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Aktuelles aus dem Landtag November

Date post: 30-Mar-2016
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Aktuelles aus dem Landtag
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1 Sehr geehrte Damen und Herren, im November-Plenum wurden in der Aktuellen Stunde die bundespolitischen Beschlüsse zur Steuergerechtigkeit, zur Pflegereform und zum Fachkräftemangel diskutiert. Unser Fraktionsvorsitzender, Christian Dürr, und ich haben in der Debatte unter anderem deutlich gemacht, dass der Abbau der sogenannten kalten Progression zu mehr Steuergerechtigkeit führt. Für uns ist es unverständlich, warum sich gerade die SPD gegen eine Erhöhung des Grundfreibetrages ausspricht. Obwohl dies ja vor allem bei kleineren und mittleren Einkommen zu mehr Gerechtigkeit führen würde. Ebenso haben wir im vergangenen Plenum bei der Beamtenversorgung analog zur gesetzlichen Rentenversicherung die Altersgrenze auf 67 erhöht. Unser Innenpolitiker, Jan-Christoph Oetjen, stellte in der Debatte heraus, dass dieses Gesetz auch zu mehr Flexibilität beim Pensionseintritt führt. Der Korridor für den Eintritt in den Ruhestand wird bei Beamten auf zehn Jahre erhöht. Herzliche Grüße! Christian Grascha Parlamentarischer Geschäftsführer Haushalts- und Finanzpolitischer Sprecher Tel.: (0511) 30 30 34 11 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected] November 2011
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Sehr geehrte Damen und Herren,

im November-Plenum wurden in der Aktuellen Stunde die bundespolitischen Beschlüsse zur

Steuergerechtigkeit, zur Pflegereform und zum Fachkräftemangel diskutiert. Unser

Fraktionsvorsitzender, Christian Dürr, und ich haben in der Debatte unter anderem deutlich gemacht,

dass der Abbau der sogenannten kalten Progression zu mehr Steuergerechtigkeit führt. Für uns ist es

unverständlich, warum sich gerade die SPD gegen eine Erhöhung des Grundfreibetrages ausspricht.

Obwohl dies ja vor allem bei kleineren und mittleren Einkommen zu mehr Gerechtigkeit führen würde.

Ebenso haben wir im vergangenen Plenum bei der Beamtenversorgung analog zur gesetzlichen

Rentenversicherung die Altersgrenze auf 67 erhöht. Unser Innenpolitiker, Jan-Christoph Oetjen, stellte in

der Debatte heraus, dass dieses Gesetz auch zu mehr Flexibilität beim Pensionseintritt führt. Der

Korridor für den Eintritt in den Ruhestand wird bei Beamten auf zehn Jahre erhöht.

Herzliche Grüße!

Christian Grascha Parlamentarischer Geschäftsführer Haushalts- und Finanzpolitischer Sprecher Tel.: (0511) 30 30 34 11 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]

November 2011

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Inhaltsverzeichnis:

Grüne Politik wäre ein Armutsprogramm für Niedersachsen 2

Mehrere Debatten über Ausländerrecht im Plenum 3

Beamtenversorgung: Mehr Flexibilität im öffentlichen Dienst 4

Reform der Bundeswehr sozialverträglich gestalten 5

Wegfall der Zuckerquote führt zu freier Marktentwicklung 6

Mehr Transparenz beim Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung 7

Entflechtungsgesetz: Gemeinden werden weiter unterstützt 8

Negative Auswirkungen von Kassel-Calden minimieren 9

Landespflegerat jetzt im Landespflegeausschuss 9

Große Zufriedenheit nach einem Jahr MoNi 10

Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Kliniken 11

Gaststätten können unbürokratischer eröffnet werden 11

20 Jahre Mauerfall – Gedenken im Landtag 12

Mindestlohn wäre ein Eingriff in die Tarifautonomie 13

Es gibt keine guten und keine schlechten Castoren 14

Mehr Geothermie in Niedersachsen 15

Ab 2012 beginnt die Inklusion in Niedersachsen 16

Wirtschaftspolitik

Grüne Politik wäre ein Armutsprogramm für Niedersachsen In der Aktuellen Stunde der FDP-Fraktion haben wir den Zusammenhang zwischen Wachstum und

Zukunftsfähigkeit sowie einer leistungsfähigen Infrastruktur thematisiert. Wir wollten dabei deutlich

machen, dass der Erhalt und stetige Ausbau der Verkehrsinfrastruktur wesentlich ist für die

Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Niedersachsens und daher eine Selbstverständlichkeit für alle

politischen Akteure sein sollte. Anhand einer langen Liste von Beispielen wurde klar, dass insbesondere

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die Grünen gerade dies nicht tun. Die Liste der Infrastrukturprojekte, die die Grünen in Niedersachsen

blockieren und verhindern ist lang. Wir können es uns allerdings nicht länger erlauben, dass

Infrastrukturprojekte politisch instrumentalisiert werden.

Im schwarz-gelb regierten Niedersachsen genießt der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur dagegen

höchste Priorität. Zum Beispiel wird der Jade Weser Port, das derzeit größte Infrastrukturprojekt

Norddeutschlands, sogar vorzeitig fertiggestellt. Und auch für die Zukunft hat Schwarz-Gelb

ambitionierte Pläne für den Ausbau der Infrastruktur: Wir werden die Küstenautobahn voranbringen, wir

werden die Y-Trasse weiter planen und wir wollen die gesamte A1 sechsspurig ausbauen bis NRW.

Die Grünen verhindern dagegen mit einer infrastrukturpolitischen Verweigerungshaltung den Fortschritt.

Sie sind die Politik gewordene Tempo-30-Zone. Die Grünen blockieren in Stuttgart den neuen Bahnhof,

in München die neue Startbahn und in Berlin den Ausbau der Stadtautobahn - so eine Politik wäre ein

Armutsprogramm für Niedersachsen.

