Preisliste
gültig 01.03.2013 - 28.02.2014
Schotter- und Steinwerk Weissenburg GmbH & Co. KG
Inhaltsverzeichnis Seite
JURA-Mauersteine klein 3
Römermauerwerk 3
JURA-Mauersteine mittel 4
JURA-Mauersteine mittel - GRAU 4
JURA-Mauersteine groß 5
JURA-Mauersteine rustica 5
JURA-Sitzsteine 6
JURA-Sitzsteine 7
JURA-Trittstufen 8
JURA-Pflastersteine 9
JURA-Mauersteine grob nach Anfall 10
JURA-Böschungspflaster 10
JURA-Mauerplatten 10
JURA-Wegeplatten 11
JURA-Wegführungssteine 11
JURA-Mauerabdeckung 11
Romana Massivmauerwerk 12
Romana Pflaster 12
Romana Gestaltungssteine 13
Romana Verblendmauer 13
Romana Verblender 13
Romana Sitzsteine 14
Romana Gartenperle 14
Stellwand „TOSCANA“ 15
Rustica Fossil 15
JURA-Gestaltungssteine 16
JURA-Findlinge 16
Romana-Findlinge 16
Dolomit-Böschungssteine 16
Romana „Zuckerhut“ 17
Säulen (spaltrauhe Oberfläche) 17
Firmierung und Hausnummer in Stein 17
Blumentrog grob bearbeitet 18
Brunnentrog grob bearbeitet 18
Tisch mit Sitzgruppe 18
Edelsplitte, Fein- und Grobschotter, Sand und Sand/Splittgemische 19
Rasenschotter aus Schotter-/Humusgemischfür natürliche Flächenbefestigung und leichte Begrünung 19
Zuschläge 19
3
Vorder, Rückseite und Stoßfugen gespaltenfür doppelschaliges MauerwerkStoßfugen teils mit Bohrspur
ca. 25 cm iefPreis pro Tonne
10-er 12-er 25-er
palettiert (ca. 1,5 to / Pal.) Nr. 62093 Nr. 62103 Nr. 62133
(Palettenabnahme)
16-er 20-er
palettiert (ca. 1,5 to / Pal.) Nr. 62113 Nr. 62123
(Palettenabnahme)
Römermauerwerkgemischte Höhen 8 cm 20 cm bzw. 20 cm 25 cm
Tiefe ca. 20 25 cm, Länge ca. 20 60 cmPreis
pro Tonne
8 cm - 20 cm 20 cm - 25 cm
lose ab Steinbruch verladen Nr. 62140 Nr. 62150
palettiert (ca. 1,5 to / Pal.) Nr. 62141 Nr. 62151
(Palettenabnahme)
Vorderseite und Stoßfugen gespaltenStoßfugen und Rückseite teils mit Bohrspur
Preis pro Tonne
10-er 12-er 25-er
lose ab Steinbruch verladen Nr. 62090 Nr. 62100 Nr. 62130
palettiert (ca. 1,5 to / Pal.) Nr. 62091 Nr. 62101 Nr. 62131
(Palettenabnahme)
16-er 20-er
lose ab Steinbruch verladen Nr. 62110 Nr. 62120
palettiert (ca. 1,5 to / Pal.) Nr. 62111 Nr. 62121
(Palettenabnahme)
JURAMauersteine kleinfür Trocken und Schichtmauerwerk
Höhe Länge Tiefe
ca. 8-10 cm ca. 20-60 cm ca. 20-25 cm
ca. 12 cm ca. 20-60 cm ca. 20-25 cm
ca. 16 cm ca. 20-60 cm ca. 20-25 cm
ca. 20 cm ca. 20-60 cm ca. 20-25 cm
ca. 25 cm ca. 20-60 cm ca. 25-30 cm
Höhendifferenz +/- ca. 2 cm
(1 to = ca. 2,0 m2 bei ca. 10 cm u. 12 cm Höhe)
(1 to = ca. 2,0 m2 bei ca. 16 cm Höhe)
(1 to = ca. 1,7 m2 bei ca. 20 cm Höhe)
(1 to = ca. 1,5 m2 bei ca. 25 cm Höhe)
4
Vorderseite und Stoßfugen gespaltenStoßfugen und Rückseite teils mit Bohrspur
Preis pro Tonne
lose ab Steinbruch verladen 30-er Nr. 62230
(Palettierung auf Anfrage möglich - 40-er Nr. 62240
ca. 1,5 Tonnen / Palette à 23,00 € pro Palette) 50-er Nr. 62250
Vorder, Rückseite und Stoßfugen gespaltenfür doppelschaliges MauerwerkStoßfugen teils mit BohrspurTiefe nach Angabe
Preis
pro Tonne
lose ab Steinbruch verladen 30-er Nr. 62231
(Palettierung auf Anfrage möglich - 40-er Nr. 62241
ca. 1,5 Tonnen / Palette à 23,00 € pro Palette) 50-er Nr. 62251
JURAMauersteine mitelfür Trocken und Schichtmauerwerk,
Böschungssicherung oder Uferbefesigung
Höhe Länge Tiefe
ca. 30 cm ca. 30- 60 cm ca. 30-35 cm
ca. 60-100 cm ca. 30-35 cm
ca. 100-140 cm ca. 30-35 cm
ca. 40 cm ca. 40-100 cm ca. 40-45 cm
ca. 100-140 cm ca. 40-45 cm
ca. 50 cm ca. 50-100 cm ca. 50-55 cm
ca. 100-140 cm ca. 50-55 cm
(Rohdichte 2,6 to) Höhendifferenz +/- ca. 5 cm
JURAMauersteine mitel GRAUfür Trocken und Schichtmauerwerk,
Böschungssicherung oder Uferbefesigung
Höhe Länge Tiefe
ca. 40 cm ca. 40-100 cm ca. 40-45 cm
ca. 100-140 cm ca. 40-45 cm
ca. 50 cm ca. 50-100 cm ca. 50-55 cm
ca. 100-140 cm ca. 50-55 cm
(Rohdichte 2,6 to) Höhendifferenz +/- ca. 5 cm
5
JURAMauersteine großHöhe Länge Tiefe
ca. 60 cm
ca. 70 cm ca. 5 cm mehr
ca. 80 cm 70-140 cm als Höhe
ca. 90 cm
ca. 100 cm
(Rohdichte 2,6 to) Höhendifferenz +/- ca. 5 cm
Umrechnungstabelle Umrechnungstabellefür Mauersteine Mitel für Mauersteine Groß
Höhe ca. 30 cm = ca. 0,8 t/m² Höhe ca. 60 cm = ca. 1,5 t/m²
Höhe ca. 40 cm = ca. 1,0 t/m² Höhe ca. 70 cm = ca. 1,7 t/m²
Höhe ca. 50 cm = ca. 1,3 t/m² Höhe ca. 80 cm = ca. 1,9 t/m²
Gewichtsangaben sind unverbindlich!
