda- gogik. Anlässlich des 20. Jahrestages des Mauerfalls im vergangenen Jahr erinnerte Magirius an das hohe Gut Frei- heit, das damals mutige Menschen erstritten: „Genießen und schätzen wir unsere Freiheit täglich, auch oder ge- rade weil wir sie nicht mehr mit dem Ein- satz unserer Person erkämpfen müs- sen. Erinnern wir uns heute, ...welche unbeschreiblichen Kräfte im Menschen ruhen und was geschieht, wenn wir sie wach rufen können.“ Vor Christoph Magirius unterzeichne- ten das Mauersegment auf der Leipzi- ger Buchmesse bereits Christoph Won- neberger, der Initiator der Leipziger Friedensgebete und Montagsdemon- strationen sowie Friedensnobelpreis- träger Lech Walesa. Wir sind das Volk! Ausstellung erinnert an politische Ereignisse im Herbst 1989 Eine besondere Ehre wurde dem Chemnitzer Ehrenbürger Christoph Magirius zuteil. Er signierte ein Stück der Berliner Mauer. Dieses Relikt soll künftige Generationen an die Ereignisse im Herbst 1989 erinnern. Foto: Dahl Menschen äußerten sich freimütig in aller Öffentlich- keit, wie sie es Jahrzehnte lang nicht wagten. Nichts mehr mit Flüstern und Schweigen, ängstlichem Umsehen! Christoph Magirius Rede am 7. Oktober 2009 „Begegnungen“ feiern Rückkehr des alten Stadtnamens Chemnitz hieß 37 Jahre lang Karl-Marx- Stadt. Mit dem Kulturfestival „Begeg- nungen“, das am 27. Mai beginnt, wird das zwanzigjährige Jubiläum der Rück- benennung unserer Stadt begangen. Theaterfest, Bildende Kunst, Musik und historische Reflexion profilie- ren dieses Festival. Zum Theaterfest „Chemnitz – schönste Blume des Ostens“ reisen Theaterleute aus ganz Europa an. Inszenierungen aus Kroa- tien, Deutschland und Österreich ste- hen auf dem Spielplan. Auch offeriert das Schauspielhaus Untypisches, wie ein Speed Dating: Jeden Abend wer- den 100 Chemnitzer und Karl-Marx- Städter ExpertInnen in kurzen, ver- ständlichen Vorträgen jeweils einem Besucher ihr Wissen aus ihrem Spezi- algebiet schenken. Am 27. Mai ist die- ses Experiment im Foyer des Schau- spielhauses erstmals zu erleben. 20 Uhr heißt es dann auf beiden Büh- nen des Hauses „Vorhang auf!“ mit dem Stück: „Europa! Europa!“, eine Inszenierung des „Theaters im Bahn- hof“, Graz. Die Truppe ist eines der größten professionellen, freien Thea- terensemble Österreichs. Zu gleicher Zeit agiert auf der kleinen Bühne die Schauspieltruppe „copy & waste“ aus Berlin mit dem Stück „Wastler 2“. Am Vortag des eigentlichen Jubiläums der Rückbenennung findet in der Innenstadt – am Monument des langjährigen Namenspatrons der Stadt – eine Open-Air-Party statt. Gestaltet wird das Programm auf verschiedenen Bühnen unter anderem von Bands und Künstlern wie Cotton Bomb, Cora Frost, Silent Riot, Neon Blocks sowie Tami- krest & Dirtmusic. Am Tag der Rückbenennung, dem 1. Juni, 19.30 Uhr beschließt eine Extra- Ausgabe der bekannten Veranstal- tungsreihe „Chemnitzer Köpfe“ das Programm zur Rückbenennung der Stadt. Journalist Addi Jacobi hat dazu Zeitzeugen eingeladen, die gemein- sam mit Gästen im Ratskeller an die Rückkehr des alten Stadtnamens erinnern wollen. Der Gehweg auf der Straße der Na- tionen zwischen Richard-Tauber- Straße und IHK ist jetzt fertig gestellt. Etwa 460.000 Euro kosteten die er- neuerten Fußwege. Sie wurden mit Granit- bzw. Betonplatten belegt. Und auch oberhalb des Theaterplat- zes ist die Gestaltung nun einheitlich. Darüber hinaus wurden am erneuer- ten Gehweg sechs Bäume gepflanzt sowie am Zugang zu den Kunst- sammlungen neue Leuchten aufge- stellt. Die eigentliche Straßenbe- leuchtung wurde bereits im Zuge vergangener Baumaßnahmen er- neuert. Fahrbahn und Gleisanlagen in der Straße der Nationen sind be- reits in zurückliegenden Jahren er- neuert worden. Schritt für Schritt soll nun der Ausbau weiterer Gehbah- nen erfolgen. Voraussichtlich ab Herbst steht die Sanierung des Geh- weges von der Carolastraße bis zur Käthe-Kollwitz-Straße an. Gehwege jetzt neu Ideen aus der Bewerbung „Stadt der Wissenschaft“ und 175 Jahre TU Chemnitz sind Grund genug, um 2011 das „Jahr der Wissenschaft“ in Chemnitz zu begehen und für Wis- senschaft, Industrie und Forschung zu begeistern. So sahen es die Mit- glieder des Zukunftsrates, der am Mittwoch im Rathaus tagte. Der Schwung aus dem Wettbewerb zur „Stadt der Wissenschaft“ und die hierbei entwickelten Kooperationen werden genutzt, um mit ausgewähl- ten Projekten aus Bewerbung und Ideenwettbewerb die Vermittlung von Wissenschaft, Industrie und For- schung in der Stadt zu stärken und diese nachhaltig weiter zu ent- wickeln. – Seite 3 Jahr der Wissenschaft Fortschritt am Bahnhof 20 Jahre nach der Rückbenennung von Karl-Marx-Stadt in Chemnitz erinnert eine Chronik des Stadtarchivs an histo- rische Ereignisse in unserer Stadt. Un- ter dem Titel „Karl-Marx-Stadt 1989 – Chemnitz 2009. Eine Stadt im Wandel. Chronik in Wort und Bild“ ist dieser Band im Stadtarchiv für 19,90 Euro erhältlich. Auf 216 Seiten sind die historischen Er- eignisse in Karl-Marx-Stadt/Chemnitz festgehalten. Die Chronik beginnt mit den Kommunalwahlen 1989 und endet mit den Wahlen zum Stadtrat am 7. Juni 2009. Chronik ist erschienen Mehrgenerationenwohnen, Wohnen 50+ und Junges Wohnen sind Wohn- formen, die durch die Agentur Stadt- Wohnen-Chemnitz unterstützt wer- den. Wie man Kauf und Sanierung solcher Wohnungen im innerstädti- schen Bereich tätigt und dies unter energetischen Aspekten tut, dazu berät die Agentur. Über SAB und KfW werden solche Vorhaben unterstützt. Welche Möglichkeiten es dabei gibt, dies stellt am 25.Mai, 18.30 Uhr ein Vertreter der SAB in der Müllerstraße 16 vor. Wohnformen gefördert Mössinger erhält Orden Die Generaldirektorin der Kunstsamm- lungen Chemnitz, Ingrid Mössinger, wurde mit der Sächsischen Verfas- sungsmedaille für besondere Ver- dienste um den Freistaat geehrt. Mit dieser Auszeichnung würdigte der sächsische Landtag sieben Bürger, die nach den Worten von Landtags- präsident Matthias Rößler die Werte der Verfassung durch ihr Wirken mit Leben erfüllen. Die Sächsische Verfas- sungsmedaille wurde 1997 zur Erinne- rung an die friedliche Revolution vom Oktober 1989 gestiftet. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium für Verkehr, BauundStadtentwicklung,JanMücke, besuchte am vergangenen Freitag mit Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig die Baustelle am Hauptbahnhof, um sich über den Umbau des Knotens Chemnitz zu informieren. Mücke be- tonte dabei, es sei wichtig, zwischen den drei sächsischen Großstädten mo- derne und attraktive Verbindungen herzustellen. Bei der A 72 nach Leip- zig geschehe das bis 2013, auf der Schiene seien auch Bahn und private Betreiber gefordert, ein entsprechen- desAngebotvorzuhalten.Oberbürger- meisterin Barbara Ludwig erneuerte ihre Forderung nach einer schnellen Elektrifizierung der Strecke Chemnitz- Geithain. Dies sei Voraussetzung für einen leistungsfähigen Anschluss an denFernverkehr,aufdenChemnitzseit nun über 15 Jahren warte.
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Page 1: Amtsblatt Chemnitz

Amtliches Seite 2

Zuschuss für Investitionen Seite 3

Neu im TCC Seite 3

Kunst-Exkursion Seite 3

Wissenschaftsjahr 2011 Seite 4

Solar-Projekt Seite 4

ÜÜbbeerrbblliicckk

Rathaus-Journal, 21. Jahrgang, 20. Ausgabe, 19. Mai 2010 · Auflage: 130.000 Exemplare

Wireless in der BüchereiSeit Anfang Mai ist Kunden der Stadt-bibliothek die Internetnutzung mit demeigenen WLAN-fähigen Laptop im TIETZmöglich. An der Beratungstheke Wis-senschaft & Technik sind die Tickets fürdie WLAN-Nutzung zu erwerben. Hier-bei gelten die gleichen Tarife wie an denBibliotheksrechnern auch: Kunden sur-fen die ersten 20 Minuten kostenlosund zahlen für jede weitere Minute 3Cent. Das gesamte Tietz-Gebäude istmit so genannten Hotspots ausgestat-tet. Die (unaktivierten) Tickets sind abAusstellungsdatum 3 Jahre gültig.!

Zeitzeugen verbinden mit den friedli-chen Demonstrationen 1989 und demFall der Mauer unterschiedliche Emo-tionen. Eine bundesweit beachteteFotoausstellung soll nun jüngeren Ge-nerationen dieses bedeutsame histori-sche Ereignis und die damit verbunde-nen politischen Veränderungen vorAugen führen. Dazu haben die Initiato-ren ein Originalteil der Berliner Mauererworben auf dem sich bereits die „Vä-ter der Einheit“ – Helmut Kohl, MichailGorbatschow und George H.W. Bush –mit ihrer Unterschrift verewigten. DasMauerstück wurde vom Künstler Micha-el Fischer-Art gestaltet, der selbst 1989in Leipzig demonstrierte. Es soll mit derBildungstour „Mauerfälle“ in 15 deut-schen Städten Station machen. Gegen-wärtig ist diese von der VerbundnetzGas Aktiengesellschaft (VNG) und ihrerInitiative Verbundnetz für Demokratieund Toleranz initiierte Ausstellung imChemnitzer Industriemuseum zu se-

hen. Besucher finden seit vergangenenMittwoch auf dem dort präsentiertenMauersegment auch das Signum desChemnitzer Ehrenbürgers, Superinten-dent a. D. Christoph Magirius. Er war1989 Mitinitiator der „Runden Tische“in unserer Stadt. Der engagierte Christhatte im Oktober 1989 mit anderen einKontaktbüro für Bürgerinitiativen in der

evangelisch-lutherischen Superinten-dantur in der Wilhelm-Pieck-Straße ein-gerichtet. Dort sammelten sie Thesen,Vorschläge und Konzepte zu Wirtschaft,demokratischer Gesellschaft und Päda-gogik. Anlässlich des 20. Jahrestagesdes Mauerfalls im vergangenen Jahrerinnerte Magirius an das hohe Gut Frei-heit, das damals mutige Menschenerstritten: „Genießen und schätzen wirunsere Freiheit täglich, auch oder ge-rade weil wir sie nicht mehr mit dem Ein-satz unserer Person erkämpfen müs-sen. Erinnern wir uns heute, ...welcheunbeschreiblichen Kräfte im Menschenruhen und was geschieht, wenn wirsie wach rufen können.“ Vor Christoph Magirius unterzeichne-ten das Mauersegment auf der Leipzi-ger Buchmesse bereits Christoph Won-neberger, der Initiator der LeipzigerFriedensgebete und Montagsdemon-strationen sowie Friedensnobelpreis-träger Lech Walesa. !

Wir sind das Volk!Ausstellung erinnert an politische Ereignisse im Herbst 1989

Eine besondere Ehre wurde dem Chemnitzer Ehrenbürger Christoph Magirius zuteil. Er signierte ein Stück der BerlinerMauer. Dieses Relikt soll künftige Generationen an die Ereignisse im Herbst 1989 erinnern. Foto: Dahl

MMeennsscchheenn ääuußßeerrtteenn ssiicchhffrreeiimmüüttiigg iinn aalllleerr ÖÖffffeennttlliicchh--

kkeeiitt,, wwiiee ssiiee eess JJaahhrrzzeehhnntteellaanngg nniicchhtt wwaaggtteenn..

NNiicchhttss mmeehhrr mmiitt FFllüüsstteerrnnuunndd SScchhwweeiiggeenn,,

äännggssttlliicchheemm UUmmsseehheenn!!

Christoph Magirius Rede am 7. Oktober 2009

„Begegnungen“feiern Rückkehr desalten Stadtnamens

Chemnitz hieß 37 Jahre lang Karl-Marx-Stadt. Mit dem Kulturfestival „Begeg-nungen“, das am 27. Mai beginnt, wirddas zwanzigjährige Jubiläum der Rück-benennung unserer Stadt begangen.Theaterfest, Bildende Kunst, Musikund historische Reflexion profilie-ren dieses Festival. Zum Theaterfest„Chemnitz – schönste Blume desOstens“ reisen Theaterleute aus ganzEuropa an. Inszenierungen aus Kroa-tien, Deutschland und Österreich ste-hen auf dem Spielplan. Auch offeriertdas Schauspielhaus Untypisches, wieein Speed Dating: Jeden Abend wer-den 100 Chemnitzer und Karl-Marx-Städter ExpertInnen in kurzen, ver-ständlichen Vorträgen jeweils einemBesucher ihr Wissen aus ihrem Spezi-algebiet schenken. Am 27. Mai ist die-ses Experiment im Foyer des Schau-spielhauses erstmals zu erleben. 20 Uhr heißt es dann auf beiden Büh-nen des Hauses „Vorhang auf!“ mitdem Stück: „Europa! Europa!“, eineInszenierung des „Theaters im Bahn-hof“, Graz. Die Truppe ist eines dergrößten professionellen, freien Thea-terensemble Österreichs. Zu gleicherZeit agiert auf der kleinen Bühne dieSchauspieltruppe „copy & waste“ ausBerlin mit dem Stück „Wastler 2“. Am Vortag des eigentlichen Jubiläumsder Rückbenennung findet in derInnenstadt – am Monument deslangjährigen Namenspatrons der Stadt– eine Open-Air-Party statt. Gestaltetwird das Programm auf verschiedenenBühnen unter anderem von Bands undKünstlern wie Cotton Bomb, Cora Frost,Silent Riot, Neon Blocks sowie Tami-krest & Dirtmusic.Am Tag der Rückbenennung, dem1. Juni, 19.30 Uhr beschließt eine Extra-Ausgabe der bekannten Veranstal-tungsreihe „Chemnitzer Köpfe“ dasProgramm zur Rückbenennung derStadt. Journalist Addi Jacobi hat dazuZeitzeugen eingeladen, die gemein-sam mit Gästen im Ratskeller an dieRückkehr des alten Stadtnamenserinnern wollen. !

Der Gehweg auf der Straße der Na-tionen zwischen Richard-Tauber-Straße und IHK ist jetzt fertig gestellt.Etwa 460.000 Euro kosteten die er-neuerten Fußwege. Sie wurden mitGranit- bzw. Betonplatten belegt.Und auch oberhalb des Theaterplat-zes ist die Gestaltung nun einheitlich.Darüber hinaus wurden am erneuer-ten Gehweg sechs Bäume gepflanztsowie am Zugang zu den Kunst-sammlungen neue Leuchten aufge-stellt. Die eigentliche Straßenbe-leuchtung wurde bereits im Zugevergangener Baumaßnahmen er-neuert. Fahrbahn und Gleisanlagenin der Straße der Nationen sind be-reits in zurückliegenden Jahren er-neuert worden. Schritt für Schritt sollnun der Ausbau weiterer Gehbah-nen erfolgen. Voraussichtlich abHerbst steht die Sanierung des Geh-weges von der Carolastraße bis zurKäthe-Kollwitz-Straße an. !

