+ All Categories
Home > Documents > Leitfaden zur Planung, Durchführung und Dokumentation der ......5 18. Evaluation der Kurse Die...

Leitfaden zur Planung, Durchführung und Dokumentation der ......5 18. Evaluation der Kurse Die...

Date post: 10-Jul-2020
Category:
Upload: others
View: 0 times
Download: 0 times
Share this document with a friend
5
1 WIR – Willkommen in Rheinland-Pfalz Sprach Sprach Sprach Sprach- und Orientierungskurse fûr Flûchtlinge und Orientierungskurse fûr Flûchtlinge und Orientierungskurse fûr Flûchtlinge und Orientierungskurse fûr Flûchtlinge Leitfaden zur Planung, Durchführung und Dokumentation der Kurse 1. Projektziel Ziel des Projektvorhabens ist die Entwicklung und Erprobung eines Konzeptes zu Kursen „Ankommen in Rheinland-Pfalz“ für Menschen mit einem humanitären Aufenthaltstitel, Asylsuchende und Geduldete, sowie die Durchführung entsprechender Kurse an verschiedenen Standorten in Rheinland-Pfalz und in verschiedenen Trägerkontexten. 2. Projektträger und Kooperationspartnerinnen Träger des Projektes ist die Katholische Erwachsenenbildung Rheinland-Pfalz – Landesarbeits- gemeinschaft e.V. (KEB RLP). Sie führt das Projekt in enger Kooperation mit ihren PartnerInnen durch: dem Verband des Volkshochschulen Rheinland-Pfalz, der Evangelischen Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in Rheinland-Pfalz (ELAG) sowie der Landesarbeitsgemeinschaft anderes lernen. Dabei knüpft das Projekt an an langjährige Kooperationserfahrungen im Trägerverbund FIF (Förderung der Integration durch Fortbildung) an. 3. Art des Projektes Es handelt sich um ein Modellprojekt im Rahmen des Europäischen Flüchtlingsfonds. Es wird eine über das Projektlaufzeit hinausgehende Förderperspektive angestrebt. 4. Finanzierung des Projektes Dieses Modellprojekt wird gefördert durch den EFF – Europäischer Flüchtlingsfonds - und das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen (MIFKJF) Rheinland-Pfalz. 5. Öffentlichkeitsarbeit Falls ein Bericht über Ihre Kurse in der lokalen Presse, auf Ihrer Internetseite etc. veröffentlicht wird bzw. erscheint, weisen Sie bitte auf die Projektförderer hin. Außerdem senden Sie uns bitte einen Exemplar (oder ein entsprechende Kopie) der Veröffentlichung. Bitte verwenden Sie die nachstehenden Logos mit folgendem Wortlaut: „Förderung durch den EFF – Europäischer Flüchtlingsfonds und das Ministerium für Integration, Familie, Kinder Jugend und Frauen (MIFKJF) Rheinland-Pfalz“. Dieses Projekt wird aus Mitteln des Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) und aus Mitteln des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz (MIFKJF) gefördert. 1
Transcript
Page 1: Leitfaden zur Planung, Durchführung und Dokumentation der ......5 18. Evaluation der Kurse Die Kursleitenden sind verpflichtet, an einer Abschlussevaluation nach Kursende teilzuneh-men.

1

WIIIIR – Willkommen in Rheinland-Pfalz SprachSprachSprachSprach---- und Orientierungskurse fûr Flûchtlingeund Orientierungskurse fûr Flûchtlingeund Orientierungskurse fûr Flûchtlingeund Orientierungskurse fûr Flûchtlinge

Leitfaden zur Planung, Durchfuhrung und

Dokumentation der Kurse

1. Projektziel

Ziel des Projektvorhabens ist die Entwicklung und Erprobung eines Konzeptes zu Kursen „Ankommen

in Rheinland-Pfalz“ für Menschen mit einem humanitären Aufenthaltstitel, Asylsuchende und

Geduldete, sowie die Durchführung entsprechender Kurse an verschiedenen Standorten in

Rheinland-Pfalz und in verschiedenen Trägerkontexten.

