Raml und Partner 1
Steuern, die erste Hürde: „das FINANZAMT“
Raml und Partner 2
Zu meiner Person
StB. Mag. Markus Raml
Raml und Partner Steuerberatung GmbH
Museumstraße 31a, 4020 Linz
Tel. 0732/640000, Fax 0732/640000-44
Mobil 0664/1323788
E-Mail: [email protected]
Raml und Partner 3
Tätigkeitsschwerpunkte
Steuerberatung
Rechtsformwahl – Rechtsformgestaltung
Laufende betriebswirtschaftliche Beratung
Begleitung bei Unternehmenssanierung
Immobilien + Vermietung und Verpachtung (steuerliche Beratung)
Betriebsgründung
Raml und Partner 4
Ich möchte auch SIE kennen lernen
Wer sind Sie ?
Was machen Sie beruflich ?
Mit welchen Erwartungen kommen Sie in dieses Seminar ?
Raml und Partner 5
„ Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“
Mayer Amschel Rothschild (1744-1812)Bankier, Begründer der Rotschild-Dynastie
Raml und Partner 6
Seminarablauf (1)
Fragebogen für natürliche Personen
Steuerbegünstigungen für Neugründer (NeuFöG)
Umgang mit dem Finanzamt
Das System der Einkommensteuer
Überblick Körperschaftsteuer
Betriebsausgaben
Allgemeines
ABC der Betriebsausgaben
Raml und Partner 7
Sonderausgaben Außergewöhnliche Belastungen Umsatzsteuer Betriebliches Rechnungswesen
Pauschalierung
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Bilanzierung
Seminarablauf (2)
Raml und Partner 8
Fragebogen für natürliche Personen (1) (Verf 24, S. 65)
Mitteilung innerhalb eines Monats ab Betriebseröffnung
Formlos: schriftlich oder mündlich (telefonisch)
Überschreitung der Frist = „Finanzordnungswidrigkeit“ (bis 3.625,-- € Strafe)
Ausfüllen Fragebogen
Offenlegungs- und Wahrheitspflicht
örtlich zuständiges Finanzamt: Betriebsstättenfinanzamt = Finanzamt, in dessen Bereich die Betriebsstätte gelegen ist
Eröffnung/Beginn Ihres Gewerbebetriebes
Identitätsnachweis in Kopie, ab 2006: kein Meldezettel mehr
bisherige steuerliche Erfassung
Höhe der nichtselbständigen Einkünfte
Verpflichtung zur Einkommensteuererklärung, wenn
andere Einkünfte über 730,-- € und
Gesamteinkommen mehr als 10.900,-- €
Raml und Partner 9
Fragebogen für natürliche Personen (2)
Ausfüllen Fragebogen (Fortsetzung)
Alleinverdiener
wenn der Ehegatte ohne Kind Einkünfte unter 2.200,-- € erzielt, 364,-- € Absetzbetrag
wenn der Ehegatte mit Kind unter 6.000,-- € erzielt, 494,-- € (1 Kind), 669,-- € (2 Kinder), 220,-- € für jedes weitere Kind
auch für Lebensgemeinschaften mit mindestens 1 Kind
Alleinerzieher
bei mindestens 1 Kind und keine Ehe oder Lebensgemeinschaft
Eintragung im Firmenbuch
Doppelte Buchführung verpflichtend (außer für Erwerbsgesellschaften)
Veräußerung von Grund und Boden gewinnwirksam
abweichendes Wirtschaftsjahr möglich
Raml und Partner 10
Fragebogen für natürliche Personen (3)
Ausfüllen Fragebogen (Fortsetzung)
Voraussichtlicher Jahresumsatz
30.000,-- € Umsatzgrenze beachten! (Kleinunternehmer)
Voraussichtlicher Gewinn
Prognoserechnung
Einkommensteuer(vorauszahlungs)pflicht ab 11.000,-- €
„Anlaufverluste“ bzw. „ungewiss“
Beabsichtigter Regelbesteuerungsantrag
Automatische Vergabe der UID-Nummer
Frage nach anderen Steuern
Kammerumlage: ab 150.000,-- € Umsatz
Kraftfahrzeugsteuer: Kfz über 3,5 t hzG
Normverbrauchsabgabe: Kfz-Händler
Antrittsbesuch möglich
Raml und Partner 11
NEUFÖG (1) (S. 12)
Voraussetzungen:
Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen Struktur durch Neueröffnung
Der / die Betriebsinhaber hat/haben sich innerhalb der letzten 15 Jahre nicht in vergleichbarer Art betrieblich betätigt
keine Änderung der Rechtsform, kein bloßer Wechsel des Betriebsinhabers (hiefür NeuFöG- Bestimmung für Betriebsübertragungen)
12 Monate keine Erweiterung in andere bestehende Betriebe
Raml und Partner 12
NEUFÖG (2)
Begünstigungen (in Zs.hang mit Neugründung):
Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben
Anmeldung eines Anmeldegewerbes
Ansuchen um Gewerbeberechtigungen oder Konzessionen, Betriebsanlagengenehmigungen
Befähigungsnachweise, Strafregisterauszüge etc.
Nicht: Meisterprüfungszeugnisse, Staatsbürgerschaftsnachweis, Baubewilligungen, Rechtsgeschäftsgebühren
Grunderwerbsteuer bei Einbringung in Gesellschaften
Grundbucheintragungsgebühren
Firmenbucheintragungsgebühren
Gesellschaftsteuer
Bestimmte Lohnabgaben für 12 Monate
DB, DZ, WBF, UV (rund 7 % der Lohnkosten)
Raml und Partner 13
Umgang mit dem Finanzamt (1)
Steuernummer und Team-Nr. (früher Veranlagungsref.) S. 11
2-stellige FA-Nummer plus 7-stellige Steuernummer
dient als Finanzamtidentiät (Ordnungsbegriff)
bei sämtlichen Schriftstücken und Überweisungen anzuführen (Erlagschein, bei E-Banking: Feld „Kundendaten“ !)