Gehwege jetzt neu

Ideen aus der Bewerbung „Stadt derWissenschaft“ und 175 Jahre TUChemnitz sind Grund genug, um 2011das „Jahr der Wissenschaft“ inChemnitz zu begehen und für Wis-senschaft, Industrie und Forschungzu begeistern. So sahen es die Mit-glieder des Zukunftsrates, der amMittwoch im Rathaus tagte. DerSchwung aus dem Wettbewerb zur„Stadt der Wissenschaft“ und diehierbei entwickelten Kooperationenwerden genutzt, um mit ausgewähl-ten Projekten aus Bewerbung undIdeenwettbewerb die Vermittlungvon Wissenschaft, Industrie und For-schung in der Stadt zu stärken unddiese nachhaltig weiter zu ent-wickeln. – Seite 3

Jahr der Wissenschaft

Fortschritt am Bahnhof

20 Jahre nach der Rückbenennung vonKarl-Marx-Stadt in Chemnitz erinnerteine Chronik des Stadtarchivs an histo-rische Ereignisse in unserer Stadt. Un-ter dem Titel „Karl-Marx-Stadt 1989 –Chemnitz 2009. Eine Stadt im Wandel.Chronik in Wort und Bild“ ist dieser Bandim Stadtarchiv für 19,90 Euro erhältlich. Auf 216 Seiten sind die historischen Er-eignisse in Karl-Marx-Stadt/Chemnitzfestgehalten. Die Chronik beginnt mitden Kommunalwahlen 1989 und endetmit den Wahlen zum Stadtrat am 7. Juni2009. !

Chronik ist erschienenMehrgenerationenwohnen, Wohnen50+ und Junges Wohnen sind Wohn-formen, die durch die Agentur Stadt-Wohnen-Chemnitz unterstützt wer-den. Wie man Kauf und Sanierungsolcher Wohnungen im innerstädti-schen Bereich tätigt und dies unterenergetischen Aspekten tut, dazuberät die Agentur. Über SAB und KfWwerden solche Vorhaben unterstützt.Welche Möglichkeiten es dabei gibt,dies stellt am 25.Mai, 18.30 Uhr einVertreter der SAB in der Müllerstraße16 vor. !

Wohnformen gefördert Mössinger erhält OrdenDie Generaldirektorin der Kunstsamm-lungen Chemnitz, Ingrid Mössinger,wurde mit der Sächsischen Verfas-sungsmedaille für besondere Ver-dienste um den Freistaat geehrt. Mitdieser Auszeichnung würdigte dersächsische Landtag sieben Bürger,die nach den Worten von Landtags-präsident Matthias Rößler die Werteder Verfassung durch ihr Wirken mitLeben erfüllen. Die Sächsische Verfas-sungsmedaille wurde 1997 zur Erinne-rung an die friedliche Revolution vomOktober 1989 gestiftet. !

Der Parlamentarische Staatssekretärbeim Bundesministerium für Verkehr,Bau und Stadtentwicklung, Jan Mücke,besuchte am vergangenen Freitag mitOberbürgermeisterin Barbara Ludwigdie Baustelle am Hauptbahnhof, umsich über den Umbau des KnotensChemnitz zu informieren. Mücke be-tonte dabei, es sei wichtig, zwischenden drei sächsischen Großstädten mo-derne und attraktive Verbindungenherzustellen. Bei der A 72 nach Leip-zig geschehe das bis 2013, auf derSchiene seien auch Bahn und privateBetreiber gefordert, ein entsprechen-des Angebot vorzuhalten. Oberbürger-meisterin Barbara Ludwig erneuerteihre Forderung nach einer schnellenElektrifizierung der Strecke Chemnitz-Geithain. Dies sei Voraussetzung füreinen leistungsfähigen Anschluss anden Fernverkehr, auf den Chemnitz seitnun über 15 Jahren warte. !

Page 2: Amtsblatt Chemnitz

20. Ausgabe 2010, Seite 2

Impressum

Herausgeber

Stadt Chemnitz, die Oberbürgermeisterin

Sitz Markt 1, 09106 Chemnitz

Amtlicher und redaktioneller Teil

des Amtsblattes

Chefredakteurin: Katja Uhlemann

Redaktion Monika Ehrenberg

Tel. (0371) 4 88 15 33,

Fax (0371) 4 88 15 95

Verlag

Verlag Anzeigenblätter GmbH Chemnitz

Brückenstraße 15, 09111 Chemnitz

Tel. (0371) 65 62 00 50,

Fax (0371) 65 62 70 05

Abonnement mtl. 11,- D

Geschäftsführung

Christian Jaeschke

Anzeigenteil Verantwortlich

Objektleitung

Kerstin Schindler, Tel. (0371) 65 62 00 50

Anzeigenberatung

Hannelore Treptau, (0371) 65 62 00 52

Bianka Nolde, (0371) 65 62 00 53

Konstanze Meyer, (0179) 4 81 38 14

freier Handelsvertreter

Satz

HB-Werbung u. Verlag GmbH & Co. KG

Druck

Chemnitzer Verlag und Druck

GmbH & Co. KG

Vertrieb

VDL Sachsen Holding GmbH & Co. KG

Reklamationsservice Vetrieb

Tel. (0371) 65 62 12 19 u. 65 62 12 05

E-Mail [email protected]

Zur Zeit gilt die Anzeigenpreisliste

Nr. 8 vom 1.2.2008

Anzeige

Mittwoch, 26.05.2010, 15.30 Uhr,Aula des Beruflichen Schulzen-trums für Technik II, Schloßstr. 3,Chemnitz

TTaaggeessoorrddnnuunngg::1. Eröffnung, Begrüßung sowie

Feststellung der ordnungs-gemäßen Ladung und der Be-schlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesordnung3. Entscheidung über Einwendun-

gen gegen die Niederschrift derSitzung des Stadtrates – öffent-lich – vom 21.04.2010

4. Informationen der Oberbür-germeisterin

5. Fraktionserklärungen aus ak-tuellem Anlass

6. Beschlussvorlagen6.1. Ausscheiden der Stadträtin

Frau Silke Brewig-Lange auswichtigem Grund aus demStadtrat der Stadt Chemnitzund Nachrücken einer Ersatz-personVVoorrllaaggee:: BB--115544//22001100OObbeerrbbüürrggeerrmmeeiisstteerriinn//AAmmtt 1155

6.2. Wahl von Friedensrichterin-nen/Friedensrichtern für dieSchiedsstellenbezirke I, V und

VI der Stadt ChemnitzVoorrllaaggee:: BB--110033//22001100DDeezzeerrnnaatt 33//AAmmtt 3300

6.3. Abwägungs- und Satzungsbe-schluss zum vorhabenbezo-genen Bebauungsplan Nr.04/08 Wohngebiet Kaßberg-straßeVVoorrllaaggee:: BB--005544//22001100DDeezzeerrnnaatt 66//AAmmtt 6611

6.4. Abwägungs- und Satzungsbe-schluss zur Ergänzungssat-zung Nr. 09/10 RabensteinerStraße, GrünaVVoorrllaaggee:: BB--009911//22001100DDeezzeerrnnaatt 66//AAmmtt 6611

6.5. Abwägungs- und Satzungsbe-schluss zum BebauungsplanNr. 95/12 „Hermann-Pöge-Straße”, Teilgebiet 1VVoorrllaaggee:: BB--112277//22001100DDeezzeerrnnaatt 66//AAmmtt 6611

6.6. Beitrittsbeschluss zur 22. Än-derung des Flächennutzungs-planes der Stadt Chemnitz(Bereich Heinrich-Schütz-Straße zwischen Planitzwie-sen und Zeisigwaldkliniken imStadtteil Sonnenberg)VVoorrllaaggee:: BB--112299//22001100DDeezzeerrnnaatt 66//AAmmtt 6611

6.7. Bauausführungsbeschlussfür die Errichtung der „Chem-nitzer Wallanlage/Johannis-platz im Bereich zwischenStraße der Nationen undBahnhofstraße”VVoorrllaaggee:: BB--001144//22001100DDeezzeerrnnaatt 66//AAmmtt 6677

6.8. Umbenennung der „Güter-bahnhofstraße” im StadtteilBernsdorf in „Fraunhofer-straße”VVoorrllaaggee:: BB--003344//22001100DDeezzeerrnnaatt 66//AAmmtt 6622

7. Informationsvorlagen7.1. Bericht über die Tätigkeit des

Arbeitskreises Korruptions-prävention und der Anti-Kor-ruptionskoordinatorin derSVC sowie des Ombudsman-nes im Zeitraum Januar bis De-zember 2009VVoorrllaaggee:: II--002222//22001100OObbeerrbbüürrggeerrmmeeiisstteerriinn//AAmmtt 1144

7.2. Tätigkeitsbericht der Gleich-s t e l l u n g s b e a u f t r a g t e n01.01.2008 - 31.12.2009VVoorrllaaggee:: II--003399//22001100OObbeerrbbüürrggeerrmmeeiisstteerriinn//AAmmtt 1155

7.3. Finanzcontrolling per 31.03.2010

VVoorrllaaggee:: II--003388//22001100DDeezzeerrnnaatt 22//AAmmtt 2200

8. BBeesscchhlluussssaannttrrääggee8.1. Festlegung der Eigentümer-

ziele für wichtige Eigen- undBeteiligungsgesellschaftender Stadt ChemnitzVVoorrllaaggee:: BBAA--001166//22001100FFrraakkttiioonn DDIIEE LLIINNKKEE

8.2. Überarbeitung des LokalenAktionsplans für Toleranz undDemokratieVVoorrllaaggee:: BBAA--001177//22001100FFrraakkttiioonn FFDDPP,, CCDDUU--RRaattssffrraakkttiioonn

8.3. Hochschulkooperation zurUntersuchung der Herausfor-derung des demografischenWandels ausweitenVVoorrllaaggee:: BBAA--001188//22001100FFrraakkttiioonn FFDDPP

9. Anfragen der Stadträtinnenund Stadträte

10. Bestimmung von zwei Stadt-ratsmitgliedern zur Unter-zeichnung der Niederschriftder Sitzung des Stadtrates – öffentlich –

BBaarrbbaarraa LLuuddwwiiggOberbürgermeisterin

Sitzung des Stadtrates – öffentlich –

((ggeemmääßß §§ 1155 SSääcchhssiisscchheess VVeerrwwaall--ttuunnggsszzuusstteelllluunnggssggeesseettzz))

Der an HHeerrrrnn HHaasscchhaarr RRAAMMAADDAANNMMUUHHAAMMAADD gerichtete Anhörungs-schriftsatz der Stadt Chemnitz vom11.05.2010, Az.: 32.4-33.60.04-Gr-RAMADANMUHAMAD2_2, Betreff:beabsichtigte Ausweisung ausdem Bundesgebiet, wird öffentlichzugestellt, da der derzeitige Auf-enthaltsort unbekannt ist.Die letzte bekannte Anschrift lau-tet: Chemnitztalstr. 36a, 09114Chemnitz.Der Anhörungsschriftsatz kann imOrdnungsamt der Stadt Chemnitz,Elsasser Straße 8, Zimmer 227, zuden Sprechzeiten von Herrn

Haschar RAMADAN MUHAMADoder einem Bevollmächtigten ab-geholt werden. Die öffentliche Zustellung erfolgtdurch das Aushängen einer Be-nachrichtigung an der Aushang-stelle im Eingangsbereich desDienstgebäudes Moritzhof (Bür-ger- und Verwaltungszentrum),Bahnhofstraße 53. Die Benach-richtigung wurde am 18.05.2010ausgehangen und wird am03.06.2010 abgenommen.Am 02.06.2010 gilt der Anhörungs-schriftsatz als öffentlich zugestellt.Mit diesem Tag werden die ent-sprechenden Fristen (z.B. Anfech-tungs- u. Zahlungsfrist) in Lauf ge-setzt.

Öffentliche Zustellung

((ggeemmääßß §§ 1155 SSääcchhssiisscchheess VVeerrwwaall--ttuunnggsszzuusstteelllluunnggssggeesseettzz))Der an HHeerrrrnn MMoohhaammmmeedd BBOOUULLEEBBDDAA gerichtete Bescheid derStadt Chemnitz vom 06.05.2010,A z . : 3 2 . 4 - 3 3 . 6 0 . 0 4 - G r - B O U -LEBDA20, Betreff: Geltendma-chung von Zurückschiebungskos-ten, wird öffentlich zugestellt, dader derzeitige Aufenthaltsort un-bekannt ist.Die letzte bekannte Anschrift lau-tet: Chemnitztalstr. 36a, 09114Chemnitz. Der Bescheid kann imOrdnungsamt der Stadt Chemnitz,Elsasser Straße 8, Zimmer 227, zuden Sprechzeiten von Herrn Mo-

hammed BOU LEBDA oder einemBevollmächtigten abgeholt wer-den. Die öffentliche Zustellung er-folgt durch das Aushängen einerBenachrichtigung an der Aushang-stelle im Eingangsbereich desDienstgebäudes Moritzhof (Bür-ger- und Verwaltungszentrum),Bahnhofstraße 53. Die Benach-richtigung wurde am 18.05.2010ausgehangen und wird am03.06.2010 abgenommen.Am 02.06.2010 gilt der Bescheidals öffentlich zugestellt. Mit die-sem Tag werden die entsprechen-den Fristen (z.B. Anfechtungs- u.Zahlungsfrist) in Lauf gesetzt.

Öffentliche Zustellung

Dienstag, 25.05.2010, 19.30 Uhr,Beratungsraum, Rathaus Klaffen-bach, Klaffenbacher Hauptstr. 73,Chemnitz

TTaaggeessoorrddnnuunngg::1. Eröffnung, Begrüßung sowie

Feststellung der ordnungsge-mäßen Ladung und der Be-schlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesord-nung

3. Entscheidung über Einwen-dungen zur Niederschrift ge-gen die Sitzung des Ort-schaftsrates Klaffenbach – öf-fentlich – vom 27.04.2010

4. Einwohnerfragestunde5. Stellungsnahme zum Bauan-

trag Nr. 10/0936/2/VB – Flur-stück 391/3, 391/2Bauvorhaben: Rödelwald-straße in Klaffenbach - Errich-tung eines Einfamilienwohn-hauses

6. Vorlagen an den Ortschafts-

rat6.1. Beratung und Beschlussfas-

sung über die Verteilung derfinanziellen Zuschüsse an dieVereine im Jahr 2010VVoorrllaaggee:: BB--116600//22001100EEiinnrreeiicchheerr:: OOrrttsscchhaaffttssrraatt KKllaaff--ffeennbbaacchh

6.2. Finanzielle Zuschüsse für einezentrale Veranstaltung 2010VVoorrllaaggee:: BB--116611//22001100EEiinnrreeiicchheerr:: OOrrttsscchhaaffttssrraatt KKllaaff--ffeennbbaacchh

7. Informationen des Ortsvor-stehers

8. Anfragen der Ortschaftsrats-mitglieder

9. Benennung von zwei Ort-schaftsratsmitgliedern zurUnterzeichnung der Nieder-schrift der Sitzung des Ort-schaftsrates Klaffenbach – öf-fentlich –

HHeerrrr SSttooppppkkeeOrtsvorsteher

Sitzung des Ortschaftsrates Klaffenbach– öffentlich –

Dienstag, 25.05.2010, 19.30 Uhr,Zimmer 6, Grundschule Euba, Ander Kirche 2, ChemnitzTTaaggeessoorrddnnuunngg::1. Eröffnung, Begrüßung sowie

Feststellung der ordnungs-gemäßen Ladung und der Be-schlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesordnung3. Entscheidung über Einwen-

dungen gegen die Nieder-schrift der Sitzung des Ort-schaftsrates Euba – öffent-lich – vom 27.04.2010

4. Vorlagen an den Stadtrat/Ausschuss

4.1. Vorlagen zur Anhörung nach§ 67 Abs. 4 SächsGemOAufstellungsbeschluss zur 1.Änderung des Bebauungspla-nes Nr. 04/31 „Ortskern Euba”VVoorrllaaggee:: BB--113355//22001100EEiinnrreeiicchheerr:: DDeezzeerrnnaatt 66//AAmmtt 6611

5. Auswertung Gutachten Tal-

sperre Euba und Erörterungder weiteren Vorgehensweise

6. Vertreter der KfW stellen För-der- und Zuschussprogram-me vor (energieeffizientesBauen und Modernisieren, al-tersgerechtes Modernisieren,Standardmodernisierungs-programm)

7. Informationen des Ortsvor-stehers

8. Berichte der Ortschaftsräte zuden einzelnen Verantwor-tungsbereichen

9. Einwohnerfragestunde10. Benennung von zwei Ort-

schaftsratsmitgliedern zurUnterzeichnung der Nieder-schrift der öffentlichen Sit-zung des OrtschaftsratesEuba

TThhoommaass GGrrooßßOrtsvorsteher

Sitzung des Ortschaftsrates Euba– öffentlich –

Das

1 x wöchentlichaktuellinformativ.