2. Projektträger und Kooperationspartnerinnen

Träger des Projektes ist die Katholische Erwachsenenbildung Rheinland-Pfalz – Landesarbeits-

gemeinschaft e.V. (KEB RLP). Sie führt das Projekt in enger Kooperation mit ihren PartnerInnen

durch: dem Verband des Volkshochschulen Rheinland-Pfalz, der Evangelischen

Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in Rheinland-Pfalz (ELAG) sowie der

Landesarbeitsgemeinschaft anderes lernen. Dabei knüpft das Projekt an an langjährige

Kooperationserfahrungen im Trägerverbund FIF (Förderung der Integration durch Fortbildung) an.

3. Art des Projektes

Es handelt sich um ein Modellprojekt im Rahmen des Europäischen Flüchtlingsfonds. Es wird eine

über das Projektlaufzeit hinausgehende Förderperspektive angestrebt.

4. Finanzierung des Projektes

Dieses Modellprojekt wird gefördert durch den EFF – Europäischer Flüchtlingsfonds - und das

Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen (MIFKJF) Rheinland-Pfalz.

5. Öffentlichkeitsarbeit

Falls ein Bericht über Ihre Kurse in der lokalen Presse, auf Ihrer Internetseite etc. veröffentlicht wird

bzw. erscheint, weisen Sie bitte auf die Projektförderer hin. Außerdem senden Sie uns bitte einen

Exemplar (oder ein entsprechende Kopie) der Veröffentlichung. Bitte verwenden Sie die

nachstehenden Logos mit folgendem Wortlaut: „Förderung durch den EFF – Europäischer Flüchtlingsfonds und das Ministerium für Integration, Familie, Kinder Jugend und Frauen (MIFKJF) Rheinland-Pfalz“.

Dieses Projekt wird aus Mitteln des Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) und aus Mitteln des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz (MIFKJF) gefördert.

1

Page 2: Leitfaden zur Planung, Durchführung und Dokumentation der ......5 18. Evaluation der Kurse Die Kursleitenden sind verpflichtet, an einer Abschlussevaluation nach Kursende teilzuneh-men.

2

6. Qualifikation der Kursleitenden im WiR-Projekt:

� Eine mehrjährige Unterrichtserfahrung in den Bereichen DaF/DaZ ist wünschenswert, für

dieses Projekt ist aber ein formaler Abschluss im DaF/DaZ nicht obligatorisch.

� Fortbildung(en) zu entsprechenden didaktisch-methodischen Fragestellungen (z.B. bei FIF,

vhs-Verband, telc oder anderen einschlägigen Anbietern) sind ebenfalls wünschenswert.

� Erfahrung im Hinblick auf die besondere Lebens-/Aufenthaltssituation von Asylsuchenden

und Flüchtlingen bzw. entsprechende Beratungserfahrung werden als hilfreich erachtet.

7. Anzahl der Kurse

Es werden 24 Sprach- bzw. Orientierungskurse á 100 UE durch die verschiedenen Mitglieds-

einrichtungen der vier beteiligten Träger landesweit in Rheinland-Pfalz durchgeführt. Diese Kurse

verteilen sich auf die verschiedenen Träger wie folgt:

� Verband der Volkshochschulen: 9 Kurse á 100 UE

� KEB: 5 Kurse á 100 UE

� ELAG: 5 Kurse á 100 UE

� LAG anderes lernen: 5 Kurse á 100 UE

Eine Liste aller Kursstandorte finden Sie unten:

http://willkommen-in-rheinland-pfalz.jimdo.com/kursstandorte/

8. Kurstypen

Es gibt zwei verschiedene Kurstypen. Die Teilnehmenden können nur den Sprach-Start oder die Ori-

entierungseinheit besuchen oder sukzessive beide Kurse durchlaufen.

