+ All Categories
Home > Documents > 0001 Deckblatt 2012 - Lohmar · Haushaltsentwicklung, Entwicklung des Eigenkapitals 15 3.1.1...

0001 Deckblatt 2012 - Lohmar · Haushaltsentwicklung, Entwicklung des Eigenkapitals 15 3.1.1...

Date post: 04-Aug-2020
Category:
Upload: others
View: 1 times
Download: 0 times
Share this document with a friend
684
Lohmar. Stadt der Generationen. Aktiv im Grünen leben. www.Lohmar.de Haushaltsplan 2012
Transcript
  • Lohmar. Stadt der Generationen. Aktiv im Grünen leben.

    www.Lohmar.de

    Haushaltsplan 2012

    http://www.Lohmar.de

  • Inhaltsübersicht

    Seite

    Haushaltssatzung 1 Statistische Angaben 7 Vorbericht: 11 1. Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) 12 1.1 Entwicklungsstrategiekonzept der Stadt Lohmar 12

    1.2 Bestandteile der Planung und Rechnungslegung im NKF 13

    1.3 Wesentliche Komponenten des NKF 13 2. Begriff des Haushaltsausgleiches im NKF 14

    3. Haushaltsentwicklung, Entwicklung des Eigenkapitals 15

    3.1.1 Entwicklung der Haushaltslage seit Einführung des NKF 15

    3.1.2 Rechnungsergebnis Haushalt 2009 einschl. Schlussbilanz 15

    3.1.3 Vorläufiges Rechnungsergebnis Haushalt 2010 17 3.1.4 Verlauf im Haushaltsjahr 2011 17

    3.2 Haushaltswirtschaftliche Entwicklung in den Jahren 2012 bis 2015 18

    4. Erträge des Ergebnisplanes 21 4.1 Steuern und ähnliche Abgaben 22 4.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 24 4.3 Sonstige Transfererträge 26 4.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 26 4.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 27 4.6 Erträge aus Kostenerstattungen und Umlagen 27 4.7 Sonstige ordentliche Erträge 28 4.8 Aktivierbare Eigenleistungen 28

    Seite 5. Aufwendungen des Ergebnisplanes 29 5.1 Personalaufwendungen 29 5.2 Versorgungsaufwendungen 30 5.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 30 5.4 Abschreibungen 31 5.5 Transferaufwendungen 32 5.6 Sonstige ordentliche Aufwendungen 34 6. Finanzerträge, Zinsen und ähnliche Aufwendungen 35 6.1 Finanzerträge 35 6.2 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 35 7. Interne Leistungsbeziehungen 35 7.1 Kosten- und Leistungsrechnung 35

    7.2 Grundzüge des Verrechnungssystems der Stadt Lohmar 36

    8. Finanzplan 36

    8.1 Zahlungen, die aus der Auflösung von Rückstellungen finanziert werden 36

    8.2 Auszahlung für Tilgung und kreditähnliche Rechtsgeschäfte 36

    8.3 Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 37

    8.4 Kreditfinanzierung und Schuldenentwicklung 47 8.5 Entwicklung der Kassenlage 48 8.6 Zuweisungen und Zuschüsse 48

  • Seite Gesamtergebnisplan 52 Gesamtfinanzplan 54 Teilergebnis-/Teilfinanzpläne 57 1.01 Innere Verwaltung 59 1.01.01 Politische Gremien 65 1.01.02 Verwaltungsführung 71 1.01.03 Gleichstellung von Frau und Mann 77 1.01.04 Beschäftigtenvertretung 83 1.01.05 Rechnungsprüfung 87 1.01.06 Zentrale Dienste 93 1.01.07 Marketing 101 1.01.08 Personalmanagement 107 1.01.09 Finanzmanagement und Rechnungswesen 115

    1.01.10 Organisationsangelegenheiten und technikunterstützte Informationsverarbeitung 123

    1.01.11 Recht 129 1.01.13 Grundstücks- und Gebäudemanagement 135 1.01.14 Technisches Immobilienmanagement 147 1.01.15 Städtepartnerschaften 165 1.01.18 Bauhof 169 1.02 Sicherheit und Ordnung 181 1.02.01 Allgemeine Sicherheit und Ordnung 185 1.02.02. Gewerbewesen 193 1.02.07 Verkehrsangelegenheiten 199 1.02.10 Einwohnerangelegenheiten 207 1.02.11 Personenstandswesen 213 1.02.13 Statistik und Wahlen 219 1.02.15 Gefahrenabwehr 223 1.02.16 Gefahrenvorbeugung 237

    Seite 1.03 Schulträgeraufgaben 241 1.03.01 Grundschulen 245 1.03.02 Hauptschule 261 1.03.03 Realschule 271 1.03.04 Gymnasium 283 1.03.05 Schülerfahrkosten 295 1.03.06 Fördermaßnahmen für Schüler/innen 301 1.03.07 Schulartenübergreifende Aufgaben 302 1.03.08 Modellschule 303 1.04 Kultur und Wissenschaft 309 1.04.01 Kommunale Veranstaltungen 313 1.04.02 Kulturförderung 315 1.04.04 Volkshochschule 325 1.04.05 Musik- und Kunstschule 329 1.04.06 Stadtbibliothek 337 1.04.09 Jabachhalle 2 347 1.05 Soziale Leistungen 355 1.05.01 Unterstützung von Senioren 359

    1.05.03 Hilfen bei Einkommensdefiziten und Unterstützungsleistungen 365

    1.06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 375 1.06.01 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 381 1.06.02 Kinder- und Jugendarbeit 391 1.06.03 Hilfen für junge Menschen und ihre Familien 403

  • Seite 1.08 Sportförderung 415 1.08.01 Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen 419 1.08.02 Sportförderung 421 1.09 Räumliche Planung und Entwicklung 429 1.09.01 Räumliche Planung und Entwicklung 433 1.10 Bauen und Wohnen 441 1.10.01 Maßnahmen der Bauaufsicht 445 1.10.03 Denkmalschutz und Denkmalpflege 451 1.10.04 Wohnungsbauförderung 455 1.10.08 Hilfen bei Wohnproblemen 461 1.11 Ver- und Entsorgung 467 1.11.01 Versorgung 471 1.11.02 Abfallwirtschaft 475 1.11.03 Entwässerung und Abwasserbeseitigung 479 1.12 Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV 507 1.12.01 Öffentliche Verkehrsflächen 513 1.12.02 Verkehrsanlagen 541 1.12.04 ÖPNV 549 1.12.05 Straßenreinigung und Winterdienst 557 1.13 Natur- und Landschaftspflege 561 1.13.01 Öffentliches Grün 567 1.13.03 Wald-, Forst- und Landwirtschaft 573 1.13.04 Wasser und Wasserbau 581 1.13.06 Friedhöfe 587 1.14 Umweltschutz 597 1.14.01 Umweltinformation und -koordination 601

    Seite

    1.15 Wirtschaft und Tourismus 613 1.15.01 Wirtschaftsförderung 617 1.15.02 Tourismus 623 1.16 Allgemeine Finanzwirtschaft 627 1.16.01 Allgemeine Deckungsmittel 631 1.16.02 Allgemeine Finanzmittel 637 Anlagen 641

    Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen 642

    Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals 643

    Übersicht über die Verbindlichkeiten 644 Ausfallbürgschaften der Stadt Lohmar 645 Zuwendungen an Fraktionen 646 Stellenplan der Stadt Lohmar 647 NKF-Kennzahlenset Nordrhein-Westfalen 653 Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Stadtwasserwerkes 2010 1 - 14

    Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Wirtschaftsförderungs-gesellschaft mbH 2010

    1 - 11

  • Haushaltssatzung der

    Stadt Lohmar

    Haushaltsjahr 2012

    1

  • Haushaltssatzung der Stadt Lohmar für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV. NRW. S. 271) hat der Rat der Stadt Lohmar mit Beschluss vom 06.12.2011 folgende Haushaltssatzung erlassen.

    § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge auf 58.319.698 € Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 60.038.738 € im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 52.285.550 € Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 50.604.288 € Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 8.114.550 € Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 11.399.550 € festgesetzt.

    § 2

    Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 2.267.950 € festgesetzt.

    2

  • § 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt

    § 4 Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes wird auf 1.719.040 € festgesetzt.

    § 5

    Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 20.000.000 € festgesetzt.

    § 6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2012 gemäß der Hebesatzsatzung der Stadt Lohmar wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 260 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 460 v. H.

    2. Gewerbesteuer auf 460 v. H.

    § 7 Zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung werden die Erträge und Aufwendungen im Bereich der Teilergebnispläne auf Produktgruppenebene zu Budgets verbunden. Gleichfalls werden investive Maßnahmen auf der Ebene der Produktgruppe zu einem Budget verbunden. In den Budgets ist die Summe der Erträge und die Summe der Aufwendungen bzw. bei Investitionen die Summe der Einzahlungen und Auszahlungen für die Haushaltsführung verbindlich. Gemäß § 21 Abs. 2 GemHVO erhöhen Mehrerträge die Budgetsumme. Das Gleiche gilt für Mehreinzahlungen für Investitionen.

    3

  • § 8

    (1) Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 Abs. 2 GO NRW, die der Zustimmung des Rates bedürfen, liegen vor, wenn

    • die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen auf gesetzlicher oder tarifvertraglicher Grundlage beruhen und einen Betrag von 150.000 € übersteigen oder

    • alle übrigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen einen Betrag von 50.000 € übersteigen.

    (2) Über die Leistung unerheblicher über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Bürgermeister gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW.

    (3) Über- und außerplanmäßige Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen und bilanziellen Abschreibungen können in Abweichung von § 83 Abs. 2 Satz 1 GO NRW grundsätzlich vom Bürgermeister genehmigt werden.

    § 9

    (1) Ein erheblicher (zusätzlicher) Jahresfehlbetrag, der gemäß § 81 Abs. 2 Nr. 1 GO NW eine Nachtragssatzung erfordert, liegt vor, wenn er 5 v.H. der Gesamtaufwendungen des Ergebnisplans des laufenden Haushaltsjahres übersteigt.

    (2) Erhebliche Mehraufwendungen im Sinne des § 81 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW sind dann gegeben, wenn sie im Einzelfall 2,5 v.H. der Gesamtaufwendungen des Ergebnisplans des laufenden Haushaltsjahres übersteigen. Das Gleiche gilt für Mehrauszahlungen in Bezug auf die Gesamtauszahlungen des laufenden Haushaltsjahres.

    (3) Als geringfügige Investitionen nach § 81 Abs. 3 Nr. 1 GO NRW sind solche anzusehen, die einen Betrag von 250.000 € unterschreiten.

    4

  • § 10

    Die Wertgrenze für Investitionen, die gemäß § 4 Abs. 4 Satz 2 GemHVO als Einzelmaßnahmen auszuweisen sind, wird auf 30.000 € festgelegt.

    § 11 Entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 2 Landesbesoldungsgesetz wird zugelassen, dass Beamte, welchen ein Amt mit höherem Endgrundgehalt verliehen wird, mit Rückwirkung von höchstens drei Monaten in die höhere Planstelle eingewiesen werden, soweit sie während dieser Zeit die Obliegenheiten des verliehenen oder eines gleichartigen Amtes tatsächlich wahrgenommen haben und die Planstellen, in die sie eingewiesen werden, besetzbar waren.

    § 12 Im Stellenplan sind bestimmte Stellen als „künftig wegfallend“ (kw) oder als „künftig umzuwandeln“ (ku) ausgewiesen. Daraus ergeben sich folgende Rechtsfolgen:

    1. kw-Vermerke: Die Stelle kommt bei ihrem Freiwerden zum Fortfall.

    2. ku-Vermerke:

    Bei jedem Freiwerden einer mit einem ku-Vermerk versehenen Planstelle ist diese Stelle entsprechend ihrem tatsächlichen Stellenwert umzuwandeln.

