LeitLinie SchuLung und quaLifikation
Sachkunde gefährdungsanalyse §16 (7) trinkwV 2001
März 2014
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3Leitlinie zur Sachkunde Gefährdungsanalyse in Trinkwasser-Installationen
inhaLtSVerzeichniS
Vorbemerkungen
1. einleitung
2. gesetzliche und normative Verweise
3. Begriffe
4. eingangsvoraussetzungen für teilnehmer und qualifikation der referenten
4.1 qualifikationsnachweis der teilnehmer
4.2 qualifikation der referenten
5. Prüfung
6. zertifikat und gültigkeit
7. themen und inhalte der Schulung
7.1 allgemeines
7.2 themenfelder der Vorträge und praktischen Übung
Literaturhinweise
anhang a Muster des zertifikats
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4Leitlinie zur Sachkunde Gefährdungsanalyse in Trinkwasser-Installationen
VorBeMerkungen
dieses dokument wurde im fachausschuss
Wasser erarbeitet. es soll als grundlage für die
qualifizierung von interessierten kreisen dienen,
welche eine in der trinkwasserverordnung (trinkwV)
gesetzlich geforderte gefährdungsanalyse für
trinkwasser-installationen durchführen.
es beschreibt die anforderungen und inhalte
einer Weiterbildungsmaßnahme und dient
der qualitätssicherung. in dieses dokument
sind die grundlegenden anforderungen des
umweltbundesamtes zur gefährdungsanalyse
einbezogen.
die nutzung dieser Leitlinie ist unter Wahrung des
urheberrechts lizenzfrei möglich.
1. einLeitung
die trinkwasser-installation und deren Betrieb
beeinflusst die qualität des trinkwassers an den
entnahmestellen von Verbrauchern in gebäuden.
in der trinkwasserverordnung (trinkwV) sind für
physikalische, chemische und mikrobiologische
Wasserinhaltsstoffe grenzwerte und technische
Maßnahmenwerte vorgeschrieben, deren
einhaltung durch den unternehmer und sonstigen
inhaber (usi) an jeder entnahmestelle gegenüber
dritten dauerhaft zu gewährleisten ist (siehe §§ 4
und 8 trinkwV 2001).
der Betreiber einer trinkwasser-installation muss sich
unter Berücksichtigung seiner organisationshaftung
und Verkehrssicherungspflicht über mögliche
risiken bzw. gefahrenquellen informieren und
Maßnahmen zum Schutz von Personen ergreifen.
um eventuellen Schadenersatzforderungen
nach §823 BgB entgegenzuwirken, müssen
gefahrenquellen dauerhaft beherrscht werden.
Mit der neuregelung der trinkwV in 2012 werden
die Pflichten des unternehmers und sonstigen
inhabers einer Wasserversorgungsanlage (usi) bei
Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes
für den indikatorparameter Legionellen
verbindlich geregelt. dabei wird als besondere
handlungspflicht nach §16 (7) die durchführung
einer Gefährdungsanalyse durch fachkundige
Personen gefordert. diese gefährdungsanalyse ist
gemäß umweltbundesamt in gutachterlicher form
zu dokumentieren.
diese Leitlinie gilt für die Schulung und Weiterbildung
von fachleuten aus dem Bereich der technischen
gebäudeausrüstung, facility Management und
des Bauwesens, die trinkwasser-installationen
planen, errichten, betreiben und instandhalten.
den teilnehmern der Schulung werden besondere
kenntnisse zur ermittlung und Bewertung von
gefährdungen sowie der ableitung von geeigneten
Maßnahmen vermittelt.