Vorder, Rückseite und Stoßfugen gespaltenfür doppelschaliges MauerwerkStoßfugen teils mit Bohrspur
Tiefe nach Angabe Preis pro Tonne
lose ab Steinbruch verladen Nr. 62301
(Palettierung auf Anfrage möglich - ca. 1,5 Tonnen / Palette à 23,00 € pro Palette)
Vorderseite und Stoßfugen gespaltenStoßfugen und Rückseite teils mit Bohrspur Preis pro Tonne
lose ab Steinbruch verladen Nr. 62300
(Palettierung auf Anfrage möglich - ca. 1,5 Tonnen / Palette à 23,00 € pro Palette)
Vorderseite Natur, Stoßfugen gespaltenStoßfugen und Rückseite teils mit Bohrspur Preis pro Tonne
lose ab Steinbruch verladen 30-er Nr. 63235
40-er Nr. 63245
(Palettierung auf Anfrage möglich - 50-er Nr. 63255
ca. 1,5 Tonnen / Palette à 23,00 € pro Palette) 60-er Nr. 63265
JURAMauersteine rusicafür Trocken und Schichtmauerwerk,
Böschungssicherung oder Uferbefesigung
Höhe Länge Tiefe
ca. 30 cm ca. 30-60 cm ca. 30-35 cm
ca. 60-100 cm ca. 30-35 cm
ca. 100-140 cm ca. 30-35 cm
ca. 40 cm ca. 40-100 cm ca. 40-45 cm
ca. 100-140 cm ca. 40-45 cm
ca. 50 cm ca. 50-100 cm ca. 50-55 cm
ca. 100-140 cm ca. 50-55 cm
(Rohdichte 2,6 to) Höhendifferenz +/- ca. 5 cm
6
Sitzfläche Natur (ruhige Oberfläche)Vorder, Rückseite und Stoßfugen gespalten
Preis pro Tonne
lose ab Steinbruch verladen, darf nicht gekippt werden
Sitzstein Nr. 62400
Sitzstein mit gerundeter Vorderkante Nr. 62401
Sitzstein mit gerundeten Kanten Nr. 62402
Sitzstein mit Radius Nr. 62403
Sitzstein mit Radius und gerundeter Vorderkante Nr. 62405
Sitzstein mit Radius und gerundeten Kanten Nr. 62407
Sitzstein Sondermaß Nr. 62404
Sitzstein Sondermaß und gerundeter Vorderkante Nr. 62406
Sitzstein Sondermaß und gerundeten Kanten Nr. 62408
(Palettierung auf Anfrage möglich - ca. 1,5 Tonnen / Palette à 23,00 € pro Palette)
Zuschlag für Köpfe gesägt - nur bei geraden Sitzsteinen
(Toleranzen +/- 1 cm)
Längen-Zusammenstellungen werden nach Aufwand berechnet
(Preis auf Anfrage)
JURASitzsteineHöhe Länge Tiefe
ca. 45-50 cm ca. 50-120 cm ca. 50 cm
(Rohdichte 2,6 to)
7
Sitzfläche Hammerschlag (Oberfläche angeschliffen)Vorder, Rückseite und Stoßfugen gespalten
Preis pro Tonne
lose ab Steinbruch verladen, darf nicht gekippt werden
Sitzstein Nr. 62430
Sitzstein mit gerundeter Vorderkante Nr. 62431
Sitzstein mit gerundeten Kanten Nr. 62432
Sitzstein mit Radius Nr. 62433
Sitzstein mit Radius und gerundeter Vorderkante Nr. 62435
Sitzstein mit Radius und gerundeten Kanten Nr. 62437
Sitzstein Sondermaß Nr. 62434
Sitzstein Sondermaß und gerundeter Vorderkante Nr. 62436
Sitzstein Sondermaß und gerundeten Kanten Nr. 62438
(Palettierung auf Anfrage möglich - ca. 1,5 Tonnen / Palette à € 23,00 pro Palette)
Zuschlag für Köpfe gesägt - nur bei geraden Sitzsteinen ( Toleranzen +/- 1 cm )
Längen-Zussammenstellungen werden nach Anfwand berechnet ( Preis auf Anfrage )
Sitzfläche Hammerschlag (Oberfläche angeschliffen)Vorder, Rückseite und Stoßfugen gespalten
Preis pro Tonne
lose ab Steinbruch verladen, darf nicht gekippt werden
Sitzstein Nr. 62420
Sitzstein mit gerundeter Vorderkante Nr. 62421
Sitzstein mit gerundeten Kanten Nr. 62422
Sitzstein mit Radius Nr. 62423
Sitzstein mit Radius und gerundeter Vorderkante Nr. 62425
Sitzstein mit Radius und gerundeten Kanten Nr. 62427
Sitzstein Sondermaß Nr. 62424
Sitzstein Sondermaß und gerundeter Vorderkante Nr. 62426
Sitzstein Sondermaß und gerundeten Kanten Nr. 62428
(Palettierung auf Anfrage möglich - ca. 1,5 Tonnen / Palette à 23,00 € pro Palette)
Zuschlag für Köpfe gesägt - nur bei geraden Sitzsteinen (Toleranzen +/- 1 cm)
Längen-Zusammenstellungen werden nach Aufwand berechnet (Preis auf Anfrage)
