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Über den ZaunAmtliches Mitteilungsblattder Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen, der Gemeinden Gessertshausen und Ustersbach und amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Kutzenhausen
Jahrgang 43 Freitag, den 15. Februar 2019 Nummer 7
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Der CCD Deubachia e.V. lädt ein….
Prinzenball 16.02. um 20 Uhr
in der Schwarzachhalle in Gessertshausen mit der Band „weekend“
Kinderball
17.02. um 14 Uhr in der Schwarzachhalle in Gessertshausen
mit Stelzenläufer, Gastgarden, Kinderschminken, Spielstationen u.v.m.
Deubacher Gaudiwurm 05.03. um 14:14 Uhr
durch Deubach´s Straßen (komplette Sankt-Gallus-Straße)
Der CCD Deubachia e.V. freut sich auf Ihren Besuch.
Der CCD Deubachia e.V. lädt ein….
Prinzenball 16.02. um 20 Uhr
in der Schwarzachhalle in Gessertshausen mit der Band „weekend“
Kinderball
17.02. um 14 Uhr in der Schwarzachhalle in Gessertshausen
mit Stelzenläufer, Gastgarden, Kinderschminken, Spielstationen u.v.m.
Deubacher Gaudiwurm 05.03. um 14:14 Uhr
durch Deubach´s Straßen (komplette Sankt-Gallus-Straße)
Der CCD Deubachia e.V. freut sich auf Ihren Besuch.
Der CCD Deubachia e.V. lädt ein….
Prinzenball 16.02. um 20 Uhr
in der Schwarzachhalle in Gessertshausen mit der Band „weekend“
Kinderball
17.02. um 14 Uhr in der Schwarzachhalle in Gessertshausen
mit Stelzenläufer, Gastgarden, Kinderschminken, Spielstationen u.v.m.
Deubacher Gaudiwurm 05.03. um 14:14 Uhr
durch Deubach´s Straßen (komplette Sankt-Gallus-Straße)
Der CCD Deubachia e.V. freut sich auf Ihren Besuch.
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Gessertshausen - 2 - Nr. 7/19
Schulnachrichten allgemein
Mittelschule Fischach-LangenneufnachInformationsabend Ganztagsklassen 2019Sehr geehrte Eltern,
seit 11 Jahren gibt es an der Mittelschule Fischach-Langenneufnach Ganztagsklassen mit einem umfangreichen Förder-, Stütz- und Betreu-ungsangebot.
Wir möchten Ihnen unser Konzept der Ganztagsklassen in einem Informationsabend
am Dienstag, 26. Februar 2019, um 19:00 Uhr
in der Aula der Schule Fischach vorstellen.
Themen: Besonderheiten einer Ganztagsklasse, Unterricht in einer Ganztagsklasse, Stundenplan, Betreuungsangebote, Ziele, Aufnahme-kriterien
VG Gessertshausen
Aktuelles
Abfallkalender wurde optimiertDer seit Dezember 2018 auf unserer Internetseite abrufbare Abfallka-lender mit allen Abfuhrterminen für das Jahr 2019 wurde optimiert und ist ab sofort zweiseitig ausdruckbar (pro Halbjahr eine Seite). Des Weiteren wurden die Kalenderwochen eingefügt.Nach Auswahl der Gemeinde, der Straße sowie der Hausnummer kann der Abfallkalender als PDF, iCal- und CSV-Datei geöffnet werden.Kennen Sie schon unsere kostenlose AbfallApp für den Landkreis Augsburg? Sie erinnert Sie an alle Abfuhrtermine und enthält viele Informationen rund um die Abfallwirtschaft.
Abfallberatung für den Landkreis Augsburg,(0821) 3102 - 3221 oder - 3222abfallberatung@lra-a.bayern.de
www.awb-landkreis-augsburg.de
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
an Wochenenden, Feiertagen und außerhalb der Sprechzeiten Tel. 01805/191212 od. gebührenfrei 116117am Wochenende .............................................Freitag 18.00 - Montag 8.00 Uhran Feiertagen ...............................................................Vortag 18.00 - 8.00 Uhr............................................................................... bis zum nachfolgenden TagMittwochnachmittag ...............................................12.00 - 8.00 Uhr nachf. Tag
Allgemein- und Kinderärztliche Notfallpraxis Vincentinum
(keine Voranmeldung erforderlich) - Tel. 0821/5670770Sa., So. und Feiertage ..............................................................9.00 - 21.00 UhrMi. ........................................................................................14.00 - 21.00 UhrFr. .........................................................................................18.00 - 21.00 Uhr
Apothekendienst
Samstag 16.02.2019 ....................................... St. Thekla-Apotheke, 86465 Welden,................................................................................. Uzstr. 20, Tel. 08293 / 959950Sonntag 17.02.2019: Schmuttertal-Apotheke Gessertshausen,
............................................................................... Hauptstr. 21, Tel.: 08238 / 2878
Feuerwehr Brandfall, Rettung 112
Polizeinotruf
Für alle Gemeinden im Landkreis ................................................................ 110Inspektion Zusmarshausen ......................................................... 08291/18 900
Sterbefälle
Gessertshausen: Fa. Friede..................................................... 0821/44 00 70Ustersbach: Bestattungsdienst Litzel ........................................... 08292/1884
Öffnungszeiten
Parteiverkehrszeiten Rathaus GessertshausenMontag, Mittwoch - Freitag ..................................................8.00 bis 12.00 UhrDienstag ............................................................................14.00 bis 18.00 UhrWertstoffhof Gessertshausen (beim Bauhof)Mittwoch ....................................................................... von 15.00 - 17.00 UhrSamstag ......................................................................... von 09.00 - 12.00 UhrAbfallberater Dr. Dietmar Haugk .................................................... 08238/7391Abfallberatung Landratsamt ...................................................... 08232/964322Häckselplatz Gessertshausen, Fa. Mayr Dietkircher BergMontag - Freitag ................................. 7.00 - 12.00 Uhr und 12.45 - 17.00 UhrSamstag ..................................................................................7.00 - 12.00 Uhr
Wertstoffhof und Häckselplatz UstersbachSamstag ......................................................................... von 10.00 - 12.00 Uhr
Störungen in der Wasserversorgung Gessertshausen, Ustersbach und Ortsteile24-Stunden-Hotline ................................................................ 08238 / 3006-50(Gespräche werden zu Protokollzwecken aufgezeichnet)
LEW 24-Stunden-Störungshotline .................................. Tel. 08005396380
Bücherei MargertshausenDienstag (nicht an Feiertagen) ........................................ von 18.30 - 20.00 Uhr
Bücherei UstersbachDonnerstag .................................................................... von 17.00 - 19.00 Uhr
Rathaus Gessertshausen - Telefon 08238/3006-0, Fax: 08238/3006-10
BriefanschriftHauptstr. 31, 86459 GessertshausenInternet-Adresse ...........................................................www.gessertshausen.deE-Mail ......................................................................... info@gessertshausen.de
Bürgermeister GessertshausenBürgermeister Gessertshausen1. Bürgermeister Jürgen Mögele ............................................... 08238/3006-11Am Schlauenfeld 14, Margertshausen ...................................... 0152/523045872. Bgm. Werner Pux .......................................................................08238/3647Wohlleibstraße 12, Wollishausen3. Bgm. Karl Bauer .................................................................... 08238/967475Kohlstattstr. 6, Wollishausen
Bürgermeister Ustersbach1. Bgm. Willi Reiter ................................................................ 08238/3006-19Hollendorfweg 2, Ustersbach ................................................ 08236/95 89 6282. Bgm. Bernhard Schmid .............................................................08236/90231Sonnenhof 2, Ustersbach3. Bgm. Anja Völk ...................................................................... 08236/962444Eisbühlstr. 27, Ustersbach
Öffentliche EinrichtungenBauhof Gessertshausen ................................................................. 08238/3385Bauhof Ustersbach .......................................................................... 08236/739Kindergarten Gessertshausen ........................................................ 08238/3598Kindergarten Ustersbach ................................................................. 08236/767Grundschule Gessertshausen ......................................................... 08238/2355Mittagsbetreuung der Grundschule Gessertshausen
................................................................................................. 0174/9201031Grundschule Ustersbach ................................................................ 08236/1753Förderschule Ustersbach ................................................................ 08236/1753
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Gessertshausen - 3 - Nr. 7/19
Angesprochen sind insbesondere Eltern von Kindern der 4. Jahrgangs-stufe, aber auch Eltern der 5., 6., 7. und 8. Klassen können sich über Ganztagsklassen und einem Einstieg informieren.Wir würden uns freuen, wenn Sie sich an diesem Abend Zeit nehmen könnten.Elisabeth Kick, Rektorin
Gemeinde Gessertshausen
Aktuelles
Haushaltssatzung des Schulverbandes Diedorffür das Haushaltsjahr 2019Das Landratsamt Augsburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haus-haltssatzung 2019 des Schulverbandes Diedorf mit Schreiben vom 18.12.2018 genehmigt bzw. gewürdigt.Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung erfolgte im Amtsblatt des Landkreises Augsburg, Nr. 3 vom 17.01.2019.