Page 3: Amtsblatt Chemnitz

Mit integrierten Handlungskonzeptenwill die Stadt Chemnitz die soziale,räumliche, verkehrliche und baulicheaber auch die wirtschaftliche Situationim Reitbahnviertel (Foto) und auf demSonnenberg verbessern. Auf dieser

Grundlage stehen im Rahmen des EU-Programmes EFRE und der sächsischenVerwaltungsvorschrift zur Stadtent-wicklung 2007 bis 2013 der Stadt finan-zielle Mittel zur Verfügung. Damitsollen vor allem Wohnumfeld und In-

frastruktur verbessert, aber ebensoMaßnahmen gegen den Leerstand ge-troffen werden. Mit diesem Förderpro-gramm sollen die genannten Stadt-viertel attraktiver gemacht werden. Ge-werbebetriebe können in den Stadttei-

len Sonnenberg und Reitbahnviertel un-ter bestimmten Voraussetzungen Zu-schüsse für neue Investitionen und dieSchaffung neuer Arbeitsplätze erhalten.Dazu hat der Planungs- und Umwelt-ausschuss des Stadtrates am 9. Märzdieses Jahres eine Richtlinie beschlos-sen, in der Voraussetzungen und Mög-lichkeiten geregelt werden. Ziel ist es,Unternehmen bei der Bestandssiche-rung oder Erweiterung zu unterstützen.Aber auch Existenzgründer und andereUnternehmer will die Stadt animieren,sich in diesen Quartieren anzusiedeln.Auf neue Inves-titionen kann ein Zu-schuss von 40 Prozent (maximal 50.000Euro) gewährt werden, darüber hinausist ein Zuschlag von zehn Prozent fürneue Arbeitsplätze möglich. Für beideGebiete gibt es insgesamt etwa 356.800Euro. Aus dem städtischen Haushaltwerden 25 Prozent der Finanzmittel(rund 89.20 Euro) bereit gestellt. Damitbetreibt die Stadt Chemnitz aktive Wirt-schaftsförderung. Die restlichen 75 Pro-zent ( 267.600 Euro) kommen von derEuropäischen Union. Die CWE über-nimmt die Bearbeitung der Anträge undberät Unternehmen zu diesem Förder-programm. Informationen und Antrags-unterlagen stehen auf der Internetseiteder CWE unter www.cwe-chemnitz.dezur Verfügung. "IInnffooss bbeeii ddeerr CCWWEE:: GGeerrtt KKllaauuss,,! 33666600224433,,MMaaiill:: kkllaauuss@@ccwwee--cchheemmnniittzz..ddee

Zuschuss bei InvestitionenKleine Unternehmen, die am Sonnenberg oder im Reitbahnviertel investieren, können Finanzspritze erhalten

Technologie Centrum begrüßt neuen MieterBegrüßungspaket der Wirtschaftsregion Chemnitz-Zwickau

Freie Sicht: Eigentümer in der Pflicht

Derzeit sind auch in Chemnitz Kamera-fahrzeuge von Google unterwegs, dieStraßenzüge für den geplanten Dienst„Streetview“ fotografieren. Voraussicht-lich ab Herbst will Google Deutschlanddie Bilder im Internet veröffentlichen.Rechtlich zu beanstanden ist dieses Vor-gehen nicht, da sich die Fahrzeuge imöffentlichen Raum bewegen. Jedoch be-steht die Möglichkeit, gegen die Veröf-fentlichung Einspruch zu erheben. DasBundesverbraucherministerium stelltauf seiner Internetseite einen Musterwi-derspruch zum Download bereit. AuchGoogle selbst bietet online die Möglich-keit, gegen die Veröffentlichung wirk-sam vorzugehen."UUnntteerr wwwwww..cchheemmnniittzz..ddee ssiinndd ddaazzuuLLiinnkkss zzuussaammmmeennggeesstteelllltt..

Google Streetview:Widerspruch möglich

Pflanzen beleben und machen unserWohnumfeld schöner. Doch können siean privaten Grundstücksgrenzen auchGefahren verursachen, dann nämlichwenn sie in den öffentlichen Verkehrs-raum hineinragen. Hinweise von Bür-gern wie auch Ortsbegehungen desTiefbauamtes zeigen, dass an Kreuzun-gen, Einmündungen sowie Geh- undRadwegen des öfteren Behinderungendurch überhängende Äste oder zu üp-pig wachsende Hecken entstehen. Ei-gentümer sollten deshalb prüfen, obStraßenlampen oder Schilder durchPflanzen überwuchert sind und somit

ein Freischnitt erforderlich ist. Nachsächsischem Straßengesetz dürfenPflanzungen aber auch Zäune, Stapelund andere mit einem Grundstück nichtfest verbundene Einrichtungen nicht an-gelegt werden, wenn sie die Sicherheitdes Verkehrs beeinträchtigen. Ist Ge-fahr in Verzug kann die Stadt die An-pflanzungen bzw. Hindernisse die sichim öffentlichen Verkehrsraum befinden,sofort beseitigen. Kosten dafür werdendem Eigentümer in Rechnung gestellt.Andernfalls wird der Eigentümer oderBesitzer schriftlich aufgefordert, für freieSicht zu sorgen. Im Kreuzungsbereich

von Straßen sind „Sichtdreiecke“ vonjeglicher Bebauung freizuhalten. Be-schrieben wird damit das Sichtfeld vonVerkehrsteilnehmern, das diese zurVerfügung haben, wenn sie von eineruntergeordneten in eine übergeordneteStraße einbiegen. Um Gefahren zu ver-meinden, beachten Sie diese Hinweise:1. Bevor gepflanzt wird, sollte das Aus-maß, das Gewächse nach wenigen Jah-ren erreichen, bedacht werden. 2. Schneiden Sie Hecken, Sträucher undBäume an Straßen und Wegen so weitzurück, dass Verkehrsteilnehmer denihnen zugedachten Raum ohne Gefahr

nutzen können. Beachten Sie dabei dasLichtraumprofil, das von allen Grund-stückseigentümern einzuhalten ist, de-ren Grundstücke an öffentlichenStraßen sowie Geh- und Radwegen an-grenzen. Der Pflanzenwuchs sollte biszu einer Höhe von 2,30 Metern nichtüber den Gehweg ragen, bei Radwegenist eine Höhe von 2,50 Metern einzu-halten. Grenzt das Grundstück direktan eine öffentliche Straße dürfen dieBepflanzung bis zu einer Höhe von vierMetern nicht in die Straße hineinragen.Über die gesamte Fahrbahn muss einLichtraum von 4,50 Metern frei bleiben.

3. Im Bereich von Straßeneinmündun-gen und Kreuzungen sollten Hecken,Sträucher und Bäume so weit zurückgeschnitten sein, dass sie die Sicht nichtbehindern. Anpflanzungen dürfen nichtüber das Grundstück hinausragen.4. Schneiden Sie Gewächse und Bäumein Nähe von Lampen und Schildern soweit zurück, dass die Lampen ihre Funk-tion erfüllen und Schilder mühelos ge-lesen werden können.5. Beachten Sie, dass gemäß § 25 Säch-sisches Naturschutzgesetz vor demRückschnitt zu prüfen ist, ob Nist- oderBrutplätze vorhanden sind. "

Seit Anfang Mai hat das TechnologieCentrum Chemnitz (TCC) an der Anna-berger Straße einen neuen Mieter: DerÜbersetzungsdienstleister SprachUnion ist in das städtische Start-up-Ge-bäude gezogen und erhielt ein Will-kommenspaket der WirtschaftsregionChemnitz-Zwickau. Bisher hatte derÜbersetzungsdienst sein Büro im Heimder Firmengründer Antje Tober und

Andras Drencsenyi. Doch Platz und In-frastruktur reichten der wachsendenFirma ein Jahr nach ihrer Gründungnicht mehr aus. Die Entscheidung fürden Standort TCC fiel dem Unterneh-men nicht schwer. „Das TCC liegt güns-tig, es bietet Konferenzräume und eineStaffelmiete für Gründer inklusive In-ternet und Telefonie“, so Andras Dren-csenyi. Als Übersetzungsdienstleister

haben sich die beiden Firmengründervor allem auf die Zielgruppe technischorientierter Unternehmen spezialisiert.Mit derzeit drei festen Mitarbeitern undauftragsabhängig hinzugezogenenfreien Übersetzern will das Team Kurseanbieten. Auch Patentrecherchen undDolmetscherleistungen stehen künftigim Portfolio. Mit diesem Konzeptkonnte die Firma das Vergabegremium

der Wirtschaftsregion Chemnitz-Zwickau überzeugen. Zum Einzug insTCC erhielt die SprachUnion eine För-derung in Form des Willkommenspa-kets der Wirtschaftsförderungsgesell-schaft. Darin enthalten sind dieÜbernahme der Kaltmiete für ein hal-bes Jahr, Pressearbeit für das Start-Upund ein Auftritt auf der IndustriemesseSIT. "

Am 20. Juni wird das Albertinum in Dres-den wieder eröffnet. Was als Katastro-phe mit dem Hochwasser 2002 begann,endet mit einem spektakulären Umbau.Eine „Arche für die Kunst“ –ein schwe-bendes Dach schafft eine völlig neueRaumsituation. Von Caspar David Frie-drich bis Gerhard Richter, von Rodin bisHenry Moore wird die neue Präsenta-tion Besucher aus aller Welt anlocken.Romantik, Moderne und Gegenwart,Malerei und Skulptur treten in einenspannenden Dialog. Zu einer Exkursionmit professioneller Führung durch Dr.Ulrike Uhlig lädt die Chemnitzer Volks-hochschule für den 30. Juni ein. Zu diesem Exkurs kann man sich bereitsjetzt anmelden unter !488 4343 oder488 4312. Interessenten treffen sich amMittwoch, den 30. Juni an der Buch-handlung im Hauptbahnhof um 8.45Uhr. "

Kunst-Exkurs in dasneue Albertinum

Fred Otto –Auf den Spuren der Chemnitzer ModerneInteressenten, die am Montag denStadtrundgang „Fred Otto – Stadtbau-rat und Protagonist der architektoni-schen Moderne“ versäumt haben, er-halten eine neue Gelegenheit auf denSpuren des Architekten zu wandeln.Geplant ist diese Tour erneut für den21. Juni, 18 Uhr. Im Mittelpunkt derFührung steht das Wirken Fred Ottosals Stadtbaurat, der auf Empfehlung

von Richard Möbius 1925 mit großerMehrheit zum Leiter des Hochbauam-tes Chemnitz gewählt wurde. Fred Otto gilt als wichtigster Protago-nist der architektonischen Moderne inChemnitz, als primus inter pares unterden modernen Chemnitzer Architek-ten. Die Hauptverwaltung der städti-schen Wasserwerke gilt dabei als derDurchbruch zum Neuen Bauen. Seine

Meisterwerke sind jedoch das 1935vollendete Stadtbad und die 1930 fer-tiggestellte Stadtsparkasse, die zu denwichtigsten Objekten im Sinne des ra-tionalistischen Neuen Bauens gehö-ren. " wwwwww..cchheemmnniittzz--ttoouurriissmmuuss..ddee

Heute Museum, einst von Fred Otto als Bankgebäude konzipiert.

Foto: Schmidt

Foto: Truxa

Der 19-jährige Andreas Lang ist einzigersächsischer Bundessieger beim Wett-bewerb „Jugend forscht“. Er konnte inEssen in der Kategorie Mathematik/ In-formatik den 1. Platz erringen.„Gesichtsdetektion mittels Schwarm-intelligenz“ so lautete das Thema desChemnitzers vom Keplergymnasium.Das entwickelte Computerprogramm,das Gesichter auf Videos auch dann ver-folgen kann, wenn sie sich drehen oderentfernen brachte den Sieg. Die Teil-nahme am „European Union Contest forYoung Scientists“ ist ihm im Septem-ber 2010 in Lissabon ebenfalls sicher. "

Chemnitzer Mathe-Assgewinnt Titel

20. Ausgabe 2010, Seite 3

Page 4: Amtsblatt Chemnitz

20. Ausgabe 2010, Seite 4

Die Fähigkeit, Emotionen bei sich undanderen zu verstehen sowie mit Emo-tionen richtig umzugehen und sie zunutzen, wird seit Jahren an der Profes-sur Persönlichkeitspsychologie undDiagnostik der Technischen Univer-sität Chemnitz intensiv erforscht. DieBedeutung dieser so genannten emo-tionalen Intelligenz in Partnerschaftenist aber bislang noch nicht ausreichendgeklärt. Die Chemnitzer Psychologin-nen Prof. Dr. Astrid Schütz und Dr. Mi-chela Schröder-Abé suchen deshalb

Paare in der Region, die an einer zwei-teiligen Studie teilnehmen möchten.Zuerst füllt jeder Teilnehmer zu Hauseverschiedene Fragebogen aus. Imzweiten Teil der Studie werden diePaare ans Institut für Psychologie ein-geladen, wo sie weitere Fragebogenund Aufgaben bearbeiten sowie beizwei kurzen Gesprächen gefilmt wer-den. Dies dauert etwa zweieinhalbStunden. Zu den Fragebogendatenkönnen die Paare eine persönlicheRückmeldung erhalten. Die Videoda-

ten werden anonymisiert und lediglichgruppenstatistisch – also nicht indivi-duell – ausgewertet. Die Paare erhal-ten eine Aufwandsentschädigung inHöhe von 20 Euro. Auf Wunsch wirdeine Kinderbetreuung für die Zeit an-geboten, in der die Paare am Institutan der Studie teilnehmen. "IInntteerreesssseenntteenn kköönnnneenn ssiicchh ppeerr EE--MMaaiillhhuummaanniittaass@@hhssww..ttuu--cchheemmnniittzz..ddee ooddeerrTTeelleeffoonn 00337711 553311--2299665522 ((AAnnrruuffbbeeaanntt--wwoorrtteerr)) mmeellddeenn.. SSiiee wweerrddeenn zzuurrüücckkggee--rruuffeenn..

Im Fokus: Zufriedenheit in PartnerschaftenPsychologen der TU Chemnitz suchen Paare für Studie zu emotionaler Intelligenz

Kunst im Rathaus: Von der Magie des IrRealen

Als nächste Exkursion des ehrenamt-lichen Naturschutzdienstes ist eineKräuterwanderung im Küchwaldparkgeplant. Jeanette Quegwer vomQuenglerhof in Crossen führt diesenAusflug zum Thema „Gundermann,Brennnessel & Co – Kräuterleute un-terwegs“. Die Veranstaltung findetam Dienstag, den 25. Mai statt undbeginnt 17 Uhr. Treffpunkt ist an derLeipziger Straße, Ecke Küchwaldring.Alle Naturschutzhelfer und auch an-dere Interessenten sind dazu einge-laden. Festes Schuhwerk und derWitterung angepasste Kleidung wer-den empfohlen. "

Auf Kräutersuche imKüchwald

Eine Ausstellung mit Arbeiten von dreiin der Region Chemnitz ansässigenKünstlern ist derzeit im Ausstellungs-raum des Chemnitzer Rathauses am

Markt 1 zu sehen. Gezeigt werden unterdem Titel „Die Magie des IrRealen“ Holz-risse, Drucke und Graphiken von Sieg-fried Otto Hüttengrund (Jahrgang 1951),

Malerei von Lichtblau (Jahrgang 1962)sowie Plastiken, Skulpturen und Bron-zen des Bildhauers Konrad Hunger(Jahrgang 1955).

