Aufenthaltsrecht, Familiennachzug
Frühkindliche Bildung, Schule, Berufsschule u. Studium
Registrierung, Unterbringung, Wohnen u. Meldewesen
Sprache, Ausbildung und Arbeit
Gesundheit
Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UmA)
Personen wohnen eigenständig und sind stets korrekt gemeldet.
Personen sind in den Regelbetrieb des Bildungssystems eingebunden. Härtefälle sind bei Systemübergängen unterstützt.
UmA sind in Obhut genommen, im Asylverfahren, dem individuellen Förderbedarf angemessen begleitet und beraten.
Personen sind krankenversichert, sind informiert über Zugänge und können (ggf. mit Unterstützung) die Gesundheitsleistungen erfolgreich nutzten
Abschluss des Asylverfahrens, ggf. Klärung des Familiennachzugs
Aufenthaltsbeendigung
Personen sind im Fall-Management des Jobcenters (SGB II) oder der BA (SGB III) und in intensiver Sprachförderung (I-Kurs oder Vergleichbares) oder haben den Übergang in Arbeit geschafft.
Alle Personen sind über die Rückkehrförderung informiert und interessierte Personen haben Zugang zu Beratung und Leistungen.
Handlungsfeld Ziel der Prozessoptimierung Beteiligte Akteure
Leistungsbezug Personen erhalten bei Bedarf rechtzeitig Leistungen.
Ausländer-behörde
Ämter, Städte u. Gemeinden
Kranken-kassen
Migrations-beratung
Medizinische Versorgung
BAMF
Ausländer-behörde
DBotsch.A
Ämter, Städte u. Gemeinden
Ausländer-behörde
Ämter, Städte u. Gemeinden
BAMF Jobcenter
MGB u. Hochschulen
Regelschule
DaZ-Zentrum
BBZ
Ämter, Städte u. Gemeinden
Jobcenter
BA
Ämter, Städte u. Gemeinden
Ausländer-behörde
Migrations-beratung
Jugend-amt
Träger
Ausländer-behörde
Polizeidirektion
Weitere Akteure
Bildungsträger, u.a. VHS
BAMF
BA Jobcenter ABH
Ämter, Städte u. Gemeinden
Weitere Akteure
Weitere Akteure
BAMF
Ehrenamt
Polizeidirektion
LfA
Rendsburg
1
Lesehilfe
Die nachfolgenden Folien zeigen die bisher erfassten Prozesse pro Handlungsfeld in Ihrem Kreis auf. Um die einzelnen Seiten gut verstehen zu können, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
• Grundsätzlich sind die Prozesse chronologisch von oben nach unten dargestellt.
• Prozessschritte die gleichzeitig stattfinden, sind in der Regel auf gleicher Höhe dargestellt.
• Auf einigen Folien werden verschiedene voneinander unabhängige Prozesse dargestellt. Der Anfang jedes Prozesses wird über Nummerierungen (1,2,3…) kenntlich gemacht.
• Wenn Sie in den Präsentationsmodus gehen, dann können Sie auf der ersten Folie in die Handlungsfelder klicken und gelangen so zu den einzelnen Folien. Außerdem gelangen Sie über einen Klick auf den Zurück-Button auf jeder Folie zurück auf die zuletzt besuchte Seite und über den Startseiten-Button auf das Dashboard. Um auf das Abkürzungs-verzeichnis zu gelangen, klicken Sie auf Abkürzungen.
Zurück 2
Abkürzungs- und Akteurverzeichnis Akteur/ Begriff Kurzform Abkürzung
Bundesagentur für Arbeit BA
Allgemeine Ortskrankenkasse AOK
Amtsgericht
Asylbewerberleistungsgesetz AsylbLG
Aufenthaltsgesetz AufenthG
Ausbildungsvorbereitung Schleswig-Holstein AV-SH
Ausländerzentralregister AZR
Berufsausbildungsbeihilfe BAB
Berufsbildungszentrum BBZ
Berufsintegrationsklasse Deutsch als Zweitsprache BiK-DaZ
Bildungsträger BT
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF
Bundesdruckerei BD
DaZ-Zentrum („Deutsch als Zweitsprache“) DaZ-Zentrum
Deutsche Botschaft im Ausland DBotsch.A
Ehrenamt EA
Erkennungsdienstliche Behandlung ED
FB 2, FD Zuwanderung Ausländerbehörde ABH
FB 3, FD Jugend- und Sozialdienst (inkl. WJ, JSD) Jugendamt JA
Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen FIM
Gemeinschaftsunterkunft GU
Handwerkskammer HWK
Industrie- und Handelskammer IHK
Integrations- und Aufnahmepauschale IAP
Hilfe zur Erziehung HzE
Inobhutnahme ION
Integrationskurs I-Kurs
Internationale Organisation für Migration IOM
Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ-Netzwerk
Jobcenter JC
Jugendmigrationsdienst JMD
Jugendsozialdienst JSD
Krankenkasse KrK
Krankenversicherung KV
Kreiskoordinatoren KK
Landesamt für Ausländerangelegenheiten LfA
Landesjugendamt LJA
Landesunterkunft LU
Medizinische Versorgung MV
Migrationsberatung (MBSH, MBE, JMD) MGB
Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer MBE
Migrationsberatung Schleswig-Holstein MBSH
Polizeidirektion
Regelschule RS
Sozialgesetzbuch SGB
Starterpaket für Flüchtlinge STAFF
Träger der freien Wohlfahrtspflege Träger
Träger der Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz TLA
Volkshochschule VHS
Wirtschaftliche Jugendhilfe WJ
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung ZAV
Zurück 3
Presentation title
Kästchen in dieser Form und Farbe zeigen ein Ereignis an, das nicht veränderbar ist.
Kästchen in dieser Form geben einen einzelnen Prozessschritt wieder.
Kästchen in dieser Form weisen auf eine Entscheidung im Prozess hin.
Die Pfeile zeigen den Verlauf von einem Prozessschritt zum nächsten an.
Diese Pfeile kennzeichnen die Übertragung von Informationen.
Kästchen in dieser Form und Farbe verweisen darauf, dass der Prozess auf einer anderen Folie weitergeführt wird.
Kästchen in dieser Form und Farbe kennzeichnen, dass ein Prozessziel erreicht ist.
Kästchen in dieser Form, mit dieser Rahmenlinie und mit diesem Symbol weisen auf Informationen zum Prozess hin.
Kästchen in dieser Form und mit dieser Rahmenlinie weisen auf die Nutzung und Beratung zu gebündelten Angeboten hin.
Kästchen in dieser Form und Farbe weisen auf den Zugang zu Datenbanken hin.
Kästchen in dieser Form und Farbe weisen auf offene Frage bzw. Unklarheiten im Prozess hin.
Kästchen in dieser Form und Farbe formulieren offene Fragen bzw. Unklarheiten im Prozess.
In dem Sie im Präsentationsmodus auf dieses Feld klicken, erreichen Sie entweder die zuletzt besuchte Seite (Button zurück), die erste Seite der Präsentation (Button Startseite) oder das Abkürzungsverzeichnis (Button Abkürzungen).
Zeichenlegende
ABH empfängt LfA-Bescheid über Anzahl zu erwartender Flüchtlinge sowie ggf. Informationen
über besondere Bedürfnisse
S. Prozess „Registrierung“
Ende Asylver-fahren: Welcher Status?
Möglichkeiten zur Teilnahme an Engagementangeboten bzw. Möglichkeiten für ein eigenes
Engagement
Abkürzungen
AZR
Wenn Antrag nicht innerhalb von 3 Mon.
Nach positivem Asylentscheid …
UmA ist im Asylverfahren
Person trifft in
Stadt ein
? !
Muss ABH der Visumsvergabe
zustimmen?
Abkürzungen
Zurück Startseite 4
Empfängt Zuweisungsbescheid über
Anzahl zu erwartender Flüchtlinge sowie ggf. Informationen über
besondere Bedürfnisse
Informieren regelmäßig über Wohnraumkapazitäten
LfA verteilt Person auf
Kreis
Ausländerbehörde Ämter, Städte u. Gemeinden
Verteilt auf die Ämter, Städte u. Gemeinden u. informiert diese offiziell
dazu, zahlt Integrationspauschale pro
Person aus
Klären mit ABH möglichen Wohnort und Wohnadresse
Person trifft im Kreis ein
Schreibt Aufenthalts-gestattung auf Kreis um
Trägt in STRANGER ein, mit automatischer AZR
Aktualisierung
Transportiert Person in Gemeinde
Nehmen in Empfang und begleiten zum Wohnraum
Einwohnermeldeämter der Gemeinden nehmen im
Melderegister auf
Informieren Schulen
Informieren Person über Beratungsstelle (stellen ggf.
Begrüßungsmappe oder ähnliches zur Verfügung)
Person zieht um u.
meldet neue Adresse
Vo
rbe
reit
un
g d
. V
ert
eil
un
g
Person trifft in
Gemeinde ein
An
ku
nft
un
d M
eld
un
g
Einwohnermeldeämter der Gemeinde nehmen neue Adresse im Melderegister
auf
Prüft Wohnsitzauflage und lehnt ggf. Bearbeitung ab o.
ändert Adresse in STRANGER mit automat.
Aktualisierung AZR.