Die Gemeinde Gessertshausen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die
Kindertagesstätte Pusteblume in Gessertshausen
eine/n Kinderpfleger/in (m/w/d) (mit ca. 26 Wochenstunden unbefristet zur Verstärkung unseres Teams im Krippenbereich)
Ihr Profil: - erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur Kinderpfleger(in) - Spaß am liebevollen Umgang mit den Kindern - selbständige Arbeitsweise, Verantwortungsbewusstsein - Teamfähigkeit und Flexibilität Wir bieten: - einen spannenden Arbeitsplatz mit der Möglichkeit, die eigenen Aufgaben kreativ und eigenverantwortlich mitzugestalten - eine Vergütung nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD), die sich an Ihrer Berufserfahrung orientiert - ansprechende und großzügige Räumlichkeiten der Kindertagesstätte Auskünfte: Für weitere Informationen stehen Ihnen Herr Bastian (08238-3006-12) oder Frau Schlittenbauer (08238-3598) gerne zur Verfügung. Ihre Bewerbung: Wenn Sie unser Team verstärken wollen, dann senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugniskopien, etc.) bis spätestens 15.03.2019 an die Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen
Hauptstraße 31 86459 Gessertshausen oder per E-Mail an Herrn Bastian - bastian@gessertshausen.de Verwenden Sie bei postalischen Bewerbungen nur Kopien, weil eine Rücksendung der Unterlagen nicht erfolgen kann. Die Unterlagen werden nach einem Fristablauf von 6 Monaten, sofern keine Abholung erfolgt, datengeschützt vernichtet.
2.500 Fahrgäste für den BürgerbusDer Bürgerbus Gessertshausen erfreut sich in der Bevölkerung stei-gender Beliebtheit. In diesen Tagen konnte der 2500-ste Fahrgast im Bürgerbus begrüßt werden. Einer unserer Bürgerbus-Fahrer, Manfred Kröner, konnte einem Stammgast zu diesem Anlass eine kleine Auf-merksamkeit überreichen: Frau Sell aus Deubach. Sie nimmt gerne den Service des Bürgerbusses und der freundlichen Fahrer wahr, um zum Bahnhof und weiter nach Augsburg zu kommen. Wir bedanken uns bei Frau Sell, und allen anderen Fahrgästen für die Nutzung des Ange-bots und freuen uns sehr, dass in nicht einmal zwei Jahren bereits so viele Menschen mit dem Bürgerbus unterwegs waren.
Bürgerbus-Fahrer Manfred Kröner (re.) überreicht Frau Sell (li.) eine kleine Aufmerksamkeit als 2500-ster Fahrgast des Bürgerbusses. Foto: Claudia SchusterEin Team aus 11 Fahrern wechselt sich bei den Fahrten ab, alle sind ehrenamtlich und unentgeltlich für die Bürger auf Tour. So können täglich vier Fahrten angeboten werden, zwei am Vormittag und zwei am Nachmittag. Der Bürgerbus ist rollstuhltauglich und kann von allen Altersgruppen genutzt werden. Die Fahrt kostet 50 ct., egal wie weit gefahren wird. Der aktuelle Fahrplan findet sich auf der Homepage der Gemeinde.
Gemeinde Ustersbach
Gemeinderat
Gemeinde Ustersbach
B E K A N N T M A C H U N G
In der am Dienstag, 19. Februar 2019 um 19:30 Uhr in der Schule Ustersbach stattfindenden
Sitzung des Gemeinderates Ustersbach werden folgende Angelegenheiten beraten:
T A G E S O R D N U N G :
1. Wünsche und Anfragen von Bürgern
2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 29.01.2019 - öffentlicher Teil
3. Straßennamen im Baugebiet "Bei den Angern"
4. Bauanträge
4.1 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung auf Flur-Nr. 1178/30, Gemarkung Ustersbach, Seerosenweg 3
5. Anpassung der Kindergartengebühren
6. Ersatzbeschaffung eines Kommunalfahrzeug für den Bauhof
7. Bauleitplanung der Gemeinde Kutzenhausen - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 "Hinter dem Bachgäßle" in Rommelsried, Beteiligung der Träger der öffentlicher Belange
8. Verschiedenes
Im Anschluss findet noch eine nichtöffentliche Sitzung statt. Gessertshausen, den 11.02.2019
Willi Reiter 1. Bürgermeister
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Reinhaltung der öffentlichen Straßen§ 3
Verbote(1) Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit ist es untersagt, öffentliche Straßen mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu verunreinigen oder verunreinigen zu lassen.
(2) Insbesondere ist es verboten,
a) auf öffentlichen Straßen Putz-, Waschwasser, Jauche oder sons-tige verunreinigende Flüssigkeiten auszuschütten oder ausfließen zu lassen, Fahrzeuge, Maschinen oder sonstige Geräte zu säu-bern, Gebrauchsgegenstände auszustauben oder auszuklopfen, Tierfutter auszubringen;
b) Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen;c) Klärschlamm, Steine, Bauschutt, Schrott, Gerümpel, Verpackun-
gen, Behältnisse sowie Eis und Schnee1. auf öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen oder zu lagern,2. neben öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen oder zu
lagern, wenn dadurch die Straßen verunreinigt werden können,3. in Abflussrinnen, Kanaleinlaufschächte, Durchlässe oder offene
Abzugsgräben der öffentlichen Straßen zu schütten oder einzu-bringen.
(3) Das Abfallrecht bleibt unberührt.
Reinigung der öffentlichen Straßen§ 4
Reinigungspflicht(1) Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit haben die Eigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten von Grund-stücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage an die im Straßen-reinigungsverzeichnis (Anlage 1) aufgeführten öffentlichen Straßen angrenzen (Vorderlieger) oder über diese öffentlichen Straßen mittel-bar erschlossen werden (Hinterlieger), die in § 6 bestimmten Reini-gungsflächen gemeinsam auf eigene Kosten zu reinigen. Grundstü-cke werden über diejenigen Straßen mittelbar erschlossen, zu denen über dazwischen liegende Grundstücke in rechtlich zulässiger Weise Zugang oder Zufahrt genommen werden darf.
(2) Grenzt ein Grundstück an mehrere im Straßenreinigungsver-zeichnis (Anlage 1) aufgeführte öffentliche Straßen an oder wird es über mehrere derartige Straßen mittelbar erschlossen oder grenzt es an eine derartige Straße an, während es über eine andere mittelbar erschlossen wird, so besteht die Verpflichtung für jede dieser Straßen.
(3) Die Vorderlieger brauchen eine öffentliche Straße nicht zu reini-gen, zu der sie aus tatsächlichen oder aus rechtlichen Gründen keinen Zugang und keine Zufahrt nehmen können und die von ihrem Grund-stück aus nur unerheblich verschmutzt werden kann.
(4) Keine Reinigungspflicht trifft ferner die Vorder- oder Hinterlieger, deren Grundstücke einem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, soweit auf diesen Grundstücken keine Gebäude stehen.
(5) Zur Nutzung dinglich Berechtigte im Sinne des Absatzes 1 sind die Erbbauberechtigten, die Nießbraucher, die Dauerwohn- und Dauer-nutzungsberechtigten und die Inhaber eines Wohnungsrechtes nach § 1093 BGB.
§ 5Reinigungsarbeiten
Zur Erfüllung ihrer Reinigungspflicht haben die Vorder- und Hinter-lieger die im Straßenreinigungsverzeichnis (Anlage 1) aufgeführten öffentlichen Straßen innerhalb ihrer Reinigungsflächen (§ 6) zu reini-gen.
Sie haben dabei die Gehwege, die gemeinsamen Geh- und Radwege, die Radwege und die innerhalb der Reinigungsflächen befindlichen Fahrbahnen (einschließlich der Parkstreifen)
Aktuelles
Reinigungs- und Sicherungsverordnung der Gemeinde UstersbachDer Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 29.01.2019 die nachste-hend abgedruckte Reinigungs- und Sicherungsverordnung der Gemeinde Ustersbach erlassen.Die Verordnung liegt ab sofort in der Gemeindeverwaltung zur Ein-sichtnahme aus.Ustersbach, 15.02.2019
Willi Reiter1. Bürgermeister
Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter(Reinigungs- und Sicherungsverordnung)Aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS 91-1-I) zuletzt geändert durch § 6 des Geset-zes vom 20.12.2007 (GVBl. S. 958), erlässt die Gemeinde Ustersbach folgende Verordnung:
Allgemeine Vorschriften§ 1
Inhalt der VerordnungDiese Verordnung regelt Inhalt und Umfang der Reinhaltungs-, Rei-nigungs- und Sicherungspflichten auf den öffentlichen Straßen in der Gemeinde Ustersbach
§ 2Begriffsbestimmungen
(1) Öffentliche Straßen im Sinne dieser Verordnung sind alle dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze mit ihren Bestandteilen im Sinne des Art. 2 Nr. 1 BayStrWG oder des § 1 Abs. 4 Nr. 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der jeweiligen Fassung. Hierzu gehören insbesondere die Fahrbahnen, die Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, die Geh- und Radwege, die gemeinsamen Geh- und Radwege und die der Straße dienenden Grä-ben, Böschungen, Stützmauern und Grünstreifen. Die Bundesautobah-nen sind keine öffentlichen Straßen im Sinne dieser Verordnung.(2) Gehbahnen sind
a) die für den Fußgängerverkehr bestimmten, befestigten und abgegrenzten Teile der öffentlichen Straßen (insbesondere Geh-wege sowie gemeinsame Geh- und Radwege) und die selbst-ständigen Gehwege sowie die selbstständigen gemeinsamen Geh- und Radwege in einer Breite von 1 Meter1, gemessen vom begehbaren Straßenrand aus.
oderb) in Ermangelung einer solchen Befestigung oder Abgrenzung die
dem Fußgängerverkehr dienenden Teile am Rande der öffentli-chen Straßen
(3) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeig-netes oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen den Zusammenhang nicht.
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schnitte in demselben Verhältnis zueinander stehen, wie die Grund-stücksflächen.Sicherung der Gehbahnen im Winter
§ 9Sicherungspflicht
(1) Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz haben die Vorder- und Hinterlieger die in § 11 bestimmten Abschnitte der Gehbahnen der an ihr Grundstück angrenzenden oder ihr Grundstück mittelbar erschließenden öffentlichen Straßen (Siche-rungsfläche) auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten.(2) § 4 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 bis 5, §§ 7 und 8 gelten sinngemäß. Die Sicherungspflicht besteht für alle Straßen, auch wenn diese nicht im Straßenreinigungsverzeichnis aufgeführt sind.
§ 10Sicherungsarbeiten
(1) Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche an Werk-tagen ab 7 Uhr5 und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeig-neten abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tau-salz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z. B. an Treppen oder starken Steigun-gen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Diese Sicherungsmaßnah-men sind bis 20 Uhr5 so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.(2) Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Ist das nicht möglich, haben die Vorder- und Hinterlie-ger das Räumgut spätestens am folgenden Tage von der öffentlichen Straße zu entfernen. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.
§ 11Sicherungsfläche
(1) Sicherungsfläche ist die vor dem Vorderliegergrundstück innerhalb der Reinigungsfläche liegende Gehbahn.(2) § 6 Abs. 2 gilt sinngemäß.
Schlussbestimmungen§ 12
Befreiung und abweichende Regelungen(1) Befreiungen vom Verbot des § 3 gewährt die Gemeinde, wenn der Antragsteller die unverzügliche Reinigung besorgt.(2) Für Vorder- und Hinterlieger, die an die gemeindliche Straßenrei-nigungsanstalt angeschlossen sind, erfüllt die Gemeinde für die ange-schlossenen Teile der Reinigungsflächen die in § 5 aufgeführten Reini-gungsarbeiten nach Maßgabe der Satzung6.(3) In Fällen, in denen die Vorschriften dieser Verordnung zu einer erheblichen unbilligen Härte führen würden, die dem Betroffenen auch unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange und der Inter-essen der übrigen Vorder- und Hinterlieger nicht zugemutet werden kann, spricht die Gemeinde auf Antrag durch Bescheid eine Befreiung aus oder trifft unbeschadet des § 8 Abs. 2 sonst eine angemessene Regelung. Eine solche Regelung hat die Gemeinde auch zu treffen in Fällen, in denen nach dieser Verordnung auf Vorder- und Hinterlie-ger keine Verpflichtung trifft. Die Entscheidung kann befristet, unter Bedingungen, Auflagen oder Widerrufsvorbehalt erteilt werden.
§ 13Ordnungswidrigkeiten
Gemäß Art. 66 Nr. 5 BayStrWG kann mit einer Geldbuße bis zu fünf-hundert Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 3 eine öffentliche Straße verunreinigt oder verunrei-nigen lässt,
a) nach Bedarf, regelmäßig aber mindestens einmal im Monat zu kehren und den Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat zu ent-fernen (soweit diese in üblichen Hausmülltonnen für Biomüll, Papier oder Restmüll oder in Wertstoffcontainern entsorgt wer-den können); entsprechendes gilt für die Entfernung von Unrat auf den Grünstreifen.Im Herbst sind die Reinigungsarbeiten bei Laubfall, soweit durch das Laub – insbesondere bei feuchter Witterung – die Situation als verkehrsgefährdend einzustufen ist, ebenfalls bei Bedarf, regelmäßig - aber einmal in der Woche durchzuführen.
b) von Gras und Unkraut zu befreien, soweit es aus Ritzen und Ris-sen im Straßenkörper wächst.
c) bei Bedarf, insbesondere nach einem Unwetter sowie bei Tau-wetter, die Abflussrinnen und Kanaleinläufe3 freizumachen, soweit diese innerhalb der Reinigungsfläche (§ 6 ) liegen.
§ 6Reinigungsfläche
(1) Die Reinigungsfläche ist der Teil der öffentlichen Straßen, der zwi-schen der gemeinsamen Grenze des Vorderliegergrundstücks mit dem Straßengrundstück,und
a) bei Straßen der Gruppe A des Straßenreinigungsverzeichnissesder Fläche außerhalb der Fahrbahn (wobei ein von der Fahrbahn getrennter Parkstreifen Teil der Reinigungsfläche ist)
b) bei Straßen der Gruppe B des Straßenreinigungsverzeichnisseseiner parallel zum Fahrbahnrand in einem Abstand von 0,5 Meter4 verlaufenden Linie innerhalb der Fahrbahn (wobei ein von der Fahr-bahn getrennter Parkstreifen Teil der Reinigungsfläche ist)
c) bei Straßen der Gruppe C des Straßenreinigungsverzeichnissesder Mittellinie des Straßengrundstücks
liegt, wobei Anfang und Ende der Reinigungsfläche vor einem Grund-stück jeweils durch die von den Grundstücksgrenzen aus senkrecht zur Straßenmittellinie gezogenen Linien bestimmt werden.(2) Bei einem Eckgrundstück gilt Absatz 1 entsprechend für jede öffentliche Straße, an die das Grundstück angrenzt, einschließlich der gegebenenfalls in einer Straßenkreuzung liegenden Flächen.
§ 7Gemeinsame Reinigungspflicht der Vorder- und Hin-
terlieger(1) Die Vorderlieger tragen gemeinsam mit den ihnen zugeordneten Hinterliegern die Reinigungspflicht für ihre Reinigungsflächen. Sie blei-ben auch dann gemeinsam verantwortlich, wenn sie sich zur Erfüllung ihrer Pflichten anderer Personen oder Unternehmer bedienen; das Gleiche gilt auch für den Fall, dass Vereinbarungen nach § 8 abge-schlossen sind.(2) Ein Hinterlieger ist dem Vorderlieger zugeordnet, über dessen Grundstück er Zugang oder Zufahrt zu derselben öffentlichen Straße nehmen darf, an die auch das Vorderliegergrundstück angrenzt.
