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WIIIIR – Willkommen in Rheinland-Pfalz SprachSprachSprachSprach---- und Orientierungskurse fûr Flûchtlingeund Orientierungskurse fûr Flûchtlingeund Orientierungskurse fûr Flûchtlingeund Orientierungskurse fûr Flûchtlinge
Leitfaden zur Planung, Durchfuhrung und
Dokumentation der Kurse
1. Projektziel
Ziel des Projektvorhabens ist die Entwicklung und Erprobung eines Konzeptes zu Kursen „Ankommen
in Rheinland-Pfalz“ für Menschen mit einem humanitären Aufenthaltstitel, Asylsuchende und
Geduldete, sowie die Durchführung entsprechender Kurse an verschiedenen Standorten in
Rheinland-Pfalz und in verschiedenen Trägerkontexten.
2. Projektträger und Kooperationspartnerinnen
Träger des Projektes ist die Katholische Erwachsenenbildung Rheinland-Pfalz – Landesarbeits-
gemeinschaft e.V. (KEB RLP). Sie führt das Projekt in enger Kooperation mit ihren PartnerInnen
durch: dem Verband des Volkshochschulen Rheinland-Pfalz, der Evangelischen
Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in Rheinland-Pfalz (ELAG) sowie der
Landesarbeitsgemeinschaft anderes lernen. Dabei knüpft das Projekt an an langjährige
Kooperationserfahrungen im Trägerverbund FIF (Förderung der Integration durch Fortbildung) an.
3. Art des Projektes
Es handelt sich um ein Modellprojekt im Rahmen des Europäischen Flüchtlingsfonds. Es wird eine
über das Projektlaufzeit hinausgehende Förderperspektive angestrebt.
4. Finanzierung des Projektes
Dieses Modellprojekt wird gefördert durch den EFF – Europäischer Flüchtlingsfonds - und das
Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen (MIFKJF) Rheinland-Pfalz.
5. Öffentlichkeitsarbeit
Falls ein Bericht über Ihre Kurse in der lokalen Presse, auf Ihrer Internetseite etc. veröffentlicht wird
bzw. erscheint, weisen Sie bitte auf die Projektförderer hin. Außerdem senden Sie uns bitte einen
Exemplar (oder ein entsprechende Kopie) der Veröffentlichung. Bitte verwenden Sie die
nachstehenden Logos mit folgendem Wortlaut: „Förderung durch den EFF – Europäischer Flüchtlingsfonds und das Ministerium für Integration, Familie, Kinder Jugend und Frauen (MIFKJF) Rheinland-Pfalz“.
Dieses Projekt wird aus Mitteln des Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) und aus Mitteln des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz (MIFKJF) gefördert.
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6. Qualifikation der Kursleitenden im WiR-Projekt:
� Eine mehrjährige Unterrichtserfahrung in den Bereichen DaF/DaZ ist wünschenswert, für
dieses Projekt ist aber ein formaler Abschluss im DaF/DaZ nicht obligatorisch.
� Fortbildung(en) zu entsprechenden didaktisch-methodischen Fragestellungen (z.B. bei FIF,
vhs-Verband, telc oder anderen einschlägigen Anbietern) sind ebenfalls wünschenswert.
� Erfahrung im Hinblick auf die besondere Lebens-/Aufenthaltssituation von Asylsuchenden
und Flüchtlingen bzw. entsprechende Beratungserfahrung werden als hilfreich erachtet.
7. Anzahl der Kurse
Es werden 24 Sprach- bzw. Orientierungskurse á 100 UE durch die verschiedenen Mitglieds-
einrichtungen der vier beteiligten Träger landesweit in Rheinland-Pfalz durchgeführt. Diese Kurse
verteilen sich auf die verschiedenen Träger wie folgt:
� Verband der Volkshochschulen: 9 Kurse á 100 UE
� KEB: 5 Kurse á 100 UE
� ELAG: 5 Kurse á 100 UE
� LAG anderes lernen: 5 Kurse á 100 UE
Eine Liste aller Kursstandorte finden Sie unten:
http://willkommen-in-rheinland-pfalz.jimdo.com/kursstandorte/
8. Kurstypen
Es gibt zwei verschiedene Kurstypen. Die Teilnehmenden können nur den Sprach-Start oder die Ori-
entierungseinheit besuchen oder sukzessive beide Kurse durchlaufen.
