Date post: | 05-Apr-2015 |
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Förderung von Arbeit für Menschen mit Behinderung
Stefan Burkhardt
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Integrationsunternehmen und Beschäftigungsprojekte
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Auf- und Ausbau von Integrations- und Beschäftigungsprojekten
Beispiele:
• Hotel & Gastronomie
• Cateringbetriebe
• Café- und Kioskbetriebe
• Wäschereien
• Lebensmittelmärkte
• Gebäudereinigung
• Garten- und Landschaftsbau
• Bürodienstleistungen
• Second-Hand-Läden (Kleidung, Möbel)
• Kartoffelschälbetrieb
• Betrieb eines Campingplatzes (inkl. Gastronomie und Kiosk)
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Fördervoraussetzungen
• Zielgruppe:
Jugendliche & Erwachsene mit Behinderung
• Nachrangigkeit:
Förderung der Aktion Mensch ist immer nachrangig
• Antragsberechtigte Träger:
anerkannte freie gemeinnützige Organisationen im Bereich der Behindertenhilfe mit Sitz in Deutschland
Mögliche Rechtsformen:
Vereine, Stiftungen, GmbHs (mehrheitl. gemeinnützige Gesellschafter), Kirchen, Genossenschaften
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Förderkonditionen
Förderhöhe: max. 70% der förderfähigen Gesamtkosten
zzgl. 20% Verwaltungskostenpauschale (VKP)
(bezogen auf den Zuschuss der Aktion Mensch)
Eigenmittel: 30 %
Höchstsumme: 250.000 € (inkl. VKP)
Dauer: 12 bis 60 Monate
Förderfähig: Personalkosten, Honorarkosten, Sachkosten
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Förderfähige Personalkosten
Förderung von Leitungs- und Koordinierungskräften:• Projekt-/Betriebsleiter• Anleiter• Verwaltungskräfte
Förderung zusätzlicher Personalkosten für neues Personal
Aufstockung vorhandener Stellen
Einsetzung bereits vorhandenen Personals, bei Einstellung einer
neuen Kraft für das bisherige Arbeitsfeld
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Förderfähige Personalkosten
Bei Einstellung von Menschen mit Behinderung als
Leitungs- oder Koordinierungskräfte
dürfen/müssen die Eingliederungszuschüsse (§ 34 SGB IX) als Eigenmittel in die Finanzierung des Projektes eingebracht werden.
Diese Mittel sind unter den Eigenmitteln im Finanzierungsplan gesondert auszuweisen.
Keine Förderung der Lohnkosten der einzustellenden Mitarbeiter/innen mit Behinderung!
______________________________________________________________§ 34 SGB IX: Leistungen an Arbeitgeber
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Auf- und Ausbau von Integrations- und Beschäftigungsprojekten
Förderung des Auf- und Ausbaus von
Integrationsunternehmen nach § 132 ff SGB IX sowie
Beschäftigungsprojekten als niederschwellige Angebote im Bereich geringfügige Beschäftigung / Hinzuverdienst
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Auf- und Ausbau von Integrations- und Beschäftigungsprojekten
Differenzierte Förderung
Vorlauf- und Planungsaktivitäten
Auf- und Ausbau
Sicherung & Stabilisierung
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Integrations- & BeschäftigungsprojekteVorlauf- und Planungsaktivitäten
Aktivitäten zur Gründung übersteigen häufig die personellen wie
finanziellen Ressourcen eines Trägers für :
Einstellung einer Leitungs- bzw. Koordinierungskraft Entwicklung Konzept/Businessplan Überprüfung von Risiken & Chancen Prüfung der Umsetzungserforderlichkeiten Machbarkeitsstudie Produktentwicklung Betriebswirtschaftliche Beratung Betriebswirtschaftliches Gutachten etc.
max. 15.000 €, inkl. 20% VKP, max. 12 Monate
______________________________________________________________(Beginn nach Antragstellung, vor Bewilligung, auf eigenes Risiko möglich)
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Empfehlungen/Hinweise
Keine Förderung von Planungsaktivitäten für CAP-Märkte. Leistungen werden durch Franchisegeber GDW-Süd Sindelfingen gewährleistet.
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Integrations- & BeschäftigungsprojekteAuf- und Ausbau
Förderfähig ist sowohl der Aufbau als auch der Ausbau.
Wichtig! Darstellung der Abgrenzung von Bestehendem bei Ausbau!
max. Förderdauer: 5 Jahre
max. Fördersumme: 250.000 €
inkl. 20 % Verwaltungskostenpauschale (VKP)
Degressive Förderung nach abgestuftem Fördersatz
von max. 80%, 75%, 70%, 60%, 50%
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Empfehlungen/Hinweise
Keine Förderung zur Einrichtung von WfbM-Außenarbeitsplätzen. Projekte können u.a. solche Plätze berücksichtigen bzw. einbinden, jedoch nicht vorrangig.
Beginn erst nach Bewilligung möglich.
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Integrations- & BeschäftigungsprojekteAuf- und Ausbau
Möglichkeiten ergänzender Förderung:
sog. „Basisförderung“ für Investitionen:
Neu-, Erweiterungs- und Umbauten Erwerb von Grundstücken oder Gebäuden Nutzfahrzeuge Inventar (Erstausstattung oder Ergänzung/Ersatz)
bis max. 40% der förderfähigen Gesamtkosten
behinderungsbedingte Mehrkosten (Aufzug, Rampe, Beh.WC etc.)
bis max. 80% der förderfähigen Gesamtkosten
Förderhöchstsumme: 250.000 €
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Integrations- & BeschäftigungsprojekteAuf- und Ausbau
Möglichkeiten ergänzender Förderung:
Förderung der Zinsbelastungen von Kapitalmarktdarlehen,
die als Eigenkapitalersatzmittel aufgenommen werden, wenn nicht
ausreichend Eigenmittel vorhanden sind, durch
Zinszuschüsse oder Tilgungszuschüsse (für Darlehen, die mit Zinszuschüssen der
öffentlichen Hand gefördert werden)
Kapitalmarktdarlehen zählen auch zu Eigenmitteln des Antragstellers.
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Möglichkeiten ergänzender Förderung
Beispiel „Kombinationsantrag“ / „Verbundantrag“
Folgende Förderung kann ein Antragsteller für ein Vorhaben von der Aktion Mensch bzw. der Stiftung erhalten:
Impulsförderung: 250.000 €(Integrationsprojekt Café)
Basisförderung: 250.000 €(Erwerb Gebäude & Inventar) Stiftung: 128.000 €(Zinszuschuss: Darlehen 500.000 €,1. Dekade)*
Gesamt: 628.000 €
*Zinszuschuss für 2. Dekade richtet sich nach dem Restbetrag des Darlehens nach der 1. Dekade.
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Integrations- & BeschäftigungsprojekteSicherung und Stabilisierung
Förderung von bereits bestehenden Integrations- &
Beschäftigungsprojekten
Kurzfristige Maßnahmen,
• um die Existenz eines IP/BP durch geeignete Maßnahmen und damit
• geschaffene bzw. bestehende Arbeits- u. Beschäftigungsverhältnisse für Menschen mit Behinderung zu sichern bzw. zu stabilisieren
• und ggf. einen zusätzlichen Beschäftigungseffekt zu erzielen.
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Integrations- & BeschäftigungsprojekteSicherung und Stabilisierung
Mögliches Förderspektrum:
externe Beratung Umstrukturierung Implementierung neuer Produkte bzw. Tätigkeitsbereiche zusätzliche Marketingmaßnahmen zusätzliche Qualifizierung etc.
max. 15.000 €, inkl. 20% VKP, max. 12 Monate
______________________________________________________________(Beginn nach Antragstellung, vor Bewilligung, auf eigenes Risiko möglich)
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Das Förderspektrum–Impulsförderung/Arbeit
I. Integrations- und Beschäftigungsprojekte
II. Übergang Schule – Beruf
III. Aus- und Weiterbildung / Qualifizierung
IV. Kooperationsvorhaben (Menschen m. bes. Unterstützungsbedarf)
V. Neue Arbeitsmöglichkeiten
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Förderung – Förderbereiche 2 - 5
Personal- und Honorarkosten
direkt zurechenbare Sachkosten (projektbezogen)
max. 70% der förderfähigen Gesamtkosten
max. 250.000 €
inkl. 20% Verwaltungskostenpauschale
max. 36 Monate
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Antragstellung
Antragstellung ausschließlich Online (Internet):
http://foerderung.aktion-mensch.de
umfangreiche Informationen & Hilfestellungen innerhalb des
Systems
Hilfestellung & Antragstellung Spitzen-/Bundesverbände (Landesverbände) Geschäftsstelle Aktion Mensch (Antragsteller ohne
Spitzenverband)
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www.aktion-mensch.de
Wir freuen uns auf
Ihre Projekte!
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!