Post on 06-Apr-2015
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Eurojust - Europäisches Organ zur Stärkung
der justiziellen Zusammenarbeit
Florian Noeske WP Europarecht 2
Inhalt
1. Wer oder was ist Eurojust ?
I. Entstehung
II. Standort
2. Aufbau
I. Struktur
II. Mitglieder
III. Ziele
IV. Zuständigkeiten / Arbeitsweise
3. Zahlen, Daten
4. Beziehungen
5. Das Logo
6. Zukünftige Entwicklungen
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Einrichtung , die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Strafjustizbehörden fördert und koordiniert („Clearingstelle“)
Übernahme von Serviceaufgabe zur Beschleunigung der Rechtshilfe aufgrund der Unübersichtlichkeit der bi- und multilateralen Vereinbarungen
unterstützt die nationalen Dienststellen
Kontaktstelle zu Europarat, der Kommission und zu den Vereinten Nationen
Eurojust ist keine europäische Staatsanwaltschaft mit Befugnissen im Strafverfahren
Wer oder was ist Eurojust ?
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Bis Ende der 1990er Jahre lediglich Konzentration auf polizeiliche Zusammenarbeit
Oktober 1999: Der Europäische Rat beschließt in Tampere (Finnland) die Ein-richtung einer gemeinsamen Stelle Eurojust zur justiziellen Zusammenarbeit
Dezember 2000: Beschluss über die Errichtung einer vorläufigen Stelle „Pro-Eurojust“
→ nahm am 1. März 2001 ihren Dienst auf
Februar 2002: Mit Beschluss des Rates über die Errichtung von Eurojust wird diese Einheit formal eingesetzt
Ziel: Verbesserung der Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität, soweit sie zwei oder mehr Mitgliedsstaaten betrifft
Entstehung
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Standort
Adresse: Maanweg 174Postadresse: NL - 2516 AB The Hague
Tel.: +31 70 412 5000Fax: +31 70 412 5555
E-mail: info@Eurojust.eu.intInternet: http://www.Eurojust.eu.int
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Eurojust:
jeder Mitgliedsstaat entsendet ein nationales Mitglied nach Maßgabe ihrer Rechtsordnung (Staatsanwalt, Richter oder Polizeibeamter mit gleichberechtigten Befugnissen)
Assistenten der jeweiligen nationalen Mitglieder• 7 Staaten haben Assistenten benannt
Pro-Eurojust:
ein Mitglied pro Staat, aber Option auf weitere Mitglieder• nur Deutschland und Irland benannten zwei Repräsentanten
Struktur
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Ende Dezember 2003: 29 fest angestellte Mitarbeiter
Struktur (2)
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Die Nationalen Mitglieder – ein Auszug
Ulrike Haberl-SchwarzVize-PräsidentinMitglied für Österreich
Olivier de BaynastVize-PräsidentMitglied für Frankreich
Michael KennedyPräsidentMitglied für England
Herman von LangsdorffMitglied für Deutschland
Johan Reimann Mitglied für Dänemark
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Verbesserung der Kooperation durch Erleichterung von Rechtshilfeersuchen und Auslieferungsverfahren
Koordination der in den Mitgliedsstaaten anhängigen Ermittlungs- und Strafverfahren
Empfehlungen an Rat und Kommission sowie den gesetzgebenden Körperschaften in den Heimatstaaten
Beantwortung rechtsvergleichender Anfragen, um individuelle Verfahren zu beschleunigen und Hindernisse im Rahmen der Internationalen Rechtshilfe besser zu erkennen
Abbau von Hemmnissen für eine wirksame justizielle Zusammenarbeit
zentrale Stelle im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit u. Koordinierung
Wesentlichen Ziele
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alle Kriminalitätsformen und Straftaten, die auch in die Zuständigkeit von EUROPOL fallen, z.B.
• Computerkriminalität
• Kraftfahrzeugverschiebung
• illegaler Handel mit radioaktiven und nuklearen Substanzen
• Betrug, Korruption
Zuständigkeitsbereich
alle Straftaten zum Nachteil der Gemeinschaften, z.B.