Zu sehen sind die Kunstwerke noch biszum 28. Mai während der Öffnungszei-ten des Rathauses von Montag bis Frei-tag. " Fotos: Ehrenberg

„Unendlich. Einfach. Solar.“ …unter die-sem Titel standen Aktionen zur „Wocheder Sonne“ Anfang Mai in der Natur-schutzstation in der Adelsbergstraße192. Etwa 80 Kinder im Vorschulalternutzten das Angebot des Umweltamtesund des solaris Förderzentrums für Ju-gend & Umwelt gGmbH Sachsen (FZU),um sich über Solarenergie und regene-

rative Energien zu informieren. Sie lern-ten wie mit einfachen Mitteln aus SonneEnergie gewinnen kann, wie sich durchSonne erwärmte Luft oder Wasser inRäumen bewegt und welche Kraft imWind steckt, um damit Energie zu erzeu-gen. Jeder Versuch wurde altersgerechterklärt und deshalb mit Interesse undSpaß verfolgt. Es fanden auch Führun-

gen in der Station statt, in der es geradejetzt viel zu entdecken gibt. Viele Nist-möglichkeiten für Vögel sind derzeit be-wohnt, in einigen werden auch schonJungvögel gefüttert. Das frühzeitige Her-anführen an den Umgang mit Energieund die Nutzung regenerativer Energienwar das eigentliche Anliegen dieser Ver-anstaltung. "

„Verrückt? Na und!“ ist ein einfachesaber wirksames Aufklärungspro-gramm, das an Schulen die folgen-schwere Stigmatisierung von Men-schen mit psychischen Gesund-heitsproblemen bekämpft. Es soll jetzt auch an ChemnitzerSchulen angeboten werden. Dazusucht das Gesundheitsamt „Exper-ten“ die sich aus privatem Interessemit diesem Thema auseinanderset-zen. Sie sollten gern mit Jugend-lichen arbeiten und ihnen als„Lebenslehrer“ zeigen, wie manschwierige Situationen meisternkann. Interessenten wenden sichbitte an das Gesundheitsamt. "AAnnsspprreecchhppaarrttnneerriinn iisstt AAnneetttt RRaasstt,,! 00337711 44888855339933 ooddeerr uunntteerraanneetttt..rraasstt@@ssttaaddtt--cchheemmnniittzz..ddee..

Wappnen gegen Stigmatisierung

Unendlich – Einfach – SolarEnergielieferant Sonne im Fokus von Heranwachsenden

Der Zukunftsrat bestätigte ein umfas-sendes Konzept für das „Jahr der Wis-senschaft 2011“. Projekte, die nebender Vermittlung von Wissenschaft al-lesamt eine zukunftsfähige Entwick-lung der Stadt, den Dialog und die Be-teiligung in den Mittelpunkt stellen,sollen ein vielseitiges Programm vonMai bis September 2011 offerieren.Den Auftakt des „Jahres der Wissen-schaft 2011“ bildet die Festwoche zum175-jährigen Bestehen der TU Chem-nitz, den feierlichen Abschluss dasJubiläum 100 Jahre Neues Rathaus. Darüber hinaus ist vorgesehen, ein-zelne Vorhaben weiterzuführen unddamit das entstandene Netzwerk vonWissenschaft, Industrie und For-schung über das Jahr 2011 hinaus zuetablieren.Man verständigte sich unter anderemauf die Einrichtung eines Hauses derKreativität, einen Aktionstag der Mo-bilität, ein Labor für Kunst und Wissen-schaft und einen Wettbewerb zur An-eignung und Gestaltung von Frei-flächen.Die weiteren Vorhaben werden in ei-ner Informationsveranstaltung am14. Juni im Schauspielhaus Chemnitzvorgestellt. Oberbürgermeisterin Lud-wig und Rektor Prof. Matthes möch-ten sich hier nochmals herzlich beiallen an der Bewerbung beteiligten be-danken sowie auf das „Jahr der Wis-senschaft 2011“ vorausschauen. Ab-gerundet wird der Abend durch einenunterhaltsamen Science Slam, beidem sich, angelehnt an der Idee derPoetry Slams, Wissenschaftler imkreativen Wettstreit messen. In ver-ständlicher und unterhaltsamer Weisevermitteln sie ihre Forschungen demPublikum, das dann einen Gewinnerkürt. "

KKoonnttaakktt:: WWiisssseennsscchhaaffttssbbüürroo ddeerr SSttaaddttCChheemmnniittzz,, AAlltteess RRaatthhaauuss,, ZZii..TT33aa//bbMMaarrkktt 11,, 0099111111 CChheemmnniittzz!44888811555555,, FFaaxx 44888811559944wwiisssseennsscchhaafftt@@ssttaaddtt--cchheemmnniittzz..ddee

Neugierig inspizieren die Jüngsten einen Solarkocher. Foto: Umweltamt

Jahr der Wissenschaft

Jam-Session morgenim WeltechoUnter dem Label JAZZyourASS prä-sentiert das Weltecho monatlicheine Jam-Session. Morgen Abendgibt es 21 Uhr eine Neuauflage undzwar die 1. Jamsession aller Chem-nitzer Jazz-Musiker.Zuvor kann man die Installation vonMarlen Melzow sehen. Die Bühnen-bildnerin geht der Frage nach: Kanndas Theater gesellschaftliche Ver-änderungen bewirken? Sind es nurdie Bretter, die die Welt bedeuten,oder erweist sich Geschichte selbstzuletzt als großes Theater? "wwwwww..wweelltteecchhoo..eeuu

Kräuter finden im Küchwald: So eventuell Huflattich, er gehört zuden ersten Frühjahrsblumen undfindet als Heilpflanze Verwendung.

Foto: Privat

Plastiken von Konrad Hunger Malerei von Lichtblau Drucke und Graphiken von Siegfried Otto Hüttengrund

Page 5: Amtsblatt Chemnitz

20. Ausgabe 2010, Seite 5Anzeigen

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/AVergabe- Nr.: ESC-SWC /10/B13a) öffentlicher Auftraggeber: Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz

Blankenburgstraße 62, 09114 Chemnitzunter Geschäftsbesorgung derStadtwerke Chemnitz AGBlankenburgstr. 2, 09114 Chemnitz

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A ESC-SWC /10/B13c) Art des Auftrages: Einheitspreisvertragd) Ort der Ausführung: Neubau RÜB ZW 3, Kopernikusstraße in Chemnitze) Art und Umfang - 85 m Stb Kanal DN 400

der Leistung: - 51 m Stb Kanal DN 500- 32 m Stb Kanal DN 700- 37 m Stb Kanal DN 800- 1 Stk RÜB ZW 3 (1.000 m3 Fassungsvermögen) mit inte-griertem Geröllfang, Drosselbauwerk, Beckenüberlauf in monolithischer Bauweise einschließlich Ausrüstung wie: Schieber, Drosselleitung, Steuerung, Kommunikations- und Energieanschluss, GfK-Freiluftcontainer, Niederspan-nungs- und Installationstechnik, Blitzschutz, Mess- und Nachrichtentechnik, Automatisierungs- und Feinwirktechnik.- ca. 6000 m3 Erdarbeiten- Bachquerungen offener Wasserlauf –Kappelbach- - einschließlich Hausanschlussleitungen

i) Anforderungen der bei SDV AG, Vergabeunterlagen, Tharandter Str. 23-33, Verdingungsunterlagen: 01159 Dresden, Telefon: (0351) 4203-276, Fax:4203-277,

[email protected], www.vergabe24.de. Die An-forderung der Vergabeunterlagen kann bis zum 03.06.2010, 15:00 Uhr erfolgen.

Weitere Informationen zum Inhalt der Ausschreibung sowie zur Abforderung der Verdin-gungsunterlagen und zur Höhe der anfallenden Vervielfältigungskosten entnehmen Siebitte der vollständigen Veröffentlichung vom/am 21.05.2010 im Sächsischen Ausschrei-bungsblatt. Die Ausschreibung ist digital einsehbar und abrufbar unter: www.vergabe24.de

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AUSSCHREIBUNG

Page 6: Amtsblatt Chemnitz

20. Ausgabe 2010, Seite 6

ggeemm.. §§ 1144 AAbbss.. 66 ddeess GGeesseettzzeessüübbeerr ddiiee LLaannddeessvveerrmmeessssuunngg uunnddddaass LLiieeggeennsscchhaaffttsskkaattaasstteerr ssoowwiieeddiiee BBeerreeiittsstteelllluunngg vvoonn aammttlliicchheennGGeeoobbaassiissiinnffoorrmmaattiioonneenn iimm FFrreeii--ssttaaaatt SSaacchhsseenn ((SSääcchhssiisscchheess VVeerr--mmeessssuunnggss-- uunndd GGeeoobbaassiissiinnffoorrmmaa--ttiioonnssggeesseettzz –– SSääcchhssVVeerrmmGGeeooGG))vvoomm 2299.. JJaannuuaarr 22000088 ((SSääcchhssGGVVBBll..NNrr.. 33 vv.. 55.. FFeebbrruuaarr 22000088))

Das Städtische VermessungsamtChemnitz, das nach § 2 des Säch-sischen Vermessungs- und Geoba-sisinformationsgesetzes für dieFührung des Liegenschaftskata-sters zuständig ist, hat auf Grundaktueller rechtlicher Bestimmun-gen die Dokumentation der Nut-zungsarten überprüft. Daraus re-sultieren Änderungen der Angabenzur Nutzung in den nachfolgendenFlurstücken:Gemarkung Erfenschlag, Flur-stücke Nr. 2/2, 3, 5, 6, 7, 8, 9a, 10,13, 14, 14a, 21, 21b, 22, 24, 27, 28,30, 30a, 30b, 30c, 31, 34, 35, 40/2,40/7, 44, 45/7, 49/2, 52, 59/1,61b, 63/1, 64, 65, 67, 74, 75, 77/1,81, 84/1, 85, 91, 101/3, 101d, 101f,104, 105/1, 107/1, 108/3, 125,126/3, 127, 127b, 129 bis 132, 134,136, 137, 139/3, 142, 144, 145 146,146/1 bis 146/4, 146/12, 146a bis146d, 146f, 146k, 148, 149/1, 149/2,149e bis 149h, 149k bis 149m,149o, 149p, 150/5, 152 bis 155,155a, 157, 158/1, 158/5, 160, 160a,161, 163, 164, 166/3, 167, 168,170/4, 170/19, 170h. 170k, 170p,171, 172, 174 bis 177, 177a, 179,182/4, 182/7, 182b, 182d, 182g bis182i, 182m, 182p, 182q, 182s bis182w, 183/1 bis 183/3, 183/18,183/19, 183g, 183n, 183o, 183t,184b, 185d bis 185g, 185i, 185l bis185n, 191, 193, 193a, 193b, 194,

198/2, 198/6, 203/1, 216, 217, 220,220a, 221a, 221b, 221d bis 221g,221l, 221m, 240, 242 und 245Gemarkung Reichenhain, Flur-stücke Nr. 1/13, 7, 10a, 17/2, 24a,31a, 32, 34b, 41/28, 41/30, 55/2,55/3, 57, 71/1, 100/2, 100/3,100/49, 111/7, 120b, 131a, 131c,131g, 131h, 141o, 143a, 144, 145,148e, 148k, 160h, 160o, 160p, 181,182, 183, 187n, 187o, 189/1, 189/3,189a, 189d, 190b, 192, 198, 201/4,202/7, 202/8, 203/30, 206, 208/1,210/4, 210/5, 214/2, 214/3, 215/7,221/2, 221/16, 223/17, 223/23,225, 234, 235, 242/2, 250/5, 252,257, 259, 265/5, 296/1, 302, 307,321/1, 322, 328, 330, 335, 341,342, 355, 362, 362g, 363, 363a,367, 378, 379, 398/1, 408/2, 409,414/1, 423a, 427d, 507/1, 519/5,519/6, 523, 532/10 und 535/1Die Unterlagen liegen in der Zeitvom 25.05.2010 bis 24.06.2010während der Sprechzeiten (Mo.,Di., Do. 8.30 - 12.00 Uhr und Do.14.00 - 18.00 Uhr) im StädtischenVermessungsamt, Annaberger Str.93, Zi.16 zur Einsichtnahme für dieEigentümer bereit.Die Änderung der Daten des Lie-genschaftskatasters gilt 7 Tagenach Ablauf der Offenlegungsfristals bekannt gegeben.Telefonische Anfragen können anFrau Fischer, Tel. 0371/4886230gerichtet werden.Soweit die durchgeführten Amts-handlungen auch Änderungen imGrundbuch zur Folge haben, wer-den diese dem GrundbuchamtChemnitz auf dem Amtswege mit-geteilt.

Chemnitz, 10.Mai 2010gez. KroneAmtsleiter

Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters

GGrruunnddssttüücckk:: Kleiner Weg 9, 09127Chemnitz, Flurstück 576 der Ge-markung AdelsbergEEiiggeennttüümmeerr:: Stadt ChemnitzLLaaggee:: Bei der Liegenschaft handeltes sich um ein attraktives Bau-grundstück in sehr guter südöstli-cher Stadtrandlage von Chemnitzim Stadtteil Adelsberg. Der Stadt-teil trägt mit seiner Umgebungs-bebauung und ruhigen Wohnlagedörflichen Charakter. Das Stadt-zentrum ist in einer Entfernung vonca. 6 km mit der Buslinie 33 überdie Georgistraße zur ZschopauerStraße zu erreichen. NNuuttzzuunngg:: Das Grundstück ist un-bebaut und wurde bislang als Wo-chenendgrundstück genutzt.GGrröößßee:: 860 m2

BBaauurreecchhtt:: Die Liegenschaft liegt imGeltungsbereich des einfachen Be-bauungsplanes Nr. 01/11 „Sied-lung Adelsberg“ und ist prädesti-niert für die Bebauung mit einemEigenheim. Maßgebliche Festset-zungen dieses Bebauungsplanessind: Allgemeines Wohngebiet alsArt der baulichen Nutzung; maxi-male Grundfläche baulicher Anla-gen: 180 m2, maximale Geschoss-fläche: 260 m2. Weiterhin sindBaugrenzen und eine zulässigeDachneigung von 25° bis 45° fest-gesetzt. Diese Aufzählung ist nichtvollständig. Weitere Auskünftekönnen im Stadtplanungsamt undim Baugenehmigungsamt der StadtChemnitz eingeholt werden.BBooddeennrriicchhttwweerrtt:: 75 e/m2

KKaauuffpprreeiiss:: gegen GebotHHiinnwweeiissee:: Alle tatsächlichen undrechtlichen Angaben in diesem Kur-zexposé sind mit größtmöglicherSorgfalt zusammengestellt wor-den. Gleichwohl kann für die Rich-tigkeit und Vollständigkeit keineGewähr übernommen werden.Bei dieser Anzeige handelt es sichum eine Aufforderung zur Abgabevon Angeboten. Die Stadt Chem-nitz ist verpflichtet, die Liegen-schaft mindestens zum Verkehrs-wert zu veräußern. Mit der Abgabeeines Angebotes entsteht kein An-spruch auf Abschluss eines Kauf-vertrages.Ihr Kaufpreisangebot mit Bebau-ungskonzept senden Sie bitte an:Stadt Chemnitz, Liegen-schaftsamt, Annaberger Straße89, 09120 Chemnitz.AAnnsspprreecchhppaarrttnneerr:: Frau Biermann,Telefon: 0371 488-2825, E-Mail:[email protected], Technisches Rathaus, An-naberger Str. 89, 09120 Chemnitz.