���� Niederschwelliger Kurs „Sprach-Start“ (100 UE) für Menschen aus der betroffenen Zielgruppe,
die über keine bzw. wenig deutsche Sprachkenntnisse verfügen (AnfängerInnen ohne Vorkennt-
nisse oder GER A1.1).
���� Kurs „Orientierung“ (100 UE), der sich an diejenigen richtet, die bereits über deutsche Sprach-
kenntnisse verfügen (Teilnehmende mit Deutschkenntnissen auf Level GER A1.1 / GER A1.2).
Weiterführenden Informationen zu den Kurskonzepten, methodische Tipps, Formulare etc. finden Sie
unter: http://willkommen-in-rheinland-pfalz.jimdo.com/download-service/
9. Förderfähigkeit nach Weiterbildungsgesetz (WBG)
Die Kurse sind aus fördertechnischen Gründen nicht WBG-förderfähig.
10. Anzahl der Teilnehmenden insgesamt im Projekt
Geplant ist min. 144 bis zu 288 Personen zu erreichen.
11. Kurs- bzw. Gruppengröße:
Vorgesehen ist, dass an den Kursen mindestens 12 Personen teilnehmen. In Ausnahmefällen kann es
aus verschiedenen Gründen jedoch vorkommen, dass die Mindestuntergrenze nicht erreicht wird.
Bitte in diesem Fall vor dem Kursstart mit der Projektleitung Kontakt aufnehmen. Dieser Ausnahme-
fall muss vom Standort ausreichend begründet werden und ist nur nach Freigabe durch die Projekt-
leitung möglich!
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12. Akquirierung von Kursteilnehmenden:
Die Kurse müssen nicht zwangsläufig offen ausgeschrieben werden, da sie nicht nach WBG
bezuschusst werden dürfen. Dennoch ist eine diversitätsgerechte Vergabe (jüngere/ältere TN,
weiblich/männlich, unterschiedliche Herkunftsländer berücksichtigend) bei den Kursplätzen
wünschenswert. Falls Sie einen Aushang erstellen oder eine entsprechende Mitteilung auf Ihrer
Homepage oder der Tagesszeitung veröffentlichen wollen, finden Sie eine Vorlage für eine
Ausschreibung auf der Homepage unter:
http://willkommen-in-rheinland-pfalz.jimdo.com/download-service/formulare/
13. Kursteilnehmende
Vorgesehene berechtigte Zielgruppe gemäß Projektantrag: „Menschen mit einem humanitären
Aufenthaltstitel, Asylsuchende und Geduldete.“ 1 Das Projekt adressiert erwachsene Flüchtlinge ab
16 Jahren.
Die Zielgruppe umfasst insbesondere den Personenkreis der Asylsuchenden, die aufgrund ihres
Aufenthaltsstatuses keine Möglichkeit haben, an anderen Fördermaßnahmen wie z.B.
Integrationskursen oder ESF-Sprachkursen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt teilzunehmen.
Nach der aktuellen Statistik der Herkunftsländer sind vor allem Teilnehmende zu erwarten aus den
Herkunftsländern Afghanistan, Irak, Iran, Pakistan, Syrien, Russische Föderation.
Folgende Personen können nach aktuellem Kenntnisstand die Kurse besuchen:
(a) ASYLBERECHTIGTE BZW. POLITISCHE FLÜCHTLINGE IM SINNE DER GENFER KONVENTION (GFK)
(einschl. sog. Staatenlose) von 1951
(http://www.unhcr.de/fileadmin/user_upload/dokumente/03_profil_begriffe/genfer_fluechtling
skonvention/Genfer_Fluechtlingskonvention_und_New_Yorker_Protokoll.pdf)
(b) ASYLBEWERBER (DRITTSTAATSANGEHÖRIGE) d.h. Menschen mit einem laufenden Asylanerkennungsverfahren
(c) PERSONEN (DRITTSTAATSANGEHÖRIGE) MIT VORÜBERGEHENDEM SCHUTZSTATUS
Siehe § 24 AufenthG (http://dejure.org/gesetze/AufenthG/24.html)
(d) ABGELEHNTE ASYLBEWERBER, DIE ÜBER EINEN DULDUNGSSTATUS GEM. §60A AUFENTHG
(http://dejure.org/gesetze/AufenthG/60a.html) verfügen oder
(e) ABGELEHNTE ASYLBEWERBER, DIE ÜBER EINE NICHT AUF DAUER ANGELEGTE AUFENTHALTSERLAUBNIS GEM. §25
ABS. 5, AUFENTHG (http://dejure.org/gesetze/AufenthG/25.html) verfügen.
(f) PERSONEN (DRITTSTAATSANGEHÖRIGE) MIT SUBSIDIÄREM SCHUTZSTATUS
Subsidiärer Schutz gilt in Fällen, in denen das Asylrecht nicht greift, aber dennoch schwer
wiegende Gefahren für Freiheit, Leib oder Leben drohen, etwa durch politische Verfolgung.
(g) NEUANSIEDLUNG IN EINEM DRITTSTAAT (Aufnahmegesellschaft Resettlement)
„Wenn für ein Erstzufluchtsland der Flüchtlingsstrom zu groß ist oder es die Sicherheit für eine
dauerhafte Integration der Flüchtlinge nicht bieten kann, ist die Neuansiedlung in einem
Drittland, das so genannte Resettlement, oft die einzig mögliche Lösung. Der Begriff bezeichnet
die dauerhafte Neuansiedlung besonders verletzlicher Flüchtlinge in einem zur Aufnahme
bereiten Drittstaat, der ihnen vollen Flüchtlingsschutz gewährt und ihnen die Möglichkeit bietet,
sich im Land zu integrieren.“
Drittstaatsangehörige sind alle Personen die nicht Unionsbürger im Sinne des Artikels 17 Abs. 1
des Gründungsvertrages der EG sind.
1 Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren und Geduldete haben nicht die Möglichkeit zur Integrationskursteilnahme zugelassen zu werden.
Damit wird ein Personenkreis, von dem ein Teil später seinen Aufenthaltsstatus verfestigen kann und sein Leben in Deutschland verbringen
wird, zum Teil über Jahre von der staatlich bereitgestellten Möglichkeit des Erwerbs der deutschen Sprache ausgeschlossen. Eine
Teilnahmemöglichkeiten an den im Projekt geplanten Orientierungskursen verschafft diesem Personenkreis die auch zur Berufsausübung
zwingend notwendigen Möglichkeiten des Erwerbs deutscher Sprachkenntnisse und der Verbesserung ihrer Alltagsorientrierung
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14. Nachweis der Zielgruppe
Die Kursleitenden sowie die Einrichtungen sind verpflichtet, den Nachweis für die Erreichung der
förderfähigen Zielgruppen zu erbringen. Zum Nachweis dafür, dass ausschließlich die förderfähige
Zielgruppe durch die Zuwendung begünstigt wird, sind:
� Teilnehmendenlisten mit Originalunterschrift zu führen (einmal pro Blatt) und
� die Aufenthaltstitel der Projektteilnehmenden in Kopie vorzulegen.
Einen Vordruck der Teilnehmendenliste erhalten Sie unter:
http://willkommen-in-rheinland-pfalz.jimdo.com/download-service/formulare/
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Unterschriften auf den Teilnahmeliste nur mit
Tinte und nicht mit Bleistift erfolgen müssen.
Zwei Wochen nach Kursstart muss jeweils eine Kopie der Aufenthaltstitel aller Teilnehmenden an die
KEB weitergeleitet werden.
Bei Kursabrechnung sind die Teilnehmendenlisten mit Originalunterschrift bei der zuständigen
Landesorganisation vorzulegen. Außerdem muss die Beteiligung an der Evaluation erfolgen. Danach
findet eine finale Prüfung durch die KEB Rheinland-Pfalz statt. Erst danach kann eine
Mittelauszahlung erfolgen.
15. Aufbewahrung der Originalbelege
Die Projektlaufzeit beginnt am 01.11.2013 und endet am 31.10.2014. Die Aufbewahrungsfrist für alle
prüfungsrelavanten Dokumente beträgt 8 Jahre nach Projektende, d.h. bis 31.10.2022.
16. Indikatoren
Indikatoren messen die kurz- und längerfristigen Auswirkungen des Projektes. Zur Messung des
Projekterfolges wurden uns seitens des BAMFs folgende Indikatoren vorgegeben, die wir als Teil des
Projektberichtes (im Mai 2014 und am Ende des Projektes) nachweisen müssen. Bei einigen Daten
sind wir auf die Unterstützung der Kursleitenden hingewiesen. Folgende Informationen werden
benötigt:
� Standortdaten wie z.B. Standort, Kurstyp, Kursanfang und – Ende, etc.
� Anzahl der Kursteilnehmenden: männlich, weiblich, insgesamt und nach Herkunftsländern
bzw. Altersgruppen, wie z.B. „Gesamt: 15 Teilnehmende, 9 Männer (3 Personen aus dem
Irak, 2 Personen aus Pakistan, 2 Personen aus China, 2 Personen aus Senegal), 6 Frauen
(3 Personen aus Benin, 3 Personen aus Syrien)“
� Anzahl der Beratungen, falls diese stattgefunden haben.
z.B. 20 Beratungen, davon 15 telefonisch.
� Anzahl der Informationsveranstaltungen, die für die Flüchtlinge angeboten wurden. Falls
solche Veranstaltungen durchgeführt wurden, geben Sie bitte Datum, Ort, Ziel und Inhalt
der Veranstaltung an, ebenso die Anzahl der Teilnehmenden.
� Exkursionen: Anzahl, kurze Benennung bzw. Beschreibung etc.
� Einen entsprechenden Nachweisbogen finden Sie unter: http://willkommen-in-rheinland-
pfalz.jimdo.com/download-service/formulare/
17. Fahrtkosten für Exkursionen für TN
Die Kurse werden pauschal abgerechnet. Kursleitende erhalten 22 €/UE. Für die Organisation,
Mieten, Verwaltung etc. erhält die zuständige Landesorganisation bzw. Einrichtung vor Orteinen
Pauschalbetrag. Es können darüber hinaus weden Fahrtkosten, noch sonstige Kosten abgerechnet
werden.
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18. Evaluation der Kurse
� Die Kursleitenden sind verpflichtet, an einer Abschlussevaluation nach Kursende teilzuneh-
men. Diese erfolgt per Online-Fragebogen und kann ggf. durch telefonische Nachfragen er-
gänzt werden.
Die Umfrage finden Sie hier: http://willkommen-in-rheinland-pfalz.jimdo.com/download-
service/evaluation
� Geplant ist eine Zwischenevaluation im März bzw. im Mai 2014 (ggf. Anpassungen und Wei-
terentwicklung des Kurskonzeptes) und eine Gesamtevaluation der Kurse (diese beinhaltet
eine Aufbereitung der Projektergebnisse für einen Transfer der Kurse in andere Bundeslän-
der).
19. Weitere Informationen
http://willkommen-in-rheinland-pfalz.jimdo.com
Bei Nachfragen bitte wenden an:
Elisabeth Vanderheiden ev@keb-rheinland-pfalz.de
Erika Vorholt vorholt@keb-rheinland-pfalz.de
Stand: 17.02.2014