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180626 SB Aufnahmevertrag - Sachsenbrunn

Date post: 15-Mar-2022
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Schuljahr: Gültig ab: Schulk asse: Schulerhalter: Schulstiftung der Erzdiözese Wien Singerstraße 7/4/2/21 1010 Wien T +43-1 394 9000 F +43-1 394 9000-900 URL www.privatschulen.at | Bankverbindung: Schelhammer & Schattera, 1010 Wien | BLZ: 19190 Seite 1 von 6 Aufnahmevertrag Sachsenbrunn Gymnasium und Realgymnasium | Sachsenbrunn 52 | 2880 Kirchberg/Wechsel Dieser Aufnahmevertrag wird gemäß § 5 Absatz 6 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 139/1974 i.d.g.F. abgeschlossen zwischen: Schulerhalter: Schulstiftung der Erzdiözese Wien, Singerstraße 7/4/2/21, 1010 Wien und der Schülerin/dem Schüler: Erziehungsberechtigte/r: Zahlungspflichtige/r: Zuname: Vorname: SV-Nummer: Erreichbarkeit (Festnetz bzw. Handy): Bitte leserlich in Blockschrift ausfüllen Zuname: Vorname: Geburtsdatum: Muttersprache: Religionsbekenntnis: Staatsbürgerschaft: SV-Nummer: Geschlecht: weiblich männlich Wohnadresse (Straße, Nummer, PLZ, Ort): Bitte leserlich in Blockschrift ausfüllen Zuname: Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: Religionsbekenntnis: Staatsbürgerschaft: SV-Nummer: Geschlecht: weiblich männlich Wohnadresse (Straße, Nummer, PLZ, Ort): Erreichbarkeit privat (Festnetz bzw. Handy): Erreichbarkeit dienstlich (Festnetz bzw. Handy):
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Schuljahr:Gültigab:Schulkƭasse:

Schulerhalter: Schulstiftung der Erzdiözese Wien

Singerstraße 7/4/2/21 1010 Wien

T +43-1 394 9000 F +43-1 394 9000-900

URL www.privatschulen.at | Bankverbindung: Schelhammer & Schattera, 1010 Wien | BLZ: 19190Seite1von6

AufnahmevertragSachsenbrunnGymnasiumundRealgymnasium|Sachsenbrunn52|2880Kirchberg/Wechsel

DieserAufnahmevertragwirdgemäߧ5Absatz6desSchulunterrichtsgesetzes,BGBl.Nr.139/1974i.d.g.F.abgeschlossenzwischen:Schulerhalter: Schulstiftung der Erzdiözese Wien, Singerstraße 7/4/2/21, 1010 Wien und der Schülerin/dem Schüler:

Erziehungsberechtigte/r:

Zahlungspflichtige/r: Zuname: Vorname:

SV-Nummer: Erreichbarkeit(Festnetzbzw.Handy):

Bitte leserlich in Blockschrift ausfüllen

Zuname: Vorname:

Geburtsdatum: Muttersprache:

Religionsbekenntnis: Staatsbürgerschaft:

SV-Nummer: Geschlecht:

weiblichmännlich

Wohnadresse(Straße,Nummer,PLZ,Ort):

Bitte leserlich in Blockschrift ausfüllen

Zuname: Vorname:

Geburtsdatum: Geburtsort:

Religionsbekenntnis: Staatsbürgerschaft:

SV-Nummer: Geschlecht:

weiblichmännlich

Wohnadresse(Straße,Nummer,PLZ,Ort):

Erreichbarkeitprivat(Festnetzbzw.Handy): Erreichbarkeitdienstlich(Festnetzbzw.Handy):

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AufnahmevertragSEPALastschriftMandat

Zahlungsempfänger: SchulstiftungderErzdiözeseWienSingerstraße7/4/2/21,1010WienCreditor-ID: AT74ZZZ00000010535Ich/Wir ermächtige/n die Schulstiftung der Erzdiözese Wien, Zahlungen von meinem/unseremKontomittelsSEPA-Lastschrifteinzuziehen.

Zugleich weise/n ich/wir unser Kreditinstitut an, die von der Schulstiftung der ErzdiözeseWienaufmein/unserKontogezogenenSEPA-Lastschrifteneinzulösen.

Ichkann/WirkönneninnerhalbvonachtWochen,beginnendmitdemBelastungsdatum,dieErstattungdesbelastetenBetragesverlangen.

Esgeltendabeidiemitmeinem/unseremKreditinstitutvereinbartenBedingungen.FürSchüler/in:

Kontolautendauf(Name):

Wohnadresse(Straße,Nummer,PLZ,Ort):

IBAN: BIC:

Ort: Datum:

Unterschrift:

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AufnahmevertragVertragsbedingungen

I.

Die Schülerin/der Schüler wird ab …………………………………. in die …………………………………. Klasse alsordentliche/ordentlicher bzw. als außerordentliche/außerordentlicher Schülerin/Schüler mit/ohneBetreuung am Nachmittag aufgenommen. Die Leistungen, die über das Schulgeld hinausgehen,werdenimDatenblattvereinbart,daseinintegrierenderBestandteildesVertragesist.

II.

DieSchulestehtalsKatholischePrivatschulevollundganzzumwertorientiertenErziehungsprinzip,wieesArt14Abs5aBundes-VerfassungsgesetzzumAusdruckbringt:

Demokratie, Humanität, Solidarität, Friede und Gerechtigkeit sowie Offenheit und Toleranz gegenüber den Menschen sind Grundwerte der Schule, auf deren Grundlage sie der gesamten

Bevölkerung, unabhängig von Herkunft, sozialer Lage und finanziellem Hintergrund, unter steter Sicherung und Weiterentwicklung bestmöglicher Qualität ein höchstmögliches Bildungsniveau sichert. Im partnerschaftlichen Zusammenwirken von Schülern, Eltern und Lehrern ist Kindern und

Jugendlichen die bestmögliche geistige, seelische und körperliche Entwicklung zu ermöglichen, damit sie zu gesunden, selbstbewussten, glücklichen, leistungsorientierten, pflichttreuen, musischen und kreativen Menschen werden, die befähigt sind, an den sozialen, religiösen und moralischen Werten

orientiert Verantwortung für sich selbst, Mitmenschen, Umwelt und nachfolgende Generationen zu übernehmen. Jeder Jugendliche soll seiner Entwicklung und seinem Bildungsweg entsprechend zu selbständigem Urteil und sozialem Verständnis geführt werden, dem politischen, religiösen und

weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen sein sowie befähigt werden, am Kultur- und Wirtschaftsleben Österreichs, Europas und der Welt teilzunehmen und in Freiheits- und Friedensliebe an den gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken.

Die angebotene Wert- und Sinnorientierung erhält ihre spezifische Prägung aus dem christlichenGlaubensgut. Daher sind der Schule die Grundsätze im Dekret über die christliche Erziehung desII.VatikanischenKonzilsAuftragundRichtlinie:

Die„besondere Aufgabe“derkatholischenSchule„aber ist es, einen Lebensraum zu schaffen, in dem

der Geist der Freiheit und der Liebe des Evangeliums lebendig ist.“

DieSchule ist indergesamtenErziehungs-undUnterrichtsarbeit einerKulturdesMiteinanders imSinnedesLeitbildsderErzdiözeseWienverpflichtet.

III.

DieSchülerin/DerSchülerundihre/seineErziehungsberechtigtenverpflichtensich,diesemCharakterder Schule als Katholische Privatschule gemäß alles zu tun, was die umfassende Erreichung derBildungs-undErziehungszielederSchulefördert.

Christliche Schülerinnen/Schüler sind zur Teilnahme am konfessionellen Religionsunterricht ihresBekenntnisses verpflichtet, da dieser wesentlichen Anteil an der Erreichung der Bildungs- und

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AufnahmevertragVertragsbedingungen

ErziehungszielederSchulehat.Schülerinnen/SchülerohnereligiösesBekenntnisbzwSchülerinnen/Schüler, die einer eingetragenen Bekenntnisgemeinschaft angehören, sind zur Teilnahme amReligionsunterrichteinerchristlichenKircheverpflichtet.

Auch Schülerinnen/Schüler, die einer anderen gesetzlich anerkannten Kirche oder Religions-gesellschaft angehören, verpflichten sich, den konfessionellen Religionsunterricht ihres Glaubens-bekenntnisseszubesuchen,es seidenn,dieswärenurunterunzumutbarenBedingungenmöglich.Damit soll in besondererWeise dieWertschätzung für die religiöseDimension von Bildung ausge-drücktsein,wodurchdieKatholischeSchuleaucheinOrtderrespektvolleninterkonfessionellenundinterreligiösenBegegnungseinsoll.

Auch die Einhaltung der Schul- und Hausordnung sichert ein gedeihliches undmöglichst konflikt-armesZusammenleben.

IV.

Die/Der Erziehungsberechtigte bezahlt anlässlich des Abschlusses dieses Aufnahmevertrages eineEinschreib- und Bearbeitungsgebühr in der Höhe von ................... EUR. Dieser Betrag verbleibt injedemFalldemSchulerhalter.

Die bei Abschluss des Aufnahmevertrages gültige Höhe des Schulbeitrages ist im beiliegendenLeistungsverzeichnis festgelegt. Der Schulbeitrag wird jährlich angepasst. Die jeweilige Höhe desBeitrageswirddenErziehungsberechtigtenmitdemjeweilsaktuellenLeistungsverzeichnisrechtzeitigvor Beginn des Schuljahres mitgeteilt. Im Leistungsverzeichnis werden weiters Beiträge fürwiederkehrende Leistungen, die über den Schulbeitrag hinausgehen (zB Nachmittagsbetreuung),festgehalten.DasLeistungsverzeichnisisteinintegrierenderBestandteildesVertrages.

