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ÖAMTC-Touristik Top 10cdn3.vol.at/2007/06/urlaubsbroschuere.pdf · 2011. 10. 4. · 2007/08...

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Ein gutes Gefühl, beim Club zu sein. Top 10 Reiseländer Die beliebtesten Urlaubs- ziele der Österreicher 2007/08 ÖAMTC-Touristik Inklusive präventiver Sicherheits- Tipps
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Ein gutes Gefühl, beim Club zu sein.

Top 10Reiseländer

Die beliebtesten Urlaubs-ziele der Österreicher

2007/08

ÖAMTC-Touristik

Inklusive

präventiver

Sicherheits-

Tipps

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Vor der ReiseWenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen. Damit es nur Erfreuliches ist, unterstützt der ÖAMTC mit vielen Infos für die optimale Reiseplanung und die Reise selbst.

Länderdatenbank Einen guten Überblick über das Reiseland bekommen Sie auf der ÖAMTC-Homepage unter www.oeamtc.at/laenderinfo. Eine umfangreiche Länder-datenbank mit nützlichen Reiseinformationen steht zur Verfügung, u.a. zu: Personal- und Kfz-Dokumenten Verkehrsbestimmungen und Straßennetz Pannenhilfe und wichtigen Adressen

Touring-Set Richtig schmökern und vom Land träumen, funktioniert am besten mit infor-mativem Kartenmaterial in der Hand. Deshalb bietet der ÖAMTC allen Mitglie-dern kostenlos das ÖAMTC Touring-Set an. Für die schönsten Destinationen Europas, die USA, Kanada, Australien, Neuseeland und Nordafrika erhalten Sie eine Auswahl von: Reisekarten Regional-, Städte- und Länderführern Rundreise-Beschreibungen ReiseinformationenEinfach direkt bei Ihrer Dienststelle besorgen oder online unter www.oeamtc.at/touringset bestellen.

Routenplaner Wer nun schon gut informiert ist, aber noch die optimale Route ans Urlaubsziel benötigt, ist wiederum beim ÖAMTC in guten Händen. Der ÖAMTC RoutenPlaner (www.oeamtc.at/routenplaner) punktet durch die Möglichkeit bis zu 10 Zwischenstationen eingeben zu können europaweitem Routing für Auto, Motorrad, Gespann und Wohnmobil Berechnung von Mautgebühren Auswahl an Fährverbindungen bei Bedarf exakter Kilometerberechnung und Angabe der Fahrzeit zoom- und navigierbarem Kartenbild Zusatzinfos über Campingplätze, Hotels, Rast- und Tankstellen an der Route

Alle ÖAMTC-Dienststellen, -Nothilfenummern und wichtige Adressen für unterwegs sind in der Broschüre „Ihr Club ist immer in Ihrer Nähe“ gesammelt. Die Broschüre erhalten Sie bei Ihrer ÖAMTC-Dienststelle.

■ VerkehrsinformationenImmer tagesaktuell, alle zehn Minuten aktualisiert finden Sie die neuesten Informationen zur Verkehrslage unter www.oeamtc.at/verkehrsservice.

Unter www.oeamtc.at finden Sie außerdem alle Informationen zu: Reise-Versicherungen Reiseangebote des ÖAMTC-Reisebüros Schutzbrief und Weltreise-Krankenschutz

Inhaltsverzeichnis

ÖAMTC-Informationen 3

Vor der Reise 3

Baustellen, Stauzonen und Staukalender 4

Reise-Checkliste 6

Mit Kindern reisen 8

Rücktritt und Storno 10

Richtiges Verhalten im Tunnel 12

Urlaubsfahrt bei Nacht 13

Spezialthema 14

Präventive Sicherheits-Tipps 14

Länderinformationen 21

Österreich 21

Italien 22

Kroatien 26

Griechenland 30

Deutschland 36

Türkei 40

Spanien 44

Ungarn 48

Frankreich 52

Schweiz 56

Slowenien 60

Allgemeines 64

Richtig vorgesorgt 64

Erste Hilfe 66

ImpressumMedieninhaber/Verleger: Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring-Club (ÖAMTC), 1010 Wien, Schubertring 1-3. Für den Inhalt verantwortlich: ÖAMTC-Touristik, Information & Produktion, Dipl.-Geogr. Tanja Gems. Gestaltung: ÖAMTC-Grafik.Stand: April 2007. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr. Vorbehaltlich Satz- und Druckfehler.

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Baustellen undStauzonenAnfang Juli bis Mitte September 2007

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Reise-Checkliste■ 6 bis 8 Wochen vorher■ Persönliche Reise- und Kfz-Dokumente in Abstimmung mit Reiseland prüfen (www.oeamtc.at/laenderinfo); bei Bedarf Visum beantragen und Führerschein- übersetzung bzw. Internationalen Führerschein sowie Benützungsbewilligung, wenn nicht mit dem eigenen Fahrzeug gefahren wird, besorgen (beim ÖAMTC erhältlich)■ Innerhalb der EU sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz ersetzt Europäische Krankenversicherungskarte (auf Rückseite der e-Card) den Aus- landskrankenschein. Bei Reisen nach Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Maze- donien, Montenegro, Serbien und die Türkei muss jedoch Auslandskranken- schein bestellt werden (beim Dienstgeber od. Krankenversicherungsträger) ■ Notwendige (Zahn-) Arztbesuche erledigen und nötige Impfungen zeitgerecht durchführen. Für mitreisende Tiere an EU-Heimtierausweis und Impfungen denken!■ Informationen über Reiseroute und -ziel besorgen: Gratis ÖAMTC Touring-Set (www.oeamtc.at/touringset), ÖAMTC RoutenPlaner (www.oeamtc.at/routen- planer), ÖAMTC Länderdatenbank (www.oeamtc.at/laenderinfo), Reise- und Sprachführer (www.oeamtc.at/shop). Tipp für Camper: www.campingclub.at Speziell bei Autoreisen bedenken:■ Grüne Versicherungskarte, wenn nicht vorhanden, bei Versicherung anfordern (erleichtert im Schadensfall die Abwicklung)■ Europäischen Unfallbericht besorgen (beim ÖAMTC erhältlich) ■ Auto zur „ÖAMTC Urlaubs-Überprüfung“ anmelden

■ 2 bis 4 Wochen vorher■ Reiseapotheke zusammenstellen (Fieberthermometer, Pinzette, Schere, Wund- pflaster, Wund-, Desinfektions- und Schmerzmittel, Mittel gegen Übelkeit, Durchfall, Allergien, Insektenstiche und Sonnenbrand). Beachten, dass im Reiseland nicht alle Medikamente verfügbar und Beipackzettel in der Landessprache abgefasst sind.■ Nachbarn oder Verwandte über Ihre Abwesenheit informieren (zwecks Blumen- gießen, Tierpflege, Urlaubsadresse hinterlassen, Briefkasten leeren, Müllabfuhr etc.)■ Zahlungsmittelmix überlegen, z.B. Kurs überprüfen (www.oanda.com) und bei Be- darf Fremdwährung besorgen (an PIN-Codes für Kredit- und Bankomatkarte denken!)■ Bei Bedarf Urlaubspostfach einrichten (Briefe mit Fristen werden nicht zugestellt)■ Garderobe und Reiseausrüstung auf Vollständigkeit prüfen

■ 1 bis 2 Tage vorher■ Reiseunterlagen zusammenstellen (Kopien der Reisedokumente u. Passbilder zum Mitnehmen getrennt von den Originalen aufbewahren, damit bei evtl. Verlust schnell Ersatz da ist)■ Wichtige Adressen und Telefonnummern notieren bzw. im Handy speichern (ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe: +43 1 25 120 00)■ Fotoausrüstung, Adapter (beim ÖAMTC erhältlich) und Ladegeräte nicht vergessen Speziell bei Autoreisen bedenken:■ Reise-Vollkasko abschließen (beim ÖAMTC ist hierfür eine Besichtigung des Autos notwendig)■ Inspektion beim Auto durchführen (Verbandspaket, Warndreieck, Warnweste, Reifendruck, Motorölstand, Scheibenwaschmittel, Beleuchtung). Mitführpflichten im Reiseland beachten! Freisprecheinrichtung mitnehmen!

■ Vor Abreise Gepäck prüfen ■ Reisedokumente (auch an EU-Heimtierausweis für Ihr Haustier denken!), eventuell Visum und Impfpass, wichtige Ausweise (z.B. Camping Card International) einpacken■ Bei Flugreisen: EU-Handgepäcksregelung beachten!■ Buchungsunterlagen (Hotel-, Flug-, Bahn- oder Fährtickets) und Info bez. Kranken- und Gepäckversicherung mitnehmen■ ÖAMTC-Schutzbrief, ÖAMTC Weltreise-Krankenschutz, ÖAMTC-Clubkarte Speziell bei Autoreisen bedenken:■ Grüne Versicherungskarte, Europäischer Unfallbericht■ Zulassungsschein, Führerschein■ Detaillierte Straßenkarten, ÖAMTC Touring-Set, Ausdruck des ÖAMTC RoutenPlaners

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schade, wenn sie jetzt keinen ferienmietwagen von holiday autos haben!

buchen sie ganz einfachin ihrem öamtc reisebüro.

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Mit Kindern reisen■ Damit die Fahrt in den Urlaub keine Qual wirdMit Kindern auf langen Strecken im Auto unterwegs zu sein, kann leicht zum Albtraum werden, wenn man nicht entsprechend vorsorgt.

Kinder müssen trotz Hitze und Enge immer in ihren passenden Kinderrückhaltesystemen angeschnallt sitzen!

Eltern könnten sich als Fahrer abwechseln, dann empfinden die Kinder die Betreuung durch den unterschiedlichen Beifahrer abwechslungsreicher und lustiger.

Für gute Stimmung an Bord sorgen, bereits vor Reiseantritt mit den Kindern abklären, wie sie sich während der Autofahrt beschäftigen wollen und nicht dauernd über die Hitze, die lange Fahrt, die Enge etc. klagen.

Sich als Elternteil in Ruhe anhören, was Kinder zu sagen haben und die gemeinsame Zeit genießen und zum Plaudern nutzen – Kids zum Reden über ihre „Sorgen und Themen“ animieren.

Kinder haben einen starken Bewegungsdrang. Ratsam wäre, alle 2 Stunden eine mindestens halbstündige Pause zu machen. Bewegungsspiele werden empfohlen, in denen sich Kinder richtig austoben können, hierfür z.B. eine Springschnur mitnehmen.

■ Tipps & Tricks, die nicht nur den Kindern die Fahrtzeit verkürzen: Ess- und Schlafgewohnheiten beibehalten, Kleinkinder nicht aus dem gewohnten Rhythmus bringen.

Ältere Kinder können bei der Routensuche helfen, wenn man ihnen vorher die Reiseroute erklärt.

Für kleinere Kinder unbedingt Kuscheltiere mitnehmen, sie fühlen sich dann nicht so leicht alleine gelassen.

Walkman, Gameboy oder CD-Player samt Lieblings-CDs mitnehmen, denn mit diesen beschäftigen sich auch Kinder über einen längeren Zeitraum selbst- ständig.

Wichtig sind auch leichte Kost in handlichen Portionen, genug zu trinken in wiederverschließbaren Flaschen mitnehmen und ausreichend lange Pausen.

Kleidung zum Wechseln nicht vergessen, falls den kleinen Passagieren übel wird oder sie sich bekleckern. Auch eine Decke ist sinnvoll, damit die Kinder sich geborgen fühlen.

Für alle Fälle mindestens ein Handtuch mitnehmen, das auch als Sonnen- schutz ins Fenster geklemmt werden kann.

■ Spiele für Kinder im Auto Der ÖAMTC stellt altbewährte Spiele vor, damit den Kindern auf der Fahrt die Beschäftigung nicht ausgeht.

Ich seh’, ich seh’, was du nicht siehst ... Einer stellt dem anderen die Frage: „Ich seh, ich seh’, was du nicht siehst, und das ist blau (z.B.). Dabei hat er im Geheimen einen bestimmten Gegenstand aus der Umgebung ausgesucht, und der andere muss so lang raten, bis er den richtigen Gegenstand gefunden hat.

Ich packe meine Koffer Ein Spiel für weite Autoreisen und beliebig viele Mitspieler. Der erste beginnt: „Ich packe meine Koffer und nehme mit: Einen Apfel“ (z.B.). Nächster Spieler: „Ich packe meine Koffer und nehme mit: Einen Apfel und eine Badehose.“ Nächster Spieler: „Ich packe meine Koffer und nehme mit: Einen Apfel, eine Badehose und einen Computer.“ Ziel ist es, das ganze Alphabet zu schaffen. Wer einen Versprecher macht, muss die ganze Litanei wiederholen.

Wortketten bilden: Für beliebig viele Spieler: Von einem zusammengesetzten Wort wird aus der zweiten Worthälfte ein neuer Begriff gebildet: Blaulicht – Lichtspiel – Spielkasten – … Variante: Die Wortkette muss zu einem bestimmten Thema passen: z.B. „Essen“: Wurstsemmel – Semmelbrösel – Bröseltopfen ...

Berufe- oder Prominente-Raten: Für beliebig viele Spieler: Einer denkt sich den Namen eines Berufs oder Prominenten aus, die anderen Mitspieler müssen diesen erraten und dürfen hierfür Fragen stellen, die nur mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden können. Sobald ein „nein“ fällt, darf der nächste Mitspieler seine Fragen stellen. Gewonnen hat derjenige, der den Beruf oder Prominenten schließlich errät.

Namen suchen: Aus dem letzten Buchstaben eines Namens/ einer Stadt/... muss ein anderer Name/ eine andere Stadt/... gefunden werden: z.B. Anna – Albert – Thomas – Susi – Ida... Wien – Neufelden – Neusiedl – Linz ...

Weiters: Computerspiele, Lesen (Achtung: Manchen Kindern wird dabei schlecht!)

Noch mehr Spiele für lange Autofahrten finden Sie jetzt auch im aktuellen ÖAMTC-Kinder(sicherheits)buch.

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Rücktritt und Storno■ Gebührenpflichtiges StornoTritt der Kunde freiwillig oder aus Gründen von der Reise zurück, die in seinem Bereich liegen (Krankheit, Unfall, wirtschaftliche Probleme usw.), muss er entweder die Kosten der Reise oder erhebliche Stornogebühren zahlen. Eine Stornoversicherung kann hier helfen.

■ Gründe für ein kostenfreies StornoEin kostenfreies Storno ist dann möglich, wenn die Reise aufgrund höherer Gewalt unterbleibt. Darunter versteht man ungewöhnliche und unvorhergesehene Ereignisse, auf die der Kunde keinen Einfluss hat, wie etwa Streiks, Kriege, Epidemien oder Naturkatastrophen. In diesen Fällen besteht ein Recht auf kostenlosen Rücktritt unabhängig von einer allfälligen Reisewarnung des Außenministeriums.Dies alles gilt sinngemäß auch dann, wenn die höhere Gewalt erst am Urlaubsort eintritt und die Reise daher frühzeitig abgebrochen werden muss. Dann hat der Veranstalter den Rücktransport zu organisieren und diesen auch zu zahlen.Kein kostenfreies Storno gibt es allerdings, wenn derartige Umstände bereits bei der Buchung bekannt waren. In diesem Fall hat sie eben der Reisende bewusst in Kauf genommen.

■ TerroranschlägeEinzelne Terroranschläge gelten aber nicht als höhere Gewalt. Tritt der Kunde also wegen eines Terroranschlages im Urlaubsland aus Vorsichts-gründen vom Vertrag zurück, bleibt trotzdem die Zahlungspflicht bei ihm. Stornoversicherungen bieten in diesem Fall kaum Schutz. Erreichen aber die Terroranschläge die Intensität eines „Krieges“, braucht der Kunde die Reise- oder Stornokosten nicht zu tragen.

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Richtiges Verhalten im Tunnel■ Lebenswichtige Verhaltensmaßnahmen, die jeder Autofahrer beachten sollte: Brille mit getönten Gläsern abnehmen.

Licht muss eingeschalten sein.

Für ausreichenden Treibstoff sorgen.

Radio auf Verkehrsfrequenz umstellen, damit Sie in allen Situationen aktuelle Informationen erhalten können.

Lüftung auf Umluft schalten.

Vor und im Tunnel Ampeln und Verkehrszeichen beachten.

Geschwindigkeitsbeschränkung einhalten! Vorsicht: Anzeigen können sich im Tunnel verändern.

Sicherheitsabstand einhalten: Für Pkw mindestens 50 Meter, für Lkw mindestens 100 Meter.

An der rechten Fahrbahnbegrenzung und nicht an der Mittellinie orien- tieren, vor allem bei Tunneln mit Gegenverkehr.

■ Notfall im Tunnel Generell: In einröhrigen Tunneln auf keinen Fall die doppelte Sperrlinie überfahren oder auf eigene Faust wenden. Anweisungen des Personals, die Sie über Verkehrsfunk oder Lautsprecher erreichen, unbedingt befolgen.

Bei Stau: Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, bleiben Sie mit Sicher- heitsabstand stehen und stellen Sie den Motor ab. Das Fahrzeug nur verlassen, wenn Sie dazu aufgefordert werden.

Panne: Warnblinkanlage einschalten, möglichst weit rechts ranfahren. Falls möglich, suchen Sie eine Pannenbucht auf. Notrufe nicht über Handy, sondern über die Notrufeinrichtungen absetzen, weil man Sie dadurch sofort orten und schneller Hilfe organisieren kann.

Bei Rauchentwicklung oder Brand: Ganz rechts ranfahren, stehen bleiben, Motor abschalten. Schlüssel stecken lassen, Fahrzeug verlassen (falls griffbereit, Papiere mitnehmen) und vom Brandort weg zum nächsten Fluchtausgang oder zum Portal laufen.

Info: www.oeamtc.at/tunneltest

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Urlaubsfahrt bei NachtDer ÖAMTC empfiehlt für Fahrten in der Nacht: Nachts nur dann fahren, wenn man tags zuvor gründlich ausruhen konnte. Eine Nachtfahrt direkt nach Arbeitsschluss ist riskant und gefährlich. Gegebenenfalls ist eine Fahrt in den Morgen hinein – nach ausgiebigem Schlaf – eher zu empfehlen als eine Fahrt durch die Nacht.

Nachts nur dann die Urlaubsreise im Auto antreten, wenn einem das Fahren bei Nacht zusagt. Bei dieser Einschätzung sollte man so selbst- kritisch wie möglich sein.

Größeren Sicherheitsabstand halten als am Tag, man verschätzt sich sehr leicht in den Entfernungen.

Regelmäßige Pausen einlegen, in denen sich der Fahrer bewegen und ausreichend Sauerstoff tanken sollte. Eine Pause kann auch dazu genutzt werden, ein kleines Nickerchen zu machen.

Dafür sorgen, dass die Fenster rundum sauber und die Scheiben- wischer intakt sind. Außerdem sollten die Scheibenwaschanlage gefüllt und die Scheinwerfer gereinigt sein.

Ein aktiver Beifahrer, der einen wach hält, ist speziell bei Nacht- fahrten besonders wertvoll. Wenn möglich sollte man sich am Steuer während einer Nachtfahrt öfter abwechseln als am Tag.

Gerade bei Nachtfahrten sollte man sich die Fahrtstrecke schon vor Antritt der Fahrt genau einprägen, weil speziell Abzweigungen bei Nacht nicht beleuchtet und daher schwerer erkennbar sind.

Der ÖAMTC warnt vor dem weit verbreiteten Irrtum, dass Anregungsmittel wie Kaffee, Tee, Cola oder Energiedrinks die Leistungsfähigkeit steigern würden. Im Gegenteil: Bei Nachtfahrten muss man diese Getränke möglichst meiden, da nach einer kurzen Aufputsch-Phase das Leistungs- tief um so stärker und plötzlicher einsetzt. Empfehlenswert sind Wasser, vitaminhaltige Getränke mit wenig Zucker und regelmäßige Sauerstoffzufuhr.

Vorteile Nachteilegeringere Verkehrsdichte eingeschränkte Sichtgleichmäßige Probleme bei blendempfindlichenReisegeschwindigkeit Personenkeine Tageshitze Ermüdungserscheinungenschlafende Kinder Entspricht nicht dem gewohnten Schlaf-Wachrhythmusideal für Wohnwagengespann

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Tipps zur Verhinderung von HauseinbrüchenDer Wert des eigenen Besitzes wird von vielen unterschätzt. Einbrecher se-hen das anders. Sie brechen in Österreich jährlich etwa 7.000 mal in Einfa-milienhäuser ein und nehmen mit, was nicht niet- und nagelfest ist.Schlecht gesicherte Eingangstüren, Fenster und Terrassentüren kommen den Tätern bei derartigen Einbrüchen besonders zugute.

Denken Sie beim Neu- oder Umbau Ihres Hauses an die Anschaf- fung einer einbruchshemmenden Tür. Empfehlenswert sind nach Ö-Norm B 5338 geprüfte Sicherheitstüren ab Widerstandsklasse (WK) 3.

Auch an Ihrer alten Tür kann der Einbruchsschutz noch erheblich verbessert werden. Der Einbau hochwertiger Schlösser, Beschläge, Schließbleche und Zusatzsicherungen tragen dazu bei.

Überlegen Sie sich bei Neu- oder Umbau die Montage einbruchs- hemmender Fenster.

Wie bei der Tür lässt sich der Einbruchsschutz durch Nachrüstung auch bei alten Fenstern deutlich erhöhen. Zusatzkastenschlösser, Fensterstangenschlösser und Bändersicherungen gewährleisten erhöhten Schutz.

Fenster können zusätzlich noch mit einem Fenstergitter gesichert werden. Dies empfiehlt sich besonders bei häufig gekippten Fenstern.

Terrassentüren sind im allgemeinen eine besondere Schwachstelle. Scherengitter geben hier guten Schutz.

Kellerlichtschächte sollten mit Rollenrostsicherungen oder Glasstahl- beton abgedeckt sein. Als Alternative zur Sicherung der Gitterroste kommen stabile, tief in den Schacht führende Abhebesicherungen in Frage.

Gartentüren sollten mit Gegensprechanlagen, eventuell mit Video- kamera ausgestattet sein.

Die Beleuchtung des Außenbereiches und der Zugangswege in Kombination mit Bewegungsmeldern schreckt Einbrecher ab.

Einbrecher benützen für ihre Einbruchswerkzeuge oft Außensteck- dosen. Sie sollten abschaltbar sein.

Einstiegshillfen, wie Gartenmöbel oder Leitern sollten mit Ketten gesichert oder weggesperrt sein.

Präventive

Sicherheits-

Tipps

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Tipps zur Verhinderung von WohnungseinbrüchenEin Einbruch in die eigene Wohnung bedeutet für die Betroffenen einen großen Schock. Dabei machen ihnen die Verletzung der Privatsphäre und das verloren gegangene Sicherheitsgefühl mehr zu schaffen als der materielle Schaden.

Viele Wohnungsbesitzer wissen nicht, dass sie sich durch einfache Sicher-heitsvorkehrungen schützen können. Manche davon gibt‘s zum Nulltarif.

Vermeiden Sie Zeichen Ihrer Abwesenheit. Während eines Urlaubes sollten die Briefkästen geleert und Werbematerial beseitigt werden. Nachbarschaftshilfe ist hier besonders wichtig.

Vergewissern Sie sich beim Weggehen, ob Ihr Schloss versperrt ist.

Verstecken Sie Ihren Wohnungsschlüssel nicht unter der Fußmatte. Hier schauen die Einbrecher zuerst nach.

Vergessen Sie nicht Fenster und Balkontür zu schließen. Die besten Schlösser an Ihrer Eingangstür würden nutzlos sein.

Notieren Sie Gerätenummern in einem Eigentumsverzeichnis und fotografieren Sie die Gegenstände.

Nur hochwertige Schlösser und Schließzylinder bieten ausreichenden Einbruchsschutz. Aber auch nur dann, wenn sie fachgerecht montiert sind.

Optimalen Schutz bieten einbruchshemmende Türen. Empfehlenswert sind nach Ö-Norm B 5338 geprüfte Sicherheitstüren ab Widerstands- klasse (WK) 3.

Eine kostengünstigere Variante stellen Balkenriegel dar, die an der Türinnenseite, im unteren Drittel des Türblattes, montiert werden.

Mit einem Türspion und ausreichender Beleuchtung können Sie sehen, ob ungebetene Gäste an Ihrer Tür klingeln.

Präventive

Sicherheits-

Tipps

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Tipps zur Verhinderung von AutoeinbrüchenEtwa alle zehn Minuten wird in Österreich in ein Kraftfahrzeug eingebrochen. Die Täter stehlen vor allem Autoradios, Laptops, Handys, CDs, Handtaschen, Aktenkoffer und Geldbörsen. Viele Autobesitzer machen es den Tätern leicht und lassen Wertsachen sichtbar im Auto liegen.

Gelegenheit macht Diebe: Sperren Sie das Auto immer ab, auch wenn Sie es nur kurz verlassen.

Lassen Sie keine Gegenstände im Auto liegen.

Auch Ihr Kofferraum ist kein Tresor.

Nehmen Sie die Bedienungsleiste des Autoradios auch ab, wenn Sie das Kraffahrzeug nur kurz verlassen.

Haben Sie ein mittels Code gesichertes Radio, notieren Sie die Nummer nicht am Gerät, in der Bedienungsanleitung oder auf einem Zettel im Wageninneren.

Alarmanlagen sind ein wesentlicher Schutz vor Autoeinbrechern und -dieben. Die Anlage sollte von einem Fachmann eingebaut und einge- stellt werden. Billige Alarmanlagen verursachen häufig Fehlalarme oder sind leicht zu überwinden.

Sicherungsstäbe, die Bremspedal und Lenkrad fixieren, sind schwer zu knacken. Die meisten Autodiebe lassen es erst gar nicht auf einen Versuch ankommen.

Schalthebel- oder Lenkradsicher- ungen erzielen dieselbe Wirkung.

Nehmen Sie das Fehlen des Tank- deckels nicht auf die leichte Schulter. Anhand des Tankschlosses fertigen sich die Autodiebe einen passenden Zweitschlüssel an.

Informieren Sie sich über indivi duelle Stromunterbrechungen, die eine Inbetriebnahme durch Unbe fugte gänzlich unmöglich macht.

Tipps zur Verhinderung von TaschendiebstählenTaschendiebe „arbeiten“ zuweilen alleine, meist aber in Teams. Diebstähle werden oft im Menschengedränge verübt, z.B. in öffentlichen Verkehrsmitteln, Kaufhäusern oder Einkaufszentren. Gibt es kein Gedränge, wird es von ihnen verursacht. Taschendiebstahl wird zu etwa 70 % an Frauen verübt. Den Tätern ist mit einfachen Verhaltensmaßnahmen leicht beizukommen.

Tragen Sie Geld, Kreditkarten und Papiere getrennt und in verschiede- nen, verschlossenen Innentaschen möglichst dicht am Körper.

Behandeln Sie Ihre Bankomatkarte wie Bargeld und bewahren Sie den Code nicht in der Geldbörse oder Brieftasche gemeinsam mit der Karte auf.

Vermeiden Sie nach Möglichkeit das Hantieren mit größeren Geld- mengen. Taschendiebe beobachten ihre Opfer vorher.

Gehen Sie Gedränge in Kaufhäusern, Bahnhöfen, Haltestellen oder anderen belebten Orten aus dem Weg. Diese Orte sind bevorzugte Terrains der Diebe.

Tragen Sie im Gedränge, besonders in öffentlichen Verkehrsmitteln, Handtasche oder Rucksack verschlossen vor dem Körper oder fest unter dem Arm.

Benutzen Sie, speziell im Urlaub, einen Brustbeutel oder Geldgürtel.

Legen Sie bei Einkäufen die Geldbörse nicht in die Einkaufs- tasche oder in den Einkaufswagen. Hängen Sie Ihre Handtasche bei Lokalbesuchen nicht an eine Stuhllehne oder stellen Sie die Tasche nicht unbeaufsichtigt ab.

Präventive

Sicherheits-

Tipps

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ÖsterreichHauptstadt WienZahlungsmittel 1 Euro (€) = 100 CentInt. Kennzeichen A

Laut Statistik Austria ist Österreich auch 2007 wieder das beliebteste Urlaubsland der Österreicher.

Für Ihre Reisen kreuz und quer durch Österreich, vom Bodensee bis zum Neusiedler See bestellen Sie Ihr persönliches Touring-Set, die kosten-losen Faltkarten und Reiseinformationen, exklusiv für ÖAMTC-Mitglieder:

Reisekarte Österreich: Übersichtliche Planungskarte mit Sehenswürdigkeiten

Länderführer Österreich: Alle Informationen über Land und Leute, Geschichte und Kultur, Küche und Keller

Regionalführer zu den Bundesländern: Kompakte Detailinformationen mit vielen Ausflugstipps für die verschiedenen Regionen Österreichs

Stadtführer Wien: Informativer Begleiter für Ihre Städtetour durch Wien

Reiseinformation: Die wichtigsten Informationen über Ferientermine, Maut, Verkehrsbestimmungen u.v.m. für Österreich auf einen Blick

Das Touring-Set gibt es auch für viele weitere Destinationen inner- und außerhalb Europas. Es kann direkt bestellt werden:

persönlich bei Ihrer ÖAMTC-Dienststelle

oder unter www.oeamtc.at/touringset

Und zur Routenberechnung nutzen Sie den ÖAMTC RoutenPlanerunter www.oeamtc.at/routenplaner:

Europaweites Routing für Auto, Motorrad, Gespann und Wohnmobil

Angabe von Mautgebühren und Info über benötigte Vignetten

Exakte Kilometer- und Fahrzeitberechnung

Zoom- und navigierbares Kartenbild

Zusatzinfos über Campingplätze, Hotels, Rast- und Tankstellen entlang der Route

Im Reisechannel des Clubs finden Sie viele weitere Tipps und Informatio-nen für Ihre persönliche Reise durch Österreich. Von Länderinformationen und aktuellen Meldungen zu Ihrem Reiseland bis zu Infos über weitere Touristik-Reiseführer, die nur ÖAMTC-Mitglieder kostenlos erhalten.

Den ÖAMTC Reisechannel finden Sie unter www.oeamtc.at/reise.

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Mit dem Auto im Gepäck entspannt verreisen.Fahren Sie über Nacht ohne Stau und Stress im Liege- oder Schlaf-wagenabteil entspannt und sicher in Richtung Urlaub – und wiederzurück. Ob Auto, Motorrad oder Oldtimer – das eigene Fahrzeugfährt „huckepack“ mit.Von Innsbruck, Salzburg oder Villach fahren Sie in attraktiveUrlaubsregionen Deutschlands oder Frankreichs. Die TerminalsDüsseldorf oder Hamburg bieten sich auch ideal zur Weiterfahrtnach Holland oder Skandinavien an.Übrigens: ÖAMTC-Mitglieder sparen bei jeder Buchung 10 Euroje Strecke. Die Anrechnung des 10 Euro Rabatts kann nur unterAngabe des Aktionscodes „ÖAMTC2007“ erfolgen.Detailinformationen und Buchung ausschließlich unterwww.dbautozug.at, beim DB Autozug Servicetelefonunter +49 18 05/24 12 24 (zum Auslandstarif)sowie beim ÖAMTC unter (01) 711-99-1402.Die Bahn macht mobil.

DB Autozug:Mit Auto und Zug durch Europa.

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ItalienHauptstadt RomZahlungsmittel 1 Euro (€) = 100 CentInt. Kennzeichen I

■ PersonaldokumenteEin (gültiger oder bis max. 5 Jahre abgelaufener) Reisepass oder gültiger Personalausweis ist für die Einreise erforderlich. Der nationale Führerschein ist kein gültiges Grenzdokument.Achtung bei Flugreisen: Bei Einreise am Luftweg sind gültige Personal- dokumente notwendig (per Landweg darf Reisepass 5 Jahre abgelaufen sein).

KinderWenn Kinder alleine oder nicht mit den Eltern ins Ausland reisen und ab dem vollendeten 12. Lebensjahr brauchen Kinder einen eigenen Reisepass (siehe www.help.gv.at). Grundsätzlich empfiehlt sich für Kinder ein eigener Reisepass, da immer weniger Staaten die Miteintragung des Kindes im Reisepass der Eltern akzeptieren.

■ KraftfahrzeugdokumenteÖsterreichischer Führerschein und Zulassungsschein.Vollmacht in italienischer Sprache (Delega Italien), falls nicht mit eigenem Fahrzeug gefahren wird (beim ÖAMTC erhältlich). Jugendliche Mopedfahrer (14-18 Jahren), die in Italien mit kleinen Maschinen bis 50 ccm Hubraum unterwegs sind, benötigen einen eigenen Führerschein für Leichtkrafträder.

■ Versicherungen Kfz-VersicherungDie Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird dringend empfohlen (erhältlich bei Ihrer Versicherung). Aufgrund teils geringer Mindestdeckungssummen und langwieriger Schadensabwicklung empfiehlt sich der Abschluss einer kurzzeitigen Reisevollkasko. Mehr Infos: www.oeamtc.at/versicherung

ReiseversicherungDie Europäische Krankenversicherungskarte (welche auf der Rückseite der e-Card zu finden ist) ersetzt den Auslandskrankenschein auf Urlaubsreisen in EU-Mitgliedsstaaten, EWR-Staaten und in die Schweiz. Der Abschluss einer Zusatzversicherung wird dringend empfohlen. Einen umfassenden Schutz im Krankheitsfall, bei Krankenrücktransport, Fahrzeug-Rückholung und vielem mehr bietet der ÖAMTC-Schutzbrief.

■ Verkehrsbestimmungen Höchstgeschwindigkeiten: Ortsgebiet 50 km/hKraftfahrzeug außerorts Schnellstraße AutobahnPkw, Wohnmobil 90 km/h 110 km/h* 130 km/h** und Lkw bis 3,5 tPkw mit Anhänger 70 km/h 70 km/h 80 km/hWohnmobil und 80 km/h 80 km/h 100 km/h Lkw über 3,5 t *) Bei wetterbedingten Beeinträchtigungen, wie Regen oder Schneefall, muss dieHöchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf 110 km/h und auf Schnellstraßen auf 90 km/h (bei Nebel 50 km/h) reduziert werden.**) Auf dreispurigen Autobahnen 150 km/h, falls Beschilderung dies erlaubt.

Besondere VerkehrsschilderZona di silenzio = Hupverbot / Deviazione = Umleitung / Tenere la destra = Rechts fahren / Tutte le direzioni = alle Richtungen / Rallentare = Langsam fahren / Senso unico = Einbahnstraße / Sbarrato = Gesperrt / INIZIO Zona tutelata = Beginn der Parkverbotszone

Kindersicherung: Kinder unter 12 Jahren müssen auf dem Rücksitz befördert werden, außer sie sind mittels Kindersitz gesichert.

Licht am Tag: Für alle Kfz auf Autobahnen, autobahnähnlichen Straßen (sog. Superstrade und Tangenziali) und Landstraßen ist auch tagsüber das Licht verpflichtend einzuschalten. Für Räder und Motorräder gilt die Licht-pflicht auch im Ortsgebiet.

Mitführpflicht: Denken Sie grundsätzlich an: A-Pickerl (bei Reisen innerhalb der EU nicht mehr erforderlich, wenn ein EU-Kennzeichen ver-wendet wird), Grüne Versicherungskarte, Verbandspaket, Warndreieck und Warnweste.Zum Thema Warnweste: Jede andere mitfahrende Person, die die Fahr-bahn oder den Randstreifen zum Aufstellen des Pannendreiecks betritt, sollte ebenso eine Warnweste oder zumindest „lichtreflektierende Vorrich-tungen“ anlegen.

Motorräder und Kleinkrafträder: Auf Mopeds dürfen Beifahrer nur dann befördert werden, wenn das Moped auf zwei Personen zugelassen ist und der Fahrer mind. 18 Jahre alt ist. Motorräder, die eine Geschwindigkeit über 100 km/h erreichen, müssen mit 2 Rückspiegeln ausgestattet sein. Mopeds und Motorräder können für bis zu 3 Monate konfisziert werden, wenn ohne Helm gefahren oder unerlaubterweise ein Beifahrer mitgeführt wird.

Parken: Schwarzgelbe Bodenmarkierungen bedeuten Parkverbot, wel-ches auch bei gelb gekennzeichneten – z.B. für Taxi und Busse reservierten –Parkflächen gilt. Parken in Landschaftsschutzgebieten ist untersagt.

Promillegrenze: 0,5 Promille

Sicherheitsgurte & Sturzhelme: Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht.Sturzhelmpflicht gilt auch für Moped- und Rollerfahrer.

Telefonieren am Steuer: Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwen-dung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.

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Zusätzliche Bestimmungen:Abschleppen: Privates Abschleppen ist auf Autobahnen verboten.Vorrangregelungen: Straßenbahnen haben stets Vorrang.Ladungen: Jede Ladung, die nach hinten überragt (Surfbretter, Fahrrad-träger), muss mit einer 50 x 50 cm großen rot-weiß-roten, reflektierenden Warntafel gekennzeichnet sein. Überdies darf keine Ladung die vordere Kante des Fahrzeugs überragen. Parkverstöße, Telefonieren mit Handy am Steuer, Fahren ohne Licht außerorts und Geschwindigkeitsüberschreitungen werden mit einer besonders hohen Geldbuße geahndet.Tipp der ÖAMTC-JuristenSeit März 2007 ist die Vollstreckung von Verkehrsstrafen über 70 Euro in allen EU-Ländern möglich. Wichtig ist, dass von den Ländern kein Rück- wirkungsverbot vorgesehen ist. Das heißt, dass aufgrund der oftmals sehr langen Verjährungsfristen im Ausland (z.B. Italien: 5 Jahre) auch eine nach-trägliche bzw. rückwirkende Vollstreckung von Geldstrafen (die schon vor 2007 ausgesprochen wurden) möglich ist.Daher warnen die ÖAMTC-Juristen eindringlich, auf die jeweiligen Verkehrs-bestimmungen Rücksicht zu nehmen und sich nicht in der falschen Sicher-heit zu wiegen, dass ausländische Geldstrafen in Österreich nicht einge-hoben werden können.

■ PannenhilfePannenhilfe kann bei der ÖAMTC-Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 angefordert werden.Kostenlose Pannenhilfe durch ÖAMTC-Partnerclubs für ÖAMTC Schutzbrief-Inhaber. Sollte ein Spesenbeitrag verrechnet werden: Vergütung bis zu 100 Euro inkl. MwSt.

■ NotrufFeuerwehr: ✆ 115 Polizei: ✆ 112 Rettung: ✆ 118 Deutschsprachige Notrufstation Mailand: ✆ (02) 66 15 95 53ÖAMTC-Schutzbrief-Nothilfe: ✆ +43 1 25 120 00ÖAMTC-Tipp: Vor Reiseantritt Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.

■ Wichtige AdressenBotschaften & Konsulate Italienische Botschaft in ÖsterreichRennweg 27, 1030 WienTel. (01) 712 51 21, Fax (01) 713 97 19E-Mail: [email protected], www.ambvienna.esteri.itKonsulate: Bregenz, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg Österreichische Botschaft in ItalienVia Pergolesi 3, I-00198 RomaTel. +39 06 844 01 41, Fax +39 06 854 32 86E-Mail: [email protected], www.austria.itKonsulat: Tel. +39 06 855 29 66, Fax +39 06 853 52 991Konsulate: Bari, Bologna, Florenz, Genua, Mailand, Neapel, Palermo, Triest, Turin, Venedig, Verona

Partnerclub des ÖAMTC Automobile Club d’Italia (ACI)Via Marsala 8, I-00185 RomTel. +39 06 499 81, Information +39 06 49 17 16Fax +39 06 49 98 22 34, +39 06 445 27 02, www.aci.itTourismusvertretung Staatliches Italienisches Fremdenverkehrsamt (ENIT)Kärntner Ring 4, 1010 WienTel. (01) 505 16 39, Fax (01) 505 02 48E-Mail: [email protected], www.enit.it

■ MautDie Benutzung der Autobahnen in Italien ist gebührenpflichtig (ausge-nommen die Strecken Salerno–Reggio di Calabria, Palermo–Catania und Palermo–Mazara del Vallo und Trapami).Bezahlung in Italien: Bei der Auffahrt auf die Autobahn erhält man ein Ticket, das beim Ver- lassen der Autobahn vorzuweisen ist. Danach wird die gefahrene Strecke berechnet. Einige wenige Strecken sind „offene“ Systeme, d.h. die Maut wird, unabhängig von der gefahrenen Strecke, im voraus entrichtet.Achtung: Beim Wechsel vom »offenen« in das »geschlossene« System an den Autobahnkreuzen Milano Ghisolfa (A 4 Richtung Torino), Milano Ovest (A 7 Richtung Genova), Milano Sud (A 1 Richtung Bologna) oder Milano Est (A 4 Richtung Venezia) unbedingt ein Autobahnticket ziehen!Die Autobahnmaut in Italien kann in bar, in Euro oder mit Kreditkarte bezahlt werden. Zur Bezahlung der Maut kann auch die „VIACARD“ ver- wendet werden, die beim ÖAMTC in Werten von 25 und 50 Euro erhältlich ist. Mit dieser Magnetkarte kann bei den meisten Mautstellen auf eigenen Abfertigungsspuren bargeldlos bezahlt werden. Wenn Sie mit Viacard (oder auch Kreditkarte) zahlen, Mautkarte einfach in die vorgesehene Vorrichtung stecken, der zu zahlende Betrag erscheint auf der elektro- nischen Anzeigetafel, anschließend Viacard oder Kreditkarte einstecken und nach Abbuchung des Betrages wieder entnehmen. Achten Sie darauf, dass noch genügend Guthaben auf Ihrer Viacard vorhanden ist, um die Gebühr zu bezahlen bzw., dass Sie in Besitz einer zweiten Viacard sind, denn fehlende Beträge können nicht mit Bargeld beglichen werden. Bei Problemen mit der Mautbezahlung empfiehlt es sich direkt vor Ort bei einer Servicestation, die sog. Punto Blu, abzufahren. Wenden, Rückwärts-setzen und unerlaubter Spurwechsel im Mautstellenbereich, auf Autobahn-auf- und -abfahrten wird mit hohen Bußgeldern, oft auch mit Fahrverboten geahndet.

ÖAMTC-Touristik Tipp: Clubmitglieder können die für ihre gewählte Reisestrecke anfallenden Mautkosten online mit dem ÖAMTC RoutenPlaner berechnen. Mehr Infos: www.oeamtc.at/routenplaner

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KroatienHauptstadt ZagrebZahlungsmittel 1 Kuna (HRK) = 100 Lipa

Int. Kennzeichen HR

■ PersonaldokumenteDer nationale Führerschein ist kein gültiges Grenzdokument.Ein (gültiger oder bis max. 5 Jahre abgelaufener) Reisepass oder gültiger Personalausweis ist für die Einreise erforderlich.Folgende Personen dürfen nur mit gültigem Reisepass einreisen: Ausländi-sche Staatsbürger, die eine Jagd- oder Sportwaffe oder eine nach kroati-schen Vorschriften in den Reisepass einzutragende Ware einführen möch-ten, Personen, die mit in ihren Reisepässen eingetragenen minderjährigenKindern reisen und Minderjährige, die noch keinen Personalausweis haben. Ein Reisepass ist auch empfehlenswert für Fahrten in Richtung Dubrovnik, da hier bei Autofahrten das Staatsgebiet von Bosnien & Herzegowina durchquert wird.

KinderWenn Kinder alleine oder nicht mit den Eltern ins Ausland reisen und ab dem vollendeten 12. Lebensjahr brauchen Kinder einen eigenen Reisepass (siehe www.help.gv.at).Minderjährige, die ohne Begleitung der/des Erziehungsberechtigten nach Kroatien einreisen - z.B. mit ihren Großeltern - sollten zusätzlich zum eige-nen Reisepass eine Vollmacht der/des Erziehungsberechtigten mitführen. Das kroatische Konsulat in Wien betont, dass dies laut kroatischem Gesetz für kroatische Staatsbürger gilt, die Grenzpolizei jedoch - um internationale Konventionen gegen Kindesentführung zu beachten - auch von Touristen diese Einverständniserklärung verlangen kann. Der Reisepass von Jugend-lichen bis 18 als auch von Erwachsenen, die Kinder in ihrem Reisepass eingetragen haben, muss gültig sein. Eine Vorlage für diese Vollmacht - zur Verfügung gestellt vom kroatischen Konsulat in Wien - finden Sie unter www.oeamtc.at/laenderinfo.

■ KraftfahrzeugdokumenteÖsterreichischer Führerschein und Zulassungsschein.Vollmacht, falls nicht mit eigenem Fahrzeug gefahren wird (beim ÖAMTC erhältlich).

ÖAMTC Touristik-Tipp:Obwohl rechtlich nicht zulässig, kam es in der Praxis vor, dass Urlauber mit abgelaufenem § 57a-Pickerl Probleme bei der Einreise hatten. Aus diesem Grunde empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Reiseantritt das ein-gestanzte Überprüfungsdatum zu kontrollieren.

■ Versicherungen Kfz-VersicherungDie Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen (er- hältlich bei Ihrer Versicherung). Aufgrund teils geringer Mindestdeckungs- summen und langwieriger Schadensabwicklung empfiehlt sich der Abschluss einer kurzzeitigen Reisevollkasko.Mehr Infos: www.oeamtc.at/versicherung

ReiseversicherungDer Auslandsbetreuungsschein (Urlaubskrankenschein) wird vom Dienst-geber oder der Krankenkasse abgegeben. Der Abschluss einer Zusatzversicherung wird dringend empfohlen. Einen umfassenden Schutz im Krankheitsfall, bei Krankenrücktransport, Fahrzeug-Rückholung und vielem mehr bietet der ÖAMTC-Schutzbrief.

■ Verkehrsbestimmungen Höchstgeschwindigkeiten: Im Ortsgebiet 50 km/h

Kraftfahrzeug außerorts Schnellstraße AutobahnMotorrad, Pkw, 90 km/h 110 km/h 130 km/h Wohnmobil bis 3,5 t Pkw mit Anhänger, 80 km/h 80 km/h 80 km/h Wohnmobil über 3,5 t

Für Schulbusse gilt außerorts und auf Autobahnen eine max. Höchst- geschwindigkeit von 70 km/h.Für Pkw-Fahrer, die ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gelten verringerte Höchstgeschwindigkeiten: 80 km/h auf Landstraßen, 100 km/h auf Schnellstraßen und 110 km/h auf Autobahnen.

Kindersicherung: Kinder unter 12 Jahren müssen auf dem Rücksitz befördert werden.

Licht am Tag: Autofahrer müssen wie Motorradfahrer tagsüber mitLicht fahren. Die Lichtpflicht gilt auf allen Straßen sowohl außerhalb als auch innerhalb geschlossener Ortschaften.

Mitführpflicht: Denken Sie grundsätzlich an: A-Pickerl (bei Reiseninnerhalb der EU nicht erforderlich, wenn ein EU-Kennzeichen vorhanden ist), Grüne Versicherungskarte, Verbandspaket, Warndreieck und Warn-weste. Darüber hinaus benötigen Sie: Warndreieck auch für Anhänger, Ersatzlampenset.Zum Thema Warnweste: Seit Januar 2006 sind Fahrer von Kraftfahr- zeugen beziehungsweise andere Autoinsassen verpflichtet, eine Warn- weste anzulegen, wenn sie ihren Wagen nach einem Unfall oder einer Panne auf Landstraßen oder Autobahnen verlassen. Diese Regelung gilt auch für Lenker von Motorrädern.

Parken: In einigen Städten bestehen gebührenpflichtige Parkzonen(gekennzeichnet).

Promillegrenze: 0,0 Promille

Sicherheitsgurte & Sturzhelme: Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht.

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Telefonieren am Steuer: Telefonieren am Steuer ist nur bei Verwen-dung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.

Zusätzliche Bestimmungen:Schienenfahrzeuge haben stets Vorrang. Beim Überholen muss während des gesamten Vorgangs geblinkt werden. Kolonnenspringen ist verboten. Schul- oder Kinderbusse dürfen nicht passiert werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg anhalten.Tipp der ÖAMTC-Juristen:Rufen Sie nach einem Verkehrsunfall in jedem Fall die Polizei (sonst winkt eine Geldstrafe) und lassen Sie sich eine polizeiliche Unfallbestätigung ausstellen. Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen das Land nur mit polizeilicher Schadensbestätigung wieder verlassen. Auch wenn Sie einen Verkehrsunfall melden und nur Ihr Fahrzeug beschädigt ist, müssen Sie mit einer Geldstrafe rechnen, sollten Sie den Unfall verursacht haben. Bereits vorhandene Schäden sollten Sie bei der Einreise deklarie-ren. Bei einem Verkehrsdelikt eines Ausländers kann der Reisepass bis zu 48 Stunden durch die Polizei einbehalten werden.

■ PannenhilfePannenhilfe kann bei der ÖAMTC-Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 angefordert werden.Kostenlose Pannenhilfe durch ÖAMTC-Partnerclubs für ÖAMTC-Schutz-brief-Inhaber. Sollte ein Spesenbeitrag verrechnet werden: Vergütung biszu 100 Euro inkl. MwSt.

■ NotrufFeuerwehr: ✆ 93 Polizei: ✆ 92 Rettung: ✆ 94 Deutschsprachige Notrufstation Zagreb: ✆ (0)1 344 06 44ÖAMTC-Schutzbrief-Nothilfe: ✆ +43 1 25 120 00 ÖAMTC-Tipp: Vor Reiseantritt Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.

■ Wichtige Adressen Botschaften & Konsulate Kroatische Botschaft in ÖsterreichHeuberggasse 10, 1170 WienTel. (01) 480 20 83, Fax (01) 480 29 42E-Mail: [email protected]: Graz, Telfs, Wien Österreichische Botschaft in KroatienJabukovac 39, HR-10000 ZagrebTel. +385 (0)1 488 10-50 bis 54, Fax +385 (0)1 483 44 61E-Mail: [email protected]: Dubrovnik, Pula, Rijeka, SplitPartnerclub des ÖAMTC Hrvatski Autoklub (HAK) Avenija Dubrovnik 44, HR-10010 ZagrebTel. +385 (0)1 661 19 99, Fax +385 (0)1 662 31 11E-Mail: [email protected], www.hak.hr

Tourismusvertretung Kroatische Zentrale für TourismusAm Hof 13, 1010 Wien Tel. (01) 585 38 84, Fax (01) 585 38 84 20E-Mail: [email protected], www.kroatien.at Kroatische Engel – einheitliche Telefonnummer für alle touristischen Informationen, die ganz Kroatien betreffen: 062 999 999Bei Anrufen aus dem Ausland wählen Sie: +385 62 999 999 Die Informationen können in kroatischer, englischer, deutscher und italienischer Sprache abgerufen werden.

■ MautFür das derzeit in Kroatien noch im Ausbau befindliche Autobahn- und Schnellstraßennetz muss eine Maut entrichtet werden. Bereits im Sommer 2005 wurde die 380 km lange Autobahn Zagreb–Zadar–Split dem Verkehr übergeben. Der Bau der Autobahn von Split nach Dubrovnik soll bis 2008 abgeschlossen sein.Bezahlung der MautgebührenAm Beginn der mautpflichtigen Strecke erhalten Sie ein Ticket, das beim Verlassen des Abschnittes bar oder mit Kreditkarte bezahlt wird. Auf eini-gen Strecken werden jedoch die Gebühren innerhalb des mautpflichtigen Abschnittes erhoben. Die Gebühren sind in kroatischen Kuna oder in Euro zu begleichen. Bei Bezahlung in Euro kann Rückgeld jedoch in der Landes-währung erfolgen, daher kleine Scheine bzw. Münzen mitnehmen. Bargeldlose BezahlungWer sich in Kroatien an den Mautstellen die lästige Suche nach Kleingeld ersparen möchte, zahlt mit der so genannten Smart Card. Dieses bargeld-lose Zahlungsmittel wird auf fast allen Autobahnen von der Mautgesell-schaft HAC akzeptiert. Sie ist in den Büros großer Mautstationen wie bei-spielsweise Rupa und Bregana (geöffnet Mo bis Fr von 7.00–15.00 Uhr) um 20 HRK (ca. 3 Euro) erhältlich. Die Smart Card wird mit einem Min-destguthaben von 100 HRK (14 Euro) aufgeladen. Wer die Autobahnmaut mit dieser Karte begleicht, erhält 10 % Rabatt auf den Mautpreis. Einziger Wermutstropfen am derzeitigen Smart-Card-System: Bislang gibt es in Kro-atien noch keine eigene Smart-Card-Abfertigungsspur. Ist der Andrang an einer Mautstation sehr hoch, müssen auch Smart-Card-Nutzer warten. Die Mautgesellschaft verspricht jedoch, in den nächsten Jahren noch benutzer-freundlicher zu werden und eigene Abfertigungsspuren einzurichten.Detaillierte Informationen zur Smart-Card (in Englisch) unter www.hac.hr.

ÖAMTC-Touristik Tipp:Clubmitglieder können die für ihre gewählte Reisestrecke anfallenden Mautkosten online mit dem ÖAMTC RoutenPlaner berechnen. Mehr Infos: www.oeamtc.at/routenplaner

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■ PersonaldokumenteEin (gültiger oder bis max. 5 Jahre abgelaufener) Reisepass oder gültiger Personalausweis ist für die Einreise erforderlich. Der nationale Führerschein ist kein gültiges Grenzdokument.

KinderWenn Kinder alleine oder nicht mit den Eltern ins Ausland reisen und ab dem vollendeten 12. Lebensjahr brauchen Kinder einen eigenen Reisepass (siehe www.help.gv.at).Grundsätzlich empfiehlt sich für Kinder ein eigener Reisepass, da immer weniger Staaten die Miteintragung des Kindes im Reisepass der Eltern akzeptieren. Kinder, die nicht in Begleitung ihrer Eltern reisen, benötigen neben einem eigenen Reisepass eine Vollmacht der Eltern in englischer Sprache (Vorlage siehe www.oeamtc.at/laenderinfo unter Personaldokumente). Diese Vollmacht muss amtlich beglaubigt werden (über Notar und Gericht). Für die Einreise in das autonome Gebiet des Heiligen Berges Athos (ausschließlich männliche Besucher) und den Besuch der Klöster ist kein Empfehlungsschreiben der Österreichischen Botschaft Athen mehr notwen-dig. Da nur eine begrenzte Anzahl von Besuchern aufgenommen wird, ist die Kontaktaufnahme mit einer Kopie des gültigen Reisepasses mit dem Pilgerbüro der Heiligen Gemeinde des Athos, Egnatia Odos 109, GR-54635 Thessaloniki, Tel. +30 2310 25 25 78, Fax +30 2310 22 24 24, etwa 6 Monate im Vorfeld erforderlich. Bitte beachten Sie, dass das Mitführen von Video- und Filmkameras oder Tonbandgeräten auf dem ganzen Athos strengstens untersagt ist.

■ KraftfahrzeugdokumenteÖsterreichischer Führerschein und Zulassungsschein.Vollmacht, falls nicht mit eigenem Fahrzeug gefahren wird (beim ÖAMTC erhältlich).