    5

  • 6

  • Statistische Angaben

    7

  • Statistische Angaben

    Flächengröße: 65,56 qkm

    Stand : 30.09.2011

    Einwohnerzahl:31.12.1980 2349631.12.1985 2516931.12.1990 2709831.12.1990 2709831.12.1995 2950931.12.2000 3065931.12.2001 3093631.12.2002 3121831.12.2003 3126931.12.2004 3117531.12.2005 3123531.12.2006 3124731.12.2007 3120731.12.2008 3119831.12.2009 3115031.12.2010 31129

    Bevölkerungsdichte: Einwohner pro qkm : 31.12.1980 35831.12.1985 38431.12.1990 41431.12.1995 45031.12.2001 47231.12.2002 47631.12.2003 47731.12.2004 47631.12.2005 47731.12.2006 47731.12.2007 47631.12.2008 47631.12.2009 47531.12.2010 475

    Weitere Angaben finden Sie auf der Homepage der Stadt Lohmar unter www.lohmar.de

    Einwohnerzahlen

    20000

    22000

    24000

    26000

    28000

    30000

    32000

    8

    http://www.lohmar.de

  • Statistische Angaben

    Zahl der Schulkinder:

    Grundschulen: Schulstatistik 2012 Schulstatistik 2011( voraussichtliche Z. )

    Birk 276 238Donrath 262 267Lohmar 293 376Wahlscheid 386 326

    1217 1207

    Hauptschule 288 326

    Realschule 855 886

    Gymnasium 1034 9912177 2203

    insgesamt 3394 3410

    Sportstätten: Straßenbau und Kanalisation:

    Turnhallen 6 a) Länge aller Straßen im StadtgebietGymnastikhallen 1 (Stand: Sep. 2011)Zweifach-Sporthallen 2Dreifach-Sporthallen 2 Bundesautobahnen 7,5 kmFußballhalle 1 Bundesstraßen 21,8 kmStadion 1 Landstraßen 13,0 kmSport-/Kunstrasenplätze 4 Kreisstraßen 27,7 kmTennisanlagen 5 Gemeindestraßen 140,1 kmKleinspielfelder 3 davon Innerortsstraßen 107,9 kmTennishalle 1 davon Außerortsstraßen 32,2 kmReitplätze 2 Ausgebaute Wirtschaftswege 56,9 kmMinigolfanlage 2 270,0 km

    b) Länge des städt. Kanalnetzes (Stand: Sept. 2011) 191 km

    Weitere Angaben finden Sie auf der Homepage der Stadt Lohmar unter www.lohmar.de

    9

    http://www.lohmar.de

  • Statistische Angaben

    Kindergärten:(Stand: Sept. 2011)

    6 kommunale Tageseinrichtungenfür Kinder : Plätze: 25-Stunden 35-Stunden 45-Stunden

    Jabachkindergarten 105 0 45 60Honrath 60 0 60 0Scheiderhöhe 40 0 20 20Wahlscheid 45 0 33 12Waldgeister 45 0 25 20Breidt 25 0 25 0

    320 0 208 112

    4 offene Ganztagsschulen

    OGATA Donrath 75 zuzüglich ca. 25 Kinder Randstunde OGATA Wahlscheid 200OGATA Lohmar 75 zuzüglich 25 Kinder MiniganztagOGATA Birk 75 zuzüglich ca. 33 Kinder Randstunde

    425

    11 Kindergärten in freier TrägerschaftPlätze: 25-Stunden 35-Stunden 45-Stunden

    Integratives Kinderhaus Wahlscheid 30 0 0 30Ev. Kindergarten Birk 70 15 55 0Villa Regenbogen 65 0 25 40Kath. Kindergarten Lohmar 70 0 70 0Kath. Kindergarten Neuhonrath 48 3 35 10Kath. Kindergarten Heide 45 6 30 9Ev. Kindergarten Donrath 40 0 40 0Ev. Kindergarten Lohmar 48 10 23 15AWO Kindergarten Weegen 68 8 35 25AWO Kindergarten Wahlscheid 37 0 10 27

    521 42 323 156

    insgesamt 1266

    Weitere Angaben finden Sie auf der Homepage der Stadt Lohmar unter www.lohmar.de

    10

    http://www.lohmar.de

  • Vorbericht

    11

  • 1. Neue Kommunales Finanzmanagement Gemäß § 7 GemHVO soll der Vorbericht einen Überblick über die Eckpunk-te des Haushaltsplanes geben. Die Entwicklung und die aktuelle Lage der Gemeinde sind anhand der im Haushaltsplan enthaltenen Informationen und der Ergebnis- und Finanzdaten darzustellen. Die wesentlichen Zielsetzun-gen der Planung für das Haushaltsjahr und die folgenden drei Jahre sowie die Rahmenbedingungen der Planung sind zu erläutern. 1.1 Entwicklungsstrategiekonzept der Stadt Lohmar

    Gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe t GO NRW gehört zu den Zuständigkeiten des Rates auch die Festlegung strategischer Ziele unter Berücksichtigung der Ressourcen. Auf der Grundlage der bei der Produktbildung gewonnenen Erfahrungen haben die Führungskräfte der Stadtverwaltung mit Unterstüt-zung eines externen Beraters ein Entwicklungsstrategiekonzept erarbeitet. Dieses Konzept wurde am 17.10.2005 dem Haupt-, Finanz- und Beschwer-deausschuss vorgelegt und nach Beratung und Ergänzung vom Stadtrat am 05.12.2005 beschlossen. Die grundsätzlichen Festlegungen des Entwicklungsstrategiekonzeptes der Stadt Lohmar sind nachstehend dargestellt:

    Entwicklungsstrategie Lohmar

    Lohmar – Stadt der Generationen- Aktiv im Grünen leben -

    Lo h m a r – S tad t der G e nera tion e n- Ak tiv im G rü n en leb en -

    D a fü r w ill L o h m a r s te h e n :

    • F a m ilien freu n d lich k e it• R a u m fü r J u n g u n d Alt

    (E n tfa ltu ngsm ög lic hk e iten du rc h V e re ine , B ildu ng , K u ltu r e tc .)

    • S ym p a th ie fü r un te rn e h m e ris c h e s E n g a g e m e nt

    • E rle b n is fa k to re n N a tu r & S p o rt

    2

    12

  • 1.2 Bestandteile der Planung und Rechnungslegung im NKF

    Der Haushalt ist und bleibt das zentrale Steuerungs- und Rechenschaftsin-strument in der kommunalen Verwaltung. Das Neue Kommunale Finanzma-nagement beinhaltet drei wesentliche Komponenten für Planung, Bewirt-schaftung und Jahresabschluss:

    - den Ergebnisplan / die Ergebnisrechnung - den Finanzplan / die Finanzrechnung - die Bilanz und sonstige Anlagen.

    1.3 Wesentliche Komponenten des NKF

    Produktorientierte Haushaltswirtschaft Im Neuen Kommunalen Finanzmanagement bilden die Produkte das zentra-le Element für die finanzwirtschaftliche Ausrichtung des Verwaltungshan-delns. Die Trennung in Verwaltungs- und Vermögenshaushalt entfällt eben-so wie die bisher praktizierte Gliederung nach Unterabschnitten. Stattdessen basiert die Haushaltsgliederung auf der Darstellung von Produktbereichen. Der Gesetzgeber hat für die Darstellung im Haushaltsplan 17 Produktberei-che verbindlich vorgeschrieben, die darunter liegenden Ebenen sind indivi-duell gestaltbar. Diese Gestaltungsfreiheit wird allerdings durch die Anforde-rungen der Finanzstatistik eingeschränkt, da von der Statistik vom NKF ab-weichende Darstellungen der Zahlungsströme gefordert werden. Der städtischen Haushaltsplanung liegen zugrunde: 15 Produktbereiche 61 Produktgruppen (im SAP-Haushalt Profitcenter genannt) 101 Produkte

    Aufbau des Zahlenwerkes Das Zahlenwerk des produktorientierten Haushaltes ist folgendermaßen aufgebaut:

    - Gesamtergebnisplan, - Gesamtfinanzplan, - Teilpläne auf Produktbereichsebene, - Teilpläne auf Produktgruppenebene zur jeweiligen Produktbe-

    reichsebene.

    Gemäß § 4 GemHVO ist nur eine Darstellung der Teilpläne auf Produktbe-reichsebene verbindlich vorgeschrieben. Um allerdings die Transparenz des Haushaltsplanes zu erhöhen, sind zusätzlich Teilpläne des Ergebnisplanes auf der Ebene der jeweiligen Produktgruppe dargestellt.

    Kosten- und Leistungsrechnung Als zusätzliches Instrument zur verbesserten Steuerung des Verwaltungs-handelns und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähig-keit wurde eine umfassende Kosten- und Leistungsrechnung aufgebaut. Die Kosten- und Leistungsrechnung ermöglicht eine differenzierte Betrach-tungsweise von Produkten und Kostenstellen und unterstützt damit das Streben nach einer sparsamen Haushaltswirtschaft. Die Grundsätze über Art und Umfang der Kosten- und Leistungsrechnung werden gemäß § 18 Abs. 2 GemHVO vom Bürgermeister geregelt. Ziele, Kennzahlen zur Zielerreichung, Berichtswesen Für die kommunale Aufgabenerfüllung sollen produktorientierte Ziele unter Berücksichtigung des einsetzbaren Ressourcenaufkommens und des vor-

    13

  • aussichtlichen Ressourcenverbrauchs festgelegt sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden. Die Ziele für das Jahr 2012 (Produktbuch 2012) hat der Stadtrat nach Vorberatung in den Fachausschüssen in seiner Sitzung am 05.07.2011 beschlossen. Um die Zielerreichung überprüfen zu können, wurden zielbezogen quantitative und qualitative Leistungskennzah-len festgelegt. Die Vorgaben des Stadtrates sind in allen Teilplänen des Haushaltsplanes aufgeführt. Zweimal im Jahr wird durch ein aussagekräfti-ges Berichtswesen der zuständige Fachausschuss über den jeweiligen Grad der Zielerreichung informiert. Gleichzeitig wird der jeweilige Ressourcen-verbrauch dargestellt.

    2. Begriff des Haushaltsausgleiches im NKF

    Die neue Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sieht einen mehrstufigen Aufbau für den Haushaltsausgleich vor. Gemäß § 75 GO NW ist der Haus-halt ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Ge-samtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. Dies ist auch dann noch der Fall, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan durch Inan-spruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Die Ausgleichsrücklage ist in der Bilanz zusätzlich zur allgemeinen Rücklage als gesonderter Posten des Eigenkapitals anzusetzen. Sie kann in der Er-öffnungsbilanz bis zur Höhe eines Drittels des Eigenkapitals gebildet wer-den, höchstens jedoch bis zur Höhe eines Drittels der jährlichen Steuerein-nahmen und allgemeinen Zuweisungen. Die Höhe der Einnahmen bemisst sich dabei nach dem Durchschnitt der drei Haushaltsjahre, die dem Eröff-nungsbilanzstichtag vorangehen. Der Ausgleichsrücklage können Jahres-überschüsse durch Beschluss nach § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NW zugeführt

    werden, soweit ihr Bestand nicht den in der Eröffnungsbilanz zulässigen Betrag erreicht hat. Der Haushalt ist nicht ausgeglichen, wenn das Eigenkapital (in Planung oder Rechnung) über die Ausgleichsrücklage hinaus verringert wird. Die Inan-spruchnahme der Ausgleichsrücklage ist in § 4 der Haushaltssatzung aus-zuweisen. Dies ist dann der Fall, wenn zur Abdeckung eines Fehlbedarfs eine Verringerung der allgemeinen Rücklage notwendig ist. Die allgemeine Rücklage ist hierbei der Saldo aus dem Anlagevermögen auf der Aktivseite der Bilanz und den Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz. Der Haushalt ist dann der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn die Auf-sichtsbehörde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrages der Gemeinde eine andere Entscheidung trifft. Die Genehmigung kann unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden. Ein Haushaltssicherungskonzept ist dann aufzustellen, wenn bei der Aufstel-lung des Haushalts

    • der in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisende Ansatz der allgemeinen Rücklage um mehr als ein Viertel verringert wird oder

    • in zwei aufeinander folgenden Haushaltsjahren geplant ist, den in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisenden Ansatz der allge-meinen Rücklage jeweils um mehr als ein Zwanzigstel zu verringern oder

    • innerhalb des Zeitraumes der mittelfristigen Ergebnis- und Finanz-planung die allgemeine Rücklage aufgebraucht wird.

    14

  • 3. Haushaltsentwicklung, Entwicklung des Eigenkapi-tals

    3.1.1 Entwicklung der Haushaltslage seit Einführung des NKF Im Jahr 2007 wurde das NKF bei der Stadt Lohmar eingeführt. Inzwischen kann man flächendeckend sagen, dass das neue System sich großer Ak-zeptanz erfreut und die kamerale Denkweise weitestgehend überwunden wurde. Die Einführung dieses neuen Systems erforderte von allen beteilig-ten Personen einen überdurchschnittlichen Einsatz, der sich jedoch in allen Belangen gelohnt hat. Es konnten nunmehr bereits drei Jahresabschlüsse nach den neuen Regeln aufgestellt werden und damit ist die Stadt Lohmar nur vier Jahre nach Einführung des NKF´s bereits in dem Fahrwasser der Routine angelangt. Verstärkter Augenmerk muss jedoch noch auf die Erstel-lung des ersten Gesamtabschlusses gelegt werden, da dieser aufgrund des noch fehlenden Jahresabschlusses 2010 konnte noch nicht erfolgen. Der Haushaltsplan 2007 wurde erstmals nach doppischen Kriterien aufgestellt. Die Mehrbelastungen, die sich aus der Anwendung des neuen Rechnungs-wesens für den Haushalt ergaben, führten dazu, dass im Ergebnisplan 2007 ein Defizit in Höhe von 3.564.043 € ausgewiesen werden musste. Das Jah-resergebnis 2007 schloss jedoch mit einem Überschuss von 1.803.512 € ab. Dieses gute Ergebnis war im Wesentlichen auf die seinerzeit hervorragende konjunkturelle Lage begründet. Der Haushaltsplan 2008 schloss mit einem geplanten Defizit von 3.629.047 € ab. Das Ergebnis 2008 endete dagegen nur mit einem Defizit von 1.100.628 €, auch hier begründet durch die noch gute konjunkturelle Lage.