Christian Dürr MdL Fraktionsvorsitzender Tel.: (0511) 30 30 34 05 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]

Innenpolitik

Mehrere Debatten über Ausländerrecht im Plenum

Im November-Plenum wurden gleich mehrere ausländerrechtliche Themen beraten. So wurde durch die

Landesregierung ein Gesetzentwurf zur Änderung des niedersächsischen Aufnahmegesetzes

eingebracht, mit dem die Pauschalen, die vom Land an die Kommunen für die Unterbringung von

Flüchtlingen gezahlt werden, angepasst werden sollen. Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen

diesen Gesetzentwurf und loben, dass dieser in die richtige Richtung gehe. Eine Anpassung erfolgte

das letzte Mal im Jahr 2004. Insofern besteht hier Handlungsbedarf, um die Kommunen zu entlasten.

Seitens der FDP-Fraktion gibt es zum Bereich der Unterbringung aber noch weiteren Gesprächsbedarf.

Dem 10-Punkte-Papier der Fraktion zur Ausländerpolitik entsprechend, werden wir uns weiterhin für ein

Mehr an dezentraler Unterbringung einsetzen, damit weniger Flüchtlinge für kürzere Zeit in den

zentralen Aufnahmestellen wohnen müssen. Dies bedeutet keine generelle Kritik an den

Aufnahmeeinrichtungen. Dort wird im Sinne der Integration von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in

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dem Rahmen, der Ihnen zur Verfügung steht, gute Arbeit geleistet. Dennoch sind wir der Überzeugung,

dass mehr dezentrale Unterbringung der richtige Weg ist.

Darüber hinaus muss diskutiert werden, welche Standards in den Landeseinrichtungen gelten und

inwieweit tatsächlich die Praxis, die heute herrscht, dem gültigen Recht entspricht. Mindeststandards,

die die Niedersächsische Bauordnung festschreibt, müssen in jedem Fall eingehalten werden.

Der Gesetzentwurf zum Aufnahmegesetz wurde zur weiteren Beratung in den federführenden

Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Im Rahmen der Besprechung einer Großen Anfrage zum Thema „unbegleitete minderjährige

Flüchtlinge“ wurde deutlich, dass die niedersächsischen Kommunen ihrer Verantwortung gegenüber

diesen besonders schutzbedürftigen Menschen gerecht werden. So sind nach Auskunft der

Landesregierung alle – auch bei Zweifeln an der Minderjährigkeit – in die Obhut von

Jugendhilfeeinrichtungen genommen worden. Wo es in dem Erhebungszeitrum Rückführungen gegeben

habe, sei dies einvernehmlich oder unter Sicherstellung der Inobhutnahme durch Familie, Verwandte

oder geeignete Stellen erfolgt. Dies betraf insgesamt vier Fälle.

Kontrovers diskutiert wurden fehlende Daten von 43 Menschen, über die die Landesregierung keine

Angaben machen konnte, weil diese Daten nicht regelmäßig erhoben werden und die Angaben der

Jugendämter insoweit nicht vollständig waren. Die Fraktion „DIE LINKE“ hatte während der Debatte den

Verdacht zumindest angedeutet, dass diese abgeschoben worden sein könnten. Die zur Verfügung

stehenden Daten sprechen jedoch ganz klar gegen einen solchen Verdacht. Die Landesregierung

sicherte zudem zu, durch einen Erlass entsprechende Meldepflichten einzuführen.

Darüber hinaus wurde über die Problematik der so genannten Kettenduldungen debattiert. Gemeint ist

der wiederkehrende befristete Aufenthaltsstatus für Personen, die aus verschiedensten Gründen keinen

dauerhaften Aufenthaltstitel erhalten. So spielte in der Debatte das aktuelle Beispiel der Familie Nguyen

aus Hoya eine Rolle, die nach 19-jährigem Aufenthalt und vorbildlicher Integration jüngst abgeschoben

wurde. Lediglich die 19 Jahre alte Tochter konnte in Deutschland bleiben. Die FDP-Fraktion stellt nicht

die Durchsetzung von Recht und Gesetz durch unseren Rechtsstaat in Frage, sieht hier aber

gesetzlichen Handlungsbedarf und befürwortet eine neue Bleiberechtsregelung, die solche Fälle

angemessen berücksichtigt.

Innenpolitik

Beamtenversorgung: Mehr Flexibilität im öffentlichen Dienst

Grund der Befassung des Landtags mit der Beamtenversorgung war die Föderalismusreform I, mit der

den Ländern die Gesetzgebungsbefugnis für das Versorgungsrecht ihrer Beamten sowie ihrer Richter

übertragen worden ist.

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Wichtigster Inhalt des Gesetzesentwurfs ist die Neugestaltung der beamten- und richterrechtlichen

Altersgrenzen und der Altersteilzeit. Damit wurde mehr Flexibilität erzielt. Der Korridor für den Eintritt in

den Ruhestand wird auf zehn Jahre für Beamte und auf acht Jahre für Richter erweitert. Dies wird durch

die Absenkung der Antragsaltersgrenze auf das 60. Lebensjahr sowie durch Erleichterung der

Möglichkeiten des freiwilligen Hinausschiebens der Altersgrenze erreicht.

Durch die Anhebung des Pensionsalters wird dem Grundsatz der wirkungsgleichen und

systemgerechten Übertragung von Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung auf die

Beamtenversorgung Rechnung getragen. Der Gesetzentwurf wurde in dieser abschließenden Beratung

mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen verabschiedet.

Weitere Flexibilisierungen und Attraktivitätssteigerungen im öffentlichen Dienst sollen durch einen

weiteren Gesetzentwurf zur Einführung der so genannten Trennung der Alterssicherungssysteme erzielt

werden. Dadurch sollen Wechsel aus und in das Beamtenverhältnis im Hinblick auf die Berechnung von

Pensionsansprüchen erleichtert werden. Ein solcher Entwurf wird voraussichtlich im Frühjahr nächsten

Jahres von der Landesregierung eingebracht werden.