JURASitzsteineHöhe Länge Tiefe
ca. 45-50 cm ca. 50-120 cm ca. 50 cm
(Rohdichte 2,6 to)
Höhe Länge Tiefe
ca. 40 cm ca. 50-120 cm ca. 40 cm
(Rohdichte 2,6 to)
8
JURATritstufenmaschinengespalten,
Trifläche und Seiten gesägt
Längen in 60 cm, 80 cm, 100 cm, 120 cm
oder nach Maßangabe
Höhe Länge Tiefe
ca. 15 cm s. o. ca. 35-40 cm
(Rohdichte 2,6 to)
Preis pro lfdm
lose ab Steinbruch verladen Nr. 68050
JURATritstufenmaschinengespalten, Seiten gesägt
Trifläche gestockt oder sandgestrahlt
Längen in 60 cm, 80 cm, 100 cm, 120 cmoder nach Maßangabe
Höhe Länge Tiefe
ca. 15 cm s.o. ca. 35-40 cm
(Rohdichte 2,6 to)
Preis pro lfdm
lose ab Steinbruch verladen Gestockt Nr. 68060
lose ab Steinbruch verladen Sandgestrahlt Nr. 68070
lose ab Steinbruch verladen Bruchrauh Nr. 68000
9
JURAPflastersteinemaschinengespalten,
Oberfläche Bruchrauh
Längen ca. 1/3 länger wie Höhe
(Rohdichte 2,6 to)
JURAPflastersteinemaschinengespalten, Oberfläche gesägt
Längs und Quadratverband
(Rohdichte 2,6 to)
JURAPflastersteinemaschinengespalten, Oberfläche gesägt
Riegelverband, freie Längen
(Rohdichte 2,6 to)
palettiert Preis pro Tonne
H x B x L ca. 10 cm x 10 cm x 20 - 30 cm
H x B x L ca. 10 cm x 20 cm x 20 - 30 cm Nr. 64170
palettiert Preis pro Tonne
H x B x L ca. 10 cm x 10 cm x 20 cm Nr. 64150
H x B x L ca. 10 cm x 20 cm x 20 cm Nr. 64160
lose ab Steinbruch verladen Preis pro Tonne
H x B ca. 6 cm x 6 cm (1 to = ca. 9,0 m²) Nr. 64100
H x B ca. 8 cm x 8 cm (1 to = ca. 6,5 m²) Nr. 64110
H x B ca. 10 cm x 10 cm (1 to = ca. 5,0 m²) Nr. 64120
H x B ca. 14 cm x 14 cm (1 to = ca. 3,5 m²) Nr. 64130
10
JURAMauersteine grobnach Anfallfreie Längen
(Rohdichte 2,6 to)
Höhendifferenz +/- ca. 5 cm
lose ab Steinbruch verladen Preis pro Tonne
Berechnungsgrundlage
Mittelwert Tiefe Höhe
ca. 40 cm bis ca. 50 cm ca. 25 cm Nr. 62001
ca. 45 cm bis ca. 60 cm ca. 30 cm Nr. 62030
ca. 55 cm bis ca. 70 cm ca. 40 cm Nr. 62040
ca. 65 cm bis ca. 80 cm ca. 50 cm Nr. 62050
ca. 75 cm bis ca. 90 cm ca. 60 cm Nr. 62060
ca. 90 cm bis ca. 100 cm ca. 70 cm Nr. 62070
ca. 90 cm bis ca. 100 cm ca. 80 cm Nr. 62080
ca. 110 cm bis ca. 100 cm -120 cm ca. 90 cm Nr. 62081
ca. 110 cm bis ca. 100 cm -120 cm ca. 100 cm Nr. 62082
JURABöschungspflaster
(1 to = ca. 2,7 m² bei ca. 16 cm)
(1 to = ca. 2,0 m² bei ca. 25 cm)
Höhendifferenz +/- ca. 3 cm
Kantenlänge bis ca. 50 cm
Preis pro Tonne
lose ab Steinbruch verladen Höhe ca. 16 cm Nr. 64000
Höhe ca. 25 cm Nr. 64010
JURAMauerplatenunsoriert
(1 to = ca. 1,8 m²)
Kantenlänge bis ca. 50 cm
Preis pro Tonne
lose ab Steinbruch verladen Nr. 65000Höhe = 5 cm - 20 cm
palettiert (ca. 1,5 to / Pal.) Nr. 65001Höhe = 5 cm -10 cm / 10 cm - 15 cm / 15 cm - 20 cm
11
JURAWegeplatenpolygonal
Höhe ca. 8 cm - 10 cm
(1 Pal. = ca. 8 m²)
Kantenlänge bis ca. 60 cm
Preis pro Tonne
palettiert (ca. 1,5 to / Pal.) Nr. 65101
JURAWegführungssteine
Höhe Länge Tiefe
ca. 25 cm ca. 30-50 cm ca. 15 cm
1 lfm = ca. 90 kg
Preis pro Tonne
palettiert Nr. 64300
JURAMauerabdeckung
Höhe Länge Tiefe
ca. 12 cm frei bis 40 cm
ca. 16 cm "
Preis pro lfdm
palettiert (ca. 1,5 to / Pal.) Nr. 62601
12
Romana Massivmauerwerk,getrommeltfür doppelschaliges Mauerwerkregelmäßige/unregelmäßige Mauern
(Rohdichte 2,6 to)
palettiert (ca. 1,5 Tonnen / Palette)
Tiefe ca. 25 cm, Längen ca. 20 cm - 60 cm
Romana Pflaster, getrommeltmaschinengespalten
Römischer Verband
(Rohdichte 2,6 to)
palettiert (ca. 1,5 Tonnen / Palette)
palettiert Preis pro Tonne
Höhe ca. 10 cm (1 to = ca. 4,5 m²) Nr. 63350
Romana Pflaster, getrommeltmaschinengespalten
(Rohdichte 2,6 to)
lose ab Steinbruch verladen Preis pro Tonne
Höhe ca. 6 cm (1 to = ca. 9,0 m²) Nr. 63300
