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Informationsabend zum Übertrittin der 4. Jahrgangsstufe
Neue Übertrittsregelungen zum Schuljahr 2009/2010
Staatliche Schulberatungsstelle München
27. Oktober 2009
Staatliche Schulberatung, Ulbricht, 27. 10.2009 2
Das bayerische Schulsystem im Überblick
Quelle: www.meinbildungsweg.de
Staatliche Schulberatung, Ulbricht, 27. 10.2009 3
Was bedeutet Eignung für eine Schulart?
Ein Kind ist dann für eine bestimmte Schulart geeignet,
wenn seine Lern- und Leistungsvoraussetzungen dem
Anforderungsprofil der Schulart am besten entsprechen.
Dann wird Schulerfolg wahrscheinlich; Unterforderung
oder Überforderung werden vermieden.
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Jeder Abschluss hat einen Anschluss
Das sollten Sie bei der Wahl der Schullaufbahn wissen:
Jede weiterführende Schule (Hauptschule, Realschule, Wirtschaftsschule, Gymnasium) ermöglicht den mittleren Schulabschluss. Darauf aufbauend gibt es verschiedene Wege zu einer Hochschulreife. Auch die beruflichen Schulen bieten alle schulischen Abschlüsse bis zum Abitur.
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Die Eignungsprognose für den Übertritt
Die Eignungsprognose
Für die Eignungsfeststellung gibt es kein Patentrezept, das allen Kindern gerecht werden könnte.
Die Beurteilung durch die Klassenlehrkraft der Grundschule nach einer längeren Beobachtung (3. und 4. Jahrgangsstufe) hat eine große Aussagekraft.
Im Übertrittszeugnis der 4. Jahrgangsstufe wird die Eignungsempfehlung festgehalten.
Eine Eignungsfeststellung kann auch durch den erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der aufnehmenden Schulart erfolgen.
Die Lehrkräfte, die Beratungslehrkräfte, die Schulpsycholog/-innen und die Mitarbeiter der Staatlichen Schulberatungsstellen beraten und unterstützen Sie in Zweifelsfällen.
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Das Übertrittszeugnis
§ 29 VSO Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 öffentlicher oder staatlich anerkannter Volksschulen erhalten am ersten Unterrichtstag des Monats Mai ein Übertrittszeugnis. Das Übertrittszeugnis stellt fest, für welche Schulart die Schülerin oder der Schüler geeignet ist.
Das Übertrittszeugnis enthält in der 4. Jgst.1. die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern, in den Fächern Deutsch und Mathematik mit zusätzlichen Erläuterungen,2. die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht,3. eine zusammenfassende Beurteilung zur Übertrittseignung,4. eine Bewertung des Sozial- sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens
Das Übertrittszeugnis enthält in der 5. Jgst (nur noch 2009/2010).1. die Jahresfortgangsnote in den Fächern Deutsch, Mathematik,2. die Gesamtdurchschnittsnote aus diesen Fächern3. eine zusammenfassende Beurteilung zur Übertrittseignung.
ab der Jahrgangsstufe 61. die Jahresfortgangsnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch,2. die Gesamtdurchschnittsnote aus diesen Fächern3. und eine zusammenfassende Beurteilung zur Übertrittseignung.
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Das Übertrittszeugnis - Formular
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Der Probeunterricht
Der Probeunterricht Im dreitägigen Probeunterricht werden nach einer jeweiligen Einführung
in das Fachgebiet schriftliche Arbeiten (Aufsatz, Diktat, Sprachbetrachtung, Mathematik) angefertigt und mündliche Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik erhoben.
Das Kultusministerium stellt einheitliche Aufgaben. In beiden Fächern werden auch mündliche Noten gebildet. Der Probeunterricht ist bestanden, wenn in dem einen Fach
mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wurde.
Es werden auch Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die ohne Erfolg am Probeunterricht teilgenommen haben, dabei aber in beiden Fächern die Note 4 erreicht haben. Die Eltern können entscheiden.
Der Probeunterricht findet an der aufnehmenden Schule statt.
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Die Hauptschule
Die Hauptschule vermittelt eine grundlegende Allgemeinbildung und bereitet ihre Schüler auf eine erfolgreiche berufliche Ausbildung vor.
Im Unterricht der Hauptschule wird auf die individuelle Förderung der Schüler besonderer Wert gelegt.
Die Hauptschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 9 bzw. 10 und eröffnet in Verbindung mit dem beruflichen Schulwesen Bildungswege, die bis zur Hochschulreife führen können.
Mögliche Abschlüsse an der Hauptschule:- erfolgreicher Hauptschulabschluss: nach dem erfolgreichen Besuch der 9. Jahrgangsstufe- qualifizierender Hauptschulabschluss (Quali): Durch eine besondere Leistungsfeststellung kann der Schüler neben dem Hauptschulabschluss den „Quali“ (qualifizierender Hauptschulabschluss) erwerben. - mittlerer Schulabschluss: Der erfolgreiche Besuch der Mittlere-Reife-Klassen und die bestandene zentral gestellte Prüfung am Ende der 10. Jgst. führen zum mittleren Schulabschluss, der unter bestimmten Notenvoraussetzungen* zum Eintritt in die Fachoberschule, nach Berufsausbildung in die Berufsoberschule oder mit Einführungsklasse in das Gymnasium berechtigt.
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Die Bayerische Mittelschule
Die neue Bayerische Mittelschule muss mindestens folgende Bildungsangebote aufweisen:• die drei berufsorientierenden Zweige Technik, Wirtschaft und Soziales, ein (offenes oder gebundenes) Ganztagsangebot, die Kooperation mit einer Berufsschule, der regionalen Wirtschaft und der Arbeitsagentur, einen mittleren Bildungsabschluss auf dem Niveau von Wirtschafts- und Realschulen die individuelle/modulare Förderung der Schüler im Klassenverband unter Beibehaltung des Klassenlehrerprinzips sowie Angebote der Jugendsozialarbeit bzw. von Förderlehrern.SSie bietet folgende Abschlüsse an:• Mittlere-Reife-Züge führen zu einem Mittlere-Reife-Abschluss in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch auf dem Niveau der Wirtschafts- und Realschule, daneben wird auf die Berufsorientierung verstärkt Wert gelegt.• Mittelschulabschluss/Weiterentwicklung der Mittlere-Reife-Züge - Umgestaltung der Lehrpläne/Stundentafel: Mind. 4 Wochenstunden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch - Keine Erhöhung der Gesamtzahl der Wochenstunden• Weiterentwicklung Hauptschulabschluss - Hauptschulabschluss weiterhin Grundlage der Ausbildungsreife - Hohe Akzeptanz des Qualifizierenden Hauptschulabschlusses (neue Prüfungsformate)• Praxisklassenabschluss ab Schuljahr 2010/2011: Hauptschulabschluss mit theorieentlastetem Zuschnitt
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Die Bayerische MittelschuleDie neue Bayerische Mittelschule
Starkfür den Beruf
Stark im Wissen
Stark als Person
Berufsorientierung Mittlerer SchulabschlussQuali, Regelabschluss,
Praxisklassenabschluss
Klassenlehrerprinzip
Praxisorientierter Unterrichtsansatz Betriebsbesichtigungen Betriebserkundungen Übungsfirmen BetriebspraktikaBerufsorientierte Zweige Technik/Wirtschaft/SozialesSystematische Zusammenarbeit Mittelschule – Berufsschule Mittelschule – Wirtschaft Mittelschule - Arbeitsagentur
Sicherung der Kernkompetenz Mathematik, Deutsch u. Englisch durch individuelle Förderung Modulare Förderung FörderstundenBegabungsgerechtes Abschlussangebot Nach 10 Jahren: neuer Mittelschlussabschluss Nach 9 Jahren: Regelabschluss, QualiNeuer Praxisklassenabschluss
Kooperation Mittelschule – Realschule Mittelschule - Wirtschaftsschule
Sicherung der Selbst- und Sozialkompetenz Konzept „Soziales Lernen“ Patenschaften
Integration Sprachfördermaßnahmen Kleinere Klassen
Jugendsozialarbeit
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Die Realschule
Die Realschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 10. Sie vermittelt eine fundierte Allgemeinbildung und schafft Grundlagen für eine berufliche bzw. schulische Weiterqualifizierung.
Im Unterricht der Realschule werden gleichwertig theoretische und praktische Fähigkeiten bzw. Fertigkeiten vermittelt.
An der Realschule gibt es drei Ausbildungsrichtungen: mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch, wirtschaftlich oder im Zweig III der a) fremdsprachliche b) musisch-gestaltende, hauswirtschaftliche oder soziale Bereich.
Mögliche Abschlüsse an der Realschule: Der Realschulabschluss ist ein mittlerer Schulabschluss. Er wird durch eine bayernweit zentral gestellte Prüfung am Ende der 10. Jahrgangsstufe erworben.
Mit dem erfolgreichen Abschluss der 9. Jahrgangsstufe der Realschule wird der erfolgreiche Hauptschulabschluss erworben.