���� Niederschwelliger Kurs „Sprach-Start“ (100 UE) für Menschen aus der betroffenen Zielgruppe,

die über keine bzw. wenig deutsche Sprachkenntnisse verfügen (AnfängerInnen ohne Vorkennt-

nisse oder GER A1.1).

���� Kurs „Orientierung“ (100 UE), der sich an diejenigen richtet, die bereits über deutsche Sprach-

kenntnisse verfügen (Teilnehmende mit Deutschkenntnissen auf Level GER A1.1 / GER A1.2).

Weiterführenden Informationen zu den Kurskonzepten, methodische Tipps, Formulare etc. finden Sie

unter: http://willkommen-in-rheinland-pfalz.jimdo.com/download-service/

9. Förderfähigkeit nach Weiterbildungsgesetz (WBG)

Die Kurse sind aus fördertechnischen Gründen nicht WBG-förderfähig.

10. Anzahl der Teilnehmenden insgesamt im Projekt

Geplant ist min. 144 bis zu 288 Personen zu erreichen.

11. Kurs- bzw. Gruppengröße:

Vorgesehen ist, dass an den Kursen mindestens 12 Personen teilnehmen. In Ausnahmefällen kann es

aus verschiedenen Gründen jedoch vorkommen, dass die Mindestuntergrenze nicht erreicht wird.

Bitte in diesem Fall vor dem Kursstart mit der Projektleitung Kontakt aufnehmen. Dieser Ausnahme-

fall muss vom Standort ausreichend begründet werden und ist nur nach Freigabe durch die Projekt-

leitung möglich!

Page 3: Leitfaden zur Planung, Durchführung und Dokumentation der ......5 18. Evaluation der Kurse Die Kursleitenden sind verpflichtet, an einer Abschlussevaluation nach Kursende teilzuneh-men.

3

12. Akquirierung von Kursteilnehmenden:

Die Kurse müssen nicht zwangsläufig offen ausgeschrieben werden, da sie nicht nach WBG

bezuschusst werden dürfen. Dennoch ist eine diversitätsgerechte Vergabe (jüngere/ältere TN,

weiblich/männlich, unterschiedliche Herkunftsländer berücksichtigend) bei den Kursplätzen

wünschenswert. Falls Sie einen Aushang erstellen oder eine entsprechende Mitteilung auf Ihrer

Homepage oder der Tagesszeitung veröffentlichen wollen, finden Sie eine Vorlage für eine

Ausschreibung auf der Homepage unter:

http://willkommen-in-rheinland-pfalz.jimdo.com/download-service/formulare/

13. Kursteilnehmende

Vorgesehene berechtigte Zielgruppe gemäß Projektantrag: „Menschen mit einem humanitären

Aufenthaltstitel, Asylsuchende und Geduldete.“ 1 Das Projekt adressiert erwachsene Flüchtlinge ab

16 Jahren.

Die Zielgruppe umfasst insbesondere den Personenkreis der Asylsuchenden, die aufgrund ihres

Aufenthaltsstatuses keine Möglichkeit haben, an anderen Fördermaßnahmen wie z.B.

Integrationskursen oder ESF-Sprachkursen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt teilzunehmen.

Nach der aktuellen Statistik der Herkunftsländer sind vor allem Teilnehmende zu erwarten aus den

Herkunftsländern Afghanistan, Irak, Iran, Pakistan, Syrien, Russische Föderation.

Folgende Personen können nach aktuellem Kenntnisstand die Kurse besuchen:

(a) ASYLBERECHTIGTE BZW. POLITISCHE FLÜCHTLINGE IM SINNE DER GENFER KONVENTION (GFK)

(einschl. sog. Staatenlose) von 1951

(http://www.unhcr.de/fileadmin/user_upload/dokumente/03_profil_begriffe/genfer_fluechtling

skonvention/Genfer_Fluechtlingskonvention_und_New_Yorker_Protokoll.pdf)

(b) ASYLBEWERBER (DRITTSTAATSANGEHÖRIGE) d.h. Menschen mit einem laufenden Asylanerkennungsverfahren