§ 8Aufteilung der Reinigungsarbeiten bei Vorder- und
Hinterliegern(1) Es bleibt den Vorder- und Hinterliegern überlassen, die Aufteilung der auf sie treffenden Arbeiten untereinander durch Vereinbarung zu regeln.(2) Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, so kann jeder Vorder- oder Hinterlieger eine Entscheidung der Gemeinde über die Reihen-folge und die Zeitdauer, in der sie ihre Arbeiten zu erbringen haben, beantragen. Unterscheiden sich die Grundstücke der einander zuge-ordneten Vorder- und Hinterlieger hinsichtlich der Flächen wesentlich, kann die Entscheidung beantragt werden, dass die Arbeiten nicht in gleichen Zeitabständen zu erbringen sind, sondern dass die Zeitab-
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Gessertshausen - 6 - Nr. 7/19
Volkshochschule
Die Veranstaltungen der Volkshochschule Gesserts-hausen finden Sie unter Volkshochschulen nach den kirchlichen Nachrichten.
Vereine und Verbände
Bund Naturschutz - Ortsgruppe VG Gessertshausen-KutzenhausenTermine15.02., 18.00 Uhr GH Platzer Horgau:
Nachbesprechung Volksbegehren BN OG West22.02., 20.00 Uhr Hubertusklause Deubach:
Monatstreffen Ortsgruppe
Freiwillige Feuerwehr GessertshausenAnstehender Übungsabend
Freitag, 15. Februar 2019 um 19.00 Uhr Übung für alleFür Eure Unterstützung bedanken sich bereits heute
Bernd Wagner (Tel. 4949) und Frank Baier (Tel. 902537)
Schützengesellschaft 1880 Gessertshausen e.V.TermineFreitag, 15.02.201918:00: Jugendtraining
20:00: Schützenklasse
Stübledienst: Christian Fischer
Dienstag, 19.02.201918:00: Schießtraining
Vorankündigung:Freitag, 01.03.2019: Faschingsball in Wollishausen
Freitag, 08.03.2019: Jahreshauptversammlung
Gartenbau-, Landespflege- und Imkerverein Gessertshausen und Umgebung e.V.Einladung zur Jahreshauptversammlungam Freitag, den 8. März 2019, 19.00 Uhrim Sportheim in Gessertshausen
Tagesordnung:1. Begrüßung und Jahresbericht durch den 1./2. Vorsitzenden und
den Imkervertreter2. Bericht des Schriftführers3. Bericht der Kassiererin4. Bericht der Kassenprüfer - Entlastung der Vorstandschaft5. Satzungsänderung (neuer § 3a)6. Ehrungen7. Vortrag: “Vom Unkraut zum Genusskraut“
Referentin: Fr. Sofie Bösl, Ellgau8. Verlosung von Frühlingsgrüßen
9. Wünsche und Anträge
2. die ihm nach den §§ 4 und 5 obliegende Reinigungspflicht nicht erfüllt,
3. entgegen den §§ 9 und 10 die Gehbahnen nicht oder nicht recht-zeitig sichert.
§ 14In-Kraft-Treten
(1) Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt 20 Jahre8.Ustersbach, den 04.02.2019
Willi Reiter1. Bürgermeister
Anlage zur StraßenreinigungsverordnungAnlage 1 (zu § 4 Abs. 1 i.V.m. § 6 )
StraßenreinigungsverzeichnisGruppe A (Reinigungsfläche: Gehwege, gemeinsame Geh- und Radwege, Radwege sowie Grünstreifen und von der Fahrbahn getrennte Parkstreifen) Hauptstraße, Bahnhofstraße, Osterkühbach
Gruppe B (Reinigungsfläche: Flächen der Gruppe A und zusätzlich die Fahrbahnränder)Am Dorfanger, Am Feldweg, Am Oberfeld, Am Schlauacker, Am Torf-stich, Amselweg, Angerweg, Birkenweg, Drosselstr., Häderstr. Kirch-weg, Lerchenweg, Maingründeler Weg, Schwalbenstr., St.-Vitus-Str., Wiesenstr.,Baschenegg, Bergstr., Brunnenstr., Dinkelscherbener. Str., Dinkel-weg, Dr.-Hoh-Str., Eisbühlstr., Espach, Georg-Mader-Str., Gersten-weg, Grottestr., Hollendorfweg, Joseph-Meitinger-Str., Lettenbergstr., Mühlfeldstr., Panoramastr., Roggenweg, Schmiedberg, Schulweg, Sonnenhofstr., Theodor-Haecker-Str., Weiherstr.
Gruppe C (Reinigungsfläche bis zur Fahrbahnmitte)wenig befahrene Straßen/Anwohnerstraßen/ verkehrsberuhigter Bereich
Ende des amtlichen Teils
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Gessertshausen - 7 - Nr. 7/19
Margertshausen
SSV Margertshausen 1924 e.V.
SSV Margertshausen Theaterfreunde
Die Theaterfreunde des SSV Margertshausen präsentieren einen ländlichen
Schwank in drei Akten von Ralph Wallner mit dem Titel:
„Bodschamperlspuk“
Folgende weitere Aufführungstermine stehen zur Auswahl:
Freitag 22.03.2019 19:30 Uhr Samstag 23.03.2019 19:30 Uhr
Freitag 29.03.2019 19:30 Uhr
Samstag 30.03.2019 19:30 Uhr Sonntag 31.03.2019 18:00 Uhr
Freitag 05.04.2019 19:30 Uhr Samstag 06.04.2019 19:30 Uhr
Freitag 12.04.2019 19:30 Uhr Samstag 13.04.2019 19:30 Uhr
Sonntag 14.04.2019 18:00 Uhr
Kartenreservierung telefonisch (0170/1008184) ab 19.02.2019 dienstags (außer Faschingsdienstag) und donnerstags von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr Abholung und Bezahlung Samstag, 09.03.2019 von 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr im Sportheim in Margertshausen. Kartenpreis für Erwachsene 7,00 Euro
und für Kinder (bis 15 Jahre) 3,00 Euro. Bei Nichtabholung verfällt die Reservierung.
Bürgergemeinschaft Margertshausen e.V. und Pfarrgemeinderat St. Georg
MargertshausenHerzliche Einladung zum Kaffeekränzchen
für Jung und Alt
mit Besuch der CCD-Kindergarde
am Donnerstag, 21. Februar
um 14.30 Uhr
im Bürgerhaus
auch Gäste aus Wollishausen
sind herzlich eingeladen
ab 20 Uhr Vereinsabend
Wollishausen
Freiwillige Feuerwehr WollishausenFrühjahrsversammlung der AlktivenDie Freiwillige Feuerwehr Wollishausen e.V. lädt alle aktiven Mitglie-der zur Frühjahrsversammlung am
Samstag, den 23. Februar 2019
um 19.30 Uhr
ins Feuerwehrgerätehaus (Schulungsraum) recht herzlich ein.
Markus Eppler1. Kommandant
Spendenübergabe 2019Der Gartenbau-, Landespflege- und Imkerverein Gessertshausen u.U.e.V. hilft. Der Gartenbauverein war und ist unserer Dörfergemein-schaft verpflichtet und unterstützt seit Jahrzehnten nach Kräften sozi-ale Projekte die für und aus unserer Gegend heraus entstehen.In dieser langen Tradition haben wir heuer eine Geldspende von jeweils 500 € an die Bürgerstiftung der VG Gessertshausen, an das Kinderheim in Baschenegg und an die Abtei in Oberschönenfeld übergeben.Die nachfolgenden Bilder zeigen die kleine Delegation des Gartenbau-vereins unter Leitung des 1. Vorstands Herrn Hubert Wiedemann bei der Spendenübergabe mit der Äbtissin des Klosters Oberschönenfeld Frau Gertrud Pesch, mit der Leiterin der pädagogischen Begleitung des Kin-derheims in Baschenegg Frau Maria Schwarz und dem Altbürgermeister Herrn Anton Mayer von der Bürgerstiftung der VG Gessertshausen.Die Frau unseres 1. Vorstands Gertrud Wiedemann hat aus privater Initiative heraus noch ein gutes Dutzend putziger Tiere phantasievoll aus Wolle, Stoff und Frottee geknotet, gebunden und vernäht. Die Kinder von Baschenegg werden sich am mitgebrachten Apfelsaft von der vereinseigenen Streuobstwiese und den lustigen Stofftieren unmit-telbarer, als an der Geldzuwendung freuen.
Die Fotos der Spendenübergabe verdanken wir Herrn Rudi Tapert.
Museum OberschönenfeldHeimatentdeckerAm 17. Februar um 15 Uhr findet im Besucherzentrum des Museums Oberschönenfeld eine Führung speziell für Familien statt. Die Führung „Heimatentdecker“ beschäftigt sich auf spielerische Art und Weise mit dem vielseitigen Thema „Heimat“. In der interaktiven Führung können sich die kleinen und großen Besucher austauschen und spannende Geschichten über die Region Schwaben erfahren. In der anschließenden Kreativ-Werkstatt werden zusammen Postkarten-Collagen gestaltet.
Gleich mitmachen. Veröffentlichen Sie kostenlos Artikel zu IhrerFeuerwehr unter artikel.localbook.de
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Gessertshausen - 8 - Nr. 7/19
SSV WollishausenBei uns ganz neu im ProgrammFaszientraining – auch mit der Blackroll – für DamenDie Faszien sind ein Teil unseres Bindegewebes und durchziehen den menschlichen Körper vom Kopf bis zu den Zehenspitzen. Verklebte Fas-zien können zu Rückenschmerzen und anderen Beschwerden führen.Stärken Sie Ihre gesamte Muskulatur und lockern Sie Ihre Faszien mit gezielten Gymnastikübungen und mit Hilfe der Faszienrolle.Bei uns trainieren Sie in kleinen Gruppen unter fachkundiger Anlei-tung!Vom 18.02.2019 bis 08.04.2019. 8 x jeweils Montag von 20:15 bis 21:15 Uhr, Vereinsheim Berghof Wollishausen Eingang oben
Bitte mitbringen: Sportmatte, Handtuch, Socken, SportschuheKursleiterin: Dorothea Sälzer, Inhaberin der Lizenz DOSB-
Übungsleiterin B Sport in der PräventionProfil: Gesundheitstraining Haltungs- und Bewe-
gungssystem
Nähere Infos und Anmeldung unter d.saelzer@ssv-wollishausen.de oder direkt auf unserer Homepage ssv-wollishausen.de.
Sonstige Mitteilungen
Kostenlose Energiesprechstunde im Landratsamt AugsburgWie bringe ich mein Haus energetisch wieder auf Vordermann? Meine Heizung ist in die Jahre gekommen – was kann ich tun? Ich möchte ein angenehmes Klima in meinem Haus schaffen – wie packe ich das an? Die Stromrechnung ist zu hoch – wie kann ich sie senken? Gibt es Förderungen für energetische Modernisierungen?Ein neutraler Energieberater beantwortet Ihnen diese Fragen kosten-frei jeden Monat während der Energiesprechstunde im Landratsamt Augsburg. In 45-minütigen Einzelgesprächen geht er auf Ihre individu-ellen Fragestellungen ein und zeigt Handlungsmöglichkeiten auf.Auch Bauwillige, die ihr Haus entsprechend der neuen Energieeinspar-verordnung (EnEV) errichten, erhalten Gelegenheit, sich im Rahmen der Energiesprechstunde Informationen einzuholen.Die Termine werden nach Voranmeldung vergeben: Landratsamt Augsburg Frau Johanna Jobelius-Wojtczyk (0821) 3102-2222 / E-Mail: klimaschutz@lra-a.bayern.de
Termine 1. Halbjahr 2019:Donnerstag, 28.02.2019 / 21.03.2019 / 11.04.2019 / 23.05.2019 /
27.06.2019Jeweils Zimmer 033 von 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Als zusätzlichen Service bietet der Landkreis Augsburg eine telefoni-sche Beratung für Landkreisbürger an. Diese ist Montag bis Donners-tag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 0821/3102-2884 erreichbar. Fragen zu Heiz- und Haustechnik, Erneuerbaren Energien, Energie-Einsparmaß-nahmen und Förderprogrammen werden Ihnen hier kompetent beant-wortet.
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Gessertshausen - 9 - Nr. 7/19
Vereine und Verbände
TSV UstersbachAltpapiersammlungAm Samstag, den 23.02.2019 sammelt der TSV Ustersbach wieder ihr Altpapier in Ustersbach, Baschenegg, Mödishofen, Main-gründel, Ried, Kühbach, Osterkühbach, Breitenbronn und Holzara ein.
Bitte stellen sie ihre Zeitungen und Prospekte gebündelt und sorten-rein spätestens ab 8.30 Uhr vor ihrer Zufahrt gut sichtbar zur Verfügung. Falls ihr Altpapier bis 12.00 Uhr nicht abgeholt worden ist, rufen sie bitte unter folgender Nummer (0160/97933765) an, wir werden ihr Altpapier dann umgehend abholen.
Der Erlös der Altpapiersammlung geht komplett an unsere Jugendab-teilung.Vielen Dank für ihre Unterstützung.Die Jugendleitung des TSV Ustersbach
Schützenverein 1875 Ustersbach-Mödishofen e.V.Schützenausflug 2019Unser Ausflug führt uns dieses Jahr nach Garmisch-Partenkirchen. High-lights sind die gemeinsame Wanderung entlang der imposanten Part-nachklamm und die optionale Besichtigung der Skiprungschanze. Nach-mittags besteht die Möglichkeit einer Wanderung rund um den Eibsee. Wer es gemütlicher möchte, kann alternativ die Altstadt von Garmisch erkunden oder am Eibsee in der Sonne ein Tässchen Kaffee genießen.
Wir erleben gemeinsam einen ereignisreichen Tag - auch an das leibli-che Wohl ist gedacht.
Nicht nur unsere Mitglieder mit Familien, sondern alle Freunde des Schützenvereins sind herzlich dazu eingeladen.
Anmeldung bis 1.4.2019 bei Ramona Schweinberger.
Bezahlung bei Anmeldung.Die Vorstandschaft
Freiwillige Feuerwehr Ustersbach-MödishofenEinladung zur MitgliederversammlungAm Samstag, den 16. März 2019 findet um 19.30 Uhr im Forum in Ustersbach die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feu-erwehr statt. Dazu sind alle aktiven, passiven und fördernden Mitglie-der recht herzlich eingeladen.
Tagesordnung1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes2. Bericht des Kommandanten3. Bericht des Kassierers und Kassenprüfung zur Entlastung der Vor-
standschaft4. Ehrungen5. Erläuterung der wichtigsten Änderungen der Satzung6. Beschlussfassung über die neue Satzung7. Abstimmung über die Höhe des neuen Mitgliedsbeitrag8. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Kindertagesstätte
St. Fridolin
FASCHING - FASTNACHT – KARNEVAL – DIE 5. JAHRESZEIT
Krachumzug der Kita St. Fridolin am 21.02.2019
Alle Kindergartenkinder ab 3 Jahren und die Hortkinder laufen bunt verkleidet durch die Straßen, singen und machen mit selbstgebauten Instrumenten jede Menge Krach.Um 14.00 Uhr geht es an der Kita los, wir ziehen durch folgende Straßen:Eisbühlstraße – Dr. Hoh-Straße – Georg-Mader-Straße – Panorama-straße – Lettenbergstraße – Grottestraße – Theodor-Haecker-Straße und wieder zurück in die Kita.Wir freuen uns über alle Zuschauer am Straßenrand!Eisbühlstraße 6 – 86514 Ustersbach
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Gessertshausen - 10 - Nr. 7/19
Die aktuell gültige Satzung wurde vor 35 Jahren verabschiedet, auf-grund fehlender Datenschutzordnung und Jugendordnung haben wir dies zum Anlass genommen und die komplette Satzung überarbeitet. Ebenfalls haben wir die Satzung so aufgebaut, dass der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister nichts mehr im Wege steht.Gerne kann vorab die Satzung beim 1.Vorstand Tobias Mairhörmann oder auf der Gemeinde in Gessertshausen oder online im Veranstal-tungskalender der Gemeinde eingesehen werden.
