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Garantiegesetz 1977
2013 06 20| Wien | Finanzierungs- | Projektgarantien
Garantien der aws – die Produkte
Mik
rokr
edit Unternehmensdynamik Inlandsgarantien
Double Equity
Jungunternehmer
30.000
Projekt-volumen in EUR600.000 1 Mio. 2,5 Mio. 10 Mio.
3Jahre
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Richtlinien 2009 Garantiegesetz
Inlandsrichtlinien 2009 Garantiegesetz(gültig bis 31.Dezember 2013)
Inlandsrichtlinien 2009 Garantiegesetz für geförderte Garantien– Programmdokument KMU-Förderung 2009 GG - Programmdokument Regionalförderung 2009 GG – Programmdokument F&E&I-Förderung 2009 GG – Programmdokument Umwelt-Förderung 2009 GG – Programmdokument De-minimis-Förderung 2009 GG
Beihilfenfreie Inlandsrichtlinien 2009 Garantiegesetz– Programmdokument Beihilfenfreie Kreditfinanzierungen 2009 GG – Programmdokument Beihilfenfreie Mezzaninfinanzierungen 2009 GG
Allgemeine Geschäftsbedingungen 2009 (Fassung Dezember 2010)
Richtliniengeber = Bundesministerium für Finanzen
Internationalisierungsrichtlinien 2009 Garantiegesetz (gültig bis 31.12.2013)
Internationalisierungsrichtlinien 2009 Garantiegesetz – Programmdokument KMU-Internationalisierungsförderung 2009 GG– Programmdokument De-minimis-Internationalisierungsförderung 2009 GG
Beihilfenfreie Internationalisierungsrichtlinien 2009 Garantiegesetz– Programmdokument Beihilfenfreie Garantien für
Internationalisierungskredite 2009 GG– Programmdokument Beihilfenfreie Projektgarantien 2009 GG
Allgemeine Geschäftsbedingungen 2009 (Fassung Dezember 2010)
Richtliniengeber = Bundesministerium für Finanzen
Inlandsgarantien(gemäß § 1 Garantiegesetz 1977)
Inlandsgarantien 2009 Garantiegesetz (GG)
Für größere Investitionen und Unternehmenskäufe (> EUR 1,0 Mio.), Investitionen großer Unternehmen und für F&E-Projekte sowie dazugehörige nicht aktivierungsfähige Aufwendungen
Deckt das Ausfallsrisiko - des Kredites für die Bank bzw. - der Finanzierung für den Mezzaninkapitalgeber
Max. Garantiequote 80 % bzw. 50 % bei Mezzaninfinanzierungen
Max. Obligo EUR 7,5 Mio. (im Einzelfall auch darüber)
Bearbeitungsentgelt vom zu garantierenden Kredit (einmalig)
- 0,5 % bis EUR 2,5 Mio., 0,3 % vom übersteigenden Betrag
Garantieentgelte ratingabhängig (gefördert bzw. beihilfenfrei), mindestens 0,6 % p.a. (EIF-Rückhaftung für Garantien an KMU bis EUR 2,0 Mio.)
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Inlandsgarantien - Wirkungsweise
Die aws garantiert der Bank (oder dem Finanzierungsgeber) die Rückzahlung des aufgenommenen Kredites/der aufgenommenen Finanzierung (Kapital und Zinsen bis zum definierten Höchstzinssatz im Ausmaß der Garantiequote)
Garantiefall (Haftungstatbestand):– grundsätzlich: Insolvenz (Konkurs, Sanierungsverfahren mit oder
ohne Eigenverwaltung, Sanierungsplanverfahren oder abgewiesenes Verfahren) des Kreditnehmers
Geförderte Garantieprogramme für Investitionen
KMU-Förderung 2009 GG und Regionalförderung 2009 GG
– Garantien für Erstinvestitionen (Errichtung einer Betriebstätte, Maschinen etc.)
F & E & I – Förderung 2009 GG- Entwicklungs- und Innovationsprojekte im Inland,
Forschungsüberleitungsprojekte, Errichtung von Pilot- und Demonstrationsanlagen
- In jenen Phasen des Entwicklungs- und Innovationsprozesses, die in der Regel zeitlich/thematisch nach einer allfälligen erstmaligen Förderung durch die FFG (Basisprogramme) erfolgen.