Abgabenkonto S. 11
wie Bankkonto
Verbuchung durch Finanzkasse (Abteilung „Abgabensicherung“)
Buchungsmitteilungen über Bewegungen und Kontostand
Benachrichtigung über die Einkommensteuer- bzw.Körperschaftsteuer-Vorauszahlung
Jahreszusammenstellung nur mehr über Finanz-Online
Raml und Partner 14
Umgang mit dem Finanzamt (2)
Amtsweg per Mausklick (Finanz-Online) S.14
Antragsformular Fon1 u. Lichtbildausweis
Funktionen
Abfrage des Steuerkontos, Jahreszusammenstellung etc.
Rückzahlungsanträge und andere Anträge
Bestätigung der Gültigkeit einer UID-Nummer
Änderung von Adresse und Bankdaten
Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung
Späterer Abgabetermin für Steuererklärungen (30.6.)
Anonyme Steuerberechnung etc.
BMF-Homepage (www.bmf.gv.at) : gute Informationsquelle!
Weitere Info-Quelle: www.wko.at
Raml und Partner 15
Umgang mit dem Finanzamt (3)
Aufbaustruktur Finanzamt „neu“:
Infocenter
Allgemeinveranlagung
Betriebsveranlagung u. –prüfung: alphabetisch
Abgabensicherung
Kontenführung, Rückzahlungen, Finanzierungshilfen, Einbringungen
Geschäftsleitung
Amtsleitung (Vorstand u. Fachvorstand), Stabstellen
Fachbereich
Team: Teamleiter und ca. 12 Teammitglieder
Raml und Partner 16
Umgang mit dem Finanzamt (4)
Fristen und Fälligkeiten (Steuerkalender)
Raml und Partner 17
Umgang mit dem Finanzamt (5)
Folgen nicht zeitgerechter Entrichtung:
2 % Säumniszuschlag
2 x 1 % Säumniszuschlag (nach jeweils 3 weiteren Monaten)
Toleranzregelungen:
bis 50,-- € keine Vorschreibung (bis 2.500,-- € Abgabenschuld)
3 Tage Respirofrist
kein SZ, wenn Säumnis nicht mehr als 5 Tage und innerhalb der letzten 6 Monate zeitgerechte Bezahlung aller Abgabenschulden
auf Antrag kein SZ, wenn kein grobes Verschulden an der Versäumnis
Möglichkeiten der Zahlungserleichterung:
Fristgerechter Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung
Zinsen = 4,5 % (ab 1.2.05) über Basiszinssatz (zur Zeit 1,47 %)
bis 750,-- € keine Zinsen
Stundungszinsen bis 50,-- € werden nicht vorgeschrieben
Raml und Partner 18
Umgang mit dem Finanzamt (6)
Fristen f. Abgabenerklärungen (E, KöSt, USt):
Bis 30.4. in Papierform bzw. 30.6. des Folgejahres mit Finanz-Online (elektronisch)
Fristverlängerung auf begründeten Antrag möglich
längere Fristen bei steuerlichen Vertreter
bei verspäteter Abgabe bis 10 % Verspätungszuschlag (falls nicht entschuldbar)
in Papierform nur mehr
wenn mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar oder
der Vorjahresumsatz 100.000,-- € nicht übersteigt
Lohnzettelübermittlung:
elektronisch bis Ende Februar (über elda.at)
bei Beendigung DV, bis 15. des Folgemonats
Papierlohnzettel (L16) bis Ende Jänner
Raml und Partner 19
Umgang mit dem Finanzamt (7)
Einkommensteuer-Vorauszahlungen:
Zu Beginn auf Grund des Fragebogens
danach auf Basis des letzten Einkommensteuerbescheides
Antrag auf Herabsetzung bis 30.9. möglich
Abgabennachzahlungen:
binnen einem Monat ab Bescheid
„Steuerlawine“, wenn Vorauszahlung bisher null
Anspruchszinsen ab 1. Oktober des Folgejahres (2 % über Basiszinssatz (dzt. 1,47%) oder freiwillige „Abschlagszahlung“)
steuerlich nicht abzugsfähig
Guthabenszinsen nicht steuerpflichtig
Raml und Partner 20
Das System der Einkommensteuer
7 Einkunftsarten
Berechnung der Einkommensteuer ab 2009
Verlustausgleich
Verlustvortrag
Raml und Partner 21
Die Einkunftsarten 1-5:
Raml und Partner 22
Einkunftsarten 6-7 / Einkommen:
Raml und Partner 23
Berechnung der Einkommensteuer ab 2009:
0,00 - 11.000,00 0,00 %11.000,00 - 25.000,00 36,50 %25.000,00 - 60.000,00 43,21 %60.000,00 < 50,00 %
Raml und Partner 24
Verwertung von Verlusten: Verlustausgleich / Verlustvortrag S. 24
Verlustausgleich mit anderen positiven Einkünften (mit Beschränkungen)
Verlustvortrag
bei doppelter Buchhaltung:
zeitlich unbeschränkt möglich
bei EA-Rechnern:
nur Anlaufverluste der ersten 3 Jahre ab Eröffnung
im Ausmaß von 75 % des Gesamtbetrages der Einkünfte
nur wenn kein „Liebhabereibetrieb“
Raml und Partner 25
Körperschaftsteuer S. 28
Einkommensteuer für juristische Personen
Tarif 25 %
Mindestkörperschaftsteuer auch bei Verlusten
1.750,-- Euro (bzw. 1.092,-- Euro im 1. Jahr)
Gewinnausschüttung unterliegt der 25 % igenKapitalertragsteuer: Gesamtbelastung daher 43,75 % (bis 2004: 50,50 %)
Anstellung des Geschäftsführers
Beteiligung unter 25 %: lohnsteuerpflichtige Einkünfte
Beteiligung über 25 %: Einkünfte aus selbständiger Arbeit
Steuerbelastungsvergleich gegenüber Einkommensteuer
Raml und Partner 26
Betriebsausgaben (1)
Definition: Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen und Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Dies ist der Fall, wenn sie
mit einer betrieblichen Tätigkeit objektiv in Zusammenhang stehen (z.B. Löhne u. Gehälter) und
aus der Sicht des Unternehmens subjektiv seinem Betrieb dienen oder ihn unfreiwillig treffen
(z.B. Vertragsstrafe) und
nicht unter ein Abzugsverbot des § 20 EStG fallen (z.B. Repräsentationsaufwendungen)
Raml und Partner 27
Betriebsausgaben (2)
Belegnachweis: Nachweis der Betriebsausgaben durch schriftliche Belege wie
Fakturen, Geschäftspapiere, Schriften und Urkunden, Quittungen, Bankkontoauszüge
Eigenbeleg: wenn kein Fremdbeleg erhältlich
z.B. bei Trinkgeldern, Ankauf von Privatpersonen
Empfängerbenennung: Name und Adresse der Zahlungsbeträge müssen benannt werden
Raml und Partner 28
Betriebsausgaben (3)
Ausgaben vor Betriebseröffnung:
Anschaffung von Betriebsmitteln, Mietzahlungen, Reisen zu potenziellen Kunden und Lieferanten, Beratungskosten etc.
Die Absicht der Unternehmensgründung ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen:
Gewerbeanmeldung
Schriftverkehr mit möglichen Geschäftspartnern
Einreichpläne
Kreditvereinbarungen
Inserate zur Personalbeschaffung etc.
Kosten- und Umsatzplanung
Auch vergebliche Betriebsausgaben absetzbar
Raml und Partner 29
Betriebsausgaben (4)
Nicht abzugsfähige Ausgaben:
Aufwendungen für den Haushalt und den Unterhalt von Familienangehörigen
Aufwendungen für die Lebensführung, selbst
wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung mit sich bringt und sie
zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit erfolgen
Unangemessen hohe Aufwendungen in Zusammenhang mit
Pkw und Kombi, Personenflugzeugen, Sport- und Luxusbooten
Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten
Reisekosten , soweit sie bestimmte Beträge übersteigen
Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer
Repräsentationsaufwendungen, Bewirtungsspesen (50 %)
Spenden (mit Ausnahmen)
Geld- und Sachzuwendungen, deren Gewährung oder Annahme mit gerichtlicher Strafe bedroht ist (Schmiergelder etc.)
Personensteuern
Raml und Partner 30
Diätenregelung
Betrieblich veranlasste Reise:
mindestens 25 km vom Mittelpunkt der Tätigkeit
Reisedauer von mehr als 3 Stunden
kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit
Tagesgelder („Diäten“, „pauschale Reisespesen“) Inland:
Abgeltung des Mehraufwendungen für die Verpflegung bei ausschließlich betrieblich veranlassten Reisen
2,20 € pro angebrochene Stunde, max. 26,40 (inkl. 10 % Vorsteuer)
Nachweis durch exakte Aufzeichnungen über Tag, Abfahrt und Rückkehr sowie Ziel, Ort und Zweck der Reise
Nächtigungsgelder Inland:
15,-- € (inkl. Frühstück) oder tatsächliche Aufwendungen lt. Beleg
Raml und Partner 31
Diätenregelung (2)
Tagesgelder Ausland S. 47:
Tages- und Nächtigungsgelder für öffentlich Bedienstete
Sonderregelung für Handelsvertreter:
12 % Pauschale für Verpflegungs- und Bewirtungsaufwand (max. 5.825,-- €)
Weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit (lt. LStR Rz 297ff.):
wenn sich die Dienstverrichtung auf einen anderen Einsatzort durchgehend oder wiederkehrend über einen längeren Zeitraum erstreckt
bei durchgehender Tätigkeit: max. 5 Tagesgelder
bei regelmäßig wiederkehrender (mind. 1x wöchentlich): max. 5 Tagesgelder (jeweils für 6 Kalendermonate)
bei wiederkehrender, aber nicht regelmäßiger Tätigkeit: max. 15 Tage
Personen, die ein zugewiesenes Gebiet regelmäßig bereisen, begründen in diesem Zielgebiet einen Mittelpunkt der Tätigkeit
Raml und Partner 32
Bewirtungsaufwand EStR Rz 4814ff.
Grundsätzlich Repräsentationsaufwendungen:
nicht abzugsfähig
Z.B. Bewirtung im eigenem Haushalt, bei Bällen, Essen nach Konzert etc., Arbeitsessen nach Geschäftsabschluss (!), Bewirtung anlässlich von persönlichen Anlässen etc.
Geschäftsfreundebewirtung:
50 % abzugsfähig, wenn
die Bewirtung der Werbung diente („Produkt- oder Leistungsinformation“ !)und
die betriebliche Veranlassung weitaus überwog
„Belegveredelung“: Verhandlungspartner und Zweck der Besprechung sind zu vermerken
Bloße Gasthauszettel („Speisen und Getränke“) werden nicht anerkannt
Z.B.: Bewirtung im Zs.hang mit Info-Veranstaltungen, Bewirtung im Betriebsraum bei Besprechungen, Arbeitsessen vor Geschäftsabschluss
100 % abzugsfähige Bewirtung:
Bewirtung als Leistungsinhalt: z.B. Verpflegung anlässlich Schulung
Bewirtung mit Entgeltscharakter: für die erfolgreiche Vermittlung …
Bewirtung ohne Repräsentationskomponente: Bewirtung bei Betriebsbesichtigungen mit Produktvorstellung, Kostproben etc.
Raml und Partner 33
Abschreibung (1) S. 44 ff.
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Berechnung der AfA
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Einlagen aus dem Privatvermögen
Anlagenverzeichnis
Raml und Partner 34
Anlagevermögen
Investitionen, die dem Betrieb länger als 1 Jahr dienen („dauernd“) und die Geringfügigkeits- grenze von € 400,-- im Einzelfall übersteigen
im Anschaffungsjahr nicht zur Gänze absetzbar
sondern über deren Nutzungsdauer zu verteilen
Abnutzbares Anlagevermögen: mit Wertverlust
Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Büroeinrichtung etc.
Nicht abnutzbares Anlagevermögen:
(nackter) Grund und Boden
Kunstwerke (Gemälde, Skulpturen), Antiquitäten, Wandteppiche
Raml und Partner 35
Umlaufvermögen
Alle Gegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, „dauernd“ dem Betrieb zu dienen.
Material, Waren, fertige und halbfertige Erzeugnisse
Kundenforderungen
Bargeld
Bankguthaben
Beispiel: Kfz beim Autohändler
Raml und Partner 36
Berechnung der AfA S. 45
AfA = Anschaffungskosten (Euro)Nutzungsdauer (Jahre)
„Betriebsgewöhnliche“ Nutzungsdauer:
„Anzahl von Jahren, in der eine Anlage im Betrieb voraussichtlich genutzt werden kann“ (Schätzung, Erfahrungswerte)
Praxis-Richtwerte, deutsche AfA-Tabellen
Sonderregeln für Betriebsgebäude, Firmenwert, Pkws
Ganzjahres-, Halbjahresabschreibung
Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung zulässig
Beschädigung, Brand, Bruch, Geschmackswandel, …
Raml und Partner 37
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten S. 56
Kaufpreis
„alle Aufwendungen, die erforderlich sind, das Wirtschaftsgut in den Besitz des Unternehmens gelangen zu lassen und es für dieses nutzbar zu machen“
Transportspesen, Zölle, Vermittlungsprovisionen, Anwalts- und Notarhonorare, Grunderwerbsteuer, Montage-, Installierungs- und Fundamentierungskosten etc. (z.B. E-Installation Computer-Netzwerk)
Raml und Partner 38
Geringwertige Wirtschaftsgüter S. 59
bis 400,-- € netto
sofort als Betriebsausgabe absetzbar
keine GWGs:
„Sachgesamtheiten“
bilden nach wirtschaftlichen Zweck und Verkehrsauffassung eine Einheit
z.B. Sitzgruppe, Bestuhlung Vortragssaal Werkzeugsatz, eventuell Beleuchtungskörper
Wirtschaftsgüter zur entgeltlichen Überlassung
z.B. Videokassetten einer Videothek
Raml und Partner 39
Einlagen aus dem Privatvermögen
Anlagegüter, die noch in der Privatsphäre angeschafft wurden, aber jetzt dauernd oder überwiegend (mehr als 50 %) für Betriebszwecke verwendet werden
Obergrenze für max. 1 Jahr alte (Gebäude: 10 Jahr alte) Anlagegüter: ursprüngliche Anschaffungskosten
Einlage zum Teilwert (Orientierung am Verkehrswert)
Gebäude bereits ab 20 % Betriebsvermögen
kein Vorsteuerabzug möglich
Raml und Partner 40
Anlagenverzeichnis (1)
Anschaffungstag
genaue Bezeichnung des Anlagegutes
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Name und Anschrift des Lieferanten
voraussichtliche Nutzungsdauer
Betrag der jährlichen AfA
Restbuchwert
Raml und Partner 41
Anlagenverzeichnis (2)
Raml und Partner 42
Der PKW im Steuerrecht
Im Anlagevermögen:
wenn überwiegend betrieblich verwendet
tatsächliche Aufwendungen absetzbar
AfA, Treibstoff und Öl, Service und Reparatur, Reifen, Parkgebühren, Vignette, Versicherung, Autofahrerclub, Finanzierungskosten
Privatanteil: Fahrtenbuch oder Schätzung
KM-Geld:
wenn nicht überwiegend betrieblich verwendet oder
im Eigentum eines Dritten (z.B. Angehörigen)
0,42 bzw. 0,045 €NEU: es darf auf 0,38 € / 0,36 Euro aufgerundet werden!
max. für 30.000 Kilometer
Nachweis mit Fahrtenbuch
Raml und Partner 43
Besonderheiten beim PKW
Nutzungsdauer
Neuwagen: 8 Jahre
Gebrauchtwagen: 8 Jahre abzüglich bisherige ND
Leasing: Bildung Aktivposten
„Luxustangente“
40.000,-- €
kein Vorsteuerabzug
Raml und Partner 44
„ Fiskal-LKW“
Kategorien
Kleinlastkraftwagen (z.B. Opel Corsa Van)
Kastenwagen (z.B. Ford Transit)
Pritschenwagen (z.B. VW Caddy, Mitsubishi L200 Pick Up)
Klein-Autobusse (z.B. Mitsubishi L300 Bus, Mercedes V-Klasse)
Kleinbusse (z.B. VW Sharan, Renault Espace, Chrysler Voyager)
Vorsteuerabzug (von AK u. Betriebskosten)
Nutzungsdauer kürzer als 8 Jahre
Raml und Partner 45
ABC der Betriebsausgaben (1)
Arbeitskleidung:
nur typische Berufs- und Arbeitskleidung
Kleidung, die üblicherweise auch privat getragen werden kann, kann nicht abgeschrieben werden
Aus- und Fortbildungskosten:
Darunter fallen:
Kurskosten, Unterlagen, Fahrtkosten, Tagesgelder, Nächtigung
Ausbildungskosten sind absetzbar, wenn sie im Zusammenhang mit einer verwandten Tätigkeit stehen (z.B. Friseur u. Fußpfleger)
Fortbildungskosten:
auch Grundausbildungen absetzbar (EDV-Grundkurs)
Sprachkurse nur dann, wenn die Sprache im Beruf benötigt wird