2. geSetzLiche und norMatiVe VerWeiSe
die Beachtung der folgenden zitierten gesetze,
normen, richtlinien und empfehlungen sind für die
anwendung dieser Leitlinie erforderlich:
Verordnung über die qualität von Wasser für den
menschlichen gebrauch (trinkwasserverordnung –
trinkwV 2001) vom 02. august 2013
gesetz zur Verhütung und Bekämpfung
von infektionskrankheiten beim Menschen
5Leitlinie zur Sachkunde Gefährdungsanalyse in Trinkwasser-Installationen
(infektionsschutzgesetz – ifSg), zuletzt geändert
am 07.august 2013.
empfehlung des umweltbundesamtes nach an-
hörung der trinkwasserkommission, empfehlungen
für die durchführung einer gefährdungsanalyse
gemäß trinkwasserverordnung - Maßnahmen bei
Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes
für Legionellen, dezember 2012
gesetz über die durchführung von Maßnahmen des
arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit
und des gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei
der arbeit (arbeitsschutzgesetz - arbSchg), zuletzt
geändert durch art. 15 abs. 89 g v. 5.2.2009 i
160
Verordnung über arbeitsstätten (arbeitsstätten-
verordnung - arbStättV), zuletzt geändert durch
art. 4 V v. 19.7.2010 i 960
Verordnung über Sicherheit und gesundheitsschutz
bei der Bereitstellung von arbeitsmitteln und deren
Benutzung bei der arbeit, über Sicherheit beim
Betrieb überwachungsbedürftiger anlagen und über
die organisation des betrieblichen arbeitsschutzes
(Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV), zuletzt
geändert durch art. 5 g v. 8.11.2011 i 2178
din en 15975-2:2013-12; Sicherheit der
trinkwasserversorgung – Leitlinien für das risiko-
und krisenmanagement – teil 2: risikomanagement
din en iSo 12100:2011-03; Sicherheit von
Maschinen – allgemeine gestaltungsleitsätze
– risikobeurteilung und risikominderung (iSo
12100:2010)
din en iSo 14121-1:2007-12; Sicherheit von
Maschinen – risikobeurteilung – teil 1: Leitsätze
(iSo 14121-1:2007)
din en 806-2:2001-12; technische regeln für
trinkwasser-installationen, teil 1: allgemeines
din en 806-2:2005-06; technische regeln für
trinkwasser installationen, teil 2: Planung
din en 806-3:2006-07; technische regeln für
trinkwasser-installationen, teil 3: Berechnung der
rohrinnendurchmesser - Vereinfachtes Verfahren
din en 806-4: 2010-07; technische regeln für
trinkwasser-installationen, teil 4: installation
din en 806-5:2012-04; technische regeln für
trinkwasser-installationen, teil 5: Betrieb
din 1988-100:2011-08; technische regeln für
trinkwasser-installationen, teil 100: Schutz des
trinkwassers, erhaltung der trinkwassergüte,
technische regel des dVgW
din 1988-200:2012-05; technische regeln für
trinkwasser-installationen, teil 200:
installation typ a (geschlossenes System) – Planung,
Bauteile, apparate, Werkstoffe; technische regel
des dVgW
din 1988-300:2012-05; technische regeln für
trinkwasser-installationen, teil 300: ermittlung der
rohrdurchmesser, technische regel des dVgW
din 1988-500:2010-10; technische regeln
für trinkwasser-installationen, teil 500: druck-
6Leitlinie zur Sachkunde Gefährdungsanalyse in Trinkwasser-Installationen
erhöhungsanalgen mit drehzahlgeregelten Pumpen,
technische regel des dVgW
din 1988-600:2010-12; technische regeln für
trinkwasser-installationen, teil 600: trinkwasser-
installationen in Verbindung mit feuerlösch- und
Brandschutzanlagen, technische regel des dVgW
din en iSo 19458:2006-12; Wasser-
beschaffenheit-Probenahme für mikrobiologische
untersuchungen
din en iSo 5667:2011-01; Wasserbeschaffenheit
– Probenahme, teil 5: anleitung zur Probenahme
aus aufbereitungsanlagen und rohrnetzsystemen
Vdi/dVgW 6023:2013-04; hygiene in
trinkwasser-installationen, anforderungen an
Planung, ausführung, Betrieb und instandhaltung
Vdi 3810 Blatt 1:2012-05; Betreiben von
gebäudetechnischen anlagen, grundlagen
Vdi 3810 Blatt 1.1:2013-08-entwurf; Betreiben
und instandhalten von gebäuden und
gebäudetechnischen anlagen; grundlagen
Betreiberverantwortung
Vdi 3810 Blatt 2: 2010-05; Betreiben von
gebäudetechnischen anlagen, Sanitärtechnische
anlagen
dVgW arbeitsblatt W 551:2004-04; trinkwasser-
erwärmungs- und trinkwasserleitungsanlagen;
technische Maßnahmen zur Verminderung des
Legionellenwachstums; Planung, errichtung, Betrieb
und Sanierung von trinkwasser-installationen
dVgW W 1001:2008-08; Sicherheit in der
trinkwasserversorgung - risikomanagement im
normalbetrieb
dVgW W 1001 Beiblatt 1 2011-11; Sicherheit
in der trinkwasserversorgung - risiko management
im normalbetrieb - Beiblatt 1: umsetzung für
Wasserverteilungsanlagen
3. Begriffe
Gefährdungsanalyse
ist der systematische ansatz zur identifizierung von
gefährdungen durch technische komponenten und
organisatorische handlungsweisen, welche die
trinkwasserqualität mikrobiologisch, chemisch und
physikalisch nachteilig beeinflussen können.
Technischer Maßnahmenwert
ist ein Wert für den indikatorparameter
Legionella sp. gemäß trinkwasserverordnung
(trinkwV), bei dessen Überschreitung eine
von der trinkwasser-installation ausgehende
vermeidbare gesundheitsgefährdung zu besorgen
ist und Maßnahmen zur hygienisch-technischen
Überprüfung der trinkwasser-installation im Sinne
einer gefährdungsanalyse eingeleitet werden.
Gefährdung
potentielle Schadensquelle einer biologischen,
chemischen, oder physikalischen Beeinträchtigung
des trinkwasserversorgungssystems sowie von
Personen, welche entweder dauerhaft vorhanden
ist oder unerwartet auftreten kann.
Gefährdungsereignis
Jegliches ereignis, das ein risiko für die trinkwasser-
installation direkt oder indirekt auslösen kann
7Leitlinie zur Sachkunde Gefährdungsanalyse in Trinkwasser-Installationen
Gefahrenabwehr
Vorbereitung und durchführung von technischen
oder organisatorischen Maßnehmen zum Schutz
der menschlichen gesundheit bei Überschreitung
von gefahrenwerten (z.B. Legionellenprüfwert
>10.000 kBe/100 ml) oder bei Meldung von
erkrankungen (gefahr in Verzug!).
Schutz-/Korrekturmaßnahme
Jegliche technische oder organisatorische
Maßnahme, die im falle von abweichungen zu den
allgemein anerkannten regeln der technik ergriffen
werden muss, um das Beheben einer gefährdung
sicherzustellen.
Ortsbesichtigung
ist Beweis durch augenschein zur aufklärung von
technischen und organisatorischen Sachverhalten
Risikoeinschätzung
Beurteilen von bauteilspezifischen risiken im
hinblick auf potentielle auswirkungen auf die
trinkwasserqualität
4. eingangSVorauSSetzungen fÜr
teiLnehMer und quaLifikation der
referenten
4.1 qualifikationsnachweis der teilnehmer
zur teilnahme an der Sachkundeschulung ist
berechtigt, wer eine der folgenden beruflichen
qualifikationen nachweisen kann:
• abgeschlossenes hochschulstudium in einer
fachrichtung der technischen gebäudeausrüstung
und/oder des Bauingenieurwesens
• abgeschlossene fachschulausbildung zum
staatl. gepr. techniker oder Meister im Bereich
der Sanitär- oder Versorgungstechnik (Shk)
• bei davon abweichenden abschlüssen ist
mindestens eine gleichwertige, 5-jährige Berufs-
erfahrung in den genannten fachgebieten
erforderlich.
zusätzlich zum beruflichen abschluss wird eine
erfolgreiche teilnahme an einer der folgenden
fortbildungen vorausgesetzt:
• Sachkundeschulung Vdi 6023 kat. a
• fachkunde trinkwasserhygiene des
Shk-handwerks
• dVgW-fortbildungen zur trinkwasserhygiene
(trWi)
4.2 qualifikation der referenten
referenten für die Schulungsmaßnahme zur
Sachkunde gefährdungsanalyse müssen eine der
folgenden beruflichen qualifikationen nachweisen
können:
• ein abgeschlossenes hochschulstudium im
fachbereich der technischen gebäude-
ausrüstung
• ein abgeschlossenes Jurastudium (nur
Vortragsthema rechtliche aspekte für
Sachkundige)
• eine abgeschlossene fachschulausbildung zum
staatl. gepr. techniker oder Meister im Bereich
der Sanitär- oder Versorgungstechnik
sowie eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung in
den genannten fachgebieten.
5. PrÜfung
die erworbenen kenntnisse sind durch eine
schriftliche Prüfung nachzuweisen. die Prüfungszeit
beträgt 30 Minuten. die Prüfungsaufgaben werden
vom Prüfungsausschuss des dfLW e.V. festgelegt.
8Leitlinie zur Sachkunde Gefährdungsanalyse in Trinkwasser-Installationen
7. theMen und inhaLte der SchuLung
7.1 allgemeines
die Schulung erfolgt an zwei aufeinanderfolgenden
tagen. die durchführung erfolgt in form von
Vorträgen und Praktika (gruppenarbeit) anhand
eines Beispiels zur gefährdungsanalyse. die
referenten stehen während der Schulung zur
Vertiefung des Wissens für übergreifende
diskussionen zur Verfügung. die Übersicht zu
den einzelnen themenfeldern sind im folgenden
Punkten dargestellt.
7.2 themenfelder der Vorträge und praktischen
Übung
Thema 1 – Grundlagen der Gefährdungsanalyse
• inhalte einer gefährdungsanalyse,
empfehlungen des umweltbundesamtes
• technische und organisatorische
gefährdungsfaktoren
• normen, Methoden und Begriffe zur
gefährdungsanalyse und risikobeurteilung
• Who-konzept zur Sicherung der
trinkwasserqualität, water safety plans
• Betreiberverantwortung bzw. Pflichten des
usi (organisationshaftung, auswahlpflichten
und fremdfirmenorgansiation, wirksame
handlungs- und arbeitsanweisungen)
Thema 2 – Dokumentenprüfung und System-
beschreibung
• ziele und anforderungen an die dokumentation
• erfassen der gebäude- und nutzungs-
charakteristika
• Vertragsleistungen zur anlagendokumentation in
VoB und hoai
• dokumentationsanforderungen in der dVgW
W551 (Wasserverbrauch, grenztemperatur usw.)
der umfang der schriftlichen Prüfung soll 16
aufgaben nicht überschreiten. alle fragen sind von
den teilnehmern als Multiple-choice-aufgaben mit
mehreren antwortoptionen zu beantworten. die
fragen werden in regelmäßigen abstand durch den
dfLW Prüfungsausschuss und den fachreferenten
auf aktualität überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 50%
der Prüfungsfragen richtig beantwortet wurden.
Wird die Prüfung nicht bestanden, so besteht zu
einem alternativtermin die Möglichkeit, die Prüfung
zu wiederholen. Bei einer Wiederholungsprüfung
werden neue aufgaben gestellt.