Umweltförderung 2009 GG
– Investitionen zur Herstellung umweltrelevanter Produkte sowie umweltrelevanten Anwendungsinvestitionen
– ZIEL: Ermöglichen einer abgesicherten Ausfinanzierung für das Unternehmen bei entsprechendem Projektvolumen in Abstimmung mit den Zuschussprogrammen der KPC
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Garantien für nicht aktivierungsfährige Projektaufwendungen
Deminimis-Förderung 2009 GG:
– Für nicht aktivierungsfähige Projektaufwendungen ergänzend zu „Investitionen“ im Rahmen der Programme KMU, Regional, F&E&I und Umwelt sowie
– die Finanzierung des damit verbunden Betriebsmittelbedarfs,
– sonstige Investitionen (z.B. gebrauchte Maschinen bei KMU) und
– Unternehmensübernahmen im Inland (KMU)
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Beihilfenfreie Kreditfinanzierungen 2009 GG
Für mittelständische Unternehmen > 250 Beschäftigte, die folgende Projekte tätigen:
– Investitionen, die nicht in die EU-Förderungsrichtlinien (Regional, F&E&I, Umwelt) fallen,
– nicht aktivierungsfähige Projektaufwendungen ergänzend zu „Investitionen“ und der damit verbunden Betriebsmittelbedarf,
– Unternehmenskäufe und Buy-out-Finanzierungen
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Beihilfenfreie Mezzaninfinanzierungen 2009 GG
Garantien zur Absicherung von nachrangigen, eigenkapitalnahen Fremdfinanzierungen („debt mezzanine“) neuer strategischer Investoren (keine Finanzinstitutionen)Finanzierungsnehmer = Unternehmen mit Sitz in ÖsterreichGarantiefall ist die Insolvenz des finanzierten Unternehmens – Reduktion des Wertansatzes der Mittel ist kein Garantiefall!Garantiefähige Projekte– Investitionen im Inland– Übernahme von Unternehmen(steilen) bzw. Beteiligung an
Unternehmen im Inland (Share und Asset Deal)Laufzeit mind. 5 Jahre, max. 10 JahreMax. Garantiequote 50 %, reduziert sich über die LaufzeitBeihilfenfrei kalkuliertes ratingabhängiges Entgelt vom aws-Obligo
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Inlandsgarantien – Unternehmensphasen
In allen entscheidenden Phasen der Unternehmensentwicklung:
Unternehmensgründung
Betriebsansiedlung
Unternehmensexpansion
Unternehmensnachfolge
Stabilisierung
Inlandsgarantien - Unternehmen
Welche Unternehmen:
Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Inland
Industrielle oder gewerbliche Produktions- oder Forschungsunternehmen
einschließlich produktionsnaher Dienstleistungen
Fremdenverkehrs- oder Verkehrswirtschaft
Handelsunternehmen
KMU und Großunternehmen mit Schwerpunkt auf mittelständische
Unternehmen
Inlandsgarantien - Vorteile
Risikoteilung (Unternehmen : Bank : aws)Ersatz für fehlenden SicherheitenGünstigere Kreditkonditionen: – keine Eigenkapitalunterlegung für durch aws abgesicherte Kredite (im Ausmaß
der Haftungsquote) – aws-Haftungen können auch zur Besicherung der Refinanzierung
herangezogen werden (mündelsichere Sicherheiten)– Längere, fristenkonforme Laufzeiten möglich Ermöglichung vonMobilisierung von zinsbegünstigten Krediten (zB ERP-Darlehen) und Hebelung von größeren Finanzierungsvorhaben
Möglichkeit der Kombination mit anderen Förderungen, wie Zuschüsse seitens EU (EFRE), Bund (zB AMF) oder Länder
Inlandsgarantien - Voraussetzungen
Maßgebliche Kriterien:
langfristige Erfolgschancen für das Unternehmen,
Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen,
Mitwirkung aller Beteiligten (Eigentümer sowie engagierte Financiers),
geordnete wirtschaftliche Ausgangssituation (URG-Grenzen),
in sich geschlossenes Projekt,
Public Value - das Projekt muss für den Standort Österreich nachhaltig von Bedeutung sein (Kriterienkataloge für Internationalisierungs- und F&E-Projekte),
Einhaltung der EU-beihilfenrechtliche Rahmenbedingungen,
Investment ist aus ethischen und umweltpolitischen Aspekten vertretbar.
Inlandsgarantien - Ausgestaltung
Garantieentgelte gefördert (gemäß jeweiligem Konditionenblatt):
Individuelle Festlegung der fixen Entgelte aufgrund der Ausfallwahrscheinlichkeit (gemäß aws-Rating) abzüglich eines Subventionselements, mindestens jedoch 0,6 % p.a..Darüber hinaus ist auch die Vereinbarung erfolgsabhängiger Entgelte möglich (insbesondere bei besonders risikoreichen Projekten)
Garantieentgelte beihilfenfrei:
Verrechnung von Risikokosten (gemäß aws-Rating) zuzüglich Eigenkapitalkosten (0,32%) und anteilige Verwaltungskosten (0,3%) und Marge
Inlandsgarantien - Ausgestaltung
Sicherheiten/Auflagen:
Sicherheiten: Hypotheken; i.d.R. nach nicht garantierten Projektkrediten, sonstige Pfandrechte
Persönliche Haftungen: eher selten, je nach Eigenmittelbeitrag; eher Nachschussverpflichtung (zB bei Projektkostenüberschreitungen)
Sonstige Verpflichtungen, Covenants: erweiterte Berichtspflichten, u.U. Ausschüttungsbeschränkungen, ...
Garantien nach dem Garantiegesetz – Antrags- und Entscheidungsverfahren
Schriftlicher Antrag durch Firma oder Bank gemäß Antragsschema (meist nach Vorgespräch) vor Inangriffnahme des Projektes
Erstbearbeitung mit interner Vorentscheidung (Term-Sheet)
Bearbeitung für Gremialentscheidung (Stellungnahme)
Entscheidung durch Geschäftsführer (bis EUR 2,1 Mio. kumuliertes Obligo)
Entscheidung Aufsichtsrat im Rahmen eines Projektausschusses (ab EUR 2,1 Mio. kumuliertes Obligo)
Jeweils Einholung der Rückbürgschaft des Bundes (Schadloshaltung)
Garantien nach Garantiegesetz - Vertragsphase
Ausstellung einer Garantieerklärung mit Annahmeerklärung
Optional: Ausstellung einer Garantiepromesse (bei noch offenen Vertragspunkten und noch unbekanntem Kreditgeber)
Laufendes Monitoring und jährliches Rating mit diversen Berichtspflichten während der gesamten Garantielaufzeit
Intensivbetreuung bei abweichender wirtschaftlicher Entwicklung
Internationalisierungsgarantien(gemäß § 11 Garantiegesetz)
Internationalisierungsrichtlinien – wesentliche Eckpunkte
Auslandsinvestitionen (Gründung, Beteiligung an einem bestehenden Unternehmen, Anteils- oder Kapitalerhöhung bei einem bestehenden Unternehmen)– Investive und nicht investive Kosten– Unternehmens(teil)erwerb– Ausstattung des Beteiligungsunternehmens mit Betriebsmittelfinanzierung
Finanzierungsgarantien – Absicherung des Kreditrisikos im Zusammenhang mit einer Auslandsinvestition– gefördert für KMU, – beihilfenfrei für mittelständische Unternehmen
Projektgarantien (nur beihilfenfrei)- Teilweise Absicherung des wirtschaftlichen Projektrisikos einer
Auslandsinvestition
Gefördertes bzw. beihilfenfreies, ratingabhängiges Garantieentgelt, kontokorrentmäßig verrechnet, mind. 0.6 % p.a.
Förderbare Unternehmen
Betriebsgröße: KMU (erp-Kredite und Garantien) und mittelständische Unternehmen (beihilfenrechtliche „Großunternehmen“ – nur Garantien unter beihilfenfreien Bedingungen)Branchen: – Bei Internationalisierungsgarantien: alle Branchen
Ausnahmen: Unternehmen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, Banken, Versicherungs- und Realitätenwesen, sensible Sektoren (EU)
Beihilfenfreie/geförderte Finanzierungsgarantie
Absicherung des Kreditrisikos im Zusammenhang mit einer Auslandsinvestition
Haftungsfall: Insolvenz des Kreditnehmers (österreichisches Unternehmen)
Max. EUR 9,375 Mio. Kredit, max. 80 % Quote (d.i. max. EUR 7,5 Mio. aws-Obligo),
Länderkreis: richtliniengemäß keine Einschränkung
(gilt für die Programmdokumente:KMU-Internationalisierungsförderung 2009 GG,De-minimis-Internationalisierungsförderung 2009 GG sowieBeihilfenfreie Garantien für Internationalisierungskredite 2009 GG)
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Finanzierungsgarantie deckt Inlandsrisiko (i.d.R. 80 %)
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Kredit
Unternehmen im Ausland
Österreichisches Unternehmen
Beteiligungsmittel
Bank
Beihilfenfreie Projektgarantie
Absicherung des wirtschaftlichen Projektrisikos einer Auslandsinvestition:
Haftungsfall: Insolvenz des Projektunternehmens (ausländisches Unternehmen)
max. garantierter Betrag EUR 7,5 Mio., max. 50 % Quote Länderkreis: Schwerpunkt Südosteuropa, Beitrittsländer Osteuropas ab
2004, Schwarzmeerregion, im Einzelfall auch weitere Schwellenländer
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Wirkungsweise Finanzierungsgarantie
Beteiligungsunternehmen geht in Konkurs Kredit im Inland bleibt unverändert aufrecht
Österreichisches Unternehmen wird insolvent, das Beteiligungsunternehmen bleibt weiter bestehen aws zahlt an die Bank 80 % der aushaftenden Kreditmittel, somit
maximal EUR 2,0 Mio.