(c) PERSONEN (DRITTSTAATSANGEHÖRIGE) MIT VORÜBERGEHENDEM SCHUTZSTATUS

Siehe § 24 AufenthG (http://dejure.org/gesetze/AufenthG/24.html)

(d) ABGELEHNTE ASYLBEWERBER, DIE ÜBER EINEN DULDUNGSSTATUS GEM. §60A AUFENTHG

(http://dejure.org/gesetze/AufenthG/60a.html) verfügen oder

(e) ABGELEHNTE ASYLBEWERBER, DIE ÜBER EINE NICHT AUF DAUER ANGELEGTE AUFENTHALTSERLAUBNIS GEM. §25

ABS. 5, AUFENTHG (http://dejure.org/gesetze/AufenthG/25.html) verfügen.

(f) PERSONEN (DRITTSTAATSANGEHÖRIGE) MIT SUBSIDIÄREM SCHUTZSTATUS

Subsidiärer Schutz gilt in Fällen, in denen das Asylrecht nicht greift, aber dennoch schwer

wiegende Gefahren für Freiheit, Leib oder Leben drohen, etwa durch politische Verfolgung.

(g) NEUANSIEDLUNG IN EINEM DRITTSTAAT (Aufnahmegesellschaft Resettlement)

„Wenn für ein Erstzufluchtsland der Flüchtlingsstrom zu groß ist oder es die Sicherheit für eine

dauerhafte Integration der Flüchtlinge nicht bieten kann, ist die Neuansiedlung in einem

Drittland, das so genannte Resettlement, oft die einzig mögliche Lösung. Der Begriff bezeichnet

die dauerhafte Neuansiedlung besonders verletzlicher Flüchtlinge in einem zur Aufnahme

bereiten Drittstaat, der ihnen vollen Flüchtlingsschutz gewährt und ihnen die Möglichkeit bietet,

sich im Land zu integrieren.“

Drittstaatsangehörige sind alle Personen die nicht Unionsbürger im Sinne des Artikels 17 Abs. 1

des Gründungsvertrages der EG sind.

1 Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren und Geduldete haben nicht die Möglichkeit zur Integrationskursteilnahme zugelassen zu werden.

Damit wird ein Personenkreis, von dem ein Teil später seinen Aufenthaltsstatus verfestigen kann und sein Leben in Deutschland verbringen

wird, zum Teil über Jahre von der staatlich bereitgestellten Möglichkeit des Erwerbs der deutschen Sprache ausgeschlossen. Eine

Teilnahmemöglichkeiten an den im Projekt geplanten Orientierungskursen verschafft diesem Personenkreis die auch zur Berufsausübung

zwingend notwendigen Möglichkeiten des Erwerbs deutscher Sprachkenntnisse und der Verbesserung ihrer Alltagsorientrierung

Page 4: Leitfaden zur Planung, Durchführung und Dokumentation der ......5 18. Evaluation der Kurse Die Kursleitenden sind verpflichtet, an einer Abschlussevaluation nach Kursende teilzuneh-men.

4

14. Nachweis der Zielgruppe

Die Kursleitenden sowie die Einrichtungen sind verpflichtet, den Nachweis für die Erreichung der

förderfähigen Zielgruppen zu erbringen. Zum Nachweis dafür, dass ausschließlich die förderfähige

Zielgruppe durch die Zuwendung begünstigt wird, sind:

� Teilnehmendenlisten mit Originalunterschrift zu führen (einmal pro Blatt) und

� die Aufenthaltstitel der Projektteilnehmenden in Kopie vorzulegen.

Einen Vordruck der Teilnehmendenliste erhalten Sie unter:

http://willkommen-in-rheinland-pfalz.jimdo.com/download-service/formulare/

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Unterschriften auf den Teilnahmeliste nur mit

Tinte und nicht mit Bleistift erfolgen müssen.

Zwei Wochen nach Kursstart muss jeweils eine Kopie der Aufenthaltstitel aller Teilnehmenden an die

KEB weitergeleitet werden.