Um
zug
S. Prozess „Frühkindliche Bildung, (Berufs-)Schule und
Studium“
S. Prozess „Leistungsbezug“
AZR
MR
MR
Person verschwin-
det
Ereignis
Registrierung, Unterbringung, Wohnen und Meldewesen
Prozessziel: Personen wohnen eigenständig und sind stets korrekt gemeldet.
STRANGER
AZR
Meldet Umzug nach Unbekannt in STRANGER mit autom. Aktualisierung AZR und schreibt zur Fahndung aus. Wenn erste Behörde,
das Verschwinden bemerkt, dann Information an
Meldebehörde + Sozialamt
Informiert Sozialamt zur Einstellung von Leistungen;
Wenn erste Behörde, die Verschwinden bemerkt,
Information der ABH
Wählt Gemeinde nach Erfüllungskorridor aus u.
nimmt Kontakt auf, rechnet Verteilung auf Quote an
AZR STRANGER
Person verlängert Titel bei
ABH
Aktualisiert bei Verlängerung Titel Adresse auf Titel
Abkürzungen
Zurück Startseite
STRANGER
5
Ent-schei-dung?
Au
fe
nth
alt
ss
ta
tu
s
Fa
mil
ien
na
ch
zu
g
BAMF
Erhält Kopie Asylentscheid
Informiert JC, FB 4 & Gemeinden, Städte, Ämter
(Kopie erste Seite)
ADVIS Eintrag, Beauftragt Titel-Druck bei BD und stellt Fiktionsbescheinigung aus
für Jobcenter (Leistungserhalt ab
folgender Monatserster nach Antrag)
Händigt nach Bestandskraft Titel aus
Pflegt AZR Daten nach
Ausländerbehörde Ereignis DBotsch.A
Trifft Asyl-entscheidung, hinterlegt im AZR u.
informiert Person u. ABH
Person stellt Anzeige auf Familien-nachzug
ABH händigt Titel aus
Bietet Termin
Nimmt Anzeige an
Berät und informiert
Erhält Formular u.
sendet Antrag an Familie im Ausland
Familie beantragt Termin bei
dt. Botschaft
Familie beantragt
Zusammen-führung
Prüft Antrag u. bittet zuständige ABH um
Zustimmung
Einreise der Familie
Ämter, Städte u. Gemeinden
Positive Entscheidung
Negative Entscheidung
S. Prozess „Aufenthaltsbeendigung“
S. Prozesse Registrierung; Arbeit; Leistungsbezug; etc.
Händigt Visum aus u. informiert die ABH
S. Prozess „Leistungsbezug“
Ent-schei-dung?
Verbleib der Familie im Ausland
Positiv
Prüft Zusammenführung (außer bei Ländern mit
Globalzustimmung (Syrien)) u. informiert bei
Zustimmung Ämter, Städte u. Gemeinden
Nimmt ins Melderegister auf,
organisiert Wohnraum
Aufenthaltsrecht, Familiennachzug
Prozessziel: Abschluss des Asylverfahrens, ggf. Klärung des Familiennachzugs
Negativ
ADVIS
AZR
Innerhalb der 3-Monate-Frist
Außerhalb der 3-Monate-Frist u. wenn Lebensunterhalt ohne öffentliche Leistungen nicht gesichert ist.
Erhält bei Zustimmung Information, dass eine
Einreise erfolgt. Bei Globalzustimmung wird Information über den Antrag, den die ABH zur Kenntnis aus dem
Ausland erhält, ebenfalls
weitergegeben.
Abkürzungen
Zurück Startseite 6
Wenn im SGB II
An
ku
nft &
Ge
su
nd
he
its
ka
rte
Gesundheit
Prozessziel: Personen sind krankenversichert, sind informiert über Zugänge und können (ggf. mit Unterstützung) die Gesundheitsleistungen erfolgreich nutzen.
* Für Personen im §2 AsylbLG gelten volle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Kra
nk
he
its
fa
ll &
Üb
ers
etz
un
g
Weitere Akteure Ereignis Krankenkasse Medizinische Versorgung
Ämter, Städte u. Gemeinden
Person trifft in
Gemeinde ein
Geben übergangs-weise Behandlungs-
schein aus
Stellt Gesundheits-karte aus u. versendet an Versicherten
JC meldet Person automatisch über SGB II-Antrag bei
der KrK an
Wenn im AsylbLG
Landesärztlicher Dienst führt allg. Erstuntersuchung
inkl. Impfungen in LU durch
Migrationsberatung
KrK stellt KrK-Karte aus
Wenn SGB XII
Füllen Anmeldebogen KrK aus u. senden an
KrK u. in Kopie an Sozialbehörde
Gute Bleibe-
perspek-tive ?
Füllen Anmeldebogen KrK der Rahmen-
vereinbahrung aus u. senden an KrK
Ja
Nein
Nach 15 Monaten: Leistungen nach §2
AsylbLG Melden Person bei KrK der Wahl an,
ziehen Gesundheitskarte ein, melden Umstellung an Sozialamt (Kreis) zur Abrechnung mit
KrK
2
Information von Ärzten
Person ist krank od.
hat sonstige Bedarfe
Arzt stellt Diagnose u. behandelt
Stellt Rechnung an KVSH
Informieren zu Gesundheitssystem,
Dolmetscher, Arztwahl
Person geht zum
Arzt
Wenn im SGB II od. SGB XII
Ärztekammern, KrKs bieten über örtliche Kassenärztliche Vereinigung bundesweite Informationen (u.a. zu transkultureller Medizin) über Fortbildungen u. Zeitschriften für Ärzte an. Die Teilnahme ist freiwillig. Sachkundige Übersetzer stehen über den Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. zur Verfügung. 1
Arzt stellt Diagnose, behandelt u. stellt Rechnung an KVSH
Wenn im AsylbLG
Amtsärztlicher Dienst erstellt im Auftrag der TLA
Gutachten darüber, ob vorbehaltene
Leistungen notwendig sind
Person stellt
Antrag bei TLA
TLA prüft Antrag auf vorbehaltene
Leistungen mittels amtsärztlichen
Diensts
Im §3 AsylbLG: Arzt füllt Vordruck für
vorbehaltene Leistungen
(Kategorie C) aus*
Wenn: positiv
Arzt führt vorbehaltene
Leistungen durch u. rechnet mit KVSH ab
Wenn: positiver Bescheid
Arzt führt Behandlung mit
Dolmetscher durch TLA begleicht Rechnung für
Dolmetscher (§2 u. §3 AsylbLG)
Begleicht Rechnung u. stellt kreisweite
Gesamtabrechnung / Quartal an Sozialamt (Kreis) (§3 AsylbLG)
Stellt ggf. per Vordruck eine
Bescheinigung od. Information aus od.
nimmt direkt Kontakt mit TLA auf
Wenn zusätzl. Leistungsbedarf
TLA prüft Antrag auf Sprachmittlung /Dolmetscher
Person stellt
Antrag bei TLA
Informieren zu Gesundheitssystem,
Dolmetscher, Arztwahl
Informiert bei Praxisbesuch über
mögliche Leistungen
Wenn: Zusatzleistungen
Begleicht Rechnung
Wenn Bedarf Dolmetscher /
Sprachmittlung
Begleicht Rechnung u. stellt kreisweite
Gesamtabrechnung / Quartal an Sozialamt (Kreis) (§3 AsylbLG)
Bezahlung von Dolmetschen/Sprachmittlung:
Bei einfachen Sacherhalten ist die Möglichkeit einer kostenlosen Sprachmittlung durch Bekannte und sonstige Personen vorrangig zu berücksichtigen.
Bei schwierigen u. komplexen Sachverhalten kann die Person im Einzelfall zur Verständigung beim Arztbesuch im Vorhinein die Übernahme von Dolmetscher- bzw. Sprachmittlerkosten beantragen. Ansprechpartner für die Beantragung sind:
• SGB II: Jobcenter • SGB XII: Sozialamt • AsylbLG: Träger der Leistungen nach AsylbLG
(AsylbLG §4 Abs. 1 und §6 AsylbLG)
In akuten Notfällen kann die Erstattung der Übersetzungskosten auch im Nachhinein bewilligt werden (AsylbLG). Geht es um die Übersetzung zur Aufklärung vor Operationen ist dies eine Krankenkassenleistung.
Abkürzungen
Zurück Startseite 7
Aufenthalts-erlaubnis?
Nach 15 Monaten im AsylbLG
2
Informiert TLA über Duldung bzw. Nicht-Mitwirken bei der
Beseitigung von Abschiebehindernissen
An
ku
nft &
A
sy
lbL
G
Au
fe
nth
alt
ss
ta
tu
s: A
ble
hn
un
g (1
),
Du
ldu
ng
(2
),
Au
fe
nth
alt
se
rla
ub
nis
(3
)
Ereignis Ausländerbehörde Ämter, Städte und
Gemeinden Jobcenter
TLA, Bereitet Auszahlung nach
§ 3 AsylbLG vor
Empfängt LfA-Liste über zu erwartende
Personen u. informiert Gemeinden
TLA nimmt Antrag entgegen u. trägt in PROSOZ ein; zahlt Leistungen nach § 3 AsylbLG aus (wenn kein Vermögen od.
Arbeit)
Person kommt in
Gemeinde an u. stellt
Antrag auf Leistungen
nach AsylbLG
S. Prozess „Aufenthalts-beendigung“
Informiert u. Ämter, Städte, Gemeinden über
Rechtskreiswechsel
TLA stoppt Zahlung u. verweist auf JC
Prüft spätestens nach 18 Monaten (auf Antrag)
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §
25 (5) AufenthG
TLA führt Zahlungen nach AsylbLG fort
ja
BAMF
Trifft Asylentscheidung u. informiert Person u. ABH
Entschei-dung?
Bestandskräftige positive
Entscheidung
Prüft Möglichkeit der Aufenthaltsbeendigung
Ent-scheidu
ng?
Leistungsbezug Prozessziel: Personen erhalten bei Bedarf rechtzeitig Leistungen.
Bestandskräftige negative
Entscheidung
PROSOZ
Leistungsgewährung nach SGB II
Person stellt Antrag auf SGB II od. SGB XII
Sozialamt nimmt in SGB XII auf (ggf. Hilfe zur Pflege od.
Eingliederungshilfe)
Wenn positiver Entscheid: (neg. Bescheid wenn genügend Geldressourcen vorhanden)
Wenn positiver Entscheid: (neg. Bescheid wenn genügend Geldressourcen vorhanden)
Wenn erwerbsfähig: SGB II
Wenn erwerbsunfähig: SGB XII
Wenn Aufenthalts-beendigung
nicht möglich
Wenn Aufenthalts-beendigung möglich 1
3
TLA stellt Leistungen nach AsylbLG ein
Informiert TLA über Aufenthaltsbeendigung
Person wird bei TLA
vorstellig
Rechtskreis- wechsel
Rechtskreis- wechsel
TLA führt Zahlungen nach § 3 AsylbLG fort
TLA kürzt ggf. Leistungen nach
§ 1a AsylbLG
TLA verschickt Bescheid zu Leistungen nach §2 AsylbLG
an Person Meldet Umstellung an
Sozialamt (Kreis)
Familien-nachzug kommt in
Gemeinde an
Wenn Familienmitglied im Leistungsbezug SGB II
S. Prozess „Registrierung Unterbringung, Wohnen
u. Meldewesen“
Abkürzungen
Zurück Startseite
nein
8
MGB u. Hoch-schulen
Regelschule Regelschule mit DaZ-Zentrum
BBZ Ämter, Städte u.
Gemeinden
Jobcenter
Kind zwischen 1 Jahr u.
Schuleintritt trifft in
Gemeinde ein MGB berät zu Betreuungs-
möglichkeiten u. Prozess
Informieren u. schaffen aktiv Erstkontakt zur
Einrichtung
Informiert über Betreuungs-
möglichkeiten u. begleitet Prozess
Ehrenamt
Aufnahme in die Kindertagesbetreuung
DaZ-Koordinatoren als Teil der RS
stellen Bedarfe fest
Informieren über (Berufs-) Schulpflicht; Über Datenabgleich
erhält Schulamt Information über
schulpflichtige Kinder. Gemeinden schaffen
aktiv Erstkontakt bzw. beauftragen
Durchführung
Eltern melden Kind an
Bedarfe?
Regelschule mit DaZ-Zentrum bietet
Basisstufe (i.d.R. 12-18 Monate)
Regelschule bietet DaZ-Aufbaustufe
Jugendliche werden 16 Jahre alt
BBZ bietet BiK-DaZ u. AV-SH (max. 4
Jahre: Berufs-schulpflicht bis zum
18.LJ; AV-SH im Rahmen verfügbarer
Plätze) Planen Übergang
Abschluss absehbar?
Schulende; ggf. Schul-abschluss
Studium
Verbleib an der Regelschule
(Sek 1 / Sek 2)
Beratungsstellen an Hochschulen
beraten zu Studium
1
Eltern melden Kind an
ja
(Berufs-) Schulpflich-tiges Kind trifft in
Gemeinde ein
2
Nicht schulpflich-tige Person, mit Hoch-schulreife trifft in der
Gemeinde ein
3
Aufbaustufe
Ereignis Bundesagentur für Arbeit
Informa-tion
Informa-tion
MGB berät zu Schule
Informiert und begleitet
Informa-tion
Informa-tion
MGB berät zu Übergang
Begleitet Übergang
Bietet Beratung Abiturientinnen u.
Hochschüler
Wenn schulpflichtig
Wenn berufsschulpflichtig
Frühkindliche Bildung (1), Schule (2), Berufsschule und Studium (3)
Prozessziel: Personen sind in den Regelbetrieb des Bildungssystems eingebunden. Härtefälle sind bei Systemübergängen unterstützt.
Frü
hk
ind
lic
he
B
ild
un
g
Sc
hu
lbil
du
ng
S
tu
diu
m
nein
Üb
erg
an
gs
pla
nu
ng
Muttersprachliche Plausibilitätsprüfung von
Kenntnissen ist in Kiel auf Antrag möglich
Die Regelschulen stellen mögliche Inklusionsbedarfe fest und leiten die
vorgesehenen Maßnahmen ein.
Normale Regelschule
ausreichende Deutschkenntnisse vorhanden
Basisstufe
Beraten u. planen Übergang ggf. mit BBZ u. beraten zu
Berufen
Bieten Maßnahmen an
Nicht ausreichende Deutschkenntnisse
vorhanden
Ausbildung od. Arbeit, s. Prozess „Sprache,
Ausbildung u. Arbeit“
Abkürzungen
Zurück Startseite 9
Bundesagentur für Arbeit
Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung fallen in den Rechtsbereich des SGB III: Sie können bei freiwilliger Anmeldung zum Erstgespräch bei der BA eingeladen werden, um sich dort zu informieren und beraten zu lassen.
Die BA führt Erstberatung u. Profiling ggf. mit Telefondolmetscher durch.
Die BA informiert über FIM, berät zu Anerkennung von Abschlüssen, finanziert ggf. Übersetzung von Qualifikationsnachweisen und Zeugnissen, verweist an IQ-Netzwerk und Migrationsberatungsstellen, informiert zu außerschulischen Bildungsangeboten u. Studium, vermittelt in passende Maßnahmen zur Förderung der aktiven Arbeitsmarktintegration. Vermittelt ggf. in geeignete Fördermaßnahmen.
Jobcenter
Personen mit Aufenthaltstitel fallen in den Rechtsbereich des SGB II. Das Jobcenter nimmt bei Bedarf in das Fall-Management auf.
Es prüft vorherige Verpflichtung zu einem Integrationskurs, trifft Absprachen mit dem I-Kursträger zu Bedarfen u. fordert ggf. zur Teilnahme am I-Kurs im Rahmen der Eingliederungsvereinbarung auf. In diesem Fall sanktioniert es im Falle von fehlender Teilnahme.
Es vermittelt in geeignete Fördermaßnahmen oder Arbeit, berät zur Anerkennung von Abschlüssen bzw. verweist an IQ-Netzwerk zur Anerkennung von Abschlüssen.
Migrationsberatungen
Unter Migrationsberatungsstellen in Schleswig-Holstein fallen Jugendmigrationsdienste, die Migrationsberatungen für erwachsene Zuwanderer und die Migrationsberatungen Schleswig-Holstein.
Die Migrationsberatung Schleswig-Holstein (MBSH) ist Ansprechpartner in Fragen sowohl zum Aufenthaltsrecht, als auch zu allgemeinen Fragen der Integration und steht allen Personengruppen unabhängig vom Aufenthaltsstatus zur Verfügung.
Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) hilft bleibeberechtigten Erwachsenen bei Fragen zum alltäglichen Leben in Deutschland.
Die Jugendmigrationsdienste (JMD) beraten Jugendliche und junge Menschen bis zum Alter von 27 Jahren.
Die Migrationsberatungen beraten zu Sprache, Arbeit u. Ausbildung inkl. Fördermöglichkeiten. Sie verweisen an das IQ-Netzwerk zur Anerkennung von Abschlüssen und vermitteln in außerschulische Bildungsangebote u. informieren zu Studium.
Übersicht der Zuständigkeiten in der Arbeitsmarktinformation
Abkürzungen
Zurück Startseite 10
nein
Regionalkonferenz klärt bedarfsgemäße Angebote, bestehende Kapazitäten, Zuständigkeiten, unklare Einzelfälle
Jobcenter BAMF Bundesagentur für
Arbeit Ereignis
Vo
r A
sy
le
nts
ch
eid
Person trifft in
Gemeinde ein
Person meldet
sich zum I-Kurs an
Meldet Anmeldung ans BAMF
Erhält Anmeldung zum I-Kurs
Führt I-Kurs durch u. bescheinigt auf
Wunsch Teilnahme,
informiert vor Abschluss das
Jobcenter
Beginnt I-Kurs
Person legt Zertifikat ggf. bei TLA vor.
Prüft, ob dauerhafter
Aufenthalt zu erwarten ist und verpflichtet ggf.
zu I-Kurs
Weitere Akteure
Ver-pflicht-ung ?
Führt Sprachkurs (STAFF oder
Deutsch für alle) durch
Sozialamt empfiehlt zur BA u. MGB zu gehen
Träger pflegen Informationen in Kursnet ein
Kreiskoordinatoren erstellen Übersicht und sind erster Ansprechpartner für Übersichtswissen zu Angeboten und Akteuren im Kreis. Sie haben bei Anfragen eine
Verweisfunktion auf die jeweils relevanten Akteure.
Das BAMF informiert über Homepage über Sprachangebote des Bundes.
