Post on 05-Apr-2015
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Freie Ausbildung DEMETER NRW & Hessen
3.+ 4. Lehrjahr
Dozent: Sebastian Bauer
11.04.23 - Überblick
• Wiederholung– Vollkosten-/ Teilkostenrechnung– Planungsrechnung (Planung eines Betriebes:
Deckungsbeitragsrechnung)
• Themen heute1.Rechtsformen
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Erfolgsgrößen
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Rechtsformen• Einzelfirma - Einzelunternehmen• GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts• OHG – Offene Handelsgesellschaft Personen-• KG – Kommanditgesellschaft gesellschaft.• GmbH & Co KG – Sonderform der KG• GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung Kap.• AG – Aktiengesellschaft gesell.• eG – eingetragene Genossenschaft Jurist.• Verein Person.• Stiftung
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Einzelfirma
Vorteile:• kein Mindestkapital• Gewinne müssen nicht geteilt werden• größtmöglicher Gestaltungsspielraum• Beginn als sogenannter Kleingewerbetreibender• Es gibt keine Gründungsvorschriften zu beachten• nur minimale Gründungskosten, da notarielle
Vorschriften entfallen (z. B. Gewerbeschein)• Anpassung an veränderten Marktbedingungen
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Einzelfirma II
Nachteile:• Last der gesamten Verantwortung für die
Geschicke der Firma, was u.U. zu einer erheblichen Arbeitsbelastung führen kann
• Haftung mit gesamten Vermögen (privat und geschäftlich) unbeschränkt
• Die Erweiterung der Kapitalbasis richtet sich nur nach eigenem Vermögen
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GbR = BGB-Gesellschaft
Vorteile:• keine Eintragung ins Handelsregister• relativ einfache zu gründende Gesellschaftsform
(Kein Notar), kein Vertrag nötig (aber ratsam)• Mindestkapital ist nicht vorgesehen• Die BGB-Gesellschaft hat bei Kreditinstituten ein
höheres Ansehen als die Einzelunternehmung• Jeder beteiligte Gesellschafter hat ein hohes Maß
an Mitbestimmungsmöglichkeiten
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GbR = BGB-Gesellschaft IINachteile:• Volle Haftung jedes Mitgesellschafters
einschließlich seines Privatvermögens• Viele BGB-Gesellschaften arbeiten ohne
vertragsmäßige Grundlage. Deshalb können Auseinandersetzungen schnell existenzgefährdend für die Gesellschaft werden
• Gesellschaft ist nur teilrechtsfähigFreie Ausbildung DEMETER NRW & Hessen
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OHG = offene Handelsgesellschaft
Vorteile:• Kein Mindestkapital• Die OHG hat bei Kreditinstituten ein höheres
Ansehen als die Einzelunternehmung• Jeder beteiligte Gesellschafter hat ein hohes
Maß an Mitbestimmungsmöglichkeiten• Sie stellt eine GbR dar- jedoch bezogen auf
Handel
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OHG II
Nachteile:• Wegen der erforderlichen Kaufmannseigenschaft
ist die Gründung und Führung der OHG mit einigen Formalitäten verbunden; die Unternehmensform ist nur von Vollkaufleuten wählbar
• Ein Handelsregistereintrag ist zwingend vorgeschrieben
• Alle Gesellschafter haften uneingeschränkt auch mit ihrem Privatvermögen
• Eine OHG ist buchführungspflichtig kraft Rechtsform
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Unterform: (atypisch) stille Gesellschaft
• Beteiligungsform über Geld- oder Sacheinlagen• Keine Gewinnanteile- nur Kapitalverzinsung• Sonderform atypisch stille Beteiligung
• „steuerliche Gesellschaft“• Haftendes Kapital• Nach Außen tritt die Gesellschaft wie bisher auf• Im Innenverhältnis wie eine GbR/OHG
• Wird häufig bei Probeeinstieg als Mitunternehmer verwendet- Auseinandersetzung ist bei nichtgelingen leichter.