    3.1.2 Rechnungsergebnis Haushalt 2009 Die Wirtschafts- und Finanzkrise hatte sich im Haushaltsjahr 2009 auf den Haushalt der Stadt Lohmar in weiten Teilen niedergeschlagen. Der Rück-gang der Gewerbesteuer und der Anteil an der Einkommensteuer fielen wesentlich gravierender aus als angenommen. Die Gewerbesteuer ver-zeichnet ein Minus von 36,5 % und der Anteil an der Einkommensteuer e-benfalls ein Minus von 10 %. Gegensteuerungsmaßnahmen seitens der Stadt Lohmar waren nur sehr begrenzt möglich. Die übrigen Ertragspositio-nen entwickelten sich wie geplant. Größere Abweichungen bei den Aufwen-dungen waren nicht zu erwarten, da durch die Wirtschafts- und Finanzkrise im Hinblick auf die rückläufigen Steuererträge sehr sparsam mit den vor-handenen Budgets umgegangen wurde. Das prognostizierte Defizit in Höhe von 4.142.699 € konnte nicht eingehalten werden. Das Jahresergebnis 2009 schließt mit einem Defizit von 7.679.048 € ab. Der Entwurf der Jahresrech-nung 2009 wurde am 20.09.2011 in den Rat der Stadt Lohmar eingebracht und am 06.12.2011 vom Rat festgestellt. Die vorläufige Schlussbilanz zum 31.12.2009 stellt sich wie folgt dar:

    15

  • 16

  • 3.1.3 Vorläufiges Rechnungsergebnis Haushalt 2010 Im Haushaltsjahres 2010 war eine leichte Entspannung der weltweiten Wirt-schafts- und Finanzkrise zu verzeichnen. Die vorsichtig kalkulierten Ansätze der Erträge werden nach jetzigen Erkenntnissen größtenteils so eintreten. Die größten Ertragspositionen, der Ansatz der Gewerbesteuer von 8,1 Mio. € wurde jedoch nicht erreicht und mit 681.000 € unterschritten. Ebenso der Ansatz am Anteil an der Einkommensteuer, der Ansatz wurde um 358.000 € unterschritten. Trotzdem kann davon ausgegangen werden, dass sich das geplante Defizit In Höhe von 4.140.681 € reduzieren wird und sich um die 4 Mio. € einpendeln wird. Der Entwurf der Jahresrechnung 2010 wird Anfang 2012 in den Rat der Stadt Lohmar eingebracht. Eine Feststellung des Er-gebnisses durch den Rat ist für die erste Jahreshälfte 2012 geplant. 3.1.4 Verlauf im Haushaltsjahr 2011 Der Beginn des Haushaltsjahres 2011 startet für die Stadt Lohmar unter widrigen Umständen. Zum einen wurde die Berechnung der Schlüsselzu-weisungen so eklatant ohne vorherige Ankündigung durch das Land NRW geändert, so dass der am 07.12.2010 vom Rat der Stadt Lohmar verab-schiedete Haushaltsplan 2011 keine Genehmigung der Kommunalaufsicht zur Entnahme aus der allgemeinen Rückklage erhielt. So wurde unter im-mensen Anstrengungen dem Rat der Stadt Lohmar am 10.05.2011 ein ge-nehmigungsfähiger Haushalt 2011 vorgelegt, der die Genehmigung der Kommunalaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises auch am 07.06.2011 erhielt. Bei der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2011 konnte der in § 75 Abs. 1 GO NRW vorgeschriebene Haushaltsausgleich durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nicht mehr erreicht werden, da die Ausgleichsrück-lage 2010 komplett aufgezehrt wurde. Der Haushalt 2011 konnte nur durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage gem. § 75 Abs. 4 GO NRW

    ausgeglichen werden. Somit gilt der Haushalt als nicht ausgeglichen. Da jedoch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage lediglich im Planjahr 2011 über 5 % der Summe der allgemeinen Rücklage lag, konnte die Ge-nehmigung des Haushaltes 2011 durch die Kommunalaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises erteilt werden. Zum anderen ereilte die Stadt Lohmar ein Großbrand in der Nacht zum 21.01.2011, der die Grundschule Wahlscheid nahezu komplett zerstörte. Da für die Fortführung des Unterrichtes proviso-rische Container benötigt wurden, diese jedoch nur bis zur einer Höhe von 25.000 € versichert waren, die Kosten für die Anmietung sich jedoch auf insgesamt 430.000 € belaufen, erhielt die Stadt Lohmar eine einmalige Zu-wendung zur Abdämpfung der anfallenden Mietkosten in Höhe von 210.000 €. Im weiteren Verlauf des Haushaltsjahres 2011 konnte jedoch eine deutli-che Entspannung der Wirtschafts- und Finanzkrise verzeichnet werden. Die vorsichtig geplanten Ansätze der Erträge werden nach jetzigen Erkenntnis-sen verwirklicht werden können. Der Ansatz des Anteils an der Einkom-mensteuer wird deutlich überschritten werden. Die Aufwandsseite wurde nochmals auf die notwendigsten Aufwendungen untersucht. Es besteht Grund zur Hoffnung, dass das geplante Defizit von rund 3,5 Mio. € unter-schritten wird. Durch das Konjunkturpaket II der Bundesregierung konnten Sanierungen und Investitionen in Höhe von 2.537.928 € in den Jahren 2009 - 2011 in Auftrag gegeben werden. Sämtliche Maßnahmen werden 2011 fertig ge-stellt. Eine Übersicht der Maßnahmen mit den erforderlichen Mitteln ist nachfolgend dargestellt:

    17

  • • Radweg Naturschule Aggerbogen 43.100 € • Umbau Platz am Forum Wahlscheid 235.000 € • Umbau Rathausvorplatz 320.000 € • Energetische Sanierung Kiga Diemstr. 10 195.000 € • Grundsanierung DGH Scheiderhöhe 116.433 € • Energetische Sanierung GS Birk 210.000 € • Energetische Sanierung GS Donrath 485.000 € • Energetische Sanierung Vereinsgebäude 110.000 € • Energetische Sanierung Kiga Wahlscheid 552.495 € • Wärmedämmung Fassade Kiga Scheiderhöhe 120.000 € • Energetische Sanierung GGS Wahlscheid 5.600 € • Sanierung Lehrschwimmbecken GGS Lohmar 145.300 € 2.537.928 €

    Die vom Rat am 10.05.2011 beschlossene Haushaltssatzung 2011 zeigt folgende Ergebnisse: Erträge und Ergebnis Ansatz Ansatz Plan Plan Plan

    Aufwendungen 2009 2010 2011 2012 2013 2014

    Ordentliche Erträge -49.666.702 -53.630.521 -55.642.612 -54.577.607 -56.431.507 -57.585.498

    Ordentliche

    Aufwendungen 55.208.134 55.031.042 56.742.802 54.798.297 56.232.636 56.958.306

    Ergebnis der lfd.

    Verwaltungstätigkeit 5.541.432 1.400.521 1.100.190 220.690 -198.871 -627.192

    Finanzergebnis 2.137.615 2.740.160 2.380.530 2.313.200 2.073.300 1.875.100

    Ordentliches

    Jahresergebnis 7.679.047 4.140.681 3.480.720 2.533.890 1.874.429 1.247.908

    3.2 Haushaltswirtschaftliche Entwicklung in den Jahren 2012 bis 2015

    Wesentliche Grundlage insbesondere für die Entwicklung der städtischen Steuern bilden die Orientierungsdaten 2012 - 2015 für die Haushalts- und Finanzplanungen der Gemeinden des Landes, die das Innenministerium NRW mit Runderlass vom 09.09.2011 veröffentlicht hat. Den Berechnungen liegt die gesamtwirtschaftliche Projektion der Bundesregierung von der Steuerschätzung vom November 2011 zu Grunde. Die Novembersteuer-schätzung geht weiterhin von einer positiven Entwicklung für die kommen-den Jahre aus. Die aktuelle Wirtschaftsentwicklung belegt diese Einschät-zung. Es wird mit einem Wirtschaftswachstum von rund 1 % für das Jahr 20121. Ferner wird mit einem weiteren Rückgang der Arbeitslosigkeit ge-rechnet. Der positive Aufwärtstrend lässt die Stadt Lohmar optimistischer in die Zukunft blicken als noch vor einem Jahr. Jedoch lässt die Finanzkrise in einigen EU - Mitgliedsländern, vor allem aber in Griechenland, gewisse Un-sicherheiten für die zukünftige Entwicklung der allgemeinen Wirtschaftslage erkennen. Die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt lassen sich je-doch momentan noch nicht absehen. Die Annahmen der Orientierungsdaten des Landes wurden bei der Ansatz-planung im Wesentlichen beachtet. Die Entwicklung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer im Jahr 2012 sieht einen Anstieg von 3,0 % vor-aus. In den Jahren 2013 - 2015 wird weiterhin mit einem Anstieg von jeweils 5,0 % kalkuliert. Bei der Gewerbesteuer wird mit einem Anstieg im Jahr 2012 von rund 8 % kalkuliert. Das Veranlagungssoll von 9,4 Mio. € unter-scheidet sich nur unwesentlich zu dem des Vorjahres. Der allgemeine posi-tive Aufwärtstrend der Gewerbesteuer ist nur bedingt auf Lohmar übertrag-bar. Der Ansatz des Vorjahres wird aller Voraussicht nach nicht erreicht. Die Prognose des Gewerbesteueraufkommens stellt sich nach wie vor als schwierig dar, da die Höhe des Gewerbesteueraufkommens in Lohmar ent-

    18

  • scheidend von einigen wenigen Großbetrieben abhängig ist und es somit immer wieder zu erheblichen Schwankungen im Aufkommen kommt. Für 2013 wird mit einem Anstieg der Gewerbesteuer von 6,0 % kalkuliert. Ab dem Jahr 2014 wurde mit einem Anstieg von 4,5 % bzw. 4,0 % für 2015 gerechnet. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben wird sich der Haushalt der Stadt Lohmar in den Jahren 2012 bis 2015 voraussichtlich wie folgt entwickeln:

    Erträge und Aufwendungen

    Ordentliche Erträge

    OrdentlicheAufwendungen

    Ergebnis der lfd.Verwaltungstätigkeit

    Finanzergebnis 2.160.270 1.871.454 1.691.898 1.542.678Jahresergebnis 1.719.040 2.287.270 1.170.921 1.111.888zum Vergleich diePlanungen desVorjahres

    Verschlechterung /Verbesserung (-) -814.850 412.841 -76.987

    2.533.890 1.874.429 1.247.908

    -441.230 415.816 -520.977 -430.790

    57.303.468 57.923.873 58.660.261 58.449.327

    -57.744.698 -57.508.057 -59.181.238 -58.880.117

    Ansatz 2012 Plan 2013 Plan 2014 Plan 2015

    Im Haushaltsplanentwurf 2012 sind die Realsteuerhebesätze unverändert gegenüber denen des Vorjahres geblieben:

    - Grundsteuer A 260 %-Punkte, - Grundsteuer B 460 %-Punkte und die - Gewerbesteuer 460 %-Punkte. Der Rat der Stadt Lohmar hat in seiner Sitzung am 20.09.2011 beschlossen, gemeinsam mit dem Versorger RheinEnergie die Stadtwerke Lohmar zu gründen. Ab Januar 2012 wird das neue Unternehmen die Wasser-, Strom- und Gasversorgung aus einer Hand anbieten. RheinEnergie wird künftig 49 Prozent der Anteile halten, während die Stadt Lohmar durch die Einbringung des städtischen Wasserwerks mit 51 Prozent Hauptgesellschafter wird. Der städtische Haushalt verspricht sich hiervon spürbare Verbesserungen, je-doch auch mehr kommunalen Einfluss auf die Energiewirtschaft. Die Stadt Lohmar stellt sich bereits mit Beginn des Schuljahres 2012 / 2013 den neuen Herausforderungen der veränderten Schullandschaft und richtet eine Modellschule ein. Sämtliche Schulen der Stadt Lohmar sind nach wie vor in einem tadellosen Zustand. Der Bereich der offenen Ganztagsschule erfreut sich weiterhin einer großen Beliebtheit. Die Infrastruktur im Ganzen weist einen Zustand auf, der seines Gleichen sucht. Jedoch ist die Stadt Lohmar weiter im stetigen Verzehr des Eigenkapitals und kann somit keinen ausgeglichen Haushalt aufstellen. Dieses generelle Problem haben nahezu alle Kommunen in NRW. Lediglich acht Kommunen konnten einen strukturell ausgeglichenen Haushalt im Jahr 2011 vorlegen. Trotz dieser immer noch angespannten Finanzsituation muss eine Stadt wie Lohmar lebenswert blei-ben und attraktive Angebote im Bereich der Jugend, Schule, Kultur etc. bie-ten, damit auch Lohmar der drohenden Landflucht entgegen treten kann. Die vorhin dargestellten Zahlen zeigen, dass sich die Jahresergebnisse in den Jahren 2012 bis 2015 stetig verbessern. Im Vergleich zu den letztjähri-gen Erwartungen fallen die Ergebnisse der Jahre 2012 bis 2015 wesentlich