Auf euer Kommen freut sich dieVorstandschaft
AK 60+Termine Arbeitskreis 60 +
16.02.2019 15.00 Senioren-StammtischSportheim
18.02.2019 14.00 Wandern 60 +Gruppe I ca. 2,5 - 3 kmGruppe II ca. 4,5 - 6 kmFeuerwehrhaus
19.02.219 09.00 TeegesprächPfarrheim
Mo - Fr 08.00bis18.00
Fahrdienst für SeniorenRufnummer: 0152-520 907 24
im. . .meine Heimat! Markt Ebensfeld
Der Ansberg (Veitsberg) mit der größten geschlossenen
Lindengruppe Europas, die vielen Rad- und Wanderwege, die durch das
Maintal und auf den Jura führen, die Nähe zu Vierzehnheiligen, Kloster Banz, Coburg, die Weltkulturerbestadt Bamberg, die unmit-telbare Nähe zur Obermain Therme in Bad Staf-felstein sowie die fränkische Genussregion versprechen einen unvergesslichen Urlaub.
Wir freuen uns Sie als Gäste im Markt Ebensfeld begrüßen zu dürfen.
Touristinfo: Tel. 09573/9608-11 | www.ebensfeld.de
Entdecken, Erholen und Wohlfühlen
Helfen per Handy – bequem, schnell und von überall.
Einfach eine Charity-SMS senden. Danke!
Stichwort „SOS10“ an die Kurzwahl 81190*.Infos: www.sos-kinderdorf.de
Ihre SMS für ein Kinderlächeln...
SOS-Kinderdorf - wir sind Familie.SOSSOS
*Kosten: 10 Euro zzgl. SMS-Versand. 9,83 € gehen direkt an SOS-Kinderdorf.
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Gessertshausen - 15 - Nr. 7/19
Montag, 18.02. Montag der 6. Woche im JahreskreisKutzenhausen 8:00 Uhr Rosenkranz
Dienstag, 19.02. Dienstag der 6. Woche im JahreskreisAgawang 8:00 Uhr Rosenkranz
Gessertshausen 18:00 Uhr Rosenkranz
Ustersbach 9:00 Uhr Teegespräch im Pfarrheim
18:30 Uhr Rosenkranz
19:00 Uhr Eucharistiefeier (Anna u. Anton Kempter / Karolina u. Michael Weber)
Mittwoch, 20.02. Mittwoch der 6. Woche im JahreskreisAgawang 19:00 Uhr Eucharistiefeier (1. JM Josef Steinle)
Döpshofen 17:30 Uhr Eucharistiefeier
Ustersbach 14:00 Uhr „Mehr Lebensqualität im Alter“ im Pfarr-heim
Donnerstag, 21.02. Hl. Petrus Damiani, Bischof, KirchenlehrerAgawang 8:00 Uhr Rosenkranz
Baschenegg 19:00 Uhr Gebetskreis
Kutzenhausen 8:00 Uhr Rosenkranz
13:30 Uhr Seniorentreff im Pfarrheim
Margertshausen 8:30 Uhr Rosenkranz/Andacht
14:30 Uhr Seniorennachmittag im Bürgerhaus
Freitag, 22.02. KATHEDRA PETRIAgawang 18:00 Uhr Rosenkranz
O‘feld 19:30 Uhr Jugendvigil in der Abteikirche Oberschönenfeld
Wollishausen 18:30 Uhr Eucharistiefeier (Johann u. Franziska Weber u. Angehörige / Annelore u. Albert Nachtrub u. Angehörige / Peter u. Helene Dietrich u. Angeh. / Peter Dietrich / Alois u. Josepha Vogg / Max u. Josefa Heinrich, Gertrud u. Jürgen Krainik / Alfred u. Martha Sandner)
19:00 Uhr Abschluss Gesamtkirchenverwaltung
Samstag, 23.02.Agawang 19:00 Uhr Eucharistiefeier am Vorabend
Mödishofen 19:00 Uhr Eucharistiefeier am Vorabend (Konrad Mül-ler / Hubert Prem u. Schwester Irmgard)
Sonntag, 24.02. 7. SONNTAG IM JAHRESKREISDietkirch 10:00 Uhr Wort-Gottes-Feier
Döpshofen 10:00 Uhr Eucharistiefeier (Xaver u. Kreszentia Bröll / Manfred Birling / Otto u. Emilie Seitz / Martin Reißer / zu Ehren der hl. Muttergottes)
13:30 Uhr Rosenkranz
Kutzenhausen 8:30 Uhr Eucharistiefeier, anschl. Kirchencafe (zur Mutter Gottes der immerwährenden Hilfe)
Margertshausen 8:00 Uhr Rosenkranz
8:30 Uhr Eucharistiefeier (JM Sebastian Pertschy / JM Helene Sirch / Kreszentia, Josef, Edwin, Raimund u. Hermann Neumayer, Anna Stein-bichler u. JM Martin Wörle / Georg u. Johanna Lautenbacher u. verst. Kinder)
Rommelsried 9:30 Uhr Rosenkranz
10:00 Uhr Eucharistiefeier - Vorstellung der Erstkommunionkinder
Wollishausen 12:30 Uhr Rosenkranz
Abtei Oberschönenfeld
Samstag, 16.2. 7:00 Maria u. Herbert Münch, Leb. u. Verst. d. Fam. Schmid, z. E. d. hl. Muttergottes17:30 täglich Vesper
Sonntag, 17.2. 8:30 Andreas u. Walburga Pfisterer/Fam. Kuntscher, Leb. u. Verst. d. Fam. H. H, Hel-muth Hartmann, f. Br. Manfred (Namibia)
Montag, 18.2. 7: 00 verst. Frau Altmeier, Klara Bader u. Maria Reiter, i. e. bes. Anliegen v. B. H.werktags feiern wir Gottesdienst u. Chorgebet i. d. Hauskapelle
Dienstag, 19.2. 7:00 Frieda Fauser u. Familie, i. e. bes. Anlie-gen, f. Schwerkranke
Mittwoch, 20.2. 7:00 f. Andrea Becker, Johann u. Johanna Schröck, z. E. d. hl. Josef
Donnerstag, 21.2. 7:00 Leb. u. Verst. d. Fam. Schmitz/Hölzer, Dankmesse n. Meinung v. M. P., Barbara u. Hermann Dehler
Freitag, 22.2. 7:00 Leb. u. Verst. d. Fam. Schneider-Schwan, f. d. Verstorbenen Franz u. Katharina Eickmann
Pfarreiengemeinschaft DietkirchSt. Johannes Baptist Dietkirch, St. Martin Döpshofen, St. Georg Margertshausen, St. Nikolaus Kutzenhausen, St. Laurentius Agawang, St. Ursula Rommelsried, St. Fridolin Ustersbach, St. Vitus Mödishofen
Samstag, 16.02.Agawang 8:00 Uhr Rosenkranz
Dietkirch 18:30 Uhr Eucharistiefeier am Vorabend (Franz u. Berta Simnacher / Erwin Fleiner / Eltern Nerz-Glink u. Peter Glink)
Kutzenhausen 18:30 Uhr Rosenkranz
19:00 Uhr Eucharistiefeier am Vorabend - Vorstellung der Erstkommu-nionkinder (MM Bernhard Stuhler m. Grabbes. / JM Martin u. Maria Nadler / JM Johann u. Petronilla Bühler / Lidwina u. Josef Augustin / Matthäus, Barbara u. Edeltraud Geh u. verst. Angeh.)
Sonntag, 17.02. 6. SONNTAG IM JAHRESKREISAgawang 10:00 Uhr Eucharistiefeier - Familiengottesdienst (JM Kunigunde Müller, Peter Müller u. Sophie Kaul / Leonhard Kugelbrey u. Angehörige / Karl u. Afra Dietrich u. verst. Angeh. / Maria u. Josef Donderer)
Döpshofen 8:30 Uhr Eucharistiefeier (Wohltäter der Pfarrei)
13:30 Uhr Rosenkranz
Margertshausen 9:30 Uhr Rosenkranz
10:00 Uhr Eucharistiefeier - Vorstellung der Erstkommunionkinder (Gertraud Huber)
Rommelsried 10:00 Uhr Wort-Gottes-Feier
Ustersbach 8:30 Uhr Eucharistiefeier (Verst. Angeh. Metzger, Seitz u. Schubert / Maria Mairhörmann u. Angeh.)
