Positionspapier
Weiterbildungsbegleitende Hilfen als zentraler Bestandteil
adressatenorientierter beruflicher Weiterbildung
Zur Relevanz von Deutsch als Zweitsprache und Bildungssprache
in der beruflichen Weiterbildung
April 2010
Dr. Monika Bethscheider
Bundesinstitut für Berufsbildung
Ulrike Dimpl
Amt für multikulturelle Angelegenheiten, Stadt Frankfurt am Main
Prof. Dr. Udo Ohm
Universität Bielefeld
Wolfgang Vogt
Forschungs- und Transferstelle Gesellschaftliche Integration und Migration (GIM) an der HTW Saarland
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung......................................................................................................................3
2. Adressatenorientierung ................................................................................................4
3. Bildungssprache und ihre Bedeutung für die berufliche Qualifizierung ........................5
4. Möglichkeiten der Förderung von sprachlichen Kompetenzen im Kontext beruflicher Qualifizierung.................................................................................7
5. Rolle und Aufgaben der Lehrkräfte.............................................................................12
6. Rahmenbedingungen für die Umsetzung weiterbildungsbegleitender Hilfen .............16
7. Fazit............................................................................................................................19
Literaturangaben ....................................................................................................................21
Impressum..............................................................................................................................24
2
1. Einleitung
Berufliche Weiterbildung und lebenslanges Lernen gelten als wichtige Voraussetzungen zur
Reduzierung des Arbeitslosigkeitsrisikos und als Schlüssel zur Beschäftigungsfähigkeit.
Allerdings werden sie nicht von allen Bevölkerungsgruppen gleichermaßen genutzt: So liegt
die Arbeitslosenquote bei der ausländischen Bevölkerung weit höher als bei der deutschen1.
Trotzdem ist die Beteiligung an im Rahmen von SGB II und SGB III geförderten Maßnahmen
der beruflichen Weiterbildung bei Personen mit Migrationshintergrund deutlich geringer als
bei Personen ohne Migrationshintergrund2. Unabhängig von der Herkunft ist festzustellen,
dass die Weiterbildungsbeteiligung mit dem Bildungsgrad wächst und mit sinkender
beruflicher Qualifikation abnimmt (Berger/Pfeifer 2008: 20). Dies betrifft Personen mit und
ohne Migrationshintergrund in gleicher Weise (Öztürk 2009: 30).
Sieht man von einzelnen Maßnahmen ab, die speziell auf die Qualifizierung von
Zuwanderinnen und Zuwanderern für die Bedürfnisse des deutschen Arbeitsmarktes3 hin
konzipiert sind, so setzt die Politik bislang vor allem auf finanzielle Anreize, um die
Weiterbildungsbeteiligung zu erhöhen4. Das allein reicht aber nicht aus: Um sowohl
quantitative als auch qualitative Verbesserungen der Weiterbildungsbeteiligung erreichen
und somit sowohl Teilnahmequote als auch Lernerfolg in der beruflichen Weiterbildung
optimieren zu können, muss bei der Konzeption und Durchführung von
Weiterbildungsangeboten selbst angesetzt werden.
Mit dem vorliegenden Positionspapier sollen zwei Aspekte, die bei der Konzeption und
Durchführung von Angeboten beruflicher Weiterbildung bislang kaum eine Rolle gespielt
haben, ins Zentrum der Betrachtung gerückt werden:
In der beruflichen Qualifizierung und im Berufsleben gewinnt die Beherrschung der
Bildungssprache zunehmend an Bedeutung.
Ein bisweilen erheblicher Teil der Kursteilnehmer/innen von Angeboten beruflicher
Weiterbildung absolviert die Lehrgänge und Fortbildungen in Deutsch als
Zweitsprache.
1 Im Jahr 2008 z.B. betrug die Arbeitslosenquote der Deutschen 8%, die der Ausländer/innen 18,2% (Quelle: Bundesagentur 2008). Die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit erfassen dabei bisher lediglich das Merkmal der Staatsangehörigkeit.
2 Zur Weiterbildungsbeteiligung liegen inzwischen auch Daten vor, die zwar den Migratonshintergrund erfassen, aber nicht repräsentativ sind und zuletzt 2007 erhoben wurden (vgl. Rosenbladt/Bilger 2008). Die Zahlen zur Arbeitslosen- und Weiterbildungsquote sind insofern nicht miteinander vergleichbar. Laut Berichtssystem Weiterbildung lag die Weiterbildungsbeteiligung der Deutschen ohne Migrationshintergrund im Jahr 2007 bei 44%, die der Deutschen mit Migrationshintergrund bei 34% und die der ausländischen Staatsbürger/innen bei 39% (ebd., S. 154).
3 So etwa das Programm „AQUA-Migration“ für erwerbslose akademische Zuwanderer/innen (siehe www.obs-ev.de/aqua/).
4 Zu Fördermöglichkeiten in der beruflichen Weiterbildung vgl. zukunft im zentrum (2009).
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Ziel des vorliegenden Positionspapiers ist es, die zentrale Bedeutung dieser beiden Aspekte
für berufliche Qualifizierung zu verdeutlichen und zu skizzieren, wie sie in der Praxis
angemessen berücksichtigt werden können.
Zunächst sollen dabei die Vorzüge des adressatenorientierten Förderansatzes gegenüber
einer zielgruppenorientierten Förderung erläutert werden. Vor diesem Hintergrund wird dann
die Bedeutung der Bildungssprache für berufliches Handeln und berufliche Qualifizierung
aufgezeigt, und es werden Eckpunkte eines Konzepts für weiterbildungsbegleitende Hilfen
(WbH) als zentraler Bestandteil einer adressatenorientierten beruflichen Weiterbildung
vorgestellt. Danach werden die Anforderungen dargelegt, die sich aus diesen Erkenntnissen
an das Lehrpersonal ergeben, bevor schließlich die wichtigsten Rahmenbedingungen
genannt werden, die zur Umsetzung von WbH in die Praxis erforderlich sind.
2. Adressatenorientierung
Während in der Vergangenheit mit der Zielgruppenorientierung von
Qualifizierungsangeboten der Akzent auf die Ansprache von Problem- oder Randgruppen
und damit auf reale oder vermeintliche Defizite und deren Beseitigung gesetzt wurde, stehen
heute die Teilnehmenden mit ihren individuellen Erfahrungen und Interessen im Mittelpunkt
des Weiterbildungsangebots. Mit dem Begriff der Adressatenorientierung wird die
Anpassung des Angebots an die Bedürfnisse und Interessen von aktuellen und potenziellen
Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Erwachsenenbildung in den Fokus der Betrachtung
gerückt (vgl. Hippel u.a. 2008: 146).
