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März 2014 - DFLW...Vdi 3810 Blatt 1:2012-05; Betreiben von gebäudetechnischen anlagen, grundlagen...

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LEITLINIE SCHULUNG UND QUALIFIKATION Sachkunde Gefährdungsanalyse §16 (7) TrinkwV 2001 März 2014
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LeitLinie SchuLung und quaLifikation

Sachkunde gefährdungsanalyse §16 (7) trinkwV 2001

März 2014

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© März 2014dfLW e.V.Marburgerstr. 310789 Berlin

t +49 30 2190989 22 f +49 30 2190989 23

eMail [email protected]://www.dflw.info/

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3Leitlinie zur Sachkunde Gefährdungsanalyse in Trinkwasser-Installationen

inhaLtSVerzeichniS

Vorbemerkungen

1. einleitung

2. gesetzliche und normative Verweise

3. Begriffe

4. eingangsvoraussetzungen für teilnehmer und qualifikation der referenten

4.1 qualifikationsnachweis der teilnehmer

4.2 qualifikation der referenten

5. Prüfung

6. zertifikat und gültigkeit

7. themen und inhalte der Schulung

7.1 allgemeines

7.2 themenfelder der Vorträge und praktischen Übung

Literaturhinweise

anhang a Muster des zertifikats

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4Leitlinie zur Sachkunde Gefährdungsanalyse in Trinkwasser-Installationen

VorBeMerkungen

dieses dokument wurde im fachausschuss

Wasser erarbeitet. es soll als grundlage für die

qualifizierung von interessierten kreisen dienen,

welche eine in der trinkwasserverordnung (trinkwV)

gesetzlich geforderte gefährdungsanalyse für

trinkwasser-installationen durchführen.

es beschreibt die anforderungen und inhalte

einer Weiterbildungsmaßnahme und dient

der qualitätssicherung. in dieses dokument

sind die grundlegenden anforderungen des

umweltbundesamtes zur gefährdungsanalyse

einbezogen.

die nutzung dieser Leitlinie ist unter Wahrung des

urheberrechts lizenzfrei möglich.

1. einLeitung

die trinkwasser-installation und deren Betrieb

beeinflusst die qualität des trinkwassers an den

entnahmestellen von Verbrauchern in gebäuden.

in der trinkwasserverordnung (trinkwV) sind für

physikalische, chemische und mikrobiologische

Wasserinhaltsstoffe grenzwerte und technische

Maßnahmenwerte vorgeschrieben, deren

einhaltung durch den unternehmer und sonstigen

inhaber (usi) an jeder entnahmestelle gegenüber

dritten dauerhaft zu gewährleisten ist (siehe §§ 4

und 8 trinkwV 2001).

der Betreiber einer trinkwasser-installation muss sich

unter Berücksichtigung seiner organisationshaftung

und Verkehrssicherungspflicht über mögliche

risiken bzw. gefahrenquellen informieren und

Maßnahmen zum Schutz von Personen ergreifen.

um eventuellen Schadenersatzforderungen

nach §823 BgB entgegenzuwirken, müssen

gefahrenquellen dauerhaft beherrscht werden.

Mit der neuregelung der trinkwV in 2012 werden

die Pflichten des unternehmers und sonstigen

inhabers einer Wasserversorgungsanlage (usi) bei

Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes

für den indikatorparameter Legionellen

verbindlich geregelt. dabei wird als besondere

handlungspflicht nach §16 (7) die durchführung

einer Gefährdungsanalyse durch fachkundige

Personen gefordert. diese gefährdungsanalyse ist

gemäß umweltbundesamt in gutachterlicher form

zu dokumentieren.

diese Leitlinie gilt für die Schulung und Weiterbildung

von fachleuten aus dem Bereich der technischen

gebäudeausrüstung, facility Management und

des Bauwesens, die trinkwasser-installationen

planen, errichten, betreiben und instandhalten.

den teilnehmern der Schulung werden besondere

kenntnisse zur ermittlung und Bewertung von

gefährdungen sowie der ableitung von geeigneten

Maßnahmen vermittelt.