Wollishausen 12:30 Uhr Rosenkranz
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Gessertshausen - 16 - Nr. 7/19
Pfarreiengemeinschaft Willishausen/Deubach-AnhausenÖffnungszeiten des Pfarrbüros in Willishausen, Biburger Str. 8:Dienstag ........................................................ von 15.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag ...................................................... von 9.00 - 12.00 Uhr
Telefon: 08238-2360 ........................................ Fax: 08238-958757
E-Mail: pg.willishausen-anhausen@bistum-augsburg.de
Sonntag, 17.02. 6. SONNTAG IM JAHRESKREISAnhausen 09:00 Uhr Heilige Messe für die Pfarrgemeinde - Geden-ken an Verst. d. Fam. Bayer und Sues /Helmut Himml und Alois und Kreszenz Schwarzmann /Alois und Else Schaflitzl
Willishausen 10:30 Uhr Heilige Messe für die Pfarrgemeinde - Gedenken an Maria Kastner /Helga Weiler /Hildegard Paulus
Dienstag, 19.02. Dienstag der 6. Woche im JahreskreisDeubach 19:00 Uhr Heilige Messe -Gedenken an für Philipp Mei-tinger, Walburga und Fridolin Kneißl /Heinrich Neugebauer und Geschwister /
Siegfried Huber /Maria Mayrock und verst. Angehörige
Mittwoch, 20.02. Mittwoch der 6. Woche im JahreskreisHausen 19:00 Uhr Heilige Messe - Gedenken an Maria Zimmermann
Donnerstag, 21.02. Hl. Petrus Damiani, Bischof, Kir-chenlehrerAnhausen 08:30 Uhr Rosenkranz 09:00 Uhr Heilige Messe - Gedenken nach Meinung (M)
Freitag, 22.02. KATHEDRA PETRIWillishausen 08:30 Uhr Heilige Messe im Gebetsraum des Pfarr-hofs
Sonntag, 24.02. 7. SONNTAG IM JAHRESKREISWillishausen 09:00 Uhr Heilige Messe für die Pfarrgemeinde, Kir-chenkaffee, Gedenken an Anton und Maria Steinle
Anhausen 10:30 Uhr Heilige Messe für den Pfarrgemeinde, Geden-ken an Karl Kraus /Agnes Frey und Eltern /Anton und Maria Frey und Sofie Bruggner
FaschingsnachmittagDas Team vom Donnerstags-Treff lädt ein zu einem bunten Faschings-nachmittag im Bürgerhaus Willishausen am Donnerstag, den 21.02.2019, 14.30 Uhr.
KirchenkaffeeAm Sonntag, den 24.02.2019 findet nach dem Gottesdienst um 9.00 Uhr in St. Martinus, Willishausen unser Kirchenkaffee statt. Dazu laden wir herzlich ein!
Evang.-Luth. Kirchengemeinde Diedorf-FischachFreitag, 15.02.201912.30 Uhr Mittagsmahlzeit für Senioren, Immanuelkirche Diedorf (mit Annemarie Gazmar)
Sonntag, 17.02.201910.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, Immanuelkirche Diedorf (mit Pfr. Alan Büching)
18.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, Wohlfühlhaus Kinderlachen, Fischach (mit Pfr. Alan Büching)
Montag, 18.02.201920.00 Uhr Gospelchorprobe, Immanuelkirche Diedorf (mit Tabea Brü-chert)
Bitte beachten Sie für die Angabe von Messintentionen, dass es zur Veröffentlichung einer Vorlaufzeit bedarf, die uns durch die Redaktio-nen der Zeitungen auferlegt ist. Annahmeschluss für Messintentionen ist daher in der Regel vier Wochen vor dem gewünschten Termin – danke für Ihr Verständnis!
Nachrichten Kutzenhausen
Pfarreiengemeinschaft Dietkirch
Herzliche Einladung zum
Familien-Gottesdienst
„Bei Gott ist es anders…“
Sonntag 17. Februar 2019
10 Uhr in Agawang
Wir freuen uns auf Ihr Kommen,Ihr Familiengottesdienst-Team Agawang
WeltgebetstagZum Weltgebetstag der Frauen mit dem Thema– Kommt, alles ist bereit! –laden wir alle ein, mit uns zu feiern:Die Gottesdienste finden stattam Mittwoch, 27. Februar 2019 um 19 Uhrin der Pfarrkirche Agawang und im Pfarrheim Kutzenhausen.Der anschließende gemütliche Teil mit interessanten Informationen über Slowenien zum Hören, Sehen und Schmecken findet im Pfarr-heim in Kutzenhausen statt.Sie alle sind uns herzlich willkommen!PGR Agawang und Kutzenhausen
Nachrichten Ustersbach
Ustersbach verabschiedet fünf MinistrantenAnfang Februar wurden in Ustersbach in einem feierlichen Sonntags-gottesdienst von Kaplan Zacharias fünf Ministranten verabschiedet, darunter auch die beiden Oberministranten Theresa Biber und Jakob Ellenrieder.
Foto: Alexandra KastDie Aufgaben der Oberminis wurden bereits an zwei Nachfolger übergeben, die nun offiziell der Pfarrei vorgestellt wurden. Die Pfarr-gemeinde bedankt sich bei den Ehemaligen für den jahrelang treuen Dienst und wünscht Ihnen für die Zukunft viel Erfolg.
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Gessertshausen - 17 - Nr. 7/19
Wie lerne ich effektiv?Lerntechniken und Zeitmanagement - Tricks für Studium und Weiter-bildungEva HörtrichDiedorf GBD105l011x, 23.02.19, Sa, 14:00 - 18:00 UhrGebühr: 14,90 €Regionales Bildungszentrum, Raum: 105, Pestalozzistraße 17, Diedorf
Aquarellmalerei - GrundlagenSabine RotheDiedorf GBD207q016x, Mo / Mi, 25.02.19 / 27.02.19 / 11.03.19 / 13.03.19 / 18.03.19 / 20.03.19, immer von 18:00 bis 20:30 UhrGebühr: 48,00 € plus ca. 3,00 € MaterialGrund- und Mittelschule, Werkraum, Pestalozzistraße 17, Diedorf
Standard-Latein-Tanzkurs für AnfängerAdrian GutschonJohanna GutschonDiedorf GBD205d014x, 26.02.19 - 26.03.19, Di, 19:30 - 20:30 UhrGebühr: 31,60 € pro Person. Anmeldung bitte paarweise. Keine Ermä-ßigung möglich!Schmuttertal-Gymnasium, Aula, Schmetterlingsplatz 1, Diedorf
Faszien Yoga für Anfänger und FortgeschritteneLudmilla MaiterthGessertshausen GGH301y0313x, 18.02.19 - 03.06.19, Mo, 18:45 - 20:15 UhrGebühr: 68,90 €Tanzstudio J&M Artwork, (Nähe Bahnhof), Dorfstr. 8, Gessertshausen
Pilates, Energie Yoga, Tiefenmuskulaturtraining (nach Art Callanetics)Ulla HieberGessertshausen GGH302p0312x, 19.02.19 - 28.05.19, Di, 09:00 - 10:00 UhrGebühr: 38,40 €Tanzstudio J&M Artwork, (Nähe Bahnhof), Dorfstr. 8, Gessertshausen-Gessertshausen GGH302p0412x, 19.02.19 - 28.05.19, Di, 10:15 - 11:15 UhrGebühr: 38,40 €Tanzstudio J&M Artwork, (Nähe Bahnhof), Dorfstr. 8, Gessertshausen
Rückenfit - Rückentraining mit SpaßKäthe SchorrKutzenhausen GKU302w0515x, 19.02.19 - 02.07.19, Di, 17:45 - 18:45 UhrGebühr: 48,00 €Gemeindehalle, Gymnastikraum, 1. Stock, Schulstr. 11, Kutzenhausen
Italienisch Grundstufe A1 - AnfängerMichele PiatesiDiedorf GBD409a0214x, 20.02.19 - 03.07.19, Mi, 15:15 - 16:45 UhrGebühr: 81,20 €Regionales Bildungszentrum, Raum: 105, Pestalozzistraße 17, Diedorf
Dienstag, 19.02.201909.30 Uhr Mutter-Kind-Gruppe, Immanuelkirche Diedorf (mit Tamara Karanez)Mittwoch, 20.02.201910.00 Uhr Gottesdienst, Seniorenzentrum Diedorf (mit Pfr. Alan Büching)Donnerstag, 21.02.201910.30 Uhr Gottesdienst, Seniorenheim Elmischwang, Fischach (mit Pfr. Alan Büching)Sonntag, 24.02.201910.00 Uhr Gottesdienst Immanuel - Einer für Alle, Immanuelkirche Diedorf (mit Team)
Evang.-Luth. Kirchengemeinde Zusmarshausen-Adelsried- Dinkelscherben-WeldenSonntag, 17.0209.00 Uhr, Auferstehungskirche, Zusmarshausen: Got-tesdienst (Pfarrer Uwe Lang)10.30 Uhr, St.-Thomas-Kirche, Welden: Gottesdienst mit Abendmahl (Pfarrer Uwe Lang), gleichzeitig KindergottesdienstDie Gaben am Ende der Gottesdienste sind für die Studierenden der Theologie, der Kirchenmusik und in der Ausbildung zum Diakon/zur Diakonin bestimmt.