Für die öffentlich geförderte berufliche Weiterbildung setzt die Bundesagentur für Arbeit dies
politisch um, indem sie seit Beginn der Arbeitsmarktreformen eine Förderung auf der
Grundlage individueller Bedarfe betreibt. Mit der Neuordnung der Instrumente im Jahr 2009
wurde die Orientierung an den Bedarfen der Adressat/-innen u. a. durch die Einführung eines
individuellen Vermittlungsbudgets (§ 45 SGB III) unterstrichen. Das Vermittlungsbudget zielt
auf eine flexible, bedarfsgerechte und auf den Einzelfall abgestimmte Förderung ab. In der
arbeitnehmerorientierten Integrationsarbeit (Vier-Phasen-Modell5) der Bundesagentur für
Arbeit ist der individuelle Unterstützungsbedarf handlungsleitend.
5 Das arbeitnehmerorientierte Integrationskonzept der Bundesagentur für Arbeit stellt mit dem 4-Phasen-Modell ein bundesweites und "rechtskreisübergreifendes" (d.h. SGB II und SGB III umfassendes) Geschäftsmodell bereit, das die Integrationsprozesse bzw. Beratungs- und Vermittlungsprozesse unterstützen soll (vgl. Papier der Bundesagentur für Arbeit "Das arbeitnehmerorientierte Integrationskonzept der Bundesagentur für Arbeit", Stand 30.04.2009)
4
Eine individualisierende Betrachtungsweise im Sinne einer Adressatenorientierung ist
insofern zielführend, als potentielle Teilnehmer von beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen –
ob mit oder ohne Migrationshintergrund – keine homogene Gruppe sind, sondern sich im
Hinblick auf Merkmale wie den allgemeinen Bildungshintergrund, die im Einzelfall
vorhandenen (Sprach-) Lern-, (Weiter-) Bildungs- und Berufserfahrungen, den sozio-
ökonomischen Status und nicht zuletzt auch in Bezug auf die individuell unterschiedliche
sprachliche und kommunikative Kompetenz stark unterscheiden. Es sind diese persönlichen
Merkmale und nicht die bloße Zuordnung zu einer bestimmten Zielgruppe, die für eine
Förderung in der beruflichen Weiterbildung maßgeblich sind.
Ein weiterer Grund, dem Konzept der Adressatenorientierung den Vorzug vor dem Konzept
der Zielgruppenorientierung zu geben, ist darin zu sehen, dass der Anteil von Personen mit
nicht-deutscher Nationalität in Ballungsgebieten, wie z.B. Frankfurt/Main, bis zu 25 %
betragen kann (der Anteil an Personen mit Migrationshintergrund ist entsprechend höher und
lag 2009 in Frankfurt/Main beispielsweise bei 36,4 %)6. Diesem Tatbestand kann man nicht
mit einigen zielgruppenspezifischen Maßnahmen für Migrantinnen und Migranten gerecht
werden. Vielmehr sollten möglichst viele – idealerweise alle – Qualifizierungsmaßnahmen
adressatenorientiert konzipiert, realisiert und gefördert werden.
3. Bildungssprache und ihre Bedeutung für die berufliche Qualifizierung
Fachliches Lernen und Handeln ist ohne Sprache undenkbar. Dies gilt sowohl für die
Aneignung von Fachwissen, Routinen und Konventionen fachlichen Handelns in
Weiterbildungsmaßnahmen als auch für das spätere Handeln im Beruf. Dabei geht es nicht
allein um den Fachwortschatz, sondern auch um die Bewältigung intellektuell
anspruchsvoller sprachlich-kognitiver Operationen, für die ein entsprechend präzises,
explizites und ökonomisches sprachliches Register benötigt wird. Um dieses Sprachregister
von der Alltagssprache abzugrenzen, hat sich in der deutschsprachigen Fachdiskussion der
Begriff Bildungssprache eingebürgert7.
6 Quelle: Amt für Statistik, Stadt Frankfurt am Main.
7 Diese Unterscheidung geht auf das von Cummins eingeführte Begriffspaar BICS (Basic Interpersonal Communicative Skills) und CALP (Cognitive Academic Language Proficiency) zurück (Cummins 1979). Zur kritischen Auseinandersetzung mit diesen Begriffen und zu den Stationen ihrer Weiterentwicklung vgl. den Überblick in Cummins 2000 (86-111). Gogolin bestimmt Bildungssprache als ein formelles Sprachregister, das „in Lernaufgaben, Lehrwerken und anderem Unterrichtsmaterial sowie in Prüfungen verwendet“ wird und eine immer größere Rolle spielt, je weiter eine Bildungsbiographie fortgeschritten ist. Die Ausdifferenzierung in Fächer bzw. Fächergruppen ist verbunden mit der Verwendung bestimmter Wortbestände, Redeweisen und Textsorten (Gogolin 2009:61).
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Im Kern geht es dabei um die Unterscheidung zwischen
einer alltagssprachlichen Kommunikation, die nachhaltig durch kontextuelle oder
interpersonelle Hinweise (wie etwa Gestik, Mimik und Intonation in einer Face-to-
Face-Situation) gestützt wird, und
einer bildungssprachlichen Kommunikation, die sich lediglich auf sprachliche
Hinweise stützen kann, die wenig oder gar keinen Bezug zum unmittelbaren
kommunikativen Kontext haben (vgl. Cummins 2000: 59; Ohm 2009, 2010).
Bildungssprachliche Fähigkeiten sind besonders dann erforderlich, wenn das Handeln nicht
auf der Basis einer Face-to-Face-Kommunikation erfolgen kann, sondern – wie in
Qualifikationsmaßnahmen – über Texte vermittelt werden muss, die sich nicht auf
kontextuelle oder interpersonelle Hinweise stützen können (vgl. Cummins 1996:59), und
deshalb u.a. explizit, präzise, strukturiert und objektiv sein müssen8.
In der modernen Arbeitswelt ist bildungssprachliche Kompetenz grundlegend für
berufsbezogenes Lernen und Handeln. Das sprachliche Handeln in Berufen basiert auf
historisch gewachsenen, funktional begründeten Diskurskulturen. Das sprachliche Handeln
innerhalb dieser Diskurskulturen zeichnet sich durch die Ausführung spezifischer sprachlich-
kognitiver Operationen aus (Benennen, Beschreiben, Erklären, etc.), für deren Realisierung
ein bestimmtes Repertoire an sprachlichen Mitteln benötigt wird9. Bei der Ausführung der
sprachlich-kognitiven Operationen werden Texte produziert, die sich an den
Textsortenkonventionen der jeweiligen Berufe orientieren (Beschreibung einer
Maschinenstörung; Erklärung einer Werkstattrechnung; Typen von Geschäftsbriefen;
Übergabeprotokoll im Pflegeheim etc.). Für das fachlich kompetente Handeln im Beruf ist die
Beherrschung dieser Dimensionen von Bildungssprache daher konstitutiv.
Die Teilnehmer/-innen an Qualifizierungsmaßnahmen können über noch so gute
alltagssprachliche Fähigkeiten verfügen, wenn sie nicht die grundlegenden relevanten
bildungssprachlichen Mittel und Textsorten beherrschen und keine Erfahrung mit dem
Aufbau und der Strukturierung von Texten haben, werden sie nur eingeschränkt in der Lage
sein, sich Fachwissen aus in Qualifizierungsmaßnahmen eingesetzten Fachtexten
8 Bildungssprache darf dabei nicht grundsätzlich mit schriftlicher Kommunikation gleichgesetzt werden. In einer hochtechnisierten Arbeitswelt gibt es auch eine Vielzahl dekontextualisierter mündlicher Kommunikationssituationen, die einen expliziten, präzisen, strukturierten und objektiven Gebrauch von Sprache verlangen (z.B. telefonisch die Beschreibung einer Maschinenstörung übermitteln).
