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Eurojust - Europäisches Organ zur Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit

Date post: 29-Jan-2016
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Eurojust - Europäisches Organ zur Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit. Inhalt. Wer oder was ist Eurojust ? Entstehung Standort Aufbau Struktur Mitglieder Ziele Zuständigkeiten / Arbeitsweise Zahlen, Daten Beziehungen Das Logo Zukünftige Entwicklungen. - PowerPoint PPT Presentation
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Eurojust - Europäisches Organ zur Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit
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Page 1: Eurojust - Europäisches Organ zur Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit

Eurojust - Europäisches Organ zur Stärkung

der justiziellen Zusammenarbeit

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Florian Noeske WP Europarecht 2

Inhalt

1. Wer oder was ist Eurojust ?

I. Entstehung

II. Standort

2. Aufbau

I. Struktur

II. Mitglieder

III. Ziele

IV. Zuständigkeiten / Arbeitsweise

3. Zahlen, Daten

4. Beziehungen

5. Das Logo

6. Zukünftige Entwicklungen

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Florian Noeske WP Europarecht 3

Einrichtung , die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Strafjustizbehörden fördert und koordiniert („Clearingstelle“)

Übernahme von Serviceaufgabe zur Beschleunigung der Rechtshilfe aufgrund der Unübersichtlichkeit der bi- und multilateralen Vereinbarungen

unterstützt die nationalen Dienststellen

Kontaktstelle zu Europarat, der Kommission und zu den Vereinten Nationen

Eurojust ist keine europäische Staatsanwaltschaft mit Befugnissen im Strafverfahren

Wer oder was ist Eurojust ?

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Florian Noeske WP Europarecht 4

Bis Ende der 1990er Jahre lediglich Konzentration auf polizeiliche Zusammenarbeit

Oktober 1999: Der Europäische Rat beschließt in Tampere (Finnland) die Ein-richtung einer gemeinsamen Stelle Eurojust zur justiziellen Zusammenarbeit

Dezember 2000: Beschluss über die Errichtung einer vorläufigen Stelle „Pro-Eurojust“

→ nahm am 1. März 2001 ihren Dienst auf

Februar 2002: Mit Beschluss des Rates über die Errichtung von Eurojust wird diese Einheit formal eingesetzt

Ziel: Verbesserung der Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität, soweit sie zwei oder mehr Mitgliedsstaaten betrifft

Entstehung

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Standort

Adresse: Maanweg 174Postadresse: NL - 2516 AB The Hague

Tel.: +31 70 412 5000Fax: +31 70 412 5555

E-mail: [email protected]: http://www.Eurojust.eu.int

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Florian Noeske WP Europarecht 6

Eurojust:

jeder Mitgliedsstaat entsendet ein nationales Mitglied nach Maßgabe ihrer Rechtsordnung (Staatsanwalt, Richter oder Polizeibeamter mit gleichberechtigten Befugnissen)

Assistenten der jeweiligen nationalen Mitglieder• 7 Staaten haben Assistenten benannt

Pro-Eurojust:

ein Mitglied pro Staat, aber Option auf weitere Mitglieder• nur Deutschland und Irland benannten zwei Repräsentanten

Struktur

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Ende Dezember 2003: 29 fest angestellte Mitarbeiter

Struktur (2)

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Die Nationalen Mitglieder – ein Auszug

Ulrike Haberl-SchwarzVize-PräsidentinMitglied für Österreich

Olivier de BaynastVize-PräsidentMitglied für Frankreich

Michael KennedyPräsidentMitglied für England

Herman von LangsdorffMitglied für Deutschland

Johan Reimann Mitglied für Dänemark

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Verbesserung der Kooperation durch Erleichterung von Rechtshilfeersuchen und Auslieferungsverfahren

Koordination der in den Mitgliedsstaaten anhängigen Ermittlungs- und Strafverfahren

Empfehlungen an Rat und Kommission sowie den gesetzgebenden Körperschaften in den Heimatstaaten

Beantwortung rechtsvergleichender Anfragen, um individuelle Verfahren zu beschleunigen und Hindernisse im Rahmen der Internationalen Rechtshilfe besser zu erkennen

Abbau von Hemmnissen für eine wirksame justizielle Zusammenarbeit

zentrale Stelle im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit u. Koordinierung

Wesentlichen Ziele

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Florian Noeske WP Europarecht 10

alle Kriminalitätsformen und Straftaten, die auch in die Zuständigkeit von EUROPOL fallen, z.B.

• Computerkriminalität

• Kraftfahrzeugverschiebung

• illegaler Handel mit radioaktiven und nuklearen Substanzen

• Betrug, Korruption

Zuständigkeitsbereich

alle Straftaten zum Nachteil der Gemeinschaften, z.B.

• Geldwäsche

• Umweltkriminalität

• Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung

• oder wenn ein Mitgliedsstaat die Zuständigkeit beantragt

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Florian Noeske WP Europarecht 11

kann entweder durch seine nationalen Mitglieder oder als Kollegium handeln

die Mitglieder führen keine eigenen Ermittlungen durch, treten nicht vor Gericht auf

sondern unterstützen ihre nationalen Kollegen, Fälle mit nationalem Bezug effektiver zu bearbeiten und schneller abzuschließen

Eurojust mit relativ weitreichenden Befugnissen ausgestattet

kann die zuständigen Behörden in einem Mitgliedsstaat ersuchen, Ermittlungen zu führen oder die Strafverfolgung aufzunehmen

als Kollegium wird gehandelt, wenn es von einem oder mehreren Staaten beantragt wird oder wenn es von hohem Interesse für die beteiligten Mitgliedsstaaten ist

Arbeitsweise

Probleme:

viele Mitglieder haben ihre (vollen) Befugnisse behalten, andere nicht → dieses hat z.B. die Informationsbeschaffung in den Heimatländern erschwert

Kollegium ist nur so stark wie sein schwächstes Glied Eurojust-Beschluss noch nicht in allen Staaten in nationales Recht umgesetzt

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Erste Stufe:

• Nationales Mitglied bringt einen Fall einen Fall ins Plenum ein• benennt die ersuchten Staaten• teilt den Kriminalitätsbereich mit• Angaben zur benötigten Hilfe

Zweite Stufe:

• nur Mitglieder der betroffenen Staaten treffen sich• alle notwendigen Namen und Daten werden ausgetauscht

Formlose und fernmündliche Kontakte stehen bei Kontaktaufnahme mit den Heimatbehörden im Vordergrund

Erledigung eines Falles:

• dem Kollegium wird lediglich die Art der Erledigung mitgeteilt

Handhabung von Einzelfällen

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Dritte Stufe:

• Koordinierungsgespräche mit den zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten (z.B. Staatsanwälte, Richter od. Polizeibeamte)

• gegebenenfalls auch unter Einbeziehung von EUROPOL oder OLAF (Europäisches Amt zur Betrugsbekämpfung)

Handhabung von exemplarischen Themenbereichen

Beispiele:

• Terrorismus-Treffen im Juni 2001 in Brüssel (mit Unterstützung der Bundesanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main, Vertreter BKA und LKA Hessen)

• Menschenhandel-Treffen im Mai 2002

• Geldwäsche und Drogenhandel-Treffen im Juli 2002

• Schwerer Betrug und Konkursvergehen im Februar 2003

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Bearbeitete Fälle

116

26

43

144

2731

222

47

31

0

50

100

150

200

250

bilaterale Fälle multilaterale Fälle (3 Staaten) Multilaterale Fälle (4 oder mehr Staaten)

2001 2002 2003

1. März 2001 – 31. Dezember 2001: 185 Fälle

Im provisorischen Stadium (1. März 2001 – 28. Februar 2002): 233 Fälle• davon 60 % bilaterale Fälle• rund 1/3 mit Bezug zur BRD

1. Januar 2002 – 31.12.2002: 202 Fälle

1. Januar 2003 – 31. Dezember 2003: 300 Fälle

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Um Rechtshilfe ersuchende Länder

27

21

19

12

9

21

9

4

8

26

14

2 2

9

2

31

25

23 23

2019

17

10

7 76

4 43

4

36

38

29

18

35

20

16

39

7

1110

3

1

31

6

0

5

10

15

20

25

30

35

40

45

2001 2002 2003

Statistiken

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Um Rechtshilfe ersuchte Länder

27

42

5

3938

37

5

3 0

30

10

35

0

6

8

28

33

8

63

37

30

16

10

4

41

18

46

4

13

10

41

56

10

63

37

39

12

2 0

35

16

55

3

7

18

0

10

20

30

40

50

60

70

2001 2002 2003

Statistiken

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7169

25

18

1413 13

93

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

100

Drogenhandel 22%

Betrug 22%

Geldwäsche 8%

Terrorismus 6%

Mord 4%

Menschenhandel 4%

Urkundenfälschung 4%

Andere30%

Kategorie „Andere“ enthält 24 Straftaten, die jeweils weniger als 10 Fälle betreffen, u.a. Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU, Schmuggel, Raub, Autoschieberei, Korruption, Fälschung, Mord und Veruntreuung

Kategorien von Straftaten

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Finanzielle Situation

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um auf Dauer Erfolg zu haben sind gute Beziehungen und enge Zusammenarbeit mit europäischen Partnern wichtig

• Europol

• Europäisches Amt zur Betrugsbekämpfung (OLAF)

• Europäisches Justizielles Netzwerk (EJN)

• Verbindungsstaatsanwälte und Verbindungsrichter

• Europäisches Parlament

Gewährleistung regelmäßiger Kontakte zu den nationalen Behörden

• Kollegium-Treffen an drei Tagen pro Woche

• Kontakte mit nationalen Ermittlern, Ministerien etc. an zwei Tagen pro Woche

Beziehungen zu europäischen Partnern

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USA:

• Kontakt zu den Justizbehörden der USA

• Kontakt zur amerikanischern Vertretung bei der EU

• USA benannten im Gegenzug drei Eurojust-Kontaktstellen → aufgrund der Ereignisse vom 11. September 2001

Kanada, Schweiz und Norwegen:

• haben inzwischen auch Kontaktstellen benannt

Beziehungen zu Drittstaaten

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Das Logo

November 2003 eingeführt

kräftige Farben, moderner Stil → Eurojust starke neue Institution

Schriftzug auf blauem Grund → Organ der EU

ineinander greifende Formen und Farben → Zusammenarbeit innerhalb

unterschiedlicher Rechtsordnungen

rot symbolisiert abweichende Rechtssysteme und die Entschlossenheit zur

Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität

Waage: Gerechtigkeit

Schwert: Bekämpfung organisierter Kriminalität

EU-Sternenkreis: Organ der EU

Formen liegen innerhalb und außerhalb des Sternenkreises → Tätigkeitsgebiet

innerhalb der EU, geht aber auch darüber hinaus

Logo ist wie Eurojust: neu, modern, kraftvoll und

dynamisch

Page 22: Eurojust - Europäisches Organ zur Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit

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Umsetzung des Verfassungsentwurfs der EU → klarere Definition der operativen Funktion

Verbesserung der Zusammenarbeit mit Europol → Überschneidungen bei operativer Arbeit vermeiden → Informationsaustausch fördern

enge Zusammenarbeit mit OLAF → Koordinierung von Ermittlungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen

Umsetzung des Europäischen Haftbefehls → Eurojust enthält zwei operative Funktionen

Eurojust und Eurojust-Beschluss auf nationaler Ebene bekannter machen

Verbesserung der Zusammenarbeit mit Drittstaaten

Ausarbeitung von Datenschutzvorschriften

Fortsetzung der qualitativen Verbesserung d. Zusammenarbeit zwischen Eurojust und dem Europäischen Justiziellen Netzwerk (EJN) → Kopfstelle

Zukünftige Entwicklungen / Ziele

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Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit !!


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