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Die Wirtschaftsschule
Die Wirtschaftsschule vermittelt neben einer allgemeinen Bildung eine vertiefte kaufmännische Grundbildung. Diese berufliche Schule, die es in einer vier-, drei- und zweistufigen Form gibt, setzt die Schwerpunkte in den Bereichen Wirtschaft und Verwaltung. Der Übertritt erfolgt in die 7. , 8. oder 10. Jahrgangsstufe.
Mögliche Abschlüsse an der Wirtschaftsschule:
- mittlerer Schulabschluss
Am Ende der Jahrgangsstufe 10 (vier- und dreistufige Wirtschaftsschule) bzw. 11 (zweistufige Wirtschaftsschule) findet eine Abschlussprüfung statt.
Mit dem Wirtschaftsschulabschluss, einem mittleren Schulabschluss, kann die Ausbildungsdauer in einem kaufmännischen Beruf verkürzt werden.
Mit dem erfolgreichen Abschluss der 9. Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule wird der erfolgreiche Hauptschulabschluss erworben.
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Das Gymnasium
Das achtjährige Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 12. Es vermittelt eine vertiefte Allgemeinbildung, fördert das fächerübergreifende, abstrakte und problemlösende Denken und bereitet auf ein Hochschulstudium vor. Damit schafft das Gymnasium gleichzeitig auch Voraussetzungen für eine anspruchsvolle Berufsausbildung.
Folgende Ausbildungsrichtungen stehen zur Auswahl:- Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium (NTG)- Sprachliches Gymnasium (SG)- Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium (WSG)- Musisches Gymnasium (MuG)
Mögliche Abschlüsse am Gymnasium:- mittlerer Schulabschluss: Der mittlere Schulabschluss wird mit Bestehen der 10. Jahrgangsstufe erreicht. Er kann auch in der Besonderen Prüfung in Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache erworben werden.- Abitur/ allgemeine Hochschulreife: Die allgemeine Hochschulreife (schließt die Fachhochschulreife und die fachgebundene Hochschulreife ein) erhält der Schüler mit Bestehen der Abiturprüfung.
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Übertritt an ein Gymnasium
bis Ø 2,33(D,M,HSU)
Geeignet für den Besuch eines Gymnasiums
Grundschule 4. Jahrgangsstufe
Probeunterricht am Gymnasium
Nur beibestandenem
Probeunterricht
ab Ø 2,66(D,M,HSU)
Übertritt an ein Gymnasium
bis Ø 2,33(D,M,HSU)
Geeignet für den Besuch eines Gymnasiums
Grundschule 4. Jahrgangsstufe
Probeunterricht am Gymnasium
Nur beibestandenem
Probeunterricht
ab Ø 2,66(D,M,HSU)
Der Probeunterricht ist bestanden bei D/M 3/4 oder 4/3. Bei D/M 4/4 können die Eltern entscheiden.
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Übertritt an eine Realschule
bis Ø 2,66(D,M,HSU)
Geeignet für den Besuch einer Realschule
Grundschule 4. Jahrgangsstufe
Probeunterricht an Realschule
Nur beibestandenem
Probeunterricht
ab Ø 3,00(D,M,HSU)
Übertritt an eine Realschule
bis Ø 2,66(D,M,HSU)
Geeignet für den Besuch einer Realschule
Grundschule 4. Jahrgangsstufe
Probeunterricht an Realschule
Nur beibestandenem
Probeunterricht
ab Ø 3,00(D,M,HSU)
Der Probeunterricht ist bestanden bei D/M 3/4 oder 4/3. Bei D/M 4/4 können die Eltern entscheiden.
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Hauptschule 5. Klasse
Ø bis 2,0 (aus Deutsch, Mathematik
im Übertrittszeugnis)
Ø 2,5(aus Deutsch, Mathematik
im Übertrittszeugnis)
Ø ab 3,00(aus Deutsch, Mathematik
im Übertrittszeugnis)
GYMNASIUM5. Jgst.
HAUPTSCHULE6. Jgst.
REALSCHULE5. Jgst.
Empfehlung „geeignet“
Probeunterricht an der Realschule
Probeunterricht am Gymnasium
Empfehlung „geeignet“
Probeunterricht am Gymnasium
Übertrittsregelung für den Übertritt aus der 5. Jgst. der Hauptschule
in die 5. Jgst. des Gymnasiums oder der Realschule
Die Regelungen gelten nur noch im Schuljahr 2009/2010!
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Hauptschule 5. Klasse
Ø 2,0(aus Deutsch, Mathematik, Englisch im
Jahreszeugnis)
Ø ab 2,33(Deutsch, Mathematik,
Englisch im Jahreszeugnis)
GYMNASIUM6. Jgst.
HAUPTSCHULE6. Jgst.
REALSCHULE6. Jgst.