9 Sprachliche Mittel für das Benennen sind u.a. Lokaladverbialien und Attribute, für das Beschreiben u.a. Adjektive, Passivkonstruktionen und Pro-Formen, für das Erklären u.a. konditionale und kausale Subjunktionen.
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anzueignen10. Diese für einen erfolgreichen Lernprozess bzw. für den erfolgreichen
Abschluss einer Qualifizierung notwendigen bildungssprachlichen Kompetenzen sind jedoch
sowohl bei Personen mit Deutsch als Zweitsprache als auch bei Personen mit Deutsch als
Muttersprache nicht immer ausreichend vorhanden.
Während der Weiterbildungslehrgänge müssen somit grundlegende Kompetenzen für die
Arbeit mit Fachtexten vermittelt bzw. weiterentwickelt werden, wozu jenseits des Wissens
über sprachliche Strukturen und die Funktion sprachlicher Mittel und Textsorten auch
Verstehens- und Lesestrategien sowie Lernstrategien (Nutzung von Wörterbüchern und
Nachschlagewerken, systematische Wortschatzarbeit etc.) zu rechnen sind.
4. Möglichkeiten der Förderung von sprachlichen Kompetenzen im Kontext
beruflicher Qualifizierung
4.1 Die Situation im Vorfeld von beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen
Der Bedeutung von Sprachbeherrschung für berufliches Lernen und Handeln wird bislang im
Kontext beruflicher Weiterbildung sowie im Kontext Deutsch als Zweitsprache wenig
Beachtung geschenkt. Viel häufiger trifft man stattdessen auf die Vorstellung, dass
Migranten und Migrantinnen zunächst Deutsch lernen und erst daran anschließend an einer
Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen sollen. Der Erwerb ausreichender berufsbezogener
Deutschkenntnisse gehört aus dieser Perspektive betrachtet demnach nicht zu den
pädagogischen Aufgaben von beruflicher Weiterbildung.
In der Regel wird bei Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit Deutsch als Zweitsprache auf
die Integrationskurse und das ESF-BAMF-Programm für berufsbezogenes Deutsch
verwiesen. Es wird angenommen, dass diese Programme den Erwerb von Kenntnissen in
der Zweitsprache Deutsch für berufliche Qualifizierung in ausreichendem Umfang abdecken
bzw. abdecken sollten. Die Teilnahme an den Integrationskursen und dem ESF-BAMF-
Programm bzw. der Erwerb entsprechender Deutschkenntnisse sind in der Tat eine wichtige
Voraussetzung für den Besuch einer Qualifizierungsmaßnahme, reichen aber häufig nicht für
eine erfolgreiche Absolvierung der Maßnahme aus, weil insbesondere die
bildungssprachliche Kompetenz nicht systematisch berücksichtigt werden kann. Grund dafür
ist, dass der Erwerb komplexer Sprachstrukturen nur im Kontext der Bearbeitung komplexer
Inhalte möglich ist. Komplexe Fachinhalte und die jeweils benötigten Sprachmittel und – 10 Da in jeder Qualifizierungsmaßnahme mit Fachtexten gearbeitet wird, müssen Teilnehmer/innen beispielsweise mit der Funktion gliedernder und aufzählender (erstens, zweitens … schließlich; zuerst, danach … am Ende), verweisender (v.a. Pronomen, Adverbien sowie Pronominaladverbien wie dabei, hierfür, wodurch) und logisch verknüpfender (demzufolge, indem, obgleich, während, weil, wenn … dann) sprachlicher Mittel vertraut sein – um nur einige wenige Merkmale von Bildungssprache zu nennen.
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strategien müssen demnach gemeinsam in den Fokus genommen werden; dies kann im
Kontext berufsfachlicher Inhalte nur in den Weiterbildungsmaßnahmen selbst geschehen.
Mangelnde bildungssprachliche Kompetenzen von muttersprachlichen Teilnehmer/-innen
sind jedoch im Kontext beruflicher Weiterbildung bislang überhaupt noch nicht in den Blick
genommen worden, obwohl auch ein Teil der Teilnehmer/-innen, die Deutsch als
Muttersprache erlernt haben, nicht in hinreichendem Maß über diejenigen
bildungssprachlichen Kompetenzen verfügt, die im Bildungskontext benötigt werden.
Grundbildungsangebote für Lerner/-innen in der Muttersprache Deutsch (z.B. zum Erwerb
bildungssprachlicher Kompetenzen) existieren, wenn überhaupt, nur in Ballungsgebieten.
Eine entsprechende Vorbereitung auf berufliche Weiterbildungsmaßnahmen ist demnach für
solche Lerner/-innen kaum möglich.
4.2 Fördermöglichkeiten im Kernunterricht von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen
Der Unterricht eines Fachlehrgangs muss mit Blick auf das Erreichen des Maßnahmeziels so
weit wie möglich allen Teilnehmenden gerecht werden. Der Realisierung dieses Anspruchs
sind - zumal bei den heute üblichen Gruppengrößen und Laufzeiten - Grenzen gesetzt. Dies
gilt auch für die Unterstützung von Teilnehmenden mit Deutsch als Zweitsprache oder
solchen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die ihre bildungssprachliche Kompetenz
weiterentwickeln müssen.
Dennoch kann und muss im Kernunterricht diesen pädagogischen Aufgaben so weit wie
möglich Rechnung getragen werden. Wie in Abschnitt 5 zu Rolle und Aufgaben der
Lehrkräfte noch näher ausgeführt wird, kann dies z.B. durch Unterstützung der Lernprozesse
mit Hilfe von Visualisierungstechniken und durch Nutzung von Strategien der fachlichen und
sprachlichen Vorentlastung bei der Bearbeitung komplexer Fachtexte geschehen.
4.3 WbH als zentraler Bestandteil adressatenorientierter beruflicher Weiterbildung
Während im Kernunterricht eines Fachlehrgangs die Förderung der Zweitsprache Deutsch
und der Bildungssprache eher implizit und nur unter Berücksichtigung der Lernbedarfe der
Gesamtgruppe erfolgen kann, bietet weiterbildungsbegleitender Förderunterricht die
Möglichkeit einer intensiven individuellen Unterstützung durch die Trainer/-innen. Für die
Teilnehmer/-innen eröffnet Förderunterricht in weiterbildungsbegleitender Form die
Möglichkeit, sich mit mehr Zeit als in der Großgruppe und mit Hilfe zusätzlicher,
bedarfsorientierter Lernangebote fachliche Inhalte sprachlich aneignen zu können.