Verkauf eines Eigenheimgrundstückes/Liegenschaftsangebotder Stadt Chemnitz

Gemarkung Adelsberg, Maßstab 1:1000

am 16. Juni 2010 um 16.00 Uhr inder Geschäftsstelle des RettZV,09112 Chemnitz, Schadestraße 17

TTaaggeessoorrddnnuunngg::

1. Eröffnung, Begrüßung sowieFeststellung der ordnungsge-mäßen Ladung und der Be-schlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesordnungund Festlegung von zwei Ver-bandsräten zur Unterzeichnungder Sitzungsniederschrift

3. Entscheidung über Einwendun-gen zur Niederschrift der 45.Sitzung der Verbandsversamm-lung am 31.03.2010

4. BBeesscchhlluussssvvoorrllaaggee 0088//22001100Vereinbarung über Benutzungs-entgelte für den Rettungs-dienst gemäß § 32 SächsBRKG

5. BBeesscchhlluussssvvoorrllaaggee 0099//22001100Gebührensatzung für den Ret-tungsdienst des Rettungs-dienstbereiches Chemnitz-Stoll-

berg gemäß § 32 Abs. 5 Sächs-BRKG

6. BBeesscchhlluussssvvoorrllaaggee 1100//22001100Öffentlich-rechtliche Verträgezwischen dem Rettungszweck-verband Chemnitz/Stollbergund den Leistungserbringern

7. BBeesscchhlluussssvvoorrllaaggee 1111//22001100Übertragung von Kassenge-schäften auf die Stadt Chemnitz

8 BBeesscchhlluussssvvoorrllaaggee 1122//22001100Erteilung des Zuschlages fürdie Lieferung von 2 Notarztein-satzfahrzeugen

9. BBeesscchhlluussssvvoorrllaaggee 1133//22001100Bestellung und Abberufungvon Mitgliedern des Bereichs-beirates für den Rettungsdienstdes RettZV

10. Festlegung des Sitzungster-mins für die 47. Sitzung der Ver-bandsversammlung des RettZV

11. Sonstiges

BBeerrtthhoolldd BBrreehhmmVerbandsvorsitzender

46. Sitzung der Verbandsversammlung des Rettungszweckverbandes Chemnitz/Stollberg (RettZV) öffentlich

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Page 7: Amtsblatt Chemnitz

20. Ausgabe 2010, Seite 7Anzeigen

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Page 8: Amtsblatt Chemnitz

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RA Thomas Schulte • Arzthaftungsrecht, Versicherungsrecht,(Fachanwalt) Verkehrsrecht, Arbeitsrecht

Ansprüche bei defekten Bandschei-ben- und Hüftprothesen oder anderen Medizinprodukten

Nicht selten spielen im Bereich des Me-dizinschadens- und Arzthaftungsrechtsfehlerhafte Medizinprodukte eine odergar die entscheidende Rolle. Anläss-lich der aktuellen Rückrufaktion einesdeutschen Herstellers für zervikaleBandscheibenprothesen und eines eu-ropaweiten Verbotes für die Verwen-dung von Silikongel-gefüllten Brustim-plantaten eines französischenHerstellers soll eine kurze Darstellungder Haftungsansprüche, die hier kei-nen Anspruch auf Vollständigkeit er-hebt, im Rahmen der Behandlung mitfehlerhaften Medizinprodukten erfol-gen. Medizinprodukte sind schon langenicht mehr aus unserem täglichen Le-ben wegzudenken, da gemäß § 3 Nr. 1Medizinproduktegesetz (MPG) Instru-mente, Apparate, Vorrichtungen,Stoffe und Zubereitungen aus Stoffenoder anderen Gegenständen mit medi-zinischer Zweckbestimmung, die zur

Anwendung am Menschen bestimmtsind und etwa in Form von Knie- undHüftgelenksprothesen oder aber auchHerzschrittmachern, Verbandsmitteln,OP-Materialien oder Röntgen-Gerä-ten am oder im Menschen eingesetztwerden. Trotz hoher juristischer An-forderungen für die Herstellung undVermarktung von Medizinprodukten,bleibt es nicht aus, dass Gefahren di-rekt vom Produkt ausgehen oder sichaus seiner fehlerhaften Bedienung undAnwendung ergeben können. Herstel-ler von Medizinprodukten bewegensich deswegen in allen drei großenRechtsgebieten: dem Strafrecht, demöffentlichen Recht und dem Zivilrecht,wobei hier nur auf das Zivilrecht Be-zug genommen wird. Für den Patien-ten ergeben sich zwei Schwerpunktri-siken: 1.) Sie werden durch einMedizinprodukt verletzt oder 2.) Siemüssen ein weiteres Mal operiert wer-den, weil ein Implantat mangelhaftoder verdächtig ist. Die Anspruchs-grundlage für den Patienten ergibt sich

allerdings nicht aus dem MPG, sondernaus dem allgemeinen Gefährdungstat-bestand des Produkthaftungsgesetzes(ProdHaftG). Danach besteht die Haf-tung, wenn jemand durch ein fehlerhaf-tes Medizinprodukt getötet oder seineGesundheit verletzt wird. In welchenFällen ein Produktfehler vorliegt, defi-niert § 3 ProdHaftG. Hervorzuhebensind dabei: Konstruktions-, Fabrikati-ons- und Instruktionsfehler. Die Ge-fährdungshaftung für Medizinpro-dukte nach dem ProdHaftG führtneben dem Anspruch auf Schadener-satz seit einer Gesetzesänderung nun-mehr auch zu einem Schmerzensgeld-anspruch. Eine weitere Haftungs-grundlage findet sich in § 823 Bürgerli-ches Gesetzbuch, die insbesondere fürzwei Konstellationen wichtig ist: ZumEinen bei einem Verstoß des Herstel-lers gegen die Vorschriften zum Ab-schluss einer Probandenversicherungfür die Dauer der klinischen Prüfungbei Einführung eines neuen Medizin-produkts und zum Zweiten bei Verstoß

gegen die Verkehrssicherungspflich-ten, wenn der Hersteller beispielsweisedie Herstellung eines Medizinproduktsfehlerhaft organisiert und dadurch diebereits erwähnten Fehler auftreten. Dasich Hersteller für Medizinproduktenicht nur in Deutschland befinden,stellt sich für den Patienten auch dieFrage, bei welchem Gericht, ob in

Deutschland oder einem anderen Staatdie Ansprüche eingeklagt werden sol-len und welches Recht anzuwenden ist.Dieses Problem wird in der nächstenAusgabe diskutiert, so dass eine Fort-setzung des Artikels erfolgt.Nadja Döscher, LL.M.Rechtsanwältin, Vertrauensanwältinder Stiftung Gesundheit

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Auch Ärzte sind nicht perfekt. Selbst demBesten unterlaufen manchmal Kunstfeh-ler, die teilweise schlimme Folgen für diePatienten haben. Deswegen regte der Pati-entenbeauftragte der Bundesregierung an-gesichts tausender Patientenbeschwerdenein anonymes Melderegister für Arztfehleran. Nicht um anzuprangern, sondern um zulernen und besser zu werden. Die Patien-ten haben einer Studie zu Folge sehr wohlVerständnis dafür, dass Fehler passieren,sie wünschen aber Offenheit und wo not-wendig Ausgleich. Das ist nicht leicht undohne einen auf Arzthaftung spezialisierten

Anwalt nahezu aussichtslos. Denn der Pa-tient muss nicht nur den Fehler des Arztesbeweisen, sondern auch den Schaden undden Zusammenhang zwischen dem Fehlerund dem Schaden. Mittlerweile ist dieRechtsprechung so komplex geworden,dass es ohne Anwalt nicht mehr geht. Dieserst recht, wenn außergerichtliche Eini-gungsbemühungen scheitern und es zu Ge-richt geht. Der vom Gericht beauftragteSachverständige wird dann ein Gutachtenerstellen, ein für das gerichtliche Verfahrenentscheidender Punkt. Ist diese Hürde vondem Patienten genommen, geht es um die

Frage, welcher Schaden konkret entstan-den ist. Eingeklagt werden kann z.B.Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Betreu-ungskosten. Von besonderer Bedeutung istdie Absicherung der Zukunftsschäden. Füralle Beteiligten bedeutet das Verfahren eineBelastung, ist aber gerade aus Sicht des Pa-tienten leider teilweise unabdingbar. Wirstehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Rechtsanwalt Thomas Schulte, Anwalts-kanzlei Schulte Clausstr. 72, 09126 Chem-nitz

Arztfehler und die FolgenAnzeige

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Thema: Medizin- und Arzthaftungsrecht

Medizinprodukte-Haftung

Thema: Bau-, Miet- und WEG-Recht

Wenig ist in der Vergangenheit so vieldiskutiert worden, wie die Pflicht desMieters zur Ausführung von Schön-heitsreparaturen. Die Flut der Ge-richtsentscheidungen zu diesemThema reißt nicht ab. Die Praxis zeigt,dass trotz der Vielzahl der ergange-nen Urteile keine Klarheit über diePflicht zur Ausführung von Schön-heitsreparaturen besteht. Viel zuhören ist die Meinung, bei Auszughätte der Mieter generell keine Schön-heitsreparaturen mehr auszuführen.Dies ist so nicht richtig. Nach wie vor

kommt es ganz entscheidend auf dieim Mietvertrag verwendeten Klauselnzur Übertragung von Schönheitsrepa-raturen an. Sind die Fristen zur Aus-führung von Schönheitsreparaturen„im Allgemeinen” oder „in der Re-gel” vereinbart, so ist diese Klauselwirksam und der Mieter bei Auszugzur Vornahme der fälligen Schön-heitsreparaturen verpflichtet. Eskommt also ganz entscheidend auf dieFormulierung der im Mietvertrag ver-wendeten Klausel an. Bei Zweifelüber die Wirksamkeit der im Einzel-

fall vereinbarten Klauseln sollte da-her anwaltliche Hilfe in Anspruch ge-nommen werden. Klar gestellt hat derBundesgerichtshof in einem Urteilvom 13.01.2010, dass der Außenan-strich von Türen und Fenstern sowiedas Abziehen und Wiederherstelleneiner Parkettversiegelung nicht zu denSchönheitsreparaturen gehören. Soll-ten derartige Pflichten in einer Schön-heitsreparaturklausel enthalten sein,so führt dies zur Unwirksamkeit dergesamten Klausel. In diesem Fall mussder Mieter überhaupt nicht renovie-

ren. Gleiches gilt für die Vorgabe, dassder Vermieter vorgibt, dass Fensterund Türen „nur weiß” zu streichensind. Eine Klausel, die den Mieterauch während der Mietzeit generellzu einer Dekoration in einer ihm vor-gegebenen Ausführungsart oder Far-bart verpflichtet und ihn dadurch inder Gestaltung seines persönlichenLebensbereiches einschränkt, be-nachteiligt den Mieter unangemessen.Während des Mietverhältnisses kannder Mieter grundsätzlich über Farb-und Tapetenwahl frei entscheiden. Indie gleiche Richtung geht ein Urteildes BGH, in dem festgelegt wird, dassdie Formulierung, der Mieter habe dieWohnung „zu Weißen”, zur Unwirk-samkeit der Klausel führt. Unter„Weißen” könnte ein Mieter fälschli-cherweise verstehen, dass die Woh-nung nur weiß gestrichen werden darf.Dies würde jedoch seiner freien Farb-wahl während der Mietzeit widerspre-chen. Etwas anderes gilt für die Rück-gabe der Wohnung. Diese hat generellmit einem Farbanstrich in neutralenFarben zu erfolgen. Sogenannte Farb-vorgabeklauseln sind also nur dann

wirksam, wenn sie auf den Zustandder Wohnung im Zeitpunkt der Rück-gabe beschränkt sind. Streit über dieAusführungspflicht zu Schönheitsre-paraturen tritt immer dann auf, wenndie Wohnung nach der Kündigung anden Vermieter zurückgegeben wer-den soll. Grundsätzlich gilt: Sind demMieter Schönheitsreparaturen perFristenregelung für den Regelfall auf-erlegt, welche allerdings Ausnahmennach dem Erhaltungszustand zulassenmüssen, trägt er die Beweislast dafür,dass - entgegen der im Vertrag ge-nannten Fristen - noch keine Reno-vierungsbedürftigkeit besteht. Willumgekehrt der Vermieter für sich eineVerkürzung der Regelfristen in An-spruch nehmen, muss er darlegen undbeweisen, dass der Erhaltungszustandder Mieträume eine frühere Aus-führung der Schönheitsreparaturenerfordert. Was der BGH in Zukunftnoch Spannendes zu diesem Themabereit hält, bleibt abzuwarten.

RA Seidel & Coll.

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Pauschalpreis oder Nachtragsvergütung?Anzeige

Es ist immer wieder Gegenstand ge-richtlicher Auseinandersetzung: dasSpannungsverhältnis zwischen Pau-schalpreisabrede und berechtigtemNachtrag.Solange der Auftragnehmer genaudas baut, wozu er vertraglich ver-pflichtet ist („Bausoll“), erhält ernatürlich auch (nur) die vereinbarteVergütung. Weicht dagegen dasausgeführte Bauwerk („Bauist“)von dem vertraglich vorgesehenenab, stellt sich die Frage, ob der Auf-tragnehmer für die Leistungsände-rung auch eine geänderte Vergü-tung erhält. Kernproblem bei der Beantwortungdieser Frage ist regelmäßig die Be-stimmung des Bausolls des Vertra-ges. Dieses Problem besteht insbe-sondere in solchen Verträgen, indenen das Bausoll einerseits durcheine detaillierte Leistungsbeschrei-bung bestimmt ist, andererseits dieParteien durch eine sogenannte„Globalpauschalpreisabrede“ eineschlüsselfertige Leistung vereinbarthaben. Das Oberlandesgericht Koblenz(Urt. v. 31.03.2010 – 1 U 415/08) hat

sich in einem aktuellen Urteil mitdiesem Spannungsverhältnis befasstund wieder für ein Stück Rechts-klarheit gesorgt. In dem vom OLG Koblenz zu beur-teilenden Fall, ging es um Mehrver-gütungsansprüche eines Bauunter-nehmers aus der schlüsselfertigenErrichtung eines Universitätsge-bäudes. Nach Abschluss der Arbei-ten machte der Unternehmer ca. 30Nachträge mit einem Wert von ca. 3,5 Mio. Euro geltend. Die Bau-maßnahme war im Offenen Verfah-ren nach VOB/A ausgeschrieben.Der Vertrag enthielt auf der einenSeite eine detaillierte Leistungsbe-schreibung mit Plänen, auf der an-deren Seite war der Unternehmerzur schlüsselfertigen Leistung mit„Globalpauschalpreisabrede“ ver-pflichtet. Gegenstand der Lei-stungsbeschreibung für die Fassadewar auch eine zum Teil bereits de-taillierte Ausführungsplanung, dieüber eine bloß gestalterische Fest-legung hinausging. Diese ließ sichjedoch aus statischen Gründen nichtverwirklichen, sodass eine vollkom-men neue Konstruktion gewählt

werden musste. Das verklagte LandBaden-Württemberg lehnte dieZahlung des Nachtragsanspruchesmit der Begründung ab, der Unter-nehmer habe durch „einfache stati-sche Überschlagsberechnung“ er-kennen müssen, dass die geplanteKonstruktion nicht realisierbar ge-wesen sei. Wegen der Globalpau-schalpreisabrede könne er daherkeine Mehrvergütung verlangen. Das OLG Koblenz gibt dem Unter-nehmer bei seinem Nachtragsan-spruch Recht. Nach Auffassung desOLG sei eine Schlüsselfertigkeits-abrede nicht geeignet, bei Vorlie-gen einer detaillierten Leistungsbe-schreibung den Abgeltungsumfangder vereinbarten Pauschalsummezu erweitern. Insoweit gehen dieDetailregelungen einer globalenRegelung vor. Das OLG stützt sichdabei auf einen Auslegungsgrund-satz, wonach der vereinbarte Pau-schalpreis grundsätzlich nur dieje-nigen Leistungen auffasst, die sichden vertraglichen Unterlagen ent-nehmen lassen, nicht jedoch geän-derte, bzw. zusätzliche Leistungen,die über die Leistungsbeschreibung

hinausgehen. Das Gericht sah den Unternehmernicht in der Pflicht, bei Ausschrei-bungen einer schlüsselfertigen Lei-stung im Angebotsstadium denAuftraggeber auf Planungsfehleroder Fehler im Leistungsverzeich-nis hinzuweisen. Der Bieter nimmtdie Prüfung der Ausschreibungsun-terlagen nämlich nur unter kalkula-torischen Aspekten vor. Die Prü-fungs- und Hinweispflicht gem. § 4Nr. 3 VOB/B gilt erst nach Ver-tragsschluss. Nur bei offenkundigen

Mängeln und Lücken der Leistungs-beschreibung gibt es keine über denPauschalpreis hinausgehende Ver-gütungspflicht für zusätzliche Lei-stungen, soweit diese Leistungen of-fensichtlich und für den Bieter imRahmen der Kalkulation erkennbarerforderlich zur Erstellung des Bau-werkes waren.

Marco TänzerRechtsanwaltFA f. Bau- und Architektenrecht

Anwaltskanzlei Seidel & CollegenRechtsanwälte · Steuerberater

Weststraße 13 · 09112 Chemnitz · Tel.: 03 71/2 81 10-0 · Fax: 03 71/2 81 10-24 · Mail: [email protected] · www.seidel-collegen.de

Michael C. NeubertArbeitsrecht · VerkehrsrechtInternetrecht Wettbewerbsrecht Urheberrecht

Anke KrohnFachanwältin f. Miet- undWohnungseigentumsrechtVerbraucherrechtReiserecht

Gerhard SeidelSteuerrechtErbrecht BaurechtGesellschaftsrecht

Schönheitsreparaturen – Immer ein heißes Eisen

Das Besondere des vom BGH ent-schiedenen Falles: Der Bieter hattesich ohne jeden Vorbehalt zu einerVerlängerung der Bindefrist bereit er-klärt. Dies wurde vom Auftraggeberverlangt, weil Konkurrenten Nach-prüfungsverfahren eingeleitet hatten.Dadurch waren die ursprünglichenAusführungsfristen nicht mehr zu hal-ten. Die Preise für Stahl und Betonexplodierten. Ein Verschulden an der Verzögerungdes Zuschlages traf den Auftraggebernicht. Es waren also einige Klimm-züge am juristischen Hochreck nötig,damit der Auftragnehmer nicht aufden Mehrkosten sitzen blieb. Unjuri-stischer Kern der Überlegungen: EinAuftraggeber müsse immer damitrechnen, daß das Vorhaben deutlichteurer werde, als beim Zuschlag vor-gesehen. Na aber auch. Ob der BGH

mit den gleichen Grundsätzen einenVerfall des Stahlpreises dem Auftrag-geber gegönnt hätte? Ich weiß ja nicht.Im Ergebnis war das Urteil jedenfallsgerecht. Trotzdem sind Auftragneh-mern gerade außerhalb von Aus-schreibungen Preisanpassungsklau-seln zu empfehlen, wenn sie in hohemMaße Produkte einsetzen, derenPreise sehr volatil sind. Die Auftrag-geber werden sich gegen Mißbrauchvor allem dadurch zu schützen haben,daß sie darauf achten, inwieweit schonPreise des Angebotes schlechte Preisewaren. Um nicht einer nachträglichenUrkalkulation ausgesetzt zu werden,sollte erst nach Vorliegen eines Ein-heitspreisangebotes der Vertragspreispauschaliert werden. Aber das galt jaschon immer.

Rechtsanwalt Peter Lipp

Vergabeverzögerung und Preisanpassung

Marco TänzerRechtsanwalt

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht• Bau- und Architektenrecht

• Miet- und WEG-Recht• Immobilienrecht

Tel. (0371) 35572-0 · Fax (0371) 35572-10www.katzorke-taenzer.de · [email protected]

Rosenhof-Arkaden · Markt 5 · 09111 Chemnitz

In § 556 Abs. 3 BGB ist geregelt, dassder Mieter Einwendungen gegen dieBetriebskostenabrechnung dem Ver-mieter innerhalb von 12 Monaten abZugang dieser Abrechnung mitteilenmuss. Danach kann er sich mit Erfolg nichtmehr gegen die Abrechnung wehren. Die 12-Monatsfrist gilt auch dann,wenn der Mieter die gleiche Einwen-dung schon gegenüber früheren Be-triebskostenabrechnungen geltendgemacht hat. Dies hat der Bundesge-richtshof in einer aktuellen Entschei-dung vom 12.05.2010 - Az.: VIII ZR185/09 - jetzt noch einmal ausdrück-lich klar gestellt. In dem Fall, der der Entscheidung desBGH zugrunde lag, hatten sich dieMieter in zwei aufeinanderfolgendenJahren gegen die Umlage der Grund-steuer gewehrt. Im Mietvertrag gabes keine Vereinbarung, wonach dieMieter zur Übernahme dieser Kos-tenposition verpflichtet waren. Als auch im 3. Jahr in Folge der Ver-mieter trotzdem erneut die Grund-steuer anteilig auf die Mieter umlegt,versäumten sie es gegen diese Ab-rechnung vorzugehen. Der Vermieter hatte sodann noch of-fen stehende Nachforderungen aus

den Betriebskostenabrechnungen fürdrei Jahre geltend gemacht. Daszunächst mit der Sache befassteAmtsgericht hatte die Klage hinsicht-lich der zwei Jahre, wo die Mieterrechtzeitig die Umlage der Grund-steuer moniert hatten, abgewiesen.Hinsichtlich des 3. Jahres, wo es dieMieter versäumt hatten gegen dieUmlage der Grundsteuer gegenüberdem Vermieter vorzugehen, wurdeder Klage allerdings statt gegeben.Zur Begründung wurde vom Gerichtausgeführt, dass es die Mieter ver-säumt hätten, gegen die Betriebsko-stenabrechnung innerhalb der gesetz-lichen 12-Monatsfrist Einwendungengeltend zu machen. Der dann mit der Sache befasste Bun-desgerichtshof hat in seinem Urteilausgeführt, dass eine erneute Bean-standung der Betriebskostenabrech-nung hinsichtlich der auf die Mieteranteilig umgelegten Grundsteuernicht schon deshalb entbehrlich war,weil die Mieter bereits gegenüber denBetriebskostenabrechnungen für diezwei vorausgegangenen Jahre jeweilsfristgerecht eingewandt hätten, dasssie die Erstattung der anteiligenGrundsteuer nicht schuldeten. DerBundesgerichtshof hat weiter ausge-

führt, dass die Beanstandung einerfrüheren Betriebskostenabrechnungeine erneute Mitteilung grundsätzlichauch dann nicht entbehrlich macht,wenn es sich um die gleiche Einwen-dung handelt. Ziel der gesetzlichen Regelung in § 556 Abs. 3 BGB ist, dass durch Fri-stablauf Klarheit über die Ansprücheaus einer Betriebskostenabrechnungfür ein bestimmtes Jahr erlangt wer-den soll. Die erneute Geltendma-chung einer gegenüber einer frühe-ren Betriebskostenabrechnung be-reits erhobenen Einwendung inner-halb der gesetzlichen Einwendungs-frist wäre daher geboten um das an-gestrebte Ziel der Rechtssicherheitdurch den Fristablauf zu erreichen.Jeder Mieter sollte daher nach Zu-gang der Betriebskostenabrechnungeine entsprechende Prüfung vorneh-men oder sich entsprechender Hilfebedienen und dann auch nicht zulange warten, Einwendungen gegendie Abrechnung zu erheben. Im eige-nen Interesse sollte man auch die 12-Monatsfrist nicht ausschöpfen, jefrüher man Einwendungen erhebt desto besser. Zumal dürfte auch derVermieter entsprechende Nachzahl-beträge kurzfristig anmahnen.

Allerdings ist die meist in den Be-triebskostenabrechnungen aus-gewiesene Formulierung, dass ge-gen die Abrechnung nurinnerhalb von vier Wochen Ein-wendungen erhoben werden kön-nen rechtlich nicht zutreffend, da- wie ausgeführt - die 12-Monats-frist gilt. Wichtig ist auch, dass man Ein-wendungen gegen die Abrech-nung konkret benennt, d.h. gegenspezielle Abrechnungspositionenund nicht nur pauschal gegen diegesamte Abrechnung richtet.

Rechtsanwältin Antje Schmidt,Anwaltskanzlei Schulte, Clausstr.72, 09126 Chemnitz

Rechtzeitige Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung

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RAin Antje Schmidt • Mietrech, Sozialrecht, Familienrecht, (Fachanwältin) Verbraucherrecht

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entschei-dung vom 19. Januar 2010 seine Rechtspre-chung bestätigt, wonach ein Mieter in der Re-gel nicht verlangen kann, dass ihm derVermieter die Fotokopien der Abrechnungs-belege für die Betriebskosten zuschickt. DerMieter einer nicht preisgebundenen Wohnungkann vielmehr darauf verwiesen werden, dieBelege beim Vermieter einzusehen (vgl. BGH,Urteil v. 19.01.2010, AZ: VIII ZR 83/09). DemMieter steht ein Anspruch auf Übersendungvon Belegkopien zur Betriebskostenabrech-nung grundsätzlich nicht zu, weil er die Belegebeim Vermieter oder Wohnungsverwalter ein-sehen kann. Ausnahmen gelten nur im Einzel-fall nach Treu und Glauben, wenn dem Mieter

die Einsichtnahme in die Belege nicht zumut-bar ist. Ein solcher Ausnahmefall lag der Ent-scheidung zugrunde, weil es der Mieterin nacheinem Umzug in eine andere Stadt und einemstudienbedingten Aufenthalt in Portugal nichtzuzumuten war, die Belege einzusehen. Noch ein Hinweis in eigener Sache: Eine fünfköpfige WirtschaftsWoche-Jury hatHerrn RA Dr. Westerhausen zu einem der 25Top-Anwälte für Mietrecht bundesweit gekürt(WirtschaftsWoche, Ausgabe Nr. 13 vom29.03.2010, www.wiwo.de/top-kanzleien).

Rechtsanwalt Dr. Christian Westerhausen, LL.M.Anwaltskanzlei Dr. Westerhausen, Bauer &Kollegen, Tel. 0371/38 36 60 + 30 01 27

Kein Anspruch auf Übersendung von Kopien zur Betriebskostenabrechnung

Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen- Anwaltskanzlei -

• Immobilien-, Miet- und WEG-Recht

• Wirtschaftsrecht

Heinrich-Beck-Straße 57 • 09112 ChemnitzTelefon (0371) 38 36 60 +30 0127

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Page 9: Amtsblatt Chemnitz

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Nicht selten spielen im Bereich des Me-dizinschadens- und Arzthaftungsrechtsfehlerhafte Medizinprodukte eine odergar die entscheidende Rolle. Anläss-lich der aktuellen Rückrufaktion einesdeutschen Herstellers für zervikaleBandscheibenprothesen und eines eu-ropaweiten Verbotes für die Verwen-dung von Silikongel-gefüllten Brustim-plantaten eines französischenHerstellers soll eine kurze Darstellungder Haftungsansprüche, die hier kei-nen Anspruch auf Vollständigkeit er-hebt, im Rahmen der Behandlung mitfehlerhaften Medizinprodukten erfol-gen. Medizinprodukte sind schon langenicht mehr aus unserem täglichen Le-ben wegzudenken, da gemäß § 3 Nr. 1Medizinproduktegesetz (MPG) Instru-mente, Apparate, Vorrichtungen,Stoffe und Zubereitungen aus Stoffenoder anderen Gegenständen mit medi-zinischer Zweckbestimmung, die zur

Anwendung am Menschen bestimmtsind und etwa in Form von Knie- undHüftgelenksprothesen oder aber auchHerzschrittmachern, Verbandsmitteln,OP-Materialien oder Röntgen-Gerä-ten am oder im Menschen eingesetztwerden. Trotz hoher juristischer An-forderungen für die Herstellung undVermarktung von Medizinprodukten,bleibt es nicht aus, dass Gefahren di-rekt vom Produkt ausgehen oder sichaus seiner fehlerhaften Bedienung undAnwendung ergeben können. Herstel-ler von Medizinprodukten bewegensich deswegen in allen drei großenRechtsgebieten: dem Strafrecht, demöffentlichen Recht und dem Zivilrecht,wobei hier nur auf das Zivilrecht Be-zug genommen wird. Für den Patien-ten ergeben sich zwei Schwerpunktri-siken: 1.) Sie werden durch einMedizinprodukt verletzt oder 2.) Siemüssen ein weiteres Mal operiert wer-den, weil ein Implantat mangelhaftoder verdächtig ist. Die Anspruchs-grundlage für den Patienten ergibt sich

allerdings nicht aus dem MPG, sondernaus dem allgemeinen Gefährdungstat-bestand des Produkthaftungsgesetzes(ProdHaftG). Danach besteht die Haf-tung, wenn jemand durch ein fehlerhaf-tes Medizinprodukt getötet oder seineGesundheit verletzt wird. In welchenFällen ein Produktfehler vorliegt, defi-niert § 3 ProdHaftG. Hervorzuhebensind dabei: Konstruktions-, Fabrikati-ons- und Instruktionsfehler. Die Ge-fährdungshaftung für Medizinpro-dukte nach dem ProdHaftG führtneben dem Anspruch auf Schadener-satz seit einer Gesetzesänderung nun-mehr auch zu einem Schmerzensgeld-anspruch. Eine weitere Haftungs-grundlage findet sich in § 823 Bürgerli-ches Gesetzbuch, die insbesondere fürzwei Konstellationen wichtig ist: ZumEinen bei einem Verstoß des Herstel-lers gegen die Vorschriften zum Ab-schluss einer Probandenversicherungfür die Dauer der klinischen Prüfungbei Einführung eines neuen Medizin-produkts und zum Zweiten bei Verstoß

gegen die Verkehrssicherungspflich-ten, wenn der Hersteller beispielsweisedie Herstellung eines Medizinproduktsfehlerhaft organisiert und dadurch diebereits erwähnten Fehler auftreten. Dasich Hersteller für Medizinproduktenicht nur in Deutschland befinden,stellt sich für den Patienten auch dieFrage, bei welchem Gericht, ob in

Deutschland oder einem anderen Staatdie Ansprüche eingeklagt werden sol-len und welches Recht anzuwenden ist.Dieses Problem wird in der nächstenAusgabe diskutiert, so dass eine Fort-setzung des Artikels erfolgt.Nadja Döscher, LL.M.Rechtsanwältin, Vertrauensanwältinder Stiftung Gesundheit

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Auch Ärzte sind nicht perfekt. Selbst demBesten unterlaufen manchmal Kunstfeh-ler, die teilweise schlimme Folgen für diePatienten haben. Deswegen regte der Pati-entenbeauftragte der Bundesregierung an-gesichts tausender Patientenbeschwerdenein anonymes Melderegister für Arztfehleran. Nicht um anzuprangern, sondern um zulernen und besser zu werden. Die Patien-ten haben einer Studie zu Folge sehr wohlVerständnis dafür, dass Fehler passieren,sie wünschen aber Offenheit und wo not-wendig Ausgleich. Das ist nicht leicht undohne einen auf Arzthaftung spezialisierten

Anwalt nahezu aussichtslos. Denn der Pa-tient muss nicht nur den Fehler des Arztesbeweisen, sondern auch den Schaden undden Zusammenhang zwischen dem Fehlerund dem Schaden. Mittlerweile ist dieRechtsprechung so komplex geworden,dass es ohne Anwalt nicht mehr geht. Dieserst recht, wenn außergerichtliche Eini-gungsbemühungen scheitern und es zu Ge-richt geht. Der vom Gericht beauftragteSachverständige wird dann ein Gutachtenerstellen, ein für das gerichtliche Verfahrenentscheidender Punkt. Ist diese Hürde vondem Patienten genommen, geht es um die

Frage, welcher Schaden konkret entstan-den ist. Eingeklagt werden kann z.B.Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Betreu-ungskosten. Von besonderer Bedeutung istdie Absicherung der Zukunftsschäden. Füralle Beteiligten bedeutet das Verfahren eineBelastung, ist aber gerade aus Sicht des Pa-tienten leider teilweise unabdingbar. Wirstehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Rechtsanwalt Thomas Schulte, Anwalts-kanzlei Schulte Clausstr. 72, 09126 Chem-nitz

Arztfehler und die FolgenAnzeige

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Thema: Medizin- und Arzthaftungsrecht

Medizinprodukte-Haftung

Thema: Bau-, Miet- und WEG-Recht

Wenig ist in der Vergangenheit so vieldiskutiert worden, wie die Pflicht desMieters zur Ausführung von Schön-heitsreparaturen. Die Flut der Ge-richtsentscheidungen zu diesemThema reißt nicht ab. Die Praxis zeigt,dass trotz der Vielzahl der ergange-nen Urteile keine Klarheit über diePflicht zur Ausführung von Schön-heitsreparaturen besteht. Viel zuhören ist die Meinung, bei Auszughätte der Mieter generell keine Schön-heitsreparaturen mehr auszuführen.Dies ist so nicht richtig. Nach wie vor

kommt es ganz entscheidend auf dieim Mietvertrag verwendeten Klauselnzur Übertragung von Schönheitsrepa-raturen an. Sind die Fristen zur Aus-führung von Schönheitsreparaturen„im Allgemeinen” oder „in der Re-gel” vereinbart, so ist diese Klauselwirksam und der Mieter bei Auszugzur Vornahme der fälligen Schön-heitsreparaturen verpflichtet. Eskommt also ganz entscheidend auf dieFormulierung der im Mietvertrag ver-wendeten Klausel an. Bei Zweifelüber die Wirksamkeit der im Einzel-

fall vereinbarten Klauseln sollte da-her anwaltliche Hilfe in Anspruch ge-nommen werden. Klar gestellt hat derBundesgerichtshof in einem Urteilvom 13.01.2010, dass der Außenan-strich von Türen und Fenstern sowiedas Abziehen und Wiederherstelleneiner Parkettversiegelung nicht zu denSchönheitsreparaturen gehören. Soll-ten derartige Pflichten in einer Schön-heitsreparaturklausel enthalten sein,so führt dies zur Unwirksamkeit dergesamten Klausel. In diesem Fall mussder Mieter überhaupt nicht renovie-

ren. Gleiches gilt für die Vorgabe, dassder Vermieter vorgibt, dass Fensterund Türen „nur weiß” zu streichensind. Eine Klausel, die den Mieterauch während der Mietzeit generellzu einer Dekoration in einer ihm vor-gegebenen Ausführungsart oder Far-bart verpflichtet und ihn dadurch inder Gestaltung seines persönlichenLebensbereiches einschränkt, be-nachteiligt den Mieter unangemessen.Während des Mietverhältnisses kannder Mieter grundsätzlich über Farb-und Tapetenwahl frei entscheiden. Indie gleiche Richtung geht ein Urteildes BGH, in dem festgelegt wird, dassdie Formulierung, der Mieter habe dieWohnung „zu Weißen”, zur Unwirk-samkeit der Klausel führt. Unter„Weißen” könnte ein Mieter fälschli-cherweise verstehen, dass die Woh-nung nur weiß gestrichen werden darf.Dies würde jedoch seiner freien Farb-wahl während der Mietzeit widerspre-chen. Etwas anderes gilt für die Rück-gabe der Wohnung. Diese hat generellmit einem Farbanstrich in neutralenFarben zu erfolgen. Sogenannte Farb-vorgabeklauseln sind also nur dann

wirksam, wenn sie auf den Zustandder Wohnung im Zeitpunkt der Rück-gabe beschränkt sind. Streit über dieAusführungspflicht zu Schönheitsre-paraturen tritt immer dann auf, wenndie Wohnung nach der Kündigung anden Vermieter zurückgegeben wer-den soll. Grundsätzlich gilt: Sind demMieter Schönheitsreparaturen perFristenregelung für den Regelfall auf-erlegt, welche allerdings Ausnahmennach dem Erhaltungszustand zulassenmüssen, trägt er die Beweislast dafür,dass - entgegen der im Vertrag ge-nannten Fristen - noch keine Reno-vierungsbedürftigkeit besteht. Willumgekehrt der Vermieter für sich eineVerkürzung der Regelfristen in An-spruch nehmen, muss er darlegen undbeweisen, dass der Erhaltungszustandder Mieträume eine frühere Aus-führung der Schönheitsreparaturenerfordert. Was der BGH in Zukunftnoch Spannendes zu diesem Themabereit hält, bleibt abzuwarten.

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Pauschalpreis oder Nachtragsvergütung?Anzeige

Es ist immer wieder Gegenstand ge-richtlicher Auseinandersetzung: dasSpannungsverhältnis zwischen Pau-schalpreisabrede und berechtigtemNachtrag.Solange der Auftragnehmer genaudas baut, wozu er vertraglich ver-pflichtet ist („Bausoll“), erhält ernatürlich auch (nur) die vereinbarteVergütung. Weicht dagegen dasausgeführte Bauwerk („Bauist“)von dem vertraglich vorgesehenenab, stellt sich die Frage, ob der Auf-tragnehmer für die Leistungsände-rung auch eine geänderte Vergü-tung erhält. Kernproblem bei der Beantwortungdieser Frage ist regelmäßig die Be-stimmung des Bausolls des Vertra-ges. Dieses Problem besteht insbe-sondere in solchen Verträgen, indenen das Bausoll einerseits durcheine detaillierte Leistungsbeschrei-bung bestimmt ist, andererseits dieParteien durch eine sogenannte„Globalpauschalpreisabrede“ eineschlüsselfertige Leistung vereinbarthaben. Das Oberlandesgericht Koblenz(Urt. v. 31.03.2010 – 1 U 415/08) hat

sich in einem aktuellen Urteil mitdiesem Spannungsverhältnis befasstund wieder für ein Stück Rechts-klarheit gesorgt. In dem vom OLG Koblenz zu beur-teilenden Fall, ging es um Mehrver-gütungsansprüche eines Bauunter-nehmers aus der schlüsselfertigenErrichtung eines Universitätsge-bäudes. Nach Abschluss der Arbei-ten machte der Unternehmer ca. 30Nachträge mit einem Wert von ca. 3,5 Mio. Euro geltend. Die Bau-maßnahme war im Offenen Verfah-ren nach VOB/A ausgeschrieben.Der Vertrag enthielt auf der einenSeite eine detaillierte Leistungsbe-schreibung mit Plänen, auf der an-deren Seite war der Unternehmerzur schlüsselfertigen Leistung mit„Globalpauschalpreisabrede“ ver-pflichtet. Gegenstand der Lei-stungsbeschreibung für die Fassadewar auch eine zum Teil bereits de-taillierte Ausführungsplanung, dieüber eine bloß gestalterische Fest-legung hinausging. Diese ließ sichjedoch aus statischen Gründen nichtverwirklichen, sodass eine vollkom-men neue Konstruktion gewählt

werden musste. Das verklagte LandBaden-Württemberg lehnte dieZahlung des Nachtragsanspruchesmit der Begründung ab, der Unter-nehmer habe durch „einfache stati-sche Überschlagsberechnung“ er-kennen müssen, dass die geplanteKonstruktion nicht realisierbar ge-wesen sei. Wegen der Globalpau-schalpreisabrede könne er daherkeine Mehrvergütung verlangen. Das OLG Koblenz gibt dem Unter-nehmer bei seinem Nachtragsan-spruch Recht. Nach Auffassung desOLG sei eine Schlüsselfertigkeits-abrede nicht geeignet, bei Vorlie-gen einer detaillierten Leistungsbe-schreibung den Abgeltungsumfangder vereinbarten Pauschalsummezu erweitern. Insoweit gehen dieDetailregelungen einer globalenRegelung vor. Das OLG stützt sichdabei auf einen Auslegungsgrund-satz, wonach der vereinbarte Pau-schalpreis grundsätzlich nur dieje-nigen Leistungen auffasst, die sichden vertraglichen Unterlagen ent-nehmen lassen, nicht jedoch geän-derte, bzw. zusätzliche Leistungen,die über die Leistungsbeschreibung

hinausgehen. Das Gericht sah den Unternehmernicht in der Pflicht, bei Ausschrei-bungen einer schlüsselfertigen Lei-stung im Angebotsstadium denAuftraggeber auf Planungsfehleroder Fehler im Leistungsverzeich-nis hinzuweisen. Der Bieter nimmtdie Prüfung der Ausschreibungsun-terlagen nämlich nur unter kalkula-torischen Aspekten vor. Die Prü-fungs- und Hinweispflicht gem. § 4Nr. 3 VOB/B gilt erst nach Ver-tragsschluss. Nur bei offenkundigen

Mängeln und Lücken der Leistungs-beschreibung gibt es keine über denPauschalpreis hinausgehende Ver-gütungspflicht für zusätzliche Lei-stungen, soweit diese Leistungen of-fensichtlich und für den Bieter imRahmen der Kalkulation erkennbarerforderlich zur Erstellung des Bau-werkes waren.

Marco TänzerRechtsanwaltFA f. Bau- und Architektenrecht

Anwaltskanzlei Seidel & CollegenRechtsanwälte · Steuerberater

Weststraße 13 · 09112 Chemnitz · Tel.: 03 71/2 81 10-0 · Fax: 03 71/2 81 10-24 · Mail: [email protected] · www.seidel-collegen.de

Michael C. NeubertArbeitsrecht · VerkehrsrechtInternetrecht Wettbewerbsrecht Urheberrecht

Anke KrohnFachanwältin f. Miet- undWohnungseigentumsrechtVerbraucherrechtReiserecht

Gerhard SeidelSteuerrechtErbrecht BaurechtGesellschaftsrecht

Schönheitsreparaturen – Immer ein heißes Eisen

Das Besondere des vom BGH ent-schiedenen Falles: Der Bieter hattesich ohne jeden Vorbehalt zu einerVerlängerung der Bindefrist bereit er-klärt. Dies wurde vom Auftraggeberverlangt, weil Konkurrenten Nach-prüfungsverfahren eingeleitet hatten.Dadurch waren die ursprünglichenAusführungsfristen nicht mehr zu hal-ten. Die Preise für Stahl und Betonexplodierten. Ein Verschulden an der Verzögerungdes Zuschlages traf den Auftraggebernicht. Es waren also einige Klimm-züge am juristischen Hochreck nötig,damit der Auftragnehmer nicht aufden Mehrkosten sitzen blieb. Unjuri-stischer Kern der Überlegungen: EinAuftraggeber müsse immer damitrechnen, daß das Vorhaben deutlichteurer werde, als beim Zuschlag vor-gesehen. Na aber auch. Ob der BGH

mit den gleichen Grundsätzen einenVerfall des Stahlpreises dem Auftrag-geber gegönnt hätte? Ich weiß ja nicht.Im Ergebnis war das Urteil jedenfallsgerecht. Trotzdem sind Auftragneh-mern gerade außerhalb von Aus-schreibungen Preisanpassungsklau-seln zu empfehlen, wenn sie in hohemMaße Produkte einsetzen, derenPreise sehr volatil sind. Die Auftrag-geber werden sich gegen Mißbrauchvor allem dadurch zu schützen haben,daß sie darauf achten, inwieweit schonPreise des Angebotes schlechte Preisewaren. Um nicht einer nachträglichenUrkalkulation ausgesetzt zu werden,sollte erst nach Vorliegen eines Ein-heitspreisangebotes der Vertragspreispauschaliert werden. Aber das galt jaschon immer.

Rechtsanwalt Peter Lipp

Vergabeverzögerung und Preisanpassung

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In § 556 Abs. 3 BGB ist geregelt, dassder Mieter Einwendungen gegen dieBetriebskostenabrechnung dem Ver-mieter innerhalb von 12 Monaten abZugang dieser Abrechnung mitteilenmuss. Danach kann er sich mit Erfolg nichtmehr gegen die Abrechnung wehren. Die 12-Monatsfrist gilt auch dann,wenn der Mieter die gleiche Einwen-dung schon gegenüber früheren Be-triebskostenabrechnungen geltendgemacht hat. Dies hat der Bundesge-richtshof in einer aktuellen Entschei-dung vom 12.05.2010 - Az.: VIII ZR185/09 - jetzt noch einmal ausdrück-lich klar gestellt. In dem Fall, der der Entscheidung desBGH zugrunde lag, hatten sich dieMieter in zwei aufeinanderfolgendenJahren gegen die Umlage der Grund-steuer gewehrt. Im Mietvertrag gabes keine Vereinbarung, wonach dieMieter zur Übernahme dieser Kos-tenposition verpflichtet waren. Als auch im 3. Jahr in Folge der Ver-mieter trotzdem erneut die Grund-steuer anteilig auf die Mieter umlegt,versäumten sie es gegen diese Ab-rechnung vorzugehen. Der Vermieter hatte sodann noch of-fen stehende Nachforderungen aus

den Betriebskostenabrechnungen fürdrei Jahre geltend gemacht. Daszunächst mit der Sache befassteAmtsgericht hatte die Klage hinsicht-lich der zwei Jahre, wo die Mieterrechtzeitig die Umlage der Grund-steuer moniert hatten, abgewiesen.Hinsichtlich des 3. Jahres, wo es dieMieter versäumt hatten gegen dieUmlage der Grundsteuer gegenüberdem Vermieter vorzugehen, wurdeder Klage allerdings statt gegeben.Zur Begründung wurde vom Gerichtausgeführt, dass es die Mieter ver-säumt hätten, gegen die Betriebsko-stenabrechnung innerhalb der gesetz-lichen 12-Monatsfrist Einwendungengeltend zu machen. Der dann mit der Sache befasste Bun-desgerichtshof hat in seinem Urteilausgeführt, dass eine erneute Bean-standung der Betriebskostenabrech-nung hinsichtlich der auf die Mieteranteilig umgelegten Grundsteuernicht schon deshalb entbehrlich war,weil die Mieter bereits gegenüber denBetriebskostenabrechnungen für diezwei vorausgegangenen Jahre jeweilsfristgerecht eingewandt hätten, dasssie die Erstattung der anteiligenGrundsteuer nicht schuldeten. DerBundesgerichtshof hat weiter ausge-

führt, dass die Beanstandung einerfrüheren Betriebskostenabrechnungeine erneute Mitteilung grundsätzlichauch dann nicht entbehrlich macht,wenn es sich um die gleiche Einwen-dung handelt. Ziel der gesetzlichen Regelung in § 556 Abs. 3 BGB ist, dass durch Fri-stablauf Klarheit über die Ansprücheaus einer Betriebskostenabrechnungfür ein bestimmtes Jahr erlangt wer-den soll. Die erneute Geltendma-chung einer gegenüber einer frühe-ren Betriebskostenabrechnung be-reits erhobenen Einwendung inner-halb der gesetzlichen Einwendungs-frist wäre daher geboten um das an-gestrebte Ziel der Rechtssicherheitdurch den Fristablauf zu erreichen.Jeder Mieter sollte daher nach Zu-gang der Betriebskostenabrechnungeine entsprechende Prüfung vorneh-men oder sich entsprechender Hilfebedienen und dann auch nicht zulange warten, Einwendungen gegendie Abrechnung zu erheben. Im eige-nen Interesse sollte man auch die 12-Monatsfrist nicht ausschöpfen, jefrüher man Einwendungen erhebt desto besser. Zumal dürfte auch derVermieter entsprechende Nachzahl-beträge kurzfristig anmahnen.

Allerdings ist die meist in den Be-triebskostenabrechnungen aus-gewiesene Formulierung, dass ge-gen die Abrechnung nurinnerhalb von vier Wochen Ein-wendungen erhoben werden kön-nen rechtlich nicht zutreffend, da- wie ausgeführt - die 12-Monats-frist gilt. Wichtig ist auch, dass man Ein-wendungen gegen die Abrech-nung konkret benennt, d.h. gegenspezielle Abrechnungspositionenund nicht nur pauschal gegen diegesamte Abrechnung richtet.