Aufnahmeprüfung an der Realschule
nur mit Aufnahmeprüfung
am Gymnasium
Aufnahme ohne Prüfung
Übertrittsregelung für den Übertritt aus der 5. Jgst. der Hauptschule in die 6. Jgst.
des Gymnasiums und der Realschule
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Übertrittsregelung für den Übertritt aus der 6. Jgst. der Hauptschule
an das Gymnasium, die Realschule und die Wirtschaftsschule
Hauptschule 6. Klasse
Aufnahme-prüfung
und Probezeit
GYMNASIUM 7. Jgst.
HAUPTSCHULEM7-Klasse
REALSCHULE 7. Jgst.
Ø 2,0 aus D, M,
E im Jahresz.oder
Aufnahme-prüfung
WIRTSCHAFTSSCHULE7. Jgst.
Ø 2,33 aus D, M, Englisch im
Übertrittszeugnis
> Ø 2,33aus D, M,
Englisch im Übertrittszeugnis
HAUPTSCHULE7. Jgst.
Ø 2,33aus D, M, Englisch im
Zwischenzeugnis
> Ø 2,33aus D, M, Englisch
im Zwischenzeugnis
Aufnahme nur nachbestandenerAufnahmeprüfung
Ø 2,66Entscheidung der LehrerkonferenzØ > 2,66Einzelfallentscheidung
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Übersicht: Veränderungen beim Übertritt
Übertritt Bisheriges Verfahren (2008/09)
Schuljahr 2009/10 ab Schuljahr 2010/11
von 4. Jgst GSin 5. Jgst. RS
Übertrittszeugnisim MaiØ 2,33 geeignet (D,M,HSU)Ø 2,66 bei D/Ma 2/3 bed. geeignetØ 2,66 bei D/Ma >2/3 -> Probeunterricht
Übertrittszeugnisim MaiØ 2,66 geeignet (D,M,HSU)>Ø 2,66 -> Probeunterricht
Übertrittszeugnisim MaiØ 2,66 geeignet (D,M,HSU)>Ø 2,66 -> Probeunterricht
von 4. Jgst GSin 5. Jgst. Gym
Übertrittszeugnisim MaiØ 2,33 geeignet (D,M,HSU)>Ø 2,33 -> Probeunterricht
Übertrittszeugnisim MaiØ 2,33 geeignet (D,M,HSU)>Ø 2,33 -> Probeunterricht
Übertrittszeugnisim MaiØ 2,33 geeignet (D,M,HSU)>Ø 2,33 -> Probeunterricht
von 5. Jgst HSin 5. Jgst. RS
Übertrittszeugnisim MaiØ 2,5 geeignet (D,M)>Ø 2,5 -> Probeunterricht
Übertrittszeugnisim MaiØ 2,5 geeignet (D,M,)>Ø 2,5 -> Probeunterricht
JahreszeugnisØ 2,50 (D,M)Ggf. Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz (Härtefallregelung)Probeunterricht entfällt
von 5. Jgst HSin 5. Jgst. Gym
Übertrittszeugnisim MaiØ 2,0 geeignet (D,M,)>Ø 2,0 -> Probeunterricht
Übertrittszeugnisim MaiØ 2,0 geeignet (D,M,)>Ø 2,0 -> Probeunterricht
Jahreszeugnis Ø 2,0 (D/M)Ggf. Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz (Härtefallregelung)Probeunterricht entfällt
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Übertritt Bisheriges Verfahren (2008/09)
Schuljahr 2009/10 ab Schuljahr 2010/11
von 5. Jgst HSin 6. Jgst. RS
Jahreszeugnis Ø 2,00 (D,M,E)bei Nichterreichen Aufnahmeprüfung
Jahreszeugnis Ø 2,00 (D,M,E)bei Nichterreichen Aufnahmeprüfung
Jahreszeugnis Ø 2,00 (D,M,E)bei Nichterreichen Aufnahmeprüfung
von 5. Jgst HSin 6. Jgst. Gym
Nur Aufnahmeprüfung Nur Aufnahmeprüfung Nur Aufnahmeprüfung
von 5. Jgst RSin 5. Jgst. Gym
JahreszeugnisØ 2,33 (D,M,E)
JahreszeugnisØ 2,5 (D,M)Ggf. Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz
JahreszeugnisØ 2,5 (D,M)Ggf. Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz
von 5. Jgst RSin 6. Jgst. Gym
JahreszeugnisØ 2,00 (D,M,E)
JahreszeugnisØ 2,00 (D,M,E)
JahreszeugnisØ 2,00 (D,M,E)
Übersicht: Veränderungen beim Übertritt
Staatliche Schulberatung, Ulbricht, 27. 10.2009 22Staatliche Schulberatungsstelle München, 2009 22
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