VeranstaltungenÖffentliche Sitzung des Kirchenvorstandes:Donnerstag, 21.02., 19.00 Uhr, Evang. Gemeindehaus ZusmarshausenFür Seniorinnen und Senioren: Frauenkreis: Donnerstag, 21.02., 14.30 Uhr, Philipp-Melanchthon-Kirche, Dinkelscherben.Kontakt: Ehepaar Lang (08292/ 9618876) und Gerda Gehl (08292/ 1836 ), e-Mail uwelang@t-online.deMusik, Tanz und Gesang: Meditativer Tanz: Donnerstag, 21.02., 20.00 Uhr, Philipp-Melanchthon-Kirche, Dinkelscherben
Volkshochschulen
Regionales Bildnungszentrum vhs Augsburger Land e.V.Augsburger Str. 24, Diedorf/OT KreppenTel. 0821/20710557E-Mail: bz-diedorf@vhs-augsburger-land.deInternet: www.bz-diedorf.deInternet: vhs-augsburger-land.deAllgemeine Sprechzeiten: Mo, Mi und Fr von 08:00 bis 12:00 Uhr und nach VereinbarungWir freuen uns auf Sie!
Ausgewählte Kurse im Februar 2019Lernen im Alltag - der ÜbertrittFür Schüler ab der 3. und 4. Jahrgangsstufe zusammen mit einem oder beiden ElternteilenEva HörtrichDiedorf GBD105l021x, 22.02.19, Fr, 15:00 - 18:00 UhrGebühr: 11,20 € / Schüler 8,96 €Regionales Bildungszentrum, Raum: 105, Pestalozzistraße 17, Diedorf
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Gessertshausen - 18 - Nr. 7/19
Italienisch Grundstufe A2Heidi Anzenhofer14x, 20.02.19 - 03.07.19, Mi, 19:00 - 20:30 UhrGebühr: 81,20 €Grundschule, Klassenzimmer, Schulstr. 18, Gessertshausen
Italienisch Mittelstufe B1Michele PiatesiDiedorf GBD409d0114x, 20.02.19 - 03.07.19, Mi, 18:30 - 20:00 UhrGebühr: 81,20 €Regionales Bildungszentrum, Raum: 105, Pestalozzistraße 17, Diedorf
Französisch A1 - Französisch für den UrlaubErich BieberDiedorf GBD408w0215x, 19.02.19 - 02.07.19, Di, 18:30 - 20:00 UhrGebühr: 87,00 €Regionales Bildungszentrum, Raum: 105, Pestalozzistraße 17, Diedorf
Tanzen macht Spaß - für Kinder (7 - 10 Jahre) - AnfängerKristine TineszGessertshausen GGH205j0415x, 18.02.19 - 01.07.19, Mo, 15:30 - 17:00 UhrGebühr: 105,80 €Tanzstudio J&M Artwork, (Nähe Bahnhof), Dorfstr. 8, Gessertshausen
Tanzen macht Spaß - für Kinder (ab 10 Jahre) FreeStyleGessertshausen GGH205j0115x, 18.02.19 - 01.07.19, Mo, 17:00 - 18:30 UhrGebühr: 105,80 € Keine Ermäßigung möglich!Tanzstudio J&M Artwork, (Nähe Bahnhof), Dorfstr. 8, Gessertshausen
Tanzen macht Spaß - für Kinder (ab 7 Jahre) Ballett und freier TanzKristine TineszGessertshausen GGH205j0515x, 19.02.19 - 02.07.19, Di, 15:00 - 16:30 UhrGebühr: 105,80 € Keine Ermäßigung möglich!Tanzstudio J&M Artwork, (Nähe Bahnhof), Dorfstr. 8, Gessertshausen
Ballett und Modern Dance (ab 10 Jahre)Kristine TineszGessertshausen GGH205j0615x, 19.02.19 - 02.07.19, Di, 16:30 - 18:00 UhrGebühr: 105,80 € Keine Ermäßigung möglich!Tanzstudio J&M Artwork, (Nähe Bahnhof), Dorfstr. 8, Gessertshausen
AGBs, detaillierte Informationen sowie weitere Kurse und Veranstaltungen entnehmen Sie bitte unserem Programm-heft oder besuchen Sie uns im Internet (www.bz-diedorf.de oder www.vhs-augsburger-land.de).
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Elektriker/Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik (m/w/d)
Aufgabengebiet:• Installation von elektrotechnischen Anlagen und Gebäudetechniken• Selbstständige Ausführung allgemeiner elektrotechnischer Tätigkeiten• Prüfung, Wartung und Dokumentation ortsveränderlicher elektrischer Arbeits-
mittel sowie ortsfester Anlagen und Maschinen
Anforderungen:• Abgeschlossene Ausbildung zum Elektroniker (m/w/d), Fachrichtung Energie-
und Gebäudetechnik oder vergleichbare Qualifikation• Erfahrung in der Installation und Prüfung von elektrotechnischen Anlagen• Verantwortungsbewusstsein und eigenständige, zielorientierte Arbeitsweise• Teamfähigkeit und ausgeprägte Kundenorientierung• Führerschein Klasse B
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Gessertshausen - 20 - Nr. 7/19
(djd-k). Wenn die Erkältung im Anmarsch ist, fährt das Immun-system alle Geschütze auf, um den grippalen Infekt noch zu verhindern. Unterstützen kann man den Kampf gegen die Er-kältungssymptome beispielswei-se mit Ruhe, Verzicht auf Sport und körperliche Anstrengung, mehr Schlaf, heißen Bädern oder wohltuenden Tees. Gegen die Verursacher, die Erkältungs-viren, können sich Betroffene aber auch mit einem rezept-freien Erkältungsspray wie bei-spielsweise algovir aus der Apo-
theke wehren. Studien zeigen, dass bei einer möglichst frühen Anwendung nach Auftreten der ersten Erkältungsanzeichen ein Ausbruch des Infekts im besten Fall verhindert oder die Erkäl-tungsphase zumindest verkürzt werden kann. Dank deutlich weniger infizierter Schleim-hautzellen kommt es zu einer geringeren Abwehrreaktion des Immunsystems, die Krankheits-symptome werden schwächer und dauern kürzer. Zudem ist das Rückfallrisiko reduziert.
Erkältung: Beim ersten Anzeichen aktiv werden
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Spielset „Raffnuss und Taffnuss mit Kotz und Würg“ inklusive abnehmbarer Sättel, Wikinger-boot und weiterem Zubehör gibt es im Handel für 54,99 Euro (UVP) sowie im Online-Shop unter www.playmobil.de. Die drei weiteren Spielsets „Rotzbak-ke und Hakenzahn“, „Fischbein und Fleischklops“ sowie „Grobi-an mit Schafschleuder“ ergän-zen die Spielwelt, die für Kinder ab vier Jahren empfohlen wird.
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Gessertshausen - 21 - Nr. 7/19
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