Innenpolitik

Reform der Bundeswehr sozialverträglich gestalten

Anlässlich mehrerer Anträge von verschiedenen Fraktionen befasste sich der Landtag auch mit dem

Thema Bundeswehrstrukturreform unter besonderer Berücksichtigung der Standortschließungen und

Verkleinerungen in Niedersachsen.

Die grundsätzliche Entscheidung, die Wehrpflicht auszusetzen, war aus Sicht der FDP ein richtiger

Schritt. Ziel der Bundeswehrreform ist nun, die Aufgaben und Fähigkeiten der Truppe den sich

veränderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen anzupassen, die Struktur demographischer zu

gestalten und eine solide Finanzierung zu gewährleisten. Am 26. Oktober hat Bundesverteidigungs-

minister de Maizière das neue Stationierungskonzept der Bundeswehr vorgestellt. Dieses Konzept ist ein

wichtiger Bestandteil der Neugestaltung der Bundeswehr. Die Reduzierung der Truppenstärke von

252.000 auf maximal 185.000 Soldatinnen und Soldaten machte dieses Konzept notwendig. Das

Stationierungskonzept ist Ausfluss der Entscheidungen, die auf Bundesebene getroffen wurden und

erforderlich für die Anpassung, Neustrukturierung und Neuausrichtung der Bundeswehr.

Wir sehen dabei insbesondere kleinere Gemeinden betroffen. Für diese sind Standortschließungen eine

ganz besondere Herausforderung. Es ist für uns als FDP-Fraktion selbstverständlich, dass wir die

Gemeinden politisch unterstützen. Die Landesregierung hat in diesem Bereich bereits sehr gute Arbeit

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geleistet. Niedersachsen bleibt ein sehr wichtiger Bundeswehrstandort mit zentralen Einrichtungen der

Bundeswehr. Beispiele sind Munster und Wilhelmshaven für Heer und Marine.

Mit einem gemeinsamen Antrag von CDU und FDP fordern die Fraktionen die Landesregierung jetzt auf,

im Bund darauf hinzuwirken,

- die Umstrukturierung sozialverträglich zu gestalten, Entlassungen zu vermeiden und den

Soldaten, zivilen Mitarbeitern der Bundeswehr sowie deren Angehörigen eine klare

Zukunftsperspektive zu geben;

- den betroffenen Gebietskörperschaften zu helfen, um die Folgen der Standortschließungen

abzumildern;

- die Kommunen bei der Nachnutzung der Standorte zu unterstützen. Hierbei sind Entwick-

lungspotenziale für Industrie-, Forschungs-, Tourismus- und Wohnbauansiedlungen zu be-

rücksichtigen.

Landwirtschaftspolitik

Wegfall der Zuckerquote führt zu freier Marktentwicklung

Am Plenums-Freitag stand die Entschließung „Zuckermarktordnung bis 2020 beibehalten - Versorgung

und Preisstabilität sichern, Marktorientierung fortsetzen!“ von FDP und CDU auf der Tagesordnung.

Anlass dieser Entschließung sind Vorschläge der EU-Kommission zur Reform der Gemeinsamen

Agrarpolitik der EU. Die Kommission schlägt eine stärkere Marktorientierung und damit ein Auslaufen

der bestehenden Zuckermarktordnung bis Ende 2015 vor.

Ich begrüße diesen Weg, denn der Wegfall der Zuckerquote führt mittelfristig zu einer freien Markt- und

Preisentwicklung auf dem europäischen Zuckermarkt. Dies kommt allen Zuckerverwendern, also

Verbrauchern, Handel und Gewerbe sowie der zuckerverarbeitenden Industrie zugute.

Seit über vierzig Jahren wird der Zuckermarkt der EU durch eine gemeinsame Zuckermarktordnung

geregelt. Die Zuckermarktordnung diente dem Ziel, die heimischen Märkte vor Mengen- und

Preisschwankungen zu schützen und verlässliche Rahmenbedingungen für die heimische Erzeugung

von Zucker zu schaffen. Weil ein solcher protektionistischer Eingriff auch in anderen Erzeugerländern

stattfindet, muss die Abschaffung der Zuckermarktordnung aber mit Bedacht und nicht einseitig

durchgeführt werden. Brasilien ist in der Lage die Produktion um die gesamte Produktionsmenge in

Europa auszuweiten und dies zu konkurrenzlos niedrigen Produktionskosten. Dadurch kann die

Zuckererzeugung in der EU in Frage gestellt werden - es besteht deshalb eine Gefährdung für die

heimischen Rübenbauern und für die Zuckerhersteller. Sie müssen sich aber mittelfristig an

Absenkungen des Außenschutzes und an die Bedingungen auf dem Weltmarkt anpassen. Die

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Zuckerwirtschaft in der EU wird sich bis zum Jahr 2020 auf die Marktöffnung vorbereiten müssen, eine

weitere Verlängerung des Außenschutzes darf es im Interesse der Verbraucher und der europäischen

Zuckerverwender nicht mehr geben.

Landwirtschaftspolitik

Mehr Transparenz beim Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung Am Donnerstag gab es eine Dringliche Anfrage zum Thema Antibiotika in der Tierhaltung. Ich möchte

dies zum Anlass nehmen, Ihnen Grundsätzliches zur Tierhaltung darzustellen und die Vorstellungen der

FDP-Landtagsfraktion näher zu bringen.

Die Nutztierhaltung spielt für unser Bundesland eine große wirtschaftliche Rolle. Viele Arbeitsplätze

hängen im vor- und nachgelagertem Bereich, also in Teilen der Ernährungswirtschaft, hiervon ab. Wir

Verbraucher konsumieren pro Jahr durchschnittlich über 60 kg Fleisch- und Wurstwaren in Deutschland.

