Nutzungsbeschränkungen in Grundwasserschutzzonen
Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen
Feierabendgespräch Verband Aargauischer Ortsbürgergemeinden
28. Oktober 2009
Stefan Flückiger Geschäftsführer BWB
dipl. Forsting. ETH
Themen
Zahlen und Fakten
Wo liegt das Problem?
Stärken/Schwächen, Chancen/Gefahren SWOT
Wald – Eigentumsrechte – Behörden
Was nun?
Schlussfolgerungen
Zahlen und Fakten
Instrumente im Grundwasserschutz
Grundwasserschutzareale:Freihaltung von unbebauten Zonen für künftige Grundwassergewinnung. (Vor allem im Wald und teilweise in der Landwirtschaft).
Grundwasserschutzzonenumgeben Quell- und Grundwasserfassungen in 3 Zonen:S1: Fassungsbereich (Nutzungsbeschränkung: stark)S2: Engere Schutzzone (Nutzungsbeschränkung: mittel)S3: Weitere Schutzzone (Nutzungsbeschränkung: schwach)
Zahlen und Fakten
Position Wert
Grundwasserschutzzonen CH 42% im Wald
Trinkwasseranteil Wald 40%, 400 Mio. m3
Betroffene Waldfläche CH(= Waldfläche LU, UR, SZ, NW, OW)
125‘000 Hektaren
Einsparung Aufbereitungskosten durch Schutzzonen im Wald
CHF 80 Mio. pro Jahr
Entgangener Nutzen für Waldeigentümer
CHF 640.- / ha * Jahr
Zahlen und Fakten
Wald als Trinkwasserlieferant - Vorzüge
•Verzicht auf wassergefährdende Stoffe (Pestizide, Dünger)
•Fehlender Bodenumbruch
•Starke Filterwirkung durch gute Durchwurzelung
Wo liegt das Problem?
Gesetzliche Vorschriften + Empfehlungen = Mehrkosten
& Mindererträge
Führen zu
Mehrkosten
Mindererträgen
Gesetzliche Vorschriften+ Empfehlungen= Mehrkosten & Mindererträge
Wo liegt das Problem?
Schutzzone S1 - Fassungsbereich
Vorschriften
Nur bauliche Eingriffe und andere Tätigkeiten zulässig, die der Trinkwasserversorgung dienen.
Wo liegt das Problem?
Schutzzone S3 – weiterer BereichVorschriften
Keine chemischen Behandlung von gelagertem HolzKeine Lagerung von behandeltem HolzKeine ungeschützte Lagerung und Umfüllung von BetriebsstoffenKein NassholzlagerKeine Pflanzenschutzmittel und kein DüngerMassnahmen zum Gewässerschutz bei Erstellung oder Änderung von AnlagenBewilligung für Holzlager
Empfehlungen
Bevorzugen von LaubholzartenMöglichst kleinflächige HolzschlägeUmweltverträgliche Treib- und SchmierstoffeBodenschonende Befahrung
Wo liegt das Problem?
Schutzzone S2 – engerer Bereich
zusätzliche Vorschriften
Kein Betanken von MaschinenKein Reinigen von Fahrzeugen und MaschinenKein Abstellen von Maschinen während der Nacht und an WochenendenKeine Terrainveränderungen (Erschliessungen)Kein KahlschlagMeldung der forstwirtschaftlichen Arbeiten an die Wasserversorgung
zusätzliche Empfehlungen
Entfernen von Schlagabraum
Wo liegt das Problem?
Mehrkosten und Mindererträge in CHF/ha * Jahr
Tatbestand in CHF / Hektare und Jahr
Rückekosten 3 – 66
Marschkosten 11 – 90
Auffangwangen 10
Total Vorschriften S2: 24 – 166 | S3: 13 - 76
Bodenpflegliche Befahrung 10 – 17
Umweltverträgliche Betriebsmittel 18
Mobiler Hacker 23 – 28
Erhöhung Laubholz 39 – 174
Total Empfehlungen S2: 20 – 192 | S3: 29 - 132
Total Vorschriften und Empfehlungen
S2: 33 – 358 | S3: 42 - 208
DAS SIND NUR TEILKOSTENBERECHNUNGEN
ES FEHLEN:
GEMEINKOSTEN-ANTEIL
OVERHEAD-ANTEIL
GEWINN-ANTEIL
SWOT Analyse: Grundwasser
Stärken Schwächen
Einmalige natürliche Voraussetzung für die Erzeugung von hervorragendem Grundwasser
Dritte verwandeln normalerweise das Wasser in ein wirtschaftliches Gut und verdienen „gutes Geld“
Standortsabhängigkeit der Grundwasseranbieter
Waldeigentümer sind eine politische Minderheit
Öffentlichkeit (BAFU) anerkennt fehlende Vermarktbarkeit von Waldleistungen
Kostenorientierte Betrachtungsweise anstatt Nutzenorientierung
Chancen Risiken
Hochwertiges Wasser wird zunehmend knapper
Weitere demokratisch/ politisch/ administrative Enteignung
Waldbesitzerorganisationen setzen sich für Eigentumsrechte ein
Vorschriften (Mehrkosten, Mindererlöse) nehmen zu
Hochwertige Grundwassererzeugung ist durch Stickstoffeintrag (exogen) gefährdet
Wald – Eigentumsrechte - Behörden
Bundesverfassung Art. 77 Wald1 Der Bund sorgt dafür, dass der Wald seine Schutz-, Nutz- und Wohlfahrtsfunktionen erfüllen kann.2 Er legt Grundsätze über den Schutz des Waldes fest.3 Er fördert Massnahmen zur Erhaltung des Waldes.
Frei betretbar seit 1912!ZGB Art. 6991 Das Betreten von Wald und Weide und die Aneignung wildwachsenderBeeren, Pilze u. dgl. sind in ortsüblichem Umfange jedermann gestattet, soweit nicht
im Interesse der Kulturen seitens der zuständigen Behörde einzelne bestimmt umgrenzte Verbote erlassen werden.
Schweizer Bevölkerung 1912: ca. 3.5 Mio. Einwohner2009: ca. 7.6 Mio. Einwohner
Wald – Eigentumsrechte - Behörden
Input Waldeigentümer
Output
Schutz
Output Wohlfahrt
OutputNutzung
Erholungsnutzen des Waldes
gemäss einer Studie des BAFU:
CHF 10 Mia. Franken pro Jahr
oderCHF 8‘000.- pro Hektare und Jahr
Negativer Deckungsbeitrag
für Waldeigentümer
Negativer Deckungsbeitrag
für Waldeigentümer
Negativer
Deckungsbeitrag
Positiver Deckungsbeitrag
Träume des Geschäftsführers
des BWB…
Träume des Geschäftsführers
des BWB…
Die Realität ist leider eine andere…
Im Kanton Bern wurden den Waldeigentümern per 1.1.2009 auch die Haftung und vorsorgliche Verantwortung für Gemeindestrassen entlang von Wald übertragen…
Das BAFU hat in diesem Jahr die Einführung von „Grundanforderungen an den naturnahen Waldbau“ geplant, welche vom Waldeigentümer weitgehende Leistungen – ENTSCHÄDINGUNGSLOS - verlangen…
Das BAFU erarbeitet aktuell eine Biodiversitätsstrategie für die Schweiz – Waldeigentümer müssen weitere finanzielle Belastungen erwarten…
Bei der Auflage von Waldstrassenplänen im Könizbergwald hat eine Waldbesucherin festgestellt: es sei unhaltbar, dass man 1000 Waldbesuchern mit Hund diesen Genuss verbieten will, wegen 14 Rehen – das sei doch Verhältnisblödsinn…
Was nun?
BAFU empfiehlt einvernehmliche Entschädigungslösung mit Wasserversorgern
Kanton Solothurn: Punktierungssystem•Produktivität Standort (Zuwachs)•Hangneigung•Erschliessung•Behinderungen•Nadelholzanteil•Mittlere Distanz zu Schutzzonengrenze
Kanton Bern: CHF Beträge pro Tatbestand•Ertragsausfall•Totholzentfernung•Holzlagerung ausserhalb Schutzzone•Entfernung Astmaterial und Schlagabraum•Steuerung der Baumarten •Auffüllen von Bodenvertiefungen wegen entwurzelten Stöcken
Schlussfolgerungen
Eine nachhaltige Waldbewirtschaftung kann sich nicht nur auf den OUTPUT aus dem Wald konzentrieren. Waldeigentümer müssen sämtliche Waldfunktionen deckungsbeitragsbringend anbieten können.
Forst- und Umweltbehörden müssen sich bewusst sein, dass mit jeder weiteren Verordnung und Vollzugshilfe, die kostendeckend oder unentgeltlich Leistungen vom Waldeigentümer verlangt, der Druck auf noch mehr Holzproduktion (v.a. Nadelholz) zunimmt.
Waldeigentümer müssen glaubwürdig, gemeinsam und viel mehr erklären, warum Waldeigentümer Deckungsbeiträge und nicht nur Kostendeckung brauchen.
Waldbewirtschaftung ist nicht (nur) wegen der Waldbewirtschaftung, wegen der Strukturen oder wegen der Holzpreise defizitär – sondern weil rechtliche Rahmenbedingungen die Entschädigung sämtlicher Waldleistungen verunmöglichen.
Ein Unternehmen in der Privatwirtschaft müsste wohl unter heutigen Vorzeichen aus ökonomischen Überlegungen die strategischen Geschäftsfelder Wohlfahrt und Schutz eliminieren…
Lassen Sie uns an einer Waldzukunft arbeiten, in der der Waldeigentümer aus wirtschaftlichen Gründen einen
Zielkonflikt hat, welcher Leistung er den Vorrang geben will…
Verwendete Grundlagen:•www.ecogis.admin.ch•WSL/BAFU-Projekt Mehraufwand / Minderertrag in der Waldwirtschaft infolge des Trinkwasseschutzes
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit