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„Drohnen“ Ein Überblick über die Rechtslage und ... · 2019-07-12  · Der Halter/“Pilot“...

Date post: 25-May-2020
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www.amv.de „Drohnen“ Ein Überblick über die Rechtslage und Versicherungslösungen
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Page 1: „Drohnen“ Ein Überblick über die Rechtslage und ... · 2019-07-12  · Der Halter/“Pilot“ einer Drohne haftet auch für Schäden, die OHNE sein Verschulden eintreten. Zum

www.amv.de

„Drohnen“

Ein Überblick über die Rechtslage und Versicherungslösungen

Page 2: „Drohnen“ Ein Überblick über die Rechtslage und ... · 2019-07-12  · Der Halter/“Pilot“ einer Drohne haftet auch für Schäden, die OHNE sein Verschulden eintreten. Zum

Rechtliche Einordnung von „Drohnen“

§ 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

(1) …(2) Luftfahrzeuge sind1 Flugzeuge2. Drehflügler3. Luftschiffe4. Segelflugzeuge5. Motorsegler6. Frei- und Fesselballone7. (weggefallen)8. Rettungsfallschirme

9. Flugmodelle10. Luftsportgeräte11. sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie inHöhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werdenkönnen.Raumfahrzeuge, Raketen und ähnliche Flugkörper gelten als Luftfahrzeuge,

solange sie sich im Luftraum befinden. Ebenfalls als Luftfahrzeugegelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrerKontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder derFreizeitgestaltung betrieben werden (unbemannteLuftfahrtsysteme).

Hierunter fallen zu Hobby, Sport oder Freizeit genutzte „Drohnen“

Hierunter fallen zum Beispiel gewerblich oder wissenschaftlich

genutzte „Drohnen“

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Gravierende Folgen für den Halter einer „Drohne“Gilt für Freizeit-Modelle und gewerbliche genutzte Fluggeräte

Drohnen sind per Gesetz Luftfahrzeuge. Daher gelten für sie die „strengen“ Bestimmungen des Luftrechts!

Für Luftfahrzeuge gilt (wie bei KFZ) eine Versicherungspflicht!

Der Betrieb einer Drohne ist nur erlaubt, wenn der Halter eine entsprechende Halterhaftpflicht-Versicherung abgeschlossen hat. Die Versicherungssumme muss mindestens 750.000 Sonderziehungsrechte (internationales Zahlungsmittel) –etwa 920.000 EUR – betragen.

Bei Verstoß: Geldstrafe!

§ 102 Luftverkehrszulassungsodrnung,

§ 37 Luftverkehrsgesetz

Der Halter/“Pilot“ einer Drohne haftet auch für Schäden, die OHNE sein Verschulden eintreten. Zum Beispiel: heftige Windböe erfasst die Drohne, die deswegen einem Passanten ins Gesicht fliegt und ihn an den Augen schwer verletzt.

Obwohl der Halter nur eine Versicherungssumme von etwa 920.000 EUR versichern MUSS, haftet er im Schadenfall in bestimmten Fällen in UNBEGRENZTER Höhe.

Daher sind angemessene Versicherungssummen sehr ratsam.

VersicherungspflichtLuftfahrzeug Haftung

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Haftpflicht-VersicherungsalternativenFür Freizeit-Modelle

Alle Versicherungssummen (VSU) und Beiträge *) in EUR

VSU erfüllt die Mindest-VSU gem.

§ 37 LuftVG für Personen- und Sachschäden

alternativ alternativ

BeitragVersicherungs-

summe BeitragVersicherungs-

summe Beitrag

Privathalter

Unabhängig von der Anzahl der im Besitz befindlichen Flugmodelle

bis 5 kg 2.000.000 51 3.000.000 75 5.000.000 96

bis 25 kg 2.000.000 62 3.000.000 92 5.000.000 125

bis 150 kg 2.000.000 Anfrage 3.000.000 Anfrage 5.000.000 Anfrage

*) Zuzüglich 19 % Versicherungssteuer

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Haftpflicht-VersicherungsalternativenFür gewerblich genutzte Drohnen

*) Zuzüglich 19 % Versicherungssteuer**) Die etwaige private Nutzung ist mitversichert***) Bei mehreren Drohnen Beitragsnachlass möglich

Alle Versicherungssummen (VSU) und Beiträge *) in EUR

VSU erfüllt die Mindest-VSU gem.

§ 37 LuftVG für Personen- und Sachschäden

alternativ alternativ

BeitragVersicherungs-

summe BeitragVersicherungs-

summe Beitrag

Gewerbliche Luftfahrzeughalter **)

Beitrag je „Drohne“ ***)

bis 25 kg 2.000.000 157 3.000.000 183 5.000.000 220

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Kasko-Versicherung für gewerbliche „Drohnen“Für hochwertige Exemplare möglich

Ab einem Wert von 4.000 EUR bis 25.000 EUR und dem Vorhandensein bestimmter Sicherungseinrichtungen und Voraussetzungen,

Wie zum Beispiel GPS-Stabilisierung,Save Landing,Coming-Home-Funktion, Virtual-Fence System

ist der Abschluss einer Kaskoversicherung möglich.

Die AachenMünchener erstellt gerne ein unverbindliches Angebot.

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Quellenangaben bauen sich vom unteren Rand der Arbeitsfläche nach oben auf.Quellenangaben bauen sich vom unteren Rand der Arbeitsfläche nach oben auf.

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

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