■ Versicherungen Kfz-VersicherungDie Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird dringend empfohlen (erhältlich bei Ihrer Versicherung). Aufgrund der in Griechenland deutlich geringeren Mindestdeckungssummen und langwieriger Schadensabwick-lung empfiehlt sich der Abschluss einer kurzzeitigen Reisevollkasko.Mehr Infos: www.oeamtc.at/versicherung

GriechenlandHauptstadt AthenZahlungsmittel 1 Euro (€) = 100 CentInt. Kennzeichen GR

ReiseversicherungDie Europäische Krankenversicherungskarte (welche auf der Rückseite der e-Card zu finden ist) ersetzt den Auslandskrankenschein auf Urlaubsreisen in EU-Mitgliedsstaaten, EWR-Staaten und in die Schweiz. Die e-Card berechtigt zur ambulanten Behandlung durch die zugelassenen IKA-Ärzte in Griechenland und Behandlung in Krankenhäusern der griechi-schen Sozialversicherungsinstitution (IKA). Laut Außenministerium werden im Falle eines Unfalls Verletzte – sofern nicht anders gewünscht – in eines der IKA-Krankenhäuser eingeliefert und erhalten in diesen Krankenhäusern kostenfreie Unterbringung, Behandlung und Medikamentenversorgung in der niedrigsten Pflegeklasse. Kosten für eine höhere Pflegeklasse sowie die gesamten entstehenden Kosten bei Fehlen der Europäischen Kranken-versicherungskarte, Kosten für privatversicherte Personen oder Kosten der Unterbringung in einer Privatklinik sind vom Verletzten zu tragen. Kosten-vorschüsse sind erforderlich.Der Abschluss einer Zusatzversicherung wird dringend empfohlen. Einen umfassenden Schutz im Krankheitsfall, bei Krankenrücktransport, Fahrzeug-Rückholung und vielem mehr bietet der ÖAMTC-Schutzbrief.

■ Verkehrsbestimmungen Höchstgeschwindigkeiten: Im Ortsgebiet: Pkw, Gespann, Wohnmobil: 50 km/h; Motorräder, alle anderen Fahrzeuge: 40 km/h

Kraftfahrzeug außerorts AutobahnMotorrad 70 km/h 90 km/hPkw, Wohmobil 90/ 110 km/h* 120 km/hPkw mit Anhänger 80 km/h 80 km/h* je nach Beschilderung

Kindersicherung: Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht auf dem Beifahrersitz befördert werden, wenn sie nicht mit einer dem Alter, der Größe und dem Gewicht entsprechenden Rückhaltevorrichtung gesichert sind. Abgesehen davon gibt es keine Angaben, z.B. zu einer Mindestgröße.

Licht am Tag: In Griechenland ist Licht am Tag weder vorgeschrieben noch verboten. Ein ausdrückliches Verbot besteht nur für Fernlicht am Tag.

Mitführpflicht: Denken Sie grundsätzlich an: A-Pickerl (bei Reisen innerhalb der EU nicht mehr erforderlich, wenn ein EU-Kennzeichen ver-wendet wird), Grüne Versicherungskarte, Verbandspaket, Warndreieck und Warnweste. Darüber hinaus benötigen Sie: Feuerlöscher

Parken: Gelb markierte Straßenränder bedeuten Parkverbot, blaugebührenpflichtige, weiß gebührenfreie Parkzonen. Halteverbotsschilder mit einer senkrechten Linie gelten an ungeraden, mit zwei an geraden Tagen.

Promillegrenze: 0,5 Promille. Für Motorradfahrer und Personen, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gelten 0,2 Promille.

Sicherheitsgurte & Sturzhelme: Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht.

Telefonieren am Steuer: Telefonieren am Steuer ist nur unter Ver- wendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.

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Zusätzliche BestimmungenWildes Campen ist in ganz Griechenland verboten.Tipp der ÖAMTC-Juristen:Seit März 2007 ist die Vollstreckung von Verkehrsstrafen über 70 Euro in allen EU-Ländern möglich. Wichtig ist, dass von den Ländern kein Rück-wirkungsverbot vorgesehen ist. Das heißt, dass aufgrund der oftmals sehr langen Verjährungsfristen im Ausland auch eine nachträgliche bzw. rückwir-kende Vollstreckung von Geldstrafen (die schon vor 2007 ausgesprochen wurden) möglich ist. Daher warnen die ÖAMTC-Juristen eindringlich, auf die jeweiligen Verkehrsbestimmungen Rücksicht zu nehmen und sich nicht in der falschen Sicherheit zu wiegen, dass ausländische Geldstrafen in Österreich nicht eingehoben werden können.Verhalten bei VerkehrsunfällenGrundsätzlich sind Unfälle unverzüglich der nächsten zuständigen Polizei-behörde zu melden. Die Polizei in Griechenland ist berechtigt, eine Person sofort festzunehmen, wenn sie keine Versicherungsbescheinigung vorlegen kann. Die Inhaftierung kann so lange dauern, bis der Polizei eine Versiche-rungsbestätigung vorliegt. Bei Unfällen mit geringen Sachschäden nimmt die Polizei in der Regel kein Unfallprotokoll auf, sie veranlasst lediglich den Austausch der Personalien der am Unfall Beteiligten. Es empfiehlt sich in derartigen Fällen, die Polizei zu bitten, die Personalien der gegnerischen Unfallbeteiligten und die Anschrift der Haftpflichtversicherung derselben festzustellen. Auch sollte auf die Aufnahme eines förmlichen Unfallproto-kolls bestanden werden, da es sonst bei der Abwicklung des Schadens mit der Versicherung Probleme geben kann. Zeugenanschriften und sonstige Beweismittel für einen allfälligen Zivilprozess wegen Schadenersatzes sind vom Kraftfahrer selbst sicher zu stellen. Wird nach einem Verkehrsunfall ein Strafverfahren eingeleitet, sollte möglichst rasch ein Rechtsanwalt beigezo-gen werden (z.B. ÖAMTC-Schutzbrief-Nothilfe, Österreichische Botschaft).

■ PannenhilfePannenhilfe kann bei der ÖAMTC-Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 angefordert werden. Kostenlose Pannenhilfe durch ÖAMTC-Partnerclubs für ÖAMTC-Schutzbrief-Inhaber. Sollte ein Spe-senbeitrag verrechnet werden: Vergütung bis zu 100 Euro inkl. MwSt.

■ NotrufFeuerwehr: ✆ 199 Polizei: ✆ 100 Rettung: ✆ 166Deutschsprachige Notrufstation Athen: ✆ (210) 964 07 15ÖAMTC-Schutzbrief-Nothilfe: ✆ +43 1 25 120 00Touristenpolizei Athen: Die Touristenpolizei in Athen unter der Kurzrufnummer 171 (nur innerhalb Griechenlands) bietet Tag und Nacht Rat und Hilfe. Außerhalb Griechenlands gelten folgende Telefonnummern: +30 210 644 88 86 oder +30 210 644 97 61. ÖAMTC-Tipp: Vor Reiseantritt Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.

■ Wichtige AdressenBotschaften & Konsulate Botschaft der Hellenischen RepublikArgentinierstraße 14, 1040 WienTel. (01) 506 15, Fax (01) 505 62 17E-Mail: [email protected],www.griechische-botschaft.at Österreichische Botschaft in Griechenland4 Vass. Sofias, GR-10674 AthenTel. +30 (0)210 72 57-270, Fax +30 (0)210 72 57-292E-Mail: [email protected]: Heraklion, Hermoupolis, Korfu, Patras, ThessalonikiPartnerclub des ÖAMTC Automobile and Touring Club of Greece (ELPA)Messogion Str. 395, Agia Paraskevi, GR-15343 Athen Tel. +30 (0)210 606-8800, Fax +30 (0)210 606-8981E-Mail [email protected], www.elpa.gr Der griechische Partnerclub erteilt vor Ort auch touristische Auskünfte unter 901 124 1600 0 (0 unbedingt wählen, da Sie sonst mit einem nur in griechischer Sprache verfügbaren Tonband konfrontiert sind). Tourismusvertretung Griechische Zentrale für Fremdenverkehr Opernring 8, 1010 WienTel. (01) 512 53 17, Fax (01) 513 91 89E-Mail: [email protected], www.gnto.gr

■ MautMautgebühren werden für die Benutzung der Autobahnen zwischen Thessaloniki, Athen, Patras und Tripoli eingehoben.Bezahlung der MautgebürenDie Gebühren (in Euro) sind bei der Einfahrt in die mautpflichtigen Abschnitte zu entrichten. ÖAMTC-Touristik Tipp:Clubmitglieder können die für ihre gewählte Reisestrecke anfallenden Mautkosten online mit dem ÖAMTC RoutenPlaner berechnen.Mehr Infos: www.oeamtc.at/routenplanerTunnel & BrückenMautpflichtig sind der Unterwassertunnel zwischen Aktio und Preveza, der Tunnel zwischen Artemision und Korinth sowie die Brücke zwischen Rio und Antirio. Richtpreise in Euro: Motorrad PkwUnterwassertunnel Aktio – Preveza 0,70 3Artemision-Tunnel 0,70 1,20Rio-Antirio Brücke 1,70 10,90

Mautgebühr für Strecke Athen–Intern. Flughafen „Eleftherios Venizelos“Motorrad 1,30Pkw mit kl. Anhänger, Gespann, 2,70Lieferwagen, Kleinbus bis 15 Sitze

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■ PersonaldokumenteEin (gültiger oder bis max. 5 Jahre abgelaufener) Reisepass oder gültiger Personalausweis ist für die Einreise erforderlich. Der nationale Führerschein ist kein gültiges Grenzdokument.

KinderWenn Kinder alleine oder nicht mit den Eltern ins Ausland reisen und ab dem vollendeten 12. Lebensjahr brauchen Kinder einen eigenen Reise-pass. Mehr Infos: www.help.gv.at. Grundsätzlich empfiehlt sich für Kinder ein eigener Reisepass, da immer weniger Staaten die Miteintragung des Kindes im Reisepass der Eltern akzeptieren.

■ KraftfahrzeugdokumenteÖsterreichischer Führerschein und Zulassungsschein.Vollmacht, falls nicht mit eigenem Fahrzeug gefahren wird (beim ÖAMTC erhältlich).

■ Versicherungen Kfz-VersicherungDie Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen (erhältlich bei Ihrer Versicherung). Aufgrund teils geringer Mindest-deckungssummen und langwieriger Schadensabwicklung empfiehlt sich der Abschluss einer kurzzeitigen Reisevollkasko. Mehr Infos: www.oeamtc.at/versicherung

DeutschlandHauptstadt BerlinZahlungsmittel 1 Euro (€) = 100 CentInt. Kennzeichen D

ReiseversicherungDie Europäische Krankenversicherungskarte (welche auf der Rückseite der e-Card zu finden ist) ersetzt den Auslandskrankenschein auf Urlaubsreisen in EU-Mitgliedsstaaten, EWR-Staaten und in die Schweiz. Der Abschluss einer Zusatzversicherung wird dringend empfohlen. Einen umfassenden Schutz im Krankheitsfall, bei Krankenrücktransport, Fahrzeug-Rückholung und vielem mehr bietet der ÖAMTC-Schutzbrief.

■ Verkehrsbestimmungen Höchstgeschwindigkeiten: Im Ortsgebiet: 50 km/h

Kraftfahrzeug außerorts AutobahnPkw und andere Kfz 100 km/h 130 km/h*bis 3,5 t, MotorradGespanne und 80 km/h** 80**/100***km/hKfz von 3,5 t bis 7,5 t* empfohlene Richtgeschwindigkeit** nur für in Deutschland registrierte Gespanne bis 3,5 t mit Ausnahmegenehmigung (Plakette am Anhänger) gilt 100 km/h; *** für Wohnmobile (Testversuch bis 2009)

Bei Sichtweiten unter 50 m durch Nebel, Schnee oder Regen muss unbedingt das Abblendlicht eingeschaltet werden und es gilt Tempolimit 50 km/h für alle Fahrzeuge.

Kindersicherung: Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr bzw. die kleiner als 1,50 m sind, dürfen auf Vorder- und Rücksitzen nur in geeigne-ten Rückhaltesystemen befördert werden.Auf Beifahrersitzen, die mit Airbag ausgestattet sind, dürfen keine Rückhal-tesysteme, die nach hinten gerichtet sind, verwendet werden. Wenn wegen der Sicherung von Kindern mit Rückhalteeinrichtungen auf der Rückbank kein Platz für die Sicherung eines dritten Kindes vorhanden ist, so darf dieses ausnahmsweise nur mit Sicherheitsgurt gesichert werden, sofern es über drei Jahre alt ist.In Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurt dürfen Kinder unter drei Jahren über-haupt nicht und Kinder über drei Jahren bzw. bis 150 cm nur auf den Rücksitzen befördert werden; diese Vorschrift gilt nicht in Kraftomnibussen.

Licht am Tag: Motorräder müssen tagsüber mit Licht fahren. Für alle anderen Fahrzeuge wird Licht am Tag empfohlen.

Mitführpflicht: Denken Sie grundsätzlich an: A-Pickerl (bei Reisen inner-halb der EU nicht mehr erforderlich, wenn ein EU-Kennzeichen verwendet wird), Grüne Versicherungskarte, Verbandspaket, Warndreieck und Warnweste.

Parken: Kurzparkzonen sind teilweise gebührenpflichtig (Gebühren werden durch Parkscheine oder Parkometer eingehoben). Parken ist nur in Fahrtrichtung erlaubt. Parkverbot besteht vor Grundstücksausfahrten, bis zu 5 m vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen, bis zu 10 m vor Ampeln und bis zu 15 m vor und hinter Haltestellenschildern.

Promillegrenze: 0,5 Promille. Im Jahr 2007 wird voraussichtlich eine neue Regelung in Kraft treten, der zufolge für junge Autofahrer zwischen 18 und 25 Jahren eine Promillegrenze von 0,1 oder 0,2 Promille gelten wird.

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■ Wichtige AdressenBotschaften & Konsulate Deutsche Botschaft in ÖsterreichMetternichgasse 3, 1030 WienTel. (01) 711 54 0, Fax (01) 713 83 66E-Mail: [email protected], www.wien.diplo.de Deutsches KonsulatReisnerstr. 44, 1030 WienTel. (01) 711 54 0, Fax (01) 715 34 50Weitere Konsulate: Bregenz, Graz, Innsbruck, Linz, Salzburg Österreichische Botschaft in DeutschlandStauffenbergstr. 1, D-10785 BerlinTel. +49 (0)30 202 87 0, Fax +49 (0)30 229 05 69E-Mail: [email protected], www.oesterreichische-botschaft.deKonsulate: Bremen, Dresden, Frankfurt/Main, Hamburg, Hannover, Kiel, München, Nürnberg, Rostock, Saarbrücken, StuttgartPartnerclub des ÖAMTC Allgemeiner Deutscher Automobil Club (ADAC)Am Westpark 8, D-81373 MünchenTel. +49 (0)89 76 76 0, Fax +49 (0)89 76 76 2500E-Mail: [email protected], www.adac.deTourismusvertretung Deutsche Zentrale für TourismusSchubertring 12, 1010 WienTel. (01) 513 27 92, Fax (01) 513 27 92 22E-Mail: [email protected], www.deutschland-tourismus.de

■ Sparen mit der ClubkarteGegen Vorweis Ihrer gültigen Clubkarte profitieren Sie von zahlreichen Ermäßigungen in Deutschland. Vorteile gibt es in Hotels, bei Mietwagen, bei Freizeitaktivitäten u.v.m.

So geht’s: Achten Sie bitte immer auf das „Show your Card“ - Zeichen, welches auf Ihrer Clubkarte integriert ist und aufgrund dessen Sie berechtigt sind, Ermäßigungen bei ÖAMTC-Partnerfirmen im In- und Ausland in Anspruch zu nehmen.

Beispielhafte Partner in Deutschland: Autostadt in Wolfsburg: Eintritt 13 Euro statt 15 Euro für Erw., 5 Euro statt 6 Euro für Kinder (6–14 J.), 33 Euro statt 38 Euro für Familienkarte. Köln – Düsseldorfer Rheinschifffahrt: 20 % Rabatt auf alle Schiffspassagen. Universum Science Center Bremen: 10 % Rabatt auf die Ticketpreise. Deutsches Sport & Olympia Museum Köln: 10 % Rabatt auf den Eintritt. Deutsches Theater München: 10 % Rabatt auf den Ticketpreis. PassauCard-all-inclusive: bis zu 17 % Rabatt auf den Kartenpreis.

Mehr Infos, Reservierungshotlines und viele weitere Partner in Deutschland: Prospekt „Sparen mit der Clubkarte“ (bei jeder ÖAMTC-Dienststelle), www.oeamtc.at/vorteilspartner

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Sicherheitsgurte & Sturzhelme: Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht.

Telefonieren am Steuer: Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.

Zusätzliche Bestimmungen:Abschleppen von Fahrzeugen ist auf der Autobahn nur bis zur nächsten Ausfahrt, auf allen anderen Straßen bis zur nächsten Werkstätte gestattet. Bei beiden Fahrzeugen muss die Warnblinkanlage eingeschaltet sein. Bei Panne oder Unfall müssen Fahrzeuge über 3,5 t zusätzlich zum Warn-dreieck eine Warnleuchte haben. Ein generelles Überholverbot gilt auf zweispurigen Straßen, wenn sich Schul-busse mit Warnblinker der Haltestelle nähern. Steht der Bus, darf nur im Schritttempo vorbeigefahren werden. Dies gilt auch für den Gegenverkehr. Bei Ampelanlagen zeigt ein grüner Pfeil nach rechts an, dass bei Rot für die Geradeaus-Richtung nach einem Stopp vorsichtig nach rechts abgebo-gen werden darf.Überstehende Ladung: Bis zu 100 km Wegstrecke darf die Ladung 3 m, bei mehr als 100 km höchstens 1,50 m nach hinten hinausragen. Wenn die Ladung mehr als 1 m über die Rückleuchten des Fahrzeuges hinaus-ragt, ist sie durch eine hellrote, 30 x 30 cm große, auseinandergehaltene Fahne kenntlich zu machen; bei Dunkelheit ist am äußersten Ende der Ladung ein Schlusslicht und ein Rückstrahler anzubringen. Tipp der ÖAMTC-JuristenSeit März 2007 ist die Vollstreckung von Verkehrsstrafen über 70 Euro in allen EU-Ländern möglich. Wichtig ist, dass von den Ländern kein Rück-wirkungsverbot vorgesehen ist. Das heißt, dass aufgrund der oftmals sehr langen Verjährungsfristen im Ausland auch eine nachträgliche bzw. rückwir-kende Vollstreckung von Geldstrafen (die schon vor 2007 ausgesprochen wurden) möglich ist. Daher warnen die ÖAMTC-Juristen eindringlich, auf die jeweiligen Verkehrsbestimmungen Rücksicht zu nehmen und sich nicht in der falschen Sicherheit zu wiegen, dass ausländische Geldstrafen in Österreich nicht eingehoben werden können.