Bei Kursabrechnung sind die Teilnehmendenlisten mit Originalunterschrift bei der zuständigen

Landesorganisation vorzulegen. Außerdem muss die Beteiligung an der Evaluation erfolgen. Danach

findet eine finale Prüfung durch die KEB Rheinland-Pfalz statt. Erst danach kann eine

Mittelauszahlung erfolgen.

15. Aufbewahrung der Originalbelege

Die Projektlaufzeit beginnt am 01.11.2013 und endet am 31.10.2014. Die Aufbewahrungsfrist für alle

prüfungsrelavanten Dokumente beträgt 8 Jahre nach Projektende, d.h. bis 31.10.2022.

16. Indikatoren

Indikatoren messen die kurz- und längerfristigen Auswirkungen des Projektes. Zur Messung des

Projekterfolges wurden uns seitens des BAMFs folgende Indikatoren vorgegeben, die wir als Teil des

Projektberichtes (im Mai 2014 und am Ende des Projektes) nachweisen müssen. Bei einigen Daten

sind wir auf die Unterstützung der Kursleitenden hingewiesen. Folgende Informationen werden

benötigt:

� Standortdaten wie z.B. Standort, Kurstyp, Kursanfang und – Ende, etc.

� Anzahl der Kursteilnehmenden: männlich, weiblich, insgesamt und nach Herkunftsländern

bzw. Altersgruppen, wie z.B. „Gesamt: 15 Teilnehmende, 9 Männer (3 Personen aus dem

Irak, 2 Personen aus Pakistan, 2 Personen aus China, 2 Personen aus Senegal), 6 Frauen

(3 Personen aus Benin, 3 Personen aus Syrien)“

� Anzahl der Beratungen, falls diese stattgefunden haben.

z.B. 20 Beratungen, davon 15 telefonisch.

� Anzahl der Informationsveranstaltungen, die für die Flüchtlinge angeboten wurden. Falls

solche Veranstaltungen durchgeführt wurden, geben Sie bitte Datum, Ort, Ziel und Inhalt

der Veranstaltung an, ebenso die Anzahl der Teilnehmenden.

� Exkursionen: Anzahl, kurze Benennung bzw. Beschreibung etc.

� Einen entsprechenden Nachweisbogen finden Sie unter: http://willkommen-in-rheinland-

pfalz.jimdo.com/download-service/formulare/

17. Fahrtkosten für Exkursionen für TN

Die Kurse werden pauschal abgerechnet. Kursleitende erhalten 22 €/UE. Für die Organisation,

Mieten, Verwaltung etc. erhält die zuständige Landesorganisation bzw. Einrichtung vor Orteinen

Pauschalbetrag. Es können darüber hinaus weden Fahrtkosten, noch sonstige Kosten abgerechnet

werden.

Page 5: Leitfaden zur Planung, Durchführung und Dokumentation der ......5 18. Evaluation der Kurse Die Kursleitenden sind verpflichtet, an einer Abschlussevaluation nach Kursende teilzuneh-men.

5

18. Evaluation der Kurse

� Die Kursleitenden sind verpflichtet, an einer Abschlussevaluation nach Kursende teilzuneh-

men. Diese erfolgt per Online-Fragebogen und kann ggf. durch telefonische Nachfragen er-

gänzt werden.

Die Umfrage finden Sie hier: http://willkommen-in-rheinland-pfalz.jimdo.com/download-

service/evaluation

� Geplant ist eine Zwischenevaluation im März bzw. im Mai 2014 (ggf. Anpassungen und Wei-

terentwicklung des Kurskonzeptes) und eine Gesamtevaluation der Kurse (diese beinhaltet

eine Aufbereitung der Projektergebnisse für einen Transfer der Kurse in andere Bundeslän-

der).

19. Weitere Informationen

http://willkommen-in-rheinland-pfalz.jimdo.com

Bei Nachfragen bitte wenden an:

Elisabeth Vanderheiden [email protected]

Erika Vorholt [email protected]

Stand: 17.02.2014


Recommended