Das hier vorgestellte Konzept von WbH versteht sich daher nicht als eigenständiger
Lehrgang, sondern als flankierendes Förderangebot zu den Regelkursen des
8
Kernunterrichts, das spezielle Unterstützungsbedarfe eines Teils der Kursteilnehmer/-innen
gezielt aufgreift. WbH sollen als sprachsensibler Förderunterricht und als Ergänzung des
Kernunterrichts in fachlich qualifizierenden Maßnahmen angeboten werden. Sie sollen den
Teilnehmerinnen und Teilnehmern adäquate Unterstützung bei der Aneignung
berufsfachlicher Inhalte - die von Teilnehmern nicht-deutscher Herkunftssprache in der
Zweitsprache Deutsch geleistet werden muss - und bei der Bewältigung der damit
verbundenen bildungssprachlichen Anforderungen bieten. Sie bilden darüber hinaus einen
Rahmen, innerhalb dessen Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmern Zeit zur Verfügung
gestellt wird, die sie zur Klärung inhaltlicher Fragen benötigen. Da die WbH als
Zusatzförderangebot in vergleichsweise kleinen Gruppen stattfinden, wird es
Teilnehmerinnen und Teilnehmern hier eher als in der Großgruppe möglich sein, sowohl
Verständnisfragen zu stellen als auch eigene Beiträge zu äußern und sich zweit- und
bildungssprachliche Kompetenzen anzueignen.
WbH lassen sich als Angebot sowohl in der geförderten als auch in der nicht geförderten
Fort- und Weiterbildung sinnvoll verankern. Als ein interessanter Anwendungsbereich könnte
sich zukünftig daher auch die (außerhalb der SGB-Regelungen geförderte)
Aufstiegsfortbildung erweisen, in der der Anteil der Migrantinnen und Migranten bislang noch
sehr gering ist11.
4.3.1 Aufgaben und Inhalte
Dem hier vorgelegten Konzept von WbH liegt die Idee zugrunde, dass die Fachinhalte und
die sprachliche Form, in der sie üblicherweise artikuliert und unterrichtet werden, gemeinsam
in den Fokus genommen werden. Bildungssprache zeichnet sich auch in beruflichen
Verwendungszusammenhängen in der Regel durch eine hohe Komplexität aus, die jedoch
nicht Selbstzweck ist, sondern der Komplexität der Arbeitswelt und der dort auszuführenden
Tätigkeiten geschuldet wird. Diese sprachliche Komplexität muss von den Lernenden
rezeptiv und in Teilen auch produktiv beherrscht werden, um sich die Fachinhalte aneignen
zu können und um im beruflichen Alltag ausreichend Handlungskompetenz entwickeln zu
können. Für einen Teil der erwachsenen Zuwanderer/-innen, aber auch für einen Teil der
Lernenden mit Deutsch als Muttersprache ist Bildungssprache eine erhebliche Hürde auf
dem Weg zu beruflicher Qualifikation und Kompetenz12.
11 Der Umstand, dass immer mehr Aufstiegsziele über das so genannte Meister-BAFÖG gefördert werden (neuerdings auch aus dem Feld der Gesundheitsberufe) macht diese Art der Fortbildung für einen größeren Personenkreis interessant.
12 In einer Untersuchung zu Schreibfähigkeiten, die in der betrieblichen Ausbildung nötig sind, zeigen Knapp/Pfaff/Werner (2007) an Hand von Einschätzungen von Handwerksmeistern aus den zehn am häufigsten gewählten Ausbildungsberufen, dass „[die] Kompetenz […] beim Verfassen von Texten bei einem großen Teil der Absolventen der Hauptschule außerordentlich gering [ist].“ (Knapp 2008: 257).
9
Aufgabe der WbH ist ausdrücklich nicht die Weiterführung des regulären Unterrichtsstoffs,
sondern dessen absichernde Bearbeitung unter Berücksichtigung sprachlicher Aspekte mit
dem Ziel, spezifische Adressatengruppen dabei zu unterstützen, fachliche Lücken zu
schließen, nicht oder unzureichend verstandene Inhalte anzueignen und die in Deutsch als
Zweitsprache notwendige sprachliche Kompetenz zu entwickeln.
Zentraler Bestandteil von weiterbildungsbegleitenden Hilfen ist daher die Vermittlung von
beruflich relevanten bildungssprachlichen Mitteln in Verbindung mit berufsbezogenen
Textsortenkenntnissen und berufsbezogenem Sprachhandlungswissen (z.B.: etwas präzise
benennen können; Prozesse und Handlungsabläufe beschreiben können; einen Sachverhalt,
der z.B. einer Rechnung zugrunde liegt, erklären können). Für das fachliche Lernen in der
Weiterbildung – aber auch für das spätere selbstständige Weiterlernen – benötigen die
Lernenden zudem Kenntnisse über Textverstehens-, Lese- und Lernstrategien. Die
Vermittlung bildungsprachlicher Kompetenzen kann aber nicht losgelöst von Fachinhalten
geschehen. Die Fachinhalte werden vielmehr auf der Basis spezifischer didaktisch-
methodischer Strategien behandelt, nämlich solcher, die gleichermaßen die sprachlichen
Spezifika der Rezeption und Produktion der jeweiligen Fachinhalte und die Fachinhalte
selbst zum Gegenstand haben.
4.3.2 Adressatenspektrum
Aus dem oben Dargelegten ergibt sich - je nach Herkunftssprache und Bildungshintergrund -
folgendes Teilnehmerspektrum:
Schulungsungewohnte Personen mit Deutsch als Zweitsprache
Personen nicht-deutscher Herkunftssprache mit kurzer, ggf. schon lange zurückliegender
Schulbildung, die vergleichsweise wenig Erfahrung mit organisierten Lernprozessen haben
und die zur Bewältigung der Maßnahmeanforderungen Unterstützung benötigen. Dies betrifft
sowohl Kenntnisse in Deutsch als Zweitsprache, die Aneignung bildungssprachlicher
Strukturen und ihren Transfer auf Fachtexte als auch die Weiterentwicklung entsprechender
Textverstehens-, Lese- und Lernstrategien, die für die Erarbeitung der Inhalte und für einen
selbstständigen und kompetenten Umgang mit Fachtexten notwendig sind.
Bei diesen Teilnehmerinnen und Teilnehmern können auf sprachlich-kognitiver Ebene
zusätzliche Lern- und Vermittlungsprobleme auftreten, die im Rahmen einer entsprechenden
Förderung aufzugreifen sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die notwendige
10
alltagssprachliche Kompetenz in der Zweitsprache Deutsch, auf der die Entwicklung
bildungssprachlicher Kompetenz aufbaut, nur unzureichend vorhanden ist13.
Schulungsungewohnte Personen mit Deutsch als Muttersprache
Personen mit Deutsch als Muttersprache, die eher schulungsungewohnt sind, und die weder
in der Schule noch im späteren Berufsalltag ausreichend bildungssprachliche Kompetenz
erworben haben, um selbstständig Fachtexte erschließen zu können. Sie benötigen
Unterstützung bei der Aneignung bildungssprachlicher Strukturen und der Anwendung von
Strategien, die ihnen die Erarbeitung der Inhalte von komplexen Fachtexten ermöglichen.14
Personen mit Deutsch als Zweitsprache und höherer Schulbildung bzw. Studium
Diese Personen sind i.d.R. in der Lage, die in der Herkunftssprache erworbenen
bildungssprachlichen Kompetenzen in die neue Lernsituation zu übertragen und benötigen
daher keine grundlegende Förderung ihrer bildungssprachlichen Kompetenzen. Sie
benötigen aber mehr Zeit bei der Erarbeitung der Fachinhalte in der Zweitsprache Deutsch,
was den Teilnahmeerfolg insgesamt gefährden kann. Personen mit Deutsch als
Zweitsprache, die einen höheren ausländischen Schul- und Berufsabschluss sowie
bildungssprachliche Kompetenzen mitbringen, brauchen deshalb Unterstützung beim
systematischen Transfer der in ihrer Herkunftssprache erworbenen bildungssprachlichen
Vorkenntnisse in die entsprechenden sprachlichen Strukturen der Zweitsprache Deutsch.
Es ist davon auszugehen, dass in Maßnahmen, die für beruflich qualifizierte Personen sowie
für Akademiker/-innen angeboten werden, am ehesten bei Personen mit Deutsch als
Zweitsprache ein Bedarf besteht, an WbH teilzunehmen. In Maßnahmen für
Geringqualifizierte bzw. für Personen ohne Berufsausbildung hingegen ist mit einer
relevanten Anzahl von Personen mit der Muttersprache Deutsch zu rechnen.
13 Die Aneignung von Bildungssprache ist ein kontinuierlicher Prozess, der in der Regel bereits vor dem Schuleintritt beginnt und auf den bis dahin erworbenen alltagssprachlichen Basiskompetenzen aufbaut. Zu letzteren gehören vor allem ausreichende Kenntnisse im Bereich der Laut-Buchstabe-Zuordnung, der Orthographie, der Wortbildung und der Wortstellung sowie das Vorhandensein eines Basiswortschatzes. Beim Erwerb einer Fremd- oder Zweitsprache müssen sowohl die alltagsprachlichen Sprachstrukturen erworben werden als auch die weit komplexeren bildungssprachlichen Strukturen der Zielsprache.
14 Eine begriffliche Differenzierung zwischen Deutsch als Muttersprache und Deutsch als Zweitsprache auf verschiedenen Ebenen und in unterschiedlichen Kontexten nimmt Ahrenholz (2008) vor.
11
5. Rolle und Aufgaben der Lehrkräfte
Die Kurssprache Deutsch ist für einen Teil der Teilnehmenden die Muttersprache, für einen
anderen Teil die Zweitsprache. Für Teilnehmer, die lernungewohnt sind, ist die Kurssprache
zudem nicht selten eine zusätzliche Hürde bei der Aneignung des Fachwissens, weil sie den
bildungssprachlichen Anforderungen nicht ohne weiteres gewachsen sind (vgl. Kap. 3). Von
daher ist es von grundlegender Bedeutung für den Lehrgangserfolg, dass die Lehrenden
über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die es ihnen ermöglichen, zum einen nicht nur
auf fachlicher, sondern auch auf sprachlicher Ebene den individuellen Voraussetzungen und
Bedarfen der Teilnehmer gerecht zu werden und zum anderen gemeinsame und
gemeinschaftliche Lernprozesse von Teilnehmenden unterschiedlicher sprachlicher Herkunft
zu organisieren und zu unterstützen. Erfahrungen von Trainerinnen und Trainern sowie
Teilnehmenden unterschiedlicher Herkunft in Lehrgängen der beruflichen Weiterbildung
zeigen: Wo nur der Appell an Migrantinnen und Migranten ergeht, deutsch zu sprechen und
das Lehrpersonal im Übrigen bemüht ist, alle Lernenden gleich zu behandeln, werden
notwendige Differenzierungen vernachlässigt, die sich mit Blick auf die Zusammensetzung
der Lerngruppen ergeben (vgl. Bethscheider/Schwerin 2005). Wenn Personen
unterschiedlicher Herkunft und Muttersprache zusammen lernen, sieht sich das Lehrpersonal
mit speziellen Anforderungen konfrontiert. Vor allem benötigen Lehrkräfte didaktische
Kompetenzen für den Unterricht mit Lernenden, die den Kurs in Deutsch als Zweitsprache
absolvieren und/oder bildungssprachliche Kompetenzen neu erwerben bzw. weiterentwickeln
müssen.
5.1 Anforderungen an die Lehrkräfte
Fachliche Weiterbildung ist zwar kein Deutschkurs, das Lehrpersonal sollte aber zum einen
die besondere Leistung berücksichtigen, die Migrantinnen und Migranten, die den Lehrgang
in der Zweitsprache Deutsch absolvieren, in Weiterbildungskursen zu erbringen haben. Zum
anderen muss das Lehrpersonal auch im Blick haben, welche Anforderungen die
Bewältigung der Bildungssprache an schulungsungewohnte Teilnehmer/-innen – mit Zweit-
oder Muttersprache – stellt. So benötigen die Lehrkräfte Kenntnisse über das Lernen in der
Zweitsprache Deutsch und über Strukturen der deutschen Sprache, die für Personen mit
Deutsch als Zweitsprache schwer zu verstehen sind bzw. die diesen Lernschwierigkeiten
bereiten, sowie über die Relevanz bildungssprachlicher Strukturen für die Aneignung von
Fachwissen. In didaktisch-methodischer Hinsicht sollten Lehrkräfte u.a. in der Lage sein,
Lernprozesse durch Visualisierungstechniken zu unterstützen und Strategien der fachlichen
und sprachlichen Vorentlastung bei Bearbeitung komplexer Fachtexte lernerorientiert
anzuwenden. Nicht zuletzt sollten die Dozentinnen und Dozenten das eigene
12
Sprechverhalten an der Sprachkompetenz der Teilnehmenden orientieren können ohne
diese jedoch zu unterfordern.
Bei der Gestaltung der Kurse werden beide Problembereiche bislang nicht berücksichtigt.
Träger erwarten von ihren Dozentinnen und Dozenten vor allem, dass sie fachliche
Kenntnisse vorweisen können. Ob bzw. inwieweit sie in der Lage sind, auf sprachliche
Aspekte des Erwerbs von Fachwissen einzugehen, ist dagegen in der Regel bei der
Personalauswahl von Lehrkräften nicht relevant oder wird gar nicht als Anforderung erkannt.
Ebenso wenig wird eine Qualifikation für den Umgang mit herkunftssprachlich heterogenen
Lerngruppen erwartet – auch hier bleibt es den Lehrkräften selbst überlassen, ob und –
wenn ja – wie sie sich auf die Arbeit mit dieser Teilnehmerstruktur vorbereiten.
Soll aber Adressatenorientierung nicht nur eine Floskel sein, ergeben sich neben der
ausreichenden fachlichen Qualifikation zusätzliche Anforderungen an das Lehrpersonal, die
im Folgenden zusammengefasst werden. Diese Anforderungen gelten für Trainer/-innen aller
Fachrichtungen und keineswegs nur für Sprachtrainer/-innen.
Zweitsprachensensibilität und Achtsamkeit im eigenen Sprachverhalten
Für die Arbeit mit Teilnehmenden mit der Zweitsprache Deutsch benötigen die Lehrenden
eine gewisse Sensibilität für die besondere Herausforderung, die das Lernen in einer
Zweitsprache bedeutet. Sie sollten außerdem in der Lage sein, ihr eigenes Sprechverhalten
zu reflektieren und ggf. der Lernergruppe anzupassen. Dazu gehört u.a.:
Wissen um die Relevanz von Sprache und Sprachstrukturen für die Vermittlung von
berufsfachlichen Inhalten
die Fähigkeit, die für Lerner in der Zweitsprache Deutsch schwierigen
Sprachstrukturen zu erkennen
die Fähigkeit, in der Interaktion mit den Lernenden einerseits angemessene
Sprachstrukturen zu nutzen und andererseits auch komplexe Fachinhalte zu
vermitteln
ein akzentuiertes, nicht zu schnelles Sprechen und der Verzicht auf dialektgefärbtes
Sprechen
die Fähigkeit zur Verbindung verbaler und visueller Vermittlungsformen, um
verständnisbehindernde Sprachlastigkeit bei der Darstellung von Fachinhalten zu
vermeiden
13
Didaktische Kompetenzen zur Förderung von Bildungssprache
Schulungsungewohnte Teilnehmer/-innen sowohl deutscher als auch nicht-deutscher
Herkunftssprache müssen an den Umgang mit Bildungssprache herangeführt bzw. bei der
Weiterentwicklung bereits vorhandener bildungssprachlicher Kompetenzen unterstützt
werden. Für die Arbeit mit diesen Adressaten benötigt das Lehrpersonal spezifische
Kenntnisse und Fähigkeiten. Hierzu zählt vor allem:
Wissen um die Besonderheiten von Bildungssprache und um ihre Relevanz für das
berufliche Lernen und für die berufliche Praxis
Kenntnisse und Fähigkeiten zum Einsatz von Strategien zur Didaktisierung von
Fachtexten
Fähigkeiten zur Textvorentlastung (z.B. Einstieg mit Bilddarstellungen, Anknüpfung
an das sprachlich-fachliche Vorwissen)
Fähigkeiten zur Unterstützung der Teilnehmer/-innen bei der Arbeit an Fachtexten
durch die Vermittlung von grundlegenden Textverstehensstrategien und die
Systematisierung fachlich relevanter sprachlicher Mittel und Strukturen
Hinführung zu rezeptivem und produktivem Umgang mit komplexen Sprachstrukturen
und Textsorten sowie – sofern erforderlich – zu einer Verwendung komplexer
sprachlicher Mittel, die für die fachliche Kommunikation und das fachliche Handeln im
Beruf erforderlich sind.
Interkulturelle pädagogische Kompetenzen
pädagogisches Know-How für die Durchführung von Kleingruppenarbeit, die den
Teilnehmerinnen und Teilnehmern Möglichkeiten zur sprachlich-kommunikativ
entschleunigten und reflektierten Auseinandersetzung mit den Lerngegenständen
und den relevanten sprachlichen Strukturen bietet
die Fähigkeit, Unterrichtssituationen zu erkennen, in denen kulturelle Orientierungen
wie ein bestimmtes Verständnis von Höflichkeit oder den Umgang mit Autoritäten für
den Lernprozess von Bedeutung sind und darauf adäquat zu reagieren (Kimmelmann
2009; Bethscheider 2008)
gruppenpädagogische Kenntnisse und Fähigkeiten als Voraussetzung dafür, in
asymmetrischen Kommunikationssituationen zwischen der muttersprachlichen
Teilnehmermehrheit und der Minderheit der Teilnehmer/-innen mit Deutsch als
Zweitsprache regulierend eingreifen zu können (Bethscheider/Troltsch 2007).
14
5.2 Ansatzpunkte und Entwicklungsperspektiven für die Lehrkräftequalifizierung
Für eine ernst gemeinte Umsetzung des adressatenorientierten Ansatzes ist ausreichend
qualifiziertes Lehrpersonal von zentraler Bedeutung. Allenfalls solche Träger, die
migrationsspezifische berufliche Weiterbildung durchgeführt haben, verfügen bisweilen über
qualifiziertes Lehrpersonal, das viele der oben beschriebenen Anforderungen erfüllt. Bei
anderen Trägern gibt es nur vereinzelt Lehrende, die über eine berufsfachliche Qualifikation
verfügen, aber gleichzeitig auch eine Qualifikation im Bereich Deutsch als Zweitsprache und
Bildungssprache besitzen. Daher besteht für die überwiegende Zahl der in der Weiterbildung
Unterrichtenden Fortbildungsbedarf.
Ein Konzept für solch eine Fortbildung muss noch entwickelt werden. Im Bereich der
Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund liegen bereits
Vorarbeiten zu Konzepten einer fächerübergreifenden sprachlichen Förderung vor, die zwar
überwiegend im und für die Bereiche der Schule und der dualen Ausbildung entwickelt
worden sind, an die jedoch angeknüpft werden kann.15. Darüber hinaus gibt es erste
Erfahrungen mit Schulungen von Lehrpersonal aus dem Bereich der geförderten
Weiterbildung.16
Die Fortbildung sollte modularisiert aufgebaut sein. Dadurch wird eine passgenaue
Zusammenstellung von Qualifizierungsbausteinen sowohl auf die jeweiligen Vorkenntnisse
der Lehrenden als auch auf die Anforderungen der Maßnahmen bezogen, in denen sie
unterrichten, möglich; überdies wird die Modularisierung den in der Regel nebenberuflich
oder selbstständig tätigen Lehrkräften die Teilnahme an der Fortbildung erleichtern, wenn
nicht gar erst ermöglichen.
15 Hier seien folgende Modellprojekte besonders hervorgehoben: das von der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung geförderte Modellprogramm "Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund – FÖRMIG" (www.blk-foermig.uni-hamburg.de), das Projekt "Sprachförderung in MDQM (Modulare Duale Qualifizierungsmaßnahme)" der Humboldt-Universität Berlin, das Landesmodellprojekt "SPAS: Integrierte Sprachförderung in Berufsvorbereitung, Berufsausbildung, Jugendberufshilfe und Schule (http://spas.gfbm.org) sowie das im Rahmen des ESF-Bundesprogramms "Xenos – Integration und Vielfalt" durchgeführte Projekt "Menschen fördern – Welten bewegen/Kasseler Produktionsschulen als interkultureller Lernort" (www.esf.de/portal/generator/10034/buntstift).
16 Das Amt für multikulturelle Angelegenheiten der Stadt Frankfurt am Main hat Schulungen für Ausbilder/-innen und Fachlehrer/-innen, die vorwiegend in Weiterbildungsmaßnahmen für Erwachsene eingesetzt sind, konzipiert und führt diese seit 2008 in Absprache mit der örtlichen Grundsicherungsstelle, der Rhein-Main-Job-Center GmbH, durch. Themen sind zum einen Sprachsensibilisierung des Lehrpersonals mit Blick auf Teilnehmer mit Zweitsprache Deutsch und zum anderen teilnehmerorientierte Bearbeitungsstrategien für berufsbezogene Fachtexte in beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen.
15
6. Rahmenbedingungen für die Umsetzung weiterbildungsbegleitender Hilfen
Um die hier formulierten fachlichen Empfehlungen in Hinblick auf eine adressatenorientierte
Ausrichtung von Weiterbildungsmaßnahmen und der Einrichtung von WbH umzusetzen,
müssen für deren inhaltlich wie organisatorisch handhabbare Umsetzung geeignete
Rahmenbedingungen geschaffen werden. Im Folgenden soll auf die wichtigsten Aspekte
eingegangen werden17.
6.1 Organisation
WbH sind eine intensive Lernform, die in Kleingruppen (6 bis 12 Teilnehmende) durchgeführt
werden muss. Bei einer Vollzeitmaßnahme sollten sich die WbH zweimal wöchentlich an den
Regelunterricht im Umfang von jeweils 2 bis 3 Unterrichtseinheiten anschließen. Es muss
darauf geachtet werden, dass die Gesamtdauer eines Lehrgangstages und der
Gesamtumfang der Lehrgangswoche auch mit WbH im zulässigen und von den
Teilnehmenden zu leistenden Rahmen bleiben.
Aufgrund der notwendigen Verzahnung von fachlichen und sprachlichen Anforderungen an
die Lehrenden sowohl im Regelunterricht als auch in den WbH ist anzustreben, die im
jeweiligen Fachunterricht eingesetzten Dozentinnen und Dozenten auch die WbH
durchführen zu lassen. Wo dies nicht der Fall sein kann, ist ein zeitlicher und
organisatorischer Rahmen für die fortlaufende regelmäßige Abstimmung der Lehrkräfte zu
schaffen.
6.2 Maßnahmezugang und bedarfsgerechte Teilnahme
Auf der Basis der im vorhergehenden Kapitel skizzierten Lehrkräftequalifizierung und der
Einrichtung von WbH werden deutlich mehr Personen mit Deutsch als Zweitsprache
und/oder Schwächen in der Beherrschung der Bildungssprache erfolgreich an
Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen können als es zur Zeit möglich ist. Dies bedeutet
jedoch nicht, dass unter diesen Voraussetzungen der Zugang zu Maßnahmen gänzlich
unabhängig vom Stand der jeweils vorhandenen Deutschkenntnisse erfolgen könnte.
Grundlage für die Regelung des Zugangs zu Qualifizierungsmaßnahmen wie auch zu den
WbH sind geeignete Diagnostikverfahren. Diese sind von zentraler Bedeutung, um für
potentielle Teilnehmende die Rahmenbedingungen für einen Weiterbildungserfolg zu
17 Zum Thema Migration und Arbeitsmarkt sind im Rahmen des IQ-Netzwerks (Integration durch Qualifizierung) verschiedene Materialien ausgearbeitet worden, die den Prozess der Integration von Migrantinnen und Migranten unter verschiedenen Fragestellungen beleuchten, siehe z.B. "Qualifizierung ist mehr, Handlungsempfehlungen des IQ-Facharbeitskreises Qualifizierung", 2008 (www.integra-net.org)
16
schaffen und ggf. dort, wo die Voraussetzungen noch nicht vorhanden sind, eine individuell
passende Vorbereitung anzubieten. Für eine solche Diagnostik müssen
zum einen die Anforderungen an die Beherrschung der Bildungssprache und
Zweitsprache Deutsch für das jeweilige Berufsbild bestimmt werden und
zum anderen die entsprechenden Kenntnisse der potentiellen Teilnehmer/-innen in
Deutsch als Zweit- und Bildungssprache festgestellt werden.
In der Praxis gibt es hierzu bereits verschiedene Ansätze, so beispielsweise für die
Rechtskreise SGB II und III das Angebot des Psychologischen Dienstes der BA sowie einige
Testverfahren, die von und für regionale Grundsicherungsstellen entwickelt worden sind.
Diese vorhandenen Verfahren und die damit gemachten Erfahrungen könnten in die
notwendige Entwicklung sprachwissenschaftlich fundierter Feststellungsverfahren eingehen.
Perspektivisch sollte dabei auch das Einsatzfeld innerbetrieblicher Weiterbildung und nicht
geförderter Weiterbildung berücksichtigt werden.
Von entscheidender Bedeutung ist auch, wie über die oben skizzierten Diagnostikverfahren
hinaus der Zugang zu den WbH geregelt wird. Aus fachlicher Sicht sollte diese Regelung
flexibel und bedarfsgerecht sein und im Einvernehmen mit dem Teilnehmenden getroffen
werden. Im Verlauf des Fachlehrgangs sollten Teilnehmende und Trainer/-innen, ggf. in
Absprache mit dem Bedarfsträger, gemeinsam eine zuvor getroffene Empfehlung revidieren
können, d.h. die Teilnahme an WbH sollte nach Bedarf begonnen und beendet werden
können. Dadurch wird eine teilnehmer- und bedarfsgerechte Umsetzung der WbH
gewährleistet.
6.3 Qualifizierung weiterer Verantwortlicher
Weitere Personenkreise, die im Kontext einer adressatenorientierten Ausrichtung beruflicher
Weiterbildung ihrem Aufgabenbereich entsprechend qualifiziert werden müssen, sind die
Integrations- und Vermittlungsfachkräfte in Arbeitsagenturen und Grundsicherungsstellen,
die Planer von Qualifizierungsmaßnahmen und Eingliederungsleistungen, die
Personalverantwortlichen seitens der durchführenden Träger und in Betrieben sowie das
beratende Personal, z.B. in Bildungsberatungs- und Migrationsberatungsstellen.
Diese Personen nehmen wichtige Funktionen im Bereich der beruflichen Weiterbildung ein.
Sie sind verantwortlich für die inhaltliche Ausgestaltung der Maßnahmen und/ oder für die
Beratung von potentiell Teilnehmenden bzw. für deren Zuweisung.
17
6.4 Finanzierung
Da WbH ein ergänzendes, den Fachlehrgang flankierendes Angebot sind, stellt sich
grundsätzlich die Frage, wie dieses Zusatzangebot zu finanzieren ist. Neben der
Finanzierung durch zusätzliche Teilnehmerentgelte gibt es hierzu folgende Überlegungen
bzw. bereits jetzt gangbare Möglichkeiten:
Die Kosten für WbH können mittels Mischkalkulation im Unterrichtskostensatz berücksichtigt
werden: Diese Möglichkeit besteht sowohl bei Maßnahmen zur Förderung der beruflichen
Weiterbildung und anderen Qualifizierungsmaßnahmen, als auch bei Maßnahmen zur
Aktivierung und Eingliederung.