Nicht absetzbar: B-Führerschein (C-Führerschein nur dann, wenn für ausgeübten oder verwandten Beruf benötigt), Sportkurse, Kurse für Persönlichkeitsbildung
Raml und Partner 46
ABC der Betriebsausgaben (2)
Arbeitszimmer (im „Wohnungsverband“):
nur absetzbar, wenn (nahezu) ausschließlich beruflich genutzt und den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit (daher für Gutachter, Schriftsteller, Dichter, Teleworker; nicht für: Vortragende, Handelsvertreter, Freiberufler mit auswärtiger Betriebsstätte)
nicht unter dem Begriff Arbeitszimmer fallen Räume, die auf Grund der funktionellen Zweckbestimmung und Ausstattung entsprechend der Verkehrsauffassung von vornherein der Betriebs- bzw. Berufssphäre des Steuerpflichtigen zuzuordnen sind:
Ordinations- u. Therapieräume, Labors
Fotostudios, Film- und Tonaufnahmestudios, Musikproberäume
Kanzleiräumlichkeiten, deren Einrichtung eine Nutzung im Rahmen der privaten Lebensführung typischerweise ausschließt
bei Beschäftigung familienfremder Personen (Sekretärin) und/oder
bei Parteienverkehr (Vortragsraum, Verkaufbüro)
Lagerräume für Warenmuster, Handelsartikel
Im „Wohnungsverband“ gelegen, wenn
Arbeitszimmer in derselben Wohnung, Wohnhaus oder demselben Grundstück
Raml und Partner 47
ABC der Betriebsausgaben (3)
Computer:
Betriebliche Verwendung muss vorliegen
Computer ortsfest am Betriebsort:
Betriebliche Nutzung sicher gegeben
Computer in der Wohnung:
Nachweis der betrieblichen Nutzung
Privatanteil analog LStR: 40 %
Nutzungsdauer mindestens 3 Jahre
Zubehörteile wie Maus, Drucker, Scanner unter 400,-- € können als GWG abgesetzt werden
Raml und Partner 48
ABC der Betriebsausgaben (4)
Fachliteratur, Zeitungen
Berufsbezogenheit muss gegeben sein
Genaue Bezeichnung muss auf dem Beleg stehen
Bezeichnung „diverse Fachbücher“ reicht nicht aus
Allgemein bildende Werke wie Lexika oder Nachschlagewerke, „Trend“ und „Gewinn“ etc. gelten nicht als Fachliteratur
Zeitungen sind grundsätzlich privat
Internet
Entsprechend der beruflichen Nutzung absetzbar
Aufteilung der Kosten (Providergebühr, Onlinegebühren, Pauschalgebühren) durch Schätzung, soweit eine Abgrenzung nicht möglich ist
Raml und Partner 49
ABC der Betriebsausgaben (5)
Telefon, Handy EStR Rz 1657
Kosten (Grund-, Anschluss-, Sprechgebühr, Gerätekosten) für betrieblich veranlasste Telefonate sind im tatsächlichen Umfang als Betriebsausgaben abzugsfähig (Privatanteil ist auszuscheiden)
Kosten eines Telefons in der Wohnung sind durch genaue Aufzeichnungen der betrieblichen Gespräche aufzuzeichnen. Fehlen Unterlagen, sind die Kosten zu schätzen (Orientierung an den Einnahmen, Gesamtkosten abzüglich Privatanteil (z.B. 436,04 € für einen Erwachsenen mit 4 Kindern)
Studien- und Fortbildungsreisen Rz 1651
im Rahmen einer lehrgangsmäßigen Organisation oder in einer Weise, die weitaus überwiegende betriebliche Bedingtheit erkennen lässt
erworbene Kenntnisse müssen einigermaßen im Unternehmen verwertbar sein
Programm muss auf die Berufsgruppe so zugeschnitten sein, dass es auf andere Teilnehmer keine Anziehungskraft ausübt
Programm muss durchschnittlich mind. 8 Stunden täglich betragen
kein Urlaub vorangestellt oder angehängt
Raml und Partner 50
Exkurs: Verträge unter nahen Angehörigen
Vereinbarungen (Mietvertrag, Darlehens- vertrag, Dienstvertrag …) werden nur dann steuerlich anerkannt, wenn diese
nach außen ausreichend in Erscheinung tritt,
einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und
auch zwischen Familienfremden unter gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären („Fremdvergleich“)
Raml und Partner 51
Sonderausgaben (1)
Bestimmte Renten und dauernde Lasten *)
Weiterversicherung und Nachkauf von Versicherungszeiten *)
Versicherungsprämien für Personenversicherungen
AN-Beiträge zu Pensionskassen (wenn keine Prämie)
Kosten für Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung
Ausgaben für junge Aktien und für Genussscheine
Kirchenbeiträge bis 200,-- €
Steuerberatungskosten (falls nicht Betriebsausgabe)*)
Spenden an bestimmte Institutionen (bis 10 % der Einkünfte des Vorjahres)
Sonderausgaben sind nur bis zu einem persönlichen Höchstbetrag abzugsfähig (die mit *) gekennzeichneten jedoch unbeschränkt)).