ProgrammBeihilfenfreie Projektgarantien 2009 GG
Absicherung des wirtschaftlichen Projektrisikos einer Auslandsinvestition:
Haftungsfall: Insolvenz des Projektunternehmens (ausländisches Unternehmen)
max. 50 % Garantie-Quote
max. garantierter Betrag EUR 7,5 Mio.
Beihilfenfreies Garantieentgelt (abhängig vom Rating des Projektunternehmens)
Länderkreis: Schwerpunkt Südosteuropa, neue Betrittsländer Osteuropas, Schwarzmeerregion
Kombination mit einer (geförderten) Finanzierungsgarantie möglich28
Projektgarantie deckt Ausfallsrisiko der Beteiligung (max. 50 %)
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Kredit
Unternehmen im Ausland
Österreichisches Unternehmen
Beteiligungsmittel
Bank
Wirkungsweise der Projektgarantie
Beteiligungsunternehmen geht in Konkurs aws zahlt an das österreichische Unternehmen 50 % der
aushaftenden Beteiligungsmittel, somit maximal EUR 2,0 Mio.
Österreichisches Unternehmen wird insolvent, das Beteiligungsunternehmen bleibt weiter bestehen. Projektgarantie erlischt
Internationalisierungsgarantien - Vorteile
Risikoteilung (Unternehmen : Bank : aws)Ersatz für fehlenden SicherheitenGünstigere Kreditkonditionen: – keine Eigenkapitalunterlegung für durch aws abgesicherte Kredite (im Ausmaß
der Haftungsquote) – aws-Haftungen können auch zur Besicherung der Refinanzierung
herangezogen werden (mündelsichere Sicherheiten)– Längere, fristenkonforme Laufzeiten möglich Ermöglichung von
Vorteile in Hinblick auf Basel II
Verbesserter Zugang zu günstigen Refinanzierungsmöglichkeiten (z.B. OeKB EFV I, ERP-Kredite) und Hebelung von größeren Finanzierungsvorhaben
Beratung bei Projekt- und Finanzierungsstrukturierungen
Voraussetzungen / Spruchpraxis
Unternehmen mit Sitz in Österreich;
langfristiges und strategisches Investment;
maßgeblicher Einfluss / federführende Verantwortung;
geordnete wirtschaftliche Verhältnisse;
Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit / Standortsicherung des antragstellenden Unternehmens (Österreichbezug muss gegeben sein)
positiver Beitrag zur österreichischen Wertschöpfung
Investment ist aus ethischen und umweltpolitischen Aspekten vertretbar
Sehr kritische Betrachtung von Internationalisierungsprojekten neugegründeter Unternehmen in Österreich
Kritische Betrachtung von Holdingkonstruktionen
Internationalisierungsgarantien - Ausgestaltung
Garantieentgelte gefördert bzw. beihilfenfrei
Ausgewogenheit von Eigen- und Fremdfinanzierung
„Drittelteilung“ bei Groß-Projekten (Kunde : Bank : aws)
Basissicherheiten für Finanzierungsgarantie:– Abtretung oder Verpfändung der Anteile am ausländischen
Beteiligungsunternehmen
Sonstige Verpflichtungen, Covenants: erweiterte Berichtspflichten, u.U. Ausschüttungsbeschränkungen, ...
Harmonisierung KMU-FG und GG
Unterschiede KMU-FG und GG
GG 1977• Richtliniengeber BMF• KMU und Großunternehmen• Tourismus-/ Freizeitwirt-schaft
möglich (subsidiär zur ÖHT)• keine Garantien für Leasing- und
reine Betriebsmittelfinanzierungen• Inlands- und
Internationalisierungsgarantien• Einreicher ist Unternehmen oder
Bank
KMU-FG• Richtliniengeber BMWFJ• ausschließlich KMU• Tourismus nicht möglich (Abwicklung
durch ÖHT)• Leasing und Betriebsmittel-
Kredite garantierbar• nur Inlandsprojekte• striktes Hausbanken-
Einreichungsverfahren
Bereits eingeleitete Harmonisierungen
Abgestuftes Prüfverfahren
Projektgröße
Garantiehöhe
Sicherheiten
Höchstzinssatz / zu höchst garantierter Zinssatz
Laufendes Monitoring und Rating
Intensivbetreuung
Kontakt
Monika Bednarik-BelanAbteilungsleiterinFinanzierungs- | Projektgarantien
Ungargasse 37 | 1030 WienTelefon: +43 (1) 501 75 – 333Fax: +43 (1) 501 75 – 907m.bednarik@awsg.at | www.awsg.at