2. geSetzLiche und norMatiVe VerWeiSe

die Beachtung der folgenden zitierten gesetze,

normen, richtlinien und empfehlungen sind für die

anwendung dieser Leitlinie erforderlich:

Verordnung über die qualität von Wasser für den

menschlichen gebrauch (trinkwasserverordnung –

trinkwV 2001) vom 02. august 2013

gesetz zur Verhütung und Bekämpfung

von infektionskrankheiten beim Menschen

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5Leitlinie zur Sachkunde Gefährdungsanalyse in Trinkwasser-Installationen

(infektionsschutzgesetz – ifSg), zuletzt geändert

am 07.august 2013.

empfehlung des umweltbundesamtes nach an-

hörung der trinkwasserkommission, empfehlungen

für die durchführung einer gefährdungsanalyse

gemäß trinkwasserverordnung - Maßnahmen bei

Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes

für Legionellen, dezember 2012

gesetz über die durchführung von Maßnahmen des

arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit

und des gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei

der arbeit (arbeitsschutzgesetz - arbSchg), zuletzt

geändert durch art. 15 abs. 89 g v. 5.2.2009 i

160

Verordnung über arbeitsstätten (arbeitsstätten-

verordnung - arbStättV), zuletzt geändert durch

art. 4 V v. 19.7.2010 i 960

Verordnung über Sicherheit und gesundheitsschutz

bei der Bereitstellung von arbeitsmitteln und deren

Benutzung bei der arbeit, über Sicherheit beim

Betrieb überwachungsbedürftiger anlagen und über

die organisation des betrieblichen arbeitsschutzes

(Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV), zuletzt

geändert durch art. 5 g v. 8.11.2011 i 2178

din en 15975-2:2013-12; Sicherheit der

trinkwasserversorgung – Leitlinien für das risiko-

und krisenmanagement – teil 2: risikomanagement

din en iSo 12100:2011-03; Sicherheit von

Maschinen – allgemeine gestaltungsleitsätze

– risikobeurteilung und risikominderung (iSo

12100:2010)

din en iSo 14121-1:2007-12; Sicherheit von

Maschinen – risikobeurteilung – teil 1: Leitsätze

(iSo 14121-1:2007)

din en 806-2:2001-12; technische regeln für

trinkwasser-installationen, teil 1: allgemeines

din en 806-2:2005-06; technische regeln für

trinkwasser installationen, teil 2: Planung

din en 806-3:2006-07; technische regeln für

trinkwasser-installationen, teil 3: Berechnung der

rohrinnendurchmesser - Vereinfachtes Verfahren

din en 806-4: 2010-07; technische regeln für

trinkwasser-installationen, teil 4: installation

din en 806-5:2012-04; technische regeln für

trinkwasser-installationen, teil 5: Betrieb

din 1988-100:2011-08; technische regeln für

trinkwasser-installationen, teil 100: Schutz des

trinkwassers, erhaltung der trinkwassergüte,

technische regel des dVgW

din 1988-200:2012-05; technische regeln für

trinkwasser-installationen, teil 200:

installation typ a (geschlossenes System) – Planung,

Bauteile, apparate, Werkstoffe; technische regel

des dVgW

din 1988-300:2012-05; technische regeln für

trinkwasser-installationen, teil 300: ermittlung der

rohrdurchmesser, technische regel des dVgW

din 1988-500:2010-10; technische regeln

für trinkwasser-installationen, teil 500: druck-

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6Leitlinie zur Sachkunde Gefährdungsanalyse in Trinkwasser-Installationen