Raml und Partner 52
Sonderausgaben (2)
Zahlungen können auch als Sonderausgaben abgesetzt werden
für den nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten
für ein Kind, für das der Kinderabsetz- oder der Unterhaltsabsetzbetrag geleistet wird
gilt auch für den Partner bei Lebensgemeinschaften mit Kind
Persönlicher Höchstbetrag für Topf- Sonderausgaben:
2.920,-- jährlich für jedermann
5.840,-- jährlich für Alleinverdiener und Alleinerzieher
1.460,-- jährlich zusätzlich ab drei Kindern
Die Topf-Sonderausgaben sind nur im Ausmaß eines Viertels steuerwirksam
Zwischen 36.400,-- und 50.900,-- Euro wird der steuerwirksame Betrag „eingeschliffen“
Ab Einkünften über 50.900,-- werden keine Topf- Sonderausgaben mehr berücksichtigt
Raml und Partner 53
Außergewöhnliche Belastungen (1)
Außergewöhnliche Belastungen müssen
außergewöhnlich sein (höher als bei gleichgestellten Steuerzahlern)
zwangsläufig erwachsen („zugestoßen“) und
die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen (nicht aus der „Portokasse“ zu bezahlen)
Selbstbehalt:
Einkommensabhängig zwischen 6 und 12 % (entspricht ca. einen Bruttomonatslohn)
Abzüglich 1 % für Alleinverdiener- und Alleinerzieher, sowie für jedes Kind
Raml und Partner 54
Außergewöhnliche Belastungen (2)
Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt:
Krankheitskosten: Arzt- und Krankenhaushonorare, Heilbehelfe, Zahnersatz, Zahnbehandlung, Sehbehelfe, Entbindungskosten, Fahrtkosten zum Arzt oder ins Spital
Pauschalbeträge für Krankendiätverpflegung
Kurkosten: wenn im direkten Zusammenhang mit einer Krankheit und aus medizinischen Gründen erforderlich
Kosten für ein Alters- oder Pflegeheim
Begräbniskosten bis max. 3.000,-- Euro
Kosten für Kinderbetreuung bei Alleinerziehern
Alimente sind keine außergewöhnliche Belastung
Raml und Partner 55
Außergewöhnliche Belastungen (3)
Außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt:
Pauschalbetrag (110,- Euro pro Monat) für eine auswärtige Berufsausbildung eines Kindes
wenn im Einzugsbereich des Wohnortes (80 km) keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht
Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden
Außergewöhnliche Belastungen bei Behinderungen (ab 25 %)
Pauschalbeträge nach dem Grad der Behinderung zwischen 75,-- und 726,-- Euro jährlich.
Zusätzlich und ohne Selbstbehalt: Kosten für Hilfsmittel, Kosten einer Heilbehandlung
Freibetrag für Gehbehinderte: 153 € monatlich für eigenes Kraftfahrzeug bzw. bis zu 153 € monatlich für Taxifahrten
Außergewöhnliche Belastungen für behinderte Kinder
Pauschalbeträge nach dem Grad der Behinderung (bis 49 %) zwischen 75,-- und 243,-- Euro jährlich
Zusätzlich pauschale Freibeträge für Diätverpflegung oder Behindertenhilfsmittel
Ab 50 % 262,-- Euro monatlich Pauschalbetrag und erhöhte Familienbeihilfe
Raml und Partner 56
Umsatzsteuer S. 30 ff.
System
Aufzeichnungspflichten und Buchnachweis
Ausstellung von Rechnungen
Umsatzsteuervoranmeldung
UID-Nummer
Raml und Partner 57
System (1)
Steuertatbestände S. 30:
Lieferungen und sonstige Leistungen gegen Entgelt (auch Anzahlungen !)
Eigenverbrauch
Einfuhr vom Drittland („EUST“)
Innergemeinschaftlicher Erwerb
Umsatzsteuer = kein Kostenfaktor innerhalb der Unternehmerkette
Raml und Partner 58
System (2)
Ort der Lieferung
Wo sich der Gegenstand am Beginn der Beförderung befindet
Montagelieferungen: wo sich der Gegenstand im Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet
Ort der sonstigen Leistung
Grundstücksleistungen: Grundstücksort
Beförderungsleistungen: wo die Beförderung erfolgt
Tätigkeitsortleistungen (insbes. Arbeiten an beweglichen Gegenständen: wo der Unternehmer tätig wird
Katalogleistungen (Werbung, Beratung, Datenverarbeitung ….):
Wenn Leistungsempfänger Unternehmer: Ort des Leistungsempfängers
Wenn Leistungsempfänger kein Unternehmer u. Wohnsitz im Drittland: Drittlandsstaat
Ansonsten: Sitzstaat des leistenden Unternehmers
G lkl l Sit t t
Raml und Partner 59
System (3)
Normalsteuersatz 20 %
Ermäßigter Steuersatz 10 % für (S. 31)
Vermietung zu Wohnzwecken
Personenbeförderung
Abfallentsorgung
Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Lebensmittel
Umsätze der Künstler, des Kulturbereiches etc.
Steuerbefreiungen
echte: Vorsteuerabzug bleibt gewahrt
Exporte in Drittländer
Innergemeinschaftliche Lieferungen
Unechte: kein Vorsteuerabzug
Kleinunternehmer, Versicherungen, Geschäftsraummiete etc.
Kleinunternehmer bis 30.000,-- € Nettoumsatz (36.000,- - brutto)
Überschreitung um max. 15 % 1 x innerhalb von 5 Jahren
Antrag auf Regelbesteuerung: 5 Jahre Bindungsfrist
Raml und Partner 60
System (4)
Was sind Vorsteuern ? S. 32
Umsatzsteuerbeträge, die von einem anderen Unternehmer in einer Rechnung gesondert ausgewiesen werden
Der Unternehmer kann sich die Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen
Die Lieferung oder Leistung muss für das Unternehmen ausgeführt worden sein
Dies ist der Fall, wenn sie zumindest 10 % betrieblichen Zwecken dienen
Der Vorsteuerabzug steht im Ausmaß der betrieblichen Nutzung zu
Kein Vorsteuerabzug bei Pkws
Raml und Partner 61
Aufzeichnungspflichten und Buchnachweis
Aufzeichnungspflichten gem. § 18 UStG
Aufzeichnungen über eigene Umsätze inkl. Eigenverbrauch
getrennt nach steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen sowie nach Steuersätzen
Aufzeichnungen über zum Vorsteuerabzug berechtigte Umsätze und die darin enthaltene Vorsteuer
Aufzeichnungen über die Einfuhr und die Einfuhrumsatzsteuer
Buchnachweis
Bei steuerfreien Ausfuhrlieferungen zusätzlich zum Ausfuhrnachweis notwendig
Raml und Partner 62
Ausstellung von Rechnungen S. 32 f.
Formerfordernisse:
Name und Adresse des liefernden oder leistenden Unternehmers
Name und Adresse des Abnehmers
Menge und handelsübliche Bezeichnung bzw. Umfang der erbrachten Leistung (keine Sammelbegriffe!)