    19

  • besser aus, trotz der erneuten Steigerung der Kreisumlage im Jahr 2013. Diese fällt rund 1 % höher aus als noch im Haushaltplan 2011 kalkuliert, was wiederum für die Stadt Lohmar rund 300 T€ Mehraufwand bedeutet. Für die Berechnung im Haushaltsentwurf 2012 ist mit den Kreisumlagesät-zen des verabschiedeten Doppelhaushaltes 2011 / 2012 des Kreistages gerechnet worden. 2012 36,90 %-Punkte 2013 38,58 %-Punkte 2014 37,67 %-Punkte 2015 37,62 %-Punkte Nach wie vor bedeutet eine Erhöhung von 1 %-Punkt rund 300.000 €. Da die Stadt Lohmar auch in 2012 nochmals ihre Aufwendungen auf ein Min-destmaß reduziert hat, bleibt für weitere Anhebungen kein Raum. Im Fi-nanzplanungszeitraum des Rhein-Sieg-Kreises wird von einer sinkenden Umlage ausgegangen, so dass hier von einer erfreulichen Entwicklung ge-sprochen werden kann. Die Schlüsselzuweisung für 2012 beruht auf der 1. Proberechnung vom 21.10.2011. Demnach sind wieder erhebliche Veränderungen bei den ein-zelnen Ansätzen zu verzeichnen. So hat sich der Soziallastenansatz wie angekündigt von 9,6 % auf 15,3 % erhöht. Ferner differenziert der Schüler-ansatz nicht mehr nach Schulformen sondern nur noch nach Ganz- und Halbtagsschüler, was für Lohmar negative Folgen hat, da es nur sehr weni-ge Ganztagschüler gibt. Dies wird sich jedoch mit der Einführung der Mo-dellschule ändern. Der Zentralitätsansatz wurde von 15 % auf 65 %, dieses hat wiederum positive Folgen für die Schlüsselzuweisung. In den Folgejah-ren wird mit einem Anstieg von 3,2 % in 2013 bzw. 4,1 % in 2014 gemäß

    den Orientierungsdaten aus dem Jahr 2011 kalkuliert, da bisher keine neuen Sätze bekannt sind. Es sollte nicht unbeachtet bleiben, dass das Niveau der Schlüsselzuweisungen aus dem Jahr 2010 weiterhin nicht erreicht werden kann, durch Novellierung der Berechnung der Schlüsselzuweisungen. Als einmalige Abmilderungshilfe für die Anpassung der eben genannten Fakto-ren erhält die Stadt Lohmar seitens des Landes rund 1,14 Mio. €. Die Berechnung der Schlüsselzuweisung ist unter Punkt 4.2 gesondert dar-gestellt. Bei den Schulträgeraufgaben führt der nunmehr abgeschlossene Ausbau zur Offenen Ganztagsschule immer noch zu zusätzlichen Aufwendungen, auch bedingt durch zusätzlich eingerichtete Gruppen. Der Ausbau der U 3 Betreuung wird weiter forciert. Die vollständige Kom-pensierung dieser Kosten ist durch das Land NRW zugesagt. Die Stadt Lohmar hat in den vergangenen Jahren bereits erheblich Personal abgebaut. Im Haushaltsplan 2012 ist mit steigenden Personalaufwendungen geplant worden, da vor allem im Bereich der Jugendarbeit bedingt durch gesetzliche Vorgaben höhere Personalaufwendungen entstehen. Weiterhin sind die tarifrechtlichen und besoldungsrechtlichen Erhöhungen einkalku-liert. Auf der Basis des heutigen Kenntnisstandes stellt sich die Entwicklung der Jahresergebnisse bis zum Jahre 2015 wie folgt dar:

    20

  • Jahr Fehlbedarf /Überschuss (-) Bestand der Aus-

    gleichsrücklage am Jahresende

    2007 - 1.803.512 € 10.594.751 € 2008 1.110.628 € 9.494.123 € 2009 7.679.048 € 1.815.075 € 2010 voraussichtlich 4.000.000 € 0 € 2011 geplant 3.480.720 € 0 € 2012 geplant 1.719.040 € 0 € 2013 geplant 2.287.270 € 0 € 2014 geplant 1.170.921 € 0 € 2015 geplant 1.111.888 € 0 €

    Festzustellen ist, dass der in § 75 Abs. 2 GO NRW normierte Haushaltsaus-gleich im Jahre 2012 wieder nicht erreicht werden kann. Somit liegt jedoch im Finanzplanungszeitraum kein Haushaltsausgleich gem. § 75 GO NRW vor. Nur durch die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage kann der Fehlbedarf gedeckt werden. Die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haus-haltssicherungskonzeptes (§ 76 GO NRW) wird somit vermieden. Die Ent-nahme aus der allgemeinen Rücklage stetig sinkt und beträgt nie mehr als 5 % des Eigenkapitals. Dennoch bedürfen die städtischen Haushalte der Ge-nehmigung der Kommunalaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises. Die Aufwendun-gen übersteigen in den Jahren 2012 - 2015 die Erträge, was zu einer schlei-chenden Verringerung des Eigenkapitals führt. Ziel muss es in der mittelfris-tigen Finanzplanung nach wie vor sein, wieder mit der Zuführung zur Aus-gleichsrücklage zu beginnen.

    4. Erträge des Ergebnisplanes (Erträge werden im Ergebnisplan systembedingt mit einem (-) Zeichen aus-gewiesen) Steuern und ähnliche Abgaben -29.880.000 €Zuwendungen und allgemeine Umlagen -10.561.458 €Sonstige Transfererträge -314.700 €Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte -11.600.203 €Privatrechtliche Leistungsentgelte -819.735 €Erträge aus Kostenerstattung/-umlage -1.539.373 €Sonstige ordentliche Erträge -2.676.145 €Aktivierte Eigenleistungen -353.084 €Finanzerträge -575.000 €Summe Erträge -58.319.698 €

    Erträge 2012

    Privatrechtliche Leistungsentgelte 1,41%

    Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte 19,89%

    Aktivierte Eigenleistungen 0,61%

    Finanzerträge 0,99%

    Steuern und ähnliche Abgaben 51,23%

    Sonstige ordentliche Erträge 4,59%

    Erträge aus Kostenerstattung/-umlage 2,64%

    Sonstige Transfererträge 0,54%

    Zuwendungen und allgemeine Umlagen 18,11%

    21

  • 4.1 Steuern und ähnliche Abgaben Folgende Ertragspositionen werden unter „Steuern und ähnliche Abgaben“ ausgewiesen: Grundsteuer A -70.000 € Grundsteuer B -5.100.000 € Gewerbesteuer -9.440.000 € Gemeindeanteil Einkommensteuer -12.690.000 € Gemeindeanteil Umsatzsteuer -760.000 € Sonstige Vergnügungssteuer -80.000 € Hundesteuer -165.000 € Zweitwohnungssteuer -75.000 € Kompensationszahlung -1.500.000 € Summe Steuern und ähnliche Abgaben -29.880.000 €

    0 €

    5.000.000 €

    10.000.000 €

    15.000.000 €

    20.000.000 €

    25.000.000 €

    30.000.000 €

    35.000.000 €

    2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

    Entwicklung der Steuern und allgemeine Zuweisungen

    Entwicklung der Realsteuerhebesätze In der Haushaltssatzung sind folgende Hebesätze ausgewiesen: Grundsteuer A 260 % Grundsteuer B 460 % Gewerbesteuer 460 % Grundsteuern A und B Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe bewegt sich seit Jahren auf einem nahezu gleich bleibenden Niveau. Bei der Grundsteu-er B wird im Hinblick auf die Bautätigkeit im Stadtgebiet weiterhin mit einem leichten jährlichen Anstieg von 100 T€ gerechnet. Gewerbesteuer Die Höhe des Aufkommens an der Gewerbesteuer hängt im Wesentlichen von der wirtschaftlichen Entwicklung einiger Lohmarer Großbetriebe ab. Im Haushaltsjahr 2011 wird der Ansatz der Gewerbesteuer nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erreicht werden können. Auch durch erhebliche Nach-zahlungen aus Vorjahren nicht. Für das Haushaltsjahr 2012 wird weiter von einer leichten Erholung der Gewerbesteuer ausgegangen. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes 2012 beliefen sich die im Laufe des Jahres 2011 durchgeführten Gewerbesteuerveranlagungen auf 7,5 Mio. €. Zwar werden zurzeit Nachzahlungen zu den Jahren 2009 und 2010 geleis-tet, jedoch wird der Ansatz von 9,4 Mio. €, wie gerade erläutert, nur schwer zu erreichen sein.

    22

  • Das Innenministerium NRW geht in den Orientierungsdaten davon aus, dass landesweit das Gewerbesteueraufkommen der Kommunen im Vergleich zum Jahre 2011 um 8,2 % steigen wird. Allerdings handelt es sich hierbei um den Durchschnittswert der landesweiten Entwicklung. Das Innenministe-rium empfiehlt daher den Städten und Gemeinden, die Planung der Gewer-besteuern von den unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten jeder einzel-nen Gemeinde abhängig zu machen und so in ihren Finanzplanungen zu veranschlagen. Für die Stadt Lohmar wird daher nur mit einem Anstieg von 7,0 % kalkuliert. Für die Jahre 2013 bis 2015 sehen die Orientierungsdaten einen Anstieg des Gewerbesteueraufkommens um 6,0 %, 4,5 % und 4,0 % vor. Diese sind so übernommen worden. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

    Mit Runderlass vom 9. September 2011 hat das Innenministerium NRW die Orientierungsdaten 2012 – 2015 für die Haushalts- und Finanzplanungen der Gemeinden im Lande Nordrhein-Westfalen bekannt gegeben. Darin wird für das Jahr 2012 ein Anstieg beim Gemeindeanteil an der Einkommens-teuer von 3,0 % prognostiziert. Für den städtischen Haushalt errechnet sich für das Jahr 2012 ein Ansatz von 12,64 Mio. € (in der letztjährigen Finanz-planung wurde für 2012 ein Aufkommen von 11,71 Mio. € erwartet). Für die Planungsjahre 2013 bis 2015 sehen die Orientierungsdaten Steigerungsra-ten von 7,5 % (2013), 5,0 % (2014) und 5,0 % (2015) vor.

    0 €

    2.000.000 €

    4.000.000 €

    6.000.000 €

    8.000.000 €

    10.000.000 €

    12.000.000 €

    14.000.000 €

    16.000.000 €

    2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

    GrundsteuerGewerbesteuer

    Einkommensteuer

    Entwicklung der Steuern im Einzelnen

    Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

    Für das Jahr 2012 wird entsprechend den Orientierungsdaten ein Anstieg um 2,6 %, für 2013 und 2014 jeweils um 2,6 % und für 2015 um 2,7 % er-wartet. Kompensationszahlung Familienleistungsausgleich

    Die Orientierungsdaten gehen für das Jahr 2012 von einem Anstieg der Kompensationszahlungen von 4,9 % aus. Die Kompensationszahlungen werden nach dem jeweils aktuellen Einkommensteuerschlüssel auf die Kommunen verteilt. Für die Stadt Lohmar werden für das Haushaltsjahr 2012 1.500.000 € erwartet. Für die Jahre 2013 – 2015 sind entsprechend den Orientierungsdaten in 2013 eine Erhöhung um 2,2 %, im Jahr 2013 eine

    23

  • Erhöhung um 2,9 % und im Jahr 2014 eine Erhöhung um 2,1 % eingerech-net worden. Sonstige Steuern

    Als weitere Steuern sind die Vergnügungssteuer, die Hundesteuer und die Zweitwohnungssteuer veranschlagt. Die Erträge wurden gemäß den vorliegenden und erwarteten Veranlagungs-daten eingeplant. Erhöhungen der Veranlagungssätze sind im Finanzpla-nungszeitraum nicht vorgesehen. Im Einzelnen werden im Jahr 2012 folgende Beträge erwartet: • Vergnügungssteuer 80.000 € • Hundesteuer 165.000 € • Zweitwohnungssteuer 75.000 €

    4.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen Zu der Ertragsposition „Zuwendungen und allgemeine Umlagen sowie Auf-lösung von Sonderposten“ sind folgende Veranschlagungen ausgewiesen: Schlüsselzuweisung Nach Artikel 79 der Landesverfassung NRW ist das Land verpflichtet, im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit einen übergemeindlichen Finanzausgleich zu gewährleisten. Die jährlich vom Land im Gemeindefinanzierungsgesetz bereitgestellten Zuweisungen ergänzen die eigenen Erträge der Gemeinden und leisten

    damit einen Beitrag zur Finanzierung ihrer eigenen und der ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben. Die Gemeinden erhalten Schlüsselzuweisungen (sogen. zweckfreie Zuwei-sungen), deren Höhe sich nach ihrer durchschnittlichen Aufgabenbelastung und nach ihrer jeweiligen Steuerkraft in der Referenzperiode (jeweils 1. 7. – 30. 6.) bemisst. Die durchschnittliche Aufgabenbelastung wird auf der Basis der Einwohnerzahl, der Schülerzahl, der Arbeitslosenzahlen und der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach speziellen Schlüsseln ermittelt. Erstmal hinzu kommt ein so genannter Flächenansatz, der jedoch noch mangels Grundlage nicht dargestellt werden kann. Der nach diesem Verfahren festgestellte Gesamtansatz wird mit dem Grundbetrag (Euro-Betrag) multipliziert und bildet die Ausgangsmesszahl. Die Ausgangsmesszahl wird der eigenen Steuerkraftmesszahl gegenüber-gestellt und die sich daraus ergebende Differenz wird mit einer Quote von 90 v. H. als Schlüsselzuweisung ausgeglichen.