„HWK ist interkulturell“ vermittelt Geflüchtete in Praktika, Ausbildung und Arbeit, erkennt Ab-schlüsse an, begleitet Behördengänge, vermittelt in Sprachkurse u. unterstützt bei
Berufswahl/ -trainings. IHK u. HWK Willkommenslotsen informieren u. beraten Betriebe zur Beschäftigung/ Ausbildung von Geflüchteten. Sie beraten unabhängig vom Status u.
Bleibeperspektive.
Informiert Person zu Sprach-
orientierungskurs
Strebt Selbst-
ständige Anmeldung
an?
nein
ja
Person beantragt Zulassung bei BAMF
ja
Prüft vorherige Teilnahme und
bescheinigt Zulassung f. drei
Monate oder Ablehnung
Warte-zeit?
ja
ABH
Externe Bildungsträger
Sprache, Ausbildung u. Arbeit (1) Prozessziel: Personen sind im Fall-Management des Jobcenters (SGB II) oder der BA (SGB III) und in intensiver Sprachförderung (I-Kurs oder Vergleichbares) oder haben den Übergang in Arbeit geschafft.
Regionalkonferenz in 5-6 Regionen des Kreises
• Ziel: Personen im Asylverfahren zu adäquaten Integrationsmaßnahmen (z.B. Integrationskursen) zuordnen
• Teilnehmende: Jobcenter, Ausländer-behörde, Bundesagentur für Arbeit, Integrationskursträger, TLA aus der jeweiligen Region des Kreises, Kreiskoordinatoren
• Organisiert von Kreiskoordinator • Verfahren: Wiederkehrende moderierte
Konferenz der Akteure zu spezifischen Bedarfen und Angeboten in der jeweiligen Region bis hin zur Einzelfallklärung.
Die Regional-konferenz stellt Bedarfe nach
Sprachangeboten vor Ort fest u. gibt dies an
Kursträger weiter
Führt Kurs (STAFF u. Deutsch für
alle) durch
nein
Arbeitsmarktintegration
Integrationskurse
Ämter, Städte u. Gemeinden
Die MGB bieten allen Personen auf freiwilliger Basis eine Information zu Sprache, Arbeit und Ausbildung und den jeweiligen Zugangsvoraussetzungen und Ansprechpartnern
Prüft vorherige Teilnahme
Stellt bei bestandener Prüfung (B1)
Zertifikat aus u. sendet an Träger
Händigt Zertifikat aus
Re
ge
lm
äß
ig
e
In
fo
rm
atio
n u
.
Ab
stim
mu
ng
Zentraler Akteur für die Beratung und Förderung
von Personen im Asylverfahren ab
dem 4. Monat Aufenthalt:
Berät, informiert und erstellt Profiling
Vermittelt ggf. in geeignete
Maßnahmen.
Migrations-beratungen:
Berät zu Sprache, Arbeit u.
Ausbildung inkl. Förder-
möglichkeiten. Sie erläutern
Möglichkeiten der Beratung und Unterstützung
durch die BA und empfehlen einen
Termin.
Im Orientierungskurs bietet die BA (gemeinsam mit JC) Berufsorientierung
an. Trägt in Verbis ein
VERBIS
Abkürzungen
Zurück Startseite 11
Na
ch
As
yle
nts
ch
eid
Asyl- entscheid?
Duldung Gemeinde verweist zu BA
und MGB
Jobcenter BAMF Bundesagentur für
Arbeit Ereignis Weitere Akteure Externe Bildungsträger
Sprache, Ausbildung u. Arbeit (2) Prozessziel: Personen sind im Fall-Management des Jobcenters (SGB II) oder der BA (SGB III) und in intensiver Sprachförderung (I-Kurs oder Vergleichbares) oder haben den Übergang in Arbeit geschafft.
Steigt in Kooperation mit I-Kurs Träger in
Anschluss-planung ein, Austausch zwischen
Träger u. JC sowie ggf.
Beratung mit I-Kursteil-
nehmenden.
Meldet sich zum I-Kurs an
Meldet Anmeldung ans BAMF
Meldet auf Anfrage von ABH/JC/BA Anmeldung
Führt I-Kurs durch, meldet JC bevorstehenden
Abschluss Bescheinigt TN auf
Wunsch Teilnahme
Beginnt I-Kurs
Person legt Zertifikat bei JC vor
Wartezeit? ja
Führt (wenn möglich) Kurs
(STAFF u. Deutsch für alle) durch
nein
Aufenthaltserlaubnis und Erwerbsfähigkeit (außer
nach §25 Abs. 4 S. 1 AufenthG)
ABH
Ämter, Städte u. Gemeinden
Gemeinsamer Einstufungstest
der I-Kurs Träger
Stellt bei bestandener Prüfung (B1) Zertifikat aus
Wenn: Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG
S. Prozess der Verpflichtung zum I-Kurs durch TLA auf Seite zuvor,
Sprache, Ausbildung, Arbeit
(1/3), oben
Zentraler Akteur für die Beratung von Personen mit
Duldung:
Berät, informiert und erstellt
Profiling
Vermittlung in geeignete
Maßnahmen für Geduldete
Zentraler Akteur zur
Förderung von Personen im
SGB II
Nimmt ins Fall-Management auf
Migrations-beratungen:
Berät zu Sprache, Arbeit u.
Ausbildung inkl. Förder-
möglichkeiten (s.o.)
Prüft vorherige Verpflichtung,
trifft Absprachen mit dem I-
Kursträger zu Bedarfen u.
fordert ggf. zur Teilnahme am I-
Kurs auf
Berät und vermittelt in geeignete
Fördermaßnahmen oder Arbeit
Migrations-beratungen:
Berät zu Sprache, Arbeit u.
Ausbildung inkl. Förder-
möglichkeiten. Sie erläutern
Möglichkeiten der Beratung und Unterstützung
durch die BA und empfehlen einen
Termin.
Wenn: Aufforderung zum I-Kurs
Abkürzungen
Zurück Startseite 12
Jobcenter BAMF Bundesagentur für
Arbeit Ereignis Weitere Akteure
ABH
Sprache, Ausbildung u. Arbeit (3)
Externe Bildungsträger
Ämter, Städte u.Gemeinden
Prozessziel Personen sind in Betreuung des JC (SBG II) o. der BA (SBG II) u. in intensiver Sprachförderung oder haben den Übergang in Arbeit o. Ausbildung ggf. mit berufsbegleitend-berufsbezogener Sprachförderung u. Betreuung geschafft.
Wenn nach Aufenthaltsrecht berechtigt
Nein
Ja
Prüft Voraussetzungen
nach dem Aufenthaltsrecht u.
prüft Beteiligung der ZAV
Bei positivem ZAV-Bescheid bzw.
positiver Prüfung Erteilt Arbeits- od.
Ausbildungs-erlaubnis in Form
einer Bescheinigung od. trägt in
Aufenthaltspapiere ein
Au
fn
ah
me
vo
n A
rb
eit
, A
us
bil
du
ng
o
d. P
ra
ktik
um
im
A
sy
lbL
G
Arbeits- aufnahme
TLA passt Leistungs-gewährung an
Nur Personen im AsylbLG:
Arbeit, Praktikum od. Aus-
bildung in Sicht
Erlaub-nis not- wendig?
Reicht Unterlagen an ZAV weiter
Person legt Stellenbe-schreibung (nach ABH o. BA Vor-druck) bzw. Ausbildungs-
vertrag (inkl.
Bestätigung durch
Kammern) der ABH vor
ZAV Beteili-
gung not-wendig? Ja
bei Arbeit u. bestimmten Praktika
Nein Wenn:
Selbstständigkeit angestrebt wird, bei Ausbildung u. bei bestimmten
Praktika
Informiert TLA
ZAV der Bundesagentur für
Arbeit: Führt Arbeitsmarktbedingungs-prüfung durch
(ggf. Vorrangprüfung, derzeit für SH ausgesetzt)
Praktika - Praktika, die über die BA vermittelt
wurden sind nicht genehmigungs-pflichtig.
- Selbstorganisierte Praktika sind genehmigungspflichtig.
ABH trägt Praktikums- oder
Ausbildungsplatz in Aufenthaltspapieren
ein
Abkürzungen
Zurück Startseite 13
Aufenthaltsbeendigung (1) Prozessziel: Alle Personen sind über die Rückkehrförderung informiert und interessierte Personen haben Zugang zu Beratung und Leistungen.
Ausländerbehörde Migrationsberatung Ereignis
Fre
iwil
lig
e R
üc
kk
eh
r
Person signalisiert Interesse an der
Rückkehr ins Heimatland
(unabhängig ob im Verfahren od.
bereits Bescheid vorhanden)
Führt Rückkehrberatungsgespräch durch u. verweist bei Bedarf an
Migrationsberatung
Person entscheidet sich zur Rückkehr
1
Führt sozialpädagogische
Begleitung zur Rückkehr durch
Unternimmt Aktivitäten zur Vorbereitung der Ausreise:
• Führt ggf. Passersatzbeschaffung durch u. händigt Pass kurz vor Ausreise aus
• Verweist an Sozialamt für Fahrt- und Passbeschaffungskosten zur Botschaft in Deutschland
• Stellt ggf. Anträge auf Kostenübernahme Rückreise (IOM, Land, Kreis, ggf. eigene Kosten)
• Zahlt bei positiver Bescheidung die Reisebeihilfe aus, zahlt Flug;
• Auszahlung von Starthilfe durch ABH od. TLA;
• Händigt GÜB aus (Abzugeben bei Grenzübertritt);
• Informiert Bundespolizei über möglich geplante Ausreise
• Informiert Sozialamt u. Schulamt über geplante Ausreise
Polizeidirektion prüft mögliche
Strafverfahren
• Erhält GÜB von der Bundespolizei (Flugzeug) oder der dt. Botschaft im Ausland (bei Landweg)
• Pflegt AZR, inkl. autom. AZR-Aktualisierung
Person reist aus
Person ist für einen Termin in
der ABH (Ausstellung od. Verlängerung der
Aufenthalts-gestattung)
Weist auf Möglichkeit der Rückkehrförderung hin
Polizeidirektion
LfA
STRANGER
AZR
Erhält Information von ABH o. nimmt Antrag von Person und gibt
Information über Einstellung an ABH
BAMF
Nimmt zurückgezogenen Asylantrag an u. leitet an BAMF weiter. Wird durch BAMF
ggf. über Einstellung informiert
Ja
Nein
Wenn keine zu ahndenden Strafverfahren vorliegen
Zieht Gestattung ein u. händigt Meldeauflage aus
Person ist im Asylverfahren?
Prü
fu
ng
Hin
de
rn
is d
er
Ab
sc
hie
bu
ng
• Lädt Person zu Rückkehrgespräch vor
• Berät zu Rückkehrförderung (z.B. über IOM Anträge) und zu Konsequenzen einer Nichtbefolgung der Ausreiseverpflichtung
• Dokumentiert Beratung
Person ist ausreise- pflichtig (negativer Asylbescheid oder
andere Verpflichtende Ausreisegründe)
Siehe Freiwillige Rückkehr (1)
2
Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise
erkennbar? Ja
Nein
Weiterführung Prozess s. nächste Seite
Abkürzungen
Zurück Startseite 14
Richter stimmt zu
Person taucht unter
Stellt Fahndungsausschreibung aus
Person wird festgenommen
Polizeidirektion informiert ABH über
den Aufgriff
Prüft die Voraussetzungen für Abschiebungshaft
Stellt Antrag auf Abschiebungshaft beim Amtsgericht
Erteilt eine Meldeauflage
Person kommt in Abschiebungshaft
u. reist aus
Au
fe
nth
alts
be
en
dig
un
g b
ei
un
te
rg
eta
uc
hte
n P
ers
on
en
Aufenthaltsbeendigung (2)
Ausländerbehörde Migrationsberatung Ereignis Polizeidirektion
LfA BAMF
Prozessziel: Alle Personen sind über die Rückkehrförderung informiert und interessierte Personen haben Zugang zu Beratung und Leistungen.
Zurück
Abkürzungen
Person meldet sich regelmäßig bei der
ABH
3
Wenn Leistungs-kürzungen notwendig
Führt sozial-pädagogische Begleitung zur Rückkehr durch
Hindernis der Abschiebung?
Prü
fu
ng
Hin
de
rn
is d
er A
bs
ch
ieb
un
g
Prüft Grundlagen der Abschiebung:
• Prüft auf mögliche Ausreise-hindernisse, (keine Reisedokumente, Krankheit, gesundheitliche Gründe, Asylfolgeverfahren)
• Prüfung sonstiger Aufenthaltsrechte
• Verpflichtet auf Beseitigung od. Nachweis möglicher Ausreise-hindernisse (Ausländische Behörde, ärztliche Atteste)
• Informiert Sozialamt ggf. über selbst-verschuldete Aufenthaltsverlängerung
• Verweist bei Bedarf an MGB
Ersucht Amtshilfe bei LfA, die Abschiebung durchzuführen
Person ist ausgereist
Leistungen werden eingestellt, s. Prozess „Leistungsbezug“ AZR-Einträge für ABH eingetragen
Pflegt STRANGER mit automat. Eintrag AZR nach, meldet Abschiebung an
Sozialamt, Unterbringung u. Meldebehörde
Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung)
S. Prozess „Aufenthaltsrecht“
AZR
ja
LfA übernimmt die Zuständigkeit, nimmt Person in LUK-A auf, führt Abschiebung
selbstständig durch, wenn nach 6 Monaten
keine Abschiebung möglich, dann
Rückführung in Stadt/ Kreis
LfA organisiert Abschiebung, beschafft
Ersatzpapiere und informiert ABH über
Ausreisetermin
Ersucht Amtshilfe bei LfA zur Aufnahme Person in Landesunterkunft (LUK-A)
ABH und LfA führen Abschiebung gemeinsam durch; falls notwendig über Abschiebungshaft/ Ausreisegewahrsam
nein
STRANGER
Wenn Voraussetzungen für Aufenthalt vorliegen
S. Prozess „Aufenthaltsrecht“
Siehe Prozess „Leistungsbezug“, Sanktionierung
Freie Plätze zu Aufnahme in
LUK-A bzw. Abschiebung in 6 Monaten
möglich?
ja
nein
Voraussetzungen erfüllt? ja
nein
Keine Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise erkennbar
Erneute Überprüfung der Abschiebung
Prüft Aufenthaltserlaubnis auf Antrag nach § 25(5) AufenthG
Wenn 18 Monate Aufschiebung der Rückführung
15
Anmeldung Umverteilung?
Jugendamt Freier Träger der
Jugendhilfe Ausländerbehörde Polizeidirektion
UmA kommt an /
wird aufgegriffen
Stellt Identität fest
Interviewt, stellt Alter fest o.
beauftragt Träger damit, nimmt
vorläufig in Obhut u. beauftragt Träger mit Umsetzung
Prüft Anmeldung zur Umverteilung
Meldet dem LfA u. der ABH die
vorläufige ION
Setzt vorläufige Inobhutnahme (ION) im
Auftrag des JA um
UmA verlässt
Kreis
Ja
Erhält Bescheid u. begleitet zum zuständigen Jugendamt
Nimmt in Obhut, regt Vormund-
stellung an, erfasst Situation, meldet zur Schule an u.
meldet beim Einwohner-meldeamt
Beauftragt Träger
Informiert ABH
Führt Hilfen zur Erziehung nach Zielen u. Inhalten des
Hilfeplans durch
Amtsgericht bestimmt Vormund
Vormund stellt Asylantrag u. beantragt
Hilfen zur Erziehung
Nein
Weitere Akteure
IO
N
Landes- Jugendamt:
Umverteilung? Nein
Ja, muss in 30 Tagen erfolgen
Erteilt Gestattung und pflegt AZR
Hilfeplanung: Dient dem Wohl des Kindes, hält die Ziele u. Inhalte der Hilfen fest. Erfolgt im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte, dem Vormund u. dem
Jugendlichen
Einwohnermeldeamt meldet UmA
JMD berät u. verweist in Regelangebot
Ereignis
Aufnahme unbegleiteter minder- jähriger Ausländer (UmA) (1)
Prozessziel: UmA sind in Obhut genommen, im Asylverfahren, dem individuellen Förderbedarf angemessen begleitet und beraten.
Vo
rlä
ufig
e I
no
bh
utn
ah
me
AZR
Hil
fe
n z
ur E
rz
ieh
un
g
Die Inobhutnahme (ION) u. Hilfen zur Erziehung
(HzE) u. Hilfen für junge Volljährige werden ggf.
auch durch Pflegefamilien umgesetzt.
Setzt ION i.A. des JA um
MR
Bindet Ehrenamt und Vereine für
Freizeitaktivitäten ein
Abkürzungen
Zurück Startseite
Jugendamt Freier Träger der
Jugendhilfe Ereignis
16
LfA registriert u. nimmt Gründe für Verbleib auf
u. verteilt Person entsprechend
LfA nimmt in Asylix auf, verteilt Person nach
Quote
Ve
rla
ss
en
de
r J
ug
en
dh
ilfe
Aufnahme unbegleiteter minder- jähriger Ausländer (UmA) (2)
Prozessziel: UmA sind in Obhut genommen, im Asylverfahren, dem individuellen Förderbedarf angemessen begleitet und beraten.
Nein, keine Integration Integrations- Leistung?
Ja, Integration
Führt Gespräch mit UmA zur Zukunftsplanung
Teilt LfA Verlassen der JH mit
Vormund des JA o. JA-Beauftragter
prüft Integrationsleistung u. spricht mit UmA
über Zukunftsplanung
S. Prozess „Registrierung, Unterbringung,
Wohnen und Meldewesen“
Person verbleibt in der Kreis
Person stellt Antrag auf
Asyl-bewerber-leistungen
Jobcenter nimmt bei Bedarf in SGB II
auf
Noch im Asylverfahren
Positiver Bescheid
Erre
ich
un
g d
. V
oll
jä
hrig
ke
it
S. Prozess „Leistungsbezug
Stand Asyl-
verfahren?
Junge/r Volljähriger verlässt bald
Jugend- hilfe
Setzen die Hilfen nach den Zielen u. Inhalten
des Hilfeplans fort
Hilfen ge-
währt? Ja
Hilfeplanung nach § 36 mit § 41 SGB
XIII
Prüft Antrag
Nein
UmA wird bald
volljährig
Führt Gespräch mit UmA zur Zukunftsplanung
UmA stellt Antrag auf
Hilfen?
Nein
Ja
Spricht mit UmA über
Zukunftsplanung
Vormund spricht mit UmA zur
Zukunftsplanung
Asylix
Abkürzungen
Zurück Startseite
Ausländerbehörde Polizeidirektion Weitere Akteure Jugendamt Freier Träger der
Jugendhilfe Ereignis
17
Aufenthaltsrecht, Familiennachzug
Registrierung, Unterbringung, Wohnen und Meldewesen
Sprache, Ausbildung und Arbeit
Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer
- Empfängt Zuweisungsbescheid über Anzahl zu erwartender Flüchtlinge sowie ggf. Informationen über besondere Bedürfnisse.
- Wählt Gemeinde nach Erfüllungskorridor aus u. nimmt Kontakt auf, rechnet Verteilung auf Quote an. - Verteilt auf die Ämter, Städte u. Gemeinden u. informiert diese offiziell dazu, zahlt
Integrationspauschale pro Person aus. - Schreibt Aufenthaltsgestattung auf Kreis um, trägt in STRANGER ein, mit automatischer AZR
Aktualisierung, transportiert Person in Gemeinde. - Prüft Wohnsitzauflage und lehnt ggf. Bearbeitung ab o. ändert Adresse in STRANGER mit autom.
Aktualisierung AZR. - Aktualisiert bei Verlängerung Titel Adresse auf Titel. - Meldet Umzug nach Unbekannt in STRANGER mit autom. Aktualisierung AZR und schreibt zur Fahndung
aus. Wenn erste Behörde, die Verschwinden bemerkt, dann Information an Meldebehörde + Sozialamt.
- Erteilt Gestattung und pflegt AZR.
- Erhält Kopie Asylentscheid, informiert JC, FB 4 & Gemeinden, Städte, Ämter (Kopie erste Seite), ADVIS Eintrag Beauftragt Titel-Druck bei BD und stellt Fiktionsbescheinigung aus für Jobcenter (Leistungserhalt ab folgender Monatserster nach Antrag), händigt nach Bestandskraft Titel aus, pflegt AZR Daten nach.
- Wenn Person Anzeige auf Familiennachzug stellt: Nimmt Anzeige an, berät und informiert. - Prüft Zusammenführung. - (außer bei Ländern mit Globalzustimmung (Syrien)) u. informiert bei Zustimmung Ämter, Städte u.
Gemeinden. - Händigt Titel aus.
Aufenthalts-beendigung
- Wenn keine Erlaubnis notwendig: Trägt Praktikums- oder Ausbildungsplatz in Aufenthaltspapieren ein. - Wenn Erlaubnis notw.: Prüft Voraussetzungen nach dem Aufenthaltsrecht u. prüft Beteiligung der ZAV. - Wenn ZAV Beteiligung notwendig: Reicht Unterlagen an ZAV weiter. - Bei positivem ZAV-Bescheid bzw. positiver Prüfung: Erteilt Arbeits- od. Ausbildungs-erlaubnis in Form
einer Bescheinigung od. trägt in Aufenthaltspapiere ein, informiert TLA.
- Weist auf Möglichkeit der Rückkehrförderung hin. - Wenn Person Interesse an der Rückkehr ins Heimatland signalisiert: Führt Rückkehrberatungsgespräch
durch u. verweist bei Bedarf an Migrationsberatung. - Nimmt zurückgezogenen Asylantrag an u. leitet an BAMF weiter. Wird durch BAMF ggf. über Einstellung
informiert; Zieht Gestattung ein u. händigt Meldeauflage aus. - Unternimmt Aktivitäten zur Vorbereitung der Ausreise: Führt ggf. Passersatzbeschaffung durch u.
händigt Pass kurz vor Ausreise aus, verweist an Sozialamt für Fahrt- und Passbeschaffungskosten zur Botschaft in Deutschland, stellt ggf. Anträge auf Kostenübernahme Rückreise (IOM, Land, Kreis, ggf. eigene Kosten), zahlt bei positiver Bescheidung die Reisebeihilfe aus, zahlt Flug, Auszahlung von Starthilfe durch ABH od. TLA, händigt GÜB aus (Abzugeben bei Grenzübertritt), informiert Bundespolizei über möglich geplante Ausreise, informiert Sozialamt u. Schulamt über geplante Ausreise.
- Wenn Person ausreist: Erhält GÜB von der Bundespolizei (Flugzeug) oder der dt. Botschaft im Ausland (bei Landweg), pflegt AZR, inkl. autom. AZR-Aktualisierung.
- Wenn Person ausreisepflichtig ist: Lädt Person zu Rückkehrgespräch vor, berät zu Rückkehrförderung (z.B. über IOM Anträge) und zu Konsequenzen einer Nichtbefolgung der Ausreiseverpflichtung, dokumentiert Beratung.
- Prüft Grundlagen der Abschiebung: Prüft auf mögliche Ausreisehindernisse (keine Reisedokumente, Krankheit, gesundheitliche Gründe, Asylfolgeverfahren), Prüfung sonstiger Aufenthaltsrechte, verpflichtet auf Beseitigung od. Nachweis möglicher Ausreisehindernisse (Ausländische Behörde, ärztliche Atteste), informiert Sozialamt ggf. über selbst-verschuldete Aufenthaltsverlängerung, verweist bei Bedarf an MGB.
- Wenn kein Hindernis der Abschiebung: Ersucht Amtshilfe bei LfA zur Aufnahme Person in Landesunterkunft (LUK-A).
- Prüft spätestens nach 18 Monaten (auf Antrag) Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25(5) AufenthG.
- Ersucht Amtshilfe bei LfA, die Abschiebung durchzuführen. - ABH und LfA führen Abschiebung gemeinsam durch; falls notwendig über Abschiebungshaft/
Ausreisegewahrsam. - Pflegt STRANGER mit autom. Eintrag AZR nach, meldet Abschiebung an Sozialamt, Unterbringung u.
Meldebehörde.
Leistungsbezug
- Empfängt LfA-Liste über zu erwartende Personen u. informiert Gemeinden. - Wenn negativer Asylentscheid: Prüft Möglichkeit der Aufenthaltsbeendigung. - Wenn Aufenthaltsbeendigung möglich: Informiert TLA über Aufenthaltsbeendigung. - Wenn Aufenthaltsbeendigung nicht möglich: Informiert TLA über Duldung bzw. Nicht-Mitwirken bei der
Beseitigung von Abschiebehindernissen. - Prüft spätestens nach 18 Monaten (auf Antrag) Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 (5)
AufenthG. - Wenn Aufenthaltserlaubnis erteilt wird: Informiert u. Ämter, Städte, Gemeinden über
Rechtskreiswechsel.
Generelle Verantwortung Die Ausländerbehörde ist Teil der Ämter, Städte und Gemeinden und regelt alle aufenthaltsrechtlichen Fragen ausländischer Personen in den Ämtern, Städten und Gemeinden mit Ausnahme des Asylverfahrens.
Abkürzungen Zurück
Ausländerbehörde (ABH)
18
Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer
- Interviewt, stellt Alter fest o. beauftragt Träger damit, nimmt vorläufig in Obhut u. beauftragt Träger mit Umsetzung.
- Meldet dem LfA u. der ABH die vorläufige ION. - Prüft Anmeldung zur Umverteilung. - Wenn Umverteilung: Erhält Bescheid u. begleitet zum zuständigen Jugendamt. - Wenn keine Umverteilung: Nimmt in Obhut, regt Vormundstellung an, erfasst Situation, meldet zur
Schule an u. meldet beim Einwohnermeldeamt, beauftragt Träger, informiert ABH. - Hilfeplanung: Dient dem Wohl des Kindes, hält die Ziele u. Inhalte der Hilfen fest. Erfolgt im
Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte, dem Vormund u. dem Jugendlichen. - Wenn UmA bald volljährig wird: Spricht mit UmA über Zukunftsplanung. - Wenn UmA Antrag auf Hilfen stellt: Prüft Antrag. - Wenn Hilfen gewährt werden: Hilfeplanung nach § 36 mit § 41 SGB XIII. - Wenn UmA Jugendhilfe bald verlässt: Teilt LfA Verlassen der JH mit. Vormund des JA o. JA-Beauftragter
prüft Integrationsleistung u. spricht mit UmA über Zukunftsplanung.
Jugendamt (JA), Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJ) und Jugendsozialdienst (JSD)
Generelle Verantwortung Das Jugendamt ist Teil der Ämter, Städte und Gemeinden und ist für die Jugendhilfe zuständig, die im SGB VIII festgelegt sind. Die wirtschaftliche Jugendhilfe ist ein Teil des Jugendamtes und übernimmt die mit den Leistungen, wie u.a. den Hilfen zur Erziehung etc., anfallenden Kosten. Der Jugendsozialdienst ist ebenfalls Teil des Jugendamtes und entscheidet u.a. über Anträge zu Unterstützungsmaßnahmen.
Abkürzungen Zurück Startseite 19
Ämter, Städte und Gemeinden
Aufenthaltsrecht, Familiennachzug
Registrierung, Unterbringung, Wohnen und Meldewesen
Sprache, Ausbildung und Arbeit
- Informieren regelmäßig über Wohnraumkapazitäten. - Klären mit ABH möglichen Wohnort und Wohnadresse. - Nehmen in Empfang und begleiten zum Wohnraum. - Einwohnermeldeämter der Gemeinden nehmen im Melderegister auf. - Informieren Schulen. - Informieren Person über Beratungsstelle (stellen ggf. Begrüßungsmappe oder ähnliches zur Verfügung). - Einwohnermeldeämter der Gemeinde nehmen neue Adresse im Melderegister auf. - Wenn Person verschwindet: Informiert Sozialamt zur Einstellung von Leistungen; Wenn erste Behörde,
die Verschwinden bemerkt, Information der ABH.
- Erhält bei Zustimmung Information, dass eine Einreise der Familie erfolgt. Bei Globalzustimmung wird Information über den Antrag, den die ABH zur Kenntnis aus dem Ausland erhält, ebenfalls weitergegeben.
- Nimmt ins Melderegister auf, organisiert Wohnraum. - Bei negativer Asylentscheidung: Informieren Person über Beratungsstelle. - Bei erfolgreichem Familiennachzug: Organisieren Wohnraum für Familie.
- Vor der Asylentscheidung: Sozialamt empfiehlt zur BA u. MGB zu gehen. - Prüft, ob dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist und verpflichtet ggf. zu I-Kurs. - Informiert Person zu Sprachorientierungskurs. - Nach der Asylentscheidung, im Fall einer Duldung: Gemeinde verweist zu BA und MGB - Bei Arbeitsaufnahme: TLA passt Leistungsgewährung an.
Gesundheit
- Wenn keine gute Bleibeperspektive: Füllen Anmeldebogen KrK der Rahmenvereinbahrung aus u. senden an KrK. Nach 15 Monaten: Leistungen nach §2 AsylbLG: Melden Person bei KrK der Wahl an, ziehen Gesundheitskarte ein, melden Umstellung an Sozialamt (Kreis) zur Abrechnung mit KrK.
- Wenn gute Bleibeperspektive: Geben übergangsweise Behandlungsschein aus. - Füllen Anmeldebogen KrK aus u. senden an KrK u. in Kopie an Sozialbehörde. - Informieren zu Gesundheitssystem, Dolmetscher, Arztwahl. - TLA prüft Antrag auf vorbehaltene Leistungen mittels amtsärztlichen Diensts. - TLA prüft Antrag auf Sprachmittlung /Dolmetscher. - TLA begleicht Rechnung für Dolmetscher (§2 u. §3 AsylbLG.
Frühkindliche Bildung, Schule, Berufsschule und Studium
- TLA (meist Gemeindesozialamt) Bereitet Auszahlung nach § 3 AsylbLG vor. - Nimmt Antrag entgegen u. trägt in PROSOZ ein; zahlt Leistungen nach § 3 AsylbLG aus (wenn kein
Vermögen od. Arbeit). - Wenn negative Asylentscheidung: Stellt Leistungen nach AsylbLG ein. - Wenn Person bei TLA vorstellig wird: Führt Zahlungen nach § 3 AsylbLG fort, kürzt ggf. Leistungen nach
§ 1a AsylbLG. - Nach 15 Monaten im AsylbLG: Verschickt Bescheid zu Leistungen nach §2 AsylbLG an Person. Melden
Umstellung an Sozialamt (Kreis). - Wenn Person Aufenthaltserlaubnis erhält: Stoppt Zahlung u. verweist auf JC. - Sozialamt nimmt in SGB XII auf (ggf. Hilfe zur Pflege od. Eingliederungshilfe).
Abkürzungen Zurück Startseite
Leistungsbezug
- Informieren u. schaffen aktiv Erstkontakt zur Einrichtung. - Informieren über (Berufs-) Schulpflicht; Über Datenabgleich erhält Schulamt Information über
schulpflichtige Kinder. Gemeinden schaffen aktiv Erstkontakt bzw. beauftragen Durchführung.
Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UmA)
- Einwohnermeldeamt meldet UmA
20
Aufenthaltsrecht, Familiennachzug
Sprache, Ausbildung und Arbeit
- Trifft Asyl-entscheidung, hinterlegt im AZR u. informiert Person u. ABH.
- Informiert über Homepage über Sprachangebote des Bundes. - Prüft vorherige Teilnahme am I-Kurs u. bescheinigt Zulassung für 3 Monate od. Ablehnung. - Erhält Anmeldung zum I-Kurs. - Stellt bei bestandener Prüfung (B1) Zertifikat aus u. sendet an Träger. - Meldet auf Anfrage von ABH/JC/AA Anmeldung zum I-Kurs.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Generelle Verantwortung Das Bundesamt ist eine nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums des Inneren und für Asylverfahren und Integrationsmaßnahmen zuständig.
Leistungsbezug - Trifft Asylentscheidung u. informiert Person u. ABH.
Abkürzungen Zurück Startseite
Aufenthalts-beendigung
- Erhält Information von ABH o. nimmt Antrag von Person und gibt Information über Einstellung an ABH.
21
Aufenthaltsrecht, Familiennachzug
- Bietet Familienangehörigen Termin. - Prüft Antrag auf Familienzusammenführung u. bittet zuständige ABH ggf. um Zustimmung (bei Ländern
ohne Globalzustimmung). - Entscheidet über Antrag auf Familienzusammenführung, händigt Visum aus u. informiert die ABH.
Deutsche Botschaften im Ausland
Generelle Verantwortung Die Deutschen Botschaften im Ausland vertreten die Bundesrepublik Deutschland und ihre Interessen im Ausland. Sie fördern den bilateralen Austausch und stellen Visa für Reisen nach Deutschland aus.
Abkürzungen Zurück Startseite 22
Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer
- Entscheidet über Umverteilung.
Landesjugendamt
Abkürzungen Zurück Startseite 23
Registrierung, Unterbringung, Wohnen und Meldewesen
Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer
- Verteilt Person auf Kreis. - Versendet Bescheid über Anzahl zu erwartender Flüchtlinge sowie ggf. Informationen über
besondere Bedürfnisse an ABH.
- Wenn UmA Jugendhilfe verlässt: Nimmt in Asylix auf, verteilt Person nach Quote. - Registriert u. nimmt Gründe für Verbleib auf u. verteilt Person entsprechend
Aufenthalts- beendigung
- Wenn freie Plätze zur Aufnahme in LUK-A bzw. Abschiebung in 6 Monaten möglich: LfA übernimmt die Zuständigkeit, nimmt Person in LUK-A auf, führt Abschiebung selbstständig durch, wenn nach 6 Monaten keine Abschiebung möglich, dann Rückführung in Stadt/ Kreis.
- LfA organisiert Abschiebung, beschafft Ersatzpapiere und informiert ABH über Ausreisetermin.
Landesamt für Ausländerangelegenheiten
Abkürzungen Zurück Startseite 24
Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer
- Stellt Identität von UmA fest. - Führt ggf. Erkennungsdienstliche Behandlung durch.
Aufenthalts- beendigung
- Prüft mögliche Strafverfahren, führt Identitätsfeststellung u. ggf. Fahndung durch.
Polizeidirektion
Abkürzungen Zurück Startseite 25
Frühkindliche Bildung, Schule, Berufsschule und Studium
Sprache, Ausbildung und Arbeit
Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer
- Berät zu Betreuungsmöglichkeiten u. Prozess. - Berät zu Schule. - Berät zu Übergang nach Schulabschluss. - Beratungsstellen an Hochschulen beraten zu Studium.
- JMD berät u. verweist in Regelangebot.
Aufenthalts- beendigung
- Bietet allen Personen auf freiwilliger Basis eine Information zu Sprache, Arbeit und Ausbildung und den jeweiligen Zugangsvoraussetzungen und Ansprechpartnern.
- Berät zu Sprache, Arbeit u. Ausbildung inkl. Fördermöglichkeiten. Sie erläutern Möglichkeiten der Beratung und Unterstützung durch die BA und empfehlen einen Termin.
- Führt sozialpädagogische Begleitung zur Rückkehr durch.
Migrationsberatung (JMD, MBE, MBSH)
Generelle Verantwortung Die Beratungsstellen werden von Trägern der freien Wohlfahrt umgesetzt. Sie beraten Geflüchtete zu verschiedenen Themen und leiten ins Regelsystem weiter.
Gesundheit - Informiert zu Gesundheitssystem, Dolmetscher, Arztwahl.
Abkürzungen Zurück Startseite 26
Kreiskoordinatoren
Generelle Verantwortung Umsetzung des Integrationskonzeptes und des Flüchtlingspaktes des Landes Schleswig-Holstein (Bürgerschaftsbeschlüsse); Fachbereichsübergreifende Prozessentwicklung und -optimierung der integrationsrelevanten Aufnahme von Flüchtlingen; Informationsmanagement und Netzwerkarbeit -fachbereichsübergreifend innerhalb der Verwaltung und externe relevante Akteure, z.B. Koordinierung der Migrationsfachdienste; Schnittstellenarbeit zwischen Land und Kommune; Geschäftsstellenführung des Partizipationsgremiums ‚Forum für MigrantInnen‘ als Interessenvertretung der Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund; Öffentlichkeitsarbeit zur Willkommenskultur: Internetauftritt, Twitter und Willkommensbroschüre;
Sprache, Ausbildung und Arbeit
- Erstellen Übersicht und sind erster Ansprechpartner für Übersichtswissen zu Angeboten und Akteuren im Kreis. Sie haben bei Anfragen eine Verweisfunktion auf die jeweils relevanten Akteure.
Abkürzungen Zurück Startseite 27
Frühkindliche Bildung, Schule, Berufsschule und Studium
Sprache, Ausbildung und Arbeit
Gesundheit
- Informiert zu Kinderbetreuung und Schule/Schulzugang. - Beraten u. planen Übergang nach Schulende bzw. -abschluss, ggf. mit BBZ u. beraten zu Berufen. - Bieten Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt an.