Die WbH sollten als Angebot einer ergänzenden sprachlichen Begleitung aus dem
Bildungsziel der Maßnahme ersichtlich sein und müssen bei Maßnahmen zur Förderung der
beruflichen Weiterbildung im Rahmen der Gesamtmaßnahme nach der Anerkennungs- und
Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) zertifiziert werden.
Auch bei Maßnahmen nach § 46 SGB III besteht die Möglichkeit der Ergänzung durch WbH.
Hier bestehen über die Ausschreibung Steuerungsmöglichkeiten sowohl zentral über die
Bundesagentur für Arbeit als auch lokal für die örtlichen Arbeitsagenturen und die
Jobcenter/Optierenden Kommunen.
Im Rahmen der Aufstiegsfortbildung ist zu klären, ob die WbH über das sog. „Meister-BAföG“
gefördert werden können. Für Anbieter frei finanzierter Weiterbildung stellt sich die Frage,
inwieweit sie die WbH als zusätzliche Leistung gegen Bezahlung anbieten oder sie ebenfalls
im Rahmen einer Mischkalkulation in den Lehrgangspreis mit einkalkulieren. So oder so
ergibt sich für diese Anbieter die Chance, durch WbH die Attraktivität des eigenen Angebots
zu erhöhen und damit mehr Teilnehmende zu gewinnen.
Neben der Durchführung sind zusätzliche finanzielle Aufwendungen auch für die
Weiterbildung des Personals, den Mehraufwand für die ggf. notwendige Durchführung von
Teamteaching sowie für die kontinuierliche konzeptionelle Weiterentwicklung und die
laufende Feinplanung und Abstimmung zwischen Fachunterricht und WbH notwendig.
Insbesondere die Finanzierung einer flächendeckenden Qualifizierung des Lehr- und
Beratungspersonals ist eine Aufgabe, die nicht von den Trägern allein zu bewältigen sein
wird. Hier sind öffentliche Mittel in Form von institutionellen Ressourcen und Finanzen
notwendig.
18
7. Fazit
Mit diesem Positionspapier stellen wir zentrale Aspekte dar, die bei einer konsequenten
adressatenorientierten Ausrichtung der beruflichen Fort- und Weiterbildung zu beachten
sind. Die Umsetzung dieses Ansatzes erfordert eine entsprechende flächendeckende
Lehrkräfte-Qualifizierung und die Einrichtung eines bedarfsgerechten Angebots an
Weiterbildungsbegleitenden Hilfen. Dies stellt eine Herausforderung von enormem Umfang18
dar, nicht zuletzt in finanzieller Hinsicht. Doch ist eine Umsetzung angesichts des immer
deutlicher werdenden Fachkräftemangels alternativlos.19
Den Grundgedanken dieses Papiers konsequent zu verfolgen heißt, dass möglichst alle
Lehrenden in der beruflichen Weiterbildung entsprechend der in Kapitel 3 beschriebenen
Anforderungen geschult werden. Es bedeutet, dass die Didaktik der Lehrgänge angepasst
wird und Konzepte für die fachspezifische Umsetzung von WbH konzipiert werden. Hinzu
kommt die Entwicklung von Diagnoseinstrumenten, didaktischen Handreichungen und
Konzepten für die Fortbildung der Lehrkräfte. Hier sind teilweise noch
Forschungsanstrengungen notwendig, um fehlende Grundlagen zu erarbeiten. Diese
Aufgaben werden nicht auf einmal zu bewältigen sein, und keiner der verantwortlichen bzw.
in diesen Prozess einzubeziehenden Akteure (z.B. Arbeitsagenturen,
Grundsicherungsstellen, Träger, Universitäten) wird die Herausforderungen allein schultern
können.
Nur dann, wenn es zu einer adressatenorientierten Ausrichtung der
Qualifizierungsmaßnahmen und einer flächendeckenden Installation von WbH kommt,
werden nicht wie bisher viele Personen mit Qualifizierungsbedarf faktisch von einer
erfolgreichen Teilnahme an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen ausgeschlossen. Erste
Schritte einer angemessenen Umsetzungsstrategie sollten im Sinne der
Ressourcenoptimierung da ansetzen, wo bereits Kompetenzen vorhanden sind, so z.B. bei
Hochschulen mit entsprechendem Forschungsfeld sowie bei Bildungsanbietern mit
einschlägigen Qualifizierungserfahrungen und den bereits entsprechend qualifizierten
Lehrkräften. Dabei könnten zunächst Angebote beruflicher Weiterbildung in jenen Bereichen
bzw. Branchen in den Blick genommen werden, wo ein besonders großer Bedarf an
18 Im Jahr 2008 nahmen 360 000 Personen an geförderten Qualifizierungsmaßnahmen im Wirkungsbereich der Sozialgesetzbücher II und III (Bundesagentur für Arbeit 2008:77) teil.
19 Seit längerem bekannt ist der bereits bestehende Fachkräftemangel im Gesundheits- und Pflegebereich und im Bereich Erziehung (vgl. Presse und Informationsamt der Bundesregierung 2009). Aber auch in Industrie- und Dienstleistungsunternehmen werden z.B. IT-Fachkräfte, Ingenieure, kaufmännische Mitarbeiter, Maschinenbauer etc. gesucht. (vgl. Arbeitsgemeinschaft Hessische Industrie- und Handelskammern 2007).
19
Fachkräften besteht, beispielsweise im Gesundheits- und Pflegebereich, im Maschinenbau
oder im Bereich der IT-Dienstleistungen.
An welchen Punkten anzusetzen ist, um berufliche Weiterbildung adressatenorientiert
auszurichten, wurde in diesem Positionspapier erläutert. Es soll eine überfällige Diskussion
anregen und zu einer höheren Weiterbildungsbeteiligung und damit zu einer besseren
beruflichen Integration aller Bevölkerungsgruppen beitragen. Letzteres ist nicht zuletzt auch
mit Blick auf den wachsenden Fachkräftebedarf dringend angezeigt.
20
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Impressum
Herausgeber:
Amt für multikulturelle Angelegenheiten
der Stadt Frankfurt am Main
Lange Straße 25-27
60311 Frankfurt am Main
Internet: www.amka.de
Autorinnen und Autoren:
Dr. Monika Bethscheider
Bundesinstitut für Berufsbildung in Bonn
Ulrike Dimpl
Amt für multikulturelle Angelegenheiten, Frankfurt am Main
Mitglied der Facharbeitskreise „Qualifizierung“ und „Berufsbezogenes Deutsch“ im Netzwerk IQ
Prof. Dr. Udo Ohm
Universität Bielefeld
Mitglied im Vorstand des Fachverbandes Deutsch als Fremdsprache (FaDaF)
Wolfgang Vogt
Forschungs- und Transferstelle für gesellschaftliche Integration und Migration (GIM) an der HTW Saarland
Mitglied des Facharbeitskreises „Qualifizierung“ im Netzwerk IQ
Das Positionspapier kann im Internet abgerufen werden unter:
www.amka.de unter „Publikationen“
www.bibb.de/de/wlk28963.htm unter „Vorträge, Präsentationen, Materialien“
© Stadt Frankfurt am Main, 2010
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