    Zur Bemessung der Steuerkraft werden die Erträge aus den Realsteuern (Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer), der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer und der Kompensationsleistungen für den Familienleis-tungsausgleich abzüglich der Gewerbesteuerumlagen herangezogen. Die

    Schlüsselzuweisungen vom Land -3.110.000 € Bedarfszuweisungen vom Land -1.187.229 € Zuweisungen vom Land -4.371.273 € Zuschüsse von privaten Unternehmen -9.000 € Zuschüsse von übrigen Bereichen -22.000 € Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen -1.861.956 € Summe Zuwendungen und allgemeine Umlagen -10.561.458 €

    24

  • Realsteuern werden mit fiktiven Hebesätzen, die landeseinheitlich im Ge-meindefinanzierungsgesetz festgesetzt sind, gewichtet. Da für den Entwurf der Haushaltsplanaufstellung noch kein Gemeindefinan-zierungsgesetz 2012 in den Landtag eingebracht wurde und mit einer ersten Proberechnung erst nach Haushaltseinbringung gerechnet werden kann, beruhen die Berechnungen zu den Schlüsselzuweisungen auf den Orientie-rungsdaten 2012 - 2015 vom 9. September 2011 sowie Ankündigungen seitens der Landesregierung NRW.

    Berechnung der Schlüsselzuweisung Grundbetrag 564,90 € Einwohner 31.12.2010 31.159 Hauptansatz 31.657 Schüleransatz 2.741 Soziallastenansatz 10.159 Zentralitätsansatz 4.926 Gesamtansatz 49.483 Ausgangsmesszahl 27.953.003 - Steuerkraftmesszahl 24.495.693 Differenzbetrag 3.457.310 Ausgleichssatz 90% Schlüsselzuweisung 3.111.579 Abmilderungshilfe 2012 1.137.229 Schlüsselzuweisung 4.248.808 Schlüsselzuweisung gerundet 4.248.000 €

    4.51

    9.91

    0 €

    2.14

    2.93

    0 €

    1.97

    4.13

    0 € 2.

    765.

    845

    2.50

    2.11

    9 €

    5.93

    2.27

    1 €

    3.84

    6.75

    6 €

    3.27

    0.00

    0 €

    2.86

    0.00

    0 €

    4.90

    0.00

    0 €

    4.26

    0.00

    0 €

    4.24

    7.22

    9 €

    2.77

    0.00

    0 €

    2.97

    0.00

    0 €

    2.01

    0.00

    0 €

    0 €

    1.000.000 €

    2.000.000 €

    3.000.000 €

    4.000.000 €

    5.000.000 €

    6.000.000 €

    2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

    Entwicklung der Schlüsselzuweisung

    Bedarfszuweisungen Zum Ausgleich besonderen Bedarfs werden den Gemeinden Bedarfszuwei-sungen nach den Regelungen im jeweiligen Gemeindefinanzierungsgesetz nach unterschiedlichen Kriterien zur Verfügung gestellt. Es wird davon aus-gegangen, dass dies auch im Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 so sein wird. Dem entsprechend sind 50.000 € jährlich veranschlagt. Ferner ist hier die einmalige Abmilderungshilfe des Landes NRW in Höhe von 1.137.229 € veranschlagt.

    25

  • Zuweisungen vom Land An dieser Stelle wird eine Vielzahl von Einzelzuweisungen verbucht. Größte Einzelposition sind die Landesmittel in der Produktgruppe „1.06.01. Förde-rung von Kindern in Tagesbetreuung“ sowie die Schulpauschale für Instand-setzungsmaßnahmen an den Schulgebäuden. Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen Nach den Kriterien des NKF werden Zuwendungen für Investitionen als Sonderposten passiviert und entsprechend der Abnutzung des bezuschuss-ten Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufgelöst. Insgesamt betragen die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen 1.861.956 €.

    4.3 Sonstige Transfererträge Sonstige Transfererträge -314.700 € Bei den sonstigen Transfererträgen handelt es sich um den Ersatz von Transferleistungen insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe.

    4.4 Öffentlich rechtliche Leistungsentgelte Verwaltungsgebühren -534.840 € Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte -7.622.800 € Benutzungsgebühren OGATA / Randstundenbetreuung -455.800 € Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen -2.986.763 € Summe Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -11.600.203 €

    Verwaltungsgebühren

    An dieser Stelle wird eine Vielzahl von Verwaltungsgebühren für die Inan-spruchnahme kommunaler Dienstleistungen verbucht. Größte Einzelpositio-nen sind die Verwaltungsgebühren im Bereich der Einwohnerangelegenhei-ten (220.000 €) sowie der Bauaufsicht (140.000 €) und dem Friedhofswesen (80.000 €). Benutzungsgebühren Größte Einzelpositionen sind hier die Gebühren für die Abwasserbeseitigung mit 6.500.000 € und die Elternbeiträge in den Kindergärten mit 582.000 €, sowie die Gebühren für die Musik- und Kunstschule in Höhe von 275.000 €. Benutzungsgebühren OGATA / Randstundenbetreuung Hier sind die Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsschulen veranschlagt. Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen

    Analog der Handhabung bei Zuweisungen für Investitionen werden auch die Beiträge auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten ausgewiesen. Auch hier erfolgt die ertragswirksame Auflösung entsprechend der Abnut-zung des geförderten Anlagengutes. Insgesamt handelt es sich um Erträge in Höhe von 2.986.763 €.

    26

  • 4.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte

    Der Ergebnisplan weist Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten in folgenden Einzelpositionen aus: Verkauf -181.450 € Mieten und Pachten -232.735 € Mietnebenkosten -30.000 € Verpflegungskosten -362.200 € Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte -13.350 € Summe Privatrechtliche Leistungsentgelte -819.735 €

    Verkaufserlöse Es handelt sich überwiegend um Verkaufserlöse für Veranstaltungen in der Jabachhalle (123.000 €) sowie Erträge aus dem Verkauf von Holzprodukten aus dem Stadtwald (40.000 €).

    Mieten und Pachten / Mietnebenkosten Es handelt sich um Mieterträge etc. für den städtischen Grundstücks- und Gebäudebestand. Verpflegungskosten Er handelt sich um den Kostenbeitrag zu den Verpflegungskosten in den offenen Ganztagsschulen und den Kindergärten.

    4.6 Erträge aus Kostenerstattungen und Umlagen Es handelt sich um folgende Einzelpositionen: Erstattungen vom Bund -10.205 € Erstattungen vom Land -11.116 € Erstattungen von Kommunen -1.145.229 € Erstattungen von privaten Unternehmen -276.323 € Erstattungen von übrigen Bereichen -46.500 € Erträge aus Swapgeschäften -50.000 € Summe Erträge aus Kostenerstattung/-umlage -1.539.373 € Erstattungen von Kommunen Als größere Einzelpositionen werden hier verbucht die Erstattungen der Personalkosten für die in die ARGE entsandten Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter (491.809 €). Weitere Erstattungsbeträge in Höhe von 540.500 € sind dem Produktbereich „1.06.03 Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ zugeordnet, sowie 80.000 € Erstattung des Rhein-Sieg-Kreises im Produkt-bereich 1.12.04 für den AST-Verkehr. Erstattungen von privaten Unternehmen und übrigen Bereichen Hier sind als größere Einzelposten zu nennen die Erstattungen Dritter für den Bauhof (31.000 €) sowie in der Produktgruppe „1.11.01 Ver- und Ent-sorgung“ (220.000 €) für die zukünftige Dienstleistungserstattungen der Stadtwerke Lohmar. Erträge aus SWAP-Geschäften Es handelt sich um die buchungsmäßige Abwicklung eines Kredites.

    27

  • 4.7 Sonstige ordentliche Erträge An dieser Stelle werden folgende wesentliche Erträge nachgewiesen: Ordnungsrechtliche Erträge -4.000 € Bußgelder -15.300 € Zwangsgelder/Verwarnungsgelder -27.200 € Vollstreckungsgebühren -40.000 € Säumniszuschläge/Mahngebühren -55.000 € Stundungszinsen -11.550 € Nachforderungszinsen Gewerbesteuer -200.000 € Konzessionsabgaben -1.410.500 € Schadensersatz -80.050 € Auflösung von Rückstellungen -580.544 € Unentgeltliche Wertabgabe -240.000 € Sonstiges -12.001 € Summe Sonstige ordentliche Erträge -2.676.145 €

    Konzessionsabgaben werden von den Versorgungsunternehmen gezahlt für die Inanspruchnahme der Straßen und Wege für das jeweilige Leitungsnetz. Die Höhe der von den Versorgungsunternehmen an die Stadt zu entrichten-den Abgaben ist gebunden an den jeweiligen Energieverbrauch. Die unent-geltliche Wertabgabe wird im Aufwand zuzüglich der Mehrwertsteuer ge-bucht. Sie entsteht durch die Benutzung der Jabachhalle durch die Schulen und Vereine.

    4.8 Aktivierbare Eigenleistungen Aktivierte Eigenleistungen -353.084 €

    Hier werden Personalaufwendungen für städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zusammenhang mit Neubaumaßnahmen in der Bilanz akti-viert. In gleicher Höhe wird ein Ertrag im Ergebnisplan verbucht.

    28

  • 5. Aufwendungen des Ergebnisplanes Im Gesamtergebnisplan werden die nachfolgenden ordentlichen Aufwen-dungen nachgewiesen: Personalaufwendungen 12.660.146 € Versorgungsaufwendungen 747.831 € Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen 11.865.202 € Bilanzielle Abschreibungen 8.443.102 € Transferaufwendungen 20.678.275 € Sonstige ordentliche Aufwendungen 2.908.911 € Zinsaufwendungen 2.735.270 € Summe Aufwendungen 60.038.738 €

    Aufwendungen 2012

    Sonstige ordentliche Aufwendungen 4,85%

    Zinsaufwendungen 4,56%

    Sonstige Transferaufwendungen

    13,44%

    Gewerbesteuerumlage / Fonds Dt. Einheit 2,63%

    Kreisumlage 18,37%Bilanzielle

    Abschreibungen 14,06%

    Aufwendungen für Sach-/ Dienstleistungen 19,76%

    Versorgungsauf-wendungen 0,96%

    Personalaufwendungen 21,09%

    5.1 Personalaufwendungen Die Personalaufwendungen beinhalten die Bezüge der Beamten und tariflich Beschäftigten einschl. der Sozialversicherungsbeiträge und der Umlage zur Zuatzversorgungskasse der Beschäftigten. Zusätzlich sind Pensionsrück-stellungen für aktive Beamte sowie Rückstellungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Altersteilzeit eingerechnet. Bezüge der Beamten 1.884.321 € Entgelte der Beschäftigten 7.641.868 € Sonstige Beschäftigte 132.881 € Beiträge Versorgungskasse Beschäftigte 602.287 € Sozialversicherungsbeiträge Beschäftigte 1.517.243 € Beihilfen, Unterstützungen Beamte 151.000 € Beihilfen, Unterstützungen Beschäftigte 2.000 € Pensionsrückstellungen für Beamte 504.765 € Rückstellungen für Altersteilzeit 53.535 € Rückstellungen für Beihilfe 140.153 € Pauschalierte Lohnsteuer 30.093 € Summe Personalaufwendungen 12.660.146 € Bei den Personalkostenansätzen wurden für 2012 folgende Änderungen eingerechnet:

    • Für die Zusatzversorgungskasse der Beschäftigten wurde neben der Umlage das Sanierungsgeld in Höhe von 3,5 % berücksichtigt.