Datum der Lieferung bzw. Leistungszeitraum
Entgelt und anzuwendender Steuersatz
Ausstellungsdatum
Fortlaufende Rechnungsnummer
UID-Nummer des leistenden Unternehmers
UID-Nummer des Leistungsempfänger bei Rechnungen über 10.000,-- Euro brutto.
Kleinbetragsrechnungen bis 150,-- € Gesamtbetrag:
kein Leistungsempfänger, keine laufende Nummer und keine UID-Nummer erforderlich
Bruttobetrag und USt-Satz genügt
Steuerschuld auf Grund der Rechnung
Raml und Partner 63
System (5)
Zeitpunkt der Steuerschuld S. 36
Ist-Besteuerung
Steuerschuld (nicht Fälligkeit!) entsteht mit Ablauf des Monats der Bezahlung
für nicht buchführende Gewerbetreibende und Land- und Forstwirte, alle Freiberufler
Unternehmer, deren Gesamtumsatz in einem der beiden vorangegangenen Jahre nicht mehr als 110.000,-- € beträgt
Vorteil: Umsatzsteuer für Außenstände braucht nicht bezahlt werden
Soll-Besteuerung
Steuerschuld entsteht am Ende des Monats, in dem die Lieferung oder Leistung ausgeführt wurde
bei Rechnungslegung in einem späteren Monat verschiebt sich die Steuerschuld um einen Monat
Zeitpunkt der Zahlung unmaßgeblich (Ausnahme: Anzahlungen)
Raml und Partner 64
System (6)
Umsatzsteuerschuld bei Bauleistungen
Begriff Bauleistungen
Alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen
Keine Bauleistungen sind ausschließlich planerische Leistungen, Vermietung von Geräten, Reinigung von Räumlichkeiten, reine Wartungsarbeiten, reine Materiallieferungen
Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger
Leistungsempfänger muss entweder
seinerseits mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt sein oder
üblicherweise Bauleistungen erbringen (Installateur, Baumeister, Dachdecker …)
Leistungserbringer hat eine Rechnung ohne Umsatzsteuer auszustellen
UID-Nr. des Leistungsempfängers und des Leistenden
Hinweis, dass die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht
Raml und Partner 65
Umsatzsteuervoranmeldung S. 36
Zahllast
Umsatzsteuer (Entgelt x Steuersatz)- abziehbare Vorsteuer= Zahllast / Gutschrift
Voranmeldungszeitraum
monatlich
vierteljährlich (Vorjahr unter 22.000,-- Euro, bei Neugründern: voraussichtlichen Jahresumsatz?)
Zahlungsfrist
15. des zweitfolgenden Kalendermonats
UVA mit Gutschriften können am ersten Tag des Folgemonats abgegeben werden (Gutschrift sofort wirksam)
Übermittlung der Voranmeldung U30
Verpflichtung ab 100.000,-- Euro (Befreiung: bis 100.000,-- Vorjahresumsatz und rechtzeitige Entrichtung)
grundsätzlich elektronisch
Jahressteuererklärung (ab 7.500,-- € Jahresumsatz)
Raml und Partner 66
Binnenmarkt u. UID-Nummer S. 37 ff.
Zur Identifizierung als EU-Unternehmer im Falle
von Lieferungen oder Leistungen an einen Unternehmer in einem anderen EU-Land
eines Erwerbes von Waren aus einem anderen EU-Land
UID-Nr. muss auf allen Rechnungen aufscheinen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen
Betriebsgründer erhalten die UID-Nr. gleichzeitig mit Zuteilung der Steuernummer, wenn sie die entsprechende Zeile im Fragebogen ankreuzen
Innergemeinschaftliche Lieferung Steuerbefreiung
Bestätigungsverfahren: Formular U16, UID-Büro, Finanz-Online, http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/vies/de/vieshome.htm
Zusammenfassende Meldung: elektronisch Innergemeinschaftlicher Erwerb
Erwerbsbesteuerung
Raml und Partner 67
Betriebliches Rechnungswesen (1) S. 19
Arten der Gewinnermittlung:
Pauschalierung
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EA- Rechnung)
Bilanzierung („doppelte Buchhaltung“, „Betriebsvermögensvergleich“)
Raml und Partner 68
Betriebliches Rechnungswesen (2):
Raml und Partner 69
Betriebliches Rechnungswesen (3)
Mindestgliederung der Ablagestruktur
Ausgangsrechnungen
Eingangsrechnungen
Bankbelege
Kassabuch mit Kassa-Belegen (Bar-Belegen)
Nebenaufzeichnungen: Fahrtenbuch, Reisespesenabrechnungen, Wareneingangsbuch, Anlagenverzeichnis, Lohnkonten
Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sind die Ausgangs- und Eingangsrechnungen mit dem Datum der Bezahlung in den Bank- oder Kassa- Ordner einzureihen
Raml und Partner 70
Betriebliches Rechnungswesen (4)
Aufbewahrungspflicht für Bücher, Aufzeichnungen und Belege
Form
Papierform
Optische Archivierungssysteme (Mikrofilm, opt. Speicherplatte)
elektronisch gespeicherte Form
Vollständige, geordnete, inhaltsgleiche und urschriftsgetreue Wiedergabe muss gewährleistet sein
Verpflichtung zur Verfügungsstellung von Hilfsmitteln, um die Unterlagen lesbar zu machen bzw. Beibringung von dauerhaften Wiedergaben
Zeitraum
7 Jahre für alle Bücher und Aufzeichnungen
12 Jahre für Belege im Zusammenhang mit Grundstücken
Nichtaufbewahrung kann eine Schätzbefugnis ergeben
Raml und Partner 71
Pauschalierung S. 50 ff.