Höhe ca. 8 cm (1 to = ca. 6,5 m²) Nr. 63310
Höhe ca. 10 cm (1 to = ca. 5,0 m²) Nr. 63320
Höhe ca. 14 cm (1 to = ca. 3,5 m²) Nr. 63330
Preis pro Tonne
Höhe ca. 10 cm Nr. 63091
Höhe ca. 12 cm Nr. 63101
Höhe ca. 16 cm Nr. 63111
Höhe ca. 20 cm Nr. 63121
Höhe ca. 25 cm Nr. 63131
13
Romana Gestaltungssteine getrommelt
Durchmesser 10 cm - 30 cm
Durchmesser 30 cm - 50 cm
lose ab Steinbruch verladen(Palettierung auf Anfrage möglich -
ca. 1,5 Tonnen / Palette à 23,00 € pro Palette)
lose ab Steinbruch verladen Preis pro Tonne
Durchmesser 10 cm - 30 cm Nr. 63500
Durchmesser 30 cm - 50 cm Nr. 63501
Romana Verblendmauer, getrommelt
Tiefe ca. 10 cm - 12 cm, Länge ca. 20 cm - 60 cm
palettiert (ca. 1,5 to / Pal.) Preis pro Tonne
Höhe ca. 10 cm Nr. 63141
Höhe ca. 12 cm Nr. 63151
Höhe ca. 16 cm Nr. 63161
Höhe ca. 20 cm Nr. 63171
Romana Verblender getrommelt,gerundet
Kantenlänge ca. 60 - 150 mm
Höhe ca. 40 - 60 mm
1 m² = ca. 80 kg
Preis pro Tonne
in BIG-BAG’s zu ca. 1000 kg verpackt Nr. 63600
14
Romana Sitzsteine getrommelt
Höhe Länge Tiefe
ca. 45-50 cm ca. 50-120 cm ca. 50 cm
(Rohdichte 2,6 to)
Alle Seiten getrommelt Preis pro Tonne
lose ab Steinbruch verladen, darf nicht gekippt werden
Sitzstein Nr. 63400
Sitzstein mit Radius Nr. 63403
Sitzstein Sondermaß Nr. 63404
Preis pro Stück
Sitzstein Länge ca. 50 cm Nr. 63410
Sitzstein Länge ca. 100 cm Nr. 63411
(Palettierung auf Anfrage möglich - ca. 1,5 Tonnen / Palette à 23,00 € pro Palette)
Romana Gartenperle getrommelt
Größe Ø ca. 40 mm - 70 mm
Ø ca. 70 mm - 120 mm
Ø ca. 120 mm - 200 mm
in BIG-BAG’s zu ca. 1000 kg verpackt Preis pro Tonne
Ø ca. 40 mm - 70 mm Nr. 63700
Ø ca. 70 mm - 120 mm Nr. 63701
Ø ca. 120 mm - 200 mm Nr. 63702
15
Stellwand „TOSCANA“
Eine Oberfläche naturrauh
Eine Oberfläche hammerschlagrauh
Stoßfugen gespalten
Breite ca. 50 cm / ca. 100 cm
Tiefe ca. 25 cm
1 m² = ca. 650 kg
Rusica Fossil
Polygonalverblender
Kantenlänge bis 30 cm
Materialstärke ca. 10 cm
Preis pro Tonne
palettiert (ca. 1,5 to / Pal.) Nr. 64400
Preis pro m²
Länge bis ca. 160 cm Nr. 64500
Längen über 160 cm / Seiten gesägt Nr. 64501 Preis auf Anfrage
16
JURAGestaltungssteinezur Garten und Landschatsgestaltung
(Rohdichte 2,6 to)
Preis pro Tonne
lose ab Steinbruch verladen (10 cm - 30 cm) Nr. 66000
(30 cm - 50 cm) Nr. 66001
(50 cm - 100 cm) Nr. 66002
lose ab Steinbruch verladen ausgespült Nr. 66010
Palettierung (10 cm - 50 cm) Nr. 66021
Palettierzuschlag für einen Stein (50 cm - 100 cm) Nr. 66020
JURAFindlinge
Preis pro Tonne
lose ab Steinbruch verladen klein (bis ca. 30 cm) Nr. 67000
lose ab Steinbruch verladen groß (ab ca. 30 cm) Nr. 67010
Palettierung Findlinge klein Nr. 66021
Palettierzuschlag für einen Findling Findlinge groß Nr. 66020
RomanaFindlinge getrommelt(ohne scharfe Kanten)
DolomitBöschungssteinepolygonal, lose ab Steinbruch verladen
ca. 20 - 40 cm Kantenlänge
Preis pro Tonne
lose ab Steinbruch verladen Preis pro Tonne
klein Durchmesser (30 cm - 60 cm) Nr. 63550
groß Durchmesser (60 cm - 130 cm) Nr. 63551
Palettierung Findlinge klein Nr. 66021
Palettierzuschlag für einen Findling Findlinge groß Nr. 66020
17
Romana „Zuckerhut“
Oberflächen getrommelt Preis pro Stück
klein Länge ca. 100 cm - 120 cm Nr. 63530
groß Länge ca. 180 cm - 220 cm Nr. 63531
Säulen (spaltrauhe Oberfläche)
Längen bis zu 1,6 m Preis pro lfdm
im Quadrat 25 cm x 25 cm Nr. 68101
im Quadrat 30 cm x 30 cm Nr. 68102
im Quadrat 40 cm x 40 cm Nr. 68103
Firmierung und Hausnummer in Stein
naturrauhe Oberfläche mit vertiefter Schrift gespitzte Oberfläche
mit erhabener Schrift
lose ab Steinbruch verladen Nr. 66300 Preis auf Anfrage
18