    • Der Ansatz für die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung wurde aufgrund der aktuellen Beitragssätze auf 19,9 % erhöht (im Vor-jahr 19,65 %).

    • Für Besoldungs- und Tariferhöhungen sowie für strukturelle Ände-rungen wurden folgende Steigerungen eingerechnet:

    29

  • - bei den Beamten 2,75 % und - bei den Beschäftigten 2,5 %.

    Enthalten sind wie in 2011 auch die Mittel für das leistungsorientierte Ent-gelt.

    5.2 Versorgungsaufwendungen Pensionen 593.000 € Beihilfen für Versorgungsempfänger 147.000 € Pensionsrückstellungen für Versorungsem. 7.831 € Summe Versorgungsaufwendungen 747.831 €

    5.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Im Einzelnen handelt es sich um folgende Veranschlagungen: Strom 536.230 € Gas/Heizöl/Sonstige Energie 438.500 € Wasser/Abwasser 223.845 € Treibstoffe für Fahrzeuge 101.900 € Unterhaltung Grundstücke, Gebäude, Fahrzeuge 2.731.327 € Bewirtschaftung Grundstücke, Gebäude etc. 216.620 € Gebäudereinigung 661.190 € Schülerbeförderungskosten 1.116.500 € Lehrmittel nach Lernmittelfreiheitsgesetz 125.400 € Lehr- und Unterrichtsmittel 47.200 € Medien 600 € Sonstige Sachleistungen 592.170 € Erstattungen an Land 17.200 € Erstattungen an Kommunen 189.820 € Erstattungen an so. öffentlicher Bereich 160.000 € Erstattungen an private Unternehmen 301.000 € Erstattungen an übrige Bereiche 257.200 € Fertigungsmaterial 53.000 € Sonstige Dienstleistungen 800.500 € Verbandsumlagen für Dienstleistungen 3.295.000 € Summe Aufwendungen für Sach- / Dienstleistungen 11.865.202 € Die Sach- und Dienstleistungen sind nicht nur auf dem niedrigen Niveau von 2011 fortgeschrieben worden, sondern es wurden nochmals Ansätze kritisch untersucht und reduziert. Trotzdem kann der für 2012 im Haushaltsplan 2011 prognostizierte Ansatz nicht eingehalten werden. Es kommt zu einer Erhöhung von 760 T€. Ursächlich hierfür ist die nunmehr konsumtiv veran-schlagte Förderung des Ausbaus der U3 - Kinderbetreuung. Dieser Aufwand korrespondiert jedoch mit einer ebensolchen Kostenerstattung durch das Land in Höhe von 216 T€. Ferner sind unabdingbare Sanierungsarbeiten

    30

  • durchzuführen, was eine Ansatzsteigerung von 171 T€ verursacht. Des Wei-teren sind die Unterhaltungsmaßnahmen für Grundstücke und Gebäude um 141 T€ höher veranschlagt, um eine Substanzerhaltung zu gewährleisten. Gleiches gilt für die Unterhaltung des Infrastrukturvermögens. Hier wurde der Ansatz um 84 T€ erhöht. Weiter hinzukommen erhöhte Kosten bei der Schülerbeförderung + 32 T€, der Energiekosten +38 T€, Unterhaltung der Maschinen und technischen Anlagen + 31 T€, Abfallentsorgung +22 T€ so-wie mehrere Einzelpositionen + 27 T€. Strom/Gas/Heizöl/Sonstige Energie Im Vergleich zu den Ansätzen im Jahre 2011 ist eine leichte Steigerung zu erkennen. Diese Steigerung ist begründet auf den Zuschlag für erneuerbare Energien nach dem Eneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Treibstoffe für Fahrzeuge Im Vergleich zum Jahr 2011 musste der Ansatz für Treibstoffbedarf erhöht werden, da im Durchschnitt die Kraftstoffpreise weiterhin einen leichten An-stieg verzeichnen. Weitere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Hier sind an erster Stelle die Schülerbeförderungskosten mit 1.116.500 € zu benennen. Im Vergleich zu 2011 steigen diese geringfügig. Eine weitere wesentliche Einzelposition stellen die Verbandsumlagen dar. Bedeutsam ist hier insbesondere die Umlage an den Aggerverband für den Betrieb der Abwasserbeseitigungsanlagen in Höhe von 3.000.000 €.

    5.4 Abschreibungen Die grundlegende Neuerung im Neuen Kommunalen Finanzmanagement gegenüber der Kameralistik liegt in der vollständigen Darstellung des Res-sourcenverbrauchs. Wurden im kameralen Haushalt nur Abschreibungen für das in kostenrechnenden Einrichtungen gebundene Anlagevermögen einge-stellt, sind nunmehr flächendeckend Abschreibungen für die Abnutzung der Vermögensgegenstände auszuweisen. AfA immaterielle Vermögensgüter 52.955 € AfA Sportanlagen, Grünflächen etc. 105.652 € AfA Gebäude 1.777.869 € AfA Brücken und Tunnel 85.556 € AfA Entwässerungsanlagen 1.906.622 € AfA Straßen, Wege u. dergl. 3.503.606 € AfA sonstige Bauten d. Infrastrukturvermögens 58.846 € AfA Maschinen 137.839 € AfA technische Anlagen 58.753 € AfA Betriebsvorrichtungen 1.595 € AfA Fahrzeuge 263.017 € AfA Betriebs- und Geschäftsausstattung 370.442 € AfA Geringwertige Wirtschaftsgüter 120.350 € Summe Bilanzielle Abschreibungen 8.443.102 € Im Vergleich zum Jahr 2011 reduzieren sich die Abschreibungen um rd. 384 T€. Dies ist darauf zurück zu führen, dass vor allem Straßen und Wege ihre Nutzungsdauer erreicht haben und somit keine Abschreibungen mehr verur-sachen. Gleichfalls sinken jedoch auch die Erträge aus Sonderposten.

    31

  • Den Abschreibungen stehen als Erträge Auflösungen von Zuwendungen und Beiträgen gegenüber, die in der Bilanz als Sonderposten passiviert werden. Somit ergibt sich folgendes Bild: Abschreibungen 8.443.102 € ./. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 4.838.786 € Abschreibungsbelastung – netto - 3.604.316 € Der Betrag von 3.604.316 € muss im städtischen Haushalt zusätzlich erwirtschaftet werden.

    5.5 Transferaufwendungen Es sind folgende Transferaufwendungen ausgewiesen: Zuweisungen an Land 320.000 € Zuweisungen an so. öffentlichen Bereich 175.100 € Zuschüsse an private Unternehmen 63.100 € Zuschüsse an übrige Bereiche 3.965.580 € Jugendhilfe 3.070.455 € Leistungen nach dem AsylbLG 277.040 € Sonstige soziale Leistungen 197.000 € Gewerbesteuerumlage 820.000 € Finanzierungsbeteiligung Fonds Dt. Einheit 760.000 € Kreisumlage 11.030.000 € Summe Transferaufwendungen 20.678.275 € Die Transferaufwendungen erhöhen sich im Vergleich zum Jahr 2011 um rd. 603 T€. Gründe hierfür sind nachfolgend erläutert.

    Zuweisungen an Land

    Veranschlagt ist die Beteiligung der Stadt Lohmar an den förderfähigen Krankenhausinvestitionen (§ 19 Abs. 1 Satz 3 KHG NRW). Zuweisungen an sonst. öffentlichen Bereich

    Hierunter fallen die Veranschlagen für Zuweisungen an die städtischen Schulen für Fortbildung etc. Da die Modellschule als Ganztagsschule geführt wird, erhöht sich hier der Ansatz um 50.000 €. Zuschüsse an übrige Bereiche Größte Einzelposition stellen die Zuschüsse an die Träger von Kindergärten dar (2.924.100 €). Dies bedeutet einen Rückgang gegenüber 2011 von 70.000 €. Weiterhin sind veranschlagt insgesamt 750.900 € im Rahmen der Ganztagsbeschulung an den städtischen Grundschulen. Alleine bei den Schulträgeraufgaben sind im Vergleich zum Jahr 2011 an dieser Stelle Mehraufwendungen in Höhe von rund 100.000 € durch die Einrichtung von weiteren Gruppen zu verzeichnen. Jugendhilfe Es handelt sich im Wesentlichen um Transferleistungen in der Produktgrup-pe „1.06.03 Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“. Im Vergleich zum Jahre 2011 erhöhen sich die Aufwendungen um rund 142.000 €. Dies ist bedingt durch eine Zunahme von hilfebedürftigen Fällen.

    32

  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Veranschlagt ist der Aufwand für Hilfen zum Lebensunterhalt und Kranken-hilfe für Asylbewerber. Gewerbesteuerumlage Es handelt sich um den Aufwand für die Abführung der Gewerbesteuerum-lage an das Land (Normalvervielfältiger). Der Betrag errechnet sich wie folgt: Gewerbesteueraufkommen geteilt durch 440 % mal 34 %. Bedingt durch das erhöhte Gewerbesteueraufkommen ergibt sich ein Mehraufwand von 20.000 €. Für 2012 ergibt sich eine Erhöhung um 5 Punkte. Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutscher Einheit Nachgewiesen ist die Abführung des Erhöhungsbetrages der Gewerbesteu-erumlage zur Mitfinanzierung des Fonds Deutscher Einheit und des Länder-finanzausgleiches. Der Betrag rechnet sich wie folgt: Gewerbesteueraufkommen geteilt durch 440 % mal 35 %. Auch hier ergibt sich ein Mehraufwand durch die Erholung der Gewerbesteuer von 40.000 €. Kreisumlage Die Kreisumlage wird nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz auf Basis der Umlagegrundlagen festgesetzt. Umlagegrundlagen sind die Steuer-kraftmesszahl der kreisangehörigen Gemeinden zuzüglich ihrer Schlüssel-zuweisungen unter Berücksichtigung von Abrechnungsbeträgen, die sich

    aus der endgültigen Festsetzung der Finanzierungsbeteiligung nach dem Solidarbeitragsgesetz und den Kompensationsleistungen ergeben. Da bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2012 noch keine Proberech-nung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 vorlag, basiert die Berech-nung auf den Orientierungsdaten. Der im Haushaltsplan veranschlagte Betrag für die Kreisumlage berechnet sich wie folgt: Umlagegrundlagen 28.744.501 € Umlagesatz 36,90 % Kreisumlage 10.606.721 € ÖPNV 420.000 € Gesamtumlage 11.026.721 € Kreisumlage gerundet 11.030.000 € Im Vergleich zum Jahre 2011 erhöht sich die Kreisumlage um 310.000 €. Ein Prozentpunkt Kreisumlage mehr oder weniger bedeutet für die Stadt einen Mehr- bzw. Minderbetrag von rd. 300.000 €. In 2012 ist eine Reduzie-rung von 0,47 %-Punkten vorgesehen. Im Haushaltplan 2011 für das Jahr 2012 war an Kreisumlage 10.302.000 € vorgesehen. Bedingt durch die Ver-besserung der Steuerkraft und die Veränderungen an den Schlüsselzuwei-sungen steigt der Ansatz um 728 T€.