erhöhungsanalgen mit drehzahlgeregelten Pumpen,

technische regel des dVgW

din 1988-600:2010-12; technische regeln für

trinkwasser-installationen, teil 600: trinkwasser-

installationen in Verbindung mit feuerlösch- und

Brandschutzanlagen, technische regel des dVgW

din en iSo 19458:2006-12; Wasser-

beschaffenheit-Probenahme für mikrobiologische

untersuchungen

din en iSo 5667:2011-01; Wasserbeschaffenheit

– Probenahme, teil 5: anleitung zur Probenahme

aus aufbereitungsanlagen und rohrnetzsystemen

Vdi/dVgW 6023:2013-04; hygiene in

trinkwasser-installationen, anforderungen an

Planung, ausführung, Betrieb und instandhaltung

Vdi 3810 Blatt 1:2012-05; Betreiben von

gebäudetechnischen anlagen, grundlagen

Vdi 3810 Blatt 1.1:2013-08-entwurf; Betreiben

und instandhalten von gebäuden und

gebäudetechnischen anlagen; grundlagen

Betreiberverantwortung

Vdi 3810 Blatt 2: 2010-05; Betreiben von

gebäudetechnischen anlagen, Sanitärtechnische

anlagen

dVgW arbeitsblatt W 551:2004-04; trinkwasser-

erwärmungs- und trinkwasserleitungsanlagen;

technische Maßnahmen zur Verminderung des

Legionellenwachstums; Planung, errichtung, Betrieb

und Sanierung von trinkwasser-installationen

dVgW W 1001:2008-08; Sicherheit in der

trinkwasserversorgung - risikomanagement im

normalbetrieb

dVgW W 1001 Beiblatt 1 2011-11; Sicherheit

in der trinkwasserversorgung - risiko management

im normalbetrieb - Beiblatt 1: umsetzung für

Wasserverteilungsanlagen

3. Begriffe

Gefährdungsanalyse

ist der systematische ansatz zur identifizierung von

gefährdungen durch technische komponenten und

organisatorische handlungsweisen, welche die

trinkwasserqualität mikrobiologisch, chemisch und

physikalisch nachteilig beeinflussen können.

Technischer Maßnahmenwert

ist ein Wert für den indikatorparameter

Legionella sp. gemäß trinkwasserverordnung

(trinkwV), bei dessen Überschreitung eine

von der trinkwasser-installation ausgehende

vermeidbare gesundheitsgefährdung zu besorgen

ist und Maßnahmen zur hygienisch-technischen

Überprüfung der trinkwasser-installation im Sinne

einer gefährdungsanalyse eingeleitet werden.

Gefährdung

potentielle Schadensquelle einer biologischen,

chemischen, oder physikalischen Beeinträchtigung

des trinkwasserversorgungssystems sowie von

Personen, welche entweder dauerhaft vorhanden

ist oder unerwartet auftreten kann.

Gefährdungsereignis

Jegliches ereignis, das ein risiko für die trinkwasser-

installation direkt oder indirekt auslösen kann

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7Leitlinie zur Sachkunde Gefährdungsanalyse in Trinkwasser-Installationen

Gefahrenabwehr

Vorbereitung und durchführung von technischen

oder organisatorischen Maßnehmen zum Schutz

der menschlichen gesundheit bei Überschreitung

von gefahrenwerten (z.B. Legionellenprüfwert

>10.000 kBe/100 ml) oder bei Meldung von

erkrankungen (gefahr in Verzug!).

Schutz-/Korrekturmaßnahme

Jegliche technische oder organisatorische

Maßnahme, die im falle von abweichungen zu den

allgemein anerkannten regeln der technik ergriffen

werden muss, um das Beheben einer gefährdung

sicherzustellen.

Ortsbesichtigung

ist Beweis durch augenschein zur aufklärung von

technischen und organisatorischen Sachverhalten

Risikoeinschätzung

Beurteilen von bauteilspezifischen risiken im

hinblick auf potentielle auswirkungen auf die

trinkwasserqualität

4. eingangSVorauSSetzungen fÜr

teiLnehMer und quaLifikation der

referenten

4.1 qualifikationsnachweis der teilnehmer

zur teilnahme an der Sachkundeschulung ist

berechtigt, wer eine der folgenden beruflichen

qualifikationen nachweisen kann:

• abgeschlossenes hochschulstudium in einer

fachrichtung der technischen gebäudeausrüstung

und/oder des Bauingenieurwesens

• abgeschlossene fachschulausbildung zum

staatl. gepr. techniker oder Meister im Bereich

der Sanitär- oder Versorgungstechnik (Shk)

• bei davon abweichenden abschlüssen ist

mindestens eine gleichwertige, 5-jährige Berufs-

erfahrung in den genannten fachgebieten

erforderlich.

zusätzlich zum beruflichen abschluss wird eine

erfolgreiche teilnahme an einer der folgenden

fortbildungen vorausgesetzt:

• Sachkundeschulung Vdi 6023 kat. a

• fachkunde trinkwasserhygiene des

Shk-handwerks

• dVgW-fortbildungen zur trinkwasserhygiene

(trWi)

4.2 qualifikation der referenten

referenten für die Schulungsmaßnahme zur

Sachkunde gefährdungsanalyse müssen eine der

folgenden beruflichen qualifikationen nachweisen

können:

• ein abgeschlossenes hochschulstudium im

fachbereich der technischen gebäude-

ausrüstung

• ein abgeschlossenes Jurastudium (nur

Vortragsthema rechtliche aspekte für

Sachkundige)

• eine abgeschlossene fachschulausbildung zum

staatl. gepr. techniker oder Meister im Bereich

der Sanitär- oder Versorgungstechnik

sowie eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung in

den genannten fachgebieten.

5. PrÜfung

die erworbenen kenntnisse sind durch eine

schriftliche Prüfung nachzuweisen. die Prüfungszeit

beträgt 30 Minuten. die Prüfungsaufgaben werden

vom Prüfungsausschuss des dfLW e.V. festgelegt.

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8Leitlinie zur Sachkunde Gefährdungsanalyse in Trinkwasser-Installationen

7. theMen und inhaLte der SchuLung

7.1 allgemeines

die Schulung erfolgt an zwei aufeinanderfolgenden

tagen. die durchführung erfolgt in form von

Vorträgen und Praktika (gruppenarbeit) anhand

eines Beispiels zur gefährdungsanalyse. die

referenten stehen während der Schulung zur

Vertiefung des Wissens für übergreifende

diskussionen zur Verfügung. die Übersicht zu

den einzelnen themenfeldern sind im folgenden

Punkten dargestellt.

7.2 themenfelder der Vorträge und praktischen

Übung

Thema 1 – Grundlagen der Gefährdungsanalyse

• inhalte einer gefährdungsanalyse,

empfehlungen des umweltbundesamtes

• technische und organisatorische

gefährdungsfaktoren

• normen, Methoden und Begriffe zur

gefährdungsanalyse und risikobeurteilung

• Who-konzept zur Sicherung der

trinkwasserqualität, water safety plans

• Betreiberverantwortung bzw. Pflichten des

usi (organisationshaftung, auswahlpflichten

und fremdfirmenorgansiation, wirksame

handlungs- und arbeitsanweisungen)

Thema 2 – Dokumentenprüfung und System-

beschreibung

• ziele und anforderungen an die dokumentation

• erfassen der gebäude- und nutzungs-

charakteristika

• Vertragsleistungen zur anlagendokumentation in

VoB und hoai

• dokumentationsanforderungen in der dVgW

W551 (Wasserverbrauch, grenztemperatur usw.)

der umfang der schriftlichen Prüfung soll 16

aufgaben nicht überschreiten. alle fragen sind von

den teilnehmern als Multiple-choice-aufgaben mit

mehreren antwortoptionen zu beantworten. die

fragen werden in regelmäßigen abstand durch den

dfLW Prüfungsausschuss und den fachreferenten

auf aktualität überprüft und bei Bedarf aktualisiert.

die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 50%

der Prüfungsfragen richtig beantwortet wurden.

Wird die Prüfung nicht bestanden, so besteht zu

einem alternativtermin die Möglichkeit, die Prüfung

zu wiederholen. Bei einer Wiederholungsprüfung

werden neue aufgaben gestellt.

6. zertifikat und gÜLtigkeit

Bei bestandener Prüfung erhalten die

teilnehmer(innen) ein zertifikat – Sachkunde

gefährdungsanalyse §16 abs. 7 trinkwV 2001

– des DFLW Deutscher Fachverband für Luft- und

Wasserhygiene e.V., Berlin (siehe anhang a).

dieser Sachkundenachweis ist an eine erfolgreiche

und gültige teilnahme (nicht älter als 5 Jahre)

an einer Schulung Vdi 6023 kat. a, fachkunde

trinkwasserhygiene Shk oder dVgW-fortbildung

trinkwasserhygiene gebunden. die gültigkeit des

zertifikats ist zeitlich nicht begrenzt. im Sinne

von qualitätssicherung werden Sachkundige

jedoch darauf hingewiesen, dass für den erhalt

des fachlich notwendigen kenntnisstandes

im tehmengebiet trinkwasserhygiene

mindestens eine Weiterbildungsmaßnahme je

kalenderjahr erforderlich ist.

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9Leitlinie zur Sachkunde Gefährdungsanalyse in Trinkwasser-Installationen

• technische Bauwerksbeschreibung und Schemata

• anforderungen an raumbuch und anlagen-

historie

Thema 3 – Biologische, chemische und physikalische

Messungen

• Prüfung und Bewertung von orientierenden,

mikrobiologischen untersuchungen

• anforderungen an untersuchungen und

Prüfberichte nach din en iSo 17025 sowie

der empfehlung des umweltbundesamtes zur

Legionellenuntersuchung

• Probenentnahmeplanung für weiterführende

untersuchungen und nachuntersuchungen

• chemische untersuchungen in der trinkwasser-

installation

• geeignete Messgeräte und -methoden zur

temperaturerfassung im System und bei der

Probenentnahme

• funktionsprüfungen anlagenhydraulik

• Messung von Volumenströmen und

einregulierung der Warmwasserverteilung

• erfassen von totleitungen und Stagnations-

bereichen

Thema 4 – Identifizierung von Gefährdungen und

Beurteilung von Risiken

• Beurteilung organisatorischer faktoren

• Biologische, chemische und physikalische

gefährdungen und deren ursachen bei

üblichen komponenten und Bauteilen

• risikomatrizes, Bewertungsgruppen, eintritts-

wahrscheinlichkeiten und Beurteilung von

risiken

• auftreten von krankheitsfällen im objekt –

gefahr in Verzug!

• Übungen zur risikobeurteilung anhand

praktischer Beispiele

Thema 5 – Sicherung der Trinkwasserqualität -

Sicherungsarmaturen

• abgrenzung Versorgungsnetz zur trinkwasser-

installation

• Beurteilung äußerer einflüsse

• Verbindung mit anderen Versorgungssystemen,

z.B. Lösch- und Betriebswasser

• flüssigkeitskategorien und anforderungen nach

din en 1717

• kennzeichnung von trinkwasser und nicht-

trinkwasserverteilsystemen

• Bauarten von Sicherungseinrichtungen

• Wartung und Prüfung von Sicherungs-

einrichtungen nach din en 806-5

Thema 6 – Rechtliche Aspekte für Sachkundige

• Wahrnehmung von informationspflichten

gegenüber auftraggeber, Verbraucher und

gesundheitsbehörden

• haftung von Sachverständigen und

Versicherungsschutz

• rechtspraxis zur trinkwV – fragen und antworten

Thema 7 – Gefährdungsanalyse am praktischen

Beispiel

• Bildung von arbeitsgruppen

• aufgabenstellung, Verteilung aller notwendiger

unterlagen

• erarbeitung der spezifischen gefährdungs-

anayse innerhalb der gruppe (identifizierung

von gefährdungen und die Beurteilung von

risiken anhand der risikomatrix)

• Präsentation und diskussion der einzelnen

gruppenergebnisse

• erstellung einer Musterdokumentation (in

auszügen)

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10Leitlinie zur Sachkunde Gefährdungsanalyse in Trinkwasser-Installationen

tabelle 1 – Mindestzeiten für Vorträge, praktische Übungen und schriftliche Prüfung

nr Vortragsthema bzw. praktische ÜbungMindestzeit

(min)

1 grundlagen der gefährdungsanalyse 90

2 dokumentenprüfung und Systembeschreibung 45

3 Biologische, chemische und physikalische Messungen 45

4 identifizierung von gefährdungen und Beurteilung von risiken 75

5 Sicherung der trinkwasserqualität - Sicherungsarmaturen 90

6 rechtliche aspekte für Sachkundige 90

7 gefährdungsanalyse am praktischen Beispiel 135

8 Schriftliche Prüfung - kenntnisnachweis 30

gesamtdauer der unterrichts- und Prüfungseinheiten 600

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11Leitlinie zur Sachkunde Gefährdungsanalyse in Trinkwasser-Installationen

anhang a – Muster des zertifikats

Deutscher Fachverband für Luft- und Wasserhygiene e.V. (DFLW)Marburger Str. 3 | 10789 Berlin | Tel. 0 30 / 2 19 09 89 22 | Fax 0 30 / 2 19 09 89 23

www.dflw.info

ZertifikatSachkunde

Gefährdungsanalyse§16 Abs. 7 TrinkwV 2001

SchulungsteilnehmerMax Mustermann, geb.am 01.01.1960

Schulungszeitraumxx. und xx. Monat 20xx in Veranstaltungsort/Veranstalter

SchulungsschwerpunktErkennen und Bewerten von Gefährdungen und Risiken in Trinkwasser-Installationen mit schriftlichen Kenntnisnachweis.

Schulungsinhalte- Grundlagen zur Gefährdungsanalyse und Hygieneinspektion- Dokumentenprüfung und Beschreibung der Installation- Erfassung, Bewertung und Dokumentation von Gefahrenpunkten - Risikoeinschätzung gemäß modifizierter Risikomatrix nach Nohl - Instandhaltungsplanung nach VDI/DVGW 6023 und DIN EN 806-5- Funktionsprüfung von Sicherheitsarmaturen und Regulierventilen- Aktuelle rechtliche Aspekte zur TrinkwV in der Praxis- Erstellen einer Gefährdungsanalyse anhand eines Praxisbeispiels

Dieser Sachkundenachweis ist an eine erfolgreiche und gültige Teilnah-me (nicht älter als 5 Jahre) an einer Schulung VDI 6023 Kat. A, Fachkunde Trinkwasserhygiene SHK oder DVGW-Fortbildung Trinkwasserhygiene gebunden.

(Unterschrift) (Unterschrift)

Berlin, den XX.XX.20XX

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12Leitlinie zur Sachkunde Gefährdungsanalyse in Trinkwasser-Installationen

Literaturhinweise

din-Vde-taschenbuch 351, technische dokumentation - normen für die technische

Produktdokumentation und dokumentenmanagement, 7. auflage 2011, Beuth Verlag gmbh,

Berlin

Schlagowski h.; technische dokumentation im Maschinen und anlagenbau, din deutsches institut

für normung e.V., Beuth Verlag gmbh, Berlin 2013

anonymus , ratgeber zur gefährdungsbeurteilung – handbuch für arbeitsschutzfachleute, 1.

auflage oktober 2012, Bundesanstalt für arbeitsschutz und arbeitsmedizin , dortmund

opfermann r. et al., arbeitsstätten – textausgabe mit einführungen und erläuterungen, forkel

Verlag, Verlagsgruppe hüthig Jehle rehm gmbh, heidelberg, 7. auflage 2005

Bleutge P., die ortsbesichtigung durch Sachverständige, ifS – institut für Sachverständigenwesen

e.V., köln

Bleutge P., die haftung des Sachverständigen für fehlerhafte gutachten, ifS – institut für

Sachverständigenwesen e.V., köln

Bales S. et al., infektionsschutzgesetz – kommentar und Vorschriftensammlung, kohlhammer

gmbh, Stuttgart

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