Geflügelfleisch wird hierbei, auf Grund der leichten Zubereitung und des preisgünstigen Angebotes,

immer beliebter und hat derzeit einen Anteil von 11 kg am Gesamtverbrauch. Das auch Tiere krank

werden können, ist jedem bekannt. Tierarzneimittel, wie zum Beispiel Antibiotika, sind zur Behandlung

von erkrankten Tieren unverzichtbar und dienen der Tiergesundheit, dem Tierschutz und letztlich dem

wirtschaftlichen Erhalt des Tierbestandes. Gesunde Nutztiere kommen dem Verbraucher und dem

Landwirt zu Gute.

Der Einsatz von Tierarzneimitteln in der Nutztierhaltung wird seit über zehn Jahren durch die Tierärzte

und Tierhalter dokumentiert und Kreisveterinäre haben jederzeit Zugang zu diesen Daten. Es gibt heute

also keine Geheimnisse bei der Anwendung von Tierarzteimitteln, aber es gibt Modernisierungsbedarf.

Und genau an dieser Stelle setzen die Landesregierung mit dem Tierschutzplan und die

Bundesregierung mit einem Maßnahmenpaket an.

Die Bundesregierung wird den Einsatz von Antibiotika transparenter machen, die Anwendung

minimieren und somit der Bildung von Resistenzen entgegenwirken. Hierfür wurden das

Arzneimittelgesetz geändert, eine Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie (DART) und die Erfassung

der Abgabemengen von Tierarzneimittel (DIMDI-AMV) auf den Weg gebracht. Darüber hinaus ist der

Einsatz von Tierarzneimitteln ein Schwerpunkt des Niedersächsischen Tierschutzplanes. Der

Arzneimitteleinsatz wird zukünftig ein Indikator für die Bewertung der Tiergerechtigkeit in der

Nutztierhaltung sein, so dass ich mittelfristig von einer Absenkung des Tierarzneimitteleinsatzes in der

ökologischen und konventionellen Tierhaltung ausgehe.

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Weitere wichtige Punkte werden die Verbesserung der Betriebsleiterfähigkeit und die Fortbildung der

Mitarbeiter, die Optimierung der Haltungsbedingungen, des Stallmanagements und des Stallbaues sein.

Ergänzend werden wir die Entwicklung von integrierten oder eng kooperierenden Systemen, mit Bezug

auf Aufzucht, Mast und Futtermittelbezug, ins Auge fassen. Fachwissen, Hygiene und geschlossene

Kreisläufe sind gleichzeitig die Garanten für gesunde Tiere und qualitativ hochwertige Lebensmittel und

damit ein optimaler Verbraucherschutz.

Jan-Christoph Oetjen Landwirtschaftspolitischer Sprecher Innenpolitischer Sprecher Tel.: (0511) 30 30 34 04 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]

Wirtschaftspolitik

Entflechtungsgesetz: Gemeinden werden weiter unterstützt

Ebenfalls am 09. November 2011 wurde über den Entwurf eines „Gesetzes über Zuwendungen des

Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Niedersächsisches

Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - NdsGVFG)“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und einen

Entschließungsantrag der Fraktionen von FDP und CDU mit dem Titel „Verbesserung der

Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden - Mittel aus dem Entflechtungsgesetz weiterhin

zweckentsprechend einsetzen“ beraten.

Hintergrund des Antrages und des Gesetzentwurfes ist die Tatsache, dass das bisher geltende

Entflechtungsgesetz Ende 2013 ausläuft. Nach dem Entflechtungsgesetz erhielten die Länder jährlich

einen Betrag von 1.335,500 Millionen Euro für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse

in den Gemeinden. Hiervon entfielen das Land Niedersachsen nach einem gesetzlich festgelegten

Schlüssel 123,507 Millionen. Euro pro Jahr.

Das ab 2014 geltende Entflechtungsgesetz weicht von dieser Praxis ab. Zum einen ist die Höhe der

jährlichen Mittel nur bis 2013 festgeschrieben, es kann also theoretisch zu Absenkungen der zur

Verfügung stehenden Summe kommen. Zum anderen entfällt ab 2014 die „gruppenspezifische“

Zweckbindung. Mit anderen Worten: Die Mittel sind dann nicht mehr zwangsläufig für die Verbesserung

der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden einzusetzen.

Damit die betroffenen Bereiche kommunaler Straßenbau und ÖPNV auch für die Zeit ab 2014 frühzeitig

verlässliche Planungsgrundlagen haben, ist es erforderlich, die bisher durch das Entflechtungsgesetz

gesicherte Mittelbindung auf Landesebene weiterhin festzulegen. Dies sollte der Auffassung der Fraktion

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Bündnis 90/Die Grünen mit Hilfe eines Gesetzes geschehen. Da dieses aber für künftige Landtage nicht

mehr Bindungswirkung hätte als ein Entschließungsantrag haben die Fraktionen den Weg des Antrags

gewählt um nicht ein unnötiges Gesetz zu schaffen. Auch der Antrag von FDP und CDU stellt sicher,

dass das Land seine Gemeinden mittelfristig bei der Realisierung von Verkehrsprojekten finanziell

unterstützt.

Wirtschaftspolitik

Negative Auswirkungen von Kassel-Calden minimieren

Die Fraktionen von FDP und CDU haben sich im Niedersächsischen Landtag dafür ausgesprochen, die

negativen Auswirkungen des Flughafens Kassel-Calden auf Südniedersachsen zu minimieren. Durch die

Erweiterung des Flughafens wird die Zahl der Flugbewegungen einer Prognose zufolge von 30.000 auf

44.000 Flugbewegungen pro Jahr zunehmen. Ziel des am 11. November 2011 vom Niedersächsischen

Landtag verabschiedeten Antrages ist es, die Bewohner Südniedersachsens vor möglicherweise mehr

Fluglärm zu schützen.

Hierzu können insbesondere die betroffenen Kommunen beitragen. Diese sind gesetzlich dazu

berechtigt, in der Kommission für Lärmschutz – sowohl in der Luft als auch am Boden – teilzunehmen

und dort die Belange der örtlichen Bürger zu vertreten.

