Klinik Möhnesee Psychosomatik und Kardiologie Rehabilitation und Prävention
Blockseminar
Rehabilitation und physikalische Therapie
für Medizinstudenten der Universität Duisburg-Essen am Samstag, den 09.12.2006
Vortrag
(Psychosomatische) Rehabilitation Dr. med. Dipl.-Psych. Th.Müller-Holthusen Chefarzt der Psychosomatischen Abteilung der Klinik Möhnesee
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Warum sind Sie heute hier?
Stundenplan 3. Semester des 2. Studienabschnitts Zeit Montag Dienstag
8-9 Uhr Chirurgie (V) Teil I
Chirurgie (V) Teil I
9-10 Uhr Innere Medizin (V) Teil I
Innere Medizin (V) Teil I
10-11 Uhr Humangenetik (S)**
Rehabilitation, Physikalische Medizin, Naturheilverfahren (S)**, Teil II
Humangenetik (S)** Rehabilitation, Physikalische Medizin, Naturheilverfahren (S)**, Teil II
11-12 Uhr
12-13 Uhr Kinderheilkunde (V) Teil I
Kinderheilkunde (V) Teil I
13-14 Uhr Frauenheilkunde, Geburtshilfe (V) Dermatologie, Venerologie (V)
14-15 Uhr
Dermatologie, Venerologie (P)** Infektiologie, Immunologie, Transfusionsmed. (P)**Pathologie, Teil II (K)** bis 17.15 Uhr
15-16 Uhr 16-17 Uhr
17-18 Uhr
Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie (K)*, Teil I bis 17.15 Uhr
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Was können Sie heute lernen? • Was ist Rehabilitation? • Wer bezahlt Rehabilitation? • Was sind die Voraussetzungen für eine stationäre medizinische Rehabilitation? • Was ist Psychosomatik? • Wie funktioniert Psychosomatische Rehabilitation?
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Was ist Rehabilitation? Gesetzliche Grundlage: Das Sozialgesetzbuch Das Sozialgesetzbuch besteht aus 12 Büchern I Allgemeiner Teil II Grundsicherung für Arbeitssuchende III Arbeitsförderung IV Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung V Gesetzliche Krankenversicherung VI Gesetzliche Rentenversicherung VII Gesetzliche Unfallversicherung VIII Kinder- und Jugendhilfe IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen X Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz XI Soziale Pflegeversicherung XII Sozialhilfe
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§1 SGB I:
„Das Recht des Sozialgesetzbuches soll zur Verwirklichung
sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen
einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten.“
§ 4 SGB I
„Jeder hat ... ein Recht auf Zugang zur Sozialversicherung. Wer
in der Sozialversicherung versichert ist, hat im Rahmen der
gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung
einschließlich der Alterssicherung der Landwirte ein Recht auf
1. die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung,
zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit
und der Leistungsfähigkeit und
2. wirtschaftliche Sicherung bei Krankheit, Mutterschaft,
Minderung der Erwerbsfähigkeit und Alter“
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Rehabilitation SGB IX, 19.06.2001, § 1 (Auszug):
„Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.“
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Behinderung SGB IX, § 2 (Auszug):
„Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“
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Ziele der Rehabilitation
Rehabilitation ist im Sinne des SGB IX zu bewirken durch Gewährung von Leistungen zur Teilhabe. Diese Leistungen sollen unabhängig von der Ursache der Behinderung
laut § 4 SGB IX
„die Behinderung abwenden beseitigen, mindern, ihre Verschlimmerung verhüten oder ihre Folgen mildern“
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Gruppen der Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsformen)
§ 5 SGB IX:
1. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
3. Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
4. Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
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Beispiele
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft:
§ 55 ff. SGB IX
• heilpädagogische Leistungen
• Hilfen zum Besuch von kulturelle Veranstaltungen
• Hilfen bei der Beschaffung, dem Umbau, der Ausstattung und der Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen der behinderten Menschen entspricht
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Beispiele
Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
§ 44 ff. SGB IX
• Krankengeld (Lohnersatzleistung) • Übergangsgeld (Lohnersatzleistung) • Unterhaltsbeihilfe • Beitragszuschüsse (z.B. zur Krankenversicherung) • Ärztlich verordnetes Funktionstraining • Haushaltshilfe • Kinderbetreuungskosten • Reisekosten
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Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden nach
§ 33 ff. SGB IX
erbracht, um die Erwerbsfähigkeit behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wieder herzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern:
Beispiele • Mobilitätshilfen (z.B. KFZ-Ausrüstung) • Arbeitsgeräte, Arbeitsplatzgestaltung • Berufsvorbereitung • Berufsausbildung • Arbeitserprobung
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Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
§ 26 ff. SGB IX
werden erbracht, um
• Behinderungen einschließlich chronischer Krankheiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, eine Verschlimmerung zu verhüten oder
• Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit und Pflege-bedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern,... um
• den vorzeitigen Bezug von laufenden Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern.
Beispiele
• Behandlung durch Ärzte und Angehörige anderer Heilberufe • Früherkennung und Frühförderung behinderter Kinder • Arznei- und Verbandmittel • Beschäftigungstherapie • Psychotherapie • Hilfsmittel (z.B. Körperersatzstücke) • Stufenweise Wiedereingliederung
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Wer bezahlt Rehabilitation?
Die wichtigsten Kostenträger sind für
• Leistungen zur medizinischen Rehabilitation:
GKV (Gesetzliche Krankenversicherung)
GUV (Gesetzliche Unfallversicherung)
GRV (Gesetzliche Rentenversicherung)
Jugendhilfe, Sozialhilfe
• Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben:
BA, GUV, GRV, Jugendhilfe, Sozialhilfe
„Daumenregel“:
Bei Erwerbstätigen und Erwerbsminderungsrentnern leistet die
Rentenversicherung.
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Medizinische Rehabilitation als Leistung der Rentenversicherung
SGB VI, § 9:
„Die Rentenversicherung erbringt Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, um den Auswirkungen einer Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit der Versicherten entgegenzuwirken oder sie zu überwinden und dadurch Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit der Versicherten oder ihr vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern oder sie möglichst dauerhaft in das Erwerbsleben wiedereinzugliedern.
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Was sind die Voraussetzungen für eine stationäre medizinische Rehabilitation?
1. Rehabilitationsbedürftigkeit 2. Rehabilitationsfähigkeit 3. Positive Rehabilitationsprognose
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Rehabilitationsbedürftigkeit besteht, wenn bei Vorliegen von voraussichtlich nicht nur vorübergehenden Aktivitätsbeeinträchtigungen oder einer drohenden bzw. bereits eingetretenen Minderung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben über die kurative Versorgung hinaus ein umfassendes multimodales interdisziplinäres Rehabilitationskonzept im Rahmen der medizinischen Rehabilitation erforderlich ist, um ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern und den Betroffenen möglichst dauerhaft in das Erwerbsleben wieder einzugliedern (Deutsche Rentenversicherung Bund, 2005)
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Rehabilitationsfähigkeit besteht, wenn nach Abschluss diagnostischer und akutmedizinischer Maßnahmen die psychische Stabilität und körperliche Belastbarkeit einen Milieu- und Settingwechsel sowie eine aktive Teilnahme am Rehabilitationsangebot zulässt.
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Die positive Rehabilitationsprognose
ist dann gegeben, wenn es
unter Berücksichtigung des bisherigen Krankheitsverlaufs, des Kompensationspotenzials und der individuellen Ressourcen medizinisch begründet überwiegend wahrscheinlich ist, dass das Rehabilitationsziel durch die Rehabilitation erreicht werden kann.
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Was ist Psychosomatik?
Im engeren Sinne:
Die Lehre von den wechselseitigen Beziehungen zwischen
Körper (Soma) und Seele (Psyche) in Ätiologie,
Pathogenese, Verlauf und Behandlung von Krankheiten
Im weiteren Sinne:
Die Anwendung eines bio-psycho-sozialen Modells in
Erforschung und Behandlung von Krankheiten
Beispiele für Psychosomatische Krankheiten im engeren Sinne:
Anorexia nervosa, Ulcus ventriculi,
Somatoforme Störungen (ICD 10 F 45)
dissoziative Störungen (ICD 10 F 44)
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Wie funktioniert psychosomatische Rehabilitation?
In der psychosomatischen Rehabilitation werden psychisch und psychosomatisch Kranke behandelt. Bei der Behandlung zu Lasten der Rentenversicherung kommt es vor allem darauf an, diejenigen durch eine psychische Erkrankung gestörten Funktionen zu behandeln / zu bessern, die für eine Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit hauptverantwortlich sind. Für die stationäre psychosomatische Rehabilitation ist der ganzheitliche Ansatz kennzeichnend: Interdisziplinär Multimodal, Körperliche, psychische und soziale Faktoren umfassend.
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Stationäre psychosomatische Rehabilitation am Beispiel der depressiven Erkrankungen
Warum kommen depressive Menschen in die stationäre psychosomatische Rehabilitation? Weltgesundheitsbericht der WHO (2001): Depressionen sind mit rund 12% der häufigste Grund für „in Behinderung verbrachte Lebensjahre“ Depressionen neigen zur Chronifizierung (20-35%) Depressionen führen zu erheblichen Einschränkungen der Lebensqualität und der Teilhabe am täglichen Leben Sie führen zu häufiger Arbeitsunfähigkeit, Krankengeldzahlungen und Frühberentungen
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Symptome der Depression Hauptsymptome gedrückte Stimmung Interessenverlust Freudlosigkeit und Verminderung des Antriebs („Energiemangel“) mit der Folge erhöhter Ermüdbarkeit und Aktivitätseinschränkung Weitere mögliche Symptome innere Unruhe fehlendes Selbstvertrauen fehlendes Selbstwertgefühl starke Grübelneigung verminderte Konzentrationsfähigkeit Unsicherheit beim Treffen von Entscheidungen starke Schuldgefühle vermehrte Selbstkritik negative Zukunftsperspektiven Hoffnungslosigkeit hartnäckige Schlafstörungen Todesgedanken Appetitmangel Verstopfung und/oder Durchfall Muskelverspannungen vermehrter Schmerzempfindlichkeit Schwindel Kopfschmerzen deutlich reduzierte sexueller Erregbarkeit mit der Folge einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit in Gesellschaft und Beruf
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Einige Daten zur Behandlung
• Ca. 15% aller depressiv Erkrankten werden angemessen diagnostiziert und behandelt
• In Deutschland werden 150.000 Menschen wegen
Depressionen in Akutkrankenhäusern (2002) • und 60.000 in Rehabilitationskliniken (2004) behandelt. • Die Zahl der ambulant Behandelten liegt wesentlich höher.
