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Treuhand | Steuer- und Rechtsberatung Wirtschaftsprüfung | Unternehmensberatung...

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Treuhand | Steuer- und Rechtsberatung Wirtschaftsprüfung | Unternehmensberatung Informatik-Gesamtlösungen Aufsicht / RAB / QS Treuhand-Kammer Sektion Aargau, 28. Oktober 2014
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Treuhand | Steuer- und RechtsberatungWirtschaftsprüfung | Unternehmensberatung Informatik-Gesamtlösungen

Aufsicht / RAB / QS

Treuhand-Kammer Sektion Aargau, 28. Oktober 2014

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4Agenda

Einleitung

QS 1

Erfahrungen mit der RAB

Schlussbemerkungen

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4Einleitung (1)

Mit den PS 2013 hat die Treuhand-Kammer die Vorschriften zur Qualitätssicherung (QS 1) veröffentlicht

Umsetzung QS 1 wurde wie folgt verlangt Praxen mit ordentlichen Revisionen bis 15. Dezember 2013

Praxen mit ausschliesslicheingeschränkten Revisionen bis 1. September

2016

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4Einleitung (2)

Anforderungen der RAB an das Interne Qualitäts-sicherungssystem Ordentliche Revision Anwendung QS 1 & PS 220

(bei IFRS = ISQC 1 & ISA 220)

Eingeschränkte Revision mind. Anwendung Anleitung zur Qualitätssicherung THK/Treuhand Suisse

freiwillig QS 1 möglichPraxen mit nur einer Person mit Zulassung: ab 1.9.2016 Peer Review

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4Einleitung (3)

Rundschreiben 1/2014 (Entwurf vom 9. September 2014) über die Qualitätssicherung in Revisionsunternehmen RAB präzisiert darin die anwendbaren Standards für die interne

Qualitätssicherung THK hat dazu am 09. Oktober 2014 Stellungnahme abgegeben

(möchte auch bei eingeschränkten Revisionen QS 1)

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4QS 1 – Übersicht

Bestandteile QS 1:

Führungsverantwortung für die Qualität innerhalb der Praxis

relevante berufliche Verhaltensanforderungen

Annahme und Fortführung von Mandantenbeziehungen und bestimmten Aufträgen

Personalwesen

Auftragsdurchführung

Nachschau

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4QS 1 – Führungsverantwortung für die

Qualität innerhalb der Praxis

Förderung einer internen Kultur, dass Qualität bei der Auftragsdurchführung von entscheidender Bedeutung ist

Verantwortung für das QS bzw. Umsetzung liegt beim VR bzw. CEO/GL

Verantwortlicher QS muss ausreichende und angemessene Erfahrung haben notwendige Befugnis haben, Regelungen und Massnahmen zur

Qualitätssicherung durchzusetzen

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4QS 1 – relevante berufliche

Verhaltensanforderungen (1)

Grundsätze für das berufliche Verhalten: Integrität Objektivität berufliche Kompetenz und erforderliche Sorgfalt Verschwiegenheit berufswürdiges VerhaltenAnforderungen sind durch die THK umgesetzt (Standes- und Berufsregeln, Richtlinien zur Unabhängigkeit und zur Weiterbildung)

Grundsätze werden verstärkt durch die Führung der Praxis Aus- und Weiterbildung Nachschau einen Prozess für den Umgang mit Verstössen

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4QS 1 – relevante berufliche

Verhaltensanforderungen (2)

Unabhängigkeit Jährliche schriftliche Bestätigung des gesamten Fachpersonals, dass

Regelungen und Massnahmen zur Unabhängigkeit eingehalten werden

Persönliche Vertrautheit Rotationspflicht bei ordentlichen Revisionen nach 7 Jahren für

Leitenden Revisor (bei Publikumsgesellschaften für sämtliche verantwortliche Prüfer)

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4QS 1 – Annahme und Fortführung von

Mandantenbeziehungen

Mandatsannahme bzw. –fortführung nur, wenn Kompetenz, Fähigkeit, Zeit und Ressourcen zur Durchführung des

Auftrages vorhanden sind die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen eingehalten

werden können (Wählbarkeit, Zulassung, Unabhängigkeit etc.) Integrität des Mandanten beurteilt werden kann bzw. gegeben ist

Dokumentation des Vorgehens, wenn Probleme festgestellt wurden und das Mandat angenommen bzw.

fortgeführt wird Mandat niedergelegt wird

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4QS 1 – Personalwesen

Sicherstellung, dass ausreichendes Fachpersonal mit notwendigen Kompetenzen, Fähigkeiten und Bindung an berufliche Verhaltensgrundsätze vorhanden ist, um Aufträge nach den beruflichen Standards sowie gesetzlichen und

anderen rechtlichen Anforderungen durchzuführen es zu ermöglichen, Vermerke zu erteilen, die unter den gegebenen

Umständen angemessen sind

Bestimmung des Auftragsteams Auftragsverantwortlicher (Kompetenz, Fähigkeit, Befugnis) fachliche Kenntnisse Expertenwissen Branchenkenntnisse

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4QS 1 – Auftragsdurchführung (1)

Regelungen festlegen, welche Folgendes enthalten Sachverhalte, die für die Förderung einer gleichmässigen Qualität der

Auftragsdurchführung relevant sind (Arbeitspapiere) Überwachungspflichten (Auftragsfortschritt, erkennen von

Sachverhalten zu Konsultationen etc.) Verpflichtung zur Durchsicht

Regelung und Vorgehen zur Konsultation bei schwierigen oder umstrittenen Sachverhalten

• Dokumentation Art und Umfang der Konsultation und die daraus resultierenden Schlussfolgerungen

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4QS 1 – Auftragsdurchführung (2)

Prozess zur Auftragsbegleitenden Qualitätssicherung muss für alle Prüfungen von kapitalmarktorientierten Einheiten eine

auftragsbegleitende Qualitätssicherung enthalten

Kriterien festlegen, anhand derer alle anderen Prüfungen zu beurteilen sind, ob eine auftragsbegleitende Qualitätssicherung durchzuführen ist

Art, zeitliche Einteilung und Umfang regeln

sicherstellen, dass der Vermerk zum Auftrag nicht vor dem Abschluss der auftragsbegleitenden Qualitätssicherung datiert wird

die notwendigen durchzuführenden Prüfungen regeln (weitergehende Prüfpflichten bei Prüfung von kapitalmarktorientierten Einheiten)

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4QS 1 – Auftragsdurchführung (3)

Auswahlkriterien zur Bestimmung des auftragsbegleitenden Qualitätssicherers (ABQS) er muss über die für diese Funktion erforderlichen fachlichen

Qualifikationen, die notwendige Erfahrung und Befugnis verfügen

Ausmass festlegen, in dem ein auftragsbegleitender Qualitätssicherer konsultiert werden kann, ohne dass dessen Objektivität gefährdet wird

Objektivität des auftragsbegleitenden Qualitätssicherers gewährleistet ist

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4QS 1 – Auftragsdurchführung (4)

Dokumentation der auftragsbegleitenden Qualitätssicherung muss festhalten dass, die notwendigen Massnahmen/Prüfungen durchgeführt wurden

die auftragsbegleitende Qualitätssicherung zum oder vor dem Datum des Vermerks abgeschlossen wurde

dem Qualitätssicherer keine ungeklärten Sachverhalte bekannt sind, die ihn zu der Annahme veranlassen würden, dass die Schlussfolgerungen des Auftragsteams nicht angemessen waren

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4QS 1 – Auftragsdurchführung (5)

Meinungsverschiedenheiten Regelungen und Massnahmen festlegen, nach denen

Meinungsverschiedenheiten innerhalt des Auftragsteams, mit den Konsultierten und – sofern anwendbar – zwischen dem Auftrags-verantwortlichen und dem auftragsbegleitenden Qualitätssicherer behandelt und geklärt werden

Die gezogenen Schlussfolgerungen müssen dokumentiert und umgesetzt werden

Der Vermerk darf nicht vor Klärung des Sachverhalts datiert werden

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4QS 1 – Auftragsdurchführung (6)

Auftragsdokumentation Praxis muss Fristen setzen, nach denen die Auftragsteams nach

Fertigstellen des Vermerks die Auftragsakten abzuschliessen haben (idR max. 60 Tage nach dem Datum des Vermerks des Abschluss-prüfers)

Praxis muss die Vertraulichkeit, sichere Verwahrung, Integrität, Zugänglichkeit und Rückholbarkeit der Auftragsdokumentation regeln

Praxis muss eine Aufbewahrungsfrist der Auftragsdokumentation festlegen, welche den gesetzlichen oder anderen rechtlichen Vor-schriften genügt

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4QS 1 – Nachschau (1)

Die Praxis muss einen Nachschauprozess einrichten, welcher eine laufende Abwägung und Beurteilung des Qualitätssicherungs-

systems umfasst

eine Prüfung auf wiederkehrender Basis mind. eines abgeschlossenen Auftrags für jeden Auftragsverantwortlichen umfasst

sicherstellt, dass die Verantwortung dafür einer Person übertragen wird, die über ausreichende und angemessene Erfahrung und Befugnis verfügt

sicherstellt, dass die Personen, die die Nachschau durchführen, nicht an der Auftragsprüfung beteiligt sind

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4QS 1 – Nachschau (2)

Beurteilung, Kommunikation und Beseitigung festgestellter Mängel Die Auswirkungen von Mängeln müssen beurteilt werden

• ob es sich um Einzelfälle handelt• oder ob es sich um systematische Mängel handelt, welche unverzügliche

Korrekturmassnahmen erfordern

Es müssen Regelungen für Fälle festgelegt werden, in welchen die Nachschau darauf hindeutet, dass ein Vermerk möglicherweise nicht angemessen ist oder dass bei der Auftragsdurchführung Massnahmen ausgelassen wurden