Ergänzend sollten aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion alternative Flugrouten geprüft werden, da so

Fluglärm vermieden werden kann. Außerdem sollte das Land Hessen als Mehrheitseigentümer des

Airports dafür Sorge tragen, dass die nötige Technik für leisere Überflüge auch eingesetzt wird. Auf

diesem Weg können die Menschen vor Ort vor negativen Auswirkungen geschützt werden.

Gabriela König Wirtschaftspolitische Sprecherin Verkehrs- und Tourismuspolitische Sprecherin Tel.: (0511) 30 30 34 13 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail : [email protected]

Sozialpolitik

Landespflegerat jetzt im Landespflegeausschuss In einem gemeinsamen Antrag (Drs. 16/4181) haben sich die Fraktionen von FDP, CDU, SPD und

Bündnis 90/Die Grünen im Novemberplenum dafür ausgesprochen, den Landespflegerat als

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Landesarbeitsgemeinschaft der Pflegeberufsorganisationen und des Hebammenwesens in den

Landespflegeausschuss aufzunehmen. Zuvor war diese Erweiterung des Ausschusses dort vereinbart

worden.

Der Niedersächsische Landespflegeausschuss besteht derzeit aus 29 Mitgliedern. Dazu gehören fünf

Vertreter der Verbände der Freien Wohlfahrt, drei Vertreter der Verbände privater Pflegeeinrichtungen,

neun Vertreter der Pflegekassen und des Medizinischen Dienstes, sechs Vertreter des überörtlichen

Trägers der Sozialhilfe, des Landes und der kommunalen Spitzenverbände und zwei Vertreter der

Gewerkschaften. Vertreten sind außerdem die Ärztekammer, der Landesseniorenrat und der

Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen.

Mit Aufnahme des Niedersächsischen Landespflegerates als Vertretung der Pflegeberufsorganisationen

und des Hebammenwesens wird gewährleistet, dass die Expertise der beruflich Pflegenden stärker in

das Gremium einfließen kann. Dieser Wunsch war von den beruflich Pflegenden vielfach geäußert

worden.

Sozialpolitik

Große Zufriedenheit nach einem Jahr MoNi Das Modellprojekt Niedersachsen (MoNi), welches auf eine Initiative der Kassenärztlichen Vereinigung

(KVN) im Rahmen der Arbeit des Runden Tisches „Stärkung der hausärztlichen Versorgung“

zurückgeht, ist am 03.11.2010 gestartet. Der Start dieses Projekts war von der FDP-Landtagsfraktion

intensiv begleitet worden.

Das Modellprojekt ist für zwei Jahre angelegt. An ihm nehmen jeweils vier Hausärzte in den

Modellregionen des Landkreis Vechta und der Gemeinde Schneverdingen teil. Mit MoNi sind unter

anderem folgende Ziele verbunden:

- Konzentration der ärztlichen Tätigkeit auf die Kernkompetenzen und Notwendigkeiten

- Stärkung der Stellung der Medizinischen Fachangestellten im Versorgungsgeschehen unter

Supervision des Arztes

- Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung auch in drohend unterversorgten beziehungsweise

ländlichen Gebieten

Auf meine mündliche Anfrage an die Landesregierung, welche ersten Erfahrungen aus einem Jahr MoNi

gewonnen werden konnten, teilte die Landesregierung mit, dass die beteiligten Ärzte große

Zufriedenheit mit dem Projekt signalisierten. Im Unterschied zu anderen Delegationsmodellen, wie

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beispielsweise VERAH, das ein umfangreiches Fortbildungsprogramm im Vorfeld der Aufnahme der

Tätigkeit voraussetzt und AGneS, bei der die „Gemeindeschwester“ nicht in einem Anstellungsverhältnis

zur Arztpraxis steht, nähmen bei dem Modellversuch MoNi nur Vertragsarztpraxen teil, die Fachpersonal

mit der entsprechenden geforderten Qualifikation und Erfahrung einsetzen. Fortbildungen speziell für

MoNi müssten daher nicht zusätzlich erbracht werden. Hinsichtlich der vollständigen Projektauswertung

bleibe der Abschlussbericht abzuwarten, der für das Frühjahr 2013 erwartet werde.

Sozialpolitik

Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Kliniken

Der Fachkräftemangel zählt für das Gesundheitswesen bereits heute zu den großen Herausforderungen.

Zu einem wachsenden Problem bei der Personalrekrutierung und –bindung aller Berufsgruppen im

stationären Sektor entwickelt sich die mangelnde Vereinbarkeit von Beruf und Familie – nicht nur in

Bezug auf die Kinderbetreuungszeiten, sondern auch auf die Zeit, die für pflegebedürftige Angehörige

benötigt wird. Inwieweit sich die niedersächsischen Krankenhäuser auf diesen Themenbereich

einstellen, war Gegenstand meiner Mündlichen Anfrage an die Landesregierung.

Zum Bereich Vereinbarkeit Familie und Beruf in Bezug auf Kinderbetreuungszeiten teilte mir die

Landesregierung mit, dass es hier unterschiedliche Betreuungsmodelle gebe, wobei teilweise feste

Belegplätze in bestehenden Einrichtungen gebucht und teilweise Zuschüsse zu den Betreuungskosten

gewährt und teilweise auch eigene Einrichtungen – gegebenenfalls im Verbund– eingerichtet würden.

Gerade aber im Bereich der Pflege von Angehörigen stellen die Kliniken vermehrt Unterstützungs-

bedarfe ihrer Beschäftigten fest. Hier teilte mir die Landesregierung mit, dass einzelne Krankenhäuser

bereits Konzepte entwickelten und dem Leistungen in betrieblichen Verbünden anböten. Andererseits

sollen variable Arbeitszeiten den Beschäftigten eine bestmögliche Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

ermöglichen.

Sozialpolitik

Gaststätten können unbürokratischer eröffnet werden

Dank eines Gesetzesbeschlusses des Landtages vom 09.November 2011 können Gaststätten in

Niedersachsen ab dem 01. Januar 2012 unbürokratischer eröffnet werden.