■ PannenhilfePannenhilfe kann bei der ÖAMTC-Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 angefordert werden. Auf Autobahnen kann Pannenhilfe über die (privatisierten) Notrufsäulen angefordert werden. Verlangen Sie im Pannenfall Hilfe ausdrücklich durch den ADAC. Hilfeleistungen durch Straßendienst-Fahrzeuge von ADAC-Vertragsfirmen sind kostenpflichtig. Kostenlose Pannenhilfe für ÖAMTC-Schutzbrief-Inhaber. Sollte ein Spesenbeitrag verrechnet werden: Vergütung bis zu 100 Euro inkl. MwSt.

■ NotrufFeuerwehr: ✆ 112 Polizei: ✆ 110 Rettung: ✆ 110 oder 19222 (in den südlichen Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und dem Saarland) Deutschsprachige Notrufstation München ✆ (089) 76 76 63 22ÖAMTC-Schutzbrief-Nothilfe: ✆ +43 1 25 120 00 ÖAMTC-Tipp: Vor Reiseantritt Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.

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■ Versicherungen Kfz-VersicherungDie Mitnahme der Grünen Versicherungskarte ist vorgeschrieben (er-hältlich bei Ihrer Versicherung), diese muss ausdrücklich für die Türkei ausgestellt sein. Bei Fehlen ist eine Grenzversicherung abzuschließen. Auf-grund teils geringer Mindestdeckungssummen und langwieriger Schadens-abwicklung empfiehlt sich der Abschluss einer kurzzeitigen Reisevollkasko. Mehr Infos: www.oeamtc.at/versicherung

ReiseversicherungDer Auslandsbetreuungsschein (Urlaubskrankenschein) wird vom Dienst-geber oder der Krankenkasse abgegeben. Zusätzlicher Krankenschutz wird dringend empfohlen. Einen umfassenden Schutz im Krankheitsfall, bei Krankenrücktransport, Fahrzeug-Rückholung und vielem mehr bietet der ÖAMTC-Schutzbrief.

■ Verkehrsbestimmungen Höchstgeschwindigkeiten: Im Ortsgebiet: 50 km/hausgenommen Kfz mit Anhänger: 40 km/h

Kraftfahrzeug außerorts AutobahnMotorrad 70 km/h 80 km/hPkw 90 km/h 120 km/hPkw mit Anhänger, 80 km/h 90 km/h Wohnmobil bis 3,5 tWohnmobil über 3,5 t 70 km/h 80 km/h

Kindersicherung: Kinder unter 12 Jahren müssen auf dem Rücksitz befördert werden.

Licht am Tag: In der Türkei herrscht keine Licht am Tag Pflicht.

Mitführpflicht: Denken Sie grundsätzlich an: A-Pickerl (bei Reiseninnerhalb der EU nicht mehr erforderlich, wenn ein EU-Kennzeichen ver-wendet wird), Grüne Versicherungskarte, Verbandspaket, Warndreieck und Warnweste. Darüber hinaus benötigen Sie: Feuerlöscher, 2. Warndreieck

Promillegrenze: Für Fahrer von Pkw ohne Anhänger: 0,5 Promille, alle anderen: 0,0 Promille.

Sicherheitsgurte & Sturzhelme: Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht.Helmpflicht besteht auch für Fahrradfahrer.

Zusätzliche Bestimmungen: Ist im Kreisverkehr die Vorfahrt nicht durch Schilder oder Ampeln geregelt, gilt „rechts vor links“. Unfälle, bei denen Personen verletzt wurden oder erhebliche Sachschäden entstanden, sind der Polizei zu melden. Für die nötige Schadensregulierung benötigt man ein Polizeiprotokoll. Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher Genehmi-gung das Land wieder verlassen. Alkoholtests sind auch bei Unfällen mit geringfügigen Blechschäden nicht unüblich.

Türkei

■ PersonaldokumenteReisende benötigen ein Visum, das entweder bei der für Österreich zu-ständigen Vertretungsbehörde des Landes (Gebühr: 30 Euro) oder direkt an der Grenze (empfehlenswert, da das Visum auf diese Art und Weise schneller zu bekommen ist, Gebühr: 15 Euro) beantragt werden kann (Aufenthaltsdauer in der Regel 3 Monate). Es wird empfohlen, genau die entsprechende Summe bereitzuhalten. Reisende müssen ihre Wiederaus-reise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) nachweisen können. Der Reisepass muss nach Ablauf des Einreisevisums noch mindestens 3 Monate gültig sein. In der Praxis bedeutet das, dass die Reisepässe bei Einreise in die Türkei noch 6 Monate gültig sein müssen. Für Berufskraftfahrer (Lkw- oder Buslenker) ist das Visum nur bei der Botschaft erhältlich. Bei der Einreise sollte darauf geachtet werden, dass ein Einreisestempel im Reisepass an- gebracht wird, da es ansonsten zur Verhinderung der Ausreise kommen kann.

KinderKinder brauchen, wenn sie alleine oder nicht mit den Eltern ins Ausland reisen und ab dem vollendeten 12. Lebensjahr einen eigenen Reisepass (siehe www.help.gv.at). Grundsätzlich empfiehlt sich für Kinder ein eigener Reisepass, da immer weniger Staaten die Miteintragung des Kindes im Reisepass der Eltern akzeptieren.

■ KraftfahrzeugdokumenteÖsterreichischer Führerschein und Zulassungsschein.Vollmacht, falls nicht mit eigenem Fahrzeug gefahren wird (beim ÖAMTC erhältlich). Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte ist vorge-schrieben (erhältlich bei Ihrer Versicherung).Ausländische Fahrzeuge dürfen max. 6 Monate pro Kalenderjahr in der Türkei verbleiben. Kommerzielle Passagierfahrzeuge, die älter als 20 Jahre sind, dürfen nicht in die Türkei einreisen Dies betrifft Busse, Minibusse und ähnliche, für den Passagiertransport gestellte, Fahrzeuge. Bei der Einreise wird das Fahrzeug von den Zollbeamten in den Reisepass eingetragen, bei der Ausreise wieder gelöscht. Das dazugehörige Formular („Vehicle Entry-Exit Form“) ist bis zum Verlassen des Landes gut aufzube-wahren. Pro Person darf nur ein Motorfahrzeug eingeführt werden. Für die Formalitäten und für die Desinfektion des Fahrzeugs können Gebühren erhoben werden.

Hauptstadt AnkaraZahlungsmittel Neue Türkische Lira (YTL)Int. Kennzeichen TR

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Tipp der ÖAMTC-Touristik: Von Fahrten in den Abend- und Nachtstunden wird wegen schlecht beleuchteter Verkehrsteilnehmer abgeraten bzw. ist größ-te Vorsicht geboten.

■ PannenhilfePannenhilfe kann bei der ÖAMTC-Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 angefordert werden.Kostenlose Pannenhilfe für ÖAMTC-Schutzbrief-Inhaber. Sollte ein Spesen-beitrag verrechnet werden: Vergütung bis zu 100 Euro inkl. MwSt.

■ NotrufFeuerwehr: ✆ 110 Polizei: ✆ 155 Rettung: ✆ 112Deutschsprachige Notrufstation Istanbul: ✆ (0212) 347 90 45ÖAMTC-Schutzbrief-Nothilfe: ✆ +43 1 25 120 00Notrufnummern der TouristenpolizeiIstanbul: ✆ +90 212 527 45 03Ankara: ✆ +90 312 384 06 06 und 303 63 53 Izmir: ✆ +90 232 489 05 00, 446 14 54, 457 37 88 Antalya: ✆ +90 242 247 03 36Trabzon: ✆ +90 462 326 30 77ÖAMTC-Tipp: Vor Reiseantritt Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.

■ Wichtige AdressenBotschaften & Konsulate Türkische Botschaft in ÖsterreichPrinz-Eugen-Straße 40, 1040 WienTel. (01) 505 73 38, Fax (01) 505 36 60 Konsularabteilung (Visaausstellung)Theresianumgasse 2, 1040 WienTel. (01) 505 25 10 0, Fax (01) 505 55 10 Konsulate: Bregenz, Linz, Salzburg Österreichische Botschaft in der TürkeiAtatürk Bulvari 189, TR-06680 AnkaraTel. +90 (0)312 419 04 31-33, Fax +90 (0)312 418 94 54 [email protected]: Antalya, Bodrum, Bursa, Istanbul, Mersin, TrabzonPartnerclub des ÖAMTC Türkiye Turing ve Otomobil Kurumu (TTOK)1 Oto Sanayi Sitesi Yani, Seyrantepe, 4 Levent, TR-IstanbulTel. +90 (0)212 282 81 40, Fax +90 (0)212 282 80 42E-Mail: [email protected] Informationsabteilung für Kultur und FremdenverkehrSingerstraße 2/8, 1010 WienTel. (01) 512 21 28, Fax (01) 513 83 26 E-Mail: [email protected], www.turkinfo.at

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■ Verkehrsbestimmungen Höchstgeschwindigkeiten: Im Ortsgebiet: 50 km/h

Kraftfahrzeug außerorts Schnellstraße* AutobahnMotorrad, Pkw bis 3,5 t 90 km/h 100 km/h 120 km/hPkw mit Anhänger 70 km/h 80 km/h 90 km/h (Anhänger bis 750 kg), Wohnmobil Pkw mit Anhänger 70 km/h 80 km/h 80 km/h (Anhänger über 750 kg)*) sowie auf Straßen mit mehr als einer Fahrspur in jeder Richtung.Achtung: Hohe Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen und Alkoholdelikte.

Besondere VerkehrsschilderAlto = Halt / Atencion, Cuidado = Achtung, Vorsicht / Viraje peligroso = gefährliche Kurve / Ceda al paso = Vorfahrt beachten / Paso prohibido = Durchfahrt verboten / Prohibido aparcar = Parkverbot /Llevar la derecha (izquierda) = rechts (links) fahren

Kindersicherung: Kinder unter 12 Jahren und kleiner als 135 cm müssen in einem der Körpergröße und dem Gewicht angepassten Kinder-rückhaltesystem befördert werden. Für Kinder mit einer Körpergröße von über 135 cm genügt der Sicherheitsgurt.

Licht am Tag: Motorräder müssen auch tagsüber mit Abblendlicht fahren.

Mitführpflicht: Denken Sie grundsätzlich an: A-Pickerl (bei Reisen innerhalb der EU nicht erforderlich, wenn ein EU-Kennzeichen vorhanden ist), Grüne Versicherungskarte, Verbandspaket, Warndreieck und Warnweste.Darüber hinaus benötigen Sie: Ersatzlampenset, Reservereifen. Außerdem ist ein zweites Warndreieck empfohlen. Zum Thema Warnweste:Das Tragen einer reflektierenden Warnweste beim Verlassen des Fahrzeuges im Falle einer Panne oder eines Unfalls außerhalb geschlossener Ortschaf-ten ist vorgeschrieben. Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Bußgeldern sollte sie stets griffbereit sein.

Parken: Gelbe Linien (zick-zack oder unterbrochene) am Fahrbahn-rand bedeuten Parkverbot. An blauen Markierungen ist das Parken zeitlich begrenzt, Beschilderung beachten! Parken ist in den Städten unterschied-lich geregelt; die entsprechenden Vorschriften werden jedoch immer durch Schilder angezeigt.

Promillegrenze: 0,5 Promille(für Berufsfahrer, Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 8 Sitzen und Per-sonen, die ihren Führerschein kürzer als 2 Jahre besitzen gilt 0,3 Promille)

Sicherheitsgurte & Sturzhelme: Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht.Für Fahrradfahrer besteht auf Freilandstraßen Helmpflicht.

Telefonieren am Steuer: Die Verwendung von Mobiltelefonen wäh-rend der Fahrt ist nur mehr mit einer im Fahrzeug eingebauten Freisprech-einrichtung gestattet. Das Telefonieren mit einer Kabelverbindung mit Kopfhörer ist verboten. Beim Auftanken des Fahrzeuges an einer Tankstelle, sind während des Tankvorganges sämtliche elektrischen und elektro-magnetischen Geräte (z.B. Mobiltelefone, Radio, Fahrzeugbeleuchtung) abzuschalten.

■ PersonaldokumenteEin (gültiger oder bis max. 5 Jahre abgelaufener) Reisepass oder gültiger Personalausweis ist für die Einreise erforderlich. Der nationale Führer-schein ist kein gültiges Grenzdokument. Für Touristen ist die Einreise nach Gibraltar auf dem Landweg möglich (Achtung: Gültiger Reisepass oder Personalausweis erforderlich). ÖAMTC-Tipp: In La Linea, auf der spanischen Seite der Grenze zu Gibral-tar gibt es genügend Parkplätze, und zur Grenze sind es nur 200 m zu Fuß. Deshalb empfiehlt es sich ohne Auto einzureisen.

KinderWenn Kinder alleine oder nicht mit den Eltern ins Ausland reisen und ab dem vollendeten 12. Lebensjahr brauchen Kinder einen eigenen Reisepass (siehe www.help.gv.at). Grundsätzlich empfiehlt sich für Kinder ein eigener Reisepass, da immer weniger Staaten die Miteintragung des Kindes im Reisepass der Eltern akzeptieren.

■ KraftfahrzeugdokumenteÖsterreichischer Führerschein und Zulassungsschein.Vollmacht, falls nicht mit eigenem Fahrzeug gefahren wird (beim ÖAMTC erhältlich).

■ Versicherungen Kfz-VersicherungDie Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen (erhältlich bei Ihrer Versicherung). Aufgrund teils geringer Mindest-deckungssummen und langwieriger Schadensabwicklung empfiehlt sich der Abschluss einer kurzzeitigen Reisevollkasko.Mehr Infos: www.oeamtc.at/versicherung

ReiseversicherungDie Europäische Krankenversicherungskarte (welche auf der Rückseite der e-Card zu finden ist) ersetzt den Auslandskrankenschein auf Urlaubsreisen in EU-Mitgliedsstaaten, EWR-Staaten und in die Schweiz. Der Abschluss einer Zusatzversicherung wird dringend empfohlen. Einen umfassenden Schutz im Krankheitsfall, bei Krankenrücktransport, Fahrzeug-Rückholung und vielem mehr bietet der ÖAMTC-Schutzbrief.

SpanienHauptstadt MadridZahlungsmittel 1 Euro (€) = 100 CentInt. Kennzeichen E

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Zusätzliche Bestimmungen:Privates Abschleppen ist verboten. Überholverbot besteht 100 m vor Bergkuppen sowie auf Straßen, die nicht mindestens 200 m überblickbar sind. Ladung: Hinten überstehende Pkw-Ladungen müssen mit einer rot-weiß schraffierten Warntafel (50 mal 50 cm) gekennzeichnet sein. Grundsätzlich darf die Ladung höchstens um 10 % ihrer Länge nach hinten hinausragen. ÖAMTC-Tipp: Nach einem Verkehrsunfall unbedingt an Ort und Stelle die gegnerische Haftpflichtversicherung feststellen. Tipp der ÖAMTC-JuristenSeit März 2007 ist die Vollstreckung von Verkehrsstrafen über 70 Euro in allen EU-Ländern möglich. Wichtig ist, dass von den Ländern kein Rück-wirkungsverbot vorgesehen ist. Das heißt, dass aufgrund der oftmals sehr langen Verjährungsfristen im Ausland auch eine nachträgliche bzw. rückwir-kende Vollstreckung von Geldstrafen (die schon vor 2007 ausgesprochen wurden) möglich ist. Daher warnen die ÖAMTC-Juristen eindringlich, auf die jeweiligen Verkehrsbestimmungen Rücksicht zu nehmen und sich nicht in der falschen Sicherheit zu wiegen, dass ausländische Geldstrafen in Österreich nicht eingehoben werden können.

■ PannenhilfePannenhilfe kann bei der ÖAMTC-Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 angefordert werden.Kostenlose Pannenhilfe für ÖAMTC-Schutzbrief-Inhaber. Sollte ein Spesenbeitrag verrechnet werden: Vergütung bis zu 100 Euro inkl. MwSt.

■ NotrufFeuerwehr: ✆ 112 Polizei: ✆ 112 Rettung: ✆ 112 Deutschsprachige Notrufstation Barcelona: ✆ 93 508 28 25Deutschsprachige Notrufstation Madrid: ✆ 91 593 00 41ÖAMTC-Schutzbrief-Nothilfe: ✆ +43 1 25 120 00 ÖAMTC-Tipp: Vor Reiseantritt Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.

■ Wichtige AdressenBotschaften & Konsulate Botschaft des Königreiches SpanienArgentinier Straße 34, 1040 WienTel. (01) 505 57 88, Fax (01) 505 57 88 25 E-Mail: [email protected], www.embesp-at.org Konsulate: Graz, Henndorf, Linz, Rankweil, St. Pölten Österreichische BotschaftPaseo de la Castellana 91, E-28046 MadridTel. +34 915 56 53 15, Fax +34 915 97 35 79E-Mail: [email protected], www.aussenministerium.at/madridKonsulate: Barcelona, Bilbao, Las Palmas de Gran Canaria, Malaga, Palma de Mallorca, Sevilla, Valencia

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Partnerclub des ÖAMTC Real Automovil Club de Espana (RACE)4, Isaac Newton, E-28760 Tres Cantos (Madrid) Tel. +34 915 94 74 00, Fax +34 915 94 73 19www.race.esTourismusvertretung Spanisches FremdenverkehrsamtWalfischgasse 8, Top 14, 1010 WienTel. (01) 512 95 80, Fax: (01) 512 95 81E-Mail: [email protected], www.spain.info

■ MautIn Spanien existieren ungefähr 3.000 km Autobahnen („Autopistas“), die meisten davon sind gebührenpflichtig. Außerdem stehen fast 6.000 km autobahnähnliche gebührenfreie Straßen („Autovias“ bis dato bekannt als Nationalstraßen) zur Verfügung. Die gebührenpflichtigen Autobahnen sind mit einem AP versehen: z.B. AP-7, am Verkehrsschild dargestellt in weißer Schrift auf blauem Grund. Die gebührenfreien Autobahnen sind nur durch ein A gekennzeichnet, z.B. A 7, ebenfalls am Verkehrsschild erkennbar in weißer Schrift auf blauem Grund.Bezahlung der MautgebührenGebührenfreie Stadtautobahnen und -umfahrungen gibt es in Barcelona, Zaragoza und Valencia. Der Autobahnring um Madrid ist zum Teil gebühren-pflichtig. An den meisten Einfahrtsstationen müssen Sie ein Ticket durch Knopfdruck aus dem Automaten entnehmen. An den Zahlstellen bzw. beim Verlassen der Autobahn können Sie entweder eine personell besetzte oder eine automatische Zahlstelle (nur für Pkw) passieren. An der personell besetzten Zahlstelle wird die Gebühr anhand des vorgelegten Tickets berechnet. An der automatischen Zahlstelle stecken Sie zuerst das Ticket und dann die Kreditkarte in den Automaten. Auf einigen kürzeren Auto-bahnabschnitten müssen Sie eine fixe Gebühr entrichten, unabhängig von der gefahrenen Strecke. Der Betrag wird rechtzeitig angezeigt, spätestens aber an der Zahlstelle. In jedem Fall sollten Sie Kleingeld dabei haben, damit Sie die Zahlstellen schnell passieren können. Die mit „Télépéaje“ gekennzeichneten Zahlstellen sind Autofahrern vorbehalten, die in Spanien über ein Bankkonto verfügen. Auf allen Autobahnen werden die gebräuch-lichsten Kreditkarten wie die Mastercard und die Visacard angenommen, die ec-/Maestro-Karte jedoch nicht.

