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„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“
Und immer wieder lockt … die Gefährdungsbeurteilung
PROF. DR. BERND SCHEEL
BG RCI NÜRNBERG
Leiter des AK Gefährdungsbeurteilung
Sicherheitsfachkräfte- Tagung 2016
Präventionszentren Berlin und Gera
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-bewährte und aktuelle Praxishilfen der BGRCI
„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“
Gefährdungsbeurteilung als zentrales Instrument im Arbeitsschutz
Lästiges Übel oder Grund zum Feiern?
Struktur der Angebote der BGRCI
Arbeits- und Dokumentationshilfen der BGRCI vs. GDA-Leitlinie
- Formblätter, GefDok light / GefDok 32, Baukästen
- mitgeltende Unterlagen
Neuheiten: GefDok KMU und Kompendium Maschinensicherheit
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Und immer wieder lockt … die Gefährdungsbeurteilung
-bewährte und aktuelle Praxishilfen der BGRCI
Präsentation von praxisbewährten Arbeitshilfen der BGRCI
Kooperationsstand BGRCI / Jedermann-Verlag Heidelberg
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„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“
Europäische Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz
( 89 / 391 / EWG)
• „Ermitteln von Gefahren …“
• „Evaluierung der Gefahren … / Dokumentation“
• „Schutzmaßnahmen und Schutzmittel …“
Arbeitsschutzgesetz vom 21.08.1996
§ 5 Durch Beurteilen der Gefährdung ermitteln,
welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind
§ 6 Dokumentationspflicht
verbindlich ab 21.08.1997
Gefährdungsbeurteilung
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20 Jahre
Start 1994 AK Gefährdungsbeurteilung der BG Chemie
2015
Merkblätter A016 / A 017
CD Kompendium Arbeitsschutz mit GefDok light/GefDok32/Symbolbibliothek
Merkblätter mit Gefährdungskatalogen Formblätter/ Umsetzungshilfen/ Checklisten
www.gischem.de / www.exinfo.de Module der GDA
1996 Arbeitsschutzgesetz
Baukästen, LI-Checks
GefDok KMU DVD Kompendium Maschinensicherheit
2008 GDA-Leitlinie
2010 BGRCI-Fusion
2016 Jahre Gefährdungsbeurteilung
1989 Europäische Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz ( 89 / 391 / EWG
Meilensteine der Gefährdungsbeurteilung
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„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“
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„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“
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DGUV-Artikel 18.08.2016
20 Jahre Arbeitsschutzgesetz - 1996 eingeführte Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung prägend für den Arbeitsschutz
Am 21. August wird das Arbeitsschutzgesetz 20 Jahre alt. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Das Arbeitsschutzgesetz schuf erstmals ein einheitliches Arbeitsschutzrecht,
das für nahezu alle Tätigkeitsbereiche und Beschäftigten in Deutschland gilt. Unter anderem verpflichtete das Gesetz Arbeitgeber dazu, die Gefährdungen in ihrem Betrieb zu beurteilen,
Gegenmaßnahmen zu ergreifen und in einer Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. Diese vorausschauende Herangehensweise prägt seither in Deutschland den Schutz von Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit.
"Wie kaum eine andere Maßnahme hat dieses Gesetz einen Mentalitätswandel in Sachen Arbeitsschutz befördert", erklärt der stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (DGUV) Dr.Walter Eichendorf. "Früher hatte der Arbeitsschutz den Ruf einer bürokratischen Last. Doch je mehr sich die Betriebe damit auseinandergesetzt haben, welche
Gefahren durch die Arbeit entstehen können, umso mehr wurde ihnen klar, welches Potenzial für Produktivität und Arbeitszufriedenheit darin liegt."
Konkret verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz die Arbeitgeber, die Gefährdungen zu beschreiben, die mit den Arbeitsabläufen in seinem Betrieb verbunden sind. Chemikalien, Krankheitserreger,
Gefahrstoffe, Lärm, Stress - die Belastungen können vielfältig sein. Sind die Gefährdungen dokumentiert, können anschließend die Maßnahmen festgehalten werden, die die Beschäftigten vor
diesen Belastungen schützen oder die Belastung zumindest minimieren.