• Geldwäsche
• Umweltkriminalität
• Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
• oder wenn ein Mitgliedsstaat die Zuständigkeit beantragt
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kann entweder durch seine nationalen Mitglieder oder als Kollegium handeln
die Mitglieder führen keine eigenen Ermittlungen durch, treten nicht vor Gericht auf
sondern unterstützen ihre nationalen Kollegen, Fälle mit nationalem Bezug effektiver zu bearbeiten und schneller abzuschließen
Eurojust mit relativ weitreichenden Befugnissen ausgestattet
kann die zuständigen Behörden in einem Mitgliedsstaat ersuchen, Ermittlungen zu führen oder die Strafverfolgung aufzunehmen
als Kollegium wird gehandelt, wenn es von einem oder mehreren Staaten beantragt wird oder wenn es von hohem Interesse für die beteiligten Mitgliedsstaaten ist
Arbeitsweise
Probleme:
viele Mitglieder haben ihre (vollen) Befugnisse behalten, andere nicht → dieses hat z.B. die Informationsbeschaffung in den Heimatländern erschwert
Kollegium ist nur so stark wie sein schwächstes Glied Eurojust-Beschluss noch nicht in allen Staaten in nationales Recht umgesetzt
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Erste Stufe:
• Nationales Mitglied bringt einen Fall einen Fall ins Plenum ein• benennt die ersuchten Staaten• teilt den Kriminalitätsbereich mit• Angaben zur benötigten Hilfe
Zweite Stufe:
• nur Mitglieder der betroffenen Staaten treffen sich• alle notwendigen Namen und Daten werden ausgetauscht
Formlose und fernmündliche Kontakte stehen bei Kontaktaufnahme mit den Heimatbehörden im Vordergrund
Erledigung eines Falles:
• dem Kollegium wird lediglich die Art der Erledigung mitgeteilt
Handhabung von Einzelfällen
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Dritte Stufe:
• Koordinierungsgespräche mit den zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten (z.B. Staatsanwälte, Richter od. Polizeibeamte)
• gegebenenfalls auch unter Einbeziehung von EUROPOL oder OLAF (Europäisches Amt zur Betrugsbekämpfung)
Handhabung von exemplarischen Themenbereichen
Beispiele:
• Terrorismus-Treffen im Juni 2001 in Brüssel (mit Unterstützung der Bundesanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main, Vertreter BKA und LKA Hessen)
• Menschenhandel-Treffen im Mai 2002
• Geldwäsche und Drogenhandel-Treffen im Juli 2002
• Schwerer Betrug und Konkursvergehen im Februar 2003
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Bearbeitete Fälle
116
26
43
144
2731
222
47
31
0
50
100
150
200
250
bilaterale Fälle multilaterale Fälle (3 Staaten) Multilaterale Fälle (4 oder mehr Staaten)
2001 2002 2003
1. März 2001 – 31. Dezember 2001: 185 Fälle
Im provisorischen Stadium (1. März 2001 – 28. Februar 2002): 233 Fälle• davon 60 % bilaterale Fälle• rund 1/3 mit Bezug zur BRD
1. Januar 2002 – 31.12.2002: 202 Fälle
1. Januar 2003 – 31. Dezember 2003: 300 Fälle
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Um Rechtshilfe ersuchende Länder
27
21
19
12
9
21
9
4
8
26
14
2 2
9
2
31
25
23 23
2019
17
10
7 76
4 43
4
36
38
29
18
35
20
16
39
7
1110
3
1
31
6
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
2001 2002 2003
Statistiken
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Um Rechtshilfe ersuchte Länder
27
42
5
3938
37
5
3 0
30
10
35
0
6
8
28
33
8
63
37
30
16
10
4
41
18
46
4
13
10
41
56
10
63
37
39
12
2 0
35
16
55
3
7
18
0
10
20
30
40
50
60
70
2001 2002 2003
Statistiken
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7169
25
18
1413 13
93
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Drogenhandel 22%
Betrug 22%
Geldwäsche 8%
Terrorismus 6%
Mord 4%
Menschenhandel 4%
Urkundenfälschung 4%
Andere30%
Kategorie „Andere“ enthält 24 Straftaten, die jeweils weniger als 10 Fälle betreffen, u.a. Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU, Schmuggel, Raub, Autoschieberei, Korruption, Fälschung, Mord und Veruntreuung
Kategorien von Straftaten
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Finanzielle Situation
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um auf Dauer Erfolg zu haben sind gute Beziehungen und enge Zusammenarbeit mit europäischen Partnern wichtig
• Europol
• Europäisches Amt zur Betrugsbekämpfung (OLAF)
• Europäisches Justizielles Netzwerk (EJN)
• Verbindungsstaatsanwälte und Verbindungsrichter
• Europäisches Parlament
Gewährleistung regelmäßiger Kontakte zu den nationalen Behörden
• Kollegium-Treffen an drei Tagen pro Woche
• Kontakte mit nationalen Ermittlern, Ministerien etc. an zwei Tagen pro Woche
Beziehungen zu europäischen Partnern
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USA:
• Kontakt zu den Justizbehörden der USA
• Kontakt zur amerikanischern Vertretung bei der EU
• USA benannten im Gegenzug drei Eurojust-Kontaktstellen → aufgrund der Ereignisse vom 11. September 2001
Kanada, Schweiz und Norwegen:
• haben inzwischen auch Kontaktstellen benannt
Beziehungen zu Drittstaaten
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Das Logo
November 2003 eingeführt
kräftige Farben, moderner Stil → Eurojust starke neue Institution
Schriftzug auf blauem Grund → Organ der EU
ineinander greifende Formen und Farben → Zusammenarbeit innerhalb
unterschiedlicher Rechtsordnungen
rot symbolisiert abweichende Rechtssysteme und die Entschlossenheit zur
Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität
Waage: Gerechtigkeit
Schwert: Bekämpfung organisierter Kriminalität
EU-Sternenkreis: Organ der EU
Formen liegen innerhalb und außerhalb des Sternenkreises → Tätigkeitsgebiet
innerhalb der EU, geht aber auch darüber hinaus
Logo ist wie Eurojust: neu, modern, kraftvoll und
dynamisch
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Umsetzung des Verfassungsentwurfs der EU → klarere Definition der operativen Funktion
Verbesserung der Zusammenarbeit mit Europol → Überschneidungen bei operativer Arbeit vermeiden → Informationsaustausch fördern
enge Zusammenarbeit mit OLAF → Koordinierung von Ermittlungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen
Umsetzung des Europäischen Haftbefehls → Eurojust enthält zwei operative Funktionen
Eurojust und Eurojust-Beschluss auf nationaler Ebene bekannter machen
Verbesserung der Zusammenarbeit mit Drittstaaten
Ausarbeitung von Datenschutzvorschriften
Fortsetzung der qualitativen Verbesserung d. Zusammenarbeit zwischen Eurojust und dem Europäischen Justiziellen Netzwerk (EJN) → Kopfstelle
Zukünftige Entwicklungen / Ziele
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Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit !!