B&B Bollenberger & Bollenberger Beratungsgruppe Das Netzwerkhaus für alle Wirtschaftsfragen...

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B&BBollenberger & Bollenberger

Beratungsgruppe

Das Netzwerkhaus für alle Wirtschaftsfragen

SteuerberatungWirtschaftsprüfung

Unternehmensberatung

B&B Klienten profitierenvom bereichsübergreifendenBeratungsportfolio

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Consulting & Full Serviceunter einem Dach

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Das Fördermanagement

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Das Fördermanagement

Positive Auswirkungen auf nachfolgende Bereiche: Stärkt die Ertrags- und Finanzlage Sichert das Unternehmen Motiviert zu einer höheren Qualifikation Steigert die Wettbewerbsfähigkeit

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Förderungen durch:

Zinsenzuschüsse

Direktdarlehen

Kostenzuschüsse (Schulungen, etc.)

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Folgende Projekte können z.B. gefördert werden:

Unternehmensgründung

Forschung und Entwicklung

Internationalisierung (Joint Venture)

Umweltmaßnahmen

Stabilisierung

Investitionen (bauliche, maschinelle, innovative)

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Folgende Projekte können z.B. gefördert werden:

Unternehmensgründung

Forschung und Entwicklung

Internationalisierung (Joint Venture)

Umweltmaßnahmen

Stabilisierung

Investitionen (bauliche, maschinelle, innovative)

Beratungsleistung

Markterschließung

Ausbildungsmaßnahmen

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Übersicht

Eingliederungsbeihilfe - COME BACK Förderung der Lehrausbildung Förderung zusätzlicher Lehrstellen Job konkret – Implacementstiftungen Job 2000 – Qualitätspersonal auf Zeit Jobs 4 You(th) Arbeitsplatznahe Qualifizierung Qualifizierungsförderung für Beschäftigte Qualifizierungsberatung für Betriebe Flexibilitätsberatung

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Eingliederungsbeihilfe – Come Back

Förderbar sind: Arbeitslose/-suchende > 50 Jahre Mann, 45 Jahre Frau 6 Monate < 25 12 Monate > 25 WiedereinsteigerInnen Von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht

Förderung: Lohnkostenzuschuss in der Höhe von max. 67% der

Bemessungsgrundlage (laufendes Bruttoentgelt plus 50% Pauschale für Nebenkosten) für die Dauer von max. einem Jahr.

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Förderung der Lehrausbildung

Ziele: Erleichterung der Lehrausbildung von Mädchen in Berufen mit geringem Frauenanteil, Jugendlichen, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind TeilnehmerInnen an einer integrativen

Berufsausbildung, Erwachsenen (über 19jährigen), deren

Beschäftigungsproblem auf Grund von Qualifikationsmängeln durch eine Lehrausbildung gelöst werden kann und

Lehrlinge, wenn sie Zusatzqualifikationen über das Berufsbild hinaus erwerben (zwischenbetriebliche Zusatzausbildung).

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Förderung der Lehrausbildung

Förderung: zB. € 151,-- monatlich bzw. 50% der Kosten bei der zwischenbetrieblichen

Zusatzausbildung

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…mit Lehrbeginn zwischen 30.6.2007 und 27.6.2008

Fördervoraussetzung:

Eine Lehrstelle ist dann zusätzlich, wenn die Gesamtzahl der Lehrlinge zu Beginn des Ausbildungsverhältnisses größer ist als die Gesamtzahl am 31. Dezember 2006. Weiters muss die Gesamtzahl 4 Monate nach dem Lehrbeginn größer sein als am 31. Dezember 2006.

Förderung zusätzlicher Lehrstellen

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Förderhöhe: 1. Lehrjahr € 400,-- 2. Lehrjahr € 200,-- 3. Lehrjahr € 100,--

Förderung zusätzlicher Lehrstellen

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Job 2000 – Qualitätspersonal auf Zeit

Ausgangslage und Ziel: Aktueller Personalengpass, Aufträge und kein Personal,

Krankenstände und keine Vertretung, etc. Integration von Langzeitarbeitslosen bzw. von

Langzeitarbeitslosigkeit bedrohten Personen und WiedereinsteigerInnen.

Förderung: Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung des AMS NÖ zu

kalkulierbaren Stundensätzen. Keine anfallenden Kosten bei Übernahme oder während der Stehzeit.

Kontaktnahme mit der AMS- Geschäftsstelle. Für ältere Arbeitsuchende bietet das AMS die AK-Überlassung

„Initiative 50“ an.

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Jobs4You(th) – start up

Ausgangslage und Ziel: Integration von langzeitarbeitslosen und von

Langzeitarbeitslosigkeit bedrohten Jugendlichen im Alter von 15 bis 24 Jahren durch Überlassung an Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine bis zu 12 Monaten.

Förderung: Beschäftigung beim Verein „Jugend und Arbeit“, Projekt: start

up. Der Betrieb übernimmt 2/3 der Lohn- und Lohnnebenkosten

plus eventuell anfallende Fahrtkosten. Den Rest tragen das AMS NÖ und das Land NÖ.

Jedem/Jeder Jugendlichen steht ein Qualifizierungsbudget von € 1.000,-- zur Verfügung, um dadurch die erkannten Qualifizierungsmängel zu beseitigen. SozialarbeiterInnen begleiten bei Bedarf die Jugendlichen.

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Implacementstiftung

Unternehmen wählen Arbeitsuchende („Second Best“) aus und bilden diese intern und/oder extern gezielt auf die konkreten Arbeitsplatzerfordernisse aus.

Voraussetzungen: ArbeitnehmerInnen: Anspruch auf Arbeitslosengeld,

Wohnsitz in NÖ, Interesse an der angebotenen Stelle sowie Bereitschaft zur Qualifizierung.

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Implacementstiftung

AMS- Basisfinanzierung: Stiftungsarbeitslosengeld für gesamte Ausbildungsdauer.

Weitere Finanzierung: Ausbildungskosten (max. € 5.730,--/ TN.): 50% durch

ArbeitgeberInnen, 50% durch öffentliche FördergeberInnen, davon 43% Land NÖ, 25% AMS NÖ, 16% WK NÖ, 16% AK NÖ.

„Taschengeld“: Von den Betrieben sind Stipendien zu leisten (min. 40 Euro/ Monat, bis max. zur Geringfügigkeitsgrenze).

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Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (ESF Ziel 2)

Förderung und Beratung: Teilnahme an arbeitsmarktorientierten

Qualifizierungsmaßnahmen mit einer Mindestdauer von 16 Einheiten.

Förderbarer Personenkreis: ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahre unbeschadet des Ausbildungsniveaus, Frauen unter 45 Jahre, sofern ihre Ausbildung den Abschluss einer mittleren Schule nicht übersteigt; WiedereinsteigerInnen unbeschadet ihres Ausbildungsniveaus.

Förderhöhe: Zwei Drittel der Kursgebühren, im Falle der Förderung von Frauen ab 45 Jahre drei Viertel der Kursgebühren.

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Zeitlicher Ablauf eines Förderprojekts:

AntragstellungAntragstellung ZusageZusage AuszahlungAuszahlung

ProjektendeProjektendeProjektanfangProjektanfang

Beurteilungsphase

Projektumsetzung (Schulungen)

Abrechnungsphase

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Fördermanagement

Das B&B Beraterteam unterstützt SIE

vom Unternehmensgründer bis zum Forscher

bei der kompletten Abwicklung der Förderung

von der Suche bis zur Abrechnung Ihrer individuellen Förderung

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Geförderte Beratungen

Schwerpunktberatung zu Planrechnungen, Businessplan,

Marketingplan, Investitions- und Finanzierungsplan, Liquiditätsplanung, Controlling,…

Unternehmensstartprogramm In den ersten 3 Jahren nach Gründung

Unternehmenskonzept nach Gründung (Finanzierung, Businessplan, Strategie, Spezialthemen)

20 Beratungsstunden

50% Förderung

Ihr Investment: 800€

20 Beratungsstunden

75% Förderung

Ihr Investment: 400€

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Geförderte Beratungen

Unternehmerbegleitung Im ersten Jahr der Gründung

fachliches Coaching: Hilfestellung bei der im Startprogramm entwickelten Maßnahmen

Einsteigerberatung Gratis vor jeder Beratung

Strukturierung des Beratungsprojekts | Festlegung der Inhalte, Zeit und Kosten

60 Beratungsstunden

75% Förderung

Ihr Investment: 1200€

4 Beratungsstunden

100% Förderung

Ihr Investment: 0€

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Freibetrag für investierte Gewinne

Voraussetzungen:

Natürliche Personen als Einzelunternehmer oder Mitunternehmer, AR, SV, GF-Ges., Sonderklasse

Ein Gewinn auf Grundlage einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG

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Freibetrag für investierte Gewinne

Wie hoch ist der Freibetrag? Bis zu 10 % des Gewinnes, insoweit in

„begünstigte Wirtschaftsgüter“ investiert wurde

Maximal bis EUR 100.000,00 je Steuerpflichtigen und

bei einer Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft von EUR 100.000,00 als Höchstbetrag ein entsprechender Teilbetrag gemäß Gewinnbeteiligung des Mitunternehmers

jährliche Abschreibung bleibt unverändert erhalten

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Begünstigte

Anschaffungen

Nicht begünstigte

Anschaffungen

Betriebs- und

Geschäftsausstattung Gebäude, Mieterinvestition

Maschinen geringwertige

Wirtschaftsgüter, die weniger als € 400 kosten

EDV-Anlagen Gebrauchte Wirtschaftsgüter

Kraftfahrzeuge (Fiskal

LKW)PKWs

Bestimmte festverzinsliche Wertpapiere (f. Abf. U. Pens.Rst)

Immaterielle Wirtschaftsgüter

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Achtung: Nachversteuerung!

4 Jahre Behaltefrist Bei Übertragung des Betriebes geht

Nachversteuerungsverpflichtung auf Erwerber über

Bei Betriebsaufgabe vor Ablauf der Behaltefrist zu Nachversteuerung

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Grundsätzliches Förderumfang Nachversteuerung

• Hälftesteuersatz für den geförderten Kapitalaufbau

max. € 100.000,-- pro Jahr

Laufender steuerlicher Gewinn des Wirtschaftsjahres

(inkl. Sanierungsgewinn, ohne Übergangs- und Veräußerungsgewinn)

• + „betriebsnotwendige“ Einlagen• - Entnahmen• = geförderter Kapitalaufbau

(Missbrauchschutzregel für 2003)

Begünstigte Besteuerung der nicht entnommenen Gewinne

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Grundsätzliches Förderumfang Nachversteuerung

• Nachversteuerung erfolgt, wenn der Eigenkapitalbestand durch Überentnahmen sinkt.

• Begünstigte Eigenkapitalzuwächse, die vor mehr als 7 Jahren begünstigt behandelt wurden, müssen nicht nachversteuert werden.

• Sonderregelung in Verlustjahren FINANZPLANUNG

Begünstigte Besteuerung der nicht entnommenen Gewinne

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„Abfertigung“ für UnternehmerSELBSTSTÄNDIGENVORSORGE

Ab 1.1.2008 1,53%

verpflichtend: für freie Dienstnehmer, Gewerbetreibende

Optionsmodell: Bauern, freie Berufe

Frist 31.12.2008 bzw. 12 Monate

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Steuerliche Rahmenbedingungen

Beiträge voll abzugsfähig

Veranlagung in Vorsorgekasse steuerfrei

Auszahlung 6% Steuer

Übertragung in Pensionskassa frei

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