"Die vergangenen 20 Jahre haben gezeigt, dass die Gefährdungsbeurteilung flexibel und anpassungsfähig und damit bestens geeignet ist, um auf die Besonderheiten und die Veränderungen der
Betriebe einzugehen", so Eichendorf. Dieser Ansatz sei nach wie vor hochmodern und biete auch mit Blick auf die gesunde Gestaltung der digitalen Arbeitswelt viel Potenzial: "Im nächsten Schritt
wird es darum gehen,den vorausschauenden Arbeitsschutz zu einer echten Präventionskultur weiterzuentwickeln."
Wie genau eine Gefährdungsbeurteilung angelegt sein soll, führt das Gesetz nicht aus. Die gesetzliche Unfallversicherung hat deshalb zahlreiche, branchenspezifische Handlungshilfen und Online-
Tools entwickelt. Darüber hinaus beraten auch die Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften die Betriebe bei dieser Aufgabe.
"Was wir in der Praxis feststellen, ist, dass viele Betriebe den Arbeitsschutz ernst nehmen und Gefährdungen bei der Arbeit thematisieren – was aber häufig vergessen wird, ist das Ergebnis der
Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung auch zu dokumentieren."
Dieser Dokumentationspflicht nicht nachzukommen, könne bei einem Unfall zum Problem werden. "Nur mit einer schriftlichen Dokumentation kann man als Arbeitgeber bei einem Unfall nachweisen,
dass man alles Notwendige zum Schutz seiner Beschäftigten getan hat. Ich kann daher nur dringend dazu raten, das Thema ernst zu nehmen."
Wie genau eine Gefährdungsbeurteilung angelegt sein soll, führt das Gesetz nicht aus.
Die gesetzliche Unfallversicherung hat deshalb zahlreiche, branchenspezifische
Handlungshilfen und Online-Tools entwickelt.
Darüber hinaus beraten auch die Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften
die Betriebe bei dieser Aufgabe.
„In der Praxis wurde festgestellt, dass viele Betriebe den Arbeitsschutz ernst nehmen
und Gefährdungen bei der Arbeit thematisieren !
Was aber häufig vergessen wird, ist das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung,
die festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung zu dokumentieren."
„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“
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Stand der Gefährdungsbeurteilung in Betrieben (Umfrage DGUV 2010)
Stand der Gefährdungsbeurteilung in KMU (DGUV-Fachgespräch Gefährdungsbeurteilung Dresden September 2015)
durchgeführt und dokumentiert:
~ 50 %
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„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“
Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung
- Portal Gefährdungsbeurteilung www.gefährdungsbeurteilung.de
Partner: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA)
Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)
Basiswissen Handlungshilfen Expertenwissen Service
www.dguv.de/d/pages/arbeit/praev/urteil.htm
über 500 Kataloge
aus den verschiedenen Branchen
- DGUV-Handlungshilfen
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Kombinationsmöglichkeiten der Arbeitshilfen
Dachprodukt
A 016
Dachprodukt
A 016
A 017
A 017
Baukästen
e.checks
Merkblätter
….
oder
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„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“
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„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“
Basis- Arbeitshilfen der BG RCI
Merkblatt A 016 /A016e
Gefährdungsbeurteilung - 7 Schritte zum Ziel
Merkblatt A 017/A017e
Gefährdungsbeurteilung, Gefährdungskatalog
Dokumentations- Ordner
„Gefährdungsbeurteilung- Arbeitshilfen“
mit Formblättern
- Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie -
Leitlinie 07 / 2008
Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation
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Arbeitsblätter zur Gefährdungsbeurteilung A 016 - www.bgci.de/downloadcenter
„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“
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Arbeitsblätter zur Gefährdungsbeurteilung A 016 - www.bgci.de/downloadcenter
„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“
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Übersicht
Gefährdungs- und Belastungsfaktoren Merkblatt A 017
1. Grundlegende Organisatorische Faktoren
2. Gefährdung durch Arbeitsplatzgestaltung
3. Gefährdung durch das Nichtbeachten ergonomischer Erkenntnisse
4. Mechanische Gefährdung
5. Elektrische Gefährdung
6. Gefährdung durch Stoffe