- Meldet Leistungsberechtige des SGB II automatisch über SGB II-Antrag bei der KrK an.
- Zentraler Akteur zur Förderung von Personen im SGB II: Nimmt ins Fall-Management auf. - Prüft vorherige Verpflichtung, trifft Absprachen mit dem I-Kursträger zu Bedarfen u. fordert ggf. zur
Teilnahme am I-Kurs auf. - Berät und vermittelt in geeignete Fördermaßnahmen oder Arbeit. - Steigt in Kooperation mit I-Kurs Träger in Anschlussplanung ein, Austausch zwischen Träger u. JC sowie
ggf. Beratung mit I-Kursteil-nehmenden.
Leistungsbezug - Leistungsgewährung nach SGB II.
Jobcenter
Generelle Verantwortung Das Jobcenter ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und der Ämter, Städte und Gemeinden. Es verantwortet alle Leistungsbezüge nach SGB II u. SGB XII.
Abkürzungen Zurück Startseite
Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UmA)
- Nimmt bei Bedarf in SGB II auf.
28
Sprache, Ausbildung und Arbeit
- Zentraler Akteur für die Beratung von Personen im Asylverfahren ab dem 4. Monat Aufenthalt sowie für die Förderung von Personen mit guter Bleibeperspektive: Berät, informiert und erstellt Profiling.
- Stellt ggf. Schnellantrag auf Zulassung zum I-Kurs /nur gute Bleibeperspektive). Sendet Kopie des Antrags an ABH.
- Verweist an Migrationsberatungsstellen, IQ-Netzwerk zur Anerkennung von Abschlüssen und Qualifikationen
- Vermittelt ggf. in geeignete Maßnahmen. - Im Orientierungskurs bietet die BA (gemeinsam mit JC) Berufsorientierung an. Trägt in Verbis ein. - ZAV der Bundesagentur für Arbeit: Führt Arbeitsmarktbedingungsprüfung durch (ggf. Vorrangprüfung,
derzeit für SH ausgesetzt)
Agentur für Arbeit
Generelle Verantwortung Die Agentur für Arbeit ist die lokale Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit. Ihre Aufgaben sind im SGB III festgelegt. Dabei geht es um die Zahlung von Entgeltersatzleistungen (u.a. Arbeitslosengeld I), Arbeitsvermittlung, Beratung und Information (Arbeitsmarkt, Berufschancen, Anerkennung von Qualifikationen, etc.), aktive Arbeitsförderung, Berufsorientierung, Entscheidungsfindung, Ausbildungssuche bzw. Realisierung des Berufswünsch, Prävention zur Vermeidung von ungelernter Beschäftigung und Sicherung des Fachkräftebedarfs sowie die Förderung der Berufsausbildung.
Frühkindliche Bildung, Schule, Berufsschule und Studium
- Informiert zu Schule/Schulzugang. - Beraten u. planen Übergang nach Schulende bzw. -abschluss ggf. mit BBZ u. beraten zu Berufen. - Bietet Maßnahmen zur Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt an. - Bietet Beratung für Abiturienten u. Abiturientinnen sowie Hochschüler u. Hochschülerinnen an.
Zurück 29
Abkürzungen Startseite
Sprache, Ausbildung und Arbeit
„HWK ist interkulturell“ vermittelt Geflüchtete in Praktika, Ausbildung und Arbeit, erkennt Ab-schlüsse an, begleitet Behördengänge, vermittelt in Sprachkurse u. unterstützt bei Berufswahl/ -trainings. IHK u. HWK Willkommenslotsen informieren u. beraten Betriebe zur Beschäftigung/ Ausbildung von Geflüchteten. Sie beraten unabhängig vom Status u. Bleibeperspektive.
IHK und HWK
Generelle Verantwortung Die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern sind Zusammenschlüsse von Unternehmen bzw. Handwerksbetrieben. Sie dienen der Selbstorganisation und Interessenvertretung.
Abkürzungen Zurück Startseite 30
Frühkindliche Bildung, Schule, Berufsschule und Studium
- Wenn nicht ausreichend Deutschkenntnisse vorhanden: Regelschule mit DaZ-Zentrum bietet Basisstufe (i.d.R. 12-18 Monate)
Regelschulen (inkl. DaZ-Klassen)
Generelle Verantwortung Regelschulen sind allgemeinbildende Schulen, deren Auftrag es ist, Wissen durch Lehrende an Schüler zu vermitteln. In diesen Regelschulen werden Kinder mit geringen Deutschsprachkenntnissen für ein Jahr in gesonderten Klassen, sogenannten Deutsch als Zweit-Sprache-Klassen (DaZ-Klassen), beschult.
Abkürzungen Zurück Startseite 31
Frühkindliche Bildung, Schule, Berufsschule und Studium
- DaZ-Koordinatoren als Teil der RS stellen Bedarfe fest. - Regelschule bietet DaZ-Aufbaustufe. - Wenn ausreichende Deutschkenntnisse vorhanden: Normale Regelschule. - Wenn Jugendliche 16 Jahre alt werden und der Abschluss absehbar ist: Verbleib an der Regelschule
(Sek 1 / Sek 2).
Regelschulen (mit DaZ-Koordinatoren)
Generelle Verantwortung Regelschulen sind allgemeinbildende Schulen, deren Auftrag es ist, Wissen durch Lehrende an Schüler zu vermitteln. In diesen Regelschulen werden Kinder mit geringen Deutschsprachkenntnissen für ein Jahr in gesonderten Klassen, sogenannten Deutsch als Zweit-Sprache-Klassen (DaZ-Klassen), beschult.
Abkürzungen Zurück Startseite 32
Frühkindliche Bildung, Schule, Berufsschule und Studium
- BBZ bietet BiK-DaZ u. AV-SH (max. 4 Jahre: Berufs-schulpflicht bis zum 18.LJ; AV-SH im Rahmen verfügbarer Plätze).
- Planen Übergang bei Schulende bzw. -abschluss.
Berufsbildungszentren / Berufsschulen
Abkürzungen Zurück Startseite 33
Sprache, Ausbildung und Arbeit
- Pflegen Informationen zu Bildungsangeboten in Kursnet ein. - Führt Sprachkurs durch (STAFF od. „Deutsch für alle“). - Melden Anmeldung I-Kurs an BAMF. - Führt I-Kurs durch u. bescheinigt auf Wunsch Teilnahme, informiert vor Abschluss das Jobcenter. - Händigt Zertifikat (B1) aus.
Bildungsträger
Generelle Verantwortung Sprachkursträger, darunter die lokalen Volkshochschulen, sind häufig als eingetragene Vereine oder gGmbHs organisiert. Sie bieten verschiedene Sprachkurse an, darunter die Integrationskurse des BAMF.
Abkürzungen Zurück Startseite 34
Gesundheit
- Stellt Gesundheitskarte aus u. versendet an Versicherten. - KrK stellt KrK-Karte aus. - Wenn im SGB II od. SGB XII: Begleicht Rechnung. - Wenn im AsylbLG: Begleicht Rechnung u. stellt kreisweite Gesamtabrechnung / Quartal an Sozialamt
(Kreis) (§3 AsylbLG).
Krankenkasse
Generelle Verantwortung Krankenkassen sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, die die Kosten für die medizinische Versorgung von Personen übernehmen. Die AOK ist in Schleswig-Holstein zur Versicherung von Geflüchteten verpflichtet.
Abkürzungen Zurück Startseite 35
Gesundheit
- Informiert bei Praxisbesuch über mögliche Leistungen. - Bei Personen im AsylbLG: Arzt stellt Diagnose, behandelt u. stellt Rechnung an KVSH. - Wenn zusätzlicher Leistungsbedarf: Im §3 AsylbLG: Arzt füllt Vordruck für vorbehaltene Leistungen
(Kategorie C) aus, Arzt führt vorbehaltene Leistungen durch u. rechnet mit KVSH ab. - Wenn Bedarf Dolmetscher/Sprachmittlung: Stellt ggf. per Vordruck eine Bescheinigung od. Information
aus od. nimmt direkt Kontakt mit TLA auf, Arzt führt Behandlung mit Dolmetscher durch. - Bei Personen im SGB II/XII: Arzt stellt Diagnose u. behandelt, stellt Rechnung an KVSH. - Ärztekammern, KrKs bieten über örtliche Kassenärztliche Vereinigung bundesweite Informationen (u.a.
zu transkultureller Medizin) über Fortbildungen u. Zeitschriften für Ärzte an. Die Teilnahme ist freiwillig. Sachkundige Übersetzer stehen über den Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. zur Verfügung.
Medizinische Versorgung
Generelle Verantwortung Unter medizinische Versorgung fallen vor allem behandelnde Ärzte. Sie sorgen für die Behandlung medizinischer Bedarfe der Geflüchteten.
Abkürzungen Zurück Startseite 36
Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer
- Setzt vorläufige Inobhutnahme (ION) im Auftrag des JA um. - Setzt ION i.A. des JA um. - Führt Hilfen zur Erziehung nach Zielen u. Inhalten des Hilfeplans durch. - Bindet Ehrenamt und Vereine für Freizeitaktivitäten ein. - Führt Gespräch mit UmA zur Zukunftsplanung.
Träger der freien Wohlfahrtspflege
Generelle Verantwortung Die Träger der Freien Wohlfahrtspflege bieten soziale Dienstleistungen im Kreis an.
Abkürzungen Zurück Startseite 37