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KG
Vorteile:• Der Kommanditist haftet nur mit der Höhe
seiner Stammeinlage• Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben• Hohes Ansehen bei Banken, da Sie als
Komplementär voll haften• Hohe Entscheidungsgewalt
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KG II
Nachteile:• Eintragung ins Handelsregister• Als Komplementär haften Sie sowohl mit Ihrer
Einlage als auch mit Ihrem Privatvermögen• Gesellschafterwechsel wird meist durch Notar
dem Handelsregister angezeigt- Kosten
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GmbH & Co KG
Vorteile:• Die Komplementärin ist die GmbH, also die
unbeschränkt haftende Vollhafterin, die ihrerseits von ihrer Rechtsnatur her in der Haftung beschränkt ist
• Flexible Eigenfinanzierung möglich
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GmbH & Co KG IINachteile:• Aufnahme von Fremdkapital ist schwieriger aufgrund der
Haftungsbeschränkung des Vollhafters• Gründungsvertrag zwischen der GmbH und den
Kommanditisten ist notwendig• Für die GmbH ist ein Mindestkapital von € 25.000,--
vorgeschrieben• Der Unternehmerlohn ist – zumindest für den Teil, der auf
die Geschäftsführung der KG erfolgt – keine abzugsfähige Betriebsausgabe, wenn die Geschäftsführung über einen Gesellschafter-Geschäftsführer erfolgt, der gleichzeitig Kommanditist ist. Dieser gilt als steuerlicher Mitunternehmer. Stichwort: VGA (verdeckte Gewinnausschüttung)
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GmbH
Vorteile:• Kein Gesellschafter haftet persönlich, sondern
nur der Gesellschaft gegenüber mit seiner Einlage (GmbH ist eigene juristische Person)
Nachteile:• Aufwendigere Gründungsformalitäten;
notarielle Beurkundung, Eintragung ins Handelsregister
• Mindestkapital von € 25.000,--Freie Ausbildung DEMETER NRW & Hessen
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(Kleine) AGVorteile:• Die AG haftet nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen• Es können weitere Anleger durch Ausgabe von
Belegschaftsaktien und durch den Eintritt von Kunden als Gesellschafter beteiligt werden (kleinen AG)
Nachteile:• Notarielle Beurkundung notwendig• Eintragung ins Handelsregister• Mindestgrundkapital € 50.000,--Für Gründer kommt die Gründung einer großen AG nur sehr
selten in Frage! Eine kleine AG ist durch eine geringe Zahl von Anteilseignern gekennzeichnet und etwas geringerem Formalismus
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eG
Vorteile:• Für die Schulden der Genossenschaft haftet
den Gläubigern nur die Genossenschaft als solche. Die Genossen haften somit nicht im Außenverhältnis
• Das Beteiligungsrisiko ist für jeden einzelnen Genossen je nach Vereinbarung begrenzbar
• Steuerliche Vorteile
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eG II
Nachteile:• Eintragung ins Genossenschaftsregister
notwendig• Mindestens sieben Gründer sind nötig
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Verein
Vorteile:• Kein Mindestkapital notwendig• Verein ist eine juristische Person und haftet
mit dem Vereinsvermögen• Fördermöglichkeiten von Vereinen sind
vorhanden• Befreiung von fast allen Steuern
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Verein II
Nachteile:• Mindestens sieben Gründungsmitglieder sind
notwendig• Eintragung ins Vereinsregister• Für wirtschaftliche Belange ist der Verein
ungeeignet• Die Mitgliederversammlung kann Sie als
Vorstand abwählen
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Stiftung
Vorteile:• Die Stiftung unterliegt keiner Herrschaft
Dritter• Juristische Trennung des Stiftungsvermögens
vom Stifter und dessen Nachkommen• Nach dem eigenen Ausscheiden aus der
Stiftung bleibt man als potentieller Eigentümer erhalten
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Stiftung II
Nachteile:• Genehmigung durch zuständige
Landesbehörde notwendig• Anmeldung zum Stiftungsregister
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Zivilrechtliche Einordnung
• Auflistung von Rechtsformen Stienkemeier
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