7. Gefährdung durch Brände und Explosionen
8. Biologische Gefährdung
9. Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen
10. Psychische Belastungsfaktoren
11. Sonstige Gefährdungs- und Belastungsfaktoren
„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“
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Arbeitsblätter zur Gefährdungsbeurteilung A 016 - www.bgci.de/downloadcenter
„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“
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Wahrscheinlichkeit des Wirksamwerdens der Gefährdung
Sehr gering
Gering
Mittel
Hoch
Mögliche
Schadensschwere Leichte
Verletzungen
oder
Erkrankungen
Mittelschwere
Verletzungen
oder
Erkrankungen
Schwere
Verletzungen
oder
Erkrankungen
Möglicher
Tod,
Katastrophe
Risiko
gering
signifikant
hoch
Risiko Beschreibung
Risiko akzeptabel
Reduzierung des Risikos notwendig
Risikoreduzierung dringend (unverzüglich) erforderlich
Beurteilung des Risikos s. Merkblatt A 016
„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“
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„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“
Basis- Arbeitshilfen der BG RCI
DVD „Kompendium Arbeitsschutz“
drei Softwarepakete zur Gefährdungsbeurteilung
- GefDok light (Excel-und Word-Dokumentvorlagen)
downloads/a: ~20.000, 9.000 DVD/a
- GefDok KMU (Datenbankversion für kleine und
mittelständige Unternehmen sowie für einzelne
Arbeitsbereiche in Großbetrieben)
downloads: ~. 18.000 seit Juni 2015
- GefDok 32 (Komplexe Software)
~ 5.000 Installationen, 10.000 Nutzer
Vorschriften und Regelwerke aller Branchen
über 1800 Publikationen im Volltext recherchierbar
Symbolbibliothek Professional, ca. 700 Symbole
Kompendium Arbeitsschutz 05/2016
Vorschriften und Regelwerke
Symbolbibliothek
Gefährdungsbeurteilungs-Software
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Nutzbar für alle Gewerbezweige
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n: ~. 18.000 downloads seit Juni 2015
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Dokumentation analog zu A 016 / A017, optional mit Restrisikobewertung
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Baukästen Gefährdungsbeurteilung für KMU
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n: ~. 5.000
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Messungen
an Bespannungen
laufender Papiermaschinen
T 060
DGUV Information 213-014
Firma Papierfabrik Mustermann Stand:
Betriebsteil Papierherstellung
Seite:___
von ___
Arbeitsbereich Papiermaschine (PM)
Tätigkeit Bespannungsmessungen mit
handgeführten Geräten
Gefährdungsbeurteilung – Dokumentation
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Nr.
2
Mögliche
Gefährdungen/Belastunge
n
3
Risiko
4
Schutzziele/Maßnahmen
5
Realisierung
6
Wirksamkeit
gering mittel hoch bis
wann wer
wirksa
m/Dat
um
wer
2.1 Arbeitsräume
Unzureichender
Bewegungsraum am
Arbeitsplatz, in der Nähe
bewegter Maschinenteile
Messpunkte im Vorfeld der
Messung festlegen
2.3
Sturz auf der Ebene,
Ausrutschen, Stolpern,
Umknicken, Fehltreten
Gefährdung durch
Anstoßen, Umknicken,
Abstürzen, Stolpern,
insbesondere bei
Tragen geeigneter persönlicher
Schutzausrüstungen (PSA) wie
z. B. Sicherheitsschuhe
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„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“
Ergänzender kurzer Sicherheitscheck
für Wartung, Montage, Instandhaltung
Ergänzender kurzer Sicherheitscheck
für Wartung, Montage, Instandhaltung
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Arbeitshilfen Maschinensicherheit
T 008
Maschinen
Sicherheitskonzepte
und
Schutzeinrichtungen
Checklisten der T 008- Reihe
T 008-1
Prüfung vor
Erstinbetriebnahme
T 008-2
Wiederkehrende
Prüfung
T 008-3
Elektrische
Ausrüstung
T 008-4
Hydraulische
Ausrüstung
T 008-5
Pneumatische
Ausrüstung
T 008-0
Maschinen Bau, Beschaffung
und Bereitstellung
T 008-1A
Prüfung
Maschinenaltbestand
„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“
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Nachrüstung von Maschinen
› Eine Nachrüstverpflichtung besteht erst nach einem angemessenen
Zeitraum. Wichtige Hinweise finden sich im BGH-Urteil vom 02.03.2010 –
VI ZR 223/09
› Eine Nachrüstung auf den Stand der Technik ist nur dann nicht erforderlich,
wenn die Verhältnismäßigkeit zwischen Aufwand und präventivem Nutzen
der Maßnahmen nicht gegeben ist. Eine solche Bewertung kann nur auf den
jeweiligen Einzelfall bezogen erfolgen.