    33

  • 7.92

    7.2

    19 €

    8.23

    8.49

    0 €

    7.73

    6.94

    0 €

    8.1

    67.3

    65 €

    8.75

    1.26

    1 €

    8.77

    3.54

    2 €

    9.77

    9.86

    5 €

    10.2

    83.9

    68 €

    10.7

    30.8

    57 €

    11.0

    20.0

    00 €

    10.7

    20.0

    00 €

    11.0

    30.0

    00 €

    11.5

    20.0

    00 €

    11.8

    00.0

    00 €

    11.9

    30.0

    00

    0 €

    2.000.000 €

    4.000.000 €

    6.000.000 €

    8.000.000 €

    10.000.000 €

    12.000.000 €

    2001 2 002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 20 15

    Entwicklung der Kreisumlage

    5.6 Sonstige ordentliche Aufwendungen An dieser Stelle wird eine Vielzahl von in der Regel kleineren Aufwandskon-ten zusammengefasst dargestellt. Im Wesentlichen handelt es sich um fol-gende Aufwendungen: Sonstige Personalaufwendungen 236.480 € Mieten, Pachten, Erbbauzinsen 554.330 € Leasing 139.080 € Aufwendungen ehrenamtliche und sonstige Tätigkeiten 232.790 € Geschäftsaufwendungen 721.421 € Versicherungsbeiträge 542.927 € Beiträge zu Verbänden und Vereinen 64.215 € Festwerte 56.500 € Sonstiges 361.168 € Summe Sonstige ordentliche Aufwendungen 2.908.911 €

    Im Vergleich zum Jahr 2011 erhöhen sich die Aufwendungen bei dieser Gruppe um rd. 248.000 €. Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen Dargestellt wird im Wesentlichen der Aufwand für Aus- und Fortbildung, Dienst- und Schutzkleidung, Reisekosten und ähnliches, insbesondere die Einführung neuer Dienstkleidung für die Feuerwehr. Durch diese Verord-nung des Landes erhöht sich Position um 30 T€ jährlich. Mieten und Pachten Hierunter fallen Aufwendungen für Miet- und Pachtzahlungen. Der Ansatz in 2012 ist einmalig um 70 T€ erhöht, bedingt durch die Miete der Container an der Grundschule Wahlscheid durch den Brand im Jahre 2011. Leasing Die Haushaltsmittel sind vorgesehen für die Abwicklung des so genannten Lichtcontractings. Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten Es handelt sich um die Aufwendungen für den Stadtrat und die Fachaus-schüsse sowie die Zuwendungen an die Fraktionen. Weiterhin sind hier die Zuwendungen im Bereich der Feuerwehr nachgewiesen. Geschäftsaufwendungen

    34

  • Hierunter fallen Aufwendungen für Büromaterial, Drucksachen, Zeitungen und Fachliteratur, Porto, Telefon usw. Aufwendungen für Versicherungen Es handelt sich um Beiträge für Haftpflichtversicherungen, Unfallversiche-rungen, Gebäudeversicherungen, Kraftfahrzeugversicherungen etc. Festwerte Hierunter fallen Aufwendungen für die Anschaffung neuer Vermögensge-genstände im Festwertverfahren. Diese Gegenstände werden zwar als In-vestitionen im Finanzplan nachgewiesen, zum Jahresende allerdings in den Aufwand umgebucht. Die Festwerte erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um 29 T€, da im Bereich der Stadtbibliothek erhebliche Neuanschaffungen geplant sind.

    6. Finanzerträge, Zinsen und ähnliche Aufwendungen

    6.1 Finanzerträge Finanzerträge -575.000 € Veranschlagt ist hier die jährliche Dividende der GWG Rhein-Sieg (35.000 €) sowie die zukünftige Gewinnabführung der Stadtwerke Lohmar (300.000 €). Ferner wurden die Zinserstattungen der Stadtwerke Lohmar (240.000 €) hier verbucht, da die Darlehen des Eigenbetriebes nicht mit in die neue Gesellschaft übertragen wurden. Dies hätte negative Auswirkun-gen auf die Zinssätze gehabt.

    6.2 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2.735.270 € Es handelt sich um den Zinsaufwand für Investitionskredite und Kassenkre-dite der Stadt Lohmar, sowie die Zinszahlungen zu den PPP-Projekten. Zu-sätzlich ab 2012 die Zinszahlungen der Darlehen des ehemaligen Eigenbe-triebes. Diese werde jedoch mit einem geringen Aufschlag an die Stadt Lohmer erstattet.

    7. Interne Leistungsbeziehungen

    7.1 Kosten- und Leistungsrechnung Die Teilergebnispläne spiegeln auch Leistungen wieder, die verschiedene Fachbereiche untereinander anbieten und abfragen. Insbesondere gehört hierzu die Bereitstellung, Unterhaltung und Bewirtschaftung der Gebäude, die von den verantwortlichen Fachämtern für die Erstellung ihrer Produkte benötigt werden. Beim Leistungsaustausch zwischen verschiedenen Pro-duktgruppen wird dieser in den Teilergebnisplänen der beteiligten Produkt-gruppen ausgewiesen. Die Produktgruppe, die Leistungen abgibt, erhält hierfür Erträge aus internen Leistungsbeziehungen; die abnehmende Pro-duktgruppe wird mit Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen belastet. Gemäß § 17 GemHVO müssen sich die internen Leistungsbeziehungen im Gesamtergebnisplan in Ertrag und Aufwand ausgleichen. Als Verrech-nungsschlüssel dienen statistische Kennzahlen (Anzahl Mitarbeiter, Anzahl Arbeitsstunden, Nutzungsanteile der Gebäude etc.).

    35

  • 7.2 Grundzüge des Verrechnungssystems der Stadt Lohmar Soweit Kosten unmittelbar einem Produkt zuzuordnen sind, werden sie als Produkteinzelkosten direkt auf dem jeweiligen Produkt gebucht. Erträge sind in der Regel immer einem Produkt zuzuordnen. Ist eine eindeutige Zuordnung der Kosten auf ein Produkt nicht möglich oder aus Gründen der Transparenz nicht sinnvoll, so erfolgt eine Verbuchung auf Kostenstellen. Kostenstellen sind in der Regel eingerichtet für Organisati-onseinheiten in der Verwaltung (z. B. Fachämter), für Einrichtungen (z. B. Kindergärten), für Gebäude (z. B. Schulgebäude), für Fahrzeuge usw. Die zu verrechnenden Kostenstellen werden anschließend nach einem sinnvol-len Schlüssel an die entsprechende Endkostenstelle oder das Produkt ver-rechnet. 8. Finanzplan Im Gesamtfinanzplan werden alle Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit und für die Investitionen ausgewiesen, die das Geldvermögen (d.h. die Bilanzpositionen Schecks, Kassenbestand, Bankguthaben) der Stadt verändern. Ziel des Finanzplanes ist die sorgfälti-ge Planung der Veränderung des Zahlungsmittelbestandes und die Festle-gung des notwendigen Kreditbedarfs für Investitionen im Planungszeitraum. Der Gesamtfinanzplan stellt in Zeile 38 den Gesamtbestand der liquiden Mittel dar.

    8.1 Zahlungen, die aus der Auflösung von Rückstellungen finanziert werden

    Im Planjahr 2014 ist die Abwicklung der Rückstellungsbildung Auelsweg - Nord in Höhe von 2.033.535 € veranschlagt. 8.2 Auszahlungen für Tilgung und kreditähnliche Rechtsge-schäfte sowie investive Einzahlungen von verbundenen Unter-nehmen Im Finanzplan sind weiterhin zusätzlich Ein- und Auszahlungen veran-schlagt, die keinen Ertrag bzw. Aufwand darstellen. Dies sind im Einzelnen: Einzahlungen - Erstattung der Tilgungsleistungen Stadtwerke Lohmar 345.000 € Auszahlungen - Tilgung 2.940.000 € - Tilgung Stadtwerke Lohmar 345.000 € - Privat-Public-Partnership (Grundschule Lohmar etc.) 262.000 € - Contracting (Sanierung Forum Wahlscheid etc.) 80.000 € 3.627.000 € Dies ergibt eine Nettotilgungsbelastung in Höhe von 3.282.000 €.

    36

  • 8.3 Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Zur Durchführung notwendiger Investitionen werden folgende Mittel im Fi-nanzplan 2012 bereitgestellt: Einzahlungen (ohne Kreditaufnahmen) 5.501.600 € Auszahlungen 7.769.500 € Unterdeckung 2.267.950 € Die Unterdeckung wird durch eine Kreditaufnahme in Höhe von 2.267.950 € ausgeglichen. Der Überschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von 1.681.262 € wird zur Reduzierung der Kassenkredite herangezo-gen. Die Berechung des Kreditbedarfs gemäß dem Modell in der Handrei-chung des Innenministeriums wird hier nicht angewandt, da es wirtschaftli-cher ist, die Kassenkredite zu reduzieren und grundsätzlich mit Kassenkredi-ten keine Investitionen finanziert werden dürfen. Im Vergleich zum Haushaltsplan 2012 verringert sich das Investitionsvolu-men von 10,9 Mio. € auf 7,7 Mio. €. Gleichfalls verringert sich auch der Kreditfinanzierungsbedarf von 4,3 Mio. € auf 2,3 Mio. €. Die nachfolgenden Grafiken geben einen Überblick, wie sich die investiven Ein- und Auszahlungen im Gesamtfinanzplan zusammensetzen:

    Einzahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit 2012

    Aufnahme von Krediten für Investitionen 32,20%

    Veräußerung Sachanlagen 2,47%

    Beiträge und ähnl. Entgelte 22,23%

    Investitionszuwendungen 43,10%

    Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit 2012

    Tilgung von Krediten für Investitionen 31,84%

    Sonstige Investitionsauszahlungen

    0,57%Grundstücke und Gebäude 1,14%

    Baumaßnahmen 53,38%

    Bewegliches Anlagevermögen 13,06%

    37

  • Investitionsmaßnahme Produktgruppe Ergeb. 2010 Ansatz 2011 Plan 2012 Plan 2013 Plan 2014 Plan 2015*** 5000002 Ausstattung der Fraktionsbüros 10101 500 500 500 5.000 500*** 5001091 Ausstattung GwG Fraktionsbüros 10101 2.354 *** 5000001 Dienstfahrzeuge 10106 45.075 25.000 26.000 20.000 22.500 19.000*** 5000005 Büroeinrichtungen und Maschinen Zentral 10106 33.404 15.000 20.000 20.000 20.000 20.000*** 5000007 Büroeinrichtungen u.Maschinen Druckerei 10106 599 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000*** 5000226 Erwerb von GwG Zentrale Dienste 10106 19.808 25.000 20.000 20.000 20.000 20.000*** 5000227 Erwerb von GwG Druckerei 10106 844 250 400 400 400 400*** 5000873 Erwerb Sachanlagevermögen Marketing 10107 5.000 5.000 5.000 5.000*** 5000006 Büroeinrichtungen und Maschinen TuI 10110 24.126 28.800 28.800 29.700 30.500 31.200*** 5000228 Erwerb von GwG TuI 10110 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000*** 5001084 Erwerb immat. VG Amt 10 10110 21.797 50.000 50.000 52.000 53.000 54.000*** 5000214 Grundstücksverkäufe 10113 -2.698.543 -675.000 -200.000 -200.000 -1.140.000 -200.000*** 5000215 Erwerb von allgemeinem Grundvermögen 10113 1.186.831 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000*** 5000804 Herrichten u. Erschließen v Grundstücken 10113 4.284 *** 5001000 Erwerb von Straßenland 2010 10113 6.320 *** 5001001 Erwerb von Straßenland 2011 10113 25.000 *** 5001002 Erwerb von Straßenland 2012 10113 25.000 *** 5001003 Erwerb von Straßenland 2013 10113 25.000 *** 5001012 Herrichten u. Erschl. v Grundstück. 2011 10113 15.000 *** 5001013 Herrichten u. Erschl. v Grundstück. 2012 10113 10.000 *** 5001014 Herrichten u. Erschl. v Grundstück. 2013 10113 10.000 *** 5001073 Infrastrukturkosten DSL 2011 10113 80.000 *** 5001074 Infrastrukturkosten DSL 2012 10113 80.000 *** 5001100 Erwerb Straßenland 2014 10113 25.000 *** 5001101 Herrichten u. Erschl. v Grundstück. 2014 10113 10.000 *** 5001137 Errichtung Ärztehaus Raiffeisenstraße 10113 2.000.000 *** 5001225 Erwerb Straßenland 2015 10113 25.000*** 5001226 Herrichten u. Erschl. v Grundstück. 2015 10113 10.000*** 5001228 Wiederaufbau Grundschule Wahlscheid 10113 260.000 *** 5001229 Erweiterung Mensa DD für Ganztagsbetrieb 10113 25.000 *** 5000011 Ausbau Feuerwehrhaus Lohmar 10114 138.170 500.000 80.000 *** 5000020 Neubau Feuerwehrhaus Wahlscheid 10114 551.749 -200.000 *** 5000047 OGATA Donrath 10114 -74 *** 5000192 Vermögenswirk. Bedarf Villa Therese-Saal 10114 227 500 500 500 500 500*** 5000216 Erwerb von GWG städtische Häuser 10114 747 500 500 500 500 500*** 5000218 EDV/Software Techn. Immobilienmanagement 10114 6.500 5.000 5.000 3.500 3.500*** 5000220 Sanierungsmaßnahme Diemstr. 10 10114 147.000 *** 5000803 Karl-Schafhaus-Schule (Breidter Str.11) 10114 461.774 *** 5000805 Erweiterung/Umbau Feuerwehrhaus Breidt 10114 2.257 10.000 *** 5000818 Erweiterung Familienzentrum JabachKG 10114 64.000 -1.000 *** 5000861 Umbau Hauptschule zur Ganztagsschule 10114 420.282 *** 5000903 Erweiterung Feuerwehrhaus Birk 10114 20.000 10.000

