1 Förderung von Arbeit für Menschen mit Behinderung Stefan Burkhardt.

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Förderung von Arbeit für Menschen mit Behinderung

Stefan Burkhardt

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Integrationsunternehmen und Beschäftigungsprojekte

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Auf- und Ausbau von Integrations- und Beschäftigungsprojekten

Beispiele:

• Hotel & Gastronomie

• Cateringbetriebe

• Café- und Kioskbetriebe

• Wäschereien

• Lebensmittelmärkte

• Gebäudereinigung

• Garten- und Landschaftsbau

• Bürodienstleistungen

• Second-Hand-Läden (Kleidung, Möbel)

• Kartoffelschälbetrieb

• Betrieb eines Campingplatzes (inkl. Gastronomie und Kiosk)

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Fördervoraussetzungen

• Zielgruppe:

Jugendliche & Erwachsene mit Behinderung

• Nachrangigkeit:

Förderung der Aktion Mensch ist immer nachrangig

• Antragsberechtigte Träger:

anerkannte freie gemeinnützige Organisationen im Bereich der Behindertenhilfe mit Sitz in Deutschland

Mögliche Rechtsformen:

Vereine, Stiftungen, GmbHs (mehrheitl. gemeinnützige Gesellschafter), Kirchen, Genossenschaften

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Förderkonditionen

Förderhöhe: max. 70% der förderfähigen Gesamtkosten

zzgl. 20% Verwaltungskostenpauschale (VKP)

(bezogen auf den Zuschuss der Aktion Mensch)

Eigenmittel: 30 %

Höchstsumme: 250.000 € (inkl. VKP)

Dauer: 12 bis 60 Monate

Förderfähig: Personalkosten, Honorarkosten, Sachkosten

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Förderfähige Personalkosten

Förderung von Leitungs- und Koordinierungskräften:• Projekt-/Betriebsleiter• Anleiter• Verwaltungskräfte

Förderung zusätzlicher Personalkosten für neues Personal

Aufstockung vorhandener Stellen

Einsetzung bereits vorhandenen Personals, bei Einstellung einer

neuen Kraft für das bisherige Arbeitsfeld

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Förderfähige Personalkosten

Bei Einstellung von Menschen mit Behinderung als

Leitungs- oder Koordinierungskräfte

dürfen/müssen die Eingliederungszuschüsse (§ 34 SGB IX) als Eigenmittel in die Finanzierung des Projektes eingebracht werden.

Diese Mittel sind unter den Eigenmitteln im Finanzierungsplan gesondert auszuweisen.

Keine Förderung der Lohnkosten der einzustellenden Mitarbeiter/innen mit Behinderung!

______________________________________________________________§ 34 SGB IX: Leistungen an Arbeitgeber

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Auf- und Ausbau von Integrations- und Beschäftigungsprojekten

Förderung des Auf- und Ausbaus von

Integrationsunternehmen nach § 132 ff SGB IX sowie

Beschäftigungsprojekten als niederschwellige Angebote im Bereich geringfügige Beschäftigung / Hinzuverdienst

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Auf- und Ausbau von Integrations- und Beschäftigungsprojekten

Differenzierte Förderung

Vorlauf- und Planungsaktivitäten

Auf- und Ausbau

Sicherung & Stabilisierung

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Integrations- & BeschäftigungsprojekteVorlauf- und Planungsaktivitäten

Aktivitäten zur Gründung übersteigen häufig die personellen wie

finanziellen Ressourcen eines Trägers für :

Einstellung einer Leitungs- bzw. Koordinierungskraft Entwicklung Konzept/Businessplan Überprüfung von Risiken & Chancen Prüfung der Umsetzungserforderlichkeiten Machbarkeitsstudie Produktentwicklung Betriebswirtschaftliche Beratung Betriebswirtschaftliches Gutachten etc.

max. 15.000 €, inkl. 20% VKP, max. 12 Monate

______________________________________________________________(Beginn nach Antragstellung, vor Bewilligung, auf eigenes Risiko möglich)

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Empfehlungen/Hinweise

Keine Förderung von Planungsaktivitäten für CAP-Märkte. Leistungen werden durch Franchisegeber GDW-Süd Sindelfingen gewährleistet.

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Integrations- & BeschäftigungsprojekteAuf- und Ausbau

Förderfähig ist sowohl der Aufbau als auch der Ausbau.

Wichtig! Darstellung der Abgrenzung von Bestehendem bei Ausbau!

max. Förderdauer: 5 Jahre

max. Fördersumme: 250.000 €

inkl. 20 % Verwaltungskostenpauschale (VKP)

Degressive Förderung nach abgestuftem Fördersatz

von max. 80%, 75%, 70%, 60%, 50%

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Empfehlungen/Hinweise

Keine Förderung zur Einrichtung von WfbM-Außenarbeitsplätzen. Projekte können u.a. solche Plätze berücksichtigen bzw. einbinden, jedoch nicht vorrangig.

Beginn erst nach Bewilligung möglich.

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Integrations- & BeschäftigungsprojekteAuf- und Ausbau

Möglichkeiten ergänzender Förderung:

sog. „Basisförderung“ für Investitionen:

Neu-, Erweiterungs- und Umbauten Erwerb von Grundstücken oder Gebäuden Nutzfahrzeuge Inventar (Erstausstattung oder Ergänzung/Ersatz)

bis max. 40% der förderfähigen Gesamtkosten

behinderungsbedingte Mehrkosten (Aufzug, Rampe, Beh.WC etc.)

bis max. 80% der förderfähigen Gesamtkosten

Förderhöchstsumme: 250.000 €

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Integrations- & BeschäftigungsprojekteAuf- und Ausbau

Möglichkeiten ergänzender Förderung:

Förderung der Zinsbelastungen von Kapitalmarktdarlehen,

die als Eigenkapitalersatzmittel aufgenommen werden, wenn nicht

ausreichend Eigenmittel vorhanden sind, durch

Zinszuschüsse oder Tilgungszuschüsse (für Darlehen, die mit Zinszuschüssen der

öffentlichen Hand gefördert werden)

Kapitalmarktdarlehen zählen auch zu Eigenmitteln des Antragstellers.

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Möglichkeiten ergänzender Förderung

Beispiel „Kombinationsantrag“ / „Verbundantrag“

Folgende Förderung kann ein Antragsteller für ein Vorhaben von der Aktion Mensch bzw. der Stiftung erhalten:

Impulsförderung: 250.000 €(Integrationsprojekt Café)

Basisförderung: 250.000 €(Erwerb Gebäude & Inventar) Stiftung: 128.000 €(Zinszuschuss: Darlehen 500.000 €,1. Dekade)*

Gesamt: 628.000 €

*Zinszuschuss für 2. Dekade richtet sich nach dem Restbetrag des Darlehens nach der 1. Dekade.

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Integrations- & BeschäftigungsprojekteSicherung und Stabilisierung

Förderung von bereits bestehenden Integrations- &

Beschäftigungsprojekten

Kurzfristige Maßnahmen,

• um die Existenz eines IP/BP durch geeignete Maßnahmen und damit

• geschaffene bzw. bestehende Arbeits- u. Beschäftigungsverhältnisse für Menschen mit Behinderung zu sichern bzw. zu stabilisieren

• und ggf. einen zusätzlichen Beschäftigungseffekt zu erzielen.

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Integrations- & BeschäftigungsprojekteSicherung und Stabilisierung

Mögliches Förderspektrum:

externe Beratung Umstrukturierung Implementierung neuer Produkte bzw. Tätigkeitsbereiche zusätzliche Marketingmaßnahmen zusätzliche Qualifizierung etc.

max. 15.000 €, inkl. 20% VKP, max. 12 Monate

______________________________________________________________(Beginn nach Antragstellung, vor Bewilligung, auf eigenes Risiko möglich)

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Das Förderspektrum–Impulsförderung/Arbeit

I. Integrations- und Beschäftigungsprojekte

II. Übergang Schule – Beruf

III. Aus- und Weiterbildung / Qualifizierung

IV. Kooperationsvorhaben (Menschen m. bes. Unterstützungsbedarf)

V. Neue Arbeitsmöglichkeiten

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Förderung – Förderbereiche 2 - 5

Personal- und Honorarkosten

direkt zurechenbare Sachkosten (projektbezogen)

max. 70% der förderfähigen Gesamtkosten

max. 250.000 €

inkl. 20% Verwaltungskostenpauschale

max. 36 Monate

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Antragstellung

Antragstellung ausschließlich Online (Internet):

http://foerderung.aktion-mensch.de

umfangreiche Informationen & Hilfestellungen innerhalb des

Systems

Hilfestellung & Antragstellung Spitzen-/Bundesverbände (Landesverbände) Geschäftsstelle Aktion Mensch (Antragsteller ohne

Spitzenverband)

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www.aktion-mensch.de

Wir freuen uns auf

Ihre Projekte!

Vielen Dank für Ihre

Aufmerksamkeit!