› Bis zur Umsetzung der Maßnahmen sind andere geeignete, ggf.
organisatorische Maßnahmen zu treffen.
Ein genereller Bestandsschutz für Maschinen besteht nicht!
Weitere Informationen: BekBS 1114
„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“
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Kompendium Maschinensicherheit der BG RCI
• 120 Vorschriften und Regelwerke
• 50 Normen-Kurzinformationen
• 50 Arbeitshilfen
(GB, ppt‘s, SKG‘s, BA‘s, …)
• Komplette Merkblattreihe T 008
• Häufig gestellte Fragen (FAQs)
• Seminarangebote
• (in Vorbereitung Maschinen- Info‘s)
= Thema „Maschinensicherheit“
übersichtlich und voll recherchierbar aufbereitet
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„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“
Seite 26 Achema 26015
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Sicheres Arbeiten in Laboratorien
Grundlagen und Handlungshilfen
DGUV Information 213-850
Stand: März 2015
Working Safely in Laboratories
Basic Principles and Guidelines
DGUV Information 213-851 (previous
BGI/GUV-I 850-0e)
Edition: March 2014
Sicheres Arbeiten in der pharmazeutischen Industrie
DGUV Information 213-083 (bisher BGI 5151)
Stand: Januar 2012
Sicheres Arbeiten beim Herstellen von
Beschichtungsstoffen
DGUV Information 213-094 (bisher BGI/GUV-I 5152)
Stand: Oktober 2010
„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“
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„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“
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Unterweisung
Gefährdungsorientierte Handlungshilfe
Unfallbeispiele aus der Praxis
Foliensätze aufgearbeiteter Arbeitsunfälle
als Unterweisungshilfe auf CD-ROM
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„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“
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Merkblätter aus der T-Reihe mit Gefährdungskatalog
-Auszug-
Gefährdungsbeurteilung im Labor
Bildschirmarbeitsplätze
mit 3-seitiger Checkliste CHL02
Sicheres Betreiben von Spritzgießmaschinen
Außendienst
A 020
BGI 803
Stand: September 2013
Arbeitshilfen zur Gefährdungsbeurteilung
„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“
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„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“
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Gefährdungs- und Belastungsfaktoren
10. Psychische Belastungsfaktoren
10.1 Über- / Unterforderung
10.2 Verantwortung / Handlungsspielraum
10.3 Sozialbedingungen
10.4 Arbeitszeitregelungen
10.5 Alkohol- und Drogenmissbrauch
Hinweis auf den GDA-Leitfaden im Anhang 5:des Merkblatts A017
„Psychische Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung“
mit fünf Merkmalsbereichen
s.a. www.gda-psyche.de
„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“
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Methoden zur Erfassung psychischer Belastungen
„niederschwelliger“ Einstieg
mit einfachem, anonymen Fragebogen
z.B. Faktoren des Merkblatts A 017
Checkliste der UKB, Bayer.GAA, BGETEM
moderierte Besprechungen/Workshop-Verfahren
z. B. DGUV-Ideentreffen, KVP,
anonyme Mitarbeiterbefragung mit Fragebogen
(z. B. COPSOQ, SALSA, Impuls-Stern)
Beobachtung und Beurteilung der Arbeitsbedingungen
z. B. durch geschulte interne Kräfte oder externe Experten
17
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Frage 1.1
Frage 1.2
Frage 1.3
Frage 1.4
Frage 1.5
Frage 1.6
Auswertung Prüfliste Psychische Belastungen der UKB -Auszug 1. Arbeitstätigkeit Teil 1 eher ja/nein
1.1: selbstständige Arbeit 12/3
1.2: abwechslungsreiche Tätigkeit 15/0
1.3: wechselnde Körperhaltung /ausreichende Bewegung 14/1
1.4: ausreichende Information zum Arbeitsbereich 12/3
1.5: Qualifikation entspricht der Tätigkeit 14/1
1.6: Tätigkeit frei von erhöhter Verletzungs- oder Erkrankungsgefahr 6/8
„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“
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„Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“
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Gefährdungsbeurteilung
- das zentrale Instrument im Arbeitsschutz
- Ein (der) Erfolgsfaktor VISION ZERO
Zero Accidents:
It‘s not about numbers,
it‘s about people. 0 !