ÖAMTC-Touristik Tipp:Clubmitglieder können die für ihre gewählte Reisestrecke anfallenden Mautkosten online mit dem ÖAMTC RoutenPlaner berechnen. Mehr Infos: www.oeamtc.at/routenplaner

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■ Verkehrsbestimmungen Höchstgeschwindigkeiten: Im Ortsgebiet: 50 km/h

Kraftfahrzeug außerorts Schnellstraße AutobahnMotorrad, Pkw bis 2,5 t 90 km/h 110 km/h 130 km/hPkw mit Anhänger, 70 km/h 70 km/h 80 km/hWohnmobil über 2,5 t

Bei Annäherung an einen Bahnübergang innerorts max. 30 km/h – außer-orts max. 40 km/h. Bahnübergänge dürfen nicht mit mehr als 5 km/h überquert werden. Überholverbot gilt in Kurven, vor Kreuzungen, Bahnüber-gängen und Fußgängerüberwegen.

Kindersicherung: Kinder, die kleiner als 1,50 sind, dürfen nur am Beifahrersitz befördert werden, wenn ein Kinderrückhaltesystem vorhanden ist und der Airbag deaktiviert wurde. Auf den Rücksitzen ist für Kinder, jünger als 12 Jahre oder kleiner als 1,50 m, ordnungsgemäße Kinder- sicherung Pflicht.

Licht am Tag: Licht am Tag ist ganzjährig für alle Kraftfahrzeuge vorge-schrieben (ausgenommen im Stadtgebiet), Motorräder auf allen Straßen.

Mitführpflicht: Denken Sie grundsätzlich an: A-Pickerl (bei Reisen innerhalb der EU nicht mehr erforderlich, wenn ein EU-Kennzeichen verwendet wird), Grüne Versicherungskarte, Verbandspaket, Warndreieck und Warnweste.

Parken: Kurzparkzonen sind gebührenpflichtig.Gelbe Zickzacklinien bzw. fortlaufende und unterbrochene gelbe Linienzeigen Halte- bzw. Parkverbote an. Auf Nebenfahrstreifen, Radfahrstreifen, Busstreifen und in Busbahnhöfen besteht strengstes Halteverbot. In Budapest stehen viele überwachte nicht überdachte Parkplätze, zahl-reiche Parkhäuser und Tiefgaragen und auch P+R Parkplätze zur Verfügung, die meisten sind gebührenpflichtig. Eine Übersicht der Parkmöglichkeiten finden Sie unter www.budapestterkep.hu (in ungarischer Sprache).

Promillegrenze: 0,0 Promille. Bei Überschreitung wird der Führer-schein abgenommen.

Sicherheitsgurte & Sturzhelme: Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht.

Telefonieren am Steuer: Telefonieren am Steuer ist nur unter Ver-wendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.

Zusätzliche Bestimmungen: Privates Abschleppen ist auf Autobahnen und Autostraßen nur bis zur nächsten Ausfahrt erlaubt. Kraftfahrzeuge mit sichtbarem Karosserie-schaden dürfen nur mit einer polizeilichen Schadensbestätigung das Land wieder verlassen. Die Polizei darf maximal 10.000 HUF Strafgeld fordern. Behörden sind berechtigt, Strafen über 60.000 oder 100.000 HUF je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit festzusetzen. Das Fahren unter Alkoholeinfluss kann jedoch wesentlich höher bestraft werden. Die Bezahlung der Bußgelder hat in Forint zu erfolgen. Verhängte Strafen vor Ort müssen nicht an die Polizei bezahlt werden, sondern können mittels Überweisung beglichen werden. Ausländische Staatsbürger sind berechtigt, die Anwesenheit eines Anwalts oder eines Vertreters ihres Konsulats zu verlangen.

■ PersonaldokumenteReisepass (auch bis zu 5 Jahren abgelaufen) oder gültiger Personalaus-weis für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen. Es wird jedoch vereinzelt von Problemen mit ungarischen Grenzbehörden bei der Einreise mit abgelaufenen Reisepässen berichtet. Ungarn wurde mit dem EU-Beitritt nicht automatisch Schengen-Mitglied. Nach einer Übergangszeit werden die Schengen-Mitglieder ermitteln, ob die neuen Beitrittsländer alle Voraussetzungen für einen Schengen-Beitritt erfüllen. Das heißt, dass die Kontrolle der Grenzdokumente bis zur Aufnahme ins Schengen-Abkommen bestehen bleibt.

KinderWenn Kinder alleine oder nicht mit den Eltern ins Ausland reisen und ab dem vollendeten 12. Lebensjahr brauchen Kinder einen eigenen Reisepass (siehe www.help.gv.at). Grundsätzlich empfiehlt sich für Kinder ein eigener Reisepass, da immer weniger Staaten die Miteintragung des Kindes im Reisepass der Eltern akzeptieren.

■ KraftfahrzeugdokumenteÖsterreichischer Führerschein und Zulassungsschein.Vollmacht, falls nicht mit eigenem Fahrzeug gefahren wird (beim ÖAMTC erhältlich).

■ Versicherungen Kfz-VersicherungDie Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen (erhält-lich bei Ihrer Versicherung). Aufgrund teils geringer Mindestdeckungs- summen und langwieriger Schadensabwicklung empfiehlt sich der Ab-schluss einer kurzzeitigen Reisevollkasko. Mehr Infos: www.oeamtc.at/versicherung

ReiseversicherungDie Europäische Krankenversicherungskarte (welche auf der Rückseite der e-Card zu finden ist) ersetzt den Auslandskrankenschein auf Urlaubsreisen in EU-Mitgliedsstaaten, EWR-Staaten und in die Schweiz. Der Abschluss einer Zusatzversicherung wird dringend empfohlen. Einen umfassenden Schutz im Krankheitsfall, bei Krankenrücktransport, Fahrzeug-Rückholung und vielem mehr bietet der ÖAMTC-Schutzbrief.

UngarnHauptstadt BudapestZahlungsmittel 1 HUFInt. Kennzeichen H

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Österreichische Botschaft in UngarnBenczúr Utca 16, H-1068 BudapestTel. +36 (0)1 479 701 0, Fax +36 (0)1 352 87 95E-Mail: [email protected], www.austrian-embassy.huKonsulate: Fünfkirchen (Pécs), Nyiregyhaza, Raab (Györ), Steinamanger (Szombathely), Stuhlweissenburg (Székesfehérvár), Szeged, VeszprémPartnerclub des ÖAMTC Magyar Autoklub (MAK)Romer Floris utca 4/A, H-1024 BudapestTel. +36 (0)1 345 1800, Fax +36 (0)1 345 1801E-Mail: [email protected], www.autoklub.huFremdenverkehrsamt Ungarisches TourismusamtOpernring 1/R/707, 1010 Wien, Tel. (01) 585 20 12 10 od. -12, Fax (01) 585 20 12 15Infotelefon kostenlos nach Ungarn: 00 800 36 000 000Infotelefon kostenpflichtig in Österreich: 0900 22 00 13 (0,61 Euro/m)E-Mail: [email protected], www.ungarn-tourismus.at

■ MautAutobahnen sind vignettenpflichtig und mit dem Buchstaben M gekenn-zeichnet, die internationalen Straßen mit einem E.Gültigkeit der VignetteJahresvignette: 1.1.2007–31.1.2008Monatsvignette: den angegebenen Anfangstag und 30 weitere TageZehn-Tages-Vignette: 10 aufeinander folgende TageVier-Tages-Vignette: 4 aufeinander folgende Tage (Gültigkeit ausschließ-lich für Fahrzeuge der Kategorie D1)

Die Vignette muss vom Trägerpapier abgenommen und auf die Wind-schutzscheibe – gut sichtbar – geklebt werden. Am Trägerpapier wird das Kfz-Kennzeichen vermerkt und muss aufbewahrt werden. Erhältlich sind die Vignetten bei der ÖAMTC-Grenzstation Nickelsdorf-Ausreise, an den Grenzübergängen, an Tankstellen, in Postämtern und beim ungarischen Automobilclub MAK. Für das Fahren ohne Vignette können hohe Geldstrafen verhängt werden.Vignettenpreise 2007Bitte beachten, dass die Vignette bereits an der Grenze gelöst werden muss und man nicht bis zur ersten Autobahnausfahrt ohne Vignette fahren kann. Alle neu eröffneten Autobahnteilstrecken werden sofort mautpflichtig. Die Gebühren sind in ungarischen Forint (HUF) angegeben, aufgrund der starken Schwankungen empfehlen wir die Benützung des Währungs-rechners. Diesen finden Sie unter www.oanda.com. Bislang war die Autobahn M1 zwischen Hegyeshalom und Mosonmagyaróvár von der Vignettenpflicht ausgenommen. Seit Anfang Jänner 2006 ist aber auch dieser Autobahnabschnitt nach dem Grenzübergang Hegyeshalom nur mehr mit einer gültigen Vignette befahrbar.ÖAMTC-Touristik TippClubmitglieder können die für ihre gewählte Reisestrecke anfallenden Mautkosten online mit dem ÖAMTC RoutenPlaner berechnen. Mehr Infos: www.oeamtc.at/routenplaner

Zickzackmarkierung weist auf einen nahenden Fußgängerschutzweg, diagonale gelbe Streifen auf Bahnübergänge hin.Radwege werden durch eine gelbe Linie abgetrennt.Alkohol am Steuer wird besonders streng geahndet. Die Geldstrafen für Verkehrsdelikte variieren je nach Schwere zwischen 500 und 10.000 Forint (2,05 Euro bis 41 Euro). Um Korruptionsfälle zu vermeiden, dürfen die Polizisten Verkehrsstrafen nicht in bar einheben. Die Strafen müssen mittels Zahlschein beglichen werden. Die Zahlung per Zahlschein kann auch in Österreich erfolgen. Es ist ratsam die Strafe zu begleichen, da es andernfalls bei der Wiedereinreise zu Schwierigkeiten kommen kann.

ÖAMTC-TippBei einem Unfall muss unbedingt die Polizei gerufen werden. Es ist nicht zu empfehlen, geringfügige Bußgelder oder Verwarnungen nach Unfällen (auch nur leichte Blechschäden) zu akzeptieren, da hieraus auf ein Verschulden geschlossen werden könnte. Kein Protokoll, dessen Inhalt unbekannt ist oder das nicht akzeptiert wird, unterschreiben!Tipp der ÖAMTC-JuristenSeit März 2007 ist die Vollstreckung von Verkehrsstrafen über 70 Euro in allen EU-Ländern möglich. Wichtig ist, dass von den Ländern kein Rück-wirkungsverbot vorgesehen ist. Das heißt, dass aufgrund der oftmals sehr langen Verjährungsfristen im Ausland auch eine nachträgliche bzw. rück-wirkende Vollstreckung von Geldstrafen (die schon vor 2007 ausgespro-chen wurden) möglich ist. Daher warnen die ÖAMTC-Juristen eindringlich, auf die jeweiligen Verkehrsbestimmungen Rücksicht zu nehmen und sich nicht in der falschen Sicherheit zu wiegen, dass ausländische Geldstrafen in Österreich nicht eingehoben werden können.

■ PannenhilfePannenhilfe kann bei der ÖAMTC-Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 angefordert werden.Kostenlose Pannenhilfe für ÖAMTC-Schutzbrief-Inhaber. Sollte ein Spesenbeitrag verrechnet werden: Vergütung bis zu 100 Euro inkl. MwSt.

■ NotrufFeuerwehr: ✆ 105 oder 112 Polizei: ✆ 107 oder 112 Rettung: ✆ 104 oder 112 Deutschsprachige Notrufstation Budapest: ✆ (061) 345 17 23 ÖAMTC-Schutzbrief-Nothilfe: ✆ +43 1 25 120 00ÖAMTC-Tipp: Vor Reiseantritt Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.

■ Wichtige AdressenBotschaften & Konsulate Ungarische Botschaft in ÖsterreichBankgasse 4-6, 1010 WienTel. (01) 537 80 30 0, Fax (01) 535 99 40E-Mail: [email protected]: Bregenz, Graz, Horitschon, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Ma. Enzersdorf, Salzburg

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■ Verkehrsbestimmungen Höchstgeschwindigkeiten: Im Ortsgebiet: 50 km/h

Kraftfahrzeug außerorts Schnellstraße AutobahnMotorräder, Pkw mit/ 90 km/h 110 km/h 130 km/hohne Anhänger* (bis max. 3,5 t), Wohnmobil Pkw mit Anhänger, 80 km/h 80 km/h 90 km/h Wohnmobil** (über 3,5 t) * Bei Unfällen mit Geschwindigkeiten höher als 100 km/h muss mit Einschränkun-gen bei der Versicherungsleistung gerechnet werden, da Wohnanhänger bauartbedingt nur bis 100 km/h zugelassen sind.** auf Schnellstraßen mit 2 Fahrspuren in jeder Richtung 100, auf Autobahnen 110 km/h – beachten Sie die Beschilderung. Auf dreispurigen Straßen dürfen Wohnmobile über 3,5 t, bzw. Gespanne, die länger als 7 m sind, ausschließlich die zwei rechten Fahrspuren benutzen.

Wenn die Sichtweite auf 50 Meter eingeschränkt ist, gilt auf allen französi-schen Straßen ein Tempolimit von 50 km/h. Bei Nässe und für Führerschein-Neulinge (Führerschein weniger als 2 Jahre) gelten folgende Höchstgeschwindig-keiten: Außerorts 80 km/h, Schnellstraßen 100 km/h, Autobahnen 110 km/h.

Besondere Verkehrsschilder: Toutes Directions = alle Richtungen / Rappel = Erinnerung, Mahnung (meist in Verbindung mit Tempolimits) / Ralentir = langsam fahren / Centre Ville = zur Stadtmitte / Déviation = Umleitung / Passage interdit = Durchfahrt verboten / Serrez à droite = Rechts halten / Vous n‘avez pas la priorité = Sie haben keine Vorfahrt / Fin d‘interdiction de dépasser = Ende des Überholverbots

Kindersicherung: Kfz-Fahrer müssen dafür sorgen, dass alle minder-jährigen Insassen (also alle Personen unter 18 Jahren) angeschnallt sind und dass Kinder unter 10 Jahren mit ECE-genehmigten Rückhaltsystemen gesichert sind. Kinder unter 10 Jahren dürfen nicht auf den Vordersitzen be-fördert werden, es sei denn, die Plätze auf der Rückbank sind schon von unter 10jährigen Kindern besetzt oder das Fahrzeug verfügt über keine Rück-sitze. Babys bis zu einem Gewicht von 13 kg müssen in einem gegen die Fahrtrichtung befestigten Kindersitz befördert werden. Ist das Kfz mit einem Beifahrerairbag ausgestattet, so dürfen Kindersitze am Beifahrersitz nicht ge-gen die Fahrtrichtung montiert werden, es sei denn der Airbag wird deaktiviert.

Licht am Tag: Einspurige Kraftfahrzeuge müssen auch am Tag mit Licht fahren. Licht an empfiehlt die franz. Regierung jedoch für alle Kraft-fahrzeuge auf allen Straßen.

Mitführpflicht: Denken Sie grundsätzlich an: A-Pickerl (bei Reiseninnerhalb der EU nicht mehr erforderlich, wenn ein EU-Kennzeichen ver-wendet wird), Grüne Versicherungskarte, Verbandspaket, Warndreieck und Warnweste. Darüber hinaus wird die Mitnahme eines Ersatzlampensets empfohlen. Das Tragen einer Warnweste wird außerhalb geschlossener Ort-schaften empfohlen, sobald Autofahrer ihr Fahrzeug verlassen und sich auf der Fahrbahn oder dem Randstreifen aufhalten.

Parken: Gelbe Streifen am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot. Kurzparkzonen sind durch Verkehrszeichen gekennzeichnet und gebühren-pflichtig (Ticketautomaten oder Parkuhren). Das Parken und Halten unter Brücken sowie das Parken in Tunnels oder Unterführungen ist nicht erlaubt.

■ PersonaldokumenteEin (gültiger oder bis max. 5 Jahre abgelaufener) Reisepass oder gültiger Personalausweis ist für die Einreise erforderlich. Der nationale Führerschein ist kein gültiges Grenzdokument.

KinderWenn Kinder alleine oder nicht mit den Eltern ins Ausland reisen und ab dem vollendeten 12. Lebensjahr brauchen Kinder einen eigenen Reisepass (siehe www.help.gv.at). Grundsätzlich empfiehlt sich für Kinder ein eigener Reisepass, da immer weniger Staaten die Miteintragung des Kindes im Reisepass der Eltern akzeptieren.

■ KraftfahrzeugdokumenteÖsterreichischer Führerschein und Zulassungsschein.Vollmacht in französischer Sprache, falls nicht mit eigenem Fahrzeug gefahren wird (beim ÖAMTC erhältlich).