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4QS 1 – Nachschau (3)

Beurteilung, Kommunikation und Beseitigung festgestellter Mängel (Fortsetzung)

Es muss mind. einmal jährlich ein Bericht über die Ergebnisse der Nachschau an den Auftragsverantwortlichen und an die GL/VR erstellt werden, welcher folgendes beinhaltet• Beschreibung der durchgeführten Nachschauverfahren• Die daraus gezogenen Schlussfolgerungen• Eine Beschreibung der bedeutenden Mängel sowie der Massnahmen, die zur

Behebung dieser Mängel ergriffen wurden

Praxis muss eine Meldestelle für Verstösse gegen das Qualitäts-sicherungssystem einrichten, sodass Personen Meldungen vorbringen können, ohne dass sie Repressalien zu befürchten haben

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4Erfahrungen mit der RAB (1)

Konsultationen QS 1 TZ 34 verlangt Regelung, dass bei schwierigen oder

umstrittenen Sachverhalten angemessene Konsultation durchgeführt wird. RAB wollte dazu Beispiele aufgeführt haben

bei vermuteten oder tatsächlich eingetretenen deliktischen Handlungen

Meinungsverschiedenheiten innerhalb des Prüfteams oder zwischen leitenden Revisor und ABQS

Meinungsverschiedenheiten mit dem Prüfkunden

Beschränkung des Prüfungsumfangs

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4Erfahrungen mit der RAB (2)

Auftragsbegleitende Qualitätssicherung (1) QS 1 TZ 35 b-c verlangt Festlegung von Kriterien, anhand

welcher bestimmt werden kann, ob bei Prüfungsaufträgen, die keine Publikumsgesellschaften betreffen, eine auftragsbegleitende Qualitätssicherung (ABQS) erforderlich ist

QS1 A 41 nennt dazu die Art des Auftrages und des damit verbundenen öffentlichen Interesses, die Feststellung ungewöhnlicher Umstände oder Risiken bei einem Auftrag und wenn Gesetze oder andere Rechtsvorschriften eine ABQS verlangen

Frage aus Diskussion mit RAB: was ist von öffentlichem Interesse?

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4Erfahrungen mit der RAB (3)

Auftragsbegleitende Qualitätssicherung (2) QS1 TZ 39 a verlangt Festlegung von Anforderungen an den

ABQS. Bezüglich Qualifikationsanforderung sind nebst Ausbildung, Funktion, Zulassung insbesondere Grad an Erfahrung sowie Spezialkenntnisse zu berücksichtigen.

Im Weiteren muss ABQS innerhalb der Praxis eine Funktion ausüben, die in keinem Abhängigkeitsverhältnis zum leitenden Revisor steht

RAB verlangt in beiden Fällen eine detaillierte Regelung in den WP-Richtlinien, welche die Anforderungen des ABQS an die fachlichen Qualifikationen und die Abhängigkeit vom leitenden Revisor definiert

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4Erfahrungen mit der RAB (4)

Auftragsbegleitende Qualitätssicherung (3)

QS 1 A49 sieht vor, dass zur Wahrung der Objektivität des ABQS dieser nicht vom Auftragsverantwortlichen gewählt wird (soweit praktisch durchführbar). Lösung sieht nun vor, dass der ABQS durch den verantwortlichen Qualitätssicherer, in dessen Abwesenheit durch den Fachbereichsleiter WP bestimmt wird.

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4Erfahrungen mit der RAB (5)

Archivierung

QS1 TZ 45 verlangt Kontrollen, dass Einhaltung der 60-Tage Frist (Einlieferung ins Archiv) sichergestellt wird

Im Weiteren verlangt QS 1 Massnahmen zur Vertraulichkeit, sicheren Verwahrung, Integrität, Zugänglichkeit und Rückholbarkeit der Auftragsdokumentationen.

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4Erfahrungen mit der RAB (6)

Nachschau Gemäss QS 1 TZ 48a muss Nachschauprozess laufend

Abwägung und Beurteilung des QS umfassen. Aufzählung von QS1 A 65 ist im Prozess aufzunehmen und bei der jährlichen Überwachung des QS sind die definierten Prozesse und Kontrollen zu prüfen:

Zur jährlichen Bestätigung der Mitarbeitenden der Unabhängigkeit

Einhaltung der Weiterbildungsvorschriften

Annahme und Fortführung der Mandantenbeziehungen

Neue Entwicklungen bei beruflichen Standards und gesetzlichen Anforderungen

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4Schlussbemerkungen

Der Qualitätssicherung ist in jedem Revisionsunternehmen ein hoher Stellenwert einzuräumen

RAB prüft die korrekte Umsetzung/Anwendung von QS 1

Der interne Aufwand für die Qualitätssicherung hat zugenommen

Qualität ist ein dauernder Prozess, welcher laufend entwickelt und angepasst werden muss

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