Die Schülerin/der Schüler und ihr/sein Erziehungsberechtigte/r verpflichten sich zur ungeteiltenHand,denSchulbeitragfürdieMonateSeptemberbisJuni,entwederinzehnRatenodereinmalig,zuentrichten.DerSchulbeitragistauchdannzuentrichten,wennderUnterrichtaufgrundbehördlicherVorgabennichtinPräsenz,sonderninandererForm(zBaufelektronischemWeg,ortsungebundenerUnterricht) abgehalten wird. Zur Entrichtung der Beiträge verpflichtet sich die/derErziehungsberechtigte einen Abbuchungsauftrag für Lastschriften (Einziehungsauftrag) bei einemösterreichischenKreditinstitutzuerrichten.DieBeiträgewerdenjeweilsam5.desMonatsoderamdarauffolgendenWerktagvondembekanntgegebenenKontoabgebucht.

BeiZahlungsrückständenwirdnacheinerschriftlichenZahlungserinnerungnachAblaufderNachfristeinInkassobürozurRegulierungbeauftragt.

ImFalleeinerÜbertragungderErziehungsrechteaufeinenichtimVertraggenanntePersonendet–unbeschadet der Bekanntgabe eines Zahlungsverpflichteten - die Zahlungsverpflichtung der/desgefertigtenErziehungsberechtigtenerst,wennderSchulerhalterdemVertragseintrittder/desneuenErziehungsberechtigtenschriftlichzustimmt.

Im Falle der Auflösung dieses Vertrages ist der Schulbeitrag für angefangene Monate voll zubezahlen.

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AufnahmevertragVertragsbedingungen

Die Inanspruchnahme eventuell zusätzlich angebotener Betreuung an unterrichtsfreien Tagen (z.B.AngeboteindenFerien)oderaußerhalbdesregulärenSchulbetriebessindgesondertzubezahlen.DieKostenkönnendafürbeiderLeitungvorOrterfragtwerden.

V.

DasVertragsverhältnisendetmitAblaufjenesUnterrichtsjahres,indemdiediesemVertragzugrundeliegendeSchulartabsolviertwordenist.UngeachtetdessenkanndieserVertragvonjederderbeidenSeiten spätestens 2 Monate vor Ende des Unterrichtsjahres zum Ende des Unterrichtsjahresgekündigtwerden.

VI.

Dieser Vertrag kann von jeder der beiden Seiten aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkungaufgelöstwerden.

AlswichtigeGründe,denVertragvonSeitendesSchulerhaltersmit sofortigerWirkungaufzulösen,gelteninsbesondere:

a. WenndieSchülerin/derSchülerihre/seinePflichten(§43SCHUG)inschwerwiegenderWeiseverletzt und die Anwendung von Erziehungsmitteln (§ 47 SCHUG) oder von Maßnahmengemäß der Hausordnung erfolglos bleiben oder wenn das Verhalten der Schülerin/desSchülers einedauerndeGefährdung vonMitschülerinnen/Mitschülernoder anderer anderSchule tätigen Personen hinsichtlich ihrer Sittlichkeit, körperlichen Sicherheit oder ihresEigentumsdarstellt.

b. Wenn die Schülerin/der Schüler oder ihre/seine Erziehungsberechtigten den Charakter derSchule als Katholische Privatschule nicht mehr respektieren und durch ihr beharrlichesVerhalten die Einordnung in die Schulgemeinschaft und die Erreichung der Bildungs- undErziehungszielederSchulegefährden.

c. Wenndie Schülerin/der Schüler sich von ihrem/seinemverpflichtendenReligionsunterrichtabmeldet oder abgemeldet wird, bzw. wenn die Schülerin/der Schüler ohne religiösesBekenntnisoderAngehörigeeinerBekenntnisgemeinschaftderVerpflichtungzurTeilnahmeamReligionsunterrichteinerchristlichenKirchenichtnachkommt.

d. Wenn der Schulkosten- und Betreuungsbeitrag trotz einer angemessenen Nachfrist nichtentrichtetwird, soweit nicht aus rücksichtswürdigen Gründen Befreiung, Ermäßigung oderStundunggewährtwurde.

VII.

Zum Zwecke der Erfüllung dieses Vertrages sowie zum Zwecke der Erfüllung von Verpflichtungenaufgrund von Gesetzen, Verordnungen oder behördlichen Vorgaben werden Daten derErziehungsberechtigten und der Schülerinnen und Schüler durch die Schule bzw die Schulstiftung

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AufnahmevertragVertragsbedingungen

erhoben. Die jeweils aktuelle Erklärung zur Erfüllung der Informationspflichten betreffend dieVerarbeitung dieser Daten gemäß Art 13 DSGVO (Datenschutzerklärung) ist auf derWebsite derSchulstiftungunterwww.privatschulen.at/service/DSGVOAufnahmevertragabrufbar.

FürdenSchulerhalter: FürdieSchülerin/denSchüler:

………………………………………………………………… …………………………………………………………………(UnterschriftDirektorin/Direktor) (UnterschriftErziehungsberechtigte/r)

Schulstampiglie

…………………………………………………………………(Ort,DatumdesVertragsabschlusses)

Anlagen:Schul-undHausordnung


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