Das Gesetz sieht vor, die Erlaubnispflicht für das Gaststättengewerbe aufzugeben. Wie die Mehrheit der

Gewerbetreibenden werden Gastwirte in Zukunft nur noch nach der Gewerbeordnung anzeigepflichtig

sein. Im Rahmen dieser Gewerbeanzeige ist anzugeben, ob an die Gäste Alkohol ausgeschenkt werden

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soll. In diesem Fall ist eine Überprüfung des Gewerbetreibenden auf seine persönliche Zuverlässigkeit

verbindlich vorgeschrieben.

Damit wird das Ziel der Deregulierung und Entbürokratisierung praktisch umgesetzt. In Zukunft werden

wesentlich weniger Anträge auszufüllen sein. Das Verfahren wird einfacher und kostengünstiger.

Dieser Systemwechsel ist problemlos möglich, da nach den vorliegenden Erkenntnissen die

überwiegende Zahl aller Fälle, in denen die Zuverlässigkeit von Gastwirten zu verneinen ist, erst nach

Aufnahme der Tätigkeit gewonnen werden. Es liegt daher nahe, dass auch das bisherige

Ausübungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt nicht geeignet war, ungeeignete Personen aus der Branche

fernzuhalten.

Weiterhin ist festzustellen, dass die zur Verfügung stehenden repressiven Instrumente ausreichen, um

den über das Gaststättenrecht angestrebten Publikumsschutz zu gewährleisten. Andere Fachmaterien

wie beispielsweise das Baurecht und Lebensmittelrecht bleiben nahezu unberührt. Darüber hinaus wird

im neuen Gesetz festgeschrieben, dass die Toilettenbenutzung für Gäste kostenlos sein muss.

Letztlich wird mit dem neuen Gesetz ein eindeutiges Signal gegen übermäßigen Alkoholkonsum gesetzt.

Mindestens ein nicht alkoholisches Getränk muss günstiger angeboten werden als das preiswerteste

alkoholische Getränk.

Roland Riese MdL Sozialpolitischer Sprecher Tel.: (0511) 30 30 34 07 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]

Justizpolitik

20 Jahre Mauerfall – Gedenken im Landtag

Dem 50. Jahrestag des Mauerbaus und der Opfer der innerdeutschen Grenze sowie 20 Jahre Mauerfall

gedachte der Landtag durch einen Entschließungsantrag der CDU und FDP Fraktionen. Darin werden

Widerstand und Reformbewegungen in der DDR und Osteuropa gewürdigt und an die Folgen des

Mauerbaus und deren Opfer erinnert.

Insbesondere fordern die Fraktionen, allen Versuchen, den SED-geführten Regierungen der DDR eine

demokratische Legitimität beizumessen, den Diktaturcharakter der DDR zu verklären und die

fundamentalen Unterschiede zum demokratischen Rechtsstaat zu verwischen, entschieden

entgegenzutreten.

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Der Landtag fordert zudem, besonders Jugendliche weiterhin verstärkt über die historischen Zusam-

menhänge und ihre aktuellen Fortwirkungen aufzuklären und damit für eine glaubhafte Extre-

mismusprävention Sorge zu tragen. Die Konfrontation mit der 40-jährigen SED-Diktatur und dem

totalitären Machtwillen der sowjetischen und deutschen Kommunisten sowie deren Folgen für die

Menschen beider deutschen Staaten erfordern eine umfassende Diskussion mit den niedersächsischen

Schülerinnen und Schülern.

Darüber hinaus bittet der Landtag die Landesregierung, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass im

Hinblick auf die Enteignungen in der SBZ von 1945 bis 1949 Grundstücke, die sich im Eigentum der

öffentlichen Hand befinden, den Betroffenen zum bevorzugten Erwerb angeboten werden. Auch nach

Inkrafttreten des Zweiten Flächenerwerbsänderungsgesetzes besteht ein Bedarf für eine rechtliche

Besserstellung von Alteigentümern zur Wiedergutmachung menschenrechtswidriger Verfolgungen und

Enteignungen im Zuge der Bodenreform 1945 bis 1949.

Prof. Dr. Dr. Roland Zielke Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Rechtspolitischer Sprecher Tel.: (0511) 30 30 34 08 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]

Wirtschaftspolitik

Mindestlohn wäre Eingriff in die Tarifautonomie Im Rahmen des Novemberplenums fand auch eine Debatte über die Einführung eines gesetzlichen

Mindestlohnes statt. Die FDP Fraktion im Niedersächsischen Landtag nutzte dies um klarzustellen, dass

nicht die politischen Parteien, sondern weiterhin die Tarifparteien für die Lohnfindung zuständig sein

sollten. Ein gesetzlicher Mindestlohn ist keine Lösung, sondern wäre ein Eingriff in die Tarifautonomie.

Die Unabhängigkeit der Tarifvertragsparteien ist ein so hohes Gut, das wir nicht durch zunehmenden

staatlichen Einfluss aushöhlen sollten. Die staatliche Abstinenz ist die Stärke dieses Systems!

Besser ist es, zu niedrige Löhne aufzustocken. Wir haben mit dem liberalen Bürgergeld schon seit

Jahren ein durchdachtes Konzept, um niedrige Löhne aufzustocken: Alle Sozialleistungen werden zu

einem einheitlichen Transfer zusammengefasst, um das Nettoeinkommen anzuheben. Erst ab einer

bestimmten Einkommenshöhe werden wieder Abgaben fällig. Damit lassen sich Anreize zur

Arbeitsaufnahme als auch soziale Gerechtigkeit durch auskömmliche Einkommen und hohe

Beschäftigungsquoten erreichen.

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Das Problem niedriger Löhne lässt sich nicht dadurch lösen, indem man Arbeit einfach verteuert. Das

produzierende Gewerbe, soweit es standortungebunden ist, antwortet auf den Mindestlohn mit

Verlagerung ins Ausland. Standortgebundene Tätigkeiten führen zum Ausweichen in den Schwarzmarkt.

Anderenfalls steigen die Preise des Produkts und es wird einfach nicht mehr nachgefragt. Die Folge ist

stets die gleiche: Arbeitsplätze gehen verloren.

Klaus Rickert MdL Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Europa- und Medienpolitischer Sprecher Tel.: (0511) 30 30 34 09 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]

Umweltpolitik

Es gibt keine guten und keine schlechten Castoren Der unmittelbar bevorstehende Castortransport spielte auch in diesem Plenum wieder eine größere

Rolle. Sowohl in der Aktuellen Stunde am Mittwoch als auch am Freitag stand das Thema auf der

Tagesordnung. Anlass war neben dem anstehenden Transport auch die Messung des

Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) am

Zwischenlager mit einer Strahlenprognose am Transportbehälterlager Gorleben (TBL-G) bis zum

Jahresende.

Ich habe in meinen Redebeiträgen darauf hingewiesen, dass weder die Polizistinnen und Polizisten,

noch die Politikerinnen und Politiker und noch weniger die Bürgerinnen und Bürger sich auf die Castoren

freuen. Wir stehen durch internationale Verpflichtungen aber in der Pflicht, unseren eigenen Atommüll

wieder abzunehmen. Diese Tatsache gilt sowohl für schwarz-gelbe Regierungen als auch für rot-grüne,

wie sich eindrucksvoll in Briefen und Reden des damals amtierenden Bundesumweltministers Jürgen

Trittin nachlesen lässt. Es gibt also keine guten und keine schlechten Castoren. Es gibt eine

Abnahmeverpflichtung für Deutschland, es gibt nur ein genehmigtes Zwischenlager für

wiederaufbereitete Brennelemente, es gibt den Ausstiegsbeschluss aus der Kernenergienutzung und es

gibt in der Folge keine Gründe, die letzten Castoren aus Frankreich nicht in diesem Jahr entgegen zu

nehmen.

Der Opposition gehen die Themen aus und es wird ihnen an Emotionalität in den kommenden

Wahlkämpfen fehlen, wenn wir die Castoren erst einmal im TBL-G haben. Deshalb betrachte ich die

Forderung zur Verschiebung als pures Wahlkampfmanöver von Rot-Rot-Grün.

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Bei den Messungen des NLWKN an der Außengrenze des TBL handelt es sich um die amtlichen

Kontrollmessungen der zuständigen Aufsichtsbehörde. Neben dem NLWKN gibt es auch noch

anerkannte Messungen des Betreibers des TBL-G, welche kein Erreichen des Eingreifwertes

dokumentieren. Dies hat die Landesregierung zum Anlass genommen, weitere Messungen der

Strahlenwerte durchführen zu lassen. Hierfür wurde die TÜV Nord EnSys Hannover GmbH & Co. KG

beauftragt, die Dosis am Ort des Dosismaximums am Zaun zu überprüfen. Als weitere und unabhängige

Maßnahme wurde außerdem die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) veranlasst,

repräsentative Messungen vor Ort vorzunehmen. Die Ergebnisse aller angestellten Berechnungen

erbrachten eine deutliche Unterschreitung der zulässigen Jahresdosis am Zaun des TBL-G. Alle

Maßnahmen, Messungen und Werte sind auch auf der Internetseite des Niedersächsischen

Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz nachzulesen (http://bit.ly/rMFakS).

Das Ministerium hat abschließend festgestellt, dass es keine Hinweise gibt, die gegen eine Einlagerung

der nächsten elf Castoren spricht. Weil die Opposition aber gerne auf Alternativen hinweist und auch

Greenpeace e.V. den Castor in das für Castoren nicht genehmigte Zwischenlager in Philippsburg

schicken möchte, sei noch einmal darauf hingewiesen, dass in Philippsburg ein dreimal höherer

Strahlengrenzwert (1,0 mSv) als in Gorleben (0,3 mSv) genehmigt ist. Demnach scheinen die Werte als

solches ja nicht das Problem zu sein, und es steht der Grün-Roten Landesregierung in Baden-

Württemberg jederzeit frei, gerade in der Funktion als Anteilseigner der Energie Baden-Württemberg AG

(EnBw) ein Zwischenlager in ihrem Bundesland zu beantragen.

Umweltpolitik

Mehr Geothermie in Niedersachsen

Nachdem die Entschließung „Geothermie in Niedersachsen - Standort sichern und Potentiale weiter

ausbauen!“ von FDP und CDU im März-Plenum eingebracht wurde, fand jetzt die abschließende Lesung

und Verabschiedung statt. In der Zwischenzeit gab es eine Anhörung und diverse

Ausschussbefassungen zum Thema Geothermie.

Niedersachsen betreibt seit über fünf Jahren eine Geschäftsstelle Geothermie beim Landesamt für

Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Hier werden die Basisdaten ermittelt und die Grundlagen für die

Nutzung von Erdwärme geschaffen. Darüber hinaus fördern wir die anwendungsorientierte Forschung

und Technologieentwicklung. Im Fokus steht hierbei die Entwicklung von effizienten und

kostengünstigen Technologien im Bereich der Tiefbohrtechnik. Ein großer Erfolg ist die Einweihung des

weltweit führenden Forschungs- und Technologiezentrums bei Baker Hughes INTEQ in Celle unter

Beteiligung des Landes.

Page 16: Aktuelles aus dem Landtag November

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Forschung und Entwicklung, die klassische Projektförderung und die Förderung von Netzwerken werden

aus meiner Sicht die Potenziale der Erdwärmenutzung in Niedersachsen deutlich nach vorne bringen.

Der Wert der Geothermie liegt in der hohen Verfügbarkeit und der Grundlastfähigkeit. Sie ist damit

besonders gut als Ergänzung der erneuerbaren Energieträger geeignet. Leider ist sie derzeit noch recht

kostenintensiv, was auch an den Bereitstellungskosten und der Erhebung von Daten liegt. Hier soll

unsere Entschließung Abhilfe schaffen. Das LBEG soll künftig die notwendigen und aufbereiteten Daten

den Unternehmen zur Verfügung stellen und die Firmen bei den geplanten Projekten beraten.

Ergänzend wünsche ich mir, dass Clausthal-Zellerfeld die Lehre im Bereich der Geothermie ausbaut und

es so zu Synergien zwischen Celle und Clausthal-Zellerfeld, letztlich zwischen Forschung und

Anwendung, kommt.

Dr. Gero Hocker Umweltpolitischer Sprecher Tel.: (0511) 30 30 34 12 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]

Bildungspolitik

Ab 2012 beginnt die Inklusion in Niedersachsen

Am 10. November 2011 wurde der Gesetzesentwurf zur Einführung der inklusiven Schule in

Niedersachsen (Drs. 16/4137) von den Fraktionen der FDP und der CDU eingebracht. Mit dem Gesetz

werden die Zielsetzungen des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen

umgesetzt. Demnach werden alle öffentlichen Schulen inklusive Schulen und müssen allen Schülern

einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang ermöglichen.

Allein heute bieten 697 Grundschulen eine inklusive Beschulung an. Mit dem Gesetzesentwurf wird an

die bereits vielfältig existierenden Maßnahmen von integrativer Beschulung angeknüpft. Zu diesen

Maßnahmen gehören der Ausbau der Kooperationsklassen, die sonderpädagogische Grundversorgung

sowie die Integrationsklassen und der mobile Dienst.

Zum Inkrafttreten des Gesetzes wurde eine flexible Regelung eingeführt. Dies bedeutet, dass Schulen

des Primarbereichs, die Inklusion anbieten wollen, zum Schuljahr 2012/2013 mit der inklusiven

Beschulung beginnen können. Ab dem 01. August 2013 muss es dann in jedem Landkreis und jeder

kreisfreien Stadt die Möglichkeit der inklusiven Bildung an mindestens einer Schule jeder Schulform

Page 17: Aktuelles aus dem Landtag November

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geben. Ab dem 01. August 2012 werden alle Grundschulen in Niedersachsen aufsteigend ab der ersten

Klasse mit einer sonderpädagogischen Grundversorgung ausgestattet.

Ein wichtiger Bestandteil des Gesetzesentwurfs ist auch das Elternwahlrecht. Das bedeutet, dass den

Eltern von Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf das Recht gegeben wird, selbst zu

entscheiden, ob ihr Kind eine allgemeinbildende Schule oder eine Förderschule besuchen soll. In der

Vergangenheit hat hierüber die Landesschulbehörde entschieden. Gleichwohl besteht als letztes

pädagogisches Mittel auch die Möglichkeit, dass ein Schüler mit sonderpädagogischem

Unterstützungsbedarf an eine geeignete Förderschule überwiesen wird. Dies setzt voraus, dass ein

Schüler aufgrund seiner Behinderung die Sicherheit der Menschen gefährdet oder der Schulbesuch

beeinträchtigt wird. In allen anderen Bundesländern kann das Elternwahlrecht niedrigschwelliger

eingeschränkt werden.

Der Entwurf sieht außerdem eine Doppelzählung von behinderten Kindern vor, um das Lernen in kleinen

Klassen zu gewährleisten. Damit kann jedem Kind eine verbesserte individuelle Förderung gegeben

werden. Es ist auch zu betonen, dass Förderschulen – mit Ausnahme der Förderschule Lernen im

Primarbereich – bestehen bleiben, um die Wahl des bestgeeigneten Lernorts zu gewährleisten.

Um die Rahmenbedingungen des Gesetzesentwurfes erfolgreich umzusetzen, wird die FDP für das

Haushaltsjahr 2012 insgesamt 800.000 Euro und für 2013 1,7 Millionen Euro zusätzlich einplanen.

Inklusion kann jedoch nur gelingen, wenn alle gemeinsam daran arbeiten. Deshalb ist auch die

Opposition aufgefordert, am Gesetz konstruktiv mitzuarbeiten und am Ende mitzustimmen.

Björn Försterling MdL Bildungspolitischer Sprecher Jugendpolitischer Sprecher Tel.: (0511) 30 30 34 01 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]

Page 18: Aktuelles aus dem Landtag November

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Ihre Ansprechpartner in der FDP-Fraktion:

Bianca Beyer Geschäftsführerin Tel.: (0511) 30 30 43 08 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]

Martin Brüning Pressesprecher Tel.: (0511) 30 30 43 02 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]

Steffen Dähne Grundsatzreferent Tel.: (0511) 30 30 43 15 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]

Fabian Fischer Referent für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Haushalt und Finanzen Referent für Medien Tel.: (0511) 30 30 43 05 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]

Angela Frohmann Vorstandssekretärin Tel.: (0511) 30 30 43 01 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]

Roswitha Kahle Buchhaltung und Sekretariat Tel.: (0511) 30 30 43 04 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]

Page 19: Aktuelles aus dem Landtag November

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Daniela Knappik Sekretariat der Fraktion und des Parlamentarischen Geschäftsführers Tel.: (0511) 30 30 43 09 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]

Jule Lehmann FSJ Politik Tel.: (0511) 30 30 43 07 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]

Nadine Passenheim Referentin für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration Tel.: (0511) 30 30 43 06 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]

Axel Rehwinkel Referent für Umwelt und Landwirtschaft Tel.: (0511) 30 30 43 12 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]

Frederic Sieling Referent für Innen-, Rechts- und Sportpolitik Tel.: (0511) 30 30 43 14 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]

Juliane Topf Referentin für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Europa Tel.: (0511) 30 30 43 13 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]

FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag

Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1 30159 Hannover

Tel.: 05 11 / 30 30 - 43 01 Fax: 05 11 / 30 30 - 48 63 [email protected]


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