Rechtsanwältin Antje Schmidt,Anwaltskanzlei Schulte, Clausstr.72, 09126 Chemnitz

Rechtzeitige Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung

Anwaltskanzlei Schulte • Clausstr. 7209126 Chemnitz • Tel. 0371/561 30 33

RAin Antje Schmidt • Mietrech, Sozialrecht, Familienrecht, (Fachanwältin) Verbraucherrecht

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entschei-dung vom 19. Januar 2010 seine Rechtspre-chung bestätigt, wonach ein Mieter in der Re-gel nicht verlangen kann, dass ihm derVermieter die Fotokopien der Abrechnungs-belege für die Betriebskosten zuschickt. DerMieter einer nicht preisgebundenen Wohnungkann vielmehr darauf verwiesen werden, dieBelege beim Vermieter einzusehen (vgl. BGH,Urteil v. 19.01.2010, AZ: VIII ZR 83/09). DemMieter steht ein Anspruch auf Übersendungvon Belegkopien zur Betriebskostenabrech-nung grundsätzlich nicht zu, weil er die Belegebeim Vermieter oder Wohnungsverwalter ein-sehen kann. Ausnahmen gelten nur im Einzel-fall nach Treu und Glauben, wenn dem Mieter

die Einsichtnahme in die Belege nicht zumut-bar ist. Ein solcher Ausnahmefall lag der Ent-scheidung zugrunde, weil es der Mieterin nacheinem Umzug in eine andere Stadt und einemstudienbedingten Aufenthalt in Portugal nichtzuzumuten war, die Belege einzusehen. Noch ein Hinweis in eigener Sache: Eine fünfköpfige WirtschaftsWoche-Jury hatHerrn RA Dr. Westerhausen zu einem der 25Top-Anwälte für Mietrecht bundesweit gekürt(WirtschaftsWoche, Ausgabe Nr. 13 vom29.03.2010, www.wiwo.de/top-kanzleien).

Rechtsanwalt Dr. Christian Westerhausen, LL.M.Anwaltskanzlei Dr. Westerhausen, Bauer &Kollegen, Tel. 0371/38 36 60 + 30 01 27

Kein Anspruch auf Übersendung von Kopien zur Betriebskostenabrechnung

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treters) Geforderte Eignungsnachweise:Zum Nachweis der unternehmens-bezogenen Fachkunde, Leistungs-fähigkeit und Zuverlässigkeit sindentweder die Bescheinigung derEintragung in das Unternehmer-und Lieferantenverzeichnis derAuftragsberatungsstelle Sachsenvorzulegen oder folgende Einzel-nachweise: aktuelle Mitglied-schaft Berufsgenossenschaft, Ein-tragung HWK oder IHK. Weiterhinsind auftragsbezogen folgendeNachweise zu erbringen; Angabengemäß § 8 Nr. 3 Abs. 1 Buchstabena,b,c und f VOB/A - Anlage 1 zuFormblatt 241 (Entsorgungskon-zept)t) Ablauf der Zuschlags- und Bin-defrist: 04.08.2010u) Änderungsvorschläge oder Ne-benangebote: zulässigv) Sonstige Angaben: Allg. Fach-/Rechtsaufsicht: LandesdirektionChemnitz, Altchemnitzer Str. 41,09120 Chemnitz, Tel.: 0371 5320,Fax: 5321 303Auskünfte erteilt: Frau Dipl.-Ing.Katja Noack Stadt Chemnitz, Hoch-bauamt, Annaberger Str. 89, 09120Chemnitz (Technisches Rathaus),Tel.: 0351 48289-30; Fax: 0371 4886591zu Punkt u): Pauschalangebotewerden ausgeschlossen

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20. Ausgabe 2010, Seite 10

Page 11: Amtsblatt Chemnitz

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Nachdem die Fernlinienbusse derAutobus GmbH Sachsen mit Karls-bad bereits seit langem das größteHeilbad im berühmten westböhmi-schen Bäderdreieck ansteuern,wurde nun mit dem nicht minder be-kannten Kurort Marienbad ein wei-teres attraktives Reiseziel in denFahrplan aufgenommen. In demHeilbad, welches Ursprung für circa40 Mineralquellen ist, vermittelnzahlreiche wunderschöne Kurhäu-ser einen malerischen Anblick. Alsbesonderes Kleinod gilt hierbei dieaus dem Jahr 1889 stammende Ko-lonnade. Das Gebäude mit seiner fi-ligranen Gusseisenkonstruktiongehört zu den schönsten seiner Art.Unweit dieses Wahrzeichens befin-det sich die „Singende Fontäne“.Das musikalische Wasserspiel die-ses besonderen Springbrunnensreicht bis in eine Höhe von sechsMetern. Für Touristen hat Marien-bad jedoch noch weitaus mehr zubieten, zum Beispiel den Miniatu-renpark „Boheminium“. Dieserpräsentiert seinen Besuchern ori-ginalgetreue Nachbildungen von be-kannten Bauten und Denkmälernder Tschechischen Republik. Werdiesen Park und die zahlreichen wei-teren Sehenswürdigkeiten des Ku-rortes besuchen möchte, kann dies

jeden Dienstag bequem und stres-sfrei tun. Denn an diesem Wochen-tag rollt der Bus der Linie 1000pünktlich 7.10 Uhr vom Bussteig 9des Chemnitzer Omnibusbahnho-fes. Auf seinem Weg RichtungGrenze bedient der Bus jedoch nichtnur weitere Haltepunkte in Chem-nitz, sondern nimmt unter anderemauch in Burkhardtsdorf, Gelenau,Thum, Ehrenfriedersdorf, Anna-berg-Buchholz und Oberwiesenthalnoch Reiselustige auf. Nach Halt amBusbahnhof in Karlsbad erreicht ermit Marienbad schließlich 10.35 Uhrdie Endstation. Für Erkundungenvor Ort stehen den Fahrgästen 5Stunden zur Verfügung, alternativkann der Aufenthalt aber beispiels-weise auch auf eine Woche ausge-dehnt und erst dann die Rückfahrtmit dem Bus angetreten werden.Das Ticket für die Hin- und Rück-fahrt an einem Tag kostet 27 Euround sollte im Verkehrsservice- undReisebüro des Unternehmens amOmnibusbahnhof Chemnitz, Tel.0371 46138-57, im Vorfeld reserviertbzw. erworben werden. Hier erhal-ten Interessierte übrigens auch In-formationen zu den übrigen sechsFernlinien nach Prag, Usedom, Rü-gen, Zingst und Rerik sowie an denungarischen Balaton.

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Page 14: Amtsblatt Chemnitz

20. Ausgabe 2010, Seite 14

Der Stadtrat der Stadt Chemnitzhat am 21.04.2010 die Satzung derStadt Chemnitz über die förmlicheFestlegung des Sanierungsgebie-tes Stadtumbau I beschlossen. Der Satzungsbeschluss wird hier-mit bekannt gemacht. Mit dieserBekanntmachung wird die Sanie-rungssatzung rechtsverbindlich.Jedermann kann die Satzung unddie Begründung im Stadtplanungs-amt (Zimmer 426) und im Bauko-ordinationsamt (Zimmer 528) imTechnischen Rathaus, AnnabergerStraße 89, während der Sprechzei-ten kostenlos einsehen und überden Inhalt Auskunft verlangen.BBeekkaannnnttmmaacchhuunnggssaannoorrddnnuunngg::Die durch den Stadtrat der StadtChemnitz am 21.04.2010 beschlos-sene Satzung der Stadt Chemnitzüber die förmliche Festlegung desSanierungsgebietes Stadtumbau Iwird hiermit gemäß § 143 Abs. 1Satz 2 i.V.m. § 10 Abs. 3 Satz 2 bis5 BauGB öffentlich bekannt ge-macht. Gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1BauGB werden1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.

1 bis 3 BauGB beachtliche Ver-letzung der dort bezeichnetenVerfahrens- und Formvorschrif-ten und

2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGBbeachtliche Mängel des Abwä-gungsvorgangs

unbeachtlich, wenn sie nicht inner-halb eines Jahres seit Bekanntma-chung des Flächennutzungsplansoder der Satzung schriftlich ge-genüber der Gemeinde unter Dar-legung des die Verletzung begrün-denden Sachverhalts geltendgemacht worden sind.Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO

gelten Satzungen, die unter Ver-letzung von Verfahrens- und Form-vorschriften der SächsGemO zuStande gekommen sind, ein Jahrnach ihrer Bekanntmachung alsvon Anfang an gültig zu Stande ge-kommen. Dies gilt nicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung

nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,2. Vorschriften über die Öffentlich-

keit der Sitzungen, die Genehmi-gung oder die Bekanntmachungder Satzung verletzt worden sind,

3. die Oberbürgermeisterin demBeschluss nach § 52 Abs. 2SächsGemO wegen Gesetzwi-drigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz1 SächsGemO genannten Frista) die Rechtsaufsichtsbehördeden Beschluss beanstandet hat oderb) die Verletzung der Verfah-rens- oder Formvorschriften ge-genüber der Gemeinde unter Be-zeichnung des Sachverhaltes,der die Verletzung begründensoll, schriftlich geltend gemachtworden ist.

Ist eine Verletzung nach den Zif-fern 3 oder 4 geltend gemacht wor-den, so kann auch nach Ablauf derim § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemOgenannten Frist jedermann dieseVerletzung geltend machen.HHiinnwweeiiss::Gemäß § 3 der Satzung finden dieVorschriften des § 144 Baugesetz-buch über genehmigungspflich-tige Vorhaben und Rechtsvor-gänge keine Anwendung.

Chemnitz, den 10.05.2010gez. BBaarrbbaarraa LLuuddwwiiggOberbürgermeisterin

Öffentliche Bekanntmachung

Beschluss zur Satzung der Stadt Chemnitz über die förmliche Festlegungdes Sanierungsgebietes Stadtumbau I

FFöörrmmlliicchheerr GGeellttuunnggssbbeerreeiicchh ddeessSSaanniieerruunnggssggeebbiieetteess SSttaaddttuummbbaauu II

VVeerrggaabbee NNrr.. 6655//1100//557766

a) Name der Vergabestelle (Auf-traggeber): Stadt Chemnitz, Hoch-bauamt, Annaberger Str. 89, 09120Chemnitz, Tel.: 0371 488 6501, Fax:488 6591, Email: [email protected]) Vergabeverfahren: Bauauftrag –Beschränkte Ausschreibung nach Öf-fentlichem Teilnahmewettbewerbc) Art des Auftrages, der Gegen-stand der Ausschreibung ist: Holz-restauratorische Arbeiten – Wänded) Ort der Ausführung: Neues Rat-haus Chemnitz, Markt 1, 09111ChemnitzSonstige Angaben zum Ort derAusführung: Sanierung STAVO-Saale) Art und Umfang der Leistungen:LLooss 66:: RReessttaauurraattoorriisscchhee TTiisscchhlleerr--aarrbbeeiitteenn,, MMoobbiilliiaarr ((TTiisscchhee))- 20 Stück Restaurierung und Er-

gänzung von historischen Abge-ordnetentischenAbmessungen: Tiefe: 600 mm;Höhe: 760 mm; Längen von 1.315bis 3.340 mm

- 2 Stück Replikate nach histori-schem Vorbild von Dezernenten-tischenAbmessungen: Tiefe: 600 mm;Höhe: 760 mm; Längen von 1.500bis 2.200 mm

- 1 Stück Replikat nach histori-schem Vorbild vom Protokollan-tentisch mit Seitenschrank, Abmessungen: Tiefe: 600 mm;Höhe: 760 mm; Länge 2.400 mmAbmessungen Schrank: Tiefe:500 mm; Höhe: 1.100 mm; Länge:695 mm

- 1 Stück Replikat nach histori-schem Vorbild vom PräsidiumAbmessungen: Tischtiefen: 700mm; Höhen: 760 bis 1.350 mm;Ges.-Länge: 4.290 mm

- 1 Stück Restaurierung vom histo-rischen Rednerpult, Abmessun-gen: Tiefe: 557 mm; Höhe: 1.205mm; Länge: 1.692 mm

- 1 Stück Restaurierung vom histo-

rischen Abgeordnetentisch Abmessungen: Tiefe: 540 mm;Höhe: 760 mm; Länge: 3.360 mm

f) Vergabe der Lose an verschie-dene Bieter: neinEinreichung der Angebote möglichfür: ein LosAufteilung in mehrere Lose: neing) Entscheidung über Planungs-leistungen: neinh) Ausführungsfrist für den Gesamtauftrag: 6/65/10/576: Be-ginn: 05.08.2010, Ende: 30.11. 2010;j) Einsendung der Teilnahmean-träge bis: 02.06.2010, 12.00 Uhrk) Einsendung der Teilnahmean-träge an: Stadt Chemnitz, Submis-sionsstelle, Zimmer 016, Frau Irm-scher, Annaberger Straße 89,09120 Chemnitz, Tel.: 0371 4882380, Fax: 488 2396, Email: [email protected]) Sprache, in der die Angebote ab-gefasst sein müssen: Deutschm) Absendung der Aufforderungzur Angebotsabgabe bis: 14.06. 2010p) Geforderte Eignungsnachweise:Folgende Qualifikationsnachweisesind nachzuweisen: 1.Diplom oder Masterabschlussauf dem Gebiet der Konservierungund Restaurierung an einer Fach-hochschule oder ein Abschluss-examen an deren Vorgängerein-richtung auf dem Spezialgebiet derRestaurierung/Konservierung anKunstgut aus Holz mit gefassterund/oder ungefasster Oberfläche 2. Darüber hinaus muss der Be-werber einen Berufsabschluss alsTischler, Holzbildhauer, Modell-bauer, Drechsler oder Gestell-bauer und eine mehrjährige bzw.langjährige Berufserfahrung nach-weisen können 3. Mindestens 10-jährige Tätigkeitals freiberufliches, selbständigesUnternehmen auf dem Gebiet kon-servatorischer, restauratorischer,musealer, denkmalpflegerischerLeistungen 4. Mitgliedschaft im gesamtdeut-

schen Restauratorenverband (VDR)5.Nachweis der Mitgliedschaft inHWK oder IHK sowie Berufsgenos-senschaft oder die Bescheinigungder Eintragung in das Unterneh-mer- und Lieferantenverzeichnisder Auftragsberatungsstelle Sach-sen. Der Bewerber hat folgendeReferenzen nachzuweisen: 1. Vorlage von 2-3 Restaurierungs-dokumentationen (Mappen; Text;Bild) in Form einer repräsentativenDarstellung artverwandter Konser-vierungs-/Restaurierungsleistun-gen an vergleichbaren bzw. Re-staurierungsmaßnahmen an groß-räumigen Objekten in einem Denk-mal ausgewiesener Kategorie 2. Konkreter Beleg für verglei-chende Leistungen und Darstel-lung von Erfahrungen im Umgangmit Mobiliar eines Denkmalobjek-tes der Jugendstilepoche (Beginn20. Jh.) mit einer Oberflächenver-edelung aus Nitrozelluloselacken Weitere allgemeine Nachweise be-triebswirtschaftlicher Art: 1. Angaben zur personellen Aus-stattung der Werkstatt bzw. desUnternehmens zur Nachweisfüh-rung der Gewährleistung vertrag-lich gebundener Leistungen 2. Vorlage von zurückliegendenBeauftragungen der letzten 5 Jahreim Denkmalpflegebereich mit Nen-nung des Architekten/Auftragge-bers 3. Nachweis der Ausführung vonLeistungen in den letzten drei Ge-schäftsjahrenq) Änderungsvorschläge oder Ne-benangebote: nicht zulässigr) Sonstige Angaben: Allg. Fach-/Rechtsaufsicht: LandesdirektionChemnitz, Altchemnitzer Straße41, 09120 Chemnitz, Tel.: 03715320, Fax: 5321 303; Sonstige An-gaben: Auskünfte erteilt: FrauBieske, Stadt Chemnitz, Hochbau-amt, Annaberger Str. 89, 09120Chemnitz (Technisches Rathaus),Tel.: 0371 488 6548; Fax: 0371/4886591Pauschalangebote werden ausge-schlossen

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