■ Versicherungen Kfz-VersicherungDie Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen (erhält-lich bei Ihrer Versicherung). Aufgrund teils geringer Mindestdeckungssum-men und langwieriger Schadensabwicklung empfiehlt sich der Abschluss einer kurzzeitigen Reisevollkasko.Mehr Infos: www.oeamtc.at/versicherung

ReiseversicherungDie Europäische Krankenversicherungskarte (welche auf der Rückseite der e-Card zu finden ist) ersetzt den Auslandskrankenschein auf Urlaubsreisen in EU-Mitgliedsstaaten, EWR-Staaten und in die Schweiz. Der Abschluss einer Zusatzversicherung wird dringend empfohlen. Einen umfassenden Schutz im Krankheitsfall, bei Krankenrücktransport, Fahrzeug-Rückholung und vielem mehr bietet der ÖAMTC-Schutzbrief.

FrankreichHauptstadt ParisZahlungsmittel 1 Euro (€) = 100 CentInt. Kennzeichen F

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In Wohngebieten ist Parken oft nur auf einer Straßenseite erlaubt, ohne dasseine Beschilderung in den betreffenden Straßen angebracht wird. Dabei kann es sein, dass die Straßenseite im Zweiwochenrhythmus gewechselt wird.

Promillegrenze: 0,5 Promille. Busfahrer 0,2 Promille

Sicherheitsgurte & Sturzhelme: Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht.

Zusätzliche Bestimmungen: Privates Abschleppen ist verboten. Weiße, nach rechts weisende Pfeile zwischen zwei Fahrbahnen signalisieren das Ende einer Leitlinie - Sperr-linie folgt. In Paris und Umgebung ist es verboten, außerhalb von Kreuzun-gen auf der Straße zu wenden. Im Kreisverkehr haben dank entsprechender Beschilderung meist die Vorfahrt, die sich im Kreis befinden.Tipp der ÖAMTC-JuristenSeit März 2007 ist die Vollstreckung von Verkehrsstrafen über 70 Euro in allen EU-Ländern möglich. Wichtig ist, dass von den Ländern kein Rück- wirkungsverbot vorgesehen ist. Das heißt, dass aufgrund der oftmals sehr langen Verjährungsfristen im Ausland auch eine nachträgliche bzw. rück-wirkende Vollstreckung von Geldstrafen (die schon vor 2007 ausgespro-chen wurden) möglich ist. Daher warnen die ÖAMTC-Juristen eindringlich, auf die jeweiligen Verkehrsbestimmungen Rücksicht zu nehmen und sich nicht in der falschen Sicherheit zu wiegen, dass ausländische Geldstrafen in Österreich nicht eingehoben werden können.

■ PannenhilfePannenhilfe kann bei der ÖAMTC-Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 angefordert werden.Kostenlose Pannenhilfe durch den ÖAMTC-Partnerclub A.C.T.A. für ÖAMTC-Schutzbrief-Inhaber. Sollte ein Spesenbeitrag verrechnet werden: Vergütung bis zu 100 Euro inkl. MwSt.

■ NotrufFeuerwehr: ✆ 18 Polizei: ✆ 17 Rettung: ✆ 15Deutschsprachige Notrufstation Lyon/Limonest: ✆ (04) 72 17 12 23ÖAMTC-Schutzbrief-Nothilfe: ✆ +43 1 25 120 00ÖAMTC-Tipp: Vor Reiseantritt Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.

■ Wichtige AdressenBotschaften & Konsulate Französische Botschaft in ÖsterreichTechnikerstraße 2, 1040 WienTel. (01) 502 75 0, Fax (01) 502 75 168 E-Mail: [email protected], www.ambafrance-at.org Konsulate: Bregenz, Groß-St. Florian, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg Konsularabteilung der BotschaftWipplingerstraße 24, 1010 Wien Tel. (01) 502 75 200, Fax (01) 502 75 253E-Mail: [email protected], www.consulfrance-vienne.org

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Österreichische Botschaft in Frankreich6 Rue Fabert, F-75007 ParisTel. +33 (0)1 40 63 30 63, Fax +33 (0)1 45 55 63 65 E-Mail: [email protected], www.aussenministerium.at/paris Konsulate: Ajaccio, Bordeaux, Lyon, Marseille, Nizza, Straßburg, ToulousePartnerclub des ÖAMTC A.C.T.A. (Parc des Tuileries)F-69760 LimonestTel. 0800 0892 22, 0800 0800 01Tourismusvertretung Maison de la France - Französisches FremdenverkehrsamtLugeck 1-2, Stiege 1, Top 7, 1010 WienTel. 0900 25 00 15 (0,68 Euro/min)E-Mail: [email protected], www.franceguide.com

■ MautDie meisten der rund 11.000 km Autobahnen in Frankreich sind gebührenpflichtig.BezahlungBei den Mautstellen (Péage) gibt es verschiedene Systeme der Gebühren-zahlung: Zumeist entnehmen Sie per Knopfdruck ein Ticket aus einem Auto-maten und bezahlen den anfallenden Tarif erst, wenn Sie die Autobahn wechseln oder verlassen. Dabei wird das Ticket vorgelegt und das Fahrzeug in eine der Klassen eingestuft. Bezahlen können Sie bar oder mit Kreditkarte.Auf allen Autobahnen werden die gebräuchlichsten Kreditkarten wie Mastercardoder Visa angenommen. Nicht akzeptiert werden Karten mit dem »Maestro«-Zeichen (überlappende Kreise in blau und rot) oder American-Express. Auf einigen kurzen Abschnitten entrichten Sie die Maut bereits bei der Ein-fahrt für die Strecke, die Sie benutzen wollen. An einigen Abschnitten in Frankreich wird bei der Einfahrt das abgezählte Geld in einen Trichter gewor-fen (ausreichend Kleingeld besorgen!). Der Betrag wird rechtzeitig ange-zeigt. Schalter mit grünem Pfeil sind personell besetzt, bieten Bezahlmodi in bar oder mit Kreditkarte und stehen allen Fahrzeugkategorien offen. Für Fahrzeuge, die eindeutig in die Gebührenklasse 1 fallen, gibt es auch automatische Schalter, an denen mit Kreditkarte bezahlt wird (erkennbar an dem Piktogramm »cb«). In diesem Fall schiebt man zuerst das Ticket, anschließend die Kreditkarte (Magnetstreifen unten rechts) ein. Auf Knopf-druck erhält man eine Quittung. Das französische Autobahnnetz wird von verschiedenen Gesellschaften betrieben (z.B. SAPRR im Osten oder ASF im Südwesten) und ist mit Ausnahme der Stadtautobahnen und -umfahrungen von Paris, Lyon, Bordeaux, Marseille und Toulouse mautpflichtig. Autobah-nen (A) sind blau, Nationalstraßen (N) grün und Departementstraßen (D) weiß beschildert. Weitere Informationen finden Sie unter www.autoroutes.fr.FahrzeugkategorienKlasse 1: Pkw und Gespanne mit einer Gesamthöhe bis 2 mKlasse 2: Fahrzeuge und Gespanne bis 3 m Gesamthöhe, die das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschreitenÖAMTC-Touristik Tipp:Clubmitglieder können die für ihre gewählte Reisestrecke anfallenden Mautkosten online mit dem ÖAMTC RoutenPlaner berechnen.Mehr Infos: www.oeamtc.at/routenplaner

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■ Verkehrsbestimmungen Höchstgeschwindigkeiten: Im Ortsgebiet: 50 km/h

Kraftfahrzeug außerorts Schnellstraße AutobahnMotorrad, Pkw, 80 km/h 100 km/h 120 km/h Wohnmobil bis 3,5 t Pkw mit Anhänger 80 km/h 80 km/h 80 km/hWohnmobil über 3,5 t 80 km/h 100 km/h 100 km/h

Kindersicherung: Kinder unter 7 Jahren müssen mit einer geprüften Kinderrückhaltevorrichtung (z.B. Kindersitz) gesichert werden. Kinder zwischen 7 und 12 Jahren müssen mit einer speziellen Kinderrückhaltevorrichtung oder den vorhandenen Sicherheitsgurten gesichert werden. Für Kinder über 12 Jahren ist die Sicherung mit dem Sicherheitsgurt ausreichend.

Licht am Tag: In Tunnels Licht einschalten. Alle Kraftfahrzeuge sollenganzjährig mit Licht am Tag fahren (Empfehlung aus der Verkehrsregel-verordnung der Schweiz).

Mitführpflicht: Denken Sie grundsätzlich an: A-Pickerl (bei Reiseninnerhalb der EU nicht mehr erforderlich, wenn ein EU-Kennzeichen verwendet wird), Grüne Versicherungskarte, Verbandspaket, Warndreieck und Warnweste.

Parken: Gelbe Kreuze am Fahrbahnrand, die mit einer gelben Linieverbunden sind, bedeuten Parkverbot; an gelben Linien am Fahrbahnrand besteht Halteverbot. In Städten mit sogenannten »Blauen Zonen« ist das Parken nur mit Parkscheibe gemäß den Anordnungen auf dem am Anfang und Ende der blauen Zonen angebrachten Schild „Parkieren mit Parkscheibe“ und der auf der Rückseite der Parkscheiben angegebenen zulässigen Park-dauer gestattet. Parkscheiben sind in Werkstätten, an Tankstellen, Kiosken, Polizeistationen usw. erhältlich.

Promillegrenze: 0,5 Promille

Sicherheitsgurte & Sturzhelme: Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht.

Telefonieren am Steuer: Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendungeiner Freisprecheinrichtung erlaubt.

Zusätzliche Bestimmungen: Schienenfahrzeuge haben innerorts auf gleichberechtigten Straßen Vorfahrt. GPS-Navigationsgeräte mit Radarwarnfunktion werden in der Schweiz den verbotenen Radarwarngeräten gleichgestellt und sind daher verboten. Solche Geräte dürfen weder in Verkehr gebracht oder erworben noch in Fahrzeuge eingebaut, darin mitgeführt, an Autos befestigt oder in irgendeiner Form verwendet werden. Die Polizei und Zollbehörden stellen diese Geräte und Vorrichtungen sicher und erstatten Anzeige. Auf Bergstraßen muss gegebenenfalls das abwärtsfahrende Fahrzeug rechtzeitig anhalten. Gespanne dürfen auf dreispurigen Autobahnen den linken Fahrstreifen nicht benutzen.

ÖAMTC-Touristik-TippSchwere Verkehrsverstöße, auch Geschwindigkeitsüberschreitungen und Alkoholdelikte werden mit besonders hohen Strafen geahndet.

■ PersonaldokumenteEin (gültiger oder bis max. 5 Jahre abgelaufener) Reisepass oder gültiger Personalausweis ist für die Einreise erforderlich. Der nationale Führerschein ist kein gültiges Grenzdokument. Der Grenzpassierschein berechtigt zum Grenzübertritt in die Schweiz (und Liechtenstein) und zum Aufenthalt im Schweizer Zollgrenzbezirk (auch Liechtenstein) für die Dauer bis zu 7 Tagen. Der Grenzübertrittsschein ist kostenpflichtig.

KinderWenn Kinder alleine oder nicht mit den Eltern ins Ausland reisen und ab dem vollendeten 12. Lebensjahr brauchen Kinder einen eigenen Reisepass (siehe www.help.gv.at). Grundsätzlich empfiehlt sich für Kinder ein eigener Reisepass, da immer weniger Staaten die Miteintragung des Kindes im Reisepass der Eltern akzeptieren.

■ KraftfahrzeugdokumenteÖsterreichischer Führerschein und Zulassungsschein.Vollmacht, falls nicht mit eigenem Fahrzeug gefahren wird (beim ÖAMTC erhältlich).

■ Versicherungen Kfz-VersicherungDie Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen (erhält-lich bei Ihrer Versicherung). Aufgrund teils geringer Mindestdeckungssummen und langwieriger Schadensabwicklung empfiehlt sich der Abschluss einer kurzzeitigen Reisevollkasko.Mehr Infos: www.oeamtc.at/versicherung

ReiseversicherungDie Europäische Krankenversicherungskarte (welche auf der Rückseite der e-Card zu finden ist) ersetzt den Auslandskrankenschein auf Urlaubsreisen in EU-Mitgliedsstaaten, EWR-Staaten und in die Schweiz. Der Abschluss einer Zusatzversicherung wird dringend empfohlen. Einen umfassenden Schutz im Krankheitsfall, bei Krankenrücktransport, Fahrzeug-Rückholung und vielem mehr bietet der ÖAMTC-Schutzbrief.

SchweizHauptstadt BernZahlungsmittel 1 Franken (CHF) = 100 RappenInt. Kennzeichen CH

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GültigkeitDie Schweizer Autobahnvignette ist 14 Monate gültig. Gültigkeitsbeginn ist der 1. Dezember des Vorjahres, Gültigkeitsende der 31. Jänner des nachfolgenden, auf der Vignette aufgedruckten Jahres.

Kontrolle & StrafenDie Kontrolle erfolgt durch Zollamt und Polizei. Höhe der Strafe für Befahren der Autobahn ohne gültige Vignette: mind. 100 sfr + Vignetten-kosten 40 sfr.

Anbringung Auto: Am linken Rand oder hinter dem Innenrückspiegel der Windschutz-scheibe Anhänger und Motorrad: Auf einem leicht zugänglichen, nicht aus-wechselbaren Teil

RückerstattungNur wenn die Frontscheibe wegen Beschädigung ausgewechselt werden musste. Das schriftliche Gesuch muss an folgende Stelle gerichtet werden: Oberzolldirektion, Monbijoustraße 40, CH-3003 Bern.

Folgende Unterlagen müssen mitgeschickt werden:- Reste der alten Vignette mit lesbarer Serien-Nummer- Rechnungskopie des Garagenbetriebes für das Auswechseln der Frontscheibe- Bestätigung der Versicherung, dass die Kosten der Vignette nicht in die Schadensumme einbezogen wurden.

Ausführliche Informationen unter: www.oeamtc.at/reise

■ Sparen mit der ClubkarteGegen Vorweis Ihrer gültigen Clubkarte profitieren Sie von zahlreichen Ermäßigungen in der Schweiz. Vorteile gibt es in Hotels, bei Mietwagen, bei Freizeitaktivitäten u.v.m.

So geht’s: Achten Sie bitte immer auf das „Show your Card“ - Zeichen, welches auf Ihrer Clubkarte integriert ist und aufgrund dessen Sie berechtigt sind, Ermäßigungen bei ÖAMTC-Partnerfirmenim In- und Ausland in Anspruch zu nehmen.

Beispielhafte Partner in der Schweiz: Monte Generoso: 50 % Rabatt auf das Bahnticket Ritom Bergbahn: 20 % Rabatt auf das Bahnticket Schilthorn Bahn: 25 % Rabatt auf das Luftseilbahn-Ticket Schweizer Landesmuseum Zürich: 20 % Rabatt auf den Eintrittspreis für Erwachsene. Swissminiatur: 20 % Rabatt auf den Eintrittspreis Titlis Rotair: 20 % Rabatt auf das Bahnticket Hermann Hesse Museum: 50 % Rabatt auf den Eintrittspreis. Zentrum Paul Klee: 20 % Rabatt auf den Eintrittspreis

Mehr Infos, Reservierungshotlines und viele weitere Partner in der Schweiz: Prospekt „Sparen mit der Clubkarte“ (bei jeder ÖAMTC-Dienststelle), www.oeamtc.at/vorteilspartner

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■ PannenhilfePannenhilfe kann bei der ÖAMTC-Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 angefordert werden.Kostenlose Pannenhilfe durch ÖAMTC-Partnerclubs für ÖAMTC-Schutz-brief-Inhaber. Sollte ein Spesenbeitrag verrechnet werden: Vergütung bis zu 100 Euro inkl. MwSt.

■ NotrufFeuerwehr: ✆ 118 Polizei: ✆ 117 Rettung: ✆ 144 ÖAMTC-Schutzbrief-Nothilfe: ✆ +43 1 25 120 00ÖAMTC-Tipp: Vor Reiseantritt Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.

■ Wichtige AdressenBotschaften & Konsulate Schweizer Botschaft in ÖsterreichPrinz-Eugen-Straße 7, 1030 WienTel. (01) 795 05 0, Fax (01) 795 05 21E-Mail: [email protected], www.eda.admin.ch/wienKonsulate: Bregenz, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg Österreichische Botschaft in der SchweizKirchenfeldstraße 77/79, CH-3005 BernTel. +41 (0)31 356 52 51, 52, Fax +41 (0)31 351 56 64E-Mail: [email protected], www.aussenministerium.at/bern Konsulate: Basel, Chur, Genf, Lausanne, Lugano, Luzern, St. Gallen, ZürichPartnerclub des ÖAMTC Touring Club Suisse (TCS)Chemin de Blandonnet, Case postale 820, CH-1214 Vernier, 4Tel. +41 (0)22 417 27 27, Fax +41 (0)22 417 20 20E-Mail: [email protected], www.tcs.chTourismusvertretung Schweiz TourismusInformationen, Prospektbestellungen und Buchungen sind unter den kostenlosen Telefon- und Faxnummern möglich:Tel. 00 800 100 200 30 (kostenlos)Fax 00 800 100 200 31 (täglich, auch an Sonn- und Feiertagen)Kein Kundenverkehr!E-Mail: [email protected], www.myswitzerland.com

■ Maut Schweizer AutobahnvignetteAuf den Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen (weiß-grüne Beschilderung) der Schweiz besteht für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t Vignettenpflicht. Anhänger benötigen eine eigene Vignette. Bei einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t ist Schwerverkehrs-abgabe zu entrichten.Die Schweizer Autobahnvignetten sind zum Preis von 26,50 Euro bei allen ÖAMTC-Dienststellen erhältlich.

Verkaufsstellen in der SchweizZoll- und Postämter, Tankstellen, Werkstätten, kantonale Straßenverkehrs-ämter und TCS-Geschäftsstellen.

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Page 31: ÖAMTC-Touristik Top 10cdn3.vol.at/2007/06/urlaubsbroschuere.pdf · 2011. 10. 4. · 2007/08 ÖAMTC-Touristik Inklusive p räventiver Sicherheits-ipps. 2 3 Vor der Reise Wenn einer

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■ PersonaldokumenteEin (gültiger oder bis max. 5 Jahre abgelaufener) Reisepass oder gül-tiger Personalausweis ist für die Einreise erforderlich. Der nationale Führerschein ist kein gültiges Grenzdokument.

