Google Analytics Datenschutz

Post on 30-Nov-2014

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Google Analytics Datenschutz: Die Google Analytics Präsentation der Kanzlei Wilde Beuger und Solmecke Rechtsanwälte GbR aus Köln veranschaulicht die Anonymisierung der IP-Adresse. Die richtige Einbindung des "_anonymizeIp()" verhindert die Weitergabe von statistischen Daten an Google Inc über den User wie etwa beim Online-Shopping. Erfahren Sie hier mehr über den Google Analytics Datenschutz: http://www.wbs-law.de/google-analytics-datenschutz/

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Google Analytics

Problem: Datenschutz

Weg zur rechtskonformen Nutzung:

1. Schritt: Anonymisierung der IP-Adressen “_anonymizeIp()”

2. Schritt: Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung mit Google abschließen

3. Schritt: Datenschutzerklärung, Belehrung über Widerspruchsrecht

4. Schritt: Löschung der bisher erhobenen Daten durch Anlegen eines neuen Accounts (wenn bereits vorher mit Analytics gearbeitet wurde)

Conversiontracking von Google AdWords

Cookie wird gesetzt, verliert nach 30 Tagen seine Gültigkeit

Keine personenbezogene Conversion-Daten

Aber: Erläuterungen zum Conversiontracking in Datenschutzerklärung

aufnehmen

http://support.google.com/adwords/bin/answer.py?hl=de&answer=1722022

Conversiontracking von Google AdWords

Gründe:

mehr Transparenz

Cookie Richtlinie: in Deutschland noch nicht umgesetzt, aber Umsetzungsfrist bereits abgelaufen

Bundesdatenschutzbeauftragter hält Richtlinie für direkt in Deutschland anwendbar

Folge: Einwilligungspflicht für Tracking Cookies, insbesondere da es sich um

sog. „Third Party Cookies“ handelt

Google Remarketing

Auch hier: Anonymisierung der IP

Keine IP-Zuordnung möglich

Aber: Verknüpfung mit anderen personenbezogenen Daten möglich (z.B.

Alter, Kleidungsgröße etc.)

Daher: auch hier Erläuterung in Datenschutzerklärung sinnvoll

kann gemeinsam mit Google Analytics erläutert werden, da ähnliche

Funktionsweise

Google Remarketing

Informationen, die laut Google in der Datenschutzerklärung enthalten sein müssen:

hinreichende Beschreibung der Vorgehensweise, wie bei Ihnen Remarketing bzw.

"Ähnliche Zielgruppen" für Online-Werbung eingesetzt wird

Informationen darüber, wie Drittanbieter, einschließlich Google, Ihre Anzeigen auf

Websites im Internet schalten

Informationen darüber, wie Drittanbieter, einschließlich Google, Cookies zum Schalten

von Anzeigen auf der Grundlage vorheriger Besuche eines Nutzers auf Ihrer Website

verwenden

Informationen darüber, wie Ihre Besucher die Verwendung von Cookies durch Google

deaktivieren können, indem sie den Anzeigenvorgaben-Manager aufrufen. Alternativ

können Ihre Besucher die Verwendung von Cookies durch Drittanbieter deaktivieren,

indem sie die Deaktivierungsseite der Netzwerkwerbeinitiative aufrufen.

http://support.google.com/adwords/bin/answer.py?hl=de&answer=2549063

Keine Ahnung, wie eine Datenschutzerklärung aussehen muss?

Das Team der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE hilft!

kompetente Rechtsberatung durch hochspezialisierte Anwälte

Tätigkeitsschwerpunkte im Bereich IT-Recht

Datenschutz

SEO und Recht

Social Media Recht

Wettbewerbsrecht

Danke für Ihre Aufmerksamkeit Ihr Ansprechpartner: RA Christian Solmecke, LL.M. (IT-Recht) 0221 951 563 0 www.wbs-law.de solmecke@wbs-law.de www.wbs-law.de/twitter www.wbs-law.de/youtube www.wbs-law.de/xing www.wbs-law.de/app Bildnachweise: HaywireMedia – Fotolia, samantha grandy – Fotolia, ferkelraggae – Fotolia, Jens Hertel – Fotolia

RA Christian Solmecke, LL.M.