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Behandlungskonzept der Klinik Möhnesee
Die Regelbehandlungsdauer beträgt 6 Wochen Die Aufnahmewoche: Aufnahmeuntersuchungen durch Arzt und/oder Psychotherapeuten mit Zielvereinbarung und Therapieplanung
Orientierung, Information und Motivation
(Ggf.) Diagnostik
• Labor • EKG • EEG • Testpsychologie
Einführungsveranstaltungen
• psychosomatische Rehabilitation • Sozialdienst • Autogenes Training • progressive Muskelrelaxation • Kreativtherapie
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Rehabilitationsziele bei depressiven Menschen
(Beispiele)
• Stimmungsaufhellung (psychosoziale Ebene) • Antriebssteigerung (psychosoziale Ebene) • Stabilisierung des Selbstwertgefühls (psychosoziale Ebene) • Lockerung der muskulären Anspannung (somatische Ebene) • Ansetzen einer adäquaten Medikation (somatische Ebene) • Vermittlung eines Erklärungsmodells für Entstehung und
Aufrechterhaltung der Symptomatik (edukative Ebene) • Bearbeitung von interpersonellen Problemen im beruflichen
Bereich (Teilhabe-Ebene)
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Elemente der Therapie
1. Psychotherapie Allgemeine Gruppenpsychotherapie Störungsspezifische (indikative) Gruppe („Depressionsgruppe“)
• Die Vermittlung eines Störungsmodells zur Verständnis auslösender und aufrechterhaltender Bedingungen bei Depressionen (Psychoedukation)
• Erfahrungsaustausch mit anderen Patienten • Reduktion der depressiven Symptome durch konkrete neue
Erfahrungen (z.B. Erhöhung des Niveaus positiver Aktivitäten mit sozialen Bezügen).
Körper- und bewegungsorientierte Gruppenpsychotherapie Einzelpsychotherapie 2. Medikamentöse Therapie
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3. Berufsorientierte Elemente der Rehabilitation
• Fähigkeits-Assessment • Musterarbeitsplatz Büro • Rückenschule für Pflegekräfte 4. Ergotherapie • Kreativtherapie • Funktionstraining • Genussgruppe 5. Entspannungstherapie
• autogenes Training • progressive Muskelrelaxation nach Jacobson • respiratorisches Feedback • Tiefenentspannung (Wasser-Shiatsu)
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6. Sporttherapie
• Fitnessgymnastik • Aquatraining • Walking • Lauftraining • Wirbelsäulengymnastik 7. Physiotherapie • Bäder • Massagen • Elektrotherapie • Reflexzonenmassage • Krankengymnastik 8. Sozial- und Rehabilitationsberatung • Übergangsgeld • Zuzahlung • Berufliche Perspektiven • Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation • Rente
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II.5.11. Mustertherapieplan Montag Dienstag Mittwoch 08:30- 09:00
Entspannungsgruppe (PM, AT)
Entspannungsgruppe (PM, AT)
Entspannungsgruppe (PM, AT)
09:00 Ärztliche Visite Chefvisite 09:30- 11:00
Psychotherapiegruppe (interaktionell)
Psychotherapiegruppe (interaktionell)
10:45- 11:20
Wirbelsäulengymnastik
11:00- 12:00
Indikative Gruppe Depression
Indikative Gruppe Depression
11:30- 12:30
Gestaltungstherapie
Mittagspause Mittagspause Mittagspause 14:00- 14:45
Physiotherapie Körpertherapie in der Gruppe
14:30- 15:30
Walking
15:00- 16:00
Genussgruppe Kreativgruppe
16:00- 17:00
Ernährungsberatung
18:00- 19:30
Gesundheitsvortrag
Donnerstag Freitag Samstag 08:30- 09:00
Entspannungsgruppe (PM, AT)
Entspannungsgruppe (PM, AT)
09:30-10:30
9:00 bis 12:00: Gesundheitsvortrag
10:00- 11:00
Produkt- Physiotherapie
11:00-12:00
orientiertes Aquatraining
11:30- 12:00
Arbeiten
Mittagspause Mittagspause Mittagspause 13:00- 14:00
Genussgruppe
14:00- 15:00
Körpertherapie i.d. Gruppe Bewegungstherapie
15:30-16:30
Einzelpsychotherapie