KinderWenn Kinder alleine oder nicht mit den Eltern ins Ausland reisen und ab dem vollendeten 12. Lebensjahr brauchen Kinder einen eigenen Reisepass (siehe www.help.gv.at). Grundsätzlich empfiehlt sich für Kinder ein eigener Reisepass, da immer weniger Staaten die Miteintragung des Kindes im Reisepass der Eltern akzeptieren. Es wird empfohlen, alleinreisenden Minder-jährigen eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten mit-zugeben. Eine Anmeldung innerhalb von drei Tagen bei den Meldebehörden ist vorgesehen, wobei diese bei Unterbringung im Hotel automatisch erfolgt. Slowenien wurde mit dem EU-Beitritt nicht automatisch Schengen-Mitglied. Nach einer Übergangszeit werden die Schengen-Mitglieder ermitteln, ob die neuen Beitrittsländer alle Voraussetzungen für einen Schengen-Beitritt erfüllen. Das heißt, dass die Kontrolle der Grenzdokumente bis zur Aufnahme ins Schengen-Abkommen bestehen bleibt (Schengenbeitritt vorauss. Ende 2007).

■ KraftfahrzeugdokumenteÖsterreichischer Führerschein und Zulassungsschein.Vollmacht, falls nicht mit eigenem Fahrzeug gefahren wird (beim ÖAMTC erhältlich).

■ Versicherungen Kfz-VersicherungDie Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird dringend empfohlen (erhältlich bei Ihrer Versicherung). Aufgrund teils geringer Mindestde-ckungssummen und langwieriger Schadensabwicklung empfiehlt sich der Abschluss einer kurzzeitigen Reisevollkasko. Mehr Infos: www.oeamtc.at/versicherung

ReiseversicherungDie Europäische Krankenversicherungskarte (welche auf der Rückseite der e-Card zu finden ist) ersetzt den Auslandskrankenschein auf Urlaubsreisen in EU-Mitgliedsstaaten, EWR-Staaten und in die Schweiz. Der Abschluss einer Zusatzversicherung wird dringend empfohlen. Einen umfassenden Schutz im Krankheitsfall, bei Krankenrücktransport, Fahrzeug-Rückholung und vielem mehr bietet der ÖAMTC-Schutzbrief.

SlowenienHauptstadt LjubljanaZahlungsmittel 1 Euro (€) = 100 CentInt. Kennzeichen SLO

■ Verkehrsbestimmungen Höchstgeschwindigkeiten: Im Ortsgebiet: 50 km/h

Kraftfahrzeug außerorts Schnellstraße AutobahnMotorrad, Pkw 90 km/h 100 km/h 130 km/hWohnmobil bis 3,5 t 80 km/h 100 km/h 100 km/hGespann und 80 km/h 80 km/h 80 km/hWohnmobil über 3,5 t

Kindersicherung: Kinder müssen mit einem Rückhaltesystem ge- sichert werden, das der Größe und dem Gewicht des Kindes entspricht. Für Kinder über 12 Jahren ist der Sicherheitsgurt ausreichend. Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht auf den vorderen Plätzen sitzen. Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht auf Motorrädern befördert werden.

Licht am Tag: Licht am Tag ist ganzjährig für alle Kraftfahrzeuge vorgeschrieben.

Mitführpflicht: Denken Sie grundsätzlich an: A-Pickerl (bei Reisen innerhalb der EU nicht mehr erforderlich, wenn ein EU-Kennzeichen ver-wendet wird), Grüne Versicherungskarte, Verbandspaket, Warndreieck und Warnweste. Darüber hinaus benötigen Sie: Warndreieck auch für Anhänger.Ersatzlampenset wird dringend empfohlen.

Parken: Innerhalb von weiß gekennzeichneten Zonen ist das Parken für 2 Stunden erlaubt. In der Zeit von 7.00 bis 19.00 Uhr muss in diesen Zonen ein Parkticket erworben werden (Kosten: ca. 0,60 Euro pro Stunde).Kurzparkzonen sind blau gekennzeichnet. In diesen Bereichen darf man maximal eine halbe Stunde parken.

Promillegrenze: 0,5 Promille (0,0 Promille für Berufsfahrer)

Sicherheitsgurte & Sturzhelme: Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht.

Telefonieren am Steuer: Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwen-dung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.

Zusätzliche Bestimmungen: Warnblinklichter müssen beim Rückwärtsfahren eingeschaltet sein (gilt nicht für Einparken, Reversieren u.ä.) sowie bei einer Panne, solange sich das Fahrzeug auf der Straße befindet. Privates Abschleppen ist gestattet, es muss jedoch an der Frontseite des Abschleppfahrzeuges und am Heck des abgeschleppten Pkw ein Warndreieck angebracht werden. Schienen-fahrzeuge haben stets Vorrang. Schulbusse dürfen nicht passiert werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstei-gen anhalten. Ampeln: Seit Ende 2005 blinken die slowenischen Ampeln nicht mehr grün, sondern springen gleich auf gelb um. Fahrzeuglenker müssen bei gelb halten, Verstöße werden bestraft. Während des gesamten Überholvorgangs muss geblinkt werden. Kolon-nenspringen ist verboten. Rufen Sie nach einem Verkehrsunfall in jedem Fall die Polizei, und lassen Sie sich eine polizeiliche Unfallbestätigung ausstellen. Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher Schadensbestätigung das Land wieder verlassen, daher soll-ten vorhandene Schäden bei der Einreise deklariert werden.

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Tipp der ÖAMTC-JuristenSeit März 2007 ist die Vollstreckung von Verkehrsstrafen über 70 Euro in allen EU-Ländern möglich. Wichtig ist, dass von den Ländern kein Rück-wirkungsverbot vorgesehen ist. Das heißt, dass aufgrund der oftmals sehr langen Verjährungsfristen im Ausland auch eine nachträgliche bzw. rückwirkende Vollstreckung von Geldstrafen (die schon vor 2007 ausgesprochen wurden) möglich ist. Daher warnen die ÖAMTC-Juristen eindringlich, auf die jeweiligen Verkehrs-bestimmungen Rücksicht zu nehmen und sich nicht in der falschen Sicher-heit zu wiegen, dass ausländische Geldstrafen in Österreich nicht ein- gehoben werden können.

■ PannenhilfePannenhilfe kann bei der ÖAMTC-Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 angefordert werden. Kostenlose Pannenhilfe durch ÖAMTC-Partnerclubs für ÖAMTC-Schutzbrief-Inhaber. Sollte ein Spesenbeitrag verrechnet werden: Vergütung bis zu 100 Euro inkl. MwSt.

■ NotrufFeuerwehr: ✆ 112 Polizei: ✆ 113 Rettung: ✆ 112 Deutschsprachige Notrufstation Laibach: ✆ (0)1 530 51 98ÖAMTC-Schutzbrief-Nothilfe: ✆ +43 1 25 120 00 ÖAMTC-Tipp: Vor Reiseantritt Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.

■ Wichtige AdressenBotschaften & Konsulate Slowenische Botschaft in ÖsterreichNibelungengasse 13/3, 1010 WienTel. (01) 586 13 09, Fax (01) 586 12 65, E-Mail: [email protected]: Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Wagrein Österreichische Botschaft in SlowenienPresernova cesta 23, SI-1000 LjubljanaTel. +386 (0)1 479 07 00, Fax +386 (0)1 252 17 17E-Mail: [email protected], www.aussenministerium.at/laibachKonsulat: MariborPartnerclub des ÖAMTC Avto-moto zveza Slovenije (AMZS)Dunajska 128°, SI-1000 LjubljanaTel. +386 (0)1 530 52 00, Fax +386 (0)1 530 54 10www.amzs.infoTourismusvertretung Slowenisches TourismusbüroOpernring 1/R/4/447, 1010 WienTel. (01) 715 40 10, Fax (01) 713 81 77E-Mail: [email protected], www.slovenia.info

■ MautDie rund 480 Autobahnkilometer in Slowenien sind gebührenpflichtig.Bezahlung der Mautgebühren Am Beginn der mautpflichtigen Strecke erhalten Sie ein Ticket, das beim Verlassen des Abschnittes bar oder mit Kreditkarten bezahlt wird. Auf eini-gen Strecken werden jedoch die Gebühren innerhalb des mautpflichtigen Abschnittes erhoben.Außerdem gibt es folgende Zahlungsmöglichkeiten: ABC Spur Mautspur zum bargeldlosen Bezahlen der Autobahngebühr für Kategorie 1 (max. Fahrzeughöhe 1,30 m) mittels Magnetkarte, die auf die Windschutz-scheibe geklebt wird. Die Abbuchung der Maut erfolgt automatisch beim Durchfahren der Mautstelle. Die Magnetkarte ist gegen Bezahlung einer Kaution bei einigen Mautstellen und beim slowenischen Automobilclub AMZS erhältlich und muss bei einer Mautstelle mit einem beliebigen Wert aufgeladen werden. DARS Wertkarte Ist eine wiederaufladbare Wertkarte und ermöglicht eine bargeldlose Bezahlung der Mautgebühren sowie eine schnellere Durchfahrt durch die Mautstation. Die Benützung der Karte ist einfach: Man fährt bis zur Maut-station vor und hält die Karte vor die Abbuchungsstation, die angefallenen Mautkosten werden von der Karte abgebucht. Die Wertkarten sind an allen Mautstellen und an Tankstellen entlang der slowenischen Autobahnen erhältlich. Ab einem Aufladebetrag von 60 Euro wird eine Ermäßigung von 5 % gewährt.Mehr Infos: www.dars.siÖAMTC-Touristik Tipp:Clubmitglieder können die für ihre gewählte Reisestrecke anfallenden Mautkosten online mit dem ÖAMTC RoutenPlaner berechnen.Mehr Infos: www.oeamtc.at/routenplaner

■ Sparen mit der ClubkarteGegen Vorweis Ihrer gültigen Clubkarte profitieren Sie von zahlreichen Ermäßigungen in Slowenien. Vorteile gibt es in Hotels, bei Mietwagen, bei Freizeitaktivitäten u.v.m.

So geht’s: Achten Sie bitte immer auf das „Show your Card“ - Zeichen, welches auf Ihrer Clubkarte integriert ist und aufgrund dessen Sie berechtigt sind, Ermäßigungen bei ÖAMTC-Partnerfirmen im In- und Ausland in Anspruch zu nehmen.

Beispielhafte Partner in Slowenien: Maribor Sightseeing Tour: 15 % auf den Preis einer Stadtrundfahrt Höhle von Postojna: 10 % auf den Eintrittspreis Ljubljana Festival, Burg von Ljubljana: 10 % Rabatt auf den Eintrittspreis

Mehr Infos, Reservierungshotlines und viele weitere Partner in Slowenien: Prospekt „Sparen mit der Clubkarte“ (bei jeder ÖAMTC-Dienststelle), www.oeamtc.at/vorteilspartner

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■ Kleine medizinische Sprachhilfe

■ Allgemeine Tipps zur Vorbeugung gegen hohe körperliche und geistige Belastung bei langen Autofahrten Nur ausgeruht und erholt eine Reise antreten. Pausen einlegen: Bewegung in frischer Luft hilft gegen Müdigkeit! Wasserbedarf steigt in heißer Umgebung: Nehmen Sie mindestens 1,5–3 Liter Flüssigkeit zu sich. Empfohlen: Kohlensäurearmes Mineral- wasser, verdünnte Fruchtsäfte oder Früchtetees. Nicht empfohlen: Energiedrinks, Kaffee. Vorzugsweise „Leichte Kost“ zu sich nehmen: Obst, Gemüse, magere Fleisch- und Käsesorten. Befördern Sie mitgeführte Nahrungsmittel in Kühltaschen.

Englisch

Where is the nearest doc-tor?

Where is the nearest pharmacy?

I have an international health insurance.

I would like aprescription for:

headache

toothache

Diarrhea, constipation

cold (cough, running nose, fever)

nausea and vomiting

insect bite

I have an aller-gy against

Französisch

Où se trouve le médecin leplus proche? Où se trouve lapharmacie la plus proche?

J'ai une assu-rancemaladie internationale.

J'aimerais un médica-ment contre:

mal de tête

maux de dents

Diarrhée, constipation

refroidissement (toux, rhume, fièvre)

nausées et vomissements

piqûred'insecte

Je suis allergique

Spanisch

Dónde está el medico más próximo?

Dónde se encu-entra la farmacia más próxima?

Yo tengo uno seguro inter-nacional de enfermedad.

Quisiera algún medicamento contra:

dolor de cabeza

dolor de muelas

Diarréa, estreñimiento

enfriamiento (tos, resfriado, catarro, fiebre)

malestar con náuseas

picaduras de insectos

Tengo alergia a

Deutsch

Wo finde ich den nächsten Arzt?

Wo finde ich die nächste Apotheke?

Ich habe eineinternationale Kranken-versicherung.

Ich hätte gerne ein Medika-ment gegen:

Kopfschmerzen

Zahnschmerzen

Durchfall, Verstopfung

Erkältung (Husten, Schnupfen, Fieber)

Übelkeit mit Brechreiz

Insektenstich

Ich bin aller-gisch gegen

Italienisch

Dov'è il medico più vicino?

Dov'è la farmaciapiù vicina?

Ho un'assicu-razione malat-tia internazio-nale.

Vorrei qualcosacontro:

il mal di testa il mal di denti diarrea, stitichezza

raffreddore (tosse, raffreddore, febbre)

nausea con conati di vomito

puntura da insetti

Sono allergi-co/a

Richtig vorgesorgtSinnvoll ist die Anschaffung einer Reise-Apotheke mit Wärmeisolierung, um Hitzeschäden zu vermeiden.

■ Zur Grundausstattung gehören:Fieberthermometer, Pinzette, Schere, Wundpflaster, Wund-, Desinfektions-mittel, Schmerzmittel, Mückenschutz, Mittel gegen Durchfall, Allergien und Sonnenbrand, Antivirusmittel.

■ Reiseapotheke für Reisen mit KindernWelche Medikamente gehören in die Reiseapotheke?Gegen folgende Erkrankungen sollten Sie dem Alter Ihres Kindes entspre-chende Medikamente mitführen: Durchfall, Verstopfung, Säuglingskoliken, Fieber und Schmerzen, Husten, Ohrenschmerzen bei Flügen (Nasentropfen für den Druckausgleich im Handgepäck), Augenentzündungen, Ohrentzün-dungen (bei Anfälligkeit), evtl. antiallergische Medikamente auf Anraten des Kinderarztes. Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker, er wird Ihnen bei der Wahl der für Sie richtigen Medikamente behilflich sein.

Ebenso sollte Ihre Reiseapotheke enthalten: Alle Dauermedikamente Ihres Kindes, Fieberthermometer, Verbandsmaterial und Pflaster, Sonnenschutz.

Säuglinge im 1. Lebensjahr nicht der direkten Sonne aussetzen – schützen Sie Ihr Kind mit einem Sonnenschirm und Sonnenschutzmittel mit einem hohen Lichtschutzfaktor. Kleinkinder sollten immer einen Sonnenhut aufsetzen und nicht in der Mittagssonne sein. Schulkinder sollten eine wasserfeste Sonnencreme etwa eine halbe Stunde vor dem Baden verwenden und möglichst nicht in der Mittagshitze Sport betreiben.

■ Anforderungen an ein Sonnenschutzmittel:Achten Sie auf einen hohen Lichtschutzfaktor, auf Schutz vor UVA- und UVB-Strahlen. Besonders geeignet sind Produkte mit Mikropigmenten. Es gibt Produkte, die nur einmal täglich aufzutragen sind, wodurch ein dauerhafter Schutz erhalten bleibt. Vergessen Sie nicht auf Schutz für die Lippen.

Bei Sonnenbrand: Keine weitere Sonnenbestrahlung! Feuchte, kühlende Umschläge. Kühle und entzündungshemmende Cremes und Lotionen. Sonnenbrände größeren oder schwereren Ausmaßes sollten ärztlich behandelt werden.

Vorsichtsmaßnahmen: Zäpfchen: Diese können in größerer Hitze leicht aufweichen und dann unbrauchbar werden. Dauermedikamente Ihrer Kinder: Achten Sie auf ausreichenden Vorrat, falls etwas verloren geht! Setzen Sie die Apotheke nicht starker Hitze oder Kälte aus. Achten Sie darauf, wichtige Medikamente im Handgepäck zu haben. Achten Sie auf die kindersichere Verwahrung der Medikamente! Krankenversicherungsschutz vor der Reise überprüfen! Impfempfehlungen für das jeweilige Reiseland und die Grundimpfungen überprüfen!

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Rettungskette – was ist zu tun:Lebensrettende Sofortmaßnahmen In einer Gefahrenzone: Absichern/Bergen Bei Bewusstlosigkeit: Stabile Seitenlagerung Bei Atem-Kreislauf-Stillstand: Herzdruckmassage, Beatmung und Defibrillation Führen Sie die Herzdruckmassage und die Beatmung solange ab- wechselnd (30 Herzdruckmassagen und 2 Beatmungen) durch, bis die Rettung eintrifft oder Sie abgelöst werden. Auf jeden Fall so lange bis der Patient wieder normal atmet. Beatmung (Mund zu Mund oder Mund zu Nase) – Beatmungstuch über Mund oder Nase des Notfallpatienten legen – Kopf überstrecken – Mund zu Mund: Mit Daumen und Zeigefinger die Nase des Patienten verschließen und über den Mund beatmen. – Mund zu Nase: Mit Daumen den Mund verschließen und über die Nase beatmen Wichtig: Heben Sie nach jeder Beatmung Ihren Kopf und atmen Sie frische Luft ein! Herzdruckmassage – Legen Sie einen Handballen auf die Mitte des Brustkorbes und die zweite Hand auf die erste. – Arme durchstrecken und den Brustkorb etwa 4 bis 5 cm niederdrücken. – Anschließend Brustkorb völlig entlasten, aber Hände nicht vom Brustkorb heben Eine Herzdruckmassage (Arbeitsfrequenz mind. 100 Massagen pro Minute) funktioniert nur, wenn der Notfallpatient auf harter Unterlage liegt. Bei starken Blutungen: Blutstillung (Fingerdruck, Druckverband) Bei jedem Notfall: Schockbekämpfung (Atmung erleichtern, warm halten, gut zureden…)

Notruf 144 Wo ist der Notfallort? Achten Sie auf Kilometerangaben, auf Autobahnen müssen Sie auch die Fahrtrichtung erwähnen. Was ist geschehen? Versuchen Sie zu beschreiben, was passiert ist, z.B.: „Jemand liegt auf dem Boden, antwortet nicht und blutet aus dem Ohr.“ Wie viele Menschen sind betroffen? Diese Information ist wichtig, damit genügend Sanitäter und Ärzte zum Notfallort geschickt werden. Wer ruft an? Nennen Sie Ihren Namen und – wenn möglich – eine Telefonnummer, unter der man Sie erreichen kann. Nach Bekanntgabe aller Daten beendet die Leitstelle das Notrufgespräch.

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