Basispauschalierung
bis 220.000,-- € Vorjahresumsatz
12 % (6 %) Ausgabenpauschale, max. 26.400,-- €
daneben dürfen noch abgezogen werden:
Wareneingang laut Wareneingangsbuch (Handelswaren, Rohstoffe, Halberzeugnisse, Hilfsstoffe, Zutaten)
Löhne, Gehälter, Lohnnebenkosten
Fremdlöhne, soweit diese unmittelbar in die Lieferung und Leistungen eingehen
Pflichtversicherungsbeiträge
Vorsteuerpauschalierung: 1,8 % vom Umsatz
Pauschalierungsmöglichkeiten für Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe, Lebensmittelhändler, Drogisten, Handelsvertreter etc.
Raml und Partner 72
Das System der EA-Rechnung
Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben= Gewinn / Verlust
Einnahmen = Zuflussprinzip
Ausgaben = Abflussprinzip
Einnahmen wie Ausgaben sind erst dann zu berücksichtigen, wenn sie bezahlt wurden
Ausnahme: Investitionen mit Beginn der Nutzung
Steuergestaltung: Ausgaben heuer noch bezahlen, Ausgaben in diesem Jahr …
15-Tage-Regel
für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben
Raml und Partner 73
Aufbau der EA-Rechnung
Einnahmen
Dienstleistungen
Warenverkauf (Handelswaren, Erzeugnisse)
Hilfsgeschäfte (z.B. Provisionen, Verkauf von Anlagegütern)
Sachentnahmen (Eigenverbrauch)
Ausgaben
Material
Waren, Roh-, Hilfsstoffe, Zutaten, Halberzeugnisse zum Zweck der gewerblichen Weiterveräußerung (laut Wareneingangsbuch)
Personal
Löhne, Gehälter, Sozialversicherung DN+DGA, Lohnabgaben
Abschreibung
lt. Anlagenverzeichnis, GWGs
Sonstige Ausgaben
Fahrt- und Reisespesen, Kfz-Betriebskosten, Pflichtbeiträge, Gebühren, Honorare, Miete, Pacht, Werbung, Instandhaltung, Versicherung, Raumkosten etc.
Zinsen
Raml und Partner 74
Raml und Partner 75
Betriebseinnahmen: Gliederung nach Formular E1a
Meldepflichtige Zahlungsempfänger nach § 109a EStG:
Aufsichtsratvergütungen
Provisionen Bausparkassen- und Versicherungsvertreter
Entgelte der Stiftungsvorstände
Honorare der Vortragenden, Lehrenden oder Unterrichtenden
Verdienste Kolporteure und Zeitungszusteller
Provisionen Privatgeschäftsvermittler (z.B. Tupperware, Donauland)
Funktionsgebühren von Funktionären öffentlich-rechtlicher Körperschaften
Bezüge freier Dienstnehmer
Raml und Partner 76
Raml und Partner 77
Beispiel EA-Rechnung S. 22 :
Raml und Partner 78
Vor- und Nachteile EA-Rechnung
Vorteile
leicht zu führen (weniger Arbeit)
Steuergestaltungsmöglichkeiten
Steuerstundungseffekt
Nachteile (gegenüber Buchhaltung)
verpflichtendes Wareneingangsbuch
kein Überblick über offene Forderungen und Verbindlichkeiten, Warenlager etc. aus der Buchhaltung
weniger Aussagen über die Qualität des Betriebsergebnisses
keine begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne
Raml und Partner 79
Wareneingangsbuch
Fortlaufende Nummer
Tag des Wareneingangs oder der Rechnungslegung
Name und Anschrift des Lieferanten
Bezeichnung (branchenübliche Sammelbezeichnung genügt)
Preis des Warenpostens
Hinweis auf dazugehörige Belege
Raml und Partner 80
Bilanzierung (1)
Doppelte Gewinnermittlung:
Betriebsvermögensvergleich: Betriebsvermögen heuer (idR. 31.12.)
– Betriebsvermögen Vorjahr (idR. 1.1.)+ Privatentnahmen– Privateinlagen = Gewinn
Erträge – Aufwendungen = Gewinn
Erlöse bzw. Aufwendungen erhöhen bzw. vermindern den Gewinn, sobald die Lieferung oder Leistung durchgeführt wurde
Verpflichtende Inventur
Verpflichtendes Kassabuch
Raml und Partner 81
Bilanzierung (2)
AKTIVA (= Vermögen)
Anlagevermögen
Grund und Boden
Betriebsgebäude
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Umlaufvermögen
Materialvorräte
Kundenforderungen
Bankguthaben, Bargeld
PASSIVA
Eigenkapital (= Reinvermögen)
Fremdkapital (= Schulden)
Bankverbindlichkeiten
Lieferantenverbindlichkeiten
Eigenkapital = Vermögen – Schulden
Vermögen = Eigenkapital + Schulden
Raml und Partner 82
Bilanzierung (3)
Vorteile der Bilanzierung
Überblick über offene Forderungen und Verbindlichkeiten, Warenlager etc. aus der Buchhaltung
Wer soll gemahnt werden?
Wie schnell zahlen die Kunden?
Wie entwickelt sich das Warenlager?
Errechnung betriebswirtschaftlicher Kennzahlen
Finanzwirtschaftliche Kennzahlen
Umschlagshäufigkeiten (Debitoren, Kreditoren, Waren)
Kapitalstruktur, Kreditstruktur
Liquiditätsanalyse: working capital
Erfolgswirtschaftliche Kennzahlen
Kennzahlen der Aufwands- und Ertragsstruktur
Rentabilitätsanalyse
Break-even-Analyse etc.
Raml und Partner 83
Faktoren für die Auswahl des Steuerberaters
Umfang der Tätigkeit (Grundaufzeichnungen, Kassabuch, Buchhaltung ..)
Guter Ruf, persönliche Empfehlung, Referenzen
Kosten für Beratungsstunde, für Lohnverrechnung, Buchhaltung, Bilanz / Einnahmen-Ausgabenrechnung, steuerliche Sonderberatungen
Subjektive Präferenzen
Verzeichnis Steuerberater unter www.kwt.or.at
Verzeichnis gewerbliche Buchhalter unter: www.consultant-finder.at