    38

  • Investitionsmaßnahme Produktgruppe Ergeb. 2010 Ansatz 2011 Plan 2012 Plan 2013 Plan 2014 Plan 2015*** 5000952 Zuschuss Mensa Realschule 10114 56.715 *** 5000954 Cafeteria Realschule 10114 97.679 *** 5000957 Ausbau DG Pfarrheim Scheiderhöhe 10114 848 *** 5000964 Energetische Sanierung Kiga Diemstr. 10 10114 67.896 *** 5000965 Grundsanierung DGH Scheiderhöhe 10114 57.508 *** 5001039 Videoüberwachung GS Wahlscheid 10114 23.802 *** 5001040 Videoüberwachung GS Birk 10114 23.052 *** 5001092 Umbau Fraktionsräume Rathaus 10114 12.793 *** 5001103 Spiel- und Funktionsplatz Höffen 10114 16.000 *** 5001104 GS Lohmar BT 1- Familienzentrum 10114 10.000 *** 5001105 Umbau Diemstr. 10 - U 3 Betreuung 10114 70.000 *** 5001109 Klimagerät EDV-Raum Realschule Lohmar 10114 5.000 *** 5001133 Neubau naturwissenschaftlicher Raum GHS 10114 100.000 300.000 *** 5001227 Videoüberwachung Villa Friedlinde 10114 16.500 *** 5001237 Veränd. im Bereich Alter Sportplatz Lohmar 10114 15.000 *** 5001244 Erneuerung Zaun Sportplatz Donrath 10114 15.000 *** 5001246 Photovoltaikanlage GS Wahlscheid 10114 150.000 *** 5000204 Maschinen und Geräte Bauhof 10118 60.257 35.000 35.000 80.000 35.000 3.000*** 5000206 Vermögenswirk. Bedarf Bauhof-Verw. 10118 292 500 500 500 1.500 2.000*** 5000239 Erwerb von GwG Bauhof 10118 5.786 5.000 5.000 5.000 5.000 6.000*** 5000253 Fahrzeug Bauhof 10118 36.364 *** 5000254 Fahrzeug Bauhof 10118 27.243 *** 5000256 Fahrzeug Bauhof 10118 20.000 *** 5000257 Fahrzeug Bauhof 10118 79.678 10.000 *** 5000827 Fahrzeug Bauhof (LKW) 10118 150.000 *** 5000840 Fahrzeug Bauhof Müllcontainer (Pritsche) 10118 35.000 *** 5001118 Ersatz Pritsche Bauhof SU - 6001 10118 60.000 *** 5001119 Ersatz Pritsche Bauhof SU - 2935 10118 55.000 *** 5001120 Ersatz Anhänger Bauhof SU - 2109 10118 50.000 *** 5001121 Ersatz LKW Bauhof SU - 2339 10118 200.000 *** 5001096 Erwerb von GWG Öff. Sicherheit / Ordnung 10201 143 *** 5001067 Geschwindigkeitsmessanlage 10207 3.866 *** 5000008 Landeszuweisung Feuerschutzpauschale 10215 -63.611 -61.000 -63.500 -63.500 -63.500 -63.500*** 5000012 Ausrüstungsgegenstände Feuerwehr Loh. 10215 1.984 79.000 10.000 3.000 3.000 3.000*** 5000013 Ausrüstungsgegenstände Feuerwehr W. 10215 653 35.000 2.000 2.000 2.000 2.000*** 5000014 Ausrüstungsgegenstände Feuerwehr Birk 10215 1.000 2.000 1.000 1.500 1.500*** 5000015 Ausrüstungsgegenstände Feuerwehr Br. 10215 1.247 2.500 2.000 2.000 1.500 1.500*** 5000016 Ausrüstungsgegenstände Feuerwehr Sch. 10215 2.320 4.000 2.000 2.000 2.000 2.000*** 5000017 Fahrzeuge Feuerwehr Lohmar 10215 4.368 *** 5000018 Ausrüstungsgegenstände Wehrführung 10215 90 500 500 500 500 500*** 5000024 Fahrzeug Feuerwehr Birk 10215 1.081 *** 5000230 Erwerb von GwG Feuerwehr 10215 12.767 35.400 25.000 25.000 30.000 30.000

    39

  • Investitionsmaßnahme Produktgruppe Ergeb. 2010 Ansatz 2011 Plan 2012 Plan 2013 Plan 2014 Plan 2015*** 5000806 Fahrzeug Feuerwehr Breidt (GWG) 10215 325.000*** 5000901 Fahrzeug Feuerwehr Birk MTF 10215 453 *** 5000902 Fahrzeug Feuerwehr Wahlscheid MTF 10215 35.000 *** 5001042 Erneuerung Sirenen Stadtgebiet 10215 15.000 15.000 15.000 *** 5001043 Einrichtung digitales Funknetz 10215 95.000 95.000 35.000 35.000*** 5001207 Kommandowagen Einsatzdienst Führung 10215 35.000 *** 5001208 Kommandowagen Wehrführung 10215 65.000 *** 5001209 Ersatzbeschaffung TLF Birk 10215 350.000 *** 5001210 Einsatzleitwagen Löschzug Lohmar 10215 90.000 *** 5001211 Ersatz MTF Scheiderhöhe 10215 40.000 *** 5000026 Immaterielle VG für alle Schulen 10301 4.135 500 500 500 1.000 1.000*** 5000027 Ausstattung Neue Medien Schulen(zentral) 10301 309 1.200 1.200 2.500 2.500 2.500*** 5000028 Ausstattung mit Neuen Medien GS Birk 10301 26.333 5.100 6.000 6.000 6.000 6.000*** 5000029 Ausstattung mit Neuen Medien GS Wahlsch. 10301 10.506 14.000 8.000 8.000 8.000 8.000*** 5000030 Ausstattung mit Neuen Medien GS Lohmar 10301 11.086 9.000 8.000 8.000 8.000 8.000*** 5000031 Ausstattung mit Neuen Medien GS Donrath 10301 16.253 5.100 6.000 6.000 6.000 6.000*** 5000035 Vermögenswirks. Schulbedarf GS Birk 10301 437 10.000 7.500 2.500 7.500 2.500*** 5000040 Vermögenswirks. Schulbedarf GS Lohmar 10301 3.212 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500*** 5000041 Vermögenswirks. Schulbedarf GS Donrath 10301 1.462 7.500 15.000 7.500 2.500 7.500*** 5000042 Vermögenswirks. Schulbedarf OGATA Birk 10301 420 1.000 *** 5000043 Vermögenswirks. Schulbed.OGATA Donrath 10301 11.000 *** 5000057 Vermögenswirks. Schulbedarf GS Wahlsch. 10301 2.500 2.500 7.500 2.500 2.500*** 5000231 Erwerb von GwG Grundschule Birk 10301 7.738 1.200 1.200 1.200 1.200 1.200*** 5000232 Erwerb von GwG Grundschule Wahlscheid 10301 1.538 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000*** 5000233 Erwerb von GwG Grundschule Lohmar 10301 1.363 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500*** 5000235 Erwerb von GwG Grundschule Donrath 10301 1.515 1.400 1.400 1.400 1.400 1.400*** 5000259 Erwerb von GwG für alle Schulen 10301 80 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000*** 5000808 Vermögenswirks. Schulbedarf OGATA Lohmar 10301 2.669 11.500 3.000 4.000 2.500 1.400*** 5000809 Vermögensw. Schulbedarf OGATA Wahlscheid 10301 3.870 2.000 *** 5000810 Erwerb von GwG OGATA Birk 10301 387 500 500 500 500 500*** 5000811 Erwerb von GwG OGATA Lohmar 10301 2.714 500 2.600 2.900 3.600 3.500*** 5000812 Erwerb von GwG OGATA Donrath 10301 993 500 2.950 500 500 500*** 5000813 Erwerb von GwG OGATA Wahlscheid 10301 2.776 500 500 500 *** 5000032 Ausstattung mit Neuen Medien HS Lohmar 10302 10.093 14.600 13.000 12.000 12.000 12.000*** 5000061 Hauptschule Lohmar 10302 5.893 4.000 45.500 7.500 7.500 7.500*** 5000064 Vermögenswirks. Bedarf TH HS 10302 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000*** 5000065 Teilerneuerung Aulabestuhlung HS 10302 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500*** 5000236 Erwerb von GwG Hauptschule 10302 12.400 2.200 2.200 2.200 2.200 2.200*** 5000904 Ersteinrichtung Ganztagshauptschule 10302 -6.254 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000*** 5001082 Erstausstattung GanztagsHS GWG 10302 4.163 *** 5000033 Ausstattung mit Neuen Medien Realschule 10303 4.399 9.500 16.600 13.000 13.000 13.000*** 5000070 Realschule Lohmar 10303 12.242 10.000 44.300 10.000 15.000 10.000

    40

  • Investitionsmaßnahme Produktgruppe Ergeb. 2010 Ansatz 2011 Plan 2012 Plan 2013 Plan 2014 Plan 2015*** 5000237 Erwerb von GwG Realschule 10303 12.843 3.200 3.200 3.200 3.200 3.200*** 5000034 Ausstattung mit Neuen Medien Gymnasium 10304 76.347 14.400 15.000 15.000 15.000 15.000*** 5000074 Vermögenswirks. Schulbedarf Gymnasium 10304 12.627 12.500 12.500 17.500 12.500 17.500*** 5000238 Erwerb von GwG Gymnasium 10304 3.894 3.200 3.200 3.200 3.200 3.200*** 5001235 Vermögensw. Schulb. Modellschule 10308 40.000 12.500 12.500 12.500*** 5001243 Anschaffung mobile Bühne 10402 60.000 *** 5000200 Vermögenswirk. Bedarf BZ Birk-Kultur 10402 5.162 6.000 6.200 6.000 6.000 6.000*** 5000248 Erwerb von GwG Forum Wahlscheid (Kultur) 10402 663 1.000 1.500 1.000 1.000 1.000*** 5000249 Erwerb von GwG BZ Birk (Kultur) 10402 225 500 500 500 500 500*** 5000250 Erwerb von GwG Villa Therese-Sternensaal 10402 500 500 500 500 500 500*** 5001122 Erwerb Küchenausstattung DGH Scheiderh. 10402 3.000 *** 5001224 Erwerb GwG Forum Wahlsch. (Sport) 10402 1.000 1.000 1.000 1.000*** 5000076 Instrumente für die Musikschule 10405 1.800 1.800 1.800 1.800 1.800*** 5000078 Vermögenswirks. Kunstbedarf 10405 1.088 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000*** 5000244 Erwerb von GwG Musikschule 10405 192 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000*** 5000080 Vermögenswirks. Büchereibedarf 10406 3.852 1.000 1.500 1.500 1.500 1.500*** 5000245 Erwerb von GwG Büchereien 10406 243 3.000 2.000 2.000 2.000 2.000*** 5000207 Vermögenswirk. Bedarf Jabachh.2-Kultur 10409 48.201 10.000 2.000 2.000 2.000 2.000*** 5000247 Erwerb von GwG Jabachhalle 2 (Kultur) 10409 2.115 500 15.500 10.500 10.500 10.500*** 5000081 Vermögenswirks. Bedarf Altentagesst.büro 10501 500 500 500 500 500*** 5000084 Vermögenswirks. Bedarf Altentagesstätte 10501 5.759 2.000 4.000 2.000 2.000 2.000*** 5000246 Erwerb von GwG Altentagesstätte 10501 995 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000*** 5000093 Vermögenswirks. Bedarf Kiga Wahlscheid 10601 3.000 1.700 12.500 2.000 2.500 1.500*** 5000101 Vermögenswirks. Bedarf Jabach KG 10601 4.351 2.750 24.800 6.000 6.000 6.000*** 5000102 Vermögenswirks. Bedarf KG Honrath 10601 6.930 4.300 6.300 3.350 5.600 4.000*** 5000103 Vermögenswirks. Bedarf KG Waldgeister 10601 1.328 1.000 5.000 2.000 7.500 1.500*** 5000104 Vermögenswirks. Bedarf KG Scheiderhöhe 10601 1.200 1.800 2.400 3.200 2.000*** 5000105 Vermögenswirks. Bedarf KG Breidt 10601 1.140 4.000 5.200 1.000 1.000 1.000*** 5000241 Erwerb von GwG Kindergärten 10601 6.599 9.600 15.200 3.500 3.500 3.500*** 5000907 Ersteinricht. Familienzentrum Jabach KG 10601 24.000 -18.000 *** 5000086 Neuausstattung der Spiel-/Bolzplätze 10602 7.334 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000*** 5000089 Vermögenswirks. Bedarf Jugendzentren 10602 988 1.000 1.500 1.500 1.500 1.500*** 5000099 Vermögensw. Bedarf Jugendz. Wahlscheid 10602 1.712 1.000 1.500 1.500 1.500 1.500*** 5000100 Vermögensw. Bedarf Jugendz. Birk 10602 906 1.000 1.500 1.500 1.500 1.500*** 5000229 Erwerb von GwG Jugendzentren 10602 675 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500*** 5000908 Neuanlage Bolzplatz Neuhonrath 10602 441 *** 5001095 Bolzplatz GS Donrath 10602 11.892 *** 5001245 Spielgerät GS Wahlscheid (Hoppetosse) 10602 15.000 *** 5001110 Erwerb von GwG Sozialer Dienst 10603 200


Recommended