Blumentrog grob bearbeitet
lose ab Steinbruch verladen Nr. 66100 Preis auf Anfrage
Brunnentrog grob bearbeitetmit Plate zur Einfügung ins Mauerwerk,
mit Bohrungen für Wasseranschluss
lose ab Steinbruch verladen Nr. 66110 Preis auf Anfrage
Tisch mit Sitzgruppe
lose ab Steinbruch verladen Nr. 66200 Preis auf Anfrage
19
Edelsplite, Fein und Grobschoter,Sand und Sand/Splitgemischeaus Kalkstein, zum Verlegen von Platen im Splitbet, für Traufstreifen
zum Verfugen oder für Drainagen aller Art
Preis pro Tonne
Sande: 0/2 , 0/5
Edelsplitte: 2/5 , 5/8 , 8/11 , 11/16 , 16/22 , 22/32
Edelsplittgemische: 2/8 , 5/16 , 8/16 , 16/32
Schotter: 32/45 , 45/56
Schroppen: 56/X
Sand-Splittgemische: 0/8 , 0/11 , 0/16 , 0/22
Schottertragschichten: 0/32 , 0/45 , 0/56
in BIG-BAG’s zu ca. 1000 kg verpackt Nr. 66997
Rasenschoter aus Schoter/Humusgemisch für natürlicheFlächenbefesigung und leichte Begrünung(Garagenzufahrt / Stellplätze)
Preis pro Tonne
lose ab Steinbruch verladen Nr. 66900
Zuschläge
Palettierzuschlag (Preis pro Palette) Nr. 68001
Palette (Palette, pro Stück) Nr. 68003
BIG-BAG-Zuschlag (Preis pro BIG-BAG) Nr. 68002
BIG-BAG (BIG-BAG, pro Stück) Nr. 68009
Mehrverladezeit (Preis pro Stunde) Nr. 68004(Standardladezeit 0,5 Std. ohne Aufpreis)
Sondermaße und Sonderanfertigungen auf Anfrage
20
21
22
1. Geltung
1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen sind Inhalt aller nach dem 01.01.2002 vereinbartenVerkäufe von Schotter- und Steinprodukten (im folgenden „Ware“ genannt). Dies gilt auch dann, wenn wir uns beispäteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen, es sei denn, der Käufer ist Verbraucher im Sinne von § 13 BGB.Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir ihnen injedem Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben.
1.2 Soweit einzelne Regelungen ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gelten, sind diese kursiv ge-druckt.
2. Angebote
2.1 Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie erfolgen insbesondere unter den Vorbehalten zwischen-zeitlicher Veräußerung der zu liefernden Waren oder veränderter Umstände.
2.2 Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftform. Mündliche Nebenabredenoder mündliche Zusicherungen, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, sind unwirksam.
3. Preise
3.1 Den Preisbestimmungen liegt unsere jeweils gültige Preisliste zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zugrunde.Ist der Käufer Unternehmer, sind wir zu Preiserhöhungen berechtigt, wenn diese auf Veränderungen von preisbilden-den Faktoren (z. B. Tarifabschlüsse, Rohstoff- oder Energiekosten, Kosten für Hilfs- und Betriebstoffe) beruhen, dienach Vertragsschluß entstanden sind.
3.2 Die Preise für Lieferungen und Leistungen verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart ist, ab Werk.3.3 Ist die Lieferung frei Baustelle vereinbart, beinhaltet der Preis die Lieferung in vollständig ausgelasteten Lastzügen.
Erhöhungen von Frachten bzw. Fuhrlöhnen nach Vertragsschluß berechtigen uns, diese an den Kunden weiterzugeben.Bei Mindermengen werden Kleinmengenzuschläge berechnet. Nicht im Preis enthalten ist das Abkippen / Abladen anmehreren Stellen. Beim Einsatz von Solo- oder Mehrachsfahrzeugen wird ein Solozuschlag berechnet. Im Preis ent-halten sind Warte- bzw. Standzeiten bis zu 15 Minuten. Darüber hinaus gehende Zeiten werden dem Kunden gesondertin Rechnung gestellt. Warte- bzw. Standzeiten werden auch dann berechnet, wenn sie nicht vom Käufer bestätigt sind.Als Unterlage wird vom Auftraggeber die Tachographenscheibe der entsprechenden Transportfahrzeuge anerkannt.
4. Gewichts-/Mengenermittlung
4.1 Das Gewicht der Ware wird nach einer von uns zu wählenden Waage berechnet.4.2 Gewicht und Menge der Ware können nur sofort nach Eingang am Ablieferungsort vor ihrer Entladung gerügt werden.5. Lieferung/Entladung
5.1 Für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben bei Abruf haftet der Käufer.5.2 Die Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an der vereinbarten Stelle. Wird diese auf Wunsch des Käu-
fers nachträglich geändert, so trägt dieser alle dadurch entstehenden Kosten.5.3 Bei Lieferung an die vereinbarte Stelle muss das Anlieferfahrzeug diese ohne Gefahr erreichen und wieder verlassen
können. Dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastkraftwagen unbehindert befahrbaren Anfuhrwegvoraus. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, so haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden, es seidenn, der Käufer hat das Nichtvorliegen dieser Voraussetzung nicht zu vertreten. Unternehmer haften ohne Rücksichtauf das Vertretenmüssen. Ist die Zufahrt zur Abladestelle aus irgendwelchen Gründen nicht möglich oder zumutbar,so erfolgt die Entladung an der Stelle, bis zu welcher das Fahrzeug ungehindert gelangen kann. Der Kunde ist für dieEntladung selbst verantwortlich, wenn ein Abladen der gelieferten Ware nicht möglich ist. Durch die Entladung ent-stehenden Kosten sind vom Kunden zu tragen.
5.4 Wir sind zu Teillieferungen/Teilleistungen jederzeit berechtigt.6. Gefahrübergang
6.1 Als Leistungs-/Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung wird der Sitz unseres Unternehmens vereinbart. Die Gefahrdes zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit ihrer Auslieferung, spätestensjedoch mit Verlassen unseres Unternehmens auf den Käufer über. Auf Wunsch und Kosten des Kunden werden Lie-ferungen von uns gegen die üblichen Transportrisiken versichert.
6.2 Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertretenhaben, geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
6.5 Die Ziffern 6.1 bis 6.2 gelten auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen und wir noch andere Leistungen übernommenhaben
7. Liefer- und Leistungszeit
7.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderesvereinbart wurde.Ist ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart worden, so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn der Liefergegen-stand bis zu ihrem Ablauf unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist.
7.2 Der Besteller kann uns innerhalb von 24 Stunden nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefer-/Leistungsterminesoder einer unverbindlichen Liefer- / Leistungsfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern/leisten.Mit dieser Mahnung kommen wir in Verzug. Nach Ablauf dieser Frist kann der Besteller Schadenersatz verlangen und /oder vom Vertrag zurücktreten, wenn die Ware nicht bis zum Ablauf der Frist geliefert oder bereitgestellt ist. Ein Rück-trittsrecht besteht nicht, wenn der Lieferverzug nicht von uns zu vertreten ist.
7.3 Ereignisse wie höhere Gewalt, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörungen, Mangel an Transportmitteln, Be-triebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politisch oder wirtschaftlich bedingte Arbeitsstörungen, Mangel an not-wendigen Roh- und Betriebsstoffen oder sonstige Ereignisse die von uns nicht zu vertreten sind, berechtigen uns vomVertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung hinauszuschieben, ohne dass dem Kunden hieraus Er-satzansprüche erwachsen.
7.4 Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtzeitigkeit der vom Kunden zu beschaffenden oder zu erstellenden Aus-führungsunterlagen ist dieser verantwortlich. Werden diese elektronisch versandt, sind sie nur verbindlich, wenn derenvollständiger Eingang ausdrücklich von uns bestätigt wurde.
7.5 Kommen wir in Verzug, so kann der Käufer – sofern er glaubhaft macht, dass ihm daraus ein Schaden entstanden ist– eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von 0,5%, insgesamt jedoch höchstens 5% des Preisesfür den Teil der Leistung verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werdenkonnte.
7.6 Sowohl Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüchestatt der Leistung, die über die in Ziffer 7.5 genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung,auch nach Abschluss einer uns etwa gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällendes Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwin-gend gehaftet wird. Vom Vertrag kann der Käufer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweitdie Verzögerung der Lieferung von uns zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden istmit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
7.7 Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Ver-zögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.
7.8 Werden Versand, Zustellung oder Abholung der Ware um mehr als zwei Wochen nach Anzeige der Versandbereitschaftaufgrund von Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, können wir eine Schadenpauschale für jede vollendeteWoche des Verzuges in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferung, höchstens jedoch insgesamt5 % berechnen. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt dem Kunden und uns unbenommen.
7.9 Halten wir auf Veranlassung des Kunden Produktionskapazitäten vor und kommt es aus Gründen, die nicht wir zu ver-treten haben, nicht oder zur verspäteten Ausführung, so haftet der Kunde auch für den daraus entstandenen Schaden.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Die Preise verstehen sich ab Schotter- und Steinwerk bzw. Auslieferungslager, und zwar ausschließlich Fracht, Verpa-ckung und Mehrwertsteuer, soweit nichts anderes vereinbart ist.Unsere Rechnungen sind am Sitz unseres Unternehmens sofort fällig; Skonti und sonstige Nachlässe bedürfen einerbesonderen Vereinbarung.
8.2 Wechsel nehmen wir nicht an. Die Annahme von Schecks können wir ablehnen, wenn begründete Zweifel an der De-ckung bestehen. Die Annahme erfolgt immer nur erfüllungshalber. Einziehungsspesen und alle sonstigen Kosten gehenzu Lasten des Kunden und sind sofort in bar zu zahlen.Unsere sämtlichen Forderungen werden in jedem Fall dann sofort fällig, wenn der Kunde mit der Erfüllung einer anderenVerbindlichkeit gegenüber uns in Verzug gerät. Das gleiche gilt, wenn er seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist,über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masseabgelehnt wird oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfer-tigen.Im Falle des Zahlungsverzuges können wir - unbeschadet weiterer Ansprüche - die banküblichen Zinsen, mindestensjedoch Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank be-rechnen. Bei Unternehmern beträgt der Zinssatz mindestens 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir - nach unserer Wahl - berechtigt, weitere Lieferungen bzw. Leistungen vonVorauszahlungen abhängig zu machen, Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung zu verlangen oder vom Ver-trag zurückzutreten. Beim Verbrauchsgüterkauf gilt dies nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungs-aufstellung besonders hingewiesen worden ist. Die Rechtsfolgen treten nicht ein, wenn der Kunde zu Recht dieLieferung beanstandet hat.
8.3 Bei Forderungen aufgrund mehrerer Lieferungen bzw. Leistungen bleibt die Verrechnung von Geldeingängen auf dieeine oder andere Schuld uns überlassen.
8.4 Ist der Käufer Unternehmer, verzichtet er darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn,dass der Anspruch des Käufers, auf den das Zurückbehaltungsrecht gestützt wird, von uns nicht bestritten, anerkannt,rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
8.5 Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zurAufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
9. Muster, Farben, Materialbeschaffenheit, besondere Bedingungen bei Natursteinlieferungen^
9.1 Für Natursteine gilt: Sie zeigen in Bezug auf Farben und sonstige Materialbeschaffenheit nur das allgemeine Aussehendes Steins. Handmuster sind unverbindlich, weil sie niemals ein vollständiges Bild über Eigenschaften und in Farbe,Zeichnung, Struktur und Gefüge des Natursteins geben können.
9.2 Die bei Naturstein vorkommenden Struktur- und Farbunterschiede, Trübungen, Änderungen sowie natürlich vorkom-mende Poren, offene Stellen, Einsprengungen, Risse, Quarzadern u. ä. mindern den natürlichen Wert des Steins nicht.Solche dem Naturstein eigentümlichen Abweichungen stellen keinen Mangel dar. Hierfür leisten wir keine Gewähr.Eine absolute Frostbeständigkeit kann nicht garantiert werden.
9.3 Jegliche Ansprüche wegen solcher Unregelmäßigkeiten des Natursteins sind in jedem Falle ausgeschlossen, soweitder Verleger sich nach DIN 18332 auf übliche Ausbesserungsarbeiten berufen kann. Im Übrigen gilt die DIN 18332auch für Abweichungen im Aussehen und sonstige Toleranzen.
10. Ansprüche wegen Sachmängel
10.1 Der Käufer hat Abweichungen der gelieferten von der bestellten Ware hinsichtlich Art, Beschaffenheit und Menge un-verzüglich zu rügen, sofern sie offensichtlich sind. In diesem Fall hat der Käufer die Ware zwecks Nachprüfung durchuns unangetastet zu lassen. Verlegt oder verarbeitet der Besteller von uns gelieferte Materialien trotz erkennbarer Män-gel, so entfällt jegliche Gewährleistung unsererseits. Nicht offensichtliche Mängel gleich welcher Art sind von Unter-nehmern unverzüglich nach deren Entdeckung, spätestens jedoch vor Ablauf eines Jahres ab Ablieferung, zu rügen.Dies gilt nicht für Mängel, für die § 438 Abs. 1 Nr. 2 b BGB gilt. Mündliche oder fernmündliche Rügen bedürfen derschriftlichen Bestätigung.
10.2 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferungeiner mangelfreien Sache berechtigt (Nacherfüllung). Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir Nacherfüllung nur inForm der Lieferung einer mangelfreien Sache. Voraussetzung für unsere Mängelhaftung ist, dass es sich um einennicht unerheblichen Mangel handelt. Sollte einer der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oderunverhältnismäßig sein, so sind wir berechtigt, sie zu verweigern.
Wir können Nacherfüllung auch verweigern, solange der Käufer seine Zahlungspflichten uns gegenüber nicht in einemUmfang erfüllt, der den mangelfreien Teil der erbrachten Leistung entspricht.
10.3 Sollte die in Absatz 2 genannte Nacherfüllung unmöglich sein oder fehlschlagen, so steht dem Käufer das Wahlrechtzu, entweder den Kaufpreis entsprechend herabzusetzen oder vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zu-rückzutreten. Dies gilt insbesondere bei der schuldhaften Verzögerung und Verweigerung der Nacherfüllung, ebensowenn diese zum zweiten Mal misslingt. Tritt der Käufer nach fehlgeschlagener Nacherfüllung vom Vertrag zurück odererklärt er die Minderung, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.
10.4 Soweit sich nachstehend (Absatz 5) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers gleich aus welchemRechtsgrunde (insbesondere Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung und Ansprü-che auf Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 Abs. 2 BGB) ausgeschlossen. Dies gilt insbesonderefür Ansprüche aus Schäden außerhalb der Kaufsache sowie Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns.
10.5 Der in Absatz 2 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung fürSchäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer schuldhaftenPflichtverletzung des Verwenders, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Er gilt ebenfallsnicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vor-sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflicht-verletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.
Bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer „Kardinalpflicht“ ist die Haftung nicht aus-geschlossen, sondern auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefer-gegenstandes für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie oder bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon um-fasster Mangel die Haftung des Verwenders auslöst. Eine Garantie oder Zusicherung im Sinne einer Haftungsverschär-fung oder Übernahme einer besonderen Einstandspflicht gelten nur als abgegeben, wenn die Begriffe „Garantie“ oder„Zusicherung“ ausdrücklich schriftlich genannt werden.
Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend.
10.6 Es wird keine Gewähr für Schäden aus nachfolgenden Gründen übernommen:
Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Besteller oder Dritte, natürliche Ab-nutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneterBaugrund, Austauschwerkstoffe, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse (sofern sie nicht von unszu vertreten sind), unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instand-setzungsarbeiten seitens des Kunden oder Dritter.
Der Anspruch auf Nacherfüllung verjährt in einem Jahr nach Ablieferung der Kaufsache. Die einjährige Verjährung giltnicht bei einem Bauwerk sowie einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk ver-wendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. In diesem Fall tritt Verjährung erst nach fünf Jahrenein.
Die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung eines Rücktrittrechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfül-lungsanspruch verjährt ist.
Der Käufer kann im Fall des Satzes 3 aber die Zahlung des Kaufpreises insoweit verweigern, als er aufgrund des Rück-tritts oder der Minderung dazu berechtigt sein würde.
10.7 Ansprüche aus Herstellerregress bleiben durch diesen Abschnitt unberührt.
11. Sicherungsrechte
11.1 An den gelieferten Waren behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus der Geschäfts-verbindung zustehenden Forderungen samt aller diesbezüglichen Nebenforderungen (z.B. Zinsen) vor.
11.2 Der Käufer ist zur Verarbeitung, Vermischung, Vermengung, Verbindung der gelieferten und bearbeiteten Waren wi-derruflich befugt, ohne dass uns hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Er ist nicht befugt, die gelieferten Waren zuverpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Jede Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte ist uns sofort anzu-zeigen; ebenso die Stellung eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Verarbeitet, vermischt, vermengtoder verbindet der Käufer die Vorbehaltsware mit fremden Sachen, so erwerben wir Miteigentum entsprechend demWertverhältnis der verarbeiteten Rohstoffe an der neuen Sache, die der Käufer unentgeltlich verwahrt.
11.3 Wird die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Waren oder aus unserer Ware hergestellte neue Sachenverkauft oder unsere Ware mit einem fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache vermischt, vermengtoder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen diese Forderung mitallen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Ware mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderungen an unsab. Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine Rechte auf Einräumung von Sicherheiten gemäß §§ 648, 648 a BGBaufgrund der Verarbeitung unserer Ware wegen und in Höhe unserer gesamten offen stehenden Forderungen. Wir nehmen diese Abtretungen an.Auf unser Verlangen hat uns der Käufer diese Forderungen im Einzelnen nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgteAbtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, bis zur Höhe unserer Forderungen an uns zu zahlen. Wir sind be-rechtigt, auch selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderung einzuziehen.
11.4 Für den Fall, dass der Käufer an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine jeweilige Rest-forderung in Höhe dieser Forderungsteile vorrangig vor einem etwa verbleibenden weiteren Restbetrag ab. Unser An-spruch auf Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt hiervon unberührt.
11.5 Der Käufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber in Höhe des Wertes unserer Ware weder an Dritte abtretennoch verpfänden.
11.6 Der Verkäufer kann bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, eines gerichtlichenoder außergerichtlichen Vergleichsverfahren oder sonstigem Vermögensfall des Käufers verlangen, dass der Käuferihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht,die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt. Der Verkäufer kann die Forderungselbst einziehen oder Zahlung vom Drittschuldner an sich selbst verlangen.
11.7 Enthalten die Einkaufsbedingungen des Drittschuldners eine Beschränkung der Abtretungsbefugnis oder macht derDrittschuldner die Abtretung der Kaufpreisforderung von seiner Zustimmung abhängig, so ist dies uns unverzüglichmitzuteilen. Für diesen Fall werden wir zugleich mit der Auftragserteilung unwiderruflich ermächtigt, die aus der Wei-terveräußerung der Vorbehaltsware entstehende Forderung im Namen und für Rechnung des Käufers einzuziehen.Der Käufer erteilt zugleich dem Drittschuldner unwiderruflich Zahlungsanweisung zu unseren Gunsten. Wir sind be-rechtigt, den Abnehmern des Käufers die Abtretung offen zu legen. Hierzu hat uns der Käufer alle erforderlichen An-gaben zu machen.
11.8 Der Käufer hat auf unser Verlangen eingezogene Beträge abzusondern und an uns abzuführen; soweit dies nicht ge-schieht, sind eingezogene Beträge unser Eigentum und gesondert unentgeltlich mit kaufmännischer Sorgfalt aufzu-bewahren. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherungen unsere Forderungen um mehr als 20%, so sindwir auf Verlangen des Käufers verpflichtet, Vorbehaltseigentum und abgetretene Forderungen insoweit auf den Käuferzu übertragen.
11.9 Der „Wert unserer Ware“ im Sinne dieser Ziffer 11 entspricht dem Gesamtbetrag (incl. ges. MWSt.) der in unserenRechnungen ausgewiesenen Kaufpreis zuzüglich 20 %.
11.10 Der Verkäufer ist berechtigt, weitere Sicherheitsleistungen in angemessener Höhe zu verlangen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1 Erfüllungsort ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, Weißenburg i. Bay.
12.2 Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringendenRechtsstreitigkeiten ist Weißenburg i. Bay.
13. Teilweise Ungültigkeit der Bedingungen
Sollten einzelne vorstehende Bedingungen ungültig werden, so berührt dies die Gültigkeit der restlichen Bedingungennicht.
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Stand: Februar 2012
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