6. zertifikat und gÜLtigkeit
Bei bestandener Prüfung erhalten die
teilnehmer(innen) ein zertifikat – Sachkunde
gefährdungsanalyse §16 abs. 7 trinkwV 2001
– des DFLW Deutscher Fachverband für Luft- und
Wasserhygiene e.V., Berlin (siehe anhang a).
dieser Sachkundenachweis ist an eine erfolgreiche
und gültige teilnahme (nicht älter als 5 Jahre)
an einer Schulung Vdi 6023 kat. a, fachkunde
trinkwasserhygiene Shk oder dVgW-fortbildung
trinkwasserhygiene gebunden. die gültigkeit des
zertifikats ist zeitlich nicht begrenzt. im Sinne
von qualitätssicherung werden Sachkundige
jedoch darauf hingewiesen, dass für den erhalt
des fachlich notwendigen kenntnisstandes
im tehmengebiet trinkwasserhygiene
mindestens eine Weiterbildungsmaßnahme je
kalenderjahr erforderlich ist.
9Leitlinie zur Sachkunde Gefährdungsanalyse in Trinkwasser-Installationen
• technische Bauwerksbeschreibung und Schemata
• anforderungen an raumbuch und anlagen-
historie
Thema 3 – Biologische, chemische und physikalische
Messungen
• Prüfung und Bewertung von orientierenden,
mikrobiologischen untersuchungen
• anforderungen an untersuchungen und
Prüfberichte nach din en iSo 17025 sowie
der empfehlung des umweltbundesamtes zur
Legionellenuntersuchung
• Probenentnahmeplanung für weiterführende
untersuchungen und nachuntersuchungen
• chemische untersuchungen in der trinkwasser-
installation
• geeignete Messgeräte und -methoden zur
temperaturerfassung im System und bei der
Probenentnahme
• funktionsprüfungen anlagenhydraulik
• Messung von Volumenströmen und
einregulierung der Warmwasserverteilung
• erfassen von totleitungen und Stagnations-
bereichen
Thema 4 – Identifizierung von Gefährdungen und
Beurteilung von Risiken
• Beurteilung organisatorischer faktoren
• Biologische, chemische und physikalische
gefährdungen und deren ursachen bei
üblichen komponenten und Bauteilen
• risikomatrizes, Bewertungsgruppen, eintritts-
wahrscheinlichkeiten und Beurteilung von
risiken
• auftreten von krankheitsfällen im objekt –
gefahr in Verzug!
• Übungen zur risikobeurteilung anhand
praktischer Beispiele
Thema 5 – Sicherung der Trinkwasserqualität -
Sicherungsarmaturen
• abgrenzung Versorgungsnetz zur trinkwasser-
installation
• Beurteilung äußerer einflüsse
• Verbindung mit anderen Versorgungssystemen,
z.B. Lösch- und Betriebswasser
• flüssigkeitskategorien und anforderungen nach
din en 1717
• kennzeichnung von trinkwasser und nicht-
trinkwasserverteilsystemen
• Bauarten von Sicherungseinrichtungen
• Wartung und Prüfung von Sicherungs-
einrichtungen nach din en 806-5
Thema 6 – Rechtliche Aspekte für Sachkundige
• Wahrnehmung von informationspflichten
gegenüber auftraggeber, Verbraucher und
gesundheitsbehörden
• haftung von Sachverständigen und
Versicherungsschutz
• rechtspraxis zur trinkwV – fragen und antworten
Thema 7 – Gefährdungsanalyse am praktischen
Beispiel
• Bildung von arbeitsgruppen
• aufgabenstellung, Verteilung aller notwendiger
unterlagen
• erarbeitung der spezifischen gefährdungs-
anayse innerhalb der gruppe (identifizierung
von gefährdungen und die Beurteilung von
risiken anhand der risikomatrix)
• Präsentation und diskussion der einzelnen
gruppenergebnisse
• erstellung einer Musterdokumentation (in
auszügen)
10Leitlinie zur Sachkunde Gefährdungsanalyse in Trinkwasser-Installationen
tabelle 1 – Mindestzeiten für Vorträge, praktische Übungen und schriftliche Prüfung
nr Vortragsthema bzw. praktische ÜbungMindestzeit
(min)
1 grundlagen der gefährdungsanalyse 90
2 dokumentenprüfung und Systembeschreibung 45
3 Biologische, chemische und physikalische Messungen 45
4 identifizierung von gefährdungen und Beurteilung von risiken 75
5 Sicherung der trinkwasserqualität - Sicherungsarmaturen 90
6 rechtliche aspekte für Sachkundige 90
7 gefährdungsanalyse am praktischen Beispiel 135
8 Schriftliche Prüfung - kenntnisnachweis 30
gesamtdauer der unterrichts- und Prüfungseinheiten 600
11Leitlinie zur Sachkunde Gefährdungsanalyse in Trinkwasser-Installationen
anhang a – Muster des zertifikats
Deutscher Fachverband für Luft- und Wasserhygiene e.V. (DFLW)Marburger Str. 3 | 10789 Berlin | Tel. 0 30 / 2 19 09 89 22 | Fax 0 30 / 2 19 09 89 23
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ZertifikatSachkunde
Gefährdungsanalyse§16 Abs. 7 TrinkwV 2001
SchulungsteilnehmerMax Mustermann, geb.am 01.01.1960
Schulungszeitraumxx. und xx. Monat 20xx in Veranstaltungsort/Veranstalter
SchulungsschwerpunktErkennen und Bewerten von Gefährdungen und Risiken in Trinkwasser-Installationen mit schriftlichen Kenntnisnachweis.
Schulungsinhalte- Grundlagen zur Gefährdungsanalyse und Hygieneinspektion- Dokumentenprüfung und Beschreibung der Installation- Erfassung, Bewertung und Dokumentation von Gefahrenpunkten - Risikoeinschätzung gemäß modifizierter Risikomatrix nach Nohl - Instandhaltungsplanung nach VDI/DVGW 6023 und DIN EN 806-5- Funktionsprüfung von Sicherheitsarmaturen und Regulierventilen- Aktuelle rechtliche Aspekte zur TrinkwV in der Praxis- Erstellen einer Gefährdungsanalyse anhand eines Praxisbeispiels
Dieser Sachkundenachweis ist an eine erfolgreiche und gültige Teilnah-me (nicht älter als 5 Jahre) an einer Schulung VDI 6023 Kat. A, Fachkunde Trinkwasserhygiene SHK oder DVGW-Fortbildung Trinkwasserhygiene gebunden.
(Unterschrift) (Unterschrift)
Berlin, den XX.XX.20XX
12Leitlinie zur Sachkunde Gefährdungsanalyse in Trinkwasser-Installationen
Literaturhinweise
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Berlin
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für normung e.V., Beuth Verlag gmbh, Berlin 2013
anonymus , ratgeber zur gefährdungsbeurteilung – handbuch für arbeitsschutzfachleute, 1.
auflage oktober 2012, Bundesanstalt für arbeitsschutz und arbeitsmedizin , dortmund
opfermann r. et al., arbeitsstätten – textausgabe mit einführungen und erläuterungen, forkel
Verlag, Verlagsgruppe hüthig Jehle rehm gmbh, heidelberg, 7. auflage 2005
Bleutge P., die ortsbesichtigung durch Sachverständige, ifS – institut für Sachverständigenwesen
e.V., köln
Bleutge P., die haftung des Sachverständigen für fehlerhafte gutachten, ifS – institut für
Sachverständigenwesen e.V., köln
Bales S. et al., infektionsschutzgesetz – kommentar und Vorschriftensammlung, kohlhammer
gmbh, Stuttgart
dfLW e.V.Marburgerstr. 3
10789 Berlin
t +49 30 2190989 22 f +49 30 2190989 23
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